Ausgabe 24/2014
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Ausgabe 24/2014
AmtsBlatt der Stadt Eilenburg und des Landkreises Nordsachsen sowie n Jahrgang 24 des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West und der Gemeinden Doberschütz, Freitag, den 5. Dezember 2014 Jesewitz, Laußig, Zschepplin Nummer 24 Kurzinfos n Die Stadtverwaltung informiert Seite 3 Eilenburger Vereine und Verbände Seite 9 n Öffentliche Bekanntmachungen Seite 14 n Landkreis Nordsachsen Mitteilungen Landratsamt Seite 17 Mitteilungen Gemeinden Seite 22 Weihnachten im Tierpark Eilenburg Der stimmungsvolle Ausklang des Jahres Ein ereignisreiches Jahr geht zu Ende und wir laden wieder zum weihnachtlichen Spaziergang durch unsere liebevoll geschmückte Anlage ein, die bei einbrechender Dunkelheit stimmungsvoll beleuchtet ist. So kann man den Tierpark am 23. und 24.12. ab 15.00 Uhr von einer besonders reizvollen Seite erleben. Es ist zwar nicht die größte, aber die festlichste Veranstaltung eines jeden Jahres. Weihnachtliche Klänge, Bratenduft, Zuckerwatte und Glühwein gehören so selbstverständlich dazu wie unser Weihnachtsmann, der auf Wunsch Ihre Geschenke überreicht. Diese werden von den Eltern mitgebracht oder schon vorher im Tierpark abgegeben. Durchs Gelände tuckert wie immer die Parkeisenbahn, die nicht nur die Kinder gerne nutzen. Unser Freiflächengelände wird mit Weihnachtsbäumen zu einem kleinen Märchenwald gestaltet, den man durchlaufen kann. Dort findet man auch den Knüppelkuchenstand. Wer noch schnell etwas Dekoratives basteln will, ist bei Frau Küas herzlich willkommen. An beiden Tagen gibt es im Pavillon, wo man auf Strohballen Platz nehmen kann, die Kinder-Unterhaltungsshow mit unserem Weihnachtsgast, dem Wendulin (jeweils 16.30 Uhr und 17.30 Uhr). Anzeigen Über 65 Jahre Kompetenz in Pflege, Kinder- und Seniorenbetreuung ® ✃ Pflegestützpunkt in der Wallstr. 5 Grund- und Behandlungspflege, Hauswirtschaft, Pflegeberatung, Hausnotruf, Mahlzeitendienst freie Wohnungen im „Wohnen mit Betreuung“ Pflegedienstleiterin Manuela Winter Tel. 0 34 23/60 79 87 24-h-Ruf: 01 72/5 67 85 90 Am Sonntag, dem 2. Advent, von 13 bis 18 Uhr geöffnet! – Wir ziehen und an! – Eilenburg · Leipziger Straße 60/61 10,- � Gutschein ✃ für Weihnachtsüberraschungen (gültig bis 18.12.2014 ab einem Einkaufswert von 100,- �, nicht kombinierbar mit anderen Vorteilen) n2 Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 „Klubraum Rote Jahne” Bildungsstätte des Schornsteinfegerhandwerks Voll ausgestattete Gaststätte bietet Ihnen die Möglichkeit für alle Feiern mitten in der Dübener Heide Nordring 28 04838 Eilenburg Haben Sie Interesse? Dann rufen Sie mich an. Inh. C. Mederake · Mobil: 01 78 /7 36 34 75 · Privat: 0 34 23 / 75 75 97 Eilenburger Christbäume ab 01.12.14 Leipziger Straße 12 Verkauf ab 08.12.14 Nordring Ecke Bernhardistraße in Eilenburg ab 08.12.14 ECW Ziegelstraße Feldverkauf Vieles für Tier & Teich 03423-609211 0177/2002335 Unsere Öffnungszeiten: Mo - Fr 10.00 - 18.30 Uhr u. Sa. 9.00 - 13.00 Uhr selbst frisch gesägt und aus der Region in Wedelwitz und in Jesewitz/OT Weltewitz jeweils am 06., 07., 13., 14., 20. u. 21.12.14 von 9 - 16 Uhr. Tel. 034 23/602 401 Not- und Bereitschaftsdienste Ärztebereitschaft über Rettungsleitstelle Delitzsch Tel. 034202 54177 oder 19222 Stadtwerke Eilenburg Stromversorgung (für die chen und Wedelwitz) Gasversorgung Fernwärmeversorgung Netzgebiete der Stadt Eilenburg, Haini687441 0800/eilenburg oder 0800 3453628 0173 3943066 Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen (bei Störungen in der Wasserversorgung) 685593 Abwasserzweckverband „Mittlere Mulde“ 24-Stunden-Service über Funktelefon 0172 7920219 EWV - Eilenburger Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Klempner bis 08.12. bis 6.45 Uhr 08.12. bis 05.01. Elektriker bis 08.12. bis 6.45 Uhr 08.12. bis 05.01. Fa. Römhild Fa. Ruhnow 0172 3405765 0172 3411589 Fa. R. Schulze Fa. Richter 0172 8724736 0178 2857241 Außerhalb der Bürozeiten gilt folgende Bereitschaftsnummer für unsere Hausmeister: 0177 6816050. WGE - Wohnungsgenossenschaft Eilenburg eG Bereitschaftstelefon (nur in Havariefällen) 0173 3906386 Apothekenbereitschaft 05.12.2014 06.12.2014 07.12.2014 08.12.2014 Apotheke am Stadtpark, Geschwister-Scholl-Str. 5, 04808 Wurzen, 03425 925000 Löwen-Apotheke, Rinckartstr. 1, 04838 Eilenburg, 03423 602356 Adler-Apotheke, Leipziger Str. 13, 04821 Brandis, 034292 73067 Hirsch-Apotheke, Leipziger Str. 53, 04838 Eilenburg, 03423 604725 09.12.2014 10.12.2014 11.12.2014 12.12.2014 13.12.2014 14.12.2014 15.12.2014 16.12.2014 17.12.2014 18.12.2014 19.12.2014 Adler-Apotheke, M.-Luther-Str. 21, 04808 Wurzen, 03425 923457 Linden-Apotheke, An der Linde 1, 04808 Hohburg, 034263 41355 Neue Ost-Apotheke, Gabelweg 58, 04838 Eilenburg, 03423 603617 Germania-Apotheke, Wettiner Platz 2, 04808 Wurzen, 03425 922559 Schloss-Apotheke, Schlossplatz 9, 04827 Machern, 034292 77950 Berg-Apotheke, Ferdinandstr. 4, 04838 Eilenburg, 03423 605202 Stadt-Apotheke, Domgasse 1, 04808 Wurzen, 03425 920071 Apotheke am Markt, Beuchaer Str. 1, 04821 Brandis, 034292 73980 Engel-Apotheke, Torgauer Str. 18, 04838 Eilenburg, 03423 603510 Ringelnatz-Apotheke, Dr.-Külz-Str. 3, 04808 Wurzen, 03425 852010 Puschkin-Apotheke, Puschkinstr. 99, 04838 Eilenburg, 03423 607689 Tierärztlicher Bereitschaftsplan für den Bereich Eilenburg Der Notfallbereitschaftsdienst hat laut Berufsordnung die tierärztliche Versorgung an den Wochenenden, Feiertagen und in den Nachtstunden zu gewährleisten. 05.12. - 12.12.2014 GTAP Völz, Zschepplin, Alte Dübener Str. 16, Tel. 03423 600925, Funk: 0172 6803750 Marcel Westermeyer, Doberschütz, Eilenburger Chaussee 66, Tel. 034244 529090, Funk: 0172 1547888 Dr. Pötzsch, Eilenburg, Franz-Mehring-Str. 35, Tel. 03423 603123 12.12. - 19.12.2014 Dr. Wolf, Taucha, Davidstr. 13, Tel. 034298 68319, Funk: 0172 3555438 DVM Enick, Bad Düben, Mühlstr. 5, Tel. 034243 22571, Funk: 0171 6568751 Dr. Carola Schweitzer, Bad Düben, Ringstr. 24, Tel. 034243 22611, Funk: 0172 3551037 3 Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 n Ehrung der Weltkriegsopfer Kranzniederlegung zum Volkstrauertag auf dem Ehrenfriedhof Eilenburg. Trotz Dauernieselregens fanden sich zum Volkstrauertag am Sonntag, 16. November mehrere Eilenburger sowie Vertreter der Unteroffizierschule des Heeres in Delitzsch auf dem Ehrenfriedhof ein. Mit einer Kranzniederlegung gedachten sie der Opfer beider Weltkriege. Eilenburgs Oberbürgermeister Hubertus Wacker mahnte in seiner Rede, dass aufgrund der vielen Kriege in aller Welt unser heutiger Friedenszustand keine Selbstverständlichkeit sei und bat um eine Schweigeminute. Für den musikalischen Rahmen der Gedenkfeier sorgte der Musikverein Eilenburg. Der Ehrenfriedhof bot einen würdigen Rahmen für die Gedenkfeier. Vertreter der Unteroffizierschule des Heeres in Delitzsch hielten Ehrenwache. Foto: Stadtverwaltung Trotz Nieselregens fanden sich mehrere Eilenburger zur Kranzniederlegung auf dem Ehrenfriedhof ein. Foto: Stadtverwaltung Eilenburg Willkommenes Recycling an der Schwimmhalle Fahrradständer vom Haus Rinckart befinden sich ab sofort am neuen Standort Genauer gesagt: Für einen Teil der Fahrradständer vom Haus Rinckart, die ab sofort einen neuen Standort an der Schwimmhalle in der Ziegelstraße haben. Ein Teil der Fahrradständer fand an der Schwimmhalle ein neues Domizil, die übrigen Ständer verbleiben am Haus Rinckart. Foto: Stadtverwaltung Eilenburg Eilenburg. Recycling ist gut für die Umwelt und gut für den Geldbeutel. Dieser Umstand gilt in Eilenburg seit wenigen Tagen auch für überdachte Fahrradständer. Die übrigen Ständer verbleiben am Haus Rinckart. Auf die Idee mit der „Umsiedelung“ kamen die Verantwortlichen der Stadtverwaltung Eilenburg, weil am Haus Rinckart nach dem Auszug des Rinckart-Gymnasiums und dem Einzug der Volkshochschule (VHS) weniger Fahrradplätze als vorher benötigt wurden, während der Platz vor der Schwimmhalle durch die „neuen“ überdachten Fahrradständer eine Aufwertung erhält. Durch die Umsetzung des überdachten Metallgerüsts samt Dach konnten auf diese Weise - nach einer Komplettreinigung der umgesetzten Teile gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden. Benefizkonzert in der Dr. Belian-Grundschule Liebe Schulanfänger, die Kinder unserer Grundschule haben ein Weihnachtsmärchen einstudiert und wollen euch und eure Erzieherinnen ganz herzlich zu einer Aufführung des Märchens in unserer Schule einladen. Wann? Mittwoch, 17. Dezember 2014, um 9.30 Uhr Wo? Aula der Dr. Belian-Grundschule Wir freuen uns sehr auf euer Erscheinen und wünschen euch viel Spaß bei der Aufführung. Die Schüler der Dr. Belian-Grundschule n4 Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 Und es ist … eine Fichte Eilenburger Weihnachtsbaum steht/Seine Fällung beendet Nachbarschaftsstreit EILENBURG. Der Eilenburger Weihnachtsbaum auf dem Marktplatz steht! Die Anlieferung erfolgte am Mittwoch vor dem 1. Advent in den Morgenstunden. Direkt im Anschluss brachten Mitarbeiter der Stadtwerke Eilenburg die Beleuchtung an. Möglich wurde die Anlieferung und Montage des Baumes durch ein eingespieltes Sponsorenteam. Die Eilenburger Firma Strauß & Co. übernahm mit einem Tieflader den Schwerlasttransport. Von der Firma Hättich aus Paschwitz wurde der Baum gefällt und auf dem Markt aufgestellt. Die Firma Elektroservice Haupt aus Audenhain hat mit ihrem Kran die Be- und Entladung übernommen. Die Stadt Eilenburg dankt den drei beteiligten Sponsoren-Betrieben herzlich für deren Unterstützung, der Polizei für die Transportbegleitung, den Stadtwerken für das Schmücken des Baumes und Marlit Mattersteig aus Battaune, die der Stadt den Baum zur Verfügung gestellt hat! Ganz nebenbei wurde in diesem Jahr auf recht harmonische Weise ein Nachbarschaftsstreit beendet. Denn die Fichte stand in Battaune bisher recht nah an einer Grundstücksgrenze, worüber ein Streit mit dem Nachbarn entbrannte. Nun hat der Streit ein Ende - und Eilenburg eine schöne Weihnachtsfichte. Am Mittwoch vor dem 1. Advent erfolgte auf dem Marktplatz die Anlieferung des Eilenburger Weihnachtsbaumes. Foto: Stadtverwaltung Eilenburg Spende für den Baumschmück-Wettbewerb Toom Baumarkt sponsert 15 Nordmanntannen für den Weihnachtsmarkt EILENBURG. Zum Eilenburger Weihnachtsmarkt heißt es in diesem Jahr wieder „Wer schmückt den schönsten Weihnachtsbaum?“ Am Samstag, dem 6. Dezember ist der Wettbewerb gemeinsam mit Kinder- und Jugendeinrichtungen geplant. Die drei Bäume mit dem schönsten Weihnachtsbaumschmuck sollen prämiert und alle geschmückten Weihnachtsbäume in einem „Weihnachtsbaumwald“ ausgestellt werden, damit die Besucher diese bewundern und anschließend am Stand der Tourist-Information per Stimmenabgabe bewerten können. Der Toom-Baumarkt aus Eilenburg sponserte für diese Aktion 15 Nordmanntannen. Die Bäume wurden vor wenigen Tagen vom Filialleiter Frank Nentwig symbolisch an Heiko Leihe, dem Fachbereichsleiter des Oberbürgermeisterbereiches, übergeben. Besuchen auch Sie den Eilenburger Weihnachtsmarkt vom 5. bis 7. Dezember und geben Ihre Stimme für den schönsten Weihnachtsbaum ab! Frank Nentwig (l.) übergibt Heiko Leihe symbolisch eine der 15 Nordmanntannen für den Eilenburger Weihnachtsmarkt. Foto: Stadtverwaltung Ausgabe der Geschenke am 6. Dezember Für Kinder, die einen Kinderfonds-Wunschzettel abgegeben haben Eilenburg. Alle Kinder einkommensschwacher Familien, die im Zusammenhang mit dem Eilenburger Kinderfonds einen Wunschzettel abgegeben haben, können ihr Geschenk (bitte persönlich) am Samstag, 6. Dezember in der Zeit von 14 bis 16 Uhr im Rathaus, Marktplatz 1 im Zimmer 302 abholen. 5 Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 n Programm zum Eilenburger Weihnachtsmarkt vom 05. - 07.12.2014 Freitag, 05.12.2014 (16.00 bis 20.00 Uhr) Änderungen vorbehalten 16:00 Uhr Freibühne Feierliche Eröffnung des Weihnachtsmarktes mit Stollenanschnitt musikalisch begleitet von der Kreismusikschule „H. Schütz“ Nordsachsen und dem Eilenburger Burgverein 16:00 Uhr Ratssaal Öffnung der Ausstellung „Riesenräder“/Bastelstube für Wunschzettel 16:30 Uhr Freibühne Jagdhornbläser “ St Hubertus ” 17:00 Uhr Nikolaikirche Führung durch die Turmausstellung 17:00 Uhr Freibühne Weihnachtliches Singen vom Lindenblütenchor aus Wildschütz 17:30 Uhr Freibühne Adventslieder vom Volkschor Eilenburg e. V. 18:00 Uhr Nikolaikirche „Alles singt“ Weihnachtslieder/Offenes Singen für Jedermann 17:30 Uhr Freigelände Nachtwächterstunde mit historischer Feuerwehr Samstag, 06.12.2014 (14.00 bis 20.00 Uhr) 14:00 Uhr Freibühne Eröffnung musikalisch begleitet durch Drehorgelspieler 14:00 Uhr Ratssaal Öffnung der Ausstellung „Riesenräder“/Bastelstube für Wunschzettel 14:00 Uhr Ratsherrenstube Öffnung d. Postamts für Wunschzettel an den Weihnachtsmann 15:00 Uhr Freibühne Beginn des Wettbewerbs „Wir schmücken den schönsten Weihnachtsbaum?“ mit Kitas und Schulen - Teil 2 + 3 ab 15.40 Uhr 15:00 Uhr Nikolaikirche Führung durch die Turmausstellung 15:20 Uhr Freibühne Weihnachtsprogramm der Kita Heinzelmännchen 15:30 Uhr Nikolaikirche Musik und Besinnliches zum Advent mit Pfarrer Winde und den Schulchören des Martin-Rinckart-Gymnasiums 17:00 Uhr Freibühne Adventsmusik mit dem Posaunenchor Krippehna 17:00 Uhr Nikolaikirche Führung durch die Turmausstellung 17:00 Uhr Ratsherrenstube Sprechstunde des Weihnachtsmannes für alle mutigen Kinder 17:30 Uhr Freibühne Rinckart-Bläser der evangelischen Kirchengemeinde 17:30 Uhr Freigelände Nachtwächterstunde mit historischer Feuerwehr 19:00 Uhr Blumenuhr Historischer Stadtrundgang im Fackelschein mit Burgverein Sonntag, 07.12.2014 (14.00 bis 19.00 Uhr) - verkaufsoffener Sonntag 10:00 Uhr Nikolaikirche Gottesdienst zum 2. Advent 14:00 Uhr Freibühne Eröffnung musikalisch begleitet durch Posaunenchor Sprotta 14:00 Uhr Ratssaal Öffnung d. Postamts für Wunschzettel an den Weihnachtsmann 14:00 Uhr Ratsherrenstube Postamt für Wunschzettel an den Weihnachtsmann 15:00 Uhr Freibühne Weihnachtsprogramm der Fröhlichen Akkordeon-Asse 15:30 Uhr Freibühne Siegerehrung der schönsten Weihnachtsbäume 16:00 Uhr Nikolaikirche Führung durch die Turmausstellung 16:00 Uhr Freibühne Drehorgelkonzert 17:00 Uhr Freibühne Weihnachtliches mit dem Tanzblasorchester „Die Muldentaler“ 17:30 Uhr Freigelände Nachtwächterstunde mit historischer Feuerwehr 19:00 Uhr Nikolaikirche Weihnachtsoratorium von Johann-Sebastian Bach mit Chören, Solisten und großem Orchester Schauhandwerk * Bastelstände * Ponyreiten * Seife u. Kerzen gießen * Bücherflohmarkt Ein großer Dank gilt den Baumpaten zum Eilenburger Weihnachtsmarkt Die Aktion „Wer schmückt den schönsten Weihnachtsbaum?“ findet wieder am Samstag, dem 6. Dezember 2014 an der Freibühne auf dem Eilenburger Weihnachtsmarkt statt. Alle von den Kindern geschmückten Weihnachtsbäume werden im „Weihnachtsbaumwald“ ausgestellt, damit die Besucher diese bestaunen und anschließend an der Hütte der Tourist-Information (neben Infopavillon) per Stimmenabgabe zum Eilenburger Weihnachtsmarkt bewerten können. Die drei Bäume mit dem schönsten Weihnachts- baumschmuck werden am 2. Adventssonntag, dem 7. Dezember 2014 um ca. 15.30 Uhr auf der Freibühne prämiert. Für diese Aktion wurden für jede Kinder- und Jugendeinrichtungen Baumpaten gewonnen, die die Aufwendungen für das Bastelmaterial und die Preisgelder übernehmen. Im Namen der aller Kindertagesstätten, Grundschulen und Jugendeinrichtungen wird folgenden Unternehmen bzw. Einrichtungen für die Übernahme einer Baumpatenschaft gedankt: Getränke Thomas, Studienkreis Eilenburg, Fickert Getränkeservice, Eilenburger Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft, Stadtwerke Eilenburg, Haustechnik Apitz, Kulturunternehmung Eilenburg, Leipziger Volkszeitung, Corona Verein - gemeinnütziger Verein für Mensch und Umwelt e. V. in Verbindung mit der K+S Seniorenresidenz, FRANKEN BRUNNEN, HS BAU Robby Frank, Allianz Generalvertretung Hartmut Jahn, Volksolidarität Nordsachsen Ortsgruppe Eilenburg, Stora Enso sowie der Bildungsstätte des Schornsteinfegerhandwerks e. V. n6 Weihnachtsprogramm Wir laden alle Eltern, Großeltern und interessierte Bürger recht herzlich zu unserem Weihnachtsprogramm ein. Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 „Eilenburger Gasthäuser und Cafés“ Neuer Kalender ab sofort in der Tourist-Information erhältlich EILENBURG. Der Eilenburger Geschichts- und Museumsverein hat einen neuen Kalender für das Jahr 2015 aufgelegt. Diesmal sind es historische Gasthäuser und Cafés im alten Eilenburg und Orten um Eilenburg. 13 lithografische Ansichtskarten um 1900 zieren die 12 Monate des nächsten Jahres und eine Deckblattansicht. Diese ist schon mal verraten: Es findet am 17.12.14 (Mittwoch), 17.00 Uhr und am 18.12.14 (Donnerstag), 14.00 Uhr in der Aula statt. Nur am 17.12.14 erwartet nach dem Programm im Innenhof alle Gäste ein kleiner Weihnachtsmarkt mit allerlei Leckerem für das leibliche Wohl und noch anderes mehr. Schüler und Lehrer der Friedrich-Tschanter-Oberschule Es ist das „Weiße Ross“. Und wer der deutschen Schreibschrift mächtig ist, der kann sogar die persönlichen Grüße der ehemaligen Absender der meisten dieser schönen Ansichtskarten entziffern. Schülerpraktikantin Anja Schreiber mit dem neuen Kalender 2015 „Eilenburger Gasthäuser und Cafés“, den es ab sofort im Museums-Shop zu kaufen gibt. Foto: Stadtverwaltung Abgegeben wird dieser Kalender für eine Schutzgebühr von 4,65 Euro. Erhältlich ist er beispielsweise im Museums-Shop, Torgauer Straße 40. Neues aus der Stadtbibliothek Die Stadtbibliothek Eilenburg informiert Vom 22.12.2014 bis 02.01.2015 bleibt die Stadtbibliothek geschlossen. Wer noch Lesefutter für die Feiertage benötigt, kann sich dieses bis zum 18. Dezember, zu den gewohnten Öffnungszeiten ausleihen. Die Mitarbeiter der Bibliothek wünschen allen Lesern ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr. Neuerwerbungen der Stadtbibliothek Adrian, Lara: Vertraute der Sehnsucht Al-Mer, Meral: Nicht ohne meine Mutter Bannalec, Jean-Luc: Bretonisches Gold Barreau, Nicolas:Du findest mich am Ende der Welt Beinert, Claudia: Die Kathedrale der Ewigkeit Bertram, Gerit: Das Lied vom Schwarzen Tod Camilleri, Andrea: Die Spur des Fuchses Camilleri, Andrea: Die Flügel der Sphinx Camilleri, Andrea:Die schwarze Seele des Sommers Carey, M. R.: Die Berufene Clark, Mary Higgin: In der Stunde deines Todes Coelho, Paulo: Untreue Conrath, Martin: Teufelsblume Cross, Ethan: Ich bin die Angst Cussler, Clive: Tarnfahrt Cussler, Clive: Höllensturm Cussler, Clive: Höllenflut Darznik, Jasmin: Aus Liebe zu ihr De Cesco, Federica: Das Haus der Tibeterin De Cesco, Federica: Die Tibeterin Deaver, Jeffery: Todeszimmer Detrois, Ulrich: Wir sehen uns in der Hölle Dörr, Christoph: Muffensausen Durrani, Tehmina: Mein Herr und Gebieter Elsberg, Marc: Blackout Engel, Kerstin: Ameisen küssen nicht Eschbach, Andrea: Der Jesus-Deal Faes, Urs: Sommer in Brandenburg Fielding, Joy: Sag, dass du mich liebst Fischer, Sarah: Heimat Roulette Fitzek, Sebastian: Passagier 23 Flynn, Gillian: Gone Girl Förg, Nicola: Scheunenfest Follet, Ken: Kinder der Freiheit French, Nicci: Dunkler Donnerstag Fritz, Astrid: Hostienfrevel Gaimann, Neil: Der Ozean am Ende der Straße Gardner, Lisa: Der Tag, an dem du stirbst Gedge, Pauline: Die Herrin vom Nil Ghahramani, Zarah: Zum Verrat gezwungen Gier, Kerstin:Männer und andere Katastrophen Griffiths-Karger, Marion: Ein Pferd im Kornfeld Hahn, Ulla: Spiel der Zeit Hammesfahr, Petra: An einem Tag im November Haran, Elizabeth:Jenseits des leuchtenden Horizonts Hartung, Torsten: Du musst daran glauben Harvey, Sarah: Das Rosenhaus Hein, Jakob: Herr Jensen steigt aus Heidt, Dora: Wind aus West mit starken Böen Hemmings, Kaui H: Für immer dein Lachen Hetzel, Peter M.: Schweinerei Hjorth, Michael: Das Mädchen, das verstummte Ingemarsson, Kajs: Liebe mit drei Sternen Jordan, Ricarda: Tochter der Elbe Kent, Hannah: Das Seelenhaus Kessler, Katja: Silicon Wahnsinn King, Stephen: Mr. Mercedes Klüpfel, Volker: Grimmbart Läckberg, Camilla: Schneesturm und Mandelduft Landorff, Max: Die schweigenden Frauen Lennox, Judith: Ein letzter Tanz Link, Charlotte: Sechs Jahre Lochthofen, Sergej: Grau Löffler, Rainer: Blutdämmerung Lyne, Charlotte: Kinder des Meeres Mann, Tobias: Hilfe, die Googles kommen! Marten, Stefanie: Auf der Suche nach mir Mehler, Jutta: Mord mit Streusel Merchant, Judith: Die Lügen jener Nacht Mey, Frida:Manchmal muss es eben Mord sein Monferat, Benjamin: Welt in Flammen Moriarty, Liane: Das Geheimnis meines Mannes Neuhaus, Nele: Die Lebenden und die Toten Niehaus, Ursula: Die Stadt-Ärztin Niffenegger, Audre: Die Frau des Zeitreisenden Nowak, Maike Manja: Wanja und die wilden Hunde Ohle, Bent: Knochensaat Pala, Ivo: H2O - Das Sterben beginnt Patterson, James: Dark Peters, Anna: Nicht ohne meinen Sohn Püttjer, Kirsten: Bauer, Trecker, Tod Ragougneau, Alexis: Die Madonna von Notre-Dame Rankin, Ian: Schlafende Hunde Rath, Hans: Manchmal ist der Teufel auch nur ein Mensch Robb, J. D.: Ein sündiges Alibi Roberts, Nora: Pfade der Sehnsucht Rohn, Reinhard: Von sanfter Hand Schlink, Bernhard: Die Frau auf der Treppe Schmitz, Ralf: Schmitz‘ Häuschen Seiler, Lutz: Kruso Shattuck, Shari: Tage wie Salz und Zucker Simses, Mary: Der Sommer der Blaubeeren Slaughter, Karin: Bittere Wunden Spohr, Henrike: Heilbronn 37° Stratmann, Cordula: Sie da oben, er da unten Sund, Erik Axl: Krähenmädchen Sund, Erik Axl: Narbenkind Thiesler, Sabine: Versunken Toyne, Simon: Purga Torium Twilfer, Kai: Schantall, tu ma die Omma Prost sagen! Vosseler, Nicole C.: Zeit der wilden Orchideen Wagner, Fanny: Überwiegend fabelhaft Zeller, Franz: Blutsbande 7 Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 n Neues aus dem Bürgerhaus Laientheater - Die Traumtanne - Abenteuer im Märchenwald - Premiere So., 07.12.2014 um 15.00 Uhr Weihnachts - Disco Do., 25.12.2014 um 20:00 Uhr Weitere Termine: Mo., 08.12.2014, 10.00 Uhr Di., 09.12.2014 um 8.15 Uhr/10.00 Uhr und 16.30 Uhr Mi., 10.12.2014 um 9.30 Uhr und 17.00 Uhr Alle Jahre wieder ... Kollektives Gänsebratenabspecken ohne Altersgrenzen! Silvesterparty 2014 Mi., 31.12.2014 um 19:00 Uhr In diesem 60-minütigen Stück gibt es ein Wiedersehen mit allen bekannten Grimmschen Märchenfiguren. Das Mädchen Jolina verirrt sich im Wald, schläft unter einer riesigen Tanne, der Traumtanne, ein und das Märchenland erwacht. Was Jolina gemeinsam mit dem Schneewittchen und den sieben Zwergen, Hänsel und Gretel, Rotkäppchen und dem tapferen Schneiderlein erlebt, und wieso der Wolf von diesem ganzen Treiben gar nicht begeistert ist, erfahren alle kleinen und großen Zuschauer, wenn es heißt: „Licht aus Vorhang auf - das Spiel beginnt!“ Karten erhalten Sie an der Tageskasse Eintrittspreise: Erw: 5,00 EUR, Kinder: 3,00 EUR Unser Extra-Tipp: Verbringen Sie einen gemütlichen 2. AdventsMärchen-Sonntag (07.12.14)! Genießen Sie ein leckeres Stück Kuchen und eine Tasse Kaffee im Foyer des Bürgerhauses, bevor Sie dann gemeinsam mit uns in die Märchenwelt eintauchen. Tanztee mit DJ Hagen Enge Do., 11.12.2014 um 14:00 Uhr Abschlussball ADTV Tanzschule Oliver & Tina Sa., 13.12.2014 um 20:00 Uhr Silvesterparty 2014 mit der Liveband „BETTINA & DIE GOLDEN BOYS“ Highlights aus der Rock und Popgeschichte - Super Gesangssolisten - Ein Mix der guten Laune auch für unsere Schlagerfreunde! Genießen Sie außerdem die Vielfalt des Silvesterbuffets. U.S. Levin - „Sex vor zwölf“ Kabarettistische Lesung Do., 29.01.2015 um 19.00 Uhr b Schul- oder MenoO pause, ob glücklich oder verheiratet, ob einsam oder geschieden - in U. S. Levins urkomischen Satiren zur schönsten Nebensache findet sich jeder wieder! S ein Credo: »Wunden müssen schmerzen, sonst tun sie nicht weh!« Die Protagonisten seiner locker-leicht erzählten Episoden verhandeln in unterschiedlichen Situationen. Die Frage, ob Sex im gehobenen Alter überhaupt noch relevant ist und wenn ja - wie und warum. Aber keine Sorge, Levin bleibt auf dem Teppich: Seine Geschichten sind lebensnah und handlungsreich, mal sinnlich, mal deftig, aber niemals plump. Und: Peter Dunschs zauberhafte Karikaturen setzen noch einen herzhaften Lacher obendrauf. Joachim Llambi Do., 05.02.2015 um 19.30 Uhr „Das wollte ich Ihnen schon immer mal sagen.“ Mut zur ehrlichen Kritik! ie kritische Stimme D von Let‘s Dance D as Fernsehpublikum schätzt ihn für seine klaren Worte. Joachim Llambi, bekannt als Juror der RTL-Sendung „Let‘s Dance“, weiß, dass viele Menschen sich mit ehrlichem Feedback schwer tun: Aus falscher Zurückhaltung scheuen sie offene Worte, oder sie schießen über das Ziel hinaus. Dabei ist die Fähigkeit, Kritik zu üben und anzunehmen, wichtig für eine offene und konstruktive Kommunikation im Berufsleben, in Beziehungen und Freundschaften. Llambis Botschaft: Faire Kritik ist ein Geschenk und hilft bei der persönlichen Entwicklung. Anhand seiner Erfahrungen als Sportler, Börsenprofi, Ehemann, Familienvater, Kunde und natürlich als Promi zeigt er, wie Kritik gelingen kann. Oliver Lück „Neues vom Nachbarn“ - DiaLesung So., 15.03.2015 um 16.00 Uhr 2 0 Monate ist der Journalist und Fotograf Oliver Lück mit seinem VW-Bus und seiner Hündin Locke durch Europa gefahren: Mehr als 50.000 Kilometer von Portugal bis Estland, von Norwegen bis Sizilien, von den Kanarischen Inseln bis zur russischen Grenze. Doch nicht, um Urlaub zu machen, sondern um Geschichten zu finden: von Abenteurern, Aussteigern und Ausnahmetalenten. Er trifft besessene finnische Goldsucher, den Weltfußballer Lionel Messi und eine Sizilianerin, die seit Jahren gegen die Mafia kämpft. Er besucht den besten Freund von Arnold Schwarzenegger und eine alte Frau, die an einem einsamen Strand in Lettland 35 Flaschenpostbriefe aus halb Europa gefunden hat. Er lernt eine schwedische Biologin kennen, die Leichen kompostieren will. Und er lernt, dass die Größe der Wodkagläser von West nach Ost zunimmt, bis ihm kurz vor Russland ganze Flaschen vorgesetzt werden. Kabartett - Theater Leipziger Funzel Lachen bis der Arzt kommt - Neu aufgelegt So., 22.03.2015 um 17.00 Uhr Sehr geehrte Zuschauer, wie aus gut informierten Kreisen hervorgeht, plant das Kabarett-Theater Leipziger Funzel einen feigen terroristischen An- n8 Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 griff auf Ihr Zwerchfell. Dieses Lachwerk mit dem obszönen Titel „Lachen bis der Arzt kommt!“ wird dauerhafte, ja, irreparable Lachschäden bei Ihnen anrichten. Ohne Lachverstand und tiefere Lachkenntnis wird dort von angeblichen Lachverständigen auf Ihren Lachmuskeln herumgetrampelt, bis Sie ins Lachkoma fallen. Ticketverkauf Nicht immer wohnt man gleich in der Nähe oder liegt unser Ticketbüro gerade günstig auf Ihrem Tagesweg. Wir reservieren Ihre Eintrittskarten 10 Werktage lang. Sie können auch eine Rechnung anfordern und sich die Karten gegen eine Gebühr von 2,50 EUR ohne jeglichen Fahrtkosten- und Zeitaufwand einfach ganz bequem nach Hause schicken lassen. Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht fristgerecht abgeholte Karten zu Gunsten anderer Interessenten wieder in den freien Verkauf gehen. Bürgerhaus Franz-Mehring-Str. 23 Tel.: 7003930 Dienstag/Mittwoch 09.00 - 12.30 Uhr 13.00 - 16.30 Uhr Donnerstag Und nach Vereinbarung 09.00 - 12.30 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr Stadtmuseum Torgauer Straße 40 Tel.: 652222 Dienstag - Freitag Sonntag 09 - 12/13 - 17 Uhr 10 - 12/13 - 17 Uhr Stadtbibliothek Dr.-Belian-Str. 3 Tel.: 754008 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag 13 - 18 Uhr 09 - 18 Uhr 09 - 13 Uhr 12 - 19 Uhr Frau Christa Menzel Herrn Waldemar Schliwa Herrn Günter Walinski Frau Rita Weiß Frau Edda Jahn Frau Erika Heynemeyer Frau Theresia Schmidtchen Herrn Peter Hoff Frau Sieglinde Wegner Frau Waltraud Winkler Herrn Klaus Kaminski Frau Frigga Petry Frau Edda Bednarz Herrn Peter Kipping Herrn Günter Laux Frau Elfriede Misch Herrn Dr. Wolfram Richter Frau Marlies Böhm Frau Käte Gumpricht Frau Ursula Liedtke Herrn Gerd Goldschmidt Herrn Jürgen Schmidt Frau Doris Gollasch Frau Brigitte Wegert Frau Erika Stephan Frau Marga Hehr Frau Gerda Vogel Frau Margit Glück Herrn Hermann Planek Herrn Wolfgang Rohne Frau Marlis Goldschmidt zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag Die Stadtverwaltung und der Oberbürgermeister gratulieren Frau Hildegard Herber Frau Hanni Häring Frau Margarete Kummer Frau Emmi Stein Frau Charlotte Schleinitz Frau Lisa Kitzing Frau Lydia Porzig Frau Ilse Heinzmann Frau Waltraut Senf Frau Anna Kramer Frau Gisela Kirchhof Frau Hedwig Müller Frau Herta Olschweski Herrn Joachim Schmidt Frau Sigrid Becker Frau Ingeborg Brendel Frau Ursel Boxberger Herrn Hans Reichardt Frau Martha Müller Frau Franziska Bürger Herrn Hugo Kewitz Frau Gertraud Haase Herrn Erdmann Bethke Frau Susanne Wallot Frau Jutta Meuche Frau Christa Zehrfeld Frau Christa Zöllmann Frau Helga Haupt Herrn Günter Schmidt Frau Eveline Arndt Herrn Franz Täubrecht Frau Elfriede Müller Frau Elisabeth Schimansky Frau Ingeburg Fichtner Herrn Hans Marloth Frau Elsa Habt Frau Ingrid Pötzsch Frau Alma Jatta zum 95. Geburtstag zum 94. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag Frau Ursula Wiesner Herrn Horst Engelmann Frau Johanna Hahn Frau Vera Fretzschner Frau Gisela Theile Frau Anita Büchner Frau Margot Friebel Herrn Günter Fricke Herrn Theodor Mehl Frau Hannelore Bernhardt Herrn Siegfried Welsch Herrn Rudi Bluhm Herrn Roland Schicke Herrn Helmut Kuntze Herrn Klaus Funke Frau Elfriede Sauer Herrn Klaus Hehr Frau Gisela Scholz Frau Ursula Schwarzlose Frau Adelheid Marloth Herrn Klaus Henschel Frau Helga Barrabas Frau Inge Dreßler Frau Renate Schmidt Frau Astrid Petzold Frau Sieglinde Wolfsteller Herrn Klaus Lehmann Frau Regina Kneiß Herrn Gerhard Schleinitz Frau Gerda Grubitzsch Frau Marlene Kaiser Herrn Hans Hofmeister Frau Traute Stein Frau Christa Jentzsch Frau Johanna Leitner Herrn Benno Große Herrn Erwin Jurisch Frau Brigitte Brandt zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag Wir gratulieren auch den nicht genannten Geburtstagskindern recht herzlich! Sollte eine Gratulation nicht gewünscht werden, bitten wir um schriftliche Information mindestens vier Wochen vor dem Geburtstag unter Stadtverwaltung Eilenburg, Bürgerbüro, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg. Baustellenkalender Stand 01.12.2014 Straßensperrungen in der Stadt Eilenburg Straße Maßnahme Zeitraum Grund Torgauer Straße - zwischen Marktkreuzung und Nordring/ Dr.-Külz-Ring Vollsperrung - Umleitung über Nordring 02.12.2014 - 05.12.2014 Schäden an Stromkabeln Straße Maßnahme Mühlstraße halbseitige Sperrung - Ampelregelung Zeitraum Grund 10.11.2014 bis 19.12.2014 Kabelverlegung für Stadtwerke Eilenburg Straße Maßnahme Zeitraum Grund Wilhelm-Grune-Str. - Zufahrt Richtung Notaufnahme KKH Vollsperrung 03.11.2014 - 19.12.2014 Erweiterung des Mischwasserkanal und Straßenbauarbeiten 9 Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 n FC Eilenburg - Endspurt in der 1. Halbserie Samstag, 06.12.14 um 13:30 empfängt das Nordsachsenligateam der U23 des FC Eilenburg den TSV Rackwitz im heimischen SparkassenFußballzentrum. Das Landesligateam der Herren spielt in der Wernesgrüner Sachsenliga auswärts zeitgleich beim FC Grimma. Sonntag, 07.12.14 um 11:00 Uhr sind die Landesligakicker der C-Junioren (U15) von FSV Budissa Bautzen zu Gast im Sparkassen-Fußballzentrum. Samstag, 13.12.14 um 10:30 treten die Kicker des FSV Zwickau in der Landsliga der B-Junioren (U17) im Sparkassen-Fußballzentrum gegen die Eilenburger Jungs an. Bereits um 13:30 ist Anpfiff im Ilburg-Stadion in der Partie FC Eilenburg gegen Döbelner SC 02/90 Paul-Köditz-Turniere Gewinner des Geißler-Reisen-Cups der Bambini (U7) am 30.11.14 wurde die Mannschaft der Kickers 94 Markkleeberg vor dem Team FC Eilenburg I und der SG Taucha. Den Kampf um den Dachdecker-Huth-Cup der F-Junioren (U9) gewann der Hallesche FC vor RB Leipzig und dem FC Eilenburg. Fortsetzung am Sonntag, 14.12.14 von 9:00 bis 13:30 Uhr mit dem Kemnik-Cup der F2Junioren. Zu Gast sind u. a. VfB Fortuna Chemnitz, RB Leipzig, BSG Stahl Riesa, FSV Glesien, LSG Löbnitz. Die G-Junioren vom FC-Eilenburg. Foto: Verein Bundesweiter „Tag des Judo“ war ein voller Erfolg Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und des Landkreises Nordsachsen Das Amtsblatt erscheint 14-täglich in den ungeraden Wochen für alle Haushalte kos-tenlos. Kinder der Grundschule Laußig begeistert vom Judotraining Ein großer Dank gilt der Schulleiterin Frau Ott, die diesen Tag erst möglich gemacht hat. Der „Tag des Judo“ soll das Interesse für den Judosport wecken und die positiven sportsoziologischen Effekte dieser Sportart aufzeigen. Alle Kinder und Jugendlichen haben nun die Möglichkeit, ein kostenloses Probetraining zu absolvieren. Weitere Informationen gibt es auf der VereinsHomepage unter www.judo-eilenburg.de. Fritz Leune mit Calvin Wellandt im Kampf um den „Inselkönig“. Foto: privat IMPRESSUM Am 13. November hat in ganz Deutschland der „Tag des Judo“ stattgefunden. Judo-Vereine und Schulen haben Schülerinnen und Schülern gemeinsam die Möglichkeit geboten, sich spielerisch mit dem Judosport auseinanderzusetzen. Ins Leben gerufen wurde diese bundesweite Initiative vom Deutschen Judo-Bund e. V. (DJB). Die Übungsleiterinnen Paula Gredig und Jana Leune des Judo-Sportverein Eilenburg waren begeistert und überrascht von der großen Motivation aller Kinder der Grundschule Laußig. Sie konnten bei allen Kindern den „Spaß und die Freude in ihren Gesichtern“ erkennen. Das Training wurde speziell auf das Alter und die körperlichen Gegebenheiten der jungen Teilnehmer/innen abgestimmt. Im Vordergrund stand der spielerische Aspekt. Nicklas Dippe (3. Klasse) machte das Spiel der „Insel-König“ am meisten Spaß. Er lieferte sich vor allem mit seiner Mitschülerin Jasmin Kuhnert einen sehr ergeizigen und langen Kampf. Bei diesem Spiel versuchen sich 5 oder 6 Kinder von einer Weichbodenmatte (der Insel) zu schubsen. Wer als Letzter noch oben ist, wird Inselkönig. - Herausgeber: Große Kreisstadt Eilenburg, Telefon: 03423 652127, Fax: 03423 601612, Landratsamt Nordsachsen, 04860 Torgau, Schloßstraße 27, Telefon: 03421 758-1015, E-Mail: amtsblatt@lra-nordsachsen.de, - Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0, Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Oberbürgermeister der Stadt Eilenburg, Herr Wacker der Landrat des Kreises Nordsachsen, Herr Czupalla oder der jeweilige Vertreter im Amt - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, 04916 Herzber, An den Steinenden 10, www.wittich.de/agb/herzberg Eingereichte Manuskripte erheben keinen Anspruch auf Veröffentlichung bzw. Vollständigkeit. Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. n 10 Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 Zweimal Silber für Eilenburger Kraftsport-Nachwuchs Max Braune erkämpft Platz 5 (Kniebeugen bei 175 kg), Foto: Verein Lauchhammer. Die Zukunft des Kraftdreikampfes traf sich den nationalen Nachwuchs-Meisterschaften in diesem Jahr in der Powerlifting-Hochburg Lauchhammer. Mit dabei der Eilenburger Jugendstarter Danilo Wollny und die beiden Junioren Max Braune sowie Vincent Curth. Wollny kämpfte in der Klasse bis 66 kg gegen zwei weitere Kontrahenten. Nach gelungenem Sachsenrekord von 92.5 kg im Kniebeugen lag er knapp auf dem Silberrang. Beim anschließenden Bankdrücken folgte ein weiterer Landesrekord mit 57.5 kg und damit schob er sich auf die Spitzenposition, da der favorisierte Vladimir Gerter im Bankdrücken ohne gültigen Versuch blieb. Nun wurde es ein spannender Zweikampf im Kreuzheben mit dem Langenbacher Fabio Zahn um den Titel. Der Mann aus dem Erzgebirge konterte und setze sich mit 135 kg in Führung. Wollny wollte es nun wissen und ließ nach gültigen 115 kg noch einmal um 10 kg steigern, scheiterte aber denkbar knapp. Bei seiner ersten nationalen Meisterschaft blieb für den Nordsachsen die Silbermedaille in einem hauchdünnen Wimpernschlagfinale. Als Jüngster Starter in der Juniorenklasse bis 74 kg hatte Max Braune einen schweren Stand. In einem souveränen Wettkampf kam er mit 175 kg im Kniebeugen, 117.5 kg im Bankdrücken und 160 kg im Kreuzheben auf eine Gesamtlast von 452.5 kg, was ihm den fünften Rang einbrachte. Die Deutsche Meisterschaft nutze der Eilenburger Vizeweltmeister im Kniebeugen Vincent Curth, um die Deutschen Rekorde ohne unterstützende Ausrüstung anzugehen. Dies gelang ihm dann auch sehr eindrucksvoll. Im Kniebeugen verbesserte er nicht nur den bestehenden Juniorenrekord, sondern auch den Aktivenrekord steigerte er auf hervorragende 232.5 kg. Das Rekordfestival setze sich im Bankdrücken fort. 177.5 kg ist nun die Bestmarke an der sich die anderen Athleten versuchen dürfen. Mit 265 kg im Kreuzheben komplettierte Curth die Totallast von 675 kg, welche ebenfalls Junioren- als auch Aktivenrekord sind. In der Endabrechnung gab es verdient Silber, nur sein Nationalmannschaftskollege Julian Schnurr war mit Ausrüstung an diesem Tag besser. MM Seniorenmeisterschaften in Leipzig Auch zu den 68. Leipziger Stadtmeisterschaften am vorletzten Wochenende konnte der Eilenburger Schwimmverein wieder ein schlagkräftiges Team aufstellen. Gerade einmal acht Wochen blieben den sieben Masterschwimmern für die intensive Wettkampfvorbereitung nach den langen Sommerferien. Mastertrainer Niedermanner und seine „Herren nutzten die Möglichkeit zum Messen, denn am kommenden Wochenende steht erstmals die Teilnahme an der Deutschen Kurzbahnmeisterschaften in Bremen an. Der Wettkampfauftakt gelang besser als gedacht, insbesondere Masterschwimmerin Brigitte Wirth zeigte, was noch in ihr steckt. Sie siegte souverän in ihrer Lieblingsdisziplin 50 Meter Brust. Auf dieser Strecke gelang dies ebenso Martin Hänsel, AK 55, sowie Karsten Genseke, AK 35, in sehr attraktiven Zeiten. Das Gesamtergebnis des Teams kann sich sehen lassen; achtmal Platz 1, fünfmal Silber und zwei Drittplatzierungen sind eine Bilanz, die sich sehen lassen kann. Drücken wir den Masterschwimmern für Bremen also alle Daumen! Einen ausführlichen Wettkampfbericht mit vielen Bildern und allen Ergebnissen finden Interessierte auf der Homepage www.schwimmsportverein.de Tilo, Adrian, Stephan, Karsten, Brigitte, Gerhard und Martin, Foto: Verein Informationsabende an alle Interessenten zur Jugendweihe 2016 Für die Region Schkeuditz: 12.01.2015, 18.00 Uhr im Kulturhaus „Sonne“ Schkeuditz Für die Region Delitzsch: 02.02.2015, 18.00 Uhr im Bürgerhaus Delitzsch Für die Region Eilenburg/Taucha/Bad Düben: 24.02.2015, 18.30 Uhr im Bürgerhaus Eilenburg Frauke Weigand Sächsischer Verband für Jugendarbeit und Jugendweihe e. V. 11 Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 n Verein der Gartenfreunde „Grüner Fink“ e. V. Eilenburg Wichtige Information des Vorstandes Werte Mitglieder, hiermit laden wir Sie zu der am 10.01.2015 stattfindenden ordentlichen Jahreshauptversammlung für das Gartenjahr 2014 ein. Ort: Bürgerhaus Eilenburg Uhrzeit: 14.00 Uhr Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bestätigung der anwesenden Mitglieder 3. Verlesen sowie Bestätigung der Tagesordnung 4. Gestellte Anträge bzw Anregungen der Gartenfreunde 5. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 6. Kassenbericht 7. Bericht der Kassenprüfer 8. Aussprache über die Berichte 9. Entlastung des Vorstandes 10. Entlastung der Kassenprüfungskommission 11. Bericht des Bauobmann 12. Bericht der Schlichtungskommission 13. Bericht Gartenbestand usw. 14. Jahresrechnung 2015 sowie Bestätigung 15. Verschiedenes, Diskussion 16. Schlusswort Ergänzende Anträge oder Anregungen welche in der Jahreshauptversammlung dargelegt werden sollen bitten wir bis zum 15.12.2014 beim Vorstand schriftlich einzureichen. Wir bitten um Beachtung dass die Teilnahme an der JHV nur für Pächter und Mitglieder es KGV „Grüner Fink“ e. V. Eilenburg gilt. Mit freundlichen Grüßen Vorsitzender Information des Vorstandes des AV „Angelsachsen- Eilenburg“ e. V. Für das Angeljahr 2015 gibt der Vorstand des AV „Angelsachsen-Eilenburg“ e. V. nachfolgende Termine für Mitgliederversammlungen und Arbeitseinsätze bekannt: Mitgliederversammlung und Kassierung: 20.02.2015 19:00 Uhr, 21.03.2015 10:00 Uhr, 25.04.2015 10:00 Uhr und 20.11.2015 19:00 Uhr jeweils in der Gaststätte Amsel. Die Versammlung am 25.04.2015 ist die letzte Möglichkeit für alle Mitglieder, Marken für Sachsen und Angelberechtigungen für Sachsen-Anhalt und Brandenburg zu erwerben. Spätere Einzahlungen werden nicht mehr anerkannt und zurücküberwiesen. Arbeitseinsätze: 11.01.2015, 01.02.2015, 21.06.2015, 17.10.2015 und 08.11.2015, Treffpunkt ist jeweils 08:00 Uhr an der Wasserskianlage bzw. Bootssteg an der Kiesgrube in Eilenburg-Ost. Zu allen Veranstaltungen wird um rege Teilnahme gebeten. Weitere Veranstaltungstermine erhaltet Ihr wie immer zu den Versammlungen. Bitte gebt diese Information auch die Mitglieder weiter, welche evtl. das Amtsblatt von Eilenburg nicht erhalten. Petri Heil für 2015! Michael Klemmt Vizepräsident und Schatzmeister LEB im Freistaat Sachsen e. V. Als zertifizierter Bildungspartner laden wir Sie herzlich ein, zur Teilnahme am: Grundkurs Motorkettensäge Erhalten Sie die Befähigung zur nichtgewerblichen Werbung von Brennholz, zertifiziert nach KWF-Gütesiegel. Unter professioneller Leitung erlernen Sie die theoretischen und praktischen Grundkompetenzen zum sicheren Umgang mit Motorkettensägen, geeignet für Privatwaldbesit- zer, Brennholz-Selbsterwerber und andere Motorkettensägennutzer. Termin: 20. + 21.12.2014 Zeit: 7:45 Uhr Ort: Hinterhäuser 23, 04849 Pressel Anmeldung: Tel.: 03423 7586883 E-Mail: eilenburg@leb-sachsen.de Neuwahl der Ortsgruppenleitung der Wasserwacht Eilenburg Im Rahmen der diesjährigen Jahreshauptversammlung der Wasserwacht des DRK Kreisverbandes Eilenburg e.V. fand neben den Berichten der Ortsgruppenleitung die reguläre Neuwahl der Ortsgruppenleitung statt. Da der bisherige Ortsgruppenleiter aus persönlichen Gründen nicht wieder kandidiert hat, ergaben sich zwangsläufig Neubesetzungen. Die neugewählte Ortsgruppenleitung besteht daher nun aus: • Volker Schmidt als neuer Ortsgruppenleiter • Jens Küster als stellvertretender Ortsgruppenleiter und Technischer Leiter • Andrea Engel als Finanzwart • Uwe Becker als stellvertretenderTechnischer Leiter Steffen Marloth wurde als langjähriger Ortsgruppenleiter für seine Verdienste mit dem Ehrenzeichen der Wasserwacht Sachsen in Silber ausgezeichnet. Aus Anlass der Beendigung seiner ehrenamtlichen Tätigkeit in der Ortsgruppenleitung erhielt er von den Mitgliedern der Wasserwacht ein Präsent. n 12 Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 Schwerhörigenverein: Lachen ist die beste Medizin EILENBURG. Aus nichts etwas gemacht - der gesellige Nachmittag des Schwerhörigenvereins Eilenburg im November war ein voller Erfolg. Die Lachstürme waren durch die ganze Begegnungsstätte der Volkssolidarität zu hören. Der Grund: Vorsitzende Helga Jahn hatte einfach sechs verschiedene Bücher mit Witzen aus der Stadtbibliothek mitgebracht und gab daraus die schönsten Kostproben zum Besten. Es ging querbeet: Rentnerwitze, Frauen-, Gärtner-, Schüler- und DDR-Witze - alles kam dran, und alle konnten sich herzlich darüber amüsieren. Und Lachen ist bekanntlich die beste Medizin. Vielen Dank der Bibliothek, dass sie uns die Bücher zur Verfügung stellte, und danke an Silvia Windisch von der Begegnungsstätte, die uns die leckere Sahne-Kirsch-Torte gebacken hat, die den Nachmittag abrundete. Ilona Boskugel, Eilenburg Öffentliche Bekanntmachung einer Satzung 1. Die Verbandsversammlung des Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 17.09.2014 nachfolgenden Beschluss gefasst, der mit heutigem Datum öffentlich bekannt gemacht wird: Haushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 des Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen Aufgrund des § 58 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) i.V.m. § 74 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) i.V. m. § 15 des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes (SächsEigBG) - alle in der jeweils gültigen Fassung - erlässt der Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen aufgrund des Beschlusses Nr. 09/2014 - SV 09/2014 der Verbandsversammlung vom 17.09.2014 folgende Haushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 §1 DRK-Kreisverband Eilenburg e. V. Stellenausschreibung ir suchen für unsere Sozialstation für die W mobile Pflege zum schnellstmöglichen Zeitpunkt einen examinierten Altenpfleger/Altenpflegerin und einen Altenpflegerhelfer/Altenpflegerhelferin Arbeitsbereich: Eilenburg und Umgebung Arbeitszeit: Teilzeit mit 35 Wochenstunden, Frühund Spätdienst Vergütung: Versorgungsverband Eilenburg - Wurzen nach Tarifvertrag Wohlfahrts- und Gesundheitsdienste Fachliche Anforderungen - Abschluss als Krankenschwester/-pfleger, Altenpfleger/Altenpflegerin Altenpflegerhelfer/Altenpflegerhelferin - Berufserfahrung in der Pflege Persönliche Anforderungen - hohe Einsatzbereitschaft und Motivation - Teamorientiertheit und Kommunikationsbereitschaft - selbstständiges und gewissenhaftes Arbeiten - Engagement und Flexibilität ewerbungen sind an den DRK-Kreisverband B Eilenburg e. V., Berhardistr. 15, 04838 Eilenburg zu richten. Rückfragen sind telefonisch unter 03423 700455 möglich. Der Haushaltsplan wird wie folgt festgesetzt mit 1. Erfolgsplan Summe der Erträge 9.815 TEUR Summe der Aufwendungen 8.995 TEUR 2. Liquiditätsplan Mittelzufluss / -abfluss aus: Laufender Geschäftstätigkeit 2.658 TEUR Investitionstätigkeit -2.133 TEUR Finanzierungstätigkeit - 458 TEUR Innerhalb des Gesamtbudgets des Investitionsplanes ist eine Verschiebung durch Ersatzmaßnahmen zulässig. §2 Es ist nicht vorgesehen, Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) aufzunehmen. 800 TEUR §3 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen beträgt 2.250 TEUR §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.790 TEUR §5 Eine Verbandsumlage wird nicht erhoben. Eilenburg, den 27.10.2014 Roland Märtz Verbandsvorsitzender 2. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 hat in der Zeit vom 07. 08. 2014 bis 15. 08. 2014 ausgelegen. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 wurde am 22. Oktober 2014 - Az.: L21-2217/45/2 erteilt. Hinweis gemäß § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO): Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a.) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b.) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Verband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 des Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen Die Haushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 liegt entsprechend § 76 Abs. 3 SächsGemO in der Zeit vom 5. Januar 2015 bis 9. Januar 2015 aus. Die Einsichtnahme ist montags bis donnerstags von 8 bis 15 Uhr und freitags von 8 bis 11 Uhr für jedermann in der Geschäftsstelle des Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen, Winkelstraße 1 in 04838 Eilenburg, im Sekretariat, Raum 110 möglich. gez. Roland Märtz Verbandsvorsitzender 13 Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 n Veranstaltungen vom 07.12.2014 bis 21.12.2014 Wir laden Sie herzlich zu unseren angebotenen Veranstaltungen ein. Wir haben aber noch einiges mehr zu bieten. Genießen Sie auch unser Wohlfühl-Angebot, z. B. Sauna. Wenn Sie Interesse haben, rufen Sie einfach Frau Christiane Gallas unter der Telefon-Nr. 03423 658-515 an. Sonntag, 07.12. 15:30 Uhr Adventskonzert mit Frau Hella Winter und Frau Nadjya Stowasser Montag, 08.12. 09:30 Uhr Tanzen im Sitzen 13:30 Uhr Seniorensportgruppe für sportbegeisterte Senioren der Stadt Eilenburg Dienstag, 09.12. 10:30 Uhr Evangelischer Gottesdienst 15:30 Uhr Hörgerätekontrolle Firma Gromke Mittwoch, 10.12. 09:30 Uhr Weihnachtsbäckerei 13:45 Uhr Entspannungsbad Donnerstag, 11.12. 09:30 Uhr Weihnachtsbäckerei mit den Kinder des Heinzelmännchen Kindergarten 13:30 Uhr Skat und Rommee Freitag, 12.12. 09:30 Uhr Fingerhandgruppe 15:00 Uhr Geburtstagskaffeetafel Sonntag, 14.12. 15:30 Uhr Adventsveranstaltung mit weihnachtlichen Gedichten und Liedern Montag, 15.12. 09:30 Uhr Tanzen im Sitzen 15:30 Uhr Teestunde zur Adventszeit Dienstag, 16.12. 09:30 Uhr Gedächtnistraining 19:00 Uhr Treffen der Briefmarkenfreunde Mittwoch, 17.12. 09:30 Uhr weihnachtliche Musikstunde 15:00 Uhr Weihnachtsfeier im Wohnbereich Donnerstag, 18.12. 09:30 Uhr Kino 15:00 Uhr Weihnachtsfeier im Wohnbereich Freitag, 19.12. 09:30 Uhr Fingerhandgruppe 15:30 Uhr gemütlicher Wochenausklang mit Glühwein Förderverein Senioren-Residenz „Haus am Stadtpark“ Eilenburg e. V. Sydowstraße 1 c, 04838 Eilenburg Evang. Kirchengemeinde Martin Rinckart Eilenburg, Nikolaiplatz 3, Tel. 602056 Öffnungszeiten Gemeindebüro: Dienstag 9 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr Donnerstag 9 - 12 Uhr jeden Mi. 16.00 Uhr Fr., 5. - 7. Dez. So., 7. Dez. 10.00 Uhr Di., 9. Dez. 10.30 Uhr 14.30 Uhr Mi., 10. Dez. 14.00 Uhr So., 14. Dez. 10.00 Uhr Mo., 15. Dez. 19:30 Uhr Weihnachtsmarkt um und in der Nikolaikirche 2. Sonntag im Advent Nikolaikirche - Abendmahlsgottesdienst Andacht in der Seniorenresidenz, Sydowstr. 1c Seniorengesprächskreis im Gemeindesaal Nikolaiplatz 3 TREFF für alle in der „Guten Stube“ Nikolaiplatz 3 - Eingang Arche 3. Sonntag im Advent Nikolaikirche - Gottesdienst Bibelgesprächskreis bei Pfrn. Krien, Schloßberg 5 jeden Do. 8.00 Uhr jeden Fr. 18.00 Uhr Konfirmandenkurs (außer in den Schulferien) 7. Klasse 1. u. 3. Mittwoch im Monat 8. Klasse 2. u. 4. Mittwoch im Monat in der „Guten Stube“ im Gemeindehaus Nikolaiplatz 3 Eingang Arche Morgengebet in der Nikolaikirche Abendgebet in der Marienkirche Kirchenmusikalische Gruppen - Nikolaiplatz 3 Rinckart-Singschule: mittwochs 16.15 - 17 Uhr (ab 2. Schuljahr) im Turmzimmer 2.OG Rinckart-Jugendchor für junge Leute zwischen 12 und 25: mittwochs 18 - 19 Uhr Gemeindesaal Flötenkreis: donnerstags 17 - 18 Uhr im Turmzimmer 2. OG Martin-Rinckart-Kantorei: donnerstags 19 Uhr im Gemeindesaal Rinckart-Bläser: 1., 3. und 5. Dienstag im Monat, 19 - 20 Uhr im Gemeindesaal Nikolaikirche offen für alle - donnerstags von 10 - 16 Uhr ist der Chorraum der Nikolaikirche und die Rinckartkapelle geöffnet. Es werden Postkarten, christliche Schriften und Bücher angeboten. Weihnachtsoratorium Sonntag, 7. Dezember 2014, 19 Uhr, beheizte Nikolaikirche von Johann Sebastian Bach, Kantate 1, 3 und 6 Martin-Rinckart-Kantorei, und Kantorei Taucha, Mitteldeutsches Kammerorchester Cornelia Gebauer (Sopran), Lena Traupe (Alt), Albrecht Sack (Tenor), Christopher Jung (Bass), Leitung: Lena Ruddies Eintritt Erwachsene: 10 EUR; Schüler und Studenten: 8 EUR; Kinder unter 14 Jahren haben freien Eintritt Abendkasse u. Einlass ab 18.30 Uhr n 14 Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 n Öffentliche Bekanntmachungen Einziehung einer öffentlichen Straße - Bekanntmachung Es wird der Geh-/Radweg „Weg zu Norma“ eingezogen. Straßenbeschreibung Der Geh-/Radweg „Weg zu Norma“ verläuft über die Flurstücke 60/19 teilweise und 60/33 der Flur 42 Gemarkung Eilenburg. Der Weg beginnt an der Puschkinstraße verläuft in nordwestlich Richtung und endet mit Flurstück 60/33 hinter dem bestehenden Parkplatz der Verkaufseinrichtung Norma. Der beschränkt - öffentliche Weg wird zum Privatweg. Gründe der Einziehung Es ist vorgesehen auf einer Teilfläche des angrenzenden Flurstücks 38/1 einen neuen NormaMarkt zu errichten. Im diesem Zusammenhang wird der bestehende Geh-/Radweg auf dem Flurstück 60/33 überbaut. Das Flurstück 60/19 teilweise wird von der Widmung frei und geht an den Eigentümer zurück. Die neue fahr- bzw. fußseitige Erschließung erfolgt über die angrenzende Puschkinstraße. Der Geh-/Radweg ist durch die Schaffung der neuen Erschließung für den Verkehr entbehrlich und steht nach der Einziehung der Allgemeinheit nicht mehr zur Verfügung. Das Bestandsblatt (Str. Nr. 17300) kann während der üblichen Dienstzeiten bei der Stadtverwaltung Eilenburg, Marktplatz 1, Zimmer 208 eingesehen werden. Wacker Oberbürgermeister Bekanntmachung Verkehrsfreigabe bzw. Einziehung von Straßenabschnitten „Alter Mittelweg“ 1. Straßenbeschreibung: Der erste Abschnitt der Straße (siehe Übersichtsplan) befindet sich auf den Flurstücken 49/1 tlw. sowie 3/18 der Flur 32 Gemarkung Eilenburg, welche sich im Eigentum der Stadt befinden. Der Abschnitt beginnt an der bestehenden Straße „Alter Mittelweg“, verläuft in süd-östlicher Richtung und endet in einem Wendehammer. Der zweite Abschnitt beginnt ebenfalls an der bestehenden Straße „Alter Mittelweg“ auf dem Flurstück 49/1 tlw., verläuft in nördlicher Richtung über die Flurstücke 2/11 und 2/12 jeweils tlw. und endet an der Straße „Mittelweg“. Der dritte Abschnitt auf dem Flurstück 3/2 der Flur 32 beginnt ab der bestehenden Straße „Alter Mittelweg, mit Verlauf in südlicher Richtung. 2. Verfügung: Der erste bezeichnete Straßenabschnitt wird als Ortstraße mit der Erschließungsfunktion einer Anliegerstraße gewidmet sowie mit einer Beschränkung als verkehrsberuhigter Bereich belegt. Der zweite bezeichnete Abschnitt wird als Gehweg gewidmet. Der dritte Straßenabschnitt gilt als eingezogen und wird zum Privatweg. 3. Wirksamwerden: mit Bekanntgabe 4. Sonstiges: Die Verfügung kann während der üblichen Besuchszeiten bei der Stadtverwal- tung (Zimmer 208) eingesehen werden. 5. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben genannten Behörde einzulegen. Wacker Oberbürgermeister 15 Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Außenbereichssatzung Leipziger Landstraße Der Stadtrat der Stadt Eilenburg hat am 03.11.2014 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Außenbereichssatzung Leipziger Landstraße vom September 2014 einschließlich der Begründung gebilligt und deren öffentliche Auslegung nach § 13 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer eines Monats beschlossen. Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung ist aus nachstehendem Lageplan ersichtlich. Die Grundstücke befinden sich im Außenbereich. Die Außenbereichssatzung ändert nicht den Gebietscharakter, aber sie schafft erleichterte Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einzelner Wohnbauvorhaben und für Vorhaben, die kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen. Eine förmliche Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist nicht erforderlich. Naturschutzrechtlich sind Eingriff und Ausgleich in Natur und Landschaft erst im Baugenehmigungsverfahren zu beachten. Für die Satzung ist das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB anzuwenden. Mit der Außenbereichssatzung wird der einfache Bebauungsplan „B 107n — Ortsumgehung“ geändert. Der Entwurf der Außenbereichssatzung Leipziger Landstraße vom September 2014 wird mit dem Entwurf der Begründung im Zeitraum vom 16.12.2014 — 17.01.2015 während der nachfolgend genannten Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Eilenburg - Rathaus, Bürgerbüro (Erdgeschoss) - öffentlich ausgelegt: Dienstag bis Donnerstag 9 .00 bis 18.00 Uhr Samstag 9.00 bis 12.00 Uhr Zu beachten sind die geänderten Öffnungszeiten des Bürgerbüros über die Feiertage (ab 24.12.14 bis 05.01.15). Ab dem 06.01.2015 gelten wieder die regulären Öffnungszeiten. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgetragene An- regungen sollten die vollständige Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls die vollständige Anschrift des betroffenen Grundstücks/Gebäudes enthalten. Nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden. Eilenburg, 24.11.2014 Wacker Oberbürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Eilenburg Gruppenauskunft gemäß § 33 Abs. 1 SächsMG vor Wahlen - Widerspruchsrecht Gemäß § 33 Abs. 1 Sächsisches Meldegesetz (SächsMG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Juli 2006 (SächsGVBl. S. 388) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit den im Jahr 2015 anstehenden Wahlen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Gruppenauskünfte aus dem Melderegister über Wahlberechtigte erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Erteilt werden darf Auskunft über: Vor- und Familienname, Doktorgrad und gegenwärtige Anschriften. Der Tag der Geburt darf dabei nicht mitgeteilt werden. Eine Übermittlung erfolgt nicht, wenn - der betroffene für eine Justizvollzugsanstalt, ein Krankenhaus, Pflegeheim oder ähnliche Einrichtung im Sinne des § 20 Abs. 1 Sächsisches Meldegesetz gemeldet ist, - eine Auskunftssperre besteht oder - der Betroffene der Auskunftserteilung widerspricht. Öffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag 09:00 Uhr bis18:00 Uhr Freitaggeschlossen Samstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Sonntaggeschlossen Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Eilenburg Bürgerbüro, Marktplatz 1 04838 Eilenburg einzulegen. Eilenburg, den 01.12.2014 Wacker Oberbürgermeister n n 16 Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 Öffentliche Bekanntmachung Widerspruchsrecht nach § 18 Absatz 7 Melderechtsrahmengesetz gegen die Übermittlung von Einwohnermeldedaten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr gemäß § 58 c Soldatengesetz Gemäß § 58 c Absatz 1 des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich zum 31. März zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: 1.Familienname 2.Vornamen, 3. gegenwärtige Anschrift Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen (Personen die im Kalenderjahr 2015 das achtzehnte Lebensjahr vollenden) ihr nach § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes widersprechen. Der Widerspruch ist bis spätestens 20.03.2015 schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Stadtverwaltung Eilenburg zu erklären. Stadtverwaltung Eilenburg Bürgerbüro Marktplatz 1 04838 Eilenburg Öffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag: 9 - 18 Uhr Samstag: 9 - 12 Uhr Die Amtshandlung ist gebührenfrei. Öffentliche Bekanntmachung Veröffentlichung von Geburtstagen und Ehejubiläen Die Große Kreisstadt Eilenburg mit den Ortsteilen Behlitz, Hainichen, Kospa, Pressen, Wedelwitz und Zschettgau beabsichtigt auch im Jahr 2015, allen Jubilaren ab 70 Jahren durch die Leipziger Volkszeitung und das Amtsblatt öffentlich zu gratulieren. Ebenfalls möchte die Stadt Eilenburg zum 60. Ehejubiläum sowie alle fünf Jahre danach gratulieren. Einwohner(innen), welche diese Veröffentlichung nicht wünschen und bislang keine Übermittlungssperre haben, können dies im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Eilenburg bis spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Jubiläum beantragen. ! Muster: An die Stadtverwaltung Eilenburg Bürgerbüro Markplatz 1, 04838 Eilenburg Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre bezüglich Alters- und/oder Ehejubiläum (§ 33 Abs. 2 und 4 SächsMG) Name: ............................. Vorname: ...................................... Anschrift: ........................................................................................... Geburtsdatum: ................................................................................... Ich beantrage die Eintragung einer Übermittlungssperre bezüglich O Altersjubiläum O Ehejubiläum Datum: ........................... ...................................................... Unterschrift n Öffentliche Ausschreibungen Öffentliche Ausschreibungen auch online Aktuelle Leistungsbeschreibungen nach VOB und VOL sind ab sofort im Internet unter www.eilenburg.de in der Rubrik Rathaus - Ausschreibungen/ Vergaben zu finden. n Verschiedenes Hilfe für Flüchtlinge Die „Interessengruppe Flüchtlingspaten_innen“ lädt am 19.12.2014, um 17 Uhr, alle Neugierigen aus Eilenburg und Umgebung, die sich vorstellen könnten, Asylsuchenden Unterstützung im Alltag zu gewähren, in die Kinder- und Jugendarche, Nikolaiplatz 3 in Eilenburg ein. Wir wollen uns bei Kaffee und Kuchen näher kennenlernen, konkrete Hilfsangebote absprechen und eventuell Flüchtlingsfamilien in unserer Mitte begrüßen. Interessengruppe Flüchtlingspaten_innen 17 Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 Telefonische Erreichbarkeit des Landratsamtes Nordsachsen Zentrale Haupteinwahlen Verwaltungsstandort Torgau Verwaltungsstandort Delitzsch Verwaltungsstandort Oschatz Verwaltungsstandort Eilenburg 03421 758-0 034202 988-0 03435 984-0 03423 7097-0 Bürgerbüros Bürgerbüro Torgau Bürgerbüro Delitzsch Bürgerbüro Oschatz Bürgerbüro Eilenburg 03421 758-1371 034202 988-1336 03435 984-1380 03423 7097-1355 Bereich Landrat Büro Landrat Büro Kreistag Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft Rechnungsprüfungsamt Gleichstellungsbeauftragte Dezernat - Hauptverwaltung Dezernent Kommunalamt Haupt- und Personalamt Schul- und Liegenschaftsamt Eigenbetrieb Bildungsstätten Landkreis Nordsachsen Dezernat - Finanzverwaltung 2. Beigeordneter und Dezernent Kämmereiamt Kreiskasse Vollstreckung Amt für Beteiligungsverwaltung/ Controlling Dezernat - Bau und Umwelt 1. Beigeordneter und Dezernent Umweltamt Vermessungsamt Gutachterausschuss Bauordnungs- und Planungsamt Amt für Ländliche Neuordnung Straßenbauamt 03421 758-1001 03421 758-1015 03421 758-1013 034202 988-1051 03421 758-1090 03421 758-1096 03421 758-1102 03421 758-1202 03421 758-1502 03421 758-7002 Pressestelle Ausschreibungen des Landratsamtes Nordsachsen Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort im Internet unter www.landkreis-nordsachsen.de. Vorankündigung Redaktionsschluss über den Jahreswechsel Die letzte Ausgabe des Amtsblattes in diesem Jahr für den Landkreis Nordsachsen erscheint am Freitag, dem 19. Dezember 2014. Wichtig: Der Redaktionsschluss für das letzte Amtsblatt ist Donnerstag, der 11. Dezember 2014. Die erste Ausgabe des Amtsblattes im neuen Jahr für den Landkreis Nordsachsen erscheint am Samstag, dem 17. Januar 2015. Der Redaktionsschluss für die erste Ausgabe ist Freitag, der 9. Januar 2015. Der Landrat Treffen mit Generalkonsul der USA 03421 7739-300 03421 758-2002 03421 758-2140 03421 758-2150 03421 758-2160 03421 758-2130 03423 7097-4001 03423 7097-4102 03423 7097-3401 03423 7097-3450 03423 7097-3102 03423 7097-32 02 03423 7097-3301 Dezernat - Ordnung Dezernentin 034202 988-5001 Straßenverkehrsamt 034202 988-5101 Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt 034202 988-5201 Ordnungsamt 034202 988-5301 Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz 034202 988-5401 SG Rettungsdienst 034202 65-212 Gesundheitsamt 03421 758-6302 Dezernat - Soziales Dezernent Jugendamt Sozialamt ■ 03421 758-6002 03421 758-6101 03421 758-6202 Auf dem Foto v. l. n. r.: Johann-Adolf Cohausz, Scott R. Riedmann, Dr. Gabriele Goldfuß (Vertreterin der Stadt Leipzig), Michael Czupalla. Auf einem Treffen in Delitzsch diskutierte Landrat Michael Czupalla mit dem Generalkonsul der USA in Leipzig, Scott R. Riedmann, die Möglichkeiten, die bestehenden Beziehungen des Landkreises Nordsachsen in die USA auszubauen. Eine von Landrat Czupalla geführte Wirtschaftsdelegation hatte zuletzt 2013 die USA besucht. Zudem soll auf Anregung des ehemaligen sächsischen Staatssekretärs Johann-Adolf Cohausz eine Delegation aus den USA 2015 anlässlich des Tages der Deutschen Einheit Nordsachsen besuchen. ■ 18 Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 5.5 Adventsmarkt 5.6 5.7 5.8 5.9 5.10 5.11 5.12 Den traditionellen Adventsmarkt auf dem Hof von Schloss Hartenfels eröffnete Landrat Michael Czupalla im Beisein der Torgauer Oberbürgermeisterin Andrea Staude sowie Landratsdezernent Horst Winkler. Pünktlich zur Eröffnung war auch der Weihnachtsmann mit seinem Gefolge im Schlosshof eingetroffen. Zahlreiche Torgauer und Gäste sorgten mit ihrem Besuch am 1. Adventswochenende dafür, dass auch die 5. Auflage der vom Landkreis Nordsachsen mit Unterstützung zahlreicher Vereine organisierten Veranstaltung ein voller Erfolg wurde, wie Landrat Czupalla in seiner Auswertung erklärte. Büro Kreistag 5.13 5.14 5.15 5.16 Mitteilung des Büros des Kreistages Die 3. öffentliche Sitzung des Kreistages Nordsachsen findet am Mittwoch, dem 10. Dezember 2014, 16.00 Uhr, im Landratsamt Nordsachsen, Schloss Hartenfels, Flügel D, 2. Obergeschoss, „Mehrzwecksaal“, Schlossstraße 27, 04860 Torgau, statt. Tagesordnung Drucks.-Nr. 1 Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden des Kreistages und Bestätigung der Niederschrift vom 01.10.2014 2 Bürgerfragestunde 3 Bericht zur Situation Asylsuchender und ausländischer Flüchtlinge im Landkreis Nordsachsen 4 Sachstand zur Bewältigung der Hochwasserschäden 2013 5 Beratung und Beschlussfassung von Informations- und Beschlussvorlagen 5.1 Berufung von sachkundigen Einwohnern in den Schul- und Kulturausschuss des Kreistages Nordsachsen 2- 070/14 5.2 Berufung von sachkundigen Einwohnern in den Ausschuss Umwelt und Technik des Kreistages Nordsachsen 2- 071/14 5.3 Berufung von sachkundigen Einwohnern in den Gesundheits- und Sozialausschuss des Kreistages Nordsachsen 2- 072/14/1 5.4 Berufung von sachkundigen Einwohnern in den Finanzausschuss des Kreistages Nordsachsen 2- 073/14 5.17 5.18 5.19 5.20 5.21 5.22 5.23 5.24 6 Berufung von sachkundigen Einwohnern in den Vergabeausschuss des Kreistages Nordsachsen 2- 074/14 Bestellung von ehrenamtlichen Patientenfürsprechern für die stationären psychiatrischen Einrichtungen im Landkreis Nordsachsen 2- 092/14 Konzeption zur Entschuldung des Haushaltes des Landkreises Nordsachsen 2- 091/14 Bestätigung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnis- sowie Finanzhaushalt 2013 2- 088/14 Bestätigung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnis- sowie Finanzhaushalt 2014 2- 089/14 Beteiligungsbericht 2013 2-I 024/14 Haushalt 2015 - 1. Lesung 2-I 025/14 Satzung des Landkreises Nordsachsen über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes (Gebührensatzung Rettungsdienst) 2- 087/14 Bestellung eines Leitenden Notarztes (LNA) 2- 075/14 Bestimmung der örtlichen Prüfungseinrichtung für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 sowie zum 31.12. der Folgejahre des Eigenbetriebes Bildungsstätten des Landkreises Nordsachsen 2- 076/14 Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Nordsachsen für das Teilgebiet des ehemaligen Landkreises Delitzsch (Abfallwirtschaftssatzung Delitzsch - AWS DZ) vom 10.12.2014 2- 079/14 Gebührensatzung des Landkreises Nordsachsen für die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung im Teilgebiet des ehemaligen Landkreises Delitzsch (Abfallgebührensatzung Delitzsch - AGS DZ) vom 10.12.2014 2- 080/14/1 1. Fortschreibung des Konzeptes zur Integration von Migrantinnen und Migranten im Landkreis Nordsachsen vom 01.03.2010 sowie 3. Fortschreibung Anlage 1 vom 10.03.2010 in der Fassung der 2. Fortschreibung vom 10.10.2012 2- 086/14/1 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts des Landkreises Nordsachsen vom 01.01.2013 zu § 22 SGB II und § 35 SGB XII zum 01.01.2015 2- 085/14 Satzung des Landkreises Nordsachsen über den Maßnahmenplan des Abfallwirtschaftskonzeptes 2014 bis 2020 (MaßnahmenS AWK) vom 10.12.2014 2- 081/14 European Energy Award® (eea) 2- 082/14 Bestimmung des Tages für die Wahl des Landrates im Jahr 2015 und für einen etwaigen zweiten Wahlgang 2- 066/14 Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters des Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses für die Landratswahl 2015 2- 067/14 Wahl der Beisitzer und Stellvertreter des Kreiswahlausschusses für die Landratswahl 2015 2- 068/14 Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten des Landkreises Nordsachsen (Informationsfreiheitssatzung) 2-I 032/14 Informationen und Anfragen 19 Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 ■ Amt für Wirtschaftsförderung, Landwirtschaft und Tourismus Existenzgründerberatungen Vorbereitungen der Berufsinformationstage Torgau (BIT) 2015 sind gestartet In engem Zusammenwirken mit Banken, der Agentur für Arbeit, der IHK zu Leipzig und der Handwerkskammer Leipzig können alle Bürger, die an einer Existenzgründung interessiert sind, kostenlose Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin mit Frau Sabine Müller, Sachgebiet Wirtschaftsförderung und Tourismus Telefon: +49 3421 7581053 oder Sabine.Mueller@lra-nordsachsen.de. Es geht wieder los! Der Arbeitskreis SchuleWirtschaft Torgau gab am 11.11.2014 mit Unterstützung der Koordinierungsstelle für Berufs- und Studienorientierung des Landkreises Nordsachsen den Startschuss für die Vorbereitung der Berufsinformationstage (BIT) 2015. Die Schnuppertage in regionalen Firmen für Oberschüler der 8. und 9. Klassen finden 2015 am 11.03. und 12.03. in Torgau und Umgebung statt. Die Organisatoren würden sich über eine rege Beteiligung der hiesigen Unternehmen freuen. Den Jugendlichen wird so ein erster Blick in die Praxis ermöglicht. Für die Unternehmen besteht die Chance erste Kontakte zu potentiellen Auszubildenden für die nächsten Jahre zu knüpfen. Für 500 Schülerinnen und Schüler sind an den 2 Märztagen Praktikumsplätze zu organisieren. Eine große Herausforderung für die Organisatoren, die sich natürlich über viele Anmeldungen freuen. Für Fragen rund um die Anmeldung und die BIT stehen die Organisatoren gern zur Verfügung (034202 988 1065 oder martina.poenicke@lra-nordsachsen.de). Ab sofort ist es für alle interessierten Unternehmen möglich, sich über das Internetportal www.berufsorientierung-nordsachsen.de für die BIT 2015 anzumelden. Die Anmeldeformulare und Eindrücke vom letzten Jahr finden sie hier. Kontakt: Landratsamt Nordsachsen Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft Schlossstraße 27 04868 Torgau Koordinierungsstelle Berufs- und Studienorientierung Richard-Wagner-Str. 7a, 04509 Delitzsch Ansprechpartnerinnen für die Koordinierungsstelle sind: Germaine Schleicher Tel.: 034202 988 1066 E-Mail: Germaine.Schleicher@lra-nordsachsen.de Martina Pönicke Tel.: 034202 988 1065 E-Mail: Martina.Poenicke@lra-nordsachsen.de Dezernat Hauptverwaltung Amtliche Bekanntmachung Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht bekannt ist. AZ: 110/dü/081.9.0-304/2014/DZ (Grundbuch von Spröda Blatt 104) Miteigentümer Gemarkung Flur Flurstück August Köppchen geb. 04.06.1872 in Doberschütz Spröda 4 125/1 ges. 04.01.1957 in Reibitz Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim Landratsamt Nordsachsen Kommunalamt Frau Dürr Schlossstraße 27 04860 Torgau unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen. Fleischer Amtsdirektor Amtliche Bekanntmachung Hochwasser Juni 2013 Frist für die Antragstellung auf Fördermittel zur Schadensbeseitigung nach RL Hochwasserschäden 2013 läuft ab Aus aktuellem Anlass wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass am 31.12.2014 für vom Hochwasser 2013 betroffene Unternehmen, Private, und Vereine die Antragsfrist auf Fördermittel zur Schadensbeseitigung endet. Bitte beachten Sie, dass die Anträge auf Fördermittel bis 31.12.2014 bei der Bewilligungsstelle (SAB) vorliegen müssen. Für alle Anträge, die nach dem 31.12.2014 bei der Bewilligungsstelle eingehen, besteht gemäß RL Hochwasserschäden 2013 keine Zuwendungsfähigkeit. Um den Abgabetermin 31.12.2014 der Anträge bei der Bewilligungsstelle (SAB) einhalten zu können, sind die Anträge bis spätestens 23.12.2014 beim Landkreis zur Bestätigung einzureichen. Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht bekannt ist. AZ: 110/Be/081.9.0-256/2014/TO (Grundbuch von Mahlis, Blatt 421) Eigentümer Gemarkung Flurstück Paul Gottlieb Stephan geb. 30.01.1891 ges. 24.03.1955 Wadewitz 135/2 Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim Landratsamt Nordsachsen Kommunalamt Herrn Berger Schlossstraße 27 04860 Torgau unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen. ■ 20 Dezernat Bau und Umwelt Das Amt für Ländliche Neuordnung (ALN) informiert Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 Antragsnummer: 2014_1004150 Betroffene Flurstücke Gemarkung Gastewitz (6636): 52, 51/2, 50, 49, 47/2, 47/1, 51/1, 46/4, 40, 43, 45, 34/1, 48/2, 3/3, 103, 35/1, 32/1, 31, 104, 105, 106, 24, 23, 22, 18/4, 25/2, 36, 41/1, 44/2, 3/2, 55/2, 25/1, 17/2, 18/1 Wirtschaftsweg Welsau - Neiden komplett ausgebaut; Teilnehmergemeinschaft (TG) Zinna baut Verbindungsweg nach Neiden Antragsnummer: 2014_1003931 Betroffene Flurstücke Gemarkung Kreina (6664): 8/5, 20, 34/4, 1/a, 3/a, 4/c Die TG Zinna hatte bereits 2002 hinter der Ortslage Welsau beginnend den „Weg nach Neiden“ auf vorhandener Trasse grundhaft ausgebaut. Im Rahmen der Schadenbeseitigung des Hochwassers der Elbe 2013 im Gemeindegebiet Elsnig sollte nun durch die Gemeinde die „Plattenstraße östlich von Neiden“ grundhaft und hochwassersicher ausgebaut werden. Dieser Wirtschaftsweg verläuft in unmittelbarer Nähe der Weinske bis zur Verfahrensgrenze der Teilnehmergemeinschaft (TG) Zinna und weiter in Richtung der Ortslage Welsau. Im Oktober dieses Jahres erfolgte deshalb gemeinsam mit dem Ausbau der „Plattenstraße“, der grundhafte Ausbau des „Verbindungsweges nach Neiden“ durch die TG als 3,00 Meter breiter Asphaltweg mit beidseitigem je 0,75 Meter breitem befahrbarem Bankett. Die vorhandenen Betonplatten wurden gebrochen und im Unterbau des Wirtschaftsweges wiederverwandt. Darauf aufbauend wurde die Schottertragschicht hergestellt und die Asphalttragdeckschicht eingebaut. Wegbegleitende Feldzufahrten für die Landwirtschaft binden an die neu asphaltierte Wegtrasse an. Die Baukosten für den „Verbindungsweg nach Neiden“ beliefen sich auf insgesamt 60 TEUR. Diese werden zu 84 % aus Mitteln des Bundes und des Freistaates gefördert. Die übrigen Kosten werden von der Gemeinde Elsnig übernommen. Dieser nunmehr komplett ausgebaute Wirtschaftsweg von Welsau nach Neiden dient nicht nur der Landwirtschaft und der Deichverteidigung, sondern wird auch touristisch von vielen Radfahrern und Spaziergängern genutzt. Art der Änderung 1. Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der Wirtschaftsart 2. Veränderung der tatsächlichen Nutzung ohne Änderung der Wirtschaftsart 3. Veränderung von Gebäudedaten Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermKatG. Der Landkreis Nordsachsen ist nach § 2 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters seines Gebietes zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Die Unterlagen liegen ab dem 08.12.2014 bis zum 07.01.2015 in der Geschäftsstelle des Vermessungsamt Nordsachsen Dr.-Belian-Str. 5, 04838 Eilenburg in der Zeit Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Pahlitzsch Amtsleiterin Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächSVermKatG) Das Vermessungsamt Nordsachsen hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Antragsnummer: 2014_1004306 Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters Betroffene Flurstücke Gemarkung Rochzahn (6633): 111/c, 223/a, 50, 111/b, 111/a, 167/1, 166/1, 169/a, 168/1, 3, 209/b, 209/a, 209/c, 16, 9/5, 18, 32, 31, 19/1, 153, 23/2, 28/1, 26, 27, 42/2, 44/2, 46, 17, 54, 219/a, 53/1, 11, 21/1, 22, 25/1, 46/1, 176/e, 222/6, 176/5, 171/1, 177/c, 176/6, 176/7, 172/2, 176/4, 171/2 nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächSVermKatG) Antragsnummer: 2014_1004305 Betroffene Flurstücke Gemarkung Stennschütz (6637): 10, 171, 12, 21, 191, 49, 11, 19, 20, 26, 173/2, 22, 23, 168, 27, 1, 188/2, 8, 185, 5, 9, 87/2, 43, 2, 42, 41, 40, 89 Betroffene Flurstücke Gemarkung Drebligar Flur 10 (7822): 2/1, 3/1, 5/2 Gemarkung Drebligar Flur 9 (7821): 44/2, 51/3, 60, 67, 69, 89, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105/1, 107, 108, 109, 110, 111, 115/106, 116/106, 188/91 Antragsnummer: 2014_1004304 Betroffene Flurstücke Gemarkung Zeicha (6638): 33/1, 74/1, 10/2, 6, 3/2, 2, 5, 10/1, 13, 9/1, 14, 1, 3/1 Antragsnummer: 2014_1004216 Betroffene Flurstücke Gemarkung Casabra (6663): 268, 262, 259/2, 263/2 Antragsnummer: 2014_1004215 Betroffene Flurstücke Gemarkung Raitzen (6631): 20/9, 23, 38/2, 27, 22, 20/8, 20/4, 21, 17, 39/1, 15, 25/1, 14, 11, 18, 43, 10, 16, 41, 42, 24, 58/2, 6, 12, 9/1 Das Vermessungsamt Nordsachsen hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Antragsnummer: 2009_1003115 Art der Änderung 1. Berichtigung der Flächenangabe 2. Zerlegung 3. Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der Wirtschaftsart Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt und bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermKatG. 21 Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 Der Landkreis Nordsachsen ist nach § 2 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters seines Gebietes zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Die Unterlagen liegen ab dem 15.12.2014 bis zum 11.01.2015 in der Geschäftsstelle des Vermessungsamtes Dr.-Belian-Str. 5, 04838 Eilenburg in der Zeit Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Rechtsbehelfsbelehrung: Die Zerlegung stellt einen Verwaltungsakt dar. Gegen diesen Bescheid des Landratsamtes Nordsachsen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich zu erheben beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau oder beim Staatsbetrieb Geobasisinfomation und Vermessung Sachsen, Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau oder den Außenstellen Südring 17, 04860 Torgau; Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch; Dr.-Belian-Straße 4 - 5, 04838 Eilenburg; Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz; Fischerstraße 26, 04860 Torgau erhoben werden. Pahlitzsch Amtsleiterin Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsbehörde zum Jahreswechsel Zum 01.01.2015 treten gesetzliche Änderungen im Rahmen der Kfz-Zulassung in Kraft. Es handelt sich um die Neuerungen - Onlinebasierte Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen sowie - Möglichkeit der bundesweiten Kennzeichenmitnahme bei Umzug des Fahrzeughalters. In diesem Zusammenhang machen sich umfangreiche programmtechnische Anpassungen und Tests des Kfz-Zulassungsprogrammes erforderlich. In geringem Umfang werden sich Änderungen der Öffnungszeiten zwischen Weihnachten und Neujahr ergeben, wofür um Verständnis gebeten wird. Die Kfz-Zulassungsbehörde wird an allen Standorten wie folgt geöffnet sein: Dienstag, 23.12.2014 08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 19:00 Uhr Mittwoch, 24.12.2014 geschlossen Montag, 29.12.2014 08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr Dienstag, 30.12.2014 08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch, 31.12.2014 geschlossen Freitag, 02.01.2015 geschlossen ■ Dezernat Ordnung Demenzsprechstunde in Delitzsch und Eilenburg An Demenz Erkrankte und ihre Angehörigen fühlen sich oftmals überfordert und alleingelassen. Erfahrene Mitarbeiter und betroffene Angehörige des Vereins „Selbstbestimmt Leben Leipzig und Umgebung e. V.“ bieten kostenfrei eine Demenzsprechstunde für Menschen mit Demenz, ihre Angehörigen sowie andere interessierte Bürgern an. Sie informieren über die Krankheit und deren Auswirkungen, über den Umgang mit dem Erkrankten, Pflege und Betreuung sowie Entlastungsmöglichkeiten. Delitzsch: Jeden 2. Dienstag im Monat 15.00 - 18.00 Uhr Landratsamt Nordsachsen, Richard-Wagner-Str. 7a, Haus A, 1. OG, Zi.: 2.07 Eilenburg: Jeden 3. Dienstag im Monat 15:00 - 18:00 Uhr Landratsamt Nordsachsen, Dr.-Belian-Str. 4, Kontakt: Tel.: Frau Martina Koch 0176 95316645/034202 56657 0341 71070724 (Büro Leipzig) E-Mail: info@sbl-leipzig.de Wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung. Gern beraten wir Sie auch im häuslichen Bereich. Das Projekt wird unterstützt durch den Landkreis Nordsachsen. (Kontakt: Frau Dietze - Gesundheitsamt, Tel.: 034202 9886333). Dezernat Soziales - Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst im Landkreis Nordsachsen Wir beraten Eltern kostenfrei vor und nach der Geburt eines Kindes sowie Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren: • zu wichtigen Behördenangelegenheiten und Antragstellungen im Zusammenhang mit der (bevorstehenden) Geburt eines Kindes • zu möglichen zusätzlichen kommunalen und staatlichen Leistungen • zu regionalen Aktivitäten für Schwangere, Eltern mit Babys sowie Kleinkindern • zu Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrer Nähe • zu verschiedensten Fragen der Elternschaft • zu Möglichkeiten der Kindertagesbetreuung Ihre Ansprechpartner: • Für den Großraum Delitzsch und Schkeuditz: Kathrin Grasse Tel.: 034202 9886141 E-Mail: Kathrin.Grasse@lra-nordsachsen.de • Für den Großraum Eilenburg, Taucha sowie Krostitz und Löbnitz: Tanja Schön Tel.: 034202 9886141 E-Mail: Tanja.Schoen@lra-nordsachsen.de - Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst ■ 22 ■ Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 Mitteilungen der Gemeinden Gemeinde Doberschütz Ortschaftsrat Paschwitz Einladung zur 1. Sitzung des Ortschaftsrates Paschwitz am Dienstag, d. 09.12.2014 um 19.30 Uhr in der Begegnungsstätte Paschwitz, Alte Dorfstraße 3 in 04838 Doberschütz OT Paschwitz Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit 2. Fragen von Einwohnern 3. Verwendung des Kulturgeldes 4. Aufgaben für das Jahr 2015 5. Sonstiges/Informationen gez. F. Reiche Ortsvorsteher Ortschaft Sprotta Einladung Die 3. öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Sprotta findet am Donnerstag, dem 18.12.2014, um 19.30 Uhr in „Kerstin’s Rasthof B 87“, Vogelherdstraße 1 (Gewerbegebiet Sprotta-Paschwitz) in 04838 Doberschütz OT Sprotta statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit, Bestätigung der Tagesordnung 2. Bestätigung des Protokolls der letzten Sitzung vom 06.11.2014 3. Fragen von Einwohnern 4. Planung der Ortschaftsratssitzungen im 1. Halbjahr 2015 5. Beratung über Inhalte und Themen der nächsten Sitzungen 6. Sonstiges gez. Storek Ortsvorsteher Gemeinde Jesewitz Einladung Am Donnerstag, 11. Dezember 2014 findet um 19:30 Uhr im Begegnungsstätte Paschwitz, Alte Dorfstraße 3, 04838 Doberschütz OT Paschwitz, die 2. öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Tagesordnung Drucksache 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Bürgermeister, Bestätigung der Niederschrift vom 09.10.2014 2. Einwohnerfragestunde 3. Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen 3.1. Vereinbarung über die Gemeindepartnerschaft zwischen der Marktgemeinde Burghaun und der Gemeinde Doberschütz 076 3.2. Bestellung von Vertretern für die Vereinbarung über die Gemeindepartnerschaft Burghaun/Doberschütz 077 3.3. Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet An der Mühle“ Gemeinde Doberschütz 079 3.4. Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Doberschütz 075 3.5. 1. Änderung zur Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Doberschütz 080 3.6. Zustimmung zur Leaderentwicklungsstrategie (LES) der Leaderregion „Dübener Heide“ 081 3.7. Bekanntgabe der Eilbeschlüsse 107/2014 bis 109/2014 zur Vergabe der Bauleistung „Sanitäreinrichtungen und Umkleideräume für den Schulsport an der Sportanlage Doberschütz“ 082 3.8. Zwischenbericht über die Haushalts- u . Finanzlage der Gemeinde Doberschütz 2014 083 3.9. Terminplan 1. Halbjahr 2015 für die Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse 078 3.10. Verkauf Flurstück 71/11 der Flur 1 der Gemarkung Paschwitz 085 3.11. Beschluss zur Änderung des Beschlusses 106/2014 vom 09.10.2014 084 3.12. Beschluss zu außerplanmäßigen Ausgabe (Buswartehalle Mörtitz) 088 4. Sonstiges/Informationen 4.1. Information zum Gas-Konzessionsvertrag mit der MITGAS 089 gez. Märtz Bürgermeister Hochwasser Juni 2013 Frist für die Antragstellung auf Fördermittel zur Schadensbeseitigung nach RL Hochwasserschäden 2013 läuft ab Aus aktuellem Anlass wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass am 31.12.2014 für vom Hochwasser 2013 betroffene Unternehmen, Private und Vereine die Antragsfrist auf Fördermittel zur Schadensbeseitigung endet. Bitte beachten Sie, dass die Anträge auf Fördermittel bis 31.12.2014 bei der Bewilligungsstelle (Sächsische Aufbaubank - SAB) vorliegen müssen. Für alle Anträge, die nach dem 31.12.2014 bei der SAB eingehen, besteht gemäß RL Hochwasserschäden 2013 keine Zuwendungsfähigkeit. Die „Bestätigung der Gemeinde“ kann nur noch bis zum 23.12.2014 im Verwaltungsverband Eilenburg-West während der Öffnungszeiten ausgestellt werden. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin (Tel.: 03423 662343). In der Zeit vom 24.12.2014 bis 01.01.2014 ist der Verwaltungsverband Eilenburg-West geschlossen. In dieser Zeit eingehende Anträge können daher nicht an die SAB weitergeleitet werden. Wir bitten um Beachtung. Nach dem 23.12.2014 sollten die Anträge zur Fristwahrung (auch ohne Bestätigung durch die Gemeinde) vom Antragsteller unmittelbar zur SAB gesandt oder gebracht werden. Einladung Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung der Gemeinde Jesewitz findet am Donnerstag, dem 11.12.2014, 19:30 Uhr im Bürgerhaus Jesewitz, Alte Dorfstraße 1, 04838 Jesewitz statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 2. Bestätigung der Niederschrift vom 13.11.2014 3. Bürgerfragestunde 4. Beschluss - Legitimation der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Delitzscher Land 5. Beschluss - Vergabe von Bauleistungen zur Errichtung einer Sirenenanlage im OT Pehritzsch 6. Beschluss - Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines Wohngebäudes im OT Jesewitz Antragsteller: Frau Jutta Zaschke, Eilenburg 23 Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 7. Beschluss - Kauf von Straßenflächen, Gemarkung Liemehna, Flur 1, Flurstück 90/5 durch die Gemeinde Jesewitz 8. Beschluss - Festlegung des Wahltages des Bürgermeisters der Gemeinde Jesewitz 9. Beschluss - Festlegung des Tages eines etwaigen zweiten Wahlgangs bei der Bürgermeisterwahl der Gemeinde Jesewitz 10. Beschluss - Wahl des Gemeindewahlausschusses für die Bürgermeisterwahl 2015 der Gemeinde Jesewitz 11. Information des Gemeinderates: Beteiligungsbericht für das Haushaltsjahr 2013 12. Beschluss - Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen 13. Beschluss - Stellungnahme zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eilenburg für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 38 „Zum Landwirt“ 14. Verschiedenes Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an. Haacke Stellv. Bürgermeister Ortschaftsrat Pehritzsch Einladung Die nächste öffentliche Ortschaftsratssitzung der Ortschaft Pehritzsch findet am Dienstag, dem 09.12.2014, um 19.00 Uhr im Sportlerheim des SG Pehritzsch, Taucher Weg in Pehritzsch statt, zu welcher ich Sie hiermit recht herzlich einladen möchte. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Protokollkontrolle 3. Verpflichtung eines gewählten Ortschaftsrates 4. Bilanz 2014 5. Ausblick 2015 6. Bürgerfragestunde 7. Verschiedenes Andrea Herold Ortsvorsteherin Bekanntmachung gefasster Beschlüsse In der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Jesewitz am 13.11.2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr. Inhalt 61/2014 62/2014 63/2014 64/2014 65/2014 Antrag auf Anbau zu einem Einfamilienhaus und Errichtung eines Schuppens im OT Weltewitz Antragsteller: Herr Kay Rohr, Jesewitz Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Poststraße“ OT Bahnhof zum Neubau eines Einfamilienhauses im OT Bahnhof Antragsteller: Frau Janine und Herr Christian Karau, Leipzig Antrag auf Neubau Einfamilienhaus im OT Bahnhof Antragsteller: Frau Janine und Herr Christian Karau, Leipzig Kauf eines Grundstückes Gemarkung Jesewitz, Flur 2, Flurstück 73/10 durch die Gemeinde Jesewitz Stellungnahme zum Bebauungsplan der Innenentwicklung „Wohngebiet An der Schäferei“ im OT Böhlitz der Gemeinde Thallwitz Haacke Stellv. Bürgermeister ■ Öffentlicher Hinweis Information an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe Über die Genehmigung zur Veräußerung des nachstehenden Grundstückes ist nach Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden: Gemarkung Flurstücks- Größe Nutzungsart (Gemeinde) Nr. in ha gem. Angaben im Vertrag/ Katasterkarte Groitzsch Flur 1 (Gde. Jesewitz) 159 0,1790 Holz Groitzsch Flur 1 (Gde. Jesewitz) 161 1,7260 Holz Groitzsch Flur 1 (Gde. Jesewitz) 171 1,0800 1,0730 ha Holz 0,0070 ha Acker Groitzsch Flur 5 (Gde. Jesewitz) 28/1 5,7447 Sonstiges Groitzsch Flur 5 (Gde. Jesewitz) 28/2 0,1303 Verkehrsfläche Leistungsfähige land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert wären, wird Gelegenheit gegeben, dem Landratsamt Nordsachsen, Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft, bis zum 11.12.2014 ihr Erwerbsinteresse schriftlich zu bekunden und mitzuteilen, welchen Preis sie bei einer eventuell gegebenen Erwerbsmöglichkeit anbieten würden. Rentzsch SGL Landwirtschaft ■ 24 Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 Gemeinde Laußig Haushaltssatzung der Gemeinde Laußig für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 04.11.2014 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2014 und 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird im Ergebnishaushalt mit dem - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf - - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf Gesamtbetrag des ordentlichen Ergebnisses auf Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf Gesamtergebnis auf im Finanzhaushalt mit dem - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf - - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzierungsmittelbestandes auf festgesetzt. (2014) (2015) 3.804.600 EUR 4.102.400 EUR 3.919.500 EUR 3.966.500 EUR -297.800 EUR -47.000 EUR 0 EUR 0 EUR -297.800 EUR -47.000 EUR 1.200.900 EUR 1.074.800 EUR 0 EUR 0 EUR 126.100 EUR 0 EUR -297.800 EUR 126.100 EUR -171.700 EUR -47.000 EUR 0 EUR -47.000 EUR 5.042.200 EUR 5.044.200 EUR 3.869.500 EUR 3.836.500 EUR -2.000 EUR 33.000 EUR 980.600 EUR 1.167.600 EUR -187.000 EUR 452.800 EUR 1.500.300 EUR -1.047.500 EUR -189.000 EUR 50.000 EUR 211.200 EUR -161.200 EUR -1.014.500 EUR 988.000 EUR 216.200 EUR 771.800 EUR -350.200 EUR -242.700 EUR - §2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 50.000 EUR (2014) 988.000 EUR (2015) festgesetzt. (2014) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 290 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 365 v.H. Gewerbesteuer auf 370 v.H. (2015) 290 v.H. 365 v.H. 370 v.H. §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 820.000 EUR (2014) 790.000 EUR (2015) festgesetzt. §5 Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: Mit Bescheid vom Landratsamt Nordsachsen vom 25.11.2014 wird die Haushaltssatzung der Gemeinde Laußig für das Haushaltsjahr 2014 und 2015 bestätigt. Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung liegen mit allen Anlagen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 08.12.2014 bis zum 16.12.2014 zu den Dienstzeiten in der Gemeinde Laußig (Kämmerei) aus. 25 Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 Landesamt für Straßenbau und Verkehr Bekanntmachung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr über die Umstufung von Straßen in der Gemeinde Laußig/OT Gruna (Landkreis Nordsachsen) vom 13. November 2014 Gemäß § 7 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz - SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 234, 235), stuft das Landesamt für Straßenbau und Verkehr folgende Straßen um: 1. 1.1 1.2 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 3. 4. Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, ich bitte um Kenntnisnahme, dass die Verwaltung vom 22.12.2014 bis 02.01.2015 geschlossen bleibt. In dringenden Angelegenheiten ist die Verwaltung unter 034243 339-0 erreichbar. Mit freundlichen Grüßen Schneider Bürgermeister Laußiger Weihnachtsmarkt Straßenbeschreibung Kreisstraße 7412 Netzknoten 4441 003, Stat. 0,000 bis Stat. 1,520 Länge: 1,520 km Kreisstraße 7412 Netzknoten 4441 003, Stat. 1,520 bis Stat. 2,458 (NK 4441 023) Länge: 0,938 km am LändlichenBürgerZentrum Samstag, den 06.12.2014 von 14:30 bis 18:00 Uhr Verfügung Der unter Ziffer 1.1 näher bezeichnete Straßenabschnitt wird zur Gemeindeverbindungsstraße abgestuft. Der unter Ziffer 1.2 näher bezeichnete Kreisstraßenabschnitt wird zur Ortsstraße abgestuft. Neuer Träger der Straßenbaulast ist jeweils die Gemeinde Laußig. Die Verfügungen treten am 1. Januar 2015 in Kraft. Ab 14:30 Uhr Kleines Programm unserer Kinder aus dem Kindergarten und gemütliches Kaffeetrinken in der Aula Einsichtnahme Die vollständigen Verfügungen können in der Gemeinde Laußig, Bahnhofstraße 1a, 04838 Laußig bzw. im Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale, Bautzner Straße 19a, 01099 Dresden während der Dienstzeiten eingesehen werden. Die Umstufungsverfügungen gelten zwei Wochen nach dem Vollzug der ortsüblichen Bekanntmachung in der Gemeinde Laußig gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die Beteiligten, denen die Umstufungsverfügung auf andere Weise, z.B. mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt. Weihnachtlicher Basar mit Kaffee * Kuchen * Stolle * Gebäck * Glühwein * Bratwurst * Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Umstufungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Bautzner Str. 19a, 01099 Dresden eingelegt werden. Der Widerspruch kann auch schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen, Käthe-Kollwitz-Straße 17, 02625 Bautzen; Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Zschopau, Sitz Chemnitz, Hans-Link-Straße 4, 09131 Chemnitz; Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen, Heinrich-Heine-Str. 23 c, 01662 Meißen; Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig, Maximilianallee 3, 04129 Leipzig; Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Plauen, Weststraße 73, 08523 Plauen eingelegt werden. Dresden, den 13. November 2014 Landesamt für Straßenbau und Verkehr gez. Jürgen Klooß Abteilungsleiter Zentraler Servicebereich ■ Auftritt der “Dance Tigers“ aus Bad Düben in der Aula Weihnachtliche Lieder mit dem Heidechor Laußig Eisenbahnausstellung Gegen 17:00 Uhr kommt der Weihnachtsmann und ist schon ganz neugierig auf eure Lieder und Gedichte! Und wie im jedem Jahr ist die Kinder-Eisenbahn dabei. Die FFW, Catbamella e. V., die Landfrauen sorgen für Speis und Trank … … und die Laußiger Biskuit-Manufaktur für leckere Kekse, Gebäck & Waffeln. Es laden ein: Die Gemeinde Laußig und die Vereine des Ortes Liebe Seniorinnen und Senioren, unser nächster Rentnernachmittag im Bürgerhaus Authausen findet am 10.12.2014, ab 14:00 Uhr statt. Weihnachtsfeier Die Theatergruppe Authausen, der Männerchor aus Authausen und das Trio Sizilia aus Oschatz versetzen Sie in eine vorweihnachtliche Stimmung. Melden Sie sich bis zum 08.12.2014 telefonisch bei Frau Bärbel Petersohn 20952 oder auch gern persönlich im Bürgerhaus Authausen bei Frau Petra Mühlnickel 72894 an. Ein Unkostenbeitrag von 16,00 EUR ist bei Anmeldung zu entrichten. Es laden ein die Landfrauen Authausen - Pressel - Görschlitz ■ 26 Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 Gemeinde Rackwitz Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Rackwitz (Betreuungssatzung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 02. April 2014 (SächsGVBl. S.234) sowie des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (SächsKitaG) vom 15. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 225), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 144) hat der Gemeinderat Rackwitz in seiner Sitzung am 27.11.2014 folgende Satzung beschlossen: §1 Geltungsbereich (1) Diese Satzung gilt für das Betreuungsverhältnis in Kinderkrippen, Kindergärten und Horten (Kindertageseinrichtungen), wenn diese Einrichtungen in der Trägerschaft der Gemeinde Rackwitz stehen. Sie gilt ebenfalls für die Betreuung in Tagespflege. (2) Die Gemeinde Rackwitz ist derzeit Träger von Kindertagespflegeplätzen und folgender Kindertageseinrichtungen: Einrichtung - Öffnungszeiten - Kinderhaus I Rackwitz, Märchenweg 2 6:00 - 17:00 Uhr - Kinderhaus II Rackwitz, Str. der Jugend 8 6:00 - 17:00 Uhr - Zwergenhaus Zschortau, Neue Str. 10a 6:00 - 17:00 Uhr - Tagespflege gem. Vereinbarung. §2 Aufnahme- und Betreuungsgrundsätze (1) Die Aufnahme von Kindern in die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Rackwitz erfolgt nach den Grundsätzen der SächsKitaG. (2) Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortgruppen können in gemeinschaftlichen Einrichtungen geführt werden. (3) Als Kinderkrippenkinder werden Kinder in der Regel bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres aufgenommen. Als Kindergartenkinder werden Kinder von der Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt aufgenommen. Die Aufnahme von Kindern ab dem 34. Lebensmonat ist möglich. Das Angebot kann hinsichtlich der Betreuungszeit eingeschränkt werden - für die Betreuung von Kindern, die ihren Wohnsitz nicht in der Gemeinde Rackwitz haben, - für die Betreuung von Kindern, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Rackwitz haben, deren Personenberechtigte (mindestens eine Person) jedoch keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Als Hortkinder gelten schulpflichtige Kinder bis zur Vollendung des 4. Schuljahres. Ein Schuljahr beginnt am 01.08. eines Kalenderjahres. Das 4. Schuljahr endet am letzten Tag der Sommerferien. Kinder, die eingeschult werden, können ab Beginn des Schuljahres nur als Hortkind betreut werden. Unabhängig vom Ende der Ferien und der Aufnahme des Schulbetriebes endet das letzte Kindergartenjahr immer am 31.07. und das Schuljahr beginnt grundsätzlich nach Beendigung des Schulvorbereitungsjahres am 01.08. (§ 1 SchulVorbVO i.V.m. § 33 Abs. 1 SchulG). (4) Ein Aufnahmeantrag für Kinder, die nicht im Gemeindegebiet wohnhaft sind, ist gesondert zu begründen. Für diese Kinder hat die Wohnortgemeinde gem. § 17 Abs. 3 SächsKitaG den Gemeindeanteil und ggf. den Landeszuschuss bei entsprechender Vorbetreuung in der Wohnortgemeinde an die Gemeinde Rackwitz zu zahlen. §3 Betreuungsangebote, Abschluss eines Betreuungsvertrages (1) In Kindertageseinrichtungen werden die Kinder auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung (Betreuungsvertrag) zwischen den Personensorgeberechtigten und der Gemeinde Rackwitz für die dort festgelegte Betreuungsdauer betreut. Änderungen der Betreuungsdauer bedürfen einer Änderung des Betreuungsvertrages. Wird die vertraglich festgelegte Betreuungsdauer kontinuierlich überschritten, ist der Betreuungsvertrag entsprechend anzupassen. (2) In Kinderkrippen werden innerhalb der Öffnungszeiten folgende Betreuungszeiten angeboten: 1. bis zu 9 Stunden 2. bis 6 Stunden 3. bis 4,5 Stunden. (3) In Kindergärten werden innerhalb der Öffnungszeiten folgende Betreuungszeiten angeboten: 1. bis zu 9 Stunden 2. bis 6 Stunden 3. bis 4,5 Stunden. (4) In Horten werden innerhalb der Öffnungszeiten folgende Betreuungszeiten in der Schul- und schulfreien Zeitangeboten: 1. Schulzeit: - bis zu 6 Stunden - bis zu 5 Stunden Der nahtlose Übergang zwischen Unterricht und Hortbetreuung wird gewährleistet. 2. Schulfreie Zeit: Bei Abschluss eines 6h-Betreuungsvertrages erfolgt in der schulfreien Zeit eine Ganztagsbetreuung ohne Berechnung weiterer Entgelte. (5) Kindertageseinrichtungen können zeitweise in folgenden Fällen geschlossen werden, sofern eine Betreuung der Kinder in einer anderen Einrichtung gewährleistet ist: an Tagen vor bzw. nach gesetzlichen Feiertagen (sog. Brückentage), wobei die Zahl dieser Brückentage nicht mehr als 5 Tage im Kalenderjahr betragen soll. Für den Zeitraum der Schließung der Kita entfällt die Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages nicht. (6) Die Erhebung der Elternbeiträge und weiteren Entgelte erfolgt auf der Grundlage der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten durch Erlass eines Abgabebescheides. §4 Gastkinder Kinder können in Ausnahmefällen für eine tageweise Betreuung einen Gastplatz in Kindertageseinrichtungen in Anspruch nehmen, wenn in der Einrichtung freie Plätze bestehen und dadurch kein zusätzlicher Personalbedarf im Sinn von § 12 Abs. 2 SächsKitaG entsteht. §5 An- und Abmeldung, Änderung und Beendigung der Betreuung (1) Die Anmeldung und die Abmeldung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung erfolgt schriftlich durch die Personensorgeberechtigten bei der Leiterin der Kindertageseinrichtung. (2) Die Anmeldung für die Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung sollte 6 Monate vor Beginn der beabsichtigten Aufnahme des Kindes in die Einrichtung erfolgen. Über die Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung entscheidet die Leiterin der Kindertageseinrichtung. (3) Die Abmeldung eines Kindes aus einer Kindertageseinrichtung erfolgt durch die Kündigung des Betreuungsvertrages. Die Kündigung kann nur zum Monatsende erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat. (4) Einer Kündigung des Betreuungsvertrages bedarf es nicht, wenn das Kind durch Schuleintritt vom Kindergarten in den Hort wechselt oder das Kind das 4. Schuljahr beendet hat. 27 Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 (5) Die Gemeinde Rackwitz kann den Betreuungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Monatsende fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor wenn 1. die Personensorgeberechtigten mit der Zahlung des Elternbeitrages in Verzug sind und die Höhe des rückständigen Elternbeitrages 2 Monatsbeiträge oder mehr beträgt, 2. im Rahmen der Betreuung festgestellt wird, dass die Betreuung in der Einrichtung für das Wohl des Kindes nicht die geeignete ist, 3. Personensorgeberechtigte ihren Wohnsitz nicht in der Gemeinde haben und mindestens ein Personensorgeberechtigter keiner Erwerbstätigkeit nachgeht und die Betreuungskapazität für Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde Rackwitz nicht ausreicht. 4. die Personensorgeberechtigten gegen sonstige Verpflichtungen aus der Satzung verstoßen oder die Aufnahme durch unwahre Angaben erreicht worden ist oder wenn das Kind mehr als 4 Wochen unentschuldigt die Einrichtung nicht besucht. §5 Essenversorgung In Kindertageseinrichtungen stellt die Gemeinde Rackwitz eine Mittagessenversorgung bzw. Ganztagsversorgung über einen Fremdanbieter sicher. Die Versorgung mit Speisen wird privatrechtlich zwischen den Eltern und dem durch die Gemeinde vertraglich gebundenen Versorgungsunternehmen geregelt. §6 Mitwirkung der Personensorgeberechtigten in der Elternversammlung Die Elternversammlung dient der Beteiligung der Personensorgeberechtigten an allen wesentlichen Angelegenheiten, die die Kindertageseinrichtung betreffen. Die Elternversammlung wählt den Elternbeirat. §7 Mitwirkung der Personensorgeberechtigten im Elternbeirat (1) Der Elternbeirat hat insbesondere folgende Aufgaben: - Anregungen für die Organisation und Gestaltung der Kindertageseinrichtung zu geben, - Unterstützung der Fachkräfte bei der Gestaltung von Veranstaltungen, - Wünsche, Anregungen und Vorschläge, die von den Personensorgeberechtigten an ihn herangetragen werden, der Leitung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Rackwitz zu übermitteln, - das Verständnis der Öffentlichkeit für die Arbeit und die Bedürfnisse der Kindertageseinrichtung zu gewinnen (2) Vor wichtigen Entscheidungen der Gemeinde Rackwitz, die die Kindertageseinrichtung betreffen, ist der Elternbeirat anzuhören. Hierzu gehören insbesondere: 1. die Festlegungen der Öffnungszeiten, 2. die Erarbeitung oder Änderung der Konzeption der Kindertageseinrichtung, 3. die Durchführung von Baumaßnahmen, die den laufenden Betrieb der Kindertageseinrichtung beeinträchtigen, 4. Änderungen bei der Essenversorgung, 5. die Durchführung zusätzlicher Angebote in der Kindertageseinrichtung, deren Kosten die Personensorgeberechtigten zu tragen haben, 6. der Wechsel des Trägers der Einrichtung, 7. die Schließung der Einrichtung oder die Zusammenlegung mit einer anderen Einrichtung. (3) Die Mitglieder des Elternbeirates werden durch die Personensorgeberechtigten in der Elternversammlung gewählt. Die Zahl der Elternbeiratsmitglieder soll mindestens 5 Mitglieder betragen. Sie soll 11 Mitglieder nicht überschreiten. Die Mitgliedschaft im Elternbeirat beginnt mit der Verkündung des Wahlergebnisses und endet mit Amtsantritt des neuen Elternbeirates. Sie endet auch, wenn kein Kind des Mitgliedes mehr die Kindertageseinrichtung besucht. ■ (4) Wahlberechtigt und wählbar sind in der Elternversammlung anwesende Personensorgeberechtigte. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen der anwesenden Personensorgeberechtigten erhält. Die Personensorgeberechtigten haben für jedes ihrer in die Kindertageseinrichtung aufgenommen Kinder eine gemeinsame Stimme. (5) Im Anschluss an die Wahl tritt der Elternbeirat zur konstituierenden Sitzung zusammen und kann mit einfacher Mehrheit einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter wählen. An den Sitzungen des Elternbeirates sollen in der Regel ein Beauftragter der Gemeinde Rackwitz sowie die Leitung der Kindertageseinrichtung teilnehmen. §8 Gemeinnützigkeit (1) Die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Gemeinde Rackwitz verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck ist die Förderung von Bildung und Erziehung von Kindern im Vorschul- und Grundschulalter sowie die Ergänzung der Erziehung der Kinder in der Familie. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung von Kinderkrippen, Kindergärten und Horten. (2) Die Kindertageseinrichtungen sind selbstlos tätig; sie verfolgen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Mittel der Kindertageseinrichtungen dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gemeinde Rackwitz erhält keine Zuwendungen aus Mitteln der Kindertageseinrichtungen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Kindertageseinrichtung fremd sind, begünstigt werden. (4) Die Gemeinde Rackwitz erhält bei Auflösung oder Wegfall einer Kindertageseinrichtung oder beim Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück. §9 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Gemeinde Rackwitz vom 25.02.2010 (Betreuungssatzung für Kindertageseinrichtungen), zuletzt geändert am 20.09.2012, außer Kraft. Rackwitz, 28.11.2014 Freigang Bürgermeister Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 02. April 2014 (SächsGVBl. S. 234), der §§ 2 und 9 des Sächsisches Kommunal-abgabengesetz (SächsKAG) vom 26.August 2004 (SächsGVBl. S. 306), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 18. Oktober 2012 (SächsGVBl. S. 566) sowie des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) vom 15. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 225), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 144) hat der Gemeinderat Rackwitz in seiner Sitzung am 27.11.2014 folgende Satzung beschlossen: ■ 28 Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 §1 Geltungsbereich §6 In-Kraft-Treten (1) Diese Satzung gilt für Personensorgeberechtigte, deren Kinder in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Rackwitz im Sinne von § 1 Abs. 2 bis 4 SächsKitaG betreut werden. (2) Für Personensorgeberechtigte deren Kinder in Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft oder in Tagespflege im Gebiet der Gemeinde Rackwitz betreut werden, gilt § 4 i. V. m. der Anlage zu § 4 der Satzung Abs. 1 bis 5. Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege vom 25.02.2010, zuletzt geändert durch Satzung vom 17.07.2014 außer Kraft. Rackwitz, den 28.11.2014 §2 Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages, weitere Entgelte (1) Für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Rackwitz erhebt die Gemeinde Rackwitz Elternbeiträge und weitere Entgelte. (2) Die Pflicht zur Zahlung der Elternbeiträge entsteht bei der Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung mit dem Beginn des Monats, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird. Sie endet mit dem Ende des Monats, in dem das Kind letztmalig die Kindertageseinrichtung besucht bzw. zum Ende der Kündigungsfrist. (3) Im Falle des Wechsels der Betreuungsart innerhalb der kommunalen Einrichtungen, der nicht zum Monatsersten erfolgt, wird der Elternbeitrag für die überwiegende Betreuungsart erhoben. (4) Die Pflicht zur Zahlung weiterer Entgelte bzw. Elternbeiträge gemäß Abs. 5 der Anlage zu § 4 entsteht mit der Inanspruchnahme der Betreuung. (5) Krankheit, Kur und Urlaub des betreuten Kindes führen bei laufenden Betreuungsverträgen nicht zu einer Minderung bzw. einem Wegfall des Elternbeitrages. Gleiches gilt für vorübergehende Betriebsferien und die zeitweise Schließung der Kindertageseinrichtung, welche die Dauer von einem Monat nicht überschreitet. §3 Abgabenschuldner (1) Schuldner des Elternbeitrages und der weiteren Entgelte sind die Personensorgeberechtigten. Bei einer Mehrheit von Personensorgeberechtigten haften diese als Gesamtschuldner. (2) Die Personensorgeberechtigten haben jede Änderung der für den Betreuungsvertrag maßgeblichen Verhältnisse (Familienstand, Wegfall der Geschwisterermäßigung usw.) unverzüglich der Leiterin/dem Leiter der Kita oder dem Träger der Einrichtung schriftlich mitzuteilen. (3) Eine Rückerstattung von Elternbeiträgen aufgrund von Versäumnissen der Personensorgeberechtigten erfolgt nicht. §4 Höhe der Elternbeiträge und weiterer Entgelte (1) Berechnungsgrundlage für die Elternbeiträge sind die zuletzt bekannt gemachten durchschnittlichen Betriebskosten eines Platzes je Einrichtungsart, ohne die Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen und Miete. (2) Berechnungsgrundlage für die weiteren Entgelte sind bei der Inanspruchnahme zusätzlicher Betreuungszeiten innerhalb der Öffnungszeit der Einrichtung die zuletzt bekannt gemachten Betriebskosten (Mehrbetreuung), im Übrigen die tatsächlich entstehenden Aufwendungen. (3) Die Höhe der zu entrichtenden Elternbeiträge und der weiteren Entgelte je Betreuungsformen und -zeiten sind in den Anlagen zu dieser Satzung geregelt. §5 Festsetzung, Fälligkeit und Entrichtung der Elternbeiträge und weiterer Entgelte (1) Die Höhe des Elternbeitrages und der weiteren Entgelte wird durch Bescheid der Gemeinde Rackwitz festgesetzt. (2) Der Elternbeitrag und die weiteren Entgelte für Kinder in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Rackwitz und Tagespflege sind jeweils am 1. Werktag eines Monats für den laufenden Monat fällig, frühestens jedoch 14 Tage nach Bekanntgabe des Abgabebescheides oder der Entgeltabrechnung. Freigang Bürgermeister Anlage 1 Anlage zu § 4 der Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (1) Der Elternbeitrag beträgt: 1. bei der Betreuung als Kinderkrippenkind gemäß § 1 Abs. 2 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich 9 Stunden 195,00 Euro pro Monat, 2. bei der Betreuung als Kindergartenkind gemäß § 1 Abs. 3 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich 9 Stunden 117,00 Euro pro Monat, 3. bei der Betreuung als Hortkind gemäß § 1 Abs. 4 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich 6 Stunden 69,00 Euro pro Monat. (2) Wird im Betreuungsvertrag eine kürzere als die im Absatz 1 genannte Betreuungszeit vereinbart, berechnet sich der Elternbeitrag anteilig im Verhältnis der vereinbarten Betreuungszeit zur Betreuungszeit nach Absatz 1. (siehe dazu auch Anlage 2) (3) Werden mehrere Kinder einer Familie in einer Kindertageseinrichtung oder in Tagespflege betreut, so ermäßigt sich der nach Abs. 1 und 2 gebildete Elternbeitrag wie folgt auf: 1. Kind keine Ermäßigung 2. Kind auf 60 % 3. Kind auf 20 % 4. und jedes weitere Kind auf 0 (siehe dazu auch Anlage 2) (4) Für Alleinerziehende ermäßigt sich der Elternbeitrag auf 90 %. (siehe dazu auch Anlage 2) (5) Für Gastkinder werden Elternbeiträge entsprechend Absatz 1 und 2 erhoben. Gastkinder sind Kinder, die in Ausnahmefällen für eine tageweise Betreuung einen Gastplatz in Kindereinrichtungen in Anspruch nehmen, wenn in der Einrichtung freie Plätze bestehen und dadurch kein zusätzlicher Personalbedarf im Sinne von §§ 12 Abs. 2 SächsKitaG entsteht. (6) Für Kinder, die nach Ablauf der Öffnungszeit der Kindertageseinrichtung noch nicht abgeholt worden sind, wird ein weiteres Entgelt von 5,00 €uro erhoben. (7) Wird in einer Einrichtung keine Vollverpflegung angeboten, so wird ein Verpflegungskostenersatz für Getränke in Form eines monatlichen Festpreises von 4,00 €/Kind einheitlich für Kinderkrippe, Kindergarten und Hort erhoben. (8) Wird die vertraglich vereinbarte Betreuungsdauer innerhalb der Öffnungszeit der Einrichtung überschritten, werden weitere Entgelte nach folgenden Maßgaben erhoben: 1. für die Betreuung als Kinderkrippenkind für jede weitere Stunde ein weiteres Entgelt von 1,00 € 2. für die Betreuung als Kindergartenkind für jede weitere Stunde ein weiteres Entgelt von 0,60 € Weitere Entgelte werden nur erhoben, wenn die vertraglich vereinbarte Betreuungsdauer an mehr als zwei Tagen im Monat überschritten wurde. (9) Bei Angeboten des Hortes außerhalb der Öffnungszeit (Fahrten, Übernachtungen o.ä.) werden weitere Entgelte für die Betreuung jeder weiteren Stunde in Höhe von 0,50 € erhoben. 29 Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 §1 Begriff, Gliederung und Leitung der Feuerwehr Anlage 2 Beitragssätze in der Regelbetreuungszeit von 7:00 - 16:00 Uhr 1. Beitragssätze für Krippenkinder Ganztagsbetreuung -9 StundenFamilie 1. Kind 195,00 EUR 2. Kind 117,00 EUR 3. Kind 39,00 EUR Alleinerziehende 175,50 EUR 105,00 EUR 35,00 EUR 2. Beitragssätze für Krippenkinder Teilzeitbetreuung - 4,5 und 6 StundenFamilie Alleinerziehende 4,5 Stunden 6 Stunden 4,5 Stunden 6 Stunden 1. Kind 97,50 EUR 130,50 EUR 87,50 EUR 117,50 EUR 2. Kind 58,50 EUR 78,00 EUR 52,50 EUR 70,50 EUR 3. Kind 19,50 EUR 26,00 EUR 17,50 EUR 23,50 EUR 3. Beitragssätze für Kindergartenkinder Ganztagsbetreuung -9 StundenFamilie Alleinerziehende 1. Kind 117,00 EUR 105,00 EUR 2. Kind 70,00 EUR 63,00 EUR 3. Kind 23,00 EUR 21,00 EUR 4. Beitragssätze für Kindergartenkinder Teilzeitbetreuung -4,5 und 6 StundenFamilien Alleinerziehende 4,5 Stunden 6 Stunden 4,5 Stunden 1. Kind 58,50 EUR 78,00 EUR 52,50 EUR 2. Kind 35,00 EUR 47,00 EUR 31,50 EUR 3. Kind 11,50 EUR 15,50 EUR 10,50 EUR ■ 6 Stunden 70,00 EUR 42,00 EUR 14,00 EUR 5. Beitragssätze für Hortkinder 6 Stunden-Betreuung Familie 1. Kind 69,00 EUR 2. Kind 41,00 EUR 3. Kind 13,50 EUR Alleinerziehende 62,00 EUR 37,00 EUR 12,00 EUR 6. Beitragssätze für Hortkinder 5 Stunden-Betreuung Familie 1. Kind 57,00 EUR 2. Kind 34,00 EUR 3. Kind 11,50 EUR Alleinerziehende 51,50 EUR 31,00 EUR 10,00 EUR Feuerwehrsatzung der Gemeinde Rackwitz Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. S. 159), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 02. April 2014 (SächsGVBl. S. 234/237) und § 15 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245, 647), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Februar 2014 (SächsGVBl. S. 47) sowie der §§ 13 und 14 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Feuerwehren und die Brandverhütungsschau im Freistaat Sachsen (Sächsische Feuerwehrverordnung - SächsFwVO) vom 21. Oktober 2005 (SächsGVBl. Nr. 9/2005, Seite 291, 304), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20.08.2012 (GVBl. S. 458) und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an ehrenamtlich Tätige in den Freiwilligen Feuerwehren, den Rettungsdiensten und den Einheiten des Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen (Sächsische BRK - Jubiläumszuwendungsverordnung - SächsBRKJubZVO) vom 16. März 2011 (SächsGVBl. Nr. 2/2011vom 30.03.2011, Seite 55) hat der Gemeinderat der Gemeinde Rackwitz am 27.11.2014 die nachfolgende Satzung beschlossen: (1) Die Gemeindefeuerwehr Rackwitz ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie besteht aus einer Freiwilligen Feuerwehr mit den Ortsfeuerwehren Rackwitz, Zschortau, Biesen und Kreuma (Traditionsfeuerwehr). (2) Die Feuerwehr führt den Namen „Freiwillige Feuerwehr Rackwitz“, dem bei den Ortswehren der Name des Ortsteils beigefügt wird. (3) Neben den aktiven Abteilungen der Feuerwehr bestehen in den Ortsfeuerwehren Rackwitz und Zschortau Jugendfeuerwehren sowie Alters- und Ehrenabteilungen. (4) Die Leitung der Gemeindefeuerwehr obliegt dem Gemeindewehrleiter und seinem Stellvertreter; in den Ortsfeuerwehren dem Ortswehrleiter und seinem Stellvertreter. §2 Pflichten der Gemeindefeuerwehr (1) Die Gemeindefeuerwehr hat die Pflichten, - Menschen, Tiere und Sachwerte vor Bränden zu schützen, - Technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen im Rahmen des Rettungsdienstes und der Beseitigung von Umweltgefahren zu leisten und - nach Maßgabe der §§ 22 und 23 SächsBRKG Brandverhütungsschauen und Brandsicherheitswachen durchzuführen. (2) Der Bürgermeister oder sein Beauftragter kann die Gemeindefeuerwehr zu Hilfeleistungen bei der Bewältigung besonderer Notlagen heranziehen. §3 Aufnahme in die Feuerwehr (1) Voraussetzungen für die Aufnahme in die aktiven Abteilungen der Gemeindefeuerwehr sind: - die Vollendung des 16. Lebensjahres, - die Erfüllung der gesundheitlichen Anforderungen an den Feuerwehrdienst, - die charakterliche Eignung, - die Bereitschaft zur Teilnahme an der Ausbildung. Die Bewerber dürfen nicht ungeeignet im Sinne von § 18 Abs. 3 SächsBRKG sein. Bei Minderjährigen muss die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegen. (2) Die Bewerber sollen in den Orten der Gemeinde wohnhaft bzw. in einem ortsansässigen Betrieb tätig und in keiner anderen Hilfsorganisation aktiv sein. Der Gemeindefeuerwehr-ausschuss kann Ausnahmen zulassen. (3) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Ortswehrleiter zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Gemeindewehrleiter nach Anhörung des zuständigen Ortswehrleiters. Dies gilt nicht für den Übergang von der Jugendfeuerwehr in den aktiven Dienst. Jeder Angehörige der Feuerwehr erhält bei seiner Aufnahme einen Dienstausweis. (4) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Gründe für eine Ablehnung des Aufnahmegesuches sind dem Bewerber durch schriftlichen Verwaltungsakt mitzuteilen. §4 Beendigung des ehrenamtlichen aktiven Feuerwehrdienstes (1) Der ehrenamtliche aktive Feuerwehrdienst endet, wenn der Angehörige der Gemeinde-feuerwehr - aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist, - ungeeignet zum Feuerwehrdienst entsprechend § 18 Abs. 3 SächsBRKG wird oder - aus der Gemeindefeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen wird, - das 65. Lebensjahr vollendet hat. (2) Ein Feuerwehrangehöriger ist auf Antrag zu entlassen, wenn der Dienst in der Gemeinde-feuerwehr für ihn aus persönlichen oder beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeutet. ■ 30 (3) Ein Feuerwehrangehöriger hat die Verlegung seines ständigen Wohnsitzes in eine andere Gemeinde unverzüglich dem Ortswehrleiter schriftlich anzuzeigen. Er ist auf schriftlichen Antrag aus dem Feuerwehrdienst zu entlassen. Eine Entlassung kann ohne Antrag erfolgen, wenn dem Feuerwehrangehörigen die Dienstausübung in der Feuerwehr auf Grund der Verlegung des Wohnsitzes nicht mehr möglich ist. (4) Ein Feuerwehrangehöriger kann bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst oder in der Aus- und Fortbildung, sowie bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflicht nach Anhörung des Gemeindefeuerwehrausschuss aus der Freiwilligen Feuerwehr ausgeschlossen werden. (5) Der Bürgermeister entscheidet nach Anhörung des Gemeindefeuerwehrausschusses über die Entlassung oder den Ausschluss und stellt die Beendigung des Feuerwehrdienstes unter Angabe der Gründe schriftlich fest. Ausgeschiedene Feuerwehrangehörige können auf Antrag eine Bescheinigung über die Dauer der Zugehörigkeit zur Feuerwehr, den letzten Dienstgrad und die zuletzt ausgeübte Funktion erhalten. §5 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Feuerwehr (1) Die Angehörigen der Feuerwehr haben das Recht, in ihrer Ortsfeuerwehr den Ortswehrleiter, den Stellvertreter und die Mitglieder des Ortsfeuerwehrausschusses zu wählen sowie 2 Delegierte für die Hauptversammlung der Feuerwehr zu bestimmen. (2) Gemeindewehrleiter, Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter, Gerätewarte, Jugendfeuerwehrwarte und Sicherheitsbeauftragte der Gemeindefeuerwehr, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe der in § 17 dieser Satzung festgelegten Beträge. (3) Angehörige der Gemeindefeuerwehr erhalten auf Antrag Auslagenersatz, Aufwandsentschädigung und Schadenersatz nach Maßgabe des § 63 SächsBRKG. (4) Die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr haben die ihnen aus der Mitgliedschaft in der Feuerwehr erwachsenden Aufgaben gemäß dem SächsBRKG gewissenhaft zu erfüllen. Sie sind insbesondere verpflichtet: - an Dienst- und an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der Feuerwehrdienstvorschriften regelmäßig und pünktlich teilzunehmen, - sich bei Alarm unverzüglich am Feuerwehrgerätehaus einzufinden, - den dienstlichen Weisungen und Befehlen der Vorgesetzten nachzukommen, - im Dienst und außerhalb des Dienstes ein vorbildliches Verhalten zu zeigen und sich den anderen Angehörigen gegenüber kameradschaftlich zu verhalten, - die Feuerwehrdienstvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften für den Feuerwehrdienst zu beachten und - die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände, Geräte und Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen. (5) Die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr haben eine Ortsabwesenheit von länger als zwei Wochen dem Ortswehrleiter oder seinem Stellvertreter anzuzeigen und eine Dienstverhinderung rechtzeitig zu melden. (6) Verletzt ein Angehöriger der Gemeindefeuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, so kann der Gemeindewehrleiter auf Antrag des Ortswehrleiters - einen mündlichen oder schriftlichen Verweis erteilen, - die Androhung des Ausschlusses aussprechen oder - den Ausschluss beim Bürgermeister beantragen. Dem Angehörigen der Feuerwehr ist Gelegenheit zu geben, sich zu den gegen ihn vorgebrachten Vorwürfen zu äußern. §6 Jugendfeuerwehr der Gemeinde (1) In die Jugendfeuerwehr können Kinder und Jugendliche ab der Vollendung des 8. und bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres aufgenommen werden. Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 Dem Aufnahmeantrag müssen die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten sowie deren Erklärung über die Erfüllung der gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen beigefügt sein. (2) Über die Aufnahme entscheidet der Ortswehrjugendfeuerwehrwart im Einvernehmen mit dem Ortswehrleiter. Im Übrigen gelten die Festlegungen des § 3 entsprechend. (3) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet, wenn das Mitglied - in die aktive Abteilung aufgenommen wird, - aus der Jugendfeuerwehr austritt, - den körperlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist oder - aus der Jugendfeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen wird. Gleiches gilt, wenn die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung nach Absatz 1 schriftlich zurücknehmen. (4) Der Jugendfeuerwehrwart wird durch den Ortswehrleiter nach Anhörung des zuständigen Ortsfeuerwehrausschusses auf die Dauer von 5 Jahren bestellt. Die Jugendfeuerwehrwarte sind Angehörige der aktiven Abteilung der Feuerwehr und müssen neben feuerwehrspezifischen Kenntnissen über ausreichende Erfahrungen im Umgang mit Jugendlichen verfügen. (5) Die Jugendfeuerwehrwarte unterstützen den brandschutztechnischen Unterricht sowie die Gruppenarbeit in den Schulen und Kindertageseinrichtungen. §7 Alters- und Ehrenabteilung (1) In die Alters- und Ehrenabteilung können Angehörige der Feuerwehr bei Überlassung der Dienstkleidung übernommen werden, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben oder dauernd dienstunfähig sind. (2) Der Ortsfeuerwehrausschuss kann auf Antrag Angehörigen der aktiven Abteilung den Übergang in die Alters-und Ehrenabteilung gestatten, wenn der Dienst für sie aus persönlichen oder beruflichen Gründen eine besondere Härte darstellt. (3) Die Angehörigen der Alters- und Ehrenabteilung unterstehen der Leitung des jeweiligen Ortswehrleiters. §8 Ehrenmitglieder Der Bürgermeister kann auf Vorschlag des Gemeindewehrausschusses verdiente ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr oder Personen, die sich um das Feuerwehrwesen oder den Brandschutz besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern der Feuerwehr ernennen. Der Gemeindewehrleiter ist von der Ernennung in Kenntnis zu setzen. §9 Organe der Freiwilligen Feuerwehr Organe der Freiwilligen Feuerwehr sind: - die Hauptversammlung/Ortsfeuerwehrversammlung, - der Gemeindefeuerwehrausschuss/Ortsfeuerwehrausschuss und - die Gemeindewehrleitung/Ortswehrleitung. § 10 Hauptversammlung (1) Die Hauptversammlung setzt sich aus dem Gemeindewehrleiter, den Ortswehrleitern, ihren Stellvertretern und zwei weiteren Delegierten je Ortswehr, die jeweils durch die Ortsfeuerwehr zu bestimmen sind, zusammen. (2) Unter dem Vorsitz des Gemeindewehrleiters ist jährlich eine ordentliche Hauptversammlung durchzuführen. In der Hauptversammlung sind alle wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr, soweit zu ihrer Behandlung und Entscheidung nicht andere Organe zuständig sind, zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. In der Hauptversammlung hat der Gemeindewehrleiter einen Bericht über die Tätigkeit der Gemeindefeuerwehr im abgelaufenen Jahr abzugeben. 31 Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 (3) Die ordentliche Hauptversammlung ist vom Gemeindewehrleiter einzuberufen. Eine außerordentliche Hauptversammlung ist innerhalb eines Monats einzuberufen, wenn das von mindestens einem Drittel der aktiven Angehörigen der Feuerwehr unter Angabe der Gründe gefordert wird. Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptversammlung sind den Mitgliedern der Hauptversammlung und dem Bürgermeister mindestens 14 Tage vor der Versammlung bekannt zu geben. (4) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist innerhalb eines Monats eine zweite Hauptversammlung einzuberufen, die unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Auf Antrag ist geheim abzustimmen. (5) Über die Hauptversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die dem Bürgermeister vorzulegen ist. (6) Für die Ortsfeuerwehrversammlung gelten die Absätze 2 bis 4 entsprechend. Die Mitglieder der Ortsfeuerwehrversammlung sind die Angehörigen der Ortsfeuerwehr. Eine Niederschrift ist dem Gemeindewehrleiter vorzulegen. § 11 Gemeindefeuerwehrausschuss, Ortsfeuerwehrausschuss (1) Der Gemeindefeuerwehrausschuss ist beratendes Organ der Gemeindewehrleitung. Er behandelt Fragen der Finanzplanung der Gemeinde für die Feuerwehr. (2) Der Gemeindefeuerwehrausschuss besteht aus dem Gemeindewehrleiter als Vorsitzenden, den Ortswehrleitern und ihren Stellvertretern sowie den Jugendfeuerwehrwarten. (3) Der Gemeindefeuerwehrausschuss sollte mindestens zweimal im Jahr tagen. Die Beratungen sind vom Vorsitzenden mit Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung einzuberufen. Der Gemeindefeuerwehrausschuss muss einberufen werden, wenn dies mindestens ein Drittel seiner Mitglieder bei Angabe der von ihnen geforderten Tagesordnung verlangt. Der Gemeindefeuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. (4) Der Bürgermeister ist zu den Beratungen des Gemeindefeuerwehrausschusses einzuladen. (5) Beschlüsse des Gemeindefeuerwehrausschusses werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. (6) Die Beratungen des Gemeindefeuerwehrausschusses sind nicht öffentlich. Über die Beratungen ist eine Niederschrift anzufertigen. (7) In jeder Ortsfeuerwehr kann ein Ortsfeuerwehrausschuss gebildet werden. Für ihn gelten die Absätze 1 bis 3, 5 und 6 entsprechend. Er besteht aus dem Ortswehrleiter als Vorsitzenden, dem stellvertretenden Ortswehrleiter, dem Ortswehrjugendfeuerwehrwart, dem Schriftführer und bis zu zwei weiteren von der Ortsfeuerwehrversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählten Mitgliedern. § 12 Gemeindewehrleitung (1) Der Gemeindewehrleitung gehören der Gemeindewehrleiter und sein Stellvertreter an. (2) Der Gemeindewehrleiter und sein Stellvertreter werden in der Hauptversammlung in geheimer Wahl und in getrennten Wahlgängen für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. (3) Gewählt werden kann nur, wer der Gemeindefeuerwehr aktiv angehört und über die für diese Dienststellung erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen sowie die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen verfügt. (4) Der Gemeindewehrleiter und sein Stellvertreter werden nach der Wahl durch die Hauptversammlung und nach Zustimmung durch den Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt. ■ (5) Der Gemeindewehrleiter und sein Stellvertreter haben ihr Amt nach Ablauf der Wahlperiode oder im Falle eines beabsichtigten vorzeitigen Ausscheidens bis zur Berufung eines Nachfolgers weiterzuführen. Steht kein Nachfolger zur Verfügung, kann der Bürgermeister geeignete Personen mit der kommissarischen Leitung der Gemeindefeuerwehr beauftragen. Kommt innerhalb eines Monats nach Freiwerden der Stelle keine Neuwahl zustande, setzt der Bürgermeister mit Zustimmung des Gemeinderates bis zur satzungsmäßigen Bestellung eines Nachfolgers einen Feuerwehrangehörigen als Gemeindewehrleiter oder Stellvertreter ein. (6) Der Gemeindewehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verantwortlich und führt die ihm durch Gesetz und diese Satzung übertragenen Aufgaben aus. Er hat insbesondere - auf die ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes der Angehörigen der Feuerwehr entsprechend den Feuerwehrdienstvorschriften hinzuwirken, - die Zusammenarbeit der Ortsfeuerwehren bei Übungen und Einsätzen zu regeln, - die Leistungsfähigkeit sowie die Dienste in den Ortsfeuerwehren zu kontrollieren, dass eine Dienstorganisation so gewählt ist, dass jeder aktive Feuerwehrangehörige jährlich an mindestens 40 Stunden Ausbildung teilnehmen kann, - dafür zu sorgen, dass die Dienst- und Ausbildungspläne aufgestellt und dem Gemeindefeuerwehrausschuss vorgelegt werden, - die Tätigkeit der Ortswehrleiter, Unterführer sowie der Gerätewarte zu kontrollieren, - auf eine ordnungsgemäße, den Vorschriften entsprechende Ausrüstung der Feuerwehr gegenüber dem Bürgermeister hinzuwirken, - für die Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschriften und der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen, - bei der Ausbildung und beim Einsatz minderjähriger Feuerwehrangehöriger die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sicherzustellen und - Beanstandungen, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr betreffend, dem Bürgermeister mitzuteilen. (7) Der Bürgermeister kann dem Gemeindewehrleiter weitere Aufgaben des Brandschutzes übertragen. (8) Der Gemeindewehrleiter soll den Bürgermeister und den Gemeinderat in allen feuerwehr- und brandschutztechnischen Angelegenheiten beraten. Er ist zu den Beratungen in der Gemeinde zu Angelegenheiten der Feuerwehr und des Brandschutzes zu hören. (9) Die stellvertretenden Gemeindewehrleiter haben den Gemeindewehrleiter bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und ihn bei Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten. (10) Zur Wahrnehmung seiner Tätigkeit im Außenverhältnis (Repräsentation, Ehrungen anderer Feuerwehren etc.) steht dem Gemeindewehrleiter ein Budget von 300,00 EUR zur Verfügung. (11) Der Gemeindewehrleiter und sein Stellvertreter können bei groben Verstößen gegen die Dienstpflichten oder wenn sie die im Absatz 3 geforderten Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, vom Gemeinderat nach Anhörung des Gemeindefeuerwehrausschusses abberufen werden. (12) Für die Ortswehrleitungen gelten die Absätze 1 bis 9 und 11 entsprechend. Sie führen die Ortsfeuerwehr nach Weisung des Gemeindewehrleiters. Zur Wahrnehmung ihrer Tätigkeit im Außenverhältnis steht den Ortswehrleitern ein Budget von 150,00 EUR zur Verfügung. § 13 Unterführer, Gerätewarte (1) Als Unterführer (Zug- und Gruppenführer) dürfen nur aktive Angehörige der Feuerwehr eingesetzt werden, die persönlich geeignet sind, über praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst verfügen sowie die erforderliche Qualifikation besitzen. (2) Die Unterführer werden vom Ortswehrleiter bestellt. Der Gemeindewehrleiter kann die Bestellung nach Anhörung im Gemeindefeuerwehrausschuss widerrufen. ■ 32 (3) Die Unterführer führen ihre Aufgaben nach Weisungen ihrer Vorgesetzten aus. (4) Für Gerätewarte gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Sie haben die Ausrüstung und die Einrichtungen der Feuerwehr selbständig zu verwahren und zu warten. Prüfpflichtige Geräte sind zum festgelegten Termin selbständig zu prüfen oder zur Prüfung vorzustellen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich dem Ortswehrleiter zu melden. § 14 Schriftführer (1) Der Schriftführer wird von der jeweiligen Hauptversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. (2) Der Schriftführer hat Niederschriften über die Beratungen des Gemeindefeuerwehrausschusses und über Hauptversammlungen zu fertigen. Darüber hinaus ist der Schriftführer für die Öffentlichkeits- und Pressearbeit der Gemeindefeuerwehr verantwortlich. (3) Für Schriftführer der Ortsfeuerwehren gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. § 15 Sicherheitsbeauftragter Als Sicherheitsbeauftragter ist durch den Bürgermeister ein aktiver Angehöriger der Feuerwehr zu bestellen, der über 18 Jahre alt ist und nicht über eine Leitungsfunktion innerhalb der Feuerwehr verfügt. § 16 Wahlen (1) Die nach § 17 Abs. 2 SächsBRKG und dieser Satzung durchzuführenden Wahlen sind mindestens zwei Wochen vorher, zusammen mit dem Wahlvorschlag, den Angehörigen der Feuerwehr bekannt zu machen. Der Wahlvorschlag sollte mehr Kandidaten enthalten als zu wählen sind. (2) Wahlen sind geheim durchzuführen. Steht nur ein Kandidat zur Wahl, kann mit Zustimmung der Hauptversammlung die Wahl offen erfolgen. (3) Wahlen sind vom Bürgermeister, seinem Stellvertreter oder einem von ihm benannten Beauftragten zu leiten. Die Wahlversammlung benennt zwei Beisitzer, die zusammen mit dem Wahlleiter die Stimmenauszählung vornehmen. (4) Wahlen können nur dann vorgenommen werden, wenn mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten anwesend ist. (5) Die Wahl des Gemeindewehrleiters und seines Stellvertreters gemäß § 12 Abs. 4 erfolgt in getrennten Wahlgängen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten hat. Erreicht kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, so ist eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen durchzuführen, bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. (6) Die Wahl der Mitglieder des Ortsfeuerwehrausschusses ist als Mehrheitswahl ohne Stimmhäufung durchzuführen. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Ausschussmitglieder zu wählen sind. In den Ortsfeuerwehrausschuss sind diejenigen Angehörigen der Feuerwehr gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. (7) Die Gewählten sind zu fragen, ob sie die Wahl annehmen. (8) Die Niederschrift über die Wahl ist spätestens eine Woche nach der Wahl durch den Wahlleiter dem Bürgermeister zur Vorlage an den Gemeinderat zu übergeben. Stimmt der Gemeinderat dem Wahlergebnis nicht zu, ist innerhalb eines Monats eine Neuwahl durchzuführen. (9) Kommt innerhalb eines Monats die Wahl des Gemeindewehrleiters oder seines Stellvertreters nicht zustande oder stimmt der Gemeinderat dem Wahlergebnis wiederum nicht zu, hat der Gemeindefeuerwehrausschuss dem Bürgermeister eine Liste der Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen, die seiner Meinung nach für eine der Funktionen in Frage kommen. Der Bürgermeister setzt dann nach § 12 Abs. 5 die Gemeindewehrleitung ein. (10) Für die Wahlen in den Ortsfeuerwehren gelten die Absätze 1 bis 9 entsprechend. Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 § 17 Aufwandsentschädigung (1) Der Gemeindewehrleiter, sein Stellvertreter, die Ortswehrleiter, der stellvertretende Ortswehrleiter, der Jugendfeuerwehrwart und der Gerätewart erhalten eine Entschädigung. (2) Die Höhe der Entschädigungssumme wird wie folgt festgesetzt: - Gemeindewehrleiter 50,00 EUR / Monat - stellv. Gemeindewehrleiter 20,00 EUR / Monat - Ortswehrleiter 30,00 EUR / Monat - stellv. Ortswehrleiter 20,00 EUR / Monat - Gerätewart 25,00 EUR / Monat - Jugendfeuerwehrwart 20,00 EUR / Monat - Sicherheitsbeauftragten 10,00 EUR / Monat (3) Die Zahlung der Entschädigungssumme erfolgt rückwirkend halbjährlich; für das 2. Halbjahr bis zum 15. Dezember. Besteht der Aufwandsentschädigungsanspruch nicht für den vollen Kalendermonat, erfolgt die Zahlung in Teilbeträgen. § 18 Würdigung ehrenamtliches Engagement (1) Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, die nicht unter den Geltungsbereich der Sächsischen BRK-Jubiläumszuwendungsverordnung (SächsBRKJubZVO) fallen, erhalten bei einer Dienstzugehörigkeit eine einmalige Würdigung als Zuwendung; von dieser Regelung ausgenommen sind Ehrenmitglieder nach § 8 dieser Satzung. Die Zuwendung beträgt für 40-, 50-, 60- und 70-jähriges Dienstjubiläum jeweils 100,00 EUR. Vorschläge sind durch die Ortswehrleiter bis zum 01. Oktober des laufenden Jahres für das Folgejahr in einer Vorschlagsliste der Gemeinde vorzulegen. Für nicht fristgerechte Vorschläge entfällt der Anspruch auf Jubiläumszuwendung. (2) Für die Jahresabschlussveranstaltung der Ortsfeuerwehren wird ein Zuschuss in Höhe von 15,00 Euro/ Mitglied gewährt. Der maßgebliche Stichtag zur Berechnung der Höhe des Zuschusses sind die Mitglieder zum 01. Oktober des laufenden Jahres mit einer Dienstzugehörigkeit von mindestens einem Jahr. Die Beantragung erfolgt durch den Ortswehrleiter Es besteht kein Anspruch auf Auszahlung an den Angehörigen der Feuerwehr. § 19 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Feuerwehrsatzung der Gemeinde Rackwitz vom 26.05.2005 in der jeweils gültigen Fassung außer Kraft. Rackwitz, den 28.11.2014 Freigang Bürgermeister 33 Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 ■ Stellenausschreibung Die Gemeindeverwaltung Rackwitz sucht zum 05.01.2015 eine/n - Mitarbeiter/in für die Finanzverwaltung in Teilzeitbeschäftigung. Die Stelle ist mit 28 Wochenstunden (0,7 VzÄ) zu besetzen. Sie ist zunächst bis zum 19.05.2015 befristet (Verlängerungsoption für 1 Jahr noch offen). Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Aufgabenschwerpunkte sind: - Unterstützung der Kassenverwaltung (Rechnungsprüfung, Zuarbeit zur Geschäftsbuchhaltung, Buchungsvorgänge) - Allgemeine Verwaltungstätigkeiten im Bereich Finanzen Voraussetzungen für diese Stellenbewerbung sind: - Berufsausbildung mit kaufmännischer, buchhalterischer Ausrichtung - Berufserfahrung im Ausbildungsberuf - Sicherer Anwendung der gängigen Office-Programme - Hohe Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit - Selbstständige verantwortungsbewusste Arbeitsweise Wünschenswert (aber nicht Bedingung) sind: - Kenntnisse im doppischen Haushalts- und Rechnungswesen - Erfahrungen mit den Programmen der Kommunalen Informationsverarbeitung Sachsen (KISA) Bei entsprechender Eignung werden schwerbehinderte Bewerber/innen bevorzugt berücksichtigt. Ihre vollständige Bewerbung einschließlich des polizeilichen Führungszeugnisses richten Sie bitte schriftlich oder per Mail bis spätestens 19.12.2014 an die Gemeindeverwaltung Rackwitz, Hauptstraße 11, 04519 Rackwitz E-Mail: Anke.Hannicke@gemeinde-rackwitz.de Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Hannicke (Tel.: 034294/71126) oder Frau Gwozdz (Tel.: 034294 71135) Stellenausschreibung Die Gemeindeverwaltung Rackwitz sucht für die Organisation der Speisenversorgung sowie die Reinigung von Teilbereichen im Kinderhaus Zschortau zum 02.01.2015 eine/n - hauswirtschaftliche/n Mitarbeiter/in in Teilzeitbeschäftigung. Die Stelle ist mit 17,5 Wochenstunden (0,438 VzÄ) zu besetzen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, Urlaubsvertretungsleistungen für die Schulen und Kindergärten im Gemeindegebiet zu übertragen. Die Stelle ist zunächst auf 2 Jahre befristet. Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Voraussetzungen für diese Stellenbewerbung sind: - Berufserfahrung in der Reinigung von Schulen oder Kindertagesstätten sowie bei der Essenversorgung - Sorgfalt, Weitsicht, Ordnungsliebe, Mobilität - Zuverlässigkeit und selbstständiges Arbeiten - Einsatzfreude sowie Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeit (Teildienste) - gute körperliche Belastbarkeit - Wohnort im Gemeindegebiet Bei entsprechender Eignung werden schwerbehinderte Bewerber/innen bevorzugt berücksichtigt. Ihre vollständige Bewerbung einschließlich Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln) und polizeiliches Führungszeugnis richten Sie bitte schriftlich oder per Mail bis spätestens 19.12.2014 an die Gemeindeverwaltung Rackwitz, Hauptstraße 11, 04519 Rackwitz Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Gwozdz (Tel.: 034294 71135, E-Mail: kathrin.gwozdz@gemeinde-rackwitz.de). Rackwitz, 24.11.2014 Rackwitz, 24.11.2014 Freigang Bürgermeister Freigang Bürgermeister Gemeinde Schönwölkau Öffentliche Bekanntmachung Hiermit machen wir gemäß § 1 der Satzung über die Formen der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) der Gemeinde Schönwölkau vom 28.01.1999 zuletzt geändert am 16.06.2008 die Satzung der Gemeinde Schönwölkau zur Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer Hebesatz-Satzung vom 24. November 2014 bekannt. Bekanntmachungshinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) zur Veröffentlichung der oben genannten Satzung der Gemeinde Schönwölkau Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung von Anfang an, als gültig zustande gekommen. Das gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss, nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf, der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. ■ 34 Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 und 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf, der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist, jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzungen auf die Voraussetzungen der für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens - und Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Wölkau, den 25. November 2014 Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 Gemeinde Wiedemar Öffnungszeiten der Verwaltung Tiefensee Bürgermeister Die Ämter der Gemeinde Wiedemar haben in der Zeit vom 23.12.2014 bis 02.01.2015 wie folgt geöffnet: Dienstag, 23.12.2014 8.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr Montag, 29.12.2014 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag, 30.12.2014 8.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr Freitag, 02.01.2015 geschlossen. Sollten Sie im Vorfeld Fragen zu den Öffnungszeiten haben können Sie sich gerne an uns wenden. Telefon: 034202 23750 Satzung der Gemeinde Schönwölkau Möller Bürgermeisterin zur Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer Hebesatz-Satzung vom 24. November 2014 Auf der Grundlage des § 25 Grundsteuergesetz (GrStG) in der Fassung des Art. 1 des Gesetzes zur Reform des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965) zuletzt geändert durch Gesetz am 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2749), des § 16 Gewerbesteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. S. 4167) zuletzt geändert durch Gesetz am 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1809), der §§ 1, 2 und 7 Abs. 1 und 3 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (GVBl. S. 418), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. November 2013 (GVBl. S. 822), der §§ 4, 73 und 74 der Gemeindeordnung für des Freistaat Sachsen (SächsGemO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz am 02. April 2014 (SächsGVBl. S. 234), hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24. November 2014 folgende Satzung beschlossen: §1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für die Gemeinde Schönwölkau. §2 Hebesätze Es werden nachfolgend genannte Hebesätze festgesetzt: 1. für die Grundsteuer A der Hebesatz 290 v.H. (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Ackerflächen) 2. für die Grundsteuer B der Hebesatz 410 v.H. (bebaute und bebaubare Grundstücke, Gebäude auf fremden Grund und Boden, Grundstücke im Erbbaurecht) 3. für die Gewerbesteuer der Hebesatz 390 v.H. §3 Erläuterungen Grundlage für die Festsetzung von Grund- und Gewerbesteuern bilden die von den Finanzämtern ermittelten Messbeträge (Messbescheide, Zerlegungsbescheide). Bei der Grundsteuer B sind das zum Teil, auf Grund der Ersatzbewertung, nach der Wohn- und Nutzfläche festgestellte Messbeträge. Die Erhebung der Steuern erfolgt durch Anwendung des Hebesatzes auf den Messbetrag. §4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung am 1. Januar 2015 in Kraft. Schönwölkau, den 25. November 2014 Tiefensee Bürgermeister Gemeinde Zschepplin Hochwasser Juni 2013 Frist für die Antragstellung auf Fördermittel zur Schadensbeseitigung nach RL Hochwasserschäden 2013 läuft ab Aus aktuellem Anlass wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass am 31.12.2014 für vom Hochwasser 2013 betroffene Unternehmen, Private und Vereine die Antragsfrist auf Fördermittel zur Schadensbeseitigung endet. Bitte beachten Sie, dass die Anträge auf Fördermittel bis 31.12.2014 bei der Bewilligungsstelle (Sächsische Aufbaubank - SAB) vorliegen müssen. Für alle Anträge, die nach dem 31.12.2014 bei der SAB eingehen, besteht gemäß RL Hochwasserschäden 2013 keine Zuwendungsfähigkeit. Die „Bestätigung der Gemeinde“ kann nur noch bis zum 23.12.2014 im Verwaltungsverband Eilenburg-West während der Öffnungszeiten ausgestellt werden. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin (Tel.: 03423/662 343). In der Zeit vom 24.12.2014 bis 01.01.2014 ist der Verwaltungsverband Eilenburg-West geschlossen. In dieser Zeit eingehende Anträge können daher nicht an die SAB weitergeleitet werden. Wir bitten um Beachtung. Nach dem 23.12.2014 sollten die Anträge zur Fristwahrung (auch ohne Bestätigung durch die Gemeinde) vom Antragsteller unmittelbar zur SAB gesandt oder gebracht werden. Einladung Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung der Gemeinde Zschepplin findet am Dienstag, dem 16.12.2014, 19.00 Uhr in der Gaststätte Bergmann, Eilenburger Straße 13 in 04838 Zschepplin statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 2. Bestätigung der Niederschrift vom 18.11.2014 3. Bürgerfragestunde 4. Beschluss - Legitimation der Umsetzung der LEADEREntwicklungsstrategie Delitzscher Land 5. Information zur Hochwasserschadensbeseitigung 6. Beschluss - Vergabe von Bauleistungen zur Errichtung einer Sirenenanlage im OT Zschepplin 7. Beschluss - Vergabe von Bauleistungen zur Errichtung einer Sirenenanlage im OT Krippehna 8. Beschluss - Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses im OT Naundorf Antragsteller: Herr Rene Treppte, OT Naundorf 35 Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. Beschluss - Antrag auf Umbau ehem. Schule zur Sattlerund Reparaturwerkstatt für Zelte und Planen im OT Rödgen Antragsteller: Herr Wiegand Kühne, OT Rödgen Beschluss - Antrag auf Bauvorbescheid zum Ersatzneubau eines Einfamilienhauses im OT Glaucha Antragsteller: Herr Jürgen Renner, OT Glaucha Beschluss - Antrag Umbau eines Einfamilienhauses mit Tierarztpraxis im OT Zschepplin Antragsteller: Herr Norbert Völz, OT Zschepplin Beschluss - Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses als Hochwasserersatzneubau im OT Glaucha Antragsteller: Herr Hubert Frühauf, OT Glaucha Beschluss - Stellungnahme zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eilenburg für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 38 „Zum Landwirt“ Information des Gemeinderates: Beteiligungsbericht für das Haushaltsjahr 2013 Beschluss - Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Verschiedenes Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an. Berkes Bürgermeisterin Ortschaftsrat Hohenprießnitz Einladung Die nächste öffentliche Ortschaftsratssitzung der Ortschaft Hohenprießnitz findet am Donnerstag, dem 11.12.2014, 19.00 Uhr im Gasthof Kummer, OT Hohenprießnitz, Schulstraße 2, 04838 Zschepplin statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Bestätigung der Niederschrift vom 28.08.2014 4. Verwendung des Preisgeldes vom Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 5. Winterdienstpflichten 6. Verschiedenes 7. Bürgerfragen Naumann Ortsvorsteher Ortschaftsrat Glaucha TOP5: Gemarkung Glaucha durch den Ortschaftsrat in Abstimmung mit den Bürgern, den direkten Anliegern und den zuständigen Behörden zur nachhaltigen Ortsbildverbesserung. Umgang, Verfahren mit vorhandenen Gehölzen auf Gemeindegebiet. Verschiedenes Hartmann Ortsvorsteher Bekanntmachung gefasste Beschlüsse In der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Zschepplin am 18.11.2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr. Inhalt 88/2014 Ingenieurvertrag zur Hochwasserschadensbeseitigung ID 3334, Z-06 Instandsetzung Verbindungsweg zum Deich Hohenprießnitz 89/2014 Ingenieurvertrag zur Hochwasserschadensbeseitigung ID 3056, Z-07 Instandsetzung Ortsverbindungsstraße Hohenprießnitz-Glaucha 90/2014 Ingenieurvertrag zur Hochwasserschadensbeseitigung ID 3194, Z-12 Instandsetzung verlängerter Ziegeleiweg im OT Hohenprießnitz bis Elsteich 91/2014 Ingenieurvertrag zur Hochwasserschadensbeseitigung ID 3407, Z-03 Instandsetzung Bauernaue 92/2014 Ingenieurvertrag zur Hochwasserschadensbeseitigung ID 3044, Z-22 Hochwasserschadensbeseitigung Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus im OT Glaucha 93/2014 Antrag auf Anbau Heizraum und Pellettlager im OT Naundorf Antragsteller: Herr Gerd Wenzel, OT Naundorf 94/2014 Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses im OT Hohenprießnitz Antragsteller: Frau Yvonne und Herr Falko Jentzsch, Lunden 95/2014 Antrag auf Nutzungsänderung ehemalige Quarantänestation zu Freizeitzentrum mit einer Betriebswohnung im OT Hohenprießnitz Antragsteller: FSG Phönix e. V. , OT Leipzig 96/2014 Antrag zur Errichtung eines Wohnhauses als Ersatzneubau durch Hochwasserschaden im OT Glaucha Antragsteller: Herr Otmar Frömmichen, OT Glaucha 97/2014 Kauf des Grundstücks, Gemarkung Glaucha, Flur 1, Flurstück 210 durch die Gemeinde Zschepplin Berkes Bürgermeisterin Einladung zur öffentlichen Ortschaftsratssitzung Der Ortschaftsrat lädt herzlich zur öffentlichen Ortschaftsratssitzung am 18.12.2014 in die Gaststätte „Zur Grünen Muldenaue“ in Glaucha ein. Beginn d. Versammlung: 18.12.2014; 19:30 Uhr TOP1: TOP2: TOP3: TOP4: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit Bestätigung des Protokolls der Sitzung vom 18.09.2014 Bericht über die in der letzten Sitzung angesprochenen Angelegenheiten Festlegung der Arten von Gehölzen (Bäume, Gebüsche) bei Neu- bzw. gesetzlich vorgeschriebenen Ersatzpflanzungen im Dorf bzw. in der ■ Einladung zur Weihnachtsfeier Wir möchten alle Zscheppliner Senioren zur Weihnachtsfeier am 11.12.2014 in die Gaststätte „Zum grünen Baum“ der Familie Wedig herzlich eingeladen. Die Feier beginnt 15.00 Uhr. Lassen Sie sich vom Auftritt unserer Kleinsten aus der Kindertagesstätte „Dreikäsehoch“ überraschen. Für die Unterhaltung sorgt der Drehorgelspieler Herr Kühnert. Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme. Der Ortschaftsrat Zschepplin ■ 36 Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 Einladung zur Kinderweihnachtsfeier Ihr Kinder in Glaucha seid herzlich in die Gaststätte „Zur Grünen Muldenaue“ am 15.12.2014 um 15:30 Uhr zur Weihnachtsfeier eingeladen. Bitte melde Deine Teilnahme bis zum 08.12.2014 im Kindergarten bei Frau Leimbach (24948), oder bei Herrn Hartmann (24963) an. Kita „Wolkenschäfchen“ Ortschaft Glaucha Grundschule Zschepplin Weihnachten steht vor der Tür ... Wieder geht ein Jahr zu Ende. Viel haben wir gemeinsam gelernt und dabei niemals den Spaß vergessen. Für das kommende Jahr wünsche ich uns allen beste Gesundheit und immer optimale Lernerfolge. Allen wünsche ich im Namen des Teams der Grundschule Zschepplin ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr. Mein Dank geht auch an alle, die uns tatkräftig unterstützt haben, insbesondere unsere Partner im Ganztagsangebot, Elternvertreter, Sponsoren sowie Helfer und Ratgeber. V. Fuchs Schulleiterin Verwaltungsverband Eilenburg-West Bekanntmachung gefasster Beschluss In der öffentlichen Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West am 17.10.2014 wurde folgender Beschluss gefasst: Beschluss-Nr. Inhalt 3/2014 Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan Doppelhaushalt 2014/2015 des Verwaltungsverbandes EilenburgWest Frank Pöhler Verbandsvorsitzender Haushaltssatzung des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung in der Sitzung am 17.11.2014 folgende Haushaltsatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2014 und 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Verwaltungsverbandes EilenburgWest voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird: im Ergebnishaushalt mit dem - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf - Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes Sonderergebnis) auf - - Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses auf Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf Gesamtergebnis auf im Finanzhaushalt mit dem - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 2014 866.800 EUR 944.320 EUR 2015 965.910 EUR 965.910 EUR - 77.520 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR - 77.520 EUR 0 EUR 1.590 EUR 0 EUR 1.590 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 1.590 EUR 0 EUR - 77.520 EUR 1.590 EUR - 75.930 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 868.390 EUR 931.440 EUR 965.910 EUR 953.150 EUR - 63.050 EUR + 12.760 EUR 37 Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Saldo der Einzahlungen u. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzmittelbestands auf 0 EUR 2.000 EUR - 2.000 EUR 0 EUR 7.000 EUR - 7.000 EUR - 65.050 EUR + 5.760 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR - 65.050 EUR + 5.760 EUR ■ festgesetzt. §2 2014 2015 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 EUR 0 EUR festgesetzt. §3 2014 2015 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 0 EUR 0 EUR festgesetzt. §4 2014 2015 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 0 EUR 0 EUR festgesetzt. §5 Hebesätze für Realsteuern werden nicht festgesetzt. §6 Die Umlagen der Mitgliedsgemeinden werden festgesetzt auf insgesamt Eilenburg, den 04.12.2014 2014 804.000 EUR 2015 912.710 EUR Frank Pöhler Verbandsvorsitzender Hinweis: Der Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2014/2015 des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West liegt gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO in der Zeit vom 08.12.2014 bis 16.12.2014 während der Sprechzeiten in der Kämmerei des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1, 04838 Eilenburg zur kostenlosen Einsicht durch jedermann aus. ■ 38 Der Abwasserzweckverband Delitzsch fasste in seiner öffentlichen Sitzung am 12.11.2014 folgende Beschlüsse Beschluss-Nr. 2.1/5/14 Wirtschaftsplan 2015 Beschluss-Nr. 2.2/5/14 Zuständigkeitsordnung Beschlüsse, welche in öffentlicher Sitzung gefasst wurden, können während der Dienstzeit beim Abwasserzweckverband Delitzsch, Beerendorfer Str. 1 in 04509 Delitzsch eingesehen werden. ZAWDH 04849 Bad Düben, Kläranlage Altenhof Tel.: 034243 336-0, Fax: 034243 33610 Zweckverband Abwassergruppe Dübener Heide, Bad Düben Am 11.12.2014 und im Zeitraum vom 24.12.2014 bis einschließlich 02.01.2015 finden in der Geschäftsstelle des Verbandes, Altenhof 10, 04849 Bad Düben keine Sprechzeiten statt. Der Zweckverband Abwassergruppe Dübener Heide, Bad Düben, wünscht allen Kunden und Geschäftspartnern ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr! gez. Astrid Münster Verbandsvorsitzende ZAWDH 04849 Bad Düben, Kläranlage Altenhof Tel.: 034243 336-0, Fax: 034243 33610 Zweckverband Abwassergruppe Dübener Heide, Bad Düben Ortsübliche Bekanntmachung Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Abwassergruppe Dübener Heide, Bad Düben tagt am Montag, dem 15.12.2014 um 18.00 Uhr, im Sitzungsraum des Verwaltungsgebäudes der Kläranlage Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: Öffentlicher Teil 1. Beratung und Beschlussfassung über die Abwassergebühren 2015 bis 2016 2. Beratung und Beschlussfassung zur 2. Änderungssatzung der Abwasser- und Gebührensatzung vom 19.04.2012 3. Beratung und Beschlussfassung zur 6. Änderungssatzung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben vom 24.11.2004 4. Beratung zum Wirtschaftsplan 2015 5. Information zur Vergabe von Bauleistungen 6. Beratung und Beschlussfassung der Terminplanung der Organe des Verbandes für 2015 7. Sonstiges/Anfragen Diese Sitzung wird hiermit gem. § 36 Abs. 4 SächsGemO ortsüblich bekannt gegeben. Öffentliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“ Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 Tagesordnung: 1. Beratung und Beschluss der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 2. Beratung und Beschluss einer Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe (Kleineinleitersatzung) 3. Beschluss zur Vergabe von Leistungen 4. Beschluss zur Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 5. Sonstiges Wacker Verbandsvorsitzender 2. Satzung zur Änderung der Satzung des Abwasserzweckverbandes (AZV) Unteres Leinetal über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Kostensatzung) Aufgrund von §§ 26, 48 und 61 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) vom 19. August 1993 (SächsGVBl. S. 815, 1103), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 1080) in Verbindung mit § 4 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. März 2014 (SächsGVBl. S. 146) und § 25 Abs. 1 Sächsisches Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. September 2003 (SächsGVBl. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 31 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130) hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Unteres Leinetal am 15.10.2014 folgende 2. Änderungssatzung zur Kostensatzung beschlossen: I. Änderungen 1. § 7 wird wie folgt neu gefasst: „Gemäß § 25 Abs. 2 SächsVwKG finden die §§ 2, 3, 4, 5, § 6 Abs. 2 Satz 2 bis 7, Abs. 4 und 5 und die §§ 8 bis 17, der § 19, § 20 Abs. 1 und die §§ 21 bis 23 des SächsVwKG bei der Erhebung von Kosten nach dieser Satzung entsprechend Anwendung.“ 2. § 3 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst: „Für Amtshandlungen, für die im Kostenverzeichnis weder eine Verwaltungsgebühr bestimmt noch Gebührenfreiheit gem. §§ 3 und 4 SächsVwKG vorgesehen ist, wird eine Gebühr erhoben, die nach im Kostenverzeichnis bewerteten vergleichbaren Amtshandlungen zu bemessen ist. Fehlt eine vergleichbare Amtshandlung, wird eine Gebühr von 5,00 EUR bis 25.000 EUR erhoben. Unberührt bleiben Gebührenregelungen, die schon in anderen Satzungen getroffen sind.“ 3. Die Anlage zu § 3 (Kostenverzeichnis) wird wie folgt geändert: Die Tarif-Nummer 13 „Verwaltungsgebühr zur Erhebung einer Abgabe aus Kleineinleitungen“ wird ersatzlos gestrichen. II. In-Kraft-Treten Die Änderung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung und - soweit erforderlich - nach der Bekanntmachung ihrer Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde im Sächsischen Amtsblatt in Kraft. Schönwölkau, den 15.10.2014 Einladung Tiefensee Verbandsvorsitzender ausgefertigt: 05.11.2014 Die öffentliche Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“ findet am Donnerstag, 11. Dezember 2014, 15.00 Uhr, im Versammlungsraum der Abwasserreinigungsanlage, Eilenburg/ OT Hainichen, statt. Tiefensee Verbandsvorsitzender 39 Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 Bekanntmachungsvermerk (Hinweis nach § 4 Absatz 4 SächsGemO) Nach §§ 47 Absatz 2 Satz 1, 6 Absatz 1 SächsKomZG i.V.m. § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nach §§ 47 Absatz 2 Satz 1, 6 Absatz 1 SächsKomZG i.V.m. § 4 Absatz 4 Satz 2 SächsGemO nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigungen oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 47 Absatz 2 Satz 1, § 6 Absatz 1 SächsKomZG i.V.m. § 52 Absatz 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat, ■ ■ 4. vor Ablauf der in § 47 Absatz 2 Satz 1, § 6 Absatz 1 SächsKomZG i.V.m. § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den §§ 47 Absatz 2 Satz 1, 6 Absatz 1 SächsKomZG i. V. m. § 4 Absatz 4 Satz 2 Ziffer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 47 Absatz 2 Satz 1, § 6 Absatz 1 SächsKomZG i.V.m. § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Verschiedenes Schatzsuche für Kinder am Nikolaustag im Naturpark Dübener Heide Bad Düben/Zschornewitz - Am Nikolaustag geht es auf große Schatzsuche im Naturpark Dübener Heide. „Wir wandern durch den Wald, suchen Spuren von Wildtieren, rätseln, knobeln, spielen und finden mit etwas Glück eine Karte, die uns zu einem Schatz führen wird“, sagt Naturparkführerin Birgit Rabe, die diese Tour für Kinder im Alter zwischen 6 und 10 Jahren organisiert. Der Treffpunkt wird bei der telefonischen Anmeldung bekanntgegeben. Startzeit ist um 10.30 Uhr. Am Sonntag, dem 7. Dezember, lockt eine Wildtierwanderung an die „Gurke“, einem ehemaligen Tagebaurestloch bei Zschornewitz. Etliche Tiere haben sich ringsherum einen Lebensraum erobert, sich mit der Kultur- und Sportlandschaft arrangiert. Auf deren Spuren begeben sich die Teilnehmer der winterlichen Exkursion. Treffpunkt ist um 14 Uhr auf dem Parkplatz am Zschornewitzer Ruderklub; dieser liegt direkt an der Straße zwischen Zschornewitz und Burgkemnitz gegenüber der Abfahrt nach Pöplitz. Für die Wanderungen gilt: Festes Schuhwerk und warme Kleidung ist wichtig und wie immer Voraussetzung! Eine Anmeldung unter Telefon 03423 758370 ist zwingend notwendig. Alle weiteren Termine und Naturparkangebote finden Sie aktuell auch im Internet unter www.naturpark-duebener-heide.com. —-Internet: www.naturpark-duebener-heide.com www.erlebnis-duebener-heide.de Für den Großteil der Fahrgäste der Linien 190 und 206 ändert sich mit Ausnahme der Linienbezeichnung nicht viel. Die gewohnten Direktverbindungen von und nach Schkeuditz bleiben erhalten, indem einige Fahrten ab Radefeld weiterhin als Linie 207 bzw. umgekehrt geführt werden. In diesem Falle in bzw. aus Richtung Leipzig am Friedhof umgestiegen werden muß. Ähnlich verhält es sich zwischen Radefeld und Leipzig, die Busse fahren weiterhin im gewohnten Umfang bis bzw. ab Leipzig Rathaus Wahren. Neu hierbei ist der Übergang zur S-Bahn am Haltepunkt Leipzig-Wahren anstatt in Lützschena. Der neu strukturierte Fahrplan der Linie 206 beinhaltet die Busse des Schülerverkehrs zwischen Wiedemar und Schkeuditz (bisher in den Linien 202 bzw. 208 dargestellt). Auch im Schülerverkehr treten einige Veränderungen in Kraft. Die Fahrplanbücher sind etwa eine Woche vor dem Inkrafttreten in den Geschäftsstellen der Omnibusunternehmen oder bei dem Fahrpersonal erhältlich und werden diesjährig erstmals wieder kostenlos ausgegeben. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich unter www. mdv.de die Aushangfahrpläne im pdf-Format anzuschauen oder über die elektronische Fahrplanauskunft Informationen zu Ihrer Verbindung zu erhalten. Eine Gelegenheit zur nächsten Blutspende besteht - Baustellenbedingte Veränderungen im CityBus-Verkehr bis 30.01.2015 Bis zum 31.01.2014 entfällt die Haltestelle Marien-/Bitterfelder Str. ersatzlos. Weiterhin entfällt voraussichtlich bis zum 19.12.2014 die Bedienung der Haltestellen Eilenburger Straße, Karlstraße, Bitterfelder Straße/Ärztehaus sowie für die Linie A die Marienstraße/Kirche. Für die Linie A werden in beide Richtungen Ersatzhaltestellen in der Lindenstraße aufgestellt, weiterhin ist der Zu-/Ausstieg an der Haltestelle Dübener Str./Gymnasium möglich. Fahrplanveränderungen im Regionalverkehr Am 14.12.2014 treten neue Fahrpläne in Kraft, damit verbunden ändern sich einige Linien des Regionalverkehrs. Vorbehaltlich der Genehmigung treten dabei u. a. folgende Linienveränderungen in Kraft: Die PlusBus-Linie 190 beginnt dann bereits in Delitzsch und verkehrt über Wiedemar und Radefeld bis zum Güterverkehrszentrum in Leipzig. Die Weiterfahrt vom Leipziger Güterverkehrszentrum erfolgt als Linie 91. Zwischen Delitzsch und Radefeld ersetzt die Linie 190 die bisher hier verkehrende Linie 206. - - am Donnerstag, dem 15.01.2015 zwischen 15.00 und 19.00 Uhr im Begegnungszentrum Löbnitz, Neue Straße/Feuerwehrhaus am Samstag, dem 17.01.2015 von 09.00 bis 13.00 Uhr in der Freiwilligen Feuerwehr Doberschütz, Eilenburger Chaussee 12 am Freitag, dem 23.01.15 zwischen 14:00 und 18:30 Uhr in der Sonnenblumen Grundschule Glesien, Conradplatz 6. Gedichte und Fotografie Im Landratsamt Nordsachsen, Richard-Wagner-Straße 7a Delitzsch, präsentiert der Torgauer Kunst- und Kulturverein „Johann Kentmann“ im Foyer des Hauses von Dezember 2014 bis Januar 2015 eine Gemeinschaftsausstellung der Fotogruppe Nordsachsens und der Schreibwerkstatt des Vereins. Während die Fotogruppe Nordsachsen auf eine über 50-jährige Tradition zurück blickt, begegnen Sie in der Schreibgruppe Hobbyautoren jeden Alters, Frauen und Männer, die über das schreiben, was sie denken, fühlen und erleben. Genau das macht diese Zusammenarbeit so spannen. Zu den Arbeitsvorhaben der Fotogruppe Nordsachsen zählen gemeinsame Fotoexkursionen, Kontakte zu anderen Fotografen und Gruppen, sowie die Förderung der eigenen fotografischen Entwicklung. Zur Vernissage am Donnerstag, dem 4. Dezember 2014, um 09:00 Uhr sind Sie herzlich eingeladen. ■ 40 Parkinsontreffen am Donnerstag, dem 11.12.2014 um 14 Uhr im Seniorenheim am Pfortenplatz in Delitzsch Dort stimmen wir uns auf Weihnachten ein und feiern unser zwei jähriges Bestehen. Der Kreissportbund Nordsachsen e. V. informiert 1. Seminar für Vereinsvorstände „Sportstättenbau - Fördermöglichkeiten“ Wann/Wo: Mittwoch, 28.01.2015, 18:00 - ca. 20:00 Uhr in Torgau Referent: Stefan Bär vom Landessportbund Sachsen e. V. Teilnahme/Voraussetzung/Gebühren: · Anmeldung erforderlich!!! (stephan@ksb-nordsachsen.de/ Tel. 03421 9689041) · Kostenfrei! · Jeder angemeldete Teilnehmer erhält eine Einladung. Inhalt: Der Freistaat Sachsen ermöglicht die Förderung für die Sanierung, Rekonstruktion, Modernisierung und den Neubau von Sportstätten einschließlich zugehöriger Funktionsanlagen in Sachsen. Da Sportvereine ihre Anträge dafür immer über den Landessportbund Sachsen einreichen müssen, erfahren Sie von Herrn Bär die wichtigsten Punkte rund um die Antragstellung und die zugehörigen Voraussetzungen. 2. Übungsleiter-Grundlehrgänge in Torgau und Krostitz Im Januar (TO) und März (Krostitz) starten die nächsten Übungsleiter-Grundlehrgänge, sportartübergreifend, für unsere Sportvereine aus Nordsachsen. Bereits aktive jedoch nicht lizenzierte Übungsleiter im Verein oder Neueinsteiger (mind. 16 Jahre alt) können teilnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie gern von Frau Stephan unter 03421 9689041 oder stephan@ksb-nordsachsen.de. Eine Themenübersicht und ein Anmeldeformular finden Sie unter www.ksb-nordsachsen.de. Übungsleiter - Grundlehrgang in Torgau (32 LE) Wann: vom 23.01.2015 bis 01.02.2015, (Freitag ab 17:00 Uhr und Samstag/Sonntag ab 08.00 Uhr) Übungsleiter - Grundlehrgang in Krostitz (32 LE) Wann: vom 20.03.2015 bis 29.03.2015, (Freitag ab 17:00 Uhr und Samstag/Sonntag ab 08.00 Uhr) Teilnehmer/Voraussetzung/Gebühren: · Anmeldung erforderlich!!! (stephan@ksb-nordsachsen.de/ Tel. 03421 9689041) · Mitgliedsvereine des KSB Nordsachsen e. V. (40,- EUR/TN über Rechnungslegung) · Jeder angemeldete Teilnehmer erhält eine Einladung. Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 Bitte veröffentlichen Sie meine private Kleinanzeige in folgenden Amts- und Mitteilungsblatt der nächstmöglichen Ausgabe: Bitte pro Kästchen nur ein Zeichen eintragen und hinter jedem Wort/ Satzzeichen ein Kästchen als Zwischenraum frei lassen. Kürzungen behält sich der Verlag vor. KEIN Größenmuster, gilt nur für private Kleinanzeigen. Bitte NICHT für Familienanzeigen (Danksagungen, Grüße ect.) oder geschäftliche Anzeigen verwenden. Kosten bis hier inkl. MwSt.: je Ausgabe 5 EUR Kosten bis hier inkl. MwSt.: je Ausgabe 10 EUR Chiffre gewünscht, Achtung: Bei Chiffre-Anzeigen entstehen Zusatzkosten von 6,50 EUR. Bitte denken Sie daran, Ihre genaue Anschrift zu vermerken: Name , Vorname Straße und Hausnummer PLZ / Ort Telefonnummer (für evt. Rückfragen – keine Weitergabe an Dritte) ✗ Ort/Datum 1. Unterschrift für Auftragserteilung SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID: DE7403200000394688 Ich/Wir ermächtige/n die Verlag + Druck LINUS WTTICH KG, eine einmalige Zahlung in Höhe des aus obigen Auftrag resultierenden Gesamtbetrages von meinen/unseren Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von Verlag + Druck LINUS WITTICH KG auf mein/unser Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unseren Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Bargeld liegt bei Bankeinzug Kreditinstitut Bankleitzahl Kontonummer IBAN ✗ Ort/Datum 2. Unterschrift für SEPA-Mandat Coupon bitte per Post, Telefax oder E-Mail zurücksenden an: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster) Telefax: 0 35 35/4 89 -165 oder privatanzeigen@wittich-herzberg.de Telefon für Rückfragen: 0 35 35/4 89 -156 Für eine private Kleinanzeige wird keine separate Rechnung erstellt! Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 ■ Kultur und Schulen 41 ■ n 42 Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 mobiler Pflegedienst an Ihrer Seite - Schwester „Pflege deinen Patienten so, Marlis Schneider wie du selbst gepflegt werden möchtest!“ Mit unseren Leistungen rund um die Uhr • Grundpflege • Hauswirtschaft • Behandlungspflege • Verhinderungspflege • Beratungsgespräche • 24 h-Erreichbarkeit sind wir stets an Ihrer Seite! Pappelallee 20 · 04808 Thallwitz Tel.: (03425)8 53 68 23 · Funk (0175) 2 70 37 17 Am 07.12.2014 feiern wir unser Einjähriges. Aus diesem Grund möchten wir uns an diesem Tag bei all unseren Gästen, Freunden und Bekannten mit einem Aperitif für das Vertrauen bedanken und wünschen eine besinnliche Weihnachtszeit und für das Jahr 2015 Glück, Gesundheit und Zufriedenheit. Ratskeller Taucha Romeo é Giulia Schlossstraße 13, 04425 Taucha Telefon 03 42 98/6 86 22 43 Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014 n Verlängerte Sprechzeiten ab 2015 Glühweingelee Kurzfristige Terminvergabe Zutaten für 4 Personen: 600 ml Glühwein, 100 ml frisch gepresster Orangensaft, 2 Pck. Vanillezucker, 500 g Gelierzucker (2:1) Zubereitung: Alle Zutaten in einen großen, weiten Topf geben und zum Kochen bringen. Danach 2-3 Minuten sprudelnd kochen lassen und in 4 Gläser füllen. Gläser verschließen und auf den Kopf stellen und ca. 10 Minuten stehen lassen, danach wieder umdrehen. Gläser abkühlen lassen. Zeit der Familie Schmerzsprechstunde: von 7.30 bis 8.30 Uhr Praxis für Orthopädie und Akupunktur Dr. Th. P. Porstner Gustav-Raute-Str. 6 · 04838 Eilenburg · Tel. 0 34 23 / 7 00 29 29 - Anzeige - Weihnachten ist traditionell die Zeit der Familienspieleabende. Aber auch sonst haben Karten- und Brettspiele gerade bei der älteren Generation eine große Fangemeinde. Das Gesellschaftsspiel „Triominos Deluxe“ bietet sich deshalb als schöne Geschenkidee für die Großeltern an. Basierend auf den Regeln von Domino, ermöglicht die dreieckige Form der Steine aber noch viele zusätzliche raffinierte Anlegevarianten. Zudem bringt das Spiel das Gehirn auf Trab, da ein wenig Kopfrechnen gefragt ist und clevere Planung und Merkvermögen entscheidende Extrapunkte bringen. Müller’s Tannenbäume Ab 26.11.2014 täglich Hofverkauf von 9 bis 18 Uhr Zum Tannenhof 22 04808 Burkartshain Tel. 034261/61688 o. 61180 Feldverkauf ab 09.12.2014 von 9 - 16 Uhr auch Samstag u. Sonntag Immer Tannengrün im Angebot. 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