Nr. 13 - Gottmadingen

Transcription

Nr. 13 - Gottmadingen
Amtsblatt für Gottmadingen mit den Ortsteilen
Randegg, Bietingen, Ebringen
18. Jahrgang
Nr. 13
1. April 2010
Öffnungszeiten Rathaus
:
Gottmadingen aktuell
An Gründonnerstag Einen Tag später
vormittags offen
Gottmadingen. Aufgrund der
Gottmadingen. Das Rathaus
Gottmadingen ist heute, Gründonnerstag, 1. April, bis 12 Uhr
geöffnet. Die Sprechstunden am
Nachmittag entfallen an diesem
Tag.
Osterfeiertage erscheint die
nächste Ausgabe von Gottmadingen aktuell erst am Freitag, 9.
April. Anzeigen- und Redaktionsschluss hierfür ist Dienstag,
6. April, 12 Uhr.
Musikverein Bietingen
Osterfunken
Schwarzwaldverein
Bietingen. Mittlerweile ist der
»Osterfunken« zu einem Ereignis
für die ganze Familie geworden.
Er findet am Ostersonntag, 4.
April, ab 17 Uhr in Bietingen
oberhalb des Sportplatzes statt.
Nach einem gemütlichen
Sonntagsspaziergang kann die
ganze Familie den Abend beim
MV Bietingen mit Glühwein,
Kinderpunsch, Getränken, Grillwürsten und Spareribs vom
Holzkohlengrill ausklingen lassen. Sobald die Dunkelheit eingebrochen, ist wird ein großes
Feuer entzündet, das eine ganz
besondere Atmosphäre bietet.
Der Musikverein Bietingen freut
sich auf zahlreiche Besucher.
Start in
den Frühling
Gottmadingen. Die Radgruppe
des Schwarzwaldvereines Gottmadingen lädt zur ersten Tour
ein. Zum Start »Rund um Gottmadingen« (Streckenlänge: bequeme 32 Kilometer) treffen sich
die Teilnehmer am Donnerstag,
8. April, um 14 Uhr am Parkplatz
der Firma Heinemann. Gäste sind
willkommen. Info bei Irmtraud
Rath, Tel. 07731/72874.
Am Dienstag, 6. April, findet für
Vorstand, Wanderführer und interessierte Mitglieder um 19:30
Uhr das Vierteljahrestreffen im
Siedlerheim Gottmadingen statt.
Mit zwei großen Ausstellungen im Hegau wird das Lebenswerk des
Singener Künstlers Felix Droese anlässlich seines 60. Geburtstags
gewürdigt. Im Engener Museum sind seit Freitagabend Bilder, farbige Arbeiten und Grafiken zu sehen, im Schloss Randegg zeigt Galerist Titus Koch Bilder, Papierschnitte und Skulpturen des Künstlers.
Obwohl als Retrospektive angelegt, sieht Felix Droese in den beiden
großen Ausstellungen keinen Endpunkt: »Das Schlimmste was passieren kann, ist, dass Schluss ist«, so der Künstler. Sich immer wieder
neu zu erfinden - das zieht sich durch das Werk Droeses und das ist
seine Intention: »Es empört den Sammler und die Gesellschaft am
meisten, wenn der Künstler umschwenkt«, so Droese. Er selbst ist
dieser Maxime gefolgt, was die große Spannbreite seiner Kunst erklärt. Die Ausstellung in Engen ist von Karfreitag bis Ostermontag
jeweils von 10 bis 17 Uhr geöffnet, ansonsten von 14 bis 17 Uhr. In
Schloss Randegg sind die Ausstellungsräume samstags und sonntags von 13 bis 18 Uhr geöffnet. Ein Besuch ist auch nach Vereinbarung unter Telefon 07734/97255 möglich. Über die Ausstellungseröffnungen wird in der nächsten Ausgabe von Gottmadingen aktuell
berichtet.
Foto: Rauser
Evang. Kirchengemeinde
Krabbelgottesdienst
Einmal mehr begeisterte Michael Wieland mit seiner Zaubershow am
17. März die etwa 40 Kinder, die in die Gemeindebücherei Gottmadingen gekommen waren. Mittels ihrer mitgebrachten Zauberstäbe
halfen sie dem Waschbären Robbie, sein Zauberhalsband aus dem
Zauberwald zurück zu bekommen. Glänzende Augen und offene
Münder verfolgten die Zauberkunststücke, die M. Wieland mit Hilfe
der Kinder vollbrachte. Nach einer guten Stunde Zaubern, Spielen
und Singen konnten die Eltern ihre kleinen Zauberer wieder abholen.
Gottmadingen. Am Ostermontag, 5. April, 11 Uhr, findet ein
österlicher Krabbelgottesdienst
statt, zu dem alle Kleinen und
Großen, Dicken und Dünnen,
Klugen und nicht ganz so
Schlauen eingeladen sind. Es soll
gemeinsam Ostern gefeiert werden unter dem Motto »Wie das
Leben entsteht …«. Auch der
Teddy wird dabei sein und fragen: »Warum feiern wir eigentlich Ostern? Und was hat das mit
dem Osterhasen zu tun?«.
SCHREIBWAREN
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Presse, Tabak
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gegenüber dem Sudhausturm
78244 Gottmadingen
Tel. (07731) 189 801
Mo. - Fr. 8.30 - 12.30 und 14 - 18 Uhr
Sa. 9 - 12.30 Uhr
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Gottmadingen aktuell
Jugendarbeit trägt Früchte
Donnerstag, 1. April 2010
Öffentliche Bekanntmachung
FFW Bietingen ist wichtiger Bestandteil der Gemeinde
Bietingen. In der Jahreshauptversammlung der FFW Bietingen
verlas nach der Begrüßung der
Gäste durch Abteilungskommandant Thomas Bergmann und
der Totenehrung Schriftführer
Sebastian Nadj das Jahresprotokoll. Kassier Gunnar Egger wurde
nach dem Kassenbericht durch
die Versammlung die Entlastung
ausgesprochen.
Der Probenbesuch lag im vergangenen Jahr bei 83 Prozent.
Den sechs Kameraden Gunnar
Egger, Bernd Hofmann, Erwin
Nadj, Sebastian Nadj, Christian
Bohnenstengel und Thomas
Bergmann wurde für 100-prozentigen Probenbesuch ein Präsent überreicht.
In seinem Bericht bedankte
sich
Abteilungskommandant
Bergmann bei der Gemeinde,
seinem Führungsteam und seiner Mannschaft. Der stellvertretende Gesamtkommandant Ha-
Abfuhrtermine
rald Mehlich beförderte Monika
Nadj zur Oberfeuerwehrfrau und
Michael Weber zum Oberfeuerwehrmann. Dann überreichte er
den drei jungen Kameraden Nico
Betrendes, Michael Ruh und
Christoph Vonderach die Urkunden zur erfolgreich absolvierten
Truppmann- und Sprechfunkerausbildung. Er bedankte sich für
die gute Zusammenarbeit und
denn tollen Probenbesuch.
Bürgermeister Dr. Michael
Klinger bestätigte, dass die Feuerwehr ein wichtiger Bestandteil
der Gemeinde ist und lobte die
hervorragende Jugendarbeit. Er
dankte auch der Bietinger Jugend, dass sie sich in der Abteilungswehr engagiert.
Zum Abschluss richtete der
stellvertretende Abteilungskommandant Bernd Hofmann seinen
Dank im Namen der ganzen Abteilung an Abteilungskommandant Thomas Bergmann.
Abfuhrter
Bebauungsplan
»Rattenäcker – Teilbereich Obere Lindenstraße«
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Gottmadingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17. November 2009 beschlossen, den Bebauungsplan »Rattenäcker – Teilbereich Obere Lindenstraße«
aufzustellen. Der Beschluss mit Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs wurde am 3. Dezember 2009 bekannt gemacht.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, eine städtebaulich sinnvolle
Neuordnung des Gebietes durchzuführen. Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen die vorhandenen städtebaulichen Missstände beseitigt werden, die durch die Aufgabe der
ursprünglich vorhandenen gewerblichen Nutzungen entstanden sind.
Durch den Bebauungsplan kommt es zu einer städtebaulich
sinnvollen, innerörtlichen Nachverdichtung. Der Nutzungsschwerpunkt wird auf Wohnen und Gewerbe liegen, wobei Vergnügungsstätten nicht zulässig sein werden.
Um die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung und die möglichen Auswirkungen
zu informieren sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung
zu geben, findet eine
Informationsveranstaltung
am Donnerstag, 8. April 2010 um 18:30 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses,
Johann-Georg-Fahr-Straße 10, 78244 Gottmadingen
statt.
Gottmadingen, 1. April 2010
Biomüll
Do., 1. April, Gottmadingen und Ortsteile
Blaue Tonne
Di., 6. April, Gottmadingen und Ortsteile
Grünschnittannahme
Sa., 10. April, Gottmadingen und Ortsteile (siehe Abfallfibel Seite
13)
Gelber Sack
Do., 22. April, Gottmadingen und Ortsteile
Bitte den gelben Sack erst am Abfuhrtag vor die Tür stellen
Restmüll
Di., 28. April, Gottmadingen und Ortsteile
Sammlungen von örtlichen Vereinen und Organisationen
Sa., 24. April, Altmaterialsammlung in Randegg durch die Freiwillige Feuerwehr, Abteilung Randegg
Elektronikschrott-Kleingeräte-Anlieferung:
Radio, Küchengeräte und Ähnliches
Fr., 9. April, Gottmadingen, Bauhof (16 bis 18 Uhr)
Problemstoff-Sammlung
Fr., 18. Juni, Altes Rathaus in Randegg (12.30 bis 14.30 Uhr)
Gottmadingen, Bauhof (15 bis 18 Uhr)
Anmeldung E-Schrott-Großgeräte, Bildschirme, Kühlgeräte
und Ähnliches für das Jahr 2010
Die Anmeldekarten befinden sich im Abfallkalender. Zusendung
direkt an den Müllabfuhrzweckverband. Die Entsorgungsmöglichkeit besteht zweimal im Jahr.
Anmeldung Sperrmüllabfuhr für das Jahr 2010
Die Anmeldekarten befinden sich im Abfallkalender. Zusendung
direkt an den Müllabfuhrzweckverband. Die Anmeldung ist auch
über das Internet möglich unter (www.mzv-hegau.de). Die Abfuhrmöglichkeit besteht zweimal im Jahr.
Schrottcontainer im Bauhof
Annahme von Schrott jeden Freitag von 16 bis 18 Uhr
Dr. Michael Klinger
Bürgermeister
Gemeindebücherei
Hauptstr. 22, 78244 Gottmadingen, Tel. 0 77 31 / 97 88-80
e-mail: gemeindebuecherei@gottmadingen.de
Unser neues Online-Modul enthält den gesamten Bestand unserer Bücherei. Der Zugriff erfolgt über das Internet!
www.gottmadingen.de > Leben in Gottmadingen > Infrastruktur > Bücherei
Die Gemeindebücherei macht Osterferien:
Donnerstag, 1. April:
geschlossen
Freitag, 2. April:
geschlossen
Von Montag, 5. April, bis Freitag, 9. April, bleibt die Gemeindebücherei geschlossen.
Ab Montag, 12. April, gelten wieder die normalen
Öffnungszeiten
Montag
14.00 - 17.00 Uhr
Dienstag
15.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag 9.00 - 10.30 Uhr
und
15.00 - 18.00 Uhr
Freitag
15.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag, 1. April 2010
Gottmadingen aktuell
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Terminplaner
vom 1. bis 8. April
Sonntag, 4. April:
20 Uhr, Ostertheater, Grenzlandhalle, Musikverein Randegg
17 Uhr Frühjahrsfeuer »Osterfunken«, beim Sportplatz in Bietingen, Musikverein Bietingen
Montag, 5. April:
Osterhasenschießen, Schützenhaus Randegg, Schützenclub
Randegg
9 Uhr Osterwanderungen, Gailingen und Umgebung mit Einkehr, Treffpunkt Feuerwehrhaus mit Pkw, Schwarzwaldverein
Ein neuer Wasserzähler wurde kurz hinter dem alten Zollhaus installiert. Gemeindepräsident Rudolf Tappolet aus Buch und Bürgermeister Dr. Michael Klinger stellten zusammen mit dem Gottmadinger
Wassermeister vergangene Woche das Zählwerk vor. Inzwischen
versorgt Gottmadingen die Nachbargemeinde Buch mit mehreren
tausend Kubikmetern Wasser pro Jahr.
Bild: Rauser
Mehrere tausend Kubikmeter
Neuer Wasserzähler für die Bucher Wasserleitung
Gottmadingen/Buch
hol.
Schon seit 16 Jahren erhält die
Nachbargemeinde Buch im Kanton Schaffhausen Wasser von
Gottmadingen. 1994 wurde eine
Leitung gelegt, um das 300-Seelen-Dorf in knappen Zeiten versorgen zu können. Nun wurde
ein neuer Wasserzähler kurz hinter dem alten Zollhaus installiert.
Gemeindepräsident Rudolf Tappolet aus Buch und Bürgermeister Dr. Michael Klinger stellten
zusammen mit dem Gottmadinger Wassermeister vergangene
Woche das Zählwerk vor.
Zu Anfang ging es laut Klinger
nur um einige hundert Kubikmeter pro Jahr, die der Schweizer Weiler bezog. Mittlerweile
beläuft sich die Summe auf
mehrere tausend Kubikmeter.
Grund genug für Wassermeister
Andreas Meissner, die Technik
auf den neuesten Stand zu bringen. Künftig misst ein elektronischer Fühler die Wassermenge,
die über die Grenze läuft, die Daten werden im Computersystem
im Wasserwerk erfasst. »So können große Mengen Wasser, etwa
bei einem Rohrbruch sofort erkannt
werden«,
erläuterte
Meissner. Beide Gemeinden be-
teiligen sich an den Kosten für
die technische Aufrüstung.
Gemeindepräsident
Rudolf
Tappolet lobte die reibungslose
und gute Versorgung durch die
deutsche Gemeinde: »Das war
ein historischer Moment 1994.
Als von der GWP (Generelle Wasserversorgungsplanung) noch
keine Rede war, haben wir einen
Verbund über die Landesgrenzen
zustande gebracht«. Damit hätte
Buch als kleine Gemeinde einen
starken Rückhalt. Zwar verfüge
Buch über eigene Quellen. »Diese
gehen in den Trockenzeiten aber
stark zurück, im Sommer versiegen sie sogar«. Für Trinkwasser
würde die Versorgung zwar reichen, aber für den Löschwasserdruck sei die Menge zu niedrig.
Deshalb sei für Buch auch ein
neuer, höherer Hochbehälter
geplant. 1,7 Millionen Schweizer
Franken würden aufgewendet.
»Wasser ist die Grundlage des Lebens, das ist eine gute Investition«, so Tappolet.
Auch für den neuen Wasserzähler hatte der Gemeindepräsident die Summe gleich mitgebracht: »Weil das in den Banken
ja nicht das Wahre ist«, so Tappolet schmunzelnd.
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Gottmadingen aktuell
Donnerstag, 1. April 2010
Öffentliche Bekanntmachung
Friedhofsatzung für die Friedhöfe der Gemeinde Gottmadingen (Friedhofsordnung)
Aufgrund der §§ 12 Absatz 2, 13 Absatz 1, 15 Absatz 1, 39 Absatz 2
und 49 Absatz 3 Nr. 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit den §§ 4 und
11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie
den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat am 16. März 2010
die nachstehende Friedhofsordnung beschlossen:
b) während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der
Nähe Arbeiten auszuführen,
c) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu
verunreinigen oder zu beschädigen sowie Rasenflächen
und Grabstätten unberechtigterweise zu betreten,
d) Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde,
e) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten
Stellen abzulagern,
f) Waren und gewerbliche Dienste anzubieten,
I. Allgemeine Vorschriften
g) Druckschriften zu verteilen.
Ausnahmen können zugelassen werden, soweit sie mit dem Zweck
§1
des Friedhofs und der Ordnung auf ihm zu vereinbaren sind.
Widmung
(1) Der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Er (3) Totengedenkfeiern auf dem Friedhof bedürfen der Zustimdient der Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner und der mung der Gemeinde. Sie sind spätestens vier Tage vorher anzuin der Gemeinde verstorbenen oder tot aufgefundenen Personen melden.
ohne Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz Verstorbener,
§4
sowie für Verstorbene, für die ein Wahlgrab nach § 12 zur VerfüGewerbliche Betätigung auf dem Friedhof
gung steht. In besonderen Fällen kann die Gemeinde die Bestattung anderer Verstorbener zulassen. Der Friedhof dient auch der (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige GewerbetreibenBestattung von Totgeburten und Fehlgeburten, falls ein Elternteil de bedürfen für die Tätigkeit auf dem Friedhof der vorherigen Zulassung durch die Gemeinde. Sie kann den Umfang der Tätigkeiten
Einwohner der Gemeinde ist.
(2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften festlegen.
(2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die fachüber die Bestattung auch für die Beisetzung von Aschen.
(3) Das Gemeindegebiet wird in folgende Bestattungsbezirke ein- kundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Die Gemeinde kann
für die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverläsgeteilt:
a) Bestattungsbezirk des Friedhofs Gottmadingen; er umfasst sigkeit geeignete Nachweise verlangen, insbesondere dass die
Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit nach dem Handdas Gebiet des Kernorts Gottmadingen
b) Bestattungsbezirk des Friedhofs Bietingen; er umfasst das werksrecht erfüllt werden.
Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen.
Gebiet des Ortsteils Bietingen
c) Bestattungsbezirk des Friedhofs Ebringen; er umfasst das (3) Die Gewerbetreibenden und ihre Beauftragten haben diese
Friedhofsordnung und die dazu ergangenen Regelungen zu beGebiet des Ortsteils Ebringen
d) Bestattungsbezirk des Friedhofs Randegg; er umfasst das achten.
(4) Die Gewerbetreibenden dürfen die Friedhofswege nur zur AusGebiet des Ortsteils Randegg.
übung ihrer Tätigkeit und nur mit geeigneten Fahrzeugen befahDie Verstorbenen sind auf dem Friedhof des Bestattungsbezirks zu ren. Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur vorbestatten bzw. beizusetzen, in dem sie zuletzt ihren Wohnsitz übergehend oder nur an den dafür bestimmten Stellen gelagert
hatten, sofern sie nicht bei ihrem Tod ein Recht auf Bestattung werden. Bei Beendigung der Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerbzw. Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte eines anderen plätze wieder in den früheren Zustand zu bringen.
(5) Bei Gewerbetreibenden, die gegen die Vorschriften der AbsätFriedhofs hatten. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen.
Ist im Folgenden dieser Satzung von »Friedhof« die Rede, findet ze 3 und 4 verstoßen, oder bei denen die Voraussetzungen des Abdie Vorschrift auf alle unter Absatz 3 Buchstaben a bis d genann- satz 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, kann die Gemeinde die Zulassung widerrufen.
ten Friedhöfe Anwendung.
(6) Das Verfahren nach Abs. 1 und 2 kann über einen Einheitlichen
Ansprechpartner im Sinne des Gesetzes über Einheitliche AnII. Ordnungsvorschriften
sprechpartner für das Land Baden-Württemberg abgewickelt
werden; § 42a und §§ 71a bis 71e des Landesverwaltungsverfah§2
rensgesetzes in der jeweils geltenden Fassung finden Anwendung.
Öffnungszeiten
(1) Der Friedhof darf nur während der Zeit von 7:00 Uhr bis zum
III. Bestattungsvorschriften
Einbruch der Dunkelheit betreten werden.
(2) Die Gemeinde kann das Betreten des Friedhofs oder einzelner
§5
Friedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen.
Allgemeines
(1) Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der
§3
Gemeinde anzumelden. Wird eine Bestattung in einer früher erVerhalten auf dem Friedhof
(1) Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entspre- worbenen Wahlgrabstätte beantragt, so ist auf Verlangen der Gechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofpersonals sind meinde das Nutzungsrecht nachzuweisen.
(2) Ort und Zeit der Bestattung werden von der Gemeinde festgezu befolgen.
setzt. Wünsche der Hinterbliebenen und der Geistlichen werden
(2) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet:
nach Möglichkeit berücksichtigt.
a) Die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausge(3) An Sonn- und Feiertagen werden keine, an Samstagen werden
nommen Kinderwagen und Rollstühle sowie Fahrzeuge
nur in besonders begründeten Ausnahmefällen Bestattungen
der Gemeinde und der für den Friedhof zugelassenen
vorgenommen.
Gewerbetreibenden,
Donnerstag, 1. April 2010
Gottmadingen aktuell
§6
Särge
(1) Särge dürfen höchstens 2,05 m lang und 0,65 m hoch und im
Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in besonderen Fällen größere
Särge erforderlich, so ist die Zustimmung der Gemeinde einzuholen.
(2) Särge, Sargausstattungen sowie Urnen für Bestattungen im
Erdbereich müssen aus Materialien bestehen, die während der Ruhezeit im Erdboden verrotten.
§7
Ausheben der Gräber
(1) Die Gemeinde lässt die Gräber ausheben und zufüllen.
(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche
(ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis
zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m.
§8
Ruhezeit
Die Ruhezeit der Leichen und Aschen auf den Friedhöfen Gottmadingen, Bietingen und
Ebringen sowie der Aschen auf dem Friedhof Randegg beträgt
25 Jahre;
die Ruhezeit der Leichen auf dem Friedhof Randegg beträgt
40 Jahre.
Sie beträgt bei Leichen von Kindern, die vor Vollendung des
zweiten Lebensjahres gestorben
sind, bei Fehlgeburten und Totgeburten
auf den Friedhöfen Gottmadingen, Bietingen und Ebringen
6 Jahre,
auf dem Friedhof Randegg
10 Jahre;
und bei Leichen von Kindern, die vor Vollendung des zehnten
Lebensjahres gestorben sind
auf den Friedhöfen Gottmadingen, Bietingen und Ebringen
10 Jahre,
auf dem Friedhof Randegg
16 Jahre.
§9
Umbettungen
(1) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet
sonstiger gesetzlicher Vorschriften, der vorherigen Zustimmung
der Gemeinde. Bei Umbettungen von Leichen wird die Zustimmung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, in den ersten 7
Jahren der Ruhezeit auf den Friedhöfen Gottmadingen, Bietingen
und Ebringen sowie in den ersten 12 Jahren der Ruhezeit auf dem
Friedhof Randegg nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses oder eines besonderen Härtefalls erteilt. Umbettungen aus einem Reihengrab in ein anderes Reihengrab oder aus
einem Urnenreihengrab in ein anderes Urnenreihengrab sind innerhalb der Gemeinde nicht zulässig. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen.
(2) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder
Aschenreste dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Gemeinde in belegte Grabstätten umgebettet werden.
(3) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist
bei Umbettungen aus einem Reihengrab oder einem Urnenreihengrab der Verfügungsberechtigte, bei Umbettungen aus einem
Wahlgrab oder einem Urnenwahlgrab der Nutzungsberechtigte.
(4) In den Fällen des § 23 Absatz 1 Satz 3 dieser Satzung und bei
Entziehung von Nutzungsrechten nach § 23 Absatz 1 Satz 4 dieser
Satzung können Leichen oder Aschen, deren Ruhezeit noch nicht
abgelaufen ist, von Amts wegen in ein Reihengrab oder in ein Urnenreihengrab umgebettet werden. Im übrigen ist die Gemeinde
bei Vorliegen eines zwingenden öffentlichen Interesses berechtigt, Umbettungen vorzunehmen.
(5) Die Umbettungen lässt die Gemeinde durchführen. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung.
(6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an
Seite 5
benachbarten Grabstätten und an Anlagen durch eine Umbettung entstehen, haben die Antragsteller zu tragen, es sei denn, es
liegt ein Verschulden der Gemeinde vor.
(7) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.
IV. Grabstätten
§ 10
Allgemeines
(1) Die Grabstätten sind im Eigentum des Friedhofträgers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden.
(2) Auf dem Friedhof werden folgende Arten von Grabstätten zur
Verfügung gestellt:
a) Reihengräber in Reihengrabfeldern, in gärtnergepflegten
Grabfeldern und in Rasengrabfeldern
b) Urnenreihengräber in Urnengrabfeldern, in gärtnergepflegten Grabfeldern und in Rasengrabfeldern
c) Wahlgräber in Wahlgrabfeldern, in gärtnergepflegten
Grabfeldern und in Rasengrabfeldern
d) Urnenwahlgräber in Urnengrabfeldern, in gärtnergepflegten Grabfeldern und in Rasengrabfeldern
e) Ehrengräber für verdiente Bürger (Ehrenbürger).
(3) Ein Anspruch auf Überlassung einer Grabstätte in bestimmter Lage sowie auf die Unveränderlichkeit der Umgebung besteht nicht.
(4) Grüfte und Grabgebäude sind nicht zugelassen.
(5) Die Gemeinde stellt darüber hinaus
a) auf dem Friedhof Felder für die anonyme Beisetzung von
Urnen,
b) auf dem Friedhof Gottmadingen ein Feld für die anonyme Beisetzung von Fehlgeburten und Totgeburten
zur Verfügung.
§ 11
Reihengräber
(1) Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, für die
Bestattungen von Fehlgeburten und Totgeburten und für die Beisetzung von Aschen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall
für die Dauer nach § 8 dieser Satzung (Nutzungszeit) zugeteilt
werden. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nicht möglich.
Verfügungsberechtigter ist in nachstehender Reihenfolge
a) wer für die Bestattung sorgen muss (§ 31 Absatz 1 Bestattungsgesetz),
b) wer sich dazu verpflichtet hat,
c) der Inhaber der tatsächlichen Gewalt.
(2) Auf dem Friedhof werden ausgewiesen:
a) für Erdbestattungen
- Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten
10. Lebensjahr,
- Reihengrabfelder für Verstorbene vom vollendeten
10. Lebensjahr ab,
- Rasengrabfelder
b) für die Beisetzung von Aschen
- Reihengrabfelder,
- Rasengrabfelder
c) gärtnergepflegte Grabfelder für Erdbestattungen und
Beisetzung von Aschen.
(3) In jedem Reihengrab darf nur eine Bestattung bzw. Beisetzung
vorgenommen werden. Zulässig ist eine weitere Urnenbeisetzung,
sofern die bei der Erstbelegung eingeräumte Nutzungszeit durch
die erforderliche Mindestruhezeit nach § 6 Absatz 1 Bestattungsgesetz eingehalten wird.
(4) Ein Reihengrab kann auch nach Ablauf der Nutzungszeit nicht
in ein Wahlgrab umgewandelt werden. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn dadurch nicht die Abräumung des betreffenden Grabfeldes beeinträchtigt wird.
(5) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen
nach Ablauf der Nutzungszeiten wird drei Monate vorher ortsüb-
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Gottmadingen aktuell
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werden. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen.
(12) Das Nutzungsrecht endet 25 Jahre nach der letzten Bestellung, falls es nicht erneut verliehen wird. Dies kommt insbesondere bei noch lebenden Ehegatten in Betracht. Ansonsten gelten die
Vorschriften des § 12 Absatz 2 und 4 dieser Satzung.
(13) Mehrkosten, die der Gemeinde beim Ausheben des Grabes zu
einer weiteren Bestattung durch die Entfernung von Grabmalen,
§ 12
Fundamenten und sonstigen Grabausstattungen entstehen, hat
Wahlgräber
(1) Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen und die Bei- der Nutzungsberechtigte zu erstatten, falls er nicht selbst rechtsetzung von Aschen, an denen ein öffentlich-rechtliches Nut- zeitig für die Beseitigung dieser Gegenstände sorgt.
zungsrecht verliehen wird. Das Nutzungsrecht wird durch Verleihung begründet. Nutzungsberechtigt ist die durch die Verleihung
V. Grabmale und sonstige Grabausstattungen
bestimmte Person.
(2) Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden auf Antrag für die
§ 13
Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen. Sie können nur anAuswahlmöglichkeit
lässlich eines Todesfalls verliehen werden. Die erneute Verleihung (1) Auf dem Friedhof Gottmadingen werden Grabfelder ohne und
eines Nutzungsrechts ist nur auf Antrag möglich.
Grabfelder mit Gestaltungsvorschriften, auf den Friedhöfen Bie(3) Das Nutzungsrecht entsteht mit Zahlung der Grabnutzungs- tingen, Ebringen und Randegg nur Grabfelder mit Gestaltungsgebühr. Auf Wahlgräber, bei denen die Grabnutzungsgebühr für vorschriften eingerichtet.
das Nutzungsrecht nicht bezahlt ist, sind die Vorschriften über (2) Bei der Zuweisung einer Grabstätte bestimmt der AntragstelReihengräber entsprechend anzuwenden.
ler, ob diese in einem Grabfeld mit oder ohne Gestaltungsvor(4) Ein Anspruch auf Verleihung oder erneute Verleihung von schriften (§ 14 und § 15) liegen soll. Entscheidet er sich für ein
Nutzungsrechten besteht nicht.
Grabfeld mit Gestaltungsvorschriften, so besteht die Verpflich(5) Wahlgräber sind
tung, die in Belegungs- und Grabmalplänen für das Grabfeld festa) ein- und zweistellige Einfach- oder Tiefgräber; in Rasen- gesetzten Gestaltungsvorschriften einzuhalten. Wird von dieser
grabfeldern sind nur einstellige Einfach- oder Tiefgräber Auswahlmöglichkeit nicht rechtzeitig vor der Bestattung Gemöglich. In einem Tiefgrab sind bei gleichzeitig laufenbrauch gemacht, so kann die Gemeinde die Bestattung in einem
den Ruhezeiten nur zwei Bestattungen übereinander
Grabfeld ohne Gestaltungsmöglichkeiten durchführen lassen.
zulässig. Urnenbeisetzungen sind zusätzlich möglich.
b) Urnengräber und Urnenrasengräber mit bis zu
§ 14
4 Belegungen.
Allgemeiner Gestaltungsgrundsatz
(6) In gärtnergepflegten Grabfelder sind Erdbestattungen und Ur- Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen der Würde des
nenbeisetzungen möglich.
Ortes entsprechen.
(7) Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung bzw.
§ 15
Beisetzung nur stattfinden, wenn für diese Bestattung bzw. BeiGrabfelder mit Gestaltungsvorschriften
setzung das Nutzungsrecht auf 25 Jahre verlängert worden ist. (1) In Grabfeldern mit Gestaltungsvorschriften müssen nach Ab(8) Der Nutzungsberechtigte soll für den Fall seines Ablebens sei- lauf von zwei Jahren nach der Bestattung bzw. Beisetzung Grabnen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen. Dieser ist aus dem male errichtet werden. Diese und sonstige Grabausstattungen
nachstehend genannten Personenkreis zu benennen. Wird keine müssen in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und Anpassung an die
oder eine andere Regelung getroffen, so geht das Nutzungsrecht Umgebung erhöhten Anforderungen entsprechen.
in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbe- (2) Nachfolgende Gestaltungsvorschriften gelten nicht für Rasennen Nutzungsberechtigten über
grabfelder und Kindergräber (§§ 16 und 17).
a) auf die Ehegattin oder den Ehegatten, die Lebens(3) Für Grabmale dürfen nur Natursteine, Holz, Schmiedeeisen
partnerin oder den Lebenspartner,
oder Bronze verwendet werden.
b) auf die Kinder,
(4) Bei der Gestaltung und der Bearbeitung sind folgende Vorc) auf die Stiefkinder,
schriften einzuhalten:
d) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer
a) Die Grabmale dürfen keinen sichtbaren Sockel haben
Väter oder Mütter,
b) Schriften, Ornamente und Symbole sind auf das Material,
e) auf die Eltern,
aus dem das Grabmal besteht, werkgerecht abzustimf) auf die Geschwister,
men. Sie müssen gut verteilt und dürfen nicht aufdringg) auf die Stiefgeschwister,
lich groß sein.
h) auf die nicht unter Buchstabe a bis g fallenden Erben.
c) Firmenbezeichnungen dürfen nur unauffällig und nicht
Innerhalb der einzelnen Gruppen wird jeweils der Älteste nutauf der Vorderseite des Grabmals angebracht werden.
zungsberechtigt. Das gleiche gilt beim Tod eines Nutzungsbe- (5) Auf den Grabstätten sind nicht zulässig, Grabmale und Grabrechtigten, auf den das Nutzungsrecht früher übergegangen war. ausstattungen
(9) Jeder, auf den ein Nutzungsrecht übergeht, kann durch Erkläa) mit in Zement aufgesetztem figürlichem oder ornamenrung gegenüber der Gemeinde auf das Nutzungsrecht verzichten;
talem Schmuck,
dieses geht auf die nächste Person in der Reihenfolge des Absatz 8
b) mit Farbanstrich auf Stein,
Satz 3 über.
(6) Auf Grabstätten für Erdbestattungen sind stehende Grabmale
(10) Der Nutzungsberechtigte kann mit Zustimmung der Gemein- bis zu folgenden Größen zulässig:
de das Nutzungsrecht auf eine der in
a) auf Einzelgräbern und Einzeltiefgräbern bis zu 0,70 m²
Absatz 8 Satz 3 genannten Person übertragen.
Ansichtsfläche und 0,90 m Höhe im Mittel,
(11) Der Nutzungsberechtigte hat im Rahmen dieser Friedhofsb) auf mehrstelligen Wahlgräbern bis zu 1,35 m² Ansichtsordnung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der
fläche und 0,90 m Höhe im Mittel.
Wahlgrabstätte bestattet zu werden und über die Bestattung so- (7) Auf Urnengrabstätten sind stehende Grabmale bis zu 0,50 m²
wie über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu Ansichtsfläche und 0,70 m Höhe im Mittel zulässig.
entscheiden. Verstorbene, die nicht zu dem Personenkreis des Ab- (8) Stelen sind bis zu einer maximalen Breite von 0,45 m bei einer
satz 8 Satz 3 gehören, dürfen in der Grabstätte nicht bestattet maximalen Höhe von
lich oder durch Hinweise auf dem betreffenden Grabfeld bekanntgegeben.
(6) Absätze 1 sowie 3 bis 5 gelten auch für Urnenreihengräber
entsprechend. Urnenreihengräber werden sowohl in Urnen- als
auch in Rasengrabfeldern ausgewiesen.
Donnerstag, 1. April 2010
Gottmadingen aktuell
a) 1,40 m auf Einzelgräbern
b) 1,50 m auf Doppelgräbern
zulässig. Die Stärke muss zwischen 0,16 m und 0,30 m betragen.
Bei Naturstelen (Basalt o. ä.) ist eine Stärke bis 0,50 m zulässig.
(9) Kreuze sind bis zu einer maximalen Höhe der Oberkante der
Querungsarme
a) auf Erdbestattungsgräbern bis 1,10 m und
b) auf Urnengräbern bis 0,60 m
zulässig.
(10) Liegende Grabmale sind nur bis zu einer Größe von maximal
40 % der Fläche der Grabstätte zulässig. Das bedeutet, dass liegende Grabmale eine maximale Fläche von
a) 0,43 m² auf Urnengräbern,
b) 2,02 m² auf zweistelligen Wahlgräbern für Erdbestattungen und
c) 0,86 m² auf einstelligen Wahlgräbern und Reihengräbern
für Erdbestattungen
haben dürfen. Sie dürfen nur flach oder flach geneigt auf die
Grabstätte gelegt werden; sie sind nicht in Verbindung mit stehenden Grabmalen zulässig.
(11) Grabeinfassungen jeder Art sind nicht zulässig, soweit die Gemeinde die Grabzwischenwege in den einzelnen Grabfeldern mit
Trittplatten belegt.
(12) Die Gemeinde kann unter Berücksichtigung der Gesamtgestaltung des Friedhofs und im Rahmen von Absatz 1 Ausnahmen
von den Vorschriften der Absätze 2 bis 10 und auch sonstige
Grabausstattungen zulassen.
§ 16
Rasengrabfelder
(1) Grabmale haben den in § 15 genannten Vorschriften mit folgenden Einschränkungen zu entsprechen:
a) Es dürfen nur Natursteine verwendet werden.
b) Die Grabsteine dürfen nicht poliert werden.
c) Die Maße der Grabsteine werden einheitlich auf 0,70
(Höhe) x 0,40 (Breite) x 0,15 m (Tiefe) festgelegt. Ein
Überschreiten der Maße ist ausgeschlossen. Die festgesetzten Maße sind jeweils in mindestens einem Punkt
einzuhalten.
d) Liegende Grabmale sind nicht zulässig.
e) Es sind keine Ausnahmeregelungen möglich.
(2) Für die Grabstätte ist ausschließlich die Gemeinde, für das
Grabmal der Verfügungsberechtigte verantwortlich.
(3) Die Grabbepflanzungen und die Grabpflege werden ausschließlich durch die Gemeinde oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen vorgenommen.
(4) Es ist nicht erlaubt, auf Gräbern in diesen Rasengrabfeldern
Grabschmuck anzubringen. Insbesondere ist es nicht zulässig,
dort Pflanzschalen, Blumensträuße u. ä. aufzustellen.
§ 17
Kindergräber
(1) Grabmale haben den in § 15 genannten Vorschriften mit folgenden Einschränkungen bzw. Ergänzungen zu entsprechen:
(2) Es sind stehende Grabmale bis zu 0,40 m² Ansichtsfläche und
0,70 m Höhe im Mittel zulässig.
(3) Stelen sind bis zu einer maximalen Breite von 0,40 m bei einer
maximalen Höhe von 1,20 m zulässig. Die Stärke muss zwischen
0,16 m und 0,30 m betragen.
(4) Kreuze sind bis zu einer maximalen Höhe der Oberkante der
Querungsarme bis 0,60 m zulässig.
(5) Liegende Grabmale sind nur bis zu einer Größe von maximal 40
% der Fläche der Grabstätte zulässig. Das bedeutet, dass liegende
Grabmale eine maximale Fläche von 0,45 m² haben dürfen. Sie dürfen nur flach oder flach geneigt auf die Grabstätte gelegt werden;
sie sind nicht in Verbindung mit stehenden Grabmalen zulässig.
(6) Grabeinfassungen sind nur ebenerdig zulässig.
Seite 7
§ 18
Genehmigungserfordernis
(1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf
der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Ohne
Genehmigung sind bis zur Dauer von zwei Jahren nach der Bestattung oder Beisetzung provisorische Grabmale als Holztafeln bis
zur Größe von 15 cm x 30 cm und Holzkreuze zulässig.
(2) Dem Antrag ist die Zeichnung über den Entwurf des Grabmals
im Maßstab 1:10 zweifach beizufügen. Dabei sind das zu verwendende Material, seine Bearbeitung, der Inhalt und die Anordnung
der Schrift, der Ornamente und der Symbole sowie der Fundamentierung anzugeben. Soweit erforderlich, kann die Gemeinde
Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole im
Maßstab 1:1 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung und
der Form verlangen. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines
Modells oder das Aufstellen einer Attrappe auf der Grabstätte
verlangt werden.
Im Antrag muss der ausführende Handwerksbetrieb die Standfestigkeit des Grabmals für den Zeitraum der Nutzungsdauer des
Grabes garantieren.
(3) Die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen Grabausstattungen bedürfen ebenfalls der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Absatz 2 gilt entsprechend.
(4) Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige Grabausstattung nicht innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Genehmigung errichtet worden ist.
(5) Die Grabmale sind so zu liefern, dass sie vor ihrer Aufstellung
von der Gemeinde überprüft werden können.
§ 19
Standsicherheit
Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen standsicher
sein. Sie sind in ihrer Größe entsprechend nach den allgemeinen
anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und zu
befestigen. Steingrabmale dürfen folgende Mindeststärken nicht
unterschreiten:
a) bis 1,20 m Höhe: 14 cm,
b) bis 1,40 m Höhe: 16 cm,
c) ab 1,40 m Höhe: 18 cm.
Im Genehmigungsantrag muss der ausführende Handwerksbetrieb die Standsicherheit des Grabmals für den Zeitraum der Nutzungsdauer des Grabes garantieren (siehe auch § 18 Absatz 2 dieser Satzung).
§ 20
Unterhaltung
(1) Die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen sind dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten und
entsprechend zu überprüfen. Verantwortlich dafür ist bei Reihengrabstätten und Urnenreihengrabstätten der Verfügungsberechtigte, bei Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte.
(2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen und sonstigen
Grabausstattungen gefährdet, so sind die für die Unterhaltung
Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen.
Bei Gefahr im Verzug kann die Gemeinde auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z. B. Umlegung von Grabmalen, Absperrungen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand
trotz schriftlicher Aufforderung der Gemeinde nicht innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, so ist
die Gemeinde berechtigt, dies auf Kosten des Verantwortlichen zu
tun oder nach dessen Anhörung das Grabmal oder die sonstige
Grabausstattung zu entfernen. Die Gemeinde bewahrt diese Sachen drei Monate auf. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder
nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein sechswöchiger
Hinweis auf der Grabstätte.
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Gottmadingen aktuell
§ 21
Entfernung
(1) Grabmale und sonstige Grabausstattungen dürfen vor Ablauf
der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gemeinde von der Grabstätte entfernt
werden.
(2) Nach Ablauf des Nutzungsrechts sind die Grabmale und die
sonstigen Grabausstattungen zu entfernen. Wird diese Verpflichtung trotz schriftlicher Aufforderung der Gemeinde innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist nicht erfüllt, so
kann die Gemeinde die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen im Wege der Ersatzvornahme nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz selbst entfernen; § 20 Absatz 2 Satz 5
dieser Satzung ist entsprechend anwendbar. Die Gemeinde bewahrt diese Sachen drei Monate auf.
Donnerstag, 1. April 2010
Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. In dem Entziehungsbescheid ist der Nutzungsberechtigte aufzufordern, das
Grabmal und die sonstigen Grabausstattungen innerhalb von drei
Monaten nach Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheids zu
entfernen.
(2) Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Absatz 1 Satz 1 entsprechend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so kann die Gemeinde den Grabschmuck entfernen.
(3) Zwangsmaßnahmen nach Absatz 1 und 2 sind dem Verantwortlichen vorher anzudrohen.
VII. Benutzung der Leichenhalle
§ 24
(1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung. Sie darf nur in Begleitung eines Angehörigen des FriedVI. Herrichten und Pflege der Grabstätte
hofpersonals oder mit Zustimmung der Gemeinde betreten werden.
§ 22
(2) Sofern keine gesundheitlichen oder sonstigen Bedenken beAllgemeines
(1) Alle Grabstätten müssen der Würde des Ortes entsprechend stehen, können die Angehörigen den Verstorbenen während der
hergerichtet und dauernd gepflegt werden. Verwelkte Blumen festgesetzten Zeiten sehen.
und Kränze sind von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulagern.
VIII. Haftung, Ordnungswidrigkeiten
(2) Die Höhe und die Form der Grabhügel und die Art ihrer Gestaltung sind dem Gesamtcharakter des Friedhofs, dem besonderen
§ 25
Charakter des Friedhofsteils und der unmittelbaren Umgebung
Obhuts- und Überwachungspflicht, Haftung
anzupassen. Bei Plattenbelägen zwischen den Gräbern (§ 15 Ab- (1) Der Gemeinde obliegen keine über die Verkehrssicherungssatz 11 dieser Satzung) dürfen die Grabbeete nicht höher als die pflicht hinausgehenden Obhuts- und Überwachungspflichten.
Platten sein. Die Grabstätten dürfen nur mit solchen Pflanzen be- Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch nichtsatzungspflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen An- gemäße Benutzung des Friedhofs, seiner Anlagen und Einrichtunlagen nicht beeinträchtigen.
gen, durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Im übrigen
Die Bepflanzung darf die zulässige Höhe für Grabmale nicht über- haftet die Gemeinde nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
schreiten und ist bei Bedarf entsprechend zu kürzen und zurück- Die Vorschriften über Amtshaftung bleiben unberührt.
zuschneiden.
(3) Für das Herrichten und für die Pflege der Grabstätten hat mit (2) Verfügungsberechtigte und Nutzungsberechtigte haften für
Ausnahme der Grabstätten in den Rasengrabfeldern der nach § 20 die schuldhaft verursachten Schäden, die infolge einer unsachgeAbsatz 1 dieser Satzung Verantwortliche zu sorgen. Die Verpflich- mäßen oder den Vorschriften der Friedhofsatzung widerspretung erlischt erst mit dem Ablauf des Nutzungsrechts.
chenden Benutzung oder eines mangelhaften Zustands der
(4) Die Grabstätten müssen innerhalb von sechs Monaten nach Grabstätten entstehen. Sie haben die Gemeinde von Ersatzander Belegung hergerichtet sein.
sprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend
(5) Die Grabstätten sind nach Ablauf des Nutzungsrechts abzu- gemacht werden. Gehen derartige Schäden auf mehrere Verfüräumen. § 21 Absatz 2 Satz 2 und 3 dieser Satzung gilt entspre- gungsberechtigte oder Nutzungsberechtigte zurück, so haften
chend.
diese als Gesamtschuldner.
(6) Das Herrichten, die Unterhaltung und jede Veränderung der (3) Absatz 2 findet sinngemäß Anwendung auf die nach § 4 dieser
gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätte obliegt aus- Satzung zugelassenen Gewerbetreibenden, auch für deren Beschließlich der Gemeinde. Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtig- dienstete.
te sowie die Grabpflege tatsächlich vornehmende Personen sind
§ 26
nicht berechtigt, diese Anlagen der Gemeinde zu verändern.
Ordnungswidrigkeiten
(7) In Grabfeldern mit Gestaltungsvorschriften (§ 15 dieser Sat- Ordnungswidrig im Sinne von § 49 Absatz 3 Nr. 2 des Bestatzung) ist die gesamte Grabfläche gärtnerisch zu gestalten. Nicht tungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
zugelassen sind insbesondere Bäume und großwüchsige Sträucher und das Aufstellen von Bänken.
1. den Friedhof entgegen der Vorschrift des § 2 betritt,
2. entgegen § 3 Absatz 2
§ 23
a) sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entspreVernachlässigung der Grabpflege
chend verhält oder die Weisungen des Friedhofspersonals
(1) Wird eine Grabstätte nicht hergerichtet oder gepflegt, so hat
nicht befolgt,
der Verantwortliche (§ 20 Absatz 1 dieser Satzung) auf schriftlib) die Wege mit Fahrzeugen aller Art befährt
che Aufforderung der Gemeinde die Grabstätte innerhalb einer
c) während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der
jeweils festgesetzten angemessenen Frist in Ordnung zu bringen.
Nähe Arbeiten ausführt,
Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu
d) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen verermitteln, so genügt ein dreimonatiger Hinweis auf der Grabstätunreinigt oder beschädigt sowie Rasenflächen und Grabte. Wird die Aufforderung nicht befolgt, so können Reihengrabstätten unberechtigterweise betritt,
stätten und Urnenreihengrabstätten von der Gemeinde abgee) Tiere mitbringt, ausgenommen Blindenhunde,
räumt, eingeebnet und eingesät werden. Bei Wahlgrabstätten
f) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten
und Urnenwahlgrabstätten kann die Gemeinde in diesem Fall die
Stellen ablagert,
Grabstätte im Wege der Ersatzvornahme nach dem Landesverwalg) Waren und gewerbliche Dienste anbietet,
tungsvollstreckungsgesetz in Ordnung bringen lassen oder das
h) Druckschriften verteilt.
Donnerstag, 1. April 2010
Gottmadingen aktuell
3. eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung
ausübt (§ 4 Absatz 1),
4. als Verfügungs- oder Nutzungsberechtigter oder als Gewerbetreibender Grabmale und sonstige Grabausstattungen ohne oder
abweichend von der Genehmigung errichtet, verändert (§ 18 Absatz 1 und 3) oder entfernt (§ 21 Absatz 1),
5. Grabmale und sonstige Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält (§ 20 Absatz 1).
Seite 9
§ 29
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft.
(2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Friedhofsordnung vom 5. Juli
2005 außer Kraft.
Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO)
oder von aufgrund der GemO erlassener Rechtsvorschriften beim
Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unIX. Bestattungsgebühren
beachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit
Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde gel§ 27
tend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung beErhebungsgrundsatz
Für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen gründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorund für die Amtshandlungen auf dem Gebiet des Leichen- und schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung
Bestattungswesens werden Gebühren nach der Satzung über die oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen in der jeweils gülGottmadingen, 1. April 2010
tigen Fassung erhoben.
X. Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 28
Alte Rechte
Die vor dem Inkrafttreten dieser Friedhofsordnung entstandenen
Dr. Michael Klinger, Bürgermeister
Nutzungsrechte bleiben unberührt.
MV Randegg
Neuigkeiten auf Homepage
Theater: »Alles
bestens geregelt«
Fundsachenliste
Randegg (JS). Die Laienspielgruppe des Musikvereins Randegg wird am 4. April das Lustspiel »Alles bestens geregelt!« in
drei Akten aufführen. Angespornt durch die bisherigen Erfolge will sich das Ensemble besonders viel Mühe geben, um das
Zwerchfell der Besucher wieder
bis aufs Äußerste zu strapazieren. Beginn ist um 20 Uhr in der
Grenzlandhalle Randegg. Eintrittskarten gibt es nur an der
Abendkasse, Einlass ist ab 19 Uhr.
Agenda Kultur + Soziales
Spieleabend
Gottmadingen. Die Agendagruppe Kultur und Soziales lädt
zum Spieleabend für Erwachsene am Dienstag, 6. April, von 19
bis 21 Uhr in die AWO-Begegnungsstätte ein.
Siedlergemeinschaft
Jahreshauptversammlung
Gottmadingen. Die Siedlergemeinschaft Gottmadingen lädt
am Samstag, 10. April, um 15
Uhr zur Jahreshauptversammlung ins Siedlerheim in der Donaustraße ein. Auf der Tagesordnung stehen auch Ehrungen und
Neuwahlen.
Gottmadingen. Wer stets über
aktuelle Ereignisse in Gottmadingen
informiert
werden
möchte, sollte sich für den
Newsletter der Gemeinde Gottmadingen anmelden. Dies erfolgt über den unten stehenden
Link. Mit Angabe des Namens
und einer E-Mail-Adresse wird
das Abonnement abgeschlossen.
Über eine Bestätigungsmail,
welche notwendig ist, um Missbrauch vorzubeugen, erfolgt die
Aufnahme in die Verteilerliste.
Neu auf der Homepage ist die
Fundsachenliste. Diese kann direkt auf der Startseite der Rubrik
»Rathaus« (siehe weiteren Link
unten) oder über den Newsletter
abgerufen werden. Wer einen
Gegenstand verloren hat, wird
eventuell anhand der Liste, die
wöchentlich aktualisiert wird, Ein frohes Osterfest und erholsame Stunden in der erwachenden Nafündig. Dieser liegt gegen Nach- tur wünscht das Verlagsteam von Gottmadingen aktuell allen Lesern
weis im Fundbüro abholbereit. und Anzeigenkunden.
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ausführt.
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oder Benutzung und damit eigentlich generationenübergreifend.
Was mit den unterstützenden
Funktionen in den Möbeln gemeint ist, zeigt sich zum Beispiel
an dem Möbel für den Eingangsbereich einer Wohnung. Wer von
Einkauf oder Spaziergang nach
Hause kommt, kann hier Platz
nehmen für eine kleine Verschnaufpause. Oder einfach Taschen und Koffer abstellen. Wer
aus dem Haus will, kann im Sitzen die Schuhe binden, Strickjacke und Handschuhe anziehen.
Das Regal ist leicht höhenverstellbar, so dass sowohl im Stehen wie im Sitzen der obere und
auch untere Fachboden gut erreichbar sind. Die mechanische
Höhenverstellung kann auch bei
kompletten Schränken eingesetzt werden. Die Garderobenstange ist zugleich Haltestange.
Das Sitzpolster liegt lose auf und
bewegt sich bei Drehbewegungen mit. Wer für die Parkbank
ein Polster möchte, der nimmt es
einfach mit.
Ziel war immer, bei den Entwürfen eine Mehrfachnutzung
möglich zu machen. Was dem einen als Komfort dient, ist für den
anderen eine Unterstützung in
der Selbstständigkeit. So auch
der Tisch Mehr-Blick. Er macht
träumerisches Sitzen und Arbeiten am Fenster möglich, für andere wiederum lockt er, sich mit
dem Geschehen vor dem Fenster
zu beschäftigen, Sozialkontakte
zu pflegen und zu nutzen. Oder
der Sitz an der Wand. Ist er in
Ruhe, so schmiegt er sich wie
eine Skulptur an die Wand und
schmückt den langen Flur. Wer
sich ausruhen will, der fährt sich
nach unten und erholt sich für
die nächsten Meter.
Wer wie viele ältere Menschen
täglich lange zu Hause ist, der
weiß zu schätzen, wenn viele
Ablagen da sind, wenn um den
Aufenthaltsort in der Wohnung
viele Dinge greifbar sind. Das
Wandboard ist da äußerst flexibel. Fachböden, Haken und
Wannen lassen sich einfach anhängen und umstecken. Und
wem das Board in der Ausstellung zu kühl wirkt, der erhält es
von den Schreinern auch in
Nussbaum oder Birnbaum. Die
Möbel sind in der Ausstellung
bewusst sehr schlicht gehalten denn über Funktionen wird hier
geredet, weniger über persönliche Geschmacksvorlieben. Die
sind dann für das Einzelgespräch
in der Beratung. Die Schreiner,
die die Ausstellung mit erarbeiteten, sind alle in Seminaren auf
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Donnerstag, 1. April 2010
Gottmadingen aktuell
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Raum der Sinne, der Entspannung und der Erholung entwickelt. Aktuell geht der Trend hin
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Strömung lässt sich eine Tendenz feststellen hin zu offenen
Systemen, die die großzügige
Wirkung unterstreichen.
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Gottmadingen aktuell
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Hegau. Wie groß der Informationsbedarf zu den Themen »Modernisieren, Sanieren und Finanzieren« ist, zeigte der sehr gute
Besuch der Fachvorträge mit
qualifizierten Referenten, die
von der Sparkasse Engen-Gottmadingen Anfang März in Engen
durchgeführt wurden. Nach der
Begrüßung durch Jürgen Stille,
Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Engen-Gottmadingen, und
einführenden Worten von Hubert Gnant, Geschäftsführer der
Stadtwerke Engen, eröffnete Diplom-Ingenieur Helmut Böhnisch von der Klimaschutz- und
Energieagentur Baden-Württemberg die Vortragsreihe mit
einer Fülle von Informationen
über Potenziale erneuerbarer
Energien wie Windenergie, Holz,
Biogas, Photovoltaik und Solare
Nahwärme. Zum Thema »Erfahrungen mit Haussanierungen«
sprach Diplom-Ingenieur Alexander Kionka, Energieberater
der Solar-System-Haus GmbH.
Eine energetisch sinnvolle Sanierung sorgt für ein angenehmes Raumklima und trägt zum
Erhalt der Bausubstanz bei. Neben der Dämmung der Wände
und des Dachs sollte auch der
Dämmung des Haussockels Beachtung geschenkt werden. Um
keine bösen Überraschungen zu
erleben, sind bei einer Sanierung
die Handwerker aus der Region
die richtigen Ansprechpartner.
Die Alternative zur konventionellen Heizung stellte Peter Löser von der Senertec-Center Engen GmbH vor. Die ökonomischen Anlagen wie der »Dachs«
erzeugen Strom durch die motorische Verbrennung von Gas
oder Öl und nutzen dabei die
entstehende Abwärme zum Heizen und zur Warmwasserbereitung. Um Zuschüsse ging es in
dem aufschlussreichen Vortrag
von Thomas Börsig, Stellvertretender Direktor der LBBW. Die
Antragstellung muss vor dem
Vorhabensbeginn erfolgen.
Donnerstag, 1. April 2010
Gottmadingen aktuell
Seite 15
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leeren Haushaltskasse
Winter zeigte Bedeutung
der energetischen Gebäudesanierung
Hegau. Für Wintersportler und
Kinder war dieser Winter ein
Traum. Für Immobilienbesitzer
und Mieter könnte er zum Alptraum werden. Der Grund: Lang
anhaltende Frostperioden und
eine nicht mehr zeitgemäße
Wärmedämmung treiben die
Heizkostenbilanz in ungeahnte
Höhen.
Ganz gleich, welche Primärenergie zur Beheizung eingesetzt wird - sie ist zu teuer, um
damit die Umwelt anstatt das
Gebäude aufzuwärmen. Nach
dem Kohlendioxid-Gebäudereport des Fraunhofer-Instituts für
Bauphysik im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung wurden von den über 17 Millionen
Wohngebäuden in Deutschland
75 Prozent vor 1979 errichtet.
Gerade bei diesem Bestand mit
39 Millionen Wohneinheiten besteht ein erhöhter Bedarf an
energetischer Sanierung. Dabei
steht die Wärmedämmung an
allererster Stelle, denn nur wenn
die Gebäudehülle Wärmeverluste verhindert, kann auch die
neue Heizungsanlage entsprechend dimensioniert werden.
Bei der energetischen Sanierung wird ein Hauptaugenmerk
auf den Dachbereich gelegt. Ein
weiteres enormes Einsparpoten-
zial liegt im Bereich des Außenwände. Fachleute halten die
energetische Gebäudesanierung
übrigens für eine der bestverzinslichen und sichersten Kapitalanlagen, die zum Teil sogar
noch durch Förderprogramme
unterstützt werden. Das Ergebnis wird bei der fachgerechten
Sanierung eine drastische Reduzierung der Nebenkosten in Verbindung mit einer Wertsteigerung der Immobilie sein.
Nach Angaben der deutschen
Energieagentur dena können
durch die Sanierungsmaßnahmen die Heizkosten bis zu 80
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Seite 16
Gottmadingen aktuell
Donnerstag, 1. April 2010
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einen Rundumservice anbieten. Im Jahr 2009 zählten sie bei der Firma Relax Schlafsysteme zu den TOP 10-Verkäufern. Zum besonderen
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Donnerstag, 1. April 2010
Gottmadingen aktuell
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Wie der Garten zum Wohnzimmer wird: Jeder freut sich, nach den
langen Wintermonaten endlich das Leben wieder außerhalb der vier
Wände verbringen zu können. Doch damit der Platz an der Sonne
zum Verweilen einlädt, bedarf es einiger Außenarbeiten, und der kritische Blick ins Freie verrät, welche Ecken und Winkel eine Auffrischung nötig haben. Eine Checkliste kann dabei sehr hilfreich sein.
Von A wie Außenbeleuchtung, über Carports, Markisen, Pavillons,
Terrassen bis Z wie Zäune kann man den Schwachstellen auf den
Zahn fühlen und im Nu erstrahlt Garten und Hof zu neuem Glanz. Attraktive, langlebige Sonnenschutz-Systeme unterstreichen die
Wohnlichkeit und ermöglichen selbst an heißen, wolkenlosen Tagen
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Seite 18
Gottmadingen aktuell
Donnerstag, 1. April 2010
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Hegau. Auch im Hegau entscheiden sich immer mehr Hausbesitzer und Wohnungsbaugesellschaften dafür, ihre Häuser
warm einzupacken und die Heizung zu modernisieren.
Die Investitionen lohnen sich:
Allein durch die von der Thüga
Energie im Jahr 2009 begleiteten
Sanierungen werden im Hegau
jährlich 3,5 Millionen Kilowattstunden Energie und mehr als
1.000 Tonnen Kohlendioxid
gespart.
Kurt Pittelkow und sein Kollege
Michael Kugler von der Thüga
Energie GmbH haben im vergangenen Jahr umfangreiche Gebäude-Energieberatungen für
rund 150 Gebäude durchgeführt.
Für die Beratungsleistung der
ausgebildeten Gebäudeenergieberater gibt es sogar Zuschüsse
vom Staat, wenn die Profis auf
Wunsch der Kunden auch die
Umsetzung der Modernisierungsmaßnahmen begleiten.
Der Gebäudeenergieberater
rechnet verschiedene Sanierungspakete durch und entscheidet gemeinsam mit dem
Kunden, welche Maßnahmen
angesichts des Budgets am sinnvollsten sind.
Ein unsaniertes Haus benötigt
rund dreimal so viel Energie wie
ein moderner Neubau. Mehr Infos zum Beratungsprogramm
der Thüga Energie GmbH Gasund E-Werk Singen gibt es unter
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Donnerstag, 1. April 2010
Gottmadingen aktuell
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Geschliffene Sprachkunst
FöKuHei lud zu Wortwitz am laufenden Band
Gottmadingen lö. Jongleure, Akrobaten und witzige Parodien, aber keine Zirkusnummer präsentierte das Kabarett-Duo Faltsch
Wagoni. Silvana und Thomas Prosperi (Herr Brossi) lieferten als Sprachjongleure und Wortakrobaten ohne Seil und doppelten Boden eine faszinierende Wortwitz-Show-Nummer unter dem Titel: »Deutsch ist Dada? Und Obst!«.
und
verfolgten haspeln die komplexen Wort- lichen Besucherzahlen, wie der
»Was tun wir eigentlich hier? entführen
Vorsitzende Bernhard Gassner
Wir tun, was wir können, mehr schmunzelnd die vergnüglichen spiele dargeboten werden«.
ist nicht drin«. Es war viel drin Zweikampf-Wortgefechte und »Weltweit gereiste Künstler in erfreut feststellte.
und es war viel dran, was die das Drehen und Wenden der Be- Gottmadingen hautnah erle- Das Künstler-Duo ins rechte
Künstler den rund 120 Zuhörern griffe und deren Bedeutungen. ben«! Der FöKuHei macht es Licht gesetzt haben Franz-Josef
im Sankt Georgshaus auf Einla- Ihre helle Freude hatten die Zu- möglich und die Zuhörer schät- und Harry Mayer, die auch für
dung des FöKuHei (Förderkreis hörer auch an den rhythmisch- zen dieses hochkarätige Ange- den guten Ton verantwortlich
für Kultur und Heimatgeschich- musikalischen Qualitäten des bot. Beweis dafür seien die statt- zeichneten.
Kabarett-Duos - ob a cappella
te) zu sagen hatten.
Unglaublich, was die deutsche oder mit einfachen InstrumenSprache hergibt, wenn es vom ten wie Kastagnetten, Säge,
Kabarett-Duo zerpflückt und Mundharmonika oder Nasenflöauseinandergenommen
wird. te. Da rockte Frau Prosperi im LeSpannender als jede Zirkusnum- derrock und sang ein Lied mit
mer forderten die weltweit agie- Adamsapfel, während Herr Busse
renden Künstler die Zuhörer zum als sterbender Esel aus der Oper
Hin- und Zuhören auf, die »I-Ada« die Zuhörer begeisterte.
Schlag auf Schlag geschliffenen »Ich möchte, dass du dich mit
Wortwitz und Wortgefechte auf mir unterhältst – ich bin Alleinhöchstem Niveau hören und er- unterhalter!«. »Mir fehlen die
leben durften. Das Kabarett-Duo Worte – dann pfeif doch!«,
kam mit wenig aus, aber beide »Wortklauber – glauben Sie ihm
Künstler waren mehr als genug, kein Wort!« oder »Die Erwartung
um die deutsche Grammatik zu ist die Hebamme der Enttäuzerpflücken und neue Wortkrea- schung«.
tionen zu schaffen. Auch wenn Von diesen Wortspielen und
Silvana und Thomas Prosperi von deren Geschliffenheit zeigten
den Zuhörern höchste Konzen- sich auch die Zuhörer Edgar Raitration und unbedingte Auf- ble, Manfred Jung und Klaus
merksamkeit abverlangten, lie- Dammbach begeistert: »Höchste Es war viel drin und viel dran, was das Kabarett-Duo Silvana und
ßen sich diese gerne in die Welt Sprachkunst. Unglaublich, wie Thomas Prosperi mit Wortwitz und Wortakrobatik zu sagen hatten.
Foto: Löffler
der gewaltigen Wortakrobatik souverän und ohne sich zu ver-
Vielseitiges Praktikum bei der Gemeinde Gottmadingen: Eine Woche lang haben David und Sevkan aus der achten Klasse der Eichendorff-Hauptschule ihr Praktikum bei der Gemeinde Gottmadingen absolviert und einen vielseitigen Einblick in die Arbeit mit Kindern und
Jugendlichen erhalten. Nach einer Einführung in das EDV-System der Gemeinde konnten beide Schüler Jugendpfleger Steffen Raible bei
der Einarbeitung von Texten zum Sommerferienprogramm unterstützen sowie weitere Verwaltungsaufgaben übernehmen. An zwei Tagen
waren David und Sevkan in den kommunalen Kindergärten »Im Täschen« und »Biberburg« im Einsatz. Neben gemeinsamen Spielen und Angeboten in den Regelgruppen wurden die Schüler auch in der Kleinkindbetreuung (Bild links) eingesetzt. Für die Kinder war es ein tolles Erlebnis, so »coole« Jungs als Spielgefährten zu haben (Bild rechts) und beide Schüler erhielten von den Kindergartenleiterinnen ein großes
Lob. Ihren Jugendtreff konnten David und Sevkan im Rahmen ihres Praktikums einmal von der anderen Seite der Theke kennen lernen. Beide übernahmen beim Offenen Treff den Thekendienst und bedienten die Besucher mit Getränken und Knabbersachen. Selbstverständlich
gehörte am Ende der Öffnungszeit auch eine Abrechnung der Getränkeverkäufe zu ihren Aufgaben. Sehr zufrieden zeigte sich Jugendpfleger Steffen Raible am Ende der Woche mit seinen beiden Praktikanten: »Die beiden haben sich echt toll in die Arbeit eingebracht und bei
den Kindergartenkindern einen klasse Eindruck hinterlassen«.
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Gottmadingen aktuell
Donnerstag, 1. April 2010
Rundum gelungen
Sorgen vergrößern sich
Erfolgreiches Turnier des KSV Gottmadingen
SC GoBi verliert wichtiges Abstiegsduell
Gottmadingen. Am Samstag
veranstalteten die Gottmadinger Ringer ihren doppelten Turniertag. Morgens um 10 Uhr begannen die Kämpfe der Schüler
pünktlich auf zwei Matten.
Von den Kleinsten der E-Jugend bis 19 Kilogramm (kg) bis
zu den Größeren der C-Jugend
(56 kg) boten die Schüler von 14
Vereinen spannende und sehenswerte Kämpfe. Erfreulich
war neben der Zahl von 88 Teilnehmern die Beteiligung von
Vereinen aus Italien, der Schweiz
und aus Bayern. Die mit Abstand
weiteste Anreise hatten die Ringer vom ASD Chiavari Ring aus
der Nähe von Genua.
Die meisten Teilnehmer traten
für Taisersdorf an (12) und gewannen mit vier ersten, zwei
zweiten und zwei dritten Plätzen
auch die Mannschaftswertung
vor Nendingen und Gottmadingen. Aufs Treppchen kamen
auch Ringer aus Wollmatingen,
Stockach/Unterföhring, Haslach,
Chiavari, Singen, Musberg, Tuttlingen, Allensbach, München
Ost, Winterthur und Schaafheim.
Die Platzierungen der Gottmadinger: E-Jugend bis 19 kg 1. Dario Dittrich; D-Jugend (34 kg) 2.
Sebastian Hutzmann, 3. Robin
Meissner; (54 kg) 1. Thorsten
Graf, C-Jugend (29 kg) 1. Jannik
Köpsel KSV Gottmadingen und
(42 kg) 2. John Buchmann.
Um 18 Uhr traten die Senioren
auf der Matte gegeneinander an.
Die Teilnehmerzahl blieb hier mit
30 leider unter den Erwartungen
der Organisatoren. Sehenswerte
Kämpfe bekamen die Zuschauer
aber allemal geboten. Mit Wollmatingen gewann auch hier die
mit Teilnehmern am stärksten
vertretene Mannschaft (9) vor
Singen (5) und Gottmadingen
(7), außerdem nahmen Nendingen, Untergriessbach, Tuttlingen, Winterthur und Sulgen teil.
Die Platzierungen der jeweils
ersten Drei: (60 kg gr.-röm.) 2.
Philipp Ruh und 3. Hannes Zuber, (84 kg Freistil) 1. Steffen
Mack und 2. Ingmar Platz, (84 kg
gr.-röm.) 2. Daniel Weh KSV
Gottmadingen und (96 kg Freistil) 3. Mehmet Kilic.
Der KSV Gottmadingen hat das
Turnier hervorragend organisiert. Die Kämpfe auf der Matte
verliefen ohne größere Verletzungen, die Helfer vom Roten
Kreuz mussten sich nur um kleinere Blessuren kümmern. Die
originellen Pokale kamen besonders bei den Schülern gut an. Der
KSV sorgte auch für das leibliche
Wohl seiner Gäste, die Zuschauer
erlebten spannende Kämpfe. Das
Turnier war eine rundum gelungene Veranstaltung.
Gottmadingen/Biet. Mit viel
Hoffnung ging es in das erste
Punktespiel des neuen Jahres
gegen den direkten Konkurrenten aus Großschönach. Nicht
weniger als fünf Neuzugänge
standen in der Startelf. Bereits
nach wenigen Minuten gab es
den ersten Dämpfer, als die Gäste nach einem folgenschweren
Rückpass in Führung gingen.
Dem umjubelten Ausgleich
folgte noch vor der Pause der erneute Rückstand. In der zweiten
Hälfte verlegte sich der Gast nur
noch auf Konter. Während der
SC erfolglos anrannte, nutzten
die Linzgauer zwei Konter und
vergrößerten mit dem 1:4 die
Abstiegssorgen bei GoBi noch
weiter. Am Ostersamstag kann
beim Tabellenführer FV Donaueschingen ohne Druck aufgespielt werden.
Mit Ausnahme der zweiten
Mannschaft, die bereits gestern,
Mittwoch, gegen den Titelkandidaten SV Gailingen spielte,
haben alle anderen Mannschaften über Ostern spielfrei. Die
A-Junioren revanchierten sich
gegen Dettingen/Dingelsdorf
mit 2:0 für die drei Tage zuvor
erlittene Pokal-Niederlage und
bleiben somit im Rennen um die
Meisterschaft.
Die B-Junioren verloren beim
Tabellenführer Radolfzell mit
4:1. Die C1 holte mit 1:2 die
Punkte in Deggenhausertal, die
C2 wurde beim ESV Südstern
Singen mit 7:2 unerwartet gerupft. Die drei D-JuniorenTeams lösten ihre Auswärtsaufgaben souverän und ohne Gegentor. Bei den vier E-Junioren-Mannschaften verlor nur
die E3, alle anderen waren auch
auswärts erfolgreich.
Als nicht günstig erwies sich
der 10.30 Uhr-Termin am Samstag für die B-Juniorinnen. Es
konnte in Denkingen mit nur
neun Spielerinnen angetreten
werden, so war das 6:0 die logische Folge. Mit 0:1 verloren die
C-Juniorinnen gegen Deggenhausertal und mussten den Gästen Platz vier überlassen. Ihren
zweiten Saisonerfolg verbuchten die D-Mädchen mit 5:3 gegen den FC Konstanz.
Aufstieg vertagt
Schachfreunde verteidigen Tabellenführung
Gottmadingen. In der vorletzten Runde der Landesliga
Schwarzwald/Bodensee kam es
zur Begegnung der beiden Tabellenführer und damit zur Vorentscheidung über den Aufstieg
in die Verbandsliga. Die erste
Mannschaft der Schachfreunde
Gottmadingen hatte sich schon
in der fünften Runde die Tabellenführung gesichert, nachdem
sich der Schachclub Steißlingen
ein Unentschieden gegen Pfullendorf geleistet hatte. Deswegen durften die Gottmadinger
keine Niederlage riskieren, es
war mindestens ein Unentschieden notwendig. Danach sah es
anfangs gar nicht aus, denn,
nachdem die beiden ersten Bretter verloren gegangen waren, lagen die Schachfreunde sogar mit
2,5 zu 3,5 Brettpunkten in Rückstand. Helmut Kunkel an Brett 8
und Stefan Fessler an Brett 5 waVon den Kleinsten der E-Jugend bis 19 Kilogramm bis zu den Größeren der C-Jugend (56 kg) boten am vergangenen Samstag beim ren bis dahin erfolgreich und das
KSV-Turnier gerade auch die Schüler von 14 Vereinen spannende Remis trug Dr. Erwin Bayer an
Brett 7 bei. Jetzt kam es auf die
und sehenswerte Kämpfe.
Partien von Viktor Stolniceanu
und Wolfgang Steiger an Brett 4
und 3 an. Stolniceanu gelang es
nach mühsamem Kampf, seinen
Gegner zur Aufgabe zu zwingen.
Damit stand es 3,5 zu 3,5 Punkte.
In der Partie von Wolfgang Steiger sah es nicht nach einem eindeutigen Vorteil für einen der
beiden Spieler aus. Es waren
noch relativ viele Figuren auf
dem Brett, sodass die Partie noch
beidseits kippen konnte. Nach
einem Remisangebot von Steiger musste sein Gegner lange
überlegen, ob er es annehmen
sollte. Er hätte damit die Begegnung für Steißlingen entscheiden können. In Anbetracht der
nur noch kurzen Zeit für den
Rest der Partie willigte er
schließlich doch in das Remis ein,
womit auch das Unentschieden
als Endergebnis feststand.
Damit fällt die endgültige Entscheidung über den Aufstieg am
25. April in der letzten Runde gegen den Schachclub in Villingen.
Donnerstag, 1. April 2010
Gottmadingen aktuell
Seite 21
Im Teleknicks aufs Podest
Jestetten ist Meister
Dagmar Köppen belegte bei der internationalen
deutschen Telemark-Masterklasse den 2. Platz
TTS Herren I unterlag Tabellenführer 5:9
Gottmadingen. Nicht weniger
als 13 Clöbber fanden sich zum
jährlichen Höhepunkt der Szene
im Kleinwalsertal ein. Bereits am
Mittwochabend trafen sich die
eingefleischten Fans des gepflegten Kniefalls im Walserhaus
in Hirschegg. Die Anmeldung
und Ausgabe der Eventunterlagen wurde durch den Sponsor
Meckatzer kurzweilig gestaltet mit Freibier. Wie jedes Jahr gab
es auch heuer wieder vom
Hauptsponsor Haglöfs etwas aus
der aktuellen Kollektion, eine
leuchtend grüne Softshelljacke.
Das eigentliche Highlight der
Veranstaltung ist das Wiedersehen mit den Sportkollegen aus
ganz Europa. Die etwa 400 Teilnehmer belegen das stetige
Wachstum der Telemarker-Szene, wobei die offene und familiäre Atmosphäre gewahrt
bleibt. Da die Sportler aus Gottmadingen teilweise zum zehnten Mal dabei waren, hat man
das Gefühl, fast jeden zu kennen.
Und wenn nicht, dann trifft man
sich bestimmt irgendwann auf
oder neben der Piste.
Am Donnerstagmorgen begannen die Workshops. In den verschiedenen Gruppen ging es um
9 Uhr los. Dieses Jahr waren wieder viele Anfänger dabei, die mit
erfahrenen Skilehrern die ersten
Schritte der alten Schwungform
unternahmen. Für alle Teilneh-
mer standen Leih- und Testmaterial zur Verfügung.
Jeder teilte sich entsprechend
seinem persönlichen Interesse
und Können in Workshops ein.
Ob Anfänger, Freerider oder
Tourengeher, jedem wurde etwas geboten. Gottmadingens
Rennbeauftragte, Dagmar Köppen, reihte sich beim Renntraining ein - mit überragendem Erfolg: Sie belegte bei den internationalen deutschen Telemarkmeisterschaften den zweiten
Platz in der Masterklasse.
Weitere »Gottmadinger« konnten sich in die Siegerliste der
Fun-Klasse eintragen. So belegte
Gunter Stadlbauer einen hervorragenden zehnten Platz, Daniel
Grundl den 28., Ralf Fürst den
34. und Ben Sinn den 37. Platz.
Am Samstagabend nach dem
Rennen stieg die Sieger-Party im
Casino in Riezlern. Die ausgelassene Feier mit Liveband ging bis
in die frühen Morgenstunden.
Zum Brunch am Sonntagvormittag traf sich die Gemeinde,
manch einer mit etwas kleineren
Augen, im Bergrestaurant Kanzelwand, bevor der Aufruf zur
»letzten gemeinsamen Fahrt« erklang.
Ausgepowert, jedoch vollgetankt mit neuen großartigen Impressionen, ging es zurück in den
Hegau – das Warten auf das Telemarkfest 2011 hat begonnen.
Gottmadingen. Für den TTS
Herren I hieß am vergangenen
Spieltag das Motto, »so lange
wie möglich dem Gast Paroli zu
bieten«. Der Gast aus Jestetten
war zum Rückspiel in der Hebelhalle. Die in Bestbesetzung angetretenen Gäste führten nach
den Doppeln mit 2:1. Stark spielte das TTS-Doppel Bruck/Lang,
die Weiser N./Hammer mit 3:0
Sätzen keine Chance ließen und
ihre Rückrundenbilanz auf 7:1
Siege ausbauten. Auch in den
folgenden Einzeln lief es gut an.
Bruck bezwang Gillich nach einem Spiel mit schönen Ballwechseln mit 3:1 Sätzen, während Hug gegen N. Weiser mit
1:3 den Kürzeren zog. Langer
machte mit einem 3:0 über Henninger kurzen Prozess, Lang unterlag M. Weiser knapp in fünf
Sätzen.
Jetzt zogen die Gäste die Zügel
an und erhöhten von 4:3 auf 8:3.
Melzer und Plewe mussten sich
Hammer
beziehungsweise
Schiffler jeweils mit 1:3 geschlagen geben. Bruck fand bei seinem 0:3 gegen den jungen N.
Weiser keine Mittel zur Gegenwehr. Diese war zwar bei Hug
gegen Gillich größer, aber auch
er hatte nach einem 2:3 seinem
Gegner zu gratulieren. Langer
war gegen M. Weiser kurz davor,
seine gute Rückrundenbilanz zu
unterbrechen, letztlich hielt
nach einem 11:8 im Entscheidungssatz seine Serie. Auch Lang
hatte mit einem 11:9 im fünften
Satz gegen Henninger die Nase
vorn, mehr Punkte gelangen
dem TTS an diesem Abend nicht
mehr.
Den verdienten 9:5-Siegpunkt
für Jestetten holte Schiffler mit
einem 3:0 gegen Melzer. Damit
den Gästen herzlichen Glückwunsch zur Meisterschaft und
dem Aufstieg in die Bezirksliga.
Weitere Ergebnisse:
RV Bittelbrunn I – TTS Herren II
9:1, TTS Herren III – TSV Mimmenhausen III 7:9, TSV Mimmenhausen II – TTS Jugend 8:2.
Vorschau:
Samstag, 10. April:
17 Uhr TSV Aach/Linz II - TTS
Herren II, 17 Uhr TTS Herren IV TSV Dettingen/Wallhausen II, 17
Uhr TTS Herren V - TTC Mühlhausen V, 20 Uhr TTS Herren III - TUS
Stetten I.
TuS Gottmadingen
Kein »Fit und Fun«
Gottmadingen. Die Übungseinheit am Freitagabend »Fit und
Fun« von 20 bis 21.30 Uhr in der
Hebelhalle fällt wegen fehlendem Übungsleiter bis auf unbestimmte Zeit aus.
Sobald sich eine Änderung ergibt, wird dies in den öffentlichen Medien und auf der Homepage unter www.tus-gottmadingen.de bekannt geben.
Volleyball-Team Gottm.
Jahreshauptversammlung
Gottmadingen. Die Mitglieder
des Volleyball-Teams Gottmadingen werden hiermit zur Jahreshauptversammlung am Mittwoch, 21. April, um 20 Uhr in den
Sudhausturm, erstes Obergeschoss, in die Räume der Firma
Flexo, Anneliese-Bilger-Platz 1,
herzlich eingeladen.
Auf der Tagesordnung stehen
neben den Berichten auch Neuwahlen, eine Satzungsänderung
und der Ausblick für 2010. Bis
spätestens eine Woche vor der
Mitgliederversammlung können
Nicht weniger als 13 Clöbber des Skiclubs Gottmadingen fanden sich zum jährlichen Höhepunkt der Szene im etwaige Ergänzungen zur TagesKleinwalsertal ein. Dabei gab es auch heuer wieder vom Hauptsponsor Haglöfs etwas aus der aktuellen Kol- ordnung schriftlich beim Vorlektion - eine leuchtend grüne Softshelljacke (Bild).
stand eingereicht werden.
Seite 22
Gottmadingen aktuell
Donnerstag, 1. April 2010
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Mit dem Frühling kommt die Zeit für die Sommerreifen. Der Wechsel
bringt für Autofahrer klare Vorteile: »Wer im Sommer mit der richtigen Bereifung unterwegs ist, spart Kraftstoff und schont damit die
Umwelt«, so ein Sprecher des Kfz-Gewerbes. Denn Winterreifen nutzen sich auf sommerlichen Straßen in kürzester Zeit ab. Je stärker
der Abrieb, desto mehr Sprit wird verbraucht. Noch wichtiger ist die
Sicherheit: Sommerreifen mit dem härteren Profil halten auch bei
hoher Geschwindigkeit perfekt die Spur.
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Hegau. Wer gerade in bergigen
Regionen und beim Wintersport
auf Schneeketten angewiesen
war, erkennt die Spuren, die der
Winter darauf hinterlassen hat.
Kluge Autofahrer kümmern sich
gleich um die Reparatur der Ketten und vermeiden im nächsten
Winter Wartezeiten. Man sollte
die Schneeketten mit klarem
Wasser gründlich waschen und
trocken. Danach verhindert eine
kurze Sprühöldusche, dass die
Ketten in ihrem Sommerlager
durch hohe Luftfeuchtigkeit
rosten. Zum Lagern empfiehlt es
sich, die Transportbox geöffnet
zu lassen, damit für den Luftaustausch gesorgt ist und sich kein
Kondenswasser bildet.
Durchstarten in die warme Saison
Frühjahrskur fürs Auto
Technik- und Pflege-Tipps
Hegau. Der Einsatz in den kalten Monaten mit seinen besonderen Belastungen hat Spuren
am Fahrzeug hinterlassen. Um
den Wert und die Funktionstüchtigkeit zu erhalten, gehört
jedoch ein gründlicher Check aller sicherheitsrelevanter Elemente in die Hände von Fachleuten. Am Anfang steht die gründliche Wagenwäsche. Bei der
Scheibenpflege sind auch die Innenseiten fällig, zusätzlich die
häufig benutzte Scheibenwaschanlage auffüllen. Neue
Wischer verhelfen zu klarer
Sicht. Kleine Lackabsplitterungen kann man zuweilen in Eigenregie mit einem Lackstift
ausbessern. Bei anderen Blessuren führt aber jede noch so gut
gemeinte »Heimarbeit« schon
bald zu Rostbefall. Hier empfiehlt sich die kundige Hand der
Lackexperten im Kfz-Meisterbetrieb.
Sobald die Temperaturen dauerhaft über plus sieben Grad Celsius liegen, haben Sommrreifen
die nachweislich besseren Fahreigenschaften - auch bei Nässe.
Zum Frühjahrscheck gehört
auch das Kontrollieren der Batterie, des Motorenöls und der
Kupplungsflüssigkeit sowie die
Prüfung der Beleuchtungsanlage und das Suchen möglicher
Rostnester.
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Fahrzeug vier Sekunden früher gesehen wird als ein durch Schmutz getarntes?
In brenzligen Situationen - etwa beim Überholen - kann das lebensrettend sein.
Deshalb: Waschen Sie Ihr Auto richtig, in einer Profi-Anlage.
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Beleuchtung
intakt?
Hegau. Die große Licht-TestAktion im vergangenen Oktober
hat eine erschreckend hohe
Mängelquote offenbart. Fast
37,1 Prozent aller geprüften
Pkw, so das offizielle Ergebnis,
waren vor Beginn der dunklen
Jahreszeit mit Mängeln an der
Beleuchtungsanlage unterwegs.
Vor allem die Scheinwerfer standen ganz oben auf der Mängelliste. So raten die Autospezialisten der Kfz-Innung auch im
Frühjahr zum Sicherheitscheck
und der Prüfung der Lichtanlage,
denn der Grundsatz des Sehenund-Gesehen-Werdens
hat
»ganzjährig Konjunktur«.
Durchstarten in
die warme Saison
Campingurlaub
Startklar
Hegau. Spätestens jetzt holen
viele Campingfreunde ihren
Wohnwagen aus dem Winterquartier. Ein frühzeitiger Rundum-Check verhindert Stress bei
der Reiseplanung und garantiert
eine sichere und entspannte
Fahrt in den ersten Campingurlaub des Jahres. Wichtig ist die
Überprüfung der Bremsen. Sie
können über den Winter fest
rosten. Andere anfällige Teile
sind die Deichsel inklusive Kupplung, die Fahrzeugbeleuchtung,
das Gestänge sowie Seilzüge und
das Ersatzrad. Reifen werden
auch bei langen Standzeiten porös und müssen auf ihre Verkehrstauglichkeit getestet werden. Spätestens nach sechs Jahren ist ein Reifentausch angebracht. Auch hier kennt sich der
Fachmann bestens aus.
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einer Oberklasse-Limousine in jedem Gelände. Für ein Fahrerlebnis im Einklang mit den Elementen.
Batterien
Jetzt kontrollieren
Hegau. Auch Autobatterien altern und brauchen Pflege. Gerade am Ende des Winters werden
sie »müde«. Dann springt manches Auto nicht mehr an. Daher
sollte man die Ladeeinrichtung
des Autos (Generator, Regler
und Leitungsverbindungen) jetzt
im Kfz-Meisterbetrieb überprüfen lassen. Dabei wird auch der
Säurestand der Batterie kontrolliert und bei Bedarf aufgefüllt,
da auch dieser für die Lebensdauer ausschlaggebend sein
kann. Und schon geht es wieder
ohne Startschwierigkeiten in
den Frühling.
Mehr über den neuen Touareg erfahren Sie bei uns.
Seite 26
Gottmadingen aktuell
Donnerstag, 1. April 2010
Glücksbringer in Not
Programm »Stärke«
BUND bietet Nisthilfe für bedrohte Schwalben
Eltern werden in Erziehungsaufgaben unterstützt
Gottmadingen.
Schwalben
gelten seit alten Zeiten als
Glücksbringer. Im Volksglauben
verheißen diese Vögel einem
Haus, an dem sie brüten, Glück –
sie schützen es vor Feuer und
Blitzeinschlägen. Nicht umsonst
sagt der Volksmund: »Wer ein
Schwalbennest zerschlägt, zerschlägt damit sein Glück«. Die
Schwalben selbst haben nach
Angaben des Bundes für Umwelt
und Naturschutz (BUND) wenig
Glück: Brutplätze und Nistmaterial zu finden, wird für sie immer
schwerer.
Deshalb bietet das BUND-Naturschutzzentrum Westlicher
Hegau künstliche Mehlschwalbennester zum Kauf an. Die Nester ermöglichen den Schwalben,
auch an modernen Häusern
ohne Dachvorsprünge und an
Häusern mit Flachdächern zu
brüten. Dort haben die Vögel
auch aus Mangel an lehmigen
Nistmaterial oft keine Möglich-
keit, selbst ein Nest zu bauen.
Zudem macht das Sauberkeitsdenken vieler Menschen, welche
die Nester immer wieder entfernen, den Schwalben das Leben
schwer. Mehlschwalben brüten
ab Mitte Mai. Im Gegensatz zu
Rauchschwalben bringen sie ihre
Nester an geschützten Stellen an
Außenwänden an. Ein- bis dreimal im Jahr legt das Weibchen
jeweils drei bis fünf Eier, die von
beiden Eltern bebrütet werden.
Als Nahrung dienen den Mehlschwalben vorwiegend Insekten,
die sie im Flug fangen.
Wer den Schwalben helfen und
ein Schwalbennest kaufen
möchte, wahlweise mit oder
ohne Kotbrett, kann sich an das
BUND-Naturschutzzentrum, Erwin-Dietrich-Straße 3 in Gottmadingen, wenden. Es wird empfohlen, einen Abholtermin zu
vereinbaren, telefonisch unter
07731/977103 oder per E-Mail:
zivis.nsz.hegau@bund.net.
Gottmadingen. Die Gemeinde
Gottmadingen unterstützt seit
Herbst 2008 das Landesprogramm »Stärke«, das Eltern bei
der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben unterstützen
soll. Ziel von »Stärke« ist, durch
eine verstärkte Elternbildung
präventiv zum Kinderschutz beizutragen. Im Zentrum stehen die
Familienbildungsträger in den
Stadt- und Landkreisen. Die Koordination liegt beim Kreisjugendamt.
»Stärke« besteht im Wesentlichen aus zwei Komponenten:
Die Ausgabe von Familien- und
Elternbildungsgutscheinen im
Wert von 40 Euro an alle Eltern
von Neugeborenen zum Besuch
von Elternbildungskursen. Diese
Bildungsgutscheine
werden
schriftlich von der Gemeinde
Gottmadingen kurz nach der
Kirche des Nazareners
Frauenabend
Gottmadingen. Die Kirche des
Nazareners in Gottmadingen
lädt alle interessierten Frauen
zum Thema »Geplatzte Lebensräume« am Freitag, 16. April, um
19 Uhr in die Gemeinderäume
der Kirche, Zeppelinstr. 4, ein.
Referentin ist Gabi Kunz. Erfrischungen und musikalische Beiträge umrahmen den Abend.
Parkplätze sind vorhanden. Eine
Spende ist möglich.
AWO Gottmadingen
Schuldnerberatung
Zum Tag der offenen Tür der Jugendmusikschule Westlicher Hegau
kamen viele Interessierte in die Hardberghalle Worblingen. Nach
Herzenslust konnten die Instrumente erkundet und ausprobiert
werden. Vom Musikgarten ab 18 Monaten über Vorschulkind bis zu
den Schülern, Jugendlichen und Erwachsenen wurden die vielen Besucher von den Diplom-Fachlehrkräften der JMS sehr gut informiert
und beraten. Das Kaffee-Getränke-Angebot war sehr willkommen.
Die Besucher erhielten dabei zugleich einen Einblick in die Gesamtatmosphäre, die an der JMS vorbildlich gepflegt wird. Die nächste
Instrumentenvorstellung findet am 19. Juni von 10 bis 12 Uhr in der
Ten-Brink-Realschule in Rielasingen und von 14 bis 16 Uhr in der Eichendorff-Realschule in Gottmadingen statt.
Gottmadingen. Wer finanzielle Probleme hat und umgehend
Hilfe braucht, wird von den Finanzfachleuten Margarete Fingerle-Thomaier, Tel. 07731/
836569, und Hermann Weber,
Tel. 07731/72385, schnell und
kompetent beraten. Die Beratung findet in der AWO Gottmadingen, jeweils dienstags von 9
bis 11 Uhr, statt. Voranmeldung
mit Terminabsprachen ist erwünscht.
Geburt des Kindes übergeben.
Darüber hinaus gibt es Angebote zur Unterstützung von Familien in besonderen Lebenslagen: Alleinerziehung, frühe Elternschaft (Alter unter 18 Jahren), Gewalterfahrung, Krankheit (auch Sucht) und Behinderung eines Familienmitglieds,
Mehrlingsversorgung, Migrationshintergrund, Pflege- oder
Adoptivfamilie, prekäre finanzielle Verhältnisse, Trennung,
Unfall oder Tod eines Familienmitglieds.
Für diese Angebote kann auf
Antrag ein Zuschuss in Höhe von
bis zu 500 Euro pro Teilnehmer/in gewährt werden.
Weitere Informationen, Termine und Anbieter zum Programm
»Stärke« stehen auf der Homepage der Gemeinde www.gottmadingen.de zur Verfügung.
Impressum
Herausgeber: Gemeinde Gottmadingen. Verantwortlich für die
Nachrichten der Gemeinde und
die Amtlichen Bekanntmachungen: Bürgermeister Dr. Michael
Klinger oder sein Vertreter im
Amt.
Verantwortlich für den übrigen
Inhalt, die Herstellung, die Verteilung, Abo-Service und den
Anzeigenteil:
Info Kommunal Verlags-GmbH
+ Drucksachenservice,
Jahnstraße 40, 78234 Engen
Tel. 0 77 33 / 9 72 30
Fax 0 77 33 / 9 72 31, e-mail:
info-kommunal@t-online.de
Geschäftsführer: Markus Kretz
Redaktionsleitung: Gabi Hering,
Engen, Tel. 0 77 33 / 29 74
Anzeigenberatung:
Charlotte Benz, Donaustr. 23a,
78244 Gottmadingen
Tel. 0 77 31 / 97 80 16
Fax 0 77 31 / 97 80 18
oder direkt bei Info Kommunal
Druck: Druckerei Konstanz GmbH
Gottmadingen aktuell wird mit
einer Auflage von 1.850 Exemplaren in Gottmadingen + Teilorten verteilt.
Donnerstag, 1. April 2010
Gottmadingen aktuell
Jugendamt
Naturfreunde
Herzlichen Glückwunsch
Familienwanderung Keine Sprechstunde
Gottmadingen. Am Ostermontag, 5. April, führen die Naturfreunde Gottmadingen eine Familienwanderung mit Ostereiersuchen und Grillen durch.
Vom Feuerwehrhaus wird
übers »Müllers Wäldle« zum
Schützenhaus Gottmadingen
gewandert. Abmarsch ist um 10
Uhr am Feuerwehrhaus. Die
Gehzeit beträgt circa zwei Stunden. Die Leitung haben Heinz
Dachauer, Tel. 72589, und Brigitte Schmidt, Tel. 319150.
Das Anklettern der Klettergruppe findet am Freitag, 9.
April, statt. Abfahrt ist um 17
Uhr am Feuerwehrhaus. Die Leitung hat G. Hörenberg, Tel.
48142. Bei schlechtem Wetter
findet um 20 Uhr im Vereinsraum/Keller in der Eichendorffhalle ein Übungsabend statt.
Gottmadingen. Da das Rathaus heute, Gründonnerstag, 1.
April, nur bis 12 Uhr geöffnet
hat, findet an diesem Tag keine
Sprechstunde des Jugendamts
statt.
Auch am kommenden Donnerstag, 8. April, muss die
Sprechstunde leider entfallen.
Am 15. April steht Katrin Kluge
vom Kreisjugendamt wieder von
14 bis 16 Uhr im Rathaus, Johann-Georg-Fahr-Straße
10,
Zimmer 206, zweites Obergeschoss, persönlich für Gespräche, Hilfen und Kontakte zur
Verfügung. Telefonisch ist sie
außerhalb der Sprechstunden
unter 07531 800-2815 zu erreichen. Bei Bedarf steht auch das
Sekretariat des Kreisjugendamts,
Maria Mendes, unter Tel. 07531
800-2800 zur Verfügung.
Herrn Marko Barjasic
Gottmadingen, zum 72. Geburtstag am 1. April
Frau Elisabeth Spieß
Gottmadingen, zum 72. Geburtstag am 1. April
Herrn Gottfried Stephan
Gottmadingen, zum 75. Geburtstag am 4. April
Herrn Bruno Maier
Gottmadingen, zum 72. Geburtstag am 4. April
Frau Ingeburg Vonier
Gottmadingen, zum 72. Geburtstag am 4. April
Frau Helga Sickinger
Ebringen, zum 70. Geburtstag am 4. April
Frau Gertrud Gohl
Gottmadingen, zum 75. Geburtstag am 5. April
Herrn Heinz Sach
Gottmadingen, zum 78. Geburtstag am 6. April
Herrn Georg Alfred Schelle
Gottmadingen, 74. Geburtstag am 6. April
Frau Anna Auer
Bietingen, zum 80. Geburtstag am 6. April
Frau Antonina Magro
Randegg, zum 72. Geburtstag am 6. April
Herrn Max Fürst
Randegg, zum 82. Geburtstag am 7. April
Kirchliche Nachrichten
Apotheken-Notdienst
Katholische Kirchen:
Gottmadingen:
Donnerstag, 1.4.
Freitag, 2.4.
Sonntag, 4.4.
Montag, 5.4.
Donnerstag, 8.4.
Bietingen:
Freitag, 2.4.
Sonntag, 4.4.
vom 1. bis 8. April
19.00 Uhr Messe vom letzten Abendmahl
15.00 Uhr Karfreitagsliturgie, mitgestaltet
vom Kirchenchor
10.00 Uhr Eucharistiefeier, mitgestaltet
vom Kirchenchor
10.30 Uhr Eucharistiefeier und
Kindergottesdienst
19.00 Uhr Eucharistiefeier
15.00 Uhr Karfreitagsliturgie
6.00 Uhr Feier der Heiligen Osternacht,
mitgestaltet vom Kirchenchor
Ebringen:
Montag, 5.4.
Randegg:
Freitag, 2.4.
Sonntag, 4.4.
9.00 Uhr Eucharistiefeier, mitgestaltet
vom Kirchenchor
15.00 Uhr Karfreitagsliturgie, mitgestaltet
vom Kirchenchor
18.00 Uhr Eucharistiefeier, mitgestaltet
vom Kirchenchor
Freitag, 2.4.
Sonntag, 4.4.
Montag, 5.4.
19.00 Uhr Taizégottesdienst mit
Abendmahl im Gemeindesaal
9.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl
7.00 Uhr Auferstehungsfeier auf dem
Friedhof
9.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl
und Kindergottesdienst und Taufe
11.00 Uhr Krabbelgottesdienst für die
ganze Familie
Freie Evangelische Gemeinde:
Freitag, 2.4.
Sonntag, 4.4.
10.30 Uhr Gottesdienst im Foyer der
Eichendorff-Realschule
10.30 Uhr Gottesdienst im Foyer der
Eichendorff-Realschule
Kirche des Nazareners:
Sonntag, 4.4.
Tag
8.30 bis 8.30 Uhr (24 Stunden-Dienst)
Donnerstag:
See-Apotheke Gaienhofen,
Stadt-Apotheke Engen
Marien-Apotheke Gottmadingen
Avie-Apotheke im real-Markt Singen
Hohentwiel-Apotheke Singen
Sonnen-Apotheke Radolfzell,
Marien-Apotheke Hilzingen
Bären-Apotheke Singen
Bahnhof-Apotheke Gottmadingen
Hegau-Apotheke Steißlingen
Hochrhein-Apotheke Gailingen
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Volkshochschulnachrichten
Evangelische Kirchen:
Gottmadingen:
Donnerstag, 1.4.
Seite 27
10.30 Uhr Gottesdienst mit Kinderbetreuung und Kindersonntagsschule
in der Zeppelinstraße 4
Backkurs für Eltern (oder Großeltern) und Kinder: Samstag,
24. April, 10 bis 13 Uhr, Eichendorffschule
Vorher - nachher: ein neuer Typ: Freitag, 30. April,
19 bis 22 Uhr, Eichendorffschule
Wildkräuterwanderung in Gottmadingen »Wir schmecken
den Frühling«: Mittwoch, 23. Juni, 17 bis 20 Uhr, Treffpunkt
Parkplatz Schwimmbad
Hefe - Biskuit - Blitzkuchen: Freitag, 16. Juli, 18 bis 22 Uhr, Eichendorffschule
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Gottmadingen aktuell
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