Nr. 13 - Gottmadingen
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Nr. 13 - Gottmadingen
Amtsblatt für Gottmadingen mit den Ortsteilen Randegg, Bietingen, Ebringen 18. Jahrgang Nr. 13 1. April 2010 Öffnungszeiten Rathaus : Gottmadingen aktuell An Gründonnerstag Einen Tag später vormittags offen Gottmadingen. Aufgrund der Gottmadingen. Das Rathaus Gottmadingen ist heute, Gründonnerstag, 1. April, bis 12 Uhr geöffnet. Die Sprechstunden am Nachmittag entfallen an diesem Tag. Osterfeiertage erscheint die nächste Ausgabe von Gottmadingen aktuell erst am Freitag, 9. April. Anzeigen- und Redaktionsschluss hierfür ist Dienstag, 6. April, 12 Uhr. Musikverein Bietingen Osterfunken Schwarzwaldverein Bietingen. Mittlerweile ist der »Osterfunken« zu einem Ereignis für die ganze Familie geworden. Er findet am Ostersonntag, 4. April, ab 17 Uhr in Bietingen oberhalb des Sportplatzes statt. Nach einem gemütlichen Sonntagsspaziergang kann die ganze Familie den Abend beim MV Bietingen mit Glühwein, Kinderpunsch, Getränken, Grillwürsten und Spareribs vom Holzkohlengrill ausklingen lassen. Sobald die Dunkelheit eingebrochen, ist wird ein großes Feuer entzündet, das eine ganz besondere Atmosphäre bietet. Der Musikverein Bietingen freut sich auf zahlreiche Besucher. Start in den Frühling Gottmadingen. Die Radgruppe des Schwarzwaldvereines Gottmadingen lädt zur ersten Tour ein. Zum Start »Rund um Gottmadingen« (Streckenlänge: bequeme 32 Kilometer) treffen sich die Teilnehmer am Donnerstag, 8. April, um 14 Uhr am Parkplatz der Firma Heinemann. Gäste sind willkommen. Info bei Irmtraud Rath, Tel. 07731/72874. Am Dienstag, 6. April, findet für Vorstand, Wanderführer und interessierte Mitglieder um 19:30 Uhr das Vierteljahrestreffen im Siedlerheim Gottmadingen statt. Mit zwei großen Ausstellungen im Hegau wird das Lebenswerk des Singener Künstlers Felix Droese anlässlich seines 60. Geburtstags gewürdigt. Im Engener Museum sind seit Freitagabend Bilder, farbige Arbeiten und Grafiken zu sehen, im Schloss Randegg zeigt Galerist Titus Koch Bilder, Papierschnitte und Skulpturen des Künstlers. Obwohl als Retrospektive angelegt, sieht Felix Droese in den beiden großen Ausstellungen keinen Endpunkt: »Das Schlimmste was passieren kann, ist, dass Schluss ist«, so der Künstler. Sich immer wieder neu zu erfinden - das zieht sich durch das Werk Droeses und das ist seine Intention: »Es empört den Sammler und die Gesellschaft am meisten, wenn der Künstler umschwenkt«, so Droese. Er selbst ist dieser Maxime gefolgt, was die große Spannbreite seiner Kunst erklärt. Die Ausstellung in Engen ist von Karfreitag bis Ostermontag jeweils von 10 bis 17 Uhr geöffnet, ansonsten von 14 bis 17 Uhr. In Schloss Randegg sind die Ausstellungsräume samstags und sonntags von 13 bis 18 Uhr geöffnet. Ein Besuch ist auch nach Vereinbarung unter Telefon 07734/97255 möglich. Über die Ausstellungseröffnungen wird in der nächsten Ausgabe von Gottmadingen aktuell berichtet. Foto: Rauser Evang. Kirchengemeinde Krabbelgottesdienst Einmal mehr begeisterte Michael Wieland mit seiner Zaubershow am 17. März die etwa 40 Kinder, die in die Gemeindebücherei Gottmadingen gekommen waren. Mittels ihrer mitgebrachten Zauberstäbe halfen sie dem Waschbären Robbie, sein Zauberhalsband aus dem Zauberwald zurück zu bekommen. Glänzende Augen und offene Münder verfolgten die Zauberkunststücke, die M. Wieland mit Hilfe der Kinder vollbrachte. Nach einer guten Stunde Zaubern, Spielen und Singen konnten die Eltern ihre kleinen Zauberer wieder abholen. Gottmadingen. Am Ostermontag, 5. April, 11 Uhr, findet ein österlicher Krabbelgottesdienst statt, zu dem alle Kleinen und Großen, Dicken und Dünnen, Klugen und nicht ganz so Schlauen eingeladen sind. Es soll gemeinsam Ostern gefeiert werden unter dem Motto »Wie das Leben entsteht …«. Auch der Teddy wird dabei sein und fragen: »Warum feiern wir eigentlich Ostern? Und was hat das mit dem Osterhasen zu tun?«. SCHREIBWAREN KÖRNER Büro-, Schreibund Schulbedarf Presse, Tabak POSTAGENTUR Anneliese-Bilger-Platz 2 gegenüber dem Sudhausturm 78244 Gottmadingen Tel. (07731) 189 801 Mo. - Fr. 8.30 - 12.30 und 14 - 18 Uhr Sa. 9 - 12.30 Uhr Seite 2 Gottmadingen aktuell Jugendarbeit trägt Früchte Donnerstag, 1. April 2010 Öffentliche Bekanntmachung FFW Bietingen ist wichtiger Bestandteil der Gemeinde Bietingen. In der Jahreshauptversammlung der FFW Bietingen verlas nach der Begrüßung der Gäste durch Abteilungskommandant Thomas Bergmann und der Totenehrung Schriftführer Sebastian Nadj das Jahresprotokoll. Kassier Gunnar Egger wurde nach dem Kassenbericht durch die Versammlung die Entlastung ausgesprochen. Der Probenbesuch lag im vergangenen Jahr bei 83 Prozent. Den sechs Kameraden Gunnar Egger, Bernd Hofmann, Erwin Nadj, Sebastian Nadj, Christian Bohnenstengel und Thomas Bergmann wurde für 100-prozentigen Probenbesuch ein Präsent überreicht. In seinem Bericht bedankte sich Abteilungskommandant Bergmann bei der Gemeinde, seinem Führungsteam und seiner Mannschaft. Der stellvertretende Gesamtkommandant Ha- Abfuhrtermine rald Mehlich beförderte Monika Nadj zur Oberfeuerwehrfrau und Michael Weber zum Oberfeuerwehrmann. Dann überreichte er den drei jungen Kameraden Nico Betrendes, Michael Ruh und Christoph Vonderach die Urkunden zur erfolgreich absolvierten Truppmann- und Sprechfunkerausbildung. Er bedankte sich für die gute Zusammenarbeit und denn tollen Probenbesuch. Bürgermeister Dr. Michael Klinger bestätigte, dass die Feuerwehr ein wichtiger Bestandteil der Gemeinde ist und lobte die hervorragende Jugendarbeit. Er dankte auch der Bietinger Jugend, dass sie sich in der Abteilungswehr engagiert. Zum Abschluss richtete der stellvertretende Abteilungskommandant Bernd Hofmann seinen Dank im Namen der ganzen Abteilung an Abteilungskommandant Thomas Bergmann. Abfuhrter Bebauungsplan »Rattenäcker – Teilbereich Obere Lindenstraße« frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Der Gemeinderat der Gemeinde Gottmadingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17. November 2009 beschlossen, den Bebauungsplan »Rattenäcker – Teilbereich Obere Lindenstraße« aufzustellen. Der Beschluss mit Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs wurde am 3. Dezember 2009 bekannt gemacht. Ziel des Bebauungsplanes ist es, eine städtebaulich sinnvolle Neuordnung des Gebietes durchzuführen. Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen die vorhandenen städtebaulichen Missstände beseitigt werden, die durch die Aufgabe der ursprünglich vorhandenen gewerblichen Nutzungen entstanden sind. Durch den Bebauungsplan kommt es zu einer städtebaulich sinnvollen, innerörtlichen Nachverdichtung. Der Nutzungsschwerpunkt wird auf Wohnen und Gewerbe liegen, wobei Vergnügungsstätten nicht zulässig sein werden. Um die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die möglichen Auswirkungen zu informieren sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben, findet eine Informationsveranstaltung am Donnerstag, 8. April 2010 um 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Johann-Georg-Fahr-Straße 10, 78244 Gottmadingen statt. Gottmadingen, 1. April 2010 Biomüll Do., 1. April, Gottmadingen und Ortsteile Blaue Tonne Di., 6. April, Gottmadingen und Ortsteile Grünschnittannahme Sa., 10. April, Gottmadingen und Ortsteile (siehe Abfallfibel Seite 13) Gelber Sack Do., 22. April, Gottmadingen und Ortsteile Bitte den gelben Sack erst am Abfuhrtag vor die Tür stellen Restmüll Di., 28. April, Gottmadingen und Ortsteile Sammlungen von örtlichen Vereinen und Organisationen Sa., 24. April, Altmaterialsammlung in Randegg durch die Freiwillige Feuerwehr, Abteilung Randegg Elektronikschrott-Kleingeräte-Anlieferung: Radio, Küchengeräte und Ähnliches Fr., 9. April, Gottmadingen, Bauhof (16 bis 18 Uhr) Problemstoff-Sammlung Fr., 18. Juni, Altes Rathaus in Randegg (12.30 bis 14.30 Uhr) Gottmadingen, Bauhof (15 bis 18 Uhr) Anmeldung E-Schrott-Großgeräte, Bildschirme, Kühlgeräte und Ähnliches für das Jahr 2010 Die Anmeldekarten befinden sich im Abfallkalender. Zusendung direkt an den Müllabfuhrzweckverband. Die Entsorgungsmöglichkeit besteht zweimal im Jahr. Anmeldung Sperrmüllabfuhr für das Jahr 2010 Die Anmeldekarten befinden sich im Abfallkalender. Zusendung direkt an den Müllabfuhrzweckverband. Die Anmeldung ist auch über das Internet möglich unter (www.mzv-hegau.de). Die Abfuhrmöglichkeit besteht zweimal im Jahr. Schrottcontainer im Bauhof Annahme von Schrott jeden Freitag von 16 bis 18 Uhr Dr. Michael Klinger Bürgermeister Gemeindebücherei Hauptstr. 22, 78244 Gottmadingen, Tel. 0 77 31 / 97 88-80 e-mail: gemeindebuecherei@gottmadingen.de Unser neues Online-Modul enthält den gesamten Bestand unserer Bücherei. Der Zugriff erfolgt über das Internet! www.gottmadingen.de > Leben in Gottmadingen > Infrastruktur > Bücherei Die Gemeindebücherei macht Osterferien: Donnerstag, 1. April: geschlossen Freitag, 2. April: geschlossen Von Montag, 5. April, bis Freitag, 9. April, bleibt die Gemeindebücherei geschlossen. Ab Montag, 12. April, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten Montag 14.00 - 17.00 Uhr Dienstag 15.00 - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9.00 - 10.30 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 15.00 - 18.00 Uhr Donnerstag, 1. April 2010 Gottmadingen aktuell Seite 3 Terminplaner vom 1. bis 8. April Sonntag, 4. April: 20 Uhr, Ostertheater, Grenzlandhalle, Musikverein Randegg 17 Uhr Frühjahrsfeuer »Osterfunken«, beim Sportplatz in Bietingen, Musikverein Bietingen Montag, 5. April: Osterhasenschießen, Schützenhaus Randegg, Schützenclub Randegg 9 Uhr Osterwanderungen, Gailingen und Umgebung mit Einkehr, Treffpunkt Feuerwehrhaus mit Pkw, Schwarzwaldverein Ein neuer Wasserzähler wurde kurz hinter dem alten Zollhaus installiert. Gemeindepräsident Rudolf Tappolet aus Buch und Bürgermeister Dr. Michael Klinger stellten zusammen mit dem Gottmadinger Wassermeister vergangene Woche das Zählwerk vor. Inzwischen versorgt Gottmadingen die Nachbargemeinde Buch mit mehreren tausend Kubikmetern Wasser pro Jahr. Bild: Rauser Mehrere tausend Kubikmeter Neuer Wasserzähler für die Bucher Wasserleitung Gottmadingen/Buch hol. Schon seit 16 Jahren erhält die Nachbargemeinde Buch im Kanton Schaffhausen Wasser von Gottmadingen. 1994 wurde eine Leitung gelegt, um das 300-Seelen-Dorf in knappen Zeiten versorgen zu können. Nun wurde ein neuer Wasserzähler kurz hinter dem alten Zollhaus installiert. Gemeindepräsident Rudolf Tappolet aus Buch und Bürgermeister Dr. Michael Klinger stellten zusammen mit dem Gottmadinger Wassermeister vergangene Woche das Zählwerk vor. Zu Anfang ging es laut Klinger nur um einige hundert Kubikmeter pro Jahr, die der Schweizer Weiler bezog. Mittlerweile beläuft sich die Summe auf mehrere tausend Kubikmeter. Grund genug für Wassermeister Andreas Meissner, die Technik auf den neuesten Stand zu bringen. Künftig misst ein elektronischer Fühler die Wassermenge, die über die Grenze läuft, die Daten werden im Computersystem im Wasserwerk erfasst. »So können große Mengen Wasser, etwa bei einem Rohrbruch sofort erkannt werden«, erläuterte Meissner. Beide Gemeinden be- teiligen sich an den Kosten für die technische Aufrüstung. Gemeindepräsident Rudolf Tappolet lobte die reibungslose und gute Versorgung durch die deutsche Gemeinde: »Das war ein historischer Moment 1994. Als von der GWP (Generelle Wasserversorgungsplanung) noch keine Rede war, haben wir einen Verbund über die Landesgrenzen zustande gebracht«. Damit hätte Buch als kleine Gemeinde einen starken Rückhalt. Zwar verfüge Buch über eigene Quellen. »Diese gehen in den Trockenzeiten aber stark zurück, im Sommer versiegen sie sogar«. Für Trinkwasser würde die Versorgung zwar reichen, aber für den Löschwasserdruck sei die Menge zu niedrig. Deshalb sei für Buch auch ein neuer, höherer Hochbehälter geplant. 1,7 Millionen Schweizer Franken würden aufgewendet. »Wasser ist die Grundlage des Lebens, das ist eine gute Investition«, so Tappolet. Auch für den neuen Wasserzähler hatte der Gemeindepräsident die Summe gleich mitgebracht: »Weil das in den Banken ja nicht das Wahre ist«, so Tappolet schmunzelnd. Vom 10. April bis 6. Juni hommer wieder uf! 1. Mai Uhr 0 ab 11.0 t e n f geöf Do gits Moscht und jetzt auch eigenen Wein Öffnungszeiten: Di. - Fr. ab 18 Uhr Samstag ab 16 Uhr Sonn- und Feiertag ab 11 Uhr Montag Ruhetag Es lädt herzlich ein: Fam. Buhl, Hofgut Homboll 78247 Weiterdingen, Tel. 0 77 39 / 2 36, Fax 14 85 Beratung, Service, Erfahrung – Michael Binder ist Ihr Partner für den Raum Engen/Gottmadingen bei Reithinger Immobilien. Tel 07731-9077-0 www.reithinger.de Immobilien seit 1957 3 Zi.-ETW in Gottmadingen Baugrundstücke in Hilzingen Wfl. knapp 80 m², 1. OG mit Balkon, EBK, separates WC, Keller und Garage. Hochwertig renoviert! € 89.000,- 404 m² bis 626 m² Grundstücksgröße, ruhige und attraktive Wohnlage. 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März 2010 die nachstehende Friedhofsordnung beschlossen: b) während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe Arbeiten auszuführen, c) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigterweise zu betreten, d) Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde, e) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern, f) Waren und gewerbliche Dienste anzubieten, I. Allgemeine Vorschriften g) Druckschriften zu verteilen. Ausnahmen können zugelassen werden, soweit sie mit dem Zweck §1 des Friedhofs und der Ordnung auf ihm zu vereinbaren sind. Widmung (1) Der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Er (3) Totengedenkfeiern auf dem Friedhof bedürfen der Zustimdient der Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner und der mung der Gemeinde. Sie sind spätestens vier Tage vorher anzuin der Gemeinde verstorbenen oder tot aufgefundenen Personen melden. ohne Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz Verstorbener, §4 sowie für Verstorbene, für die ein Wahlgrab nach § 12 zur VerfüGewerbliche Betätigung auf dem Friedhof gung steht. In besonderen Fällen kann die Gemeinde die Bestattung anderer Verstorbener zulassen. Der Friedhof dient auch der (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige GewerbetreibenBestattung von Totgeburten und Fehlgeburten, falls ein Elternteil de bedürfen für die Tätigkeit auf dem Friedhof der vorherigen Zulassung durch die Gemeinde. Sie kann den Umfang der Tätigkeiten Einwohner der Gemeinde ist. (2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften festlegen. (2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die fachüber die Bestattung auch für die Beisetzung von Aschen. (3) Das Gemeindegebiet wird in folgende Bestattungsbezirke ein- kundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Die Gemeinde kann für die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverläsgeteilt: a) Bestattungsbezirk des Friedhofs Gottmadingen; er umfasst sigkeit geeignete Nachweise verlangen, insbesondere dass die Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit nach dem Handdas Gebiet des Kernorts Gottmadingen b) Bestattungsbezirk des Friedhofs Bietingen; er umfasst das werksrecht erfüllt werden. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. Gebiet des Ortsteils Bietingen c) Bestattungsbezirk des Friedhofs Ebringen; er umfasst das (3) Die Gewerbetreibenden und ihre Beauftragten haben diese Friedhofsordnung und die dazu ergangenen Regelungen zu beGebiet des Ortsteils Ebringen d) Bestattungsbezirk des Friedhofs Randegg; er umfasst das achten. (4) Die Gewerbetreibenden dürfen die Friedhofswege nur zur AusGebiet des Ortsteils Randegg. übung ihrer Tätigkeit und nur mit geeigneten Fahrzeugen befahDie Verstorbenen sind auf dem Friedhof des Bestattungsbezirks zu ren. Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur vorbestatten bzw. beizusetzen, in dem sie zuletzt ihren Wohnsitz übergehend oder nur an den dafür bestimmten Stellen gelagert hatten, sofern sie nicht bei ihrem Tod ein Recht auf Bestattung werden. Bei Beendigung der Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerbzw. Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte eines anderen plätze wieder in den früheren Zustand zu bringen. (5) Bei Gewerbetreibenden, die gegen die Vorschriften der AbsätFriedhofs hatten. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. Ist im Folgenden dieser Satzung von »Friedhof« die Rede, findet ze 3 und 4 verstoßen, oder bei denen die Voraussetzungen des Abdie Vorschrift auf alle unter Absatz 3 Buchstaben a bis d genann- satz 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, kann die Gemeinde die Zulassung widerrufen. ten Friedhöfe Anwendung. (6) Das Verfahren nach Abs. 1 und 2 kann über einen Einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des Gesetzes über Einheitliche AnII. Ordnungsvorschriften sprechpartner für das Land Baden-Württemberg abgewickelt werden; § 42a und §§ 71a bis 71e des Landesverwaltungsverfah§2 rensgesetzes in der jeweils geltenden Fassung finden Anwendung. Öffnungszeiten (1) Der Friedhof darf nur während der Zeit von 7:00 Uhr bis zum III. Bestattungsvorschriften Einbruch der Dunkelheit betreten werden. (2) Die Gemeinde kann das Betreten des Friedhofs oder einzelner §5 Friedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen. Allgemeines (1) Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der §3 Gemeinde anzumelden. Wird eine Bestattung in einer früher erVerhalten auf dem Friedhof (1) Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entspre- worbenen Wahlgrabstätte beantragt, so ist auf Verlangen der Gechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofpersonals sind meinde das Nutzungsrecht nachzuweisen. (2) Ort und Zeit der Bestattung werden von der Gemeinde festgezu befolgen. setzt. Wünsche der Hinterbliebenen und der Geistlichen werden (2) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet: nach Möglichkeit berücksichtigt. a) Die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausge(3) An Sonn- und Feiertagen werden keine, an Samstagen werden nommen Kinderwagen und Rollstühle sowie Fahrzeuge nur in besonders begründeten Ausnahmefällen Bestattungen der Gemeinde und der für den Friedhof zugelassenen vorgenommen. Gewerbetreibenden, Donnerstag, 1. April 2010 Gottmadingen aktuell §6 Särge (1) Särge dürfen höchstens 2,05 m lang und 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in besonderen Fällen größere Särge erforderlich, so ist die Zustimmung der Gemeinde einzuholen. (2) Särge, Sargausstattungen sowie Urnen für Bestattungen im Erdbereich müssen aus Materialien bestehen, die während der Ruhezeit im Erdboden verrotten. §7 Ausheben der Gräber (1) Die Gemeinde lässt die Gräber ausheben und zufüllen. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. §8 Ruhezeit Die Ruhezeit der Leichen und Aschen auf den Friedhöfen Gottmadingen, Bietingen und Ebringen sowie der Aschen auf dem Friedhof Randegg beträgt 25 Jahre; die Ruhezeit der Leichen auf dem Friedhof Randegg beträgt 40 Jahre. Sie beträgt bei Leichen von Kindern, die vor Vollendung des zweiten Lebensjahres gestorben sind, bei Fehlgeburten und Totgeburten auf den Friedhöfen Gottmadingen, Bietingen und Ebringen 6 Jahre, auf dem Friedhof Randegg 10 Jahre; und bei Leichen von Kindern, die vor Vollendung des zehnten Lebensjahres gestorben sind auf den Friedhöfen Gottmadingen, Bietingen und Ebringen 10 Jahre, auf dem Friedhof Randegg 16 Jahre. §9 Umbettungen (1) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Gemeinde. Bei Umbettungen von Leichen wird die Zustimmung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, in den ersten 7 Jahren der Ruhezeit auf den Friedhöfen Gottmadingen, Bietingen und Ebringen sowie in den ersten 12 Jahren der Ruhezeit auf dem Friedhof Randegg nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses oder eines besonderen Härtefalls erteilt. Umbettungen aus einem Reihengrab in ein anderes Reihengrab oder aus einem Urnenreihengrab in ein anderes Urnenreihengrab sind innerhalb der Gemeinde nicht zulässig. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder Aschenreste dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Gemeinde in belegte Grabstätten umgebettet werden. (3) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist bei Umbettungen aus einem Reihengrab oder einem Urnenreihengrab der Verfügungsberechtigte, bei Umbettungen aus einem Wahlgrab oder einem Urnenwahlgrab der Nutzungsberechtigte. (4) In den Fällen des § 23 Absatz 1 Satz 3 dieser Satzung und bei Entziehung von Nutzungsrechten nach § 23 Absatz 1 Satz 4 dieser Satzung können Leichen oder Aschen, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von Amts wegen in ein Reihengrab oder in ein Urnenreihengrab umgebettet werden. Im übrigen ist die Gemeinde bei Vorliegen eines zwingenden öffentlichen Interesses berechtigt, Umbettungen vorzunehmen. (5) Die Umbettungen lässt die Gemeinde durchführen. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. (6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an Seite 5 benachbarten Grabstätten und an Anlagen durch eine Umbettung entstehen, haben die Antragsteller zu tragen, es sei denn, es liegt ein Verschulden der Gemeinde vor. (7) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. IV. Grabstätten § 10 Allgemeines (1) Die Grabstätten sind im Eigentum des Friedhofträgers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. (2) Auf dem Friedhof werden folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt: a) Reihengräber in Reihengrabfeldern, in gärtnergepflegten Grabfeldern und in Rasengrabfeldern b) Urnenreihengräber in Urnengrabfeldern, in gärtnergepflegten Grabfeldern und in Rasengrabfeldern c) Wahlgräber in Wahlgrabfeldern, in gärtnergepflegten Grabfeldern und in Rasengrabfeldern d) Urnenwahlgräber in Urnengrabfeldern, in gärtnergepflegten Grabfeldern und in Rasengrabfeldern e) Ehrengräber für verdiente Bürger (Ehrenbürger). (3) Ein Anspruch auf Überlassung einer Grabstätte in bestimmter Lage sowie auf die Unveränderlichkeit der Umgebung besteht nicht. (4) Grüfte und Grabgebäude sind nicht zugelassen. (5) Die Gemeinde stellt darüber hinaus a) auf dem Friedhof Felder für die anonyme Beisetzung von Urnen, b) auf dem Friedhof Gottmadingen ein Feld für die anonyme Beisetzung von Fehlgeburten und Totgeburten zur Verfügung. § 11 Reihengräber (1) Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, für die Bestattungen von Fehlgeburten und Totgeburten und für die Beisetzung von Aschen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer nach § 8 dieser Satzung (Nutzungszeit) zugeteilt werden. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nicht möglich. Verfügungsberechtigter ist in nachstehender Reihenfolge a) wer für die Bestattung sorgen muss (§ 31 Absatz 1 Bestattungsgesetz), b) wer sich dazu verpflichtet hat, c) der Inhaber der tatsächlichen Gewalt. (2) Auf dem Friedhof werden ausgewiesen: a) für Erdbestattungen - Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr, - Reihengrabfelder für Verstorbene vom vollendeten 10. Lebensjahr ab, - Rasengrabfelder b) für die Beisetzung von Aschen - Reihengrabfelder, - Rasengrabfelder c) gärtnergepflegte Grabfelder für Erdbestattungen und Beisetzung von Aschen. (3) In jedem Reihengrab darf nur eine Bestattung bzw. Beisetzung vorgenommen werden. Zulässig ist eine weitere Urnenbeisetzung, sofern die bei der Erstbelegung eingeräumte Nutzungszeit durch die erforderliche Mindestruhezeit nach § 6 Absatz 1 Bestattungsgesetz eingehalten wird. (4) Ein Reihengrab kann auch nach Ablauf der Nutzungszeit nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn dadurch nicht die Abräumung des betreffenden Grabfeldes beeinträchtigt wird. (5) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Nutzungszeiten wird drei Monate vorher ortsüb- Seite 6 Gottmadingen aktuell Donnerstag, 1. April 2010 werden. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. (12) Das Nutzungsrecht endet 25 Jahre nach der letzten Bestellung, falls es nicht erneut verliehen wird. Dies kommt insbesondere bei noch lebenden Ehegatten in Betracht. Ansonsten gelten die Vorschriften des § 12 Absatz 2 und 4 dieser Satzung. (13) Mehrkosten, die der Gemeinde beim Ausheben des Grabes zu einer weiteren Bestattung durch die Entfernung von Grabmalen, § 12 Fundamenten und sonstigen Grabausstattungen entstehen, hat Wahlgräber (1) Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen und die Bei- der Nutzungsberechtigte zu erstatten, falls er nicht selbst rechtsetzung von Aschen, an denen ein öffentlich-rechtliches Nut- zeitig für die Beseitigung dieser Gegenstände sorgt. zungsrecht verliehen wird. Das Nutzungsrecht wird durch Verleihung begründet. Nutzungsberechtigt ist die durch die Verleihung V. Grabmale und sonstige Grabausstattungen bestimmte Person. (2) Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden auf Antrag für die § 13 Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen. Sie können nur anAuswahlmöglichkeit lässlich eines Todesfalls verliehen werden. Die erneute Verleihung (1) Auf dem Friedhof Gottmadingen werden Grabfelder ohne und eines Nutzungsrechts ist nur auf Antrag möglich. Grabfelder mit Gestaltungsvorschriften, auf den Friedhöfen Bie(3) Das Nutzungsrecht entsteht mit Zahlung der Grabnutzungs- tingen, Ebringen und Randegg nur Grabfelder mit Gestaltungsgebühr. Auf Wahlgräber, bei denen die Grabnutzungsgebühr für vorschriften eingerichtet. das Nutzungsrecht nicht bezahlt ist, sind die Vorschriften über (2) Bei der Zuweisung einer Grabstätte bestimmt der AntragstelReihengräber entsprechend anzuwenden. ler, ob diese in einem Grabfeld mit oder ohne Gestaltungsvor(4) Ein Anspruch auf Verleihung oder erneute Verleihung von schriften (§ 14 und § 15) liegen soll. Entscheidet er sich für ein Nutzungsrechten besteht nicht. Grabfeld mit Gestaltungsvorschriften, so besteht die Verpflich(5) Wahlgräber sind tung, die in Belegungs- und Grabmalplänen für das Grabfeld festa) ein- und zweistellige Einfach- oder Tiefgräber; in Rasen- gesetzten Gestaltungsvorschriften einzuhalten. Wird von dieser grabfeldern sind nur einstellige Einfach- oder Tiefgräber Auswahlmöglichkeit nicht rechtzeitig vor der Bestattung Gemöglich. In einem Tiefgrab sind bei gleichzeitig laufenbrauch gemacht, so kann die Gemeinde die Bestattung in einem den Ruhezeiten nur zwei Bestattungen übereinander Grabfeld ohne Gestaltungsmöglichkeiten durchführen lassen. zulässig. Urnenbeisetzungen sind zusätzlich möglich. b) Urnengräber und Urnenrasengräber mit bis zu § 14 4 Belegungen. Allgemeiner Gestaltungsgrundsatz (6) In gärtnergepflegten Grabfelder sind Erdbestattungen und Ur- Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen der Würde des nenbeisetzungen möglich. Ortes entsprechen. (7) Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung bzw. § 15 Beisetzung nur stattfinden, wenn für diese Bestattung bzw. BeiGrabfelder mit Gestaltungsvorschriften setzung das Nutzungsrecht auf 25 Jahre verlängert worden ist. (1) In Grabfeldern mit Gestaltungsvorschriften müssen nach Ab(8) Der Nutzungsberechtigte soll für den Fall seines Ablebens sei- lauf von zwei Jahren nach der Bestattung bzw. Beisetzung Grabnen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen. Dieser ist aus dem male errichtet werden. Diese und sonstige Grabausstattungen nachstehend genannten Personenkreis zu benennen. Wird keine müssen in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und Anpassung an die oder eine andere Regelung getroffen, so geht das Nutzungsrecht Umgebung erhöhten Anforderungen entsprechen. in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbe- (2) Nachfolgende Gestaltungsvorschriften gelten nicht für Rasennen Nutzungsberechtigten über grabfelder und Kindergräber (§§ 16 und 17). a) auf die Ehegattin oder den Ehegatten, die Lebens(3) Für Grabmale dürfen nur Natursteine, Holz, Schmiedeeisen partnerin oder den Lebenspartner, oder Bronze verwendet werden. b) auf die Kinder, (4) Bei der Gestaltung und der Bearbeitung sind folgende Vorc) auf die Stiefkinder, schriften einzuhalten: d) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer a) Die Grabmale dürfen keinen sichtbaren Sockel haben Väter oder Mütter, b) Schriften, Ornamente und Symbole sind auf das Material, e) auf die Eltern, aus dem das Grabmal besteht, werkgerecht abzustimf) auf die Geschwister, men. Sie müssen gut verteilt und dürfen nicht aufdringg) auf die Stiefgeschwister, lich groß sein. h) auf die nicht unter Buchstabe a bis g fallenden Erben. c) Firmenbezeichnungen dürfen nur unauffällig und nicht Innerhalb der einzelnen Gruppen wird jeweils der Älteste nutauf der Vorderseite des Grabmals angebracht werden. zungsberechtigt. Das gleiche gilt beim Tod eines Nutzungsbe- (5) Auf den Grabstätten sind nicht zulässig, Grabmale und Grabrechtigten, auf den das Nutzungsrecht früher übergegangen war. ausstattungen (9) Jeder, auf den ein Nutzungsrecht übergeht, kann durch Erkläa) mit in Zement aufgesetztem figürlichem oder ornamenrung gegenüber der Gemeinde auf das Nutzungsrecht verzichten; talem Schmuck, dieses geht auf die nächste Person in der Reihenfolge des Absatz 8 b) mit Farbanstrich auf Stein, Satz 3 über. (6) Auf Grabstätten für Erdbestattungen sind stehende Grabmale (10) Der Nutzungsberechtigte kann mit Zustimmung der Gemein- bis zu folgenden Größen zulässig: de das Nutzungsrecht auf eine der in a) auf Einzelgräbern und Einzeltiefgräbern bis zu 0,70 m² Absatz 8 Satz 3 genannten Person übertragen. Ansichtsfläche und 0,90 m Höhe im Mittel, (11) Der Nutzungsberechtigte hat im Rahmen dieser Friedhofsb) auf mehrstelligen Wahlgräbern bis zu 1,35 m² Ansichtsordnung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der fläche und 0,90 m Höhe im Mittel. Wahlgrabstätte bestattet zu werden und über die Bestattung so- (7) Auf Urnengrabstätten sind stehende Grabmale bis zu 0,50 m² wie über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu Ansichtsfläche und 0,70 m Höhe im Mittel zulässig. entscheiden. Verstorbene, die nicht zu dem Personenkreis des Ab- (8) Stelen sind bis zu einer maximalen Breite von 0,45 m bei einer satz 8 Satz 3 gehören, dürfen in der Grabstätte nicht bestattet maximalen Höhe von lich oder durch Hinweise auf dem betreffenden Grabfeld bekanntgegeben. (6) Absätze 1 sowie 3 bis 5 gelten auch für Urnenreihengräber entsprechend. Urnenreihengräber werden sowohl in Urnen- als auch in Rasengrabfeldern ausgewiesen. Donnerstag, 1. April 2010 Gottmadingen aktuell a) 1,40 m auf Einzelgräbern b) 1,50 m auf Doppelgräbern zulässig. Die Stärke muss zwischen 0,16 m und 0,30 m betragen. Bei Naturstelen (Basalt o. ä.) ist eine Stärke bis 0,50 m zulässig. (9) Kreuze sind bis zu einer maximalen Höhe der Oberkante der Querungsarme a) auf Erdbestattungsgräbern bis 1,10 m und b) auf Urnengräbern bis 0,60 m zulässig. (10) Liegende Grabmale sind nur bis zu einer Größe von maximal 40 % der Fläche der Grabstätte zulässig. Das bedeutet, dass liegende Grabmale eine maximale Fläche von a) 0,43 m² auf Urnengräbern, b) 2,02 m² auf zweistelligen Wahlgräbern für Erdbestattungen und c) 0,86 m² auf einstelligen Wahlgräbern und Reihengräbern für Erdbestattungen haben dürfen. Sie dürfen nur flach oder flach geneigt auf die Grabstätte gelegt werden; sie sind nicht in Verbindung mit stehenden Grabmalen zulässig. (11) Grabeinfassungen jeder Art sind nicht zulässig, soweit die Gemeinde die Grabzwischenwege in den einzelnen Grabfeldern mit Trittplatten belegt. (12) Die Gemeinde kann unter Berücksichtigung der Gesamtgestaltung des Friedhofs und im Rahmen von Absatz 1 Ausnahmen von den Vorschriften der Absätze 2 bis 10 und auch sonstige Grabausstattungen zulassen. § 16 Rasengrabfelder (1) Grabmale haben den in § 15 genannten Vorschriften mit folgenden Einschränkungen zu entsprechen: a) Es dürfen nur Natursteine verwendet werden. b) Die Grabsteine dürfen nicht poliert werden. c) Die Maße der Grabsteine werden einheitlich auf 0,70 (Höhe) x 0,40 (Breite) x 0,15 m (Tiefe) festgelegt. Ein Überschreiten der Maße ist ausgeschlossen. Die festgesetzten Maße sind jeweils in mindestens einem Punkt einzuhalten. d) Liegende Grabmale sind nicht zulässig. e) Es sind keine Ausnahmeregelungen möglich. (2) Für die Grabstätte ist ausschließlich die Gemeinde, für das Grabmal der Verfügungsberechtigte verantwortlich. (3) Die Grabbepflanzungen und die Grabpflege werden ausschließlich durch die Gemeinde oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen vorgenommen. (4) Es ist nicht erlaubt, auf Gräbern in diesen Rasengrabfeldern Grabschmuck anzubringen. Insbesondere ist es nicht zulässig, dort Pflanzschalen, Blumensträuße u. ä. aufzustellen. § 17 Kindergräber (1) Grabmale haben den in § 15 genannten Vorschriften mit folgenden Einschränkungen bzw. Ergänzungen zu entsprechen: (2) Es sind stehende Grabmale bis zu 0,40 m² Ansichtsfläche und 0,70 m Höhe im Mittel zulässig. (3) Stelen sind bis zu einer maximalen Breite von 0,40 m bei einer maximalen Höhe von 1,20 m zulässig. Die Stärke muss zwischen 0,16 m und 0,30 m betragen. (4) Kreuze sind bis zu einer maximalen Höhe der Oberkante der Querungsarme bis 0,60 m zulässig. (5) Liegende Grabmale sind nur bis zu einer Größe von maximal 40 % der Fläche der Grabstätte zulässig. Das bedeutet, dass liegende Grabmale eine maximale Fläche von 0,45 m² haben dürfen. Sie dürfen nur flach oder flach geneigt auf die Grabstätte gelegt werden; sie sind nicht in Verbindung mit stehenden Grabmalen zulässig. (6) Grabeinfassungen sind nur ebenerdig zulässig. Seite 7 § 18 Genehmigungserfordernis (1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Ohne Genehmigung sind bis zur Dauer von zwei Jahren nach der Bestattung oder Beisetzung provisorische Grabmale als Holztafeln bis zur Größe von 15 cm x 30 cm und Holzkreuze zulässig. (2) Dem Antrag ist die Zeichnung über den Entwurf des Grabmals im Maßstab 1:10 zweifach beizufügen. Dabei sind das zu verwendende Material, seine Bearbeitung, der Inhalt und die Anordnung der Schrift, der Ornamente und der Symbole sowie der Fundamentierung anzugeben. Soweit erforderlich, kann die Gemeinde Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab 1:1 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung und der Form verlangen. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells oder das Aufstellen einer Attrappe auf der Grabstätte verlangt werden. Im Antrag muss der ausführende Handwerksbetrieb die Standfestigkeit des Grabmals für den Zeitraum der Nutzungsdauer des Grabes garantieren. (3) Die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen Grabausstattungen bedürfen ebenfalls der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Absatz 2 gilt entsprechend. (4) Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige Grabausstattung nicht innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Genehmigung errichtet worden ist. (5) Die Grabmale sind so zu liefern, dass sie vor ihrer Aufstellung von der Gemeinde überprüft werden können. § 19 Standsicherheit Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen standsicher sein. Sie sind in ihrer Größe entsprechend nach den allgemeinen anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und zu befestigen. Steingrabmale dürfen folgende Mindeststärken nicht unterschreiten: a) bis 1,20 m Höhe: 14 cm, b) bis 1,40 m Höhe: 16 cm, c) ab 1,40 m Höhe: 18 cm. Im Genehmigungsantrag muss der ausführende Handwerksbetrieb die Standsicherheit des Grabmals für den Zeitraum der Nutzungsdauer des Grabes garantieren (siehe auch § 18 Absatz 2 dieser Satzung). § 20 Unterhaltung (1) Die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen sind dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten und entsprechend zu überprüfen. Verantwortlich dafür ist bei Reihengrabstätten und Urnenreihengrabstätten der Verfügungsberechtigte, bei Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte. (2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen und sonstigen Grabausstattungen gefährdet, so sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzug kann die Gemeinde auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z. B. Umlegung von Grabmalen, Absperrungen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Gemeinde nicht innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, so ist die Gemeinde berechtigt, dies auf Kosten des Verantwortlichen zu tun oder nach dessen Anhörung das Grabmal oder die sonstige Grabausstattung zu entfernen. Die Gemeinde bewahrt diese Sachen drei Monate auf. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein sechswöchiger Hinweis auf der Grabstätte. Seite 8 Gottmadingen aktuell § 21 Entfernung (1) Grabmale und sonstige Grabausstattungen dürfen vor Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gemeinde von der Grabstätte entfernt werden. (2) Nach Ablauf des Nutzungsrechts sind die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen zu entfernen. Wird diese Verpflichtung trotz schriftlicher Aufforderung der Gemeinde innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist nicht erfüllt, so kann die Gemeinde die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen im Wege der Ersatzvornahme nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz selbst entfernen; § 20 Absatz 2 Satz 5 dieser Satzung ist entsprechend anwendbar. Die Gemeinde bewahrt diese Sachen drei Monate auf. Donnerstag, 1. April 2010 Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. In dem Entziehungsbescheid ist der Nutzungsberechtigte aufzufordern, das Grabmal und die sonstigen Grabausstattungen innerhalb von drei Monaten nach Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheids zu entfernen. (2) Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Absatz 1 Satz 1 entsprechend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so kann die Gemeinde den Grabschmuck entfernen. (3) Zwangsmaßnahmen nach Absatz 1 und 2 sind dem Verantwortlichen vorher anzudrohen. VII. Benutzung der Leichenhalle § 24 (1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung. Sie darf nur in Begleitung eines Angehörigen des FriedVI. Herrichten und Pflege der Grabstätte hofpersonals oder mit Zustimmung der Gemeinde betreten werden. § 22 (2) Sofern keine gesundheitlichen oder sonstigen Bedenken beAllgemeines (1) Alle Grabstätten müssen der Würde des Ortes entsprechend stehen, können die Angehörigen den Verstorbenen während der hergerichtet und dauernd gepflegt werden. Verwelkte Blumen festgesetzten Zeiten sehen. und Kränze sind von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulagern. VIII. Haftung, Ordnungswidrigkeiten (2) Die Höhe und die Form der Grabhügel und die Art ihrer Gestaltung sind dem Gesamtcharakter des Friedhofs, dem besonderen § 25 Charakter des Friedhofsteils und der unmittelbaren Umgebung Obhuts- und Überwachungspflicht, Haftung anzupassen. Bei Plattenbelägen zwischen den Gräbern (§ 15 Ab- (1) Der Gemeinde obliegen keine über die Verkehrssicherungssatz 11 dieser Satzung) dürfen die Grabbeete nicht höher als die pflicht hinausgehenden Obhuts- und Überwachungspflichten. Platten sein. Die Grabstätten dürfen nur mit solchen Pflanzen be- Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch nichtsatzungspflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen An- gemäße Benutzung des Friedhofs, seiner Anlagen und Einrichtunlagen nicht beeinträchtigen. gen, durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Im übrigen Die Bepflanzung darf die zulässige Höhe für Grabmale nicht über- haftet die Gemeinde nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. schreiten und ist bei Bedarf entsprechend zu kürzen und zurück- Die Vorschriften über Amtshaftung bleiben unberührt. zuschneiden. (3) Für das Herrichten und für die Pflege der Grabstätten hat mit (2) Verfügungsberechtigte und Nutzungsberechtigte haften für Ausnahme der Grabstätten in den Rasengrabfeldern der nach § 20 die schuldhaft verursachten Schäden, die infolge einer unsachgeAbsatz 1 dieser Satzung Verantwortliche zu sorgen. Die Verpflich- mäßen oder den Vorschriften der Friedhofsatzung widerspretung erlischt erst mit dem Ablauf des Nutzungsrechts. chenden Benutzung oder eines mangelhaften Zustands der (4) Die Grabstätten müssen innerhalb von sechs Monaten nach Grabstätten entstehen. Sie haben die Gemeinde von Ersatzander Belegung hergerichtet sein. sprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend (5) Die Grabstätten sind nach Ablauf des Nutzungsrechts abzu- gemacht werden. Gehen derartige Schäden auf mehrere Verfüräumen. § 21 Absatz 2 Satz 2 und 3 dieser Satzung gilt entspre- gungsberechtigte oder Nutzungsberechtigte zurück, so haften chend. diese als Gesamtschuldner. (6) Das Herrichten, die Unterhaltung und jede Veränderung der (3) Absatz 2 findet sinngemäß Anwendung auf die nach § 4 dieser gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätte obliegt aus- Satzung zugelassenen Gewerbetreibenden, auch für deren Beschließlich der Gemeinde. Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtig- dienstete. te sowie die Grabpflege tatsächlich vornehmende Personen sind § 26 nicht berechtigt, diese Anlagen der Gemeinde zu verändern. Ordnungswidrigkeiten (7) In Grabfeldern mit Gestaltungsvorschriften (§ 15 dieser Sat- Ordnungswidrig im Sinne von § 49 Absatz 3 Nr. 2 des Bestatzung) ist die gesamte Grabfläche gärtnerisch zu gestalten. Nicht tungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig zugelassen sind insbesondere Bäume und großwüchsige Sträucher und das Aufstellen von Bänken. 1. den Friedhof entgegen der Vorschrift des § 2 betritt, 2. entgegen § 3 Absatz 2 § 23 a) sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entspreVernachlässigung der Grabpflege chend verhält oder die Weisungen des Friedhofspersonals (1) Wird eine Grabstätte nicht hergerichtet oder gepflegt, so hat nicht befolgt, der Verantwortliche (§ 20 Absatz 1 dieser Satzung) auf schriftlib) die Wege mit Fahrzeugen aller Art befährt che Aufforderung der Gemeinde die Grabstätte innerhalb einer c) während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der jeweils festgesetzten angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Nähe Arbeiten ausführt, Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu d) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen verermitteln, so genügt ein dreimonatiger Hinweis auf der Grabstätunreinigt oder beschädigt sowie Rasenflächen und Grabte. Wird die Aufforderung nicht befolgt, so können Reihengrabstätten unberechtigterweise betritt, stätten und Urnenreihengrabstätten von der Gemeinde abgee) Tiere mitbringt, ausgenommen Blindenhunde, räumt, eingeebnet und eingesät werden. Bei Wahlgrabstätten f) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten und Urnenwahlgrabstätten kann die Gemeinde in diesem Fall die Stellen ablagert, Grabstätte im Wege der Ersatzvornahme nach dem Landesverwalg) Waren und gewerbliche Dienste anbietet, tungsvollstreckungsgesetz in Ordnung bringen lassen oder das h) Druckschriften verteilt. Donnerstag, 1. April 2010 Gottmadingen aktuell 3. eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung ausübt (§ 4 Absatz 1), 4. als Verfügungs- oder Nutzungsberechtigter oder als Gewerbetreibender Grabmale und sonstige Grabausstattungen ohne oder abweichend von der Genehmigung errichtet, verändert (§ 18 Absatz 1 und 3) oder entfernt (§ 21 Absatz 1), 5. Grabmale und sonstige Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält (§ 20 Absatz 1). Seite 9 § 29 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft. (2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Friedhofsordnung vom 5. Juli 2005 außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Rechtsvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unIX. Bestattungsgebühren beachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde gel§ 27 tend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung beErhebungsgrundsatz Für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen gründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorund für die Amtshandlungen auf dem Gebiet des Leichen- und schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung Bestattungswesens werden Gebühren nach der Satzung über die oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen in der jeweils gülGottmadingen, 1. April 2010 tigen Fassung erhoben. X. Übergangs- und Schlussvorschriften § 28 Alte Rechte Die vor dem Inkrafttreten dieser Friedhofsordnung entstandenen Dr. Michael Klinger, Bürgermeister Nutzungsrechte bleiben unberührt. MV Randegg Neuigkeiten auf Homepage Theater: »Alles bestens geregelt« Fundsachenliste Randegg (JS). Die Laienspielgruppe des Musikvereins Randegg wird am 4. April das Lustspiel »Alles bestens geregelt!« in drei Akten aufführen. Angespornt durch die bisherigen Erfolge will sich das Ensemble besonders viel Mühe geben, um das Zwerchfell der Besucher wieder bis aufs Äußerste zu strapazieren. Beginn ist um 20 Uhr in der Grenzlandhalle Randegg. Eintrittskarten gibt es nur an der Abendkasse, Einlass ist ab 19 Uhr. Agenda Kultur + Soziales Spieleabend Gottmadingen. Die Agendagruppe Kultur und Soziales lädt zum Spieleabend für Erwachsene am Dienstag, 6. April, von 19 bis 21 Uhr in die AWO-Begegnungsstätte ein. Siedlergemeinschaft Jahreshauptversammlung Gottmadingen. Die Siedlergemeinschaft Gottmadingen lädt am Samstag, 10. April, um 15 Uhr zur Jahreshauptversammlung ins Siedlerheim in der Donaustraße ein. Auf der Tagesordnung stehen auch Ehrungen und Neuwahlen. Gottmadingen. Wer stets über aktuelle Ereignisse in Gottmadingen informiert werden möchte, sollte sich für den Newsletter der Gemeinde Gottmadingen anmelden. Dies erfolgt über den unten stehenden Link. Mit Angabe des Namens und einer E-Mail-Adresse wird das Abonnement abgeschlossen. Über eine Bestätigungsmail, welche notwendig ist, um Missbrauch vorzubeugen, erfolgt die Aufnahme in die Verteilerliste. Neu auf der Homepage ist die Fundsachenliste. Diese kann direkt auf der Startseite der Rubrik »Rathaus« (siehe weiteren Link unten) oder über den Newsletter abgerufen werden. Wer einen Gegenstand verloren hat, wird eventuell anhand der Liste, die wöchentlich aktualisiert wird, Ein frohes Osterfest und erholsame Stunden in der erwachenden Nafündig. Dieser liegt gegen Nach- tur wünscht das Verlagsteam von Gottmadingen aktuell allen Lesern weis im Fundbüro abholbereit. und Anzeigenkunden. Foto: Löffler Bisher haben sich über 160 Abonnenten angemeldet. Die Gemeindeverwaltung freut sich über weitere zahlreiche Abonnenten, die sich in die Verteilerliste eintragen lassen. 2-Zi.-Wohnung 1. OG, ca. 69 m² m. EBK und Holzfußböden in Hilzingen zu vermieten. KM 350,- € + NK Tel. 0177 / 6 50 92 89 Bauen, Renovieren, Sanieren Als die Firma Pingitore vor 10 Jahren mit 3 Trocknungsgeräten begann, wurde das Trocknungsgeschäft nur als Nebenzweig für die neu gegründete Firma angeboten. Doch im Laufe der Jahre entwickelte sich die Trocknungsabteilung als Hauptgewerk des Unternehmens. Mittlerweile hat sich das Unternehmen zu einem Sanierungsunternehmen entwickelt, das Wasser- und Brandschäden aus einer Hand koordiniert, abwickelt und die notwendigen Arbeiten nach neuester Technik ausführt. Die Firma Pingitore hat mit führenden Gebäudeversicherungen Partnerverträge und ist in unserer Region einer der größtenAnbieter geworden. Im Jahr 2008 wurde eine weitere Niederlassung im Kreis Sigmaringen eröffnet. Mittlerweile sind bei der Firma Pingitore über 20 Mitarbeiter beschäftigt. Durch die kompletteAbwicklung der Wasser- und Brandschäden profitieren auch einige örtlich ansässige Handwerksfirmen. Mit dem Standort in der Zeppelinstr. 10 in Gottmadingen und der Niederlassung in Sigmaringen sowie einem großen Fuhrpark und einer Ausstattung von über 400 Trocknungsgeräten kann die Firma Pingitore auch großeAuftragseingänge schnell und kompetent abwickeln. Donnerstag, 1. April 2010 Gottmadingen aktuell Seite 11 Eine gemütliche Atmosphäre Fa M a Ta ssa le p d ra B ez en rb od ie a e en ra ns ite be rbe tri n lä it c h ge en e Wir bringen Farbe in Ihr Leben Hohackerstraße 17 78244 Gottmadingen-Bietingen (0 77 34) 10 17 Fax: 71 94 HANDY: 0173 / 319 13 90 Tel./FAX: 077 31 / 83 59 64 78244 GOTTMADINGEN Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder seinen Strom aus der Sonne macht? In eine bessere Welt ! Solartechnik Eine individuell nach Maß gestaltet Holztreppe ist ein Blickfang in jedem Wohnhaus. Keine Stangenware bietet da Zimmerermeister Ralf Wik beim Werkstoff Holz. Egal ob aus Ahorn, Buche, Eiche, Esche oder Kirschbaum, der Fachmann hat sich in Sachen Holzbau speziell dem Thema Treppenbau verschrieben und lässt keine Wünsche offen. Auch wenn Ralf Wik natürlich für alle Arbeiten, die mit Holz zu tun haben, wie zum Beispiel Vordächer, Carports, Neubauten oder Innenausbauten, der ideale Ansprechpartner ist, hat sich der Zimmerermeister als Treppenbauer spezialisiert. Stolz verweist er auf seine maßgeschneiderten gewendelten Treppen, deren geschwungene Holzhandläufe vom Antritt bis zum Treppenende ohne Unterbrechung Halt und Sicherheit bieten. »Gerade da, wo der Handlauf am dringendsten benötigt wird, nämlich in den Wendelungen, ermöglichen die Krümmlinge ein durchgängiges Festhalten am Treppengeländer«. Das erspart oftmals einen zweiten Handlauf an der Wand, sofern dieser aus baurechtlichen Gründen nicht notwendig ist. Zur Serviceleistung von Ralf Wik gehören neben einer perfekten Bauplanung auch das Fertigen von Baueingabeplänen und der dazugehörende Schriftverkehr bis hin zur fachgerechten Durchführung des Bauvorhabens getreu seiner Devise: »Alles aus einer Hand – zum Wohle des Kunden«. Ihr Fachbetrieb für Solarstromanlagen Seite 12 Gottmadingen aktuell Donnerstag, 1. April 2010 Für ein ein schönes schönes Heim Heim Für Ausstellung bis Ende April Gezeigt werden Möbel und Raumlösungen für jedermann, unabhängig vom Alter und von einer möglichen Einschränkung in Bewegung, Bedienung oder Benutzung. Mo. - Fr. 9.00 - 18.00 Uhr Sa. 9.00 - 14.00 Uhr (außer Ostersamstag) 78244 Gottmadingen, Kornblumenweg 40 Tel. 0 77 31 / 7 13 17 Fax 7 28 52 www.ideal-moebelbau.com l Baier Fenstermontage Rußlerstr. 23 78244 Bietingen Unsere Leistungen: - Beratung - kostenlos und unverbindlich - Verkauf und Montage von Markenprodukten zu fairen Preisen: Fenster, Haustüren, Rollläden ... und vieles mehr auf Anfrage! 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Kaminsanierungen aller Art Abgasanlagen Kaminaufmauerungen Obere Gießwiesen 18 78247 Hilzingen Tel. 0 77 31 / 8 68 20 Fax 0 77 31 / 86 82 99 Zu Hause wohnen komfortabel und variabel »Projekt RaumWandel« bei Ideal Möbelbau Gottmadingen. In der Ausstellung »RaumWandel« bei Ideal Möbelbau im Kornblumenweg 40 in Gottmadingen stehen Möbel, die komfortabel sind und sich zudem an verändernde gesundheitliche Situationen anpassen. Sie unterstützen bei einem langen Wohnen in den gewohnten Räumen. Die frisch wirkenden Lösungen können jedoch von jedermann genutzt werden. Sie sind unabhängig von einer möglichen Einschränkung in Bewegung, Bedienung oder Benutzung und damit eigentlich generationenübergreifend. Was mit den unterstützenden Funktionen in den Möbeln gemeint ist, zeigt sich zum Beispiel an dem Möbel für den Eingangsbereich einer Wohnung. Wer von Einkauf oder Spaziergang nach Hause kommt, kann hier Platz nehmen für eine kleine Verschnaufpause. Oder einfach Taschen und Koffer abstellen. Wer aus dem Haus will, kann im Sitzen die Schuhe binden, Strickjacke und Handschuhe anziehen. Das Regal ist leicht höhenverstellbar, so dass sowohl im Stehen wie im Sitzen der obere und auch untere Fachboden gut erreichbar sind. Die mechanische Höhenverstellung kann auch bei kompletten Schränken eingesetzt werden. Die Garderobenstange ist zugleich Haltestange. Das Sitzpolster liegt lose auf und bewegt sich bei Drehbewegungen mit. Wer für die Parkbank ein Polster möchte, der nimmt es einfach mit. Ziel war immer, bei den Entwürfen eine Mehrfachnutzung möglich zu machen. Was dem einen als Komfort dient, ist für den anderen eine Unterstützung in der Selbstständigkeit. So auch der Tisch Mehr-Blick. Er macht träumerisches Sitzen und Arbeiten am Fenster möglich, für andere wiederum lockt er, sich mit dem Geschehen vor dem Fenster zu beschäftigen, Sozialkontakte zu pflegen und zu nutzen. Oder der Sitz an der Wand. Ist er in Ruhe, so schmiegt er sich wie eine Skulptur an die Wand und schmückt den langen Flur. Wer sich ausruhen will, der fährt sich nach unten und erholt sich für die nächsten Meter. Wer wie viele ältere Menschen täglich lange zu Hause ist, der weiß zu schätzen, wenn viele Ablagen da sind, wenn um den Aufenthaltsort in der Wohnung viele Dinge greifbar sind. Das Wandboard ist da äußerst flexibel. Fachböden, Haken und Wannen lassen sich einfach anhängen und umstecken. Und wem das Board in der Ausstellung zu kühl wirkt, der erhält es von den Schreinern auch in Nussbaum oder Birnbaum. Die Möbel sind in der Ausstellung bewusst sehr schlicht gehalten denn über Funktionen wird hier geredet, weniger über persönliche Geschmacksvorlieben. Die sind dann für das Einzelgespräch in der Beratung. Die Schreiner, die die Ausstellung mit erarbeiteten, sind alle in Seminaren auf das Wohnen älterer Menschen hin geschult. Donnerstag, 1. April 2010 Gottmadingen aktuell Seite 13 Bauen, Renovieren, Sanieren Entspannung pur Das ganz private Badeparadies Heizungsbau B Badsanierung H l Meisterbetrieb Alfred Ruh GmbH Heizungen Sanitär Solar Gottmadingen Heilsbergweg 3 Telefon 0 77 31 / 7 11 27 Fax 0 77 31 / 7 39 67 www.ruh-shk-gottmadingen.de SPEICHER & BERG Maler- und Sanierungstechnik Gewerbestraße 10, 78247 Hilzingen Tel. 0 77 31 / 1 33 78, Fax 18 33 00 E-Mail: info@speicher-berg.de Hegau. Das Badezimmer wird zunehmend zum Wohnraum umfunktioniert. Waren einst vier bis fünf Quadratmeter für die Körperreinigung vorgesehen, so hat sich dies im letzten Jahrzehnt grundlegend zu einem Raum der Sinne, der Entspannung und der Erholung entwickelt. Aktuell geht der Trend hin zum weitläufig gestalteten Badetempel. Entsprechend dieser Strömung lässt sich eine Tendenz feststellen hin zu offenen Systemen, die die großzügige Wirkung unterstreichen. Der Markt bietet bodengleiche großzügige XXL-Duschen, Whirlpoolsysteme mit Massagefunktion, Relaxliegen zum Entspannen, Badewannen in exotischen Farben und Formen, die das Eintauchen in die Welt der Sinne erleichtern. Goldene Armaturen, die an barocke Zeiten erinnern, bis hin zu funktionalen, wassersparenden, modernen Systemen benetzen den Körper mit unterschiedlichen Wasser- Ausführung aller Maler- und Lackierarbeiten Zertifizierter Fachbetrieb für Schimmelpilzsanierung Wasser- und Brandschadensanierungen Bautrocknungen Freier Sachverständiger Professionelle Fliesenreparaturen Altbausanierungen Leckortungen Bodenbeläge Bodenbeschichtungen strahlen, die mit Licht und Musik untermalt werden können. Da wir in unserer hektischen Zeit gerne den Rückzug in unseren ganz privaten Ruhebereich suchen, werden Bäder auch in Zukunft immer mehr an Bedeutung gewinnen. Schokoladenfarbene Wände, dunkle Möbel, dazu ein Schuss weiße Keramik - und fertig ist das zeitlos-elegante Badambiente. Einen besonderen EyeCatcher verkörpern asymmetrische Waschtische, die mit passenden Waschtischplatten und Unterschränken ein feines Ensemble bilden. Es bietet einerseits Stauraum und andererseits ein hohes Maß an Beinfreiheit, wenn einmal eine sitzende Tätigkeit angesagt ist. Aktuelle Einrichtungsvorschläge bringen »Schwarz« erneut bei Mosaikfliesen oder Parketthölzern ins Spiel und kombinieren es kontrastreich mit Weiß oder Beige sowie wesentlich helleren, warmen Holztönen. Gönnen Sie sich Ihr Traumbad! Die passenden Fliesen - auch für Balkon und Terrasse finden Sie in unserer Ausstellung. Reinschauen lohnt sich! FLIESEN + NATURSTEINE Ihr Qualitätsfachbetrieb seit über 76 Jahren Klaus Heinemann Malermeister staatl. gepr. 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Pietro Russo Gewerbestraße 2 D-78244 Gottmadingen Fon +49 77 31 - 51 09 46 Fax +49 77 31 - 79 95 09 info@pribtec.de www.pribtec.de GEBÄUDEREINIGUNG BAUTROCKNUNG KOMPLETTSANIERUNG LECKORTUNG WASSERSCHADENBESEITIGUNG SCHIMMELSANIERUNG UNTERHALTSREINIGUNG GLASREINIGUNG MALERARBEITEN HAUSMEISTERSERVICE ENTRÜMPELUNG Informationen der Sparkasse Engen-Gottmadingen Hegau. Wie groß der Informationsbedarf zu den Themen »Modernisieren, Sanieren und Finanzieren« ist, zeigte der sehr gute Besuch der Fachvorträge mit qualifizierten Referenten, die von der Sparkasse Engen-Gottmadingen Anfang März in Engen durchgeführt wurden. Nach der Begrüßung durch Jürgen Stille, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Engen-Gottmadingen, und einführenden Worten von Hubert Gnant, Geschäftsführer der Stadtwerke Engen, eröffnete Diplom-Ingenieur Helmut Böhnisch von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg die Vortragsreihe mit einer Fülle von Informationen über Potenziale erneuerbarer Energien wie Windenergie, Holz, Biogas, Photovoltaik und Solare Nahwärme. Zum Thema »Erfahrungen mit Haussanierungen« sprach Diplom-Ingenieur Alexander Kionka, Energieberater der Solar-System-Haus GmbH. Eine energetisch sinnvolle Sanierung sorgt für ein angenehmes Raumklima und trägt zum Erhalt der Bausubstanz bei. Neben der Dämmung der Wände und des Dachs sollte auch der Dämmung des Haussockels Beachtung geschenkt werden. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sind bei einer Sanierung die Handwerker aus der Region die richtigen Ansprechpartner. Die Alternative zur konventionellen Heizung stellte Peter Löser von der Senertec-Center Engen GmbH vor. Die ökonomischen Anlagen wie der »Dachs« erzeugen Strom durch die motorische Verbrennung von Gas oder Öl und nutzen dabei die entstehende Abwärme zum Heizen und zur Warmwasserbereitung. Um Zuschüsse ging es in dem aufschlussreichen Vortrag von Thomas Börsig, Stellvertretender Direktor der LBBW. Die Antragstellung muss vor dem Vorhabensbeginn erfolgen. Donnerstag, 1. April 2010 Gottmadingen aktuell Seite 15 Klug heizen ................................. Roseneggstr. 22 b 78247 Hilzingen Sanitäre Anlagen ................................. Tel. (0 77 31 ) 87 68-0 Heizungen Fax ( 0 77 31) 6 05 02 ................................. Kundendienst ................................. Michael Straub Installateur-Meister So sieht die Zukunft aus! Heizen mit Ölbrennwert Voll geheizt bis zur leeren Haushaltskasse Winter zeigte Bedeutung der energetischen Gebäudesanierung Hegau. Für Wintersportler und Kinder war dieser Winter ein Traum. Für Immobilienbesitzer und Mieter könnte er zum Alptraum werden. Der Grund: Lang anhaltende Frostperioden und eine nicht mehr zeitgemäße Wärmedämmung treiben die Heizkostenbilanz in ungeahnte Höhen. Ganz gleich, welche Primärenergie zur Beheizung eingesetzt wird - sie ist zu teuer, um damit die Umwelt anstatt das Gebäude aufzuwärmen. Nach dem Kohlendioxid-Gebäudereport des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wurden von den über 17 Millionen Wohngebäuden in Deutschland 75 Prozent vor 1979 errichtet. Gerade bei diesem Bestand mit 39 Millionen Wohneinheiten besteht ein erhöhter Bedarf an energetischer Sanierung. Dabei steht die Wärmedämmung an allererster Stelle, denn nur wenn die Gebäudehülle Wärmeverluste verhindert, kann auch die neue Heizungsanlage entsprechend dimensioniert werden. Bei der energetischen Sanierung wird ein Hauptaugenmerk auf den Dachbereich gelegt. Ein weiteres enormes Einsparpoten- zial liegt im Bereich des Außenwände. Fachleute halten die energetische Gebäudesanierung übrigens für eine der bestverzinslichen und sichersten Kapitalanlagen, die zum Teil sogar noch durch Förderprogramme unterstützt werden. Das Ergebnis wird bei der fachgerechten Sanierung eine drastische Reduzierung der Nebenkosten in Verbindung mit einer Wertsteigerung der Immobilie sein. Nach Angaben der deutschen Energieagentur dena können durch die Sanierungsmaßnahmen die Heizkosten bis zu 80 Prozent gesenkt werden. MEISTERBETRIEB Maler,- Tapezier,- Anstrich- und Rauhputzarbeiten, individuell nach Ihren Wünschen. Wir beraten gerne und ausführlich, rufen Sie uns an! Tel. 0 77 31 / 7 45 58 Fax 0 77 31 / 97 66 96 Handy 01 71 / 4 62 95 75 78244 Gottmadingen Robert-Gerwig-Str. 12 . 78244 Gottmadingen Seite 16 Gottmadingen aktuell Donnerstag, 1. April 2010 Machen Sie es sich gemütlich Die Firma Riedinger aus Weiterdingen stellt nicht nur Schlafzimmermöbel in verschiedenen Variationen her, die Inhaber Hugo und Gisela Riedinger beschäftigen sich seit Jahren auch mit dem Thema rückenfreundliche Matratzensysteme und können somit ihren Kunden einen Rundumservice anbieten. Im Jahr 2009 zählten sie bei der Firma Relax Schlafsysteme zu den TOP 10-Verkäufern. Zum besonderen Service gehört auch eine Zufriedenheitsgarantie, so dass der Kunde beim Kauf immer ein sicheres und gutes Gefühl hat. Riestern für das Eigenheim Mit Wohn Riester Plus in Ihr eigenes Zuhause Allianz Baufinanzierung Allianz Dresdner Bausparen Versicherungsbüro Franco Riegger & Kai Höller GbR Büro Rielasingen Büro Gottmadingen Ramsener Str. 1a 78239 Rielasingen-Worblingen Tel. 0 77 31 / 91 23 24 0 Fax 0 77 31 / 91 23 24 10 Kirchstr. 2 78244 Gottmadingen Tel. 0 77 31 / 91 23 24 50 Fax 0 77 31 / 91 23 24 90 riegger.hoeller@allianz.de www.allianz-riegger-hoeller.de Donnerstag, 1. April 2010 Gottmadingen aktuell Seite 17 Wohl fühlen in Haus und Garten Bauservice Huber - Fliesenverlegung - Silikonverfugung - Reparaturen - Montagearbeiten - Fenster - Haustüren Wie der Garten zum Wohnzimmer wird: Jeder freut sich, nach den langen Wintermonaten endlich das Leben wieder außerhalb der vier Wände verbringen zu können. Doch damit der Platz an der Sonne zum Verweilen einlädt, bedarf es einiger Außenarbeiten, und der kritische Blick ins Freie verrät, welche Ecken und Winkel eine Auffrischung nötig haben. Eine Checkliste kann dabei sehr hilfreich sein. Von A wie Außenbeleuchtung, über Carports, Markisen, Pavillons, Terrassen bis Z wie Zäune kann man den Schwachstellen auf den Zahn fühlen und im Nu erstrahlt Garten und Hof zu neuem Glanz. Attraktive, langlebige Sonnenschutz-Systeme unterstreichen die Wohnlichkeit und ermöglichen selbst an heißen, wolkenlosen Tagen oder auch bei einem leichten Regenschauer eine ganztägige Nutzung der Terrasse. Es ist gerade auch die Beschattung, mit deren Hilfe sich dieser Wohnraum-Charakter außerhalb des Hauses noch deutlicher verwirklichen lässt. Foto: Kellhofer Rainer Huber Friedhofstr. 6 78244 Gottmadingen Tel. 07731 97 60 10 Mobil: 0176 962 640 35 Rapp ... denn Grün tut gut. Wir übernehmen Gartenarbeiten Pflasterarbeiten; Rasen vertikutieren; Hecken, Sträucher und Bäume schneiden; Bäume fällen. Einfach anrufen: 0 77 39 / 92 67 87 0172 / 7 42 69 21 Seite 18 Gottmadingen aktuell Donnerstag, 1. April 2010 Eine gemütliche Atmosphäre Sparen Sie Energie! Unser höchstes Anliegen ist die zuverlässige Versorgung unserer Kunden mit Strom und Erdgas. Darüber hinaus beraten wir Sie in allen Energiefragen. Gebr.. B BEYL GmbH + Co. KG Schmiede und Schlosserei Ihr zuverlässiger Partner für alle Um- und Neubauten Gebäude-Energieberatung Gebäude-Thermografie zur Feststellung von Wärmeverlusten Ausstellung des Gebäude-Energieausweises Ausarbeitung von Sanierungsvorschlägen Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne unter der Telefonnummer 07731 5900-1385. Treppen-, Balkonu. Brüstungsgeländer mit Handläufen u. integr. Beleuchtung, Verarbeitung von Stahl feuerverzinkt + farbbeschichtet Verarbeitung von Edelstahl und Messing Gewerbegebiet Goldbühl, Zeppelinstr. 18 78244 Gottmadingen, Tel. 0 77 31 / 97 80 19 Handy 0175 / 9 48 06 43 od. 0160 / 90 22 90 70 Industriestraße 9 78224 Singen www.thuega-energie.de Weniger Kohlendioxid Thüga Energie begleitete 2009 rund 90 Sanierungen SCHWAGER RAUMAUSSTATTUNG INH. ALEXANDER OSANN Die neuen Frühjahrskollektionen sind da: PVC Laminat Parkett Teppichböden Kork RIELASINGER STRASSE 124 . D-78224 SINGEN TEL. (0 77 31) 5 15 55 u. 7 30 00 . Fax 5 15 88 Hegau. Auch im Hegau entscheiden sich immer mehr Hausbesitzer und Wohnungsbaugesellschaften dafür, ihre Häuser warm einzupacken und die Heizung zu modernisieren. Die Investitionen lohnen sich: Allein durch die von der Thüga Energie im Jahr 2009 begleiteten Sanierungen werden im Hegau jährlich 3,5 Millionen Kilowattstunden Energie und mehr als 1.000 Tonnen Kohlendioxid gespart. Kurt Pittelkow und sein Kollege Michael Kugler von der Thüga Energie GmbH haben im vergangenen Jahr umfangreiche Gebäude-Energieberatungen für rund 150 Gebäude durchgeführt. Für die Beratungsleistung der ausgebildeten Gebäudeenergieberater gibt es sogar Zuschüsse vom Staat, wenn die Profis auf Wunsch der Kunden auch die Umsetzung der Modernisierungsmaßnahmen begleiten. Der Gebäudeenergieberater rechnet verschiedene Sanierungspakete durch und entscheidet gemeinsam mit dem Kunden, welche Maßnahmen angesichts des Budgets am sinnvollsten sind. Ein unsaniertes Haus benötigt rund dreimal so viel Energie wie ein moderner Neubau. Mehr Infos zum Beratungsprogramm der Thüga Energie GmbH Gasund E-Werk Singen gibt es unter www.thuega-energie.de Donnerstag, 1. April 2010 Gottmadingen aktuell Seite 19 Geschliffene Sprachkunst FöKuHei lud zu Wortwitz am laufenden Band Gottmadingen lö. Jongleure, Akrobaten und witzige Parodien, aber keine Zirkusnummer präsentierte das Kabarett-Duo Faltsch Wagoni. Silvana und Thomas Prosperi (Herr Brossi) lieferten als Sprachjongleure und Wortakrobaten ohne Seil und doppelten Boden eine faszinierende Wortwitz-Show-Nummer unter dem Titel: »Deutsch ist Dada? Und Obst!«. und verfolgten haspeln die komplexen Wort- lichen Besucherzahlen, wie der »Was tun wir eigentlich hier? entführen Vorsitzende Bernhard Gassner Wir tun, was wir können, mehr schmunzelnd die vergnüglichen spiele dargeboten werden«. ist nicht drin«. Es war viel drin Zweikampf-Wortgefechte und »Weltweit gereiste Künstler in erfreut feststellte. und es war viel dran, was die das Drehen und Wenden der Be- Gottmadingen hautnah erle- Das Künstler-Duo ins rechte Künstler den rund 120 Zuhörern griffe und deren Bedeutungen. ben«! Der FöKuHei macht es Licht gesetzt haben Franz-Josef im Sankt Georgshaus auf Einla- Ihre helle Freude hatten die Zu- möglich und die Zuhörer schät- und Harry Mayer, die auch für dung des FöKuHei (Förderkreis hörer auch an den rhythmisch- zen dieses hochkarätige Ange- den guten Ton verantwortlich für Kultur und Heimatgeschich- musikalischen Qualitäten des bot. Beweis dafür seien die statt- zeichneten. Kabarett-Duos - ob a cappella te) zu sagen hatten. Unglaublich, was die deutsche oder mit einfachen InstrumenSprache hergibt, wenn es vom ten wie Kastagnetten, Säge, Kabarett-Duo zerpflückt und Mundharmonika oder Nasenflöauseinandergenommen wird. te. Da rockte Frau Prosperi im LeSpannender als jede Zirkusnum- derrock und sang ein Lied mit mer forderten die weltweit agie- Adamsapfel, während Herr Busse renden Künstler die Zuhörer zum als sterbender Esel aus der Oper Hin- und Zuhören auf, die »I-Ada« die Zuhörer begeisterte. Schlag auf Schlag geschliffenen »Ich möchte, dass du dich mit Wortwitz und Wortgefechte auf mir unterhältst – ich bin Alleinhöchstem Niveau hören und er- unterhalter!«. »Mir fehlen die leben durften. Das Kabarett-Duo Worte – dann pfeif doch!«, kam mit wenig aus, aber beide »Wortklauber – glauben Sie ihm Künstler waren mehr als genug, kein Wort!« oder »Die Erwartung um die deutsche Grammatik zu ist die Hebamme der Enttäuzerpflücken und neue Wortkrea- schung«. tionen zu schaffen. Auch wenn Von diesen Wortspielen und Silvana und Thomas Prosperi von deren Geschliffenheit zeigten den Zuhörern höchste Konzen- sich auch die Zuhörer Edgar Raitration und unbedingte Auf- ble, Manfred Jung und Klaus merksamkeit abverlangten, lie- Dammbach begeistert: »Höchste Es war viel drin und viel dran, was das Kabarett-Duo Silvana und ßen sich diese gerne in die Welt Sprachkunst. Unglaublich, wie Thomas Prosperi mit Wortwitz und Wortakrobatik zu sagen hatten. Foto: Löffler der gewaltigen Wortakrobatik souverän und ohne sich zu ver- Vielseitiges Praktikum bei der Gemeinde Gottmadingen: Eine Woche lang haben David und Sevkan aus der achten Klasse der Eichendorff-Hauptschule ihr Praktikum bei der Gemeinde Gottmadingen absolviert und einen vielseitigen Einblick in die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erhalten. Nach einer Einführung in das EDV-System der Gemeinde konnten beide Schüler Jugendpfleger Steffen Raible bei der Einarbeitung von Texten zum Sommerferienprogramm unterstützen sowie weitere Verwaltungsaufgaben übernehmen. An zwei Tagen waren David und Sevkan in den kommunalen Kindergärten »Im Täschen« und »Biberburg« im Einsatz. Neben gemeinsamen Spielen und Angeboten in den Regelgruppen wurden die Schüler auch in der Kleinkindbetreuung (Bild links) eingesetzt. Für die Kinder war es ein tolles Erlebnis, so »coole« Jungs als Spielgefährten zu haben (Bild rechts) und beide Schüler erhielten von den Kindergartenleiterinnen ein großes Lob. Ihren Jugendtreff konnten David und Sevkan im Rahmen ihres Praktikums einmal von der anderen Seite der Theke kennen lernen. Beide übernahmen beim Offenen Treff den Thekendienst und bedienten die Besucher mit Getränken und Knabbersachen. Selbstverständlich gehörte am Ende der Öffnungszeit auch eine Abrechnung der Getränkeverkäufe zu ihren Aufgaben. Sehr zufrieden zeigte sich Jugendpfleger Steffen Raible am Ende der Woche mit seinen beiden Praktikanten: »Die beiden haben sich echt toll in die Arbeit eingebracht und bei den Kindergartenkindern einen klasse Eindruck hinterlassen«. Seite 20 Gottmadingen aktuell Donnerstag, 1. April 2010 Rundum gelungen Sorgen vergrößern sich Erfolgreiches Turnier des KSV Gottmadingen SC GoBi verliert wichtiges Abstiegsduell Gottmadingen. Am Samstag veranstalteten die Gottmadinger Ringer ihren doppelten Turniertag. Morgens um 10 Uhr begannen die Kämpfe der Schüler pünktlich auf zwei Matten. Von den Kleinsten der E-Jugend bis 19 Kilogramm (kg) bis zu den Größeren der C-Jugend (56 kg) boten die Schüler von 14 Vereinen spannende und sehenswerte Kämpfe. Erfreulich war neben der Zahl von 88 Teilnehmern die Beteiligung von Vereinen aus Italien, der Schweiz und aus Bayern. Die mit Abstand weiteste Anreise hatten die Ringer vom ASD Chiavari Ring aus der Nähe von Genua. Die meisten Teilnehmer traten für Taisersdorf an (12) und gewannen mit vier ersten, zwei zweiten und zwei dritten Plätzen auch die Mannschaftswertung vor Nendingen und Gottmadingen. Aufs Treppchen kamen auch Ringer aus Wollmatingen, Stockach/Unterföhring, Haslach, Chiavari, Singen, Musberg, Tuttlingen, Allensbach, München Ost, Winterthur und Schaafheim. Die Platzierungen der Gottmadinger: E-Jugend bis 19 kg 1. Dario Dittrich; D-Jugend (34 kg) 2. Sebastian Hutzmann, 3. Robin Meissner; (54 kg) 1. Thorsten Graf, C-Jugend (29 kg) 1. Jannik Köpsel KSV Gottmadingen und (42 kg) 2. John Buchmann. Um 18 Uhr traten die Senioren auf der Matte gegeneinander an. Die Teilnehmerzahl blieb hier mit 30 leider unter den Erwartungen der Organisatoren. Sehenswerte Kämpfe bekamen die Zuschauer aber allemal geboten. Mit Wollmatingen gewann auch hier die mit Teilnehmern am stärksten vertretene Mannschaft (9) vor Singen (5) und Gottmadingen (7), außerdem nahmen Nendingen, Untergriessbach, Tuttlingen, Winterthur und Sulgen teil. Die Platzierungen der jeweils ersten Drei: (60 kg gr.-röm.) 2. Philipp Ruh und 3. Hannes Zuber, (84 kg Freistil) 1. Steffen Mack und 2. Ingmar Platz, (84 kg gr.-röm.) 2. Daniel Weh KSV Gottmadingen und (96 kg Freistil) 3. Mehmet Kilic. Der KSV Gottmadingen hat das Turnier hervorragend organisiert. Die Kämpfe auf der Matte verliefen ohne größere Verletzungen, die Helfer vom Roten Kreuz mussten sich nur um kleinere Blessuren kümmern. Die originellen Pokale kamen besonders bei den Schülern gut an. Der KSV sorgte auch für das leibliche Wohl seiner Gäste, die Zuschauer erlebten spannende Kämpfe. Das Turnier war eine rundum gelungene Veranstaltung. Gottmadingen/Biet. Mit viel Hoffnung ging es in das erste Punktespiel des neuen Jahres gegen den direkten Konkurrenten aus Großschönach. Nicht weniger als fünf Neuzugänge standen in der Startelf. Bereits nach wenigen Minuten gab es den ersten Dämpfer, als die Gäste nach einem folgenschweren Rückpass in Führung gingen. Dem umjubelten Ausgleich folgte noch vor der Pause der erneute Rückstand. In der zweiten Hälfte verlegte sich der Gast nur noch auf Konter. Während der SC erfolglos anrannte, nutzten die Linzgauer zwei Konter und vergrößerten mit dem 1:4 die Abstiegssorgen bei GoBi noch weiter. Am Ostersamstag kann beim Tabellenführer FV Donaueschingen ohne Druck aufgespielt werden. Mit Ausnahme der zweiten Mannschaft, die bereits gestern, Mittwoch, gegen den Titelkandidaten SV Gailingen spielte, haben alle anderen Mannschaften über Ostern spielfrei. Die A-Junioren revanchierten sich gegen Dettingen/Dingelsdorf mit 2:0 für die drei Tage zuvor erlittene Pokal-Niederlage und bleiben somit im Rennen um die Meisterschaft. Die B-Junioren verloren beim Tabellenführer Radolfzell mit 4:1. Die C1 holte mit 1:2 die Punkte in Deggenhausertal, die C2 wurde beim ESV Südstern Singen mit 7:2 unerwartet gerupft. Die drei D-JuniorenTeams lösten ihre Auswärtsaufgaben souverän und ohne Gegentor. Bei den vier E-Junioren-Mannschaften verlor nur die E3, alle anderen waren auch auswärts erfolgreich. Als nicht günstig erwies sich der 10.30 Uhr-Termin am Samstag für die B-Juniorinnen. Es konnte in Denkingen mit nur neun Spielerinnen angetreten werden, so war das 6:0 die logische Folge. Mit 0:1 verloren die C-Juniorinnen gegen Deggenhausertal und mussten den Gästen Platz vier überlassen. Ihren zweiten Saisonerfolg verbuchten die D-Mädchen mit 5:3 gegen den FC Konstanz. Aufstieg vertagt Schachfreunde verteidigen Tabellenführung Gottmadingen. In der vorletzten Runde der Landesliga Schwarzwald/Bodensee kam es zur Begegnung der beiden Tabellenführer und damit zur Vorentscheidung über den Aufstieg in die Verbandsliga. Die erste Mannschaft der Schachfreunde Gottmadingen hatte sich schon in der fünften Runde die Tabellenführung gesichert, nachdem sich der Schachclub Steißlingen ein Unentschieden gegen Pfullendorf geleistet hatte. Deswegen durften die Gottmadinger keine Niederlage riskieren, es war mindestens ein Unentschieden notwendig. Danach sah es anfangs gar nicht aus, denn, nachdem die beiden ersten Bretter verloren gegangen waren, lagen die Schachfreunde sogar mit 2,5 zu 3,5 Brettpunkten in Rückstand. Helmut Kunkel an Brett 8 und Stefan Fessler an Brett 5 waVon den Kleinsten der E-Jugend bis 19 Kilogramm bis zu den Größeren der C-Jugend (56 kg) boten am vergangenen Samstag beim ren bis dahin erfolgreich und das KSV-Turnier gerade auch die Schüler von 14 Vereinen spannende Remis trug Dr. Erwin Bayer an Brett 7 bei. Jetzt kam es auf die und sehenswerte Kämpfe. Partien von Viktor Stolniceanu und Wolfgang Steiger an Brett 4 und 3 an. Stolniceanu gelang es nach mühsamem Kampf, seinen Gegner zur Aufgabe zu zwingen. Damit stand es 3,5 zu 3,5 Punkte. In der Partie von Wolfgang Steiger sah es nicht nach einem eindeutigen Vorteil für einen der beiden Spieler aus. Es waren noch relativ viele Figuren auf dem Brett, sodass die Partie noch beidseits kippen konnte. Nach einem Remisangebot von Steiger musste sein Gegner lange überlegen, ob er es annehmen sollte. Er hätte damit die Begegnung für Steißlingen entscheiden können. In Anbetracht der nur noch kurzen Zeit für den Rest der Partie willigte er schließlich doch in das Remis ein, womit auch das Unentschieden als Endergebnis feststand. Damit fällt die endgültige Entscheidung über den Aufstieg am 25. April in der letzten Runde gegen den Schachclub in Villingen. Donnerstag, 1. April 2010 Gottmadingen aktuell Seite 21 Im Teleknicks aufs Podest Jestetten ist Meister Dagmar Köppen belegte bei der internationalen deutschen Telemark-Masterklasse den 2. Platz TTS Herren I unterlag Tabellenführer 5:9 Gottmadingen. Nicht weniger als 13 Clöbber fanden sich zum jährlichen Höhepunkt der Szene im Kleinwalsertal ein. Bereits am Mittwochabend trafen sich die eingefleischten Fans des gepflegten Kniefalls im Walserhaus in Hirschegg. Die Anmeldung und Ausgabe der Eventunterlagen wurde durch den Sponsor Meckatzer kurzweilig gestaltet mit Freibier. Wie jedes Jahr gab es auch heuer wieder vom Hauptsponsor Haglöfs etwas aus der aktuellen Kollektion, eine leuchtend grüne Softshelljacke. Das eigentliche Highlight der Veranstaltung ist das Wiedersehen mit den Sportkollegen aus ganz Europa. Die etwa 400 Teilnehmer belegen das stetige Wachstum der Telemarker-Szene, wobei die offene und familiäre Atmosphäre gewahrt bleibt. Da die Sportler aus Gottmadingen teilweise zum zehnten Mal dabei waren, hat man das Gefühl, fast jeden zu kennen. Und wenn nicht, dann trifft man sich bestimmt irgendwann auf oder neben der Piste. Am Donnerstagmorgen begannen die Workshops. In den verschiedenen Gruppen ging es um 9 Uhr los. Dieses Jahr waren wieder viele Anfänger dabei, die mit erfahrenen Skilehrern die ersten Schritte der alten Schwungform unternahmen. Für alle Teilneh- mer standen Leih- und Testmaterial zur Verfügung. Jeder teilte sich entsprechend seinem persönlichen Interesse und Können in Workshops ein. Ob Anfänger, Freerider oder Tourengeher, jedem wurde etwas geboten. Gottmadingens Rennbeauftragte, Dagmar Köppen, reihte sich beim Renntraining ein - mit überragendem Erfolg: Sie belegte bei den internationalen deutschen Telemarkmeisterschaften den zweiten Platz in der Masterklasse. Weitere »Gottmadinger« konnten sich in die Siegerliste der Fun-Klasse eintragen. So belegte Gunter Stadlbauer einen hervorragenden zehnten Platz, Daniel Grundl den 28., Ralf Fürst den 34. und Ben Sinn den 37. Platz. Am Samstagabend nach dem Rennen stieg die Sieger-Party im Casino in Riezlern. Die ausgelassene Feier mit Liveband ging bis in die frühen Morgenstunden. Zum Brunch am Sonntagvormittag traf sich die Gemeinde, manch einer mit etwas kleineren Augen, im Bergrestaurant Kanzelwand, bevor der Aufruf zur »letzten gemeinsamen Fahrt« erklang. Ausgepowert, jedoch vollgetankt mit neuen großartigen Impressionen, ging es zurück in den Hegau – das Warten auf das Telemarkfest 2011 hat begonnen. Gottmadingen. Für den TTS Herren I hieß am vergangenen Spieltag das Motto, »so lange wie möglich dem Gast Paroli zu bieten«. Der Gast aus Jestetten war zum Rückspiel in der Hebelhalle. Die in Bestbesetzung angetretenen Gäste führten nach den Doppeln mit 2:1. Stark spielte das TTS-Doppel Bruck/Lang, die Weiser N./Hammer mit 3:0 Sätzen keine Chance ließen und ihre Rückrundenbilanz auf 7:1 Siege ausbauten. Auch in den folgenden Einzeln lief es gut an. Bruck bezwang Gillich nach einem Spiel mit schönen Ballwechseln mit 3:1 Sätzen, während Hug gegen N. Weiser mit 1:3 den Kürzeren zog. Langer machte mit einem 3:0 über Henninger kurzen Prozess, Lang unterlag M. Weiser knapp in fünf Sätzen. Jetzt zogen die Gäste die Zügel an und erhöhten von 4:3 auf 8:3. Melzer und Plewe mussten sich Hammer beziehungsweise Schiffler jeweils mit 1:3 geschlagen geben. Bruck fand bei seinem 0:3 gegen den jungen N. Weiser keine Mittel zur Gegenwehr. Diese war zwar bei Hug gegen Gillich größer, aber auch er hatte nach einem 2:3 seinem Gegner zu gratulieren. Langer war gegen M. Weiser kurz davor, seine gute Rückrundenbilanz zu unterbrechen, letztlich hielt nach einem 11:8 im Entscheidungssatz seine Serie. Auch Lang hatte mit einem 11:9 im fünften Satz gegen Henninger die Nase vorn, mehr Punkte gelangen dem TTS an diesem Abend nicht mehr. Den verdienten 9:5-Siegpunkt für Jestetten holte Schiffler mit einem 3:0 gegen Melzer. Damit den Gästen herzlichen Glückwunsch zur Meisterschaft und dem Aufstieg in die Bezirksliga. Weitere Ergebnisse: RV Bittelbrunn I – TTS Herren II 9:1, TTS Herren III – TSV Mimmenhausen III 7:9, TSV Mimmenhausen II – TTS Jugend 8:2. Vorschau: Samstag, 10. April: 17 Uhr TSV Aach/Linz II - TTS Herren II, 17 Uhr TTS Herren IV TSV Dettingen/Wallhausen II, 17 Uhr TTS Herren V - TTC Mühlhausen V, 20 Uhr TTS Herren III - TUS Stetten I. TuS Gottmadingen Kein »Fit und Fun« Gottmadingen. Die Übungseinheit am Freitagabend »Fit und Fun« von 20 bis 21.30 Uhr in der Hebelhalle fällt wegen fehlendem Übungsleiter bis auf unbestimmte Zeit aus. Sobald sich eine Änderung ergibt, wird dies in den öffentlichen Medien und auf der Homepage unter www.tus-gottmadingen.de bekannt geben. Volleyball-Team Gottm. Jahreshauptversammlung Gottmadingen. Die Mitglieder des Volleyball-Teams Gottmadingen werden hiermit zur Jahreshauptversammlung am Mittwoch, 21. April, um 20 Uhr in den Sudhausturm, erstes Obergeschoss, in die Räume der Firma Flexo, Anneliese-Bilger-Platz 1, herzlich eingeladen. Auf der Tagesordnung stehen neben den Berichten auch Neuwahlen, eine Satzungsänderung und der Ausblick für 2010. Bis spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung können Nicht weniger als 13 Clöbber des Skiclubs Gottmadingen fanden sich zum jährlichen Höhepunkt der Szene im etwaige Ergänzungen zur TagesKleinwalsertal ein. Dabei gab es auch heuer wieder vom Hauptsponsor Haglöfs etwas aus der aktuellen Kol- ordnung schriftlich beim Vorlektion - eine leuchtend grüne Softshelljacke (Bild). stand eingereicht werden. Seite 22 Gottmadingen aktuell Donnerstag, 1. April 2010 Frühjahrs-Check rund ums Auto Reifenwechsel ohne Wartezeit! K arosserie L ack S ervice Zahler Roseneggstr. 30 b , 78247 Hilzingen Gewerbestr. 9a . 78247 Hilzingen . Mobil 0170 - 48 38 501 Telefon 0 77 31 - 78 98 88 . Fax 0 77 31 - 78 99 34 weber-hilzingen@t-online.de . www.kfz-weber-quad.de Unfallinstandsetzung Lackierung Telefon: 07731/62863 Reifen & Felgen Telefax: 07731/67561 Kundendienst KFZ-Reparaturen aller Art Zur Werterhaltung Ihres Fahrzeuges jetzt mit Handwäsche Salz und Dreck vom Auto weg und frisch konserviert in den Frühling! Unfallinstandsetzung So Reparaturen aller Fabrikate m m Teile u. Zubehör, Kompletträder au Pr err Reifen aller Art zu Top-Preisen f A ei eif en nf s Freisprecheinrichtungen ra ASU und AU, TÜV-Abnahme ge Einbau u. Service v. Klimaanlagen Fahrzeugdiagnose Ölwechsel Karosseriearbeiten Bremsservice Windschutzscheiben Auspuffservice Ganz neu! »Umbereifung = Fahrwerksüberprüfung. 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Durchstarten in die warme Saison Frühjahrskur fürs Auto Technik- und Pflege-Tipps Hegau. Der Einsatz in den kalten Monaten mit seinen besonderen Belastungen hat Spuren am Fahrzeug hinterlassen. Um den Wert und die Funktionstüchtigkeit zu erhalten, gehört jedoch ein gründlicher Check aller sicherheitsrelevanter Elemente in die Hände von Fachleuten. Am Anfang steht die gründliche Wagenwäsche. Bei der Scheibenpflege sind auch die Innenseiten fällig, zusätzlich die häufig benutzte Scheibenwaschanlage auffüllen. Neue Wischer verhelfen zu klarer Sicht. Kleine Lackabsplitterungen kann man zuweilen in Eigenregie mit einem Lackstift ausbessern. Bei anderen Blessuren führt aber jede noch so gut gemeinte »Heimarbeit« schon bald zu Rostbefall. Hier empfiehlt sich die kundige Hand der Lackexperten im Kfz-Meisterbetrieb. Sobald die Temperaturen dauerhaft über plus sieben Grad Celsius liegen, haben Sommrreifen die nachweislich besseren Fahreigenschaften - auch bei Nässe. Zum Frühjahrscheck gehört auch das Kontrollieren der Batterie, des Motorenöls und der Kupplungsflüssigkeit sowie die Prüfung der Beleuchtungsanlage und das Suchen möglicher Rostnester. EU-NEUWAGEN GEBRAUCHTWAGEN KARROSSERIE & LACK Reifenservice Reifenverkauf aller Art Reifenmontage bis 22” Reifenreparaturen - Stichverletzungen Einlagerung Radwäsche Stahl + Alu Karosserie + Lack Karosseriearbeiten Unfallinstandsetzung Lackierungen Unterbodenschutz Hohlraumversiegelung Kfz-Reparaturen aller Art Inspektionen Laser-Achsvermessung Klimaservice + Wartung Elektron. Motordiagnose TÜV/AU wöchentlich im Haus Autopflege + Aufbereitung Gebr. Melzer OHG Robert-Gerwig-Straße 7 Gewerbegebiet Goldbühl an der B 34, 78244 Gottmadingen www.melzer-kfz.de www.premio.de INFO: 07731/72674 Tel. 0 77 31 - 2 11 08 . Mobil 0171 - 8 35 46 13 SERVICE VON MEISTERHAND Reparatur aller Marken Reifenmontage . TÜV-AU Abnahme Reparatur von Rasenmähern Wir freuen uns über Ihre Anfrage! NORBERT TOBIAN Karosserie & Lack Meisterbetrieb Unfallreparatur für alle Fahrzeuge Lackierung aller Fahrzeuge Spot-Repair-Lackierung Industrielackierungen Scheibenreparatur und Ersatz Ersatzfahrzeuge Computer-Achsvermessung Schauen Sie doch einfach vorbei, wir beraten Sie gern im Industriegebiet »Goldbühl« in Gottmadingen, direkt an der Hauptstraße B34 Richtung Schaffhausen CH. Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 8.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 17.00 Uhr Sa. 9.00 - 12.00 Uhr ES GIBT GUTE GRÜNDE FÜR DIE REGELMÄSSIGE AUTOPFLEGE BEIM PROFI, z.B. VERKEHRSSICHERHEIT: Wussten Sie, dass ein sauberes Fahrzeug vier Sekunden früher gesehen wird als ein durch Schmutz getarntes? In brenzligen Situationen - etwa beim Überholen - kann das lebensrettend sein. Deshalb: Waschen Sie Ihr Auto richtig, in einer Profi-Anlage. Umweltschonend und werterhaltend. 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GUTSCHEIN: Beim Kauf von 4 Reifen erhalten Sie 1 Wagenwäsche im Wert von 9,90 € EU-FAHRZEUGE neu und gebraucht Autohaus Egloff Alpenstraße 3 - 78194 Hattingen Telefon 0 74 62 / 69 47 Licht-Check Unsere Leistungen: - Kfz-Reparaturen an allen Fabrikaten - Unfallinstandsetzung an allen Fabrikaten - Komplette Unfallschadenabwicklung - Lackierarbeiten (Lackiererei im Hause) - Autowaschanlage - Autovermietung - Verkauf Neu- und Gebrauchtwagen - Leasing oder Finanzierung durch die MKG-Kreditbank s Mitsubishi-Vertragshändler: KIA-Vertragshändler: Carl-Benz-Str. 3 78576 Emmingen Tel. 07465 / 1624 Fax 07465 / 2057 Info@autohaus-leiber.de Untere Hauptstraße 84 78537 Wurmlingen Tel. 07461 / 910 19 10 Fax 07461 /952 94 27 wurmlingen@autohaus-leiber.de Internet: www.autohaus-leiber.de Beleuchtung intakt? Hegau. Die große Licht-TestAktion im vergangenen Oktober hat eine erschreckend hohe Mängelquote offenbart. Fast 37,1 Prozent aller geprüften Pkw, so das offizielle Ergebnis, waren vor Beginn der dunklen Jahreszeit mit Mängeln an der Beleuchtungsanlage unterwegs. Vor allem die Scheinwerfer standen ganz oben auf der Mängelliste. So raten die Autospezialisten der Kfz-Innung auch im Frühjahr zum Sicherheitscheck und der Prüfung der Lichtanlage, denn der Grundsatz des Sehenund-Gesehen-Werdens hat »ganzjährig Konjunktur«. Durchstarten in die warme Saison Campingurlaub Startklar Hegau. Spätestens jetzt holen viele Campingfreunde ihren Wohnwagen aus dem Winterquartier. Ein frühzeitiger Rundum-Check verhindert Stress bei der Reiseplanung und garantiert eine sichere und entspannte Fahrt in den ersten Campingurlaub des Jahres. Wichtig ist die Überprüfung der Bremsen. Sie können über den Winter fest rosten. Andere anfällige Teile sind die Deichsel inklusive Kupplung, die Fahrzeugbeleuchtung, das Gestänge sowie Seilzüge und das Ersatzrad. Reifen werden auch bei langen Standzeiten porös und müssen auf ihre Verkehrstauglichkeit getestet werden. Spätestens nach sechs Jahren ist ein Reifentausch angebracht. Auch hier kennt sich der Fachmann bestens aus. Schalten Sie doch mal 8 Gänge höher. Der neue Touareg. Das fünfte Element. Jetzt mit 8-Gang-Automatikgetriebe. Der neue Touareg vereint stilvolles Design für die Straße mit herausragenden Offroad-Eigenschaften in perfekter Harmonie. Profitieren Sie von technologischen Innovationen und genießen Sie den Komfort einer Oberklasse-Limousine in jedem Gelände. Für ein Fahrerlebnis im Einklang mit den Elementen. Batterien Jetzt kontrollieren Hegau. Auch Autobatterien altern und brauchen Pflege. Gerade am Ende des Winters werden sie »müde«. Dann springt manches Auto nicht mehr an. Daher sollte man die Ladeeinrichtung des Autos (Generator, Regler und Leitungsverbindungen) jetzt im Kfz-Meisterbetrieb überprüfen lassen. Dabei wird auch der Säurestand der Batterie kontrolliert und bei Bedarf aufgefüllt, da auch dieser für die Lebensdauer ausschlaggebend sein kann. Und schon geht es wieder ohne Startschwierigkeiten in den Frühling. Mehr über den neuen Touareg erfahren Sie bei uns. Seite 26 Gottmadingen aktuell Donnerstag, 1. April 2010 Glücksbringer in Not Programm »Stärke« BUND bietet Nisthilfe für bedrohte Schwalben Eltern werden in Erziehungsaufgaben unterstützt Gottmadingen. Schwalben gelten seit alten Zeiten als Glücksbringer. Im Volksglauben verheißen diese Vögel einem Haus, an dem sie brüten, Glück – sie schützen es vor Feuer und Blitzeinschlägen. Nicht umsonst sagt der Volksmund: »Wer ein Schwalbennest zerschlägt, zerschlägt damit sein Glück«. Die Schwalben selbst haben nach Angaben des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) wenig Glück: Brutplätze und Nistmaterial zu finden, wird für sie immer schwerer. Deshalb bietet das BUND-Naturschutzzentrum Westlicher Hegau künstliche Mehlschwalbennester zum Kauf an. Die Nester ermöglichen den Schwalben, auch an modernen Häusern ohne Dachvorsprünge und an Häusern mit Flachdächern zu brüten. Dort haben die Vögel auch aus Mangel an lehmigen Nistmaterial oft keine Möglich- keit, selbst ein Nest zu bauen. Zudem macht das Sauberkeitsdenken vieler Menschen, welche die Nester immer wieder entfernen, den Schwalben das Leben schwer. Mehlschwalben brüten ab Mitte Mai. Im Gegensatz zu Rauchschwalben bringen sie ihre Nester an geschützten Stellen an Außenwänden an. Ein- bis dreimal im Jahr legt das Weibchen jeweils drei bis fünf Eier, die von beiden Eltern bebrütet werden. Als Nahrung dienen den Mehlschwalben vorwiegend Insekten, die sie im Flug fangen. Wer den Schwalben helfen und ein Schwalbennest kaufen möchte, wahlweise mit oder ohne Kotbrett, kann sich an das BUND-Naturschutzzentrum, Erwin-Dietrich-Straße 3 in Gottmadingen, wenden. Es wird empfohlen, einen Abholtermin zu vereinbaren, telefonisch unter 07731/977103 oder per E-Mail: zivis.nsz.hegau@bund.net. Gottmadingen. Die Gemeinde Gottmadingen unterstützt seit Herbst 2008 das Landesprogramm »Stärke«, das Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben unterstützen soll. Ziel von »Stärke« ist, durch eine verstärkte Elternbildung präventiv zum Kinderschutz beizutragen. Im Zentrum stehen die Familienbildungsträger in den Stadt- und Landkreisen. Die Koordination liegt beim Kreisjugendamt. »Stärke« besteht im Wesentlichen aus zwei Komponenten: Die Ausgabe von Familien- und Elternbildungsgutscheinen im Wert von 40 Euro an alle Eltern von Neugeborenen zum Besuch von Elternbildungskursen. Diese Bildungsgutscheine werden schriftlich von der Gemeinde Gottmadingen kurz nach der Kirche des Nazareners Frauenabend Gottmadingen. Die Kirche des Nazareners in Gottmadingen lädt alle interessierten Frauen zum Thema »Geplatzte Lebensräume« am Freitag, 16. April, um 19 Uhr in die Gemeinderäume der Kirche, Zeppelinstr. 4, ein. Referentin ist Gabi Kunz. Erfrischungen und musikalische Beiträge umrahmen den Abend. Parkplätze sind vorhanden. Eine Spende ist möglich. AWO Gottmadingen Schuldnerberatung Zum Tag der offenen Tür der Jugendmusikschule Westlicher Hegau kamen viele Interessierte in die Hardberghalle Worblingen. Nach Herzenslust konnten die Instrumente erkundet und ausprobiert werden. Vom Musikgarten ab 18 Monaten über Vorschulkind bis zu den Schülern, Jugendlichen und Erwachsenen wurden die vielen Besucher von den Diplom-Fachlehrkräften der JMS sehr gut informiert und beraten. Das Kaffee-Getränke-Angebot war sehr willkommen. Die Besucher erhielten dabei zugleich einen Einblick in die Gesamtatmosphäre, die an der JMS vorbildlich gepflegt wird. Die nächste Instrumentenvorstellung findet am 19. Juni von 10 bis 12 Uhr in der Ten-Brink-Realschule in Rielasingen und von 14 bis 16 Uhr in der Eichendorff-Realschule in Gottmadingen statt. Gottmadingen. Wer finanzielle Probleme hat und umgehend Hilfe braucht, wird von den Finanzfachleuten Margarete Fingerle-Thomaier, Tel. 07731/ 836569, und Hermann Weber, Tel. 07731/72385, schnell und kompetent beraten. Die Beratung findet in der AWO Gottmadingen, jeweils dienstags von 9 bis 11 Uhr, statt. Voranmeldung mit Terminabsprachen ist erwünscht. Geburt des Kindes übergeben. Darüber hinaus gibt es Angebote zur Unterstützung von Familien in besonderen Lebenslagen: Alleinerziehung, frühe Elternschaft (Alter unter 18 Jahren), Gewalterfahrung, Krankheit (auch Sucht) und Behinderung eines Familienmitglieds, Mehrlingsversorgung, Migrationshintergrund, Pflege- oder Adoptivfamilie, prekäre finanzielle Verhältnisse, Trennung, Unfall oder Tod eines Familienmitglieds. Für diese Angebote kann auf Antrag ein Zuschuss in Höhe von bis zu 500 Euro pro Teilnehmer/in gewährt werden. Weitere Informationen, Termine und Anbieter zum Programm »Stärke« stehen auf der Homepage der Gemeinde www.gottmadingen.de zur Verfügung. Impressum Herausgeber: Gemeinde Gottmadingen. Verantwortlich für die Nachrichten der Gemeinde und die Amtlichen Bekanntmachungen: Bürgermeister Dr. Michael Klinger oder sein Vertreter im Amt. Verantwortlich für den übrigen Inhalt, die Herstellung, die Verteilung, Abo-Service und den Anzeigenteil: Info Kommunal Verlags-GmbH + Drucksachenservice, Jahnstraße 40, 78234 Engen Tel. 0 77 33 / 9 72 30 Fax 0 77 33 / 9 72 31, e-mail: info-kommunal@t-online.de Geschäftsführer: Markus Kretz Redaktionsleitung: Gabi Hering, Engen, Tel. 0 77 33 / 29 74 Anzeigenberatung: Charlotte Benz, Donaustr. 23a, 78244 Gottmadingen Tel. 0 77 31 / 97 80 16 Fax 0 77 31 / 97 80 18 oder direkt bei Info Kommunal Druck: Druckerei Konstanz GmbH Gottmadingen aktuell wird mit einer Auflage von 1.850 Exemplaren in Gottmadingen + Teilorten verteilt. Donnerstag, 1. April 2010 Gottmadingen aktuell Jugendamt Naturfreunde Herzlichen Glückwunsch Familienwanderung Keine Sprechstunde Gottmadingen. Am Ostermontag, 5. April, führen die Naturfreunde Gottmadingen eine Familienwanderung mit Ostereiersuchen und Grillen durch. Vom Feuerwehrhaus wird übers »Müllers Wäldle« zum Schützenhaus Gottmadingen gewandert. Abmarsch ist um 10 Uhr am Feuerwehrhaus. Die Gehzeit beträgt circa zwei Stunden. Die Leitung haben Heinz Dachauer, Tel. 72589, und Brigitte Schmidt, Tel. 319150. Das Anklettern der Klettergruppe findet am Freitag, 9. April, statt. Abfahrt ist um 17 Uhr am Feuerwehrhaus. Die Leitung hat G. Hörenberg, Tel. 48142. Bei schlechtem Wetter findet um 20 Uhr im Vereinsraum/Keller in der Eichendorffhalle ein Übungsabend statt. Gottmadingen. Da das Rathaus heute, Gründonnerstag, 1. April, nur bis 12 Uhr geöffnet hat, findet an diesem Tag keine Sprechstunde des Jugendamts statt. Auch am kommenden Donnerstag, 8. April, muss die Sprechstunde leider entfallen. Am 15. April steht Katrin Kluge vom Kreisjugendamt wieder von 14 bis 16 Uhr im Rathaus, Johann-Georg-Fahr-Straße 10, Zimmer 206, zweites Obergeschoss, persönlich für Gespräche, Hilfen und Kontakte zur Verfügung. Telefonisch ist sie außerhalb der Sprechstunden unter 07531 800-2815 zu erreichen. Bei Bedarf steht auch das Sekretariat des Kreisjugendamts, Maria Mendes, unter Tel. 07531 800-2800 zur Verfügung. Herrn Marko Barjasic Gottmadingen, zum 72. Geburtstag am 1. April Frau Elisabeth Spieß Gottmadingen, zum 72. Geburtstag am 1. April Herrn Gottfried Stephan Gottmadingen, zum 75. Geburtstag am 4. April Herrn Bruno Maier Gottmadingen, zum 72. Geburtstag am 4. April Frau Ingeburg Vonier Gottmadingen, zum 72. Geburtstag am 4. April Frau Helga Sickinger Ebringen, zum 70. Geburtstag am 4. April Frau Gertrud Gohl Gottmadingen, zum 75. Geburtstag am 5. April Herrn Heinz Sach Gottmadingen, zum 78. Geburtstag am 6. April Herrn Georg Alfred Schelle Gottmadingen, 74. Geburtstag am 6. April Frau Anna Auer Bietingen, zum 80. Geburtstag am 6. April Frau Antonina Magro Randegg, zum 72. Geburtstag am 6. April Herrn Max Fürst Randegg, zum 82. Geburtstag am 7. April Kirchliche Nachrichten Apotheken-Notdienst Katholische Kirchen: Gottmadingen: Donnerstag, 1.4. Freitag, 2.4. Sonntag, 4.4. Montag, 5.4. Donnerstag, 8.4. Bietingen: Freitag, 2.4. Sonntag, 4.4. vom 1. bis 8. April 19.00 Uhr Messe vom letzten Abendmahl 15.00 Uhr Karfreitagsliturgie, mitgestaltet vom Kirchenchor 10.00 Uhr Eucharistiefeier, mitgestaltet vom Kirchenchor 10.30 Uhr Eucharistiefeier und Kindergottesdienst 19.00 Uhr Eucharistiefeier 15.00 Uhr Karfreitagsliturgie 6.00 Uhr Feier der Heiligen Osternacht, mitgestaltet vom Kirchenchor Ebringen: Montag, 5.4. Randegg: Freitag, 2.4. Sonntag, 4.4. 9.00 Uhr Eucharistiefeier, mitgestaltet vom Kirchenchor 15.00 Uhr Karfreitagsliturgie, mitgestaltet vom Kirchenchor 18.00 Uhr Eucharistiefeier, mitgestaltet vom Kirchenchor Freitag, 2.4. Sonntag, 4.4. Montag, 5.4. 19.00 Uhr Taizégottesdienst mit Abendmahl im Gemeindesaal 9.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl 7.00 Uhr Auferstehungsfeier auf dem Friedhof 9.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl und Kindergottesdienst und Taufe 11.00 Uhr Krabbelgottesdienst für die ganze Familie Freie Evangelische Gemeinde: Freitag, 2.4. Sonntag, 4.4. 10.30 Uhr Gottesdienst im Foyer der Eichendorff-Realschule 10.30 Uhr Gottesdienst im Foyer der Eichendorff-Realschule Kirche des Nazareners: Sonntag, 4.4. Tag 8.30 bis 8.30 Uhr (24 Stunden-Dienst) Donnerstag: See-Apotheke Gaienhofen, Stadt-Apotheke Engen Marien-Apotheke Gottmadingen Avie-Apotheke im real-Markt Singen Hohentwiel-Apotheke Singen Sonnen-Apotheke Radolfzell, Marien-Apotheke Hilzingen Bären-Apotheke Singen Bahnhof-Apotheke Gottmadingen Hegau-Apotheke Steißlingen Hochrhein-Apotheke Gailingen Freitag: Samstag: Sonntag: Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Volkshochschulnachrichten Evangelische Kirchen: Gottmadingen: Donnerstag, 1.4. Seite 27 10.30 Uhr Gottesdienst mit Kinderbetreuung und Kindersonntagsschule in der Zeppelinstraße 4 Backkurs für Eltern (oder Großeltern) und Kinder: Samstag, 24. April, 10 bis 13 Uhr, Eichendorffschule Vorher - nachher: ein neuer Typ: Freitag, 30. April, 19 bis 22 Uhr, Eichendorffschule Wildkräuterwanderung in Gottmadingen »Wir schmecken den Frühling«: Mittwoch, 23. Juni, 17 bis 20 Uhr, Treffpunkt Parkplatz Schwimmbad Hefe - Biskuit - Blitzkuchen: Freitag, 16. Juli, 18 bis 22 Uhr, Eichendorffschule Auskünfte und Anmeldungen bei Gabi Geiger, Nelkenstraße 16, Gottmadingen, Tel. 07731/148920 oder vhs-gottmadingen@ versanet.de Seite 28 Gottmadingen aktuell Ihr Osterei Donnerstag, 1. April 2010 NEU in Bietingen Infrarot-Wärmekabine Ambiente mit 4 Wärmeelementen 110 x 95 x 188 cm (B-T-H) Ganzglastür OSTERPREIS 790,- € Gartengestaltung & Gartenpflege Gehölzschnitt Neupflanzungen Dauergartenpflege LAGERVERKAUF TEAK- UND ALUGARTENGARNITUREN Peter Rämpitsch Dorfstraße 42 78244 Gottmadingen-Bietingen mobil 0171 9761483 Fax 07734 931215 Ihr lokaler Getränkehandel mit bestem Service Heilsberg Getränke VOLKERTSHAUSEN Freitags 14 - 18 Uhr Samstags 10 - 14 Uhr Lädt Sie zum 5-jährigen Bestehen am Samstag, 03.April 2010 auf 1 Glas Sekt ein Sonderangebot 1 Kiste Fürstenberg Pils oder Export 0,5l 11,99 € zuzügl Pfand Heike Leypoldt GEWERBEPARK · Spinnweberei Ten-Brink-Str. 14 78269 Volkertshausen Tel. 0 77 32/9418 73 Mobil 01 63/2036203 Vielen Dank für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen und weiterhin eine gute Zeit Ihr Georg www.gartenmoebel-leypoldt.de Batovanja Montag - Freitag von 8.45 - 12.30Uhr und 14.30 - 18.15Uhr Samstag von 8.30 - 13.00 Uhr Johann-Georg-Fahr-Strasse 27 78244 Gottmadingen Tel. 07731-72193 fahrrad Reparaturen lagerverkauf.com SONDERÖFFNUNGSZEITEN 1. bis 10.4.2010 FR. 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