ARD - Ratgeber Recht
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ARD-Ratgeber Recht aus Karlsruhe Sendung vom: 14. Dezember 2013, 17.03 Uhr im Ersten RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG Zur Beachtung! Dieses Manuskript ist urheberrechtlich geschützt. Der vorliegende Abdruck ist nur zum privaten Gebrauch des Empfängers/der Empfängerin hergestellt. Jede andere Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des/der Urheberberechtigten unzulässig und strafbar. Insbesondere darf er weder vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. ARD-Ratgeber RECHT vom 14.12.2013 Seite 2 SÜDWESTRUNDFUNK FERNSEHEN Postfach 5520 76037 Karlsruhe Moderation: Dr. Frank Bräutigam Vielleicht war unsere Shopping-Queen von gerade ja rechtsschutzversichert. Haben Sie eigentlich eine Rechtsschutzversicherung? Denn wenn man wirklich mal für sein Recht kämpfen muss, kann ein Prozess auch richtig teuer werden! Doch wie das so manchmal ist bei Versicherungen, egal welcher Art - wenn man sie braucht, wollen sie oft nicht zahlen. Beitrag: Autor: Rechtsschutzversicherung Kolja Schwartz Thomas R. bei seinem neuen Job in einem Elektrotechnik-Unternehmen. Der 48jährige ist froh, dass er überhaupt wieder arbeiten kann. R. ist eigentlich gelernter Kfz-Mechaniker. Doch eine Allergie hat ihm vor vier Jahren seinen alten Beruf genommen. Thomas R. „Plötzlich kam die Krankheit. Eine Art Schuppenflechte, die extrem stark wurde. Die ganze Handfläche war betroffen und sobald man die Hand von der Grundstellung, die gebogen ist, gerade macht, hat‘s gerissen, es hat geschmerzt und hat geblutet. Dadurch konnte ich den Beruf, also den Handwerksberuf nicht mehr ausüben.“ Thomas R. stand vor dem Nichts. Auf einen Schlag verlor er seine Existenz. Doch der Mann aus Todtnau im Schwarzwald glaubte, zumindest finanziell abgesichert zu sein. Schließlich hatte er schon zehn Jahre zuvor eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Doch als es darauf ankam, verweigerte die plötzlich die Zahlung. Thomas R. „Man hat ja damals eine Versicherung abgeschlossen für solche Fälle, dass, wenn was bei der Arbeit passieren würde, damit man abgesichert ist. Die Berufsunfähigkeitsrente sagte: Nein, wir übernehmen das nicht, weil ich angeblich falsche Angaben gemacht habe.“ Thomas R. hat aus seiner Sicht keine falschen Angaben gemacht. Er will sich wehren und notfalls gegen die Versicherung vor Gericht ziehen. Doch so ein Rechtsstreit kostet Geld. Schon vor Jahren hat sich der 48jährige zum Glück auch für solche Fälle abgesichert: Er hat eine Rechtsschutzversicherung. Doch dann der nächste Schock: Auch diese Versicherung verweigert die Zahlung. Thomas R. „Ich dachte, ich zahl jetzt schon jährlich immer meinen Beitrag. Und jetzt braucht man sie einmal. Und dann sagen die einfach nee. Das gibt's nicht. Sie sind nicht versichert. Da hab ich gedacht: Das kann doch gar nicht sein.“ Das Argument: Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat Thomas R. im Jahr 2000 abgeschlossen. Die Rechtsschutzversicherung erst im Jahr 2002. Weil es im Streitfall darum geht, ob R. schon beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung falsche Angaben gemacht hat, also im Jahr 2000, verweigert die Rechtsschutzversicherung jetzt die Zahlung. Denn: Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine Rechtsschutzversicherung. ARD-Ratgeber RECHT vom 14.12.2013 Seite 3 SÜDWESTRUNDFUNK FERNSEHEN Postfach 5520 76037 Karlsruhe Absurd findet Thomas R., denn aus seiner Sicht ist der Rechtsstreit ja erst mit der Berufsunfähigkeit entstanden. R. lässt sich von seinem Rechtsanwalt beraten. Christoph Buck ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und Experte beim Thema Rechtsschutzversicherungen. Grundsätzlich hält er die auch für sinnvoll: Christoph Buck, Fachanwalt für Versicherungsrecht „Insbesondere in der klassischen Form der Verkehrsrechtsschutzversicherung sollte sie eigentlich jeder haben, denn wir bewegen uns alle im Straßenverkehr und sind da durchaus Konflikten ausgesetzt.“ Bei anderen Rechtsgebieten ist genau zu prüfen, ob man einen Rechtsschutz zum Beispiel auch fürs Miet- oder Arbeitsrecht braucht, damit kann man viel Geld sparen. Und man sollte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherer genau studieren, um später böse Überraschungen zu vermeiden. Denn wenn es zum Rechtsstreit kommt, wird die Zahlung oft verweigert. Ein häufiges Argument dabei ist, dass der Versicherungsfall schon eingetreten sei, bevor die Versicherung bestand. Christoph Buck, Fachanwalt für Versicherungsrecht „Gerade bei rechtlichen Auseinandersetzungen ist der Eintritt des Versicherungsfalles sehr oft nicht eindeutig festzumachen. Wir haben im Beispiel gesehen, das Beispiel von Herrn R.: Sehr oft führen die Versicherer Argumente ins Feld, die nachher nicht stichhaltig sind. Und da ist es schon wichtig, dass sie sich kompetenten Rechtsrat einholen.“ Es ist kurios: Bevor es zu dem eigentlichen Rechtsstreit kommen kann, muss der Fachanwalt für Versicherungsrecht dann erst einmal die Rechtsschutzversicherung verklagen. Auch im Fall von Thomas R. war das so. Christoph Buck hielt die Entscheidung der Versicherung für falsch. Denn: Ein sogenannter Versicherungsfall ist aus seiner Sicht nicht nur im Jahr 2000 eingetreten, sondern auch im Jahr 2010, als die Berufsunfähigkeitsversicherung die Zahlung verweigerte. Zu diesem Zeitpunkt hatte Thomas R. die Rechtsschutzversicherung schon abgeschlossen. Christoph Buck, Fachanwalt für Versicherungsrecht „Im Fall von Herrn R. war‘s glücklicherweise so, dass wir die Rechtsschutzversicherung mit ihrem eigenen Bedingungswerk schlagen konnte. Denn entscheidend für die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung war der Zeitpunkt, als die Berufsunfähigkeit - aus unserer Sicht zu Unrecht - nicht bezahlen wollte und nicht darauf, was vorher war, nämlich bei Antragsstellung.“ Die Rechtsschutzversicherung hatte die Zahlung in seinem Fall also zu Unrecht abgelehnt. Aufgrund der Klage lenkte das Versicherungsunternehmen am Ende ein. Thomas R. „Durch den Erfolg bei der Rechtsschutzversicherung können wir jetzt gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung vorgehen und hoffen, dass wir dann gewinnen werden, weil ich bin mir keiner Schuld bewusst.“ Thomas R. kann nach einer Umschulung zum Betriebswirt seinen Lebensunterhalt wieder selbst bestreiten. Drei Jahre lang aber ging das nicht. Von der Berufsunfähigkeitsversicherung will er jetzt Geld für diese Zeit haben und hofft, auch hier Recht zu bekommen. ARD-Ratgeber RECHT vom 14.12.2013 Seite 4 SÜDWESTRUNDFUNK FERNSEHEN Postfach 5520 76037 Karlsruhe Moderation: Dr. Frank Bräutigam Vor kurzem gab es übrigens noch ein wichtiges Urteil, dass eine Rechtsschutzversicherung Ihnen nicht einen bestimmten Anwalt vorschreiben darf. Mehr dazu bei uns im Internet unter ratgeberrecht.de. Und schildern Sie uns ruhig Ihre Erfahrungen mit der Rechtsschutzversicherung, auf unserer Facebookseite vom „Ratgeber: Recht“. Zusatzinformationen: Rechtsschutzversicherungen Nahezu in jedem zweiten Haushalt in Deutschland gibt es eine Rechtsschutzversicherung. Knapp 40 Rechtsschutzversicherer bieten den Menschen in Deutschland eine große Auswahl, um für den „Fall der Fälle“ gut abgesichert zu sein. Doch um wirklich gut versichert zu sein, sollte man sich schon beim Versicherungsabschluss ein paar Dinge klar machen. Was ist eine Rechtsschutzversicherung? Wer in einen Rechtsstreit verwickelt wird, braucht meistens einen Rechtsanwalt und der kostet relativ viel Geld. Auch die Gegenseite hat in der Regel einen Anwalt, der bezahlt werden will und wenn die ganze Sache vor Gericht geht, kommen noch die Gerichtskosten und möglicherweise Gutachterkosten und ähnliches dazu. Man sieht: Ein Rechtsstreit kann sehr schnell sehr teuer werden. Oft zieht er sich über Jahre hin und geht durch mehrere Instanzen. Diese Kosten übernimmt dann die Rechtsschutzversicherung, wenn der konkrete Fall versichert ist. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). In der Praxis sind indes vor allem die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) von Bedeutung, die die Versicherer in ihre Verträge mit einbeziehen. Arten der Rechtsschutzversicherung Bei den meisten Rechtsschutzversicherern besteht zum einen die Möglichkeit, ein Komplettpaket abzuschließen, welches alle vom Versicherer angebotenen Leistungsarten abdeckt. Zum anderen besteht auch die Möglichkeit, einzelne Leistungsbausteine wie z.B. den Verkehrsrechtsschutz oder Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, auszuwählen, aus denen sich der Versicherungsschutz dann zusammensetzt. Die Versicherungswilligen können sich ihren Versicherungsschutz also ganz nach ihrem Bedarf auswählen. Natürlich braucht ein Arbeitnehmer keinen Rechtsschutz für Selbstständige und Menschen ohne Auto brauchen natürlich keinen Fahrzeugrechtsschutz. Der Verkehrsrechtsschutz greift hingegen auch für Fußgänger und Radfahrer. Wer genau überlegt, was er braucht, kann durch das Zusammenstellen der Bausteine also durchaus Geld sparen gegenüber dem Preis für das Komplett-Paket. Ein paar Gebiete lassen sich aber auch gar nicht versichern, zum Bespiel Streitigkeiten rund um den Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, das bebaut werden soll. Auch alles rund um die Planung und Errichtung eines Hauses kann nicht versichert werden. Und auch bei vorsätzlichen Straftaten zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht die Verteidigung. Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung Die Rechtsschutzversicherer übernehmen in der Regel nicht nur die Gerichtskosten, sondern auch die gesetzlichen Anwaltsgebühren, sowie Zeugengelder und Sachverständigenhonorare und Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss. Von einigen Versicherern werden auch vorgerichtliche Kosten, wie z.B. Kosten für ein Mediationsverfahren oder auch Verfahrenskosten vor Verwaltungsbehörden übernommen. Nicht übernommen werden hingegen Geldstrafen und Bußgelder. In einigen Bereichen, wie z.B. dem Familien- und dem Erbrecht werden von der Rechtsschutzversicherung lediglich die Kosten für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts übernommen. Nicht aber der Streit vor Gericht. Der Schutz der Rechtsschutzversicherung erstreckt sich je nach Art der Versicherung auch auf Ehepartner und auch auf Lebensgefährten, wenn diese im Versicherungsschein mit genannt sind. Kinder sind ebenfalls mitversichert, wenn sie noch keine auf Dauer angelegte Berufstätigkeit aufgenommen haben und noch nicht das 25. Lebensjahr erreicht haben. Beim Versicherungsabschluss sollte man sich zusichern lassen, wer mit versichert ist oder dies in den Bedingungen genau nachschauen. ARD-Ratgeber RECHT vom 14.12.2013 Seite 5 SÜDWESTRUNDFUNK FERNSEHEN Postfach 5520 76037 Karlsruhe Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung ist aber zunächst einmal das Vorliegen eines Versicherungsfalles. Wann ist ein Versicherungsfall anzunehmen? Unter dem Versicherungsfall versteht man in der Regel „den tatsächlichen oder behaupteten Verstoß gegen Rechtspflichten“. Die Rechtsschutzversicherung ist also nie bei präventiver Tätigkeit eintrittspflichtig. Das heißt: Wenn es nur darum geht, einen Vertrag zu überprüfen oder ein Testament zu erstellen, ist dies grundsätzlich nicht von einer Rechtsschutzversicherung gedeckt. Versichert sind natürlich nur die Rechtsstreitigkeiten, die nach Beginn der Versicherung eintreten. Für viele Leistungsarten besteht Versicherungsschutz sogar erst nach Ablauf einer „Wartezeit“ von drei Monaten nach Abschluss des Vertrages. Das Problem: Der Eintritt des Versicherungsfalles ist oft nicht eindeutig festzumachen, denn bei einer rechtlichen Auseinandersetzung gibt es oftmals verschiedene Ansätze, wann gegen Rechtspflichten verstoßen wurde und so kommt es sehr oft dazu, dass man rein zeitlich mehrere Rechtsschutzfälle festmachen kann. Nach den Bedingungen der Rechtsschutzversicherer ist dann immer der erste Rechtsschutzfall entscheidend. Liegt der in der Versicherungszeit, wird der Fall übernommen. Aber: Für viele ältere Verträge gilt noch eine Ausnahme, die für den Versicherungsnehmer Gold wert sein kann. Danach bleibt ein Rechtsverstoß außer Betracht, wenn er länger als ein Jahr vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung zurückliegt. Gibt es also in der gleichen Sache einen Rechtsverstoß nach Versicherungsbeginn und einen, der mindestens ein Jahr vor dem Versicherungsabschluss liegt, dann ist die Sache versichert. Was passiert, wenn der Versicherer nicht leisten möchte? Wenn die Versicherung der Meinung ist, dass ein rechtliches Vorgehen keine Aussicht auf Erfolg hat, lehnt sie die Übernahme der Kosten ab. Ist der Versicherungsnehmer anderer Meinung, besteht die Möglichkeit, einen so genannten Stichentscheid durchführen zu lassen. In diesem Fall kann der für den Versicherten tätige oder noch zu beauftragende Rechtsanwalt veranlasst werden, eine begründete Stellungnahme abzugeben, und zwar zu der Frage, ob hinreichend Aussicht auf Erfolg besteht. Die Entscheidung des Stichentscheides ist dann für beide Seiten bindend. Die Kosten der Stellungnahme übernimmt dann auch die Rechtsschutzversicherung. Beim Streit mit der Rechtsschutzversicherung, ist es sinnvoll, einen Fachanwalt für Versicherungsrecht aufzusuchen. Der kennt sich auch mit den Bedingungen gut aus und kann überprüfen, ob die Rechtsschutzversicherung im konkreten Fall nicht doch zahlen muss. Zu guter Letzt bietet auch der Ombudsmann für Versicherungen in Berlin die Möglichkeit, bei Meinungsverschiedenheit mit dem Versicherungsunternehmen eine kostenfreie Schlichtung zu erzielen. (www.versicherungsombudsmann.de) Freie Anwaltswahl Die Rechtsschutzversicherungen dürfen ihren Versicherten im Übrigen nicht vorschreiben, zu welchem Anwalt sie zu gehen haben. In Deutschland besteht die freie Anwaltswahl. Das heißt jeder Mensch kann sich den Anwalt aussuchen, zu dem er Vertrauen hat oder der ihm empfohlen wurde. Natürlich kann auch die Rechtsschutzversicherung eine Empfehlung aussprechen. Eine solche ist aber nicht bindend. Allerdings übernimmt die Rechtsschutzversicherung nur die gesetzlichen Anwaltsgebühren.