Akkord Übungsaufgabe
Transcription
Akkord Übungsaufgabe
Akkord Übungsaufgabe Angenommen, ein Akkordarbeiter erhält für 100 gefertigte Stück pro Stunde gerade kein Leistungsentgelt; für 130 Stück ein Leistungsentgelt von 30 % des Grundentgelts. Er fertigt 90 Stück in der Stunde und erhält sein Grundentgelt ausbezahlt. Aus welchem Grund und wofür? Bearbeitungshinweis: Es spielt das Verhältnis von Arbeitsaufgabe (Anforderungsbezug), Leistung und Erfüllung der übertragenen Arbeitsaufgabe eine Rolle. Übungsaufgabe (6) 1.2 Die Arbeitsaufgabe und das Leistungsentgeltsystem © IGM ERA-Wissen 2005/06 Akkord Lösungshinweis Die Lösung ist zunächst im Rahmen von Arbeitsaufgabe und Leistung klar: Auch wenn die Vorgabe nicht erreicht wird, so besteht Anspruch auf Grundentgelt, (ERA-TV § 9). Das Entgelt setzt sich aus Grundentgelt und Leistungsentgelt zusammen. Leistungsentgelt gibt es keines, aber das Grundentgelt kann nicht gekürzt werden Hinweis auf Handlungsmöglichkeiten: Sollte es sich um längerfristige Unterschreitung der Vorgaben handeln, so ist davon auszugehen, dass die Vorgabe nicht korrekt zustande gekommen ist und damit stehen dem Betriebsrat und dem Beschäftigten das Mittel der Reklamation von Vorgaben zur Verfügung. Zudem ist zu überprüfen, ob dem Versuch der Abgruppierung (betriebliche) Maßnahmen zugrunde liegen, die außerdem die Aktionen des § 12 ERA-TV zur Sicherung des Grundentgeltanspruches (siehe auch Handbuch II Teil 4.1) nach sich ziehen. Hinweis auf den Arbeitsvertrag: Um Missverständnisse hinsichtlich der Übertragung von Arbeitsaufgaben an Beschäftigte auszuschließen, sei unter anderem auf die folgenden Rechtsvorschriften und Urteile, gefunden im Internetangebot von ARD Ratgeber Recht (http://www.ratgeberrecht.de/) hingewiesen. 1) Mangelnde Eigenschaften des Arbeitnehmers können eine personenbedingte, ein Fehlverhalten bei der Erfüllung des Arbeitsvertrags können eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Vereinfacht ausgedrückt: Ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund liegt vor, wenn der Arbeitnehmer sich anders verhalten kann; ist ihm dies nicht möglich, handelt es sich um einen Grund in seiner Person. 2) Kann der Arbeitnehmer verhaltensbedingt gekündigt werden, wenn er die geschuldete Arbeit verweigert? Ja, wenn es sich um eine beharrliche Arbeitsverweigerung handelt. Eine vorherige Abmahnung ist im Regelfall erforderlich. (Ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes, eine Quelle ist: Bundesarbeitsgericht Urteil vom 24.5.1989 Entscheidungssammlung zum Arbeitsrecht Nr. 3 zu § 611 BGB Direktionsrecht) Hinweis auf § 13 ERA-TV: Sollt es doch zu einer Änderungskündigung kommen, weil den Anforderungen der Arbeitsaufgabe nicht entsprochen werden kann, so sichert § 13.13 ERA-TV den Verdienstausgleich auch dann, wenn die Gründe in der Person des Arbeitnehmers liegen. Dass den Anforderungen der Arbeitsaufgabe nicht entsprochen wird, kann nicht aus dem Nichterfüllen der Vorgaben (der Leistung) geschlossen werden. Übungsaufgabe (6) 1.2 Die Arbeitsaufgabe und das Leistungsentgeltsystem © IGM ERA-Wissen 2005/06