Auslobungsunterlage Städtebaulicher Wettbewerb

Transcription

Auslobungsunterlage Städtebaulicher Wettbewerb
Neues Wohnen in Jenfeld
Auslobung
Kooperativer eingeladener städtebaulich-landschaftsplanerischer
Ideenwettbewerb in zwei Bearbeitungsphasen nach GRW 1995
ausgelobt von der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Rostock
vertreten durch die Freie und Hansestadt Hamburg,
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Landesplanung
in Abstimmung mit dem Bezirksamt Wandsbek
Inhalt
3.
Aufgabe des Wettbewerbes 31
3.1
Städtebaulich-landschaftsplanerische Aufgabe
Teil A Verfahren
unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit 32
3.2
Wohnen 34
1.
Ausloberin 2
3.2.1
Baugemeinschaften 34
2.
Verfahrenskoordination und Betreuung 2
3.3
Gewerbe 35
3.4
Freiraum- und Grünplanung 35
3.4.1
Anforderungen von Kindern und Jugendlichen
3.
Verfahrensart/Wettbewerbsgrundlagen 2
4.
Wettbewerbsgegenstand 2
an die Planung 36
3.5
Infrastruktur 36
5.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer 3
3.5.1
Niederschlagsentwässerung 36
6.
Preisgericht 3
3.5.2
Verkehrserschließung 38
7.
Sachverständige 3
3.5.3
Stellplätze und Fahrradplätze 39
8.
Vorprüfung 4
3.5.4
Leitungstrassen 39
3.5.5
Soziale Infrastruktur/Gemeinbedarf 39
9.
Bearbeitungshonorar 4
3.6
Besondere Anforderungen 40
10.
Unterlagen 4
3.6.1
Energiekonzept/Schonung der Ressourcen/Umwelt-
11.
Geforderte Leistungen 4
12.
Beurteilungskriterien 7
schutz 40
3.6.2
Anforderungen an ‚gender planning’ 40
3.6.3
Denkmalschutz 44
3.6.4
Bauabschnittsbildung 44
13.
Weiterbeauftragung 7
14.
Kolloquien und Termine 7
15.
Eigentum und Urheberrecht 8
Anhang
16.
Terminkette 8
Materialien 45
Anl. 1 Verkehrsaufkommen im Bereich der Lettow-Vor-
Teil B Wettbewerbsgegenstand und Aufgabe
beck-Kaserne
Anl. 2 Auszug aus der Globalrichtlinie „Notwendige Stell-
1.
Einleitung: Anlass und Ziel 9
plätze und notwendige Fahrradplätze“
Anl. 3 Gender-Planning
2.
Der Ort/Bestand 13
2.1
Der Stadtteil Jenfeld in Wandsbek 14
2.2
Das Planungsgebiet und seine engeren Bezüge im
Anl. 4 Denkmalwert der Lettow-Vorbeck-Kaserne/Wilsonstraße 64, 68. Expertise der Denkmalpflege
Anl. 5 Fotodokumentation
Umfeld 14
2.2.1
Lage 14
Abb. 1 Plangebiet mit Verknüpfungsraum
2.2.2
Topographie 15
Abb. 2 Luftbildkarte M 1:5000
2.2.3
Aktuelle Nutzungen 15
Abb. 3 Deutsche Grundkarte M 1:5000
2.2.4
Verkehrliche Situation 15
Abb. 4 Übersichtsplan Umfeld des Plangebiets
2.2.5
Grünbestand 16
Abb. 5 Erschließung/ÖPNV
2.2.6
Planungsrecht 19
Abb. 6 Geltendes Planungsrecht
2.3
Geschichte des Ortes 19
Abb. 7 Städtebauliches Rahmenkonzept/Leitbild
2.3.1
Entwicklung im Laufe der Jahrhunderte 19
Abb. 8 Lage in der Stadt
2.3.2
Kaserne 19
Abb. 9 Gebäudebezeichnungen Lettow-Vorbeck-Kaserne
2.3.3
Deutsch-Ostafrika-Krieger-Denkmal
Abb. 10 Gehölzbestand
(„Askari-Relief“) im „Tansania-Park“ 26
Abb. 11 Höhenplan
TV-World: Ein nicht realisierter Wettbewerbsent-
Abb. 12 110KV-Leitung, 50 m-Abstand
2.3.4
wurf 26
Abb. 13 Historische Karte von Jenfeld 1789-1796
2.4
Restriktionen 29
Abb. 14 Historische Karte von Jenfeld 1957
2.4.1
Altlasten 29
Abb. 14 Historische Karte von Jenfeld 1957
2.4.2
Hochspannungsleitung 29
2.4.3
Hubschrauberlandestelle/Fläche des
Bundesgrenzschutz - Bundespolizei 29
Teil A
Verfahren
1
1. Ausloberin
3. Verfahrensart/Wettbewerbsgrundlagen
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben,
Der Wettbewerb wird als kooperativer eingeladener städte-
Kopernikusstraße 1a
baulich-landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb in zwei
18075 Rostock
Bearbeitungsphasen nach GRW 1995 durchgeführt. Der
Tel: +49 (381) - 381-336102
Durchführung liegen die „Grundsätze und Richtlinien für
Fax: +49 (381) - 381-336114
Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des
Städtebaus und des Bauwesens“ (GRW 1995) verbindlich
vertreten durch die Freie und Hansestadt Hamburg
zugrunde. Die teilnehmenden Büros erklären sich durch ihre
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Mitwirkung mit den Bedingungen der Auslobung einverstan-
Amt für Landesplanung (LP)
den. Der Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer ist
Alter Steinweg 4
informiert. Der Wettbewerb ist unter der Zulassungsnummer
20459 Hamburg
B-009-05 SIW registriert.
Sachbearbeitung: Almut Blume-Gleim,
BSU/Amt für Landesplanung, LP 32
Vorgesehen sind eine öffentliche Informationsveranstaltung,
Tel: +49 (40) - 42840 – 8220
eine Folge von zwei Kolloquien und eine Preisgerichtssitz-
Fax: +49 (40) - 42840 - 8350
ung:
1. Vor der Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und
in Abstimmung mit dem Bezirksamt Wandsbek
Bürger (Auftaktkolloquium, zugleich Pflichtkolloquium
Schloßstraße 60
für die eingeladenen Büros) erhalten die eingeladenen
22041 Hamburg
Büros und die interessierten Bürger die Möglichkeit, das
Kasernengelände zu besichtigen. Anschließend werden
2. Verfahrenskoordination und Betreuung
die Aufgabe und die wesentlichen Rahmenbedingungen
Büro Claussen-Seggelke
bekannt gegeben und diskutiert.
Stadtplaner SRL
2. Die eingeladenen Büros stellen im Rahmen des Zwischen-
Holzdamm 39
kolloquiums I ihre ersten Ideen und Planungsansätze
20099 Hamburg
dem Preisgericht vor. Die Arbeiten sollen anschließend
Tel.: 0 40/28 40 34-0
unter Beachtung der formulierten Empfehlungen des
Fax: 0 40/28 05 43 43
Preisgerichts weiter bearbeitet werden.
mail@claussen-seggelke.de
http://www.claussen-seggelke.de
3. Im Zwischenkolloquium II werden die Teilnehmerinnen
und Teilnehmer ihre Arbeiten präsentieren. Das Preisgericht wird vier der acht Büros für die weitere vertiefende
Jo Claussen-Seggelke
Bearbeitung in einer zweiten Bearbeitungsphase aus-
Aretius Klosa
wählen.
Daniel Luchterhandt
4. Die Ergebnisse der zweiten Bearbeitungsphase werden
im Rahmen eines Abschlusskolloquiums (Preisgericht)
und
bewertet und mit einer Rangfolge versehen.
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
4. Wettbewerbsgegenstand
Amt für Landesplanung
Gegenstand des Wettbewerbs ist der städtebaulich-land-
Referat „Städtebauliche Entwürfe und Projektsteuerung“
schaftsplanerische Entwurf für die Entwicklung der ehemaligen Lettow-Vorbeck-Kaserne im Hamburger Stadtteil
Almut Blume-Gleim,
Jenfeld. Aufgabe ist es, unter dem Motto „Neues Wohnen in
e-mail: Almut.Blume-Gleim@bsu.hamburg.de
Jenfeld“ die Fläche als neuen Wohnstandort mit Gewerbe-
Hans Christian Lied,
und Grünanteil im Kontext seiner Umgebung zu entwickeln.
e-mail: Hans.Lied@bsu.hamburg.de
Die Planung dient der Vorbereitung eines Funktionsplans für
den Bebauungsplan.
Kartengrundlagen: Sabine Haritz
2
5. Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Stellv. Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter
•
•
Arkkitehtitoimisto Brunow & Maunula, Helsinki in
Arbeitsgemeinschaft mit PPL Planungsgruppe Professor
Hermann-Josef Huber, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Nebenstelle VK Pinneberg
Laage, Hamburg
•
Oliver Gagaik, Finanzbehörde - Liegenschaftsverwaltung
•
Petersen Pörksen Partner & Hühn, Hamburg/Lübeck
•
Wolfgang Schultz, stellv. Bezirksamtsleiter Wandsbek
•
Prof. Bernhard Winking, Hamburg
•
Anke Duijkers, Stadtteilbüro Wandsbek, Hamburg
•
Prof. Heiko Schellenberg, Dresden
•
Ingrid Voss, Bezirksvertretung Wandsbek CDU, Hamburg
•
Assael Architecture Ltd, Studio 13, London
•
Stephan Heymann, Bezirksvertretung Wandsbek GAL,
•
ASTOC Architects & Planners, Köln
•
West 8, Rotterdam
•
Baufrösche Kassel, Kassel
Hamburg
7. Sachverständige
•
Siegfried Leisner, Bundesbauabteilung Hamburg
Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird dringend
ABH 1/BBA 0
empfohlen, Arbeitsgemeinschaften mit Landschaftsarchi- •
Klaus Kremer, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
tektinnen und Landschaftsarchitekten einzugehen und für •
Verena Wein-Wilke, Behörde für Stadtentwicklung und
Einzelthemen (z.B. Entwässerung) Sonderfachleute zu kon-
Umwelt - WSB11/AG Fachfrauen
sultieren.
•
6. Preisgericht
•
Beatrix Schmidt, Behörde für Wirtschaft und Arbeit
- WF 2
Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter
•
Prof. Jörn Walter, Oberbaudirektor der Freien und Han-
schutzamt
•
sestadt Hamburg
•
Klaus Jaerisch, Bezirksamt Wandsbek, Baudezernent
•
Gabriele Kiefer, Landschaftsarchitektin, Berlin
•
Jürgen Böge, Architekt, Hamburg
•
Karl Unglaub, Landschaftsarchitekt, Barcelona
•
Mirjana Markovic, Architektin, Hamburg
•
Isabell Feest, Architektin, Hamburg
•
Karl-Heinz Ulmen, Bezirksamt Wandsbek, Leiter der
•
Undine Giseke, Landschaftsarchitektin, Berlin
•
Prof. Dott. Paolo Fusi, Architekt, Hamburg (ständig
anwesend)
Werner Steinke, Behörde für Stadtentwicklung und
Umwelt - LP 43
Carola Adel, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
-V3
•
Antje Lassahn, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - AN 1
•
Stadtplanungsabteilung
•
Hans-Christian Lied, Behörde für Stadtentwicklung und
Umwelt - LP 32
Umwelt, Leiter des Amtes für Landesplanung
•
Almut Blume-Gleim, Behörde für Stadtentwicklung und
Umwelt - LP 32
•
•
Wilhelm Schulte, Behörde für Stadtentwicklung und
Wenke Schönfelder, Hamburger Stadtentwässerung,
Planung/Strategische Unternehmensplanung - HSE42
Stellv. Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter
•
Gabriele Bohnsack-Häfner Kulturbehörde - Denkmal-
Detlef Moldmann, Behörde für Stadtentwicklung und
Umwelt - B 1
•
Sandra Reershemius, Behörde für Stadtentwicklung und
Umwelt - LP/AG Fachfrauen
•
Doris Föllmer, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - B52
Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter
•
•
Walter Hartmann, Bundesanstalt für Immobilienaufga-
Karin Stoeckelmann, Behörde für Stadtentwicklung und
Umwelt - ABH 213
ben, Rostock
•
Karl-Dieter Berg, Bezirksamt Wandsbek - W/BA 5
Jürgen Broede, Finanzbehörde - Leiter der Liegen-
•
Ulrike Heermann, Bezirksamt Wandsbek - W/BA 5
schaftsverwaltung
•
Reimar Iselt, Bezirksamt Wandsbek W/BA 6
•
Gerhard Fuchs, Bezirksamtsleiter Wandsbek
•
Martin Schmitz, Bezirksamt Wandsbek - W/BA 2
•
Claudia Fründ, Bezirksamt Wandsbek - Beauftragte für
•
Carola Hoffenreich, Behörde für Stadtentwicklung und
•
Stadterneuerung
•
Umwelt - LP 2
Eckard Graage, Bezirksvertretung Wandsbek CDU,
Hamburg
•
Hans Joachim Klier, BezirksvertretungWandsbek SPD,
Hamburg
3
8. Vorprüfung
weitere Unterlagen
•
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Rostock
•
Tabellarischer Berechnungsbogen (Word-Format)
•
Bundesbauabteilung
•
Formblatt zur Verfassererklärung (Word-Format)
•
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtent-
Sämtliche oben genannten Materialien und Unterlagen wer-
wicklung und Umwelt
den auf einer CD in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
•
Bezirksamt Wandsbek
•
Sachverständige
Modell
•
Büro Claussen-Seggelke
•
für die 1. Bearbeitungsphase: Modelleinsatzplatte ohne
Die Ausloberin behält sich vor, weitere Vorprüfende zu be-
Höhenstufen im Maßstab 1:1.000 (wird beim Auftaktkol-
nennen.
loquium ausgegeben)
•
für die 2. Bearbeitungsphase: Modelleinsatzplatte mit
9. Bearbeitungshonorar
Höhenstufen im Maßstab 1:1.000 (wird beim Zwischen-
Für den Wettbewerb stehen insgesamt 108.000 EUR als Be-
kolloquium II ausgegeben)
arbeitungshonorar zur Verfügung. Je Bearbeitungsphase erhalten die Büros ein Honorar von 9.000 EUR inkl. Mwst. Die 11. Geforderte Leistungen
Büros außerhalb der Region Hamburgs erhalten zusätzlich Leistungen der 1. Bearbeitungsphase
eine Reisekostenpauschale (inkl. Mwst.) von 500 Euro, die zum Zwischenkolloquium I
ausländischen Büros eine von 1.000 Euro je Bearbeitungs- Folgende Planinhalte sind auf 2 Plänen im Format DIN A0
phase. Preise und Ankäufe werden nicht vergeben.
(liegendes Format) der vorgegebenen Blattanordnung (siehe
Seite 6) entsprechend einzureichen:
10. Unterlagen
•
Idee/Programm für ein „Neues Wohnen in Jenfeld“
•
Auslobungsbroschüre
•
Planungskonzept im Maßstab 1:2.000
•
Anlagen zur Auslobung (Verkehrsmengen; Auszug aus
der Globalrichtlinie „Notwendige Stellplätze und not- Darüber hinaus sind folgende Leistungen zu erbringen:
wendige Fahrradplätze“; Gender Test; Denkmalwert der •
(Powerpoint-) Präsentation der Arbeit im Rahmen des
Lettow-Vorbeck-Kaserne–Wilsonstraße 64, 68. Experti-
Zwischenkolloquiums I
se der Denkmalpflege; Fotodokumentation; Historische •
CD mit digitaler Fassung der Präsentationspläne (pdf-
Karten von 1789 und 1957; Gebäudebezeichnungen der
Format; 300 dpi; CMYK)
Kaserne; Gehölzbestand; Höhenplan; Karte zum Verlauf
der 110kv-Leitung)
zum Zwischenkolloquium II
Folgende Planinhalte sind auf 4 Plänen im Format DIN A0
Kartengrundlagen
(liegendes Format) der vorgegebenen Blattanordnung (siehe
•
Deutsche Grundkarte, Maßstab 1:20.000 (tif-Format)
Seite 6) entsprechend einzureichen:
•
Deutsche Grundkarte, Maßstab 1:5.000 (tif-Format)
•
•
Städtebauliche Leitidee im Maßstab 1:2.500 zur Profilie-
Liegenschaftskataster, Maßstab 1:1.000 (dxf- und dwg-
rung des Standorts und zur Einbindung des Geländes in
Format)
den Stadtteil Jenfeld,
•
Luftbild (tif-Format)
•
Städtebauliches Strukturkonzept im Maßstab 1:1.000
•
sämtliche Grundrisse des Gebäudes 2/4, Maßstab 1:200
mit generellen Aussagen zu Nutzungszonierung, Bebau-
(tif-Format)
ungsstruktur, zur Geschossigkeit und zur Gestaltung der
Freiräume,
Bildmaterial
•
•
Bilder vom Plangebiet und der Umgebung (jpg-Format)
Darstellung einer Parzellierungsmöglichkeit; Unterscheidbarkeit von Nettobauland (inkl. privater Grünflächen), Erschließungs- und öffentlicher Grünflächen,
•
Konzept zum Umgang mit den Grünflächen und dem
erhaltenswerten Baumbestand,
•
Niederschlagsentwässerungskonzept
(ohne
Berech-
nung),
•
Erschließungskonzept mit Aussagen zur verkehrlichen
Bild rechts:
Integration des Areals in die Umgebung, zur inneren Er-
Exerzierplatz der Estorff-Kaserne
schließung, zur Organisation des ruhenden Verkehrs und
4
5
des Umweltverbundes (Bus-, Rad-, Fußverkehr),
•
•
•
•
ein Satz Vorprüfpläne (können gefaltet eingereicht wer-
Aussagen zur strategischen Entwicklung des Geländes:
den),
Etappierung der baulich-räumlichen Entwicklung (Pha- •
CD mit einer digitalen Fassung der Pläne (tif-Format, 300
senkonzept),
dpi, CMYK-Modus in Originalgröße),
Aussagen über die am Standort vorzusehenden •
Verfassererklärung,
Wohn(ungsbau)typologien, ihre Qualitäten und ihre •
Verzeichnis der eingereichten Unterlagen,
quantitative Aufschlüsselung,
Arbeitsmodell.
•
Exemplarische Aussagen zum Umgang mit der historischen Bausubstanz und Prüfung von Möglichkeiten und • Leistungen der 2. Bearbeitungsphase
ggf. Vorschläge für die Umnutzung bestehender Kaser- Zum Abschlusskolloquium sind folgende Planinhalte auf
nenbauten,
•
maximal 6 Plänen im Format DIN A0 (liegendes Format) der
Aussagen zum familiengerechten Wohnen und zur Be- vorgegebenen Blattanordnung entsprechend in gerollter
rücksichtigung der besonderen Anforderungen von Kin- Fassung einzureichen:
•
dern und Jugendlichen sowie der Gender-Belange in der •
Überarbeitung, Vertiefung der Ergebnisse der ersten
Planung,
Phase: Leitidee und Strukturkonzept.
Ansichten und Schnitte im Maßstab 1:1.000,
Darüber hinaus sind folgende Leistungen auf den Blättern
Darüber hinaus sind folgende Leistungen zu erbringen:
•
zu zu erbringen:
Berechnung der Flächenbilanz entsprechend dem vorge- •
vertiefende Ausarbeitung eines Konzeptes zum „Neuen
gebenen Berechnungsbogen,
Wohnen in Jenfeld“ mit Darstellung von Bebauungsty-
•
Erläuterungsbericht (max. 2 Seiten DIN A4),
pologien und schematischen Grundrisslösungen,
•
vier Pl äne DIN A0, liegendes Format, gerollt,
Blattanordnung für die einzelnen Bearbeitungsphasen
Sämtliche geforderten, aber den Plänen nicht zugeordneten Leistungen können frei auf den Blättern angeordnet werden.
Pläne Zwischenkolloquium I
Pläne Zwischenkolloquium II
Plan 1
Ideen/Programm
freie Darstellung
Plan 1
Städtebauliche Leitidee
M 1:2.500
Plan 3
Etappierung/Phasenkonzept
Umgang mit historischer
Bausubstanz
Plan 2
Planungskonzept
M 1:2.000
Plan 2
Städtebauliches Strukturkonzept
M 1:1.000
Plan 4
freies Blatt
Plan 1
Städtebauliche Leitidee
M 1:2.500
Plan 3
Etappierung/Phasenkonzept
Konzept Oberflächenentwässerung
Plan 5
Umnutzung der Kasernengebäude
M 1:200
Plan 2
Städtebauliches Strukturkonzept
M 1:1.000
Plan 4
Vertiefung Teilbereich
M 1:500
Plan 6
freies Blatt
Pläne Abschlusskolloquium
6
•
Vertiefung eines Teilbereichs des Strukturkonzepts im •
Erfüllung der Anforderungen an familiengerechtes Woh-
Maßstab 1:500 mit Aussagen zur Nutzung, Bebauung,
nen und die Belange von Kindern und Jugendlichen an
Freiraum und Erschließung mit Unterscheidbarkeit von
die Planung sowie der Gender-Planning-Aspekte.
Flächen für Kfz, Fußverkehr sowie Mischverkehrsflä13. Weiterbeauftragung
chen,
•
hochbauliche Vorschläge zur Umnutzung der bestehen- Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehden Kasernenbauten am Beispiel des Gebäudes 2/4 mit lungen des Preisgerichts die mit einem ersten Rang ausgeAussagen zu Nutzung, Erschließung, Grundrissen, äuße- zeichnete Arbeit mit der Ausarbeitung des Funktionsplans zu
rer und innerer Umgestaltung der Bauwerke; Grundriss- beauftragen.
pläne im Maßstab 1:200,
•
•
14. Kolloquien und Termine
Ansichten und Schnitte im Maßstab 1:500,
Entwässerungskonzept mit grob überschlägigem Nach- Die Teilnahme an sämtlichen Kolloquien ist für die teilnehweis ausreichender Rückhalteflächen/-räumen
•
menden Büros verpflichtend. Sie dienen insbesondere dem
Aussagen zur Berücksichtigung der besonderen Anfor- intensiven Austausch zwischen Ausloberin, der Stadt, exterderungen von Familien, von Kindern und Jugendlichen nen Fachleuten, Vertreterinnen und Vertretern der Öffentund der Gender-Belange in der Planung,
•
lichkeit und den Bearbeiterinnen und Bearbeitern der Ent-
Berechnung der Flächenbilanz entsprechend dem vorge- wurfsaufgabe.
gebenen Berechnungsbogen,
•
Erläuterungsbericht (max. 2 Seiten DIN A4),
Auftaktkolloquium am 05.10.2005
•
sechs Pläne DIN A0, liegendes Format, gerollt,
Das Auftaktkolloquium ist eine öffentliche Informationsver-
•
ein Satz Vorprüfpläne (können gefaltet eingereicht wer- anstaltung, in deren Rahmen die teilnehmenden Büros sowie
den),
•
Bürgerinnen und Bürger über das anstehende Planungsver-
CD mit einer digitalen Fassung der Pläne (tif-Format, 300 fahren und die diesem zugrunde liegenden Planungsziele
dpi, CMYK-Modus in Originalgröße),
informiert werden. Es bietet allen die Möglichkeit, das ge-
•
Verfassererklärung,
wöhnlich verschlossene Gelände zu besichtigen. Die Aus-
•
Verzeichnis der eingereichten Unterlagen,
loberin sowie Vertreterinnen und Vertreter des Stadtteils
•
Modell.
stehen in einem nicht öffentlichen Teil den Teilnehmerinnen
und Teilnehmern zur Erörterung der Aufgabenstellung und
12. Beurteilungskriterien
•
zur Klärung von ersten Rückfragen zur Verfügung. Veran-
Aufgabenerfüllung (Vollständigkeit, Leistungserfüllung, staltungsort ist das Jenfeld-Haus, Charlottenburger Straße
Übereinstimmung Modell-Pläne),
•
1, 22045 Hamburg.
Städtebaulich-landschaftsplanerische Konzeption: Idee,
Einbindung in den Stadtteil, Nutzungszonierung, Maß- Zwischenkolloquium I am 10.11.2005
stäblichkeit der Bebauung, Gestaltung und Gebrauchs- Im Rahmen eines Zwischenkolloquiums werden die Teilnehqualitäten der Freiräume, Eingangssituationen, Erschlie- menden aufgefordert, den Zwischenstand ihrer Arbeiten
ßung,
•
dem Preisgericht zu präsentieren. Es bietet die Möglichkeit,
Wohnkonzept (Erfüllung der quantitativen Vorgaben, die Entwurfsaufgabe intensiv zu diskutieren und offene FraVielfalt des Wohnungsangebots),
gen zu klären. Das Preisgericht formuliert allgemeine Emp-
•
Gestaltqualität und Raumbildung
fehlungen für alle Teilnehmenden zur abschließenden Bear-
•
Umgang mit denkmalwerten Gebäuden, Integration des beitung der ersten Phase.
historischen Kasernenensembles,
•
räumliche Entwicklungsstrategie, Abschnittsbildung, Zwischenkolloquium II am 16.12.2005
Flexibilität/Anpassungsfähigkeit in der Realisierung,
•
und Abschlusskolloquium am 22.02.2006
Wirtschaftlichkeit/Vermarktbarkeit (Parzellierbarkeit des Im Rahmen eines Zwischenkolloquiums II zum Abschluss der
Baulands, Dichte der Bebauung, Effizienz der Erschlie- ersten Bearbeitungsphase und eines Abschlusskolloquiums
ßung),
•
Umweltverträglichkeit
am Ende der Phase II stellen die teilnehmenden Büros ihre
(Umgang
mit
Regenwasser, Arbeiten dem Preisgericht vor. Das Preisgericht diskutiert die
schützenswertem Baumbestand, klimatische Funktiona- Arbeiten und wählt im Zwischenkolloquium II vier Arbeiten
lität, ressourcenschonendes Bauen, Bauen mit der Son- für die zweite, Bearbeitungsphase aus bzw. beschließt im
ne, sparsamer Umgang mit Grund und Boden),
Abschlusskolloquium nach der zweiten Bearbeitungsphase
7
eine Rangfolge der Arbeiten, deren erster Rang Grundlage soweit zumutbar, zu hören. Vorschläge der Entwurfsverder weiteren Entwicklung werden soll.
fasserinnen und -verfasser sind zu berücksichtigen, soweit
ihnen nicht nach Auffassung der Ausloberin wirtschaftlich
Rückfragen
oder funktionell bedingte Bedenken entgegenstehen, die
Rückfragen müssen bis zum 12.10. (Phase I) bzw. bis zum mitzuteilen sind.
06.01.2006 (Phase II) schriftlich an das Büro Claussen-Seggelke (mail@claussen-seggelke.de oder per Fax: 040/28054343) Unwesentliche Teillösungen anderer nicht zur Ausführung
gerichtet werden. Die Beantwortung erfolgt schriftlich bis bestimmter Wettbewerbsarbeiten gelten als abgegolten und
zum 18.10.2005 (Phase I) bzw. 13.01.2006 (Phase II) an alle dürfen von der Ausloberin verwendet werden. Die AuslobeTeilnehmerinnen und Teilnehmer.
rin hat das Erstveröffentlichungsrecht. Sie ist berechtigt, die
eingereichten Wettbewerbsarbeiten ohne weitere Vergütung
Abgabetermine
zu veröfffentlichen. Die Namen der Entwurfsverfasserinnen
Die Arbeiten können persönlich mit der Kennzeichnung und -verfasser sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbei„Neues Wohnen in Jenfeld“ im Büro Claussen-Seggelke, ter werden genannt.
Stadtplaner SRL, Holzdamm 39 in 20099 Hamburg eingereicht werden. Abgabetermin für Pläne ist für das Zwischen- Für die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten
kolloquium I der 07.11.2005. Abgabetermin für das Zwi- Wettbewerbsarbeiten haftet die Ausloberin nur im Falle grob
schenkolloquium II ist für die Pläne der 02.12.2005, für das fahrlässigen Verhaltens.
Modell der 09.12.2005 und für das Abschlusskolloquium der
08.02.2006 (Pläne) und 15.02.2006 (Modell).
16. Terminkette
09/05
Versand der Auslobung
Pläne und Modelle gelten nur dann als rechtzeitig einge- 05.10.05
Auftaktkolloquium als Informationsveranstal-
reicht, wenn Sie bis zum jeweiligen Abgabetermin bis 18 Uhr
tung für Bürgerinnen und Bürger; zugleich
im Büro Claussen-Seggelke, Stadtplaner SRL, Holzdamm 39
in 20099 Hamburg eingetroffen sind.
Pflichtkolloquium für die eingeladenen Büros
12.10.05
Frist für schriftliche Rückfragen Phase I
18.10.05
schriftliche Beantwortung der Rückfragen
Das (Zwischen-)Ergebnis des Verfahrens wird allen Teilneh- 07.11.05
Abgabe Arbeiten zum Zwischenkolloquium
Ausstellung der Arbeiten
menden durch Zusendung des jeweiligen Protokolls über die
(Eingang bis 18 Uhr)
Preisgerichtssitzung unverzüglich mitgeteilt. Gleichzeitig 10.11.05
Zwischenkolloquium I (ganztägig)
werden Ort, Zeit und Dauer der öffentlichen Ausstellung 02.12.05
Abgabe Arbeiten Phase I (Pläne); bis 18 Uhr
allen Verfahrensbeteiligten, der örtlichen Presse sowie der 09.12.05
Abgabe Arbeiten Phase I (Modell); bis 18 Uhr
Fachpresse mitgeteilt.
Zwischenkolloquium II zum Abschluss
16.12.05
der Phase I (ganztägig)
15. Eigentum und Urheberrecht
Alle Wettbewerbsarbeiten gehen in das Eigentum der Auslo- 06.01.06
Frist für schriftliche Rückfragen zur Phase II
berin über. Das Urheberrecht und das Recht auf Veröffent- 13.01.06
schriftliche Beantwortung der Rückfragen
lichung der Entwürfe bleiben den Entwurfsverfasserinnen 08.02.06
Abgabe Arbeiten Phase II (Pläne); bis 18 Uhr
und -verfassern erhalten. Die Ausloberin hat das Recht, die 15.02.06
Abgabe Arbeiten Phase II (Modell); bis 18 Uhr
Wettbewerbsarbeiten der Entwurfsverfasserinnen und -ver- 22.02.06
Abschlusskolloquium zum Abschluss
fasser, denen weitere planerische Leistungen übertragen
der Phase II (ganztägig)
werden, für den vorgesehenen Zweck zu nutzen.
03/06
Die Entwurfsverfasserinnen und -verfasser und ihre Rechtsnachfolger/Rechtsnachfolgerinnen sind verpflichtet, Abweichungen von der Wettbwerbsarbeit zu gestatten. §14 des 2.
Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte
(Urheberrechtsgesetz) vom 9.9.1965 (BGBl. I S.1273) bleiben
unberührt. Vor einer wesentlichen Änderung des ausgeführten Werks sind die Entwurfsverfasserinnen und -verfasser,
8
Ausstellung der Arbeiten
Teil B 1
Einleitung: Anlass und Ziel
9
Das Zukunftsthema “Wachsende Stadt“ ist in qualitativer Das Gewerbeflächenangebot ist überwiegend als eine große
und quantitativer Hinsicht Ausgangspunkt der Aufgabe. Mit zusammenhängende Fläche darzustellen, so dass auch die
dem Leitbild „Metropole Hamburg – Wachsende Stadt“ hat Ansiedlung eines größeren Betriebs möglich ist.
der Senat seine Politik auf qualitatives und quantitatives
Wachstum ausgerichtet. Die vier Leitziele sind:
•
Hamburgs Funktion als Metropole weiter ausbauen und dem wohnungsnahen Grün sind eine öffentliche Parkanlage
seine internationale Attraktivität stärken
•
Dem Grünaspekt ist vielfältig Rechnung zu tragen. Neben
und Spielplätze zu konzipieren. Der Gestaltung des öffentli-
Überdurchschnittliches Wirtschafts- und Beschäfti- chen Raums gilt besonderes Augenmerk.
gungswachstum
•
Die Einwohnerzahl Hamburgs erhöhen
•
Die Lebensqualität und Zukunftsfähigkeit der Stadt si- auch den mit diesem Projekt realisierbaren Ausgleich von
chern
Nachdem seitens des Bundesministers für Verteidigung 1998
bekannt wurde, dass das ca. 35,5 ha große Areal der ehemaligen Lettow-Vorbeck-Kaserne in Jenfeld aus der militärischen
Nutzung herausgenommen werden soll, beschloss der Hamburger Senat die Überplanung des Geländes. Nur ein kleiner
Teil ist weiterhin für Bundeseinrichtungen vorgesehen.
Im Verlauf des Verfahrens – nach einer nicht mehr verfolgten
Planung für einen themenbezogenen Erlebnispark rund um
das Fernsehen (TV-World) - kristallisierte sich die Aufteilung
einer überwiegenden Wohnnutzung mit Arbeitsstätten und
Grün heraus, die im Rahmen des hier beschriebenen städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerbs konkretisiert
werden soll.
„Familien in der Stadt“ brauchen neue Formen von urbanen
Quartieren für familienfreundliches Wohnen mit Grünbezug
und guter Erschließung. Eine ausbalancierte Dichte, Mischung, Flexibilität und das Herausarbeiten der vorhandenen
Qualitäten sollen für ein individuelles Gesicht sorgen. Dabei ist urbane Ökonomie ebenso gefragt wie urbane Ökologie: Flächensparendes Bauen und schonender Umgang mit
Ressourcen sind Anforderungen an die Lösung, die von den
Teilnehmenden des Wettbewerbs erwartet werden. Insbesondere soll die Eigentumsbildung gefördert werden. Ein Teil
der Grundstücke ist für Baugemeinschaften vorgesehen. Der
Aspekt der Geschlechtergerechtigkeit (gender-planning) ist
bei der Planung zu berücksichtigen.
Bild oben
westliche Parallelstraße zur Kelloggstraße
Bilder unten
südlicher und nördlicher Eingang an der Kelloggstraße
Bilder nächste Seite
Impressionen aus dem westlichen Teil
10
Insgesamt ist Imageaufwertung des Stadtteiles Jenfeld, die
Defiziten umfasst, erklärtes Ziel der Planung.
11
12
Teil B 2
Der Ort
13
2.1
2.2
Der Stadtteil Jenfeld in Wandsbek
Das Planungsgebiet und seine engeren Bezüge im
Der Bezirk Wandsbek ist mit über 400.000 Einwohnerinnen Umfeld
und Einwohnern die größte Gebiets- und Verwaltungseinheit der Freien und Hansestadt Hamburg, sozusagen eine 2.1.1 Lage
„Großstadt in der Großstadt“ im Nordosten Hamburgs. Das Planungsgebiet liegt westlich des Hohenhorster Grün18 Stadtteile gehören dazu, einer davon ist Jenfeld, der am zugs und östlich des Jenfelder Moores zwischen Charlottensüdöstlichen Rand in Nachbarschaft zu Marienthal, Tonndorf burger Straße und Jenfelder Allee in 8,5 km Entfernung zur
und einem kleinen Teil von Rahlstedt liegt.
Hamburger Innenstadt.
Jenfeld hat sich seit Beginn der 1960er Jahre zu einem stark Im Süden schließt sich die Großsiedlung Jenfeld aus den
durch Großsiedlungsbau geprägten, dicht bewohnten Stadt- 1960er Jahren an, die in Fortsetzung vorangegangener Proteil entwickelt (Einwohnerdichte Jenfeld: 5138 EW/qkm gramme zur Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation
bei einem Vergleichswert von 2763 EW/qkm für den Bezirk ein Gebiet des Hamburger Stadtteilentwicklungsprogramms
und 2267 EW/qkm für Hamburg). Der Anteil von Haushalten war. Das Programm wurde 2004 abgeschlossen. Östlich bemit Transferleistungen ist hoch.
stehen Einfamilienhaussiedlungen, unmittelbar westlich der
Jenfelder Allee liegen die Schulstandorte.
In der ersten Hälfte der 1960er Jahre entstand die Großwohnanlage Hohenhorst mit knapp 8000 Wohneinheiten. Nördlich des Planungsgebiets schließen sich entlang der
Anfang der 1970er Jahre wurde der Bestand durch Groß- Bahnstrecke Hamburg-Lübeck bis zum Gelände des ‚Studio
siedlungen wie Jenfeld-Ost und Bekkamp mit insgesamt Hamburg’ großflächig Gewerbegebiete an, im Südwesten
ca. 6.200 Wohneinheiten ergänzt. Von Bedeutung für Jen- und Nordosten befinden sich unmittelbar angrenzend an das
feld und die Entwicklung des Plangebiets sind zudem Ein- Kasernengelände kleinteilige Gewerbebetriebe.
familienhausgebiete überwiegend in östlicher, aber auch
in südwestlicher Nachbarschaft, die ihre Ursprünge in den Nahversorgung: Mit der Lage zwischen drei lokalen Zentren,
1950er Jahren haben.
die fußläufig erreichbar sind, ist das Planungsgebiet gut verortet. Versorgungseinheiten, für die es bereits Ansätze gibt,
könnten das Angebot auch im Hinblick auf hinzukommende
Nachfrage ergänzen.
Ausgehend von der Mitte des Areals befinden sich die Versorgungszentren für den täglichen Bedarf in 650 m (Berliner
Platz) und in 1150 m (Einkaufszentrum Jenfeld), ein etwas
kleineres in 800 m (Tonndorf) Entfernung.
Schulversorgung: Die Versorgung mit Schulen ist durch die
nahe gelegenen Schulstandorte im Grundsatz gesichert.
Westlich der Jenfelder Allee sind die Otto-Hahn-Schule und
ebenfalls ein Kindertagesheim zu erreichen. Weitere Schulen
liegen südlich des Geländes an der Kelloggstraße, nordöstlich an der Charlottenburger Straße und nördlich zwischen
Rahlau und Tonndorfer Hauptstraße.
14
2.2.2 Topographie
2.2.4 Verkehrliche Situation
Die Grundstücksfläche besitzt eine relativ ebene Oberfläche, Die verkehrliche Anbindung des Plangebiets ist als vielfältig
die insbesondere im Abschnitt westlich der Wilson-/Kellogg- und gut zu bezeichnen.
straße mit einer Höhenlage zwischen ca. 19,00 und 20,00 m
üNN als eben anzusehen ist.
Im öffentlichen Personennahverkehr liegt die RegionalbahnHaltestelle „Wandsbek-Ost“ im fußläufigen Einzugsbereich.
Von dieser Nord-Süd-Achse der Wilson-/Kelloggstraße steigt Das Gebiet wird von 6 Buslinien tangiert. Damit bestehen
das Gelände von Nordwesten nach (Süd-)Osten zum Rand- Verbindungen zu den nächstgelegenen R- und U-Bahn-Halbereich an der Charlottenburger Straße von ca. 20,00 auf bis testellen Wandsbek-Ost, Wandsbek Markt und Billstedt.
zu ca. 25,00 m üNN an. Veränderungen der Geländeoberfläche sind möglich, auf erhaltens- und integrierenswerten Auch für den motorisierten Individualverkehr (MIV) ist die
Baumbestand muss hierbei geachtet werden.
Anbindung an das regionale und überregionale Netz überdurchschnittlich gut.
2.2.3 Aktuelle Nutzungen
Derzeit befindet sich am denkmalwürdigen ehemaligen Exer- Eine Abschätzung des nach gegenwärtigem Kenntnisstand
zierplatz im Gebäude 2/1 der Deutsche Wetterdienst, im aus den geplanten Nutzungen des Projekts zu erwartenden
benachbarten Gebäude 1/15 das Prüfungsamt des Bundes. Kfz-Verkehrsaufkommens (rd. 5.000 Kfz/24 Std.) lässt unter
Studio Hamburg nutzt ein Gebäude als Standort und mehre- Ausnutzung möglicher Anbindungen in Anbetracht der vielre andere als Drehort, z. B. für die Serie ‚Die Rettungsflieger’. fältigen Verteilungsmöglichkeiten im Netz keine gravierenWeiterhin haben sich im Nordwesten die Deutsche Medika- den Probleme hinsichtlich der Verkehrsabwicklung erwarten.
mentenhilfe, Fotoimport und eine Gärtnerei eingemietet.
Dies ist im Detail jedoch noch vor dem Hintergrund zu bewerten, dass für die Jenfelder Allee im Zuge der Aufhebung
In den Kasernengebäuden und ehemaligen Panzerhallen im der nördlich gelegenen Bahnübergänge (insbes. Sonnenweg)
Südwesten des Areals findet ebenfalls eine rege Zwischen- mit einer Verkehrszunahme an Werktagen um rd. 5.000
nutzung statt. So haben sich kleingewerbliche Nutzungen Kfz/24 Std. zu rechnen ist.
angesiedelt, z. B.: Kulissenlagerung, Berliner Backwarenstand,
Metallkunst, Feuerwehrhistoriker, Kunststudenten, Rahls- Das Planungsgebiet ist direkt an das Hauptverkehrsstraßentedter Schnäppchenmarkt, Vietnamesisches Reiskorblager, netz angebunden. Die in Nord-Süd-Richtung verlaufende
Dachdecker, Malerin, Bühnenlager, Berliner Video Film, Old- Jenfelder Allee führt ca. 1,5 km südlich des Areals zur Antimer und Requisite. Die Nutzerinnen und Nutzer haben Ver- schlussstelle HH-Jenfeld der Bundesautobahn (BAB) A 24
träge mit vierwöchiger Kündigungsfrist. Ein Gebäude an der Hamburg – Lübeck und im weiteren Verlauf zur Rodigallee.
Hauptachse wird für die Verwaltung des jetzigen Geländes Die BAB A 24 endet westlich am Horner Kreisel, im Osten
von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben genutzt.
bzw. an der Stadtgrenze ist sie am Autobahnkreuz HH-Ost
mit der BAB A 1 Bremen – Lübeck verknüpft. Nördlich des
Der nicht zum unmittelbaren Plangebiet gehörende Plangebiets kreuzt die Jenfelder Allee die Bundesstraße
Bereich des Hamburger Fußball-Verbandes, die Sporthalle, B 435 (Tonndorfer Hauptstraße) und die B 75 (Stein-Hardendas ehemalige Sanitätsgebäude und das neu hinzugekom- berg-Straße).
mene Unterkunftsgebäude sind aus dem Gesamt-Areal
herausgetrennt und dem Hamburger Fußball-Verband für Mit den Straßenzügen Öjendorfer Damm/Charlottenburger
die Errichtung eines Trainings- und Leistungszentrums über- Straße, Kuehnstraße/Schöneberger Straße und der Jenfelder
lassen worden. Das in den Plänen dargestellte ovale Groß- Straße stehen weitere leistungsfähige Straßen und Verbinspielfeld ist inzwischen in zwei rechteckige Felder umgebaut. dungen in der Nachbarschaft des Plangebiets zur VerfüEbenso gehören der ca. 0,5 ha große nicht öffentliche „Tan- gung.
sania-Park“ (siehe auch unter Teil B 2.3.3) und die Bürogebäude des Bundesgrenzschutzes nicht zum Planungsgebiet.
15
Für die das Gebiet umschließenden Straßen kann gegen- 2.2.5 Grünbestand
wärtig von folgenden werktäglichen Verkehrsbelastungen Auf dem Gesamtgelände hat sich in den letzten Jahren ein
ausgegangen werden. Die Angaben entsprechen Kfz/24 Std. z. T. sehr wertvoller Grünbestand etabliert. Dieses Großgrün
mit einem (%)-Anteil Schwerverkehr an Kfz über 2,8 to zul. zeichnet konsequenterweise an vielen Stellen die strenge
Gesamtgewicht.
Geometrie der Militäranlage nach und ist in der Grundstruktur somit in starkem Maße von den bislang vorhandenen
Jenfelder Allee zw. Kuehnstr. u. Jenfelder Str.
29.000 (7)
Kuehnstr. zw. Jenfelder Allee u. Wilsonstr.
14.000 (5)
Schöneberger Str. zw. Wilsonstr. u. Charlottenburger Str.
20.000 (4)
Charlottenburger Str. zw. Schöneberger Str. u. Jenfelder Str. 13.000 (5)
Jenfelder Str. zw. Charlottenburger Str. u. Jenfelder Allee
Kreuzburger Str. ohne Erhebungsdaten
7.000 (6)
[Schätzwert < 5.000 (5)]
(siehe dazu Anlage 1).
baulichen Gegebenheiten und Wegen geprägt. Der Grünbestand ist in Korrespondenz zur Wertigkeit und zu dem jeweiligen, den Ort prägenden Charakter im Gelände im Rahmen
der
funktionalen
städtebaulich-landschaftsplanerischen
Konzeption sorgfältig zu beachten. Die Bewertung des Gehölzbestandes und die Angabe der einzelnen Baumarten ist
der beiliegenden CD zu entnehmen.
Das Gebiet liegt zwischen den Landschaftsachsen „Hor-
Ein entsprechender Planausschnitt, wie mit der farbigen ner-Geest-Achse“ und „Wandse-Achse“ am 2. Grünen Ring.
20.000er Stadtkarte auf der CD dargestellt, dokumentiert die Nördlich und östlich befinden sich der Rahlau- und HohenLage des Gebietes in der Stadt sowie dessen Einbindung in horstgrünzug. Der westlich gelegene Jenfelder Moorpark ist
das Hauptverkehrsstraßennetz, wobei der Rahmen im Nor- als Stadtteilpark für Jenfeld klassifiziert.
den aus B 75, DB-Strecke und B 435, im Süden aus BAB A 24,
im Westen aus Holstenhofweg und im Osten aus der Landes- Das Umfeld der Lettow-Vorbeck-Kaserne ist mit öffentlichen
grenze abgesteckt werden könnte.
Grünflächen unterversorgt. Für wohnungsnahe Parkanlagen
fehlen rechnerisch ca. 4,3 ha. Dieser Flächenbedarf ergibt
sich unter Berücksichtung von Einzugsradien von 500 m und
einem Bedarf von sechs qm je Bewohnerin/Bewohner entsprechend des Hamburger Landschaftsprogramms. Der Fehlbedarf ergibt sich hier primär aus dem Bereich der südlich an
die Kasernenflächen angrenzenden Wohnbebauung.
Für die Spielplätze ergibt sich ein ähnliches Bild mit einem
nicht gedeckten Bedarf von ca. 0,7 ha und gleichem Bedarfsschwerpunkt. Dieser Wert ergibt sich unter Zugrundelegung
von Einzugsradien von 400 m und einem Bedarf von 1,5 qm
je Einwohnerin/Einwohner.
Bilder rechts
Relief am Lettow-Vorbeck-Haus
Haus 2/4, Schleinitz-Haus der Lettow-Vorbeck-Kaserne
16
17
18
2.2.6 Planungsrecht
2.3
Geschichte des Ortes
In den Bebauungsplänen im Umfeld ist überwiegend ‚Reines Wohngebiet’ (WR) festgesetzt, die früh bebauten Berei- 2.3.1 Entwicklung im Laufe der Jahrhunderte
che entsprechen in ihrer Charakteristik einem ‚Allgemeinen Ursprünglich war Jenfeld ein landwirtschaftlich geprägtes
Wohngebiet’ (WA), da hier auch verschiedene kleinteilige Dorf, das 1927 in Wandsbek eingemeindet wurde, aber im
gewerbliche Betriebe angeordnet sind.
Vergleich mit benachbarten Stadtteilen kaum historische
Spuren hinterlassen hat. Zu nennen wären als dörflicher
Nördlich des Planungsgebiets schließen sich entlang der Erinnerungsposten das Kriegerdenkmal für die Gefallenen
Bahnstrecke Hamburg-Lübeck bis zum Gelände des Studio des Ersten Weltkriegs aus Findlingen mit Bronze-Emblemen
Hamburg Gewerbegebiete an. Das geltende Planungsrecht am Denksteinweg/Bei den Höfen oder die 1929/30 erbaute
ist auch der beiliegenden CD zu entnehmen.
Schule Denksteinweg, einem schönen Dokument des Neuen Bauens in der Tradition der fortschrittlichen preußischen
Für das Plangebiet gilt der Baustufenplan „Jenfeld-Tonn- Schulbaupolitik (Hermann Hipp „Freie und Hansestadt Hamdorf“ vom 28. Oktober 1952, erneut festgestellt am 14. Ja- burg“, 1990).
nuar 1955, der das Gelände als Gemeinbedarfsfläche mit der
Zweckbestimmung ‚Verteidigung’ ausweist.
In verschiedenen Erweiterungen wurden zunächst Einzelhausgrundstücke erschlossen, die mit freistehenden Einfami-
Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Ham- lienhäusern bebaut wurden. Anfang der 1960er Jahre wurden
burg in der Fassung der Neubekanntmachung vom Oktober mit der Siedlung Hohenhorst verdichtetere Wohnbereiche
1997 stellt für den Geltungsbereich des Wettbewerbs Flä- erstellt. Die verbleibenden Freiflächen wurden schließlich
chen für Gemeindebedarf, Einrichtungen für die Landesver- Anfang der 1970er Jahre mit weiteren großen Wohnsiedlunteidigung dar.
gen bebaut.
Das Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und 2.3.2 Kaserne
Biotopschutzprogramm für die Freie Hansestadt Hamburg, Die Lettow-Vorbeck-Kaserne wurde 1934/1935 als Doppelebenfalls von 1997, stellt für den Geltungsbereich des Be- kaserne (Lettow-Vorbeck im westlichen Teil und von Estorff
bauungsplans im Landschaftsprogramm die Konversionsflä- im östlichen Teil der heutigen Kelloggstraße) gebaut. Die im
chen als öffentliche Einrichtung dar.
Westen liegende Kaserne, der Bereich der Luftwaffe, wurde nach dem Generalmajor Paul von Lettow-Vorbeck (1870
Im Plangebiet gilt die Baumschutzverordnung. Der aus dem – 1943) benannt.
Wettbewerb hervorgehende Funktionsplan wird Grundlage
für das sich anschließende Bebauungsplanverfahren ein- Der Namensgeber für den Panzerbereich im Osten war der
schließlich Änderung des Flächennutzungsplans mit Ände- preußische Generalleutnant Ludwig von Estorff. Nach dem 2.
rung des Landschafts-, Biotop- und Artenschutzprogramms. Weltkrieg legte man die beiden Kasernen zusammen, dabei
wurde auch die Kelloggstraße bis zum heutigen Tage für den
Durchgangsverkehr geschlossen und dient seitdem als interne Haupterschließungsachse innerhalb der Kasernenanlage.
Im September 1998 verließ der letzte Bundeswehrsoldat im
Zuge der Truppenreduzierung die Lettow-Vorbeck-Kaserne.
Die Kaserne ist somit aus dem Besitz der Bundeswehrverwaltung in den Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Ausloberin) übergegangen.
Bilder links:
„grüne“ Eindrücke vom Gelände
19
Abbildung 1
Plangebiet mit Verknüpfungsraum
20
Abbildung 2
Luftbildkarte
21
Abbildung 3
Deutsche Grundkarte ohne Maßstab
22
Abbildung 4
Übersichtsplan Umfeld des Plangebiets
23
Abbildung 5
Erschließung/ÖPNV, Quelle: Herleb, Kathrin und Ott, Frank, Diplomarbeit, Hamburg 2003
24
Parks
Sonstige Grünfläche
&
Legende
Abstands- und Schutzgrün
&
ª
ª
&
ª
ª
á á á
á á á
á á á
á á á
Obstbauland
Parks
SonstigeGrünfläche
Siedlungsbezogene Grünversorgung
Sonstige
& (parkartige Grünfläche auf öffentl./priv. Grund)
AbstandsFriedhof und Schutzgrün
Obstbauland
Kleingärten
Sonstige Siedlungsbezogene Grünversorgung
Schutz, Pflege
und Entwicklung
vonGrund)
Boden,
(parkartige
Grünfläche
auf öffentl./priv.
Natur und Landschaft
Friedhof
Erwerbsgartenbau, Glashäuser
Kleingärten
Grünflächen
öffentlicher Art
Schutz, Pflegenicht
und Entwicklung
von (BPVO)
Boden,
Natur und Landschaft
Fußgängerzone
Erwerbsgartenbau, Glashäuser
Dauerkleingärten (BPVO)
Grünflächen nicht öffentlicher Art (BPVO)
Kleinsiedlungsgebiete
Fußgängerzone
Reine Wohngebiete
Dauerkleingärten
(BPVO)
Allgemeine Wohngebiete
Kleinsiedlungsgebiete
Besondere
Wohngebiete
Reine
Wohngebiete
Allgemeine
DorfgebieteWohngebiete
Besondere
Wohngebiete
Mischgebiete
Dorfgebiete
Kerngebiete
Mischgebiete
Gewerbegebiet
Kerngebiete
Industriegebiete
Gewerbegebiet
Sondergebiete (z. B. Einkaufszentren, soweit
\\nicht in anderen Mischnutzungen enthalten)
Industriegebiete
Kleinsiedlungsgebiete
(BPVO)
Sondergebiete
(z. B. Einkaufszentren,
soweit
\\nicht in anderen Mischnutzungen enthalten)
Wohngebiete (BPVO)
Kleinsiedlungsgebiete (BPVO)
Wohngebiete mit besonderer Regelung (BPVO)
Wohngebiete (BPVO)
Mischgebietemit
(BPVO)
Wohngebiete
besonderer Regelung (BPVO)
Geschäftsgebiete
(BPVO)
Mischgebiete
(BPVO)
Geschäftsgebiete(BPVO)
mit besonderer Regelung (BPVO)
Geschäftsgebiete
Geschäftsgebiete
besonderer Regelung (BPVO)
Industriegebiete mit
(BPVO)
Industriegebiete
Industriegebiete(BPVO)
mit besonderer Regelung (BPVO)
Industriegebiete
besonderer
Regelung
(BPVO)
Für besondere mit
Zwecke
vorbehalten
(BPVO)
Für besondere Zwecke vorbehalten (BPVO)
Von jeglicher Bebauung freizuhaltende Flächen (BPVO)
Von
jeglicher Bebauung
freizuhaltende
Flächen (BPVO)
Außengebiete,
Grün- und
Erholungsflächen,
Außengebiete,
Grün-Flächen,\\Grünflächen
und Erholungsflächen,
landwirtschaftliche
landwirtschaftliche
Flächen,\\Grünflächen
öffentlicher Art (BPVO)
öffentlicher
BauflächenArtfür(BPVO)
Gemeinbedarf
Bauflächen für Gemeinbedarf
Bauflächen für Versorgungseinrichtungen
Bauflächen für Versorgungseinrichtungen
Hafengebiete
Hafengebiete
Freiflächen,Grünflächen
Grünflächen
Freiflächen,
Wasserflächen
Wasserflächen
LandwirtschaftlicheFlächen
Flächen
Landwirtschaftliche
Forstwirtschaft
Forstwirtschaftoder
oderWald
Wald
LandLand-und/oder
und/oderForstwirtschaft
Forstwirtschaft
Naturhafte
(Ödland,
Moor
u. ä.)
NaturhafteGrünflächen
Grünflächen
(Ödland,
Moor
u. ä.)
Verkehrsflächen
(Straßen
u. ä.)
Verkehrsflächenallgemein
allgemein
(Straßen
u. ä.)
Verkehrsflächen Bahnanlagen
Verkehrsflächen Bahnanlagen
Abbildung 6
Bebauungsplanung: Geltendes Planrecht
25
Die Kaserne wurde ehemals von der Luftwaffe, einem In- Es gibt die Absicht, dass auch der in Hannover zur EXPO 2000
standhaltungsbataillon und dem Panzerbereich genutzt. Es ausgestellte Pavillon von Tansania auf dem Gelände errichtet
gibt heute Mannschaftsunterkunfts-, Stabs-, Ausbildungs- werden soll. Der Pavillon ist ein Geschenk des Staates Tansaund Wirtschaftsgebäude, außerdem offene und geschlosse- nia an den Kulturkreis Jenfeld e. V., der den Bau derzeit noch
ne Fahrzeughallen und Werkhallen für Fahrzeugreparaturen eingelagert hat. Unabhängig von der im Vorfeld geführten
sowie ein Heizkraftwerk. Schießanlage, Löschteich, Kasino, Diskussion ist der Bestand des Parks heute sicher. Tansania
Tankstellen sind ebenfalls als ehemalige Nutzungen zu nen- erwartet eine Würdigung des angefangenen Projekts und
nen.
eine Weiterentwicklung in Richtung „Afrika-Park“. Im Wettbewerb sollte eine Anbindung des Parks bedacht werden.
Insgesamt befinden sich auf dem Gelände 19 zwei- und dreigeschossige Kasernengebäude im für diese Zeit typischen 2.3.4 TV-World: Ein nicht realisierter WettbewerbsentKasernenbaustil. Diese weisen trotz der äußeren Gleichheit wurf
unterschiedliche innere Aufteilungen und Ausstattungen Mitte des Jahres 2000 wurde im Auftrag der Arbeitsgemeinauf. Gemeinsam haben diese Bautypen die große Gebäude- schaft TV-World, einem Konsortium unter Beteiligung u. a.
tiefe, die hohen Geschosse und die sparsame vertikale innere der Studio Hamburg Atelierbetriebs-GmbH, der Hamburger
Erschließung. Der bauliche Zustand dieser Gebäude kann als Sparkasse und der Philipp Holzmann KG, ein städtebaulichüberwiegend gut bezeichnet werden.
funktionales freiräumlich-landschaftsplanerisches Gestaltungsgutachterverfahren mit 7 geladenen Teilnehmerinnen
Die Versiegelung der Kasernenfläche beträgt inkl. Gebäude und Teilnehmern durchgeführt. Im September 2000 legte
derzeit ca. 58 %. Der Flächenverbrauch durch die Gebäude eine Jury die Preise fest, zur Realisierung des prämierten
liegt bei lediglich 17 %. Der hohe Prozentsatz der versiegel- Entwurfs kam es jedoch nicht, da die Arbeitsgemeinschaft
ten Flächen resultiert aus den umfangreichen asphaltierten TV-World das gesamte Projekt aus verschiedenen Gründen
und betonierten Straßen und Plätzen.
nicht mehr realisieren wollte.
2.3.3 Deutsch-Ostafrika-Krieger-Denkmal („AskariDenkmal“)
In der nördlich des eigentlichen Planungsgebiets liegenden
kleinen Parkanlage, dem so genannten „Tansania-Park“, der
nur auf Anmeldung betretbar ist, wurde eine zweiteilige Bauplastik, das Deutsch-Ostafrika-Krieger-Denkmal aufgestellt,
das der Bildhauer Walter von Ruckteschell als Ehrenmal am
Kasernen-Nordtor in der NS-Zeit 1943 geschaffen hat.
In den Medien wurde dazu kontrovers diskutiert. In der Diskussion um seine Aufstellung ist immer die Bezeichnung „Askari-Denkmal“ verwendet worden, die die politische Brisanz
ein wenig verschleiert. Das Denkmal erinnert an den Feldzug,
den die deutsche Schutztruppe unter ihrem Oberkommandierenden General Paul von Lettow-Vorbeck während des
Ersten Weltkriegs in der Kolonie Deutsch-Ostafrika (heute
Tansania) durchführte. Es ist demnach ein Denkmal, das im
„Dritten Reich“ entstanden ist und Ereignisse zurückruft, die
während der Kaiserzeit in den damals deutschen Kolonien
stattgefunden haben.
Die für September 2002 geplante Eröffnung des Parks wurde
verschoben.
Bilder rechts
Exerzierplatz der Lettow-Vorbeck-Kaserne und
Deutsch-Ostafrika-Krieger-Denkmal
26
27
28
2.4 Restriktionen
2.4.3 Hubschrauberlandestelle/Fläche des Bundesgrenzschutzes- Bundespolizei
2.4.1 Altlasten
Der Bundesgrenzschutz (BGS) (heute Bundespolizei) benötigt
Es muss von den für ein Kasernengelände typischen Altlasten auf seiner Fläche eine Hubschrauberlandestelle für einige
ausgegangen werden. Die Erstellung eines Altlastenkatasters, wenige wöchentliche Landungen mit entsprechender Lärmwie es für Bundesliegenschaften bei Aufgabe der Nutzung in emission. Derzeit liegt diese Stelle im Süden der BGS-Fläche;
der Regel erstellt wird, liegt für das Gelände nicht vor. Im Be- es gibt jedoch Überlegungen, sie in der Mitte des BGS-Gereich des Bundesgrenzschutzgeländes sind Untersuchungen ländes und damit etwas weniger störend für die benachbarin Abstimmung mit der Behörde für Stadtentwicklung und te zukünftige Bebauung unterzubringen. Da eine definitive
Umwelt durchgeführt worden, eine Sanierung ist im Hinblick Zusage des BGS noch aussteht, soll im Wettbewerb optional
auf die dauerhafte Nutzung durch den Bundesgrenzschutz davon ausgegangen werden, dass die Landestelle integriert
nicht erforderlich. Für die übrigen Flächen besteht im Hinblick im BGS-Bereich liegt, dass aber unter der Voraussetzung eiauf den Grundwasserschutz kein weiterer Untersuchungs- nes Verbleibs in südlicher Randlage das städtebauliche Konbedarf. Bei der geplanten Umnutzung für Wohnen, Kinder- zept nicht obsolet wird. Eine Wohnbebauung in unmittelbaspielflächen und Grünflächen ist die Standortverträglichkeit rer Nachbarschaft wird als problematisch eingestuft.
für diese sensiblen Nutzungen im weiteren Verfahren durch
Untersuchungen nachzuweisen. Der Nachweis der Standort- Das Bundespolizeiamt Hamburg strebt an, die überlassenen
verträglichkeit ist nicht Gegenstand des Wettbewerbs. Es ist Flächen weiter auszubauen. Derzeit erfolgt der Neubau einer
mit erhöhten Entsorgungskosten zu rechnen.
Raumschießanlage. Eine wesentliche Steigerung des bereits
vorhandenen Verkehrsaufkommens zur Liegenschaft der
Für den Wettbewerb sind die jetzigen Kenntnisse ausrei- Bundespolizei wird nicht erwartet.
chend, es wurde jedoch bereits mit den später notwendigen
Untersuchungen angefangen: Die Untersuchung der so ge- Die Anbindung dieser Liegenschaft an eine Hauptverkehrsnannten Phase I ist abgeschlossen. Es haben sich zwar weit straße ist unerlässlich. Die Hauptzufahrt ist über das Nordüber 100 Verdachtsflächen ergeben, die im weiteren Verfah- tor/Wilsonstraße vorgesehen. An der Südseite der Bundesren zu berücksichtigen sind. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt polizei-Liegenschaft in Höhe des Gebäudes 2/20 ist auf der
sind sich daraus ableitende Restriktionen für den Wettbe- Straße ein „Nottor“ geplant, damit die Fläche auch auf der
werb nicht erkennbar.
rückwärtigen Seite Richtung Jenfelder Allee verlassen werden kann.
2.4.2 Hochspannungsleitung
Die südlich über das Gebiet führende 110 KV-Leitung ist mit Dabei wird der vorhandene Ausbauzustand der Straßen zur
den erforderlichen Schutzabstandsflächen zu Nutzungen, Jenfelder Allee als auch zur Schöneberger Straße über die
die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt bestimmt Wilsonstraße als ausreichend betrachtet. Die Zufahrt und die
sind - wie Wohngebäude, Kindertagesheime, Spielplätze, Straßenbreite müssen grundsätzlich gleichzeitigen GegenBürogebäude, Gewerbebetriebe oder Versammlungsstätten - verkehr von PKW, Bussen, LKW mit Aufliegern/Anhängern
zu berücksichtigen. Dabei gilt:
und Spezialfahrzeugen unter Inanspruchnahme von Sonder(Sirene) und Wegerechten zulassen.
1. Im Bereich von 20 m beidseitig von der Leitungstrassenmitte sind alle oben genannten Nutzungen ausgeschlos- Auf dem Gelände der Bundespolizei sind Stellplätze für
sen.
Fahrzeuge, auch die privaten PKW der Mitarbeiterinnen und
2. In der Zone zwischen 20 m und 50 m beidseitig von Mitarbeiter, in ausreichender Anzahl vorhanden. Parken auf
der Leitungstrassenmitte sind Wohnnutzung, Kinderta- öffentlichem Grund ist nicht vorgesehen.
gesheime und Spielplätze ausgeschlossen.
Bild links
110 KV-Leitung an der Kreuzburger Straße
Bild nächste Seite
Schlüssel für die Kasernengebäude
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30
Teil B 3
Die Aufgabe des Wettbewerbes
31
3.1 Städtebaulich-landschaftsplanerische Aufgabe
Nachhaltiger Umgang mit Energie, eine an Sparsamkeit
unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit
orientierte Erschließung und eine offene Oberflächenentwässerung sowie die Berücksichtigung des erhaltenswerten
Das zwischen Charlottenburger Straße und Jenfelder Allee Baumbestands werden als Beitrag zum Schutz der Umwelt
liegende ca. 28 ha große Gebiet (engeres Planungsgebiet) vorausgesetzt.
soll mit einer im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens zu entwickelnden Nutzungsverteilung von ca. 60 % Wohnen, ca. Die Wirtschaftlichkeit und damit Umsetzbarkeit des Projek20 % Grün und ca. 20 % Gewerbe überplant werden. Unter tes ist bei der Anzahl der vom Wettbewerbsteilnehmenden
Berücksichtigung eines Verkehrsflächenanteils von maximal vorgesehenen Wohneinheiten und bei der Erschließungspla20%, der in die jeweiligen oben genannten Zahlen anteilig nung zu beachten und darzustellen.
integriert ist, ergeben sich für das Nettobauland Größenordnungen von mindestens 48 % der Fläche für Wohnen, Als Zeugnis der Geschichte und des Geistes des Ortes sind
mindestens 16 % für Grün und mindestens weitere 16 % einige städtebauliche Besonderheiten erhaltenswert und
für Gewerbe. (Anmerkung: Der Vorabzug der Erschließungs- weiterzuentwickeln, dazu gehören:
flächen ist notwendig, weil sich diese nicht immer eindeutig
den genannten Nutzungen zuordnen lassen werden, aber in 1. Der geradlinige Verlauf der Kelloggstraße mit einem Teil
der Vorprüfung eine zweifelsfreie Flächenbilanzierung erfor- der sie flankierenden Kasernengebäude. Derzeit wird die
derlich ist).
Straße allzu sehr vom ruhenden Verkehr geprägt. Mit einer
veränderten Querschnittsaufteilung und neuen Grünstruk-
Angrenzend an das Planungsgebiet sind weitere 7 ha dau- turen soll sie in ihrer Qualität verbessert werden und gleicherhaft mit den Nutzungen Sportplatz, Park und Verwal- zeitig als Orientierungsachse erlebbar bleiben.
tungsgebäude des Bundesgrenzschutzes belegt, sie sind im
Kontext eines erweiterten Betrachtungsraums planerisch zu 2. Der Exerzierplatz westlich der Kelloggstraße mit den 7
integrieren. Bauliche und städtebauliche Maßnahmen sowie umgebenden Gebäuden. Das Ensemble soll unter Denkmaleine Verbesserung der Infrastruktur sind so zu planen, dass schutz gestellt werden und ist zu erhalten. Die gegenüberdie Lebensbedingungen auch der unmittelbaren Umgebung liegenden Kasernengebäude an der Kelloggstraße sind auf
aufgewertet werden.
ihren Erhalt zu untersuchen (siehe auch B 3.6.3). Besondere
Sorgfalt ist auf die Planung der Platzfläche zu verwenden:
Gründefizite der Umgebung sind durch die Neuplanung Es ist einerseits vorzuschlagen, welche Funktion diese in Zuweitgehend auszugleichen, indem ein attraktiver, vernetz- kunft übernehmen soll und andererseits, wie die historische
ter und auch für die Bewohnerinnen und Bewohner der Dimension ablesbar bleibt. Daher kommt auch die Weitersüdlichen Hochhausbebauung gut erreichbarer Grünraum verwendung vorhandener Materialien in Betracht.
entstehen soll. Ein spannungsreiches Erscheinungsbild bei
gleichzeitiger Homogenität des Ensembles soll verhindern,
dass die große Fläche in Einzelquartiere zerfällt und beliebig
wirkt. Der Spannungsbogen des Entwurfs ist über das gesamte Gebiet zu ziehen.
Zu berücksichtigen ist zur weiteren Qualifizierung des
Standorts Wandsbek und zur Unterstützung der in Hamburg
favorisierten Wohnungspolitik ein möglichst breit gefächertes Angebot vor allem im Eigentumsbereich.
32
Abbildung 7
Städtebauliches Rahmenkonzept/Leitbild
33
3.2 Wohnen
Es liegt noch keine lärmtechnische Untersuchung vor. Die
Regelung der Verträglichkeit von Wohnen und Gewerbe er-
Eine zunehmend „bunte“ Wohnungsnachfrage soll durch folgt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für das Planvielfältige Angebotsformen bedient werden. Es ist von einer gebiet; Grundlage hierfür ist das Wettbewerbsergebnis. Im
Größenordnung von etwa 75.000 qm Bruttogeschoßfläche Rahmen nachfolgender Baugenehmigungsverfahren erfolgt
(BGF) auszugehen, die sich in
die Feinsteuerung für den Einzelfall ggf. mit zusätzlich erforderlichen Nachweisen. Ungeachtet dessen sind durch die
•
mindestens 20 % freistehende Einfamilienhäuser und sinnvolle An- und Zuordnung des Wohnens im Kontext von
Doppelhäuser,
•
mindestens 50 % sonstige Einfamilienhausformen, ins- nen Straßen (Jenfelder Allee) Störungen auszuschließen bzw.
besondere Reihenhäuser und Gartenhofhäuser,
•
benachbarten gewerblichen Nutzungen und stark befahrezu minimieren. In Hamburg ist an Wohngebäuden mindes-
mindestens 5 % und maximal 25 % für Geschosswoh- tens eine lärmabgewandte, qualifizierte Seite nachzuweisen
nungen aufteilen sollten, d.h. mindestens 70 % Einfami- (keine Giebelwand).
lienhäuser umfassen.
Im Rahmen des Wettbewerbs ist für die denkmalgeschützten
Ziel ist eine innovative flächensparende Wohnbebauung mit Gebäude (siehe dazu auch Punkt B 3.6.3) eine sinnvolle Umeinem attraktiven Wohnumfeld schwerpunktmäßig für fa- nutzung mit dem Schwerpunkt Wohnen und Sonderwohnmiliengerechtes Wohnen. Überwiegend sollen dabei eigen- formen zu entwickeln. Gewerbliche Nutzungen werden jetumsorientierte Angebote im Sinne einer sozialen Durchmi- doch nicht ausgeschlossen.
schung des Stadtteils geschaffen werden, die mit besonderen
Qualitäten den gesamtstädtisch eher weniger nachgefrag- Umnutzung von Kasernengebäuden zum Wohnen
ten Standort aufwerten. Zum familienorientierten Wohnen (Bearbeitung erst in Phase II des Wettbewerbs)
gehört insbesondere auch das Generationenwohnen, z. B. Zur Überprüfung, inwieweit die Kasernengebäude unter
durch die Zuordnung von altengerechten Wohnformen als Respektierung des Denkmalcharakters auch für eine WohnErgänzung zu den Eigentumsmaßnahmen für Familien so- nutzung geeignet erscheinen, ist mindestens für ein halbes
wie die Berücksichtigung von unterschiedlichen Nachfrager- Kasernengeschoss exemplarisch eine Grundrissidee im Maßgruppen.
stab 1:200 einzureichen. Die für den Entwurf erforderlichen
Bestandspläne sind auf der CD dargestellt.
Für das Plangebiet wird daher insbesondere zu prüfen sein,
ob ein Anteil im Geschosswohnungsbau durch besondere 3.2.1 Baugemeinschaften
Wohnformen und Wohnungsgrundrisse im Zuge von Um- Im Plangebiet sind Voraussetzungen für das Bauen in Baunutzungskonzepten im Baubestand berücksichtigt werden gemeinschaften im individuellen und genossenschaftlichen
kann und hier ggf. auch eine Mischung von Wohnen und Eigentum zu schaffen. Dazu sind Baufelder, die sich kleinnicht störendem Gewerbe (z. B. Büronutzung) denkbar ist.
teilig parzellieren lassen, erforderlich. Die Voraussetzungen
für eine Realteilbarkeit der Baufelder müssen grundsätzlich
Zu einem größeren Anteil sollen Einfamilienhausformen gewährleistet werden. Dies erfordert u. a. eine öffentliche
für eine direkte Vergabe von parzellierten Grundstücken an Belegenheit der Hauseingänge, d.h. unmittelbare Lage an eiFamilien angeboten werden. Die Familien sollen die Grund- ner öffentlichen Straße oder an einem öffentlichen Weg.
stücke möglichst durch Einzelvergabe direkt ohne Bauträgerbindung erwerben können und im Rahmen des städtebaulich Sinnvollen eine weitgehende Individualität für die
Bebauung erhalten, insgesamt soll die Einzelvergabe von
Bauplätzen für Einfamilienhäuser als Zielvorstellung angestrebt werden.
34
3.3
Gewerbe
3.4
Freiraum- und Grünplanung
Der Stadtteil Jenfeld soll als Arbeitsstättenstandort wei- Ziel ist die Entwicklung eines durchgrünten Quartiers mit
ter entwickelt und die Möglichkeit für ein wohnungsnahes hohen Wohnumfeldqualitäten und unterschiedlichen GrünArbeitsplatzangebot genutzt werden. Der für gewerbliche flächenangeboten. Dabei sollen öffentliche Grünflächen
Nutzungen vorgesehene Flächenanteil von ca. 20 % ent- (Parkanlagen und Spielplätze) in einem über die Versorgung
spricht abzüglich des Erschließungsanteils einer Nettobau- der hinzukommenden Wohnbebauung hinausgehenden
landfläche für Gewerbe in der Größenordnung von etwa Umfang geschaffen werden.
45.000 qm. Überwiegend ist von produzierendem Gewerbe
auszugehen, das einen geringen Anteil an unselbständiger Die südlich angrenzenden Wohnquartiere sind mit wohBüronutzung beinhalten kann. Die Büronutzung sollte den nungsnahen Grün- und Spielplatzflächen stark unterveremissionsempfindlichen anderen Nutzungsanteilen der Ge- sorgt, so dass mit der Neuplanung des Gebiets auch eine
samtfläche zugeordnet werden. Vor dem Hintergrund der Verbesserung der Versorgung dieser Wohngebiete erfolgen
Knappheit an verfügbaren großen zusammenhängenden soll.
Flächen mit Gewerbegebietsfestsetzung, insbesondere im
Nordwesten und Nordosten Hamburgs, sollen die Flächen für Hierbei sind folgende Kriterien maßgebend:
gewerbliche Nutzungen im Wettbewerb überwiegend als ein Entsprechend der im Teil B 3.1 erläuterten Flächenaufteilung
zusammenhängendes Areal, das für die Ansiedlung größerer ist eine Nettogrünfläche von ca. 45.000 qm nachzuweisen
Betriebe geeignet ist, vorgesehen werden.
(exklusiv Erschließung, aber inklusiv von Fußwegen innerhalb der Grünfläche), wovon ca. 1,1 ha zum Spielen und Bol-
Eine Zuordnung der gewerblichen Flächen zu unempfindli- zen einzuplanen sind (siehe dazu auch Punkt 3.4.1, Anfordechen Nachbarschaften bzw. eine gestaffelte Reduzierung der rungen von Kindern und Jugendlichen an die Planung). Für
Lärmbelastung, angefangen vom Verkehr über produzieren- Spielplätze wird in Hamburg eine Mindestgröße von 3.000
des Gewerbe und Büronutzung bis hin zu Wohnen, ist anzu- qm angenommen. Die Grünflächen sind gut ins Wegenetz
streben. Die Zielsetzung, ein größtmögliches zusammenhän- einzubinden und sollen auf kurzem Weg erreichbar sein. Sie
gendes Areal von gut nutzbarer Gewerbefläche zu erreichen, können mit einer prägnanten Gestaltung ein wesentliches
ist dabei zu berücksichtigen. Die größere zusammenhän- Identifikationsmerkmal und ein verbindendes Element im
gende Fläche sollte entweder unmittelbar von der Jenfelder Quartier darstellen.
Allee oder von der Charlottenburger Straße aus erschließbar sein. Auf dieser Fläche soll ein zwar mit dem äußeren Die Zuschnitte sollten eine gute Nutzbarkeit für verschieErschließungsnetz verbundenes, aber optional bis auf eine dene Gruppen, insbesondere für Familien und Kinder sowie
Zufahrt von einer der oben genannten Straßen abtrennba- Jugendliche gewährleisten. Die Grünanlagen sind im Kontext
res Straßennetz vorgeschlagen werden. Dieses Straßennetz zur jeweiligen Bebauung an ihren Rändern zu betrachten,
sollte alternativ als internes privates oder, im Falle der Auf- die einerseits zur Belebung und sozialen Kontrolle der Grünteilung auf mehrere Nutzer, auch als öffentliches Erschlie- bereiche beitragen sollte und die andererseits selbst durch
ßungssystem funktionieren. Für die Anordnung und Größe die Nachbarschaft zum Grün aufgewertet werden kann. Der
der Gebäude sind plausible Annahmen zu treffen.
Einsehbarkeit und Kontrollierbarkeit von Grünflächen sollte
im Stadtteil Jenfeld ein hoher Stellenwert beigemessen wer-
Für das Bundesprüfungsamt besteht ein dauerhafter Be- den. Es ist zu prüfen, inwieweit besondere Orte des jetzigen
darf an diesem Standort, der unter Berücksichtigung von 55 Grünbestandes zu erhalten und zu integrieren sind.
Stellplätzen und einem möglichst abgeschlossenen Grundstück sichergestellt werden soll.
Großflächiger Einzelhandel ist auszuschließen. Werden in
untergeordnetem Maßstab gemischt genutzte Baufelder
vorgeschlagen, so ist für den Flächennachweis das Nettobauland analog der Bruttogeschossfläche (BGF) aufzuteilen.
35
Private Grünflächen sollen die öffentlichen unterstützen 3.5 Infrastruktur
und sie im Angebot ergänzen. Sie sollen gut nutzbar sein
und im Sinne einer Ablesbarkeit der Verfügungsrechte klar 3.5.1 Niederschlagsentwässerung
abgegrenzt werden zu gemeinschaftlichen und öffentlichen Die Entwässerung neuer Erschließungsgebiete erfolgt in
Bereichen. Insbesondere für die hausbezogenen Gärten ist Hamburg durch offene Oberflächenentwässerung.
ein hohes Maß an Privatheit zu ermöglichen.
Diese Form der Entwässerung besteht aus einem System
Die Förderung des Biotopverbundes und die Anbindung an von offenen Gräben und Mulden, in denen das anfallende
den südlich verlaufenden so genannten 2. Grünen Ring ist Regenwasser gesammelt, gespeichert und vorgereinigt wird;
anzustreben und damit verknüpft der möglichst weitgehen- sie führt zu einer Minimierung des Eingriffs in den Wasserde Erhalt größerer vorhandener Grünstrukturen. Es soll eine haushalt, da das Wasser im unmittelbaren Einzugsgebiet
Verbesserung der Anbindung des Jenfelder Moorparks, eine verbleibt. Ein Teil des anfallenden Wassers versickert direkt
Verknüpfung nach Osten zur Feldmark und zum Schleemer und wird durch die belebte Bodenzone den oberen WasserBach Grünzug gefördert werden.
schichten zugeführt. Ein weiterer Teil kommt durch die entstehenden Wasserflächen zur Verdunstung und trägt so im
3.4.1 Anforderungen von Kindern und Jugendlichen
Zusammenspiel mit der Vegetation im Uferbereich zu einer
an die Planung
Verbesserung des Mikroklimas bei.
Die besondere Wohnqualität, die das Gebiet den zukünftigen
Bewohnerinnen und Bewohnern bieten soll, ist auch auf den Die hydraulisch stark belasteten Vorfluter, wie die Rahlau
Aspekt ‚Anforderungen von Kindern und Jugendlichen’ zu und der Jenfelder Bach, sollen im Zuge der Umgestaltung
untersuchen.
entlastet werden. In der Vergangenheit sind im Bereich
der Rahlau wiederholt großflächige Überschwemmungen
Kinder und Jugendliche haben je nach Alter und Geschlecht aufgetreten, die bereits mehrfach zu erheblichen Schäden
unterschiedliche Bedürfnisse an den öffentlichen Raum. Der führten. Die heute aus dem Wettbewerbsgebiet der Rahlau
mit zunehmendem Alter wachsende Aktionsradius im Wohn- zufließenden hohen Abflussmengen sind deshalb in jedem
umfeld, wie auch ihr Bedürfnis nach Rückzug und Öffnung, Falle in erheblichem Maße zu reduzieren. Eine Ursache der
sind hierbei zu beachten. Eine eindeutige Abgrenzung der hohen Abflussmengen stellt der hohe Versiegelungsgrad des
Funktionen mit Übergängen erleichtert die Aneignung von Wettbewerbsgebiets von heute 58 % dar.
Freiflächen und die Identifikation mit dem Ort.
Das Ziel besteht in der Realisierung eines offenen OberfläWichtig ist neben den ausgewiesenen öffentlichen Spiel- chenentwässerungssystems, bei dem möglichst viel Wasser
platzflächen, dass die zusätzlichen Freiflächen, ob privat oder auf dem Gelände versickert, verdunstet und zurückgehalten
öffentlich, auch neben den anderen Funktionen als Spiel-, wird und das in geeigneter Weise in den Gesamtentwurf inteBewegungs- und Aufenthaltsflächen genutzt werden kön- griert ist. Die vorzusehenden Regenrückhalteräume müssen
nen. Die Spielflächen sollten in die Alltagswege der Kinder in der Lage sein, das anfallende Oberflächenwasser für den
und Jugendlichen integriert sein und sich nicht in Randlagen Bemessungsfall schadlos aufzufangen und stark gedrosselt
befinden. Die Räume sollten so strukturiert sein, dass sie zur an die jeweiligen Vorfluter (Gewässer und Siele) abzugeben.
Orientierung im Gebiet beitragen.
Von folgenden Randbedingungen ist dabei auszugehen:
(1) Zurückzuhaltender Bemessungsregen:
15-minütiges Regenereignis mit 250l/s*ha, das entspricht einer Wassermenge von 0,0225 cbm/qm oder
einer Wassersäule von 2,25 cm.
Bild rechts
Garagenbereich mit Gebäuden 5/29 und 7/30
36
37
(2) Mögliche Anschlüsse an äußere Vorfluter:
Entwässerung in Richtung Norden in die Rahlau über
-
Die Anlage einer offenen und naturnahen Oberflächenentwässerung sowie die Entrohrung des Kuehngrabens kann die
R-Siel (= Regenwasserkanal) in der Verlängerung Wil- Eingriffe in den Planungsraum mindern.
sonstraße/Kelloggstraße
-
verrohrtes Gewässer auf Höhe der Kuehnstraße 144
3.5.2 Verkehrserschließung
-
R-Siel in der Jenfelder Allee
Gemäß dem städtebaulichen Leitbild ist die Hauptachse
-
R-Siel in der Charlottenburger Straße nördlich Einmün- Wilsonstraße/Kelloggstraße für den Fahrverkehr zu öffnen
dung Liegnitzer Straße
und eine weitere Fahrverbindung in Ostwest-Richtung zu
schaffen, so dass die bisher isolierte Insellage aufgehoben
Entwässerung Richtung Schleemer Bach über
-
wird. Eine Einkapselung des Untersuchungsgebiets soll durch
R-Siel in der Charlottenburger Straße südlich Einmün- mehr Durchlässigkeit aufgehoben werden. Andererseits solldung Liegnitzer Straße
ten Schleichverkehre nicht zu Störungen der Wohn- und
Aufenthaltsqualität führen. Für Fußgänger/innen und Rad-
(3) Aus Regenrückhalteanlagen ggf. überfließendes Wasser fahrer/innen muss jedoch eine erhöhte Querungsmöglichdarf zu keinen Schäden an tieferliegender Bebauung keit angestrebt werden.
führen.
Das Gebiet ist für den motorisierten Verkehr sowohl lokal
als auch regional/überregional sehr gut erschlossen. Über
Die Ableitungselemente (Gräben, Mulden oder Rinnen) die Jenfelder Allee besteht eine direkte Anbindung an das
müssen im Planungsgebiet so angeordnet werden, dass sie Netz der übrigen Hauptverkehrsstraßen. Die Jenfelder Allee
die Straßen und jedes Grundstück entwässern können. Die führt nach Süden zur Bundesautobahn A 24, nach NorEntwerferinnen/Entwerfer sind aufgefordert, insbesondere den zur Bundesstraße 435 (von da besteht eine Anbindung
Grünanlagen und Wohnquartiere von vornherein mit dem zur BAB A 1, Auffahrt Stapelfeld) und zur B 75 Richtung
Regenwasser zu planen, Synergie- und Gestaltungseffekte Lübeck und zur City Hamburg. Über den Öjendorfer Damm,
zu nutzen und sparsam mit der Ressource Fläche umzuge- die Kuehnstraße und die Rodigallee sind weitere Nord-Südhen. In Gewerbegebieten ist an Stelle der offenen Ableitung und Ost-West-Anbindungen gegeben.
eine Verrohrung möglich, jedoch muss auch dort für eine
entsprechende Rückhaltung gesorgt sein.
Eine weitere Hauptanbindungsmöglichkeit wird in der Charlottenburger Straße gesehen, die sowohl eine Verbindung
In der zweiten Bearbeitungsphase wird ein überschlägiger über den Öjendorfer Damm zur Rodigallee/Barsbüttler Straße
Nachweis ausreichend vorhandener Rückhalteräume gefor- als auch zur Schöneberger Straße/Kielkoppelstraße darstellt.
dert.
Im Zuge der Beseitigung der Bahnübergänge wurden seiDer frühere Kuehngraben und die frühere Langenbek am nerzeit Verkehrsprognosen erstellt, die grundsätzlich aufnördlichen Rand des Wettbewerbsgebiets zwischen Wil- rechterhalten werden. Diesen Berechnungen zufolge wird
sonstraße und Jenfelder Allee sind derzeit verrohrt und in der Straßenzug Jenfelder Allee bei kreuzungsfreier Fahrt
der vorhandenen Topographie kaum noch erkennbar. Ein unter der DB-Strecke hindurch eine Attraktivitätserhöhung
dort bestehender ca. 3 m hoher Geländesprung zwischen bewirken und eine Verkehrszunahme (Prognose 2010/15) u.
den Grundstücken an der Kuehnstraße und dem Wettbe- a. durch Parallelverlagerung/Entlastung benachbarter Strawerbsgebiet ist nur unzureichend mit Winkelstützmauern ßen mit Gleisüber-/unterführung um rd. + 5.000 Kfz/24 Std.
abgefangen. Die Gräben sollen innerhalb des Wettbewerbs- erhalten, d.h. im Abschnitt der Lettow-Vorbeck-Kaserne eine
gebiets als frei fließende Gewässer neu entstehen, die beste- künftige werktägliche Belastung (ohne Neu-Verkehr aus
hende Böschung ist hierfür entsprechend zurückzunehmen Neu-Bebauung) von rd. 35.000 Kfz/24 Std.
und neu zu gestalten. Beide Gräben wären an das Rohr auf
dem Grundstück Kuehnstraße 144 anzuschließen, das in die
Rahlau entwässert. Der Rückhaltung können die Gräben
nicht dienen, sie muss auf dem erhöhten Geländeniveau des
Wettbewerbsgebiets erfolgen.
38
Anhand dieser Daten dürfte deutlich werden, dass neue Nut- 3.5.5 Soziale Infrastruktur/Gemeinbedarf
zungen aus Wohnen und Gewerbe auf dem ehem. Kasernen- Um den entstehenden Bedarf an Kindertagesheimen abzugelände - selbst wenn einer Abschätzung zufolge zusätzlich decken, wird von den Teilnehmenden des Wettbewerbs die
bis zu 5.000 Kfz/24 Std. auslösen - bei mehrfacher Anbin- Planung von zwei Kindertagesheimen à 3.000 qm erwartet.
dung an das übergeordnete Straßennetz mit entsprechender Diese sollen jeweils 3-4 Gruppen aufnehmen; alternativ kann
Verteilung keine Probleme erwarten lassen.
ein Gebäude für 7-8 Gruppen mit einem Flächenbedarf von
4.000 qm vorgesehen werden.
Für die Dimensionierung von Stadtstraßen liegen in Hamburg die „Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburg“ Geht man davon aus, dass eine Bebauung mit überwiegend
(PLAST-Hmb.) als Regelwerk vor. Der Entwurf sollte sich dar- Reihen- und Doppelhäusern vorwiegend jüngere Ehepaare
an orientieren. Die in der PLAST 3 (Querschnitte) enthaltenen mit Kindern anzieht, ist hier mit einer hohen Nachfrage für
Mindestbreiten für Gehwege sind jedoch nach heutigem Er- diese Plätze zu rechnen.
kenntnisstand um mindestens 50 cm zu erhöhen.
Die soziale Infrastruktur in der Umgebung des Plangebiets ist
3.5.3 Stellplätze und Fahrradplätze
im Übrigen als gut zu bezeichnen. Alle erforderlichen Schul-
Die notwendigen Stellplätze und Fahrradplätze sind gemäß systeme sind in ausreichender Kapazität auch für die Kinder
§ 48 Hamburgische Bauordnung (HBauO) - siehe Anlage 2 der zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner vorhanden.
‚Auszug aus der Globalrichtlinie „Notwendige Stellplätze und
notwendige Fahrradplätze“ - planerisch nachzuweisen. Die in Eine Flächenoption von ca. 2.500 qm ist für einen „zentralen
Familien oft zahlreich vorhandenen Fahrräder sind mit ange- Ort“ im Sinne einer vielfältig nutzbaren Begegnungsstätte
messenem Raum und guter Erreichbarkeit unterzubringen.
vorzusehen. Zu denken ist beispielsweise an kulturelle oder
religiöse Nutzungen, Foren, Räumlichkeiten für gemeinnüt-
3.5.4 Leitungstrassen
zige Zwecke oder für ein generationenübergreifendes Ange-
Außer der bereits unter Punkt B 2.4.2 erwähnten Hochspan- bot.
nungsleitung (110 KV) im Süden des Plangebiets sind fast
alle Leitungen als abgängig zu betrachten. Große Kabelka- Alternativ dazu ist für diese Fläche Wohnnutzung zu planäle oder Leitungsbündelungen gibt es nicht. Die Leitungs- nen.
pläne auf der beigefügten CD zeigen Telefon-, Wasser- und
Strom- sowie Wärmeversorgung. Die Nahwärmeleitungs- Die Flächen für soziale Infrastruktur und Gemeinbedarf sind
trassen sollen nach Möglichkeit nicht überbaut werden, da bei den Berechnungen auf die Wohnfläche anzurechnen.
eine Weiternutzung des Blockheizkraftwerks (BHKW) in Betracht gezogen wird. Das Regenwassersiel unter der verlängerten Kellogg-/Wilsonstraße ist zu erhalten und darf nicht
überbaut werden.
39
3.6 Besondere Anforderungen
6.6.2 Anforderungen an ‚gender-planning’
Die Strategie des Gender Mainstreaming/Geschlechterge-
3.6.1 Energiekonzept/Schonung der Ressourcen/Um-
rechtigkeit zielt auf eine Berücksichtigung der unterschied-
weltschutz
lichen Lebenssituationen und -bedürfnisse von Frauen und
Das Planungsgebiet ist im Sinne der Ziele einer nachhalti- Männern auf allen Handlungsebenen und in allen Politikgen Entwicklung zu planen. Vor dem Hintergrund die Koh- bereichen. Im Städtebau werden diese Aspekte unter dem
lenstoffdioxid-Emmissionen zu senken, steht sowohl die Begriff ‚gender-planning‘ zusammengefasst. Aus der BeachEnergieeffizienz, als auch die Nutzung der Solarenergie im tung dieser Aspekte wird eine Steigerung der AufenthaltsVordergrund.
qualität insbesondere für die Personen, die den Großteil des
Tages mit Haus- und Versorgungsarbeiten im zukünftigen
Wirtschaftlich bewertet führen Maßnahmen zur Energiebe- Quartier verbringen sowie eine verbesserte Identifikation der
darfsreduzierung im Zusammenhang mit den jährlich stei- zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer mit dem Ort erwartet.
genden Betriebskosten zu langfristig geringeren Ausgaben.
Aktuelle energiewirtschaftliche Gutachten für Bauvorhaben Beim städtebaulichen Entwurf wird neben der Stärkung einer
zeigen bei der Bewertung verschiedener Varianten der Wär- PKW-unabhängigen Verkehrsanbindung (ÖPNV, Fuß- und
meversorgung unter energetischen und wirtschaftlichen Radwege) auf die Aspekte der Sicherheit des öffentlichen
Aspekten, dass neue Konzepte mit regenerativen Energieträ- Raums und der Wegeverbindungen auch in gewerblichen
gern auch wirtschaftlich vergleichbare Wärmeerzeugungs- Nutzungen Wert gelegt. Die Freiräume in Wohngebieten
kosten aufzeigen können.
sollen den Gebäuden kommunikationsfördernd zugeordnet
und, wie auch die anderen Grün- und Freiräume, den Be-
Im Kontext einer nachhaltigen Stadtentwicklung soll ein dürfnissen verschiedener Nutzergruppen entsprechend gewegweisender Beitrag für ein verantwortungsvolles Ener- staltet werden (Zonierung, z. B. Spielflächen für Jungen und
giekonzept erarbeitet werden, das die Umwelt entlastet und Mädchen verschiedener Altersstufen, Multifunktionsflächen,
den Bewohnerinnen und Bewohnern erhebliche Kostenvor- Ruhezonen als Angebote). Anhand der exemplarisch darzuteile für den späteren Betrieb ermöglicht.
stellenden Grundrisse soll - bei Wahl einer Wohnnutzung insbesondere der Nutzungsneutralität der Wohnräume und
Hierfür sollen in Abwägung zum städtebaulichen Gesamt- dem zentralen Stellenwert der Familienarbeit bei der räumlikonzept folgende Einzelmaßnahmen unter wirtschaftlichen chen Organisation Rechnung getragen werden. Daneben ist
und ökologischen Aspekten im Entwurf geprüft werden und, die räumliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf besonders
soweit über die Gebäudestellung darstell- und erläuterbar, in zu berücksichtigen.
die Entwurfsunterlagen eingehen:
Mittels der in Anlage 3 zusammengestellten Aspekte können
•
Nutzung der passiven Solarenergie und der aktiven So- die Wettbewerbsteilnehmerinnen und -teilnehmer ihren Entlarenergie (Solarthermie bzw. Photovoltaik)
•
Energieversorgung durch zentrale Wärmeversorgung
in Kraft-Wärme-Kopplung , d. h. Erhalt der BKHW-Leitungstrassen
•
Entwicklung von möglichst kompakten Baustrukturen
(Verhältnis von Volumen und Rauminhalt))
Bild rechts
Rettungshubschrauber auf dem westlichen Exerzierplatz
Bild auf der folgenden Doppelseite
ehemaliger Schießstand und Tankstelle
40
wurf anhand von ‚gender-planning‘-Kriterien reflektieren.
41
42
43
3.6.3 Denkmalschutz
Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden Lösungs-
Nach fachlicher Bewertung der erhaltenen Kasernenanlagen ansätze erwartet, die verantwortlich mit diesem schwierigen
aus der Zeit des Nationalsozialismus in Hamburg bilden die Stück baulichen Erbes umgehen, zugleich aber dem Anum den ehemaligen Exerzierplatz angeordneten sieben Unter- spruch der neuen Nutzungsformen Ausdruck verleihen. Diekunfts- und Wirtschaftsgebäude der Lettow-Vorbeck-Kaser- ser Anspruch des kritisch respektvollen Bewahrens mit der
ne mit der Platzanlage ein denkmalwertes Ensemble (Lage Kenntlichmachung der heutigen Aneignung und Nutzungsder Gebäude siehe Abb. 7). Die Eintragung des Ensembles in änderung gilt prinzipiell auch für den Freiraum. Vor diesem
die Denkmalliste ist eingeleitet.
Hintergrund ist eine akzentuierte sparsame Inanspruchnahme des Exerzierplatzes durch bauliche Nutzungen im Sinne
Die Einstufung als Denkmal begründet sich auch mit der einer Verflechtung der Schichten denkbar.
Aufgabe, Objekte aller Zeitepochen zu bewahren, um „Zeitgenossen und kommenden Generationen den Umgang mit Für weitere Informationen wird auf die Anlage 4 – Denkbaulichen historischen Quellen zu ermöglichen, damit Ge- malwert der Lettow-Vorbeck-Kaserne/Wilsonstraße 64, 68
schichtskonstruktionen auf ihren Wahrheitsgehalt über- - Expertise der Denkmalpflege verwiesen.
prüft werden können“ (Gutachten des Denkmalschutzamtes
1999).
3.6.4 Bauabschnittsbildung
Der Wettbewerbsentwurf soll eine sinnvolle Bauabschnitts-
Sechs Gebäude der Lettow-Vorbeck-Kaserne gruppieren sich bildung beinhalten.
symmetrisch um den ehemaligen Exerzierplatz, mit dem siebten wurde im Norden der Eingangsbereich gebildet, diesen
flankierten bis vor kurzem zwei Keramikstandbilder von W.
von Ruckteschell, die sich nunmehr in der nördlichen Parkanlage befinden. Neben der klassisch funktionalen Anordnung tritt die Lettow-Vorbeck-Kaserne insbesondere durch
ein außergewöhnlich umfangreiches Darstellungsprogramm
hervor. Die Kaserne gehört mit ihrem reichen Bauschmuck zu
den wenigen Beispielen in Deutschland, an denen anschaulich dokumentiert werden kann, wie mit Hilfe der bildenden
Kunst nationalsozialistisches Gedankengut in die Köpfe der
Soldaten transportiert und ihre Kampfbereitschaft gestärkt
werden sollte. Insbesondere aus wissenschaftlichen Gründen
ist die Lettow-Vorbeck-Kaserne daher von großem Interesse.
Als erster Kasernenbau in Hamburg, mit dem bereits 1934
begonnen wurde, steht diese Anlage auch als Zeugnis für die
frühe militärische Invasionspolitik des Dritten Reiches.
Dem Erhalt des Exerzierplatzes mit der dazu gehörigen
Randbebauung wird daher wegen seiner städtebaulich
denkmalpflegerischen Besonderheit als Ensemble Vorrang
gegeben. Im Rahmen des Wettbewerbs ist für die Gebäude
eine sinnvolle Umnutzung mit dem Schwerpunkt Wohnen
und Sonderwohnformen zu entwickeln. Gewerbliche Nutzungen werden jedoch nicht ausgeschlossen.
44
Anhang
Materialien
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Verkehrsaufkommen im Bereich der Lettow-Vorbeck-Kaserne
Auszug aus der Globalrichtlinie „Notwendige Stellplätze und notwendige Fahrradplätze“
Gender-Planning
Denkmalwert der Lettow-Vorbeck-Kaserne/Wilsonstraße 64, 68. Expertise der Denkmalpflege
Fotodokumentation
Abb. 1
Abb. 2
Abb. 3
Abb. 4
Abb. 5
Abb. 6
Abb. 7
Abb. 8
Abb. 9
Abb. 10
Abb. 11
Abb. 12
Abb. 13
Abb. 14
Plangebiet mit Verknüpfungsraum
Luftbildkarte M 1:5000
Deutsche Grundkarte M 1:5000
Übersichtsplan Umfeld des Plangebiets
Erschließung/ÖPNV
Geltendes Planungsrecht
Städtebauliches Rahmenkonzept/Leitbild
Lage in der Stadt
Gebäudebezeichnungen der Lettow-Vorbeck-Kaserne
Gehölzbestand
Höhenplan
110KV-Leitung, 50 m-Abstand
Historische Karte von Jenfeld 1789-1796
Historische Karte von Jenfeld 1957
45
Anlage 1:
Verkehrsaufkommen im Bereich der Lettow-Vorbeck-Kaserne
Angaben entsprechen Kfz/24 Std. (gerundet) und einem (%)–Anteil Schwerverkehr an Kfz über 2,8 to zulässigem Gesamtgewicht
Jenfelder Allee zw. Tonndorfer Hauptstr. u. Kuehnstr.
25.000 (7)
Kuehnstr. westl. Jenfelder Allee
13.000 (7)
Jenfelder Allee zw. Kuehnstr. u. Kreuzburger Str.
29.000 (7)
Kreuzburger Str.
Jenfelder Allee zw. Kreuzburger Str. u. Jenfelder Str.
keine Daten (Schätzwert < 5.000)
29.000 (7)
Jenfelder Str. westl. Jenfelder Allee
6.000 (5)
Jenfelder Allee südl. Jenfelder Str.
32.000 (7)
Jenfelder Str. zw. Jenfelder Allee u. Charlottenburger Str.
Öjendorfer Damm südl. Jenfelder Str. u. Bekkamp
Bekkamp östl. Öjendorfer Damm u. Charlottenburger Str.
7.000 (6)
14.000 (5)
4.000 (8)
Charlottenburger Str. zw. Jenfelder Str. u. Schöneberger Str.
13.000 (5)
Schöneberger Str. östl. Charlottenburger Str.
20.000 (4)
Charlottenburger Str. nördl. Schöneberger Str.
Schöneberger Str. zw. Charlottenburger Str. u. Wilsonstr.
Wilsonstr.
Kuehnstr. zw. Wilsonstr. u. Jenfelder Allee
5.000 (4)
14.000 (6)
keine Daten (Schätzwert < 5.000)
14.000 (5)
Anlage 2:
Auszug aus der Globalrichtlinie „Notwendige Stellplätze und notwendige Fahrradplätze“
Anlage 3:
Gender-Planning
Bitte reflektieren sie ihren Entwurf anhand der folgenden Aspekte:
Sicherheit im öffentlichen Raum
•
Wie ist die Sicherheit im Öffentlichen Raum sowie in den Wohn- und Arbeitsstättengebieten in ihrer Planung sichergestellt?
•
Lassen sich potenzielle Gefahrenstellen/Angsträume identifizieren und überprüfen? Gibt es Räume, die keiner sozialen
Kontrolle unterliegen und durch die wichtige Fußwegeverbindungen verlaufen? Wie haben sie ggf. Unter- und Überführungen, Parkhäuser gesichert?
•
Wie ist die Orientierung in ihrem städtebaulichen Konzept gewährleistet (markante Gebäude, Höhenpunkte, etc.)? Wie
sieht ihr Beleuchtungs- und Begrünungskonzept hinsichtlich der Sicherheitsaspekte aus?
•
Ist in ihrem Entwurf eine pkw-unabhängige Mobilität auch nachts möglich? Wäre entlang der Hauptfußwegeverbindungen ein “Netz sicherer Orte“ vorstellbar? Haben sie Wegealternativen zwischen wichtigen Zielen vorgesehen?
Grün- und Spielflächen/Freiraumgestaltung
•
Kann auf den Grün- und Spielflächen eine Zonierung für die Freizeitbedürfnisse verschiedener Altersgruppen entwickelt
werden?
•
Zeigen sie auch, wie mädchen- und jungengerechte Spielflächen berücksichtigt werden könnten!
•
Wie sind die wichtigsten Sichtbezüge hinsichtlich Einsehbarkeit ausgerichtet?
•
Lassen sich die Grün- und Freiräume in die täglichen Wegebeziehungen integrieren?
•
Gibt es Beeinträchtigungen durch Lärm? Sind Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen?
Mobilität, Verkehr
•
Haben sie in ihrem Entwurf fußläufige Wegeverbindungen vorgesehen, die aus verschiedenen Richtungen kommend,
das Quartier auch unabhängig von stark befahrenen Quartiersstraßen erschließen? Sind diese Wegebeziehungen untereinander vernetzt?
•
Wo sind Verkehrsberuhigungsmaßnahmen denkbar? Gemäß § 48 HbauO sind auch Fahrradstellplätze nachzuweisen.
•
Haben die Straßenräume und sonstigen Wegeführungen Aufenthaltsqualität? Sind die Fußwege angenehm zu benutzen, d.h. bequem und erlebnisreich geführt?
Infrastruktur
•
Sind die geforderten Kindertagesstätten und Nahversorgungseinrichtungen gut und sicher zu Fuß und mit dem Fahrrad
zu erreichen? Auch für Kinder? Sind Stellplätze für Kurzparker zum Bringen und Abholen der Kinder vorgesehen?
•
Gewerbegebiete sollten auf ein städtebaulich integrierbares Maß begrenzt werden.
b.w.
Familien- und Hausarbeit
•
Welchen Stellenwert hat Familien- und Hausarbeit als private, soziale Versorgungsarbeit in ihrem Entwurf und wie wird
sie in der Raumstruktur umgesetzt?
•
Kommunikationsstrukturen in Häusern und Siedlungen, Wohnumfeld
•
Können in den wohnungsnahen Freiflächen verschiedene Nutzungsbereiche gebildet werden? Sind die Aufenthaltsbereiche im Wohnumfeld hinsichtlich Lärmschutz optimal angeordnet?
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Wie sind die Kommunikations- und Wirtschaftsräume inner- und außerhalb der Gebäude einander zugeordnet? Sind
die Kinderspielflächen aus den Wirtschaftsräumen einsehbar? Können in den wohnungsnahen Freiflächen verschiedene
Nutzungsbereiche gebildet werden? Sind die aushäusigen Aufenthaltsbereiche hinsichtlich Lärmschutz optimal angeordnet?
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Überprüfen sie, ob ihr Entwurf eine kommunikatonsfördernde Gestaltung von Eingangs- und Aufenthaltsbereichen
hat.
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Zeigen sie beispielhaft, wie nachbarschaftlich gemeinsam nutzbare, qualitativ hochwertige Gästezimmer, z.B. auch als
Treffpunkte geeignete Wasch- und Trockenräume, Keller-oder Bodennutzungen, Standards für Treppenhäuser und Aufzüge sowie Abstellräume (Kinderwagen, Fahrräder, Autos) gestaltet werden können.
Grundrisse/ Gebäudeschnitte
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Ist in ihren exemplarischen Wohnungsgrundrissen Nutzungsneutralität gegeben, so dass in den Wohnungen z.B. Familie
und Beruf miteinander vereinbart werden können?
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Können die Raumabfolgen durch verschiedene Altersgruppen, Altersphasen genutzt werden? Sind sie veränderlichen
Lebensstilen und Haushaltsformen anpassbar?
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Erhält die Hausarbeit soviel Raum, dass sie nicht mit der Erholungsnutzung in Konflikt gerät?
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Wie zentral sind die Bereiche angeordnet, in denen Versorgungsarbeit geleistet wird (im Wesentlichen die Küche)? Könnte sie auch eine zentrale Bedeutung als Kommunikationsraum für die Bewohner einnehmen?
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Können durch ihre Grundrissorganisation Konflikte vermieden werden? Wäre es möglich, Großräume zu teilen (z.B.
durch Doppeltüren)?
Anlage 4:
Denkmalwert der Lettow-Vorbeck-Kaserne/Wilsonstraße 64, 68. Expertise der Denkmalpflege
Nach fachlicher Einschätzung ist der Westteil des Kasernenareals der ehemaligen Lettow-Vorbeck-Kaserne, bestehend aus
den um den Exerzierplatz angeordneten Unterkunfts- und Wirtschaftsgebäuden samt ihrer Umgebung, als denkmalschutzwürdiges Ensemble im Sinne des Denkmalschutzgesetzes zu bewerten.
Bevor hier eine nähere Begründung zum Denkmalwert der bezeichneten Anlage abgegeben wird, zunächst einige grundsätzliche Überlegungen zur Unterschutzstellung von Bauten und Anlagen aus der Zeit des Nationalsozialismus, insbesondere von Kasernenanlagen.
Zunächst sei festgehalten: Denkmalschutz bedeutet grundsätzlich keine Nobilitierung von Gebäuden im Sinne eines positiv
wertenden Prädikats „Denkmal“, sondern die neutrale Archivierung von Objekten vor Ort, um Zeitgenossen und kommenden
Generationen den Umgang mit baulichen historischen Quellen zu ermöglichen, damit Geschichtskonstruktionen auf ihren
Wahrheitsgehalt überprüft werden können.
Ihrem gesetzlich definierten Auftrag folgend, hat sich die staatliche Denkmalpflege für die Erhaltung repräsentativer Bauwerke und Ensembles aus allen Epochen und Entwicklungsphasen der Gesellschaft einzusetzen, um die bauliche Hinterlassenschaft als Sachzeugen der Geschichte der Nachwelt zu bewahren. Dazu gehören auch Objekte aus der Zeit des Nationalsozialismus, kann doch mit ihrer Hilfe verdeutlicht werden, mit welchen Mitteln das NS-Regime versuchte, die Menschen
zu indoktrinieren, sie für ihre Ideologien einzunehmen. Architektur wurde als eines dieser Mittel eingesetzt und nahm in
der Propaganda des Dritten Reiches einen sehr wichtigen Platz ein. Aufgabe der Denkmalpflege ist es, zu verhindern, dass
Erinnerungen auch und gerade an die nationalsozialistische Zeit und an den Zweiten Weltkrieg vollständig aus unserem
täglichen Blickfeld weggeräumt werden; vielmehr ist es notwendig, Objekte aus dem ganzen Spektrum des Bauschaffens
der NS-Zeit zu erhalten, um die Erinnerungen an die Mechanismen und Werkzeuge der NS-Ideologie und an die gezielten
Kriegsvorbereitungen wach zu halten.
Diese Auffassung wird bundesweit nicht nur in Denkmalpflegekreisen von einem weitreichenden Einvernehmen getragen,
veröffentlicht beispielsweise in den Schriften des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz, auch auf politischer
Ebene trifft sie auf breite Zustimmung. Als Beleg mag die Rede des ehemaligen Bundespräsidenten Herzog angeführt werden, der in seiner Rede zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 1999 ausführte: „Wir sollten
- über das ganze Land verbreitet - noch mehr Orte der konkreten, histori-schen Erinnerung haben. Der Nationalsozialismus
hat nicht nur in Berlin stattgefun-den, oder in Nürnberg oder in München. […] Wer sich nur ein wenig damit beschäf-tigt,
der kann herausfinden, wie sich das Verbrechen ganz in seiner nächsten Um-gebung abgespielt hat. […] Durch die konkrete
Erinnerung an konkreten Orten wird die den späteren Generationen fremder werdende Geschichte als tatsächliche Reali-tät
greifbar. Die Menschen sollen es wissen: „Das alles hat sich nicht im Irgendwo einer grauen Vorzeit abgespielt, sondern hier
in Deutschland, hier in meiner Stadt …“
Kasernenanlagen machen sowohl als Träger nationalsozialistischer Ideologien als insbesondere als konkrete Dokumente
einer bewussten Aggressionspolitik einen ganz wesentlichen Anteil der steinernen Geschichtszeugnisse der NS-Zeit aus.
Die Tatsache, dass die Wehrmacht für die Ausgestaltung und Erweiterung der militärischen Infrastruktur zwischen 1934
und 1938 allein ca. 60 % der gesamten Reichsausgaben beanspruchte, mag das Ausmaß und den Umfang dieser eindeutig
nur für den Zweck der Hochrüstung errichteten Baumassen veranschaulichen. Zahlreiche Aufsätze in zeitgenössischen
Zeitschriften belegen darüber hinaus den hohen Stellenwert, der diesen Anlagen in der Architekturlandschaft des Dritten
Reiches zugemessen wurde.
Kasernen der 30er Jahre wurden in der Regel in stark typisierter Form errichtet. Nicht Individualität, sondern „kristallene
Klarheit“ wurde von den Architekten gefordert, die diesen „Pflegestätten kämpferischer Bereitschaft“ einen angemessenen
Ausdruck verleihen sollten.
In der Regel bestand eine Kaserne aus einem Stabshaus mit Wache im Eingangsbereich, aus Mannschafts- und Unteroffiziershäusern, sowie aus Wirtschaftsgebäuden, in denen Mannschaften und Unteroffiziere in getrennten Bereichen ihre
Mahlzeiten einnahmen. Die Mannschaftshäuser wurden durchweg als lang gestreckte, dreigeschossige Bauten mit Walmdach errichtet. Wirtschaftsgebäude, die mehreren Mannschaftshäusern zugeordnet waren, wurden zumeist durch Uhrturm
und betonten Mitteleingang hervorgehoben. Neben den Wohn- und Versorgungsbauten gab es zudem noch zahlreiche
Nebengebäude wie solche für die Waffenmeisterei, Patronen- und Munitionshäuser, mindestens ein Exerzierhaus, Gas- und
Entseuchungsräume, Kraftfahrwerkstätten, Kraftfahrzeughallen, Tankanlagen, aber erstaunlicherweise auch noch in großer
Anzahl Pferdeställe, Reithäuser, Beschlagschmieden sowie Schwerkranken- oder Absonderungsställe.
Eine strenge Hierarchie bestimmte die Lageplangestaltung. In der Regel befand sich in der Mittelachse der Gesamtanlage
das Kommando- bzw. Stabsgebäude, während die Unterkunfts- und Wirtschaftsgebäude axialsymmetrisch um ein großes
Rechteck, das als Aufmarsch- und Appellplatz diente, aufgereiht waren. Davon abgesetzt schlossen sich die Nebengebäude
an. Das Offizierskasino befand sich außerhalb des geschlossenen Kasernengeländes.
Mit kleinen Variationen sind auch die Hamburger Kasernen, die ab 1934 zunehmend im Stadtbild in Erscheinung zu treten
begannen (In der kurzen Zeitspanne zwischen 1934-1939 entstanden in Hamburg insgesamt 18 großflächige KasernenNeubauten, vor allem für das Heer), nach diesem Schema errichtet worden.
Dies gilt auch für die Lettow-Vorbeck-Kaserne, die aus zwei ehemals eigenständigen Infanterie-Kasernen zusammengewachsen ist. Mit dem westlichen Teil, der hier behandelt wird, wurde bereits 1934 begonnen. Wie üblich gruppierte man
die Walm gedeckten Unterkunfts- und Wirtschaftsgebäude der Anlage um einen zentralen Exerzierplatz, wobei jeweils zwei
Unterkunftsgebäude an den Längs- und je ein Wirtschaftsgebäude an den Schmalseiten angeordnet wurden. Die östliche,
hier nicht zur Debatte stehende Anlage entstand als Von-Estorff-Kaserne ein Jahr später in ähnlicher Anordnung und Architektursprache.
Die Gestalt einer Kasernenanlage der 1930er Jahre wurde jedoch nicht nur durch technische und organisatorische Voraussetzungen bestimmt, sondern auch durch den Anspruch, nationalsozialistisches Gedankengut sowie den Ausdruck von
Wehrhaftigkeit zu vermitteln. Laut Erlass des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda vom 22.Mai 1934 sollten
demnach, wie für alle Zweckbauten des Staates, auch für Kasernen bildende Künstler und Kunsthandwerker herangezogen
werden. Deren Werke sollten dem Soldaten „zum Bewusstsein bringen, dass sein Tun und Lassen nicht zerstörerischen Sinn
hat, vielmehr dem Schutze des Landes dient, damit solche kulturellen Werte überhaupt geschaffen werden können.“ (Zentralblatt der Bauverwaltung, 57.Jahrgang, Heft 51, S. 1272f)
Dieser Aufgabe kam die Lettow-Vorbeck-Kaserne mit außergewöhnlich umfangreichem Bauschmuck an den verputzten
Unterkunfts- und Wirtschaftsgebäuden in besonderem Maße nach. Neben den üblichen Hoheitssymbolen finden sich z.B.
Bauplastiken von Richard Kuöhl an den Wirtschaftsgebäuden, die das „Handwerkzeug“ des Soldaten wie Gewehr, Bajonett,
Helm, Gasmaske, Messer, Handgranate, Trommel, Horn usw. zeigen. An den Unterkunftsgebäuden, die jeweils nach einem
Kommandeur der Schutztruppe in Deutsch-Ostafrika benannt sind, befinden sich Porträts dieser Kommandeure mit Bezeichnung und Dienstzeit. Den ehemaligen Eingangsbereich flankierten bis vor kurzer Zeit zwei Keramikstandbilder von
Walter von Ruckteschell, auf denen die „Deutsche Schutztruppe Ostafrika“ dargestellt war.
Man kann aus dieser Aufzählung unschwer erkennen, dass hier ein spezifisches Darstellungsprogramm verwirklicht wurde.
Ziel war es offensichtlich, ein für eine Kaserne angemessenes ikonographisches Programm zu entwickeln. Der siegreiche
Kommandeur Lettow-Vorbeck und seine Truppen eigneten sich als Thema für ein solches Programm in idealer Weise, hatte
dieser im 1. Weltkrieg doch als einziger Kommandeur der Kolonialtruppen mit seiner „Deutschen Schutztruppe Ostafrika“
erst 1918 kapituliert. Sowohl mit der Namensgebung als auch mit dem Darstellungsprogramm, das in kriegsverherrlichender
Weise an die Erfolge Lettow-Vorbecks und seiner Truppe erinnert, konnte der Erwartung Ausdruck gegeben werden, dass
auch die aus der Hamburger Kaserne in Zukunft ausrückenden Truppen ähnlich erfolgreich sein würden.
Mit diesem in weiten Teilen erhaltenen Darstellungsprogramm nimmt die Lettow-Vorbeck-Kaserne nicht nur innerhalb der
Hamburger Kasernen der 1930er Jahre eine Sonderstellung ein. Während sich in Hamburg vergleichbar reichhaltiger Fassadenschmuck lediglich an der um 1939 entstandenen ehemaligen Flak-Kaserne in Rissen findet, hier allerdings in Form von
bildlichen Darstellungen tümelnder Mythen und Sagen, ist reicher Fassadenschmuck an den übrigen erhaltenen Kasernen
in Deutschland selten anzutreffen. In der Veröffentlichung über „Militärbauten in Thüringen“ heißt es sogar: „Die... 1934
angeordnete Berücksichtigung ‚völkischer‘ Kunst und Kultur ist dabei - zumindest in der äußeren Gestaltung der Kasernenbauten - praktisch nicht umgesetzt worden.“ Nach Aussagen des Autors Dieter Zeigert beschränkten sich die gestalterischen
Maßnahmen vornehmlich auf die Anbringung oder Aufstellung von Hoheitssymbolen.
Die Lettow-Vorbeck-Kaserne gehört mit ihrem reichen Bauschmuck demnach zu den wenigen Beispielen in Deutschland, an
denen anschaulich dokumentiert werden kann, wie mit Hilfe der bildenden Kunst nationalsozialistisches Gedankengut in die
Köpfe der Soldaten transportiert und ihre Kampfbereitschaft gestärkt werden sollte. Insbesondere aus wissenschaftlichen
Gründen ist die Lettow-Vorbeck-Kaserne daher von großem Interesse.
Die erhaltenen Kasernenanlagen der 1930er Jahre zeugen zudem bis heute davon, in welch starkem Maße Hitler Vorbereitungen für eine militärische Invasion betrieb, zeugen anschaulich von seiner Aggressionspolitik. Um ein solches Zeugnis
deutscher Geschichte des Dritten Reiches handelt es sich auch bei der Lettow-Vorbeck-Kaserne. Als erstem Kasernenneubau
der Wehrmacht im Großraum Hamburg kommt dieser Kaserne zudem besondere historische Bedeutung zu.
Nach fachlicher Einschätzung ist die Lettow-Vorbeck-Kaserne daher in dem bezeichneten Umfang als denkmalschutzwürdiges Ensemble im Sinne des Denkmalschutzgesetzes einzuordnen, dessen Erhaltung sowohl aus historischen als auch aus
wissenschaftlichen Gründen im öffentlichen Interesse ist.
Dr. Agnes Seemann
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Anlage 5:
Fotodokumentation
Terminkette
09/05
05.10.05
Versand der Auslobung
Auftaktkolloquium als Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger; zugleich
Pflichtkolloquium für die eingeladenen Büros
12.10.05
Frist für schriftliche Rückfragen Phase I
18.10.05
schriftliche Beantwortung der Rückfragen
07.11.05
Abgabe Arbeiten zum Zwischenkolloquium
(Eingang bis 18 Uhr)
10.11.05
Zwischenkolloquium I (ganztägig)
02.12.05
Abgabe Arbeiten Phase I (Pläne); bis 18 Uhr
09.12.05
Abgabe Arbeiten Phase I (Modell); bis 18 Uhr
16.12.05
Zwischenkolloquium II zum Abschluss
der Phase I (ganztägig)
06.01.06
Frist für schriftliche Rückfragen zur Phase II
13.01.06
schriftliche Beantwortung der Rückfragen
08.02.06
Abgabe Arbeiten Phase II (Pläne); bis 18 Uhr
15.02.06
Abgabe Arbeiten Phase II (Modell); bis 18 Uhr
22.02.06
Abschlusskolloquium zum Abschluss
der Phase II (ganztägig)
03/06
Ausstellung der Arbeiten