Auslobungstext mit Anhängen Neubau Rathaus Gröbenzell
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Auslobungstext mit Anhängen Neubau Rathaus Gröbenzell
Gemeinde Gröbenzell Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell Teil 01 – Anlass und Zweck des Wettbewerbes Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 Neubau Rathaus Gröbenzell Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell Teil 01 – Anlass und Zweck des Wettbewerbes Inhaltsverzeichnis 01.01 02.01 02.02 02.03 02.04 02.05 02.06 02.07 02.08 02.09 02.10 02.11 02.12 02.13 02.14 02.15 02.16 02.17 02.18 02.19 03.01 03.02 03.03 03.04 03.05 03.06 03.07 03.08 03.09 03.10 03.11 03.12 03.13 03.14 04.01 04.02 05.01 Anlass und Zweck des Wettbewerbes ............................................................................................................ 1 Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 und Wettbewerbsgegenstand .................................................. 3 Wettbewerbsart............................................................................................................................................. 3 Auslober ....................................................................................................................................................... 3 Wettbewerbsteilnehmer ................................................................................................................................. 4 Preisgericht und Vertreter des Auslobers ....................................................................................................... 5 Berater und Vorprüfung ................................................................................................................................. 6 Preisgelder und Bearbeitungshonorare .......................................................................................................... 6 Wettbewerbsunterlagen................................................................................................................................. 7 Wettbewerbsleistungen und Kennzeichnung .................................................................................................. 8 Termine ........................................................................................................................................................ 9 Zulassung der Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung .....................................................................................10 Beauftragung durch den Auslober.................................................................................................................11 Eigentum, Rücksendung ..............................................................................................................................11 Urheberrecht, Nutzung .................................................................................................................................11 Bekanntmachung des Ergebnisses und Ausstellung......................................................................................12 Haftungsausschluss .....................................................................................................................................12 Kriterien für die Vergabe des Auftrages an einen der Preisträger ...................................................................12 Nachprüfung ................................................................................................................................................12 Bestätigung..................................................................................................................................................12 Grundzüge der Planungsaufgabe .................................................................................................................13 Siedlungsgeschichte und Städtebau .............................................................................................................13 Städtebaulicher Umgriff ................................................................................................................................15 Wettbewerbsgebiet, Bauleitplanung und Erschließung ..................................................................................16 Schallimmissionen .......................................................................................................................................18 Baugeschichte und Urheberrechtsforderungen..............................................................................................19 Bestandsgebäude ........................................................................................................................................19 Wirtschaftlichkeit ..........................................................................................................................................20 Anforderungen an die Freiflächen .................................................................................................................21 Energetische Anforderungen und Konstruktion..............................................................................................21 Ökologie und Nachhaltigkeit .........................................................................................................................22 Haustechnische Anlagen ..............................................................................................................................23 Baugrund.....................................................................................................................................................23 Maßgebliche Rechtsgrundlagen und Regelwerke ..........................................................................................24 Rathausflächen ............................................................................................................................................25 Pkw-Stellplätze ............................................................................................................................................30 Beurteilungskriterien .....................................................................................................................................32 Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell Teil 01 – Anlass und Zweck des Wettbewerbes 01.01 Anlass und Zweck des Wettbewerbes Die Gemeinde Gröbenzell beabsichtigt den Ersatzneubau des Rathauses an der Stelle des bisherigen Rathauses. Den Wettbewerbsteilnehmern ist es ergebnisoffen freigestellt, ob sie in der Wettbewerbslösung den Erhalt von Teilen des Bestandes vorsehen oder nicht. Die dann nicht mehr benötigten Gebäudeteile werden vor Durchführung des Neubaus in einem Zug abgebrochen. Das Rathaus ist derzeit als Interimsmaßnahme an einer anderen Stelle untergebracht. Gröbenzell ist überwiegend eine Wohngemeinde und weist in der Bebauungsstruktur einen Gartenstadtcharakter im Sinne einer kleinteiligen, durchgrünten Bebauung auf. Die umliegende Wohnbebauung ist zum überwiegenden Teil eine Einfamilienhaus- und Reihenhausbebauung meist ohne größere Höhenentwicklung. Das Wettbewerbsgebiet für den Rathausneubau ist Teil einer langfristigen, städtebaulichen Planung. Es liegt im Ortszentrum, angrenzend an eine attraktive öffentliche Platzsituation. Darauf wird der Wochenmarkt, Weihnachtsmarkt, Bürgerfeste und ähnliche Veranstaltungen durchgeführt. In Nachbarschaft zum Wettbewerbsgebiet befindet sich zwei Kirchen sowie eine Reihe öffentlicher Gebäude. Dieses Gebäudeensemble wurde auf Grundlage eines früher durchgeführten Planungswettbewerbes in den derzeitigen, sehr attraktiven Zustand versetzt. Das zu planende Rathaus soll in seiner Architektur die Verankerung von Transparenz, Demokratie und eine Offenheit für Bürgeranliegen in der Gemeinde Gröbenzell ausdrücken. Neben der städtebaulichen Eingliederung in die Ortsmitte mit den wichtigsten Gebäuden in der Nachbarschaft wird auch die Besonderheit des Rathauses als wichtigstes öffentliches Gebäude gesehen. Im Neubau sind Rathaus-Nutzflächen von ca. 2.900 m², Reserveflächen für eine Erstnutzung mit separatem Zugang in kleinerem Umfang, eine Hausmeisterwohnung sowie Pkw-Stellplätze in einer Tiefgarage vorzusehen. Ob und wie viele als Stellplätze in offener Aufstellung möglich oder zielführend unterzubringen sind, ist vom Wettbewerbsteilnehmer zu prüfen. Der Neubau soll die schon vorhandene hohe Qualität der angrenzenden Freiräume verstärken und die Qualität der umgebenden Gebäude fördern. Der Rathaussitzungssaal kann so geplant werden, dass darin auch Veranstaltungen Dritter darin durchgeführt werden können. Der Bauherr legt Wert auf - eine architektonisch überzeugende, der Aufgabe und dem Standort angemessene Gestaltung eine kostenbewusste Konstruktion mit langlebiger Bauweise eine Folge- und Betriebskostenminimierung eine schadstoffarme Bauweise ressourcenschonendes Bauen mit hohem energetischen Standard Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell Teil 01 – Anlass und Zweck des Wettbewerbes Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung Für den unmittelbaren Freiflächenumgriff des Gebäudes soll ein Freiflächenkonzept erarbeitet werden. Landschaftsarchitekten sollen als Berater hinzugezogen werden. Das Planungsgebiet befindet sich in der Ortsmitte, so dass umfängliche nachbarschaftliche Belange in der Planung zu berücksichtigen sind. Das Wettbewerbsgebiet befindet sich im Umgriff eines rechtskräftigen Bebauungsplanes, die Wettbewerbsergebnisse könnten Grundlage einer Änderung sein. Für die beabsichtigte Planung ist das geltende Planungsrecht einzuhalten, insbesondere die Abstandsflächen nach BayBO. Seite 2 Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell Teil 02 – Allgemeine Bedingungen 02.01 Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 und Wettbewerbsgegenstand Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 Fassung Bayern (Bekanntmachung der obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren vom 01.10.2013) zu Grunde, soweit in einzelnen Punkten dieser Auslobung nicht ausdrücklich anders bestimmt ist. An der Vorbereitung des Teil 02 der Auslobung hat die Bayerische Architektenkammer beratend mitgewirkt (§2 Abs. 4 RPW; Art. 13 Abs. 4 BauKaG); die Auslobung wurde registriert unter der Nr. 2016/11.02. Auslober, Teilnehmer sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt dieser Auslobung als verbindlich an. Wettbewerbsgegenstand Gegenstand des Realisierungswettbewerbes ist die Objektplanung Gebäude für das Rathaus in Gröbenzell. In einem Ideenteil des Wettbewerbs ist ein Konzept für die Freiflächen auf dem Flurstück des Rathauses zu erarbeiten. Die Wettbewerbsaufgabe ist in Teilen 03 und 04 im Einzelnen beschrieben. 02.02 Wettbewerbsart Der Wettbewerb wird ausgelobt als Ideen- und Realisierungswettbewerb. Der Wettbewerb wird durchgeführt 696als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren. Die Wettbewerbssprache ist deutsch, das Verfahren ist anonym. Tag der Auslobung ist der 29.01.2016. 02.03 Auslober Auslober des Wettbewerbes ist die Gemeinde Gröbenzell Danziger Straße 23 81294 Gröbenzell Ansprechpartner ist Herr Friedrich Frankenfeld T 08142 / 505 86 Seite 3 Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell Teil 02 – Allgemeine Bedingungen Mit der Verfahrensbetreuung, Abwicklung und Vorprüfung des Wettbewerbes ist beauftragt: Kellerer und Kellerer Franziskanerstr. 26 81669 München T 089 / 459 1177 0 F 089 / 459 1177 8 E-mail: post@keke.de 02.04 Wettbewerbsteilnehmer Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige — natürliche Personen, die am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/-in nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatstaates berechtigt sind. Ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie, — juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Dies sind: Behnisch Architekten, München/Stuttgart Straub Architekten, München Thomas Wegmann, Augsburg Architekturbüro Prof. Thomas Hammer, München Atelier Lüps, Schondorf Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten, Nürnberg ARGE Pfletscher und Steffan Architekten + Haack und Hoepfner Architekten PartGmbH, München berger röcker architekten, Stuttgart Knerer Lang Architekten GmbH, München ARGE Prof. Teppert Architekten GmbH+mrb architekten GmbH, München Schindhelm Moser Architekten, München Reinhard Bauer Architekt, München bogevischs buero architekten & stadtplaner gmbh, München Bolwin/Wulf Architekten Partnerschaftsgesellschaft, Berlin Blocher Blocher Partners, Stuttgart Weinmiller Architekten, Berlin DEMOGO STUDIO DI ARCHITETTURA, I – Treviso Christoph Keiner Architekt, Hamburg BAYER & STROBEL ARCHITEKTEN, Kaiserslautern bof architekten GmbH, Hamburg Dürschinger Architekten, Fürth Schuster Architekten, Düsseldorf Schwinde Architekten Partnerschaftsgesellschaft, München gk Gössel + Kluge Generalplaner GmbH, Stuttgart huber staudt architekten, Berlin HPP Hentrich-Petschnigg & Partner GmbH+Co KG, München Seite 4 Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell Teil 02 – Allgemeine Bedingungen PASD Feldmeier + Wrede Planungsgruppe für Architektur Städtebau und Denkmalpflege, Hagen PEDEVILLA ARCHITECTS, I - Bruneck ARGE Raupach Architekten GbR + Kunze Seeholzer Architekten GmbH, München Staubach + Partner, Fulda Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen keine anderen als die in der Bewerbung bzw. Erklärung zur Teilnahme (bei den gesetzten Teilnehmern) genannten Personen als Verfasser im Wettbewerb beteiligen. 02.05 Preisgericht und Vertreter des Auslobers Das Preisgericht wurde in folgender Zusammensetzung gebildet und vor der endgültigen Abfassung der Auslobung gehört. Sachpreisrichter/innen Johann Böhmer, Gemeinderat (Freie Wähler) Brigitte Böttger, Gemeinderätin (CSU) Klaus Coy, Gemeinderat (FDP) Claudia O’Hara-Jung, Gemeinderätin (UWG) Markus Rainer, Gemeinderat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dr. Axel von Walter, 3. Bürgermeister (SPD) Fachpreisrichter/innen Prof. Markus Allmann, Architekt. München Prof. Tobias Wulf, Architekt, Stuttgart Andreas Marth, Architekt, Wien Prof. Hannelore Deubzer, Architektin, München Prof. Dr. Friedrich Wagner, Architekt, Krefeld Prof. Herbert Meyer-Sternberg, Architekt, München Prof. Fritz Auer, Architekt, München Stellvertretende Sachpreisrichter/innen Michael Leonbacher, Gemeinderat (Freie Wähler) Thomas Eichler, Gemeinderat (CSU) Dr. Reinhard Paesler, Gemeinderat (CSU) Dr. Martin Runge, 2. Bürgermeister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Peter Falk, Gemeinderat (SPD) Cordula Braun, Gemeinderätin (UWG) Die obige Reihung ist keine Reihung in der Folge der Vertretung. Stellvertretende Fachpreisrichter/innen Ingrid Amann, Architektin, München Walter Voss, Architekt, Wasserburg Arne Rüdenauer, Architekt, Stuttgart Prof. Michael Gaenßler, Architekt, München Seite 5 Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell Teil 02 – Allgemeine Bedingungen Christian Waldner, Architekt, Wien Philipp Auer, Architekt, München Ständig anwesender stellvertretende Fachpreisrichterin Olga Ritter, Architektin, München Vertreter des Auslobers Martin Schäfer, Erster Bürgermeister der Gemeinde Gröbenzell Günter Pauly, Leiter Geschäftsbereich III der Gemeinde Gröbenzell Das Preisgericht tagt in nichtöffentlicher Sitzung. 02.06 Berater und Vorprüfung Berater Victor Schmitt, Dipl.-Ing. (Tragwerksplanung) Friedrich Frankenfeld, Leiter Sachgebiet Hochbau der Gemeinde Gröbenzell Vorprüfung Die Vorprüfung erfolgt gemäß Anlage VI zur RPW 2013 Fassung Bayern durch Peter Kellerer, Architekt, München. Der Auslober behält sich vor, obige Berater sowie weitere als Sachverständige zur Vorprüfung hinzuzuziehen. 02.07 Preisgelder und Bearbeitungshonorare 1. Preis 2. Preis 3. Preis 4. Preis 5. Preis Anerkennungen Preissumme netto EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 17.500,14.000,10.000,9.000,7.000,5.500,62.500,- Sofern mit Preisen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer MwSt. abführen, wird diese ihnen anteilig zusätzlich vergütet. Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen. Seite 6 Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell Teil 02 – Allgemeine Bedingungen 02.08 Wettbewerbsunterlagen An die Wettbewerbsteilnehmer werden am 30.03.2016 folgende Wettbewerbsunterlagen zum Eigendownload zur Verfügung gestellt: Auslobungstext mit den Anhängen aa) ab) ac) Lageplan M 1:1000 Übersicht über Kunstwerke im Bestandsgebäude Grundrisse Bestandsgebäude Dateien zum Eigendownload ba) bb) bc) bd) be) bf) bg) bh) bi) bj) bk) Lageplandatei im dxf-Format Luftbild, Quelle „Bayernviewer“ des LfU Bayern Stellplatzsatzung der Gemeinde Gröbenzell Werkpläne mit Schnitten und Ansichten Bestandsgebäude Fotodokumentation Bestandsgebäude und Wettbewerbsgebiet Spartenplan EON Plan Kanalnetz in den Straßen Freianlagenplan mit Geländehöhen Historische Pläne der Bestandsgebäude, Quelle: Archiv die Gröbenhüter e.V. Historische Fotos der Bestandsgebäude, Quelle: Archiv die Gröbenhüter e.V. Grundrisse Bestandsgebäude (werden bis 14.04.2016 gesondert ausgegeben) Vordrucke zur Abgabe mit der Wettbewerbsarbeit ca) cb) cc) Verfassererklärung Berechnungsvorlagen für die Flächen- und Kubaturberechnung Erklärung zum Nutzungsrecht Weder die Auslobung, die Planunterlagen noch ihr Inhalt dürfen ohne die vorherige ausdrückliche Genehmigung des Auslobers auf irgendeine Art verändert oder an Dritte verteilt oder übermittelt werden. Jeder Wettbewerbsteilnehmer erhält eine Modelleinsatzplatte. Dieses wird bis zum 19.04.2016 an die Wettbewerbsteilnehmer abgesandt. Seite 7 Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell Teil 02 – Allgemeine Bedingungen 02.09 Wettbewerbsleistungen und Kennzeichnung Alle Wettbewerbsleistungen sind rechts oben durch eine Kennzahl aus sechs verschiedenen arabischen Ziffern (1 cm hoch, 6 cm breit) zu kennzeichnen. Die Ziffernfolge darf nicht 123456 sein. Jeder Teilnehmer darf nur einen Entwurf einreichen. Varianten, auch die Abwandlung von Entwurfsteilen unter Beibehaltung der Gesamtlösung sind nicht zulässig. Nicht verlangte Leistungen werden von der Beurteilung ausgeschlossen. Von den Teilnehmern werden folgende Wettbewerbsleistungen verlangt: Städtebauliche Einbindung M 1:2000 mit Darstellung der Städtebaulichen Einbindung als Schwarzplan Lageplan M 1:500 mit Einzeichnung der vorgeschlagenen Bauabschnitte, Gebäude mit Dachformen und Geschosszahl, Baulichen Nebenanlagen, Abstandsflächen, Verkehrsflächen und Fußgängerwegen, Außenkanten der Tiefgarage, Feuerwehraufstellflächen Grundrisse M 1:200, dabei EG-Grundriss als zusammenhängende Darstellung für das gesamte Wettbewerbsgebiet mit baulichen Nebenanlagen und Verkehrsflächen, Darstellung aller Tragwerksstützen und eines nachvollziehbaren Tragsystems in allen Ebenen, Zugänge Ansichten und Schnitte M 1:200, der Schnitt muss den Verlauf der vorhandenen Geländeoberkante bezogen auf NN zeigen und ggf. durch ein Bestandsgebäude mit Darstellung der Bestandsfundamente führen. Fassadenschnitt und Ansichtsausschnitt M 1:50 der Fassade zur Rathausstraße mit Angaben zur Konstruktion, Materialien und Oberflächen Exemplarische Möblierung eines Büros 20 m² für zwei Personen Erläuterungen mit Skizzen, alle Erläuterungen sind auf die Pläne aufzutragen, Renderings, auch in die Erläuterungen eingebunden sind nicht zulässig Flächen- und Kubaturberechnungen auf den ausgegebenen Vordrucken Verfassererklärung auf dem beigefügten Formblatt, in einem neutralen, undurchsichtigen, verschlossenen Umschlag Kopie des Architektenvertrages zum späteren Nutzungsrecht Zusätzlicher, identischer Plansatz mit eingetragenen Berechnungsmaßen für die Vorprüfung Verzeichnis der eingereichten Unterlagen Alle Unterlagen außer der Verfassererklärung im jpg, pdf- und dxfDateiformat auf CD-ROM. In den Datenträger- und Dateieinstellungen sind alle Hinweise auf die Verfasser zu eliminieren Massenmodell M 1:500 auf der ausgegebenen Grundplatte Alle Grundrisse sind auf Grundlage der ausgegebenen dxf-Datei zu erstellen. Die Pläne sind so aufzutragen, dass Norden oben liegt. Legenden sind nicht erlaubt. Fotos von Referenzgebäuden als Abbildungen im Rahmen der Erläuterungen sind nicht zulässig, da damit die Anonymität evtl. gefährdet Seite 8 Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell Teil 02 – Allgemeine Bedingungen wird, was zum Ausschluss führt oder die Urheberrechte Dritter evtl. verletzen kann. Insgesamt sind 2 Pläne für die Präsentation im Preisgericht, Blattgröße DIN A0 118,9 cm X 84,1 cm Querformat gewünscht. Die Pläne sind gerollt einzureichen. Alle über die Präsentationspläne hinaus eingereichten Unterlagen werden nur zur Vorprüfung verwendet und danach vernichtet. 02.10 Termine Schriftliche Rückfragen Alle Rückfragen sind schriftlich und anonym (insbesondere ohne Name des Teilnehmers auf dem Rückfragenblatt) einzureichen. Die Rückfragen können bis zum 19.04.2016, 16.00 Uhr gestellt werden. Die Rückfragen sind zu richten an: Kellerer und Kellerer Franziskanerstr. 26 81669 München Fax: 089.45911778 e-mail: rueckfragen@keke.de Kolloquium Das Kolloquium mit Vertretern des Auslobers, Fach- und Sachpreisrichtern sowie den Beratern findet am 21.04.2016 Beginn für Wettbewerbsteilnehmer um 15.30 Uhr statt. Ort: Sitzungssaal im Rathaus der Gemeinde Gröbenzell Danziger Straße 23 81294 Gröbenzell Die Teilnahme am Kolloquium ist nicht verpflichtend. Die Antworten zu den schriftlichen Rückfragen samt Protokoll des Kolloquiums werden bis zum 27.04.2016 allen am Verfahren Beteiligten schriftlich mitgeteilt. Sie werden Bestandteil der Auslobung. Einlieferungstermine Der Einlieferungstermin für die Unterlagen außer dem Modell ist der 07.06.2016 Seite 9 Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell Teil 02 – Allgemeine Bedingungen Der Einlieferungstermin für das Modell ist der 14.06.2016 Bis 18.00 Uhr können die Unterlagen bei Kellerer und Kellerer, Franziskanerstr. 26, 81669 München abgeliefert oder spätestens an diesem Tag an folgende Postadresse aufgegeben werden: Kellerer und Kellerer, Franziskanerstr. 26, 81669 München Als Zeitpunkt der Ablieferung gilt im Falle der Einlieferung bei Post oder anderen Transportunternehmen das auf dem Einlieferungsschein angegebene Datum unabhängig von der Uhrzeit, bei Ablieferung beim Auslober die auf der Empfangsbestätigung vermerkte Zeitangabe. Der Teilnehmer hat in jedem Fall dafür zu sorgen, dass er den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen kann. Da ein Tagesstempel auf dem (Post-)Versandgut ein späteres Datum aufweisen kann, ist der Einlieferungsschein maßgebend. Einlieferungsbelege sind daher bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren und auf Anforderung vorzulegen. In jedem Fall werden Arbeiten vorbehaltlich des späteren Nachweises der rechtzeitigen Einlieferung mit beurteilt. Kann der Nachweis nicht geführt werden, werden sie nachträglich ausgeschlossen. Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift des Empfängers einzusetzen: Kellerer und Kellerer, Franziskanerstr. 26, 81669 München In allen Fällen sind die Arbeiten für den Auslober kostenfrei einzusenden. Preisgerichtssitzung Der Termin wird separat mitgeteilt. 02.11 Zulassung der Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung Zur Beurteilung zugelassen werden alle Arbeiten, die den formalen Bedingungen entsprechen in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen termingerecht eingegangen sind keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen Ein Verstoß gegen die Vorgaben der Wettbewerbsaufgabe Punkt 01, Punkt 03 und dem Planungsprogramm Punkt 04 führen nicht zum Ausschluß vom Verfahren. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht; die Entscheidungen, insbesondere über den Ausschluss von Arbeiten werden protokolliert. Seite 10 Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell Teil 02 – Allgemeine Bedingungen 02.12 Beauftragung durch den Auslober Der Auslober wird, soweit die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird und sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen Preisträger stufenweise mit den Planungsleistungen Objektplanung Gebäude HOAI § 34 LPH 1-8 in Verbindung mit Anlage 10 beauftragen. Ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch den Auslober die weitere Bearbeitung zu leisten. Vergütung der weiteren Bearbeitung Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. 02.13 Eigentum, Rücksendung Die mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Pläne und Modelle werden Eigentum des Auslobers und nicht an die Wettbewerbsteilnehmer zurückgesandt. Die übrigen Wettbewerbsarbeiten können an einem vom Auslober festgelegten Tag abgeholt werden. Erfolgt dies nicht, werden die Modelle, nicht jedoch die Zeichnungen an die Wettbewerbsteilnehmer zurückgesandt. Eine Rücksendung durch den Auslober erfolgt nur, wenn die Teilnehmer eine geeignete Verpackung mit abgegeben haben. 02.14 Urheberrecht, Nutzung Seite 11 Bezüglich des Rechts zur Nutzung der Wettbewerbsarbeiten und des Urheberrechtsschutzes der Teilnehmer gilt § 8 Abs. 3 RPW. Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell Teil 02 – Allgemeine Bedingungen 02.15 Bekanntmachung des Ergebnisses und Ausstellung Der Auslober wird das Ergebnis des Wettbewerbs unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung den Teilnehmern durch Übersenden des Protokolls über die Preisgerichtssitzung unverzüglich mitteilen. Die Wettbewerbsarbeiten werden öffentlich ausgestellt. Ort und Zeitpunkt stehen noch nicht fest. Die Wettbewerbsteilnehmer werden darüber gesondert informiert. 02.16 Haftungsausschluss Die bereitgestellten Informationen in der Auslobung sowie in den Anlagen, auch Planunterlagen, wurden durch den Auftraggeber sorgfältig geprüft. Jedoch wird keine Haftung, Garantie oder Gewähr dafür übernommen, dass alle Angaben vollständig, richtig und in letzter Aktualität zur Verfügung gestellt worden sind. Für die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten Arbeiten haftet der Auslober nur bei nachweislich vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Dies gilt auch für die Verfahrensbetreuung durch den Wettbewerbsbetreuer. 02.17 Kriterien für die Vergabe des Auftrages an einen der Preisträger Das Abschneiden im Realisierungswettbewerb wird mit 50% Gewichtung als Zuschlagskriterium in den Auftragsverhandlungen des VOF-Verfahrens gewertet. 02.18 Nachprüfung Eine Nachprüfmöglichkeit des Verfahrens besteht im Anwendungsbereich der VOF über die zuständige Vergabekammer. Diese ist in der Wettbewerbsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der EU genannt. 02.19 Bestätigung Der vorstehenden Auslobung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.03.2016 zugestimmt. ………………………………………………………………………… Unterschrift Erster Bürgermeister Seite 12 Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell Teil 03 – Wettbewerbsaufgabe 03.01 Grundzüge der Planungsaufgabe Das geforderte Planungsprogramm, bestehend aus den Nutzflächen - 706 m² Bürgerservice – mit regulären Besucher-Öffnungszeiten 401 m² Sitzungsbereich mit Trauungszimmer 1.831 m² Allgemeiner Dienstzimmerbereich und Sonstige 68 m² als bürgerschaftliche Erstnutzung (Verfügungsbereich) 95 m² als 4-Zi Hausmeisterwohnung 35 m² Öffentliche WC-Anlage soll innerhalb eines Gebäudes im Wettbewerbsgebiet untergebracht werden. Zudem sind gesamt 60 Pkw-Stellplätze (der Auslober geht davon aus, dass der Großteil in einer Tiefgarage unterzubringen ist) zu konzipieren. Den Wettbewerbsteilnehmern ist es ergebnisoffen freigestellt, ob sie in der Wettbewerbslösung den Erhalt von Teilen des Bestandes vorsehen oder nicht. Die verschiedenen in dieser Auslobung dargelegten Gesichtspunkte sind abzuwägen. Das Gebäude muss in allen Teilen außer den Haustechnik-Räumen barrierefrei erschlossen werden. Im Bestandsgebäude befindet sich im UG eine Heizzentrale, die auch das Bürgerhaus, die „Alte Schule“ und das Seniorenzentrum im Winter in Betrieb befindliche Heizzentrale für das Bürgerhaus, die „Alte Schule“ und den östlich des Wettbewerbsgebietes befindliche Kindertagesstätte mit Wärme versorgt. Während der Bauzeit ist hierfür ein Provisorium vorgesehen. Die zu planende, künftige Heizzentrale wird diese Gebäude wieder mit Wärme versorgen müssen. Das Wettbewerbsgebiet ist mit einer Erdgasversorgung erschlossen. Im Zuge der Rathausplanung ist auch eine Lösung für den ruhenden Verkehr, d.h. insbesondere die Pkw-Stellplätze für die Besucher wie auch die Bediensteten zu entwickeln. Die Konzeption der Freianlagen soll auf das Ortsbild und den Charakter der Gemeinde Gröbenzell abgestimmt sein. Die Gebäudehöhe ist nicht beschränkt, als städtebaulich angemessen wird eine maximale Geschosszahl von E+3 gesehen. 03.02 Siedlungsgeschichte und Städtebau Die Gemeinde Gröbenzell besteht als politische Gemeinde erst seit 1952. Die Siedlungsgeschichte des Umfeldes des Wettbewerbsgebietes reicht jedoch sehr viel weiter zurück. Die urkundlich aufgezeichnete Siedlungsgeschichte hat die Instandhaltung der Straße von München nach Augsburg und dem dazugehörigen Wegezoll 1623 als Siedlungsbeginn. In Gröbenzell musste zudem der Gröbenbach gequert werden. Dieser ist heute noch ein ortsbildprägendes Element und befindet sich weniger als Seite 13 Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell Teil 03 – Wettbewerbsaufgabe 200m östlich des Wettbewerbsgebietes. Das heutige Gemeindegebiet war in Zeiten vor dem 20. Jahrhundert weniger landwirtschaftlich genutzt als umliegende Gemeinden, weil die Lage im Moor dies nicht zuließ. Erst Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden die ersten privaten Wohnhäuser. Mit dem Bau der Eisenbahnlinie von München nach Augsburg 1840 war ein Aufschwung der Torfstecher verbunden, die nun der Königlich Bayerischen Staatsbahn ihr Produkt verkaufen konnten und so wurde im November 1898 sogar ein Haltepunkt eingerichtet.1 „1920 hat Gröbenzell 800 Einwohner, 1929 sind es 1.100 und im Jahr 1936 1.600 Einwohner. Eine durchaus organische Entwicklung also. Sie hielt auch in den Jahren nach Gründung der politischen Gemeinde zunächst an. 1962 zählte Gröbenzell erst 7.000 Personen. Dann allerdings war der Einwohnerzuwachs kaum mehr zu bremsen. Die Expansion der Landeshauptstadt und die verkehrsgünstige Lage Gröbenzells zu den Arbeitsplätzen in München führte zu einem gewaltigen Zuzug. Die Neuausweisung von Baugebieten und Lückenschließungen bewirkten, dass 1972 schon 14.000 Einwohner in Gröbenzell beheimatet waren.“ 2 Keimzelle dieser Entwicklung war eine erste Siedlung mit ca. 250 Reihenhäusern, die ab 1960 errichtet wurden. Seit 1972 entstanden als wichtigste öffentliche Gebäude zwei private Altenheime, Grundschulen, eine Hauptschule, ein Gymnasium, die evangelische Kirche, mehrere kommunale Kindergärten, das Freizeitzentrum, die Eisenbahnüber- bzw. Unterquerungen sowie eine Polizeiinspektion. Heute hat Gröbenzell ca. 20.000 Einwohner. 1 Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C.H.Beck’sche Verlagsbuch- handlung, München 1983, ISBN 3-406-09669-7. Seite 466 2 Auszug aus dem Heimatbuch Gröbenzell, Horst Hell, Auflage 1996 Seite 14 Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell Teil 03 – Wettbewerbsaufgabe Quelle: Bayerisches Landesvermessungsamt 03.03 Städtebaulicher Umgriff Das Wettbewerbsgebiet liegt im Bereich verdichteter öffentlicher Gebäude. Dies sind: der S-Bahnhof im Nord-Osten die katholische Pfarrkirche mit Pfarrheim im Süd-Osten die evangelische Kirche im Westen gegenüber der Poststraße das Seniorenzentrum die „Alte Schule“ (jetzt Gaststätte) das Bürgerhaus der Gemeinde Gröbenzell unmittelbar gegenüber im Süd-Westen die Polizeidienststelle Gröbenzell im Süd-Westen eine Kindertagesstätte unmittelbar im Osten an das Wettbewerbsgebiet angrenzend Im unmittelbaren südlichen Anschluss an das Wettbewerbsgebiet wurde im Jahr 1999 auf Grundlage eines Architektenwettbewerbes ein Platz mit Gebäudeensemble geschaffen, der eine hohe Gestaltungs- und Nutzungsqualität aufweist. Der Platz soll wie derzeit hergestellt, erhalten bleiben. Für Flächen im Umgriff des Wettbewerbsgebiets wurde Antrag auf Städtebauförderung gestellt. Die Traufhöhen und Dachformen der Gebäude in der unmittelbaren Nachbarschaft sind in der Anlage zur Auslobung enthalten. Wohnen Wohnen Wohnen Wohnen Wohnen Wohnen/ Gewerbe KITA gGGewerbe Kirche Gastst. Alte Schule Pfarrei Senior.zentrum Kirche Bürgerhaus Quelle: Bayerisches Landesvermessungsamt Seite 15 Wohne Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell Teil 03 – Wettbewerbsaufgabe Die Bebauung im Anschluss an das Wettbewerbsgebiet ist zwei- und dreigeschossig. Höhere Gebäude befinden sich im weiteren Umgriff an der Kirchenstraße östlich des Wettbewerbsgebietes. Denkmale im Umgriff Gröbenzell hat als „junge“ Gemeinde insgesamt wenige Baudenkmale, insgesamt vier, zwei davon in der Nähe des Wettbewerbsgebietes. Die 1925 errichtete, süd-östlich des Wettbewerbsgebietes befindliche katholische Pfarrkirche sowie die auch in diesem Jahr errichtete, heute als Gaststätte genutzte „Alte Schule“ sind Einzeldenkmale und auch von ortsgeschichtlicher Bedeutung. Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung 03.04 Wettbewerbsgebiet, Bauleitplanung und Erschließung Das Wettbewerbsgebiet hat eine Fläche von 3.059,5 m² und besteht aus dem westlichen Teil des Flurstücks des Rathauses, Fl. Nr. 1299/4. Das Wettbewerbsgebiet ist nahezu eben, für die Schärfe der Wettbewerbskonzeption ist es als eben zu betrachten. Die baulichen Nebenanlagen und Nebengebäude im Wettbewerbsgebiet (an der Nord-Ost-Ecke des Wettbewerbsgebietes sowie an der Poststraße) im Wettbewerbsgebiet sollen nicht erhalten werden. Die Sparten der Technischen Erschließung werden neu gebaut. Die derzeit im Wettbewerbsgebiet befindliche Bepflanzung ist nicht von einer Qualität, die für die Bebauung maßgeblich sein soll. Bei einem Nicht-Erhalt der Großbäume bestehen Möglichkeiten für Ersatzpflanzungen, die jedoch nicht Gegenstand der Wettbewerbsaufgabe sind. In der Planung ist zu berücksichtigen, dass die bestehenden Bäume Seite 16 Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell Teil 03 – Wettbewerbsaufgabe außerhalb des Wettbewerbsgebietes erhalten werden müssen und somit ein Wurzelschutz nach üblichen technischen Vorgaben notwendig ist. Der an der westlichen Grenze des Wettbewerbsgebietes befindliche ElektroVerteilerschrank kann verlegt werden, die Verlegung ist nicht Wettbewerbsgegenstand. Das Wettbewerbsgebiet ist als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen, für die umgebende Bebauung ist ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Die Festsetzungen im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan sind hinsichtlich Baugrenzen, Freianlagen, Baukörperpositionierung und Wandhöhen nicht Grundlage des Wettbewerbes, da eine Änderung dieses Bebauungsplanes wegen des voraussichtlich anderen Baukörpers notwendig sein wird. Grundlage des Planungsvorschlages im Wettbewerb müssen die Regelungen der Bayerischen Bauordnung, insbesondere zu den notwendigen Abstandsflächen sein. Abstandsflächen dürfen über die östliche Grenze des Wettbewerbsgebietes in das Flurstück Nr. 1299/4 sowie auch über die Straßenmitte der Rathausstraße hinausreichen und auch auf dem südlich angrenzenden gemeindlichen Grundstück Fl.Nr. 1299/5 liegen. Sie dürfen jedoch die Abstandsfläche der östlich angrenzenden Kindertagesstätte bzw. der Gebäude auf der Südseite der Rathausstraße nicht überdecken. (siehe Anhang ad) Bezüglich der Einhaltung von Abstandsflächen bei einem (nur) Teilabriss des Rathauses mit anschließender Neuerrichtung sind für die jeweiligen Neubauten die Vorschriften von Art. 6 BayBO einzuhalten. Insbesondere falls die Neubauten andere (größere) Dimensionen erreichen wie die zuvor vorhandenen Gebäude, besteht hier kein Bestandsschutz mehr, und ein solcher kann auch nicht von dem bestehenden Altbau auf die Neubauten erstreckt werden. Jedes neu zu errichtende Gebäudeteil für sich müsste daher die Abstandsflächen einhalten. Die Erschließung der Pkw-Stellplätze oder auch der Tiefgarage kann sowohl von der Rathausstraße wie auch von der Poststraße erfolgen, dabei sind jedoch die im Kapitel –Emissionen- dargelegten Einschränkungen zu berücksichtigen. In der Konzeption ist die Möglichkeit der Abfallunterbringung zu berücksichtigen. Der Sammelort muss von Sammelfahrzeugen bis auf ca. 10m angefahren werden können. Seite 17 Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell Teil 03 – Wettbewerbsaufgabe Hinsichtlich des Fahrverkehrs sowohl auf der Rathausstraße wie auch auf der Poststraße ist weiterhin davon auszugehen, dass die Rathausstraße verkehrsberuhigter Bereich bleibt. Die Verkehrsbelastung ist gering, Verkehrszählungen liegen nicht vor. 03.05 Schallimmissionen Das Wettbewerbsareal grenzt insbesondere im Norden und Osten an schutzbedürftige Wohngebiete bzw. einen Kindergarten an. Da die Stellplätze des Rathauses mitunter auch in der Nachtzeit (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) genutzt werden sollen, ist auf den Gesichtspunkt einer schalltechnisch optimierten Planung besonderer Wert zu legen. Die Erschließung der Stellplätze sollte über die öffentliche Rathausstraße erfolgen. Dadurch wird zusätzlicher Parksuchverkehr in den nördlich gelegenen Wohngebieten vermieden. Die auszuweisenden Pkw-Stellplätze sind nach Möglichkeit schalltechnisch günstig in einer Tiefgarage vorzusehen. Die Rampe in eine Tiefgarage ist in Richtung Süden oder Westen, d. h. zu den Gemeinbedarfsflächen ohne Nachtnutzung hin vorzusehen. Die Tiefgaragenzufahrt auf dem Rathausgelände sollte einen Mindestabstand zum Wohngebäude Rathaus-straße 7 von mindestens 12 m und zu den Wohngebäuden nördlich des Wettbewerbsgebietes von 18 m aufweisen. Die Rampe in die Tiefgarage ist entweder vollständig einzuhausen oder in die geplanten Gebäude zu integrieren. Unvermeidbare, oberirdische Stellplätze, die auch in der Nacht (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) genutzt werden sollen, müssen einen Mindestabstand zwischen dem Rand des Parkplatzes und dem nächstgelegenen Wohngebäude im Allgemeinen Wohngebiet (WA) von 28 m, innerhalb der Gemeinbedarfsfläche/Mischgebiet von 15 m aufweisen. Bei schalltechnisch günstiger, abschirmender Planung der Rathausgebäude können die o. g. Abstände ggf. etwas unterschritten Seite 18 Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell Teil 03 – Wettbewerbsaufgabe werden. Räume für geräuschintensive Veranstaltungen sind innerhalb der von den benachbarten Wohngebiet abgewandten Gebäudeteile zu planen. Außerdem sind die Zugänge zum Bereich für den bürgerschaftlichen Bedarf wie auch zum Sitzungstrakt und den Pkw-Stellplätzen von der Wohnbebauung abgewandt an-zuordnen.“ 03.06 Baugeschichte und Urheberrechtsforderungen Der Ostflügel des heutigen Rathauskomplexes wurde im Jahr 1954 als zweigeschossiges, erstes Rathaus der Gemeinde Gröbenzell mit Wohnungen im Obergeschoss des Gebäudes errichtet. Das Gebäude ist ein Zeugnis der Ortsgeschichte. Wegen des schnellen Wachstums der Gemeinde wurde der Bau bald zu klein und 1972 um einen neuen dreigeschossigen Rathaus-Hauptbau ergänzt. Das westlich angrenzende, 1955 errichtete Gebäude wurde für Rathauszwecke genutzt, ist aber als solches nicht errichtet worden. Denkmalschutz besteht für keines der Gebäude. Der heutige Rathaus-Hauptbau wurde in den für die Zeit typischen Gestaltungs- und Konstruktionsmerkmalen geplant, Architekt war Herr GötzDieter Raths. Von den Erben wird die Urheberrechtsfähigkeit des Gebäudes beansprucht. Einem Gesamtabbruch der Gebäude stünden eventuell bestehende Urheberrechte nicht entgegen. 03.07 Bestandsgebäude Ostflügel Die Außenabmessungen des Gebäudes sind 20,99 m X 11,55 m. Das Gebäude ist ein zweigeschossiger, unterkellerter Ziegel-Mauerwerksbau mit einer Wandstärke von 36 cm. Auf dem Gebäude befindet sich ein Walmdach, Dachneigung ca. 26 Grad, bestehend aus Fußpfetten, Firstpfette, Sparren und Kehlbalken. Das EG-Bodenniveau ist gegenüber dem EG-Niveau des Mittelbaues um 90cm angehoben. Das 1. OG liegt 3,25m über dem EG und weist eine lichte Raumhöhe von 2,5m auf. Über dem 1.OG liegt eine Stb-Decke. Hauptgebäude aus dem Jahr 1972 Das Gebäude ist ein unterkellerter Stahlbetonskelettbau, die Außenabmessungen sind 13,73m X 18,81m ohne Verbindungsbauwerke bzw. 13,73m X 35,73m mit Verbindungsbauwerken. Das Fassaden-Achsraster beträgt 4,5m. Die Konstruktionsweise ist in Anlage bd) dargestellt. Das Dach ist als Flachdach ausgeführt. Seite 19 Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell Teil 03 – Wettbewerbsaufgabe Das EG-Bodenniveau ist gegenüber dem davorliegenden Geländeniveau ca. 75cm angehoben. Die Geschosshöhe beträgt 3,5m im EG und 1.OG und 4m im 2.OG. Die Bewertung des baulichen Zustandes der Bestandsgebäude ist in Anhang dieser Auslobung in der durchgeführten Untersuchungsschärfe dargelegt. Weitere Unterlagen gibt es nicht. Westflügel Die Außenabmessungen des Gebäudes sind 17,00 m X 10,20 m. Das Gebäude ist ein zweigeschossiger, unterkellerter Ziegel-Mauerwerksbau mit einer Wandstärke von 36 cm. Auf dem Gebäude befindet sich ein Walmdach, Dachneigung ca. 26 Grad, bestehend aus Fußpfetten, Firstpfette, Sparren und Kehlbalken. 03.08 Wirtschaftlichkeit Es ist eine kostengünstige Bauweise mit einfachen, kompakten Baukörperformen sowie rationellen und wirtschaftlichen Grundrissen zu konzipieren. Hierbei sind auch die Anforderungen der Technischen Gebäudeausrüstung zu berücksichtigen. Im Vorfeld zum Wettbewerb wurde von einem Fachbüro eine erste grobe Kostenschätzung aufgestellt. Auf Basis 2015 wurden gem. DIN 276 für KG 300 Kosten von netto EUR 1.723,68 / m² Nutzfläche sowie für KG 400 EUR 615,51 / m² Nutzfläche zzgl. Unvorhergesehenes für den Komplettneubau ohne Abbruch und ohne Herrichten ausgegangen. Darin sind anteilig die Kosten für die Stellplätze enthalten. Für die KG 500 (Freianlagen) wird von Kosten von EUR 110,-/m² netto ausgegangen. Im Architektenvertrag wird vorgesehen, dass sich der Architekt in Abstimmung mit dem Bauherrn verpflichtet, in jeder Leistungsphase der HOAI bei der Einhaltung der Kostenobergrenze mitzuwirken. Das Bauwerk soll langfristig einen geringen Aufwand im Bauunterhalt nach sich ziehen. Unterhaltsgünstige Lösungen d.h. die Verwendung von robusten, unterhaltsarmen Baumaterialien insbesondere im Fassadenbereich ist gewünscht. Hinsichtlich des Bauunterhaltes sind die notwendigen Zugänglichkeiten z.B. zu Innenhöfen, Fassaden, Dächern und dergleichen zu prüfen. Die Lage der Haustechnik-Flächen ist unter Herstell- und Betriebskostenaspekten vorzusehen. Seite 20 Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell Teil 03 – Wettbewerbsaufgabe 03.09 Anforderungen an die Freiflächen Der fußläufig gut erreichbaren Fläche vor dem Rathaus ist eine hohe Bedeutung beizumessen, eine hohe Nutzungsvielfalt soll ermöglicht werden. Vor dem Rathaus befindet sich eine gut genutzte Boule-Bahn (vor dem Brunnen). Zudem befinden sich vor dem Rathaus ein Brunnen der Gröbenzeller Künstlerin Eva Moskopf – Horst und das Kriegerdenkmal. Brunnen der Gröbenzeller Künstlerin Eva Moskopf – Horst, Quelle: „Die Gröbenhüter“ e.V. Die Integration dieser vorhandenen Elemente in die zukünftigen Freianlagen ist denkbar. Oberirdisch angelegte Stellplätze sollten möglichst gering versiegelt und großzügig eingegrünt werden. 03.10 Energetische Anforderungen und Konstruktion Das Gebäude ist so zu konzipieren, dass ein hoher energetischer Standard d.h. mindestens EnEV -30% bzw. Passivhausstandard (nicht zertifiziert) erreicht werden kann. Eine das gesamte Gebäude versorgende mechanischen Be- und Entlüftungsanlage sollte möglichst vermieden werden. In energetischer Hinsicht werden die Kriterien weitreichende Tageslichtversorgung wirkungsvoller Sonnenschutz geeigneter Verglasungsflächenanteil / geringer Kühlungsbedarf Kompaktheit als im Architektenwettbewerb zu prüfen gesehen. Die weiteren haustechnischen Anforderungen werden im nachfolgenden Vergabeverfahren an die HLS-Planung adressiert werden. In jedem Fall einzuhalten sein wird die bei Einreichung des Baugesuches im Jahr 2016 anzuwendende EnEV. Für das Gebäude ist eine Wärmeerzeugung erforderlich, ein Fernwärmeanschluss steht nicht zur Verfügung. Seite 21 Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell Teil 03 – Wettbewerbsaufgabe Sommerlicher Komfort Der Entwurf soll ein hohes Potenzial zur Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes mit passiven Kühlstrategien aufweisen. Ziel ist das Erreichen behaglicher Innenraumverhältnisse während der Sommermonate ohne die Notwendigkeit des Einsatzes von energieintensiver Kühlmaßnahmen. Dies wird durch die Reduktion externer Wärmelasten möglich. Gestaltbildende Aspekte sind dabei ein moderater Fensterflächenanteil, geeigneter Sonnenschutz, Orientierung und die Verfügbarkeit von Speichermassen sowie Zonierung und Anordnung von Räumen, bzw. Funktionsbereichen, welche die internen Wärmelasten unterschiedlicher Nutzungen berücksichtigt. Winterlicher Wärmeschutz Besonders bei der Umsetzung der energetischen Zielsetzung sind passive und konzeptionelle Entwurfsmaßnahmen wie Gebäudegeometrie, Ausrichtung und angemessener Fensterflächenanteil von Bedeutung. Ein weiteres wichtiges Qualitätsmerkmal ist die Reduzierung der konstruktiven und geometrischen Wärmebrücken. Entwurfsbedingte Wärmebrücken, die durch die Gebäudemorphologie oder konstruktiv bedingte Materialwechsel entstehen können, sollen deshalb minimiert werden. Für den Entwurfsstand der Wettbewerbsphase sind insbesondere der Verlauf der Wärmedämmebene und die funktionale Kopplung von Bauteilen von Bedeutung. Tageslichtnutzung Der Entwurf soll unter Berücksichtigung des sommerlichen Komforts ein hohes Potenzial für die Nutzung von Tageslicht aufweisen. Die relevanten Entwurfsgrößen für die Nutzung des Tageslichts im Innenraum sind die Größe und Positionierung der Fenster und die Aspekte der Raumgeometrie, wie Raumhöhe und Raumtiefe, Gebäudeform und die baulichen Verhältnisse im Außenraum. Zudem ist die Möglichkeit der Sichtverbindung nach außen ein wichtiges Komfortkriterium. Die Tageslichtnutzung soll auch beim notwendigen Einsatz von Sonnenschutz möglich sein. 03.11 Ökologie und Nachhaltigkeit Um den Belangen der Ökologie und Nachhaltigkeit und somit dem Schutz des Menschen und der Umwelt gerecht zu werden, sollten diese bereits bei der Konzeptfindung soweit wie möglich mit berücksichtig werden. Nachhaltige Freiflächengestaltung verbindet ökologische, städtebauliche und soziale Aspekte. Dabei zu beachten sind: Seite 22 Minimierung von Verkehrsflächen Versickerung des Regenwasser auf dem Grundstück Minimierung der zu versiegelten Flächen Begrünungsmaßnahmen verbessern das Mikroklima und setzten die Aufenthaltsqualität nach oben Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell Teil 03 – Wettbewerbsaufgabe Es dürfen nur Materialien verwendet werden, die mit geringem (Primär-)Energieaufwand und geringer Schadstoffemission hergestellt und verarbeitet bzw. eingebaut werden können, die Gesundheit und das Wohlbefinden nicht beeinträchtigen, umweltschonend unterhalten, wiederverwendet oder beseitigt werden können. Das Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu versickern. Bei der Versickerung von Niederschlagswasser ist der flächigen Versickerung über bewachsene Bodenpassagen vor anderen Versickerungstechniken nach Möglichkeit der Vorzug zu geben. Für einen Teil der Dachflächen ist eine Dachbegrünung erwünscht. 03.12 Haustechnische Anlagen Die Haustechnischen Anlagen sind nicht zu planen. Jedoch ist von folgenden späteren Gegebenheiten auszugehen. Kühlung Grundsätzlich sind für die Grund-Gebäudekonditionierung passive Kühlmaßnahmen zu konzipieren. Stromerzeugung Für weitere Optimierung hinsichtlich der übergeordneten und der energetischen Zielsetzung ist die Integration von regenerativen Energiebereitstellungssystemen denkbar. Die Integration von Photovoltaik Anlagen bei der Ausgestaltung der Fassaden und Dachflächen und die Integration von erforderlichen Speichertechnologien ist nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Übergeordnete Zielsetzung ist die Umsetzung eines „energieeffizienten, attraktiven und städtebaulich anspruchsvollen Gebäudes mit einer hohen Eigenbedarfsdeckung durch den Einsatz regenerativer Energien. Um das erreichen zu können, muss neben der Integration regenerativer Energien zur Versorgung und Energiebereitstellung in erster Linie ein Gebäudekonzept entwickelt werden, bei dem der Jahresendenergiebedarf für den Betrieb und die Nutzung des Gebäudes so gering wie möglich ist. 03.13 Baugrund Seite 23 Der Baugrund mit Gründungsverhältnissen ist als vergleichsweise problematisch einzuschätzen. Auf Grundlage eines früher für den Neubau des Bürgerhauses erstellten Baugrundgutachtens ist von folgendem Bodenaufbau für das Wettbewerbsgebiet auszugehen: Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell Teil 03 – Wettbewerbsaufgabe Ab Geländeoberkante 1,0 m Wiesenkalke (Almsande) 0,6 m Torfschicht 1,3 m verlehmte Kiese Das bedeutet, dass bei ca. 3m unter der Geländeoberfläche mit tragfähigem Material zu rechnen ist. Grundwasser Gröbenzell hat aufgrund seiner Lage in einem Moorgebiet relativ hohe Grundwasserstände. Im Bereich des Wettbewerbsgebietes kann als Wert für eine evtl. Wasserhaltung während der Bauzeit eine Oberkante des Grundwassers von ca. 2,5m unter der jetzigen Geländeoberkante angenommen werden. Dies bedeutet, dass sämtliche Keller mit wasserdichten Wannen ausgestattet werden müssen. 03.14 Maßgebliche Rechtsgrundlagen und Regelwerke Bei der Lösung der Wettbewerbsaufgabe sind insbesondere die folgenden Gesetze, Normen und Regelwerke in den zum Zeitpunkt der Auslobung zu beachten: Seite 24 Bayerische Bauordnung BayBO Garagen- und Stellplatzverordnung GaStellV Stellplatzsatzung der Gemeinde Gröbenzell (siehe Ortrechtssammlung Homepage der Gemeinde Gröbenzell) Baugesetzbuch BauGB Denkmalschutzgesetz DSchG Baunutzungsverordnung BauNVO Arbeitsstättenverordnung ArbStättV DIN 18024 Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze DIN 18040 Teil 1 und 2 Barrierefreies Bauen DIN 18030 Barrierefreies Bauen DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr Anforderungen an Serverraum siehe BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzKatal oge/Inhalt/_content/baust/b02/b02004.html Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell Teil 04 - Planungsprogramm 04.01 Rathausflächen Die Gemeindeverwaltung enthält sowohl Räume, die Anlaufpunkt für die Öffentlichkeit sind, wie auch Bereiche, die nur wenig Besucherverkehr aufweisen. Eine Differenzierung in der Lage im Gebäude und Raumqualität der Erschließung ist hier gewünscht. Die Konzeption der Büroflächen soll in der Hinsicht flexibel sein, dass auch geänderte Organisationsstrukturen darin gut untergebracht werden können. Die Nutzflächengliederung in dieser Auslobung ist eine Sortierung nach räumlicher Nähe, nicht nach der Organisationsstruktur des Rathauses. Die variierenden Raumgrößen für 1-Personen-Büros resultieren aus Anforderungen mit und ohne Parteiverkehr. Die Ergonomie der Flächen hinsichtlich Wegen, Arbeits- und Sichtbeziehungen ist Rechnung zu tragen, es soll eine optimale Arbeitssituation geschaffen werden. Der Sitzungs- und Fraktionsbereich mit Reserveflächen soll einen Zugang von außen erhalten, der keinen Aufschluss der übrigen Bereiche des Rathauses erfordert. Neben den Ratssitzungen sollen auch andere öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen wie z.B. Konferenzen im Sitzungsbereich stattfinden können. Der Bereich des Rathauses im Gebäude soll folgende Räume umfassen. Die angegebenen Nutzflächen sind nicht als Flächenuntergrenze zu verstehen, sondern als Flächenziele, die möglichst genau zu erreichen sind. Flächenunterschreitungen je Raum bis 5% sind tolerabel, größere Flächenüberschreitungen bei den Räumen der Hauptnutzflächen sind nicht erwünscht. Anzahl m² NF Räume Hinweise 1.0 Bürgerservice - mit Öffnungszeiten für den Besucherverkehr 1.1 Foyer / Empfang Büro mit Theke 1 40 1.2 Bürgerinformation / Fundbüro 2-Pers.-Büro 20m² 1 20 Lager Fundbüro 1 20 1.4 1-Pers.-Büro 20 m² 1 20 1.5 1-Pers.-Büro 16m² 4 64 EG, Büros mit interner Verbindung, Lage möglichst Eingangsnah 1.6 Wartefläche 1 30 EG 1.7 Büro 20 m² 2 40 EG 1.8 1-Pers.-Büro 16m² 1 16 1.3 Einwohnermelde- / Gewerbeamt Seite 25 Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell Teil 04 - Planungsprogramm Anzahl m² NF Räume Hinweise 1.9 1-Pers.-Büro 14 m² 2 28 1.10 Büro 20 m² 2 40 1.11 1-Pers.-Büro 16 m² 4 64 1.12 1-Pers.-Büro 14 m² 1 14 1.13 Wartebereich 1 20 1-Pers.-Büro 14m² 1 14 1.15 Büro 24m² 1 24 1.16 Büro 20 m² 2 40 1.17 1-Pers.-Büro 14 m² 1 14 1.18 Büro 20m² 3 60 1.19 1-Pers.-Büro 14 m² 5 70 mit interner Verbindung oder Bypass-Türen zu den Folgenden 1.20 Büro 20 m² 1 20 mit interner Verbindung oder Bypass-Türen zu den Folgenden 1.21 Bibliothek / Besprechung 1 20 1.22 1-Pers.- Büro 14 m² 2 28 2.1 Sitzungssaal 1 200 2.2 Trauungszimmer 1 45 2.3 Stuhllager 1 24 2.4 Besprechung 20 m² 4 80 2.5 Teeküche 1 14 2.6 WC D/H 1 30 für Besucher 2.7 WC barrierefrei 1 8 für Besucher 2.8 1-Pers. Büro 14 m² 2 28 2.9 Büro 20 m² 2 40 1 45 1.14 Barzahlstelle mit interner Verbindung oder Bypass-Türen zu den Folgenden mit interner Verbindung oder Bypass-Türen zu den darüberstehenden Zentrale Dienste Bauamt Genehmigung 2.0 Sitzungsbereich Verfügungsbereich 3.0 Allgemeiner Dienstzimmerbereich 3.1 Seite 26 Erster Bürgermeister 1-Pers.-Büro 45 m² Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell Teil 04 - Planungsprogramm Anzahl m² NF Räume Hinweise 3.2 1-Pers.-Büro 24 m² 1 24 3.3 Büro 20 m² 4 80 3.4 1-Pers.-Büro 14 m² 7 98 3.5 1-Pers.-Büro 14 m² 2 28 3.6 1-Pers.-Büro 24 m² 1 24 3.7 Büro 20 m² 10 200 3.8 2-Pers.-Büro 30 m² 1 30 3.9 1-Pers.-Büro 14 m² 3 42 3.10 Server 1 16 gem. BSI-Handbuch 3.11 EDV-Sicherung 1 8 In anderem BA als Server, gem. BSIHandbuch 3.12 Lager EDV 1 22 gem. BSI-Handbuch 3.13 Büro / Kasse 1 40 teilbar 3.14 1-Pers.-Büro 24 m² 1 24 3.15 Planarchiv / Plotter 1 14 3.16 Büro 20m² 7 140 3.17 1-Pers.-Büro 14 m² 2 28 Büro Zeichner 1 30 3.19 1-Pers.-Büro 20 m² 1 20 3.20 1-Pers.-Büro 14 m² 1 14 4.1 Teeküchen 16 m² 3 48 in jedem Stockwerk 4.2 Pausen- und Bereitschaftsraum 1 60 gem. ArbStättV und ASR 4.3 Sozialraum Dusche 1 30 mit Spinden 4.4 Gesundheitsraum 1 40 5.1 Sanitäts-./ Ruheraum 1 20 5.2 Personalrat 1 20 5.3 Allg. Archiv / Registratur 1 180 5.4 Besprechung 20 m² 2 40 5.5 Papierlager 1 12 5.6 Garderoben 3 12 räumlich nahe Archiv und Registratur Finanzverwaltung Bauamt Hochbau-TiefbauUmwelt 3.18 Externe Prüfer 4.0 Mitarbeiter-Sozialbereich 5.0 Sonstige Flächen Seite 27 über Stockwerke verteilt über Stockwerke Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell Teil 04 - Planungsprogramm Anzahl m² NF Räume Hinweise verteilt 5.7 Plakatplotter 1 20 5.8 Drucker Kopierer 8m² 48 zwei je Stockwerk 5.9 WC D/H 90 über die Stockwerke verteilt 5.10 Multifunktionsraum / Kleiner Sitzungssaal 1 60 5.11 Hausmeister 1 14 5.12 Archiv 1 70 5.13 Allg. Lager 1 120 5.14 Müll-Sammelstelle Recycling 1 20 hohe Deckenlast, ohne kreuzende Wasserleitungen 6.0 Öffentliche WC-Anlage im Rathaus 6.1 WC D/ H mit Wickelbereich 1 25 öffentlich, von außen zugänglich 6.2 WC 1 10 öffentlich, von außen zugänglich 24 Std/ 7 Tage 1 95 4-Zimmer-Wohnung 7.0 Hausmeisterwohnung 7.1 GESAMT NF (inkl. Wartebereich) 3136 m² 8.0 Funktionsflächen 8.1 Zentrale Betriebstechnik 1 300 8.2 Elektro.-Unterverteilungen 1 45 8.3 Außengeräteraum 1 15 8.4 Putzräume mit Umkleide 6 60 9.1 Fahrräder überdacht 1 100 9.2 Mülltonnen überdacht 1 25 9.3 PKW Stellplätze 60 Stk 9.0 Bauliche Nebenanlagen gem. Satzung der Gemeinde Gröbenzell Davon bis zu 15 als oberirdische Stellplätze Bürgerservice Der Raum Bürgerbüro ist als offene Schalter zu gestalten, jeder Arbeitsplatz ist gleich ausgestattet. In dieser Zone ist ein Wartebereich einzuplanen. Seite 28 Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell Teil 04 - Planungsprogramm Im Zugangsbereich ist ein Empfangsschalter mit Kasse vorzusehen, der als Büroarbeitsplatz voll ausgestattet ist. Im Back-Office-Bereich des Raumes 1.2 ist ein alarmgesicherter Tresor in einem für Besucher nicht einsehbaren Bereich erforderlich. Das Trauungszimmer wird von Hochzeitsgesellschaften aufgesucht. Die Gemeinde Gröbenzell möchte sich dort den Gästen angemessen präsentieren. Sitzungsbereich Die Erschließung soll so konzipiert werden, dass sich die Zugänglichkeit außerhalb der Bürozeiten auf den Sitzungsbereich beschränkt. Im Sitzungssaal werden sowohl öffentliche als auch nichtöffentliche Sitzungen abgehalten. Zusätzlich zur akustischen Abtrennung zu umgebenden Flächen ist eine Einrichtung oder Gestaltung erforderlich, die den Einblick auf die Präsentationswand bei nichtöffentlichen Sitzungen verhindert. Vom Sitzungssaal soll mittels einer Trennwand ein Bereich von 80m² abgetrennt werden können. Für den Sitzungssaal ist im Wettbewerb vom Bedarf einer Be- und Entlüftungsanlage mit Luftkonditionierung auszugehen. Ein regelmäßiger Umbau der Stadtratsbestuhlung im Sitzungssaal ist nicht vorgesehen. Das Trauungszimmer kann wenn möglich dem kleineren, abtrennbaren Bereich des Sitzungssaales zuschaltbar konzipiert werden. Zentral für den Sitzungstrakt ist ein Bereich für Taschenschränke vorzusehen. Die WC-Anlage ist so anzuordnen, dass sie von allen Räumen des gesamten Bereiches gut auffindbar ist. Generell Die 20m² großen Büros sollen bei Bedarf als 2 Personen-Büroarbeitsplätze genutzt werden können. Im Gebäude sollen keine Raucherbereiche vorgesehen werden. Das Gebäude soll in einem Fassadenraster so geplant werden, dass Grundrissänderungen mit geänderten Anschlussstellen an die Fassade möglich sind. Ein darüberhinausgehendes Planungsraster ist nicht erforderlich. Seite 29 Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell Teil 04 - Planungsprogramm Erweiterungsflächen, Zwischennutzung für den bürgerschaftlichen Bedarf Dies sind im Wesentlichen die Räume Nr. 2.8 und 2.9. Für die Büronutzung sollen Erweiterungsflächen geschaffen werden, die zunächst dem bürgerschaftlichen Bedarf zur Verfügung gestellt werden. Es ist von der Größe 68 m² als Büro-Nutzfläche auszugehen. Die Raumgrößen der Zweitnutzung soll sich an den Büroraumgrößen der Rathausflächen anlehnen. Der Grundriss für die Büronutzung ist in den Wettbewerbszeichnungen darzustellen. Dieser Fläche soll eine Sanitäreinheit mit einer eigenen WC-Anlage zugeordnet sein oder die Möglichkeit der Mitnutzung mit dem Sitzungssaal gegeben sein. Die lichte Raumhöhe in diesem Bereich muss mindestens 2,75m betragen. Bauliche Nebenanlagen Die Mülltonnenfläche für die Abholfahrzeuge gut anfahrbar sein. Die Anforderungen der Satzung der Gemeinde Gröbenzell zu Fahrradstellplätzen sind zu berücksichtigen. 04.02 Pkw-Stellplätze Im Wettbewerbsgebiet sind 60 Pkw-Stellplätze unterzubringen. Die Notwendigkeit von Behindertenstellplätzen ist zu berücksichtigen. Eine Tiefgarage soll nach Möglichkeit so konzipiert werden, dass eine mechanische Be- und Entlüftung nicht erforderlich ist. Somit werden Zu- und Abluftschächte erforderlich werden. Für diese gibt es Anforderungen zum Abstand von Aufenthaltsräumen und Grundstücksgrenzen. Folgende Stellplatzabmessungen zzgl. Stützen oder dergleichen sind anzusetzen: Stellplatzbreite Stellplatzlänge Fahrgassenbreite Lichte Durchfahrtshöhe mind. 2,5m mind. 5,0m mind. 6,25m mind. 2,1m Folgende weitere Anforderungen sind zudem zu beachten: Seite 30 Sicherheit und Übersichtlichkeit der Garagenanlage berücksichtigen; keine dunkle Ecken Die Decken der Tiefgarage sind um mindestens 60 cm unter Geländeoberkante abzusenken und mit einem mind. 0,6 m starken fachgerechten Bodenaufbau für die Pflanzungen zu überdecken. Rampenbreite und -neigung gem. GaStellV Außenliegende Rampen ohne Überdachung oder mit FlugschneeGefahr müssen beheizbar sein (Glatteis) Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell Teil 04 - Planungsprogramm Einfahrt von der Straße um mindestens eine Autolänge versetzt wegen Staugefahr Oberirdische Pkw-Stellplätze Von folgenden Stellplatzgrößen ist bei Senkrechtparkern (außer den Behinderten-Stellplätzen) als oberirdische Stellplätze auszugehen: Länge 5,0m, Breite 2,5m, Fahrgasse 6,5m. Bei Unterbringung der Stellplätze auf einer Parkpalette oder ähnlichem darf die Fahrgasse auf 6,25m reduziert werden. In diesem Fall ist eine lichte Durchfahrthöhe von 2,1m erforderlich. Hinsichtlich Rampenneigung und Durchfahrtbreiten sind die Anforderungen der GaStellV einzuhalten. Seite 31 Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell Teil 05 - Beurteilungskriterien Teil 05 - Beurteilungskriterien 05.01 Beurteilungskriterien Seite 32 Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden nach folgenden Gesichtspunkten ohne Rangfolge – vorbehaltlich Änderungen in der Preisgerichtssitzung – beurteilt. Stadträumliche Einbindung und Planungsrecht Gestaltung der Gebäude sowie der Freiräume Funktionalität der Planung Erschließung und Verkehr Ökologie und Nachhaltigkeit einschl. Energieverbrauch Wirtschaftlichkeit in der Realisierung Zu erwartender Aufwand für den Gebäudeunterhalt und Betrieb 1230/2 1230/88 5 1232/24 50m 4 6 4 8 1232 2 1232/5 1232/6 1 1232/8 10 1232/2 3 1230/83 1232/7 14 16 0 2 1232/23 1 1232/28 N 1232/3 1232/4 1230/89 1230/86 1230/80 1230 Maßstab 1:1000 123 R Tu 3 3a 4 2 1230/16 1a 18 1232/9 5 TH 4,5m /28 8 FD 7m SD 25° TH 7m SD 50° 1243 2 1243/6 15 17 19 WD 35° 1 1243/13 19a FD 3m 1243/7 1243/8 1243/4 1243/3 1243/10 TH 2,5m SD 15° PD 10° Kinde TH 6m 12 TH 7,5m TH 4m Wettbewerbsgebiet 1299/3 1299/4 II r und Lage in diesem THdur 7m chmesse Kronen 1299/18 1299/63 14a 14 TH 8m 1299/5 S t.- J o han n-B a ptist- Kirch e /38 TH 3,5m 1299 1299/6 15a 16b 11 1299/25 /62 15 WD 45° 1299/10 WD 8° 1299/3 9 /61 SD 35° 16c 9 I FD2,5mFD2,5m 7 1299/7 WD 35° 1299 TH 4 m 13 ße sstra u a Rath 1299/6 4 1299/6 0 1 8 13 Polizei Zu 1299/63 5 14 gezeichnet Bereich grob maßstäblich 3 16 1299/30 TH 14m Kirch 1299/2 ZD 60° II e n st FD 3,5m PD FD 3,5m 6 60° r aß e 1299/20 1299/29 11 SD 60° 18 n 2 1243/14 10 rgarte 1270 /1 21 1243/42 ße tstra Pos 1243/11 1243/9 12 17a TH 3,5m 1243/12 1243/43 1243/5 10 11 SD 30° TH 6,5m FD 1243 9 TH 4,5m /19 1299 SD 45° 7 1245 e SD 45° 43/15 3 öns-Straß 1 Herm ann-L 1a 1232/10 Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell Teil 05 - Beurteilungskriterien Anhang ab) zur Auslobung Glasfenster der Gröbenzeller Künstlerin Veronika Dell‘ Olio, die sich auf der Glasfront zum Süd-Balkon des jetzigen Sitzungssaales befinden. tbewerb Foto: „Die Gröbenhüter“ e.V. Holzrelief des Gröbenzeller Künstlers Arno Visino über dem Eingang zum Sitzungssaal Foto: „Die Gröbenhüter“ e.V. Keramikrelief des früheren Gröbenzeller Künstlers Ferdinand Auerhammer über dem Haupteingang des jetzigen Rathauses saufgabe Foto: „Die Gröbenhüter“ e.V. Seite 32 U 31 Keller 1 U 41 Keller 11 U 40 Keller 10 U 32 Keller 2 U 06 Materiallager U 07 Hausmeister U 08 Heizung Flur 1 U 39 Keller 9 Aufzug Flur 3 Flur 2 U 33 Keller 3 U 12 Registratur 2 U 38 Keller 8 U 37 Keller 7 U 36 Keller 6 U 35 Keller 5 U 13 +14 Registratur 3 U 34 Keller 4 U 05 Aufenthaltsraum U 04 Kopierraum U 03 EDV U 02 Putzraum U 01 Lager U 15 Registratur 4 U 11 Registratur 1 Flur 2 U 16 Registratur 5 Nicht Unterkellert Rathausstr. 4 Nicht Unterkellert U 21 Registratur 7 Flur 1 U 17 Wasseranschl. U 18 Lichtpausraum Bestandsplan U 20 Registratur 7 U 19 Registratur 6 1 : 100 WC Herren 006 013 Ordnungsamt 014 Ordnungsamt 007 008 009 Liegenschaften 015 Ordnungsamt WC Damen Aufzug Flur Eingangsbereich 011 + 012 Einwohnermeldeamt 010 Friedhofsverw. Treppe 020 Planverwaltung 005 Registratur Info 004 Steuerverwaltung 003 Kasse 002 Kasse 021 Umwelt/Naturschutz 001 Kasse Treppe Foyer Flur 022 Bauverwaltung WC-Damen WC-Herren 023 Bauverwaltung 024 Bauverwaltung 026 Tiefbau 025 Bauverwaltung Bestandsplan 1 : 100 WC Herren 105 WC WC 106 EDV 107 Belegeung 108 Kultur WC Damen 115 Bad 110 Flur Flur 114 Treppe Aufzug 121 Soz. Angelegenh. 104 Registratur 113 Flur 112 111 122 Soz. Angelegenh. 103 102 Vorzimmer 101 123 Soz. Angelegenh. 120 Soz. Angelegenh. Flur 124 Soz. Angelegenh. Treppe Vorr. 125 Soz. Angelegenh. 126 Bauamt 131 Bauamt Flur Bestandsplan 127 Bauamt 130 Bauamt 129 Bauamt 128 Bauamt 1 : 100 Lager WC WC Sitzungssaal Flur Trauungszimmer Rathausstr. 4 Bestandsplan 1 : 100