mitteilung: umfassende bewertung, oktober 2013
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mitteilung: umfassende bewertung, oktober 2013
MITTEILUNG UMFASSENDE BEWERTUNG OKTOBER 2013 1 EINLEITUNG Gemäß den Bestimmungen Aufsichtsmechanismus der Verordnung (SSM-Verordnung) führen die über EZB den und einheitlichen die für die Bankenaufsicht verantwortlichen zuständigen nationalen Behörden (National Competent Authorities – NCAs) der teilnehmenden Mitgliedstaaten eine umfassende Bewertung durch. 1 Die SSM-Verordnung tritt Anfang November 2013 in Kraft. Die EZB wird die umfassende Bewertung des Bankensystems im Oktober kommenden Jahres − vor Übernahme ihrer neuen aufsichtlichen Aufgaben im November 2014 − abschließen. Die umfassende Bewertung ist wesentlicher Bestandteil der Vorbereitungen für den SSM; sie liefert die erforderliche Klarheit hinsichtlich der Banken, die der direkten Aufsicht durch die EZB unterliegen werden. Durch die SSM-Verordnung kann die EZB alle maßgeblichen Informationen von den NCAs der teilnehmenden Mitgliedstaaten einholen, die sie für eine umfassende Bewertung − bestehend aus einer aufsichtlichen Risikobewertung, einer Prüfung der Aktiva-Qualität und einem Stresstest − der betreffenden Kreditinstitute benötigt. Das Gesamtergebnis der umfassenden Bewertung kann eine Reihe von Folgemaßnahmen – und unter Umständen auch Änderungen bei den Rückstellungen und beim Eigenkapital der Banken – nach sich ziehen. Dieses Dokument bietet einen ersten Überblick über die zentralen Merkmale dieser umfassenden Bewertung. 1 Verordnung des Rates (EU) zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank; der Rechtsakt wird in Kürze im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Mitteilung: Umfassende Bewertung / Oktober 2013 1 2 HINTERGRUND Die jüngsten konjunkturellen Abschwungphasen und Spannungen an den Finanzmärkten haben sich in den Bankbilanzen niedergeschlagen, was sich negativ auf die Kreditvergabe an die Realwirtschaft ausgewirkt hat. In Europa haben Aufsichts- und Regulierungsbehörden bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um diesen nachteiligen Entwicklungen entgegenzutreten. Die Banken selbst haben, u. a. durch Aufnahme von Kapital in erheblichem Umfang, beachtliche Fortschritte bei der Stärkung ihrer Bilanzen erzielt. Seit Ausbruch der globalen Finanzkrise haben Banken im Euroraum neues Kapital in Höhe von rund 225 Mrd € aufgenommen und die Regierungen haben weitere 275 Mrd € beigesteuert; insgesamt macht dieser Betrag also mehr als 5 % des BIP des Eurogebiets aus. Der Median der harten Kernkapitalquote der größten Banken des Eurogebiets liegt gegenwärtig nahe 12 %, und die meisten dieser Banken erfüllen bereits die regulatorischen Mindestkapitalanforderungen, die im Rahmenwerk der vollständig umgesetzten Eigenkapitalrichtlinie CRD IV/Eigenkapitalverordnung CRR vorgesehen sind. In Ländern, die internationale Hilfsprogramme in Anspruch nehmen, wurden Altlasten größtenteils aus den Bankbilanzen entfernt, damit sie die Vergabe von Bankkrediten an profitable Unternehmen nicht länger einschränken. Zudem überarbeiten Banken derzeit im Gefolge der Finanzkrise ihre Geschäftsmodelle. Dennoch bestehen weiterhin Schwachstellen; hinzu kommt der Eindruck, dass es den Bankbilanzen an Transparenz mangelt. Auch die Risikolage der Banken insgesamt gibt Anlass zur Sorge. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die EZB, eine eingehende Prüfung der Bilanzen und Risikoprofile der Banken vorzunehmen, um die Inbetriebnahme des einheitlichen Aufsichtsmechanismus Ende 2014 vorzubereiten. Generell soll dadurch eine größere Transparenz der Bankbilanzen und eine einheitlichere Vorgehensweise im Bereich Aufsicht in Europa gefördert werden. Durch die Bewertung sollen vor allem drei Ziele − Transparenz, Korrekturen und Vertrauensbildung − erreicht werden: Transparenz durch die Verbesserung der Qualität der verfügbaren Informationen zur Situation der Banken, Korrekturen durch Ermittlung und Umsetzung gegebenenfalls notwendiger Korrekturmaßnahmen und Vertrauensbildung, da sich alle Interessenträger gewiss sein können, dass die Banken grundlegend solide und vertrauenswürdig sind. Wenn anhand einer Mindestkapitalquote das Vorhandensein einer Kapitallücke festgestellt wird, müssen die Banken Korrekturmaßnahmen ergreifen. In ihrer Eigenschaft als neue Aufsichtsbehörde wird die EZB in der Lage sein, die Umsetzung dieser Maßnahmen zu überwachen und durchzusetzen. Mitteilung: Umfassende Bewertung / Oktober 2013 2 3 PROZESSÜBERSICHT Die umfassende Bewertung wird von der EZB durchgeführt, sie arbeitet dabei gemäß dem Rahmenwerk des SSM mit den NCAs zusammen. Das Vorhaben ist in seinem Ausmaß ohne Beispiel − es umfasst etwa 130 Kreditinstitute in 18 Mitgliedstaaten bzw. ungefähr 85 % der Bankaktiva im Euroraum. Aus diesem Grund bedarf es eines systemweiten Ansatzes. Die EZB wird die Bewertung durchführen und dabei die Ausgestaltung und Strategie im Einzelnen festlegen, die Durchführung in enger Kooperation mit den NCAs überwachen, eine laufende Qualitätssicherung vornehmen, die Ergebnisse sammeln und zusammenführen und die Gesamtbewertung abschließen und veröffentlichen. Die NCAs werden auf Grundlage der zentral entwickelten Datenanforderungen und Methodik auf nationaler Ebene für die Bewertung zuständig sein, sodass dort vorhandenes Fachwissen effektiv genutzt wird. Um eine länder- und bankenübergreifende einheitliche Durchführung zu gewährleisten, werden Qualitätssicherungsmaßnahmen vollständig in alle Prozesse integriert. Unterstützt wird die EZB durch die internationale Managementberatung Oliver Wyman, die unabhängige Empfehlungen zur Methodik abgeben wird und der EZB bei der Ausgestaltung und Umsetzung der durchzuführenden Bewertung, einschließlich der Umsetzung der Qualitätssicherungsmaßnahmen, zur Seite stehen wird. Die NCAs können ebenfalls auf die Dienste der Beratungsfirma zurückgreifen, beispielsweise bei der Projektorganisation auf nationaler Ebene oder bei Fragen zur Umsetzung. Bei der Durchführung der umfassenden Bewertung werden die NCAs die Dienste von Fachleuten aus dem privaten Sektor (z. B. Berater oder Wirtschaftsprüfer) für Aufgaben wie Aktenprüfungen, Wertermittlungen und Bewertungen vor Ort in Anspruch nehmen. 4 KOMPONENTEN DER STRATEGIE Die in der Liste im Anhang aufgeführten Banken sind Gegenstand der umfassenden Bewertung. Die SSM-Verordnung sieht vor, dass die umfassende Bewertung mindestens für jene Kreditinstitute durchgeführt wird, die gemäß den Bestimmungen der Verordnung als „bedeutend“ gelten und somit direkt von der EZB beaufsichtigt werden. Die vollständige und endgültige Liste der bedeutenden Banken wird allerdings erst 2014 Mitteilung: Umfassende Bewertung / Oktober 2013 3 erstellt, wenn aktuelle Statistiken vorliegen. 2 In diesem Sinne umfasst die Liste im Anhang alle Banken, von denen nach billigem Ermessen angenommen werden kann, dass sie zur Zeit der Fertigstellung der Liste im Jahr 2014 als bedeutend eingestuft werden (siehe Erläuterung im Anhang). Euro-Ländern, die derzeit mit ähnlichen Verfahren zur Bankenprüfung befasst sind, können Komplementaritäten aus der Durchführung der umfangreichen Bewertung zugutekommen. Nationale Prüfungen sind allerdings kein Ersatz für die uneingeschränkte Teilnahme an der umfassenden Bewertung. Die umfassende Bewertung basiert auf drei einander ergänzenden Säulen: 1) Einer aufsichtlichen Risikobewertung, die sich mit den Hauptrisiken − u. a. Liquidität, Verschuldungsgrad und Refinanzierung − in Bankbilanzen befasst. Diese Bewertung wird insbesondere eine quantitative und qualitative Analyse auf Grundlage rückwärtsgerichteter und vorausschauender Informationen enthalten, um das inhärente Risikoprofil einer Bank, ihre Stellung in Relation zu vergleichbaren Banken und ihre Anfälligkeit gegenüber einer Reihe exogener Faktoren zu bewerten. Die EZB und die NCAs entwickeln derzeit gemeinsam ein neues Risikobewertungssystem, das im künftigen SSM als zentrales aufsichtliches Instrument zum Einsatz kommen wird. Diese Methodik wird teilweise ab dem kommenden Jahr angewandt, zunächst parallel zu den nationalen Risikobewertungssystemen, um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu ermöglichen und einen reibungslosen Übergang sicherzustellen. 2) Einer Prüfung der Aktiva-Qualität (Asset Quality Review – AQR) bei der die Aktivseite der Bankbilanzen zum 31. Dezember 2013 untersucht wird. Diese Bewertung wird umfassend und inklusiv sein. Sie beinhaltet die Kredit- und Marktexposures (einschließlich einer quantitativen und qualitativen Prüfung der schwer zu bewertenden Vermögenswerte, insbesondere jener, die als Level-3Vermögenswerte eingestuft sind 3), bilanziell und außerbilanziell erfasste Positionen sowie das Exposure im In- und Ausland. Es werden alle Anlageklassen, einschließlich notleidender Kredite, restrukturierter Kredite und Staatsanleihen erfasst. Bei der Prüfung der Aktiva-Qualität werden einheitliche Definitionen herangezogen, u. a. für gestundete und notleidende Kredite, wie 2 Artikel 6 Absatz 4 der SSM-Verordnung enthält die Bedingungen, welche Banken erfüllen müssen, um als „bedeutend“ eingestuft zu werden. 3 Als „Level-3-Vermögenswerte“ bezeichnet der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht Vermögenswerte, bei denen in Ermangelung liquider Märkte oder entsprechender Vergleichswerte zur Bewertung Modelle herangezogen werden (vgl. IFRS 13). Mitteilung: Umfassende Bewertung / Oktober 2013 4 beispielsweise die vereinfachte Definition notleidender Kredite im jüngsten Vorschlag der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA). 4 Liegen die zur Anwendung der EBA-Definition erforderlichen Informationen nicht vor, werden die betreffenden Daten geschätzt. 3) Einem Stresstest, der auf der Prüfung der Aktiva-Qualität aufbaut und diese ergänzt, indem er untersucht, inwieweit Banken in der Lage sind, in zukünftigen Stresssituationen Schocks zu absorbieren. EZB und EBA haben vereinbart, den nächsten EU-weiten Stresstest in enger Zusammenarbeit durchzuführen. Weitere Einzelheiten zum Stresstest, zur Methodik und zu den zu verwendenden Szenarien sowie den entsprechenden Mindestwerten für das Eigenkapital werden zwischen der EZB und der EBA abgestimmt und zu gegebener Zeit bekanntgegeben. Umfassende Bewertung 1 Aufsichtliche Risikobewertung • Aufsichtliche Beurteilung der Hauptrisikofaktoren wie Liquidität, Verschuldungsgrad und Refinanzierung • Quantitative und qualitative Analyse Prüfung der Aktiva-Qualität • Bewertung der Datenqualität, Aktiva-Bewertung, Klassifikation von notleidenden Krediten, Bewertung von Sicherheiten und Rückstellungen • Erfassung von Kredit- und Marktexposures auf Grundlage eines risikobasierten, zielgerichteten Ansatzes 2 3 Stresstest 4 • Schockabsorptionsfähigkeit der Banken in zukünftigen Stresssituationen • Durchführung zusammen mit EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting on forbearance and non-performing exposures (EBA/ITS/2013/03). Mitteilung: Umfassende Bewertung / Oktober 2013 5 Kombiniert man diese drei Säulen, so kann eine weitreichende und zugleich tiefgreifende Prüfung der Bankbilanzen vorgenommen werden. Das Ergebnis der umfassenden Bewertung speist sich aus den im Rahmen der drei Säulen – der aufsichtlichen Risikobewertung, der Prüfung der Aktiva-Qualität und dem Stresstest – gewonnenen Erkenntnissen und bildet die Grundlage für alle erforderlichen Folgemaßnahmen. Die EZB wird die umfassende Bewertung zwar in vollständiger Unabhängigkeit durchführen, dabei aber mit anderen europäischen Behörden zusammenarbeiten, um die Einheitlichkeit der Maßnahmen und der Kommunikation sicherzustellen. So wird die umfassende Bewertung im Einklang mit der EBA-Empfehlung zur Prüfung der AktivaQualität vorgenommen. 5 PRÜFUNG DER AKTIVA-QUALITÄT Derzeit führen die Aufsichtsbehörden der teilnehmend en Mitgliedstaaten ergänzend zu Stresstests und anderen Aufsichtsarbeiten Aktiva-Prüfungen durch. Bei der in Vorbereitung auf den SSM durchgeführten Prüfung der Aktiva-Qualität handelt es sich allerdings um eine neue und aufgrund ihrer europaweiten Dimension bislang beispiellose Initiative. Die Prüfung der Aktiva-Qualität wird risikobasiert sein und sich auf jene Elemente der Bilanzen einzelner Banken konzentrieren, die als intransparent oder höchst risikobehaftet gelten. Sowohl auf Banken- als auch auf Länderebene finden strikte Kriterien für die mindestens erforderliche Erfassung Anwendung. So wird gewährleistet, dass ein erheblicher Teil der Bankbilanzen geprüft wird. Auch die Stichproben aus den ausgewählten Portfolios unterliegen strengen Mindestanforderungen. Mittels einer Datenintegritätsvalidierung wird sichergestellt, dass die Qualität und Einheitlichkeit der Bankdaten verifiziert wird und bei Bedarf Korrekturen erfolgen. Zwar ist im Zeitplan der Bewertung keine Komplettbewertung der intern zur Berechnung risikogewichteter Aktiva herangezogenen Modelle vorgesehen, dennoch wird das Bewertungsergebnis – wenn gerechtfertigt – Anpassungen der Risikogewichte nach sich ziehen. Mitteilung: Umfassende Bewertung / Oktober 2013 6 Spezifische Ziele der Prüfung der Aktiva-Qualität • • • Beurteilung der Angemessenheit von Rückstellungen für Kreditexposures Bestimmung der angemessenen Bewertung von Sicherheiten für Kreditexposures Beurteilung der Bewertung von komplexen Instrumenten und Risikoaktiva in Bankbilanzen Die Bewertung ist breit angelegt und deckt das Exposure in Bezug auf Staaten, den institutionellen Bereich (auch Interbankengeschäfte), Unternehmen und Privatkunden ab. Geprüft werden Exposures gegenüber Kreditnehmern, die in SSM-Mitgliedstaaten und in Nicht-SSM-Mitgliedstaaten sowie in Ländern außerhalb der EU ansässig sind. Das Anlage- und das Handelsbuch werden ebenso geprüft wie bilanzielle und außerbilanziell erfasste Exposures (Kreditzusagen, Garantien und Kreditderivate im Sinne bestimmter nationaler Rechnungslegungsgrundsätze). Alle Arten von Finanzinstrumenten werden schlussendlich einer Prüfung gemäß einer konservativen Auslegung der aktuellen International Financial Reporting Standards unterzogen (d. h. zur Veräußerung verfügbar, Fair-Value-Option, bis zur Endfälligkeit gehalten, zu Handelszwecken gehalten, Kredite und Forderungen). Dabei wird erforderlichenfalls nationalen Rechnungslegungsgrundsätzen Rechnung getragen. Besonders berücksichtigt werden illiquide Vermögenswerte, die anhand von Modellen bewertet werden (Level-3Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden). Die Prüfung der Aktiva-Qualität umfasst drei zentrale Phasen: i) Portfolioauswahl, ii) Durchführung und iii) Zusammenführung. Die erste Phase – die Portfolioauswahl – ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die mit dem höchsten Risiko behafteten Exposures einer eingehenden Prüfung unterzogen werden. Während dieser Phase werden die NCAs – auf Bankenebene und auf Basis aktueller Risikobewertungen – Vorschläge unterbreiten, welche Portfolios die Durchführungsphase durchlaufen sollten. Bei diesen Vorschlägen gilt das Kriterium der mindestens erforderlichen Erfassung auf Länder- und Bankenebene. Bevor sie eine Auswahl trifft, prüft die EZB diese Vorschläge und hinterfragt sie kritisch. Dabei stützt sie sich nicht nur auf Aufsichtsdaten und Ergebnisse Mitteilung: Umfassende Bewertung / Oktober 2013 7 des Risikobewertungssystems, sondern auch auf makrofinanzielle Analysen und auf im Rahmen einer spezifischen Datenerhebung gewonnene Informationen. Ziele 1 1 Bottom-upAnsatz Risikobasierte Portfolioauswahl Dezentralisierter Vorschlag zu relevanten Portfolios für jede Bank auf Basis vorhandener aufsichtlicher Daten und Informationen aus einer spezifischen Datenerhebung mit vorab definierten Portfolioklassen und Kriterien der mindestens erforderlichen Erfassung 2 2 Top-downAuswahl Zentralisierte Prüfung des Vorschlags und Auswahl auf Grundlage einer spezifischen 1 Datenerhebung sowie von Informationen aus anderen Quellen. Die zweite Phase – die Durchführung – ist der komplexeste Teil des Prozesses. In dieser Phase erfolgt u. a. die Datenintegritätsvalidierung, die Stichprobenauswahl, die Dokumentprüfung vor Ort, die Bewertung von Sicherheiten und die Neuberechnung von Rückstellungen und risikogewichteten Aktiva. Mitteilung: Umfassende Bewertung / Oktober 2013 8 Datenintegritätsvalidierung A B C Beurteilung der Angemessenheit der Aktiva-Bewertung der Banken, Klassifikation der notleidenden Kredite, Sicherheiten und Rückstellungen D Anpassung der risikogewichteten Aktiva (Kredit- und Marktrisiko) infolge der Ergebnisse der Prüfung der Aktiva-Qualität Durchführung der Prüfung der Aktiva-Qualität Ausgewählte Portfolios zur Stichprobenprüfung Während der dritten Phase werden die Informationen zusammengeführt und eine abschließende Konsistenzprüfung durchgeführt, um die Vergleichbarkeit der Resultate für sämtliche Portfolios aller bedeutenden Banken sicherzustellen. Zur Gewährleistung einheitlicher Ergebnisse wird es einen strikten Prozess für die laufende Qualitätssicherung geben mit vorgegebenen Richtlinien und einheitlichen Definitionen. Mitteilung: Umfassende Bewertung / Oktober 2013 9 Schritte Beschreibung • Gegenprüfung durch zentralisierte Auswahl und Genehmigung Portfolioauswahl • Spezifische nationale und zentrale Qualitätssicherungsteams • Beteiligung von EZB und zuständigen nationalen Behörden • Strikte Governance und Berichtslinien Durchführung Qualitätssicherungsprozess Zusammenführung 6 • Finale Qualitätssicherung, Benchmarking und Prüfung auf zentraler Ebene MINDESTWERT FÜR DAS EIGENKAPITAL Als Richtwert für die Ergebnisse der Bewertung werden Mindestwerte für das Eigenkapital bestimmt. Der Mindestwert für das Eigenkapital wird auf 8 % hartes Kernkapital festgelegt. Die Eigenkapitaldefinition vom 1. Januar 2014 wird für die Prüfung der Aktiva-Qualität angewandt, während die zum Ende des Prognosezeitraums geltende Begriffsbestimmung Anwendung auf den Stresstest findet. Der Mindestwert setzt sich aus einer harten Kernkapitalquote von 4,5 % zuzüglich eines Kapitalerhaltungspuffers von 2,5 % zusammen. Weitere 1 % sind erforderlich, um der Systemrelevanz von Banken Rechnung zu tragen, die im Rahmen der SSM-Verordnung als bedeutend gelten. Diese Eigenkapitalquote von insgesamt 8% hartem Kernkapital stellt die Mindestkapitalanforderung für alle Banken dar, die Gegenstand der umfassenden Mitteilung: Umfassende Bewertung / Oktober 2013 10 Bewertung sind. Sie wird als Verhältnis zu den risikogewichteten Aktiva berechnet, die sich aus der Prüfung der Aktiva-Qualität ergeben, einschließlich notwendiger Anpassungen der Risikogewichte. In diesem Zusammenhang liefert der Verschuldungsgrad zusätzliche Informationen für die Bewertung der Ergebnisse. Was die Stressszenarios anbelangt, so nehmen die EZB und die EBA gemeinsame Analysen vor; die relevanten Modalitäten und Parameter werden dann zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt und kommuniziert. 7 PROJEKTORGANISATION Zur Förderung von Transparenz, Einheitlichkeit und guter Kommunikation während des gesamten Prozesses werden die NCAs regelmäßig Mitarbeiter der EZB und der NCAs anderer Mitgliedstaaten in die Beurteilung und Prüfung der Umsetzung der umfassenden Bewertung auf nationaler Ebene einbinden. Dies wird auch die laufenden Qualitätssicherungsprozesse, mit denen die einheitliche Anwendung der Methodik sichergestellt werden soll, auf nationaler wie auch auf zentraler Ebene erleichtern. Für die Prüfung der Aktiva-Qualität ist eine starke zentrale Leitungsstruktur vorgesehen, die für die Festlegung der Methodik, die Projektorganisation, die Überwachung der Durchführungsphase und die Qualitätssicherung der Ergebnisse zuständig ist. 8 FOLGEMASSNAHMEN UND SICHERUNGSMECHANISMEN Die Ergebnisse der umfassenden Bewertung ziehen gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen nach sich (z. B. Rekapitalisierung, auch über die Einbehaltung von Gewinnen; Aktienemission; Neuausrichtung hinsichtlich Refinanzierungsquellen; Ausgliederung und Verkäufe von Vermögenswerten). Die Zeitpläne für die Umsetzung dieser Maßnahmen werden Teil der Ergebnisse der Bewertung sein. Die EZB wird die von den Banken und Aufsichtsbehörden vorgenommenen Korrekturmaßnahmen berücksichtigen und begrüßen (auch jene, die bereits vor Abschluss der Bewertung durchgeführt wurden). Zu diesen Maßnahmen zählen eine verbesserte Offenlegung und weitere Rückstellungen, Rekapitalisierung, Ausgliederung und Veräußerung von Vermögenswerten sowie sonstige Maßnahmen. Erfolgsentscheidend für die Bewertung ist die ex-ante-Verfügbarkeit von Sicherungsmechanismen. Die umfassende Bewertung ist bis dato die umfangreichste ihrer Art, auch was die Zahl der berücksichtigten Banken und das erfasste geografische Mitteilung: Umfassende Bewertung / Oktober 2013 11 Gebiet anbelangt. Diesen besonderen Umständen gilt es von Anfang an Rechnung zu tragen. Es muss sichergestellt werden, dass Banken, die zwar über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügen, aber aus aufsichtlichen Gründen zusätzliches Eigenkapital vorhalten müssen, diese Mittel auch innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens aufnehmen können. Existenzfähige Banken, bei denen eine Kapitallücke festgestellt wurde, sollten sich diese Mittel in erster Linie über den privaten Sektor beschaffen. Wenn private Kapitalquellen nicht ausreichen oder schwer zugänglich sind, muss im Einklang mit nationalen Gepflogenheiten und europäischen Regeln möglicherweise auf öffentliche Sicherungsmechanismen zurückgegriffen werden, um das übergeordnete Ziel – finanzielle Stabilität – zu erreichen. Wie den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 2013 zu entnehmen ist, „werden die am SSM teilnehmenden Mitgliedstaaten vor dem Abschluss dieses Prozesses alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, unter anderem nationale Letztsicherungen schaffen“. 9 WEITERE SCHRITTE Die EZB wird in Kürze in Frankfurt am Main Treffen mit jenen Banken anberaumen, die Gegenstand der umfassenden Bewertung sind. Der Prozess der Portfolioauswahl für die Bewertung wird im November 2013 aufgenommen; die Grundlage werden spezifische Datenerhebungen bilden. Wenn diese Datenerhebungen angestoßen wurden, wird die EZB den teilnehmenden Kreditinstituten nach Bedarf weitere Informationen zur Verfügung stellen. Die aktive Zusammenarbeit zwischen der EZB, den NCAs und den Kreditinstituten ist für die reibungslose Umsetzung der umfassenden Bewertung unerlässlich. Bevor die EZB im November 2014 die Aufsichtsfunktion übernimmt, veröffentlicht sie die umfangreichen Ergebnisse in zusammengefasster Form. Hierzu zählen gegebenenfalls auch Empfehlungen für von den Banken aus aufsichtlicher Sicht zu ergreifende Maßnahmen. Mitteilung: Umfassende Bewertung / Oktober 2013 12 Anhang Der umfassenden Bewertung unterliegende Institute Österreich BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG Erste Group Bank AG Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG Raiffeisen Zentralbank Österreich AG Österreichische Volksbanken-AG einschließlich Kreditinstituten, die ihr gemäß Artikel 10 der CRR zugeordnet sind Belgien AXA Bank Europe SA Belfius Banque SA Dexia NV 5 Investar (Holding von Argenta Bank- en Verzekeringsgroep) KBC Group NV The Bank of New York Mellon SA Zypern Bank of Cyprus Public Company Ltd Co-operative Central Bank Ltd Hellenic Bank Public Company Ltd Russian Commercial Bank (Cyprus) Ltd Deutschland Aareal Bank AG Bayerische Landesbank Commerzbank AG DekaBank Deutsche Girozentrale Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG Deutsche Bank AG 5 Die Bewertungsmethode für diese Gruppe berücksichtigt deren spezifische Situation und insbesondere die Tatsache, dass im Rahmen des Plans, der im Oktober 2011 initiiert und am 28. Dezember 2012 von der Europäischen Kommission verabschiedet wurde, bereits eine eingehende Bewertung ihrer finanziellen Lage und ihres Risikoprofils erfolgt ist. Mitteilung: Umfassende Bewertung / Oktober 2013 13 DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank HASPA Finanzholding HSH Nordbank AG Hypo Real Estate Holding AG IKB Deutsche Industriebank AG KfW IPEX-Bank GmbH Landesbank Baden-Württemberg Landesbank Berlin Holding AG Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale Landeskreditbank Baden-Württemberg-Förderbank Landwirtschaftliche Rentenbank Münchener Hypothekenbank eG Norddeutsche Landesbank-Girozentrale NRW.Bank SEB AG Volkswagen Financial Services AG WGZ Bank AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank Wüstenrot & Württembergische AG (W&W AG) (Holding der Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank und der Wüstenrot Bausparkasse AG) Estland AS DNB Bank AS SEB Pank Swedbank AS Spanien Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, S.A. Banco de Sabadell, S.A. Banco Financiero y de Ahorros, S.A. Banco Mare Nostrum, S.A. Banco Popular Español, S.A. Banco Santander, S.A. Bankinter, S.A. Caja de Ahorros y M.P. de Zaragoza, Aragón y Rioja Caja de Ahorros y Pensiones de Barcelona Mitteilung: Umfassende Bewertung / Oktober 2013 14 Caja España de Inversiones, Salamanca y Soria, CAMP Cajas Rurales Unidas, Sociedad Cooperativa de Crédito Catalunya Banc, S.A. Kutxabank, S.A. Liberbank, S.A. MPCA Ronda, Cádiz, Almería, Málaga, Antequera y Jaén NCG Banco, S.A. Finnland Danske Bank Oyj Nordea Bank Finland Abp OP-Pohjola Group Frankreich Banque Centrale de Compensation (LCH Clearnet) Banque PSA Finance BNP Paribas C.R.H. - Caisse de Refinancement de l’Habitat Groupe BPCE Groupe Crédit Agricole Groupe Crédit Mutuel HSBC France La Banque Postale BPI France (Banque Publique d’Investissement) RCI Banque Société de Financement Local Société Générale Griechenland Alpha Bank, S.A. Eurobank Ergasias, S.A. National Bank of Greece, S.A. Piraeus Bank, S.A. Mitteilung: Umfassende Bewertung / Oktober 2013 15 Irland Allied Irish Banks plc Merrill Lynch International Bank Limited Permanent tsb plc. The Governor and Company of the Bank of Ireland Ulster Bank Ireland Limited Italien Banca Carige S.P.A. - Cassa di Risparmio di Genova e Imperia Banca Monte dei Paschi di Siena S.p.A. Banca Piccolo Credito Valtellinese, Società Cooperativa Banca Popolare Dell'Emilia Romagna - Società Cooperativa Banca Popolare Di Milano - Società Cooperativa A Responsabilità Limitata Banca Popolare di Sondrio, Società Cooperativa per Azioni Banca Popolare di Vicenza - Società Cooperativa per Azioni Banco Popolare - Società Cooperativa Credito Emiliano S.p.A. Iccrea Holding S.p.A Intesa Sanpaolo S.p.A. Mediobanca - Banca di Credito Finanziario S.p.A. UniCredit S.p.A. Unione Di Banche Italiane Società Cooperativa Per Azioni Veneto Banca S.C.P.A. Luxemburg Banque et Caisse d'Epargne de l'Etat, Luxembourg Clearstream Banking S.A. Precision Capital S.A. (Holding von Banque Internationale à Luxembourg und KBL European Private Bankers S.A.) RBC Investor Services Bank S.A. State Street Bank Luxembourg S.A. UBS (Luxembourg) S.A. Mitteilung: Umfassende Bewertung / Oktober 2013 16 Lettland ABLV Bank, AS AS SEB banka Swedbank Malta Bank of Valletta plc HSBC Bank Malta plc Niederlande ABN AMRO Bank N.V. Bank Nederlandse Gemeenten N.V. Coöperatieve Centrale Raiffeisen-Boerenleenbank B.A. ING Bank N.V. Nederlandse Waterschapsbank N.V. The Royal Bank of Scotland N.V. SNS Bank N.V. Portugal Banco BPI, SA Banco Comercial Português, SA Caixa Geral de Depósitos, SA Espírito Santo Financial Group, SA Slowenien Nova Kreditna Banka Maribor d.d. Nova Ljubljanska banka d. d., Ljubljana SID - Slovenska izvozna in razvojna banka, d.d., Ljubljana Fälle, in denen eines oder mehrere der drei bedeutendsten Kreditinstitute in einem teilnehmenden Mitgliedstaat Tochtergesellschaften von Bankengruppen sind, die bereits in der Auswahl enthalten sind (obige Liste): Slowakei Slovenská sporiteľňa, a.s. Všeobecná úverová banka, a.s. Tatra banka, a.s. Mitteilung: Umfassende Bewertung / Oktober 2013 17 Malta Deutsche Bank (Malta) Ltd Methodik zur Bestimmung der Institute, die der umfassenden Bewertung unterliegen Gemäß Artikel 33 Absatz 4 der SSM-Verordnung führt die EZB „eine umfassende Prüfung der Kreditinstitute des teilnehmenden Mitgliedstaats, einschließlich einer Bilanzbewertung, durch […]. Sie nimmt eine solche Bewertung mindestens für Kreditinstitute vor, die nicht unter Artikel 6 Absatz 4 fallen.“ Dies bedeutet, dass die umfassende Bewertung mindestens für jene Institute durchzuführen ist, die gemäß den in Artikel 6 Absatz 4 aufgeführten Kriterien als „bedeutend“ gelten. Dies ist dann der Fall, wenn i) der Gesamtwert der Aktiva 30 Mrd € übersteigt, ii) das Verhältnis der gesamten Aktiva zum BIP des teilnehmenden Mitgliedstaats der Niederlassung 20 % übersteigt, es sei denn, der Gesamtwert der Aktiva liegt unter 5 Mrd €, iii) das Kreditinstitut zu den drei größten Kreditinstituten des teilnehmenden Mitgliedstaats zählt. Folglich umfasst die hier enthaltene Liste der Kreditinstitute all jene Banken, deren gesamte Aktiva zum Jahresende 2012 auf oberster Konsolidierungsebene alle angeführten Kriterien erfüllen. Da der Gesamtwert der Aktiva zwischen zwei Berichtszeiträumen so stark schwanken kann, dass dies Auswirkungen auf die Einstufung jener Kreditinstitute hat, deren Werte nahe der Schwellenwerte liegen, gilt für die Schwellenwerte eine Schwankungsbreite von 10 %. Somit sind Kreditinstitute einbegriffen, deren gesamte Aktiva sich zum Jahresende 2012 zwischen 27 Mrd € und 30 Mrd € bzw. auf 18 % bis 20 % des BIP beliefen. Weitere in Artikel 6 Absatz 4 der SSM-Verordnung angeführte Kriterien, welche die Einstufung der Aufsichtsbehörde zur Klassifizierung der Kreditinstitute als bedeutend betreffen, wurden generell nicht berücksichtigt, da derartige Einstufungen zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden sollten, wenn die operativen Bestimmungen des SSM gemäß Artikel 33 Absatz 2 der SSM-Verordnung veröffentlicht wurden. Die Auswirkungen einer Betrachtung der obersten Konsolidierungsebene in den teilnehmenden Mitgliedstaaten bei der Bewertung, ob ein Kreditinstitut die oben Mitteilung: Umfassende Bewertung / Oktober 2013 18 genannten Kriterien erfüllt oder nicht, sollten berücksichtigt werden. Zahlreiche der in der Liste aufgeführten Bankengruppen haben Tochterunternehmen in anderen teilnehmenden Mitgliedstaaten errichtet, die selbst auf einer geringeren Konsolidierungsebene oder für sich genommen die Kriterien erfüllen würden. Letztere sind nicht separat aufgeführt, es sei denn, sie zählen zu den drei größten Kreditinstituten eines teilnehmenden Mitgliedstaats, da die umfassende Bewertung grundsätzlich auf konsolidierter Ebene erfolgen soll. Mitteilung: Umfassende Bewertung / Oktober 2013 19