mitteilung: umfassende bewertung, oktober 2013

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mitteilung: umfassende bewertung, oktober 2013
MITTEILUNG
UMFASSENDE BEWERTUNG
OKTOBER 2013
1
EINLEITUNG
Gemäß
den
Bestimmungen
Aufsichtsmechanismus
der
Verordnung
(SSM-Verordnung)
führen
die
über
EZB
den
und
einheitlichen
die
für
die
Bankenaufsicht verantwortlichen zuständigen nationalen Behörden (National Competent
Authorities – NCAs) der teilnehmenden Mitgliedstaaten eine umfassende Bewertung
durch. 1 Die SSM-Verordnung tritt Anfang November 2013 in Kraft. Die EZB wird die
umfassende Bewertung des Bankensystems im Oktober kommenden Jahres − vor
Übernahme ihrer neuen aufsichtlichen Aufgaben im November 2014 − abschließen.
Die umfassende Bewertung ist wesentlicher Bestandteil der Vorbereitungen für den SSM;
sie liefert die erforderliche Klarheit hinsichtlich der Banken, die der direkten Aufsicht
durch die EZB unterliegen werden. Durch die SSM-Verordnung kann die EZB alle
maßgeblichen Informationen von den NCAs der teilnehmenden Mitgliedstaaten einholen,
die sie für eine umfassende Bewertung − bestehend aus einer aufsichtlichen
Risikobewertung, einer Prüfung der Aktiva-Qualität und einem Stresstest − der
betreffenden Kreditinstitute benötigt. Das Gesamtergebnis der umfassenden Bewertung
kann eine Reihe von Folgemaßnahmen – und unter Umständen auch Änderungen bei den
Rückstellungen und beim Eigenkapital der Banken – nach sich ziehen.
Dieses Dokument bietet einen ersten Überblick über die zentralen Merkmale dieser
umfassenden Bewertung.
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Verordnung des Rates (EU) zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über
Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank; der Rechtsakt wird in Kürze im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht.
Mitteilung: Umfassende Bewertung / Oktober 2013
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HINTERGRUND
Die jüngsten konjunkturellen Abschwungphasen und Spannungen an den Finanzmärkten
haben sich in den Bankbilanzen niedergeschlagen, was sich negativ auf die Kreditvergabe
an
die
Realwirtschaft
ausgewirkt
hat.
In
Europa
haben
Aufsichts-
und
Regulierungsbehörden bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um diesen nachteiligen
Entwicklungen entgegenzutreten. Die Banken selbst haben, u. a. durch Aufnahme von
Kapital in erheblichem Umfang, beachtliche Fortschritte bei der Stärkung ihrer Bilanzen
erzielt. Seit Ausbruch der globalen Finanzkrise haben Banken im Euroraum neues Kapital
in Höhe von rund 225 Mrd € aufgenommen und die Regierungen haben weitere
275 Mrd € beigesteuert; insgesamt macht dieser Betrag also mehr als 5 % des BIP des
Eurogebiets aus. Der Median der harten Kernkapitalquote der größten Banken des
Eurogebiets liegt gegenwärtig nahe 12 %, und die meisten dieser Banken erfüllen bereits
die regulatorischen Mindestkapitalanforderungen, die im Rahmenwerk der vollständig
umgesetzten Eigenkapitalrichtlinie CRD IV/Eigenkapitalverordnung CRR vorgesehen
sind. In Ländern, die internationale Hilfsprogramme in Anspruch nehmen, wurden
Altlasten größtenteils aus den Bankbilanzen entfernt, damit sie die Vergabe von
Bankkrediten an profitable Unternehmen nicht länger einschränken. Zudem überarbeiten
Banken derzeit im Gefolge der Finanzkrise ihre Geschäftsmodelle.
Dennoch bestehen weiterhin Schwachstellen; hinzu kommt der Eindruck, dass es den
Bankbilanzen an Transparenz mangelt. Auch die Risikolage der Banken insgesamt gibt
Anlass zur Sorge. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die EZB, eine eingehende
Prüfung der Bilanzen und Risikoprofile der Banken vorzunehmen, um die
Inbetriebnahme des einheitlichen Aufsichtsmechanismus Ende 2014 vorzubereiten.
Generell soll dadurch eine größere Transparenz der Bankbilanzen und eine einheitlichere
Vorgehensweise im Bereich Aufsicht in Europa gefördert werden. Durch die Bewertung
sollen vor allem drei Ziele − Transparenz, Korrekturen und Vertrauensbildung − erreicht
werden: Transparenz durch die Verbesserung der Qualität der verfügbaren Informationen
zur Situation der Banken, Korrekturen durch Ermittlung und Umsetzung gegebenenfalls
notwendiger Korrekturmaßnahmen und Vertrauensbildung, da sich alle Interessenträger
gewiss sein können, dass die Banken grundlegend solide und vertrauenswürdig sind.
Wenn anhand einer Mindestkapitalquote das Vorhandensein einer Kapitallücke
festgestellt wird, müssen die Banken Korrekturmaßnahmen ergreifen. In ihrer Eigenschaft
als neue Aufsichtsbehörde wird die EZB in der Lage sein, die Umsetzung dieser
Maßnahmen zu überwachen und durchzusetzen.
Mitteilung: Umfassende Bewertung / Oktober 2013
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3
PROZESSÜBERSICHT
Die umfassende Bewertung wird von der EZB durchgeführt, sie arbeitet dabei gemäß
dem Rahmenwerk des SSM mit den NCAs zusammen. Das Vorhaben ist in seinem
Ausmaß ohne Beispiel − es umfasst etwa 130 Kreditinstitute in 18 Mitgliedstaaten bzw.
ungefähr 85 % der Bankaktiva im Euroraum. Aus diesem Grund bedarf es eines
systemweiten Ansatzes. Die EZB wird die Bewertung durchführen und dabei die
Ausgestaltung und Strategie im Einzelnen festlegen, die Durchführung in enger
Kooperation mit den NCAs überwachen, eine laufende Qualitätssicherung vornehmen,
die Ergebnisse sammeln und zusammenführen und die Gesamtbewertung abschließen
und veröffentlichen. Die NCAs werden auf Grundlage der zentral entwickelten
Datenanforderungen und Methodik auf nationaler Ebene für die Bewertung zuständig
sein, sodass dort vorhandenes Fachwissen effektiv genutzt wird. Um eine länder- und
bankenübergreifende
einheitliche
Durchführung
zu
gewährleisten,
werden
Qualitätssicherungsmaßnahmen vollständig in alle Prozesse integriert.
Unterstützt wird die EZB durch die internationale Managementberatung Oliver Wyman,
die unabhängige Empfehlungen zur Methodik abgeben wird und der EZB bei der
Ausgestaltung und Umsetzung der durchzuführenden Bewertung, einschließlich der
Umsetzung der Qualitätssicherungsmaßnahmen, zur Seite stehen wird. Die NCAs können
ebenfalls auf die Dienste der Beratungsfirma zurückgreifen, beispielsweise bei der
Projektorganisation auf nationaler Ebene oder bei Fragen zur Umsetzung. Bei der
Durchführung der umfassenden Bewertung werden die NCAs die Dienste von Fachleuten
aus dem privaten Sektor (z. B. Berater oder Wirtschaftsprüfer) für Aufgaben wie
Aktenprüfungen, Wertermittlungen und Bewertungen vor Ort in Anspruch nehmen.
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KOMPONENTEN DER STRATEGIE
Die in der Liste im Anhang aufgeführten Banken sind Gegenstand der umfassenden
Bewertung. Die SSM-Verordnung sieht vor, dass die umfassende Bewertung mindestens
für jene Kreditinstitute durchgeführt wird, die gemäß den Bestimmungen der Verordnung
als „bedeutend“ gelten und somit direkt von der EZB beaufsichtigt werden. Die
vollständige und endgültige Liste der bedeutenden Banken wird allerdings erst 2014
Mitteilung: Umfassende Bewertung / Oktober 2013
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erstellt, wenn aktuelle Statistiken vorliegen. 2 In diesem Sinne umfasst die Liste im
Anhang alle Banken, von denen nach billigem Ermessen angenommen werden kann, dass
sie zur Zeit der Fertigstellung der Liste im Jahr 2014 als bedeutend eingestuft werden
(siehe Erläuterung im Anhang). Euro-Ländern, die derzeit mit ähnlichen Verfahren zur
Bankenprüfung befasst sind, können Komplementaritäten aus der Durchführung der
umfangreichen Bewertung zugutekommen. Nationale Prüfungen sind allerdings kein
Ersatz für die uneingeschränkte Teilnahme an der umfassenden Bewertung.
Die umfassende Bewertung basiert auf drei einander ergänzenden Säulen:
1) Einer aufsichtlichen Risikobewertung, die sich mit den Hauptrisiken − u. a.
Liquidität, Verschuldungsgrad und Refinanzierung − in Bankbilanzen befasst.
Diese Bewertung wird insbesondere eine quantitative und qualitative Analyse auf
Grundlage rückwärtsgerichteter und vorausschauender Informationen enthalten,
um das inhärente Risikoprofil einer Bank, ihre Stellung in Relation zu
vergleichbaren Banken und ihre Anfälligkeit gegenüber einer Reihe exogener
Faktoren zu bewerten. Die EZB und die NCAs entwickeln derzeit gemeinsam ein
neues
Risikobewertungssystem,
das
im
künftigen
SSM
als
zentrales
aufsichtliches Instrument zum Einsatz kommen wird. Diese Methodik wird
teilweise ab dem kommenden Jahr angewandt, zunächst parallel zu den
nationalen Risikobewertungssystemen, um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse
zu ermöglichen und einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.
2) Einer Prüfung der Aktiva-Qualität (Asset Quality Review – AQR) bei der die
Aktivseite der Bankbilanzen zum 31. Dezember 2013 untersucht wird. Diese
Bewertung wird umfassend und inklusiv sein. Sie beinhaltet die Kredit- und
Marktexposures (einschließlich einer quantitativen und qualitativen Prüfung der
schwer zu bewertenden Vermögenswerte, insbesondere jener, die als Level-3Vermögenswerte eingestuft sind 3), bilanziell und außerbilanziell erfasste
Positionen sowie das Exposure im In- und Ausland. Es werden alle
Anlageklassen, einschließlich notleidender Kredite, restrukturierter Kredite und
Staatsanleihen erfasst. Bei der Prüfung der Aktiva-Qualität werden einheitliche
Definitionen herangezogen, u. a. für gestundete und notleidende Kredite, wie
2 Artikel 6 Absatz 4 der SSM-Verordnung enthält die Bedingungen, welche Banken erfüllen müssen, um als „bedeutend“
eingestuft zu werden.
3 Als „Level-3-Vermögenswerte“ bezeichnet der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht Vermögenswerte, bei denen in
Ermangelung liquider Märkte oder entsprechender Vergleichswerte zur Bewertung Modelle herangezogen werden
(vgl. IFRS 13).
Mitteilung: Umfassende Bewertung / Oktober 2013
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beispielsweise die vereinfachte Definition notleidender Kredite im jüngsten
Vorschlag der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA). 4 Liegen die zur
Anwendung der EBA-Definition erforderlichen Informationen nicht vor, werden
die betreffenden Daten geschätzt.
3) Einem Stresstest, der auf der Prüfung der Aktiva-Qualität aufbaut und diese
ergänzt, indem er untersucht, inwieweit Banken in der Lage sind, in zukünftigen
Stresssituationen Schocks zu absorbieren. EZB und EBA haben vereinbart, den
nächsten EU-weiten Stresstest in enger Zusammenarbeit durchzuführen. Weitere
Einzelheiten zum Stresstest, zur Methodik und zu den zu verwendenden
Szenarien sowie den entsprechenden Mindestwerten für das Eigenkapital werden
zwischen der EZB und der EBA abgestimmt und zu gegebener Zeit
bekanntgegeben.
Umfassende Bewertung
1
Aufsichtliche
Risikobewertung
• Aufsichtliche Beurteilung der Hauptrisikofaktoren
wie Liquidität, Verschuldungsgrad und
Refinanzierung
• Quantitative und qualitative Analyse
Prüfung der
Aktiva-Qualität
• Bewertung der Datenqualität, Aktiva-Bewertung,
Klassifikation von notleidenden Krediten,
Bewertung von Sicherheiten und Rückstellungen
• Erfassung von Kredit- und Marktexposures auf
Grundlage eines risikobasierten, zielgerichteten
Ansatzes
2
3
Stresstest
4
• Schockabsorptionsfähigkeit der Banken in
zukünftigen Stresssituationen
• Durchführung zusammen mit EBA
Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting on forbearance and non-performing exposures
(EBA/ITS/2013/03).
Mitteilung: Umfassende Bewertung / Oktober 2013
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Kombiniert man diese drei Säulen, so kann eine weitreichende und zugleich tiefgreifende
Prüfung der Bankbilanzen vorgenommen werden. Das Ergebnis der umfassenden
Bewertung speist sich aus den im Rahmen der drei Säulen – der aufsichtlichen
Risikobewertung, der Prüfung der Aktiva-Qualität und dem Stresstest – gewonnenen
Erkenntnissen und bildet die Grundlage für alle erforderlichen Folgemaßnahmen.
Die EZB wird die umfassende Bewertung zwar in vollständiger Unabhängigkeit
durchführen, dabei aber mit anderen europäischen Behörden zusammenarbeiten, um die
Einheitlichkeit der Maßnahmen und der Kommunikation sicherzustellen. So wird die
umfassende Bewertung im Einklang mit der EBA-Empfehlung zur Prüfung der AktivaQualität vorgenommen.
5
PRÜFUNG DER AKTIVA-QUALITÄT
Derzeit führen die Aufsichtsbehörden der teilnehmend en Mitgliedstaaten ergänzend zu
Stresstests und anderen Aufsichtsarbeiten Aktiva-Prüfungen durch. Bei der in
Vorbereitung auf den SSM durchgeführten Prüfung der Aktiva-Qualität handelt es sich
allerdings um eine neue und aufgrund ihrer europaweiten Dimension bislang beispiellose
Initiative. Die Prüfung der Aktiva-Qualität wird risikobasiert sein und sich auf jene
Elemente der Bilanzen einzelner Banken konzentrieren, die als intransparent oder höchst
risikobehaftet gelten. Sowohl auf Banken- als auch auf Länderebene finden strikte
Kriterien für die mindestens erforderliche Erfassung Anwendung. So wird gewährleistet,
dass ein erheblicher Teil der Bankbilanzen geprüft wird. Auch die Stichproben aus den
ausgewählten Portfolios unterliegen strengen Mindestanforderungen. Mittels einer
Datenintegritätsvalidierung wird sichergestellt, dass die Qualität und Einheitlichkeit der
Bankdaten verifiziert wird und bei Bedarf Korrekturen erfolgen. Zwar ist im Zeitplan der
Bewertung keine Komplettbewertung der intern zur Berechnung risikogewichteter Aktiva
herangezogenen Modelle vorgesehen, dennoch wird das Bewertungsergebnis – wenn
gerechtfertigt – Anpassungen der Risikogewichte nach sich ziehen.
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Spezifische Ziele der Prüfung der Aktiva-Qualität
•
•
•
Beurteilung der Angemessenheit von Rückstellungen für
Kreditexposures
Bestimmung der angemessenen Bewertung von Sicherheiten
für Kreditexposures
Beurteilung der Bewertung von komplexen Instrumenten
und Risikoaktiva in Bankbilanzen
Die Bewertung ist breit angelegt und deckt das Exposure in Bezug auf Staaten, den
institutionellen Bereich (auch Interbankengeschäfte), Unternehmen und Privatkunden ab.
Geprüft werden Exposures gegenüber Kreditnehmern, die in SSM-Mitgliedstaaten und in
Nicht-SSM-Mitgliedstaaten sowie in Ländern außerhalb der EU ansässig sind. Das
Anlage- und das Handelsbuch werden ebenso geprüft wie bilanzielle und außerbilanziell
erfasste Exposures (Kreditzusagen, Garantien und Kreditderivate im Sinne bestimmter
nationaler Rechnungslegungsgrundsätze). Alle Arten von Finanzinstrumenten werden
schlussendlich einer Prüfung gemäß einer konservativen Auslegung der aktuellen
International Financial Reporting Standards unterzogen (d. h. zur Veräußerung verfügbar,
Fair-Value-Option, bis zur Endfälligkeit gehalten, zu Handelszwecken gehalten, Kredite
und
Forderungen).
Dabei
wird
erforderlichenfalls
nationalen
Rechnungslegungsgrundsätzen Rechnung getragen. Besonders berücksichtigt werden
illiquide Vermögenswerte, die anhand von Modellen bewertet werden (Level-3Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden).
Die Prüfung der Aktiva-Qualität umfasst drei zentrale Phasen: i) Portfolioauswahl, ii)
Durchführung und iii) Zusammenführung. Die erste Phase – die Portfolioauswahl – ist
entscheidend, um sicherzustellen, dass die mit dem höchsten Risiko behafteten Exposures
einer eingehenden Prüfung unterzogen werden. Während dieser Phase werden die NCAs
– auf Bankenebene und auf Basis aktueller Risikobewertungen – Vorschläge unterbreiten,
welche Portfolios die Durchführungsphase durchlaufen sollten. Bei diesen Vorschlägen
gilt das Kriterium der mindestens erforderlichen Erfassung auf Länder- und
Bankenebene. Bevor sie eine Auswahl trifft, prüft die EZB diese Vorschläge und
hinterfragt sie kritisch. Dabei stützt sie sich nicht nur auf Aufsichtsdaten und Ergebnisse
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des Risikobewertungssystems, sondern auch auf makrofinanzielle Analysen und auf im
Rahmen einer spezifischen Datenerhebung gewonnene Informationen.
Ziele
1
1
Bottom-upAnsatz
Risikobasierte
Portfolioauswahl
Dezentralisierter Vorschlag zu
relevanten Portfolios für jede Bank
auf Basis vorhandener aufsichtlicher
Daten und Informationen aus einer
spezifischen Datenerhebung mit
vorab definierten Portfolioklassen
und Kriterien der mindestens
erforderlichen Erfassung
2
2
Top-downAuswahl
Zentralisierte Prüfung des
Vorschlags und Auswahl auf
Grundlage einer spezifischen
1
Datenerhebung
sowie von
Informationen aus anderen
Quellen.
Die zweite Phase – die Durchführung – ist der komplexeste Teil des Prozesses. In dieser
Phase erfolgt u. a. die Datenintegritätsvalidierung, die Stichprobenauswahl, die
Dokumentprüfung vor Ort, die Bewertung von Sicherheiten und die Neuberechnung von
Rückstellungen und risikogewichteten Aktiva.
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Datenintegritätsvalidierung
A
B
C
Beurteilung der Angemessenheit der Aktiva-Bewertung der
Banken, Klassifikation der notleidenden Kredite, Sicherheiten
und Rückstellungen
D
Anpassung der risikogewichteten Aktiva (Kredit- und
Marktrisiko) infolge der Ergebnisse
der Prüfung der Aktiva-Qualität
Durchführung der Prüfung
der Aktiva-Qualität
Ausgewählte Portfolios zur Stichprobenprüfung
Während der dritten Phase werden die Informationen zusammengeführt und eine
abschließende Konsistenzprüfung durchgeführt, um die Vergleichbarkeit der Resultate für
sämtliche Portfolios aller bedeutenden Banken sicherzustellen. Zur Gewährleistung
einheitlicher
Ergebnisse
wird
es
einen
strikten
Prozess
für
die
laufende
Qualitätssicherung geben mit vorgegebenen Richtlinien und einheitlichen Definitionen.
Mitteilung: Umfassende Bewertung / Oktober 2013
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Schritte
Beschreibung
• Gegenprüfung durch
zentralisierte Auswahl
und Genehmigung
Portfolioauswahl
• Spezifische nationale
und zentrale
Qualitätssicherungsteams
• Beteiligung von EZB
und zuständigen
nationalen Behörden
• Strikte Governance und
Berichtslinien
Durchführung
Qualitätssicherungsprozess
Zusammenführung
6
• Finale Qualitätssicherung,
Benchmarking und Prüfung
auf zentraler Ebene
MINDESTWERT FÜR DAS EIGENKAPITAL
Als Richtwert für die Ergebnisse der Bewertung werden Mindestwerte für das
Eigenkapital bestimmt. Der Mindestwert für das Eigenkapital wird auf 8 % hartes
Kernkapital festgelegt. Die Eigenkapitaldefinition vom 1. Januar 2014 wird für die
Prüfung der Aktiva-Qualität angewandt, während die zum Ende des Prognosezeitraums
geltende Begriffsbestimmung Anwendung auf den Stresstest findet.
Der Mindestwert setzt sich aus einer harten Kernkapitalquote von 4,5 % zuzüglich eines
Kapitalerhaltungspuffers von 2,5 % zusammen. Weitere 1 % sind erforderlich, um der
Systemrelevanz von Banken Rechnung zu tragen, die im Rahmen der SSM-Verordnung
als bedeutend gelten.
Diese
Eigenkapitalquote
von
insgesamt
8%
hartem
Kernkapital
stellt
die
Mindestkapitalanforderung für alle Banken dar, die Gegenstand der umfassenden
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Bewertung sind. Sie wird als Verhältnis zu den risikogewichteten Aktiva berechnet, die
sich aus der Prüfung der Aktiva-Qualität ergeben, einschließlich notwendiger
Anpassungen
der
Risikogewichte.
In
diesem
Zusammenhang
liefert
der
Verschuldungsgrad zusätzliche Informationen für die Bewertung der Ergebnisse.
Was die Stressszenarios anbelangt, so nehmen die EZB und die EBA gemeinsame
Analysen vor; die relevanten Modalitäten und Parameter werden dann zu einem späteren
Zeitpunkt festgelegt und kommuniziert.
7
PROJEKTORGANISATION
Zur Förderung von Transparenz, Einheitlichkeit und guter Kommunikation während des
gesamten Prozesses werden die NCAs regelmäßig Mitarbeiter der EZB und der NCAs
anderer Mitgliedstaaten in die Beurteilung und Prüfung der Umsetzung der umfassenden
Bewertung auf nationaler
Ebene einbinden. Dies
wird auch
die laufenden
Qualitätssicherungsprozesse, mit denen die einheitliche Anwendung der Methodik
sichergestellt werden soll, auf nationaler wie auch auf zentraler Ebene erleichtern. Für die
Prüfung der Aktiva-Qualität ist eine starke zentrale Leitungsstruktur vorgesehen, die für
die Festlegung der Methodik, die Projektorganisation, die Überwachung der
Durchführungsphase und die Qualitätssicherung der Ergebnisse zuständig ist.
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FOLGEMASSNAHMEN UND SICHERUNGSMECHANISMEN
Die Ergebnisse der umfassenden Bewertung ziehen gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen
nach sich (z. B. Rekapitalisierung, auch über die Einbehaltung von Gewinnen;
Aktienemission; Neuausrichtung hinsichtlich Refinanzierungsquellen; Ausgliederung und
Verkäufe von Vermögenswerten). Die Zeitpläne für die Umsetzung dieser Maßnahmen
werden Teil der Ergebnisse der Bewertung sein. Die EZB wird die von den Banken und
Aufsichtsbehörden vorgenommenen Korrekturmaßnahmen berücksichtigen und begrüßen
(auch jene, die bereits vor Abschluss der Bewertung durchgeführt wurden). Zu diesen
Maßnahmen zählen eine verbesserte Offenlegung und weitere Rückstellungen,
Rekapitalisierung, Ausgliederung und Veräußerung von Vermögenswerten sowie
sonstige Maßnahmen.
Erfolgsentscheidend
für
die
Bewertung
ist
die
ex-ante-Verfügbarkeit
von
Sicherungsmechanismen. Die umfassende Bewertung ist bis dato die umfangreichste
ihrer Art, auch was die Zahl der berücksichtigten Banken und das erfasste geografische
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Gebiet anbelangt. Diesen besonderen Umständen gilt es von Anfang an Rechnung zu
tragen. Es muss sichergestellt werden, dass Banken, die zwar über ein tragfähiges
Geschäftsmodell verfügen, aber aus aufsichtlichen Gründen zusätzliches Eigenkapital
vorhalten müssen, diese Mittel auch innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens
aufnehmen können. Existenzfähige Banken, bei denen eine Kapitallücke festgestellt
wurde, sollten sich diese Mittel in erster Linie über den privaten Sektor beschaffen. Wenn
private Kapitalquellen nicht ausreichen oder schwer zugänglich sind, muss im Einklang
mit nationalen Gepflogenheiten und europäischen Regeln möglicherweise auf öffentliche
Sicherungsmechanismen zurückgegriffen werden, um das übergeordnete Ziel –
finanzielle Stabilität – zu erreichen. Wie den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates
vom Juni 2013 zu entnehmen ist, „werden die am SSM teilnehmenden Mitgliedstaaten
vor dem Abschluss dieses Prozesses alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, unter
anderem nationale Letztsicherungen schaffen“.
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WEITERE SCHRITTE
Die EZB wird in Kürze in Frankfurt am Main Treffen mit jenen Banken anberaumen, die
Gegenstand der umfassenden Bewertung sind.
Der Prozess der Portfolioauswahl für die Bewertung wird im November 2013
aufgenommen; die Grundlage werden spezifische Datenerhebungen bilden. Wenn diese
Datenerhebungen angestoßen wurden, wird die EZB den teilnehmenden Kreditinstituten
nach Bedarf weitere Informationen zur Verfügung stellen. Die aktive Zusammenarbeit
zwischen der EZB, den NCAs und den Kreditinstituten ist für die reibungslose
Umsetzung der umfassenden Bewertung unerlässlich.
Bevor die EZB im November 2014 die Aufsichtsfunktion übernimmt, veröffentlicht sie
die umfangreichen Ergebnisse in zusammengefasster Form. Hierzu zählen gegebenenfalls
auch Empfehlungen für von den Banken aus aufsichtlicher Sicht zu ergreifende
Maßnahmen.
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Anhang
Der umfassenden Bewertung unterliegende Institute
Österreich
BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG
Erste Group Bank AG
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG
Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG
Raiffeisen Zentralbank Österreich AG
Österreichische Volksbanken-AG einschließlich Kreditinstituten, die ihr gemäß
Artikel 10 der CRR zugeordnet sind
Belgien
AXA Bank Europe SA
Belfius Banque SA
Dexia NV 5
Investar (Holding von Argenta Bank- en Verzekeringsgroep)
KBC Group NV
The Bank of New York Mellon SA
Zypern
Bank of Cyprus Public Company Ltd
Co-operative Central Bank Ltd
Hellenic Bank Public Company Ltd
Russian Commercial Bank (Cyprus) Ltd
Deutschland
Aareal Bank AG
Bayerische Landesbank
Commerzbank AG
DekaBank Deutsche Girozentrale
Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
Deutsche Bank AG
5 Die Bewertungsmethode für diese Gruppe berücksichtigt deren spezifische Situation und insbesondere die Tatsache,
dass im Rahmen des Plans, der im Oktober 2011 initiiert und am 28. Dezember 2012 von der Europäischen
Kommission verabschiedet wurde, bereits eine eingehende Bewertung ihrer finanziellen Lage und ihres Risikoprofils
erfolgt ist.
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DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank
HASPA Finanzholding
HSH Nordbank AG
Hypo Real Estate Holding AG
IKB Deutsche Industriebank AG
KfW IPEX-Bank GmbH
Landesbank Baden-Württemberg
Landesbank Berlin Holding AG
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Landeskreditbank Baden-Württemberg-Förderbank
Landwirtschaftliche Rentenbank
Münchener Hypothekenbank eG
Norddeutsche Landesbank-Girozentrale
NRW.Bank
SEB AG
Volkswagen Financial Services AG
WGZ Bank AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank
Wüstenrot & Württembergische AG (W&W AG) (Holding der Wüstenrot Bank AG
Pfandbriefbank und der Wüstenrot Bausparkasse AG)
Estland
AS DNB Bank
AS SEB Pank
Swedbank AS
Spanien
Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, S.A.
Banco de Sabadell, S.A.
Banco Financiero y de Ahorros, S.A.
Banco Mare Nostrum, S.A.
Banco Popular Español, S.A.
Banco Santander, S.A.
Bankinter, S.A.
Caja de Ahorros y M.P. de Zaragoza, Aragón y Rioja
Caja de Ahorros y Pensiones de Barcelona
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Caja España de Inversiones, Salamanca y Soria, CAMP
Cajas Rurales Unidas, Sociedad Cooperativa de Crédito
Catalunya Banc, S.A.
Kutxabank, S.A.
Liberbank, S.A.
MPCA Ronda, Cádiz, Almería, Málaga, Antequera y Jaén
NCG Banco, S.A.
Finnland
Danske Bank Oyj
Nordea Bank Finland Abp
OP-Pohjola Group
Frankreich
Banque Centrale de Compensation (LCH Clearnet)
Banque PSA Finance
BNP Paribas
C.R.H. - Caisse de Refinancement de l’Habitat
Groupe BPCE
Groupe Crédit Agricole
Groupe Crédit Mutuel
HSBC France
La Banque Postale
BPI France (Banque Publique d’Investissement)
RCI Banque
Société de Financement Local
Société Générale
Griechenland
Alpha Bank, S.A.
Eurobank Ergasias, S.A.
National Bank of Greece, S.A.
Piraeus Bank, S.A.
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Irland
Allied Irish Banks plc
Merrill Lynch International Bank Limited
Permanent tsb plc.
The Governor and Company of the Bank of Ireland
Ulster Bank Ireland Limited
Italien
Banca Carige S.P.A. - Cassa di Risparmio di Genova e Imperia
Banca Monte dei Paschi di Siena S.p.A.
Banca Piccolo Credito Valtellinese, Società Cooperativa
Banca Popolare Dell'Emilia Romagna - Società Cooperativa
Banca Popolare Di Milano - Società Cooperativa A Responsabilità Limitata
Banca Popolare di Sondrio, Società Cooperativa per Azioni
Banca Popolare di Vicenza - Società Cooperativa per Azioni
Banco Popolare - Società Cooperativa
Credito Emiliano S.p.A.
Iccrea Holding S.p.A
Intesa Sanpaolo S.p.A.
Mediobanca - Banca di Credito Finanziario S.p.A.
UniCredit S.p.A.
Unione Di Banche Italiane Società Cooperativa Per Azioni
Veneto Banca S.C.P.A.
Luxemburg
Banque et Caisse d'Epargne de l'Etat, Luxembourg
Clearstream Banking S.A.
Precision Capital S.A. (Holding von Banque Internationale à Luxembourg und KBL
European Private Bankers S.A.)
RBC Investor Services Bank S.A.
State Street Bank Luxembourg S.A.
UBS (Luxembourg) S.A.
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Lettland
ABLV Bank, AS
AS SEB banka
Swedbank
Malta
Bank of Valletta plc
HSBC Bank Malta plc
Niederlande
ABN AMRO Bank N.V.
Bank Nederlandse Gemeenten N.V.
Coöperatieve Centrale Raiffeisen-Boerenleenbank B.A.
ING Bank N.V.
Nederlandse Waterschapsbank N.V.
The Royal Bank of Scotland N.V.
SNS Bank N.V.
Portugal
Banco BPI, SA
Banco Comercial Português, SA
Caixa Geral de Depósitos, SA
Espírito Santo Financial Group, SA
Slowenien
Nova Kreditna Banka Maribor d.d.
Nova Ljubljanska banka d. d., Ljubljana
SID - Slovenska izvozna in razvojna banka, d.d., Ljubljana
Fälle, in denen eines oder mehrere der drei bedeutendsten Kreditinstitute in einem
teilnehmenden Mitgliedstaat Tochtergesellschaften von Bankengruppen sind, die
bereits in der Auswahl enthalten sind (obige Liste):
Slowakei
Slovenská sporiteľňa, a.s.
Všeobecná úverová banka, a.s.
Tatra banka, a.s.
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Malta
Deutsche Bank (Malta) Ltd
Methodik zur Bestimmung der Institute, die der
umfassenden Bewertung unterliegen
Gemäß Artikel 33 Absatz 4 der SSM-Verordnung führt die EZB „eine umfassende
Prüfung der Kreditinstitute des teilnehmenden Mitgliedstaats, einschließlich einer
Bilanzbewertung, durch […]. Sie nimmt eine solche Bewertung mindestens für
Kreditinstitute vor, die nicht unter Artikel 6 Absatz 4 fallen.“ Dies bedeutet, dass die
umfassende Bewertung mindestens für jene Institute durchzuführen ist, die gemäß den in
Artikel 6 Absatz 4 aufgeführten Kriterien als „bedeutend“ gelten. Dies ist dann der Fall,
wenn
i) der Gesamtwert der Aktiva 30 Mrd € übersteigt,
ii) das Verhältnis der gesamten Aktiva zum BIP des teilnehmenden Mitgliedstaats der
Niederlassung 20 % übersteigt, es sei denn, der Gesamtwert der Aktiva liegt unter
5 Mrd €,
iii) das Kreditinstitut zu den drei größten Kreditinstituten des teilnehmenden
Mitgliedstaats zählt.
Folglich umfasst die hier enthaltene Liste der Kreditinstitute all jene Banken, deren
gesamte Aktiva zum Jahresende 2012 auf oberster Konsolidierungsebene alle angeführten
Kriterien erfüllen. Da der Gesamtwert der Aktiva zwischen zwei Berichtszeiträumen so
stark schwanken kann, dass dies Auswirkungen auf die Einstufung jener Kreditinstitute
hat, deren Werte nahe der Schwellenwerte liegen, gilt für die Schwellenwerte eine
Schwankungsbreite von 10 %. Somit sind Kreditinstitute einbegriffen, deren gesamte
Aktiva sich zum Jahresende 2012 zwischen 27 Mrd € und 30 Mrd € bzw. auf 18 % bis
20 % des BIP beliefen.
Weitere in Artikel 6 Absatz 4 der SSM-Verordnung angeführte Kriterien, welche die
Einstufung der Aufsichtsbehörde zur Klassifizierung der Kreditinstitute als bedeutend
betreffen, wurden generell nicht berücksichtigt, da derartige Einstufungen zu einem
späteren Zeitpunkt stattfinden sollten, wenn die operativen Bestimmungen des SSM
gemäß Artikel 33 Absatz 2 der SSM-Verordnung veröffentlicht wurden.
Die Auswirkungen einer Betrachtung der obersten Konsolidierungsebene in den
teilnehmenden Mitgliedstaaten bei der Bewertung, ob ein Kreditinstitut die oben
Mitteilung: Umfassende Bewertung / Oktober 2013
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genannten Kriterien erfüllt oder nicht, sollten berücksichtigt werden. Zahlreiche der in der
Liste aufgeführten Bankengruppen haben Tochterunternehmen in anderen teilnehmenden
Mitgliedstaaten errichtet, die selbst auf einer geringeren Konsolidierungsebene oder für
sich genommen die Kriterien erfüllen würden. Letztere sind nicht separat aufgeführt, es
sei denn, sie zählen zu den drei größten Kreditinstituten eines teilnehmenden
Mitgliedstaats, da die umfassende Bewertung grundsätzlich auf konsolidierter Ebene
erfolgen soll.
Mitteilung: Umfassende Bewertung / Oktober 2013
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