Wir leben Schule - Kastulus Realschule Moosburg
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Wir leben Schule - Kastulus Realschule Moosburg
Kastulus-Realschule Wir leben Schule gemeinsam Schulbroschüre Moosburg Inhaltsverzeichnis Titelbild 1 Inhaltsverzeichnis 2 Vorbemerkung 3 Prozessvereinbarung und Leitspruch 4 Ziele und Schwerpunkte 5 Unsere Schulvereinbarung 10 Spielregeln 15 Hausordnung 18 Lehr- und Unterrichtsbetrieb 21 Verfahrensordnung 22 Suchtvereinbarung 27 Regeln zur Nutzung der Computerräume 29 Bestätigung 33 Erklärung 34 Impressum 35 2 KASTULUS-REALSCHULE MOOSBURG WIR LEBEN SCHULE - GEMEINSAM Schulprogramm Vorbemerkung Als staatliche Realschule sind wir den Vorgaben des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes, der Realschulordnung und dem Lehrplan für Realschulen verpflichtet. Innerhalb dieses Rahmens möchten wir aber gemeinsam mit allen an der Schule Beteiligten Schwerpunkte in unserer schulischen Arbeit setzen. Das Schulprogramm stellt daher einen Konsens zwischen Schulleitung, Kollegium, Schülerinnen und Schülern, Eltern und der Schulverwaltung dar, der aus der gemeinsamen Diskussion hervorgegangen ist. 3 Prozessvereinbarung und Leitspruch Der Prozess der mit unserem Schulprogramm verbundenen Schulentwicklung soll an unserer Schule ein ... ... offener, längerfristiger Prozess sein, ... ... wobei möglichst viele an der Schule Beteiligte und von ihr Betroffene ... ... die Arbeit und das Leben miteinander ... ... gemeinsam reflektieren und gegebenenfalls ändern, ... ... um die Effektivität, die Motivation, die Zufriedenheit und die Lebensqualität zu sichern und zu steigern. Im Mittelpunkt der schulischen Arbeit soll dabei der einzelne Mensch stehen. Daher haben wir unseren Leitspruch so formuliert: WIR LEBEN SCHULE – GEMEINSAM 4 Ziele ... ... und ... ... Schwerpunkte 5 Ziele und Schwerpunkte der Kastulus-Realschule Moosburg Die folgende Reihenfolge ist keine Wertung, die Schwerpunkte haben natürlich Auswirkungen aufeinander und bedingen sich gegenseitig. Wir wollen einen qualifizierten und effektiven Unterricht verwirklichen. Zentrum des Schulprogramms ist daher die unterrichtliche Arbeit an unserer Schule. Unsere Gesellschaft hat sich verändert: neue Medien, Erkenntnisse der Schulpädagogik, Didaktik und Methodik. Wir wollen uns diesen veränderten Anforderungen stellen und die Qualität unseres Unterrichts sichern und weiter entwickeln. Um das zu erreichen, führen wir an unserer Schule schulinterne Fortbildungen durch, boten im Schuljahr 2002/2003 erstmals die Möglichkeit einer externen Supervision an, unterstützen gegenseitige Unterrichtsbesuche der Lehrkräfte und fördern handlungsorientierte, teambezogene, die Eigenverantwortung des Lernenden einfordernde Unterrichts- bzw. Lernformen. Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte sind sich ihrer gemeinsamen Verantwortung für den Unterrichtserfolg bewusst. 6 Die Schulgemeinschaft der Kastulus-Realschule legt in ihrer erzieherischen Arbeit besonderes Augenmerk auf die Vermittlung von Werten. Derartige Fähigkeiten und Einstellungen sind für ein Zusammenleben in einer freiheitlichen, demokratischen und an Rechtsnormen orientierten Gesellschaft unabdingbar. Notwendig erscheint dies insbesondere deshalb, weil auf der einen Seite durch den Rückzug von traditionell mit der Werteerziehung betrauten Institutionen ein Vakuum entstanden ist, andererseits dieses Vakuum durch Massenmedien, Internet, Computerspiele usw. auf mehr als fragwürdige Art und Weise gefüllt zu werden droht. Solche Werte, Fähigkeiten und Einstellungen, die Schlüsselqualifikationen für das berufliche Weiterkommen und das gesamte Leben darstellen, sind Toleranz, Hilfsbereitschaft, Lern- und Leistungsbereitschaft, Disziplin; Fähigkeit zu friedlicher Konfliktlösung, eigenverantwortliches Handeln, selbstständiges Urteil, Selbstkritik und Teamfähigkeit; Respekt vor religiösen Überzeugungen; Heimatverbundenheit und zugleich Weltoffenheit; Verantwortungsbewusstsein für die Gemeinschaft sowie gegenüber der Umwelt. Maßnahmen, die diese erzieherische Arbeit unterstützen, sind schulinterne Fortbildungen und Gesprächskreise zum sozialen Lernen, Klassenvereinbarungen, eine gemeinsam erarbeitete Schulvereinbarung und Hausordnung, gemeinsame Aktivitäten innerhalb wie außerhalb der Schule. 7 Als berufsvorbereitende Schule ist es unser Bestreben, Schülerinnen und Schüler bei der Berufswahl zu unterstützen. Dies geschieht durch Umsetzung des Lehrplans, durch freiwilliges und verpflichtendes Betriebspraktikum, Berufsberatung, Gespräche mit der Beratungslehrkraft, Betriebsführungen und Betriebsbesichtigungen, Berufsinformationsabende und die Vermittlung notwendiger Schlüsselqualifikationen. Das soziale Leben an unserer Schule ist von gegenseitiger Toleranz, Wertschätzung, von Gesprächsbereitschaft und Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten gekennzeichnet. Entscheidungsprozesse sollen dabei transparent erscheinen. Dadurch werden das Schulklima, die Identifikation mit der Schule, die Motivation sowie der Erfolg bei der Arbeit gefördert; die Lebensqualität an der Kastulus-Realschule wird gesteigert. Viele der an unserer Schule durchgeführten Aktivitäten können dieses Klima herstellen, sie genießen unsere Anerkennung und Unterstützung. Ihre Durchführung ist uns ein Anliegen. Dazu gehören außerunterrichtliche Aktivitäten wie Erlebnisfahrten, Skilager, Studienfahrten, Theaterfahrten und Lesenächte, besondere Angebote wie Chor, Instrumentalunterricht, Bläsergruppe, Kunsterziehung, Schulsanitätsdienst, Schulgottesdienste, Schultheater und Unterrichtsspiel sowie die unterschiedlichsten Sportveranstaltungen. 8 Besonders gilt diese Unterstützung und Anerkennung ... ... den Schülerinnen und Schülern, ... ... den Eltern, ... ... den Lehrkräften und der Schulleitung, ... ... den Veranstaltungen, die einen Rahmen für gemeinsame Kommunikation ergeben und zur Zusammenarbeit einladen, wie dem Tag der offenen Tür, bunten Abenden und weiteren Schulfesten und ... ... dem Verein der Freunde und Förderer der Kastulus-Realschule Moosburg e.V. W ir l e b e n Sch u le - gemeinsam 9 Unsere ... ... Schulvereinbarung 100 Unsere Schulvereinbarung Mit dieser Schulvereinbarung möchten wir, also alle an der Schule Beteiligten, die Grundlagen festlegen, damit unsere Ziele erreicht werden können. Grundlagen Basis für unsere Schulvereinbarung sind Schulordnung, Hausordnung und Schulprogramm. Unsere Ziele • • • • • An erster Stelle steht natürlich, dass Lernen, Bereitschaft dazu und Leistung die Hauptaufgaben sein müssen. Um dies auch zu erreichen, sollen sich alle Beteiligten an unserer Schule wohl fühlen und frei von Angst sein. So ein positives Schulklima kann ermöglicht werden, wenn Werte angenommen und gelebt werden, wenn gegenseitiger Respekt vorhanden und Toleranz kein leeres Wort ist. Innerlich und äußerlich wollen wir dazu beitragen, unsere Schule zu gestalten und zu erhalten. Dabei muss es selbstverständlich sein, auf sprachliche oder sogar körperliche Gewalt zu verzichten. Suchtmittel sind tabu (siehe Suchtvereinbarung). 11 Geltungsbereich Die Vereinbarung gilt im gesamten Schulbereich, bei allen schulischen Veranstaltungen und im Schulbus. Verhalten Schulleitung, Lehrkräfte, Schüler/innen und Eltern tragen auf unterschiedliche Weise zum Gelingen unserer Ziele bei. Eine entscheidende Rolle spielt dabei das Verhalten aller Beteiligten. Daran halten sich Schüler, Eltern und Lehrkräfte: • • • • • • • • • Freundlichkeit und Höflichkeit aller zueinander Achtung voreinander Bereitschaft zum Gespräch miteinander Bereitschaft zum Zuhören und Akzeptieren anderer Ansichten Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft, auch Verantwortung für sich selbst und für die Gemeinschaft zu übernehmen Ehrlichkeit in Wort und Tat Zivilcourage kein Mobbing angemessene Ausdrucksweise, Kleidung und soziales Verhalten 12 Aufgaben Lehrkräfte: • • • Schüler/innen: Aufgaben gewissenhaft erfüllen Schüler/innen bestmöglich fördern Kontakt zu den Eltern pflegen • • • Leistungsbereitschaft zeigen positive Lernhaltung erreichen Wissen und Können mehren Eltern: • • • Tochter/Sohn fördern und fordern Gesprächsbereitschaft zeigen Kontakt zur Schule pflegen Maßnahmen bei Verstoß gegen diese Schulvereinbarung: Der erste Ansprechpartner ist stets der/die anwesende Fachlehrer/in oder die Klassleitung. Falls keine Einigung erreicht werden kann, wird eine Vertrauensperson als Mediator hinzugezogen (in der Regel die Verbindungslehrkraft). Kann auch damit keine Verständigung erzielt werden, wird die Schulleitung eingeschaltet. Parallel gibt es die Möglichkeit des Streitschlichterprogramms, Klassenkonferenzen, besondere Elternabende und externe Hilfestellungen und Beratungsmöglichkeiten. 13 In-Kraft-Treten und Kenntnisnahme unserer Schulvereinbarung: Die Schulvereinbarung wurde durch das Schulforum und den Elternbeirat der KastulusRealschule am 6. Mai 2008 beschlossen. Basis dieser zweiten Auflage der Schulvereinbarung ist die seit 1. August 2007 gültige Neufassung der Realschulordnung. Die Schulvereinbarung wird jedem/r Schüler/in und den Lehrkräften der Kastulus-Realschule sowie dem Elternbeirat ausgehändigt. Zu Beginn jeden Schuljahres wird die Vereinbarung von den Klassenleitern besprochen. Alle sind aufgefordert, ihren Teil zur Verwirklichung beizutragen. 14 Spielregeln 15 Spielregeln der Kastulus-Realschule Moosburg Vorwort In einem Gebäude, in dem viele Menschen zusammenarbeiten sollen, müssen alle Beteiligten Rücksicht nehmen und bestimmte Regeln einhalten. Dieses Geheft mit „Spielregeln“ soll helfen, ein möglichst reibungsloses Miteinander aller am Schulalltag beteiligten Personen zu gewährleisten. Wer sind die Beteiligten? Das sind alle Personen, die unsere Schulanlage betreten bzw. sich darin aufhalten oder sie benutzen. Schulfremde Personen und Besucher melden sich bitte im Sekretariat oder beim Hausmeister bzw. müssen gemeldet werden. Ein unbegründeter Aufenthalt schulfremder Personen auf dem Schulgelände kann nicht gestattet werden. (Achtung: Hausfriedensbruch!) 16 Verhalten in der Schulgemeinschaft Unser Schulmotto: Wir leben Schule – gemeinsam Wir alle wissen, dass das Zusammenleben in einer Gemeinschaft mehr Freude bereitet, wenn die Beteiligten freundlich miteinander umgehen. Deshalb gilt immer: Wir grüßen und danken verwenden das Wort „Bitte“ helfen und respektieren uns gegenseitig Wir sprechen miteinander! Wie in jeder Gemeinschaft, ft ob in der Familie, Familie zwischen Freunden Freunde oder im Verein, kann es auch zu zwischenmenschlichen Problemen kommen. Diese können meist durch offene Gespräche mit den Betroffenen gelöst werden. Hilfe bei der Problemlösung oder Streitschlichtung kann man z. B. bei folgenden Personen bekommen: • • • • • • Klassensprecher/in Klassenleiter/in Verbindungslehrer/in oder Lehrer/in deines Vertrauens Schülermitverantwortung (SMV) Tutoren Elternbeirat Nur wenn all diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, sollte die Schulleitung mit eingebunden werden. 17 Hausordnung „Wir halten unser Haus in Ordnung.“ Da wir unsere Schule in einem sauberen und guten Zustand erhalten wollen, müssen wir uns alle an bestimmte Regeln halten. Ordnung in den Klassenzimmern: • • • • • Mäntel, Jacken und Schirme sind in der Regel an den Garderoben abzulegen. Kappen, Mützen und andere Kopfbedeckungen dürfen weder während des Unterrichts noch im gesamten Schulgebäude getragen werden. Grundsätzlich ist jeder für die Sauberkeit seines Arbeitsplatzes verantwortlich. Schäden und Verschmutzungen werden sofort einer Lehrkraft bzw. dem Hausmeister mitgeteilt. Dabei können Schüler/innen finanziell zur Schadensbehebung herangezogen werden. (Regresspflicht!) Der Boden ist kein Müllabladeplatz! Dafür gibt es getrennte Müllbehälter. Getränkeflaschen und -becher werden wieder in die dafür bereitgestellten Behälter gestellt oder beim Hausmeister abgegeben. Am Ende des Vormittag-Unterrichts ... • • • • • • ... und am Ende jeder Stunde reinigt der Tafeldienst die Tafeln. ... stellen die Schüler ihre Stühle auf die Tische. ... wird das Licht ausgeschaltet. ... werden technische Geräte und Karten aufgeräumt. ... werden alle Abfälle nach dem Prinzip der Mülltrennung beseitigt. gt. ... legt der Tagebuchführer das Klassentagebuch in das entsprechende Klassenfach in der Aula. Alle oben genannten Tätigkeiten sind auch dann zu verrichten, wenn schon vor der 5. und 6. Stunde das Klassenzimmer verlassen wird. 18 Ordnung und Verhalten im Schulgebäude und auf dem Pausenhof Strikt untersagt auf dem gesamten Schulgelände sind: Rauchen, Alkohol- und Drogengenuss (Jugendschutz!) Auch das Rauchen außerhalb des Schulgeländes wie z.B. auf der gegenüberliegenden Straßenseite oder auf dem Weg zum Mühlbachbogen ist für Jugendliche unter 18 Jahren gesetzlich verboten. Wir unterlassen auch das ... ... Kauen von Kaugummi. ... Schneeballwerfen. ... Schmusen und Knutschen im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände während der Zeit von 07:30 bis 13:15 Uhr. Alle schulischen Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen sind unverzüglich dem Klassenleiter bzw. Hausmeister zu melden. Mutwillige Sachbeschädigungen müssen auf Kosten der Verursacher behoben werden. (Siehe auch Regeln zur Nutzung der Computerräume.) Tragbare Audiogeräte und Handys (inklusive Zubehör wie etwa Kopfhörer) müssen zwischen 07:30 und 13:15 Uhr in der Schultasche deponiert werden. Es ist während dieser Zeit verboten, diese Geräte einzuschalten oder mit ihnen zu hantieren. Die Mitnahme von Handys in die Schule wird zwar nicht grundsätzlich untersagt, doch gilt auch hier die gleiche Regelung wie für Audiogeräte. 19 Größere Geldbeträge und Wertgegenstände sollen nicht mitgebracht werden. Wenn sich dies im Einzelfall nicht vermeiden lässt, können diese im Sekretariat deponiert werden. Die Schule übernimmt keine Haftung bei Diebstahl! Pausen • • • • • • • • • Normalerweise halten sich alle Schüler während der Pausen im Pausenhof auf, sofern nicht Pause im Haus angeordnet wird. Während der Pausen sind die Klassenzimmer und Fachräume grundsätzlich abgeschlossen. Bei schlechtem Wetter zeigen Tafeln, ob die Pause im Haus oder im Hof stattfindet. Das Sitzen oder Herumstehen auf Treppen ist aus feuerpolizeilichen Gründen verboten. Der Bereich direkt vor dem Direktorat, dem Sekretariat, den Elternsprechzimmern, dem Beratungslehrerzimmer und den Lehrerzimmern ist auch in der Pause frei zu halten. Die ‚Pausendienste’ holen die bestellten Pausen erst kurz vor der Pause beim Hausmeister. Rücksichtsvolles Verhalten und diszipliniertes Anstellen beim Pausenverkauf sind selbstverständlich. Beim ersten Läuten suchen alle Schüler unverzüglich die Klassenzimmer auf. (Motto: Pünktlichkeit) Der Pausenhofdienst (wechselt klassenweise wöchentlich) meldet sich nach dem ersten Läuten beim Hausmeister, der die nötigen Geräte bereitstellt. Toiletten • • Die Toiletten sind möglichst vor dem Unterricht und in den Pausen, aber nicht während der Unterrichtsstunden aufzusuchen. Unnötiger Aufenthalt ist hier nicht angebracht. In allen Toiletten ist aus hygienischen Gründen auf äußerste Sauberkeit zu achten. 20 „Alle Tage wieder ...“: Der Lehr- und Unterrichtsbetrieb Unsere Unterrichtszeiten: An Tagen mit Klassenleiterstunde: 1. Stunde: 08:00 – 08:45 Uhr 2. Stunde: 08:45 – 09:30 Uhr 1. Stunde: 08:00 – 08:40 Uhr 2. Stunde: 08:40 – 09:20 Uhr 1.Pause: 09:30 – 09:50 Uhr 1.Pause: 09:20 – 09:40 Uhr 3. Stunde: 09:50 – 10:35 Uhr 4. Stunde: 10:35 – 11:20 Uhr Klassenleiterstunde: 9:40 – 10:10 Uhr 3. Stunde: 10:10 – 10:50 Uhr 4. Stunde: 10:50 – 11:30 Uhr 2. Pause: 11:20 – 11:35 Uhr 5. Stunde: 11:35 – 12:20 Uhr 6. Stunde: 12:20 – 13:05 Uhr • • • • • • • • • 2. Pause: 11:30 – 11:45 Uhr 5. Stunde: 11:45 – 12:25 Uhr 6. Stunde: 12:25 – 13:05 Uhr Der Nachmittagsunterricht (7. Stunde) beginnt je nach Unterrichtsdauer (einoder mehrstündig) nach einer angemessenen Mittagspause. Alle Schüler halten sich bis 07:45 Uhr in der Aula auf. Spätestens um 07:55 Uhr begeben sich alle Schüler in ihre Klassenzimmer oder zu den Fachräumen und bereiten sich auf den Unterricht vor. Stundenplanänderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben. In Freistunden begeben sich die Schüler in den Aufenthaltsraum oder einen anderen, ihnen zugewiesenen Raum. Ist zehn Minuten nach Stundenbeginn noch keine Lehrkraft im Unterrichtsraum anwesend, verständigt der Klassensprecher unverzüglich das Sekretariat. Beim Raumwechsel verhalten wir uns leise und diszipliniert. Der neue Aufenthaltsort muss an der Tafel notiert werden. Bei Stundenwechsel (zwischen 1./2., 3./4., 5./6. Stunde) wird das Klassenzimmer grundsätzlich nicht verlassen. 21 „Erstens kommt es anders ...“ Verfahrensordnung Stundenplanänderung Stundenausfälle, Stundenverschiebungen, Vertretungen werden in den Schaukästen bekannt gegeben. Die Vorankündigung für den folgenden Schultag muss nicht endgültig sein. Vertretungsstunden sind reguläre Unterrichtsstunden! Die Schüler müssen sich auf den geänderten Fachunterricht vorbereiten und evtl. Hausaufgaben mitbringen. Auch schriftliche und mündliche Leistungsnachweise sind in diesen Stunden möglich. Vertretungsstunden sollten als Chance zur Weiterbildung und Vertiefung genutzt werden! Erkrankung Bei Erkrankung müssen Schüler von ihren Erziehungsberechtigten unverzüglich telefonisch oder per Fax im Sekretariat der Schule gemeldet werden. Die telefonische Meldung muss zwischen 07:30 Uhr und 08:30 Uhr stattfinden. Achtung: Unentschuldigtes Versäumnis eines Leistungsnachweises zieht die Note „ungenügend“ nach sich! Falls es bereits absehbar ist, dass die Krankheit länger als einen Tag dauert, wären wir dankbar, wenn uns dies mitgeteilt würde. 22 Bei telefonischer Mitteilung ist eine schriftliche Entschuldigung innerhalb von zwei Tagen notwendig. Bei einer Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen müssen Schüler bei Wiedererscheinen der Schule eine Mitteilung über die Dauer der Krankheit vorlegen. Dauert die Krankheit länger als eine Woche, ist in der Regel ein ärztliches Attest vorzulegen. Werden aufgrund von Fehltagen wiederholt Schulaufgaben nicht mitgeschrieben, besteht die Möglichkeit einer Attestpflicht. Im Falle einer ansteckenden Krankheit sind wir darauf angewiesen, dass die Schule unverzüglich darüber informiert wird. Achtung: Zu häufiges Fehlen bzw. viele krankheitsbedingte Schulversäumnisse können dazu führen, dass für jeden Fehltag ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss! Will ein/e Schüler/in den Unterricht wegen plötzlicher Erkrankung vorzeitig verlassen, muss er/sie nach Abmeldung bei der betreffenden Lehrkraft zunächst das Sekretariat aufsuchen, das dann Kontakt mit den Erziehungsberechtigten aufnimmt. Beurlaubung Grundsätzlich besteht Schulpflicht. Arzt- und Zahnarztbesuche, Vorstellungsgespräche oder Führerscheinprüfungen sollten unbedingt in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden! 23 In dringenden Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit der Beurlaubung auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten. Dieser muss mindestens drei Tage vorher bei der Schulleitung eingereicht werden. Sollte dies nicht möglich sein (z. B. bei Todesfällen), kann der Antrag nach vorheriger telefonischer Rücksprache mit der Schulleitung kurzfristig vorgelegt bzw. nachgereicht werden. Eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien kann grundsätzlich nicht genehmigt werden. Sicherheit Es wird erwartet, dass sich jeder Schüler im Schulbus sowie an der Bushaltestelle einwandfrei verhält. Auch im Schulbus können Fehlverhalten oder Sachbeschädigungen schulische Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen. Die Schüler sind bei allen schulischen Veranstaltungen und auf dem direkten Schulweg versichert. Bei Verletzungen ist der nächste erreichbare Lehrer oder das Sekretariat zu verständigen. (Wir haben auch Schulsanitäter!) Missbrauch von Internet und Handys So erfreulich es einerseits ist, dass bereits Schüler der unteren Jahrgänge in der Lage sind, die Vorteile des Internets – auch für den Unterricht – zu nutzen, so bedenklich ist es andererseits, wenn das Internet missbraucht wird und dabei strafbare Handlungen begangen werden. Wie sich immer wieder zeigt, haben die meisten Schülerinnen und Schüler leider völlig falsche Vorstellungen hinsichtlich strafbarer Handlungen mit dem Internet oder dem Handy bezüglich der Verbreitung digitaler Medien. 24 Die Weitergabe von derartigen Videos, Fotos, Bildern etc. – auch wenn sie nicht selbst aufgenommen wurden – von Handy zu Handy oder PC zu PC etc. ist absolut kein harmloser Spaß, sondern stellt eine strafbare Handlung dar. Auch jeder, der obszöne Bilder, Videos, Fotos etc. auf seinem Handy hat – egal woher – begeht eine strafbare Handlung. Nach Rücksprache mit der Polizei wird darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit besteht, während der Unterrichtszeit die Handys einer ganzen Jahrgangsstufe, einer Klasse oder auch einzelner Schüler zu kontrollieren. In mehreren Bundesländern wurden nach einer Razzia der Polizei reihenweise Schüler angezeigt und auch verurteilt. In allen Fällen, in denen eine strafbare Handlung nachweisbar ist – bereits bei Fotografieren oder Filmen ohne Einverständnis des Betroffenen – wird die Staatsanwaltschaft das Handy und/oder den Computer einziehen. Der Täter wird nach dem Jugendstrafrecht strafrechtlich verfolgt. Daneben haben die betroffenen Geschädigten zusätzlich die Möglichkeit Anzeige zu erstatten. Es wird in diesem Zusammenhang auch darauf hingewiesen, dass alle Bilder, Texte etc. der Homepage der Realschule Moosburg Eigentum des Verfassers sind und es nicht erlaubt ist, diese auf eine eigene Seite zu kopieren und für eigene Zwecke zu verwenden. Gleiches gilt natürlich, wenn Lehrkräfte oder Mitschüler im Internet beleidigt werden oder ohne deren Wissen und Einverständnis Bilder oder Aussagen von ihnen veröffentlicht werden. In allen diesen Fällen wird neben der polizeilichen Ermittlung auch die Schule mit den entsprechenden Ordnungsmaßnahmen – bis hin zur Entlassung der Schülerin oder des Schülers – reagieren. Diese Spielregeln wurden in Zusammenarbeit mit Schülern, Eltern, Lehrkräften und der Schulleitung erstellt. Sie gelten mit dem Einverständnis des Schulforums. 25 Zu guter Letzt ... Das Ansehen der Realschule in der Öffentlichkeit Nicht nur das Verhalten in der Schule und auf dem Schulgelände, sondern auch außerhalb – sollte es sich um ein gravierendes Fehlverhalten handeln – hat schulische Konsequenzen, wenn dadurch das Ansehen der Realschule in der Öffentlichkeit geschädigt wird. 26 Suchtvereinbarung über das Vorgehen bei Drogenmissbrauch an unserer Schule Ziel der Suchtvereinbarung Die Vereinbarung regelt die Vorgehensweise bei Konsum und Kontakt mit illegalen Drogen an unserer Schule. Sie soll eine Hilfestellung für Betroffene sein und dem Schutz der Mitschüler dienen. Vertraulichkeit und Hilfeleistung haben in jedem Fall von Drogenmissbrauch Vorrang. Ausnahmen können bei gewerbsmäßigem Handel mit illegalen Drogen gemacht werden. Suchtvereinbarung 1. Alle auftauchenden Hinweise auf den Gebrauch illegaler Drogen sind im Interesse der Betroffenen und der Schulgemeinschaft einer Lehrkraft des Vertrauens oder dem Beauftragten für Suchtprävention mitzuteilen. 2. Die angesprochenen Lehrkräfte gehen allen Hinweisen nach. Alle Informationen werden vertraulich behandelt. 3. Wenn sich aufgrund von Gesprächen und Beobachtungen der Verdacht auf Drogenmissbrauch erhärtet, müssen bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern die Erziehungsberechtigten benachrichtigt werden. Vor einer Information sollten die betroffenen Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, selbst ein Gespräch mit ihren Eltern zu führen. 27 4. Räumt ein Schüler den wiederholten Konsum von illegalen Drogen ein, wird die Schule (angesprochene Lehrkraft) ihm Hilfsmöglichkeiten aufzeigen und Adressen von Drogenberatungsstellen geben. Eventuell werden auf Wunsch des Schülers Vorgespräche mit der Beratungsstelle geführt. 5. Der Betroffene kann sich eine Vertrauenslehrkraft suchen, die ihm hilft, damit er seine persönliche Situation verbessern kann. 6. Verweigert der Schüler eine Drogenberatung und/oder konsumiert er weiterhin illegale Drogen, werden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen eingeleitet, die dem Schüler vorher angekündigt werden müssen. 7. Bei gewerbsmäßigem Handel mit illegalen Drogen wird die Polizei verständigt und es erfolgt die Einleitung des Entlassungsverfahrens. Wer aus falsch verstandener Kameradschaftlichkeit verschweigt, dass ein Mitschüler Drogen nimmt, verbaut ihm die Chance auf ein gesundes Leben ohne Suchtmittel. 28 Regeln ... ... zur Nutzung der ... ... Computerräume 29 29 Regeln zur Nutzung der Computerräume An unserer Schule legen wir großen Wert auf die informationstechnische Grundbildung und Medienerziehung unserer Schüler. Daher werden die Computerräume von einer großen Zahl von Schülern und Lehrern auch außerhalb der informationstechnologischen Fächer im Unterricht genutzt. Die dabei in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass es notwendig ist, klare Regeln und gegebenenfalls auch klare Sanktionen zu vereinbaren, damit auch weiterhin ein sinnvolles pädagogisches und unterrichtliches Arbeiten in den Computerräumen möglich ist. Schließlich soll der nicht unerhebliche finanzielle und zeitliche Aufwand, der zur Einrichtung und Erhaltung der Computerräume notwendig ist, möglichst vielen Schülern möglichst lange zugutekommen. Allgemeine Nutzungsregeln • • • • Der Schüler hat die Pflicht, die Computeranlage und die Einrichtung der Räume pfleglich zu behandeln. Er meldet von ihm verursachte Schäden unverzüglich dem anwesenden Lehrer. Dies gilt auch für Störungen und Beschädigungen, die der Schüler vor Beginn seiner Arbeit am Computer feststellt. So kann der Schaden nicht ihm angelastet werden. Spätere Reklamationen gelten nicht mehr. Jeder Schüler trägt sich sofort in das Benutzerheft ein. Wer in den Heften herumschmiert, muss unverzüglich dieses Heft ersetzen und die Einträge sauber übertragen. In allen Computerräumen wird weder gegessen noch getrunken. • Das Kaugummikauen ist ebenfalls untersagt. • Der PC-Arbeitsplatz ist im aufgeräumten Zustand zu verlassen! 30 Am Computer • • • • • • • • • Das Verwenden, Speichern oder Laden nicht lizensierter Software (Raubkopien) ist verboten und zudem strafbar! Das Anfertigen von Raubkopien durch Kopieren von schuleigenen Programmen auf mitgebrachte Datenträger kann sowohl zivil- als auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Jeder Versuch des unerlaubten Zugriffs auf die Daten anderer Benutzer wird mit Schulstrafen geahndet; ebenso das beabsichtigte Stören des Netzbetriebes, z. B. durch Viren, Trojaner, Mail-Bombing oder Ähnliches. Das Installieren von eigenen Programmen am PC ist strengstens untersagt. Ein Verändern der Grundeinstellungen am Schulcomputer sowie das Löschen oder Verändern von installierten Programmen sind verboten. Auf den Schulcomputern dürfen nicht eigenmächtig Spiele gespielt werden. Es dürfen keine privaten Disketten, CDs oder USB-Sticks ohne Erlaubnis verwendet werden! Die Lehrkraft muss den Datenträger vorher auf Viren überprüfen. Die Benutzung der Lehrergeräte durch Schüler ist untersagt. Am Ende der Stunde hat sich jeder Schüler ordnungsgemäß abzumelden. Nach der letzten Stunde müssen die PCs heruntergefahren werden. Im Internet • Absolut verboten ist der Download und Zugang zu Dokumenten pornographischen, Gewalt verherrlichenden oder rechtsradikalen Inhalts. • Derartige Inhalte sind weder mit unserem Menschenbild noch mit unserem Erziehungsauftrag zu vereinbaren. Wer es trotzdem versucht, verstößt vorsätzlich gegen Regeln und muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Gegenstand der Arbeit mit dem Internet können nur schulische Inhalte sein. • • 31 Wichtige Hinweise • • • • • • • Jeder Computer- und Internetbenutzer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten gespeichert werden. Über jeden Surfvorgang werden Aufzeichnungen geführt und die Internetsitzungen werden stichprobenartig kontrolliert. Jedes Zuwiderhandeln ist feststellbar und wird verfolgt. Kosten, die durch Reparaturarbeiten von Spezialisten entstehen, sind vom Verursacher zu tragen. Den Anweisungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten. Das Schließen oder Deaktivieren von Überwachungsprogrammen ist strengstens untersagt. Personenbezogene Passwörter sind äußerst vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an andere Personen ist verboten. Jeder Schüler haftet für den Schaden, der eventuell mit seinen Zugangsdaten verursacht wurde. Diese Regeln gelten mit dem Einverständnis des Schulforums ab dem 16. September 2008. 32 Bestätigung Wir haben das Schulprogramm, die Schulvereinbarung, die Regeln der Hausordnung, die Regeln zur Benutzung der Computerräume und die Suchtvereinbarung zur Kenntnis genommen. ------------------Datum -----------------------------------Unterschrift d. Erziehungsberechtigten Ich, ........................................................, Klasse ........., will durch mein Verhalten zur Verwirklichung der Ziele unserer Schulvereinbarung und des Schulprogrammes beitragen und die in der Schulbroschüre festgehaltenen Regeln einhalten. ------------------Datum -----------------------------------Unterschrift d. Schülerin/Schülers 33 Erklärung Ich bin damit einverstanden, dass Fotos meines Sohnes / meiner Tochter ................................................, Klasse ................., von der Schule im schulischen Rahmen (Jahresbericht, Schulhomepage, Schülerzeitung, Fotoausstellungen, Schulfeste u.dgl.) verwendet oder zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit an die Lokalpresse weitergegeben werden. Die Einwilligung bezieht sich auf Bilder von schul- und unterrichtsüblichen Situationen und Schulveranstaltungen. Ausdrücklich ausgenommen sind: • Bilder aus Schlaf-, Umkleide- und Toilettenräumen • kommerzielle Nutzung • in irgendeiner Weise diskriminierende Bilder Unbeschadet dieser Erklärung kann jederzeit der Aufnahme oder Nutzung einzelner Bilder widersprochen oder die Löschung eigener Bilder von der Homepage der Schule verlangt werden. Diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden. Datum .................................. Unterschrift ......................................................................... 34 Impressum Herausgeber: Kastulus-Realschule Staatliche Realschule Moosburg Breitenbergstraße 22 85368 Moosburg a. d. Isar Telefon: Telefax: Internetseite: E-Mail: 08761 / 33 08-0 08761 / 33 08-29 http://www.rs.moosburg.org rsmoosburg@t-online.de Stand: September 2008 Bei der Erstellung der Schulbroschüre haben mitgewirkt: Schulleitung Lehrerkollegium Elternbeirat Schülervertreter Layout 2008: Daniel Klinger 35 Broschüre der Kastulus-Realschule Moosburg