Ausgabe Nr.50 / 2006
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Ausgabe Nr.50 / 2006
ISSN 0724-7885 D 6432 A STAATSANZEIGER FÜR DAS LAND HESSEN 2006 MONTAG, 11. DEZEMBER 2006 www.staatsanzeiger-hessen.de Nr. 50 Seite Seite Seite Hessische Staatskanzlei Veröffentlichungen des Hessischen Statistischen Landesamtes im November 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2842 Bauaufsicht; hier: Bekanntmachung der Handlungsempfehlungen zum Vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Nutzungseinheiten mit Gruppenbetreuung in Altenpflegeheimen — Stand März 2006 — . . . . . . . . . 2880 Eintragung der Berufsausbildungsverhältnisse in das bei der Zuständigen Stelle zu führende Verzeichnis nach §§ 34 bis 36 des Berufsbildungsgesetzes für die Ausbildungsberufe „Verwaltungsfachangestellte/-r“, „Fachangestellte/-r für Bürokommunikation“ und „Fachangestellte/-r für Medien- und Informationsdienste“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2884 Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen nach § 14 Abs. 1 Nr. 4 des Berufsbildungsgesetzes durch Auszubildende der Ausbildungsberufe „Verwaltungsfachangestellte/-r“ „Fachangestellte/-r für Bürokommunikation“ „Fachangestellte/-r für Medien- und Informationsdienste“ . . . . . . . . . . . . . . . . 2884 Ausbildungsmittel nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 des Berufsbildungsgesetzes für die Auszubildenden der Ausbildungsberufe „Verwaltungsfachangestellte/-r“ und ,,Fachangestellte/-r für Bürokommunikation“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2886 Zugelassene Hilfsmittel für die erste und zweite Teilprüfung der Fortbildungsprüfung zum/zur Verwaltungsfachwirt/-in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2886 KASSEL Verordnung über die Feststellung des Überschwemmungsgebietes der Netra von der Straßenbrücke am Sportplatz in Ringgau-Netra (km 10,266) bis zur Mündung in die Sontra (km 0,000) für das Gebiet der Stadt Sontra und der Gemeinde Ringgau im Werra-MeißnerKreis vom 13. 11. 2006 . . . . . . . . . . . . . 2887 Entscheidung über die Rechtsnatur der „Stiftung Schustergut Hünfeld“ mit Sitz in Hünfeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2888 Genehmigung einer Änderung der Stiftungsverfassung der „Willi-und-Margarete-Goecke-Stiftung“ mit Sitz in Bad Wildungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2888 Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Bleiberechtsregelung; Anordnung nach § 23 Abs. 1, § 60a Abs. 1 AufenthG . . . 2843 Dienst- oder Arbeitsbefreiung für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit . . . . . . . . 2844 Verwaltungsvorschriften zur Dienstjubiläumsverordnung . . . . . . . . . . . . . . . 2844 Hessisches Ministerium der Finanzen Bekanntmachung über die Zulassung zur Steuerberaterprüfung 2007 und zur Eignungsprüfung 2007 . . . . . . . . . . . . . 2846 Berufsbildungsausschuss: Vorschläge zur Berufung von Beauftragten der Arbeitnehmer in den Berufsbildungsausschuss der Steuerberaterkammer Hessen . . . . . 2847 Weiterverwendung von landeseigenen beweglichen Sachen . . . . . . . . . . . . . . . 2847 Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst Prüfungsordnung des Fachbereichs Mathematik, Naturwissenschaften und Datenverarbeitung der Fachhochschule Gießen-Friedberg für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik vom 28. 4. 2006; hier: Bekanntmachung . . . 2849 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Aufhebung von Verwaltungsvorschriften des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2879 Richtlinien über den Vorteilsausgleich bei Änderungen von Anlagen der öffentlichen Versorgung infolge von Straßenbaumaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . 2879 Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Zufahrten und Zugängen an Bundesstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2879 Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2880 Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz Zuständigkeiten nach den Vorschussrichtlinien im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz . . . . . . . 2882 Rechtsschutz in Strafsachen für Landesbedienstete; hier: Übertragung von Entscheidungsbefugnissen im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2882 Die Regierungspräsidien DARMSTADT Genehmigung der Auflösung des Sterbekassenvereins Herborn . . . . . . . . . . . 2883 Genehmigung der Auflösung des Rindviehversicherungsvereins a.G. Steinperf und des Schweineversicherungsvereins a.G. Steinperf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2883 Anerkennung der „Löwenmutter“ Stiftung zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts . . . . . . . . . . . . . . . 2883 GIESSEN Anordnung über die Zusammenfassung der Städte Biedenkopf, Gladenbach, Rauschenberg und Wetter sowie der Gemeinden Angelburg, Bad Endbach, Breidenbach, Cölbe, Dautphetal, Ebsdorfergrund, Fronhausen, Lahntal, Lohra, Münchhausen, Steffenberg, Weimar (Lahn) und Wohratal zu einem gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk vom 13. 11. 2006 . . . . . . . . . . . . . . 2883 Vorhaben der Schwälbchen Molkerei, Jakob Berz AG; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG . . . . . 2883 Vorhaben der Stadt Romrod; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2883 Anerkennung der „Emil von Behring und Wilhelm Conrad Röntgen-Stiftung zur Förderung der Universitätsmedizin in Gießen und Marburg (von Behring-Röntgen-Stiftung)“ mit Sitz in Marburg . . . 2884 Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Zwischenprüfung nach § 48 BBiG; hier: Anmeldung für den Prüfungstermin Frühjahr 2007 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2888 Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen Abstufung einer Teilstrecke der Kreisstraße 81 zur Gemeindestraße in der Gemarkung der Gemeinde Hosenfeld, Ortsteil Schletzenhausen, Landkreis Fulda, Regierungsbezirk Kassel . . . . . 2888 (Fortsetzung siehe nächste Seite) Seite 2842 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 Nr. 50 Seite Seite Seite Abstufung der Kreisstraße 116 zur Gemeindestraße in der Gemarkung der Stadt Lauterbach (Hessen), Stadtteil Rimlos und Stadt Lauterbach (Hessen), Vogelsbergkreis, Regierungsbezirk Gießen . . . 2889 Planfeststellung der A 380-Werft Flughafen Frankfurt Main; hier: Änderung der Stationsangabe für Beginn und Ende der Einziehungsstrecke . . . . . . . . . . . . . 2889 Andere Behörden und Körperschaften Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Wiesbaden; hier: Bekanntmachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2910 Hessischer Verwaltungsschulverband Fortbildungsseminare des Verwaltungsseminars Wiesbaden und der Seminarabteilungen Gießen/Marburg . . 2889 Sonderausbildungslehrgang „Gehobener technischer Dienst“ . . . . . . . . . . . . 2892 Buchbesprechungen . . . . . . . . . . . . . . . 2893 Öffentlicher Anzeiger . . . . . . . . . . . . . 2895 Landeswohlfahrtsverband Hessen, Kassel; hier: Feststellung des Jahresabschlusses und Behandlung des Jahresergebnisses 2004 der Betriebsküche/ Kantine der Hauptverwaltung Kassel sowie Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2911 Einziehung von Teilstrecken der Kreisstraßen 152 und 823 in der Gemarkung der Stadt Mörfelden-Walldorf, Stadtteil Walldorf sowie in der Gemarkung Flughafen der Stadt Frankfurt a. M., Landkreis Groß-Gerau und kreisfreie Stadt Frankfurt a. M., Regierungsbezirk Darmstadt im Zusammenhang mit der 1017 Stellenausschreibungen . . . . . . . . . . . . 2911 HESSISCHE STAATSKANZLEI Veröffentlichungen des Hessischen Statistischen Landesamtes im November 2006 Staat und Wirtschaft in Hessen Heft 11/06, November 2006, 61. Jahrgang Inhalt: Die häufigsten Todesursachen 1989 bis 2005 Daten zur Wirtschaftslage Hessischer Zahlenspiegel Buchbesprechungen Hessisches Statistisches Landesamt, Vertriebsstelle, Rheinstraße 35/37, 65185 Wiesbaden, Tel.: 06 11/38 02-9 51, Fax: 06 11/38 029 92, Internet: www.statistik-hessen.de Hessische Gemeindestatistik 2006 Ausgewählte Strukturdaten aus Bevölkerung und Wirtschaft 2005 27. Ausgabe — Print — 14,00 c — Online — 10,00 c — Statistische Berichte B. Bildung, Rechtspflege, Wahlen Die Tätigkeit der Sozialgerichte in Hessen im Jahr 2005 — (B VI 5 — j/05) — Print — 3,90 c — Online — 2,40 c — C. Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Schweine-, Rindvieh- und Schafbestand in Hessen im Mai 2006 — Endgültiges Ergebnis — (C III 1-2 — 2j/06) — Print — 3,40 c — Online — Kostenfrei — Schlachtungen in Hessen im 3. Vierteljahr 2006 — (C III 2 — vj 3/06) — 3,90 c — Weinbestände in Hessen im Jahr 2006 — (C IV 5 — j/06) — 3,40 c — Agrarstrukturerhebung Landwirtschaftliche Betriebe mit ökologischem Landbau — (C IV 9 — 2j/05 — 5) — Print — 4,90 c — Online — 3,20 c — E. Produzierendes Gewerbe Betriebe, Beschäftigte und Umsatz im Verarbeitenden Gewerbe in Hessen im August 2006 — (E I 1 — m 8/08) — Print — 4,90 c — Online — 3,20 c — Indizes des Auftragseingangs und des Umsatzes im Verarbeitenden Gewerbe in Hessen im September 2006 — (E I 3 — m 9/06) — 4,90 c — Energieversorgung in Hessen im Mai 2006 — (E IV 1, E IV 2 mit E IV 3 — m 5/06) — Print — 3,90 c — Online — 2,40 c — F. Wohnungswesen, Bautätigkeit Baugenehmigungen in Hessen im August 2006 — (F II 1 — m 8/06) — Print — 3,90 c — Online — 2,40 c — Bauüberhang in Hessen am 31. Dezember 2005 — (F II 3 — j/05) — Print — 3,90 c — Online — 2,40 c — G. Handel und Gastgewerbe, Fremdenverkehr Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Kfz- und Einzelhandel sowie in der Instandhaltung und Reparatur von Kfz in Hessen im Mai 2006 — Vorläufige Ergebnisse — (G I 1 — m 5/06) — Print — 3,90 c — Online 2,40 c — Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Kfz- und Einzelhandel sowie in der Instandhaltung und Reparatur von Kfz in Hessen im Juni 2006 — Vorläufige Ergebnisse — (G I 1 — m 6/06) — Print — 3,90 c — Online 2,40 c — Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Großhandel und in der Handelsvermittlung in Hessen im Mai 2006 — Vorläufige Ergebnisse — (G I 2 — m 5/06) — Print — 3,90 c — Online 2,40 c — Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Großhandel und in der Handelsvermittlung in Hessen im Juni 2006 — Vorläufige Ergebnisse — (G I 2 — m 6/06) — Print — 3,90 c — Online 2,40 c — Gäste und Übernachtungen im hessischen Tourismus im August 2006 — (G IV 1 — m 8/06) — 4,90 c — H. Verkehr Binnenschifffahrt in Hessen im August 2006 — (H II 1 — m 8/06) — Print — 3,90 c — Online — 2,40 c — M. Preise und Preisindizes Verbraucherpreisindex und Messzahlen für Verbraucherpreise in Hessen im Oktober 2006 — (M I 2 — m 10/06) — Print — 5,90 c — Online — 4,00 c — Q. Umwelt Abfallentsorgung in Hessen 2004 — (Q II 10 — j/04) — Print — 5,90 c — Online — 4,00 c — Wiesbaden, 28. November 2006 Hessisches Statistisches Landesamt StAnz. 50/2006 S. 2842 Nr. 50 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 Seite 2843 HESSISCHES MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT 1018 nen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht. Kann mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben. Bleiberechtsregelung; Anordnung nach § 23 Abs. 1, § 60a Abs. 1 AufenthG Die Innenministerkonferenz hat in ihrer Sitzung am 17. November 2006 eine Bleiberechtsregelung zugunsten ausreisepflichtiger ausländischer Staatsangehörige, die faktisch wirtschaftlich und sozial integriert sind, beschlossen. Nach § 23 Abs. 1 und § 60a Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ordne ich daher im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern an: 1. 1.1. 1.2. 1.3. 1.3.1. 1.3.2. 1.3.3. 1.3.4. 1.3.5. 1.4. 2. 2.1. 2.2. 2.3. Begünstigter Personenkreis, Voraussetzungen und Ausnahmen Ausreisepflichtige ausländische Staatsangehörige können nach § 23 Abs. 1 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie mindestens ein minderjähriges Kind haben, das den Kindergarten oder die Schule besucht, und sie sich am 17. November 2006 seit mindestens sechs Jahren ununterbrochen im Bundesgebiet aufhalten, — in allen anderen Fällen, wenn sie sich am 17. November 2006 seit mindestens acht Jahren ununterbrochen im Bundesgebiet aufhalten und wenn sie in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis stehen. Das Beschäftigungsverhältnis kann aus mehreren Verträgen bestehen. Als Beschäftigungsverhältnis gelten auch die mit dem Ziel der späteren Übernahme in ein Arbeitsverhältnis eingegangenen Berufsausbildungsverhältnisse und wenn der Lebensunterhalt der Familie am 17. November 2006 durch eigene legale Erwerbstätigkeit ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen gesichert ist und zu erwarten ist, dass er auch in Zukunft gesichert sein wird. Ausnahmen sind zuzulassen: bei Auszubildenden in anerkannten Lehrberufen, bei Familien mit Kindern, die nur vorübergehend auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sind, bei Alleinerziehenden mit Kindern, die vorübergehend auf Sozialleistungen angewiesen sind, und denen eine Arbeitsaufnahme nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II nicht zumutbar ist, bei erwerbsunfähigen Personen, deren Lebensunterhalt einschließlich einer erforderlichen Betreuung und Pflege in sonstiger Weise ohne Leistungen der öffentlichen Hand dauerhaft gesichert ist, es sei denn, die Leistungen beruhen auf Beitragszahlungen, bei Personen, die am 17. November 2006 das 65. Lebensjahr vollendet haben, wenn sie in ihrem Herkunftsland keine Familie, dafür aber im Bundesgebiet Angehörige (Kinder oder Enkel) mit dauerhaftem Aufenthalt beziehungsweise deutscher Staatsangehörigkeit haben und soweit sichergestellt ist, dass für diesen Personenkreis keine Sozialleistungen in Anspruch genommen werden. In den in Nr. 1.3.4 und 1.3.5 genannten Fällen können die Ausländerbehörden im Einzelfall bei entsprechender Leistungsfähigkeit verlangen, dass eine Verpflichtungserklärung nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 68 AufenthG vorgelegt wird. Weitere Vorausaussetzungen Des Weiteren sind die nachfolgenden Voraussetzungen zu erfüllen: Die Familie verfügt über ausreichenden Wohnraum. Der tatsächliche Schulbesuch aller Kinder im schulpflichtigen Alter wird durch Zeugnisvorlage nachgewiesen. Die Ausländerbehörde kann verlangen, dass eine positive Schulabschlussprognose vorgelegt wird. Alle einbezogenen Personen verfügen bis zum 30. September 2007 über ausreichende Deutschkenntnisse, das heißt ihre mündlichen Sprachkenntnisse entsprechen der Stufe A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GERR). Von dieser Voraussetzung wird abgesehen, wenn der Ausländer sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht erfüllen kann. A2 des GERR lautet: Kann Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (zum Beispiel Informatio- 3. Familienangehörige Einbezogen sind der Ehegatte und die minderjährigen Kinder. Einbezogen sind auch erwachsene unverheiratete Kinder, sofern sie bei ihrer Einreise mit oder zu ihren Eltern minderjährig waren, wenn es gewährleistet erscheint, dass sie sich aufgrund ihrer bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse dauerhaft integrieren werden. Diese jungen Erwachsenen können eine eigene Aufenthaltserlaubnis erhalten, unabhängig davon, ob ihren Eltern eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Im Bundesgebiet lebende Ehegatten und einbezogene Kinder können eine Aufenthaltserlaubnis auch dann erhalten, wenn ihr Aufenthalt weniger als sechs beziehungsweise acht Jahre beträgt. Bei Ehegatten ist eine Einbeziehung nach dieser Anordnung auf am 17. November 2006 bestehende Ehen beschränkt. 4. Ausschlussregelung Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Personen, die die Ausländerbehörde vorsätzlich über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände getäuscht haben, zum Beispiel Täuschung über Identität oder Passbesitz, die behördliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung vorsätzlich hinausgezögert oder behindert haben, zum Beispiel durch Untertauchen, bei denen Ausweisungsgründe nach §§ 53, 54, 55 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und 8 AufenthG vorliegen, die wegen einer im Bundesgebiet begangenen vorsätzlichen Straftat verurteilt wurden; Geldstrafen von bis zu 50 Tagessätzen (kumulativ) bleiben grundsätzlich außer Betracht. Nicht zum Ausschluss führen Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen wegen Straftaten, die nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylverfahrensgesetz nur von Ausländern begangen werden können. Die Tilgungsfristen und das Verwertungsverbot nach § 46 in Verbindung mit § 51 Abs. 1 des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz — BZRG) sind zu beachten. Vorstrafen werden nicht berücksichtigt, wenn sie vor Ablauf der Antragsfrist getilgt oder zu tilgen sind. Bei anhängigen Straf(-ermittlungs)verfahren ist § 79 Abs. 2 AufenthG zu beachten, die Bezüge zu Extremismus oder Terrorismus haben. Bei Ausschluss eines Familienmitglieds wegen Straftaten erfolgt grundsätzlich der Ausschluss der gesamten Familie. Die Trennung der Kinder von den Eltern ist in Ausnahmefällen möglich, wobei der Rechtsgedanke des § 37 Abs. 1 AufenthG entsprechend herangezogen werden kann und die Betreuung der Kinder im Bundesgebiet gewährleistet sein muss. 4.1. 4.2. 4.3. 4.4. 4.5. 4.6. 5. Antragstellung und Verlängerung Ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dieser Regelung kann bis zum 18. Mai 2007 gestellt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet auf zwei Jahre erteilt. Die Verlängerung erfolgt, sofern die für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 6. Integrationsgespräche und -vereinbarungen Die Ausländerbehörden können Integrationsgespräche führen und Integrationsvereinbarungen treffen und dabei zum Beispiel die Verpflichtung des Kindes oder der Kinder zum Besuch des Kindergartens oder den Nachweis von Sprachkenntnissen vereinbaren. Eine Aufenthaltserlaubnis kann dabei für einen Zeitraum von sechs Monaten erteilt werden. 7. Rücknahme von Rechtsmitteln Rechtsmittel und sonstige auf weiteren Verbleib im Bundesgebiet gerichtete Anträge müssen innerhalb der Antragsfrist zum Abschluss gebracht werden. Seite 2844 8. 9. 10. Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 Duldung nach § 60a Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes Von der vorstehenden Bleiberechtsregelung eigentlich Begünstigte, die aber die Voraussetzungen von Nummer 1.2 nicht erfüllen, erhalten eine Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG bis zum 30. September 2007, um ihnen eine Arbeitsplatzsuche zu ermöglichen. Diese Anordnung ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern. Aufenthaltserlaubnis bei verbindlichem Arbeitsangebot Wenn der Ausländer ein verbindliches Arbeitsangebot nachweist, das den Lebensunterhalt der Familie durch eigene legale Erwerbstätigkeit ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen sichert und zu erwarten ist, dass er auch in Zukunft gesichert ist, erhält er eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG. Das Arbeitsplatzangebot ist durch einen für den Arbeitgeber bindenden Entwurf eines Arbeitsvertrages nachzuweisen. Nummer 1.3.2 gilt entsprechend. Sicherheitsanfragen Sicherheitsanfragen sind durchzuführen. Eine Aufenthaltserlaubnis soll aber gleichwohl erteilt werden. Die Betroffenen sind darüber zu informieren, dass gegebenenfalls eine nachträgliche Befristung in Betracht kommt. Statistik Die Ausländerbehörden melden den Regierungspräsidien monatlich — beginnend ab dem 15. Dezember 2006 — die Zahl (Antragsteller und Familienangehörige) der • Anträge • erteilten Aufenthaltserlaubnisse — für zwei Jahre — für ein halbes Jahr mit Integrationsvereinbarung • erteilten Duldungen • Ablehnungen Die Regierungspräsidien berichten mir zusammenfassend — beginnend ab dem 1. Januar 2007 — ebenfalls monatlich. 11. Wiesbaden, 28. November 2006 1019 Hessisches Ministerium des Innern und für Sport II 4 — 23 d 010403 — 1/04 — 06/002 — Gült.-Verz. 3106 — StAnz. 50/2006 S. 2843 Dienst- oder Arbeitsbefreiung für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit Bezug: Erlass vom 22. August 1996 (StAnz. S. 2822) Auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst ist das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit in der Fassung vom 21. Dezember 2000 (GVBl. I 2001 S. 66) nicht anzuwenden. Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. November 1977 (HessVRspr. 1978 S. 12), das diese Frage im Hinblick auf das Gesetz über Sonderurlaub für Jugendleiter vom 28. März 1951 (GVBl. I S. 15) für einen Beamten der Landesverwaltung entschieden hat, besitzt noch heute grundsätz1iche Bedeutung auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. An dieser Rechtslage hat sich auch nach der Neufassung des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit nichts geändert. Angehörigen des öffentlichen Dienstes kann jedoch bei Vorliegen der Voraussetzungen, unter denen außerhalb des öffentlichen Dienstes beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Sonderurlaub nach dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit zu gewähren ist, Dienstbefreiung ohne Anrechnung auf den Erholungsurlaub und unter Fortzahlung der Bezüge nach § 16 Nr. 2 Buchst. a der Urlaubsverordnung für die Beamten im Lande Hessen in der Fassung vom 16. November 1982 (GVBl. I S. 269), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. März 2001 (GVBl. I S. 179), gewährt werden, soweit dringende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Dabei ist davon auszugehen, dass die in § 1 des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit genannten Veranstaltungen als staatsbürgerlichen Interessen dienende Veranstaltungen im Sinne des § 16 Nr. 2 Buchst. a der Hessischen Urlaubsverordnung anzusehen sind. Es wird empfohlen, Antragstellerinnen und Antragsteller bei Vorliegen der Voraussetzungen des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit in gleichem Umfang von der Dienst- und Arbeitsleistung freizustellen, wie es das Gesetz für außerhalb des öffentlichen Dienstes beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorsieht. Nr. 50 Den Gemeinden, Gemeindeverbänden und den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren. Der Erlass vom 22. August 1996 (StAnz. S. 2822) wird aufgehoben. Wiesbaden, 24. November 2006 Hessisches Ministerium des Innern und für Sport I 12 — 12 a 02 — 07.6 — Gült.-Verz. 3241 — StAnz. 50/2006 S. 2844 1020 Verwaltungsvorschriften zur Dienstjubiläumsverordnung B e z u g : Erlass vom 16. Mai 2001 (StAnz. S. 1999) Aufgrund des § 233 des Hessischen Beamtengesetzes in der Fassung vom 11. Januar 1989 (GVBl. I S. 26), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juli 2006 (GVBl. I S. 394)‚ erlasse ich zur Dienstjubiläumsverordnung vom 11. Mai 2001 (GVBl. I S. 251), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. November 2002 (GVBl. I S. 698) folgende Verwaltungsvorschriften: 1. Berechnung der Dienstzeit 1.1 Die Dienstzeit ist durch die personalverwaltende Stelle zu berechnen. 1.2 Für die Berechnung der Dienstzeit kann das nachstehende Muster A (Anlage 1) verwendet werden. Die nicht anrechenbaren Unterbrechungen der Dienstzeit sind nach Jahren, Monaten und Tagen zu berechnen. 1.3 Zu hauptberuflichen Tätigkeiten i. S. des § 3 Abs. 1 Nr. 2 JVO zählen nur Arbeitsverhältnisse, die unter einen für den öffentlichen Dienst geltenden Tarifvertrag (oder in die Zeit seiner Nachwirkung) fallen. 1.4 Der voraussichtliche Jubiläumstag ist bei der Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe oder bei der Übernahme von Beamtinnen und Beamten zu ermitteln und ihnen mitzuteilen. 2. Urkunden 2.1 Der Wortlaut der Urkunde, die Beamtinnen und Beamten des Landes erhalten, richtet sich nach dem nachstehenden Muster B (Anlage 2). Die Gemeinden, Gemeindeverbände und die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts regeln die Form der Urkunde entsprechend. 2.2 Die Urkunden für das 25- und 40-jährige Dienstjubiläum werden von der obersten Dienstbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle ausgefertigt. Urkunden für das 50-jährige Dienstjubiläum werden von der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten unterzeichnet. 2.3 Vorlagen der personalaktenführenden Dienststelle zur Ausfertigung der Dankurkunde durch die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten oder die oberste Dienstbehörde sind der für die Ehrung zuständigen Stelle spätestens zwei Monate vor dem Jubiläumstag unter Verwendung des nachstehenden Musters A (Anlage 1) auf dem Dienstweg zuzuleiten. 2.4 Anträge auf Ausfertigung der Dankurkunde durch die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten für Beamtinnen und Beamte der Gemeinden, Gemeindeverbände und die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts aus Anlass des 50-jährigen Dienstjubiläums sind unmittelbar der Staatskanzlei vorzulegen. Der Rücklauf der Urkunden erfolgt entsprechend. 2.5 Werden Gründe für die Zurückstellung oder Versagung der Ehrung nach § 4 der Jubiläumsverordnung erst nach Vorlage des Vorsch1ags bekannt oder ergeben sich danach andere wesentliche Änderungen, sind diese der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen. 3. Aushändigung 3.1 Die Urkunde soll durch die Leiterin oder den Leiter der Dienststelle ausgehändigt werden. Den Leiterinnen oder Leitern von Dienststellen des Landes soll die Urkunde durch die Leiterin oder den Leiter der übergeordneten Dienststelle ausgehändigt werden. 3.2 Seit dem 1. Januar 1999 sind Jubiläumszuwendungen nicht mehr steuerfrei. Die Auszahlung erfolgt durch die für die Besoldung zuständige Stelle mit den Dienstbezügen des Monats, in den der Jubiläumstag fällt. Nr. 50 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 4. Ehrenbeamtenverhältnisse 4.1 Zeiten eines Ehrenbeamtenverhältnisses zählen nicht zur Jubiläumsdienstzeit nach § 3 JVO. Für die Ehrung im Ehrenamt sind Tätigkeiten in einem Ehrenbeamtenverhältnis bei einem Dienstherrn im Geltungsbereich der Dienstjubiläumsverordnung zu berücksichtigen. 4.2 Die Zeiten brauchen nicht zusammenhängend in einem Ehrenbeamtenverhältnis abgeleistet zu sein. 4.3 Werden mehrere ehrenamtliche Beamtenverhältnisse bei einem Dienstherrn im Geltungsbereich der Dienstjubiläumsverordnung gleichzeitig wahrgenommen, so haben sich die zuständigen Stellen miteinander in Verbindung zu setzen, um eine doppelte Ehrung zu vermeiden. Die Ehrung ist für das ehrenamtliche Muster A Seite 2845 Beamtenverhältnis vorzunehmen, dem nach der Tätigkeit gemessen die größere Bedeutung zukommt. 5. Aufhebungsbestimmung Die Verwaltungsvorschriften vom 16. Mai 2001 (StAnz. S. 1999) werden aufgehoben. Wiesbaden, 24. November 2006 Hessisches Ministerium des Innern und für Sport I l — 14 f 02 — 03 — Gült.-Verz. 3200 — StAnz. 50/2006 S. 2844 Anlage 1 ....................................................... ...................................., (Behörde, Dienststelle) (Ort) Aktenzeichen ................................ ..................... (Datum) Berechnung der Jubiläumsdienstzeit ............................................................. ........................... (Name, Vorname) ................................................................ (Geburtsdatum) (Anschrift) Ehrung aus Anlass des Dienstzeiten nach § 3 JVO Bezeichnung der Dienststelle/Behörde 25- 40- vom .................................................. (Amts-/Dienstbezeichnung) ................................................... (Dienststelle/Behörde) 50-jährigen Dienstjubiläums bis nicht anrechenbare Unterbrechungen Tage Monate Jahre Datum des Eintritts in den öffentlichen Dienst Hierzu Zeiten der Unterbrechung Für das Dienstjubiläum maßgeblicher Stichtag Dazu 25/40/50 Jahre Jubiläumstag Anmerkungen Sachlich und rechnerisch richtig ............................................................ (Amts-, Dienstbezeichnung, Verg.-Gruppe) (Tage) (Monate) Im Auftrag (Jahre) ................................................... (Unterschrift) Seite 2846 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 Nr. 50 Anlage 2 Muster B Wappen IM NAMEN DES LANDES HESSEN SPRECHE ICH DIE HERZLICHSTEN GLÜCKWÜNSCHE ZUM ....-JÄHRIGEN DIENSTJUBILÄUM AM ......................................... SOWIE MEINEN DANK UND MEINE ANERKENNUNG FÜR DIE GELEISTETEN DIENSTE AUS ........................................., den............................ .................................................................. HESSISCHES MINISTERIUM DER FINANZEN 1021 Bekanntmachung über die Zulassung zur Steuerberaterprüfung 2007 und zur Eignungsprüfung 2007 Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung 2007 und der Eignungsprüfung 2007 wird voraussichtlich vom 9. bis 11. Oktober 2007 stattfinden. Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberater- und zur Eignungsprüfung ergeben sich aus den §§ 36, 37a und 156 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung oder zur Eignungsprüfung ist bei der zuständigen Landesfinanzbehörde zu beantragen. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort, an dem der Bewerber im Zeitpunkt der Antragstellung beruflich tätig ist oder bei fehlender hauptberuflicher Tätigkeit seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich der Bewerber vorwiegend aufhält. Bewerber, die ihre Zulassung in Hessen beantragen müssen, werden gebeten, den Antrag bis spätestens 30. April 2007 beim Hessischen Ministerium der Finanzen in 65021 Wiesbaden, Postfach 31 80, einzureichen. Die Zulassung ist auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu beantragen. Der Vordruck kann über das Internet (www.hmdf.hes- sen.de/beruf/steuerberater/index.htm) abgerufen oder beim Hessischen Ministerium der Finanzen angefordert werden (Telefax: 06 11/32 22 02). Körperbehinderten Bewerbern werden auf Antrag die ihrer Behinderung entsprechenden Erleichterungen für die Fertigung der Aufsichtsarbeiten gewährt (§ 18 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften — DVStB). Anträge dieser Art sind mit dem Zulassungsantrag zu stellen. Art und Umfang der Körperbehinderung sind mit amtsärztlichem Attest nachzuweisen. Die zulässigen Hilfsmittel für den schriftlichen Teil der Prüfung 2007 bestimmt ein Gemeinsamer Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder, der im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht wird. Für die Bearbeitung des Zulassungsantrages ist eine Gebühr in Höhe von 75 Euro zu zahlen (§ 39 Abs. 1 StBerG). Die Gebühr ist mit der Antragstellung fällig und unter Angabe des Verwendungszwecks „StBP-Zul 2007, Name, Vorname“ auf eines der im Antrag genannten Konten zu zahlen. Wiesbaden, 24. November 2006 Hessisches Ministerium der Finanzen S 0853 A — 87 — II 1 a StAnz. 50/2006 S. 2846 Nr. 50 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 1022 Berufsbildungsausschuss: Vorschläge zur Berufung von Beauftragten der Arbeitnehmer in den Berufsbildungsausschuss der Steuerberaterkammer Hessen Die Amtszeit der Mitglieder des bei der Steuerberaterkammer Hessen als zuständige Stelle im Sinne des § 71 Abs. 5 BBiG errichteten Berufsbildungsausschusses endet mit Ablauf des 1. März 2007. Für die neue Amtsperiode des Berufsbildungsausschusses sollen die Mitglieder und Stellvertreter so rechtzeitig berufen werden, dass die Tätigkeit des Ausschusses nicht unterbrochen wird. Seite 2847 Die Beauftragten der Arbeitnehmer werden auf Vorschlag der im Bezirk der zuständigen Stelle bestehenden Gewerkschaften und selbständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung berufen (§ 77 Abs. 2 BBiG). Ich bitte, mir geeignete Personen für die Berufung als Mitglied beziehungsweise stellvertretendes Mitglied in den Berufsbildungsausschuss der Steuerberaterkammer Hessen bis zum 20. Januar 2007 zu benennen. Wiesbaden, 22. November 2006 Hessisches Ministerium der Finanzen S 0892 A — 1 — II 1 a StAnz. 50/2006 S. 2847 1023 An alle staatlichen Behörden, Betriebe und Anstalten des Landes Hessen Weiterverwendung von landeseigenen beweglichen Sachen Bezug: Richtlinien über die Aussonderung und Verwertung von landeseigenen beweglichen Sachen mit Ausnahme der Dienstfahrzeuge — Verwertungs-Richtlinien — (StAnz. 2002 S. 3375) Folgende Gegenstände werden zur Weiterverwendung bei einer anderen Stelle der Landesverwaltung angeboten: Lfd. Nr. Anzahl, Materialbezeichnung Menge (mit Hersteller, Fabrikat, Typ, Baujahr usw.) Zustand des Materials Lagerort des Materials 1 21 verwendungsfähig Hessisches Statistisches Landesamt Rheinstraße 35—37 65185 Wiesbaden Ansprechpartner: Herr Haupt Tel.: 06 11/3 80 29 52 2 8 PC HP 400 VL, 866 MHz, 20-GB-Festplatte, 256-MB-Arbeitsspeicher PC HP 400 VL, 1000 MHz, 20-GB-Festplatte, 256-MB-Arbeitsspeicher 21˝-Monitore Sony CPD G520, Baujahr: 2001/2002 verwendungsfähig verwendungsfähig 2 2 Sichtgeräte für Microfiche Marke: AGFA-GEVAERT COPEX LF-303 verwendungsfähig Finanzamt Hofheim a. Ts. Nordring 4—10 65719 Hofheim Ansprechpartner: Herr Wagner Tel.: 0 61 92/96 04 10 3 15 PC Compaq Deskpro EN SFF Cu733, P III, 733 MHz, Baujahr: 2000 PC Compaq Deskpro EN SFF Cu866, P III, 866 MHz, Baujahr: 2000 Fujitsu-Siemens Lifebook C-6637, P III, 1 GHz, Baujahr: 2001 Monitor IIyama 19˝ 451 VisionMaster, Baujahr: 1999 Fujitsu-Siemens Lifebook C-1010, P III, 1,2 GHz, Baujahr: 2002 verwendungsfähig Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs Eschollbrücker Straße 27 64295 Darmstadt Ansprechpartner: Herr Vogel Tel.: 0 61 51/38 11 76 Belinea, Fujitsu-Siemens und Siemens-Nixdorf Monitore 17˝, Baujahr: 1999—2004 PC Fujitsu-Siemens Intel Pentium IV, 2,0 GHz, Baujahr: 2003 PC Maxdata Artist Pentium III, 866 MHz, Baujahr: 2001 PC Maxdata Intel Pentium II, 400 MHz, Baujahr: 1999 PC Maxdata Intel Pentium III, 700 MHz, Baujahr: 2000 PC Maxdata Intel Pentium III, 940 MHz, Baujahr: 2001 PC Siemens-Nixdorf Scenic Pro C 5 133, Baujahr: 1997 Drucker HP LaserJet 4050 N, Baujahr: 1999—2000 Drucker HP LaserJet 4100 N, Baujahr: 2001 Drucker HP LaserJet 5 N, Baujahr: 1996—1998 Drucker HP LaserJet 4 N, Baujahr: 1994 Drucker HP DeskJet 510, Baujahr: 1993 verwendungsfähig Rimek Tablettenpresse RSB-4 Rundläufer, Baujahr: 2003 (Prototyp) Walzenkompaktor Bepex L200/50P Baujahr: 1994 verwendungsfähig 5 1 1 2 4 153 91 1 3 23 1 9 13 1 9 5 2 5 1 1 verwendungsfähig verwendungsfähig verwendungsfähig verwendungsfähig verwendungsfähig verwendungsfähig Amtsanwaltschaft Frankfurt Battonnstraße 40—42 60311 Frankfurt am Main Ansprechpartner: Herr Keiper Tel.: 0 69/13 67 27 08 verwendungsfähig verwendungsfähig verwendungsfähig verwendungsfähig verwendungsfähig verwendungsfähig verwendungsfähig verwendungsfähig verwendungsfähig verwendungsfähig Johann Wolfgang Goethe-Universität Senckenberganlage 31 60054 Frankfurt am Main Ansprechpartnerin: Frau Kratzer Tel.: 0 69/79 82 37 56 Seite 2848 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 Nr. 50 Lfd. Nr. Anzahl, Materialbezeichnung Menge (mit Hersteller, Fabrikat, Typ, Baujahr usw.) Zustand des Materials Lagerort des Materials 6 33 Monitor 17˝ EIZO F520 verwendungsfähig Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Washingtonallee 2 36041 Fulda Ansprechpartner: Herr Müller Tel.: 06 61/6 20 72 37 7 27 17 15 52 22 15 Laserdrucker HP Laserjet 5 Laserdrucker HP Laserjet 4 Laserdrucker HP Laserjet 6P Laserdrucker HP Laserjet 2100 Laserdrucker Brother HL 820 Laserdrucker Brother HL 1030 verwendungsfähig verwendungsfähig verwendungsfähig verwendungsfähig verwendungsfähig verwendungsfähig Amtsgericht Kassel Frankfurter Straße 9 34117 Kassel Ansprechpartner: Herr Müller Tel.: 05 61/9 12 20 06 8 1 Polaroid-Passbildkamera Modell: 455 Camera, Baujahr: 1994 Bundesgesetzblatt 1949—1979 gebunden Staatsanzeiger 1946—1979 gebunden Justiz-Ministerial-Blatt für Hessen 1946—1979 (ab 1965 gebunden) verwendungsfähig Hessisches Landeskriminalamt Hölderlinstraße 5 65187 Wiesbaden Ansprechpartner: Herr Strack Tel.: 06 11/83 63 12 1 1 1 verwendungsfähig verwendungsfähig verwendungsfähig 9 1 Risograph RA 4050 verwendungsfähig Finanzamt Alsfeld-Lauterbach In der Rambach 11 36304 Alsfeld Ansprechpartnerin: Frau Rinke Tel.: 0 66 31/79 02 11 10 7 PC-Tisch, hellgrau, ohne Seitenteil, stufenlos verstellbar PC-Tisch, 40 3 65 cm, hellgrau, mit Seitenteil, stufenlos verstellbar Beistelltisch 80 3 80 cm, hellgrau, höhenverstellbar Beistelltisch holzfarben (Eiche) 80 3 80 cm, stufenlos verstellbar Beistelltisch 80 3 120 cm, hellgrau Tisch, 80 3 120 cm, braun (Eiche), höhenverstellbar PC-Tisch, 64 3 78 cm, braun (Eiche), höhenverstellbar Eckteil 45° Winkel braun (Eiche) mit Fuß Eckteil 45° Winkel hellgrau ohne Fuß PC-Tisch, 65 3 80 cm, hellgrau, stufenlos verstellbar, mit Seitenteil 40 3 65 cm Vordruckschrank (Unterteil) mit 2 Schiebetüren und Fächern, beige, H: 91 T: 40 B: 152 cm Vordruckschrank (Oberteil) mit 2 Schiebetüren und Fächern, H: 100 T: 40 B: 152 cm Rollcontainer, beige und braun, H: 60 B: 45 T: 57 cm zwei große Schubladen/Materialauszug Schreibmaschinentisch, beige, L: 120 B: 60 H: 70 cm Schreibtisch, beige, L: 160 B: 80 H: 72 cm verwendungsfähig Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe Auf der Steinkaut 10—12 61352 Bad Homburg v. d. Höhe Ansprechpartner: Herr Bernhardt Tel.: 0 61 72/40 51 76 4 6 5 1 2 3 5 2 1 1 1 5 2 1 verwendungsfähig verwendungsfähig verwendungsfähig verwendungsfähig verwendungsfähig verwendungsfähig verwendungsfähig verwendungsfähig verwendungsfähig verwendungsfähig verwendungsfähig verwendungsfähig verwendungsfähig verwendungsfähig 11 2 Bürocontainer bestehend aus je einer Nasszelle, Flur und drei Büroräumen Maße: 12 3 6 Meter gut Polizeipräsidium Mittelhessen Abteilung Verwaltung V 22 Ferniestraße 8 35394 Gießen Ansprechpartner: Herr Moritz Tel.: 06 41/7 00 60 12 1 1 Risograph GR 2750 Stielow Zusammentragmaschine 2 3 12 Stationen (AC 1200 a + AC 1200 b) nur mit 80-g-Papier Papierzerkleinerer Ideal 4105 Ballenpresse Ideal 6006 Laubsauger MTD Vacu-Jet-Star, Modell 240-6850 reparaturbedürftig verwendungsfähig Hessischer Verwaltungsgerichtshof Brüder-Grimm-Platz 1—3 34117 Kassel Ansprechpartnerin: Frau Reinhold Tel.: 05 61/1 00 72 18 1 1 1 verwendungsfähig verwendungsfähig verwendungsfähig Interessenten sollten sich unmittelbar mit der abgebenden Stelle in Verbindung setzen. Letzter Termin: Montag 8. Januar 2007 Danach werden die Aussonderungsanträge an die für die Verwertung zuständige Stelle weitergeleitet. Wiesbaden, 27.11.2006 Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main Referat Zentrale Beschaffung VV 4150 — Ld 3096 StAnz. 50/2006 S. 2847 Nr. 50 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 Seite 2849 HESSISCHES MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST 1024 Prüfungsordnung des Fachbereichs Mathematik, Naturwissenschaften und Datenverarbeitung (MND) der Fachhochschule Gießen-Friedberg für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik vom 28. April 2006; hier: Bekanntmachung Nach § 39 Abs. 5 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der Fassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. I S. 374), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2006 (GVBl. I S. 512), wird die oben genannte Prüfungsordnung der Fachhochschule Gießen-Friedberg hiermit bekannt gemacht. Wiesbaden, 28. November 2006 Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst 434/13/10.010 — (0003) — III 2.6 StAnz. 50/2006 S. 2849 Genehmigung: Nach § 94 Abs. 4 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der Fassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. I S. 374), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2005 (GVBl. I S. 843), genehmige ich hiermit die nachstehende Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik. Gießen, 5. Oktober 2006 Prof. Dr. Günther G r a b a t i n Präsident der Fachhochschule Gießen-Friedberg Vorbemerkung: Nach § 50 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der Fassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. I S. 374), zuletzt geändert durch Gesetz 15. Dezember 2005 (GVBl. I S. 843), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs MND am 28. April 2006 die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik beschlossen. Sie enthält in Teil I die Allgemeinen Bestimmungen für Bachelorprüfungsordnungen der Fachhochschule Gießen-Friedberg vom 15. Dezember 2004 (StAnz. 24/2005 S. 2109) und wird ergänzt durch die Fachspezifischen Bestimmungen in Teil II. Teil I Allgemeine Bestimmungen Es gelten die im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 24/2005 S. 2109 veröffentlichten Allgemeinen Bestimmungen für Bachelorprüfungsordnungen der Fachhochschule Gießen-Friedberg vom 15. Dezember 2004. Teil II Fachspezifische Bestimmungen Inhalt: § 1 Geltungsbereich, Studienziel § 2 Bachelorgrad und -urkunde § 3 Regelstudienzeit, Dauer und Gliederung des Studiums, Module, Sprache § 4 Studienausrichtung § 5 Praxisphase § 6 Inkrafttreten Anlage 1 Übersicht über die im Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik zu erbringenden Module — Vollzeitstudium Anlage 2 Übersicht über die Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik zu erbringenden Module — Teilzeitstudium Anlage 3 Modulhandbuch, Modulbeschreibungen Anlage 4 Ordnung für die Praxisphase des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsmathematik Anlage 5 Bachelorzeugnis Anlage 6 Bachelorurkunde Anlage 7 Diploma Supplement §1 Geltungsbereich, Studienziel (1) Die Fachspezifischen Bestimmungen regeln die Inhalte und Anforderungen des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsmathematik des Fachbereichs Mathematik, Naturwissenschaften und Datenverarbeitung. (2) Die Bachelorprüfung bildet den ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss. (3) Durch die Bachelorprüfung wird festgestellt, ob die oder der Studierende das für den Übergang in die Berufspraxis notwendige Wissen erworben hat und in der Lage ist, die wissenschaftlichen Fachkenntnisse in dem jeweiligen Anwendungsfeld umzusetzen. (4) Die oder der Studierende des Studiengangs erwirbt einen Abschluss nach internationalem Standard, der zu anspruchsvoller beruflicher Tätigkeit auf dem Gebiet der Mathematik, insbesondere der Wirtschaftsmathematik, befähigt. Die Studierenden sollen also im Hinblick auf ihren späteren Beruf in hohem Grade lernen, Probleme aus Wirtschaft, Verwaltung und Finanzdienstleistung zu strukturieren, geeignete Lösungsverfahren auszuwählen und einzusetzen sowie die Ergebnisse richtig einzuordnen. Das Bachelorstudium hat daneben das fachliche Ziel, die Studierenden mit einer Hochschulausbildung in Mathematik zu versehen. Nach den mathematischen Grundkenntnissen sollen schwerpunktmäßig Fachkenntnisse in den wichtigsten wirtschaftsmathematischen Themen zumindest bis zu dem Grad erworben werden, dass die Absolventinnen und Absolventen gerüstet sind, sich später im Berufsleben zu konkreten Problemstellungen die passenden Spezialkenntnisse anzueignen. Bei leichten und mittleren Problemen sollen sie das selbstständig können, bei komplexeren unter der Anleitung von höher Qualifizierten (zum Beispiel Master oder Promovierte). Fundierte Grundkenntnisse in Informatik und Wirtschaft sollen im Rahmen des Studiums ebenso vermittelt werden wie übergeordnete Fähigkeiten, wie zum Beispiel Selbstorganisation, Kommunikationsfähigkeit und soziale Kompetenz. Insgesamt soll eine Absolventin oder ein Absolvent in der Lage sein, als Assistentin oder Assistent in anspruchsvollen Aufgaben mit analytischem Schwerpunkt (nicht notwendig streng mathematikbezogen) seinen Berufseinstieg erfolgreich zu gestalten. Es ist ferner auch das Ziel dieses Bachelorstudiengangs, die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Masterstudium zu schaffen. Als Fortsetzung vorgesehen sind die beiden Masterstudiengänge „M. Sc. Mathematik für Finanzen, Versicherungen und Management (Business Mathematics)“ und „M. Sc. Wirtschaftsinformatik“. §2 Bachelorgrad und -urkunde Bei erfolgreichem Abschluss des Studiums im Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik wird der akademische Grad Bachelor of Science (B. Sc.) mit Urkunde nach Anlage 6 verliehen. §3 Regelstudienzeit, Dauer und Gliederung des Studiums, Module, Sprache (1) Die Regelstudienzeit im Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik beträgt sechs Semester, das entspricht drei Studienjahren. Für den erfolgreichen Abschluss der Bachelorprüfung sind die in der Modulübersicht in Anlage 1 beziehungsweise 2 aufgeführten Module erfolgreich abzuschließen. (2) Die zu erbringenden Module sind grundsätzlich aus dem Angebot des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsmathematik nach Anlage 1 beziehungsweise 2 zu absolvieren. Ersatzweise können identische oder gleichwertige Module auch aus dem Modulangebot anderer Studiengänge der Fachhochschule Gießen-Friedberg oder anderer Hochschulen erbracht werden. Dabei entstandene Fehlversuche werden angerechnet. Die §§ 11 bis 14 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I) sind anzuwenden. (3) Lehr- und Prüfungssprache ist Deutsch. Näheres ist in der Beschreibung der Module (Anlage 4) festgelegt. (4) Zur Bachelorarbeit wird zugelassen, wer alle übrigen Module nach Anlage 1 beziehungsweise 2 erfolgreich abgeschlossen hat. Der Umfang der Bearbeitung beträgt 12 Creditpoints (CrP) (siehe Modulbeschreibung). Ein Kolloquium zur Bachelorarbeit ist Teil des Moduls Bachelorarbeit. Im Übrigen gelten die Regelungen der §§ 17 und 18 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I). Seite 2850 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 §4 Studienausrichtung (1) Das Studium im Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik erlaubt es, gemäß dem in Anlage 1 bis 3 festgelegten Umfang Wahlpflichtmodule auszuwählen. Der Fachbereich Mathematik, Naturwissenschaften und Datenverarbeitung legt jedes Semester eine angemessene Anzahl von Wahlpflichtmodulen fest und gibt diese mit ihrer Zuordnung und mit Modulbeschreibung rechtzeitig durch Aushang bekannt. Im Wahlpflichtangebot eines Jahres müssen Fremdsprachen im Umfang von mindestens fünf CrP enthalten sein. (2) Für die Auswahl ist zu beachten, dass insgesamt jeweils maximal fünf CrP für Wahlpflichtmodule aus dem Sprachenbereich und dem Rechtsbereich angerechnet werden und dass mindestens fünf CrP Wahlpflichtmodule aus dem mathematischen Bereich nachzuweisen sind. (3) Über die Anerkennung von Wahlpflichtmodulen, die nicht im Modulhandbuch enthalten sind, entscheidet der Prüfungsausschuss. (4) Daneben steht es der oder dem Studierenden frei, weitere Zusatzmodule zu absolvieren. Es gilt § 19 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I). Nr. 50 §5 Praxisphase Das Studium beinhaltet eine Praxisphase im Umfang von 13 CrP. Näheres über Ablauf und Inhalt der Praxisphase ist in der Ordnung für die Praxisphase (Anlage 4) und in der Modulbeschreibung (Anlage 3) festgelegt. §6 Inkrafttreten Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2006 in Kraft. Friedberg, 5. Oktober 2006 Prof. Dr. Wilfried H a u s m a n n Dekan des Fachbereichs Mathematik, Naturwissenschaften und Datenverarbeitung Anlage 1 Übersicht über die im Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik zu erbringenden Module — Vollzeitstudium Modulname 1. Semester Analysis 1 Lineare Algebra 1 Einführung in die Wirtschaftswissenschaften Einführung in die Wirtschaftsinformatik Einführung in die Programmierung Arbeitstechnik, Kommunikation und Präsentation (Teil 1) 2. Semester Analysis 2 Lineare Algebra 2 Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik 1 Datenbanksysteme Wahlpflichtmodul 3. Semester Analysis 3 Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik 2 Numerische Mathematik 1 Mathematisches Seminar 1 Operations Research 1 Finanz- und Wirtschaftsmathematik Nr. CrP SWS Art MA2001 MA2004 MA2101 29 7 5 5 26 6 4 4 V+Ü V+Ü V+Ü MA2201 5 4 V+Ü MA2202 6 6 V+P MA2103 1 2 V+Ü MA2002 MA2005 MA2006 32 8 8 5 26 6 6 4 V+Ü V+Ü V+Ü MA2203 MA2xxx 6 5 6 4 V+P V+Ü MA2003 MA2007 30 5 8 24 4 6 V+Ü V+Ü MA2001 MA2019 MA2012 MA2015 5 2 5 5 4 2 4 4 V+Ü S V+Ü V+Ü Modulname Nr. 4. Semester Numerische Mathematik 2 Mathematische Software Differential- und Differenzengleichungen Finanzmathematik 2 Simulation Rechnungswesen Wahlpflichtmodul 5. Semester Mathematisches Seminar 2 Mathematisches Praktikum Operations Research 2 — stochastische Methoden Portfolio Selection, Derivate und Risiko Versicherungsmathematik Wahlpflichtmodul Wahlpflichtmodul 6. Semester Arbeitstechnik, Kommunikation und Präsentation (Teil 2) Arbeitstechnik, Kommunikation und Präsentation (Teil 3) Berufspraktische Phase (Teil Begleitstudien) Berufspraktische Phase (Teil Praktische Tätigkeit) Bachelorarbeit Legende: CrP = Creditpoints, Punkte nach dem European Credit Transfer System P = Praktikum Pr = Projekt S = Seminar SWS = Semesterwochenstunden CrP SWS Art MA2001 MA2011 MA2010 30 5 2 5 24 4 2 4 V+Ü V+P V+Ü MA2016 MA2018 MA2102 MA2xxx 3 5 5 5 2 4 4 4 V+Ü V+P V+Ü V+Ü MA2020 MA2021 MA2013 30 2 4 3 23 2 2 2 S P V+Ü MA2017 5 4 V+Ü MA2014 MA2xxx MA2xxx 5 5 6 4 4 5 V+Ü V+Ü V+Ü MA2104 29 2 5 2 S MA2105 2 2 S MA2301 1 1 S MA2302 12 Pr MA2303 12 Pr Ü = Übung V = Vorlesung Nr. 50 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 Seite 2851 Anlage 2 Übersicht über die im Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik zu erbringenden Module — Teilzeitstudium Für Studierende, die nach Maßgabe des Landesrechts als Teilzeitstudierende immatrikuliert sind, gilt der folgende Plan für das oder die jeweiligen Semester, in denen die Immatrikulation in Teilzeit erfolgt. Modulname Nr. 1. bzw. 3. Semester CrP SWS Art Sem. 15/14 12/14 Analysis 1 MA2001 7 6 V+Ü 3 Lineare Algebra 1 MA2004 5 4 V+Ü 1 Einführung in die Wirtschaftswissenschaften MA2101 5 4 V+Ü 1 Einführung in die Wirtschaftsinformatik MA2201 5 4 V+Ü 1 Einführung in die Programmierung MA2202 6 6 V+P 3 Arbeitstechnik, Kommunikation MA2103 und Präsentation (Teil 1) 1 2 V+Ü 3 2. bzw. 4. Semester 32 26 Analysis 2 MA2002 8 6 V+Ü 4 Lineare Algebra 2 MA2005 8 6 V+Ü 2 Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik 1 MA2006 5 4 V+Ü 2 Datenbanksysteme MA2203 6 6 V+P 4 Wahlpflichtmodul MA2xxx 5 4 V+Ü 2/4 5. bzw. 7. Semester 13/17 8/12 Analysis 3 MA2003 5 4 V+Ü 5 Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik 2 MA2007 8 6 V+Ü 3 Numerische Mathematik 1 MA2001 5 4 V+Ü 5 Mathematisches Seminar 1 MA2019 2 2 S 5 Operations Research 1 MA2012 5 4 V+Ü 3 Finanz- und Wirtschaftsmathematik MA2015 5 4 V+Ü 5 Modulname Nr. 6. bzw. 8. Semester Numerische Mathematik 2 Mathematische Software Differential- und Differenzengleichungen Finanzmathematik 2 Simulation Rechnungswesen Wahlpflichtmodul 9. bzw. 11. Semester Mathematisches Seminar 2 Mathematisches Praktikum Operations Research 2 — stochastische Methoden Portfolio Selection, Derivate und Risiko Versicherungsmathematik Wahlpflichtmodul Wahlpflichtmodul 10. bzw. 12. Semester Arbeitstechnik, Kommunikation und Präsentation (Teil 2) Arbeitstechnik, Kommunikation und Präsentation (Teil 3) Berufspraktische Phase (Teil Begleitstudien) Berufspraktische Phase (Teil Praktische Tätigkeit) Bachelorarbeit Legende: CrP = Creditpoints, Punkte nach dem European Credit Transfer System P = Praktikum Pr = Projekt S = Seminar SWS = Semesterwochenstunden MA2001 MA2011 MA2010 MA2016 MA2018 MA2102 MA2xxx MA2020 MA2021 MA2013 Anlage 3 15/15 10/12 5 4 V+Ü 2 2 V+P 5 4 V+Ü 3 5 5 5 2 4 4 4 V+Ü V+P V+Ü V+Ü 6 6 8 6 8 8 6 17/13 12/11 2 2 S 11 4 2 P 9 3 2 V+Ü 9 MA2017 5 4 V+Ü MA2014 MA2xxx MA2xxx 5 5 6 4 4 5 V+Ü 9 V+Ü 11 V+Ü 11 9 17/12 5/MA2104 2 2 S 10 MA2105 2 2 S 10 MA2301 1 1 S 10 MA2302 12 Pr 10 MA2303 12 Pr 12 Ü = Übung Modulhandbuch, Modulbeschreibungen Die Modulbeschreibungen werden regelmäßig aktuellen Anforderungen angepasst und einmal jährlich überarbeitet. Änderungen bedürfen der Beschlussfassung im Fachbereichsrat und der rechtzeitigen Veröffentlichung. Bei folgenden Änderungen eines Moduls sind die §§ 50 Abs. 1 Nr. 1, 40 Abs. 2 Nr. 7, 94 Abs. 4 sowie 39 Abs. 5 des HHG zu beachten: — grundsätzliche Änderungen der Inhalte und Qualifikationsziele — Voraussetzungen für die Vergabe von Creditpoints (CrP) — Umfang der Creditpoints (CrP) Arbeitsaufwand und Dauer CrP SWS Art Sem. V = Vorlesung Seite 2852 1. Curriculum B. Sc. Wirtschaftsmathematik 1. Sem. Titel 2. Sem. SWS CrP Titel 3. Sem. SWS CrP Titel 4. Sem. SWS CrP Titel 5. Sem. SWS CrP Titel 6. Sem. SWS CrP Titel SWS CrP 6 7 Analysis 2 6 8 Analysis 3 4 5 Mathematische Software 2 2 Mathematisches Seminar 2 2 2 Arbeitstechnik, Kommunikation und Präsentation 1 u. 2 4 4 Lineare Algebra 1 4 5 Lineare Algebra 2 6 8 Numerische Mathematik 1 4 5 Numerische Mathematik 2 4 5 Mathematisches Praktikum 2 4 Berufspraktische Phase (BPP)Begleitseminar 1 1 Einführung in die Wirtschaftswissenschaften 4 5 Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik 1 4 5 Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik 2 6 8 Differential- u. Differenzengleichungen 4 5 Portfolio Selection, Derivate u. Risiko 4 5 Berufspraktische Phase (BPP) 12 Einführung in die Wirtschaftsinformatik 4 5 Datenbanksysteme 6 6 Mathematisches Seminar 1 2 2 Rechnungswesen 4 5 Operations Research 2 2 3 Bachelorarbeit 12 Einführung in die Programmierung 6 6 Wahlpflichtmodul 4 5 Operations Research 1 4 5 Simulation 4 5 Versicherungsmathematik 4 5 Arbeitstechnik 2 1 Finanz- u. Wirschaftsmathematik 4 5 Finanzmathematik 2 2 3 Wahlpflichtmodul 4 5 Wahlpflichtmodul 4 5 Wahlpflichtmodul 5 6 24 30 23 30 Summen 26 29 26 32 24 30 5 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 Analysis 1 29 Nr. 50 Nr. 50 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 Seite 2853 2. Beschreibung der Modulnummerierung im BSc Wirtschaftsmathematik Modulnummern Module MA2001-MA2049 Mathematische Grundlagen und Vertiefung einschließlich wirtschaftsmathematischer Module MA2051-MA2099 MA2101-MA2149 MA2151-MA2199 MA2201-MA2249 MA2251-MA2299 MA2301-MA2399 Legende: P = Pflichtmodul P/WP P WP P Wirtschaftswissenschaftliche Module und übergreifende Module (Softskills) WP P Informatikmodule WP Berufspraktische Phase und Bachelorarbeit P WP = Wahlpflichtmodul 3. Übersicht über die Wahlpflichtmodule Modulnummern Mathematische Module MA2051 MA2052 MA2053 MA2054 MA2055 Modul SWS CrP Angewandte Statistik Einführung in die Diskrete Mathematik Elementare Zahlentheorie Geometrie von A(xiomatik) bis Z(entralperspektive) Mathematische Strukturen 4 4 4 4 4 5 5 5 5 5 Wirtschaftswissenschaftliche Module MA2151 Einführung in die Bankenbetriebslehre MA2152 Privatrecht MA2153 Private Vermögensanalyse und -planung MA2154 Corporate Banking MA2155 Ertrags- und Risikomanagement in Finanzinstituten MA2156 Controlling MA2157 English for Business Communication MA2158 Projektmanagement MA2159 Organisationslehre MA2160 Elektronische Geschäftsprozesse 2 4 4 4 4 4 4 4 4 4 2 4 6 6 6 6 5 5 5 5 Informatikmodule MA2251 MA2252 MA2253 MA2254 MA2255 MA2256 MA2257 4 4 4 4 4 4 4 6 5 6 5 5 5 5 Softwaretechnik Entwicklung betrieblicher Informationssysteme 1 Algorithmen und Datenstrukturen Einführung in die Betriebssysteme und Rechnernetze Kommerzielle Standardsoftware Informationsmanagement Grafische Datenverarbeitung 1 Sommersemester Sommersemester Sommersemester Wintersemester Wintersemester Wintersemester Wintersemester Wintersemester Sommersemester Sommersemester Sommersemester Sommersemester Legende: CrP = Creditpoints, Punkte nach dem European Credit Transfer System, SWS = Semesterwochenstunde Es sind Wahlpflichtmodule im Gesamtumfang von 21 CrP zu absolvieren, die nach Maßgabe des Angebots in jedem beliebigen Semester belegt werden können. Es können beispielsweise drei Wahlpflichtmodule im Umfang von jeweils fünf CrP mit einem Wahlpflichtmodul im Umfang von sechs CrP gewählt werden. Bei der Verteilung der Wahlpflichtmodule in der Grafik handelt es sich lediglich um einen Vorschlag. Sprachmodule und Rechtsmodule werden jeweils bis zu einem Gesamtumfang von höchstens fünf CrP als Wahlpflichtmodule angerechnet. Auf Antrag kann der Prüfungsausschuss weitere geeignete Module als Wahlpflichtmodule des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsmathematik zulassen. 4. Zugang zum Masterstudiengang Mathematik für Finanzen, Versicherungen und Management (Business Mathematics) Für den Zugang zum Masterstudiengang Finanzen, Versicherungen und Management (Business Mathematics) wird der Abschluss des Moduls MA2051 Modul Angewandte Statistik vorausgesetzt. 5. Zugang zum Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik der Fachhochschule Gießen-Friedberg Nach § 1 Absatz 3 der Fachspezifischen Bestimmungen (Teil II) der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik wird von Absolventinnen und Absolventen des Ba- chelorstudiengangs Wirtschaftsmathematik der Abschluss folgender Module erwartet: MA2201 Modul Einführung in die Wirtschaftsinformatik MA2202 Modul Einführung in die Programmierung MA2203 Modul Datenbanksysteme MA2251 Modul Softwaretechnik MA2252 Modul Entwicklung betrieblicher Informationssysteme und ein weiteres Modul aus dem Bereich der Wirtschaftsinformatik MA2101 Modul Einführung in die Wirtschaftswissenschaften und ein weiteres betriebswirtschaftliches Modul 6. Erläuterung einiger Felder der Modulbeschreibungen Voraussetzungen sind dringende Empfehlungen zu erforderlichen Vorkenntnissen, da ohne sie die Lernziele des Moduls nicht oder nur unter erhöhtem Lernaufwand erreichbar sind. Ist als Voraussetzung ein Modul angegeben, so wird aber — sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt — nicht vorausgesetzt, dass dieses Modul bereits erfolgreich absolviert wurde. Verwendbarkeit gibt deckungsgleiche Module in anderen Studiengängen an. Seite 2854 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 7. Pflichtmodule MA2001 Modul Analysis 1 Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Analysis 1 Dozent(in) Abel, Börgens, Müller, Siebert Modulverantwortliche(r) Siebert Qualifikationsund Lernziele Die Studierenden lernen mathematische Grundkonzepte kennen und sind in der Lage, sie auf erste außermathematische Fragestellungen anzuwenden. Sie legen die Grundlage für die weiterführenden Vorlesungen. Lerninhalt Die reellen Zahlen Folgen und Reihen Grenzwerte und Stetigkeit bei Funktionen einer Veränderlichen Differentialrechnung bei Funktionen einer Veränderlichen Diskussion wichtiger Funktionen Modultyp Pflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen 6 SWS, Vorlesung mit integrierter Übung Literatur Forster, O.: Analysis 1, Vieweg Rießinger, Th.: Mathematik für Ingenieure, Springer Stingl: Mathematik für Fachhochschulen; Technik und Informatik; Hanser Heuser, H.: Lehrbuch der Analysis, Teile 1 und 2, B. G. Teubner Creditpoints/ 7 CrP; 210 Stunden, davon etwa 105 Stunden Arbeitsaufwand Präsenzzeit Voraussetzungen Aktuelle Schulkenntnisse in Mathematik Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur die Vergabe von Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des Wintersemester Angebots MA2002 Modul Analysis 2 Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Analysis 2 Dozent(in) Abel, Börgens, Müller, Siebert ModulverSiebert antwortliche(r) QualifikationsDie Studierenden bauen ihre mathematischen und Lernziele Kenntnisse aus. Sie sind in der Lage, diese Kenntnisse mit Inhalten anderer Veranstaltungen zu verknüpfen und auf außermathematische Fragestellungen anzuwenden. Lerninhalt Integralrechnung bei Funktionen einer Veränderlichen Funktionen reeller oder komplexer Veränderlicher Differentialrechnung bei Funktionen mehrerer Veränderlicher Kurven und Flächen Modultyp Pflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen 6 SWS, Vorlesung mit integrierter Übung Literatur Forster, O.: Analysis 1, Vieweg Rießinger, T.: Mathematik für Ingenieure, Springer Stingl: Mathematik für Fachhochschulen; Technik und Informatik; Hanser Heuser, H.: Lehrbuch der Analysis, Teile 1 und 2, B. G. Teubner Creditpoints/ 8 CrP; 240 Stunden, davon etwa 105 Stunden Arbeitsaufwand Präsenzzeit Voraussetzungen MA2001 Modul Analysis 1 Nr. 50 Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur die Vergabe von Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des Sommersemester Angebots MA2003 Modul Analysis 3 Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Analysis 3 Dozent(in) Abel, Börgens, Müller, Siebert ModulverSiebert antwortliche(r) QualifikationsDie Studierenden bauen ihre mathematischen und Lernziele Kenntnisse aus. Sie sind in der Lage, diese Kenntnisse mit Inhalten anderer Veranstaltungen zu verknüpfen und auf außermathematische Fragestellungen anzuwenden. Lerninhalt Integralrechnung bei Funktionen mehrerer Veränderlichen Funktionenfolgen und -reihen Fourieranalyse Spezielle Themen der Analysis (Eulersche Summenformel, asymptotische Analysis u. a.) Vektoranalysis Modultyp Pflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen 4 SWS, Vorlesung mit integrierter Übung Literatur Forster, O.: Analysis 1 Rießinger, Th.: Mathematik für Ingenieure, 4. Auflage, Berlin 2005 Stingl: Mathematik für Fachhochschulen; Technik und Informatik; 7. Auflage, München 2003 Heuser, H.: Lehrbuch der Analysis, Teil 2, B. G. Teubner Creditpoints/ 5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden Arbeitsaufwand Präsenzzeit Voraussetzungen MA2001 Modul Analysis 1, MA2002 Modul Analysis 2 Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur die Vergabe von Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des Wintersemester Angebots MA2004 Modul Lineare Algebra 1 Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Lineare Algebra 1 Dozent(in) Hausmann, Hoy, Ziethen Modulverantwortliche(r) Hausmann QualifikationsDie Teilnehmenden verstehen Konzepte, Notaund Lernziele tionen, Definitionen der genannten Gebiete. Sie sind in der Lage, selbstständig Übungsaufgaben zu lösen und erkennen den Nutzen der Theorie in Anwendungsbeispielen. Lerninhalt Mengen und Aussagenlogik (Boolesche Algebren) Körper, insbesondere die komplexen Zahlen Lineare Gleichungssysteme Vektorräume, Matrizen und Lineare Abbildungen Polynome Modultyp Pflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen Vorlesung 3 SWS, Übung 1 SWS Literatur Beutelspacher, Albrecht: Lineare Algebra, 6. Auflage Braunschweig/Wiesbaden 2003 Nr. 50 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 Hartmann, Peter: Mathematik für Informatiker, 3. Auflage Braunschweig/Wiesbaden 2004 Fischer, G.: Lineare Algebra, 15. Auflage, Braunschweig/Wiesbaden 2005 Creditpoints/ 5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden Arbeitsaufwand Präsenzzeit Verwendbarkeit BSc Wirtschaftsinformatik Modul WK1402 Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur die Vergabe von Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des Wintersemester Angebots MA2005 Modul Lineare Algebra 2 Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Lineare Algebra 2 Dozent(in) Hausmann, Hoy, Ziethen ModulverHausmann antwortliche(r) QualifikationsDie Teilnehmenden verstehen Konzepte, Notaund Lernziele tionen, Definitionen der genannten Gebiete. Sie sind in der Lage, selbstständig Übungsaufgaben zu lösen und erkennen den Nutzen der Theorie in Anwendungsbeispielen. Die Teilnehmenden sind in der Lage, eine sorgfältig ausformulierte Bearbeitung einer Übungsaufgabe an der Tafel vorzurechnen. Lerninhalt Lineare Abbildungen und Matrizen — Basiswechsel Determinanten Eigenwerte und Eigenvektoren Normalformen Euklidische Vektorräume Geometrie der Ebene und des dreidimensionalen Raums Bilinearformen Präsentation der Bearbeitung einer Übungsaufgabe an der Tafel Modultyp Pflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen Vorlesung 4 SWS, Übung 2 SWS Literatur Beutelspacher, Albrecht: Lineare Algebra, 6. Auflage Braunschweig/Wiesbaden 2003 Hartmann, Peter: Mathematik für Informatiker, 3. Auflage Braunschweig/Wiesbaden 2004 Fischer, G.: Lineare Algebra, 15. Auflage, Braunschweig/Wiesbaden 2005 Creditpoints/ 8 CrP; 240 Stunden, davon etwa 105 Stunden Arbeitsaufwand Präsenzzeit; 30 Stunden (1 CrP) sind für die nicht fachspezifischen Qualifikationsziele aufzuwenden Voraussetzungen MA2004 Modul Lineare Algebra Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur (7 CrP) und schriftdie Vergabe von liche Ausarbeitung einer Aufgabe mit VortragsCreditpoints/zu präsentation in der Gruppe (1 CrP) erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des Angebots Wintersemester MA2006 Modul Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik 1 Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik 1 Dozent(in) Börgens, Hausmann, Müller, Siebert Modulverantwortliche(r) Hausmann QualifikationsDie Teilnehmenden kennen und verstehen die und Lernziele wichtigsten Elemente der beschreibenden Statistik und die Grundlagen der Wahrscheinlichkeitsrechnung. Seite 2855 Sie sind in der Lage, Daten statistisch aufzuarbeiten und darzustellen. Sie können elementare Wahrscheinlichkeiten ausrechnen und beherrschen sowohl diskrete als auch stetige Zufallsvariable. Lerninhalt Deskriptive Statistik Kombinatorik Grundlagen der Wahrscheinlichkeitsrechnung Zufallsvariablen diskrete und stetige Verteilungen Modultyp Pflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen Vorlesung 3 SWS, Übung 1 SWS Literatur Bleymüller, Josef u. a.: Statistik für Wirtschaftswissenschaftler, 14. Auflage, München 2004 Bosch, Karl: Elementare Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung, 8. Auflage, München/Wien 2002 Christoph, Gerd; Hackel, Horst: Starthilfe Stochastik; Stuttgart/Leipzig/Wiesbaden; 2002 Heike, Hans-Dieter; Tracolea, Constantin: Grundlagen der Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung; München/Wien 2000 Krengel, Ulrich: Einführung in die Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik; 8. Auflage, Braunschweig/Wiesbaden 2005 Lippe, Peter von der: Induktive Statistik — Formeln, Aufgaben, Klausurtraining, 6. Auflage, München/Wien 2004 Sauerbier, Thomas: Statistik für Wirtschaftswissenschaftler, 2. Auflage, München/Wien, 2003 Creditpoints/ 5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden Arbeitsaufwand Präsenzzeit Voraussetzungen MA2001 Modul Analysis 1 MA2004 Modul Lineare Algebra Verwendbarkeit Bachelor Wirtschaftsinformatik Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur die Vergabe von Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des Sommersemester Angebots MA2007 Modul Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik 2 Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik 2 Dozent(in) Börgens, Hausmann, Müller, Siebert Modulverantwortliche(r) Börgens QualifikationsDie Studierenden sollen befähigt werden, höund Lernziele here Methoden der Stochastik und Statistik theoretisch zu durchdringen und in der Praxis anzuwenden. Dies gilt in besonderem Maße für statistische Schätz- und Testverfahren. Lerninhalt Stochastische Grenzwertsätze Mehrdimensionale Wahrscheinlichkeitsverteilungen Punkt- und Intervallschätzungen Statistische Tests Regressionsanalyse Modultyp Pflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen Vorlesung 4 SWS, Übung 2 SWS Literatur Sachs: Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik Lipschutz: Wahrscheinlichkeitsrechnung Kazmier: Wirtschaftsstatistik Hesse: Angewandte Wahrscheinlichkeitstheorie Rinne/Ickler: Statistik Heinhold/Gaede: Ingenieur-Statistik Creditpoints/ 8 CrP; 240 Stunden, davon etwa 105 Stunden Arbeitsaufwand Präsenzzeit Seite 2856 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 Voraussetzungen MA2006 Modul Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur die Vergabe von Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des Wintersemester Angebots MA2008 Modul Numerische Mathematik 1 Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Numerische Mathematik 1 Dozent(in) Abel, Hoy, Lutz Modulverantwortliche(r) Abel QualifikationsDie Studierenden sollen befähigt werden, nuund Lernziele merische Algorithmen selbst zu programmieren und zu testen. Lerninhalt Numerische Lösung skalarer nichtlinearer Gleichungen Fixpunktverfahren, Newton-Verfahren, Sekantenverfahren, Verfahren von Aitken und Steffensen Spezielle Verfahren für Polynome Numerische Lösung nichtlinearer Gleichungssysteme Überbestimmte nichtlineare Gleichungssysteme Lineare Gleichungssysteme und Eigenwertprobleme bei Matrizen Methoden zur Konvergenzbeschleunigung Vektoriteration nach v. Mises, das Verfahren von Krylov, weitere Verfahren Interpolation und Approximation Kubische Polynom-Splines Lineare und nichtlineare Ausgleichsprobleme Weitere Approximationstechniken Modultyp Pflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen Vorlesung 3 SWS, Übung 1 SWS Literatur O. Axelsson, Iterative solution methods, Cambridge University Press 1996. P. Deuflhard, A. Hohmann, Numerical Analysis in modern Scientific Computing, Springer Verlag 2003. A. Hoy, N. Schäfer, Numerische und evolutionäre Algorithmen, Shaker Verlag 2004. G. Opfer, Numerische Mathematik für Anfänger, Vieweg Verlag 2001. C. Überhuber, Computer-Numerik 1 und 2, Springer Verlag 1995. Creditpoints/ 5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden Arbeitsaufwand Präsenzzeit Voraussetzungen MA2001 Modul Analysis MA2004 Modul Lineare Algebra Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur die Vergabe von Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des Wintersemester Angebots MA2009 Modul Numerische Mathematik 2 Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Numerische Mathematik 2 Dozent(in) Abel, Hoy, Lutz Modulverantwortliche(r) Hoy QualifikationsDie Teilnehmenden sollen befähigt werden, im und Lernziele anwendungsbezogenen Kontext geeignete Numerik-Verfahren auszuwählen und an die problemspezifischen Besonderheiten anzupassen. Nr. 50 Die Teilnehmenden sind in der Lage, ihre Lösung in einer schriftlichen Ausarbeitung zu präsentieren und die Ergebnisse in der Gruppe vorzutragen. Die Gliederung und Präsentation des Vortrags sind wesentliche Bestandteile. Lerninhalt Numerische Integration die Newton-Cotes-Formeln das Romberg-Verfahren die Gaußschen Quadraturformeln weitere Quadraturverfahren Eine Auswahl aus den Gebieten: Num. Lösung von Anfangswertproblemen bei gewöhnlichen Differentialgleichungen Eulers Verfahren, Verfahren von Heun, TaylorVerfahren, Runge-Kutta-Verfahren Differentialgleichungen höherer Ordnung und Systeme Mehrschrittverfahren Zweipunktrandwertprobleme Differenzenverfahren, Schießverfahren, andere Zugänge Eigenwertprobleme Partielle Differentialgleichungen Modultyp Pflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen Vorlesung 3 SWS, Übung 1 SWS Literatur P. Albrecht, Die numerische Behandlung gewöhnlicher Differentialgleichungen, Carl Hanser Verlag 1979. W. Gautschi, Numerical Analysis, Birkhäuser Verlag 1997. H. R. Schwarz, Numerische Mathematik, Teubner Verlag 1997. K. Strehmel, R. Weiner, Numerik gewöhnlicher Differentialgleichungen, Teubner Verlag 1995. Creditpoints/ 5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden Arbeitsaufwand Präsenzzeit; 30 Stunden (1 CrP) sind für die nicht fachspezifischen Qualifikationsziele aufzuwenden Voraussetzungen MA2008 Modul Numerische Mathematik Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur und/oder schriftlidie Vergabe von che Ausarbeitung eines Themas aus der NumeCreditpoints/zu rischen Mathematik einschließlich Erstellung erbringende und Dokumentation der zugehörigen Software Leistungen mit Vortragspräsentation in der Gruppe Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des Sommersemester Angebots MA2010 Modul Differential- und Differenzengleichungen Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Differential- und Differenzengleichungen Dozent(in) Abel, Börgens, Siebert ModulverSiebert antwortliche(r) QualifikationsDie Studierenden lernen Theorie und Praxis der und Lernziele Differential- und Differenzengleichungen kennen. Sie sind in der Lage, diese Methoden auf außermathematische Fragestellungen, z. B. in der Finanz- und Wirtschaftsmathematik anzuwenden. Lerninhalt Theorie der gewöhnlichen Differentialgleichungen Differentialgleichungen 1. Ordnung Lineare Differentialgleichungen höherer Ordnung mit konstanten Koeffizienten Differenzengleichungen Modultyp Pflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen 4 SWS, Vorlesung mit integrierter Übung Literatur W. Walter: Gewöhnliche Differentialgleichungen, Springer A. Peyerimhoff: Gewöhnliche Differentialgleichungen I,II, Akad. Verlagsanstalt M. Braun: Differentialgleichungen und ihre Anwendungen, Springer M. R. Spiegel : Endliche Differenzen und Differenzengleichungen, McGraw Hill Book Co. Nr. 50 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 Creditpoints/ 5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden Arbeitsaufwand Präsenzzeit Voraussetzungen MA2001 Modul Analysis 1 MA2002 Modul Analysis 2 Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur die Vergabe von Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des Sommersemester Angebots MA2011 Modul Mathematische Software Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Mathematische Software Dozent(in) Abel, Börgens, Hausmann, Hoy, Lutz, Müller, Siebert, Ziethen, NN ModulverAbel antwortliche(r) QualifikationsDie Studierenden beherrschen jeweils ein Softund Lernziele wareprogramm aus den Bereichen Computeralgebra, Statistik und Tabellenkalkulation. Lerninhalt Einführung in ein Softwareprogramm aus den Bereichen Computeralgebra Statistik Tabellenkalkulation Anwendung auf Probleme aus den Grundlagen der Mathematik und auf konkrete Probleme aus der Praxis Modultyp Pflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen 2 SWS, Praktikum Literatur Mathematica, Wolfram Research Dokumentation zu SPSS Diverse Programmdokumentation und OnlineHilfe Creditpoints/ 2 CrP; 60 Stunden, davon etwa 30 Stunden PräArbeitsaufwand senzzeit Voraussetzungen MA2001 Modul Analysis 1 MA2002 Modul Analysis 2 MA2004 Modul Lineare Algebra 1 MA2005 Lineare Algebra 2 MA2006 Modul Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik 1 MA2007 Modul Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik 2 MA2008 Modul Numerische Mathematik 1 Voraussetzung für Prüfungsleistung: Ausarbeitung der Lösung ausdie Vergabe von gesuchter Übungsaufgaben Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des Sommersemester Angebots MA2012 Modul Operations Research 1 Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Operations Research 1 Dozent(in) Hausmann, Hoy, Müller ModulverHausmann antwortliche(r) QualifikationsDie Teilnehmenden lernen fundamentale deterund Lernziele ministische Methoden des Operations Research kennen und sind in der Lage, diese Verfahren durchzuführen. Sie können ferner die Einsetzbarkeit quantitativer Methoden in organisatorischen Problemstellungen einschätzen. Lerninhalt Lineare und nichtlineare Optimierung Netzplantechnik und Netzwerke Lagerhaltungsmodelle Ausgewählte Themen wie Tourenplanung etc. Modultyp Pflichtmodul Seite 2857 Moduldauer Sprache Lehrformen Literatur 1 Semester Deutsch Vorlesung 3 SWS, Übung 1 SWS Domschke, Wolfgang; Drexl, Andreas: Einführung in Operations Research, 6. Auflage, Berlin 2004 Domschke, Wolfgang u. a.: Übungen und Fallbeispiele zum Operations Research, 5. Auflage, Berlin 2004 Hillier, Frederick S.; Lieberman, Gerald J.: Operations Research — Einführung, 5. Auflage, München 2002 Winston, Wayne L.: Operations Research — Applications and Algorithms, 4th Edition, Boston 2003 Creditpoints/ 5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden Arbeitsaufwand Präsenzzeit Voraussetzungen Grundkenntnisse in Differential- und Integralrechnung und Lineare Algebra (Module MA2001, MA2002, MA2004) Verwendbarkeit Bachelor Wirtschaftsinformatik Modul WK1405 Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur die Vergabe von Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des Sommersemester Angebots MA2013 Modul Operations Research 2 — stochastische Methoden Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Operations Research 2 — stochastische Methoden Dozent(in) Hausmann, Hoy, Müller ModulverHausmann antwortliche(r) QualifikationsDie Teilnehmenden lernen stochastische Verund Lernziele fahren kennen, die zur Bewältigung von Organisations- und Managementproblemen eingesetzt werden können. Sie sind nach der Veranstaltung in der Lage, die vorgestellten Verfahren durchzuführen. Ferner eignen sie sich soviel grundsätzliches Wissen an, dass sie in der Lage sind, sich eigenständig aus der Literatur weitere Verfahren anzueignen. Sie können ferner die Einsetzbarkeit der vorgestellten Methodentypen in organisatorischen Problemstellungen einschätzen. Lerninhalt Eine Auswahl aus stochastischen Methoden im OR wie Entscheidung bei Unsicherheit stochastische dynamische Optimierung heuristische Methoden Markov-Ketten Prognoseverfahren Modultyp Pflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen Vorlesung 2 SWS mit integrierten Übungen Literatur Domschke, Wolfgang; Drexl, Andreas: Einführung in Operations Research, 6. Auflage, Berlin 2004 Domschke, Wolfgang u. a.: Übungen und Fallbeispiele zum Operations Research, 5. Auflage, Berlin 2004 Hillier, Frederick S.; Lieberman, Gerald J.: Operations Research — Einführung, 5. Auflage, München 2002 Winston, Wayne L.: Operations Research — Applications and Algorithms, 4th Edition, Boston 2003 Creditpoints/ 3 CrP; 90 Stunden, davon etwa 35 Stunden PräArbeitsaufwand senzzeit Voraussetzungen Grundkenntnisse in Differential- und Integralrechnung, Seite 2858 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 Linearer Algebra und Wahrscheinlichkeitsrechnung (Module MA2001, MA2002, MA2004, MA2006) Verwendbarkeit B. Sc. Wirtschaftsinformatik Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur die Vergabe von Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des Wintersemester Angebots MA2014 Modul Versicherungsmathematik Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Versicherungsmathematik Dozent(in) Müller, Bruchlos ModulverMüller antwortliche(r) QualifikationsDie Teilnehmenden sind in der Lage, versicheund Lernziele rungsmathematische Probleme zu lösen, die üblicherweise praxisnah im Bereich der Lebensversicherungsmathematik auftreten. Lerninhalt Sterbetafeln und ihre Gewinnung; Leistungsbarwerte, verbundene Leben; Prämienrechnung: Nettoprämien, ausreichende Prämien; Deckungskapital und Prämienreserve: netto und ausreichend; Überschussermittlung und -verwendung; BU-Versicherungen Modultyp Pflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen Vorlesung 3 SWS; Übungen 1 SWS Literatur H. Milbrodt u. M. Helbig, Mathematische Methoden der Personenversicherung, Berlin, 1999 W. Saxer, Versicherungsmathematik I u. II, Heidelberg, 1979 K.-H. Wolf, Versicherungsmathematik, Wien, 1970 W.-R. Heilmann, Grundbegriffe der Risikotheorie, Karlsruhe, 1997 V. Kurzendörfer, Einführung in die Lebensversicherungen, Karlsruhe, 1996 Creditpoints/ 5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden Arbeitsaufwand Präsenzzeit Voraussetzungen Grundbegriffe der Analysis, Linearen Algebra und Wahrscheinlichkeitsrechnung (Module MA2001, MA2002, MA2004, MA2006) Voraussetzung für Prüfungsleistung/Klausur die Vergabe von Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des Wintersemester Angebots MA2015 Modul Finanz- und Wirtschaftsmathematik Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Finanz- und Wirtschaftsmathematik Dozent(in) Ziethen, Bruchlos ModulverZiethen antwortliche(r) QualifikationsDie Studierenden besitzen die Fähigkeit, fiund Lernziele nanzmathematische Probleme zu formulieren und entsprechende Modelle zu entwickeln. Sie sind in der Lage, die erlernten Instrumente zur Lösung von Problemstellungen aus der Praxis einzusetzen. Lerninhalt Grundlagen Zinsrechnung Rentenrechnung Tilgung und Annuitäten Rentabilität Finanzmathematische Modelle Fallstudien mit Tabellenkalkulation Investitionsrechnung u. Abschreibung Bewertung von Anlagen Nr. 50 Modultyp Moduldauer Sprache Lehrformen Literatur Pflichtmodul 1 Semester Deutsch Vorlesung 3 SWS, Übung 1 SWS Bosch, Karl: Finanzmathematik; 5. Auflage München/Wien 2002 Bosch, Karl/Jensen, Uwe: Großes Lehrbuch der Mathematik für Ökonomen; München/Wien 1994 Ohse, Dietrich: Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler I - Analysis, 6. Auflage, München 2004 Ohse, Dietrich: Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler II — Lineare Wirtschaftsalgebra, 5. Auflage, München 2005 Pfeifer, Andreas: Praktische Finanzmathematik — mit Anhang und CD-ROM für Excel, 3. Auflage , Thun/Frankfurt a. M.; 2004 Ziethen, Rüdiger: Finanzmathematik, 2. Auflage, München 1992 Creditpoints/ 5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden Arbeitsaufwand Präsenzzeit Voraussetzungen MA2001 Modul Analysis 1 MA2004 Modul Lineare Algebra 1 Verwendbarkeit Bachelor Wirtschaftsinformatik Modul WK1404 Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur die Vergabe von Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des Wintersemester Angebots MA2016 Modul Finanzmathematik 2 Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Finanzmathematik 2 Dozent(in) Ziethen, NN ModulverZiethen antwortliche(r) QualifikationsKennenlernen des Kapitalflusses bei verschieund Lernziele denen Kapitalanlagen im Finanzbereich, selbstständiges Aufstellen von mathematischen Modellen Lerninhalt Verschiedene Kapitalanlagen und deren jeweiliger Kapitalfluss, Fragen der Bewertung, Marktzins und Zinsstruktur, Renditerechnung Modultyp Pflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen 2 SWS Vorlesung mit integrierter Übung Literatur Käfer: Kapitalflussrechnungen, Stuttgart, 1967 Neubert: Totales Cash-flow-System und Finanzflussverfahren, Wiesbaden, 1973 Wöhne: Einführung in die allgemeine Betriebswirtschaftslehre, München, 1986 Bühlmann, Math. Methods in Risk Theory, Heidelberg, 1970 Creditpoints/ 3 CrP; 90 Stunden, davon etwa 35 Stunden PräArbeitsaufwand senzzeit Voraussetzungen MA2006 Modul Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik 1 MA2015 Modul Finanz- und Wirtschaftsmathematik Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur oder Projektarbeit die Vergabe von Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des Sommersemester Angebots MA2017 Modul Portfolio-Selection, Derivate und Risiko Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Portfolio-Selection, Derivate und Risiko Nr. 50 Dozent(in) Modulverantwortliche(r) Qualifikationsund Lernziele Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 Hausmann, NN Hausmann Die Teilnehmenden verstehen die beschriebenen Inhalte in Aussage und Form. Sie sind in der Lage, die Ergebnisse anzuwenden. Beispielsweise können sie Preise von Optionen und Futures bestimmen und beurteilen. Lerninhalt Der Risiko/Rendite-Ansatz zur Portfolio-Selection, das CAPM Arbitrage Standardfinanzderivate: Definition, Bewertung und Risikoabsicherung (Binomialmodelle) Modultyp Pflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen Vorlesung mit integrierter Übung Literatur Hausmann, Wilfried; Diener, Kathrin; Käsler, Joachim: Derivate, Arbitrage und Portfolio-Selection, Wiesbaden 2002 Hull, John C.: Options, Futures and Other Derivatives, 5th Edition, Upper Saddle River 2002 Schmidt: Derivative Finanzinstrumente — Eine anwendungsorientierte Einführung, 2. Auflage, Stuttgart 2002 Sharpe, William F.; Alexander, Gordon J.; Bailey, Jeffrey V.: Investments, 6th Edition, Englewood Cliffs 1999 Creditpoints/ 5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden Arbeitsaufwand Präsenzzeit Voraussetzungen Grundkenntnisse in Differential- und Integralrechnung, Linearer Algebra und Wahrscheinlichkeitsrechnung (Module MA2001, MA2002, MA2004, MA2006) Verwendbarkeit Bachelor Wirtschaftsinformatik Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur oder mündliche Prüdie Vergabe von fung Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des Wintersemester Angebots MA2018 Modul Simulation Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Simulation Dozent(in) Ziethen, NN ModulverZiethen antwortliche(r) QualifikationsKennenlernen des Simulationsbegriffs und von und Lernziele Komponenten von Simulationssystemen, Entwickeln von Systemen, Entwicklung von einfachen Simulationsmodellen, Auswertung bei einer Simulation, Arbeiten im Team, Darstellung, Formulierung der Ergebnisse. Lerninhalt Simulation dynamischer Systeme Diskrete Simulationssysteme Einführung in ein Simulationssystem inkl. Bausteinen und Funktionen Teamarbeit, Darstellung, Formulierung (1 Crp) Modultyp Pflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen Vorlesung 3 SWS, Praktikum 1 SWS Literatur Biethahn, Optimierung u. Simulation, Oldenbourg, München, 2004 Biethahn, Simulation als betriebliche Entscheidungshilfe, Physica-Verlag, Stuttgart, 1999 Gal, Grundlagen des Operations Research III. Band 3 Spieltheorie, Dynamische Optimierung, Lagerhaltung... , 3. Aufl., Springer, Berlin, 1992 Seite 2859 Gordon, Systemsimulation, Oldenbourg, München, 1972 Kun, Simulation in der Produktion u. Logistik, Springer, Berlin, 1996 Scherf, Modellbildung und Simulation dynamischer Systeme, Oldenbourg, München, 2004 Train, Discrete Choice Methods with Simulation, Cambridge University Press, Cambridge, 2003 Creditpoints/ 5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden Arbeitsaufwand Präsenzzeit; 30 Stunden (1 CrP) sind für die nicht fachspezifischen Qualifikationsziele aufzuwenden Voraussetzungen Grundkenntnisse in Differential- und Integralrechnung, Lineare Algebra und Wahrscheinlichkeitsrechnung (Module MA2001, MA2002, MA2004, MA2006) Verwendbarkeit B. Sc. Wirtschaftsinformatik, Logistik Voraussetzung für Projektarbeit mit Präsentation und Diskussion die Vergabe von der Vorgehensweise und Ergebnisse Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des Sommersemester Angebots MA2019 Modul Mathematisches Seminar 1 Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Mathematisches Seminar 1 (Proseminar) Dozent(in) Abel, Börgens, Hausmann, Hoy, Lutz, Müller, Siebert, Ziethen, NN ModulverAbel antwortliche(r) QualifikationsDie Teilnehmenden sind in der Lage, ein maund Lernziele thematisches Thema wissenschaftlich zu erarbeiten und die Ergebnisse fachgerecht darzustellen. Lerninhalt Das Rahmenthema wird jedes Mal neu festgelegt. Die Inhalte stammen aus den Bereichen Analysis, lineare Algebra, Wahrscheinlichkeitsrechnung, Statistik. Die Gliederung und Präsentation des Vortrags sind wesentliche Bestandteile. Modultyp Pflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen Seminar 2 SWS Literatur themenabhängig Creditpoints/ 2 CrP; 60 Stunden, davon etwa 30 Stunden PräArbeitsaufwand senzzeit; 30 Stunden (1 CrP) sind für die nicht fachspezifischen Qualifikationsziele aufzuwenden Voraussetzungen MA2001 Modul Analysis 1 MA2002 Modul Analysis 2 MA2004 Modul Lineare Algebra 1 MA2005 Modul Lineare Algebra 2 MA2006 Modul Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik 1 MA2008 Modul Numerische Mathematik 1 Voraussetzung für Ein Seminarvortrag pro Teilnehmerin oder Teildie Vergabe von nehmer. An das 60-minütige Referat schließt Creditpoints/zu sich eine circa 30-minütige Diskussion an. Die erbringende formale Qualität des Vortrags ist wesentlicher Leistungen Bestandteil der Bewertung (1 CrP). Für das Seminar besteht Anwesenheitspflicht. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des Wintersemester Angebots MA2020 Modul Mathematisches Seminar 2 Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Mathematisches Seminar 2 Dozent(in) Abel, Börgens, Hausmann, Hoy, Lutz, Müller, Siebert, Ziethen, NN ModulverAbel antwortliche(r) Seite 2860 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 Qualifikationsund Lernziele Die Teilnehmenden sind in der Lage, ein tiefergehendes mathematisches Thema wissenschaftlich zu erarbeiten und die Ergebnisse fachgerecht darzustellen. Lerninhalt Das Rahmenthema wird jedes Mal neu festgelegt. Die Inhalte stammen aus einem Spezialbereich der Mathematik und ihrer Anwendungen. Die Gliederung und Präsentation des Vortrags sind wesentliche Bestandteile. Modultyp Pflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen Seminar 2 SWS Literatur themenabhängig Creditpoints/ 2 CrP; 60 Stunden, davon etwa 30 Stunden PräArbeitsaufwand senzzeit; 30 Stunden (1 CrP) sind für die nicht fachspezifischen Qualifikationsziele aufzuwenden Voraussetzungen Modul „Kommunikation und Präsentation“; die Module der Modulgruppe „Mathematische Grundlagen“ und die Module der Modulgruppe „Anwendung, Vertiefung, Profilbildung“ bis einschließlich des vierten Semesters Voraussetzung für Ein Seminarvortrag pro Teilnehmerin oder Teildie Vergabe von nehmer. An das 60-minütige Referat schließt Creditpoints/zu sich eine circa 30-minütige Diskussion an. Die erbringende formale Qualität des Vortrags ist wesentlicher Leistungen Bestandteil der Bewertung (1 CrP). Für das Seminar besteht Anwesenheitspflicht. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des Wintersemester Angebots MA2021 Modul Mathematisches Praktikum Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Mathematisches Praktikum Dozent(in) Abel, Börgens, Hausmann, Hoy, Lutz, Müller, Siebert, Ziethen, NN ModulverAbel antwortliche(r) QualifikationsDie Teilnehmenden sind in der Lage, ein umund Lernziele fassendes mathematisches Problem durch Einsatz mathematischer Software zu lösen und ihr Ergebnis fachgerecht darzustellen. Die Teilnehmenden beherrschen die Grundsätze von Teamarbeit, Projektabwicklung (Planung und Realisierung), Kommunikation und Formulieren. Lerninhalt Die Probleme werden jedes Mal neu festgelegt. Die Inhalte stammen idealerweise aus der Praxis. Zur Lösung kommen statistische Methoden, numerische Verfahren oder Algorithmen aus dem Operations Research zum Einsatz. Teamarbeit, Projektabwicklung (Planung und Realisierung), Kommunikation und Formulieren. Modultyp Pflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen Praktikum 2 SWS Literatur themenabhängig Creditpoints/ 4 CrP; 60 Stunden, Präsenzzeit variabel (bis zu Arbeitsaufwand 30 Stunden); 30 Stunden (1 CrP) sind für die nicht fachspezifischen Qualifikationsziele aufzuwenden. Voraussetzungen MA2011 Modul Mathematische Software und die Module der Modulgruppe „Mathematische Grundlagen“ Voraussetzung für Studienarbeit (schriftliche Ausarbeitung) und die Vergabe von Präsentation Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des Sommersemester Angebots Nr. 50 MA2101 Modul Einführung in die Wirtschaftswissenschaften Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Einführung in die Wirtschaftswissenschaften Dozent(in) Rumpf, Hein ModulverRumpf antwortliche(r) QualifikationsDie Studierenden kennen die Funktionen bzw. und Lernziele Aufgabenbereiche eines Unternehmens und ihre Zusammenhänge. Die Studierenden kennen wesentliche Grundbegriffe zur Beschreibung und Beurteilung des betrieblichen Leistungserstellungsprozesses. Die Studierenden verstehen, was es bedeutet „marktorientiert“ und „nachhaltig erfolgreich“ zu agieren. Hierfür entwickeln die Studierenden auch ein so genanntes „judgement“ für gesamtwirtschaftliche Hintergründe und Zusammenhänge. Lerninhalt Einführung Gesamtwirtschaftliche Kennzahlen und Entwicklungen Wertschöpfungskette Charakteristische Merkmale und Typologien von Unternehmen Umfeldanalyse/Interaktion von Unternehmen und Umfeld Markt und Kunde Marktformen Marktattraktivität und -wachstum Konkurrenz- und Branchenanalyse Nachfrage und Konsumentenverhalten Marketinginstrumente und -strategie Unternehmensfinanzierung Investitions-, Liquiditäts- und Finanzierungsplanung Finanzkontrolle und Optimierung der Finanzierung Management/Unternehmensführung Zusammenhang Organisation-Personal-Führung Wertschöpfungskette des Personalmanagements Führungsdimensionen und -stile Bedeutung und Formen der Internationalisierung Modultyp Pflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen Vorlesung 2 SWS, Übung 2 SWS Literatur Thommen, Jean-Paul; Achleitner, Ann-Kristin: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre: umfassende Einführung aus managementorientierter Sicht, 4. Auflage, Wiesbaden 2003 Skript und Aufgabenblätter bzw. Repetitionsfragen Creditpoints/ 5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden Arbeitsaufwand Präsenzzeit Verwendbarkeit Bachelor Wirtschaftsinformatik Modul WK1301 Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur die Vergabe von Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des Wintersemester Angebots MA2102 Modul Rechnungswesen Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel WK1302 Rechnungswesen Dozent(in) Hein, Lehrbeauftragte ModulverHein antwortliche(r) QualifikationsZiel ist es, die zentralen Geschäftsprozesse im und Lernziele Bereich des betrieblichen externen und internen Rechnungswesens zu analysieren und in einem Unternehmen durchführen zu können. Die Studierenden können sicher mit diesen Prozessen umgehen. Nr. 50 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 Lerninhalt Begriffsbestimmung der Finanzbuchführung Hauptbuchführung Anlagenbuchführung Kontokorrentbuchführung Bilanzierung und Bewertung Jahresabschluss steuerliche Vorschriften Grundlagen des Konzernabschlusses Grundlagen der KLR Kosten- und Erlösarten Kostenstellen Kostenträger Betriebsabrechnungsbogen (BAB) Fallstudien mit Demonstrationen am ERP-System Modultyp Pflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen Vorlesung 2 SWS, Übung 2 SWS Literatur Heinhold, Michael: Buchführung in Fallbeispielen, 9. Auflage, Stuttgart 2003 Heinhold, Michael: Kosten- und Erfolgsrechnung in Fallbeispielen, 3. Auflage, Stuttgart 2004 Schmolke, Siegfried; Deitermann, Manfred: Industrielles Rechnungswesen IKR — Finanzbuchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnung: Einführung und Praxis, 31. Auflage, Darmstadt 2004 Schultz, Volker: Basiswissen Rechnungswesen: Buchführung, Bilanzierung, Kostenrechnung, Controlling, 3. Auflage, München 2003 Creditpoints/ 5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden Arbeitsaufwand Präsenzzeit Verwendbarkeit Bachelor Wirtschaftsinformatik Modul WK1302 Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur die Vergabe von Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des Sommersemester Angebots MA2103 Teilmodul Arbeitstechnik, Kommunikation und Präsentation (Teil 1) Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Arbeitstechnik, Kommunikation und Präsentation (Teil 1: Arbeitstechnik) Dozent(in) Bruchlos ModulverBruchlos antwortliche(r) Qualifikationss. Lerninhalt und Lernziele Lerninhalt Selbstorganisation im Studium, insb. Zeitmanagement und Selbstmotivation, wissenschaftliches Arbeiten, sinnvolle Nutzung der Hochschuleinrichtungen wie Bibliothek usw. Modultyp Pflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen Seminar (2 SWS) Creditpoints/ 1 CrP; 30 Stunden, fast vollständig Präsenzzeit Arbeitsaufwand Verwendbarkeit Bachelor Wirtschaftsinformatik Voraussetzung für regelmäßige Teilnahme die Vergabe von Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Testat Häufigkeit des Wintersemester Angebots Seite 2861 MA2104 Teilmodul Arbeitstechnik, Kommunikation und Präsentation (Teil 2) Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Arbeitstechnik, Kommunikation und Präsentation (Teil 2: Kommunikation und Präsentation 1) Dozent(in) Götz, Willems, Cziudaj, K. Schmidt ModulverGötz antwortliche(r) QualifikationsDie Studierenden erwerben Kenntnisse und und Lernziele trainieren Selbstmanagement, Kommunikation, persönliche Arbeitsorganisation und Präsentationsfähigkeiten. Lerninhalt Selbstpräsentation Wahrnehmung Kommunikation, Kommunikationsmodelle, Feedback Körpersprache Mindmapping Visualisierung Präsentationstechnik Modultyp Pflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen Seminar, 2 SWS Literatur Ebert, Bliefert: Erfolgreich kommunizieren Svantesson: Mindmapping und Gedächtnistraining Gehm: Kommunikation im Beruf Schulz von Thun: Miteinander reden Molcho: Körpersprache Wohlleben: Techniken der Präsentation Creditpoints/ 2 CrP; 60 Stunden, davon etwa 35 Stunden PräArbeitsaufwand senzzeit Voraussetzungen MA2103 Teilmodul Arbeitstechnik Verwendbarkeit Bachelor Wirtschaftsinformatik Voraussetzung für Klausur und Studienarbeit die Vergabe von Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Eine Note gemeinsam mit dem Teilmodul MA2105 Häufigkeit des jährlich, kann auch als Block zusammen mit Angebots MA2105 angeboten werden MA2105 Teilmodul Arbeitstechnik, Kommunikation und Präsentation (Teil 3) Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Arbeitstechnik, Kommunikation und Präsentation (Teil 3: Kommunikation und Präsentation 2) Dozent(in) Götz, Willems, Cziudaj, K. Schmidt ModulverGötz antwortliche(r) QualifikationsDie Studierenden erwerben und trainieren und Lernziele Teamfähigkeiten, Führungskompetenz, Problemlösungsstrategien und Methoden der systematischen Kreativität. Lerninhalt Kommunikation im Team Moderationsmethodik, Metaplantechnik Typologien Kreativitätstechniken Verhandlungstechnik Problemlösungsstrategien Methoden der Entscheidungsfindung Präsentation von Teamergebnissen Modultyp Pflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen Seminar, 2 SWS Literatur Klebert, Schrader, Straub: ModerationsMethode Schnelle-Cölln: Visualisieren in der Moderation Seifert: Visualisieren — Präsentieren — Moderieren Seite 2862 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 Seifert: Gruppenprozesse steuern Schlicksupp: Ideenfindung Simon: Lust aufs Neue Bugdahl: Entscheidungsfindung Neuland: Neuland-Moderation Pokras: Systematische Problemlösung u. Entscheidungsfindung Creditpoints/ 2 CrP; 60 Stunden, davon etwa 35 Stunden PräArbeitsaufwand senzzeit Voraussetzungen MA2103 Teilmodul Arbeitstechnik MA2104 Teilmodul Arbeitstechnik, Kommunikation und Präsentation (Teil 2) Voraussetzung für Klausur und Studienarbeit die Vergabe von Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Eine Note gemeinsam mit dem Teilmodul MA2104 Häufigkeit des jährlich, kann auch als Block gemeinsam mit Angebots MA2104 angeboten werden MA2201 Modul Einführung in die Wirtschaftsinformatik Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Einführung in die Wirtschaftsinformatik Dozent(in) Euler, Kremer ModulverEuler antwortliche(r) QualifikationsDie Studierenden erhalten einen Überblick über und Lernziele die Welt der Informatik bzw. Wirtschaftsinformatik. Hierbei erwerben sie ein grundlegendes Verständnis über Computer, Netzwerke sowie die Begriffe Information und Kommunikation sowie die zugehörigen Systeme. Die Studierenden verstehen die Informations- und Kommunikationssysteme als integrale Bestandteile der Infrastruktur eines Unternehmens und erkennen die betriebswirtschaftliche Bedeutung. Lerninhalt Historie der Informatik und Wirtschaftsinformatik Grundlagen wie Boolesche Algebra, Zeichenund Zahlendarstellungen Informationsbegriffe Aufbau eines Computers (Von-Neumann Architektur, Optimierungen wie z. B. RISC, Cache) Hardware-Komponenten (CPU, Speicher, Busse, Peripherie) Rechnernetze (ISO/OSI-Referenzmodel), Lokale Netze (Ethernet, WLAN, etc.) Grundlagen des Internet (TCP/IP Protokollstapel und Internetworking, Dienste) Anforderungen und Realisierung verschiedener Anwendungen des Internets (WWW, Email, Voice over IP, E-Business etc.) Sicherheitsmaßnahmen (Firewall, PGP, HTTPS etc.) Grundlagen und Überblick betrieblicher Anwendungssysteme Modultyp Pflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen Vorlesung 2 SWS, Übung 2 SWS Literatur Abts, Dietmar; Mülder, Wilhelm: Grundkurs Wirtschaftsinformatik, 5. Auflage, Wiesbaden 2004 Euler, Stephan et al.: Netzwerk Know-how, 01/2005 Peterson, Larry und Davie, Bruce: Computernetze, Heidelberg 2004 Stahlknecht, Peter und Hasenkamp, Ulrich: Einführung in die Wirtschaftsinformatik, 11. Auflage, Berlin 2005 Tannenbaum, Andrew: Computernetzwerke, 4. Auflage, München 2003 Creditpoints/ 5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden Arbeitsaufwand Präsenzzeit Verwendbarkeit Bachelor Wirtschaftsinformatik Modul WK1101 Nr. 50 Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur die Vergabe von Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des Wintersemester Angebots MA2202 Modul Einführung in die Programmierung Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Einführung in die Programmierung Dozent(in) Guckert, Kremer, Euler, Willems ModulverGuckert antwortliche(r) QualifikationsDie Studierenden beherrschen grundlegende und Lernziele Programmiertechniken und sind in der Lage, einfache Problemstellungen algorithmisch zu erfassen und in einem Programm zu implementieren. Sie lernen die Grundbegriffe der Objektorientierung und können diese anwenden. Ein Qualitätsbegriff für Algorithmen und Programme ist vorhanden. Durch die Auswahl von Beispielen und Aufgaben aus dem Kontext betrieblicher Fragestellungen erkennen die Studierenden die Bedeutung der Programmierung für die Wirtschaftsinformatik. Lerninhalt In der Veranstaltung werden die folgenden Themenbereiche behandelt: Algorithmus mit einem Komplexitätsbegriff Programmiertechniken Programmentwicklungstechniken Programmiersprachen und Programmkonstrukte Datentypen und Datenstrukturen Einführung in die Objektorientierung Das Denken in formalen Begriffen und Modellen wird vorbereitet. Beispiele und Aufgaben aus dem betrieblichen Kontext Modultyp Pflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen Vorlesung 4 SWS, Praktikum 2 SWS Literatur Ratz, Dietmar; Scheffler, Jens; Seese, Detlef: Grundkurs Programmieren in Java Band 1, 2. Auflage, München 2004 Ratz, Dietmar; Scheffler, Jens; Seese, Detlef: Grundkurs Programmieren in Java Band 2, München 2003 Bishop, Judy: Java lernen, 2. Auflage München 2003 Barnes, David; Kölling, Michael: Objects First with Java BlueJ, Second Edition, Harlow 2005 Creditpoints/ 6 CrP; 180 Stunden, davon etwa 105 Stunden Arbeitsaufwand Präsenzzeit Verwendbarkeit Bachelor Wirtschaftsinformatik Modul WK1201, Bachelor Informatik, Bachelor Medieninformatik, Bachelor Technische Informatik Voraussetzung für Prüfungsvorleistung: erfolgreiche Teilnahme am die Vergabe von Praktikum Creditpoints/zu Prüfungsleistung: Klausur erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des Wintersemester Angebots MA2203 Modul Datenbanksysteme Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Datenbanksysteme Dozent(in) Kremer, Guckert, Willems, Ritz, Hohmann ModulverKremer antwortliche(r) QualifikationsDie Studierenden erlernen den Umgang mit reund Lernziele lationalen Datenbankmanagementsystemen. Sie sind in der Lage, ein semantisches Datenmodell Nr. 50 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 (ER-Modell) zu erstellen und dieses in ein logisches Modell (relationales Modell) zu überführen. Sie können dieses gemäß theoretischer Anforderungen implementieren und mit der Abfragesprache SQL nutzen. Weiterhin kennen die Teilnehmenden der Veranstaltung wichtige Administrationsmethoden von Datenbanksystemen und können diese beurteilen. Lerninhalt Einführung in relationale Datenbanken: Architektur, Entity Relationship Modell, Drei-Ebenen-Konzept, Gegenüberstellung mit traditionellen Datenbankmodellen, Sprachklassen, Structured Query Language (SQL), Normalformen und Designfragen relationaler Datenbanken Datenbankprogrammierung: Embedded SQL mit C/C++, Java Database Connectivity (JDBC), Datenbankprozeduren und Trigger, Parallele Transaktionen Internet-Datenbanken: CGI, PHP, Java, proprietäre Ansätze Objektorientierte Datenbanksysteme: Eigenschaften, Entwicklungslinien, ODMG-Standard, OQL, Objektrelationaler Ansatz Einführung in die Datenbankadministration: Datenbank und Nutzerverwaltung, Backup und Recovery Beispiele und Aufgaben werden auf die Anwendung von integrativen Aspekten der Wirtschaftsinformatik ausgelegt, wie z. B. Datenmodelle, die Entitäten und Beziehungen aus der betrieblichen Wertschöpfungskette abbilden. Auch die Darstellung der Datenbankadministration legt besonderes Augenmerk auf Anwendungen in Unternehmen (etwa Daten- und Datenbankmigrationen, Sicherheitsüberlegungen). Modultyp Pflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen Vorlesung 4 SWS, Praktikum 2 SWS Literatur Abbey, Michael u. a.: Oracle 9i, für Einsteiger, München 2002 Assflag, Rolf; Goebels, Udo; Welter, Heinrich: Internet Datenbanken,Bonn; 1998 Elmasri, Ramez; Navathe, Shamkant: Grundlagen von Datenbanksystemen, 3. Auflage, München 2002 Hald, Anton; Nevermann, Wolf: Datenbank-Engineering für Wirtschaftsinformatiker; 3. Auflage, Braunschweig 2001 Loney, Kevin; Koch, George: Oracle 9i, Die umfassende Referenz, München; 2002 Meier, Andreas; Wüst, Thomas; Objektorientierte und objektrelationale Datenbanken: Ein Kompass für die Praxis; Heidelberg 2003 Röhrig, Bernhard: Web-Datenbanken mit Linux, Böblingen 2002 Staas, Dieter: SQL — das Einstiegsseminar; Landsberg 2002 Stickdorn, Rainer: Adabas D, Die professionelle Datenbank für Linux und Windows, 2. Auflage, Heidelberg 2002 Vossen, Gottfried: Datenmodelle, Datenbanksprachen und Datenbankmanagementsysteme; 4. Auflage, München 2000 Creditpoints/ 6 CrP; 180 Stunden, davon etwa 105 Stunden Arbeitsaufwand Präsenzzeit Voraussetzungen MA2202 Modul Einführung in die Programmierung Verwendbarkeit Bachelor Wirtschaftsinformatik Modul WK1203, Bachelor Informatik, Bachelor Medieninformatik, Bachelor Technische Informatik Voraussetzung für Prüfungsvorleistung: erfolgreiche Übungsteildie Vergabe von nahme Creditpoints/zu Prüfungsleistung: Klausur erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des Sommersemester Angebots Seite 2863 MA2302 Modul Berufspraktische Phase (Teil Begleitstudien) Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Berufspraktische Phase Dozent(in) Abel, Börgens, Hausmann, Hoy, Lutz, Müller, Siebert, Ziethen, NN ModulverVorsitzende oder Vorsitzender des Prüfungsantwortliche(r) ausschusses QualifikationsDie Studierenden können die Ergebnisse ihrer und Lernziele Berufspraktischen Phase in einer klar strukturierten Weise darstellen, sie können komplexe Sachverhalte gut erläutern. Lerninhalt Zwei Informationsveranstaltungen des Fachbereichs über allgemeine Themen zur Berufspraktischen Phase (Arbeitsrecht u. Ä.); Besuch von 10 Vorträgen über die praktische Tätigkeit von Kommilitoninnen und Kommilitonen; die weiteren Inhalte der Begleitstudien für die Berufspraktische Phase ergeben sich aus den Inhalten der praktischen Tätigkeit. Modultyp Pflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen Seminar (1 SWS) Literatur Literatur themenabhängig Creditpoints/ 1 CrP; 30 Stunden Arbeitsaufwand Voraussetzung für Prüfungsleistung: Präsentation der Ergebnisse die Vergabe von der praktischen Tätigkeit in mündlicher und Creditpoints/zu schriftlicher Form erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des Sommersemester Angebots MA2302 Modul Berufspraktische Phase (Teil Praktische Tätigkeit) Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Berufspraktische Phase Dozent(in) Abel, Börgens, Hausmann, Hoy, Lutz, Müller, Siebert, Ziethen, NN ModulverVorsitzende oder Vorsitzender des Prüfungsantwortliche(r) ausschusses QualifikationsDie Ziele der Berufspraktischen Phase sind in und Lernziele der „Ordnung für die Berufspraktische Phase“ geregelt. Die Studierenden lernen, selbstständig ein betriebliches Thema nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung der Aspekte der Praxis zu bearbeiten. Nach der Praxisphase haben sie Einblicke in die organisatorischen Strukturen und betriebswirtschaftlichen Abläufe der Praxisstelle. Nach Abschluss der Praxisphase sind sie auf die Anforderungen der Bachelorarbeit vorbereitet. Lerninhalt Die Tätigkeit in der beruflichen Praxis kann in Zusammenarbeit mit Partnern durchgeführt werden, aber auch als Projekt am Fachbereich. Die Berufspraktische Tätigkeit findet in enger Abstimmung mit der betreuenden Dozentin oder dem betreuenden Dozenten statt. Sie wird von den Begleitstudien für die Berufspraktische Phase umrahmt. Die Lerninhalte und Aufgabenstellungen werden individuell vor Beginn der praktischen Tätigkeit definiert und festgelegt. In der Berufspraktischen Phase soll die Studentin oder der Student studiengangsadäquate berufsqualifizierende Tätigkeiten zur Vorbereitung auf das künftige Berufsfeld ausüben. Die oder der Studierende soll eine praktische Ausbildung an fest umrissenen, konkreten Projekten erhalten, die inhaltlich der Studienausrichtung des Bachelorstudiums entsprechen. Modultyp Pflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Seite 2864 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 Lehrformen Literatur Creditpoints/ Arbeitsaufwand Voraussetzungen Projekt Literatur themenabhängig 12 CrP; 360 Stunden (entspricht 9 Wochen Vollzeit) Siehe Prüfungsordnung, § 4 der Ordnung für die Praxisphase Voraussetzung für Prüfungsleistung; Näheres regelt § 8 der Orddie Vergabe von nung für die Praxisphase Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des Sommersemester Angebots MA2303 Modul Bachelorarbeit Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Bachelorarbeit mit Kolloquium Dozent(in) Abel, Börgens, Hausmann, Hoy, Lutz, Müller, Siebert, Ziethen, NN ModulverVorsitzende oder Vorsitzender des Prüfungsantwortliche(r) ausschusses QualifikationsDie Studierenden wenden die im Studium erund Lernziele worbene Fachkompetenz auf eine mathematische Problemstellung an oder bearbeiten mit mathematischen Methoden eine Problemstellung aus der Praxis. Sie zeigen damit ihre Fähigkeit, die im Studium der Wirtschaftsmathematik erworbenen Kenntnisse auf konkrete Fragestellungen anzuwenden. Lerninhalt Die Bachelorarbeit umfasst die Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit und Methodik die Anwendung theoretisch-analytischer Fähigkeiten auf eine konkrete Fragestellung den Beweis intellektueller und sozialer Kompetenz in der Bewältigung der Aufgabenstellung. Modultyp Pflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Literatur themenabhängig Creditpoints/ 12 CrP; 360 Stunden Arbeitsaufwand Voraussetzungen Voraussetzungen nach § 3 Abs. 4 der Fachspezifischen Bestimmungen (Teil II) der Prüfungsordnung: Alle anderen Module des Bachelorstudiums müssen erfolgreich abgeschlossen sein. Voraussetzung für Prüfungsleistung: Bachelorarbeit mit Kollodie Vergabe von quium Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des gemäß individueller Vereinbarung mit BetreuAngebots erin oder Betreuer 8. Wahlpflichtmodule MA2051 Modul Angewandte Statistik Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Angewandte Statistik Dozent(in) Börgens Modulverantwortliche(r) Börgens u. a. QualifikationsDie Studierenden sollen multivariate statistiund Lernziele sche Methoden in ihren Grundzügen verstehen. Sie sollen für eine Auswahl stochastischer und statistischer Verfahren die zugehörigen Anwendungen in der Praxis beherrschen. Lerninhalt Einführung in multivariate Methoden der Statistik Anwendungen stochastischer und statistischer Verfahren, z. B. in der Qualitätssicherung Modultyp Wahlpflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Nr. 50 Lehrformen Literatur 2 SWS Vorlesung, 2 SWS Übung Kähler: Statistische Datenanalyse Hesse: Angewandte Wahrscheinlichkeitstheorie Chatfield/Collins: Introduction to Multivariate Analysis Bissell: Statistical Methods for SPC and TQM Creditpoints/ 5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden Arbeitsaufwand Präsenzzeit Voraussetzungen MA2006 Modul Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik 1 MA2007 Modul Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik 2 Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur die Vergabe von Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des jährlich Angebots MA2052 Modul Einführung in die Diskrete Mathematik Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Einführung in die Diskrete Mathematik Dozent(in) Abel ModulverAbel antwortliche(r) QualifikationsDie Studierenden beherrschen die Grundlagen und Lernziele der Kombinatorik. Sie sind fähig, die begrifflichen Grundlagen diskreter Strukturen in der Praxis anzuwenden sowie Computerprogramme und Algorithmen zur diskreten Mathematik zu benutzen. Lerninhalt Kombinatorik: Abzählung von Mengen, Funktionen, Äquivalenzklassen. Erzeugende Funktionen Spezielle Zahlen der Kombinatorik (Stirling-, Euler-, Harmonische, Bernoulli-, FibonacciZahlen) Summation, Differenzenrechnung, Inversion, Algorithmen und Computerprogramme zur Diskreten Mathematik. Anwendungen in Praxisprojekten Modultyp Wahlpflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen 4 SWS, Vorlesung mit integrierter Übung und Praktikum Literatur A. Beutelspacher, M.-A. Zschiegner: Diskrete Mathematik für Einsteiger, Vieweg, 2004 M. Aigner: Diskrete Mathematik, Vieweg, 2004 R.L. Graham, D.E. Knuth, O. Patashnik: Concrete Mathematics, Addison, 1994 F. S. Roberts: Applied Combinatorics, PrenticeHall, 1984 Creditpoints/ 5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden Arbeitsaufwand Präsenzzeit Voraussetzungen Es werden keine anderen Module vorausgesetzt. Grundkenntnisse im mathematischen Arbeiten Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur und/oder Studiendie Vergabe von arbeit Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des Festlegung nach § 4 Abs. 1 der Fachspezifischen Angebots Bestimmungen (Teil II) der Prüfungsordnung MA2053 Modul Elementare Zahlentheorie Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Elementare Zahlentheorie Dozent(in) Siebert, NN ModulverSiebert antwortliche(r) Nr. 50 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 Qualifikationsund Lernziele Die Studierenden lernen ein Teilgebiet der Mathematik kennen, das Mathematiker und Laien von jeher fasziniert hat, das interessante Anwendungen hat, ohne dass seine Existenzberechtigung ständig aus diesen Anwendungen hergeleitet wird. Die Studierenden runden ihre mathematische Allgemeinbildung ab und lernen einen Teil der Geschichte der Mathematik kennen. Lerninhalt Teilbarkeit, Euklidischer Algorithmus, Faktorzerlegung, Primzahlen, Lineare Kongruenzen, Chinesischer Restsatz, Kongruenzen höheren Grades, Potenzreste, Reziprozitätsgesetz, Summen von Quadratzahlen, Zahlentheoretische Funktionen, summatorische Funktionen, Elementare Primzahltheorie, Primzahlsatz. Modultyp Wahlpflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen 4 SWS, Vorlesung mit integrierter Übung Literatur A. Aigner: Zahlentheorie, W. de Gruyter, 1975 P. Bundschuh: Einführung in die Zahlentheorie, Springer Hochschultext, 1988 I. Niven, H. S. Zuckerman: An introduction to the theory of numbers, J. Wiley & Sons G. J. Rieger: Zahlentheorie, Vandenhoeck & Ruprecht, 1976 Creditpoints/ 5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden Arbeitsaufwand Präsenzzeit Voraussetzungen MA2001 Modul Analysis 1 Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur die Vergabe von Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des Festlegung nach § 4 Abs. 1 der Fachspezifischen Angebots Bestimmungen (Teil II) der Prüfungsordnung MA2054 Modul Geometrie von A(xiomatik) bis Z(entralperspektive) Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Geometrie von A(xiomatik) bis Z(entralperspektive) Dozent(in) Siebert, NN ModulverSiebert antwortliche(r) QualifikationsDie Studierenden lernen ein Teilgebiet der Maund Lernziele thematik kennen, von dem sie in Ansätzen auf der Schule erfahren haben, dessen Umfang sich aber in den letzten hundert Jahren stark erweitert hat. Die Vorlesung zeichnet ein paar Entwicklungslinien der Geometrie nach. Die Studierenden runden ihre mathematische Allgemeinbildung ab. Lerninhalt Axiomatische Methode, Axiome der Euklidischen Geometrie der Ebene, (Euklidische) Schulgeometrie, Satz von Ceva, Regelmäßige Polygone, das Problem von Fagnano, Isoperimetrische Probleme, Mehr über Dreiecke, Eulersche Gerade, Konstruierbarkeit mit Zirkel und Lineal, projektive, nichteuklidische, natürliche, darstellende Geometrie. Modultyp Wahlpflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen 4 SWS, Vorlesung mit integrierter Übung Literatur H. S. M. Coxeter: Zeitlose Geometrie, Klett Studienbücher A. Filler: Euklidische und nichteuklidische Geometrie, BI Wissenschaftsverlag, Mathematische Texte, Bd. 7 H. Knörrer, Geometrie, vieweg studium, Aufbaukurs Mathematik E. M. Schröder: Vorlesungen über Geometrie, 3 Bde., BI Wissenschaftsverlag Creditpoints/ Arbeitsaufwand Voraussetzungen Voraussetzung für die Vergabe von Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Häufigkeit des Angebots Seite 2865 5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden Präsenzzeit MA2001 Modul Analysis 1 Prüfungsleistung: Klausur Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Festlegung nach § 4 Abs. 1 der Fachspezifischen Bestimmungen (Teil II) der Prüfungsordnung MA2055 Modul Mathematische Strukturen Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Mathematische Strukturen Dozent(in) Abel, Hausmann, Siebert ModulverSiebert antwortliche(r) QualifikationsDie Studierenden lernen den Wert abstrakter und Lernziele Begriffsbildungen aus Algebra und Topologie kennen und sehen die Inhalte der Module Analysis und Lineare Algebra von höherer Warte aus. Sie vervollkommnen ihre Fähigkeit zu sauberer Beweisführung. Lerninhalt Topologische, metrische, normierte, unitäre Räume Vollständigkeit, Operatoren, Banachscher Fixpunktsatz Orthogonalentwicklungen Gruppen, Ringe, Polynomringe, Euklidischer Algorithmus Körper, Verbände, Beweistechnik Modultyp Wahlpflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen 4 SWS, Vorlesung mit integrierter Übung Literatur L. Führer: Allgemeine Topologie mit Anwendungen, Vieweg B. Hornfeck: Algebra, W. de Gruyter Heuser, H.: Funktionalanalysis. Teubner Reiffen, H. J., G. Scheja, U. Vetter: Algebra, BI Wissenschaftsverlag Creditpoints/ 5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden Arbeitsaufwand Präsenzzeit Voraussetzungen MA2001 Modul Analysis 1 MA2002 Modul Analysis 2 Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur die Vergabe von Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des Wintersemester Angebots MA2151 Modul Einführung in die Bankenbetriebslehre Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Einführung in die Bankenbetriebslehre Dozent(in) Feyerabend ModulverFeyerabend antwortliche(r) QualifikationsDie Studierenden erhalten einen Überblick über und Lernziele das Bankensystem in Deutschland sowie über die wichtigsten Bankgeschäfte Lerninhalt Die Struktur des Bankwesens; Aufgaben der Zentralbank; Die Geschäfte der Kreditinstitute im Zahlungsverkehr; Das Kreditgeschäft der Banken; Geld- und Vermögensanlage; Money and banking in Germany; structure of the finance system; European system of central banks; banking services: payment, credit, investment Modultyp Wahlpflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Seite 2866 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 Lehrformen Literatur 2 SWS Vorlesung mit integrierter Übung Grill, Percynski: Wirtschaftslehre des Kreditwesens, Troisdorf 2005 Creditpoints/ 2 CrP; 60 Stunden, davon etwa 30 Stunden PräArbeitsaufwand senzzeit Voraussetzungen Keine Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur die Vergabe von Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des jedes Semester oder einmal pro Jahr Angebots MA2152 Modul Privatrecht Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Privatrecht Dozent(in) Feyerabend ModulverFeyerabend antwortliche(r) QualifikationsDie Studierenden werden für Grundsatzfragen und Lernziele aus dem Handels- und Wirtschaftsrecht sensibilisiert und erhalten einen Überblick über das Zivilrecht. Lerninhalt Aufbau der Rechtsordnung, BGB, Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Grundzüge ZPO, Aufbau der Gerichtsbarkeit Areas of law, civil code (BGB), general part, obligation law, law of property, basics commercial and cooperate law, structure and function of the court system Modultyp Wahlpflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen 4 SWS Vorlesung mit integrierter Übung Literatur Müssig, Peter: Wirtschaftsprivatrecht, Heidelberg 2004 Creditpoints/ 4 CrP; 120 Stunden, davon etwa 70 Stunden Arbeitsaufwand Präsenzzeit Voraussetzungen keine Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur die Vergabe von Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des in jedem Semester oder einmal pro Jahr Angebots MA2153 Modul Private Vermögensanalyse und -planung Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Private Vermögensanalyse und -planung Dozent(in) Drescher ModulverWolf antwortliche(r) QualifikationsAufbauend auf den Grundlagen der Portfoliound Lernziele theorie sollen den Studierenden Kenntnisse über die optimale Allokation von Vermögenstiteln (Asset Allocation) vermittelt werden. Eingebettet in die ganzheitliche Betrachtung der Bedürfnisse der privaten Kundinnen und Kunden im Rahmen des Finanzplanungsansatzes werden dann kundenorientierte Problemlösungsbündel unter Einsatz alternativer Finanzdienstleistungen entwickelt. Den Studierenden soll so ein umfassender und vertiefter Überblick über die Methoden und Instrumente zur Optimierung der individuellen Finanzsituation unter Rendite-, Risiko-, Vorsorge- und Liquiditätsaspekten gegeben werden. Lerninhalt Portfoliomanagement: theoretische Basis, strategische und taktische Asset Allocation, Messung der Performance von Finanzportfolien; Fi- Modultyp Moduldauer Sprache Lehrformen Literatur Nr. 50 nancial Planning (FP) als ganzheitlicher Beratungsansatz im Privatkundengeschäft: Grundkonzeption, Nachfrage und Angebot an FP-Leistungen, Entwicklung ausgewählter kundenorientierter Problemlösungen unter Berücksichtigung der Methodik und des Produktspektrums im Finanz-, Immobilien- und Versicherungsbereich. Wahlpflichtmodul 1 Semester Deutsch 4 SWS Strukturiertes Lehrgespräch mit Fallstudien und Übungen Böckhoff, Stracke: Der Finanzplaner, 2. Aufl., Heidelberg 2002 Garz, Günther, Moriabadi: Portfoliomanagement, Frankfurt 2002 Schneider: Portfoliomanagement im Financial Planning, Frankfurt 2002 Steiner, Bruns: Wertpapiermanagement, 8. Aufl., Stuttgart 2002 6 CrP; 180 Stunden, davon etwa 70 Präsenzzeit Creditpoints/ Arbeitsaufwand Voraussetzungen Grundlagen der Bankbetriebslehre, der Finanzmathematik und der Portfoliotheorie Verwendbarkeit koppelbar mit anderen bankbezogenen Modulen Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur die Vergabe von Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des jährlich im Sommersemester Angebots MA2154 Modul Corporate Banking Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Corporate Banking Dozent(in) Wolf ModulverWolf antwortliche(r) QualifikationsAufbauend auf einem Überblick über die Entund Lernziele wicklung des Firmenkundengeschäfts und den theoretischen Ansätzen zur Optimierung der Kapitalstruktur soll den Studierenden ein Verständnis für den kundenorientierten Einsatz alternativer Finanzierungsinstrumente sowie anderer Geschäftsarten im Unternehmensbereich vermittelt werden. Lerninhalt Entwicklung des Firmenkundengeschäfts, strategische Bedeutung und Optionen; Grundlagen der Finanzierungstheorie; Ausgewählte Aspekte des Kreditgeschäfts (Basel II und Risikosteuerung) und alternativer Finanzierungsarten im Mittelstand; Corporate Finance Geschäfte: Strukturierte Finanzierungen, Kapitalmarktinstrumente, Eigenkapitalbeschaffung über Venture Capital und Private Equity, Mezzanines Kapital; Weitere bedarfsbezogene Ansatzpunkte für Finanzdienstleistungeschäfte wie z. B. Cash Management, BAV Modultyp Wahlpflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen 4 SWS Strukturiertes Lehrgespräch mit Übungen und Fallstudien; Workshop bei strukturierten Finanzierungen Literatur Dahmen, Jacobi, Rosbach: Corporate Banking, 3. Aufl., Frankfurt 2004 Juncker, Priewasser: Handbuch Firmenkundengeschäft, 2. Aufl., Frankfurt 2002 Schulte, Horsch: Wertorientierte Banksteuerung II, 3. Aufl., Frankfurt 2004 Wolf, Hill, Pfaue: Strukturierte Finanzierungen, Stuttgart 2003 Creditpoints/ 6 CrP; 180 Stunden, davon etwa 70 Präsenzzeit Arbeitsaufwand Nr. 50 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 Voraussetzungen Grundlagen der Bankbetriebslehre, der Finanzmathematik und der Portfoliotheorie Verwendbarkeit koppelbar mit anderen bankbezogenen Modulen Voraussetzung für Prüfungsleistung: Hausarbeit, Präsentation und die Vergabe von Klausur Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des jährlich im Sommersemester Angebots MA2155 Modul Ertrags- und Risikomanagement in Finanzinstituten Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Ertrags- und Risikomanagement in Finanzinstituten Dozent(in) Wendler/Wolf ModulverWolf antwortliche(r) QualifikationsDie Studierenden sollen die grundlegende theund Lernziele oretische Basis und die Methoden der integrierten Ertrags- und Risikosteuerung im Finanzdienstleistungsunternehmen erlernen. Im Rahmen eines Bankenplanspiels wird die ganzheitliche Anwendung des Erlernten in komplexen Spielsituationen eingeübt. Alternativ zum Planspiel kann ein Seminar zu aktuellen Themen angeboten werden. Lerninhalt Grundkonzeption des Controlling-Systems in Banken; Steuerungsadäquate Kalkulationssysteme: traditionelle Ansätze, Marktzins- und Barwertmethode; Kalkulation von Bankleistungen im Betriebsbereich: Prozesskostenrechnung; Ausgewählte Aspekte des Managements von Marktpreisänderung-, Kredit- und operationellen Risiken; Kalkulation von Risikokosten; Integrierte Steuerungssysteme: RaRoC-Konzepte Modultyp Wahlpflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen 4 SWS Vorlesung Strukturiertes Lehrgespräch mit Übungen und Fallstudien; Planspiel Literatur Schierenbeck: Ertragsorientiertes Bankmanagement, Teil I-III, 8. Aufl., Wiesbaden 2004 Paul, Horsch, Stein: Wertorientierte Banksteuerung I, Frankfurt 2004 Schulte, Horsch: Wertorientierte Banksteuerung II, 3. Aufl., Frankfurt 2004 Creditpoints/ 6 CrP; 180 Stunden, davon etwa 70 Präsenzzeit Arbeitsaufwand Voraussetzungen Grundlagen der Bankbetriebslehre, der Finanzmathematik, der Portfoliotheorie sowie derivativer Instrumente Verwendbarkeit koppelbar mit anderen bankbezogenen Modulen Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur, Bericht über das die Vergabe von Bankenplanspiel und dessen Präsentation Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des Sommersemester Angebots MA2156 Modul Controlling Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Controlling Dozent(in) Arnold ModulverArnold antwortliche(r) QualifikationsDie Studierenden sollen und Lernziele Controlling als eine führungsunterstützende Funktion und Institution verstehen, die Koordinationsfunktion des Controllings hinsichtlich der Aufgabenfelder Planung, Steue- Seite 2867 rung, Kontrolle und Informationsversorgung im Rahmen der Unternehmensführung kennen, mit den Schwerpunkten des operativen und strategischen Controlling vertraut sein, mit den wichtigsten Methoden der Investitionsrechnung vertraut sein und diese an einfachen Beispielen anwenden können, die wesentlichen Finanzierungsmöglichkeiten kennen und deren Anwendung erläutern können, Inhalt und Aufbau der Kapitalbedarfsbestimmung verstehen. Lerninhalt Grundlagen des Controlling, Begriffe, Ziele, Aufgaben und organisatorische Einbindung, Controlling als Subsystem des unternehmerischen Führungssystems, Planungs-, Steuerungs-, Kontroll- und Informationsfunktion des Controlling, operatives und strategisches Controlling, Inhalte und Abgrenzung, Grundlagen der Investitionsrechnung, Investitionsbegriff und -arten, Vorbereitung und Durchführung von Investitionsentscheidungen, Investitionsrechenverfahren, statische und dynamische Verfahren, Grundlagen der Finanzwirtschaft, Finanzierungs- und Liquiditätsbegriff, Systematisierung der Finanzierungsmöglichkeiten, Finanzierungsinstrumente Modultyp Wahlpflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen 4 SWS Vorlesung mit integrierter Übung Literatur Däumler, Klaus-Dieter: Betriebliche Finanzwirtschaft, Herne [u .a.], Verl. Neue WirtschaftsBriefe, 2002 Gräfer, Horst, Scheld, Guido A., Beike, Rolf: Finanzierung, Berlin, Schmidt, 2001 Olfert, Klaus, Reichel, Christopher: Finanzierung, Ludwigshafen (Rhein), Kiehl, 2003 Kruschwitz, Lutz: Investitionsrechnung, Berlin [u. a.], de Gruyter, 1995 Olfert, Klaus: Investition, Ludwigshafen (Rhein), Kiehl, 2003 Creditpoints/ 6 CrP; 180 Stunden, davon etwa 70 Stunden Arbeitsaufwand Präsenzzeit Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur die Vergabe von Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des jedes Semester Angebots MA2157 Modul English for Business Communication Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel English for Business Communication Dozent(in) Lehrbeauftragte ModulverDipl.-Sprachenlehrerin Christine Dannhofer antwortliche(r) QualifikationsTo develop the students’ language skills at interund Lernziele mediate level (B2 according to the Common European Framework of Reference) and to enable them to communicate appropriately within an international business environment. To build up a solid stock of common vocabulary and phrases for business and work life. Lerninhalte Communicating in typical job related situations e.g. business telephoning, arranging appointments, socialising, meetings, negotiations and discussions Business letters, e-mails, reports, memos, agendas, minutes etc. Terminology, decimals, fractions, mathematical terms Describing graphs, charts and diagrams Seite 2868 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 Applying for a job Intercultural issues Grammar review according to students’ needs Practicing listening skills using audio materials Reading authentic and adapted texts from the fields of science and business Working on a case study and presenting results Role plays Giving presentations in English Talking about one’s field of studies and future professional life Modultyp Wahlpflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Englisch Lehrformen 4 SWS Seminar Literatur Trappe, Tullis: Intelligent Business (Intermediate), Longman 2005 Cotton et al.: Market Leader (Intermediate), Longman 2005 Emmerson: Business Grammar Builder, Macmillan 2002 Business Spotlight: English for International Communication (a quarterly magazine) Creditpoints/ 5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden Arbeitsaufwand Präsenzzeit Voraussetzung für Regular attendance (75%), a final written and die Vergabe von oral exam (e.g. presentation) completes the proCreditpoints/zu gramme. erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des in jedem Semester oder einmal pro Jahr Angebots MA2258 Modul Projektmanagement Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel WK1304 Projektmanagement Dozent(in) Scheer, Willems, Guckert, Lehrbeauftragte Modulverantwortliche(r) Guckert Qualifikationsund Lernziele Die Studierenden lernen die Voraussetzungen für eine formal korrekte Abwicklung eines Projekts. Sie lernen die verschiedenen Rollen kennen, die in einem Projekt besetzt werden müssen. Damit sind sie zur erfolgreichen Mitarbeit in einem Projekt befähigt. Darüber hinaus werden sie für typische Risiken eines Projekts sensibilisiert. Kosten- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen werden als wichtiges Instrument des Projektmanagements vermittelt. Lerninhalt Folgende Themen werden behandelt: Projektdefinition Projektorganisation und Projektinfrastruktur Projektrisiken Planung insb. Terminrechnung Durchführung Change Requests Controlling und Qualitätssicherung Fallstudien und Einsatz eines PM-Systems Die Veranstaltung gibt eine Einführung in die Durchführung von DV-Projekten, wobei neben den organisatorischen und administrativen Aspekten (Projektorganisation, Projektdefinition, -planung, -kontrolle, -abschluss) auch Kenntnisse über Wirtschaftlichkeitsanalysen, Aufwandschätz-, Netzplanverfahren etc. vermittelt werden. Die Themen werden auf Belange der Wirtschaftsinformatik fokussiert. Modultyp Wahlpflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen Vorlesung 2 SWS, Übung 2 SWS Literatur Balzert, Helmut: Lehrbuch der Software-Technik — Software Management, SW-Qualitätssicherung und Unternehmensmodellierung, Heidelberg/Berlin, 1998 Nr. 50 Kerzner, Harold: Projektmanagement — ein systemorientierter Ansatz zur Planung und Steuerung, Bonn 2003 Kerzner, Harold: Projektmanagement — Fallstudien, Bonn 2004 Grupp, Bruno: Der professionelle IT-Projektleiter, Bonn 2003 Buhl, Axel: Grundkurs-Software-Projektmanagement, München 2004 Schwab, Josef: Projektplanungen realisieren mit MS-Project 2003, München 2005 Creditpoints/ 5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden Arbeitsaufwand Präsenzzeit Verwendbarkeit Bachelor Wirtschaftsinformatik Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur die Vergabe von Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des Sommersemester Angebots MA2259 Modul Organisationslehre Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Organisationslehre Dozent(in) Hohmann, Kaufmann, Ritz, Lehrbeauftragte ModulverHohmann antwortliche(r) QualifikationsDie Studierenden kennen die Prinzipien der Orund Lernziele ganisationsgestaltung unter Einsatz von Organisationsmethoden. Sie sind zur selbstständigen Bearbeitung von organisatorischen Problemstellungen fähig und kennen die besonderen Probleme der Organisationsgestaltung. Lerninhalt Grundlagen der Aufbau- und Ablauforganisation Zwischenbetriebliche Organisation Management und Organisation Methoden und Techniken der Organisation Organisatorische Gestaltungsprinzipien (funktions- und prozessorientierte Unternehmensorganisationen) Unternehmensentwicklungsstrategien (z. B. Business Process Reengineering, KVP, Kaizen) Faktor Mensch in der Organisation Fallbeispiele zur Organisation Modultyp Wahlpflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen Vorlesung 4 SWS mit integrierten Übungen und Projekt Literatur Bea, Franz X.; Göbel, Elisabeth: Organisation 2. Auflage, Stuttgart 2002 Binner, Hartmut F.: Integriertes Organisationsund Unternehmensmanagement, Leipzig 1998 Chalupsky, Jutta u. a.: Der Mensch in der Organisation , 5. Auflage, Wettenberg 2001 Hohmann, Peter: Organisation Skript, Gießen 2004 Holzbaur, Ulrich D.: Management, Ludwigshafen 2001 Laux, Helmut; Liermann, Felix: Grundlagen der Organisation, 6. Auflage, Berlin 2005 Schmidt, Götz: Methoden und Techniken der Organisation, 5. Auflage, Wettenberg 2001 Schmidt, Götz: Organisatorische Grundbegriffe, 12. Auflage, Wettenberg 2000 Schreyögg, Georg: Organisation, 4. Auflage, Wiesbaden 2003 Olfert, Klaus; Steinbuch, Pitter A.: Organisation, Ludwigshafen 2003 Vahs, Dietmar: Organisation — Einführung in die Organisationstheorie und -praxis, 5. Auflage, Stuttgart 2005 Creditpoints/ 5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden Arbeitsaufwand Präsenzzeit Voraussetzungen WK1301 Einführung in die Wirtschaftswissenschaften Nr. 50 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 Verwendbarkeit Bachelor Wirtschaftsinformatik WK1305, Bachelor Informatik Voraussetzung für Prüfungsvorleistung: Projektarbeit die Vergabe von Prüfungsleistung: Klausur Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des Wintersemester Angebots MA2260 Modul Elektronische Geschäftsprozesse Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Elektronische Geschäftsprozesse Dozent(in) Willems, Guckert ModulverWillems antwortliche(r) QualifikationsDie Studierenden erkennen die Bedeutung des und Lernziele Geschäftsprozessmanagements für Unternehmen und für die typischen Einsatzgebiete von Wirtschaftsinformatikerinnen und -informatikern. Sie verstehen, dass zur Umsetzung bestehender Geschäftsprozesse in elektronisch unterstützte Geschäftsprozesse ein Redesign der Prozesse erforderlich ist, um neue Potentiale durch die ITUnterstützung voll zu erschließen. Die Studierenden kennen typische unternehmensübergreifende Geschäftsprozesse und können Potentiale und Schwierigkeiten bei der elektronischen Umsetzung einschätzen. Sie erkennen die komplexen Auswirkungen von eBusiness-Anwendungen auf Organisationen und Märkte. Die Studierenden erkennen, dass ein sehr gutes Verständnis der fachlichen Anforderungen Voraussetzung für erfolgreiche Neu-Einführungen von elektronischen Geschäftsprozessen ist und, dass je nach Branche und Firmenstrategie unterschiedliche Lösungen erforderlich sind. Durch die Bearbeitung von komplexen Fallstudien in Gruppen erkennen die Studierenden, dass häufig vielfältige Lösungsvorschläge denkbar sind, die von verschiedenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern evtl. vollkommen unterschiedlich beurteilt werden. Dadurch werden die Studierenden auf die Berufspraxis vorbereitet und können beurteilen, was es bedeutet, Entscheidungen zu treffen, die einerseits Unsicherheiten beinhalten und andererseits von unterschiedlichen Interessen geprägt werden. Lerninhalt Einführung in das Geschäftsprozessmanagement (innerbetriebliche Geschäftsprozesse) Typische unternehmensübergreifende Geschäftsprozesse und elektronische Anwendungen (z. B. eShops, CRM, Marktplätze, SCM, eGovernment, mobile Anwendungen) eBusiness Strategien, Geschäftsmodelle im eBusiness, Auswirkungen auf Organisation und Märkte (z. B. Mass-Customization, Disintermediation/ Reintermediation, Forward- und Backward-Integration, Channel-Konflikte,...), Bearbeitung von aktuellen Fallstudien zu einem Schwerpunkt-Thema und/oder Lösung einer konkreten Aufgabenstellung mit Hilfe gängiger Softwareprodukte Modultyp Wahlpflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen Vorlesung 4 SWS mit integrierten Übungen Literatur Gadatsch, Andreas, Grundkurs Geschäftsprozessmanagement, Wiesbaden 2004 Picot, Arnold; Reichwald, Ralf; Wigand Rolf T.: Die grenzenlose Unternehmung. Information, Organisation und Management, Wiesbaden 2003 Porter, Michael E.: Strategy and the Internet, Harvard Business Review, Boston 2001 zusätzlich aktuelle und weitere Literatur je nach Schwerpunktthema der Fallstudien Creditpoints/ Arbeitsaufwand Verwendbarkeit Voraussetzung für die Vergabe von Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Häufigkeit des Angebots Seite 2869 5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden Präsenzzeit Bachelor Wirtschaftsinformatik WK1307 Teilnahme an den Veranstaltungen, je nach Teilnehmendenzahl Klausur, mündliche Prüfung, Vortrag oder eine Kombination Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Wintersemester MA2251 Modul Softwaretechnik Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Softwaretechnik Dozent(in) Edelmann, Kremer, Euler ModulverEdelmann antwortliche(r) QualifikationsDie Studierenden lernen Konzepte der Modelund Lernziele lierungssprache (UML) und eines Entwicklungsprozesses (z. B. RUP) sowie erste Lösungsansätze für eine Projektsteuerung kennen. Die Studierenden können wesentliche UMLDiagramme lesen und erstellen. Sie sind in der Lage, UML-Diagramme in Code umzusetzen bzw. aus vorgegebenem Code zu erstellen. Sie kennen die Phasen eines industriellen Softwareentwicklungsprozesses und erlangen Grundkenntnisse über den Begriff der Softwarequalität. In dieser Veranstaltung erwerben die Studierenden weitere wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung betrieblicher Anwendungssysteme. Softwareentwicklung wird als Prozess vermittelt und verstanden. Lerninhalt Konzepte der Modellierungssprache UML Konzepte eines Entwicklungsprozesses (z. B. RUP) Templates und Guidelines zur Dokumentation Fallbeispiel Projektmanagement Anforderungen Analyse und Design Implementierung Test Konfigurationsmanagement Nach einer Vorstellung der UML und der Konzepte des Entwicklungsprozesses sowie der zugehörigen Templates und Guidelines werden die im Rahmen einer Softwareentwicklung wesentlichen Aktivitäten von der Anforderungsaufnahme über das Design bis zum Test der implementierten Software an einem durchgängigen Fallbeispiel im Rahmen der Vorlesung vorgestellt. Im Rahmen der Übungen bearbeiten die Studierenden kleine isolierte Aufgaben zur Vorbereitung der Klausur. Ferner führen die Studierenden zur Vorbereitung des nachfolgenden Softwaretechnik Projektes die in der Vorlesung vorgestellten Aktivitäten an einem weiteren Fallbeispiel durch. Modultyp Wahlpflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen Vorlesung 2 SWS, Praktikum 2 SWS Literatur Balzert, Helmut: Lehrbuch der Software-Technik 1- Software-Entwicklung, 2. Auflage, Heidelberg 2001 Booch, Grady; Jacobsen, Ivar; Rumbaugh, James: The Unified Modeling Language User Guide, Boston 2000 Booch, Grady; Jacobsen, Ivar; Rumbaugh, James: The Unified Software Development Process, New York 1999 Brügge, Bernd; Dutoit Allen: Objektorientierte Softwaretechnik mit UML, Entwurfsmustern und Java, München 2004 Seite 2870 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 Creditpoints/ 6 CrP; 180 Stunden, davon etwa 70 Stunden Arbeitsaufwand Präsenzzeit Voraussetzungen MA2202 Modul Einführung in die Programmierung Verwendbarkeit Bachelor Wirtschaftsinformatik Modul WK1208 Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur die Vergabe von Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des Wintersemester Angebots MA2252 Modul Entwicklung betrieblicher Informationssysteme I Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Entwicklung betrieblicher Informationssysteme I Dozent(in) Kaufmann, Ritz ModulverKaufmann antwortliche(r) QualifikationsDie Studierenden können den Entwurf und die und Lernziele Realisierung von kommerziellen Informationssystemen basierend auf betrieblichen Geschäftsprozessen eigenständig durchführen. Sie kennen wesentliche betriebswirtschaftliche Konzepte und Strukturen. Sie entwerfen diese Konzepte und Strukturen durch systematische Methoden (business pattern). Lerninhalt Praxisorientierte Klassifikation von betrieblichen Informationssystemen Notwendigkeit des Einsatzes von Beschreibungsmethoden und deren historische Entwicklung hin zur UML Modellierungstechniken: UML-Grundlagen zum Erstellen von statischen und dynamischen betrieblichen Modellen Geschäftsprozessmodellierung (behandelt werden primär betriebliche Prozesse aus dem Vertriebs- und Rechnungswesen-Bereich, d. h. insbesondere die Modellierung von Prozessen aus den Gebieten der Angebots- und Auftragsbearbeitung, Absatz- und Produktionsprogrammplanung, Finanzbuchführung (Haupt-, Kontokorrent-, Anlagen-, Material- und Lohn- und Gehaltsbuchführung) sowie Kosten- und Leistungsrechnung) Einsatz von betrieblichen Fallstudien aus dem Vertriebs- und Rechnungswesen-Bereich zur Geschäftsprozessmodellierung Modultyp Wahlpflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen Vorlesung 2 SWS, Übung 2 SWS Literatur Booch, Grady; Rumbaugh, James; Jacobson, Ivar: Das UML-Benutzerhandbuch, Bonn 1999 Eriksson, Hans-Erik; Penker, Magnus: Business Modeling with UML: Business Pattern at Work, New York 1998 Gadatsch, Andreas: Grundkurs Geschäftsprozess-Management, 3. Auflage, Wiesbaden 2004 Hitz, Martin; Kappel, Gerti: UML at Work, 3. Auflage, Heidelberg 2005 Hohmann, Peter: Geschäftsprozesse und integrierte Anwendungssysteme: Prozessorientierung als Erfolgskonzept, Köln 1999 Mertens, Peter: Integrierte Informationsverarbeitung 1: Operative Systeme in der Industrie, 14. Auflage, Wiesbaden 2004 Mertens, Peter; Griese, Joachim: Integrierte Informationsverarbeitung 2: Planungs- und Kontrollsysteme in der Industrie, 9. Auflage, Wiesbaden 2002 Oestereich, Bernd u. a.: Objektorientierte Geschäftsprozessmodellierung mit der UML, korrigierter Nachdruck, Heidelberg 2004 Scheer, August-Wilhelm: Wirtschaftsinformatik, Studienausgabe 2. Auflage, Berlin 1998 Creditpoints/ 5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden Arbeitsaufwand Präsenzzeit Voraussetzungen MA2255 Modul Kommerzielle Standardsoftware Nr. 50 Verwendbarkeit Bachelor Wirtschaftsinformatik Modul WK1109, Bachelor Informatik Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur die Vergabe von Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des Wintersemester Angebots MA2253 Modul Algorithmen und Datenstrukturen Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Algorithmen und Datenstrukturen Dozent(in) Guckert, Kremer, Euler, Willems ModulverGuckert antwortliche(r) QualifikationsDie Studierenden können komplexe Problemund Lernziele stellungen in Algorithmen übertragen und eine für das Problem adäquate Datenstruktur auswählen. Sie sind in der Lage, diese Lösung bis zu einem lauffähigen Programm in einer objektorientierten Sprache zu implementieren. Bei der Lösung können sie Komplexitätsbetrachtungen anstellen. Die Teilnehmenden sind in der Lage, komplexe Programmieraufgaben zu lösen und können dies für die spätere Entwicklung von betrieblichen Informationssystemen nutzen. Lerninhalt In der Veranstaltung werden die folgenden Themenbereiche behandelt: Sortieren und Suchen Hash-Algorithmen Baumstrukturen Einführung Graphentheorie Effiziente Datenstrukturen Der Begriff des Algorithmus wird hier vertieft und theoretisch untersucht. Dazu gehören detaillierte Komplexitätsbetrachtungen. Abstrakte Datentypen werden als Grundlage für algorithmische Lösungen beschrieben. Beispiele und Aufgaben werden auf die Anwendung von integrativen Aspekten der Wirtschaftsinformatik ausgelegt, wie z. B. die Abbildung von Stücklisten oder Fertigungsplänen sowie Kostenstellenhierarchien. Zu diesen Themen werden Übungen mit einer OO-Sprache durchgeführt. Modultyp Wahlpflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen Vorlesung 2 SWS, Praktikum 2 SWS Literatur Güting, Ralf; Dieker, Stefan: Datenstrukturen und Algorithmen, 3. Auflage, Stuttgart 2004 Sedgewick, Robert: Algorithmen in Java, München 2003 Sedgewick, Robert: Algorithms in Java — Graph Algorithms, Boston 2003 Creditpoints/ 6 CrP; 180 Stunden, davon etwa 70 Stunden Arbeitsaufwand Präsenzzeit Voraussetzungen MA2202 Modul Einführung in die Programmierung Verwendbarkeit Modul WK1204 Bachelor Wirtschaftsinformatik, Bachelor Informatik Voraussetzung für Prüfungsvorleistung: erfolgreiche Teilnahme am die Vergabe von Praktikum Creditpoints/zu Prüfungsleistung: Klausur erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des Sommersemester Angebots MA2254 Modul Einführung in die Betriebssysteme und Rechnernetze Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Einführung in die Betriebssysteme und Rechnernetze Dozent(in) Kremer, Euler Nr. 50 Modulverantwortliche(r) Qualifikationsund Lernziele Lerninhalt Modultyp Moduldauer Sprache Lehrformen Literatur Creditpoints/ Arbeitsaufwand Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 Kremer Die Studierenden verstehen den Aufbau und die prinzipielle Funktionsweise eines Rechners. Sie kennen die Grundprinzipien von Betriebssystemen, können diese als Anwenderinnen und Anwender bedienen und verstehen die Grundlagen der Interprozesskommunikation. Die Kenntnis der Funktion von Rechnernetzen wird aus Sicht des Betriebssystems vertieft. Die Studierenden lernen wichtige Administrationsaufgaben und ihre Bedeutung kennen. Vorlesungsinhalte: Einführung: Aufgaben, Aufbau, Anwendungsbereiche und Qualitätskriterien von Betriebssystemen Prozess-Verwaltung: Prozess-Modell, Aufgaben der Prozessverwaltung, Prozess-Scheduling, Fallbeispiele Speicher-Verwaltung: Skewing Schema im Cache, Paging und Segmentierung im Arbeitsspeicher, RAID bei Festplatten Nebenläufigkeit: Nichtdeterminismus und Verklemmungen, Multithreading, Synchronisation nebenläufiger Prozesse, Behandlung von Verklemmungen Dateisysteme: Strukturierung und Typisierung von Dateien, Dateizugriff und Dateioperationen, Implementierungs-Möglichkeiten von Dateisystemen, Fallbeispiele Ein-/Ausgabesysteme: Aufgaben, Treiber, Ablauf von Ein-/Ausgabe-Operationen, Fallbeispiel Betriebssystem-relevante Rechnerarchitekturaspekte: Prozessor-Architekturen und -Arbeitsmodi, Speicher-Organisation, Bussysteme, Peripherie, Parallele Architekturen Betriebssystem-relevante Rechnernetzwerkaspekte: TCP/IP-Protokollstapel, Sockets, RPC, RMI, verteilte Dateisysteme Laborinhalte: Einführung in UNIX: Shell-Programmierung, Programmentwicklung in UNIX (insbes. C-Programmierung) System- und Netzwerkprogrammierung in UNIX: Prozessverwaltung, Interprozesskommunikation, Sockets, RPC, RMI, Kritische Programmabschnitte und Semaphoren Systemadministration in UNIX: Systeminitialisierung und Systemterminierung, Kernel-Konfiguration und Kernel-Module, Dateisysteme, Dateiverwaltung und Datensicherung, Benutzer- und Gruppenverwaltung, Geräte-Installation, RPM-Softwarepakete Netzwerkfähige Unix-Anwendungen: Zugriff auf entfernte Rechner, X Window-System, Network File System (NFS), Network Information System (NIS) Kurzeinführung in Windows-Betriebssysteme Wahlpflichtmodul 1 Semester Deutsch Vorlesung 2 SWS, Praktikum 2 SWS Brause, R.: Betriebssysteme — Grundlagen und Konzepte; 3. Auflage; Heidelberg 2004 Goll, Joachim; Bröckl, Ulrich; Dausmann, Manfred: C als erste Programmiersprache, 4. Auflage, Wiesbaden 2003 Herrmann, Paul: Rechnerarchitektur; 3. Auflage; Wiesbaden 2002 Kofler, Michael: Linux — Installation, Konfiguration, Anwendung, 7. Auflage, Bonn 2004 Pils, Helmut: Das Linux-Tutorial — Ihr Weg zum LPI-Zertifikat, Wiesbaden 2004 Schaffrath, Wilhelm: Grundkurs UNIX/Linux, Wiesbaden 2003 Stallings, William: Betriebssysteme — Prinzipien und Umsetzung; 4. Auflage, München 2002 Tanenbaum, Andrew S.: Moderne Betriebssysteme, 2. Auflage, München 2002 5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden Präsenzzeit Seite 2871 Voraussetzungen MA2201 Modul Einführung in die Wirtschaftsinformatik MA2202 Modul Einführung in die Programmierung Verwendbarkeit Modul WK1202 Bachelor Wirtschaftsinformatik Voraussetzung für Prüfungsvorleistung: erfolgreiche Übungsteildie Vergabe von nahme Creditpoints/zu Prüfungsleistung: Klausur erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des Sommersemester Angebots MA2255 Modul Kommerzielle Standardsoftware Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Kommerzielle Standardsoftware Dozent(in) Hohmann, Scheer, Kaufmann Modulverantwortliche(r) Hohmann QualifikationsDie Studierenden kennen die besonderen Herund Lernziele ausforderungen, die die Entwicklung von Standardsoftwaresystemen mit sich bringen. Dieses Modul ist das erste einer Folge weiterer Veranstaltungen, die den Studierenden die Fähigkeit zum professionellen Umgang mit betrieblichen Anwendungssystemen vermitteln. Lerninhalt Besondere Herausforderungen an die Entwicklung von Standardsoftwaresystemen Entwicklungsstandards und Software-Entwicklung in großen Teams Software-Entwicklung mit ABAP: Eigenschaften der Programmiersprache ABAP/4; Prozedurale Programmierung; Objektorientierte Programmierung; Dialogprogrammierung; Datenbankentwicklung/Repository; Praktische Programmierung mit dem ABAP/Entwicklungssystem Modultyp Wahlpflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen Vorlesung 2 SWS, Praktikum 2 SWS Literatur Färber, Günther; Kirchner, Julia: Praktischer Einstieg in ABAP: Richtig Programmieren nach SAP-Standards, 2. Auflage, Bonn 2004 Keller, Horst; Jacobitz, Joachim: ABAP Objects Referenz, Bonn 2002 Keller, Horst; Krüger, Sascha: ABAP Objects: Einführung in die SAP-Programmierung, 2. Auflage, Bonn 2001 Matzke, Bernd: ABAP/4, Programmiersprache der SAP-Systems R/3, 4. Auflage, Bonn 2002 Creditpoints/ 5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden Arbeitsaufwand Präsenzzeit Voraussetzungen WK1101 Einführung in die Wirtschaftsinformatik WK1201 Einführung in die Programmierung Verwendbarkeit Bachelor Wirtschaftsinformatik WK1103; Bachelor Informatik Voraussetzung für Prüfungsvorleistung: Projektarbeit die Vergabe von Prüfungsleistung: Klausur Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des Sommersemester Angebots MA2256 Modul Informationsmanagement Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Informationsmanagement Dozent(in) Hohmann, Kaufmann, Ritz Modulverantwortliche(r) Hohmann QualifikationsDie Studierenden kennen das strategische und und Lernziele operative Management der betrieblichen Informationsfunktion. Die Teilnehmenden dieser Seite 2872 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 Veranstaltung können die Ressource Information ausgerichtet auf die Unternehmensziele planen, steuern und kontrollieren. Lerninhalt Grundlagen des Informationsmanagements (Begriff, Ziele, Handlungsrahmen, Berufsbilder, Konzepte des Informationsmanagements) Organisation des Informationsmanagements (Eingliederung in der Unternehmensorganisation, Organisatorische Gestaltung der Informationsfunktion, Outsourcing, ASP, Rechenzentrum) Strategisches Informationsmanagement (Vorgehensmodell der strategischen Planung, Situations- und Umfeldanalyse, Informatikstrategie, Zielplanung, Architekturen, Vorhabenplanung, Methoden und Techniken der Informationssystemplanung, Sicherheits- und Qualitätsmanagement, Controlling) Management betrieblicher Informationssysteme (Informationen, Daten, Geschäftsprozesse, Personal, Anwendungssysteme, Informations- und Kommunikationstechnik) Aktuelle Herausforderungen an das Informationsmanagement z. B. EAI-Systeme Vertiefung des Stoffes durch betriebliche Fallbeispiele zum Informationsmanagement Modultyp Wahlpflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen Vorlesung 3 SWS, Übung 1 SWS Literatur Gabriel, Roland; Beier, Dirk: Informationsmanagement in Organisationen , Stuttgart 2003 Heinrich, Lutz J.; Lehner, Franz: Informationsmanagement, 8. Auflage München 2005 Hohmann, Peter: Geschäftsprozesse und integrierte Anwendungssysteme, Köln 1999 Krcmar, Helmut: Informationsmanagement, Berlin 2004 Schwarze, Jochen: Informationsmanagement, Herne u. a.1998 Zarnekow, Rüdiger; Brenner, Walter; Grohmann Helmut H. (Hrsg.): Informationsmanagement, Heidelberg 2004 Zarnekow, Rüdiger; Brenner, Walter; Pilgram, Uwe: Integriertes Informationsmanagement, Berlin 2005 Creditpoints/ 5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden Arbeitsaufwand Präsenzzeit Voraussetzungen MA2259 Modul Organisationslehre Verwendbarkeit Bachelor Wirtschaftsinformatik WK1110; Bachelor Informatik Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur oder Referat und die Vergabe von Ausarbeitung Creditpoints/zu erbringende Leistungen Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des Sommersemester Angebots MA2257 Modul Grafische Datenverarbeitung 1 Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik Modultitel Grafische Datenverarbeitung 1 Dozent(in) M. Lutz, Lehrbeauftragte ModulverM. Lutz antwortliche(r) QualifikationsDie Studierenden beherrschen die grundlegenund Lernziele den Algorithmen und Methoden der Grafischen Datenverarbeitung. Sie können die theoretischen Kenntnisse mit Hilfsmitteln wie etwa Java/Java 3D, Einsatz von OpenGL und in Fallbeispielen durch Einsatz von beispielsweise Nr. 50 VRML, Maya oder Softimage/XSI praktisch umsetzen. Inhalt Einführung in die Grafische Datenverarbeitung: Klassifizierung, Bedeutung, Anwendungen Transformationen: Renderingpipeline, Homogene Koordinaten, zwei- und dreidimensionale Objekttransformationen, Wechsel des Koordinatensystems, Window-Viewport-Transformation, Positionierung und Orientierung von 3DObjekten, Bewegungsstudien Projektionen: Grundprinzipien, Eigenschaften Parallelprojektionen/Zentralprojektion, virtuelle Kamera Modellierung von 3D-Objekten: Drahtmodelle, Flächenmodelle, Körpermodelle (solids), Modellierung mit Polygonnetzen, Modellierung mit Kurven und Flächen, von Parameterkurven zu NURBS-Flächen Visibilitätsverfahren: Back Face Culling, Punktklassifizierung, Bounding Box-Tests, Maler-Algorithmus, z-Buffer-Algorithmus Materialeigenschaften/lokale Beleuchtungsmodelle: ideal diffus reflektierende Oberflächen (Lambert), gerichtet diffus reflektierende Oberflächen, Glanz (Phong, Blinn, Cook und Torrance), Transparenz, anisotrope, spiegelnde Reflexion, flat, Gouraud-, Phong-Shading, Lichtquellen und Lichtarten Globale Beleuchtungsmodelle: Raytracing, Radiosity, Photon Mapping Modultyp Wahlpflichtmodul Moduldauer 1 Semester Sprache Deutsch Lehrformen Multimedial unterstützte Vorlesung, praktische Übungen im Graphiklabor, Skripten, Aufgaben zum Download und online verfügbar sowie Tutorials zum Selbststudium Literatur Lutz, M.; Malerczyk, C.: Skript zur Grafischen DV 1. 2004. Bender, M.; Brill, M.: Computergrafik. 2003. Watt, A.: 3D-Computergrafik. 2002. „Klassiker“: Foley, van Dam, et al: Computer Graphics — Principles and Practice. Encarnacao, J.; Strasser, W.; et al: Graphische Datenverarbeitung. Bd. 1 und 2. Spezialliteratur: Lutz, M.; Emmel, S.: Java 3D — Der Grundkurs. 2000. und weitere zu OpenGL, VRML, Maya, Softimage Creditpoints/ 5 CrP 150 Stunden, davon ca. 70 Stunden PräArbeitsaufwand senzveranstaltung Voraussetzungen MA2004 Modul Lineare Algebra 1 MA2202 Modul Einführung in die Programmierung Verwendbarkeit Pflichtmodul in Bachelor Medieninformatik, Wahlpflichtmodul in Bachelor Technische Informatik, Wahlpflichtmodul in Bachelor Wirtschaftsinformatik, Voraussetzung für Prüfungsvorleistung: Die Pflichtübungsaufgadie Vergabe von ben bzw. Pflichtprogrammierprojekte müssen Creditpoints/zu erfolgreich bearbeitet werden, was durch Teserbringende tat bestätigt wird. Die Teilnahme an der KlauLeistungen sur bedingt das Vorliegen des Übungsaufgabentestats. Prüfungsleistung: Am Ende des Moduls ist eine Klausur abzulegen. Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung Häufigkeit des jährlich Angebots Nr. 50 9. Mögliche Studienverläufe Vorschlag eines Studienverlaufs mit Ziel M. Sc. Mathematik für Finanzen, Versicherungen und Management 1. Sem. Titel 2. Sem. SWS CrP Titel 3. Sem. SWS CrP Titel 4. Sem. SWS CrP 5. Sem. Titel SWS CrP Titel 6. Sem. SWS CrP Titel SWS CrP 6 7 Analysis 2 6 8 Analysis 3 4 5 Mathematische Software 2 2 Mathematisches Seminar 2 2 2 Kommunikation und Präsentation 1 und 2 4 4 Lineare Algebra 1 4 5 Lineare Algebra 2 6 8 Numerische Mathematik 1 4 5 Numerische Mathematik 2 4 5 Mathematisches Praktikum 2 4 Berufspraktische Phase - Begleitstudien 1 1 Einführung in die Wirtschaftswissenschaften 4 5 Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik 1 4 5 Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik 2 6 8 Differential- und Differenzengleichungen 4 5 Portfolio Selection, Derivate u. Risiko 4 5 Berufspraktische Phase - Praktische Tätigkeit 12 Einführung in die Wirtschaftsinformatik 4 5 Datenbanksysteme 6 6 Mathematisches Seminar 1 2 2 Rechnungswesen 4 5 Operations Research 2 2 3 Bachelorarbeit 12 Einführung. in die Programmierung 6 6 Privatrecht 4 4 Operations Research 1 4 5 Simulation 4 5 Versicherungsmathematik 4 5 Arbeitstechnik 2 1 Finanz- und Wirtschaftsmathematik 4 5 Finanzmathematik 2 2 3 Angewandte Statistik 4 5 Einführung in die Bankenbetriebslehre 2 2 Mathematische Strukturen 4 5 English for Business Communication 4 5 26 32 24 30 22 29 Summen 26 29 26 31 5 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 Analysis 1 29 Seite 2873 Seite 2874 Vorschlag eines Studienverlaufs mit Ziel M. Sc. Wirtschaftsinformatik 1. Sem. Titel 2. Sem. SWS CrP 3. Sem. Titel SWS CrP Titel 4. Sem. SWS CrP Titel 5. Sem. SWS CrP Titel 6. Sem. SWS CrP Titel SWS CrP 6 7 Analysis 2 6 8 Analysis 3 4 5 Mathematische Software 2 2 Mathematisches Seminar 2 2 2 Kommunikation und Präsentation 1 und 2 4 4 Lineare Algebra 1 4 5 Lineare Algebra 2 6 8 Numerische Mathematik 1 4 5 Numerische Mathematik 2 4 5 Mathematisches Praktikum 2 4 Berufspraktische Phase – Begleitstudien 1 1 Einführung in die Wirtschaftswissenschaften 4 5 Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik 1 4 5 Wahrscheinlichkeitsrechnung. und Statistik 2 6 8 Differentialund Differenzengleichungen 4 5 Portfolio Selection, Derivate u. Risiko 4 5 Berufspraktische Phase – Praktische Tätigkeit 12 Einführung. in die Wirtschaftsinformatik 4 5 Datenbanksysteme 6 6 Mathematisches Seminar 1 2 2 Rechnungswesen 4 5 Operations Research 2 2 3 Bachelorarbeit 12 Einführung in die Programmierung 6 6 Kommerzielle Standardsoftware 4 5 Operations Research 1 4 5 Simulation 4 5 Versicherungsmathematik 4 5 Arbeitstechnik 2 1 Finanz- und Wirtschaftsmathematik 4 5 Finanzmathematik 2 2 3 Softwaretechnik 4 6 Einführung in die Diskrete Mathematik 4 5 Entwicklung betrieblicher Informationssysteme I 4 5 24 30 22 30 Summen 26 29 26 32 24 30 5 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 Analysis 1 29 Nr. 50 Nr. 50 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 Anlage 4 Ordnung für die Berufspraktische Phase des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsmathematik des Fachbereichs Mathematik, Naturwissenschaften und Datenverarbeitung der Fachhochschule GießenFriedberg (BPP-Ordnung) §1 Allgemeines (1) Der Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik des Fachbereichs Mathematik, Naturwissenschaften und Datenverarbeitung der Fachhochschule Gießen-Friedberg beinhaltet eine Berufspraktische Phase. Diese findet im sechsten Studiensemester statt und wird von der Hochschule vorbereitet, begleitet und nachbereitet. Die Durchführung der Praxisphase an einer Praxisstelle im Ausland wird empfohlen. (2) Der Fachbereich Mathematik, Naturwissenschaften und Datenverarbeitung sorgt für die organisatorische Abwicklung und inhaltliche Koordination des praktischen Teils der Berufspraktischen Phase (praktische Tätigkeit) und für die Durchführung folgender Aufgaben: — Führung und Pflegen eines Verzeichnisses geeigneter Praxisstellen — Vermittlung von und Kontaktpflege zu Praxisstellen — Unterstützung der Studierenden bei der Auswahl geeigneter Praxisstellen (3) In der Modulbeschreibung ist festgelegt, wem die fachliche Begleitung und Bewertung der Berufspraktischen Phase obliegt. § 16 der Allgemeinen Bestimmungen gilt entsprechend. (4) Die Bewerbung um eine geeignete Praxisstelle obliegt der Studentin oder dem Studenten. Sie oder er hat das Recht, eine Praxisstelle vorzuschlagen. Die betreuende Dozentin oder der betreuende Dozent (eine oder einer der in der Modulbeschreibung genannten Lehrenden) entscheidet über die Anerkennung dieser vorgeschlagenen Praxisstelle. Im Zweifelsfall entscheidet der Prüfungsausschuss. (5) Die Berufspraktische Phase der einzelnen Studentin oder des einzelnen Studenten wird auf der Grundlage eines Vertrages zwischen der Studentin oder dem Studenten und der Praxisstelle geregelt. §2 Ziele der Berufspraktischen Phase (1) In der Praxisphase soll die Studentin oder der Student studiengangsadäquate berufsqualifizierende Tätigkeiten zur Vorbereitung auf das künftige Berufsfeld ausüben. (2) Die oder der Studierende soll eine praktische Ausbildung an fest umrissenen, konkreten Projekten erhalten, die inhaltlich der gewählten Studienausrichtung des Bachelorstudiums entsprechen. §3 Dauer und zeitlicher Ablauf der Berufspraktischen Phase (1) Die Berufspraktische Phase umfasst 13 CrP. Sie gliedert sich in die praktische Tätigkeit im Umfang von zwölf CrP (Mindestdauer neun Wochen) und begleitende Lehrveranstaltungen im Umfang von 1 CrP (s. § 6 Begleitstudien). Fehlzeiten (zum Beispiel Krankheit und Urlaub) werden nicht angerechnet und sind nachzuholen. (2) Auf Antrag der oder des Studierenden kann in besonders begründeten Fällen die Praxisphase auf maximal 26 Wochen verlängert werden. §4 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Berufspraktischen Phase wird zugelassen, wer Module im Umfang von mindestens 70 CrP aus dem Pflichtprogramm der ersten drei Semester (nach Anlage 1) erfolgreich bestanden und das Modul „Arbeitstechnik, Kommunikation und Präsentation“ erfolgreich abgeschlossen hat. (2) Der Prüfungsausschuss kann Ausnahmen davon zulassen, wenn — die oder der Studierende die Zusage einer Stelle nachweist, die für die Erreichung der mit der Berufspraktischen Phase verbundenen Lernziele überdurchschnittlich gut geeignet erscheint und — aufgrund des Studienfortschritts der Antragstellerin oder des Antragstellers davon auszugehen ist, dass diese Ziele auch erreicht werden können. §5 Praxisstellen, Verträge (1) Die praktische Tätigkeit wird in enger Zusammenarbeit der Hochschule mit geeigneten Unternehmen oder Institutionen so durchgeführt, dass ein möglichst hohes Maß an Kenntnissen und praktischen Fähigkeiten erworben werden kann. (2) Die Bereitstellung geeigneter Praxisstellen kann durch Rahmenvereinbarungen der Hochschule mit geeigneten Unternehmen oder Institutionen geregelt werden. Seite 2875 (3) Voraussetzung für den Beginn der praktischen Tätigkeit ist die vorherige ordnungsgemäße Anmeldung und ein schriftlicher Vertrag zwischen der Studentin oder dem Studenten und der Praxisstelle. (4) Der Vertrag sollte insbesondere regeln: 1. die Verpflichtung der Praxisstelle, — die Studentin oder den Studenten für die Dauer der Praxisphase entsprechend den Ausbildungszielen nach § 2 auszubilden, — ein Zeugnis auszustellen, das Angaben über Beginn und Ende der Praxisphase, evtl. Fehlzeiten, die Inhalte der praktischen Tätigkeiten sowie den Erfolg der Praxisphase enthält, 2. die Benennung einer oder eines Beauftragten der Praxisstelle für die Betreuung der Studentin oder des Studenten, 3. die Verpflichtung der Studentin oder des Studenten, — die gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen und die innerhalb der Praxisphase übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen, — den Anordnungen der Praxisstelle und der von ihr beauftragten Personen nachzukommen, — die für die Praxisstelle geltenden Ordnungen, insbesondere Arbeitsordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sowie Vorschriften über die Schweigepflicht zu beachten. §6 Begleitstudien Die berufspraktische Ausbildung wird von der Fachhochschule durch Begleitstudien ergänzt, die vom Fachbereich Mathematik, Naturwissenschaften und Datenverarbeitung der Fachhochschule Gießen-Friedberg geplant, organisiert und durchgeführt werden. Die Begleitstudien umfassen die in der Modulbeschreibung angegebenen Veranstaltungen mit deren Inhalten. §7 Status der Studierenden während der Praxisphase Während der Praxisphase, die Bestandteil des Bachelorstudiums ist, bleibt die Studentin oder der Student an der Fachhochschule Gießen-Friedberg immatrikuliert. Die Studentin oder der Student ist keine Praktikantin oder kein Praktikant im Sinne des Berufsbildungsgesetzes und unterliegt in der Praxisstelle weder dem Betriebsverfassungsgesetz noch dem Personalvertretungsgesetz. Andererseits ist die Studentin oder der Student an die Ordnungen der Praxisstelle gebunden. Nach Maßgabe des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) besteht während der Praxisphase grundsätzlich Anspruch auf Ausbildungsförderung. Etwaige Vergütungen der Praxisstelle werden auf die Leistungen nach BAföG angerechnet. §8 Anerkennung, Bewertung, Wiederholung (1) Die Anerkennung und Bewertung der Praxisphase setzt die Vorlage folgender Unterlagen bei der betreuenden Dozentin oder beim betreuenden Dozenten voraus: 1. einen Ausbildungsvertrag nach § 5 Abs. 4 bis spätestens zum Beginn der praktischen Tätigkeit, 2. ein Zeugnis der Praxisstelle nach § 5 Abs. 4 Nr. 1, 3. den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Begleitstudien nach § 6, 4. einen von der Studentin oder dem Studenten angefertigten schriftlichen und mündlichen Praxisbericht. (2) Nach erfolgreicher Ableistung wird die Praxisphase bewertet. Die Bewertung erfolgt — auf der Grundlage des Praxisberichts nach Abs. 1 Nr. 4, — auf der Grundlage des von der Praxisstelle erteilten Zeugnisses nach § 5 Abs. 4 Nr. 1 und — unter Berücksichtigung der Leistungen bei den Begleitstudien nach § 6. (3) Bei „nicht ausreichender“ Bewertung ist die praktische Tätigkeit einschließlich der Begleitstudien zu wiederholen. §9 Anrechnung gleichwertiger praktischer Tätigkeiten Studierenden, die eine der Projektphase gleichwertige Tätigkeit nachweisen, kann diese auf Antrag ganz oder teilweise auf die Projektphase angerechnet werden. Die Tätigkeit muss in einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens acht Wochen ausgeübt worden sein. Zum Nachweis der Gleichwertigkeit gehört in jedem Fall die Vorlage eines Zeugnisses nach § 5 Abs. Nr. 1. Über die Anrechnung entscheidet der Prüfungsausschuss. Der schriftliche und mündliche Bericht nach § 8 ist auch bei Anrechnung einer praktischen Tätigkeit zu erbringen. Seite 2876 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 § 10 Ausschuss für berufspraktische Studien Der Prüfungsausschuss für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik ist das für Entscheidungen im Zusammenhang mit der Berufspraktischen Phase zuständige Gremium. § 11 Versicherungsschutz, Sozialabgaben, Steuerpflicht (1) Die Studentin oder der Student ist während der Praxisphase kraft Gesetzes gegen Unfall versichert. Im Versicherungsfall übermittelt die Praxisstelle auch der Fachhochschule einen Abdruck der Unfallanzeige. (2) Das Haftpflichtrisiko der Studentin oder des Studenten an der Praxisstelle ist für die Laufzeit des Vertrages durch die allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung der Praxisstelle gedeckt. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird empfohlen. (3) Die Studentin oder der Student ist während der Praxisphase grundsätzlich nach den Bestimmungen der studentischen Krankenversicherung pflichtversichert. (4) Bei Ableistung der Praxisphase im Ausland wird neben einer privaten Haftpflicht- auch der Abschluss einer privaten Krankenversicherung empfohlen. (5) Die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialabgaben und Steuern auf etwaige Vergütungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und obliegt der oder dem Studierenden und der Praxisstelle. § 12 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2006 in Kraft. Anlage 5 Bachelorzeugnis — Inhalt des Zeugnisses Bachelor of Science (B. Sc.) Logo der Fachhochschule Gießen-Friedberg/University of Applied Sciences Zeugnis Bachelor of Science (B. Sc.) Frau/Herr geboren am geboren in Matrikel-Nr. Nr. 50 hat am die Bachelorprüfung im Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik des Fachbereichs Mathematik, Naturwissenschaften und Datenverarbeitung erfolgreich bestanden und dabei folgende Bewertungen erhalten: Bachelorarbeit: Thema: Note: Prozentpunkte: Creditpoints: Frau/Herr Prüfungsmodule Gesamtnote Noten Friedberg, den Die Leiterin/Der Leiter des Prüfungsamts Prozentpunkte (Siegel) Creditpoints Die/Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Anlage 6 Bachelorurkunde — Inhalt der Urkunde Bachelor of Science (B. Sc.) Logo der Fachhochschule Gießen-Friedberg/University of Applied Sciences Bachelorurkunde Frau/Herr geboren am geboren in hat am im Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik des Fachbereichs Mathematik, Naturwissenschaften und Datenverarbeitung die Bachelorprüfung bestanden. Aufgrund dieser Prüfung verleiht die Fachhochschule GießenFriedberg/University of Applied Sciences den akademischen Grad Bachelor of Science (B. Sc.) Friedberg, den Präsidentin/Präsident (Siegel) Dekanin/Dekan Anlage 7 Diploma Supplement Logo der Fachhochschule Gießen-Friedberg/University of Applied Sciences Diploma Supplement This Diploma Supplement was developed by the European Commission, Council of Europe and UNESCO/CEPES. The purpose of the supplement is to provide sufficient independent data to improve the international ‘transparency’ and fair academic and professional recognition of qualifications (diplomas, degrees, certificates, etc.). It is designed to provide a description of the nature, level, context, content and status of the studies that were pursued and successfully completed by the individual named on the original qualification to which this supplement is appended. It should be free from any value judgements, equivalence statements or suggestions about recognition. Information in all eight sections should be provided. Where information is not provided, an explanation should give the reason why. Dieses Diploma Supplement wurde von der Europäischen Kommission, dem Europarat und UNESCO/CEPES entwickelt. Das Diploma Supplement soll hinreichende Daten zur Verfügung stellen, die die internationale Transparenz und angemessene akademische und berufliche Anerkennung von Qualifikationen (Urkunden, Zeugnisse, Abschlüsse, Zertifikate, etc.) verbessern. Das Diploma Supplement beschreibt Eigenschaften, Stufe, Zusammenhang, Inhalte sowie Art des Abschlusses des Studiums, das von der in der Originalurkunde bezeichneten Person erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Originalurkunde muss diesem Diploma Supplement beigefügt werden. Das Diploma Supplement sollte frei sein von jeglichen Werturteilen, Äquivalenzaussagen oder Empfehlungen zur Anerkennung. Es sollte Angaben in allen acht Abschnitten enthalten. Wenn keine Angaben gemacht werden, sollte dies durch eine Begründung erläutert werden. 1 HOLDER OF THE QUALIFICATION/INHABER/INHABERIN DES HOCHSCHULABSCHLUSSES 1.1 Family Name/Familienname «Name» 1.2 First Name/Vorname «Vorname» 1.3 Date, Place, Country of Birth/Geburtsdatum, Geburtsort und -land «Geburtsdatum», «Geburtsort» («Geburtsland») 1.4 Student ID Number or Code/Matrikelnummer des/der Studierenden «MatrikelNr» 2 Qualification/Abschluss 2.1 Name of Qualification/Abschlussbezeichnung Bachelor of Science (B. Sc.) 2.2 Main Field(s) of Study/Studiengang Wirtschaftsmathematik Nr. 50 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 Seite 2877 2.3 Institution Awarding the Qualification/Einrichtung, die den Studienabschluss vergibt Fachhochschule Gießen-Friedberg/University of Applied Sciences Wiesenstrasse 14 D-35390 Giessen Department: 13 MND Fachbereich: 13 MND Mathematics, Natural Sciences and Mathematik, Naturwissenschaften und Datenverarbeitung Data Processing Status (Type/Control) Hochschultyp/Trägerschaft University of Applied Sciences Fachhochschule State Institution Staatliche Einrichtung 2.4 Institution Administering Studies/Einrichtung, die den Studiengang durchgeführt hat see 2.3/siehe 2.3 Status (Type/Control)/Hochschultyp see 2.3/siehe 2.3 2.5 Language(s) of Instruction and Examination/Sprache(n) des Lehrangebots und der Prüfungen German/Deutsch 3 LEVEL OF THE QUALIFICATION 3.1 Level University degree program with thesis, University of Applied Sciences for details see Sec. 8.41 3.2 Official Length of Programm 3 years (6 semesters) 3.3 Access Requirements * Entrance qualification for Fachhochschulen * General qualification for university entrance * Entrance examination for specially qualified employed person * Equivalent Qualification of foreign countries * For details see Sec. 8.7 4 CONTENTS AND RESULTS GAINED 4.1 Mode of Study Full time 4.2 Programm Requirements Students receive a thorough application-oriented university education in mathematics. In addition to this, they receive instruction in the basics of computer science, economics and other subjects. Furthermore, instruction is given in key qualifications such as the ability to work scientifically and in a team, communication skills, and conflict resolution. Students can choose between mathematic, economic and computer science courses as compulsory optional subjects. Graduates will have at their disposal foundational knowledge in the most important application areas of mathematics in economics and possess more extensive specialised knowledge in specific areas. The mathematics studies promote universal and analytic abilities, such that graduates can be engaged in all areas related to the analysing, modelling and solving of economic, organisational and/or computer science problems. Graduates are qualified to perform a demanding occupational activity. 4.3 Program Details See seperate document „Transcript of Records“. 4.4 Grading Scheme Very good 1,0—1,5 Good 1,6—2,5 Satisfactory 2,6—3,5 Sufficient 3,6—4,0 Non-Sufficient/Fail 5,0 For more detailed Information see Sec. 8.6 ECTS-Grades A (10%) 1,0 — .. B (25%) ... — ... C (30%) ... — ... D (25%) ... — ... E (10%) ... — 4,0 NIVEAU DES HOCHSCHULABSCHLUSSES Niveau des Abschlusses Hochschulabschluss (Fachhochschule, FH) Einzelheiten siehe Abschnitt 8.41 Regelstudienzeit 3 Jahre (6 Semester) Zugangsvoraussetzungen * Fachhochschulreife * Allgemeine Hochschulreife (Abitur) * Zugangsprüfung für besonders befähigte Berufstätige * Äquivalente ausländische Hochschulzugangsberechtigung * Einzelheiten siehe Abschnitt 8.7 LEHRINHALTE UND PRÜFUNGSERGEBNISSE Studienform Vollzeitstudium Anforderungen des Studiengangs/Qualifikationsprofil des Absolventen/der Absolventin Die Studierenden erhalten eine fundierte und zugleich anwendungsbezogene Hochschulausbildung in Mathematik. Zusätzlich erhalten sie eine Ausbildung in Grundlagen der Informatik, Wirtschaftswissenschaften und übergreifenden Inhalten. Ferner werden Schlüsselqualifikationen wie die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten, Team-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit vermittelt. Im Rahmen der Wahlpflichtfächer wählen die Studierenden zwischen Veranstaltungen aus der Mathematik, den Wirtschaftswissenschaften und der Informatik. Absolventinnen und Absolventen verfügen mindestens über Grundkenntnisse in den wichtigsten wirtschaftlichen Anwendungsgebieten der Mathematik und besitzen je nach Schwerpunktwahl weitergehende Spezialkenntnisse. Das Studium der Mathematik fördert ganz universell analytische Fähigkeiten, so dass die Absolventinnen und Absolventen in allen Bereichen einsetzbar sind, in denen es darum geht, wirtschaftliche, organisatorische und/oder informationstechnische Probleme zu analysieren, zu modellieren und zu lösen. Der Studiengang befähigt zu einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit. Einzelheiten zum Studiengang und der Lehrinhalte Siehe separates Dokument „Transcript of Records“. Leistungsbewertung/Notensystem sehr gut 1,0—1,5 gut 1,6—2,5 befriedigend 2,6—3,5 ausreichend 3,6—4,0 mangelhaft 5,0 Weitere Informationen siehe in Abschnitt 8.6 ECTS-Grades A (10%) 1,0—… B (25%) …—… C (30%) ...—… D (25%) …—… E (10%) …— 4,0 Seite 2878 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 Nr. 50 4.5 Overall Classification „Gesamtbewertung“ Gesamtbewertung/-note „Gesamtbewertung“ 5 FUNCTION OF THE QUALIFICATION 5.1 Access to Further Studies German Higher Education System (see Sec. 8). STATUS DER QUALIFIKATION Zugang zu weiterführenden Studiengängen Zugang zu weiterführenden Studiengängen im deutschen Hochschulsystem (siehe Abschnitt 8). 5.2 Professional Status Graduates are entitled to receive the legally protected title ‘Bachelor of Science’ Wirtschaftsmathematik. Graduates are qualified to work in professional occupations in industry and administration, particularly those which require a logical-analytic approach. They are typically employed in the mathematics departments of insurance companies, analytic departments in banks, software development departments of all kinds, as well as organisational and planning departments. Berufliche Qualifikation Das Studium berechtigt die Absolventinnen und Absolventen, den Titel „Bachelor of Science“ in Wirtschaftsmathematik zu tragen. Die Absolventinnen und Absolventen sind zu professionellen Tätigkeiten in den Bereichen von Wirtschaft, Industrie und Verwaltung geeignet, die vor allem eine logisch-analytische Vorgehensweise erfordern. Typisch ist der Einsatz in z. B. mathematischen Abteilungen von Versicherungen, Analyseabteilungen von Banken, Softwareentwicklungsabteilungen aller Art sowie Organisations- und Planungsabteilungen. 6 ADDITIONAL INFORMATION 6.1 Additional Information Additional information about the individual studies or special activities of the graduates can be separately certified, if needed. WEITERE ANGABEN Weitere Angaben Zusätzliche Informationen zum individuellen Verlauf des Studiums oder besondere Aktivitäten der Absolventin oder des Absolventen werden auf Wunsch gesondert bescheinigt. Informationsquellen für ergänzende Angaben • Allgemeine Informationen: siehe Abschnitt 8.8 Detaillierte Informationen zum Studienprogramm können angefordert werden bei: Fachhochschule Gießen-Friedberg University of Applied Sciences Wilhelm-Leuschner-Straße 13 D-61169 Friedberg/Hessen Germany http://www.fh-giessen-friedberg.de 6.2 Further Information Sources * General information: see Sec. 8.8 Detailed information on the degree program can be obtained from: Fachhochschule Gießen-Friedberg University of Applied Sciences Wilhelm-Leuschner-Straße 13 D-61169 Friedberg/Hessen Germany http://www.fh-giessen-friedberg.de 7 CERTIFICATION/ZERTIFIZIERUNG This Diploma Supplement refers to the following original documents: Dieses Diploma Supplement nimmt Bezug auf folgende Originaldokumente: (1) Urkunde über die Verleihung des Grades from (date)/vom «AbschlussUrkundeDatum» (2) Prüfungszeugnis from (date)/vom «AbschlusszeugnisDatum» (3) Transcript of Records from (date)/vom «TranscriptDatum» Giessen, den «DSAusstellDatum» Siegel (Seal) Leiter/Leiterin des Prüfungsamtes Vorsitzende/Vorsitzender Head of the des Prüfungsausschusses Examination Office Chairman, Examination Board You will find below 4 additional pages with explanations (Sec. 8) Nach diesen Unterschriften folgen noch 4 Seiten mit zusätzlichen Erläuterungen (Abschnitt 8). Nr. 50 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 Seite 2879 HESSISCHES MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR UND LANDESENTWICKLUNG 1025 Aufhebung von Verwaltungsvorschriften des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Es werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben: A: Folgende veröffentlichte Verwaltungsvorschriften 1. Anordnung gemäß § 72 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 29. April 1997 (StAnz. S. 1708), geändert am 19. Juli 2001 (StAnz. S. 3081) 2. Richtlinien über die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum mit Baukostenzuschüssen vom 30. Mai 1997 (StAnz. S. 1885) 3. Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes vom 31. Juli 1997 (StAnz. S. 2602) 4. Erlass betreffend Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, Ausgabe 1995 vom 26. August 1997 (StAnz. S. 2811) 5. Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden vom 28. Oktober 1997 (StAnz. S. 3587) 6. Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Omnibussen und Schienenfahrzeugen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz vom 26. Januar 1998 (StAnz. S. 548) 7. Richtlinien über die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum vom 21. März 1998 (StAnz. S. 1064), geändert am 19. Juli 2001 (StAnz. S. 3081) 8. Richtlinien zur Förderung des Mietwohnungsbaus (Vereinbarte Förderung nach § 88d des Zweiten Wohnungsbaugesetzes) vom 12. Mai 1998 (StAnz. S. 1545), geändert am 19. Juli 2001 (StAnz. S. 3081) 9. Erlass betreffend Bewertung und Sanierung Pentachlorphenol (PCB)-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden vom 17. November 1998 (StAnz. S. 3932), geändert am 2. Mai 2000 (StAnz. S. 1665) 10. Erlass betreffend Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung; hier: Anwendung der Hauptgruppe 7 des Verwaltungskostenverzeichnisses vom 1. März 1999 (StAnz. S. 788) 11. Erlass betreffend Zivile Verteidigung; hier: Allgemeine Verwaltungsvorschriften zu § 17 des Verkehrssicherstellungsgesetzes über die Sicherstellung von Güterbeförderungen auf der Straße vom 15. Juni 1998 (StAnz. S. 2761) B: Folgende nicht veröffentlichte Verwaltungsvorschriften 12. Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG; hier: Übergabebescheidverfahren nach Art. 1 § 23 Eisenbahnneuordnungsgesetz (ENeuOG) vom 25. September 1997, ergänzt 11. Dezember 1998 13. Automatisiertes Liegenschaftsbuch (ALB-Hessen); hier: Einführung des Nutzungsartenverzeichnisses der AdV von 1991 und Überführung der Nutzungsarten von FOLIKA nach ALBHessen vom 23. Juni 1998, geändert 27. Mai 1999 14. Fahrerlaubnisse von Flüchtlingen aus dem Kosovo vom 21. Juni 1999 15. Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörden nach § 40 Abs. 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 17. Februar 1997 16. Umschreibung von Führerscheinen aus Gibraltar vom 4. Februar 1998 17. Reduzierung des Beschilderungsumfangs nach der Straßenverkehrsordnung vom 3. Juni 1998 18. Änderung des systematischen Verzeichnisses der Fahrzeug- und Aufbauarten vom 4. Januar 1999 19. Änderung des systematischen Verzeichnisses der Fahrzeug- und Aufbauarten vom 23. Februar 1999 20. Zuteilung von „Ozonplaketten“ im Zusammenhang mit der Erstzulassung von Fahrzeugen vom 7. Dezember 1998 21. Erläuterungen zur Verfahrensweise bei der Umschlüsselung von im Verkehr befindlichen Fahrzeugen durch das Bundesministerium für Verkehr vom 3. Juli 1997 22. Erläuterungen zur Verfahrensweise bei der Umschlüsselung von im Verkehr befindlichen Fahrzeugen durch das Bundesministerium für Verkehr vom 18. Juli 1997 23. Richtlinie über die Ausgabe von Fahrzeugbriefvordrucken durch die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörden vom 3. September 1998 24. Durchführung des Hessischen Gesetzes zum Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (HessAFWoG); hier: Mietzinserhöhungen vor Erteilung des Leistungsbescheides vom 17. März 1997 — VII b 5 — 62 c 44 — 1300/97 — 25. Eckwerte Modernisierung und Energieeinsparung vom 12. Dezember 1997 26. Hessisches Gesetz zum Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (HessAFWoG); hier: Verwendung der Ausgleichszahlungen vom 2. April 1998 27. Anfertigung von Lageplänen vom 24. September 2002 28. Prüfung baurechtlicher Anforderungen vom 23. Oktober 2002 29. Erlass betreffend Tempo 100 km/h für Gespanne auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen; neunte Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrs-Ordnung vom 21. Oktober 1998 30. Erlass betreffend Straßenverkehrsbehörde im Sinne von Nr. III 1 d Satz 1 der Verwaltungsvorschriften zu § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung für Veranstaltungen, die außerhalb Hessens beginnen und sich auf den Bereich des Landes Hessen erstrecken vom 18. November 1998 31. Erlass betreffend Anwohnerparkausweise für Autoteiler/innen vom 14. April 1998 32. Erlass betreffend Kennzeichnung von Sonderparkplätzen sowie besonderer Parkausweis für Anwohner vom 4. März 1998 Wiesbaden, 24. November 2006 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Z 4 — A — 028 — a — 01 — 04 # 009 StAnz. 50/2006 S. 2879 1026 Richtlinien über den Vorteilsausgleich bei Änderungen von Anlagen der öffentlichen Versorgung infolge von Straßenbaumaßnahmen Bezug: Bekanntmachung vom 16. November 2001 (StAnz. S. 4335) Die oben genannten Richtlinien über den Vorteilsausgleich bei Änderungen von Anlagen der öffentlichen Versorgung infolge von Straßenbaumaßnahmen werden mit Wirkung vom 1. Januar 2007 erneut in Kraft gesetzt. Sie finden Anwendung an den von dem Land Hessen verwalteten Bundesfernstraßen und den Landesstraßen. Des Weiteren finden sie Anwendung bei Änderungen von Mineralölund Mineralölproduktleitungen, die den Versorgungsleitungen gleichgestellt sind. Den Straßenbaulastträgern der übrigen öffentlichen Straßen wird empfohlen, die Richtlinien ebenfalls anzuwenden. Wiesbaden, 23. November 2006 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, und Landesentwicklung V 2 — B — 63 a — 06 — 29 — Gült.-Verz. 60 — StAnz. 50/2006 S. 2879 1027 Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Zufahrten und Zugängen an Bundesstraßen (Zufahrtenrichtlinien) Bezug: Bekanntmachung vom 16. November 2001 (StAnz. S. 4334) Die oben genannten Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Zufahrten und Zugängen an Bundesstraßen (Zufahrtenrichtlinien) werden hiermit mit Wirkung vom 1. Januar 2007 erneut in Kraft gesetzt. Seite 2880 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 Den Straßenbaulastträgern der übrigen öffentlichen Straßen wird empfohlen, die Richtlinien ebenfalls anzuwenden. Wiesbaden, 23. November 2006 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung V 2 — B — 63 a — 06 — 53 — Gült.-Verz. 60 — StAnz. 50/2006 S. 2879 1028 Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen Bezug: Bekanntmachung vom 16. November 2001 (StAnz. S. 4335) Die oben genannten Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen — Ortsdurchfahrten-Richtlinien — (ODR) werden hiermit mit Wirkung vom 1. Januar 2007 erneut in Kraft gesetzt. Soweit sich aus dem Hessischen Straßengesetz in der Fassung vom 8. Juni 2003 (GVBl. I S. 166) nichts Entgegenstehendes ergibt, sind die Nrn. 11 ff. der OrtsdurchfahrtenRichtlinien auch bei Ortsdurchfahrten der Landesstraßen entsprechend anzuwenden. Die entsprechende Anwendung der Nrn. 11 ff. bei Kreisstraßen wird empfohlen. Handlungsempfehlungen zum Vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Nutzungseinheiten mit Gruppenbetreuung in Altenpflegeheimen — HE-Gruppenbetreuung — Stand März 20061 0 Allgemeines Die bauliche und funktionale Ausgestaltung von Heimen, in denen ältere Menschen vollstationär betreut und gepflegt werden (Altenpflegeheime), hat sich in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend gewandelt. Neuere Konzepte stationärer Betreuung und Pflege zielen zum einen auf mehr Wohnlichkeit und Normalität der Lebenssituation und der Tagesgestaltung ab und messen zum anderen dem Zusammenleben der Bewohnerinnen und Bewohner in betreuten Gruppen mit Gemeinschaftsbereichen (Nutzungseinheiten) einen strukturell und konzeptionell prägenden Stellenwert bei. Für Menschen, die aufgrund einer Mobilitätseinschränkung, ihres hohen Alters oder demenzieller Erkrankungen in Gefahrensituationen nicht angemessen reagieren können, muss die Möglichkeit der Personenrettung im Brandfall als Schutzziel bestehen bleiben. Zielkonflikte, die zwischen einer fachlich und human verantwortbaren Gruppenbetreuung und den Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes entstehen, können mit diesen Handlungsempfehlungen (HE) vermieden werden. 1 Geltungsbereich (1) Die HE gelten nur für Nutzungseinheiten mit Gruppenbetreuung in Altenpflegeheimen im Sinne des Heimgesetzes. Sie gelten nicht für Altenwohnungen sowie für Formen des gemeinschaftlichen Wohnens, die nicht in den Geltungsbereich des Heimgesetzes fallen. (2) Nutzungseinheiten mit Gruppenbetreuung in Altenpflegeheimen (nachfolgend „Nutzungseinheiten“ genannt) sind Räume besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten) nach § 2 Abs. 8 Nr. 7 HBO. Sie dürfen mit ihrem Fußboden nicht mehr als 22 m über der Geländeoberfläche (§ 2 Abs. 8 Nr. 1 HBO) liegen. (3) Bauprodukte, Bauarten und Prüfverfahren, die den in Vorschriften eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union, der Türkei oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum genannten technischen Anforderungen entsprechen, dürfen verwendet werden, wenn das geforderte Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit gleichermaßen dauerhaft erreicht und die Verwendbarkeit nachgewiesen wird. 2 Schutzziel Nutzungseinheiten sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass eine frühzeitige Branderkennung erfolgt und die Personenrettung ins Freie, in einen benachbarten Brandabschnitt oder in einen anderen sicheren Bereich2 schnellstmöglich durchgeführt werden kann. Wiesbaden, 23. November 2006 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung V 2 — B — 63 a — 06 — 45 — 01 — Gült.-Verz. 60 — StAnz. 50/2006 S. 2880 1029 Bauaufsicht; hier: Bekanntmachung der Handlungsempfehlungen zum Vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Nutzungseinheiten mit Gruppenbetreuung in Altenpflegeheimen (HE-Gruppenbetreuung) — Stand März 2006 — Nutzungseinheiten mit Gruppenbetreuung in Altenpflegeheimen gelten nach § 2 Abs. 8 Nr. 7 der Hessischen Bauordnung (HBO) zu den baulichen Anlagen und Räumen besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten). An sie können im Einzelfall — zur Verwirklichung der allgemeinen Anforderungen nach § 3 Abs. 1 HBO in Verbindung mit § 45 HBO — besondere Anforderungen gestellt werden. Erleichterungen können gestattet werden, soweit es der Einhaltung von Vorschriften wegen der besonderen Art oder Nutzung baulicher Anlagen oder Räume oder wegen besonderer Anforderungen nicht bedarf. Die als Anlage beigefügten „Handlungsempfehlungen zum Vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Nutzungseinheiten mit Gruppenbetreuung in Altenpflegeheimen (HE-Gruppenbetreuung)“ werden hiermit bauaufsichtlich bekannt gemacht; sie werden zur bauaufsichtlichen Beurteilung von Nutzungseinheiten mit Gruppenbetreuung in Altenpflegeheimen empfohlen. Anforderungen, die sich aus den Handlungsempfehlungen-Gruppenbetreuung in Altenpflegeheimen ergeben, können auf der Grundlage des § 45 HBO in Verbindung mit § 2 Abs. 8 Nr. 7 HBO in bauaufsichtlichen Verfahren geltend gemacht werden. Die Brandschutzdienststellen gehören zu den Stellen, ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit eine Nutzungseinheit mit Gruppenbetreuung in Altenpflegeheimen nicht beurteilt werden kann; sie sind zum Bauantrag zu hören — auf § 61 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HBO wird hingewiesen. Dieser Erlass tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Wiesbaden, 16. November 2006 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung VI 2 — 064 — c — 40 — Gült.-Verz. 3612 — StAnz. 50/2006 S. 2880 Nr. 50 3 Bauliche Anforderungen 3.1 Nutzungseinheit (1) Eine Nutzungseinheit3 soll nicht mehr als zehn Bewohnerinnen und Bewohner aufnehmen; sie darf nicht mehr als 500 m2 Brutto-Grundfläche (BGF) haben. (2) Jede Nutzungseinheit darf nur eine Geschossebene haben. 3.2 Rettungswege (1) Für jede Nutzungseinheit müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege, die unmittelbar oder über eine notwendige Treppe ins Freie führen, vorhanden sein. Abweichend von § 13 Abs. 3 Satz 1, zweiter Halbsatz HBO, dürfen die beiden Rettungswege nicht innerhalb eines Geschosses über denselben notwendigen Flur führen4. Soweit der erste Rettungsweg über eine notwendige Treppe führt, muss diese in einem Treppenraum angeordnet sein. 1 Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), zuletzt geändert durch Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. EG Nr. L 217 S. 18), sind beachtet worden. 2 siehe Nr. 3.2 Abs. 3 Satz 1 und 2 3 siehe Nr. 2.3.1.1 HE-HBO 2002 vom 22. Januar 2004 (StAnz. S. 746) in der im Internet festgeschriebenen Fassung (www.wirtschaft.hessen.de) 4 § 13 Abs. 3 Satz 1, zweiter Halbsatz HBO findet damit keine Anwendung Nr. 50 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 (2) Innerhalb einer Nutzungseinheit 1. kann auf einen notwendigen Flur verzichtet werden5, wenn die Personenrettung innerhalb der Hilfsfrist der Feuerwehr durchgeführt werden kann; 2. dürfen keine Einrichtungen, Einbauten und Nutzungen mit erhöhten Brandlasten oder Brandrisiken, ausgenommen die Gruppenküche (Nr. 4.6) und eine wohnungsübliche Möblierung, angeordnet werden; 3. dürfen keine Räume zur Lagerung von erhöhten Brandlasten, die über den zweifachen Tagesbedarf hinausgehen (wie Windeln, Desinfektionsmittel), angeordnet werden. (3) Der zweite Rettungsweg darf über Balkone, Dachterrassen und Außentreppen auf das Grundstück führen, wenn er im Brandfall sicher begehbar ist und alle Bauteile aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen6. Der zweite Rettungsweg kann auch über eine benachbarte andere gleichartige Nutzungseinheit führen, wenn zwischen den Nutzungseinheiten ein Vorraum zur Verhinderung der Brand- und Rauchausbreitung angeordnet ist. Die beiden Türen des Vorraumes müssen einen Mindestabstand von 3 m haben und selbstschließend sein. Wände und Decken des Vorraumes müssen raumabschließend sein. (4) Für notwendige Treppenräume ist an der obersten Stelle eine Öffnung zur Rauchableitung mit einem freien Querschnitt von mindestens 1 m2 erforderlich; sie muss vom Erdgeschoss sowie vom obersten Treppenabsatz aus bedient werden können7, (§ 31 Abs. 6 HBO Anpassung). (5) Wendeltreppen oder Leitern sind als Rettungswege unzulässig.8 (6) Ausgänge und Rettungswege müssen durch Sicherheitszeichen dauerhaft und gut sichtbar gekennzeichnet sein. (7) Die ungehinderte Zugänglichkeit der Rettungswege für die Feuerwehr (Generalschließung) muss gewährleistet sein. 3.3 Tragende Bauteile (1) Tragende und aussteifende Bauteile, wie Wände, Pfeiler, Stützen und Decken müssen den Anforderungen nach §§ 25, 28 HBO in Abhängigkeit von der zugehörigen Gebäudeklasse nach § 2 Abs. 3 HBO entsprechen aber jedoch mindestens feuerhemmend aus nichtbrennbaren Baustoffen (F 30-A) ausgeführt sein. (2) Für erdgeschossige Nutzungseinheiten in eingeschossigen Gebäuden genügen Bauteile in F 30-BA. Für Nutzungseinheiten in Dachgeschossen bis zur Gebäudeklasse 3 genügen Bauteile in F 30-BA. Für Nutzungseinheiten in Dachgeschossen der Gebäudeklassen 4 und 5 genügen Bauteile in F 60-BA. 3.4 Trennwände zwischen Nutzungseinheiten, Wände innerhalb von Nutzungseinheiten (1) Trennwände zwischen Nutzungseinheiten sowie zwischen Nutzungseinheiten und anders genutzten Räumen müssen die Feuerwiderstandsfähigkeit der tragenden und aussteifenden Bauteile des Geschosses haben, jedoch mindestens feuerhemmend aus nichtbrennbaren Baustoffen (F 30-A) sein. Nr. 3.3 Abs. 2 gilt entsprechend. (2) Wände innerhalb einer Nutzungseinheit sind feuerhemmend aus nichtbrennbaren Baustoffen (F 30-A) herzustellen. Dies gilt nicht für Wände von Sanitärzellen innerhalb der Bettenzimmer. Für Wände innerhalb erdgeschossiger Nutzungseinheiten in eingeschossigen Gebäuden und für Nutzungseinheiten in Dachgeschossen genügen Bauteile in F 30-BA. 3.5 Türen (1) Türen zu anderen Nutzungseinheiten, zu Treppenräumen und zu Räumen mit erhöhter Brandlast müssen mindestens feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend (T 30-RS) sein. (2) Sonstige Türen innerhalb der Nutzungseinheit müssen mindestens vollwandig und dichtschließend sein. Dies gilt nicht für Türen von Sanitärzellen. Die Türen zu den Bettenzimmern dürfen unterschnitten sein, um eine maschinelle Belüftung vom Gemeinschaftsbereich aus zu ermöglichen. Die Lüftung muss im Brandfall selbsttätig außer Betrieb gehen. (3) Türen von Aufenthaltsräumen und Türen im Zuge von Rettungswegen müssen eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 0,90 m haben.9 3.6 Aufzüge Aufzüge zur Erschließung von Nutzungseinheiten müssen mit einer Brandfallsteuerung ausgestattet sein, die durch die automatische Brandmeldeanlage ausgelöst wird. Die Brandfallsteuerung muss sicherstellen, dass die Aufzüge das Erdgeschoss oder das diesem nächstgelegene, nicht von der Brandmeldung betroffene Geschoss unmittelbar anfahren und dort mit geöffneten Türen außer Betrieb gehen. Seite 2881 4 Anlagentechnische Anforderungen 4.1 Brandmelde- und Alarmierungsanlagen (1) Nutzungseinheiten sind mit einer flächendeckenden automatischen Brandmeldeanlage der Schutzkategorie K 1 nach DIN 14675 Anhang G auszustatten, die auf eine ständig besetzte Leitstelle der Feuerwehr aufzuschalten ist. (2) In der Gruppenküche sind gesonderte Brandmelder zur Vermeidung von Täuschungsalarmen zu installieren (zum Beispiel Mehrkriterienmelder). (3) Beim Auslösen der Brandmeldeanlage muss neben der Alarmierung der Feuerwehr ebenfalls eine „stille Alarmierung“ des nach Nr. 5.2 zuständigen Personals über Funkmeldeempfänger erfolgen. Die Funkmeldeempfänger müssen auf einer „Klartextanzeige“ die Zimmernummer und die Geschossebene anzeigen. 4.2 Sicherheitsstromversorgungsanlagen Nutzungseinheiten müssen eine Sicherheitsstromversorgungsanlage haben, die bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung den Betrieb der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen übernimmt, insbesondere der 1. Sicherheitsbeleuchtung, 2. Druckerhöhungsanlagen für die Löschwasserversorgung, 3. Anlagen zur Rauchableitung, 4. Brandmeldeanlagen, 5. Alarmierungsanlagen und Rufanlagen, 6. Brandfallsteuerung der Aufzüge. Die Sicherheitsstromversorgungsanlage muss einen mindestens dreistündigen Betrieb gewährleisten und so beschaffen sein, dass die Stromunterbrechung bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung nicht länger als 15 Sekunden andauert. Die Anlagen nach Nr. 4 und 5 müssen unterbrechungsfrei betrieben werden. 4.3 Sicherheitsbeleuchtung Eine Sicherheitsbeleuchtung, die auch Sicherheitskennzeichen beleuchtet10, muss vorhanden sein in: 1. Rettungswegen (notwendige Flure, Vorräume und Treppenräume), 2. Gemeinschaftsbereiche innerhalb der Nutzungseinheit. 4.4 Blitzschutz Nutzungseinheiten müssen Blitzschutzanlagen haben, die auch die sicherheitstechnischen Einrichtungen schützen (äußerer und innerer Blitzschutz)11. 4.5 Feuerlöscheinrichtungen (1) Nutzungseinheiten sind mit Feuerlöschern in ausreichender Zahl auszustatten. Die Feuerlöscher sind gut sichtbar und leicht zugänglich anzubringen. (2) In Gebäuden der Gebäudeklasse 5 müssen Wandhydranten (Typ F nach DIN 14461-1) in ausreichender Zahl gut sichtbar und leicht zugänglich an geeigneten Stellen angebracht sein. 4.6 Gruppenküche Im Bereich der Gruppenküche innerhalb der Nutzungseinheit muss sichergestellt sein, dass bei Abwesenheit des Personals kein Betrieb der Heiz-, Koch- und Wärmegeräte möglich ist. Die Einhaltung dieser Auflage muss durch den Einbau technischer Vorrichtungen sichergestellt werden. 5 Betriebliche Anforderungen 5.1 Rettungswege, Flächen für die Feuerwehr (1) Rettungswege auf dem Grundstück sowie Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten müssen ständig freigehalten werden. Darauf ist dauerhaft und gut sichtbar hinzuweisen. (2) Rettungswege im Innern von Gebäuden müssen ständig freigehalten werden. 5 siehe § 32 Abs. 1 HBO i. V. mit einer Erleichterung gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 HBO hinsichtlich der Größe der Nutzungseinheit 6 vgl. § 30 HBO i. V. mit § 31 Abs. 1 Satz 3 HBO und Nr. 6.2 Anlage 1 HBO 7 vgl. § 31 Abs. 6 HBO Anforderung in Abs. 4 geht über die Regelung in § 31 Abs. 6 HBO hinaus. 8 vgl. § 30 Abs. 2 Satz 1 HBO 9 vgl. § 34 Abs. 4 HBO 10 Gegen die Verwendung von netzgepufferten Batterieleuchten nach VDE 0108 bestehen keine Bedenken. 11 Dies umfasst auch den Schutz gegen induktive Ströme, die durch Blitzeinwirkungen entstehen können. Seite 2882 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 5.2 Brandschutzordnung/Anforderungen an das Personal (1) Eine Brandschutzbeauftragte oder ein Brandschutzbeauftragter ist zu bestellen (§ 45 Abs. 2 Nr. 20 HBO). (2) Der Betreiber hat im Benehmen mit der Brandschutzdienststelle eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 aufzustellen und bekannt zu machen. In der Brandschutzordnung ist insbesondere Folgendes festzulegen: 1. Aufgaben der/des Brandschutzbeauftragten, 2. Aufgaben für das Personal mit Schwerpunkt der Evakuierung von nicht gehfähigen Bewohnerinnen und Bewohner. (3) Das Personal ist bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach mindestens einmal jährlich zu unterweisen über 1. die Lage und die Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen, Anlagen zur Rauchableitung, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen und der Brandmelder- und Alarmzentrale, 2. die Brandschutzordnung, insbesondere über das Verhalten bei einem Brand und die Räumung der Nutzungseinheit sowie über 3. die Betriebsvorschriften. Der Brandschutzdienststelle ist Gelegenheit zu geben, an der jährlichen Unterweisung teilzunehmen. Über die Unterweisung ist eine Niederschrift zu fertigen. (4) Zur Räumung einer Nutzungseinheit ist eine ausreichende Anzahl von Personal (mindestens zwei Personen) erforderlich. Dies ist bei der personellen Ausstattung zu beachten und in der Brandschutzordnung festzulegen. 5.3 Feuerwehrpläne Im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle sind Feuerwehrpläne nach DIN 14095 anzufertigen und der örtlichen Feuerwehr zur Verfügung zu stellen. 6 Zusätzliche Bauvorlagen, Prüfungen Nr. 50 6.1 Zusätzliche Bauvorlagen (1) Mit den Bauvorlagen ist ein Brandschutzkonzept vorzulegen, in dem insbesondere 1. die Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner i. S. Nr. 3.1 Abs. 1, 2. die Art der Unterbringung (§ 2 Abs. 8 Nr. 7 HBO), 3. die Anordnung und Bemessung der Rettungswege, 4. die Art der Rettung und 5. die zur Erfüllung der brandschutztechnischen Anforderungen erforderlichen baulichen, technischen und betrieblichen Maßnahmen dargestellt sind. (2) In den Bauvorlagen ist die Zweckbestimmung der einzelnen Räume und Bereiche anzugeben. (3) Für die nach dieser Handlungsempfehlung erforderlichen technischen Einrichtungen sind besondere Pläne, Beschreibungen und Nachweise vorzulegen. (4) Der Verlauf der Rettungswege im Freien, die Zufahrten und die Aufstell- und Bewegungsflächen für die Einsatz- und Rettungsfahrzeuge sind in einem besonderen Außenanlagenplan darzustellen. 6.2 Prüfungen (1) Die Bauaufsichtsbehörde hat Nutzungseinheiten in Abständen von höchstens drei Jahren zu überprüfen. Dabei ist auch die Einhaltung der Betriebsvorschriften zu überwachen und festzustellen, ob die vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen von haustechnischen Anlagen fristgerecht durchgeführt und etwaige Mängel beseitigt worden sind. Der Heimaufsicht, der Ordnungsbehörde, der Hessischen Arbeitsschutzverwaltung und der Brandschutzdienststelle ist Gelegenheit zur Teilnahme an den Prüfungen zu geben. (2) In Jahren, in denen eine Gefahrenverhütungsschau der Brandschutzdienststelle unter Beteiligung der Bauaufsichtsbehörde durchgeführt wird, entfällt die Prüfung nach Abs. 1. HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ 1030 Zuständigkeiten nach den Vorschussrichtlinien im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz Aufgrund der Nr. 5 der Richtlinien für die Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen (Vorschussrichtlinien — VR) vom 7. März 2002 (StAnz. S. 1142) wird bestimmt: 1. Dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie, dem Landesbetrieb Hessen-Forst, dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, dem Landesbetrieb Hessisches Landgestüt Dillenburg und dem Landesbetrieb Hessisches Landeslabor werden für ihren Geschäftsbereich die Befugnis übertragen, über Vorschussanträge der Beamten, Angestellten und Arbeiter zu entscheiden. 2. Der Erlass vom 14. Januar 2003 (StAnz. S. 482) wird aufgehoben. 3. Dieser Erlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Wiesbaden, 16. November 2006 Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz I 3 A — 3 d 04 — 2006 — 19218 — Gült.-Verz. 3230 — StAnz. 50/2006 S. 2882 1031 Rechtsschutz in Strafsachen für Landesbedienstete; hier: Bezug: Übertragung von Entscheidungsbefugnissen im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz Gemeinsamer Runderlass vom 9. Juni 1997 (StAnz. S. 1790) 1. Die Befugnis, Entscheidungen nach Nr. 1 bis 5 des Gemeinsamen Runderlasses über Rechtsschutz in Strafsachen vom 9. Juni 1997 zu treffen, wird nach Nr. 6 des Gemeinsamen Runderlasses dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie, dem Landesbetrieb Hessen-Forst, dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, dem Landesbetrieb Hessisches Landgestüt Dillenburg und dem Landesbetrieb Hessisches Landeslabor für ihren Geschäftsbereich übertragen. 2. Von dieser Befugnis darf nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel Gebrauch gemacht werden. 3. Der Erlass vom 14. Januar 2003 (StAnz. S. 482) wird aufgehoben. 4. Dieser Erlass tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft. Wiesbaden, 16. November 2006 Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz I 3 A — 3 d 04 — 2006 — 19218 — Gült.-Verz. 3200 — StAnz. 50/2006 S. 2882 Nr. 50 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 Seite 2883 DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN 1032 DARMSTADT Genehmigung der Auflösung des Sterbekassenvereins Herborn Die Mitgliederversammlung des Sterbekassenvereins Herborn hat durch ihre Mitgliederversammlung am 16. November 2006 die Auflösung zum 31. Dezember 2006 beschlossen. Hierzu habe ich die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt. Die Verteilung des Vermögens wird gemäß dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 16. November 2006 vorgenommen. Darmstadt, 22. November 2006 Regierungspräsidium Darmstadt III 32 — 39 f 16/01 (22) — 2 StAnz. 50/2006 S. 2883 1033 Genehmigung der Auflösung des Rindviehversicherungsvereins a. G. Steinperf und des Schweineversicherungsvereins a. G. Steinperf Die Mitgliederversammlungen des Rindviehversicherungsvereins a. G. Steinperf und des Schweineversicherungsvereins a. G. Steinperf haben durch ihre Mitgliederversammlungen am 14. Mai 2004 die Auflösung zum 31. Dezember 2006 beschlossen. Hierzu habe ich die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt. Darmstadt, 23. November 2006 1034 Regierungspräsidium Darmstadt III 32 — 39 i 02/01 (24) — 5 III 32 — 39 i 02/01 (24) — 6 StAnz. 50/2006 S. 2883 Anerkennung der „Löwenmutter“ Stiftung zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts Nach § 80 BGB in der Fassung des Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des Stiftungsrechts vom 15. Juli 2002 (BGBl. I S. 2634 ff.) und § 3 des Hessischen Stiftungsgesetzes vom 4. April 1966 (GVBl. I S. 77) in der derzeit gültigen Fassung habe ich die mit Stiftungsgeschäft vom 21. November 2006 errichtete „Löwenmutter“ Stiftung zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe mit Stiftungsurkunde vom 29. November 2006 als rechtsfähig anerkannt. Darmstadt, 29. November 2006 Regierungspräsidium Darmstadt I 12.2 — 25 d 04/11 — (4) — 141 StAnz. 50/2006 S. 2883 1035 GIESSEN Anordnung über die Zusammenfassung der Städte Biedenkopf, Gladenbach, Rauschenberg und Wetter sowie der Gemeinden Angelburg, Bad Endbach, Breidenbach, Cölbe, Dautphetal, Ebsdorfergrund, Fronhausen, Lahntal, Lohra, Münchhausen, Steffenberg, Weimar (Lahn) und Wohratal zu einem gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk Vom 13. November 2006 Aufgrund § 85 Abs. 2 Satz 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in der Fassung vom 14. Januar 2005 (GVBl. I S. 14), wird angeordnet: §1 Die Städte Biedenkopf, Gladenbach, Rauschenberg und Wetter sowie die Gemeinden Angelburg, Bad Endbach, Breidenbach, Cölbe, Dautphetal, Ebsdorfergrund, Fronhausen, Lahntal, Lohra, Münchhausen, Steffenberg, Weimar (Lahn) und Wohratal (Landkreis Marburg-Biedenkopf) werden zu einem gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk zusammengefasst. §2 Der gemeinsame Ordnungsbehördenbezirk erfüllt die Aufgaben nach § 1 Nr. 6 der Zuweisungsverordnung vom 18. Juli 1972 (GVBl. I S. 255) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 ff. der Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten für die Ausführung der Rechtsvorschriften zum Transport gefährlicher Güter auf Straße, Schiene und Wasser vom 4. Februar 1997 (GVBl. I S. 29) in Verbindung mit § 4 der Gefahrgutkontrollverordnung vom 27. Mai 1997 (GVBl. I S. 1306). §3 Die Aufgaben des gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirks werden vom Bürgermeister der Stadt Gladenbach wahrgenommen. §4 Die Anordnung über die Zusammenfassung der Städte Biedenkopf, Gladenbach und Wetter sowie der Gemeinden Angelburg, Bad Endbach, Breidenbach, Cölbe, Dautphetal, Fronhausen, Lahntal, Lohra, Steffenberg und Weimar (Lahn) vom 15. Dezember 2003 (StAnz. 2004 S. 26) wird hiermit aufgehoben. §5 Die Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft. Gießen, 13. November 2006 Regierungspräsidium Gießen gez. S c h m i e d Regierungspräsident StAnz. 50/2006 S. 2883 1036 Vorhaben der Schwälbchen Molkerei, Jakob Berz AG; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG Die Schwälbchen Molkerei, Jakob Berz AG, Niederlassung Marburg, Frauenbergstraße 12, 35039 Marburg, hat die wasserrechtliche Zulassung beantragt, aus dem Tiefbrunnen in der Gemarkung Marburg, Flur 13, Flurstück Nr. 51/8, bis zu 73 000 m3 Grundwasser pro Jahr, zum Zweck der betrieblichen Wasserversorgung der Molkerei Marburg zu entnehmen. Das bisherige Wasserrecht ist durch Fristablauf erloschen. Nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757), in Verbindung mit § 78 des Hessischen Wassergesetzes vom 6. Mai 2005 (GVBl. I S. 305), war zu prüfen, ob durch das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die die Durchführung eines Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens notwendig machen. Aufgrund der 22-jährigen Betriebserfahrung mit der Gewinnungsanlage im Rahmen der beantragten Entnahmemenge, der Tiefe des Brunnens von 52 m und der Lage der Anlage in einem städtischen bebauten Gewerbegebiet, können gewässer-, landschaftsökologische und sonstige Auswirkungen durch die Grundwasserentnahme ausgeschlossen werden. Es wird daher kein gesondertes Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren durchgeführt. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Gießen, 28. November 2006 Regierungspräsidium Gießen Abteilung Umwelt IV — 41.1 — wd — 79 e 12.34 Marburg/Molkerei StAnz. 50/2006 S. 2883 1037 Vorhaben der Stadt Romrod; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG Die Stadt Romrod hat die wasserrechtliche Erlaubnis beantragt, aus dem Brunnen in den Gemarkung Strebendorf, Flur 1 Flurstück Nr. 207, insgesamt bis zu 220 000 m3 Grundwasser pro Jahr zum Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung zu entnehmen. Das bisherige Wasserrecht in Höhe von 220 000 m3/a. erlöscht durch Fristablauf am 30. November 2006. Seite 2884 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 Nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757) in Verbindung mit § 78 des Hessischen Wassergesetzes vom 6. Mai 2005 (GVBl. I S. 305) war zu prüfen, ob durch das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die die Durchführung eines Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens notwendig machen. Die Prüfung des Einzelfalls ergab, dass durch die beantragte Grundwasserentnahme keine über den derzeitigen Zustand hinausgehenden gewässer- oder landschaftsökologischen Auswirkungen für den oberflächennahen Wasserhaushalt bzw. für besonders geschützte Gebiete zu erwarten sind, so dass kein gesondertes Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren durchgeführt wird. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Gießen, 28. November 2006 Regierungspräsidium Gießen Abteilung Umwelt IV/41.1 — et — 79 e 04.35 StAnz. 50/2006 S. 2883 1038 Anerkennung der „Emil von Behring und Wilhelm Conrad Röntgen-Stiftung zur Förderung der Universitätsmedizin in Gießen und Marburg (von Behring-Röntgen-Stiftung)“ mit Sitz in Marburg Nach § 80 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Hessischen Stiftungsgesetzes vom 4. April 1966 (GVBl. I S. 77), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2002 (GVBl. I S. 700), habe ich die mit Stiftungsgeschäft vom 8. September 2006 errichtete „Emil von Behring und Wilhelm Conrad RöntgenStiftung zur Förderung der Universitätsmedizin in Gießen und Marburg (von Behring-Röntgen-Stiftung)“ mit Sitz in Marburg mit Stiftungsurkunde vom 10. Oktober 2006 anerkannt. Gießen, 10. Oktober 2006 Regierungspräsidium Gießen II 21 — 25 d 04/11 — (4) — 84 StAnz. 50/2006 S. 2884 1039 Eintragung der Berufsausbildungsverhältnisse in das bei der Zuständigen Stelle zu führende Verzeichnis nach §§ 34 bis 36 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) für die Ausbildungsberufe „Verwaltungsfachangestellte/-r“, „Fachangestellte/-r für Bürokommunikation“ und „Fachangestellte/-r für Medien- und Informationsdienste“ Bezug: Rundschreiben vom 3. September 1998 (StAnz. S. 3028) Nach § 34 BBiG hat die Zuständige Stelle ein Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse einzurichten und zu führen, in das der wesentliche Inhalt des Berufsausbildungsvertrages einzutragen ist. § 36 des Gesetzes schreibt vor, dass der Ausbildende (Ausbildungsbehörde) unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages die Eintragung in das Verzeichnis zu beantragen und dem Antrag die Vertragsniederschrift beizufügen hat. Entsprechendes gilt bei Änderung des wesentlichen Vertragsinhalts. Antragsvordrucke für die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse können von der Internetseite www.rpgiessen.de heruntergeladen werden. Gleiches gilt für Muster-Ausbildungs- und Umschulungsverträge. Zahlreiche Vordrucke sind auch in der Sammlung „Die Aus- und Fortbildung der Verwaltungsfachangestellten und Fachangestellten für Bürokommunikation in Hessen“ vom Vertrieb von Vorschriftensammlungen, Postfach 1191, 37230 Hessisch Lichtenau, enthalten. Dem Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse, der einfach vorzulegen ist, sind zwei OriginalAusfertigungen des Ausbildungsvertrages einschließlich der Ausbildungspläne beizufügen; bei minderjährigen Auszubildenden sind drei Ausfertigungen erforderlich. Darüber hinaus ist nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965) in der jeweils aktuellen Fassung Folgendes zu beachten: 1. Erstuntersuchung Für Auszubildende unter 18 Jahren ist die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach § 32 Abs. 1 JArbSchG der Nr. 50 Zuständigen Stelle zur Einsichtnahme vorzulegen. Die Vorlage ist Voraussetzung für die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach § 35 BBiG. Ich bitte daher, den Anträgen nach § 36 BBiG neben den Berufsausbildungsverträgen die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung beizufügen. 2. Erste Nachuntersuchung Jeder Auszubildende, der bei Beendigung des ersten Jahres seiner Beschäftigung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist verpflichtet, sich ärztlich nachuntersuchen zu lassen (Nachuntersuchung gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 JArbSchG). Die ärztliche Bescheinigung über die Nachuntersuchung ist mir bis spätestens ein Jahr nach Aufnahme der Beschäftigung zur Einsichtnahme vorzulegen. Die rechtzeitige Vorlage der Bescheinigung beim Ausbildenden nach § 33 Abs. 2 JArbSchG wird hierdurch nicht berührt. Die Vorlage beglaubigter Fotokopien der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung und die erste Nachuntersuchung zum Verbleib bei meiner Behörde ist ebenfalls möglich. Schließlich ist jedem Antrag eine Aufstellung der Ausbilderinnen und Ausbilder beizufügen, die folgende Angaben enthalten muss: Name Vorname Geb.-Datum Amts-/ Dienstbezeichnung Berufsausbildung als Nachweis der berufsund arbeitspädagogischen Kenntnisse Geschlecht Abgelegte Prüfungen Das oben genannte Rundschreiben wird hiermit aufgehoben. Gießen, 24. November 2006 Regierungspräsidium Gießen II 21 — LS 1915/1935 StAnz. 50/2006 S. 2884 1040 Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen nach § 14 Abs. 1 Nr. 4 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) durch Auszubildende der Ausbildungsberufe „Verwaltungsfachangestellte/-r“, „Fachangestellte/-r für Bürokommunikation“, „Fachangestellte/-r für Medien- und Informationsdienste“ Bezug: Rundschreiben vom 27. Oktober 1999 (StAnz. S. 3878) Aufgrund des § 9 BBiG erlasse ich nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses die in der Anlage abgedruckten Bestimmungen über das Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen sowie das Muster des Ausbildungsnachweises. Der Ausbildungsnachweis kann vom Vertrieb von Vorschriftensammlungen, Postfach 11 91, 37230 Hessisch Lichtenau, www.vorschriften-vertrieb.de, E-Mail: info@vorschriften-vertrieb.de bezogen werden. Noch vorhandene Exemplare des mit meinem oben angeführten Rundschreiben vorgeschriebenen Musters des Ausbildungsnachweises können aufgebraucht werden. Das Rundschreiben vom 27. Oktober 1999 wird hiermit aufgehoben. Gießen, 24. November 2006 Regierungspräsidium Gießen Zuständige Stelle II 21 — LS 1921 StAnz. 50/2006 S. 2884 Schriftlicher Ausbildungsnachweis von Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen (§ 14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG) 1. Die Ausbildungsordnungen schreiben vor, dass die Auszubildenden einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen haben und ihnen Gelegenheit zu geben ist, den Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit zu führen. 2. Die Auszubildenden haben den Ausbildungsnachweis nach dem Muster der Anlage mindestens wöchentlich zu führen. Es sind die ausgeführten Arbeiten sowie der in der dienstbegleitenden Unterweisung behandelte Stoff und die in der Berufsschule vermittelten Unterrichtsthemen kurz, aber genau, zu beschreiben. Nr. 50 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 Beispiel einer Eintragung aus dem Melderecht: Ich habe Anmeldungen am PC vorgenommen und selbstständig Aufforderungen zu Anmeldungen von Bürgern bearbeitet und versandt. Anschließend habe ich Auskünfte aus dem Melderegister unter Anleitung bearbeitet. Außerdem habe ich Entwürfe in die Hängeregistratur abgelegt. Für den Amtsleiter habe ich am PC Berichte und Bescheide nach Vorlage gefertigt. Nicht: telefoniert, Brief geschrieben, Post gemacht o. Ä.! Dienstbegleitende Unterweisung: In der dienstbegleitenden Unterweisung wurde das OWIVerfahren nach dem Hessischen Meldegesetz (HMG) und die allgemeine Melderegisterauskunft nach § 34 HMG besprochen. Die Auszubildenden haben vollständige Sätze zu formulieren und Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung zu beachten! 3. Die Ausbilderin oder der Ausbilder am Arbeitsplatz gemäß § 28 Absatz 2 BBiG hat den Ausbildungsnachweis wöchentlich bzw. nach Beendigung eines Ausbildungsabschnittes zu prüfen und abzuzeichnen. Die Ausbildungsleitung zeichnet vierteljährlich bzw. bei Beendigung des Ausbildungsabschnitts ab. 4. Die Ausbildungsordnungen sehen vor, dass den Auszubildenden zur Ergänzung und Vertiefung der Berufsausbildung die im jeweiligen Ausbildungsrahmenplan bezeichneten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer dienstbegleitenden Unterweisung zu vermitteln sind. Die dienstbegleitende Unterweisung kann als Gruppenunterricht oder als Einzelunterweisung organisiert werden. Die Unterweisung soll der praktischen Ausbildung in jedem Ausbildungsabschnitt vorausgehen oder mit der praktischen Ausbildung einhergehen. Es ist davon auszugehen, dass dafür durchschnittlich zwei bis drei Stunden pro Woche erforderlich sind. Es sind den Auszubildenden Einsichten in Sinn, Zweck und Bedeutung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, mit denen sie fallbezogen beschäftigt werden, zu vermitteln. Der Hessische Verwaltungsschulverband bietet eine dienstbegleitende Unterweisung in modularer Form an. Auszubildende, die nicht an diesen Veranstaltungen teilnehmen, müssen die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten durch geeignete behördliche Maßnahmen erhalten. 5. Das Führen des Ausbildungsnachweises wird gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG für die Zulassung zur Abschlussprüfung gefordert. Eine Bewertung des Ausbildungsnachweises in der Abschlussprüfung ist zwar nicht zulässig, jedoch erhält der Ausbildungsnachweis im Hinblick auf die praktische Prüfung („Fall- Ausbildungsnachweis Nr. _____ Ausbildungswoche vom ________________ bis Name: Seite 2885 bezogene Rechtsanwendung“ im Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte/-r“, „Bürgerorientiertes Verwaltungshandeln“ im Ausbildungsberuf „Fachangestellte/-r für Bürokommunikation“ und „Praktische Übungen“ im Ausbildungsberuf „Fachangestellte/-r für Medien- und Informationsdienste“) besondere Bedeutung. Hier werden Prüfungsaufgaben oder Fälle aus der praktischen Ausbildung der Ausbildungsstätte gestellt. Die bei den Verwaltungsseminaren des Hessischen Verwaltungsschulverbandes und bei der Stauffenbergschule Frankfurt errichteten Prüfungsausschüsse werden sich deshalb in der Regel durch Einsichtnahme in die Ausbildungsnachweise Informationen über die praktische Ausbildung verschaffen, die dann Grundlage für die gestellten Aufgaben und Fälle sein können. Daher ist auf vollständige und klare Formulierungen zu achten. Der schriftliche Ausbildungsnachweis ist im letzten Ausbildungshalbjahr für die Einsichtnahme durch den Prüfungsausschuss bereitzuhalten. Im Hinblick auf die Praktische Prüfung wird das Anfertigen weitergehender Praxisberichte empfohlen. Beispiele hierzu finden sich auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen unter www.rpgiessen.de. Schriftlicher Ausbildungsnachweis ___________________________________ ___________________________________ ___________________________________ ___________________________________ Ausbildungsberuf: ___________________________________ Ausbildungsstätte: ___________________________________ Beginn der Ausbildung: ___________________________________ Ende der Ausbildung: ___________________________________ Name: Geburtsdatum: Anschrift: Sichtvermerke zur Kontrolle der schriftlichen Ausbildungsnachweise Die Ausbildungsnachweise sind unaufgefordert jeweils vorzulegen zum: Datum Unterschrift der Ausbildungsleitung _______________ _______________ _______________ _______________ _______________ _______________ _______________ _______________ _____ _________________________________ _________________________________ _________________________________ _________________________________ _________________________________ _________________________________ _________________________________ _________________________________ Ausbildungsjahr ______________ 200___ ___________________________________________________________________________________________ Ausbildungsstelle/Fachgebiet: Betriebliche Tätigkeit Dienstbegleitende Unterweisung (Betrieb und Verwaltungsseminar) Berufsschule/Verwaltungsseminar Ausbilder/-in Prüfvermerk und Datum Unterweisende/-r* Prüfvermerk und Datum Auszubildende/-r Unterschrift und Datum *ististnur nurvon vonPersonen Personenauszufüllen, auszufüllen,die dieunter unterVerantwortung Verantwortungdes desbestellten bestelltenAusbilders/ Ausbilders/der derbestellten bestelltenAusbilderin AusbilderinAusbildungsinhalte Ausbildungsinhaltevermitteln vermitteln Seite 2886 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 1041 Ausbildungsmittel nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) für die Auszubildenden der Ausbildungsberufe „Verwaltungsfachangestellte/-r“ und ,,Fachangestellte/-r für Bürokommunikation“ Bezug: Rundschreiben vom 7. Februar 2002 (StAnz. S. 929) Die Vorschrift des § 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG verpflichtet die Ausbildenden (Ausbildungsstätten), den Auszubildenden die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlichen Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung zu stellen. Zu den erforderlichen Ausbildungsmitteln gehören neben den Schreibmaterialien und den schriftlichen Ausbildungsnachweisen auch Texte von Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Der bei meiner Behörde errichtete Berufsbildungsausschuss hat festgestellt, dass zu den erforderlichen Ausbildungsmitteln gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG, die kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssen, die Textausgaben folgender Rechtsgrundlagen gehören: 1. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 2. Verfassung für das Land Hessen 3. Berufsbildungsgesetz 4. Arbeitsgesetze (Sammlung) 5. Tarifverträge für den öffentlichen Dienst TVöD, TVAöD AT/BT (Land: BAT, Manteltarifvertrag für Auszubildende beziehungsweise Nachfolgeregelungen), Vergütungsbeziehungsweise Entgeltordnungen 6. Hessische Gemeindeordnung mit VV zum sechsten Teil und Hessische Landkreisordnung 7. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz 8. Verwaltungsgerichtsordnung mit Hessischem Ausführungsgesetz 9. Verwaltungszustellungsgesetz 10. Bürgerliches Gesetzbuch 11. Hessisches Personalvertretungsgesetz 12. Hessisches Gleichberechtigungsgesetz 13. Hessisches Beamtengesetz 14. Hessische Laufbahnverordnung 15. Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung 16. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten 17. Gewerbeordnung 18. Beschaffungsgrundsätze VOL/VOB 19. Vorschriften zum Haushalts- und Kassenrecht der Gemeinden beziehungsweise des Landes (Haushalts- und Kassenrecht der Gemeinden, Landeshaushaltsordnung mit Verwaltungsvorschriften) 20. DIN-Regeln 5008 Darüber hinaus müssen gegebenenfalls weitere Ausbildungsmittel zur Verfügung gestellt werden, die für die Ausbildung und Prüfung in den praktischen Prüfungsteilen in dem Ausbildungsberuf Fachangestellte/-r für Bürokommunikation („Bürgerorientiertes Verwaltungshandeln im Fachbereich“) sowie in dem Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/-r („Fallbezogene Rechtsanwendung“) erforderlich sind. Sofern ein Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung benötigt wird, ist es von den Auszubildenden zu beschaffen. Einzelne Ausbildungsmittel, die bei den Prüfungen benötigt werden und in dieser Übersicht nicht erfasst sind, werden von der Zuständigen Stelle mit den Prüfungsaufgaben zur Verfügung gestellt. Die Texte der vorgenannten Vorschriften sind überwiegend zum Beispiel in folgenden Loseblattwerken enthalten: — Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Hessen, „VSV“, zweibändig, herausgegeben vom Richard-Boorberg-Verlag in Stuttgart, — Vorschriftensammlung für die Aus- und Fortbildung der Verwaltung in Hessen, VSV-AuF, einbändig, ebenfalls herausgegeben vom Richard-Boorberg-Verlag in Stuttgart sowie — Deutsche Verwaltungspraxis — Ausgabe Hessen, herausgegeben vom Maximilian-Verlag in Hamburg. Die VSV-AuF ist speziell auf die Erfordernisse der hessischen Ausund Fortbildungsgänge zugeschnitten. Ein Anspruch auf die Beschaffung einer Vorschriftensammlung besteht für Auszubildende jedoch nicht. Die Texte können auch in Einzelausgaben — vielfach in Taschenbuchform — im Buchhandel bezogen werden. Nr. 50 Die in der Berufsschule beziehungsweise bei dem Verwaltungsseminar verwendeten Lehrbücher beziehungsweise Hilfsmittel fallen nicht unter die Regelung des § 14 BBiG. Diese müssen von den Auszubildenden selbst beschafft werden, soweit sie nicht von diesen Einrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Zuordnung der oben genannten Ausbildungsmittel zu den einzelnen Prüfungsgebieten kann ebenfalls bei den Verwaltungsseminaren beziehungsweise den Berufsschulen erfragt werden. Verwendung der Rechtsvorschriften bei den Prüfungen: Die bei den Prüfungen verwendeten Rechtsvorschriften dürfen aus Gründen der Gleichbehandlung neben dem eigentlichen Gesetzestext keine weiteren Bemerkungen, insbesondere keine Erläuterungen oder Querverweise, enthalten. Zulässig sind 1. Unterstreichungen des Textes oder von Textstellen, 2. Markierungen mit geeigneten Markern, 3. Ordnungssysteme (zum Beispiel Trennblätter oder farbige Reiter) mit einem Hinweis auf eine Vorschrift, zum Beispiel „GG“ und 4. Ordnungssysteme als Hinweis auf einen Paragrafen oder Artikel nur auf der Seite, auf der dieser Artikel oder Paragraf abgedruckt ist. Beispiel: Auf der Seite des Grundgesetzes, auf der der „Artikel 21 Politische Parteien“ abgedruckt ist, darf ein Kartenreiter mit der Aufschrift „Art. 21 Parteien“ angebracht werden. Ich weise darauf hin, dass der nicht bestimmungsgemäße Gebrauch der Rechtsvorschriften bei den Prüfungen als Täuschungshandlung gewertet und Konsequenzen nach § 20 („Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße“) der einschlägigen Prüfungsordnung haben kann. Das oben angeführte Rundschreiben wird hiermit aufgehoben. Gießen, 24. November 2006 Regierungspräsidium Gießen Zuständige Stelle II 21 — LS 1921 StAnz. 50/2006 S. 2886 1042 Zugelassene Hilfsmittel für die erste und zweite Teilprüfung der Fortbildungsprüfung zum/zur Verwaltungsfachwirt/-in Von den Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern sind die unkommentierten Textausgaben folgender Rechtsgrundlagen mitzubringen: Fachgebiet: Hilfsmittel: Staat, Politik und Wirtschaft Grundgesetz (GG) Hessische Verfassung (HV) Parteiengesetz (PartG) Sammlung Vertrag von Nizza* Verwaltungsbetriebslehre Handelsgesetzbuch (HGB) Öffentliche Finanzwirtschaft Hessische Gemeindeordnung inkl. VV 6. Teil mit Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO mit VV) oder Haushalts- und Kassenrecht der Gemeinden in Hessen Kommunalabgabengesetz (KAG) Gemeindekassenverordnung (GemKassenVO) Landeshaushaltsordnung (LHO) mit VV (nur staatliche Lehrgänge) Rechtsgrundlagen des Verwaltungshandelns Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) mit Hessischem Ausführungsgesetz Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HVwVG) Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Zivilprozessordnung (ZPO) Nr. 50 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 Fachgebiet: Hilfsmittel: Rechtsgrundlagen des Verwaltungshandelns Hessisches Gesetz über Sicherheit und Ordnung (HSOG) Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) Gaststättengesetz (GastG) Gewerbeordnung (GewO) Personalwesen Kommunalrecht oder Soziale Sicherung Tarifverträge des öffentlichen Dienstes (TVöD) Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) oder landesrechtliche Nachfolgeregelung Entgelt- beziehungsweise Vergütungsordnungen Sammlung Arbeitsgesetze Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Hessische Gemeindeordnung (HGO) Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) Hessisches Beamtengesetz (HBG) Hessische Laufbahnverordnung (HLVO) Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) a) Kommunalrecht Hessische Gemeindeordnung (HGO) Hessische Landkreisordnung (HKO) Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) b) Sozialrecht Sozialgesetzbücher (SGB I, II, VIII, IX, X und XII) Werden darüber hinaus einzelne Gesetze, Gesetzesauszüge, Berechnungsbögen oder Ähnliches benötigt, werden diese mit den jeweiligen Aufgaben zur Verfügung gestellt (besondere Hilfsmittel). Spezielle Hilfsmittel für behinderte Menschen müssen vorab bei der Zuständigen Stelle beantragt werden. Gesetzessammlungen (zum Beispiel „Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Hessen — VSV“ — Boorberg-Verlag, „Vorschriftensammlung für die Aus- und Fortbildung der Verwaltung in Hessen — VSV-AuF“ — ebenfalls Boorberg-Verlag, die „Deutsche Verwaltungspraxis — Ausgabe Hessen —“ Maximilian-Verlag oder vergleichbare Sammlungen) sind erlaubt. Die einbändige VSV-AuF ist speziell auf die Erfordernisse der Aus- und Fortbildungsgänge in Hessen zugeschnitten. Bei allen Prüfungen können nicht programmierbare Taschenrechner, Kalender und Lineal verwendet werden. Die Benutzung von Mobiltelefonen während des Prüfungsverfahrens ist nicht gestattet. Die mit * gekennzeichneten Hilfsmittel werden von den Verwaltungsseminaren zur Verfügung gestellt. Einzelne Gesetze der oben genannten Liste können eventuell auch von der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung bezogen werden. Verwendung der Rechtsvorschriften bei den Prüfungen Die bei den Prüfungen verwendeten Rechtsvorschriften dürfen aus Gründen der Gleichbehandlung neben dem eigentlichen Gesetzestext keine weiteren Bemerkungen, insbesondere keine Erläuterungen oder Querverweise, enthalten. Zulässig sind 1. Unterstreichungen des Textes oder von Textstellen, 2. Markierungen mit geeigneten Markern, 3. Ordnungssysteme (zum Beispiel Trennblätter oder farbige Reiter) mit einem Hinweis auf eine Vorschrift, zum Beispiel „GG“ und 4. Ordnungssysteme als Hinweis auf einen Paragrafen oder Artikel nur auf der Seite, auf der dieser Artikel oder Paragraf abgedruckt ist. Beispiel: Auf der Seite des Grundgesetzes, auf der der „Artikel 21 Politische Parteien“ abgedruckt ist, darf ein Kartenreiter mit der Aufschrift „Art. 21 Parteien“ angebracht werden. Seite 2887 Ich weise darauf hin, dass der nicht bestimmungsgemäße Gebrauch der Rechtsvorschriften bei den Prüfungen als Täuschungshandlung gewertet und Konsequenzen nach Maßgabe der Prüfungsordnung haben kann. Gießen, 24. November 2006 Regierungspräsidium Gießen Zuständige Stelle II 21 — LS 1921/1950 StAnz. 50/2006 S. 2886 1043 KASSEL Verordnung über die Feststellung des Überschwemmungsgebietes der Netra von der Straßenbrücke am Sportplatz in Ringgau-Netra (km 10,266) bis zur Mündung in die Sontra (km 0,000) für das Gebiet der Stadt Sontra und der Gemeinde Ringgau im Werra-Meißner-Kreis Vom 13. November 2006 Aufgrund des § 31b des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz — WHG —) in der Fassung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1746, 1756) und der §§ 13 Abs. 1, 55 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 6. Mai 2005 (GVBl. I S. 305) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 6 b der Verordnung über die Zuständigkeit der Wasserbehörden in der Fassung vom 13. Mai 2005 (GVBl. I S. 419), wird verordnet: §1 (1) Das Überschwemmungsgebiet der Netra wird in den Gemarkungen Datterode, Netra, Röhrda und Wichmannshausen von km 10,266 bis km 0,000 festgestellt. (2) Von dem Überschwemmungsgebiet sind folgende Bereiche betroffen: Stadt Sontra Gemarkung: Wichmannshausen Fluren: 9, 15 und 16 Gemeinde Ringgau Gemarkung: Datterode Fluren: 3, 12, 13, 14, 15 und 18 Gemarkung: Netra Flur: 16 Gemarkung: Röhrda Fluren: 1, 4, 5, 9, 10 und 14 Das Gewässerbett gehört nicht zum Überschwemmungsgebiet. Gleiches gilt für das Gewässerbett der einmündenden Nebengewässer. §2 (1) Die Ausdehnung des Überschwemmungsgebietes ist bestimmt durch ein Hochwasserereignis, mit dem statistisch einmal in hundert Jahren zu rechnen ist. Es besteht aus dem Hochwasserabflussgebiet und dem Retentionsraum. (2) Die Grenzen des Überschwemmungsgebietes ergeben sich aus den Lageplänen mit Katasterangaben im Maßstab 1 : 5 000/2 500 (Kartenblatt Nr. 1 bis 4). Das Gewässer ist mit dunkelblauer und der Retentionsraum mit hellblauer Farbe dargestellt. Die Grenze des Überschwemmungsgebietes ist mit einer roten Linie gekennzeichnet. (3) Es ist nicht ausgeschlossen, dass es bei Hochwasserabflüssen, die die Grundlagen für die Feststellung des Überschwemmungsgebietes überschreiten, auch zu einer Überflutung von Gebieten außerhalb des festgestellten Überschwemmungsgebietes kommen kann. (4) Mit der Feststellung des Überschwemmungsgebietes gelten die im Hessischen Wassergesetz (HWG) in der aktuellen Fassung normierten Verbote. §3 (1) Der Geltungsbereich dieser Verordnung wird durch die in den Lageplänen mit Katasterangaben eingetragenen Grenzen des Überschwemmungsgebietes bestimmt. Diese Karten, sowie eine Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25 000 sind Bestandteil dieser Verordnung. Sie werden bei dem Regierungspräsidium Kassel — Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz — Konrad-Zuse-Straße 19—21 36251 Bad Hersfeld bei dem Magistrat der Stadt Sontra Marktplatz 6 36205 Sontra Seite 2888 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 und bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Ringgau Am Anger 3 37296 Ringgau-Netra archivmäßig aufbewahrt und können bei diesen Verwahrstellen während der Dienststunden von jeder Person eingesehen werden. (2) Weitere Ausfertigungen der Karten befinden sich bei 1. dem Werra-Meißner-Kreis — Der Kreisausschuss Amt für Bauen und Umwelt — Wasser- und Bodenschutz — 2. dem Werra-Meißner-Kreis — Der Kreisausschuss Amt für Bauen und Umwelt — Bauaufsicht — 3. dem Werra-Meißner-Kreis — Der Kreisausschuss Amt für den ländlichen Raum — Landwirtschaft — §4 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft. Bad Hersfeld, 13. November 2006 Regierungspräsidium Kassel Abt. Umwelt- und Arbeitsschutz Standort Bad Hersfeld gez. K l e i n Regierungspräsident StAnz. 50/2006 S. 2887 Nr. 50 1044 Entscheidung über die Rechtsnatur der „Stiftung Schustergut Hünfeld“ mit Sitz in Hünfeld Nach § 22 des Hessischen Stiftungsgesetzes vom 4. April 1966 (GVBl. I S. 77) in der derzeit gültigen Fassung habe ich entschieden: Die Stiftung Schustergut Hünfeld ist eine örtliche nicht kommunal verwaltete rechtsfähige Stiftung. Regierungspräsidium Kassel 15.1 — 25 d 04/11 — 2.7 StAnz. 50/2006 S. 2888 Kassel, 21. November 2005 1045 Genehmigung einer Änderung der Stiftungsverfassung der „Willi-und-Margarete-Goecke-Stiftung“ mit Sitz in Bad Wildungen Nach § 9 des Hessischen Stiftungsgesetzes vom 4. April 1966 (GVBl. I S. 77) in der derzeit gültigen Fassung habe ich der Stiftung heute eine Änderung der Stiftungsverfassung (Änderung des Stiftungszweckes) genehmigt. Kassel, 29. November 2006 Regierungspräsidium Kassel 15.1 — 25 d 04/11 — 6.7 StAnz. 50/2006 S. 2888 HESSISCHES LANDESAMT FÜR BODENMANAGEMENT UND GEOINFORMATION 1046 Zwischenprüfung nach § 48 BBiG; hier: Anmeldung für den Prüfungstermin Frühjahr 2007 In den Ausbildungsberufen Fachkraft für Wasserwirtschaft Fachkraft für Straßen- und Verkehrswesen Kartograph(in) Straßenwärter(in) werden in der Zeit zwischen Anfang Februar und Ende April 2007 Zwischenprüfungen durchgeführt. Dazu sind diejenigen Auszubildenden anzumelden, deren Ausbildungszeit zwischen dem 1. April 2005 und 30. September 2005 begonnen hat oder die an früheren Terminen nicht teilnehmen konnten. Die Anmeldungen sind mit den Formblättern, die den Ausbildungsstätten im Zusammenhang mit dem Eintragungsverfahren nach § 32 BBiG zugegangenen sind, vorzunehmen. Außerdem sind den Anmeldungen beizufügen: a) der Ausbildungsnachweis (ohne Klausurarbeiten, Übungsarbeiten oder sonstige Ausarbeitungen des/der Auszubildenden) b) eine Kopie des letzten Zeugnisses der Berufsschule c) bei Auszubildenden, die bei Beendigung des ersten Ausbildungsjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, die Bescheinigung über die erste ärztliche Nachuntersuchung nach § 33 JArbSchG d) bei körperlich, geistig oder seelisch behinderten Auszubildenden eine kurze Darstellung der Art der Behinderung sowie eine Kopie des Nachweises über den Grad der festgestellten Erwerbsminderung. Meldeschluss: 15. Januar 2007 Wiesbaden, 29. November 2006 Zuständige Stelle für die Ausbildungsberufe Vermessungstechniker(in) Fachkraft für Wasserwirtschaft, Fachkraft für Straßen- und Verkehrswesen, Straßenwärter(in), Kartograph(in) beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Z 1.23 — 9 a — 04 — 13 — 04 StAnz. 50/2006 S. 2888 HESSISCHES LANDESAMT FÜR STRASSEN- UND VERKEHRSWESEN 1047 Abstufung einer Teilstrecke der Kreisstraße 81 zur Gemeindestraße in der Gemarkung der Gemeinde Hosenfeld, Ortsteil Schletzenhausen, Landkreis Fulda, Regierungsbezirk Kassel Der bisherige Abschnitt der Kreisstraße 81 in der Gemarkung der Gemeinde Hosenfeld, Ortsteil Schletzenhausen zwischen Netzknoten (NK) 5422 024 und NK 5422 025 von km 0,000 (Südl. Ende der Ortsdurchfahrt) bis km 0,517 (Einmündung in die L 3141) = 0,517 km hat die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraße verloren und wird mit Wirkung zum 1. Januar 2007 in die Gruppe der Gemeindestraßen abgestuft (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 5 des Hessischen Straßengesetzes [HStrG] vom 9. Oktober 1962, GVBl. I S. 437 ff., in der Fassung vom 8. Juni 2003 — GVBl. I S. 166 ff. —). Die Straßenbaulast an dem Straßenteil der abgestuften Strecke, für die die Gemeinde nach § 41 Abs. 4 HStrG nicht bereits Träger der Straßenbaulast war, geht zum gleichen Zeitpunkt auf die Gemeinde Hosenfeld über (§ 43 HStrG). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die vorstehend genannte Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Nr. 50 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 Widerspruch ist beim Hessischen Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen, Wilhelmstraße 10, 65185 Wiesbaden, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Er sollte einen bestimmten Antrag und eine Begründung enthalten. zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Er sollte einen bestimmten Antrag und eine Begründung enthalten. Wiesbaden, 28. November 2006 Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen 39 c K 116 (11/2006) — 31 StAnz. 50/2006 S. 2889 Wiesbaden, 28. November 2006 Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen 39 c K 81 (11/2006) — 31 StAnz. 50/2006 S. 2888 1048 Abstufung der Kreisstraße 116 zur Gemeindestraße in der Gemarkung der Stadt Lauterbach (Hessen), Stadtteil Rimlos und Stadt Lauterbach (Hessen), Vogelsbergkreis, Regierungsbezirk Gießen Die bisherige Kreisstraße 116 in der Gemarkung der Stadt Lauterbach (Hessen), Stadtteil Rimlos und Stadt Lauterbach (Hessen) zwischen Netzknoten (NK) 5322 012 und NK 5322 013 von km 0,003 (Einmündung in die L 3161) bis km 1,753 (Einmündung in die B 254) = 1,750 km hat die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraße verloren und wird mit Wirkung zum 1. Januar 2007 in die Gruppe der Gemeindestraßen abgestuft (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 5 des Hessischen Straßengesetzes [HStrG] vom 9. Oktober 1962, GVBl. I S. 437 ff., in der Fassung vom 8. Juni 2003 — GVBl. I S. 166 ff. —). Die Straßenbaulast an dem Straßenteil der abgestuften Strecke, für die die Stadt nach § 41 Abs. 4 HStrG nicht bereits Träger der Straßenbaulast war, geht zum gleichen Zeitpunkt auf die Stadt Lauterbach (Hessen) über (§ 43 HStrG). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die vorstehend genannte Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Hessischen Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen, Wilhelmstraße 10, 65185 Wiesbaden, schriftlich oder Seite 2889 1049 Einziehung von Teilstrecken der Kreisstraßen 152 und 823 in der Gemarkung der Stadt Mörfelden-Walldorf, Stadtteil Walldorf sowie in der Gemarkung Flughafen der Stadt Frankfurt a. M., Landkreis Groß-Gerau und kreisfreie Stadt Frankfurt a. M., Regierungsbezirk Darmstadt im Zusammenhang mit der Planfeststellung der A 380-Werft Flughafen Frankfurt Main; hier: Bezug: Änderung der Stationsangabe für Beginn und Ende der Einziehungsstrecke Bekanntmachung vom 26. April 2006 (StAnz. S. 1059) In Nr. 1 der oben genannten Bekanntmachung wird die Stationsangabe von „km 1,162“ in „km 0,692“ geändert. Damit ergibt sich eine Teilstreckenlänge von „0,692 km“ an Stelle von „1,162 km“. In Nr. 2 der oben genannten Bekanntmachung wird die Stationsangabe von „km 2,184“ in „km 2,578“ geändert. Damit ergibt sich eine Teilstreckenlänge von „0,882 km“ an Stelle von „1,276 km“. Wiesbaden, 29. November 2006 Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen 39 c K 152, K 823 (11/2006) — 31 StAnz. 50/2006 S. 2889 HESSISCHER VERWALTUNGSSCHULVERBAND 1050 weise die zum BAT vereinbarten Grundlagen. Sollten sich zum Seminarzeitpunkt diesbezügliche Änderungen ergeben oder abzeichnen, werden sie auch entsprechend thematisiert. Reiner Holzhausen Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises 24 Stunden Wiesbaden: 17., 18., 24. und 25. Januar 2007, jeweils von 8.00 bis 13.00 Uhr Fortbildungsseminare des Verwaltungsseminars Wiesbaden und der Seminarabteilungen Gießen/Marburg Referent: Das Verwaltungsseminar Wiesbaden und die Seminarabteilungen Gießen/Marburg bieten in den Monaten Januar bis März 2007 folgende Fortbildungsseminare an: Umfang: Termine: 5013 Die Eingruppierung der Angestellten im öffentlichen Dienst Zielgruppe: Mitarbeiter/innen im Personalwesen und Personalsachbearbeiter/innen, Personalratsmitglieder, Frauenbeauftragte, interessierte Kolleginnen und Kollegen Inhalte: • Arbeitsrechtliche Grundlagen • Tarifrechtliche Eingruppierungsvorschriften • Vergütungsvorschriften • Unbestimmte Rechtsbegriffe • Stellenbeschreibung • Bildung von Arbeitsvorgängen • Ermittlung von Zeitanteilen • Stellenbewertung • Praktische Übungen • Eingruppierung in besonderen Fällen • Geltendmachung von Vergütungsansprüchen • Rolle der Personalräte • Wirkung auf andere Vorschriften Bis zum Vorliegen der Eingruppierungsvorschriften zum neuen öffentlichen Tarifrecht gelten übergangs- 2044 Rhetorik II Gespräche und Verhandlungen planen und durchführen Sicher auftreten, angstfrei sprechen, überzeugend vortragen Zielgruppe: Interessierte aus allen Bereichen Thema: Um eine Meinung zu vertreten und andere davon zu überzeugen, bedarf es spezieller Fähigkeiten. In diesem Seminar werden Hilfestellungen gegeben, wie man seine kommunikativen Fähigkeiten und seine Wirkung auf andere in den verschiedensten Gesprächssituationen verbessern kann. Inhalte: • Selbstanalyse — Wo liegen meine Stärken und Schwächen? • Argumentation aufbauen und vertreten • Argumentationstechniken • Überzeugungstechniken • Den Überblick behalten, auch in schwierigen Gesprächssituationen • Gestik, Mimik, Körpersprache • Gesprächserfolgskontrolle Seite 2890 Referent: Umfang: Termine: Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 • Sitzungen, Besprechungen, Konferenzen führen und moderieren Praktische Übungen mit Hilfe von Video-Aufzeichnungen Hans-Jürgen Hantschel Dozent für Fremdsprachen und Kommunikation Sachbuchautor 18 Stunden Wiesbaden: 24. und 25. Januar 2007, jeweils von 8.00 bis 16.30 Uhr 2021 Ein Seminartag „FÜR MICH“ Zielgruppe: Alle interessierten Mitarbeiter/innen Thema: In diesem Jahr will ich endlich... und dann folgt eine Latte von Vorsätzen. Neu wie das Jahr soll das Berufs- und Privatleben gestaltet werden. Ziel: Keine unerledigten Arbeiten mehr, mehr Geduld, mehr Sport, mehr Zeit für Familie, Freunde, abnehmen, endlich wieder etwas Neues lernen, etc. Dieses Seminar soll Ihnen Hilfen und Tipps geben, wie Sie als berufstätige Hausfrau und Mutter, als Mitarbeiter oder Führungsperson die angestrebten Ziele auch erreichen. Inhalte: • Nun muss sich aber alles ändern • Sie sind selbst die wichtigste Person in Ihrem Leben • Was mir Vergnügen macht • Wie Sie glücklich werden • Wie organisiere ich meinen Arbeitsplatz neu • Ich kann nicht schlafen • Wenn es im Beruf Schwierigkeiten gibt • Für mich selbst bleibt keine Zeit • Abnehmen • Etwas Neues lernen • Tipps zum Entspannen Referentin: Sonja Schneider-Blümchen Diplom-Betriebswirtin Umfang: 8 Stunden Termine: Gießen: 30. Januar 2007, von 9.00 bis 16.00 Uhr Wiesbaden: 8. Februar 2007, von 9.00 bis 16.00 Uhr. 5040 Aktuelles zum HPVG, insbesondere zur Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes vom 8. November 2006 Zielgruppe: Dienststellenleiter/innen, Mitarbeiter/innen der Personalabteilungen, Personalratsmitglieder und andere, mit dem Personalrat zusammenarbeitende Personen sowie Frauenbeauftragte und Vertrauensleute der Schwerbehinderten Inhalte: • Alle Änderungen in der Rechtsprechung im Normenkontrollverfahren vor dem Staatsgerichtshof Hessen vom 8. November 2006 • Aufeinandertreffen mehrerer Beteiligungstatbestände unterschiedlicher Wertigkeit (Verdrängungsrechtsprechung) • Erläuterung aller Novellen zum HPVG seit 2003 • Einbindung der Frauenbeauftragten und der Vertrauenspersonen SGB IX Bitte die Textausgabe des HPVG mitbringen! Referent: Hans-Peter Manderla Diplom-Verwaltungswirt Umfang: 16 Stunden Termine: Gießen: 5. und 6. Februar 2007, jeweils von 8.00 bis 15.00 Uhr Wiesbaden: 5. und 6. März 2007, jeweils von 8.00 bis 15.00 Uhr 4015 Wirtschaftliche und rechtssichere Auftragsvergabe nach dem neuen Vergaberecht Einkaufskompetenz 2007 … aus der Praxis für die Praxis Zielgruppe: Es handelt sich um das Basis-Seminar für alle Führungskräfte und Mitarbeiter/innen in den Bereichen Beschaffung und Rechnungsprüfung/Revision, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen oder vorhandene Kenntnisse aktualisieren wollen. Ziele: Inhalte: Referent: Umfang: Termin: Nr. 50 Ziel dieses Seminars ist es, das neue Vergaberecht und die Anwendung der nationalen und EU-Vergabevorschriften für Lieferungen und Leistungen zu vermitteln. Schwerpunkt ist die sorgfältige Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen einschließlich der rechtssicheren Auswahl maßgeblicher Wertungskriterien sowie die objektive, ordnungsgemäße Angebotsauswahl, jeweils ergänzt durch die aktuelle Rechtsprechung zu Vergaberechtsfällen. Es wird Wert auf eine übersichtliche und praxisbezogene Darstellung der komplexen Materie gelegt. Empfohlen wird die Kombination mit dem Seminar 40... „Freihändige Vergaben — rechtssicher und souverän verhandeln“. • Das neue Vergaberecht • Alle Änderungen (national und EU-weit) • Die VOL 2006 als „Sofortpaket“ • Stand der „finalen“ Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht in Verbindung mit Vereinfachung, Verschlankung und Mittelstandsförderung • Das Kaskadenprinzip als rechtliche Grundlage • GWB vierter Teil, Vergabeverordnung (VgV), VOL/A • Wirtschaftlichkeit, Wettbewerb und Ordnungsmäßigkeit • ... unter ausschließlicher Verantwortung der Vergabestellen • Der Beschaffungsvorgang: national und EU-weit • Ausschreibungskonzept: Ermittlung des Auftragswertes, Wahl der Vergabeart, Vermeidung von Vergabefehlern und unnötigen Kosten durch sorgfältige Leistungsbeschreibung, Berücksichtigung der neuen Bedingungen zur Technischen Spezifikation, Konzeption von professionellen Bewerbungs- und Vertragsbedingungen, rechtssichere Auswahl der maßgeblichen Wertungskriterien und deren Gewichtung, Fristen und neue Verkürzungsmöglichkeiten, Bekanntmachung durch die neuen EU-Formulare, Lieferanten- und Angebotsauswahl, Informationspflichten an die Bieter, Zuschlag und Vergabevermerk • Häufige Vergabeverstöße, Vermeidung von Nachprüfungsverfahren • Analyse von Fällen der aktuellen Rechtsprechung: aus Fehlern anderer lernen! • Megatrend: Auftragsvergabe elektronisch • Rechtssicher — wirtschaftlich — rationell • Projekterfahrungen und -empfehlungen Bitte die Verdingungsordnung für Leistung (VOL/A) bzw. neue Vergabeverordnung mitbringen! Kurt Christmann, Trainer 8 Stunden Wiesbaden: 15. Februar 2007, von 9.00 bis 16.00 Uhr 9004 Die schriftliche und praktische Prüfung der Verwaltungsfachangestellten und Fachangestellten für Bürokommunikation Zielgruppe: Ausbilderinnen und Ausbilder sowie damit Beschäftigte Inhalte: • Rechtsgrundlagen • Inhalte der Prüfung • Mögliche Prüfungsaufgaben/Inhalte der schriftlichen Prüfung • Mögliche Prüfungsgebiete/Themen der praktischen Prüfung • Durchführung der praktischen Prüfung/Präsentation — Praxissimulation • Geeignete Beispiele aus der Praxis • Bewertung von Prüfungsleistungen Referent: Rainer Fliegel Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Ausbildungsberater Umfang: 6 Stunden Termine: Gießen: 5. März 2007, 8.00 bis 13.00 Uhr Wiesbaden: 26. Februar 2007, 8.00 bis 13.00 Uhr Nr. 50 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 5008 Grundlagen der Personalbeurteilung und das Beurteilungsgespräch Zielgruppe: Führungskräfte, die Beurteilungsgespräche zu führen haben; Personalverantwortliche Inhalte: Die Veränderungen im Beamtenrecht (BezStruktG) und im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sehen u. a. leistungsorientierte Bezahlungskomponenten vor. Vorgesetzte sollen leistungsvariable Bezahlungskomponente durch Leistungsbewertungen der Mitarbeiter/in festlegen. Die Leistungsbewertungen und die Mitarbeiter/innen-Gespräche als Beurteilungsgespräche erhalten damit eine noch größere Bedeutung. Gut geführte Beurteilungsgespräche zählen zu den wichtigsten Führungsinstrumenten. Schlecht geführte Beurteilungsgespräche sind kontraproduktiv und führen zu Motivationsverlust, Verminderung des Arbeitseinsatzes, Frust usw. In diesem Seminar sollen Grundlagen erarbeitet werden, zur Personalbeurteilung und wie in den Mitarbeiter/innen-Gesprächen diese Personalbeurteilungen erfolgreich miteinander kommuniziert werden können. Die Teilnehmer befassen sich mit den vielfältigen Aspekten des Mitarbeitergesprächs/Beurteilungsgesprächs. • Grundlagen der Personalbeurteilung • Bedeutung der Personalbeurteilung als Führungsinstrument • Das Beurteilungsgespräch erfolgreich vorbereiten, durchführen und auswerten • Schwierigkeiten bei Beurteilungsgesprächen erkennen und bewältigen • Erkennen der häufigsten Fehler • Wirksame Zielsetzungen vereinbaren • Gesprächsübungen Referent: Erwin Krause, Magistrat der Stadt Frankfurt Umfang: 16 Stunden Termine: Wiesbaden: 13. und 14. März 2007, jeweils von 8.30 bis 16.00 Uhr Bei Bedarf richten wir gerne ein Aufbauseminar ein! 5032 Aktuelle Rechtsprechung des BAG zum öffentlichen Dienstrecht Zielgruppe: Personalleiter/innen, Personalsachbearbeiter/innen, Personalräte Inhalte: • Beispiele: • Eingruppierung • Befristung • Sozialbezüge • Betriebliche Übung Es besteht vorab die Möglichkeit spezielle Fragen und Problemfälle bei der Anmeldung für den Referenten einzureichen. Referent: Gunter Benderoth, Rechtsanwalt Umfang: 8 Stunden Termine: Gießen: 22. März 2007, von 8.00 bis 15.00 Uhr Wiesbaden: 15. März 2007, von 8.00 bis 15.30 Uhr 5035 Hessisches Personalvertretungsgesetz Grundseminar Zielgruppe: Personalratsmitglieder und Ersatzmitglieder sowie Personalsachbearbeiter-/innen ohne Erfahrung im HPVG und andere, die ihr Wissen auffrischen möchten Inhalte: • Allgemeine Aufgaben und Rechte des Personalrates • Beteiligungsformen • Information • Anhörung • Mitwirkung • Mitbestimmung • Grenzen der formlosen und förmlichen Beteiligungstatbestände • Möglichkeiten des allgemeinen und besonderen Initiativrechts des Personalrates Referent: Umfang: Termine: Seite 2891 • Teilnahme an Vorstellungsgesprächen • Erläuterung der einzelnen Mitwirkungs- und Mitbestimmungstatbestände • Voraussetzung einer wirksamen, begründeten Zustimmungsverweigerung • Konkurrenz der Beteiligungsrechte • Stufenverfahren • Letztentscheidungsrecht der Obersten Dienstbehörde und die daraus resultierenden Konsequenzen • Verwaltungsgerichtliche Beschlussverfahren • Abschluss von Dienstvereinbarungen • Beteiligung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten und der Frauenbeauftragten Bitte die Textausgabe des HPVG mitbringen! Hans-Peter Manderla, Diplom-Verwaltungswirt 22 Stunden Gießen: 19. und 20. März 2007, jeweils von 8.00 bis 15.00 Uhr 21. März 2007, von 8.00 bis 13.00 Uhr 6001 Gefahrguttransport in kommunalen Bereichen Schulung gemäß § 6 GefahrgutbeauftragtenVO für Leiter/innen kommunaler Betriebe und deren Stellvertreter/innen Zielgruppe: Mitarbeiter/innen, die in kommunalen Betrieben Entscheidungsbefugnisse besitzen, wie z. B. Bauamtsleiter/innen, Leiter/innen von Bauhöfen, Stadtwerken, Gartenämtern, Schwimmbädern, deren Stellvertreter/innen sowie sonstige mit Gefahrgut umgehende Personen (z. B. Werkstattmeister/innen, Schwimmmeister/innen, Fahrer/innen, Kolonnenführer/innen, Abfallverantwortliche, Feuerwehrführungskräfte) Inhalte: • Die Arbeitgeberverantwortung der Leitungsebene — Überblick über die Sicherheitsrechtsgebiete im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter — Was ist Verantwortung? — Allgemeine Informationen zur ordnungswidrigkeitsrechtlichen, strafrechtlichen und haftungsrechtlichen Verantwortung — Wer trägt Verantwortung? (analog § 9 OWiG/ § 130 OWiG) — Wie hoch ist konkret gefahrgutrechtliche Verantwortung? (§§ 324—328, 330d StGB; RSE) • Die Verantwortlichkeiten gemäß §§ 1a/6 GbV i. V. m. § 9 GGVSE — Die GefahrgutbeauftragtenVO (GbV), §§ 1a, 6, 7 und 7a — Die Verantwortlichkeiten nach § 9 GGVSE, dargestellt am Beispiel „Entleerung von Benzinabscheiderinhalten“ o. Ä. • Verantwortlichkeiten aus benachbarten Rechtsgebieten — Gefahrstoffrecht (Neufassung BGBl. I Nr. 74 v. 29. 12. 2004) — Gefährdungsanalyse (§ 7 GefStoffV) — Gefahrstoffkataster (§ 7 Abs. 8 GefStoffV) — Sicherheitsdatenblätter (§ 7 Abs. 2 GefStoffV, TRGS 220) — Betriebsanweisungen/Unterweisungspflichten des Arbeitgebers (§ 14 Abs. 1+2 GefStoffV) — Arbeitsschutzrecht — Unfallverhütungsvorschriften — Problem Sonderabfälle/nicht identifizierte Fundstücke/Abfälle • Definition des Begriffes Beförderung — Zulässigkeit und Kennzeichnung von Verpackungen — Ladungssicherung nach StVO/ADR/GUV — Beförderungsvorschriften (Begleitpapiere, Feuerlöscher etc.) • Definition des Begriffes Gefahrgut — Die Gefahrgutklassen im Überblick — ggf. Video: Eigenschaften von Gefahrgut Seite 2892 Referent: Umfang: Termine: Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 — Beispiele kommunaler Betriebe/Ämter • Das ADR/die GGVSE im Überblick — Die aktuelle 1000-Punkte-Regel (Kleinmengenregel) gemäß 1.1.3.6.3 ADR/GGVSE — Beispiele zur Ermittlung der 1000 Punkte — Weitere Erleichterungsregelungen/Ausnahmen — Stoffliste mit Beispielen • Ggf. Praxisteil: Bauhof-/Betriebshofbegehung — Wiederholung der Themen — Verpackungen (Zulässigkeit und Kennzeichnung) — Ladungssicherung/Ladungssicherungshilfsmittel — ggf. Lagerungshinweise • Allgemeine Informationen/Arbeitshilfen — Checklisten — Beispiele aus dem Bußgeldkatalog der RSE — Hinweise zum Lagerrecht Dieses Seminar führen wir bei mindestens 10 Teilnehmenden auch als Inhouse-Schulung direkt „vor Ort“ durch. Jürgen Freigang, Regierungspräsidium Gießen 16 Stunden Gießen: 12. und 13. März 2007, jeweils von 8.00 bis 16.00 Uhr Wiesbaden: 23. und 24. Januar 2007, jeweils von 8.00 bis 16.00 Uhr ZL 09 Kaufmännisches Rechnungswesen (Finanzbuchhaltung) Zielgruppe: Mitarbeiter/innen, die Aufgaben des kaufmännischen Rechnungswesens im Bereich der Buchführung wahrnehmen bzw. zukünftig wahrnehmen werden Ziele: • Vermittlung von Grundkenntnissen des kaufmännischen Rechnungswesens • Inhaltliche Auseinandersetzung und praktische Anwendung der Elemente und Instrumente des kaufmännischen Rechnungswesens • Einstiegsqualifikation für die Anwendung des kaufmännischen Rechnungswesens im Bereich der Buchführung Modul 1: Einführung in die kaufmännische Buchführung I 24 Stunden Modul 2: Einführung in die kaufmännische Buchführung II 18 Stunden Modul 3: Buchungen im Kreditoren-, Debitoren- und Perso18 Stunden nalbereich Modul 4: Jahresabschluss 12 Stunden Modul 5: Computergestützte Buchungen und Auswertungen 18 Stunden Gerne senden wir Ihnen die ausführlichen Inhaltsbeschreibungen der einzelnen Module zu! Teilnehmer/innen, die an allen Modulen teilgenommen haben, erhalten eine Teilnahmebescheinigung. Teilnehmer/innen, die darüber hinaus einen Leistungsnachweis in Form einer schriftlichen Prüfung (90 Minuten) erbringen, erhalten ein Zertifikat. Bitte Taschenrechner mitbringen! Nr. 50 Referent: Jürgen Watz Dozent an der Verwaltungsfachhochschule Termine: Gießen: Modul 1: 5., 12., 19. und 26. März 2007 Die weiteren Module werden nach Beginn des Lehrgangs terminiert. Referent/in: Stefanie Fillmann Dozentin beim Verwaltungsseminar Wiesbaden Carsten Hoch Diplom-Kaufmann (FH), Fachhochschule Wiesbaden Wiesbaden: Modul 1: 17., 24. April, 8. und 15. Mai 2007 Modul 2: 22., 29. Mai und 5. Juni 2007 Modul 3: 12., 19. und 26. Juni 2007 Modul 4: 3. und 5. Juli 2007 Das Modul 5 wird nach Beginn des Lehrgangs terminiert. Die Unterrichtszeiten sind jeweils 8.00 bis 13.00 Uhr Die Seminargebühren betragen vorbehaltlich der Zustimmung der Verbandsorgane pro Unterrichtsstunde 7,80 Euro für Mitglieder und 9,80 Euro für Nichtmitglieder des Hessischen Verwaltungsschulverbandes. Namentliche Anmeldungen erbitten wir für Wiesbadener Veranstaltungen über die Dienststelle an das Verwaltungsseminar Wiesbaden, Steubenstraße 11, 65189 Wiesbaden. Nähere Auskünfte können unter der Rufnummer 06 11/1 57 99-83 (Frau Pfeiffer) oder per Fax 06 11/1 57 99-90 eingeholt werden. Sie erreichen uns aber auch per E-Mail: tanja.pfeiffer@hvsv-wi.de. Anmeldungen für Gießener Veranstaltungen reichen Sie bitte über die Dienststelle bei der Seminarabteilung Gießen, Fröbelstraße 71, 35394 Gießen ein. Nähere Informationen erhalten Sie dort unter der Rufnummer 06 41/9 48 15 88 (Frau Wellnitz) oder per Fax 06 41/ 39 08 89. Sie erreichen Frau Wellnitz aber auch per E-Mail: nadine.wellnitz@hvsv-gi.de. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter http://www.hvsv-wi.de. Wiesbaden, 30. November 2006 Hessischer Verwaltungsschulverband Verwaltungsseminar Wiesbaden StAnz. 50/2006 S. 2889 1051 Sonderausbildungslehrgang „Gehobener technischer Dienst“ Das Verwaltungsseminar Wiesbaden beabsichtigt, in der Zeit vom 15. Januar bis 16. Februar 2007 einen Sonderausbildungslehrgang des „Gehobenen technischen Dienst“ durchzuführen. Anmeldungen richten Sie bitte an: Hessischer Verwaltungsschulverband, Verwaltungsseminar Wiesbaden, Steubenstraße 11, 65189 Wiesbaden. Ansprechpartnerin: Kerstin Schule, Telefon: (06 11) 1 57 99-88, Telefax: (06 11) 1 57 99 91, E-Mail: kerstin.schule@hvsv-wi.de. Wiesbaden, 30. November 2006 Hessischer Verwaltungsschulverband Verwaltungsseminar Wiesbaden StAnz. 50/2006 S. 2892 Nr. 50 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 Seite 2893 BUCHBESPRECHUNGEN Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG). Kommentar aufgrund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Begründet von Prof. Dr. jur. Fritz Auffahrth, Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts i. R., und Dr. jur. Rudolf Schönherr, Personaldirektor i. R. Fortgeführt von Dr. Friedrich H. Heither, Rechtsanwalt, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a. D., Dr. Ulrike Heither, Richterin am Arbeitsgericht Cottbus, und Dr. Martin Heither, Rechtsanwalt. Loseblattwerk in 2 Spezialordnern, 4. Auflage, einschl. Erg.Liefg. 02/04, 01/05, 02/05, 01/06 und 2/06, 3 338 S., 98,— c. Erich Schmidt Verlag, Berlin, Bielefeld, München. ISBN 3-503-09330-3 Der Rechtsprechungskommentar zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wurde erstmals im Staatsanzeiger für das Land Hessen 1994 (S. 3418) besprochen. Jedes Jahr erscheinen in der Regel etwa zwei Ergänzungslieferungen, welche ebenfalls jeweils besprochen wurden. Nunmehr liegen nicht nur die Ergänzungslieferungen 2/04, 1/05, 2/05, 1/06 und 2/06 vor, welche sicherstellen, dass das Werk dem aktuellen Stand der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entspricht (Stand September 2006). Darüber hinaus hat das Werk mit der Lieferung 1/06 auch eine allgemeine Einführung in das Verfahren vor den Arbeitsgerichten für Arbeitssachen erhalten. Darüber hinaus gibt es nunmehr neben den einzelnen Vorschriften, denen die relevanten Entscheidungen zugeordnet sind, mit der Neuorientierung des Werkes auch Einführungen zu jeder Vorschrift. Damit wird das Werk, welches auch einen neuen Einband erhalten hat (Lieferung 2/06), nicht nur äußerlich überarbeitet, sondern auch inhaltlich auf einen neuen umfänglicheren Stand gebracht, welcher über die bisherige Entscheidungszuordnung hinausgeht. Mit der 4. Auflage dieses eingeführten Werkes erhalten die Anwender jetzt die ideale Kombination in einem Werk: Vorschriften, Erläuterungen und Entscheidungen. Durch die Erläuterungen soll eine zeitintensive Recherche in den klassischen Kommentaren, wenn nicht entbehrlich gemacht, so doch verkürzt werden können. Die Erläuterungen können auch die in früheren Besprechungen geforderten Hinweise auf erfolgte Gesetzesänderungen und die Aktualität der Kommentierung der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts mit aufnehmen. Die Lieferungen berücksichtigen die Änderungen, die das Arbeitsgerichtsgesetz in der letzten Zeit selbst erfahren hat. Dabei wurde zunächst der dem Kommentar vorangestellte Gesetzestext auf den neusten Stand gebracht und innerhalb der Kommentierung der Gesetzestext in gewohnter Weise aktualisiert. Unabhängig von den Gesetzesänderungen des Arbeitsgerichtsgesetzes, der neuen Aufnahme einer allgemeinen Einführung und den Einleitungen zu den einzelnen Normen, welche bis zu § 79 erfolgte, wurde mit den Lieferungen auch die Inhaltsübersicht auf den neuesten Stand gebracht. Natürlich umfassen die Lieferungen wieder eine Vielzahl von Bereichen aus dem Arbeitsgerichtsgesetz, zu welchen sich das Bundesarbeitsgericht bis September 2006 geäußert hat. Die hinzugekommene neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts befasst sich in den Entscheidungen unter anderem mit folgenden Themenbereichen: — der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte, — dem Unterfallen ausländischer Staaten unter die deutsche Gerichtsbarkeit, — dem Rechtsweg bei Verhältnissen zwischen Zusatzversorgungskasse und versichertem Arbeitnehmer, — der Zuständigkeit im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, — der Abgrenzung der kirchlichen von der staatlichen Gerichtsbarkeit, — der sachlichen Zuständigkeit bei Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung, — dem Begriff des Arbeitnehmers, — den Anforderungen an eine Rechtsmittelbelehrung und die Rechtsfolgen fehlerhafter Belehrungen, — der Frage der Parteifähigkeit einer juristischen Person nach Löschung, — den Fragen der Parteifähigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, — der Prozessvertretung durch Verbände und Vollmachtsverlust bei Insolvenz, — den Folgen fehlender Postulationsfähigkeit, — den Folgen der Aufhebung einer PKH-Bewilligung, — der Notwendigkeit von Reisekosen, — dem Streitwert bei wiederkehrenden Leistungen, — dem Begriff der Mehrkosten bei Verweisung an das Arbeitsgericht, — der Entbindung ehrenamtlicher Richter, — der Frage der Bestimmtheit der Klage und Klageauslegung, — den Fragen der Rubrumsberichtigung, — — — — — — — — — — — — — — der Beschränkung auf den Streitgegenstand, Fragen aus dem Bereich der Feststellungsklagen, der Änderungs- und Kündigungsschutzklage, der Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen, zur Fragen der Beweiskraft von Empfangsbekenntnissen, Fragen der Auslegung von Prozessvergleichen, Fragen der Beweislast und deren Verteilung, dem Inhalt eines Beweisantrages, der Abgabe von Erledigungserklärungen, den Folgen und dem Umfang der Rechtskraft, dem Sinn von Auskunftsklagen, Fragen zu Entfristungsklagen, Fragen des Mitberatungsverfahrens, Fragen an die Anforderungen der Begründung sowie der Bindung an die Streitwertfestsetzung in der Berufung, — der eigenhändigen Unterzeichnung einer Berufungsschrift, — Fragen der Notfrist und des Fristbeginns zur Berufungseinlegung, — Fragen zur Einlegung und Beschränkung der Revisionszulassung, — Fragen der grundsätzlichen Bedeutung und der Divergenz, — Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde und Revision, — der Klageerweiterung in der Revisionsinstanz, — der Frage der Wiederaufnahme des Verfahrens, — Folgen fehlender Entscheidungsgründe, — Fragen der Nichtzulassungsbeschwerde, — Fragen der Anschlussrevision, — Fragen zur Einlegung der Revision, — Fragen zur Zustimmung zur Sprungrevision, — Fragen des Bestimmtheitserfordernisses und Rechtsschutzinteresses bei Anträgen in Beschlussverfahren, — der Beteiligtenfähigkeit des Betriebsrates, — den Beschwerdegründen, — Fragen der Entscheidung über die Tariffähigkeit einer Vereinigung sowie — Grundsätzen der Schiedgerichtsabrede. Gerade durch ein ausführliches Inhaltsverzeichnis und ein chronologisches Register aller Entscheidungen ist das Werk als Nachschlagewerk bestens geeignet. Durch die Lieferungen 02/04, 01/05, 02/05, 01/06 und 2/06 wird der „Praktiker-Kommentar“ auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung gebracht und bleibt für den Anwender weiterhin ein wichtiges Arbeitsmittel. Zugleich bietet er einen umfassenden Überblick zur Auslegung des Arbeitsgerichtsgesetzes durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Vorsitzender Richter am VG Hans-Hermann Schild Europarecht. Handbuch für die deutsche Rechtspraxis. Hrsg. von Reiner Schulze/Manfred Zuleeg. 2006, 2 000 S. (geb.), 148,— c. Nomos Verlagsgesellschaft GmbH, Baden-Baden. ISBN 3-8329-1334-3 Während „Europarecht“ auch heute noch manchmal als etwas Fernes und Fremdes gesehen wird, als ein Rechtsgebiet, in das scheinbar nur „Europarechtler“ Einblick haben, ist die Praxis doch eine andere: Jeder Jurist heute, gleichgültig ob in der Justiz, in einem Unternehmen, als Rechtsanwalt oder in der Verwaltung tätig, ist in seinem jeweiligen Tätigkeitsbereich regelmäßig auch mit Recht der Europäischen Union befasst. Dabei bleibt es nicht aus, dass man auch über „den eigenen Tellerrand“ blicken muss: Der Gesellschaftsrechtler hat steuerrechtliche Folgen zu berücksichtigen und für diejenigen, die primär mit dem Baurecht befasst sind, ist das Vergaberecht Alltagsgeschäft. Das vorliegende Handbuch „Europarecht“ ist auf die Bedürfnisse dieses Arbeitens zugeschnitten: wer Auskunft über die spezifisch europarechtlichen Aspekte eines Themenkreises sucht, d. h. über das jeweils einschlägige europäische Primär- und Sekundärrecht und die dazu ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, wird sie in dem Buch schnell finden. Das Handbuch folgt dem bewährten Aufbau von Allgemeinem und Besonderem Teil: Im ersten Teil werden dementsprechend die Grundlagen, d. h. die Querschnittsmaterien behandelt: so beispielsweise die Rechtsetzung, einschließlich der Grundsätze der unmittelbaren Geltung von Richtlinien (§ 2, Rdnr. 45 ff.), des Rechtsschutzes, einschließlich der Auswirkungen auf das nationale Gerichtsverfahren (§ 4, Rdnr. 115 ff.), der Unionsbürgerschaft (§ 9) und der Grundfreiheiten (§ 10). Im zweiten Teil werden dann insgesamt 27 Teilbereiche dargestellt, wie beispielsweise das Kartell-, das Lauterkeitsrecht sowie das Recht geistigen Eigentums (§§ 16, 17 und 21), Gesellschafts-, Unternehmens- und Handelsrecht (§§ 18 und 19), Verbraucherrecht (§ 23), Seite 2894 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006 Agrar- und Umweltrecht (§§ 25 und 26), Vergaberecht (§ 29), Arbeitsund Sozialrecht (§§ 39 und 40), Einwanderungs- und Asylrecht (§ 41) und auch das Strafrecht (§ 42). Freilich ist es in einer Kurzrezension nicht möglich, sich zu all diesen Aspekten zu äußern. Alle Bereiche zeichnen sich jedoch durch die sorgfältige, detaillierte und übersichtliche Bearbeitung aus. Das Handbuch „Europarecht“ dürfte von vielen Juristen als überaus hilfreich und nützlich empfunden werden; seine Anschaffung kann allen, die häufig oder immer mal wieder mit europäischem Recht befasst sind, sehr empfohlen werden. Regierungsoberrat Dr. Marius Baum, LL.M. Bundesarchivgesetz. Handkommentar. Von Siegfried Becker, Abteilungspräsident im Bundesarchiv a. D., und Dr. Klaus Oldenhage, Vizepräsident des Bundesarchivs a. D. 2006, 179 S. (brosch.), 49,— c. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden. ISBN 3-8329-2058-7 Vermutlich werden staatliche Archive heute selbst vom breiten Publikum sofern überhaupt, dann jedenfalls nicht mehr ausnahmslos als bloße Aktenentsorgungsanstalten wahrgenommen. Ihrem Selbstverständnis entspräche das ohnehin nicht und hätte auch mit der Gesetzeslage nichts zu tun. Mit der Durchsetzung des Datenschutzes hat sich das Kerngeschäft der öffentlichen Archive bei der Übernahme erhaltenswerter, aber für die Verwaltungspraxis entbehrlich gewordener Akten und ihrer Öffnung für die Allgemeinheit als Fall der Datenverarbeitung etabliert, deren Ablauf gesetzlicher Regelung bedurfte und im Bund ebenso wie in allen Ländern mittlerweile auch gefunden hat. Der juristische Aufwand, der seither in dieses bereichsspezifische Datenschutzrecht investiert worden ist und in den Informationsfreiheitsgesetzen ein vielfach vergleichbares Themenfeld sieht, steht dabei in einem merkwürdigen Gegensatz zur weitgehenden Problemlosigkeit einer Archivpraxis, der die Dogmatik zumal des öffentlichen Rechts zwar das begriffliche Instrumentarium, bislang aber kaum Entscheidungshilfen und juristischen Beistand liefern musste. Die jetzt vorliegende erste systematische Erläuterung des Bundesarchivgesetzes von 1988 geht ihr Thema denn auch vor allem praxisbezogen an und vermittelt den Eindruck eines konfliktarmen Archivalltages, den das weitgehende Fehlen einschlägiger Rechtsprechung — die Entscheidungen des VG Darmstadt NJW 2004, 1471, und des OVG Lüneburg NdsVBl. 2003, 105, stehen in neuerer Zeit nahezu allein — zu bestätigen scheint. Das fällt umso mehr deshalb auf, weil die vielfältigen unbestimmten Rechtsbegriffe und Abwägungsgebote des Archivrechts bei seiner Handhabung Meinungsverschiedenheiten ebenso herausfordern müssten wie den Scharfsinn seiner Interpreten. Auf Streitfragen lassen sich die Autoren indessen kaum ein, halten aber not- Nr. 50 falls mit ihrer Meinung nicht zurück. Sie missbilligen die Abgabepraxis des Auswärtigen Amtes, dessen Politisches Archiv (§ 10 des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst) mit dem Bundesarchiv bei der Übernahme nicht mehr benötigten Schriftgutes gerade nicht sollte konkurrieren dürfen, vermissen — wohl ebenfalls mit Recht — für die Bevorzugung der abgebenden Stellen durch § 6 der Benutzungsordnung des Bundesarchivs eine Ermächtigungsnorm, und es trifft weiter zu, dass die Altregistraturen der Parlamente entgegen ihrer landläufigen und mitunter gesetzlichen Bezeichnung im fachlichen Sinne keine Archive sein können. Auch gelegentliche Verbesserungswünsche fehlen nicht, richten sich aber in der Regel an den Bundesgesetzgeber — die Unveräußerlichkeit von Archivgut werde nicht klar ausgesprochen, die Möglichkeit seines gutgläubigen Erwerbs leider nicht unterbunden, für manche Unterlagen fehlten eindeutige Abgaberegelungen, wie überhaupt das Bundesarchivgesetz bei der Rechtsförmlichkeitsprüfung nicht immer beachtet werde. Damit spielen sie vor allem auf die nicht seltenen pauschalen Vernichtungsbestimmungen an, deren Unvereinbarkeit mit dem Erhaltungs- und Nutzungsinteresse der wissenschaftlichen Forschung sie zu Recht beklagen. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung mit dem Gesetz, das sie schon bei seiner Entstehung begleitet und seither an prominenter Stelle angewandt haben, erläutern die Autoren nach einer kurzen Darstellung der Gesetzgebungsgeschichte den Werdegang von Archivgut und dessen Benutzungsbedingungen unter Beschränkung auf das praktisch Bedeutsame und beleuchten — freilich mit unterschiedlicher Aufmerksamkeit — teils kommentierend, teils in einem umfangreichen Textanhang das gesamte relevante Umfeld einschließlich des aus der DDR herrührenden Schriftgutes. Das parallele Archivrecht der Länder spielt dagegen keine Rolle — beiläufig werden immerhin landesrechtliche Interpretationshilfen herangezogen —, und auch die nichtstaatlichen Archive bleiben außer Betracht. Trotz dieser Selbstbeschränkung ist der Kommentar weit über den Kreis der Archivare und Nutzer des Bundesarchivs hinaus auch für Landes- und Kommunalarchive von hohem Interesse. Abgesehen davon, dass die Länder Unterlagen von Bundesbehörden ohnehin nur übernehmen dürfen, wenn sie sicherstellen, dass die schutzwürdigen Belange Dritter nach Maßgabe des Bundesrechts gewahrt werden, stimmt das bundesweite Archivrecht gerade in seiner datenschutzrechtlichen Struktur bei aller Unterschiedlichkeit in Einzelheiten und in der Systematik weitgehend überein. Dieser Kommentar sollte — und kann auch — helfen, bei abgabepflichtigen Behörden wie bei Benutzern das Verständnis für die Funktion von Archiven zu vertiefen; allen Beteiligten wird er größere Sicherheit im Umgang mit der Abgabe, Übernahme, Bereitstellung und Nutzung von Verwaltungsinformationen geben. Ministerialdirigent Dr. Herbert Günther Seite 2910 Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger für das Land Hessen Andere Behörden und Körperschaften Bekanntmachung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen Hiermit wird gemäß § 16 Abs. 4 Satz 1 der Wahlordnung für die Wahl zur Vertreterversammlung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen vom 17. Dezember 2002 festgestellt, dass das nachfolgend genannte 2004 in die Vertreterversammlung gewählte Mitglied durch Verzicht gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 2 der Wahlordnung vorzeitig ausscheidet: Herr Dipl.-Ing. Gert W e i s e n s e e , Stefan-George-Weg 44 a, 64285 Darmstadt, A/F, STA/F, SP/F. (Vorschlagsliste 2, Vereinigung freischaffender Architekten Deutschlands e. V. in Wahlgruppe 1.) Als neues Mitglied rückt in die Vertreterversammlung nach: Herr Helge S c h r ö d e r , Altes Hofgut, 34621 Frielendorf, A/F. (Vorschlagsliste 2, Vereinigung freischaffender Architekten Deutschlands e. V. in Wahlgruppe 1.) Diese Feststellung wird gemäß § 16 Abs. 4 Satz 2 der Wahlordnung im Staatsanzeiger für das Land Hessen und im Deutschen Architektenblatt, Regionalausgabe Südwest, bekannt gemacht. Wiesbaden, 27. November 2006 Dipl.-Ing. Barbara E t t i n g e r - B r i n c k m a n n Wahlleiterin Präsidentin der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen Nr. 50 Nr. 50 Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger für das Land Hessen Feststellung des Jahresabschlusses und Behandlung des Jahresergebnisses 2004 der Betriebsküche/Kantine der Hauptverwaltung Kassel des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen I. Feststellung des Jahresabschlusses 2004 Die Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen hat in ihrer Sitzung am 5. April 2006 den Jahresabschluss 2004 der Betriebsküche/Kantine der Hauptverwaltung Kassel festgestellt. Behandlung des Jahresergebnisses 2004 Die Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen hat in ihrer Sitzung am 11. Oktober 2006 beschlossen, dass der Jahresfehlbetrag 2004 der Betriebsküche/Kantine der Hauptverwaltung Kassel durch einen Zuschuss aus dem Haushalt des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen ausgeglichen wird. II. Der Jahresabschluss der Betriebsküche/Kantine der Hauptverwaltung Kassel für das Wirtschaftsjahr 2004 und der dazugehörige Lagebericht liegen in der Zeit vom 12. Dezember 2006 bis 20. Dezember 2006 während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Freitag von 9.00 Uhr bis 13.30 Uhr) beim Landeswohlfahrtsverband Hessen — Hauptverwaltung — 34117 Kassel, Kölnische Straße 30, Zimmer Nr. 423 zur Einsichtnahme öffentlich aus. Kassel, 20. November 2006 Landeswohlfahrtsverband Hessen Der Verwaltungsausschuss gez. Uwe B r ü c k m a n n Landesdirektor Jahresrechnung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen für das Haushaltsjahr 2004 I. Die Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen hat am 11. Oktober 2006 beschlossen: 1. Die Jahresrechnung 2004 des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen wird gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 5 und § 22 Abs. 1 des Gesetzes über die Mittelstufe der Verwaltung und den Landeswohlfahrtsverband Hessen i. V. m. § 114 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung mit den Endbeträgen Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Soll-Einnahmen 1 224 553 992,40 c 77 981 107,10 c Soll-Ausgaben 1 224 553 992,40 c 77 981 107,10 c beschlossen. 2. Die im Gesamtjahresabschluss 2004 enthaltenen Mehrausgaben im Verwaltungshaushalt HhSt. 4490.757-660 in Höhe von 3 438,12 c, HhSt. 4491.757-600 in Höhe von 498,40 c, insgesamt in Höhe von 3 936,52 c, sowie im Vermögenshaushalt HhSt. 3200.950-000 in Höhe von 28 136,32 c, deren Deckung im Rahmen des Gesamtabschlusses sichergestellt wurde, werden nachträglich genehmigt. 3. Dem Verwaltungsausschuss des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen wird für das Rechnungsjahr 2004 Entlastung erteilt. 4. Der Verwaltungsausschuss wird beauftragt, den Beschluss über die Jahresrechnung 2004 und die Entlastung des Verwaltungsausschusses gemäß § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung a) öffentlich bekannt zu geben und mit dem Erläuterungsbericht auszulegen sowie b) mit dem Schlussbericht der Revision unverzüglich der Aufsichtsbehörde vorzulegen. II. Die Jahresrechnung 2004 und der Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung 2004 liegen in der Zeit vom 12. Dezember 2006 bis 20. Dezember 2006 während der Dienststunden beim Landeswohlfahrtsverband Hessen — Hauptverwaltung — , 34117 Kassel, Kölnische Straße 30, Zimmer 423 zur Einsichtnahme öffentlich aus. Kassel, 20. November 2006 Landeswohlfahrtsverband Hessen Der Verwaltungsausschuss gez. Uwe B r ü c k m a n n Landesdirektor Seite 2911 Stellenausschreibungen Regierungspräsidium Gießen In der Hessischen Landesverwaltung für Versorgung und Soziales sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Dienstposten der Leiterinnen/Leiter der Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales Frankfurt und Kassel zu besetzen. Diese Dienstposten sind nach Verantwortung und Komplexität besoldungsrechtlich dem Amt einer/eines Leitenden Regierungsdirektorin/Leitenden Regierungsdirektors der Besoldungsgruppe A 16 BBesG zugeordnet. Die Besetzung der Funktionen erfolgt zunächst auf Zeit für die Dauer von fünf Jahren gemäß § 19b HBG. Im Anschluss daran kann das Amt auf Dauer übertragen oder die Amtszeit zunächst auf weitere fünf Jahre verlängert werden. Gesucht werden nur besonders qualifizierte Persönlichkeiten, die über ein hohes Maß an Eigeninitiative, Durchsetzungsvermögen und Entscheidungsfreudigkeit sowie überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft verfügen. Sie/Er sollte kreativ und flexibel sein, ein gutes Organisationsvermögen und soziale Kompetenz besitzen. Besondere Führungskompetenz (moderne Mitarbeiterführung), Aufgeschlossenheit gegenüber den Bestrebungen zur Modernisierung der hessischen Landesverwaltung und die Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, die den Erhalt und die Stärkung der Führungsqualifikation fördern, werden erwartet. Im Einzelnen werden folgende Anforderungen an die/den Stelleninhaber/in gerichtet: Ausbildung: Abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise der Wirtschafts-, Rechts- oder Sozialwissenschaft. Berufserfahrung/Bewährung: Mehrjährige Erfahrung in Führungsaufgaben mit Personalverantwortung; praktische Erfahrungen im Bereich der Verwaltungsmodernisierung. Die Voraussetzungen der Mobilitätsrichtlinien müssen erfüllt sein. Fachliche Kompetenz: Gute Verwaltungskenntnisse, insbesondere des Personal-, Arbeits- und Dienstrechts. Allgemeine Kenntnisse der Organisationsmethoden, der Organisationsgestaltung und Organisationsentwicklung. Wünschenswert sind Kenntnisse und praktische Erfahrungen in den Kernaufgaben der Verwaltung für Versorgung und Soziales und des Sozialrechts. Persönliche Eignung: Praktisch erprobte und nachgewiesene kommunikative und methodische Kompetenz; persönliche Akzeptanz und Vertrauenswürdigkeit; kooperativer und beteiligungsorientierter Führungsstil und Teamfähigkeit; Dienstleistungsorientierung gegenüber den Bürgerinnen/Bürgern, die Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen; Zielorientierung, strategisches Denken und Fähigkeit zu konzeptionell-planerischer Arbeit; Kostenbewusstsein; Loyalität, Verhandlungsgeschick und Repräsentationsgabe. Bewerben können sich Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes der Hessischen Landesverwaltung mit entsprechend langjähriger Erfahrung. Zur Erhöhung des Frauenanteils in diesem Bereich sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Teilzeitbeschäftigung ist unter Berücksichtigung dienstlicher Belange grundsätzlich möglich. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden im Falle des Vorliegens gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Dienst- oder Arbeitszeugnis bzw. Beurteilung nicht älter als ein Jahr) bis spätestens drei Wochen nach Erscheinen dieser Anzeige zu richten an das Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 12.6, Postfach 10 08 51, 35338 Gießen. Seite 2912 Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger Nr. 50 Adressenfeld Anfragen und Auskünfte über den ÖFFENTLICHEN ANZEIGER ☎ 0 61 22 / 77 09-01 Durchwahl -152 zum STAATSANZEIGER FÜR DAS LAND HESSEN Stellenausschreibungen Bei der Stadt Zwingenberg ist die Stelle der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters zum 1. September 2007 neu zu besetzen. Die Stadt Zwingenberg hat derzeit rund 7 000 Einwohner. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird am 11. März 2007 von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Zwingenberg in einer Direktwahl für die Dauer von 6 Jahren gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Eine mögliche Stichwahl findet am 25. März 2007 unter den beiden Bewerberinnen oder Bewerbern statt, die bei der Wahl die höchste Stimmenzahl haben. Die Besoldung erfolgt gemäß der hessischen Kommunalbesoldungsverordnung nach der Besoldungsgruppe A 16 des Bundesbesoldungsgesetzes. Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Wählbar sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 25. Lebensjahr vollendet und das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; nicht wählbar ist, wer nach § 31 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Die Wahlvorschläge können nach den Bestimmungen der §§ 10 bis 13 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) eingereicht werden. Die Wahlvorschläge sind während der Dienststunden, spätestens am Donnerstag, 4. Januar 2007 bis 18.00 Uhr, schriftlich bei dem Gemeindewahlleiter, Untergasse 16, Rathaus, Zimmer 7, 64673 Zwingenberg, einzureichen. Hier sind auch die dazu erforderlichen Formblätter zu erhalten. Die Sitzverteilung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zwingenberg besteht zurzeit aus folgenden Parteien: CDU: 10 Sitze, SPD: 9 Sitze, GUD: 6 Sitze, FDP: 5 Sitze, FWZ: 1 Sitz. Weitere Angaben zur Stellenausschreibung sind über den Gemeindewahlleiter zu erhalten. Zwingenberg, 9. November 2006 Postvertriebsstück, Deutsche Post Verlag Chmielorz GmbH Postfach 22 29, 65012 Wiesbaden Entgelt bezahlt D 6432 A Rheingau-Taunus-Kreis Beim Rheingau-Taunus-Kreis ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der/des hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten zu besetzen. Die Wahlzeit beträgt gemäß § 37 a (2) HKO sechs Jahre. Gesucht wird eine einsatz- und entscheidungsfreudige Führungspersönlichkeit, die über die Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst verfügt oder aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeit für dieses Wahlamt qualifiziert ist. Es wird erwartet, dass der oder die Stelleninhaber/in im RheingauTaunus-Kreis Wohnsitz nimmt. Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) und Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger/innen), die am Wahltag das 25. Lebensjahr vollendet und das 64. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nicht nach § 22 (3) der Hessischen Landkreisordnung (HKO) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die Wahl erfolgt durch den Kreistag, der bei 61 Mandaten folgende Sitzverteilung hat: CDU 23, SPD 20, GRÜNE 6, FWG 5, FDP 4, REP 2 und 1 fraktionslose Abgeordnete. Die Besoldung erfolgt gemäß § 3 der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung nach der Besoldungsgruppe B 5. Der Rheingau-Taunus-Kreis, mit dem Sitz der Kreisverwaltung in Bad Schwalbach, umfaßt 17 Kommunen mit insgesamt rd. 185.000 Einwohnern. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis 31.12.2006, 18.00 Uhr im verschlossenen Umschlag, versehen mit der Aufschrift „Hauptamtliche/r Erste/r Kreisbeigeordnete/r“ zu richten an die Vorsitzende des Wahlvorbereitungsausschusses Frau Birgit Kind Kreishaus, Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach Persönliche Vorstellung nur nach besonderer Aufforderung. Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Zwingenberg gez. K u l l a k , Gemeindewahlleiter STAATSANZEIGER FÜR DAS LAND HESSEN. Erscheinungsweise: wöchentlich montags. Verlag: Verlag Chmielorz GmbH, Marktplatz 13, 65183 Wiesbaden, Telefon: 06 11/ 3 60 98-0, Telefax: 06 11 / 30 13 03. Geschäftsführung: Karin Augsburger, Andreas Klein. Anzeigenannahme und Vertrieb siehe Verlagsanschrift. Vertrieb: Gabriele Belz, Telefon: 06 11 / 3 60 98-57. Jahresabonnement: 42,– c + 25,– c Porto und Verpackung. Bankverbindungen: Nassauische Sparkasse Wiesbaden, Konto-Nr. 111 103 038 (BLZ 510 500 15), Postbank Frankfurt/Main, Konto-Nr. 1173 37-601 (BLZ 500 100 60). Abonnementkündigung mit einer Frist von sechs Monaten zum 30. 6. und 31. 12. möglich. Einzelverkaufspreis: 2,50 c + 2,– c Porto und Verpackung. Herausgeber: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport. Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt des amtlichen Teils: Ministerialrätin Bettina Ummenhofer; Redaktion: Christine Bachmann, Telefon 06 11 / 3 53-16 74; Anzeigen: Franz Stypa (Anzeigenverkaufsleitung), Telefon: 06 11 / 3 60 98-40, franz.stypa@chmielorz.de; für die technische Redaktion und die Anzeigen des „Öffentlichen Anzeigers“: Ralph Wagner, Telefon 0 61 22 / 77 09-1 52, Fax -1 80, ralph.wagner@chmielorz.de; Druck: CaPRI PRINT + MEDIEN GmbH, Ostring 13, 65205 Wiesbaden-Nordenstadt. Die Buchbesprechungen stehen unter alleiniger Verantwortung der Verfasserin/des Verfassers. Redaktionsschluss für den amtlichen Teil: jeweils mittwochs, 12.00 Uhr, Anzeigenschluss: jeweils donnerstags, 12.00 Uhr, für die am übernächsten Montag erscheinende Ausgabe, maßgebend ist der Posteingang. Anzeigenpreis lt. Tarif Nr. 22 vom 1. Januar 2002. Der Umfang der Ausgabe Nr. 50 vom 11. Dezember 2006 beträgt 72 Seiten.