Ausgabe Nr.33 / 2009

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Ausgabe Nr.33 / 2009
ISSN 0724-7885
D 6432 A
STAATSANZEIGER
FÜR DAS LAND HESSEN
2009
Nr. 33
MONTAG, 10. AUGUST 2009
www.staatsanzeiger-hessen.de
Seite
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Seite
Hessische Staatskanzlei
Staatliche Anerkennung von Rettungstaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1790
Verleihung des Hessischen Verdienstordens am Bande . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1790
Veröffentlichungen des Hessischen Statistischen Landesamtes im Juli 2009 . . 1790
Der Landeswahlleiter für Hessen
Zulassung der Landeslisten für die Wahl
zum Siebzehnten Deutschen Bundestag
am 27. 9. 2009 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1795
GIESSEN
Vorhaben der Windenergiepark Vogelsberg GmbH, 65189 Wiesbaden; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a
UVPG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1801
Hessisches Ministerium
des Innern und für Sport
Ausführung des § 16 Abs. 2 Satz 5 des
Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1791
Hessisches Ministerium der Finanzen
Weiterverwendung von landeseigenen
beweglichen Sachen . . . . . . . . . . . . . . . 1791
Hessisches Kultusministerium
Urkunde über die Vereinigung der
Evangelischen Kirchengemeinde Kassel-Kirchditmold und der Evangelischen
Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Kassel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1793
Hessisches Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr
und Landesentwicklung
Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau
des Verkehrsflughafens Frankfurt Main
vom 18. 12. 2007 – PF – 66 p – V –; Antrag der Fraport AG auf Planänderung
vom 16. 6. 2009 (Änderung der Feuerwache 4); hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung . . . . . 1793
Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung; hier: Ergänzung um das Programm
Städtebaulicher Denkmalschutz . . . . . 1793
Hessisches Ministerium
für Umwelt, Energie, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz
Bekanntmachung über die Erteilung der
Genehmigung nach § 7 des Atomgesetzes für die Errichtung und den Betrieb
des Beckenkühlsystems TG, 10TG01/
02/10/40 des Kernkraftwerkes Biblis,
Block A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1794
Die Regierungspräsidien
DARMSTADT
Gemeinde Limeshain; wasserrechtliche
Zulassung zur Grundwasserentnahme
aus dem Tiefbrunnen I, Gemarkung
Rommelhausen, Flur 4, Flurstück Nr.
87, Tiefbrunnen II, Gemarkung Hainchen, Flur 4, Flurstück Nr. 25 und Tiefbrunnen IV, Gemarkung Himbach,
Flur 3, Flurstück Nr. 182/1, 182/2; hier:
Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a
UVPG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1800
Stadtwerke Büdingen; wasserrechtliche
Zulassung zur Grundwasserentnahme
aus den Brunnen Michelau, Flur 1, Flurstück Nr. 32/2, Brunnen Geigenberg,
Flur 42, Flurstück Nr. 1/1 und den Quellen Rommelhausen, Flur 19, Flurstück
Nr. 15; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG . . . . . . . . . . . . . 1800
Genehmigung einer Namensänderung
und Neufassung der Stiftungsverfassung
der Stiftung Akademie der Arbeit in der
Universität Frankfurt am Main (kurz
genannt: Akademie der Arbeit), jetzt:
Europäische Akademie der Arbeit in der
Universität Frankfurt am Main (kurz
genannt: Europäische Akademie der Arbeit) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1800
Bekanntmachung über die Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und
zum Betrieb von zwei Windkraftanlagen
in Groß-Umstadt . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1800
Stadt Ortenberg; wasserrechtliche Zulassung zur Grundwasserentnahme aus
dem Brunnen Gelnhaar in der Gemarkung Gelnhaar, Flur 2, Flurstück Nr.
120; hier: Öffentliche Bekanntmachung
nach § 3a UVPG . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1801
Vorhaben der W.C. Heraeus GmbH, Hanau; hier: Öffentliche Bekanntmachung
nach § 3a UVPG . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1801
KASSEL
Vorhaben des Gemeindevorstandes der
Gemeinde Malsfeld, Schwalm-EderKreis; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG . . . . . . . . . . . . . 1801
Vorhaben des Herrn Thomas Körner,
Neuental-Zimmersrode; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG 1802
Vorhaben zur Erweiterung und zum Betrieb einer Anlage zum Halten von Masthähnchen in Schrecksbach-Holzburg . 1802
Hessisches Landesamt
für Straßen- und Verkehrswesen
Einbau einer Querungshilfe in der
Nordshäuser Straße (K 30) in Kassel . 1803
Hessischer Verwaltungsschulverband
Fortbildungsseminare des Verwaltungsseminars Wiesbaden und der Seminarabteilungen Gießen/Marburg . . . 1803
Fortbildungsseminare des Verwaltungsseminars Wiesbaden . . . . . . . . . . 1804
Fortbildungsveranstaltung des Verwaltungsseminars Kassel . . . . . . . . . . . . . . 1805
Buchbesprechungen . . . . . . . . . . . . . . . 1805
Öffentlicher Anzeiger . . . . . . . . . . . . . . 1807
Andere Behörden und Körperschaften
Zweckverband Überlandwerk FuldaHünfeld-Schlüchtern, Fulda; hier:
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2009 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1824
Der Magistrat der Stadt Vellmar; hier:
Ungültigkeitserklärung eines Dienstausweises . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1824
Öffentliche Ausschreibungen . . . . . . . . 1824
Stellenausschreibungen . . . . . . . . . . . . 1824
Öffentliche Ausschreibungen in Hessen auf www.vergabe24.de
Seite 1790
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 10. August 2009
Nr. 33
HESSISCHE STAATSKANZLEI
722
Staatliche Anerkennung von Rettungstaten
Für die am 8. Juli 2009 unter Lebensgefahr ausgeführte mutige
Rettung mehrerer Menschen vor dem Tode habe ich
Herrn Maximilian K o c h , Hirschhorn
mit Urkunde vom 13. Juli 2009 die Hessische Rettungsmedaille verliehen.
Wiesbaden, 23. Juli 2009
Der Hessische Ministerpräsident
StAnz. 33/2009 S. 1790
723
Verleihung des Hessischen Verdienstordens am Bande
Den Hessischen Verdienstorden am Bande habe ich verliehen
mit Urkunde vom 24. Dezember 2008 an
Herrn Valentin W e t t l a u f e r , Bad Hersfeld.
Wiesbaden, 28. Juli 2009
Der Hessische Ministerpräsident
StAnz. 33/2009 S. 1790
724
Veröffentlichungen des Hessischen Statistischen Landesamtes im Juli 2009
Staat und Wirtschaft in Hessen
Heft 8, August 2009, 64. Jahrgang
Inhalt:
Ingenieurstudium in Hessen
Voraussichtliche Entwicklung der Zahlen der Schüler und Schulentlassenen der allgemeinbildenden Schulen in den kreisfreien
Städten und Landkreisen in Hessen bis 2020
Hessischer Zahlenspiegel
Buchbesprechungen
Hessischer Umwelt-Monitor (3/09)
Hessisches Statistisches Landesamt, Vertriebsstelle, Rheinstraße
35/37, 65185 Wiesbaden, Tel.: 06 11/38 02-9 50, Fax: 06 11/38 029 90, Internet: www.statistik-hessen.de
Verzeichnisse
Verzeichnis der stationären Pflegeheime in Hessen – Stand: 15. Dezember 2007 – (K VRZ 15) – Print – 11,50 Euro – Online – 28 Euro
Verzeichnis der ambulanten Pflegedienste in Hessen – Stand: 15. Dezember 2007 – (K VRZ 14) – Print – 11,50 Euro – Online – 31 Euro
Statistische Berichte
A. Bevölkerung, Gesundheitswesen, Gebiet, Erwerbstätigkeit
Bevölkerungsvorgänge in Hessen im dritten Vierteljahr 2008 – Vorläufige Ergebnisse – (A I 1 – A I 4 – vj 3/08 – A II 1 – vj 3/08 AIII 1
– vj 3/08) – Online kostenfrei –
B. Bildung, Rechtspflege, Wahlen
Die allgemeinbildenden Schulen in Hessen 2008 Teil 3: Gymnasien
und Schulen für Erwachsene (Zweiter Bildungsweg) Stand: 19. September 2008 – (B I 1 – j/08 – Teil 3) – Online kostenfrei –
Die beruflichen Schulen in Hessen 2008 Teil 1: Berufsschulen Stand:
1. November 2008 – (B II 1 – j/08) – Online kostenfrei –
Personal und Habilitationen an Hochschulen im Jahr 2008 – (B III
4 – j/08) – Online kostenfrei –
Die Tätigkeit der Arbeitsgerichte in Hessen im Jahr 2008 – (B VI 4
– j/08) – Online kostenfrei –
Der Strafvollzug in Hessen im Jahr 2008 Teil 2: Bestand und Bewegung in den Justizvollzugsanstalten – (B VI 6 – j/08) – Online
kostenfrei –
Vergleichszahlen zur Bundestagswahl in Hessen am 27. September
2009 Ergebnisse nach Wahlkreisen und Verwaltungsbezirken –
(B VII 1 – 1 – 4j/09) – Print 6,90 Euro – Online kostenfrei –
C. Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Flächenerhebung in Hessen mit Nachweis der Siedlungs- und Verkehrsfläche zum 31.12.2008 – Tatsächliche Nutzung – (C I 1/S – 1
– 4j/08 mit Euro I 1/S – 3 – j/08) – Online kostenfrei –
Rinderbestand in Hessen im Mai 2009 Ergebnisse auf der Basis des
Herkunftssicherungs- und Informationssystems Tier (HIT) – (C III
1 – 5 – hj/09) – Online kostenfrei –
E. Produzierendes Gewerbe
Das Bauhauptgewerbe in Hessen im Mai 2009 – (E II 1 – m 05/09)
– Online kostenfrei –
Energieversorgung in Hessen im März 2009 – (EIV 1, E IV 2 mit
E IV 3 – m 03/09) – Online kostenfrei –
Energieversorgung in Hessen im April 2009 – (EIV 1, E IV 2 mit
E IV 3 – m 04/09) – Online kostenfrei –
F. Wohnungswesen, Bautätigkeit
Baugenehmigungen in Hessen im Mai 2009 – (F II 1 – m 05/09) –
Online kostenfrei –
G. Handel und Gastgewerbe, Fremdenverkehr
Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Kfz- und Einzelhandel sowie in der Instandhaltung und Reparatur von Kfz in Hessen im Februar 2009 – Vorläufige Ergebnisse – (G I 1 – m 02/09) –
Online kostenfrei –
Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Kfz- und Einzelhandel sowie in der Instandhaltung und Reparatur von Kfz in Hessen im März 2009 – Vorläufige Ergebnisse – (G I 1 – m 03/09) –
Online kostenfrei –
Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Kfz- und Einzelhandel sowie in der Instandhaltung und Reparatur von Kfz in Hessen im April 2009 – Vorläufige Ergebnisse – (G I 1 – m 04/09) –
Online kostenfrei –
Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Großhandel und
in der Handelsvermittlung in Hessen im Februar 2009 – Vorläufige
Ergebnisse – (G I 2 – m 02/09) – Online kostenfrei –
Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Großhandel und
in der Handelsvermittlung in Hessen im März 2009 – Vorläufige Ergebnisse – (G I 2 – m 03/09) – Online kostenfrei –
Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Großhandel und
in der Handelsvermittlung in Hessen im April 2009 – Vorläufige
Ergebnisse – (G I 2 – m 04/09) – Online kostenfrei –
Die Ausfuhr Hessens im Dezember 2008 – Vorläufige Ergebnisse –
(G III 1 – m 12/08) – Online kostenfrei –
Die Einfuhr (Generalhandel) nach Hessen im Dezember 2008 – Vorläufige Ergebnisse – (G III 3 – m 12/08) – Online kostenfrei –
Gäste und Übernachtungen im hessischen Tourismus im Mai 2009
– Vorläufige Ergebnisse – (G IV 1 – m 05/09) – Online kostenfrei –
Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Gastgewerbe in
Hessen im Februar 2009 – Vorläufige Ergebnisse – (G IV 3 – m 02/09)
– Online kostenfrei –
Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Gastgewerbe in
Hessen im März 2009 – Vorläufige Ergebnisse – (G IV 3 – m 03/09)
– Online kostenfrei –
Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Gastgewerbe in
Hessen im April 2009 – Vorläufige Ergebnisse – (G IV 3 – m 04/09)
– Online kostenfrei –
H. Verkehr
Straßenverkehrsunfälle in Hessen im März 2009 – Vorläufige Ergebnisse – (H I 1 – m 03/09) – Online kostenfrei –
Straßenverkehrsunfälle in Hessen im April 2009 – Vorläufige Ergebnisse – (H I 1 – m 04/09) – Online kostenfrei –
Binnenschifffahrt in Hessen im März 2009 – (H II 1 – m 03/09) –
Online kostenfrei –
Binnenschifffahrt in Hessen im April 2009 – (H II 1 – m 04/09) –
Online kostenfrei –
J. Dienstleistungen, Geld und Kredit
Unternehmen, tätige Personen und Umsatz in den Bereichen „Verkehr und Nachrichtenübermittlung“ sowie Dienstleistungen für
Nr. 33
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 10. August 2009
Unternehmen“ in Hessen 2003 – Ergebnisse der Dienstleistungsstatistik – (J I 1 – j/03) – Online kostenfrei –
Unternehmen, tätige Personen und Umsatz in den Bereichen „Verkehr und Nachrichtenübermittlung“ sowie Dienstleistungen für
Unternehmen“ in Hessen 2004 – Ergebnisse der Dienstleistungsstatistik – (J I 1 – j/04) – Online kostenfrei –
Unternehmen, tätige Personen und Umsatz in den Bereichen „Verkehr und Nachrichtenübermittlung“ sowie Dienstleistungen für
Unternehmen“ in Hessen 2005 – Ergebnisse der Dienstleistungsstatistik – (J I 1 – j/05) – Online kostenfrei –
K. Öffentliche Sozialleistungen
Einrichtungen und tätige Personen in der Kinder- und Jugendhilfe
(ohne Tageseinrichtungen für Kinder) am 31. Dezember 2006 –
(K V 2 – 4j/06) – Online kostenfrei –
Seite 1791
M. Preise und Preisindizes
Verbraucherpreisindex in Hessen im Juni 2009 – (M I 2 – m 06/09)
– Online kostenfrei –
Messzahlen für Bauleistungspreise und Preisindizes für Bauwerke
in Hessen im Mai 2009 – (M I 4 – vj 2/09) – Online kostenlos –
P. Gesamtrechnungen
Bruttoinlandsprodukt und Bruttowertschöpfung in Hessen 1993
bis 2007 nach kreisfreien Städten und Landkreisen – (P I 3 – j/07)
– Online kostenlos –
Wiesbaden, 28. Juli 2009
Hessisches Statistisches Landesamt
StAnz. 33/2009 S. 1790
HESSISCHES MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT
725
Ausführung des § 16 Abs. 2 Satz 5 des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HessVwVG)
Bezug:
Erlass vom 6. Dezember 1994 (StAnz. 1995 S. 17), zuletzt geändert durch Erlass vom 20. März 2009 (StAnz.
S. 870)
Nach § 16 Abs. 2 Satz 5 HessVwVG gebe ich bekannt:
Die Kreiskasse des Hochtaunuskreises vollstreckt ab 1. Juli 2009
für die Stadt Kronberg im Taunus.
In meinem o. a. Erlass erhält daher die lfd. Nr. 5 folgende Fassung:
„5. Hochtaunuskreis für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit Ausnahme der Städte Bad
Homburg v. d. Höhe, Friedrichsdorf, Königstein im Taunus, Oberursel (Taunus) und
Usingen sowie der Gemeinden Glashütten,
Neu-Anspach, Schmitten, Wehrheim und
Weilrod“
Hessisches Ministerium
des Innern und für Sport
II 2 – 3 n 10.09 – 01 – 09/003
StAnz. 33/2009 S. 1791
Wiesbaden, 29. Juli 2009
HESSISCHES MINISTERIUM DER FINANZEN
726
An alle staatlichen Behörden, Betriebe und Anstalten des Landes Hessen
Weiterverwendung von landeseigenen beweglichen Sachen
Bezug:
Richtlinien über die Aussonderung und Verwertung von landeseigenen beweglichen Sachen mit Ausnahme der Dienstfahrzeuge (Verwertungsrichtlinien – VerwR) vom 16. Februar 2009 (StAnz. S. 459)
Folgende Gegenstände werden zur Weiterverwendung bei einer anderen Stelle der Landesverwaltung angeboten:
Lfd.
Nr.
Anzahl, Materialbezeichnung
Menge (mit Hersteller, Fabrikat, Typ, Baujahr usw.)
Zustand des Materials
Abgebende Stelle/Lagerort
1
6
Handsprechgeräte mit Ladegerät, Hersteller Bosch,
Typ HFG 459 C
Ersatzakkus für obige Handsprechgeräte
Diverse Netzgeräte
Funktelefonapparate mit Zubehör, Hersteller Bosch
Ladestation LG 9-1 für 1 Einheit
Ladestation LG 9-1 für 1 Einheit
Tischbedienteil BTO 55/Handsprechfunkgerät,
Hersteller Bosch, Typ ICO 02
verwendungsfähig
Schloßpark Wilhelmshöhe
Gärtnerhaus
Schlosspark 14
34131 Kassel
Ansprechpartner: Herr Leutner
Tel.: 05 61/3 16 80-2 24
Notebook, Fabrikat Fujitsu-Siemens
PC’s, Baujahr: 1999–2001
Laserdrucker HP, Laserjet 6L
Monitor, Princeton, TFT 15˝
verwendungsfähig
Hessische Polizeischule
Schönbergstraße 100
65199 Wiesbaden
Ansprechpartner: Herr Feix
Tel.: 06 11/94 60-22 21
3
5
5
1
1
1
2
1
12
11
1
Seite 1792
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 10. August 2009
Lfd.
Nr.
Anzahl, Materialbezeichnung
Menge (mit Hersteller, Fabrikat, Typ, Baujahr usw.)
3
2
Hochleistungsscanner Kodak i810,
verwendungsfähig
Baujahr: 2005, scannt bis zu 160 Seiten in der Minute
2
CO-/CO2-Messgeräte, Fabrikat Maihak, Typ UNOR 6N
zur Messung der kontinuierlichen Konzentration von
CO und CO2, Baujahr: 1980
Quecksilberdampfmonitor, Fabrikat Ansysco,
Eichgerät Typ 793, Baujahr: 1986
NO-, NO2-, NOX-Immissions-Analysator,
Fabrikat Eco Physics , Typ CLD 700-AL einschließlich Ozonvernichter, Typ PAD 250, Baujahr: 1992
Ozone-concentration-ppm-Messgeräte,
Fabrikat dasibi, Typ 1008-RS
1
1
2
4
1
1
1
Zustand des Materials
Nr. 33
Abgebende Stelle/Lagerort
Regierungspräsidium Kassel
Steinweg 6
34117 Kassel
Ansprechpartner: Herr Mack und
Herr Herbert
Tel.: 06 6 52/96 84-1 12 oder
05 61/1 06-26 28
Ansprechpartnerin: Frau Brohmann
Tel.: 05 61/20 00-1 85
digital Microvax 3100e (DV-31 ETA-A Canberra),
Baujahr: 1991
digital Personalworkstation DPW500au Canberra,
Baujahr: 1991
Terminalserver DECserver 200/MC, Baujahr: 1991
verwendungsfähig
Hessisches Landesamt
für Umwelt und Geologie
Ludwig-Mond-Straße 33
34121 Kassel
Ansprechpartner: Frau Weiershäuser
Tel.: 05 61/20 00-1 13
5
3
5
14
EIZO FlexScan L365 15˝
EIZO FlexScan L557 17˝
PC’s Fujitsu Siemens, P4 1,6 Ghz Scenic S2
256–512 RAM, 20–40 GB Festplatte,
kein CD-/DVD-Laufwerk
funktionsfähig
Hessisches Amt für Versorgung
und Soziales Kassel
Frankfurter Straße 84 A
34121 Kassel
Ansprechpartner: Herr Schmidt
Tel.: 05 61/20 99-3 33
6
1
Flockeneisautomat Scotsmann AF 80
funktionsfähig
Landesbetrieb
Hessisches Landeslabor
Druseltalstraße 67
34131 Kassel
Ansprechpartner: Herr Hoffmann
Tel.: 06 41/48 00-51 03
7
1
Funk-Kameraüberwachungssystem bestehend aus:
2 SW-Kompaktkamera Indexa IND-6101 inkl.
4-mm-/57º-Objektiv und Wandhalterung
2 Wechselobjektiv 8 mm/30º
2 Funk-Videosender Indexa VF-25 VS
2 Funk-Videoempfänger Indexa VF-25 E/DX
1 Digitalrecorder Indexa DVR-43 Q
1 Monitor 14˝ Indexa VM-114/1
funktionsfähig
(neu)
Hessen-Forst FENA
Europastraße 10–12
35394 Gießen
Ansprechpartner:
Herr Nowotny
Tel.: 06 41/49 91-1 19
8
15
Monitore iiyama HM903DT TCO 99, Vision Master
Pro 454, 19˝
Sandstrahlgerät Auer St 700, Baujahr: 1979
funktionsfähig
Johann-Wolfgang-Goethe-Universität
Senckenberganlage 31–33
60054 Frankfurt am Main
Ansprechpartnerin: Frau Ganzel
Tel.: 0 69/7 98-2 35 01
Bildschirmarbeitsplätze, höhenverstellbar
(680–850 mm), B T H (1600 900 680–850),
Buche, Eiche, Lichtgrau
Ab Mitte September abzugeben:
Bildschirmarbeitsplätze, höhenverstellbar
(680–850 mm), teils mit Ecktischen
B T H (1600 900 680–850),
Buche, Eiche, Lichtgrau
funktionsfähig
Polizeipräsidium Westhessen
Calvinstraße 8
65189 Wiesbaden
Ansprechpartner: Herr Kunz
Tel.: 06 11/3 45-63 10
1
9
20–40
60–80
Interessenten sollten sich unmittelbar mit der abgebenden Stelle in Verbindung setzen.
Letzter Termin: Montag, 7. September 2009
Danach werden die Aussonderungsanträge an die für die Verwertung zuständige Stelle weitergeleitet.
Allgemeiner Hinweis
Im Mitarbeiterportal des Landes Hessen unter Finanzen>Beschaffungen>HCC-Zentrale Beschaffung>Aussonderungen sind alle Informationen zum Thema „Aussonderung und Verwertung von landeseigenen beweglichen Sachen mit Ausnahme der Dienstfahrzeuge“ sowie die aktuellsten Veröffentlichungen zu finden.
Wiesbaden, 29. Juli 2009
HCC – Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung
Bereich Zentrale Beschaffung
VV 4150 – Ld 1010
StAnz. 33/2009 S. 1791
Nr. 33
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 10. August 2009
Seite 1793
HESSISCHES KULTUSMINISTERIUM
727
Urkunde über die Vereinigung der Evangelischen Kirchengemeinde Kassel-Kirchditmold und der Evangelischen PaulGerhardt-Kirchengemeinde Kassel
Nach Anhörung der Beteiligten hat das Landeskirchenamt der
Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck am 21. Juli 2009
gemäß Artikel 9 Abs. 3 der Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 22. Mai 1967 (KABl. S. 19) folgenden Beschluss gefasst:
I.
Die Evangelische Kirchengemeinde Kassel-Kirchditmold und die
Evangelische Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Kassel, Stadtkirchenkreis Kassel, werden zur Evangelischen Petrus-Kirchengemeinde Kassel vereinigt.
II.
In der Evangelischen Petrus-Kirchengemeinde Kassel werden die
bisherigen Pfarrstellen der Evangelischen Kirchengemeinde Kassel-Kirchditmold zur ersten und zweiten Pfarrstelle und die bisherige Pfarrstelle der Evangelischen Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Kassel zur dritten Pfarrstelle.
III.
Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft.
Vorstehende Urkunde wird hiermit bekannt gemacht.
Wiesbaden, 28. Juli 2009
Hessisches Kultusministerium
I.4 – 880.030.000 – 38
StAnz. 33/2009 S. 1793
HESSISCHES MINISTERIUM
FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR UND LANDESENTWICKLUNG
728
729
Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafens Frankfurt Main vom 18. Dezember 2007 – PF –
66 p – V –; Antrag der Fraport AG auf Planänderung vom
16. Juni 2009 (Änderung der Feuerwache 4);
Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung;
hier:
Bezug:
Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Mit Beschluss vom 18. Dezember 2007 – PF – 66 p – V – stellte das
Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung den Plan zum Ausbau des Verkehrsflughafens Frankfurt
Main fest. Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses ist unter anderem die Errichtung der Landebahn Nordwest und des Terminals 3.
Der Planfeststellungsbeschluss enthält auch Festsetzungen der Art
und des Maßes der baulichen Nutzung. Für das gesamte Ausbauvorhaben wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 3e
Abs. 1 Nr. 1 UVPG in Verbindung mit Nr. 14.12.1 der Anlage 1 zum
UVPG durchgeführt.
Mit Schreiben vom 16. Juni 2009 beantragte die Fraport AG, den
Planfeststellungsbeschluss vom 18. Dezember 2007 im Hinblick auf
die Festsetzungen der zulässigen Maximalhöhe und Baumasse der
Feuerwache 4 abzuändern.
Für diese Änderung des Planfeststellungsbeschlusses war nach § 3e
UVPG zu prüfen, ob die möglichen Umweltauswirkungen des Änderungsvorhabens auf die Umgebung die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern.
Die Voraussetzungen des § 3e Abs. 1 Nr. 1 UVPG liegen nicht vor.
Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Abs. 1 Nr. 2
in Verbindung mit § 3c UVPG hat ergeben, dass durch die geplante
Änderung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Daher besteht keine Verpflichtung,
für die Änderung des Vorhabens eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG durchzuführen.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Wiesbaden, 17. Juli 2009
Hessisches Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr
und Landesentwicklung
(PF – 66 p 76.05/2 V)
StAnz. 33/2009 S. 1793
hier:
Ergänzung um das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz
Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung – RiLiSE vom 1. Juli 2008
(StAnz. S. 1906);
Die Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung – RiLiSE vom 1. Juli 2008 werden ergänzt
um das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“.
Dazu stellt das Land erstmals 2009 Fördermittel zur Verfügung.
Abs. 2 der Einleitung erhält folgende Fassung:
Dazu stellt das Land den Städten und Gemeinden in den Programmen
1. Stadtsanierung,
2. Soziale Stadt,
3. Stadtumbau in Hessen,
4. Aktive Kernbereiche in Hessen,
5. Städtebaulicher Denkmalschutz und
6. Förderung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in Hessen „RWB-EFRE“-Programm in Hessen
Fördermittel zur Verfügung.
Die Bestimmungen der Abschnitte I bis IV gelten für die Bund-Länder-Programme der Nrn. 1 bis 5. Abschnitt V enthält gesonderte
oder abweichende Bestimmungen für die Förderung mit EU-Mitteln im Programm Nr. 6.
Nr. 5.2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
5.2 Abgrenzung des Gebietes der Gesamtmaßnahme
Fördervoraussetzung ist,
– dass das Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung festgelegt worden ist als
– Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB,
– Stadtumbaugebiet nach § 171b BauGB,
– Fördergebiet der Sozialen Stadt nach § 171e BauGB,
– Fördergebiet Aktiver Kernbereich entsprechend § 171b
BauGB oder
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Staatsanzeiger für das Land Hessen – 10. August 2009
Fördergebiet städtebaulicher Denkmalschutz nach § 172
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB.
– die Festlegung anerkannt worden ist und
– die Einzelmaßnahmen im festgelegten Gebiet liegen.
Die räumliche Festlegung der Fördergebiete kann in allen Programmen, soweit erforderlich, auch als Sanierungsgebiet nach § 142
BauGB erfolgen.
Ein Beschluss zur Abgrenzung des Gebiets Stadtentwicklung ist erforderlich.
Liegen die Voraussetzungen nach Satz 1 noch nicht vor, können Einzelmaßnahmen gefördert werden, die entweder die Festlegung des
Gebiets vorbereiten oder die dem Entwicklungsziel dienen und zu
erwarten ist, dass sie in dem festzulegenden Gebiet liegen.
Eine nicht innerhalb des Gebiets der Gesamtmaßnahme liegende
Einzelmaßnahme ist förderfähig, wenn sie für die Durchführung der
Gesamtmaßnahme erforderlich ist
In besonders begründeten Einzelfällen können auch geeignete Einzelmaßnahmen aus dem Programm städtebaulicher Denkmalschutz
gefördert werden, soweit sie in einem Sanierungsgebiet, Stadtumbaugebiet, Maßnahmengebiet der Sozialen Stadt oder Fördergebiet
Aktiver Kernbereich nach Nr. 5.2 liegen.
Nr. 9.5.2 Freilegung von Grundstücken wird um einen weiteren
Spiegelstrich ergänzt:
– unrentierliche Maßnahmen im öffentlichen Interesse, insbesondere zur Unterstützung der Innenentwicklung.
–
Nr. 33
Nr. 10.4, 2. Spiegelstrich erhält folgende Fassung:
400 Bauwerk – Technische Anlagen, nur Kostengruppen 410 bis 440,
452, 455, 456, 457, 461, 462, 475 und 490
In den Nrn. 18 und 18.1 werden die Worte „gemeindliche Bauvorhaben“ ersetzt durch „gemeindliche Hochbaumaßnahmen“.
In Nr. 18.1 wird als vorletzter Satz eingefügt: Die Kosten sind – in
Anlehnung an DIN 276-1 (2006) – nach Gewerken gegliedert darzustellen.
Nr. 26 Allgemeine Förderbestimmungen wird in der Aufzählung im
ersten Absatz um die Programme Stadtsanierung und Städtebaulicher Denkmalschutz ergänzt.
Nr. 31.1. erhält folgende Ergänzung: Der Antragsvordruck steht auf
der Homepage der LTH-Bank für Infrastruktur unter www.lth.de
zum Abruf bereit.
Nach den Schlussbestimmungen wird folgende Ergänzung eingefügt: Die Formblätter der Anlage 1 bis 5 stehen auf der Homepage
der LTH-Bank für Infrastruktur unter www.lth.de zum Abruf bereit.
Wiesbaden, 15. Juli 2009
Hessisches Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr
und Landesentwicklung
VI 4 – 3/4 – 061 – a – 21 # 001
– Gült.-Verz. 3617 –
StAnz. 33/2009 S. 1793
HESSISCHES MINISTERIUM
FÜR UMWELT, ENERGIE, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
730
Bekanntmachung über die Erteilung der Genehmigung nach
§ 7 des Atomgesetzes für die Errichtung und den Betrieb
des Beckenkühlsystems TG, 10TG01/02/10/40 des Kernkraftwerkes Biblis, Block A
Nach § 15 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 17 sowie § 4 Abs. 1
der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 180), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2819), gebe
ich bekannt:
Mit Bescheid vom 14. Juli 2009 – IV 4.4 – 99.1.2.1.1.0 (A 46/07) –
wurde der RWE Power AG nach § 7 des Atomgesetzes eine Genehmigung erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
Aufgrund des § 7 des Gesetzes über die friedliche Verwendung der
Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz –
AtG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I
S. 1565), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. März 2009 (BGBl. I
S. 556), in Verbindung mit § 1 der Hessischen Verordnung über die
Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Atom-, Strahlenschutz- und
Strahlenschutzvorsorgerechts vom 30. November 2004 (GVBl. I
S. 371), erteile ich unter Bezugnahme auf die mit der 8. atomrechtlichen Teilgenehmigung für das Kernkraftwerk Biblis, Block A,
Az: IV b 4 – 992.0420 Nr. 8.8 vom 2. 6. 1975 abschließend erteilten
Genehmigung, zuletzt geändert mit der Veränderungsgenehmigung
IV4a – 99.1.2.1.1.0 (A 18/04) vom 29. Mai 2009, und auf die in Abschnitt III aufgeführten Genehmigungsunterlagen der RWE Power
AG, Huyssenallee 2, 45128 Essen, als Antragstellerin, Inhaberin und
Betreiberin einer Kernanlage, hier des Kernkraftwerkes Biblis,
Block A, die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb des
ertüchtigten Beckenkühlsystems TG, 10TG01/02/10/40.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten
der Geschäftsstelle Klage beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof,
Brüder-Grimm-Platz 1, 34117 Kassel, erhoben werden.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie
soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben und der angefochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt werden. Der Klage
sollen Abschriften für die übrigen Prozessbeteiligten beigefügt werden.
Vor dem Verwaltungsgerichtshof müssen sich die Beteiligten, außer im Prozesskostenhilfeverfahren, durch Prozessbevollmächtigte
vertreten lassen. Dies gilt auch für Prozesshandlungen, durch die
ein Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof eingeleitet wird.
Als Bevollmächtigte sind nur die in § 67 Abs. 2 Satz 1 VwGO bezeichneten Personen, das heißt Rechtsanwälte oder Rechtslehrer an
einer deutschen Hochschule im Sinne des Hochschulrahmengesetzes mit Befähigung zum Richteramt, zugelassen. Behörden und
juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von
ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse können sich durch eigene Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt oder durch Beschäftigte mit Befähigung zum
Richteramt anderer Behörden oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer
öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse vertreten lassen. Vor dem Verwaltungsgerichtshof sind auch die in § 67 Abs. 2
Satz 2 Nr. 3 bis 7 VwGO bezeichneten Personen und Organisationen als Bevollmächtigte zugelassen. Ein Beteiligter, der nach Maßgabe des § 67 Abs. 4 Sätze 3 und 5 VwGO zur Vertretung berechtigt ist, kann sich selbst vertreten.
Eine Ausfertigung des Bescheides mit Begründung liegt in der Zeit
vom 11. August 2009 bis einschließlich 25. August 2009
a) beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Mainzer Straße 80, 65189 Wiesbaden und
b) beim Gemeindevorstand der Gemeinde Biblis, Darmstädter
Straße 25, 68647 Biblis
während der Dienststunden zur Einsicht aus.
Nach § 17 Abs. 2 Satz 4 AtVfV gilt der Bescheid mit dem Ende der
Auslegungsfrist gegenüber Dritten als zugestellt.
Wiesbaden, 20. Juli 2009
Hessisches Ministerium
für Umwelt, Energie, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz
IV 1 – 99.1.2.1.1.0 (A 46/07)
StAnz. 33/2009 S. 1794
Nr. 33
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 10. August 2009
Seite 1795
DER LANDESWAHLLEITER FÜR HESSEN
731
Zulassung der Landeslisten für die Wahl zum Siebzehnten
Deutschen Bundestag am 27. September 2009
Der Landeswahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am
31. Juli 2009 nach § 28 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes – BWG – in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288,
1594), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. März 2008 (BGBl. I
S. 394), die Landeslisten folgender Parteien für die Wahl zum
17. Deutschen Bundestag in Hessen zugelassen:
1. Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD –
2. Christlich Demokratische Union Deutschlands – CDU –
3. Freie Demokratische Partei – FDP –
4. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – GRÜNE –
5. DIE LINKE – DIE LINKE –
6. Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD –
7. DIE REPUBLIKANER – REP –
8. Mensch Umwelt Tierschutz – Die Tierschutzpartei –
9. Bürgerrechtsbewegung Solidarität – BüSo –
10. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands – MLPD –
11. DEUTSCHE VOLKSUNION – DVU –
12. Piratenpartei Deutschland – PIRATEN –
Die Reihenfolge ergibt sich aus § 30 Abs. 3 BWG.
Nachstehend gebe ich die zugelassenen Landeslisten gemäß § 43 der
Bundeswahlordnung – BWO – in der Fassung der Bekanntmachung
vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2378), bekannt:
1. Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD –
1 Wieczorek-Zeul, Heidemarie, Lehrerin
geb. 1942 in Frankfurt am Main
Walkmühlstraße 39, 65195 Wiesbaden
2 Roth, Michael, Bundestagsabgeordneter
geb. 1970 in Heringen (Werra)
Steinbergstraße 31, 36266 Heringen (Werra)
3 Zypries, Brigitte, Bundesjustizministerin
geb. 1953 in Kassel
Goethestraße 10, 64285 Darmstadt
4 Veit, Rüdiger, Rechtsanwalt
geb. 1949 in Berlin
Am Knottenberg 2, 35415 Pohlheim
5 Meßmer, Ullrich, Gewerkschaftssekretär
geb. 1954 in Witzenhausen
Leibnitzweg 2, 34379 Calden
6 Lambrecht, Christine, Rechtsanwältin
geb. 1965 in Mannheim
August-Bebel-Straße 39, 68519 Viernheim
7 Dr. Franke, Edgar, Bürgermeister
geb. 1960 in Gudensberg
Eschenweg 16, 34281 Gudensberg
8 Zapf, Uta, Bundestagsabgeordnete
geb. 1941 in Liegnitz
Immanuel-Kant-Straße 22, 63303 Dreieich
9 Reichenbach, Gerold, Bundestagsabgeordneter
geb. 1953 in Geinsheim
Poststraße 2a, 65468 Trebur
10 Dr. Raabe, Sascha, Bundestagsabgeordneter
geb. 1968 in Frankfurt am Main
Schillerstraße 5, 63517 Rodenbach
11 Hauer, Nina, Bundestagsabgeordnete
geb. 1968 in Frankfurt am Main
Theodor-Heuss-Straße 4, 61184 Karben
12 Schmidt, Dagmar, Parlamentarische Referentin
geb. 1973 in Gießen
Wetzlarer Straße 65 a, 35398 Gießen
13 Amann, Gregor, Bundestagsabgeordneter
geb. 1962 in Ravensburg
Stuttgarter Straße 15, 60329 Frankfurt am Main
14 Dr. Schabedoth, Hans-Joachim, Sozialwissenschaftler
geb. 1952 in Warburg-Daseburg
Kellerbornstraße 2, 60439 Frankfurt am Main
15 Blum, Claudia, Unternehmensberaterin
geb. 1968 in Fulda
Alter Steinweg 7, 36341 Lauterbach (Hessen)
16 Rabanus, Martin, Referatsleiter
geb. 1971 in Fulda
Am Heiligenhaus 12, 65232 Taunusstein
17 Ritter, Nicole, Dipl.-Sozialwissenschaftlerin
geb. 1974 in Mannheim
Rosenpark 14, 65795 Hattersheim am Main
18 Blitz, Detlev, Geschäftsführer
geb. 1958 in Höchst i. Odw.
Sudetenstraße 2, 64739 Höchst i. Odw.
19 Kreh, Matthias, Dipl.-Ingenieur
geb. 1980 in Groß-Umstadt
Fliederweg 45, 64823 Groß-Umstadt
20 Nissen, Ulrike, selbständig
geb. 1959 in Essen
Geiselsteinweg 9, 60435 Frankfurt am Main
21 Hagelstein, Gene, kaufm. Angestellter
geb. 1967 in Aschaffenburg
Luisenstraße 41, 63263 Neu-Isenburg
22 Eckhardt, Hannelore, Kinderpflegerin
geb. 1954 in Bebra
Valentinstraße 8, 34454 Bad Arolsen
23 Mayer, Dieter, Rentner
geb. 1938 in Pirmasens
Bürgermeister-Brandt-Straße 3, 34298 Helsa
24 Hornung, Cornelia, Dipl.-Politologin
geb. 1975 in Offenbach am Main
Franz-Rau-Straße 5, 63150 Heusenstamm
25 Pfäfflin, Andrea, Dipl.-Pädagogin
geb. 1956 in Lauda-Königshofen
Kransberger Straße 31, 61273 Wehrheim
26 Weil, Rüdiger, selbständig
geb. 1977 in Wiesbaden
Zum Hirschgraben 11 A, 65618 Selters (Taunus)
27 Dilcher, Esther, Rechtsanwältin
geb. 1965 in Hofgeismar
Meta-Frank-Straße 1, 34369 Hofgeismar
28 Bursukis, Yani, Rentner
geb. 1945 in Istanbul/Türkei
Tannenweg 7, 35586 Wetzlar
29 Ringer, Stefan, Geschäftsführer
geb. 1956 in Darmstadt
Ludwig-Schüßler-Straße 31, 64678 Lindenfels
30 Rau-Stoll, Marie-Luise, Dipl.-Pädagogin
geb. 1950 in Bonn
Kaiser-Karl-Straße 2, 63500 Seligenstadt
31 Schwenke, Felix, Doktorand
geb. 1979 in Frankfurt am Main
Grazer Straße 30a, 63073 Offenbach am Main
32 Koerlin, Julia, Ärztin
geb. 1954 in Wiesbaden
Grabenstraße 1, 63179 Obertshausen
33 Weiershäuser, Heiko, Sozialversicherungsfachangestellter
geb. 1963 in Kassel
Holzmarkt 34, 34466 Wolfhagen
34 Böttcher, Viktor, Agraringenieur
geb. 1952 in Innisfail/Kanada
Kastanienweg 54, 64807 Dieburg
35 Bethke, Cornelia, Erziehungswissenschaftlerin
geb. 1966 in Wuppertal
Waldecker Straße 4, 34311 Naumburg
36 Oetzel, Dirk, selbst. Kaufmann
geb. 1970 in Fürstenhagen
Weberstraße 10, 37235 Hessisch-Lichtenau
37 Sulzmann, Peter, Rechtsanwalt
geb. 1964 in Bad Vilbel
Griesgrund 10, 63500 Seligenstadt
38 Susemichel, Ralf, Dipl.-Sozialarbeiter
geb. 1962 in Schlitz
Unter dem Dorf 12, 36110 Schlitz
Seite 1796
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 10. August 2009
39 Schmidt, Ekkehard, Immobilienmakler
geb. 1946 in Detmold
Am Ring 1 a, 36381 Schlüchtern
40 Kaiser, Gerhard, Dipl.-Rechtspfleger
geb. 1954 in Rotenburg a. d. Fulda
Moorstraße 19, 36151 Burghaun
41 Heinemann, Uwe, Studienreferendar
geb. 1975 in Kassel
Brückenstraße 27, 37247 Großalmerode
42 Arnold, Ludger, Studiendirektor
geb. 1954 in Körner/Thüringen
Hintergasse 30, 37299 Weißenborn
2. Christlich Demokratische Union Deutschlands – CDU –
1 Dr. Jung, Franz Josef, Rechtsanwalt und Notar
geb. 1949 in Erbach (Rheingau)
Im Klemenacker 27, 65346 Eltville am Rhein
2 Prof. Dr. Riesenhuber, Heinz, Chemiker
geb. 1935 in Frankfurt am Main
Nachtigallenweg 6, 65929 Frankfurt am Main
3 Steinbach, Erika, Informatikerin
geb. 1943 in Rahmel/Westpreußen
Adolf-Leweke-Straße 32, 60435 Frankfurt am Main
4 Siebert, Bernd, selbst. Kaufmann
geb. 1949 in Gudensberg
Untergasse 38, 34281 Gudensberg
5 Storm, Andreas, parlament. Staatssekretär
geb. 1964 in Darmstadt
Tagwiese 14, 64331 Weiterstadt
6 Pfeiffer, Sibylle, Bundestagsabgeordnete
geb. 1951 in Wetzlar
Fliederweg 4, 35578 Wetzlar
7 Dr. Meister, Michael, Bundestagsabgeordneter
geb. 1961 in Lorsch
Talstraße 23, 64625 Bensheim
8 Dr. Köhler, Kristina, Bundestagsabgeordnete
geb. 1977 in Wiesbaden
Frankfurter Straße 18, 65189 Wiesbaden
9 Dr. Gehb, Jürgen, Rechtsanwalt
geb. 1952 in Heringen (Werra)
Stephanstraße 9, 34131 Kassel
10 Dr. Braun, Helge, Arzt
geb. 1972 in Gießen
Walter-Süskind-Straße 9, 35392 Gießen
11 Lips, Patricia, Handelsfachwirtin
geb. 1963 in Mailand/Italien
Gänseeck 9, 63322 Rödermark
12 Wichtel, Peter, kaufm. Angestellter
geb. 1949 in Büdingen
In den Gärten 14, 63179 Obertshausen
13 Dr. Tauber, Peter, Pressesprecher
geb. 1974 in Frankfurt am Main
Ulmenstraße 20, 63571 Gelnhausen
14 Puttrich, Lucia, Bürgermeisterin
geb. 1961 in Gießen
Taunusstraße 32, 63667 Nidda
15 Heiderich, Helmut, Dipl.-Volkswirt
geb. 1949 in Lautenhausen
Vächer Weg 2, 36289 Friedewald
16 Willsch, Klaus-Peter, Dipl.-Volkswirt
geb. 1961 in Bad Schwalbach
Hirsenstraße 13, 65329 Hohenstein
17 Haibach, Holger-Heinrich, Angestellter im öffentl. Dienst
geb. 1971 in Usingen
Cratzenbacher Berg 9, 61276 Weilrod
18 Brand, Michael, Bundestagsabgeordneter
geb. 1973 in Fulda
Gerloser Weg 5 a, 36039 Fulda
19 Heck, Stefan, Jurist
geb. 1982 in Marburg
Flurscheide 20, 35287 Amöneburg
20 Viesehon, Thomas, Bankkaufmann
geb. 1973 in Volkmarsen
Zum kleinen Feld 6, 34471 Volkmarsen
21 Dr. Zimmer, Matthias, Angestellter
geb. 1961 in Marburg
Alfred-Göbel-Weg 2b, 60388 Frankfurt am Main
22 Dr. Müller, Alice, Juristin
geb. 1976 in Frankfurt am Main
Odenwaldstraße 70, 64853 Otzberg
23 Kraft, Ursula, Kauffrau
geb. 1953 in Darmstadt
Südstraße 19, 64589 Stockstadt am Rhein
24 Bach, Thomas, Verbandsgeschäftsführer
geb. 1961 in Büdingen
Steinsdorfer Straße 9, 36039 Fulda
25 Meyer, Heike, Verkaufsleiterin
geb. 1962 in Kassel
Hinter dem Wahl 1, 37242 Bad Sooden-Allendorf
26 Otto, Birgit, Dipl.-Sozialarbeiterin
geb. 1957 in Gießen
Westanlage 19, 35305 Grünberg
27 Prof. Dr. Pfeiffer, Thomas, Universitätsprofessor
geb. 1961 in Frankfurt am Main
Gräfendeichstraße 64, 60599 Frankfurt am Main
28 Grohganz, Raphael, Steuerbevollmächtigter
geb. 1952 in Frankfurt am Main
Birkenweg 10, 65589 Hadamar
29 Lange, Cornelia, Beamtin
geb. 1959 in Sigmaringen
Friedrichstraße 25, 65343 Eltville am Rhein
30 Stahl, Christian, Kriminalbeamter
geb. 1975 in Bad Hersfeld
Pfaffenberg 3, 36211 Alheim
31 Henne, Andreas, Berufssoldat
geb. 1966 in Recklinghausen
Rosenweg 16, 37194 Wahlsburg
32 Mertgen, Bettina, Rechtsanwältin
geb. 1977 in Frankfurt am Main
Rauhecksweg 12, 61389 Schmitten
33 Herzig, Franz, Architekt
geb. 1950 in Frankfurt am Main
Valkenierstraße 3, 63263 Neu-Isenburg
34 Rau, Doris, Arzthelferin
geb. 1959 in Langenbergheim
Erbsenstraße 1, 63546 Hammersbach
35 Stompfe, Philipp, Student
geb. 1984 in Marburg
Annablick 12, 35041 Marburg
36 Backes, Veronika, Angestellte
geb. 1956 in Wittenberg
Prof.-Schröder-Weg 5, 34626 Neukirchen
37 Bathon, Michael, Regionalgeschäftsführer
geb. 1961 in Kassel
Kragenhöfer Straße 14A, 34127 Kassel
38 Wesner, Claudia, Beamtin
geb. 1971 in Frankfurt am Main
Neu-Zeilsheim 9b, 65931 Frankfurt am Main
39 Bauch, Annegret, Industriefachwirtin
geb. 1958 in Gelsenkirchen
Hecke 12, 34516 Vöhl
40 Funke, Madeleine, Heilpraktikerin
geb. 1963 in Quierschied
Talstraße 179, 61381 Friedrichsdorf
41 Fröhlich-Abrecht, Ulrich, Bankkaufmann
geb. 1974 in Homberg (Efze)
Kasseler Straße 18, 34576 Homberg (Efze)
42 Paule, Stephan, Studienrat
geb. 1977 in Lauterbach (Hessen)
Lönsstraße 19, 36329 Romrod
43 Jesinghausen, Elke, selbst. Unternehmerin
geb. 1955 in Hofgeismar
Giershagener Straße 23, 34519 Diemelsee
44 Hartmann-Bastert, Sabine, Betriebswirtin
geb. 1974 in Lampertheim
Sandtorfer Weg 12, 68623 Lampertheim
45 Engels, Martin, Polizeibeamter
geb. 1963 in Gießen
Wiegandsbreite 33c, 34131 Kassel
46 Schenk, Karsten, Berufssoldat
geb. 1976 in Schwalmstadt
An den Tannen 5a, 34613 Schwalmstadt
3. Freie Demokratische Partei – FDP –
1 Dr. Gerhardt, Wolfgang, Bundestagsabgeordneter
geb. 1943 in Ulrichstein
Liebenaustraße 8 B, 65191 Wiesbaden
Nr. 33
Nr. 33
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 10. August 2009
2 Dr. Prinz zu Solms-Hohensolms-Lich, Hermann Otto,
Selbständiger
geb. 1940 in Lich
Schloßgasse 6 a, 35423 Lich
3 Dr. Kolb, Heinrich Leonhard, Unternehmer
geb. 1956 in Babenhausen
Ziegelhüttenstraße 43, 64832 Babenhausen
4 Otto, Hans-Joachim, Rechtsanwalt und Notar
geb. 1952 in Heidelberg
Winterbachstraße 5, 60320 Frankfurt am Main
5 Dyckmans, Mechthild, Bundestagsabgeordnete
geb. 1950 in Bad Sachsa
Bei den Tannen 5, 34128 Kassel
6 Dr. Ruppert, Stefan, Jurist
geb. 1971 in Frankfurt am Main
Jean-Sauer-Weg 1, 61140 Oberursel (Taunus)
7 Sänger, Björn, Dipl.-Ökonom
geb. 1975 in Kassel
Schartensweg 24, 34292 Ahnatal
8 Schnurr, Christoph, Student
geb. 1984 in Frankfurt am Main
Beethovenstraße 48, 60325 Frankfurt am Main
9 Stark-Watzinger, Bettina, Dipl.-Volkswirtin
geb. 1968 in Frankfurt am Main
Fuchshohl 12a, 65812 Bad Soden am Taunus
10 Berns, Wolfgang, Kaufmann
geb. 1948 in Bicken
Dresdener Straße 4b, 35756 Mittenaar
11 Kramer, Benjamin, selbständig
geb. 1978 in Berlin
Rebenstraße 69, 64646 Heppenheim (Bergstraße)
12 Dr. Langer, Vera, Rechtsreferendarin
geb. 1978 in Offenbach am Main
Wilhelmstraße 94, 63071 Offenbach am Main
13 Bummel, Andreas, Geschäftsführer
geb. 1976 in Mowbray Wynberg/Südafrika
Adam-Karillon-Straße 33, 55118 Mainz
14 Müller, Alexander, EDV-Sachverständiger
geb. 1969 in Bendorf/Rhein
Schöne Aussicht 8, 65527 Niedernhausen
15 Güssgen, Achim, Ltd. Regierungsdirektor
geb. 1957 in Friedberg (Hessen)
Mainzer-Tor-Weg 9, 61169 Friedberg (Hessen)
16 Weigand, Nils, Rechtsanwalt
geb. 1976 in Kassel
Königsberger Straße 1a, 34212 Melsungen
17 Behlen, Jörg, Landwirt
geb. 1968 in Marburg
Fortbach 4, 35085 Ebsdorfergrund
18 Buchholz, Conrad, Dipl.-Kaufmann
geb. 1982 in Frankfurt am Main
Zum Taubengarten 50, 63571 Gelnhausen
19 Fehling, Thomas, Dipl.-Wirtschaftsinformatiker
geb. 1967 in Bad Hersfeld
Heinrich-Heine-Straße 24, 36251 Bad Hersfeld
20 Hentzen, Christoph, Geschäftsführer
geb. 1959 in Vallendar
Am Elfengrund 50, 64297 Darmstadt
21 Klotzsche, Mario, Historiker
geb. 1977 in Wurzen
Ostpreußenstraße 2, 36103 Flieden
22 Sommermeyer, Elke, Immobilienmaklerin
geb. 1954 in Hameln
In der Laubach 26, 61191 Rosbach v. d. Höhe
23 Matthes, Marcella, Studentin
geb. 1983 in Rüsselsheim
Astheimer Straße 77A, 65468 Trebur
24 Schardt, Marion, Regierungsoberrätin
geb. 1970 in Düsseldorf
Irmtrauter Hof, 65554 Limburg a. d. Lahn
25 Reifschneider-Groß, Brigitte, Steuerberaterin
geb. 1951 in Frankfurt am Main
Oberlindau 115, 60322 Frankfurt am Main
26 Trinklein, Gert, Kaufmann
geb. 1949 in Frankfurt am Main
Geleitstraße 10, 60599 Frankfurt am Main
27 Merkelbach, Sabine, selbst. Kauffrau
geb. 1966 in Herborn
Am Schießberg 39, 35745 Herborn
Seite 1797
28 Salem, Rasched, Kaufmann
geb. 1963 in Mahdia/Tunesien
Zeppelinstraße 2, 65549 Limburg a. d. Lahn
29 Fink-Hanebuth, Eva-Maria, Lehrerin
geb. 1955 in Karlsruhe
Mainzer Straße 16, 64521 Groß-Gerau
30 Dr. Wittern, Christa, Hausfrau
geb. 1943 in Shanghai/China
Talmühle 9, 61381 Friedrichsdorf
31 Herbert, Sibylle, Rentnerin
geb. 1942 in Berlin
Witzelstraße 6, 36039 Fulda
32 Greilich, Annette, Oberstudienrätin
geb. 1958 in Hamburg
Hauffstraße 32, 35398 Gießen
33 Pürsün, Yanki, Luftverkehrskaufmann
geb. 1972 in Frankfurt am Main
Im Mainfeld 23 – 01/2, 60528 Frankfurt am Main
34 Dr. Jager, Eva, Ärztin
geb. 1950 in Saarbrücken
Roßbergweg 7b, 64380 Roßdorf
35 Model, Mona, Rechtsreferendarin
geb. 1983 in Bonn
Friedrichstraße 16, 61476 Kronberg im Taunus
36 Dr. Krug, Michael, Chemiker
geb. 1960 in Düsseldorf
Waldkolonie 11, 64404 Bickenbach
37 Kepper-Grämer, Ulrike, Angestellte
geb. 1956 in Kassel
Am Kleeblatt 4, 34537 Bad Wildungen
38 Ahr-Wiehe, Kornelia, Vertriebsbeauftragte
geb. 1964 in Dortmund
Alois-Eckert-Straße 9, 60528 Frankfurt am Main
39 Schoppen, Susanne, Mitarbeiterin der Geschäftsleitung
geb. 1948 in Kiel
Wiesbadener Straße 77, 61462 Königstein im Taunus
40 Weber, Matthias, Student
geb. 1985 in Fritzlar
Uferweg 9, 34582 Borken (Hessen)
41 Fenner, Stefan, selbständig
geb. 1958 in Buchenau
Grünewaldstraße 17–19, 35216 Biedenkopf
4. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – GRÜNE –
1 Hinz, Priska, Bundestagsabgeordnete
geb. 1959 in Diez a. d. Lahn
Walkmühlenweg 14, 35745 Herborn
2 Nouripour, Omid, Politikberater
geb. 1975 in Teheran/Iran
Schulstraße 28, 60597 Frankfurt am Main
3 Maisch, Nicole, Politikwissenschaftlerin
geb. 1981 in Hanau
Lange Straße 44, 34131 Kassel
4 Koenigs, Thomas, Betriebswirt
geb. 1944 in Damm
Braubachstraße 41, 60311 Frankfurt am Main
5 Wagner, Daniela, Geschäftsführerin
geb. 1957 in Darmstadt
Gundolfstraße 21, 64287 Darmstadt
6 Strengmann-Kuhn, Wolfgang, Bundestagsabgeordneter
geb. 1964 in Dinslaken
Sophienstraße 6, 60487 Frankfurt am Main
7 Gauderer, Ulrike, Justiziarin
geb. 1971 in Frankfurt am Main
Mittelweg 6, 60318 Frankfurt am Main
8 Knoche, Matthias, Kaufmann
geb. 1961 in Kassel
Auf der Hohl 17, 35457 Lollar
9 Dr. Hoffmann, Bettina, Dipl.-Biologin
geb. 1960 in Heimboldshausen
Terrasse 4, 34305 Niedenstein
10 Dießner, Norman, Geschäftsführer
geb. 1971 in Halle/Saale
An der Herrenmühle 5, 61440 Oberursel (Taunus)
11 Pavlicek, Anke, Dipl.-Agraringenieurin
geb. 1977 in Pirna/Sachsen
Hochsauerlandstraße 37, 34508 Willingen
12 Dr. Schulz, Andreas, wissenschaftl. Mitarbeiter
geb. 1970 in Eisenhüttenstadt
Bardelebenstraße 4, 34130 Kassel
Seite 1798
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 10. August 2009
13 Graf, Andrea, Dipl.-Biologin
geb. 1966 in Frankfurt am Main
Niersteiner Straße 12, 60598 Frankfurt am Main
14 Wright, Alexander, Student
geb. 1987 in Frankfurt am Main
Am Bornberg 12, 35792 Löhnberg
15 Horz-Hövel, Sophia, Ernährungsberaterin
geb. 1963 in Limburg a. d. Lahn
Benekestraße 10, 61231 Bad Nauheim
16 Dr. Gerhardt, Klaus-Uwe, Dipl.-Handelslehrer
geb. 1955 in Offenbach am Main
Sonnentauplatz 1, 63179 Obertshausen
17 Bachmann, Iris, Bibliothekarin
geb. 1947 in Darmstadt
Liebigstraße 11, 64293 Darmstadt
18 Dahlhoff, Benjamin, Student
geb. 1978 in Hannover
Blücherstraße 5, 65195 Wiesbaden
19 Vischer, Regina, Industriekauffrau
geb. 1957 in Bad Homburg v. d. Höhe
Feldbergstraße 2, 65830 Kriftel
20 Kolb, Christian, Unternehmer
geb. 1966 in Mannheim
Siesmayerstraße 18, 61118 Bad Vilbel
21 Förster-Heldmann, Hildegard, Dipl.-Designerin
geb. 1958 in Herdorf
Weinbergstraße 6, 64285 Darmstadt
22 Dr. Rehahn, Thomas, Umweltplaner
geb. 1953 in Hamburg
Waldstraße 7, 64367 Mühltal
23 Schuchalter-Eicke, Gabriele, Verwaltungsangestellte
geb. 1952 in Berlin
Ludwigstraße 12, 65195 Wiesbaden
24 Schmagold, Philipp, Politikwissenschaftler
geb. 1979 in Göttingen
Lindenstraße 21, 37214 Witzenhausen
25 Labigne, Claire, Unternehmerin
geb. 1950 in Lisieux/Frankreich
Schloßstraße 29, 64720 Michelstadt
5. DIE LINKE – DIE LINKE –
1 Leidig, Sabine, Geschäftsführerin
geb. 1961 in Heidelberg
Am Taubenfeld 10, 69123 Heidelberg
2 Gehrcke-Reymann, Wolfgang, Journalist
geb. 1943 in Reichau
Rykestraße 39, 10405 Berlin
3 Buchholz, Christine, wissenschaftl. Mitarbeiterin
geb. 1971 in Hamburg
Weichselstraße 65, 12043 Berlin
4 Dreibus, Werner, Gewerkschaftssekretär
geb. 1947 in Offenbach am Main
Vogesenstraße 36, 63456 Hanau
5 Scheuch-Paschkewitz, Heidemarie, Dipl.-Sozialpädagogin
geb. 1959 in Gemünden/Wohra
Burggasse 5, 34613 Schwalmstadt
6 Jungmann, Jörg, Gewerkschaftssekretär
geb. 1952 in Berlin
Mauritiusstraße 1, 65183 Wiesbaden
7 Zingsem, Mareike, Studentin
geb. 1982 in Viersen
Gottschalkstraße 49, 34127 Kassel
8 Köster-Sollwedel, Henning, Lehrer
geb. 1949 in Olpe/Biggesee
Wilhelm-Roser-Straße 18, 35037 Marburg
9 Schon, Manuela, Studentin
geb. 1982 in Wittlich
Konrad-Adenauer-Ring 27, 65187 Wiesbaden
10 Müller, Andreas, Gewerkschaftssekretär
geb. 1964 in Allendorf
Tulpenweg 3, 63579 Freigericht
6. Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD –
1 Krebs, Jörg, Schreiner
geb. 1975 in Frankfurt am Main
Albert-Schweitzer-Straße 7, 60437 Frankfurt am Main
2 Sachs, Volker, Elektriker
geb. 1934 in Wölfersheim
Leipziger Straße 4, 61200 Wölfersheim
Nr. 33
3 Lachmann, Daniel, Geschäftsführer
geb. 1980 in Hanau
Sandhofstraße 24, 63654 Büdingen
4 Knebel, Daniel, Angestellter
geb. 1984 in Hanau
Odenwaldstraße 26, 63517 Rodenbach
5 Jagsch, Stefan, Automobilkaufmann
geb. 1986 in Hanau
Buchenweg 4, 63674 Altenstadt
6 Windecker, Edna, Näherin
geb. 1946 in Steinbach (Taunus)
Albert-Schweitzer-Straße 7, 60437 Frankfurt am Main
7 Giesler, David, Drucker
geb. 1984 in Kassel
Zum Kreuzstein 24, 34587 Felsberg
8 Hartmann, Georg, Land- und Forstwirt
geb. 1936 in Fränkisch-Crumbach
Erlau 8, 64407 Fränkisch-Crumbach
9 Groß, Thorsten, Fliesenleger
geb. 1973 in Gießen
Bergstraße 32, 35614 Aßlar
10 Marschner, Frank, Industriekaufmann
geb. 1957 in Leipzig
Schubertstraße 75, 63069 Offenbach am Main
7. DIE REPUBLIKANER – REP –
1 Lämmer, Rosemarie, Arzthelferin
geb. 1954 in Frankfurt am Main
Damaschkeanger 91, 60488 Frankfurt am Main
2 Förster, Bert-Rüdiger, Schriftsetzer
geb. 1942 in München
Thüringer Straße 9, 63456 Hanau
3 Haemer, Günter, Versicherungskaufmann
geb. 1940 in Wetzlar
Am Sportfeld 1, 35279 Neustadt (Hessen)
4 von Reetnitz, Manfred, Einzelhandelskaufmann
geb. 1955 in Aachen
Dörnbergstraße 15, 34119 Kassel
5 Bitsch, Peter, Industriekaufmann
geb. 1950 in Fürth
Leuschnerstraße 6, 69488 Birkenau
6 Langer, Michael, Kaufmann
geb. 1962 in Frankfurt am Main
Am Lehenweg 10, 60437 Frankfurt am Main
7 Ottmar, Matthias, kaufm. Angestellter
geb. 1981 in Darmstadt
Wilhelmshöher Straße 122, 60389 Frankfurt am Main
8 Opitz, Klaus, Rentner
geb. 1942 in Eltville am Rhein
Feldstraße 18A, 65343 Eltville am Rhein
9 Münd, Hans-Joachim, Dipl.-Ingenieur
geb. 1962 in Offenbach am Main
Landgrafenring 20, 63071 Offenbach am Main
10 Schulze, Sigrid, Fraktionsgeschäftsführerin
geb. 1966 in Bad Homburg v. d. Höhe
Am Bahnhof 3, 63636 Brachttal
11 Ullmann, Walter, Amtsrat i. R.
geb. 1939 in Töppeles
Im Mühlfeld 69a, 61169 Friedberg (Hessen)
12 Zimmitsch, Brigitte, Ausbilderin
geb. 1947 in Bruckenheim
Max-Eyth-Straße 40, 60386 Frankfurt am Main
8. Mensch Umwelt Tierschutz – Die Tierschutzpartei –
1 Marcian, Margitta, Anwaltsgehilfin
geb. 1946 in Leipzig
Sodener Straße 3, 63454 Hanau
2 Penzler, Wolfgang, Sport-Physiotherapeut
geb. 1943 in Marburg
Am Hang 9, 35096 Weimar (Lahn)
3 Rust, Christa, Rentnerin
geb. 1944 in Guttstadt/Ostpreußen
Eschersheimer Landstraße 280, 60320 Frankfurt am Main
4 Tegel, Adolf, Bürokaufmann
geb. 1955 in Dörnigheim
Kallenbachstraße 16, 35745 Herborn
5 Lutz, Hans-Jürgen, Dozent
geb. 1948 in Kelkheim (Taunus)
Weberstraße 7, 65779 Kelkheim (Taunus)
Nr. 33
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 10. August 2009
6 Mayer, Erna, Hausfrau
geb. 1947 in Markt Babenhausen
Am Angelbach 4, 65520 Bad Camberg
7 Prüll, Friederike, Sachbearbeiterin
geb. 1963 in Frankfurt am Main
Fürstenberger Straße 162, 60322 Frankfurt am Main
8 Beciri, Birgit, Familienpflegerin
geb. 1962 in Bamberg
Nordring 54, 63067 Offenbach am Main
9 Slaugh, Hannelore, Versicherungssachbearbeiterin
geb. 1949 in Halle/Saale
Von-Dalberg-Straße 27, 63619 Bad Orb
10 Thorau, Heinz, Kaufmann
geb. 1954 in Oberwesel
Rohlederstraße 28, 60435 Frankfurt am Main
9. Bürgerrechtsbewegung Solidarität – BüSo –
1 Hartmann, Alexander, Chefredakteur
geb. 1961 in Wiesbaden
Köhlstraße 48, 65205 Wiesbaden
2 Weber, Andreas, Angestellter
geb. 1980 in Rüsselsheim
Schulstraße 30, 12204 Berlin
3 Müller, Hans, Angestellter
geb. 1952 in Hildesheim
Dotzheimer Straße 57, 65197 Wiesbaden
4 Lelke, Andreas, Dipl.-Ingenieur
geb. 1980 in Rathenow
Neue Jakobstraße 42, 10179 Berlin
5 Hummel, Peter, Programmierer
geb. 1965 in Heidelberg
Anne-Frank-Straße 23, 65197 Wiesbaden
6 Lewis, Christopher, Fotograf
geb. 1945 in Buffalo, NY/USA
Nassauer Straße 47, 65187 Wiesbaden
7 Fimmen, Klaus, kaufm. Angestellter
geb. 1956 in Bremen
Albrecht-Dürer-Straße 51, 65462 Ginsheim-Gustavsburg
8 Andromidas, Andrea, Apothekerin
geb. 1949 in Braunschweig
Goerdelerstraße 39, 65197 Wiesbaden
9 Stalleicher, Josef, kaufm. Angestellter
geb. 1950 in Kienberg
Iltisweg 30, 65197 Wiesbaden
10 Apel, Rainer, Journalist
geb. 1948 in Hannover
Hallgarter Straße 8, 65197 Wiesbaden
10. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands – MLPD –
1 Müller, Veit-Harald, techn. Angestellter i. R.
geb. 1941 in Darmstadt
Frankenallee 175, 60326 Frankfurt am Main
2 Meyer, Barbara, Erzieherin
geb. 1978 in Mannheim
Boppenhausenstraße 8, 34121 Kassel
Seite 1799
3 Kordes, Henrik, Druckvorlagenhersteller
geb. 1948 in Stuttgart
Tannenstraße 62, 65428 Rüsselsheim
4 Bremer, Klaus, Elektriker
geb. 1952 in Kassel
Kunoldstraße 15, 34131 Kassel
5 Weber, Karin, Fachlehrerin
geb. 1951 in Erdhausen
Taunusstraße 55, 64289 Darmstadt
6 Dr. Stein, Dieter, Arzt
geb. 1957 in Kirch-Brombach
Auf der Herberg 6, 64753 Brombachtal
7 Gärtner, Joachim, Lehrer
geb. 1948 in Braunschweig
Rhönstraße 54, 34134 Kassel
11. DEUTSCHE VOLKSUNION – DVU –
1 Münch, Michael, Arbeiter
geb. 1969 in Frankfurt am Main
Heinrich-Seliger-Straße 18, 60528 Frankfurt am Main
2 Köschinger, Anton, Sicherheitsmitarbeiter
geb. 1961 in Geisenfeld/Obb.
Ben-Gurion-Ring 78, 60437 Frankfurt am Main
3 Allenstein, Michael, Finanzwirt
geb. 1963 in Bochum
Glockenstraße 26, 63450 Hanau
12. Piratenpartei Deutschland – PIRATEN –
1 Wirth, Thorsten, Softwareentwickler
geb. 1968 in Gütersloh
Dunantring 3, 65936 Frankfurt am Main
2 Klages, Simon, Informatiker
geb. 1969 in Gießen
Nördliche Ringstraße 69, 63225 Langen (Hessen)
3 Hufgard, Christian, Softwareentwickler
geb. 1979 in Würzburg
Gablonzer Weg 5, 65451 Kelsterbach
4 Hermes, Stefan, Freiberufler
geb. 1967 in Bad Kreuznach
Südring 3 D, 65795 Hattersheim am Main
5 Lange, Robert, Dipl.-Ingenieur
geb. 1980 in Stollberg/Erzgeb.
Wiesenstraße 3, 63329 Egelsbach
6 Brandhoff, Sascha, Softwareentwickler
geb. 1982 in Frankenberg (Eder)
Hainstraße 1, 35110 Frankenau
7 Hornung, Nicole, selbständig
geb. 1958 in Beuren
Im Erpel 21, 64665 Alsbach-Hähnlein
8 Bänsch, Knut, Geschäftsführer
geb. 1961 in Frankfurt am Main
Fischerfeldstraße 14, 60311 Frankfurt am Main
Wiesbaden, 31. Juli 2009
Der Landeswahlleiter für Hessen
II 12 – 01 k 04.04 – 03 – 08/003
StAnz. 33/2009 S. 1795
Seite 1800
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 10. August 2009
Nr. 33
DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN
732
DARMSTADT
Gemeinde Limeshain; wasserrechtliche Zulassung zur
Grundwasserentnahme aus dem Tiefbrunnen I, Gemarkung
Rommelhausen, Flur 4, Flurstück Nr. 87, Tiefbrunnen II,
Gemarkung Hainchen, Flur 4, Flurstück Nr. 25 und Tiefbrunnen IV, Gemarkung Himbach, Flur 3, Flurstück Nr. 182/1,
182/2;
hier:
Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG
Die Gemeinde Limeshain beabsichtigt, Grundwasser in einer Menge
von insgesamt 325.000 m3/a für die öffentliche Trink- und Brauchwasserversorgung zu entnehmen. Beantragt wurde eine:
Bewilligung über 65.000 m3/a für Tiefbrunnen I
Bewilligung und Erlaubnis über 60.000 m3/a für Tiefbrunnen II
Bewilligung über 200.000 m3/a für Tiefbrunnen IV
Für dieses Vorhaben war nach § 3c Abs. 1 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 78 des
Hessischen Wassergesetzes zu prüfen, ob die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung die Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig machen.
Die Prüfung des Einzelfalls ergab, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, sodass
keine Verpflichtung besteht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung
durchzuführen.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Frankfurt am Main, 23. Juli 2009
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt
IV/F 41.1 – 79 e 04/01 (573) – L
IV/F 41.1 – 79 e 04/01 (26186) – L
IV/F 41.1 – 79 e 04/01 (49372) – L
StAnz. 33/2009 S. 1800
733
Stadtwerke Büdingen; wasserrechtliche Zulassung zur
Grundwasserentnahme aus den Brunnen Michelau, Flur 1,
Flurstück Nr. 32/2, Brunnen Geigenberg, Flur 42, Flurstück
Nr. 1/1 und den Quellen Rommelhausen, Flur 19, Flurstück
Nr. 15;
hier:
Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG
Die Stadtwerke Büdingen beabsichtigen, Grundwasser in einer
Menge von 463.000 m3/a für die öffentliche Trinkwasserversorgung
zu entnehmen. Beantragt wurde eine:
Bewilligung über 400.000 m3/a, Brunnen Geigenberg
Bewilligung über 18.000 m3/a, Brunnen Michelau
Bewilligung über 45.000 m3/a, Quellen Rommelhausen
Für dieses Vorhaben war nach § 3c Abs. 1 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 78 des
Hessischen Wassergesetzes zu prüfen, ob die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung die Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig machen.
Die Prüfung des Einzelfalls ergab, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, sodass
keine Verpflichtung besteht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung
durchzuführen.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Frankfurt am Main, 24. Juli 2009
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt
IV/F 41.1 – 79 e 04/01 (7544) – B
IV/F 41.1 – 79 e 04/01 (3509) – M
IV/F 41.1 – 79 e 04/01 (1247) – B, Bd. B
StAnz. 33/2009 S. 1800
734
Genehmigung einer Namensänderung und Neufassung der
Stiftungsverfassung der Stiftung Akademie der Arbeit in
der Universität Frankfurt am Main (kurz genannt: Akademie
der Arbeit), jetzt: Europäische Akademie der Arbeit in der
Universität Frankfurt am Main (kurz genannt: Europäische
Akademie der Arbeit)
Die Stiftung Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt am
Main (kurz genannt: Akademie der Arbeit) heißt jetzt „Europäische
Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt am Main“ (kurz
genannt: Europäische Akademie der Arbeit).
Nach § 9 des Hessischen Stiftungsgesetzes vom 4. April 1966 (GVBl. I
S. 77), in der derzeit gültigen Fassung, habe ich der Stiftung heute
eine Änderung und Neufassung der Stiftungsverfassung genehmigt.
Darmstadt, 23. Juli 2009
Regierungspräsidium Darmstadt
I 13 – 25 d 04/11 – (12) – 17
StAnz. 33/2009 S. 1800
735
Bekanntmachung über die Erteilung einer Genehmigung
zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windkraftanlagen
in Groß-Umstadt
Gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des
BImSchG gebe ich bekannt:
Mit Bescheid vom 9. Juni 2009 ist der Firma Windpark Binselberg
GmbH, Groß-Umstadt, unter Auflagen die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windkraftanlagen in GroßUmstadt erteilt worden, deren verfügender Teil und deren Rechtsbehelfsbelehrung folgenden Wortlaut haben:
„Verfügender Teil
Auf Antrag vom 20. Dezember 2008 der Windpark Binselberg
GmbH, Groß-Umstadt, wird nach Maßgabe der im Folgenden aufgeführten Pläne, Zeichnungen und Beschreibungen und unter Beachtung der nachstehenden Nebenbestimmungen nach § 4 BImSchG
die Genehmigung erteilt, auf dem Grundstück in 64823 Groß-Umstadt
Gemarkung:
Klein-Umstadt
Außerhalb
Flur:
18
Flurstücke:
1/10
Anlage Nr. 3
Rechtswert 3498631, Hochwert 5527114
Anlage Nr. 4
Rechtswert 3498668, Hochwert 5526864
zwei Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben.
Diese Genehmigung umfasst im Wesentlichen:
– den Bau und Betrieb von zwei Windkraftanlagen (in den Unterlagen als WEA Nr. 3 und 4 benannt) vom Typ Enercon E-82 mit
einer Nennleistung von je 2 MW einer Nabenhöhe von ca. 138 m
und einer Rotorblattlänge von ca. 41 m,
– die Herrichtung entsprechender Kranaufstellungsflächen für
die Montage,
– den Bau der zugehörigen Nebeneinrichtungen (Verbindungswege, Trafostation usw.).
Die Genehmigung ist auf 25 Jahre nach Inbetriebnahme der beiden Anlagen befristet.
Die erteilte Genehmigung erlischt, wenn der Inhaber nach Vollziehbarkeit des Bescheides einen Zeitraum von drei Jahren verstreichen lässt, ohne mit der Errichtung der Anlage zu beginnen.
Die Genehmigung erlischt ferner, wenn nicht innerhalb von drei
Jahren nach Vollziehbarkeit des Bescheides entsprechend den vorgelegten Beschreibungen und Zeichnungen der Betrieb der Anlage
aufgenommen wird (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG).
Die Frist kann auf Antrag verlängert werden.
Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
Nr. 33
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 10. August 2009
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Darmstadt, Julius-ReiberStraße 37, 64293 Darmstadt, erhoben werden. Die Klage muss den
Kläger, den Beklagten (das Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten.
Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen
angegeben werden. Der angefochtene Bescheid soll in Urschrift
oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen
angegeben werden. Der angefochtene Bescheid soll in Urschrift
oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.“
Eine Ausfertigung des Bescheides und seine Begründung liegen in
der Zeit vom 11. August 2009 bis 25. August 2009 während der
Dienststunden beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1–3, Raum 3.071, 64283 Darmstadt, zur Einsicht aus.
Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber
Dritten, die keine Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben haben, als zugestellt.
Darmstadt, 27. Juli 2009
Regierungspräsidium Darmstadt
IV/Da 43.1 – 53 e 621 – Binselberg 1
StAnz. 33/2009 S. 1800
736
Stadt Ortenberg; wasserrechtliche Zulassung zur Grundwasserentnahme aus dem Brunnen Gelnhaar in der Gemarkung Gelnhaar, Flur 2, Flurstück Nr. 120;
hier:
Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG
Die Stadt Ortenberg beabsichtigt Grundwasser in einer Menge von
50.000 m3/a für die öffentliche Trinkwasserversorgung zu entnehmen. Beantragt wurde eine:
Erlaubnis über 50.000 m3/a
Für dieses Vorhaben war nach § 3c Abs. 1 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 78 des
Hessischen Wassergesetzes zu prüfen, ob die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung die Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig machen.
Die Prüfung des Einzelfalls ergab, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, so dass
keine Verpflichtung besteht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung
durchzuführen.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Frankfurt am Main, 28. Juli 2009
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt
IV/F 41.1 – 79 e 04/01 (1415) – G
StAnz. 33/2009 S. 1801
737
Vorhaben der W.C. Heraeus GmbH, Hanau;
hier:
Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG
Die W.C. Heraeus GmbH, Hanau, beabsichtigt die Herstellung von
Wirkstoffen für die Antitumormedizin in der Pharmaproduktion wesentlich zu ändern und in der geänderten Form zu betreiben.
Die beantragten Maßnahmen sollen in 63450 Hanau, Heraeusstraße
12–14, Gemarkung Hanau, Flur 47/48, Flurstück 2/3, Gebäude 787
realisiert werden.
Das Vorhaben fällt unter Nr. 4.2 der Anlage 1 zum Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), mit der Folge, dass hierfür eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 1 Abs. 3
der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durchzuführen ist.
Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen, die nach § 20 Abs. 1 b
der 9. BImSchV zu berücksichtigen wären, nicht zu erwarten sind.
Seite 1801
Daher wird festgestellt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung
nicht erforderlich ist.
Diese Feststellung ist nach § 3a UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Frankfurt am Main, 29. Juli 2009
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt
IV/F 43.4 – 1171/12 Gen 37/08
StAnz. 33/2009 S. 1801
738
GIESSEN
Vorhaben der Windenergiepark Vogelsberg GmbH, 65189
Wiesbaden;
hier:
Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG
Die Windenergiepark Vogelsberg GmbH beabsichtigt die Errichtung und Inbetriebnahme von drei Windkraftanlagen nach § 4
BImSchG in Verbindung mit Ziffer 1.6, Spalte 2, des Anhangs zur
4. BImSchV. Die beantragten Windkraftanlagen sind vom Typ
ENERCON E-82 mit 108,38 m Nabenhöhe, 82 m Rotordurchmesser und je 2 MW Nennleistung. Damit wird der vorhandene Windpark auf acht Windkraftanlagen erweitert.
Das Vorhaben soll auf den Grundstücken in 36355 Grebenhain, Gemarkung Hartmannshain, Flurstück 19 der Flur 3 (WKA 6), Flurstück 37 der Flur 3 (WKA 7) und Flurstück 59 der Flur 2 (WKA 8),
realisiert werden.
Für dieses Vorhaben war nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu prüfen, ob die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern.
Die Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach
§ 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Daher wird festgestellt, dass
keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Gießen, 24. Juli 2009
Regierungspräsidium Gießen
Abteilung IV Umwelt
43.1 – 53 e 621 – WEPV-Hartmannshain 1/09
StAnz. 33/2009 S. 1801
739
KASSEL
Vorhaben des Gemeindevorstandes der Gemeinde Malsfeld, Schwalm-Eder-Kreis;
hier:
Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Malsfeld, Schwalm-EderKreis, beabsichtigt, mittels des auf dem Grundstück in der Gemarkung Niederbeisheim, Flur 15, Flurstück 1, befindlichen Tiefbrunnens „Beisetal“ Grundwasser in einer Menge von bis zu 10 m3/h,
240 m3/d und 55.000 m3/a zutage zu fördern und zum Zwecke der
öffentlichen Wasserversorgung zu nutzen. Es handelt sich um die
Fortsetzung einer jahrzehntelangen Grundwasserentnahme aus
dieser Gewinnungsanlage.
Für dieses Vorhaben war nach § 3c Satz 2 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Bekanntmachung
der Neufassung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I
S. 2986), in Verbindung mit Nr. 3.2 der Anlage 4 zu § 78 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 6. Mai 2005
(GVBl. I S. 305), geändert durch Gesetz vom 19. November 2007
(GVBl. I S. 792), zu prüfen, ob nach den Kriterien der Anlage 2 zum
UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
notwendig ist.
Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles ergab, dass das
Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen
haben kann, sodass keine Verpflichtung besteht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Diese Feststellung ist nicht
selbständig anfechtbar.
Kassel, 23. Juli 2009
Regierungspräsidium Kassel
31.1 – 4.13.04 E
StAnz. 33/2009 S. 1801
Seite 1802
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 10. August 2009
740
Vorhaben des Herrn Thomas Körner, Neuental-Zimmersrode;
hier:
Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG
Der Antragsteller beabsichtigt, eine Anlage zum Halten von Masthähnchen mit 39.900 Tieren neu zu errichten und zu betreiben. Das
Vorhaben soll in 34599 Neuental, Gemarkung Zimmersrode, Flur 8,
Flurstücke 62, 63, 64 realisiert werden.
Für dieses Vorhaben war nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, ber. S. 2819), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2819), zu
prüfen, ob die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
erfordern.
Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass durch
das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, sodass keine Verpflichtung zur Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Diese Feststellung ist selbstständig nicht anfechtbar.
Kassel, 29. Juli 2009
Regierungspräsidium Kassel
Abteilung III – Umwelt- und Arbeitsschutz
33/Ks – 53 e 621 – 1.1 – Körner-Li
StAnz. 33/2009 S. 1802
741
Vorhaben zur Erweiterung und zum Betrieb einer Anlage
zum Halten von Masthähnchen in Schrecksbach-Holzburg
Die Grein GbR hat einen Antrag gestellt auf die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung ihrer Anlage zum Halten von Masthähnchen in 34637 Schrecksbach, Gemarkung Holzburg, Flur 4, Flurstück 29. Die wesentliche
Änderung beinhaltet die Erweiterung des Bestandes von derzeit
39.900 auf 82.000 Masthähnchen.
Die Erweiterung soll nach Bescheiderteilung vorgenommen werden.
Dieses Vorhaben bedarf gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung vom 26. September 2002
(BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert am 23. Oktober 2007 (BGBl. I
S. 2470) in Verbindung mit Spalte 1, Nr. 7.1 c) des Anhanges der
4. Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)
der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Kassel.
Die Prüfung des Einzelfalls nach § 1 Abs. 3 der 9. BImSchV in Verbindung mit den nach dem UVPG anzuwendenden Normen hat ergeben, dass keine Verpflichtung besteht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG öffentlich
bekannt gemacht.
Nr. 33
Der Antrag und die Unterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der
Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen liegen in der
Zeit vom 17. August 2009 (erster Tag) bis 16. September 2009 (letzter Tag) beim Regierungspräsidium Kassel, Steinweg 6, 34117 Kassel, Zimmer 806, und bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde
Schrecksbach, Alsfelder Straße 14, 34637 Schrecksbach, Zimmer
Nr. 1, aus und können dort während der allgemeinen Dienstzeiten
der Verwaltung eingesehen werden.
Innerhalb der Zeit vom 17. August 2009 (erster Tag) bis 30. September 2009 (letzter Tag) können nach § 10 Abs. 3 BImSchG Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich bei den vorgenannten
Auslegungsstellen erhoben werden. Es wird gebeten, Namen und
Anschrift lesbar anzugeben. Unleserliche Einwendungen und solche, die die Person des Einwenders nicht erkennen lassen, werden
beim Erörterungstermin nicht zugelassen. Einwendungen müssen
zumindest die befürchtete Rechtsgutgefährdung und die Art der Beeinträchtigung erkennen lassen.
Soweit Name und Anschrift bei Bekanntgabe der Einwendungen
an den Antragsteller oder an die im Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden sollen, ist hierauf
im Einwendungsschreiben hinzuweisen.
Personenbezogene Daten von Einwendern können zum Beispiel bei
Masseneinwendungen für die Dauer des Verfahrens automatisiert
verarbeitet werden.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Sollte die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens durch das Regierungspräsidium Kassel ergeben, dass es zweckmäßig ist, die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit der Antragstellerin und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, zu
erörtern, wird ein Erörterungstermin stattfinden am 20. Oktober
2009 ab 10.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus des OT Holzburg,
Burgstraße 3, 34637 Schrecksbach, OT Holzburg. Die Erörterung
kann an Folgetagen fortgesetzt werden.
Die Entscheidung, ob der Erörterungstermin entfallen wird, wird
im Internet auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel
www.rp-Kassel.de unter der Rubrik öffentliche Bekanntmachungen ca. 1 Woche nach Ende der Einwendungsfrist öffentlich bekannt
gemacht.
Der Erörterungstermin endet, wenn sein Zweck erfüllt ist. Gesonderte Einladungen hierzu ergehen nicht mehr. Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, sollte der Erörterungstermin stattfinden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder
von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Erörterungstermin nicht stattfindet, wenn Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht
rechtzeitig erhoben worden sind. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Im Einzelfall kann aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
Die Zustellung der Entscheidung über den Genehmigungsantrag an
Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann bei Vorliegen eines sachlichen Grundes durch öffentliche Bekanntmachung des
verfügenden Teils und der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides
ersetzt werden.
Kassel, 29. Juli 2009
Regierungspräsidium Kassel
33/Ks – 53 e 621 – 1.2 – Grein-Li
StAnz. 33/2009 S. 1802
Nr. 33
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 10. August 2009
Seite 1803
HESSISCHES LANDESAMT FÜR STRASSEN- UND VERKEHRSWESEN
742
Einbau einer Querungshilfe in der Nordshäuser Straße (K 30)
in Kassel
Nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) wird hiermit öffentlich bekannt gegeben, dass durch das
oben genannte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, sodass keine Verpflichtung besteht, für dieses Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung
durchzuführen.
Wiesbaden, 20. Juli 2009
Hessisches Landesamt
für Straßen- und Verkehrswesen
20 g – T 5 – K 30 SKS
StAnz. 33/2009 S. 1803
Feststellung:
Die Stadt Kassel beabsichtigt den Einbau einer Querungshilfe in
der K 30 (Nordshäuser Straße). Für diese Baumaßnahme soll eine
Entscheidung des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen Kassel
über das Entfallen der Planfeststellung und der Plangenehmigung
nach § 17 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung
vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206) in Verbindung mit § 74 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) in der Fassung
vom 28. Juli 2005 (GVBl. I S. 591), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 12. Dezember 2007 (GVBl. I S. 851), herbeigeführt werden.
Gegenstand der Baumaßnahme ist der Einbau einer Querungshilfe
bei der Kindertagesstätte Brasselsberg in Höhe Birkenkopfstraße/
Gänseweide.
Für das Vorhaben war nach § 33 Abs. 3 Satz 3 HStrG in Verbindung mit dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) in der Fassung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I
S. 2986), zu prüfen, ob die möglichen Umweltauswirkungen des
Vorhabens auf die Umgebung die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern.
Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach § 33 Abs. 3 Satz 3
HStrG hat ergeben, dass durch das oben genannte Vorhaben keine
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind,
sodass keine Verpflichtung besteht, für dieses Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG durchzuführen.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist.
Kassel, 20. Juli 2009
Amt für Straßen- und Verkehrswesen Kassel
HESSISCHER VERWALTUNGSSCHULVERBAND
•
von der Finanzbuchhaltung zur Kosten- und
Leistungsrechnung
Praktische Beispiele
• Praxis der Kostenrechnung
• Grundsätze und Aufbau, Anwendungsbereiche, Kostenrechnungssysteme
743
Fortbildungsseminare des Verwaltungsseminars Wiesbaden
und der Seminarabteilungen Gießen/Marburg
Das Verwaltungsseminar Wiesbaden und die Seminarabteilungen
Gießen/Marburg bieten folgende Fortbildungsseminare an:
ZL 10
Zielgruppe:
Ziele:
Modul 1:
8 Stunden
Findet am
24. August statt
Modul 2:
8 Stunden
Findet am
31. August statt
Kosten- und Leistungsrechnung
Mitarbeiter/-innen, die Aufgaben im Bereich der
Kosten- und Leistungsrechnung wahrnehmen
beziehungsweise zukünftig wahrnehmen werden
• Vermittlung von Grundkenntnissen auf den
Gebieten der Kostenrechnung, Kalkulation,
Wirtschaftlichkeitsrechnungen und KostenNutzen-Methoden
• Inhaltliche Auseinandersetzung und praktische Anwendung der Voll- und Teilkostenrechnung
• Vermittlung von Grundlagen des Controllings
• Einstiegsqualifikation für eine Tätigkeit in
der Kosten- und Leistungsrechnung
Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung
• Ziel der Kosten- und Leistungsrechnung
• Grundbegriffe des Rechnungswesens
• Kostenartenrechnung
• Kostenstellenrechnung
• Kostenträgerrechnung
• Kalkulationsschema auf Vollkostenbasis
Übergang von der Kameralistik beziehungsweise
Finanzbuchhaltung zur Kosten- und Leistungsrechnung
Wege zur Kosten- und Leistungsrechnung
• von der Kameralistik über die erweiterte Kameralistik zur Kosten- und Leistungsrechnung
Modul 3:
18 Stunden
Findet am
7. September, 5.
und 26. Oktober
statt
Praktische Durchführung der Kosten- und
Leistungsrechnung
Vollkostenrechnung
• Kostenartenrechnung (Aufgabe, Bildung von
Kostenarten, Kostenartenpläne, Erfassung)
• Kostenstellenrechnung (Aufgabe, Bildung
von Kostenstellen, Durchführung)
• Kostenträgerrechnung (Aufgabe, Verfahren)
Teilkostenrechnung (Aufgabe, Verfahren)
Verfahren zur Wirtschaftlichkeitsrechnung und
Kosten-Nutzen-Methoden
Statische Wirtschaftlichkeitsberechnungen
Findet am 2., 9.
• Kostenvergleichsrechnung
und 16. November • Rentabilitätsrechnung
statt
• Amortisationsrechnung
Dynamische Wirtschaftlichkeitsrechnung
• Kapitalwertmethode
• interne Zinsfußmethode
• Annuitätenmethode
Kosten-Nutzen-Methoden
• Kosten-Nutzen-Analyse
• Nutzwertanalyse
• Kosten-Wirksamkeitsanalyse
Modul 5:
Controlling in der öffentlichen Verwaltung
18 Stunden
• Grundlagen des Controllings
Findet am 23.,
• Operatives und strategisches Controlling
30. November und • Aufgaben und Funktionen der Controlle7. Dezember statt
rin/des Controllers
Modul 4:
18 Stunden
Seite 1804
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 10. August 2009
•
Termine:
Referent:
2073
Ziel:
Inhalte:
Referentin:
Umfang:
Termine:
Kosten:
5050.2
Ziel:
Inhalte:
Referent:
Umfang:
Termine:
Kosten:
Controllingmethoden, -instrumente und
-verfahren
• Dokumentation und Berichtswesen
Vom 24. August 2009 bis 30. November und
7. Dezember 2009
Jürgen Watz
Die ersten zwei Module gehen von 8.30 Uhr bis
15.30 Uhr.
Alle weiteren Module gehen von 8.30 Uhr bis
13.30 Uhr.
Feedbacktraining: Selbstbild prüfen – Wirkung
optimieren
Durch das Schulen Ihrer Selbst- und Fremdwahrnehmung können Sie sich persönlich
weiterentwickeln und Ihren Handlungsspielraum im Umgang mit anderen Menschen erweitern. Im Seminar erarbeiten Sie Wege, sich, Ihrer Persönlichkeit entsprechend, glaubwürdig
zu verändern. Dadurch gelingt es Ihnen, Kontakte, Gespräche und Verhandlungen effizienter zu gestalten.
Sie setzen sich aktiv mit Ihrer Wirkung auf andere Menschen und Ihrem Selbstbild auseinander: So werde ich gesehen – so sehe ich mich
selbst. Sie prüfen Ihr Selbstbild und verbessern
Ihre Außenwirkung.
Themenschwerpunkte
• Auf dem Weg zur realistischen Selbsteinschätzung
– Wie nehme ich mich selbst wahr?
– Wie werde ich von anderen gesehen?
– Meine Wirkung in Gruppen
– Wir kommuniziere ich?
– Sind Stimme, Ausdruck, Haltung, Körpersprache kongruent?
• Meine Verhaltensmöglichkeiten vergrößern
– Was will ich modifizieren?
– Was will ich verstärken?
– Wo kann ich optimieren?
– Tipps zur Umsetzung
Methoden
Impulsreferate, Einzel- und Gruppenarbeit, Diskussionen, individuelles Feedback
Rena Linkersdörfer
16 Stunden
Wiesbaden: 17. und 18. September 2009, 8.30
bis 15.30 Uhr
256 Euro für Mitglieder des HVSV
288 Euro für Nichtmitglieder des HVSV
Beamtenstatusgesetz
Das am 19. Juni 2008 verkündete Beamtenstatusgesetz des Bundes (BGBl. I S. 1010) ersetzt das
bisherige Beamtenrechtsrahmengesetz und enthält wesentliche Neuregelungen. Ziel der Veranstaltung ist es, die Neuregelungen und ihre
Auswirkungen auf das Hessische Beamtenrecht
zu kennen.
• Gegenüberstellung Beamtenrechtsrahmengesetz und Beamtenstatusgesetz
• Auswirkungen auf die Beamtinnen und Beamten in Hessen
• Auswirkungen auf die Gesetzgebung des
Landes
• Stand der Dienstrechtsreform in Hessen (insbesondere Besoldung und Laufbahnrecht)
• Einzelfragen
Hans Körting
8 Stunden
Gießen: 2. Dezember 2009, 8.30 bis 15.30 Uhr
Wiesbaden: 25. November 2009, 8.30 bis 15.30
Uhr
80 Euro für Mitglieder des HVSV
96 Euro für Nichtmitglieder des HVSV
5052
Zielgruppe:
Inhalte:
Referent:
Umfang:
Termin:
Nr. 33
Das hessische Reisekostenrecht –
Änderungen zum 1. Januar 2010
Mitarbeiter/-innen, die mit Erstattungsanträgen aus diesem Rechtsgebiet befasst sind
• Gleichstellung von Dienstgängen und Fortbildungsreisen mit Dienstreisen
• Fahrkostenerstattung bei Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel
• Wegstreckenentschädigung bei Benutzung
privater Kraftfahrzeuge
• Tage- und Übernachtungsgeld
• Kürzung des Tagegeldes bei unentgeltlicher
Verpflegung
• Auslagenerstattung bei längeren Dienstreisen
• Reisekostenvergütung bei Auslandsdienstreisen (Maßgeblichkeit von Bundesrecht)
• Auswirkungen im Trennungsgeld- und Umzugskostenrecht
• Änderungen im Verfahrensrecht (zum Beispiel Wegfall von Antragsgrenzen, verkürzte
Antragsfrist)
• Steuerliche Behandlung von Reisekostenvergütung
Gottfried Nitze, Ministerialrat a. D.
6 Stunden
Gießen: 2. Dezember 2009,
jeweils von 8.00 bis 16.00 Uhr
Wiesbaden: 10. Dezember 2009,
jeweils von 8.30 bis 16.30 Uhr
Namentliche Anmeldungen erbitten wir für Wiesbadener Veranstaltungen über die Dienststelle an das Verwaltungsseminar Wiesbaden, Steubenstraße 11, 65189 Wiesbaden. Nähere Auskünfte können unter der Rufnummer 06 11/1 57 99-83 (Frau Bischof) oder per
Fax 06 11/1 57 99-90 eingeholt werden. Sie erreichen uns aber auch
per E-Mail: stefanie.bischof@hvsv-wi.de.
Anmeldungen für Gießener Veranstaltungen reichen Sie bitte über
die Dienststelle bei der Seminarabteilung Gießen, Fröbelstraße 71,
35394 Gießen ein. Nähere Informationen erhalten Sie dort unter
der Rufnummer 06 41/9 48 15 88 (Frau Schmidt) oder per Fax
06 41/39 08 89. Sie erreichen Frau Schmidt aber auch per E-Mail:
andrea.flowers@hvsv-gi.de.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter
http://www.hvsv.de.
Wiesbaden, 22. Juli 2009
Hessischer Verwaltungsschulverband
Verwaltungsseminar Wiesbaden
StAnz. 33/2009 S. 1803
744
Fortbildungsseminare des Verwaltungsseminars Wiesbaden
Das Verwaltungsseminar Wiesbaden bietet folgende Fortbildungsseminare an:
2033
Ziel:
Inhalte:
Umfang:
Thinking Big – Denken ohne Grenzen
Power-Motivationstraining
Sie lernen, sich auf das zu konzentrieren, was Ihnen
wirklich wichtig ist – denn wer das Außergewöhnliche
will, muss selbst außergewöhnlich sein.
• Träumen Sie große Ziele
• Die vier mentalen Gesetze
• In sieben Schritten zum Ziel
• Entschlossenheit zur Spitzenleistung
• Die Macht des Wissens
• Entfesseln Sie Ihre Kreativität
• So treffen Sie Entscheidungen richtig
• Das Denken in Möglichkeiten
• Die eigene Macht erkennen
• Der Schlüssel zum Erfolg
16 Stunden
Nr. 33
Termine:
Kosten:
5005
Ziel:
Inhalte:
Umfang:
Termine:
Kosten:
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 10. August 2009
Seite 1805
Wiesbaden: 26. und 27. November 2009,
jeweils 8:30 bis 15:30 Uhr
160 Euro für Mitglieder des HVSV
192 Euro für Nichtmitglieder des HVSV
Sie erreichen uns aber auch per E-Mail: stefanie.bischof@hvsvwi.de.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter
http://www.hvsv.de.
Bewerber/-innen professionell auswählen
– ein Seminar für Personalverantwortliche
Bei knappen öffentlichen Kassen, Stellenabbau und
immer höheren beruflichen Anforderungen an die
einzelnen Mitarbeiter/-innen wird es zunehmend
wichtiger, das richtige Personal auszusuchen. Neben
der fachlichen gewinnt die persönliche Qualifikation
zunehmend an Bedeutung. Zudem ist es ebenfalls von
großer Bedeutung, die persönlichen Eigenschaften
und das Leistungspotenzial der Bewerber/-innen unter Beachtung des „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes“ erfassen zu können.
Das Auswahlverfahren
• Ein Anforderungsprofil erstellen
• Eine Stellenanzeige formulieren (unter Beachtung
des AGG)
• Bewerbungsunterlagen beurteilen
• Aussagen im Lebenslauf und in Zeugnissen erkennen
• Bewerbungsunterlagen verwalten
Das Vorstellungsgespräch
• Welche Probleme können auftauchen?
• Welche Regeln gilt es zu beachten?
• Frage- und Gesprächstechniken, Wahrnehmen
und Kontakt herstellen
• Merkmale des Anforderungsprofils prüfen,
z. B. Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität
usw.
• Fragen für das Interview erstellen – Was dürfen
Sie fragen und was nicht im Hinblick auf das
AGG?
Bitte anonymisierte Beispiele von Bewerbungsunterlagen mitbringen!
24 Stunden
Wiesbaden: 7., 8. und 9. Dezember 2009,
jeweils 8:30 bis 15:30 Uhr
240 Euro für Mitglieder des HVSV
288 Euro für Nichtmitglieder des HVSV
Wiesbaden, 27. Juli 2009
Namentliche Anmeldungen erbitten wir über die Dienststelle an das
Verwaltungsseminar Wiesbaden, Steubenstraße 11, 65189 Wiesbaden.
Nähere Auskünfte können beim Verwaltungsseminar Wiesbaden
unter der Rufnummer 06 11/1 57 99-83 (Frau Bischof) oder per Fax
06 11/1 57 99-90 eingeholt werden.
Hessischer Verwaltungsschulverband
Verwaltungsseminar Wiesbaden
StAnz. 33/2009 S. 1804
745
Fortbildungsveranstaltung
Kassel
des
Verwaltungsseminars
3019
Computergestützte Buchungen mit der Software
C.I.P
Ziel:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wenden
die theoretischen Buchführungskenntnisse praktisch an.
Inhalt:
• Verknüpfung der Vermögens-, Ergebnis- und
Finanzrechnung
• Buchungen auf Bestandskonten
• Buchungen auf Erfolgskonten
• Schnittstelle zur Debitorenbuchhaltung
• Schnittstelle zur Anlagenbuchhaltung
• Anlagenbuchhaltung
• Anlagennachweis
• Abschreibung
• Auflösung von Sonderposten
• Rechnungsabgrenzung
Dauer:
24 Stunden
Teilnehmerkreis: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Verwaltungen in entsprechenden Aufgabengebieten
Voraussetzungen: Kenntnisse der doppischen Buchführung
(GRUNDKURS, AUFBAUKURS 1 und AUFBAUKURS 2 oder vgl. Kenntnisse)
Termin:
VERWALTUNGSSEMINAR KASSEL
nach Bedarf
jeweils von 8:00 bis 13:00 Uhr
Seminarleitung: Andrea Trapp
Hauptamtliche Dozentin beim Hessischen Verwaltungsschulverband
Einzelheiten zu den Fortbildungsveranstaltungen finden Sie im
Fortbildungsprogramm 2009 und auch im Internet unter
www.hvsv.de oder wenden Sie sich telefonisch an Frau Döring,
Tel. 05 61/7 07 96-13, oder Frau Vockenroth, Tel. 05 61/7 07 96-14.
Kassel, 27. Juli 2009
Hessischer Verwaltungsschulverband
Verwaltungsseminar Kassel
StAnz. 33/2009 S. 1805
BUCHBESPRECHUNGEN
Tarifrecht für den öffentlichen Dienst – Bund/Gemeinden. Textausgabe zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen TVÜ-Bund und
TVÜ-VKA. 3. Aufl., 2009., 336 S. (kart.), 16,90 Euro. BUND-Verlag,
Frankfurt am Main; ISBN 978-3-7663-3897-6.
Mit der in 3. Auflage erschienenen Textausgabe wird das maßgebliche
Tarifrecht für den öffentlichen Dienst des Bundes und des kommunalen Bereichs (VKA) abgebildet. Zunächst sind neben dem Allgemeinen
Teil auch die Besonderen Teile des Tarifvertrags für den öffentlichen
Dienst (TVöD), die Verwaltung (BT-V), Krankenhäuser (BT-K), Pflegeund Betreuungseinrichtungen (BT-B), Sparkassen (BT-S), Flughäfen
und die Entsorgung (BT-E), abgedruckt. Danach ist das Übergangsrecht
des Bundes und der kommunalen Arbeitgeber abgebildet: der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA)
und der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in
den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund).
Darüber hinaus sind in der Textsammlung die maßgeblichen „Nebentarifverträge“ abgedruckt: der Tarifvertrag zur Zukunftssicherung der
Krankenhäuser (TV ZUSI), der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) mit den Besonderen Teilen BBiG und
Pflege, der Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA), der Tarifvertrag über das Leistungsentgelt für die Beschäftigten des Bundes
(LeistungsTV-Bund), der Tarifvertrag über die einmalige Sonderzahlung 2009, der Tarifvertrag zur Umsetzung der Anhebung des Bemessungssatzes für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sowie der Tarifvertrag für die Kraftfahrer und
Kraftfahrerinnen des Bundes (KraftfahrerTV-Bund).
Die Tarifvertragstexte geben den aktuellen Stand wieder. Die Ergebnisse der Tarifrunde 2008 sind eingearbeitet. Zur besseren Übersichtlichkeit ist bei den einzelnen Regelungen für den Bereich des Bundes
und der VKA die Fassung für die Gemeinden grau hinterlegt.
Besonders hervorzuheben ist das hervorragende Vorwort, das grundlegende Ausführungen zu den Reformtarifverträgen und eine Darstellung
der wesentlichen Ergebnisse der Tarifrunde 2008 enthält. Die Textausgabe ist in jeder Hinsicht sehr handlich. Dadurch lassen sich die maßgeblichen Tarifvorschriften schnell finden.
Die Anschaffung der Textausgabe ist für alle mit dem Tarifrecht des
öffentlichen Dienstes Befassten uneingeschränkt zu empfehlen.
Regierungsdirektor Ralf Gaumann
Seite 1806
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 10. August 2009
Einfach gut werben. Von Oliver Geheeb und Lothar Gröschel. 2. Aufl.,
2009, 110 S., 19,80 Euro. Bildung und Wissen Verlag. ISBN 978-3-82147680-3.
Werbefachleute vermitteln zum einen in diesem kompakten Buch wie
der Leser eigenständig ohne großen Kostenaufwand Werbung erfolgreich gestalten und platzieren kann. Zum anderen gibt das Werk eine
Orientierungshilfe für die Zusammenarbeit mit Grafikern und Werbeagenturen.
Die neun Abschnitte werden von den Autoren pfiffig präsentiert, indem
sie farblich unterschiedliche Akzente setzen und die Informationen so
darstellen, dass der Nutzer schnell das für ihn Maßgebliche herausfiltern
kann. Darüber hinaus werden die beabsichtigten Aktionen Schritt für
Schritt und zum Teil anhand von Beispielen erklärt. Dabei sind auch
die angegebenen Checklisten hilfreich. Vom Logo über die Geschäftsausstattung, die Werbemedien, die Außenwerbung, das Internet bis zur
Veranstaltung und der Pressearbeit findet sich das Wesentliche über die
Möglichkeit, auch mit einem kleinen Werbebudget Großes zu erzielen.
Im Übrigen thematisieren die Verfasser die Verantwortung der Werbewirtschaft gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt. Dabei ist ein
Ansatz, wie denn umweltverträgliches Handeln werblich genutzt werden kann. Ein weiterer Aspekt sind die immer wieder eingearbeiteten
Umwelt-Tipps (vgl. S. 52 beispielsweise zur angemessenen Auflagenhöhe bei Postkarten).
Dieses Buch ist nützlich für alle, die trotz kleinem Etat für Werbemaßnahmen eine beträchtliche Wirkung erreichen wollen.
Regierungsoberrätin Sabine Weidtmann-Neuer
Strafrecht Besonderer Teil. Lehrbuch. Von Günther Arzt, Ulrich Weber, Bernd Heinrich und Eric Hilgendorf. 2. Aufl., 2009, LXIV, 1.312 S.,
geb., 84 Euro. Gieseking Verlag. ISBN 978-3-7694-1045-7.
Das anzuzeigende Werk stellt den gesamten Inhalt des Besonderen Teils
des Strafgesetzbuches umfassend dar. Dargestellt wird nicht nur die
Dogmatik der einzelnen Delikte, sondern auch der jeweilige kriminalpolitische Hintergrund. Durch den Einstieg in die Erörterung der jeweiligen Straftatbestände über das Rechtstatsächliche wird stets vor Augen
geführt, dass strafrechtliche Dogmatik nicht um ihrer selbst willen,
sondern zur Lösung gesellschaftlicher Konflikte zu betreiben ist. Dieser
Ernst und dieses Engagement in der Darstellung setzen sich im dogmatischen Teil fort. Dort werden nicht nur Rechtsprechung und herrschende Lehre detailliert dargestellt, sondern an zahlreichen Stellen eigene
Ansichten und Theorien entwickelt. Mit dieser Herangehensweise wendet sich das Buch nicht an solche Lernenden, die sich mit der Abspeicherung der hM zufrieden geben; im Blick hat es vielmehr den ernsthaft an der Materie Interessierten, der die einzelnen Deliktstypen wirklich durchdringen, sie verstehen und sich zu ihnen eine eigene Meinung
bilden will.
Mit diesem Akzent ist das Buch gleichermaßen geeignet für Examenskandidaten, die eine Note im oberen Notenbereich anstreben, als auch
für Praktiker, die nicht so sehr an einer schnellen Falllösung interessiert sind, als sich vielmehr ein umfassendes Konzept zur Bewältigung
der Vielfalt der ihrer Beurteilung unterliegenden Lebenssachverhalte
aneignen wollen. Diesen Zielsetzungen wird das Werk hervorragend gerecht. Es wertet die Rechtsprechung und Literatur umfassend aus. Neue
Gesetze (etwa zum Stalking, zu Graffiti oder zum Computer- und zum
Sexualstrafrecht) werden ebenso berücksichtigt wie Deliktstypen, die
zwar nicht in der Ausbildung, aber doch in der Praxis eine erhebliche
Rolle spielen (Sexualdelikte, Geldwäsche, Staatsschutzdelikte). An den
zahlreichen Stellen, an denen die Autoren eine von der hM abweichende
Ansicht vertreten, mögen sie zwar möglicherweise nicht immer überzeugen. Stets regen sie damit jedoch zum Nachdenken an und verdeutlichen durch ihre Kontrastsetzung die hM in lehrreicher Weise.
Das Buch ist sehr leserfreundlich gestaltet. Jedem Kapitel ist eine Gliederung vorangestellt, aus der sich der Gang der Darstellung ergibt. Der
Text selbst ist durch eine gründliche Durchgliederung, dem Hervorheben der Schlüsselbegriffe durch Fettdruck sowie durch Groß- und Kleindruck übersichtlich gestaltet. Die theoretischen Ausführungen werden
durch zahlreiche Beispiele veranschaulicht. Für eine Neuauflage würde
man sich das Hinzufügen von Prüfungsschemata und gelegentlicher
Merksätze und Definitionen hinsichtlich der wichtigsten Delikte wünschen, was gerade Examenskandidaten die Arbeit mit dem sehr anspruchsvollen Werk erleichtern würde. Nicht völlig überzeugen kann,
dass die Fußnoten häufig weiterführenden Fließtext enthalten, dessen
zusätzliche Informationen den Rahmen eines Lehrbuches verlassen und
ins Monographische übergehen. Die übliche Darstellung, dass die Fußnoten nur Nachweise enthalten und zusätzliche Sachinformationen entweder in den Haupttext aufgenommen werden oder aber im Sinne einer Straffung ganz weggelassen werden, ist für den Leser hilfreicher.
Dies gilt im besonderen Maße für das vorliegende Werk, das vom Leser
bereits ein hohes Maß an Durchhaltevermögen und Konzentration verlangt.
Nr. 33
Wer sich die Zeit nimmt, das Werk sorgfältig durchzuarbeiten, wird mit
einem umfassenden Verständnis des Besonderen Teils des Strafrechts
belohnt. Er wird hierbei nicht nur mit dem aktuellen Stand von Rechtsprechung und Literatur detailliert vertraut gemacht, sondern auch
zum selbständigen Denken und Stellungbeziehen aufgefordert. Damit
ist dieses Buch ein Muss für jeden, der an einer intellektuell anspruchsvollen Strafrechtsdogmatik interessiert ist.
Richter am LG Dr. Frank Wamser
Bundeswahlgesetz (BWahlG). Kommentar (vormals: Handbuch des
Wahlrechts zum Deutschen Bundestag). Von Wolfgang Schreiber. 2009,
1.152 S. (geb.), 148 Euro. Carl Heymanns Verlag, Neuwied; ISBN 9783-452-26948-5.
Im März 2009 hat Prof. Dr. Wolfgang Schreiber die achte Auflage seines Kommentars zum Bundeswahlgesetz abgeschlossen – ein Mammutwerk eines Einzelautors, das seinesgleichen sucht.
Alleine der bloße Umfang beeindruckt: Fast 1.200 Seiten – übrigens hervorragend gesetzt und gebunden –, darunter über 800 Seiten Kommentierung von (nur) 55 Paragrafen des Bundeswahlgesetzes, lassen ahnen,
dass es wohl kaum einen Aspekt der Vorbereitung und Durchführung
von Wahlen geben kann, den der Autor nicht zutage gefördert und beleuchtet und mit einer schier unübersehbaren Fußnotenfülle angereichert hat. Die Erwartung der Praktiker auf allen Ebenen der Wahlorganisation, bei den Gerichten und Wahlvorschlagsträgern, aber auch der
wissenschaftlich Interessierten, auf alle wahlrechtlichen Fragen im
„Schreiber“ eine fundierte Antwort zu finden, oder zumindest weiterführende Hinweise zu erhalten, wird uneingeschränkt erfüllt.
Zwei Beispiele:
Die auf § 35 BWG in Verbindung mit der Bundeswahlgeräteverordnung
beruhende Verwendung von Wahlcomputern der Fa. NEDAP bei der
Bundestagswahl 2005 hat zu einer beträchtlichen öffentlichen Aufregung geführt, die Schreiber sorgfältig referiert und dokumentiert hat,
einschließlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März
2009 – 2 BvC 3/07, 4/07 (www.bverfg.de/Entscheidungen). Das Bundesverfassungsgericht hat darin bekanntlich die Bundeswahlgeräteverordnung teilweise als mit der Verfassung nicht vereinbar dargestellt und
damit dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl hinsichtlich Transparenz und Nachprüfbarkeit des Wahlvorgangs einen den heutigen Gegebenheiten entsprechenden Inhalt gegeben. Die Entscheidung wird –
selbstverständlich – gründlichst geschildert, von der verfassungsrechtlichen Dogmatik bis hin zu den Kriterien, unter deren Beachtung die
Bundeswahlgeräteverordnung überarbeitet werden müsste, um wieder
einen rechtssicheren Einsatz von Wahlcomputern zu ermöglichen. Überflüssig zu erwähnen, dass der Autor bei dieser Gelegenheit einen Ausblick auf den Diskussionsstand um den Einsatz sonstiger technischer
Neuentwicklungen gibt: den Hamburger Wahlstift und die Möglichkeit
einer Online-Wahl.
Sorgfältig beobachtet hat Schreiber ganz offensichtlich aus der Distanz
die Debatten um die Aufstellung von Wahlvorschlägen für die vorgezogene Landtagswahl am 18. Januar 2009 in Hessen. Ohne diesen Bezugspunkt oder gar Namen zu erwähnen, findet sich in der Kommentierung zur Aufstellung von Parteibewerbern ein Abschnitt über die Auswirkungen eines Parteiordnungsverfahrens und parteiinterner Sofortmaßnahmen nach § 10 Abs. 5 Satz 4 des Parteiengesetzes – Ausschluss
eines Parteimitglieds von der Ausübung seiner Mitgliedschaftsrechte bis
zur Entscheidung des Schiedsgerichts – mit einer klaren Positionierung: Das Partizipationsrecht an der Kandidatennominierung gehört zu
den Mindeststandards einer demokratischen Wahl in einer Parteiendemokratie, das nicht durch Satzungsrecht ausgeschlossen werden kann
(§ 21, Randnr. 5).
Das Zitat ist ein zusätzlicher Beleg für die Ausnahmestellung des Schreiber’schen Werks: Obwohl „nur“ ein Kommentar des Bundeswahlgesetzes, und ohne diesen Anspruch zu erheben, bietet er auch für Landtagsund Kommunalwahlen eine zuverlässige Hilfestellung, zumal das landesrechtliche Regelwerk zumindest im Grundsatz weitgehende Parallelen zum Bundeswahlrecht aufweist. Der schon erwähnte gewaltige
Fußnotenapparat enthält selbstverständlich zahlreiche Hinweise auf
landesinterne Entscheidungen.
Fazit: Für die uneingeschränkte Berechtigung der Empfehlung in Rezensionen, das Werk sei für die tägliche Arbeit in einem bestimmten
Fachbereich „unverzichtbar“, dürfte es wohl kaum ein besseres Beispiel
geben als das Bundeswahlgesetz von Wolfgang Schreiber. In meiner langjährigen Tätigkeit als Wahlrechtsreferent im hessischen Innenministerium und als Stellvertretender Landeswahlleiter von Hessen ist mir der
Schreiber stets ein unentbehrliches Handwerkszeug gewesen; auch die
Neuauflage wird diesem Anspruch mehr als gerecht. Dank, Anerkennung und eine Verbeugung vor diesem bewundernswerten Autor und
seinem grandiosen Werk.
Leitender Ministerialrat Rolf Meireis
Seite 1824
Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger für das Land Hessen
Nr. 33
Andere Behörden und Körperschaften
Öffentliche Ausschreibungen
1. Haushaltssatzung
Haushaltssatzung des Zweckverbandes Überlandwerk
Fulda-Hünfeld-Schlüchtern für das Haushaltsjahr 2009
Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A § 17
Der Magistrat der STADT ESCHBORN, Dezernat III – Abt. Brandschutz – schreibt auf der Grundlage der VOL aus.
Art des Auftrages, der Gegenstand der Vergabe ist:
Einheitspreis- oder Pauschalpreisvertrag.
Öffentliche Ausschreibung:
Art der Leistung:
Submission: Uhrzeit:
Herstellung und Lieferung eines
Tiefgaragenfahrzeuges/Vorausrüstwagen
8. 9. 2009
11.00 Uhr
Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt wird, Art und Umfang der
einzelnen Lose und Möglichkeit, für eines, mehrere oder alle Lose Angebote einzureichen:
Vergabe erfolgt voraussichtlich nach Losen.
Etwaige Frist für die Ausführung:
Jeweils nach Losen,
jedoch spätestens bis 30. 4. 2010
Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 31. 10. 2009
Zahlungen erfolgen nach VOL/B.
Mit dem Angebot sind als Nachweise für die Beurteilung der Eignung
des Bieters die Unterlagen nach § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A, a–f vorzulegen.
Des Weiteren sind Nachweise über bereits ausgeführte Aufträge mit
vergleichbarem Leistungsumfang, die in den letzten Jahren mit Erfolg
ausgeführt wurden, beizufügen.
Bewerber können die Ausschreibungsunterlagen bis zum 1. 9. 2009
beim Magistrat der Stadt Eschborn, Dezernat III – Abt. Brandschutz –,
Rathausplatz 36, 65760 Eschborn, Tel.: 0 61 96/49 02 29, Fax: 0 61 96/
49 02 36, unter Hinzufügung des Zahlungsabschnittes anfordern
(Schecks sind nicht zugelassen).
Die Ausschreibungsunterlagen werden gegen einen Kostenbeitrag von
20,– Euro abgegeben.
Der Betrag ist auf das Postbankkonto der Stadtkasse Eschborn, Konto
Nr. 10764-604, BLZ 500 100 60 bei der Postbank Frankfurt am Main,
unter Angabe der Verrechnungsstelle 02.126.01.509010, Budget
30.37.20, mit dem Vermerk „Ausschreibung VRW/TGF“ einzuzahlen.
Gebühren werden nicht zurückerstattet.
Die Angebote müssen in den mitgelieferten Umschlägen bis zum genannten Submissionstermin eingereicht werden.
Gegebenenfalls Ausschluss von Änderungsvorschlägen oder Nebenangeboten:
Nebenangebote sind nur bei Abgabe des Hauptangebotes zulässig. Sie
sind gesondert zu kennzeichnen und einzureichen. Der Nachweis der
Gleichwertigkeit ist beizufügen.
Vergabeprüfstelle: VOB-Stelle beim Regierungspräsidenten in 64278
Darmstadt, Wilhelminenstraße 1–3
Die Angebotseröffnung (Submission) findet an dem zuvor genannten
Termin im Rathaus Eschborn, Raum 203, 2. Obergeschoss, Rathausplatz 36, 65760 Eschborn, statt.
Aufgrund des § 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16. Dezember 1969 (GVBl. I, S. 307), zuletzt geändert am 21. März 2005 (GVBl. I, S. 229) in Verbindung mit
§§ 94 ff. HGO in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I, S. 142),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2007 (GVBl. I,
S. 757), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Überlandwerk Fulda-Hünfeld-Schlüchtern in ihrer Sitzung am 26. Juni
2009 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan des Jahres 2009 wird
im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf
9.732.000,00 c
in der Ausgabe auf
9.732.000,00 c
im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
in der Ausgabe auf
0,00 c
0,00 c
festgesetzt.
Kredite werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Fulda, 26. Juni 2009
Zweckverband Überlandwerk
Fulda-Hünfeld-Schlüchtern
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2009 wird hiermit
öffentlich bekannt gemacht.
Fulda, 26. Juni 2009
Zweckverband Überlandwerk
Fulda-Hünfeld-Schlüchtern
Ungültigkeitserklärung eines Dienstausweises
Der für die Verwaltungsangestellte Bärbel Seitz von der Stadt Vellmar ausgestellte Dienstausweis Nr. 85 ist in Verlust geraten. Er wird
hiermit für ungültig erklärt.
Vellmar, 29. Juli 2009
Der Magistrat der Stadt Vellmar
Eschborn, 3. August 2009
Anfragen und Auskünfte über den
ÖFFENTLICHEN ANZEIGER
zum STAATSANZEIGER FÜR DAS LAND HESSEN
Magistrat der Stadt Eschborn
Dezernat III – Abt. Brandschutz
☎
0 61 22 / 77 09-01
Durchwahl -152
Nr. 33
Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger für das Land Hessen
Seite 1825
Stellenausschreibungen
Das Landesamt für Verfassungsschutz
Gemeinde Wettenberg
Landkreis Gießen
Bei der Gemeinde Wettenberg (12.500 Einwohner) ist die
Fachbereichsleitung 1
(Organisation, Zentrale Verwaltung, Personal und Soziales)
zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Die Aufgabengebiete sind u. a.:
• Büroleitung einschließlich der Sachbearbeitung schwieriger
Fälle der Gesamtverwaltung sowie übergreifende Leitung der
Bereiche
– Hauptamt und Straßenverkehrsbehörde
– Personalorganisation, -verwaltung und -entwicklung
– Soziales
– Bürgerservice
• Zentrale Verwaltungsaufgaben
• Satzungs- und Vertragswesen
• Straßen- und Erschließungsbeiträge
• Umlegungsverfahren nach BauGB
• Vermarktung von gemeindlichen Grundstücken
• Wirtschaftsförderung und Öffentlichkeitsarbeit
• Vorbereitung und Durchführung von Wahlen
• Geschäftsführung für die Gemeindevertretung und den Gemeindevorstand einschließlich der Schriftführertätigkeit
• Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung sowie Aufbauund Ablauforganisation
• Informations- und Kommunikationstechnik
Ihr Anforderungsprofil:
• Ein abgeschlossenes Studium für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst (Diplom-Verwaltungswirt/in [FH]
bzw. eine gleichwertige Qualifikation)
• Berufserfahrung und fundierte Rechts- und Fachkenntnisse
auf dem Gebiet der Kommunalverwaltung
• Kenntnisse des Neuen Steuerungsmodells
• Durchsetzungsfähigkeit und sicheres Auftreten
• Teamfähigkeit und Führungskompetenz sowie Entscheidungsbereitschaft
• Ein hohes Maß an Engagement, Selbstständigkeit, Innovation
und Flexibilität
• Kreatives, kundenorientiertes und kostenbewusstes Denken
und Handeln
• Umfassende EDV-Kenntnisse
• Überdurchschnittliche Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Integrität
und Politikverständnis
Wir bieten Ihnen:
Eine sehr interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit mit
Entwicklungsmöglichkeit. Die Besoldung erfolgt bei Vorliegen
der beamtenrechtlichen Voraussetzung nach Besoldungsgruppe
A 12 mit Aufstiegsmöglichkeit nach A 13 BBesG. Es ist auch eine
entsprechende Anstellung im Rahmen des TVöD denkbar. Behinderte Bewerber/innen im Sinne des § 68 SGB IX werden bei
entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf,
Zeugnisse und Qualifikationsnachweise etc.) senden Sie bitte bis
zum 15. September 2009 an den Gemeindevorstand der Gemeinde Wettenberg, Sorguesplatz 2, 35435 Wettenberg. Für
Auskünfte stehen Ihnen Herr Bürgermeister Schmidt unter der
Telefonnummer 06 41/8 04-21 oder Herr VOR Thomas Brunner
(06 41/8 04-26) zur Verfügung.
Der Gemeindevorstand
Gerhard Schmidt, Bürgermeister
sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 1 – Zentrale Dienste – mehrere
Beamtinnen/Beamte des mittleren Dienstes
für den Bereich der Observation
Es stehen Planstellen bis A 8 BBesG zur Verfügung. Aufstiegsmöglichkeiten nach Eignung und Leistung im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Planstellen sind gegeben. Darüber hinaus
wird Bediensteten des Landesamtes eine Sicherheitszulage gezahlt. Dienstort ist der Großraum Frankfurt am Main.
Aufgabengebiet:
Das Landesamt sammelt und wertet Informationen über extremistische Bestrebungen aus.
Bei der verdeckten Gewinnung von Informationen hat die Observation eine besondere Bedeutung als wichtiges nachrichtendienstliches Mittel.
Fachliche Anforderungen:
• Laufbahnprüfung für den mittleren Dienst mit mindestens der
Endnote gut
• Interesse an politischen Zusammenhängen und deren Auswirkungen auf die Sicherheit des Landes Hessen
• Technisches Verständnis sowie Aufgeschlossenheit gegenüber der Anwendung von nachrichtendienstlicher Einsatztechnik
• EDV-Kenntnisse, insbesondere sicherer Umgang mit MS-Office
• Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B; Fahrfertigkeit und
Freude am Autofahren
Persönliche Anforderungen:
• Gute Auffassungsgabe und Orientierungsvermögen
• Engagement, hohe Leistungsbereitschaft verbunden mit hoher Belastbarkeit
• Team- und Kommunikationsfähigkeit
• Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein
• Sicheres Auftreten und soziale Kompetenz
• Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung gemäß den
dienstlichen Erfordernissen, wobei der Außendienst im Vordergrund steht (Dienst zu ungünstigen Zeiten wie Nacht- und Wochenenddiensten sowie an Feiertagen)
• Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung
• Alter sollte nicht über 30 Jahre liegen
Körperliche Fitness wird vorausgesetzt.
Die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern wird gewährleistet. Die Vorschriften des Sozialgesetzbuches – Neuntes
Buch – (SGB IX) werden berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigung ist
grundsätzlich möglich, eine vollschichtige Besetzung der Stelle
muss jedoch gewährleistet sein.
Eine Einstellung ist notwendigerweise mit einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Hessischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (HSÜG) verbunden, mit der sich die Bewerberin/der Bewerber einverstanden erklären muss.
Bewerbungen richten Sie bitte mit den üblichen aussagefähigen
Bewerbungsunterlagen, in jedem Fall einen tabellarischen Lebenslauf, aktuelle Zeugnisse sowie der Angabe einer Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse (dienstlich und/oder privat) bis
spätestens 4. September 2009 unter der Kennziffer 2009/08 an
das
Landesamt für Verfassungsschutz
Postfach 39 05, 65029 Wiesbaden
poststelle@lfv.hessen.de.
Bitte legen Sie nur Fotokopien vor, da die Bewerbungsunterlagen
nicht zurückgesandt werden können. Bewerbungskosten können
nicht erstattet werden.
Bei einer Bewerbung per E-Mail senden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen als WORD- bzw. PDF-Datei an
die o. a. E-Mail-Adresse.
Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Müller, Tel. 06 11/7 20 2 20,
zur Verfügung.
Seite 1826
Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger für das Land Hessen
Bei dem
Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG)
ist ab sofort im Dezernat I 4 „Lärm, Erschütterungen, elektromagnetische Felder“ die Position einer/eines
Diplom-Ingenieurin/-Ingenieurs
(FH/Bachelor)
vorerst befristet zu besetzen. Eine unbefristete Besetzung wird
ab 1. Januar 2011 angestrebt.
Die Einarbeitung in das Arbeitsgebiet erfolgt in der Außenstelle
des HLUG in Kassel. Danach ist ein Dienstortwechsel nach Wiesbaden vorgesehen.
Die Aufgaben werden im Wesentlichen im Bereich der Umsetzung des anlagenbezogenen Lärm-, Erschütterungs- und Lichtimmissionsschutzes bzw. der sich daraus ergebenden Anforderungen liegen. Das HLUG nimmt als Fachbehörde in diesem Bereich Aufgaben der Erhebung und Bewertung wahr und unterstützt damit das Hessische Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz sowie auf Anfrage die Genehmigungsund Überwachungsbehörden.
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
• Stellungnahmen zu Gutachten bezüglich Immissionen von
Lärm, Erschütterungen und Licht im Genehmigungs- und
Überwachungsvollzug von Anlagen.
• Organisation und Durchführung von Lärm-, Erschütterungsund Lichtimmissionsmessungen im Einwirkungsbereich von
Anlagen. Verfassen von Berichten über die Messprogramme
und deren Ergebnisse einschließlich Bewertung der Ergebnisse anhand der einschlägigen Regelwerke
• Betreuung und Wartung der technischen Ausrüstung zur
Durchführung der oben genannten Messungen
• Stellungnahmen im Rahmen der Bauleitplanung (zur Aufstellung/Änderung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen)
• Qualitätssicherung bei Messstellen nach § 26 BImSchG; Stellungnahmen zu Messberichten und Immissionsprognosen
• Begutachtungen im Rahmen der Bekanntgabe von Stellen
nach § 26 BImSchG
• Mitarbeit in Normungsgremien
Vorausgesetzt werden:
• Abgeschlossenes naturwissenschaftliches Studium (FH/
Bachelor), vorzugsweise mit Fachrichtung Umwelttechnik,
Elektrotechnik oder vergleichbare Fachrichtungen mit den
Schwerpunkten Akustik und Schwingungen, oder abgeschlossenes Studium (FH/Bachelor) und Berufserfahrung in
den genannten Bereichen
• Gute akustische Kenntnisse (Messung und Berechnung von
Geräuschen, Schallausbreitungsprogramme) bzw. Bereitschaft sich intensiv einzuarbeiten
• Gute schriftliche Fähigkeiten zur Anfertigung von Berichten und
Stellungnahmen
• Gute Kenntnisse über IT-Fachanwendungen, insbesondere
MS-Office
• Bereitschaft zu Messeinsätzen auch zu ungünstigen Tageszeiten (im begrenzten Umfang auch am Wochenende und
abends oder nachts)
• Bereitschaft zur Beteiligung an Querschnittsaufgaben des Dezernats
• Teamfähigkeit, Flexibilität, Organisationsgeschick und hohe
Leistungsbereitschaft
Die Vergütung kann für Angestellte bis zur Vergütungsgruppe IV a
des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) erfolgen, die bei
Vorliegen der entsprechenden persönlichen Voraussetzungen
ausgeschöpft werden kann.
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher
Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen insbesondere eines
aktuellen Arbeitszeugnisses richten Sie bitte bis zum 4. September 2009 unter Angabe der Kennziffer – I 4 – SB an das Personaldezernat (Z 3) des
Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie,
Rheingaustraße 186, 65203 Wiesbaden.
Nr. 33
Bei dem
Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG),
Dienstort Wiesbaden
ist ab sofort im Dezernat I 4 „Lärm, Erschütterungen, elektromagnetische Felder“ die Position einer/eines
Diplom-Ingenieurin/-Ingenieurs
(FH/Bachelor)
vorerst befristet zu besetzen. Eine unbefristete Besetzung wird
ab 1. 12. 2009 angestrebt.
Die Aufgaben werden im Wesentlichen im Bereich der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. der sich daraus ergebenden Anforderungen liegen. Die Zuständigkeit des HLUG
in diesem Bereich erstreckt sich auf die Erstellung der strategischen Lärmkarten, die Information der Öffentlichkeit und die Berichterstattung an übergeordnete Institutionen (BMU, EU-Kommission).
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
• Mitarbeit bei der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie
• Betreuung und Pflege einer Lärmdatenbank
• Bereitstellen von Informationen aus der Lärmkartierung/Lärmdatenbank für andere Anwendungen
• Aktualisierung und Weiterentwicklung der Lärmdatenbank im
Hinblick auf zukünftig durchzuführende Lärmkartierungen
• Beschaffen von Basis- bzw. Eingangsdaten für die Kartierungen
Vorausgesetzt werden:
• Abgeschlossenes naturwissenschaftliches Studium (FH/
Bachelor), vorzugsweise mit Fachrichtung Geoinformatik, Umwelttechnik oder vergleichbare Fachrichtungen mit den
Schwerpunkten Datenverarbeitung und Akustik, oder abgeschlossenes Studium (FH/Bachelor) und Berufserfahrung in
den genannten Bereichen
• Gute Kenntnisse über den Umgang und die Pflege von Datenbanken
• Gute GIS-Kenntnisse bzw. Bereitschaft sich intensiv einzuarbeiten
• Gute akustische Kenntnisse (Messung und Berechnung von
Lärm)
• Gute Kenntnisse über MS-Office und andere IT-Fachanwendungen, insbesondere in Bezug auf GIS und Datenbanken
• Bereitschaft zur Beteiligung an Querschnittsaufgaben des Dezernats
• Teamfähigkeit, Organisationsgeschick und hohe Leistungsbereitschaft
Die Vergütung kann für Angestellte bis zur Vergütungsgruppe IV a
des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) erfolgen, die bei
Vorliegen der entsprechenden persönlichen Voraussetzungen
ausgeschöpft werden kann.
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher
Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen insbesondere eines
aktuellen Arbeitszeugnisses richten Sie bitte bis zum 4. September 2009 unter Angabe der Kennziffer – I 4 – EU an das Personaldezernat (Z 3) des
Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie,
Rheingaustraße 186, 65203 Wiesbaden.
Reklamationen
Sollte Ihnen der Staatsanzeiger im Rahmen des Abonnements
einmal nicht zugegangen sein, so wenden Sie sich bitte umgehend an den Verlag
(Tel. 06 11 / 3 60 98-57), E-Mail: gabi.belz@chmielorz.de.
Reklamationen innerhalb von 14 Tagen werden kostenlos nachgereicht. Bei späteren Meldungen erfolgt die Zustellung gegen
Berechnung des Einzelkaufpreises lt. Impressum.
Nr. 33
Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger für das Land Hessen
Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung
Seite 1827
Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung
Wir sind die zentrale Servicestelle der hessischen Polizei in den
Bereichen Informations- und Kommunikationstechnik, Fahrzeug-, Geräte- und Bekleidungswesen.
Als IT-Competence-Center betreiben wir verantwortlich das ITSystem der hessischen Polizei für ca. 18.000 Anwender/innen
an 230 vernetzten Lokationen in ganz Hessen, inklusive mobiler Arbeitsplätze mit UMTS und Satellitenzugriff. Unser IT-System umfasst eine hochverfügbare moderne Hard- und SoftwareInfrastruktur in einem zentralen RZ mit automatisierter SoftwareVerteilung, IntraNet mit CMS, polizeilichen Fachanwendungen
(Recherche-Systeme, Vorgangsbearbeitung, Einsatzleitsysteme u. a.) im 24/7-Betrieb basierend auf ITIL-Prozessen, einen
Service-Desk und ein eigenes Testzentrum.
Stellen Sie sich mit uns gemeinsam der Herausforderung, das
„Technische Rückgrat der hessischen Polizei“ weiter zu optimieren und fortzuentwickeln. Dazu suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen/eine
Wir sind die zentrale Servicestelle der hessischen Polizei in den
Bereichen Informations- und Kommunikationstechnik, Fahrzeug-, Geräte- und Bekleidungswesen.
Als IT-Competence-Center betreiben wir verantwortlich das ITSystem der hessischen Polizei für ca. 18.000 Anwender/innen
an 230 vernetzten Lokationen in ganz Hessen, inklusive mobiler Arbeitsplätze mit UMTS und Satellitenzugriff. Unser IT-System
umfasst eine hochverfügbare moderne Hard- und Software-Infrastruktur in einem zentralen RZ mit automatisierter SoftwareVerteilung, IntraNet mit CMS, polizeilichen Fachanwendungen
(Recherche-Systeme, Vorgangsbearbeitung, Einsatzleitsysteme
u. a.) im 24/7-Betrieb basierend auf ITIL-Prozessen, einen Service-Desk und ein eigenes Testzentrum.
Stellen Sie sich mit uns gemeinsam der Herausforderung, das
„Technische Rückgrat der hessischen Polizei“ weiter zu optimieren und fortzuentwickeln. Dazu suchen wir ab 1. Dezember
2009 einen/eine
Informatiker/in
Prozesskoordinator/in
für IT-Anwendungen
Schwerpunkt Infrastruktur
Ihre Aufgabe:
• Planung, Konzeption und Durchführung von Projekten (Netz,
Softwareverteilung, Virtualisierung, ...)
• Technische Planung und Abstimmung von Projektzielen mit
den Projektauftraggebern
• Einsatz und Steuerung von technisch orientierten Projektteams mit internen und externen Projektmitarbeitern der hessischen Polizei
• Beratung der fachlichen Bedarfsträger
• Anwendung von implementierten Projektmanagement-Prozessen
Ihr Profil:
• Hochschul- oder Fachhochschulabschluss der Informatik,
Nachrichtentechnik, Wirtschaftsinformatik oder Wirtschaftswissenschaften mit informationstechnischem Schwerpunkt,
gerne auch Berufsanfänger mit überdurchschnittlichem Abschluss
• Projekterfahrung im IT-Umfeld
• Überzeugende Darstellung komplexer Sachverhalte mündlich und schriftlich
• Hohes Maß an Selbstständigkeit in der Erarbeitung von Problemlösungen
• Teamfähigkeit
• Sicheres, kompetentes und höfliches Auftreten nach innen
und außen
Wir bieten:
• Ein vielfältiges, zukunftsorientiertes und verantwortungsvolles Aufgabengebiet
• Festanstellung im öffentlichen Dienst. Für die Besetzung
steht eine Stelle bis zur Bes.Gr. A 11 BBO bzw. Vergütungsgruppe IV a BAT – je nach Qualifikation – zur Verfügung
• Grundsätzlich freie Arbeitszeiteinteilung ohne vorgegebene
Kernzeiten
• Wir fördern die Vereinbarkeit von anspruchsvollem Beruf und
Familie
Interesse?
Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in einem persönlichen
Gespräch das Tätigkeitsfeld näher zu erläutern. Vereinbaren
Sie einen informellen Gesprächstermin mit uns. Ihr Ansprechpartner: Leiter Infrastruktur IKT, Herr Schiffer, Tel 06 11/88 0112 00, infrastruktur.ptlv@polizei.hessen.de.
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht, da die
Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils aufgrund des
Frauenförderplans besteht. Schwerbehinderte werden bei
gleicher Eignung bevorzugt. Teilzeitbeschäftigung ist möglich.
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) unter Angabe der
Kennziffer 12/09 bis spätestens zwei Wochen nach Erscheinen dieser Anzeige an das
Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung,
Hauptsachgebiet V 3,
Willy-Brandt-Allee 20, 65197 Wiesbaden,
oder online im pdf-Format an: abteilung-v@polizei.hessen.de
Ihre Aufgabe:
• Unterstützung der Fachabteilungen bei der Dokumentation
fachlicher Anforderungen
• Koordination und Monitoring von Fachabteilungen, IT- und externen Dienstleistern bei der Umsetzung von neuen fachlichen Anforderungen, Änderungs- und Migrationsvorhaben
• Koordination von Qualitätssicherungsmaßnahmen wie Unterstützung bei Testvorbereitungen und -durchführungen
• Koordination des betrieblichen Change-Prozesses durch verantwortliche Begleitung der Inbetriebnahme von Änderungen,
Migrationen und Neuanwendungen
• Steuerung und Überwachung von Workflowprozessen
• Unterstützung bei der Einführung neuer Prozessabläufe
• Fehleranalyse und Dokumentation zur Anwendungs- und Anwenderbetreuung im Second-Level-Support
Ihr Profil:
• Hochschul- oder Fachhochschulabschluss der Informatik,
Nachrichtentechnik, Wirtschaftsinformatik oder Wirtschaftswissenschaften mit informationstechnischem Schwerpunkt
• IT-Berufserfahrung in der Durchführung von Projekten
• Überzeugende Darstellung komplexer Sachverhalte mündlich und schriftlich
• Hohes Maß an Selbstständigkeit in der Erarbeitung von Problemlösungen
• Teamfähigkeit
• Sicheres, kompetentes und höfliches Auftreten nach innen und
außen
Wir bieten:
• Ein vielfältiges, zukunftsorientiertes und verantwortungsvolles Aufgabengebiet
• Festanstellung im öffentlichen Dienst. Für die Besetzung steht
eine Stelle bis zur Bes.Gr. A 11 BBO bzw. Vergütungsgruppe
IVa BAT – je nach Qualifikation – zur Verfügung
• Grundsätzlich freie Arbeitszeiteinteilung ohne vorgegebene
Kernzeiten
• Wir fördern die Vereinbarkeit von anspruchsvollem Beruf und
Familie
Interesse?
Gerne stehen Ihnen Frau Kammer (Tel. 06 11/88 01-14 00) und
Herr Kawecki (Tel. 06 11/88 01-14 34) für nähere Informationen
oder fachliche Fragen zur Verfügung. Ansprechpartner aus dem
Personalbereich ist Herr Sperlich (Tel. 06 11/88 01-33 00).
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht, da die
Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils aufgrund des Frauenförderplans besteht. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigung ist möglich.
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen
Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) unter Angabe der Kennziffer 13/09 bis spätestens zwei Wochen nach Erscheinen dieser Anzeige an das
Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung,
Hauptsachgebiet V 3,
Willy-Brandt-Allee 20, 65197 Wiesbaden,
oder online im pdf-Format an: abteilung-v@polizei.hessen.de
Seite 1828
Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger
Nr. 33
Adressenfeld
Stellenausschreibungen
Bei der Stadt Alsfeld
ist spätestens zum 1. Januar 2010
die Stelle des/der
Leiters/Leiterin
des Fachbereiches
Bauen und Liegenschaften
Postvertriebsstück, Deutsche Post
Verlag Chmielorz GmbH
Postfach 22 29, 65012 Wiesbaden
Entgelt bezahlt
D 6432 A
zu besetzen.
Nähere Informationen erhalten Sie unter
www.alsfeld.de/Rathaus/
Stellenausschreibung
Bewerbungsschluss: 31. August 2009
Das Prüfungsamt des Hessischen Rechnungshofs sucht
zum nächstmöglichen Zeitpunkt für seinen Dienstsitz Kassel
eine oder einen überdurchschnittlich qualifizierte/n
Beamtin oder Beamten
des gehobenen Justizdienstes (Diplom-Rechtspfleger/in
[FH]) als Prüferin oder Prüfer des Fachbereichs „Justiz“
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere die Prüfung der Gerichtsverwaltungen, der Staatsanwaltschaften und der Vollzugsanstalten.
Die Tätigkeit ist vielseitig und anspruchsvoll. Sie erfordert ein
hohes Maß an Eigeninitiative, Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen sowie die Fähigkeit, Sachverhalte rasch zu erfassen, Probleme zu analysieren und konstruktive Lösungen zu
erarbeiten.
In Betracht kommen Bedienstete mit fundierten Verwaltungsund Rechtskenntnissen. Sie sollten über eine mehrjährige Berufserfahrung in verschiedenen Arbeitsbereichen des Aufgabengebiets verfügen. Vorausgesetzt werden sicheres Auftreten,
sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise, die Bereitschaft, im Team zu arbeiten, sowie gute MS-Office-Kenntnisse.
Einarbeitung und Fortbildung werden sichergestellt.
Die Tätigkeit ist mit Dienstreisen im eigenen Pkw innerhalb Hessens verbunden, die auswärtige Übernachtungen erforderlich
machen können.
Eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 11 steht zur Verfügung. Aufstiegsmöglichkeiten sind nach Eignung und Leistung
im Rahmen der zur Verfügung stehenden Planstellen gegeben.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen, wie tabellarischer
Lebenslauf mit ausführlichem Werdegang, letzte dienstliche
Beurteilung sowie Angabe des dienstlichen und/oder privaten
Telefonanschlusses sind bis zum 18. September 2009 zu richten an das
Prüfungsamt des Hessischen Rechnungshofs,
Tischbeinstraße 32 a, 34121 Kassel.
Vertraulichkeit wird zugesichert. Bewerbungskosten können
nicht erstattet werden. Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt, daher bitte nur Kopien einreichen.
STAATSANZEIGER FÜR DAS LAND HESSEN. Erscheinungsweise: wöchentlich montags. Verlag: Verlag Chmielorz GmbH, Marktplatz 13, 65183 Wiesbaden, Telefon: 06 11 /
3 60 98-0, Telefax: 06 11 / 30 13 03. Geschäftsführung: Karin Augsburger, Andreas
Klein.
Anzeigenannahme und Vertrieb siehe Verlagsanschrift. Vertrieb: Gabriele Belz, Telefon:
06 11 / 3 60 98-57. Jahresabonnement: 42,– c + 32,– c Porto und Verpackung.
Bankverbindungen: Nassauische Sparkasse Wiesbaden, Konto-Nr. 111 103 038
(BLZ 510 500 15), Postbank Frankfurt/Main, Konto-Nr. 1173 37-601 (BLZ 500 100 60).
Abonnementkündigung mit einer Frist von sechs Monaten zum 30. 6. und 31. 12. möglich.
Einzelverkaufspreis: 2,50 c + 2,– c Porto und Verpackung. Herausgeber: Hessisches
Ministerium des Innern und für Sport.
Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt des amtlichen Teils: Ministerialrätin
Bettina Ummenhofer; Redaktion: Christine Bachmann, Telefon 06 11 / 3 53-16 74;
Tragen Sie Verantwortung
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… dann müssen Sie seine (ständig wechselnden) neuesten
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Herausgeber ist die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (VFDB) e.V. Loseblatt-Sammlung in 21 Bänden c 505,–
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Begründet und aufgebaut von Dipl.-Chem. Kurt Möbius †,
Bearbeitung: Dr.-Ing. Jürgen Laspeyres
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Verlag Chmielorz GmbH, Marktplatz 13,
65183 Wiesbaden, Telefon (06 11) 3 60 98-31
Anzeigen: Franz Stypa (Anzeigenverkaufsleitung), Telefon: 06 11 / 3 60 98-40,
franz.stypa@chmielorz.de; für die technische Redaktion und die Anzeigen des „Öffentlichen Anzeigers“: Ralph Wagner, Telefon 0 61 22 / 77 09-1 52, Fax -1 80,
ralph.wagner@chmielorz.de; Druck: CaPRI PRINT + MEDIEN GmbH, Ostring 13,
65205 Wiesbaden-Nordenstadt.
Die Buchbesprechungen stehen unter alleiniger Verantwortung der Verfasserin/des
Verfassers.
Redaktionsschluss für den amtlichen Teil: jeweils mittwochs, 12.00 Uhr, Anzeigenschluss:
jeweils donnerstags, 12.00 Uhr, für die am übernächsten Montag erscheinende Ausgabe,
maßgebend ist der Posteingang. Anzeigenpreis lt. Tarif Nr. 29 vom 1. Januar 2009.
Der Umfang der Ausgabe Nr. 33 vom 10. August 2009 beträgt 40 Seiten.