Ausgabe Nr.33 / 2009
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Ausgabe Nr.33 / 2009
ISSN 0724-7885 D 6432 A STAATSANZEIGER FÜR DAS LAND HESSEN 2009 Nr. 33 MONTAG, 10. AUGUST 2009 www.staatsanzeiger-hessen.de Seite Seite Seite Hessische Staatskanzlei Staatliche Anerkennung von Rettungstaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1790 Verleihung des Hessischen Verdienstordens am Bande . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1790 Veröffentlichungen des Hessischen Statistischen Landesamtes im Juli 2009 . . 1790 Der Landeswahlleiter für Hessen Zulassung der Landeslisten für die Wahl zum Siebzehnten Deutschen Bundestag am 27. 9. 2009 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1795 GIESSEN Vorhaben der Windenergiepark Vogelsberg GmbH, 65189 Wiesbaden; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1801 Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Ausführung des § 16 Abs. 2 Satz 5 des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1791 Hessisches Ministerium der Finanzen Weiterverwendung von landeseigenen beweglichen Sachen . . . . . . . . . . . . . . . 1791 Hessisches Kultusministerium Urkunde über die Vereinigung der Evangelischen Kirchengemeinde Kassel-Kirchditmold und der Evangelischen Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Kassel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1793 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafens Frankfurt Main vom 18. 12. 2007 – PF – 66 p – V –; Antrag der Fraport AG auf Planänderung vom 16. 6. 2009 (Änderung der Feuerwache 4); hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung . . . . . 1793 Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung; hier: Ergänzung um das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz . . . . . 1793 Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Bekanntmachung über die Erteilung der Genehmigung nach § 7 des Atomgesetzes für die Errichtung und den Betrieb des Beckenkühlsystems TG, 10TG01/ 02/10/40 des Kernkraftwerkes Biblis, Block A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1794 Die Regierungspräsidien DARMSTADT Gemeinde Limeshain; wasserrechtliche Zulassung zur Grundwasserentnahme aus dem Tiefbrunnen I, Gemarkung Rommelhausen, Flur 4, Flurstück Nr. 87, Tiefbrunnen II, Gemarkung Hainchen, Flur 4, Flurstück Nr. 25 und Tiefbrunnen IV, Gemarkung Himbach, Flur 3, Flurstück Nr. 182/1, 182/2; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1800 Stadtwerke Büdingen; wasserrechtliche Zulassung zur Grundwasserentnahme aus den Brunnen Michelau, Flur 1, Flurstück Nr. 32/2, Brunnen Geigenberg, Flur 42, Flurstück Nr. 1/1 und den Quellen Rommelhausen, Flur 19, Flurstück Nr. 15; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG . . . . . . . . . . . . . 1800 Genehmigung einer Namensänderung und Neufassung der Stiftungsverfassung der Stiftung Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt am Main (kurz genannt: Akademie der Arbeit), jetzt: Europäische Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt am Main (kurz genannt: Europäische Akademie der Arbeit) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1800 Bekanntmachung über die Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windkraftanlagen in Groß-Umstadt . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1800 Stadt Ortenberg; wasserrechtliche Zulassung zur Grundwasserentnahme aus dem Brunnen Gelnhaar in der Gemarkung Gelnhaar, Flur 2, Flurstück Nr. 120; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1801 Vorhaben der W.C. Heraeus GmbH, Hanau; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1801 KASSEL Vorhaben des Gemeindevorstandes der Gemeinde Malsfeld, Schwalm-EderKreis; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG . . . . . . . . . . . . . 1801 Vorhaben des Herrn Thomas Körner, Neuental-Zimmersrode; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG 1802 Vorhaben zur Erweiterung und zum Betrieb einer Anlage zum Halten von Masthähnchen in Schrecksbach-Holzburg . 1802 Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen Einbau einer Querungshilfe in der Nordshäuser Straße (K 30) in Kassel . 1803 Hessischer Verwaltungsschulverband Fortbildungsseminare des Verwaltungsseminars Wiesbaden und der Seminarabteilungen Gießen/Marburg . . . 1803 Fortbildungsseminare des Verwaltungsseminars Wiesbaden . . . . . . . . . . 1804 Fortbildungsveranstaltung des Verwaltungsseminars Kassel . . . . . . . . . . . . . . 1805 Buchbesprechungen . . . . . . . . . . . . . . . 1805 Öffentlicher Anzeiger . . . . . . . . . . . . . . 1807 Andere Behörden und Körperschaften Zweckverband Überlandwerk FuldaHünfeld-Schlüchtern, Fulda; hier: Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1824 Der Magistrat der Stadt Vellmar; hier: Ungültigkeitserklärung eines Dienstausweises . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1824 Öffentliche Ausschreibungen . . . . . . . . 1824 Stellenausschreibungen . . . . . . . . . . . . 1824 Öffentliche Ausschreibungen in Hessen auf www.vergabe24.de Seite 1790 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 10. August 2009 Nr. 33 HESSISCHE STAATSKANZLEI 722 Staatliche Anerkennung von Rettungstaten Für die am 8. Juli 2009 unter Lebensgefahr ausgeführte mutige Rettung mehrerer Menschen vor dem Tode habe ich Herrn Maximilian K o c h , Hirschhorn mit Urkunde vom 13. Juli 2009 die Hessische Rettungsmedaille verliehen. Wiesbaden, 23. Juli 2009 Der Hessische Ministerpräsident StAnz. 33/2009 S. 1790 723 Verleihung des Hessischen Verdienstordens am Bande Den Hessischen Verdienstorden am Bande habe ich verliehen mit Urkunde vom 24. Dezember 2008 an Herrn Valentin W e t t l a u f e r , Bad Hersfeld. Wiesbaden, 28. Juli 2009 Der Hessische Ministerpräsident StAnz. 33/2009 S. 1790 724 Veröffentlichungen des Hessischen Statistischen Landesamtes im Juli 2009 Staat und Wirtschaft in Hessen Heft 8, August 2009, 64. Jahrgang Inhalt: Ingenieurstudium in Hessen Voraussichtliche Entwicklung der Zahlen der Schüler und Schulentlassenen der allgemeinbildenden Schulen in den kreisfreien Städten und Landkreisen in Hessen bis 2020 Hessischer Zahlenspiegel Buchbesprechungen Hessischer Umwelt-Monitor (3/09) Hessisches Statistisches Landesamt, Vertriebsstelle, Rheinstraße 35/37, 65185 Wiesbaden, Tel.: 06 11/38 02-9 50, Fax: 06 11/38 029 90, Internet: www.statistik-hessen.de Verzeichnisse Verzeichnis der stationären Pflegeheime in Hessen – Stand: 15. Dezember 2007 – (K VRZ 15) – Print – 11,50 Euro – Online – 28 Euro Verzeichnis der ambulanten Pflegedienste in Hessen – Stand: 15. Dezember 2007 – (K VRZ 14) – Print – 11,50 Euro – Online – 31 Euro Statistische Berichte A. Bevölkerung, Gesundheitswesen, Gebiet, Erwerbstätigkeit Bevölkerungsvorgänge in Hessen im dritten Vierteljahr 2008 – Vorläufige Ergebnisse – (A I 1 – A I 4 – vj 3/08 – A II 1 – vj 3/08 AIII 1 – vj 3/08) – Online kostenfrei – B. Bildung, Rechtspflege, Wahlen Die allgemeinbildenden Schulen in Hessen 2008 Teil 3: Gymnasien und Schulen für Erwachsene (Zweiter Bildungsweg) Stand: 19. September 2008 – (B I 1 – j/08 – Teil 3) – Online kostenfrei – Die beruflichen Schulen in Hessen 2008 Teil 1: Berufsschulen Stand: 1. November 2008 – (B II 1 – j/08) – Online kostenfrei – Personal und Habilitationen an Hochschulen im Jahr 2008 – (B III 4 – j/08) – Online kostenfrei – Die Tätigkeit der Arbeitsgerichte in Hessen im Jahr 2008 – (B VI 4 – j/08) – Online kostenfrei – Der Strafvollzug in Hessen im Jahr 2008 Teil 2: Bestand und Bewegung in den Justizvollzugsanstalten – (B VI 6 – j/08) – Online kostenfrei – Vergleichszahlen zur Bundestagswahl in Hessen am 27. September 2009 Ergebnisse nach Wahlkreisen und Verwaltungsbezirken – (B VII 1 – 1 – 4j/09) – Print 6,90 Euro – Online kostenfrei – C. Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Flächenerhebung in Hessen mit Nachweis der Siedlungs- und Verkehrsfläche zum 31.12.2008 – Tatsächliche Nutzung – (C I 1/S – 1 – 4j/08 mit Euro I 1/S – 3 – j/08) – Online kostenfrei – Rinderbestand in Hessen im Mai 2009 Ergebnisse auf der Basis des Herkunftssicherungs- und Informationssystems Tier (HIT) – (C III 1 – 5 – hj/09) – Online kostenfrei – E. Produzierendes Gewerbe Das Bauhauptgewerbe in Hessen im Mai 2009 – (E II 1 – m 05/09) – Online kostenfrei – Energieversorgung in Hessen im März 2009 – (EIV 1, E IV 2 mit E IV 3 – m 03/09) – Online kostenfrei – Energieversorgung in Hessen im April 2009 – (EIV 1, E IV 2 mit E IV 3 – m 04/09) – Online kostenfrei – F. Wohnungswesen, Bautätigkeit Baugenehmigungen in Hessen im Mai 2009 – (F II 1 – m 05/09) – Online kostenfrei – G. Handel und Gastgewerbe, Fremdenverkehr Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Kfz- und Einzelhandel sowie in der Instandhaltung und Reparatur von Kfz in Hessen im Februar 2009 – Vorläufige Ergebnisse – (G I 1 – m 02/09) – Online kostenfrei – Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Kfz- und Einzelhandel sowie in der Instandhaltung und Reparatur von Kfz in Hessen im März 2009 – Vorläufige Ergebnisse – (G I 1 – m 03/09) – Online kostenfrei – Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Kfz- und Einzelhandel sowie in der Instandhaltung und Reparatur von Kfz in Hessen im April 2009 – Vorläufige Ergebnisse – (G I 1 – m 04/09) – Online kostenfrei – Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Großhandel und in der Handelsvermittlung in Hessen im Februar 2009 – Vorläufige Ergebnisse – (G I 2 – m 02/09) – Online kostenfrei – Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Großhandel und in der Handelsvermittlung in Hessen im März 2009 – Vorläufige Ergebnisse – (G I 2 – m 03/09) – Online kostenfrei – Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Großhandel und in der Handelsvermittlung in Hessen im April 2009 – Vorläufige Ergebnisse – (G I 2 – m 04/09) – Online kostenfrei – Die Ausfuhr Hessens im Dezember 2008 – Vorläufige Ergebnisse – (G III 1 – m 12/08) – Online kostenfrei – Die Einfuhr (Generalhandel) nach Hessen im Dezember 2008 – Vorläufige Ergebnisse – (G III 3 – m 12/08) – Online kostenfrei – Gäste und Übernachtungen im hessischen Tourismus im Mai 2009 – Vorläufige Ergebnisse – (G IV 1 – m 05/09) – Online kostenfrei – Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Gastgewerbe in Hessen im Februar 2009 – Vorläufige Ergebnisse – (G IV 3 – m 02/09) – Online kostenfrei – Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Gastgewerbe in Hessen im März 2009 – Vorläufige Ergebnisse – (G IV 3 – m 03/09) – Online kostenfrei – Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Gastgewerbe in Hessen im April 2009 – Vorläufige Ergebnisse – (G IV 3 – m 04/09) – Online kostenfrei – H. Verkehr Straßenverkehrsunfälle in Hessen im März 2009 – Vorläufige Ergebnisse – (H I 1 – m 03/09) – Online kostenfrei – Straßenverkehrsunfälle in Hessen im April 2009 – Vorläufige Ergebnisse – (H I 1 – m 04/09) – Online kostenfrei – Binnenschifffahrt in Hessen im März 2009 – (H II 1 – m 03/09) – Online kostenfrei – Binnenschifffahrt in Hessen im April 2009 – (H II 1 – m 04/09) – Online kostenfrei – J. Dienstleistungen, Geld und Kredit Unternehmen, tätige Personen und Umsatz in den Bereichen „Verkehr und Nachrichtenübermittlung“ sowie Dienstleistungen für Nr. 33 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 10. August 2009 Unternehmen“ in Hessen 2003 – Ergebnisse der Dienstleistungsstatistik – (J I 1 – j/03) – Online kostenfrei – Unternehmen, tätige Personen und Umsatz in den Bereichen „Verkehr und Nachrichtenübermittlung“ sowie Dienstleistungen für Unternehmen“ in Hessen 2004 – Ergebnisse der Dienstleistungsstatistik – (J I 1 – j/04) – Online kostenfrei – Unternehmen, tätige Personen und Umsatz in den Bereichen „Verkehr und Nachrichtenübermittlung“ sowie Dienstleistungen für Unternehmen“ in Hessen 2005 – Ergebnisse der Dienstleistungsstatistik – (J I 1 – j/05) – Online kostenfrei – K. Öffentliche Sozialleistungen Einrichtungen und tätige Personen in der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) am 31. Dezember 2006 – (K V 2 – 4j/06) – Online kostenfrei – Seite 1791 M. Preise und Preisindizes Verbraucherpreisindex in Hessen im Juni 2009 – (M I 2 – m 06/09) – Online kostenfrei – Messzahlen für Bauleistungspreise und Preisindizes für Bauwerke in Hessen im Mai 2009 – (M I 4 – vj 2/09) – Online kostenlos – P. Gesamtrechnungen Bruttoinlandsprodukt und Bruttowertschöpfung in Hessen 1993 bis 2007 nach kreisfreien Städten und Landkreisen – (P I 3 – j/07) – Online kostenlos – Wiesbaden, 28. Juli 2009 Hessisches Statistisches Landesamt StAnz. 33/2009 S. 1790 HESSISCHES MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT 725 Ausführung des § 16 Abs. 2 Satz 5 des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HessVwVG) Bezug: Erlass vom 6. Dezember 1994 (StAnz. 1995 S. 17), zuletzt geändert durch Erlass vom 20. März 2009 (StAnz. S. 870) Nach § 16 Abs. 2 Satz 5 HessVwVG gebe ich bekannt: Die Kreiskasse des Hochtaunuskreises vollstreckt ab 1. Juli 2009 für die Stadt Kronberg im Taunus. In meinem o. a. Erlass erhält daher die lfd. Nr. 5 folgende Fassung: „5. Hochtaunuskreis für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit Ausnahme der Städte Bad Homburg v. d. Höhe, Friedrichsdorf, Königstein im Taunus, Oberursel (Taunus) und Usingen sowie der Gemeinden Glashütten, Neu-Anspach, Schmitten, Wehrheim und Weilrod“ Hessisches Ministerium des Innern und für Sport II 2 – 3 n 10.09 – 01 – 09/003 StAnz. 33/2009 S. 1791 Wiesbaden, 29. Juli 2009 HESSISCHES MINISTERIUM DER FINANZEN 726 An alle staatlichen Behörden, Betriebe und Anstalten des Landes Hessen Weiterverwendung von landeseigenen beweglichen Sachen Bezug: Richtlinien über die Aussonderung und Verwertung von landeseigenen beweglichen Sachen mit Ausnahme der Dienstfahrzeuge (Verwertungsrichtlinien – VerwR) vom 16. Februar 2009 (StAnz. S. 459) Folgende Gegenstände werden zur Weiterverwendung bei einer anderen Stelle der Landesverwaltung angeboten: Lfd. Nr. Anzahl, Materialbezeichnung Menge (mit Hersteller, Fabrikat, Typ, Baujahr usw.) Zustand des Materials Abgebende Stelle/Lagerort 1 6 Handsprechgeräte mit Ladegerät, Hersteller Bosch, Typ HFG 459 C Ersatzakkus für obige Handsprechgeräte Diverse Netzgeräte Funktelefonapparate mit Zubehör, Hersteller Bosch Ladestation LG 9-1 für 1 Einheit Ladestation LG 9-1 für 1 Einheit Tischbedienteil BTO 55/Handsprechfunkgerät, Hersteller Bosch, Typ ICO 02 verwendungsfähig Schloßpark Wilhelmshöhe Gärtnerhaus Schlosspark 14 34131 Kassel Ansprechpartner: Herr Leutner Tel.: 05 61/3 16 80-2 24 Notebook, Fabrikat Fujitsu-Siemens PC’s, Baujahr: 1999–2001 Laserdrucker HP, Laserjet 6L Monitor, Princeton, TFT 15˝ verwendungsfähig Hessische Polizeischule Schönbergstraße 100 65199 Wiesbaden Ansprechpartner: Herr Feix Tel.: 06 11/94 60-22 21 3 5 5 1 1 1 2 1 12 11 1 Seite 1792 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 10. August 2009 Lfd. Nr. Anzahl, Materialbezeichnung Menge (mit Hersteller, Fabrikat, Typ, Baujahr usw.) 3 2 Hochleistungsscanner Kodak i810, verwendungsfähig Baujahr: 2005, scannt bis zu 160 Seiten in der Minute 2 CO-/CO2-Messgeräte, Fabrikat Maihak, Typ UNOR 6N zur Messung der kontinuierlichen Konzentration von CO und CO2, Baujahr: 1980 Quecksilberdampfmonitor, Fabrikat Ansysco, Eichgerät Typ 793, Baujahr: 1986 NO-, NO2-, NOX-Immissions-Analysator, Fabrikat Eco Physics , Typ CLD 700-AL einschließlich Ozonvernichter, Typ PAD 250, Baujahr: 1992 Ozone-concentration-ppm-Messgeräte, Fabrikat dasibi, Typ 1008-RS 1 1 2 4 1 1 1 Zustand des Materials Nr. 33 Abgebende Stelle/Lagerort Regierungspräsidium Kassel Steinweg 6 34117 Kassel Ansprechpartner: Herr Mack und Herr Herbert Tel.: 06 6 52/96 84-1 12 oder 05 61/1 06-26 28 Ansprechpartnerin: Frau Brohmann Tel.: 05 61/20 00-1 85 digital Microvax 3100e (DV-31 ETA-A Canberra), Baujahr: 1991 digital Personalworkstation DPW500au Canberra, Baujahr: 1991 Terminalserver DECserver 200/MC, Baujahr: 1991 verwendungsfähig Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Ludwig-Mond-Straße 33 34121 Kassel Ansprechpartner: Frau Weiershäuser Tel.: 05 61/20 00-1 13 5 3 5 14 EIZO FlexScan L365 15˝ EIZO FlexScan L557 17˝ PC’s Fujitsu Siemens, P4 1,6 Ghz Scenic S2 256–512 RAM, 20–40 GB Festplatte, kein CD-/DVD-Laufwerk funktionsfähig Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel Frankfurter Straße 84 A 34121 Kassel Ansprechpartner: Herr Schmidt Tel.: 05 61/20 99-3 33 6 1 Flockeneisautomat Scotsmann AF 80 funktionsfähig Landesbetrieb Hessisches Landeslabor Druseltalstraße 67 34131 Kassel Ansprechpartner: Herr Hoffmann Tel.: 06 41/48 00-51 03 7 1 Funk-Kameraüberwachungssystem bestehend aus: 2 SW-Kompaktkamera Indexa IND-6101 inkl. 4-mm-/57º-Objektiv und Wandhalterung 2 Wechselobjektiv 8 mm/30º 2 Funk-Videosender Indexa VF-25 VS 2 Funk-Videoempfänger Indexa VF-25 E/DX 1 Digitalrecorder Indexa DVR-43 Q 1 Monitor 14˝ Indexa VM-114/1 funktionsfähig (neu) Hessen-Forst FENA Europastraße 10–12 35394 Gießen Ansprechpartner: Herr Nowotny Tel.: 06 41/49 91-1 19 8 15 Monitore iiyama HM903DT TCO 99, Vision Master Pro 454, 19˝ Sandstrahlgerät Auer St 700, Baujahr: 1979 funktionsfähig Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Senckenberganlage 31–33 60054 Frankfurt am Main Ansprechpartnerin: Frau Ganzel Tel.: 0 69/7 98-2 35 01 Bildschirmarbeitsplätze, höhenverstellbar (680–850 mm), B T H (1600 900 680–850), Buche, Eiche, Lichtgrau Ab Mitte September abzugeben: Bildschirmarbeitsplätze, höhenverstellbar (680–850 mm), teils mit Ecktischen B T H (1600 900 680–850), Buche, Eiche, Lichtgrau funktionsfähig Polizeipräsidium Westhessen Calvinstraße 8 65189 Wiesbaden Ansprechpartner: Herr Kunz Tel.: 06 11/3 45-63 10 1 9 20–40 60–80 Interessenten sollten sich unmittelbar mit der abgebenden Stelle in Verbindung setzen. Letzter Termin: Montag, 7. September 2009 Danach werden die Aussonderungsanträge an die für die Verwertung zuständige Stelle weitergeleitet. Allgemeiner Hinweis Im Mitarbeiterportal des Landes Hessen unter Finanzen>Beschaffungen>HCC-Zentrale Beschaffung>Aussonderungen sind alle Informationen zum Thema „Aussonderung und Verwertung von landeseigenen beweglichen Sachen mit Ausnahme der Dienstfahrzeuge“ sowie die aktuellsten Veröffentlichungen zu finden. Wiesbaden, 29. Juli 2009 HCC – Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung Bereich Zentrale Beschaffung VV 4150 – Ld 1010 StAnz. 33/2009 S. 1791 Nr. 33 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 10. August 2009 Seite 1793 HESSISCHES KULTUSMINISTERIUM 727 Urkunde über die Vereinigung der Evangelischen Kirchengemeinde Kassel-Kirchditmold und der Evangelischen PaulGerhardt-Kirchengemeinde Kassel Nach Anhörung der Beteiligten hat das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck am 21. Juli 2009 gemäß Artikel 9 Abs. 3 der Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 22. Mai 1967 (KABl. S. 19) folgenden Beschluss gefasst: I. Die Evangelische Kirchengemeinde Kassel-Kirchditmold und die Evangelische Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Kassel, Stadtkirchenkreis Kassel, werden zur Evangelischen Petrus-Kirchengemeinde Kassel vereinigt. II. In der Evangelischen Petrus-Kirchengemeinde Kassel werden die bisherigen Pfarrstellen der Evangelischen Kirchengemeinde Kassel-Kirchditmold zur ersten und zweiten Pfarrstelle und die bisherige Pfarrstelle der Evangelischen Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Kassel zur dritten Pfarrstelle. III. Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft. Vorstehende Urkunde wird hiermit bekannt gemacht. Wiesbaden, 28. Juli 2009 Hessisches Kultusministerium I.4 – 880.030.000 – 38 StAnz. 33/2009 S. 1793 HESSISCHES MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR UND LANDESENTWICKLUNG 728 729 Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafens Frankfurt Main vom 18. Dezember 2007 – PF – 66 p – V –; Antrag der Fraport AG auf Planänderung vom 16. Juni 2009 (Änderung der Feuerwache 4); Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung; hier: Bezug: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Mit Beschluss vom 18. Dezember 2007 – PF – 66 p – V – stellte das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung den Plan zum Ausbau des Verkehrsflughafens Frankfurt Main fest. Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses ist unter anderem die Errichtung der Landebahn Nordwest und des Terminals 3. Der Planfeststellungsbeschluss enthält auch Festsetzungen der Art und des Maßes der baulichen Nutzung. Für das gesamte Ausbauvorhaben wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 3e Abs. 1 Nr. 1 UVPG in Verbindung mit Nr. 14.12.1 der Anlage 1 zum UVPG durchgeführt. Mit Schreiben vom 16. Juni 2009 beantragte die Fraport AG, den Planfeststellungsbeschluss vom 18. Dezember 2007 im Hinblick auf die Festsetzungen der zulässigen Maximalhöhe und Baumasse der Feuerwache 4 abzuändern. Für diese Änderung des Planfeststellungsbeschlusses war nach § 3e UVPG zu prüfen, ob die möglichen Umweltauswirkungen des Änderungsvorhabens auf die Umgebung die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Die Voraussetzungen des § 3e Abs. 1 Nr. 1 UVPG liegen nicht vor. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3c UVPG hat ergeben, dass durch die geplante Änderung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Daher besteht keine Verpflichtung, für die Änderung des Vorhabens eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG durchzuführen. Diese Feststellung ist gemäß § 3a UVPG nicht selbständig anfechtbar. Wiesbaden, 17. Juli 2009 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (PF – 66 p 76.05/2 V) StAnz. 33/2009 S. 1793 hier: Ergänzung um das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung – RiLiSE vom 1. Juli 2008 (StAnz. S. 1906); Die Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung – RiLiSE vom 1. Juli 2008 werden ergänzt um das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“. Dazu stellt das Land erstmals 2009 Fördermittel zur Verfügung. Abs. 2 der Einleitung erhält folgende Fassung: Dazu stellt das Land den Städten und Gemeinden in den Programmen 1. Stadtsanierung, 2. Soziale Stadt, 3. Stadtumbau in Hessen, 4. Aktive Kernbereiche in Hessen, 5. Städtebaulicher Denkmalschutz und 6. Förderung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in Hessen „RWB-EFRE“-Programm in Hessen Fördermittel zur Verfügung. Die Bestimmungen der Abschnitte I bis IV gelten für die Bund-Länder-Programme der Nrn. 1 bis 5. Abschnitt V enthält gesonderte oder abweichende Bestimmungen für die Förderung mit EU-Mitteln im Programm Nr. 6. Nr. 5.2 Abs. 2 erhält folgende Fassung: 5.2 Abgrenzung des Gebietes der Gesamtmaßnahme Fördervoraussetzung ist, – dass das Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung festgelegt worden ist als – Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB, – Stadtumbaugebiet nach § 171b BauGB, – Fördergebiet der Sozialen Stadt nach § 171e BauGB, – Fördergebiet Aktiver Kernbereich entsprechend § 171b BauGB oder Seite 1794 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 10. August 2009 Fördergebiet städtebaulicher Denkmalschutz nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB. – die Festlegung anerkannt worden ist und – die Einzelmaßnahmen im festgelegten Gebiet liegen. Die räumliche Festlegung der Fördergebiete kann in allen Programmen, soweit erforderlich, auch als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB erfolgen. Ein Beschluss zur Abgrenzung des Gebiets Stadtentwicklung ist erforderlich. Liegen die Voraussetzungen nach Satz 1 noch nicht vor, können Einzelmaßnahmen gefördert werden, die entweder die Festlegung des Gebiets vorbereiten oder die dem Entwicklungsziel dienen und zu erwarten ist, dass sie in dem festzulegenden Gebiet liegen. Eine nicht innerhalb des Gebiets der Gesamtmaßnahme liegende Einzelmaßnahme ist förderfähig, wenn sie für die Durchführung der Gesamtmaßnahme erforderlich ist In besonders begründeten Einzelfällen können auch geeignete Einzelmaßnahmen aus dem Programm städtebaulicher Denkmalschutz gefördert werden, soweit sie in einem Sanierungsgebiet, Stadtumbaugebiet, Maßnahmengebiet der Sozialen Stadt oder Fördergebiet Aktiver Kernbereich nach Nr. 5.2 liegen. Nr. 9.5.2 Freilegung von Grundstücken wird um einen weiteren Spiegelstrich ergänzt: – unrentierliche Maßnahmen im öffentlichen Interesse, insbesondere zur Unterstützung der Innenentwicklung. – Nr. 33 Nr. 10.4, 2. Spiegelstrich erhält folgende Fassung: 400 Bauwerk – Technische Anlagen, nur Kostengruppen 410 bis 440, 452, 455, 456, 457, 461, 462, 475 und 490 In den Nrn. 18 und 18.1 werden die Worte „gemeindliche Bauvorhaben“ ersetzt durch „gemeindliche Hochbaumaßnahmen“. In Nr. 18.1 wird als vorletzter Satz eingefügt: Die Kosten sind – in Anlehnung an DIN 276-1 (2006) – nach Gewerken gegliedert darzustellen. Nr. 26 Allgemeine Förderbestimmungen wird in der Aufzählung im ersten Absatz um die Programme Stadtsanierung und Städtebaulicher Denkmalschutz ergänzt. Nr. 31.1. erhält folgende Ergänzung: Der Antragsvordruck steht auf der Homepage der LTH-Bank für Infrastruktur unter www.lth.de zum Abruf bereit. Nach den Schlussbestimmungen wird folgende Ergänzung eingefügt: Die Formblätter der Anlage 1 bis 5 stehen auf der Homepage der LTH-Bank für Infrastruktur unter www.lth.de zum Abruf bereit. Wiesbaden, 15. Juli 2009 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung VI 4 – 3/4 – 061 – a – 21 # 001 – Gült.-Verz. 3617 – StAnz. 33/2009 S. 1793 HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ 730 Bekanntmachung über die Erteilung der Genehmigung nach § 7 des Atomgesetzes für die Errichtung und den Betrieb des Beckenkühlsystems TG, 10TG01/02/10/40 des Kernkraftwerkes Biblis, Block A Nach § 15 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 17 sowie § 4 Abs. 1 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 180), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2819), gebe ich bekannt: Mit Bescheid vom 14. Juli 2009 – IV 4.4 – 99.1.2.1.1.0 (A 46/07) – wurde der RWE Power AG nach § 7 des Atomgesetzes eine Genehmigung erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat: Aufgrund des § 7 des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz – AtG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. März 2009 (BGBl. I S. 556), in Verbindung mit § 1 der Hessischen Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Atom-, Strahlenschutz- und Strahlenschutzvorsorgerechts vom 30. November 2004 (GVBl. I S. 371), erteile ich unter Bezugnahme auf die mit der 8. atomrechtlichen Teilgenehmigung für das Kernkraftwerk Biblis, Block A, Az: IV b 4 – 992.0420 Nr. 8.8 vom 2. 6. 1975 abschließend erteilten Genehmigung, zuletzt geändert mit der Veränderungsgenehmigung IV4a – 99.1.2.1.1.0 (A 18/04) vom 29. Mai 2009, und auf die in Abschnitt III aufgeführten Genehmigungsunterlagen der RWE Power AG, Huyssenallee 2, 45128 Essen, als Antragstellerin, Inhaberin und Betreiberin einer Kernanlage, hier des Kernkraftwerkes Biblis, Block A, die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb des ertüchtigten Beckenkühlsystems TG, 10TG01/02/10/40. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof, Brüder-Grimm-Platz 1, 34117 Kassel, erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben und der angefochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt werden. Der Klage sollen Abschriften für die übrigen Prozessbeteiligten beigefügt werden. Vor dem Verwaltungsgerichtshof müssen sich die Beteiligten, außer im Prozesskostenhilfeverfahren, durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen. Dies gilt auch für Prozesshandlungen, durch die ein Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof eingeleitet wird. Als Bevollmächtigte sind nur die in § 67 Abs. 2 Satz 1 VwGO bezeichneten Personen, das heißt Rechtsanwälte oder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule im Sinne des Hochschulrahmengesetzes mit Befähigung zum Richteramt, zugelassen. Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse können sich durch eigene Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt oder durch Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt anderer Behörden oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse vertreten lassen. Vor dem Verwaltungsgerichtshof sind auch die in § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 bis 7 VwGO bezeichneten Personen und Organisationen als Bevollmächtigte zugelassen. Ein Beteiligter, der nach Maßgabe des § 67 Abs. 4 Sätze 3 und 5 VwGO zur Vertretung berechtigt ist, kann sich selbst vertreten. Eine Ausfertigung des Bescheides mit Begründung liegt in der Zeit vom 11. August 2009 bis einschließlich 25. August 2009 a) beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Mainzer Straße 80, 65189 Wiesbaden und b) beim Gemeindevorstand der Gemeinde Biblis, Darmstädter Straße 25, 68647 Biblis während der Dienststunden zur Einsicht aus. Nach § 17 Abs. 2 Satz 4 AtVfV gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber Dritten als zugestellt. Wiesbaden, 20. Juli 2009 Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz IV 1 – 99.1.2.1.1.0 (A 46/07) StAnz. 33/2009 S. 1794 Nr. 33 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 10. August 2009 Seite 1795 DER LANDESWAHLLEITER FÜR HESSEN 731 Zulassung der Landeslisten für die Wahl zum Siebzehnten Deutschen Bundestag am 27. September 2009 Der Landeswahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 31. Juli 2009 nach § 28 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes – BWG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 394), die Landeslisten folgender Parteien für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag in Hessen zugelassen: 1. Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD – 2. Christlich Demokratische Union Deutschlands – CDU – 3. Freie Demokratische Partei – FDP – 4. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – GRÜNE – 5. DIE LINKE – DIE LINKE – 6. Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD – 7. DIE REPUBLIKANER – REP – 8. Mensch Umwelt Tierschutz – Die Tierschutzpartei – 9. Bürgerrechtsbewegung Solidarität – BüSo – 10. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands – MLPD – 11. DEUTSCHE VOLKSUNION – DVU – 12. Piratenpartei Deutschland – PIRATEN – Die Reihenfolge ergibt sich aus § 30 Abs. 3 BWG. Nachstehend gebe ich die zugelassenen Landeslisten gemäß § 43 der Bundeswahlordnung – BWO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2378), bekannt: 1. Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD – 1 Wieczorek-Zeul, Heidemarie, Lehrerin geb. 1942 in Frankfurt am Main Walkmühlstraße 39, 65195 Wiesbaden 2 Roth, Michael, Bundestagsabgeordneter geb. 1970 in Heringen (Werra) Steinbergstraße 31, 36266 Heringen (Werra) 3 Zypries, Brigitte, Bundesjustizministerin geb. 1953 in Kassel Goethestraße 10, 64285 Darmstadt 4 Veit, Rüdiger, Rechtsanwalt geb. 1949 in Berlin Am Knottenberg 2, 35415 Pohlheim 5 Meßmer, Ullrich, Gewerkschaftssekretär geb. 1954 in Witzenhausen Leibnitzweg 2, 34379 Calden 6 Lambrecht, Christine, Rechtsanwältin geb. 1965 in Mannheim August-Bebel-Straße 39, 68519 Viernheim 7 Dr. Franke, Edgar, Bürgermeister geb. 1960 in Gudensberg Eschenweg 16, 34281 Gudensberg 8 Zapf, Uta, Bundestagsabgeordnete geb. 1941 in Liegnitz Immanuel-Kant-Straße 22, 63303 Dreieich 9 Reichenbach, Gerold, Bundestagsabgeordneter geb. 1953 in Geinsheim Poststraße 2a, 65468 Trebur 10 Dr. Raabe, Sascha, Bundestagsabgeordneter geb. 1968 in Frankfurt am Main Schillerstraße 5, 63517 Rodenbach 11 Hauer, Nina, Bundestagsabgeordnete geb. 1968 in Frankfurt am Main Theodor-Heuss-Straße 4, 61184 Karben 12 Schmidt, Dagmar, Parlamentarische Referentin geb. 1973 in Gießen Wetzlarer Straße 65 a, 35398 Gießen 13 Amann, Gregor, Bundestagsabgeordneter geb. 1962 in Ravensburg Stuttgarter Straße 15, 60329 Frankfurt am Main 14 Dr. Schabedoth, Hans-Joachim, Sozialwissenschaftler geb. 1952 in Warburg-Daseburg Kellerbornstraße 2, 60439 Frankfurt am Main 15 Blum, Claudia, Unternehmensberaterin geb. 1968 in Fulda Alter Steinweg 7, 36341 Lauterbach (Hessen) 16 Rabanus, Martin, Referatsleiter geb. 1971 in Fulda Am Heiligenhaus 12, 65232 Taunusstein 17 Ritter, Nicole, Dipl.-Sozialwissenschaftlerin geb. 1974 in Mannheim Rosenpark 14, 65795 Hattersheim am Main 18 Blitz, Detlev, Geschäftsführer geb. 1958 in Höchst i. Odw. Sudetenstraße 2, 64739 Höchst i. Odw. 19 Kreh, Matthias, Dipl.-Ingenieur geb. 1980 in Groß-Umstadt Fliederweg 45, 64823 Groß-Umstadt 20 Nissen, Ulrike, selbständig geb. 1959 in Essen Geiselsteinweg 9, 60435 Frankfurt am Main 21 Hagelstein, Gene, kaufm. Angestellter geb. 1967 in Aschaffenburg Luisenstraße 41, 63263 Neu-Isenburg 22 Eckhardt, Hannelore, Kinderpflegerin geb. 1954 in Bebra Valentinstraße 8, 34454 Bad Arolsen 23 Mayer, Dieter, Rentner geb. 1938 in Pirmasens Bürgermeister-Brandt-Straße 3, 34298 Helsa 24 Hornung, Cornelia, Dipl.-Politologin geb. 1975 in Offenbach am Main Franz-Rau-Straße 5, 63150 Heusenstamm 25 Pfäfflin, Andrea, Dipl.-Pädagogin geb. 1956 in Lauda-Königshofen Kransberger Straße 31, 61273 Wehrheim 26 Weil, Rüdiger, selbständig geb. 1977 in Wiesbaden Zum Hirschgraben 11 A, 65618 Selters (Taunus) 27 Dilcher, Esther, Rechtsanwältin geb. 1965 in Hofgeismar Meta-Frank-Straße 1, 34369 Hofgeismar 28 Bursukis, Yani, Rentner geb. 1945 in Istanbul/Türkei Tannenweg 7, 35586 Wetzlar 29 Ringer, Stefan, Geschäftsführer geb. 1956 in Darmstadt Ludwig-Schüßler-Straße 31, 64678 Lindenfels 30 Rau-Stoll, Marie-Luise, Dipl.-Pädagogin geb. 1950 in Bonn Kaiser-Karl-Straße 2, 63500 Seligenstadt 31 Schwenke, Felix, Doktorand geb. 1979 in Frankfurt am Main Grazer Straße 30a, 63073 Offenbach am Main 32 Koerlin, Julia, Ärztin geb. 1954 in Wiesbaden Grabenstraße 1, 63179 Obertshausen 33 Weiershäuser, Heiko, Sozialversicherungsfachangestellter geb. 1963 in Kassel Holzmarkt 34, 34466 Wolfhagen 34 Böttcher, Viktor, Agraringenieur geb. 1952 in Innisfail/Kanada Kastanienweg 54, 64807 Dieburg 35 Bethke, Cornelia, Erziehungswissenschaftlerin geb. 1966 in Wuppertal Waldecker Straße 4, 34311 Naumburg 36 Oetzel, Dirk, selbst. Kaufmann geb. 1970 in Fürstenhagen Weberstraße 10, 37235 Hessisch-Lichtenau 37 Sulzmann, Peter, Rechtsanwalt geb. 1964 in Bad Vilbel Griesgrund 10, 63500 Seligenstadt 38 Susemichel, Ralf, Dipl.-Sozialarbeiter geb. 1962 in Schlitz Unter dem Dorf 12, 36110 Schlitz Seite 1796 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 10. August 2009 39 Schmidt, Ekkehard, Immobilienmakler geb. 1946 in Detmold Am Ring 1 a, 36381 Schlüchtern 40 Kaiser, Gerhard, Dipl.-Rechtspfleger geb. 1954 in Rotenburg a. d. Fulda Moorstraße 19, 36151 Burghaun 41 Heinemann, Uwe, Studienreferendar geb. 1975 in Kassel Brückenstraße 27, 37247 Großalmerode 42 Arnold, Ludger, Studiendirektor geb. 1954 in Körner/Thüringen Hintergasse 30, 37299 Weißenborn 2. Christlich Demokratische Union Deutschlands – CDU – 1 Dr. Jung, Franz Josef, Rechtsanwalt und Notar geb. 1949 in Erbach (Rheingau) Im Klemenacker 27, 65346 Eltville am Rhein 2 Prof. Dr. Riesenhuber, Heinz, Chemiker geb. 1935 in Frankfurt am Main Nachtigallenweg 6, 65929 Frankfurt am Main 3 Steinbach, Erika, Informatikerin geb. 1943 in Rahmel/Westpreußen Adolf-Leweke-Straße 32, 60435 Frankfurt am Main 4 Siebert, Bernd, selbst. Kaufmann geb. 1949 in Gudensberg Untergasse 38, 34281 Gudensberg 5 Storm, Andreas, parlament. Staatssekretär geb. 1964 in Darmstadt Tagwiese 14, 64331 Weiterstadt 6 Pfeiffer, Sibylle, Bundestagsabgeordnete geb. 1951 in Wetzlar Fliederweg 4, 35578 Wetzlar 7 Dr. Meister, Michael, Bundestagsabgeordneter geb. 1961 in Lorsch Talstraße 23, 64625 Bensheim 8 Dr. Köhler, Kristina, Bundestagsabgeordnete geb. 1977 in Wiesbaden Frankfurter Straße 18, 65189 Wiesbaden 9 Dr. Gehb, Jürgen, Rechtsanwalt geb. 1952 in Heringen (Werra) Stephanstraße 9, 34131 Kassel 10 Dr. Braun, Helge, Arzt geb. 1972 in Gießen Walter-Süskind-Straße 9, 35392 Gießen 11 Lips, Patricia, Handelsfachwirtin geb. 1963 in Mailand/Italien Gänseeck 9, 63322 Rödermark 12 Wichtel, Peter, kaufm. Angestellter geb. 1949 in Büdingen In den Gärten 14, 63179 Obertshausen 13 Dr. Tauber, Peter, Pressesprecher geb. 1974 in Frankfurt am Main Ulmenstraße 20, 63571 Gelnhausen 14 Puttrich, Lucia, Bürgermeisterin geb. 1961 in Gießen Taunusstraße 32, 63667 Nidda 15 Heiderich, Helmut, Dipl.-Volkswirt geb. 1949 in Lautenhausen Vächer Weg 2, 36289 Friedewald 16 Willsch, Klaus-Peter, Dipl.-Volkswirt geb. 1961 in Bad Schwalbach Hirsenstraße 13, 65329 Hohenstein 17 Haibach, Holger-Heinrich, Angestellter im öffentl. Dienst geb. 1971 in Usingen Cratzenbacher Berg 9, 61276 Weilrod 18 Brand, Michael, Bundestagsabgeordneter geb. 1973 in Fulda Gerloser Weg 5 a, 36039 Fulda 19 Heck, Stefan, Jurist geb. 1982 in Marburg Flurscheide 20, 35287 Amöneburg 20 Viesehon, Thomas, Bankkaufmann geb. 1973 in Volkmarsen Zum kleinen Feld 6, 34471 Volkmarsen 21 Dr. Zimmer, Matthias, Angestellter geb. 1961 in Marburg Alfred-Göbel-Weg 2b, 60388 Frankfurt am Main 22 Dr. Müller, Alice, Juristin geb. 1976 in Frankfurt am Main Odenwaldstraße 70, 64853 Otzberg 23 Kraft, Ursula, Kauffrau geb. 1953 in Darmstadt Südstraße 19, 64589 Stockstadt am Rhein 24 Bach, Thomas, Verbandsgeschäftsführer geb. 1961 in Büdingen Steinsdorfer Straße 9, 36039 Fulda 25 Meyer, Heike, Verkaufsleiterin geb. 1962 in Kassel Hinter dem Wahl 1, 37242 Bad Sooden-Allendorf 26 Otto, Birgit, Dipl.-Sozialarbeiterin geb. 1957 in Gießen Westanlage 19, 35305 Grünberg 27 Prof. Dr. Pfeiffer, Thomas, Universitätsprofessor geb. 1961 in Frankfurt am Main Gräfendeichstraße 64, 60599 Frankfurt am Main 28 Grohganz, Raphael, Steuerbevollmächtigter geb. 1952 in Frankfurt am Main Birkenweg 10, 65589 Hadamar 29 Lange, Cornelia, Beamtin geb. 1959 in Sigmaringen Friedrichstraße 25, 65343 Eltville am Rhein 30 Stahl, Christian, Kriminalbeamter geb. 1975 in Bad Hersfeld Pfaffenberg 3, 36211 Alheim 31 Henne, Andreas, Berufssoldat geb. 1966 in Recklinghausen Rosenweg 16, 37194 Wahlsburg 32 Mertgen, Bettina, Rechtsanwältin geb. 1977 in Frankfurt am Main Rauhecksweg 12, 61389 Schmitten 33 Herzig, Franz, Architekt geb. 1950 in Frankfurt am Main Valkenierstraße 3, 63263 Neu-Isenburg 34 Rau, Doris, Arzthelferin geb. 1959 in Langenbergheim Erbsenstraße 1, 63546 Hammersbach 35 Stompfe, Philipp, Student geb. 1984 in Marburg Annablick 12, 35041 Marburg 36 Backes, Veronika, Angestellte geb. 1956 in Wittenberg Prof.-Schröder-Weg 5, 34626 Neukirchen 37 Bathon, Michael, Regionalgeschäftsführer geb. 1961 in Kassel Kragenhöfer Straße 14A, 34127 Kassel 38 Wesner, Claudia, Beamtin geb. 1971 in Frankfurt am Main Neu-Zeilsheim 9b, 65931 Frankfurt am Main 39 Bauch, Annegret, Industriefachwirtin geb. 1958 in Gelsenkirchen Hecke 12, 34516 Vöhl 40 Funke, Madeleine, Heilpraktikerin geb. 1963 in Quierschied Talstraße 179, 61381 Friedrichsdorf 41 Fröhlich-Abrecht, Ulrich, Bankkaufmann geb. 1974 in Homberg (Efze) Kasseler Straße 18, 34576 Homberg (Efze) 42 Paule, Stephan, Studienrat geb. 1977 in Lauterbach (Hessen) Lönsstraße 19, 36329 Romrod 43 Jesinghausen, Elke, selbst. Unternehmerin geb. 1955 in Hofgeismar Giershagener Straße 23, 34519 Diemelsee 44 Hartmann-Bastert, Sabine, Betriebswirtin geb. 1974 in Lampertheim Sandtorfer Weg 12, 68623 Lampertheim 45 Engels, Martin, Polizeibeamter geb. 1963 in Gießen Wiegandsbreite 33c, 34131 Kassel 46 Schenk, Karsten, Berufssoldat geb. 1976 in Schwalmstadt An den Tannen 5a, 34613 Schwalmstadt 3. Freie Demokratische Partei – FDP – 1 Dr. Gerhardt, Wolfgang, Bundestagsabgeordneter geb. 1943 in Ulrichstein Liebenaustraße 8 B, 65191 Wiesbaden Nr. 33 Nr. 33 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 10. August 2009 2 Dr. Prinz zu Solms-Hohensolms-Lich, Hermann Otto, Selbständiger geb. 1940 in Lich Schloßgasse 6 a, 35423 Lich 3 Dr. Kolb, Heinrich Leonhard, Unternehmer geb. 1956 in Babenhausen Ziegelhüttenstraße 43, 64832 Babenhausen 4 Otto, Hans-Joachim, Rechtsanwalt und Notar geb. 1952 in Heidelberg Winterbachstraße 5, 60320 Frankfurt am Main 5 Dyckmans, Mechthild, Bundestagsabgeordnete geb. 1950 in Bad Sachsa Bei den Tannen 5, 34128 Kassel 6 Dr. Ruppert, Stefan, Jurist geb. 1971 in Frankfurt am Main Jean-Sauer-Weg 1, 61140 Oberursel (Taunus) 7 Sänger, Björn, Dipl.-Ökonom geb. 1975 in Kassel Schartensweg 24, 34292 Ahnatal 8 Schnurr, Christoph, Student geb. 1984 in Frankfurt am Main Beethovenstraße 48, 60325 Frankfurt am Main 9 Stark-Watzinger, Bettina, Dipl.-Volkswirtin geb. 1968 in Frankfurt am Main Fuchshohl 12a, 65812 Bad Soden am Taunus 10 Berns, Wolfgang, Kaufmann geb. 1948 in Bicken Dresdener Straße 4b, 35756 Mittenaar 11 Kramer, Benjamin, selbständig geb. 1978 in Berlin Rebenstraße 69, 64646 Heppenheim (Bergstraße) 12 Dr. Langer, Vera, Rechtsreferendarin geb. 1978 in Offenbach am Main Wilhelmstraße 94, 63071 Offenbach am Main 13 Bummel, Andreas, Geschäftsführer geb. 1976 in Mowbray Wynberg/Südafrika Adam-Karillon-Straße 33, 55118 Mainz 14 Müller, Alexander, EDV-Sachverständiger geb. 1969 in Bendorf/Rhein Schöne Aussicht 8, 65527 Niedernhausen 15 Güssgen, Achim, Ltd. Regierungsdirektor geb. 1957 in Friedberg (Hessen) Mainzer-Tor-Weg 9, 61169 Friedberg (Hessen) 16 Weigand, Nils, Rechtsanwalt geb. 1976 in Kassel Königsberger Straße 1a, 34212 Melsungen 17 Behlen, Jörg, Landwirt geb. 1968 in Marburg Fortbach 4, 35085 Ebsdorfergrund 18 Buchholz, Conrad, Dipl.-Kaufmann geb. 1982 in Frankfurt am Main Zum Taubengarten 50, 63571 Gelnhausen 19 Fehling, Thomas, Dipl.-Wirtschaftsinformatiker geb. 1967 in Bad Hersfeld Heinrich-Heine-Straße 24, 36251 Bad Hersfeld 20 Hentzen, Christoph, Geschäftsführer geb. 1959 in Vallendar Am Elfengrund 50, 64297 Darmstadt 21 Klotzsche, Mario, Historiker geb. 1977 in Wurzen Ostpreußenstraße 2, 36103 Flieden 22 Sommermeyer, Elke, Immobilienmaklerin geb. 1954 in Hameln In der Laubach 26, 61191 Rosbach v. d. Höhe 23 Matthes, Marcella, Studentin geb. 1983 in Rüsselsheim Astheimer Straße 77A, 65468 Trebur 24 Schardt, Marion, Regierungsoberrätin geb. 1970 in Düsseldorf Irmtrauter Hof, 65554 Limburg a. d. Lahn 25 Reifschneider-Groß, Brigitte, Steuerberaterin geb. 1951 in Frankfurt am Main Oberlindau 115, 60322 Frankfurt am Main 26 Trinklein, Gert, Kaufmann geb. 1949 in Frankfurt am Main Geleitstraße 10, 60599 Frankfurt am Main 27 Merkelbach, Sabine, selbst. Kauffrau geb. 1966 in Herborn Am Schießberg 39, 35745 Herborn Seite 1797 28 Salem, Rasched, Kaufmann geb. 1963 in Mahdia/Tunesien Zeppelinstraße 2, 65549 Limburg a. d. Lahn 29 Fink-Hanebuth, Eva-Maria, Lehrerin geb. 1955 in Karlsruhe Mainzer Straße 16, 64521 Groß-Gerau 30 Dr. Wittern, Christa, Hausfrau geb. 1943 in Shanghai/China Talmühle 9, 61381 Friedrichsdorf 31 Herbert, Sibylle, Rentnerin geb. 1942 in Berlin Witzelstraße 6, 36039 Fulda 32 Greilich, Annette, Oberstudienrätin geb. 1958 in Hamburg Hauffstraße 32, 35398 Gießen 33 Pürsün, Yanki, Luftverkehrskaufmann geb. 1972 in Frankfurt am Main Im Mainfeld 23 – 01/2, 60528 Frankfurt am Main 34 Dr. Jager, Eva, Ärztin geb. 1950 in Saarbrücken Roßbergweg 7b, 64380 Roßdorf 35 Model, Mona, Rechtsreferendarin geb. 1983 in Bonn Friedrichstraße 16, 61476 Kronberg im Taunus 36 Dr. Krug, Michael, Chemiker geb. 1960 in Düsseldorf Waldkolonie 11, 64404 Bickenbach 37 Kepper-Grämer, Ulrike, Angestellte geb. 1956 in Kassel Am Kleeblatt 4, 34537 Bad Wildungen 38 Ahr-Wiehe, Kornelia, Vertriebsbeauftragte geb. 1964 in Dortmund Alois-Eckert-Straße 9, 60528 Frankfurt am Main 39 Schoppen, Susanne, Mitarbeiterin der Geschäftsleitung geb. 1948 in Kiel Wiesbadener Straße 77, 61462 Königstein im Taunus 40 Weber, Matthias, Student geb. 1985 in Fritzlar Uferweg 9, 34582 Borken (Hessen) 41 Fenner, Stefan, selbständig geb. 1958 in Buchenau Grünewaldstraße 17–19, 35216 Biedenkopf 4. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – GRÜNE – 1 Hinz, Priska, Bundestagsabgeordnete geb. 1959 in Diez a. d. Lahn Walkmühlenweg 14, 35745 Herborn 2 Nouripour, Omid, Politikberater geb. 1975 in Teheran/Iran Schulstraße 28, 60597 Frankfurt am Main 3 Maisch, Nicole, Politikwissenschaftlerin geb. 1981 in Hanau Lange Straße 44, 34131 Kassel 4 Koenigs, Thomas, Betriebswirt geb. 1944 in Damm Braubachstraße 41, 60311 Frankfurt am Main 5 Wagner, Daniela, Geschäftsführerin geb. 1957 in Darmstadt Gundolfstraße 21, 64287 Darmstadt 6 Strengmann-Kuhn, Wolfgang, Bundestagsabgeordneter geb. 1964 in Dinslaken Sophienstraße 6, 60487 Frankfurt am Main 7 Gauderer, Ulrike, Justiziarin geb. 1971 in Frankfurt am Main Mittelweg 6, 60318 Frankfurt am Main 8 Knoche, Matthias, Kaufmann geb. 1961 in Kassel Auf der Hohl 17, 35457 Lollar 9 Dr. Hoffmann, Bettina, Dipl.-Biologin geb. 1960 in Heimboldshausen Terrasse 4, 34305 Niedenstein 10 Dießner, Norman, Geschäftsführer geb. 1971 in Halle/Saale An der Herrenmühle 5, 61440 Oberursel (Taunus) 11 Pavlicek, Anke, Dipl.-Agraringenieurin geb. 1977 in Pirna/Sachsen Hochsauerlandstraße 37, 34508 Willingen 12 Dr. Schulz, Andreas, wissenschaftl. Mitarbeiter geb. 1970 in Eisenhüttenstadt Bardelebenstraße 4, 34130 Kassel Seite 1798 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 10. August 2009 13 Graf, Andrea, Dipl.-Biologin geb. 1966 in Frankfurt am Main Niersteiner Straße 12, 60598 Frankfurt am Main 14 Wright, Alexander, Student geb. 1987 in Frankfurt am Main Am Bornberg 12, 35792 Löhnberg 15 Horz-Hövel, Sophia, Ernährungsberaterin geb. 1963 in Limburg a. d. Lahn Benekestraße 10, 61231 Bad Nauheim 16 Dr. Gerhardt, Klaus-Uwe, Dipl.-Handelslehrer geb. 1955 in Offenbach am Main Sonnentauplatz 1, 63179 Obertshausen 17 Bachmann, Iris, Bibliothekarin geb. 1947 in Darmstadt Liebigstraße 11, 64293 Darmstadt 18 Dahlhoff, Benjamin, Student geb. 1978 in Hannover Blücherstraße 5, 65195 Wiesbaden 19 Vischer, Regina, Industriekauffrau geb. 1957 in Bad Homburg v. d. Höhe Feldbergstraße 2, 65830 Kriftel 20 Kolb, Christian, Unternehmer geb. 1966 in Mannheim Siesmayerstraße 18, 61118 Bad Vilbel 21 Förster-Heldmann, Hildegard, Dipl.-Designerin geb. 1958 in Herdorf Weinbergstraße 6, 64285 Darmstadt 22 Dr. Rehahn, Thomas, Umweltplaner geb. 1953 in Hamburg Waldstraße 7, 64367 Mühltal 23 Schuchalter-Eicke, Gabriele, Verwaltungsangestellte geb. 1952 in Berlin Ludwigstraße 12, 65195 Wiesbaden 24 Schmagold, Philipp, Politikwissenschaftler geb. 1979 in Göttingen Lindenstraße 21, 37214 Witzenhausen 25 Labigne, Claire, Unternehmerin geb. 1950 in Lisieux/Frankreich Schloßstraße 29, 64720 Michelstadt 5. DIE LINKE – DIE LINKE – 1 Leidig, Sabine, Geschäftsführerin geb. 1961 in Heidelberg Am Taubenfeld 10, 69123 Heidelberg 2 Gehrcke-Reymann, Wolfgang, Journalist geb. 1943 in Reichau Rykestraße 39, 10405 Berlin 3 Buchholz, Christine, wissenschaftl. Mitarbeiterin geb. 1971 in Hamburg Weichselstraße 65, 12043 Berlin 4 Dreibus, Werner, Gewerkschaftssekretär geb. 1947 in Offenbach am Main Vogesenstraße 36, 63456 Hanau 5 Scheuch-Paschkewitz, Heidemarie, Dipl.-Sozialpädagogin geb. 1959 in Gemünden/Wohra Burggasse 5, 34613 Schwalmstadt 6 Jungmann, Jörg, Gewerkschaftssekretär geb. 1952 in Berlin Mauritiusstraße 1, 65183 Wiesbaden 7 Zingsem, Mareike, Studentin geb. 1982 in Viersen Gottschalkstraße 49, 34127 Kassel 8 Köster-Sollwedel, Henning, Lehrer geb. 1949 in Olpe/Biggesee Wilhelm-Roser-Straße 18, 35037 Marburg 9 Schon, Manuela, Studentin geb. 1982 in Wittlich Konrad-Adenauer-Ring 27, 65187 Wiesbaden 10 Müller, Andreas, Gewerkschaftssekretär geb. 1964 in Allendorf Tulpenweg 3, 63579 Freigericht 6. Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD – 1 Krebs, Jörg, Schreiner geb. 1975 in Frankfurt am Main Albert-Schweitzer-Straße 7, 60437 Frankfurt am Main 2 Sachs, Volker, Elektriker geb. 1934 in Wölfersheim Leipziger Straße 4, 61200 Wölfersheim Nr. 33 3 Lachmann, Daniel, Geschäftsführer geb. 1980 in Hanau Sandhofstraße 24, 63654 Büdingen 4 Knebel, Daniel, Angestellter geb. 1984 in Hanau Odenwaldstraße 26, 63517 Rodenbach 5 Jagsch, Stefan, Automobilkaufmann geb. 1986 in Hanau Buchenweg 4, 63674 Altenstadt 6 Windecker, Edna, Näherin geb. 1946 in Steinbach (Taunus) Albert-Schweitzer-Straße 7, 60437 Frankfurt am Main 7 Giesler, David, Drucker geb. 1984 in Kassel Zum Kreuzstein 24, 34587 Felsberg 8 Hartmann, Georg, Land- und Forstwirt geb. 1936 in Fränkisch-Crumbach Erlau 8, 64407 Fränkisch-Crumbach 9 Groß, Thorsten, Fliesenleger geb. 1973 in Gießen Bergstraße 32, 35614 Aßlar 10 Marschner, Frank, Industriekaufmann geb. 1957 in Leipzig Schubertstraße 75, 63069 Offenbach am Main 7. DIE REPUBLIKANER – REP – 1 Lämmer, Rosemarie, Arzthelferin geb. 1954 in Frankfurt am Main Damaschkeanger 91, 60488 Frankfurt am Main 2 Förster, Bert-Rüdiger, Schriftsetzer geb. 1942 in München Thüringer Straße 9, 63456 Hanau 3 Haemer, Günter, Versicherungskaufmann geb. 1940 in Wetzlar Am Sportfeld 1, 35279 Neustadt (Hessen) 4 von Reetnitz, Manfred, Einzelhandelskaufmann geb. 1955 in Aachen Dörnbergstraße 15, 34119 Kassel 5 Bitsch, Peter, Industriekaufmann geb. 1950 in Fürth Leuschnerstraße 6, 69488 Birkenau 6 Langer, Michael, Kaufmann geb. 1962 in Frankfurt am Main Am Lehenweg 10, 60437 Frankfurt am Main 7 Ottmar, Matthias, kaufm. Angestellter geb. 1981 in Darmstadt Wilhelmshöher Straße 122, 60389 Frankfurt am Main 8 Opitz, Klaus, Rentner geb. 1942 in Eltville am Rhein Feldstraße 18A, 65343 Eltville am Rhein 9 Münd, Hans-Joachim, Dipl.-Ingenieur geb. 1962 in Offenbach am Main Landgrafenring 20, 63071 Offenbach am Main 10 Schulze, Sigrid, Fraktionsgeschäftsführerin geb. 1966 in Bad Homburg v. d. Höhe Am Bahnhof 3, 63636 Brachttal 11 Ullmann, Walter, Amtsrat i. R. geb. 1939 in Töppeles Im Mühlfeld 69a, 61169 Friedberg (Hessen) 12 Zimmitsch, Brigitte, Ausbilderin geb. 1947 in Bruckenheim Max-Eyth-Straße 40, 60386 Frankfurt am Main 8. Mensch Umwelt Tierschutz – Die Tierschutzpartei – 1 Marcian, Margitta, Anwaltsgehilfin geb. 1946 in Leipzig Sodener Straße 3, 63454 Hanau 2 Penzler, Wolfgang, Sport-Physiotherapeut geb. 1943 in Marburg Am Hang 9, 35096 Weimar (Lahn) 3 Rust, Christa, Rentnerin geb. 1944 in Guttstadt/Ostpreußen Eschersheimer Landstraße 280, 60320 Frankfurt am Main 4 Tegel, Adolf, Bürokaufmann geb. 1955 in Dörnigheim Kallenbachstraße 16, 35745 Herborn 5 Lutz, Hans-Jürgen, Dozent geb. 1948 in Kelkheim (Taunus) Weberstraße 7, 65779 Kelkheim (Taunus) Nr. 33 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 10. August 2009 6 Mayer, Erna, Hausfrau geb. 1947 in Markt Babenhausen Am Angelbach 4, 65520 Bad Camberg 7 Prüll, Friederike, Sachbearbeiterin geb. 1963 in Frankfurt am Main Fürstenberger Straße 162, 60322 Frankfurt am Main 8 Beciri, Birgit, Familienpflegerin geb. 1962 in Bamberg Nordring 54, 63067 Offenbach am Main 9 Slaugh, Hannelore, Versicherungssachbearbeiterin geb. 1949 in Halle/Saale Von-Dalberg-Straße 27, 63619 Bad Orb 10 Thorau, Heinz, Kaufmann geb. 1954 in Oberwesel Rohlederstraße 28, 60435 Frankfurt am Main 9. Bürgerrechtsbewegung Solidarität – BüSo – 1 Hartmann, Alexander, Chefredakteur geb. 1961 in Wiesbaden Köhlstraße 48, 65205 Wiesbaden 2 Weber, Andreas, Angestellter geb. 1980 in Rüsselsheim Schulstraße 30, 12204 Berlin 3 Müller, Hans, Angestellter geb. 1952 in Hildesheim Dotzheimer Straße 57, 65197 Wiesbaden 4 Lelke, Andreas, Dipl.-Ingenieur geb. 1980 in Rathenow Neue Jakobstraße 42, 10179 Berlin 5 Hummel, Peter, Programmierer geb. 1965 in Heidelberg Anne-Frank-Straße 23, 65197 Wiesbaden 6 Lewis, Christopher, Fotograf geb. 1945 in Buffalo, NY/USA Nassauer Straße 47, 65187 Wiesbaden 7 Fimmen, Klaus, kaufm. Angestellter geb. 1956 in Bremen Albrecht-Dürer-Straße 51, 65462 Ginsheim-Gustavsburg 8 Andromidas, Andrea, Apothekerin geb. 1949 in Braunschweig Goerdelerstraße 39, 65197 Wiesbaden 9 Stalleicher, Josef, kaufm. Angestellter geb. 1950 in Kienberg Iltisweg 30, 65197 Wiesbaden 10 Apel, Rainer, Journalist geb. 1948 in Hannover Hallgarter Straße 8, 65197 Wiesbaden 10. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands – MLPD – 1 Müller, Veit-Harald, techn. Angestellter i. R. geb. 1941 in Darmstadt Frankenallee 175, 60326 Frankfurt am Main 2 Meyer, Barbara, Erzieherin geb. 1978 in Mannheim Boppenhausenstraße 8, 34121 Kassel Seite 1799 3 Kordes, Henrik, Druckvorlagenhersteller geb. 1948 in Stuttgart Tannenstraße 62, 65428 Rüsselsheim 4 Bremer, Klaus, Elektriker geb. 1952 in Kassel Kunoldstraße 15, 34131 Kassel 5 Weber, Karin, Fachlehrerin geb. 1951 in Erdhausen Taunusstraße 55, 64289 Darmstadt 6 Dr. Stein, Dieter, Arzt geb. 1957 in Kirch-Brombach Auf der Herberg 6, 64753 Brombachtal 7 Gärtner, Joachim, Lehrer geb. 1948 in Braunschweig Rhönstraße 54, 34134 Kassel 11. DEUTSCHE VOLKSUNION – DVU – 1 Münch, Michael, Arbeiter geb. 1969 in Frankfurt am Main Heinrich-Seliger-Straße 18, 60528 Frankfurt am Main 2 Köschinger, Anton, Sicherheitsmitarbeiter geb. 1961 in Geisenfeld/Obb. Ben-Gurion-Ring 78, 60437 Frankfurt am Main 3 Allenstein, Michael, Finanzwirt geb. 1963 in Bochum Glockenstraße 26, 63450 Hanau 12. Piratenpartei Deutschland – PIRATEN – 1 Wirth, Thorsten, Softwareentwickler geb. 1968 in Gütersloh Dunantring 3, 65936 Frankfurt am Main 2 Klages, Simon, Informatiker geb. 1969 in Gießen Nördliche Ringstraße 69, 63225 Langen (Hessen) 3 Hufgard, Christian, Softwareentwickler geb. 1979 in Würzburg Gablonzer Weg 5, 65451 Kelsterbach 4 Hermes, Stefan, Freiberufler geb. 1967 in Bad Kreuznach Südring 3 D, 65795 Hattersheim am Main 5 Lange, Robert, Dipl.-Ingenieur geb. 1980 in Stollberg/Erzgeb. Wiesenstraße 3, 63329 Egelsbach 6 Brandhoff, Sascha, Softwareentwickler geb. 1982 in Frankenberg (Eder) Hainstraße 1, 35110 Frankenau 7 Hornung, Nicole, selbständig geb. 1958 in Beuren Im Erpel 21, 64665 Alsbach-Hähnlein 8 Bänsch, Knut, Geschäftsführer geb. 1961 in Frankfurt am Main Fischerfeldstraße 14, 60311 Frankfurt am Main Wiesbaden, 31. Juli 2009 Der Landeswahlleiter für Hessen II 12 – 01 k 04.04 – 03 – 08/003 StAnz. 33/2009 S. 1795 Seite 1800 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 10. August 2009 Nr. 33 DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN 732 DARMSTADT Gemeinde Limeshain; wasserrechtliche Zulassung zur Grundwasserentnahme aus dem Tiefbrunnen I, Gemarkung Rommelhausen, Flur 4, Flurstück Nr. 87, Tiefbrunnen II, Gemarkung Hainchen, Flur 4, Flurstück Nr. 25 und Tiefbrunnen IV, Gemarkung Himbach, Flur 3, Flurstück Nr. 182/1, 182/2; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG Die Gemeinde Limeshain beabsichtigt, Grundwasser in einer Menge von insgesamt 325.000 m3/a für die öffentliche Trink- und Brauchwasserversorgung zu entnehmen. Beantragt wurde eine: Bewilligung über 65.000 m3/a für Tiefbrunnen I Bewilligung und Erlaubnis über 60.000 m3/a für Tiefbrunnen II Bewilligung über 200.000 m3/a für Tiefbrunnen IV Für dieses Vorhaben war nach § 3c Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 78 des Hessischen Wassergesetzes zu prüfen, ob die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig machen. Die Prüfung des Einzelfalls ergab, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, sodass keine Verpflichtung besteht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Frankfurt am Main, 23. Juli 2009 Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt IV/F 41.1 – 79 e 04/01 (573) – L IV/F 41.1 – 79 e 04/01 (26186) – L IV/F 41.1 – 79 e 04/01 (49372) – L StAnz. 33/2009 S. 1800 733 Stadtwerke Büdingen; wasserrechtliche Zulassung zur Grundwasserentnahme aus den Brunnen Michelau, Flur 1, Flurstück Nr. 32/2, Brunnen Geigenberg, Flur 42, Flurstück Nr. 1/1 und den Quellen Rommelhausen, Flur 19, Flurstück Nr. 15; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG Die Stadtwerke Büdingen beabsichtigen, Grundwasser in einer Menge von 463.000 m3/a für die öffentliche Trinkwasserversorgung zu entnehmen. Beantragt wurde eine: Bewilligung über 400.000 m3/a, Brunnen Geigenberg Bewilligung über 18.000 m3/a, Brunnen Michelau Bewilligung über 45.000 m3/a, Quellen Rommelhausen Für dieses Vorhaben war nach § 3c Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 78 des Hessischen Wassergesetzes zu prüfen, ob die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig machen. Die Prüfung des Einzelfalls ergab, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, sodass keine Verpflichtung besteht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Frankfurt am Main, 24. Juli 2009 Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt IV/F 41.1 – 79 e 04/01 (7544) – B IV/F 41.1 – 79 e 04/01 (3509) – M IV/F 41.1 – 79 e 04/01 (1247) – B, Bd. B StAnz. 33/2009 S. 1800 734 Genehmigung einer Namensänderung und Neufassung der Stiftungsverfassung der Stiftung Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt am Main (kurz genannt: Akademie der Arbeit), jetzt: Europäische Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt am Main (kurz genannt: Europäische Akademie der Arbeit) Die Stiftung Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt am Main (kurz genannt: Akademie der Arbeit) heißt jetzt „Europäische Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt am Main“ (kurz genannt: Europäische Akademie der Arbeit). Nach § 9 des Hessischen Stiftungsgesetzes vom 4. April 1966 (GVBl. I S. 77), in der derzeit gültigen Fassung, habe ich der Stiftung heute eine Änderung und Neufassung der Stiftungsverfassung genehmigt. Darmstadt, 23. Juli 2009 Regierungspräsidium Darmstadt I 13 – 25 d 04/11 – (12) – 17 StAnz. 33/2009 S. 1800 735 Bekanntmachung über die Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windkraftanlagen in Groß-Umstadt Gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG gebe ich bekannt: Mit Bescheid vom 9. Juni 2009 ist der Firma Windpark Binselberg GmbH, Groß-Umstadt, unter Auflagen die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windkraftanlagen in GroßUmstadt erteilt worden, deren verfügender Teil und deren Rechtsbehelfsbelehrung folgenden Wortlaut haben: „Verfügender Teil Auf Antrag vom 20. Dezember 2008 der Windpark Binselberg GmbH, Groß-Umstadt, wird nach Maßgabe der im Folgenden aufgeführten Pläne, Zeichnungen und Beschreibungen und unter Beachtung der nachstehenden Nebenbestimmungen nach § 4 BImSchG die Genehmigung erteilt, auf dem Grundstück in 64823 Groß-Umstadt Gemarkung: Klein-Umstadt Außerhalb Flur: 18 Flurstücke: 1/10 Anlage Nr. 3 Rechtswert 3498631, Hochwert 5527114 Anlage Nr. 4 Rechtswert 3498668, Hochwert 5526864 zwei Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben. Diese Genehmigung umfasst im Wesentlichen: – den Bau und Betrieb von zwei Windkraftanlagen (in den Unterlagen als WEA Nr. 3 und 4 benannt) vom Typ Enercon E-82 mit einer Nennleistung von je 2 MW einer Nabenhöhe von ca. 138 m und einer Rotorblattlänge von ca. 41 m, – die Herrichtung entsprechender Kranaufstellungsflächen für die Montage, – den Bau der zugehörigen Nebeneinrichtungen (Verbindungswege, Trafostation usw.). Die Genehmigung ist auf 25 Jahre nach Inbetriebnahme der beiden Anlagen befristet. Die erteilte Genehmigung erlischt, wenn der Inhaber nach Vollziehbarkeit des Bescheides einen Zeitraum von drei Jahren verstreichen lässt, ohne mit der Errichtung der Anlage zu beginnen. Die Genehmigung erlischt ferner, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Vollziehbarkeit des Bescheides entsprechend den vorgelegten Beschreibungen und Zeichnungen der Betrieb der Anlage aufgenommen wird (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG). Die Frist kann auf Antrag verlängert werden. Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen. Nr. 33 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 10. August 2009 Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Darmstadt, Julius-ReiberStraße 37, 64293 Darmstadt, erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (das Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.“ Eine Ausfertigung des Bescheides und seine Begründung liegen in der Zeit vom 11. August 2009 bis 25. August 2009 während der Dienststunden beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1–3, Raum 3.071, 64283 Darmstadt, zur Einsicht aus. Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben haben, als zugestellt. Darmstadt, 27. Juli 2009 Regierungspräsidium Darmstadt IV/Da 43.1 – 53 e 621 – Binselberg 1 StAnz. 33/2009 S. 1800 736 Stadt Ortenberg; wasserrechtliche Zulassung zur Grundwasserentnahme aus dem Brunnen Gelnhaar in der Gemarkung Gelnhaar, Flur 2, Flurstück Nr. 120; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG Die Stadt Ortenberg beabsichtigt Grundwasser in einer Menge von 50.000 m3/a für die öffentliche Trinkwasserversorgung zu entnehmen. Beantragt wurde eine: Erlaubnis über 50.000 m3/a Für dieses Vorhaben war nach § 3c Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 78 des Hessischen Wassergesetzes zu prüfen, ob die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig machen. Die Prüfung des Einzelfalls ergab, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, so dass keine Verpflichtung besteht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Frankfurt am Main, 28. Juli 2009 Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt IV/F 41.1 – 79 e 04/01 (1415) – G StAnz. 33/2009 S. 1801 737 Vorhaben der W.C. Heraeus GmbH, Hanau; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG Die W.C. Heraeus GmbH, Hanau, beabsichtigt die Herstellung von Wirkstoffen für die Antitumormedizin in der Pharmaproduktion wesentlich zu ändern und in der geänderten Form zu betreiben. Die beantragten Maßnahmen sollen in 63450 Hanau, Heraeusstraße 12–14, Gemarkung Hanau, Flur 47/48, Flurstück 2/3, Gebäude 787 realisiert werden. Das Vorhaben fällt unter Nr. 4.2 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), mit der Folge, dass hierfür eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 1 Abs. 3 der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durchzuführen ist. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen, die nach § 20 Abs. 1 b der 9. BImSchV zu berücksichtigen wären, nicht zu erwarten sind. Seite 1801 Daher wird festgestellt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Diese Feststellung ist nach § 3a UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Frankfurt am Main, 29. Juli 2009 Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt IV/F 43.4 – 1171/12 Gen 37/08 StAnz. 33/2009 S. 1801 738 GIESSEN Vorhaben der Windenergiepark Vogelsberg GmbH, 65189 Wiesbaden; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG Die Windenergiepark Vogelsberg GmbH beabsichtigt die Errichtung und Inbetriebnahme von drei Windkraftanlagen nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Ziffer 1.6, Spalte 2, des Anhangs zur 4. BImSchV. Die beantragten Windkraftanlagen sind vom Typ ENERCON E-82 mit 108,38 m Nabenhöhe, 82 m Rotordurchmesser und je 2 MW Nennleistung. Damit wird der vorhandene Windpark auf acht Windkraftanlagen erweitert. Das Vorhaben soll auf den Grundstücken in 36355 Grebenhain, Gemarkung Hartmannshain, Flurstück 19 der Flur 3 (WKA 6), Flurstück 37 der Flur 3 (WKA 7) und Flurstück 59 der Flur 2 (WKA 8), realisiert werden. Für dieses Vorhaben war nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu prüfen, ob die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Die Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Daher wird festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Gießen, 24. Juli 2009 Regierungspräsidium Gießen Abteilung IV Umwelt 43.1 – 53 e 621 – WEPV-Hartmannshain 1/09 StAnz. 33/2009 S. 1801 739 KASSEL Vorhaben des Gemeindevorstandes der Gemeinde Malsfeld, Schwalm-Eder-Kreis; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG Der Gemeindevorstand der Gemeinde Malsfeld, Schwalm-EderKreis, beabsichtigt, mittels des auf dem Grundstück in der Gemarkung Niederbeisheim, Flur 15, Flurstück 1, befindlichen Tiefbrunnens „Beisetal“ Grundwasser in einer Menge von bis zu 10 m3/h, 240 m3/d und 55.000 m3/a zutage zu fördern und zum Zwecke der öffentlichen Wasserversorgung zu nutzen. Es handelt sich um die Fortsetzung einer jahrzehntelangen Grundwasserentnahme aus dieser Gewinnungsanlage. Für dieses Vorhaben war nach § 3c Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), in Verbindung mit Nr. 3.2 der Anlage 4 zu § 78 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 6. Mai 2005 (GVBl. I S. 305), geändert durch Gesetz vom 19. November 2007 (GVBl. I S. 792), zu prüfen, ob nach den Kriterien der Anlage 2 zum UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles ergab, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, sodass keine Verpflichtung besteht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Kassel, 23. Juli 2009 Regierungspräsidium Kassel 31.1 – 4.13.04 E StAnz. 33/2009 S. 1801 Seite 1802 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 10. August 2009 740 Vorhaben des Herrn Thomas Körner, Neuental-Zimmersrode; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG Der Antragsteller beabsichtigt, eine Anlage zum Halten von Masthähnchen mit 39.900 Tieren neu zu errichten und zu betreiben. Das Vorhaben soll in 34599 Neuental, Gemarkung Zimmersrode, Flur 8, Flurstücke 62, 63, 64 realisiert werden. Für dieses Vorhaben war nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, ber. S. 2819), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2819), zu prüfen, ob die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, sodass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung ist selbstständig nicht anfechtbar. Kassel, 29. Juli 2009 Regierungspräsidium Kassel Abteilung III – Umwelt- und Arbeitsschutz 33/Ks – 53 e 621 – 1.1 – Körner-Li StAnz. 33/2009 S. 1802 741 Vorhaben zur Erweiterung und zum Betrieb einer Anlage zum Halten von Masthähnchen in Schrecksbach-Holzburg Die Grein GbR hat einen Antrag gestellt auf die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung ihrer Anlage zum Halten von Masthähnchen in 34637 Schrecksbach, Gemarkung Holzburg, Flur 4, Flurstück 29. Die wesentliche Änderung beinhaltet die Erweiterung des Bestandes von derzeit 39.900 auf 82.000 Masthähnchen. Die Erweiterung soll nach Bescheiderteilung vorgenommen werden. Dieses Vorhaben bedarf gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert am 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) in Verbindung mit Spalte 1, Nr. 7.1 c) des Anhanges der 4. Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Kassel. Die Prüfung des Einzelfalls nach § 1 Abs. 3 der 9. BImSchV in Verbindung mit den nach dem UVPG anzuwendenden Normen hat ergeben, dass keine Verpflichtung besteht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG öffentlich bekannt gemacht. Nr. 33 Der Antrag und die Unterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen liegen in der Zeit vom 17. August 2009 (erster Tag) bis 16. September 2009 (letzter Tag) beim Regierungspräsidium Kassel, Steinweg 6, 34117 Kassel, Zimmer 806, und bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Schrecksbach, Alsfelder Straße 14, 34637 Schrecksbach, Zimmer Nr. 1, aus und können dort während der allgemeinen Dienstzeiten der Verwaltung eingesehen werden. Innerhalb der Zeit vom 17. August 2009 (erster Tag) bis 30. September 2009 (letzter Tag) können nach § 10 Abs. 3 BImSchG Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich bei den vorgenannten Auslegungsstellen erhoben werden. Es wird gebeten, Namen und Anschrift lesbar anzugeben. Unleserliche Einwendungen und solche, die die Person des Einwenders nicht erkennen lassen, werden beim Erörterungstermin nicht zugelassen. Einwendungen müssen zumindest die befürchtete Rechtsgutgefährdung und die Art der Beeinträchtigung erkennen lassen. Soweit Name und Anschrift bei Bekanntgabe der Einwendungen an den Antragsteller oder an die im Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden sollen, ist hierauf im Einwendungsschreiben hinzuweisen. Personenbezogene Daten von Einwendern können zum Beispiel bei Masseneinwendungen für die Dauer des Verfahrens automatisiert verarbeitet werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Sollte die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens durch das Regierungspräsidium Kassel ergeben, dass es zweckmäßig ist, die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit der Antragstellerin und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern, wird ein Erörterungstermin stattfinden am 20. Oktober 2009 ab 10.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus des OT Holzburg, Burgstraße 3, 34637 Schrecksbach, OT Holzburg. Die Erörterung kann an Folgetagen fortgesetzt werden. Die Entscheidung, ob der Erörterungstermin entfallen wird, wird im Internet auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel www.rp-Kassel.de unter der Rubrik öffentliche Bekanntmachungen ca. 1 Woche nach Ende der Einwendungsfrist öffentlich bekannt gemacht. Der Erörterungstermin endet, wenn sein Zweck erfüllt ist. Gesonderte Einladungen hierzu ergehen nicht mehr. Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, sollte der Erörterungstermin stattfinden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Erörterungstermin nicht stattfindet, wenn Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Im Einzelfall kann aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Die Zustellung der Entscheidung über den Genehmigungsantrag an Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann bei Vorliegen eines sachlichen Grundes durch öffentliche Bekanntmachung des verfügenden Teils und der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides ersetzt werden. Kassel, 29. Juli 2009 Regierungspräsidium Kassel 33/Ks – 53 e 621 – 1.2 – Grein-Li StAnz. 33/2009 S. 1802 Nr. 33 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 10. August 2009 Seite 1803 HESSISCHES LANDESAMT FÜR STRASSEN- UND VERKEHRSWESEN 742 Einbau einer Querungshilfe in der Nordshäuser Straße (K 30) in Kassel Nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird hiermit öffentlich bekannt gegeben, dass durch das oben genannte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, sodass keine Verpflichtung besteht, für dieses Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Wiesbaden, 20. Juli 2009 Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen 20 g – T 5 – K 30 SKS StAnz. 33/2009 S. 1803 Feststellung: Die Stadt Kassel beabsichtigt den Einbau einer Querungshilfe in der K 30 (Nordshäuser Straße). Für diese Baumaßnahme soll eine Entscheidung des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen Kassel über das Entfallen der Planfeststellung und der Plangenehmigung nach § 17 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206) in Verbindung mit § 74 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) in der Fassung vom 28. Juli 2005 (GVBl. I S. 591), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2007 (GVBl. I S. 851), herbeigeführt werden. Gegenstand der Baumaßnahme ist der Einbau einer Querungshilfe bei der Kindertagesstätte Brasselsberg in Höhe Birkenkopfstraße/ Gänseweide. Für das Vorhaben war nach § 33 Abs. 3 Satz 3 HStrG in Verbindung mit dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zu prüfen, ob die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach § 33 Abs. 3 Satz 3 HStrG hat ergeben, dass durch das oben genannte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, sodass keine Verpflichtung besteht, für dieses Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG durchzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist. Kassel, 20. Juli 2009 Amt für Straßen- und Verkehrswesen Kassel HESSISCHER VERWALTUNGSSCHULVERBAND • von der Finanzbuchhaltung zur Kosten- und Leistungsrechnung Praktische Beispiele • Praxis der Kostenrechnung • Grundsätze und Aufbau, Anwendungsbereiche, Kostenrechnungssysteme 743 Fortbildungsseminare des Verwaltungsseminars Wiesbaden und der Seminarabteilungen Gießen/Marburg Das Verwaltungsseminar Wiesbaden und die Seminarabteilungen Gießen/Marburg bieten folgende Fortbildungsseminare an: ZL 10 Zielgruppe: Ziele: Modul 1: 8 Stunden Findet am 24. August statt Modul 2: 8 Stunden Findet am 31. August statt Kosten- und Leistungsrechnung Mitarbeiter/-innen, die Aufgaben im Bereich der Kosten- und Leistungsrechnung wahrnehmen beziehungsweise zukünftig wahrnehmen werden • Vermittlung von Grundkenntnissen auf den Gebieten der Kostenrechnung, Kalkulation, Wirtschaftlichkeitsrechnungen und KostenNutzen-Methoden • Inhaltliche Auseinandersetzung und praktische Anwendung der Voll- und Teilkostenrechnung • Vermittlung von Grundlagen des Controllings • Einstiegsqualifikation für eine Tätigkeit in der Kosten- und Leistungsrechnung Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung • Ziel der Kosten- und Leistungsrechnung • Grundbegriffe des Rechnungswesens • Kostenartenrechnung • Kostenstellenrechnung • Kostenträgerrechnung • Kalkulationsschema auf Vollkostenbasis Übergang von der Kameralistik beziehungsweise Finanzbuchhaltung zur Kosten- und Leistungsrechnung Wege zur Kosten- und Leistungsrechnung • von der Kameralistik über die erweiterte Kameralistik zur Kosten- und Leistungsrechnung Modul 3: 18 Stunden Findet am 7. September, 5. und 26. Oktober statt Praktische Durchführung der Kosten- und Leistungsrechnung Vollkostenrechnung • Kostenartenrechnung (Aufgabe, Bildung von Kostenarten, Kostenartenpläne, Erfassung) • Kostenstellenrechnung (Aufgabe, Bildung von Kostenstellen, Durchführung) • Kostenträgerrechnung (Aufgabe, Verfahren) Teilkostenrechnung (Aufgabe, Verfahren) Verfahren zur Wirtschaftlichkeitsrechnung und Kosten-Nutzen-Methoden Statische Wirtschaftlichkeitsberechnungen Findet am 2., 9. • Kostenvergleichsrechnung und 16. November • Rentabilitätsrechnung statt • Amortisationsrechnung Dynamische Wirtschaftlichkeitsrechnung • Kapitalwertmethode • interne Zinsfußmethode • Annuitätenmethode Kosten-Nutzen-Methoden • Kosten-Nutzen-Analyse • Nutzwertanalyse • Kosten-Wirksamkeitsanalyse Modul 5: Controlling in der öffentlichen Verwaltung 18 Stunden • Grundlagen des Controllings Findet am 23., • Operatives und strategisches Controlling 30. November und • Aufgaben und Funktionen der Controlle7. Dezember statt rin/des Controllers Modul 4: 18 Stunden Seite 1804 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 10. August 2009 • Termine: Referent: 2073 Ziel: Inhalte: Referentin: Umfang: Termine: Kosten: 5050.2 Ziel: Inhalte: Referent: Umfang: Termine: Kosten: Controllingmethoden, -instrumente und -verfahren • Dokumentation und Berichtswesen Vom 24. August 2009 bis 30. November und 7. Dezember 2009 Jürgen Watz Die ersten zwei Module gehen von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr. Alle weiteren Module gehen von 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr. Feedbacktraining: Selbstbild prüfen – Wirkung optimieren Durch das Schulen Ihrer Selbst- und Fremdwahrnehmung können Sie sich persönlich weiterentwickeln und Ihren Handlungsspielraum im Umgang mit anderen Menschen erweitern. Im Seminar erarbeiten Sie Wege, sich, Ihrer Persönlichkeit entsprechend, glaubwürdig zu verändern. Dadurch gelingt es Ihnen, Kontakte, Gespräche und Verhandlungen effizienter zu gestalten. Sie setzen sich aktiv mit Ihrer Wirkung auf andere Menschen und Ihrem Selbstbild auseinander: So werde ich gesehen – so sehe ich mich selbst. Sie prüfen Ihr Selbstbild und verbessern Ihre Außenwirkung. Themenschwerpunkte • Auf dem Weg zur realistischen Selbsteinschätzung – Wie nehme ich mich selbst wahr? – Wie werde ich von anderen gesehen? – Meine Wirkung in Gruppen – Wir kommuniziere ich? – Sind Stimme, Ausdruck, Haltung, Körpersprache kongruent? • Meine Verhaltensmöglichkeiten vergrößern – Was will ich modifizieren? – Was will ich verstärken? – Wo kann ich optimieren? – Tipps zur Umsetzung Methoden Impulsreferate, Einzel- und Gruppenarbeit, Diskussionen, individuelles Feedback Rena Linkersdörfer 16 Stunden Wiesbaden: 17. und 18. September 2009, 8.30 bis 15.30 Uhr 256 Euro für Mitglieder des HVSV 288 Euro für Nichtmitglieder des HVSV Beamtenstatusgesetz Das am 19. Juni 2008 verkündete Beamtenstatusgesetz des Bundes (BGBl. I S. 1010) ersetzt das bisherige Beamtenrechtsrahmengesetz und enthält wesentliche Neuregelungen. Ziel der Veranstaltung ist es, die Neuregelungen und ihre Auswirkungen auf das Hessische Beamtenrecht zu kennen. • Gegenüberstellung Beamtenrechtsrahmengesetz und Beamtenstatusgesetz • Auswirkungen auf die Beamtinnen und Beamten in Hessen • Auswirkungen auf die Gesetzgebung des Landes • Stand der Dienstrechtsreform in Hessen (insbesondere Besoldung und Laufbahnrecht) • Einzelfragen Hans Körting 8 Stunden Gießen: 2. Dezember 2009, 8.30 bis 15.30 Uhr Wiesbaden: 25. November 2009, 8.30 bis 15.30 Uhr 80 Euro für Mitglieder des HVSV 96 Euro für Nichtmitglieder des HVSV 5052 Zielgruppe: Inhalte: Referent: Umfang: Termin: Nr. 33 Das hessische Reisekostenrecht – Änderungen zum 1. Januar 2010 Mitarbeiter/-innen, die mit Erstattungsanträgen aus diesem Rechtsgebiet befasst sind • Gleichstellung von Dienstgängen und Fortbildungsreisen mit Dienstreisen • Fahrkostenerstattung bei Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel • Wegstreckenentschädigung bei Benutzung privater Kraftfahrzeuge • Tage- und Übernachtungsgeld • Kürzung des Tagegeldes bei unentgeltlicher Verpflegung • Auslagenerstattung bei längeren Dienstreisen • Reisekostenvergütung bei Auslandsdienstreisen (Maßgeblichkeit von Bundesrecht) • Auswirkungen im Trennungsgeld- und Umzugskostenrecht • Änderungen im Verfahrensrecht (zum Beispiel Wegfall von Antragsgrenzen, verkürzte Antragsfrist) • Steuerliche Behandlung von Reisekostenvergütung Gottfried Nitze, Ministerialrat a. D. 6 Stunden Gießen: 2. Dezember 2009, jeweils von 8.00 bis 16.00 Uhr Wiesbaden: 10. Dezember 2009, jeweils von 8.30 bis 16.30 Uhr Namentliche Anmeldungen erbitten wir für Wiesbadener Veranstaltungen über die Dienststelle an das Verwaltungsseminar Wiesbaden, Steubenstraße 11, 65189 Wiesbaden. Nähere Auskünfte können unter der Rufnummer 06 11/1 57 99-83 (Frau Bischof) oder per Fax 06 11/1 57 99-90 eingeholt werden. Sie erreichen uns aber auch per E-Mail: stefanie.bischof@hvsv-wi.de. Anmeldungen für Gießener Veranstaltungen reichen Sie bitte über die Dienststelle bei der Seminarabteilung Gießen, Fröbelstraße 71, 35394 Gießen ein. Nähere Informationen erhalten Sie dort unter der Rufnummer 06 41/9 48 15 88 (Frau Schmidt) oder per Fax 06 41/39 08 89. Sie erreichen Frau Schmidt aber auch per E-Mail: andrea.flowers@hvsv-gi.de. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter http://www.hvsv.de. Wiesbaden, 22. Juli 2009 Hessischer Verwaltungsschulverband Verwaltungsseminar Wiesbaden StAnz. 33/2009 S. 1803 744 Fortbildungsseminare des Verwaltungsseminars Wiesbaden Das Verwaltungsseminar Wiesbaden bietet folgende Fortbildungsseminare an: 2033 Ziel: Inhalte: Umfang: Thinking Big – Denken ohne Grenzen Power-Motivationstraining Sie lernen, sich auf das zu konzentrieren, was Ihnen wirklich wichtig ist – denn wer das Außergewöhnliche will, muss selbst außergewöhnlich sein. • Träumen Sie große Ziele • Die vier mentalen Gesetze • In sieben Schritten zum Ziel • Entschlossenheit zur Spitzenleistung • Die Macht des Wissens • Entfesseln Sie Ihre Kreativität • So treffen Sie Entscheidungen richtig • Das Denken in Möglichkeiten • Die eigene Macht erkennen • Der Schlüssel zum Erfolg 16 Stunden Nr. 33 Termine: Kosten: 5005 Ziel: Inhalte: Umfang: Termine: Kosten: Staatsanzeiger für das Land Hessen – 10. August 2009 Seite 1805 Wiesbaden: 26. und 27. November 2009, jeweils 8:30 bis 15:30 Uhr 160 Euro für Mitglieder des HVSV 192 Euro für Nichtmitglieder des HVSV Sie erreichen uns aber auch per E-Mail: stefanie.bischof@hvsvwi.de. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter http://www.hvsv.de. Bewerber/-innen professionell auswählen – ein Seminar für Personalverantwortliche Bei knappen öffentlichen Kassen, Stellenabbau und immer höheren beruflichen Anforderungen an die einzelnen Mitarbeiter/-innen wird es zunehmend wichtiger, das richtige Personal auszusuchen. Neben der fachlichen gewinnt die persönliche Qualifikation zunehmend an Bedeutung. Zudem ist es ebenfalls von großer Bedeutung, die persönlichen Eigenschaften und das Leistungspotenzial der Bewerber/-innen unter Beachtung des „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes“ erfassen zu können. Das Auswahlverfahren • Ein Anforderungsprofil erstellen • Eine Stellenanzeige formulieren (unter Beachtung des AGG) • Bewerbungsunterlagen beurteilen • Aussagen im Lebenslauf und in Zeugnissen erkennen • Bewerbungsunterlagen verwalten Das Vorstellungsgespräch • Welche Probleme können auftauchen? • Welche Regeln gilt es zu beachten? • Frage- und Gesprächstechniken, Wahrnehmen und Kontakt herstellen • Merkmale des Anforderungsprofils prüfen, z. B. Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität usw. • Fragen für das Interview erstellen – Was dürfen Sie fragen und was nicht im Hinblick auf das AGG? Bitte anonymisierte Beispiele von Bewerbungsunterlagen mitbringen! 24 Stunden Wiesbaden: 7., 8. und 9. Dezember 2009, jeweils 8:30 bis 15:30 Uhr 240 Euro für Mitglieder des HVSV 288 Euro für Nichtmitglieder des HVSV Wiesbaden, 27. Juli 2009 Namentliche Anmeldungen erbitten wir über die Dienststelle an das Verwaltungsseminar Wiesbaden, Steubenstraße 11, 65189 Wiesbaden. Nähere Auskünfte können beim Verwaltungsseminar Wiesbaden unter der Rufnummer 06 11/1 57 99-83 (Frau Bischof) oder per Fax 06 11/1 57 99-90 eingeholt werden. Hessischer Verwaltungsschulverband Verwaltungsseminar Wiesbaden StAnz. 33/2009 S. 1804 745 Fortbildungsveranstaltung Kassel des Verwaltungsseminars 3019 Computergestützte Buchungen mit der Software C.I.P Ziel: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wenden die theoretischen Buchführungskenntnisse praktisch an. Inhalt: • Verknüpfung der Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung • Buchungen auf Bestandskonten • Buchungen auf Erfolgskonten • Schnittstelle zur Debitorenbuchhaltung • Schnittstelle zur Anlagenbuchhaltung • Anlagenbuchhaltung • Anlagennachweis • Abschreibung • Auflösung von Sonderposten • Rechnungsabgrenzung Dauer: 24 Stunden Teilnehmerkreis: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Verwaltungen in entsprechenden Aufgabengebieten Voraussetzungen: Kenntnisse der doppischen Buchführung (GRUNDKURS, AUFBAUKURS 1 und AUFBAUKURS 2 oder vgl. Kenntnisse) Termin: VERWALTUNGSSEMINAR KASSEL nach Bedarf jeweils von 8:00 bis 13:00 Uhr Seminarleitung: Andrea Trapp Hauptamtliche Dozentin beim Hessischen Verwaltungsschulverband Einzelheiten zu den Fortbildungsveranstaltungen finden Sie im Fortbildungsprogramm 2009 und auch im Internet unter www.hvsv.de oder wenden Sie sich telefonisch an Frau Döring, Tel. 05 61/7 07 96-13, oder Frau Vockenroth, Tel. 05 61/7 07 96-14. Kassel, 27. Juli 2009 Hessischer Verwaltungsschulverband Verwaltungsseminar Kassel StAnz. 33/2009 S. 1805 BUCHBESPRECHUNGEN Tarifrecht für den öffentlichen Dienst – Bund/Gemeinden. Textausgabe zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen TVÜ-Bund und TVÜ-VKA. 3. Aufl., 2009., 336 S. (kart.), 16,90 Euro. BUND-Verlag, Frankfurt am Main; ISBN 978-3-7663-3897-6. Mit der in 3. Auflage erschienenen Textausgabe wird das maßgebliche Tarifrecht für den öffentlichen Dienst des Bundes und des kommunalen Bereichs (VKA) abgebildet. Zunächst sind neben dem Allgemeinen Teil auch die Besonderen Teile des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD), die Verwaltung (BT-V), Krankenhäuser (BT-K), Pflegeund Betreuungseinrichtungen (BT-B), Sparkassen (BT-S), Flughäfen und die Entsorgung (BT-E), abgedruckt. Danach ist das Übergangsrecht des Bundes und der kommunalen Arbeitgeber abgebildet: der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) und der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund). Darüber hinaus sind in der Textsammlung die maßgeblichen „Nebentarifverträge“ abgedruckt: der Tarifvertrag zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser (TV ZUSI), der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) mit den Besonderen Teilen BBiG und Pflege, der Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA), der Tarifvertrag über das Leistungsentgelt für die Beschäftigten des Bundes (LeistungsTV-Bund), der Tarifvertrag über die einmalige Sonderzahlung 2009, der Tarifvertrag zur Umsetzung der Anhebung des Bemessungssatzes für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sowie der Tarifvertrag für die Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen des Bundes (KraftfahrerTV-Bund). Die Tarifvertragstexte geben den aktuellen Stand wieder. Die Ergebnisse der Tarifrunde 2008 sind eingearbeitet. Zur besseren Übersichtlichkeit ist bei den einzelnen Regelungen für den Bereich des Bundes und der VKA die Fassung für die Gemeinden grau hinterlegt. Besonders hervorzuheben ist das hervorragende Vorwort, das grundlegende Ausführungen zu den Reformtarifverträgen und eine Darstellung der wesentlichen Ergebnisse der Tarifrunde 2008 enthält. Die Textausgabe ist in jeder Hinsicht sehr handlich. Dadurch lassen sich die maßgeblichen Tarifvorschriften schnell finden. Die Anschaffung der Textausgabe ist für alle mit dem Tarifrecht des öffentlichen Dienstes Befassten uneingeschränkt zu empfehlen. Regierungsdirektor Ralf Gaumann Seite 1806 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 10. August 2009 Einfach gut werben. Von Oliver Geheeb und Lothar Gröschel. 2. Aufl., 2009, 110 S., 19,80 Euro. Bildung und Wissen Verlag. ISBN 978-3-82147680-3. Werbefachleute vermitteln zum einen in diesem kompakten Buch wie der Leser eigenständig ohne großen Kostenaufwand Werbung erfolgreich gestalten und platzieren kann. Zum anderen gibt das Werk eine Orientierungshilfe für die Zusammenarbeit mit Grafikern und Werbeagenturen. Die neun Abschnitte werden von den Autoren pfiffig präsentiert, indem sie farblich unterschiedliche Akzente setzen und die Informationen so darstellen, dass der Nutzer schnell das für ihn Maßgebliche herausfiltern kann. Darüber hinaus werden die beabsichtigten Aktionen Schritt für Schritt und zum Teil anhand von Beispielen erklärt. Dabei sind auch die angegebenen Checklisten hilfreich. Vom Logo über die Geschäftsausstattung, die Werbemedien, die Außenwerbung, das Internet bis zur Veranstaltung und der Pressearbeit findet sich das Wesentliche über die Möglichkeit, auch mit einem kleinen Werbebudget Großes zu erzielen. Im Übrigen thematisieren die Verfasser die Verantwortung der Werbewirtschaft gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt. Dabei ist ein Ansatz, wie denn umweltverträgliches Handeln werblich genutzt werden kann. Ein weiterer Aspekt sind die immer wieder eingearbeiteten Umwelt-Tipps (vgl. S. 52 beispielsweise zur angemessenen Auflagenhöhe bei Postkarten). Dieses Buch ist nützlich für alle, die trotz kleinem Etat für Werbemaßnahmen eine beträchtliche Wirkung erreichen wollen. Regierungsoberrätin Sabine Weidtmann-Neuer Strafrecht Besonderer Teil. Lehrbuch. Von Günther Arzt, Ulrich Weber, Bernd Heinrich und Eric Hilgendorf. 2. Aufl., 2009, LXIV, 1.312 S., geb., 84 Euro. Gieseking Verlag. ISBN 978-3-7694-1045-7. Das anzuzeigende Werk stellt den gesamten Inhalt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches umfassend dar. Dargestellt wird nicht nur die Dogmatik der einzelnen Delikte, sondern auch der jeweilige kriminalpolitische Hintergrund. Durch den Einstieg in die Erörterung der jeweiligen Straftatbestände über das Rechtstatsächliche wird stets vor Augen geführt, dass strafrechtliche Dogmatik nicht um ihrer selbst willen, sondern zur Lösung gesellschaftlicher Konflikte zu betreiben ist. Dieser Ernst und dieses Engagement in der Darstellung setzen sich im dogmatischen Teil fort. Dort werden nicht nur Rechtsprechung und herrschende Lehre detailliert dargestellt, sondern an zahlreichen Stellen eigene Ansichten und Theorien entwickelt. Mit dieser Herangehensweise wendet sich das Buch nicht an solche Lernenden, die sich mit der Abspeicherung der hM zufrieden geben; im Blick hat es vielmehr den ernsthaft an der Materie Interessierten, der die einzelnen Deliktstypen wirklich durchdringen, sie verstehen und sich zu ihnen eine eigene Meinung bilden will. Mit diesem Akzent ist das Buch gleichermaßen geeignet für Examenskandidaten, die eine Note im oberen Notenbereich anstreben, als auch für Praktiker, die nicht so sehr an einer schnellen Falllösung interessiert sind, als sich vielmehr ein umfassendes Konzept zur Bewältigung der Vielfalt der ihrer Beurteilung unterliegenden Lebenssachverhalte aneignen wollen. Diesen Zielsetzungen wird das Werk hervorragend gerecht. Es wertet die Rechtsprechung und Literatur umfassend aus. Neue Gesetze (etwa zum Stalking, zu Graffiti oder zum Computer- und zum Sexualstrafrecht) werden ebenso berücksichtigt wie Deliktstypen, die zwar nicht in der Ausbildung, aber doch in der Praxis eine erhebliche Rolle spielen (Sexualdelikte, Geldwäsche, Staatsschutzdelikte). An den zahlreichen Stellen, an denen die Autoren eine von der hM abweichende Ansicht vertreten, mögen sie zwar möglicherweise nicht immer überzeugen. Stets regen sie damit jedoch zum Nachdenken an und verdeutlichen durch ihre Kontrastsetzung die hM in lehrreicher Weise. Das Buch ist sehr leserfreundlich gestaltet. Jedem Kapitel ist eine Gliederung vorangestellt, aus der sich der Gang der Darstellung ergibt. Der Text selbst ist durch eine gründliche Durchgliederung, dem Hervorheben der Schlüsselbegriffe durch Fettdruck sowie durch Groß- und Kleindruck übersichtlich gestaltet. Die theoretischen Ausführungen werden durch zahlreiche Beispiele veranschaulicht. Für eine Neuauflage würde man sich das Hinzufügen von Prüfungsschemata und gelegentlicher Merksätze und Definitionen hinsichtlich der wichtigsten Delikte wünschen, was gerade Examenskandidaten die Arbeit mit dem sehr anspruchsvollen Werk erleichtern würde. Nicht völlig überzeugen kann, dass die Fußnoten häufig weiterführenden Fließtext enthalten, dessen zusätzliche Informationen den Rahmen eines Lehrbuches verlassen und ins Monographische übergehen. Die übliche Darstellung, dass die Fußnoten nur Nachweise enthalten und zusätzliche Sachinformationen entweder in den Haupttext aufgenommen werden oder aber im Sinne einer Straffung ganz weggelassen werden, ist für den Leser hilfreicher. Dies gilt im besonderen Maße für das vorliegende Werk, das vom Leser bereits ein hohes Maß an Durchhaltevermögen und Konzentration verlangt. Nr. 33 Wer sich die Zeit nimmt, das Werk sorgfältig durchzuarbeiten, wird mit einem umfassenden Verständnis des Besonderen Teils des Strafrechts belohnt. Er wird hierbei nicht nur mit dem aktuellen Stand von Rechtsprechung und Literatur detailliert vertraut gemacht, sondern auch zum selbständigen Denken und Stellungbeziehen aufgefordert. Damit ist dieses Buch ein Muss für jeden, der an einer intellektuell anspruchsvollen Strafrechtsdogmatik interessiert ist. Richter am LG Dr. Frank Wamser Bundeswahlgesetz (BWahlG). Kommentar (vormals: Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag). Von Wolfgang Schreiber. 2009, 1.152 S. (geb.), 148 Euro. Carl Heymanns Verlag, Neuwied; ISBN 9783-452-26948-5. Im März 2009 hat Prof. Dr. Wolfgang Schreiber die achte Auflage seines Kommentars zum Bundeswahlgesetz abgeschlossen – ein Mammutwerk eines Einzelautors, das seinesgleichen sucht. Alleine der bloße Umfang beeindruckt: Fast 1.200 Seiten – übrigens hervorragend gesetzt und gebunden –, darunter über 800 Seiten Kommentierung von (nur) 55 Paragrafen des Bundeswahlgesetzes, lassen ahnen, dass es wohl kaum einen Aspekt der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen geben kann, den der Autor nicht zutage gefördert und beleuchtet und mit einer schier unübersehbaren Fußnotenfülle angereichert hat. Die Erwartung der Praktiker auf allen Ebenen der Wahlorganisation, bei den Gerichten und Wahlvorschlagsträgern, aber auch der wissenschaftlich Interessierten, auf alle wahlrechtlichen Fragen im „Schreiber“ eine fundierte Antwort zu finden, oder zumindest weiterführende Hinweise zu erhalten, wird uneingeschränkt erfüllt. Zwei Beispiele: Die auf § 35 BWG in Verbindung mit der Bundeswahlgeräteverordnung beruhende Verwendung von Wahlcomputern der Fa. NEDAP bei der Bundestagswahl 2005 hat zu einer beträchtlichen öffentlichen Aufregung geführt, die Schreiber sorgfältig referiert und dokumentiert hat, einschließlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2009 – 2 BvC 3/07, 4/07 (www.bverfg.de/Entscheidungen). Das Bundesverfassungsgericht hat darin bekanntlich die Bundeswahlgeräteverordnung teilweise als mit der Verfassung nicht vereinbar dargestellt und damit dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl hinsichtlich Transparenz und Nachprüfbarkeit des Wahlvorgangs einen den heutigen Gegebenheiten entsprechenden Inhalt gegeben. Die Entscheidung wird – selbstverständlich – gründlichst geschildert, von der verfassungsrechtlichen Dogmatik bis hin zu den Kriterien, unter deren Beachtung die Bundeswahlgeräteverordnung überarbeitet werden müsste, um wieder einen rechtssicheren Einsatz von Wahlcomputern zu ermöglichen. Überflüssig zu erwähnen, dass der Autor bei dieser Gelegenheit einen Ausblick auf den Diskussionsstand um den Einsatz sonstiger technischer Neuentwicklungen gibt: den Hamburger Wahlstift und die Möglichkeit einer Online-Wahl. Sorgfältig beobachtet hat Schreiber ganz offensichtlich aus der Distanz die Debatten um die Aufstellung von Wahlvorschlägen für die vorgezogene Landtagswahl am 18. Januar 2009 in Hessen. Ohne diesen Bezugspunkt oder gar Namen zu erwähnen, findet sich in der Kommentierung zur Aufstellung von Parteibewerbern ein Abschnitt über die Auswirkungen eines Parteiordnungsverfahrens und parteiinterner Sofortmaßnahmen nach § 10 Abs. 5 Satz 4 des Parteiengesetzes – Ausschluss eines Parteimitglieds von der Ausübung seiner Mitgliedschaftsrechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts – mit einer klaren Positionierung: Das Partizipationsrecht an der Kandidatennominierung gehört zu den Mindeststandards einer demokratischen Wahl in einer Parteiendemokratie, das nicht durch Satzungsrecht ausgeschlossen werden kann (§ 21, Randnr. 5). Das Zitat ist ein zusätzlicher Beleg für die Ausnahmestellung des Schreiber’schen Werks: Obwohl „nur“ ein Kommentar des Bundeswahlgesetzes, und ohne diesen Anspruch zu erheben, bietet er auch für Landtagsund Kommunalwahlen eine zuverlässige Hilfestellung, zumal das landesrechtliche Regelwerk zumindest im Grundsatz weitgehende Parallelen zum Bundeswahlrecht aufweist. Der schon erwähnte gewaltige Fußnotenapparat enthält selbstverständlich zahlreiche Hinweise auf landesinterne Entscheidungen. Fazit: Für die uneingeschränkte Berechtigung der Empfehlung in Rezensionen, das Werk sei für die tägliche Arbeit in einem bestimmten Fachbereich „unverzichtbar“, dürfte es wohl kaum ein besseres Beispiel geben als das Bundeswahlgesetz von Wolfgang Schreiber. In meiner langjährigen Tätigkeit als Wahlrechtsreferent im hessischen Innenministerium und als Stellvertretender Landeswahlleiter von Hessen ist mir der Schreiber stets ein unentbehrliches Handwerkszeug gewesen; auch die Neuauflage wird diesem Anspruch mehr als gerecht. Dank, Anerkennung und eine Verbeugung vor diesem bewundernswerten Autor und seinem grandiosen Werk. Leitender Ministerialrat Rolf Meireis Seite 1824 Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger für das Land Hessen Nr. 33 Andere Behörden und Körperschaften Öffentliche Ausschreibungen 1. Haushaltssatzung Haushaltssatzung des Zweckverbandes Überlandwerk Fulda-Hünfeld-Schlüchtern für das Haushaltsjahr 2009 Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A § 17 Der Magistrat der STADT ESCHBORN, Dezernat III – Abt. Brandschutz – schreibt auf der Grundlage der VOL aus. Art des Auftrages, der Gegenstand der Vergabe ist: Einheitspreis- oder Pauschalpreisvertrag. Öffentliche Ausschreibung: Art der Leistung: Submission: Uhrzeit: Herstellung und Lieferung eines Tiefgaragenfahrzeuges/Vorausrüstwagen 8. 9. 2009 11.00 Uhr Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt wird, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, für eines, mehrere oder alle Lose Angebote einzureichen: Vergabe erfolgt voraussichtlich nach Losen. Etwaige Frist für die Ausführung: Jeweils nach Losen, jedoch spätestens bis 30. 4. 2010 Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 31. 10. 2009 Zahlungen erfolgen nach VOL/B. Mit dem Angebot sind als Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters die Unterlagen nach § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A, a–f vorzulegen. Des Weiteren sind Nachweise über bereits ausgeführte Aufträge mit vergleichbarem Leistungsumfang, die in den letzten Jahren mit Erfolg ausgeführt wurden, beizufügen. Bewerber können die Ausschreibungsunterlagen bis zum 1. 9. 2009 beim Magistrat der Stadt Eschborn, Dezernat III – Abt. Brandschutz –, Rathausplatz 36, 65760 Eschborn, Tel.: 0 61 96/49 02 29, Fax: 0 61 96/ 49 02 36, unter Hinzufügung des Zahlungsabschnittes anfordern (Schecks sind nicht zugelassen). Die Ausschreibungsunterlagen werden gegen einen Kostenbeitrag von 20,– Euro abgegeben. Der Betrag ist auf das Postbankkonto der Stadtkasse Eschborn, Konto Nr. 10764-604, BLZ 500 100 60 bei der Postbank Frankfurt am Main, unter Angabe der Verrechnungsstelle 02.126.01.509010, Budget 30.37.20, mit dem Vermerk „Ausschreibung VRW/TGF“ einzuzahlen. Gebühren werden nicht zurückerstattet. Die Angebote müssen in den mitgelieferten Umschlägen bis zum genannten Submissionstermin eingereicht werden. Gegebenenfalls Ausschluss von Änderungsvorschlägen oder Nebenangeboten: Nebenangebote sind nur bei Abgabe des Hauptangebotes zulässig. Sie sind gesondert zu kennzeichnen und einzureichen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist beizufügen. Vergabeprüfstelle: VOB-Stelle beim Regierungspräsidenten in 64278 Darmstadt, Wilhelminenstraße 1–3 Die Angebotseröffnung (Submission) findet an dem zuvor genannten Termin im Rathaus Eschborn, Raum 203, 2. Obergeschoss, Rathausplatz 36, 65760 Eschborn, statt. Aufgrund des § 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16. Dezember 1969 (GVBl. I, S. 307), zuletzt geändert am 21. März 2005 (GVBl. I, S. 229) in Verbindung mit §§ 94 ff. HGO in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2007 (GVBl. I, S. 757), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Überlandwerk Fulda-Hünfeld-Schlüchtern in ihrer Sitzung am 26. Juni 2009 folgende Haushaltssatzung beschlossen: Der Haushaltsplan des Jahres 2009 wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 9.732.000,00 c in der Ausgabe auf 9.732.000,00 c im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf 0,00 c 0,00 c festgesetzt. Kredite werden nicht veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Fulda, 26. Juni 2009 Zweckverband Überlandwerk Fulda-Hünfeld-Schlüchtern 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Fulda, 26. Juni 2009 Zweckverband Überlandwerk Fulda-Hünfeld-Schlüchtern Ungültigkeitserklärung eines Dienstausweises Der für die Verwaltungsangestellte Bärbel Seitz von der Stadt Vellmar ausgestellte Dienstausweis Nr. 85 ist in Verlust geraten. Er wird hiermit für ungültig erklärt. Vellmar, 29. Juli 2009 Der Magistrat der Stadt Vellmar Eschborn, 3. August 2009 Anfragen und Auskünfte über den ÖFFENTLICHEN ANZEIGER zum STAATSANZEIGER FÜR DAS LAND HESSEN Magistrat der Stadt Eschborn Dezernat III – Abt. Brandschutz ☎ 0 61 22 / 77 09-01 Durchwahl -152 Nr. 33 Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger für das Land Hessen Seite 1825 Stellenausschreibungen Das Landesamt für Verfassungsschutz Gemeinde Wettenberg Landkreis Gießen Bei der Gemeinde Wettenberg (12.500 Einwohner) ist die Fachbereichsleitung 1 (Organisation, Zentrale Verwaltung, Personal und Soziales) zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Die Aufgabengebiete sind u. a.: • Büroleitung einschließlich der Sachbearbeitung schwieriger Fälle der Gesamtverwaltung sowie übergreifende Leitung der Bereiche – Hauptamt und Straßenverkehrsbehörde – Personalorganisation, -verwaltung und -entwicklung – Soziales – Bürgerservice • Zentrale Verwaltungsaufgaben • Satzungs- und Vertragswesen • Straßen- und Erschließungsbeiträge • Umlegungsverfahren nach BauGB • Vermarktung von gemeindlichen Grundstücken • Wirtschaftsförderung und Öffentlichkeitsarbeit • Vorbereitung und Durchführung von Wahlen • Geschäftsführung für die Gemeindevertretung und den Gemeindevorstand einschließlich der Schriftführertätigkeit • Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung sowie Aufbauund Ablauforganisation • Informations- und Kommunikationstechnik Ihr Anforderungsprofil: • Ein abgeschlossenes Studium für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst (Diplom-Verwaltungswirt/in [FH] bzw. eine gleichwertige Qualifikation) • Berufserfahrung und fundierte Rechts- und Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Kommunalverwaltung • Kenntnisse des Neuen Steuerungsmodells • Durchsetzungsfähigkeit und sicheres Auftreten • Teamfähigkeit und Führungskompetenz sowie Entscheidungsbereitschaft • Ein hohes Maß an Engagement, Selbstständigkeit, Innovation und Flexibilität • Kreatives, kundenorientiertes und kostenbewusstes Denken und Handeln • Umfassende EDV-Kenntnisse • Überdurchschnittliche Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Integrität und Politikverständnis Wir bieten Ihnen: Eine sehr interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit mit Entwicklungsmöglichkeit. Die Besoldung erfolgt bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzung nach Besoldungsgruppe A 12 mit Aufstiegsmöglichkeit nach A 13 BBesG. Es ist auch eine entsprechende Anstellung im Rahmen des TVöD denkbar. Behinderte Bewerber/innen im Sinne des § 68 SGB IX werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Zeugnisse und Qualifikationsnachweise etc.) senden Sie bitte bis zum 15. September 2009 an den Gemeindevorstand der Gemeinde Wettenberg, Sorguesplatz 2, 35435 Wettenberg. Für Auskünfte stehen Ihnen Herr Bürgermeister Schmidt unter der Telefonnummer 06 41/8 04-21 oder Herr VOR Thomas Brunner (06 41/8 04-26) zur Verfügung. Der Gemeindevorstand Gerhard Schmidt, Bürgermeister sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 1 – Zentrale Dienste – mehrere Beamtinnen/Beamte des mittleren Dienstes für den Bereich der Observation Es stehen Planstellen bis A 8 BBesG zur Verfügung. Aufstiegsmöglichkeiten nach Eignung und Leistung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Planstellen sind gegeben. Darüber hinaus wird Bediensteten des Landesamtes eine Sicherheitszulage gezahlt. Dienstort ist der Großraum Frankfurt am Main. Aufgabengebiet: Das Landesamt sammelt und wertet Informationen über extremistische Bestrebungen aus. Bei der verdeckten Gewinnung von Informationen hat die Observation eine besondere Bedeutung als wichtiges nachrichtendienstliches Mittel. Fachliche Anforderungen: • Laufbahnprüfung für den mittleren Dienst mit mindestens der Endnote gut • Interesse an politischen Zusammenhängen und deren Auswirkungen auf die Sicherheit des Landes Hessen • Technisches Verständnis sowie Aufgeschlossenheit gegenüber der Anwendung von nachrichtendienstlicher Einsatztechnik • EDV-Kenntnisse, insbesondere sicherer Umgang mit MS-Office • Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B; Fahrfertigkeit und Freude am Autofahren Persönliche Anforderungen: • Gute Auffassungsgabe und Orientierungsvermögen • Engagement, hohe Leistungsbereitschaft verbunden mit hoher Belastbarkeit • Team- und Kommunikationsfähigkeit • Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein • Sicheres Auftreten und soziale Kompetenz • Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung gemäß den dienstlichen Erfordernissen, wobei der Außendienst im Vordergrund steht (Dienst zu ungünstigen Zeiten wie Nacht- und Wochenenddiensten sowie an Feiertagen) • Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung • Alter sollte nicht über 30 Jahre liegen Körperliche Fitness wird vorausgesetzt. Die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern wird gewährleistet. Die Vorschriften des Sozialgesetzbuches – Neuntes Buch – (SGB IX) werden berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, eine vollschichtige Besetzung der Stelle muss jedoch gewährleistet sein. Eine Einstellung ist notwendigerweise mit einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Hessischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (HSÜG) verbunden, mit der sich die Bewerberin/der Bewerber einverstanden erklären muss. Bewerbungen richten Sie bitte mit den üblichen aussagefähigen Bewerbungsunterlagen, in jedem Fall einen tabellarischen Lebenslauf, aktuelle Zeugnisse sowie der Angabe einer Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse (dienstlich und/oder privat) bis spätestens 4. September 2009 unter der Kennziffer 2009/08 an das Landesamt für Verfassungsschutz Postfach 39 05, 65029 Wiesbaden poststelle@lfv.hessen.de. Bitte legen Sie nur Fotokopien vor, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden können. Bewerbungskosten können nicht erstattet werden. Bei einer Bewerbung per E-Mail senden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen als WORD- bzw. PDF-Datei an die o. a. E-Mail-Adresse. Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Müller, Tel. 06 11/7 20 2 20, zur Verfügung. Seite 1826 Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger für das Land Hessen Bei dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) ist ab sofort im Dezernat I 4 „Lärm, Erschütterungen, elektromagnetische Felder“ die Position einer/eines Diplom-Ingenieurin/-Ingenieurs (FH/Bachelor) vorerst befristet zu besetzen. Eine unbefristete Besetzung wird ab 1. Januar 2011 angestrebt. Die Einarbeitung in das Arbeitsgebiet erfolgt in der Außenstelle des HLUG in Kassel. Danach ist ein Dienstortwechsel nach Wiesbaden vorgesehen. Die Aufgaben werden im Wesentlichen im Bereich der Umsetzung des anlagenbezogenen Lärm-, Erschütterungs- und Lichtimmissionsschutzes bzw. der sich daraus ergebenden Anforderungen liegen. Das HLUG nimmt als Fachbehörde in diesem Bereich Aufgaben der Erhebung und Bewertung wahr und unterstützt damit das Hessische Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie auf Anfrage die Genehmigungsund Überwachungsbehörden. Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere: • Stellungnahmen zu Gutachten bezüglich Immissionen von Lärm, Erschütterungen und Licht im Genehmigungs- und Überwachungsvollzug von Anlagen. • Organisation und Durchführung von Lärm-, Erschütterungsund Lichtimmissionsmessungen im Einwirkungsbereich von Anlagen. Verfassen von Berichten über die Messprogramme und deren Ergebnisse einschließlich Bewertung der Ergebnisse anhand der einschlägigen Regelwerke • Betreuung und Wartung der technischen Ausrüstung zur Durchführung der oben genannten Messungen • Stellungnahmen im Rahmen der Bauleitplanung (zur Aufstellung/Änderung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen) • Qualitätssicherung bei Messstellen nach § 26 BImSchG; Stellungnahmen zu Messberichten und Immissionsprognosen • Begutachtungen im Rahmen der Bekanntgabe von Stellen nach § 26 BImSchG • Mitarbeit in Normungsgremien Vorausgesetzt werden: • Abgeschlossenes naturwissenschaftliches Studium (FH/ Bachelor), vorzugsweise mit Fachrichtung Umwelttechnik, Elektrotechnik oder vergleichbare Fachrichtungen mit den Schwerpunkten Akustik und Schwingungen, oder abgeschlossenes Studium (FH/Bachelor) und Berufserfahrung in den genannten Bereichen • Gute akustische Kenntnisse (Messung und Berechnung von Geräuschen, Schallausbreitungsprogramme) bzw. Bereitschaft sich intensiv einzuarbeiten • Gute schriftliche Fähigkeiten zur Anfertigung von Berichten und Stellungnahmen • Gute Kenntnisse über IT-Fachanwendungen, insbesondere MS-Office • Bereitschaft zu Messeinsätzen auch zu ungünstigen Tageszeiten (im begrenzten Umfang auch am Wochenende und abends oder nachts) • Bereitschaft zur Beteiligung an Querschnittsaufgaben des Dezernats • Teamfähigkeit, Flexibilität, Organisationsgeschick und hohe Leistungsbereitschaft Die Vergütung kann für Angestellte bis zur Vergütungsgruppe IV a des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) erfolgen, die bei Vorliegen der entsprechenden persönlichen Voraussetzungen ausgeschöpft werden kann. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen insbesondere eines aktuellen Arbeitszeugnisses richten Sie bitte bis zum 4. September 2009 unter Angabe der Kennziffer – I 4 – SB an das Personaldezernat (Z 3) des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie, Rheingaustraße 186, 65203 Wiesbaden. Nr. 33 Bei dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG), Dienstort Wiesbaden ist ab sofort im Dezernat I 4 „Lärm, Erschütterungen, elektromagnetische Felder“ die Position einer/eines Diplom-Ingenieurin/-Ingenieurs (FH/Bachelor) vorerst befristet zu besetzen. Eine unbefristete Besetzung wird ab 1. 12. 2009 angestrebt. Die Aufgaben werden im Wesentlichen im Bereich der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. der sich daraus ergebenden Anforderungen liegen. Die Zuständigkeit des HLUG in diesem Bereich erstreckt sich auf die Erstellung der strategischen Lärmkarten, die Information der Öffentlichkeit und die Berichterstattung an übergeordnete Institutionen (BMU, EU-Kommission). Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere: • Mitarbeit bei der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie • Betreuung und Pflege einer Lärmdatenbank • Bereitstellen von Informationen aus der Lärmkartierung/Lärmdatenbank für andere Anwendungen • Aktualisierung und Weiterentwicklung der Lärmdatenbank im Hinblick auf zukünftig durchzuführende Lärmkartierungen • Beschaffen von Basis- bzw. Eingangsdaten für die Kartierungen Vorausgesetzt werden: • Abgeschlossenes naturwissenschaftliches Studium (FH/ Bachelor), vorzugsweise mit Fachrichtung Geoinformatik, Umwelttechnik oder vergleichbare Fachrichtungen mit den Schwerpunkten Datenverarbeitung und Akustik, oder abgeschlossenes Studium (FH/Bachelor) und Berufserfahrung in den genannten Bereichen • Gute Kenntnisse über den Umgang und die Pflege von Datenbanken • Gute GIS-Kenntnisse bzw. Bereitschaft sich intensiv einzuarbeiten • Gute akustische Kenntnisse (Messung und Berechnung von Lärm) • Gute Kenntnisse über MS-Office und andere IT-Fachanwendungen, insbesondere in Bezug auf GIS und Datenbanken • Bereitschaft zur Beteiligung an Querschnittsaufgaben des Dezernats • Teamfähigkeit, Organisationsgeschick und hohe Leistungsbereitschaft Die Vergütung kann für Angestellte bis zur Vergütungsgruppe IV a des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) erfolgen, die bei Vorliegen der entsprechenden persönlichen Voraussetzungen ausgeschöpft werden kann. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen insbesondere eines aktuellen Arbeitszeugnisses richten Sie bitte bis zum 4. September 2009 unter Angabe der Kennziffer – I 4 – EU an das Personaldezernat (Z 3) des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie, Rheingaustraße 186, 65203 Wiesbaden. Reklamationen Sollte Ihnen der Staatsanzeiger im Rahmen des Abonnements einmal nicht zugegangen sein, so wenden Sie sich bitte umgehend an den Verlag (Tel. 06 11 / 3 60 98-57), E-Mail: gabi.belz@chmielorz.de. Reklamationen innerhalb von 14 Tagen werden kostenlos nachgereicht. Bei späteren Meldungen erfolgt die Zustellung gegen Berechnung des Einzelkaufpreises lt. Impressum. Nr. 33 Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger für das Land Hessen Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung Seite 1827 Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung Wir sind die zentrale Servicestelle der hessischen Polizei in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnik, Fahrzeug-, Geräte- und Bekleidungswesen. Als IT-Competence-Center betreiben wir verantwortlich das ITSystem der hessischen Polizei für ca. 18.000 Anwender/innen an 230 vernetzten Lokationen in ganz Hessen, inklusive mobiler Arbeitsplätze mit UMTS und Satellitenzugriff. Unser IT-System umfasst eine hochverfügbare moderne Hard- und SoftwareInfrastruktur in einem zentralen RZ mit automatisierter SoftwareVerteilung, IntraNet mit CMS, polizeilichen Fachanwendungen (Recherche-Systeme, Vorgangsbearbeitung, Einsatzleitsysteme u. a.) im 24/7-Betrieb basierend auf ITIL-Prozessen, einen Service-Desk und ein eigenes Testzentrum. Stellen Sie sich mit uns gemeinsam der Herausforderung, das „Technische Rückgrat der hessischen Polizei“ weiter zu optimieren und fortzuentwickeln. Dazu suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen/eine Wir sind die zentrale Servicestelle der hessischen Polizei in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnik, Fahrzeug-, Geräte- und Bekleidungswesen. Als IT-Competence-Center betreiben wir verantwortlich das ITSystem der hessischen Polizei für ca. 18.000 Anwender/innen an 230 vernetzten Lokationen in ganz Hessen, inklusive mobiler Arbeitsplätze mit UMTS und Satellitenzugriff. Unser IT-System umfasst eine hochverfügbare moderne Hard- und Software-Infrastruktur in einem zentralen RZ mit automatisierter SoftwareVerteilung, IntraNet mit CMS, polizeilichen Fachanwendungen (Recherche-Systeme, Vorgangsbearbeitung, Einsatzleitsysteme u. a.) im 24/7-Betrieb basierend auf ITIL-Prozessen, einen Service-Desk und ein eigenes Testzentrum. Stellen Sie sich mit uns gemeinsam der Herausforderung, das „Technische Rückgrat der hessischen Polizei“ weiter zu optimieren und fortzuentwickeln. Dazu suchen wir ab 1. Dezember 2009 einen/eine Informatiker/in Prozesskoordinator/in für IT-Anwendungen Schwerpunkt Infrastruktur Ihre Aufgabe: • Planung, Konzeption und Durchführung von Projekten (Netz, Softwareverteilung, Virtualisierung, ...) • Technische Planung und Abstimmung von Projektzielen mit den Projektauftraggebern • Einsatz und Steuerung von technisch orientierten Projektteams mit internen und externen Projektmitarbeitern der hessischen Polizei • Beratung der fachlichen Bedarfsträger • Anwendung von implementierten Projektmanagement-Prozessen Ihr Profil: • Hochschul- oder Fachhochschulabschluss der Informatik, Nachrichtentechnik, Wirtschaftsinformatik oder Wirtschaftswissenschaften mit informationstechnischem Schwerpunkt, gerne auch Berufsanfänger mit überdurchschnittlichem Abschluss • Projekterfahrung im IT-Umfeld • Überzeugende Darstellung komplexer Sachverhalte mündlich und schriftlich • Hohes Maß an Selbstständigkeit in der Erarbeitung von Problemlösungen • Teamfähigkeit • Sicheres, kompetentes und höfliches Auftreten nach innen und außen Wir bieten: • Ein vielfältiges, zukunftsorientiertes und verantwortungsvolles Aufgabengebiet • Festanstellung im öffentlichen Dienst. Für die Besetzung steht eine Stelle bis zur Bes.Gr. A 11 BBO bzw. Vergütungsgruppe IV a BAT – je nach Qualifikation – zur Verfügung • Grundsätzlich freie Arbeitszeiteinteilung ohne vorgegebene Kernzeiten • Wir fördern die Vereinbarkeit von anspruchsvollem Beruf und Familie Interesse? Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in einem persönlichen Gespräch das Tätigkeitsfeld näher zu erläutern. Vereinbaren Sie einen informellen Gesprächstermin mit uns. Ihr Ansprechpartner: Leiter Infrastruktur IKT, Herr Schiffer, Tel 06 11/88 0112 00, infrastruktur.ptlv@polizei.hessen.de. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht, da die Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils aufgrund des Frauenförderplans besteht. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Teilzeitbeschäftigung ist möglich. Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) unter Angabe der Kennziffer 12/09 bis spätestens zwei Wochen nach Erscheinen dieser Anzeige an das Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung, Hauptsachgebiet V 3, Willy-Brandt-Allee 20, 65197 Wiesbaden, oder online im pdf-Format an: abteilung-v@polizei.hessen.de Ihre Aufgabe: • Unterstützung der Fachabteilungen bei der Dokumentation fachlicher Anforderungen • Koordination und Monitoring von Fachabteilungen, IT- und externen Dienstleistern bei der Umsetzung von neuen fachlichen Anforderungen, Änderungs- und Migrationsvorhaben • Koordination von Qualitätssicherungsmaßnahmen wie Unterstützung bei Testvorbereitungen und -durchführungen • Koordination des betrieblichen Change-Prozesses durch verantwortliche Begleitung der Inbetriebnahme von Änderungen, Migrationen und Neuanwendungen • Steuerung und Überwachung von Workflowprozessen • Unterstützung bei der Einführung neuer Prozessabläufe • Fehleranalyse und Dokumentation zur Anwendungs- und Anwenderbetreuung im Second-Level-Support Ihr Profil: • Hochschul- oder Fachhochschulabschluss der Informatik, Nachrichtentechnik, Wirtschaftsinformatik oder Wirtschaftswissenschaften mit informationstechnischem Schwerpunkt • IT-Berufserfahrung in der Durchführung von Projekten • Überzeugende Darstellung komplexer Sachverhalte mündlich und schriftlich • Hohes Maß an Selbstständigkeit in der Erarbeitung von Problemlösungen • Teamfähigkeit • Sicheres, kompetentes und höfliches Auftreten nach innen und außen Wir bieten: • Ein vielfältiges, zukunftsorientiertes und verantwortungsvolles Aufgabengebiet • Festanstellung im öffentlichen Dienst. Für die Besetzung steht eine Stelle bis zur Bes.Gr. A 11 BBO bzw. Vergütungsgruppe IVa BAT – je nach Qualifikation – zur Verfügung • Grundsätzlich freie Arbeitszeiteinteilung ohne vorgegebene Kernzeiten • Wir fördern die Vereinbarkeit von anspruchsvollem Beruf und Familie Interesse? Gerne stehen Ihnen Frau Kammer (Tel. 06 11/88 01-14 00) und Herr Kawecki (Tel. 06 11/88 01-14 34) für nähere Informationen oder fachliche Fragen zur Verfügung. Ansprechpartner aus dem Personalbereich ist Herr Sperlich (Tel. 06 11/88 01-33 00). Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht, da die Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils aufgrund des Frauenförderplans besteht. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigung ist möglich. Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) unter Angabe der Kennziffer 13/09 bis spätestens zwei Wochen nach Erscheinen dieser Anzeige an das Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung, Hauptsachgebiet V 3, Willy-Brandt-Allee 20, 65197 Wiesbaden, oder online im pdf-Format an: abteilung-v@polizei.hessen.de Seite 1828 Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger Nr. 33 Adressenfeld Stellenausschreibungen Bei der Stadt Alsfeld ist spätestens zum 1. Januar 2010 die Stelle des/der Leiters/Leiterin des Fachbereiches Bauen und Liegenschaften Postvertriebsstück, Deutsche Post Verlag Chmielorz GmbH Postfach 22 29, 65012 Wiesbaden Entgelt bezahlt D 6432 A zu besetzen. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.alsfeld.de/Rathaus/ Stellenausschreibung Bewerbungsschluss: 31. August 2009 Das Prüfungsamt des Hessischen Rechnungshofs sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für seinen Dienstsitz Kassel eine oder einen überdurchschnittlich qualifizierte/n Beamtin oder Beamten des gehobenen Justizdienstes (Diplom-Rechtspfleger/in [FH]) als Prüferin oder Prüfer des Fachbereichs „Justiz“ Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere die Prüfung der Gerichtsverwaltungen, der Staatsanwaltschaften und der Vollzugsanstalten. Die Tätigkeit ist vielseitig und anspruchsvoll. Sie erfordert ein hohes Maß an Eigeninitiative, Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen sowie die Fähigkeit, Sachverhalte rasch zu erfassen, Probleme zu analysieren und konstruktive Lösungen zu erarbeiten. In Betracht kommen Bedienstete mit fundierten Verwaltungsund Rechtskenntnissen. Sie sollten über eine mehrjährige Berufserfahrung in verschiedenen Arbeitsbereichen des Aufgabengebiets verfügen. Vorausgesetzt werden sicheres Auftreten, sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise, die Bereitschaft, im Team zu arbeiten, sowie gute MS-Office-Kenntnisse. Einarbeitung und Fortbildung werden sichergestellt. Die Tätigkeit ist mit Dienstreisen im eigenen Pkw innerhalb Hessens verbunden, die auswärtige Übernachtungen erforderlich machen können. Eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 11 steht zur Verfügung. Aufstiegsmöglichkeiten sind nach Eignung und Leistung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Planstellen gegeben. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen, wie tabellarischer Lebenslauf mit ausführlichem Werdegang, letzte dienstliche Beurteilung sowie Angabe des dienstlichen und/oder privaten Telefonanschlusses sind bis zum 18. September 2009 zu richten an das Prüfungsamt des Hessischen Rechnungshofs, Tischbeinstraße 32 a, 34121 Kassel. Vertraulichkeit wird zugesichert. Bewerbungskosten können nicht erstattet werden. Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt, daher bitte nur Kopien einreichen. STAATSANZEIGER FÜR DAS LAND HESSEN. Erscheinungsweise: wöchentlich montags. Verlag: Verlag Chmielorz GmbH, Marktplatz 13, 65183 Wiesbaden, Telefon: 06 11 / 3 60 98-0, Telefax: 06 11 / 30 13 03. Geschäftsführung: Karin Augsburger, Andreas Klein. Anzeigenannahme und Vertrieb siehe Verlagsanschrift. Vertrieb: Gabriele Belz, Telefon: 06 11 / 3 60 98-57. Jahresabonnement: 42,– c + 32,– c Porto und Verpackung. Bankverbindungen: Nassauische Sparkasse Wiesbaden, Konto-Nr. 111 103 038 (BLZ 510 500 15), Postbank Frankfurt/Main, Konto-Nr. 1173 37-601 (BLZ 500 100 60). Abonnementkündigung mit einer Frist von sechs Monaten zum 30. 6. und 31. 12. möglich. Einzelverkaufspreis: 2,50 c + 2,– c Porto und Verpackung. Herausgeber: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport. Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt des amtlichen Teils: Ministerialrätin Bettina Ummenhofer; Redaktion: Christine Bachmann, Telefon 06 11 / 3 53-16 74; Tragen Sie Verantwortung für den Brandschutz … dann müssen Sie seine (ständig wechselnden) neuesten Vorschriften bei sich haben: VFDB Vorbeugender Brandschutz, einzige, stets aktuelle BrandschutzVorschriftensammlung – die Bezieher unseres Werkes haben sie griffbereit! In 21 Ordnern sind alle gültigen Gesetze und Verordnungen aus Bund und Ländern, nach Sach- und Geltungsbereichen gegliedert, enthalten. Austauschlieferungen halten sie regelmäßig auf dem neuesten Stand. Herausgeber ist die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (VFDB) e.V. Loseblatt-Sammlung in 21 Bänden c 505,– (Preisstand: Januar 2007) Auch als CD-ROM lieferbar – fordern Sie unseren Prospekt an! Begründet und aufgebaut von Dipl.-Chem. Kurt Möbius †, Bearbeitung: Dr.-Ing. Jürgen Laspeyres VFDB Vorbeugender Brandschutz Verlag Chmielorz GmbH, Marktplatz 13, 65183 Wiesbaden, Telefon (06 11) 3 60 98-31 Anzeigen: Franz Stypa (Anzeigenverkaufsleitung), Telefon: 06 11 / 3 60 98-40, franz.stypa@chmielorz.de; für die technische Redaktion und die Anzeigen des „Öffentlichen Anzeigers“: Ralph Wagner, Telefon 0 61 22 / 77 09-1 52, Fax -1 80, ralph.wagner@chmielorz.de; Druck: CaPRI PRINT + MEDIEN GmbH, Ostring 13, 65205 Wiesbaden-Nordenstadt. Die Buchbesprechungen stehen unter alleiniger Verantwortung der Verfasserin/des Verfassers. Redaktionsschluss für den amtlichen Teil: jeweils mittwochs, 12.00 Uhr, Anzeigenschluss: jeweils donnerstags, 12.00 Uhr, für die am übernächsten Montag erscheinende Ausgabe, maßgebend ist der Posteingang. Anzeigenpreis lt. Tarif Nr. 29 vom 1. Januar 2009. Der Umfang der Ausgabe Nr. 33 vom 10. August 2009 beträgt 40 Seiten.