Blick Hinein - BH Hartberg-Fürstenfeld
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Blick Hinein Offizielle Nachrichten der Bezirkshauptmannschaft Hartberg 4/2007 Waldverband Hartberg-Fürstenfeld dankt der Bezirkshauptmannschaft mit einem Christbaum für die gute Zusammenarbeit Inhalt Inhaltsverzeichnis ð Vorwort des Bezirkshauptmannes ð Die Leistungen der Bürgerservicestelle ð Der Gemeindevoranschlag ð Tiertransporte mit Pferden ð Wildeinfluss im Bezirk Hartberg ð Geländeverfüllungen - Achtung Abfall ð Umweltschutzpreis des Landes Steiermark für das Jahr 2007 ð Kinderbetreuung in Betrieben ð Vortragsreihe 2008 für Mütter-Väter-Eltern ð Jugendpreis 2008 des Bezirkes Hartberg ð Referat für Gemeinden und Regionalentwicklung ð Soziales Lernen an Pflichtschulen des Bezirkes Hartberg ð 1. Treffen der Altbürgermeister in der BH Hartberg ð Barrierefreiheit im Alltag und Leben im Alter ð Gewaltkriminalität - Initiative zur Bewusstseinsbildung ð Das Dekanat Vorau ð Tagesbetreuung im Hartberger Bezirk ð Schenken mit gutem Gewissen ð Goldener Müllpanther geht in den Bezirk Hartberg ð Jahresbericht und Vorschau - Verein zur Förderung Internat. Begegnungen ð Wandkalender “Der Wechsel 2008” ð RAINBOWS - Für Kinder und Jugendliche in stürmischen Zeiten ð Es weihnachtet sehr - sind Sie vorbereitet? ð Altbürgermeister des Bezirkes Hartberg ð Veranstaltungen/Sprechtage Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite 9 Seite 9 Seite 10 Seite 11 Seite 12 Seite 14 Seite 15 Seite 16 Seite 17 Seite 18 Seite 19 Seite 19 Seite 20 Seite 21 Seite 21 Seite 22 Seite 23 Seite 24 Seite 25 Zum Titelbild: Konrad Weninger, Obmann des Waldverbandes Hartberg-Fürstenfeld mit Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer und DI Franz Hippacher, Leiter des Forstfachreferates, bei der Übergabe des Christbaumes. Impressum: Blick Hinein 4/2007, Offizielle Nachrichten der Bezirkshauptmannschaft Hartberg. Herausgeber: Bezirkshauptmannschaft Hartberg, Rochusplatz 2, 8230 Hartberg. Für den Inhalt verantwortlich: Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer, Bezirkshauptmannschaft 8230 Hartberg. Redaktionsleitung: Dr. Herfried Haupt, Mag. Bernd Holzer, Peter Rechberger, Silke Rosenbaum und Mag. Max Wiesenhofer. Layout, Grafik und Gestaltung: Mag. Max Wiesenhofer und Silke Rosenbaum. Verbreitete Auflage: 2.500; Erscheint seit 2004. Redaktionsanschrift: Bezirkshauptmannschaft Hartberg, Rochusplatz 2, 8230 Hartberg, Telefon: 03332/606-202, Fax: 03332/606-550, E-Mail: blickhinein.bhhb@stmk.gv.at, Internet: www.bh-hartberg.steiermark.at. 2 3 4 5 6 6 8 Zum Geleit Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer Sehr geehrte Damen und Herren! Weihnachten ist die Zeit der Ruhe und Besinnung. Man lässt seinen Gedanken freien Lauf, sinniert so einfach dahin, ist im Nachdenken versunken. Und denkt vielleicht daran, in welch schönem, ja gelobtem Land wir leben. Vieles wird von den Menschen gestaltet. Wir dürfen in einem Land leben, in dem Friede herrscht. Ein Blick in die Tageszeitungen macht einem bewusst, dass dies leider nicht überall auf unserer Erde so der Fall ist. Es ist auch ein Land, in dem wir von großen Katastrophen wie Erdbeben, Orkanen oder Hochwässern, die ganze Landstriche überfluten, verschont sind. Es ist ein Land mit großer landschaftlicher Vielfalt und vielen kulturellen Besonderheiten. Sehr gerne bezeichne ich unseren Bezirk als die Steiermark im Kleinen, da er bis auf das Hochgebirge alles bieten kann, was es in unserem Steirerland gibt. Oder überlegen Sie einmal, wie viele Sehenswürdigkeiten wir in unserem Bezirk in einem Umkreis von rund 25 Kilometern haben. Vieles nehmen wir als Selbstverständlichkeit hin. So etwa unsere gemäßigten Temperaturen und die ausgeprägten Jahres- zeiten. Einige wenige Flugstunden in Richtung Norden oder Süden entfernt gibt es nur mehr Sommer oder gar keinen Sommer mehr. Wir leben in einem sicheren Land. Der Schutz unseres Lebens, unserer körperlichen Integrität und unseres Eigentums nimmt einen besonders hohen Stellenwert ein. Im Rahmen der sozialen Sicherheit wird dafür gesorgt, dass wir bei Krankheit, Unfall oder Behinderung sehr rasch jene Unterstützung und Hilfe erhalten, die wir brauchen. Selbst in westlich orientierten Ländern ist eine Krankenversicherung noch nicht überall verpflichtend, was dazu führt, dass man sich eine notwendige Krankenbehandlung unter Umständen nicht leisten kann. Es ist auch ein Land, in dem die Zusammenarbeit, die Unterstützung und das Einstehen für den Nächsten keine leeren Worthülsen sind. Die Bezirkshauptmannschaft nimmt dabei eine wichtige informative und koordinierende Funktion im Bezirk ein. Unser Land ist besonders lebenswert, weil es viele Menschen gibt, die bereit sind, für andere freiwillig und ehrenamtlich da zu sein und tätig zu werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Roten Kreuzes nehmen eine mehr als 200stündige Ausbildung an vielen Abenden und Wochenenden auf sich, um dann in einem Rettungswagen erste Hilfe leisten zu dürfen. Ohne freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wäre ein Rettungsdienst rund um die Uhr, an sieben Tagen in der Woche, in den einzelnen 3 Regionen nicht mehr gewährleistet. Oder denken wir an die Feuerwehren im Bezirk. 3209 Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren im Bezirk stehen das ganze Jahr über in Rufbereitschaft, um bei einem Brand, bei einer Überflutung, einem technischen Einsatz oder was immer, in den Einsatz zu gehen. Die Liste der Ehrenamtlichen, ohne die unser zwischenmenschliches Zusammenleben nicht die gewohnte Qualität aufweisen würde und gar nicht mehr vorstellbar wäre, ließe sich nahezu unendlich fortsetzen. Von der Betreuung und sinnvollen Beschäftigung von Kindern bis hin zum Besuchsdienst von alten Mitmenschen. Im Bewusstsein, dass es uns in unserem Land und Bezirk durchaus gut geht, möchte ich allen, die beruflich oder freiwillig und ehrenamtlich dazu beitragen, herzlich danken. Ich wünsche allen ein frohes und friedvolles Weihnachtsfest und für das Neue Jahr 2008 alles Gute, viel Glück, Erfolg, Zufriedenheit und Wohlergehen bei bester Gesundheit. Ihr Mag. Max Wiesenhofer Bezirkshauptmann von Hartberg ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Bürgerservice Die Leistungen der Bürgerservicestelle Seit Einführung der BSS im Jahre 2000 ist diese Einrichtung nicht mehr wegzudenken. Die häufigsten Erledigungen sind die Ausstellung der Führerscheine und Reisepässe. In der Bürgerservicestelle (BSS) werden folgende Leistungen angeboten, welche, sofern möglich, unverzüglich erledigt werden: Ausbildungs- und Übungsfahrten Gehbehindertenausweise (§ 29b) Fischerkarten Jagdkarten Führerscheine (Neuausstellungen, Duplikate, Verlängerungen) KFZ-Angelegenheiten (Wunschkennzeichen, Probefahrtkennzeichen, Typisierungstermine, Nichthaftungsanzeigen, Kennzeichenentzüge) Kirchenaustritte Personalausweise Radfahrausweise (Volksschulen) Reisepässe Schülertransportausweise Taxilenkerausweise Zivildienstausweise Die BSS ist auch Anlaufstelle für Auskünfte aller Art. Wichtige Informationen zum Führerschein schein verloren gegangen oder wurde dieser gestohlen, so brauchen Sie zusätzlich eine Verlustbzw. Diebstahlsanzeige der Polizei. Hat sich der Familienname nach einer Eheschließunng geändert, so ist eine Heiratsurkunde vorzulegen. Die Kosten für die Ausstellung eines neuen Führerscheins belaufen sich auf € 45,60. Umtausch des alten Führerscheins: Sind die Angaben im alten Führerschein unleserlich, das Foto unkenntlich oder wollen Sie Ihren alten Führerschein einfach gegen einen neuen im Scheckkarten-Format austauschen, so wenden Sie sich ganz einfach an einen Bediensteten der Bürgerservicestelle. Sie benötigen dazu den alten Führerschein und ein neues Passfoto. Ist der Führer- Namensänderung: Bei einer Namensänderung ist eine Änderung im Führerschein grundsätzlich nicht erforderlich, 4 wohl aber eine Meldung (Mitteilung) bei der Bezirkshauptmannschaft innerhalb von 6 Wochen. Die Änderung des Familiennamens wird sodann im Führerscheinregister vermerkt. Wohnsitzänderung: Wird der Wohnsitz in einen anderen Bezirk verlegt, so ist die Meldung bei der Behörde innerhalb von 6 Wochen verpflichtend! Innerhalb des Bezirkes ist dies zwar keine Verpflichtung wohl aber wird empfohlen, jede Wohnsitzänderung mitzuteilen, da auch der Führerschein ein amtlicher Lichtbildausweis ist. Für die Namensänderung sowie die Wohnsitzänderung fallen keine Kosten an. ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Gemeinden Der Gemeindevoranschlag Der Voranschlag ist eine Zusammenstellung aller Einnahmen und Ausgaben, die im Laufe eines Haushaltsjahres voraussichtlich fällig werden. Der Voranschlag gliedert sich in einen ordentlichen und einen außerordentlichen Voranschlag. Der ordentliche Voranschlag ist so zu erstellen, dass alle Aufgaben, die der Gemeinde gesetzlich obliegen sowie alle privatrechtlichen Pflichten erfüllt werden können. Die Ausgaben des ordentlichen Voranschlages sind mit den Einnahmen auszugleichen. Außerordentliche Ausgaben sind jene, die der Art nach nur vereinzelt vorkommen oder der Höhe nach den normalen Wirtschaftsrahmen der Gemeinde erheblich überschreiten. Es dürfen nur Ausgaben vorgesehen werden, die durch außerordentliche Einnahmen oder durch Anteilsbeträge aus dem ordentlichen Haushalt bedeckt sind. Außerordentliche Einnahmen sind insbesondere: Darlehen Erlöse aus Veräußerungen Entnahme aus dem Kapitalvermögen Entnahme aus den Rücklagen Kapitaltransferzahlungen des Bundes oder Landes Die Gemeinden müssen sich bei außerordentlichen Vorhaben bereits im Planungsstadium mit der Aufbringung der Mittel für die Bedeckung der Investitions- und der Folgekosten intensiv befassen. Nach Möglichkeit ist auch die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens zu ermitteln. Zu den Folgekosten zählen jedenfalls neben dem Schuldendienst für Darlehen auch die Ausgaben für Leasing- und Contracting-Verpflichtungen sowie der künftige Instandhaltungsaufwand. Der Voranschlag ist durch den Gemeinderat so rechtzeitig zu beschließen, dass er mit Beginn des neuen Haushaltsjahres rechtswirksam werden kann. Als Grundlage für die Beratung und Beschlussfassung dient der Voranschlagsentwurf, der unter Verantwortung des Bürgermeisters zu erstellen ist. Zur Ausarbeitung des Entwurfes sind bestimmte Vorarbeiten notwendig. Wesentlich sind hiebei die aktuellen Finanzdaten (Ertragsanteile, Landesumlage, Sozialhilfeverbandsumlage, Abfallwirtschaftsverbandsumlage, Schulerhaltungsbeiträge usw.). Dazu erhalten die Gemeinden etwa Mitte November einen Voranschlagserlass der Gemeindeabteilung des Landes. Vor seiner Vorlage an den Gemeinderat ist der Entwurf des Voranschlages zwei Wochen hindurch zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Die Auflage ist mit dem Hinweis kundzumachen, dass es jedem Gemeindemitglied freisteht, gegen den Entwurf schriftliche Einwendungen einzubringen. Gleichzeitig mit der Auflage zur öffentlichen Einsicht ist je eine Ausfertigung des Voranschlagsentwurfes samt Beilagen jeder im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei, und zwar dem Fraktionsvorsitzenden, zwecks Vorbereitung auf die 5 Gemeinderatssitzung zuzustellen. Die Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag obliegt dem Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Für die Rechtzeitigkeit der Erstellung und Beschlussfassung des Voranschlages kann in etwa folgender Zeitablauf angesehen werden. 02. Dezember: Fertigstellung des Entwurfes 03. - 16. Dezember: 2 Wochen Auflage des Entwurfes (1. Auflage) 17. Dezember: Gemeinderatssitzung 18. - 31. Dezember: 2 Wochen Auflage des beschlossenen Voranschlages (2. Auflage) Der vom Gemeinderat beschlossene Voranschlag ist in zweifacher Ausfertigung bis spätestens Ende Jänner des neuen Haushaltsjahres der Bezirkshauptmannschaft vorzulegen. Das Gegenstück zum Voranschlag ist der Rechnungsabschluss. Während der Voranschlag die Vorschau auf die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben des kommenden Jahres liefert, ist der Rechnungsabschluss die exakte Dokumentation der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des abgelaufenen Haushaltsjahres. Mehr darüber in der nächsten Ausgabe. ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Veterinär/Forst Wildeinfluss im Bezirk Hartberg Tiertransporte mit Pferden Für Tiertransporte mit Pferden gelten Ausnahmen von der EGTiertransportverordnung: Für auf Anweisung eines Tierarztes erfolgende Transporte von und zu Tierarztpraxen und/oder Tierkliniken gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 überhaupt nicht. Entscheidend, ob die Bestimmungen dieser Verordnung anzuwenden sind, ist die "wirtschaftliche Tätigkeit" [Artikel 1(5)]. Dazu wurde in Österreich präzisiert, was darunter verstanden werden kann: - Transporte zu einem Schlachthof, zu Viehmärkten, Viehbörsen, sonstigen Versteigerungsveranstaltungen, Messen, Schauen, Ausstellungen, die eine Verkaufsveranstaltung beinhalten (auch wenn das Tier nicht tatsächlich verkauft wird), und zu Weiterverkäufen. - Keine wirtschaftliche Tätigkeit, also ausgenommen von den Bestimmungen sind: registrierte Equiden (pferdeartige Tiere mit Pferdepass) für Transporte zu Hobby- und Freizeitzwecken, die weder unmittelbar noch mittelbar mit Gewinnabsicht, sondern vielmehr aus Liebhaberei oder als Hobby veranstaltet werden, auch wenn ein Tier z.B. durch Prämierungen indirekt einen höheren Wert erreicht, ein Preisgeld ausbezahlt wird, also Reitturniere, Leistungsschauen, Veranstaltungen aufgrund von Brauchtum oder aus kulturellen Gründen. Diese Ausnahme gilt nicht, wenn davon ausgegangen werden muss, dass z.B. die Preisgelder einen wesentlichen Teil des Einkommens darstellen (Profireiter) und kein Freizeitcharakter vorliegt. Für die Transporte registrierter Pferde z.B. zu Hobbyturnieren sind die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 nicht anzuwenden. Für Transporte zu Schlachtbetrieben gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005. Auf die Broschüre über Tiertransportvorschriften der Bezirkshauptmannschaft Hartberg, welche unter www.bh-hartberg. steiermark.at abrufbar ist, wird besonders aufmerksam gemacht. 6 Der österreichische Wald wird von zahlreichen schädigenden Faktoren beeinflusst. Im Hinblick auf die bereits stattfindenden klimatischen Veränderungen kommt deshalb der Begründung von Beständen mit standortsgerechten Baumarten, die sich an der potentiell natürlichen Waldgesellschaft orientieren und den Grundstock für Vitalität und Stabilität unserer Wälder bilden, besondere Bedeutung zu. In der Jungwuchsphase entscheidet vor allem der Wildeinfluss über die Baumartenzusammensetzung und ob die Wirkung der hinkünftigen Waldbestände nachhaltig gesichert werden kann. Aus diesem Grund hat man vor geraumer Zeit begonnen, ein Erhebungssystem zu entwickeln, welches den Wildeinfluss objektiv darstellt und welches vor allem auch von der Jagdseite anerkannt und mitgetragen wird. Das Ergebnis ist das Wildeinflussmonitoring (WEM), welches erstmals 2006 einheitlich in ganz Österreich durchgeführt wurde. ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Forst schritten. Wenn der Verbiss auf diesem Niveau bleibt, ist zu erwarten, dass der Verjüngungszeitraum der Fläche erheblich verlängert wird und Mischbaumarten ausfallen bzw. so weit im Höhenwachstum zurückbleiben, dass die Bäume später ausgedunkelt werden. Bei anhaltendem Wildeinfluss auf diesem Niveau ist ein landeskultureller oder wirtschaftlicher Schaden durch Wildeinfluss auf der Fläche zu erwarten. Bezirke Steiermark 36,6 Bruck a.d.Mur Feldbach Fürstenfeld Graz 12,2 45 Deutschlandsberg 8,9 77,3 21,5 4,5 16,4 74,6 9,2 13 63,1 79,2 25 20 55 49 25,5 17 34 14,9 59,6 37,4 Stainach 0% 63,3 4,2 36,5 39,7 Voitsberg 35,4 6,1 23,9 16,6 42,3 14,9 30,6 Mürzzuschlag Weiz 6,5 49,7 Leibnitz Radkersburg 61,4 51,2 Knittelfeld Murau 74 9 29,4 Hartberg Liezen 47,7 13,8 Judenburg Leoben 51,2 7,3 25,3 26,1 16 44,3 10,9 20% 63,8 40% gering 60% mittel Beurteilung des Wildeinflusses in drei Stufen: Kein oder geringer Wildeinfluss: Es sind ausreichend unverbissene Pflanzen der geforderten Baumarten über 30 cm Höhe vorhanden oder das Verbissprozent ist so gering, dass kein Einfluss auf die Verjüngung zu erwarten ist 80% 100% stark Mittlerer Wildeinfluss: Das Verbissprozent hat eine kritische Marke erreicht und empfindlichere und seltenere Baumarten werden beeinflusst, die Konkurrenzverhältnisse beginnen sich wildbedingt zu verschieben Starker Wildeinfluss: Das Verbissprozent hat die kritische Marke deutlich über- Die Tabelle zeigt, dass im Bezirk Hartberg auf 61,4% der Waldfläche eine starker Wildeinfluss vorherrscht und auf dieser Fläche landeskulturelle oder wirtschaftliche Schäden zu erwarten sind. Lediglich auf 29,2% der Fläche konnte kein oder nur ein geringer Wildeinfluss festgestellt werden. Der Bezirk Hartberg liegt damit ca. im Durchschnitt aller steirischen Bezirke. Die Auswertung aus diesem Monitoring zeigt, dass die Wilddichten für das Ökosystem Wald auf einem Großteil der Fläche zu hoch sind und für den Weiterbestand unserer schönen waldreichen Heimat eine Anpassung des Rehwildstandes auf ein verträglicheres Ausmaß notwendig ist. Haben Sie Interesse an einer vierteljährlichen Zusendung von “Blick Hinein”, den offiziellen Nachrichten der Bezirkshauptmannschaft Hartberg? Teilen Sie uns dies bitte mit: blickhinein.bhhb@stmk.gv.at 7 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Anlagen Geländeverfüllungen - Achtung Abfall! Seit Juli 2007 liegt die Zuständigkeit zur Bewilligung von Bodenaushub- und Baurestmassendeponien ausschließlich beim Landeshauptmann. Von einer Deponierung spricht man, wenn Bodenaushub- und Baurestmassen in der Absicht, sich ihrer zu entledigen, auf Dauer abgelagert werden. Auch Geländeverfüllungen sind auf Dauer angelegt, sodass schwer zu entscheiden ist, ob eine Verfüllung oder eine Deponierung vorliegt. Die Unterscheidung hat jedoch einerseits Auswirkungen im Hinblick auf die anzuwendenden Gesetze, andererseits ist für eine Ablagerung (Deponierung) auch ein Altlastensanierungsbeitrag zu entrichten. Für das Einbringen von Schüttmaterial in den Untergrund ist je nach Qualität des eingesetzten Materials Folgendes zu beachten: Bodenaushub: Dabei muss es sich um Material handeln, das direkt dem natürlich gewachsenen Boden entnommen wurde und nicht mehr als geringfügig mit bodenfremden Materialien verunreinigt ist. Zuständig für die Geländeverfüllungen im Bezirk Hartberg: Ing. Werner Prettenthaler Eine nachträgliche Vermischung mit Abfall ist verboten und würde den Erdaushub zum Abfall machen (= Deponierung). Eine Verfüllung mit einem Boden- aushub ist dann zulässig, wenn vorher alle dafür erforderlichen Bewilligungen, wie z.B. eine forstrechtliche Bewilligung für das Verfüllen von Gräben im Wald, vorliegen und aus der Maßnahme ein höherwertiger Zweck, etwa die Verbesserung der Agrarstruktur, abzuleiten ist. Erdaushub: Dabei handelt es sich um Material, das durch Ausheben oder Abräumen anfällt und das mit bodenfremden Bestandteilen (zwischen 5 und 49 %) verunreinigt ist. Auch hier muss die Verfüllung zulässig sein, das heißt, dass sämtliche erforderlichen Genehmigungen bereits vor der Maßnahme vorliegen und es darf das Material nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß für eine übergeordnete Maßnahme verwendet werden. Ergänzt werden muss, dass durch die Verfüllung keine Gefahr für die Umwelt ausgehen darf, da ansonsten die Abfalleigenschaft des Erdaushubes gegeben ist und eine unzulässige Deponierung vorliegt. Baurestmassen: Für das zulässige Verfüllen von Geländeunebenheiten mit Baurestmassen (z.B. Asphaltgranulat, Betongranulat, Ziegelgranulat, u.Ä.) gilt ebenfalls, dass das Material zulässigerweise eingebracht werden muss, also sämtliche Bewilligungen, die erforderlich sind, vorliegen, dass das 8 Material nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß im Zusammenhang mit einer Baumaßnahmen eingebracht wird und zusätzlich dass das Material vorher einem Qualitätssicherungssystem unterzogen wurde. Andernfalls liegt Abfall und damit eine illegale Deponierung vor. Es ist daher jedenfalls zu empfehlen, vor einer geplanten Geländeverfüllung die Bezirkshauptmannschaft Hartberg zu kontaktieren, um die erforderlichen Bewilligungspflichten und die Zulässigkeit der Maßnahme prüfen zu lassen. Naturdenkmal Winterlinde in Pöllau Das Naturdenkmal Nr. 8a liegt mitten im Herzen des Pöllauer Tales im Aupark in Pöllau. Es handelt sich um eine imposante Winterlinde, welche im Jahr 1979 zum Naturdenkmal erklärt wurde. ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Anlagen/Sozial Umweltschutzpreis des Landes Steiermark für das Jahr 2007 Kinderbetreuung in Betrieben Der Umweltschutzpreis und das Umweltschutzzeichen des Landes Steiermark werden im nächsten Jahr zum 31. Mal verliehen. Durch die Erweiterung der betrieblichen Kinderbetreuung in der Steiermark können nun insbesondere Klein- und Mittelbetriebe Rahmenbedingungen schaffen, welche Kindern, Eltern und auch ArbeitgeberInnen selbst entgegen kommen. Zeitgemäß geführte Betriebe sehen die Bindung von MitarbeiterInnen als Kernaufgabe, da Kosten für Schulungen bzw. Neueinstellungen den Betrieb letztlich belasten. Gleichzeitig erhöht eine gute betriebliche Kinderbetreuung die MitarbeiterInnenzufriedenheit, erleichtert den Wiedereinstieg und stellt einen Anreiz für MitarbeiterInnen dar, nach der Karenzzeit im Betrieb zu verbleiben. Diese Auszeichnungen sollen in der Bevölkerung das Bewusstsein für eine nachhaltige und gesunde Umwelt heben und hervorragende Leistungen auf dem Gebiete des Umweltschutzes würdigen. Leistungen auf dem Gebiet des Umweltschutzes sind im Sinne der genannten Satzung alle Bemühungen und Maßnahmen in folgenden Sachgebieten Abfallbeseitigung Gewässerschutz Landschaftspflege Lärmschutz Luftreinhaltung Nahrungsmittelschutz Naturschutz Der Umweltschutzpreis wird in fünf Klassen verliehen: Leistungen von Schulen Leistungen von Universitäten Leistungen von Umweltinitiativen Leistungen von Industrie und Gewerbe Leistungen von Gemeinden (Mitgliedsgemeinden des Klimabündnisses oder EMASGemeinden) Das ausgefüllte Einreichformular (downloadbar auf dem Portal der Landes-Umwelt-Information Steiermark - www.umwelt.steiermark.at unter "Umwelt und Recht" ) sowie die dazugehörigen Detailunterlagen senden Sie im Original sowie in elektronischer Form (CD/DVD) bis spätestens Ende Februar 2008 an nachstehende Adresse: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 13A, Umwelt- und Anlagenrecht, Landhausgasse 7, 8010 Graz. Die ersten 30 Betriebe, welche schriftlich ansuchen und die Anforderungen erfüllen, erhalten eine einmalige Landes-Förderung von bis zu € 5.000,-. Details zu dieser Anschubfinanzierung entnehmen Sie der Info-Broschüre, welche im Sozialreferat in der Bezirkshauptmannschaft aufliegt. 9 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Startvortrag: “Wie kann ich mein Kind unterstützen, dass Schule positiv erlebt wird?” Vortragsreihe 2008 BH Hartberg: Referent: 17. Jänner 2008, 19.00 Uhr Dr. Josef Zollneritsch, Schulpsychologe, LSR f. Steiermark “Wieviel Mutter/Vater braucht ein Kind?” Von der Vernachlässigung bis hin zur Überversorgung eines Kindes MÜTTER Sozialzentrum Vorau: 24. Jänner 2008, Sozialzentrum Friedberg: 31. Jänner 2008, Sozialzentrum Neudau: 07. Februar 2008, Sozialzentrum Pöllau: 14. Februar 2008, Sozialzentrum Hartberg: 06. März 2008, 19.00 Uhr 19.00 Uhr 19.00 Uhr 18.00 Uhr 19.00 Uhr Referent: MMag. Dr. Manfred Pretis, Psychologe VÄTER ELTERN “Aktiv gegen Sucht - so früh wie möglich” Was Eltern dazu beitragen können, dass ihr Kind vor einer möglichen Suchtentwicklung geschützt ist 24. Jänner 2008, Sozialzentrum Pöllau: Sozialzentrum Neudau: 31. Jänner 2008, Sozialzentrum Hartberg: 07. Februar 2008, Sozialzentrum Friedberg: 14. Februar 2008, 28. Februar 2008, Sozialzentrum Vorau: Information Erfahrung Bildung 19.00 Uhr, 19.00 Uhr, 19.00 Uhr, 19.00 Uhr, 19.00 Uhr, Mag. Martin Feest Gert Weilharter Mag. Tanja Schartner Mag. Tanja Schartner Mag. Martin Feest Teilnahme/Eintritt: Die Teilnahme ist für alle, die mit Kindern zu tun haben, geeignet und empfehlenswert. Der Eintritt beträgt € 2,- pro Person. Information: Tel.: 03332/606-242 10 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis ï Sozial Jugendpreis 2008 des Bezirkes Hartberg Das Jugendforum des Bezirkes Hartberg schreibt erstmalig den Jugendpreis des Bezirkes Hartberg aus. Ziel dieses Jugendpreises ist die Anerkennung von Leistungen auf dem Gebiet der Jugendarbeit und des Jugendschutzes. TeilnehmerInnen: Zur Teilnahme am Jugendpreis sind a l l e herzlich eingeladen. Kinder und Jugendliche, die aktiv an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken, Erwachsene sowie Gemeinden, Behörden, Ämter und Dienststellen, Betriebe, Schulen, Vereine und sonstige Einrichtungen und Organisationen, die sich bei der Verwirklichung von Anliegen der Jugendlichen besonders verdient machen. Darunter sind alle Bemühungen, Vorhaben und Maßnahmen zu verstehen, die einen besonderen, vorsorgenden und Schutz bringenden Wert für Kinder und Jugendliche in den Vordergrund stellen. Vorschläge: Jugendpreis Für den Jugendpreis können alle Aktivitäten und Leistungen zum Wohle der Kinder und Jugend des Bezirkes Hartberg eingereicht werden, die längstens innerhalb der letzten 12 Monate ab Einreichfrist, das ist der 30. Juni, durchgeführt wurden. Jugendförderungspreis Weiters alle Projekte, die sich derzeit im Planungsstadium befinden und innerhalb der nächsten 12 Monate nach Einreichfrist umgesetzt werden sollen. Die Vorschläge können von den ProjektträgernInnen selbst, aber auch von anderen Personen eingereicht werden. Auszeichnung: Die Vergabe der Preise erfolgt durch Beschluss des Jugendforums des Bezirkes Hartberg auf Vorschlag der Jury für die Verleihung des Jugendpreises. Die GewinnerInnen des Jugendpreises des Bezirkes Hartberg werden mit besonderen Urkunden ausgezeichnet. Die PreisträgerInnen werden in den Medien veröffentlicht und ihre Leistungen werden besonders dargestellt. Die Überreichung der Preise erfolgt in einem feierlichen Rahmen bei einer öffentlichen Veranstaltung. Leistungen mit Förderungspreisen in Höhe von gesamt € 3.000,- unterstützt werden. Einreichfrist und Anschrift: 30. Juni 2008 Vorschläge für die Verleihung des Jugendpreises/Förderungspreises des Bezirkes Hartberg können schriftlich, allenfalls unter Anführung von Unterlagen wie z.B. Berichte, Fotos, CD´s, DVD´s etc. bis längstens 30. Juni 2008 eingebracht werden. Die Einsendeanschrift lautet: Bezirkshauptmannschaft Hartberg als Geschäftsstelle des Jugendforums, KW"Jugendpreis des Bezirkes", Rochusplatz 2, Rochusplatz 2, 8230 Hartberg. Auf Vorschlag der Jury können eingereichte Projekte und 11 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Gemeindeangelegenheiten Referat für Angelegenheiten der Gemeinden und der Regionalentwicklung Regionalentwicklung: Den Bezirkshauptmannschaften sind in diesem Bereiche nachstehende Aufgabenbereiche zugewiesen: Mitarbeit im Vorstand des regionalen Planungsbeirates und in nachgeordneten Gremien Bearbeitung von Einladungen Erarbeitung von Stellungnahmen Teilnahme an den Sitzungen EU-Angelegenheiten - soweit der Bezirksverwaltungsbehörde übertragen Dem Leiter dieses Referates sind auch die Betreuung und Geschäftsführung der vom Bezirkshauptmann bestellten Beiräte - Komitees - Gremien und Arbeitskreise auf lokaler Bezirksebene, wie Sozialpartnerring Seniorenbeirat Kulturelle Initiativen Erhaltung und Rettung von Kulturgütern Infrastrukturelle Maßnahmen etc. zugewiesen. Organigramm Leiter Bruno Berger Sekretariat Elisabeth Winkler Sachbearbeiter Werner Ferstl 12 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Gemeindeangelegenheiten Referat für Angelegenheiten der Gemeinden und der Regionalentwicklung Gemeindeangelegenheiten: Aufsichtsbehörde der Gemeinden ist die Landesregierung. Sie kann sich zur Überprüfung der Gemeinden sowie für Erhebungen und Ermittlungen der Bezirksverwaltungsbehörden bedienen. Zu diesem Zwecke sind bei den Bezirkshauptmannschaften Gemeindereferate eingerichtet. Die Aufsichtsbehörde, bzw. die Bezirksverwaltungsbehörde, ist berechtigt, sich über alle Angelegenheiten der Gemeinden zu unterrichten. Die Gemeinden sind verpflichtet, die verlangten Auskünfte zu erteilen und außer den Gebarungsüberprüfungen auch sonstige Prüfungen an Ort und Stelle vornehmen zu lassen. Die Tätigkeiten des Referates umfassen allgemein nachstehende Bereiche: Prüfung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse, wobei bereits im Vorfeld bei der Erstellung Beratung und Unterstützung angeboten wird; Prüfung der laufenden Gebarung durch Einholung der Kassenbestandsnachweise (vierteljährlich); Weiterleitung der Anträge um aufsichtsbehördliche Genehmigungen von Rechtsgeschäften durch die Landesregierung (Veräußerung und Belastung von unbeweglichen Gemeindevermögen, wirtschaftliche Unternehmungen und Beteiligungen von Gemeinden, Aufnahme von Darlehen, Übernahme von Haftungen); Evidenthaltung der Ertragsanteile und Bedarfszuweisungen; Führung und Ergänzung der Gemeindekataster (Gemeinderat und Gemeindevorstand); Allgemeine Rechtshilfe; Organisation der Bürgermeister- und Gemeindesekretärekonferenzen; Abgesehen von diesen allgemeinen, alle Gemeinden betreffenden Angelegenheiten, werden jährlich in ca. 10 Gemeinden Gebarungsüberprüfungen durchgeführt. Diese Gebarungsüberprüfungen enthalten nachstehende Bereiche, wobei nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit zu prüfen ist: laufender Kassenbestand; Kassenführung, Buchführung und Belegeverwaltung; Einhebung und Verwaltung der Steuern, Abgaben, Beiträge und Gebühren; Vermögens- und Schuldennachweise; Dienstleistungen und öffentliche Einrichtungen der Gemeinde; Personalakte der Gemeindebediensteten auf Beachtung der dienst- und besoldungsrechtlichen Bestimmungen; Sitzungen des Gemeinderates und des Gemeindevorstandes, Tätigkeiten der Fach- und Verwaltungsausschüsse sowie des Prüfungsausschusses; Führung und Ausstattung der Gemeindeämter; lfd. Darlehen, Haftungen, Verwaltungsschulden und Verwaltungsforderungen; Pflicht- und Ermessensausgaben der Gemeinden; Bestell- und Vergabewesen; Finanzlage Ausführliche schriftliche Berichte über jede Gebarungsüberprüfung ergehen an die Aufsichtsbehörde, den Bezirkshauptmann als Behördenleiter und an die jeweilige Gemeinde selbst, wobei diese über die Abstellung aufgezeigter Mängel Bericht zu erstatten hat. 13 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Schule Soziales Lernen an Pflichtschulen Schule ist nicht nur der Ort der Wissensvermittlung, sondern vielmehr auch jener der Begegnung, der Gemeinschaft und des Vertrauens. Neben der Schulung unserer Kulturtechniken steht die Förderung der Talente und Fähigkeiten unserer Schülerinnen und Schüler durch Individualisierung und Differenzierung im Vordergrund. Die Hauptaufgabe einer guten Schule ist es einfach, unsere SchülerInnen optimal auf das Leben vorzubereiten. Dies fußt auf der Schulung so genannter Grundkompetenzen als Voraussetzung, damit unsere SchülerInnen selbsttätig und sozial verantwortlich ihr Leben in die Hand nehmen können. Der richtige Umgang mit Problemen, Flexibilität und Kreativität und vor allem die Kommunikation, Toleranz und Verant- wortungsbewusstsein für die eigene Person und für den anderen sind hier unter anderem zu nennen. Damit dieser Prozess gelingen kann, bedarf es einer offenen, ehrlichen und guten Zusammenarbeit und einer Vernetzung aller schulischen und außerschulischen Einrichtungen. Das Österreichische Zentrum für Kriminalitätsprävention hat in den letzten Jahren mit seinen österreichweiten Projekten Tausende von Eltern, LehrerInnen, Kinder, Jugendliche und junge behinderte Menschen erreicht. Auch der Bezirk Hartberg führt im allgemeinen Pflichtschulbereich in diesem Schuljahr ein regionales Kriminalitätsbekämpfungsprojekt modellhaft an zwei Hauptschulen und einer Polytechnischen Schule durch. In Zusammenarbeit mit eigens geschulten Präventionskräften der Exekutive des Bezirkes und Vertretern von VIVID werden an den Schulen in Form von Projekten die Themenbereiche Gewalt- und Suchtprävention bearbeitet. Ziel dieses Vorhabens ist es, nicht kurzfristigen Aktionismus zu betreiben, sondern über ein ganzes Unterrichtsjahr hindurch für diese Themen zu sensibilisieren, um damit auch Nachhaltigkeit zu erreichen. Dies soll durch intensive Recherchen über das Entstehen von konfliktträchtigen Situationen, der professionellen Bearbeitung von Konflikten in Form von Rollenspielen, Kommunikationsschulung, bis hin durch den Besuch von Gerichtsverhandlungen erreicht werden. Hinter all dem steht vor allem die Persönlichkeitsbildung jedes Einzelnen im Vordergrund. Gleichzeitig soll durch diese Thematisierung und Aufklärung damit auch der Schutz von Kindern und Jugendlichen erhöht werden. 14 Der Vorstand der Universitätsklinik für Neuropsychiatrie des Kinder- und Jugendalters, o. Prof. Dr. Max H. Friedrich, unterstreicht die Sinnhaftigkeit von solchen Projekten: "Erziehung basiert auf dem dialogischen Prinzip. Rede - Antwort - Antwort - Rede … Das darf nicht abreißen in der Beziehung. Es gibt nichts, was man nicht mit Kindern bereden, benennen und bearbeiten kann." Daraus resultiert die Herausforderung und vielmehr auch die Verpflichtung in der Institution Schule diese Erkenntnisse professionell umzusetzen. Neben dem "Wegweiser für Schulen bei Problemsituationen mit Schüler/innen", den MIRStunden - "Red mit mir" - und den so genannten "Vertrauensstunden, wo SchülerInnen im Schulalltag mit eigens geschulten PädagogInnen ihre Probleme besprechen und damit viele Aggressionen durch eine konstruktive Problemlösung bereits im Vorfeld verhindert werden können, ist das Projekt Gewalt- und Suchtprävention ein weiterer wichtiger Mosaikstein im gemeinsamen Bestreben aller Schulpartner, Voraussetzungen für die zukünftige Bewältigung der sozialen und gesellschaftlichen Herausforderungen, mit denen sich unsere SchülerInnen konfrontiert sehen werden, zu schaffen. ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Gemeinden 1. Treffen der Altbürgermeister in der BH Hartberg Am 28. November 2007 fand in der Bezirkshauptmannschaft Hartberg das erste Treffen der Bürgermeister außer Dienst statt. Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer hat dazu auch seine Amtsvorgänger Hofrat Dr. Heinz Konrad (01.Jänner 1981 bis 31. Dezember 1988) und Hofrat Dr. Josef Kogler (01. Jänner 1989 bis 31. August 2005) eingeladen. Von den derzeit 70 ehemaligen Bürgermeistern des Bezirkes nahmen 44 an diesem Treffen teil. Nach der Begrüßung durch Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer und der Präsentation "Die Bezirkshauptmannschaft Hartberg im Jahre 2007" durch Peter Rechberger wurde ein gemeinsames Gruppenfoto vor dem Amtsgebäude aufgenommen. Danach wurden die ehemaligen Bürgermeister in vier Gruppen durch das Haus geführt. Beim anschließenden Mittagsbuffet im Kultur- und Mehrzwecksaal der Bezirkshauptmannschaft Hartberg wurden Erinnerungen an früher ausgetauscht. Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer, Peter Rechberger, Bruno Berger und Bezirkshauptmann a.D. Dr. Heinz Konrad inmitten der Altbürgermeister Einhelliger Tenor der Anwesenden: "Diese großartige Idee sollte eine Wiederholung finden". 15 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Sozial Barrierefreiheit im Alltag und Leben im Alter Dies ist der Titel des 1. Sozialtages, der vom Sozialhilfeverband Hartberg in Zusammenarbeit mit der Bezirkshauptmannschaft (BH) Hartberg am 17. Oktober im barrierefreien Kulturzentrum in Ebersdorf organisiert wurde. Ziel dieser Veranstaltung war es, über Voraussetzungen für ein möglichst langes und barrierefreies Leben in der eigenen Gemeinde/Region zu informieren und diese zu diskutieren. Anschauliche Erfahrungsberichte von Frau DSA Margret Lueger (Mutter von zwei Kleinkindern) und von Manfred Putz (Rollstuhlfahrer) haben deutlich gemacht, dass Barrierefreiheit uns alle betrifft. sonen mit temporären Gehbehinderungen, Menschen die schwere Güter transportieren uvm. angewiesen. Die Bedeutung der Barrierefreiheit wird durch die steigende Lebenserwartung in Zukunft noch verstärkt werden." (www.barrierefrei.graz.at hier können auch Planungsgrundlagen abgerufen werden). Alten- und behindertengerechte Umbauten und Sanierungsmaßnahmen für Gemeindewohnungen Die Referenten des ersten Sozialtages rund um Obmann Bgm. Gerald Maier und Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer Die Kernaussage von Frau DI Constanze Koch-Schmuckerschlag vom Referat "Barrierefreies Bauen" des Magistrats Graz, ist: "Durch Vermeidung baulicher Barrieren wird die Zugänglichkeit und Benützbarkeit von Wohnungen für ALLE Menschen verbessert. Auf zugängliche Wohnungen sind besonders Menschen mit alters- oder behinderungsbedingter Mobilitätseinschränkung, Eltern mit Kinderwagen, Per- können auch finanziell gefördert werden. Das war der Inhalt des Referates von Heribert Kaiser, dem Leiter der Informationsstelle der Abteilung Wohnbauförderung beim Land Steiermark (Informationen im Internet unter: www. verwaltung.steiermark.at/cms/ ziel/277576/DE/). Die Förderung von baulichen Maßnahmen im Falle einer Behinderung nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz, erläuterte Gerhart Haas 16 vom Sozialreferat der BH Hartberg. Von der Sozialabteilung des Landes Steiermark wurde durch Hemma Rasser das geförderte Modell "Betreutes Wohnen für Senioren" vorgestellt: Betreutes Wohnen ist eine Wohnform für ältere Menschen im Rahmen eines wohnbaugeförderten Mietverhältnisses. Eine altersgerechte Wohnsituation und konkrete Betreuungsleistungen werden miteinander kombiniert angeboten. Dadurch soll ein möglichst langes und selbstständiges Leben in einer eigenen Wohnung möglich werden. Die Betreuungs- oder Grundserviceleistungen reichen von organisatorischen Tätigkeiten, der Gestaltung gemeinsamer Aktivitäten, Organisation von Freizeitaktivitäten bis zur Förderung der körperlichen und geistigen Fitness. Diese Leistungen werden auch von den Mobilen Diensten des Roten Kreuzes zusammen mit den Kooperationspartnern (Caritas und Volkshilfe) angeboten. Vorgestellt wurden sie von Alfred Gigler und Sigrid Cividino. Je nach Einkommenssituation der Bewohner werden die Kosten für die Serviceleistungen vom Sozialreferat des Landes und dem Sozialhilfeverband Hartberg übernommen. Mehrere Gemeinden des Bezirkes wollen in Zukunft Betreutes Wohnen für Senioren anbieten und auch Tageszentren für Senioren in den Regionen sind geplant. ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Exekutive Gewaltkriminalität Initiative zur Bewusstseinsbildung Am 29. November 2007 fand in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr in der Wirtschaftskammer Hartberg eine Veranstaltung zum Thema "Gewaltkriminalität - Initiative zur Bewusstseinsbildung" statt. Als Gastgeber fungierte Mag Florian Ferl von der Wirtschaftskammer. Das Bezirkspolizeikommando (BPK) Hartberg lud namhafte Vertreter von Bezirksgericht Hartberg, BH Hartberg, Politik, Vereine, Körperschaften und Wirtschaftskammer zu einer Diskussionsrunde. Zweck der Veranstaltung: Im Jahr 2007 (von Jänner bis Mitte November) ereigneten sich im Bezirk Hartberg 137 Fälle von unterschiedlichen Formen der Gewaltkriminalität (Körperverletzungsdelikte). Das bedeutet eine signifikante Zunahme zum Vorjahr. Wo liegen die Ursachen sowie örtliche und zeitliche Schwerpunkte? dass das Problem durchaus wahrgenommen wird und Gegenstrategien erkannt werden: Täter in Altersklassen Alkoholkonsum allgemein: In Stellungnahmen der einzelnen Problem der Gesellschaft, VerfügTeilnehmer kam zum Ausdruck, barkeit Unterhaltungsund FreizeitUnmündige Mündige Minderjährige Täter nach Altersklassen gesellschaft: Spaß (6-13 Jahre) (14-17 Jahre) 2% 13 % und Konsum rund um die Uhr - keine Sperrstunde Veranstaltungen: Zeitliche Dauer, Abgabe von alkoholischen Getränken und Angebot von nichtalkoholischen Erwachsene Junge Erwachsene Getränken, (21-99 Jahre) (18-20 Jahre) Das dargestellte Diagramm zeigt die Gewalttäter nach Altersklassen 65 % 10 % Ordnungs- und Sonstige Alterklasse Sicherheitsdienst 10 % Schutz der 17 Jugend: Verantwortung und Vorbild der Familie (Eltern) Bedeutung der Jugendarbeit/ Betreuung von Jugendlichen: Vereine (am Beispiel Blasmusik und Feuerwehr): Jugendbeschäftigung als sinnvolle Freizeitbetätigung Zielvereinbarung: Alle Gemeinden als Genehmigungsbehörde von Veranstaltungen mögen/sollen/ sollten eine zeitliche Festlegung von Veranstaltungen vornehmen. Nur im gemeinsamen Zusammenwirken zwischen Politik, Behörde, Wirtschaft, Vereine, Exekutive und Medien (sprich die Gesamtheit der Gesellschaft) ist eine Trendumkehr und ein deutliches Signal in die andere Richtung möglich. ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Pfarren Das Dekanat Vorau Im Nordosten des Bezirkes Hartberg liegt das Dekanat Vorau, das zur Kirche der Diözese Graz-Seckau gehört. Jeder von uns lebt in einer Pfarre und damit im Dekanat Vorau. Die Worte Dekanat und Dechant (Dekan) leiten sich vom lateinischen "decem" - zehn ab. Es handelte sich also ursprünglich um eine Zehnergruppe von Pfarreien, die eine Einheit bildeten. Solche Landdekanate gab es bereits im 9. Jahrhundert. Seit 1632 gibt es das Dekanat Vorau das von einem "Landdechant" geleitet wird. Es umfasst die 8 dem Stift Vorau inkorporierten Pfarren (Vorau, Friedberg, Dechantskirchen, St. Lorenzen a.W., Festenburg, Waldbach, St. Jakob i. W. und Wenigzell), weiters die Diözesanpfarren Mönichwald, Pinggau und Schäffern und seit 2002 die Pfarren Eichberg und Rohrbach a.d.L, die durch die Übernahme der Seelsorge durch das Stift Vorau vom Dekanat Hartberg zum Dekanat Vorau kamen. Insgesamt sind es also 13 Pfarren, die alle von Vorauer Chorherren seelsorglich betreut werden. Wie es in der Diözese den Diözesanrat und in der Pfarre den Pfarrgemeinderat gibt, gibt es auch einen Dekanatsrat, in dem die Pfarren durch je eine Person sowie die Gliederungen der Katholischen Aktion, die Ordensfrauen und die Gruppe der ReligionslehrerInnen vertreten sind. Die Priester, der Diakon, Vertreter der ReligionslehrerInnen und der Orden treffen sich regelmäßig in der Dekanatskonferenz um gemeinsame Aufgaben wahrzunehmen und Erfahrungen auszutauschen. Leitung des Dekanates Vorau: Dechant: Dr. Peter Riegler (Wenigzell), Stellvertreter: Mag. Lukas Zingl (Vorau), geschäftsführende Vorsitzender: Franz Hatzl (St. Jakob i.W.), Stellvertreterin: Birgit Thalhammer (Rohrbach), Schriftführer: Robert Windhaber (Friedberg), Vertreter im Priesterrat: Mag. Lukas Zingl (Vorau), der/die Vertreter/in im Diözesanrat wird im Februar 2008 neu gewählt. Gerade durch den zunehmenden Priestermangel wird der Blick über die Pfarrgrenzen hinaus Übersicht: Einwohnerzahlen Pfarre Katholiken Dechantskirchen 2.128 Eichberg 999 Festenburg 449 Friedberg 2.341 Mönichwald 865 Pinggau 2.623 Rohrbach 1.716 St. Jakob 883 St. Lorenzen 1.303 Schäffern 982 Vorau 4.926 Waldbach 815 Wenigzell 1.437 Gesamt: 21.467 18 immer wichtiger und eine Konzentration der Kräfte eine Notwendigkeit. Vor einigen Jahren hatte jede Pfarre noch ihren eigenen Pfarrer. Heute gibt es bereits 3 Pfarrverbände, in denen jeweils 1 Pfarrer für zwei Pfarren zuständig ist. Voraussetzung für eine Zusammenarbeit ist ein gegenseitiges sich Kennenlernen. Dies wird durch gemeinsame Veranstaltungen, die Monatswallfahrt nach Pinggau, die Dekanatswallfahrt und die Herausgabe eines Dekanatsblattes, in dem sich die einzelnen Pfarren vorstellen, versucht. Das jeweils letzte Dekanatsblatt ist in den Pfarren erhältlich. Evangelisch 18 6 43 4 40 22 3 3 5 18 2 4 159 Andersgläubige 30 19 13 42 12 47 32 32 15 31 40 26 23 362 o.r.B. 31 21 7 67 23 70 66 11 11 5 62 15 28 417 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Sozial/Abfallwirtschaft Tagesbetreuung im Hartberger Bezirk Das Tageszentrum des Seniorenhaus Menda ist seit September 2004 in Betrieb. Es nehmen rund 50 Personen unterschiedlich oft dieses Angebot in Anspruch nehmen.Viele Personen kommen mit dem Bus und mehrere unserer Gäste würden auch gerne das Angebot öfter in Anspruch. Unsere Idee ist jetzt, das Angebot der Tagesbetreuung in die verschiedenen Regionen des Bezirkes zu bringen. Den SeniorenInnen bleibt dadurch eine teilweise lange Anfahrtszeit erspart. Die fachlich qualifizierten MitarbeiterInnen unseres Tageszentrums gehen in die verschiedenen Regionen des Bezirkes und die Tagesgäste können in ihrer vertrauten Umgebung bleiben und gemeinsam verschiedene Aktivitäten ausüben. Weitere MitarbeiterInnen aus der jeweiligen Region sollen das fachlich quali- fizierte Personal unterstützen.Diese Möglichkeit der Betreuung für ältere Menschen ist von großer Bedeutung. Die pflegenden Angehörigen werden durch unser Angebot entlastet und die sozialen Kontakte unter Gleichaltrigen können gepflegt werden. Durch Gesprächsrunden, Gedächtnistraining, Bewegungsübungen und kreatives Arbeiten werden die vorhandenen Fähigkeiten der Gäste gefördert, beziehungsweise erhalten. Passende Räumlichkeiten für die Tagesbetreuung sollen ab dem Jahre 2008 von den jeweiligen Gemeinden bzw. Regionen zur Verfügung gestellt werden. Eine zentrale Lage, die Einbindung der mobilen sozialen Dienste und der Ärzte der Region, sowie die Versorgung mit Essen auf Rädern und der Transport sind notwendige Vorraussetzungen für den Start. Die Errichtung von weiteren Tageszentren kommt uns allen zu gute. Die Vereinsamung der Menschen wird verhindert und pflegende Angehörige können ausspannen. Unser Ziel ist ..... " Nicht dem Leben Jahre geben, sondern den Jahren Leben geben" 19 Schenken mit gutem Gewissen - da gehört auch die umweltfreundliche Entsorgung dazu! Ob MP3-Player, Mobiltelefon oder Laptop, Digital-Receiver oder Flachbildfernseher Elektrogeräte zählen auch heuer wieder zu den absoluten Geschenkhits zu Weihnachten. Stellte die Entsorgung der alten, nicht mehr gebrauchten Geräte früher manchmal ein Problem dar, ist sie nun seit Inkrafttreten der Elektroaltgeräte-Verordnung für die KonsumentInnen problemlos und vor allem kostenfrei! Im Bild: Umwelt- und Abfallberater Gerhard Kerschbaumer "Die Menschen im Bezirk Hartberg haben ein hohes Umweltbewusstsein und so funktioniert bei uns die Sammlung alter und kaputter Elektrogeräte ausge- ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Abfallwirtschaft zeichnet. Insgesamt werden heuer pro Kopf rund 6 kg alte Geräte gesammelt und daher aus heutiger Sicht die EU-Vorgabe von 4 kg pro Kopf und Jahr bei weitem übertroffen. Im Jahr 2006 wurden im Bezirk 908.662 Kilogramm gesammelt! Dies entspricht ungefähr dem Gewicht von 900 PKWs. In einer Gerätekategorie gibt es allerdings noch Aufholbedarf: bei Kleingeräten liegt die Rücklaufquote noch unter 30 %. Kleingeräte werden entweder länger daheim aufbewahrt oder landen - verbotenerweise - nach wie vor im Restmüll. Auch Kleingeräte können einerseits repariert und wieder verwendet werden, andererseits enthalten sie wertvolle, aber auch schädliche Inhaltsstoffe, die nur bei fachgerechtem umweltfreundlichem Recycling genutzt oder entsorgt werden können. Im Restmüll stellen sie nicht nur eine Gefahr für die Umwelt dar, sondern es gehen auch nützliche Rohstoffe verloren. Bitte bringen Sie weiterhin Ihre alten oder kaputten Elektrogeräte ins Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. Goldener Müllpanther geht in den Bezirk Gemeinde Wörth an der Lafnitz gewinnt Zum zweiten Mal wurde im Rahmen des interkommunalen Erfahrungsaustausches in der Steinhalle Lannach im Beisein von rund 300 Gemeindevertreterinnen der Goldene Müllpanther für hervorragende abfallwirtschaftliche Leistungen an eine der 542 Gemeinden der Steiermark verliehen. Von einer Fachjury mit Vertretern der Fachabteilung 7A, 13A und 19D wurde die Gemeinde Wörth a.d.L. in der Kategorie “Beste Gemeinde” zum Sieger gewählt. Wörth gehört zu den Vorreitern, was die Errichtung der abfallwirtschaftlichen Infrastruktur betrifft und besitzt bereits seit Anfang der 90er Jahre ein den Anforderungen entsprechendes und vorbildlich geführtes Altstoffsammelzentrum. Vom Abfall zum Wertstoff Die Bevölkerung hatte daher als eine der ersten eine optimale Möglichkeit, Altstoffe (Wertstoffe) getrennt zu sammeln und einer ökologischen Verwertung zuzuführen. Für diese Altstoffe, wie etwa Zeitungspapier, Karton Alteisen, Altkleider, Getränkekartons usw., werden über den 20 Abfallwirtschaftsverband Hartberg Erlöse erwirtschaftet, die eine wesentliche Entlastung der Entsorgungskosten ermöglichen. Wichtig für die Auszeichnung war aber auch die positive Umsetzung der Elektroaltgeräteverordnung in der Gemeinde Wörth a.d.L. Bürgermeister Karl Taschner bedankte sich in einer kurzen Ansprache bei seinen Mitarbeitern, bei seiner Bevölkerung und bei den Verantwortlichen des Abfallwirtschaftsverbandes Hartberg, Obmann Bgm. Hermann Grassl, Geschäftsführer Mag. Alfred Ertl und bei Umwelt- und Abfallberater Gerhard Kerschbaumer für die gute Zusammenarbeit, ohne die diese Auszeichnung nicht möglich gewesen wäre. Obwohl die Gemeinde Wörth und die Bevölkerung im gesamten Bezirk Hartberg beim Mülltrennen im Spitzenfeld liegen, soll das Thema Mülltrennung und der "Wert des Abfalls" noch mehr ins Bewusstsein der Bevölkerung gerufen werden, um so die Kosten für die Restmüllentsorgung niedrig zu halten, so Gerhard Kerschbaumer. ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Sozial Verein zur Förderung Internationaler Begegnungen Jahresbericht und Vorschau Im Europajahr 2007 ( Schuhmannerklärung 1951-Montanunion - Gründung der Europäischen Union = EWG Vertrag 1957) hat sich der Verein mit Schulen des Bundesschulzentrums und des Bezirkes an der Gestaltung der Europatage 2007 in Hartberg, Referat HR. Mag. Ludwig Rader und der damit verbundenen Ausstellung “Vernetzungen” beteiligt. Wandkalender “Der Wechsel 2008” Südtürkei: Sinterterassen in Pamukkale an den Südhängen des Taurusgebirges Ein eindruckvoll gestalteter Wandkalender für das Jahr 2008 erinnert mit reicher Bilderfolge an das großartige Festival der Almhütten am Wechsel - SCHWAIGENREIGEN 2007. Jedem Kalenderblatt sind dutzende kleine und große Fotos mitgegeben (insgesamt 121), die das musikalische Leben dieses Festivals auf den 18 Schwaigen und Almhütten beiderseits des Wechsels wiedergeben. Im Jahreskreis dieses Kalenders werden musikalische Volkskultur und Landschaft sichtbar, die zwar zwei Bundesländern angehören, aber in Musik und Mundart eine gewachsene und originelle Einheit bilden. Jährlich wird vor Weihnachten ein Betrag von € 4.360,- überwiesen. Moldawien ist das ärmste Land Europas, Armutsopfer sind vor allem die Kinder. Der darauf folgende Diavortrag "Europa im Zeichen des Regenbogens” im Kultur- und Mehrzwecksaal der Bezirkshauptmannschaft, Beginn 19.00, will die fast 1.500 Jahre dauernden Begegnungen zwischen Christentum und Islam mit Bildern aus Portugal, Südfrankreich, aus der Ukraine und der Krim sowie der Türkei aufzeigen. Sie waren nicht immer friedlich, aber auch nicht immer feindselig. Die europäische Kultur wurde damit wesentlich geprägt. Die Entwicklung seit Mohameds Flucht nach Medina 622 (Hedschra), die Eroberung Nordafrikas 680 und dann Iberiens, wo seine Anhänger bis 1470 herrschten und auf der anderes Seite Europas der Ansturm auf Ostrom, der Fall Konstantinopels und das Vordringen türkischer Osmanen 1683 bis Wien ist auch heute noch sichtbar und spürbar. Die Jahreshauptversamnlung findet am 6. März 2008, um 17.00 statt. Der Reinerlös aus der Veranstaltung ist eine Spende an das Waisenhaus in Cupcui. Der Kalender "DER WECHSEL 2008 Musik : Landschaft" ist zum Preis von € 23,in den Buch- und Papierhandlungen der Region, oder per Nachnahme über Druck & Kopie Gangl, 2870 Aspang am Wechsel, gangl@druckundkopie.at, Tel. 02642/52381, Fax: DW-3 erhältlich. 21 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Der Diavortrag "Reise durch ein vergessenes Land: MecklenburgVorpommern" hat die Schönheit und die Probleme dieses Landstriches in Vergangenheit und Gegegenwart deutlich gemacht. Neben der Aufgabe der Belebung der "Begegnungen Volkskultur" im Internationalen Partnerschaftsring Hartberg (IPH) ist seit sieben Jahren die Hilfe für den Ausbau des Kinderwaisenhauses in Cucui in Moldawien ein wesentliches Anliegen des Vereines geworden. Sozial RAINBOWS - Für Kinder und Jugendliche in stürmischen Zeiten RAINBOWS betreut in der Steiermark seit 16 Jahren Kinder und Jugendliche nach der Trennung oder Scheidung ihrer Eltern und hilft so, die Sorgen betroffener Kinder zu lindern. Auch im Bezirk Hartberg finden seit vielen Jahren RAINBOWS-Gruppen statt, aktuell gibt es 2 Gruppen für die Altersgruppe der 7-9 und 9-11-Jährigen. Die RAINBOWS-Gruppe trifft sich 14 -mal und wird von speziell geschulten Mitarbeiter/innen betreut. "Schiffsreise ins Regenbogenland" dabei zu sein. Für Mütter und Väter sowie für alle Interessierten bietet RAINBOWS Tagesseminare, Workshops und Vorträge an. Kosten: € 215,- für 14 Treffen à 1,5 Stunden und 3 Elterngespräche; eine Kostenübernahme durch die Jugendwohlfahrt (Bezirkshauptmannschaft) ist möglich. Elke Raza und Dr. Christa Moser, RAINBOWS-Gruppenleiterinnen RAINBOWS bietet den Kindern bzw. Jugendlichen einen geschützten Rahmen, in dem sie durch altersgerechte kreative und spielerische Methoden ihre Gefühle und Erfahrungen ohne Angst ausdrücken können. Sonne, und ich sehe einen Regenbogen", fasst zum Beispiel die 6jährige Julia ihre Erlebnisse in der RAINBOWS-Gruppe zusammen. Für Mütter und Väter gibt es begleitend jeweils drei Gespräche. Dadurch lernen die Kinder, besser mit der veränderten Familiensituation zurechtzukommen, sie stärken ihr Selbstbewusstsein und lernen, ihre Bedürfnisse auszudrücken und Zukunftsperspektiven zu entwickeln. "Mir geht es gerade gut. Bei mir scheint die Eine Gruppe kann ab 4 Anmeldungen für eine Altersgruppe starten, der nächste Gruppenstart ist im Februar 2008. RAINBOWS-Gruppen werden in der ganzen Steiermark angeboten. Im Sommer gibt es auch die Möglichkeit am Feriencamp 22 Nähere Informationen, Anmeldung & Kontakt: Landesstelle RAINBOWSSteiermark, Theodor-KörnerStraße 182/1, A-8010 Graz Tel. 0316/67 87 83, Mo-Fr 08.00-12.30, Mo 14.00-16.00 Email: wassermann@stmk. rainbows.at oder im Internet unter: www.rainbows.at. Christine Wassermann, RAINBOWSRegionalleiterin für den Bezirk Hartberg ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Sozial Es weihnachtet sehr - sind Sie vorbereitet!? Advent und Weihnachten bedeuten nicht immer besinnliche Tage oder ein Fest der Freude. Für viele ist es auch eine Zeit der Hektik und der depressiven Verstimmungen. Für die ÖsterreicherInnen ist das Erleben von Harmonie und Spiritualität der eigentliche Wunsch ans Christkind. Große Bedeutung kommen dem Wert des Zusammenhaltes in der Familie, der Sehnsucht nach Stille und Besinnung, nach langen gemütlichen Abenden zu Hause, der Hoffnung, Zeit für Familie, Freunde und Bekannte zu haben, der Freude auf das Festtagsessen und dem Vorhaben, den religiösen und traditionellen Charakter von Weihnachten stärker zu betonen. Es geht darum, Bilanz zu ziehen über das vergangene Jahr und eine Innenschau zu halten. denden Single-Haushalten in Österreich macht sich in dieser Zeit verstärkt das Gefühl des Alleinseins breit. Der Mangel an wesentlichen Beziehungen und sozialen Netzen, oder auch zunehmende körperliche Immobilität werden schmerzlich bewusst. Darüber hinaus wird zur Weihnachtszeit vielen Angehörigen der Verlust von Partner/innen und Familienmitgliedern schmerzlich in Erinnerung gerufen. Wie ist Der Fonds Gesundes Österreich zeigte in Umfragen auch bedenkliche Aspekte der Weihnachtszeit auf - Wunsch und Realität in Bezug auf das Fest der Freude und des Lichtes stimmen nicht immer überein: Die Erwartungen an das Weihnachtsfest sind ganz individuell und oft sehr hoch gesetzt. Für viele stellt es das wichtigste familiäre Fest überhaupt dar, wo alles perfekt sein soll. Aber allen alles recht zu machen klappt ohnehin nie. Der Druck wächst, sowohl was finanzielle als auch emotionale Belastungen angeht. Enttäuschungen und familiäre Konflikte, die sonst mit dem Mantel des Schweigens umhüllt werden, treten zu Tage. Vor allem bei älteren Menschen und in den zunehmend mehr wer- eine solche "Weihnachtskrise" zu vermeiden? Wie kann man ihr begegnen? Setzen Sie sich mit dem Thema Weihnachten ganz persönlich auseinander. Stellen Sie sich die Frage, wie Sie das Fest gestalten wollen und schmieden Sie Pläne, um nicht am Heiligen Abend in ein Loch zu fallen. Zu einem solchen Plan kann auch gehören, welche Verwandte oder Freunde Sie besuchen und ob Sie in die Kirche gehen wollen. Werden Sie sich 23 darüber klar, welche Traditionen und Gepflogenheiten Sie beibehalten wollen. Vielleicht sollten einige aber auch überdacht und erneuert werden? Was aber, wenn Niedergeschlagenheit und Traurigkeit Oberhand gewinnen und wochenlang andauern? Wenn Hoffnungslosigkeit und Schuldgefühle zunehmen, man sich müde und erschöpft fühlt, trotzdem aber nicht gut schläft? Wenn man aus dem Grübeln nicht mehr heraus kommt und sich von Freunden zunehmend isoliert? Depressionen entwickeln sich schleichend und sind eine ernst zu nehmende Erkrankung, die nichts mit einem Mangel an Selbstdisziplin zu tun hat. Gut gemeinte Ratschläge, sich “doch zusammen zu nehmen", helfen nicht. Kompetente, verständnisvolle Beratung und Begleitung bei schweren Belastungen oder emotionalen Krisen - auch in der Weihnachtszeit - bietet Ihnen das Psychosoziale Zentrum Hartberg, Tel.: 03332/66266, Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag zwischen 8.00 und 13.00, sowie Dienstag und Donnerstag zwischen 14.00 und 17.00, www.seelische.gesundheit.or.at ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Gemeinden Altbürgermeister des Bezirkes Hartberg Gemeinde Name Von-Bis Bad Waltersdorf Blaindorf Buch-Geiseldorf Dechantskirchen Dienersdorf Ebersdorf Eichberg Grafendorf b.H. Großhart Hartberg ehem. Safenau Hartberg-Umgebung ehem. Mitterdombach Hofkirchen b.K. Kaibing Kaindorf Lafnitz Limbach b. N. Mönichwald Neudau Pinggau Pöllau Pöllauberg Rabenwald Riegersberg ehem. Reinberg Rohr b. H. ehem. Oberrohr Rohrbach a.d.L. Saifen-Boden St. Jakob i.W. St. Johann b.H. St. Johann i.d. H. St. Lorenzen a. W. St. Magdalena a. L. Schachen b.V. Schäffern Schlag b.T. Schönegg b. P. ehem. Hinteregg Siegersdorf b.H. Sonnhofen Stambach Stubenberg Vorau Waldbach Wenigzell Wörth a.d.L. Kaiser Karl; RR Pichler Helmut Tösch Peter Marachl Herbert Pfleger Norbert; Semmler Franz Summerer Franz Sonnleitner Johann Pausackl Alois Pux Johann Spanner Johann LAbg. a.D. Lind Josef; HR Mag. Schlögl Manfred Haas Anton Wilfinger Johann Hofer Alois Safner Johann Hierzer Rupert; Graßl Josef Falkner Erwin; Bruchmann Walter Loidl Alois; LAbg. a.D. HERRMANN Siegfried Pieber Franz; Grill Erich Schwengerer Josef; Schwarz Hermann Pickl Raimund Pötz Johann; Riebenbauer Johann Stalzer Siegfried Gruber Alois Wiesenhofer Josef Feldhofer Bertram Prenner Hermann Fritz Karl; Nöhrer Josef; Koch Anton Wurzer Anton Schneeweis Helmut Maier Peter; Stättler Johann Pötz Johann Nagl Johannes Pußwald Otto Hutz Josef; Ehrenhöfer Lorenz; Weninger Franz Schröck Franz Lechner Franz, Ök.Rat; Kolb Josef Ringhofer Karl; Hofer Roman Teubl Franz; Krutzler Franz König Johann; Pailer Anton Pailer Anton Steiner Franz; Kober Rupert Allmer Peter Eckert Franz Stelzer Josef Dr. Stütz Alfons; Dipl. Ing. Maierhofer Franz Kainer Johann; Meisterhofer Johann; Krogger Franz Kroisleitner Johann Wilfing Karl; Riedl Erwin 1968-1980; 1980-2004 1965-1995 1978-2000 1978-1996; 1996-2005 1980-2007 1985-1990 1985-2005 1985-1998 1978-2006 1968-1992; 1992-2004 1957-1968 1985-2000 1965-1968 1998-2003 1964-1989; 1989-2006 1980-1999; 1999-2005 1985-1990; 1990-2000 1961-1987; 1987-2002 1970-1990; 1990-2000 1994-2006 1967-1985; 1985-1999 1982-1995 1993-1995 1960-1980 1980-1990 1965-1968 1965-1971; 1975-1993; 1993-2002 1955-1958 1994-2000 1980-1992; 1992-2007 1987-1995 1995-2004 1985-1995 1962-1972; 1972-1980; 1980-1993 1965-1994 1946-1981; 1981-2000 1960-1990; 1990-2005 1955-1970; 1983-2004 1975-1985; 1969-1975 1960-1969 1985-1989; 1989-1995 1980-1990 1994-2000 1975-2000 1970-1971; 1971-1980 1965-1980; 1980-1995; 1995-2007 1982-2002 1980-2000; 2000-2005 24 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Veranstaltungen/Sprechtage Bezirkshauptmannschaft Hartberg Mütter- und Elternberatungen im Bezirk Hartberg Adresse: Sozialzentrum Hartberg Jeden Dienstag 14.00-15.00 Bezirkshauptmannschaft Hartberg Rochusplatz 2, 8230 Hartberg Telefon: 03332/606-0 Fax: 03332/606-550 E-Mail: bhhb@stmk.gv.at Homepage: www.bh-hartberg.steiermark.at oder: www.steiermark.at Parteienverkehrszeiten: Allgemein: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.30 und nach Vereinbarung Bürgerservicestelle: Montag bis Freitag von 07.00 - 15.00 Sozialzentrum Neudau Jeden 1. Montag im Monat 13.30-14.30 Hauskrankenpflege, Pflegehilfe, Heimhilfe, Altenhilfe, Pflegebehelfe, Vermittlung und Organisation sonstiger Unterstützungsleistungen Sozialzentrum Bad Waltersdorf Jeden 2. Dienstag im Monat 14.00-15.00 Sozialzentrum Bad Waltersdorf Tel.: 03333/3944 Sozialzentrum Friedberg Jeden 3. Montag im Monat 14.30-15.30 Pfarrhof Pinggau Jeden 1. Montag im Monat 15.00-16.00 Sozialzentrum Vorau Jeden 1. Dienstag im Monat 15.00-16.00 Gemeindeamt Stubenberg Jeden 2. Dienstag im Monat 14.00-15.00 Sozialzentrum Pöllau Jeden 2. Donnerstag im Monat 15.00-16.00 Veterinärreferat: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.30 und nach Vereinbarung Amtsärztin: Dienstag von 8.00 - 12.30 Projektsprechtage des Anlagenreferates Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 9.00 - 12.30 in der Wirtschaftskammer Hartberg, 8230 Rosseggerstraße 1, Anmeldung unter: 03332/606-221 Notrufnummern Feuerwehr: 122 Polizei: 133 Rettung: 144 Stützpunkte der Mobilen Sozialen Dienste Forstfachreferat Ofr. DI Franz Hippacher Telefon: 03332/606-270 Mobil: 0676/866 40 370 Sprechtag: Freitag von 08.00 - 12.30 Außenstelle/Sozialzentrum Hartberg Bfö. Ing. Stefan Schweighofer Telefon: 03332/65499-77 Mobil: 0676/866 40 374 Sprechtag: Freitag von 08.00 - 12.30 Außenstelle/Sozialzentrum Friedberg Bfö. Ing. Franz Weber Telefon: 03339/22161-77 Mobil: 0676/866 40 372 Sprechtag: Freitag von 08.00 - 12.30 Außenstelle/Sozialzentrum Pöllau Bfö. Ing. Alexander Allmer Telefon: 03335/2751-77 Mobil: 0676/866 40 373 Sprechtag: Freitag von 08.00 - 12.30 Sozialzentrum Friedberg Tel.: 03339/23344 Sozialzentrum Hartberg Tel.: 03332/62044-21 Sozialzentrum Neudau Tel.: 03383/3344 Sozialzentrum Pöllau Tel.: 03335/40544 Sozialzentrum Stubenberg Tel.: 03176/8644 Sozialzentrum Vorau Tel.: 03337/3344 Gemeinschaftsausstellung in der Bezirkshauptmannschaft “Zwischen Traum und Wirklichkeit” Werke von Roswitha Kroisleitner, Martha Schedlbauer und Maria Schrattner Eröffnung: Freitag, 11. Jänner 2008, mit Beginn um 19.00 Ausstellungsdauer: 11.01.-29.02.2008 Kultursaal der BH Hartberg “Bunte Mischung” Acryl, Aquarell und Öl Werke von Dinja Kroath, Traude Payer und Rosemarie Pichler Eröffnung: Freitag, 07. März 2008, mit Beginn um 19.00 Ausstellungsdauer 07.03.-02.05.2008 Kultursaal der BH Hartberg Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Ausgabe: Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer, Silke Rosenbaum, Bruno Berger, Dr. Herfried Haupt, Ing. Franz Weber, Mag. Bernd Holzer, Ing. Werner Prettenthaler, Marion Schmedler, Mag. Stefan Koller, Günter Raser, Peter Rechberger, Walter Flucher, Mag. Klaudia Lechner, Alfred Mayer, Major Martin Spitzer, Dechant Peter Riegler, Gottfried Gerngroß, Gerhard Kerschbaumer, Josef Strauß, Dr. Erika Sieder, Christine Wassermann, Mag. Kerstin Germ Titelfoto: Silke Rosenbaum 25 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis