PreselectionBasic
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PreselectionBasic Anmeldung zur Freischaltung 1 Persönliche Daten Frau Herr . Geboren am . Dieses Feld nicht beschriften! Name, Vorname 2 Beginn des Vertrages Firma/Einrichtung . Mein Antrag soll gültig sein ab . 3 Ihr Anschluss Straße, Hausnummer Bitte in DRUCKBUCHSTABEN in die Kästchen schreiben! Vorwahl Ort / Analog Telefon tagsüber (für Rückfragen) Ich möchte bei einer eventuellen Beendigung der Preselection weiterhin im Call-by-Call-Verfahren über die 010xx mit StarCom telefonieren können. Meine personenbezogenen Daten bleiben ggf. zum Zweck der Abrechnung gespeichert. Bitte senden Sie mir regelmäßig Informationen über neue Angebote per Post oder Email. Ich bin damit einverstanden, dass Sie mich unter den genannten Rufnummern zu Zwecken der Kunden befragung/Kundenbetreuung und des Angebotes der StarCom und deren verbundene Unternehmen anrufen. Folgende weitere Rufnummern gehören zum Analog- bzw. Mehrgeräteanschluss (Bei TK-Anlagen bitte Rufnummernblock und Stammnummer angeben) 4 Einzelverbindungsnachweis Diese Einwilligungen sind jederzeit widerrufbar. Ja Ihr Service-Passwort (für telefonische Änderungen; min. 6, max. 20 Zeichen) 5 Ihre Tarifwahl Vorwahl Nummer Email ISDN Nein Verkürzt Ohne Einzelverbindungsnachweis werden die Verbindungsdaten nach Rechnungserhalt gelöscht. Eine nachträgliche Erstellung ist nicht möglich. 6 Wunsch-Optionen Weekend Option (2) StarCom Basic (1) möchte am Wochenende und bundeseinheitlichen Feiertagen Ja,ich für EUR 0,00 pro Min. ins Deutsche Festnetz telefonieren. Die monatliche Grundgebühr hierfür beträgt EUR 7,95. (Keine Mindestvertragslaufzeit) StarCom Basic 100 (1) (12 Monate Mindestvertragslaufzeit mit attraktiven Inklusivleistungen) Wunschland-Option (2) möchte den zusätzlichen Sondertarif für mein Wunschland Ja,ich nutzen. Die monatliche Grundgebühr hierfür beträgt EUR 0,50. Wunschland Wunschland-Vorwahl Melden Sie sich an! S Top-Qualität zum fairen Preis S bequem telefonieren wie bisher S sekundengenaue Abrechnung nach der ersten Minute (1) S attraktive Inklusivleistungen 7 Einzugsermächtigung 9 Unterschrift Hiermit ermächtige ich StarCom Telekommunikation OHG widerruflich, die zu entrichtenden Gebühren bei Fälligkeit zu Lasten des folgenden Kontos einzuziehen. Kontonummer Bankleitzahl Ich beauftrage und bevollmächtige die Firma StarCom Telekommunikation OHG, die Preselection (Voreinstellung) meiner oben aufgeführten Telefonanschlüsse bei der DTAG für alle Orts- und Ferngespräche auf den jeweils von ihr anzugebenden Verbindungsnetzbetreiber umzustellen. Dieser Auftrag gilt für die Dauer dieses Vertrages. Er gilt bei einem Wechsel des bezogenen Telefonanschlusses, z.B. nach einem Umzug, auch für den jeweils relevanten neuen Telefonanschluss. Sofern der Anschluss nicht oder nicht ausschließlich auf den Namen des Antragstellers angemeldet ist, versichert dieser, dass er befugt ist, die Preselection auch für den/die übrigen Anschlussinhaber zu beauftragen. Es gelten die jeweils gültigen Tarifkonditionen und Preislisten sowie die umseitig (auf dem Durchschlag) abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Widerrufsbelehrung umseitig (auf dem Durchschlag). Name und Sitz des Geldinstituts Eine Durchschrift des Vertrages habe ich erhalten. Kontoinhaber/-in 7 Datum 8 Erläuterungen Unterschrift Antragsteller/Anschlussinhaber Interne Vermerke ... Nicht vom Kunden auszufüllen … Interne Vermerke (1) Nach der ersten Minute Abrechnung im fairen Sekundentakt; Auslands und sonstige Dienste werden im Minutentakt abgerechnet; Sonderrufnummern (0900/0180x) werden über die DTAG/sonstigen Anbieter zu deren Tarifen abgerechnet; der Tarif Basic hat keine Mindestvertragslaufzeit (Kündigungfrist 4 Wochen zum Monatsende); für den Tarif Basic 100 gilt eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr; die Laufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr wenn nicht mindestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. (2) Diese Option kann jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. StarCom Telekommunikation OHG Kistlerhofstraße 170 81379 München Hotline: 01805-770780* Hotfax: 01805-770790* (*12 Cent/Min.) eMail: info@StarCom.cc www.StarCom.cc VP 000 UVP 0000 FH NN Datum/Antrag geprüft Datum/Unterschrift TK-Berater Inhaber: Bernhard und Robert Ranke Bankverbindung: AG München: HRA 76876 Steuer-Nr.: 637-13876 Ust.-Id.-Nr.: DE 212312514 Postbank Nürnberg Konto-Nr.: 506 56 68 57 BLZ: 760 100 85 Hinweis: Der Durchschlag ist für den Kunden bestimmt. PLZ Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma StarCom Telekommunikation OHG, München · Stand: 01.05.2006 - Preselection § 1 Allgemein (1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ergänzend zur Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) für die Erbringung von Festnetztelefonieleistungen aufgrund durch die Firma StarCom Telekommunikation OHG (im Folgenden: SC) an den Vertragspartner (im Folgenden: Teilnehmer). (2) Abweichende AGB des Teilnehmers gelten nur, wenn SC deren Geltung ausdrücklich anerkennt. Mitarbeiter von SC, die nicht die gesetzliche Vertretung oder Prokura für SC innehaben, sind ohne besondere Vollmacht nicht berechtigt, von den AGB abweichende Regelungen zu treffen. § 2 Vertragsschluss / Laufzeit / Kündigung (1) Jegliche Aufträge gelten erst als von SC angenommen, wenn die Annahme bzw. die Aufnahme der Leistung von SC durch gesonderte Erklärung bestätigt wird. Insbesondere die Unterschrift des Beraters auf dem schriftlichen Formular oder die Bestätigung des Eingangs des Auftrages per Internet stellen keine Annahme des Auftrages durch SC dar. SC ist stets berechtigt, vor einer Annahme die technische Verfügbarkeit der Leistung zu prüfen und die Annahme des Auftrages des Teilnehmers von einer Bonitätsprüfung und/ oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen. (2) Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit der Freischaltung der Teilnehmerrufnummer im Verbindungsnetz von SC. Der Vertrag läuft, wenn nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit. (3) Soweit nicht besondere Tarifbedingungen, die eine längere Kündigungsfrist oder eine Mindestlaufzeit beinhalten, entgegenstehen, kann der Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Preselection - Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten gilt eine automatische Verlängerung um weitere 12 Monate, wenn nicht mindestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. (4) Die Kündigung muss schriftlich an folgende Adresse erfolgen: StarCom Telekommunikation OHG, Kistlerhofstraße 170, 81379 München. (5) Im Falle der Kündigung hat der Teilnehmer dafür Sorge zu tragen, dass die Voreinstellung von SC als Verbindungsnetzbetreiber in der entsprechenden Ortsvermittlungsstelle des Teilnehmernetzbetreibers zum Kündigungszeitpunkt aufgehoben wird. Ein entsprechender Antrag ist an den neuen Verbindungsnetzbetreiber zu richten. (6) Im Fall der Kündigung durch den Teilnehmer wird SC, wenn der Kunde dies wünscht und nicht das Interesse von SC entgegensteht, die Netzfreischaltung des Anschlusses des Kunden bestehen lassen. Der Kunde kann hierdurch bis zur Schaltung einer neuen Preselection oder im Call-by-CallVerfahren die Leistungen von SC weiterhin in Anspruch nehmen. Für diese Nutzung gelten die Bedingungen des gekündigten Vertrages entsprechend. Für das Nutzungsentgelt gelten die jeweils gültigen Preislisten der SC. § 3 Pflichten und Obliegenheiten des Teilnehmers (1) Dem Teilnehmer obliegen die Bereithaltung und der Betrieb der für die Nutzung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlichen Endgeräte sowie des benötigten Anschlusses (Telefonanschluss). (2) Der Teilnehmer beauftragt seinen Anschlussbetreiber mit der Voreinstellung des Verbindungsnetzes der SC (Preselection) und erhält diese bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufrecht. (3) Der Teilnehmer ist verpflichtet, SC über jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes, seines Kontos und ähnlicher für das Vertragsverhältnis wesentlicher Umstände unverzüglich schriftlich zu informieren. (4) Der Teilnehmer ist verpflichtet, die von SC oder deren Beauftragten mitgeteilten Benutzungsbestimmungen und Anweisungen zur Art und Weise der Nutzung der technischen Anlagen, insbesondere zu deren Sicherheit, sorgfältig zu beachten. Stellt der Teilnehmer eine Störung fest, soll er diese im eigenen Interesse - aber auch im Interesse von SC - unverzüglich melden. (5) Der Teilnehmer wird im Übrigen den Zugang zum Telekommunikationsnetz nur zu den vertraglich vorgesehenen Zwecken nutzen und hat insbesondere jede Einwirkung zu unterlassen, die die technische Funktion des Netzes bedroht oder über das durch die ordentliche Nutzung bedingte Maß hinaus beeinträchtigt. Er wird eine Inanspruchnahme der Telekommunikationseinrichtungen zu rechtswidrigen Zwecken oder in einer Weise, die zu rechtswidriger Beeinträchtigung oder Belästigung anderer Teilnehmer oder derer technischer Einrichtungen führt, unterlassen. (6) Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Endgeräte vor der unbefugten Einwirkung Dritter sowie vor technischen Fehlfunktionen zu schützen, die eine Gefährdung des Betriebes des Netzes zur Folge haben können. Ihm obliegt dieser Schutz insbesondere hinsichtlich eines angeschlossenen PC, um auch im eigenen Interesse missbräuchliche Nutzungen seines Anschlusses durch bösartige Software (Dialer, Viren usw.) zu vermeiden. (7) Der Teilnehmer ist verpflichtet, seinen Anschluss nur im Rahmen der vertraglich vorgesehenen Nutzung im üblichen Umfang Dritten zugänglich zu machen. Die gewerbliche Zurverfügungstellung an Dritte und/oder die weitere Vernetzung des Anschlusses mit Geräten außerhalb seines Haushaltes oder Büros zur Herstellung des Zugangs für Dritte ist unzulässig. § 4 Leistungen, Preise und Preisanpassungen (1) Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses bzw. Tarifes angebotenen Telekommunikationsleistungen sind aus dem Vertrag und den im Internet, bei den Geschäftsstellen und Vertriebspunkten bereitgehaltenen Leistungs-/Tarifverzeichnissen ersichtlich. Die Preise der einzelnen Leistungen bemessen sich nach den jeweils gültigen Preislisten, die mit dem Vertrag ausgehändigt werden oder im Internet, bei den Geschäftsstellen und Vertriebspunkten erhältlich sind. (2) SC behält sich das Recht vor, die Preise, orientiert an den tatsächlich eingetretenen Kostensteigerungen, anzupassen. Die Rechte des Teilnehmers nach der TKV bleiben unberührt. Insbesondere wird er rechtzeitig bezüglich einer Gebührenänderung in Kenntnis gesetzt. § 5 Rechnungsstellung / Zahlung (1) Die Rechnungsstellung an den Teilnehmer erfolgt in der Regel monatlich. (2) Der Rechnungsbetrag ist mit Erhalt der Rechnung fällig. (3) Der Lastschrifteinzug erfolgt nicht vor Ablauf von fünf Werktagen nach Rechnungsstellung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, zu dem Zeitpunkt des Lastschrifteneinzugs eine für den Betrag der Rechnung ausreichende Deckung auf dem von ihm angegebenen Konto zu unterhalten. Für eine vom Geldinstitut zurückgegebene Lastbuchung wird eine Gebühr laut Preisliste erhoben, wenn die Rückgabe der Lastbu- (4) (5) (6) (7) § 6 (1) (2) (3) (4) (5) § 7 (1) (2) § 8 (1) a) b) c) d) § 9 (1) a) b) c) d) chung in den Verantwortungsbereich des Teilnehmers fällt. Dem Teilnehmer steht es frei nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder zumindest wesentlich niedriger als die in der Preisliste angesetzte Pauschale ist. SC kann wahlweise auch auf den Lastschrifteneinzug verzichten. In diesem Fall wird der Teilnehmer zur Zahlung der Rechnung per Überweisung aufgefordert. Beanstandungen des Rechnungsbetrages hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung schriftlich mitzuteilen. Die Frist wird durch Absendung des Widerspruchs innerhalb der Monatsfrist gewahrt. Erfolgt innerhalb der Frist keine dieser Regelung entsprechende Beanstandung, gilt die Rechnung als anerkannt, wenn SC den Teilnehmer in der Rechnung auf diese Frist und die Folge der Fristversäumnis hingewiesen hat. Das Anerkenntnis schließt einen späteren Streit um die abgerechneten Entgelte nicht aus, SC ist jedoch vom Beweis der ordnungsgemäßen Erbringung der abgerechneten Leistungen befreit. Der Teilnehmer kann gegen Ansprüche von SC nur aufrechnen, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn der Gegenanspruch des Teilnehmers auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. SC ist berechtigt, eine Sicherheitsleistung vom Teilnehmer zu fordern, wenn vor oder nach Vertragsbeginn Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit und der Kreditwürdigkeit des Teilnehmers begründen. Wird die Sicherheitsleistung nicht binnen zwei Wochen nach Aufforderung gestellt, so ist SC berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Weitergehende gesetzliche oder nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen begründete Rechte bleiben unberührt. Übermittlung und Speicherung von Verbindungsdaten SC speichert die Verbindungsdaten unter Kürzung der Zielrufnummer um die letzten drei Stellen bis 80 Tage nach Rechnungsversand. In diesen Fällen werden die Verbindungsdaten nach Ablauf von 80 Tagen von SC gelöscht bzw. unkenntlich gemacht. Auf Antrag kann der Teilnehmer die Übersendung einer Detailrechnung (Einzelverbindungsnachweis) von SC verlangen. Er kann hierbei zwischen der vollständigen und der verkürzten Speicherung der Verbindungsdaten wählen. Bei der verkürzten Speicherung weist die Rechnung nur verkürzte Rufnummern aus, aus denen der Teilnehmer, nicht aber SC, Rückschlüsse auf die geführten Telefonate ziehen kann. Den Teilnehmer trifft in diesem Fall das Risiko, dass aufgrund der verkürzten Speicherung die Frage der Richtigkeit von Abrechnungspositionen nicht zu klären ist. Auf Antrag kann der Teilnehmer die sofortige Löschung der Verbindungsdaten nach Rechnungsversand beantragen. Den Teilnehmer trifft in diesem Fall das Risiko, dass aufgrund der Löschung die Frage der Richtigkeit von Abrechnungspositionen nicht zu klären ist. Haben Teilnehmer die vollständige Speicherung oder die verkürzte Speicherung nach Abs. 2 gewählt und rechtzeitig vor Löschung Einwendungen gegen die für den betreffenden Zeitraum in Rechnung gestellten Gebühren erhoben, ist SC soweit erforderlich zur weiteren Speicherung der Verbindungsdaten berechtigt, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind. Hat der Teilnehmer einen Einzelgesprächsnachweis beantragt, so hat er sicherzustellen, dass sämtliche, auch künftige Nutzer des Anschlusses, darauf hingewiesen werden. Bei Anschlüssen in Betrieben und Behörden hat der Teilnehmer gegenwärtige und zukünftige Mitarbeiter zu informieren und ggf. den Betriebsrat oder die Personalverwaltung zu beteiligen, soweit dies nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist. Sperrung des Teilnehmers SC behält sich vor, ihre Telekommunikationsdienstleistungen, insbesondere bei Nichteinlösung der Lastschrift oder Nichtzahlung der Gebührenrechnung, bis zum Eingang der fälligen Gebühren unter den Voraussetzungen des § 19 TKV zu sperren. Befriedigt sich SC im Falle des Zahlungsverzugs aus einer vom Teilnehmer erbrachten Sicherheitsleistung, so ist SC berechtigt, unter entsprechender Anwendung der Voraussetzungen des § 19 TKV und nach Ablauf einer dem Teilnehmer gesondert gesetzten Zahlungsfrist die Dienstleistungen so lange einzustellen, bis die Sicherheitsleistung auf ihre ursprüngliche Höhe aufgefüllt worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Sperrung nach den Umständen insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit des rückständigen Teils der Gebühren bzw. der aufzufüllenden Sicherheit unangemessen ist, insbesondere die Höhe des fehlenden Betrages unter 75 EUR liegt (§ 19 Abs. 1 Ziff. 1 TKV). Dienstleistungsunterbrechung SC kann, ohne damit Schadensersatzansprüche des Teilnehmers zu begründen, einzelne Telekommunikationsdienstleistungen oder -dienstleistungsmerkmale aus folgenden Gründen zeitweise, teilweise oder ganz einstellen: Der Teilnehmer gibt Anlass zu einer Sperrung nach §19 TKV. Durch eine schuldhafte Handlung oder Unterlassung des Teilnehmers wird die Qualität eines Telekommunikationsdienstes beeinträchtigt oder die Funktion des Dienstes gestört. Hier erfolgt eine vorherige schriftliche Ankündigung. Wenn SC verpflichtet ist, eine die Bereitstellung der Dienstleistungen unzulässig oder unmöglich machende behördliche oder gerichtliche Anweisung, Auflage zu o. Ä. zu befolgen. Bei nicht von SC verursachtem Netzausfall, erheblichen Erschwernissen der Leistungserbringung durch höhere Gewalt oder notwendig werdenden technischen Änderungen der Netze, wobei in dem letztgenannten Falle eine vorherige schriftliche Ankündigung erfolgt. Außerordentliche Kündigung durch SC SC ist insbesondere zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn: der Teilnehmer zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung seines monatlichen Rechnungsbetrages in Verzug ist. SC nach Vertragsbeginn Umstände bekannt werden, die SC zu erheblichen Zweifeln an der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Teilnehmers berechtigen und der Teilnehmer trotz Aufforderung binnen zwei Wochen keine angemessene Sicherheit gestellt hat. die fehlende Kreditwürdigkeit des Teilnehmers feststeht (z. B. Konkurs, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen u. a.) gegen ihn durchgeführt werden. der Teilnehmer entgegen der vertraglichen Vereinbarung die Befugnis zum Lastschrifteneinzug widerruft und trotz Aufforderung binnen zwei Wochen keine neue Einzugsermächtigung erteilt oder anderweitig Zahlung leistet. Etwas anderes gilt nur, wenn dem Widerruf des Lastschrifteneinzugs ein begründeter Widerspruch der betroffenen Rechnung im Sinne des Abschnitt V.4 vorangegangen ist oder der Lastschrifteneinzug ohne Zusammenhang mit einer Rechnung und daher offensichtlich zu Unrecht ergangen ist. e) der Teilnehmer trotz Aufforderung durch SC die für die Leistungserbringung notwendigen Informationen nicht vollständig mitgeteilt hat oder sonstige erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlässt. f) die an SC vergebene telekommunikationsrechtliche Lizenz, gleich aus welchem Grund, erlischt. (2) Ist die fristlose Kündigung vom Teilnehmer zu vertreten, kann SC Ersatz des Schadens verlangen, der durch die Kündigung entsteht. Dieser Schaden beinhaltet auch den entgangenen Gewinn, abzüglich dessen, was SC durch die Kündigung erspart. SC ist berechtigt, den Schaden angemessen zu pauschalieren, wobei dem Kunden stets der Nachweis geringeren Schadens vorbehalten bleibt. § 10Übertragung der Rechte aus diesem Vertrag (1) SC ist berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag unter Gewährleistung angemessenen Schutzes der Kundendaten an Dritte zur Durchsetzung/zum Inkasso zu übertragen. (2) SC ist berechtigt, das Teilnehmerverhältnis auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen. Für diesen Fall steht dem Teilnehmer nach Mitteilung über die Übertragung des Teilnehmerverhältnisses ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, das binnen eines Monats nach Kenntnisnahme auszuüben ist und das Vertragsverhältnis binnen eines weiteren Monats nach Zugang der Kündigung an SC beendet. Die Übertragung gilt bei Ausübung des Kündigungsrechts als nicht erfolgt, d. h. der Teilnehmer bleibt bis zum Wirksamwerden der Kündigung Kunde der Firma SC. (3) Der Teilnehmer kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung von SC auf Dritte übertragen. § 11Haftung Die Haftung von SC einschließlich ihrer Erfüllungsgehilfen, Angestellten, Arbeitnehmer und Vertreter richtet sich nach den folgenden Regelungen: a) Die Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Verletzung zugesicherter Eigenschaften oder vertragswesentlicher Pflichten. In allen Fällen von leichter Fahrlässigkeit bleibt die Haftung je schadensverursachendem Ereignis auf einen Höchstbetrag von 12.500 EUR je Teilnehmer und 10 Mio. EUR gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten beschränkt. b) Die gesetzliche Haftung für Personenschäden und die Haftung nach den zwingenden gesetzlichen Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG), der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) , Verpflichtungen aus der maßgeblichen Telekommunikationslizenz oder Anordnungen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post bzw. Bundesnetzagentur oder anderer zwingender gesetzlicher Vorschriften einschließlich des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. c) In keinem Fall haftet SC für Schäden, die sich aus dem von SC nicht verschuldeten Wegfall von Genehmigungen oder dem Ausfall von Einrichtungen der Deutschen Telekom AG bzw. anderer in- und ausländischer Anbieter ergeben. Die Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen für Schäden, die durch unberechtigte Eingriffe des Teilnehmers entstehen. Netzbedingte Störungen, sofern sie vom Teilnehmer gemeldet werden und nicht von SC zu verantworten sind, werden unverzüglich an den jeweiligen Netzbetreiber weitergemeldet. § 12 Besondere Bedingungen SMS- und Email-Dienste (1) SC übernimmt bei Buchung dieser Dienste die nötigen Providerdienste zur Versendung und zum Empfang von Emails oder SMS im vertraglich vorgesehenen, ansonsten im angemessenen Umfang. SC übernimmt jedoch keine Gewähr für den erfolgreichen Empfang oder die erfolgreiche Zustellung über das Internet. (2) Die angebotenen Dienste sind auf rein private Nutzung ausgelegt und dienen nicht zur Übermittlung wesentlicher Geschäftskorrespondenz oder Speicherung von wichtigen Daten. Es obliegt dem Nutzer, seine Eingangspost regelmäßig abzurufen und lokal zu speichern. (3) Soweit die Dienste ohne zusätzliches Entgelt angeboten werden, schließt SC jede Haftung mit Ausnahme groben Verschuldens aus. SC ist in diesem Fall berechtigt, den Dienst sofort einzustellen und 2 Wochen nach Benachrichtigung der Teilnehmer die gespeicherten Nachrichten zu löschen. (4) Der Teilnehmer ist nur persönlich berechtigt, den Dienst zu nutzen. Er ist verpflichtet, seine Zugangsdaten streng geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. (5) Wird das vorgesehene Datenvolumen überschritten oder erlangt SC Kenntnis von der Versendung oder dem Erhalt von Nachrichten, die die technische Funktion des Dienstes gefährden oder stark beeinträchtigen oder deren Speicherung für SC rechtswidrig wäre, ist SC zur Unterbindung der Versendung oder des Empfangs oder zur Löschung bereits gespeicherter Nachrichten berechtigt. Als Gefährdung der technischen Funktion gilt auch der Empfang oder die Versendung von massenhaften Werbenachrichten (SPAM) oder von Nachrichten, die gezielt zur Überflutung von Postfächern oder Servern versandt werden. Zur Identifizierung solcher Nachrichten ist SC berechtigt, entsprechende automatische Filter einzusetzen. Eine Kenntnisnahme des Inhalts der Nachrichten durch Personen erfolgt jedoch nur im Einzelfall und nur, wenn dies aus technischen oder rechtlichen Gründen unvermeidbar ist, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses. Soweit technisch möglich und vom Aufwand zumutbar, wird der Teilnehmer automatisch über abgelehnte oder gelöschte Nachrichten informiert. (6) Wird SC wegen Rechtsverstößen in Anspruch genommen, die aus Inhalten resultieren, die vom Teilnehmer zu vertreten sind, oder die aus der vom Teilnehmer verwandten Adresse resultieren, ist der Teilnehmer verpflichtet, SC hieraus entstehende Schäden zu ersetzen und SC von etwaigen aus diesen Verstößen resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Dieser gilt auch dann, wenn SC zur Vermeidung eines Prozessrisikos Ansprüche anerkennt, die zweifelhaft oder unbegründet waren und der Teilnehmer nach Anforderung durch SC nicht rechtzeitig ausreichend Sicherheit für das Kostenrisiko gestellt hat oder nicht erreichbar war. § 13Schlussbestimmungen Das Vertragsverhältnis sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Handlungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München, soweit der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. SC bleibt aber ggf. berechtigt, den Teilnehmer an seinem ordentlichen Gerichtsstand zu verklagen. München, den 1. Mai 2006 Widerrufsbelehrung: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: StarCom Tele kommunikation OHG, Kistlerhofstr. 170, 81379 München.