Alkohol im Straßenverkehr

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Alkohol im Straßenverkehr
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ACE Auto Club Europa
Daten und Fakten:
Alkohol im Straßenverkehr
Hintergrundinformationen für die Presse
1
Vorbemerkung
2
85 Prozent weniger Getötete durch Alkoholunfälle seit 1995
3
Bei Unfällen nur ein Viertel unter 1,1 Promille
4
Alkoholverstöße und MPU in Deutschland
5
MPU wegen Alkohol-Auffälligkeit 2000-2014
6
Atemalkoholmessungen
7
Alcolocks
1
Vorbemerkung
Die Zahl der durch Alkohol bedingten Verkehrsunfälle mit Personenschaden hat in
den vergangenen Jahren sichtbar abgenommen. Zwischen 1995 und 2014 zeigt
sich eine Reduzierung der bei Alkoholunfällen Leichtverletzten um 61 Prozent, die
Zahl der Schwerverletzten ging um fast 75 Prozent zurück. Den größten Rückgang
gab es bei den Getöteten mit einem Minus von 85 Prozent.
Dennoch muss festgestellt werden, dass sich die Reduzierung alkoholbedingter
Unfälle verlangsamt hat. Während zwischen den Jahren 2000 und 2010 eine
Abnahme von 45 Prozent festgestellt werden konnte, gab es im Jahr 2014
gegenüber dem Jahr 2010 nur eine Minderung von knapp zehn Prozent. Als
überaus positiv darf gewertet werden, dass dennoch binnen der letzten fünf Jahre
die Zahl der tödlich Verletzten um 24 Prozent abgenommen hat.
Alkoholunfälle passieren in der Regel nicht nach einem Bier zu viel. Nur 26,7
Prozent aller alkoholisierten Beteiligten an einem Unfall mit Personenschaden
wiesen 2014 Blutalkoholkonzentrationen bis 1,1 Promille auf. Dieser Wert markiert
nach deutscher Rechtsprechung die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit bei
Kraftfahrern. Nach Einzelwerten machten Fahrer mit einer Blutalkoholkonzentration
von 2 bis 2,5 Promille, gefolgt von Fahrern mit einer BAK zwischen 1,4 und 1,7
Promille die größten Gruppen der im Straßenverkehr Alkoholisierten aus.
Im Rahmen der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist bereits seit 1998 der Einsatz
der Atemalkoholanalyse bis zu 0,54 mg/l vor Gericht beweiskräftig. Während in
Deutschland noch eine Beweisführung im Bereich von Straftaten diskutiert wird,
sind andere Länder schon einen Schritt weiter: In elf Ländern Europas wird die
Atemalkoholanalyse bereits uneingeschränkt und auch im Bereich der Straftat
eingesetzt. Zwei weitere Staaten erwägen die Einführung.
Im Bereich der Prävention bieten Alcolocks (auch „Alkohol-Interlocks“) die
Möglichkeit, die Zündung eines Fahrzeugs zu blockieren, wenn die Atemanalyse
des Fahrers eine Alkoholisierung ergibt. Mehrere Länder nutzen das System als
Teil
von
„Trunkenheitsfahrer-Programmen“,
die
ins
Fahrzeug
eingebaute
Wegfahrsperre gilt hier als Bewährungsauflage. Darüber hinaus werden AlkoholInterlocks in einigen Staaten präventiv unter anderem bei Bussen und
Gefahrguttransportern eingesetzt. Die zuständige EU-Kommission prüft derzeit, ob
der verpflichtende Einbau der Geräte – beispielsweise im professionellen
Transportwesen – als sinnvolle Maßnahme anzusehen ist.
2
85 Prozent weniger Getötete durch Alkoholunfälle seit 1995
Die Zahl der durch Alkohol bedingten Verkehrsunfälle mit Personenschaden hat in
den vergangenen Jahren sichtbar abgenommen. In der Langzeitentwicklung über
die letzten 20 Jahre zeigt sich eine Reduzierung der bei Alkoholunfällen
Leichtverletzten um 61 Prozent, die Zahl der Schwerverletzten ging um fast 75
Prozent zurück. Den größten Rückgang gab es bei den Getöteten mit einem Minus
von 85 Prozent.
Dennoch muss festgestellt werden, dass sich die Reduzierung alkoholbedingter
Unfälle verlangsamt hat. Während zwischen den Jahren 2000 und 2010 eine
Abnahme von 45 Prozent festgestellt werden konnte, gab es im Jahr 2014
gegenüber dem Jahr 2010 nur eine Minderung von knapp zehn Prozent. Die Anzahl
der dabei zu Schaden gekommenen Opfer sank im Zeitraum 2010 bis 2014 um fast
elf Prozent, während in der Dekade zuvor eine Reduzierung um etwa 48 Prozent
ermittelt wurde.
Als überaus positiv darf gewertet werden, dass dennoch binnen der letzten fünf
Jahre die Zahl der tödlich Verletzten um 24 Prozent abgenommen hat. Starben im
Jahr 2010 noch 342 Menschen durch Alkohol im Straßenverkehr, ließen im Jahr
2014 noch 260 Menschen bei derartigen Unfällen ihr Leben.
Bei Alkoholunfällen Verunglückte
Jahr
Alkoholunfälle mit
Personenschaden
gesamt
Getötete
SV
LV
2014
13.612
17.116
260
4.688
12.168
2013
13.980
17.834
314
4.843
12.677
2012
15.130
19.321
338
5.393
13.590
2011
15.898
20.209
400
5.515
14.294
2010
15.070
19.216
342
5.001
13.873
2005
22.004
28.436
603
8.002
19.831
2000
27.375
36.764
1.022
11.325
24.417
1995
36.966
51.346
1.716
18.342
31.288
3
Bei Unfällen nur ein Viertel unter 1,1 Promille
Das deutsche Recht sieht bei der Beurteilung und Ahndung von Alkoholsündern
mehrere Promillewerte vor. Dabei erscheint die 0,5-Promille-Grenze, nach der
Alkoholfahrten unabhängig von auffälligem Verhalten geahndet werden, trügerisch.
Bereits ab 0,3 Promille kann belangt werden, wer durch Ausfallerscheinungen, d.h.
alkoholbedingte Fahrfehler, auffällt. Absolutes Alkoholverbot gilt für alle Fahrer
unter 21 Jahren – auch wenn sie sich bereits außerhalb der Probezeit ihres
Führerscheins befinden.
Alkoholgrenzen im Straßenverkehr
0,0 ‰
Alkoholverbot für alle Fahrer unter 21 Jahren sowie für
Fahrer über 21 Jahren innerhalb der Probezeit.
ab 0,3 ‰
„Relative Fahruntüchtigkeit“, wenn alkoholbedingte
Fahrfehler (Ausfallerscheinungen) auftreten.
ab 0,5 ‰
Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG, unabhängig von
einem Fahrfehler.
ab 1,1 ‰
Als Kraftfahrer absolut fahruntüchtig, unabhängig von
Ausfallerscheinungen.
ab 1,6 ‰
Als Radfahrer absolut fahruntüchtig, unabhängig von
Ausfallerscheinungen.
Nur
26,7
Prozent
aller
alkoholisierten
Beteiligten
an
einem
Unfall
mit
Personenschaden wiesen 2014 Blutalkoholkonzentrationen bis 1,1 Promille auf.
Dieser Wert markiert nach deutscher Rechtsprechung die Grenze zur absoluten
Fahruntüchtigkeit bei Kraftfahrern. Nach Einzelwerten machten Fahrer mit einer
Blutalkoholkonzentration (BAK) von 2 bis 2,5 Promille, gefolgt von Fahrern mit einer
BAK zwischen 1,4 und 1,7 Promille die größten Gruppen der im Straßenverkehr
Alkoholisierten aus.
4
Alkoholverstöße und MPU in Deutschland
Die Akzeptanz von Alkohol im Straßenverkehr hat in den letzten Jahren
abgenommen. Zwischen 2005 und 2014 sank die Anzahl der geahndeten
Alkoholverstöße von 214.000 auf 133.000. Im gleichen Zeitraum ging auch die Zahl
der durchgeführten MPU mit Alkoholproblematik um 31,5 Prozent zurück. Die
Häufigkeit der durchgeführten MPU gibt also nicht die Zahl aller Alkoholsünder
wieder, kann aber als „Spitze des Eisbergs“ angesehen werden.
Fast jeder vierte im Jahr 2014 geahndete Alkoholverstoß ging mit einem Unfall
einher.
Alkoholdelikte 2000 - 2014
Jahr
Alkoholverstöße
Alkoholunfälle
Alkoholbedingte
MPU
2014
133.000
35.310
44.632
2013
141.000
36.895
47.418
2012
147.200
39.757
50.256
2011
150.300
40.548
53.819
2010
152.000
39.345
55.977
2009
170.500
43.821
59.785
2008
190.800
48.226
59.690
2007
195.000
51.153
61.293
2006
197.900
51.053
63.141
2005
214.000
53.394
65.115
2004
218.700
55.991
72.903
2003
219.100
59.758
75.727
2002
225.300
62.873
79.161
2001
230.800
64.386
81.160
2000
k.A.
68.133
88.547
KBA
Destatis
BASt
Quelle:
5
MPU wegen Alkohol-Auffälligkeit 2000-2014
Noch nie war die Zahl derer, die erstmals oder wiederholt eine MedizinischPsychologische Untersuchung (MPU) wegen Alkohol absolvierten, so niedrig wie im
Jahr 2014. Insgesamt wurden 2014 44.632 alkoholbedingte MPU durchgeführt –
2000 fanden noch mehr als 88.500 derartige Begutachtungen statt. Die Zahl der
MPU wegen „Alkohol in Kombination mit allgemeiner Verkehrsauffälligkeit bzw.
sonstigen strafrechtlich relevanten Auffälligkeiten“ hat sich auf 5.580 verringert.
Untersuchungen wegen „Alkohol in Kombination mit sonstigen Drogen und
Medikamenten“ lagen 2014 mit 1.905 erstmals seit langem unter der 2.000erGrenze.
Jahr
MPU
gesamt
Alkohol
erstmals
Alkohol
wiederholt
2014 91.536
25.903
13.149
5.580
1.905
44.632
100 %
28,3 %
14,4 %
6,1 %
2,1 %
51,90 %
2013 94.819
26.775
14.322
6.321
2.063
47.418
100 %
28,2 %
15,1 %
6,7 %
2,2 %
53,20 %
2012 94.176
26.791
14.882
6.544
2.039
48.217
100 %
28,4 %
15,8 %
6,9 %
2,2 %
53,30 %
2011 99.265
27.735
16.300
7.561
2.223
53.819
100 %
27,9 %
16,4 %
7,6 %
2,2 %
54,1 %
29.114
16.944
7.758
2.161
53.816
28,66 %
16,68 %
7,64 %
2,13 %
55,11 %
36.720
18.313
8.325
1.757
63.358
35,20 %
17,55 %
7,98 %
1,68 %
62,41 %
53.301
22.749
9.976
—
88.547
45,2 %
19,3 %
8,46 %
—
75,08%
2010 101.596
100 %
2005 104.325
100 %
2000 117.931
100 %
Zahlen: BASt
Alkohol in
Alkohol in
Kombination mit allg.
Kombination
Verkehrsauffälligkeit mit sonstigen
bzw. sonstigen
Drogen und
strafrechtlichen Medikamenten
Auffälligkeiten
Alkohol
gesamt
6
Atemalkoholmessungen
Seit
1953
gibt
es
die
Möglichkeit,
mittels
entsprechender
Geräte
den
Atemalkoholgehalt zu bestimmen. Die einstigen Pusteröhrchen haben sich im Lauf
der Zeit zu hochkomplexen und vor allem manipulationssicheren Messgeräten
entwickelt. Die Messwerte werden mittels einer doppelten Messung sowohl auf
elektrochemischem Weg als auch auf physikalischem Weg mittels Infrarot-Messung
ermittelt. Die genauen Vorgaben für die Durchführung einer Atemalkoholmessung
sind in der DIN VDE 0405 festgelegt. Für eine Atemalkoholmessung müssen zwei
Atemproben im Zeitabstand von zwei bis fünf Minuten abgegeben werden.
Im Rahmen der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gelten seit 1998 mit einer
Doppelmessung bestimmte Ergebnisse bis zu 0,54 mg/l vor Gericht als
beweiskräftig.
Bereits im Jahr 2000 lehnte es der Bundesgerichtshof ab, von dem festgestellten
Messwert
noch
einen
gerätespezifischen
Sicherheitsabschlag
abzuziehen.
Voraussetzung dafür ist allerdings die Einhaltung der Eichpflicht sowie die Wahrung
der Bedingungen für ein gültiges Messverfahren.
Laut OLG Dresden muss allerdings für die Verwertbarkeit des Messergebnisses
eine
Wartezeit
von
20
Minuten
zwischen
dem
Trinkende
und
der
Atemalkoholmessung eingehalten werden. Das aktuellere, aus dem Jahr 2007
stammende Urteil des OLG Bamberg geht von einer Verwertbarkeit trotz
Unterschreitung der Wartefrist aus, wenn der Grenzwert von 0,25 mg/l (deutlich)
überschritten wird.
Der Medizingerätehersteller Dräger empfiehlt für das bislang in Gebrauch
befindliche Messgerät Alcotest 7110 Evidential, eine Messung erst durchzuführen,
wenn sichergestellt ist, dass die Testperson in einer Zeitspanne von mindestens 15
Minuten keine Flüssigkeiten, Nahrungsmittel und/oder Genussmittel, Medikamente
oder dergleichen (z.B. Mundsprays) zu sich genommen hat. Diese Wartezeit gilt
auch nach dem Rauchen, dem Aufstoßen von Flüssigkeiten oder Erbrechen.
In Kürze wird das bereits zugelassene Gerät Dräger Alcotest 9510 DE den bisher
verwendeten Alcotester 7110 Evidential ablösen.
Im europäischen Ausland wird die Atemalkoholanalyse bereits in den folgenden elf
Ländern uneingeschränkt und auch im Bereich der Straftat eingesetzt:
Belgien
Finnland
Frankreich
Italien
Luxemburg
Niederlande
Norwegen
Österreich
Portugal
Schweden
Spanien
In
Dänemark
sowie
der
Schweiz
befindet
sich
die
beweissichere
Atemalkoholanalyse bei Verkehrsstraftaten im Stadium der Implementierung.
7
Alcolocks
Alcolocks bieten die präventive Möglichkeit, die Zündung eines Fahrzeugs zu
blockieren, wenn die Atemanalyse des Fahrers eine Alkoholisierung ergibt. Vor
jedem
Starten
des
Motors
muss
der
Fahrer
eine
Atemprobe
in
ein
Atemalkoholmessgerät abgeben, das sich im Innenraum des Fahrzeugs befindet.
Ergibt die Messung keinen Alkoholanteil in der Atemluft, wird die Stromzufuhr zum
Anlasserrelais des Fahrzeugs durch ein Zentralgerät unter dem Armaturenbrett
freigeschaltet. Ein Starten des Motors ohne vorherige Atemalkoholmessung oder
nach einem positiven Ergebnis ist nicht möglich. Bei einem Abwürgen des Motors
ist es innerhalb einer limitierten Frist möglich, den Motor erneut zu starten.
Bisheriger Einsatz:
Im Rahmen sogenannter „Trunkenheitsfahrer-Programme“ werden Alcolocks
bereits in Finnland, Schweden, Australien, Kanada und den USA eingesetzt. Die ins
Fahrzeug
eingebaute
Alkoholauffällig
Wegfahrsperre
gewordene
Fahrer
gilt
können
hier
als
weiterhin
Bewährungsauflage.
am
Straßenverkehr
teilnehmen.
In Frankreich werden Interlocks präventiv bei Bussen eingesetzt. Schweden macht
die Sicherheitstechnologie zur Auflage für alle Fahrzeuge, die an staatlich
ausgeschriebenen
Transportaufträgen
beteiligt
sind.
Die
zuständige
EU-
Kommission prüft derzeit, ob der verpflichtende Einbau der Geräte – beispielsweise
im professionellen Transportwesen – als sinnvolle Maßnahme anzusehen ist.
Akzeptanz:
Eine repräsentative Umfrage des Branchenverbandes der deutschen Informationsund Telekommunikationsbranche Bitkom ergab, dass 49 Prozent der Deutschen
einen grundsätzlichen Alkoholtest für Autofahrer vor jedem Fahrtantritt befürworten.
Seitens des Bundesverkehrsministeriums sprach sich Bundesverkehrsminister
Alexander Dobrindt bereits für die Etablierung alkoholsensitiver Wegfahrsperren ins
deutsche Verkehrsrecht aus.