Nr. 03/2015

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Nr. 03/2015
PUTBUSSER
NACHRICHTEN
nr: 03/2015
XXvi. Jahrgang
30. mÄrZ 2015
a m t l i c h e S m i t t e i l u n g S B l at t
d e r S ta d t P u t B u S
DREISTER DIEBSTAHL VON BÄNKEN VON DER PROMENADE GOOR
Noch nicht einmal ein Jahr ist es her, dass die feierliche Einweihung des letzten Abschnittes
der neuen Promenade Goor stattfand. Und nun das:
Unbekannte haben der Stadt
6 STÜCK DER MASSIVHOLZBÄNKE
aus dem hinteren Bereich der Promenade gestohlen!
Die Bänke sind vom Fundament abgeschraubt und wahrscheinlich mit einem größeren Fahrzeug
abtransportiert worden. Bei dem enormen Gewicht, das so eine Bank aufweist, kann das kein
„Einzeltäter“ gewesen sein.
Die Stadt Putbus hat Anzeige erstattet und bittet nun die Bevölkerung um Mithilfe.
Wer hat in der ersten Märzwoche Beobachtungen gemacht,
die zur Ermittlung der Täter führen können?
Melden Sie sich bitte telefonisch im Rathaus unter 038301 64310 oder 64342.
Es ist wirklich unvorstellbar und unverständlich, dass der Allgemeinheit in solchem Ausmaß
Schaden zugefügt wird. Die Promenade war wirklich ein Schmuckstück geworden. Es vergeht kein
Wochenende, ohne das hier Einheimische und Urlauber flanieren und die Ruhe am Wasser und den
tollen Blick auf Lauterbach genießen. Die Bänke luden zum Verweilen ein und gerade in Höhe des
Spielplatzes wurde gern Pause gemacht.
Burwitz
Bürgermeister
i n h a lt:
amtliche und Öffentliche Bekanntmachungen
termine und veranStaltungen
Seite 2 – 6
Seite 12
Öffentliche Bekanntmachungen
Die Stadtvertretung hat in ihrer 7. Sitzung am 24. Februar 2015
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Erläuterung zum Prüfbericht und Beschlussfassung zur
Feststellung des Jahresabschlusses per 31.12.2012
Die Stadtvertretung der Stadt Putbus beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2012.
Abs. 3 BrSchG der Wahl des Kameraden Clemens Kopplin zum
stellvertretenden Gemeindewehrführer zu.
Er ist gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG zum Ehrenbeamten zu ernennen.
6. Überfraktioneller Antrag zur Verleihung des Prädikates
„Rosen“-stadt für die Stadt Putbus
Die Stadtvertretung der Stadt Putbus beauftragt den Bürgermeister, bei der Gesellschaft Deutscher Rosenfreunde e. V. den
Antrag zu stellen, der Stadt Putbus das Prädikat „Rosen“-stadt
zu verleihen.
2. Beschluss zur Entlastung des Bürgermeisters
Die Stadtvertretung der Stadt Putbus beschließt die Entlastung
des Bürgermeisters für den vorliegenden geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2012
3. Beschluss zum 1. Nachtrag des Haushaltes 2014/2015
Die Stadtvertretung der Stadt Putbus beschließt die vorliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung des Doppelhaushaltes
2014/2015 mit –plan und Anlagen zur Erhöhung des Eigenanteils der Stadt für die Wiederherstellung und Aufwertung des
Schlossparks Putbus um 280,1 T€.
7. Antrag der Fraktion der CDU auf Partnerschaft der Stadt
Putbus mit dem Biosphärenreservat Südost-Rügen
Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister, beim Biosphärenreservat Südost-Rügen einen formlosen Antrag zu stellen, dass die Stadt Putbus Partner der Landesbehörde werden
möchte.
4. Bestätigung der Wahl des Kameraden Sebastian Götte
zum Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr
Die Mitglieder der Stadtvertretung Putbus stimmen gemäß § 12
Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) der Wahl des Kameraden Sebastian Götte als Gemeindewehrführer zu.
Er ist gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG zum Ehrenbeamten zu ernennen.
8. Erhöhung der Elternbeiträge Krippenbetreuung „St. Martinsgarten“ in Putbus
Die Elternbeiträge für einen Krippenplatz werden rückwirkend
ab dem 01.01.2015 durch den Landkreis Vorpommern-Rügen
wie folgt festgelegt und dem Entwurf des Leistungsvertrages für
die Krippe in Putbus zugestimmt.
Die Erstattungsbeiträge von Land und Landkreis werden durch
das Land festgeschrieben. Die Differenz zu den tatsächlich entstehenden Kosten ist in Höhe von 50 von Hundert durch die
Wohnsitzgemeinde zu tragen (§ 17, 20 21 Kindertagesförderungsgesetz; KiföG M-V vom 1. April 2004; zuletzt geändert
durch Gesetz vom 01.08.2013).
5. Bestätigung der Wahl des Kameraden Clemens Kopplin
zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen
Feuerwehr Putbus
Die Mitglieder der Stadtvertretung Putbus stimmen gemäß § 12
Kosten Krippenplatz Putbus, evangelische Kindertagesstätte · Elternbeitrag und Anteil Wohnsitzgemeinde
Gesamtsumme
Alt NeuErhöhung
Ganztags
davon Land
Kreis
Eltern
WSG
940,791001,43 60,64
178,10
222,45
51,2964,07
355,70357,45 1,75
355,70357,46 1,76
Teilzeit
Land
Kreis
Eltern
WSG
564,47
600,86
36,39
106,86133,47
30,7838,44
213,41214,47 1,06
213,42214,48 1,06
6 Stunden täglich
Halbtags
Land
Kreis
Eltern
WSG
376,32
400,57
24,25
71,2488,98
20,5225,63
142,28142,98 0,70
142,28142,98 0,70
4 Stunden täglich
9. Erhöhung der Elternbeiträge Kindergarten „St. Martinsgarten“ in Putbus
Die Elternbeiträge für einen Kindergartenplatz werden rückwirkend ab dem 01.01.2015 durch den Landkreis VorpommernRügen wie folgt festgelegt und dem Entwurf des Leistungsvertrages für den Kindergarten in Putbus zugestimmt.
PN # 03.15
Die Erstattungsbeiträge von Land und Landkreis werden durch
das Land festgeschrieben. Die Differenz zu den tatsächlich entstehenden Kosten ist in Höhe von 50 von Hundert durch die
Wohnsitzgemeinde zu tragen (§ 17, 20 21 KiföG M-V vom 1. April
2004).
2
Öffentliche Bekanntmachungen
Kosten Kindergartenplatz Putbus, evangelische Kindertagesstätte · Elternbeitrag und Anteil Wohnsitzgemeinde
Gesamtsumme
Alt NeuErhöhung
Ganztags
davon Land
Kreis
Eltern
WSG
513,99520,78
93,38
93,38
26,8926,89
196,86200,25
196,86200,26
Teilzeit
Land
Kreis
Eltern
WSG
308,39
312,47
4,08
56,0356,03
16,1416,14
118,11120,15 2,04
118,11120,15 2,04
6 Stunden täglich
Halbtags
Land
Kreis
Eltern
WSG
376,32
208,31
2,71
71,2437,35
20,5210,76
142,2880,10 1,35
142,2880,10 1,36
4 Stunden täglich
6,79
3,39
3,40
Bekanntmachung über die Beschlussfassung der Stadtvertretung zur Entlastung
des Bürgermeisters für den geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012
Die Stadtvertretung der Stadt Putbus beschloss in ihrer 7. Sitzung am 24. Februar die Entlastung des Bürgermeisters für den
vorliegenden geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember
2012.
bis 13.04.2015 zu den allgemeinen Sprechzeiten in den Räumen
des Fachbereiches Finanzen der Stadt Putbus, Markt 8, Putbus,
öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.
Öffentliche Auslegung
Die Beschlussvorlage mit beglaubigtem Auszug wird gem. § 60
Abs. 6 der Kommunalverfassung M-V in der Zeit vom 01.04.2015
Burwitz
Bürgermeister
Putbus, den 06.03.2015
Bekanntmachung zur Vorlage des Prüfberichtes des Gemeindeprüfungsamtes
des Landkreises Vorpommern-Rügen über die erfolgte überörtliche Prüfung
der Haushaltsjahre 2010-2011 des Stadt Putbus
Das Gemeindeprüfungsamt des Landkreises VorpommernRügen führte in der Zeit vom 05. Juni bis 26. Juni 2014 eine
überörtliche Prüfung der Haushaltsjahre 2010-2011 durch. Der
Prüfbericht liegt zur Einsichtnahme vor.
allgemeinen Sprechzeiten in den Räumen des Fachbereiches
Finanzen der Stadt Putbus, Markt 8, Putbus.
Öffentliche Auslegung
Die öffentliche Auslegung des Prüfberichtes erfolgt an sieben
Werktagen in der Zeit vom 01.04.2015 bis 13.04.2015 zu den
Burwitz
Bürgermeister
Putbus, den 06.03.2015
Bekanntmachung über das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung
der Stadt Putbus zum 31.Dezember 2012 einschließlich des Beschlusses
der Stadtvertretung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2012
1. Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes und Schlussbemerkung
mens NKHR-BERATUNG Kommunalberatung & Kommunalprüfung.
Das Prüfergebnis liegt vor und mit Datum vom 27.November
2014 wurde lt. Prüfbericht folgender Bestätigungsvermerk erteilt: „Bestätigungsvermerk des Prüfers“.
Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses prüften die
Belege für das Jahr 01.01.2012 bis 31.12.2012 und erteilten
lt. Protokoll ihrer Sitzung vom 1 0.April 2014 Entlastung.
Die weitere Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte durch
einen sachverständigen Dritten, Herrn Necke, des Unterneh-
(lLesen Sie bitte weiter auf S. 4)
3
PN # 03.15
Öffentliche Bekanntmachungen
Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes:
teln unter Beachtung der Grundsätzeordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der Stadt Putbus.
Wir haben den Jahresabschluss zum 31.Dezember 2012 unter
Einbeziehung des Anhangs und der Anlagen zum Jahresabschluss 31 .Dezember 2012 der Stadt Putbus geprüft.
Schlussbemerkung
Nach unserer Prüfung bestehen keine Bedenken gegen den Beschluss, den Jahresabschluss zum
31. Dezember 2012 in der vorliegenden Fassung festzustellen
und den Bürgermeister zu entlasten.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses nach §§ 42 ff. Gem HVO –
Doppik wurden von der Verwaltung unter Gesamtverantwortung des Bürgermeisters erstellt. Unsere Aufgabe ist es, auf der
Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss und die Anlagen zum Jahresabschluss sowie den Rechenschaftsbericht abzugeben.
Rostock, 27.November 2014
NKHR- Beratung
Kommunalberatung & Kommunalprüfung
gez. Necke Wirtschaftsjurist LL.B.
Wir haben die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 nach den Vorgaben des Kommunalprüfungsgesetzes
vorgenommen. Die Prüfung haben wir so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des Jahresabschlusses und der Anlagen zum Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und des vermittelten Bildes der Vermögens- und
Finanzanlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt wurden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Pflicht- und freiwilligen Aufgaben und über das
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Putbus sowie
die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die
Nachweise für die Angaben in der Buchführung, des Jahresabschlusses und der Anlagen zum Jahresabschluss überwiegend
auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung
des Jahresabschlusses und der Anlagen sowie des Rechenschaftsberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung
eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
2. Beschluss der Stadtvertretung über die Feststellung des
Jahresabschlusses zum 31.Dezember 2012
Die Stadtvertretung beschließt in ihrer 7.Sitzung am 24. Februar
2015 die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2012.
Die Bestandteile des Jahresabschlusses gemäß § 60 KV und
§42 GemHVO - Doppik
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Bilanz
Anhang und Rechenschaftsbericht einschließlich der Anlagen
liegen vor.
Die Bilanzsumme beträgt
Das Jahresergebnis beträgt
3. Öffentliche Auslegung
Das Ergebnis des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012
mit Anhang und Rechenschaftsbericht der Stadt Putbus, sowie
das Protokoll des Rechnungsprüfungsausschusses und der
Prüfbericht mit Bestätigungsvermerk des Unternehmens NKHRBeratung werden gemäß § 60 Abs.6 der Kommunalverfassung
M-V in der Zeit vom 01.04.2015 bis 13.04.2015 zu den allgemeinen Sprechzeiten in den Räumen des Fachbereiches Finanzen
der Stadt Putbus, Markt 8, Putbus, öffentlich zur Einsichtnahme
ausgelegt.
Unsere Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.
Unsere Hinweise zu den Ausweisfehlern wurden mit der Verwaltung besprochen.
Ein besonderes Augenmerk ist in den Haushaltsfolgejahren auf
die Entwicklung der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
zu legen.
Nach unserer Beurteilung, aufgrund der bei der Prüfling gewonnenen Erkenntnisse, entspricht der Jahresabschluss, der Anhang, die erläuternden Anlagen sowie der Rechenschaftsbericht
zum Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermit-
Putbus, den 06.03.2015
Sonn- und Feiertagsgesetz M-V
Gemäß § 2 Sonn- und Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern in der zurzeit gültigen Fassung sind nachfolgend aufgeführte Feiertage als gesetzliche Feiertage festgelegt:
der Pfingstmontag
der Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober),
der Reformationstag (31. Oktober),
der 1. Weihnachtstag (25. Dezember),
der 2. Weihnachtstag (26. Dezember).
der Neujahrstag (1. Januar),
der Karfreitag,
der Ostermontag,
der 1. Mai,
der Christi-Himmelfahrtstag,
PN # 03.15
39.138.063,69 EUR
66.571,02 EUR
4
Burwitz
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachungen
Auszug aus der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vom 29. August 2002 –
32. BImSchV)
Abschnitt 3
Betriebsregelungen für Geräte und Maschinen
§ 7 Betrieb in Wohngebieten
denn, dass für die Geräte und Maschinen das gemeinschaftliche Umweltzeichen nach den Artikeln 7 und 9 der Verordnung Nr. 1980/2000 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 17. Juli 2000 zur Revision des gemeinschaftlichen
Systems zur Vergabe eines Umweltzeichens (ABl. EG Nr. L
237 S. 1) vergeben worden ist und sie mit dem Umweltzeichen nach Artikel 8 der Verordnung Nr. 1980/2000/EG gekennzeichnet sind.
(1) In reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen,
Kur- und Klinikgebieten und Gebieten für die Fremdenbeherbergung nach §§ 2, 3, 4 , 4a, 10 und 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und
Pflegeanstalten dürfen im Freien
1. Geräte und Maschinen nach dem Anhang an Sonn- und
Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit vom
20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden,
2. Geräte und Maschinen nach dem Anhang Nr. 02 (Freischneider), 24 (Grastrimmer/Graskantenschneider), 34 (Laubbläser)
und 35 (Laubsammler) dürfen an Werktagen auch in der Zeit
von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und
von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden, es sei
Abschnitt 4
Schlussvorschriften
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 62 Abs. 1 Nr. 7 des BundesImmissionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 7 Abs. 1 Satz 1 ein Gerät oder eine Maschine
betreibt
Sonntags ruht nicht nur der Rasenmäher ...
Informationen zu den Betriebszeiten von Maschinen und
Geräten in Haus und Garten
Sonn- und Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
(siehe Seite 4)
Viele Menschen fühlen sich durch Lärm von Rasenmähern,
elektrischen Heckenscheren, Schreddern, Kreissägen u.ä. Geräten aus der Nachbarschaft belästigt. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vom 06. September 2002 trägt dem
Ruhe- und Erholungsbedürfnis der Menschen Rechnung, indem
sie den Gebrauch bestimmter Geräte und Maschinen in empfindlichen Bereichen einschränkt. Außerdem ist das Sonn- und
Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern zu beachten.
Nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz sind Sonn- und Feiertage
Tage der allgemeinen Arbeitsruhe. Das heißt, nicht nur die in der
Maschinenlärmschutzverordnung genannten Geräte dürfen an
Sonn- und Feiertagen nicht benutzt werden, sondern auch Bauarbeiten und typisch werktägliche Arbeiten ohne die Nutzung
motorbetriebener Geräte sind untersagt.
Gibt es eine gesetzlich geregelte Mittagsruhe?
Für welche Geräte gilt die Verordnung?
Nein, dafür gibt es keine allgemeingültige gesetzliche Regelung.
Trotzdem sollte man auf das Ruhebedürfnis seiner Mitmenschen
(Nachbarschaft von Kindereinrichtungen, Altersheim, Ferieneinrichtungen) Rücksicht nehmen und in der Mittagszeit auf lärmintensive Tätigkeiten nach Möglichkeit verzichten. Geregelt sind
nur erweiterte Ruhezeiten für besonders lärmintensive Geräte
(siehe oben) und eine Mittagsruhe in Kleingartenanlagen.
Im privaten Haus- und Gartenbereich sind vor allem folgende
motorbetriebenen Geräte und Maschinen betroffen:
• Freischneider
• Tragbare Motorkettensägen
• Beton- und Mörtelmischer
• Heckenscheren
• Rasenmäher
• Rasentrimmer/Rasenkantenschneider
• Laubbläser/Laubsammler
• Motorhacken
• Vertikutierer
• Schredder
Weitere Informationen erhalten Sie im Ordnungsamt der Stadt
Putbus unter Telefon 64343 sowie im Umweltamt des Landkreises Vorpommern - Rügen.
Ordnungsamt Stadt Putbus
Unter die Verordnung fallen außerdem die Altglassammelbehälter, für die die genannten Ruhezeiten einzuhalten sind, sowie
weitere vor allem gewerblich betriebene Maschinen und Geräte.
Für welche Gebiete trifft die Verordnung zu?
Die Einschränkung der Betriebszeiten gilt u.a. für Wohngebiete
und Sondergebiete, die der Erholung dienen (Kleingärten, Ferien- und Wochenendhaussiedlungen).
5
PN # 03.15
Öffentliche Bekanntmachungen
Informationen zur Situation im Park
Die Erhaltung des lebendigen Denkmals „Park Putbus“ ist eine
der großen gartendenkmalpflegerischen Herausforderungen in
Mecklenburg-Vorpommern. Ein besonderer Baustein bei der
Erhaltung des Parks ist der Altbaumbestand, der internationale Bedeutung hat und in Deutschland seines Gleichen sucht.
Bis heute stehen noch zahlreiche fast 200 Jahre alte Bäume
im Park und erfreuen uns mit ihrem beeindruckenden Habitus
und ihrer gestalterischen Wirkung. Deshalb ist die Bewahrung
des Altbaumbestands als raumbildender Faktor im Park von
besonderem Interesse. Aus denkmalpflegerischer Sicht sind die
Altbäume solange wie möglich zu erhalten, zu pflegen und die
Raumbildung des Parks ständig auf seine gestalterische Qualität zu überwachen.
Ziel des Gutachtens war es, Maßnahmen zur Herstellung der
Verkehrssicherheit an Wegeführungen im Park Putbus aufzuzeigen. Es handelt sich um turnusmäßig erforderliche Maßnahmen
bei den Parkbäumen. Zahlreiche Altbäume sind massiv von Pilzen befallen. Auch solche Beeinträchtigungen erfordern eine
Pflege oder die Fällung der Bäume.
Seit November 2014 werden die Maßnahmen im Park Putbus
von der Fa. Bornhöft aus Stralsund ausgeführt und kontinuierlich umgesetzt. Bis Ende Februar konnten fast alle Pflege- und
Fällmaßnahmen realisiert werden. Unter anderem wurden 45
Bäume gefällt, an vierzehn Bäumen Totholz entnommen, an 126
Bäumen Kroneneinkürzungen vorgenommen, 38 Kronenverankerungen neu eingebaut und 34 Kronenverankerungen ausgetauscht.
Genauso wichtig ist jedoch die Erhaltung der Verkehrssicherheit
auf den Wegen im Park. Verkehrssicherheit bedeutet, dass Gefahren, die von herabfallenden Ästen oder umfallenden Bäumen
ausgehen durch Pflegemaßnahmen oder Fällungen verhindert
werden müssen. Dazu ist die Stadt Putbus als Eigentümer des
Parks verpflichtet, denn die Erhaltung der Verkehrssicherheit ist
eine allgemeine Rechtspflicht. Im Park Putbus wurden Jahr für
Jahr immer wieder herabfallende Äste oder umstürzende Bäume nach Stürmen festgestellt.
Deshalb wurde im letzten Jahr ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger hinzugezogen, der alle Bäume an
Wegen im Park begutachtete. Das Gutachten beinhaltete die
Kontrolle von 571 Bäumen. Die Ortsbesichtigungen und Untersuchungen wurden im März und April 2014 durch den Sachverständigen persönlich durchgeführt.
PN # 03.15
Während die Arbeiten in der Kastanienallee und der Lindenallee
sehr zügig noch im letzten Jahr fast vollständig abgeschlossen
werden konnten und derzeit bei einem Leistungstand von 95%
stehen, gestalteten sich die Arbeiten im Landschaftspark sehr
kompliziert und konnten erst zu 75% realisiert werden. Verzögerungen ergeben sich vor allem bei der Beräumung des Fällgutes
aus den wegenahen Bereichen. Die Gründe hierfür liegen vor
allem an den sehr schwierigen Witterungsverhältnissen, die sich
auf den Zustand der Wege und des Bodens auswirken. Diese
sind stark durchnässt. Die Beräumung des Stammholzes muss
bis zur Wiederbefahrbarkeit ausgesetzt werden. Aufgrund der
schlechten Befahrbarkeit wird sich die Beräumung wohl leider
bis weit nach den Osterfeiertagen hinziehen.
6
Öffentliche Bekanntmachungen
An einigen Wegen und Rasenflächen mussten Schäden infolge
der Fällarbeiten festgestellt werden, die nach Ende sämtlicher
Bauleistung vom Bauunternehmer repariert werden.
Der Abgleich der heute vorzufindenden Stubben und des heutigen Raumgefüges mit den Feststellungen von Webersinke aus
dem Jahr 1996 zeigen uns die Möglichkeiten, die wir für Nachpflanzungen nutzen können. Nicht zuletzt wird ein Rundgang mit
langjährig im Park tätigen Mitarbeitern und Parkführern die planerische Grundlage für Nachpflanzungen ergänzen.
Aus naturschutzrechtlichen Gründen wurden die Arbeiten von
einem Artenschützer begleitet, der vor Fällbeginn alle Bäume
auf von Fledermäusen oder Vögeln bewohnte Höhlen kontrollierte. An einem zu pflegenden Baum wurden Fledermäuse aus
ihrem Winterquartier vertrieben und mussten von den Arbeitern
und Artenschützern eingesammelt und in das wiederverschlossene Winterquartier eingesetzt werden. Der Umgang mit den
Fledermäusen wurde eng mit der Biosphärenreservats-Verwaltung abgestimmt.
Die Baumfällungen und auch die Baumpflegearbeiten im Park
Putbus beeinträchtigen die Gestaltung und Raumbildung im
Park. Das Bild des Parks verändert sich notwendigerweise aus
den Gründen der Verkehrssicherungspflicht. Deshalb beabsichtigt die Stadt Putbus, im Anschluss an die laufenden Arbeiten
Baumstandorte im Park auszuweisen, die aus gestalterischer
und denkmalpflegerischer Sicht bedeutsam sind und unbedingt nachgepflanzt werden müssen. Die Anzahl der geplanten
Baumpflanzungen war zunächst auf zwanzig Stück beschränkt,
doch meldeten Unternehmer, die einer Verpflichtung zu Ausgleichspflanzungen nachkommen müssen, weiteren Bedarf an.
Deshalb können mehr Bäume gepflanzt werden als ursprünglich
vorgesehen.
Entscheidungsgrundlage für nach zu pflanzende Bäume ist das
Parkpflegewerk des Büros Webersinke aus dem Jahr 1996, das
selbst schon ein historisches Dokument ist, jedoch nach heutigem Stand die einzige umfassende Baumkartierung des Parks
Putbus beinhaltet. Zudem sind die Kartierung aller Stubben
bedeutsamer Bäume, die vor 1996 gefällt wurden und die Beschreibung eines aus denkmalpflegerischer Sicht wesentlichen
Raumgefüges Teil des Parkpflegewerks.
Im Umgang mit nach zu pflanzenden Bäumen ist jedoch Achtsamkeit geboten. Die Baumstandorte und Baumarten müssen
sorgfältig nach Kriterien des Gutachtens aus dem Jahr 2014
und der denkmalpflegerischen Zielvorgaben ausgewählt werden. Nicht auf jedem historischen Standort darf auch die gleiche
Baumart nachgepflanzt werden. Hier ist die Bodenmüdigkeit
ausschlaggebend dafür, dass historische Baumstandorte weitgehend ausgelaugt sind und nur mit einem Bodenaustausch
für die gleiche Baumart präpariert werden können. Holzzerstörende Pilze, wie z. B. der Brandkrustenpilz an Buchen, können
gleichfalls die nachgepflanzten Bäume ohne Bodenaustausch
wieder befallen. Aber auch die Auswahl von Baumarten mit ähnlichem Habitus kommt in die engere Auswahl von Kriterien für
Nachpflanzungen. Grundsätzlich muss von der Nachpflanzung
historischer Baumarten abgewichen werden, wenn allgemein
bekannte Phänomene, wie z. B. Krankheiten an Kastanien vorliegen. Gegenwärtig werden fortschreitend alle Arten von Rosskastanien in Mitteleuropa von einem Pilz befallen, so dass die
betroffenen Arten keinesfalls nachgepflanzt werden können.
Die Planungen für die Nachpflanzungen auf historischen Baumstandorten befinden sich in der Anfangsphase und werden
nach Abschluss der Baumfällarbeiten weiter verfeinert. Es ist
vorgesehen, in diesem Herbst mit den ersten Nachpflanzungen
zu beginnen und in den kommenden Jahren weiterführende
Nachpflanzungen vorzunehmen. So kann langfristig der gestalterischen Qualität des Raumgefüges im Park Putbus Rechnung
getragen und das lebendige Denkmal erhalten werden.
Fachbereich Bauen und Ordnung
Dank an Sponsoren
Freizeitvolleyballer aufgemerkt
Mit der Aktion „Spaß auf der Strass´- Mit Sicherheit“ bat der
Verein für Verkehrserziehung Deutschland e.V.
die Geschäftswelt um Unterstützung. Ziel dieser Aktion ist es,
unsere jüngsten Verkehrsteilnehmer mit einem pädagogisch
speziell ausgerichteten Verkehrserziehungsbuch dabei zu unterstützen, die Gefahren und Regeln im Straßenverkehr zu lernen.
Wir bedanken uns im Namen der Kinder von Putbus bei
folgenden Sponsoren:
•
•
•
•
acharztpraxis für Allgemeinmedizin, Dr. Nico Neesen
F
Gutshaus Ketelshagen
Hafenhotel „Victoria“
Schornsteinfegermeister Peter Mielke
Wir spielen jeden Donnerstag von 19 bis 21 Uhr in Sporthalle
Putbus, Lauterbacher Straße 6, Volleyball.
Wir suchen dringend Damen und Herren jeden Alters, die Freude
an diesem Sport haben. Ansprechpartner ist Sportfreund
Andreas Lenz, Tel. 0152 33865326.
Nähere Informationen über den Verein:
Verein für Verkehrserziehung Deutschland e.V.
Silberburgstraße 119 A
70176 Stuttgart
Tel. 0711 6645503
Fax 0711 6645512
www.vfv-deutschland.de
Winfried Blodow
7
PN # 03.15
Dank des Kreisfeuerwehrverbandes Vorpommern-Rügen
Liebe Eltern, liebe Erzieherinnen und Erzieher,
die Sicherheit unserer Kinder zu fördern und dafür Sorge zu tragen, dass sie bei ihrem natürlichen Drang, ihre Umwelt zu erforschen und zu begreifen, nicht zu Schaden kommen, ist sicher
unser aller Bestreben.
Leider kommt es, gerade im Umgang mit Feuer, immer wieder
zu schlimmen Unfällen. Jährlich sterben in der Bundesrepublik
800 Menschen an den Folgen eines Brandes. 200 davon sind
Kinder.
Brandschutzerziehung, in partnerschaftlichen Zusammenarbeit
zwischen Erzieher, Eltern und der Feuerwehr, fördert die Sicherheit unserer Kinder und hilft ihnen zu begreifen, ohne Schaden
zu nehmen.
Allen, die durch ihre Unterstützung die Herausgabe der Broschüre „Brandschutzerziehung für Kinder“
erst möglich gemacht haben, möchten wir ganz herzlich danken.
Besonderer Dank geht an die Sponsoren:
• Fischereigenossenschaft „Insel Vilm“ Lauterbach e.G.
• Ev. Kirchengemeinde Putbus, Pfarramt Putbus
• Locanda e.V.
• Biogasanlage AEP Putbus GmbH, Pastitz
• Stadt Putbus
Seien Sie versichert, Ihr Beitrag hat jetzt schon geholfen, die
Zahl der brandverletzten Kinder zu verringern.
Sollten sie noch Fragen bezüglich Brandschutzerziehung
oder -aufklärung haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns
wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Kreisfeuerwehrverband Vorpommern-Rügen
Gerd Scharmberg, Vorsitzender
Geschäftsstelle: Rugardstraße 11, 18528 Bergen auf Rügen
Tel. 03838 40 42 541 – Frau Linck
Der Rosendoktor rät
„Die Winter sind ja wohl auch nicht mehr das was sie mal waren? Die Rosen allerdings nehmen´s wie es kommt.“
Derzeit sind sie austriebmäßig schon ganz schön vorangekommen. Unabhängig davon kann jetzt mit dem wichtigen Frühjahrsschnitt begonnen werden, der ja einen starken Rückschnitt
erfordert.
Selbst wenn schon ein gewisser Austrieb da ist, soll ein Schnitt
erfolgen. Die Pflanze holt das schnell wieder auf und nimmt keinen Schaden, was übrigens auch für den Sommerschnitt zutrifft.
Die Gefahr, dass ein Spätfrost Schaden anrichtet, besteht immer. Auch hier weis sich die Rose zu helfen.
Sie setzt ihre Reserven ein, treibt wieder aus und blüht eben
etwas später.
Unsere Lieblinge sind allerdings „Vielfraße“, zumal sie ja auch
viel blühen sollen.
Ein Langzeit- bzw. Depotdünger sollte jetzt unbedingt in den Boden eingearbeitet werden. Wer guten Kompost hat, kann auch
diesen ausbringen.
Bei eventuellen Nachfragen, also wie immer an die Baumschule
oder den „Rosendoktor“ wenden.
Telefon Baumschule: 038301 204
Telefon Rosendoktor
0151 14163930
PS. Auch im diesem Jahr benötigen wir wieder interessierte
Mitstreiter für die einfache aber dankbare Sommerpflege. Interessenten, auch Männer, die in unserer Rosenbrigade mitwirken
möchten können sich gern bei mir melden.
Bei den fleißigen Mitstreiterinnen vom vergangenen Jahr Frau
Münstermann, Müller, Schlender, Sievert, Kraus, Schleuß, Ferber und Erben möchte ich mich hiermit herzlich bedanken.
Wir alle helfen ehrenamtlich ohne Bezahlung. Entstehende Kosten für Pflegemittel und Neupflanzungen übernimmt bisher
noch der Förderverein Residenzstadt und Schlosspark Putbus
aus Spenden und Beiträgen.
Auch Sie können mit kleinen Beiträgen helfen unsere „Rosenstadt“ noch attraktiver zu machen.
Spendenkonto: Förderverein Residenzstadt und Schlosspark
Putbus e.V.
IBAN: DE 86150505000831130709
BIC.NOLADE21GRW
Ich wünsche einen rosigen Sommer
Ihr „Rosendoktor“ G. Prill, Tel.: 0151-14163930
Wer neue Pflanzen setzen will, dem sei unsere Baumschule
empfohlen, auch wir beziehen unsere Rosen nur von dort. Zwar
produzieren die Kollegen selbst keine Rosen mehr, sind aber als
Mitglied im Verband Deutscher Baumschulen in der Lage, beste
Qualität auch anderer Gehölze und Stauden anzubieten.
PN # 03.15
8
Lauterbacher Drachenboot-Regatta
Kontaktdaten
CJD Garz Gesundheitssportverein e.V.
Sektion Drachenboot
michael.koenen@cjd.de
Handy 0178 6297501 Fax 038304/841-333
Liebe Drachenboot-Freunde,
Ihr seid sehr herzlich eingeladen, an der 8. Drachenboot-Regatta am 25.07.2015 teilzunehmen. Wie in jedem Jahr findet sie
anlässlich der Hafentage in Lauterbach statt. Wir freuen uns,
wieder viele bekannte Teams und neue Gesichter begrüßen zu
können.
Auf der Strecke von 200 Meter begleitet eine Drum Session die
Drachenboote. Die Zeit auf dem Wasser – egal wie schnell Ihr
unterwegs seid – vergeht dann wie im Flug.
Neu in diesem Jahr für die Teilnehmer!
Die Stadt Putbus ermöglicht das kostenfreie Campen/Zelten in
Lauterbach auf einer Wiese in Hafennähe. Dafür lohnt sich doch
die Anreise für Teams, die nicht von der Insel kommen. Toiletten sind vorhanden. Im Hotel Victoria können alle Teilnehmer für
5 € frühstücken.
Ausschreibung
25.Juli 2015 im Lauterbacher Hafen
10.30 Uhr Start / 16 Uhr Ende
20 Paddler davon mindestens 6 Frauen und 1 Trommler / Boote,
Paddel werden gestellt Distanz 200 Meter in 2-er Regatten
Startgebühr sind 100 € pro Team
Dank vom Drachenbootteam
für die große Unterstützung in den letzten Jahren. Unter anderem an Matthias Lenz (Bootsbau Rügen GmbH), Till Jaich und
Hotel Viktoria, sowie bei der Stadt Putbus für das tolle Ambiente
bei der Drachenboot-Regatta.
Teilnehmer
Vereine, Firmen oder individuelle Gruppen. Einfach alle die Spaß
am sportlichen Wettstreit auf dem Wasser haben.
Seid dabei und lasst Euch diesen Spaß und die Herausforderung nicht entgehen. Wir freuen uns schon auf Euch Ende Juli
und bis dahin heißt es:
„Training, Freude und Spaß miteinander“.
Vorbereitung
Gern können Teams für ein individuelles
Training ein Drachenboot mit Steuermann mieten und unter
fachlicher Anleitung üben.
Anmeldung bis 06.07.2015
Die vollständige Ausschreibung und das Anmeldeformal werden
Interessenten gern per Mail bereitgestellt und sind hier anzufordern:
Mit sportlichen Grüßen
die Drachenboot-Sportler
des CJD Garz Gesundheitssportsverein e.V.
9
PN # 03.15
Neue Fledermausquartiere am Infopunkt Netzschuppen Neukamp
Ranger des Biosphärenreservates Südost-Rügen haben Mitte
Februar neue Fledermausquartiere am Infopunkt Netzschuppen
Neukamp montiert.
Dazu wurden im Dachbereich der in den Infopunkt integrierten
Bushaltestelle Holzbohlen angebracht, die den im Bereich des
Naturschutzgebietes Wreecher See vorkommenden Zwerg- und
Mückenfledermäusen zukünftig als Sommerquartier dienen werden. Die Arten gehören zu den sogenannten Spaltenbewohnern
und leben vorzugsweise in Menschennähe. Sie suchen unter
Dächern, in Rolladenkästen und in anderen Gebäudespalten
Unterschlupf.
Da an modernen Gebäuden geeignete Strukturen kaum noch
bestehen, sind speziell geschaffene Quartiermöglichkeiten wie
die im Infopunkt Neukamp von großer Bedeutung für die geschützten Fledermausarten.
Zwerg- und Mückenfledermäuse ernähren sich von kleinen Insekten wie Mücken, Köcherfliegen und Nachtfaltern. Ihre Jagdgebiete liegen meist an Gewässern oder an Waldrändern.
Weitere Informationen zur Ökologie der im Bereich des Biosphärenreservates Südost-Rügen vorkommenden Fledermausarten
finden Interessierte zudem an einer Schautafel am Infopunkt
Neukamp.
Seit seiner Errichtung bietet der Infopunkt aber nicht nur den
genannten Fledermausarten Unterschlupf. Auch Nischenbrüter wie Garten- oder Hausrotschwanz finden geeignete Nistmöglichkeiten. Zudem brüten hier die besonders geschützten
Rauchschwalben und ziehen seit mehreren Jahren erfolgreich
ihre Jungen auf.
Die Ranger Frank Fiedrich und Michael Kolberg (v. l.) bei der Montage
der Fledermausquartiere im Infopunkt Netzschuppen Neukamp
Foto: Y. Engelbrecht, Bildarchiv Biosphärenreservatsamt Südost-Rügen
Hintergrund:
Die Sanierung des ehemaligen Netzschuppens in Neukamp und
der Ausbau als Infopunkt des Biosphärenreservates Südost-Rügen wurden im Jahr 2013 abgeschlossen. Das Projekt wurde mit
Fördermitteln der Norddeutschen Stiftung für Natur und Umwelt
(NUE) in Zusammenarbeit zwischen der Stadt Putbus und dem
Biosphärenreservat realisiert.
Die Ausstellung im Infopunkt Netzschuppen Neukamp informiert
über die historische Entwicklung der kleinen Küstenfischerei im
Gebiet. Sie ist täglich geöffnet, der Eintritt ist frei.
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Pn # 03.15
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Rainer Grübel
Siedlung Holzhof Nr. 4
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Osterfeuer der Freiwilligen Feuerwehr
2015
Die Freiwillige Feuerwehr Putbus lädt traditionell am
Ostersamstag, den 04. April 2015 ab 17.00 Uhr
zum Osterfeuer ein.
Wie auch im letzten Jahr soll das Feuer auf der Lauterbacher
Festwiese am Hafen abgebrannt werden.
Als Stärkung werden wie gewohnt Speisen vom Grill und Getränke angeboten.
Für die kleinen Besucher gibt es wieder die Möglichkeit Stockbrot am Feuer zu rösten.
Wir freuen uns, Sie begrüßen zu dürfen.
Sebastian Götte
Antje Sachtleben
GemeindewehrführerSchriftwart
Das SV Putbus Familien-Oster-Event
2015
Auch für die Aktiven und Anhänger des runden Leders ist am
Ostersamstag, dem 04. April der Sportplatz im Putbusser Park
wieder Treffpunkt. Ab 10.30 Uhr findet wieder ein Kleinfeld-Fußball Turnier um einen Wanderpokal statt.
Neben dem Fußballturnier gibt es ein Rahmenprogramm für die
ganze Familie.
Für das leibliche Wohl unserer Gäste wird wieder gesorgt.
mit einem satz zum …
Der SV Putbus freut sich auf Ihr Kommen
(AN-)Fragen können gerne per E-Mail an sv-putbus@gmx.de
gestellt werden.
Andreas Lenz
Vorsitzender des SV Putbus
circus 13 18581 putbus auf rügen | tel. 03 83 01/80 60
info@ruegen-druck.de | www.ruegen-druck.de
Pflegedienst
Pflegedienst
„Kleine GbR
Antje“
„Kleine
Antje“ Hahnke
„Kleine&Antje“
Hahnke
Hahnke
Bänecke
GbR
GbR
Antje u. Katja Hahnke
Dorfstraße
8 aund
Antje Hahnke
u. Katja
Hahnke
Antje
Katja Bänecke
18586
Lancken-Granitz
Dorfstraße 88aa
Dorfstraße
18586 Lancken-Granitz
Lancken-Granitz
18586
Tel. 03 83 03 / 9 29 24
Mobil
2 02
Tel. 01
0373
83/03
03
03
83
/ 933
2926
24
Mobil
0173
73//2202 33 26
Mobil 01
11
PN # 03.15
termine und
veranstaltungen
Stadtvertretung /
Fachausschüsse
07. April 2015, Dienstag, 19.00 Uhr
Sitzung des Fachausschuss für Bildung,
Kultur und Soziales,
Sitzungssaal, Rathaus Putbus
15. April 2015, Mittwoch, 18.00 Uhr
Sitzung des Fachausschuss für Wirtschaft,
Tourismus und Parkentwicklung,
Sitzungssaal, Rathaus Putbus
16. April 2015, Donnerstag, 15.00 Uhr
Sprechstunde des Bürgervorstehers,
Herr Lüth, Kleiner Saal, Rathaus Putbus
16. April 2015, Donnerstag, 18.00 Uhr
Sitzung des Finanzausschusses,
Sitzungssaal, Rathaus Putbus
27. April 2015, Montag, 18.00 Uhr
Sitzung der Stadtvertretung,
Sitzungssaal, Rathaus Putbus
Orangerie Putbus
Stadtinformation Putbus,
Alleestraße 35 – linker Eingang,
Tel. 4 31 (Ansprechpartner für Touristen,
Gäste und Vermieter)
Öffnungszeiten: April
Montag – Samstag
10.00 – 16.00 Uhr
Ausstellungszentrum der KulturStiftung
Rügen, Alleestraße 35, 18581 Putbus
Öffnungszeiten: November – April
Dienstag – Samstag
11.00 – 17.00 Uhr
Eine Ausstellung der Galerie des Landkreises
und der KulturStiftung Rügen
28. Februar bis 18. April 2015
Johannes Müller, Maler (Kossow, MV)
zum 80. Geburtstag
25. April bis 31. Mai
Gottfried Sommer, Maler und Grafiker
(Bergen auf Rügen) zum 80. Geburtstag
TANZNACHMITTAGE
FÜR SENIOREN
im Hafenhotel Viktoria
Gemeinschaftaktion Seniorenbeirat und
VS-Ortsgruppe
Mittwoch, 22. April
(Berichtigung)
Mittwoch, 27. Mai
Mittwoch, 24. Juni
14.00 – 16.30 Uhr
14.00 – 16.30 Uhr
14.00 – 16.30 Uhr
Unkostenbeitrag von 7,00 € für Kaffee satt,
1 Stück Kuchen und nonstop Musik.
Busfahrplan:
Putbus, Circus
Putbus, Neue Schule
Lauterbach, Hafen Lauterbach, Hafen
ab 13.22 Uhr
ab 13.26 Uhr
an 13.29 Uhr
ab 16.03 Uhr
oder ab 17.03 Uhr
Veranstaltungen
jeden Mittwoch
ab 17.00 Uhr
Treff der Spinnradgruppe
der DRK-Ortsgruppe Putbus in der
DRK-Wohnanlage „Goor“ in Lauterbach
08., 22. April, Mittwoch,
14.00 Uhr Senioren ans Netz –
Computerkabinett Grundschule
29. April, Mittwoch,
Tagesfahrt der VS nach Lübeck
02., 09., 16., 23., 30. April, Donnerstag,
14.30 Uhr Kaffeerunde „KlönSnack“
im Jugendclub
23. April, Donnerstag,
14.00 Uhr Vortrag über Patientenverfügung/Betreuungsrecht
im Hotel Koos
Gast: Rechtsanwalt Winter
Eintritt frei, Kaffee und Kuchen
auf eigene Rechnung
04. April
ab 10.30 Uhr
Fußball-Event für die ganze Familie
am Sportplatz
Theater Putbus
04. April
17.00 Uhr
Osterfeuer der Freiwilligen Feuerwehr
am Hafen Lauterbach
05. April
11.30 Uhr
Ostereiersuche vor der Kirche Putbus
13. April
10.00 Uhr
Bürgersprechstunde des Seniorenbeirates, kleiner Saal
16. April
15.00 Uhr
Sprechstunde des Bürgervorsteher,
Herr Lüth, kleiner Saal
24. April
11.15 – 13.30 Uhr
Stadt- und Parkbummel durch die
Mystik von Putbus; Führung durch den
Landschaftstempel Putbus mit besonderer
Symbolik der Deutschen Einheit
Treffpunkt: Bahnhof Putbus
(Wanderfrühling 2015)
GEMEINSAMER
Veranstaltungsplan –
SeNIORENBEITAT /
VS-ORTSGRUPPE
13., 20., 27. April, Montag
14.00 Uhr Treff der Ortsgruppe
im Jugendclub
14.30 Uhr Chorprobe in der Aula
Grundschule „Boddenwind“
07., 14., 21., 28. April, Dienstag,
PN # 03.15
01. April, Mittwoch,
14.00 Uhr Kegeln im Pommernstübchen, Hotel Koos
10., 17., 24. April, Freitag,
14.00 Uhr Handarbeiten
in der Aula Grundschule
22. April
11.00 – 13.30 Uhr
Historische Stadt- und Parkführung
durch Putbus; Treffpunkt: Orangerie
(Wanderfrühling 2015)
Putbusser Hobbymaler stellen ihre Werke
vor, die Werke können zum Teil auch käuflich
erworben werden.
01., 08., 15., 22., 29. April, Mittwoch,
13.30 Uhr Seniorenskatrunde
im Jugendclub
14.00 Uhr Romméspielen im Jugendclub
jeden Freitag
ab 08.00 Uhr
Wochenmarkt auf dem Putbusser Markt
20.April
15.00 – 17.30 Uhr
Park- und Stadtführung mit dem
Rosendoktor Herrn Prill; Treffpunkt:
Orangerie (Wanderfrühling 2015)
dauerausstellung
im rathaus
14.00 Uhr „De Fitmookers“ in der
Turnhalle der Grundschule
12
Markt 13, Tel. 03 83 01 / 80 80
Kassenöffnungszeiten:
Dienstag bis Freitag
10.00 bis 13.00 und 16.00 – 18.00 Uhr
(ausser Feiertags)
Tageskasse 1 Stunde vor Vorstellungsbeginn
(Telefon 03 83 01 / 80 83 30)
05. April
Der Bettelstudent, Operette
18.00 Uhr
06. April
Der Bettelstudent, Operette
15.30 Uhr
10. April
Alexander Raytchev –
Planets oft he Universe
19.30 Uhr
11. April
19.30 Uhr
Pech im Unglück, LaLeLu a cappella comedy
12. April
18.00 Uhr
Kunst, Komödie von Yasmina Reza
13. April
19.30 Uhr
The Magic Doctor – Der Zauberpeter,
Dr. Peter Kersten
19. April
Anna Karenina, Ballettabend
18.00 Uhr
20. April
19.30 Uhr
Aulakonzert des
Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium Bergen
24. April
19.30 Uhr
Frauen denken (noch immer) anders –
Männer nicht! Kabarett
25. April
Klang-Bilder, Klavierkonzert
19.30 Uhr
26. April
18.00 Uhr
Alles über Liebe, Paartherapie trifft Komödie
I N F O R M AT I O N E N A U S
DEN KIRCHENGEMEINDEN
P U T B U S, K A S N E V I T Z
UND VILMNITZ
Liebe Mitbürger! Nun ist Ostern!
„Christ ist erstanden.“ – werden wir überall zu Ostern singen! Wir –
die Kirchengemeinden wünschen Ihnen ein Frohes Osterfest, – und
das es auch noch weitergeht mit dem Frohsein: „Möge der Auferstandene auf dem Weg, den du vor dir hast, vor dir hergehen!
Mögest du die hellen Fußstapfen des Glücks finden und ihnen
auf dem ganzen Weg folgen!“ Die Botschaft von der Auferstehung
des Jesus Christus ist Zentrum und Kern des christlichen Glaubens
weil sich in ihr die Überwindung von allerlei verderblichen Mächten: „Sünde, Tod und Teufel“ ... ausspricht und damit der Beginn
eines neuen Menschen, einer neuen Schöpfung, einer neuen Welt
... – Der christliche Osteroptimismus ist grenzenlos! „Sie feiern die
Auferstehung des Herrn! – Denn sie sind selber auferstanden ...“,
so heißt es in Goethes Osterspaziergang. Immer wieder wird zu
Ostern diskutiert, ob nun an eine Auferstehung zu glauben ist oder
nicht. Die Diskussion ist oft kleinlich und vordergründig, aber das
ist wohl auch eine Gegenbewegung gegen allzu dogmatische „Gewissheit“ über alles, was nach dem Tode wohl kommt. Über den
Ostergeschichten in der Bibel liegt eigentlich ein anderer Ton: eher
verhalten, eigentümlich fragend ... es ist noch kein Jubel, gar keine klare Gewissheit, – wie etwa in den späteren biblischen Briefen, wenn sie von Auferstehung sprechen. Zögernd und tastend
kommt Auferstehung daher; der Ostermorgen ist noch zwielichtig. Es beginnt mit der Geschichte von einem leeren Grab, – über
einen verschwundenen Leichnam kann viel spekuliert werden ...
Aber dann wird immer konkreter und freudiger übermittelt, dass
Jesus von Angesicht erscheint: er spricht mit seinen Schülern und
Freunden, er lässt sich anfassen und isst mit ihnen. – Das ist, als ob
diese Schüler und Freunde sagen wollten: „Es ist uns egal, was Ihr
Späteren denkt: dass wir eine Vision hatten, weil wir sie vielleicht
brauchten, weil wir das alles so gern glauben wollten ... – alles Ausflüchte: was wir erlebt haben, war so!“ Gar nicht so selten sagt mir
jemand: „Naja, die Überlieferung von dem Leben, das dieser Jesus
geführt hat, die glaube ich gern: ein Heiler, ein Seelentröster, ein
Menschenfreund und Revolutionär zugleich ... aber das mit der Auferstehung???“ – Das ist eine achtbare Meinung! Und gar kein Grund
zum Diskutieren! Es kann sogar ein verhaltener Anfang sein: Jesus
als Vorbild. – Was hat er gesagt? Was hat er getan? Was hat er ausgerichtet? … Wer solche Fragen stellt, kann entdecken: Tut Jesus
ja immer noch: trösten, ermutigen, heilen, mahnen, bewegen, verändern ... Es geht ja weiter mit allem, was er begonnen hat. Es kann
sehr persönlich und unter der Haut weitergehen, und es geht sogar
geschichtlich weiter. Im Namen dieses Jesus Christus kann überall
von der großen Chance Gebrauch gemacht werden: Wir können alte
Schuld – eigene und fremde – hinter uns lassen; wir können alte
Trauer und Resignation überwinden und neu anfangen. Das feiern
wir zu Ostern; das ist Auferstehung – und viele Auferstehungsempfindungen, -bilder, -illustrationen ... haben darin Platz!
Gesegnete Feiertage!
Ihr Pastor Bodo Winkler
EV. GOTTESDIENSTE IM MONAT APRIL
Do 02.04. Gründonnerstag
18.00 Uhr Putbus (A)
(Tischabendmahl)
Fr 03.04. Karfreitag
10.30 Uhr Vilmnitz (A)
So 05.04. Ostersonntag
07.00 Uhr Putbus
(Frühandacht an der Friedhofskapelle)
So 05.04. Ostersonntag
10.30 Uhr Putbus (A)
(Familien- und Einsegnungs-Ostergottesdienst)
+++ ab 11:30 Ostereiersuchen +++
Mo 06.04. Ostermontag
09.00 Uhr Vilmnitz (A)
10.30 Uhr Kasnevitz (A)
So 12.04. Quasimodogeniti
09.00 Uhr Kasnevitz
10.30 Uhr Putbus
So 19.04. Misericordias domini
09.00 Uhr Vilmnitz
10.30 Uhr Putbus
So 26.04. Jubilate
09.00 Uhr Kasnevitz
10.30 Uhr Putbus (K)
So 3.05. Cantate
10.00 Uhr Vilmnitz (A)
(Goldene u. Diamantene Konfirmationen) 14.00 Uhr Putbus (A)
(A) – Abendmahlsgottesdienst
(K) – Kindergottesdienst
Die KiTa „Sankt Martinsgarten“ und die Kirchengemeinde laden gemeinsam zu einem Kinder-Konzert ein: am Dienstag, dem 7. April
um 15.00 Uhr in der Michaelskapelle: „Wir sind Gottes Kinder“.
Ein bewegendes Kinderkonzert-Programm mit dem Liedermacher
Jörg Sollbach, der Kinder im Alter von 2 bis 8 Jahren spielerisch in
die faszinierende Welt des Glaubens führt. Kinder, die bei diesem
MITMACHKONZERT singen, klatschen, hüpfen, und toben sind
nicht die einzigen, auch die Eltern und Großeltern müssen mit „ran“,
denn eigentlich sind wir ja alle Gottes Kinder! Zwischen den zahlreichen Liedern erzählt die Handpuppe Fridolin immer wieder kleine
Geschichten und stellt Fragen: Warum haben die Bäume im Winter
keine Blätter? Warum haben die Menschen aus Afrika schwarze
Haut? Warum sind wir Gottes Kinder? Viele dieser Kinderfragen
werden auf singende und spielerische Art und Weise verdeutlicht
und vertieft. (Eintritt frei/Spendenbitte)
GEMEINDEVERANSTALTUNGEN IM APRIL
Kinder-Andachten in der Kita
donnerstags, 09.30 Uhr, in der Kita „St. Martinsgarten“
Kinderkreise (Christenlehre)
montags, 16.00 Uhr (1.-6.Klasse) im Pfarramt Putbus
Konfirmanden
Zum neuen Konfirmandenkurs ab September können gern schon
Anmeldungen erfolgen.
Kirchenchor
dienstags, 18.00 Uhr, in der Michaelskapelle Putbus
Bastelkreis-Kirchenkaffee
donnerstags, 15.00 Uhr, im Pfarramt Putbus
Arbeitskreis Kreatives Gestalten
montags, 18.30 Uhr, im Pfarramt Putbus
Gemeindenachmittag Putbus
Donnerstag, 09.04., 15.00 Uhr im Pfarramt Putbus
Gemeindenachmittag Vilmnitz
Donnerstag, 16.04., 15:00 Uhr im Pfarrhaus Vilmnitz
Gemeindenachmittag Kasnevitz
Donnerstag, 30.04., 15.00 Uhr bei Familie Hurtienne,
Kasnevitz, Dorfstraße 53
Evangelischer Frauenkreis
Donnerstag, 23.04.15, 18.30 Uhr, Vilmnitzer Pfarrhaus
Informationsabend zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
mit Frau Piotrowski von der Betreuungsbehörde/Landkreis Vorpommern-Rügen
Helferkreis
(schon) Montag, den 30.03., 19.00 Uhr, im Pfarramt Putbus
Mitarbeiter und Anschriften der Ev. Kirchengemeinden:
Ev. Pfarramt und Pastor Bodo Winkler,
Alleestraße 34, 18581 Putbus
E-Mail: putbus@pek.de; Tel.: 038301/436; Fax: 038301/88031;
www.kirche-putbus.de; auch bei: www.ruegen-putbus.de;
Pastor Winkler im Pfarrhaus Vilmnitz, Tel.: 038301/886353
Sprechzeiten im Pfarramt:
dienstags und donnerstags, von 9:00 – 12:00 Uhr
Kinderkreise: telefonisch vorerst über das Pfarramt
Friedhöfe Kasnevitz und Putbus:
Dietmar Kraski, Tel.: 038301/60887 oder 0160/92945964
Friedhof Vilmnitz: Hans-Jürgen Hoge, Tel.: 0162/7337115
Ev. Kindertagesstätte „St. Martinsgarten“:
Alleestr. 34, 18581 Putbus, Marianne Czulak, Tel.: 038301/898205
Kita-Andachten: Margit Gutowski, Tel.: 038301/61466
Kindergottesdienst: Sylvia Zander, Tel.: 038301/ 677964
Arbeitskreis Kreatives Gestalten, Bastelkreis, Helferkreis:
Christina Heidtmann, Tel.: 038301/61413
Ev. Frauenkreis: Sylvia Zander, Tel.: 038301/ 677964
Kirchenchor: Kantor Thomas Klee, Tel.: 038393/121988
Konto: Ev. Kirchengemeinden Kasnevitz, Putbus, Vilmnitz
bei: Pommersche Volksbank e.G.
IBAN: DE 43 1309 1054 0001 5248 44 BIC: GENODEF1HST
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Pn # 03.15
GEBURTSTAGE IM
APRIL 2015
DIE STADTVERWALTUNG GRATULIERT
am 1. April
Herrn Klaus Hinze, Putbus
Herrn Klaus Leonhard, Putbus
Frau Ilse Mecklenburg, Alt Lanschvitz
zum 77. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
am 3. April
Herrn Werner Bierbach, Putbus
Herrn Günter Rienow, Güstelitz
zum 78. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
am 4. April
Herrn Josef Elsner, Putbus
Herrn Heinz Kujus, Ketelshagen
zum 89. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
am 5. April
Herrn Helmut Wonigkeit, Putbus
Frau Christel Wöller, Putbus
zum 80. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
am 8. April
Herrn Kurt Krüger, Krakvitz
Herrn Hans-Jürgen Herrmann, Putbus
Herrn Karl-Heinz Schütt, Lauterbach
zum 87. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
am 9. April
Herrn Karl-Heinz Schmurr, Putbus
Frau Christa Kula, Putbus
zum 79. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
am 10. April
Frau Ursula Gögge, Putbus
Herrn Erhard Kruse, Putbus
Frau Ute Baumann, Putbus
zum 83. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
am 11. April
Frau Marieanna Rubarth, Lauterbach
Frau Gertrud Belde, Lauterbach
Herrn Günter Leopold, Kasnevitz
Frau Gerlinde Rahn, Putbus
zum 92. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
am 12. April
Frau Anna Barth, Putbus
Herrn Rudolf Friske, Lauterbach
zum 89. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
am 14. April
Herrn Friedhelm Husmann, Lauterbach
Frau Dorothea Schmidtke-Grätz, Putbus
Frau Ingrid Ziegenhagen, Lauterbach
zum 81. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
am 15. April
Frau Alide Kröger, Klein Stresow
Herrn Klaus-Peter Pohl, Putbus
zum 78. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
am 17. April
Herrn Joachim Müller, Putbus
zum 73. Geburtstag
am 18. April
Frau Dorothea Grünberg, Putbus
Frau Ute Dutkiewcicz, Putbus
zum 90. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
am 20. April
Frau Christel Tonn, Lauterbach
Herrn Ulrich Dörp, Putbus
Frau Hannelore Panzer, Nadelitz
zum 84. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
am 21. April
Frau Ursula Jeschke, Putbus
Frau Anna Radunski, Lauterbach
zum 78. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
am 22. April
Herrn Werner Maahs, Lauterbach
zum 79. Geburtstag
am 23. April
Frau Helga Jurisch, Putbus
zum 78. Geburtstag
am 25. April
Herrn Erich Hoffmann, Kasnevitz
Frau Gisela Oestereich, Vilmnitz
Herrn Ernst Tegge, Putbus
Herrn Werner Ziegenhagen, Lauterbach
zum 83. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
am 26. April
Frau Rosemarie Hoffmann, Kasnevitz
Frau Annemarie Fiedrich, Putbus
Frau Ursula Steindamm, Putbus
Herrn Hermann Matthias, Putbus
Frau Helga Obst, Putbus
zum 83. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
am 27. April
Herrn Siegfried Pense, Krakvitz
Herrn Wolfgang Hagen, Putbus
zum 84. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
am 28. April
Frau Liselotte Hubert, Putbus
zum 78. Geburtstag
am 29. April
Frau Helga Piplies, Lauterbach
Herr Rolf Ermes, Putbus
zum 84. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
am 30. April
Herr Hans-Jürgen Haack, Lauterbach
zum 72. Geburtstag
GEWERBEJUBILÄUM:
01.05.1995 – 01.05.2015
01.05.2005 – 01.05.2015
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20 Jahre
10 Jahre
Frank Reinhardt, Lauterbach
Dirk Tumescheit, Wreechen
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Osterfest
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imPreSSum
die Putbusser nachrichten erscheinen 12 x jährlich, jeweils am letzten
montag des monats. auf die herausgabe wird durch eine anzeige in der
„Ostsee-Zeitung“, lokalblatt für den landkreis vorpommern-rügen,
dienstags hingewiesen. die Putbusser nachrichten werden kostenfrei
an alle erreichbaren haushalte des Stadtgebietes verteilt und sind zudem
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die nächste ausgabe der Putbusser nachrichten erscheint am 27.04.2015,
redaktionsschluß: 10.04.2015
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