Produktzertifizierung in der Volksrepublik China

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Produktzertifizierung in der Volksrepublik China
Produktzertifizierung in der Volksrepublik China
Grundlagen
In der Volksrepublik China sind zum 1. Mai 2002 neue Bestimmungen für die Zulassung zertifizierungspflichtiger Produkte in Kraft gesetzt worden, für deren Anwendung zunächst eine Übergangsfrist von
einem Jahr vorgesehen war. Die neuen Regelungen des CCC-Verfahrens (China Compulsory Certificate), die nicht nur für Importwaren, sondern auch für in der Volksrepublik China hergestellte Produkte
gelten, ersetzen die früheren Zertifizierungsverfahren nach CCIB und CCEE. Nach einem erneuten
Aufschub werden die neuen CCC-Regelungen jetzt ab dem 1. August 2003 verbindlich angewendet.
Meldungen, nach denen aufgrund der SARS-Problematik die Anwendung der neuen CCC-Regelungen
nochmals verschoben wurde bzw. die vorgesehenen Firmeninspektionen derzeit nicht erforderlich
sind, sind nicht mehr zutreffend.
„Alte“ CCIB- und CCEE-Zertifikate müssen also bis zum 31. Juli 2003 umgeschrieben werden; ab 1.
August 2003 werden CCC-zertifizierungspflichtige Produkte von der chinesischen Zollverwaltung nur
noch dann zur Einfuhrabfertigung zugelassen, wenn die erforderlichen Zertifikate vorliegen oder die
Produkte mit dem CCC-Prüfzeichen markiert sind.
Welche Produkte unterliegen der Pflichtzertifizierung?
Alle zertifizierungspflichtigen Waren sind in einem sogenannten „Ersten Katalog“ enthalten, der nach 19
Gruppen geordnet insgesamt 132 Warenkategorien umfasst. Es sind dies:
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Elektrische Leitungen und Kabel (5 Kategorien)
Elektrische Schalter und Anlagen für Schutz oder Verbindungen (6 Kategorien)
Niedrigspannungsanlagen (9 Kategorien)
Niedrigleistungsmotoren (1 Kategorie)
Elektrische Werkzeuge (16 Kategorien)
Schweißmaschinen (15 Kategorien)
Haushaltsgeräte und ähnliches (18 Kategorien)
Audio- und Videoapparate (16 Kategorien)
Computer und Computerperipherie (12 Kategorien)
Beleuchtungsgeräte (2 Kategorien)
Telekommunikationsanlagen (9 Kategorien)
Kraftfahrzeuge und Sicherheitszubehör (4 Kategorien)
Reifen für Kraftfahrzeuge (3 Kategorien)
Sicherheitsgläser (3 Kategorien)
Landwirtschaftliche Maschinen (1 Kategorie)
Emulsionsprodukte (1 Kategorie)
Medizinische Geräte (7 Kategorien)
Feuerlöschgeräte (3 Kategorien)
August 2005
Team Außenwirtschaft
Berlin Partner GmbH, Ludwig Erhard Haus, Fasanenstraße 85, D-10623 Berlin
Telefon: +49 / 30 / 3 99 80-0, Telefax: +49 / 30 / 3 99 80-2 39, info@berlin-partner.de, www.berlin-partner.de, www.blc.berlin.de
19. Melder für Einbruchalarm (1 Kategorie)
Produktzertifizierung in der Volksrepublik China – August 2005
Unter http://www.cqc.com.cn/ccc/catalogureeng.pdf ist im Internet eine Übersicht zu finden, die auch die
einzelnen Kategorien benennt. Welche Waren auf Basis des HS-Codes verbindlich zertifizierungspflichtig sind, kann online derzeit nach unserer Kenntnis nur über den chinesischen Zolltarif - Fassung Mitte
2002 oder neuer - ermittelt werden (im Internet nur in Chinesisch verfügbar unter
http://www.customs.gov.cn/).
Die oberste chinesische Zertifizierungsbehörde CNCA teilt in ihrem No. 113 Announcement mit, dass ab
1. Juni 2004 Wireless Local Area Network (WLAN) Produkte nach dem neuen chinesischen Compulsory
National Standard GB15629.11-2003 zertifiziert werden müssen. Ab 1. Juni 2004 dürfen WLAN Produkte ohne CCC Zertifikat weder die Fabrik in China verlassen noch importiert oder verkauft werden. Ab 1.
Januar 2004 kann die Beantragung der Zertifizierung für WLAN Produkte bei der entsprechenden Zertifizierungsbehörde erfolgen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Cisema GmbH in München. Tel:
089 74849955 oder Email: info@cisema.de.
Wer ist für die Zertifizierung zuständig?
Das CCC-Zeichen wird ausschließlich in der Volksrepublik China und dort von der China National Regulatory Commission for Certification and Accreditation (CNCA) vergeben (im Internet zu finden unter
http://www.cnca.gov.cn). Nach einer immer vorzunehmenden Registrierung beim China Quality Certification Center, die auch online unter http://www.cqc.com.cn/ möglich ist, wird die eigentliche Zertifizierung beantragt. CQC übernimmt auch die Übersetzung der erforderlichen Angaben und Informationen
ins Chinesische.
Wer kann bei der Zertifizierung helfen?
Unter anderem können die nachfolgend genannten Institutionen / Unternehmen bei der Erlangung von
CCC-Zertifikaten behilflich sein:
CISEMA GmbH - Regionalbüro München
Lochhamer Schlag 6, 82166 Gräfelfing
Telefon:
+49 89 748499-55, Fax: -56
Email:
info@cisema.de
Internet:
http://www.cisema.de/
China Council for the Promotion of International
Trade (CCPIT) / (CCOIC)
Düsseldorfer Str. 14, 60329 Frankfurt / Main
Telefon: +49 69 2353-73, Fax -75
Internet: http://www.ccpit.org/
Cooperative Service for China-Customs
Inspection GmbH (CSCCI)
Rütscher Str. 209, 52072 Aachen
Telefon:
+49 241 51560-0, Fax: -79
SGS Controll-Co. mbH / GTS - Global Trade
Solutions
Postfach 105480, 20037 Hamburg
Telefon: +49 40 301010, Fax: 326331
sgscontroll_germany@sgs.com
Email:
Internet: http://www.sgs.com/
TÜV Rheinland Product Safety GmbH
Waldburgstr. 17-19, 70563 Stuttgart
Telefon: +49 711 22867-0, Fax: -99
Email:
trps.stuttgart@de.tuv.com
Internet:
www.de.tuv.com/safety
VDE-Institut – Internationaler Service
Morianstr. 28, 63069 Offenbach
Telefon: +49 69 8306-528, Fax: -754
Email:
pi.si-6@vde.com
Internet: www.vde.com/pzi/html/d/home.htm
Produktzertifizierung in der Volksrepublik China – August 2005
Wie läuft die Zertifizierung ab?
Der eigentliche Zertifizierungsprozess umfasst sechs Schritte:
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Antrag auf Registrierung in der Datenbank des China Quality Certification Centre (CQC)
Typprüfung in einem akkreditierten Labor in der Volksrepublik China
Inspektion des Herstellungsbetriebs durch zwei chinesische Inspektoren
Zertifikatserstellung durch CNCA
Genehmigung zur Verwendung des CCC-Prüfzeichens oder Erwerb von Aufklebern
Jährliche Folgeinspektionen
Wer vergibt das CCC-Kennzeichen?
Das Zertifizierungs-Logo besteht aus den drei großen Buchstaben CCC in schwarzer Farbe auf weißem
Hintergrund. Es darf nur von der China National Regulatory Commission for Certification and Accreditation (CNCA) selbst oder von Unternehmen gedruckt werden, die von CNCA dazu ausdrücklich ermächtigt worden sind.
Gibt es Ausnahmen von der Zertifizierungspflicht?
Ohne genauere Spezifizierung sollen in den nachfolgend genannten Fällen Befreiungen bzw. Ausnahmen von der Zertifizierungspflicht möglich sein, sofern es sich um kleine Mengen / Stückzahlen handelt:
•
Produkte für die Forschung und für Labortests;
•
Einzelteile und Baugruppen als Zulieferungen für die Lohnfertigung unter der Bedingung, dass das
komplette Gerät nach der Herstellung zertifiziert wird oder es China wieder verlässt;
•
Bauteile für Maschinen der Produktprüfung (Qualitätskontrolle);
•
Einzelteile und Baugruppen für die Instandhaltung oder Reparatur von früher importieren, in China
laufenden Maschinen (dies gilt auch, wenn der Hersteller die Maschinen inzwischen aus dem Programm genommen hat und die Ersatzteile und Baugruppen nur zum Zweck des weiteren Einsatzes
der in China arbeitenden Anlagen baut);
• Begründete Einzelfälle und Ausnahmesituationen.
Die Befreiung von der Zertifizierung muss allerdings für jeden Typ einzeln in chinesischer Sprache beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer für einen Befreiungsvorgang wird mit etwa zwei Monaten angegeben. Der Vorgang endet mit der Erteilung einer Befreiungsbescheinigung.
Eine CCC-Zertifizierung bzw. die Beantragung einer Befreiungsbescheinigung ist nicht notwendig bei
Nutzung der Waren durch diplomatische Vertretungen in der Volksrepublik China, bei Spezialnutzung
(z. B. durch die Armee), bei Ausstellungsgütern und bei Geschenken anderer Regierungen an den chinesischen Staat.
Produktzertifizierung in der Volksrepublik China – August 2005
Was kostet die Zertifizierung?
Die immer anfallenden Gebühren der CQC belaufen sich pro zertifiziertem Produkt auf ca. 2.000 €.
Hinzu kommen immer auch produktabhängige Gebühren für Labortests, die sich zwischen 500 und
10.000 € bewegen, Gebühren für die eigentlichen Kennzeichen sowie Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten der Fabrikinspekteure (Flüge nur Business-Class).
Die Kosten für die Befreiung eines Produkts von der Zertifizierungspflicht belaufen sich auf ca. 1.500 bis
2.000 €.
Wer ist Ansprechpartner bei der IHK Berlin?
Martina von Mesterhazy (Telefon: +49 30 31510-212, Fax: -4 41)
...und bei Berlin Partner GmbH?
Adelheid Voigtberger (Telefon +49 30 39980-235, Fax: -250)
Christian Treichel (Telefon +49 30 39980-250, Fax: -239)
Wo gibt es weiterführende Informationen?
Ergänzende Informationen zu dieser Thematik sind unter anderem über Publikation der CISEMA GmbH
(http://www.cisema.de/) und des Mendel Verlags (http://www.mendel-verlag.de/) erhältlich; auch Fachverbände bieten ihren Mitgliedern zum Teil gute Übersichten an.
Die Deutsch-Chinesische Wirtschaftsvereinigung (DCW) bietet einen umfangreichen Informationsordner an: „Dokumente zur CCC-Zertifizierung“ mit mehr als 1000 Seiten Umfang kann bei der DCW
gegen eine Gebühr von EUR 90,00 bezogen werden (Kontakt: Roland Klein, Tel. 0221 120370;
roland.klein.dcw@koeln.ihk.de).
Produktzertifizierung in der Volksrepublik China – August 2005