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Kommunikationsrechner Inselbus Technische Spezifikation © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (Kopfversion 2.0) 2003-05-14 2003-05-14 1. Veröffentlichung ÖFFENTLICH VERSION AUSGABE-DATUM AUSGABE/ART DER REVISION VERTEILER-STATUS AUTOBAHNEN- UND SCHNELLSTRASSEN-FINANZIERUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT Rotenturmstraße 5 –9, 1010 WIEN, Telefon +43/1/531 34 – 0, Telefax + 43/1/531 34 - 10020 PLaNT PLANUNGSHANDBUCH DER ASFINAG Dokumenten-Status -- öffentlich -DRAFT AG DOKUMENT NR. PLaNT 420.110.10 Seite 1 von 42 Dokument Stand 2003-05-14 Kommunikationsrechner Inselbus 420.110.10 - öffentlich - Technische Spezifikation Dokumentenverwaltung Dokumentenhistorie Version 2003-05-14 AusgabeDatum Ausgabe/Art der Veröffentlichung 2003-05-14 1. Veröffentlichung VerteilerStatus Verantwortlicher Öffentlich GJ/Frik Änderungsgrund 1. Veröffentlichung Änderungsberechtigte Name Firma / Abteilung Telefon - Nummer Fax - Nummer E - Mail Groiß Johannes ASFINAG / BE +43 (1) 531 34 – 10332 +43 (1) 531 34 – 10320 johannes.groisz@asfinag.at Frik Helmut PTV AG +49 (711) 1627040 +49 (711) 1627040 helmut.frik@ptv.de © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 2 VON 41 Dokument Kommunikationsrechner Inselbus 420.110.10 Technische Spezifikation Stand 2003-05-14 - öffentlich - INHALTSVERZEICHNIS 1 VORBEMERKUNGEN 7 1.1 Allgemeines 7 1.2 Haftung 7 1.3 Sorgfaltspflicht 7 2 BEGRIFFE UND ABKÜRZUNGEN 8 2.1 Auftraggeber (AG) 8 2.2 Auftragnehmer (AN) 8 2.3 Ausführungsplanung 8 2.4 CN.as, Corporate Network ASFINAG 8 2.5 EIA, Electronic Industries Alliance 9 2.6 Inselbus 9 2.7 KRI, Kommunikationsrechner Inselbus 9 2.8 LM Lichtwellenleitermodem / Leitungsmodem / Partylinemodem 10 2.9 Planer 10 2.10 RS 232, EIA 232 C 10 2.11 RS 422, EIA 422 10 2.12 RS 485, EIA 485 11 2.13 SST, Streckenstation 11 2.14 TLS, Technische Lieferbedingungen für Streckenstationen 11 2.15 V.24, ITU-T V.24 12 2.16 V.24 / TTL, ITU-T V.24 / TTL 12 2.17 V.28, ITU-T V.28 12 © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 3 VON 41 Dokument Kommunikationsrechner Inselbus 420.110.10 Technische Spezifikation Stand 2003-05-14 - öffentlich - 2.18 Örtliche Bauaufsicht (ÖBA) 12 3 ANSPRECHPARTNER 13 3.1 ASFINAG 13 3.2 BASt 13 3.3 BMV - Deutschland 14 3.4 Straßenerhalter 14 3.4.1 Wien 14 3.4.2 Niederösterreich 15 3.4.3 Burgenland 15 3.4.4 Oberösterreich 15 3.4.5 Salzburg 15 3.4.6 Steiermark 15 3.4.7 Kärnten 16 3.4.8 Tirol 16 3.4.9 Vorarlberg 16 3.4.10 Alpenstraßen AG 16 3.4.11 Österreichische Autobahnen- und Schnellstraßen Gesellschaft m.b.H. 16 3.5 Andere Ansprechpartner 17 3.5.1 Herausgeber der Ö-Normen 17 3.5.2 EIA 17 4 ANWENDUNGSBEREICH 18 4.1 Allgemeines 18 4.2 Gültigkeitsbereich 18 4.3 Sonstige Dokumente 18 5 VERFAHRENSBESTIMMUNGEN 19 5.1 Leistungen im Rahmen der Planung 19 5.1.1 Allgemeines 19 5.1.2 Detailplanung 19 © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 4 VON 41 Dokument Kommunikationsrechner Inselbus 420.110.10 Technische Spezifikation Stand 2003-05-14 - öffentlich - 5.2 Angaben zum Angebot 20 5.3 Leistungen im Rahmen der Ausführungsplanung 20 5.4 Prüfungen und Nachweise 21 5.4.1 Allgemeines zu Prüfungen 21 5.4.2 Fehlgeschlagene Prüfungen 21 5.4.3 Begleitende Bauüberwachung durch den Auftragnehmer 21 5.4.4 Protokollführung 21 5.5 Ablauf der Tests nach Auftragserteilung 22 5.5.1 Werksabnahme Labor / Kommunikationstest. 22 5.5.2 Tests zur Inbetriebnahme 25 5.5.3 Probebetrieb 26 5.5.4 Tests zur Übernahme 26 5.5.5 Schlußfeststellung 26 6 TECHNISCHE SPEZIFIKATION 27 6.1 Allgemeine Anforderungen 27 6.2 Prinzipausführung KRI 27 6.3 Hardwaremäßige Ausführung 28 6.3.1 Mechanische Ausführung 28 6.3.2 Klimatische Bedingungen 29 6.3.3 Anforderungen an die Hardware 29 6.4 Konfiguration 30 6.4.1 Allgemeines 30 6.4.2 Konfigurationsinterface 30 6.4.3 Software für die Bedienung der Wartungsschnittstelle 30 6.4.4 Speichermedium (KRI) 31 6.5 Mithörschnittstelle (Tracing) 31 6.6 Fehlermeldungen 31 6.7 Schnittstellen 32 6.7.1 Allgemeine Anforderungen 32 © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 5 VON 41 Dokument Kommunikationsrechner Inselbus 420.110.10 Technische Spezifikation Stand 2003-05-14 - öffentlich - 6.7.2 Allgemeine Anforderungen an die serielle Schnittstelle EIA RS232 32 6.7.3 Allgemeine Anforderungen an die serielle Schnittstelle EIA RS 485 32 6.7.4 Schnittstelle zu Inselbussen 33 6.7.5 Schnittstelle UZ 34 6.7.6 Schnittstelle Service PC 35 6.8 Pufferung 35 6.8.1 Pufferung an der Schnittstelle Inselbus – UZ 35 6.9 Inselbusadressen 35 6.10 KRI-Reset 36 6.10.1 Allgemeine Anforderungen 36 6.10.2 Hardware 36 6.10.3 Watchdog 36 6.10.4 Reset via TLS Telegramm 36 6.11 KRI-Status 36 6.12 Betriebsmodi des KRI am Inselbus 37 6.12.1 Standardbetrieb 37 6.12.2 Mithörmodus KRI 37 6.13 Abfragezyklen 37 6.14 KRI Identifikation 37 6.15 Installation 38 6.16 Kommunikation mit der Unterzentrale 38 6.16.1 Adressierung KRI / UZ 38 6.16.2 Zeitverhalten der Kommunikation KRI / UZ 39 6.17 Verhalten des KRI bezüglich der Vermittlungsschicht OSI 3 40 6.17.1 KRI als Endknoten 40 6.17.2 KRI als Transitknoten 40 6.18 Anwenderschicht OSI 7 41 © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 6 VON 41 Dokument Kommunikationsrechner Inselbus 420.110.10 Technische Spezifikation Stand 2003-05-14 - öffentlich - 1 VORBEMERKUNGEN 1.1 Allgemeines Das vorliegende Dokument des Planungshandbuches Nachrichtentechnik der ASFINAG (PLaNT) dient bei der Errichtung von TLS konformen Verkehrsbeeinflussungsanlagen zur Standardisierung der Planung und Ausführung des Kommunikationsrechner Inselbus. 1.2 Haftung Die einzelnen Dokumente des PLaNT werden mit größter Sorgfalt erstellt und durchlaufen umfangreiche Abstimmungszyklen. Trotzdem können örtliche Erfordernisse besondere Anforderungen an eine Planung stellen, welche unter Umständen in dem einzelnen Dokument des PLaNT nicht oder nicht zur Genüge berücksichtigt sind. Es obliegt dem Anwender die Konsistenz der Forderungen in bezug auf die durchzuführende Planung zu prüfen und gegebenenfalls Rückfrage beim Auftraggeber, bzw. im weiteren bei der ASFINAG zu halten. Von der Anwendung des PLaNT unbeschadet bleibt die alleinige Haftung des Anwenders, insbesondere von Planungsbüros oder sonstigen Unternehmen oder Einzelpersonen für eine technisch und wirtschaftliche optimale und umsetzbare Planung. 1.3 Sorgfaltspflicht Der Anwender des PlaNT hat bei der Umsetzung größte Sorgfalt anzuwenden und die Umsetzung derart zu gestalten, dass diese im Sinne des Auftraggebers das beste Resultat erzielt. © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 7 VON 41 Dokument Kommunikationsrechner Inselbus 420.110.10 Stand 2003-05-14 - öffentlich - Technische Spezifikation 2 BEGRIFFE UND ABKÜRZUNGEN 2.1 Auftraggeber (AG) Der Auftraggeber ist die ASFINAG oder die ASFINAG vertreten durch eine ihrer Tochtergesellschaften bzw. einen ihrer Werkvertragspartner. 2.2 Auftragnehmer (AN) Unter Auftragnehmer im Sinne dieses PlaNT-Dokumentes wird jenes Unternehmen verstanden, welches mit der Realisierung des Projektes bei dem die ggst. spezifizierten Komponenten eingesetzt werden beauftragt ist. Der Auftragnehmer erbringt gemäß Vertrag insbesondere sämtliche Ausführungsleistungen wie Ausführungsplanung, Tests, Aufbau, Inbetriebnahme, Abnahmen, etc. 2.3 Ausführungsplanung Unter Ausführungsplanung wird jene Detailplanung verstanden, in denen der Auftragnehmer die dem Projekt zugrunde liegende Planung (vom Planer) auf konkrete Produkte umsetzt. 2.4 CN.as, Corporate Network ASFINAG Die ASFINAG betreibt ein eigenes Autobahnfernmelde-, Übertragungs- und Notrufnetz entlang des hochrangigen Straßennetzes. Das CN.as umfasst folgende Teilnetze: a) CN.as-Linie: Linieninfrastruktur b) CN.as-ÜT: Übertragungstechnik (SDH, PDH Transportnetz) c) CN.as-TK: Internes ISDN-Telekommunikationsnetz d) CN.as-SaNORS: Notrufschnittstelle auf IP Basis (SIPa) e) CN.as-Video: Videoübertragung f) CN.as-IP: geswitchtes Weitverkehrsdatennetz g) CN.as-Infra: 19“ Infrastruktur © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 8 VON 41 Dokument Stand 2003-05-14 Kommunikationsrechner Inselbus 420.110.10 - öffentlich - Technische Spezifikation 2.5 EIA, Electronic Industries Alliance Abkürzung: EIA, www.eia.org Die EIA ist der US-amerikanische Dachverband für die Hersteller elektronischer Geräte und Anlagen. Der Verband ist zuständig für die Entwicklung und Einhaltung der Industriestandards für Schnittstellen zwischen Datenverarbeitungsgeräten und Datenkommunikationsanlagen. Mitglieder in diesem Verband sind die Vertreter der Industrie, in deren eigenen Interesse Standards als gemeinsame Basis für Produkte zwischen den Herstellern und Anwendern erarbeitet und festgeschrieben werden. Bekannt sind insbesondere die diversen RS-Standards wie z.B. RS-232-c. 2.6 Inselbus Bus zur Anbindung von Streckenstationen an eine Unterzentrale gemäß TLS. a) Standard TLS: elektrischer BUS mit 1200 Bit / s gemäß PlaNT pr 135.100.00: (TLS) bzw. b) ASFINAG Erweiterung der TLS gemäß optische Bus. PlaNT pr 135.211.10, insbesondere der 2.7 KRI, Kommunikationsrechner Inselbus Abkürzung: KRI Der Kommunikationsrechner Inselbus ist gemäß TLS ein Verbindungsglied zwischen Unterzentrale und den dazugehörigen Streckenstationen. Er koordiniert den Datenfluss und organisiert umfangreiche Pufferfunktionen. Funktionell übernimmt er entsprechend dem OSI-Referenzmodell die beiden unteren OSI-Ebenen, während er auf den oberen Protokollschichten transparent arbeitet. Als unabhängige Hardwareeinheit stellt der KRI eine (theoretisch) beliebige Anzahl von Inselbussen der übergeordneten Hierarchieebene zur Verfügung. Begrenzt wird die Anzahl lediglich durch die verwendete Bit/Baudrate auf den unterschiedlichen Schnittstellen bzw. durch die physikalische Adressiermöglichkeit. © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 9 VON 41 Dokument 420.110.10 Kommunikationsrechner Inselbus Technische Spezifikation Stand 2003-05-14 - öffentlich - 2.8 LM Lichtwellenleitermodem / Leitungsmodem / Partylinemodem Abkürzung LM Details siehe PlaNT pr 135.211.10 TLS über neue Medien 2.9 Planer Unter Planer im Sinne dieses PlaNT-Dokumentes wird jenes Büro verstanden, welches die entsprechnde Planung bis zur Erstellung einer Ausschreibung für ein Projekt bei dem die ggst. spezifizierten Komponenten eingesetzt werden, durchführt. Der Planer erbringt insbesondere gemäß Vertrag die Grundlagenermittlung, Planung und intensive Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen. 2.10 RS 232, EIA 232 C Serielle, bidirektionale, asynchron arbeitende Schnittstelle, zur Verbindung von DTE (Data Terminal Equipment) auch DEE genannt (z. B. KRI beim Mastermodem in der UZ, bzw. SM in der SST) und DCE (Data Circuit terminat. Equipment) auch DÜE (Daten Übertragungs Einrichtung) genannt (z. B. Partylinemodem) auf der Basis der Standards ITU-T V.24, ITU-T V.28 und ISO 2110. Die maximale Kabellänge gemäß Spezifikation beträgt 20m. 2.11 RS 422, EIA 422 EIA - Norm für serielle symmetrische Schnittstelle, entsprechend EIA RS 485 jedoch nicht busfähig (nur Partylinefähig für 1 driver 10 reciever). © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 10 VON 41 Dokument Kommunikationsrechner Inselbus 420.110.10 Technische Spezifikation Stand 2003-05-14 - öffentlich - 2.12 RS 485, EIA 485 EIA Norm für symmetrische Übertragung über eine Zweidraht- oder Vierdraht-Schnittstelle zum Anschluss einer DEE mit großer Übertragungsstrecke. Die Schnittstelle ist busfähig und kann bis zu 32 Geräte miteinander verbinden. Siehe auch PlaNT pr135.201.10 Lokalbus. 2.13 SST, Streckenstation Abkürzung: SST Eine SST ist gemäß TLS eine standardisierte Kommunikations- und Auswerteeinheit, die einerseits streckenseitige Sensoren wie Induktionsschleifen, Überkopfdetektoren oder Wetterstationen sowie Anzeigeeinheiten über den Lokalbus einbinden, und andererseits mit der UZ über den Inselbus kommunizieren. Siehe auch PlaNT pr 135.100.00 TLS bzw. Abbildung 1. Die SST sind in Outdoor-Schaltschränken gemäß PlaNT 121.501.10 KVZTyp 1und PlaNT 121.511.10 LSWKVZ untergebracht. 2.14 TLS, Technische Lieferbedingungen für Streckenstationen Abkürzung: TLS Die TLS ist ein Standardisierungswerk der BASt mit dem Ziel, kompatible (kupferbasierte) Netze auf der unteren Datentransportebene zwischen den Streckenstationen mit ihren angeschlossenen Erfassung- und Anzeigeeinrichtungen und Unterzentralen von Verkehrsleitsystemen zu schaffen. Sie standardisiert ein Protokollverfahren für (Straßen) verkehrsspezifische Anwendungen. Insbesondere handelt es sich dabei um Telegrammspezifikationen und Bitund Bytedefinitionen, die für die Verkehrsdatenerfassung bzw. Verkehrssteuerung notwendig sind. Mit der TLS soll sichergestellt werden, dass Geräte unterschiedlichster Hersteller auf der gleichen Partyline (Inselbus) gleichzeitig eingesetzt werden können. Siehe auch PlaNT pr 135.100.00: (TLS). © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 11 VON 41 Dokument Kommunikationsrechner Inselbus 420.110.10 Technische Spezifikation Stand 2003-05-14 - öffentlich - 2.15 V.24, ITU-T V.24 Die Empfehlung V.24 der ITU-T (EIA RS-232-C) enthält die Definitionen der Schnittstellenleitungen zwischen Datenendeinrichtungen und Datenübertragungseinrichtungen. Sie ist gleichermaßen für die Synchron-Übertragung und die AsynchronÜbertragung geeignet. Die erforderlichen Funktionen für die Datenübertragung werden durch Daten-, Steuer-, Melde- und Taktleitungen bereitgestellt. Die mechanischen Eigenschaften sind in der ISO-Norm 2110 beschrieben. Als wichtigstes Merkmal ist die 25-polige Steckverbindung (D.Sub) hervorzuheben, wobei der DÜE die Buchse und der DEE der Stecker zugeordnet sind. Alternativ existiert die Standardisierte Steckerbelegung für 9-pulige D.Sub Steckverbinder. 2.16 V.24 / TTL, ITU-T V.24 / TTL Serielle Schnittstelle gemäß ITU-T mit elektrischen Pegeln entsprechend der TTL Logik (Transistor – Transistor - Logik). Die ITU-T V.24 / TTL ist bis auf geänderte elektrische Pegel konform zur ITU-T V.24. 2.17 V.28, ITU-T V.28 Die Empfehlung V.28 der ITU-T enthält die elektrischen Eigenschaften für unsymmetrische serielle Schnittstellen gemäß ITU-T V.24. 2.18 Örtliche Bauaufsicht (ÖBA) Der Auftraggeber kann sich einer örtlichen Bauaufsicht bzw. eines Projektsteuerers zur Überwachung der ordnungsgemäßen Erbringung von Leistungen des Auftragnehmers bedienen oder diese selbst wahrnehmen. © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 12 VON 41 Dokument Stand 2003-05-14 Kommunikationsrechner Inselbus 420.110.10 - öffentlich - Technische Spezifikation 3 ANSPRECHPARTNER 3.1 ASFINAG ASFINAG Abteilung Betriebliche Erhaltung Rotenturmstraße 5-9 A-1011 Wien Telefon: +43 (1) 531 34 – 10300 Telefax: +43 (1) 531 34 – 10020 E-Mail: plant@asfinag.at Homepage: www.asfinag.net (für technische Informationen) 3.2 BASt Bundesanstalt für Straßenwesen Referat Telematik, Herr Dr. Peter Krieg Brüderstraße 53 D-51427 Bergisch Gladbach Deutschland D-51401 Bergisch Gladbach Postfach 100150 Telefon: +49-(0)2204-43-528 Telefax: +49-(0)2204-43-680 E-Mail: krieg@bast.de Homepage: www.bast.de © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 13 VON 41 Dokument Kommunikationsrechner Inselbus 420.110.10 Technische Spezifikation Stand 2003-05-14 - öffentlich - 3.3 BMV - Deutschland BMVBW Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Abteilung S28 Hr. Dipl. Ing. Frank Süsser Robert-Schumann-Platz 1 D-53175 Bonn Deutschland D-53170 Bonn Postfach 20 01 00 Telefon: +49-(0)228-300-5284 Telefax: +49-(0)228-300-3399 E-Mail: frank.suesser@bmvbw.bund.de Homepage: www.bmv.de 3.4 Straßenerhalter Als Einbautenträger auf Autobahngrund und Grundeigentümer wird die ASFINAG durch den für den jeweiligen Streckenabschnitt zuständigen Straßenerhalter vertreten. 3.4.1 Wien Amt der Wiener Landesregierung Magistratsabteilung 28 - ERHOB Lienfeldergasse 96 A-1171 Wien © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 14 VON 41 Dokument Kommunikationsrechner Inselbus 420.110.10 Technische Spezifikation Stand 2003-05-14 - öffentlich - 3.4.2 Niederösterreich Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Gruppe Straße Landhausplatz 1, Haus 17 A-3109 St. Pölten 3.4.3 Burgenland Amt der Burgenländischen Landesregierung Europaplatz 1-3 A-7000 Eisenstadt 3.4.4 Oberösterreich Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Abteilung Autobahnen Kärntnerstraße 12 A-4021 Linz 3.4.5 Salzburg Amt der Salzburger Landesregierung Münchner Bundesstraße 52 A-5020 Salzburg 3.4.6 Steiermark Amt der Steiermärkischen Landesregierung Landhausgasse 7 A-8011 Graz © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 15 VON 41 Dokument Kommunikationsrechner Inselbus 420.110.10 Technische Spezifikation Stand 2003-05-14 - öffentlich - 3.4.7 Kärnten Amt der Kärntner Landesregierung Mießtalerstraße 3 A-9010 Klagenfurt 3.4.8 Tirol Amt der Tiroler Landesregierung Herrengasse 1-3 A-6020 Innsbruck 3.4.9 Vorarlberg Amt der Vorarlberger Landesregierung Landhaus, Römerstr. 15 A-6901 Bregenz 3.4.10 Alpenstraßen AG ASG Rennweg 10a A-6020 Innsbruck 3.4.11 Österreichische Autobahnen- und Schnellstraßen Gesellschaft m.b.H. ÖSAG Alpenstraße 94 A-5020 Salzburg © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 16 VON 41 Dokument Kommunikationsrechner Inselbus 420.110.10 Technische Spezifikation Stand 2003-05-14 - öffentlich - 3.5 Andere Ansprechpartner 3.5.1 Herausgeber der Ö-Normen Österreichisches Normungsinstitut Heinestraße 38 A-1021 Wien Telefon: +43 (1) 21300 – 0 Telefax: +43 (1) 21300 – 815 3.5.2 EIA Electronic Industries Alliance US-amerikanischer Dachverband für die Hersteller elektronischer Geräte und Anlagen und Normungsgremium. Electronic Industries Alliance 2500 Wilson Blvd Arlington, VA 22201 USA Telefon: +1- (703) 907-7500 Kontakt via Homepage: www.eia.org © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 17 VON 41 Dokument Kommunikationsrechner Inselbus 420.110.10 Technische Spezifikation Stand 2003-05-14 - öffentlich - 4 ANWENDUNGSBEREICH 4.1 Allgemeines Der Auftraggeber legt durch Verbindlicherklärung dieser Technischen Spezifikation fest, ob und in welcher Form diese für die Ausführung von Leistungen vom Auftragnehmer einzuhalten ist. 4.2 Gültigkeitsbereich Das vorliegende Dokument ist bei allen Planungen und Ausführungen von Anlagen zu verwenden, welche zur Verkehrssteuerung bzw. zur Verkehrsdatenerfassung im hochrangen Straßennetz dienen, insbesondere bei der Planung und Errichtung von Verkehrsbeeinflussungsanlagen. 4.3 Sonstige Dokumente Alle insbesondere im Rahmen dieses Dokumentes aufgeführten und zitierten Planungshandbücher und Normen sind bei der Anwendung verbindlich einzuhalten. Insbesondere auch PLaNT pr 135.100.00: (TLS 2002) sowie PlaNT pr 135.211.10 TLS über neue Medien. © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 18 VON 41 Dokument Kommunikationsrechner Inselbus 420.110.10 Stand 2003-05-14 - öffentlich - Technische Spezifikation 5 VERFAHRENSBESTIMMUNGEN 5.1 Leistungen im Rahmen der Planung 5.1.1 Allgemeines Durch den Planer ist eine vollständige und detaillierte Planung für das entsprechende Projekt durchzuführen. Dies umfasst die Schnittstellenabstimmung, die Erstellung einer für die Ausführung technisch wirtschaftlich optimalen Planung, etc. sowie darüber hinaus die Erstellung von insbesondere nachfolgenden Dokumenten. 5.1.2 Detailplanung Die Detailplanung ist mit der beauftragenden Stelle sowie den für die Nachrichtentechnischen Infrastruktur bei der Asfinag zuständigen Stelle abzustimmen. Die Planung muss insbesondere folgende Festlegungen beinhalten: a) Aufstellungsort der KRI b) Führung der Inselbusse von und zu den KRI c) Festlegung der Verbindung zwischen Unterzentrale und KRI d) Anschaltung / Verteilung der Streckenstationen an den einzelnen Inselbussen e) Sofern es verkehrstechnische Erfordernisse gibt die ein ungewöhnliche Maßnahmen im Inselbuspolling oder im Inselbusbetrieb notwendig machen, sind diese im Detail zu spezifizieren. f) Ggf. notwendige weitere Festlegungen zu den Tests und Probebetrieb © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 19 VON 41 Dokument Kommunikationsrechner Inselbus 420.110.10 Stand 2003-05-14 - öffentlich - Technische Spezifikation 5.2 Angaben zum Angebot Folgende Angaben sind in Form von Datenblättern dem Angebot beizulegen: a) Produktbezeichnung b) Produkthersteller c) Konfigurationsmöglichkeiten d) Schematischer Aufbau der Komponenten (Blockschaltbild, mechanischer Aufbau) Die in diesem PLaNT Dokument geforderten Eigenschaften sind in jedem Falle Vertragsbestandteil, auch wenn in den Datenblättern des Bieters abweichende oder unvollständige Angaben aufgeführt sind. Verbesserte Produkteigenschaften, welche vom Bieter angegeben werden, werden ebenfalls Vertragsbestandteil. 5.3 Leistungen im Rahmen der Ausführungsplanung Im Rahmen der Ausführungsplanung sind beim KRI • die Festlegungen der Detailplanung zu verifizieren, • die tatsächlich benötigten Stückzahlen • sowie notwendige Anschlussleitungen mit ihren Längen und der tatsächlichen Schnittstellenausführung • sowie die Parametrieungs und Konfigurationsdaten zu ermitteln und vorzulegen. © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 20 VON 41 Dokument Kommunikationsrechner Inselbus 420.110.10 Technische Spezifikation Stand 2003-05-14 - öffentlich - 5.4 Prüfungen und Nachweise 5.4.1 Allgemeines zu Prüfungen Die vom Auftragnehmer eingesetzten Materialien und Komponenten sind auf vertragsgemäßen Zustand durch diesen selbst zu prüfen. Der Auftragnehmer hat insbesondere die geforderte Qualität sowie darüber hinaus angegebene verbesserte Produkteigenschaften (z.B. in von ihm übergebenen technischen Datenblättern zum Angebot) zu gewährleisten. Der Auftraggeber kann entsprechende Nachweise, Prüfungen und Protokolle verlangen. Über sämtliche Arbeiten im Rahmen von Güte- und Funktionsprüfungen sind genaue, ordentliche und nachvollziehbare Aufzeichnungen zu führen und dem Auftraggeber, sofern nicht verpflichtend gefordert, auf Aufforderung in Papierform und in elektronischer Form zu übergeben. Der Auftraggeber kann entsprechende Nachweise verlangen. 5.4.2 Fehlgeschlagene Prüfungen Bei nicht erfolgreich absolvierten Prüfungen ist eine Mängelbehebung durch den Auftragnehmer umgehend einzuleiten und anschließend eine neue Prüfung durchzuführen. Bei Auftreten von Mängeln sind sämtliche den gesamten Bereich betreffende Prüfungen, auch bei bereits erfolgreich absolvierten Teilprüfungen, neuerlich durchzuführen. Die entsprechenden Kosten trägt der Auftragnehmer. 5.4.3 Begleitende Bauüberwachung durch den Auftragnehmer Im Rahmen der begleitenden Bauüberwachung durch den Auftragnehmer selbst sind erkennbare Mängel sofort aufzuzeigen und deren Behebung zu veranlassen. 5.4.4 Protokollführung Protokolle sind grundsätzlich vom Auftragnehmer und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder dessen Vertreter zu erstellen. Die Protokolle sind sowohl vom Auftragnehmer als auch vom Auftraggeber zum Zeichen des Einverständnisses zu fertigen. © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 21 VON 41 Dokument Kommunikationsrechner Inselbus 420.110.10 Technische Spezifikation Stand 2003-05-14 - öffentlich - 5.5 Ablauf der Tests nach Auftragserteilung Seitens des Auftraggebers wird bei den Abnahmeprüfungen auf ein standardkonformes Verhalten der Anlagen besonderer Wert gelegt und entsprechende Prüfungen bzw. Nachweise verlangt, welche sicherstellen sollen, dass eine Interoperabilität auch mit anderen Systemen problemlos sichergestellt ist. Es werden Tests auf folgenden drei Stufen durchgeführt: a) Werksabnahme Labor / Kommunikationstest b) Tests zur Inbetriebnahme c) Probebetrieb d) Tests zur Übernahme Ziel der Tests ist der Nachweis, dass die Umsetzung des Projektes in allen Ausprägungen mit den vom Auftragnehmer eingesetzten Komponenten umsetzbar ist und ggf. auftretende Fehler bereits frühzeitig vor der Erstinstallation erfasst und behoben werden können. Für den Fall der Nichterfüllung der jeweils spezifizierten Vorgaben hat der Auftragnehmer die Fehlersuche weiter voranzutreiben und auch über die hier vorgegebenen Tests hinausgehende Untersuchungen durchzuführen (z.B. Untersuchen von Timingverhalten mittels Logic-Analyser). Ist eine Mängelbehebung im Rahmen der vom AN gewählten Lösung nicht möglich, so ist vom AN eine vertragskonforme alternative Lösung zu entwickeln. Das Test- bzw. Abnahmeprocedere muss in jedem Fall erneut durchlaufen werden. Bezüglich der zeitlichen Fristen für Nachbesserungen und evtl. Pönalenregelungen gelten die jeweiligen auftragsbezogenen Vertragsbedingungen. 5.5.1 Werksabnahme Labor / Kommunikationstest. Im Kommunikationstest wird - sofern keine anderen projektspezifischen Festlegungen getroffen wurden - sowohl die Kommunikation zwischen Streckenstationen und KRI als auch zwischen KRI und angeschlossenen Unterzentralen exemplarisch getestet. Ziel des Tests ist es, die einheitliche Interpretation der ausgetauschten Daten zwischen Unterzentralen einerseits und KRI und Streckenstationen andererseits festzustellen. Im Rahmen dieses Tests ist exemplarisch nachzuweisen, dass der zu prüfende KRI Inselbusse grundsätzlich betreiben kann. © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 22 VON 41 Dokument Stand 2003-05-14 Kommunikationsrechner Inselbus 420.110.10 - öffentlich - Technische Spezifikation Im Rahmen dieses Tests ist auch die Funktionalität der Software für die Bedienung der Wartungsschnittstelle zu testen, insbesonder sind alle während des Kommunikationstests ausgetauschten Daten mitzuschneiden. Der Test ist entwender als Laboraufbau an einem zwischen AN und AG abzustimmenden Ort oder aber mit einem bereits aufgebauten Teil der anzuschließenden Anlage am tatsächlichen Aufstellungsort vom Auftagnehmer durchzuführen. Der Kommunikationstest kann in Abstimmung mit dem Auftraggeber entfallen, falls die verwendete Unterzentralen Software und die verwendete KRI Software nachweislich an einem anderen Ort (beim Auftraggeber) bei gleichen Versionsständen fehlerfrei zusammenarbeiten Arbeiten Streckenstationen, KRI und Unterzentralen in den gleichen Versionsständen beim Auftraggeber nachweislich an einem Ort zusammen, so können in Abstimmung mit dem Auftraggeber auch die Tests (Kommunikationstest) mit der Streckenstation entfallen. Der Kommunikationstest beinhaltet folgende wesentliche Testpunkte: a) Zusammenspiel Unterzentrale Statusinformationen) – KRI (Datenabfrage, Abfrage b) Zusammenspiel KRI Streckenstationen Unterzentrale/KRI und SM (Ebene OSI2)) c) Kommunikation Streckenstation – UZ unter Volllast (Zeitverhalten) Hier ist besonders auch das Zusammenspiel bei mehrfachem unmittelbar aufeinanderfolgenden Abfragen der selben Streckenstation auch bei Reset der Streckanstation zu überprüfen. Es sind von der ZU unterschiedliche Abfragen zu verwenden (z.B. Abfrage Fehlermeldungen, Langzeitdaten, Schaltzustände etc.) d) Parametrierbarkeit des SM durch die UZ, Test der FG 254 e) Parametrierung der FG 1 durch die UZ, Übertragung/Abruf von Verkehrsdaten, (Test der FG 1, wenn vorhanden) f) Parametrierung der FG 3 durch die Unterzentrale, Übertragung/Abruf der Umfelddaten, (Test der FG 3, wenn vorhanden) g) Parametrierung der FG 4 durch die Unterzentrale Schalten von WVZ und WWW, Helligkeit, Rückmeldungen, Lampenausfall, nicht darstellbare WVZ, (Test der FG 4, wenn vorhanden) h) Parametrierung der FG 6 durch die Unterzentrale, Simulation von Türkontakt, Spannungsausfall, Heizungsüberwachung, (Test der FG 6) i) Prüfung weiterer Funktionsgruppen sofern im jeweiligen Projekt vorhanden. (Kommunikation von zwischen © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 23 VON 41 Dokument 420.110.10 j) Stand 2003-05-14 Kommunikationsrechner Inselbus - öffentlich - Technische Spezifikation Ausfall der Kommunikation zur Unterzentrale (Unterzentrale-KRI und KRI- Inselbus) • kurzzeitiges Deaktivieren einer Baugruppe • langer Ausfall k) Wiederaufnahme der Kommunikation zwischen SST und Unterzentrale nach diesen Ausfällen l) Selbständiger Anlauf der SST • nach Reset • nach Unterbrechung am Datenübertragung, KRI) • nach Ablauf der Totzeit (d.h. nach längerem Ausfall, der Verbindung zwischen SST und KRI/UZ, und daraus folgendem verlangsamten pollen der SST) IB (Test der Ausfallfunktion; siehe auch m) Ausfall der Kommunikation am Lokalbus n) Ausfall eines EAK am Lokalbus o) Zusätzliche Meldungen des EAK FG 4 nach Kommunikationsaufbau am Lokalbus p) Simulation von Fehlerfällen und Prüfung der darauf folgenden Reaktionen q) Testen redundanter Datenwege Ringschlusses eines Insebusses) (Ausfallszenario mit Unterbrechung des Sofern im jeweiligen Projekt ungewöhnlich hohe Datenmengen auf einzelnen Inselbussen zu erwarten sind, so ist im Kommunikationstest das Lastverhalten des ungünstigsten Inselbusses mit dem kürzesten der Planung zugrunde gelegten Erfassungsintervall für Messdaten zu prüfen. In der Regel sind dies 1 Minute auf normalen Strecken, 1 Minute oder 30 Sekunden in Steigungsbereichen oder auf Stadtautobahnen, für gesonderte Aufgaben auch 15s. Dies soll auch getestet werden, wenn für zukünftige Erweiterungen kürzere Erfassungsintervalle ins Auge gefasst wurden. Im Rahmen des Tests ist auch die Wartungssoftware des KRI auf vollständige Funktionalität zu prüfen. © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 24 VON 41 Dokument Kommunikationsrechner Inselbus 420.110.10 Technische Spezifikation Stand 2003-05-14 - öffentlich - 5.5.2 Tests zur Inbetriebnahme Zur Inbetriebnahme ist zu prüfen, dass alle Inselbusse insbesondere nachrichtentechnisch korrekt installiert sind und in vollem Umfang korrekt funktionieren. Dabei soll nach Möglichkeit von jeder DE mindestens eine Rückmeldung im Protokoll enthalten sein. Von jeder Streckenstation müssen jeweils mehrere Datensätze in der Protokollierung enthalten sein. Dazu ist jeder Inselbus mit einem Rechner des AN im kürzesten der Planung zugrunde liegenden Abfrageintervall zu pollen, der auftretende Datenverkehr für mindestens 5 Minuten aufzuzeichnen und nachzuweisen, dass gleichzeitig alle Streckenstationen erreichbar sind und Daten zurückliefern. Die Daten müssen einen Inselbusanlauf ‘(Anlauf aller Streckenstationen sowie einzelner Streckenstationen) und eine Abfrage von Langzeitdaten aller dafür vorgesehenen Streckenstationen beinhalten. Die Protokolle sind auf den Ebenen OSI 2 und OSI 3/7 zu führen. Sie müssen die übertragenen Telegramme im Urzustand (Hex) und auf Ebene OSI 3/7 in lesbaren ASCIIText umgesetzt enthalten. Die einzelnen Telegramme müssen jeweils mit Zeitstempel versehen sein. Der ordnungsgemässe mechanische Aufbau ist vor Ort zu prüfen. Bei Problemen in der Kommunikation ist zusätzlich das Zeitverhalten der Streckenstationen und des KRI bei den minimal und maximal gemäss TLS zulässigen Zeiten für bestimmte Telegramme und für das Anlufverhalten der Streckenstation exemplarisch zu prüfen. © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 25 VON 41 Dokument Kommunikationsrechner Inselbus 420.110.10 Technische Spezifikation Stand 2003-05-14 - öffentlich - 5.5.3 Probebetrieb Im Rahmen des Probebetriebs sind die über den KRI laufenden Daten über die Mithörschnittstelle vollständig aufzuzeichnen, und dem AG für Auswertezwecke zu übergeben. Dazu sind die über den KRI übermittelten Telegramme mit einem Zeitstempel zu versehen, und in lesbaren ASCII-Text umzusetzen, bevor sie abgespeichert werden. Der Auftraggeber muss auf diesem Aufzeichnungsrechner mindestens einen lesenden FTPZugriff erhalten, um sich im laufenden Betrieb Aufzeichnungsdateien herunterladen und auswerten zu können. Dazu sind die Dateien auch in sinnvolle Zeitbereiche (z. B. stündlich, täglich) und im logischen Bezug (z.B. je Inselbus) aufzuteilen. Die Aufzeichnungskapazität ist für das jeweilige Projekt so zu bemessen, dass die Daten über den gesamten Probebetriebszeitraum abgelegt werden können, und eine Reserve von 50% des benötigten Plattenplatzes verbleibt. Es ist zulässig die Daten mit einem verbreiteten Kompressionsprogramm wie gzip zu komprimieren. Die aufgezeichneten Daten sind dem AG zum Ende des Probebetriebs vollständig auf Datenträger (CD-ROM, DLT-Band, DVD) zu übergeben. 5.5.4 Tests zur Übernahme Nach bestandenem Probebetrieb und erfolgreichen Tests vor dem Probebetrieb sind in der Regel für die Abnahme keine gesonderten Tests notwendig. 5.5.5 Schlußfeststellung Zum Ende der Gewährleistungs-/Garantiefrist wird die Anlage vom Auftraggeber oder einem Beauftragten an Hand z.B. der Fehlerprotokolle der Unterzentrale und des Maintenance-Management-Systems sowie einer Sichtprüfung vor Ort einer weiteren Prüfung auf Mängelfreiheit unterzogen. Der Auftragnehmer wird hierrzu seitens des Auftraggebers eingeladen. Eine Teilnahmepflicht seitens des Auftragnehmers besteht nicht. Der Auftragnehmer hat jedoch binnen 4 Wochen, sofern vertraglich nichts gegenteiliges vereinbart ist, nach Übermittlung der Mängelprotokolle die Mängel ordnungsgemäß zu beheben. © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 26 VON 41 Dokument Stand 2003-05-14 Kommunikationsrechner Inselbus 420.110.10 - öffentlich - Technische Spezifikation 6 TECHNISCHE SPEZIFIKATION 6.1 Allgemeine Anforderungen Der Kommunikationsrechner Inselbus (KRI) hat die Kommunikation Unterzentrale und den Streckenstationen zu steuern und sicherzustellen. zwischen Zu den Aufgaben des KRI gehören insbesondere: a) Steuerung der Kommunikation zur UZ als Protokoll-Slave (Secondary) b) Steuerung der Kommunikation auf den Inselbussen als Protokoll-Master (Primary) c) Bereitstellen der Schnittstellen zur UZ und zu den Inselbussen d) Bereitstellen einer Wartungsschnittstelle e) Vermittlungs- und Pufferfunktionalität 6.2 Prinzipausführung KRI Die verschiedenen KRI müssen über serielle Leitungen mit der zugehörigen Unterzentrale verbunden (siehe Abbildung) werden. Es kommt dabei je KRI ein eigenes serielles Kabel zur Unterzentrale zum Einsatz. SDH SDH E1 E1 E1 LM 1,M E1 LM LM 3,1 E1 LM E1 LM 2,M 3,M LM SDH SDH TK SDH TK 4,1 E1 E1 LM 4,M 5,M E1 E1 LM 6,M E1 E1 LM 7,M E1 ISDN LM ISDN LM 8,M ISDN 9,M Modem-Management-Bus RS232 RS232 RS232 RS232 RS232 KRI RS232 KRI RS232 RS232 RS232 KRI KRI RS232 RS232 RS232 RS232 Modem-Management-Bus LM 10,M LM 11,M E1 SDH E1 LM 10,1 LM 11,1 LM 12,M E1 E1 SDH LM 13,M E1 E1 SDH © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 27 VON 41 Dokument Kommunikationsrechner Inselbus 420.110.10 Stand 2003-05-14 - öffentlich - Technische Spezifikation Die Details der Inselbusse sind dabei gemäss TLS 2002 bzw. gemäss PlaNT pr 135.211.10 zu realisieren. In begründeten Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, die Verbindung zwischen Unterzentrale und KRI über Modemverbindungen oder dergleichen zu verlängern und so einen oder mehrere der Unterzentrale zugeordnete KRI an einem anderen Standort als den der Unterzentrale zu betreiben. Ob diese Möglichkeit zum Einsatz kommt ist in der wirtschaftlichkeit abzuwägen und vom Planer mit dem Auftraggeber abzustimmen. 6.3 Hardwaremäßige Ausführung 6.3.1 Mechanische Ausführung a) Der Kommunikationsrechner ist in Form von 19“ Baugruppen bzw. in Form eines 19“ Baugruppenträgers mit entsprechenden steckbaren Einschubkarten auszuführen. b) Der einzelne KRI darf maximal 3 HE in einem 19“ Träger belegen. Nach Möglichkeit sollen mehrere KRI in 3HE installiert werden können. c) Alle Bedienelemente sowie Stecker (Ausnahme 230V Netzstecker) sind von vorne zugänglich auszuführen, ggf. über ein eigenes Panel. Über Backplane geführte Verbindungen, z.B. zur Stromversorgung oder zu im gleichen Rack befindlichen Modems können nach hinten geführt werden. Die Schnittstelle zum Service-PC muss in jedem Fall von Vorne zugänglich sein. d) Der KRI ist modular auszuführen, insbesondere sind die Baugruppen: i. Netzteil (Primärseitig 230V Wechselspannung) ii. Rechner / Schnittstellenbaugruppe als jeweils eigenene Baugruppen steckbar auszuführen.. e) Im Falle eines Rackaufbaus sind Reservesteckplätze für noch freie Modemanschlüsse (Im Falle des Einbaus der Modems im selben Rack in der Backplane) oder für weitere KRI mit vorzusehen. f) Grundlegende Betriebsmodi (Normalbetrieb/Störung, nach Möglichkeit weitere Anzeigen) sind z.B. über LED an der Frontseite zu signalisieren. © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 28 VON 41 Dokument Kommunikationsrechner Inselbus 420.110.10 Technische Spezifikation Stand 2003-05-14 - öffentlich - 6.3.2 Klimatische Bedingungen Betriebstemperaturbereich: 0°C bis +40°C (Bei Einsatz außerhalb von Hochbauten -25°C bis +70°C) Lagertemperaturbereich: -25°C bis +75°C rel. Luftfeuchtigkeit: 10% bis 90%, nicht kondensierend Die angebenen Werte verstehen sich als Mindestforderung, welche jedoch bei den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort auch abweichen können. Seitens des Auftragnehmers sind jedenfalls, ggf. mit Klimatisierung aktiv / passiv durch z.B. Luftführung / Heizung, etc. solche Voraussetzungen zu schaffen, dass die Komponenten unter den tatsächlich vorkommenden klimatischen Aussenbedingungen ordnungsgemäß arbeiten. (Eine Einschränkung der Außentemperatur durch den Auftragnehmer ist nicht zulässig.) 6.3.3 Anforderungen an die Hardware a) Die Hardware ist als Embedded System mit enstprechender hoher Verfügbarkeit aufzubauen. b) Der KRI darf über keine beweglichen Teile, insbesondere im Bereich der Massenspeicher, verfügen. c) Als Netzteile sind robuste Industrieausführungen einzusetzen. (Überspannungsfest bis 2000V) d) Der KRI ist wartungfrei auszuführen. e) Die EMV-Anforderungen gemäss EN 50081-1 und EN 50082-2 müssen erfüllt werden. © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 29 VON 41 Dokument Kommunikationsrechner Inselbus 420.110.10 Technische Spezifikation Stand 2003-05-14 - öffentlich - 6.4 Konfiguration 6.4.1 Allgemeines Insbesondere sämtliche in dem vorliegenden Dokument genannten sowie sonst zur einwandfreien Anpassung an andere Gewerke notwendigen Parameter sind über die Wartungsschnittstelle konfigurierbar zu gestalten. 6.4.2 Konfigurationsinterface Die Konfiguration des KRI muß über die serielle Wartungsschnittstelle möglich sein. Dazu sind folgenden Möglichkeiten wahlweise zu unterstützen: • Client-Software • HTTP-Interface • TTY-Interface 6.4.3 Software für die Bedienung der Wartungsschnittstelle Sämtliche notwendige Software für den Wartungsrechner (z.B. Notebook) inkl. einer Analysesoftware zur Auswertung von auf der Mithörschnittstelle aufgezeichneten Daten ist durch den Auftragnehmer insbesondere zu liefern, zu installieren, zu konfigurieren, in Betrieb zu nehmen und eine entsprechende Dokumentation bereitzustellen. Aufgabe der Analysesoftware ist insbesondere die Überführung der aufgezeichneten Daten in für Anwender lesbare Textfiles. Die Filterung dieser Daten nach Inselbussen, SMNummern, Funktionsgruppen, DE muss durch die Software durchgeführt werden können. Die eingehenden Daten sind beim Eintreffen auf dem Warungsrechner mit einem Zeitstempel (in Tag/Stunde/Minute/sekunde/Millisekunde, unabhängig vom TLS-Zeitstempel) zu versehen. Die Software ist in der Bedienungssprache deutsch, bedienerfreundlich und mit entsprechener kontextbezogener Hilfe auszuführen. © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 30 VON 41 Dokument Kommunikationsrechner Inselbus 420.110.10 Technische Spezifikation Stand 2003-05-14 - öffentlich - 6.4.4 Speichermedium (KRI) Die Konfigurationsdaten des KRI sind in nichtflüchtigen Speichern abzulegen. Die Speichermedien dürfen über die im gegenständlichen Auftrag definierte Mindestlebensdauer, jedenfalls über 10 Jahre ab Übernahme, keiner Wartung bedürfen. Dies gilt insbesondere auch bei Verwendung von Pufferbatterien etc. Alle Konfigurationsdaten müssen über die Wartungsschnittstelle auf ein externes Medium (z.B. Diskette) gesichert und auch wieder eingespielt werden können. 6.5 Mithörschnittstelle (Tracing) Auf der Mithörschnittstelleschnittstelle muß ein vollständiges mittracen des gesamten Verkehrs, bzw. auch eingeschränkt auf einzelne Interfaces möglich sein. Für das Starten und das Beenden des Tracingvorganges darf kein Reset des KRI notwendig sein. Die Mithörschnittstelle kann und soll mit der Wartungsschnittstelle identisch sein. 6.6 Fehlermeldungen Fehlermeldungen des KRIs selbst sind an die UZ in Form von TLS Meldungen zu übergeben. © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 31 VON 41 Dokument Kommunikationsrechner Inselbus 420.110.10 Technische Spezifikation Stand 2003-05-14 - öffentlich - 6.7 Schnittstellen 6.7.1 Allgemeine Anforderungen Die Rechnerbaugruppe muss die verschiedenen Protokolle koordinieren und die notwendigen seriellen Schnittstellen zur Verfügung stellen. 6.7.2 Allgemeine Anforderungen an die serielle Schnittstelle EIA RS232 Serielle, bidirektionale, asynchron arbeitende Schnittstelle gemäß der Standards ITU-T V.24, ITU-T V.28 und ISO 2110 mit einer maximalen Kabellänge von 20m. Bis auf ganz kurze Leitungsführungen innerhalb des Baugruppenträgers müssen alle EIA RS232 Datenleitungen als geschirmte Leitungen ausgeführt werden. Es sind kapazitätsarme, gleichmäßig geschirmte Leitungen zu verwenden. Bei Leitungslängen über 1 m sind doppelt geschirmte Leitungen zu verwenden. Der Schirm der EIA RS232 Leitungen ist einseitig zu erden. Unterschiedliche Geräte und Gestelle sind untereinander und mit dem lokalen Erder zu verbinden. 6.7.3 Allgemeine Anforderungen an die serielle Schnittstelle EIA RS 485 Serielle, bidirektionale Schnittstelle gemäß EIA RS 485. Vgl. auch den „Application Guidelines for TIA/EIA-485-A“, TSB89 unter http://global.ihs.com. Aufgrund der symmetrischen Ausführung gegen Erde ist die EIA RS 485 Schnittstelle bei durchgehend symmetrischer Kabelführung auch größeren Störungen gewachsen. Bei Verwendung eines externen EIA RS485 Wandler ist auf eine entsprechend gute Entkopplung des Wandlers mit Ferriten und stromkompensierten Drosseln (z.B. 2x 10mH) auf beiden EIA RS485 Seiten, sowie auf eine beidseitig erd- bzw. massepotentialfreie Stromversorgung, zu achten. © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 32 VON 41 Dokument Kommunikationsrechner Inselbus 420.110.10 Technische Spezifikation Stand 2003-05-14 - öffentlich - 6.7.4 Schnittstelle zu Inselbussen Protokoll TC 57-Primary (Master) gemäß TLS 2002 Übertragungsgeschwindigkeit konfigurierbar zwischen 1.200 Bit/s bis 19.200 Bit/s bzw. sofern vom eingesetzten UART unterstützt bis 115.200 Bit/s. Pro KRI sind - auch wenn mehrere Linien unterstützt werden - max. 4 Inselbusse anzuschalten. Die Anschaltung des KRI an den Inselbus hat über das Mastermodem mittels einer EIA 232 (RS 232) Schnittstelle gemäß PLaNT 135.211.10 „TLS über neue Medien“ zu erfolgen. Die Schnittstelle zum Mastermodem ist auf einem 9-Poligem D-SUB-Stecker oder einem 25-poligem D-SUB-Stecker an der Frontseite herauszuführen. Die Pinbelegung bei RS 232 hat gemäss Standard zu erfolgen. Sofern die Verbindung zwischen KRI und Modems in einem Rackaufbau über Backplane erfolgt, kann die Steckerbelegung des KRI bezüglich der Schnittstelle zwischen KRI und Mastermodem am KRI proprietär ausgeführt werden. Sofern von dem vom Hersteller gelieferten KRI standardmässig andere Signalpegel und Schnittstellenbelegungen als hier gefordert bereitgestellt werden, so sind vom Hersteller entsprechende Adaptermodule oder Adapterkarten vorzusehen. © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 33 VON 41 Dokument 420.110.10 Kommunikationsrechner Inselbus Technische Spezifikation Stand 2003-05-14 - öffentlich - 6.7.5 Schnittstelle UZ Protokoll TC 57-Secondary (Slave) gemäß TLS 2002 Übertragungsgeschwindigkeit konfigurierbar zwischen 9.600 Bit/s bis 19.200 Bit/s bzw. sofern vom eingesetzten UART unterstützt bis 115.200 Bit/s. Hardwaremäßig: RS232 bzw. RS485 Pegel: gemäss V28 Bei Einsatz der RS485 ist eine Konfiguration im Busbetrieb nicht zulässig. Die RS485 ist ordnungsgemäß abzuschließen. Die Schnittstelle zur Unterzentrale ist auf einen 9-Poligem D-SUB-Stecker oder einen 25poligem D-SUB-Stecker an der Frontseite oder der Rückseite herauszuführen. Pinbelegung bei RS 232 gemäss Standard (DTE), bei RS 485 gemäss TLS.. Sofern von dem vom Hersteller gelieferten KRI standardmässig andere Signalpegel und Schnittstellenbelegungen als hier gefordert bereitgestellt werden, so sind vom Hersteller entsprechende Adaptermodule oder Adapterkarten vorzusehen. © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 34 VON 41 Dokument Kommunikationsrechner Inselbus 420.110.10 Technische Spezifikation Stand 2003-05-14 - öffentlich - 6.7.6 Schnittstelle Service PC Übertragungsgeschwindigkeit konfigurierbar zwischen 9.600 Bit/s bis 115.200 Bit/s Hardwaremäßig: RS232 Pegel: gemäss V28 Die Schnittstelle muss – sofern sie nicht für lokale Zwecke verwendet wird – für die Anschaltung eines Modems für die Fernwartung verwendet werden können. Die Schnittstelle zum Service PC ist auf einem 9-Poligem D-SUB-Stecker oder einem 25poligem D-SUB-Stecker an der Frontseteite herauszuführen. Die Pinbelegung der RS 232Schnittstelle hat gemäss Standard, zu erfolgen. Sofern von dem vom Hersteller gelieferten KRI standardmässig andere Signalpegel und Schnittstellenbelegungen als hier gefordert bereitgestellt werden, so sind vom Hersteller entsprechende Adaptermodule oder Adapterkarten vorzusehen. Ein entsprechender Hinweis ist an der Schnittstelle anzubringen. 6.8 Pufferung 6.8.1 Pufferung an der Schnittstelle Inselbus – UZ An der Schnittstelle UZ – KRI ist ein Handshake entsprechend den Vorgaben der TLS 2002 zur Kommunikation zwischen Streckenstation und Modem durchzuführen. Der Puffer für die Kommunikationsstrecke ist so groß auszulegen, dass für jeden der angeschlossenen Inselbusse ein Telegramm maximal zulässiger Länge unmittelbar aufeinanderfolgend von der Unterzentrale oder zeitgleich von allen 4 Inselbussen empfangen werden kann. 6.9 Inselbusadressen Die Inselbusadressen müssen auch außerhalb der in der TLS 2002 vorgegebenen Masterportadressen 200 bis 209 festgelegt werden können. Vorzusehen sind mindestens die Inselbusadressen 200-230. © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 35 VON 41 Dokument Stand 2003-05-14 Kommunikationsrechner Inselbus 420.110.10 - öffentlich - Technische Spezifikation 6.10 KRI-Reset 6.10.1 Allgemeine Anforderungen Bei einem Reset ist der KRI mit all seinen Komponenten vollständig zu initialisieren und alle Laufdaten- und Pufferspeicher zurückzusetzen. Konfigurationsdaten dürfen nicht verändert werden. Die Durchführung eines Reset ist an die UZ zu signalisieren. Der Hochlauf des KRI zwischen Reset und vollständiger Wiederaufnahme des ordnungsgemäßen Vollbetriebes muss innerhalb von 3 Minuten abgeschlossen sein. 6.10.2 Hardware Der KRI hat über eine hardwaremäßige Reset-Taste zu verfügen. 6.10.3 Watchdog Der KRI muss über einen internen Watchdog verfügen der bei einer Softwarefehlfunktion einen Reset auslöst. 6.10.4 Reset via TLS Telegramm Der KRI wird durch die UZ überwacht und ggf. zurückgesetzt. Der KRI muss nach Erhalt des TLS Telegramms Reset (Typ 38 FG 254 gemäss TLS 2002) von der UZ ein Reset auslösen. 6.11 KRI-Status Der KRI muss insbesondere Statusabfragen durch die UZ beantworten: Die Telegramme sind im gegenständlichen Dokument in Kapitel Anwenderschicht OSI 7 definiert. © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 36 VON 41 Dokument 420.110.10 Stand 2003-05-14 Kommunikationsrechner Inselbus - öffentlich - Technische Spezifikation 6.12 Betriebsmodi des KRI am Inselbus 6.12.1 Standardbetrieb Im Standardbetrieb hat der KRI gemäß TLS 2002 transparent die Telegramme von der UZ an den Inselbus und umgekehrt durchzureichen. 6.12.2 Mithörmodus KRI Der KRI muss für spezielle Anwendungszwecke in einen Mithörmodus konfiguriert werden können. Dabei sind die Telegramme vom Inselbus an die UZ transparent zu übermitteln. Daten welche von der UZ an den KRI übermittelt werden, sind zu verwerfen und nicht an den Inselbus zu übermitteln. Der KRI darf auch sonst keine Daten an den Inselbus übermitteln oder ein Polling durchführen. 6.13 Abfragezyklen Die Abfragezyklen des KRI müssen konfiguriert werden können, d.h. in welchen Zeitabständen der KRI versucht, die Streckenstationen eines Inselbusses abzufragen. Ebenso muss ein Abfragezyklus ohne festem Taktraster konfigurierbar sein, um eine schnellstmögliche Abfrage zu erreichen Streckenstationen, welche mehrmals auf einen Datenabruf nicht reagiert haben, müssen mit einem deutlich langsameren Rhythmus abgefragt werden, bis sie wieder auf einen Datenabruf reagieren. Im Anschluss ist durch den KRI eine Neuinitialisierung der Verbindung gemäss TLS vorzunehmen. 6.14 KRI Identifikation Jeder KRI ist mit einer eindeutigen Identifikationsnummer zu bezeichnen. Die Telegrammverteilung auf die einzelnen KRI erfolgt durch die UZ durch Auswahl der entsprechenden seriellen Schnittstelle der UZ. © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 37 VON 41 Dokument Kommunikationsrechner Inselbus 420.110.10 Technische Spezifikation Stand 2003-05-14 - öffentlich - 6.15 Installation Der AN hat insbesondere die KRI mit den Modems zu den Inselbussen zu verbinden, die Stromversorgung des KRI herzustellen, und die Verbindung zur Unterzentrale herzustellen. Die Installation der KRI hat in der Regel in bauseits gestellte 19‘‘-Racks. oder 19‘‘ Schränke zu erfolgen. 6.16 Kommunikation mit der Unterzentrale Bei der Verbindung zwischen KRI und Unterzentrale handelt es sich um eine Punkt zu Punkt Verbindung mit einer Übertragungsgeschwindigkeit bis zu 115.200 Bit/s. Sofern die Unterzentrale das polling des KRI einstellt muss auch der KRI nach der Timeoutzeit (Primary, siehe gegenständliches Dokument, Anwenderschicht OSI 7) das polling auf den Inselbussen einstellen, damit die Streckenstationen in den Autarkbetrieb wechseln. 6.16.1 Adressierung KRI / UZ Der Rechner der Unterzentrale fungiert als Primary-Station. Der KRI stellt die Secondary Station dar. Die Secondary-Adresse des KRI muss auf „1“ eingestellt werden. © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 38 VON 41 Dokument Stand 2003-05-14 Kommunikationsrechner Inselbus 420.110.10 - öffentlich - Technische Spezifikation 6.16.2 Zeitverhalten der Kommunikation KRI / UZ Das Zeitverhalten wird durch die Primary Station vorgegeben und ist folgend definiert (Nomenklatur entsprechend Kapitel 6 der TLS 2002): a) Mindest-Pausendauer zwischen zwei Telegrammen 3 Zeichen (bei 9600 Bit/s: 3,5 ms) b) c) d) Wartezeit der Primary Station für den Aufruf der Secondary Station Mindestens: 10 ms 1 Maximal: 50ms Reaktionszeit der Secondary Station Mindestens: 5 ms Maximal: 15ms Antwortüberwachungszeit der Primary Station Längstens: 10s (in der Regel gemäss TLS 2002 150-400ms) Stellt die Unterzentrale die Kommunikation auf der Schnittstelle ein, so muss auch der KRI das Polling der Inselbusse nach einer gewissen Timeoutzeit einstellen. (Siehe auch gegenständliches Dokument, Anwenderschicht OSI 7, Timeoutzeit der Primary) 1 Schnellere KRI sind zulässig, die Unterzentrale kann aber nicht standardmäßig von kürzeren Zeiten ausgehen © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 39 VON 41 Dokument Kommunikationsrechner Inselbus 420.110.10 Technische Spezifikation Stand 2003-05-14 - öffentlich - 6.17 Verhalten des KRI bezüglich der Vermittlungsschicht OSI 3 6.17.1 KRI als Endknoten Der KRI fungiert als Endknoten, wenn ein Telegramm der UZ nur an den KRI selbst gerichtet ist. Sofern der KRI vermittlungstechnischer Endknoten (Aus Richtung der Streckenstation) ist (d.h. im Adressidentifier ist Länge = Pointer), so hat für den Fall von Kurzrouting (Länge = Pointer = 0) das Routing des entsprechenden Vermittlungsabschnitts eingesetzt zu werden, sonst muss das empfangene OSI 3-Adressfeld gespiegelt werden, und der Pointer im Adressidentifier muss auf 0 gesetzt werden. Die Nachricht muss danach an den Unterzentralen-Rechner gesendet werden. Nachrichten vom Unterzentralen-Rechner mit Länge = Pointer = 0 werden vom KRI als an ihn selbst bestimmte Daten interpretiert. Auf diese Weise kann der KRI abgefragt oder parametriert werden. 6.17.2 KRI als Transitknoten Der KRI fungiert als Transitknoten, wenn das Telegramm der UZ zur transparenten Durchreichung an eine SST auf einem Inselbus zu übermitteln ist oder ein Telegramm einer Streckenstation an die Unterzentrale zu übermitteln ist. Wenn der KRI Transitknoten ist (Länge > Pointer), so muss die Nachricht vom KRI weitervermittelt werden, wenn der Ausgangsport des aktuellen Vermittlungsabschnitts auf dem KRI vorhanden ist. Ist der Ausgangsport des aktuellen Vermittlungsabschnitts auf dem KRI nicht vorhanden, so muss die Nachricht mit unveränderter OSI 3 Schicht an den Unterzentralen-Rechner gesendet werden (die Nachricht ist durch den KRI noch nicht vermittelt), und muss von der Unterzentrale weitervermittelt werden. Nachrichten vom Unterzentralenrechner mit Länge > 0, Pointer >= 0, Länge > Pointer (d.h. Unterzentrale = Start oder Transitknoten) müssen entsprechend dem aktuellen OSI3Adressfeld vermittelt werden. © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 40 VON 41 Dokument Kommunikationsrechner Inselbus 420.110.10 Technische Spezifikation Stand 2003-05-14 - öffentlich - 6.18 Anwenderschicht OSI 7 Bei Nachrichten, die nicht an den KRI selbst gerichtet sind, wird die OSI 7-Schicht transparent durchgereicht. Bei Nachrichten an den KRI gelten die folgenden Festlegungen: a) Die Struktur der Systemnachrichten des KRI hat der Anwenderschicht OSI 7 der TLS 2002, Anhang 6 zu entsprechen. b) Der KRI muss keine eigene Knotennummer haben. Die Knotennummer in den Nachrichten an/vom KRI kann entsprechend immer 0 sein. c) Wenn vom KRI eine SST als ausgefallen erkannt wird, muss vom KRI eine DEFehlermeldung vom Typ 1 der FG 254 mit gesetztem Bit 0 (Stö/EAK) und Bit 1 (Stö/SM) an die Unterzentrale gesendet werden. Anhand der Bitkombination erkennt die Unterzentrale die Kommunikationseinheit KRI und kann daher mit Hilfe von Vermittlungsschicht und DE-Adresse die betreffende Streckenstation erkennen. d) Der KRI hat über die ergänzende DE-Fehlermeldung Typ 14 FG 254 einen ausgefallenen Inselbus sowie ein RNR (Receive not Ready) am Inselbus an die UZ zu melden. (Beispiel: TLS-Fehlermeldung Byte 1 Bit7: RNR an Inselbus, Bit 6: Inselbus ausgefallen, Herstellerspezifische Fehlermeldung Byte 1 Bit 2 Inselbus ausgefallen, Bit 3 RNR an Inselbus, Bit 7: Primary Fifo ist fehlerhaft oder übergelaufen; Fifo wurde gelöscht) e) Der KRI hat eine negative Quittung zu melden, wenn eine Nachricht, die nicht an den Empfänger weitergeleitet werden kann oder deren Kopfstruktur nicht plausibel ist. Ebenso meldet der KRI eine negative Quittung im Falle von an den KRI adressierten Nachrichten mit fehlerhaften ID’s. Typen oder Anwenderdaten. Nachrichten, die auch nur einen Fehler enthalten, werden komplett verworfen. Die negative Quittung muss mit FG 254, ID2 und Typ 16 gesendet werden, enthält also nicht FG, ID und den Typ der verursachenden Nachricht. Die Zuordnung wird von der UZ über die Jobnummer hergestellt, welche identisch mit der fehlerhaften Nachricht in Abrufrichtung ist. Die exakten Inhalte (zum herstellerspezifischen Bereich über die TLS 2002 hinaus) sind zwischen AG und dem AN abzustimmen. © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 41 VON 41 Dokument Kommunikationsrechner Inselbus 420.110.10 f) Technische Spezifikation Stand 2003-05-14 - öffentlich - Für den Betrieb der Inselbusse müssen für den Betrieb nach TLS 2002 insbesondere die folgenden Parameter am KRI eingestellt werden können: • Bit/Baudrate, • Sendervorlaufzeit, • Trägernachlaufzeit, • Mindest-Pausendauer, • Antwortüberwachungszeit, • Zustand RNR, • Timeoutzeit (Primary, Seconadry) sowie insbesondere die dem entsprechenden Delaytimes zur Anpassung an den Betrieb „TLS über neue Medien“ 2. Die exakten Inhalte sind zwischen AG und dem AN abzustimmen. Die Parametrierung erfolgt über die Service-PC Schnittstelle mittels der Wartungssoftware. Zusätzlich ist Optional die Parametrierung des KRI durch die Unterzentrale zulässig. g) Am KRI ist zu konfigurieren, welche Masteradresse zu einem Port (Inselbus) gehört, sowie die Slaveadressen der Streckenstationen an diesem Inselbus. Zu beachten ist, dass abweichend von der TLS 2002 auch Masteradressen >209 auftreten können. Die Parametrierung erfolgt über die Schnittstelle Service-PC mittels der Wartungssoftware. Zusätzlich ist Optional die Parametrierung des KRI durch die Unterzentrale zulässig. Die Details sind zwischen dem AN und dem AG abzustimmen. 2 Funktional reichen die gemäss TLS 2002 einstellbaren Zeiten für die Einstellungen für TLS über neue Medien völlig aus, sie passen jedoch in ihrer Nomenklatur nicht zu den Ursachen die entsprechende Zeiten in TLS über neue Medien notwendig machen, nämlich der Reaktionszeit der Streckenstation bzw. unterzentrale und den je Link auftretenden Latenzzeiten. Da die Latenzzeiten linear mit der Inselbuslänge (in Streckenstationen) zunimmt, kann die maximal auftretende Latenzzeit theoretisch bei sehr langen Bussen die Summe der aequivalenten Zeiten die gemäss TLS 2002 für Partylinebusse auf Kupfer zulässig sind überschreiten. © 2003 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft GEDRUCKT:14.05.2003 15:26 I:\Wien1\Abteilung\BE\intern\PLaNT\420.110.XX KRI Kommunikationsrechner Inselbus\veröffentlichung\PLaNT_420.110.10_03-05-14_Kommunikationsrechner_Inselbus.doc SEITE 42 VON 41