PLaNT 420.110.10 03-05-14

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PLaNT 420.110.10 03-05-14
Kommunikationsrechner Inselbus
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ÖFFENTLICH
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AUSGABE/ART DER REVISION
VERTEILER-STATUS
AUTOBAHNEN- UND SCHNELLSTRASSEN-FINANZIERUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT
Rotenturmstraße 5 –9, 1010 WIEN, Telefon +43/1/531 34 – 0, Telefax + 43/1/531 34 - 10020
PLaNT
PLANUNGSHANDBUCH DER ASFINAG
Dokumenten-Status
-- öffentlich -DRAFT
AG
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Öffentlich
GJ/Frik
Änderungsgrund
1. Veröffentlichung
Änderungsberechtigte
Name
Firma / Abteilung
Telefon - Nummer
Fax - Nummer
E - Mail
Groiß Johannes
ASFINAG / BE
+43 (1) 531 34 – 10332
+43 (1) 531 34 – 10320
johannes.groisz@asfinag.at
Frik Helmut
PTV AG
+49 (711) 1627040
+49 (711) 1627040
helmut.frik@ptv.de
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INHALTSVERZEICHNIS
1
VORBEMERKUNGEN
7
1.1
Allgemeines
7
1.2
Haftung
7
1.3
Sorgfaltspflicht
7
2
BEGRIFFE UND ABKÜRZUNGEN
8
2.1
Auftraggeber (AG)
8
2.2
Auftragnehmer (AN)
8
2.3
Ausführungsplanung
8
2.4
CN.as, Corporate Network ASFINAG
8
2.5
EIA, Electronic Industries Alliance
9
2.6
Inselbus
9
2.7
KRI, Kommunikationsrechner Inselbus
9
2.8
LM Lichtwellenleitermodem / Leitungsmodem / Partylinemodem
10
2.9
Planer
10
2.10
RS 232, EIA 232 C
10
2.11
RS 422, EIA 422
10
2.12
RS 485, EIA 485
11
2.13
SST, Streckenstation
11
2.14
TLS, Technische Lieferbedingungen für Streckenstationen
11
2.15
V.24, ITU-T V.24
12
2.16
V.24 / TTL, ITU-T V.24 / TTL
12
2.17
V.28, ITU-T V.28
12
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2.18
Örtliche Bauaufsicht (ÖBA)
12
3
ANSPRECHPARTNER
13
3.1
ASFINAG
13
3.2
BASt
13
3.3
BMV - Deutschland
14
3.4
Straßenerhalter
14
3.4.1
Wien
14
3.4.2
Niederösterreich
15
3.4.3
Burgenland
15
3.4.4
Oberösterreich
15
3.4.5
Salzburg
15
3.4.6
Steiermark
15
3.4.7
Kärnten
16
3.4.8
Tirol
16
3.4.9
Vorarlberg
16
3.4.10
Alpenstraßen AG
16
3.4.11
Österreichische Autobahnen- und Schnellstraßen Gesellschaft m.b.H.
16
3.5
Andere Ansprechpartner
17
3.5.1
Herausgeber der Ö-Normen
17
3.5.2
EIA
17
4
ANWENDUNGSBEREICH
18
4.1
Allgemeines
18
4.2
Gültigkeitsbereich
18
4.3
Sonstige Dokumente
18
5
VERFAHRENSBESTIMMUNGEN
19
5.1
Leistungen im Rahmen der Planung
19
5.1.1
Allgemeines
19
5.1.2
Detailplanung
19
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5.2
Angaben zum Angebot
20
5.3
Leistungen im Rahmen der Ausführungsplanung
20
5.4
Prüfungen und Nachweise
21
5.4.1
Allgemeines zu Prüfungen
21
5.4.2
Fehlgeschlagene Prüfungen
21
5.4.3
Begleitende Bauüberwachung durch den Auftragnehmer
21
5.4.4
Protokollführung
21
5.5
Ablauf der Tests nach Auftragserteilung
22
5.5.1
Werksabnahme Labor / Kommunikationstest.
22
5.5.2
Tests zur Inbetriebnahme
25
5.5.3
Probebetrieb
26
5.5.4
Tests zur Übernahme
26
5.5.5
Schlußfeststellung
26
6
TECHNISCHE SPEZIFIKATION
27
6.1
Allgemeine Anforderungen
27
6.2
Prinzipausführung KRI
27
6.3
Hardwaremäßige Ausführung
28
6.3.1
Mechanische Ausführung
28
6.3.2
Klimatische Bedingungen
29
6.3.3
Anforderungen an die Hardware
29
6.4
Konfiguration
30
6.4.1
Allgemeines
30
6.4.2
Konfigurationsinterface
30
6.4.3
Software für die Bedienung der Wartungsschnittstelle
30
6.4.4
Speichermedium (KRI)
31
6.5
Mithörschnittstelle (Tracing)
31
6.6
Fehlermeldungen
31
6.7
Schnittstellen
32
6.7.1
Allgemeine Anforderungen
32
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6.7.2
Allgemeine Anforderungen an die serielle Schnittstelle EIA RS232
32
6.7.3
Allgemeine Anforderungen an die serielle Schnittstelle EIA RS 485
32
6.7.4
Schnittstelle zu Inselbussen
33
6.7.5
Schnittstelle UZ
34
6.7.6
Schnittstelle Service PC
35
6.8
Pufferung
35
6.8.1
Pufferung an der Schnittstelle Inselbus – UZ
35
6.9
Inselbusadressen
35
6.10
KRI-Reset
36
6.10.1
Allgemeine Anforderungen
36
6.10.2
Hardware
36
6.10.3
Watchdog
36
6.10.4
Reset via TLS Telegramm
36
6.11
KRI-Status
36
6.12
Betriebsmodi des KRI am Inselbus
37
6.12.1
Standardbetrieb
37
6.12.2
Mithörmodus KRI
37
6.13
Abfragezyklen
37
6.14
KRI Identifikation
37
6.15
Installation
38
6.16
Kommunikation mit der Unterzentrale
38
6.16.1
Adressierung KRI / UZ
38
6.16.2
Zeitverhalten der Kommunikation KRI / UZ
39
6.17
Verhalten des KRI bezüglich der Vermittlungsschicht OSI 3
40
6.17.1
KRI als Endknoten
40
6.17.2
KRI als Transitknoten
40
6.18
Anwenderschicht OSI 7
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1 VORBEMERKUNGEN
1.1 Allgemeines
Das vorliegende Dokument des Planungshandbuches Nachrichtentechnik der ASFINAG
(PLaNT) dient bei der Errichtung von TLS konformen Verkehrsbeeinflussungsanlagen zur
Standardisierung der Planung und Ausführung des Kommunikationsrechner Inselbus.
1.2 Haftung
Die einzelnen Dokumente des PLaNT werden mit größter Sorgfalt erstellt und durchlaufen
umfangreiche Abstimmungszyklen. Trotzdem können örtliche Erfordernisse besondere
Anforderungen an eine Planung stellen, welche unter Umständen in dem einzelnen
Dokument des PLaNT nicht oder nicht zur Genüge berücksichtigt sind. Es obliegt dem
Anwender die Konsistenz der Forderungen in bezug auf die durchzuführende Planung zu
prüfen und gegebenenfalls Rückfrage beim Auftraggeber, bzw. im weiteren bei der
ASFINAG zu halten.
Von der Anwendung des PLaNT unbeschadet bleibt die alleinige Haftung des Anwenders,
insbesondere von Planungsbüros oder sonstigen Unternehmen oder Einzelpersonen für
eine technisch und wirtschaftliche optimale und umsetzbare Planung.
1.3 Sorgfaltspflicht
Der Anwender des PlaNT hat bei der Umsetzung größte Sorgfalt anzuwenden und die
Umsetzung derart zu gestalten, dass diese im Sinne des Auftraggebers das beste Resultat
erzielt.
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2 BEGRIFFE UND ABKÜRZUNGEN
2.1 Auftraggeber (AG)
Der Auftraggeber ist die ASFINAG oder die ASFINAG vertreten durch eine ihrer
Tochtergesellschaften bzw. einen ihrer Werkvertragspartner.
2.2 Auftragnehmer (AN)
Unter Auftragnehmer im Sinne dieses PlaNT-Dokumentes wird jenes Unternehmen
verstanden, welches mit der Realisierung des Projektes bei dem die ggst. spezifizierten
Komponenten eingesetzt werden beauftragt ist. Der Auftragnehmer erbringt gemäß
Vertrag insbesondere sämtliche Ausführungsleistungen wie Ausführungsplanung, Tests,
Aufbau, Inbetriebnahme, Abnahmen, etc.
2.3 Ausführungsplanung
Unter Ausführungsplanung wird jene Detailplanung verstanden, in denen der
Auftragnehmer die dem Projekt zugrunde liegende Planung (vom Planer) auf konkrete
Produkte umsetzt.
2.4 CN.as, Corporate Network ASFINAG
Die ASFINAG betreibt ein eigenes Autobahnfernmelde-, Übertragungs- und Notrufnetz
entlang des hochrangigen Straßennetzes. Das CN.as umfasst folgende Teilnetze:
a)
CN.as-Linie:
Linieninfrastruktur
b)
CN.as-ÜT:
Übertragungstechnik (SDH, PDH Transportnetz)
c)
CN.as-TK:
Internes ISDN-Telekommunikationsnetz
d)
CN.as-SaNORS:
Notrufschnittstelle auf IP Basis (SIPa)
e)
CN.as-Video:
Videoübertragung
f)
CN.as-IP:
geswitchtes Weitverkehrsdatennetz
g)
CN.as-Infra:
19“ Infrastruktur
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2.5 EIA, Electronic Industries Alliance
Abkürzung: EIA, www.eia.org
Die EIA ist der US-amerikanische Dachverband für die Hersteller elektronischer Geräte
und Anlagen. Der Verband ist zuständig für die Entwicklung und Einhaltung der
Industriestandards für Schnittstellen zwischen Datenverarbeitungsgeräten und
Datenkommunikationsanlagen. Mitglieder in diesem Verband sind die Vertreter der
Industrie, in deren eigenen Interesse Standards als gemeinsame Basis für Produkte
zwischen den Herstellern und Anwendern erarbeitet und festgeschrieben werden.
Bekannt sind insbesondere die diversen RS-Standards wie z.B. RS-232-c.
2.6 Inselbus
Bus zur Anbindung von Streckenstationen an eine Unterzentrale gemäß TLS.
a)
Standard TLS: elektrischer BUS mit 1200 Bit / s gemäß PlaNT pr 135.100.00: (TLS)
bzw.
b)
ASFINAG Erweiterung der TLS gemäß
optische Bus.
PlaNT pr 135.211.10, insbesondere der
2.7 KRI, Kommunikationsrechner Inselbus
Abkürzung: KRI
Der Kommunikationsrechner Inselbus ist gemäß TLS ein Verbindungsglied zwischen
Unterzentrale und den dazugehörigen Streckenstationen. Er koordiniert den Datenfluss
und organisiert umfangreiche Pufferfunktionen. Funktionell übernimmt er entsprechend
dem OSI-Referenzmodell die beiden unteren OSI-Ebenen, während er auf den oberen
Protokollschichten transparent arbeitet. Als unabhängige Hardwareeinheit stellt der KRI
eine (theoretisch) beliebige Anzahl von Inselbussen der übergeordneten Hierarchieebene
zur Verfügung. Begrenzt wird die Anzahl lediglich durch die verwendete Bit/Baudrate auf
den unterschiedlichen Schnittstellen bzw. durch die physikalische Adressiermöglichkeit.
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2.8 LM Lichtwellenleitermodem / Leitungsmodem / Partylinemodem
Abkürzung LM
Details siehe PlaNT pr 135.211.10 TLS über neue Medien
2.9 Planer
Unter Planer im Sinne dieses PlaNT-Dokumentes wird jenes Büro verstanden, welches die
entsprechnde Planung bis zur Erstellung einer Ausschreibung für ein Projekt bei dem die
ggst. spezifizierten Komponenten eingesetzt werden, durchführt. Der Planer erbringt
insbesondere gemäß Vertrag die Grundlagenermittlung, Planung und intensive
Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen.
2.10 RS 232, EIA 232 C
Serielle, bidirektionale, asynchron arbeitende Schnittstelle, zur Verbindung von DTE (Data
Terminal Equipment) auch DEE genannt (z. B. KRI beim Mastermodem in der UZ, bzw.
SM in der SST) und DCE (Data Circuit terminat. Equipment) auch DÜE (Daten
Übertragungs Einrichtung) genannt (z. B. Partylinemodem) auf der Basis der Standards
ITU-T V.24, ITU-T V.28 und ISO 2110. Die maximale Kabellänge gemäß Spezifikation
beträgt 20m.
2.11 RS 422, EIA 422
EIA - Norm für serielle symmetrische Schnittstelle, entsprechend EIA RS 485 jedoch nicht
busfähig (nur Partylinefähig für 1 driver 10 reciever).
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2.12 RS 485, EIA 485
EIA Norm für symmetrische Übertragung über eine Zweidraht- oder Vierdraht-Schnittstelle
zum Anschluss einer DEE mit großer Übertragungsstrecke. Die Schnittstelle ist busfähig
und kann bis zu 32 Geräte miteinander verbinden.
Siehe auch PlaNT pr135.201.10 Lokalbus.
2.13 SST, Streckenstation
Abkürzung: SST
Eine SST ist gemäß TLS eine standardisierte Kommunikations- und Auswerteeinheit, die
einerseits streckenseitige Sensoren wie Induktionsschleifen, Überkopfdetektoren oder
Wetterstationen sowie Anzeigeeinheiten über den Lokalbus einbinden, und andererseits
mit der UZ über den Inselbus kommunizieren. Siehe auch PlaNT pr 135.100.00 TLS bzw.
Abbildung 1. Die SST sind in Outdoor-Schaltschränken gemäß PlaNT 121.501.10 KVZTyp 1und PlaNT 121.511.10 LSWKVZ untergebracht.
2.14 TLS, Technische Lieferbedingungen für Streckenstationen
Abkürzung: TLS
Die TLS ist ein Standardisierungswerk der BASt mit dem Ziel, kompatible (kupferbasierte)
Netze auf der unteren Datentransportebene zwischen den Streckenstationen mit ihren
angeschlossenen Erfassung- und Anzeigeeinrichtungen und Unterzentralen von
Verkehrsleitsystemen zu schaffen. Sie standardisiert ein Protokollverfahren für (Straßen)
verkehrsspezifische Anwendungen. Insbesondere handelt es sich dabei um
Telegrammspezifikationen
und
Bitund
Bytedefinitionen,
die
für
die
Verkehrsdatenerfassung bzw. Verkehrssteuerung notwendig sind. Mit der TLS soll
sichergestellt werden, dass Geräte unterschiedlichster Hersteller auf der gleichen Partyline
(Inselbus) gleichzeitig eingesetzt werden können.
Siehe auch PlaNT pr 135.100.00: (TLS).
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2.15 V.24, ITU-T V.24
Die Empfehlung V.24 der ITU-T (EIA RS-232-C) enthält die Definitionen der
Schnittstellenleitungen zwischen Datenendeinrichtungen und Datenübertragungseinrichtungen. Sie ist gleichermaßen für die Synchron-Übertragung und die AsynchronÜbertragung geeignet.
Die erforderlichen Funktionen für die Datenübertragung werden durch Daten-, Steuer-,
Melde- und Taktleitungen bereitgestellt.
Die mechanischen Eigenschaften sind in der ISO-Norm 2110 beschrieben. Als wichtigstes
Merkmal ist die 25-polige Steckverbindung (D.Sub) hervorzuheben, wobei der DÜE die
Buchse und der DEE der Stecker zugeordnet sind. Alternativ existiert die Standardisierte
Steckerbelegung für 9-pulige D.Sub Steckverbinder.
2.16 V.24 / TTL, ITU-T V.24 / TTL
Serielle Schnittstelle gemäß ITU-T mit elektrischen Pegeln entsprechend der TTL Logik
(Transistor – Transistor - Logik). Die ITU-T V.24 / TTL ist bis auf geänderte elektrische
Pegel konform zur ITU-T V.24.
2.17 V.28, ITU-T V.28
Die Empfehlung V.28 der ITU-T enthält die elektrischen Eigenschaften für unsymmetrische
serielle Schnittstellen gemäß ITU-T V.24.
2.18 Örtliche Bauaufsicht (ÖBA)
Der Auftraggeber kann sich einer örtlichen Bauaufsicht bzw. eines Projektsteuerers zur
Überwachung der ordnungsgemäßen Erbringung von Leistungen des Auftragnehmers
bedienen oder diese selbst wahrnehmen.
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3 ANSPRECHPARTNER
3.1 ASFINAG
ASFINAG
Abteilung Betriebliche Erhaltung
Rotenturmstraße 5-9
A-1011
Wien
Telefon:
+43 (1) 531 34 – 10300
Telefax:
+43 (1) 531 34 – 10020
E-Mail:
plant@asfinag.at
Homepage:
www.asfinag.net
(für technische Informationen)
3.2 BASt
Bundesanstalt für Straßenwesen
Referat Telematik,
Herr Dr. Peter Krieg
Brüderstraße 53
D-51427 Bergisch Gladbach
Deutschland
D-51401 Bergisch Gladbach
Postfach 100150
Telefon:
+49-(0)2204-43-528
Telefax:
+49-(0)2204-43-680
E-Mail:
krieg@bast.de
Homepage:
www.bast.de
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3.3 BMV - Deutschland
BMVBW Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Abteilung S28
Hr. Dipl. Ing. Frank Süsser
Robert-Schumann-Platz 1
D-53175 Bonn
Deutschland
D-53170 Bonn
Postfach 20 01 00
Telefon:
+49-(0)228-300-5284
Telefax:
+49-(0)228-300-3399
E-Mail:
frank.suesser@bmvbw.bund.de
Homepage:
www.bmv.de
3.4 Straßenerhalter
Als Einbautenträger auf Autobahngrund und Grundeigentümer wird die ASFINAG durch
den für den jeweiligen Streckenabschnitt zuständigen Straßenerhalter vertreten.
3.4.1 Wien
Amt der Wiener Landesregierung
Magistratsabteilung 28 - ERHOB
Lienfeldergasse 96
A-1171
Wien
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3.4.2 Niederösterreich
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Gruppe Straße
Landhausplatz 1, Haus 17
A-3109
St. Pölten
3.4.3 Burgenland
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Europaplatz 1-3
A-7000
Eisenstadt
3.4.4 Oberösterreich
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Abteilung Autobahnen
Kärntnerstraße 12
A-4021
Linz
3.4.5 Salzburg
Amt der Salzburger Landesregierung
Münchner Bundesstraße 52
A-5020
Salzburg
3.4.6 Steiermark
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Landhausgasse 7
A-8011
Graz
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GEDRUCKT:14.05.2003 15:26
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Kommunikationsrechner Inselbus
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3.4.7 Kärnten
Amt der Kärntner Landesregierung
Mießtalerstraße 3
A-9010
Klagenfurt
3.4.8 Tirol
Amt der Tiroler Landesregierung
Herrengasse 1-3
A-6020
Innsbruck
3.4.9 Vorarlberg
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Landhaus, Römerstr. 15
A-6901
Bregenz
3.4.10 Alpenstraßen AG
ASG
Rennweg 10a
A-6020
Innsbruck
3.4.11 Österreichische Autobahnen- und Schnellstraßen Gesellschaft m.b.H.
ÖSAG
Alpenstraße 94
A-5020
Salzburg
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3.5 Andere Ansprechpartner
3.5.1 Herausgeber der Ö-Normen
Österreichisches Normungsinstitut
Heinestraße 38
A-1021
Wien
Telefon:
+43 (1) 21300 – 0
Telefax:
+43 (1) 21300 – 815
3.5.2 EIA
Electronic Industries Alliance
US-amerikanischer Dachverband für die Hersteller elektronischer Geräte und Anlagen und
Normungsgremium.
Electronic Industries Alliance
2500 Wilson Blvd
Arlington, VA 22201
USA
Telefon:
+1- (703) 907-7500
Kontakt via Homepage:
www.eia.org
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4 ANWENDUNGSBEREICH
4.1 Allgemeines
Der Auftraggeber legt durch Verbindlicherklärung dieser Technischen Spezifikation fest, ob
und in welcher Form diese für die Ausführung von Leistungen vom Auftragnehmer
einzuhalten ist.
4.2 Gültigkeitsbereich
Das vorliegende Dokument ist bei allen Planungen und Ausführungen von Anlagen zu
verwenden, welche zur Verkehrssteuerung bzw. zur Verkehrsdatenerfassung im
hochrangen Straßennetz dienen, insbesondere bei der Planung und Errichtung von
Verkehrsbeeinflussungsanlagen.
4.3 Sonstige Dokumente
Alle insbesondere im Rahmen dieses Dokumentes aufgeführten und zitierten
Planungshandbücher und Normen sind bei der Anwendung verbindlich einzuhalten.
Insbesondere auch PLaNT pr 135.100.00: (TLS 2002) sowie PlaNT pr 135.211.10 TLS
über neue Medien.
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5 VERFAHRENSBESTIMMUNGEN
5.1 Leistungen im Rahmen der Planung
5.1.1 Allgemeines
Durch den Planer ist eine vollständige und detaillierte Planung für das entsprechende
Projekt durchzuführen. Dies umfasst die Schnittstellenabstimmung, die Erstellung einer für
die Ausführung technisch wirtschaftlich optimalen Planung, etc. sowie darüber hinaus die
Erstellung von insbesondere nachfolgenden Dokumenten.
5.1.2 Detailplanung
Die Detailplanung ist mit der beauftragenden Stelle sowie den für die
Nachrichtentechnischen Infrastruktur bei der Asfinag zuständigen Stelle abzustimmen.
Die Planung muss insbesondere folgende Festlegungen beinhalten:
a)
Aufstellungsort der KRI
b)
Führung der Inselbusse von und zu den KRI
c)
Festlegung der Verbindung zwischen Unterzentrale und KRI
d)
Anschaltung / Verteilung der Streckenstationen an den einzelnen Inselbussen
e)
Sofern es verkehrstechnische Erfordernisse gibt die ein ungewöhnliche Maßnahmen
im Inselbuspolling oder im Inselbusbetrieb notwendig machen, sind diese im Detail
zu spezifizieren.
f)
Ggf. notwendige weitere Festlegungen zu den Tests und Probebetrieb
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5.2 Angaben zum Angebot
Folgende Angaben sind in Form von Datenblättern dem Angebot beizulegen:
a)
Produktbezeichnung
b)
Produkthersteller
c)
Konfigurationsmöglichkeiten
d)
Schematischer Aufbau der Komponenten (Blockschaltbild, mechanischer Aufbau)
Die in diesem PLaNT Dokument geforderten Eigenschaften sind in jedem Falle
Vertragsbestandteil, auch wenn in den Datenblättern des Bieters abweichende oder
unvollständige Angaben aufgeführt sind. Verbesserte Produkteigenschaften, welche vom
Bieter angegeben werden, werden ebenfalls Vertragsbestandteil.
5.3 Leistungen im Rahmen der Ausführungsplanung
Im Rahmen der Ausführungsplanung sind beim KRI
•
die Festlegungen der Detailplanung zu verifizieren,
•
die tatsächlich benötigten Stückzahlen
•
sowie notwendige Anschlussleitungen mit ihren Längen und der tatsächlichen
Schnittstellenausführung
•
sowie die Parametrieungs und Konfigurationsdaten
zu ermitteln und vorzulegen.
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5.4 Prüfungen und Nachweise
5.4.1 Allgemeines zu Prüfungen
Die vom Auftragnehmer eingesetzten Materialien und Komponenten sind auf
vertragsgemäßen Zustand durch diesen selbst zu prüfen. Der Auftragnehmer hat
insbesondere die geforderte Qualität sowie darüber hinaus angegebene verbesserte
Produkteigenschaften (z.B. in von ihm übergebenen technischen Datenblättern zum
Angebot) zu gewährleisten.
Der Auftraggeber kann entsprechende Nachweise, Prüfungen und Protokolle verlangen.
Über sämtliche Arbeiten im Rahmen von Güte- und Funktionsprüfungen sind genaue,
ordentliche und nachvollziehbare Aufzeichnungen zu führen und dem Auftraggeber, sofern
nicht verpflichtend gefordert, auf Aufforderung in Papierform und in elektronischer Form zu
übergeben.
Der Auftraggeber kann entsprechende Nachweise verlangen.
5.4.2 Fehlgeschlagene Prüfungen
Bei nicht erfolgreich absolvierten Prüfungen ist eine Mängelbehebung durch den
Auftragnehmer umgehend einzuleiten und anschließend eine neue Prüfung
durchzuführen. Bei Auftreten von Mängeln sind sämtliche den gesamten Bereich
betreffende Prüfungen, auch bei bereits erfolgreich absolvierten Teilprüfungen, neuerlich
durchzuführen. Die entsprechenden Kosten trägt der Auftragnehmer.
5.4.3 Begleitende Bauüberwachung durch den Auftragnehmer
Im Rahmen der begleitenden Bauüberwachung durch den Auftragnehmer selbst sind
erkennbare Mängel sofort aufzuzeigen und deren Behebung zu veranlassen.
5.4.4 Protokollführung
Protokolle sind grundsätzlich vom Auftragnehmer und im Einvernehmen mit dem
Auftraggeber oder dessen Vertreter zu erstellen. Die Protokolle sind sowohl vom
Auftragnehmer als auch vom Auftraggeber zum Zeichen des Einverständnisses zu
fertigen.
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5.5 Ablauf der Tests nach Auftragserteilung
Seitens des Auftraggebers wird bei den Abnahmeprüfungen auf ein standardkonformes
Verhalten der Anlagen besonderer Wert gelegt und entsprechende Prüfungen bzw.
Nachweise verlangt, welche sicherstellen sollen, dass eine Interoperabilität auch mit
anderen Systemen problemlos sichergestellt ist.
Es werden Tests auf folgenden drei Stufen durchgeführt:
a)
Werksabnahme Labor / Kommunikationstest
b)
Tests zur Inbetriebnahme
c)
Probebetrieb
d)
Tests zur Übernahme
Ziel der Tests ist der Nachweis, dass die Umsetzung des Projektes in allen Ausprägungen
mit den vom Auftragnehmer eingesetzten Komponenten umsetzbar ist und ggf.
auftretende Fehler bereits frühzeitig vor der Erstinstallation erfasst und behoben werden
können.
Für den Fall der Nichterfüllung der jeweils spezifizierten Vorgaben hat der Auftragnehmer
die Fehlersuche weiter voranzutreiben und auch über die hier vorgegebenen Tests
hinausgehende Untersuchungen durchzuführen (z.B. Untersuchen von Timingverhalten
mittels Logic-Analyser). Ist eine Mängelbehebung im Rahmen der vom AN gewählten
Lösung nicht möglich, so ist vom AN eine vertragskonforme alternative Lösung zu
entwickeln. Das Test- bzw. Abnahmeprocedere muss in jedem Fall erneut durchlaufen
werden.
Bezüglich der zeitlichen Fristen für Nachbesserungen und evtl. Pönalenregelungen gelten
die jeweiligen auftragsbezogenen Vertragsbedingungen.
5.5.1 Werksabnahme Labor / Kommunikationstest.
Im Kommunikationstest wird - sofern keine anderen projektspezifischen Festlegungen
getroffen wurden - sowohl die Kommunikation zwischen Streckenstationen und KRI als
auch zwischen KRI und angeschlossenen Unterzentralen exemplarisch getestet.
Ziel des Tests ist es, die einheitliche Interpretation der ausgetauschten Daten zwischen
Unterzentralen einerseits und KRI und Streckenstationen andererseits festzustellen.
Im Rahmen dieses Tests ist exemplarisch nachzuweisen, dass der zu prüfende KRI
Inselbusse grundsätzlich betreiben kann.
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Im Rahmen dieses Tests ist auch die Funktionalität der Software für die Bedienung der
Wartungsschnittstelle zu testen, insbesonder sind alle während des Kommunikationstests
ausgetauschten Daten mitzuschneiden.
Der Test ist entwender als Laboraufbau an einem zwischen AN und AG abzustimmenden
Ort oder aber mit einem bereits aufgebauten Teil der anzuschließenden Anlage am
tatsächlichen Aufstellungsort vom Auftagnehmer durchzuführen.
Der Kommunikationstest kann in Abstimmung mit dem Auftraggeber entfallen, falls die
verwendete Unterzentralen Software und die verwendete KRI Software nachweislich an
einem anderen Ort
(beim Auftraggeber) bei gleichen Versionsständen fehlerfrei
zusammenarbeiten
Arbeiten Streckenstationen, KRI und Unterzentralen in den gleichen Versionsständen beim
Auftraggeber nachweislich an einem Ort zusammen, so können in Abstimmung mit dem
Auftraggeber auch die Tests (Kommunikationstest) mit der Streckenstation entfallen.
Der Kommunikationstest beinhaltet folgende wesentliche Testpunkte:
a)
Zusammenspiel
Unterzentrale
Statusinformationen)
–
KRI
(Datenabfrage,
Abfrage
b)
Zusammenspiel
KRI
Streckenstationen
Unterzentrale/KRI und SM (Ebene OSI2))
c)
Kommunikation Streckenstation – UZ unter Volllast (Zeitverhalten) Hier ist
besonders
auch
das
Zusammenspiel
bei
mehrfachem
unmittelbar
aufeinanderfolgenden Abfragen der selben Streckenstation auch bei Reset der
Streckanstation zu überprüfen. Es sind von der ZU unterschiedliche Abfragen zu
verwenden (z.B. Abfrage Fehlermeldungen, Langzeitdaten, Schaltzustände etc.)
d)
Parametrierbarkeit des SM durch die UZ, Test der FG 254
e)
Parametrierung der FG 1 durch die UZ, Übertragung/Abruf von Verkehrsdaten, (Test
der FG 1, wenn vorhanden)
f)
Parametrierung der FG 3 durch die Unterzentrale, Übertragung/Abruf der
Umfelddaten, (Test der FG 3, wenn vorhanden)
g)
Parametrierung der FG 4 durch die Unterzentrale Schalten von WVZ und WWW,
Helligkeit, Rückmeldungen, Lampenausfall, nicht darstellbare WVZ, (Test der FG 4,
wenn vorhanden)
h)
Parametrierung der FG 6 durch die Unterzentrale, Simulation von Türkontakt,
Spannungsausfall, Heizungsüberwachung, (Test der FG 6)
i)
Prüfung weiterer Funktionsgruppen sofern im jeweiligen Projekt vorhanden.
(Kommunikation
von
zwischen
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j)
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Ausfall der Kommunikation zur Unterzentrale (Unterzentrale-KRI und KRI- Inselbus)
•
kurzzeitiges Deaktivieren einer Baugruppe
•
langer Ausfall
k)
Wiederaufnahme der Kommunikation zwischen SST und Unterzentrale nach diesen
Ausfällen
l)
Selbständiger Anlauf der SST
•
nach Reset
•
nach Unterbrechung am
Datenübertragung, KRI)
•
nach Ablauf der Totzeit (d.h. nach längerem Ausfall, der Verbindung zwischen
SST und KRI/UZ, und daraus folgendem verlangsamten pollen der SST)
IB
(Test
der
Ausfallfunktion;
siehe
auch
m)
Ausfall der Kommunikation am Lokalbus
n)
Ausfall eines EAK am Lokalbus
o)
Zusätzliche Meldungen des EAK FG 4 nach Kommunikationsaufbau am Lokalbus
p)
Simulation von Fehlerfällen und Prüfung der darauf folgenden Reaktionen
q)
Testen redundanter Datenwege
Ringschlusses eines Insebusses)
(Ausfallszenario
mit
Unterbrechung
des
Sofern im jeweiligen Projekt ungewöhnlich hohe Datenmengen auf einzelnen Inselbussen
zu erwarten sind, so ist im Kommunikationstest das Lastverhalten des ungünstigsten
Inselbusses mit dem kürzesten der Planung zugrunde gelegten Erfassungsintervall für
Messdaten zu prüfen. In der Regel sind dies 1 Minute auf normalen Strecken, 1 Minute
oder 30 Sekunden in Steigungsbereichen oder auf Stadtautobahnen, für gesonderte
Aufgaben auch 15s. Dies soll auch getestet werden, wenn für zukünftige Erweiterungen
kürzere Erfassungsintervalle ins Auge gefasst wurden.
Im Rahmen des Tests ist auch die Wartungssoftware des KRI auf vollständige
Funktionalität zu prüfen.
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5.5.2 Tests zur Inbetriebnahme
Zur Inbetriebnahme ist zu prüfen, dass alle Inselbusse insbesondere nachrichtentechnisch
korrekt installiert sind und in vollem Umfang korrekt funktionieren. Dabei soll nach
Möglichkeit von jeder DE mindestens eine Rückmeldung im Protokoll enthalten sein. Von
jeder Streckenstation müssen jeweils mehrere Datensätze in der Protokollierung enthalten
sein.
Dazu ist jeder Inselbus mit einem Rechner des AN im kürzesten der Planung zugrunde
liegenden Abfrageintervall zu pollen, der auftretende Datenverkehr für mindestens 5
Minuten aufzuzeichnen und nachzuweisen, dass gleichzeitig alle Streckenstationen
erreichbar sind und Daten zurückliefern. Die Daten müssen einen Inselbusanlauf ‘(Anlauf
aller Streckenstationen sowie einzelner Streckenstationen) und eine Abfrage von
Langzeitdaten aller dafür vorgesehenen Streckenstationen beinhalten.
Die Protokolle sind auf den Ebenen OSI 2 und OSI 3/7 zu führen. Sie müssen die
übertragenen Telegramme im Urzustand (Hex) und auf Ebene OSI 3/7 in lesbaren ASCIIText umgesetzt enthalten. Die einzelnen Telegramme müssen jeweils mit Zeitstempel
versehen sein.
Der ordnungsgemässe mechanische Aufbau ist vor Ort zu prüfen.
Bei Problemen in der Kommunikation ist zusätzlich das Zeitverhalten der
Streckenstationen und des KRI bei den minimal und maximal gemäss TLS zulässigen
Zeiten für bestimmte Telegramme und für das Anlufverhalten der Streckenstation
exemplarisch zu prüfen.
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5.5.3 Probebetrieb
Im Rahmen des Probebetriebs sind die über den KRI laufenden Daten über die
Mithörschnittstelle vollständig aufzuzeichnen, und dem AG für Auswertezwecke zu
übergeben.
Dazu sind die über den KRI übermittelten Telegramme mit einem Zeitstempel zu
versehen, und in lesbaren ASCII-Text umzusetzen, bevor sie abgespeichert werden. Der
Auftraggeber muss auf diesem Aufzeichnungsrechner mindestens einen lesenden FTPZugriff erhalten, um sich im laufenden Betrieb Aufzeichnungsdateien herunterladen und
auswerten zu können. Dazu sind die Dateien auch in sinnvolle Zeitbereiche (z. B.
stündlich, täglich) und im logischen Bezug (z.B. je Inselbus) aufzuteilen.
Die Aufzeichnungskapazität ist für das jeweilige Projekt so zu bemessen, dass die Daten
über den gesamten Probebetriebszeitraum abgelegt werden können, und eine Reserve
von 50% des benötigten Plattenplatzes verbleibt. Es ist zulässig die Daten mit einem
verbreiteten Kompressionsprogramm wie gzip zu komprimieren.
Die aufgezeichneten Daten sind dem AG zum Ende des Probebetriebs vollständig auf
Datenträger (CD-ROM, DLT-Band, DVD) zu übergeben.
5.5.4 Tests zur Übernahme
Nach bestandenem Probebetrieb und erfolgreichen Tests vor dem Probebetrieb sind in der
Regel für die Abnahme keine gesonderten Tests notwendig.
5.5.5 Schlußfeststellung
Zum Ende der Gewährleistungs-/Garantiefrist wird die Anlage vom Auftraggeber oder
einem Beauftragten an Hand z.B. der Fehlerprotokolle der Unterzentrale und des
Maintenance-Management-Systems sowie einer Sichtprüfung vor Ort einer weiteren
Prüfung auf Mängelfreiheit unterzogen. Der Auftragnehmer wird hierrzu seitens des
Auftraggebers eingeladen. Eine Teilnahmepflicht seitens des Auftragnehmers besteht
nicht. Der Auftragnehmer hat jedoch binnen 4 Wochen, sofern vertraglich nichts
gegenteiliges vereinbart ist, nach Übermittlung der Mängelprotokolle die Mängel
ordnungsgemäß zu beheben.
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6 TECHNISCHE SPEZIFIKATION
6.1 Allgemeine Anforderungen
Der Kommunikationsrechner Inselbus (KRI) hat die Kommunikation
Unterzentrale und den Streckenstationen zu steuern und sicherzustellen.
zwischen
Zu den Aufgaben des KRI gehören insbesondere:
a)
Steuerung der Kommunikation zur UZ als Protokoll-Slave (Secondary)
b)
Steuerung der Kommunikation auf den Inselbussen als Protokoll-Master (Primary)
c)
Bereitstellen der Schnittstellen zur UZ und zu den Inselbussen
d)
Bereitstellen einer Wartungsschnittstelle
e)
Vermittlungs- und Pufferfunktionalität
6.2 Prinzipausführung KRI
Die verschiedenen KRI müssen über serielle Leitungen mit der zugehörigen Unterzentrale
verbunden (siehe Abbildung) werden. Es kommt dabei je KRI ein eigenes serielles Kabel
zur Unterzentrale zum Einsatz.
SDH
SDH
E1
E1
E1
LM
1,M
E1
LM
LM
3,1
E1
LM
E1
LM
2,M
3,M
LM
SDH
SDH
TK
SDH
TK
4,1
E1
E1
LM
4,M
5,M
E1
E1
LM
6,M
E1
E1
LM
7,M
E1
ISDN
LM
ISDN
LM
8,M
ISDN
9,M
Modem-Management-Bus
RS232
RS232
RS232
RS232
RS232
KRI
RS232
KRI
RS232
RS232
RS232
KRI
KRI
RS232
RS232
RS232
RS232
Modem-Management-Bus
LM
10,M
LM
11,M
E1
SDH
E1
LM
10,1
LM
11,1
LM
12,M
E1
E1
SDH
LM
13,M
E1
E1
SDH
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Technische Spezifikation
Die Details der Inselbusse sind dabei gemäss TLS 2002 bzw. gemäss PlaNT pr
135.211.10 zu realisieren. In begründeten Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, die
Verbindung zwischen Unterzentrale und KRI über Modemverbindungen oder dergleichen
zu verlängern und so einen oder mehrere der Unterzentrale zugeordnete KRI an einem
anderen Standort als den der Unterzentrale zu betreiben. Ob diese Möglichkeit zum Einsatz kommt ist in der wirtschaftlichkeit abzuwägen und vom Planer mit dem Auftraggeber
abzustimmen.
6.3 Hardwaremäßige Ausführung
6.3.1 Mechanische Ausführung
a)
Der Kommunikationsrechner ist in Form von 19“ Baugruppen bzw. in Form eines 19“
Baugruppenträgers mit entsprechenden steckbaren Einschubkarten auszuführen.
b)
Der einzelne KRI darf maximal 3 HE in einem 19“ Träger belegen. Nach Möglichkeit
sollen mehrere KRI in 3HE installiert werden können.
c)
Alle Bedienelemente sowie Stecker (Ausnahme 230V Netzstecker) sind von vorne
zugänglich auszuführen, ggf. über ein eigenes Panel. Über Backplane geführte
Verbindungen, z.B. zur Stromversorgung oder zu im gleichen Rack befindlichen Modems können nach hinten geführt werden. Die Schnittstelle zum Service-PC muss in
jedem Fall von Vorne zugänglich sein.
d)
Der KRI ist modular auszuführen, insbesondere sind die Baugruppen:
i.
Netzteil (Primärseitig 230V Wechselspannung)
ii.
Rechner / Schnittstellenbaugruppe
als jeweils eigenene Baugruppen steckbar auszuführen..
e)
Im Falle eines Rackaufbaus sind Reservesteckplätze für noch freie Modemanschlüsse (Im Falle des Einbaus der Modems im selben Rack in der Backplane) oder
für weitere KRI mit vorzusehen.
f)
Grundlegende Betriebsmodi (Normalbetrieb/Störung, nach Möglichkeit weitere Anzeigen) sind z.B. über LED an der Frontseite zu signalisieren.
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6.3.2 Klimatische Bedingungen
Betriebstemperaturbereich:
0°C bis +40°C (Bei Einsatz außerhalb von Hochbauten
-25°C bis +70°C)
Lagertemperaturbereich:
-25°C bis +75°C
rel. Luftfeuchtigkeit:
10% bis 90%, nicht kondensierend
Die angebenen Werte verstehen sich als Mindestforderung, welche jedoch bei den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort auch abweichen können. Seitens des Auftragnehmers
sind jedenfalls, ggf. mit Klimatisierung aktiv / passiv durch z.B. Luftführung / Heizung, etc.
solche Voraussetzungen zu schaffen, dass die Komponenten unter den tatsächlich vorkommenden klimatischen Aussenbedingungen ordnungsgemäß arbeiten. (Eine Einschränkung der Außentemperatur durch den Auftragnehmer ist nicht zulässig.)
6.3.3 Anforderungen an die Hardware
a)
Die Hardware ist als Embedded System mit enstprechender hoher Verfügbarkeit
aufzubauen.
b)
Der KRI darf über keine beweglichen Teile, insbesondere im Bereich der Massenspeicher, verfügen.
c)
Als Netzteile sind robuste Industrieausführungen einzusetzen. (Überspannungsfest
bis 2000V)
d)
Der KRI ist wartungfrei auszuführen.
e)
Die EMV-Anforderungen gemäss EN 50081-1 und EN 50082-2 müssen erfüllt werden.
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6.4 Konfiguration
6.4.1 Allgemeines
Insbesondere sämtliche in dem vorliegenden Dokument genannten sowie sonst zur einwandfreien Anpassung an andere Gewerke notwendigen Parameter sind über die Wartungsschnittstelle konfigurierbar zu gestalten.
6.4.2 Konfigurationsinterface
Die Konfiguration des KRI muß über die serielle Wartungsschnittstelle möglich sein. Dazu
sind folgenden Möglichkeiten wahlweise zu unterstützen:
•
Client-Software
•
HTTP-Interface
•
TTY-Interface
6.4.3 Software für die Bedienung der Wartungsschnittstelle
Sämtliche notwendige Software für den Wartungsrechner (z.B. Notebook) inkl. einer Analysesoftware zur Auswertung von auf der Mithörschnittstelle aufgezeichneten Daten ist
durch den Auftragnehmer insbesondere zu liefern, zu installieren, zu konfigurieren, in Betrieb zu nehmen und eine entsprechende Dokumentation bereitzustellen.
Aufgabe der Analysesoftware ist insbesondere die Überführung der aufgezeichneten Daten in für Anwender lesbare Textfiles. Die Filterung dieser Daten nach Inselbussen, SMNummern, Funktionsgruppen, DE muss durch die Software durchgeführt werden können.
Die eingehenden Daten sind beim Eintreffen auf dem Warungsrechner mit einem Zeitstempel (in Tag/Stunde/Minute/sekunde/Millisekunde, unabhängig vom TLS-Zeitstempel)
zu versehen.
Die Software ist in der Bedienungssprache deutsch, bedienerfreundlich und mit entsprechener kontextbezogener Hilfe auszuführen.
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6.4.4 Speichermedium (KRI)
Die Konfigurationsdaten des KRI sind in nichtflüchtigen Speichern abzulegen. Die Speichermedien dürfen über die im gegenständlichen Auftrag definierte Mindestlebensdauer,
jedenfalls über 10 Jahre ab Übernahme, keiner Wartung bedürfen. Dies gilt insbesondere
auch bei Verwendung von Pufferbatterien etc.
Alle Konfigurationsdaten müssen über die Wartungsschnittstelle auf ein externes Medium
(z.B. Diskette) gesichert und auch wieder eingespielt werden können.
6.5 Mithörschnittstelle (Tracing)
Auf der Mithörschnittstelleschnittstelle muß ein vollständiges mittracen des gesamten Verkehrs, bzw. auch eingeschränkt auf einzelne Interfaces möglich sein.
Für das Starten und das Beenden des Tracingvorganges darf kein Reset des KRI notwendig sein.
Die Mithörschnittstelle kann und soll mit der Wartungsschnittstelle identisch sein.
6.6 Fehlermeldungen
Fehlermeldungen des KRIs selbst sind an die UZ in Form von TLS Meldungen zu übergeben.
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6.7 Schnittstellen
6.7.1 Allgemeine Anforderungen
Die Rechnerbaugruppe muss die verschiedenen Protokolle koordinieren und die notwendigen seriellen Schnittstellen zur Verfügung stellen.
6.7.2 Allgemeine Anforderungen an die serielle Schnittstelle EIA RS232
Serielle, bidirektionale, asynchron arbeitende Schnittstelle gemäß der Standards ITU-T
V.24, ITU-T V.28 und ISO 2110 mit einer maximalen Kabellänge von 20m.
Bis auf ganz kurze Leitungsführungen innerhalb des Baugruppenträgers müssen alle EIA
RS232 Datenleitungen als geschirmte Leitungen ausgeführt werden. Es sind kapazitätsarme, gleichmäßig geschirmte Leitungen zu verwenden. Bei Leitungslängen über 1 m sind
doppelt geschirmte Leitungen zu verwenden. Der Schirm der EIA RS232 Leitungen ist einseitig zu erden. Unterschiedliche Geräte und Gestelle sind untereinander und mit dem lokalen Erder zu verbinden.
6.7.3 Allgemeine Anforderungen an die serielle Schnittstelle EIA RS 485
Serielle, bidirektionale Schnittstelle gemäß EIA RS 485. Vgl. auch den „Application
Guidelines for TIA/EIA-485-A“, TSB89 unter http://global.ihs.com.
Aufgrund der symmetrischen Ausführung gegen Erde ist die EIA RS 485 Schnittstelle bei
durchgehend symmetrischer Kabelführung auch größeren Störungen gewachsen.
Bei Verwendung eines externen EIA RS485 Wandler ist auf eine entsprechend gute
Entkopplung des Wandlers mit Ferriten und stromkompensierten Drosseln (z.B. 2x 10mH)
auf beiden EIA RS485 Seiten, sowie auf eine beidseitig erd- bzw. massepotentialfreie
Stromversorgung, zu achten.
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6.7.4 Schnittstelle zu Inselbussen
Protokoll TC 57-Primary (Master) gemäß TLS 2002
Übertragungsgeschwindigkeit konfigurierbar zwischen 1.200 Bit/s bis 19.200 Bit/s bzw.
sofern vom eingesetzten UART unterstützt bis 115.200 Bit/s.
Pro KRI sind - auch wenn mehrere Linien unterstützt werden - max. 4 Inselbusse
anzuschalten.
Die Anschaltung des KRI an den Inselbus hat über das Mastermodem mittels einer EIA
232 (RS 232) Schnittstelle gemäß PLaNT 135.211.10 „TLS über neue Medien“ zu
erfolgen.
Die Schnittstelle zum Mastermodem ist auf einem 9-Poligem D-SUB-Stecker oder einem
25-poligem D-SUB-Stecker an der Frontseite herauszuführen. Die Pinbelegung bei RS
232 hat gemäss Standard zu erfolgen.
Sofern die Verbindung zwischen KRI und Modems in einem Rackaufbau über Backplane
erfolgt, kann die Steckerbelegung des KRI bezüglich der Schnittstelle zwischen KRI und
Mastermodem am KRI proprietär ausgeführt werden.
Sofern von dem vom Hersteller gelieferten KRI standardmässig andere Signalpegel und
Schnittstellenbelegungen als hier gefordert bereitgestellt werden, so sind vom Hersteller
entsprechende Adaptermodule oder Adapterkarten vorzusehen.
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6.7.5 Schnittstelle UZ
Protokoll TC 57-Secondary (Slave) gemäß TLS 2002
Übertragungsgeschwindigkeit konfigurierbar zwischen 9.600 Bit/s bis 19.200 Bit/s bzw.
sofern vom eingesetzten UART unterstützt bis 115.200 Bit/s.
Hardwaremäßig:
RS232 bzw. RS485
Pegel:
gemäss V28
Bei Einsatz der RS485 ist eine Konfiguration im Busbetrieb nicht zulässig. Die RS485 ist
ordnungsgemäß abzuschließen.
Die Schnittstelle zur Unterzentrale ist auf einen 9-Poligem D-SUB-Stecker oder einen 25poligem D-SUB-Stecker an der Frontseite oder der Rückseite herauszuführen.
Pinbelegung bei RS 232 gemäss Standard (DTE), bei RS 485 gemäss TLS..
Sofern von dem vom Hersteller gelieferten KRI standardmässig andere Signalpegel und
Schnittstellenbelegungen als hier gefordert bereitgestellt werden, so sind vom Hersteller
entsprechende Adaptermodule oder Adapterkarten vorzusehen.
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6.7.6 Schnittstelle Service PC
Übertragungsgeschwindigkeit konfigurierbar zwischen 9.600 Bit/s bis 115.200 Bit/s
Hardwaremäßig:
RS232
Pegel:
gemäss V28
Die Schnittstelle muss – sofern sie nicht für lokale Zwecke verwendet wird – für die
Anschaltung eines Modems für die Fernwartung verwendet werden können.
Die Schnittstelle zum Service PC ist auf einem 9-Poligem D-SUB-Stecker oder einem 25poligem D-SUB-Stecker an der Frontseteite herauszuführen. Die Pinbelegung der RS 232Schnittstelle hat gemäss Standard, zu erfolgen.
Sofern von dem vom Hersteller gelieferten KRI standardmässig andere Signalpegel und
Schnittstellenbelegungen als hier gefordert bereitgestellt werden, so sind vom Hersteller
entsprechende Adaptermodule oder Adapterkarten vorzusehen. Ein entsprechender
Hinweis ist an der Schnittstelle anzubringen.
6.8 Pufferung
6.8.1 Pufferung an der Schnittstelle Inselbus – UZ
An der Schnittstelle UZ – KRI ist ein Handshake entsprechend den Vorgaben der TLS
2002 zur Kommunikation zwischen Streckenstation und Modem durchzuführen.
Der Puffer für die Kommunikationsstrecke ist so groß auszulegen, dass für jeden der
angeschlossenen Inselbusse ein Telegramm maximal zulässiger Länge unmittelbar
aufeinanderfolgend von der Unterzentrale oder zeitgleich von allen 4 Inselbussen
empfangen werden kann.
6.9 Inselbusadressen
Die Inselbusadressen müssen auch außerhalb der in der TLS 2002 vorgegebenen
Masterportadressen 200 bis 209 festgelegt werden können. Vorzusehen sind mindestens
die Inselbusadressen 200-230.
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6.10 KRI-Reset
6.10.1 Allgemeine Anforderungen
Bei einem Reset ist der KRI mit all seinen Komponenten vollständig zu initialisieren und
alle Laufdaten- und Pufferspeicher zurückzusetzen. Konfigurationsdaten dürfen nicht
verändert werden.
Die Durchführung eines Reset ist an die UZ zu signalisieren.
Der Hochlauf des KRI zwischen Reset und vollständiger Wiederaufnahme des
ordnungsgemäßen Vollbetriebes muss innerhalb von 3 Minuten abgeschlossen sein.
6.10.2 Hardware
Der KRI hat über eine hardwaremäßige Reset-Taste zu verfügen.
6.10.3 Watchdog
Der KRI muss über einen internen Watchdog verfügen der bei einer Softwarefehlfunktion
einen Reset auslöst.
6.10.4 Reset via TLS Telegramm
Der KRI wird durch die UZ überwacht und ggf. zurückgesetzt.
Der KRI muss nach Erhalt des TLS Telegramms Reset (Typ 38 FG 254 gemäss TLS
2002) von der UZ ein Reset auslösen.
6.11 KRI-Status
Der KRI muss insbesondere Statusabfragen durch die UZ beantworten:
Die Telegramme sind im gegenständlichen Dokument in Kapitel Anwenderschicht OSI 7
definiert.
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6.12 Betriebsmodi des KRI am Inselbus
6.12.1 Standardbetrieb
Im Standardbetrieb hat der KRI gemäß TLS 2002 transparent die Telegramme von der UZ
an den Inselbus und umgekehrt durchzureichen.
6.12.2 Mithörmodus KRI
Der KRI muss für spezielle Anwendungszwecke in einen Mithörmodus konfiguriert werden
können. Dabei sind die Telegramme vom Inselbus an die UZ transparent zu übermitteln.
Daten welche von der UZ an den KRI übermittelt werden, sind zu verwerfen und nicht an
den Inselbus zu übermitteln. Der KRI darf auch sonst keine Daten an den Inselbus
übermitteln oder ein Polling durchführen.
6.13 Abfragezyklen
Die Abfragezyklen des KRI müssen konfiguriert werden können, d.h. in welchen
Zeitabständen der KRI versucht, die Streckenstationen eines Inselbusses abzufragen.
Ebenso muss ein Abfragezyklus ohne festem Taktraster konfigurierbar sein, um eine
schnellstmögliche Abfrage zu erreichen
Streckenstationen, welche mehrmals auf einen Datenabruf nicht reagiert haben, müssen
mit einem deutlich langsameren Rhythmus abgefragt werden, bis sie wieder auf einen
Datenabruf reagieren. Im Anschluss ist durch den KRI eine Neuinitialisierung der
Verbindung gemäss TLS vorzunehmen.
6.14 KRI Identifikation
Jeder KRI ist mit einer eindeutigen Identifikationsnummer zu bezeichnen.
Die Telegrammverteilung auf die einzelnen KRI erfolgt durch die UZ durch Auswahl der
entsprechenden seriellen Schnittstelle der UZ.
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6.15 Installation
Der AN hat insbesondere die KRI mit den Modems zu den Inselbussen zu verbinden, die
Stromversorgung des KRI herzustellen, und die Verbindung zur Unterzentrale
herzustellen. Die Installation der KRI hat in der Regel in bauseits gestellte 19‘‘-Racks. oder
19‘‘ Schränke zu erfolgen.
6.16 Kommunikation mit der Unterzentrale
Bei der Verbindung zwischen KRI und Unterzentrale handelt es sich um eine Punkt zu
Punkt Verbindung mit einer Übertragungsgeschwindigkeit bis zu 115.200 Bit/s.
Sofern die Unterzentrale das polling des KRI einstellt muss auch der KRI nach der
Timeoutzeit (Primary, siehe gegenständliches Dokument, Anwenderschicht OSI 7) das
polling auf den Inselbussen einstellen, damit die Streckenstationen in den Autarkbetrieb
wechseln.
6.16.1 Adressierung KRI / UZ
Der Rechner der Unterzentrale fungiert als Primary-Station.
Der KRI stellt die Secondary Station dar. Die Secondary-Adresse des KRI muss auf „1“
eingestellt werden.
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6.16.2 Zeitverhalten der Kommunikation KRI / UZ
Das Zeitverhalten wird durch die Primary Station vorgegeben und ist folgend definiert
(Nomenklatur entsprechend Kapitel 6 der TLS 2002):
a)
Mindest-Pausendauer zwischen zwei Telegrammen
3 Zeichen (bei 9600 Bit/s: 3,5 ms)
b)
c)
d)
Wartezeit der Primary Station für den Aufruf der Secondary Station
Mindestens:
10 ms 1
Maximal:
50ms
Reaktionszeit der Secondary Station
Mindestens:
5 ms
Maximal:
15ms
Antwortüberwachungszeit der Primary Station
Längstens:
10s (in der Regel gemäss TLS 2002 150-400ms)
Stellt die Unterzentrale die Kommunikation auf der Schnittstelle ein, so muss auch der KRI
das Polling der Inselbusse nach einer gewissen Timeoutzeit einstellen. (Siehe auch
gegenständliches Dokument, Anwenderschicht OSI 7, Timeoutzeit der Primary)
1

Schnellere KRI sind zulässig, die Unterzentrale kann aber nicht standardmäßig von kürzeren Zeiten
ausgehen
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6.17 Verhalten des KRI bezüglich der Vermittlungsschicht OSI 3
6.17.1 KRI als Endknoten
Der KRI fungiert als Endknoten, wenn ein Telegramm der UZ nur an den KRI selbst
gerichtet ist.
Sofern der KRI vermittlungstechnischer Endknoten (Aus Richtung der Streckenstation) ist
(d.h. im Adressidentifier ist Länge = Pointer), so hat für den Fall von Kurzrouting (Länge =
Pointer = 0) das Routing des entsprechenden Vermittlungsabschnitts eingesetzt zu
werden, sonst muss das empfangene OSI 3-Adressfeld gespiegelt werden, und der
Pointer im Adressidentifier muss auf 0 gesetzt werden. Die Nachricht muss danach an den
Unterzentralen-Rechner gesendet werden.
Nachrichten vom Unterzentralen-Rechner mit Länge = Pointer = 0 werden vom KRI als an
ihn selbst bestimmte Daten interpretiert. Auf diese Weise kann der KRI abgefragt oder
parametriert werden.
6.17.2 KRI als Transitknoten
Der KRI fungiert als Transitknoten, wenn das Telegramm der UZ zur transparenten
Durchreichung an eine SST auf einem Inselbus zu übermitteln ist oder ein Telegramm
einer Streckenstation an die Unterzentrale zu übermitteln ist.
Wenn der KRI Transitknoten ist (Länge > Pointer), so muss die Nachricht vom KRI
weitervermittelt werden, wenn der Ausgangsport des aktuellen Vermittlungsabschnitts auf
dem KRI vorhanden ist. Ist der Ausgangsport des aktuellen Vermittlungsabschnitts auf
dem KRI nicht vorhanden, so muss die Nachricht mit unveränderter OSI 3 Schicht an den
Unterzentralen-Rechner gesendet werden (die Nachricht ist durch den KRI noch nicht
vermittelt), und muss von der Unterzentrale weitervermittelt werden.
Nachrichten vom Unterzentralenrechner mit Länge > 0, Pointer >= 0, Länge > Pointer (d.h.
Unterzentrale = Start oder Transitknoten) müssen entsprechend dem aktuellen OSI3Adressfeld vermittelt werden.
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6.18 Anwenderschicht OSI 7
Bei Nachrichten, die nicht an den KRI selbst gerichtet sind, wird die OSI 7-Schicht transparent durchgereicht.
Bei Nachrichten an den KRI gelten die folgenden Festlegungen:
a)
Die Struktur der Systemnachrichten des KRI hat der Anwenderschicht OSI 7 der
TLS 2002, Anhang 6 zu entsprechen.
b)
Der KRI muss keine eigene Knotennummer haben. Die Knotennummer in den Nachrichten an/vom KRI kann entsprechend immer 0 sein.
c)
Wenn vom KRI eine SST als ausgefallen erkannt wird, muss vom KRI eine DEFehlermeldung vom Typ 1 der FG 254 mit gesetztem Bit 0 (Stö/EAK) und Bit 1
(Stö/SM) an die Unterzentrale gesendet werden. Anhand der Bitkombination erkennt
die Unterzentrale die Kommunikationseinheit KRI und kann daher mit Hilfe von Vermittlungsschicht und DE-Adresse die betreffende Streckenstation erkennen.
d)
Der KRI hat über die ergänzende DE-Fehlermeldung Typ 14 FG 254 einen ausgefallenen Inselbus sowie ein RNR (Receive not Ready) am Inselbus an die UZ zu melden. (Beispiel: TLS-Fehlermeldung Byte 1 Bit7: RNR an Inselbus, Bit 6: Inselbus
ausgefallen, Herstellerspezifische Fehlermeldung Byte 1 Bit 2 Inselbus ausgefallen,
Bit 3 RNR an Inselbus, Bit 7: Primary Fifo ist fehlerhaft oder übergelaufen; Fifo wurde gelöscht)
e)
Der KRI hat eine negative Quittung zu melden, wenn eine Nachricht, die nicht an
den Empfänger weitergeleitet werden kann oder deren Kopfstruktur nicht plausibel
ist. Ebenso meldet der KRI eine negative Quittung im Falle von an den KRI adressierten Nachrichten mit fehlerhaften ID’s. Typen oder Anwenderdaten. Nachrichten,
die auch nur einen Fehler enthalten, werden komplett verworfen. Die negative Quittung muss mit FG 254, ID2 und Typ 16 gesendet werden, enthält also nicht FG, ID
und den Typ der verursachenden Nachricht. Die Zuordnung wird von der UZ über
die Jobnummer hergestellt, welche identisch mit der fehlerhaften Nachricht in Abrufrichtung ist. Die exakten Inhalte (zum herstellerspezifischen Bereich über die TLS
2002 hinaus) sind zwischen AG und dem AN abzustimmen.
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Für den Betrieb der Inselbusse müssen für den Betrieb nach TLS 2002 insbesondere die folgenden Parameter am KRI eingestellt werden können:
•
Bit/Baudrate,
•
Sendervorlaufzeit,
•
Trägernachlaufzeit,
•
Mindest-Pausendauer,
•
Antwortüberwachungszeit,
•
Zustand RNR,
•
Timeoutzeit (Primary, Seconadry)
sowie insbesondere die dem entsprechenden Delaytimes zur Anpassung an den Betrieb „TLS über neue Medien“ 2. Die exakten Inhalte sind zwischen AG und dem AN
abzustimmen. Die Parametrierung erfolgt über die Service-PC Schnittstelle mittels
der Wartungssoftware. Zusätzlich ist Optional die Parametrierung des KRI durch die
Unterzentrale zulässig.
g)
Am KRI ist zu konfigurieren, welche Masteradresse zu einem Port (Inselbus) gehört,
sowie die Slaveadressen der Streckenstationen an diesem Inselbus. Zu beachten
ist, dass abweichend von der TLS 2002 auch Masteradressen >209 auftreten können. Die Parametrierung erfolgt über die Schnittstelle Service-PC mittels der Wartungssoftware. Zusätzlich ist Optional die Parametrierung des KRI durch die Unterzentrale zulässig.
Die Details sind zwischen dem AN und dem AG abzustimmen.
2

Funktional reichen die gemäss TLS 2002 einstellbaren Zeiten für die Einstellungen für TLS über neue
Medien völlig aus, sie passen jedoch in ihrer Nomenklatur nicht zu den Ursachen die entsprechende Zeiten
in TLS über neue Medien notwendig machen, nämlich der Reaktionszeit der Streckenstation bzw.
unterzentrale und den je Link auftretenden Latenzzeiten. Da die Latenzzeiten linear mit der Inselbuslänge
(in Streckenstationen) zunimmt, kann die maximal auftretende Latenzzeit theoretisch bei sehr langen
Bussen die Summe der aequivalenten Zeiten die gemäss TLS 2002 für Partylinebusse auf Kupfer zulässig
sind überschreiten.
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