- Breitband

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Europäische Union
Veröffentlichung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union
2, rue Mercier, 2985 Luxembourg, Luxemburg
Fax: +352 29 29 42 670
E-Mail: ojs@publications.europa.eu
Infos und Online-Formulare: http://
simap.europa.eu
Auftragsbekanntmachung
(Richtlinie 2004/18/EG)
Abschnitt I : Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Northeim - Die
Landrätin -
Nationale Identifikationsnummer: (falls bekannt) _____
Postanschrift: Medenheimer Straße 6-8
Ort: Northeim
Postleitzahl: 37154
Kontaktstelle(n): Landkreis Northeim, Fachbereich VI
Bauen und Umwelt, Zimmer Nr. 20
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 5551708146
Zu Händen von: Herrn Ralf Buberti
E-Mail: rbuberti@landkreis-northeim.de
Fax: +49 5551708154
Internet-Adresse(n): (falls zutreffend)
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: (URL) http://www.landkreis-northeim.de
Adresse des Beschafferprofils: (URL) _____
Elektronischer Zugang zu Informationen: (URL) _____
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: (URL) _____
Weitere Auskünfte erteilen
die oben genannten Kontaktstellen
Sonstige (bitte Anhang A.I ausfüllen)
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen
Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken
die oben genannten Kontaktstellen
Sonstige (bitte Anhang A.II ausfüllen)
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an
die oben genannten Kontaktstellen
Sonstige (bitte Anhang A.III ausfüllen)
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler
Unterabteilungen
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Regional- oder Lokalbehörde
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Europäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
Sonstige: (bitte angeben)
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I.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Verteidigung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Umwelt
Wirtschaft und Finanzen
Gesundheit
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Sozialwesen
Freizeit, Kultur und Religion
Bildung
Sonstige: (bitte angeben)
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber:
ja
nein
weitere Angaben zu diesen öffentlichen Auftraggebern bitte in Anhang A
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Abschnitt II : Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung :
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber :
Planungs- und Bauleistungen für die Errichtung und den Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen,
flächendeckenden und ausbaufähigen Breitbandinfrastruktur sowie Angebot breitbandiger
Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Northeim unter Ausgleich einer
etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung :
bitte nur eine Kategorie – Bauleistung, Lieferung oder Dienstleistung – auswählen, und zwar die, die dem
Auftrags- oder Beschaffungsgegenstand am ehesten entspricht
Bauauftrag
Ausführung
Planung und Ausführung
Erbringung einer Bauleistung,
gleichgültig mit welchen Mitteln,
gemäß den vom öffentlichen
Auftraggeber genannten
Erfordernissen
Lieferauftrag
Kauf
Leasing
Miete
Mietkauf
Eine Kombination davon
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr: 5
Zu Dienstleistungskategorien siehe
Anhang C1
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung :
Landkreis Northeim
NUTS-Code: DE918
II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem (DBS):
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Aufbau eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS)
II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung : (falls zutreffend)
Rahmenvereinbarung mit mehreren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen
Wirtschaftsteilnehmern
Wirtschaftsteilnehmer
Anzahl : _____
oder
(falls zutreffend) Höchstzahl : _____ der an der geplanten Rahmenvereinbarung Beteiligten
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren : _____ oder in Monaten : _____
Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt :
_____
Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung (falls zutreffend, in
Zahlen)
Geschätzter Wert ohne MwSt : _____ Währung :
oder
Spanne von : _____ : bis : _____ : Währung :
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Periodizität und Wert der zu vergebenden Aufträge : (falls bekannt)
_____
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens :
A. Einleitung
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden in den unten näher
bezeichneten Teilgebieten im Landkreis Northeim mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und
Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes in Auftrag zu geben. Der Auftragnehmer soll –
soweit vorhanden – sein eigenes Netz, - soweit wirtschaftlich sinnvoll - angemietete Netzteile Dritter sowie die
vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen.
Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht beziehungsweise übernimmt die Verpflichtung, die
entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfe zu errichten, aktive Komponenten
zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden
sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Intenet-Zugang
sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu
marktüblichen Konditionen zu erbringen. Angestrebt ist eine möglichst lange Vertragslaufzeit von mindestens 15
Jahren.
Der Auftrag wird erforderlichenfalls unter Gewährung einer Förderung vergeben werden. Die Förderung
soll durch eine Beihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen
dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Kosten des Netzaufbaus und -betriebs, erfolgen. Bei
der Auswahl des Projektgebietes sind die Ergebnisse der im Zeitraum vom 03.11.2015 bis 03.12.2015
durchgeführten Markterkundung unter Einhaltung der Vorschriften des europäischen und nationalen
Beihilferechts berücksichtigt worden.
B. Rechtliche Grundlagen
Die Umsetzung des Projektes erfolgt auf Grundlage und im Rahmen der NGA-RR (Next Generation Access
Rahmenregelung; Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer
flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung), der Genehmigung der NGA-RR durch die EU-Kommission
[SA.38348 (2014/N)] sowie der Breitbandleitlinien der Kommission (Mitteilung der Kommission, Leitlinien
der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen
Breitbandausbau, 2013/C 25/01, ABl. C 25 vom 26.1.2013, S. 1, geändert durch Mitteilung der Kommission,
2014/C 198/02, ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 30).
Mit Wirkung zum 22. Oktober 2015 ist die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in
der Bundesrepublik Deutschland“ (FörderRiL Breitband) in Kraft getreten. Der Landkreis hat am 28.01.2016
Fördermittel für den Fördergegenstand 3.1 der FörderRiL Breitband – Wirtschaftlichkeitslückenförderung –
beantragt.
Zur Gewährleistung der Erfolgsaussichten dieses Förderantrags für das vorliegende Verfahren erklärt der
Landkreis die Förder-RiL Breitband sowie die „Anlagen“ (siehe http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/DG/
bmvi-foerderprogramm-breitbandausbau.html) und die Erläuterungen des BMVI hierzu, soweit diese für eine
Förderung zwingende Voraussetzungen enthalten, als für dieses Verfahren für verbindlich. Ebenso sind am
28.01.2016 Fördermittel des Landes Niedersachsen nach der Richtlinie Breitbandförderung – ländlicher Raum
vom 15.12.2015 beantragt worden.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Fördermittel zu beantragen (z.B. nach der Richtlinie des
Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen - RL Breitbandförderung Gewerbegebiete – vom
20.11.2015). Die Förderung soll durch die Schließung einer eventuellen Wirtschaftlichkeitslücke erfolgen.
Entsprechend Fußnote 6 der Genehmigung der NGA-RR dürfen die Bieter in ihren Angeboten den Einsatz der
sog. Vectoring-Technik auch vor einem VULA-Beschluss der Kommission vorsehen, sofern die Umsetzung der
technologischen Lösungen, die keine physische Entbündelung unterstützen (z.B. Vectoring), erst aufgenommen
wird, nachdem die Kommission VULA als der physischen Entbündelung funktional gleichwertig genehmigt hat.
C. Projektgebiet
Der Landkreis Northeim besteht aus 11 Städten und Gemeinden. Im Landkreis Northeim wohnen 133.905
(Stand 31.Dezember 2014) Einwohner.
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Das Projektgebiet umfasst die folgenden im Landkreis Northeim gelegenen Städte und Gemeinden und deren
Ortsteile:
Bad Gandersheim
Bodenfelde
Dassel
Einbeck
Hardegsen
Kalefeld
Katlenburg-Lindau
Moringen
Nörten-Hardenberg
Northeim
Uslar
Um eine sachgerechte und tragfähige Entscheidung herbeiführen zu können, hat der Landkreis Northeim im
Januar 2014 auf Basis eines vorhandenen Planungshandbuches eine Strukturplanung zur zukünftigen NGABreitbandversorgung mit folgenden wesentlichen Hauptzielpunkten beauftragt:
Planung einer geeigneten und wirtschaftlichen FTTC-Netzinfrastruktur für die unterversorgten Bereiche
des Landkreises Northeim sowie eine FTTB-Netzinfrastruktur nur für Gewerbegebiete, die Ermittlung der
Investitionskosten mit dem Ziel, die Versorgung mit Breitband wesentlich zu verbessern. Planung einer
geeigneten und wirtschaftlichen FTTB-Netzinfrastruktur für die unterversorgten Bereiche des Landkreises
Northeim und die Ermittlung der Investitionskosten mit dem Ziel, die Versorgung mit Breitband wesentlich
zu verbessern. Ausarbeitung eines Geschäftsmodells, Erstellung des Business Case und anschließender
Auswertung.
Anschließend wurde im Zeitraum vom 03.11.2015 bis 03.12.2015 ein weiteres Markterkundungsverfahren
durchgeführt. Das durchgeführte Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass eine flächendeckende
Breitbandversorgung mit Mindestübertragungsraten von > 30 Mbit/s, ohne staatliche Beihilfen, in den nächsten
drei Jahren von Marktteilnehmern nicht geplant ist.
Auf Basis der Ergebnisse des im Zeitraum vom 03.11.2015 bis 03.12.2015 durchgeführten
Markterkundungsverfahrens wurde ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren im Zeitraum vom
11.12.2015 bis 25.01.2016 unter Einhaltung der Vorschriften des europäischen und nationalen Beihilferechts
durchgeführt.
Unter Beachtung der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 wurde ein entsprechender Vergleich (Eigenausbau- vs.
Wirtschaftlichkeitslückenmodell) durchgeführt. Zur Umsetzung der Ziele konnte sich der Landkreis Northeim
gemäß der soeben genannten Richtlinie für die sogenannte Wirtschaftlichkeitslückenförderung entscheiden.
Die vorangegangenen Maßnahmen und insbesondere das Markterkundungsverfahren haben ergeben, dass für
ca. 16.344 Adressen im Landkreis Northeim ein Marktversagen vorliegt. Die 16.344 Adressen erstrecken sich
über den gesamten Landkreis Northeim und dessen Städte und Gemeinden.
C. Technische Umsetzung des Ausbauprojekts
In Anbetracht des festgestellten nachhaltigen Marktversagens sieht sich der Landkreis Northeim in der
Verantwortung, den flächendeckenden Ausbau von NGA-Breitbandanschlüssen als aktiven Beitrag zur
Zukunftssicherung der angesiedelter Unternehmen und als Akt der Daseinsvorsorge für die Privathaushalte zu
realisieren.
Mit dem kreisweiten Ansatz soll einer möglichst kosteneffizienten und wettbewerbsneutralen Umsetzung der
Ausbaubestrebungen in den unterversorgten Gebieten Rechnung getragen werden.
Gemäß Randnummer 58 der Breitbandleitlinien handelt es sich beim jetzigen Stand der Marktentwicklung und
Technik bei NGA-Netzen um
i) FTTx-Netze (glasfaserbasierte Zugangsnetze einschließlich FTTC, FTTN, FTTP, FTTH und FTTB),
ii) hochleistungsfähige modernisierte Kabelnetze mindestens unter Verwendung des Kabelmodemstandards
DOCSIS 3.0 oder
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iii) bestimmte hochleistungsfähige drahtlose Zugangsnetze, die jedem Teilnehmer zuverlässig mind. 30 Mbits/s
bieten.
Auf einer ersten Stufe plant, errichtet und betreibt der ausgewählte Auftragnehmer im Ausbaugebiet ein NGANetz, das zumindest ein Versorgungsniveau gewährleistet, welches dem Mindestversorgungsniveau des oben
dargestellten Rechtsrahmens, insbesondere den Vorgaben der FörderRiL Bund sowie § 2 Abs. 3 und Abs. 4
NGA-RR entspricht:
Ziel des Ausbauprojekts ist, dass für mindestens 98 % der Haushalte und Gewerbebetriebe im Ausbaugebiet
zuverlässig Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s und mehr gewährleistet werden. Die Mindestvorgaben der
NGA-RR und des Bundesförderprogramms sind indessen, dass das zu errichtende NGA-Netz für mindestens
85 % der Haushalte und Gewerbebetriebe im Ausbaugebiet zuverlässig Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/
s und mehr, für mindestens 95 % mindestens jedoch 30 Mbit/s im Download zu gewährleisten hat, wobei
erhebliche neue Investitionen im Ausbaugebiet zu tätigen sind. Die Downloadrate muss sich im Rahmen
der Fördermaßnahme mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur
Ausgangsbandbreite steigen muss.
Das TK-Unternehmen plant und errichtet die für ein solches NGA-Netz in FTTC-Struktur oder für ein
gleichwertiges anderes NGA-Netz (mit Nachweis der Gleichwertigkeit) die hierfür erforderliche passive
Netzinfrastruktur (Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich
Schächten, Verzweigern und Anschlusseinrichtungen). Hinzu kommen die fachgerechte Planung und
Bereitstellung weiterer Komponenten sowie der aktiven Technik zur Erschließung aller technisch ausbaubaren
oder im Zuge des Netzaufbaus neu zu errichtenden Kabelverzweiger im Ausbaugebiet. Dies geschieht unter
Einbeziehung der vorhandenen TK-Infrastruktur des TK-Unternehmens selbst sowie unter Ausnutzung der
sonstigen geeigneten vorhandenen oder geplanten Infrastruktureinrichtungen.
Die Bieter werden aufgefordert werden, optional auch die Erschließung von Gewerbegebieten anzubieten.
Hierbei soll für festgelegte Gewerbegebiete in den weißen NGA-Flecken ein glasfaserbasiertes FTTB-/FTTHZugangsnetz oder ein gleichwertiges anderes NGA-Netz (mit Nachweis der Gleichwertigkeit) in der Form
aufgebaut werden, dass die in den Gewerbegebieten ansässigen Unternehmen zuverlässig mit symmetrischen
Bandbreiten von mindestens 100 Mbit/s versorgt werden können.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) :
Hauptgegenstand
Ergänzende
Gegenstände
Hauptteil
32412000
32571000
II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) :
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA) :
ja
II.1.8) Lose:
Zusatzteil (falls zutreffend)
nein
(für Angaben zu den Losen in Anhang B, verwenden Sie ein Formular pro Los)
Aufteilung des Auftrags in Lose:
ja
(falls ja) Angebote sind möglich für
nur ein Los
nein
ein oder mehrere Lose
alle Lose
II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote:
Varianten/Alternativangebote sind zulässig :
ja
nein
II.2) Menge oder Umfang des Auftrags :
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang : (einschließlich aller Lose, Verlängerungen und Optionen, falls
zutreffend)
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_____
(falls zutreffend, in Zahlen)
Geschätzter Wert ohne MwSt : _____ Währung :
oder
Spanne von : _____ : bis : _____ : Währung :
II.2.2) Angaben zu Optionen : (falls zutreffend)
Optionen :
ja
nein
(falls ja) Beschreibung der Optionen :
_____
(falls bekannt) Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen :
in Monaten : _____ oder in Tagen : _____ (ab Auftragsvergabe)
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung : (falls zutreffend)
Dieser Auftrag kann verlängert werden:
ja
nein
Zahl der möglichen Verlängerungen: (falls bekannt) _____ oder Spanne von : _____ bis: _____
(falls bekannt) Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder
Dienstleistungsaufträgen:
in Monaten: _____ oder in Tagen: _____ (ab Auftragsvergabe)
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
Laufzeit in Monaten : _____ oder in Tagen: _____ (ab Auftragsvergabe)
oder
Beginn: ______ (TT/MM/JJJJ)
Abschluss: ______ (TT/MM/JJJJ)
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Abschnitt III : Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Bedingungen für den Auftrag:
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: (falls zutreffend)
Angaben zu den geforderten Kautionen und Sicherheiten werden in den Ausschreibungsunterlagen, die mit der
Aufforderung zur Angebotsabgabe im Verhandlungsverfahren an die Bieter übersandt werden, enthalten sein.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen
Vorschriften:
Angaben zu den wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden in den
Ausschreibungsunterlagen, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe im Verhandlungsverfahren an die
Bieter übersandt werden, enthalten sein. Ergänzend sind die europäischen und nationalen Vorschriften des
Beihilferechts zu beachten.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: (falls zutreffend)
Bietergemeinschaften müssen mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
unterzeichnete rechtsverbindliche Erklärung mit folgenden Inhalten abgeben:
a) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung bzw. des Erhalts der
Konzession gesamtschuldnerisch haften,
b) Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt,
c) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens
uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zu handeln sowie
d) Angabe, welches Mitglied der Bietergemeinschaft welche Leistungsteile/Leistungselemente ausführt bzw.
übernimmt.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen: (falls zutreffend)
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen :
(falls ja) Darlegung der besonderen Bedingungen:
ja
nein
Es gelten die Anforderungen der NGA-RR (Next Generation Access Rahmenregelung; Rahmenregelung
der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGABreitbandversorgung), der Genehmigung der NGA-RR durch die EU-Kommission [SA.38348 (2014/N)] sowie
der Breitbandleitlinien der Kommission (Mitteilung der Kommission, Leitlinien der EU für die Anwendung
der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau, 2013/C
25/01, ABl. C 25 vom 26.1.2013, S. 1, geändert durch Mitteilung der Kommission, 2014/C 198/02, ABl. C
198 vom 27.6.2014, S. 30. Außerdem gelten die Richtlinie des Bundes „Förderung zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (FörderRiL Breitband) vom 22.10.2015 sowie die
Richtlinie des Landes Niedersachsen zur Breitbandförderung ländlicher Raum vom 15.12.2015. Ergänzend
ist die Richtlinie des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Gewährung
von Zuwendungen zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen - RL Breitbandförderung
Gewerbegebiete – vom 20.11.2015 zu beachten, sofern solche Mittel in Anspruch genommen werden.
III.2) Teilnahmebedingungen:
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in
einem Berufs- oder Handelsregister:
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Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Eignungskriterien, die unter den Abschnitten III.2.1), III.2.2) und III.2.3) genannt sind, sind von jedem
Bewerber in seinem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Werden einzelne (max. drei) der in den genannten
Abschnitten aufgeführten Eignungskriterien nicht bereits in dem Teilnahmeantrag nachgewiesen, kann
der Auftraggeber einmalig eine Nachfrist zum Nachweis aller Eignungskriterien setzen. Werden in dem
Teilnahmeantrag mehr als drei Eignungskriterien nicht erfüllt, erfolgt unmittelbar ein Ausschluss des Bewerbers
vom weiteren Verfahren. Weist ein Bewerber – auch innerhalb einer gesetzten Nachfrist – eines der
Eignungskriterien nicht nach, erfolgt ein Ausschluss des entsprechenden Bewerbers vom weiteren Verfahren.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise zur Erfüllung der Eignungskriterien von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt
werden, sind auch für diese die Nachweise zur Erfüllung der Eignungskriterien zu erbringen.
In Bezug auf die die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie in Bezug auf Auflagen hinsichtlich der
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gelten die folgenden Eignungsnachweise.
1. Firmenprofil des Bewerbers (Gesellschaftsform; Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer,
beschäftigter Schwerbehinderter, Auszubildender, Freiberufler und sonstiger Mitarbeiter, Dauer des Bestehens
des Unternehmens bzw. Gründungsjahr);
2. Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung;
3. Nachweis über Anmeldung des Bewerbers bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft;
4. Eigenauskunft Creditreform / Bürgel oder gleichwertig;
5. Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 TKG;
6. Eigenerklärung mit dem folgenden Inhalt (der nachfolgende Text ist, soweit sämtliche Anforderungen auf
Seiten des Bewerbers erfüllt werden, wörtlich in die Eigenerklärung zu übernehmen und eigenhändig zu
unterzeichnen):
„Der Bewerber versichert:
- Weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, sind rechtskräftig
wegen Verstoßes gegen §§ 129, 129 a, 129 b, 261, 263, 264 oder 334 des Strafgesetzbuches oder Art. 2, §
2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, § 229 des Strafgesetzbuches oder § 370 der
Abgabenordnung i.V.m. § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der
Direktzahlung oder wegen entsprechender Strafnormen anderer Staaten verurteilt worden;
- über das Vermögen des Bewerbers ist das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
Verfahren nicht eröffnet oder Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden;
- das Unternehmen des Bewerbers befindet sich nicht in Liquidation;
- der Bewerber hat seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zu
gesetzlichen Sozialversicherung stets ordnungsgemäß erfüllt und wird diese im Auftragsfall erfüllen;
- der Bewerber wird im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die
Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit machen;
- der Bewerber hat die Bestimmungen des jeweils anwendbaren Landesvergabegesetzes in Bezug auf die
Einhaltung des Mindestlohns, die Tariftreue, die Wahrung der ILO-Kernarbeitsnormen u.a. stets eingehalten und
wird diese im Auftragsfall einhalten;
- der Bewerber hat die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen
Leistungsmissbrauch im Sinne des Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw.
des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingehalten und wird diese im Auftragsfall einhalten.“
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (falls
Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
zutreffend)
_____
In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit gelten die folgenden
Eignungsnachweise. Bei Bietergemeinschaften
sind die entsprechenden Nachweise von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern
Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen
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Eignung benannt werden, sind auch für diese die
entsprechenden Nachweise zu erbringen.
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des
Unternehmens bezüglich der geforderten Leistungen
des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren;
2. Vorlage der Jahresabschlüsse/Bilanzen bezogen auf
die letzten 3 Geschäftsjahre;
3. Eigenerklärung und – soweit nicht durch
verfügbare Mittel gedeckt – Bestätigung eines
Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass
die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind;
4. Nachweis für das Vorliegen und für die Höhe einer
angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung;
5. Eigenerklärung zur maximal verfügbaren Anzahl
eigener und externer Mitarbeiter, die mit der
Netzplanung und -errichtung betraut sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die für den Nachweis
der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
vorgelegten Erklärungen und Nachweise auch bei einer
ggf. durchzuführenden Beschränkung der Zahl der
Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw.
Teilnahme aufgefordert werden, herangezogen werden
(siehe Abschnitt IV.1.2).
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (falls
Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
zutreffend)
_____
In Bezug auf die technische Leistungsfähigkeit
gelten die folgenden Eignungsnachweise. Bei
Bietergemeinschaften sind die entsprechenden
Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
zu erbringen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis
der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für
diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen.
1. Vorlage einer Referenzliste mit mindestens 5
Referenzen vergleichbarer Projekte aus den letzten
3 Jahren mit einer aussagekräftigen Beschreibung
von Art und Umfang des Projekts, dem jeweiligen
Leistungszeitraum sowie der Bezeichnung des
jeweiligen Auftraggebers einschließlich der Benennung
eines Ansprechpartners sowie entsprechender
Kontaktdaten;
2. Angaben und Erläuterungen zur fachlichen
Kompetenz im Zusammenhang mit der Errichtung
und dem Betrieb von Breitbandinfrastrukturen auf
Glasfaserbasis, insbesondere zu dem Anteil des
Geschäftsfeldes Telekommunikation einschließlich
Aufbau und Betrieb von Breitbandnetzen sowie der
Erbringung von zugehörigen Endkundendiensten am
Gesamtunternehmen;
3. Vorlage einer Aufstellung, aus der sich die Anzahl
der durch den Bieter mit Telefonie- und Internetdiensten
versorgten Endkunden ergibt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die für den Nachweis
der technischen Leistungsfähigkeit vorgelegten
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Erklärungen und Nachweise auch bei einer ggf.
durchzuführenden Beschränkung der Zahl der
Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw.
Teilnahme aufgefordert werden, herangezogen werden
(siehe Abschnitt IV.1.2).
III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen: (falls zutreffend)
Der Auftrag ist geschützten Werkstätten vorbehalten
Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt
III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge:
III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
(falls ja) Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift :
_____
ja
nein
III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal:
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die
Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind:
ja
nein
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Abschnitt IV : Verfahren
IV.1) Verfahrensart:
IV.1.1) Verfahrensart:
Offen
Nichtoffen
Beschleunigtes nichtoffenes
Verfahren
Verhandlungsverfahren
Beschleunigtes
Verhandlungsverfahren
Gründe für die Wahl des beschleunigten Verfahrens:
_____
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem
bestimmten Verhandlungsverfahren) :
ja
nein
(falls ja, Namen und Anschriften bereits ausgewählter Wirtschaftsteilnehmer
bitte in Abschnitt VI.3: Sonstige Angaben angeben)
Gründe für die Wahl des beschleunigten Verfahrens:
_____
Wettbewerblicher Dialog
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme
aufgefordert werden: (nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog)
Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: _____
oder
Geplante Mindestzahl: 3 und (falls zutreffend) Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
In dem Fall, dass die Zahl der Bewerber die Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw.
Teilnahme aufgefordert werden sollen, übersteigt, wird der Auftraggeber auf der Grundlage der nachfolgend
genannten objektiven Kriterien eine Auswahl hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
sowie hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit vornehmen. Die Auswahl der Bewerber, die zu dem sich
anschließenden Verhandlungsverfahren zugelassen und zu einer Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt
in einem transparenten Auswahlverfahren. In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
gelten die folgenden Auswahlkriterien: 1. Gesamtumsatz des Unternehmens bezüglich der geforderten
Leistungen des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (maximal erreichbare Wertungspunkte: 20
%); 2. Eigenkapitalquote gemäß der Bilanzen des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre
(maximal erreichbare Wertungspunkte: 10 %); 3. Höhe einer vorliegenden Betriebshaftpflichtversicherung
(maximal erreichbare Wertungspunkte: 5 %); 4. Maximal verfügbare Anzahl eigener und externer Mitarbeiter,
die mit der Netzplanung und -errichtung betraut sind (maximal erreichbare Wertungspunkte: 20 %). In Bezug auf
die technische Leistungsfähigkeit gelten die folgenden Wertungskriterien: 5. Referenzen vergleichbarer Projekte
gemäß der geforderten Referenzliste (maximal erreichbare Wertungspunkte: 30 %); 6. Anzahl der durch den
Bieter mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden (maximal erreichbare Wertungspunkte: 15 %).
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
(Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog)
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu
erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote :
ja
nein
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien (bitte Zutreffendes ankreuzen)
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Niedrigster Preis
oder
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
die nachstehenden Kriterien (die Zuschlagskriterien sollten nach ihrer Gewichtung oder in absteigender
Reihenfolge ihrer Bedeutung angegeben werden, wenn eine Gewichtung nachweislich nicht möglich ist)
die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Kriterien
Gewichtung Kriterien
Gewichtung
1. _____
_____
6. _____
_____
2. _____
_____
7. _____
_____
3. _____
_____
8. _____
_____
4. _____
_____
9. _____
_____
5. _____
_____
10. _____
_____
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt
ja
nein
(falls ja, falls zutreffend) Zusätzliche Angaben zur elektronischen Auktion:
_____
IV.3) Verwaltungsangaben:
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: (falls zutreffend)
VI.5- Breitbandausbau
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags:
ja
nein
(falls ja)
Vorinformation
Bekanntmachung eines Beschafferprofils
Bekanntmachungsnummer im ABl: _____ vom: ______ (TT/MM/JJJJ)
Sonstige frühere Bekanntmachungen(falls zutreffend)
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der
Beschreibung: (bei einem wettbewerblichen Dialog)
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme
Tag: ______ Uhrzeit: _____
Kostenpflichtige Unterlagen
ja
nein
(falls ja, in Zahlen) Preis: _____ Währung: _____
Zahlungsbedingungen und -weise:
_____
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
Tag: 17/05/2016 Uhrzeit: 14:00
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IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte
Bewerber: (falls bekannt, bei nicht offenen Verfahren, Verhandlungsverfahren und beim wettbewerblichen
Dialog)
Tag: ______
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Alle Amtssprachen der EU
Folgende Amtssprache(n) der EU:
DE
Sonstige:
_____
IV.3.7) Bindefrist des Angebots:
bis: : ______
oder
Laufzeit in Monaten : _____ oder in Tagen : _____ (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
Tag : ______
(TT/MM/JJJJ) Uhrzeit
(falls zutreffend)Ort: _____
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen (falls zutreffend) :
ja
nein
(falls ja) Weitere Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
_____
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Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags: (falls zutreffend)
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag :
ja
nein
(falls ja) Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
_____
VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union
finanziert wird :
ja
nein
(falls ja) Angabe der Vorhaben und/oder Programme:
_____
VI.3) Zusätzliche Angaben: (falls zutreffend)
A. Angaben zu dem Ablauf des Vergabeverfahrens
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen
durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) werden die Wirtschaftsteilnehmer ermittelt, die zur
Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs haben die Bewerber innerhalb
der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Frist einen Teilnahmeantrag einzureichen, der den Anforderungen
dieser Bekanntmachung genügen muss. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag in
deutscher Sprache, unterschrieben und als "Teilnahmeantrag Breitbandprojekt Landkreis Northeim - nicht
vor dem Einreichungstermin 17.05.2016, 14:00 Uhr, öffnen“ gekennzeichnet bei der unter Abschnitt I.1)
genannten Kontaktstelle einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber
an. Teilnahmeanträge in elektronischer Form (z. B. E-Mail) sowie per Telefax werden nicht berücksichtigt.
Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind grundsätzlich schriftlich oder in elektronischer Form (E-Mail)
an die unter Abschnitt I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren
aufzuheben, sofern sich nach Prüfung kein Bewerber als geeignet erweist.
Die Verdingungsunterlage wird anschließend auf zweiter Stufe (Verhandlungsverfahren) an geeignete Bieter
schriftlich auf dem Postweg zur Angebotserstellung versandt. Sämtliche Vorgaben für die Abgabe eines
Angebots im Rahmen des Verhandlungsverfahrens werden in der Verdingungsunterlage enthalten sein.
B. Angaben zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes und deren Folgen
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession. Auf die Vergabe
einer Dienstleistungskonzession ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und sind die
Vergaberichtlinien der EU nach ständiger nationaler und europäischer Rechtsprechung nicht anwendbar.
Ein Nachprüfungsverfahren vor einer Vergabekammer ist daher nicht statthaft. Auch andere spezifisch
vergaberechtliche Rechtsbehelfe sind nicht einschlägig. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung der
Dienstleistungskonzession an den Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung orientieren. Ein
Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften wird hierdurch indes nicht begründet.
Dies gilt auch, selbst wenn in dieser Bekanntmachung Begriffe wie „Auftrag“, „Teilnahmeantrag“ etc. verwendet
werden.
C. Weitere Angaben
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe
verpflichtet. Insbesondere bleibt es dem öffentlichen Auftraggeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens
vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Der Auftraggeber hat bei dem Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur eine Förderung nach der
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (FörderRiL
Breitband) vom 22.10.2015 beantragt. Ebenso sind Landesfördermittel nach der Richtlinie Breitbandförderung
– ländlicher Raum vom 15.12.2015 beantragt worden. Der Auftraggeber erwägt zudem, Fördermittel nach
der Richtlinie des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Gewährung
von Zuwendungen zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen - RL Breitbandförderung
Gewerbegebiete – vom 20.11.2015 zu beantragen. Zuwendungsbescheide sind hierauf noch nicht ergangen.
Insbesondere aus diesem Grund ist die Finanzierung des Gesamtprojekts noch nicht gesichert. Der
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Auftraggeber behält sich daher nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bei der Nichtfinanzierbarkeit des
Gesamtprojektes (insbesondere aufgrund einer Ablehnung des Förderantrages) sowie bei einer auf Grundlage
der Verhandlungen deutlich werdenden Unwirtschaftlichkeit vor, die Investitionsbeihilfe für die Errichtung des
NGA-Netzes im Kreisgebiet bzw. in Teilregionen nicht zu vergeben.
Ebenfalls behält sich der Auftraggeber die Aufhebung der Ausschreibung für den Fall vor, dass die EUKommission den Einsatz der sog. Vectoring-Technik in geförderten Projekten ablehnt und die Einhaltung der
NGA-RR und der Bundesförderrichtlinie damit möglicherweise konterkariert wird.
Die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren ist unverbindlich.
Eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung entstehen, ist ausgeschlossen. Dies gilt
auch in dem Fall, dass der Auftraggeber berechtigterweise die Ausschreibung aufhebt.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren:
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren:
Offizielle Bezeichnung: nicht einschlägig, siehe
Abschnitt VI.3
Postanschrift: _____
Ort: _____
Postleitzahl: _____
Land: _____
Telefon: _____
E-Mail:
Fax: _____
Internet-Adresse: (URL) _____
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren (falls zutreffend)
Offizielle Bezeichnung: _____
Postanschrift: _____
Ort: _____
Postleitzahl: _____
Land: _____
Telefon: _____
E-Mail:
Fax: _____
Internet-Adresse: (URL) _____
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: (bitte Abschnitt VI.4.2 oder ggf. Abschnitt VI.4.3 ausfüllen)
nicht einschlägig, siehe Abschnitt VI.3
VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt:
Offizielle Bezeichnung: nicht einschlägig, siehe
Abschnitt VI.3
Postanschrift: _____
Ort: _____
Postleitzahl: _____
Land: _____
Telefon: _____
E-Mail:
Fax: _____
Internet-Adresse: (URL) _____
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/04/2016 (TT/MM/JJJJ) - ID:2016-044237
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Anhang A
Sonstige Adressen und Kontaktstellen
I) Adressen und Kontaktstellen, die weitere Auskünfte erteilen
Nationale Identifikationsnummer: (falls bekannt) _____
Offizielle Bezeichnung: _____
Postanschrift: _____
Ort: _____
Postleitzahl: _____
Kontaktstelle(n): _____
Land: _____
Telefon: _____
Zu Händen von: _____
E-Mail:
Fax: _____
Internet-Adresse: (URL) _____
II) Adressen und Kontaktstellen, bei denen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen erhältlich sind
Nationale Identifikationsnummer: (falls bekannt) _____
Offizielle Bezeichnung: _____
Postanschrift: _____
Ort: _____
Postleitzahl: _____
Kontaktstelle(n): _____
Land: _____
Telefon: _____
Zu Händen von: _____
E-Mail:
Fax: _____
Internet-Adresse: (URL) _____
III) Adressen und Kontaktstellen, an die Angebote/Teilnahmeanträge zu richten sind
Nationale Identifikationsnummer: (falls bekannt) _____
Offizielle Bezeichnung: _____
Postanschrift: _____
Ort: _____
Postleitzahl: _____
Kontaktstelle(n): _____
Land: _____
Telefon: _____
Zu Händen von: _____
E-Mail:
Fax: _____
Internet-Adresse: (URL) _____
IV) Adresse des anderen öffentlichen Auftraggebers, in dessen Namen der öffentliche Auftraggeber
beschafft
Offizielle Bezeichnung
_____
Postanschrift:
_____
Ort
_____
Land
_____
Nationale Identifikationsnummer
( falls bekannt ): _____
Postleitzahl _____
-------------------- (Verwenden Sie Anhang A Abschnitt IV in beliebiger Anzahl) --------------------
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Anhang B
Angaben zu den Losen
Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber _____
Los-Nr : _____
Bezeichnung : _____
1) Kurze Beschreibung:
_____
2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
Hauptteil:
3) Menge oder Umfang:
_____
(falls bekannt, in Zahlen) Veranschlagte Kosten ohne MwSt: _____
Währung:
oder
Spanne von : _____
bis: _____
Währung:
4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags: (falls zutreffend)
Laufzeit in Monaten : _____ oder in Tagen : _____ (ab Auftragsvergabe)
oder
Beginn: ______ (TT/MM/JJJJ)
Abschluss: ______ (TT/MM/JJJJ)
5) Zusätzliche Angaben zu den Losen:
_____
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Anhang C1 – Allgemeine Aufträge
Dienstleistungskategorien in Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Richtlinie 2004/18/EG
Kategorie Nr [1]
Bezeichnung
1
Instandhaltung und Reparatur
2
Landverkehr [2], einschließlich Geldtransport und Kurierdienste, ohne Postverkehr
3
Fracht- und Personenbeförderung im Flugverkehr, ohne Postverkehr
4
Postbeförderung im Landverkehr [3] sowie Luftpostbeförderung
5
Telekommunikation
6
Finanzdienstleistungen: a) Versicherungsdienstleistungen b)Bankdienstleistungen und
Wertpapiergeschäfte [4]
7
Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
8
Forschung und Entwicklung [5]
9
Rechnungslegung, Abschlussprüfung und Buchhaltung
10
Markt- und Meinungsforschung
11
Unternehmensberatung [6] und verbundene Tätigkeiten
12
Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen,
Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische
Beratung, technische Versuche und Analysen
13
Werbung
14
Gebäudereinigung und Hausverwaltung
15
Verlegen und Drucken gegen Vergütung oder auf vertraglicher Grundlage
16
Abfall- und Abwasserbeseitigung, sanitäre und ähnliche Dienstleistungen
Kategorie Nr [7]
Bezeichnung
17
Gaststätten und Beherbergungsgewerbe
18
Eisenbahnverkehr
19
Schifffahrt
20
Neben- und Hilfstätigkeiten des Verkehrs
21
Rechtsberatung
22
Arbeits- und Arbeitskräftevermittlung [8]
23
Auskunfts- und Schutzdienste, ohne Geldtransport
24
Unterrichtswesen und Berufsausbildung
25
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen
26
Erholung, Kultur und Sport [9]
27
Sonstige Dienstleistungen
1 Dienstleistungskategorien im Sinne von Artikel 20 und Anhang IIA der Richtlinie 2004/18/EG.
2 Ohne Eisenbahnverkehr der Kategorie 18.
3 Ohne Eisenbahnverkehr der Kategorie 18.
4 Ohne Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit Ausgabe, Verkauf, Ankauf oder Übertragung von
Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten sowie Zentralbankdiensten. Ausgenommen sind ferner
Dienstleistungen zum Erwerb oder zur Anmietung – ganz gleich nach welchen Finanzmodalitäten – von
Grundstücken, bestehenden Gebäuden oder anderem unbeweglichen Eigentum oder von Rechten daran.
Verträge über Finanzdienstleistungen, die bei dem Vertrag über den Erwerb oder die Anmietung mit ihm
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gleichlaufend, ihm vorangehend oder im Anschluss an ihn gleich in welcher Form geschlossen werden, fallen
jedoch unter die Richtlinie.
5 Ohne Aufträge über Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen anderer Art als diejenigen, deren
Ergebnisse ausschließlich Eigentum des öffentlichen Auftraggebers für seinen Gebrauch bei der Ausübung
seiner eigenen Tätigkeit sind, sofern die Dienstleistung vollständig durch den Auftraggeber vergütet wird.
6 Ohne Schiedsgerichts- und Schlichtungsleistungen.
7 Dienstleistungskategorien im Sinne von Artikel 21 und Anhang IIB der Richtlinie 2004/18/EG.
8 Außer Arbeitsverträge.
9 Ohne Aufträge über Kauf, Entwicklung, Produktion oder Koproduktion von Programmen durch Rundfunk- oder
Fernsehveranstalter sowie Ausstrahlung von Sendungen.
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