TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN „TAB

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TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN „TAB
Ihr Partner für Wärme & Energie
TECHNISCHE
ANSCHLUSSBEDINGUNGEN
„TAB Fernwärme“
Version: September 2012
für den indirekten Anschluss über Wärmetauscher
von Heizungsanlagen und Trinkwassererwärmungs!
anlagen an Fernwärmeversorgungssysteme,
welche von der
KELAG Wärme GmbH
St.!Magdalener!Straße 81
9506 Villach
nachfolgend kurz KWG genannt, betrieben werden.
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INHALTSVERZEICHNIS
1.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ............................................................................................................. 3
2.
PLANUNG UND AUSLEGUNG ................................................................................................................ 3
3.
LAGE UND BAULICHE MASSNAHMEN .................................................................................................. 4
4.
WÜGST! HYDRAULISCHE AUSFÜHRUNG INKL. REGELUNG UND FÜHLER .................................... 5
5.
EINBAUVORSCHRIFT WÄRMEZÄHLEREINHEIT ................................................................................ 11
6.
ELEKTRISCHE ANLAGE........................................................................................................................ 16
7.
INBETRIEBNAHME ................................................................................................................................ 17
8.
BETRIEB DER ANLAGE......................................................................................................................... 18
Gültige Beilage zur „TAB Fernwärme“:
„Beilage A“ Spezielle Auslegungsbedingungen Fernwärmeversorgung „Netz“
„Netz“
jeweiliges betroffenes Fernwärmenetz der KWG
KELAG Wärme GmbH! St.!Magdalener!Straße 81! 9506 Villach! Österreich
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1.
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ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1.
Die gegenständlichen technischen Anschlussbedingungen (kurz TAB Fernwärme genannt) sowie die
speziellen Auslegungsbedingungen Fernwärmeversorgung („Beilagen A“) gelten ab April 2012 und
ersetzten alle bisher gültigen technischen Anschlussbedingungen der KWG.
1.2.
Die TAB Fernwärme gilt für alle Anlagen mit indirekten Anschluss über Wärmetauscher von
Heizungsanlagen
und
Trinkwassererwärmungsanlagen
(kurz
TWE
genannt)
an
Fernwärmeversorgungssysteme, welche von der KWG betrieben werden. Sie regeln die Auslegung,
die Errichtung und den Betrieb von Wärmeübergabestationen (kurz WÜGST genannt).
1.3.
Die planenden und ausführenden Firmen werden vom Kunden, der die Wärme bezieht, zur
Einhaltung der TAB Fernwärme verpflichtet. Die Versorgung mit Wärme durch KWG kann nur bei
Einhaltung dieser TAB Fernwärme aufgenommen, durchgeführt und gewährleistet werden.
Abweichungen von der TAB Fernwärme sind vor der Ausführung schriftlich mit der KWG zu klären
und zu vereinbaren.
1.4.
Bei der Planung, Errichtung bzw. Abänderung und dem Betrieb der Anlage sind alle geltenden
Gesetze, Verordnungen, behördlichen Vorschriften, Normen, allfällige Auflagen, die geltenden Regeln
der Technik einzuhalten. Diese sind bindend und werden durch die TAB Fernwärme in keinem Fall
ersetzt, sofern diese keine Verschlechterung für die KWG ergeben. Die zitierten Gesetze,
Verordnungen und Normen verstehen sich immer in der letztgültigen Fassung.
1.5.
Leistungen, die im Zusammenhang mit der Errichtung der WÜGST stehen, müssen von
konzessionierten Fachfirmen ausgeführt werden. Für die Rohrleitungsinstallationen sind daher
Installationsfirmen
mit
uneingeschränktem
Befähigungsnachweis
für
den
Bau
von
Zentralheizungsanlagen heranzuziehen. Schweißarbeiten dürfen nur von Facharbeitern mit einem
gültigen Schweißzeugnis vorgenommen werden (siehe dazu auch Punkt 4.19.).
2.
PLANUNG UND AUSLEGUNG
2.1.
Grundlage für die Gestaltung und Dimensionierung der Anlage ist der maximale Anschlusswert (kurz
AW genannt), der in der Regel im Fernwärmeversorgungsvertrag festgesetzt wird und die in den
speziellen Auslegungsbedingungen „Beilage A“ zum jeweiligen Fernwärmenetz ausgewiesenen
Rahmendaten wie z.B. der Nenndruck, die Nenntemperatur und die Nennspreizung. Die
Dimensionierung alle mediumberührten Komponenten der WÜGST hat so zu erfolgen, dass die max.
Strömungsgeschwindigkeit von 1,5 m/s nicht überschritten wird.
2.2.
Der AW ist die maximale Wärmeleistung bzw. die max. Durchflussmenge, die über die
gegenständliche WÜGST bei der ausgewiesenen maximalen primärseitigen Vorlauf! und einer max.
Rücklauftemperatur vom Kunden bezogen werden kann.
2.3.
Der AW wird vom Kunden oder von dem von ihm beauftragten Planer auf Basis anerkannter Regeln
(Wärmebedarfsberechnung lt. EN 12831 oder ÖNORM H 7500 oder vergleichbares) ermittelt. Bei
Unklarheiten oder im Zweifel erhält die KWG das Einsichtsrecht in die Unterlagen
(Wärmebedarfsberechnung, Pläne) zur Ermittlung des AW.
2.4.
Die Verantwortung für die richtige Auslegung und Dimensionierung sowie das einwandfreie
Funktionieren der Anlage liegt ausschließlich beim Kunden. Dies gilt auch für allfällige Maßnahmen
zum Schutz des Betreibers und Nutzers dieser Anlage, z.B. bei der Legionellenprävention in TWE.
2.5.
Die WÜGST ist vom Kunden wie ab Punkt 4. beschrieben, zu errichten und auszuführen.
2.6.
Der Gesamtdruckverlust auf der Primärseite der WÜGST darf unter Volllast (= max.
Durchflussmenge), gemessen von und bis zu den Hauptabsperrungen (Eigentumsgrenze KWG),
ohne Wärmezähler max. 0,5 bar betragen.
2.7.
Der Wärmetauscher der WÜGST darf unter Volllast (= max. Durchflussmenge) die Grädigkeit
(= Temperaturdifferenz Rücklauf!Sekundär zu Rücklauf!Primär) max. 3 K nicht überschreiten.
KELAG Wärme GmbH! St.!Magdalener!Straße 81! 9506 Villach! Österreich
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2.8.
Die maximale primärseitige Vorlauftemperatur der KWG liegt immer über der Vorlauftemperatur des
Sekundärkreises. Zur Verhinderung von unzulässigen Betriebszuständen ist die WÜGST daher mit
einer geeigneten mechanischen Übertemperatursicherung bzw. Sicherheitstemperaturwächter (kurz
STW genannt) auszustatten, dessen Steuerorgan ohne zusätzliche Hilfsenergie die
sekundärseitige Vorlauftemperatur auf den max. eingestellten Wert mechanisch begrenzt und
eigensicher ist. Elektrische Sicherheitseinrichtungen dürfen nur in Ausnahmefällen eingebaut werden
(siehe Punkt 4.3.1.)
2.9.
Zum Schutz der sekundärseitigen Heizungsanlage sowie des Wärmetauschers, hat der Kunde für die
normgemäße Wasserqualität (gemäß gültiger ÖNORM!H 5195!1) sowie für den Einbau eines
Schmutzfängers im Rücklauf vor dem Wärmetauscher zu sorgen.
2.10. Für die Errichtung und den Betrieb von TWE ist die ÖNORM B 5019 heranzuziehen. Im reinen
Zirkulationsbetrieb (keine Trinkwasserentnahme, keine Speicherladung) darf die primäre
Rücklauftemperatur max. 60 °C. Während der Speicherladung darf die primäre Rücklauftemperatur
max. 35 °C betragen. Bei Erneuerung der TWE sollte in jedem Fall ein Speicherladesystem
eingesetzt werden, da so niedrige primäre Rücklauftemperatur gewährleistet werden können.
2.11. Die sekundärseitige Auslegung des Wärmetauschers unterliegt den zu erfüllenden Anforderungen
(Art der Heizungsanlage, Art der TWE) und der wesentlichen Prämisse, dass in jedem
Betriebszustand die vorgegebene maximale primärseitige Rücklauftemperatur der speziellen
Auslegungsbedingungen „Beilage A“ keinesfalls überschritten wird.
3.
LAGE UND BAULICHE MASSNAHMEN
3.1.
Die Lage und der Aufstellungsraum bzw. die Situierung der WÜGST ist mit der KWG abzusprechen
(ökonomische Zuleitung und Anschluss). Die Stellen der Mauerdurchbrüche für die Einführung der
Fernwärmeleitungen werden einvernehmlich mit der Kunden festgelegt.
3.2.
Die WÜGST ist in einem geeigneten trockenen Aufstellungsraum, der leicht zugänglich ist,
aufzustellen.
3.3.
Der Aufstellungsraum muss den technischen Erfordernissen in Bezug auf Schalldämmung
entsprechen. Mit Rücksicht auf Strömungs! und Pumpengeräusche sollen WÜGST nicht unter Schlaf!
und Wohnräumen und/oder nur mit geeigneten Schalldämmmaßnahmen aufgestellt und errichtet
werden.
3.4.
Der Aufstellungsraum für die WÜGST ist entsprechend zu be! und entlüften. Die Raumtemperatur
darf +35°C nicht übersteigen, jedoch darf auch die Frostgrenze von +5°C nicht unterschritten werden.
3.5.
An der WÜGST müssen die erforderlichen Bedienungs!, Wartungs! und Reparaturarbeiten jederzeit
und ohne erschwerte Arbeitsbedingungen durchgeführt werden können.
3.6.
Im Aufstellungsraum der WÜGST sollte nach Möglichkeit eine geeignete Entwässerung (Bodengully,
Kanalanschluss oder Pumpensumpf mit Hebewerk) vorhanden sein.
3.7.
Die Zugänglichkeit zu den Hauptabsperrarmaturen und zu den Leckwarneinrichtungen der
Fernwärmesysteme muss der KWG oder deren Beauftragte jederzeit möglich sein.
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4.
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WÜGST hydraulische Ausführung inkl. Regelung und Fühler
Bezeichnung:
1) Wärmetauscher (Platten! oder Rohrbündelwärmetauscher)
2.1) Mechanischer Sicherheitstemperaturwächter (STW)
2.2) Volumenstrom! Differenzdruckregler (plombierbar)
2.3) Elektrischer Stellantrieb
3) VL!Temperaturfühler für STW (Einbau sekundär direkt nach Wärmetauscher)
4) VL!Temperaturfühler für FW!Regler (Einbau sekundär direkt nach Wärmetauscher)
5) RL!Temperaturfühler für FW!Regler (inkl. Schweißtauchhülse)
6) FW!Regler
7.1)
7.2)
7.3)
7.4)
7.5)
7.6)
8)
9)
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Wärmezähler!Durchflussteil (Beistellung & Eigentum KWG)
Wärmezähler!Einlaufstrecke (mind. 5 x gerader Rohrdurchmesser)
Wärmezähler!Auslaufstrecke (mind. 3 x gerader Rohrdurchmesser)
Wärmezähler!Vorlauffühler samt Tauchhülse (Beistellung & Eigentum KWG)
Wärmezähler!Rücklauffühler samt Tauchhülse (Beistellung & Eigentum KWG)
Wärmezähler!Anzeige und Rechenwerk (Beistellung & Eigentum KWG)
Wärmezähler!Passstück (Baulänge & Ausführung siehe „Beilage A“)
Schmutzfänger
10)
11)
12)
13)
14)
15)
16)
17)
Hauptabsperrung (Beistellung & Eigentum KWG)
Zusätzliche Absperrarmaturen (optional)
Druckmessung! U!Rohr und Absperrhahn
Temperaturmessung (Schweißtauchhülse)
Entlüftung mit Kappe und Kette (plombierbar)
Entleerung mit Kappe und Kette (plombierbar)
Sicherheitsventil (Einbau direkt nach Wärmetauscher)
Absperrarmatur! Sekundärseite
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4.1.
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Allgemeines zur primär und sekundärseitigen Ausführung der WÜGST:
Alle mediumberührten Komponenten der WÜGST müssen den nachfolgenden Anforderungen
entsprechen. Aufgrund der Druckgeräteverordnung müssen alle Komponenten eine
Konformitätserklärung und eine CE Kennzeichnung besitzen. Die Auslegungsdaten hinsichtlich
Nenndruck, Nenntemperatur und Nennspreizung sind gemäß den speziellen Auslegungsbedingungen
„Beilage A“ für das jeweilige betroffene Fernwärmenetz zu entnehmen.
Die primären Komponenten der WÜGST wie Schmutzfänger, Wärmetauscher, Regelventil in
Dimension DN15 bis inkl. DN32 können geschraubt oder geflanscht, alle Komponenten ab inkl.
DN40 und größer müssen in geflanschter Ausführung, geliefert und eingebaut werden. Falls
zusätzliche Absperrarmaturen primärseitig benötigt werden, so sind diese wie unter Punkt 4.12.
beschrieben zu liefern. Sekundäre Komponenten der WÜGST müssen auf die jeweilige
Kundenanlage entsprechend abgestimmt werden. Dies liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.
4.2.
Wärmetauscher [Komponente 1
siehe Seite 5]:
4.2.1. Plattenwärmetauscher (P!WT):
• Plattenmaterial! Edelstahl mind. 1.4401
• Kanalabstand zwischen den Platten min. 1,7 mm oder größer
• Platten sind zu verlöten oder zu verschweißen
Fabrikat: ALFA Laval, SWEP, Danfoss oder gleichwertig
4.2.2. Rohrbündelwärmetauscher (R!WT):
• Material Vorkopf und Mantel: mind. P265GH
• Material Rohre: nahtlose Stahlrohre mind. P235GH
Fabrikat: ABH Thermo, Schiff & Stern oder gleichwertig
4.2.3. Für P!WT und R!WT gilt:
• Durchströmung nur im Gegenstromprinzip
• Unter Volllast (= max. Durchflussmenge) zulässige Grädigkeit (= Temperaturdifferenz Rücklauf!
Sekundär zu Rücklauf!Primär) max. 3 K
• Unter Volllast (= max. Durchflussmenge) zulässiger primärer Druckverlust max. 0,15 bar
4.3.
Regelventil(e) [2.1; 2.2; 2.3]:
Aus ökonomischen Gründen sind „Kombiventile“ (= Volumenstrom! und Differenzdruckregler in
einem) einzusetzen. Das Regelventil muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
4.3.1. Mechanischer Sicherheitstemperaturwächter (STW) dessen Steuerorgan ausschließlich ohne
zusätzliche Hilfsenergie wirkt und eigensicher ist. Der mechanische STW ist auf die max. zulässige
sekundäre Vorlauftemperatur zu begrenzen und darf zum Schutz der sekundären Kundenanlage
nicht verstellt werden.
(Fabrikat: Danfoss AVT bzw. AFT oder gleichwertig).
Ein elektrischer STW ist nur bei WÜGST mit Wärmezähler Qp 1,5 m³/h und Qp 2,5 m³/h in Verbindung
mit einem elektrischen Stellantrieb zulässig, welcher im stromlosen Zustand in jedem Fall geschlos!
sen sein und bleiben muss! WÜGST ab Wärmezähler Qp 6 m³/h und größer sind ausschließlich mit
einem mechanischen STW auszurüsten.
4.3.2. Volumenstrom Differenzdruckregler mit Kombinationsdrossel zum Einstellen des Volumenstroms
sowie geeignet zum Anbau eines elektrischen Stellantriebes. Der Differenzdruck über die Einstell!
drossel (Wirkdruck) 0,2 bar als Fixwert. Die Einstellung des Volumenstroms muss dauerhaft plom!
bierbar sein. Ventilwerkstoff von DN15!DN25: Rotguss Rg5, Ventile ab DN32: Sphäroguss GGG 40.3.
(Fabrikat: Danfoss AVQMT bzw. AFQM oder Samson 2489 bzw. 42 36E oder gleichwertig).
4.3.3. Elektrischer Stellantrieb für die sekundäre Vorlauftemperaturregelung mit zusätzlicher mechani!
scher Handverstellung bzw. Notstellfunktion (nur bei Regelventilen in Kombination mit mechanischen
STW). Bei Regelventilen mit elektrischen STW (Qp 1,5 m³/h und Qp 2,5 m³/h) darf keine Möglichkeit
der Handverstellung gegeben sein. (Fabrikat: Danfoss AMV oder gleichwertig)
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4.4.
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Temperaturfühler für den STW [3]:
Montage mittels Schweißmuffe und Tauchhülse im Sekundär!Vorlauf unmittelbar in die Rohrleitung
nach dem Wärmetauscher oder wenn möglich Montage direkt in den Wärmetauscher. Der Fühler
muss bis in die Rohrmitte eintauchen und ohne sekundäre Durchströmung ansprechen.
4.5.
Sekundärseitiger Vorlauftemperaturfühler für den FW Regler und das Regelventil [4]:
Montage mittels Schweißmuffe und Tauchhülse im Sekundär!Vorlauf unmittelbar in die Rohrleitung
nach dem Wärmetauscher. Der Fühler muss bis in die Rohrmitte eintauchen. Anlegefühler sind wenn
möglich zu vermeiden.
4.6.
Primärseitiger Rücklauftemperaturfühler für den FW Regler [5]:
Montage mittels „Schweißtauchhülse“! (keine Schweißmuffe) im Primär! Rücklauf unmittelbar nach
dem Wärmetauscher. Der Fühler muss bis in die Rohrmitte eintauchen und ohne sekundäre
Durchströmung ansprechen sowie dauerhaft plombierbar ausgeführt werden.
(Fabrikat Schweißtauchhülse: JAKO Typ 20 „KWG Ausführung“ oder gleichwertig)
4.7.
FW Regler [6]:
Die Funktion der Regelung und der sekundärseitigen Heizungsanlage ist ausschließlich Sache des
Kunden. Die Regelung muss das primärseitige Regelventil ansteuern und gemäß einer
außentemperaturabhängigen Heizkurve regeln können. Jede Art von Schnellaufheizung ist untersagt.
Die KWG behält sich das Recht vor, die elektrische Rücklauftemperaturbegrenzung gemäß der in der
„Beilage A“ definierten max. zulässigen Rücklauftemperaturen dauerhaft einzustellen.
4.8.
Wärmezählereinheit [7.1; 7.2; 7.3; 7.4; 7.5; 7.6]:
siehe Punkt 5.! Seite 11: „Einbauvorschrift Wärmezählereinheit“
4.9.
Passstück [8]:
Ein Wärmezähler!Passstück (Baulänge und Ausführung siehe spezielle Auslegungsbedingungen
„Beilage A“) muss für die Druckprobe der WÜGST angefertigt werden. Das Passstück ist nach der
Inbetriebnahme und dem Einbau des Wärmezähler!Durchflussteil in der Nähe der WÜGST
aufzubewahren.
4.10. Schmutzfänger [9]:
Schmutzfänger in Schrägsitzausführung mit Flanschen (Grauguss/ Sphäroguss/ Stahlguss), Sieb aus
Edelstahl (1.4301), Reinigungsverschluss geflanscht, einschließlich Entleerungsstopfen und Ab!
schlammventil. Muffen!Schmutzfänger! Rotguss dürfen nur bei WÜGST mit Wärmezähler max.
Durchfluss Qp 1,5 m³/h und Qp 2,5 m³/h eingesetzt werden.
(Fabrikat: Klinger Fig. 316, ARI Fig. 050 oder gleichwertig).
Dimension:
Maschenweite:
DN15!DN50
DN65!DN80
DN100!DN200
0,6 mm
1 mm
1,2 mm
4.11. Hauptabsperrungen Primärseitig [10]:
Die Hauptabsperrungen! Primärseitig befinden sich sofern nichts anders vertraglich vereinbart wurde,
im Eigentum!, Liefer!, Wartungs! und Instandhaltungsbereich der KWG.
4.12. Zusätzliche Absperrarmaturen [11]:
Primärseitig sind zusätzliche Absperrungen nur bei Sonderaufstellung notwendig.
Die Entscheidung ob der Einbau erforderlich ist, bestimmt die KWG.
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Ausführung Absperrarmatur:
Flanschkugelhahn! einteilige Ausführung. Bis inkl. DN125 Betätigung mit Handhebel. Ab DN150 mit
Handgetriebe. Es dürfen keine Schnellschlussarmaturen eingesetzt werden!
(Fabrikat: Klinger Monoball KHM F/R H VIII, Danfoss JIP oder gleichwertig)
4.13. Druckmessung [12]:
Die Druckmessstelle besteht aus einem Dreiweg!Manometer!Absperr! und Steuerhahn als Zylinder!
hahn, Hubbegrenzung durch Griff/Anschlag, Stellung 90°, abgedichtet durch nachdichtbare elastische
Dichtungsbüchse sowie Wassersackrohr DIN16282, U!Form oder Trompetenform, Anschlusszapfen
R ½“ und einem Rohrfedermanometer mit Glyzerinfüllung. Bei WÜGST mit Wärmezähler Qp 1,5 m³/h
und Qp 2,5 m³/h dürfen jeweils ein Rohrfedermanometer ohne Glyzerinfüllung und ohne Wassersack!
rohr im Vor! und Rücklauf eingebaut werden.
Für die Manometer gilt:
Gehäuse:
Anzeigebereich:
Skalendurchmesser:
Anschluss:
Genauigkeitsklasse:
CrNi! Stahl blank
0! bis max. Nenndruck des jeweiligen Fernwärmenetzes
min. 80 mm
½“ unten
1 (+/! 1% Abweichung vom max. Anzeigewert) gemäß EN 837!1
(Fabrikat: JAKO, WIKA oder gleichwertig)
4.14. Temperaturmessung [13]:
Die Temperaturmessstelle besteht aus einer geschlossenen! „Schweißtauchhülse“ (Fabrikat: JAKO Typ
„KWG Ausführung“ oder gleichwertig) Eintauchtiefe = Rohrmitte)) und einem Edelstahl! Bimetall!
Thermometer. (Fabrikat: JAKO Fig. 200 „KWG Ausführung“ oder gleichwertig).
20
Für die Thermometer gilt:
Gehäuse:
Anzeigebereich:
Skalendurchmesser:
Anschluss:
Genauigkeitsklasse:
Edelstahl
0°C!120°C
min. 80 mm
zentrisch
1 (+/! 1% Abweichung vom max. Anzeigewert) gemäß EN 13190
(Fabrikat: JAKO Fig. 200 oder gleichwertig)
4.15. Entlüftung [14], Entleerung [15]:
An den primärseitigen Hochpunkten/ Tiefpunkten der WÜGST oder Zuleitung sind
Entlüftungsmöglichkeiten/ Entleerungsmöglichkeiten vorzusehen. Am Ende der Leitung ist in guter
Zugänglichkeit ein vollverschweißter Stahlkugelhahn mit Anschweißenden mit abnehmbarem
Handhebel sowie flach dichtender Schraubkappe und Kette einzubauen. Der Kugelhahn muss
dauerhaft plombierbar sein. Dimension mind. DN20.
(Fabrikat: Klinger Monoball KHM KK VIII oder gleichwertig)
Bei Entlüftungen dürfen keine selbsttätigen/ automatischen Entlüfter eingebaut werden!
4.16. Sicherheitsventil [16]:
Das Sicherheitsventil muss für die sekundärseitige Kundenanlage hinsichtlich max. zul.
Anlagendruck/ Ansprechdruck/ Abblasemenge normgerecht ausgelegt werden. Das Sicherheitsventil
muss eine TÜV!Zulassung besitzen.
4.17. Absperrarmatur [17]:
Ausführung Absperrarmatur:
Wartungsfreie Zwischenflanschklappe mit Rasterhebel
(Fabrikat: Ebro Typ Z 011 A oder gleichwertig)
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4.18. Rohrleitungen/ Verrohrung:
Die primärseitigen Rohrleitungen müssen ein Abnahmeprüfzeugnis nach EN 10204 / 3.1 besitzen.
Die Zulassungsprüfungen sind auf Verlangen der KWG vorzuweisen.
Die primärseitige Rohrleitung ist wie im Punkt 2.1. beschrieben so auszulegen, dass die max.
Strömungsgeschwindigkeit von 1,5 m/s nicht überschritten wird. Aufgrund der mechanischen
Festigkeit ist mind. ein Rohrdurchmesser von DN20 oder größer zu wählen.
• Materialien:
Technische Lieferbedingungen gemäß DIN 17175.
• Kesselrohre:
Nahtloses Kesselrohr nach EN 10216! 2, Werkstoff P235GH!
TC1 (ST 35.8/I), Abmessungen nach ÖNORM EN 10220,
• Rohrbögen/T!Stücke/
Reduzierungen/Formstücke:
Kesselrohrbögen 90° Norm 3!D (ISO) und T!Stücke nach EN
10253!2, Typ A, Werkstoff P235GH!TC1 (ST 35.8/I)
Reduzierstücke nach EN 10253!2, Typ B konzentrisch,
Werkstoff P235GH!TC1 (ST 35.8/I)
• Vorschweißflansche:
Nach EN1092!1, Typ 11B1/PN16/PN25/PN40, Werkstoff
P250GH, geschmiedet oder nahtlos gewalzt, Außenrand,
Dichtleiste und Schweißkante bearbeitet, Nenndaten am
Flanschumfang eingeschlagen.
• Flanschverbindungen:
Flanschdichtung! Aramidfasern, gebunden mit NBR,
mind. 2 mm stark (Fabrikat: Klinger C 4400 oder gleichwertig)
Der Innendurchmesser des Anschweißflansches muss dem
Rohrinnendurchmesser angeglichen sein. Bei Flanschpaaren
ist auf die gleiche Flanschform zu achten, sodass beidseitig die
gleiche Flächenpressung/ Dichtflächen auf die Dichtung wirkt.
• Schrauben und Muttern:
Nach DIN 931 in Stahl! schwarz mit Sechskantkopf und
Mutter, Festigkeitsklasse mind. 5.6, gekennzeichnet am
Schrauben! und Mutterkopf. Werkstoff!Gütevorschrift für
Schrauben gemäß ÖNORM EN 1515, Nachweis durch gut
sichtbare Schlagstempelung der Schrauben (Festigkeitsklasse,
Hersteller!Prüfstempel).
Die Verwendung von verzinkten
Schrauben oder Muttern ist nicht zulässig!
• Hosenstücke, Abzweigbögen und das Biegen von Rohren sind/ist nicht zulässig!
4.19. Rohrverbindungen, Schweißarbeiten:
Die Rohre sind durch Schweißen zu verbinden.
Zur Sicherung der Güte der Schweißarbeiten sind nur Schweißbetriebe zugelassen, die nach
ÖNORM M 7812!2 bzw. ÖNORM ISO 3834!2 zertifiziert sind und ein gültiges Prüfbuch besitzen. Als
Qualitätsnachweis genügt für Fernwärmeleitungen die Gütestufe 2, d.h. der Schweißbetrieb benötigt
für die Aufsicht der Schweißarbeiten einen Schweißwerkmeister sowie geprüfte Schweißer mit
gültigen Schweißzeugnissen gemäß EN 287!1.
Die Rohrverbindungen bis einschließlich DN80 ist die Gasschmelzschweißung (311) anzuwenden.
Rohrleitungen ab DN100 sind mit elektrischen Schweißverfahren z.B. E!Hand (111) oder WIG (141)
herzustellen.
Die KWG behält sich vor, Schweißnähte prüfen zu lassen. Es werden 20% der Nähte einer
Stichprobe unterzogen. Entsprechen diese nicht den Anforderungen, müssen alle anderen
Schweißnähte auf Kosten des Kunden geröntgt und schadhafte Schweißnähte erneuert werden. Die
Kosten dafür trägt der Kunde. Die Bewertung der zerstörungsfreien Prüfung erfolgt gemäß ÖNORM
EN ISO 5817! B.
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4.20. Rohrdehnung und Rohrhalterung:
Bei den Rohrhalterungen ist zu beachten, dass es unter dem Einfluss der Temperaturänderungen zu
Rohrdehnungen kommt. Die WÜGST ist deshalb kräftefrei an die Anschlussanlage (Eigentumsgrenze
KWG) anzuschließen. Elastische Verformungen sollen durch Richtungsänderungen aufgenommen
werden (keine Wellrohr! oder Gummi!Kompensatoren auf Primärseite zulässig).
Waagrecht verlegte Rohre (auch Kapillarrohre und Impulsleitungen) dürfen an keiner Stelle durch ihr
Eigengewicht und die Wasserfüllung durchhängen.
Fixpunkte müssen die wirkenden Kräfte sicher aufnehmen. Die Fixpunktkräfte müssen auf das
Bauwerk abgeleitet werden. Unvermeidbare Dehnungen aus dem Fernleitungsnetz muss die Leitung
zur WÜGST aufnehmen.
Bei Durchführungen von Rohren durch Wände oder Decken sind stählerne Hülsen oder elastische
Rohrhülsen zu verwenden, um eine freie Bewegung der Rohre ohne Abplatzen des Putzes von der
Wand zu gewährleisten.
Für Rohre bis inkl. DN65 sind Rohrhalterungen in verzinkter Ausführung mit
Gummischalldämmeinlage (TVL bis 100°C: NBR!Gummi; TVL > 100°C: Silikongummi/rot) zu
verwenden. Für Rohre ab DN80 und größer sind Rohrhalterungen auf Stahlgleitschienen zu
verwenden.
4.21. Rostschutzanstrich:
Die gesamte primäre Rohrleitungen, Flansche, Entlüftungs! und Entleerungsleitungen sind vor den
Isolierarbeiten zum Schutz vor Korrosion zu entrosten und mit einem zweifachen hitzebeständigen
Rostschutzanstrich zu versehen.
4.22. Isolierung:
Sämtliche wärmeführenden Rohrleitungen sind mit den u.a. Mindestdämmstoffdicken zu isolieren.
Alle primärseitigen Komponenten wie z.B. Wärmetauscher, Armaturen, Ventile, Schmutzfänger
müssen ebenfalls gegen Wärmeverlust mit abnehmbaren Halbschalen isoliert werden.
Anforderungen an das Dämmmaterial:
Steinwollmatten mit gitternetzverstärkter Aluminiumfolie
Wärmeleitfähigkeit nach EnEV ≤ 0,033 W/(m*K) bei 0°C
nicht brennbar nach ÖNORM B 3800
temperaturbeständig, schall! und wärmedämmend
unverrottbar, alterungsbeständig, wasserabweisend und gesundheitlich unbedenklich
(Fabrikat: Rockwool Klimarock oder gleichwertig)
Ausführung der Mindestdämmstoffdicken unterschiedlicher Nenndurchmesser:
Rohre u. Komponenten
mit Nennweite
Mindestdämmstoffdicke
Abstand zw. Flansch und
Endstelle
DN15
DN20
DN25
DN32
DN40
DN50
DN65
DN80
DN100
DN125
DN150
DN200
20 mm
30 mm
30 mm
40 mm
50 mm
50 mm
60 mm
70 mm
80 mm
100 mm
100 mm
100 mm
70 mm
70 mm
70 mm
80 mm
80 mm
90 mm
90 mm
90 mm
100 mm
110 mm
120 mm
130 mm
Als Leitfaden für die Ausführung der Isolierung ist neben den gültigen Normen auch die Qualitätsfibel
des Verband Österreichischer Dämmunternehmen (Ausgabe 2002) heranzuziehen.
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EINBAUVORSCHRIFT WÄRMEZÄHLEREINHEIT
Die gesamte amtlich geeichte Wärmezählereinheit ohne Schweißmuffen wird von der KWG
beigestellt und eingebaut.
Der Einbau der Wärmezählereinheit erfolgt nach Beendigung der Schweißarbeiten und Fertigstellung
der gesamten WÜGST sowie nach erfolgter Druckprobe und Systemspülung.
5.1 Wärmezählereinheit besteht aus:
• Wärmezähler Durchflussteil inkl. Anzeige und Rechenwerk [7.1 , 7.6]
• Vor Rücklauffühler samt Tauchhülse [7.4 , 7.5]
• Ein und Auslaufstrecke [7.2 , 7.3]
Die Wärmezähler!Ein! und Auslaufstrecke (=Beruhigungsstrecke) ist gemäß speziellen Auslegungs!
bedingungen „Beilage A“ auszuführen und mit einem ungestörten geraden Einlauf (5 x DN) sowie
einen ungestörten geraden Auslauf (3 x DN) in den primärseitigen Rücklauf nach dem Kombi!
Regelventil einzubauen. Weder in der Ein! noch in der Auslaufstrecke, die in gleicher Nennweite wie
der Zähler auszuführen sind, dürfen Rohrbögen, Reduzierungen, Manometer, Thermometer, Entlee!
rungen oder sonstige Komponenten eingebaut werden. Nach der Auslaufstrecke eines jeden Wärme!
zählers ist eine entsprechende Entleerungsmöglichkeit vorzusehen.
• Schweißmuffen mit G ½ Innengewinde
5.2 Ausführung und Einbau der Schweißmuffen:
• Es ist eine Schweißmuffe aus Stahl mit G ½“!Innengewinde im primärseitigen Vor! und primärseitigen
Rücklauf durch den Kunden bzw. dessen Installateur einzuschweißen.
• Die Lage der Schweißmuffen ist aufgrund der vorgegebenen Fühlerkabellänge so zu wählen, dass
diese nicht weiter als 3 m vom Wärmezähler! Durchflussteil entfernt befinden.
• Die Schweißmuffen sind bei Wärmezählereinheiten Qp 1,5 m³/h und 2,5 m³/h beide senkrecht (90°)
und bei Wärmezählereinheiten Qp 6 m³/h, 10 m³/h, 15 m³/h, 25 m³/h, 40 m³/h und 60 m³/h beide
schräg (45°) zur Rohrachse gegen die Flussrichtung einzuschweißen.
• Bei der Einschweißung ist besonders auf die ausreichende Tauchtiefe der Tauchhülsen in den Medi!
umstrom (Eintauchtiefe der Tauchhülse = mind. Rohrmitte; Einbauvorschrift ab Seite 12)
• Die Schweißmuffen sind so einzuschweißen, dass eine freie Zugänglichkeit bzw. der problemlose
Ein! und Ausbau der Vor! und Rücklauffühler für die KWG möglich ist.
• Der Einbau der Schweißmuffen in Rohrbögen ist nur nach Rücksprache mit der KWG zulässig.
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5.3 Einbauvorschrift für Wärmezählereinheit „Qp 1,5 m³/h und Qp 2,5 m³/h (geschraubt)“:
• Wärmezähler!Durchflussteil [7.1, 7.6]:
• Tauchhülse [7.4, 7.5]:
• Schweißmuffe:
Dimension und Baulänge siehe „Beilage A“
G ½“! Außengewinde/ Tauchhülsengesamtlänge 52 mm/ Eintauchtiefe 40 mm
G ½“! Innengewinde/ Montage 90°! gerade
Anmerkung:
Der Wärmezähler!Durchflussteil [7.1, 7.6] und die Tauchhülsen samt der Fühler [7.4, 7.5] werden von der KWG beigestellt und eingebaut. Die Schweißmuffen sind vom
Kunden bzw. dessen Installateur beizustellen und einzuschweißen. Dabei ist auf die richtige Einbaulage (90°) sowie auf die passende Länge der Schweißmuffen zu ach!
ten, sodass die von der KWG beigestellten Tauchhülsen mit einer Gesamtlänge von 52 mm (Tauchtiefe= 40 mm) bei Qp 1,5 m³/h und Qp 2,5 m³/h bis mind. in die Rohrmit!
te eintauchen. (siehe Seite 14 u. 15) Der Wärmezähler!Durchflussteil sowie die Fühler dürfen nicht „zu isoliert“ werden. Die Schweißmuffen sind in den Vor! und Rücklauf
so einzuschweißen, dass eine freie Zugänglichkeit bzw. der problemlose Ein! und Ausbau der Fühler möglich ist.
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5.4 Einbauvorschrift für Wärmezählereinheit „Qp 6 m³/h (geschraubt), Qp 10 m³/h, Qp 15 m³/h, Qp 25 m³/h, Qp 40 m³/h und Qp 60 m³/h (geflanscht)“:
• Wärmezähler!Durchflussteil [7.1, 7.6]:
• Tauchhülsen [7.4, 7.5]:
• Schweißmuffe:
Dimension und Baulänge siehe „Beilage A“
G ½“! Außengewinde/ Tauchhülsengesamtlänge 85 mm/ Eintauchtiefe 72 mm für Qp 6 m³/h bis inkl. Qp 25 m³/h,
G ½“! Außengewinde/ Tauchhülsengesamtlänge 120 mm/ Eintauchtiefe 105 mm für Qp 40 m³/h bis inkl. Qp 60 m³/h,
G ½“! Innengewinde/ Montage 45°! gerade
Anmerkung:
Der Wärmezähler!Durchflussteil [7.1, 7.6] und die Tauchhülsen samt der Fühler [7.4, 7.5] werden von der KWG beigestellt und eingebaut. Die Schweißmuffen sind vom
Kunden bzw. dessen Installateur beizustellen und einzuschweißen. Dabei ist auf die richtige Einbaulage (45°) sowie auf die passende Länge der Schweißmuffen zu ach!
ten, sodass die von der KWG beigestellten Tauchhülsen mit einer Gesamtlänge von 85 mm (Tauchtiefe= 72 mm) bei Qp 6 m³/h bis inkl. Qp 25 m³/h sowie 120 mm (Tauch!
tiefe 105 mm) bei Qp 40 m³/h bis inkl. Qp 60 m³/h bis mind. in die Rohrmitte eintauchen. (siehe Seite 14 u. 15) Der Wärmezähler!Durchflussteil sowie die Fühler dürfen
nicht „zu isoliert“ werden. Die Schweißmuffen sind in den Vor! und Rücklauf so einzuschweißen, dass eine freie Zugänglichkeit bzw. der problemlose Ein! und Ausbau der
Fühler möglich ist.
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5.5 Einbauvorschrift für Schweißmuffen:
Qp 1,5 m³/h und Qp 2,5 m³/h
Durchflussrichtung
Tauchhülsenlänge 52 mm (Tauchtiefe 40 mm, siehe Seite 15)
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Qp 6 m³/h, Qp 10 m³/h, Qp 15 m³/h, Qp 25 m³/h Qp 40 m³/h, Qp 60 m³/h
Durchflussrichtung
Tauchhülsenlänge 85 u. 120 mm (Tauchtiefe 72 u. 105 mm, siehe Seite 15)
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5.6 Tauchhülsenlängen und Eintauchtiefen (werden von KWG beigestellt):
Wärmezählereinheit
Tauchhülsenlänge 120 mm
Qp 40 m³/h bis Qp 60 m³/h
Eintauchtiefe ca. 105 mm
Tauchhülsenlänge 85 mm
Qp 6 m³/h bis Qp 25 m³/h
Eintauchtiefe ca. 72 mm
Tauchhülsenlänge 52 mm
Qp 1,5 m³/h bis Qp 2,5 m³/h
Eintauchtiefe ca. 40 mm
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6.
6.1
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ELEKTRISCHE ANLAGE
Vorschriften:
Die einschlägigen elektrotechnischen Vorschriften und Normen sind einzuhalten. Die Bestimmungen
für heiße und nasse Räume sind zu beachten. Nach Fertigstellung ist vom Elektro!Installateur ein
Attest über die ordnungsgemäße Ausführung zu erstellen bzw. beizubringen.
6.2
WÜGST Beleuchtung:
Für eine ausreichende Beleuchtung im Bereich der WÜGST ist zu sorgen. Beleuchtungskörper im
Handbereich sind mit Schutzgitter zu versehen.
6.3
Potentialausgleich:
Ein Hauptpotentialausgleich im Aufstellungsraum ist zwingend erforderlich! Der Potentialausgleich ist
eine elektrische Verbindung, die die Körper elektrischer Betriebsmittel und fremder leitfähiger Teile auf
gleiches oder annähernd gleiches Potential bringt. Auf den Potentialausgleich sind u.a. folgende
Komponenten anzuschließen:
! Fundamenterder
! Stahlkonstruktionen (z.B. Rahmen der WÜGST)
! Heizungsleitungen ( Vor! und Rücklauf! sekundärseitig)
! Trinkwasser!, Warmwasser! und Zirkulationsleitungen
Die vorschriftsmäßige Ausführung des Potentialausgleichs zu prüfen. Die Inbetriebnahme erfolgt nur
bei vorhandenem Potentialausgleich sowie Ausstellung eines Messprotokolls.
6.4
Elektrische Versorgung Wärmezähler Anzeige und Rechenwerk [7.6]:
Es werden grundsätzlich Anzeige und Rechenwerke mit Batterieversorgung eingebaut.
Falls eine 230 V Spannungsversorgung benötigt wird, muss diese direkt aus dem Versorgungskreis
des Fernwärmereglers erfolgen (keine getrennte Absicherung!)
Das Anzeige und Rechenwerk wird von der KWG falls erforderlich inkl. Fühler elektrisch
angeschlossen.
6.5
Stromausfall:
Nach einem etwaigen Stromausfall muss sich die Anlage wieder selbsttätig einschalten und den
Betrieb in vollem Umfang wieder aufnehmen.
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7.
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INBETRIEBNAHME
Fertigstellen der Heizungsanlage:
Die primär! und sekundärseitige Heizungsanlage ist vor Inbetriebnahme fertig zu stellen (darunter
fallen Arbeiten wie Druckprobe, Spülen des gesamten Systems, Füllen (Sekundärseite), Entlüften und
E!Installation).
7.2
Druckprobe Primärseite:
Die Primärseite der WÜGST muss einer Kaltwasserdruckprobe mit dem 1,5!fachen Prüfdruck ohne
Druckabfall, unterzogen werden. (Netze mit Nenndruck 16 bar = Prüfdruck 24 bar; Netze mit
Nenndruck 25 bar = Prüfdruck 37,5 bar). Bei der Auswahl aller Komponenten ist darauf zu achten,
dass diese dem jeweiligen Prüfdruck des Fernwärmenetzes standhalten. Bei der Druckprobe sind die
verbauten Manometer zum Schutz gegen Blindstopfen zu ersetzten.
Für die durchgeführte Druckprobe ist der KWG ein Protokoll bei der Inbetriebnahme
vorzulegen.
7.3
Spülen Primär u. Sekundärseite:
Die Anlage ist nach der Druckprobe primär! und sekundärseitig gründlich zu spülen. Der
Wärmezähler! Durchflussteil sowie das Regelventil ist vorher auszubauen bzw. durch das
Wärmezähler! Passstück zu ersetzten. Der Wärmetauscher ist ebenso gegen Verschmutzung zu
schützen. Der Einbau des Wärmezähler! Durchflussteils sowie der Regelventile darf erst nach
erfolgter Spülung der WÜGST erfolgen.
Für die durchgeführte Systemspülung ist der KWG ein Protokoll bei der Inbetriebnahme
vorzulegen.
7.4
Füllen Primärseite:
Das Füllen der Primärseite ist Aufgabe der KWG. Die selbstständige Entnahme von Netzwasser der
KWG durch den Kunden ist verboten! Wiederholte Füllungen der primärseitigen Anlage (z.B. nach
Wartungs! und Reparaturarbeiten verursacht durch den Kunden) sind kostenpflichtig!
7.5
Inbetriebnahme u. Plombierung:
Von der KWG wird die gesamte Wärmezählereinheit montiert, die Primärseite der Anlage mit
Fernwärmenetzwasser gefüllt und das Regelventil gemäß maximalen Verrechnungsanschlusswert
(kurz VAW genannt) eingestellt und plombiert. Die Plomben dürfen in keinem Fall durch den Kunden
geöffnet und selbstständig verstellt werden. Stellt sich heraus, dass die von der KWG gesetzten
Plomben bei Ventil(en), Wärmezählerfühler, Wärmezähler!Durchflussteil(en) manipuliert wurden, so
wird durch die KWG ein Energiediebstahl vermutet, welcher ausnahmslos zur Anzeige gebracht
werden muss. Der Kunde ist verpflichtet jegliche Beschädigungen an Plomben der KWG unverzüglich
zu melden.
Der Zählerstand des Wärmezählers wird von der KWG abgelesen und im Inbetriebnahmeprotokoll
dokumentiert. Das Inbetriebnahmeprotokoll wird durch den Kunden unterfertigt.
Es ist dem Kunden strengstens untersagt, die Anlage selbstständig und ohne Vertreter der
KWG in Betrieb zu setzten!
Ein Termin für die Inbetriebnahme ist mit der KWG 3 Werktage vor Wunschtermin!Kunde telefonisch
zu vereinbaren. (Kontakt: www.kelagwareme.at)
7.6
Dokumentation:
Eine vollständige Dokumentationsunterlage ist bei der WÜGST seitens des Kunden zu hinterlegen.
Diese soll zumindest alle notwendigen Protokolle (Druckprobe, Spülung, Potentialausgleich) sowie alle
hydraulischen und elektrischen Schaltpläne und notwendigen Montage!,Instandhaltungs!,
Bedienungsanleitungen für Wärmetauscher, Regelventil(e), Regler etc. beinhalten.
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8.
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BETRIEB DER ANLAGE
8.1
Die Betriebsführung, Wartung und Instandhaltung der Heizungsanlage samt WÜGST ab der
Übergabestelle mit Ausnahme der Wärmezählereinheit obliegt dem Kunden. Diese Leistungen können
durch den Abschluss einer entsprechenden Dienstleistungsvereinbarung an die KWG übertragen
werden.
8.2
Die Hauptabsperrarmaturen! KWG [10] dürfen nur, ausgenommen bei Gefahr in Verzug, vom Kunden
bedient werden.
8.3
Undichtheiten mit Austritten von Netzwasser auf der Primärseite müssen der KWG umgehend
gemeldet werden.
8.4
Im Bereich der WÜGST wird seitens der KWG eine Information (Aufkleber) mit dem Hinweis auf das
Verhalten im Störfall und Angabe der Erreichbarkeit des 24h! KWG!Störungsdienstes angebracht.
8.5
WÜGST, die vorübergehend oder dauerhaft stillgelegt wurden, sind vom Kunden zur Vermeidung von
Schäden und Netzstörungen frostfrei und gefüllt zu halten.
Der Kunde ist verpflichtet, stillgelegte Anlagen, die nicht in Betrieb sind, der KWG unverzüglich zu
melden.
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