20/11278

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BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
20/11278
20. Wahlperiode
22.04.14
Große Anfrage
der Abgeordneten Hans-Detlef Roock, Birgit Stöver, Klaus-Peter Hesse,
Jörg Hamann, Ralf Niedmers, Olaf Ohlsen, Dennis Gladiator (CDU)
und Fraktion vom 26.03.14
und
Betr.:
Antwort des Senats
Entwicklung der sogenannten zweiten Miete in Hamburg
In den letzten Jahren haben sich die Mietnebenkosten überproportional entwickelt und gewinnen für die Standortwahl von Mieterinnen und Mietern
sowie Eigentumserwerbern zunehmend an Bedeutung. Zu diesen Nebenkosten gehören insbesondere Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Strom, Schornsteinreinigung, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Heizung und Warmwasser. Die
jeweiligen Kosten und Gebühren variieren stark, sobald das Stadtgebiet verlassen wird und die Zuständigkeit bei anderen Gemeinden und Stadtwerken
liegt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
Bei der „2. Miete“ handelt es sich um einen wertenden Begriff, der umgangssprachlich
verwendet wird und zeigen soll, dass die Betriebskosten – neben der Nettokaltmiete –
eine hohe Belastung darstellen können. Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Verwaltungskosten sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten gehören nicht zu den Betriebskosten (vergleiche § 1 Betriebskostenverordnung). Bei vielen in der Vorbemerkung genannten Kostenfaktoren handelt es sich um verbrauchsabhängige, bei denen
Mieterinnen und Mieter ebenso wie Eigentümer oder Erbbauberechtigte durch ihr Verbrauchsverhalten die anfallenden Kosten spürbar beeinflussen können. Dadurch sind
im Ergebnis keine allgemeingültigen Ableitungen auf die Höhe einer sogenannten
2. Miete im Sinne der Fragestellung möglich.
Im Übrigen belegen die vorliegenden Daten zu der Entwicklung der Gebühren und
Steuern für den Zeitraum 2004 bis 2013, die als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar sind, dass die Anstiege jeweils unterhalb des allgemeinen Anstiegs der Verbraucherpreise gelegen haben. Insoweit können die von den Fragestellern unterstellten
von der öffentlichen Hand beeinflussbaren Nebenkosten nicht als „Kostentreiber“ bei
der sogenannten 2. Miete bezeichnet werden. Im Bereich der Energieversorgung sind
größtenteils private Energieunternehmen tätig.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage
von Auskünften von HAMBURG WASSER, der HAMBURG ENERGIE GmbH, der Vattenfall Europe Sales GmbH, der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH, der E.ON Energie
Deutschland GmbH, der URBANA Energiedienste GmbH, der enercity Contracting
GmbH, der RWE Energieleistungen GmbH, der Stadtreinigung Hamburg AöR (SRH)
sowie des Statistikamts Nord wie folgt:
Drucksache 20/11278
1.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Wie haben sich die im Vorspann genannten Kosten und Gebühren in
Hamburg in Euro und prozentual in den letzten zehn Jahren (bitte die
Entwicklung für jedes Jahr einzeln angeben) sowie prozentual über den
gesamten Zeitraum entwickelt (bitte bei Strom HAMBURG ENERGIE als
stadteigenen Anbieter seit Gründung angeben)?
Nachfolgend werden die Kenndaten dargestellt, wie sie der zuständige Behörde vorliegen und in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit von Dritten beschaffbar waren. Teilweise geben sie nicht den
erbetenen Zeitraum wieder. Die zuständige Behörde vertritt jedoch die Auffassung,
dass diese Daten insgesamt eine tragfähige Gesamtaussage im Sinne der Fragestellung vermitteln. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Grundsteuer:
Siehe Anlage 1. Die Höhe des gesamten Grundsteueraufkommens hängt maßgeblich
von den der Grundsteuer zugrunde liegenden bundesgesetzlichen Einheitswerten
(nach Bewertungsgesetz (BewG)) und der Anzahl der wirtschaftlichen Einheiten ab.
Bei ansonsten unveränderten Bedingungen ist aufgrund Grundsteuer-Hebesatzerhöhungen von 30 Prozent im Jahr 2005 und von 20 Prozent im Jahr 2006 die Grundsteuer für jede wirtschaftliche Einheit um 6,12 Prozent beziehungsweise 3,85 Prozent
gestiegen.
Wasser und Abwasser:
Siehe Anlage 2.
Strom und Gas:
Siehe Anlagen 2 bis 4.
Zur inhaltlich vollständigen Beantwortung wurden die Preise der Grundversorger für
Strom und zusätzlich Erdgas abgefragt.
Im liberalisierten Energiemarkt haben die Verbraucher beim Strom- und Gasbezug
eine freie Lieferantenwahl. In Hamburg zum Beispiel sind gegenwärtig rund
300 Stromlieferanten aktiv.
Die Strom- und Gaspreise richten sich im Einzelfall nach dem jeweiligen Vertragsinhalt und sind nicht miteinander vergleichbar, da sich die Strom- und Gasprodukte der
diversen Händler unterscheiden (zum Beispiel unterschiedliche Vertragslaufzeiten,
Anteile an erneuerbaren Energien, Zahlungsmodalitäten et cetera). Dies gilt insbesondere auch für die Preise der Stromprodukte für die HAMBURG ENERGIE GmbH, die,
im Gegensatz zu zahlreichen anderen privaten Mitbewerbern, mit Schwerpunkt auf
Lieferung erneuerbare Energien (EE) und Investition in EE-Erzeugungsanlagen
(Windkraft, Photovoltaik, Biomasse) kohle- und atomstromfreie Stromprodukte anbietet.
Gemäß § 36 Energiewirtschaftsgesetz ist Grundversorger 1 jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Diese haben grundsätzlich allgemeine Bedingungen
und Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt
zu geben, im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen.
Schornsteinreinigung:
Siehe Anlage 5.
Straßen- und Gehwegreinigung:
Die Finanzierung der Straßenreinigung erfolgt nicht über Gebühren, sondern über
Erstattungen aus dem Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg.
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Die Höhe der gebührenpflichtigen Gehwegreinigung ist von diversen Faktoren abhängig, so zum Beispiel von Notwendigkeiten und Intervallen in der Reinigung. Die SRH
erhebt keine absoluten Werte je Haushalt in Euro. Die Gebühren der gebührenpflichtigen Gehwegreinigung sind seit 2003 unverändert. Siehe unter
http://www.srhh.de/srhh/opencms/privatkunden/gebuehren.html und die Anlage 6.
Müllabfuhr:
Die Höhe der Abfallgebühren ist abhängig vom pro Haushalt erforderlichen Abfallbehältervolumen und vom darüber hinaus nachgefragten Service bei Abholung der Behälter. Aufgrund der Vielfalt der Möglichkeiten erhebt die SRH keine absoluten Werte
je Haushalt in Euro. Zu den aktuellen Abfallgebühren siehe unter http://www.srhh.de/
srhh/opencms/privatkunden/gebuehren.html. Zu den prozentualen Änderungen des
Gebührenaufkommens siehe Anlage 6.
Heizung und Warmwasser:
Die Kosten für Heizung und Warmwasser sind abhängig von den eingesetzten Energien beziehungsweise den eingesetzten Energieträgern (zum Beispiel Gas, Heizöl,
Strom, erneuerbare Energien, Nah- und Fernwärmeversorgung). Darüber hinaus ist
der Wärmemarkt sehr vielfältig. Diverse Anbieter, wie zum Beispiel Contractoren,
Nah- und Fernwärmeversorger mit technisch unterschiedlichen Wärmeerzeugungssystemen, konkurrieren miteinander.
Da die Frage sich auf Wärme an sich bezieht, wird in den nachfolgenden Anlagen der
Schwerpunkt der Beantwortung auf Wärmelieferungen im Rahmen der Nah- und Fernwärmeversorgung gelegt. In diesem Zusammenhang wurden die fünf größten Versorgungsunternehmen abgefragt. Siehe im Einzelnen zu Preisen und Preisentwicklung
der Wärmelieferungen durch die Vattenfall Wärme Hamburg GmbH Anlage 7, die
E.ON Hanse Wärme GmbH Anlage 8, die URBANA Energiedienste GmbH Anlage 9,
die enercity Contracting Nord GmbH Anlage 10 sowie die RWE Energiedienstleistungen GmbH Anlage 11.
2.
Wie hoch sind die im Vorspann genannten Kosten und Gebühren in
Norderstedt, Pinneberg, Ahrensburg, Buxtehude, Stade, Seevetal, Neu
Wulmstorf, Lüneburg und Winsen (bitte Angaben für die Jahre 2012 und
2013) und in mit Hamburg vergleichbaren Städten wie Berlin, München,
Frankfurt und Köln (auch hier bitte Angaben für die Jahre 2012 und
2013) gestiegen?
Grundsteuer:
Siehe Anlage 12. Für das Umland und genannte Städte liegt der zuständigen Behörde
nur die Entwicklung der Grundsteuerhebesätze vor.
Wasser und Abwasser:
HAMBURG WASSER liefert Trinkwasser auch nach Ahrensburg. Hier gilt derselbe
Preis wie für Hamburg (siehe Antwort zu 1.). HAMBURG WASSER hat die hoheitliche
Aufgabe der Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Neu Wulmstorf übernommen. Die
Schmutzwasserbeseitigungsgebühr lag dort in 2012 bei 1,48 Euro/m³ und in 2013 bei
1,59 Euro/m³.
Vom Statistikamt Nord stehen weitere Daten zu Trinkwasser und Abwasser für Hamburg und die abgefragten Gemeinden in Schleswig-Holstein zur Verfügung. Siehe
hierzu Anlage 13.
Schornsteinreinigung:
Die Gebühren ergeben sich bundesweit, somit auch für die genannten Städte, einheitlich aus der „Kehr- und Überprüfungsordnung“ vom 16. Juni 2009 (BGBl. I S. 1292),
zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. April 2013 (BGBl. I S. 760).
Danach liegen die Kosten für einen Arbeitswert in 2012 und 2013 bei 1,05 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
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In Hamburg gilt nach dem Gesetz zur Regelung von Gebühren für bevollmächtigte
Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger vom 13. November 2012
(GVBl. S. 474) bis Ende 2014 ein von der bundeseinheitlichen Regelung abweichender Gebührensatz von 1,10 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer je Arbeitswert.
Straßenreinigung und Müllabfuhr
Siehe Anlage 14.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
3.
Welche Erhöhungen für Verbraucherinnen und Verbraucher hat es hinsichtlich der im Vorspann genannten Kosten in Hamburg in den Jahren
2012 und 2013 gegeben und welche Erhöhungen sind für das Jahr 2014
geplant beziehungsweise wann wird über entsprechende Erhöhungen
entschieden? Wie werden diese Erhöhungen begründet?
Grundsteuer:
Zur Entwicklung der Hebesätze der Grundsteuer siehe Antwort zu 1. Eine Erhöhung
der Hebesätze der Grundsteuer ist für das Jahr 2014 nicht geplant (siehe Drs.
20/11249; Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2014).
Trinkwasser:
Zur Erhöhungen des Trinkwasserpreises in 2012 und 2013 siehe Antwort zu 1. Zum
1. Januar 2014 wurde der Trinkwasserpreis von 1,72 Euro/m³ auf 1,77 Euro/m³ angehoben, um zu erwartende Kostensteigerungen (zum Beispiel Tarifsteigerungen bei
Löhnen und Gehältern) auszugleichen und das Unternehmensergebnis zu sichern.
Strom und Gas:
Die Strompreise (Grundversorgung) wurden zum 1. April 2014 angepasst. Eine weitere Erhöhung ist in diesem Jahr nach Aussagen des entsprechenden Grundversorgers
gegenwärtig nicht geplant. Zur Grundversorgung Gas: Eine Preisanpassung ist derzeit
ebenfalls nicht geplant.
Zum Strompreis der HAMBURG ENERGIE GmbH: Zu Erhöhungen des Strompreises
von HAMBURG ENERGIE in 2012 und 2013 siehe Antwort zu 1. Aussagen zu einer
etwaigen Strompreiserhöhung in 2014 sind dem Unternehmen nach nicht möglich, da
solche Erhöhungen im Wesentlichen von der Entwicklung der Bezugskosten für kohleund atomstromfreien Strom, insbesondere aus erneuerbaren Energien, abhängig sind.
Müllabfuhr und Straßenreinigung:
In den Bereichen Müllabfuhr und Gehwegreinigung sind in 2012 und 2013 keine
Gebührenerhöhungen erfolgt. Die Gebühren für die Bioabfall- und Restmüllabfuhr
wurden in 2014 ebenfalls nicht erhöht. Lediglich im Bereich der Grünabfälle ergab sich
eine Gebührenveränderung: Die Anlieferung von bis zu 1 m³ Grünabfällen auf den
Recyclinghöfen ist seit dem 1. Januar 2014 kostenlos, die Gebühr für den Laubsack
wurde von 0,5 Euro auf 1 Euro erhöht. Im Übrigen siehe Antwort 1.
Heizung und Warmwasser:
Zu den Wärmelieferungen durch Vattenfall Wärme Hamburg GmbH:
Die Fernwärmepreise in Hamburg sanken für 2013 bei einem durchschnittlichen Verbrauch um 3,7 Prozent gegenüber 2012. Die Hamburger Fernwärmekunden profitieren damit von gesunkenen Kosten für Brennstoffe, insbesondere für die in der Erzeugung der Fernwärme verwendete Importkohle. Zur Preisentwicklung siehe Antwort 1.
Preisänderungen ergeben sich durch Preisgleitformeln, in die unter anderem Brennstoffpreise, Brennstoffmix, Investitionsgüter-Indizes et cetera einfließen. Sie bauen auf
öffentlich zugänglichen Indexwerten des Statistischen Bundesamts sowie Werten des
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Bundesamts für Ausfuhrkontrolle auf. Wie sich die Preise in 2014 entwickeln werden,
ist abhängig von der Entwicklung dieser Indizes.
Zu den Wärmelieferungen durch E.ON Hanse Wärme GmbH siehe Anlage 8.
Zu den Wärmelieferungen durch URBANA Energie GmbH:
Jahr
Ct./kWh
Veränderung zum
Vorjahr
2012
8,00
2013
7,61
2014
7,90
−5 %
+4 %
Jeweils netto ohne MwSt.
Quartiersversorgung, projektbezogener Leistungsumfang und Preisentwicklung.
Die Preise verändern sich in jedem Abrechnungszeitraum nach der projektbezogen vereinbarten Preisregelung. Die Preisänderungsklausel enthält nach § 24
Absatz 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) Kosten und Marktbestandteile, wie Brennstoffkosten, Strom-Index, Lohn-Materialindex.
Zu den Wärmelieferungen durch enercity Contracting Nord GmbH:
Veränderungen der Wärmepreise in 2014 sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch
nicht bekannt, da sie unter anderem von der Entwicklung der Betriebs- und Brennstoffe und damit von der Kostenentwicklung auf dem allgemeinen Energiemarkt in
Deutschland abhängen. Die Entwicklung der Wärmepreise ist durch entsprechende
vertragliche Vereinbarungen an die Entwicklung von einschlägigen Indizes, die vom
Statistischen Bundesamt veröffentlicht werden, gebunden. Im Übrigen siehe Antwort
zu 1.
Zu den Wärmelieferungen durch RWE Energiedienstleistungen GmbH siehe Anlage
11.
Schornsteinreinigung
Seit dem 1. Januar 2013 kann ein Großteil der Schornsteinfegertätigkeiten – insbesondere die regelmäßigen Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten – vom Kunden an
einen Schornsteinfeger frei vergeben werden. Der Markt bestimmt die Preise für diese
Tätigkeiten. Zahlen und Informationen über die Kosten für freie Tätigkeiten liegen der
zuständigen Behörde nicht vor.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
4.
Welche Gebührenerhöhungen für Verbraucherinnen und Verbraucher
hat es in den Jahren 2012 und 2013 gegeben und welche Gebührenerhöhungen sind für das Jahr 2014 geplant beziehungsweise wann wird
über entsprechende Erhöhungen entschieden? Wie werden diese Erhöhungen begründet?
Abwasser:
Die Gebühren für die Beseitigung von Abwasser sind 2012 und 2013 konstant geblieben. Eine Erhöhung für das Jahr 2014 ist nicht geplant. In 2012 gab es eine aufkommensneutrale Umstellung der Sielbenutzungsgebühren.
Schornsteinreinigung:
In den Jahren 2012 und 2013 hat es keine Erhöhung der Gebühren für hoheitliche
Tätigkeiten gegeben. Der Gebührensatz eines Arbeitswerts ergibt sich in Hamburg
aus dem Landesrecht (Gesetz zur Regelung von Gebühren für bevollmächtigte
Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger vom 13. November 2012
GVBl S. 474). Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Jahres 2014 außer Kraft. Eine Verlängerung auf Landesebene ist nicht geplant. In Hamburg wird dann ab 2015 ebenfalls
der auf Bundesebene festgelegte Gebührensatz gelten. Bisher sind keine Erhöhungen
auf Bundesebene geplant.
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Müllabfuhr und Straßenreinigung:
Siehe Antworten zu 1. und zu 3.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
5.
Wie viele Wohnungen werden in Hamburg mit Fernwärme und von welchen Energieversorgern beliefert? Wie haben sich für die Endkunden die
Preise in den letzten zehn Jahren bis einschließlich 2013 in Euro und
prozentual entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln angeben)?
Zu den jeweiligen Preisen und Preisentwicklung: Siehe Antwort zu 1.
Heizung und Warmwasser:
Zu den Wärmelieferungen durch Vattenfall Wärme Hamburg GmbH:
Da die Fernwärme an die jeweiligen Gebäudeeigentümer geliefert wird, ist laut Vattenfall eine konkrete Anzahl angeschlossener Wohnungen, Gewerbe- und Industriebetriebe seitens des Versorgers nicht bezifferbar. Für die Betrachtung des Fernwärmewachstums werden daher Nutzeinheiten im Sinne von „Wohnungsäquivalente“ als
statistische Größe genutzt. Hierbei handelt es sich um eine durchschnittlich gedämmte Standardwohnung mit einer Fläche von 70 m2. Die Zahl beträgt auf dieser Basis
gegenwärtig circa 458.000 Wohneinheiten.
Zu den Wärmelieferungen durch E.ON Hanse Wärme GmbH:
E.ON Hanse teilt hierzu mit, dass die Anzahl der Wohnungen beziehungsweise Endkunden nicht bekannt ist, da insbesondere bei Mehrfamilienhäusern die Wärmelieferung an den Gebäudeeigentümer erfolgt. Daher erfolgt eine Beurteilung des gelieferten Wärme-Gesamtvolumens auf Basis von sogenannten Wohnungsäquivalenten. In
Hamburg werden durch die E.ON Hanse Wärme GmbH in einem witterungsmäßig
normalen Jahr insgesamt circa 730 GWh Wärme abgesetzt; dies entspricht dem Verbrauch von rund 65.000 Wohneinheiten (bei 70 m² Wohnfläche/Haushalt).
Zu den Wärmelieferungen durch URBANA Energie GmbH:
Mümmelmannsberg
Bramfeld, Maybachstraße
Osdorf,
Stiefmütterchenweg
Marienthal, Husarenhof
Othmarschen, Steigkamp
Gesamt:
7.200 Wohneinheiten
420 Wohneinheiten
780 Wohneinheiten
250 Wohneinheiten
110 Wohneinheiten
8.760 Wohneinheiten
Zu den Wärmelieferungen durch enercity Contracting Nord GmbH:
Im Jahr 2013 wurden von der enercity Contracting Nord GmbH in Hamburg rund
3,5 GWh Wärme geliefert. Zum Versorgungsbestand im Jahr 2013 gehörten Gewerbeflächen (Gewerbe, Gastro, Bildung) und rund 190 Wohneinheiten. Ein Teil der Versorgungsflächen sind Neubauten, die im Jahr 2013 fertiggestellt wurden und für die
unterjährig die Versorgung aufgenommen wurde.
In der Regel liefert enercity die Wärme an Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer,
sodass weitere Angaben zur Anzahl der versorgten Wohnungen nicht gemacht werden können.
Zu den Wärmelieferungen durch RWE Energiedienstleistungen GmbH siehe Anlage
11.
6.
Warum sind in Städten mit vergleichbarer Abnahme- und Netzstruktur –
wie etwa Flensburg und Hannover – die Fernwärmepreise um mehr als
25 Prozent geringer?
Der zuständigen Behörde liegen hierzu keine Informationen vor, da entsprechende
Statistiken nicht geführt werden. Vor dem Hintergrund, dass Nah- und Fernwärmeversorgungssysteme in Deutschland unterschiedliche historische Entwicklungen und
Ausgestaltungen vollzogen haben, ist eine generelle Vergleichbarkeit nicht möglich.
Diverse Einflussfaktoren spielen hierbei eine erhebliche Rolle. Neben den reinen
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Brennstoffkosten können dieses beispielsweise Aspekte wie zentrale oder dezentrale
Erzeugungs- und Versorgungsstrukturen, logistische Fragen für den Brennstofftransport (Hafenzugang), Niedertemperatur-/Hochtemperatursysteme, Nutzung von Heizwerken oder Kraft-Wärme-Kopplung et cetera sein.
Eine Untersuchung des Bundeskartellamts vom 22. November 2011 zur Vattenfall
Wärme in Hamburg aufgrund einer Beschwerde der Verbraucherzentrale Hamburg
hat ergeben, dass die Fernwärmepreise von Vattenfall in Hamburg tendenziell unter
dem Durchschnitt der deutschen Fernwärmepreise liegen (Bezug: Jahre 2007 und
2008).
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
7.
Besteht in Hamburg Anschlusszwang für Wohnungen an das Fernwärmenetz?
Wenn ja, in welchen Gebieten, seit wann und warum?
In Hamburg besteht für die Fernwärme kein genereller Anschluss- und Benutzungszwang.
Nach § 4 Hamburgisches Klimaschutzgesetz kann durch Rechtsverordnung in bestimmten Gebieten der Anschluss von Neubauten an ein Fernwärmenetz vorgesehen
werden. Grundsätzlich müssen in den Gebieten hierdurch die Ziele nach § 1 Hamburgisches Klimaschutzgesetz gefördert werden, also unter anderem die rationelle, ressourcen- und umweltschonende Erzeugung, Verteilung und Verwendung von Energie.
Hierfür wird unter anderem insbesondere angestrebt, dass die Wärmeversorgung von
Gebäuden und Anlagen vorrangig aus Kraft-Wärme-Kopplung, aus Abwärmenutzung
oder aus erneuerbaren Energien erfolgt. Dies kann realisiert werden über Arealnetze,
die auch Fernwärmenetze im Sinne des Gesetzes sind, sowie durch klassische Fernwärmenetze.
In dichtbebauten städtischen Strukturen bieten Wärmenetze oft energetische Vorteile
beziehungsweise erst die Möglichkeit, energetisch vorteilhafte Wärmeerzeugung einzusetzen. Zum Beispiel bedeutet der Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung, insbesondere bei Verwendung von Biomasse als Brennstoff, eine hohe Anfangsinvestition und
meist auch besonderen Platzbedarf. Ein wirtschaftlicher Einsatz dieser Technologien
ist deshalb meist nur möglich, wenn eine hohe, möglichst gleichmäßige Abnahme von
Wärme vorhanden ist. Ein Wärmenetz mit einer gewissen Anzahl von Mindestanschlüssen kann dies bieten. Vor diesem Hintergrund wurden in den letzten Jahren
Festsetzungen für die Wärmeversorgung von Neubaugebieten über ein Wärmenetz
mit einem Mindestanteil der Wärmeerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und/oder
einer anteiligen Nutzung von regenerativen Energien verknüpft.
Zu den Gebieten mit Anschluss- und Benutzungszwang siehe Anlage 15.
8.
Wie ist der gegenwärtige Erzeugungsmix im Netz der Vattenfall Hamburg Wärme GmbH und der E.ON Hanse Wärme GmbH?
a.
Welchen Anteil trägt die Verbrennung von Steinkohle zur Fernwärmeerzeugung bei und wie hat sich dieser Anteil in den letzten zehn
Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln angeben)?
Vattenfall Wärme Hamburg GmbH:
Jahr
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Anteil Kohle
64,9 %
62,9 %
59,8 %
59,9 %
58,1 %
53,2 %
50,6 %
54,5 %
54,7 %
60,3 % (vorläufig)
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Der jeweilige Anlageneinsatz der Heizkraftwerke und damit verbunden der Anteil einzelner Brennstoffe an der produzierten Energiemenge ist insbesondere auch abhängig
von den jeweiligen aktuellen energiewirtschaftlichen Marktsituationen (zum Beispiel
Börsenpreis des Stroms, Brennstoffpreise und CO2-Zertifikatepreise). Bedingt durch
die niedrigen Preise für Strom und CO2-Zertifikate ist der Anteil der Steinkohlekraftwerke in 2013 höher als in den vorherigen Jahren.
Zum Erzeugungsmix: Die Fernwärme wird zu über 90 Prozent durch Kraft-WärmeKopplung produziert. Folgende Brennstoffe kommen bei der Erzeugung von Fernwärme zum Einsatz (Stand: 2012): Steinkohle 54,7 Prozent; Müll und biogene Brennstoffe 31,2 Prozent, Gas 13,7 Prozent sowie Öl (0,3 Prozent) und Strom (0,1 Prozent).
E.ON Hanse Wärme GmbH:
Kohle beziehungsweise Steinkohle wird nicht eingesetzt. Zum Erzeugungsmix Wärme
2013: 9 Prozent Regenerative Energieträger, 34 Prozent in Kraft-Wärme-Kopplung
erzeugt mit den Energieträgern Müll und Erdgas sowie 57 Prozent Erdgas.
b.
Wie würde sich der Anteil der Kohle an der Wärmeerzeugung verändern, wenn aus dem Großkraftwerk Moorburg Fernwärme in das
Stadtnetz eingespeist wird? Welche Auswirkungen hätte eine solche
Einspeisung auf die CO2-Bilanz?
c.
Wie würde sich der Energiemix verändern, wenn ab Ende 2016 in
der Müllverbrennungsanlage Stapelfeld die Verbrennung von Müll
aus Hamburg (die Stadtreinigung Hamburg hat ihre Verträge fristgerecht gekündigt) eingestellt wird und somit wohl auch nicht mehr als
Ressource für die Fernwärme zur Verfügung steht? Welche Auswirkungen hätte der veränderte Energiemix auf die CO2-Bilanz?
Der Senat beantwortet hypothetische Fragen grundsätzlich nicht. Im Übrigen siehe
Drs. 20/7526.
9.
Wie wird die Wärmeeinspeisung von einzelnen Erzeugungsanlagen in
das Fernwärmenetz gemessen und nachgewiesen?
Die Gesamterzeugungsstruktur wird über eine Energiebilanzierung nachvollzogen.
Schwerpunkt dieser Bilanzierung sind der Energieeinsatz sowie die Stromerzeugung
und der Wärmeabsatz (jeweils bestimmt über Messungen), das heißt die eingehenden
und ausgehenden Stoff- und Produktströme der Einzelanlagen werden kontinuierlich
erfasst und bilanziert. Auf Basis dieses Mengengerüsts wird zum Beispiel auch der
Primärenergiefaktor errechnet und zertifiziert.
a.
Ist es zutreffend, dass Einspeisungen über 10 MW von der Eichpflicht freigestellt sind?
b.
Wenn das so ist, wie wird dann die Gesamterzeugungsstruktur
erfasst und dokumentiert?
Ja.
Siehe Antwort zu 9.
10. Welche Anreize bestehen in Hamburg bei der Verwendung von Fernwärme zur Energieeinsparung?
Nah- und Fernwärme, die in überwiegendem Maße durch Erzeugung nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung bereitgestellt wird und darüber hinaus gegebenenfalls
noch erneuerbare Energieträger einbindet, leistet aufgrund dieser Eigenschaft(en)
bereits grundsätzlich einen Beitrag zur Energieeinsparung gegenüber einer getrennten Erzeugung von Wärme und Strom.
Es bestehen keine „Anreizprogramme“, die ausschließlich die Fernwärme betreffen.
Insofern wird die Fernwärme auf dem Wärmemarkt nicht privilegiert.
Die Förderprogramme der Stadt zum energetischen Modernisieren von Wohngebäuden werden unabhängig von den verwendeten Energieträgern gewährt, da sie grundsätzlich die Einsparung von Energie fördern.
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Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
a.
Ist es zutreffend, dass im Regelfall Leistungen durch Vattenfall verkauft werden, die zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der angeschlossenen Gebäude nicht erforderlich sind?
b.
Ist es zutreffend, dass der Leistungspreis unabhängig vom Verbrauch berechnet wird und dieser Preisbestandteil damit bei den
Kunden anfällt, selbst wenn Energieeinsparmaßnahmen (beispielsweise Dämmung) dazu führen, dass diese vorgehaltene Leistung
dauerhaft nicht mehr benötigt wird?
Der Grund- oder Leistungspreis ist ein Preis für die Vorhaltung der Energieversorgungsanlagen und wird für diese vorgehaltene Leistung berechnet und ist daher unabhängig vom Verbrauch. Der Grund- oder Leistungspreis deckt die Kapitalkosten für die
Investition in die Energieversorgungsanlagen, die Kosten der Pflege, Überwachung,
Wartung und Reparatur der Anlagen und weitere, aus der Vorhaltung der Anlagen
erwachsende Kosten. Sie fallen an, solange die Anlagen vorgehalten werden und sind
weitgehend unabhängig von Verbrauchsschwankungen.
Sofern durch energieeinspar- beziehungsweise Dämmmaßnahmen der Energieverbrauch eines Kunden sinkt, kann der vom Versorgungsunternehmen vorzuhaltende
Leistungsbedarf und die damit verbundenen Kosten im Rahmen der vertraglichen und
gesetzlichen Bestimmungen (zum Beispiel Verordnung über Allgemeine Bedingungen
für die Versorgung mit Fernwärme – AVBFernwärmeV) reduziert werden.
11. Welche Aktivitäten hat die Landeskartellbehörde in Hamburg im gegenständlichen Bereich dieser Anfrage – insbesondere Trinkwasser und
Fernwärme – entfaltet? Wurden Kartellverwaltungsverfahren eingeleitet
und wie ist gegebenenfalls der Sachstand dieser Verfahren? Welche
Missbrauchsverfügungen wurden gegebenenfalls vorbereitet oder erlassen?
Von der Missbrauchsaufsicht durch die Kartellbehörden sind öffentlich-rechtliche
Gebühren und Beiträge (§ 130 Absatz 1 Satz 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) ausgeschlossen.
Wegen der länderübergreifenden Wasserversorgung durch die HWW fällt die Missbrauchsaufsicht in die Zuständigkeit des Bundeskartellamts.
Die Zuständigkeit des Bundeskartellamts gilt auch für Fernwärme, wenn das Netzgebiet über Hamburg hinaus geht oder wenn sich die jeweiligen lokalen FernwärmeNetzgebiete in verschiedenen Ländern befinden und einer zentralen Unternehmenslenkung unterliegen, wie zum Beispiel bei der Vattenfall Hamburg Wärme GmbH und
der E.ON Hanse Wärme GmbH.
Soweit die Zuständigkeit der Landeskartellbehörde gegeben war, sind in den letzten
Jahren keine Kartellverwaltungsverfahren geleitet worden. Im Übrigen siehe Antwort
zu 6.
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10
Veränderung gegenüber dem Aufkommen des
Vorjahrs
Veränderung in %
Veränderung absolut (in Tsd. €)
Veränderungen innerhalb des 10 Jahreszeitraums
Veränderung in %
Veränderung absolut (in Tsd. €)
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
13,19
4,44
0,78
1,47
1,62
3,53
2,54
-3,26
4,00
0,82
42.791
16.300
2.996
5.671
6.350
14.047
10.463
-13.797
16.346
3.489
2004 2013
32,27
104.656
Quelle: Finanzbehörde Hamburg
Anlage 1
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Entwicklung der Grundsteuer (B) in Hamburg für die Jahre 2004 bis 2013
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Preise und Preisentwicklung Trinkwasser, Abwasser und Strom
Jahr
Trinkwasser
(Hamburg Wasser)
Abwasser (Hamburger Stadtentwässerung)
Strom (Hamburg Energie GmbH)
Regenwasser
(Getrennte Gebühr ab
1.5.2012)
€/m²
-
1,49 (+1,4%)
2,63 ( 0,0%)
-
-
-
2005
1,49 ( 0,0%)
2,63 ( 0,0%)
-
-
-
2006
1,52 (+2,0%)
2,63 ( 0,0%)
-
-
-
2007
1,52 ( 0,0%)
2,63 ( 0,0%)
-
-
-
2008
1,52 ( 0,0%)
2,63 ( 0,0%)
-
-
-
2009
1,57 (+3,3%)
2,67 (+1,5%)
-
-
0,19
2010
1,57 ( 0,0%)
2,67 ( 0,0%)
-
-
0,19
2011
1,64 (+4,5%)
2,75 (+3,0%)
-
-
0,209 (+10,0%)
2012
1,67 (+1,8%)
2,75 ( 0,0%)
2,09
0,73
0,209 ( 0,0%)
2013
1,72 (+3,0%)
-
2,09
0,73
0,248 (+18,7%)
Sielbenutzungsgebühr
€/m³
2003
1,47
2004
Produkt Tor zur Welt
€/kWh
-
( 0,0%)
Quelle: Hamburg Wasser und Hamburg Energie GmbH
11
Anlage 2
Über den gesamten Zeitraum stieg der Trinkwasserpreis um 17,0 % und die Sielbenutzungsgebühr um 4,6 % an.
Der Strompreis stieg von 2009 bis 2013 um 30,5 % an.
Drucksache 20/11278
2,63
Schmutzwasser
(Getrennte Gebühr ab
1.5.2012)
€/m³
-
Mengenpreis
€/m³
Drucksache 20/11278
12
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Anlage 3
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/11278
13
Quelle: Vattenfall Europe Sales GmbH
Preise und Preisentwicklung Erdgas (E.ON Energie Deutschland GmbH)
Versorgungsgebiet
Produkt
Preisstand
1.8.2008
Preisstand
1.12.2008
Preisstand
1.2.2009
Preisstand
1.4.2009
Preisstand
1.10.2009
Preisstand
1.9.2011
Preisstand seit
1.9.2012
Arbeitspreis
Arbeitspreis
Arbeitspreis
Arbeitspreis
Arbeitspreis
Arbeitspreis
Arbeitspreis
Arbeitspreis
[ct/kWh]
[ct/kWh]
[ct/kWh]
[ct/kWh]
[ct/kWh]
[ct/kWh]
[ct/kWh]
[ct/kWh]
E.ON Grundversorgung Erdgas
6,32
7,31
8,08
7,75
6,49
5,75
5,75
6,16
Neu Wulmstorf, Seevetal,
Winsen (teilweise Belieferung
durch Stadtwerke)
E.ON Grundversorgung Erdgas
6,32
7,31
8,08
7,75
6,49
5,75
5,75
6,46
Lüneburg
E.ON Grundversorgung Erdgas
6,24
7,18
8,10
7,72
6,06
5,38
5,95
6,35
Hamburg
Schlesw ig Holstein + Niedersachsen
Hinweis: Zusätzlich zum Arbeitspreis fällt ein jährlicher Grundpreis an
Versorgungsgebiet
Grundpreis*
[€/Jahr]
Hamburg
171,36
Neu Wulmstorf, Seevetal,
Winsen (teilweise Belieferung
durch Stadtwerke)
171,36
Lüneburg
147,66
Schlesw ig Holstein + Niedersachsen
Quelle: E.ON Energie Deutschland GmbH
Der durchschnittliche Gaspreis wird in Cent pro kWh angegeben und enthält bereits alle fälligen Steuern und Abgaben.
Anlage 4
*Der Grundpreis war im gesamten Betrachtungszeitraum stabil
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Preisstand
1.1.2008
Drucksache 20/11278
14
Preisentwicklung Erdgas ab 1.1.2008 für Grundversorgung mit Abnahmefall 20.000 kWh/a (brutto)
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Arbeitswert Schornsteinfegertätigkeit ab 2004
Hoheitliche Schornsteinfegertätigkeiten werden über Arbeitswerte abgerechnet. Die Gebühr für einen Arbeitswert hat sich in Hamburg in den letzten 10 Jahren
wie folgt entwickelt:
Jahr
2014
2013
2012
2011
ab 05. Juni 2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
Gebühr zzgl. MwSt. in €
1,10
1,10
1,10
1,10
1,10
1,15
1,15
1,14
1,12
1,12
1,09
Veränderung zum Vorjahr in %
0,000
0,000
0,000
0,000
-4,348
0,000
0,877
1,786
0,000
2,752
-
Veränderung zum Basisjahr 2004 in %
0,917
0,917
0,917
0,917
0,917
5,505
5,505
4,587
2,752
2,752
-
Quelle: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Anlage 5
15
Drucksache 20/11278
Seit dem 1. Januar 2013 kann ein Großteil der Schornsteinfegertätigkeiten – insbesondere die regelmäßigen Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten – von
dem Kunden an einen Schornsteinfeger frei vergeben werden. Der Markt bestimmt die Preise für diese freien Tätigkeiten.
Drucksache 20/11278
16
Hausmüllentsorgung und Gehwegreinigung
Die Bezugsgröße einer Gebührenveränderung ist das gesamte Gebührenaufkommen und deren Veränderung relativ gesehen von einem Jahr zum nächsten.
Die Gebühren der Hausmüllentsorgung entwickelten sich seit einschließlich 2004 wie folgt:
Jahr
Jahr
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
GebührenVeränderungen
veränderungen Verbraucherpreise
(in %)
(n %)
6,0
1,6
0,0
1,6
0,0
1,5
0,0
2,3
0,0
2,6
0,0
0,3
0,0
1,1
0,0
2,1
0,0
2,0
0,0
1,5
0,0
-
Anlage 6
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
GebührenVeränderungen
veränderungen Verbraucherpreise
(in %)
(in %)
0,2
1,6
0,0
1,6
0,0
1,5
1,9
2,3
0,0
2,6
0,0
0,3
3,5
1,1
4,5
2,1
0,0
2,0
0,0
1,5
0,0
-
Die Gebühren der gebührenpflichtigen Gehwegreinigung entwickelten
sich seit einschließlich 2004 wie folgt:
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Die SRH erhebt keine absoluten Werte je Haushalt in € und kann sie demzufolge nicht angeben. In den nachfolgenden Tabellen und Grafiken sind die prozentualen Änderungen des Aufkommens aus Gebühren der Hausmüllentsorgung und der gebührenpflichtigen Gehwegreinigung bei der Stadtreinigung Hamburg AöR (SRH) und jeweils die Veränderungen der Verbraucherpreise angegeben. Dabei liefern die prozentualen Änderungen Indikatoren dafür, wie sich die
Kosten für Müllabfuhr in den Mietnebenkosten tendenziell entwickelt haben könnten. Die tatsächliche Entwicklung (pro Haushalt) in Euro hängt von diversen
weiteren Faktoren ab wie dem Trennverhalten bei der Müllentsorgung, damit von dem Vorhandensein von Papier und Biogefäßen, von der Leerungsfrequenz
und dem Volumen des Restmüllgefäßes. Durch konsequente Mülltrennung und die Benutzung von nahezu gebührenfreien Papier- und Biogefäßen können
die Auswirkungen von Gebührenänderungen deutlich abgemildert werden.
Im Verhältnis zu den Veränderungen der Verbraucherpreise entwickelten
sich die Gebühren der gebührenpflichtigen Gehwegreinigung laut nachfolgender Grafik:
118%
118%
113%
113%
Verbraucherpreise
108%
Verbraucherpreise
108%
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2014
98%
17
Drucksache 20/11278
Quelle: Stadtreinigung Hamburg AöR (SRH)
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
98%
Gebühren
Gehwegreinigung
103%
2004
Gebühren
Hausmüllentsorgung
103%
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Aus der nachfolgenden Grafik wird deutlich, dass die Änderungsraten der
Gebühren für die Hausmüllentsorgung hinter denen der Verbraucherpreise zurückbleiben:
Drucksache 20/11278
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Anlage 7
Fernwärme – Vattenfall Wärme Hamburg GmbH
In den vergangenen zehn Jahren sind die Brennstoffpreise für Gas, Öl und Kohle zwischen 50 % und 140 % angestiegen. Da die Fernwärmepreise insbesondere auf der
Entwicklung der Brennstoffpreise basieren, führte dies auch zu einem Anstieg der
Fernwärmepreise.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Fernwärmepreisentwicklung am rechnerischen
Beispiel eines Standardgebäudes, das gemäß Definition des AGFW (Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e. V.) ein mittleres Gebäude mit 200 kW Anschlussleistung darstellt. Die prozentuale Entwicklung bezieht sich auf das jeweilige
Vorjahr.
Jahr
Wärmepreis
je MWh in €
Änderung
in %
2003
50,43
2004
52,97
5,0
2005
56,60
6,9
2006
63,17
11,6
2007
63,09
-0,1
2008
73,26
16,1
2009
70,40
-3,9
2010
68,42
-2,8
2011
76,28
11,5
2012
80,11
5,0
2013
77,12
-3,7
Quelle: Vattenfall Wärme Hamburg GmbH
18
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/11278
Anlage 8
Fernwärme – E.ON Hanse Wärme GmbH
Die Energiepreise in Deutschland sind seit 2008 gestiegen. In einem Vergleich der
Jahre 2008 und 2013 stellt man einen durchschnittlichen Anstieg beim Heizölpreis um
56 Prozent, beim BAFA (Bundesamt für Ausfuhrkontrolle) Gasimportpreis um rund
43 Prozent und beim Fernwärmeindex des Statistischen Bundesamtes um rund 20%
fest. Verglichen mit dieser Entwicklung war der Preisanstieg bei der E.ON Hanse
Wärme GmbH gegenüber 2008 nicht größer, als der allgemeine Anstieg der Energiepreise.
Preisentwicklungen ergeben sich durch Preisänderungsklauseln gem. AVBFernwärmeV, in die u. a. Energiepreise, Energiemix, Investitions- und Lohnindizes einfließen
und die somit die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Wärme
und die Verhältnisse auf dem Wärmemarkt berücksichtigen.
19
Drucksache 20/11278
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Anlage 9
URBANA Energiedienste GmbH
20
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/11278
Anlage 10
Mitteilung der Enercity Contracting GmbH
…bei der Beantwortung der Großen Anfrage aus der Bürgerschaft vom 26.03.14 zur
Entwicklung der „zweiten Miete“ können wir Ihnen nur begrenzt Informationen zur
Verfügung stellen. Die enercity Contracting Nord GmbH hat Mitte des vergangenen
Jahres 2013 die Geschäftsaktivitäten der Dalkia GmbH übernommen und ist erst seit
diesem Zeitpunkt in Hamburg als Wärmeversorger aktiv. Zu unserem Geschäftsfeld
gehören Energiedienstleistungen und die Wärme-, Kälte-, Dampf- und Stromversorgung. Unsere Kunden sind die Wohnungswirtschaft sowie Gewerbe- und Industrieunternehmen. Zurzeit bauen wir beispielsweise in Hamburg eine Nahwärmeversorgung
für die östliche HafenCity auf. Insofern sind wir kein Unternehmen der klassischen
Fernwärmeversorgung, wie z. B. Vattenfall Hamburg Wärme GmbH, Mainova, Rheinenergie oder andere vergleichbaren Unternehmen, die sich durch den Betrieb eines
flächendeckenden Fernwärmenetzes, die Erzeugung der Fernwärme in kohle- bzw.
gasgefeuerten Großheizkraftwerken und Wärmelieferung auf Basis eines tarifierten
Wärmepreises auszeichnen. Unsere Wärmeversorgungsprojekte sind hingegen räumlich eng begrenzt und immer gemäß den spezifischen Projektanforderungen technisch
konzipiert und individuell kalkuliert.
Vor diesem Hintergrund beantworten wir die Fragen nach Können und Vermögen.
Zu den einzelnen Punkten der Anfrage:
Zu 1.: Verbunden mit der Aufnahme der Geschäftsaktivitäten in Hamburg im vergangenen Jahr 2013 können wir zur langfristigen Kostenentwicklung in Bezug auf unsere
Wärmeversorgungsaktivitäten noch keine Aussagen machen…
21
Drucksache 20/11278
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Anlage 11
Anlage 11 zu Drs. 20/11278
Erläuterungen der Energiedienstleistungen GmbH (RWE)
22
•
Es ist zu berücksichtigen, dass im Hamburger Kerngeschäft der RWE die einzelnen
Versorgungsgebiete aufgrund einer Vielzahl unterschiedlicher Rahmenbedingungen
nicht miteinander vergleichbar sind.
•
Die Wärmepreise folgen im Wesentlichen der Entwicklung der Kosten für die
Primärenergieträgern, aus denen die Wärme erzeugt wird.
•
Die Hamburger Fernwärmeversorgungen der RWE sind nicht mit flächendeckenden
Wärmenetzen, die es in anderen Städten gibt, vergleichbar.
•
Bei den Hamburger Netzen der RWE handelt es sich in der Regel um geschlossene
Versorgungsgebiete, in denen alle befindlichen Gebäude aus einer eigens dafür
errichteten Wärmeerzeugungsanlage beliefert werden. Daran angrenzende
Liegenschaften können bedarfsweise und wenn die technischen und wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen es zulassen, zusätzlich angeschlossen werden. Ein Zwang
dafür besteht für Gebäudeeigentümer nicht.
•
Die RWE ist Betreiber mehrerer Wärme-Inselversorgungen in Hamburg. Aufgrund
deren Abgeschlossenheit, Größe und Anzahl sind diese jedoch nicht repräsentativ
oder gar prägend für die Wärmeversorgung in Hamburg.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/11278
23
Drucksache 20/11278
24
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/11278
25
Drucksache 20/11278
26
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/11278
noch Anlage 11
27
Drucksache 20/11278
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
noch Anlage 11
28
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/11278
noch Anlage 11
29
Drucksache 20/11278
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
noch Anlage 11
30
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/11278
noch Anlage 11
31
Drucksache 20/11278
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
noch Anlage 11
32
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/11278
noch Anlage 11
33
Drucksache 20/11278
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
noch Anlage 11
34
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/11278
noch Anlage 11
35
Drucksache 20/11278
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
noch Anlage 11
36
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/11278
noch Anlage 11
37
Drucksache 20/11278
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
noch Anlage 11
38
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/11278
noch Anlage 11
39
Drucksache 20/11278
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
noch Anlage 11
40
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/11278
noch Anlage 11
41
Drucksache 20/11278
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
noch Anlage 11
42
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/11278
noch Anlage 11
43
Drucksache 20/11278
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
noch Anlage 11
44
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/11278
noch Anlage 11
45
Drucksache 20/11278
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
noch Anlage 11
46
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/11278
noch Anlage 11
47
Drucksache 20/11278
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
noch Anlage 11
48
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/11278
noch Anlage 11
49
Drucksache 20/11278
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
noch Anlage 11
50
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/11278
noch Anlage 11
51
Drucksache 20/11278
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
noch Anlage 11
52
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/11278
noch Anlage 11
53
Drucksache 20/11278
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
noch Anlage 11
54
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/11278
noch Anlage 11
55
Drucksache 20/11278
56
Entwicklung der Grundsteuer (Grundsteuerhebesatz) im Hamburger Umland und den Großstädten Berlin, München, Frankfurt und Köln
Entwicklung der Grundsteuer in den Jahren 2012 und 2013
2012
Gemeinde
GrundsteuerGrundsteuerhebesatz Verändehebesatz
rung in %
2011 in %
2013
Grundsteuerhebesatz
2012 in %
Grundsteuerhebesatz Veränderung in %
Änderung der
Grundsteuerbelastung in %
Grundsteuerhebesatz
2013 in%
410
400
300
385
420
330
390
410
335
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
20,00
30,00
0,00
5,13
7,32
0,00
410
400
300
385
420
330
410
440
335
Hamburger Umland
410
370
300
385
385
330
390
390
335
0,00
30,00
0,00
0,00
0,00
8,11
0,00
0,00
35,00
0,00
0,00
9,09
0,00
0,00
20,00
0,00
5,13
0,00
Berlin
München
Frankfurt
Köln
810
535
460
500
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
15,00
540
0,00
Hamburg
Quelle: Finanzbehörde Hamburg
0,00
0,00
0,00
0,00
3,00
810
535
460
515
40,00
0,00
8,70
0,00
810
535
500
515
0,00
540
0,00
0,00
540,00
Anlage 12
Norderstedt
Pinneberg
Ahrensburg
Buxtehude
Stade
Seevetal
Neu Wulmstorf
Lüneburg
Winsen
Vergleichbare Städte
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Änderung der
Grundsteuerbelastung in %
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Durchschnittliche Entgelte 1) für Trinkwasser und Abwasser 2012 und 2013
Gemeinde
Hamburg
Pinneberg
Norderstedt
Ahrensburg
Hamburg
Pinneberg
Norderstedt
Ahrensburg
Durchschnittliche Entgelte 1) für Trinkwasser und Abwasser 2012 und 2013
Durchschnittliche Entgelte in € 2) für
Trinkwasser
Abwasser
mengenbezogenes
flächenbezogenes
Grundgebühr (hausGrundgebühr
Entgelt
Entgelt im Jahr 4)
verbrauchs- (haushaltsübliches
haltsübliches menAbwasser oder
sonstiges menNiederschlags- bzw.
abhängiges
gen- und flächenunverbrauchsSchmutzwasSchmutzwasgenbezogenes
Oberflächenwasserentgelt
Entgelt je m³
abhängiges Entgelt)
unabhängiges
serentgelt
serentgelt 5)
Entgelt je m³ (z. B.
je m² versiegelter oder
3)
im Jahr 3)
Entgelt) im Jahr
je m²
je m³
Brauchwasser)
sonstiger Fläche
2012
1,67
60,99
2,75
–
–
–
–
1,77
26,32
2,51
–
–
0,79
24,60
1,61
13,08
1,85
–
–
–
–
1,67
60,99
1,77
–
–
0,40
–
2013
1,72
62,92
2,09
–
–
0,73
–
1,77
26,32
2,51
–
–
0,79
24,60
1,61
13,08
1,85
–
–
–
–
1,72
62,92
1,72
–
–
0,40
–
Quelle: Statistikamt Nord, Energie- und Umweltstatistiken
Der Durchschnitt auf Gemeindeebene wurde bereits in den Fällen berechnet, in denen pro Gemeinde mehrere Unternehmen mit unterschiedlichen Entgelten tätig sind.
Bei den ausgewiesenen Entgelten handelt es sich um Bruttobeträge (einschließlich sieben Prozent Mehrwertsteuer, die bei der Wasserversorgung erhoben wird).
3)
Z. B. Grundentgelt (Grundgebühr) bzw. Entgeltpauschale
4)
Z. B. Abflussfläche, bebaubare Fläche, Grundstücksgröße.
5)
Bezogen auf den Frischwasserbezug.
57
Drucksache 20/11278
Daten jeweils zum Stichtag 1. Januar eines jeden Jahres
2)
Anlage 13
1)
Drucksache 20/11278
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Anlage 14
Müll- und Straßenreinigungsgebühren
Müllgebühren in deutschen Großstädten
München siehe unter http://www.awm-muenchen.de/fileadmin/PDFDokumente/privatkunde/satzung_272.pdf.
Köln siehe unter
http://www.bsr.de/assets/downloads/aktuelle_Leistungsbedingungen.pdf und
http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/satzungen/
abfallgeb__hrensatzung_19_12_2012.pdf.
Frankfurt siehe unter
http://frankfurt.de/sixcms/media.php/738/Abfallgeb%C3%BChrensatzung%20einschlie
%C3%9Flich%204%20%C3%84nderungssatzung%20g%C3%BCltig%20ab%2001%2
001%202012.pdf.
Berlin siehe unter
http://www.bsr.de/assets/downloads/aktuelle_Leistungsbedingungen.pdf.
Müllgebühren in Städten der Metropolregion Hamburg
Landkreis Harburg (Seevetal, Neu Wulmstorf, Winsen) siehe unter
http://abfallwirtschaft.landkreis-harburg.de/portal/seiten/abfallgebuehren-100028520100.html?s_sprache=&.
Kreis Pinneberg (Pinneberg) siehe unter http://www.pi-abfall.de/pi_abfall_media/
HTML+Import/Entgeltrechner.shtml.
Landkreis Stade (Buxtehude, Stade) siehe unter http://www.landkreis-stade.de/
buergerservice/dienstleistungen/abfallbehaelter-abfallgebuehren-90100018420350.html?myMedium=1&auswahl=0.
Norderstedt siehe unter
http://www.norderstedt.de/PDF/Abfallwirtschaftsgeb%C3%BChrensatzung.PDF?ObjS
vrID=1087&ObjID=6212&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1315894662
Kreis Stormarn (Ahrensburg) siehe unter https://www.awsh.de/privatkunden/serviceund-beratung/preise-stormarn/.
Lüneburg
http://www.lueneburg.de/Portaldata/1/Resources/STLG_Dateien/STLG_Dokumente/O
rtsrecht_Satzungen/22_02_abfallgebuehrensatzung.pdf
58
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/11278
Straßenreinigungsgebühren in deutschen Großstädten
München siehe unter http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/baureferat/
strassenreinigung/strassenreinigungsgebuehren.html.
Köln
siehe
gebuehren.
unter
http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/strassenreinigung-
Frankfurt siehe unter
https://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/StrRSatzung%20%20%28Gesamtfass
ung%20nach%207%20%C3%84nderung%20g%C3%BCltig%20ab%2001%2001%20
2010%29.pdf.
Berlin siehe unter http://www.bsr.de/9946.html.
Straßenreinigungsgebühren in Städten der Metropolregion Hamburg
Landkreis
Harburg
(Seevetal,
Neu
Wulmstorf,
http://www.hollenstedt.de/orts-samtgemeinderecht/.
Winsen)
siehe
unter
Kreis
Pinneberg
(Pinneberg)
siehe
unter
http://zufish.schleswigholstein.de/portal/?SOURCE=PstCategoryView&PSTCATID=8935951&AREAID=
9006933&PSTID=8958654.
Landkreis Stade (Buxtehude, Stade) siehe unter
http://buergerservice.niedersachsen.de/portal/?AREAID=8662390&SEARCHLETTER
=S&SOURCE=PstListAZ&PSTID=8665639.
Norderstedt siehe unter
http://www.norderstedt.de/PDF/Stra%C3%9Fenreinigungssatzung.PDF?ObjSvrID=10
87&ObjID=6225&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1354786739.
Kreis Stormarn (Ahrensburg) siehe unter http://www.kreis-stormarn.de/service/
lvw/leistungen/index.html?zufi=1&lid=8958654.
Lüneburg siehe unter
http://www.lueneburg.de/Portaldata/1/Resources/STLG_Dateien/STLG_Dokumente/O
rtsrecht_Satzungen/22_03_strassenreinigungsgebuehrensatzung.pdf.
Quelle: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
59
Festgestellte Bebauungspläne mit Anschluss- und Benutzungszwang (seit 1997, Stand: 31.03.2014)
vom
GVBl. S.
4.3.1997
4.3.1997
28.5.1997
30
33
150
Heimfeld 43
Lohbrügge 87
12.1.1999
17.8.1999
24
215
2000
Ottensen 2 / Othmarschen 31 / Altona-Altstadt 48
26.9.2000
293
2001
Rahlstedt 114 / Farmsen-Berne 32
Lurup 58
Rahlstedt 109
2.5.2001
30.5.2001
18.7.2001
73
130
230
22.1.2002
17.12.2002
12
341
Lurup 56
Hamburg-Altstadt 32/HafenCity 1
St. Pauli 41
3.3.2003
3.11.2004
20.3.2004
43
397
196
2005
Jenfeld 22
Marienthal 23/Horn 47
Niendorf 83
Ohlsdorf 12
Wilhelmsburg 81
18.1.2005
8.3.2005
7.3.2005
31.3.2005
5.4.2005
14
65
69
124
128
2006
St. Pauli 40/Rotherbaum 34
Neugraben-Fischbek 65
Klostertor 11 / St. Georg 41
Barmbek-Süd 12
Stellingen 19/Lokstedt 49
28.3.2006
9.5.2006
13.06.2006
30.6.2006
7.7.2006
141
218
323
371
422
Anlage 15
2003
2004
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
1999
Rechtsgrundlage § 4 Hamburgisches Klimaschutzgesetz:
2002
Langenhorn 66
Rahlstedt 108
Drucksache 20/11278
60
Jahr
Bebauungsplan
Rechtsgrundlage § 81 Absatz 9 Hamburgische Bauordnung (HBauO):
1997
Billstedt 90
Farmsen-Berne 30
Neugraben-Fischbek 15
vom
GVBl. S.
24.4.2007
20.8.2007
18.9.2007
4.12.2007
157
277
299
413
Bergedorf 98
Wohldorf-Ohlstedt 13
Hamburg-Altstadt 39/HafenCity 5
HafenCity 8
Barmbek-Süd 14
26.2.2008
19.2.2008
19.2.2008
14.10.2008
23.10.2008
101
103
105
365
373
2009
Harvestehude 13
Langenhorn 22
Barmbek-Nord 12
Finkenwerder 32
HafenCity 3
Uhlenhorst 13
2.3.2009
19.5.2009
21.7.2009
6.10.2009
3.11.2009
20.11.2009
51
157
313
352
384
393
2010
Harburg 67/Heimfeld 46
8.11.2010
590
2011
Winterhude 45
Ottensen 56
Jenfeld 23
Lokstedt 54
20.1.11
11.2.11
12.4.11
27.9.11
37
99
120
408
2012
Wilhelmsburg 90 – Wärmenetz
Barmbek-Nord 33 – Wärmenetz
Winterhude 5 – Wärmenetz
10.05.2012
25.07.2012
01.11.2012
188
378
461
2013
Hohenfelde 9 – Wärmenetz
Bergedorf 110 – Wärmenetz
24.01.13
25.03.13
14
133
61
Quelle: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Drucksache 20/11278
2008
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Jahr
Bebauungsplan
noch Rechtsgrundlage § 4 Hamburgisches Klimaschutzgesetz:
2007
Hamburg-Altstadt 36/HafenCity 4
Winterhude 11/Barmbek-Nord 10
Billstedt 103
Hamburg-Altstadt 34/HafenCity 2