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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/11278 20. Wahlperiode 22.04.14 Große Anfrage der Abgeordneten Hans-Detlef Roock, Birgit Stöver, Klaus-Peter Hesse, Jörg Hamann, Ralf Niedmers, Olaf Ohlsen, Dennis Gladiator (CDU) und Fraktion vom 26.03.14 und Betr.: Antwort des Senats Entwicklung der sogenannten zweiten Miete in Hamburg In den letzten Jahren haben sich die Mietnebenkosten überproportional entwickelt und gewinnen für die Standortwahl von Mieterinnen und Mietern sowie Eigentumserwerbern zunehmend an Bedeutung. Zu diesen Nebenkosten gehören insbesondere Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Strom, Schornsteinreinigung, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Heizung und Warmwasser. Die jeweiligen Kosten und Gebühren variieren stark, sobald das Stadtgebiet verlassen wird und die Zuständigkeit bei anderen Gemeinden und Stadtwerken liegt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Bei der „2. Miete“ handelt es sich um einen wertenden Begriff, der umgangssprachlich verwendet wird und zeigen soll, dass die Betriebskosten – neben der Nettokaltmiete – eine hohe Belastung darstellen können. Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Verwaltungskosten sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten gehören nicht zu den Betriebskosten (vergleiche § 1 Betriebskostenverordnung). Bei vielen in der Vorbemerkung genannten Kostenfaktoren handelt es sich um verbrauchsabhängige, bei denen Mieterinnen und Mieter ebenso wie Eigentümer oder Erbbauberechtigte durch ihr Verbrauchsverhalten die anfallenden Kosten spürbar beeinflussen können. Dadurch sind im Ergebnis keine allgemeingültigen Ableitungen auf die Höhe einer sogenannten 2. Miete im Sinne der Fragestellung möglich. Im Übrigen belegen die vorliegenden Daten zu der Entwicklung der Gebühren und Steuern für den Zeitraum 2004 bis 2013, die als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar sind, dass die Anstiege jeweils unterhalb des allgemeinen Anstiegs der Verbraucherpreise gelegen haben. Insoweit können die von den Fragestellern unterstellten von der öffentlichen Hand beeinflussbaren Nebenkosten nicht als „Kostentreiber“ bei der sogenannten 2. Miete bezeichnet werden. Im Bereich der Energieversorgung sind größtenteils private Energieunternehmen tätig. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften von HAMBURG WASSER, der HAMBURG ENERGIE GmbH, der Vattenfall Europe Sales GmbH, der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH, der E.ON Energie Deutschland GmbH, der URBANA Energiedienste GmbH, der enercity Contracting GmbH, der RWE Energieleistungen GmbH, der Stadtreinigung Hamburg AöR (SRH) sowie des Statistikamts Nord wie folgt: Drucksache 20/11278 1. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Wie haben sich die im Vorspann genannten Kosten und Gebühren in Hamburg in Euro und prozentual in den letzten zehn Jahren (bitte die Entwicklung für jedes Jahr einzeln angeben) sowie prozentual über den gesamten Zeitraum entwickelt (bitte bei Strom HAMBURG ENERGIE als stadteigenen Anbieter seit Gründung angeben)? Nachfolgend werden die Kenndaten dargestellt, wie sie der zuständige Behörde vorliegen und in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit von Dritten beschaffbar waren. Teilweise geben sie nicht den erbetenen Zeitraum wieder. Die zuständige Behörde vertritt jedoch die Auffassung, dass diese Daten insgesamt eine tragfähige Gesamtaussage im Sinne der Fragestellung vermitteln. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Grundsteuer: Siehe Anlage 1. Die Höhe des gesamten Grundsteueraufkommens hängt maßgeblich von den der Grundsteuer zugrunde liegenden bundesgesetzlichen Einheitswerten (nach Bewertungsgesetz (BewG)) und der Anzahl der wirtschaftlichen Einheiten ab. Bei ansonsten unveränderten Bedingungen ist aufgrund Grundsteuer-Hebesatzerhöhungen von 30 Prozent im Jahr 2005 und von 20 Prozent im Jahr 2006 die Grundsteuer für jede wirtschaftliche Einheit um 6,12 Prozent beziehungsweise 3,85 Prozent gestiegen. Wasser und Abwasser: Siehe Anlage 2. Strom und Gas: Siehe Anlagen 2 bis 4. Zur inhaltlich vollständigen Beantwortung wurden die Preise der Grundversorger für Strom und zusätzlich Erdgas abgefragt. Im liberalisierten Energiemarkt haben die Verbraucher beim Strom- und Gasbezug eine freie Lieferantenwahl. In Hamburg zum Beispiel sind gegenwärtig rund 300 Stromlieferanten aktiv. Die Strom- und Gaspreise richten sich im Einzelfall nach dem jeweiligen Vertragsinhalt und sind nicht miteinander vergleichbar, da sich die Strom- und Gasprodukte der diversen Händler unterscheiden (zum Beispiel unterschiedliche Vertragslaufzeiten, Anteile an erneuerbaren Energien, Zahlungsmodalitäten et cetera). Dies gilt insbesondere auch für die Preise der Stromprodukte für die HAMBURG ENERGIE GmbH, die, im Gegensatz zu zahlreichen anderen privaten Mitbewerbern, mit Schwerpunkt auf Lieferung erneuerbare Energien (EE) und Investition in EE-Erzeugungsanlagen (Windkraft, Photovoltaik, Biomasse) kohle- und atomstromfreie Stromprodukte anbietet. Gemäß § 36 Energiewirtschaftsgesetz ist Grundversorger 1 jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Diese haben grundsätzlich allgemeine Bedingungen und Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu geben, im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen. Schornsteinreinigung: Siehe Anlage 5. Straßen- und Gehwegreinigung: Die Finanzierung der Straßenreinigung erfolgt nicht über Gebühren, sondern über Erstattungen aus dem Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg. 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/11278 Die Höhe der gebührenpflichtigen Gehwegreinigung ist von diversen Faktoren abhängig, so zum Beispiel von Notwendigkeiten und Intervallen in der Reinigung. Die SRH erhebt keine absoluten Werte je Haushalt in Euro. Die Gebühren der gebührenpflichtigen Gehwegreinigung sind seit 2003 unverändert. Siehe unter http://www.srhh.de/srhh/opencms/privatkunden/gebuehren.html und die Anlage 6. Müllabfuhr: Die Höhe der Abfallgebühren ist abhängig vom pro Haushalt erforderlichen Abfallbehältervolumen und vom darüber hinaus nachgefragten Service bei Abholung der Behälter. Aufgrund der Vielfalt der Möglichkeiten erhebt die SRH keine absoluten Werte je Haushalt in Euro. Zu den aktuellen Abfallgebühren siehe unter http://www.srhh.de/ srhh/opencms/privatkunden/gebuehren.html. Zu den prozentualen Änderungen des Gebührenaufkommens siehe Anlage 6. Heizung und Warmwasser: Die Kosten für Heizung und Warmwasser sind abhängig von den eingesetzten Energien beziehungsweise den eingesetzten Energieträgern (zum Beispiel Gas, Heizöl, Strom, erneuerbare Energien, Nah- und Fernwärmeversorgung). Darüber hinaus ist der Wärmemarkt sehr vielfältig. Diverse Anbieter, wie zum Beispiel Contractoren, Nah- und Fernwärmeversorger mit technisch unterschiedlichen Wärmeerzeugungssystemen, konkurrieren miteinander. Da die Frage sich auf Wärme an sich bezieht, wird in den nachfolgenden Anlagen der Schwerpunkt der Beantwortung auf Wärmelieferungen im Rahmen der Nah- und Fernwärmeversorgung gelegt. In diesem Zusammenhang wurden die fünf größten Versorgungsunternehmen abgefragt. Siehe im Einzelnen zu Preisen und Preisentwicklung der Wärmelieferungen durch die Vattenfall Wärme Hamburg GmbH Anlage 7, die E.ON Hanse Wärme GmbH Anlage 8, die URBANA Energiedienste GmbH Anlage 9, die enercity Contracting Nord GmbH Anlage 10 sowie die RWE Energiedienstleistungen GmbH Anlage 11. 2. Wie hoch sind die im Vorspann genannten Kosten und Gebühren in Norderstedt, Pinneberg, Ahrensburg, Buxtehude, Stade, Seevetal, Neu Wulmstorf, Lüneburg und Winsen (bitte Angaben für die Jahre 2012 und 2013) und in mit Hamburg vergleichbaren Städten wie Berlin, München, Frankfurt und Köln (auch hier bitte Angaben für die Jahre 2012 und 2013) gestiegen? Grundsteuer: Siehe Anlage 12. Für das Umland und genannte Städte liegt der zuständigen Behörde nur die Entwicklung der Grundsteuerhebesätze vor. Wasser und Abwasser: HAMBURG WASSER liefert Trinkwasser auch nach Ahrensburg. Hier gilt derselbe Preis wie für Hamburg (siehe Antwort zu 1.). HAMBURG WASSER hat die hoheitliche Aufgabe der Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Neu Wulmstorf übernommen. Die Schmutzwasserbeseitigungsgebühr lag dort in 2012 bei 1,48 Euro/m³ und in 2013 bei 1,59 Euro/m³. Vom Statistikamt Nord stehen weitere Daten zu Trinkwasser und Abwasser für Hamburg und die abgefragten Gemeinden in Schleswig-Holstein zur Verfügung. Siehe hierzu Anlage 13. Schornsteinreinigung: Die Gebühren ergeben sich bundesweit, somit auch für die genannten Städte, einheitlich aus der „Kehr- und Überprüfungsordnung“ vom 16. Juni 2009 (BGBl. I S. 1292), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. April 2013 (BGBl. I S. 760). Danach liegen die Kosten für einen Arbeitswert in 2012 und 2013 bei 1,05 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. 3 Drucksache 20/11278 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode In Hamburg gilt nach dem Gesetz zur Regelung von Gebühren für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger vom 13. November 2012 (GVBl. S. 474) bis Ende 2014 ein von der bundeseinheitlichen Regelung abweichender Gebührensatz von 1,10 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer je Arbeitswert. Straßenreinigung und Müllabfuhr Siehe Anlage 14. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Welche Erhöhungen für Verbraucherinnen und Verbraucher hat es hinsichtlich der im Vorspann genannten Kosten in Hamburg in den Jahren 2012 und 2013 gegeben und welche Erhöhungen sind für das Jahr 2014 geplant beziehungsweise wann wird über entsprechende Erhöhungen entschieden? Wie werden diese Erhöhungen begründet? Grundsteuer: Zur Entwicklung der Hebesätze der Grundsteuer siehe Antwort zu 1. Eine Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer ist für das Jahr 2014 nicht geplant (siehe Drs. 20/11249; Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2014). Trinkwasser: Zur Erhöhungen des Trinkwasserpreises in 2012 und 2013 siehe Antwort zu 1. Zum 1. Januar 2014 wurde der Trinkwasserpreis von 1,72 Euro/m³ auf 1,77 Euro/m³ angehoben, um zu erwartende Kostensteigerungen (zum Beispiel Tarifsteigerungen bei Löhnen und Gehältern) auszugleichen und das Unternehmensergebnis zu sichern. Strom und Gas: Die Strompreise (Grundversorgung) wurden zum 1. April 2014 angepasst. Eine weitere Erhöhung ist in diesem Jahr nach Aussagen des entsprechenden Grundversorgers gegenwärtig nicht geplant. Zur Grundversorgung Gas: Eine Preisanpassung ist derzeit ebenfalls nicht geplant. Zum Strompreis der HAMBURG ENERGIE GmbH: Zu Erhöhungen des Strompreises von HAMBURG ENERGIE in 2012 und 2013 siehe Antwort zu 1. Aussagen zu einer etwaigen Strompreiserhöhung in 2014 sind dem Unternehmen nach nicht möglich, da solche Erhöhungen im Wesentlichen von der Entwicklung der Bezugskosten für kohleund atomstromfreien Strom, insbesondere aus erneuerbaren Energien, abhängig sind. Müllabfuhr und Straßenreinigung: In den Bereichen Müllabfuhr und Gehwegreinigung sind in 2012 und 2013 keine Gebührenerhöhungen erfolgt. Die Gebühren für die Bioabfall- und Restmüllabfuhr wurden in 2014 ebenfalls nicht erhöht. Lediglich im Bereich der Grünabfälle ergab sich eine Gebührenveränderung: Die Anlieferung von bis zu 1 m³ Grünabfällen auf den Recyclinghöfen ist seit dem 1. Januar 2014 kostenlos, die Gebühr für den Laubsack wurde von 0,5 Euro auf 1 Euro erhöht. Im Übrigen siehe Antwort 1. Heizung und Warmwasser: Zu den Wärmelieferungen durch Vattenfall Wärme Hamburg GmbH: Die Fernwärmepreise in Hamburg sanken für 2013 bei einem durchschnittlichen Verbrauch um 3,7 Prozent gegenüber 2012. Die Hamburger Fernwärmekunden profitieren damit von gesunkenen Kosten für Brennstoffe, insbesondere für die in der Erzeugung der Fernwärme verwendete Importkohle. Zur Preisentwicklung siehe Antwort 1. Preisänderungen ergeben sich durch Preisgleitformeln, in die unter anderem Brennstoffpreise, Brennstoffmix, Investitionsgüter-Indizes et cetera einfließen. Sie bauen auf öffentlich zugänglichen Indexwerten des Statistischen Bundesamts sowie Werten des 4 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/11278 Bundesamts für Ausfuhrkontrolle auf. Wie sich die Preise in 2014 entwickeln werden, ist abhängig von der Entwicklung dieser Indizes. Zu den Wärmelieferungen durch E.ON Hanse Wärme GmbH siehe Anlage 8. Zu den Wärmelieferungen durch URBANA Energie GmbH: Jahr Ct./kWh Veränderung zum Vorjahr 2012 8,00 2013 7,61 2014 7,90 −5 % +4 % Jeweils netto ohne MwSt. Quartiersversorgung, projektbezogener Leistungsumfang und Preisentwicklung. Die Preise verändern sich in jedem Abrechnungszeitraum nach der projektbezogen vereinbarten Preisregelung. Die Preisänderungsklausel enthält nach § 24 Absatz 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) Kosten und Marktbestandteile, wie Brennstoffkosten, Strom-Index, Lohn-Materialindex. Zu den Wärmelieferungen durch enercity Contracting Nord GmbH: Veränderungen der Wärmepreise in 2014 sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht bekannt, da sie unter anderem von der Entwicklung der Betriebs- und Brennstoffe und damit von der Kostenentwicklung auf dem allgemeinen Energiemarkt in Deutschland abhängen. Die Entwicklung der Wärmepreise ist durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen an die Entwicklung von einschlägigen Indizes, die vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht werden, gebunden. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. Zu den Wärmelieferungen durch RWE Energiedienstleistungen GmbH siehe Anlage 11. Schornsteinreinigung Seit dem 1. Januar 2013 kann ein Großteil der Schornsteinfegertätigkeiten – insbesondere die regelmäßigen Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten – vom Kunden an einen Schornsteinfeger frei vergeben werden. Der Markt bestimmt die Preise für diese Tätigkeiten. Zahlen und Informationen über die Kosten für freie Tätigkeiten liegen der zuständigen Behörde nicht vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Welche Gebührenerhöhungen für Verbraucherinnen und Verbraucher hat es in den Jahren 2012 und 2013 gegeben und welche Gebührenerhöhungen sind für das Jahr 2014 geplant beziehungsweise wann wird über entsprechende Erhöhungen entschieden? Wie werden diese Erhöhungen begründet? Abwasser: Die Gebühren für die Beseitigung von Abwasser sind 2012 und 2013 konstant geblieben. Eine Erhöhung für das Jahr 2014 ist nicht geplant. In 2012 gab es eine aufkommensneutrale Umstellung der Sielbenutzungsgebühren. Schornsteinreinigung: In den Jahren 2012 und 2013 hat es keine Erhöhung der Gebühren für hoheitliche Tätigkeiten gegeben. Der Gebührensatz eines Arbeitswerts ergibt sich in Hamburg aus dem Landesrecht (Gesetz zur Regelung von Gebühren für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger vom 13. November 2012 GVBl S. 474). Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Jahres 2014 außer Kraft. Eine Verlängerung auf Landesebene ist nicht geplant. In Hamburg wird dann ab 2015 ebenfalls der auf Bundesebene festgelegte Gebührensatz gelten. Bisher sind keine Erhöhungen auf Bundesebene geplant. 5 Drucksache 20/11278 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Müllabfuhr und Straßenreinigung: Siehe Antworten zu 1. und zu 3. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Wie viele Wohnungen werden in Hamburg mit Fernwärme und von welchen Energieversorgern beliefert? Wie haben sich für die Endkunden die Preise in den letzten zehn Jahren bis einschließlich 2013 in Euro und prozentual entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln angeben)? Zu den jeweiligen Preisen und Preisentwicklung: Siehe Antwort zu 1. Heizung und Warmwasser: Zu den Wärmelieferungen durch Vattenfall Wärme Hamburg GmbH: Da die Fernwärme an die jeweiligen Gebäudeeigentümer geliefert wird, ist laut Vattenfall eine konkrete Anzahl angeschlossener Wohnungen, Gewerbe- und Industriebetriebe seitens des Versorgers nicht bezifferbar. Für die Betrachtung des Fernwärmewachstums werden daher Nutzeinheiten im Sinne von „Wohnungsäquivalente“ als statistische Größe genutzt. Hierbei handelt es sich um eine durchschnittlich gedämmte Standardwohnung mit einer Fläche von 70 m2. Die Zahl beträgt auf dieser Basis gegenwärtig circa 458.000 Wohneinheiten. Zu den Wärmelieferungen durch E.ON Hanse Wärme GmbH: E.ON Hanse teilt hierzu mit, dass die Anzahl der Wohnungen beziehungsweise Endkunden nicht bekannt ist, da insbesondere bei Mehrfamilienhäusern die Wärmelieferung an den Gebäudeeigentümer erfolgt. Daher erfolgt eine Beurteilung des gelieferten Wärme-Gesamtvolumens auf Basis von sogenannten Wohnungsäquivalenten. In Hamburg werden durch die E.ON Hanse Wärme GmbH in einem witterungsmäßig normalen Jahr insgesamt circa 730 GWh Wärme abgesetzt; dies entspricht dem Verbrauch von rund 65.000 Wohneinheiten (bei 70 m² Wohnfläche/Haushalt). Zu den Wärmelieferungen durch URBANA Energie GmbH: Mümmelmannsberg Bramfeld, Maybachstraße Osdorf, Stiefmütterchenweg Marienthal, Husarenhof Othmarschen, Steigkamp Gesamt: 7.200 Wohneinheiten 420 Wohneinheiten 780 Wohneinheiten 250 Wohneinheiten 110 Wohneinheiten 8.760 Wohneinheiten Zu den Wärmelieferungen durch enercity Contracting Nord GmbH: Im Jahr 2013 wurden von der enercity Contracting Nord GmbH in Hamburg rund 3,5 GWh Wärme geliefert. Zum Versorgungsbestand im Jahr 2013 gehörten Gewerbeflächen (Gewerbe, Gastro, Bildung) und rund 190 Wohneinheiten. Ein Teil der Versorgungsflächen sind Neubauten, die im Jahr 2013 fertiggestellt wurden und für die unterjährig die Versorgung aufgenommen wurde. In der Regel liefert enercity die Wärme an Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer, sodass weitere Angaben zur Anzahl der versorgten Wohnungen nicht gemacht werden können. Zu den Wärmelieferungen durch RWE Energiedienstleistungen GmbH siehe Anlage 11. 6. Warum sind in Städten mit vergleichbarer Abnahme- und Netzstruktur – wie etwa Flensburg und Hannover – die Fernwärmepreise um mehr als 25 Prozent geringer? Der zuständigen Behörde liegen hierzu keine Informationen vor, da entsprechende Statistiken nicht geführt werden. Vor dem Hintergrund, dass Nah- und Fernwärmeversorgungssysteme in Deutschland unterschiedliche historische Entwicklungen und Ausgestaltungen vollzogen haben, ist eine generelle Vergleichbarkeit nicht möglich. Diverse Einflussfaktoren spielen hierbei eine erhebliche Rolle. Neben den reinen 6 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/11278 Brennstoffkosten können dieses beispielsweise Aspekte wie zentrale oder dezentrale Erzeugungs- und Versorgungsstrukturen, logistische Fragen für den Brennstofftransport (Hafenzugang), Niedertemperatur-/Hochtemperatursysteme, Nutzung von Heizwerken oder Kraft-Wärme-Kopplung et cetera sein. Eine Untersuchung des Bundeskartellamts vom 22. November 2011 zur Vattenfall Wärme in Hamburg aufgrund einer Beschwerde der Verbraucherzentrale Hamburg hat ergeben, dass die Fernwärmepreise von Vattenfall in Hamburg tendenziell unter dem Durchschnitt der deutschen Fernwärmepreise liegen (Bezug: Jahre 2007 und 2008). Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Besteht in Hamburg Anschlusszwang für Wohnungen an das Fernwärmenetz? Wenn ja, in welchen Gebieten, seit wann und warum? In Hamburg besteht für die Fernwärme kein genereller Anschluss- und Benutzungszwang. Nach § 4 Hamburgisches Klimaschutzgesetz kann durch Rechtsverordnung in bestimmten Gebieten der Anschluss von Neubauten an ein Fernwärmenetz vorgesehen werden. Grundsätzlich müssen in den Gebieten hierdurch die Ziele nach § 1 Hamburgisches Klimaschutzgesetz gefördert werden, also unter anderem die rationelle, ressourcen- und umweltschonende Erzeugung, Verteilung und Verwendung von Energie. Hierfür wird unter anderem insbesondere angestrebt, dass die Wärmeversorgung von Gebäuden und Anlagen vorrangig aus Kraft-Wärme-Kopplung, aus Abwärmenutzung oder aus erneuerbaren Energien erfolgt. Dies kann realisiert werden über Arealnetze, die auch Fernwärmenetze im Sinne des Gesetzes sind, sowie durch klassische Fernwärmenetze. In dichtbebauten städtischen Strukturen bieten Wärmenetze oft energetische Vorteile beziehungsweise erst die Möglichkeit, energetisch vorteilhafte Wärmeerzeugung einzusetzen. Zum Beispiel bedeutet der Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung, insbesondere bei Verwendung von Biomasse als Brennstoff, eine hohe Anfangsinvestition und meist auch besonderen Platzbedarf. Ein wirtschaftlicher Einsatz dieser Technologien ist deshalb meist nur möglich, wenn eine hohe, möglichst gleichmäßige Abnahme von Wärme vorhanden ist. Ein Wärmenetz mit einer gewissen Anzahl von Mindestanschlüssen kann dies bieten. Vor diesem Hintergrund wurden in den letzten Jahren Festsetzungen für die Wärmeversorgung von Neubaugebieten über ein Wärmenetz mit einem Mindestanteil der Wärmeerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und/oder einer anteiligen Nutzung von regenerativen Energien verknüpft. Zu den Gebieten mit Anschluss- und Benutzungszwang siehe Anlage 15. 8. Wie ist der gegenwärtige Erzeugungsmix im Netz der Vattenfall Hamburg Wärme GmbH und der E.ON Hanse Wärme GmbH? a. Welchen Anteil trägt die Verbrennung von Steinkohle zur Fernwärmeerzeugung bei und wie hat sich dieser Anteil in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln angeben)? Vattenfall Wärme Hamburg GmbH: Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Anteil Kohle 64,9 % 62,9 % 59,8 % 59,9 % 58,1 % 53,2 % 50,6 % 54,5 % 54,7 % 60,3 % (vorläufig) 7 Drucksache 20/11278 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Der jeweilige Anlageneinsatz der Heizkraftwerke und damit verbunden der Anteil einzelner Brennstoffe an der produzierten Energiemenge ist insbesondere auch abhängig von den jeweiligen aktuellen energiewirtschaftlichen Marktsituationen (zum Beispiel Börsenpreis des Stroms, Brennstoffpreise und CO2-Zertifikatepreise). Bedingt durch die niedrigen Preise für Strom und CO2-Zertifikate ist der Anteil der Steinkohlekraftwerke in 2013 höher als in den vorherigen Jahren. Zum Erzeugungsmix: Die Fernwärme wird zu über 90 Prozent durch Kraft-WärmeKopplung produziert. Folgende Brennstoffe kommen bei der Erzeugung von Fernwärme zum Einsatz (Stand: 2012): Steinkohle 54,7 Prozent; Müll und biogene Brennstoffe 31,2 Prozent, Gas 13,7 Prozent sowie Öl (0,3 Prozent) und Strom (0,1 Prozent). E.ON Hanse Wärme GmbH: Kohle beziehungsweise Steinkohle wird nicht eingesetzt. Zum Erzeugungsmix Wärme 2013: 9 Prozent Regenerative Energieträger, 34 Prozent in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt mit den Energieträgern Müll und Erdgas sowie 57 Prozent Erdgas. b. Wie würde sich der Anteil der Kohle an der Wärmeerzeugung verändern, wenn aus dem Großkraftwerk Moorburg Fernwärme in das Stadtnetz eingespeist wird? Welche Auswirkungen hätte eine solche Einspeisung auf die CO2-Bilanz? c. Wie würde sich der Energiemix verändern, wenn ab Ende 2016 in der Müllverbrennungsanlage Stapelfeld die Verbrennung von Müll aus Hamburg (die Stadtreinigung Hamburg hat ihre Verträge fristgerecht gekündigt) eingestellt wird und somit wohl auch nicht mehr als Ressource für die Fernwärme zur Verfügung steht? Welche Auswirkungen hätte der veränderte Energiemix auf die CO2-Bilanz? Der Senat beantwortet hypothetische Fragen grundsätzlich nicht. Im Übrigen siehe Drs. 20/7526. 9. Wie wird die Wärmeeinspeisung von einzelnen Erzeugungsanlagen in das Fernwärmenetz gemessen und nachgewiesen? Die Gesamterzeugungsstruktur wird über eine Energiebilanzierung nachvollzogen. Schwerpunkt dieser Bilanzierung sind der Energieeinsatz sowie die Stromerzeugung und der Wärmeabsatz (jeweils bestimmt über Messungen), das heißt die eingehenden und ausgehenden Stoff- und Produktströme der Einzelanlagen werden kontinuierlich erfasst und bilanziert. Auf Basis dieses Mengengerüsts wird zum Beispiel auch der Primärenergiefaktor errechnet und zertifiziert. a. Ist es zutreffend, dass Einspeisungen über 10 MW von der Eichpflicht freigestellt sind? b. Wenn das so ist, wie wird dann die Gesamterzeugungsstruktur erfasst und dokumentiert? Ja. Siehe Antwort zu 9. 10. Welche Anreize bestehen in Hamburg bei der Verwendung von Fernwärme zur Energieeinsparung? Nah- und Fernwärme, die in überwiegendem Maße durch Erzeugung nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung bereitgestellt wird und darüber hinaus gegebenenfalls noch erneuerbare Energieträger einbindet, leistet aufgrund dieser Eigenschaft(en) bereits grundsätzlich einen Beitrag zur Energieeinsparung gegenüber einer getrennten Erzeugung von Wärme und Strom. Es bestehen keine „Anreizprogramme“, die ausschließlich die Fernwärme betreffen. Insofern wird die Fernwärme auf dem Wärmemarkt nicht privilegiert. Die Förderprogramme der Stadt zum energetischen Modernisieren von Wohngebäuden werden unabhängig von den verwendeten Energieträgern gewährt, da sie grundsätzlich die Einsparung von Energie fördern. 8 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/11278 Im Übrigen siehe Vorbemerkung. a. Ist es zutreffend, dass im Regelfall Leistungen durch Vattenfall verkauft werden, die zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der angeschlossenen Gebäude nicht erforderlich sind? b. Ist es zutreffend, dass der Leistungspreis unabhängig vom Verbrauch berechnet wird und dieser Preisbestandteil damit bei den Kunden anfällt, selbst wenn Energieeinsparmaßnahmen (beispielsweise Dämmung) dazu führen, dass diese vorgehaltene Leistung dauerhaft nicht mehr benötigt wird? Der Grund- oder Leistungspreis ist ein Preis für die Vorhaltung der Energieversorgungsanlagen und wird für diese vorgehaltene Leistung berechnet und ist daher unabhängig vom Verbrauch. Der Grund- oder Leistungspreis deckt die Kapitalkosten für die Investition in die Energieversorgungsanlagen, die Kosten der Pflege, Überwachung, Wartung und Reparatur der Anlagen und weitere, aus der Vorhaltung der Anlagen erwachsende Kosten. Sie fallen an, solange die Anlagen vorgehalten werden und sind weitgehend unabhängig von Verbrauchsschwankungen. Sofern durch energieeinspar- beziehungsweise Dämmmaßnahmen der Energieverbrauch eines Kunden sinkt, kann der vom Versorgungsunternehmen vorzuhaltende Leistungsbedarf und die damit verbundenen Kosten im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen (zum Beispiel Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme – AVBFernwärmeV) reduziert werden. 11. Welche Aktivitäten hat die Landeskartellbehörde in Hamburg im gegenständlichen Bereich dieser Anfrage – insbesondere Trinkwasser und Fernwärme – entfaltet? Wurden Kartellverwaltungsverfahren eingeleitet und wie ist gegebenenfalls der Sachstand dieser Verfahren? Welche Missbrauchsverfügungen wurden gegebenenfalls vorbereitet oder erlassen? Von der Missbrauchsaufsicht durch die Kartellbehörden sind öffentlich-rechtliche Gebühren und Beiträge (§ 130 Absatz 1 Satz 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) ausgeschlossen. Wegen der länderübergreifenden Wasserversorgung durch die HWW fällt die Missbrauchsaufsicht in die Zuständigkeit des Bundeskartellamts. Die Zuständigkeit des Bundeskartellamts gilt auch für Fernwärme, wenn das Netzgebiet über Hamburg hinaus geht oder wenn sich die jeweiligen lokalen FernwärmeNetzgebiete in verschiedenen Ländern befinden und einer zentralen Unternehmenslenkung unterliegen, wie zum Beispiel bei der Vattenfall Hamburg Wärme GmbH und der E.ON Hanse Wärme GmbH. Soweit die Zuständigkeit der Landeskartellbehörde gegeben war, sind in den letzten Jahren keine Kartellverwaltungsverfahren geleitet worden. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. 9 Drucksache 20/11278 10 Veränderung gegenüber dem Aufkommen des Vorjahrs Veränderung in % Veränderung absolut (in Tsd. €) Veränderungen innerhalb des 10 Jahreszeitraums Veränderung in % Veränderung absolut (in Tsd. €) 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 13,19 4,44 0,78 1,47 1,62 3,53 2,54 -3,26 4,00 0,82 42.791 16.300 2.996 5.671 6.350 14.047 10.463 -13.797 16.346 3.489 2004 2013 32,27 104.656 Quelle: Finanzbehörde Hamburg Anlage 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Entwicklung der Grundsteuer (B) in Hamburg für die Jahre 2004 bis 2013 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Preise und Preisentwicklung Trinkwasser, Abwasser und Strom Jahr Trinkwasser (Hamburg Wasser) Abwasser (Hamburger Stadtentwässerung) Strom (Hamburg Energie GmbH) Regenwasser (Getrennte Gebühr ab 1.5.2012) €/m² - 1,49 (+1,4%) 2,63 ( 0,0%) - - - 2005 1,49 ( 0,0%) 2,63 ( 0,0%) - - - 2006 1,52 (+2,0%) 2,63 ( 0,0%) - - - 2007 1,52 ( 0,0%) 2,63 ( 0,0%) - - - 2008 1,52 ( 0,0%) 2,63 ( 0,0%) - - - 2009 1,57 (+3,3%) 2,67 (+1,5%) - - 0,19 2010 1,57 ( 0,0%) 2,67 ( 0,0%) - - 0,19 2011 1,64 (+4,5%) 2,75 (+3,0%) - - 0,209 (+10,0%) 2012 1,67 (+1,8%) 2,75 ( 0,0%) 2,09 0,73 0,209 ( 0,0%) 2013 1,72 (+3,0%) - 2,09 0,73 0,248 (+18,7%) Sielbenutzungsgebühr €/m³ 2003 1,47 2004 Produkt Tor zur Welt €/kWh - ( 0,0%) Quelle: Hamburg Wasser und Hamburg Energie GmbH 11 Anlage 2 Über den gesamten Zeitraum stieg der Trinkwasserpreis um 17,0 % und die Sielbenutzungsgebühr um 4,6 % an. Der Strompreis stieg von 2009 bis 2013 um 30,5 % an. Drucksache 20/11278 2,63 Schmutzwasser (Getrennte Gebühr ab 1.5.2012) €/m³ - Mengenpreis €/m³ Drucksache 20/11278 12 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Anlage 3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/11278 13 Quelle: Vattenfall Europe Sales GmbH Preise und Preisentwicklung Erdgas (E.ON Energie Deutschland GmbH) Versorgungsgebiet Produkt Preisstand 1.8.2008 Preisstand 1.12.2008 Preisstand 1.2.2009 Preisstand 1.4.2009 Preisstand 1.10.2009 Preisstand 1.9.2011 Preisstand seit 1.9.2012 Arbeitspreis Arbeitspreis Arbeitspreis Arbeitspreis Arbeitspreis Arbeitspreis Arbeitspreis Arbeitspreis [ct/kWh] [ct/kWh] [ct/kWh] [ct/kWh] [ct/kWh] [ct/kWh] [ct/kWh] [ct/kWh] E.ON Grundversorgung Erdgas 6,32 7,31 8,08 7,75 6,49 5,75 5,75 6,16 Neu Wulmstorf, Seevetal, Winsen (teilweise Belieferung durch Stadtwerke) E.ON Grundversorgung Erdgas 6,32 7,31 8,08 7,75 6,49 5,75 5,75 6,46 Lüneburg E.ON Grundversorgung Erdgas 6,24 7,18 8,10 7,72 6,06 5,38 5,95 6,35 Hamburg Schlesw ig Holstein + Niedersachsen Hinweis: Zusätzlich zum Arbeitspreis fällt ein jährlicher Grundpreis an Versorgungsgebiet Grundpreis* [€/Jahr] Hamburg 171,36 Neu Wulmstorf, Seevetal, Winsen (teilweise Belieferung durch Stadtwerke) 171,36 Lüneburg 147,66 Schlesw ig Holstein + Niedersachsen Quelle: E.ON Energie Deutschland GmbH Der durchschnittliche Gaspreis wird in Cent pro kWh angegeben und enthält bereits alle fälligen Steuern und Abgaben. Anlage 4 *Der Grundpreis war im gesamten Betrachtungszeitraum stabil Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Preisstand 1.1.2008 Drucksache 20/11278 14 Preisentwicklung Erdgas ab 1.1.2008 für Grundversorgung mit Abnahmefall 20.000 kWh/a (brutto) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Arbeitswert Schornsteinfegertätigkeit ab 2004 Hoheitliche Schornsteinfegertätigkeiten werden über Arbeitswerte abgerechnet. Die Gebühr für einen Arbeitswert hat sich in Hamburg in den letzten 10 Jahren wie folgt entwickelt: Jahr 2014 2013 2012 2011 ab 05. Juni 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 Gebühr zzgl. MwSt. in € 1,10 1,10 1,10 1,10 1,10 1,15 1,15 1,14 1,12 1,12 1,09 Veränderung zum Vorjahr in % 0,000 0,000 0,000 0,000 -4,348 0,000 0,877 1,786 0,000 2,752 - Veränderung zum Basisjahr 2004 in % 0,917 0,917 0,917 0,917 0,917 5,505 5,505 4,587 2,752 2,752 - Quelle: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Anlage 5 15 Drucksache 20/11278 Seit dem 1. Januar 2013 kann ein Großteil der Schornsteinfegertätigkeiten – insbesondere die regelmäßigen Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten – von dem Kunden an einen Schornsteinfeger frei vergeben werden. Der Markt bestimmt die Preise für diese freien Tätigkeiten. Drucksache 20/11278 16 Hausmüllentsorgung und Gehwegreinigung Die Bezugsgröße einer Gebührenveränderung ist das gesamte Gebührenaufkommen und deren Veränderung relativ gesehen von einem Jahr zum nächsten. Die Gebühren der Hausmüllentsorgung entwickelten sich seit einschließlich 2004 wie folgt: Jahr Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 GebührenVeränderungen veränderungen Verbraucherpreise (in %) (n %) 6,0 1,6 0,0 1,6 0,0 1,5 0,0 2,3 0,0 2,6 0,0 0,3 0,0 1,1 0,0 2,1 0,0 2,0 0,0 1,5 0,0 - Anlage 6 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 GebührenVeränderungen veränderungen Verbraucherpreise (in %) (in %) 0,2 1,6 0,0 1,6 0,0 1,5 1,9 2,3 0,0 2,6 0,0 0,3 3,5 1,1 4,5 2,1 0,0 2,0 0,0 1,5 0,0 - Die Gebühren der gebührenpflichtigen Gehwegreinigung entwickelten sich seit einschließlich 2004 wie folgt: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Die SRH erhebt keine absoluten Werte je Haushalt in € und kann sie demzufolge nicht angeben. In den nachfolgenden Tabellen und Grafiken sind die prozentualen Änderungen des Aufkommens aus Gebühren der Hausmüllentsorgung und der gebührenpflichtigen Gehwegreinigung bei der Stadtreinigung Hamburg AöR (SRH) und jeweils die Veränderungen der Verbraucherpreise angegeben. Dabei liefern die prozentualen Änderungen Indikatoren dafür, wie sich die Kosten für Müllabfuhr in den Mietnebenkosten tendenziell entwickelt haben könnten. Die tatsächliche Entwicklung (pro Haushalt) in Euro hängt von diversen weiteren Faktoren ab wie dem Trennverhalten bei der Müllentsorgung, damit von dem Vorhandensein von Papier und Biogefäßen, von der Leerungsfrequenz und dem Volumen des Restmüllgefäßes. Durch konsequente Mülltrennung und die Benutzung von nahezu gebührenfreien Papier- und Biogefäßen können die Auswirkungen von Gebührenänderungen deutlich abgemildert werden. Im Verhältnis zu den Veränderungen der Verbraucherpreise entwickelten sich die Gebühren der gebührenpflichtigen Gehwegreinigung laut nachfolgender Grafik: 118% 118% 113% 113% Verbraucherpreise 108% Verbraucherpreise 108% 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2014 98% 17 Drucksache 20/11278 Quelle: Stadtreinigung Hamburg AöR (SRH) 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 98% Gebühren Gehwegreinigung 103% 2004 Gebühren Hausmüllentsorgung 103% Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Aus der nachfolgenden Grafik wird deutlich, dass die Änderungsraten der Gebühren für die Hausmüllentsorgung hinter denen der Verbraucherpreise zurückbleiben: Drucksache 20/11278 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Anlage 7 Fernwärme – Vattenfall Wärme Hamburg GmbH In den vergangenen zehn Jahren sind die Brennstoffpreise für Gas, Öl und Kohle zwischen 50 % und 140 % angestiegen. Da die Fernwärmepreise insbesondere auf der Entwicklung der Brennstoffpreise basieren, führte dies auch zu einem Anstieg der Fernwärmepreise. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Fernwärmepreisentwicklung am rechnerischen Beispiel eines Standardgebäudes, das gemäß Definition des AGFW (Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e. V.) ein mittleres Gebäude mit 200 kW Anschlussleistung darstellt. Die prozentuale Entwicklung bezieht sich auf das jeweilige Vorjahr. Jahr Wärmepreis je MWh in € Änderung in % 2003 50,43 2004 52,97 5,0 2005 56,60 6,9 2006 63,17 11,6 2007 63,09 -0,1 2008 73,26 16,1 2009 70,40 -3,9 2010 68,42 -2,8 2011 76,28 11,5 2012 80,11 5,0 2013 77,12 -3,7 Quelle: Vattenfall Wärme Hamburg GmbH 18 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/11278 Anlage 8 Fernwärme – E.ON Hanse Wärme GmbH Die Energiepreise in Deutschland sind seit 2008 gestiegen. In einem Vergleich der Jahre 2008 und 2013 stellt man einen durchschnittlichen Anstieg beim Heizölpreis um 56 Prozent, beim BAFA (Bundesamt für Ausfuhrkontrolle) Gasimportpreis um rund 43 Prozent und beim Fernwärmeindex des Statistischen Bundesamtes um rund 20% fest. Verglichen mit dieser Entwicklung war der Preisanstieg bei der E.ON Hanse Wärme GmbH gegenüber 2008 nicht größer, als der allgemeine Anstieg der Energiepreise. Preisentwicklungen ergeben sich durch Preisänderungsklauseln gem. AVBFernwärmeV, in die u. a. Energiepreise, Energiemix, Investitions- und Lohnindizes einfließen und die somit die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Wärme und die Verhältnisse auf dem Wärmemarkt berücksichtigen. 19 Drucksache 20/11278 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Anlage 9 URBANA Energiedienste GmbH 20 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/11278 Anlage 10 Mitteilung der Enercity Contracting GmbH …bei der Beantwortung der Großen Anfrage aus der Bürgerschaft vom 26.03.14 zur Entwicklung der „zweiten Miete“ können wir Ihnen nur begrenzt Informationen zur Verfügung stellen. Die enercity Contracting Nord GmbH hat Mitte des vergangenen Jahres 2013 die Geschäftsaktivitäten der Dalkia GmbH übernommen und ist erst seit diesem Zeitpunkt in Hamburg als Wärmeversorger aktiv. Zu unserem Geschäftsfeld gehören Energiedienstleistungen und die Wärme-, Kälte-, Dampf- und Stromversorgung. Unsere Kunden sind die Wohnungswirtschaft sowie Gewerbe- und Industrieunternehmen. Zurzeit bauen wir beispielsweise in Hamburg eine Nahwärmeversorgung für die östliche HafenCity auf. Insofern sind wir kein Unternehmen der klassischen Fernwärmeversorgung, wie z. B. Vattenfall Hamburg Wärme GmbH, Mainova, Rheinenergie oder andere vergleichbaren Unternehmen, die sich durch den Betrieb eines flächendeckenden Fernwärmenetzes, die Erzeugung der Fernwärme in kohle- bzw. gasgefeuerten Großheizkraftwerken und Wärmelieferung auf Basis eines tarifierten Wärmepreises auszeichnen. Unsere Wärmeversorgungsprojekte sind hingegen räumlich eng begrenzt und immer gemäß den spezifischen Projektanforderungen technisch konzipiert und individuell kalkuliert. Vor diesem Hintergrund beantworten wir die Fragen nach Können und Vermögen. Zu den einzelnen Punkten der Anfrage: Zu 1.: Verbunden mit der Aufnahme der Geschäftsaktivitäten in Hamburg im vergangenen Jahr 2013 können wir zur langfristigen Kostenentwicklung in Bezug auf unsere Wärmeversorgungsaktivitäten noch keine Aussagen machen… 21 Drucksache 20/11278 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Anlage 11 Anlage 11 zu Drs. 20/11278 Erläuterungen der Energiedienstleistungen GmbH (RWE) 22 • Es ist zu berücksichtigen, dass im Hamburger Kerngeschäft der RWE die einzelnen Versorgungsgebiete aufgrund einer Vielzahl unterschiedlicher Rahmenbedingungen nicht miteinander vergleichbar sind. • Die Wärmepreise folgen im Wesentlichen der Entwicklung der Kosten für die Primärenergieträgern, aus denen die Wärme erzeugt wird. • Die Hamburger Fernwärmeversorgungen der RWE sind nicht mit flächendeckenden Wärmenetzen, die es in anderen Städten gibt, vergleichbar. • Bei den Hamburger Netzen der RWE handelt es sich in der Regel um geschlossene Versorgungsgebiete, in denen alle befindlichen Gebäude aus einer eigens dafür errichteten Wärmeerzeugungsanlage beliefert werden. Daran angrenzende Liegenschaften können bedarfsweise und wenn die technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen es zulassen, zusätzlich angeschlossen werden. Ein Zwang dafür besteht für Gebäudeeigentümer nicht. • Die RWE ist Betreiber mehrerer Wärme-Inselversorgungen in Hamburg. Aufgrund deren Abgeschlossenheit, Größe und Anzahl sind diese jedoch nicht repräsentativ oder gar prägend für die Wärmeversorgung in Hamburg. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/11278 23 Drucksache 20/11278 24 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/11278 25 Drucksache 20/11278 26 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/11278 noch Anlage 11 27 Drucksache 20/11278 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode noch Anlage 11 28 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/11278 noch Anlage 11 29 Drucksache 20/11278 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode noch Anlage 11 30 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/11278 noch Anlage 11 31 Drucksache 20/11278 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode noch Anlage 11 32 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/11278 noch Anlage 11 33 Drucksache 20/11278 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode noch Anlage 11 34 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/11278 noch Anlage 11 35 Drucksache 20/11278 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode noch Anlage 11 36 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/11278 noch Anlage 11 37 Drucksache 20/11278 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode noch Anlage 11 38 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/11278 noch Anlage 11 39 Drucksache 20/11278 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode noch Anlage 11 40 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/11278 noch Anlage 11 41 Drucksache 20/11278 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode noch Anlage 11 42 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/11278 noch Anlage 11 43 Drucksache 20/11278 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode noch Anlage 11 44 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/11278 noch Anlage 11 45 Drucksache 20/11278 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode noch Anlage 11 46 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/11278 noch Anlage 11 47 Drucksache 20/11278 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode noch Anlage 11 48 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/11278 noch Anlage 11 49 Drucksache 20/11278 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode noch Anlage 11 50 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/11278 noch Anlage 11 51 Drucksache 20/11278 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode noch Anlage 11 52 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/11278 noch Anlage 11 53 Drucksache 20/11278 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode noch Anlage 11 54 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/11278 noch Anlage 11 55 Drucksache 20/11278 56 Entwicklung der Grundsteuer (Grundsteuerhebesatz) im Hamburger Umland und den Großstädten Berlin, München, Frankfurt und Köln Entwicklung der Grundsteuer in den Jahren 2012 und 2013 2012 Gemeinde GrundsteuerGrundsteuerhebesatz Verändehebesatz rung in % 2011 in % 2013 Grundsteuerhebesatz 2012 in % Grundsteuerhebesatz Veränderung in % Änderung der Grundsteuerbelastung in % Grundsteuerhebesatz 2013 in% 410 400 300 385 420 330 390 410 335 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20,00 30,00 0,00 5,13 7,32 0,00 410 400 300 385 420 330 410 440 335 Hamburger Umland 410 370 300 385 385 330 390 390 335 0,00 30,00 0,00 0,00 0,00 8,11 0,00 0,00 35,00 0,00 0,00 9,09 0,00 0,00 20,00 0,00 5,13 0,00 Berlin München Frankfurt Köln 810 535 460 500 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15,00 540 0,00 Hamburg Quelle: Finanzbehörde Hamburg 0,00 0,00 0,00 0,00 3,00 810 535 460 515 40,00 0,00 8,70 0,00 810 535 500 515 0,00 540 0,00 0,00 540,00 Anlage 12 Norderstedt Pinneberg Ahrensburg Buxtehude Stade Seevetal Neu Wulmstorf Lüneburg Winsen Vergleichbare Städte Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Änderung der Grundsteuerbelastung in % Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Durchschnittliche Entgelte 1) für Trinkwasser und Abwasser 2012 und 2013 Gemeinde Hamburg Pinneberg Norderstedt Ahrensburg Hamburg Pinneberg Norderstedt Ahrensburg Durchschnittliche Entgelte 1) für Trinkwasser und Abwasser 2012 und 2013 Durchschnittliche Entgelte in € 2) für Trinkwasser Abwasser mengenbezogenes flächenbezogenes Grundgebühr (hausGrundgebühr Entgelt Entgelt im Jahr 4) verbrauchs- (haushaltsübliches haltsübliches menAbwasser oder sonstiges menNiederschlags- bzw. abhängiges gen- und flächenunverbrauchsSchmutzwasSchmutzwasgenbezogenes Oberflächenwasserentgelt Entgelt je m³ abhängiges Entgelt) unabhängiges serentgelt serentgelt 5) Entgelt je m³ (z. B. je m² versiegelter oder 3) im Jahr 3) Entgelt) im Jahr je m² je m³ Brauchwasser) sonstiger Fläche 2012 1,67 60,99 2,75 – – – – 1,77 26,32 2,51 – – 0,79 24,60 1,61 13,08 1,85 – – – – 1,67 60,99 1,77 – – 0,40 – 2013 1,72 62,92 2,09 – – 0,73 – 1,77 26,32 2,51 – – 0,79 24,60 1,61 13,08 1,85 – – – – 1,72 62,92 1,72 – – 0,40 – Quelle: Statistikamt Nord, Energie- und Umweltstatistiken Der Durchschnitt auf Gemeindeebene wurde bereits in den Fällen berechnet, in denen pro Gemeinde mehrere Unternehmen mit unterschiedlichen Entgelten tätig sind. Bei den ausgewiesenen Entgelten handelt es sich um Bruttobeträge (einschließlich sieben Prozent Mehrwertsteuer, die bei der Wasserversorgung erhoben wird). 3) Z. B. Grundentgelt (Grundgebühr) bzw. Entgeltpauschale 4) Z. B. Abflussfläche, bebaubare Fläche, Grundstücksgröße. 5) Bezogen auf den Frischwasserbezug. 57 Drucksache 20/11278 Daten jeweils zum Stichtag 1. Januar eines jeden Jahres 2) Anlage 13 1) Drucksache 20/11278 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Anlage 14 Müll- und Straßenreinigungsgebühren Müllgebühren in deutschen Großstädten München siehe unter http://www.awm-muenchen.de/fileadmin/PDFDokumente/privatkunde/satzung_272.pdf. Köln siehe unter http://www.bsr.de/assets/downloads/aktuelle_Leistungsbedingungen.pdf und http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/satzungen/ abfallgeb__hrensatzung_19_12_2012.pdf. Frankfurt siehe unter http://frankfurt.de/sixcms/media.php/738/Abfallgeb%C3%BChrensatzung%20einschlie %C3%9Flich%204%20%C3%84nderungssatzung%20g%C3%BCltig%20ab%2001%2 001%202012.pdf. Berlin siehe unter http://www.bsr.de/assets/downloads/aktuelle_Leistungsbedingungen.pdf. Müllgebühren in Städten der Metropolregion Hamburg Landkreis Harburg (Seevetal, Neu Wulmstorf, Winsen) siehe unter http://abfallwirtschaft.landkreis-harburg.de/portal/seiten/abfallgebuehren-100028520100.html?s_sprache=&. Kreis Pinneberg (Pinneberg) siehe unter http://www.pi-abfall.de/pi_abfall_media/ HTML+Import/Entgeltrechner.shtml. Landkreis Stade (Buxtehude, Stade) siehe unter http://www.landkreis-stade.de/ buergerservice/dienstleistungen/abfallbehaelter-abfallgebuehren-90100018420350.html?myMedium=1&auswahl=0. Norderstedt siehe unter http://www.norderstedt.de/PDF/Abfallwirtschaftsgeb%C3%BChrensatzung.PDF?ObjS vrID=1087&ObjID=6212&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1315894662 Kreis Stormarn (Ahrensburg) siehe unter https://www.awsh.de/privatkunden/serviceund-beratung/preise-stormarn/. Lüneburg http://www.lueneburg.de/Portaldata/1/Resources/STLG_Dateien/STLG_Dokumente/O rtsrecht_Satzungen/22_02_abfallgebuehrensatzung.pdf 58 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/11278 Straßenreinigungsgebühren in deutschen Großstädten München siehe unter http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/baureferat/ strassenreinigung/strassenreinigungsgebuehren.html. Köln siehe gebuehren. unter http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/strassenreinigung- Frankfurt siehe unter https://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/StrRSatzung%20%20%28Gesamtfass ung%20nach%207%20%C3%84nderung%20g%C3%BCltig%20ab%2001%2001%20 2010%29.pdf. Berlin siehe unter http://www.bsr.de/9946.html. Straßenreinigungsgebühren in Städten der Metropolregion Hamburg Landkreis Harburg (Seevetal, Neu Wulmstorf, http://www.hollenstedt.de/orts-samtgemeinderecht/. Winsen) siehe unter Kreis Pinneberg (Pinneberg) siehe unter http://zufish.schleswigholstein.de/portal/?SOURCE=PstCategoryView&PSTCATID=8935951&AREAID= 9006933&PSTID=8958654. Landkreis Stade (Buxtehude, Stade) siehe unter http://buergerservice.niedersachsen.de/portal/?AREAID=8662390&SEARCHLETTER =S&SOURCE=PstListAZ&PSTID=8665639. Norderstedt siehe unter http://www.norderstedt.de/PDF/Stra%C3%9Fenreinigungssatzung.PDF?ObjSvrID=10 87&ObjID=6225&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1354786739. Kreis Stormarn (Ahrensburg) siehe unter http://www.kreis-stormarn.de/service/ lvw/leistungen/index.html?zufi=1&lid=8958654. Lüneburg siehe unter http://www.lueneburg.de/Portaldata/1/Resources/STLG_Dateien/STLG_Dokumente/O rtsrecht_Satzungen/22_03_strassenreinigungsgebuehrensatzung.pdf. Quelle: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt 59 Festgestellte Bebauungspläne mit Anschluss- und Benutzungszwang (seit 1997, Stand: 31.03.2014) vom GVBl. S. 4.3.1997 4.3.1997 28.5.1997 30 33 150 Heimfeld 43 Lohbrügge 87 12.1.1999 17.8.1999 24 215 2000 Ottensen 2 / Othmarschen 31 / Altona-Altstadt 48 26.9.2000 293 2001 Rahlstedt 114 / Farmsen-Berne 32 Lurup 58 Rahlstedt 109 2.5.2001 30.5.2001 18.7.2001 73 130 230 22.1.2002 17.12.2002 12 341 Lurup 56 Hamburg-Altstadt 32/HafenCity 1 St. Pauli 41 3.3.2003 3.11.2004 20.3.2004 43 397 196 2005 Jenfeld 22 Marienthal 23/Horn 47 Niendorf 83 Ohlsdorf 12 Wilhelmsburg 81 18.1.2005 8.3.2005 7.3.2005 31.3.2005 5.4.2005 14 65 69 124 128 2006 St. Pauli 40/Rotherbaum 34 Neugraben-Fischbek 65 Klostertor 11 / St. Georg 41 Barmbek-Süd 12 Stellingen 19/Lokstedt 49 28.3.2006 9.5.2006 13.06.2006 30.6.2006 7.7.2006 141 218 323 371 422 Anlage 15 2003 2004 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode 1999 Rechtsgrundlage § 4 Hamburgisches Klimaschutzgesetz: 2002 Langenhorn 66 Rahlstedt 108 Drucksache 20/11278 60 Jahr Bebauungsplan Rechtsgrundlage § 81 Absatz 9 Hamburgische Bauordnung (HBauO): 1997 Billstedt 90 Farmsen-Berne 30 Neugraben-Fischbek 15 vom GVBl. S. 24.4.2007 20.8.2007 18.9.2007 4.12.2007 157 277 299 413 Bergedorf 98 Wohldorf-Ohlstedt 13 Hamburg-Altstadt 39/HafenCity 5 HafenCity 8 Barmbek-Süd 14 26.2.2008 19.2.2008 19.2.2008 14.10.2008 23.10.2008 101 103 105 365 373 2009 Harvestehude 13 Langenhorn 22 Barmbek-Nord 12 Finkenwerder 32 HafenCity 3 Uhlenhorst 13 2.3.2009 19.5.2009 21.7.2009 6.10.2009 3.11.2009 20.11.2009 51 157 313 352 384 393 2010 Harburg 67/Heimfeld 46 8.11.2010 590 2011 Winterhude 45 Ottensen 56 Jenfeld 23 Lokstedt 54 20.1.11 11.2.11 12.4.11 27.9.11 37 99 120 408 2012 Wilhelmsburg 90 – Wärmenetz Barmbek-Nord 33 – Wärmenetz Winterhude 5 – Wärmenetz 10.05.2012 25.07.2012 01.11.2012 188 378 461 2013 Hohenfelde 9 – Wärmenetz Bergedorf 110 – Wärmenetz 24.01.13 25.03.13 14 133 61 Quelle: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Drucksache 20/11278 2008 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Jahr Bebauungsplan noch Rechtsgrundlage § 4 Hamburgisches Klimaschutzgesetz: 2007 Hamburg-Altstadt 36/HafenCity 4 Winterhude 11/Barmbek-Nord 10 Billstedt 103 Hamburg-Altstadt 34/HafenCity 2