3016_Torgau 11_13.indd - Landkreis Nordsachsen
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AmtsBlatt des Landkreises Nordsachsen, Ausgabe Torgau/Oschatz und der Gemeinde Mockrehna Jahrgang 6 Q Freitag, den 15. März 2013 Nummer 6/2013 Rettungsfahrzeuge übergeben In dieser Ausgabe lesen Sie Q Mitteilungen Landratsamt Seite 2 Q Mitteilungen Gemeinden Seite 6 Q Kultur und Schulen Seite 8 Am 25.02.2013 wurden auf dem Marktplatz in Torgau zwei Kommandowagen für die stellvertretenden Kreisbrandmeister, ein Gefahrgut-Gerätewagen für den Katastrophenschutzzug der Feuerwehr Delitzsch sowie Krankentransportwagen bzw. Rettungstransportwagen für den DRK-Kreisverband Torgau-Oschatz und die JohanniterUnfall-Hilfe durch den Landrat des Landkreises Nordsachsen, Michael Czupalla, ihrer Bestimmung übergeben. Q Verschiedenes Seite 9 Darüber hinaus konnten zwei weitere Fahrzeuge für den Regionalverband Leipzig/ Nordsachsen ihren Dienst aufnehmen. Lesen Sie Ihr Amtsblatt auch im Internet: www.landkreis-nordsachsen.de Anzeigen Mobiler Pflegedienst GmbH Pflegekurs Silvia Haake „Allgemein“ „Demenz für pflegende Angehörige” Start demnächst! Gern können Sie sich anmelden: 03 42 1/90 22 90 Husarenpark 3B · Torgau Fenster · Türen Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir versierten Monteur (m/w) mit Führerschein Brückenstr. 5, 04849 Bad Düben Tel. 03 42 43 - 31 10 Torgau-Oschatz -2- Telefonische Erreichbarkeit des Landratsamtes Nordsachsen Zentrale Haupteinwahlen Verwaltungsstandort Torgau Verwaltungsstandort Delitzsch Verwaltungsstandort Oschatz Verwaltungsstandort Eilenburg 0 34 21/7 58 -0 03 42 02/9 88 -0 0 34 35/9 84 -0 0 34 23/70 97 -0 Bürgerbüros Bürgerbüro Torgau Bürgerbüro Delitzsch Bürgerbüro Oschatz Bürgerbüro Eilenburg 0 34 21/75 8- 13 71 03 42 02/98 8- 13 36 0 34 35/98 4- 13 80 0 34 23/7 09 7- 13 55 Bereich Landrat Büro Landrat Büro Kreistag Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft Rechnungsprüfungsamt Gleichstellungsbeauftragte Dezernat - Hauptverwaltung Dezernent Kommunalamt Haupt- und Personalamt Schul- und Liegenschaftsamt Eigenbetrieb Bildungsstätten Landkreis Nordsachsen Dezernat - Finanzverwaltung 2. Beigeordneter und Dezernent Kämmereiamt Kreiskasse Vollstreckung Amt für Beteiligungsverwaltung/ Controlling Dezernat - Bau und Umwelt 1. Beigeordneter und Dezernent Umweltamt Vermessungsamt Gutachterausschuss Bauordnungs- und Planungsamt Amt für Ländliche Neuordnung Straßenbauamt Dezernat - Ordnung Dezernentin Straßenverkehrsamt Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Ordnungsamt Amt für Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz Eigenbetrieb Rettungsdienst Gesundheitsamt Dezernat - Soziales Dezernent Jugendamt Sozialamt 0 34 21/75 8- 10 01 0 34 21/75 8- 10 15 0 34 21/75 8- 10 13 03 42 02/98 8- 10 50 0 34 21/75 8- 10 90 0 34 21/75 8- 10 96 0 34 21/75 8- 11 02 0 34 21/75 8- 12 02 0 34 21/75 8- 15 02 0 34 21/75 8- 70 02 0 34 21/77 39 -3 00 0 34 21/75 8- 20 02 0 34 21/75 8- 20 02 0 34 21/75 8- 21 50 0 34 21/75 8- 21 60 0 34 21/75 8- 20 02 0 34 23/7 09 7- 40 01 0 34 23/7 09 7- 41 02 0 34 21/7 79 -3 00 0 34 21/7 79 -2 00 0 34 23/7 09 7- 30 02 0 34 23/7 09 7- 32 02 0 34 23/7 09 7- 33 01 03 42 02/98 8- 50 01 03 42 02/98 8- 51 01 03 42 02/98 8- 52 01 03 42 02/98 8- 53 01 03 42 02/98 8- 54 01 03 42 02/65 -2 12 0 34 21/75 8- 63 02 0 34 21/75 8- 60 02 0 34 21/75 8- 61 01 0 34 21/75 8- 62 02 Nr. 6/2013 Pressestelle Ausschreibungen des Landratsamtes Nordsachsen Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort im Internet unter www.landkreis-nordsachsen.de. Die Gleichstellungsbeauftragte „Ich kann was!“ Initiative der Deutschen Telecom Liebe Förderprojekte und Einrichtungen, sehr geehrte Damen und Herren, am 20. Februar 2013 beginnt die fünfte Ausschreibungsrunde der „Ich kann was!“-Initiative. Bis Dienstag, den 2. April 2013, können sich engagierte Einrichtungen und Projekte, die Kompetenz fördernde Angebote für Kinder und Jugendliche im Alter von neun bis 14 Jahren anbieten, um eine Förderung bewerben. Die Initiative, 2009 von der Deutschen Telekom gegründet und im Jahr 2011 von Mitarbeitern des Unternehmens in einen Verein überführt, fördert insbesondere Projekte und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, die in einem sozial schwierigen Umfeld arbeiten. Jährlich werden über 100 Projekte und Einrichtungen unterstützt, die gezielt auf den Erwerb und den Ausbau von Schlüsselkompetenzen der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet sind. Die jeweilige Fördersumme orientiert sich am individuellen Projektbedarf und kann bis zu 10.000 Euro betragen. Der diesjährige Jahresschwerpunkt „Fairständnis - Respektvoll miteinander umgehen“ soll insbesondere einen fairen und verantwortungsvollen Umgang miteinander fördern. Dazu gehören Kompetenzen wie Mitgefühl, Teamfähigkeit, Kommunikationskompetenz, gegenseitige Akzeptanz und Respekt, aber auch Mut sowie die Fähigkeit, Verantwortung zu übernehmen. Damit bewegt sich der Jahresschwerpunkt wieder eng an den realen Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen. In diesen sind Liebe und Freundschaft zentrale Themen, ebenso aber auch Gewalt und Mobbing. Immer geht es im Zentrum um Kommunikation, um ein erfolgreiches Miteinander, aber häufig auch um eine nicht gelingende Verständigung. Mit dem Jahresthema möchte die „Ich kann was!“-Initiative dazu beitragen, Wege eines wertschätzenden Umgangs miteinander aufzuzeigen und zu festigen, und damit auch Impulse im präventiven Bereich zu setzen. Gerne können sich Einrichtungen auch mit einer anderen inhaltlichen Ausrichtung um eine Förderung bewerben. Die ausführlichen Förderkriterien und weitere wichtige Informationen, die Ihnen als Orientierung für eine erfolgreiche Bewerbung dienen, finden Sie in unserer Ausschreibungsbroschüre und auf der Internetseite www.initiative-ich-kann-was.de. Hier können Sie sich auch direkt online bewerben. Das für die OnlineBewerbung benötigte Passwort wird Ihnen unmittelbar nach der Registrierung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugesandt. Wir würden uns sehr freuen, auch in diesem Ausschreibungszeitraum möglichst viele Einrichtungen bei der Durchführung ihrer Kompetenz fördernden Projekte unterstützen zu können, und laden Sie herzlich ein, Ihre Projektideen einzureichen. Falls Sie selber keine eigenen Projekte durchführen, können Sie dieses Schreiben gerne an andere für eine Förderung in Frage kommende Einrichtungen weiterleiten. Nr. 6/2013 -3- Bewerbungsschluss ist der 2. April 2013. Für alle Fragen rund um Ihre Bewerbung erreichen Sie uns gebührenfrei unter 08 00/1 81 24 86. Oder schicken Sie uns einfach eine E-Mail an info@initiative-ich-kann-was.de. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Eine erfolgreiche Bewerbung wünscht Ihnen Ihr Projektbüro der „Ich kann was!“- Initiative „Ich kann was!-Initiative für Kinder und Jugendliche e. V.“ Die „Ich kann was!“ - Initiative ist offizielles Projekt der UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ __________________________________________________ Mitteilung Büro Kreistag Mitteilung des Büros des Kreistages Die 22. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kreistages Nordsachsen findet am Mittwoch, dem 20. März 2013, 16.00 Uhr, im Landratsamt Nordsachsen Schloss Hartenfels, Schlossstraße 27, 04860 Torgau, Flügel D, 2. Obergeschoss, Mehrzwecksaal, Tagesordnung Drucks.-Nr. 1 Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden des Kreistages und Bestätigung der Niederschrift vom 19.12.2012 2 Bürgerfragestunde 3 Beratung und Beschlussfassung von Informations- und Beschlussvorlagen 3.1 Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Kreiskrankenhaus „Johann Kentmann“ gGmbH 1- 769/13 3.2 Radverkehrskonzeption Landkreis Nordsachsen 1- 771/13/1 3.3 Jugendhilfeplanung, Teilplan „Kindertageseinrichtungen“ für das Schuljahr 2012/2013 und dessen Fortschreibung bis 2015/2016 1- 768/13 3.4 Teilnahme am European Energy Award® 1- 774/13/2 3.5 Gebührensatzung des Landkreises Nordsachsen für die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung im Teilgebiet des ehemaligen Landkreises Delitzsch 2013 (Abfallgebührensatzung Delitzsch - AGS DZ) einschließlich Gebührenkalkulation 1- 770/13 3.6 Übertragung von Sondervermögen an den Eigenbetrieb Bildungsstätten des Landkreises Nordsachsen zum 01.01.2012 1- 761/12 3.7 Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes Bildungsstätten des Landkreises Nordsachsen zum 01.01.2012 1- 762/12 3.8 Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Nordsachsen für das Haushaltsjahr 2013 1- 776/13 3.9 Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Collm Klinik Oschatz GmbH und der Collmed Oschatz GmbH 1- 779/13 3.10 Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Mitteldeutschen Verkehrsverbund GmbH 1- 778/13 3.11 Übertragung einer Vergabeentscheidung vom Kreistag des Landkreises Nordsachsen auf den Vergabeausschuss des Kreistages des Landkreises Nordsachsen 1- 780/13 3.12 Aktuelle Informationen zum Sachstand nach Austritt aus der Sachsen-Finanzgruppe und zum weiteren Verfahren 1-I 011/13 3.13 Tarifmoratorium für den Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) 1- 763/12 3.14 Begrenzung der Zinsen für Dispositionskredite1- 765/13 3.15 Stellungnahmen des Landkreises Nordsachsen zu landeserheblichen Entwicklungsplänen 1- 766/13/1 4 Informationen und Anfragen Es schließt sich eine nichtöffentliche Sitzung an. Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft Torgau-Oschatz Existenzgründerberatungen In engem Zusammenwirken mit Banken, der Agentur für Arbeit, der IHK zu Leipzig und der Handwerkskammer Leipzig können alle Bürger, die an einer Existenzgründung interessiert sind, kostenlose Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Existenzgründerberatungen der WFG - Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH des Landkreises Nordsachsen und des Amtes für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft des Landkreises Nordsachsen werden wie folgt durchgeführt: In Delitzsch Haus der Wirtschaft, August-Bebel-Straße 2 donnerstags in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr Zur Terminabstimmung wenden Sie sich bitte an Herrn Keyselt, Telefon 03 42 02/98 8- 10 58 oder sven.keyselt@lra-nordsachsen.de. In Oschatz Landratsamt Nordsachsen, Außenstelle Oschatz, Zi. 64 Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz mittwochs, in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Frau Müller, Telefon 0 34 21/ 75 8- 10 53 oder Sabine.Mueller@lra-nordsachsen.de. In Torgau Landratsamt Nordsachsen Schlossstraße 27, Flügel C, Zi. 226, 04860 Torgau (kein fester Beratungstag) Wir bitten um vorherige Terminabstimmung mit Frau Müller, Telefon 0 34 21/75 8- 10 53 oder Sabine.Mueller@lra-nordsachsen.de. Beirat zur Ausstellung 2015 tagte am 6. März Am 6. März tagte im Torgauer Rathaus der Wissenschaftliche Beirat zur Ausstellung „Luther und die Fürsten“, die im Jahr 2015 in Torgau geplant ist. Sie ist die erste der insgesamt vier nationalen Ausstellungen zur Lutherdekade. Nachdem Hauptdezernent Horst Winkler (Landratsamt Nordsachsen) über die Baumaßnahmen am Schloss Hartenfels bis 2017 informierte, stellte Herr Professor Dr. Dirk Syndram von den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden das Ausstellungskonzept anhand thematischer Räume und konkreter Exponate vor. In der von Professor Gerhard Glaser moderierten Runde diskutierten u. a. Professor Dr. Armin Kohnle (Universität Leipzig), Professor Dr. Uwe Schirmer (Universität Jena), der ehemalige Präsident des Deutschen Historischen Museums Professor Dr. Hans Ottomeyer, Dr. Johannes Erichsen (ehemaliger Leiter der Bayrischen Schlösserverwaltung) aus München sowie Vertreter der Sächsischen Denkmalschutzbehörde und des Sächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst. Als Ausstellungsort wurde neben Schloss Hartenfels die Kurfürstliche Kanzlei (Stadtmuseum) bestätigt, in der das Thema „Luther und die deutsche Sprache“ zum Tragen kommen soll. Im Flügel D des Torgau-Oschatz -4- Schlosses werden auf zwei Ebenen die Fürstenhäuser und deren Politik in Wechselwirkung mit den reformatorischen Bestrebungen dargestellt. Einig waren sich die Mitglieder des Beirates auch hinsichtlich der Bedeutung der Kurfürstlichen Gemächer und der Schlosskapelle. Auch sie sollen nach Möglichkeit in das Konzept eingebunden werden. Weiterhin ist als Ort der Ausstellung auch die ehemalige Superintendentur geplant. Abschließend informierte Herr Dr. Herzog vom Torgauer Geschichtsverein und gleichzeitig Vertreter des Vereins zur Förderung der Denkmale in der Stadt Torgau über das Vorhaben, die bisher aufgeschobene Ausstellung zu Johann Walter 2016 im Spalatinhaus in der Katharinenstraße zu zeigen. Der Verein arbeitet derzeit gemeinsam mit der Stadt Torgau daran, Fördermittel zur Sanierung des Spalatinhauses zu akquirieren. Einladung zum Seminar „Binden von Erntekronen“ In der Stadt Delitzsch findet in diesem Jahr das 16. Sächsische Landeserntedankfest vom 20. bis 22. September statt. Ein Höhepunkt wird der 20. Wettbewerb „Schönste Erntekrone - Schönster Erntekranz“ sein. Aus der Region werden Vereine, aber auch Unternehmen oder Einzelpersonen aufgefordert, sich am Wettbewerb „Schönste Erntekrone - Schönster Erntekranz“ zu beteiligen. Dazu wird ein Seminar zum Binden einer Erntekrone organisiert. Dieses findet am 6. April 2013, 14.00 Uhr in der Gemeinde Arzberg - im Alten Erlenhof, Kathewitz, statt. Die Zufahrt ist nur über Torgau möglich. Von einer Floristin und versierten Landfrauen wird das richtige Binden von Erntekronen vorgeführt. Hiermit sind alle Interessierten recht herzlich dazu eingeladen. Für das leibliche Wohl wird mit Kaffee und Kuchen gesorgt. __________________________________________________ Dezernat Hauptverwaltung Amtliche Bekanntmachung Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht bekannt ist. Grundbuch von Neiden, Blatt 62 AZ: 110/Be/081.9.0-233/2013/TO Eigentümer Gemarkung Flur Wilhelm Tette geb. 15.02.1884 Neiden 2 ges. 12.06.1947 Flurstücke Nr. 6/2013 Dezernat Bau und Umwelt Bekanntmachung des Landratsamtes Nordsachsen zum Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Az.: 413/Schi/106.11-7.1a-1/30170-16 vom 19. Februar 2013 Die Firma Geflügel GmbH Bornitz, Bornaer Straße 6 in 04758 Liebschützberg beantragte die Genehmigung gemäß § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BlmSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. 1 S. 3830), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Juni 2012 (BGBl. I S. 1421) geändert worden ist, zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Haltung von Hennen durch Umstellung des Haltungssystems (Käfighaltung in Volierenhaltung) der Tiere am Standort Canitzer Weg 2 in 04758 Liebschützberg, Gemarkung Borna, Flurstücke 332, 333, 334/1, 335, 336/1, 337, 338/2 und 339/1. Die Anlage zur Haltung von Hennen ist eine genehmigungsbedürftige Anlage gemäß Nummer 7.1 Buchst. a Spalte 1 des Anhanges zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BlmSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. 1 S. 504), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. August 2012 (BGBl. I S. 1726) geändert worden ist. Die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erfolgte Einzelfallprüfung gemäß § 3c Satz 1 und § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. 1S. 94), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) geändert worden ist in Verbindung mit Nummer 7.1.2 der Liste UVP-pflichtiger Vorhaben, Anlage 1 UVPG ergab, dass das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und daher eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Dieses Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls wird hiermit gemäß § 3a Satz 2, Halbsatz 2 UVPG bekannt gegeben. Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Torgau, 20. Februar 2013 Landratsamt Nordsachsen 261/27 Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim Landratsamt Nordsachsen Kommunalamt Herrn Berger Schlossstraße 27 04860 Torgau unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen. Czupalla Landrat Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz Das Vermessungsamt hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Betroffene Flurstücke Großwig Flur 1 (7860) 28/2, 11/8, 15/42, 60/7, 64/4, 11/12, 64/2, 30/3, 18/11, 115/17, 122/6, 84/55, 114/3, 122/5, 24/5, 24/4, 112/8, 44/2, 116/5, 82/7, 82/8, 82/11, 82/9, 82/10, 84/104, 84/96, 86/3, 84/77, 84/30, 84/25, 84/105, 84/8, 84/60, 188/84, 84/41, 84/78, 387/84, 99/8, 84/40, 101/1, 103/11, 99/5, 103/13, 84/72, 101/13, 94/2, 87/11, Nr. 6/2013 -5- 242/94, 280/88, 135, 132/2, 94/1, 134, 443/90, 132/1, 122/1, 121/12, 81/11, 75/6, 43/1, 125/3, 78/3, 79/10, 109/2, 477/24, 57, 383/109, 480/24, 493/24, 518/24, 520/24, 106/12, 24/2, 88/1 Großwig Flur 2 (7861) 144/5, 144/8, 32/35, 32/24, 32/43 Art der Änderung 1 Änderung der Angabe zur Nutzung 2 Änderung der Angabe der Lagebezeichnung Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermKatG1. Das Vermessungsamt ist nach § 2 des SächsVermKatG1 für die Fortführung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Die Unterlagen liegen ab dem 25.03.2013 bis 19.04.2013 in der Geschäftsstelle des Vermessungsamtes in Torgau, Husarenpark 19, 04860 Torgau Tel.: 0 34 21/779-110, -111, -112 in der Zeit Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG1 gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Änderungen während der Öffnungszeiten einzusehen. Pahlitzsch Amtsleiterin 1 Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) = Artikel 9 des Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordungsgesetz - SächsVwNG) vom 29. Januar 2008 rechtsbereinigt mit Stand vom 05. Juni 2010 __________________________________________________ Dezernat Soziales Torgau-Oschatz s¬ &àR¬DEN¬'RORAUM¬/SCHATZ¬3CHILDAU¬UND¬"ELGERN Tina Nimser Tel.: 0 34 35/9 84 63 79 E-Mail: Tina.Nimser@lra-nordsachsen.de - Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst __________________________________________________ Dezernat Ordnung Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 4 SächsVwVfZG i.V.m. § 10 VwZG in dem Verwaltungsverfahren des Herrn Jens Heese geb. 05.04.1983 04435 Schkeuditz, Am Bogen 24 ist für Herrn Jens Heese ein Bescheid vom 12.02.2013, Az: 511.ka.113.328MP24/13, im Landratsamt Nordsachsen Fahrerlaubnisbehörde Standort Delitzsch Zimmer 105 Richard-Wagner-Str. 7 a 04509 Delitzsch zur Abholung hinterlegt. Der vorgenannte Bescheid kann zu den bekannten Öffnungszeiten abgeholt werden. Personen, deren rechtliche Interessen durch das o. g. Verwaltungsverfahren berührt werden, können unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises die Verfügung unter der genannten Anschrift einsehen. Gemäß § 4 SächsVwVfZG i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG gilt der Bescheid an dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tage der Veröffentlichung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverlust droht. Delitzsch, 06.03.2013 - Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst im Landkreis Nordsachsen Wir beraten Eltern kostenfrei vor und nach der Geburt eines Kindes sowie Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren: > zu wichtigen Behördenangelegenheiten und Antragstellungen im Zusammenhang mit der (bevorstehenden) Geburt eines Kindes > zu möglichen zusätzlichen kommunalen und staatlichen Leistungen > zu regionalen Aktivitäten für Schwangere, Eltern mit Babys sowie Kleinkindern > zu Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrer Nähe > zu verschiedensten Fragen der Elternschaft > zu Möglichkeiten der Kindertagesbetreuung Ihre Ansprechpartner: s¬ &àR¬DEN¬'RORAUM¬4ORGAU¬"AD¬$àBEN¬UND¬,AUIG Nicole Julich Tel.: 0 34 35/9 84 63 74 E-Mail: Nicole.Julich@lra-nordsachsen.de Huth Amtsleiter „Projektkatalog - Gesundheitsförderung und Prävention für Kinder und Jugendliche im Landkreis Nordsachsen“ erschienen Der Landkreis Nordsachsen strebt ein gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen an und unterstützt damit das Sächsische Gesundheitsziel. Kinder und Jugendliche benötigen gesundheits- und bildungsfördernde Lebenswelten. „Gesund aufwachsen“ ist daher ebenso ein Schwerpunkt der Regionalen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung und Prävention unseres Landkreises. Der Ansatz darf sich jedoch nicht allein auf die Lebensräume Kindertagesstätte und Schule beschränken, sondern muss im alltäglichen Leben Anwendung finden. Für die nachhaltige Wirkung gesundheitsfördernder Aktivitäten spielt die Einbeziehung der Eltern und Familien eine bedeutende Rolle. Torgau-Oschatz -6- Zahlreiche Akteure des Landkreises, aber auch überregionale Anbieter, sind im Rahmen der Gesundheitsförderung und Prävention der Kinder und Jugendlichen tätig. Oft kennen aber Pädagogen, Erzieher, Eltern und andere Personengruppen diese Angebote nicht. Aus diesem Grund hat das Gesundheitsamt einen Projektkatalog erstellt, welcher die lebens-, gesundheitsund sozialkompetenzfördernde pädagogische Arbeit in Kindertagesstätten und Schulen erleichtern soll. Auch für Eltern gibt der Katalog Anregungen zu spannenden Aktivitäten mit ihren Kindern, informiert aber auch zu interessanten Fortbildungsangeboten. Die erste Auflage für den Landkreis Nordsachsen bündelt Akteure und deren Angebote im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention und soll zur gegenseitigen Information und Vernetzung von Leistungsträgern und Leistungserbringern beitragen. Der Katalog ist veröffentlicht und kostenlos in elektronischer Form über die Internetseite des Landkreises erhältlich, unter: www.landkreis-nordsachsen.de (Rubrik: Bürgerservice/ Verwaltungsaufgaben von A bis Z >>> Gesundheitsförderung). Die Druckversion oder CD steht derzeit vorrangig den Schulen und Kindertagesstätten des Landkreises zur Verfügung. Exemplare können noch angefordert werden. Ansprechpartnerin: Conny Dietze (Koordinatorin für Gesundheitsförderung & Prävention) Tel.: 03 42 02/9 88 63 33, Conny.Dietze@lra-nordsachsen.de Nr. 6/2013 Bauplatz Kleine Länge 12 Bauplatz Neue Siedlung Ortsteil Langenreichenbach Zechs Weg 1 - 1.107 qm 644 qm 1.361 qm (unbebaut) (unbebaut) (bebaut) -> zuletzt genutzt als Jugendclub; Ortsteil Strelln Mühlbergstraße 47 - 1.300 qm Am Gutshof 3 (bebaut, Mehrfamilienhaus, leer stehend) -> zuletzt genutzt als Ortsteilverwaltung, 4-RaumWohnung im Rohbauzustand (93 qm) und 2-Raum-Wohnung im Rohbauzustand (70 qm); - ca. 1000 qm (noch zu vermessende Teilfläche, bebaut, stark sanierungsbedürftig, Abriss und Neubau möglich) Ortsteil Wildschütz Dorfstraße 25 - 707 qm (bebaut) -> Gaststätte mit Saal; 1 Wohnung im Rohbauzustand; Verpachtung/Verkauf: Ortsteil Audenhain Gartengrundstücke in der Kleingartenanlage des Gartenvereins „Freizeit“ e. V. Gemeinde Mockrehna Bekanntmachung _________________________________________________ Umzug der Bibliothek Mockrehna Die Bibliothek Mockrehna befindet sich seit 04.03.2013 in der Grund- und Mittelschule Mockrehna. Neue Telefon-Nr. 03 42 44/5 72 99 15 Neue Öffnungszeiten der Bibliothek Montag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch 15.30 Uhr - 17.00 Uhr Die Gemeinde Mockrehna schreibt folgende Grundstücke zum Verkauf aus Ortsteil Audenhain Am Kirchhof 17 - 1.300 qm Ortsteil Klitzschen Dorfanger 3a - 1.282 qm Garten/Bungalowgrundstück An der K 8985 - 594 qm (bebaut, leer stehend) -> Zuletzt genutzt als Kindertagesstätte; (bebaut, leer stehend) -> Zuletzt genutzt als Kindertagesstätte, Jugendclub, Bauhof; (bebaut, leer stehend) Wasser und Energieanschluss sind vorhanden; Die Ausschreibungsunterlagen fordern Sie bitte ab bei Gemeindeverwaltung Mockrehna Liegenschaften/Frau Werner Unterdorf 04, 04862 Mockrehna Tel.: 03 42 44/57 4- 57, Fax: 03 42 44/57 4- 22 E-Mail: elena.werner@mockrehna.de Ende der Ausschreibung: 30.04.2013. Zusätzlich bietet die Gemeinde Mockrehna weitere Grundstücke zum Verkauf an. Die erforderlichen Auskünfte hierzu erhalten Sie auch bei der o. g. Sachbearbeiterin. Ortsteil Mockrehna Bauplatz Große Länge 7 483 qm (unbebaut) Bauplatz Kleine Länge 2 712 qm (unbebaut) Anlage 9.2 StraBeVerzVO zuständige Behörde: Gemeindeverwaltung Mockrehna Unterdorf 4 01862 Mockrehna Aktenzeichen: Ort, Datum Mockrehna, 26.02.2013 Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen X Verfügung X Bekanntmachung 1. Straßenbeschreibung Bezeichnung der Straße (Name, bisherige Straßenklasse/Hinweis auf Neubau) Verbindung zwischen K 8979 und der Gemeindestraße „Huxel“ in Audenhain Beschreibung des Anfangspunktes (VNK, Stat., seither-km) K 8979 Beschreibung des Endpunktes (VNK, Stat., seither-km) Ortsstraße „Huxel“ (in Höhe Grundstück Weimert) Gemeinde: Gemeinde Mockrehna Landkreis: Landkreis Nordsachsen 2. Verfügung 2.1. Die unter 1. bezeichnete bestehende Straße wird gewidmet zur Ortsstraße. 2.2. Widmungsbeschränkungen Keine 3. Neuer Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast) Bezeichnung: Gemeinde Mockrehna 4. Wirksamwerden Wirksamwerden der Verfügung: Datum: 26.02.2013 5. Sonstiges 5.1. Gründe für die Widmung Die Verbindungsstraße wird bereits seit Jahrzehnten öffentlich genutzt. Baulastträger war die Gemeinde Mockrehna (bzw. vor der Gemeindegebietsreform die Gemeinde Audenhain). Im Straßenbestandsverzeichnis wurde diese Straße noch nicht geführt. Nr. 6/2013 -7- 5.2. Die Verfügung nach Nr. 2 kann während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. bei (Bezeichnung, Ort, Straße, Zimmer) Gemeindeverwaltung Mockrehna - Liegenschaften Unterdorf 4, 04862 Mockrehna In der Zeit von - bis Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr 6. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Mockrehna, Unterdorf 4 in 04862 Mockrehna zu erklären. Falls die Frist durch Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass durch Einlegung des Rechtsmittels die Wirksamkeit nicht gehemmt bzw. nicht aufgehoben wird. Unterschrift _________________________________________________ Anlage 9.3 StraBeVerzVO zuständige Behörde: Gemeindeverwaltung Mockrehna Unterdorf 4 04862 Mockrehna Ort, Datum Mockrehna, 26.02.2013 Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der X Gemeindestraßen (Gemeindeverbindungs-, Ortsstraßen) Genaue Bezeichnung der Straße: Verbindung zwischen K 8979 und dem Höfeweg (in Höhe Grundstück Weimert) Gemeinde: Gemeinde Mockrehna Landkreis: Landkreis Nordsachsen I. Anlass Erstmalige Anlegung des Bestandsverzeichnisses (§ 54 Abs. 2, § 3 Abs. 1 SächsStrG) (Rechtsgrundlage für die Eintragung der Straße bzw. des Weges ist § 53 SächsStrG) Widmung (§ 6 SächsStrG) Verfügung vom: 12.02.2013 II. Inhalt der Eintragung Widmung o. g. Straßenabschnittes zur Gemeinde-/Ortsstraße Hinweis: Das Bestandsverzeichnis für die obenbezeichnete Straßenklasse liegt in der Zeit vom 3/11/13 bis einschließlich 4/12/13 im/in: Gemeindeverwaltung Mockrehna - Liegenschaften - Unterdorf 4, 04862 Mockrehna während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Mockrehna, Unterdorf 4 in 04862 Mockrehna zu erklären. Falls die Frist durch Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass durch Einlegung des Rechtsmittels die Wirksamkeit nicht gehemmt bzw. nicht aufgehoben wird. Unterschrift Torgau-Oschatz Information Am Freitag, dem 22.03.2013 findet um 19.00 Uhr im Saal Schöna eine öffentliche Verkehrsteilnehmerschulung statt. Dazu sind alle recht herzlich eingeladen. Stadt Dahlen Stellenausschreibung In der Stadtverwaltung Dahlen ist ab sofort die Stelle des/der Sekretär/in/Sachbearbeiter/in als Krankheitsvertretung der derzeitigen Stelleninhaberin gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) mit 37 Wochenstunden zunächst befristet bis zu 12 Monate zu besetzen. Eine Vertragsverlängerung im Rahmen der Vorschriften des TzBfG ist möglich. Anforderungen: - Ausgeprägte kommunikative und gute organisatorische Fähigkeiten - Zuverlässigkeit und Engagement - Hohe Flexibilität und Belastbarkeit, selbstständige und terminorientierte Arbeitsweise - Sicherer Umgang mit dem PC und sehr gute Anwenderkenntnisse der MS-Office Produkte (insbesondere Excel, Word und Power Point) - Bereitschaft zur ständigen Weiterentwicklung der fachlichen Qualifikation - Zur Erfüllung der Aufgabe ist eine abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bzw. vergleichbare Ausbildung erforderlich Aufgabenschwerpunkte als Sekretär/in: - Telefondienst und Gästebetreuung - Terminerfassung und -überwachung für den gesamten Verwaltungsbereich - Vorbereitung von Beratungen und Veranstaltungen - Posteingang, Vorsortierung nach Fachbereichen - Postausgang, Erfassung und Versand - Öffentliche Bekanntmachungen o Erfassung und Zusammenstellung aus allen Verwaltungsbereichen o Verantwortliche Bearbeitung des amtlichen Mitteilungsblattes „Dahlener Nachrichten“ o Überwachung und Aktualisierung der Schaukästen o Dokumentation Presseschau (Chronik) - Aktenführung einschließlich Wiedervorlage und Ablage - Einladung, Vervielfältigung und Versand der Unterlagen für Stadtrats- und Ortschaftsratssitzungen - Protokollant in Stadtratssitzungen, Ausfertigung Protokolle und Beschlüsse Aufgabenschwerpunkte als Sachbearbeiter/in - Ausübung des Satzungsrechts o Aufbewahrung aller Satzungen, Überwachung der Rechtswirksamkeit, Vorarbeit für notwendige Aktualisierungen deren Kontrolle und Koordination - Verwaltungs- und haushaltstechnische Bearbeitung der Produkte Gemeindeorgane, - Bestellung bzw. Beschaffung von Büromaterial und Verbrauchsmittel nach Bedarf - Organisation und Koordination der Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten für technische Geräte und Fahrzeuge - Organisation und Koordination der Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten im Rathaus - Rechentechnische Abwicklung und Überwachung der im Rahmen der Tätigkeit zugewiesenen Budgets - Mitarbeit und verantwortliche Vertretung bei der Pflege des Internetauftritts - Sonstige allgemeine Verwaltungsarbeiten auf Anweisung Die Stelle ist der Entgeltgruppe 5 (TVöD) zugeordnet. Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 30.03.2013 mit dem Vermerk „persönlich/vertraulich“ direkt an den Bürgermeister der Stadt Dahlen Herrn Matthias Löwe, Markt 4 in 04774 Dahlen. Torgau-Oschatz Kultur und Schulen -8- Nr. 6/2013 Nr. 6/2013 -9- Freiwillige Beiträge für 2012 Zahlung nur noch bis 2. April 7. März 2013 Wer noch freiwillige Rentenversicherungsbeiträge für das Jahr 2012 entrichten will, hat nicht mehr lange Zeit. Die Möglichkeit zur Zahlung endet am 2. April 2013. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland hin. Vor allem Versicherte, die ihre Anwartschaften auf eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten wollen, sollten diesen Termin nicht verpassen. Denn: Bereits eine Beitragslücke von nur einem Monat reicht, um diese Anwartschaft zu verlieren. Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen erhöht sich später die Rente und es können Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt werden. Der monatliche Mindestbeitrag für 2012 beträgt 88,20 Euro, der freiwillige Höchstbeitrag 1097,60 Euro. Auf dem Überweisungsauftrag muss neben der Versicherungsnummer sowie dem Vor- und Zunamen unbedingt auch der Zeitraum angegeben werden, für den die Beiträge bezahlt werden. Mehr Informationen zum Thema gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland persönlich in den Auskunftsund Beratungsstellen, am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 48090 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-mitteldeutschland.de. Unternehmenskommunikation Georg-Schumann-Straße 146, 04159 Leipzig Postanschrift: 04151 Leipzig Telefon 03 41/55 0- 50 41, Telefax 03 41/55 0- 59 11 www.deutsche-rentenversicherungmitteldeutschland.de Ihr Kontakt: Dr. Ursula Wächter Telefon: 03 41/55 0- 50 42, Fax: 03 41/55 0- 59 11 E-Mail: ursula.waechter@drv-md.de Kreissportbund Nordsachsen e. V. informiert Torgau-Oschatz Übungsleiter - Grundlehrgang in Eilenburg (32 LE) Wann/Wo: vom 13.04.2013 bis 21.04.2013 in Eilenburg (Samstag 08:00 - 14:45 Uhr und Sonntag 08:00 14:00 Uhr) Teilnehmer/Voraussetzungen/Gebühren: Anmeldung erforderlich!!! (ziaja@ksb-nordsachsen.de/Tel.: 0 34 21/9 69 70 31) · Mitgliedsvereine des KSB Nordsachsen e. V. (40,-EUR/TN per Rechnungslegung) Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat, welches die Voraussetzung für eine Übungsleiter C-Lizenz ist. Teilnehmen können bereits aktive jedoch nicht lizenzierte Übungsleiter im Verein oder Neueinsteiger (mind. 16 Jahre jung). Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle (Tel.: 0 34 21/9 69 70 31, Mail: ziaja @ksb-nordsachsen.de) oder unter www.ksb-nordsachsen.de. Mit Selbständigkeit ins neue Jahr erfordert gründliche Vorbereitung Informationen dazu im Existenzgründer-Seminar/Intensivkurs der erste Schritt in die Selbstständigkeit: in Torgau, Solarstr. 27 (TGZ) Termin 08.04. - 10.04.2013 In der Zeit von 16.00 bis 22.00 Uhr Zur Teilnahmen berechtigt ist jeder, der sich mit dem Gedanken zur Selbständigkeit trägt bzw. sich vor kurzem gegründet hat. Das Seminar ist autorisiert durch das BMWi und die EU. Es wird durch die Jobcenter, der Agentur für Arbeit bzw. die SAB als Qualifikationsnachweis anerkannt. Die Teilnehmergebühr beträgt inclusive Zertifikat und Teilnehmerunterlagen 30 EUR Anmeldung erbeten bei: GPV management, 04849 Bad Düben, Durchwehnaer Str. 12a, Tel.: 03 42 43/2 53 33, Fax 03 42 43/2 93 66 Unternehmensberatung Henrik Simon GmbH, Elbstraße 4, 04860 Torgau Tel.: 0 34 21/77 48 92, Fax 0 34 21/77 48 94. Oschatz - Info-Abend für werdende Eltern Besichtigung der Räumlichkeiten der Entbindungsabteilung und des Geburtensaales in der COLLM KLINIK OSCHATZ, Parkstr. 1 am Mittwoch, dem 27.03.2013, 19:00 Uhr. Treffpunkt: Eingang Krankenhaus Neubau, Foyer DRK informiert Schulung für Vereinsvorstände Blutspendetermin März 2013 09.04.2013, ab 18:00 Uhr in 04860 Torgau Stefan Wagner, Fachexperte für Verbands- und Vereinsrecht Teilnehmer/Voraussetzung/Gebühren: Anmeldung erforderlich!!! (ziaja@ksb-nordsachsen.de/Tel.: 0 34 21/ 9 69 70 31) · Mitgliedsvereine des KSB Nordsachsen (25 EUR/Teilnehmer per Rechnungslegung). · Nicht-Mitgliedsvereine (50 EUR/TN - Zahlung vor Ort). Inhalt: Der Verein als Veranstalter Organisation - Rechtsfragen - Haftung - Steuern · Wer ist Veranstalter? · Wie geht man an die Planung einer Veranstaltung? · Besonderheiten bei Veranstaltungen · Die Verkehrssicherungspflicht des Vereins · Rechtliche Aspekte bei der Planung und Durchführung einer Veranstaltung · Wie ist die Verantwortung im Verein verteilt? · Haftungsfragen · Versicherungsfragen · Steuerrechtliche Betrachtung einer Veranstaltung Datum Ort Adresse Uhrzeit _______________________________________________________ Di., 19.03.2013 Dommitzsch Dommitzsch Mehrgen. 14:30 Haus, Leipziger Str. 75 19:00 Sa., 30.03.2013 Torgau Torgau DRK-KV 09:00 Torgau/Oschatz 12:00 August-Bebel-Str. 16 Ihre Blutspenden sind zur Rettung von Unfallopfern, Leukämiekranken und zur Durchführung lebensrettender Operationen unverzichtbar. Wichtig: Bitte bringen Sie zu jeder Spende den Personalausweis und, wenn vorhanden, den Blutspenderpass mit. Tel.: 03 71/4 32 20 -0 Wann/Wo: Referent: Nächster Erscheinungstermin: Donnerstag, der 28. März 2013 Nächster Redaktionsschluss: Donnerstag, der 21. März 2013 Torgau-Oschatz - 10 - Starke Stipendienkultur sorgt für enge Bindung an den Standort Deutschlandstipendium an der Uni Leipzig Fördern Sie Zukunft mit! Das Deutschlandstipendium ist ein Leistungsstipendium, das die besten Studierenden der Universität Leipzig auszeichnet. Ein Stipendium wird hälftig durch einen privaten Förderer sowie den Bund finanziert, es bringt Studierende und Förderer frühzeitig zusammen und ist nicht zuletzt Ausweis für einen starken Wirtschaftsstandort. Eine starke Stipendienkultur führt darüber hinaus zu einer starken Bindung der hiesigen Studierenden mit ihrer Region. Die Stipendiaten lernen sich untereinander kennen und erleben frühzeitig die verschiedensten Förderer: Unternehmerinnen und Unternehmer, Politikerinnen und Politiker, Vereine und Stiftungen sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger. Diese NetzwerkTreffen werden einerseits durch die Universität Leipzig organisiert, können und sollen andererseits aber auch in den jeweiligen persönlichen Förderer-Stipendiaten-Verbindungen ausgebaut werden. Die Einladung zu einer Jahresversammlung oder einem Richtfest sind dabei ebenso möglich wie das Hintergrundgespräch mit einer Geschäftsleitung. Die Beteiligung am Deutschlandstipendium ist unkompliziert: 150 Euro monatlich zahlt ein Förderer, der Staat verdoppelt diesen Betrag, so dass ein monatliches Stipendium in Höhe von 300 Euro entsteht. Der Jahresbetrag pro Förderer beträgt somit 1.800 Euro, er ist als Spende an die Universität Leipzig steuerrechtlich absetzbar. Die Universität Leipzig würde sich freuen, wenn Sie persönlich oder mit Ihrem Unternehmen das Projekt Deutschlandstipendium unterstützen. Das Projekt soll in den kommenden Jahren kontinuierlich ausgebaut werden und so eine starke Stipendienkultur für die Studierenden der Region befördern. Zeigen Sie, dass der Bildungsstandort Leipzig auch ein Standort von Engagement und Wirtschaftskraft ist! Weitere Informationen, auch zu den bereits aktiven Förderern: www.uni-leipzig.de/deutschlandstipendium Aufruf zur Beteiligung am bundesweiten Boys‘Day - Jungen Zukunftstag 2013 Zusammenfassung Der bundesweite Boys‘Day findet am 25.04.2013 zum dritten Mal statt. Dieser Berufsorientierungstag hat das Ziel, durch verschiedene Praktika und Workshops den Jungen neue Impulse für die Berufs- und Lebensplanung zu geben und reagiert damit auf den bereits seit 2001 jährlich stattfindenden Girls‘Day. Der Deutsche Landkreistag unterstützt den Aktionstag. Aufgrund der sehr guten Resonanz der ersten beiden Boys‘Days findet am 25.04.2013 der nächste bundesweite Jungen - Zukunftstag statt. Ziel ist auch dieses Mal, Jungen (ab der 5. Klasse) neue Perspektiven in der Berufs- und Lebensplanung aufzuzeigen. Insbesondere sollen sie dabei Berufe und Studiengänge mit bisher geringem Männeranteil (z. B. in den Bereichen: Gesundheit, Pflege und Erziehung) kennenlernen, damit ihr Interesse eben auch für Berufe außerhalb des tradierten Spektrums geweckt wird. Bundesministerin Dr. Kristina Schröder und das bundesweite Netzwerk für Berufswahl „Neue Wege für Jungs“ rufen daher Einrichtungen, Organisationen, Unternehmen, Hochschulen und Schulen sowie Lehrer, Schüler und Eltern auf, sich aktiv am Boys‘Day zu beteiligen und Aktionen zum Thema „Jungen und Berufswahl“ anzubieten. Die Boys‘Day Angebote können kostenlos auf der bundesweiten Aktionslandkarte unter www.boysday.de eingetragen werden. Die gemeinsame Plattform enthält zudem zahlreiche nützliche Informationen und dient interessierten Lehrern, Schülern und Eltern zur Kontaktaufnahme und An- Nr. 6/2013 meldung für die Teilnahme an den jeweiligen Aktionen. Ansprechpartner für die Planung und Koordinierung von Aktionen ist neben bereits bestehenden Boys‘Day -Initiativen in den Regionen, auch die bundesweite Koordinierungsstelle und das „Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e. V.“. Weitergehende Informationen zum Boys‘Day sind im Internet unter www.boys-day.de abrufbar. Der Deutsche Landkreistag begrüßt als Bündnispartner ausdrücklich regionale Initiativen und Angebote zum Boys‘Day 2013. In Vertretung Freese Von Jesus bis heute in vier Minuten Ein merkwürdiger Titel, eine besondere Ausstellung laden seit dem 07.03. in das Evangelische Jugendbildungsprojekt nach Torgau ein. Nicht umfassende theologische Abhandlungen, sondern 9 Comic-Tafeln, die in zugegeben sehr groben Zügen die Geschichte des Christentums bis in unsere Tage umreißen. Gerade das macht die Ausstellung so spannend. Die Geschichte unserer Gesellschaft ist in weiten Zügen mit der Geschichte des Christentums verknüpft, Kenntnisse in Kirchengeschichte können uns helfen, aktuelle Ereignisse zumindest ansatzweise zu verstehen. Das Verhältnis von Palästina zu Israel beispielsweise, oder auch derzeit die Rolle des Papstes. Auf Reisen sind wir aufmerksamer, bewusster und können die historischen Werke aller Kunstrichtungen besser „lesen“. Im Literaturmarkt erfreuen sich Sichtweisen verschiedener Autoren auf kirchengeschichtliche Ereignisse und handelnde Personen gleichbleibend großer Beliebtheit. Wir sind fasziniert und ergriffen, wie große Geschichte in unser kleines Leben eingreift. Die Ausstellung „Von Jesus bis heute in vier Minuten“, finanziert zum großen Teil durch die Sparkasse Leipzig, wagt einen Versuch, verschiedene Punkte zu beleuchten. Der rege Besucherandrang am Eröffnungstag und die intensiven Gespräche zeigen, dass das Konzept aufgeht. Thematische Arbeit erfolgt über verschiedene Workshops, die entsprechend der Altersund Interessenlagen gestaltet werden, so ist der Zugang zu speziellen Themen über Fragemodule wie auch über die Art der Darstellung, also den Comic selbst möglich. Auch Besucher, die einfach in Ruhe eine andere Form der Geschichtsdarstellung erleben wollen, werden auf ihre Kosten kommen. Die Ausstellung ist bis zum 12. Juli jeweils Mo. - Fr. von 10 bis 16 Uhr, nach persönlicher Absprache zu jedem Tag und (fast) jeder Zeit geöffnet und wird danach auf Reisen gehen. Anmeldungen werden ab jetzt entgegengenommen, erste Bestellungen brachte der Eröffnungsabend, sogar aus dem Schweizer Kanton Basel liegt schon eine Anfrage vor. Beate Senftleben Leiterin Evangelisches Jugendbildungsprojekt wintergrüne Evangelisches Jugendbildungsprojekt wintergrüne Wintergrüne 2, 04860 Torgau Tel.: 0 34 21/70 34 80, Fax: 0 34 21/70 34 89 info@wintergruene.de www.wintergruene.de Ambulanter Hospizdienst des Senioren Selbsthilfe e. V. Am Donnerstag, 21. Februar, begann der bereits 10. Kurs für ehrenamtliche Hospizhelferinnen im ambulanten Hospizdienst des Senioren Selbsthilfe e. V. Zwölf Damen setzen sich in den nächsten Monaten mit Themen wie Sterben, Trauer und helfende Haltung in der Hospizarbeit auseinander. Mit den verschiedenen beruflichen Hintergründen der Teilnehmerinnen im Alter von 20 bis 70 Jahren verspricht dieser Kurs interessante und erkenntnisreiche Gespräche. Der Einstieg ist noch möglich, gern kann auch an einzelnen Kursen teilgenommen werden. Die Hospizkoordinatorinnen Elke Gennert und Daniela Voigt sind erreichbar unter 0 34 21/77 68 06 und im Büro Pfarrstraße 1 in Torgau. Nr. 6/2013 - 11 - Amtsgericht Leipzig -Vollstreckungsgericht Terminsbestimmung 457 K 1351/11 Folgender Grundbesitz - Platz der Einheit 4, 04886 Arzberg: Einfamilienhausgrundstück mit gewerblicher Nutzung unweit südwestlichen Ortsrandes; Wohngebäude vermutlich vor 1900 freistehend errichtet, nach 1990 sehr vereinzelt instandgesetzt und modernisiert; Teilunterkellerung, EG und z.T. ausgebautes DG, Wohnfläche ca. 96 m2; Werkstatt, Lagerhalle und Lagerschuppen als großvolumige gewerbliche Betriebsgebäude sowie Zwischenbau, Garage und Holzschuppen als Nebengebäude; umfangreiche Maschinen und Beriebseinrichtungen einer mechanischen Werkstatt als Zubehör - soll am Dienstag, dem 16. April 2013, um 14.00 Uhr, im Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64, 04275 Leipzig, 1. OG, Raum 101 zum Zwecke der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Verkehrswert: 32.000,00 € für Grdst. /Gebäude 5.500,00 € für Zubehör. Die Verkehrswertgutachten können auf der Geschäftsstelle des Versteigerungsgerichtes eingesehen werden. Veröffentlichung im Internet: http://www.justiz.sachsen.de/gerichtstafel unter Menüpunkt: Zwangsversteigerungen Amtsgericht Leipzig -Vollstreckungsgericht Terminsbestimmung 456 K 212/12, 456 K 536/12 Folgender Grundbesitz - Dresdner Straße 45, 04779 Wermsdorf/ OT Luppa, EFH auf 819 qm Grundstück, zweigeschossig mit ausgebautem DG, voll unterkellert, Baujahr: 1994, stadttechnisch erschlossen, geringfügiger Fertigstellungsbedarf, Wohnfläche: 129 qm, Fußbodenheizung im EG & DG, Warmwasserversorgung über Gaszentralheizung, PKW-Garage in ehemaliger Scheune, Baujahr um 1900; des Weiteren außerhalb der Ortslage liegendes, nicht verpachtetes Gartenland - 1.372 qm groß - soll am Freitag, dem 05.04.2013 um 10.00 Uhr, im Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64, 04275 Leipzig, EG, Raum 056 zum Zwecke der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Verkehrswerte: Gesamt: 123.100,00 €. 473 K 1407/10 Folgender Grundbesitz - Lampersdorfer Str. 18, 04779 Wermsdorf/OT Collm: 2-geschossiges, freistehendes nicht unterkellertes Wohnhaus in Fachwerkbauweise mit komplett ausgebautem Spitzdach; in L-Form an der hofabgewandten Längsseite errichteter eingeschossiger Anbau mit ausgebautem Krüppelwalmdach; Doppelgaragenanbau in Flachbauweise an der hinteren Giebelseite mit Weiterführung des Anbaus an der hofabgewandten Längsseite, 3 Wohnungen mit einer Gesamtfläche von ca. 294 m2; Bj. vor 1900; Kernsanierung 1996; Denkmalschutz; keine eigene Zufahrt; erheblicher Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf, Gutachteneinsicht empfohlen; - soll am Mittwoch, dem 20.03.2013 um 11.00 Uhr, im Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64, 04275 Leipzig, 1. OG, Raum 101 zum Zwecke der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Verkehrswert: 75.000,00 €. Die Verkehrswertgutachten können auf der Geschäftsstelle des Versteigerungsgerichtes eingesehen werden. Veröffentlichung im Internet: http://www.justiz.sachsen.de/ gerichtstafel unter Menüpunkt: Zwangsversteigerungen Torgau-Oschatz Sie wollen Ihr Haus sanieren oder Einzelmaßnahmen durchführen? Dann nutzen Sie die neuesten Fördermöglichkeiten! Zuschüsse bis 18750,00 € sind möglich! Zusätzlich sind Darlehen möglich, effektiv Zinssatz ab 2,02% Wir schnüren für Sie ein maßgeschneidertes Finanzierungspaket. Infos zu aktuellen Angeboten bei Harald Schulze Tel. 034202/36926 oder 0177/6891971 Bausparkasse Mainz AG. Sichern Sie sich noch bis zu 4% garantierte Zinsen für Ihre Geldanlage. Nur noch kurze Zeit bieten wir diese Möglichkeit an. Monatliche Zahlung ab 15,00 € möglich. Infos zu aktuellen Angeboten bei Harald Schulze, Hole gebrauchte Bücher kostenlos ab Tel. 0175 / 4 80 22 84 Wasserschaden: Schnelles Handeln ist gefragt Wer von einem Wasserschaden in der Wohnung überrascht wird, verfällt schnell in Panik und Ratlosigkeit. Dabei ist überlegtes und rasches Handeln wichtig, um den Schaden einzugrenzen. Das Immobilienportal immowelt.de erklärt, was zu tun ist und wer für Reparaturkosten aufkommt. Nicht immer sind die Ursachen für einen Wasserschaden so offensichtlich wie bei einer übergelaufenen Badewanne oder einer ausgelaufenen Waschmaschine. Je länger jedoch ein Wasserschaden unentdeckt bleibt, desto größer wird der Schaden an Mauerwerk und Hausrat. Immowelt.de rät deshalb, aufmerksam auf alle Signale zu achten, die auf einen Wasserschaden hindeuten. Neben feuchten Flecken an Decke, Wand und Boden gehört dazu eine unnatürliche Raumschwüle. Wenn in einer Wohnung Wasser austritt, ohne dass die Herkunft leicht zu klären ist, sind meistens Bruchstellen an den wasserführenden Systemen die Ursache. Quelle: www.immowelt.de Torgau-Oschatz - 12 - Nr. 6/2013 Tablet-PC und Smartphone vom Chef Bereits jeder fünfte Arbeitnehmer in Deutschland arbeitet gelegentlich oder überwiegend von zuhause aus. Da kommt die vom Gesetzgeber beschlossene erweiterte Steuerbefreiung für die Nutzung arbeitgebereigener Telekommunikationsgeräte gerade recht. Denn natürlich ist es unabdingbar, dass der Arbeitnehmer, wenn er von zuhause aus tätig wird, mit modernen Geräten und einer unternehmenskompatiblen Hard- und Software arbeiten kann, um den reibungslosen Informationsaustausch sicherzustellen. ©Pixelio/Thorben Wengert Haftungsausschluss: Die Inhalte dieser Seite wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt, trotzdem sind sie als allgemeine Hinweise zu betrachten.Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit,Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Zum Zeitpunkt des Verweises auf eine Internetseite waren keine illegalen Inhalte auf dieser Seite erkennbar. Eine Vervielfältigung oder Verwendung der Inhalte auf dieser Seite in anderen Publikationen ist nicht gestattet. Petra Kolms, Blumenweg 3, 04769 Mügeln, Tel. 034362/31449, Mobil: 0170/2441300 Sprechtag: dienstags 11.00 - 18.00 Uhr Gemäß Paragraph 3 Nummer 45 des Einkommensteuergesetzes, EStG, ist die private Nutzung von betrieblichen PCs und Telekommunikationsgeräten durch den Arbeitnehmer bereits seit dem Jahr 2000 steuerfrei gestellt. Zu den steuerbegünstigten Bereichen zählen nicht nur die anteiligen Aufwendungen für die Anschaffung, Miete oder Leasing, den Einbau und den Anschluss der Geräte, sondern auch die durch die Nutzung entstehenden Grund- und Verbindungsentgelte. Darüber hinaus gehören bei der privaten Internetnutzung durch den Arbeitnehmer sowohl die Netzgebühren als auch die auf die Privatnutzung entfallenden Gebühren des Providers dazu. Insofern waren die bisherigen Vorteile schon recht umfangreich. Mit dem „Gesetz zur Änderung (...) von steuerlichen Vorschriften“ vom 8. Mai 2012 wurde der Befreiungstatbestand erweitert und der rasanten technologischen Entwicklung und den Strukturveränderungen in der Arbeitswelt angepasst. Aktuell hat der Gesetzgeber unter anderem den bisher verwendeten Begriff „betriebliche Personalcomputer“ durch den Begriff „betriebliche Datenverarbeitungsgeräte“ ersetzt und die Steuerbefreiung auf Software ausgedehnt. Gleichzeitig wurden moderne Multifunktionsgeräte wie etwa Smartphones oder Tablet-PCs in den Anwendungsbereich einbezogen. Nach wie vor muss es sich um ein betriebliches Gerät handeln, das vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt wird, um in den Genuss der Steuerbefreiung zu kommen. Auch unentgeltlich oder vergünstigt an Arbeitnehmer überlassene Systemprogramme (z. B. Virenscanner oder Betriebssysteme) sind nunmehr steuerfrei. Allerdings bleibt die Überlassung von beispielsweise Smart TVs, Konsolen, iPods, MP3-Playern oder Spielautomaten etc. in der Regel nicht steuerfrei. Steuerpflichtig bleibt auch das in einem Firmenwagen installierte Navi. (Steuerberaterkammer Nürnberg) Steuerberatungsgesellschaft mbH Blomberger Straße 6 04758 Oschatz Tel.: 0 34 35 / 9 73 30 Fax: 0 34 35 / 97 34 44 Dipl.-Betriebswirtin (FH) Anita Fritzsch Steuerberaterin - 13 - So zahlen Rentner nicht unnötig Abgeltungsteuer Torgau-Oschatz Elke Hänsgen Steuerberaterin Rentner zahlen manchmal Abgeltungsteuer, obwohl sie dies eigentlich nicht müssten. Diesen Hinweis gibt die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz (SBK). Banken führen automatisch Abgeltungsteuer auf den Teil der Zinsen, Dividenden und Kursgewinne ab, der über der Grenze von 801 Euro liegt. „Für Kapitaleinkünfte von bis zu 801 Euro pro Jahr wird keine Abgeltungsteuer fällig,wenn bei der Bank ein entsprechender Freistellungsauftrag vorliegt. Rentner, deren Kapitaleinkünfte über diesem Betrag liegen, müssen unter Umständen dennoch keine Abgeltungsteuer zahlen“, sagt SBK-Präsident Edgar Wilk. „Rentner bekommen zu viel gezahlte Abgeltungsteuer nur wieder, wenn sie eine Einkommensteuererklärung abgeben“, erklärt Wilk.Wer keine entsprechende Steuererklärung abgibt, erhält auch kein Geld zurück. Voraussetzung für eine Erstattung von zu viel gezahlter Abgeltungsteuer ist, dass das zu versteuernde Einkommen unter dem Jahresfreibetrag für Einkommensteuer von 8.004 Euro liegt. „Aber auch wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen die Grenze von 8.004 Euro geringfügig übersteigt, können Rentner eine Rückzahlung von zu viel gezahlter Abgeltungsteuer erwarten“, so Wilk. Dipl.-Ing. Bahnhofstraße 3 04769 Mügeln Tel.: 03 43 62 – 4 42 63 Fax: 03 43 62 – 4 42 64 Mobil: 01 73/9 83 66 75 Tätigkeitsschwerpunkte: - Lohn- und Finanzbuchhaltung, Jahresabschlüsse - Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen - Existenzgründungsberatung - Betreuung von Betriebsprüfungen u. Finanzstreitigkeiten - Steuerliche Gestaltungsberatung u. Steuerplanung - Beratung zu Erbschafts- und Schenkungssteuer STEUERBERATUNG Nr. 6/2013 Eine Alternative zur Abgabe der Steuererklärung ist die so genannte Nichtveranlagungs-Bescheinigung, die beim Finanzamt beantragt werden kann. „Dabei müssen nur Angaben zum voraussichtlich zu versteuernden Einkommen gemacht werden“, erläutert SBK Präsident Wilk.Wird die Bescheinigung dem Geldinstitut vorgelegt, kann es steuerfrei Kapitaleinkünfte auszahlen. Dies gilt auch, wenn sie den Sparerfreibetrag von 801 Euro übersteigen.Arbeitnehmer können eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung grundsätzlich nicht erhalten. KANZLEI MANZKE STEUERBERATUNG LOHNSTEUERBERATUNGSSTELLE Sabine Manzke F. ARBEITNEHMER E.V.-LOHNSTEUERHILFEVEREIN TH.-KÖRNER-STR. 5E 04758 OSCHATZ TEL. 0 34 35 / 93 17 29 FAX 0 34 35 / 92 97 82 MAIL@LUGINGER.EU WWW.LUGINGER.EU $ $ $ ) ' . %% + $ $ , # * , * -.""" (%&.""" !$ . -"+$ Steuerberaterin Dipl.-Betriebswirtin (FH) Dürrweitzschen, Ringstraße 6 04668 Grimma Telefon Telefax 034386 / 4 17 40 034386 / 4 17 42 www.manzke-stb.de sabine.manzke@manzke-stb.de STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH TH.-KÖRNER-STR. 5E 04758 OSCHATZ TEL. 0 34 35 / 93 57 90 FAX 0 34 35 / 92 97 82 Bürozeiten: Mo - Do 7:30 - 12:00 Uhr und 12:30 - 16:30 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr und 12:30 - 14:00 Uhr sowie nach Vereinbarung *//-* ")*0*/ *1 !1 /-%* # ' ,# *//- MAIL@LUGINGER.EU WWW.LUGINGER.EU /21*/*&1 33*/ *2*+ $ % ,# , # # 12*//-*- *)*0*/1)* (.%.2 , , # , 3%0*2*//-*- *)*0*/1)* Torgau-Oschatz - 14 - Nr. 6/2013 Kürzere Aufbewahrungszeiten Firmen müssen Rechnungen und Belege nicht mehr für Steuerzwecke zehn Jahre aufbewahren. So jedenfalls sieht es das Jahressteuergesetzt 2013 vor (noch nicht beschlossen). Seit Jahresbeginn soll demnach eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren und ab 2015 von dauerhaft sieben Jahren gelten. Niederlassung Torgau August-Bebel-Straße 7 04860 Torgau Telefon: (03421) 71 00 01 Außenstelle Oschatz Bahnhofstraße 15 a 04758 Oschatz Telefon: (03435) 66 09 80 fp-torgau@etl.de Wir bieten Ihnen: · Steuerberatung · Unternehmensberatung · Rechtsberatung · Wirtschaftsprüfung Moderne Beratung im Verbund www.etl.de Diplom-Betriebswirt (FH) 04860 Torgau, Dommitzscher Straße 6 Telefon: 0 34 21 / 71 18 45 oder 0 34 21 / 71 18 60 Telefax: 0 34 21 / 71 18 71 E-Mail: StBSchubert@datevnet.de Unser Leistungsangebot: Beratung in allen Steuerangelegenheiten und Erstellung sämtlicher Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Unternehmer sowie Erstellung der Jahresabschlüsse für Unternehmen Existenzgründungsberatung betriebswirtschaftliche Beratung Beratung zur Unternehmensnachfolge/Erbschaft/Schenkung/ Unterstützung bei der Wahl der Unternehmensart/Rechtsform Finanz- und Lohnbuchhaltung inkl. elektron. Datenübermittlung Baulohnabrechnung Rentabilitätsberechnungen/Umsatz- u. Ertragsvorausberechnungen Unterstützung bei Beantragung von Krediten und Fördermitteln Besteuerung ausländischer Einkünfte Vertretung vor Finanzgerichten mobile Kundenlösungen (Unternehmen online) Termine nach Vereinbarung Rosmarie Schmidt Steuerberater Husarenstraße 2 04668 Grimma Tel.: 03437/9205-0 Fax: 03437/9205-27 eMail: info@Steuerkanzlei-Schmidt.com www.Steuerkanzlei-Schmidt.com -%& ',,%0 + $ ,)', + )-',0/ % 0, -0%) ( &',0!) *! %00) )',*1) ) )).0 +) *! &)-)&0-',) ( -%) Bereiche -)+!( +&)% + ( %+',% -%-) +%0)%-) ()1-)0 ( " ',!) !)-) / #/ , - / #/ , / #/ , () %', ))-&% + Nr. 6/2013 - 15 - Torgau-Oschatz Kurstadt BAD LIEBENWERDA Wohlfühlen ... eine Stadt zum Gesund werden ... Gesund leben ... Gesund bleiben ... Die Kurstadt Bad Liebenwerda, im Landkreis Elbe-Elster, befindet sich im Süden Brandenburgs. Sie ist das Tor zum Naturpark „Niederlausitzer Heidelandschaft“. In der Stadt im Park finden Sie Ruhe und Entspannung. Bad Liebenwerda gehört zu den ältesten traditionellen Brandenburger Kurorten und wurde 1231 erstmals urkundlich erwähnt. Seit 1905 werden hier mit Naturmoor vor allem rheumatische Erkrankungen behandelt. Den Titel „Bad“ erhielt die Stadt 1925. Als staatlich anerkannter „Ort mit Peloidkurbetrieb“ zieht sie alljährlich zahlreiche Gäste in ihren Bann. Schon das Stadtwappen mit den drei roten Herzen symbolisiert - hier ist jeder Gast herzlich willkommen! Der Kurort bietet Gesundheit, Erholung und Erlebnisse in gepflegter Natur. In der Stadt zum Wohlfühlen spürt man noch die Zeit und ihre Kostbarkeit. Moderne Gesundheits- und Erholungseinrichtungen wie die Fontana-Klinik, das Epikur Zentrum für Gesundheit und die Lausitztherme Wonnemar bieten dem gesundheitsbewussten Gast, Kurenden oder Touristen die besten Voraussetzungen um sich aktiv zu erholen und zu entspannen. Regelmäßige Veranstaltungen, die zum Erscheinungsbild eines Kurortes gehören, z.B. die sonntäglichen Kurkonzerte in den Sommermonaten, anspruchsvolle Orgelkonzerte in der Ev. St. Nikolai-Kirche und Traditionsveranstaltungen wie Elsterlauf, Mineralbrunnenfest und das Internationale Puppentheaterfestival fügen sich nahtlos in das Konzept mit ein. Zum Spaziergang lädt das Stadtzentrum mit seinen historischen Gebäuden, der Kurpark mit Kneipp-Brunnen, Minigolf- und Schachanlage, der Garten der Sinne oder die naturbelassenen Kurparkteiche ein. Ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz und die Schönheit der Landschaft des Naturparks sorgen dafür, dass der Bewegungsfaktor für Tages-, Urlaubsund Kurgäste nicht zu kurz kommt. Ein Erlebnis der besonderen Art können Sie bei einer Paddeltour auf der Schwarzen oder Kleinen Elster erfahren. Das Elster-Natoureum, im OT Maasdorf, zeigt Ihnen in einer einzigartigen MiniaturAusstellung den Landkreis mit seinen Sehenswürdigkeiten. Auf der integrierten Gartenbahnanlage können Sie mehrere Züge beobachten, die die nachempfundenen Hauptstrecken abfahren. Ein Muss für jeden Garteneisenbahner. Kontakt: Touristinformation | Haus des Gastes | Dresdener Str. 23 04924 Bad Liebenwerda | Telefon: 03 53 41/62 80 | Fax: 03 53 41/6 28 28 E-Mail: info@bad-liebenwerda.de | Internet: www.bad-liebenwerda.de Öffnungszeiten: Mo 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr Di - Fr 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr Sa/So/Feiertag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Torgau-Oschatz - 16 - Nr. 6/2013 Bauen, Wohnen Renovieren & © Rainer Sturm / pixelio.de Gottscchlicch GmbH Grroß ß- und d Einzzellha and del Ha aup ptsttraße e 1 A Monta age e Se erviice - stä ändiige e Muste era aussstelllun ng - Wir steigen Ihnen aufs Dach Bach 4 Rolf Kunze Am 04779 Wermsdorf 03 43 64/5 24 78 Fax 03 43 64/8 87 06 Dachdeckerarbeiten einschl. Abdichtungen Fassaden Schornsteinverkleidungen © Rainer Sturm / pixelio.de "" "" " &" %"" "" " "%"%" !"&%" " " """ & %" $& "#"" "" " %" " #" "&" Vogelherdstraße 3 · 04838 Paschwitz · Tel.: 034 23 / 60 22 40 · Fax: 75 50 65 Mo - Do 9.00 - 18.00 Uhr, Fr 9 - 16 Uhr www.dasbauelement.de Jeder Vierte erwägt Maßnahmen Das Energiekonzept der Bundesregierung bewegt jeden vierten Hausbesitzer dazu, über eine Verbesserung der Energieeffizienz seiner Immobilie nachzudenken. Das zeigt eine Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) für die LBS. Die Hausbesitzer in Deutschland geben ihre Kosten für Heizung und Warmwasser mit durchschnittlich 145 Euro pro Monat an. Das entspricht ungefähr einem jährlichen Verbrauch von 2.200 Litern Heizöl. Eine bessere Wärmedämmung, der Austausch der Fenster oder eine neue Heizung können den Energieverbrauch eines Einfamilienhauses mehr als halbieren. Laut GfK sieht jeder dritte Eigentümer Modernisierungsbedarf, ein Viertel zieht konkrete Maßnahmen in Erwägung. Derzeit besitzen rund 60 Prozent der Hausbesitzer einen Bausparvertrag, jeder vierte wird zur Finanzierung energetischer Modernisierungen abgeschlossen. „Der Bausparvertrag ist als Vorsorgebaustein gut geeignet, denn der Sparer sichert sich bereits bei Vertragsabschluss den günstigen Darlehenszins zu festen Konditionen“, so Dr. Jörg Leitolf von der LBS. Damit lässt sich eine solide finanzielle Grundlage für künftige Investitionen schaffen. Nr. 6/2013 - 17 - Torgau-Oschatz Torgau-Oschatz - 18 - Rechtzeitig reservieren Haben Sie Ihren Osterausflug schon geplant? Wenn nicht, sollten Sie es jetzt schleunigst nachholen. Denn gerade an Festtagen wie Ostern sind Restaurants, Gaststätten und Ausflugslokale beliebte Ziele. Gerade an den Osterfeiertagen sind Familienausflüge mit Einkehr in einem Lokal äußerst beliebt. Entsprechend hoch ist an diesen Tagen die Auslastung in der Gastronomie. Um keine böse Überraschung zu erleben, empfiehlt sich eine frühzeitige Reservierung. Bei dieser Gelegenheit kann man sich gleichzeitig erkundigen, ob zu Ostern besondere Menüs angeboten werden. Manche Lokale bieten für diese Tage möglicherweise Vorbestellung an. Nr. 6/2013 Raus aus der Diät-Falle Besiegen Sie Ihren Hunger! Natürliche Sättigungskapseln zur effektiven Behandlung von Übergewicht. Jetzt in Ihrer Apotheke! Gasthof & Pension Goldene Sonne PZN-7772987 Lopa MED Doberschütz Frohe Ostern! an der B 87 0197 03 42 44 / 5 04 93 oder 5 04 85 p h a r m a f o o d Sie feiern ein Fest und wir machen den Rest! www.wittich.de Wir bieten Ihnen: · deftige Hausmannskost · Ausstattung von Familienfeiern · Partyservice · Zimmervermietung · Konferenzraum Öffnungszeiten: Mo Ruhetag, Di. ab 17.00 Uhr, Mi. - Sa. 10.00 - 14.00 Uhr u. ab 17.00 Uhr So. 10.00 - 14.00 Uhr, Ostersonntag u. Ostermontag von 10.00 - 14.00 Uhr Ideen in Druck Mit einer Anzeige in Ihren Heimat- und Bürgerzeitungen erreichen Sie Ihre Region. Fachkrankenhaus Hubertusburg gGmbH 2 Mehrfamilienhäuser, 2 Etagen, Baujahr 1960 Kaufpreis: 150.000,00 Vermietbare Fläche: 613 m2 Grundstücksfläche: 6976 m2 davon 4.200 m2 Gartenland Heizungsart: Fernwärme aus dem Heizhaus der Liegenschaft; Umstellung auf andere Energieträger möglich Objektzustand: sanierungsbedürftig (großer Reparatur- und Modernisierungsstau) Ausstattung: In den zweigeschossigen Häusern mit Satteldach, voll unterkellert, wurden seit 1985 keine Modernisierungsarbeiten durchgeführt. Alle Wohnungen werden mit Fernwärme beheizt, zentrale Warmwasserversorgung besteht nur in einem Wohnhaus, restliche Ausstattung Kohlebadeöfen. Sonstiges: 50% der Mietbereiche sind Leerstand. Die Mietshäuser sind sofort verfügbar. Telefonische Rückfragen: Abteilung Technik, Frau Asse (034364) 6 23 52 Leser-Info-Nummer Anzeigenannahme: Beschwerde-Telefon: Rufen Sie uns bei Fragen einfach an! Objektart: Nr. 6/2013 - 19 - Torgau-Oschatz Grabmale Marmor und Granit www.wittich.de Dresdener Straße 40 · 04758 Oschatz Telefon: 0 34 35 / 92 72 09 · Fax: 98 79 01 Ideen in Druck Über 1500 neue je 298 € Wählen Sie in Ruhe Ihr Traumkleid aus über 1500 vorrätigen hochwertigen neuen Brautkleidern bekannter deutscher und internationaler Markenhersteller zum OutletFestpreis. Große Auswahl an passendem Zubehör, Festmode und Anzügen. www.Brautmode-Discount.de Für einen Anprobetermin erreichen Sie uns unter: 035 91 / 318 99 09 oder 0163 / 814 59 65 ! ! # # ! ! ## ! ! " # # ELL SAKTU AG E G A T NNT alles G – SO A T N O M www.localbook.de Torgau-Oschatz - 20 - Nr. 6/2013 Café „Klein Venedig“ Sa + So 14.00 - 18.00 Uhr frischgebackener Kuchen, leckere Eisbecher Meyer‘s Gasthof (100 Jahre in Familienbesitz) Inh. 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Pralinen und Schokoladentafeln aller Art, Marzipan und Nougat, alles wird von Hand hergestellt und verlässt die SchauManufaktur, um auf die Reise zu den Kunden in ganz Deutschland zu gehen. Mittwoch bis Sonnabend 10 bis 18 Uhr, Sonntag 14 bis 18 Uhr #!* &$) ( $" & $' (( '!* ! $$!*'"$ ! $ %& $ $ "$ * ! % ' $$ $ "$ ) ) Nun wurde auch der Werkverkauf eröffnet und alle „Schokoladen-Interessierten“ sind eingeladen, den fleißigen Händen bei der Produktion zuzuschauen, die eine oder andere Kaffee- und Schokoladenspezialität, frischen Baumkuchen oder Apfelstrudel zu genießen, ein –natürlich selbst hergestelltes- Eis zu schlecken und im angeschlossenen Werkverkauf einzukaufen. Hier gibt es übrigens nicht nur Pralinen, Konfekt und Schokotafeln, hier kann man auch Kaffee, Gebäck, Badetrüffel aus Kakaobutter und Tokaij-Weine bekommen. Liebevolle, persönliche Präsente nach ihren Wünschen werden gerne von den freundlichen Mitarbeitern gefertigt. Mitunter können Sie sogar direkt bei der Herstellung zuschauen… Präsente für Werbung oder Marketing werden gerne umgesetzt. Vom Streuartikel für die Messe bis zum aufwendigen Firmen-Präsent z.B. für Weihnachten. Hier wird nach dem Motto gearbeitet: „Was denkbar ist, ist auch machbar!“ Gerne versüßt man aber auch Ihr Projekt selbst. Pralinenherstellung „live“ auf einer Messe, eine Verkostung mit den Gästen Ihres Firmenevents – alles ist möglich. Neben dem Können hat man hier auch die notwendige Erfahrung. Dies ist vor allem bei größeren, komplexen Projekten notwendig. In der freundlichen Atmosphäre des hübsch gestalteten Werkverkaufs können Sie von zwei Seiten in die Produktion Einblick nehmen und den freundlichen MitarbeiterInnen bei ihrer Arbeit zusehen. Authentischer kann man „Schau-Produktion“ nicht umsetzen! Fragen werden natürlich gerne beantwortet, es bleiben keine Geheimnisse offen. Wer will, kann sich - nach Absprache - auch gerne selber an der Schokolade ausprobieren. „Tafel-Aktiv“ – hier kreieren Sie Ihre persönliche, individuelle Schokoladentafel zum Mitnehmen oder „Verkostung –auf den Spuren des Kakaogeschmacks“ – hier werden verschiedene Schokoladen fachmännisch verkostet und Sie erfahren einiges über die Schokoladenherstellung. Gefeiert werden kann natürlich auch in der Schokoladenmanufaktur. Egal ob es sich um die FamilienGeburtstagsfeier oder das große Firmenevent mit Empfang, Büfett oder Front-Cooking, Barbetrieb und Walking-Acts handelt. Auf alle Wünsche wird gerne eingegangen und ein für Sie passendes Angebot offeriert. Dazu werden eigene Haus-Veranstaltungen angeboten. Diese reihen sich rings um das Thema Schokolade auf –mitunter aber in ganz unterschiedlichen Facetten. Lassen Sie sich überraschen! Das Team der Wermsdorfer Chocolaterie freut sich auf Sie!