3016_Torgau 11_13.indd - Landkreis Nordsachsen

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3016_Torgau 11_13.indd - Landkreis Nordsachsen
AmtsBlatt
des Landkreises Nordsachsen,
Ausgabe Torgau/Oschatz und der Gemeinde Mockrehna
Jahrgang 6
Q Freitag,
den 15. März 2013
Nummer 6/2013
Rettungsfahrzeuge übergeben
In dieser Ausgabe
lesen Sie
Q Mitteilungen
Landratsamt
Seite 2
Q Mitteilungen
Gemeinden
Seite 6
Q Kultur und Schulen
Seite 8
Am 25.02.2013 wurden auf dem Marktplatz in Torgau zwei Kommandowagen für
die stellvertretenden Kreisbrandmeister, ein Gefahrgut-Gerätewagen für den Katastrophenschutzzug der Feuerwehr Delitzsch sowie Krankentransportwagen bzw. Rettungstransportwagen für den DRK-Kreisverband Torgau-Oschatz und die JohanniterUnfall-Hilfe durch den Landrat des Landkreises Nordsachsen, Michael Czupalla, ihrer
Bestimmung übergeben.
Q Verschiedenes
Seite 9
Darüber hinaus konnten zwei weitere Fahrzeuge für den Regionalverband Leipzig/
Nordsachsen ihren Dienst aufnehmen.
Lesen Sie Ihr Amtsblatt
auch im Internet:
www.landkreis-nordsachsen.de
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Torgau-Oschatz
-2-
Telefonische Erreichbarkeit
des Landratsamtes Nordsachsen
Zentrale Haupteinwahlen
Verwaltungsstandort Torgau
Verwaltungsstandort Delitzsch
Verwaltungsstandort Oschatz
Verwaltungsstandort Eilenburg
0 34 21/7 58 -0
03 42 02/9 88 -0
0 34 35/9 84 -0
0 34 23/70 97 -0
Bürgerbüros
Bürgerbüro Torgau
Bürgerbüro Delitzsch
Bürgerbüro Oschatz
Bürgerbüro Eilenburg
0 34 21/75 8- 13 71
03 42 02/98 8- 13 36
0 34 35/98 4- 13 80
0 34 23/7 09 7- 13 55
Bereich Landrat
Büro Landrat
Büro Kreistag
Stabsstelle Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Amt für Wirtschaftsförderung und
Landwirtschaft
Rechnungsprüfungsamt
Gleichstellungsbeauftragte
Dezernat - Hauptverwaltung
Dezernent
Kommunalamt
Haupt- und Personalamt
Schul- und Liegenschaftsamt
Eigenbetrieb Bildungsstätten
Landkreis Nordsachsen
Dezernat - Finanzverwaltung
2. Beigeordneter und Dezernent
Kämmereiamt
Kreiskasse
Vollstreckung
Amt für Beteiligungsverwaltung/
Controlling
Dezernat - Bau und Umwelt
1. Beigeordneter und Dezernent
Umweltamt
Vermessungsamt
Gutachterausschuss
Bauordnungs- und Planungsamt
Amt für Ländliche Neuordnung
Straßenbauamt
Dezernat - Ordnung
Dezernentin
Straßenverkehrsamt
Lebensmittelüberwachungs- und
Veterinäramt
Ordnungsamt
Amt für Brand-, Zivil- und
Katastrophenschutz
Eigenbetrieb Rettungsdienst
Gesundheitsamt
Dezernat - Soziales
Dezernent
Jugendamt
Sozialamt
0 34 21/75 8- 10 01
0 34 21/75 8- 10 15
0 34 21/75 8- 10 13
03 42 02/98 8- 10 50
0 34 21/75 8- 10 90
0 34 21/75 8- 10 96
0 34 21/75 8- 11 02
0 34 21/75 8- 12 02
0 34 21/75 8- 15 02
0 34 21/75 8- 70 02
0 34 21/77 39 -3 00
0 34 21/75 8- 20 02
0 34 21/75 8- 20 02
0 34 21/75 8- 21 50
0 34 21/75 8- 21 60
0 34 21/75 8- 20 02
0 34 23/7 09 7- 40 01
0 34 23/7 09 7- 41 02
0 34 21/7 79 -3 00
0 34 21/7 79 -2 00
0 34 23/7 09 7- 30 02
0 34 23/7 09 7- 32 02
0 34 23/7 09 7- 33 01
03 42 02/98 8- 50 01
03 42 02/98 8- 51 01
03 42 02/98 8- 52 01
03 42 02/98 8- 53 01
03 42 02/98 8- 54 01
03 42 02/65 -2 12
0 34 21/75 8- 63 02
0 34 21/75 8- 60 02
0 34 21/75 8- 61 01
0 34 21/75 8- 62 02
Nr. 6/2013
Pressestelle
Ausschreibungen des Landratsamtes
Nordsachsen
Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort im
Internet unter www.landkreis-nordsachsen.de.
Die Gleichstellungsbeauftragte
„Ich kann was!“
Initiative der Deutschen Telecom
Liebe Förderprojekte und Einrichtungen,
sehr geehrte Damen und Herren,
am 20. Februar 2013 beginnt die fünfte Ausschreibungsrunde
der „Ich kann was!“-Initiative. Bis Dienstag, den 2. April 2013,
können sich engagierte Einrichtungen und Projekte, die Kompetenz fördernde Angebote für Kinder und Jugendliche im Alter
von neun bis 14 Jahren anbieten, um eine Förderung bewerben.
Die Initiative, 2009 von der Deutschen Telekom gegründet und
im Jahr 2011 von Mitarbeitern des Unternehmens in einen Verein
überführt, fördert insbesondere Projekte und Einrichtungen der
offenen Kinder- und Jugendarbeit, die in einem sozial schwierigen Umfeld arbeiten. Jährlich werden über 100 Projekte und
Einrichtungen unterstützt, die gezielt auf den Erwerb und den
Ausbau von Schlüsselkompetenzen der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet sind. Die jeweilige Fördersumme orientiert
sich am individuellen Projektbedarf und kann bis zu 10.000 Euro
betragen.
Der diesjährige Jahresschwerpunkt „Fairständnis - Respektvoll
miteinander umgehen“ soll insbesondere einen fairen und verantwortungsvollen Umgang miteinander fördern. Dazu gehören
Kompetenzen wie Mitgefühl, Teamfähigkeit, Kommunikationskompetenz, gegenseitige Akzeptanz und Respekt, aber auch
Mut sowie die Fähigkeit, Verantwortung zu übernehmen. Damit
bewegt sich der Jahresschwerpunkt wieder eng an den realen
Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen. In diesen sind Liebe und Freundschaft zentrale Themen, ebenso aber auch Gewalt und Mobbing. Immer geht es im Zentrum um Kommunikation, um ein erfolgreiches Miteinander, aber häufig auch um eine
nicht gelingende Verständigung. Mit dem Jahresthema möchte
die „Ich kann was!“-Initiative dazu beitragen, Wege eines wertschätzenden Umgangs miteinander aufzuzeigen und zu festigen, und damit auch Impulse im präventiven Bereich zu setzen.
Gerne können sich Einrichtungen auch mit einer anderen inhaltlichen Ausrichtung um eine Förderung bewerben.
Die ausführlichen Förderkriterien und weitere wichtige Informationen, die Ihnen als Orientierung für eine erfolgreiche Bewerbung dienen, finden Sie in unserer Ausschreibungsbroschüre
und auf der Internetseite www.initiative-ich-kann-was.de. Hier
können Sie sich auch direkt online bewerben. Das für die OnlineBewerbung benötigte Passwort wird Ihnen unmittelbar nach der
Registrierung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugesandt.
Wir würden uns sehr freuen, auch in diesem Ausschreibungszeitraum möglichst viele Einrichtungen bei der Durchführung ihrer Kompetenz fördernden Projekte unterstützen zu können, und
laden Sie herzlich ein, Ihre Projektideen einzureichen. Falls Sie
selber keine eigenen Projekte durchführen, können Sie dieses
Schreiben gerne an andere für eine Förderung in Frage kommende Einrichtungen weiterleiten.
Nr. 6/2013
-3-
Bewerbungsschluss ist der 2. April 2013.
Für alle Fragen rund um Ihre Bewerbung erreichen Sie uns gebührenfrei unter 08 00/1 81 24 86. Oder schicken Sie uns einfach eine E-Mail an info@initiative-ich-kann-was.de. Wir helfen
Ihnen gerne weiter.
Eine erfolgreiche Bewerbung wünscht Ihnen
Ihr Projektbüro der „Ich kann was!“- Initiative
„Ich kann was!-Initiative für Kinder und Jugendliche e. V.“
Die „Ich kann was!“ - Initiative ist offizielles Projekt der UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“
__________________________________________________
Mitteilung Büro Kreistag
Mitteilung des Büros des Kreistages
Die 22. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kreistages Nordsachsen findet am
Mittwoch, dem 20. März 2013, 16.00 Uhr,
im Landratsamt Nordsachsen Schloss Hartenfels, Schlossstraße 27, 04860 Torgau, Flügel D, 2. Obergeschoss, Mehrzwecksaal,
Tagesordnung
Drucks.-Nr.
1
Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden des Kreistages
und Bestätigung der Niederschrift vom 19.12.2012
2
Bürgerfragestunde
3
Beratung und Beschlussfassung von Informations- und
Beschlussvorlagen
3.1
Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Kreiskrankenhaus
„Johann Kentmann“ gGmbH
1- 769/13
3.2
Radverkehrskonzeption
Landkreis Nordsachsen
1- 771/13/1
3.3
Jugendhilfeplanung, Teilplan „Kindertageseinrichtungen“
für das Schuljahr 2012/2013 und dessen Fortschreibung
bis 2015/2016
1- 768/13
3.4
Teilnahme am European Energy Award®
1- 774/13/2
3.5
Gebührensatzung des Landkreises Nordsachsen für die
öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung im Teilgebiet des
ehemaligen Landkreises Delitzsch 2013 (Abfallgebührensatzung Delitzsch - AGS DZ) einschließlich Gebührenkalkulation
1- 770/13
3.6
Übertragung von Sondervermögen an den Eigenbetrieb
Bildungsstätten des Landkreises Nordsachsen zum
01.01.2012
1- 761/12
3.7
Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes Bildungsstätten
des Landkreises Nordsachsen
zum 01.01.2012
1- 762/12
3.8
Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises
Nordsachsen für das Haushaltsjahr 2013
1- 776/13
3.9
Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Collm Klinik
Oschatz GmbH und der
Collmed Oschatz GmbH
1- 779/13
3.10 Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Mitteldeutschen Verkehrsverbund GmbH
1- 778/13
3.11 Übertragung einer Vergabeentscheidung vom Kreistag
des Landkreises Nordsachsen auf den Vergabeausschuss des Kreistages des Landkreises Nordsachsen
1- 780/13
3.12 Aktuelle Informationen zum Sachstand nach Austritt aus
der Sachsen-Finanzgruppe und zum weiteren Verfahren
1-I 011/13
3.13 Tarifmoratorium für den Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV)
1- 763/12
3.14 Begrenzung der Zinsen für Dispositionskredite1- 765/13
3.15 Stellungnahmen des Landkreises Nordsachsen zu landeserheblichen Entwicklungsplänen
1- 766/13/1
4
Informationen und Anfragen
Es schließt sich eine nichtöffentliche Sitzung an.
Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft
Torgau-Oschatz
Existenzgründerberatungen
In engem Zusammenwirken mit Banken, der Agentur für Arbeit,
der IHK zu Leipzig und der Handwerkskammer Leipzig können
alle Bürger, die an einer Existenzgründung interessiert sind, kostenlose Beratungsleistungen in Anspruch nehmen.
Existenzgründerberatungen der WFG - Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH des Landkreises Nordsachsen und des Amtes
für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft des Landkreises
Nordsachsen werden wie folgt durchgeführt:
In Delitzsch
Haus der Wirtschaft, August-Bebel-Straße 2
donnerstags in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr
Zur Terminabstimmung wenden Sie sich bitte an Herrn Keyselt,
Telefon 03 42 02/98 8- 10 58 oder sven.keyselt@lra-nordsachsen.de.
In Oschatz
Landratsamt Nordsachsen, Außenstelle Oschatz, Zi. 64
Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz
mittwochs, in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Frau Müller, Telefon 0 34 21/
75 8- 10 53 oder Sabine.Mueller@lra-nordsachsen.de.
In Torgau
Landratsamt Nordsachsen
Schlossstraße 27, Flügel C, Zi. 226, 04860 Torgau
(kein fester Beratungstag)
Wir bitten um vorherige Terminabstimmung mit Frau Müller, Telefon 0 34 21/75 8- 10 53 oder Sabine.Mueller@lra-nordsachsen.de.
Beirat zur Ausstellung 2015 tagte am 6. März
Am 6. März tagte im Torgauer Rathaus der Wissenschaftliche
Beirat zur Ausstellung „Luther und die Fürsten“, die im Jahr
2015 in Torgau geplant ist. Sie ist die erste der insgesamt vier
nationalen Ausstellungen zur Lutherdekade.
Nachdem Hauptdezernent Horst Winkler (Landratsamt Nordsachsen) über die Baumaßnahmen am Schloss Hartenfels bis
2017 informierte, stellte Herr Professor Dr. Dirk Syndram von
den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden das Ausstellungskonzept anhand thematischer Räume und konkreter Exponate
vor. In der von Professor Gerhard Glaser moderierten Runde diskutierten u. a. Professor Dr. Armin Kohnle (Universität Leipzig),
Professor Dr. Uwe Schirmer (Universität Jena), der ehemalige
Präsident des Deutschen Historischen Museums Professor Dr.
Hans Ottomeyer, Dr. Johannes Erichsen (ehemaliger Leiter der
Bayrischen Schlösserverwaltung) aus München sowie Vertreter
der Sächsischen Denkmalschutzbehörde und des Sächsischen
Ministeriums für Wissenschaft und Kunst. Als Ausstellungsort wurde neben Schloss Hartenfels die Kurfürstliche Kanzlei
(Stadtmuseum) bestätigt, in der das Thema „Luther und die
deutsche Sprache“ zum Tragen kommen soll. Im Flügel D des
Torgau-Oschatz
-4-
Schlosses werden auf zwei Ebenen die Fürstenhäuser und deren Politik in Wechselwirkung mit den reformatorischen Bestrebungen dargestellt. Einig waren sich die Mitglieder des Beirates
auch hinsichtlich der Bedeutung der Kurfürstlichen Gemächer
und der Schlosskapelle. Auch sie sollen nach Möglichkeit in das
Konzept eingebunden werden. Weiterhin ist als Ort der Ausstellung auch die ehemalige Superintendentur geplant.
Abschließend informierte Herr Dr. Herzog vom Torgauer Geschichtsverein und gleichzeitig Vertreter des Vereins zur Förderung der Denkmale in der Stadt Torgau über das Vorhaben, die
bisher aufgeschobene Ausstellung zu Johann Walter 2016 im
Spalatinhaus in der Katharinenstraße zu zeigen. Der Verein arbeitet derzeit gemeinsam mit der Stadt Torgau daran, Fördermittel zur Sanierung des Spalatinhauses zu akquirieren.
Einladung zum Seminar
„Binden von Erntekronen“
In der Stadt Delitzsch findet in diesem Jahr das 16. Sächsische
Landeserntedankfest vom 20. bis 22. September statt. Ein Höhepunkt wird der 20. Wettbewerb „Schönste Erntekrone - Schönster
Erntekranz“ sein. Aus der Region werden Vereine, aber auch Unternehmen oder Einzelpersonen aufgefordert, sich am Wettbewerb
„Schönste Erntekrone - Schönster Erntekranz“ zu beteiligen.
Dazu wird ein Seminar zum Binden einer Erntekrone organisiert.
Dieses findet am 6. April 2013, 14.00 Uhr in der Gemeinde Arzberg - im Alten Erlenhof, Kathewitz, statt. Die Zufahrt ist nur über
Torgau möglich.
Von einer Floristin und versierten Landfrauen wird das richtige
Binden von Erntekronen vorgeführt.
Hiermit sind alle Interessierten recht herzlich dazu eingeladen.
Für das leibliche Wohl wird mit Kaffee und Kuchen gesorgt.
__________________________________________________
Dezernat Hauptverwaltung
Amtliche Bekanntmachung
Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag
auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233
§ 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren
Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht
bekannt ist.
Grundbuch von Neiden, Blatt 62
AZ: 110/Be/081.9.0-233/2013/TO
Eigentümer
Gemarkung
Flur
Wilhelm Tette
geb. 15.02.1884 Neiden
2
ges. 12.06.1947
Flurstücke
Nr. 6/2013
Dezernat Bau und Umwelt
Bekanntmachung des Landratsamtes
Nordsachsen
zum Vollzug des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Az.: 413/Schi/106.11-7.1a-1/30170-16
vom 19. Februar 2013
Die Firma Geflügel GmbH Bornitz, Bornaer Straße 6 in 04758
Liebschützberg beantragte die Genehmigung gemäß § 16 des
Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und
ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BlmSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September
2002 (BGBl. 1 S. 3830), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Juni 2012 (BGBl. I S. 1421) geändert worden ist,
zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Haltung von Hennen
durch Umstellung des Haltungssystems (Käfighaltung in Volierenhaltung) der Tiere am Standort Canitzer Weg 2 in 04758 Liebschützberg, Gemarkung Borna, Flurstücke 332, 333, 334/1, 335,
336/1, 337, 338/2 und 339/1.
Die Anlage zur Haltung von Hennen ist eine genehmigungsbedürftige Anlage gemäß Nummer 7.1 Buchst. a Spalte 1 des
Anhanges zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BlmSchV) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. 1 S. 504), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. August 2012 (BGBl. I
S. 1726) geändert worden ist.
Die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erfolgte Einzelfallprüfung gemäß § 3c Satz 1 und § 2 Abs. 2 des Gesetzes über
die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. 1S. 94), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I
S. 95) geändert worden ist in Verbindung mit Nummer 7.1.2 der
Liste UVP-pflichtiger Vorhaben, Anlage 1 UVPG ergab, dass
das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde
aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in
der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erhebliche
nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und daher eine
Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.
Dieses Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls wird hiermit gemäß § 3a Satz 2, Halbsatz 2 UVPG bekannt gegeben. Gemäß
§ 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.
Torgau, 20. Februar 2013
Landratsamt Nordsachsen
261/27
Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim
Landratsamt Nordsachsen
Kommunalamt
Herrn Berger
Schlossstraße 27
04860 Torgau
unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen.
Czupalla
Landrat
Offenlegung der Änderung von Daten
des Liegenschaftskatasters
nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und
Katastergesetz
Das Vermessungsamt hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:
Betroffene Flurstücke
Großwig Flur 1 (7860)
28/2, 11/8, 15/42, 60/7, 64/4, 11/12, 64/2, 30/3, 18/11, 115/17,
122/6, 84/55, 114/3, 122/5, 24/5, 24/4, 112/8, 44/2, 116/5, 82/7,
82/8, 82/11, 82/9, 82/10, 84/104, 84/96, 86/3, 84/77, 84/30,
84/25, 84/105, 84/8, 84/60, 188/84, 84/41, 84/78, 387/84, 99/8,
84/40, 101/1, 103/11, 99/5, 103/13, 84/72, 101/13, 94/2, 87/11,
Nr. 6/2013
-5-
242/94, 280/88, 135, 132/2, 94/1, 134, 443/90, 132/1, 122/1,
121/12, 81/11, 75/6, 43/1, 125/3, 78/3, 79/10, 109/2, 477/24,
57, 383/109, 480/24, 493/24, 518/24, 520/24, 106/12, 24/2, 88/1
Großwig Flur 2 (7861)
144/5, 144/8, 32/35, 32/24, 32/43
Art der Änderung
1 Änderung der Angabe zur Nutzung
2 Änderung der Angabe der Lagebezeichnung
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus
§ 14 Abs. 6 SächsVermKatG1.
Das Vermessungsamt ist nach § 2 des SächsVermKatG1 für die
Fortführung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde.
Die Unterlagen liegen ab dem
25.03.2013 bis 19.04.2013
in der Geschäftsstelle des Vermessungsamtes in Torgau,
Husarenpark 19, 04860 Torgau
Tel.: 0 34 21/779-110, -111, -112
in der Zeit
Dienstag:
08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG1 gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters
7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle
zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Änderungen während der
Öffnungszeiten einzusehen.
Pahlitzsch
Amtsleiterin
1
Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) = Artikel 9 des
Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordungsgesetz - SächsVwNG) vom
29. Januar 2008 rechtsbereinigt mit Stand vom 05. Juni 2010
__________________________________________________
Dezernat Soziales
Torgau-Oschatz
s¬ &àR¬DEN¬'RO”RAUM¬/SCHATZ¬3CHILDAU¬UND¬"ELGERN
Tina Nimser
Tel.: 0 34 35/9 84 63 79
E-Mail: Tina.Nimser@lra-nordsachsen.de
- Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst
__________________________________________________
Dezernat Ordnung
Benachrichtigung
über eine öffentliche Zustellung
gemäß § 4 SächsVwVfZG i.V.m. § 10 VwZG
in dem Verwaltungsverfahren des
Herrn Jens Heese
geb. 05.04.1983
04435 Schkeuditz, Am Bogen 24
ist für Herrn Jens Heese ein Bescheid vom 12.02.2013,
Az: 511.ka.113.328MP24/13, im
Landratsamt Nordsachsen
Fahrerlaubnisbehörde
Standort Delitzsch
Zimmer 105
Richard-Wagner-Str. 7 a
04509 Delitzsch
zur Abholung hinterlegt.
Der vorgenannte Bescheid kann zu den bekannten Öffnungszeiten abgeholt werden.
Personen, deren rechtliche Interessen durch das o. g. Verwaltungsverfahren berührt werden, können unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises die Verfügung unter der genannten
Anschrift einsehen.
Gemäß § 4 SächsVwVfZG i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG gilt
der Bescheid an dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tage
der Veröffentlichung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverlust droht.
Delitzsch, 06.03.2013
- Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst
im Landkreis Nordsachsen
Wir beraten Eltern kostenfrei vor und nach der Geburt eines Kindes sowie Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren:
> zu wichtigen Behördenangelegenheiten und Antragstellungen im Zusammenhang mit der (bevorstehenden) Geburt
eines Kindes
> zu möglichen zusätzlichen kommunalen und staatlichen
Leistungen
> zu regionalen Aktivitäten für Schwangere, Eltern mit Babys
sowie Kleinkindern
> zu Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrer
Nähe
> zu verschiedensten Fragen der Elternschaft
> zu Möglichkeiten der Kindertagesbetreuung
Ihre Ansprechpartner:
s¬ &àR¬DEN¬'RO”RAUM¬4ORGAU¬"AD¬$àBEN¬UND¬,AU”IG
Nicole Julich
Tel.: 0 34 35/9 84 63 74
E-Mail: Nicole.Julich@lra-nordsachsen.de
Huth
Amtsleiter
„Projektkatalog - Gesundheitsförderung
und Prävention für Kinder und Jugendliche im
Landkreis Nordsachsen“ erschienen
Der Landkreis Nordsachsen strebt ein gesundes Aufwachsen
von Kindern und Jugendlichen an und unterstützt damit das
Sächsische Gesundheitsziel. Kinder und Jugendliche benötigen
gesundheits- und bildungsfördernde Lebenswelten. „Gesund
aufwachsen“ ist daher ebenso ein Schwerpunkt der Regionalen
Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung und Prävention
unseres Landkreises.
Der Ansatz darf sich jedoch nicht allein auf die Lebensräume
Kindertagesstätte und Schule beschränken, sondern muss im
alltäglichen Leben Anwendung finden. Für die nachhaltige Wirkung gesundheitsfördernder Aktivitäten spielt die Einbeziehung
der Eltern und Familien eine bedeutende Rolle.
Torgau-Oschatz
-6-
Zahlreiche Akteure des Landkreises, aber auch überregionale
Anbieter, sind im Rahmen der Gesundheitsförderung und Prävention der Kinder und Jugendlichen tätig. Oft kennen aber Pädagogen, Erzieher, Eltern und andere Personengruppen diese
Angebote nicht. Aus diesem Grund hat das Gesundheitsamt
einen Projektkatalog erstellt, welcher die lebens-, gesundheitsund sozialkompetenzfördernde pädagogische Arbeit in Kindertagesstätten und Schulen erleichtern soll. Auch für Eltern gibt
der Katalog Anregungen zu spannenden Aktivitäten mit ihren
Kindern, informiert aber auch zu interessanten Fortbildungsangeboten. Die erste Auflage für den Landkreis Nordsachsen bündelt
Akteure und deren Angebote im Bereich Gesundheitsförderung
und Prävention und soll zur gegenseitigen Information und Vernetzung von Leistungsträgern und Leistungserbringern beitragen.
Der Katalog ist veröffentlicht und kostenlos in elektronischer
Form über die Internetseite des Landkreises erhältlich, unter:
www.landkreis-nordsachsen.de (Rubrik: Bürgerservice/ Verwaltungsaufgaben von A bis Z >>> Gesundheitsförderung).
Die Druckversion oder CD steht derzeit vorrangig den Schulen
und Kindertagesstätten des Landkreises zur Verfügung. Exemplare können noch angefordert werden.
Ansprechpartnerin: Conny Dietze (Koordinatorin für Gesundheitsförderung & Prävention)
Tel.: 03 42 02/9 88 63 33, Conny.Dietze@lra-nordsachsen.de
Nr. 6/2013
Bauplatz Kleine Länge 12 Bauplatz Neue Siedlung Ortsteil Langenreichenbach
Zechs Weg 1
- 1.107 qm
644 qm
1.361 qm
(unbebaut)
(unbebaut)
(bebaut)
-> zuletzt genutzt als
Jugendclub;
Ortsteil Strelln
Mühlbergstraße 47 - 1.300 qm
Am Gutshof 3
(bebaut, Mehrfamilienhaus,
leer stehend)
-> zuletzt genutzt als
Ortsteilverwaltung, 4-RaumWohnung im Rohbauzustand
(93 qm) und 2-Raum-Wohnung
im Rohbauzustand (70 qm);
- ca. 1000 qm (noch zu vermessende
Teilfläche, bebaut,
stark sanierungsbedürftig,
Abriss und Neubau möglich)
Ortsteil Wildschütz
Dorfstraße 25
- 707 qm
(bebaut)
-> Gaststätte mit Saal; 1
Wohnung im Rohbauzustand;
Verpachtung/Verkauf:
Ortsteil Audenhain
Gartengrundstücke in der Kleingartenanlage des Gartenvereins
„Freizeit“ e. V.
Gemeinde Mockrehna
Bekanntmachung
_________________________________________________
Umzug der Bibliothek Mockrehna
Die Bibliothek Mockrehna befindet sich seit 04.03.2013 in
der Grund- und Mittelschule Mockrehna.
Neue Telefon-Nr. 03 42 44/5 72 99 15
Neue Öffnungszeiten der Bibliothek
Montag
15.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch
15.30 Uhr - 17.00 Uhr
Die Gemeinde Mockrehna schreibt folgende
Grundstücke zum Verkauf aus
Ortsteil Audenhain
Am Kirchhof 17
- 1.300 qm
Ortsteil Klitzschen
Dorfanger 3a
- 1.282 qm
Garten/Bungalowgrundstück
An der K 8985
- 594 qm
(bebaut, leer stehend)
-> Zuletzt genutzt als
Kindertagesstätte;
(bebaut, leer stehend)
-> Zuletzt genutzt als
Kindertagesstätte,
Jugendclub, Bauhof;
(bebaut, leer stehend)
Wasser und Energieanschluss
sind vorhanden;
Die Ausschreibungsunterlagen fordern Sie bitte ab bei
Gemeindeverwaltung Mockrehna
Liegenschaften/Frau Werner
Unterdorf 04, 04862 Mockrehna
Tel.: 03 42 44/57 4- 57, Fax: 03 42 44/57 4- 22
E-Mail: elena.werner@mockrehna.de
Ende der Ausschreibung: 30.04.2013.
Zusätzlich bietet die Gemeinde Mockrehna weitere Grundstücke
zum Verkauf an. Die erforderlichen Auskünfte hierzu erhalten
Sie auch bei der o. g. Sachbearbeiterin.
Ortsteil Mockrehna
Bauplatz Große Länge 7 483 qm
(unbebaut)
Bauplatz Kleine Länge 2 712 qm
(unbebaut)
Anlage 9.2 StraBeVerzVO
zuständige Behörde:
Gemeindeverwaltung Mockrehna
Unterdorf 4
01862 Mockrehna
Aktenzeichen:
Ort, Datum
Mockrehna, 26.02.2013
Widmung, Umstufung oder
Einziehung öffentlicher Straßen
X Verfügung
X Bekanntmachung
1. Straßenbeschreibung
Bezeichnung der Straße (Name, bisherige Straßenklasse/Hinweis auf Neubau)
Verbindung zwischen K 8979 und der Gemeindestraße „Huxel“
in Audenhain
Beschreibung des Anfangspunktes (VNK, Stat., seither-km)
K 8979
Beschreibung des Endpunktes (VNK, Stat., seither-km)
Ortsstraße „Huxel“ (in Höhe Grundstück Weimert)
Gemeinde: Gemeinde Mockrehna
Landkreis: Landkreis Nordsachsen
2. Verfügung
2.1. Die unter 1. bezeichnete bestehende Straße wird gewidmet zur Ortsstraße.
2.2. Widmungsbeschränkungen
Keine
3. Neuer Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast)
Bezeichnung: Gemeinde Mockrehna
4. Wirksamwerden
Wirksamwerden der Verfügung: Datum: 26.02.2013
5. Sonstiges
5.1. Gründe für die Widmung
Die Verbindungsstraße wird bereits seit Jahrzehnten öffentlich
genutzt. Baulastträger war die Gemeinde Mockrehna (bzw. vor
der Gemeindegebietsreform die Gemeinde Audenhain). Im Straßenbestandsverzeichnis wurde diese Straße noch nicht geführt.
Nr. 6/2013
-7-
5.2. Die Verfügung nach Nr. 2 kann während der üblichen
Sprechzeiten eingesehen werden.
bei (Bezeichnung, Ort, Straße, Zimmer)
Gemeindeverwaltung Mockrehna - Liegenschaften Unterdorf 4, 04862 Mockrehna
In der Zeit von - bis
Montag
09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag
09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag
09.00 Uhr - 12.00 Uhr
6. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist
schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Mockrehna, Unterdorf 4 in 04862 Mockrehna zu erklären.
Falls die Frist durch Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen
zugerechnet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass durch
Einlegung des Rechtsmittels die Wirksamkeit nicht gehemmt bzw.
nicht aufgehoben wird.
Unterschrift
_________________________________________________
Anlage 9.3 StraBeVerzVO
zuständige Behörde:
Gemeindeverwaltung Mockrehna
Unterdorf 4
04862 Mockrehna
Ort, Datum
Mockrehna, 26.02.2013
Eintragungsverfügung
für das Bestandsverzeichnis der
X Gemeindestraßen
(Gemeindeverbindungs-, Ortsstraßen)
Genaue Bezeichnung der Straße:
Verbindung zwischen K 8979 und dem Höfeweg (in Höhe Grundstück Weimert)
Gemeinde: Gemeinde Mockrehna
Landkreis: Landkreis Nordsachsen
I. Anlass
Erstmalige Anlegung des Bestandsverzeichnisses (§ 54 Abs. 2,
§ 3 Abs. 1 SächsStrG)
(Rechtsgrundlage für die Eintragung der Straße bzw. des Weges
ist § 53 SächsStrG)
Widmung (§ 6 SächsStrG)
Verfügung vom: 12.02.2013
II. Inhalt der Eintragung
Widmung o. g. Straßenabschnittes zur Gemeinde-/Ortsstraße
Hinweis:
Das Bestandsverzeichnis für die obenbezeichnete Straßenklasse liegt
in der Zeit vom 3/11/13 bis einschließlich 4/12/13 im/in: Gemeindeverwaltung Mockrehna - Liegenschaften - Unterdorf 4, 04862 Mockrehna
während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist
schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Mockrehna, Unterdorf 4 in 04862 Mockrehna zu erklären.
Falls die Frist durch Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen
zugerechnet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass durch
Einlegung des Rechtsmittels die Wirksamkeit nicht gehemmt bzw.
nicht aufgehoben wird.
Unterschrift
Torgau-Oschatz
Information
Am Freitag, dem 22.03.2013 findet um 19.00 Uhr im Saal
Schöna eine öffentliche Verkehrsteilnehmerschulung
statt. Dazu sind alle recht herzlich eingeladen.
Stadt Dahlen
Stellenausschreibung
In der Stadtverwaltung Dahlen ist ab sofort die Stelle des/der
Sekretär/in/Sachbearbeiter/in
als Krankheitsvertretung der derzeitigen Stelleninhaberin gemäß
§ 14 Abs. 1 Nr. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) mit 37
Wochenstunden zunächst befristet bis zu 12 Monate zu besetzen.
Eine Vertragsverlängerung im Rahmen der Vorschriften des TzBfG
ist möglich.
Anforderungen:
- Ausgeprägte kommunikative und gute organisatorische Fähigkeiten
- Zuverlässigkeit und Engagement
- Hohe Flexibilität und Belastbarkeit, selbstständige und terminorientierte Arbeitsweise
- Sicherer Umgang mit dem PC und sehr gute Anwenderkenntnisse
der MS-Office Produkte (insbesondere Excel, Word und Power Point)
- Bereitschaft zur ständigen Weiterentwicklung der fachlichen
Qualifikation
- Zur Erfüllung der Aufgabe ist eine abgeschlossene Ausbildung
zum Verwaltungsfachangestellten bzw. vergleichbare Ausbildung erforderlich
Aufgabenschwerpunkte als Sekretär/in:
- Telefondienst und Gästebetreuung
- Terminerfassung und -überwachung für den gesamten Verwaltungsbereich
- Vorbereitung von Beratungen und Veranstaltungen
- Posteingang, Vorsortierung nach Fachbereichen
- Postausgang, Erfassung und Versand
- Öffentliche Bekanntmachungen
o Erfassung und Zusammenstellung aus allen Verwaltungsbereichen
o Verantwortliche Bearbeitung des amtlichen Mitteilungsblattes „Dahlener Nachrichten“
o Überwachung und Aktualisierung der Schaukästen
o Dokumentation Presseschau (Chronik)
- Aktenführung einschließlich Wiedervorlage und Ablage
- Einladung, Vervielfältigung und Versand der Unterlagen für
Stadtrats- und Ortschaftsratssitzungen
- Protokollant in Stadtratssitzungen, Ausfertigung Protokolle
und Beschlüsse
Aufgabenschwerpunkte als Sachbearbeiter/in
- Ausübung des Satzungsrechts
o Aufbewahrung aller Satzungen, Überwachung der Rechtswirksamkeit, Vorarbeit für notwendige Aktualisierungen deren
Kontrolle und Koordination
- Verwaltungs- und haushaltstechnische Bearbeitung der Produkte Gemeindeorgane,
- Bestellung bzw. Beschaffung von Büromaterial und Verbrauchsmittel nach Bedarf
- Organisation und Koordination der Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten für technische Geräte und Fahrzeuge
- Organisation und Koordination der Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten im Rathaus
- Rechentechnische Abwicklung und Überwachung der im
Rahmen der Tätigkeit zugewiesenen Budgets
- Mitarbeit und verantwortliche Vertretung bei der Pflege des
Internetauftritts
- Sonstige allgemeine Verwaltungsarbeiten auf Anweisung
Die Stelle ist der Entgeltgruppe 5 (TVöD) zugeordnet. Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 30.03.2013 mit dem Vermerk „persönlich/vertraulich“ direkt an den Bürgermeister der Stadt Dahlen
Herrn Matthias Löwe, Markt 4 in 04774 Dahlen.
Torgau-Oschatz
„
Kultur und Schulen
-8-
Nr. 6/2013
Nr. 6/2013
-9-
Freiwillige Beiträge
für 2012
Zahlung nur noch bis 2. April
7. März 2013
Wer noch freiwillige Rentenversicherungsbeiträge für das Jahr
2012 entrichten will, hat nicht mehr lange Zeit. Die Möglichkeit
zur Zahlung endet am 2. April 2013. Darauf weist die Deutsche
Rentenversicherung Mitteldeutschland hin.
Vor allem Versicherte, die ihre Anwartschaften auf eine Rente
wegen Erwerbsminderung erhalten wollen, sollten diesen Termin
nicht verpassen. Denn: Bereits eine Beitragslücke von nur einem
Monat reicht, um diese Anwartschaft zu verlieren. Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen erhöht sich später die Rente und
es können Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung
erfüllt werden. Der monatliche Mindestbeitrag für 2012 beträgt
88,20 Euro, der freiwillige Höchstbeitrag 1097,60 Euro.
Auf dem Überweisungsauftrag muss neben der Versicherungsnummer sowie dem Vor- und Zunamen unbedingt auch der Zeitraum angegeben werden, für den die Beiträge bezahlt werden.
Mehr Informationen zum Thema gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland persönlich in den Auskunftsund Beratungsstellen, am
kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 48090 und im Internet
unter www.deutsche-rentenversicherung-mitteldeutschland.de.
Unternehmenskommunikation
Georg-Schumann-Straße 146, 04159 Leipzig
Postanschrift: 04151 Leipzig
Telefon 03 41/55 0- 50 41, Telefax 03 41/55 0- 59 11
www.deutsche-rentenversicherungmitteldeutschland.de
Ihr Kontakt:
Dr. Ursula Wächter
Telefon: 03 41/55 0- 50 42, Fax: 03 41/55 0- 59 11
E-Mail: ursula.waechter@drv-md.de
Kreissportbund
Nordsachsen e. V.
informiert
Torgau-Oschatz
Übungsleiter - Grundlehrgang in Eilenburg (32 LE)
Wann/Wo:
vom 13.04.2013 bis 21.04.2013 in Eilenburg
(Samstag 08:00 - 14:45 Uhr und Sonntag 08:00 14:00 Uhr)
Teilnehmer/Voraussetzungen/Gebühren:
Anmeldung erforderlich!!! (ziaja@ksb-nordsachsen.de/Tel.: 0 34
21/9 69 70 31)
· Mitgliedsvereine des KSB Nordsachsen e. V. (40,-EUR/TN per Rechnungslegung)
Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat, welches die Voraussetzung für eine Übungsleiter C-Lizenz ist. Teilnehmen können bereits aktive jedoch nicht lizenzierte Übungsleiter im Verein oder
Neueinsteiger (mind. 16 Jahre jung). Mehr Informationen erhalten
Sie in unserer Geschäftsstelle (Tel.: 0 34 21/9 69 70 31, Mail: ziaja
@ksb-nordsachsen.de) oder unter www.ksb-nordsachsen.de.
Mit Selbständigkeit ins neue Jahr erfordert
gründliche Vorbereitung
Informationen dazu im
Existenzgründer-Seminar/Intensivkurs
der erste Schritt in die Selbstständigkeit:
in Torgau, Solarstr. 27 (TGZ)
Termin 08.04. - 10.04.2013
In der Zeit von 16.00 bis 22.00 Uhr
Zur Teilnahmen berechtigt ist jeder, der sich mit dem Gedanken
zur Selbständigkeit trägt bzw. sich vor kurzem gegründet hat.
Das Seminar ist autorisiert durch das BMWi und die EU. Es wird
durch die Jobcenter, der Agentur für Arbeit bzw. die SAB als
Qualifikationsnachweis anerkannt. Die Teilnehmergebühr beträgt inclusive Zertifikat und Teilnehmerunterlagen 30 EUR
Anmeldung erbeten bei:
GPV management, 04849 Bad Düben, Durchwehnaer Str. 12a,
Tel.: 03 42 43/2 53 33, Fax 03 42 43/2 93 66
Unternehmensberatung Henrik Simon GmbH, Elbstraße 4,
04860 Torgau Tel.: 0 34 21/77 48 92, Fax 0 34 21/77 48 94.
Oschatz - Info-Abend für werdende Eltern
Besichtigung der Räumlichkeiten der Entbindungsabteilung und
des Geburtensaales in der COLLM KLINIK OSCHATZ, Parkstr. 1
am Mittwoch, dem 27.03.2013, 19:00 Uhr.
Treffpunkt: Eingang Krankenhaus Neubau, Foyer
DRK informiert
Schulung für Vereinsvorstände
Blutspendetermin März 2013
09.04.2013, ab 18:00 Uhr in 04860 Torgau
Stefan Wagner, Fachexperte für Verbands- und
Vereinsrecht
Teilnehmer/Voraussetzung/Gebühren:
Anmeldung erforderlich!!! (ziaja@ksb-nordsachsen.de/Tel.: 0 34 21/
9 69 70 31)
· Mitgliedsvereine des KSB Nordsachsen (25 EUR/Teilnehmer
per Rechnungslegung).
· Nicht-Mitgliedsvereine (50 EUR/TN - Zahlung vor Ort).
Inhalt:
Der Verein als Veranstalter
Organisation - Rechtsfragen - Haftung - Steuern
· Wer ist Veranstalter?
· Wie geht man an die Planung einer Veranstaltung?
· Besonderheiten bei Veranstaltungen
· Die Verkehrssicherungspflicht des Vereins
· Rechtliche Aspekte bei der Planung und Durchführung einer
Veranstaltung
· Wie ist die Verantwortung im Verein verteilt?
· Haftungsfragen
· Versicherungsfragen
· Steuerrechtliche Betrachtung einer Veranstaltung
Datum
Ort
Adresse
Uhrzeit
_______________________________________________________
Di., 19.03.2013 Dommitzsch Dommitzsch Mehrgen. 14:30 Haus, Leipziger Str. 75 19:00
Sa., 30.03.2013 Torgau
Torgau DRK-KV
09:00 Torgau/Oschatz
12:00
August-Bebel-Str. 16
Ihre Blutspenden sind zur Rettung von Unfallopfern, Leukämiekranken und zur Durchführung lebensrettender Operationen unverzichtbar.
Wichtig: Bitte bringen Sie zu jeder Spende den Personalausweis und, wenn vorhanden, den Blutspenderpass mit.
Tel.: 03 71/4 32 20 -0
Wann/Wo:
Referent:
Nächster Erscheinungstermin:
Donnerstag, der 28. März 2013
Nächster Redaktionsschluss:
Donnerstag, der 21. März 2013
Torgau-Oschatz
- 10 -
Starke Stipendienkultur sorgt für enge
Bindung an den Standort
Deutschlandstipendium an der Uni Leipzig Fördern Sie Zukunft mit!
Das Deutschlandstipendium ist ein Leistungsstipendium, das
die besten Studierenden der Universität Leipzig auszeichnet.
Ein Stipendium wird hälftig durch einen privaten Förderer sowie
den Bund finanziert, es bringt Studierende und Förderer frühzeitig zusammen und ist nicht zuletzt Ausweis für einen starken
Wirtschaftsstandort.
Eine starke Stipendienkultur führt darüber hinaus zu einer starken Bindung der hiesigen Studierenden mit ihrer Region. Die
Stipendiaten lernen sich untereinander kennen und erleben
frühzeitig die verschiedensten Förderer: Unternehmerinnen und
Unternehmer, Politikerinnen und Politiker, Vereine und Stiftungen sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger. Diese NetzwerkTreffen werden einerseits durch die Universität Leipzig organisiert, können und sollen andererseits aber auch in den jeweiligen
persönlichen Förderer-Stipendiaten-Verbindungen ausgebaut
werden. Die Einladung zu einer Jahresversammlung oder einem
Richtfest sind dabei ebenso möglich wie das Hintergrundgespräch mit einer Geschäftsleitung.
Die Beteiligung am Deutschlandstipendium ist unkompliziert:
150 Euro monatlich zahlt ein Förderer, der Staat verdoppelt diesen Betrag, so dass ein monatliches Stipendium in Höhe von
300 Euro entsteht. Der Jahresbetrag pro Förderer beträgt somit
1.800 Euro, er ist als Spende an die Universität Leipzig steuerrechtlich absetzbar.
Die Universität Leipzig würde sich freuen, wenn Sie persönlich
oder mit Ihrem Unternehmen das Projekt Deutschlandstipendium unterstützen.
Das Projekt soll in den kommenden Jahren kontinuierlich ausgebaut werden und so eine starke Stipendienkultur für die
Studierenden der Region befördern. Zeigen Sie, dass der Bildungsstandort Leipzig auch ein Standort von Engagement und
Wirtschaftskraft ist!
Weitere Informationen, auch zu den bereits aktiven Förderern:
www.uni-leipzig.de/deutschlandstipendium
Aufruf zur Beteiligung am bundesweiten
Boys‘Day - Jungen Zukunftstag 2013
Zusammenfassung
Der bundesweite Boys‘Day findet am 25.04.2013 zum dritten
Mal statt. Dieser Berufsorientierungstag hat das Ziel, durch verschiedene Praktika und Workshops den Jungen neue Impulse
für die Berufs- und Lebensplanung zu geben und reagiert damit
auf den bereits seit 2001 jährlich stattfindenden Girls‘Day. Der
Deutsche Landkreistag unterstützt den Aktionstag.
Aufgrund der sehr guten Resonanz der ersten beiden Boys‘Days
findet am 25.04.2013 der nächste bundesweite Jungen - Zukunftstag statt. Ziel ist auch dieses Mal, Jungen (ab der 5.
Klasse) neue Perspektiven in der Berufs- und Lebensplanung
aufzuzeigen. Insbesondere sollen sie dabei Berufe und Studiengänge mit bisher geringem Männeranteil (z. B. in den Bereichen:
Gesundheit, Pflege und Erziehung) kennenlernen, damit ihr Interesse eben auch für Berufe außerhalb des tradierten Spektrums
geweckt wird.
Bundesministerin Dr. Kristina Schröder und das bundesweite
Netzwerk für Berufswahl „Neue Wege für Jungs“ rufen daher
Einrichtungen, Organisationen, Unternehmen, Hochschulen
und Schulen sowie Lehrer, Schüler und Eltern auf, sich aktiv am
Boys‘Day zu beteiligen und Aktionen zum Thema „Jungen und
Berufswahl“ anzubieten. Die Boys‘Day Angebote können kostenlos auf der bundesweiten Aktionslandkarte unter www.boysday.de eingetragen werden. Die gemeinsame Plattform enthält
zudem zahlreiche nützliche Informationen und dient interessierten Lehrern, Schülern und Eltern zur Kontaktaufnahme und An-
Nr. 6/2013
meldung für die Teilnahme an den jeweiligen Aktionen.
Ansprechpartner für die Planung und Koordinierung von Aktionen ist neben bereits bestehenden Boys‘Day -Initiativen in den
Regionen, auch die bundesweite Koordinierungsstelle und das
„Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e. V.“.
Weitergehende Informationen zum Boys‘Day sind im Internet
unter www.boys-day.de abrufbar.
Der Deutsche Landkreistag begrüßt als Bündnispartner ausdrücklich regionale Initiativen und Angebote zum Boys‘Day 2013.
In Vertretung
Freese
Von Jesus bis heute in vier Minuten
Ein merkwürdiger Titel, eine besondere Ausstellung laden seit
dem 07.03. in das Evangelische Jugendbildungsprojekt nach
Torgau ein. Nicht umfassende theologische Abhandlungen, sondern 9 Comic-Tafeln, die in zugegeben sehr groben Zügen die
Geschichte des Christentums bis in unsere Tage umreißen. Gerade das macht die Ausstellung so spannend.
Die Geschichte unserer Gesellschaft ist in weiten Zügen mit
der Geschichte des Christentums verknüpft, Kenntnisse in Kirchengeschichte können uns helfen, aktuelle Ereignisse zumindest ansatzweise zu verstehen. Das Verhältnis von Palästina zu
Israel beispielsweise, oder auch derzeit die Rolle des Papstes.
Auf Reisen sind wir aufmerksamer, bewusster und können die
historischen Werke aller Kunstrichtungen besser „lesen“. Im Literaturmarkt erfreuen sich Sichtweisen verschiedener Autoren
auf kirchengeschichtliche Ereignisse und handelnde Personen
gleichbleibend großer Beliebtheit. Wir sind fasziniert und ergriffen, wie große Geschichte in unser kleines Leben eingreift.
Die Ausstellung „Von Jesus bis heute in vier Minuten“, finanziert zum großen Teil durch die Sparkasse Leipzig, wagt einen
Versuch, verschiedene Punkte zu beleuchten. Der rege Besucherandrang am Eröffnungstag und die intensiven Gespräche
zeigen, dass das Konzept aufgeht. Thematische Arbeit erfolgt
über verschiedene Workshops, die entsprechend der Altersund Interessenlagen gestaltet werden, so ist der Zugang zu
speziellen Themen über Fragemodule wie auch über die Art der
Darstellung, also den Comic selbst möglich. Auch Besucher, die
einfach in Ruhe eine andere Form der Geschichtsdarstellung erleben wollen, werden auf ihre Kosten kommen.
Die Ausstellung ist bis zum 12. Juli jeweils Mo. - Fr. von 10 bis 16
Uhr, nach persönlicher Absprache zu jedem Tag und (fast) jeder
Zeit geöffnet und wird danach auf Reisen gehen. Anmeldungen
werden ab jetzt entgegengenommen, erste Bestellungen brachte der Eröffnungsabend, sogar aus dem Schweizer Kanton Basel liegt schon eine Anfrage vor.
Beate Senftleben
Leiterin Evangelisches Jugendbildungsprojekt wintergrüne
Evangelisches Jugendbildungsprojekt wintergrüne
Wintergrüne 2, 04860 Torgau
Tel.: 0 34 21/70 34 80, Fax: 0 34 21/70 34 89
info@wintergruene.de
www.wintergruene.de
Ambulanter Hospizdienst
des Senioren Selbsthilfe e. V.
Am Donnerstag, 21. Februar, begann der bereits 10. Kurs für ehrenamtliche Hospizhelferinnen im ambulanten Hospizdienst des
Senioren Selbsthilfe e. V.
Zwölf Damen setzen sich in den nächsten Monaten mit Themen
wie Sterben, Trauer und helfende Haltung in der Hospizarbeit
auseinander. Mit den verschiedenen beruflichen Hintergründen
der Teilnehmerinnen im Alter von 20 bis 70 Jahren verspricht
dieser Kurs interessante und erkenntnisreiche Gespräche. Der
Einstieg ist noch möglich, gern kann auch an einzelnen Kursen
teilgenommen werden. Die Hospizkoordinatorinnen Elke Gennert und Daniela Voigt sind erreichbar unter 0 34 21/77 68 06
und im Büro Pfarrstraße 1 in Torgau.
Nr. 6/2013
- 11 -
Amtsgericht Leipzig -Vollstreckungsgericht
Terminsbestimmung
457 K 1351/11
Folgender Grundbesitz - Platz der Einheit 4, 04886 Arzberg: Einfamilienhausgrundstück mit gewerblicher Nutzung unweit südwestlichen Ortsrandes; Wohngebäude vermutlich vor 1900 freistehend
errichtet, nach 1990 sehr vereinzelt instandgesetzt und modernisiert;
Teilunterkellerung, EG und z.T. ausgebautes DG, Wohnfläche ca.
96 m2; Werkstatt, Lagerhalle und Lagerschuppen als großvolumige gewerbliche Betriebsgebäude sowie Zwischenbau, Garage und
Holzschuppen als Nebengebäude; umfangreiche Maschinen und Beriebseinrichtungen einer mechanischen Werkstatt als Zubehör - soll
am Dienstag, dem 16. April 2013, um 14.00 Uhr, im Amtsgericht
Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64, 04275 Leipzig, 1. OG, Raum
101 zum Zwecke der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Verkehrswert: 32.000,00 € für Grdst. /Gebäude
5.500,00 € für Zubehör.
Die Verkehrswertgutachten können auf der Geschäftsstelle des Versteigerungsgerichtes eingesehen werden.
Veröffentlichung im Internet:
http://www.justiz.sachsen.de/gerichtstafel
unter Menüpunkt: Zwangsversteigerungen
Amtsgericht Leipzig -Vollstreckungsgericht
Terminsbestimmung
456 K 212/12, 456 K 536/12
Folgender Grundbesitz - Dresdner Straße 45, 04779 Wermsdorf/
OT Luppa, EFH auf 819 qm Grundstück, zweigeschossig mit ausgebautem DG, voll unterkellert, Baujahr: 1994, stadttechnisch
erschlossen, geringfügiger Fertigstellungsbedarf, Wohnfläche:
129 qm, Fußbodenheizung im EG & DG, Warmwasserversorgung
über Gaszentralheizung, PKW-Garage in ehemaliger Scheune,
Baujahr um 1900; des Weiteren außerhalb der Ortslage liegendes,
nicht verpachtetes Gartenland - 1.372 qm groß - soll am Freitag,
dem 05.04.2013 um 10.00 Uhr, im Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64, 04275 Leipzig, EG, Raum 056 zum Zwecke
der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Verkehrswerte: Gesamt: 123.100,00 €.
473 K 1407/10
Folgender Grundbesitz - Lampersdorfer Str. 18, 04779 Wermsdorf/OT Collm: 2-geschossiges, freistehendes nicht unterkellertes
Wohnhaus in Fachwerkbauweise mit komplett ausgebautem Spitzdach; in L-Form an der hofabgewandten Längsseite errichteter
eingeschossiger Anbau mit ausgebautem Krüppelwalmdach; Doppelgaragenanbau in Flachbauweise an der hinteren Giebelseite mit
Weiterführung des Anbaus an der hofabgewandten Längsseite, 3
Wohnungen mit einer Gesamtfläche von ca. 294 m2; Bj. vor 1900;
Kernsanierung 1996; Denkmalschutz; keine eigene Zufahrt; erheblicher Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf, Gutachteneinsicht empfohlen; - soll am Mittwoch, dem 20.03.2013 um 11.00
Uhr, im Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64, 04275
Leipzig, 1. OG, Raum 101 zum Zwecke der Zwangsvollstreckung
versteigert werden.
Verkehrswert: 75.000,00 €.
Die Verkehrswertgutachten können auf der Geschäftsstelle des Versteigerungsgerichtes eingesehen werden.
Veröffentlichung im Internet: http://www.justiz.sachsen.de/
gerichtstafel unter Menüpunkt: Zwangsversteigerungen
Torgau-Oschatz
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Wasserschaden:
Schnelles Handeln ist gefragt
Wer von einem Wasserschaden in der Wohnung überrascht wird,
verfällt schnell in Panik und Ratlosigkeit. Dabei ist überlegtes und
rasches Handeln wichtig, um den Schaden einzugrenzen. Das Immobilienportal immowelt.de erklärt, was zu tun ist und wer für
Reparaturkosten aufkommt.
Nicht immer sind die Ursachen für einen Wasserschaden so offensichtlich wie bei einer übergelaufenen Badewanne oder einer
ausgelaufenen Waschmaschine. Je länger jedoch ein Wasserschaden unentdeckt bleibt, desto größer wird der Schaden an Mauerwerk und Hausrat. Immowelt.de rät deshalb, aufmerksam auf
alle Signale zu achten, die auf einen Wasserschaden hindeuten.
Neben feuchten Flecken an Decke, Wand und Boden gehört dazu
eine unnatürliche Raumschwüle. Wenn in einer Wohnung Wasser
austritt, ohne dass die Herkunft leicht zu klären ist, sind meistens
Bruchstellen an den wasserführenden Systemen die Ursache.
Quelle: www.immowelt.de
Torgau-Oschatz
- 12 -
Nr. 6/2013
Tablet-PC und Smartphone vom Chef
Bereits jeder fünfte Arbeitnehmer in Deutschland arbeitet
gelegentlich oder überwiegend von zuhause aus. Da kommt
die vom Gesetzgeber beschlossene erweiterte Steuerbefreiung für die Nutzung arbeitgebereigener Telekommunikationsgeräte gerade recht. Denn natürlich ist es unabdingbar, dass
der Arbeitnehmer, wenn er von zuhause aus tätig wird, mit modernen Geräten und einer unternehmenskompatiblen Hard- und Software arbeiten kann, um den reibungslosen Informationsaustausch
sicherzustellen.
©Pixelio/Thorben Wengert
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Petra Kolms, Blumenweg 3, 04769 Mügeln,
Tel. 034362/31449, Mobil: 0170/2441300
Sprechtag: dienstags
11.00 - 18.00 Uhr
Gemäß Paragraph 3 Nummer 45 des Einkommensteuergesetzes,
EStG, ist die private Nutzung von betrieblichen PCs und Telekommunikationsgeräten durch den Arbeitnehmer bereits seit dem Jahr
2000 steuerfrei gestellt. Zu den steuerbegünstigten Bereichen zählen nicht nur die anteiligen Aufwendungen für die Anschaffung,
Miete oder Leasing, den Einbau und den Anschluss der Geräte,
sondern auch die durch die Nutzung entstehenden Grund- und
Verbindungsentgelte. Darüber hinaus gehören bei der privaten
Internetnutzung durch den Arbeitnehmer sowohl die Netzgebühren als auch die auf die Privatnutzung entfallenden Gebühren des
Providers dazu. Insofern waren die bisherigen Vorteile schon recht
umfangreich. Mit dem „Gesetz zur Änderung (...) von steuerlichen
Vorschriften“ vom 8. Mai 2012 wurde der Befreiungstatbestand erweitert und der rasanten technologischen Entwicklung und den
Strukturveränderungen in der Arbeitswelt angepasst.
Aktuell hat der Gesetzgeber unter anderem den bisher verwendeten Begriff „betriebliche Personalcomputer“ durch den Begriff
„betriebliche Datenverarbeitungsgeräte“ ersetzt und die Steuerbefreiung auf Software ausgedehnt. Gleichzeitig wurden moderne
Multifunktionsgeräte wie etwa Smartphones oder Tablet-PCs in den
Anwendungsbereich einbezogen. Nach wie vor muss es sich um
ein betriebliches Gerät handeln, das vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt wird, um in den Genuss der Steuerbefreiung zu kommen. Auch unentgeltlich oder vergünstigt an
Arbeitnehmer überlassene Systemprogramme (z. B. Virenscanner
oder Betriebssysteme) sind nunmehr steuerfrei. Allerdings bleibt
die Überlassung von beispielsweise Smart TVs, Konsolen, iPods,
MP3-Playern oder Spielautomaten etc. in der Regel nicht steuerfrei.
Steuerpflichtig bleibt auch das in einem Firmenwagen installierte
Navi. (Steuerberaterkammer Nürnberg)
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Blomberger Straße 6
04758 Oschatz
Tel.: 0 34 35 / 9 73 30
Fax: 0 34 35 / 97 34 44
Dipl.-Betriebswirtin (FH)
Anita Fritzsch
Steuerberaterin
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So zahlen Rentner
nicht unnötig Abgeltungsteuer
Torgau-Oschatz
Elke Hänsgen
Steuerberaterin
Rentner zahlen manchmal Abgeltungsteuer, obwohl sie dies
eigentlich nicht müssten. Diesen Hinweis gibt die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz (SBK). Banken führen automatisch Abgeltungsteuer auf den Teil der Zinsen, Dividenden und
Kursgewinne ab, der über der Grenze von 801 Euro liegt. „Für Kapitaleinkünfte von bis zu 801 Euro pro Jahr wird
keine Abgeltungsteuer fällig,wenn bei der Bank ein entsprechender
Freistellungsauftrag vorliegt. Rentner, deren Kapitaleinkünfte über
diesem Betrag liegen, müssen unter Umständen dennoch keine
Abgeltungsteuer zahlen“, sagt SBK-Präsident Edgar Wilk. „Rentner
bekommen zu viel gezahlte Abgeltungsteuer nur wieder, wenn sie
eine Einkommensteuererklärung abgeben“, erklärt Wilk.Wer keine
entsprechende Steuererklärung abgibt, erhält auch kein Geld zurück. Voraussetzung für eine Erstattung von zu viel gezahlter Abgeltungsteuer ist, dass das zu versteuernde Einkommen unter dem
Jahresfreibetrag für Einkommensteuer von 8.004 Euro liegt. „Aber
auch wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen die Grenze von
8.004 Euro geringfügig übersteigt, können Rentner eine Rückzahlung von zu viel gezahlter Abgeltungsteuer erwarten“, so Wilk.
Dipl.-Ing.
Bahnhofstraße 3
04769 Mügeln
Tel.: 03 43 62 – 4 42 63
Fax: 03 43 62 – 4 42 64
Mobil: 01 73/9 83 66 75
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Lohn- und Finanzbuchhaltung, Jahresabschlüsse
- Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
- Existenzgründungsberatung
- Betreuung von Betriebsprüfungen u. Finanzstreitigkeiten
- Steuerliche Gestaltungsberatung u. Steuerplanung
- Beratung zu Erbschafts- und Schenkungssteuer
STEUERBERATUNG
Nr. 6/2013
Eine Alternative zur Abgabe der Steuererklärung ist die so genannte
Nichtveranlagungs-Bescheinigung, die beim Finanzamt beantragt
werden kann. „Dabei müssen nur Angaben zum voraussichtlich zu
versteuernden Einkommen gemacht werden“, erläutert SBK Präsident Wilk.Wird die Bescheinigung dem Geldinstitut vorgelegt, kann
es steuerfrei Kapitaleinkünfte auszahlen. Dies gilt auch, wenn sie
den Sparerfreibetrag von 801 Euro übersteigen.Arbeitnehmer können eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung grundsätzlich nicht erhalten.
KANZLEI
MANZKE
STEUERBERATUNG
LOHNSTEUERBERATUNGSSTELLE
Sabine Manzke
F. ARBEITNEHMER E.V.-LOHNSTEUERHILFEVEREIN
TH.-KÖRNER-STR. 5E
04758 OSCHATZ
TEL. 0 34 35 / 93 17 29
FAX 0 34 35 / 92 97 82
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Dipl.-Betriebswirtin (FH)
Dürrweitzschen, Ringstraße 6
04668 Grimma
Telefon
Telefax
034386 / 4 17 40
034386 / 4 17 42
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sabine.manzke@manzke-stb.de
STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
MBH
TH.-KÖRNER-STR. 5E
04758 OSCHATZ
TEL. 0 34 35 / 93 57 90
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Bürozeiten:
Mo - Do
7:30 - 12:00 Uhr und 12:30 - 16:30 Uhr
Freitag
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sowie nach Vereinbarung
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Torgau-Oschatz
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Nr. 6/2013
Kürzere Aufbewahrungszeiten
Firmen müssen Rechnungen und Belege nicht mehr für Steuerzwecke zehn Jahre aufbewahren. So jedenfalls sieht es das Jahressteuergesetzt 2013 vor (noch nicht beschlossen). Seit Jahresbeginn soll
demnach eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren und ab 2015
von dauerhaft sieben Jahren gelten.
Niederlassung Torgau
August-Bebel-Straße 7
04860 Torgau
Telefon: (03421) 71 00 01
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Nr. 6/2013
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Torgau-Oschatz
Kurstadt
BAD LIEBENWERDA
Wohlfühlen
... eine Stadt zum
Gesund werden ...
Gesund leben ...
Gesund bleiben ...
Die Kurstadt Bad Liebenwerda, im Landkreis Elbe-Elster, befindet sich im Süden
Brandenburgs. Sie ist das Tor zum Naturpark „Niederlausitzer Heidelandschaft“.
In der Stadt im Park finden Sie Ruhe und Entspannung.
Bad Liebenwerda gehört zu den ältesten traditionellen Brandenburger Kurorten und
wurde 1231 erstmals urkundlich erwähnt. Seit 1905 werden hier mit Naturmoor vor
allem rheumatische Erkrankungen behandelt. Den Titel „Bad“ erhielt die Stadt 1925.
Als staatlich anerkannter „Ort mit Peloidkurbetrieb“ zieht sie alljährlich zahlreiche
Gäste in ihren Bann. Schon das Stadtwappen mit den drei roten Herzen symbolisiert - hier ist jeder Gast herzlich willkommen!
Der Kurort bietet Gesundheit, Erholung und Erlebnisse in gepflegter Natur. In der
Stadt zum Wohlfühlen spürt man noch die Zeit und ihre Kostbarkeit. Moderne
Gesundheits- und Erholungseinrichtungen wie die Fontana-Klinik, das Epikur
Zentrum für Gesundheit und die Lausitztherme Wonnemar bieten dem gesundheitsbewussten Gast, Kurenden oder Touristen die besten Voraussetzungen um
sich aktiv zu erholen und zu entspannen.
Regelmäßige Veranstaltungen, die zum Erscheinungsbild eines Kurortes gehören,
z.B. die sonntäglichen Kurkonzerte in den Sommermonaten, anspruchsvolle
Orgelkonzerte in der Ev. St. Nikolai-Kirche und Traditionsveranstaltungen wie
Elsterlauf, Mineralbrunnenfest und das Internationale Puppentheaterfestival fügen
sich nahtlos in das Konzept mit ein. Zum Spaziergang lädt das Stadtzentrum mit
seinen historischen Gebäuden, der Kurpark mit Kneipp-Brunnen, Minigolf- und
Schachanlage, der Garten der Sinne oder die naturbelassenen Kurparkteiche ein.
Ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz und die Schönheit der Landschaft
des Naturparks sorgen dafür, dass der Bewegungsfaktor für Tages-, Urlaubsund Kurgäste nicht zu kurz kommt. Ein Erlebnis der besonderen Art können
Sie bei einer Paddeltour auf der Schwarzen oder Kleinen Elster erfahren. Das
Elster-Natoureum, im OT Maasdorf, zeigt Ihnen in einer einzigartigen MiniaturAusstellung den Landkreis mit seinen Sehenswürdigkeiten. Auf der integrierten
Gartenbahnanlage können Sie mehrere Züge beobachten, die die nachempfundenen Hauptstrecken abfahren. Ein Muss für jeden Garteneisenbahner.
Kontakt:
Touristinformation | Haus des Gastes | Dresdener Str. 23
04924 Bad Liebenwerda | Telefon: 03 53 41/62 80 | Fax: 03 53 41/6 28 28
E-Mail: info@bad-liebenwerda.de | Internet: www.bad-liebenwerda.de
Öffnungszeiten:
Mo
10:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Di - Fr
10:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Sa/So/Feiertag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Torgau-Oschatz
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Nr. 6/2013
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Jeder Vierte
erwägt Maßnahmen
Das Energiekonzept der Bundesregierung bewegt jeden vierten Hausbesitzer dazu, über eine Verbesserung der Energieeffizienz seiner Immobilie nachzudenken. Das zeigt eine Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) für die LBS.
Die Hausbesitzer in Deutschland geben ihre Kosten für Heizung und Warmwasser mit durchschnittlich 145 Euro pro Monat an. Das entspricht ungefähr einem jährlichen Verbrauch
von 2.200 Litern Heizöl. Eine bessere Wärmedämmung, der
Austausch der Fenster oder eine neue Heizung können den
Energieverbrauch eines Einfamilienhauses mehr als halbieren. Laut GfK sieht jeder dritte Eigentümer Modernisierungsbedarf, ein Viertel zieht konkrete Maßnahmen in Erwägung.
Derzeit besitzen rund 60 Prozent der Hausbesitzer einen Bausparvertrag, jeder vierte wird zur Finanzierung energetischer
Modernisierungen abgeschlossen. „Der Bausparvertrag ist als
Vorsorgebaustein gut geeignet, denn der Sparer sichert sich
bereits bei Vertragsabschluss den günstigen Darlehenszins zu
festen Konditionen“, so Dr. Jörg Leitolf von der LBS. Damit
lässt sich eine solide finanzielle Grundlage für künftige Investitionen schaffen.
Nr. 6/2013
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Torgau-Oschatz
Torgau-Oschatz
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Rechtzeitig reservieren
Haben Sie Ihren Osterausflug schon geplant? Wenn nicht,
sollten Sie es jetzt schleunigst nachholen. Denn gerade an
Festtagen wie Ostern sind Restaurants, Gaststätten und Ausflugslokale beliebte Ziele. Gerade an den Osterfeiertagen
sind Familienausflüge mit Einkehr in einem Lokal äußerst beliebt. Entsprechend hoch ist an diesen Tagen die Auslastung
in der Gastronomie.
Um keine böse Überraschung zu erleben, empfiehlt sich eine
frühzeitige Reservierung. Bei dieser Gelegenheit kann man
sich gleichzeitig erkundigen, ob zu Ostern besondere Menüs
angeboten werden. Manche Lokale bieten für diese Tage
möglicherweise Vorbestellung an.
Nr. 6/2013
Raus aus der
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die 6 Schokoladenmädchen um Chocolatier Olav Praetsch.
Pralinen und Schokoladentafeln aller Art, Marzipan und Nougat, alles
wird von Hand hergestellt
und verlässt die SchauManufaktur, um auf die
Reise zu den Kunden
in ganz Deutschland zu
gehen.
Mittwoch bis Sonnabend 10 bis 18 Uhr,
Sonntag 14 bis 18 Uhr
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Nun wurde auch der Werkverkauf eröffnet und alle
„Schokoladen-Interessierten“ sind eingeladen, den
fleißigen Händen bei der Produktion zuzuschauen, die
eine oder andere Kaffee- und Schokoladenspezialität,
frischen Baumkuchen oder Apfelstrudel zu genießen,
ein –natürlich selbst hergestelltes- Eis zu schlecken
und im angeschlossenen Werkverkauf einzukaufen.
Hier gibt es übrigens nicht nur Pralinen, Konfekt und
Schokotafeln, hier kann man auch Kaffee, Gebäck,
Badetrüffel aus Kakaobutter und Tokaij-Weine bekommen. Liebevolle, persönliche Präsente nach ihren
Wünschen werden gerne von den freundlichen Mitarbeitern gefertigt. Mitunter können Sie sogar direkt bei
der Herstellung zuschauen…
Präsente für Werbung oder Marketing werden gerne
umgesetzt. Vom Streuartikel für die Messe bis zum
aufwendigen Firmen-Präsent z.B. für Weihnachten.
Hier wird nach dem Motto gearbeitet: „Was denkbar
ist, ist auch machbar!“ Gerne versüßt man aber auch
Ihr Projekt selbst. Pralinenherstellung „live“ auf einer
Messe, eine Verkostung mit den Gästen Ihres Firmenevents – alles ist möglich. Neben dem Können hat man
hier auch die notwendige Erfahrung. Dies ist vor allem
bei größeren, komplexen Projekten notwendig.
In der freundlichen Atmosphäre des hübsch gestalteten Werkverkaufs können Sie von zwei Seiten in die
Produktion Einblick nehmen und den freundlichen MitarbeiterInnen bei ihrer Arbeit zusehen. Authentischer
kann man „Schau-Produktion“ nicht umsetzen! Fragen
werden natürlich gerne beantwortet, es bleiben keine
Geheimnisse offen.
Wer will, kann sich - nach Absprache - auch gerne
selber an der Schokolade ausprobieren. „Tafel-Aktiv“ –
hier kreieren Sie Ihre persönliche, individuelle Schokoladentafel zum Mitnehmen oder „Verkostung –auf den
Spuren des Kakaogeschmacks“ – hier werden verschiedene Schokoladen fachmännisch verkostet und
Sie erfahren einiges über die Schokoladenherstellung.
Gefeiert werden kann natürlich auch in der Schokoladenmanufaktur. Egal ob es sich um die FamilienGeburtstagsfeier oder das große Firmenevent mit
Empfang, Büfett oder Front-Cooking, Barbetrieb und
Walking-Acts handelt. Auf alle Wünsche wird gerne eingegangen und ein für Sie passendes Angebot
offeriert.
Dazu werden eigene Haus-Veranstaltungen angeboten. Diese reihen sich rings um das Thema Schokolade
auf –mitunter aber in ganz unterschiedlichen Facetten.
Lassen Sie sich überraschen!
Das Team der Wermsdorfer Chocolaterie freut sich
auf Sie!