Aller-Zeitung - Die Zeitungen
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Preisliste und Mediadaten Aller-Zeitung, 38518 Gifhorn, Steinweg 73 · Wolfsburger Allgemeine Zeitung, 38440 Wolfsburg, Porschestraße 74 ➜ Nr. 56, gültig ab 1. Oktober 2015, Nielsen 1 ne: AZ/WAZ oitnunlig.de www.aller-zenline.de www.waz-o ANZEIGENKOMBI 2 Aller-Zeitung, 38518 Gifhorn, Steinweg 73 · Wolfsburger Allgemeine Zeitung, 38440 Wolfsburg, Porschestraße 74 ➜ Nr. 56, gültig ab 1. Oktober 2015, Nielsen 1 Allgemeine Verlagsangaben Anschrift: Madsack Medien Ostniedersachsen GmbH & Co. KG Aller-Zeitung Wolfsburger Allgemeine Zeitung Steinweg 73, 38518 Gifhorn Porschestraße 74, 38440 Wolfsburg Internet:Anzeigen können zusätzlich zur Veröffentlichung in den Tageszeitungen in Online-Angeboten eingestellt werden. Telefax: (0 53 71) 80 81 17 Verzugszinsen: werden gemäß § 288 BGB berechnet. Internet: www.aller-zeitung.dewww.waz-online.de Die Mediadaten finden Sie unter: www.aller-zeitung.de/mediadatenwww.waz-online.de/mediadaten Mehrwertsteuer: Zu den genannten Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu. E-Mail: anzeigen@aller-zeitung.de anzeigen@waz-online.de Chiffregebühr: Chiffregebühr (inkl. Mehrwertsteuer): Bei Abholung der Offerten für jede Veröffentlichung ‥‥‥‥‥‥‥ 3,60 EUR Bei Zusendung der Offerten für jede Veröffentlichung ‥‥‥‥‥‥ 7,20 EUR Anzeigenservice: Gestaltete Anzeigen: Fließsatz: Telefon: (0 53 71) 80 81 15 Telefax: (0 53 71) 80 81 65 anzeigen@aller-zeitung.de Telefon:(0800) 1234-903 Telefax: (0800) 1234-907 kleinanzeigen@aller-zeitung.de (0 53 61) 20 01 30 (0 53 61) 20 01 22 anzeigen@waz-online.de (0800) 1234-906 (0800) 1234-907 kleinanzeigen@waz-online.de Beilagenmanagement: Telefon: (0 51 71) 406 - 175 vertrieb@paz-online.de Telefax: (0 51 71) 406 - 179 Erscheinungsweise: werktäglich, morgens Anzeigenschlüsse: ET Dienstag bis Freitag: ET Samstag: ET Montag: Bankverbindung: Dresdner Bank AG, Hannover IBAN: DE 0725 0800 2001 0957 4200 · BIC: DRESDEEFF250 (0 53 61) 20 01 22 Zahlungsbedingungen:Sofort nach Rechnungserhalt. Der Verlag ist berechtigt, die Ausführung der Anzeigenaufträge vom vorherigen Zahlungsausgleich (Vorkasse) abhängig zu machen. Inkassoberechtigt:Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG Gerichtsstand: Hannover Nachlässe: (Gelten nicht bei Sonderplatzierungen) ein Werktag zuvor, 11 Uhr Donnerstag, 17 Uhr Freitag, 12 Uhr Geschäftsbedingungen:Aufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften und zu den zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt (siehe Seite 14). Skonto:2% bei Bankeinzug, ausgenommen Gelegenheitsanzeigen. Direkt-/Grundpreis:Anzeigen und Beilagenaufträge von Kunden, die direkt, also ohne eine Werbeagentur beim Verlag schalten, werden zum Direktpreis berechnet. Bei Auftragserteilung über Werbemittler erfolgt die Berechnung zum jeweiligen Grundpreis. Rabatte:Rabatte müssen vereinbart werden. Etwa bewilligte Rabatte kommen bei Zahlungsverzug (§ 286 BGB) oder im Falle des gerichtlichen Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens dann in Wegfall, wenn die weitere Erfüllung des Vertrages abgelehnt wird. Malstaffel Mengenstaffel Erweiterte Mengenstaffel bei 6 mal 5 v. H. 3 000 mm 5 v. H. 30 000 mm 21 v. H. bei 12 mal 10 v. H. 5 000 mm 10 v. H. 50 000 mm 22 v. H. bei 24 mal 15 v. H. 10 000 mm 15 v. H. 70 000 mm 23 v. H. bei 52 mal 20 v. H. 20 000 mm 20 v. H. 90 000 mm 24 v. H. 110 000 mm 25 v. H. Technische Angaben: Satzspiegel: Berliner Format: 430 mm hoch, 277,5 mm breit Spaltenbreite/-zahl: Spalten Anzeigenteil Textteil 1 45,0 mm 45,0 mm 2 91,5 mm 91,5 mm 3 138,0 mm 138,0 mm 4 184,5 mm 184,5 mm 5 231,0 mm 231,0 mm 6 277,5 mm 277,5 mm Aller-Zeitung, 38518 Gifhorn, Steinweg 73 · Wolfsburger Allgemeine Zeitung, 38440 Wolfsburg, Porschestraße 74 ➜ Nr. 56, gültig ab 1. Oktober 2015, Nielsen 1 Verbreitungsgebiet Aller-Zeitung Wolfsburger Allgemeine Druckauflage: Verkaufte Auflage Verbreitete Auflage ZIS Schlüssel Angaben IVW 1/2015 37 908 35 593 36 739 101 330 ➜ 3 4 Aller-Zeitung, 38518 Gifhorn, Steinweg 73 · Wolfsburger Allgemeine Zeitung, 38440 Wolfsburg, Porschestraße 74 ➜ Nr. 56, gültig ab 1. Oktober 2015, Nielsen 1 Platzierungsbedingungen und Sonderformate – Print Satzspiegel: 430 mm hoch, 277,5 mm breit. 1 Seite = 2580 mm Anzeigenform Anzeigenspalten: Breite 45 mm, Anzahl 6 s/w Anzeigen Farbanzeigen im Text- und Anzeigenteil im Text- und Anzeigenteil Mindestgröße 1 Spalte/ 10 mm hoch Mindestvolumen 200 mm 1 Spalte/ 10 mm hoch Maximalgröße – – – Erläuterungen und Anmerkungen zur Berechnung Textteilanzeigen Blatthohe Anzeigen Tunnel-Anzeigen Panorama-Anzeigen 1 Spalte/ 430 mm hoch 4 Spalten (plus Bundsteg)/ 50 mm hoch 12 Spalten (plus Bundsteg)/ 50 mm hoch auf Anfrage 10 Spalten (plus Bundsteg)/ 215 mm hoch 12 Spalten (plus Bundsteg)/ 430 mm hoch MM-Preis + Aufschlag 20% + Mehrraum eine Spalte MM-Preis + Aufschlag 20% + Mehrraum eine Spalte im Text- und Anzeigenteil Anzeige, die mit mindestens drei Seiten an redaktionellen Text und nicht an andere Anzeigen angrenzt 5 Aller-Zeitung, 38518 Gifhorn, Steinweg 73 · Wolfsburger Allgemeine Zeitung, 38440 Wolfsburg, Porschestraße 74 ➜ Nr. 56, gültig ab 1. Oktober 2015, Nielsen 1 Anzeigenform Mindestgröße Streifen-Anzeige Griffecke Treppen-Anzeigen SatellitenAnzeigen im Text- und Anzeigenteil im Text- und Anzeigenteil Platzierung nach Ansprache Platzierung nach Absprache 6 Spalten 100 mm Höhe Mindestvolumen 600 mm Mindestvolumen 200 mm je Seite Maximalgröße Erläuterungen und Anmerkungen zur Berechnung mm-Preis ohne weiteren Aufschlag mm-Preis ohne weiteren Aufschlag Insel-Anzeigen FlexformAnzeigen L-Anzeigen Mindestvolumen 200 mm je Seite Mindestvolumen 400 mm auf Anfrage auf Anfrage Nicht mehr als sechs pro Seite Nicht mehr als sechs pro Seite 4 Spalten/ 200 mm Höhe Aufschlag 20% auf den mm-Preis Aufschlag 20% auf den mm-Preis Aufschlag 20% auf den mm-Preis Aufschlag 40% auf den mm-Preis Aufschlag 20% auf den mm-Preis Anzeigen- und Prospektstrecken auf Anfrage 6 Aller-Zeitung, 38518 Gifhorn, Steinweg 73 · Wolfsburger Allgemeine Zeitung, 38440 Wolfsburg, Porschestraße 74 ➜ Nr. 56, gültig ab 1. Oktober 2015, Nielsen 1 Platzierungen und Sonderformate – Print-/Onlinekombi Die folgenden Platzierungen / Sonderformate werden am Tag des Erscheinungstermins ebenfalls auf unserer Website waz-online und aller-zeitung.de abgebildet. Eine Verlinkung zu Ihrer Homepage ist ohne Zusatzkosten möglich. Anzeigenform Titelkopf Regio Titelkopf Regio Titelkopf Rubrikenkopf Eckfeldanzeige Tipp des Tages auf Titelseite auf Titelseite auf Titelseite Titelseite 1. Lokalseite Standard groß Bauen & Wohnen, Reise & Urlaub, Motor & Straße, Beruf & Bildung. Nur samstags! Mindestgröße Maximalgröße Festformat, 4c Festformat, 4c Festformat, 4c Festformat, 4c Festformat, 4c Festformat, 4c 45 mm breit, 50 mm hoch 45 mm breit, 50 mm hoch 45 mm breit, 100 mm hoch 45 mm breit , 40 mm hoch 91,5 mm breit, 100 mm hoch 45 mm breit, 100 mm hoch Erläuterungen und Anmerkungen zur Berechnung Grundpreis 415,– Grundpreis 415,– Grundpreis 810,– Grundpreis 260,– Grundpreis 895,– Grundpreis 385,– Direktpreis 350,– Direktpreis 350,– Direktpreis 685,– Direktpreis 220,– Direktpreis 760,– Direktpreis 320,– 7 Aller-Zeitung, 38518 Gifhorn, Steinweg 73 · Wolfsburger Allgemeine Zeitung, 38440 Wolfsburg, Porschestraße 74 ➜ Nr. 56, gültig ab 1. Oktober 2015, Nielsen 1 Anzeigenpreise AZ/WAZ (Alle Preise in Euro zzgl. Mwst.) Anzeigen-Teil Grundpreis Direktpreis Millimeterpreis Mindestpreis Seitenpreis Millimeterpreis Mindestpreis Seitenpreis s/w 1 Zf.* 2 Zf.* 4c* 1,99 2,23 446,00 5 753,40 2,38 476,00 6 140,40 2,54 508,00 6 553,20 4 334,40 1,90 380,00 4 902,00 2,03 406,00 5 237,40 2,15 430,00 5 547,00 5 134,20 1,68 s/w ** 1 Zf.** 2 Zf.** 4c** Grundpreis Millimeterpreis Mindestpreis 5,83 58,30 7,07 70,70 8,01 80,10 9,21 92,10 Direktpreis Millimeterpreis Mindestpreis 4,96 49,60 6,01 60,10 6,79 67,90 7,82 78,20 Gewerbliche Traueranzeigen (Print/Online-Kombi) s/w 1 Zf.* 2 Zf.* 4c* Grundpreis Millimeterpreis Mindestpreis 2,19 2,47 494,00 2,62 524,00 2,78 556,00 Direktpreis Millimeterpreis Mindestpreis 1,85 2,09 418,00 2,23 446,00 2,37 474,00 Textteil-Anzeigen Fließsatz* 2,82 mm (7,52 pt), max. 13 Zeilen, 1-spaltig, auch mit Cicero-Überschrift (= 2 Zeilen) Zeilenpreis Zeilenpreis* für Kombi mit hallo Wolfsburg und hallo Gifhorn Anzeigenschluss Do., 11 Uhr Grundpreis 5,13 10,53 Direktpreis 4,37 9,02 * Fließsätze mit Stellenangeboten siehe Seite 12 und 13 * Mindestgröße 200 mm ** Mindestgröße 10 mm Aller-Zeitung, 38518 Gifhorn, Steinweg 73 · Wolfsburger Allgemeine Zeitung, 38440 Wolfsburg, Porschestraße 74 ➜ Nr. 56, gültig ab 1. Oktober 2015, Nielsen 1 Stellenmarkt (Print-/Online-Kombi) Crossmedia inklusive! www.waz-online.de Neustart in der Babypau Es muss nicht wieder der alte Job sein Von Tobias schormann Nach der Elternzeit geht es zurück in den alten Job. Oder ...? Warum eigentlich nicht gleich etwas Neues suchen? Schließlich ist so eine Auszeit die ideale Gelegenheit, um sich neu zu orientieren. Das gilt nicht nur für Mütter oder Väter, die schon vor der Babypause unzufrieden mit ihrem Job waren, sondern auch für jene, die nach der Geburt merken, dass ihnen andere Dinge wichtig sind als vorher. „Es ist eine Chance, sich noch einmal neu zu sortieren“, sagt Alexa Ahmad von der pme Familienservice Gruppe. Sechs Tipps auf dem Weg zum neuen Job. – die Elternzeit kann auch zum Arbeitswechsel In Kürze BWL das beliebtestes Studienfach genutzt werden Wiesbaden. Betriebswirtschaftlehre (BWL) ist das am häufigsten gewählte Studienfach bei Männern und Frauen. Das zeigen die Zahlen des Statistischen Bundesamts. Das am zweithäufigsten gewählte Fach ist bei Männern Maschinenbau, bei Frauen Germanistik. lung zu wechseln. Ansonsten steht vor der Suche nach einer neuen Arbeit ein Profilcheck an: Was bringe ich schon mit, und was fehlt mir für den Wunschjob? Und wie kann ich mir das aneignen? ▶ Ziele abstecken Als Erstes müssen Mütter und Väter abklären, wo es hingehen soll, sagt Ahmad. Ist das Ziel ein neuer Job in der alten Branche – oder ein Berufswechsel? Dabei hilft zu überlegen, was im alten Job genervt hat, ergänzt Maja Skubella, die als Coach in Hamburg arbeitet und drei Kinder hat. War es die Arbeit an sich – oder vielleicht die Kollegen? Dann reicht es eventuell schon, beim alten Arbeitgeber in eine neue Abtei- Gedanken aufschreiben, Freizeit genießen ▶ Weiterbilden Das lohnt sich gleich doppelt, wenn jemand eine längere Elternzeit macht. Erstens macht es sich gut im Lebenslauf. Denn eine Weiterbildung ist für Personaler das Signal: Da bleibt einer am Ball. Und es erleichtert den Wiedereinstieg in den Beruf, wenn Eltern ihr Wissen auffrischen, erläutert Skubella. ▶ Bewerben Ein, zwei oder sogar drei Jahre Elternzeit? Das klingt nach viel Zeit zum Bewerben. Doch Mütter und Väter sollten früh genug anfangen. „So eine Jobsuche kann schon ein Jahr dauern“, gibt Skubella zu bedenken. Und wie bewirbt man sich mit Kleinkind? Hier gibt es zwei Strategien: Skubella rät, die laufende Elternzeit im Lebenslauf gar nicht groß zu erwähnen, denn der Job habe ja nichts mit dem Kind zu tun. Ahmad empfiehlt dagegen, mit offenen Karten zu spielen. Wichtig sei, ein gutes Konzept vorzulegen, wie man Arbeit und Kinderbetreuung vereinen wolle. Bewerben in der Babypause: Die Elternzeit orientieren. kann auch eine Chance sein, sich beruflich noch einmal neu zu Marks/iStock die Teilzeit-Option am besten Teilzeit als Überbrückung der Elternzeit mit ▶ Kündigungsfristen beachten ▶ Elterngeld geht zur Neige, vor Beginn absprechen. Damit ein Jobwechsel in der El- Das noch ist keine neue Stelle in dem Chef ternzeit klappt, müssen sich Be- und Was jetzt? Eine Option: machen rufstätige rechtzeitig vom alten Sicht. doch zurück zum alten ▶ Selbstständig des ArbeitgeArbeitgeber lossagen. Bei einer zunächst aber nur in Teilzeit. Mit Zustimmung Kündigung zum Ende der El- Arbeitgeber, dürfen sich Angestellte in lässt sich eine Bewerbungs- bers auch selbstständig ternzeit ist eine Frist von drei So finanziell überbrücken. der Elternzeit kann ein Einstieg Monaten vorgeschrieben, sagt phase haben Eltern dabei arbeiten. Das der eigenen Firma Marta Böning vom Deutschen Rechtlich Karten: Der Arbeitgeber beim Aufbau Gewerkschaftsbund (DGB). In- gute das Teilzeitgesuch in der sein. Ahmad sieht das aber auch ist richtig harte nerhalb der Elternzeit gelten ent- kann nur aus dringenden kritisch: „Das Elternzeit Fristen dürfe gesetzlichen weder die Gründen ableh- Arbeit.“ Eine Notlösung oder das, was im Arbeits- oder betrieblichen Modell daher nicht sein. nen, erklärt Böning. Ihr Tipp: dieses Tarifvertrag geregelt ist. Hamburg. Statt am Wochenende die Zeit mit der Familie zu genießen, ist mancher im Kopf nur beim Job. Das Wichtigste ist, sich bewusst zu machen, dass man in Gedanken schon wieder woanders ist, sagt Berufsberaterin Uta Ossmann aus Hamburg. Es helfe vielen, sich einfach kurz diese Gedanken zu notieren. Dann seien sie nicht verloren, und der Kopf sei wieder frei für die Freizeit. Nur Eltern dürfen Lehrvertrag kündigen Düsseldorf. Wollen Auszubildende kündigen, müssen sie das auch in der Probezeit schriftlich tun. Minderjährige brauchen dafür die Unterschrift der Eltern. Darauf weist der Bund-Verlag hin. Wollen Ausbilder Jugendliche entlassen, müssen sie das Schreiben ebenfalls an die Eltern richten. Stellenangebote allgemein STADT WOLFSBURG und Einwohner) sucht zum Die Stadt Wolfsburg (124.000 Einwohnerinnen Geschäftsbereich Schule nächstmöglichen Termin für den eine/n Koordinator/in Schulbegleitung sind einzusehen unter Die Ausschreibungsmodalitäten www.wolfsburg.de/stellenangebote. 51285401_002415 Mehr Reichweite für Ihre Stellenanzeigen! 81439501_002414 Dipl.-Kfm. Michael Pehl als und Straßenreinigung bündelt Die Wolfsburger Abfallwirtschaft Stadt Wolfsburg die Entsorgungskommunales Unternehmen für die dienstleistungen. suchen wir zum 01.12.2015 eine/einen Für unsere Kraftfahrzeugwerkstatt Steuerberater Wirtschaftsprüfer AZ-Jobs.de/WAZ-Jobs.de ist das starke Jobportal für die Region Gifhorn und Wolfsburg. Ihre Stellenanzeige erscheint gleichzeitig in der gedruckten Tageszeitung und TOP-platziert in der Online-Jobbörse! 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(200 mm Mindestgröße) 4c (200 mm Mindestgröße) Fließsatz (Zeilenpreis) 3,33 666,00 8 591,40 3,56 712,00 9 184,80 3,80 760,00 9 804,00 5,13 2,84 568,00 7 327,20 3,03 606,00 7 817,40 3,21 642,00 8 281,80 4,37 Aufschlag Berechnungsbeispiel; Direktpreis, s/w Basic (auch Fließsatz) bis Print-Anteil 250,– 20,– Anzeigengröße: 150 mm / 2-spaltig 300 mm x 2,51 = 753,– Online-Anteil +90,– Plus ab Print-Anteil 251,– 90,– Print-/Online-Anteil 843,– 9 Aller-Zeitung, 38518 Gifhorn, Steinweg 73 · Wolfsburger Allgemeine Zeitung, 38440 Wolfsburg, Porschestraße 74 ➜ Nr. 56, gültig ab 1. Oktober 2015, Nielsen 1 Onlinewerbung mit unserem Premium-Produkt „Online Plus Lokal“ Werben Sie online auf den Seiten, die die Region liest! 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Preise für Stellenangebote siehe Seite 12 und 13 Belegungseinheiten verbreitete Auflage Kombi 1 Aller-Zeitung Wolfsburger Allgemeine Isenhagener Kreisblatt 36 739 Aller-Zeitung Wolfsburger Allgemeine Isenhagener Kreisblatt Altmark-Zeitung (West) 36 739 Kombi 2 Kombi 3 5 593 42 332 5 593 11 661 Aller-Zeitung Wolfsburger Allgemeine Isenhagener Kreisblatt Altmark-Zeitung (gesamt) 53 993 36 739 5 593 16 643 58 975 s/w 1 Zf.* 2 Zf.* 4c* Fließsatz** Zeilenpreis Fließsatz** mit hallo WOB und GF Anzeigenschluss Do., 11 Uhr Grundpreis 3,05 3,57 3,71 3,87 7,91 12,13 Direktpreis 2,58 3,04 3,16 3,28 6,74 10,34 Grundpreis 4,20 5,13 5,27 5,41 11,85 14,87 Direktpreis 3,56 4,37 4,48 4,59 10,09 12,85 Grundpreis 4,85 5,97 6,10 6,25 12,26 16,02 Direktpreis 4,11 5,08 5,19 5,30 10,43 13,95 * 200 mm Mindestgröße ** Fließsätze mit Stellenangeboten siehe Seite 12 und 13 Verbreitungsgebiet denken … … mit einer neuen M-S-M-Energiesparheizung – schnell und professionell! + $,$!#)+(+ Winter Schulstraße 23 · 29399 Wahrenholz (0 58 35) 9 60-0 · www.m-s-m.de $,&--!3+$!#) '-&$# ,+ · 29399 Wahrenholz Schulstraße 23 · www.m-s-m.de (0 58 35) 9 60-0 +(, $- -%+$-$,$ +- $(%+!-&2( . +$ 0&$( +-- . Gifhorn Wolfsburg Aller-Zeitung/Wolfsburger Allgemeine & Isenhagener Kreisblatt Hannover Peine Braunschweig Aller-Zeitung/Wolfsburger Allgemeine Magdeburg Isenhagener Kreisblatt Altmark Zeitung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DAS LEBEN IST EIN BEAT, TANZ ZU IHM. IHM.fordern mehreal-Assad schar ZU TANZ re Staaten ein hartes Vorgehen. Vereinten Nationen müssEinsatz von Giftgas ab. ARKTder ten „umgehend Zugang erhalAußenminisDer türkische CHMAR CHM FACHM ORTFA SPORT ter Ahmet Davutoglu forderte, ten“. 50034 59624501_13082302425002413 Frühere Nationalspieler widersprachen den Äußerungen von Schatzschneider. „Ich bleibe lieber bei der Wahrheit und die lau tet: Es wurde nicht gedopt“, sagte zum Beispiel Klaus Allofs, Geschäftsführer des VfL Wolfsburg. # # DAS LEBEN IST EIN BEAT, 4 190741 301101 soll keiner erzählen, dass das nicht bekannt war mit dem Captagon.“ Die Pillen seien manchmal nur so durch den Bus geflogen. Er selbst habe sich jedoch geweigert: „Das haben die Spieler eigenverantwortlich genommen, weil sie meinten, sie wären dadurch leistungsbereiter und könnten länger laufen. Für meine Spielweise, habe ich entschieden, lohnt sich das nicht.“ Namen nannte Schatzschneider nicht. sofort weitere Sanktionen gegen das Assad-Regime zu verhängen. „Es sind zahlreiche rote Linien, die schon überschritten worden sind. Wenn Sollten die Angriffe bewiesen nicht sofort Sanktionen erfolwerden, sei mehr als eine in- gen, verlieren wir die Macht, ternationale Verurteilung not- abschreckend zu wirken“, sagte wendig, so Frankreichs Au- Davutoglu nach einem Treffen ßenminister Laurent Fabius. mit Außenminister Guido – Westerwelle in Berlin. „Reaktion es eine Dann müsse Kollektion DANCE verlangte, die RegieStärke“ geben. Die 2000 derReebok Die neue bewegt. Westerwelle uns erhältlich. streitet den Chemiewaffen-Inspekteure in DamaskusSPORT jetzt beirung &)* &#)+( . ("*!&%-/&%#!% %/!%-/&%#!% CE DVD ktion is DAN Kolle ,(*(!-/&%#!% Grat Kauf der beim " #! )!%+(&'$!)*( ! Hannover. 26 Jahre nach Torwart Toni Schumacher hat in Dieter Schatzschneider wieder ein prominenter Ex-Profi offen über Doping im deutschen Fußball berichtet. „Ich habe es nicht genommen, aber ich weiß: Es wurde gedopt“, sagte der frühere Bundesligastürmer von Hannover 96, Schalke 04 und des Hamburger SV dem Radiosender NDR Info. Bernd Schatzschneider: „Ich weiß das noch ganz genau. Mir 15 . 38442 Wolfsburg t2000.de Wolfsburger Landstraße 30 . www.fachmarkt-spor Tel. 05362/93 69 E DVD ion s DANC GratiKauf der Kollekt Die neue Reebok DANCE Kollektion – jetzt bei uns erhältlich. SPORT 2000 bewegt. beim ORTFACHM ORTFACHMAR SPORTFACHMARKT Wolfsburger Landstraße 15 . 38442 Wolfsburg Tel. 05362/93 69 30 . www.fachmarkt-sport2000.de 59624501_13082302425002413 Aller-Zeitung, 38518 Gifhorn, Steinweg 73 · Wolfsburger Allgemeine Zeitung, 38440 Wolfsburg, Porschestraße 74 ➜ Nr. 56, gültig ab 1. 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Der türkische forderte, Davutoglu ter Ahmet 36 739 5 593 16 643 78 138 6,27 7,55 7,83 8,06 15,56 Direktpreis 5,32 6,41 6,67 6,85 13,22 * Fließsätze mit Stellenangeboten siehe Seite 12 und 13 &"(+#5-".&$* !".-"&.%0.*0. &"-)./$"$*"- 0)2&*$"(*+# $818*7%/7)-2)6537)67:3 ',)2)2()6+)+)2%66)27-)5 ,%0782+6-2(%15)-7%+ 82()57))+2)5()5-2(86 75-)00)2%2(:-576',%*7-2 #-)7=))-2+)753F)2-):300)2 ,)87))-2)281675-77)2)2 )ED+)06',0%',7,3*81=-2 +)02 (&+*2"-* )0...,-"* )5%66)0)5D2+)1-77)05-)6) 67)0076-',:)+)2()5 85&80)2=)2%1%0-1%5/7%8* ,%57)$)-7)2)-232=)52',)* 35&)577)-2)5:-00=86B7=0- ',)4%51%A2%,1)2)5+5)- *)2816-',*D5)-2)25)-69)5 *%00()6D2+)53,673F6=8 5D67)2 )5=85D'/+)75)7)2)$85-',2 685%2')5B6-()2736)* '/)51%22 7%8',7-1 &6',-)(6 &5-)*()6737 %8*+)*82() 2)2 -2%2=',)*6 %8*@#-5 :85()2 -2*351-)57 (%66)-2630',)55-)*);-67-)57 82(:-56-2(8266)-2)62,%076 &):8667>,-)A)6&)-1 32=)52 Aller-Zeitung/Wolfsburger Allgemeine Peiner Allgemeine Zeitung Klötze Gifhorn Gardelegen Stendal Wolfsburg Aller-Zeitung/Wolfsburger Allgemeine & Isenhagener Kreisblatt Isenhagener Kreisblatt Altmark Zeitung Hannover Peine Braunschweig Magdeburg SPORT 2000 bewegt. 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Der UNSicherheitsrat habe sich als unfähig erwiesen, angesichts einer klaren Verletzung internationaler Normen zu handeln, sagte Obama am Freitag. Niemand sei „kriegsmüder“ als er selbst, doch die USA müssten als Weltmacht für die Einhaltung internationaler Normen sorgen. Wenn es keine Reaktion auf # Die kolumbianische Re- gierung hat nach schweren Zwischenfällen den Einsatz von Militär in Bogotá angeordnet. Am Donnerstagabend (Ortszeit) wa- ren dort bei Demonstrationen zur Unterstützung eines Bauernstreiks zwei Menschen umgekommen und weitere 196 verletzt worden. den Einsatz von Chemiewaffen gebe, sende das ein falsches Signal. Nach Ansicht vieler Menschen weltweit müsse etwas getan werden, aber keiner wolle es tun. Er hätte es bevorzugt, wenn die internationale Gemeinschaft mit im Boot gewesen wäre, fügte Obama hinzu. Gestern veröffentlichte das Weiße Haus einen Bericht zu den Geschehnissen nahe Damaskus: „Die US-Regierung stellt fest, dass die syrische Regierung mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Giftgasangriff in den Vororten von Damaskus ausgeführt hat“, heißt es darin. Es sei „äußerst unwahrscheinlich“, dass die Opposition für die Angriffe verantwortlich sei. Assads Chemiewaffen-Personal habe drei Tage vor dem Angriff in der betroffenen Region Vorbereitungen getroffen. Kerry ergänzte: „Wir wissen, von wo und wann die Raketen abgeschossen wurden und wo sie landeten.“ Trotzig reagierte das Weiße Haus auf das Nein im britischen Parlament zu einem Militärschlag in Syrien. „Wir haben das Resultat der Abstimmung gesehen“, konstatierte die Sprecherin des Nationalen Sicherheitsrates, Caitlin Hayden. Einen Monat nach Ein- führung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für ein- und zweijährige Kinder ist die befürchtete Klagewelle ausgeblie- ben. In Baden-Württemberg beispielsweise sind beim Landkreis-, Städte- und Gemeindetag keine Häufungen von Klagen bekannt. Jetzt steht es fest: Schlagerstar Chris Roberts („Ich bin verleibt in die Liebe“) wird auf Einladung der Peiner Ra- dio-Moderarorin Miriam Wilbert in der „Traumparade“ beim Peiner Eulenmarkt am Sonntag, 15. September, auftreten. " Die rot-grüne Landes- regierung muss sich einem Untersuchungsausschuss aussetzen. Anlass ist die Dienstwagen- und Gehaltsaffäre um den grünen Staatssekretär Udo Paschedag. „Dieser Untersuchungsausschuss richtet sich gegen Ministerpräsident Stephan Weil, dessen Glaubwürdigkeit wir bezweifeln“, sagte FDP-Landtagsfraktionschef Christian Dürr. Paschedag hatte in einem Vermerk festgehalten, dass Agrarminister Christian Meyer und der Ministerpräsident der Anschaffung eines zu großen Dienstwagens zugestimmt hätten. " "!&# Einfach mal abschalten. Das rät Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen ihren Mitarbeitern – und leistet praktische Hilfestellung. Die Staatsdiener in ihrem Haus sollen vor Anrufen und Mails nach Feierabend geschützt sein – sie sollen nur noch in „begründeten Ausnahmefällen“ in ihrer Freizeit gestört werden. So steht es in einem Kodex, für den sich die CDU-Politikerin persönlich engagiert hat. Doch minimiert das neue Regelwerk tatsächlich die Belastung der Beschäftigten? Vor gut einem Jahr hatte von der Leyen von Unternehmen klare Regeln im Umgang mit DienstHandys gefordert. Nun lässt sie im eigenen Haus Taten folgen. Niemand soll verpflichtet werden, sein Dienst-Handy nach Feierabend zu benutzen. Zudem soll keiner benachteiligt werden, der außerhalb der Arbeitszeit sein Handy abschaltet oder seine Nachrichten nicht abruft. Klingt gut, und weil sie von einer prominenten Chefin kommt, findet die Idee vielleicht auch Nachahmer. Unternehmen wie die Tele- kom oder VW haben sie schon länger eingeführt. Bei VW werden Mails schon 30 Minuten nach Dienstschluss nicht mehr weitergeleitet. Doch gilt dies nur für die tariflich Beschäftigten mit Dienst-Handy – also einem recht kleinen Kreis von bestenfalls einigen Tausend der insgesamt 500 000 VW-Mitarbeiter. Topmanager sind selbstverständlich ausgenommen. Der Bandarbeiter besitzt kein DienstHandy, das nach der Schicht klingeln könnte. Von der Leyen ist es abzunehmen, dass sie den Kreis der ständig Erreichbaren klein halten will, ganz abschotten von den Möglichkeiten neuer Kommunikationstechniken kann sie " aber ihre Mitarbeiter nicht. ”5 Jahre IMW“ Jubiläumsangebot September Natursteinwochen Viscount White, Tan Brown, Impala Scuro, Steel Grey, Mustang Schiefer Oberflächen: poliert, satiniert oder spaltrau 125,00 € / lfd. m* *Materialstärke 3 cm bei 60 cm Arbeitsplattentiefe IMW Bau-u. Möbeltischlerei GmbH Zum Emilieschacht10 I 31241 Ilsede/OT Bülten Telefon 0 51 72- 10 22 I www.imw-moebel.de 59886101_13083102400002413 TANZ ZU IHM. 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Kombi 4 Peiner Allgemeine Zeitung Aller-Zeitung Wolfsburger Allgemeine Isenhagener Kreisblatt Altmark-Zeitung Gesamt "# . 0**) $!% ) * %(+) &&&! &#% $! *&($*.+& ( !&"0 (!'$ -! (!&+)(+&) *(&& ,'&!) ( (+%!$) !&! '(&('&*$+& !*! (% +&(%)*% !&&+% && (&-( $+*'$!.! ) +*'-( ( +)!) (+&#$0(* ( *),'& () & #'%%& (*(/ '()'($! -+(! 0 (!%!*!&% (+(!&) **+&) +) &2**$ $!&!#+%'$ 3'& . 73 156 ! Kombi 3 Peiner Allgemeine Zeitung Aller-Zeitung Wolfsburger Allgemeine Isenhagener Kreisblatt Altmark-Ztg. West (Salzwedel) . . . (0%(($!%!)*( -&##%+$)*+(% +'(?0(#0&'4#) 3#3/+0+4 5'3&'33?0'081 ..'0&+' '+*+.('0&'3 +/"6)'&'3 )3#33'(13/45=3'3 6/4%*+%*5'0?0 (5+)41..'0 0#%*+*3'0!1345'.. 60)'0 +'34%*65960& /8'.545#0 &445=3-'3+/! 13&'3 )360&45'*'06% *-.'+0' >('41..'0231@5+' 3'0 "#$ . . . +451364 6;$#..60&'4.+) '+0'0 4+#135/60&*#54 '-13&*> '8+00#6(0'6' 109'30 *'0)'4%*3#6$5/ 53+%* 45#0&'0605'3&'/ #*3 (?3'4%*=(54, '+0<$'3 60+ +..+10'0 4%*644710 /'*3#.4 631:319'05 +/!13,#*3 %!"" 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Mehr Reichweite für Ihre Stellenanzeigen! www.waz-online.de Neustart in der Babypau Es muss nicht wieder der alte Job sein Von Tobias schormann Nach der Elternzeit geht es zurück in den alten Job. Oder ...? Warum eigentlich nicht gleich etwas Neues suchen? Schließlich ist so eine Auszeit die ideale Gelegenheit, um sich neu zu orientieren. Das gilt nicht nur für Mütter oder Väter, die schon vor der Babypause unzufrieden mit ihrem Job waren, sondern auch für jene, die nach der Geburt merken, dass ihnen andere Dinge wichtig sind als vorher. „Es ist eine Chance, sich noch einmal neu zu sortieren“, sagt Alexa Ahmad von der pme Familienservice Gruppe. Sechs Tipps auf dem Weg zum neuen Job. – die Elternzeit kann auch zum Arbeitswechsel 81439501_002414 In Kürze Wiesbaden. Betriebswirtschaftlehre (BWL) ist das am häufigsten gewählte Studienfach bei Männern und Frauen. Das zeigen die Zahlen des Statistischen Bundesamts. Das am zweithäufigsten gewählte Fach ist bei Männern Maschinenbau, bei Frauen Germanistik. lung zu wechseln. Ansonsten steht vor der Suche nach einer neuen Arbeit ein Profilcheck an: Was bringe ich schon mit, und was fehlt mir für den Wunschjob? Und wie kann ich mir das aneignen? ▶ Ziele abstecken Als Erstes müssen Mütter und Väter abklären, wo es hingehen soll, sagt Ahmad. Ist das Ziel ein neuer Job in der alten Branche – oder ein Berufswechsel? Dabei hilft zu überlegen, was im alten Job genervt hat, ergänzt Maja Skubella, die als Coach in Hamburg arbeitet und drei Kinder hat. War es die Arbeit an sich – oder vielleicht die Kollegen? Dann reicht es eventuell schon, beim alten Arbeitgeber in eine neue Abtei- Gedanken aufschreiben, Freizeit genießen ▶ Weiterbilden Das lohnt sich gleich doppelt, wenn jemand eine längere Elternzeit macht. Erstens macht es sich gut im Lebenslauf. Denn eine Weiterbildung ist für Personaler das Signal: Da bleibt einer am Ball. Und es erleichtert den Wiedereinstieg in den Beruf, wenn Eltern ihr Wissen auffrischen, erläutert Skubella. ▶ Bewerben Ein, zwei oder sogar drei Jahre Elternzeit? Das klingt nach viel Zeit zum Bewerben. Doch Mütter und Väter sollten früh genug anfangen. „So eine Jobsuche kann schon ein Jahr dauern“, gibt Skubella zu bedenken. Und wie bewirbt man sich mit Kleinkind? Hier gibt es zwei Strategien: Skubella rät, die laufende Elternzeit im Lebenslauf gar nicht groß zu erwähnen, denn der Job habe ja nichts mit dem Kind zu tun. Ahmad empfiehlt dagegen, mit offenen Karten zu spielen. Wichtig sei, ein gutes Konzept vorzulegen, wie man Arbeit und Kinderbetreuung vereinen wolle. Bewerben in der Babypause: Die Elternzeit orientieren. kann auch eine Chance sein, sich beruflich noch einmal neu zu Marks/iStock die Teilzeit-Option am besten vor Beginn der Elternzeit mit dem Chef absprechen. Teilzeit als Überbrückung ▶ Kündigungsfristen beachten ▶ Elterngeld geht zur Neige, Damit ein Jobwechsel in der El- Das noch ist keine neue Stelle in ternzeit klappt, müssen sich Be- und Was jetzt? Eine Option: machen rufstätige rechtzeitig vom alten Sicht. doch zurück zum alten ▶ Selbstständig des ArbeitgeArbeitgeber lossagen. Bei einer zunächst aber nur in Teilzeit. Mit Zustimmung Kündigung zum Ende der El- Arbeitgeber, dürfen sich Angestellte in lässt sich eine Bewerbungs- bers auch selbstständig ternzeit ist eine Frist von drei So finanziell überbrücken. der Elternzeit kann ein Einstieg Monaten vorgeschrieben, sagt phase haben Eltern dabei arbeiten. Das der eigenen Firma Marta Böning vom Deutschen Rechtlich Karten: Der Arbeitgeber beim Aufbau Gewerkschaftsbund (DGB). In- gute das Teilzeitgesuch in der sein. Ahmad sieht das aber auch ist richtig harte nerhalb der Elternzeit gelten ent- kann nur aus dringenden kritisch: „Das dürfe weder die gesetzlichen Fristen Elternzeit Gründen ableh- Arbeit.“ Eine Notlösung daher nicht sein. oder das, was im Arbeits- oder betrieblichen erklärt Böning. Ihr Tipp: dieses Modell nen, ist. geregelt Tarifvertrag Hamburg. Statt am Wochenende die Zeit mit der Familie zu genießen, ist mancher im Kopf nur beim Job. Das Wichtigste ist, sich bewusst zu machen, dass man in Gedanken schon wieder woanders ist, sagt Berufsberaterin Uta Ossmann aus Hamburg. Es helfe vielen, sich einfach kurz diese Gedanken zu notieren. Dann seien sie nicht verloren, und der Kopf sei wieder frei für die Freizeit. Nur Eltern dürfen Lehrvertrag kündigen Düsseldorf. Wollen Auszubildende kündigen, müssen sie das auch in der Probezeit schriftlich tun. Minderjährige brauchen dafür die Unterschrift der Eltern. Darauf weist der Bund-Verlag hin. Wollen Ausbilder Jugendliche entlassen, müssen sie das Schreiben ebenfalls an die Eltern richten. Stellenangebote allgemein STADT WOLFSBURG und Einwohner) sucht zum Die Stadt Wolfsburg (124.000 Einwohnerinnen Geschäftsbereich Schule nächstmöglichen Termin für den eine/n Koordinator/in Schulbegleitung sind einzusehen unter Die Ausschreibungsmodalitäten www.wolfsburg.de/stellenangebote. 51285401_002415 Dipl.-Kfm. Michael Pehl als und Straßenreinigung bündelt Die Wolfsburger Abfallwirtschaft Stadt Wolfsburg die Entsorgungskommunales Unternehmen für die dienstleistungen. suchen wir zum 01.12.2015 eine/einen Für unsere Kraftfahrzeugwerkstatt AZ-Jobs.de/WAZ-Jobs.de ist das starke Jobportal für die Region Gifhorn und Wolfsburg. Ihre Stellenanzeige erscheint gleichzeitig in der gedruckten Tageszeitung und TOP-platziert in der Online-Jobbörse! 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Grabmale DIETER BARTELS Steinmetzmeister Friedhofsweg 5 • 29386 Hankensbüttel Telefon (0 58 32) 17 96 Telefax (0 58 32) 67 09 Seit über 100 Jahren Natursteinarbeiten Marmor und Granit. und Wir bieten Ihnen eine anspruchsvolle vielseitige Tätigkeit, eine leistungsbezogene berufVergütung sowie die Förderung Ihrer Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung im Bereich Jugendschutz Wir suchen zu sofort einen Die Ausschreibungsmodalitäten sind www.wolfsburg.de/stellenangebote. lichen Entwicklung. einzusehen unter 51286001_002415 von größeren Gewerbeobjekten Architekturbüro sucht für die Planung gesamten Bundesgebiet zu sofort: Architekten (-innen) alle LP Bauleiter (-innen) Wir bitten um Ihre aussagekräftige Gehaltsvorstellung. Barnestraße 6, 31515 Wunstorf, im Kurzbewerbung unter Angabe Ihrer TUTE BAU GmbH & Co. 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Printanteil Ausgaben Verbreitete Auflage sw 1 Zf. mind. 200 mm 2 Zf. mind. 200 mm 4c mind. 200 mm Fließsatz Zeile Fließsatz Zeile mit Kombi hallo GF und hallo WOB Peiner Allgemeine Zeitung 19.163 Direktpreis Grundpreis 2,26 2,65 2,53 2,99 2,77 3,24 2,90 3,39 3,49 4,12 - Aller-Zeitung/Wolfsburger Allgemeine 36.739 Direktpreis Grundpreis 2,51 2,98 2,84 3,33 3,03 3,56 3,21 3,80 4,37 5,13 10,46 12,31 Aller-Zeitung/Wolfsburger Allgemeine Isenhagener Kreisblatt 42.332 Direktpreis Grundpreis 3,37 3,99 3,93 4,62 4,11 4,84 4,28 5,06 6,74 7,91 13,12 15,42 Peiner Allgemeine Zeitung Aller-Zeitung/Wolfsburger Allgemeine 55.902 Direktpreis Grundpreis 4,29 5,07 4,83 5,69 5,22 6,12 5,50 6,47 6,88 8,09 - 13 Aller-Zeitung, 38518 Gifhorn, Steinweg 73 · Wolfsburger Allgemeine Zeitung, 38440 Wolfsburg, Porschestraße 74 ➜ Nr. 56, gültig ab 1. Oktober 2015, Nielsen 1 Printanteil Ausgaben Verbreitete Auflage sw 1 Zf. mind. 200 mm 2 Zf. mind. 200 mm 4c mind. 200 mm Fließsatz Zeilenpreis Fließsatz Zeilenpreis mit Kombi hallo GF und hallo WOB Peiner Allgemeine Zeitung Aller-Zeitung/Wolfsburger Allgemeine Isenhagener Kreisblatt 61.495 Direktpreis Grundpreis 5,17 6,10 5,94 6,99 6,32 7,41 6,59 7,76 8,78 10,33 - Peiner Allgemeine Zeitung Aller-Zeitung/Wolfsburger Allgemeine Isenhagener Kreisblatt Altmark-West 73.156 Direktpreis Grundpreis 6,17 7,27 7,28 8,57 7,66 8,99 7,93 9,33 11,76 13,83 - Peiner Allgemeine Zeitung Aller-Zeitung/Wolfsburger Allgemeine Isenhagener Kreisblatt Altmark-Gesamt 78.138 Direktpreis Grundpreis 6,70 7,90 7,97 9,38 8,35 9,80 8,62 10,14 13,22 15,56 - Aller-Zeitung/Wolfsburger Allgemeine Isenhagener Kreisblatt Altmark-West 53.993 Direktpreis Grundpreis 4,43 5,24 5,36 6,29 5,53 6,50 5,70 6,72 10,09 11,85 16,33 19,09 Aller-Zeitung/Wolfsburger Allgemeine Isenhagener Kreisblatt Altmark-Gesamt 58.975 Direktpreis Grundpreis 4,86 5,74 5,92 6,96 6,09 7,16 6,26 7,38 10,43 12,26 17,83 20,98 Stellenmarkt (Online-Anteil) Print-Anteil Aufschlag Berechnungsbeispiel; Direktpreis, s/w Basic (auch Fließsatz) bis Print-Anteil 250,– 20,– Anzeigengröße: 150 mm / 2-spaltig 300 mm x 2,51 = 753,– Online-Anteil +90,– Plus ab Print-Anteil 251,– 90,– Print-/Online-Anteil 843,– 14 Aller-Zeitung, 38518 Gifhorn, Steinweg 73 · Wolfsburger Allgemeine Zeitung, 38440 Wolfsburg, Porschestraße 74 ➜ Nr. 56, gültig ab 1. Oktober 2015, Nielsen 1 Beilagen Beilagen Verbreitungsgebiete: Preise: pro 1000 Exemplare einschließlich Postgebühr (zzgl. Mehrwertsteuer) bis 20 g 30 g 40 g 50 g je angef. 10 g mehr Grundpreis Direktpreis 97,00 106,00 82,50 91,00 116,00 99,00 130,00 110,00 16,50 14,50 Agenturprovision: 15 % Beilagenauflagen*Exemplare (ohne Postvertriebsstücke) Montag – Donnerstag Freitag Sonnabend 36 900 37 800 39 600 Aller-Zeitung Wolfsburger Allgemeine Landkreis Gifhorn Stadt Wolfsburg Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer; keine weiteren Nachlässe. Erscheinungstage für Beilagen Montag bis Sonnabend nach Vereinbarung. Für eine werbewirksame Vorankündigung Ihrer Beilage bieten wir Ihnen zusätzlich die Abbildung der Beilagentitelseite als Trailer-Anzeige an. Preis auf Anfrage. * Die Auflagen unterliegen Schwankungen (täglich und saisonal) und sind deshalb nur als Richtwerte anzusehen. Zusätzlich erreicht unser Titel in bestimmten Zeiten deutlich mehr Haushalte infolge von Neuabonnenten-Gewinnungsmaßnahmen. Diese Zeiträume werden Ihnen rechtzeitig für Ihre Planung mitgeteilt. Auftragsbedingungen und wichtige Informationen 1. Belegung Die Unterbringung in Teilauflagen erfolgt bestmöglich – es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das gewünschte Gebiet ausschließlich und allein erfasst wird. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die vom Verlag genannten Zahlen sind durchschnittliche Auflagenzahlen auf Basis der oben genannten Auflagen. 2. Fremdwerbung Beilagen dürfen nur die Eigenwerbung der Firma enthalten. Beilagen, die für zwei oder mehr Firmen oder Einleger anderer Firmen werben, werden wie zwei oder mehr Beilagen berechnet (gilt nicht, wenn der Händler die Produkte der anderen Firma verkauft). Beilagen, die durch Format und Aufmachung den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken, werden nicht angenommen. Beilagen, die den Eindruck mehrseitiger Anzeigen einer Firma erwecken, müssen zweimal gefalzt oder an den Seiten 2 cm beschnitten werden. 3. Muster Beilagenaufträge sind erst nach Vorlage von 3 Mustern spätestens 4 Werktage vor dem Streutermin und deren Billigung für den Verlag bindend. Bitte Wochenende beachten. Es wird empfohlen, Beilagen mit einer Artikel-Nummer zu kennzeichnen. 4. Rücktrittstermin Letzter Rücktrittstermin: 10 Kalendertage vor Erscheinen. Bei kurzfristigerem Rücktritt berechnet der Verlag eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% auf der Basis der niedrigsten Gewichtsstufe. Reservierungen: nach Absprache mit dem Verlag ist eine beiderseits unverbindliche Reservierung von Terminen möglich. Spätestens 8 Wochen vor Erscheinungstermin ist eine verbindliche Zu-/Absage erforderlich. 5. Anlieferung Frei Haus mit vollständigen Begleitpapieren (siehe auch techn. Richtlinien) Montag bis Donnerstag, 8.00 bis 15.30 Uhr, Freitag 8.00 bis 12.30 Uhr. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die genannten Fristen eingehalten werden, um eine optimale Abwicklung gewährleisten zu können. Frühester Anlieferungstermin: 8 Tage vor Erscheinen. Bei zu früher Anlieferung (ab 9 Tage vor Erscheinungstermin) behält sich der Verlag vor, die Beilagenlieferung nicht anzunehmen und einen späteren Termin der Anlieferfristen zu vereinbaren. Spätester Anlieferungstermin: 4 Werktage vor Erscheinen. Bei Nichteinhaltung kann die Beilage aus produktionstech nischen Gründen nicht berücksichtigt werden. Der Verlag behält sich ein Schieberecht auf den nächstmöglichen Erscheinungstermin vor. 6. Beilagenhinweise werden veröffentlicht. Nichterscheinen dieses kostenlosen Hinweises berechtigt jedoch nicht zu Ersatzansprüchen. 7. Fehlstreuungen können sich ergeben, wenn Prospektbeilagen zusammenhaften oder bei der Zustellung aus den Zeitungen herausfallen. Bedingt durch die technische Verarbeitung kann eine 100%-ige Belegung auch bei einwandfreiem Zustand der angelieferten Prospekte nicht garantiert werden. Bis zu 3% Fehlzustellungen oder Verlust gelten als verkehrsüblich. Bei Fehlstreuungen im Rahmen des Verkehrsüblichen oder infolge von Mängeln der angelieferten Prospekte entfällt der Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz. 8. Technische Richtlinien Bitte beachten Sie unbedingt für die Produktion Ihrer Prospekte unsere technischen Richtlinien auf Seite 12. Prospekte, die nicht diesen Richtlinien entsprechen, können grundsätzlich nicht verarbeitet werden. Bitte informieren Sie im eigenen Interesse auch Ihre Druckereien/Speditionen über die zwingende Einhaltung der Auftragsbedingungen und technischen Richtlinien des Verlages. Der Verlag erbittet grundsätzlich die Auftragserteilung in schriftlicher Form. Der Verlag verpflichtet sich im Gegenzug, Aufträge schriftlich zu vereinbaren, jedoch behält die Bestätigung ihre Gültigkeit nur solange alle vereinbarten Auftragsbestandteile eingehalten werden. Bei Änderungen bedarf es erneuter Absprache mit dem Verlag. 9. Höhere Gewalt Kann ein Auftrag aufgrund höherer Gewalt nicht termingerecht ausgeführt werden, behält sich der Verlag ein Schieberecht auf den nächstmöglichen Erscheinungstermin vor. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Versandanschrift: Cellesche Zeitung – Schweiger und Pick-Verlag Pfingsten GmbH & Co. KG Bremer Weg 186, 29223 Celle – Montag bis Freitag 8 bis 15 Uhr Buchung und Information: Telefon (0 51 71) 406-1 75, Telefax (0 51 71) 406-1 79 15 Aller-Zeitung, 38518 Gifhorn, Steinweg 73 · Wolfsburger Allgemeine Zeitung, 38440 Wolfsburg, Porschestraße 74 ➜ Nr. 56, gültig ab 1. Oktober 2015, Nielsen 1 Technische Richtlinien für Fremdbeilagen FORMATE UND GEWICHTE Grundsätzlich sind Format, Umfang und Gewicht einer Beilage dem Verlag bei Auftragserteilung, aber spätestens 14 Tage vor Erscheinungstermin zu nennen. Bei Prospekten, die in ihrer Beschaffenheit dem Verlag zu diesem Termin nicht bekannt gemacht werden, behält sich der Verlag ein Schieberecht von 1 bis max. 6 Werktagen vor. Die Auftragsbestätigung ist für den Verlag erst nach Angabe der o. g. Daten verbindlich. 1. Formate: – Mindestformat ist DIN A6 (105 x 148 mm). – Maximalformat entspricht der jeweiligen Vorgabe des Verlages (Berliner Zeitungsformat 220 x 310 mm). – Kleinformate (DIN A6 bis DIN A5) müssen dem Verlag vorab gemeldet werden. 2. Gewichte: – Das Gewicht einer Beilage soll 70 g/Exemplar nicht überschreiten. Liegt es darüber, ist eine Anfrage beim jeweiligen Zeitungsverlag erforderlich. 3. Einzelblätter: – Einzelblätter im Format DIN A6 dürfen ein Flächengewicht von 170 g/m2 nicht unterschreiten. – Einzelblätter mit Formaten größer als DIN A6 bis DIN A4 müssen ein Flächengewicht von mindestens 120 g/m2 aufweisen. – Größere Formate mit einem Flächengewicht von mindestens 60 g/m2 sind auf eine Größe im Bereich DIN A4 (210 x 297 mm) zu falzen. 4. Mehrseitige Beilagen: – Beilagen im jeweils möglichen Maximalformat müssen einen Mindestumfang von 8 Seiten haben. Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Flächengewicht von mindestens 120 g/m2 erforderlich, oder diese Beilagen sind nochmals zu falzen. RICHTLINIEN ZUR VERARBEITUNG 5. Falzarten – Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittenfalz verarbeitet sein. Leporello (Z)und Altarfalz (V7) sind maschinell nicht zu verarbeiten. – Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN A5 (148 x 210 mm) müssen den Falz an der langen Seite haben. 6. Beschnitt – Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. – Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen. 7. Angeklebte Produkte (z. B. Postkarten) – Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei bündig im Falz zum Kopf oder Fuß der Beilage angeklebt werden. – Bei allen Beilagen mit außen angeklebten Produkten ist eine Abstimmung mit dem Verlag notwendig. – Die maschinelle Verarbeitung von Beilagen wie Sonderformate, Warenmuster oder -proben ist ohne vorherige technische Prüfung durch den jeweiligen Verlag nicht möglich. 8. Draht-Rückenheftung – Die Draht-Rückenheftung sollte vermieden werden. Grundsätzlich jedoch muss das Produkt 1,5 mal stärker als die Klammerung sein. Die Klammerung muss ordentlich ausgeführt werden. – Dünne Beilagen müssen grundsätzlich mit Rücken oder Falzleimung hergestellt werden. RICHTLINIEN FÜR VERPACKUNG UND TRANSPORT 9. Anlieferungszustand Grundsätzlich müssen die angelieferten Beilagen in Art und Form eine einwandfreie sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig wird. Bei Nichtverarbeitbarkeit der Beilagen behält sich der Verlag ein Rücktrittsrecht vor. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. – Für Beilagen, die in ihrer Beschaffenheit (Format, Umfang, Papierqualität etc.) nach Vorlage von 3 Mustern für die Produktion nicht beurteilbar sind, bittet der Verlag um die kurzfristige Vorlage von mindestens 50 Mustern vorab, um die Beilage in realem Produktionszustand prüfen zu können. – Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. – Beilagen mit umgeknickten Ecken bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar. 10. Lagen Die unverschränkten, kantengeraden Lagen müssen eine Höhe von 80 bis 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind. Die Vorsortierung wegen zu dünner Lagen ist nicht möglich. Das Verarbeiten verschnürter oder verpackter einzelner Lagen ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Verlag möglich. Sollte es bei Nichteinhaltung der vorgenannten Punkte zu einem Mehraufwand kommen, wird dieser dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. 11.Palettierung – Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Mehrweg-Paletten gestapelt sein. – Beilagen sollten gegen eventuelle Transportschäden (mechanische Beanspruchung) und ggf. gegen Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein. – Um ein Aufsaugen von Feuchtigkeit zu vermeiden und die Lagen vor Schmutz zu schützen, ist der Palettenboden mit einem stabilen Karton abzudecken. – Das Durchbiegen der Lagen kann ggf. durch einen stabilen Karton zwischen den Lagen vermieden werden. Der Stapel erhält gleichzeitig mehr Festigkeit. – Wird der Palettenstapel umreift oder schutzverpackt ist darauf zu achten, dass die Kanten der Beilagen nicht beschädigt oder umgebogen werden. – Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich sichtbar mit einer Palettenkarte mit Inhalts- und Mengenangabe gekennzeichnet sein. – Stahlumreifung vermeiden (Unfallgefahr). – Bei Anlieferung von gewickelten Beilagen ist eine Rücksprache mit dem Verlag in jedem Fall erforderlich. HINWEISE ZUM MATERIALEINSATZ 12. Packmitteleinsatz – Die Verpackung ist auf das notwendige, zweckdienliche Minimum zu beschränken. 13. Einsatz von recyclingfähigem Verpackungsmaterial – Paletten und Deckelbretter sind im Mehrwegverfahren zu nutzen. – Kunststoffmaterialien müssen aus PE sein (recyclingfähig). – Die Kartonagen müssen recyclingfähig sein. – Als Verpackungsmaterial darf kein Verbundmaterial eingesetzt werden. RICHTLINIEN ZUR ABWICKLUNG 14. Begleitpapiere Aus dem Lieferschein hat hervorzugehen: – zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgaben – Einsteck- bzw. Erscheinungstermin – Auftraggeber der Beilage – Beilagentitel oder Artikelnummer bzw. Motiv – Auslieferungstermin ex Beilagenhersteller – Absender und Empfänger – Anzahl der Paletten – Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen – Stückzahl der Beilagen je Palette Ferner sind erforderlich: – Textgleichheit des Lieferscheins zur Palettenkarte – Raum für Vermerke – Angabe unserer Auftragsnummer, die Sie der Auftragsbestätigung entnehmen können, um eine einwandfreie Zuordnung zu gewährleisten. 15. In Ausnahmefällen ist eine kostenpflichtige Nachbearbeitung der Prospeke durch den Verlag in Absprache möglich. 16. Die Palettenhöhe darf 1,20 m nicht überschreiten. 16 Aller-Zeitung, 38518 Gifhorn, Steinweg 73 · Wolfsburger Allgemeine Zeitung, 38440 Wolfsburg, Porschestraße 74 ➜ Nr. 56, gültig ab 1. Oktober 2015, Nielsen 1 Technische Angaben Grundschrift: Anzeigenteil & Textteil: 2,82 mm (7,52 pt) Druckverfahren: Rollenoffset (Flachdruck) Rasterweite: 40 Linien/cm (= 102 lpi) Rasterpunktform: elliptisch Digitale Druckunterlagen Nutzen Sie unsere technischen Möglichkeiten und schicken Sie uns Ihre Anzeige per E-Mail in digitaler Form. Sie sparen dabei Zeit und Kosten und stellen sicher, dass Ihre Anzeige unverändert produziert wird. Datenübergabe 1. Auf Datenträger: CD, DVD oder USB-Stick 2. P er E-Mail: druckunterlagen@paz-online.de E-Mail Datenvolumen begrenzt auf max. 30 MB. Hinweise für Datenübergabe Ordner: Schicken Sie uns alle Daten für einen Auftrag bitte in einem Ordner gesammelt. Der Ordner muss einen aussagekräftigen Namen tragen. Bitte keine Ordnernamen wie „An_PAZ“ verwenden. Geben Sie dem Ordner einen Namen, aus dem der Erscheinungstag und der Auftraggeber/Kunde erkennbar ist, und zwar in der Form JJJJ_ MM_TT_Name. Ein Beispiel: „2000_07_17_Auto_Meyer“. Der Name darf bis zu 25 Zeichen lang sein (keine Sonderzeichen verwenden wie z.B. ä,ö,ü,ß,!,§,$,%,&,(,),-,>,<,/,],}, Leerzeichen). Info-Datei: Schicken Sie uns im Ordner eine Info-Datei, z.B. mit Simple Text (Mac) oder Edit (Windows) erstellt, mit folgenden Informationen: Werbender, Absender der Daten, Erscheinungstermin und Telefonnummer bei Rückfragen. Komprimierung: Um Übertragungszeit und damit Kosten zu sparen, sollten Sie die Daten vor dem Versenden komprimieren. Verwenden Sie dazu bitte das Programm Stuffit oder ein selbst entpackendes Komprimierungsprogramm. Dateiformat EPS/PDF Wir nehmen Ihre Daten im EPS- und im PDF-Format an. EPS-Dateien müssen den Adobe-Konventionen entsprechen und korrekte DSC-Kommentare (Document Struktur Kommentare) enthalten. Folgende Kommentare sind notwendig und werden automatisch von uns ausgewertet: Größe der Anzeige (BoundingBox), Farben (DocumentProcessColors) oder (DocumentCustomColors), Schriften (DocumentSuppliedFonts/DocumentNeededFonts). Folgende Programme liefern EPS-Daten mit gültigen Kommentaren: QuarkXpress, Photoshop, Illustrator, Freehand (ab Version 7.0, ältere Versionen liefern für SW- und Schmuckfarbanzeigen fälschlich einen 4C-Farbkommentar.) Schriften sollten eingebunden sein; alternativ müssen verwendete Schriften mitgeliefert werden (OpenType- oder TrueType-Schriften), oder Schriften müssen in Zeichenwege (Pfade) umgewandelt werden. Bei EPS-Dateien aus Corel Draw sollten Schriften grundsätzlich in Zeichenwege umgewandelt werden. Bilddaten müssen eingebunden sein; Strichzeichnungen: Auflösung mindestens 150 dpi, (mit 1 Bit Farbtiefe) bestes Ergebnis bei 1270 dpi (Belichterauflösung) Graustufen-/Farbbilder: Auflösung 150 dpi 4c-Farbanzeigen dürfen keine Schmuckfarben (Vollton farben) enthalten, sondern nur die Prozessfarben Cyan, Magenta, Yellow und Black. Schmuckfarbanzeigen dürfen bis zu drei Volltonfarben enthalten: die Prozessfarben Cyan, Magenta und Yellow dürfen nicht enthalten sein. Beachten Sie dazu: Vollton farben können aus den Prozessfarben Cyan, Magenta, Yellow und Black angemischt werden, vor dem Erzeugen der EPS-Datei muss aber der Schalter für die Separation in Vierfarbauszüge ausgeschaltet werden, um die Volltonfarbe unsepariert in das EPS zu übernehmen. Farbnamen sollten idealerweise der beigefügten Tabelle entsprechen, ansonsten sollten Farbnamen des HKS-Z-Fächers benutzt werden. Corel Draw enthält erst ab Version 9 HKS-Farb tabellen. Wenn Sie ältere Versionen benutzen, verwenden Sie bitte Pantone-Farbtabellen. Diese Farben werden bei uns automatisch in die bestellte HKS-Farbe gewandelt. Verwenden Sie bitte keine Farbnamen, die dem redaktionellen Text Ihrer Anzeige entnommen sind, z. B. „Auto Meyer“. Farbnamen werden bei uns automatisiert verändert; bei Namensgleichheit von Farbbezeichnungen und Textpassagen können Anzeigentexte verfälscht werden. Wenn Sie DCS oder Duplex-Bilder benutzen, benötigen wir EPS-Daten in zwei Versionen: 1.eine Schmuckfarbversion, bei der alle Farben einschließlich der DCS- oder Duplex-Elemente als Schmuckfarben angelegt sind. 2.eine 4c-Version, bei der alle Farben einschließlich der DCS- oder Duplex-Elemente als Prozessfarben angelegt sind. Duplex-Bilder sollten mit Photoshop ab Version 5.02 angelegt sein, ältere Versionen erzeugen Duplex, das zu Problemen führen kann. Preview: EPS-Daten müssen eine niedrig aufgelöste Vorschau (72 dpi) für die Bildschirmdarstellung enthalten. Generische Daten können wir nur in Ausnahmefällen und nur nach Absprache verarbeiten. Daten aus Office-Anwendungen wie MS-Word, MS-Excel, MS-Powerpoint und aus MS-Publisher können wir nicht verarbeiten. Informationen: Fragen zum Versand digitaler Druckunterlagen unter Telefon (0 51 71) 406-231, -235. 17 Aller-Zeitung, 38518 Gifhorn, Steinweg 73 · Wolfsburger Allgemeine Zeitung, 38440 Wolfsburg, Porschestraße 74 ➜ Nr. 56, gültig ab 1. Oktober 2015, Nielsen 1 AGB für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt wenden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. – Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Beilagen dürfen nur die Eigenwerbung der Firma enthalten. Ggf. werden Beilagen, die für zwei oder mehr Firmen oder mit Einleger anderer Firmen werben, wie zwei oder mehr Beilagen berechnet. – Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. – Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. – Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Darüber hinaus ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr die Haftung des Verlages für grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden beschränkt. – Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesendeten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zu Grunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. – Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Der Geschäftskunde ist damit einverstanden, dass bei einer SEPA-Lastschrift die Frist der Versendung der Vorabankündigung (sog. Prenotification), durch welche mitgeteilt wird, dass der genannte Rechnungsbetrag von dem angegebenen Kundenkonto abgebucht wird, kürzer als 5 Tage ist. 15. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. – Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 16. Belegversand siehe „Zusätzliche Geschäftsbedingungen“, Ziffer d. 17. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 18. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mängel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H., bei einerAuflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen,wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 19. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50 g) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren. 20. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 21. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an. Bei privaten Anzeigenaufträgen gilt dies, wenn der Auftraggeber nach Hinweis auf die Anwendung der Geschäftsbedingungen den Auftrag ohne Widerspruch erteilt. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. b) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Ist der Kunde wegen der Wettbewerbswidrigkeit einer Anzeige abgemahnt oder ist ihm die Verbreitung dieser Anzeige gerichtlich untersagt worden, so ist hiervon die Anzeigenleitung schriftlich zu benachrichtigen. Sein Wunsch, die entsprechende Anzeige nicht zu veröffentlichen, kann vom Verlag nur berücksichtigt werden, wenn sein Schreiben einen Tag vor Anzeigenschluss für die betreffende Anzeige bei der Anzeigenleitung eingeht. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. c) Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Nicht sofort erkennbare Mängel der Druckunterlagen begründen für den Auftraggeber keinen Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz. Wenn bei Wiederholungsanzeigen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass dieser nach dem ersten Auftreten durch den Auftraggeber sofort reklamiert wurde, erkennt der Verlag einen Ausgleichsanspruch nur für eine Anzeige an. Erscheint eine vereinbarte Ersatzanzeige nicht in angemessener Frist oder erneut nicht einwandfrei, kann der Auftraggeber von dem Vertrag zurücktreten. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler und fehlerhafte Aufzeichnungen keine Haftung. Erfolgt die Übertragung der Druckunterlagen auf digitalem Wege, übernimmt der Verlag keine Haftung für Veränderungen der digitalen Daten durch Übertragungsfehler. Gleiches gilt in den Fällen, in denen die vom Kunden übermittelten Daten systembedingt (nicht kompatibel) beim Verlag nicht verarbeitet werden können. Die Zusicherung bestimmter Eigenschaften ist nur wirksam, wenn sie schriftlich durch die Anzeigenleitung erfolgt. d) Anzeigenbelege bzw. -ausschnitte werden nach einheitlichen Richtlinien des Verlages geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so wird auf Wunsch stattdessen eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige ausgestellt. e) Neue Anzeigenpreise treten mit dem aus der Preisliste ersichtlichen Zeitpunkt in Kraft. Dies gilt auch für laufende Rahmenverträge (Abschlüsse) und Anzeigenaufträge. Für Einzelaufträge, die vor Bekanntgabe der neuen Preisliste erteilt wurden, giIt der alte Preis, sofern die Anzeige oder Beilage innerhalb von vier Monaten erscheinen sollte. f) Der Verlag behält sich vor, für Anzeigen in Sonderveröffentlichungen und Verlagsbeilagen je nach Art und Erscheinungsweise sowie bei Abnahme von 200 000 mm und mehr Sonderkonditionen zu vereinbaren. g) Bei der Belegung von Bezirks- bzw. Teilausgaben oder sonstigen Verlagsdruckschriften mit eigenen Preisen ist ein gesonderter Abschluss für die betreffende Ausgabe oder Kombination zu tätigen. h) Die gewerbliche Verwertung von Zuschriften auf Anzeigen durch Dritte ist nicht gestattet. i) Die Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Für die Zahlung der Mittlungsvergütung ist Voraussetzung, dass die Werbungsmittler auch die gesamte Auftragsabwicklung selbst übernehmen, d. h. die Aufträge dem Verlag unmittelbar erteilen und Druckunterlagen direkt anliefern. k) Anzeigen- und Beilagenaufträge werden zu Direktpreisen berechnet. Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler erfolgt die Annahme und Berechnung zu den jeweiligen Grundpreisen. l) Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. m) Für Anzeigengesamtbelegungen und Anzeigenkombinationen ist Auftraggeber und Inkassoberechtigter die Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG. n) Bei vorliegenden Forderungen werden die Namen des Kunden sowie die Tatsache, dass titulierte Forderungen nicht ausgeglichen sind, an gläubigerschutzdienende Institutionen weitergeleitet. o) Sie (der Inserent) erklären sich beim Kauf einer Anzeige damit einverstanden, dass die Anzeige in Online-Diensten erscheint. p) Bei Insolvenzen und Zwangsvergleichen entfällt jeder Nachlass. q) Der Verlag ist unabhängig von der Platzierung in Zeitungen berechtigt, aber nicht verpflichtet, erteilte Anzeigenaufträge im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten ergänzend auch in anderen Print- und Telemedien vom Verlag und der mit ihr verbundenen Unternehmen zu veröffentlichen. Die für die Zeitungen vorliegenden Druckunterlagen können dabei an die jeweiligen Erfordernisse angepasst werden. Die Darstellung in den Telemedien kann vom Druckergebnis in der Zeitungsausgabe abweichen. 18 Aller-Zeitung, 38518 Gifhorn, Steinweg 73 · Wolfsburger Allgemeine Zeitung, 38440 Wolfsburg, Porschestraße 74 ➜ Nr. 56, gültig ab 1. Oktober 2015, Nielsen 1 AGB für das Werbegeschäft in Online-Medien 1. Werbeauftrag (1) „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations-und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung. (2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Anbieters, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium entsprechend. 2. Werbemittel (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: – aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner), – aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link). (2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht. 3. Vertragsschluss (1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. (2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Verein barungen. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Die Anbieter sind berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen. (3) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Banner-, Pop-up-Werbung ...) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung. 4. Abwicklungsfrist Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln. 5. Auftragserweiterung Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen. 6. Nachlasserstattung (1) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Anbieter zu erstatten. (2) Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. 7. Datenanlieferung (1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben der Anbieter entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. (2) Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung. (3) Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen. 8. Chiffrewerbung (1) Für den Fall, dass Chiffrewerbung geschaltet werden kann, werden die Eingänge vier Wochen aufbewahrt oder gespeichert. Zuschriften, die in dieser Zeit nicht abgeholt oder abgerufen wurden, werden vernichtet bzw. gelöscht. (2) Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen werden nicht entgegengenommen. Eingehende E-Mails werden nur bis zu einer Datenmenge von 300 Kilobyte pro E-Mail weitergeleitet. 9. Ablehnungsbefugnis (1) Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn – deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder – deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder – deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. (2) Insbesondere kann der Anbieter ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden. 10. Rechtegewährleistung (1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. (2) Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien. 11. Gewährleistung des Anbieters (1) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird – durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft-und/oder Hardware (z.B. Browser) oder – durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder – durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens – durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder – durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. (2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. (3) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist. 12. Leistungsstörungen Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen. 13. Haftung (1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens. (2) Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 14. Preisliste (1) Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten. Für vom Anbieter bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. (2) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten des jeweiligen Anbieters zu halten. 15. Zahlungsverzug (1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen. (2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 16. Kündigung Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. 17. Informationsplichten des Anbieters Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt es dem Anbieter, innerhalb von zehn Werktagen nach Ausführung des Auftrags folgende Informationen für den Auftraggeber zum Abruf bereitzuhalten: – die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel – die Ausfallzeit des Ad-Servers, soweit sie eine zusammenhängende Stunde überschreitet. 18. Datenschutz Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. 19. Erfüllungsort/Gerichtsstand Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde. 19 Aller-Zeitung, 38518 Gifhorn, Steinweg 73 · Wolfsburger Allgemeine Zeitung, 38440 Wolfsburg, Porschestraße 74 ➜ Nr. 56, gültig ab 1. Oktober 2015, Nielsen 1 Verlagsvertretungen Bezirk Verlagsvertretung Bezirk Verlagsvertretung Berlin Verlags-Service Harendt Neue Bundesländer Bülowstraße 66 10783 Berlin Telefon (0 30) 89 38 27-0 Telefax (0 30) 89 38 27-33 E-Mail: berlin@krimmer.com www.krimmer.com Hessen Leo Krimmer GmbH Rheinland-Pfalz Am Lindenbaum 24 Saarland 60433 Frankfurt Telefon (0 69) 53 09 08-0 Telefax (0 69) 53 09 08 50 E-Mail: info@krimmer.com www.krimmer.com Hamburg Günter Frenz & Partner Schleswig-Holstein Verlagsvertretungen oHG Bremen Langenstücken 24 22393 Hamburg Telefon (0 40) 60 91 88 01 Telefax (0 40) 6 03 21 35 E-Mail: info@tz-service.de www.tz-service.de Baden-Württemberg Leo Krimmer GmbH Steingaustraße 14 73230 Kirchheim/Teck Telefon (0 70 21) 4 20 62-63 Telefax (0 70 21) 7 17 33 E-Mail: stuttgart@krimmer.com www.krimmer..com Nordrhein-Westfalen TZ-Media GmbH Prinzenallee 11 a 40549 Düsseldorf Telefon (02 11) 55 85 60 Telefax (02 11) 55 65 95 E-Mail: info@tz-media.de www.tz-media.de Bayern Media-Anzeigen-Verkaufs GmbH (MAV) Stievestraße 16 80638 München Telefon (0 89) 74 50 83-0 Telefax (0 89) 7 59 55 01 E-Mail: info@mav-muenchen.com www.mav-muenchen.com Madsack Medien Ostniedersachsen GmbH & Co. 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