Aller-Zeitung - Die Zeitungen

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Aller-Zeitung - Die Zeitungen
Preisliste und Mediadaten
Aller-Zeitung, 38518 Gifhorn, Steinweg 73 · Wolfsburger Allgemeine Zeitung, 38440 Wolfsburg, Porschestraße 74
➜ Nr. 56, gültig ab 1. Oktober 2015, Nielsen 1
ne:
AZ/WAZ oitnunlig.de
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ANZEIGENKOMBI
2
Aller-Zeitung, 38518 Gifhorn, Steinweg 73 · Wolfsburger Allgemeine Zeitung, 38440 Wolfsburg, Porschestraße 74
➜ Nr. 56, gültig ab 1. Oktober 2015, Nielsen 1
Allgemeine Verlagsangaben
Anschrift:
Madsack Medien Ostniedersachsen GmbH & Co. KG
Aller-Zeitung
Wolfsburger Allgemeine Zeitung
Steinweg 73, 38518 Gifhorn
Porschestraße 74, 38440 Wolfsburg
Internet:Anzeigen können zusätzlich zur Veröffentlichung in den Tageszeitungen in Online-Angeboten eingestellt werden.
Telefax:
(0 53 71) 80 81 17
Verzugszinsen:
werden gemäß § 288 BGB berechnet.
Internet:
www.aller-zeitung.dewww.waz-online.de
Die Mediadaten finden Sie unter:
www.aller-zeitung.de/mediadatenwww.waz-online.de/mediadaten
Mehrwertsteuer:
Zu den genannten Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer
hinzu.
E-Mail:
anzeigen@aller-zeitung.de anzeigen@waz-online.de
Chiffregebühr:
Chiffregebühr (inkl. Mehrwertsteuer):
Bei Abholung der Offerten für jede Veröffentlichung ‥‥‥‥‥‥‥ 3,60 EUR
Bei Zusendung der Offerten für jede Veröffentlichung ‥‥‥‥‥‥ 7,20 EUR
Anzeigenservice:
Gestaltete Anzeigen:
Fließsatz:
Telefon: (0 53 71) 80 81 15
Telefax: (0 53 71) 80 81 65
anzeigen@aller-zeitung.de
Telefon:(0800) 1234-903
Telefax: (0800) 1234-907
kleinanzeigen@aller-zeitung.de (0 53 61) 20 01 30
(0 53 61) 20 01 22
anzeigen@waz-online.de
(0800) 1234-906
(0800) 1234-907
kleinanzeigen@waz-online.de
Beilagenmanagement:
Telefon: (0 51 71) 406 - 175
vertrieb@paz-online.de
Telefax: (0 51 71) 406 - 179
Erscheinungsweise:
werktäglich, morgens
Anzeigenschlüsse:
ET Dienstag bis Freitag:
ET Samstag:
ET Montag:
Bankverbindung:
Dresdner Bank AG, Hannover
IBAN: DE 0725 0800 2001 0957 4200 · BIC: DRESDEEFF250
(0 53 61) 20 01 22
Zahlungsbedingungen:Sofort nach Rechnungserhalt. Der Verlag ist berechtigt, die Ausführung der Anzeigenaufträge vom vorherigen Zahlungsausgleich
(Vorkasse) abhängig zu machen.
Inkassoberechtigt:Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG
Gerichtsstand: Hannover
Nachlässe:
(Gelten nicht bei
Sonderplatzierungen)
ein Werktag zuvor, 11 Uhr
Donnerstag,
17 Uhr
Freitag, 12 Uhr
Geschäftsbedingungen:Aufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften und zu
den zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt
(siehe Seite 14).
Skonto:2% bei Bankeinzug, ausgenommen Gelegenheitsanzeigen.
Direkt-/Grundpreis:Anzeigen und Beilagenaufträge von Kunden, die direkt, also ohne
eine Werbeagentur beim Verlag schalten, werden zum Direktpreis
berechnet. Bei Auftragserteilung über Werbemittler erfolgt die
Berechnung zum jeweiligen Grundpreis.
Rabatte:Rabatte müssen vereinbart werden. Etwa bewilligte Rabatte kommen bei Zahlungsverzug (§ 286 BGB) oder im Falle des gerichtlichen
Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens dann in Wegfall, wenn die
weitere Erfüllung des Vertrages abgelehnt wird.
Malstaffel
Mengenstaffel
Erweiterte
Mengenstaffel
bei 6 mal 5 v. H.
3 000 mm 5 v. H.
30 000 mm 21 v. H.
bei 12 mal 10 v. H.
5 000 mm 10 v. H.
50 000 mm 22 v. H.
bei 24 mal 15 v. H.
10 000 mm 15 v. H.
70 000 mm 23 v. H.
bei 52 mal 20 v. H.
20 000 mm 20 v. H.
90 000 mm 24 v. H.
110 000 mm 25 v. H.
Technische Angaben:
Satzspiegel:
Berliner Format: 430 mm hoch, 277,5 mm breit
Spaltenbreite/-zahl:
Spalten
Anzeigenteil
Textteil
1
45,0 mm
45,0 mm
2
91,5 mm
91,5 mm
3
138,0 mm
138,0 mm
4
184,5 mm
184,5 mm
5
231,0 mm
231,0 mm
6
277,5 mm
277,5 mm
Aller-Zeitung, 38518 Gifhorn, Steinweg 73 · Wolfsburger Allgemeine Zeitung, 38440 Wolfsburg, Porschestraße 74
➜ Nr. 56, gültig ab 1. Oktober 2015, Nielsen 1
Verbreitungsgebiet
Aller-Zeitung
Wolfsburger Allgemeine
Druckauflage:
Verkaufte Auflage
Verbreitete Auflage
ZIS Schlüssel
Angaben IVW 1/2015
37 908
35 593
36 739
101 330
➜
3
4
Aller-Zeitung, 38518 Gifhorn, Steinweg 73 · Wolfsburger Allgemeine Zeitung, 38440 Wolfsburg, Porschestraße 74
➜ Nr. 56, gültig ab 1. Oktober 2015, Nielsen 1
Platzierungsbedingungen und Sonderformate – Print
Satzspiegel: 430 mm hoch, 277,5 mm breit. 1 Seite = 2580 mm
Anzeigenform
Anzeigenspalten: Breite 45 mm, Anzahl 6
s/w Anzeigen
Farbanzeigen
im Text- und
Anzeigenteil
im Text- und
Anzeigenteil
Mindestgröße
1 Spalte/
10 mm hoch
Mindestvolumen
200 mm
1 Spalte/
10 mm hoch
Maximalgröße
–
–
–
Erläuterungen und
Anmerkungen
zur Berechnung
Textteilanzeigen
Blatthohe Anzeigen
Tunnel-Anzeigen
Panorama-Anzeigen
1 Spalte/
430 mm hoch
4 Spalten
(plus Bundsteg)/
50 mm hoch
12 Spalten
(plus Bundsteg)/
50 mm hoch
auf Anfrage
10 Spalten
(plus Bundsteg)/
215 mm hoch
12 Spalten
(plus Bundsteg)/
430 mm hoch
MM-Preis
+ Aufschlag 20%
+ Mehrraum
eine Spalte
MM-Preis
+ Aufschlag 20%
+ Mehrraum
eine Spalte
im Text- und
Anzeigenteil
Anzeige, die mit
mindestens drei
Seiten an redaktionellen Text und
nicht an andere
Anzeigen angrenzt
5
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Anzeigenform
Mindestgröße
Streifen-Anzeige
Griffecke
Treppen-Anzeigen
SatellitenAnzeigen
im Text- und
Anzeigenteil
im Text- und
Anzeigenteil
Platzierung
nach Ansprache
Platzierung
nach Absprache
6 Spalten
100 mm Höhe
Mindestvolumen
600 mm
Mindestvolumen
200 mm
je Seite
Maximalgröße
Erläuterungen
und
Anmerkungen
zur Berechnung
mm-Preis
ohne weiteren
Aufschlag
mm-Preis
ohne weiteren
Aufschlag
Insel-Anzeigen
FlexformAnzeigen
L-Anzeigen
Mindestvolumen
200 mm
je Seite
Mindestvolumen
400 mm
auf Anfrage
auf Anfrage
Nicht mehr
als sechs
pro Seite
Nicht mehr
als sechs
pro Seite
4 Spalten/
200 mm Höhe
Aufschlag 20%
auf den mm-Preis
Aufschlag 20%
auf den mm-Preis
Aufschlag 20%
auf den mm-Preis
Aufschlag 40%
auf den mm-Preis
Aufschlag 20%
auf den mm-Preis
Anzeigen- und Prospektstrecken auf Anfrage
6
Aller-Zeitung, 38518 Gifhorn, Steinweg 73 · Wolfsburger Allgemeine Zeitung, 38440 Wolfsburg, Porschestraße 74
➜ Nr. 56, gültig ab 1. Oktober 2015, Nielsen 1
Platzierungen und Sonderformate – Print-/Onlinekombi
Die folgenden Platzierungen / Sonderformate werden am Tag des Erscheinungstermins ebenfalls auf unserer Website waz-online und
aller-zeitung.de abgebildet. Eine Verlinkung zu Ihrer Homepage ist ohne Zusatzkosten möglich.
Anzeigenform
Titelkopf
Regio Titelkopf
Regio Titelkopf
Rubrikenkopf
Eckfeldanzeige
Tipp des Tages
auf Titelseite
auf Titelseite
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1. Lokalseite
Standard
groß
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Nur samstags!
Mindestgröße
Maximalgröße
Festformat, 4c
Festformat, 4c
Festformat, 4c
Festformat, 4c
Festformat, 4c
Festformat, 4c
45 mm breit,
50 mm hoch
45 mm breit,
50 mm hoch
45 mm breit,
100 mm hoch
45 mm breit ,
40 mm hoch
91,5 mm breit,
100 mm hoch
45 mm breit,
100 mm hoch
Erläuterungen
und
Anmerkungen
zur Berechnung
Grundpreis 415,–
Grundpreis 415,–
Grundpreis 810,–
Grundpreis 260,–
Grundpreis 895,–
Grundpreis 385,–
Direktpreis 350,–
Direktpreis 350,–
Direktpreis 685,–
Direktpreis 220,–
Direktpreis 760,–
Direktpreis 320,–
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Anzeigenpreise AZ/WAZ (Alle Preise in Euro zzgl. Mwst.)
Anzeigen-Teil
Grundpreis
Direktpreis
Millimeterpreis
Mindestpreis
Seitenpreis
Millimeterpreis
Mindestpreis
Seitenpreis
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1,99
2,23
446,00
5 753,40
2,38
476,00
6 140,40
2,54
508,00
6 553,20
4 334,40
1,90
380,00
4 902,00
2,03
406,00
5 237,40
2,15
430,00
5 547,00
5 134,20
1,68
s/w **
1 Zf.**
2 Zf.**
4c**
Grundpreis
Millimeterpreis
Mindestpreis
5,83
58,30
7,07
70,70
8,01
80,10
9,21
92,10
Direktpreis
Millimeterpreis
Mindestpreis
4,96
49,60
6,01
60,10
6,79
67,90
7,82
78,20
Gewerbliche Traueranzeigen (Print/Online-Kombi)
s/w
1 Zf.*
2 Zf.*
4c*
Grundpreis
Millimeterpreis
Mindestpreis
2,19
2,47
494,00
2,62
524,00
2,78
556,00
Direktpreis
Millimeterpreis
Mindestpreis
1,85
2,09
418,00
2,23
446,00
2,37
474,00
Textteil-Anzeigen
Fließsatz* 2,82 mm (7,52 pt), max. 13 Zeilen, 1-spaltig,
auch mit Cicero-Überschrift (= 2 Zeilen)
Zeilenpreis
Zeilenpreis* für Kombi mit
hallo Wolfsburg und hallo Gifhorn
Anzeigenschluss Do., 11 Uhr
Grundpreis
5,13
10,53
Direktpreis
4,37
9,02
* Fließsätze mit Stellenangeboten siehe Seite 12 und 13
* Mindestgröße 200 mm
** Mindestgröße 10 mm
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➜ Nr. 56, gültig ab 1. Oktober 2015, Nielsen 1
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Neustart in der Babypau
Es muss nicht wieder der alte Job sein
Von Tobias schormann
Nach der Elternzeit geht es zurück in den alten Job. Oder ...?
Warum eigentlich nicht gleich
etwas Neues suchen? Schließlich
ist so eine Auszeit die ideale Gelegenheit, um sich neu zu orientieren. Das gilt nicht nur für
Mütter oder Väter, die schon vor
der Babypause unzufrieden mit
ihrem Job waren, sondern auch
für jene, die nach der Geburt
merken, dass ihnen andere Dinge wichtig sind als vorher. „Es ist
eine Chance, sich noch einmal
neu zu sortieren“, sagt Alexa Ahmad von der pme Familienservice Gruppe. Sechs Tipps auf
dem Weg zum neuen Job.
– die Elternzeit kann auch zum Arbeitswechsel
In Kürze
BWL das beliebtestes
Studienfach
genutzt werden
Wiesbaden. Betriebswirtschaftlehre (BWL) ist das am
häufigsten gewählte Studienfach bei Männern und Frauen.
Das zeigen die Zahlen des Statistischen Bundesamts. Das am
zweithäufigsten gewählte Fach
ist bei Männern Maschinenbau,
bei Frauen Germanistik.
lung zu wechseln. Ansonsten
steht vor der Suche nach einer
neuen Arbeit ein Profilcheck an:
Was bringe ich schon mit, und
was fehlt mir für den Wunschjob? Und wie kann ich mir das
aneignen?
▶ Ziele abstecken
Als Erstes müssen Mütter und
Väter abklären, wo es hingehen
soll, sagt Ahmad. Ist das Ziel ein
neuer Job in der alten Branche –
oder ein Berufswechsel? Dabei
hilft zu überlegen, was im alten
Job genervt hat, ergänzt Maja
Skubella, die als Coach in Hamburg arbeitet und drei Kinder
hat. War es die Arbeit an sich –
oder vielleicht die Kollegen?
Dann reicht es eventuell schon, beim
alten Arbeitgeber in eine
neue
Abtei-
Gedanken aufschreiben, Freizeit genießen
▶ Weiterbilden
Das lohnt sich gleich doppelt,
wenn jemand eine längere Elternzeit macht. Erstens macht es
sich gut im Lebenslauf. Denn
eine Weiterbildung ist für Personaler das Signal: Da bleibt einer
am Ball. Und es erleichtert den
Wiedereinstieg in den Beruf,
wenn Eltern ihr Wissen auffrischen, erläutert Skubella.
▶ Bewerben
Ein, zwei oder sogar drei Jahre
Elternzeit? Das klingt nach viel
Zeit zum Bewerben. Doch Mütter und Väter sollten früh genug
anfangen. „So eine Jobsuche
kann schon ein Jahr dauern“, gibt
Skubella zu bedenken. Und wie
bewirbt man sich mit Kleinkind?
Hier gibt es zwei Strategien: Skubella rät, die laufende Elternzeit
im Lebenslauf gar nicht groß zu
erwähnen, denn der Job habe ja
nichts mit dem Kind zu tun. Ahmad empfiehlt dagegen, mit offenen Karten zu spielen. Wichtig
sei, ein gutes Konzept vorzulegen, wie man Arbeit und Kinderbetreuung vereinen wolle.
Bewerben in der Babypause: Die Elternzeit
orientieren.
kann auch eine Chance sein, sich beruflich
noch einmal neu zu
Marks/iStock
die Teilzeit-Option am besten
Teilzeit als Überbrückung
der Elternzeit mit
▶ Kündigungsfristen beachten ▶
Elterngeld geht zur Neige, vor Beginn
absprechen.
Damit ein Jobwechsel in der El- Das
noch ist keine neue Stelle in dem Chef
ternzeit klappt, müssen sich Be- und Was jetzt? Eine Option:
machen
rufstätige rechtzeitig vom alten Sicht.
doch zurück zum alten ▶ Selbstständig des ArbeitgeArbeitgeber lossagen. Bei einer zunächst
aber nur in Teilzeit. Mit Zustimmung
Kündigung zum Ende der El- Arbeitgeber,
dürfen sich Angestellte in
lässt sich eine Bewerbungs- bers
auch selbstständig
ternzeit ist eine Frist von drei So
finanziell überbrücken. der Elternzeit kann ein Einstieg
Monaten vorgeschrieben, sagt phase
haben Eltern dabei arbeiten. Das
der eigenen Firma
Marta Böning vom Deutschen Rechtlich
Karten: Der Arbeitgeber beim Aufbau
Gewerkschaftsbund (DGB). In- gute das Teilzeitgesuch in der sein. Ahmad sieht das aber auch
ist richtig harte
nerhalb der Elternzeit gelten ent- kann
nur aus dringenden kritisch: „Das
Elternzeit
Fristen
dürfe
gesetzlichen
weder die
Gründen ableh- Arbeit.“ Eine Notlösung
oder das, was im Arbeits- oder betrieblichen
Modell daher nicht sein.
nen, erklärt Böning. Ihr Tipp: dieses
Tarifvertrag geregelt ist.
Hamburg. Statt am Wochenende die Zeit mit der Familie zu
genießen, ist mancher im Kopf
nur beim Job. Das Wichtigste
ist, sich bewusst zu machen,
dass man in Gedanken schon
wieder woanders ist, sagt Berufsberaterin Uta Ossmann aus
Hamburg. Es helfe vielen, sich
einfach kurz diese Gedanken
zu notieren. Dann seien sie
nicht verloren, und der Kopf sei
wieder frei für die Freizeit.
Nur Eltern dürfen
Lehrvertrag kündigen
Düsseldorf. Wollen Auszubildende kündigen, müssen sie
das auch in der Probezeit
schriftlich tun. Minderjährige
brauchen dafür die Unterschrift
der Eltern. Darauf weist der
Bund-Verlag hin. Wollen Ausbilder Jugendliche entlassen,
müssen sie das Schreiben
ebenfalls an die Eltern richten.
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Grundpreis
Direktpreis
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Seitenpreis
Millimeterpreis
Mindestpreis
Seitenpreis
2,98
6 475,80
2,51
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1 Zf.
(200 mm Mindestgröße)
2 Zf.
(200 mm Mindestgröße)
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(200 mm Mindestgröße)
Fließsatz
(Zeilenpreis)
3,33
666,00
8 591,40
3,56
712,00
9 184,80
3,80
760,00
9 804,00
5,13
2,84
568,00
7 327,20
3,03
606,00
7 817,40
3,21
642,00
8 281,80
4,37
Aufschlag
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20,–
Anzeigengröße:
150 mm / 2-spaltig
300 mm x 2,51
=
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Online-Anteil
+90,–
Plus
ab Print-Anteil 251,–
90,–
Print-/Online-Anteil
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Aller-Zeitung, 38518 Gifhorn, Steinweg 73 · Wolfsburger Allgemeine Zeitung, 38440 Wolfsburg, Porschestraße 74
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Belegungseinheiten
verbreitete Auflage
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Wolfsburger Allgemeine
Isenhagener Kreisblatt
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Aller-Zeitung
Wolfsburger Allgemeine
Isenhagener Kreisblatt
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36 739
Kombi 2
Kombi 3
5 593
42 332
5 593
11 661
Aller-Zeitung
Wolfsburger Allgemeine
Isenhagener Kreisblatt
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36 739
5 593
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Zeilenpreis
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über Doping im deutschen Fußball berichtet. „Ich habe es nicht
genommen, aber ich weiß: Es
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Die USA geben
dem Regime des syrischen
Machthabers Baschar al-Assad
eindeutig die Schuld an dem
„entsetzlichen Chemiewaffenangriff “ vor neun Tagen in Syrien. Die Beweise dafür stammten aus Tausenden Quellen und
seien „so klar wie schlüssig“,
sagte Außenminister John Kerry
am Freitag in Washington. Bei
der Attacke am 21. August seien
1429 Menschen getötet worden,
darunter mindestens 426 Kinder. Dies sei ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die
USA würden darauf entsprechend reagieren.
Jedoch haben die USA ihre
Planungen für eine Reaktion auf
den vermuteten Giftgas-Einsatz
in Syrien nach den Worten von
Präsident Barack Obama noch
nicht abgeschlossen. Der UNSicherheitsrat habe sich als unfähig erwiesen, angesichts einer
klaren Verletzung internationaler Normen zu handeln, sagte
Obama am Freitag. Niemand sei
„kriegsmüder“ als er selbst,
doch die USA müssten als Weltmacht für die Einhaltung internationaler Normen sorgen.
Wenn es keine Reaktion auf
# Die kolumbianische Re-
gierung hat nach schweren Zwischenfällen den Einsatz von Militär in Bogotá angeordnet. Am
Donnerstagabend (Ortszeit) wa-
ren dort bei Demonstrationen
zur Unterstützung eines Bauernstreiks zwei Menschen umgekommen und weitere 196 verletzt worden.
den Einsatz von Chemiewaffen
gebe, sende das ein falsches Signal. Nach Ansicht vieler Menschen weltweit müsse etwas getan werden, aber keiner wolle es
tun. Er hätte es bevorzugt, wenn
die internationale Gemeinschaft
mit im Boot gewesen wäre, fügte Obama hinzu.
Gestern veröffentlichte das
Weiße Haus einen Bericht zu
den Geschehnissen nahe Damaskus: „Die US-Regierung
stellt fest, dass die syrische Regierung mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Giftgasangriff in
den Vororten von Damaskus
ausgeführt hat“, heißt es darin.
Es sei „äußerst unwahrscheinlich“, dass die Opposition für die
Angriffe verantwortlich sei. Assads
Chemiewaffen-Personal
habe drei Tage vor dem Angriff
in der betroffenen Region Vorbereitungen getroffen. Kerry ergänzte: „Wir wissen, von wo und
wann die Raketen abgeschossen
wurden und wo sie landeten.“
Trotzig reagierte das Weiße
Haus auf das Nein im britischen
Parlament zu einem Militärschlag in Syrien. „Wir haben das
Resultat der Abstimmung gesehen“, konstatierte die Sprecherin
des Nationalen Sicherheitsrates,
Caitlin Hayden.
Einen Monat nach Ein-
führung des Rechtsanspruchs
auf einen Kita-Platz für ein- und
zweijährige Kinder ist die befürchtete Klagewelle ausgeblie-
ben. In Baden-Württemberg
beispielsweise sind beim Landkreis-, Städte- und Gemeindetag
keine Häufungen von Klagen
bekannt.
Jetzt
steht es fest:
Schlagerstar
Chris Roberts
(„Ich bin verleibt in die
Liebe“) wird
auf Einladung
der Peiner Ra- dio-Moderarorin Miriam Wilbert in der
„Traumparade“ beim Peiner Eulenmarkt am Sonntag, 15. September, auftreten.
" Die rot-grüne Landes-
regierung muss sich einem Untersuchungsausschuss aussetzen.
Anlass ist die Dienstwagen- und
Gehaltsaffäre um den grünen
Staatssekretär Udo Paschedag.
„Dieser Untersuchungsausschuss
richtet sich gegen Ministerpräsident Stephan Weil, dessen Glaubwürdigkeit wir bezweifeln“, sagte
FDP-Landtagsfraktionschef
Christian Dürr. Paschedag hatte
in einem Vermerk festgehalten,
dass Agrarminister Christian
Meyer und der Ministerpräsident der Anschaffung eines zu
großen Dienstwagens zugestimmt hätten.
" "!&#
Einfach mal abschalten. Das rät
Bundesarbeitsministerin Ursula
von der Leyen ihren Mitarbeitern – und leistet praktische Hilfestellung. Die Staatsdiener in
ihrem Haus sollen vor Anrufen
und Mails nach Feierabend geschützt sein – sie sollen nur
noch in „begründeten Ausnahmefällen“ in ihrer Freizeit gestört werden. So steht es
in einem Kodex, für den
sich die CDU-Politikerin
persönlich engagiert hat.
Doch minimiert das
neue Regelwerk tatsächlich die Belastung
der Beschäftigten?
Vor gut einem
Jahr hatte von der
Leyen von Unternehmen klare
Regeln im Umgang mit DienstHandys gefordert. Nun lässt sie
im eigenen Haus Taten folgen.
Niemand soll verpflichtet werden, sein Dienst-Handy nach
Feierabend zu benutzen. Zudem
soll keiner benachteiligt werden,
der außerhalb der Arbeitszeit
sein Handy abschaltet oder seine Nachrichten nicht abruft.
Klingt gut, und weil sie von
einer prominenten Chefin kommt, findet die
Idee vielleicht auch
Nachahmer.
Unternehmen wie
die Tele-
kom oder VW haben sie schon
länger eingeführt. Bei VW werden Mails schon 30 Minuten
nach Dienstschluss nicht mehr
weitergeleitet. Doch gilt dies nur
für die tariflich Beschäftigten
mit Dienst-Handy – also einem
recht kleinen Kreis von bestenfalls einigen Tausend der insgesamt 500 000 VW-Mitarbeiter.
Topmanager sind selbstverständlich ausgenommen. Der
Bandarbeiter besitzt kein DienstHandy, das nach der Schicht
klingeln könnte.
Von der Leyen ist es abzunehmen, dass sie den Kreis der ständig Erreichbaren klein halten
will, ganz abschotten von den
Möglichkeiten neuer Kommunikationstechniken kann sie
" aber ihre Mitarbeiter nicht.
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Neustart in der Babypau
Es muss nicht wieder der alte Job sein
Von Tobias schormann
Nach der Elternzeit geht es zurück in den alten Job. Oder ...?
Warum eigentlich nicht gleich
etwas Neues suchen? Schließlich
ist so eine Auszeit die ideale Gelegenheit, um sich neu zu orientieren. Das gilt nicht nur für
Mütter oder Väter, die schon vor
der Babypause unzufrieden mit
ihrem Job waren, sondern auch
für jene, die nach der Geburt
merken, dass ihnen andere Dinge wichtig sind als vorher. „Es ist
eine Chance, sich noch einmal
neu zu sortieren“, sagt Alexa Ahmad von der pme Familienservice Gruppe. Sechs Tipps auf
dem Weg zum neuen Job.
– die Elternzeit kann auch zum Arbeitswechsel
81439501_002414
In Kürze
Wiesbaden. Betriebswirtschaftlehre (BWL) ist das am
häufigsten gewählte Studienfach bei Männern und Frauen.
Das zeigen die Zahlen des Statistischen Bundesamts. Das am
zweithäufigsten gewählte Fach
ist bei Männern Maschinenbau,
bei Frauen Germanistik.
lung zu wechseln. Ansonsten
steht vor der Suche nach einer
neuen Arbeit ein Profilcheck an:
Was bringe ich schon mit, und
was fehlt mir für den Wunschjob? Und wie kann ich mir das
aneignen?
▶ Ziele abstecken
Als Erstes müssen Mütter und
Väter abklären, wo es hingehen
soll, sagt Ahmad. Ist das Ziel ein
neuer Job in der alten Branche –
oder ein Berufswechsel? Dabei
hilft zu überlegen, was im alten
Job genervt hat, ergänzt Maja
Skubella, die als Coach in Hamburg arbeitet und drei Kinder
hat. War es die Arbeit an sich –
oder vielleicht die Kollegen?
Dann reicht es eventuell schon, beim
alten Arbeitgeber in eine
neue
Abtei-
Gedanken aufschreiben, Freizeit genießen
▶ Weiterbilden
Das lohnt sich gleich doppelt,
wenn jemand eine längere Elternzeit macht. Erstens macht es
sich gut im Lebenslauf. Denn
eine Weiterbildung ist für Personaler das Signal: Da bleibt einer
am Ball. Und es erleichtert den
Wiedereinstieg in den Beruf,
wenn Eltern ihr Wissen auffrischen, erläutert Skubella.
▶ Bewerben
Ein, zwei oder sogar drei Jahre
Elternzeit? Das klingt nach viel
Zeit zum Bewerben. Doch Mütter und Väter sollten früh genug
anfangen. „So eine Jobsuche
kann schon ein Jahr dauern“, gibt
Skubella zu bedenken. Und wie
bewirbt man sich mit Kleinkind?
Hier gibt es zwei Strategien: Skubella rät, die laufende Elternzeit
im Lebenslauf gar nicht groß zu
erwähnen, denn der Job habe ja
nichts mit dem Kind zu tun. Ahmad empfiehlt dagegen, mit offenen Karten zu spielen. Wichtig
sei, ein gutes Konzept vorzulegen, wie man Arbeit und Kinderbetreuung vereinen wolle.
Bewerben in der Babypause: Die Elternzeit
orientieren.
kann auch eine Chance sein, sich beruflich
noch einmal neu zu
Marks/iStock
die Teilzeit-Option am besten
vor Beginn der Elternzeit mit
dem Chef absprechen.
Teilzeit als Überbrückung
▶ Kündigungsfristen beachten ▶
Elterngeld geht zur Neige,
Damit ein Jobwechsel in der El- Das
noch ist keine neue Stelle in
ternzeit klappt, müssen sich Be- und Was jetzt? Eine Option:
machen
rufstätige rechtzeitig vom alten Sicht.
doch zurück zum alten ▶ Selbstständig des ArbeitgeArbeitgeber lossagen. Bei einer zunächst
aber nur in Teilzeit. Mit Zustimmung
Kündigung zum Ende der El- Arbeitgeber,
dürfen sich Angestellte in
lässt sich eine Bewerbungs- bers
auch selbstständig
ternzeit ist eine Frist von drei So
finanziell überbrücken. der Elternzeit kann ein Einstieg
Monaten vorgeschrieben, sagt phase
haben Eltern dabei arbeiten. Das
der eigenen Firma
Marta Böning vom Deutschen Rechtlich
Karten: Der Arbeitgeber beim Aufbau
Gewerkschaftsbund (DGB). In- gute das Teilzeitgesuch in der sein. Ahmad sieht das aber auch
ist richtig harte
nerhalb der Elternzeit gelten ent- kann
nur aus dringenden kritisch: „Das
dürfe
weder die gesetzlichen Fristen Elternzeit
Gründen ableh- Arbeit.“ Eine Notlösung
daher nicht sein.
oder das, was im Arbeits- oder betrieblichen
erklärt Böning. Ihr Tipp: dieses Modell
nen,
ist.
geregelt
Tarifvertrag
Hamburg. Statt am Wochenende die Zeit mit der Familie zu
genießen, ist mancher im Kopf
nur beim Job. Das Wichtigste
ist, sich bewusst zu machen,
dass man in Gedanken schon
wieder woanders ist, sagt Berufsberaterin Uta Ossmann aus
Hamburg. Es helfe vielen, sich
einfach kurz diese Gedanken
zu notieren. Dann seien sie
nicht verloren, und der Kopf sei
wieder frei für die Freizeit.
Nur Eltern dürfen
Lehrvertrag kündigen
Düsseldorf. Wollen Auszubildende kündigen, müssen sie
das auch in der Probezeit
schriftlich tun. Minderjährige
brauchen dafür die Unterschrift
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Bund-Verlag hin. Wollen Ausbilder Jugendliche entlassen,
müssen sie das Schreiben
ebenfalls an die Eltern richten.
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Peiner Allgemeine Zeitung
Aller-Zeitung/Wolfsburger Allgemeine
Isenhagener Kreisblatt
Altmark-West
73.156
Direktpreis
Grundpreis
6,17
7,27
7,28
8,57
7,66
8,99
7,93
9,33
11,76
13,83
-
Peiner Allgemeine Zeitung
Aller-Zeitung/Wolfsburger Allgemeine
Isenhagener Kreisblatt
Altmark-Gesamt
78.138
Direktpreis
Grundpreis
6,70
7,90
7,97
9,38
8,35
9,80
8,62
10,14
13,22
15,56
-
Aller-Zeitung/Wolfsburger Allgemeine
Isenhagener Kreisblatt
Altmark-West
53.993
Direktpreis
Grundpreis
4,43
5,24
5,36
6,29
5,53
6,50
5,70
6,72
10,09
11,85
16,33
19,09
Aller-Zeitung/Wolfsburger Allgemeine
Isenhagener Kreisblatt
Altmark-Gesamt
58.975
Direktpreis
Grundpreis
4,86
5,74
5,92
6,96
6,09
7,16
6,26
7,38
10,43
12,26
17,83
20,98
Stellenmarkt
(Online-Anteil)
Print-Anteil
Aufschlag
Berechnungsbeispiel; Direktpreis, s/w
Basic (auch Fließsatz)
bis Print-Anteil 250,–
20,–
Anzeigengröße:
150 mm / 2-spaltig
300 mm x 2,51
=
753,–
Online-Anteil
+90,–
Plus
ab Print-Anteil 251,–
90,–
Print-/Online-Anteil
843,–
14
Aller-Zeitung, 38518 Gifhorn, Steinweg 73 · Wolfsburger Allgemeine Zeitung, 38440 Wolfsburg, Porschestraße 74
➜ Nr. 56, gültig ab 1. Oktober 2015, Nielsen 1
Beilagen
Beilagen
Verbreitungsgebiete:
Preise: pro 1000 Exemplare einschließlich Postgebühr (zzgl. Mehrwertsteuer)
bis
20 g
30 g
40 g
50 g
je angef.
10 g mehr
Grundpreis
Direktpreis
97,00
106,00
82,50 91,00
116,00
99,00
130,00
110,00
16,50
14,50
Agenturprovision: 15 %
Beilagenauflagen*Exemplare
(ohne Postvertriebsstücke)
Montag – Donnerstag
Freitag
Sonnabend
36 900
37 800
39 600
Aller-Zeitung
Wolfsburger Allgemeine
Landkreis Gifhorn
Stadt Wolfsburg
Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer; keine weiteren Nachlässe. Erscheinungstage für Beilagen Montag bis Sonnabend nach Vereinbarung. Für eine werbewirksame Vorankündigung Ihrer ­Beilage
bieten wir Ihnen zusätzlich die Abbildung der Beilagentitelseite als Trailer-Anzeige an. Preis auf
Anfrage.
* Die Auflagen unterliegen Schwankungen (täglich und saisonal) und sind deshalb nur als Richtwerte anzusehen. Zusätzlich erreicht unser Titel in bestimmten Zeiten deutlich mehr Haushalte
infolge von Neuabonnenten-Gewinnungsmaßnahmen. Diese Zeiträume werden Ihnen rechtzeitig für Ihre Planung mitgeteilt.
Auftragsbedingungen und wichtige Informationen
1. Belegung
Die Unterbringung in Teilauflagen erfolgt bestmöglich – es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass
das gewünschte Gebiet ausschließlich und allein erfasst wird. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die vom
Verlag genannten Zahlen sind durchschnittliche Auflagenzahlen auf Basis der oben genannten Auflagen.
2. Fremdwerbung
Beilagen dürfen nur die Eigenwerbung der Firma enthalten. Beilagen, die für zwei oder mehr Firmen oder Einleger anderer
Firmen werben, werden wie zwei oder mehr Beilagen berechnet (gilt nicht, wenn der Händler die Produkte der anderen
Firma verkauft). Beilagen, die durch Format und Aufmachung den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken, werden nicht angenommen. Beilagen, die den Eindruck mehrseitiger Anzeigen einer Firma erwecken, müssen zweimal gefalzt
oder an den Seiten 2 cm beschnitten werden.
3. Muster
Beilagenaufträge sind erst nach Vorlage von 3 Mustern spätestens 4 Werktage vor dem Streutermin und deren Billigung
für den Verlag bindend. Bitte Wochenende beachten. Es wird empfohlen, Beilagen mit einer Artikel-Nummer zu kennzeichnen.
4. Rücktrittstermin
Letzter Rücktrittstermin: 10 Kalendertage vor Erscheinen. Bei kurzfristigerem Rücktritt berechnet der Verlag eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% auf der Basis der niedrigsten Gewichtsstufe.
Reservierungen: nach Absprache mit dem Verlag ist eine beiderseits unverbindliche Reservierung von Terminen möglich.
Spätestens 8 Wochen vor Erscheinungstermin ist eine verbindliche Zu-/Absage erforderlich.
5. Anlieferung
Frei Haus mit vollständigen Begleitpapieren (siehe auch techn. Richtlinien) Montag bis Donnerstag, 8.00 bis 15.30 Uhr,
Freitag 8.00 bis 12.30 Uhr. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die genannten Fristen eingehalten werden, um eine
optimale Abwicklung gewährleisten zu können.
Frühester Anlieferungstermin: 8 Tage vor Erscheinen. Bei zu früher Anlieferung (ab 9 Tage vor Erscheinungstermin) behält
sich der Verlag vor, die Beilagenlieferung nicht anzunehmen und einen späteren Termin der Anlieferfristen zu verein­baren.
Spätester Anlieferungstermin: 4 Werktage vor Erscheinen. Bei Nichteinhaltung kann die Beilage aus produktionstech­
nischen Gründen nicht berücksichtigt werden. Der Verlag behält sich ein Schieberecht auf den nächstmöglichen
­Erscheinungstermin vor.
6. Beilagenhinweise
werden veröffentlicht. Nichterscheinen dieses kostenlosen Hinweises berechtigt jedoch nicht zu Ersatzansprüchen.
7. Fehlstreuungen
können sich ergeben, wenn Prospektbeilagen zusammenhaften oder bei der Zustellung aus den Zeitungen herausfallen.
Bedingt durch die technische Verarbeitung kann eine 100%-ige Belegung auch bei einwandfreiem Zustand der angelieferten Prospekte nicht garantiert werden. Bis zu 3% Fehlzustellungen oder Verlust gelten als verkehrsüblich. Bei Fehlstreuungen im Rahmen des Verkehrsüblichen oder infolge von Mängeln der angelieferten Prospekte entfällt der Anspruch auf
Minderung oder Schadenersatz.
8. Technische Richtlinien
Bitte beachten Sie unbedingt für die Produktion Ihrer Prospekte unsere technischen Richtlinien auf Seite 12. Prospekte,
die nicht diesen Richtlinien entsprechen, können grundsätzlich nicht verarbeitet werden. Bitte informieren Sie im eigenen
Interesse auch Ihre Druckereien/Speditionen über die zwingende Einhaltung der Auftragsbedingungen und technischen
Richtlinien des Verlages. Der Verlag erbittet grundsätzlich die Auftragserteilung in schriftlicher Form. Der Verlag verpflichtet sich im Gegenzug, Aufträge schriftlich zu vereinbaren, jedoch behält die Bestätigung ihre Gültigkeit nur solange alle
vereinbarten Auftragsbestandteile eingehalten werden. Bei Änderungen bedarf es erneuter Absprache mit dem Verlag.
9. Höhere Gewalt
Kann ein Auftrag aufgrund höherer Gewalt nicht termingerecht ausgeführt werden, behält sich der Verlag ein Schieberecht auf den nächstmöglichen Erscheinungstermin vor. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Versandanschrift:
Cellesche Zeitung – Schweiger und Pick-Verlag Pfingsten GmbH & Co. KG
Bremer Weg 186, 29223 Celle – Montag bis Freitag 8 bis 15 Uhr
Buchung und Information:
Telefon (0 51 71) 406-1 75, Telefax (0 51 71) 406-1 79
15
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Technische Richtlinien für Fremdbeilagen
FORMATE UND GEWICHTE
Grundsätzlich sind Format, Umfang und Gewicht einer Beilage dem Verlag bei Auftragserteilung, aber spätestens 14 Tage
vor Erscheinungstermin zu nennen. Bei Prospekten, die in ihrer Beschaffenheit dem Verlag zu diesem Termin nicht bekannt
gemacht werden, behält sich der Verlag ein Schieberecht von 1 bis max. 6 Werktagen vor. Die Auftragsbestätigung ist für den
Verlag erst nach Angabe der o. g. Daten verbindlich.
1. Formate:
– Mindestformat ist DIN A6 (105 x 148 mm).
– Maximalformat entspricht der jeweiligen Vorgabe des Verlages (Berliner Zeitungsformat 220 x 310 mm).
– Kleinformate (DIN A6 bis DIN A5) müssen dem Verlag vorab gemeldet werden.
2. Gewichte:
– Das Gewicht einer Beilage soll 70 g/Exemplar nicht überschreiten. Liegt es darüber, ist eine Anfrage beim jeweiligen
Zeitungsverlag erforderlich.
3. Einzelblätter:
– Einzelblätter im Format DIN A6 dürfen ein Flächengewicht von 170 g/m2 nicht unterschreiten.
– Einzelblätter mit Formaten größer als DIN A6 bis DIN A4 müssen ein Flächengewicht von mindestens 120 g/m2
­
aufweisen.
– Größere Formate mit einem Flächengewicht von mindestens 60 g/m2 sind auf eine Größe im Bereich DIN A4
(210 x 297 mm) zu falzen.
4. Mehrseitige Beilagen:
– Beilagen im jeweils möglichen Maximalformat müssen einen Mindestumfang von 8 Seiten haben. Bei geringerem
Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Flächengewicht von mindestens 120 g/m2 erforderlich, oder diese Beilagen sind nochmals zu falzen.
RICHTLINIEN ZUR VERARBEITUNG
5. Falzarten
– Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittenfalz verarbeitet sein. Leporello (Z)und Altarfalz (V7) sind
maschinell nicht zu verarbeiten.
– Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN A5 (148 x 210 mm) müssen den Falz an der langen Seite haben.
6. Beschnitt
– Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein.
– Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen.
7. Angeklebte Produkte (z. B. Postkarten)
– Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei bündig im Falz zum Kopf oder Fuß
der Beilage angeklebt werden.
– Bei allen Beilagen mit außen angeklebten Produkten ist eine Abstimmung mit dem Verlag notwendig.
– Die maschinelle Verarbeitung von Beilagen wie Sonderformate, Warenmuster oder -proben ist ohne vorherige technische Prüfung durch den jeweiligen Verlag nicht möglich.
8. Draht-Rückenheftung
– Die Draht-Rückenheftung sollte vermieden werden. Grundsätzlich jedoch muss das Produkt 1,5 mal stärker als die
Klammerung sein. Die Klammerung muss ordentlich ausgeführt werden.
– Dünne Beilagen müssen grundsätzlich mit Rücken oder Falzleimung hergestellt werden.
RICHTLINIEN FÜR VERPACKUNG UND TRANSPORT
9. Anlieferungszustand
Grundsätzlich müssen die angelieferten Beilagen in Art und Form eine einwandfreie sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig wird. Bei Nichtverarbeitbarkeit der Beilagen behält
sich der Verlag ein Rücktrittsrecht vor. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
– Für Beilagen, die in ihrer Beschaffenheit (Format, Umfang, Papierqualität etc.) nach Vorlage von 3 Mustern für die
Produktion nicht beurteilbar sind, bittet der Verlag um die kurzfristige Vorlage von mindestens 50 Mustern vorab, um
die Beilage in realem Produktionszustand prüfen zu können.
– Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen
können nicht verarbeitet werden.
– Beilagen mit umgeknickten Ecken bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls
nicht verarbeitbar.
10. Lagen
Die unverschränkten, kantengeraden Lagen müssen eine Höhe von 80 bis 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind. Die Vorsortierung wegen zu dünner Lagen ist nicht möglich. Das Ver­arbeiten verschnürter oder verpackter einzelner Lagen ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Verlag möglich. Sollte es bei Nichteinhaltung der vorgenannten
Punkte zu einem Mehraufwand ­kommen, wird dieser dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
11.Palettierung
– Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Mehrweg-Paletten gestapelt sein.
– Beilagen sollten gegen eventuelle Transportschäden (mechanische Beanspruchung) und ggf. gegen Eindringen von
Feuchtigkeit geschützt sein.
– Um ein Aufsaugen von Feuchtigkeit zu vermeiden und die Lagen vor Schmutz zu schützen, ist der Palettenboden mit
einem stabilen Karton abzudecken.
– Das Durchbiegen der Lagen kann ggf. durch einen stabilen Karton zwischen den Lagen vermieden werden. Der Stapel
erhält gleichzeitig mehr Festigkeit.
– Wird der Palettenstapel umreift oder schutzverpackt ist darauf zu achten, dass die Kanten der Beilagen nicht beschädigt oder umgebogen werden.
– Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich sichtbar mit einer Palettenkarte mit Inhalts- und Mengenangabe
gekennzeichnet sein.
– Stahlumreifung vermeiden (Unfallgefahr).
– Bei Anlieferung von gewickelten Beilagen ist eine Rücksprache mit dem Verlag in jedem Fall erforderlich.
HINWEISE ZUM MATERIALEINSATZ
12. Packmitteleinsatz
– Die Verpackung ist auf das notwendige, zweckdienliche Minimum zu beschränken.
13. Einsatz von recyclingfähigem Verpackungsmaterial
– Paletten und Deckelbretter sind im Mehrwegverfahren zu nutzen.
– Kunststoffmaterialien müssen aus PE sein (recyclingfähig).
– Die Kartonagen müssen recyclingfähig sein.
– Als Verpackungsmaterial darf kein Verbundmaterial eingesetzt werden.
RICHTLINIEN ZUR ABWICKLUNG
14. Begleitpapiere
Aus dem Lieferschein hat hervorzugehen:
– zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgaben
– Einsteck- bzw. Erscheinungstermin
– Auftraggeber der Beilage
– Beilagentitel oder Artikelnummer bzw. Motiv
– Auslieferungstermin ex Beilagenhersteller
– Absender und Empfänger
– Anzahl der Paletten
– Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen
– Stückzahl der Beilagen je Palette
Ferner sind erforderlich:
– Textgleichheit des Lieferscheins zur Palettenkarte
– Raum für Vermerke
– Angabe unserer Auftragsnummer, die Sie der Auftragsbestätigung entnehmen können, um eine einwandfreie Zuordnung zu gewährleisten.
15. In Ausnahmefällen ist eine kostenpflichtige Nachbearbeitung der Prospeke durch den Verlag in Absprache möglich.
16. Die Palettenhöhe darf 1,20 m nicht überschreiten.
16
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➜ Nr. 56, gültig ab 1. Oktober 2015, Nielsen 1
Technische Angaben
Grundschrift: Anzeigenteil & Textteil:
2,82 mm (7,52 pt)
Druckverfahren: Rollenoffset (Flachdruck)
Rasterweite: 40 Linien/cm (= 102 lpi)
Rasterpunktform: elliptisch
Digitale Druckunterlagen
Nutzen Sie unsere technischen Möglichkeiten und schicken Sie uns Ihre Anzeige per E-Mail in digitaler Form. Sie
sparen dabei Zeit und Kosten und stellen sicher, dass Ihre
Anzeige unverändert produziert wird.
Datenübergabe
1. Auf Datenträger: CD, DVD oder USB-Stick
2. P er E-Mail: druckunterlagen@paz-online.de
E-Mail Datenvolumen begrenzt auf max. 30 MB.
Hinweise für Datenübergabe
Ordner: Schicken Sie uns alle Daten für einen Auftrag bitte in einem Ordner gesammelt. Der Ordner muss einen
­aussagekräftigen Namen tragen. Bitte keine Ordnernamen wie „An_PAZ“ verwenden. Geben Sie dem Ordner
einen Namen, aus dem der Erscheinungstag und der Auftraggeber/Kunde erkennbar ist, und zwar in der Form JJJJ_
MM_TT_Name. Ein Beispiel: „2000_07_17_Auto_Meyer“.
Der Name darf bis zu 25 Zeichen lang sein (keine Sonderzeichen verwenden wie z.B. ä,ö,ü,ß,!,§,$,%,&,(,),-,>,<,/,],},
Leerzeichen).
Info-Datei: Schicken Sie uns im Ordner eine Info-Datei, z.B.
mit Simple Text (Mac) oder Edit (Windows) erstellt, mit folgenden Informationen: Werbender, Absender der Daten,
Erscheinungstermin und Telefonnummer bei Rückfragen.
Komprimierung: Um Übertragungszeit und damit Kosten
zu sparen, sollten Sie die Daten vor dem Versenden komprimieren. Verwenden Sie dazu bitte das Programm Stuffit
oder ein selbst entpackendes Komprimierungsprogramm.
Dateiformat EPS/PDF
Wir nehmen Ihre Daten im EPS- und im PDF-Format an.
EPS-Dateien müssen den Adobe-Konventionen entsprechen und korrekte DSC-Kommentare (Document Struktur
Kommentare) enthalten. Folgende Kommentare sind notwendig und werden automatisch von uns ausgewertet:
Größe der Anzeige (BoundingBox), Farben (DocumentProcessColors) oder (DocumentCustomColors), Schriften (DocumentSuppliedFonts/Document­NeededFonts). Folgende
Programme liefern EPS-Daten mit gültigen Kommentaren:
QuarkXpress, Photoshop, Illustrator, Freehand (ab Version
7.0, ältere Versionen liefern für SW- und Schmuckfarbanzeigen fälschlich einen 4C-Farbkommentar.)
Schriften sollten eingebunden sein; alternativ müssen verwendete Schriften mitgeliefert werden (OpenType- oder
TrueType-Schriften), oder Schriften müssen in Zeichenwege (Pfade) umgewandelt werden. Bei EPS-Dateien aus
Corel Draw sollten Schriften grundsätzlich in Zeichenwege
umgewandelt werden.
Bilddaten müssen eingebunden sein;
Strichzeichnungen: Auflösung mindestens 150 dpi, (mit
1 Bit Farbtiefe) bestes Ergebnis bei 1270 dpi (Belichterauflösung)
Graustufen-/Farbbilder: Auflösung 150 dpi
4c-Farbanzeigen dürfen keine Schmuckfarben (Vollton­
farben) enthalten, ­sondern nur die Prozessfarben Cyan,
Magenta, Yellow und Black.
Schmuckfarbanzeigen dürfen bis zu drei Volltonfarben
enthalten: die Prozessfarben Cyan, Magenta und Yellow
­dürfen nicht enthalten sein. Beachten Sie dazu: Vollton­
farben können aus den Prozessfarben Cyan, Magenta,
­Yellow und Black angemischt werden, vor dem Erzeugen
der EPS-Datei muss aber der Schalter für die Separation
in Vierfarbauszüge ausgeschaltet werden, um die Volltonfarbe unsepariert in das EPS zu übernehmen. Farbnamen
sollten idealerweise der beigefügten Tabelle entsprechen,
ansonsten sollten Farbnamen des HKS-Z-Fächers benutzt
werden. Corel Draw enthält erst ab Version 9 HKS-Farb­
tabellen. Wenn Sie ältere Versionen benutzen,
­­­
verwenden
Sie bitte Pantone-Farbtabellen. Diese Farben werden bei
uns automatisch in die bestellte HKS-Farbe gewandelt.
Verwenden Sie bitte keine Farbnamen, die dem redaktionellen Text Ihrer Anzeige entnommen sind, z. B. „Auto
­Meyer“. Farbnamen werden bei uns automatisiert verändert; bei Namensgleichheit von Farbbezeichnungen und
Textpassagen können Anzeigentexte verfälscht werden.
Wenn Sie DCS oder Duplex-Bilder benutzen, benötigen
wir EPS-Daten in zwei Versionen:
1.eine Schmuckfarbversion, bei der alle Farben einschließlich der DCS- oder Duplex-Elemente als Schmuckfarben
angelegt sind.
2.eine 4c-Version, bei der alle Farben einschließlich der
DCS- oder Duplex-Elemente als Prozessfarben angelegt
sind. Duplex-Bilder sollten mit Photoshop ab Version
5.02 angelegt sein, ältere Versionen erzeugen Duplex,
das zu Problemen führen kann.
Preview: EPS-Daten müssen eine niedrig aufgelöste Vorschau (72 dpi) für die Bildschirmdarstellung enthalten.
Generische Daten können wir nur in Ausnahme­fällen und
nur nach Absprache verarbeiten. Daten aus Office-Anwendungen wie MS-Word, MS-Excel, MS-Powerpoint und aus
MS-Publisher können wir nicht verarbeiten.
Informationen: Fragen zum Versand digitaler Druckunterlagen unter Telefon (0 51 71) 406-231, -235.
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Aller-Zeitung, 38518 Gifhorn, Steinweg 73 · Wolfsburger Allgemeine Zeitung, 38440 Wolfsburg, Porschestraße 74
➜ Nr. 56, gültig ab 1. Oktober 2015, Nielsen 1
AGB für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder
mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum
Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten
den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt,
wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt
wenden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der
ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft
oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen
oder Vertretern aufgegeben werden. – Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen,
die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden
nicht angenommen. Beilagen dürfen nur die Eigenwerbung der Firma enthalten. Ggf. werden Beilagen, die für zwei oder mehr Firmen oder mit Einleger anderer Firmen werben, wie zwei oder mehr Beilagen berechnet. – Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar
ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. – Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung
oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte
angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. – Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung
sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf
Ersatz des vorhersehbaren Schadens. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Darüber hinaus ist im kaufmännischen
Geschäftsverkehr die Haftung des Verlages für grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen dem Umfang
nach auf den voraussehbaren Schaden beschränkt. – Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach
Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesendeten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zu Grunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. –
Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine
andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14. Der Geschäftskunde ist damit einverstanden, dass bei einer SEPA-Lastschrift die Frist der Versendung der Vorabankündigung (sog. Prenotification), durch
welche mitgeteilt wird, dass der genannte Rechnungsbetrag von dem angegebenen Kundenkonto abgebucht wird, kürzer als 5 Tage ist.
15. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung
des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. – Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne
Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge
abhängig zu machen.
16. Belegversand siehe „Zusätzliche Geschäftsbedingungen“, Ziffer d.
17. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich
vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
18. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im
­Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage
oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete)
Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mängel, wenn sie bei
einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H., bei
einerAuflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen,wenn der Verlag dem
Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
19. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt
werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50 g)
überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen.
Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung
vereinbaren.
20. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach
Ablauf des Auftrages.
21. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt
sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem
Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des
Verlages an. Bei privaten Anzeigenaufträgen gilt dies, wenn der Auftraggeber nach Hinweis auf die Anwendung der Geschäftsbedingungen den Auftrag ohne
Widerspruch erteilt. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
b) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den
Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Ist der Kunde wegen der Wettbewerbswidrigkeit einer Anzeige abgemahnt oder ist ihm die Verbreitung dieser Anzeige gerichtlich untersagt
worden, so ist hiervon die Anzeigenleitung schriftlich zu benachrichtigen. Sein Wunsch, die entsprechende Anzeige nicht zu veröffentlichen, kann vom Verlag
nur berücksichtigt werden, wenn sein Schreiben einen Tag vor Anzeigenschluss für die betreffende Anzeige bei der Anzeigenleitung eingeht. Dem Auftraggeber
obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag
erwachsen. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten
Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
c) Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatzanzeige,
aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Nicht sofort erkennbare Mängel der Druckunterlagen begründen für den Auftraggeber keinen Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz. Wenn bei Wiederholungsanzeigen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass dieser nach dem
ersten Auftreten durch den Auftraggeber sofort reklamiert wurde, erkennt der Verlag einen Ausgleichsanspruch nur für eine Anzeige an. Erscheint eine vereinbarte Ersatzanzeige nicht in angemessener Frist oder erneut nicht einwandfrei, kann der Auftraggeber von dem Vertrag zurücktreten. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler und fehlerhafte
Aufzeichnungen keine Haftung. Erfolgt die Übertragung der Druckunterlagen auf digitalem Wege, übernimmt der Verlag keine Haftung für Veränderungen der
digitalen Daten durch Übertragungsfehler. Gleiches gilt in den Fällen, in denen die vom Kunden übermittelten Daten systembedingt (nicht kompatibel) beim
Verlag nicht verarbeitet werden können. Die Zusicherung bestimmter Eigenschaften ist nur wirksam, wenn sie schriftlich durch die Anzeigenleitung erfolgt.
d) Anzeigenbelege bzw. -ausschnitte werden nach einheitlichen Richtlinien des Verlages geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so wird auf
Wunsch stattdessen eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige ausgestellt.
e) Neue Anzeigenpreise treten mit dem aus der Preisliste ersichtlichen Zeitpunkt in Kraft. Dies gilt auch für laufende Rahmenverträge (Abschlüsse) und Anzeigenaufträge. Für Einzelaufträge, die vor Bekanntgabe der neuen Preisliste erteilt wurden, giIt der alte Preis, sofern die Anzeige oder Beilage innerhalb von
vier Monaten erscheinen sollte.
f) Der Verlag behält sich vor, für Anzeigen in Sonderveröffentlichungen und Verlagsbeilagen je nach Art und Erscheinungsweise sowie bei Abnahme von
200 000 mm und mehr Sonderkonditionen zu vereinbaren.
g) Bei der Belegung von Bezirks- bzw. Teilausgaben oder sonstigen Verlagsdruckschriften mit eigenen Preisen ist ein gesonderter Abschluss für die betreffende
Ausgabe oder Kombination zu tätigen.
h) Die gewerbliche Verwertung von Zuschriften auf Anzeigen durch Dritte ist nicht gestattet.
i) Die Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages
zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Für die Zahlung der
Mittlungsvergütung ist Voraussetzung, dass die Werbungsmittler auch die gesamte Auftragsabwicklung selbst übernehmen, d. h. die Aufträge dem Verlag
unmittelbar erteilen und Druckunterlagen direkt anliefern.
k) Anzeigen- und Beilagenaufträge werden zu Direktpreisen berechnet. Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler erfolgt die Annahme und Berechnung
zu den jeweiligen Grundpreisen.
l) Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
m) Für Anzeigengesamtbelegungen und Anzeigenkombinationen ist Auftraggeber und Inkassoberechtigter die Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG.
n) Bei vorliegenden Forderungen werden die Namen des Kunden sowie die Tatsache, dass titulierte Forderungen nicht ausgeglichen sind, an gläubigerschutzdienende Institutionen weitergeleitet.
o) Sie (der Inserent) erklären sich beim Kauf einer Anzeige damit einverstanden, dass die Anzeige in Online-Diensten erscheint.
p) Bei Insolvenzen und Zwangsvergleichen entfällt jeder Nachlass.
q) Der Verlag ist unabhängig von der Platzierung in Zeitungen berechtigt, aber nicht verpflichtet, erteilte Anzeigenaufträge im Rahmen seiner technischen
Möglichkeiten ergänzend auch in anderen Print- und Telemedien vom Verlag und der mit ihr verbundenen Unternehmen zu veröffentlichen. Die für die Zeitungen vorliegenden Druckunterlagen können dabei an die jeweiligen Erfordernisse angepasst werden. Die Darstellung in den Telemedien kann vom Druckergebnis in der Zeitungsausgabe abweichen.
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Aller-Zeitung, 38518 Gifhorn, Steinweg 73 · Wolfsburger Allgemeine Zeitung, 38440 Wolfsburg, Porschestraße 74
➜ Nr. 56, gültig ab 1. Oktober 2015, Nielsen 1
AGB für das Werbegeschäft in Online-Medien
1. Werbeauftrag
(1) „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer
Werbemittel in Informations-und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung.
(2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Anbieters, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen
allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien
und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium entsprechend.
2. Werbemittel
(1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:
– aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner),
– aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die
im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
(2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.
3. Vertragsschluss
(1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
(2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Verein­
barungen. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Die Anbieter sind berechtigt, von
den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.
(3) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Banner-,
Pop-up-Werbung ...) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.
4. Abwicklungsfrist
Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit
Vertragsabschluss abzuwickeln.
5. Auftragserweiterung
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität
auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen.
6. Nachlasserstattung
(1) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Anbieter zu erstatten.
(2) Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb
eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von
vornherein berechtigt.
Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
7. Datenanlieferung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben der Anbieter entsprechende Werbemittel
rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern.
(2) Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.
(3) Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.
8. Chiffrewerbung
(1) Für den Fall, dass Chiffrewerbung geschaltet werden kann, werden die Eingänge vier Wochen aufbewahrt oder gespeichert. Zuschriften, die in dieser Zeit
nicht abgeholt oder abgerufen wurden, werden vernichtet bzw. gelöscht.
(2) Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen werden nicht entgegengenommen. Eingehende E-Mails werden nur bis zu einer Datenmenge von 300 Kilobyte pro E-Mail weitergeleitet.
9. Ablehnungsbefugnis
(1) Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn
– deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
– deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
– deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
(2) Insbesondere kann der Anbieter ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des
Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen
des Absatzes 1 erfüllt werden.
10. Rechtegewährleistung
(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter im
Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der
Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit
Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
(2) Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen
urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung,
Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte
Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller
bekannten Formen der Online-Medien.
11. Gewährleistung des Anbieters
(1) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel
liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird
– durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft-und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
– durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
– durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens
– durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
– durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung
entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
(2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung,
hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
(3) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche.
Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung
auf den Fehler hinweist.
12. Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen
Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich
von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags
nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.
13. Haftung
(1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für
die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus
Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
(2) Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
14. Preisliste
(1) Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten. Für
vom Anbieter bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des
Werbemittels angekündigt werden.
Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung
über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
(2) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten,
Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten des jeweiligen Anbieters zu halten.
15. Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des
laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
(2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich
offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
16. Kündigung
Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
17. Informationsplichten des Anbieters
Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt es dem Anbieter, innerhalb von zehn Werktagen nach Ausführung des Auftrags folgende Informationen für
den Auftraggeber zum Abruf bereitzuhalten:
– die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel
– die Ausfallzeit des Ad-Servers, soweit sie eine zusammenhängende Stunde überschreitet.
18. Datenschutz
Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.
19. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei
Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der
Auftraggeber nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der
Sitz des Anbieters vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.
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