Umweltalarmplan Kreis Paderborn September 2013

Transcription

Umweltalarmplan Kreis Paderborn September 2013
Kreis Paderborn
Umweltalarmplan
Stand: September 2013
Herausgeber:
Der Landrat
des Kreises Paderborn
Amt 66 Umweltamt
Aldegreverstr. 10 - 14,
33102 Paderborn
Postanschrift:
Postfach 1940
33049 Paderborn
Erforderliche Änderungen und Ergänzungen können unter der E-Mail Adresse
umweltamt@kreis-paderborn.de mitgeteilt werden.
1
Umweltalarmplan
Kreis Paderborn
(Stand: 10.09.2013)
Inhaltsverzeichnis
ANLAGEN
2
1.
ALLGEMEINES
3
2.
MELDEVERFAHREN
4
2.1.
2.2.
ABLAUF
AUFNAHME SCHADENS- ODER GEFAHRENFALL / MELDUNG
4
4
3.
WEITERGABE DER MELDUNG (ANSCHRIFTEN / TELEFONNUMMERN)
5
3.1.
3.2.
3.3.
3.4.
3.5.
3.6.
3.7.
3.10.
3.11.
3.12.
3.13.
3.14.
3.15.
3.16.
3.17.
3.18.
3.19.
3.20.
3.22.
5
6
7
8
8
8
10
11
11
11
12
13
13
13
14
14
15
15
3.23.
KREIS PADERBORN
ÖRTLICHE ORDNUNGSBEHÖRDEN
BEZIRKSREGIERUNG/ MUNLV NRW/ LANUV
GESUNDHEITSAMT DES KREISES PADERBORN
TIEFBAUÄMTER / BETREIBER DER KLÄRANLAGE(N) KREIS PADERBORN
STRASSENBAULASTTRÄGER
POLIZEI/KREISBRANDMEISTER
FISCHEREIBEHÖRDE
WASSERVERBÄNDE KREIS PADERBORN / SONSTIGE DIREKTEINLEITER
WASSERVERSORGUNGSBETRIEBE (NENNUNG IN KURZFORM)
TALSPERRENBETREIBER
KANALISATIONS-/ KLÄRANLAGENBETREIBER
BEZIRKSREGIERUNG ARNSBERG, BERGVERWALTUNG
DEUTSCHE BAHN AG/ PRIVATER BAHNBETREIBER
LOKALER VERKEHRSVERBUND DES KREISES PADERBORN
BUNDESWEHR
NATO-STREITKRÄFTE
BETREIBER VON FERNLEITUNGEN (Z.B. NATO)
ANDERE KREISE/KREISFREIE STÄDTE/
JEWEILIGE BEZIRKSREGIERUNG
FACHÄMTER DES KREISES PADERBORN
4.
SOFORT- UND FOLGEMAßNAHMEN
17
5.
ERREICHBARKEITSVERZEICHNIS
22
5.1.
5.2.
5.3
5.4.
5.4.1.
5.4.2.
5.4.3.
5.4.5.
UNTERSUCHUNGSSTELLEN FÜR WASSER- UND ERDPROBEN
22
KOMMUNALE UNTERSUCHUNGSSTELLEN
23
SACHVERSTÄNDIGE UND GUTACHTER (24-STÜNDIGE RUFBEREITSCHAFT)23
HILFSORGANISATIONEN UND HILFSMITTEL (ÖLSPERREN)
25
FREIWILLIGE FEUERWEHR
25
TECHNISCHES HILFSWERK (THW)
25
HILFSMITTEL (ÖLSPERREN)
25
SAUGFAHRZEUGE, GEFAHRGUTGERÄTEWAGEN
26
15
16
2
5.5.
5.5.1.
5.5.2.
5.6.
5.7.
5.8.
5.9.
5.10.
6.0
ENTSORGUNGSUNTERNEHMEN/ZWISCHENLAGER
ENTSORGUNG- UND SANIERUNG VON ÖLVERUNREINIGTEM ERDAUSHUB
ABFALLENTSORGUNGSANLAGE
ÖL-TANKWAGEN
BRUNNENBAUFIRMEN UND BOHRUNTERNEHMEN
BAUFIRMEN
GROßRAUMTRANSPORTER FÜR ERDAUSHUB
KRAN- UND ABSCHLEPPWAGEN
SONSTIGE (STAATSANWALTSCHAFT, GEOLOGISCHER DIENST, FORSTBEHÖRDEN, DATENBANKEN, …)
Anlagen
1. Kriterien für Meldung eines Umweltalarms (Anlage 1 zur Umweltalarmrichtlinie)
2. Meldung „Umweltalarm“ (Anlage 2 zur Umweltalarmrichtlinie)
3. Muster für Handlungsanleitung betreffend Fischsterben
26
27
27
27
27
27
27
27
28
3
1. Allgemeines
Grundlage für die Erstellung dieses Umweltalarmplanes sind die materiellen Vorschriften des Umweltrechtes
(u.a. WHG, LWG NRW, LImSchG, KrW-/AbfG, BodSchG NRW) die Zuständigkeitsverordnung für Umweltschutz (ZustVU) vom 11. Dezember 2007 sowie Ziffer 4 des gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Innenministeriums des Landes
NRW zum Umgang mit Schadens- oder Gefahrenfällen im Bereich des Umweltschutzes (UmweltalarmRichtlinie): Danach haben die Umweltschutzbehörden jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich einen Umweltalarmplan aufzustellen, der gewährleistet, dass bei einem Schadens- oder Gefahrenfall unverzüglich Gegenmaßnahmen getroffen werden können.
Schadens- oder Gefahrenfall im Sinne dieses Umweltalarmplanes sind Unfälle, Betriebsstörungen und sonstige Ereignisse, bei denen umweltgefährdende Stoffe freigesetzt werden und eine akute Gefahr für Menschen,
Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre und sonstige Sachgüter besteht oder bestehen könnte.
Dabei gilt der Grundsatz der gegenseitigen Hilfeleistung und Weiterleitung von Meldungen (Ziffer 2 der
Umweltalarm-Richtlinie): Polizei, Feuerwehr, örtliche Ordnungsbehörden und Umweltschutzbehörden informieren sich grundsätzlich gegenseitig und unverzüglich über Schadens- oder Gefahrenfälle, soweit sie in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffen sind. In jedem Fall ist die Leitstelle für den Feuerschutz und den Rettungsdienst zu unterrichten. Je nach Sachlage sind von der zuständigen Umweltschutzbehörde nach Eingang
einer Meldung bzw. Anzeige über einem Schadens- oder Gefahrenfall betroffene und potenziell betroffene
Behörden und Dritte zu informieren.
Der Alarmplan besteht aus dem Meldeplan (Punkte 2 und 3) und dem Maßnahmenplan (Punkt 4). Aus dem
Meldeplan können die zuständigen sowie zu beteiligenden Stellen entnommen werden. Im Maßnahmenplan
sind die organisatorischen und technischen Sofort- und Folgemaßnahmen aufgeführt, die bei einem Schadensoder Gefahrenfall einzuleiten sind. Außerdem enthält der Maßnahmenplan ein Erreichbarkeitsverzeichnis von
Sachverständigen und Unternehmen, die über die erforderlichen Fachkräfte und technischen Hilfsmittel zur
Durchführung der Untersuchungsarbeiten und Abwehrmaßnahmen verfügen (Punkt 5).
Die Sofortmaßnahmen (vgl. Punkt 4) sind in erster Linie von den Feuerwehren durchzuführen. Alle übrigen
Stellen und Einrichtungen wirken dabei mit, d.h. die Feuerwehren lassen sich bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen durch Stellen und Personen beraten, die dazu auf Grund ihrer besonderen Kenntnisse, Ausrüstung und Einrichtungen oder sonstigen Mittel in der Lage sind (vgl. Punkte 3 und 5).
Die Einsatzleitung der Feuerwehr wird zunächst Sofortmaßnahmen zur Abwehr von Gefahren einleiten. Sobald keine unmittelbare Gefährdung mehr besteht, sind die Träger öffentlicher Belange – insbesondere die
Ordnungsämter und die nach der geltenden Fassung der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU)
zuständigen Umweltschutzbehörden – im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Durchführung weiterer Maßnahmen verantwortlich. Sind Belange verschiedener TÖB betroffen, sollte gemeinsam ein Koordinator festgelegt werden.
Je nach Sachlage wird es über die Sofortmaßnahmen hinaus notwendig sein, die ausgetretenen Stoffe durch
weitere Maßnahmen (Folgemaßnahmen), wie z.B. die Entsorgung von kontaminiertem Erdreich, unschädlich
zu machen. Diese Maßnahmen sind oftmals ebenfalls unverzüglich einzuleiten. Eine klare Trennung von Sofort- und Folgemaßnahmen ist daher oftmals nicht möglich, sondern von der jeweiligen Sachlage abhängig.
4
Meldeplan
2. Meldeverfahren
2.1. Ablauf
Werden umweltgefährdende Stoffe freigesetzt und ist zu befürchten, dass akute Gefahr für Menschen, Tiere,
Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre oder sonstige Sachgüter besteht oder bestehen könnte, so ist dieser
Schadens- oder Gefahrenfall unverzüglich der Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst anzuzeigen.
Die Meldung ist telefonisch grundsätzlich an die im Folgenden unter Ziffer 3.1 aufgeführte Telefonnummer
zu richten.
Polizei, Feuerwehr, örtliche Ordnungsbehörden und Umweltschutzbehörden informieren sich gegenseitig und
unverzüglich über Schadens- und Gefahrenfälle innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs.
Bei welcher Sachlage eines Schadens- und Gefahrenfalls noch weitere Stellen zu beteiligen sind, ist im Folgenden unter Punkt 3 „Weitergabe der Meldung“ aufgeführt.
2.2. Aufnahme Schadens- oder Gefahrenfall / Meldung
Um eine zügige Gefahrenabwehr zu gewährleisten, sollten die in der Anlage 2 (Meldung „Umweltalarm“)
aufgeführten Angaben abgefragt werden.
3. Weitergabe der Meldung (Anschriften / Telefonnummern)
Die Weitergabe der Meldung obliegt grundsätzlich der Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst des
Kreises/ der kreisfreien Stadt.
Auch die oberen Umweltschutzbehörden bedienen sich für die Beteiligung der örtlichen Behörden der Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst des Kreises/ der kreisfreien Stadt.
Sollte sich aufgrund der Art des Schadens- oder Gefahrenfalls bzw. des Ausmaßes vor Ort herausstellen, dass
noch weitere als die bisher benachrichtigten Stellen zu informieren sind, so ist dies der Meldestelle (Leitstelle
bzw. örtliche Ordnungsbehörde bei Gefahr im Verzug) unverzüglich mitzuteilen, damit diese die Weitergabe
entsprechend vornehmen kann. Die Umweltschutzbehörde hat sicherzustellen, dass auf diesem Weg bei Betroffenheit unverzüglich insbesondere die nachfolgenden Stellen benachrichtigt werden:
-
Gesundheitsämter
Talsperrenbetreiber
Wasserwerke
Betreiber von Anlagen zur Abwasserbehandlung und Abwasserableitung bei Gefahr des Eindringens
umweltgefährdender Stoffe in Anlagen
Betreiber von Rohrfernleitungen
Wirtschaftsbetriebe oder Stadtwerke
Sondergesetzliche Wasserverbände
Wasser- und Bodenverbände nach dem WVG
Bezirksregierung Arnsberg. Abteilung Bergbau und Energie in NRW (bei Fällen in Betrieben oder mit
Auswirkungen auf Betriebe, die der Bergaufsicht unterliegen)
Straßen NRW oder das für Straßen zuständige Amt der Kommune bzw. des Kreises
Notfallmanager der Deutschen Bahn AG
die nächste Dienststelle der Bundeswehr bzw. der zuständigen Verbindungsoffizier und das zuständige
Regionalbüro für Immobilienanlagen (bei Fällen in Anlagen oder mit Auswirkung auf Anlagen der Bundeswehr bzw. von Stationierungsstreitkräften)
Eine Schadens- und Gefahrenfallmeldung ist grundsätzlich wie folgt weiterzuleiten:
5
3.1. Kreis Paderborn
Bei allen Schadens- oder Gefahrenfällen ist sofort zu benachrichtigen:
a) Kreisfeuerwehrzentrale Büren-Ahden – Flughafenstr. 3, 33142 Büren-Ahden Tel.: 02955 / 76 760
Funk: Kanal 468/U G
„Leitstelle Paderborn“
oder für das Stadtgebiet Paderborn:
Feuerwehr Paderborn – Feuerwache Süd, Breslauer Str. 45, 33098 Paderborn Tel.: 05251 / 88 70
Funk: Kanal 468/U G
„Florian Paderborn“
Fax: 05251 / 88 74 09
b) Entweder der
Kreis Paderborn (soweit der Kreis zuständig ist)
Amt 66 – Umweltamt Untere Umweltschutzbehörde
Aldegreverstraße 10-14, 33102 Paderborn
-
während der Dienstzeiten:
Herr Berg
außerhalb der Dienstzeiten:
Bereitschaftshabender
über die Kreisfeuerwehrzentrale
Tel. 05251 / 308 803
Tel.: 02955 / 76760
Um einen effektiven Informationsfluss zu gewährleisten, ist es notwendig, dass der Bereitschaftshabende bei jeglicher Alarmierung einen eindeutigen Ansprechpartner - eben die
Kreisfeuerwehrzentrale - hat und nicht von der Möglichkeit ausgehen muss, entweder von der
Kreisfeuerwehrzentrale oder der Feuerwache Süd alarmiert worden zu sein.
Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass die Feuerwehr Paderborn im Alarmierungsfall umgehend
die Kreisfeuerwehrzentrale unterrichtet und insofern die Weitergabe der Meldung an den Bereitschaftshabenden des Kreises Paderborn veranlasst.
oder die
Bezirksregierung Detmold (soweit die Bezirksregierung zuständig ist)
Leopoldstraße 13-15, 32756 Detmold
Zentrale
Tel.: 05231/71 -0
- > Telefonnummern der jeweils zuständigen Dezernate siehe unter Punkt 3.3 < -
6
3.2. Örtliche Ordnungsbehörden
Gemeinde/Stadt
Tel.-Nr.:
innerhalb
der Bürozeiten
Gemeinde Altenbeken
Frau Hasse
05255 / 12 00 -0
05255 / 12 00 -50
Herr Bruns
AWP GmbH (Gewässerschutzbeauftragter)
Herr Bartnik
05255 / 12 00 -28
Stadt Bad Lippspringe
Herr Tölle
AWP GmbH (Gewässerschutzbeauftragter)
Herr Bartnik
05252 / 260
05252 / 26 134
Stadt Bad Wünnenberg
Herr Fleckner (Gewässerschutzbeauftragter)
02953 / 709 -0
02953 / 709 -32
Gemeinde Borchen
Herr B. Niggemeier
Frau Schmidt
Herr Büker (Gewässerschutzbeauftragter)
Herr Peek
05251 / 38 88 -0
05251 / 38 88 -124
05251 / 38 88 -127
05251 / 38 88 -214
05251 / 3888 – 128
Stadt Büren
Herr Ranner (Gewässerschutzbeauftragter)
Herr Krenz
Herr Voß (Stv. Gewässerschutzbeauftragter)
02951 / 970 -0
02951 / 970 -156
02951 / 970 -155
02951 / 970 -113
05251 / 503-6253
05251 / 503-6253
Stadt Delbrück
05250 / 996 -0
Herr Mattiza
05250 / 996 -180
Frau Wecker-Brökelmann
05250 /9 96 -181
Kommunal- & Abwasserberatung NRW GmbH
Fr. Dr. Sindern (Gewässerschutzbeauftragte) 0211 / 430 77 102
Gemeinde Hövelhof
05257 / 50 09 -0
Herr Schäfers
05257 / 50 09 -103
Rufbereitschaft
0170 / 99 27 205
Herr Markgraf (Gewässerschutzbeauftragter)
Stadt Lichtenau
Herr Altemeier
Herr Weber
Frau Kalbheu
05295 /89 -0
05295 / 89 -14
05295 / 89 -12
05295 / 89 -16
Stadt Salzkotten
Herr Peitzmeier
Rufbereitschaft
Herr Dresbur (Gewässerschutzbeauftragter)
05258 / 5 07 -0
05258 / 5 07 -11 27
0171 / 30 39 708
05258 / 5 07 -11 41
Stadt Paderborn
Herr Ralf Schmitz (Feuerwehr)
Herr Kühling (Feuerwehr)
(Herr Fehmer) Städt. Entwässerungsbetrieb
05251 / 88 0
05251 / 88 73 40 o. /88 70
05251 / 88 73 00
05251 / 88 28 03
7
3.3 Bezirksregierung/ MKULNV NRW/ LANUV NRW
Schadens- oder Gefahrenfälle
mit überregionaler oder länderübergreifender Bedeutung bzw.
mit überregionalem Interesse der Öffentlichkeit und der Medien
(In der Regel der Fall, wenn Kriterium nach Anlage 1 erfüllt ist)
sind unter dem Kennwort „Umweltalarm" (Anlage 2) der oberen und obersten Umweltbehörde über
den Meldekopf unverzüglich anzuzeigen:
a) Obere Umweltschutzbehörde
Bezirksregierung Detmold, Leopoldstr. 15, 32756 Detmold
Meldekopf der Bezirksregierung
(Rufbereitschaft der Bezirksregierung Detmold)
Tel.: 05231/71-1999
Fax: 05231/71-821999
E-Mail: bezirksregierung-detmold-gefahrenabwehr@brdt.nrw.de
b) Oberste Umweltschutzbehörde (MKULNV NRW)
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) als oberste Umweltschutzbehörde bedient sich des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) als Meldekopf (siehe unter c))
c) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW)
Landesweite Nachrichtenzentrale
Nachrichtenbereitschaftszentrale beim LANUV
(NBZ)
Tel.: 0201/71 44 88 (24-stündige Erreichbarkeit)
Leibnizstr. 10
45659 Recklinghausen
www.lanuv.nrw.de
Meldungen, die unter dem Kennwort „Umweltalarm" bei der NBZ eingehen, werden von dort an die obere
und oberste Umweltschutzbehörde unverzüglich weitergeleitet.
Fachliche Ansprechstelle während der Dienstzeit: Auf Anfrage Beratung und Unterstützung der
zuständigen Umweltschutzbehörde zur Feststellung des Schadensumfangs und der Schadensursachen sowie zur Unterstützung bei der Ableitung sachgerechter Sofort- und Folgemaßnahmen.
Einsatzbereitschaft von Sondereinsatzdiensten rund um die Uhr (Luftmessungen, Probe- nahmen in
den Medien Wasser und Boden, Vor-Ort-Untersuchungen und ggf. notwendige Sofort- Untersuchungen
im Labor).
Eigene Zuständigkeit: Bei Gewässerverunreinigungen oder anderen gewässergefährdenden Ereignissen
am Rhein bzw. mit Auswirkungen auf den Rhein führt das LANUV Untersuchungen in eigener Zuständigkeit durch.
8
3.4.
Gesundheitsamt Kreis Paderborn
bei Schadens- oder Gefahrenfällen in Trinkwassereinzugsgebieten und bei Schadens- oder Gefahrenfällen, die die Trinkwasserversorgung beeinträchtigen können:
Gesundheitsamt Kreis Paderborn
(zu beteiligen gem. §§ 18, 20 Trinkwasserverordnung - TrinkwV-).
tagsüber während der Bürozeiten: z.B.:
Herr Wiese (Gesundheitsingenieur)
Herr Dr. Alles (Amtsarzt / Amtsleiter)
Herr Dr. Bolle (Amtsarzt/ Stv. Amtsleiter)
Tel.: 05251 / 308 281
Tel.: 05251 / 308 271
Tel.: 05251 / 308 274
außerhalb der Bürozeiten:
Die o. g. Personen sind über die Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst des Kreises Paderborn
(Tel.: 05251 / 88 70) zu erreichen.
3.5. Tiefbauämter / Betreiber der Kläranlagen
Bei Schadens- und Gefahrenfällen auf kanalisierten Straßen, Wegen und Plätzen
-
zuständiges Tiefbauamt der jeweiligen Stadt/Gemeinde
(s. Erreichbarkeitsverzeichnis „örtliche Ordnungsbehörden“ unter 3.2)
und
-
Betreiber der Kläranlagen im Kreis Paderborn, die durch eine evtl. Verunreinigung gefährdet ist
(s. unter 3.14)
3.6. Straßenbaulastträger
Bei Schadens- oder Gefahrenfällen auf Straßen, Wegen und Plätzen
1. Bundesautobahnen
Autobahnmeisterei Bad Wünnenberg-Haaren
Fiegenburg 16
außerhalb der Bürozeiten:
Notfalltelefon
Tel.: 02957 / 970 -0
Fax: 02957 / 970 -188
(24-h)
Tel.: 02957 / 970 170
Die Autobahnmeisterei Bad Wünnenberg-Haaren ist für die gesamte BAB A 44 im Kreis Paderborn, sowie teilweise für die BAB A 33 (vom AB-Kreuz Bad Wünnenberg-Haaren bis AS Paderborn-Sennelager)
zuständig.
Im Übrigen ist die nachstehende Autobahnmeisterei Oelde zuständig.
Autobahnmeisterei Oelde
Bökenförder Weg 24, 59302 Oelde
Tel.: 02522 / 91 20
Fax.: 02522 / 912 -188
Die Autobahnmeisterei Oelde ist für die BAB A 33 von AS Paderborn-Sennelager bis BAB A 2 zuständig.
9
2. Bundesstraßen, Landstraßen, Kreisstraßen
Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalniederlassung Sauerland- Hochstift
Briefadresse: Postfach 15 53, 59855 Meschede
Lieferadresse: Lanfertsweg 2, 59872 Meschede
Tel. 0291 298-0
Fax 0291 298-223
Außenstelle Paderborn
Briefadresse: Postfach 20 27, 33050 Paderborn
Lieferadresse: Am Rippinger Weg 2, 33098 Paderborn
Tel. 05251 692-0
Fax 05251 692109
Leitung
Herr Rensing
E-Mail: thomas.rensing*
Tel.: 0291 298-160
Fax: 0291 298-229
Mobil: 0162 2398470
Vertretung
Herr Borgelt
E-Mail: hubertus.borgelt*
Tel.: 0291 298-501
Mobil: 0162 2398793
*) @strassen.nrw.de
RNL Sauerland-Hochstift: Mastermeisterei Salzkotten
Standort
Leitung Master
Leitung Betriebsdienst
Straßenmeisterei Salzkotten
Bauhofstraße 10
33154 Salzkotten
Tel.: 05258 9845-0
Fax: 05258 9845-26
Straßenmeisterei Brakel
Driburger Straße 27
33034 Brakel
Tel.: 05272 37900-0
Fax: 05272 37900-26
Straßenmeisterei Peckelsheim
Eissener Straße 7
34439 Willebadessen
Tel.: 05644 9802-0
Fax: 05644 9802-26
Herr Schütte
E-Mail:
hubertus.schuette*
Tel.: 05258 9845-12
Herr Ringkamp
E-Mail: norbert.ringkamp*
Tel.: 05258 9845-13
Herr Hagemann
E-Mail:
markus.hagemann*
Tel.: 05272 37900-13
Herr Reifer
E-Mail: elmar.reifer*
Tel.: 05644 9802-13
*) @strassen.nrw.de
d)
Kreis Paderborn, Amt Straßenwesen (zuständig für die Kreisstraßen)
Alte Schanze, 33106 Paderborn
- innerhalb der Dienstzeiten
Tel.: 05251 / 18 140
3. Gemeinde- und Gemeindeverbindungsstraßen
Tiefbauämter der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde
(s. Erreichbarkeitsverzeichnis der „örtlichen Ordnungsbehörden“ 3.2)
10
3.7. Polizei/Kreisbrandmeister
Je nach Sachlage:
1. Landrat des Kreises Paderborn
Zentrale
Tel.: 05251 / 308 -0
2. Kreispolizeibehörde Paderborn
Tel.: 05251 / 30 60
Bei der Kreispolizeibehörde Paderborn sollte bei erheblichen Unfällen während der
Dienstzeit die mit der Verfolgung von Umweltdelikten befasste Kriminalpolizei wie folgt
informiert werden:
•
•
•
Herr Bader
Herr Renneke
Herr Peitz
Tel.: 05251 / 306 3101
Tel.: 05251 / 306 3109
Tel.: 05251 / 306 3102
Außerhalb der Dienstzeiten sollte der - Bereitschaftsdienst K - benachrichtigt werden (über
die Leitstelle).
Leitstelle der Polizei
3. Polizeipräsidium Bielefeld,
Verkehrsinspektion 3, Autobahnpolizeiwache
Lippstädter Weg, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Bielefeld
Schloß Holte-Stukenbrock
(zuständig für alle Autobahnen im Kreis Paderborn)
Außenstelle:
Polizeiautobahnwache Bad Wünnenberg-Haaren
4. Kreisbrandmeister
Keuter, Elmar
Stellvertreter: Herr Bernhard Lücke
Tel.: 05251 / 306 1222
Tel.: 0521 / 545 440 70
Fax: 0521 / 545 40 90
Tel.: 0521 / 545 78 30
Fax.: 0521 / 545 7829
Tel.: 0521 / 79 10
Tel.: 05255 / 34 34 91
Tel.: 02953 / 99 469
11
3.10. Fischereibehörde
Bei Schadens- oder Gefahrenfällen im Einzugsgebiet eines Wasserkörpers
Amt 32 - Öffentliche Sicherheit, Jagd- und Versicherungsangelegenheiten, Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen
Untere Fischereibehörde des Kreises Paderborn
Aldegreverstraße 10-14
Leitstand (24-h Dienst)
Telefonnummern des Amtes 32 siehe unter Punkt 3.23
Örtlich zuständiger Fischereibeauftragter gem. § 53 LFischG NRW
Amt 32 Öffentliche Sicherheit, Jagd- und Fischereiangelegenheiten, Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen (siehe Punkt 3.23) wird verwiesen
3.11.Wasserverbände Kreis/ kreisfreie Stadt/ sonstige Direkteinleiter
Bei Schadens- oder Gefahrenfällen im Einzugsgebiet
Wasserverband Aabach-Talsperre
Bleiwäscher Str. 6, Bad Wünnenberg
• während der Dienstzeiten
(nach Dienstschluss Rufweiterschaltung auf das Bereitschaftshandy)
Tel.: 02953 / 98 77 -0
Fax: 02953 / 98 77 -10
oder Herr Weller dienstl.
Tel.: 02953 / 9877-13
Wasserverband Obere Lippe
Königstraße 16, 33142 Büren - während der Dienstzeiten
Tel.: 02951 / 93 39 00
Fax: 02951 / 93390-10
Wasser- und Bodenverband „Boker Heide“
Verbandsvorsteher Herr Ferdinand Westerhorstmann
Birkenweg 1, Delbrück
Tel.: 05250 / 93 22 66
3.12.Wasserversorgungsbetriebe (Nennung der Betriebe in Kurzform)
Bei Schadens- oder Gefahrenfällen im Einzugsgebiet einer Wasserversorgungsanlage bzw. eines Wasserschutzgebietes
Bundesamt für Immobilienaufgaben
(Wasserwerk Kasernen Sennelager)
Ravensberger Straße 117, 33607 Bielefeld
Tel.: 0521 / 52 56 -0
Fax: 0521 / 52 56 -100
Egge-Wasserwerk Betriebsführung GmbH
Rolandsweg 80, 33102 Paderborn
Ansprechpartner:
Herr Bernemann
Tel.: 05251 / 14 87 -0
Fax: 05251 / 14 87 -99
Gemeinschaftswasserwerke „Boker Heide“
Rolandsweg 80, 33102 Paderborn
Ansprechpartner:
Herr Bernemann
(Tel.: siehe oben)
12
Stadtwerke Bad Driburg GmbH
(Wasserwerk Neuenheerse; versorgt auch Herbram-Wald)
Am Rathausplatz 2, 33014 Bad Driburg
Ansprechpartner:
Herr Suhr
Tel.: 05253 / 88 18 -00
Fax: 05253 / 88 18 -07
Stadtwerke Bielefeld GmbH
Schildescher Straße 16, 35526 Bielefeld
Ansprechpartner:
Herr Kulaczewski
Tel.: 0521 / 51 -90
Fax: 0521 / 51 -43 37
Stadtwerke Lippstadt
Bunsenstraße 2, 59557 Lippstadt
Tel.: 02941 / 28 29 -0
Wasserverband Aabach-Talsperre
Bleiwäscher Straße 6, 33181 Bad Wünnenberg
Ansprechpartner:
Herr Weller
Tel.: 02953/ 98 77- 13 /- 0
Wasserwerke Paderborn GmbH
Rolandsweg 80, 33102 Paderborn
Ansprechpartner:
Herr Bernemann
(Tel. siehe oben)
Gemeinde Altenbeken - Wasserwerk Verteiler für das vom Eggewasserwerk bezogene Trinkwasser
Bahnhofstraße 5 a, 33184 Altenbeken
Tel.: 05255 / 17 43
Stadt Bad Wünnenberg - Wasserwerk –
Ansprechpartner:
Verteiler für das Wasser der Aabach-Talsperre; nur noch eigene Quelle
im Freizeitpark Fürstenberg
Poststraße 15, 33181 Bad Wünnenberg
Herr Wittler
Tel.: 02953 / 709-0 o. -12
Fax: 02953 / 709 -78
Stadt Büren - Wasserwerk Almestr. 11, 33142 Büren
Ansprechpartner:
Herr Müller
Tel.: 02951 / 92 915
Fax: 02951 / 92 918
Stadt Delbrück - Wasserwerk Marktstraße 6, 33129 Delbrück
Ansprechpartner:
Herr Wolf
Tel.: 05250 / 9 96 -0 /-271
Fax: 05250 / 9 96 -302
Gemeinde Hövelhof - Wasserwerk Verteiler für das von den Stadtwerken Paderborn bezogenen Trinkwasser
Schloßstraße 14, 33161 Hövelhof
Stadtwerke Lichtenau
Ansprechpartner: Herr Dickgreber
(Wassergewinnungsanlagen in Altenautal, Blankenrode, Buchlieth,
Kleinenberg/Holtheim, Herbram)
Leibühl 21, 33165 Lichtenau
Stadt Salzkotten- Stadtwerke Salzkotten Markstr. 8, 33154 Salzkotten
Werkleiter:
3.13. Talsperrenbetreiber
Bei Schadens- und Gefahrenfällen im Einzugsgebiet einer Talsperre
Siehe Punkt 3.11
Tel.: 05257 / 50 09 0
Fax.: 05257 / 5009-282
Tel.: 05295/997688-11
Tel.: 05295/89 -0
Fax: 05295/89 -70
Herr Bewermeier
Tel.: 05258 / 50 7 -0
Fax: 05258 / 50 7 -27
13
3.14. Kanalisations-/ Kläranlagenbetreiber
Stadt/Gemeinde
Gem.
Altenbeken
Stadt Bad Lipp.
Gem. Borchen
Stadt Büren
Bezeichnung der Kläranlage
Zuständigkeit
Bez. Reg.
Gewässer. i.d.
eingeleitet wird
Beke
KA Schwaney, (Tel: 05255 / 930719)
Bad Lippspringe, (Tel.: 0 5252 / 94 08 35)
GKA Nordborchen f. Nordb., Kirchb., Alfen u. Schloß
Hamborn, Dörenhagen, (Tel.:05251 / 391 753)
Bez. Reg.
Bez. Reg.
Bez. Reg.
Ellerbach
Lippe
Lohme
KA Etteln
GKA Büren f. Büren, Weine, Siddinghausen, Harth,
Ringelstein, Weiberg, Hegensdorf u. Leiberg (Wü)
Tel.: (0 29 51 / 30 80)
Krs.
Bez. Reg.
Altenau
Alme
Bez. Reg.
Alme
Steinhausen f. Steinh. u. Eickhoff
GKA Delbrück f. alle OT (Tel.: 05250 / 8630)
KA Hövelhof, (Tel.: 05294 / 1055)
GKA Grundsteinheim f. Lichtenau, Grunsteinheim,
Iggenhausen, Herbram, Herbram-Wald, Asseln, Hakenberg (Tel.: 05295 / 8070), Mobil: 0172 / 23 20 648
Bez. Reg.
Bez. Reg.
Bez. Reg.
Bez. Reg.
Abelbach
Haustenbach
Ems
Sauer
KA Blankenrode Tel.: 05295 / 2359, 0172 / 23 20 649
Krs.
Altenau
GKA Henglarn f. Atteln, Husen, Henglarn, Dalheim und
Ebbinghausen Tel.: (05292 / 2359)
Bez. Reg.
Altenau
KA Holtheim
Bez. Reg.
Holtheimer Bach
KA Kleinenberg Tel.: (05295/8941)
GKW Sande, Tel.: (05254 / 955 110)
Bez. Reg.
Bez. Reg.
NN Vorfluter
Lippe
Dahl Notruf STEB 05251 / 882900
GKA Verne f. Salzkotten, Verne, Verlar, Thüle, Mantinghausen u. Scharmede, Tel.: (05258 / 5898)
Krs.
Bez. Reg.
Ellerbach
Heder
KA Hengelsberg f. Obern- und Niederntudorf
KA Wünnenberg f. Wünnenberg, Fürstenberg
und Bleiwäsche, Tel.: (02953 / 7984)
Bez. Reg.
Bez. Reg.
Alme
Afte
KA Haaren f. Haaren und Helmern,Tel.: (02957 / 1389)
Bez. Reg.
Graben, B `
KA Altenbeken, (Tel.: 05255 / 6014)
KA Wewelsburg f. Ahden, Brenken, Wewelsburg,
Stadt Delbrück
Gem. Hövelhof
Stadt Lichtenau
Stadt Paderborn
Stadt Salzkotten
Stadt Bad Wü.
Stadt Bad Wünnenberg
3.15 .Bezirksregierung Arnsberg, Bergverwaltung
Bezirksregierung Arnsberg
Bergverwaltung
Zuständiges Bergamt:
Gelsenkirchen
Kurt-Schumacher-Str. 313
Tel.: 0209 / 959 730
Fax: 0209 / 959 731 830
3.16. Deutsche Bahn AG/ ggf. privater Bahnbetreiber
a) Meldungen über gefährliche Ereignisse im Bereich von Anlagen der Deutschen Bahn AG sind zu
richten an:
Notfallleitstelle Duisburg
Tel.: 0203 / 301 72 154
14
Bezirksleiter:
Herr Herrmann
Tel.: 05251 / 14 13 91
Herr Allroggen
Tel.: 05251 / 147 13 95
b) Meldungen über gefährliche Ereignisse im Bereich von Anlagen der Teutoburger Wald-Eisenbahn
sind zu richten an:
Teutoburger Wald Eisenbahn AG, Zentrale
Bezirksleiter Herr Konecsny
Tel.: 05241 / 23 400 - 0
Tel.: 05241 / 23 400 16
24-Stunden-Dienst Leitstelle mit Rufweiterleitung
Tel.: 05241 / 23 400 110
c) Weitere Gleisanlagen
Fa. Benteler (Hauptbahnhof): Herr Ohse
Fa. Benteler (Talle und Schloss Neuhaus): Herr Rose
Stadt Paderborn, ASP Herr Henrichs
Tel.: 05254 811860
Tel.: 05254 816837
Mobil: 0170 801 3593
Deutsche Privatbahn, Altenbeken: Herr Guttwein
Tel.: 0172 2811 791
3.17.Lokaler Verkehrsverbund des Kreises Paderborn
Nahverkehrsbund Paderborn / Höxter nph
Bahnhofstraße 27a, 33102 Paderborn
Tel.: 05251 / 12 33 -0
Fax: 05251 / 12 33 -99
E-Mail: info@nph.de
http://www.nph.de
3.18.Bundeswehr
Bei Gefährdung von Anlagen der Bundeswehr oder bei Beteiligung der Bundeswehr am Schadens- oder
Gefahrenfall:
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum (BwDLZ) Augustdorf, Lopshorner Weg 49, 32832 Augustdorf
Zentrale
Leiter des BwDLZ, Herr Bilstein
Tel.: 05237 / 91 -0
Tel.: 05237 / 91 -27 00
Objektmanagement Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne
Tel.: 05237 / 91 – 2761 o. -2762
Leiter Technisches Gebäudemanagement / Gewässerschutzbeauftragter Tel.: 05237 / 91 - 27 50 o. -2757
Wache
Tel: 05237 / 91 –2277 o. -2279
Sachbearbeiter für Umweltschutz
Tel: 05237 / 91 – 2704
Tel: 05274 / 95 20 59
Leiter Geländebetreuung
Tel.: 05237 / 91 2760
Bei Gefährdung von Anlagen der britischen Stationierungskräfte oder bei deren Beteiligung am Schadensoder Gefahrenfall:
Britischer Verbindungsoffizier Mr Grant, Panzerkaserne Paderborn, Driburger Straße 73 Tel.: 05254 / 98 23342
15
3.19.NATO-Streitkräfte
Bei Gefährdung von Anlagen der NATO-Streitkräfte oder wenn diese am Schadens- oder Gefahrenfall
beteiligt sind
a) zuständig für die NRW-Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf, Köln und Münster:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Schadensregulierungsstelle
Regionalbüro West Koblenz
Schloss (Hauptgebäude)
56068 Koblenz
Telefon: 0261 / 3908-0
Telefax: 0261 / 3908-181
b) zuständig für den NRW-Regierungsbezirk Detmold:
Schadensregulierungsstelle
Regionalbüro Ost Erfurt
Drosselbergstr. 2
99097 Erfurt
Tel.: 0361 / 3482 - 131
Fax.: 0361 / 3482 - 366
zu informieren, wenn NATO-Streitkräfte an einem Schadens- oder Gefahrenfall beteiligt sind; auch außerhalb von Militärgelände, z.B. Autobahnunfall.
3.20 Betreiber von Rohrfernleitungen
E.ON Westfalen Weser AG
Tegelweg 25, 33102 Paderborn
RWE
(24-Stunden Dienst)
Tel.: 05251 / 503 – 0
Tel.: 05251 / 503 206
(24-Stunden Dienst/Störungsannahmestelle)
Tel.: 0180 / 211 22 00
3.22. Andere Kreise/kreisfreie Städte/jeweilige Bezirksregierung
Bei Schadens- und Gefahrenfällen deren Ursachen in einem anderen Dienstbezirk liegen oder deren
Folgen sich auf andere Dienstbezirke erstrecken.
Kreis Höxter
während der Dienstzeiten
außerhalb der Dienstzeiten (Feuerwehr Leitstelle)
Tel.: 05271 / 96 50
Tel.: 05272 / 37 270
Hochsauerlandkreis (Meschede)
während der Dienstzeiten
außerhalb der Dienstzeiten (Feuerwehr Leitstelle)
Tel.: 0291 / 94 -0
Tel.: 0291 / 99 940
Kreis Lippe (Detmold)
während der Dienstzeiten
außerhalb der Dienstzeiten (Feuerwehr Leitstelle)
Tel.: 05231 / 62 -0
Tel.: 05261 / 66 600
Kreis Soest
während der Dienstzeiten
außerhalb der Dienstzeiten (Feuerwehr Leitstelle)
Kreis Gütersloh
während der Dienstzeiten
außerhalb der Dienstzeiten (Feuerwehr Leitstelle)
Tel.: 02921 / 30 -0
Tel.: 02921 / 38 00 00
Fax.: 02921 / 38 00 099
Tel.: 05241 / 85 -0
Tel.: 05241 / 82 -2000
Tel.: 05241 / 82 -2001
16
Die Bezirksregierung ist nach Dienstschluss über die unter Pkt. 3.3 genannte Nr. der NBZ zu erreichen.
3.23. Fachämter/-dezernate des Kreises/ der kreisfreien Stadt
Amt 66 – Umweltamt (Untere Umweltschutzbehörde)
Aldegreverstraße 10-14, 33102 Paderborn
(s. Punkt 3.1.)
Amt 63 - Amt für Bauen, Wohnen und Immissionsschutz
Riemekestraße 55, 33102 Paderborn
Herr Vahle (Amtsleiter)
Tel.: 05251 / 308 374
Amt 32 - Öffentliche Sicherheit, Jagd- und Fischereiangelegenheiten, Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen
Aldegreverstraße 10-14, 33102 Paderborn
Herr Temborius (Amtsleiter)
Tel.: 05251 / 308 - 712
Herr Bühlbecker (Untere Fischereibehörde)
Tel.: 05251 / 308 - 714
Herr Berensmeier (Untere Fischereibehörde)
Herr Fehling (Bevölkerungsschutz)
Herr Meier
Herr Hilker
Tel.: 05251 / 308 - 715
Tel.: 05251 / 308 - 719
Tel.: 05251 / 308 - 701
Tel.: 05251 / 308 - 720
Amt 53 - Gesundheit
Aldegreverstraße 10-14, 33102 Paderborn
(s. Punkt 3.4)
Die Alarmierung der Fachämter des Kreises / der kreisfreien Stadt kann zu jeder Tages- und Nachtzeit
über die Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst (02955/76 76 0) vorgenommen werden.
17
Maßnahmenplan
4. Sofort- und Folgemaßnahmen
a) Sachverhaltsermittlung
Bevor Maßnahmen zur Gefahrenabwehr eingeleitet werden, ist der Sachverhalt zu ermitteln. Die untere Wasserbehörde ermittelt den (wasserwirtschaftlich relevanten) Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art
und Umfang der Ermittlungen. Dabei hat sie alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch für die Beteiligten
günstigen Umstände, zu berücksichtigen. Zur Sachverhaltsermittlung gehören:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Befragung des Verursachers bzw. Grundstückseigentümers
Befragung von Feuerwehr, Ordnungsamt, Polizei etc.
Befragung von Zeugen, Nachbarn
Eigene Überprüfungen wie Inaugenscheinnahme, Messungen, Plausibilitätsprüfungen
Stoffidentifizierung
Mengenermittlung
Stoffeigenschaften wie spezifisches Gewicht, Viskosität, Mischbarkeit mit Wasser,
Flammpunkt, pH-Wert, Wassergefährdungsklasse etc.
Wohin ist der Stoff gelaufen?
Hydrogeologische Beschaffenheit am Unfallort (Untergrundschäden)?
Wasserschutzgebiet?
Gefährdung von Kläranlagen oder Brunnen zur Trinkwassergewinnung?
Gefährdung von Nutzern am Unterlauf von Gewässern?
sonstige Gefährdungen wie Explosionsgefahren, Bauwerksschäden?
Die nach den Umständen notwendige und mögliche Sachverhaltsermittlung ist für alle folgenden Maßnahmen
von entscheidender Bedeutung.
b) Sofortmaßnahmen
Sofortmaßnahmen sollen das Austreten, Ausbreiten und Versickern wassergefährdender Stoffe sowie das
Entstehen weiterer Schäden verhindern. Die wirksame Durchführung der Maßnahmen erfordert eine enge
Zusammenarbeit der beteiligten Behörden und Stellen. Siehe hierzu auch die Öl- und Giftalarmrichtlinien
vom 30.01.1981 (Anlage 3).
Sofortmaßnahmen sind insbesondere:
Beurteilung des wassergefährdenden Stoffes
- Gefahrstoffschnellauskunft beim Umweltbundesamt (Ziff. 5.30)
- TUIS, Flüssiggassicherheitsdienst (Ziffer 5.30)
- Katalog wassergefährdender Stoffe (GMBl 1985, in aktuell. Fassung),
Beteiligung von Sachverständigen, insbesondere Landesumweltamt (Ziff. 5.24), Landesamt für Natur + Umwelt + Verbraucherschutz NRW (Ziff. 5.22), Bezirksregierung Arnsberg - Fischerei + Gewässerökologie
(Ziff. 5.2), Bezirksregierung Detmold (Ziff. 5.31), Geologischer Dienst NRW (Ziff. 5.23),
Festlegen der wirksamsten Bekämpfungsart (z. B. Verdünnen, Neutralisieren von Säuren und Laugen),
Ermitteln bedrohter Gewässerbenutzungen sowie gewerblicher Anlagen und Benachrichtigung ihrer Betreiber
bzw. Eigentümer (siehe auch oben unter „Sachverhaltsermittlung“),
18
Warnung der Bevölkerung, Absperrmaßnahmen und entsprechende Verkehrsregelung (z. B. bei Brand-,
Explosions-, Vergiftungs- oder Rutschgefahr),
Verhindern weiteren Austretens (z. B. Sperren von Füll- und Entleerungsvorrichtungen, Schließen von Lüftungs- und sonstigen Öffnungen, behelfsmäßiges Abdichten von Lecks, Auffangen in Gefäßen, Umpumpen in
andere Behälter, Aufrichten umgestürzter Behälter, Abschalten von Stromverbrauchern, Beseitigen von
Zündquellen),
Verhindern weiteren Ausbreitens (z. B. Aufstauen durch Dämme aus Erde, Sand und Zement, Strohballen,
Verschließen von Kanalisationseinläufen, Kabelkanälen, Schächten oder sonstigen Öffnungen),
Verhindern weiteren Versickerns (z. B. Binden der ausgelaufenen Stoffe durch spezielle Ölbinder, Sägemehl,
Torf, Zement, Sand oder andere aufsaugende Mittel),
Ermitteln und Einschalten des Verursachers.
Probenahmen zur Beweissicherung (Boden- und/oder Wasserproben)
I)
Bei Abwassereinleitungen sind mindestens 3 Proben zu entnehmen und zwar
Probe 1:
Im unbeeinflussten Bereich oberhalb der Einleitungsstelle
Probe 2:
Unmittelbar an der Einleitungsstelle (unvermischte Abwasserprobe)
Probe 3:
Unterhalb der Einleitungsstelle nach erfolgter Durchmischung
Eine Probe aus oberirdischen Gewässern soll nicht am Boden, am Rand oder dicht unter der
Oberfläche entnommen werden (Ausnahme: Entnahme absetzbarer Stoffe und Schwimmstoffe).
Möglichst wenige, kurz hintereinander geschöpfte Einzelproben, zusammen möglichst zwei bis
drei Liter, werden zur Stichprobe gemischt. Dabei ist darauf zu achten, dass das Schöpfen nach
Möglichkeit in einem Zuge in Fließrichtung mit von der Strömung abgewandter Öffnung erfolgt.
Hierdurch wird ein Aufstau ungelöster Stoffe im Schöpfgefäß vermieden. Die Schöpfbewegung
ist der Strömungsgeschwindigkeit anzupassen.
Wird ein Indirekteinleiter verdächtigt, sind Wasserproben im Kanalnetz zu entnehmen. Die Quelle der Verunreinigung, auch auf Privatgelände, ist möglichst umgehend ausfindig zu machen und
abzustellen. Beweise sind ausreichend zu sichern.
Das verwendete Flaschenmaterial (möglichst Glas oder Polyethylenflaschen) muss sauber sein.
Bei Bedarf ist mit dem Wasser zu spülen, aus dem die Probe zu entnehmen ist. Die Flaschen
müssen randvoll (d. h. luftfrei) gefüllt, verschlossen, möglichst kühl gelagert bzw. transportiert
und möglichst umgehend einer Untersuchungsstelle überbracht werden.
II)
Jede Wasserprobe ist deutlich zu kennzeichnen:
1. Name und Behörde oder Anschrift und Telefon des Probenehmers
2. Ort der Probenahme,
3. Name des vermutlichen Einleiters,
2. Datum und Uhrzeit der Entnahme.
19
Die Angabe von weiteren Einflussfaktoren, z. B. Witterung, und die Anfertigung von Skizzen
oder Aufnahme von Fotos erleichtern die Auswertung. Anschließend ist möglichst ein Protokoll
zur Untersuchung von Wasserproben anzufertigen (Anlageteil 5).
Sofortmaßnahmen bei Ölunfällen auf und an stehenden oder langsam fließenden Gewässern sind insbesondere:
das Errichten von Sperren, so dass der auslaufende Stoff entfernt werden kann,
das Einkreisen mit Ölschlängeln, Pressluftsperren usw., Zusammenziehen, Abschöpfen oder Absaugen der
ausgelaufenen Stoffe,
das Verwenden von ölaufsaugenden Mitteln (spezielle Ölbinder, ersatzweise auch Torf) zum Binden und
Abschöpfen der ausgelaufenen Stoffe aus dem Gewässer, das Zwischenlagern der aufgefangenen Stoffe, sodass ein Versickern in den Boden oder ein Abschwemmen in ein oberirdisches Gewässer verhindert wird.
Sinkstoffe oder Mittel, die den ausgelaufenen Stoff emulgieren, dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung
der Wasserbehörde verwendet werden.
Bei Öl- oder Giftunfällen auf und an schnell fließenden Gewässern.
Die Sofortmaßnahmen werden sich in der Regel darauf beschränken müssen, zu verhindern, dass
weitere wassergefährdende Stoffe in das Gewässer gelangen. Es sollte versucht werden, die ausgetretenen Stoffe durch Sperren (z. B. Strohballen, Holzwände) aufzufangen und abzusaugen. Es empfiehlt
sich, die Sperren (z. B. mit Luft gefüllte Schläuche) schräg zur Flussrichtung des Gewässers einzubringen, um die Stoffe in
Buhnenfelder oder an das Ufer zu lenken und dort zu entfernen.
Besondere Richtlinien
Besondere fachliche Weisungen bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere für die Weisungen über
Feuerwehreinsätze bei Unfällen und Bränden von Tankwagen, Kesselwagen und Tankschiffen
(RdErl. d. Innenministers v. 24.07.1962 - SMBl. NW 2133).
c) Folgemaßnahmen
Die einzelnen Punkte sind dem gemeinsamen RdErl. des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten und des Innenministers vom 30.01.1981, Ziffer 9, zu entnehmen (Öl- und Giftalarmrichtlinien
- Anlageteil 3 -). Als Folgemaßnahmen kommen insbesondere in Betracht:
1.
Abbrennen der ausgetretenen Stoffe auf geeignetem Untergrund, wenn nicht Gründe
des Explosions-, Brand- oder Immissionsschutzes entgegenstehen
2. Aufnehmen und ordnungsgemäßes Entsorgen des durch den Öl- oder Giftunfall verunreinigten Erdreiches oder Wassers sowie der aufgefangenen Stoffe,
3. Entfernen der am Gewässerufer haftenden ausgetretenen Stoffe,
4. Reinigen von Dränagen und Kanälen,
5. ständiges Abpumpen von geschädigtem Grundwasser,
6. Auswaschen des Bodens und Auffangen des Spülwassers,
7. Ablagern des verunreinigten Erdreiches oder Wassers sowie der aufgefangenen Stoffe
an einem von der Wasserbehörde bestimmten, für die Gewässer ungefährlichen Ort,
8. unschädliche Beseitigung der schädlichen Stoffe durch Herausziehen oder Herausdrücken der in das Erdreich gelangten Stoffe, durch Ausglühen des verunreinigten
Erdreichs oder durch Verbrennen der in das Wasser gelangten oder aufgefangenen
Stoffe,
9. Niederbringen und Betreiben von Grundwasserbeobachtungs- und Abwehrbrunnen,
10. Untersuchung der durch den Öl- oder Giftunfall verschmutzten Gewässer auf ihre
physikalische, chemische und biologische Beschaffenheit,
11. Herstellen eines Verbundes mit anderen Wasserversorgungsanlagen oder Einsatz von
besonderen Aufbereitungsanlagen, wenn Wasserversorgungsanlagen bedroht sind.
20
d) Zuständigkeit
Zuständig für die Anordnung und Durchführung der Vorsorge-, Sofort- und Folgemaßnahmen sind,
soweit die Beeinträchtigung eines Gewässers (oberirdische Gewässer, Grundwasser) nicht ausgeschlossen ist, die Wasserbehörden (§§ 5, 8, 9, 62, 32, 48 Wasserhaushaltsgesetz, §§ 116, 136 bis 138
Landeswassergesetz in Verbindung mit der ZustVOtU).
Ist weder die Zuständigkeit der Wasserbehörden noch die anderer Sonderordnungsbehörden gegeben,
so sind die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig. Unberührt bleibt die außerordentliche Zuständigkeit der örtlichen Ordnungsbehörden bei Gefahr im Verzuge im Falle des § 6 Abs. 1 OBG, dessen
Voraussetzungen bei Sofortmaßnahmen zumeist gegeben sein werden.
e) Ordnungsrechtliche Grundsätze und Ordnungspflicht, Sofortvollzug
Die Tätigkeit der unteren Wasserbehörde erfolgt als Sonderordnungsbehörde. Rechtsgrundlage für ein
Einschreiten ist das Ordnungsbehördengesetz. Die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
sind dem Ordnungspflichtigen (Verhaltens- bzw. Zustandsstörer) aufzugeben. Die Frage der ordnungsrechtlichen Verantwortlichkeit ist verschuldensunabhängig.
Bei angeordneten bzw. selbst durchgeführten bzw. in Auftrag gegebenen Maßnahmen ist stets der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Aufwand und Erfolg müssen in einem angemessenen
Verhältnis zueinander stehen. Bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen sind in der Regel Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuleiten. Können die notwendigen Maßnahmen von den Verantwortlichen nicht, nur unvollständig oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden oder ist ein Verantwortlicher nicht sofort greifbar, sind die Maßnahmen von der zuständigen Behörde ohne vorhergehenden Verwaltungsakt selbst durchzuführen oder in Auftrag zu geben (Sofortvollzug nach § 55 Abs.
2 VwVG NW). Der Sofortvollzug erfordert das Vorliegen einer gegenwärtigen Gefahr.
Eine gegenwärtige Gefahr liegt nach herrschender Meinung und Literatur vor, wenn die Einwirkung
des schädigenden Ereignisses bereits begonnen hat oder wenn eine Einwirkung unmittelbar oder
(nach allgemeinen Erfahrungssätzen) in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bevorsteht, so dass ein sofortiges Einschreiten geboten ist.
Hinweis:
Anordnungen gegenüber Ordnungspflichtigen bzw. Aufträge an Dritte sind klar und eindeutig zu
formulieren. Das mit der Maßnahme angestrebte Ziel muss klar definiert sein. Bei Aufträgen gegenüber Dritten ist der Auftraggeber festzulegen. Der Ordnungspflichtige ist über die Maßnahmen so
schnell wie möglich zu informieren. Liegt ein Versicherungsfall vor, ist die Versicherung unverzüglich zu informieren. Bei größeren Schadensfällen wird häufig von dort ein Sachverständiger beauftragt.
Bei Kraftfahrzeugen mit bundesdeutschem Kennzeichen kann die Versicherung über den Zentralruf
der Versicherer 0180-25 0 26 erfragt werden.
Vor Beginn der Maßnahmen ist sicherzustellen, dass keine Schäden an Versorgungsleitungen, Gebäuden etc. entstehen. Bei Eingriffen auf fremden Grundstücken ist der Eigentümer/Nutzungsberechtigte nach Möglichkeit zu informieren. Die Arbeiten sind zu überwachen und zu
dokumentieren. Über das Sanierungsende entscheidet die untere Wasserbehörde.
Vor Verlassen des Unfallortes ist sicherzustellen, dass evtl. Gefahrenstellen gesichert werden (z. B.
Gruben).
21
e) Kosten
Die Kosten für die Sofortmaßnahmen und die Folgenbeseitigung tragen die Behörden, die die Maßnahmen angeordnet oder durchgeführt haben, sofern sie nicht nach den gesetzlichen Vorschriften von
einem Pflichtigen zu tragen sind. Werden die örtlichen Ordnungsbehörden bei Gefahr im Verzuge
gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 OBG tätig, so haben sie die ihnen entstehenden Kosten zu tragen
(§ 45 OBG).
22
5. Erreichbarkeitsverzeichnis
5.1. Staatliche Untersuchungsstellen / Sachverständige
Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz (LANUV) NRW
Nachrichtenbereitschaftszentrale (NBZ)
Tel.: 0201 / 71 44 88
Fax: 0201 / 7995 -1234
- rund um die Uhr -
Das LANUV unterhält für das ganze Land NRW rund um die Uhr einsatzbereite Sondereinsatzdienste
(Luftmessungen, Probenahmen in den Medien Wasser und Boden, Vor-Ort-Untersuchungen und
ggf. notwendige Sofort-Untersuchungen im Labor), die die Bezirksregierungen und die Unteren Umweltschutzbehörden bei Schadens- und Gefahrenfällen mit Sachverstand und umfangreicher Messtechnik
unterstützen.
Die Unterstützung der vor Ort tätigen Behörden kann telefonisch oder auch direkt am Ereignisort stattfinden. Die Aktivierung des Probenahmepersonals „Wasser und Boden“ erfolgt durch die Umweltschutzbehörde über die Nachrichtenbereitschsaftszentrale (NBZ) beim LANUV. Diese informiert den
zuständigen Fachbereich bzw. dessen Probenahme-Rufbereitschaft. Die Einweisung und Unterstützung
des Probenahmepersonals erfolgt durch die Umweltschutzbehörde vor Ort!!!
Bei Fischsterben größeren Ausmaßes (siehe 3.3) kann es einerseits nötig sein auszuschließen, dass die
Tiere an einer Krankheit und nicht durch eine Schadensursache zu Tode gekommen sind. Andrerseits
kann es auch erforderlich sein, Fragen der Verzehrsfähigkeit der Fische im betroffenen Gewässer zu klären. In solchen Fällen sind neben der Entnahme von Wasserproben auch Fische zu entnehmen (siehe Anlage 3) und das LANUV schnellstmöglich über die NBZ einzuschalten.
Für den Einsatz des LANUV bei Bränden, Stofffreisetzungen und anderen Ereignissen größeren
Ausmaßes stehen neben hochqualifizierten und erfahrenen Fachleuten zwei umfangreich ausgestattete
Messfahrzeuge bereit.
Der Leistungsumfang des Sondereinsatzdienstes besteht u. a. aus folgenden Punkten
• Telefonische Beratung bei Großschadensfällen
• Untersuchungen vor Ort
• Probenahme vor Ort
• Analyse der Proben im LANUV
• Bewertung der Ergebnisse, Gefahrenabschätzung und Beratung über die weitere Vorgehensweise
(Sperrung, Verzehrverbot …)
Bei der Vor-Ort-Messung werden vor allem Gase (Brandgase, austretende gasförmige Stoffe), ausgetretene Flüssigkeiten und Feststoffe untersucht (bei Wasser nur Probenahme).
Einsatzgebiete
• Großbrände
• Partikelniederschläge unbekannter Herkunft
• Großräumige Geruchsbelästigungen
• Stofffreisetzung (fest, flüssig, gasförmig)
• Sonderfälle (z.B. Unterstützung des Kampfmittelräumdienstes)
Ggf. notwendige Labor-Untersuchungen außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit werden im LANUV nur in besonders dringenden Fällen eingeleitet. Dieser besonders dringende Untersuchungsauftrag
ist von der Umweltschutzbehörde explizit über die NBZ an das LANUV zu richten.
23
5.2. Kommunale Untersuchungsstellen
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe (CVUA-OWL)
Westerfeldstraße 1, 32758 Detmold
- Zentrale
Tel.: 05231 / 911 9
Fax.: 05231 / 911 503
- Labor
Tel.: 05231 / 911 561
5.3. Sachverständige und Gutachter
Fischereisachverständiger Dr. Dipl. Biologe Hartmut Späh
agc Paderborn
Niederlassung Paderborn: Frankfurter Weg 10, 33106 Paderborn
Ansprechpartner Herr Syring
Tel.: 0521 / 10 26 77
Fax: 0521 / 16 24 37
Tel.: 05251 288 189 -0
Fax: 05251 288 189 -10
TÜV Nord Niederlassung Hannover
Hauptabteilung Umweltschutz und Wärmenutzung Am TÜV 1, 30519 Hannover
Allgemeine Chemie:
Tel.: 0511 / 986 0
Fax: 0511 / 986 1632
Gefahrguttransporte:
Herr Kuhl, ansässig bei der Dienststelle in Hamburg
Tel.: 0511 / 986-13
Öffentlich bestellter Sachverständiger für die Beurteilung von
Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen
Dr. rer. Nat. Michael Krutz, Rittergut Haus Sölde, 44289 Dortmund
Tel.: 0231 / 42 77 966
Fax: 0231 / 42 77 967
OWL-Umweltanalytik, Dr. Noll
Westring 93, 33818 Leopoldshöhe
Tel.: 05202 / 923320
Fax: 05202 / 9233220
GEOscan Consulting GmbH, Eichendorffstr. 3, 49549 Ladbergen
Tel.: 05485 / 83488-0
Dr. Kerth & Lampe, Walter-Bröcker-Ring 17, 32756 Detmold
Tel.: 05231 / 308210
GUCH, Marinestr. 44, 59075 Hamm
Tel.: 02381 / 599548
Zinser GmbH Sachverständigenbüro
Knatenser Weg 17
31675 Bückeburg
Tel.: 05722 / 13 03
Fax: 05722 / 268 15
Rainer Hartmann, öffentlich bestellter Sachverständiger
Gesellschaft für angewandte Biologie und Geologie
August-Spindler-Str. 1, 37079 Göttingen
Tel.: 0551 / 389020
Fax: 0551 / 3890240
Golder Associates GmbH
Vorbruch 3, 29227 Celle
Tel.: 05141 / 9896 0
Fax: 05141 / 9896 96
(mit Rufweiterleitung)
V. Nientied Sachverständigenbüro + VAwS
Menzlinger Weg 9, 51503 Rösrath Mobil: 0172 / 202 6413
Tel.: 02205 / 860 07
Fax: 02205 / 860 05
24
BGI zu Höne/Klußmann/Altpeter AG
Im Druseltal 11, 34131 Kassel
Tel.: 0561 / 312451
Fax.: 0561 / 312451
Büro Prof. Dr. H. Schneider und Partner
Stapenhorstr. 60, 33615 Bielefeld
Tel.: 0521 / 96 551 0
Fax: 0521 / 96 55140
ALCUM GmbH, Platzstr. 33, 33397 Rietberg
Tel.: 05244 / 92550
Fax.: 05244 / 9255-20
Fülling, Beratende Geologen GmbH
Birker Weg 5
Remscheid
Tel.: 02191 / 945 80
Fax: 02191 / 945 860
Harres Pickel Consult AG
Niedervellmarschestr. 30
34233 Fuldatal
Tel.: 0561 / 98 18 30
Fax: 0561 / 98 18 380
Kleegräfe Büro für Baugrund- und Umweltanalytik
Holzstr. 212
59556 Lippstadt
Tel.: 02941 / 54 04
Fax: 02941 / 35 82
Mptec GmbH – Mobile Probenentnahmetechnik
Bleichstr. 69
33102 Paderborn
Tel.: 05251 / 300 188
Fax: 05251 / 300 189
Königsfuhr 3
33154 Salzkotten
Tel.: 05258 / 940 881
Fax: 05258 / 940 882
Rode Umweltschutz GmbH
Holter Str. 67, 31613 Wietzen
Tel.: 05022 / 940 73
Fax.: 05022 / 84 075
Dr. Tillmanns & Partner GmbH
Kopernikusstr. 5
50126 Bergheim
Tel.: 02271 / 80 10
Fax: 02271 / 80 11 08
Fax: 02271 / 80 12 08
Peter Wilmes Geo Data
Zum Schulkamp 3
33106 Paderborn-Sande
Tel.: 05254 / 66 443
Fax: 05254 / 66 485
Sachverständigenbüro
Dipl. Biol. Eckart Bär
51503 Rösrath, Scharrenbroicher Str. 44
Tel: 02205 / 94 42 - 0
Fax: 02205 / 94 42 - 42
Leistungsangebot/Erfahrung
Akutunfälle mit wassergef. Stoffen, Boden-/GW-Untersuchungen, Ursachenermittlung, Tankprüfungen
Ausrüstung (auszugsweise), Bohrgeräte, Probenahmegeräte, Pumpen, Feldmessgeräte, Schutzausrüstung
Fülling Beratende Geologen GmbH
42369 Wuppertal, In der Krim 42
24h-Rufbereitschaft:
Tel.: 02191 / 94 58 -0
Fax.: 02191 / 94 58 -60
Tel.: 02191 / 94 58 50
Leistungsangebot/Erfahrung
Gutachterliche Leistungen bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen, schwerpunktmäßig Projektsteuerung und Koordinierung von Sofortmaßnahmen und weiterführende Sanierungsmaßnahmen
Schutzkleidung, Vermessungsgeräte, Probenahmegeräte und -behälter, Sondiergerät bis 1 mtr. Tiefe
25
Sachverständigenbüro Nientiedt
51503 Rösrath (Köln), Menzlinger Weg 9
:
Tel: 02205 / 86 006
Fax: 02205 / 86 005
Leistungsangebot / Erfahrung Sachverständige Beurteilung und Begleitung von Sofortmaß- und Folgemaßnahmen, insbesondere bei Unfällen mit Mineralölen (Tankanlagen, Tankfahrzeuge, Böden, Gewässer,
techn. Einrichtungen etc.)
Ausrüstung (auszugsweise)
Geräte für das Aufspüren/Erkennen von Schadstoffen, mobil. Flüssigkeits-Leichtstoffabscheider
HYDR.O
Dipl.-Geologe Hartwig Reisinger
52070 Aachen, Sigmundstr. 10-12
Tel.: 0241 / 60 902 0
Fax: 0241 / 60 902 21
Leistungsangebot/Erfahrung
Boden- und Schadstoffbegutachtung, verantwortl. Maßnahmenkoordination (Erdarbeiten, Transport von
verunr. Boden, Zwischenlagerung, Entsorgung), Vor-Ort-Luft- Messung von Schadstoffkonzentrationen
Ausrüstung (auszugsweise)
Geräte für das Aufspüren/Erkennen von Schadstoffen, mobil. Flüssigkeits-Leichtstoffabscheider
Landwirtschaftskammer NRW
Nevinghoff 40
8147 Münster
Tel.: 0251 / 2376-0
Leistungsangebot/Erfahrung
Bodenprobenahme und Bewertung insbes. bei Gefahr einer Gewässerverunreinigung durch landw. Düngemittel wie z.B. Gülle/Jauche/Klärschlamm etc.
Ausrüstung (auszugsweise.)usw.
5.4. Hilfsorganisationen und Hilfsmittel (Ölsperren)
5.4.1. Feuerwehr
Mobiler Ölabscheider
AB Ölwehr
Kreisfeuerwehrzentrale Büren-Ahden
Tel. s. Punkt 3.1
5.4.2. Technisches Hilfswerk (THW)
Das Technische Hilfswerk Ortsverband Essen (Im Hesselbruch 5, 45356 Essen) ist zur Ölschadensbekämpfung an Talsperren (Fachgruppe „Ölschaden“) bestens ausgerüstet. Die Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst alarmiert gemäß Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) des Feuerschutzträgers,
Tel.: s. Punkt 3.1
Herr Frank Dietmar Schöpper
Tel.: 0201 / 67 64 04
5.4.3. Hilfsmittel (Ölsperren)
Der Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst des Kreises/der kreisfreien Stadt liegt ein nach
Ortsteilen geordnetes Verzeichnis von Landwirten vor, die Strohballen anliefern können, sowie ein
Verzeichnis über die vor Ort ansässigen Sägemehllagerstätten.
Weiterhin verfügen die jeweiligen Feuerwehren über Ölbindemittel sowie Ölsperren. Aktuelle Verzeichnisse hierüber liegen ebenfalls der Leitstelle vor, Tel.: s. Punkt 3.1.
26
5.4.5. Saugfahrzeuge, Gefahrgutgerätewagen
Die örtl. Feuerwehren verfügen z.T. über Saugwagen zur Aufnahme von Ölen/Giften, verunreinigtem
Wasser bzw. speziell für Öl-Säure. Eine aktuelle Liste liegt der Leitstelle vor, Anforderung dieser
Fahrzeuge erfolgt über die Leitstelle,
Tel.: s. Punkt 3.1
5.5.
Entsorgungsunternehmen/Zwischenlager
Firma Lönne Entsorgung
Bertramstr. 9, 59557 Lippstadt
(Tag und Nacht)
Tel.: 02941/29 50
(Zentraler Notdienst für alle Standorte) Tel.: 0800/56 36 635
Fax.: 02941/295 – 55
Firma Hubert Lausen
Grüner Weg 24, 33098 Paderborn
Tel.: 05251/75 00 77
Firma Rohrfrei-Schnelldienst, Teutoburger Str. 13, 33104 Paderborn
Hotline (Notdienst)
Tel.: 05254/99510
Tel.: 0800/0005517-0
Veolia Umweltservice Westfalen GmbH
Buchenhof 6, 33178 Borchen
Tel.: 05251/17 49 10
Firma Lobbe
Niederlassung Brilon
Brackweder Kanalreinigung
W. Walls GmbH & Co. KG
Im Südfeld 13, 33647 Bielefeld
(zugleich Rufbereitschaft)
(Notdienst ab 16:30 Uhr)
freitags ab 13:00 Uhr
Tel.: 02961/97 660
Fax.: 02964 / 97 66 30
Tel.: 0521 /41 02 07
Tel.: 0172 / 52 05 781
Eberhard Zimmermann GmbH & Co KG
Entsorger Zentrale
Gottlieb Daimler Str. 3, 33334 Gütersloh
Tel.: 05241 / 60 060
Firma Schröder Containerdienst & Baumaschinen
Berglar 14, 33154 Salzkotten
Tel.: 05258 / 6529
Aufnahme und Abfuhr von kontaminiertem Boden ( Bagger u. Container)
Firma Lönne Entsorgung
Firma Hubert Lausen
Firma Lobbe
Firma Eberhard Zimmermann
Firma Schröder
Anschrift und Tel.-Nr. wie oben
Anschrift und Tel.-Nr. wie oben
Anschrift und Tel.-Nr. wie oben
Anschrift und Tel.-Nr. wie oben
Anschrift und Tel.-Nr. wie oben
Zwischenlagerung von kontaminiertem Material
Eine Zwischenlagerung kann erfolgen nach Rücksprache mit dem:
Abfallverwertungs- und Entsorgungsbetrieb des Kreises Paderborn
- AV.E-Eigenbetrieb Alte Schanze, 33106 Paderborn
Deponieleiter: Herr Probst
(dienstlich)
Tel.: 05251/18 120
Tel.: 05251/18 12 34
27
5.5.1. Entsorgung- und Sanierung von ölverunreinigtem Erdaushub
5.5.2. Abfallentsorgungsanlage
Abfallverwertungs- und Entsorgungsbetrieb des Kreises Paderborn
- AV.E-Eigenbetrieb Alte Schanze, 33106 Paderborn
Deponieleiter: Herr Probst
(dienstlich)
5.6.
5.7.
5.8.
5.9.
Tel.: 05251/18 120
Tel.: 05251/18 12 34
Öl-Tankwagen
Lausen Mineralöl- u. Schmierstoffhandel GmbH
Grüner Weg 24, 33098 Paderborn
Tel.: 05251 / 75 00 77
Schallenkamp GmbH Mineralöle
Bürener Str. 9, 33181 Bad Wünnenberg
Tel.: 02957 / 9844 - 0
Fax.: 02957 / 9844 - 44
Brunnenbaufirmen und Bohrunternehmen
Schniedermeier GmbH & Co. KG
Boker Str. 89, 33129 Delbrück
Tel.: 05250 / 7665
Bunse GmbH
Bahnhofstr. 11, 33178 Borchen
Tel.: 05251 / 38088
Fax.: 05251 / 38262
Baufirmen
Immig Bauunternehmung
Am Atlaswerk 18, 33106 Paderborn
Tel.: 05251 / 7200-0
Fax.: 05251 / 7200-72
Josef Eley Bauunternehmung GmbH
Auf den Schächten 29, 33181 Bad Wünnenberg
Tel.: 02953 / 9875-0
Großraumtransporter für Erdaushub
Siehe Baufirmen
5.10.
Kran- und Abschleppwagen
Abschleppdienst Uwe Gardeleben
Borchener Str. 328, 33106 Paderborn
Tel.: 05251 / 69328-0
Hofmann Kranvermietung GmbH
Frankfurter Weg 31, 33106 Paderborn
Tel.: 05251 / 87975 - 0
Fax.: 05251 / 87975 - 22
28
6. Sonstige
Staatsanwaltschaft Paderborn
Herr Staatsanwalt Oppenkamp
(dienstl.)
Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen
De-Greiff-Straße 195, 47803 Krefeld
Herr Dr. Ulrich Pahlke
Erdbeben
Landeserdbebendienst
Herr Dr. Klaus Lehmann
Grundwasser
Beratung Grundwasser
Herr Dr. Heinrich Heuser
Herr Dr. Arnold Gawlik
Rutschung / Erdfall / Baugrund
Beratung Untergrundgefahren
Herr Dipl.-Ing. Klaus Buschhüter
Tel.: 05251 / 126 -0
Tel.: 05251 / 126 -528
Tel.: 02151/897-0 (Zentrale, 24 Std.)
Fax: 02151 897-505
E-Mail: poststelle@gd.nrw.de
Internet: www.gd.nrw.de
Tel.: 02151 897-238 (dienstlich)
Fax: 02151 897-542
E-Mail: pahlke@gd.nrw.de
Tel.: 02151 897258 (dienstlich)
Fax: 02151 897-542
E-Mail: geophysik@gd.nrw.de
Tel.: 02151 897-564 (dienstlich)
Fax: 02151 897-542
E-Mail: grundwasser@gd.nrw.de
Tel.: 02151 897-338
Fax: 02151 897-542
E-Mail: grundwasser@gd.nrw.de
Tel.: 02151 897-243 (dienstlich)
Fax: 02151 897-542
E-Mail: baugrund@gd.nrw.de
Bei Absturz von Flugzeugen, bei denen Auswirkungen auf Gewässer zu besorgen sind:
1. Militärflugzeuge
Generalflugsicherheit der Bundeswehr in Porz-Wahn
Köln
Tel.: 02203 / 90 80
2. Zivilflugzeuge
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
38108 Braunschweig, Hermann-Blenk-Str. 16
Tel.: 0531 / 354 80
Bei Unfällen mit radioaktiven Stoffen:
Landesanstalt für Arbeitsschutz
Dezernat Strahlenschutz
Uhlenbergstr. 131, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/ 31 01 0
Fax: 0211/ 31 01 11 89
29
Forstbehörden
1. Landesbetrieb Wald und Holz NRW
Regionalforstamt Hochstift, Stiftstr. 15, 33014 Bad Driburg-Neuenheerse
Herr Uber
Herr Kreienmeier
Herr Henkel
Herr Birkenfeld
(05238/768)
Dienst: 05259/98 65 13
Dienst: 05259/98 65 14
Dienst: 05259/98 65 15
Dienst: 05259/98 65 16
2. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bundesforstbetrieb Rhein-Weser
Senne 4, 33175 Bad Lippspringe
Tel.: 05252/96 540
Zentralruf der Versicherer
Bei einem Unfall eines Kraftfahrzeuges mit bundesdeutschem
Kennzeichen kann der Versicherer unter der
erfragt werden.
Tel.: 0180-25026
Datenbanken für wassergefährdende Stoffe
Umwelt Bundesamt
Wörlitzer Bahnhof, Dessau
Tel.: 0340/21 03 -0
Fax: 0340/21 04 21 30
Gefahrstoffschnellauskunft
Herr Dr. Krämer
Tel.: 0340 / 2103 -20 49
TUIS
(Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungs-System des VCI)
24-Stunden-Erreichbarkeit
Henkel-Werksfeuerwehr
Leitstelle
Tel.: 0621 / 60 43 333
Fax: 0621 / 60 92 664
Tel.: 0211 / 79 73 350
Tel.: 0211 / 79 73 170
Flüssiggas-Sicherheitsdienst (FSD) des Deutschen Verbandes Flüssiggas e.V. (DVFG)
24-Stunden-Erreichbarkeit
Tel.: 069/75 90 9 -153
Mappen über Rufbereitschaft, Firmenverzeichnisse und Stoffgruppen bei:
a) Kreisfeuerwehrzentrale, Büren-Ahden
b) Polizeistationen Paderborn und Büren
c) Kreis Paderborn, Umweltamt
d) CVUA OWL, Detmold
Kampfmittelbeseitigung
Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Arnsberg
In der Krone 31, 58099 Hagen
Tel.: 02931 / 82 -0
Fax: 02931 / 82 -38 98
30
Anlage 1
Kriterien für Meldung eines Umweltalarms
ja
1.
Ereignis nach § 19 Abs. 1 der StörfallVO
(
)
2.
Erhebliches Schadensereignis i.S. von § 2 Abs. 2 der UmweltSchadensanzeige-Verordnung
Ereignis bei einer Anlage i.S. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes,
das nicht als erhebliches Schadensereignis i.S. der UmweltSchadensanzeige-Verordnung oder nicht als Ereignis nach § 19 Abs.
1 StörfallVO anzusehen ist,
a) aber bei dem Menschen in der Umgebung der Anlage gefährdet
werden können, insbesondere bei zu erwartender oder erfolgter
Freisetzung krebserzeugender oder hochtoxischer Stoffe wie Dioxine, Furane, Phosgen, Chlor usw.;
b) bei dem besonders geruchsintensive oder weithin sichtbare Emissionen vorliegen, die zur Beunruhigung der Bevölkerung führen
können;
(
)
(
)
(
)
c) bei dem zu erwarten ist, dass eine Unterrichtung der Öffentlichkeit durch die Medien - insbesondere Rundfunk und TV - erfolgt;
(
)
d) bei dem zu erwarten ist, dass es sich auf die Nachbarkreise, angrenzende Regierungsbezirke, ein anderes Bundesland oder das
Ausland auswirkt;
(
)
e) bei dem die unverzügliche Einschaltung von Sachverständigen
erforderlich wird.
(
)
4.
Bodenverunreinigung aufgrund eines akuten Schadensfalls, aus der
sich Gesundheitsschäden, Gewässerverunreinigungen besonderen
Ausmaßes oder sonstige erhebliche Gefahren, erhebliche Nachteile
oder erhebliche Belästigungen ergeben haben oder zu befürchten
sind
(
)
5.
Gewässerverunreinigung
a) von wesentlicher Bedeutung oder bei der erhebliche Nachteile zu
befürchten sind;
(
)
b) bei der eine Unterrichtung der Öffentlichkeit durch die Medien insbesondere Rundfunk und Fernsehen - erfolgt oder zu erwarten
ist;
(
)
c) bei der zu erwarten ist, dass es sich auf die Nachbarkreise, angrenzende Regierungsbezirke, ein anderes Bundesland oder das
Ausland auswirkt;
(
)
d) bei der die unverzügliche Einschaltung von Sachverständigen
oder anderen Behörden erforderlich wird,
(
)
e) bei der ein Fischsterben festgestellt wird,
(
)
f) bei der Gefahr für die Trinkwassergewinnungsanlagen zu befürchten ist.
(
)
Meldungen, die im Rahmen des Internationalen Warn- und Alarmdienstes Rhein bzw. des Warnplans Weser gemeldet werden sowie
Meldungen, die die Ruhr oder Westdeutsches Kanalnetz betreffen.
(
)
3.
6.
31
Anlage 2
Meldung „Umweltalarm“
Allgemeine Angaben
das MUNLV Abt. IV
Meldung eines Ereignisses an:
(Abfallwirtschaft,Bodenschutz,Wasserwirschaft)
das MUNLV Abt. V
(Immissionsschutz, Gentechnik, Klima, Energie)
die BR
………………………...
(Bezeichnung)
das LANUV
Meldung durch:
………………………………………………..
(Name/Telefonnummer/E-Mail)
…………………………………………………
Am:
(Datum/Uhrzeit)
Wer hat gemeldet?
Mitteilung über das Ereignis erhalten von:
…………………………………………………...
(Bezeichnung der Stelle)
…………………………………………………...
(Name/E-Mail)
…………………………………………………...
(Telefonnummer/Faxnummer)
…………………………………………………...
Mitteilung erhalten am:
(Datum/Uhrzeit)
Wann und wo ist es passiert?
Eintritt des Ereignisses:
…………………………………………………...
Ort des Ereignisses:
…………………………………………………...
(Datum/Uhrzeit)
(Bezeichnung)
…………………………………………………...
Dauer des Ereignisses:
(Stunden/Tage/etc.)
Was ist passiert?
Angaben zum Ereignis:
(Art des Ereignisses/ Außenwirkung/Ursache/Verursacher/Schadstoffe/freigesetzte Mengen/Eigenschaften der Stoffe/ggf. Nr. des Anhangs
I zur StörfallVO/WGK/Fischsterben/Messwerte und mögliche Auswirkungen auf die Gewässergüte/Auswirkungen auf die Nachbarkreise
bzw. Nachbarstädte/etc
Personenschäden
Anzahl der Toten:
Anzahl der Verletzten:
Sachschäden (in Tsd. €):
___________________________
Veranlasste Maßnahmen
32
Zuständigkeit und Weitergabe der Information
Zuständig
Informiert
Warndienst Rhein
Warndienst Weser
LANUV NRW
Bezirksregierung __________Dez.___________
Ordnungsamt ____________________________
Kreisordnungsbehörde _____________________
Untere Wasserbehörde _____________________
Untere Abfallwirtschaftbehörde _____________
Untere Bodenschutzbehörde ________________
Untere Immissionsschutzbehörde ____________
Gesundheitsamt __________________________
Wasserschutzpolizei ______________________
Wasserverband __________________________
Wasser- und Schifffahrtsdirektion
Sonstige Stelle: __________________________
Für weitergehende Untersuchungen wurden eingeschaltet:
Sondereinsatzdienst des LANUV NRW
Rufbereitschaft der BR
CVUA
Externer Gutachter
Sonstige Stelle:
Weitere Schritte
Weitere Verfolgung durch:
_______________________________________
(Name/E-Mail)
_______________________________________
(Telefonnummer/Faxnummer)
Ergänzender Bericht ist beabsichtigt:
_______________________________________
(Bezeichnung der Stelle)
ja
Bemerkungen
nein
33
Anlage 3
Muster für Handlungsanleitung Fischsterben
Im Falle eines massenhaften Sterbens einzelner Arten innerhalb oder der gesamten Fischpopulation eines
Gewässers (Fischsterben) ist wie folgt zu verfahren:
Gleichzeitig mit der Entnahme von Wasserproben sind frischtote Fische zu entnehmen (von jeder betroffenen
Fischart 2 – 3 Fische unterschiedlicher Größe). Die Fische sind einzeln in Pergamentpapier einzuwickeln und
umgehend kühl, nicht eingefroren zu lagern (Zwischenlagerung für einige Stunden im Kühlschrank bei ca. +
4 Grad C). Es ist dann innerhalb von 8 Stunden, spätestens am nächsten Tag zu Dienstbeginn zu klären, ob es
nötig ist auszuschließen, dass diese Tiere an einer Krankheit und nicht durch eine Schadensursache zu Tode
gekommen sind. Ist dies notwendig, so sind diese Tiere unverzüglich zum Fachbereich Fischereiökologie des
LANUV (nach vorheriger Kontaktaufnahme) nach Albaum zu überbringen.
Falls Fragen der Verzehrsfähigkeit der Fische im betroffenen Gewässer geklärt oder eine mögliche Rückstandsanalytik durchgeführt werden muss, so sind Fische von jeder betroffenen Fischart in für eine Rückstandsanalytik geeigneter Menge*) zu entnehmen und im Tiefkühlfach (ca. -18 Grad C) sicherzustellen. *)
Die Menge der Fische ist im Bedarfsfall mit dem LANUV abzustimmen.