AUS ERSTER HAND: Aktuelle Informationen über das Emirat Dubai

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AUS ERSTER HAND: Aktuelle Informationen über das Emirat Dubai
NEWSLETTER 3 / 2009
AUS ERSTER HAND: Aktuelle Informationen über das Emirat Dubai und die Golfregion
Ein Service der BALANCE CONSULTING GROUP DUBAI
Internationales Steuerrecht
Erste Praxishinweise zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten
Arabischen Emiraten
Bekanntlich haben sich die Delegationen aus Deutschland
und den Vereinigten Arabischen Emiraten Ende 2008 auf
ein neues Doppelbesteuerungsabkommen geeinigt. Der
Abkommenstext soll nach endgültiger Unterzeichnung der
beiden Vertragsparteien veröffentlicht werden. Von beiden Staaten ist beabsichtigt, den Anwendungszeitpunkt
des Abkommens auf den 01. Januar 2009 festzulegen.
Auf vielfachen Wunsch aus unserer Mandantschaft möchten wir an dieser Stelle einige wesentliche Aspekte des
Abkommens und die Auswirkungen der Neuregelungen
auf die deutschen Steuerpflichtigen darstellen:
Die wichtigste Neuerung aus Sicht deutscher Unternehmen und Arbeitnehmer ist die Abkehr von der sogenannten Freistellungsmethode, verbunden mit der grundsätzlichen Anwendung der Anrechnungsmethode.
Konkret bedeutet dies beispielsweise für Immobilieneigentümer, deren Besitz in den Vereinigten Arabischen
Emiraten gelegen ist, die generelle Steuerpflicht der
Mieteinnahmen in Deutschland. Zwar bietet die Anrechnungsmethode die Möglichkeit, im Ausland gezahlte
Steuern in Deutschland geltend zu machen, da in den
VAE allerdings entsprechende Abgaben nicht erhoben
werden, bedeuten die Neuregelungen ab 2009 eine wesentliche steuerliche Schlechterstellung für in Deutschland ansässige Immobilieneigentümer.
Im Zentrum der aktuellen Diskussion um das neue Doppelbesteuerungsabkommen stehen vor allem die Auswirkungen für Einkünfte von Arbeitnehmern, die in den Emiraten tätig sind, gleichzeitig aber in Deutschland weiterhin über einen steuerlichen Wohnsitz verfügen. Der Wortlaut der Pressemitteilung des Bundesministeriums für
Finanzen vom 23.12.2008 deutet darauf hin, dass zukünftig bei Vorliegen eines inländischen Wohnsitzes die
bislang steuerfreien Einkünfte aus den Vereinigten Arabischen Emiraten komplett der Besteuerung in Deutschland
unterworfen werden.
Das deutsche Einkommensteuerrecht knüpft die Steuerpflicht bei natürlichen Personen an die Merkmale ‚Wohnsitz’ oder ‚Gewöhnlicher Aufenthalt’. Sofern also der
Steuerpflichtige für die Dauer seiner Tätigkeit in den
Emiraten weiterhin in Deutschland über einen steuerlichen Wohnsitz verfügt, ist er ab 2009 voraussichtlich mit
den ‚emiratischen Einkünften’ in Deutschland voll steuerpflichtig. Obwohl der konkrete Wortlaut des DBA bislang
noch nicht vorliegt, ist zu befürchten, dass die Besteuerung der in den VAE erzielten Einkünfte bei Arbeitnehmern zukünftig nur durch die Komplettaufgabe des
Wohnsitzes in Deutschland vermieden werden kann. Die
Rechtsprechung in Deutschland zum Thema Wohnsitz ist
äußerst umfangreich. Daher sollten die Voraussetzungen
eines steuerlichen Wohnsitzes als zentraler Anknüpfungspunkt der Steuerpflicht in Deutschland im Einzelfall genau
geprüft werden.
Veränderungen ergeben sich aus dem neuen DBA auch
auf Unternehmensebene. Einkünfte, die ein in Deutschland ansässiges Unternehmen durch eine in den Emiraten
gelegene unselbständige Betriebsstätte (Branch) erzielt,
sind bei zukünftiger Anwendung der Anrechnungsmethode ebenfalls der Besteuerung in Deutschland unterworfen.
Eine wesentliche Ausnahme stellt der Fall der eigenständigen Tochtergesellschaft eines deutschen Unternehmens
in den VAE dar. In diesem Fall wird es voraussichtlich
auch weiterhin darauf ankommen, ob die Tochtergesellschaft in den VAE aktive Einkünfte im Sinne des deutschen Außensteuergesetzes erzielt. Deutsche Unternehmen können daher wie bisher nur dann von den steuerlichen Vorteilen einer Gesellschaftsgründung in den VAE
profitieren, wenn frühzeitig die steuerliche und rechtliche
Planung auf die Regelungen des deutschen Außensteuergesetzes abgestimmt wird.
Unternehmen, die sich neu in den VAE engagieren wollen,
sollten ihre Geschäftstätigkeit durch rechtlich selbständi-
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ge Tochtergesellschaften und nicht unselbständige Betriebsstätten (Branch) betreiben. Sofern deutsche Untenehmen in den VAE über eine Branch verfügen, sollte
über eine Umwandlung in eine LLC nachgedacht werden.
Für Fragen zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen
zwischen Deutschland und den VAE wenden Sie sich bitte
an Herrn Holger Ochs (Geschäftsführer Balance Dubai),
holger.ochs@balance.ag.
Die Neuregelungen des DBA werden auch Schwerpunkt
unseres nächsten Markteinstiegsseminars Dubai / VAE
am 19. März 2009 in Erlangen sein. Sofern Sie an der
Veranstaltung teilnehmen möchten, setzen Sie sich bitte
mit uns in Verbindung.
teure Guggenheim-Museum auf der Insel Saadiyad (voraussichtliche Eröffnung 2011).
In den Vereinigten Arabischen Emiraten existieren mehr
als 20 Freihandelszonen, zumeist mir branchenspezifischem Fokus. Allein das Emirat Abu Dhabi hat sich bislang gegen die Gründung einer Freezone und der damit
verbundenen Option einer 100%-Foreign-Ownership
gesträubt. Anders als in den Freihandelszonen Internetund Media-City in Dubai möchte das Emirat Abu Dhabi für
„Two Four 54“ den Branchenfokus gezielt auf die Bereiche
TV-Produktion, Digitale Medien, Online, Verlagswesen
und die Musikindustrie im Allgemeinen legen. Neben den
oben genannten Branchenschwergewichten steht die
Freihandelszone insbesondere mittelständischen Unternehmen aus dem Media-Bereich offen.
Standorte
Abu Dhabi vermeldet reges Interesse ausländischer Investoren an erster Freihandelszone
Zwar wurden bereits im April 2007 die gesetzlichen
Grundlagen zur Schaffung der Abu Dhabi Media Freezone
geschaffen, dennoch dauerte es bis Ende 2008, bis der
tatsächliche Startschuss erteilt wurde und der offizielle
Name „Two Four 54“ bekannt gegeben wurde. Zur Erklärung: Der ungewöhnliche Name orientiert sich an den
GPS-Daten (Längen- und Breitengrad) des Standorts der
Freihandelszone.
Nach fast 2-jähriger Vorbereitungsphase wurden zeitlich
mit der offiziellen Eröffnung auch die ersten Unternehmen
genannt, die in der neuen Freihandelzone angesiedelt
haben: Die Fernsehsender CNN und BBC werden direkt
aus ‚Two Four 54’ Programme senden. Die Verlage Random House (Bertelsmann), Harper Collins und Financial
Times (Pearson), werden einen Großteil ihrer Verwaltung
für die Middle East Region nach Abu Dhabi verlagern.
Hauptinvestor des Freezone-Projekts ist die staatliche
Investmentgesellschaft Mubadallah.
Mit der Eröffnung einer Freihandelszone für in- und ausländische Unternehmen aus der Medienbranche unternimmt das Emirat Abu Dhabi einen weiteren wesentlichen
Schritt, sich als „Cultural Hob“ in der Golfregion zu positionieren.
Abu Dhabi beheimatet bereits u.a. das Nationaltheater,
die UAE Public Library sowie die Abu Dhabi Classical Music Society. Im Bau befindet sich u.a. das 200 Mio. USD
Golfstaaten
Erstmals weibliche
Arabien ernannt
in
Saudi-
Im Rahmen umfangreicher Reformvorhaben wurde im
Königreich Saudi Arabien erstmals eine Frau mit der
Leitung eines Ministeriums beauftragt.
King Abdullah ernannte Noura Al Faiz zur Erziehungsministerin. Dieser Schritt wird in dem religiös konservativen
Land als Meilenstein für die Liberalisierung und Demokratisierung angesehen. Neben dem Ministerium für Erziehung wurden weitere vier Ministerien neu besetzt, darunter auch die in Saudi Arabien besonders einflussreichen
Ministerien für Justiz und religiöse Angelegenheiten. Internationale Beobachter sehen vor allem in der Ablösung
traditioneller konservativer Kräfte in den wichtigsten
Behörden des Landes einen wichtigen Schritt den Einfluss
der religiösen Führungsschicht zurückzudrängen.
Immobiliensektor
Arabische Investoren
Immobilienmarkt
bestimmen
Dubai’s
Nach einer Untersuchung des Beratungsunternehmens
Reidin haben Investoren aus den Golfanrainerstaaten im
Jahr 2008 ihr Engagement im Emirat Dubai im Vergleich
zu den Vorjahren nochmals deutlich verstärkt. Insgesamt
flossen rund 4,5 Mrd. Dirham aus den Golfstaaten in das
Emirat Dubai. Mit rund 2 Mrd. Dirham an der Spitze stan-
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den dabei Investoren aus dem Königreich Saudi Arabien,
gefolgt von kuwaitischen und omanischen Investoren mit
rd. 1 Mrd. Dirham bzw. 818 Mio. Dirham.
Nachdem die Umsätze bei Immobilienkäufen gegen Ende
2008 aufgrund der internationalen Finanzkrise deutlich
zurückgegangen waren, erhofft sich die Branche erste
positive Impulse von der Mitte Februar durchgeführten
Iinternational Property Show (IPS 2009) in Dubai. Die
Messe gilt als wesentlicher Indikator für die weitere Entwicklung des Immobiliensektors in den Vereinigten Arabischen Emiraten und speziell im Emirat Dubai.
Aufenthaltsgenehmigung
VAE planen einheitliche
Freehold-Visa
Regelungen
für
Die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate berät
nach Presseberichten einen Gesetzesentwurf zur Einführung einheitlicher Regelungen für sogenannte „FreeholdVisa“.
Aktuell bestehen keine emirateübergreifenden Regelungen zur Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für
ausländische Immobilieninvestoren. Zwar wurden in den
vergangenen Jahren Immobilieninteressenten entsprechende Freehold-Visa nach Fertigstellung der Immobilien
zugesagt. Die Verwaltungen der einzelnen Emirate legen
diese vertraglichen Regelungen zwischen Bauträger und
Immobilienkäufer allerdings völlig unterschiedlich aus.
Insbesondere die großen Projektgesellschaften Nakheel
und Emaar haben in den vergangenen Monaten immer
wieder darauf hingewiesen, dass eine einheitliche Vergabepolitik von Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer,
die bezugsfertige Immobilien erwerben, im Interesse des
Standorts und der Verbesserung der Glaubwürdigkeit der
Immobilienbranche in den gesamten Vereinigten Arabischen Emirate ist.
Studie
Kurios: Führt Finanzkrise zu
Ernährung ?
Mehr als die Hälfte aller Befragten gaben im Rahmen
einer Umfrage des Wirtschaftsmagazins ‚Arabian Business’ in den Vereinigten Arabischen Emiraten an, zukünftig weniger Fastfood in den zahlreichen Restaurantketten
zu konsumieren, dafür häufiger frisch zubereitete Mahlzeiten zu Hause zu essen.
Zwar besteht das primäre Ziel der Befragten natürlich in
der Kostenersparnis, gleichzeitig - so die Studie - führt
die Finanzkrise und das veränderte Konsumverhalten der
Befragten so indirekt möglicherweise zu einer gesünderen
Ernährung.
Die Ergebnisse der Umfrage von ‚Arabian Business’ stehen im klaren Widerspruch zu vergleichbaren Studien von
Konsumenten in Europa und Nordamerika. Dort wird
allgemein davon ausgegangen, dass gerade Fastfoodketten wie McDonalds, Burger King etc. vom Sparverhalten
der Bevölkerung profitierten werden. Nach Medienberichten haben etwa die Verkäufe von günstigen Fish and
Chips – Gerichten in Großbritannien im Verlauf des letzten Halbjahres deutlich zugenommen.
Unser Newsletter erscheint in unregelmäßigen Abständen
etwa alle 4-6 Wochen. Fragen, Anregungen und Kommentare richten Sie bitte an holger.ochs@balance.ag
Aktuell erlauben 5 der 7 Emirate den Erwerb von Immobilien durch Ausländer in sogenannten ‚FreeholdProperty-Areas’. Allein die Emirate Sharjah und Abu Dhabi sehen die Möglichkeit des Eigentumserwerbs durch
Ausländer bisher nicht vor.
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