Mitteilungsblatt Woche 7
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Mitteilungsblatt Woche 7
38. Jahrgang Donnerstag, 13. Februar 2014 Nr. 07 Die Gemeindekasse Ostrach erinnert an folgende Zahlungstermine Hundesteuer Grundsteuer Grundsteuer Grundsteuer Grundsteuer fällig am 13.02.2014 fällig am 15.02.2014 fällig am 15.05.2014 fällig am 15.08.2014 fällig am 15.11.2014 Die Gemeinde Ostrach wünscht allen genannten und nicht genannten Jubilaren viel Gesundheit, Glück und Freude auf ihrem weiteren Lebensweg. Gewerbesteuer Gewerbesteuer Gewerbesteuer Gewerbesteuer fällig am 15.02.2014 fällig am 15.05.2014 fällig am 15.08.2014 fällig am 15.11.2014 13.02.2014 Paul Eisele, Drosselweg 8 13.02.2014 76 Jahre Hermann Hetz, Dekan-Bumiller-Str. 5 Wasser / Abwasser, Endabrechnung ca. Mitte / Ende April 2014 Wasser / Abwasser fällig am 15.06.2014 Wasser / Abwasser fällig am 15.09.2014 Wasser / Abwasser fällig am 15.12.2014 14.02.2014 70 Jahre Klaus Hentschel, Bernweiler, An der Säge 11 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei verspäteter Zahlung Säumniszuschläge und Mahngebühren nach den gesetzlichen Bestimmungen erhoben werden. 15.02.2014 72 Jahre Gerda Schwartz, Wilhelmsdorfer Str. 11 Bitte erteilen Sie uns daher ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat!!!! 16.02.2014 78 Jahre Hubert Halder, Wangen, Haus-Nr. 50 Auskunft erteilt Ihnen: Zahlung: Frau Wicker Tel. 07585/300-21 Frau Schmid Tel. 07585/300-19 Jubilare 18.02.2014 Hellmut Lindenmayer, Habsthal, Am Ziegelbühl 6 79 Jahre 86 Jahre Veranlagung: Frau Rimsberger 18.02.2014 84 Jahre Joseine Pleiderer-Kobbe, Eschenweg 21 19.02.2014 89 Jahre Gebhard Knoll, Spöck, Alter Schulweg 9 19.02.2014 83 Jahre Ewalda Merk, Einhart, Am Sägebach 19 19.02.2014 Frieda Knoll, Lindenstr. 6/1 82 Jahre 19.02.2014 Anton Köpfer, Mühlbergstr. 2 75 Jahre 19.02.2014 Peter Kluger, Hauptstr. 45 73 Jahre Tel. 07585/300-16 Aufruf Wir suchen Ausstellungsobjekte zum Thema 1. Weltkrieg 1914-1918 Zum Gedenken an die „Jahrhundertkatastrophe 1. Weltkrieg“ plant das Heimat-museum eine Sonderausstellung zu diesem Thema. Um diese Ausstellung möglichst plastisch und anschaulich zu gestalten, bitten wir alle Bürger, auch in den Teilorten um ihre Mitarbeit: Besitzen Sie Objekte (Kleidung, Bilder, Orden, Urkunden, Feldpost...) aus dieser Zeit, dann stellen Sie diese uns doch bitte leihweise zur Verfügung. Die Ausstellung dauert ca. zwei Monate (September/Oktober). Sie können diese Dinge ab sofort gegen eine Quittung auf dem Rathaus bei Frau Döring oder bei Gerhard Fetscher (Denkmalweg 18) abgeben. Je früher Sie uns diese Objekte überlassen, desto besser können wir diese Ausstellung planen. Vielen Dank. Gerhard Fetscher Leiter des Heimatmuseums Seite 2 Donnerstag, 13. Februar 2014 Notrufe und Bereitschaftsdienste Notrufe und Rettungsdienst Feuerwehr Kommandant Eugen Kieferle Stv. Kommandant Alfred Götz Polizei/ Notruf Polizeirevier Bad Saulgau Polizeiposten Ostrach Do. 17 – 20 Uhr Rotes Kreuz Krankenfahrten 112 Familienhilfe Plegedienst Familienhilfe im ländlichen Raum Dorfhelferinnenstation 07585 300 18 0175/9157636 Sozialstadtion 0173/3468926 110 07581/4820 07585/1743 St. Elisabeth e.V. Pfullendorf-Ostrach 07552 1212 „Wir sind der Plegedienst ihrer Pfarrgemeinde“ Zuhause rundum versorgt St. Anna, Sozialstation Außenst.Hohentengen/Mengen/Scheer 07571/742329 Giftnotruf Notfalltelefon 0761/19240 24 Std.bereitschaft 07572/76293 Hauskrankenplegedienst VetterGbR 07587/950818 Die Zieglersche e.V. Diakonie-Sozialstation Wilhelmsdorf Kläranlage/Abwasser 0172/7420978 Wasserversorgung 0172/7420976 Gas-Stördienst 0800/0824505 07503/929900 Interdisziplinäre Frühförderstelle Sigmaringen Haus der Sozialen Dienste, Antonstraße 20, 72488 Sigmaringen Ärztlicher Notdienst Am Wochenende und an Feiertagen Telefon-Nummer 0180/1929264 Die Notfallpraxis am Krankenhaus Bad Saulgau ist von 9 - 12 Uhr und von 16 -19 Uhr geöfnet und kann ohne vorherige Anmeldung aufgesucht werden Hebamme Von Montag bis Freitag Notfalldienstbezirk .„Ostrach-Bad Saulgau“ 0180/1929264 Notfalldienstbezirk „Horgenzell- IllmenseeKönigseggwald- Wilhelmsdorf 0180/1929271 _____________________________________________ Zahnarzt Notfalldienst 0180/5911650 Augenarzt nur Wochenende/Feiertage Notfalldienst 0180/1929340 Kinderärzte Notfalldienst 0180/1929345 Caritassozialdienst Donnerstag, 20.02.2014 Monatliche Beratung Hauptstraße 11, 88356 Ostrach Haupteingang Altbau Elisabethenhaus von 9 .00– 12.00 Uhr. 07575/925413 Caritasverband Sigmaringen Beratungsstelle häusliche Gewalt(BhG) 07571/7301-0 Hospiz Helferkreis Suchtberatung 07571/74867001 Beratungsstelle der Mariaberger Heime für Familien mit behinderten Angehörigen 07571/74867003 Der Zieglersche Ambulante Dienste der Behindertenhilfe 07503/929525 0152/01826728 Karlstraße 29, 72488 Sigmaringen 07571/1705 Suchtberatung-sigmaringen@agj-freiburg.de Elisabethenheim Ostrach 07585/ 930730 Barbara Hilgenfeldt Buchenweg 10, 88636 Illmensee 07558/938946 Andrea Trautmann Matthias-Erzberger-Straße 22, 88348 Bad Saulgau 07581/2007529 Rathaus Ostrach Öfnungszeiten: Montag -Freitag. von 8 – 12 Uhr Donnerstagnachmittag von 13.30 – 18 Uhr Zentrale 07585/300 0 Bürger- und Informationsbüro 300 31/-32/-35 Mo-Fr 8.00 – 12.00 Uhr Mo 13.30 – 17.00 Uhr Do 13.30 – 18.00 Uhr Vorzimmer Bgm. Hauptamt Vorz. Hauptamt/ Gewerbe Ordnungsamt Ortsbauamt Steueramt/Friedhof Gemeindekasse Finanzverwaltung Standesamt Bauhof Ortsverwaltung Burgweiler Kläranlage Förster Richter 300 12 300 17 300 18 300 26 300 13/-14/-22 300 16 300 21/-19 300 15/-20 /-23 300 33/-34 3460 07585/536 07585/2627 07585/1210 ReinholdFrank Schulzentrum Ostrachtal 07585/930460 Grundschule Burgweiler 07585/443 KomBiLe 07585/1028 Kindergarten am Buchbühl 07585/935034 Apothekennotdienst Donnerstag, 13.02.2014 Storchen Apotheke, Herbertingen, Tel: 07586/1460 Neue Apotheke am Schloß, Sigmaringen, Tel: 07571/684494 Freitag, 14.02.2014 Marien Apotheke, Mengen, Tel: 07572/1020 Kloster-Apotheke, Zwiefalten, Tel: 07373/2879 Samstag, 15.02.2014 Vital-Apotheke, Bad Saulgau, Tel: 07581/484900 Bilharz Apotheke, Sigmaringen, Tel: 07571/4331 Sonntag, 16.02.2014 Herz-Apotheke im Kauland, Sigmaringen, Tel: 07571/747339 Marien Apotheke, Ertingen, Tel: 07371/6225 Rathaus Apotheke, Bad Schussenried, Tel: 07583/505 Montag, 17.02.2014 Apotheke Selbherr, Bad Saulgau, Tel: 07581/8799 Apotheke Leopold, Sigmaringen, Tel: 07571/13665 Dienstag, 18.02.2014 Stadt – Apotheke Mengen, Tel: 07572/6788 Mittwoch, 19.02.2014 Antonius Apotheke, Bad Saulgau, Tel: 07581/7301 Hof Apotheke, Sigmaringen, Tel: 07571/73910 Donnerstag, 20.02.2014 Marien Apotheke, Mengen, Tel: 07572/1020 Apotheken Notdienstinder 0800/0022833 Impressum Amtliche Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Ostrach Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister Christoph Schulz Druck und Verlag: Primo Verlag Stockach, Anton Stähle Messkircher Straße 45; 78333 Stockach Telefon: 07771/9317-11 anzeigen@primo-stockach.de www.primo-stockach.de Seite 3 Donnerstag, 13. Februar 2014 Hecken und Sträucher entlang öfentlicher Straßen zurückschneiden Das Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen ist nach dem Naturschutzgesetz derzeit bis zum 28. Februar erlaubt (vom 01.03. – 30.09. verboten). Aus diesem Grund möchten wir sie auf gesetzliche Regelungen für den Grünschnitt entlang von Verkehrswegen aufmerksam machen. Nach § 11 Abs. 2 Bundesfernstraßengesetz sowie § 28 Abs. 2 Straßengesetz für BadenWürttemberg ist es nicht zulässig, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs durch Zweige von Bäumen und Sträuchern, die aus privaten Grundstücken über die Grundstücksgrenze hinaus in den Gehweg oder in die Straße reichen, beeinträchtigt wird. Um dies zu vermeiden, sind folgende Punkte zu beachten: • Über der gesamten Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,50 m frei bleiben. • An Radwegen dürfen bis zu einer Höhe von 2,50 m Äste nicht hereinragen. • Gehwege müssen bis zu einer Höhe von 2,30 m von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden. • Bei Geh- und Radwegen ist die Beplanzung bis an die Weghinterkante zurückzuschneiden, so dass der Gehweg in einer Breite freigehalten wird, die es zwei Fußgängern ermöglicht, problemlos aneinander vorbeizugehen, ohne auf die Straße ausweichen zu müssen. • An Straßeneinmündungen und –kreuzungen müssen Hecken, Bäume und Sträucher stets so nieder gehalten werden (höchstens 80 cm), dass eine ausreichende Übersicht für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist. • Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden und müssen von den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrgenommen werden können. Diese Werte sollten auch bei schweren und regennassen Ästen eingehalten werden. Bitte schneiden Sie ihre Hecken, Bäume und Sträucher entsprechend oben angegebenen Punkten rechtzeitig vor dem 01.03.2013 zurück, damit die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird. Gemeinde Ostrach, Ordnungsamt Gemeinde Ostrach Landkreis Sigmaringen Gemeinde Ostrach Landkreis Sigmaringen Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats Öffentliche Bekanntmachung der Wahl am 25. Mai 2014 des Gemeinderats und des Ortschaftsrats 1. Am Sonntag, dem 25. Mai 2014 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats statt. am 25. Mai 2014 Dabei sind auf 5 Jahre zu wählen: 1. Am Sonntag, dem 25. Mai 2014 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats statt. 1.1 Gemeinderäte Dabei sind auf 5 Jahre zu wählen: 1.1 Gemeinderäte Mitglieder (Anzahl) Stadt/Gemeinde 1.2 Ortschaftsräte 18 Ostrach 1.2 Ortschaftsräte Mitglieder (Anzahl) 9 6 6 6 6 6 Stadt/Gemeinde Burgweiler Jettkofen Laubbach Magenbuch Tafertsweiler Wangen 1.3 Ortschaftsräte für die Ortschaft 1.3 Ortschaftsräte für die Ortschaft Mitglieder und zwar, da unechte Teilortswahl stattfindet (Anzahl) Ortschaft 6 Spöck-Kalkreute 3 für den WohnbezirkSpöck 3und zwar, da unechte für denTeilortswahl Wohnbezirkstattfindet Kalkreute 3 3 für den WohnbezirkSpöck für den Wohnbezirk Kalkreute 1.4 Ortschaftsräte für die Ortschaft 1.4 Ortschaftsräte für die Ortschaft Mitglieder Ortschaft (Anzahl) und zwar, da unechte Teilortswahl stattfindet 8 Weithart 3 für den Wohnbezirk Einhart TeilortswahlHabsthal stattfindet 2und zwar, da unechte für den Wohnbezirk 3 für den Wohnbezirk Levertsweiler 3 für den Wohnbezirk Einhart 2 für den Wohnbezirk Habsthal 3 für den Wohnbezirk Levertsweiler Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit beschränken sich die Personenbezeichnungen auf die männliche Form. Hinweis: Seite 4 Donnerstag, 13. Februar 2014 Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahl(en) frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und spätestens am27. März 2014bis 18:00 Uhr bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses – Bürgermeisteramt 2. Versammlungen der beteiligten Parteien und Wählervereinigungen oder in einer gemeinsamen Versammlung gewählt werden. Die Hinweise für Parteien bzw. Wählervereinigungen gelten entsprechend. 2.4 Frau Döring Hauptstraße 19 88356 Ostrach schriftlich einzureichen. 2.1 Wahlvorschläge können von Parteien, von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen und von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen eingereicht werden. Für die einzelnen Wahlen sind je gesonderte Wahlvorschläge einzureichen. Eine Partei oder Wählervereinigung kann für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist nicht zulässig. 2.2 Ein Wahlvorschlag darf höchstens so viele Bewerber enthalten, wie Gemeinderäte bzw. Ortschaftsräte zu wählen sind. Bei unechter Teilortswahl darf ein Wahlvorschlag für jeden Wohnbezirk, für den ein, zwei oder drei Vertreter zu wählen sind, jeweils einen Bewerber mehr und für jeden Wohnbezirk, für den mehr als drei Vertreter zu wählen sind, höchstens so viele Bewerber enthalten, wie Vertreter zu wählen sind. Ein Bewerber darf sich für dieselbe Wahl nicht in mehrere Wahlvorschläge aufnehmen lassen. 2.3 Parteien und mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen müssen ihre Bewerber in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder im Wahlgebiet oder der von diesen aus ihrer Mitte gewählten Vertreter ab 20. August 2013 in geheimer Abstimmung nach dem in der Satzung vorgesehenen Verfahren wählen und in gleicher Weise deren Reihenfolge festlegen. Wählbar in den Gemeinderat ist, wer am Wahltag Bürger der Gemeinde ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Bewerber bei unechter Teilortswahl müssen zum Zeitpunkt der Zulassung der Wahlvorschläge und am Tag der Wahl in dem Wohnbezirk wohnen, für den sie sich aufstellen lassen. Wählbar in den Ortschaftsrat ist, wer am Wahltag Bürger der Gemeinde ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und zum Zeitpunkt der Zulassung der Wahlvorschläge und am Wahltag in der Ortschaft wohnt (Hauptwohnung). Nicht wählbar sind Bürger, ● die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht oder Stimmrecht nicht besitzen; ● für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst; ● die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen. ● Unionsbürger (Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union) sind außerdem nicht wählbar, wenn sie infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung des Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besitzen. 2.5 Ein Wahlvorschlag muss enthalten ● den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese. Wenn die einreichende Wählervereinigung keinen Namen führt, muss der Wahlvorschlag ein Kennwort enthalten; ● Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerber; bei unechter Teilortswahl ist in den Fällen, in denen der Bewerber mehrere Wohnungen in der Gemeinde hat, die Anschrift in dem Wohnbezirk anzugeben, für den der Bewerber aufgestellt wurde; ● bei Unionsbürgern muss ferner die Staatsangehörigkeit angegeben werden. Nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen müssen ihre Bewerber in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Anhänger der Wählervereinigung im Wahlgebiet ab 20. August 2013 in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der anwesenden Anhänger wählen und in gleicher Weise deren Reihenfolge festlegen. Wahlgebiet ist bei der Wahl des Gemeinderats die Gemeinde, bei der Wahl des Ortschaftsrats die jeweilige Ortschaft. Hat eine Partei oder mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigung in einer Ortschaft nicht mindestens drei wahlberechtigte Mitglieder, kann sie die Bewerber für die Wahl des Ortschaftsrats dieser Ortschaft in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreter in der Gemeinde wählen. Bei nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen ist eine Feststellung, dass die Zahl der wahlberechtigten Anhänger dieser Wählervereinigung zur Bildung einer Aufstellungsversammlung auf der Ortschaftsebene nicht ausreicht, erst möglich, wenn die einberufene Versammlung der wahlberechtigten Anhänger auf Ortschaftsebene abgebrochen werden muss, weil weniger als drei wahlberechtigte Personen erschienen sind; erst dann kann das Bewerberaufstellungsverfahren auf Gemeindeebene eingeleitet werden. 2.6 Wahlvorschläge von Parteien und von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen müssen von dem für das Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Besteht der Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigte aus mehr als drei Mitgliedern, genügt die Unterschrift von drei Mitgliedern, darunter die des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters. 2.7 2.3.1 Bewerber in Wahlvorschlägen, die von mehreren Wahlvorschlagsträgern (vgl. 2.1) getragen werden (sog. gemeinsame Wahlvorschläge), können in getrennten Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von den drei Unterzeichnern der Niederschrift über die Bewerberaufstellung (Versammlungsleiter und zwei Teilnehmer - vgl. 2.10) persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. 2.8 Gemeinsame Wahlvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen sindvon den jeweils zuständigen Ver- Die Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge - bei unechter Teilortswahl nach Wohnbezirken getrennt aufgeführt sein. Jeder Bewerber darf nur einmal aufgeführt sein.Für keinen Bewerber dürfen Stimmenzahlen vorgeschlagen werden. Donnerstag, 13. Februar 2014 tretungsberechtigten jeder der beteiligten Gruppierungen nach den für diese geltenden Vorschriften zu unterzeichnen (vgl. 2.6 und 2.7, § 14 Abs. 2 S. 4 und 5 Kommunalwahlordnung - KomWO-). 2.9 Die Wahlvorschläge müssen außerdem unterzeichnet sein für die Wahl des Gemeinderats von 20 Personen für die Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaft(en) Personenzahl Burgweiler von 10 Jettkofen von 10 Laubbach von 10 Magenbuch von 10 Spöck – Kalkreute von 10 Tafertsweiler von 10 Wangen von 10 Weithart von 10 Personen, die im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigt sind (Unterstützungsunterschriften). Dieses Unterschriftenerfordernis gilt nicht für Wahlvorschläge ● von Parteien, die im Landtag oder bisher schon in dem zu wählenden Organ vertreten sind; ● von mitgliedschaftlich und nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen, die bisher schon in dem zu wählenden Organ vertreten sind, wenn der Wahlvorschlag von der Mehrheit der für diese Wählervereinigung Gewählten unterschrieben ist, die dem Organ zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags noch angehören. 2.9.1 Die Unterstützungsunterschriften müssen auf amtlichen Formblättern einzeln erbracht werden. Die Formblätter werden auf Anforderung vom Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses - Bürgermeisteramt Ostrach, Wahlamt Zi. 5, Hauptstr. 19 kostenfrei geliefert. Als Formblätter für die Unterstützungsunterschriften dürfen nur die von den genannten Personen ausgegebenen amtlichen Vordrucke verwendet werden. Bei der Anforderung ist der Name und ggf. die Kurzbezeichnung der einreichenden Partei oder Wählervereinigung bzw. das Kennwort der Wählervereinigung anzugeben. Ferner muss die Aufstellung der Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversammlung (vgl. 2.3) bestätigt werden. 2.9.2 Die Wahlberechtigten, die den Wahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben. Unionsbürger als Unterzeichner, die nach § 22 des Meldegesetzes von der Meldepflicht befreit und nicht in das Seite 5 Melderegister eingetragen sind, müssen dem Formblatt außerdem den Nachweis für die Wahlberechtigung durch eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. Abs. 3 KomWO anschließen. Sind die Betreffenden aufgrund der Rückkehrregelung nach § 12 Abs. 1 S. 2 Gemeindeordnung (GemO) wahlberechtigt, müssen sie dabei außerdem erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde dort ihre Hauptwohnung hatten. 2.9.3 Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnen. Hat er mehrere Wahlvorschläge für eine Wahl unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen für diese Wahl ungültig. 2.9.4 Wahlvorschläge dürfen erst nach der Aufstellung der Bewerber durch eine Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig. 2.9.5 Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend auch für gemeinsame Wahlvorschläge. 2.10 Dem Wahlvorschlag sind beizufügen ● eine Erklärung jedes vorgeschlagenen Bewerbers, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zugestimmt hat; die Zustimmungserklärung ist unwiderruflich; ● von einem Unionsbürger als Bewerber eine eidesstattliche Versicherung über seine Staatsangehörigkeit und Wählbarkeit sowie auf Verlangen eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde seines Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit; ● Unionsbürger, die aufgrund der Rückkehrregelung in § 12 Abs. 1 Satz 2 GemO wählbar und nach den Bestimmungen des § 22 Meldegesetzes von der Meldepflicht befreit und nicht in das Melderegister eingetragen sind, müssen in der o. g. eidesstattlichen Versicherung ferner erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde dort ihre Hauptwohnung hatten; ● eine Ausfertigung der Niederschrift über die Aufstellung der Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversammlung (vgl. 2.3). Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, Form der Einladung, Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreter bzw. Anhänger und das Abstimmungsergebnis enthalten; außerdem muss sich aus der Niederschrift ergeben, ob Einwendungen gegen das Wahlergebnis erhoben und wie diese von der Versammlung behandelt worden sind. Der Leiter der Versammlung und zwei wahlberechtigte Teilnehmer haben die Niederschrift handschriftlich zu unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge in geheimer Abstimmung durchgeführt worden sind; bei Parteien und mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen müssen sie außerdem an Eides statt versichern, dass dabei die Bestimmungen der Satzung der Partei bzw. Wählervereinigung eingehalten worden sind; ● die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften (vgl. 2.9), sofern der Wahlvorschlag von wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein muss; ggf. einschließlich der erforderlichen eidesstattlichen Versicherungen nicht meldepflichtiger Unionsbürger als Unterzeichner (vgl. 2.9.2); ● bei der Wahl des Ortschaftsrats, wenn die Bewerber einer Partei oder Wählervereinigung in einer Mitglieder-/ Vertreter- oder Anhängerversammlung in der Seite 6 2.11 2.12 Donnerstag, 13. Februar 2014 Gemeinde aufgestellt worden sind (vgl. 2.3), eine von dem für das Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten unterzeichnete schriftliche Bestätigung, dass die Voraussetzungen für dieses Verfahren vorlagen; die Bestätigung kann auch auf dem Wahlvorschlag selbst erfolgen. das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 Kommunalwahlordnung anzuschließen. Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses gilt als Behörde im Sinne von § 156 Strafgesetzbuch; er ist zur Abnahme der Versicherungen an Eides statt zuständig. Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses kann außerdem verlangen, dass ein Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegt und seine letzte Adresse in seinem Herkunftsmitgliedstaat angibt. Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis zum Sonntag, 4. Mai 2014 (keine Verlängerung möglich) eingehen beim Bürgermeisteramt Im Wahlvorschlag sollen zwei Vertrauensleute mit Namen und Anschrift bezeichnet werden. Sind keine Vertrauensleute benannt, gelten die beiden ersten Unterzeichner des Wahlvorschlags als Vertrauensleute. Soweit im Kommunalwahlgesetz und in der Kommunalwahlordnung nichts anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensleute, jeder für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und Erklärungen von Wahlorganen entgegenzunehmen. Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über die Bewerberaufstellung, eidesstattliche Erklärungen und Zustimmungserklärungensind auf Wunsch erhältlich beim Bürgermeisteramt Ostrach, Wahlamt Zi. 5, Hauptstr. 19 Ostrach, Bürger- und Informationsbüro, Zi. 1, Hauptstr. 19. Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bürgermeisteramt Ostrach, Bürger- und Informationsbüro, Zi. 1, Hauptstr. 19 bereit. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahlschein beantragt hat. 3. Hinweise auf die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag nach § 3 Abs. 2 und 4 KomWO. 3.1 Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Für die Wahl des Ortschaftsrats setzt dies voraus, dass die in Satz 1 genannten Personen am Wahltag in der Ortschaft ihre (Haupt-) Wohnung haben. 3.2 3.3 Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreistags durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in den Landkreis zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder im Landkreiswohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Ist die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wird, nicht identisch mit der Gemeinde, von der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den Landkreis verlassen hat oder seine Hauptwohnung verlegt hat, ist dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Wegzuges oder der Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreissowie über das Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt beizufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die Gemeinde, aus der der Wahlberechtigte seinerzeit weggezogen ist oder aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat. Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 22 Meldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in Ort, Datum Ostrach, 13.02.2014 Bürgermeisteramt Unterschrift, Amtsbezeichnung Schulz Bürgermeister Seite 7 Donnerstag, 13. Februar 2014 Gemeinde Ostrach Landkreis Sigmaringen Satzung über die Ofenhaltung von Verkaufsstellen anSonn- und Feiertagen nach § 8 des Gesetzes über die Ladenöfnung (LadÖG) Aufgrund der §§ 8 Abs. 1 und 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöfnung in BadenWürttemberg (LadÖG) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Ostrach am 10.02.2014 folgende Satzung erlassen: §1 Die Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 30.03.2014 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöfnet sein. §2 Schutz der Arbeitnehmer Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern ist § 12 des Gesetzes über die Ladenöfnung zu beachten. §3 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne § 15 Abs. 1 Buchstabe a) des Gesetzes über die Ladenöfnung in Baden-Württemberg handelt, wer den Vorschriften dieser Satzung zuwiderhandelt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. §4 Diese Satzung tritt am Tage nach der öfentlichen Bekanntmachung in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeinde-ordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öfentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ausgefertigt! Ostrach, 10.02.2014 Schulz Bürgermeister Öfentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Tübingen Entscheidung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 11.12.2013 über den Antrag des Herrn Tobias Kugler, Brunnenstraße 14 in 88356 Ostrach-Kalkreute, auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Erweiterung der Anlage zur Aufzucht und zum Halten von Schweinen in 88356 Ostrach-Kalkreute. Das Verfahren wurde nach § 16 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) ohne Beteiligung der Öfentlichkeit durchgeführt. Das Regierungspräsidium macht den verfügenden Teil der Entscheidung sowie die Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 10 Abs. 7, 8 und 8a BlmSchG i.V.m. § 21a der 9. BlmSchV öfentlich bekannt: Genehmigung vom 11.12.2013 nach Bundes-Immissionsschutzgesetz, Az. 54.2-P/8823.12 SIG 086-12 Über Ihren Antrag vom 30.08.2013 wird wie folgt entschieden: 1. Immissionsschutzrechtliche Genehmigung 1.1 Herrn Tobias Kugler, Brunnenstraße 14 in 88356 Ostrach-Kalkreute, wird gemäß §§ 4, 5, 6 und 16 Abs. 2 BlmSchG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 der 4. BlmSchV sowie Zif. 9.1.1.2 Spalte c „V“ des Anhangs hierzu die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Erweiterung der Anlage zur Aufzucht und zum Halten von Schweinen auf dem Betriebsgelände Ostergasse 25 Flurstück Nrn. 95, 108 und 110/1 der Gemarkung 88356 Ostrach-Kalkreute erteilt. 1.2. Die Genehmigung umfasst den Bau und den Betrieb einer zentralen unterirdischen Flüssiggaslagerung mit einem Fassungsvermögen von 23 Tonnen. Die insgesamt vier oberirdischen baugleichen Flüssiggastanks mit einem Fassungsvermögen von je 2,9 Tonnen (zus. 11,6 Tonnen), die baurechtlich bzw. immissionsschutzrechtlich mit Entscheidungen des Regierungspräsidiums vom 16.07.2012 und 04.10.2012 genehmigt wurden, entfallen und sind abzubauen. 1.3 Die Anlage wird in den unter Nr. 5 aufgeführten Antragsunterlagen beschrieben und ist entsprechend diesen Unterlagen bzw. den Festlegungen dieser Entscheidung zu errichten und zu betreiben. 1.4 Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt die nach § 49 Abs. 1 LBO erforderliche Baugenehmigung mit ein. 1.5 Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Bestandskraft der Entscheidung mit den Bauarbeiten begonnen worden ist oder die Anlage für mehr als drei Jahre nicht betrieben wird. 1.6 Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 16.07.2012 gilt weiterhin, so- weit in dieser Entscheidung nichts anderes bestimmt wird. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Sigmaringen in 72488 Sigmaringen, Karlstraße 13 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten bei der Geschäftsstelle des Gerichts Klage gegen das Land Baden-Württemberg erhoben werden. Auslegung der Unterlagen Die Genehmigung enthält Nebenbestimmungen sowie die Begründung, aus der die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe, die zur Entscheidung geführt haben, hervorgehen. Eine Ausfertigung des vollständigen Genehmigungsbescheides liegt in der Zeit vom 08.02.2014 bis einschließlich 21.02.2014 während der Dienststunden im Regierungspräsidium in 72072 Tübingen, Konrad-Adenauer-Str. 20, Zimmer N 252, und beim Bürgermeisteramt in 88356 Ostrach, Hauptstraße 19, 1. OG, Zimmer 12, zur Einsichtnahme aus. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Tübingen, den 30.01.2014 Ref. 54.2-P Bezirk 1: Ostrach Bezirk 2: Bachhaupten, Einhart, Habsthal, Jettkofen, Tafertsweiler, Wirnsweiler, Burgweiler, Dichtenhausen, Eschendorf, Gunzenhausen und Wangen Bezirk 3: Bernweiler, Egelreute, Hahnennest, Kalkreute, Laubbach, Lausheim, Levertsweiler, Magenbuch, Mettenbuch, Ochsenbach, Spöck, Ulzhausen, Unterweiler, Waldbeuren, Zoznegg Bez. 3 Montag, 17.02.2014 Bez. 1/ 2 Dienstag, 18.02.2014 "Gelber Sack" Bez. 1 - 3 Montag, 17.02.2014 Altpapier "Grüne Tonne" Bez. 1/2/3 Restmüllabfuhr Donnerstag, 20.02.2014 Start der Annahme von holzigen Grünabfällen am15. Februar 2014 auf den Recyclinghöfenim Landkreis Sigmaringen Die Anlieferung von holzigen Grünabfällen ab einem Durchmesser von 3 cm ist ab dem 15. Februar 2014 wieder auf den Recyclinghöfen zu den bekannten Öfnungszeiten möglich. Angenommen werden holzige Grünabfälle, die überwiegend aus holzigem Materialmit einem Stammdurchmesser von mindestens 3 cm bestehen. Dabei ist zu beachten, dass Störstofe wie Plastik, Schnüre, Steine, Me- Seite 8 talle und andere Gegenstände, die nicht in den holzigen Grünabfallcontainer gehören, entfernt werden. Die Annahme von krautigen Grünabfällen wie Laub, Rasen, Heckenrückschnitt, Schilf, Moos usw. erfolgt voraussichtlich ab dem 15. März 2014. Weitere Informationen folgen zu einem späteren Zeitpunkt. Für weitere Fragen zur Grünabfallerfassung sowie rund um den Abfall stehen Ihnen die Abfallberater gerne zur Verfügung: Nadine Steinhart Tel. 07571 / 102 – 6607, Fax: 07571 / 102 – 6699, E-Mail: Nadine.Steinhart@LRASIG.de Volker Riester Tel. 07571 / 102 – 6608, Fax: 07571 / 102 – 6699, E-Mail: Volker.Riester@LRASIG.de Schal, gefunden am 10.02.104 auf dem Spielplatz hinterm Rathaus. Lesebrille, Kindermütze und 1 Paar Handschuhe sind im November/Dezember 2013 in der Volksbank Ostrach liegengeblieben. Ortsverwaltungen Ortschaftsrat Laubbach Kommunalwahl am 25.05.2014 Nach der Sitzung des Ortschaftsrats am 20.02.2014 werden wir die Kandidaten für die Ortschaftsratswahl nominieren. Es sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger (ab 18 Jahren) aus Oberweiler, Unterweiler und Laubbach dazu recht herzlich eingeladen, an dieser Nominierungsversammlung teilzunehmen. Bringen Sie sich ein, helfen Sie mit, in einem gesunden Miteinander die Interessen unserer 3 Ortschaften im erforderlichen Maße zu vertreten. Für eine zahlreiche Teilnahme bedanke ich mich bereits im Voraus. Freundliche Grüße Reinhold Hafner Donnerstag, 13. Februar 2014 2. Bekanntgaben, Anfragen Mit freundlichen Grüßen Reinhold Hafner, Ortsvorsteher Hinweis: Im Anschluß an die Ortschaftsratssitzung indet die Nominierungsversammlung zur Aufstellung der Kandidaten für den Ortschaftsrat statt. Ortschaftsverwaltung Weithart Kommunalwahl 2014 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger. Wie Sie sicher wissen, inden in diesem Jahr wieder die Kommunalwahlen statt. Um den Ortsteil Weithart in unserer Gemeinde entsprechend zu vertreten ist es unerlässlich, aufgeschlossene und kompetente Bewerber für die Mitwirkung im Ortschaftsrat zu inden. Helfen Sie aktiv mit, durch Ihre Bereitschaft zur Kandidatur für die jeweiligen Gremien, unsere Ortschaften auch in schwierigen Zeiten lebenswert zu halten. Der Ortschaftsrat hat zwar einen nicht all zu großen Handlungsspielraum, doch gerade deshalb gilt es diese bürgernahe Mitgestaltung/Mitbestimmung auszuschöpfen. Auch der zeitliche Aufwand ist überschaubar. Sollten Sie Interesse an einer Kandidatur haben, melden Sie sich bitte bei mir unter 07585/1784 oder bei meinen Ortschaftsrats Kollegen. Zur Nominierungsversammlung für den Wahlbezirk Weithart am Freitag 07.03.2014 um 19.00 Uhr in Einhart im Bürgerhaus lade ich Sie recht herzlich ein. Mit freundlichen Grüßen Alois Müller, (Ortsvorsteher) Zur öfentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Laubbach lade ich hiermit ein. Tagesordnungspunkte: 1. Stellungnahme zur Verlängerung der Außenstart- und Außenlandeerlaubnis eines Ultraleichtlugzeugs Es wurde leißig gebohrt, geschnitten, gekleistert und verziert. Beim anschließenden Beisammensein, und einem leckeren Vesper ließen wir den Abend ausklingen. Freundlich grüßen die Kinder und Erzieherinnen vom Kindergarten St. Monika Naturtage im Kindergarten St. Blasius, Burgweiler Lassen Sie sich als Kandidat aufstellen, damit die Bürgerinnen und Bürger am Wahltag auch eine Auswahl trefen können. Alle Bürgerinnen und Bürger ab dem 18. Lebensjahr die im Weithart wohnhaft sind, sind auch wählbar. Einladung am Donnerstag, 20.02.2014 um 19.30 Uhr im Bürgerhaus in Unterweiler Buschtrommeln her. Kindergarten St. Monika Vater-Kind-Aktion „Buschtrommel herstellen“ Am Dienstag, den 04.02.2014 um 18.00 Uhr waren alle Vorschulkinder mit ihren Vätern herzlich in den Kindergarten eingeladen! Passend zu unserem Fasnetsthema “Halli Galli im Urwald“ stellten wir zusammen Immer wieder verbringen die Kinder des Kindergartens St. Blasius zwei Tage hintereinander in der Natur. Meist führt uns der Weg zunächst zum Burgspielplatz und anschließend in den Wald zu unserem Waldplätzchen. Am Donnerstag, 06.02. und Freitag, 07.02.2014 hieß es nun einmal wieder: „Wir haben Naturtage!“ Schon mehrere Tage zuvor iebern die Kinder immer darauf hin. Dieses Mal war die Vorfreude noch größer, da wir Besuch erwarteten. Am Donnerstag begleitete uns eine Stunde lang der Förster Herr Richter. Zunächst besprach er mit den Kindern, dass Seite 9 Donnerstag, 13. Februar 2014 es im Wald Nadelbäume und Laubbäume gibt und wie diese heißen. Besonders beeindruckt waren die Kinder von einem ganz kleinen Fichtenbaum, der durch einen Samen aus einem Fichtenzapfen, gewachsen ist. Anschließend gingen wir einen Waldweg entlang, an dem Herr Richter, im Gestrüpp, hinter und in den Bäumen, Waldtiere aus Holz platziert hatte. Die entdeckten Tiere merkten sich die Kinder zunächst und erst auf dem Rückweg holten wir die Tiere nacheinander zu uns und Herr Richter erzählte etwas zu jedem Tier. Wir bedanken uns noch einmal recht herzlich bei Herrn Richter, dass er sich die Zeit genommen hat und mit uns auf sehr lebendige und kindgerechte Weise durch den Wald gegangen ist. Am Freitag zogen wir erneut vom Kindergarten los in Richtung Wald. Dort angekommen sammelten wir Blätter und Zweige von den Bäumen, die Herr Richter uns am Tag zuvor gezeigt hatte. Diese nahmen wir dann in Tüten mit in den Kindergarten und gestalteten Bilder damit. Leider konnten wir an diesem Tag nur kurz an unserem Waldplätzchen spielen, da ein starker Wind aufkam. Wir machten uns auf zu einer kleinen Wanderung. Während dieser Wanderung mussten wir ganz schön gegen den starken Wind ankämpfen und auch einen Regenbogen haben wir gesehen. Bedanken möchten wir uns auch bei den Eltern, die uns an diesen beiden Tagen begleitet haben! Es waren wieder sehr erlebnisreiche Naturtage! Die Kinder und Erzieherinnen des Kindergartens St. Blasius Bauzemeck Nachrichten Jubiläums-Umzug am Sonntag, 16.02.2014 in Illmensee Umzugsbeginn ist um 13.30 Uhr. Die Abfahrt der Busse ist um 11 Uhr bzw. 12 Uhr. (Pendelbus). Das Zunftheim ist wieder ab 10.oo Uhr bewirtet. Die Rückfahrt der Busse ist um 16.30 bzw. 17.30 Uhr (Pendelbus). Die Busbegleiter sind die Unger Brothers (Stefan und Klaus). Im 1. Bus fahren folgende Gruppen: „Bauzemeck“, „Hensele“ und der Fanfarenzug. Wir kehren nach dem Umzug in der Pizzeria Golfo di Napoli ein. Zunftmeister Armin Wanschura Einladung zum Rosenmontag- und Hemadglonkerumzug in Ostrach Liebe Narrenfreunde, wir wollen Tradition erhalten und beleben! Wenn auch Ihr dabei seid, freuen wir uns sehr. Reinhold-Frank-Schulzentrum Ostrachtal Gemeinschaftsschule Einladung zum Informationsnachmittag Alle Schüler der 4. Klassen und ihre Eltern sind herzlich eingeladen, am Montag, 24. Februar 2014 um 17:00 Uhr die Gemeinschaftsschule des ReinholdFrank-Schulzentrums Ostrachtal kennen zu lernen. Im Foyer des Gebäudeteils C werden Sie begrüßt und erhalten Informationen über die Gemeinschaftsschule, die Mittagsbetreuung und die Schulsozialarbeit. Anschließend können Sie sich im Schulhaus, in den Klassen- und Fachräumen umsehen und informieren oder an einer kleinen Führung teilnehmen. Sie bekommen einen Einblick in die neuen Räume der Gemeinschaftsschule und können Ihre Fragen stellen. Die Viertklässler werden von den Fünftklässlern durchs Schulhaus geführt und werden zu verschiedenen Mitmachaktionen eingeladen. Außerdem können Sie sich im Foyer mit einem kleinen Imbiss stärken, sich dort in lockerer Atmosphäre mit den Elternvertretern, den Lehrkräften und der Schulleitung austauschen und über die Schule informieren. Wir freuen uns auf Sie! Die Schulleitung Bernhard Weh und Linda Hofbeck Reinhold-Frank-Schulzentrum Ostrachtal Zweiter Elternsprechtag für die Klassen 5 bis 10 Der zweite Elternsprechtag im Schuljahr 2013/14 indet für die Klassen 5 bis 10 am Montag, 17. Februar 2014 am Reinhold-Frank-Schulzentrum in der Zeit von 16:30 bis 20:00 Uhr statt. Die Eltern und Erziehungsberechtigten haben dabei die Gelegenheit, mit den Lehrkräften über die Halbjahresinformationen bzw. die Zeugnisse zu sprechen. Eine persönliche Einladung und die zeitliche Einteilung erhalten die Eltern über ihre Kinder. B. Weh, Schulleiter H.-P. Raps, Elternbeiratsvorsitzender Motto des Rosenmontagsumzugs ist „Närrisches Konfetti“ Start: Montag,03.03.2014 13.30 Uhr in der Bachstrasse. Anschließend lustiges Treiben in der Buchbühlhalle sowie in den Gaststätten u. Kneipen entlang der Umzugsstrecke. Wie jedes Jahr wird es eine Prämierung geben, lasst Euch überraschen. Motto des Hemadglonkerumzugs ist „Nachtschwärmer unterwegs“ Start : Montag, 03.03.2014 19.30 Uhr in der Bachstr. Anschließend ebenfalls Remy- Demy in der Buchbühlhalle. Bitte beachten: One- Way- Ticket, 16-18-Jährige Party-Pass. Damit es gelungene Veranstaltungen werden, bitten wir um Anmeldung bis spätestens 21. Februar 2014 an die Fax-Nr. 07585/934387 oder Mail seerosen @bauzemeck .de. Habt ihr noch Fragen meldet euch einfach unter Tel. 07585/1701. Wir freuen uns auf Eure Teilnahme. Mit närrischen Grüßen Andrea Geiselhart Kinderball der BauzemeckZunft Ostrach - von Kindern für KinderAufruf zum Mitmachen am Kinderball 2014 Wir suchen Kinder, die gerne einen Programmbeitrag für den Kinderball der Bauzemeck-Zunft am 27.02.2014 (schmotziga Donschtig) in der Buchbühlhalle leisten wollen. Ob ein Gedicht, ein Sketch, ein Lied oder Tanz, ganz egal: Melde Dich bis 24.02.2014 unter folgender Email-Adresse dirkkernler@t-online.de mit Deinen Namen und dem Namen deines Programpunktes an. Wir freuen uns auf Deine Darbietung! Wir sehen uns, auf dem Kinderball Seite 10 BURGHEXEN WEITHART e.V. MENGEN-ROSNA HÄSAUSGABE FÜR VEREINZ. LEIHHÄSER ist nach telef. Absprache noch möglich: beim 1. Vorstand, Heinz Muntowitz, Burgstr. 5, Rosna Tel. 07576/385. Denkt an: schwarze Handschuhe, Schuhe bzw. Hexenstrohschuhe & Besen ! FORTSETZUNG TERMINE: Sa. 15.02.14 Nacht/Dämmerumzug Bolstern So. 25.02.14 Umzug Oberstetten, wir fahren mit dem B U S Do. 27.02.14 KIGA-Befreiung Rosna, Baum stellen/Dorf-Fasnet So. 02.03.14 Umzug Hohentengen / Bürgerball Rosna Weitere Termine/ Zeiten, sowie die Laufnummern siehe Umzugsplan/Info ! Den Fahrern der bisherigen Umzüge herzlichen Dank für die Fahrgemeinschaften. A` glickselige H. Muntowitz 1. Vorstand & Vorstandschaft d. Burghexen Weithart e. V. Burgnarren Burgweiler Hallo Burgnarren Hier unsere nächsten Termine: • Sa. 15.02. Narrenbaumstellen Ochsenbach um 13:30 Uhr • So. 16.02. Jubiläumsumzug Illmensee, Trefpunkt 12:15 Uhr an der Riedhalle Mit närrischen Grüßen Die Vorstandschaft Donnerstag, 13. Februar 2014 Vorschau Zunft- und Bürgerball Unser Zunft-und Bürgerball indet am 22.02.2014 um 20.00 Uhr im Weithartsaal in Einhart statt. Bitte den Termin vormerken. Die Schriftführerin Fanfarenzug Ostrach Sehr geehrter Herr Kugler, vielen herzlichen Dank für Ihre großzügige Spende unserer neuen Polo-Shirts. Wir als gemeinnütziger Verein freuen uns über den wichtigen Beitrag, den Sie für uns zur Verfügung gestellt haben. Ich persönlich fühle mich in meiner Arbeit bestätigt und geehrt. Ihre Spende bedeutet für mich, dass Sie unsere Einrichtung Wert schätzen. Sie machen mir Mut und unterstützen mich bei meiner Motivation, die ich jeden Tag brauche, um mein Bestes zu geben. Sie sind ein Vorbild für die Hilfsbereitschaft. Gerne informieren wir Sie weiterhin über unsere Arbeit. Aktuelle Aktionen inden Sie unter: www.fanfarenzugostrach.de Wir freuen uns, wenn Sie unsere Arbeit weiterhin so beispielhaft schätzen. Mit den besten Grüßen! Thomas Brugger 1. Vorstand Fanfarenzug Ostrach 1970e.V. Burrenweible-Zunft Einhart e.V. Werde Mitglied im Fanfarenzug Ostrach Wir, der Fanfarenzug Ostrach, sind auf der Suche nach engagierten Neumitgliedern. Interessierte können montags und freitags ab 20.00 Uhr bei uns in unserem Vereinsheim (Hauptstr.17 in Ostrach) vorbei schauen. Gleichzeitig können alle Instrumente unverbindlich ausprobiert werden. Weitere Infos gibt es bei www. fanfarenzugostrach.de Was der Fanfarenzug Ostrach bietet: - eine Ausbildung zum Trommler, Fanfarenspieler, Helikon- oder Parforcehornspieler durch langjährige und erfahrene Vereinsmitglieder (Stimmführer). - Auftritte im In- und Ausland (Spanien, Frankreich,Berlin, usw...) - Jede Menge Spaß und Unterhaltung in einem abwechslungsreichen Verein. Was der Fanfarenzug Ostrach von dir erwartet: Dass du mindestens 12 Jahre alt bist, Spaß am erlernen eines Instrumentes hast und Vereinsinteresse mitbringst. Hinweis: Musikalische Grundlagen werden von unseren Stimmführern vermittelt!!! Neugierig geworden!!! Dann komm doch einfach montags oder freitags ab 20.00 Uhr in unserem Vereinsheim (Hauptstr.17 in Ostrach) vorbei oder melde Dich einfach bei unseren Zugführer unter Tel: Michael Fritzen: Handy:0162/9742001 Thomas Brugger: Handy:0170/4634185 Termine 2014 Abfahrtszeiten Zum Nachtumzug nach Illmensee am Samstag, 15.02.14 fahren wir um 17.30 Uhr mit dem PKW im Schulhof ab. Bitte pünktlich. Umzüge 2014 23.02.14 Umzug Scheidegg 01.03.14 Umzug Tuttlingen 02.03.14 Umzug Hohentengen 03.03.14 Umzug Pfullendorf Bürgerbus Ballbesuche Am 01.03.14 besuchen wir die Bälle in Bogenweiler und Mengen, am 02.03.14 in Unlingen und Rosna. Wer Lust hat einen dieser Bälle zu besuchen soll sich bei Bernd Strobel (Tel.07585-526) melden, damit Plätze reserviert werden können. Bestellte T-Shirt und Poloshirt Die neuen bestellten T-Shirt oder Poloshirt sind da. Bitte telefonisch bei Babs Gugler 07576 901652 melden, wann sie abgeholt werden. 28. Feb. Geburtstagsfeier 01. März Umzug Großengstingen 02. März Umzug Hohentengen/Bürgerball 03. März Rosenmontagsumzug Ostrach / Geburtstag 04. März Umzug Hayingen / Hexenverbrennung 05. März Schneckenessen 29. März Generalversammlung 30. März Infotag 11. April Verkaufsabend Wir trefen uns zu unserer nächsten Projektrunde am Montag 17. Februar um 19 Uhr Termine: 16. Feb. Umzug Illmensee 23. Feb. OHA Scheer 26. Feb. Hexenbefreiung 27. Feb. Narrenbaumstellen im Begegnungszentrum des Elisabethenheims. Jeder, der an der Sache interessiert und bereit ist sich einzubringen und mitzuarbeiten, ist herzlich eingeladen an der Arbeitsbesprechung teilzunehmen. Donnerstag, 13. Februar 2014 Fanfarenzug Einhart Ritterball Da unser Ball unmittelbar bevor steht und wir dafür noch einiges vorbereiten sollten, trefen wir uns die nächsten Tage wie folgt im Weithartsaal: - Heute Abend, Donnerstag - ab 18.30 Uhr - Freitag - nach Bedarf (wird am Do. ausgemacht) - Samstag - wird noch bekannt gegeben Gehabt euch wohl ihr edlen Rittersleut und ruhet euch gut aus für unser Rittermahl ... Termine 2014 23. Februar: OHA in Scheer 27. Februar: MS-Heim Ostrach, Haus KomBiLe Magenbuch, Narrenbaumstellen in Einhart 01. März: Umzug in Tuttlingen 02. März: Umzug in Hohentengen und Braunenweiler 03. März: Umzug in Ravensburg und Mengen 04. März: Umzug in Bad Saulgau 23. März: Ausschussessen 09. April: Ausschusssitzung www.fanfarenzug-einhart.de Liebe Grüße M.L. Informationen der Feuerwehr Bitte stellen Sie sich folgende Situation vor: Eine Wohnung brennt und es sind Personen darin eingeschlossen, die ohne Hilfe der Feuerwehr nicht raus kommen. Die Feuerwehr, die auf dem Weg dorthin ist, wird durch ein parkendes Auto blockiert und hat sich nun festgefahren oder muss mehrmals rangieren, um durchzukommen. Dies kostet wertvolle Minuten, nach denen es zu spät sein kann, denn das Feuer und der tödliche Rauch warten nicht auf die Feuerwehr. Unvorstellbar, wenn durch ein rücksichtslos geparktes Auto Menschen zu schweren gesundheitlichen Schäden oder gar zu Tode kommen. Jeder von uns kann unabhängig davon, ob wir Verkehrsteilnehmer sind oder uns zu Hause, beim Einkaufen, bei Freizeitbeschäftigungen oder in der Arbeit aufhalten, in die Situation kommen, auf die schnelle Ankunft von Feuerwehr und Rettungsdiensten angewiesen zu sein. Achtlos oder unbedacht abgestellte Kraftfahrzeuge können dazu führen, dass möglicherweise äußerst wertvolle Zeit für die Rettung von Menschenleben oder bedeutenden Sachwerten verloren geht. Dort, wo vielleicht noch ein Pkw durchkommt, kann es für die großen Feuerwehr- und Rettungsdienstfahrzeuge schon viel zu eng sein. Leider wird dies oft nicht beachtet. Es wäre den Rettungskräften oft nicht möglich, verschiedene Stellen zu passieren. Bisher ist nichts passiert, aber man sollte diese Situation nicht herausfordern. Wir bitten um Verständnis und Beachtung aller Mitbürgerinnen und Mitbürger. Ihre Freiwillige Feuerwehr Seite 11 Preise. Löschgruppe Kalkreute und 22.30 Uhr Hering mit Pellkartofel, Spöck denn am Äscheramittwoch soddet mir alle Voranzeige wieder it sei ! >>> F A S N E T 2014 <<< Alle hond‘s wieder vernomma, dass die närAuf eura Besuch im Feuerwehrheim freuet rische Zeit isch im Ländle akomma. sich die Leute In oiner Woch durt ma da Narrabaum aufDer Spritzengemeinschaft von Spöck und stella, durt’s eura Kinder au verzella. Kalkreute. S’braucht sich koiner in da Schul verstecka, s’gibt wieder Sinalco, Wurscht ond an Wecka. Gross und Klein sind wieder eiglada ins KalkFC Ostrach informiert: reuter Feuerwehrheim. Im ersten Testspiel unterliegen die ZebMir wellet wieder a schöne Fasnet erleba ras dem SV Denkingen mit 2:5 und dürfet unser Festprogramm bekannt Am Samstag war es soweit. Die Küchlergäba. Elf konnte sich auf dem Kunstrasenplatz in Neufra zum ersten Mal unter Beweis stellen. P r o g r a m m: Gegen den Südbadischen Landesligisten Schmotziger Donnschtig, 27.02.2014 SV Denkingen war man aber am Ende un10.15 Uhr holet mir da Narrabom beim terlegen und verlor ein wenig zu hoch mit Schwarze Karle ab 5:2. Trotz der Niederlage zog Trainer Herbert 10.45 Uhr stellet mir da Narrabom beim Küchler aber auch positive Eindrücke Feuerwehrheim auf ond nochher isch buntes Narratreiba mit da Vorschau: „Fasnetsmusikvo Burgweiler“ im FeuerTestspiel am kommenden Samstag den wehrheim 15.02.2014 um 14.00 Uhr 11.30 Uhr gibt’s wieder M i t t a g s t i s c h Kunstrasenplatz Krauchenwies und anschließend Kafee und Kucha FC Krauchenwies - FC Ostrach Unser Wurstwaga sod wieder im Raum OsEine interessante Begegnung erwartet die trach zur Frühstücks- und Veschperzeit seine Küchler-Elf am kommenden Samstag. Runda dräha, mit Verspätunga muß ma vielBeim Tabellenführer der Bezirksliga Donau leicht scho rechna. gilt es sich zu beweisen. Sicherlich auch für die Fans immer eine spannende Sache. Fasnet-Zeischtig, 04.03.2014 14.00 Uhr „ Kafeekränzle für Alte und Junge 14.30 Uhr isch „bunter Kinderball“ mit OV FV Weithart informiert: Rudi , Petra & Bettina DAMEN 19.59 Uhr „ Kehrausball“ mit Musik, Tanz Wacker Biberach - FV Weithart 0:6 und Unterhaltung Tore: Vetter Anja 3,Geertz Chrissi, Frick Laura, und Life-Auftritt unser „Feuerwehr-Band“ Walldorf Judith * Barbetrieb * Die Vorbereitung hat begonnen und das d‘ Bar isch Raucherzone ! Eintritt frei ! erste Spiel auf dem neuen Kunstrasen Verlosung vom Narrabaum und weiterer in Biberach konnte zu unseren Gunsten Seite 12 entschieden werden. Nach anfänglichen Schwierigkeiten bekam man das Spiel immer besser in Grif und die Tore vielen dann in regelmassigen Abständen durch einige Sehenswerte Kombinationen. Besonders zu erwähnen sind die Debüts unserer jungen Wilden (Ronja Lutz und Justine Motsch) die zum ersten mal die Luft bei den Aktiven schnuppern durften. Trotzdem darf dieser Sieg nicht zu hoch eingeschätzt werden da der Gegner in der zweiten Hälfte deutlich nachgelassen hat. Also weiter hart trainieren Griasle R+E Hegering KrauchenwiesOstrach Einladung zur Hegeringversammlung Sehr geehrte Mitglieder, die Hegeringversammlung indet am Freitag, 21. Februar 2014 um 20:00 Uhr im Landgasthof „Schwanen“ in Ostrach-Unterweiler statt. Tagesordnungspunkte: TOP 1 Aktuelles/Informationen und Bekanntgaben TOP 2 Frau Dr. Christina Jehle, Tierärztin beim LJV, hält einen Vortrag über Erste Hilfe bei Jagdhunden TOP 3 Verschiedenes Anträge zu den Tagesordnungspunkten bitte bis spätestens Mittwoch, 19. Februar 2014 an den Hegeringleiter. Bläser bitte Hörner mitbringen! Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil Hubert Rauch, Hegeringleiter Hilb-Hex Spöck Termin für das kommende Wochenende: Sa. 15.02.2014 Umzug in Oberzell um 14:00 Uhr, mit Laufnummer 36. Abfahrt 12:30 Uhr am Feuerwehrhaus Kalkreute. So. 16.02.2014 Umzug in Oberzell um 14:00 Uhr, mit Laufnummer 46/2. Abfahrt 12:00 Uhr am Feuerwehrhaus Kalkreute. Bis die Tage Marcus Landfrauen Ostrach KOCHWORKSHOP In Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Hauswirtschaft und dem Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. veranstalten wir einen Kochworkshop mit Frau Cordula Reutlinger. Wann: Mittwoch, 19.03.14 um 18.00 Uhr -21.00 Uhr Wo: Grünes Zentrum Sigmaringen -Laiz Thema: Habermus und andere schwäbische Mehlspeisen Kosten: 8,00 Euro Anmeldung und Info bei: Ulrike Moser, Tel. 07585/2461 oder E- Mail: ferienhauskm@aol.com Donnerstag, 13. Februar 2014 Musikverein Ostrach Museen geöfnet Voranzeige! Museen im Amtshaus 02.03.2014 geschlossen. Probe: Freitag, den 14.02.2014 um 20:00 Uhr sind am Museen der Gemeinde Ostrach Grenzsteinmuseum Amtshaus Ostrach, Rentamtstraße 1 Jeden 1. Sonntag im Monat geöfnet von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Besichtigungen mit Erläuterungen Freilichtanlage in Ostrach, Burgweiler (bis Mai 2014 Führungen nur nach Vereinbarung) Bürgermeisteramt Ostrach, Bürger- und Tourismusbüro, Ortsverwaltung Burgweiler Tel. 07585/536, Fax 07585/934228, E-mail: koenig@ostrach.de Heimatmuseum Amtshaus Ostrach, Rentamtstraße 1 Jeden 1. Sonntag im Monat geöfnet von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr und nach Vereinbarung. Besichtigung mit Erläuterungen. Bürgermeisteramt Ostrach, Bürger- und Tourismusbüro, Ortsverwaltung Burgweiler Tel. 07585/536, Fax 07585/934228, E-mail: koenig@ostrach.de Volkskundemuseum Amtshaus Ostrach, Rentamtstraße 1 Jeden 1. und 3. Sonntag im Monat geöfnet von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr und nach Vereinbarung. Besichtigung mit Erläuterungen. Einladung zum Musikball 2014 Wir möchten Sie liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen, sowie alle Narrenfreunde zu unserem diesjährigen traditionellen Musikball 2014 am Samstag, den 22.02.2014 um 20:00 Uhr in der Buchbühlhalle in Ostrach recht herzlich einladen. Unsere Akteure haben auch dieses Jahr wieder ein lustiges, unterhaltsames und abwechslungsreifes Programm für Jedermann zusammengestellt. Zum Tanz spielt anschließend das Stenertaler Duo. Der Karten-Vorverkauf indet ab Donnerstag, den 13.02.2014 bei Doris Arnold, Uhren & Schmuck und beim Stangen Schmid in Ostrach statt. Auf Ihr Kommen freut sich Ihr Musikverein Ostrach Musikverein Burgweiler Fasnetmusik Unser nächster Auftritt ist am Samstag 15. Feb. 2014 in Ochsenbach Trefpunkt wird in der Probe bekanntgegeben. Jugendkapelle Trotz der Fasnet steht unser Osterkonzert in den Startlöchern. Registerproben und Gesamtproben sind im Probenplan ersichtlich. Der Probenplan liegt für jeden im Musikerheim aus. Nächste Probe am Donnerstag 13. Feb. Aktive Kapelle Registerproben und Gesamtproben gemäß Probenplan. Nächste Probe ist am Freitag 14. Feb 20 Uhr Ausstellung: „Es werde Licht“ Lampen, Laternen , Leuchten aus vergangenen Zeiten Bürgermeisteramt Ostrach, Bürger- und Tourismusbüro, Ortsverwaltung Burgweiler Tel. 07585/536, Fax 07585/934228, E-mail: koenig@ostrach.de Nächste Probe Unsere nächste Probe indet am Freitag, den 14.02.2014, ab 20:00 Uhr im Probelokal statt. Galerien atelier laubbach – Atelier und Galerie wechselnde Ausstellungen verschiedener Künstler, Malerei, Graphik und Skulpturen Nächster Auftritt Am Sonntag, 23.02.2014, begleiten wir unsere Mengemer Narrenfreunde zum OHATrefen nach Scheer. Abfahrt und Trefpunkt wird noch rechtzeitig bekanntgegeben. Jedes 2. Wochenende im Monat, jeweils Samstag und Sonntag geöfnet von 11.00 Uhr – 19.00 Uhr, oder nach Vereinbarung. atelier laubbach, Peter Weydemann, Laubbach, Riedwiesen 9, 88356 Ostrach Tel. 07585/935361 http:www.atelierlaubbach.de Zunftball Einhart Unsere Narren-Freunde aus Einhart veranstalten am 22.02.2014 ihren traditionellen Zunftball, zu dem sie uns recht herzlich einladen. Es wäre schön, wenn zahlreiche Musikanten dieser Einladung folgen würden. Anton Böll Musikverein Weithart e.V. Es grüßt Euch musikalisch Das Vorstands-Team Seite 13 Donnerstag, 13. Februar 2014 Puppenbühne Ostrach Am Samstag, 15.02. um 15.00 Uhr spielt die Puppenbühne Ostrach das bekannte Grimmsche Märchen Dornröschen - für Kinder ab 4 Jahren und am selben Tag um 19.30 Uhr Dornröschen für Märchenfans Platzreservierung unter Tel.: 07585 - 3315. Besuchen Sie uns auch im Internet unter: www.puppenbuehne-ostrach.de Schnellergilde Burgweiler An alle Schnellerkameraden Am Samstag, 15.02.2014 ist Narrenbaumstellen in Ochsenbach. Hierzu trefen wir uns um 13 Uhr im Vereinsheim in Kalkreute. Zum Fackelumzug in Illmensee am 15.02.2014 trefen wir uns um 17 Uhr bei der Firma Reiß in Ochsenbach. Der Umzug beginnt um 18.30 Uhr und wir laufen an 18. Stelle. Am Sonntag, 16.02.2014 gehen wir zum Jubiläumsumzug nach Illmensee. Abfahrt ist um 12.15 Uhr am Vereinsheim in Kalkreute. Der Umzug beginnt um 13.30 Uhr und wir laufen an 41. Stelle. Schützenklasse Luftpistole SV Immenstaad 987 Ringe / SV Burgweiler 1032 Ringe In die Wertung kamen: 1. Rudolf König 360 Ringe 2. Manfred Keller 340 Ringe 3. Michael Flickinger 332 Ringe Es kann ab dieser Zeit kein Sportbetrieb stattinden. Winterferien 2014 sind von Freitag, 28.02. bis einschließlich Freitag, 07.03. Am Montag, 10.03.2014 beginnt wieder der normale Sportbetrieb. Helga Heinzle, Schriftführerin Jugendklasse Luftgewehr SV Seelingen 983 Ringe / SV Burgweiler 993 Ringe In die Wertung kamen: 1. Matthias Gnannt 352 Ringe 2. Jens Kettnaker 328 Ringe 3. Marco Zoll 313 Ringe Einladung zur Jugendvollversammlung am 14. Februar 2014 Hiermit laden wir zur Jugendvollversammlung des TVO am 14.Februar 2014 um 19:30 Uhr in die Pizzeria Golfo di Napoli ein. Aulageschießen Luftgewehr und Luftpistole 30 Schuss SV Burgweiler 865 Ringe / SV Illmensee 842 Ringe In die Wertung kamen: 1. Rudi Wolfensberger 295 Ringe 2. Helmut Bulander 287 Ringe 3. Manfred Keller 283 Ringe Vorläuige Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Jugendbeauftragten 3. Wahlen • Jugendbeauftragte(r) • Jugendsprecher(in) • Jugendschriftführer(in) 4. Sonstiges 5. Aktivitäten 2014 Mit kameradschaftlichen Grüßen Rudolf König Schwäbischer Albverein Ortsgruppe Ostrach Seniorenwandern am 13. Februar 2014 Wandern bei Walbertsweiler P am Rand des Leopoldswaldes und anschließend bequeme zweistündige Waldwanderung in einer Gegend, die nicht unbedingt zu den klassischen Wandergebieten gehört. Halten wir es mit der Devise: Wozu denn in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah. Führung: F. Keller Einkehr: Gasthaus „Löwen“, Rast Fahrstrecke: 50 km Abfahrt: 14.00 Uhr Gruß Christian Bei den Donnerstagwanderungen wird in der Regel zwei Stunden gewandert. Danach wird eine Einkehr angeboten. Der Abmarsch, bzw. die Abfahrt mit Pkw, erfolgt jeweils beim Amtshaus. Mitfahrgelegenheit ist geboten. Mitwandern darf jeder. Neue Wanderfreunde sind herzlich willkommen. SCHÜTZENVEREIN BURGWEILER 1925 e.V Sportischerverein Ostrachtal e. V. 6. Rundenwettkampf 2013 / 2014 Kreisliga Luftgewehr mit fünf Luftgewehrschützen SV Kluftern I 1788 Ringe / SV Burgweiler I 1726 Ringe gewonnen hat SV Kluftern I mit 5:0 Punkten In die Wertung kamen: 1. Karl-Heinz Kettnaker 369 Ringe 2. Michael König 349 Ringe 3. Hubert Rist 341 Ringe 4. Rudolf König 341 Ringe 5. Gerhard Frick 326 Ringe Einladung Zur Jahreshauptversammlung am 14. Februar 2014 um 19.30 Uhr im Gasthaus ALTE MÜHLE in Ostrach - Waldbeuren. Turnverein OSTRACH 1912 e.V. An die betrefenden Abteilungen Am Montag, 24.02. ab 14.00 Uhr und Dienstag, 25.02.2014 ab 18.00 Uhr ist die Buchbühlhalle belegt. Ebenso am Freitag, 28.02.2014 ab 17.00 Uhr. Eingeladen sind alle jugendlichen Mitglieder des TVO im Alter bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, alle Übungs- und Abteilungsleiter, deren Zielgruppe Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind. Anträge können bis zum 7.Februar 20143 bei der Jugendschriftführerin Franziska Klockner per E-Mail an die Adresse f.klockner@tvostrach.de eingereicht werden. Der Jugendvorstand Sabine Strobel, Felix Huse, Franziska Klockner Abt. Tischtennis Ergebnisse der letzten Wochen im Überblick: Samstag, 18. Januar 2014 TV Ostrach I – SV Bronnen II 4:9 Samstag, 25. Januar 2014 TTV Onstmettingen II – TV Ostrach I 9:5 Samstag, 08. Februar 2014 TSV Herbertingen I – TV Ostrach I 5:9 Abteilungsleiterwahlen 2014 inden kommenden Samstag, 15. Februar 2014 im Rahmen des nächsten Rundenspiels statt. Dazu sind alle Mitglieder der Abteilung eingeladen. Das Spiel Ostrach gegen Sigmaringen/Laiz indet um 18:30 h in Ostrach statt. Viele Grüße, M. Kober VdK Ostrach Jahreshauptversammlung Am 14. März 2014 ist die Jahreshauptversammlung des VdK Ostrach. Beginn 14.00 Uhr im Elisabethenheim. Tagesordnung: 1. Begrüßung des Ortsverbandvorsitzenden Seite 14 Donnerstag, 13. Februar 2014 2. Bericht des Ortsverbandsvorsitzenden 3. Bericht der Schriftführerin anschließend Totenehrung 4. Bericht der Kassiererin 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung Vorstandschaft und Kassier 7. Ehrungen von Mitgliedern 8. Wünsche u. Anträge 9. Schlusswort des Ortsverbandsvorsitzenden Herr Aigner Wünsche u. Anträge sollten bis 05. März 2014 beim Vorsitzenden Herr Aigner eingegangen sein Alle Mitglieder sind zur Jahreshauptversammlung herzlich eingeladen Bereits ab Februar 2014 wieder VdK-Messeeinsätze Seit über 20 Jahren präsentiert der Sozialverband VdK Baden-Württemberg seine Arbeit im Rahmen von Verbraucher- und Fachmessen. Im Frühjahr 2014 wird der VdK auf der „Gesundheitsmesse Reutlingen“ (8. und 9. Februar), auf der „Ausstellung für die Familie“, der FDF Tübingen (8. bis 16. März), auf der „IBO Friedrichshafen“ (19. bis 23. März), auf der „Leben, Wohnen, Freizeit Ulm“ (22. bis 30. März), auf der „REGIO Lörrach“ (5. bis 13. April) und auf „meinLeben!“ in Heidenheim (10. und 11. Mai) mit Messestand und VdK-Infoteam vertreten sein. Dort können sich alle Interessierten über die breite Aufgabenpalette der Sozialverbands, über örtliche VdK-Angebote aber auch über weitere Leistungen wie beispielsweise von „VdK Reisen“ (VdK-eigenes Stuttgarter Reisebüro) informieren. Weitere Informationen über den Sozialverband VdK, dessen Veranstaltungen und dessen Kooperationen mit namhaften Partnern inden sich im Internet unter www. vdk-bawue.de sowie unter www.vdk.de und unter www.vdktv.de (Videoportal des Sozialverbands). Berufskraftfahrer/in Kies- und Schotterwerke Müller GmbH & Co. KG, Jettkoferstr. 2, 88356 Ostrach „Das Interessante an diesem Berufsbild ist der Umgang mit Technik, Mensch und Maschine. Hier steht man im direkten Kundenkontakt und muss von der Reparatur bis hin zur Disposition alles eigenverantwortlich durchführen und planen können“ so der Geschäftsführer Norbert Schmid. Einharter Kinder - Kleider Basar Für gut erhaltene Kinder- und Teen i e b e k l e i d u n g, sowie funktionstüchtige Spielwaren ! Der Verkauf indet am Samstag, 15. März 2014 von 13.00 bis 15.00 Uhr im Weithart-Saal in Einhart bei Ostrach statt. !!! Interessant ist die Junge-Mode-Ecke für Teenies ab Größe 152 bis L !!! Für Getränke, Kafee & Kuchen ist bestens gesorgt. Anmeldung und Infos unter: Tel. 07585/2840 oder 07585/932184 oder unter Basar.Einhart@web.de Voraussetzungen: Grundsätzliches Interesse an Technik, Gefühl für Maschinen, Kommunikationsfähigkeit und höfliche Umgangsformen bieten eine gute Grundlage. Ein mehrwöchiges Praktikum und die Bereitschaft der permanenten Ausund Weiterbildung sind ebenfalls zwingend erforderlich. Ein hohes Maß an Eigenverantwortung und selbstständiges Arbeiten ist Voraussetzung für diesen breitgefächerten Ausbildungsberuf. Besonderheit: Während Ausbildungszeit lernt man sowohl betriebliche und logistische Planung, auch Wartung und Pflege des LKW. großer und vielseitiger Fuhrpark wartet Sie. der die als Ein auf Dauer: 3 Jahre Anforderung: mind. Qualifizierter Abschluss bzw. Werksrealschulabschluss Büro /Ziel Ausstellung 5 Vorteil: Unser ist esMarktstr. mit Ihnen gemeinsam einen guten Ausbildungsabschluß zu erreichen und Sie nach der Ausbildung zu übernehmen. Nach der Ausbildung können Sie vielschichtig nach Ihren besonderen Fähigkeiten und Neigungen in unseren Werken eingesezt werden. Weiterqualifizierung: Fuhrparkcontrolling Perspektiven: sehr gut Weitere Informationen unter www.kieswerke-mueller.de Disposition, Donnerstag, 13. Februar 2014 Stiftung Naturschutz Pfrunger-Burgweiler-Ried Beschränkte Begehbarkeit des Wanderwegs „Großer Trauben“ Das Teilstück des Wanderwegs „Großer Trauben“, im Bereich zwischen Egelreute und dem Vogelsee, ist wegen Bauarbeiten am Wanderweg nur begrenzt begehbar. Bitte nutzen Sie vorübergehend die anderen Wandervorschläge der Stiftung Naturschutz, die Sie auf den Schildern an den jeweiligen Parkplätzen und dem Wanderfaltblatt inden. Die Bauarbeiten sind in ca. zwei Wochen abgeschlossen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Informationen zum Naturschutzgroßprojekt: Stiftung Naturschutz Pfrunger-Burgweiler Ried Riedweg 3, 88271 Wilhelmsdorf Telefon: 07503 916541 Fax: 07503 916545 E-Mail: info@riedstiftung.de Internet: www.riedstiftung.de Thema: „greenAOK“ ökologisch nachhaltiges Wirtschaften AOK Bodensee-Oberschwaben erhält TÜV Siegel für erfolgreiches Umsetzen Die AOK Bodensee-Oberschwaben hat die strengen Anforderungen des Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 erfüllt. Der TÜV Süd hat nach eingehenden Prüfungen und vor Ort Besichtigungen das TÜV Siegel in Form einer Urkunde an den Geschäftsführer Roland Beierl, AOK BodenseeOberschwaben verliehen. „Umweltschutz geht heute jeden an und bezieht sich nicht nur auf Privatpersonen. Gerade in Unternehmen, wo heute sehr viele Menschen zusammenarbeiten und knappe Ressourcen wie Papier, Wasser, Strom monetär stärker ins Gewicht fallen, ist es wichtig es als unternehmenspolitischer Ansatz zu integrieren und Bewusstsein bei den Mitarbeitern zu schafen, dass damit achtsam umgegangen wird“, sagt Roland Beierl, Geschäftsführer der AOK Bodensee-Oberschwaben. Thema: Asthma und COPD: Betrofene können sich jetzt umfassend im Netz informieren AOK erweitert Online-Angebot für chronisch Kranke Chronisch Kranke mit den Krankheitsbildern Asthma und COPD (atemwegsverengende Lungenkrankheit) haben unter www.aokbw.de/curaplan-aktiv die Möglichkeit sich umfassend zu informieren. Darüber hinaus inden Betrofene dort in Videos praktischen Übungen für die körperliche Fitness. Bereits im August des vergangenen Jahres startete die AOK ihren Internetauftritt für Diabetiker und Herzkranke. Viele Menschen leiden an einer chronischen Krankheit und sind nicht mehr mobil – doch auch sie möchten weiter am Alltag teilnehmen. Dabei hilft immer mehr Betrofenen das Internet, um sich von Zuhause aus über ihre Erkrankung zu informieren. Ein weiterer Vorteil ist der anonyme Austausch mit Gleichgesinnten oder der schnelle Expertenrat. Neben wichtigen Zusatzinformationen über die Erkrankung geben beispielsweise Checklisten für das Arztgespräch oder dem bevorstehenden Krankenhausaufenthalt hilfreiche Unterstützung. Rundum verlässliche Online-Informationen bietet die AOK Bodensee-Oberschwaben mit ihren speziellen Behandlungsprogrammen AOKCuraplan für chronisch Kranke. Diabetiker und Herzkranke können sich seit vergangenem Sommer online informieren oder sich von Experten beraten lassen. Die steigenden Zugrifszahlen im Netz waren Grund genug für die AOK ihr Online-Angebot auszubauen. In Verbindung mit der Zeitschrift Curaplan aktiv und dem Online-Angebot will die AOK künftig ihre Versicherten dabei unterstützen, besser mit ihrer chronischen Erkrankung zurechtzukommen. Für die ausführliche medizinische Beratung und Untersuchung bleibt nach wie vor der behandelnde Arzt erster Ansprechpartner. Neben den Betrofenen proitieren auch Angehörige von dem neuen Angebot, denn nicht selten sind sie in den Alltag der chronisch Erkrankten eingebunden. Tag des europäischen Notrufs Das Rote Kreuz versieht seine Fahrzeuglotte mit der europäischen Notrufnummer 112 Zum Tag des Notrufs am 11.2. hat der DRK Kreisverband Sigmaringen seine Rettungsdienstfahrzeuge mit der europäischen Notrufnummer 112 versehen. ‚Die blau-gelben Aufkleber ‚Notruf 112 europaweit‘ auf unseren Notarzteinsatzfahrzeugen und Rettungswagen signalisieren den Menschen in unserer Region, dass sie auch im Ausland mit der 112 Hilfe rufen können‘, so DRK Kreisgeschäftsführer Gerd Will. Ausgerüstet wurden die Fahrzeuge der Rettungswachen Sigmaringen, Gammertingen, Stetten a. k. M., Meßkirch, Pfullendorf, Mengen und Bad Saulgau. Der europäische Notruf 112 gilt für Rettungsdienst und Feuerwehr. Er ist vorwahlfrei, kostenlos und verbindet den Anrufer in jedem EU-Land mit der örtlichen Notrufzentrale. Im Gegensatz zu früher muss heute allerdings eine SIMKarte im Mobiltelefon eingelegt sein, um die Nummer anwählen zu können. Die 112-europaweit-Aktion ist Teil des landesweiten Projektes ‚112 Feuerwehren und Rettungsdienste denken europäisch‘ unter der Schirmherrschaft von Innenminister Reinhold Gall. Partner der Aktion ist das Europa Zentrum Baden-Württemberg. Seite 15 Informationsveranstaltungen zum Gemeinsamen Antrag 2014 und FIONA-Schulungen Der Fachbereich Landwirtschaft bietet für die EDV-Anwendung FIONA (Flächeninformations- und Online-Antrag) folgende Schulungen an: Für Neueinsteiger ohne Vorkenntnisse in FIONA: • Donnerstag, 20.03.2014, 19:30 - 22:30 Uhr • Freitag, 21.03.2014, 14:00 - 17:00 Uhr • Mittwoch, 26.03.2014, 09:00 - 12:00 Uhr • Donnerstag, 27.03.2014, 19:30 - 22.30 Uhr • Mittwoch, 02.04.2014, 19:30 - 22.30 Uhr Für Fortgeschrittene mit Grundkenntnissen in FIONA: • Montag, 24.02.2014, 09:00 - 12:00 Uhr • Donnerstag, 13.03.2014, 19:30 - 22:30 Uhr • Mittwoch, 19.03.2014, 19:30 - 22:30 Uhr Ort: Sigmaringen-Laiz, Winterlinger Str. 9, „Grünes Zentrum“, EDV-Raum, Zi.Nr. 12 Wegen der begrenzten Teilnehmerzahl je Schulung (max. 10 Teilnehmer) ist eine telefonische Anmeldung erforderlich (Tel. 07571/102-8601). Informationsveranstaltungen zum Gemeinsamen Antrag 2014 In 2014 inden folgende Informationsveranstaltungen zum Gemeinsamen Antrag statt: • Montag, 24.02.2014 in Hohentengen, Gasthaus „Sportheim“ • Dienstag, 25.02.2014 in Meßkirch, Alte Landwirtschaftsschule • Mittwoch 26.02.2014 in Inneringen, Gasthaus „Adler“ • Donnerstag, 06.03.2014 in Ostrach - Unterweiler, Gasthaus „Schwanen“ • Montag, 17.03.2014 in Pfullendorf - Aach Linz, Gasthaus „Adler“ Beginn ist jeweils um 20:00 Uhr. Sie erhalten aktuelle Informationen zum Antrag, zu FIONA, zu Vor-Ort-Kontrollen und Aktuelles zur Gemeinsamen Agrarpolitik. Seminarreihe Planzenbau Ackerbau Sigmaringen eine Seminarreihe zu allen wichtigen Kulturarten der Region im Ackerbau. Es werden Versuchsergebnisse, Neuerungen und aktuelles zur professionellen Führung der Kulturen vorgestellt. Schwerpunkte sind Sortenwahl, Düngung und Planzenschutz. Dienstag, 25. Februar 2014 um 19:30 Uhr, Thema „Winterraps und Leguminosen“. Am 11. März 2014 Thema „Wintergetreide“ . Die Veranstaltungen inden jeweils im Grünen Zentrum in Sigmaringen-Laiz statt. Zu den Veranstaltungen ist jeweils eine separate Anmeldung unter der Telefon-Nr. 07571/102-8601 notwendig. Seite 16 Donnerstag, 13. Februar 2014 Vortragsabend mit Diskussion zu den aktuellen agrarpolitischen Fragestellungen. Dienstag, 18. Februar 2014 um 20:00 Uhr, Gaststätte „Zollerhof“ in Sigmaringen, Heike Hespe referiert zum Thema „Gemeinsame Agrarpolitik – was bringt die Reform Neues ab 2014?“ Frau Hespe ist Leiterin des Referats Agrarpolitik und Europaangelegenheiten im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz • Abt. 6 Granerbirken. Das Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft, informiert Achtung: Die Abgabe der Hölzer erfolgt wie in den Vorjahren nur gegen Bargeld oder Scheck. Agrarinvestitionsförderprogramm, VDI-Richtlinie 3894 und landwirtschaftliches Bauen Der Fachbereich Landwirtschaft lädt ein zur Informationsveranstaltung des Sachgebiets Agrarstruktur/Betriebswirtschaft am Donnerstag, den 20. Februar 2014, um 20 Uhr in das Grüne Zentrum, Winterlinger Str. 9, Sigmaringen-Laiz. Die Mitarbeiter des Sachgebiets referieren zu den Themen Bauen im Außenbereich, Mindestabstände beim Stallbau nach der neuen VDI-Richtlinie 3894 sowie einzelbetriebliche Förderung für landwirtschaftliche Betriebe nach dem Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP). Interessierte Landwirte sind herzlich willkommen. Ankündigung Brennholzversteigerungen der Stadt Mengen 2014 Termin 1: Am Dienstag, den 18.02.2014 indet in der Blochinger Halle um 19:00 Uhr die Brennholz- und Reisteilversteigerung für die Waldbereiche Heudorf u. Blochingen statt. Hier lagert das Holz in folgenden Abteilungen: Distr. 2 Buchwald • Abt. 9 Hinteres Stiegele • Abt. 10 Kasperseiwegle • Abt. 11 Hirschlecke • Abt. 12 Ziegeunereich • Abt. 14 Kriegerbühl Eichbühl Termin 2: Am Mittwoch, den 19.02.2014 indet im Bürgersaal in Rosna um 19:00 Uhr die Brennholz- und Reisteilversteigerung für die Waldbereiche Mengen und Ennetach statt. Hier lagert das Holz in folgenden Abteilungen: Distr. 6 Bremerholz • Abt. 2 Oberes Bremerholz, • Abt. 3 Vorderer Granerweg, • Abt. 4 Hinterer Granerweg, Distr. 7 Stangenhau • Abt. 14 Hinterer Rosnaerfußweg, • Abt. 15 Reifental, • Abt. 21 Rosnaergatter. Distr. 11 Ennetacher Wald • Abt. 2 Müllerswald • Abt. 3 Schnepenwiesle • Abt. 5 Garnhauspitz Die Teilnahme an den Versteigerungen ist nur möglich, wenn Sie eine Kopie ihres Motorsägenlehrgangs beibringen. Diese Unterlage muss bis einen Tag vor dem jeweiligen Versteigerungstermin bei der Stadt Mengen-Stadtwald vorliegen oder am Versteigerungstermin mitgebracht werden. Wenn Sie diese Bescheinigung schon im letzten Jahr abgegeben haben brauchen Sie nichts weiter zu tun! Ihr Stadtwaldteam Theaterauführung in Vilsingen Ledige spielen „Schneetreiben“ Die Premiere ist am Sonntag, 23. Februar um 19.30 Uhr in der Keltenhalle Vilsingen. Weitere Auführungen sind am Fasnetssonntag um 19.30 Uhr, und jeweils am Rosenmontag und Fasnetsdienstag morgens um 9 Uhr. Platzreservierungen für beide Sonntagsaufführungen sind unter Tel. 07571/51715 beim Gasthof Mühle Dietfurt von 9 – 19 Uhr möglich (Montag Ruhetag). Textverarbeitung für Fortgeschrittene Im Volkshochschulheim Inzigkofen beginnt am 8. März ein Aufbaukurs mit der Textverarbeitung Word 2010, der zwei Samstage, den 8. und 22. März umfasst. Anmeldungen nimmt das Volkshochschulheim Inzigkofen unter der Rufnummer 07571/73 98 0 entgegen. Wochenmarkt auf dem Kirchplatz in Ostrach Öffnungszeiten: Freitag von 8.00 – 12.30 Uhr Angebot der regionalen Anbieter: Äpfel vom Bodensee, Eier und Kartoffeln aus Einhart, Pute aus Habsthal, Nudeln aus Laubbach, Brot und Backwaren aus Schmalegg, Biolandgemüse, Zitrusfrüchte und saisonales Gemüse Blumen und Pflanzen, Käsewagen Die Standbetreiber freuen sich auf Ihren Besuch! Speiseplan Begegnungsstätte Elisabethenhaus Für den ofenen Mittagstisch bitten wir um tel. Voranmeldung Tel. 07585/ 9307313 Donnerstag, 13.02.2014 Hähnchenschlegel, Zigeunersoße, Pommes frites, Salat der Saison Kirschquark ofener Kafeebetrieb Strickerfrauen Freitag, 14.02.2014 Tagessuppe, Quarkaulauf Pirsichkompott ofener Kafeebetrieb Samstag, 15.02.2014 Oberländer Bratwurst, Kartofelsalat, Karottensalat, Püree Frisches Obst kein Kafeebetrieb Sonntag, 16.02.2014 Burgunderbraten, Blumenkohl, Kräuterspätzle oder Salzkartofeln Merinkendessert ofener Kafeebetrieb Montag, 17.02.2014 Farfalle mit Käse-Sahnesoße, Bunter Salat oder Püree Creme „Schwarzwälder Art“ kein Kafeebetrieb Dienstag, 18.02.2014 Putencordonbleu, Karottengemüse, Nudeln Fruchtjoghurt ofener Kafeebetrieb Mittwoch, 19.02.2014 Gebratener Leberkäse, Bratkartofeln, Salat der Saison oder Salzkartofeln Erdbeerpudding Singen mit Frau Kewitz Donnerstag, 20.02.2014 Spätzlepfanne, Salat der Saison Apfeldessert Strickerfrauen Besuch der Hospizgruppe Verstopft ? dann ... Rohrwurm © Bodenseekreis Tag u.Nacht / Sonn- u. Feiertag Kanal TV-Rohrreinigung • Dichtheitsprüfung Auto 0171/3235255 oder Tel. 07555/92 99 30 Bodenseekreis Sitzgruppe, Esstisch, Stühle 3-2-1 Sitzgruppe rot, gut erhalten, 2 Einzelbetten 2,0x0,9 m Fichte massiv mit Matratzen, 1 Esstisch, 6 Stühle/Vitrine Fichte, Lampen zu verkaufen. Tel. 07551/2630 Wir sind umgezogen! Die Buchhandlung & der Hermes PaketShop ist jetzt in der Schießstattstr. 3 in OSTRACH. Tel. 07585/924884 www.scherer-buecher.de Das besondere Geschenk zum Valentinstag kommen Sie vorbei und lassen Sie sich inspirieren. Stangen-Schmid Heiligenberger Str. 12/16, 88356 Ostrach Tel. 07585 2807 Fax 1840 www.stangen-schmid.de Aktion vom 13.02. - 22.02.2014 20 % Rabatt auf alle Farben z. B Caparol Capa DIN matt waschbeständige Innenfarbe, emissionsminimiert und lösemittelfrei, gutes Deckvermögen, diffusionsfähig, füllend z. 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