Mitteilungsblatt Woche 7

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Mitteilungsblatt Woche 7
38. Jahrgang
Donnerstag, 13. Februar 2014
Nr. 07
Die Gemeindekasse Ostrach erinnert an folgende
Zahlungstermine
Hundesteuer
Grundsteuer
Grundsteuer
Grundsteuer
Grundsteuer
fällig am 13.02.2014
fällig am 15.02.2014
fällig am 15.05.2014
fällig am 15.08.2014
fällig am 15.11.2014
Die Gemeinde Ostrach wünscht allen genannten und nicht genannten Jubilaren viel
Gesundheit, Glück und Freude auf ihrem
weiteren Lebensweg.
Gewerbesteuer
Gewerbesteuer
Gewerbesteuer
Gewerbesteuer
fällig am 15.02.2014
fällig am 15.05.2014
fällig am 15.08.2014
fällig am 15.11.2014
13.02.2014
Paul Eisele, Drosselweg 8
13.02.2014
76 Jahre
Hermann Hetz, Dekan-Bumiller-Str. 5
Wasser / Abwasser,
Endabrechnung ca. Mitte / Ende April 2014
Wasser / Abwasser fällig am 15.06.2014
Wasser / Abwasser fällig am 15.09.2014
Wasser / Abwasser fällig am 15.12.2014
14.02.2014
70 Jahre
Klaus Hentschel, Bernweiler, An der Säge 11
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei verspäteter Zahlung Säumniszuschläge und Mahngebühren nach den gesetzlichen Bestimmungen erhoben werden.
15.02.2014
72 Jahre
Gerda Schwartz, Wilhelmsdorfer Str. 11
Bitte erteilen Sie uns daher ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat!!!!
16.02.2014
78 Jahre
Hubert Halder, Wangen, Haus-Nr. 50
Auskunft erteilt Ihnen:
Zahlung:
Frau Wicker
Tel. 07585/300-21
Frau Schmid
Tel. 07585/300-19
Jubilare
18.02.2014
Hellmut Lindenmayer, Habsthal,
Am Ziegelbühl 6
79 Jahre
86 Jahre
Veranlagung:
Frau Rimsberger
18.02.2014
84 Jahre
Joseine Pleiderer-Kobbe, Eschenweg 21
19.02.2014
89 Jahre
Gebhard Knoll, Spöck, Alter Schulweg 9
19.02.2014
83 Jahre
Ewalda Merk, Einhart, Am Sägebach 19
19.02.2014
Frieda Knoll, Lindenstr. 6/1
82 Jahre
19.02.2014
Anton Köpfer, Mühlbergstr. 2
75 Jahre
19.02.2014
Peter Kluger, Hauptstr. 45
73 Jahre
Tel. 07585/300-16
Aufruf
Wir suchen Ausstellungsobjekte zum Thema 1. Weltkrieg
1914-1918
Zum Gedenken an die „Jahrhundertkatastrophe 1. Weltkrieg“ plant das Heimat-museum
eine Sonderausstellung zu diesem Thema. Um diese Ausstellung möglichst plastisch und
anschaulich zu gestalten, bitten wir alle Bürger, auch in den Teilorten um ihre Mitarbeit:
Besitzen Sie Objekte (Kleidung, Bilder, Orden, Urkunden, Feldpost...) aus dieser Zeit, dann
stellen Sie diese uns doch bitte leihweise zur Verfügung. Die Ausstellung dauert ca. zwei
Monate (September/Oktober). Sie können diese Dinge ab sofort gegen eine Quittung auf
dem Rathaus bei Frau Döring oder bei Gerhard Fetscher (Denkmalweg 18) abgeben. Je
früher Sie uns diese Objekte überlassen, desto besser können wir diese Ausstellung planen. Vielen Dank.
Gerhard Fetscher
Leiter des Heimatmuseums
Seite 2
Donnerstag, 13. Februar 2014
Notrufe und Bereitschaftsdienste
Notrufe und Rettungsdienst
Feuerwehr
Kommandant
Eugen Kieferle
Stv. Kommandant
Alfred Götz
Polizei/
Notruf
Polizeirevier Bad Saulgau
Polizeiposten Ostrach
Do. 17 – 20 Uhr
Rotes Kreuz
Krankenfahrten
112
Familienhilfe Plegedienst
Familienhilfe im ländlichen Raum
Dorfhelferinnenstation
07585 300 18
0175/9157636
Sozialstadtion
0173/3468926
110
07581/4820
07585/1743
St. Elisabeth e.V.
Pfullendorf-Ostrach
07552 1212
„Wir sind der Plegedienst ihrer
Pfarrgemeinde“
Zuhause rundum versorgt
St. Anna, Sozialstation
Außenst.Hohentengen/Mengen/Scheer
07571/742329
Giftnotruf
Notfalltelefon
0761/19240
24 Std.bereitschaft
07572/76293
Hauskrankenplegedienst VetterGbR
07587/950818
Die Zieglersche e.V.
Diakonie-Sozialstation Wilhelmsdorf
Kläranlage/Abwasser
0172/7420978
Wasserversorgung
0172/7420976
Gas-Stördienst
0800/0824505
07503/929900
Interdisziplinäre Frühförderstelle Sigmaringen
Haus der Sozialen Dienste, Antonstraße 20,
72488 Sigmaringen
Ärztlicher Notdienst
Am Wochenende und an Feiertagen
Telefon-Nummer
0180/1929264
Die Notfallpraxis am Krankenhaus Bad
Saulgau ist von 9 - 12 Uhr und von 16 -19 Uhr
geöfnet und kann ohne vorherige Anmeldung aufgesucht werden
Hebamme
Von Montag bis Freitag
Notfalldienstbezirk
.„Ostrach-Bad Saulgau“
0180/1929264
Notfalldienstbezirk
„Horgenzell- IllmenseeKönigseggwald- Wilhelmsdorf
0180/1929271
_____________________________________________
Zahnarzt
Notfalldienst
0180/5911650
Augenarzt nur Wochenende/Feiertage
Notfalldienst
0180/1929340
Kinderärzte
Notfalldienst
0180/1929345
Caritassozialdienst
Donnerstag, 20.02.2014
Monatliche Beratung Hauptstraße 11,
88356 Ostrach
Haupteingang Altbau Elisabethenhaus
von 9 .00– 12.00 Uhr.
07575/925413
Caritasverband Sigmaringen
Beratungsstelle häusliche
Gewalt(BhG)
07571/7301-0
Hospiz Helferkreis
Suchtberatung
07571/74867001
Beratungsstelle der Mariaberger
Heime für Familien mit
behinderten Angehörigen
07571/74867003
Der Zieglersche
Ambulante Dienste der Behindertenhilfe
07503/929525
0152/01826728
Karlstraße 29, 72488 Sigmaringen
07571/1705
Suchtberatung-sigmaringen@agj-freiburg.de
Elisabethenheim Ostrach
07585/ 930730
Barbara Hilgenfeldt
Buchenweg 10, 88636 Illmensee
07558/938946
Andrea Trautmann
Matthias-Erzberger-Straße 22,
88348 Bad Saulgau
07581/2007529
Rathaus Ostrach
Öfnungszeiten:
Montag -Freitag. von 8 – 12 Uhr
Donnerstagnachmittag von 13.30 – 18 Uhr
Zentrale
07585/300 0
Bürger- und Informationsbüro
300 31/-32/-35
Mo-Fr
8.00 – 12.00 Uhr
Mo
13.30 – 17.00 Uhr
Do
13.30 – 18.00 Uhr
Vorzimmer Bgm.
Hauptamt
Vorz. Hauptamt/ Gewerbe
Ordnungsamt
Ortsbauamt
Steueramt/Friedhof
Gemeindekasse
Finanzverwaltung
Standesamt
Bauhof
Ortsverwaltung Burgweiler
Kläranlage
Förster Richter
300 12
300 17
300 18
300 26
300 13/-14/-22
300 16
300 21/-19
300 15/-20 /-23
300 33/-34
3460
07585/536
07585/2627
07585/1210
ReinholdFrank Schulzentrum
Ostrachtal
07585/930460
Grundschule Burgweiler
07585/443
KomBiLe
07585/1028
Kindergarten am Buchbühl
07585/935034
Apothekennotdienst
Donnerstag, 13.02.2014
Storchen Apotheke, Herbertingen,
Tel: 07586/1460
Neue Apotheke am Schloß,
Sigmaringen, Tel: 07571/684494
Freitag, 14.02.2014
Marien Apotheke, Mengen,
Tel: 07572/1020
Kloster-Apotheke, Zwiefalten,
Tel: 07373/2879
Samstag, 15.02.2014
Vital-Apotheke, Bad Saulgau,
Tel: 07581/484900
Bilharz Apotheke, Sigmaringen,
Tel: 07571/4331
Sonntag, 16.02.2014
Herz-Apotheke im Kauland,
Sigmaringen, Tel: 07571/747339
Marien Apotheke, Ertingen,
Tel: 07371/6225
Rathaus Apotheke, Bad Schussenried,
Tel: 07583/505
Montag, 17.02.2014
Apotheke Selbherr, Bad Saulgau,
Tel: 07581/8799
Apotheke Leopold, Sigmaringen,
Tel: 07571/13665
Dienstag, 18.02.2014
Stadt – Apotheke Mengen,
Tel: 07572/6788
Mittwoch, 19.02.2014
Antonius Apotheke, Bad Saulgau,
Tel: 07581/7301
Hof Apotheke, Sigmaringen,
Tel: 07571/73910
Donnerstag, 20.02.2014
Marien Apotheke, Mengen,
Tel: 07572/1020
Apotheken
Notdienstinder
0800/0022833
Impressum
Amtliche Bekanntmachung der
Gemeindeverwaltung Ostrach
Verantwortlich für den redaktionellen Teil:
Bürgermeister Christoph Schulz
Druck und Verlag:
Primo Verlag Stockach, Anton Stähle
Messkircher Straße 45; 78333 Stockach
Telefon: 07771/9317-11
anzeigen@primo-stockach.de
www.primo-stockach.de
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Donnerstag, 13. Februar 2014
Hecken und Sträucher entlang
öfentlicher Straßen zurückschneiden
Das Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen ist nach dem Naturschutzgesetz derzeit bis zum 28. Februar
erlaubt (vom 01.03. – 30.09. verboten).
Aus diesem Grund möchten wir sie auf gesetzliche Regelungen für den Grünschnitt
entlang von Verkehrswegen aufmerksam
machen.
Nach § 11 Abs. 2 Bundesfernstraßengesetz
sowie § 28 Abs. 2 Straßengesetz für BadenWürttemberg ist es nicht zulässig, dass die
Sicherheit des Straßenverkehrs durch Zweige von Bäumen und Sträuchern, die aus privaten Grundstücken über die Grundstücksgrenze hinaus in den Gehweg oder in die
Straße reichen, beeinträchtigt wird.
Um dies zu vermeiden, sind folgende Punkte zu beachten:
• Über der gesamten Fahrbahn muss ein
Lichtraum von 4,50 m frei bleiben.
• An Radwegen dürfen bis zu einer Höhe
von 2,50 m Äste nicht hereinragen.
• Gehwege müssen bis zu einer Höhe von
2,30 m von überhängenden Ästen und
Zweigen freigehalten werden.
• Bei Geh- und Radwegen ist die Beplanzung bis an die Weghinterkante zurückzuschneiden, so dass der Gehweg in einer
Breite freigehalten wird, die es zwei Fußgängern ermöglicht, problemlos aneinander vorbeizugehen, ohne auf die Straße
ausweichen zu müssen.
• An Straßeneinmündungen und –kreuzungen müssen Hecken, Bäume und
Sträucher stets so nieder gehalten werden
(höchstens 80 cm), dass eine ausreichende Übersicht für die Verkehrsteilnehmer
gewährleistet ist.
• Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt
werden und müssen von den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrgenommen
werden können.
Diese Werte sollten auch bei schweren und
regennassen Ästen eingehalten werden.
Bitte schneiden Sie ihre Hecken, Bäume und
Sträucher entsprechend oben angegebenen
Punkten rechtzeitig vor dem 01.03.2013
zurück, damit die Verkehrssicherheit nicht
beeinträchtigt wird.
Gemeinde Ostrach, Ordnungsamt
Gemeinde Ostrach
Landkreis Sigmaringen
Gemeinde Ostrach
Landkreis Sigmaringen
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl
des Gemeinderats und des Ortschaftsrats
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl
am 25. Mai 2014
des Gemeinderats und des Ortschaftsrats
1. Am Sonntag, dem 25. Mai 2014 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats statt.
am 25. Mai 2014
Dabei sind auf 5 Jahre zu wählen:
1. Am Sonntag, dem 25. Mai 2014 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats statt.
1.1 Gemeinderäte
Dabei sind auf 5 Jahre zu wählen:
1.1 Gemeinderäte
Mitglieder
(Anzahl)
Stadt/Gemeinde
1.2 Ortschaftsräte
18
Ostrach
1.2 Ortschaftsräte
Mitglieder
(Anzahl)
9
6
6
6
6
6
Stadt/Gemeinde
Burgweiler
Jettkofen
Laubbach
Magenbuch
Tafertsweiler
Wangen
1.3 Ortschaftsräte für die Ortschaft
1.3 Ortschaftsräte für die Ortschaft
Mitglieder
und zwar, da unechte
Teilortswahl stattfindet
(Anzahl)
Ortschaft
6
Spöck-Kalkreute
3
für den WohnbezirkSpöck
3und zwar, da unechte
für denTeilortswahl
Wohnbezirkstattfindet
Kalkreute
3
3
für den WohnbezirkSpöck
für den Wohnbezirk Kalkreute
1.4 Ortschaftsräte für die Ortschaft
1.4 Ortschaftsräte für die Ortschaft
Mitglieder
Ortschaft
(Anzahl)
und zwar, da unechte Teilortswahl stattfindet
8
Weithart
3
für den Wohnbezirk Einhart
TeilortswahlHabsthal
stattfindet
2und zwar, da unechte
für den Wohnbezirk
3
für den Wohnbezirk Levertsweiler
3
für den Wohnbezirk Einhart
2
für den Wohnbezirk Habsthal
3
für den Wohnbezirk Levertsweiler
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit beschränken sich die Personenbezeichnungen auf die männliche Form.
Hinweis:
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Donnerstag, 13. Februar 2014
Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge
für diese Wahl(en) frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und spätestens am27. März 2014bis
18:00 Uhr bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses – Bürgermeisteramt
2.
Versammlungen der beteiligten Parteien und Wählervereinigungen oder in einer gemeinsamen Versammlung gewählt werden. Die Hinweise für Parteien bzw.
Wählervereinigungen gelten entsprechend.
2.4
Frau Döring
Hauptstraße 19
88356 Ostrach
schriftlich einzureichen.
2.1
Wahlvorschläge können von Parteien, von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen und von
nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen eingereicht werden. Für die einzelnen Wahlen sind
je gesonderte Wahlvorschläge einzureichen.
Eine Partei oder Wählervereinigung kann für jede Wahl
nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die Verbindung
von Wahlvorschlägen ist nicht zulässig.
2.2
Ein Wahlvorschlag darf höchstens so viele Bewerber
enthalten, wie Gemeinderäte bzw. Ortschaftsräte
zu wählen sind. Bei unechter Teilortswahl darf ein
Wahlvorschlag für jeden Wohnbezirk, für den ein, zwei
oder drei Vertreter zu wählen sind, jeweils einen Bewerber mehr und für jeden Wohnbezirk, für den mehr
als drei Vertreter zu wählen sind, höchstens so viele
Bewerber enthalten, wie Vertreter zu wählen
sind.
Ein Bewerber darf sich für dieselbe Wahl nicht in mehrere Wahlvorschläge aufnehmen lassen.
2.3
Parteien und mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen müssen ihre Bewerber in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder im Wahlgebiet oder der von
diesen aus ihrer Mitte gewählten Vertreter ab
20. August 2013 in geheimer Abstimmung nach dem in
der Satzung vorgesehenen Verfahren wählen und in
gleicher Weise deren Reihenfolge festlegen.
Wählbar in den Gemeinderat ist, wer am Wahltag
Bürger der Gemeinde ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Bewerber bei unechter Teilortswahl
müssen zum Zeitpunkt der Zulassung der Wahlvorschläge und am Tag der Wahl in dem Wohnbezirk
wohnen, für den sie sich aufstellen lassen. Wählbar in
den Ortschaftsrat ist, wer am Wahltag Bürger der
Gemeinde ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und
zum Zeitpunkt der Zulassung der Wahlvorschläge und
am Wahltag in der Ortschaft wohnt (Hauptwohnung).
Nicht wählbar sind Bürger,
● die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik
Deutschland das Wahlrecht oder Stimmrecht nicht besitzen;
● für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein
Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des
Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten
nicht erfasst;
● die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik
Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen.
● Unionsbürger (Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union) sind außerdem
nicht wählbar, wenn sie infolge einer zivilrechtlichen
Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung des Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besitzen.
2.5 Ein Wahlvorschlag muss enthalten
● den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese. Wenn die einreichende Wählervereinigung keinen Namen führt, muss der Wahlvorschlag ein Kennwort enthalten;
● Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Tag der
Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerber;
bei unechter Teilortswahl ist in den Fällen, in denen der
Bewerber mehrere Wohnungen in der Gemeinde hat,
die Anschrift in dem Wohnbezirk anzugeben, für den
der Bewerber aufgestellt wurde;
● bei Unionsbürgern muss ferner die Staatsangehörigkeit
angegeben werden.
Nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen müssen ihre Bewerber in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Anhänger der Wählervereinigung im
Wahlgebiet ab 20. August 2013 in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der anwesenden Anhänger
wählen und in gleicher Weise deren Reihenfolge festlegen.
Wahlgebiet ist bei der Wahl des Gemeinderats die Gemeinde, bei der Wahl des Ortschaftsrats die jeweilige
Ortschaft.
Hat eine Partei oder mitgliedschaftlich organisierte
Wählervereinigung in einer Ortschaft nicht mindestens
drei wahlberechtigte Mitglieder, kann sie die Bewerber
für die Wahl des Ortschaftsrats dieser Ortschaft in einer
Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts
wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreter in der Gemeinde wählen. Bei nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen ist eine Feststellung, dass die
Zahl der wahlberechtigten Anhänger dieser Wählervereinigung zur Bildung einer Aufstellungsversammlung
auf der Ortschaftsebene nicht ausreicht, erst möglich,
wenn die einberufene Versammlung der wahlberechtigten Anhänger auf Ortschaftsebene abgebrochen werden muss, weil weniger als drei wahlberechtigte Personen erschienen sind; erst dann kann das Bewerberaufstellungsverfahren auf Gemeindeebene eingeleitet
werden.
2.6
Wahlvorschläge von Parteien und von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen müssen
von dem für das Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder
sonst Vertretungsberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Besteht der Vorstand
oder sonst Vertretungsberechtigte aus mehr als drei
Mitgliedern, genügt die Unterschrift von drei Mitgliedern, darunter die des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters.
2.7
2.3.1 Bewerber in Wahlvorschlägen, die von mehreren Wahlvorschlagsträgern (vgl. 2.1) getragen werden (sog. gemeinsame Wahlvorschläge), können in getrennten
Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von den drei Unterzeichnern der Niederschrift über die Bewerberaufstellung (Versammlungsleiter und zwei Teilnehmer - vgl.
2.10) persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen.
2.8
Gemeinsame Wahlvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen sindvon den jeweils zuständigen Ver-
Die Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge - bei
unechter Teilortswahl nach Wohnbezirken getrennt aufgeführt sein. Jeder Bewerber darf nur einmal aufgeführt sein.Für keinen Bewerber dürfen Stimmenzahlen
vorgeschlagen werden.
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tretungsberechtigten jeder der beteiligten Gruppierungen nach den für diese geltenden Vorschriften zu unterzeichnen (vgl. 2.6 und 2.7, § 14 Abs. 2 S. 4 und 5
Kommunalwahlordnung - KomWO-).
2.9
Die Wahlvorschläge müssen außerdem unterzeichnet
sein für die Wahl des Gemeinderats von
20 Personen
für die Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaft(en)
Personenzahl
Burgweiler
von
10
Jettkofen
von
10
Laubbach
von
10
Magenbuch
von
10
Spöck – Kalkreute
von
10
Tafertsweiler
von
10
Wangen
von
10
Weithart
von
10
Personen, die im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigt sind (Unterstützungsunterschriften).
Dieses Unterschriftenerfordernis gilt nicht für
Wahlvorschläge
● von Parteien, die im Landtag oder bisher schon in dem
zu wählenden Organ vertreten sind;
● von mitgliedschaftlich und nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen, die bisher schon in dem
zu wählenden Organ vertreten sind, wenn der Wahlvorschlag von der Mehrheit der für diese Wählervereinigung Gewählten unterschrieben ist, die dem Organ
zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags
noch angehören.
2.9.1 Die Unterstützungsunterschriften müssen auf amtlichen Formblättern einzeln erbracht werden. Die
Formblätter werden auf Anforderung vom Vorsitzenden
des Gemeindewahlausschusses - Bürgermeisteramt
Ostrach, Wahlamt Zi. 5, Hauptstr. 19
kostenfrei geliefert. Als Formblätter für die Unterstützungsunterschriften dürfen nur die von den genannten
Personen ausgegebenen amtlichen Vordrucke verwendet werden. Bei der Anforderung ist der Name und ggf.
die Kurzbezeichnung der einreichenden Partei oder
Wählervereinigung bzw. das Kennwort der Wählervereinigung anzugeben. Ferner muss die Aufstellung der
Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversammlung (vgl. 2.3) bestätigt werden.
2.9.2 Die Wahlberechtigten, die den Wahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der
Unterschrift sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners
sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben. Unionsbürger als Unterzeichner, die nach § 22 des Meldegesetzes von der Meldepflicht befreit und nicht in das
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Melderegister eingetragen sind, müssen dem Formblatt
außerdem den Nachweis für die Wahlberechtigung
durch eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. Abs. 3 KomWO
anschließen. Sind die Betreffenden aufgrund der Rückkehrregelung nach § 12 Abs. 1 S. 2 Gemeindeordnung
(GemO) wahlberechtigt, müssen sie dabei außerdem
erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug
oder vor Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde dort ihre Hauptwohnung hatten.
2.9.3 Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag für
dieselbe Wahl unterzeichnen. Hat er mehrere Wahlvorschläge für eine Wahl unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen für diese Wahl ungültig.
2.9.4 Wahlvorschläge dürfen erst nach der Aufstellung der
Bewerber durch eine Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig.
2.9.5 Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend
auch für gemeinsame Wahlvorschläge.
2.10 Dem Wahlvorschlag sind beizufügen
● eine Erklärung jedes vorgeschlagenen Bewerbers,
dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zugestimmt hat; die Zustimmungserklärung ist unwiderruflich;
● von einem Unionsbürger als Bewerber eine eidesstattliche Versicherung über seine Staatsangehörigkeit und Wählbarkeit sowie auf Verlangen eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde
seines Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit;
● Unionsbürger, die aufgrund der Rückkehrregelung in
§ 12 Abs. 1 Satz 2 GemO wählbar und nach den
Bestimmungen des § 22 Meldegesetzes von der
Meldepflicht befreit und nicht in das Melderegister
eingetragen sind, müssen in der o. g. eidesstattlichen Versicherung ferner erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor Verlegung der
Hauptwohnung aus der Gemeinde dort ihre Hauptwohnung hatten;
● eine Ausfertigung der Niederschrift über die Aufstellung der Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder
Anhängerversammlung (vgl. 2.3). Die Niederschrift
muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung,
Form der Einladung, Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreter bzw. Anhänger und das Abstimmungsergebnis enthalten; außerdem muss sich aus
der Niederschrift ergeben, ob Einwendungen gegen
das Wahlergebnis erhoben und wie diese von der
Versammlung behandelt worden sind. Der Leiter der
Versammlung und zwei wahlberechtigte Teilnehmer
haben die Niederschrift handschriftlich zu unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses an Eides
statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerber und
die Festlegung ihrer Reihenfolge in geheimer Abstimmung durchgeführt worden sind; bei Parteien
und mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen müssen sie außerdem an Eides statt versichern, dass dabei die Bestimmungen der Satzung
der Partei bzw. Wählervereinigung eingehalten worden sind;
● die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften (vgl. 2.9), sofern der Wahlvorschlag von wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein muss; ggf.
einschließlich der erforderlichen eidesstattlichen
Versicherungen nicht meldepflichtiger Unionsbürger
als Unterzeichner (vgl. 2.9.2);
● bei der Wahl des Ortschaftsrats, wenn die Bewerber
einer Partei oder Wählervereinigung in einer Mitglieder-/ Vertreter- oder Anhängerversammlung in der
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2.11
2.12
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Gemeinde aufgestellt worden sind (vgl. 2.3), eine
von dem für das Wahlgebiet zuständigen Vorstand
oder sonst Vertretungsberechtigten unterzeichnete
schriftliche Bestätigung, dass die Voraussetzungen
für dieses Verfahren vorlagen; die Bestätigung kann
auch auf dem Wahlvorschlag selbst erfolgen.
das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls
nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs.
3 und 4 Kommunalwahlordnung anzuschließen.
Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses gilt
als Behörde im Sinne von § 156 Strafgesetzbuch; er
ist zur Abnahme der Versicherungen an Eides statt
zuständig. Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses kann außerdem verlangen, dass ein Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegt und seine letzte Adresse in seinem
Herkunftsmitgliedstaat angibt.
Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen schriftlich gestellt werden und
spätestens bis zum Sonntag, 4. Mai 2014 (keine
Verlängerung möglich) eingehen beim Bürgermeisteramt
Im Wahlvorschlag sollen zwei Vertrauensleute mit
Namen und Anschrift bezeichnet werden. Sind keine
Vertrauensleute benannt, gelten die beiden ersten Unterzeichner des Wahlvorschlags als Vertrauensleute.
Soweit im Kommunalwahlgesetz und in der Kommunalwahlordnung nichts anderes bestimmt ist, sind nur
die Vertrauensleute, jeder für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und
Erklärungen von Wahlorganen entgegenzunehmen.
Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über
die Bewerberaufstellung, eidesstattliche Erklärungen
und Zustimmungserklärungensind auf Wunsch erhältlich beim Bürgermeisteramt
Ostrach, Wahlamt Zi. 5, Hauptstr. 19
Ostrach, Bürger- und Informationsbüro, Zi. 1,
Hauptstr. 19.
Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das
Bürgermeisteramt
Ostrach, Bürger- und Informationsbüro, Zi. 1,
Hauptstr. 19
bereit.
Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der
Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene
eine Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahlschein beantragt hat.
3.
Hinweise auf die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag nach § 3 Abs. 2 und 4 KomWO.
3.1
Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen
durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung
aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von
drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die
Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht
drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag
in das Wählerverzeichnis eingetragen. Für die Wahl
des Ortschaftsrats setzt dies voraus, dass die in Satz
1 genannten Personen am Wahltag in der Ortschaft
ihre (Haupt-) Wohnung haben.
3.2
3.3
Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreistags durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in
den Landkreis zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung
begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht
drei Monate wieder im Landkreiswohnen oder ihre
Hauptwohnung begründet haben, ebenfalls nur auf
Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Ist
die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung in das
Wählerverzeichnis gestellt wird, nicht identisch mit der
Gemeinde, von der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den Landkreis verlassen hat oder seine Hauptwohnung verlegt hat, ist dem Antrag auf Eintragung in
das Wählerverzeichnis eine Bestätigung über den
Zeitpunkt des Wegzuges oder der Verlegung der
Hauptwohnung aus dem Landkreissowie über das
Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt beizufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die Gemeinde, aus der der
Wahlberechtigte seinerzeit weggezogen ist oder aus
der er seine Hauptwohnung verlegt hat.
Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 22 Meldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in
Ort, Datum
Ostrach, 13.02.2014
Bürgermeisteramt
Unterschrift, Amtsbezeichnung
Schulz Bürgermeister
Seite 7
Donnerstag, 13. Februar 2014
Gemeinde Ostrach
Landkreis Sigmaringen
Satzung über die Ofenhaltung von Verkaufsstellen anSonn- und Feiertagen nach § 8
des Gesetzes über die Ladenöfnung (LadÖG)
Aufgrund der §§ 8 Abs. 1 und 14 Abs. 1 des
Gesetzes über die Ladenöfnung in BadenWürttemberg (LadÖG) in Verbindung mit §
4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Ostrach am 10.02.2014 folgende
Satzung erlassen:
§1
Die Verkaufsstellen dürfen am Sonntag,
dem 30.03.2014 in der Zeit von 13.00 Uhr bis
18.00 Uhr geöfnet sein.
§2
Schutz der Arbeitnehmer
Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern ist §
12 des Gesetzes über die Ladenöfnung zu
beachten.
§3
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne § 15 Abs. 1
Buchstabe a) des Gesetzes über die Ladenöfnung in Baden-Württemberg handelt,
wer den Vorschriften dieser Satzung zuwiderhandelt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer
Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
§4
Diese Satzung tritt am Tage nach der öfentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeinde-ordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder
aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach
§ 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht
schriftlich innerhalb eines Jahres seit der
Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung
begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt
nicht, wenn die Vorschriften über die Öfentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder
die Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind.
Ausgefertigt!
Ostrach, 10.02.2014
Schulz
Bürgermeister
Öfentliche Bekanntmachung
des Regierungspräsidiums
Tübingen
Entscheidung des Regierungspräsidiums
Tübingen vom 11.12.2013 über den Antrag
des Herrn Tobias Kugler, Brunnenstraße 14
in 88356 Ostrach-Kalkreute, auf Erteilung
einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Erweiterung der Anlage zur
Aufzucht und zum Halten von Schweinen in
88356 Ostrach-Kalkreute.
Das Verfahren wurde nach § 16 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz
(BlmSchG)
ohne Beteiligung der Öfentlichkeit durchgeführt. Das Regierungspräsidium macht
den verfügenden Teil der Entscheidung sowie die Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 10
Abs. 7, 8 und 8a BlmSchG i.V.m. § 21a der 9.
BlmSchV öfentlich bekannt:
Genehmigung vom 11.12.2013 nach
Bundes-Immissionsschutzgesetz,
Az. 54.2-P/8823.12 SIG 086-12
Über Ihren Antrag vom 30.08.2013
wird
wie
folgt
entschieden:
1. Immissionsschutzrechtliche Genehmigung
1.1 Herrn Tobias Kugler, Brunnenstraße 14 in
88356 Ostrach-Kalkreute, wird gemäß §§ 4,
5, 6 und 16 Abs. 2 BlmSchG in Verbindung
mit § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 der 4. BlmSchV
sowie Zif. 9.1.1.2 Spalte c „V“ des Anhangs
hierzu die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Erweiterung der Anlage zur
Aufzucht und zum Halten von Schweinen
auf dem Betriebsgelände Ostergasse 25
Flurstück Nrn. 95, 108 und 110/1 der Gemarkung 88356 Ostrach-Kalkreute erteilt.
1.2. Die Genehmigung umfasst den Bau
und den Betrieb einer zentralen unterirdischen Flüssiggaslagerung mit einem Fassungsvermögen von 23 Tonnen.
Die insgesamt vier oberirdischen baugleichen Flüssiggastanks mit einem Fassungsvermögen von je 2,9 Tonnen (zus.
11,6 Tonnen), die baurechtlich bzw. immissionsschutzrechtlich
mit
Entscheidungen des Regierungspräsidiums vom
16.07.2012 und 04.10.2012 genehmigt
wurden, entfallen und sind abzubauen.
1.3 Die Anlage wird in den unter Nr. 5 aufgeführten Antragsunterlagen beschrieben und ist entsprechend diesen Unterlagen bzw. den Festlegungen dieser
Entscheidung zu errichten und zu betreiben.
1.4 Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt die nach § 49 Abs. 1 LBO
erforderliche Baugenehmigung mit ein.
1.5 Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb
von drei Jahren nach Bestandskraft der
Entscheidung mit den Bauarbeiten begonnen worden ist oder die Anlage für
mehr als drei Jahre nicht betrieben wird.
1.6 Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 16.07.2012 gilt weiterhin, so-
weit in dieser Entscheidung nichts anderes
bestimmt wird.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Sigmaringen in 72488 Sigmaringen, Karlstraße 13 schriftlich oder zur
Niederschrift des Urkundsbeamten bei der
Geschäftsstelle des Gerichts Klage gegen das
Land Baden-Württemberg erhoben werden.
Auslegung der Unterlagen
Die Genehmigung enthält Nebenbestimmungen sowie die Begründung, aus der
die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe, die zur Entscheidung geführt
haben, hervorgehen. Eine Ausfertigung
des vollständigen Genehmigungsbescheides liegt in der Zeit vom 08.02.2014 bis
einschließlich 21.02.2014 während der
Dienststunden im Regierungspräsidium
in 72072 Tübingen, Konrad-Adenauer-Str.
20, Zimmer N 252, und beim Bürgermeisteramt in 88356 Ostrach, Hauptstraße 19,
1. OG, Zimmer 12, zur Einsichtnahme aus.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der
Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine
Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Tübingen, den 30.01.2014
Ref. 54.2-P
Bezirk 1:
Ostrach
Bezirk 2: Bachhaupten, Einhart, Habsthal, Jettkofen,
Tafertsweiler, Wirnsweiler, Burgweiler, Dichtenhausen,
Eschendorf, Gunzenhausen und Wangen
Bezirk 3: Bernweiler, Egelreute, Hahnennest, Kalkreute,
Laubbach, Lausheim, Levertsweiler, Magenbuch, Mettenbuch,
Ochsenbach, Spöck, Ulzhausen, Unterweiler, Waldbeuren,
Zoznegg
Bez. 3
Montag, 17.02.2014
Bez. 1/ 2
Dienstag, 18.02.2014
"Gelber Sack"
Bez. 1 - 3
Montag, 17.02.2014
Altpapier "Grüne
Tonne"
Bez. 1/2/3
Restmüllabfuhr
Donnerstag, 20.02.2014
Start der Annahme von holzigen Grünabfällen am15. Februar 2014 auf den Recyclinghöfenim Landkreis Sigmaringen
Die Anlieferung von holzigen Grünabfällen
ab einem Durchmesser von 3 cm ist ab dem
15. Februar 2014 wieder auf den Recyclinghöfen zu den bekannten Öfnungszeiten
möglich.
Angenommen werden holzige Grünabfälle,
die überwiegend aus holzigem Materialmit
einem Stammdurchmesser von mindestens
3 cm bestehen. Dabei ist zu beachten, dass
Störstofe wie Plastik, Schnüre, Steine, Me-
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talle und andere Gegenstände, die nicht in
den holzigen Grünabfallcontainer gehören,
entfernt werden.
Die Annahme von krautigen Grünabfällen
wie Laub, Rasen, Heckenrückschnitt, Schilf,
Moos usw. erfolgt voraussichtlich ab dem
15. März 2014. Weitere Informationen folgen
zu einem späteren Zeitpunkt.
Für weitere Fragen zur Grünabfallerfassung
sowie rund um den Abfall stehen Ihnen die
Abfallberater gerne zur Verfügung:
Nadine Steinhart
Tel. 07571 / 102 – 6607, Fax: 07571 / 102 –
6699, E-Mail: Nadine.Steinhart@LRASIG.de
Volker Riester
Tel. 07571 / 102 – 6608, Fax: 07571 / 102 –
6699, E-Mail: Volker.Riester@LRASIG.de
Schal,
gefunden am 10.02.104 auf dem Spielplatz
hinterm Rathaus.
Lesebrille, Kindermütze und 1 Paar Handschuhe
sind im November/Dezember 2013 in der
Volksbank Ostrach liegengeblieben.
Ortsverwaltungen
Ortschaftsrat Laubbach
Kommunalwahl am 25.05.2014
Nach der Sitzung des Ortschaftsrats am
20.02.2014 werden wir die Kandidaten
für die Ortschaftsratswahl nominieren. Es
sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen
und Bürger (ab 18 Jahren) aus Oberweiler, Unterweiler und Laubbach dazu recht
herzlich eingeladen, an dieser Nominierungsversammlung teilzunehmen. Bringen Sie sich ein, helfen Sie mit, in einem
gesunden Miteinander die Interessen
unserer 3 Ortschaften im erforderlichen
Maße zu vertreten.
Für eine zahlreiche Teilnahme bedanke
ich mich bereits im Voraus.
Freundliche Grüße
Reinhold Hafner
Donnerstag, 13. Februar 2014
2. Bekanntgaben, Anfragen
Mit freundlichen Grüßen
Reinhold Hafner, Ortsvorsteher
Hinweis:
Im Anschluß an die Ortschaftsratssitzung
indet die Nominierungsversammlung zur
Aufstellung der Kandidaten für den Ortschaftsrat statt.
Ortschaftsverwaltung
Weithart
Kommunalwahl 2014
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Wie Sie sicher wissen, inden in diesem
Jahr wieder die Kommunalwahlen statt.
Um den Ortsteil Weithart in unserer Gemeinde entsprechend zu vertreten ist es
unerlässlich, aufgeschlossene und kompetente Bewerber für die Mitwirkung im
Ortschaftsrat zu inden.
Helfen Sie aktiv mit, durch Ihre Bereitschaft zur Kandidatur für die jeweiligen
Gremien, unsere Ortschaften auch in
schwierigen Zeiten lebenswert zu halten.
Der Ortschaftsrat hat zwar einen nicht
all zu großen Handlungsspielraum, doch
gerade deshalb gilt es diese bürgernahe
Mitgestaltung/Mitbestimmung auszuschöpfen.
Auch der zeitliche Aufwand ist überschaubar.
Sollten Sie Interesse an einer Kandidatur haben, melden Sie sich bitte bei mir
unter 07585/1784 oder bei meinen Ortschaftsrats Kollegen.
Zur Nominierungsversammlung für den
Wahlbezirk Weithart
am Freitag 07.03.2014 um 19.00 Uhr
in Einhart im Bürgerhaus
lade ich Sie recht herzlich ein.
Mit freundlichen Grüßen
Alois Müller, (Ortsvorsteher)
Zur öfentlichen Sitzung des Ortschaftsrates
Laubbach
lade ich hiermit ein.
Tagesordnungspunkte:
1. Stellungnahme zur Verlängerung der Außenstart- und Außenlandeerlaubnis eines
Ultraleichtlugzeugs
Es wurde leißig gebohrt, geschnitten, gekleistert und verziert.
Beim anschließenden Beisammensein, und
einem leckeren Vesper ließen wir den Abend
ausklingen.
Freundlich grüßen die Kinder und Erzieherinnen vom Kindergarten St. Monika
Naturtage im Kindergarten
St. Blasius, Burgweiler
Lassen Sie sich als Kandidat aufstellen, damit die Bürgerinnen und Bürger
am Wahltag auch eine Auswahl trefen
können. Alle Bürgerinnen und Bürger
ab dem 18. Lebensjahr die im Weithart
wohnhaft sind, sind auch wählbar.
Einladung
am Donnerstag, 20.02.2014 um 19.30
Uhr im Bürgerhaus in Unterweiler
Buschtrommeln her.
Kindergarten St. Monika
Vater-Kind-Aktion „Buschtrommel herstellen“
Am Dienstag, den 04.02.2014 um 18.00 Uhr
waren alle Vorschulkinder mit ihren Vätern
herzlich in den Kindergarten eingeladen!
Passend zu unserem Fasnetsthema “Halli Galli im Urwald“ stellten wir zusammen
Immer wieder verbringen die Kinder des
Kindergartens St. Blasius zwei Tage hintereinander in der Natur. Meist führt uns der
Weg zunächst zum Burgspielplatz und anschließend in den Wald zu unserem Waldplätzchen.
Am Donnerstag, 06.02. und Freitag,
07.02.2014 hieß es nun einmal wieder:
„Wir haben Naturtage!“
Schon mehrere Tage zuvor iebern die Kinder immer darauf hin. Dieses Mal war die
Vorfreude noch größer, da wir Besuch erwarteten. Am Donnerstag begleitete uns
eine Stunde lang der Förster Herr Richter.
Zunächst besprach er mit den Kindern, dass
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Donnerstag, 13. Februar 2014
es im Wald Nadelbäume und Laubbäume
gibt und wie diese heißen. Besonders beeindruckt waren die Kinder von einem ganz
kleinen Fichtenbaum, der durch einen Samen aus einem Fichtenzapfen, gewachsen
ist.
Anschließend gingen wir einen Waldweg
entlang, an dem Herr Richter, im Gestrüpp,
hinter und in den Bäumen, Waldtiere aus
Holz platziert hatte. Die entdeckten Tiere
merkten sich die Kinder zunächst und erst
auf dem Rückweg holten wir die Tiere nacheinander zu uns und Herr Richter erzählte
etwas zu jedem Tier.
Wir bedanken uns noch einmal recht herzlich bei Herrn Richter, dass er sich die Zeit
genommen hat und mit uns auf sehr lebendige und kindgerechte Weise durch den
Wald gegangen ist.
Am Freitag zogen wir erneut vom Kindergarten los in Richtung Wald. Dort angekommen sammelten wir Blätter und Zweige
von den Bäumen, die Herr Richter uns am
Tag zuvor gezeigt hatte. Diese nahmen wir
dann in Tüten mit in den Kindergarten und
gestalteten Bilder damit. Leider konnten wir
an diesem Tag nur kurz an unserem Waldplätzchen spielen, da ein starker Wind aufkam. Wir machten uns auf zu einer kleinen
Wanderung. Während dieser Wanderung
mussten wir ganz schön gegen den starken
Wind ankämpfen und auch einen Regenbogen haben wir gesehen.
Bedanken möchten wir uns auch bei den
Eltern, die uns an diesen beiden Tagen begleitet haben!
Es waren wieder sehr erlebnisreiche Naturtage!
Die Kinder und Erzieherinnen des Kindergartens St. Blasius
Bauzemeck Nachrichten
Jubiläums-Umzug
am
Sonntag,
16.02.2014 in Illmensee
Umzugsbeginn ist um 13.30 Uhr.
Die Abfahrt der Busse ist um 11 Uhr bzw. 12
Uhr. (Pendelbus). Das Zunftheim ist wieder
ab 10.oo Uhr bewirtet.
Die Rückfahrt der Busse ist um 16.30 bzw.
17.30 Uhr (Pendelbus).
Die Busbegleiter sind die Unger Brothers
(Stefan und Klaus).
Im 1. Bus fahren folgende Gruppen: „Bauzemeck“, „Hensele“ und der Fanfarenzug.
Wir kehren nach dem Umzug in der Pizzeria
Golfo di Napoli ein.
Zunftmeister Armin Wanschura
Einladung zum Rosenmontag- und Hemadglonkerumzug in Ostrach
Liebe Narrenfreunde, wir wollen Tradition erhalten und beleben!
Wenn auch Ihr dabei seid, freuen wir uns
sehr.
Reinhold-Frank-Schulzentrum
Ostrachtal
Gemeinschaftsschule
Einladung zum Informationsnachmittag
Alle Schüler der 4. Klassen und ihre Eltern
sind herzlich eingeladen, am
Montag, 24. Februar 2014 um 17:00 Uhr
die Gemeinschaftsschule des ReinholdFrank-Schulzentrums Ostrachtal kennen zu
lernen.
Im Foyer des Gebäudeteils C werden Sie begrüßt und erhalten Informationen über die
Gemeinschaftsschule, die Mittagsbetreuung und die Schulsozialarbeit.
Anschließend können Sie sich im Schulhaus,
in den Klassen- und Fachräumen umsehen
und informieren oder an einer kleinen Führung teilnehmen.
Sie bekommen einen Einblick in die neuen
Räume der Gemeinschaftsschule und können Ihre Fragen stellen.
Die Viertklässler werden von den Fünftklässlern durchs Schulhaus geführt und werden
zu verschiedenen Mitmachaktionen eingeladen.
Außerdem können Sie sich im Foyer mit einem kleinen Imbiss stärken, sich dort in lockerer Atmosphäre mit den Elternvertretern,
den Lehrkräften und der Schulleitung austauschen und über die Schule informieren.
Wir freuen uns auf Sie!
Die Schulleitung
Bernhard Weh und Linda Hofbeck
Reinhold-Frank-Schulzentrum Ostrachtal
Zweiter Elternsprechtag für die Klassen 5 bis 10
Der zweite Elternsprechtag im Schuljahr 2013/14 indet für die Klassen 5 bis 10 am Montag, 17. Februar 2014 am Reinhold-Frank-Schulzentrum in der Zeit von 16:30 bis 20:00
Uhr statt.
Die Eltern und Erziehungsberechtigten haben dabei die Gelegenheit, mit den Lehrkräften
über die Halbjahresinformationen bzw. die Zeugnisse zu sprechen.
Eine persönliche Einladung und die zeitliche Einteilung erhalten die Eltern über ihre Kinder.
B. Weh, Schulleiter
H.-P. Raps, Elternbeiratsvorsitzender
Motto des Rosenmontagsumzugs ist
„Närrisches Konfetti“
Start: Montag,03.03.2014 13.30 Uhr in
der Bachstrasse.
Anschließend lustiges Treiben in der
Buchbühlhalle sowie in den Gaststätten
u. Kneipen entlang der Umzugsstrecke.
Wie jedes Jahr wird es eine Prämierung
geben, lasst Euch überraschen.
Motto des Hemadglonkerumzugs ist
„Nachtschwärmer unterwegs“
Start : Montag, 03.03.2014 19.30 Uhr
in der Bachstr.
Anschließend ebenfalls Remy- Demy in
der Buchbühlhalle.
Bitte beachten: One- Way- Ticket,
16-18-Jährige Party-Pass.
Damit es gelungene Veranstaltungen
werden, bitten wir um Anmeldung bis
spätestens 21. Februar 2014 an die
Fax-Nr. 07585/934387 oder Mail seerosen @bauzemeck .de. Habt ihr noch
Fragen meldet euch einfach unter Tel.
07585/1701.
Wir freuen uns auf Eure Teilnahme.
Mit närrischen Grüßen
Andrea Geiselhart
Kinderball der BauzemeckZunft Ostrach - von Kindern
für KinderAufruf zum Mitmachen am Kinderball
2014
Wir suchen Kinder, die gerne einen Programmbeitrag für den Kinderball der Bauzemeck-Zunft am 27.02.2014 (schmotziga
Donschtig) in der Buchbühlhalle leisten
wollen. Ob ein Gedicht, ein Sketch, ein
Lied oder Tanz, ganz egal: Melde Dich bis
24.02.2014 unter folgender Email-Adresse
dirkkernler@t-online.de mit Deinen Namen
und dem Namen deines Programpunktes
an. Wir freuen uns auf Deine Darbietung!
Wir sehen uns, auf dem Kinderball
Seite 10
BURGHEXEN WEITHART e.V.
MENGEN-ROSNA
HÄSAUSGABE FÜR VEREINZ. LEIHHÄSER
ist nach telef. Absprache noch möglich:
beim 1. Vorstand, Heinz Muntowitz, Burgstr.
5, Rosna Tel. 07576/385. Denkt an: schwarze
Handschuhe, Schuhe bzw. Hexenstrohschuhe & Besen !
FORTSETZUNG TERMINE:
Sa. 15.02.14 Nacht/Dämmerumzug Bolstern
So. 25.02.14 Umzug Oberstetten, wir fahren
mit dem B U S
Do. 27.02.14 KIGA-Befreiung Rosna, Baum
stellen/Dorf-Fasnet
So. 02.03.14 Umzug Hohentengen / Bürgerball Rosna
Weitere Termine/ Zeiten, sowie die Laufnummern siehe Umzugsplan/Info !
Den Fahrern der bisherigen Umzüge herzlichen Dank für die Fahrgemeinschaften.
A` glickselige
H. Muntowitz
1. Vorstand & Vorstandschaft d. Burghexen
Weithart e. V.
Burgnarren Burgweiler
Hallo Burgnarren
Hier unsere nächsten Termine:
• Sa. 15.02. Narrenbaumstellen Ochsenbach
um 13:30 Uhr
• So. 16.02. Jubiläumsumzug Illmensee,
Trefpunkt 12:15 Uhr an der Riedhalle
Mit närrischen Grüßen
Die Vorstandschaft
Donnerstag, 13. Februar 2014
Vorschau Zunft- und Bürgerball
Unser Zunft-und Bürgerball indet am
22.02.2014 um 20.00 Uhr im Weithartsaal
in Einhart statt.
Bitte den Termin vormerken.
Die Schriftführerin
Fanfarenzug Ostrach
Sehr geehrter Herr Kugler,
vielen herzlichen Dank für Ihre großzügige
Spende unserer neuen Polo-Shirts. Wir als
gemeinnütziger Verein freuen uns über den
wichtigen Beitrag, den Sie für uns zur Verfügung gestellt haben.
Ich persönlich fühle mich in meiner Arbeit
bestätigt und geehrt. Ihre Spende bedeutet
für mich, dass Sie unsere Einrichtung Wert
schätzen. Sie machen mir Mut und unterstützen mich bei meiner Motivation, die ich
jeden Tag brauche, um mein Bestes zu geben.
Sie sind ein Vorbild für die Hilfsbereitschaft.
Gerne informieren wir Sie weiterhin über
unsere Arbeit. Aktuelle Aktionen inden Sie
unter: www.fanfarenzugostrach.de
Wir freuen uns, wenn Sie unsere Arbeit weiterhin so beispielhaft schätzen.
Mit den besten Grüßen!
Thomas Brugger
1. Vorstand Fanfarenzug Ostrach 1970e.V.
Burrenweible-Zunft Einhart e.V.
Werde Mitglied im Fanfarenzug Ostrach
Wir, der Fanfarenzug Ostrach, sind auf
der Suche nach engagierten Neumitgliedern. Interessierte können montags und
freitags ab 20.00 Uhr bei uns in unserem
Vereinsheim (Hauptstr.17 in Ostrach)
vorbei schauen. Gleichzeitig können alle
Instrumente unverbindlich ausprobiert
werden. Weitere Infos gibt es bei www.
fanfarenzugostrach.de
Was der Fanfarenzug Ostrach bietet:
- eine Ausbildung zum Trommler, Fanfarenspieler, Helikon- oder Parforcehornspieler durch langjährige und erfahrene
Vereinsmitglieder (Stimmführer).
- Auftritte im In- und Ausland (Spanien,
Frankreich,Berlin, usw...)
- Jede Menge Spaß und Unterhaltung in
einem abwechslungsreichen Verein.
Was der Fanfarenzug Ostrach von dir
erwartet:
Dass du mindestens 12 Jahre alt bist,
Spaß am erlernen eines Instrumentes
hast und Vereinsinteresse mitbringst.
Hinweis: Musikalische Grundlagen werden von unseren Stimmführern vermittelt!!!
Neugierig geworden!!!
Dann komm doch einfach montags oder
freitags ab 20.00 Uhr in unserem Vereinsheim (Hauptstr.17 in Ostrach) vorbei oder
melde Dich einfach bei unseren Zugführer unter Tel:
Michael Fritzen: Handy:0162/9742001
Thomas Brugger: Handy:0170/4634185
Termine 2014
Abfahrtszeiten
Zum Nachtumzug nach Illmensee am Samstag, 15.02.14 fahren wir um 17.30 Uhr mit
dem PKW im Schulhof ab. Bitte pünktlich.
Umzüge 2014
23.02.14 Umzug Scheidegg
01.03.14 Umzug Tuttlingen
02.03.14 Umzug Hohentengen
03.03.14 Umzug Pfullendorf
Bürgerbus
Ballbesuche
Am 01.03.14 besuchen wir die Bälle in Bogenweiler und Mengen,
am 02.03.14 in Unlingen und Rosna.
Wer Lust hat einen dieser Bälle zu besuchen
soll sich bei Bernd Strobel (Tel.07585-526)
melden, damit Plätze reserviert werden können.
Bestellte T-Shirt und Poloshirt
Die neuen bestellten T-Shirt oder Poloshirt
sind da. Bitte telefonisch bei Babs Gugler
07576 901652 melden, wann sie abgeholt
werden.
28. Feb. Geburtstagsfeier
01. März Umzug Großengstingen
02. März Umzug Hohentengen/Bürgerball
03. März Rosenmontagsumzug Ostrach /
Geburtstag
04. März Umzug Hayingen / Hexenverbrennung
05. März Schneckenessen
29. März Generalversammlung
30. März Infotag
11. April Verkaufsabend
Wir trefen uns zu unserer nächsten Projektrunde am
Montag 17. Februar
um 19 Uhr
Termine:
16. Feb. Umzug Illmensee
23. Feb. OHA Scheer
26. Feb. Hexenbefreiung
27. Feb. Narrenbaumstellen
im Begegnungszentrum des Elisabethenheims.
Jeder, der an der Sache interessiert und
bereit ist sich einzubringen und mitzuarbeiten, ist herzlich eingeladen an der
Arbeitsbesprechung teilzunehmen.
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Donnerstag, 13. Februar 2014
Fanfarenzug Einhart
Ritterball
Da unser Ball unmittelbar bevor steht und
wir dafür noch einiges vorbereiten sollten,
trefen wir uns die nächsten Tage wie folgt
im Weithartsaal:
- Heute Abend, Donnerstag - ab 18.30 Uhr
- Freitag - nach Bedarf (wird am Do. ausgemacht)
- Samstag - wird noch bekannt gegeben
Gehabt euch wohl ihr edlen Rittersleut und
ruhet euch gut aus für unser Rittermahl ...
Termine 2014
23. Februar: OHA in Scheer
27. Februar: MS-Heim Ostrach, Haus KomBiLe Magenbuch,
Narrenbaumstellen in Einhart
01. März: Umzug in Tuttlingen
02. März: Umzug in Hohentengen und Braunenweiler
03. März: Umzug in Ravensburg und Mengen
04. März: Umzug in Bad Saulgau
23. März: Ausschussessen
09. April: Ausschusssitzung
www.fanfarenzug-einhart.de
Liebe Grüße M.L.
Informationen der Feuerwehr
Bitte stellen Sie sich folgende Situation
vor:
Eine Wohnung brennt und es sind Personen
darin eingeschlossen, die ohne Hilfe der
Feuerwehr nicht raus kommen. Die Feuerwehr, die auf dem Weg dorthin ist, wird
durch ein parkendes Auto blockiert und hat
sich nun festgefahren oder muss mehrmals
rangieren, um durchzukommen. Dies kostet
wertvolle Minuten, nach denen es zu spät
sein kann, denn das Feuer und der tödliche
Rauch warten nicht auf die Feuerwehr. Unvorstellbar, wenn durch ein rücksichtslos
geparktes Auto Menschen zu schweren gesundheitlichen Schäden oder gar zu Tode
kommen.
Jeder von uns kann unabhängig davon, ob
wir Verkehrsteilnehmer sind oder uns zu
Hause, beim Einkaufen, bei Freizeitbeschäftigungen oder in der Arbeit aufhalten, in die
Situation kommen, auf die schnelle Ankunft
von Feuerwehr und Rettungsdiensten angewiesen zu sein. Achtlos oder unbedacht
abgestellte Kraftfahrzeuge können dazu
führen, dass möglicherweise äußerst wertvolle Zeit für die Rettung von Menschenleben oder bedeutenden Sachwerten verloren geht. Dort, wo vielleicht noch ein Pkw
durchkommt, kann es für die großen Feuerwehr- und Rettungsdienstfahrzeuge schon
viel zu eng sein.
Leider wird dies oft nicht beachtet. Es wäre
den Rettungskräften oft nicht möglich, verschiedene Stellen zu passieren. Bisher ist
nichts passiert, aber man sollte diese Situation nicht herausfordern.
Wir bitten um Verständnis und Beachtung
aller Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Ihre Freiwillige Feuerwehr
Seite 11
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Preise.
Löschgruppe Kalkreute
und
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22.30 Uhr Hering mit Pellkartofel,
Spöck
denn am Äscheramittwoch soddet mir alle
Voranzeige
wieder it sei !
>>> F A S N E T 2014 <<<
Alle hond‘s wieder vernomma, dass die närAuf eura Besuch im Feuerwehrheim freuet
rische Zeit isch im Ländle akomma.
sich die Leute
In oiner Woch durt ma da Narrabaum aufDer Spritzengemeinschaft von Spöck und
stella, durt’s eura Kinder au verzella.
Kalkreute.
S’braucht sich koiner in da Schul verstecka,
s’gibt wieder Sinalco, Wurscht ond an Wecka.
Gross und Klein sind wieder eiglada ins KalkFC Ostrach informiert:
reuter Feuerwehrheim.
Im ersten Testspiel unterliegen die ZebMir wellet wieder a schöne Fasnet erleba
ras dem SV Denkingen mit 2:5
und dürfet unser Festprogramm bekannt
Am Samstag war es soweit. Die Küchlergäba.
Elf konnte sich auf dem Kunstrasenplatz in
Neufra zum ersten Mal unter Beweis stellen.
P r o g r a m m:
Gegen den Südbadischen Landesligisten
Schmotziger Donnschtig, 27.02.2014
SV Denkingen war man aber am Ende un10.15 Uhr holet mir da Narrabom beim
terlegen und verlor ein wenig zu hoch mit
Schwarze Karle ab
5:2. Trotz der Niederlage zog Trainer Herbert
10.45 Uhr stellet mir da Narrabom beim
Küchler aber auch positive Eindrücke
Feuerwehrheim auf
ond nochher isch buntes Narratreiba mit da
Vorschau:
„Fasnetsmusikvo Burgweiler“ im FeuerTestspiel am kommenden Samstag den
wehrheim
15.02.2014 um 14.00 Uhr
11.30 Uhr gibt’s wieder M i t t a g s t i s c h
Kunstrasenplatz Krauchenwies
und anschließend Kafee und Kucha
FC Krauchenwies - FC Ostrach
Unser Wurstwaga sod wieder im Raum OsEine interessante Begegnung erwartet die
trach zur Frühstücks- und Veschperzeit seine
Küchler-Elf am kommenden Samstag.
Runda dräha, mit Verspätunga muß ma vielBeim Tabellenführer der Bezirksliga Donau
leicht scho rechna.
gilt es sich zu beweisen. Sicherlich auch für
die Fans immer eine spannende Sache.
Fasnet-Zeischtig, 04.03.2014
14.00 Uhr „ Kafeekränzle für Alte und
Junge
14.30 Uhr isch „bunter Kinderball“ mit OV
FV Weithart informiert:
Rudi , Petra & Bettina
DAMEN
19.59 Uhr „ Kehrausball“ mit Musik, Tanz
Wacker Biberach - FV Weithart
0:6
und Unterhaltung
Tore: Vetter Anja 3,Geertz Chrissi, Frick Laura,
und Life-Auftritt unser „Feuerwehr-Band“
Walldorf Judith
* Barbetrieb *
Die Vorbereitung hat begonnen und das
d‘ Bar isch Raucherzone ! Eintritt frei !
erste Spiel auf dem neuen Kunstrasen
Verlosung vom Narrabaum und weiterer
in Biberach konnte zu unseren Gunsten
Seite 12
entschieden werden. Nach anfänglichen
Schwierigkeiten bekam man das Spiel immer besser in Grif und die Tore vielen dann
in regelmassigen Abständen durch einige
Sehenswerte Kombinationen. Besonders zu
erwähnen sind die Debüts unserer jungen
Wilden (Ronja Lutz und Justine Motsch) die
zum ersten mal die Luft bei den Aktiven
schnuppern durften.
Trotzdem darf dieser Sieg nicht zu hoch
eingeschätzt werden da der Gegner in der
zweiten Hälfte deutlich nachgelassen hat.
Also weiter hart trainieren
Griasle R+E
Hegering KrauchenwiesOstrach
Einladung zur Hegeringversammlung
Sehr geehrte Mitglieder,
die Hegeringversammlung indet am Freitag, 21. Februar 2014 um 20:00 Uhr im
Landgasthof „Schwanen“ in Ostrach-Unterweiler statt.
Tagesordnungspunkte:
TOP 1 Aktuelles/Informationen und Bekanntgaben
TOP 2 Frau Dr. Christina Jehle, Tierärztin
beim LJV, hält einen Vortrag über Erste Hilfe
bei Jagdhunden
TOP 3 Verschiedenes
Anträge zu den Tagesordnungspunkten bitte bis spätestens Mittwoch, 19. Februar 2014
an den Hegeringleiter.
Bläser bitte Hörner mitbringen!
Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil Hubert Rauch, Hegeringleiter
Hilb-Hex Spöck
Termin für das kommende Wochenende:
Sa. 15.02.2014 Umzug in Oberzell um 14:00
Uhr, mit Laufnummer 36.
Abfahrt
12:30 Uhr am Feuerwehrhaus Kalkreute.
So. 16.02.2014 Umzug in Oberzell um
14:00 Uhr, mit Laufnummer 46/2.
Abfahrt 12:00 Uhr am Feuerwehrhaus
Kalkreute.
Bis die Tage
Marcus
Landfrauen Ostrach
KOCHWORKSHOP
In Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Hauswirtschaft und dem Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. veranstalten
wir einen Kochworkshop mit Frau Cordula Reutlinger.
Wann: Mittwoch, 19.03.14 um 18.00 Uhr
-21.00 Uhr
Wo: Grünes Zentrum Sigmaringen -Laiz
Thema: Habermus und andere schwäbische Mehlspeisen
Kosten: 8,00 Euro
Anmeldung und Info bei:
Ulrike Moser, Tel. 07585/2461 oder
E- Mail: ferienhauskm@aol.com
Donnerstag, 13. Februar 2014
Musikverein Ostrach
Museen geöfnet
Voranzeige!
Museen im Amtshaus
02.03.2014 geschlossen.
Probe:
Freitag, den 14.02.2014 um 20:00 Uhr
sind
am
Museen der Gemeinde Ostrach
Grenzsteinmuseum
Amtshaus Ostrach, Rentamtstraße 1
Jeden 1. Sonntag im Monat geöfnet
von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Besichtigungen mit Erläuterungen
Freilichtanlage in Ostrach, Burgweiler
(bis Mai 2014 Führungen nur nach Vereinbarung)
Bürgermeisteramt Ostrach, Bürger- und
Tourismusbüro, Ortsverwaltung Burgweiler
Tel. 07585/536, Fax 07585/934228,
E-mail: koenig@ostrach.de
Heimatmuseum
Amtshaus Ostrach, Rentamtstraße 1
Jeden 1. Sonntag im Monat geöfnet
von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
und
nach
Vereinbarung.
Besichtigung mit Erläuterungen.
Bürgermeisteramt Ostrach, Bürger- und
Tourismusbüro, Ortsverwaltung Burgweiler
Tel. 07585/536, Fax 07585/934228,
E-mail: koenig@ostrach.de
Volkskundemuseum
Amtshaus Ostrach, Rentamtstraße 1
Jeden 1. und 3. Sonntag im Monat geöfnet
von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung.
Besichtigung mit Erläuterungen.
Einladung zum Musikball 2014
Wir möchten Sie liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen, sowie alle Narrenfreunde zu
unserem diesjährigen traditionellen Musikball 2014 am Samstag, den 22.02.2014
um 20:00 Uhr in der Buchbühlhalle in Ostrach recht herzlich einladen.
Unsere Akteure haben auch dieses Jahr
wieder ein lustiges, unterhaltsames und
abwechslungsreifes Programm für Jedermann zusammengestellt. Zum Tanz spielt
anschließend das Stenertaler Duo.
Der Karten-Vorverkauf indet ab Donnerstag, den 13.02.2014 bei Doris Arnold, Uhren
& Schmuck und beim Stangen Schmid in Ostrach statt.
Auf Ihr Kommen freut sich Ihr
Musikverein Ostrach
Musikverein Burgweiler
Fasnetmusik
Unser nächster Auftritt ist am Samstag 15.
Feb. 2014 in Ochsenbach
Trefpunkt wird in der Probe bekanntgegeben.
Jugendkapelle
Trotz der Fasnet steht unser Osterkonzert in
den Startlöchern. Registerproben und Gesamtproben sind im Probenplan ersichtlich.
Der Probenplan liegt für jeden im Musikerheim aus. Nächste Probe am Donnerstag 13.
Feb.
Aktive Kapelle
Registerproben und Gesamtproben gemäß
Probenplan.
Nächste Probe ist am Freitag 14. Feb 20 Uhr
Ausstellung: „Es werde Licht“ Lampen,
Laternen , Leuchten aus vergangenen
Zeiten
Bürgermeisteramt Ostrach, Bürger- und
Tourismusbüro, Ortsverwaltung Burgweiler
Tel. 07585/536, Fax 07585/934228,
E-mail: koenig@ostrach.de
Nächste Probe
Unsere nächste Probe indet am Freitag,
den 14.02.2014, ab 20:00 Uhr im Probelokal statt.
Galerien
atelier laubbach – Atelier und Galerie
wechselnde Ausstellungen verschiedener Künstler,
Malerei, Graphik und Skulpturen
Nächster Auftritt
Am Sonntag, 23.02.2014, begleiten wir unsere Mengemer Narrenfreunde zum OHATrefen nach Scheer. Abfahrt und Trefpunkt
wird noch rechtzeitig bekanntgegeben.
Jedes 2. Wochenende im Monat, jeweils Samstag und Sonntag
geöfnet von 11.00 Uhr – 19.00 Uhr, oder
nach Vereinbarung.
atelier laubbach, Peter Weydemann,
Laubbach, Riedwiesen 9, 88356 Ostrach
Tel. 07585/935361
http:www.atelierlaubbach.de
Zunftball Einhart
Unsere Narren-Freunde aus Einhart veranstalten am 22.02.2014 ihren traditionellen
Zunftball, zu dem sie uns recht herzlich einladen. Es wäre schön, wenn zahlreiche Musikanten dieser Einladung folgen würden.
Anton Böll
Musikverein Weithart e.V.
Es grüßt Euch musikalisch
Das Vorstands-Team
Seite 13
Donnerstag, 13. Februar 2014
Puppenbühne Ostrach
Am Samstag, 15.02. um 15.00 Uhr spielt
die Puppenbühne Ostrach das bekannte
Grimmsche Märchen
Dornröschen - für Kinder ab 4 Jahren
und am selben Tag um 19.30 Uhr
Dornröschen für Märchenfans
Platzreservierung unter Tel.: 07585 - 3315.
Besuchen Sie uns auch im Internet unter:
www.puppenbuehne-ostrach.de
Schnellergilde Burgweiler
An alle Schnellerkameraden
Am Samstag, 15.02.2014 ist Narrenbaumstellen in Ochsenbach.
Hierzu trefen wir uns um 13 Uhr im Vereinsheim in Kalkreute.
Zum Fackelumzug in Illmensee am
15.02.2014 trefen wir uns um 17 Uhr bei der
Firma Reiß in Ochsenbach.
Der Umzug beginnt um 18.30 Uhr und wir
laufen an 18. Stelle.
Am Sonntag, 16.02.2014 gehen wir zum Jubiläumsumzug nach Illmensee.
Abfahrt ist um 12.15 Uhr am Vereinsheim in
Kalkreute.
Der Umzug beginnt um 13.30 Uhr und wir
laufen an 41. Stelle.
Schützenklasse Luftpistole
SV Immenstaad 987 Ringe / SV Burgweiler 1032 Ringe
In die Wertung kamen:
1. Rudolf König 360 Ringe
2. Manfred Keller 340 Ringe
3. Michael Flickinger 332 Ringe
Es kann ab dieser Zeit kein Sportbetrieb
stattinden.
Winterferien 2014 sind von Freitag, 28.02.
bis einschließlich Freitag, 07.03.
Am Montag, 10.03.2014 beginnt wieder
der normale Sportbetrieb.
Helga Heinzle, Schriftführerin
Jugendklasse Luftgewehr
SV Seelingen 983 Ringe / SV Burgweiler
993 Ringe
In die Wertung kamen:
1. Matthias Gnannt 352 Ringe
2. Jens Kettnaker 328 Ringe
3. Marco Zoll 313 Ringe
Einladung zur Jugendvollversammlung
am 14. Februar 2014
Hiermit laden wir zur Jugendvollversammlung des TVO am 14.Februar 2014 um 19:30
Uhr in die Pizzeria Golfo di Napoli ein.
Aulageschießen Luftgewehr und Luftpistole 30 Schuss
SV Burgweiler 865 Ringe / SV Illmensee
842 Ringe
In die Wertung kamen:
1. Rudi Wolfensberger 295 Ringe
2. Helmut Bulander 287 Ringe
3. Manfred Keller 283 Ringe
Vorläuige Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht der Jugendbeauftragten
3. Wahlen
• Jugendbeauftragte(r)
• Jugendsprecher(in)
• Jugendschriftführer(in)
4. Sonstiges
5. Aktivitäten 2014
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Rudolf König
Schwäbischer Albverein
Ortsgruppe Ostrach
Seniorenwandern am 13. Februar 2014
Wandern bei Walbertsweiler
P am Rand des Leopoldswaldes und anschließend bequeme zweistündige Waldwanderung in einer Gegend, die nicht unbedingt zu den klassischen Wandergebieten
gehört. Halten wir es mit der Devise: Wozu
denn in die Ferne schweifen, wenn das Gute
liegt so nah.
Führung: F. Keller
Einkehr: Gasthaus „Löwen“, Rast
Fahrstrecke: 50 km
Abfahrt: 14.00 Uhr
Gruß Christian
Bei den Donnerstagwanderungen wird in
der Regel zwei Stunden gewandert. Danach wird eine Einkehr angeboten. Der Abmarsch, bzw. die Abfahrt mit Pkw, erfolgt
jeweils beim Amtshaus. Mitfahrgelegenheit
ist geboten. Mitwandern darf jeder. Neue
Wanderfreunde sind herzlich willkommen.
SCHÜTZENVEREIN
BURGWEILER 1925 e.V
Sportischerverein Ostrachtal
e. V.
6. Rundenwettkampf 2013 / 2014
Kreisliga Luftgewehr mit fünf Luftgewehrschützen
SV Kluftern I 1788 Ringe / SV Burgweiler
I 1726 Ringe gewonnen hat SV Kluftern I
mit 5:0 Punkten
In die Wertung kamen:
1. Karl-Heinz Kettnaker 369 Ringe
2. Michael König 349 Ringe
3. Hubert Rist 341 Ringe
4. Rudolf König 341 Ringe
5. Gerhard Frick 326 Ringe
Einladung
Zur Jahreshauptversammlung am 14. Februar 2014 um 19.30 Uhr im Gasthaus ALTE
MÜHLE in Ostrach - Waldbeuren.
Turnverein OSTRACH 1912 e.V.
An die betrefenden Abteilungen
Am Montag, 24.02. ab 14.00 Uhr und
Dienstag, 25.02.2014 ab 18.00 Uhr ist die
Buchbühlhalle belegt. Ebenso am Freitag,
28.02.2014 ab 17.00 Uhr.
Eingeladen sind alle jugendlichen Mitglieder des TVO im Alter bis zum vollendeten 18.
Lebensjahr, alle Übungs- und Abteilungsleiter, deren Zielgruppe Jugendliche bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr sind.
Anträge können bis zum 7.Februar 20143 bei
der Jugendschriftführerin Franziska Klockner per E-Mail an die Adresse f.klockner@tvostrach.de eingereicht werden.
Der Jugendvorstand
Sabine Strobel, Felix Huse, Franziska Klockner
Abt. Tischtennis
Ergebnisse der letzten Wochen im Überblick:
Samstag, 18. Januar 2014
TV Ostrach I – SV Bronnen II 4:9
Samstag, 25. Januar 2014
TTV Onstmettingen II – TV Ostrach I 9:5
Samstag, 08. Februar 2014
TSV Herbertingen I – TV Ostrach I
5:9
Abteilungsleiterwahlen
2014
inden kommenden Samstag, 15. Februar
2014 im Rahmen des nächsten Rundenspiels statt. Dazu sind alle Mitglieder der Abteilung eingeladen.
Das Spiel Ostrach gegen Sigmaringen/Laiz
indet um 18:30 h in Ostrach statt.
Viele Grüße, M. Kober
VdK Ostrach
Jahreshauptversammlung
Am 14. März 2014 ist die Jahreshauptversammlung des VdK Ostrach. Beginn 14.00
Uhr im Elisabethenheim.
Tagesordnung:
1. Begrüßung des Ortsverbandvorsitzenden
Seite 14
Donnerstag, 13. Februar 2014
2. Bericht des Ortsverbandsvorsitzenden
3. Bericht der Schriftführerin anschließend
Totenehrung
4. Bericht der Kassiererin
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung Vorstandschaft und Kassier
7. Ehrungen von Mitgliedern
8. Wünsche u. Anträge
9. Schlusswort des Ortsverbandsvorsitzenden Herr Aigner
Wünsche u. Anträge sollten bis 05. März
2014 beim Vorsitzenden Herr Aigner eingegangen sein
Alle Mitglieder sind zur Jahreshauptversammlung herzlich eingeladen
Bereits ab Februar 2014 wieder VdK-Messeeinsätze
Seit über 20 Jahren präsentiert der Sozialverband VdK Baden-Württemberg seine Arbeit im Rahmen von Verbraucher- und Fachmessen. Im Frühjahr 2014 wird der VdK auf
der „Gesundheitsmesse Reutlingen“ (8. und
9. Februar), auf der „Ausstellung für die Familie“, der FDF Tübingen (8. bis 16. März), auf
der „IBO Friedrichshafen“ (19. bis 23. März),
auf der „Leben, Wohnen, Freizeit Ulm“ (22.
bis 30. März), auf der „REGIO Lörrach“ (5. bis
13. April) und auf „meinLeben!“ in Heidenheim (10. und 11. Mai) mit Messestand und
VdK-Infoteam vertreten sein. Dort können
sich alle Interessierten über die breite Aufgabenpalette der Sozialverbands, über örtliche VdK-Angebote aber auch über weitere
Leistungen wie beispielsweise von „VdK Reisen“ (VdK-eigenes Stuttgarter Reisebüro) informieren. Weitere Informationen über den
Sozialverband VdK, dessen Veranstaltungen
und dessen Kooperationen mit namhaften
Partnern inden sich im Internet unter www.
vdk-bawue.de sowie unter www.vdk.de und
unter www.vdktv.de (Videoportal des Sozialverbands).
Berufskraftfahrer/in
Kies- und Schotterwerke Müller GmbH & Co. KG, Jettkoferstr. 2,
88356 Ostrach
„Das Interessante an diesem Berufsbild ist
der Umgang mit Technik, Mensch und
Maschine. Hier steht man im direkten
Kundenkontakt und muss von der Reparatur
bis
hin
zur
Disposition
alles
eigenverantwortlich durchführen und planen
können“ so der Geschäftsführer Norbert
Schmid.
Einharter Kinder - Kleider Basar
Für gut erhaltene
Kinder- und Teen i e b e k l e i d u n g,
sowie funktionstüchtige Spielwaren !
Der Verkauf indet am
Samstag, 15. März 2014
von 13.00 bis 15.00 Uhr
im Weithart-Saal in Einhart bei Ostrach statt.
!!! Interessant ist die Junge-Mode-Ecke für
Teenies ab Größe 152 bis L !!!
Für Getränke, Kafee & Kuchen ist bestens
gesorgt.
Anmeldung und Infos unter:
Tel. 07585/2840 oder 07585/932184
oder unter Basar.Einhart@web.de
Voraussetzungen:
Grundsätzliches
Interesse an Technik, Gefühl für Maschinen,
Kommunikationsfähigkeit
und
höfliche
Umgangsformen
bieten
eine
gute
Grundlage. Ein mehrwöchiges Praktikum
und die Bereitschaft der permanenten Ausund Weiterbildung sind ebenfalls zwingend
erforderlich.
Ein
hohes
Maß
an
Eigenverantwortung und selbstständiges
Arbeiten ist Voraussetzung für diesen
breitgefächerten Ausbildungsberuf.
Besonderheit:
Während
Ausbildungszeit lernt man sowohl
betriebliche und logistische Planung,
auch Wartung und Pflege des LKW.
großer und vielseitiger Fuhrpark wartet
Sie.
der
die
als
Ein
auf
Dauer: 3 Jahre
Anforderung:
mind.
Qualifizierter
Abschluss bzw. Werksrealschulabschluss
Büro /Ziel
Ausstellung
5
Vorteil: Unser
ist esMarktstr.
mit Ihnen
gemeinsam einen guten Ausbildungsabschluß zu erreichen und Sie nach der
Ausbildung zu übernehmen. Nach der
Ausbildung können Sie vielschichtig nach
Ihren
besonderen
Fähigkeiten
und
Neigungen in unseren Werken eingesezt
werden.
Weiterqualifizierung:
Fuhrparkcontrolling
Perspektiven: sehr gut
Weitere Informationen unter www.kieswerke-mueller.de
Disposition,
Donnerstag, 13. Februar 2014
Stiftung Naturschutz Pfrunger-Burgweiler-Ried
Beschränkte Begehbarkeit des Wanderwegs „Großer Trauben“
Das Teilstück des Wanderwegs „Großer
Trauben“, im Bereich zwischen Egelreute
und dem Vogelsee, ist wegen Bauarbeiten
am Wanderweg nur begrenzt begehbar.
Bitte nutzen Sie vorübergehend die anderen Wandervorschläge der Stiftung Naturschutz, die Sie auf den Schildern an den
jeweiligen Parkplätzen und dem Wanderfaltblatt inden. Die Bauarbeiten sind in ca.
zwei Wochen abgeschlossen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Informationen zum Naturschutzgroßprojekt:
Stiftung Naturschutz Pfrunger-Burgweiler Ried
Riedweg 3, 88271 Wilhelmsdorf
Telefon: 07503 916541
Fax: 07503 916545
E-Mail: info@riedstiftung.de
Internet: www.riedstiftung.de
Thema: „greenAOK“ ökologisch
nachhaltiges Wirtschaften
AOK Bodensee-Oberschwaben erhält TÜV Siegel für erfolgreiches Umsetzen
Die AOK Bodensee-Oberschwaben hat die
strengen Anforderungen des Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 erfüllt.
Der TÜV Süd hat nach eingehenden Prüfungen und vor Ort Besichtigungen das TÜV
Siegel in Form einer Urkunde an den Geschäftsführer Roland Beierl, AOK BodenseeOberschwaben verliehen. „Umweltschutz
geht heute jeden an und bezieht sich nicht
nur auf Privatpersonen. Gerade in Unternehmen, wo heute sehr viele Menschen zusammenarbeiten und knappe Ressourcen wie
Papier, Wasser, Strom monetär stärker ins
Gewicht fallen, ist es wichtig es als unternehmenspolitischer Ansatz zu integrieren
und Bewusstsein bei den Mitarbeitern zu
schafen, dass damit achtsam umgegangen
wird“, sagt Roland Beierl, Geschäftsführer
der AOK Bodensee-Oberschwaben.
Thema: Asthma und COPD: Betrofene
können sich jetzt umfassend im Netz informieren
AOK erweitert Online-Angebot für chronisch
Kranke
Chronisch Kranke mit den Krankheitsbildern
Asthma und COPD (atemwegsverengende
Lungenkrankheit) haben unter www.aokbw.de/curaplan-aktiv die Möglichkeit sich
umfassend zu informieren. Darüber hinaus
inden Betrofene dort in Videos praktischen
Übungen für die körperliche Fitness. Bereits
im August des vergangenen Jahres startete
die AOK ihren Internetauftritt für Diabetiker
und Herzkranke.
Viele Menschen leiden an einer chronischen
Krankheit und sind nicht mehr mobil – doch
auch sie möchten weiter am Alltag teilnehmen. Dabei hilft immer mehr Betrofenen
das Internet, um sich von Zuhause aus über
ihre Erkrankung zu informieren. Ein weiterer Vorteil ist der anonyme Austausch mit
Gleichgesinnten oder der schnelle Expertenrat.
Neben wichtigen Zusatzinformationen
über die Erkrankung geben beispielsweise Checklisten für das Arztgespräch oder
dem bevorstehenden Krankenhausaufenthalt hilfreiche Unterstützung. Rundum verlässliche Online-Informationen bietet die
AOK Bodensee-Oberschwaben mit ihren
speziellen Behandlungsprogrammen AOKCuraplan für chronisch Kranke. Diabetiker
und Herzkranke können sich seit vergangenem Sommer online informieren oder sich
von Experten beraten lassen. Die steigenden Zugrifszahlen im Netz waren Grund
genug für die AOK ihr Online-Angebot auszubauen. In Verbindung mit der Zeitschrift
Curaplan aktiv und dem Online-Angebot
will die AOK künftig ihre Versicherten dabei
unterstützen, besser mit ihrer chronischen
Erkrankung zurechtzukommen. Für die ausführliche medizinische Beratung und Untersuchung bleibt nach wie vor der behandelnde Arzt erster Ansprechpartner. Neben den
Betrofenen proitieren auch Angehörige
von dem neuen Angebot, denn nicht selten
sind sie in den Alltag der chronisch Erkrankten eingebunden.
Tag des europäischen
Notrufs
Das Rote Kreuz versieht seine Fahrzeuglotte mit der europäischen Notrufnummer 112
Zum Tag des Notrufs am 11.2. hat der
DRK Kreisverband Sigmaringen seine
Rettungsdienstfahrzeuge mit der europäischen Notrufnummer 112 versehen.
‚Die blau-gelben Aufkleber ‚Notruf 112
europaweit‘ auf unseren Notarzteinsatzfahrzeugen und Rettungswagen signalisieren den Menschen in unserer Region,
dass sie auch im Ausland mit der 112 Hilfe rufen können‘, so DRK Kreisgeschäftsführer Gerd Will. Ausgerüstet wurden die
Fahrzeuge der Rettungswachen Sigmaringen, Gammertingen, Stetten a. k. M.,
Meßkirch, Pfullendorf, Mengen und Bad
Saulgau. Der europäische Notruf 112 gilt
für Rettungsdienst und Feuerwehr. Er
ist vorwahlfrei, kostenlos und verbindet
den Anrufer in jedem EU-Land mit der
örtlichen Notrufzentrale. Im Gegensatz
zu früher muss heute allerdings eine SIMKarte im Mobiltelefon eingelegt sein, um
die Nummer anwählen zu können. Die
112-europaweit-Aktion ist Teil des landesweiten Projektes ‚112 Feuerwehren
und Rettungsdienste denken europäisch‘
unter der Schirmherrschaft von Innenminister Reinhold Gall. Partner der Aktion
ist das Europa Zentrum Baden-Württemberg.
Seite 15
Informationsveranstaltungen
zum Gemeinsamen Antrag
2014 und FIONA-Schulungen
Der Fachbereich Landwirtschaft bietet für
die EDV-Anwendung FIONA (Flächeninformations- und Online-Antrag) folgende
Schulungen an:
Für Neueinsteiger ohne Vorkenntnisse in
FIONA:
• Donnerstag, 20.03.2014, 19:30 - 22:30 Uhr
• Freitag, 21.03.2014, 14:00 - 17:00 Uhr
• Mittwoch, 26.03.2014, 09:00 - 12:00 Uhr
• Donnerstag, 27.03.2014, 19:30 - 22.30 Uhr
• Mittwoch, 02.04.2014, 19:30 - 22.30 Uhr
Für Fortgeschrittene mit Grundkenntnissen in FIONA:
• Montag, 24.02.2014, 09:00 - 12:00 Uhr
• Donnerstag, 13.03.2014, 19:30 - 22:30 Uhr
• Mittwoch, 19.03.2014, 19:30 - 22:30 Uhr
Ort: Sigmaringen-Laiz, Winterlinger Str. 9,
„Grünes Zentrum“, EDV-Raum, Zi.Nr. 12
Wegen der begrenzten Teilnehmerzahl je
Schulung (max. 10 Teilnehmer) ist eine telefonische Anmeldung erforderlich (Tel.
07571/102-8601).
Informationsveranstaltungen zum Gemeinsamen Antrag 2014
In 2014 inden folgende Informationsveranstaltungen zum Gemeinsamen Antrag statt:
• Montag, 24.02.2014 in Hohentengen,
Gasthaus „Sportheim“
• Dienstag, 25.02.2014 in Meßkirch, Alte
Landwirtschaftsschule
• Mittwoch 26.02.2014 in Inneringen, Gasthaus „Adler“
• Donnerstag, 06.03.2014 in Ostrach - Unterweiler, Gasthaus „Schwanen“
• Montag, 17.03.2014 in Pfullendorf - Aach
Linz, Gasthaus „Adler“
Beginn ist jeweils um 20:00 Uhr. Sie erhalten
aktuelle Informationen zum Antrag, zu FIONA, zu Vor-Ort-Kontrollen und Aktuelles zur
Gemeinsamen Agrarpolitik.
Seminarreihe Planzenbau
Ackerbau Sigmaringen eine Seminarreihe
zu allen wichtigen Kulturarten der Region
im Ackerbau. Es werden Versuchsergebnisse, Neuerungen und aktuelles zur professionellen Führung der Kulturen vorgestellt.
Schwerpunkte sind Sortenwahl, Düngung
und Planzenschutz. Dienstag, 25. Februar
2014 um 19:30 Uhr, Thema „Winterraps und
Leguminosen“. Am 11. März 2014 Thema
„Wintergetreide“ . Die Veranstaltungen inden jeweils im Grünen Zentrum in Sigmaringen-Laiz statt. Zu den Veranstaltungen ist
jeweils eine separate Anmeldung unter der
Telefon-Nr. 07571/102-8601 notwendig.
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Donnerstag, 13. Februar 2014
Vortragsabend mit Diskussion zu den
aktuellen agrarpolitischen Fragestellungen.
Dienstag, 18. Februar 2014 um 20:00 Uhr,
Gaststätte „Zollerhof“ in Sigmaringen, Heike
Hespe referiert zum Thema „Gemeinsame
Agrarpolitik – was bringt die Reform Neues
ab 2014?“ Frau Hespe ist Leiterin des Referats Agrarpolitik und Europaangelegenheiten im Ministerium für Ländlichen Raum
und Verbraucherschutz
• Abt. 6 Granerbirken.
Das Landratsamt Sigmaringen,
Fachbereich Landwirtschaft, informiert
Achtung: Die Abgabe der Hölzer erfolgt
wie in den Vorjahren nur gegen Bargeld
oder Scheck.
Agrarinvestitionsförderprogramm, VDI-Richtlinie 3894
und landwirtschaftliches
Bauen
Der Fachbereich Landwirtschaft lädt ein zur
Informationsveranstaltung des Sachgebiets
Agrarstruktur/Betriebswirtschaft am Donnerstag, den 20. Februar 2014, um 20 Uhr
in das Grüne Zentrum, Winterlinger Str. 9,
Sigmaringen-Laiz.
Die Mitarbeiter des Sachgebiets referieren
zu den Themen Bauen im Außenbereich,
Mindestabstände beim Stallbau nach der
neuen VDI-Richtlinie 3894 sowie einzelbetriebliche Förderung für landwirtschaftliche
Betriebe nach dem Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP). Interessierte Landwirte
sind herzlich willkommen.
Ankündigung Brennholzversteigerungen der Stadt Mengen 2014
Termin 1:
Am Dienstag, den 18.02.2014 indet in der
Blochinger Halle um 19:00 Uhr die Brennholz- und Reisteilversteigerung für die Waldbereiche Heudorf u. Blochingen statt.
Hier lagert das Holz in folgenden Abteilungen:
Distr. 2 Buchwald
• Abt. 9 Hinteres Stiegele
• Abt. 10 Kasperseiwegle
• Abt. 11 Hirschlecke
• Abt. 12 Ziegeunereich
• Abt. 14 Kriegerbühl Eichbühl
Termin 2:
Am Mittwoch, den 19.02.2014 indet im Bürgersaal in Rosna um 19:00 Uhr die Brennholz- und Reisteilversteigerung für die Waldbereiche Mengen und Ennetach statt.
Hier lagert das Holz in folgenden Abteilungen:
Distr. 6 Bremerholz
• Abt. 2 Oberes Bremerholz,
• Abt. 3 Vorderer Granerweg,
• Abt. 4 Hinterer Granerweg,
Distr. 7 Stangenhau
• Abt. 14 Hinterer Rosnaerfußweg,
• Abt. 15 Reifental,
• Abt. 21 Rosnaergatter.
Distr. 11 Ennetacher Wald
• Abt. 2 Müllerswald
• Abt. 3 Schnepenwiesle
• Abt. 5 Garnhauspitz
Die Teilnahme an den Versteigerungen ist
nur möglich, wenn Sie eine Kopie ihres Motorsägenlehrgangs beibringen. Diese Unterlage muss bis einen Tag vor dem jeweiligen
Versteigerungstermin bei der Stadt Mengen-Stadtwald vorliegen oder am Versteigerungstermin mitgebracht werden.
Wenn Sie diese Bescheinigung schon im
letzten Jahr abgegeben haben brauchen
Sie nichts weiter zu tun!
Ihr Stadtwaldteam
Theaterauführung in
Vilsingen
Ledige spielen „Schneetreiben“
Die Premiere ist am Sonntag, 23. Februar um
19.30 Uhr in der Keltenhalle Vilsingen. Weitere Auführungen sind am Fasnetssonntag
um 19.30 Uhr, und jeweils am Rosenmontag
und Fasnetsdienstag morgens um 9 Uhr.
Platzreservierungen für beide Sonntagsaufführungen sind unter Tel. 07571/51715 beim
Gasthof Mühle Dietfurt von 9 – 19 Uhr möglich (Montag Ruhetag).
Textverarbeitung für
Fortgeschrittene
Im Volkshochschulheim Inzigkofen beginnt
am 8. März ein Aufbaukurs mit der Textverarbeitung Word 2010, der zwei Samstage,
den 8. und 22. März umfasst.
Anmeldungen nimmt das Volkshochschulheim Inzigkofen unter der Rufnummer
07571/73 98 0 entgegen.
Wochenmarkt
auf dem Kirchplatz in Ostrach
Öffnungszeiten:
Freitag von 8.00 – 12.30 Uhr
Angebot der regionalen Anbieter:
Äpfel vom Bodensee, Eier und Kartoffeln aus Einhart,
Pute aus Habsthal, Nudeln aus Laubbach,
Brot und Backwaren aus Schmalegg, Biolandgemüse,
Zitrusfrüchte und saisonales Gemüse Blumen und
Pflanzen, Käsewagen
Die Standbetreiber freuen
sich auf Ihren Besuch!
Speiseplan Begegnungsstätte Elisabethenhaus
Für den ofenen Mittagstisch bitten
wir um tel. Voranmeldung Tel. 07585/
9307313
Donnerstag, 13.02.2014
Hähnchenschlegel, Zigeunersoße,
Pommes frites, Salat der Saison
Kirschquark
ofener Kafeebetrieb
Strickerfrauen
Freitag, 14.02.2014
Tagessuppe, Quarkaulauf
Pirsichkompott
ofener Kafeebetrieb
Samstag, 15.02.2014
Oberländer Bratwurst, Kartofelsalat,
Karottensalat, Püree
Frisches Obst
kein Kafeebetrieb
Sonntag, 16.02.2014
Burgunderbraten, Blumenkohl,
Kräuterspätzle
oder Salzkartofeln
Merinkendessert
ofener Kafeebetrieb
Montag, 17.02.2014
Farfalle mit Käse-Sahnesoße,
Bunter Salat
oder Püree
Creme „Schwarzwälder Art“
kein Kafeebetrieb
Dienstag, 18.02.2014
Putencordonbleu, Karottengemüse,
Nudeln
Fruchtjoghurt
ofener Kafeebetrieb
Mittwoch, 19.02.2014
Gebratener Leberkäse, Bratkartofeln,
Salat der Saison
oder Salzkartofeln
Erdbeerpudding
Singen mit Frau Kewitz
Donnerstag, 20.02.2014
Spätzlepfanne, Salat der Saison
Apfeldessert
Strickerfrauen
Besuch der Hospizgruppe
Verstopft ? dann ...
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