Bericht zur Ermittlung der Lärmschutzbereiche am Flugplatz Jagel
Transcription
Bericht zur Ermittlung der Lärmschutzbereiche am Flugplatz Jagel
1 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches am militärischen Flugplatz Schleswig - (ETNS) Berechnungsprotokoll gemäß Ziffer 8.4 AzB Auftraggeber: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein Projektdurchführung: Flughafen Hamburg GmbH Zentralbereich Umwelt Flughafenstraße 1 – 3 22335 Hamburg Zu dieser Untersuchung gehören 48 Seiten, 3 Abbildungen, 6 Tabellen, 6 Anhänge Hamburg im Oktober 2011 Bearbeitet von: staatl. gepr. Umweltschutztechniker Carsten Neumeier - Flughafen Hamburg GmbH Dipl.-Ing. Axel Schmidt - Flughafen Hamburg GmbH Seite 1 von 48 2 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig Inhaltsverzeichnis Seite Abkürzungsverzeichnis 4 Literaturverzeichnis 6 Allgemeines 7 Aufgabenstellung 8 Beschreibung des Berechnungsverfahrens 8 Berechnungsgrundlage 10 Daten zur Berechnung 12 Bezugssystem 15 Digitales Geländemodell (DGM) 15 Eingesetzte Luftfahrzeuggruppen 15 Flugstrecken 17 Vorfelder und Rollverkehr 18 APU-Betrieb 20 Überprüfung des Datenerfassungssystems 20 Ermittlung der Schutzzonen 21 Ergebnisse der Berechnungen 22 Anhänge Anhang 1; Definition der Luftfahrzeuggruppen 24 Anhang 2; Daten der verwendeten Luftfahrzeugklassen 25 Anhang 3; Protokoll zur kartographischen Darstellung 45 Anhang 4; Liste der der berechneten Kurvenpunkte (als Anlage 1 zur Landesverordnung) 46 Anhang 5; Übersichtskarten 47 Seite 2 von 48 Übersichtskarte des Lärmschutzbereiches (als Anlage 2 zur Landesverordnung) - Maßstab 1 : 50 000 Übersichtskarte Tag-Schutzzonen (als Anlage 3 zur Landesverordnung) Tag-Schutzzone 1 – Maßstab 1: 50 000 Tag-Schutzzone 2 – Maßstab 1: 50 000 3 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig Übersichtskarte Nacht-Schutzzone (als Anlage 4 zur Landesverordnung) Nacht-Schutzzone – Maßstab 1: 50 000 Karten für den baulichen Schallschutz (Blatt 1 – 5) Tag-Schutzzone 1 mit Isolinien in 1 dB-Schritten - Maßstab 1: 5 000 Tag-Schutzzone 2 mit Isolinien in 1 dB-Schritten - Maßstab 1: 5 000 Karten für den baulichen Schallschutz Isolinien LpAeq, Nacht = const. In 1 dB-Schritten - Maßstab 1: 5 000 Anhang 6; Kontrolldaten für zehn ausgewählte Einzelpunkte Seite 3 von 48 48 4 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig Abkürzungsverzeichnis: AFSBw Amt für Flugsicherung der Bundeswehr APU Auxiliary Power Unit (Hilfsturbine im Heck des Luftfahrzeugs) ARP Airport Reference Point (Flugplatzbezugspunkt) AzB Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen AzD Anleitung zur Datenerfassung über den Flugbetrieb Cadna A Computer aided design noise abatement-Aussen Computerprogramm zur Berechnung von Lärmimmissionen im Freien DES Datenerfassungssystem (Matrix als Darstellung der Ausgangsdaten für die Fluglärmberechnung) DFS Deutsche Flugsicherung Enklave von der Isolinie eingeschlossenes Gebiet Exklave Gebiete außerhalb einer Isolinie FANOMOS Flight Track and Aircraft Noise Monitoring System (Radarspuren) H- Hovering Rollschweben auf den Flugbetriebsflächen des Flugplatzes ICAO International Civil Aviation Organisation IFR Instrument Flight Rules (Regeln für den Instrumentenflug) Kleinflieger Luftfahrzeuge mit einem maximalen MTOW bis 5,7 to LA Schalldruckpegel mit der Frequenzbewertung A, dem menschlichen Ohr nachempfunden LAeq A-bewertete energieäquivalente Dauerschallpegel gemäß ISO 1996-2: 2007 Seite 4 von 48 5 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig LASmax Maximalpegel während eines Überflugereignisses oder beim Vorbeirollen Leq Energieäquivalenter Dauerschallpegel LLUR Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Lmax Gemittelter Maximalpegel (z.B. sechs verkehrsreichste Monate auf einen Tag und Luftfahrzeugtypenmix gemittelt) Lr Beurteilungspegel für den Tag (06:00 bis 22:00 Uhr) oder für die Nacht (22:00 bis 06:00 Uhr) MSL Mean Sea Level (Bezugsfläche 0 der Wasseroberfläche) MTOM Maximum take off mass (Höchstabflugmasse) NAT Überschreitungshäufigkeit eines Schwellenwertes Rollhalt Pflichtstopp auf dem Rollbahnsystem vor der Startbahn VFR Visual Flight Rules (Regeln für den Sichtflug) 3-SigmaRegelung Zuschläge zum äquivalenten Dauerschallpegel und Überschreitungen auf der Grundlage der langjährigen Verteilung der bahnbezogenen Betriebsrichtungen für die Bezugszeiten Tag und Nacht Seite 5 von 48 6 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig Literaturverzeichnis: Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) Fassung der Bekanntmachung vom 31. Oktober 2007 ( BGBI. I S. 2550) Verordnung über die Datenerfassung und das Berechnungsverfahren für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen – 1. FlugLSV) vom 27. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2980) „Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen“ (AzB) vom 19. November 2008 (BAnz. Nr. 195a vom 23. Dezember 2008) „Anleitung zur Datenerfassung über den Flugbetrieb“ (AzD) vom 19. November 2008 (BAnz. Nr. 195a vom 23. Dezember 2008) Verordnung der Bundesregierung, "Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetztes zum Schutz gegen Fluglärm", Drucksache 566/08, 8.8.2008 Bericht zur Erstellung des Datenerfassungssystems für den FlugplatzSCHLESWIG / DES ETNS 07/10 - Amt für Flugsicherung der Bundeswehr Bericht zur Erstellung des Datenerfassungssystems für den FlugplatzSCHLESWIG / DES ETNS 11/10 - Amt für Flugsicherung der Bundeswehr Bericht zur Erstellung des Datenerfassungssystems für den FlugplatzSCHLESWIG / DES ETNS 05/11 - Amt für Flugsicherung der Bundeswehr Bericht zur Erstellung des Datenerfassungssystems für den FlugplatzSCHLESWIG / DES ETNS 08/11 - Amt für Flugsicherung der Bundeswehr Seite 6 von 48 7 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig 1. Allgemeines Das im Jahr 2007 grundlegend novellierte Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm schreibt das vorangegangene Gesetz unter Berücksichtigung der aktuellen Lärmwirkungsforschung fort. Es legt fest, dass für etwa 50 zivile und militärische Flugplätze in Deutschland Lärmschutzbereiche festzusetzen sind. Um dem Entstehen neuer Lärmkonflikte im Flugplatzumland vorzubeugen, gelten in den Lärmschutzbereichen abgestufte Baubeschränkungen. Für bereits vorhandene Wohngebäude und schutzbedürftige Einrichtungen bestehen Kostenerstattungsansprüche für Maßnahmen des baulichen Schallschutzes. Die Lärmschutzbereiche nach Fluglärmgesetz werden anhand der mittleren Fluglärmbelastung in den sechs verkehrsreichsten Monaten des Prognosejahres festgelegt, das in der Regel zehn Jahre in der Zukunft liegt. Aufgrund des Prognosecharakters können die Konturen der Lärmschutzbereiche nur durch Berechnung ermittelt werden. Die Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Verordnung über die Datenerfassung und das Berechnungsverfahren für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen – 1. FlugLSV) vom 27. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2980) regelt die Einzelheiten der Datenerfassung und das Berechnungsverfahren. Dazu nimmt die 1. FlugLSV durch statische Verweise auf zwei technische Regelwerke Bezug. Dies sind zum einen die „Anleitung zur Datenerfassung über den Flugbetrieb“ (AzD) und zum anderen die „Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen“ (AzB), die im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden (BAnz Nr. 195a vom 23. Dezember 2008). Mit Inkrafttreten der 1. FlugLSV endete zugleich die Anwendung der Vorgängerregelungen AzB, DES und DESMIL. Vom Anwendungsbereich der Verordnung werden damit nur Flugplätze erfasst, für die nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm Lärmschutzbereiche festgesetzt werden. Dies sind nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes Verkehrsflughäfen mit Fluglinien oder Pauschalflugreiseverkehr, Verkehrslandeplätze mit Fluglinien- oder Pauschalflugreiseverkehr und mit einem Verkehrsaufkommen von über 25.000 Bewegungen pro Jahr, militärische Flugplätze, die dem Betrieb von Luftfahrzeugen mit Strahltriebwerken zu dienen bestimmt sind. Sowie militärische Flugplätze, die dem Betrieb von Luftfahrzeugen mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 20.000 kg zu dienen bestimmt sind, mit einem Verkehrsaufkommen von über 25.000 Bewegungen pro Jahr. Seite 7 von 48 8 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig 2. Aufgabenstellung Für den militärischen Flugplatz Schleswig soll - nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm – ein Lärmschutzbereich festgesetzt werden. Der Lärmschutzbereich setzt sich, für einen bestehenden militärischen Flugplatz, aus folgenden Schutzzonen zusammen: Die Tag-Schutzzonen 1 und 2 nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm. Dies sind Konturen des äquivalenten Dauerschallpegels LAeq,Tag für die Tageszeit von 6 bis 22 Uhr mit den Werten von 68 und 63 dB(A). Die Nachtschutzzone nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm. Diese ergibt sich als Umhüllende aus folgenden beschriebenen Lärmkonturen: Die Kontur des äquivalenten Dauerschallpegels LAeq, Nacht für die Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr mit dem Wert von 55 dB(A). Die Kontur NAT Nacht, 6 x 72 dB(A), auf der in der Durchschnittsnacht zwischen 22 und 6 Uhr A-bewertete Innen-Maximalpegel von 57 dB(A) - 6 mal erreicht oder überschritten werden. Auf dieser Grundlage - für die Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) - wird die Kontur gleicher Pegelhäufigkeit für das Häufigkeits-Maximalpegelkriterium unter Berücksichtigung eines Pegelunterschiedes zwischen außen und innen von 15 dB(A) ermittelt. Die im Gesetz genannten äquivalenten Dauerschallpegel LAeq Tag und LAeq Nacht und Maximalpegel sind demnach immer Außenpegel, welche berechnet werden. Die „Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB)“ legt gemäß dem „Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm“ das Verfahren zur Berechnung der Lärmschutzbereiche fest. Die Berechnung für den militärischen Flugplatz Schleswig erfolgte auf der Grundlage der mit der „Anleitung zur Datenerfassung über den Flugbetrieb (AzD)“ eingeholten Daten über Art und Umfang des voraussehbaren Flugbetriebs für das Prognosejahr 2020. 3. Beschreibung des Berechnungsverfahrens Das angewandte Verfahren gemäß AzB ermöglicht die Berechnung von äquivalenten Dauerschallpegeln für den Tag und für die Nacht sowie des HäufigkeitsMaximalpegelkriteriums der Nacht in der Umgebung eines Flugplatzes. In die Berechnung des Lärmschutzbereichs gehen insbesondere die Geräuschemissionsdaten der Luftfahrzeuge, die Zahl der Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten des Prognosejahres, die Rollbewegungen, der Betrieb der Hilfstriebwerke (APU) auf den Vorfeldern sowie die Verläufe der Ab- und Anflugstrecken und Platzrunden ein. Darüber hinaus werden die Flugstrecken der Hubschrauber und die Verläufe der Rollwege berücksichtigt. Seite 8 von 48 9 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig Zur Berechnung der Lärmschutzbereiche wird ein Segmentierungsverfahren angewendet, das auf einer geeigneten Zerlegung der dreidimensionalen Flugbahn des Luftfahrzeugs in lineare Segmente basiert. Von jedem dieser Segmente trägt das Luftfahrzeug mit einem Beitrag Ei zur Schallexposition E an einem Immissionsort P bei. Das Segmentierungsverfahren ist in Abbildung 1 schematisch für den zweidimensionalen Fall dargestellt. Abbildung 1: Prinzip der Segmentierung am Beispiel der Zerlegung eines kreisbogenförmigen Flugstreckensegments Seite 9 von 48 10 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig 4. Berechnungsgrundlagen Gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm werden zwei TagSchutzzonen und eine Nacht-Schutzzone in der Umgebung des Flugplatzes festgesetzt. Die Tag-Schutzzonen werden jeweils durch eine Kontur des äquivalenten Dauerschallpegels für die Tageszeit begrenzt. Die Nacht-Schutzzone beruht auf zwei Beurteilungskriterien und wird durch die Umhüllende einer Kontur des äquivalenten Dauerschallpegels und einer Häufigkeits-Maximalpegelkontur für die Nachtzeit begrenzt. Es ist eine getrennte Bestimmung von äquivalenten Dauerschallpegeln für den Tag und für die Nacht (LpAeq,Tag und LpAeq,Nacht) vorgesehen. Die äquivalenten Dauerschallpegel werden für einen beliebigen Punkt in der Umgebung eines Flugplatzes (Immissionsort) aus dem Schallexpositionspegel LpAE für jeden Vorbeiflug eines Luftfahrzeuges ermittelt. Dabei werden als Erhebungszeit die sechs verkehrsreichsten Monate des Prognosejahres (180 Tage) zu Grunde gelegt. Die äquivalenten Dauerschallpegel für die Tages- und Nachtzeit ergeben sich aus einem unkorrigierten Wert (d. h. ohne Berücksichtigung der Flugbewegungsverteilung nach der Sigma-Regelung). für das Prognosejahr jeweils durch Hinzufügen eines Zuschlags als mit: Seite 10 von 48 11 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig Das Häufigkeits-Maximalpegelkriterium ist im § 2 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm definiert. Dieses Kriterium basiert auf der Überschreitungshäufigkeit eines Schwellenwerts NAT des AS-bewerteten Maximalpegels Dabei ist: Aus den Lärmkonturen, des bewerteten äquivalenten Dauerschallpegels für die Nacht und der Kontur der Häufigkeits-Maximalpegelkontur für die Nacht einschließlich des Zuschlags zur Berücksichtigung der zeitlich variierenden Nutzung der einzelnen Betriebsrichtungen (3-Sigma), wird die Umhüllende gebildet, welche die Nacht-Schutzzone darstellt. Seite 11 von 48 12 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig 5. Daten zur Berechnung Voraussetzung für die Festlegung eines Lärmschutzbereichs ist die Ermittlung und Bereitstellung der Ausgangsangaben in Form eines Datenerfassungssystems (DES). Gemäß § 11 Abs. 1 FluLärmG sind der Halter eines Flugplatzes und die mit der Flugsicherung Beauftragten verpflichtet, der nach Landesrecht zuständigen Behörde die zur Ermittlung der Lärmbelastung nach § 3 FluLärmG erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie die erforderlichen Daten, Unterlagen und Pläne vorzulegen. Für alle Militärflugplätze werden die DES sowie alle zugehörigen Unterlagen durch das Amt für Flugsicherung der Bundeswehr (AFSBw) zur Verfügung gestellt. AFSBw hat in enger Zusammenarbeit mit den Vertretern des Aufklärungsgeschwaders 51 „Immelmann“ (AG 51 „I“), insbesondere mit den Vertretern der Flugbetriebsstaffel AG 51 „I“ sowie mit Vertretern des BMVg das DES für den Flugplatz SCHLESWIG erstellt. Die Erstellung erfolgte auf Grundlage der ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Verordnung über die Datenerfassung und das Berechnungsverfahren für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen – 1. FlugLSV) vom 27. Dezember 2008 (BGBl. Teil I Nr. 64). Das uns ursprünglich vorgelegte Datenerfassungssystem DES ETNS 07/10 wurde im August 2011 letztmalig - durch das Amt für Flugsicherung der Bundeswehr (AFSBw) - geändert und durch das DES ETNS 08/11 ersetzt. Zusätzlich stellte AFSBw, in einer schriftlichen Erläuterung, die wesentlichen Hintergründe der Prognoseerstellung dar und erläuterte Besonderheiten des militärischen Flugbetriebs. Den Berechnungen gemäß AzB für das Prognosejahr 2020 liegt somit das DES ETSN 08/11 in schriftlicher Form und den OSI-DES Daten vom August 2011 in Dateiform zugrunde. Seite 12 von 48 13 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig Ermittlung des Zuschlags für die Streuung der Nutzungsanteile je Betriebsrichtung Die Streuung der Nutzungsanteile der einzelnen Betriebsrichtungen von Start- und Landebahnen sind anhand von Daten über einen Zeitraum von zehn Kalenderjahren vor der Datenanforderung zu erfassen und zwar getrennt für die Zeiträume Tag und Nacht sowie für Start und Landung. Die Verteilung der Flugbewegungen auf die bahnbezogenen Betriebsrichtungen der Start- und Landebahnen eines Flugplatzes variiert somit zeitlich, da die Nutzung der verschiedenen bahnbezogenen Betriebsrichtungen vor allem von der Windrichtung und von möglichen Flugbetriebsbeschränkungen abhängt. Die ermittelte Lärmbelastung unterliegt damit ebenfalls Schwankungen. Für den militärischen Flugplatz Schleswig liegen keine Daten über die Nutzungsanteile in der Vergangenheit vor. Daher wurde für das DES auf die Wetterdaten zurückgegriffen. Das Amt für Geoinformationswesen der Bundeswehr (AGeoBw) hat hierzu die statistischen Daten der Windrichtungsverteilung der letzten zehn Jahre zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich wurde im Ergebnis der Auswertung der Wetterdaten festgestellt, dass sich für die Start- und Landebahnen (Rwy) 05/23 und 07/25 eine annähernd gleiche Aufteilung auf die Betriebsrichtungen 05 und 07 bzw. 23 und 25 ergibt, d.h. das Verhältnis der Flugbewegungen auf Betriebsrichtung 05 zu den Flugbewegungen auf Betriebsrichtung 23 entspricht dem Verhältnis der Flugbewegungen von 07 zu 25. Des Weiteren wurde für die Trennung zwischen Tag- und Nachtflugbetrieb folgendes festgelegt: Da sich an Militärflugplätzen die auf die Betriebsrichtungen bezogene Anzahl der Starts und Landungen während des Nachtflugbetriebes in der Regel nicht vom Tagflugbetrieb unterscheidet, wurde für den Nachtflugbetrieb die gleiche Verteilung der Flugbewegungen wie für den Tagflugbetrieb zu Grunde gelegt. Es wurde jedoch berücksichtigt, dass die unbemannten Luftfahrzeuge (RPA) nachts keine Starts durchführen und in der Prognose für die Betriebsrichtungen 07 und 25 je eine Nachtlandung angenommen wird. Die Auswertung der Wetterdaten unter Berücksichtigung der o. a. Annahmen ist in den Tabellen 1 und 2 dargestellt. Tabelle 1 zeigt die relative Verteilung der Flugbewegungen auf die Betriebsrichtungsverteilung im Zeitraum Tag (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr), in Tabelle 2 sind die entsprechenden Angaben für den Zeitraum Nacht (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) dargestellt. Seite 13 von 48 14 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig Tabelle 1: Prozentuale Bewegungsanteile der bahnbezogenen Betriebsrichtungen für den Zeitraum Tag 06:00 – 22:00 Uhr Tabelle 2: Prozentuale Bewegungsanteile der bahnbezogenen Betriebsrichtungen für den Zeitraum Nacht 22:00 – 06:00 Uhr Anhand der von AGeoBw gelieferten Wetterdaten konnten die Nutzungsanteile der Betriebsrichtungen für jede Bahn ermittelt werden. Die Auswertung der Windstatistiken ergab die durchschnittlichen Anteile von (gerundet) 36% Rwy 05 (bzw. Rwy 07) zu 64% Rwy 23 (bzw. Rwy 25). Anhand dieser Prozentangaben wurden die Flugbewegungen der einzelnen Luftfahrzeuggruppen durch die Vertreter AG 51 „I“ entsprechend auf die jeweiligen Betriebsrichtungen verteilt. In Tabelle 3 ist diese Aufteilung für alle Luftfahrzeuggruppen dargestellt. Seite 14 von 48 15 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig Tabelle 3: Betriebsrichtungsverteilung der Flugbewegungen der einzelnen Luftfahrzeuggruppen 6. Bezugssystem Die für die Fluglärmberechnung verwendenden Bezugspunkte und Bahnrichtungen beziehen sich auf folgendes Koordinatensystem: UTM-Abbildung, entsprechend Lage des Flugplatzes in Zone 32 (Mittelmeridian 9°), Ellipsoid GRS80, Datum ETRS89. 7. Digitales Geländemodel (DGM) Zur Berücksichtigung der Topografie wurde ein Digitales Geländemodell (DGM), mit einer Gitterweite von 50 x 50 m verwendet. Entsprechende Daten wurden vom Landesvermessungsamt Schleswig-Holstein am 27.10.2010 zur Verfügung gestellt. 8. Eingesetzte Luftfahrzeuggruppen Die für das Prognosejahr 2020 am militärischen Flugplatz Schleswig prognostizierten Luftfahrzeuge (Tabelle 4 und Tabelle 5), wurden für die Berechnung, standardisierten Luftfahrzeuggruppen (Anhang 1, Tabelle 6) zugeordnet, denen jeweils mindestens ein Datensatz (Luftfahrzeugklasse) für Start (S) oder Landung (L) zugehörig ist. Eine Luftfahrzeugklasse besitzt einheitliche akustische und flugbetriebliche Eigenschaften für Start oder Landung. Die Daten für die Luftfahrzeugklassen wurden flugplatzunabhängig festgesetzt. Hinweis: Um die Flugbewegungen der unbemannten Luftfahrzeuge (RPA) im DES berücksichtigen zu können, müssen sie einer der Luftfahrzeuggruppen der AzD zugeordnet werden. Für die RPA ist bekannt, dass diese mit einem den Luftfahrzeugmustern Embraer 145 und Citation X vergleichbaren Triebwerk ausgerüstet sind. Aufgrund der vergleichbaren Triebwerke und der damit einhergehenden vergleichbaren akustischen Daten wurden die RPA wie die beiden o. a. Luftfahrzeugmuster der Luftfahrzeuggruppe S 5.1 zugeordnet. Seite 15 von 48 16 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig Die Gesamtzahl der Flugbewegungen sowie die Anzahl der Tag- und Nachtflüge der einzelnen Luftfahrzeuggruppen wurden gem. AzB angegeben. Für die genannten Zeiträume gelten folgende Definitionen: Tagflüge sind Flugbewegungen mit Luftfahrzeugen in der Zeit von 06.00 bis 22.00 Uhr, Nachtflüge sind Flugbewegungen mit Luftfahrzeugen in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr. Im Hinblick auf die Beurteilungszeiten Tag und Nacht ist bei Abflügen der Zeitpunkt des Starts und bei Anflügen der Zeitpunkt der Landung maßgeblich. Tabelle 4: Aufteilung der Flugbewegungen auf Anflüge, Abflüge und Platzrunden bei Tag und Nacht Tabelle 5: Flugbewegungen Tag/Nacht und Anteile der Luftfahrzeuggruppen absolut und prozentual Insgesamt ergeben sich somit für den Flugbetrieb des Prognosejahres am Militärischen militärischen Flugplatz Schleswig jeweils 2920 Starts und Landungen sowie 1152 Platzrunden. Von den 6992 Flugbewegungen finden insgesamt zwölf im Zeitraum zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr statt. Seite 16 von 48 17 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig 9. Flugstrecken Die am jeweiligen Flugplatz genutzten An- und Abflugverfahren sind, unabhängig davon, ob es sich um Verfahren nach Sichtflugregeln oder Instrumentenflugregeln handelt, im militärischen Luftfahrthandbuch (Mil AIP) aufgelistet und sind in der Regel frei zugänglich. Alle im Prognosejahr 2020 voraussichtlich benutzten Flugstrecken sind in dem vorliegenden Datenerfassungssystem eingetragen, und zwar bis zu einem Radius von mindestens 25000 m um den Flugplatzbezugspunkt (ARP). Bei Sichtflugstrecken VFR ist davon abgewichen worden, da sich bis zu dieser Entfernung keine verlässliche Streckenbeschreibung erstellen ließ. In diesem Fall sind die Sichtflugstrecken bis zu einem Radius von mindestens 15000 m um den Flugplatzbezugspunkt beschreiben worden. Radargestützte An- oder Abflüge sowie Platzrunden nach Instrumentenflugregeln sind nicht veröffentlicht, da sie verkehrsabhängig variieren können. In der Regel werden die veröffentlichten Flugverfahren genutzt. Die Beschreibung der Hubschrauberflugstrecken beginnt bzw. endet an der Hubschrauberstart- und -landestelle. Der letzte Abschnitt endet beim Verlassen des Kreises mit einem Radius von mindestens 25000 m um den Flugplatzbezugspunkt. Das Rollschweben (hover-taxiing) auf den Flugbetriebsflächen des Flugplatzes ist in der Beschreibung der An- und Abflugstrecken berücksichtigt worden. Hinweis: Bei der Beschreibung der Hoverstrecke ist nicht zwischen Hubschraubern mit Kufen und Hubschraubern mit Fahrwerk zu unterscheiden, wenn diese die gleiche Hoverstrecke benutzen. Kooridorbreiten Für den militärischen Flugplatz Schleswig war/ist eine Korridorbreitenfestlegung unter der Verwendung von FANOMOS für die einzelnen Flugstrecken nicht möglich gewesen, da keine FANOMOS oder andere Radaraufzeichnungen vorlagen. Korridorbreiten für Sichtflugstrecken wurden, aufgrund der örtlichen flugbetrieblichen Praxis und Erfahrungen von Piloten, festgelegt. Korridorbreiten für die Instrumentenflugstrecke wurden die Korridorbreiten, wie in der AzD festgelegt, aufgrund der örtlichen flugbetrieblichen Praxis geschätzt. Grundlage hierfür sind die langjährigen Erfahrungen der örtlichen Flugverkehrskontrollleiter sowie Kenntnisse über die Genauigkeit der genutzten Navigationshilfsmitttel. Seite 17 von 48 18 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig 10. Vorfelder und Rollverkehr Für den militärischen Flugplatz Schleswig wurden alle zukünftig genutzten Rollwege zu den für den Prognosezeitraum 2020 geplanten Abstellpositionen aus dem DES übertragen und bei der Berechnung entsprechend berücksichtigt. Nebeneinanderliegende Abstellpositionen wurden zu Ersatzpositionen zusammengefasst und unter der Bezeichnung EP1 bis EP4 ebenfalls berücksichtigt. Rollwege (Abbildung 2) zur bzw. von der Start- und Landebahn 07/25 wurden nicht aufgeführt, da diese Bahn nur von unbemannten Luftfahrzeugen genutzt werden, welche jeweils von Schleppfahrzeugen bewegt werden. Die Rollwege sind bis zum ARP beschrieben, beginnen aber jeweils am Ende der Luftfahrzeugklassenspezifischen Verzögerungsstrecke. Die Hubschrauberstart- und –landestelle gekennzeichnet als HLP (Abbildung 2) befindet sich im nördlichen Bereich des Flugplatzes und dient zum endgültigen Parken bzw. Abheben des Hubschraubers. Das sog. Hover-taxiing - also Rollschweben zum Start - wird von diesem Punkt über die markierten Rollwege zum Bahnkopf 05 bzw. Bahnkopf 23 geführt. Das gleiche trifft für die Landung zu – nur in umgedrehter Richtung, also Anflug an den Bahnkopf 05 bzw. Bahnkopf 23, dann Rollschweben über die entsprechenden Rollwege zur endgültigen Abstellposition „ HLP“. Seite 18 von 48 19 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig Abbildung 2: Darstellung von Ersatzpositionen, Rollwege und Helipad (HLP) Die Beschreibung des Rollweges des Luftfahrzeugs zur Abstellposition (Anflug Rollweg) beginnt am Abrollpunkt der jeweiligen Start- und Landebahn. Dabei sollte – unabhängig von der flugbetrieblichen Praxis - immer diejenige Abrollbahn im Datenerfassungssystem verwendet werden, die nach der Landung des Luftfahrzeugs am weitesten vom Aufsetzpunkt entfernt ist. Anschließend verläuft der Rollweg für alle Luftfahrzeuge bis zu einem bestimmten Punkt in der Nähe der Abstellpositionen gleich. An diesem Punkt teilt sich der Anflug-Rollweg in mehrere Anflug-Rollwege auf, die zu den verschiedenen Ersatz-Abstellpositionen führen. Jeder dieser Anflug-Rollwege ist im Datenerfassungssystem gesondert beschrieben worden. Die Beschreibung des Rollweges des Luftfahrzeugs im DES zum Startpunkt (Abflug-Rollweg) erfolgte entgegen der tatsächlichen Rollrichtung. Ausgehend vom Startpunkt wurde der Rollweg entsprechend der örtlichen flugbetrieblichen Praxis bis einem bestimmten Punkt in der Nähe der Abstellpositionen beschrieben. An diesem Punkt weicht der Streckenverlauf vom realen Rollweg ab, und führt zu den ausgewählten Ersatz-Abstellpositionen (Abbildung 2). Jeder Abflug-Rollweg ist im Datenerfassungssystem gesondert beschrieben worden. Seite 19 von 48 20 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig 11. APU-Betrieb Luftfahrzeuge sind im Allgemeinen mit einer Hilfsgasturbine (APU) ausgerüstet, die in der Regel im Heck des Luftfahrzeuges untergebracht ist. Mit der APU des Luftfahrzeugs wird an der Abstellposition Strom für das Bordnetz sowie Druckluft für die Klimaanlage und zum Starten der Triebwerke erzeugt. Für die Modellierung des APU-Betriebs wurden spezielle Punktquellen an den Abstellpositionen definiert, die entsprechend mit ihren festen Standardwerten berücksichtigt wurden. Die Koordinaten der Abstellpositionen der Luftfahrzeuge wurden in das Datenerfassungssystem eingetragen. Darüber hinaus wurden für die einzelnen Luftfahrzeugklassen der Nutzungsumfang der APUs an den verschiedenen Abstellpositionen während der Beurteilungszeit (sechs verkehrsreichste Monate - 180Tage) angegeben. Dabei ist zwischen Tag und Nacht zu unterscheiden. Hinsichtlich der Laufzeiten wurden für die Luftfahrzeuggruppen S 3.2, S 5.1 und S 6.1 die in der AzD vorgegebenen Standardwerte verwendet: APU Laufzeit vor dem Start: 30 Min. APU Laufzeit nach der Landung: 15 Min. Angaben zur APU-Laufzeit sind deshalb im Datenerfassungssystem nur erforderlich, wenn an einem Flugplatz abweichende Informationen über die APU Laufzeiten – bezogen auf den Prognosezeitraum – zur Verfügung stehen. Hiervon wurde für die militärischen Luftfahrzeuge Eurofighter und Tornado Gebrauch gemacht. Sie nutzen die APU lediglich vor dem Start für einen Zeitraum von maximal fünf Minuten. Die APU-Nutzung für die militärischen Kampfjets findet grundsätzlich innerhalb der Luftfahrzeugschutzbunker (Shelter) statt. Nach Anlaufen des ersten Triebwerks erfolgt die automatische Abschaltung der APU. Unbemannte Luftfahrzeuge (RPA) nutzen weder vor noch nach einem Flug eine APU und wurden daher nicht berücksichtigt. 12. Überprüfung des Datenerfassungssystems Nach § 11 Absatz 1 FluLärmG sind der Halter eines Flugplatzes und die mit der Flugsicherung Beauftragten verpflichtet, der nach Landesrecht zuständigen Behörde die zur Ermittlung der Lärmbelastung in der Umgebung von Flugplätzen nach § 3 des Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie die erforderlichen Daten vorzulegen. Für den militärischen Flugplatz Schleswig wurden alle erforderlichen Daten und Auskünfte zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für das Prognosejahr 2020, durch das Amt für Flugsicherung der Bundeswehr (AFSBw), zur Verfügung gestellt und in einem DES zusammengefasst. Mit Schreiben vom 26.02.2009 an das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) - wurde durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein das DES Seite 20 von 48 21 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig angefordert. Das DES wurde im August 2011 zur Prüfung vorgelegt und in geänderter Ausgabe im August 2011 als Grundlage zur Berechnung freigegeben. 13. Ermittlung der Schutzzonen Die Ermittlung der Schutzzonen unterliegt folgenden Vorgaben: I. Rechengitter Die Berechnung der Immissionskenngrößen soll an den Punkten eines rechtwinkligen Gitters mit einer Maschenweite von 50 m erfolgen. Die Berechnung soll in der Höhe hr = 4 m über Grund erfolgen. Hier wurde, in Absprache mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes-Schleswig Holstein, bei der Berechnung von der AzB abgewichen, da bei der Anwendung des vorgegebenen Rasters kein geschlossener Kurvenverlauf entsteht. Dies begründet sich durch die vergleichsweise geringen Flugbewegungen am Flugplatz Schleswig. Vorberechnungen haben ergeben, dass ein 25m Raster zu geschlossenen Kurvenverläufen führt und damit zu einer genaueren Darstellung der Lärmsituation. Die Berechnung erfolgte in der Höhe hr = 4 m über Grund. II. Berechnung der Kurvenpunkte Ausgehend von den für die Punkte des Rechengitters bestimmten Werten der Immissionskenngrößen wurden Punkte durch lineare Interpolation zwischen den horizontal und vertikal benachbarten Gitterpunkten ermittelt. Diese als Kurvenpunkte bezeichneten Punkte werden ohne Glättungsverfahren zu einer Isolinie verbunden. Diese Isolinien sind im Fall des Flugplatzes Schleswig die beiden Tag-Schutzzonen und die Nachtschutzzone. III. Besonderheiten im Kurvenverlauf Die bei der Berechnung der Isolinien aufgetretenen Enklaven und Exklaven wurden gemäß AzB berücksichtigt und entsprechend behandelt. a. Enklaven, deren Flächeninhalt nicht mehr als 1000 m2 betrugen, wurden bei der Berechnung in die sie umgebende Isolinie einbezogen. Exklaven, die kleiner als 1000 m2 waren, wurden nicht berücksichtigt. b. Enklaven und Exklaven, deren Flächeninhalt mehr als 1000 m 2 betrugen, wurden als separate Isolinie behandelt. Seite 21 von 48 22 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig 14. Ergebnisse der Berechnung Die Ermittlung des Lärmschutzbereiches sowie der Schutzzonen für den militärischen Flugplatz Schleswig wurden entsprechend den Vorgaben des Fluglärmgesetzes durchgeführt. Die Berechnung erfolgte gemäß dem Verfahren der „Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. November 2008 (BAnz. Nr. 195a vom 23. Dezember 2008). Die Berechnung erfolgte auf der Grundlage der mit der „Anleitung zur Datenerfassung über den Flugbetrieb (AzD)“ eingeholten Daten über Art und Umfang des voraussehbaren Flugbetriebs des Flugplatzes Schleswig des Prognosejahres 2020. Für den Tageszeitraum 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr - der sechs verkehrsreichsten Monate - wurden die Fluglärmkonturen des äquivalenten Dauerschallpegel L Aeq für die Pegelwerte 68 dB(A), 63 dB(A) bestimmt, welche die Tag-Schutzzone 1 und die Tag-Schutzzone 2, darstellen. Für den Nachtzeitraum von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr - der sechs verkehrsreichsten Monate - wurden die Fluglärmkonturen des äquivalenten Dauerschallpegel LAeq für die Pegelwerte 55dB(A) und die Fluglärmkontur aus LAmax 6 mal 72 dB(A) berechnet. Der für den militärischen Flugplatz Schleswig ermittelte Lärmschutzbereich, setzt sich somit aus den Tag-Schutzzonen 1 und 2 zusammen und aus der NachtSchutzzone, wobei die Nacht-Schutzzone bestimmt wird aus der Kontur gleichen äquivalenten Dauerschallpegels. Aufgrund der geringen Nachtflugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten des Prognosejahrs 2020, liegt keine 6 malige Überschreitung des Maximalpegels vor und hat somit keinen Einfluss auf die Nacht-Schutzzone (Abbildung 3). Seite 22 von 48 23 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig Abbildung 3: Tag-Schutzzonen und Nacht-Schutzzone gez. Axel Schmidt i.V. Dipl. Ing. Axel Schmidt i.A. Carsten Neumeier Flughafen Hamburg GmbH Zentralbereich Umwelt Flughafenstraße 1 – 3 22335 Hamburg Flughafen Hamburg GmbH Zentralbereich Umwelt Flughafenstraße 1 – 3 22335 Hamburg Seite 23 von 48 24 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig Anhang 1 Den im Datenerfassungssystem für den militärischen Flugplatz Schleswig angegebenen Luftfahrzeuggruppen liegen die in Tabelle 6 aufgeführten Definitionen zugrunde: Tabelle 6: Definition der Luftfahrzeuggruppen - nach AzD 2.2.3 und zugehörige Luftfahrzeugmuster Seite 24 von 48 25 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig Anhang 2 Seite 25 von 48 Daten der verwendeten Luftfahrzeuggruppen nach AzB 26 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig Seite 26 von 48 27 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig Seite 27 von 48 28 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig Seite 28 von 48 29 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig Seite 29 von 48 30 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig Seite 30 von 48 31 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig Seite 31 von 48 32 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig Seite 32 von 48 33 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig Seite 33 von 48 34 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig Seite 34 von 48 35 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig Seite 35 von 48 36 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig Seite 36 von 48 37 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig Seite 37 von 48 38 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig Seite 38 von 48 39 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig 3* geändert in Absprache mit dem Umweltbundesamt, da in der veröffentlichten AzB ein Tippfehler vorliegt. Seite 39 von 48 40 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig 3* geändert in Absprache mit dem Umweltbundesamt, da in der veröffentlichten AzB ein Tippfehler vorliegt. Seite 40 von 48 41 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig Seite 41 von 48 42 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig Seite 42 von 48 43 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig Seite 43 von 48 44 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig Seite 44 von 48 45 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig Anhang 3 Protokoll zur kartographischen Darstellung des Lärmschutzbereichs gemäß Ziffer 8.5.6 AzB Bezeichnung des Flugplatzes: Militärischer Flugplatz Schleswig ICAO-Flugplatzcode: ETNS Verwendete Grunddaten: Rasterdaten DTK5 und DTK25 des Landesvermessungsamts Schleswig-Holstein Ausgabe 2010. Daten zum Digitalen Geländemodell DGM50 mit der Gitterweite 50m Herstellungsmethode digitaler Daten: Daten abgeleitet aus ATKIS Basis DLM und ALK. Transformation der Ursprungsdaten aus dem Koordinatensystem Gauß-Krüger in das Koordinatensystem UTMAbbildung, Zone 32, Ellipsoid GRS80, Datum ETRS89 – durch das Landesvermessungsamt Schleswig-Holstein. Datum des Abschlusses der Arbeiten: 31. Oktober 2011 Kartografische Darstellung des Lärmschutzbereichs Flughafen Hamburg GmbH Zentralbereich Umwelt Gebäude 235 Flughafenstraße 1 – 3 22335 Hamburg Tel. 040/5075-1420 Fax.040/5075-1878 Verantwortlich für die Darstellung des Lärmschutzbereichs: i.A. Carsten Neumeier Flughafen Hamburg GmbH Zentralbereich Umwelt Seite 45 von 48 46 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig Anhang 4 Liste der berechneten Kurvenpunkte (als Anlage 1 zur Landesverordnung) Seite 46 von 48 47 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig Anhang 5 Übersichtskarte des Lärmschutzbereiches gemäß Ziffer 8.5.5 AzB (als Anlage 2 zur Landesverordnung) Maßstab 1 : 50 000 Übersichtskarte Tag-Schutzzonen gemäß Ziffer 8.5.5 AzB (als Anlage 3 zur Landesverordnung) Maßstab 1 : 50 000 Tag-Schutzzone 1 Tag-Schutzzone 2 Übersichtskarte Nacht-Schutzzone gemäß Ziffer 8.5.5 AzB (als Anlage 4 zur Landesverordnung) Maßstab 1 : 50 000 Nacht-Schutzzone Karten für den baulichen Schallschutz gemäß Ziffer 8.5.5 AzB ; Maßstab 1 : 5 000 Karte : Tag-Schutzzonen (Blatt 1 – 5), mit Tag-Schutzzone 1 mit Isolinien in 1 dB-Schritten Tag-Schutzzone 2 mit Isolinien in 1 dB-Schritten Karte : Nacht-Schutzzone, mit Isolinien LpAeq, Nacht = const. In 1 dB-Schritten Seite 47 von 48 48 Bericht zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Schleswig Anhang 6 Kontrolldaten für zehn ausgewählte Einzelpunkte An zehn ausgewählten Einzelpunkten in der Flugplatzumgebung wurden die äquivalenten Dauerschallpegel für den Tag (LpAeq,Tag) und für die Nacht (LpAeq,Nacht) sowie die Überschreitungshäufigkeit NAT(Lp,Schw) für die Nacht in einer Höhe von 4 Meter über Boden berechnet. Seite 48 von 48