bei Herstellern (Zulieferern)

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bei Herstellern (Zulieferern)
Messer Cutting Systems
Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 – bei
Herstellern (Zulieferern)
Essen, 09.Juni.2013 | Wolfgang Schneider Leiter Anwendungstechnik / Wärmtechnik
Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 – bei
Herstellern (Zulieferern)
Wolfgang Schneider (Bj. `62)
•Bauschlosser
•Dipl. – Ing. Maschinenbau
• langjährige Erfahrung als vSAP im abnahmepflichtigen Bereich
(Siemens DIN EN 15085 und Woelm GmbH DIN 18800 – HK E)
•Schweißfachingenieur
•Schweißfachmann Rohrleitungsbau
•Schweißwerkmeister Gas
•VT – 2, PT – 2, RT – 2 FAS
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
DIN 18800 Teil 1 - 7
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
Herstellerqualifikationen nach DIN 18800 T 7
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
DIN EN 1090 ff. Ausführung von Stahltragwerken und
Aluminiumtragwerken
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
DIN EN 1090 ff. Ausführung von Stahltragwerken und
Aluminiumtragwerken
Verlängerung bis 30.06.2014
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
Anforderungen
an die Vorprodukte und
das Schweißen in
Abhängigkeit von EXC
nach DIN EN 1090-2,
Tabelle A.3
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
Anforderungen
an die Vorprodukte und
das Schweißen in
Abhängigkeit von EXC
nach DIN EN 1090-2,
Tabelle A.3
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
Anforderungen
an die Vorprodukte und
das Schweißen in
Abhängigkeit von EXC
nach DIN EN 1090-2,
Tabelle A.3
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
Anforderungen der DIN EN ISO 3834:
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
CE-Kennzeichnung von Bauprodukten;
Grundlagen
Grundlage für die CE-Kennzeichnung ist die Bauproduktenrichtlinie
(BPR), in Deutschland umgesetzt durch das Bauproduktengesetz
(BauPG);
Gesetzgebungskompetenz des Bundes
Ziel:
Europäischer Binnenmarkt und freier Handel von Bauprodukten in den
Mitgliedsstaaten der EG.
Für die Verwendung von Bauprodukten (Ü-Zeichen)
in baulichen Anlagen gelten die Landesbauordnungen (LBO);
Gesetzgebungskompetenz der Länder
Ziel:
Sicherheit von baulichen Anlagen und Abwehr von Gefahren für Leben
und Gesundheit
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
Anforderungen für tragende Bauteile aus
Stahl nach DIN EN 1090-1
Toleranzen
Schweißeignung
Bruchzähigkeit
Tragfähigkeit
Ermüdungsfestigkeit
Feuerwiderstand
Brandverhalten
Freisetzung gefährlicher
Stoffe
Korrosionsschutz
(Dauerhaftigkeit)
Herstellung
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: DIN EN 1090-2, Bauteilspezifikation
: DIN EN 1090-2
: EN 10045-1, Bauteilspezifikation
: EN 1993
: EN 1993
: EN 1993 oder EN 13501-2
(Festlegung in der Bauteilspezifikation)
: EN 13501-1
: keine Freisetzung zulässig
: DIN EN 1090-2, Bauteilspezifikation
: Bauteilspezifikation
Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
Herstellung von Bauteilen
aus Stahl nach DIN EN 1090-1
-
Für die Herstellung gelten die Festlegungen in DIN EN 1090-2 und in der
Bauteilspezifikation.
-
Die Bauteilspezifikation enthält die genauen Festlegungen für die
Herstellung des Bauteils und wird entweder durch den Hersteller
oder den Auftraggeber erstellt.
-
Im Rahmen der CE-Kennzeichnung ist bzgl. der Herstellung auf die
Bauteilspezifikation, DIN EN 1090-2 und die Ausführungsklasse (EXC1,
EXC2, EXC3 oder EXC4) zu verweisen.
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
WPK durch den Hersteller nach DIN EN 1090-1
Die WPK umfasst:
Regelmäßige Kontrolle der deklarierten Eigenschaften
der Erzeugnisse und Bauteile
Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung von Personal,
Einrichtungen, Bemessungsverfahren (ggf.), Berechnungen (ggf.),
Herstellung und Bauteilspezifikation installieren
Regelmäßige Überprüfung der Vorgehensweise bei nichtkonformen
Produkten
Aufzeichnung der Ergebnisse (Bericht)
System, das Anforderungen nach EN ISO 9001/EN ISO 3834
entspricht und Anforderungen an DIN EN 1090-1 angepasst
wurde, erfüllt z. B. Anforderungen an WPK
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
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Qualifizierung der Mitarbeiter (DIN EN 1090 – 1):
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
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Sicherheitstechnische Überprüfung der Arbeitsmittel und
Kalibrierung, Validierung der Messmittel (DIN EN 1090 – 1):
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Dokumentation der Konstruktionsmaterialien (DIN EN 1090 – 1):
Materialzeugnisse nach DIN EN 10204:
Spezifisch 3.1, 3.2
Unspezifisch 2.1, 2.2
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Kennzeichnung der Konstruktionsmaterialien (DIN EN 1090 – 1):
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
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Kennzeichnung der Konstruktionsmaterialien (DIN EN 1090 – 2):
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
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Kennzeichnung der Konstruktionsmaterialien (DIN EN 1090 – 2):
Anarbeitung (DIN EN 1090 – 2):
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bei Herstellern (Zulieferern)
Anarbeitung (DIN EN 1090 – 2):
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
Anarbeitung (DIN EN 1090 – 2):
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bei Herstellern (Zulieferern)
Anarbeitung (DIN EN 1090 – 2):
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
Anarbeitung (DIN EN 1090 – 2):
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
Anarbeitung (DIN EN 1090 – 2):
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 – 2
Schneiden:
Verfahrensanweisung:
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 – 2
Schneiden:
Verfahrensprüfung CPQR:
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 – bei
Herstellern (Zulieferern)
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 – 2
Flammrichten:
Verfahrensanweisung:
Richtarbeiten:
• Überprüfung des geschweißten Bauteils, ob Richten erforderlich ist.
• Je nach Bauteil und Verzug ist ein Kaltrichten oder auch ein Flammrichten
erforderlich.
Die erforderlichen Temperaturen entsprechen Normen bzw. Werkstoffblättern.
Flammrichten:
Mit dem Flammrichten kann man die, durch das Schweißen, bedingte QuerLängsschrumpfung, sowie den Winkelverzug, schnell und werkstoffschonend
beseitigen.
In Schweißbetrieben ist das Flammrichten eine bewährte Fertigungsmethode. Das
Verfahren ist einfach anzuwenden. Voraussetzung ist jedoch eine gute
Personenqualifikation.
Das Flammrichten wird nach DIN 8522 wie folgt beschrieben:
Beim Flammrichten wird das Werkstück örtlich erwärmt. Dabei tritt infolge behinderter
Wärmedehnung eine bleibende Stauchung ein. Beim Abkühlen entstehen in der
gestauchten Zone Kräfte, die zu der gewünschten Formänderung führen.
Das Flammrichten beruht darauf, dass sich alle Metalle bei Erwärmung ausdehnen
und zusammenziehen, wenn sie abkühlen (freie Drehung und Schrumpfung).
Wärmewirkung beim Flammrichten
1.
Örtlich scharf begrenzt erwärmen
Das Erwärmen soll schnell erfolgen, es muss ein Wärmestau erzielt werden.
1
2
3
Die Höhe der Temperatur ist werkstoffabhängig. Der Werkstoff muss bis in den
plastischen Bereich erwärmt werden.
Stähle 550 – 700 °C (Dunkelrotglut)
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Leichtmetalle 350 – 400 °C (Holzspanprobe)
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 – 2
Flammrichten:
Materialprüfungen:
Flammrichtarbeitsanweisung
1.) Zugprobe
2.) Kerbschlagbiegeprobe
3.) Mikroschliff
Maßhaltigkeitsprüfung:
1.) Ermittlung der erhöhten Stelle.
2.) Kennzeichnung mit Übertragung der Abweichung in
Zeichnung und Werkstück.
3.) Auswahl und Anbringung der
Richtfiguren.
4.) Anbringung einer Dehnungsbehinderung.
Material: S235 J2 +N; S355 J2 +N
Materialstärke: t = 40mm
Brenngas:
Acetylen
Sauerstoff
Arbeitsdrücke:
Acetylen :
Sauerstoff:
Griffstück + Einsatz:
Flammrichttemperatur:
0,7 – 1,2 bar
3,0 – 4,0
Einstellung)
Griffstück:
Einsatz:
bar
(Sauerstoffüberschüssige
Messer Star 1210
Messer Star Größe 9 – 10
Einflammenbrenner
Mehrflammenbrenner
+
550 – 650°C (Dunkelrot - Glut) –
Kontrollieren
Flammkegelabstand: aufgesetzt – 10mm Abstand
Gaseversorgung:
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Acetylen: Messer BU13 – 1 – FSE – 25/1,5 – SV – V –
C2H2
Sauerstoff: Messer BU13 – 1- 300/20 – V – O2
Ersteller: Wolfgang Schneider (IWE)
Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
Erstinspektion durch die notifizierte (akredietierten) Stelle
nach DIN EN 1090-1, Tabelle B.1
Aufgaben in Bezug auf die Bemessung
- Überprüfung der für die Bemessung vorhandenen
Ressourcen (z. B. Personal, Rechner und Software,
Kontrollverfahren für Berechnungen)
- Beurteilung der Berechnungsverfahren und der
Kontrollverfahren im Rahmen der WPK
Aufgaben in Bezug auf die Herstellung
- Überprüfung der für die Herstellung vorhandenen Ressourcen
(z. B. Schweißpersonal, Schweißaufsicht)
- Beurteilung der Kontrollverfahren im Rahmen der WPK,
insbesondere auch auf das Schweißen, Schneiden und artverwandt
Verfahren
- Erstellung von Schweißzertifikaten
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
Zertifizierung der werkseigenen
Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1
Zertifizierung erfolgt auf der Grundlage der
- Erstinspektion des Werkes und der WPK
- laufenden Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der
WPK
Ausstellung des EG-Zertifikates über die WPK
Ausstellung des Schweißzertifikates als Bestandteil des EG-Zertifikates
über die WPK
Zertifizierung umfasst nicht nur das Schweißen
Zertifizierung der WPK umfasst gesamtes Anforderungsspektrum von
DIN EN 1090-1, das die Herstellung und ggf. die Bemessung sowie die
zu deklarierenden Leistungsmerkmale betrifft
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Schweißzertifikat gilt für die vom Hersteller vorgesehenen
Ausführungsklassen (EXC)
Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
Schweißzertifikate durch die notifizierte Stelle
nach DIN EN 1090-1, Tabelle B.1
Schweißzertifikate enthalten folgende Angaben:
- Geltungsbereich und anzuwendende Normen
- Ausführungsklassen (EXC)
- Schweißprozesse
- Ausgangswerkstoffe
- Schweißaufsicht (siehe EN ISO 14731)
- ggf. Bemerkungen
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
Richtlinie DVS 1711 als Leitfaden für die
Zertifizierung der WPK nach DIN EN 1090-1
-
-
-
Die Richtlinie DVS 1711 dient künftig in Deutschland als Leitfaden für
die Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle nach
DIN EN 1090-1, Anhang B.
Für die Festlegung der Überwachungsintervalle wird nach DVS 1711
das Vorliegen einer Bescheinigung nach DVS 1704 über die
Herstellerqualifikation zum Schweißen von tragenden Stahlbauteilen
nach DIN 18800-7 berücksichtigt.
In diesen Fällen sollen die nach DIN EN 1090-1, Tabelle B.3 geforderten
Überwachungsintervalle angepasst werden.
Gleiches gilt auch für das Schweißen tragender Bauteile
aus Aluminium nach DIN V 4113-3.
Die Ideen der Richtlinie DVS 1711 sollen auch auf europäischer Ebene
eingebracht werden.
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
Richtlinie DVS 1711 als Leitfaden für die
Zertifizierung der WPK nach DIN EN 1090-1
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
CE-Kennzeichnung nach DIN EN 1090-1
CE-Symbol ist durch folgende Angaben zu ergänzen:
- Kennnummer der Zertifizierungsstelle
-
Name oder Bildzeichen und Anschrift des Herstellers
-
Letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem Kennzeichnung angebracht wurde
-
Nummer des EG-Zertifikates über die WPK
-
DIN EN 1090-1
-
Bauteilbezeichnung
-
Stahlgüte (z. B. S235J0 nach EN 10025-2)
-
Leistungsmerkmale (Eigenschaften) nach DIN EN 1090-1, Tabelle ZA.1; ggf. NDP
(national zu bestimmender Parameter, nationaly determind parameter); dieser Begriff
stammt aus den Eurocodes und bedeutet, dass eine nationale Festlegung zulässig
ist.
-
EXC, DIN EN 1090-2
-
Bauteilspezifikation
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
Beispiele für die CE-Kennzeichnung
ohne Angabe von Tragfähigkeiten
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
CE-Kennzeichnung nach DIN EN 1090-1
Koexistenzperiode
-
CE-Kennzeichnung ist nach Rechtsauffassung der Kommissionsdienste
verpflichtend.
Deutschland teilt diese Rechtsauffassung.
In Großbritannien ist CE-Kennzeichnung z. B. derzeit freiwillig.
CE-Kennzeichnung ist erst nach der Veröffentlichung von
- DIN EN 1090-1 im Amtsblatt der EG bzw. im Bundesanzeiger möglich,
d. h. ab Anfang 2011.
-
Die Koexistenzperiode soll 30.06. 2012 enden, event. aber auch
später.(Verlängerung bis zum 30.06.2014)
Ab dann gilt nur noch DIN EN 1090-1.
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
Beispiel für EXC1 nach Vorschlag für Anhang
zu DIN EN 1090-2 (auszugsweise)
-
Bauteile mit einer Streckgrenze ≤ 275 N/mm2
-
Vorwiegend ruhende Beanspruchung
-
Ohne Qualifizierung des Schweißverfahrens und der Schweißaufsicht
-
Treppen und Geländer in Wohngebäuden
-
Landwirtschaftliche Gebäude
-
Wintergärten
-
Einfamilienhäuser
-
Gebäude, die selten von Personen betreten werden und deren Abstand zu anderen
Gebäuden mindestens das 1,5fache der Gebäudehöhe ist
-
Vergleichbare Bauwerke, Tragwerke und Bauteile
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
Beispiel für EXC2 nach Vorschlag für Anhang
zu DIN EN 1090-2 (auszugsweise)
Bauteile mit einer Streckgrenze ≤ 700 N/mm2 (SAP = SFM ≤ 355 N/mm2)
Vorwiegend ruhende und nicht ruhende Beanspruchung
Mit Qualifizierung des Schweiß-, Schneidverfahrens und der
Schweißaufsicht
Alle Bauwerke, Tragwerke und Bauteile,
die nicht in EXC1 und EXC3 genannt sind
und auf die EXC4 nicht zutrifft
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
Beispiel für EXC3 nach Vorschlag für Anhang
zu DIN EN 1090-2 (auszugsweise)
Bauteile mit einer Streckgrenze ≤ 700 N/mm2
Vorwiegend ruhende und nicht ruhende Beanspruchung
-
Mit Qualifizierung des Schweiß-, Schneid-, Flammrichtverfahrens und der
Schweißaufsicht
-
Großflächige Dachkonstruktionen von Versammlungsstätten/Stadien
-
Gebäude mit mehr als 15 Geschossen
-
Brücken mit Ermüdungsnachweis
-
Türme und Maste mit Ermüdungsnachweis
-
Fliegende Bauten mit Ermüdungsnachweis
-
Wehrverschlüsse mit einem extremen Abflussvolumen
(ohne Ermüdungsnachweis)
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
DIN EN 1090-2 Tabelle 14 – Technische Kenntnisse
des Schweißpersonals Baustähle
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
DIN EN 1090-2:2008-12, 7 Schweißen, QS-Forderungen
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
Auswirkungen für betroffene Kreise
notifizierte Stellen
-
Anerkennung für den gesamten Umfang von DIN EN 1090-1
(nicht nur Schweißen) erforderlich, d. h. für
- alle Fertigungsbereiche nach DIN EN 1090-2 einschl.
Bauteilspezifikation
- Ressourcen (Personal, Einrichtungen sowie ggf.
Bemessungsverfahren und zugehörige Kontrollverfahren)
-
Anerkennung durch DIBt oder oberste Bauaufsichtsbehörde ab Veröffentlichung
von DIN EN 1090-1 im Amtsblatt der EG möglich (voraussichtlich ab Oktober
2010)
-
Zertifizierung der WPK und Ausstellung des EG-Zertifikates über die WPK (auch
für Bauwerke, Tragwerke und Bauteile, die bisher der Klasse A nach DIN 188007 zugeordnet werden)
-
Ausstellung von Schweißzertifikaten
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
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DIN EN 1090 ff. Ausführung von Stahltragwerken und
Aluminiumtragwerken
Notifizierte und Stellen für Metallbauten:
-TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, Köln
-Germanischer Lloyd SE Hamburg
-Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Karlsruhe
-TÜV Rheinland LGA Bautechnik GmbH, Nürnberg
-GSI Gesellschaft für Schweißtechnik International, Düsseldorf
-Institut für Schweißtechnik und Ingenieubüro Dr. Möll GmbH, Darmstadt
-....
-Handwerkskammer Bielefeld
-Handwerkskammer Pfalz
-SL Magdeburg
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
Auswirkungen für betroffene Kreise
Hersteller
-
CE-Kennzeichnung mit Deklaration der wesentlichen Leistungsmerkmale für
Bauteile, die auf den Markt gebracht werden, nach Ablauf der
Koexistenzperiode (30.06.2014) erforderlich.
-
Während der Koexistenzperiode ist CE-Kennzeichnung oder
Ü-Zeichen möglich, danach nur noch CE-Kennzeichnung.
-
Grundsätzlich Zertifizierung der WPK für gesamten Umfang von DIN EN
1090-1 erforderlich, und zwar auch für Betriebe, die
- Bauteile herstellen, die bisher unter die Klasse A nach
DIN 18800-7 fallen
- unter die Handwerksregelung für nicht in Serie gefertigte
Bauteile fallen (Eintrag in Handwerksrolle und Einhaltung der
handwerklichen Regelungen).
- Überprüfung CE-gekennzeichneter Bauprodukte durch Marktaufsicht ist geplant.
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
Zusammenfassung
DIN 18800-7
DIN EN 1090
Erfüllung schweißtechnischer
- Zertifizierung der „Werkseigenen
Anforderungen, wie:
Produktionskontrolle WPK:“
- Schweißaufsicht
- Bemessung
- geprüfte Schweißer
- Schweißtechnik
- betriebliche Anforderungen
- Schraubverbindungen
- Fachkenntnisse
- Korrosionsschutz
- Zerstörungsfreie Prüfung
- HK A…E
- EXC 1…4
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
Zusammenfassung
Beispiel: Geltungsbereich für einen
Betrieb mit SFM
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DIN 18800 Teil 7
EN 1090 Teil 2
Herstellerqualifikationsklasse B
EXC1 u. EXC 2
-S235, S275
-t ≤ 22 mm
-t ≤ 30 mm (Stirnplatten)
-Spannweite ≤ 20 m
-eingeschoßig
-MAG, MIG, WIG, E-Hand
-vorwiegend ruhende Beansp.
-S235 bis S355
-t ≤ 25 mm
-t ≤ 50 mm (Stirnplatten)
-Spannweite keine Vorgabe
-mehrgeschossig
-keine Einschränkung
-vorwiegend ruhende Beansp.
Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
Zusammenfassung
Was ist der wesentliche Unterschied?
Die EN 1090 verlangt die Zertifizierung der „Werkseigenen Produktionskontrolle WPK“ und nicht nur die Erfüllung schweißtechnischer
Anforderungen.
Muss sich ein Betrieb zertifizieren lassen?
Ja, wer zukünftig Bauprodukte aus Stahl oder Aluminium herstellen will,
muss über eine Zertifizierung der WPK verfügen.
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
Zusammenfassung
Was muss der Betrieb alles zertifizieren?
Grundsätzlich müssen alle angewendeten Prozesse, wie Bemessung,
Schweißen, Schneiden, artverwandte Verfahren, Schrauben,
Korrosionsschutz, und ZFP zertifiziert werden, sofern das Unternehmen
diese selbst durchführt. Untervergebene Prozesse, wie z.B.
Korrosionsschutz, ZFP oder Bemessung sind dann nicht Bestandteil der
Zertifizierung. Der Prozess der Untervergabe muss aber sichergestellt sein.
Wie stelle ich die Prozesse sicher?
Über Arbeitsanweisungen (z.B. Schweißanweisungen WPS,
Schneidverfahrensprüfungen).
Personalqualifikation (z.B. Schweißerprüfungen, Brennschneider,
Flammrichter)
Materialnachweise (z.B. Materialbescheinigungen, Übereinstimmungsnachweise für Schweißzusätze ...)
Prüfprotokolle (z.B. Sichtprüpfung, Maßprüfung, Schraubverbindungen...)
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
Zusammenfassung
Wie erkläre ich die Konformität?
Wenn die Konformität für die Schweißkonstruktion vom Hersteller
garantiert werden kann, kann die Konformitätserklärung und das „CEKennzeichen“ in Eigenverantwortung ausgestellt werden!
Grundvoraussetzung hierfür ist aber, dass das Unternehmen nach DIN
EN 1090 zertifiziert ist.
Wann gilt die neue DIN EN 1090 ff.?
Es wird z. Zt. davon ausgegangen, dass die DIN EN 1090 ff. ab Frühjahr
2011 angewendet werden kann. Es gibt eine Koexistenzphase von etwa
zwei Jahren, in der DIN 18800-7 und DIN EN 1090 parallel angewendet
werden können. Ausländische Kunden können jedoch schon ab Frühjahr
2012 die CE-Kennzeichnung verlangen. Dann müsste eventuell zeitnah
eine Zertifizierung der „Werkseigenen Produktionskontrolle WPK“
erfolgen. (Verl. Koexistenzphase bis zum 30.06.2014)
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
Zusammenfassung
Schlussfolgerung:
Falls Sie mich fragen sollten wann Sie beginnen müssen, die
„Werkseigene Produktionskontrolle - WPK“ aufzubauen und
entsprechend zu dokumentieren, dann sage ich ihnen
SO SCHNELL WIE MÖGLICH,
AM BESTEN SOFORT!!!!!
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Messer Cutting Systems GmbH
Schneidsysteme / Autogentechnik
Otto-Hahn-Str. 2 – 4
D - 64823 Groß-Umstadt
Germany
Phone: +49 6078 787-0
Fax: +49 6078 787-150
info@messer-cs.de
Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
Bauteilspezifikation durch den Hersteller – MPCS
Manufacturer provided component specification
Im Rahmen der Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung gibt der
Hersteller für die Anforderung „Standsicherheit“
-
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an.
die Bauteilspezifikation (Nr.), DIN EN 1090-2 und die EXC
Geometrie und Materialeigenschaften und
weitere für die Bemessung wesentliche Angaben
oder
Tragfähigkeitswerte bzw. den Verweis auf statische
Berechnung (Nr.) nach EN 1993 (gültig ab 07.2012 in Deutschland)
oder
Verweis auf statische Berechnung (Nr.) nach
den vom Auftraggeber festgelegten Vorgaben
Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
Bauteilspezifikation durch den Auftraggeber – PPCS
Purchaser provided component specification
Im Rahmen der Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung gibt
der Hersteller für die Anforderung „Standsicherheit“
-
die Bauteilspezifikation (Nr.), DIN EN 1090-2 und die EXC
Geometrie und Materialeigenschaften sowie
den Hinweis, dass die Bemessung durch den
Auftraggeber erfolgt,
an.
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
Ausführungsklassen nach DIN EN 1090-2
- Matrix zur Bestimmung der Ausführungsklassen
ergibt sich nach DIN EN 1090-2, Anhang B.
- Anhang B soll bei der nächsten Überarbeitung von
DIN EN 1090 und EN 1993 als Anhang zu EN 1993-1-1
aufgenommen werden.
- Ausführungsklassen EXC1, EXC2, EXC3 und EXC4
hängen von den in
- EN 1990 angegebenen Schadensfolgeklassen
CC1, CC2 und CC3,
- DIN EN 1090-2 angegebenen Beanspruchungskategorien
SC1 und SC2,
- DIN EN 1090-2 angegebenen Herstellungskategorien
PC1 und PC2
ab.
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
Ausführungsklassen nach DIN EN 1090-2
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
Schadensfolgeklassen nach DIN EN 1990
CC1:
Bauwerke, Tragwerke und Bauteile mit geringen
Versagensfolgen (z. B. Treppen und Geländer in
Wohngebäuden, Einfamilienhäuser, landwirtschaftliche
Gebäude)
CC2:
Bauwerke, Tragwerke und Bauteile,
die nicht unter CC1 und CC3 fallen
CC3:
Bauwerke, Tragwerke und Bauteile mit extremen
Versagensfolgen (z. B. großflächige Dachkonstruktionen von
Versammlungsstätten/Stadien mit mehr als 5000 Zuschauern,
Gebäude mit mehr als 15 Geschossen, Sicherheitsbehälter in
Kernkraftwerken)
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
Beanspruchungskategorien nach DIN EN 1090-2
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Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090 –
bei Herstellern (Zulieferern)
Herstellungskategorien nach DIN EN 1090-2
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