Leben und Arbeiten in Kanada

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Leben und Arbeiten in Kanada
Leben und Arbeiten in
Kanada
Land und Leute
Einreise und Aufenthalt
Leben in Kanada
Sozialversicherungen
Arbeiten in Kanada
Quelle: www.swissemigration.ch
Bundesamt für Migration BFM
SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT
CONFÉDÉRATION SUISSE
CONFEDERAZIONE SVIZZERA
CONFEDERAZIUN SVIZRA
VORWORT
INHALT
Diese Länderinformationen werden in Zusammenarbeit mit Vertrauensleuten im betreffenden
Land erstellt. Unsere Angaben gelten im Prinzip
nur für Schweizer Staatsangehörige. Zahlenangaben haben einen zeitlich befristeten Aussagewert.
Auch die Visa-, Impf- und Zollbestimmungen können kurzfristig ändern. Über die aktuell geltenden
Einreise- und Aufenthaltsvorschriften müssen Sie
sich darum direkt bei einer offiziellen Vertretung
des betreffenden Landes erkundigen (Adresse
siehe Abschnitt "Botschaften und Konsulate").
LAND UND LEUTE ................................. 3
Wenn Sie zusätzliche Auskünfte benötigen, weitere Publikationen bestellen oder eine persönliche
Beratung vereinbaren wollen, erreichen Sie uns
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Internet:
Mailbox:
Telefon:
www.swissemigration.ch
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Wir bedanken uns bei den Dienst- und Amtsstellen im In- und Ausland, welche zum Gelingen dieser Publikation beigetragen haben. Bitte teilen Sie
uns mit, wenn Änderungen notwendig sind und
Aktualisierungen vorgenommen werden müssen.
GEOGRAPHIE....................................................... 3
KLIMA .................................................................... 3
GESCHICHTE ....................................................... 3
STAATSFORM ...................................................... 4
BEVÖLKERUNG.................................................... 4
SPRACHEN ........................................................... 4
RELIGION .............................................................. 4
WÄHRUNG ............................................................ 4
ELEKTRIZITÄT ...................................................... 4
MASSE................................................................... 4
ZEITVERSCHIEBUNG .......................................... 5
VERKEHR.............................................................. 5
EINREISE UND AUFENTHALT .............. 5
STUDIERENDE ..................................................... 6
AU PAIR (CAREGIVER) ........................................ 6
STAGIAIRES (TRAINEES) .................................... 6
ARBEITNEHMER/INNEN ...................................... 6
IMMIGRATION....................................................... 7
IMPFUNGEN ......................................................... 7
ZOLLVORSCHRIFTEN.......................................... 7
BOTSCHAFTEN UND KONSULATE .................... 8
SCHWEIZER STAATSANGEHÖRIGE.................. 8
LEBEN IN KANADA ............................... 9
WOHNEN............................................................... 9
SCHULEN .............................................................. 9
AUTOFAHREN ...................................................... 9
SCHWEIZER MEDIEN .......................................... 9
EINBÜRGERUNG.................................................. 9
LEBENSKOSTEN .................................................. 9
STEUERN .............................................................. 9
SOZIALVERSICHERUNGEN................ 10
KRANKENVERSICHERUNG............................... 10
ALTERSVORSORGE .......................................... 10
UNFALLVERSICHERUNG .................................. 11
ARBEITSLOSENVERSICHERUNG .................... 11
ARBEITEN IN KANADA ....................... 11
WIRTSCHAFT ..................................................... 11
ARBEITSMARKT ................................................. 11
STELLENSUCHE ................................................ 12
STELLENBEWERBUNG ..................................... 12
ARBEITSBEDINGUNGEN................................... 12
LÖHNE................................................................. 12
SELBSTÄNDIGKEIT............................................ 12
Obwohl wir aufmerksam darauf achten, dass unsere
Angaben korrekt sind, können wir keine Gewähr für die
Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit unserer
Informationen geben. Der Inhalt dieser Publikation kann
ohne Vorankündigung geändert werden. Im Zweifelsfall
wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat. Wir übernehmen keine Haftung für den Inhalt und die angebotenen Leistungen auf den angeführten Internetseiten. Der
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Herausgeber: Bundesamt für Migration (BFM), Sektion
Auswanderung und Stagiaires, Quellenweg 6, CH-3003
Bern-Wabern / Schweiz
Redaktion: Luzius Stucki, Rosmarie Gfeller-Kaufmann,
P. Praz (Ottawa), H. Meier (Montreal)
Dokument: KANADA_AK_D.DOC
Last update: 18.06.07
LAND UND LEUTE
GEOGRAPHIE
Durchschnittstemperaturen (Januar/Juli) und jährliche Niederschläge:
Bern/Schweiz
-1,3°C
17,3°C
986 mm
Ottawa
-10,9°C
20,6°C
879 mm
Montreal
-10,2°C
20,9°C
946 mm
Toronto
-6,7°C
20,6°C
762 mm
Winnipeg
-19,3°C
19,6°C
525 mm
Regina
-17,9°C
18,9°C
384 mm
Vancouver
2,5°C
17,3°C 1‘112 mm
Info Aktuelles Wetter: www.weatheroffice.ec.gc.ca
GESCHICHTE
Fläche: Kanada ist mit 9'984'670 km2 (Schweiz:
41'300 km2) flächenmässig das zweitgrösste Land
der Erde. Mit Ausnahme von Alaska umfasst es
den ganzen nördlichen Teil des nordamerikanischen Kontinents, davon sind allerdings rund zwei
Drittel nicht erschlossene Tundragebiete, Bergregionen und arktische Gewässer. Die in die Arktis
und die Hudson-Bay fliessenden Gewässer erfassen mehr als die Hälfte des Landes. Die HudsonBay hat eine Fläche von 647'000 km2 und ist durch
die Hudson-Strasse mit dem Atlantik verbunden.
Topographie (von Osten nach Westen): Ausläufer
des Appalachengebirges (Laurentiden), Kanadischer Schild, Prärieebenen, Gebirgsketten Rocky
Mountains, Selkirks und Küstengebirge.
Ausdehnung: Nord-Süd 4'600 km, Ost-West
7'700 km
Höchster Berg: Mount Logan (Yukon) 5'959 m
Info Statistics/Statistique Canada: www.statcan.ca
Info Atlas of Canada: http://atlas.nrcan.gc.ca und
www.canadiangeographic.ca/
Info Info-Magazin: www.kanada-aktuell.de
KLIMA
Mit Ausnahme der Gegend um Vancouver mit maritimem, niederschlagsreichem Klima, herrscht in
allen Grossstädten Kanadas vorwiegend kontinentales Klima. Die jahreszeitlichen Temperaturunterschiede sind gross. In Regina und Winnipeg kann
es im Januar -45°C kalt und im Juli 40°C heiss
werden.
1497 Cabot entdeckt Kanada
1534 Landung von Jacques Cartier, König François I. nimmt Kanada in Besitz (NouvelleFrance)
1608 Samuel Champlain gründet die Stadt Québec
1642 Gründung von Montreal
1713 Vertrag von Utrecht: Louis XIV. verliert
Neuschottland an die Briten
1763 Vertrag von Paris: Kanada wird Grossbritannien zugesprochen, Cap-Breton und
Prince-Edward werden Neuschottland angeschlossen
1840 Die Provinzen Haut-Canada (englisch) und
Bas-Canada (französisch) werden zusammengeschlossen
1867 Erste Verfassung: Britisch Nordamerika besteht aus Neubraunschweig, Neuschottland,
Ontario (Ober-Kanada) und Québec. Zu diesen vier Provinzen stossen Manitoba
(1870), Britisch-Kolumbien (1871), Prinz
Edward Insel (1873), Alberta und Saskatchewan (1905)
1931 Statut von Westminster: Kanada wird unabhängiges Dominion des britischen Commonwealth
1949 Neufundland stösst als 10. Provinz dazu
1968 P.E. Trudeau (Liberale Partei) wird kanadischer Premierminister
1980 Das Referendum Souveraineté association
für Québec scheitert
1982 Neue Verfassung: Mit der Charter of Freedom and Rights werden die Multikulturalität,
die Rechte der Urbevölkerung (Inuit) und
der spezielle Status von Québec festgeschrieben
1984 Brian Mulroney (Konservative) wird kanadischer Premierminister
1988 Freihandelsabkommen mit den USA
1995 Referendum zur Unabhängigkeit Québecs
wird knapp abgelehnt
1999 Gründung des Inuit-Territoriums Nunavut
2001 Ottawa wird offiziell zweisprachig, Neufundland heisst neu Neufundland und Labrador
2004 Paul Martin (Liberale) wird Premierminister
2006 Stephen Harper (Konservative) wird Premierminister
Info About/Au sujet du Canada: www.canada.gc.ca
LAND UND LEUTE
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STAATSFORM
Bezeichnung: Kanada ist ein unabhängiges Dominion des British Commonwealth of Nations. Das
formelle Staatsoberhaupt ist somit die britische
Krone. Diese wird in Ottawa durch einen Generalgouverneur vertreten (seit 2005: Michaëlle Jean),
in den Provinzen durch einen Lieutenant Governor.
rung wacht jedoch darüber, dass keine der beiden
Landessprachen unterdrückt wird.
Der überwiegende Teil der französischsprachigen
Bevölkerung lebt in der Provinz Québec, hier erfolgt die Korrespondenz mit Amtstellen in der Regel in Französisch. In New Brunswick beträgt der
Anteil der Francophonen noch 30%. In den übrigen
Gebieten Kanadas wird englisch gesprochen.
Info Offizielle Sprachen: www.canadianheritage.gc.ca
>Publications
RELIGION
Es herrscht Glaubensfreiheit; Staat und Kirche sind
getrennt. Ca. 46 % der Einwohner sind römischkatholisch, rund 36 % protestantisch. Daneben gibt
es viele andere religiöse Gemeinschaften.
Regierung: Das Land wird von einem Ministerkabinett regiert, dem ein Premierminister vorsteht. Die
gesetzgebende Gewalt liegt beim Parlament, das
aus zwei Kammern besteht (Senat=105 Mitglieder
nach Regionen, und Repräsentantenhaus=308
Mitglieder nach Bevölkerungszahl der Provinzen).
Hauptstadt: Ottawa
Anzahl Religionsangehörige (2001):
römisch-katholisch
protestantisch
andere christliche
muslimisch
jüdisch
12,9 Mio.
8,7 Mio.
1,3 Mio.
580'000
330‘000
Info Statistics/Statistique Canada: www.statcan.ca
WÄHRUNG
Kanadischer Dollar (CAD) zu 100 Cents
Info Government/Gouvernement: www.gc.ca
Noten: 5, 10, 20, 50 und 100 CAD
Münzen: 1, 5, 10, 25 und 50 Cents, 1 und 2 CAD
BEVÖLKERUNG
Einwohnerzahl: 32,5 Mio. (Volkszählung 2006),
über 60% davon leben in den Provinzen Québec
und Ontario
Ausländeranteil: 2001 gaben 5,4 Mio. Personen
an, nicht in Kanada geboren zu sein. In Ontario beträgt der „Ausländeranteil“ rund 50%, in Québec
13%. Rund 10% der kanadischen Bevölkerung
sind europäischer, 2,5% asiatischer Abstammung.
Ca. 800'000 Einwohner/innen gaben an, direkt von
der Urbevölkerung abzustammen (davon 70% Indianer, 25% Mischlinge, 5% Inuits).
Info Currency Converter: www.oanda.com
Info Royal Mint of Canada: www.mint.ca
ELEKTRIZITÄT
Netzspannung: 110 Volt/60 Hertz (Schweiz: 220
Volt/50 Hertz)
Stecker/Steckdosen: Typ A und B
Elektrische Geräte aus der Schweiz benötigen somit Transformer und Adapter, damit sie einwandfrei funktionieren.
Info Statistics Canada/Statistique Canada:
www.statcan.ca
Info World Electric Guide: www.kropla.com
SPRACHEN
MASSE
Kanada hat zwei Landessprachen: Rund 60% der
Bevölkerung sprechen englisch, rund 23% französisch, 14 % sind gemäss eigenen Angaben zweisprachig. Die Provinzen sind im Prinzip frei, nur eine Amtssprache zu benutzen. Die Bundesregie-
Seit 1971 gilt in Kanada offiziell das metrische System (wie in der Schweiz). Im Lebensmittelhandel
sind die alten Gewichts- und Hohlmasse aber noch
gebräuchlich.
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Gewichte: 1 ounce=28,35g
1 pound (16 ounces)=0,454 kg
1 hundredweight (112 pounds)=50,8 kg
1 ton = 2240 pounds=1016, 1 kg
Hohlmasse: 1 UK pint (20 fluid ounces)=0,568 l
1 UK quart (2 pints)=1,137 l
1 UK gallon (4 quarts)=4,546 l
Häfen: Die Grossen Seen sind über den St. Lorenz-Seeweg mit dem Atlantik verbunden. Passagierschiffe aus Europa laufen nur in Montreal an.
Info Transport Canada: www.tc.gc.ca
Info VIA Rail Canada: www.viarail.ca
Info Air Canada: www.aircanada.com
Achtung: In den USA haben pint, quart und gallon
ein anderes Volumen.
ZEITVERSCHIEBUNG
Kanada hat sechs verschiedene Zeitzonen:
Neufundland-Zeit
(Ostprovinzen, Teil Neufundland)
-4,5 h
Atlantik-Zeit
(Teil Québec, Teil Neufundland)
-5 h
Ost-Zeit
(Teil Ontario, Teil Québec, Nunavut)
-6 h
Zentral-Zeit
(Teil Saskatchewan, Manitoba, Teil Ontario) -7 h
Mountains-Zeit
(Northwest-Territories, Alberta)
-8 h
Pazifik-Zeit
(Yukon, Britisch Kolumbien)
-9 h
In Kanada gilt die Sommerzeit vom März bis November (rund 6 Wochen länger als in der
Schweiz).
Info Zeitzonen: www.weltzeituhr.com
VERKEHR
Internationale Flughäfen: Calgary, Edmonton,
Gander, Halifax, Hamilton, Montreal (2), Ottawa,
Québec, St. John’s, Thunder Bay, Toronto, Vancouver, Victoria, Winnipeg. Die meisten Interkontinentalflüge gehen von Toronto und Montreal (Dorval) aus. Swiss fliegt nonstop von Zürich nach
Montreal.
Intercity: Personenwagen und Fernbusse sind die
häufigsten Verkehrsmittel. Kanada hat ein gut
ausgebautes Netz von Highways (Autobahnen),
besonders im Süden und Südosten. Der TransCanada-Highway führt von St. Johns bis Vancouver. Die staatliche VIA Rail Canada betreibt ein
weitläufiges Eisenbahnnetz sowie dreimal wöchentlich die transkontinentale Strecke TorontoVancouver.
Regional: Jede Region verfügt über ein ausgedehntes Busnetz. 9 Eisenbahngesellschaften und
75 Fluggesellschaften sorgen für regionale Verbindungen.
LAND UND LEUTE
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EINREISE UND AUFENTHALT
täten ist es jedoch erlaubt, auf dem Campus zu arbeiten. In manchen Provinzen können Studierende
sogar eine Arbeitsbewilligung beantragen.
Kanada unterhält in der Schweiz zwar eine Botschaft und ein Konsulat, diese behandelt jedoch
keine Einreise- und Aufenthaltsbegehren. Visaanträge von Schweizer Staatsangehörigen werden von der kanadischen Botschaft in Paris bearbeitet (Adresse siehe unter "Botschaften und Konsulate").
Info Studying in Canada: www.cic.gc.ca und
www.cicic.ca
Info Universities and Colleges: www.aucc.ca und
www.studyincanada.com
Die kanadische Immigrationsbehörde Citizenship
and Immigration Canada (CIC) bietet zahlreiche Internetseiten an mit nützlichen Informationen für
Neuankömmlinge:
Als Au Pair (aide familiale/live-in caregiver) gelten
Personen, die Kinder, Betagte oder Behinderte in
Privathaushalten betreuen. Achtung: Wer als caregiver in Kanada tätig sein möchte, muss praktische
Erfahrungen oder eine Ausbildung in der Kinder-,
Betagten- oder Invalidenbetreuung vorweisen können.
Info Citizenship and Immigration Canada (CIC):
www.cic.gc.ca/english/newcomer/guide
STUDIERENDE
Wenn Sie im Rahmen eines Kurzaufenthaltes
(sechs Monate oder weniger) in Kanada studieren
wollen, benötigen Sie keine besondere Aufenthaltsbewilligung. Wir empfehlen jedoch, eine Aufenthaltsbewilligung als Studierende/r einzuholen.
Damit können Sie Ihren Studienaufenthalt über
sechs Monate hinaus verlängern, und den Antrag
dafür bei CIC in Kanada selber stellen. In Québec
benötigen ausländische Studierende zusätzlich die
Zustimmung der MRCI-Provinzbehörde
(CAQ=Certificat d’acceptation du Québec). Es
muss mit einer Bearbeitungsfrist von mindestens 6
Monaten gerechnet werden, in Québec kann die
Bearbeitung noch länger dauern.
AU PAIR (CAREGIVER)
Wer zwei Jahre lang als caregiver in Kanada tätig
war, kann eine Daueraufenthaltsbewilligung (permanent residence) beantragen.
Info Caregiver-Programm:
www.cic.gc.ca/english/pub/caregiver
Info Aufenthalt verlängern: www.cic.gc.ca/english/visit
Info Kanadische Botschaft in Paris:
www.international.gc.ca >Embassies and consulates
STAGIAIRES (TRAINEES)
Die Schweiz und Kanada haben am 5. Dezember
1979 ein Abkommen über den Austausch von Stagiaires getroffen und dieses mit Vereinbarung vom
6. Februar 2007 erweitert.
Studierende müssen einen Studienplatz in Kanada
nachweisen können und bestätigen, dass sie das
Land danach wieder verlassen. Sie müssen überdies belegen können, dass sie für den eigenen Lebensunterhalt und jenen von Familienmitgliedern
aufkommen können. (Die Einwanderungsbehörde
berücksichtigt die Angaben der Universitäten, ansonsten wird von einem Betrag von CAD 10'000
für 12 Monate ausgegangen, Studiengebühren
nicht mitgerechnet).
Danach können junge Schweizer Berufsleute, die
eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren vorweisen können und ihre beruflichen und sprachlichen Kenntnisse erweitern
möchten, sowie Studierende, die einen Arbeitsaufenthalt als Bestandteil ihrer Ausbildung absolvieren möchten, eine kanadische Aufenthalts- und
Arbeitsbewilligung für die Dauer von maximal 18
Monaten erhalten. Altersgrenze: 18-35 Jahree.
In den meisten Provinzen gilt die staatliche Krankenversicherung nicht für ausländische Studierende und deren Familien. Erkundigen Sie sich vor Ihrer Einreise bei der Hochschule Ihrer Wahl, wie Sie
sich versichern können. Bei gewissen Stipendien
ist die Krankenversicherung inbegriffen.
Achtung: Die Anstellung muss im erlernten Beruf
resp. im Studiengebiet erfolgen. Eine Teilzeitbeschäftigung und die Ausübung einer selbständigen
Tätigkeit sind nicht gestattet. Stagiaires müssen
nach orts- und berufsüblichen Ansätzen entlöhnt
werden.
Für die Anerkennung und Einstufung von Zeugnissen und Diplomen ist das Canadian Information
Centre for International Credentials/Centre
d’information canadien sur les diplômes internationaux (CICIC) zuständig, welches auch bei anderen
Fragen weiterhilft.
Info Als Stagiaire nach Kanada:
www.swissemigration.ch >Stagiairesprogramme
Info Landwirtschaftspraktika: www.agroimpuls.ch
Ausländische Studierende dürfen im Prinzip keine
bezahlte Arbeit annehmen. An gewissen Universi-
Wer als Ausländer/in in Kanada einer befristeten
Erwerbstätigkeit nachgehen möchte, benötigt in
EINREISE UND AUFENTHALT
ARBEITNEHMER/INNEN
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der Regel eine Arbeitsbewilligung. Bestimmte Berufsgattungen sind davon ausgenommen (diplomatisches Personal, Geschäftsleute, Medienleute, Artist/innen, Militärpersonen etc.).
Ausländische Arbeitnehmer/innen benötigen ein
Anstellungsschreiben oder einen Arbeitsvertrag.
Der Arbeitgeber muss zudem eine Bestätigung der
kanadischen Arbeitsmarktbehörde Human Resources and Skills Development Canada (HRSD) einholen, dass die betreffende Stelle mit einem/r Ausländer/in besetzt werden darf. Erst damit kann bei
einer offiziellen kanadischen Vertretung (Botschaft
oder Konsulat) eine entsprechende Aufenthaltsund Arbeitsbewilligung beantragt werden.
Info Working Temporarily in Canada:
www.cic.gc.ca/english/work
Info Arbeitsmarktbehörde: www.hrsdc.gc.ca >Policies &
Programs
IMMIGRATION
Bewilligungen für Daueraufenthalte werden nach
einem Punktesystem erteilt. Gut qualifizierte Berufs- und Businessleute sowie Familienangehörige
von kanadischen Staatsbürger/innen haben die
besten Chancen, als Immigrants anerkannt zu
werden. Québec und andere Provinzen haben zusätzlich noch besondere Immigrationsprogramme.
Wer eine Daueraufenthaltsbewilligung beantragen
oder in Kanada arbeiten will, muss sich auf eigene
Kosten einer ärztlichen Untersuchung durch einen
Vertrauensarzt der kanadischen Botschaft unterziehen.
Berufstätigkeit: Die Kategorie Skilled Worker/travailleurs qualifiés ist für Personen vorgesehen, die ohne die Unterstützung eines sponsors/parrain, aufgrund ihrer eigenen Leistung,
nach Kanada einwandern möchten. Voraussetzung ist eine Kombination aus Ausbildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnissen, persönlicher Eignung sowie anderen Faktoren, welche alle nach
Punkten bewertet werden. Viele Punkte gibt es für
berufliche Fähigkeiten, welche im kanadischen Arbeitsmarkt gefragt sind. Die Ausübung mancher
Berufe ist auf Provinzebene geregelt.
und Grosseltern. Diese können als sponsor/parrain
auftreten und sich an ein Canada Immigration Centre/Centre d’immigration Canada wenden.
Rentner/innen: Für Rentner/innen gibt es kein spezielles Visum. Wer den Ruhestand in Kanada
verbringen will, muss ein Leumundszeugnis vorlegen, sowie einen guten Gesundheitszustand und
ausreichende finanzielle Mittel nachweisen können. Renter/innen müssen sich in einer bestimmten Kategorie (Family Class, Independant Class,
Business Class) bewerben und ein FragenInterview bestehen. Der betreffende Visabeamte
entscheidet alleine.
Québec: Die Provinz Québec wendet eigene Kriterien und Rahmenbedingungen für die Auswahl von
Immigrant/innen an. Die Bearbeitung der Anträge
erfolgt jedoch in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung. Personen, die sich in Québec niederlassen möchten, können sich an ein Québec immigration office wenden.
Inhaber/innen von Daueraufenthaltsbewilligungen
erhalten eine Permanent Residence Card. Die PR
Card ersetzt die alte Bescheinigung IMM 1000 und
muss bei jeder Einreise vorgewiesen werden.
Info Immigration to Canada:
www.cic.gc.ca/english/immigrate
Info Skilled Workers Program:
www.cic.gc.ca/english/skilled
Info Immigrate to Québec: www.immigrationQuébec.gouv.qc.ca
IMPFUNGEN
Für Schweizer Staatsangehörige sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Info Impfempfehlungen: www.safetravel.ch
Info Canadian Immunization Guide: www.phacaspc.gc.ca/im/index.html
ZOLLVORSCHRIFTEN
Devisen: Beträge (Bargeld, Cheques, Wertschriften etc.) von mehr als CAN 10'000 müssen an der
Grenze deklariert werden.
Selbständige: Kanada ist an der Einwanderung erfolgreicher Unternehmen interessiert, welche einen
Beitrag zum wirtschaftlichen und kulturellen Wohl
des Landes leisten und Arbeitsplätze schaffen. Es
gibt drei Kategorien von Business Class/gens
d’affaires: Unternehmer, Investoren und Selbständige.
Umzugsgut: Persönliches und gebrauchtes Haushaltsgut (inkl. Motorboote und Anhänger) kann zollfrei eingeführt werden. Die Zollbehörden verlangen
jedoch einen Nachweis des Besitzes und des Gebrauchs (Kaufquittungen etc.). Geleaste Gegenstände müssen verzollt werden.
Familienzusammenführung: Wer in Kanada nahe
Familienangehörige hat, kann sich in der Kategorie
Family Class/regroupement familial bewerben. Als
nahe Familienangehörige gelten: Lebenspartnerin
oder -partner, Ehegattin oder -gatte sowie Eltern-
Haustiere: Für Hunde und Katzen, die älter als drei
Monate sind, muss die Gesundheitsbescheinigung
eines Tierarztes (in Englisch oder Französisch)
vorgelegt werden, aus welcher Art, Geschlecht und
Alter des Tieres hervorgehen (Ohrmarken genügen
nicht). Sie müssen innerhalb der letzten drei Jahre
EINREISE UND AUFENTHALT
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gegen Tollwut geimpft worden sein (Impfstoff angeben!). In Kanada gilt das Internationale Artenschutzabkommen zum Schutz von gefährdeten
Pflanzen und Tieren (CITES).
Motorfahrzeuge: Ausserhalb von Nordamerika
produzierte Fahrzeuge, die weniger als 15 Jahre
alt sind, unterliegen strengen Importbestimmungen
(Reinigung, Umrüstung, Vorführen etc.).
Info Kanadischer Zoll: www.cbsa-asfc.gc.ca/travel
Info Haustiere: www.inspection.gc.ca >Pets import
Info Motorfahrzeuge: www.tc.gc.ca >Road safety >Importing a vehicle
Konsularbezirk: Provinzen Alberta und British Columbia, sowie die Territorien Nord-West und Yukon
Kanadische Vertretungen für die Schweiz:
! Kanadische Botschaft
Kirchenfeldstrasse 88
Postfach
CH-3005 Bern 6
Tel.: 031 357 32 00
Fax: 031 357 32 10
Mail: bern@international.gc.ca
Web: www.dfait-maeci.gc.ca/canadaeuropa/switzerland/
Visaanträge:
BOTSCHAFTEN UND KONSULATE
Schweizer Vertretungen in Kanada:
! Embassy of Switzerland
5 Marlborough Avenue
Ottawa, ON K1N 8E6
Canada
Tel.: 001 613 235 18 37
Fax: 001 613 563 13 94
Mail: vertretung@ott.rep.admin.ch
Web: www.eda.admin.ch/canada
Öffnungszeiten: Mo-Fr 9-12 Uhr
! Schweizerisches Generalkonsulat
1572 Avenue Dr Penfield
Montréal, QC, H3G 1C4
Canada
Tel.: 001 514 932 71 81/82
Fax: 001 514 932 90 28
Mail: vertretung@mon.rep.admin.ch
Web: www.eda.admin.ch/canada
Öffnungszeiten: Mo-Do 9-13 Uhr, Fr 9-12 Uhr
Konsularbezirk: Provinzen Québec, New Brunswick, Nova Scotia, Prince-Edward Island, Neufundland und Labrador sowie die Inseln Baffin und
Bahamas
! Schweizerisches Generalkonsulat
154 University Avenue
Suite 601
Toronto, ON, M5H 3Y9
Canada
! Ambassade du Canada
Section de l'immigration et des visas
35, avenue Montaigne
F-75008 Paris/France
Tel.: 0033 1 44 43 29 16
Fax: 0033 1 44 43 29 93
Web: www.dfait-maeci.gc.ca/canadaeuropa/france/menu-fr.asp
Mail: paris-im.visitor@international.gc.ca
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08.30-11 Uhr
SCHWEIZER STAATSANGEHÖRIGE
Ende 2006 waren bei den Schweizer Vertretungen
gemeldet/immatrikuliert:
Total , davon
- Doppelbürger/innen
- Frauen
- Männer
- Kinder/Jugendliche
- Stimm- und Wahlberechtigte
36'374
25’737
15'848
13'479
7'047
3'560
Es gibt in Kanada eine Reihe von Schweizer Vereinen und Clubs. Kontaktadressen vermitteln die
Schweizer Vertretungen in Kanada oder die Auslandschweizer-Organisation (ASO) in Bern.
Info Auslandschweizer-Organisation (ASO):
www.aso.ch oder Tel. 031 356 61 00
Tel.: 001 416 593 53 71
Fax: 001 416 593 50 83
Mail: vertretung@tor.rep.admin.ch
Web: www.eda.admin.ch/canada
Öffnungszeiten: Mo-Fr 9-13 Uhr
Konsularbezirk: Provinzen Ontario, Manitoba,
Saskatchewan und Territorium Nunavut
! Schweizerisches Generalkonsulat
World Trade Centre
790-999 Canada Place
Vancouver, BC, V6C 3E1
Canada
Tel.: 001 604 684 22 31
Fax: 001 604 684 28 06
Mail: vertretung@van.rep.admin.ch
Web: www.eda.admin.ch/canada
Öffnungszeiten: Mo-Fr 9-13 Uhr
EINREISE UND AUFENTHALT
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LEBEN IN KANADA
schriften entsprechend ausgerüstet werden müssen.
WOHNEN
In den Grossstädten können die HaftpflichtVersicherungsprämien dreimal höher sein als auf
dem Land.
Mieten: Die Mietzinsen sind je nach Gegend und
Zentrumsnähe unterschiedlich. Die Kosten für Heizung, Wasser und Strom sind in der Regel nicht im
Mietpreis enthalten. Da die kanadischen Winter
sehr kalt sind, können diese Kosten beträchtlich
sein.
Kaufen: Vielfach wird der Erwerb von Wohneigentum bevorzugt. Ausländer/innen können ohne weiteres Land und Immobilien kaufen. Es besteht ein
grosses Angebot an Objekten. Es wird dringend
empfohlen, nebst einem Makler einen AACIImmobilienschätzer (Accredited Appraiser Canadian Institute) beizuziehen. Kauf- oder Vorverkaufsverträge sollten von einem unabhängigen Anwalt
geprüft werden. Die Land Transfer Tax (Handänderungssteuer) ist von Provinz zu Provinz unterschiedlich.
Info Kanadische Fahrausweise:
www.tc.gc.ca/road/provinces.htm
SCHWEIZER MEDIEN
Radio und TV: Die Programme der SRG können in
Kanada nicht empfangen werden, gewisse Sendungen werden im Internet verbreitet. Schweizer
Zeitungen sind kaum erhältlich. Der französische
Sender TV5 kann über Kabel empfangen werden
und strahlt das Téléjournal von TSR aus.
Presse: Schweizer Zeitungen sind kaum zu finden.
Info Swissinfo: www.swissinfo.org
Info Schweizer Revue: www.revue.ch
Info Schweizer Zeitungen: www.zeitung.ch
Info Finding a place to live:
www.cic.gc.ca/english/newcomer
Info AAIC-Immobilienschätzer: www.aicanada.ca
EINBÜRGERUNG
SCHULEN
Schulsystem: Die öffentlichen Schulen unterstehen
den Provinzverwaltungen. Schulpflicht: je nach
Provinz ab 5. oder 6. Altersjahr bis zum 16. oder
18. Altersjahr. Der Unterricht ist an allen Primarund fast allen Sekundarschulen unentgeltlich. Die
Programme entsprechen ungefähr denjenigen in
den USA und Grossbritannien.
Internationale Schulen: Es gibt in Kanada keine
Schweizerschule, jedoch eine deutsche Schule (in
Montreal) und zehn französische.
Info Deutsche Schule: www.avh.montreal.qc.ca
Info Ecoles françaises:
www.aefe.diplomatie.fr/guide.php
Info Independent Schools: www.cais.ca
AUTOFAHREN
Mit einem Schweizer Fahrausweis darf höchstens
drei Monate gefahren werden, dann muss er umgetauscht oder eine zusätzliche Prüfung abgelegt
werden, je nach Provinz. Entsprechende Abkommen hat die Schweiz mit den Provinzen Ontario,
Saskatchewan, Britisch Kolumbien, Alberta, Québec und Prince Edward Island geschlossen (mit
den anderen Provinzen wird noch verhandelt).
Die Einfuhr eines Wagens lohnt sich in der Regel
nicht, da keine Zollermässigungen gewährt werden
und importierte Fahrzeuge den kanadischen Vor-
LEBEN IN KANADA
Das kanadische Einbürgerungsrecht ist sehr liberal: Personen mit einwandfreiem Leumund, die im
Besitz einer Permanent Residence (Daueraufenthaltsbewilligung) sind, können schon nach 3 Jahren die kanadische Staatsbürgerschaft beantragen. Kinder unter 18 Jahren können vereinfacht
eingebürgert werden. Doppelbürgerrechte sind
möglich.
Bewerber/innen zwischen 18 und 59 Jahren müssen einen Test mit Fragen über Kanada bestehen.
Info How to become a Canadian Citizen:
www.cic.gc.ca/english/citizen
LEBENSKOSTEN
Das Leben in Kanada ist billiger als in der Schweiz:
Das Eidgenössische Departement für auswärtige
Angelegenheiten (EDA) rechnet für Montreal und
Toronto mit einem Lebenskostenindex von 96,1
resp. 95,6 (Bern=100), Stand: September 2006
Info Lebenshaltungskosten: www.swissemigration.ch
>Länderinformationen
Info UBS-Studie „Preise und Löhne rund um die Welt“:
www.ubs.com/g >in der Schweiz>Research
Info Statistics Canada: www.statcan.ca
STEUERN
Kanada hat ein ähnliches Steuersystem wie die
Schweiz. Natürliche Personen müssen jedes Jahr
bis spätestens Ende April eine Steuererklärung
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ausfüllen. Für den Unterhalt von Kindern, Auszubildenden, Betagten und Behinderten geleistete
Beträge sowie Krankheitskosten können vom Bruttoeinkommen abgezogen werden. Für das Jahr
2004 betrug die federal tax (Bundessteuer) 22%
(für steuerbare Einkommen ab CAD 35'000), resp.
26% (für Einkommen ab CAD 70'000) resp. 29%
(für Einkommen über CAD 113'804). Beiträge des
Canada Child Tax Benefit CCTB resp. National
Child Benefit NCB sind steuerfrei.
Mit Ausnahme der Provinz Québec, die ein besonderes Steuersystem anwendet, betragen die von
den Provinzen erhobenen Steuern rund 55 % der
Bundessteuer.
Seit dem 5. Mai 1997 besteht zwischen der
Schweiz und Kanada ein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen.
Info Canada Revenue Agency: www.ccra-adrc.gc.ca
Info Doppelbesteuerung: www.estv.admin.ch >Themen
>Internationales Steuerrecht
SOZIALVERSICHERUNGEN
Das kanadische Gesundheits- und Sozialwesen
besteht aus den regionalen Sozialversicherungssystemen der Provinzen und Territorien, welche
nur vereinzelt obligatorisch sind. Einige Programme unterstehen direkt dem nationalen Ministerium
für Human Resources Development (HRDC) und
dem nationalen Gesundheitsministerium Health
Canada. Voraussetzung für die Aufnahme ist eine
dem Schweizerischen AHV-Ausweis vergleichbare
Karte mit einer Social Insurance Number (SIN),
welche auf Postämtern und bei allen HRDC-Büros
beantragt werden kann.
Info Health Services in Canada: www.hc-sc.gc.ca
KRANKENVERSICHERUNG
Das kanadische Gesundheitswesen hat ein hohes
Niveau und wird mit Steuergeldern, Gebühren und
Monatsprämien (Alberta und BC) finanziert. In allen Provinzen/Territorien gibt es Krankenpflegeund Spitalversicherungen. Die Aufnahmebedingungen unterscheiden sich je nach Provinz oder
Territorium. In Ontario, British Columbia, New
Brunswick und Québec erhalten Immigrant/innen
erst nach 90 Tagen eine Medical Insurance Card
("Care card"). In der Regel müssen eine Geburtsurkunde, der Reisepass, das Einreisevisum (Record of landing) und die Aufenthaltsbewilligung
(Confirmation of permanent residence oder Permanent Residence Card) vorgelegt werden.
Private Versicherungen bieten Spitalversicherungen für Personen an, die sofort versichert sein
möchten.
Info Care Cards: www.cic.gc.ca
ALTERSVORSORGE
Der Canada Pension Plan (CPP) ist eine beitragspflichtige Rentenversicherung. Sie ist für Arbeitnehmer/innen ab dem 18. Lebensjahr obligatorisch
und wird paritätisch finanziert, der Arbeitnehmerund Arbeitgeberbeitrag beträgt je 4,95% (Stand:
2005). Der CPP leistet Altersrenten, Invaliditätsrenten, Hinterbliebenenrenten, Kinder- und Waisenrenten und Sterbegelder. Bezugsberechtigt sind
Personen, die zehn Jahre in Kanada niedergelassen waren und mindestens 3 Jahre Beiträge geleistet haben. Québec hat eine eigene Rentenversicherung, den Québec Pension Plan/Régie des
rentes Québec.
Die Old Age Security Pension (OAS) ist eine monatliche Grundrente, welche allen Personen ab 65
Jahren zusteht, ungeachtet von Beitragsleistungen
und der Höhe des früheren Einkommens. Wer
SOZIALVERSICHERUNGEN
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mindestens 10 Jahre in Kanada Wohnsitz hatte,
kann OAS beantragen.
ARBEITEN IN KANADA
Kanada und die Schweiz haben 1994 ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. In der
Schweiz geleistete AHV/IV-Beiträge werden in der
OAS und im CPP angerechnet.
WIRTSCHAFT
Der Canada Assistance Plan (CAP) und das Guaranteed Income Supplement (GIS) sind staatliche
Ergänzungen zum CPP und zur OAS, vergleichbar
mit den Ergänzungsleistungen der Schweizerischen AHV/IV. Sie müssen speziell beantragt werden und sichern Rentenbezüger/innen ein gewisses Mindesteinkommen. Einige Provinzen/Territorien bieten zusätzlich eigene Ergänzungsprogramme an (Steuerabzug, Wohngeld etc.).
Freiwillige AHV: Schweizer Staatsangehörige im
Ausland können unter bestimmten Voraussetzungen der Freiwilligen Alters-, Hinterlassenen- und
Invalidenversicherung beitreten. Weitere Informationen erteilt die AHV-Ausgleichskasse in Genf.
Info CPP und OAS: www.hrsdc.gc.ca >Policies & Programs
Info Régie des rentes Québec: www.rrq.gouv.qc.ca >La
retraite
Info Sozialversicherungsabkommen: www.bsv.admin.ch
>Themen >Internationales >Abkommen
Info AHV im Ausland: www.ahv.ch >Merkblätter
UNFALLVERSICHERUNG
Die Berufsunfallversicherungen (Workers Compensation boards) sind regional organisiert und
werden ganz von den Arbeitgebern getragen. Die
voll- und teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer/innen
der angeschlossenen Berufssparten resp. deren
Angehörige sind automatisch versichert.
Info Workers Compensation Boards: www.awcbc.org
BIP: 2003 war ein schwieriges Jahr (Irakkrieg,
SARS-Epidemie, Währungsaufwertung gegenüber
US-Dollar). Aber Kanadas Wirtschaft ist modern,
dynamisch und gesund. Das Bruttoinlandprodukt
wächst seit 12 Jahren. Die Staatsrechnung ist seit
acht Jahren positiv, mit den Überschüssen werden
Schulden getilgt. Als Basis dient ein nahezu unerschöpflicher Rohstoffreichtum (Erdgas, Erdöl, Holz,
Wasser).
BIP (Mia. USD)
BIP/Einwohner (USD)
Wachstumsrate (in % des BIP)
Inflationsrate (%)
2004
993,4
31'111
3,3
1,8
2005
1130,2
35064
2,9
2,2
Sektoren: Kanadas Volkswirtschaft hat in den letzten 10 Jahren einen Strukturwandel von der Rohstoff- und Agrarwirtschaft zu Hightech und Dienstleistungen vollzogen. Die Provinzen Ontario und
Québec haben die grösste Wirtschaftskraft. Fast
70% des BIP werden mit Dienstleistungen erarbeitet (Banken, Versicherungen, Tourismus usw.), die
verarbeitende Industrie trägt 17% bei (v.a. Automobile und Flugzeuge, Lebensmittel, Holz und Papier), der Bausektor und die Rohstoffgewinnung je
6% und die Landwirtschaft 2% (v.a. Getreide).
Handelsbeziehungen: Die kanadische Wirtschaft
ist exportorientiert (41% des BIP) und eng mit den
USA verflochten (86% der Exporte und 61% der
Importe). Die Schweiz hat im Jahr 2005 Waren im
Wert von CHF 807 Mio. importiert, die Exporte beliefen sich auf CHF 2256 Mio.
Info Canada Economy: http://canadianeconomy.gc.ca
Info Industry Canada: http://strategis.ic.gc.ca
Info Seco-Länderinformationen: www.seco.admin.ch
>Themen >Aussenwirtschaft
ARBEITSLOSENVERSICHERUNG
Die staatliche Employment Insurance ist obligatorisch. Versichert sind Jahreslöhne bis maximal
CAD 39'000. 2005 betrug der Arbeitnehmerbeitrag
1,95% des Bruttolohnes, der Arbeitgeberbeitrag
2,73%. Bezugsberechtigt sind Personen, die 910
Arbeitsstunden (=ca. 20 Wochen) vorweisen können. Sie erhalten 55% des vorherigen Verdienstes,
maximal 45 Wochen lang. Die Employment Insurance umfasst auch eine Mütter-/Elternschaftsbeihilfe resp. Taggeldversicherung für Personen,
die teilweise arbeitslos sind.
Info Employment Insurance: www.hrsdc.gc.ca >Policies
& Programs
ARBEITSMARKT
Der kanadische Arbeitmarkt ist sehr dynamisch
und entwickelt sich positiv. Für 2006 und 2007 wird
mit einem weiteren Rückgang der Arbeitslosenquote gerechnet.
Veränderte Prioritäten in der kanadischen Einwanderungspolitik haben dazu geführt, dass es auch in
diesem klassischen Einwanderungsland nicht mehr
so einfach ist, eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung zu erhalten. Die Zahl der Immigrant/innen
aus Europa ist seit Jahren rückläufig.
Info Foreign Workers: www.hrsdc.gc.ca >Policies &
Programs
Info Labour market: www.labourmarketinformation.ca
ARBEITEN IN KANADA
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STELLENSUCHE
Die kanadischen Arbeitsämter sind bei der Stellensuche sehr hilfsbereit. Auch private Stellenvermittler bieten per Internet eine Fülle von Hilfsangeboten an.
Info Job Bank: http://jobbank.gc.ca >Job search
Info Kanadische Zeitungen:
www.onlinenewspapers.com/canada.htm
STELLENBEWERBUNG
Nur cover letter (Bewerbungsschreiben) und resume (Berufserfahrung und Qualifikation), in fehlerfreiem Englisch (für Québec: fehlerfreies Französisch):
• Schreiben Sie unverblümt, wieso sich ein Arbeitgeber für Sie entscheiden soll, warum Sie sich
gerade für dieses Unternehmen bewerben, und
was Sie der Firma bringen werden. Gern gesehen wird auch, wenn Sie ihre ambitions (Berufsziele) angeben.
• Listen Sie ihre Berufserfahrungen auf, mit Betonung der für den betreffenden Job relevanten
Punkte.
• Achtung: Persönliche Details wie Zivilstand, Religion und Hobbies etc. gehören nicht in den resume, er enthält auch kein Foto und wird nicht
unterschrieben.
• Es werden keine Arbeitszeugnisse eingereicht.
• Referenzen: Vermerken Sie nur, dass Sie diese
bei Bedarf gerne vorweisen werden.
In Nordamerika werden mehr als die Hälfte der offenen Stellen online publiziert, Bewerbungen per
E-Mail sind also völlig normal. Die Arbeitgeber
schätzen engagierte Mitarbeiter/innen, fragen Sie
darum nach ein paar Tagen telefonisch nach, ob
die Bewerbung eingegangen ist und die richtige
Person erreicht hat. Bei Interesse wird der Arbeitgeber dann Arbeits- und Abschlusszeugnisse anfordern.
geht, wieviele Jahre (einschliesslich Lehrzeit) der
Beruf ausgeübt wurde, sowie eine allfällige Empfehlung des schweizerischen Berufsverbandes.
Info Worker information: www.jobsetc.ca >Workers
LÖHNE
Die Löhne in den verschiedenen Berufen schwanken je nach Ausbildung und Erfahrung des Einzelnen zu sehr, als dass allgemein gültige Angaben
gemacht werden könnten.
Info Wages & salaries:
www.labourmarketinformation.ca
Info Löhne und Gehälter in Nordamerika:
www.salariesreview.com (kostenpflichtig)
SELBSTÄNDIGKEIT
! Swiss Canadian Chamber of Commerce (Ontario)
154 University Avenue
Suite 601
Toronto, ON, M5H 3Y9
Canada
Tel.: 001 905 278 1779
Fax 001 905 271 0304
Mail: sccc@swissbiz.ca
Web: www.swissbiz.ca/
! Swiss Canadian Chamber of Commerce (BC)
790-999 Canada Place
Vancouver, BC, V6C 3E1
Canada
Tel.: 604-688-7947
Fax: 604-982-3251
Mail: info@swisscanadianchamber.com
Web: www.swisscanadianchamber.com
Info Canadian-Swiss Chamber of Commerce:
www.canswiss.ch
Info Job Search Tips: www.jobbank.gc.ca
ARBEITSBEDINGUNGEN
Berufsverbände und unions (Gewerkschaften)
spielen immer noch eine wichtige Rolle. In den
meisten Grossfirmen sind die Arbeitnehmer/innen
organisiert. Es empfiehlt sich, das schweizerische
Berufsabschlusszeugnis ins Englische (für die Provinz Québec: ins Französische) zu übersetzen und
kurz zu kommentieren. Bewerber/innen, die belegen können, dass sie den Provinzvorschriften über
die Ausübung ihres Berufes genügen oder Inhaber/innen eines Fähigkeitsausweises sind, werden
normalerweise nach einer Wartefrist von drei bis
sechs Monaten in die Gewerkschaft aufgenommen. Nützlich sind auch Dokumente in englischer
oder französischer Sprache, aus denen hervor-
ARBEITEN IN KANADA
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ARBEITEN IN KANADA
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Bundesamt für Migration (BFM)
mit freundlicher Unterstützung von:
Auslandschweizerdienst EDA
Auslandschweizer-Organisation
Integrationsbüro EDA/EVD
Staatssekretariat für Wirtschaft
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könnte man verzichten? Was fehlt?
Schreiben Sie an: swiss.emigration@bfm.admin.ch
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