Leben und Arbeiten in Australien - Eidgenössisches Departement

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Leben und Arbeiten in Australien - Eidgenössisches Departement
D o s s i e r
Leben und Arbeiten in
Australien
Australien
I n h a l t
Australien ......................................................................................................................................................2
Über dieses Dossier .............................................................................................................................4
Zweck .........................................................................................................................................4
Hinweise .....................................................................................................................................4
Glossar .......................................................................................................................................4
Land und Leute ....................................................................................................................................5
Eckdaten .....................................................................................................................................5
Geografie und Klima ...................................................................................................................6
Übersichtskarte ..................................................................................................................6
Geografie ...........................................................................................................................6
Klima..................................................................................................................................6
Zeitverschiebung................................................................................................................6
Staatswesen ...............................................................................................................................7
Staatsform .........................................................................................................................7
Karte Staatsverwaltung ......................................................................................................7
Staatsführung ....................................................................................................................7
Regierung ..........................................................................................................................7
Parlament ..........................................................................................................................7
Wahlen ..............................................................................................................................8
Parteien .............................................................................................................................8
Verwaltung und Recht .................................................................................................................8
Umgang und Rechtsprechung............................................................................................8
Einreise und Aufenthalt ........................................................................................................................8
Einreise und Visa ........................................................................................................................8
Erwerbstätigkeit .................................................................................................................9
Selbstständige Erwerbstätigkeit .........................................................................................9
Stagiaires .........................................................................................................................10
Ruhestand .......................................................................................................................10
Sprachaufenthalt und Studium .........................................................................................11
Au-pair .............................................................................................................................11
Tourist..............................................................................................................................11
Familienzusammenführung, Ehen, Partnerschaften .........................................................11
Familienzusammenführung ..............................................................................................11
Ehen ................................................................................................................................12
Partnerschaften ...............................................................................................................12
Anmeldung und Aufenthalt ........................................................................................................13
Anmeldung bei den örtlichen Behörden ...........................................................................13
Anmeldung bei der Schweizer Vertretung ........................................................................13
Aufenthalt ........................................................................................................................13
Einfuhr und Zoll .........................................................................................................................13
Einfuhr .............................................................................................................................14
Umzugsgut.......................................................................................................................14
Motorfahrzeuge ................................................................................................................14
Haustiere .........................................................................................................................15
Waffen .............................................................................................................................15
Quarantäne ......................................................................................................................15
Devisen ............................................................................................................................15
Impfungen und Gesundheit .......................................................................................................15
Impfungen ........................................................................................................................15
Gesundheit ......................................................................................................................16
Schweizer Vertretungen ............................................................................................................16
Die Schweiz ist in Australien vertreten durch: ..................................................................16
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Leben in Australien ............................................................................................................................16
Wohnen ....................................................................................................................................16
Mieten ..............................................................................................................................16
Kaufen .............................................................................................................................17
Wohnen ...........................................................................................................................17
Netzspannung ..................................................................................................................17
Masse und Gewichte .......................................................................................................17
Telefonvorwahl: 0061 .......................................................................................................17
Notfallrufnummern ...........................................................................................................17
Gesellschaft und Kultur .............................................................................................................17
Kulturelles Leben .............................................................................................................17
Reisen und Ferien............................................................................................................17
Sport ................................................................................................................................17
Radio, TV, Presse ............................................................................................................17
Religion ............................................................................................................................18
Schulen und Bildung .................................................................................................................18
Schulsystem ....................................................................................................................18
Internationale Schulen .....................................................................................................18
Schweizerschulen im Ausland..........................................................................................18
Universitäten ....................................................................................................................19
Fahrzeug und Führerausweis ....................................................................................................19
Fahrzeugimmatrikulation ..................................................................................................19
Führerausweisanerkennung .............................................................................................19
Versicherung....................................................................................................................20
Steuern .....................................................................................................................................20
Direkte und indirekte Steuern ...........................................................................................20
Vermögenssteuer.............................................................................................................20
Doppelbesteuerung..........................................................................................................21
Einbürgerung ............................................................................................................................21
Voraussetzungen und Vollzug .........................................................................................21
Schweizer und Schweizerinnen ................................................................................................21
Konsularischer und diplomatischer Schutz .......................................................................21
Politische Rechte .............................................................................................................22
eGov ................................................................................................................................23
Statistik ............................................................................................................................23
Schweizervereine.............................................................................................................23
Auslandschweizer-Organisation ASO ..............................................................................23
Swiss Community ............................................................................................................23
Soliswiss ..........................................................................................................................23
Verkehr .....................................................................................................................................24
Strasse ............................................................................................................................24
Schiene ............................................................................................................................24
Luftfahrt ...........................................................................................................................24
Schifffahrt ........................................................................................................................24
Arbeiten in Australien .........................................................................................................................24
Arbeitsmarkt ..............................................................................................................................24
Arbeitsmarktlage ..............................................................................................................24
Arbeitsbedingungen ..................................................................................................................25
Arbeitsrecht......................................................................................................................25
Arbeitsverträge ................................................................................................................25
Arbeitsbewilligung ............................................................................................................25
Einzelne Berufe ...............................................................................................................26
Selbstständige Berufsausübung.......................................................................................26
Stellensuche und Bewerbung....................................................................................................26
Öffentliche Angebote .......................................................................................................26
Private Stellenvermittlung ................................................................................................26
Bewerbung.......................................................................................................................27
Firmenlisten .....................................................................................................................27
Diplome, Abschlüsse, Zeugnisse ..............................................................................................27
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Übrige Diplome und Abschlüsse ......................................................................................27
Löhne und Gehälter ..................................................................................................................27
GAV und orts- und berufsübliche Saläre ..........................................................................27
Vorsorge und Versicherungen ............................................................................................................28
Sozialversicherungssystem .......................................................................................................28
Überblick Soziale Sicherheit ............................................................................................28
Sozialversicherung Schweiz – Australien ..................................................................................28
Altersvorsorge ...........................................................................................................................28
Nationale Altersversicherung ...........................................................................................28
AHV/IV .............................................................................................................................28
Freiwillige AHV/IV ............................................................................................................29
AHV-Rentner und Pensionskassenbezüger .....................................................................29
Berufliche Vorsorge .........................................................................................................29
Kranken- und Unfallversicherung ..............................................................................................29
Nationale Kranken- und Unfallversicherung .....................................................................29
Private Kranken- und Unfallversicherung .........................................................................30
Berufsunfallversicherung..................................................................................................30
Arbeitslosenversicherung ..........................................................................................................30
Grundlagen, Beiträge, Leistungen....................................................................................30
Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (SAS) ........................................30
Kontakt...............................................................................................................................................31
Über dieses Dossier
Zweck
Dieses Dossier richtet sich an Personen, welche die Schweiz verlassen und sich im Ausland dauerhaft
niederlassen und einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Der Inhalt und die Aussagen basieren auf den
behördlichen und gesetzlichen Vorschriften, welche für Schweizerinnen und Schweizer Gültigkeit haben.
Hinweise
Die vorliegende Publikation und der Inhalt der EDA Webseiten dienen der Information. Das EDA hat die
Aussagen und Quellenangaben sorgsam erarbeitet, übernimmt aber keine Gewähr für die Richtigkeit,
Zuverlässigkeit und Vollständigkeit. Eine Haftung für den Inhalt und die aufgeführten Leistungen ist
ausgeschlossen. Die schriftlichen und elektronischen Publikationen enthalten weder ein Angebot noch eine
Verpflichtung und ersetzen keine individuelle Beratung. Unsere Publikationen und Webseiten enthalten sog.
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den wir aus diesem Grund keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte und Richtigkeit der Informationen ist
der jeweilige Informationsanbieter der verlinkten Webseite verantwortlich.
Glossar
Für die Erklärung von Begriffen, Abkürzungen sowie für die vollständigen Adressangaben von erwähnten
Stellen konsultieren Sie bitte die separate Publikation «Glossar Auswanderung Schweiz».
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Land und Leute
Eckdaten
Flagge
Offizielle Landesbezeichnung
Commonwealth of Australia
Fläche
7‘692‘024 km2
Landessprache
Englisch
Einwohnerzahl
23.1 Mio.
Hauptstadt
Canberra
Staatsform
Parlamentarische Monarchie
Staatsoberhaupt
Königin Elisabeth II, vertreten durch Generalgouverneur von Australien, Herrn Peter Cosgrove
Regierungschef
Premierminister Tony Abbott
BIP pro Einwohner
67‘722 Australische Dollars (2012), das sind etwa 54’855 CHF
Importe der Schweiz aus Australien
349 Mio. CHF (2012)
Exporte der Schweiz nach Australien
2’496 Mio. CHF (2012)
Anzahl Auslandschweizer/innen per 31.12.2013
24‘007 Personen
Bilaterale Abkommen
 Liste bilaterale Abkommen Australien
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Geografie und Klima
Übersichtskarte
Geografie
Australien liegt in der südlichen Hemisphäre und ist nur wenig kleiner als die USA. Die Fläche beträgt
7‘692‘024 km2. Australien ist eines der trockensten Länder. Für die landwirtschaftliche Nutzung eigenen
sich 6% des Landes. Die Küste hat eine Länge von 25’760 km.
Klima
Gemässigtes Klima im Süden, subtropisch bis tropisch im Norden, heiss und trocken im Inland. Die
Jahreszeiten sind denjenigen in Europa entgegengesetzt.
Wetter in Canberra (Höhenlage 560 M.ü.M.): heissester Monat: Januar und Februar
(Durchschnittstemperaturen 13–28°C); kühlster Monat: Juli (Durchschnittstemperaturen 0–11°C);
trockenster Monat: Juni (Durchschnittlicher Regenfall 37 mm); feuchtester Monat: Oktober
(Durchschnittlicher Regenfall 69 mm)
 Wetter in Australien
Zeitverschiebung
Australien ist in fünf Zeitzonen eingeteilt. Einige Bundesstaaten stellen von Ende Oktober bis Ende März auf
Sommerzeit um.
 Zeitzonenkarte
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Staatswesen
Staatsform
Parlamentarische Monarchie
Karte Staatsverwaltung
Staatsführung
Das Commonwealth of Australia ist formell eine Monarchie. Elisabeth II. ist zurzeit Königin Australiens und
damit das Staatsoberhaupt Australiens. Als ihre Vertretung amtet eine Generalgouverneurin und je einen
Gouverneur für die Bundesstaaten Australiens. De facto liegt die politische Macht aber beim
Premierminister und seinem Kabinett.
Regierungschef
Premierminister Tony Abbott, Liberal Party
Regierung
Die Exekutive bilden der Generalgouverneur als Vertreter der britischen Krone, und der Exekutivrat, der aus
mehreren Ministern mit einer Premierministerin an der Spitze steht.
Jeder Bundesstaat hat einen eigenen Gouverneur und ein Parlament und besitzt die ausschliessliche
Gesetzgebungskompetenz für Bildung, Gesundheit, Justiz, Polizei und Verkehrswesen.
Parlament
Zweikammersystem mit Unter- und Oberhaus. Gemäss der Verfassung von Australien setzt sich das
Zweikammern-System des australischen Parlaments aus dem Repräsentantenhaus als Unterhaus, dem
Senat als Oberhaus und Königin Elisabeth II. als Staatsoberhaupt zusammen. Die Königin wird, wie in
jedem Commonwealth, durch einen(e) Generalgouverneur(in) vertreten.
Die 150 Abgeordneten des Repräsentantenhauses werden alle drei Jahre in Wahlkreisen nach dem
Mehrheitswahlrecht gewählt. Im Senat sind die sechs Bundesstaaten mit je zwölf Senatoren vertreten, die
beiden Territorien mit jeweils zwei. Die 76 Senatoren werden für sechs Jahre gewählt, alle drei Jahre finden
Wahlen für die Hälfte der Sitze des Senats statt. Für alle Wahlen auf Bundes- und Bundesstaatsebene
besteht eine Wahlpflicht.
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Wahlen
In Australien findet die absolute Mehrheitswahl mit übertragbarer Stimmgebung Anwendung, bei der kein
zweiter Wahlgang notwendig ist. Die Wähler nummerieren hierbei nämlich ihren Kandidaten (je einen pro
Wahlkreis) gemäss ihrer Vorlieben mit 1, 2, 3 usw. durch. Hat nun kein Kandidat die absolute Mehrheit der
Stimmen (der Erstpräferenzen) erreicht, wird der Kandidat mit den wenigsten Stimmen «aus dem Rennen
genommen», und es werden auf den betroffenen Stimmzetteln nun die Zweitpräferenzen ausgezählt und
den verbliebenen Kandidaten gutgeschrieben. Dieses Verfahren wird gegebenenfalls so lange wiederholt,
bis ein Kandidat die absolute Stimmenmehrheit erreicht hat.
Parteien
Die grössten Parteien sind die Liberal Party, Labor Party, National Party und die Grünen. Kleinere Parteien
wie die Demokraten und Family First sind auch in australischen Parlamenten vertreten, vor allem in den
Senaten auf Bundes- und Landesebene. Die Liberal Party und National Party bilden traditionellerweise eine
Koalition (Coalition).
Verwaltung und Recht
Umgang und Rechtsprechung
Die Verfassung von Australien besteht aus verschiedenen Gesetzen, die zusammen das Verfassungsrecht
des Commonwealth of Australia darstellen.
Die rechtsprechende Gewalt liegt beim Obersten Gerichtshof (High Court) Australiens und anderen vom
Parlament geschaffenen Gerichten. Ausserdem übernehmen bundesstaatliche Gerichte in einigen
Bereichen die Zuständigkeit der Bundesgerichte. Alle Bundesstaaten und das Nordterritorium haben eigene
Gerichtssysteme. Für die Durchsetzung des Rechts sind in Australien die Polizeieinheiten des Bundes, der
Bundesstaaten und des Nordterritoriums zuständig. Die einzelnen Einheiten sind unabhängige
Organisationen mit Zuständigkeit für die Gesetze ihres eigenen Bundesstaates bzw. Territoriums. Die
Australische Bundespolizei ist die vorrangige Vollstreckungsbehörde auf Bundesebene.
Einreise und Aufenthalt
Einreise und Visa
Ausser australischen und neuseeländischen Staatsangehörigen benötigt jedermann ein Visum.
Da die Vorschriften der für Einreise und Aufenthalt zuständigen australischen Behörden laufend ändern,
sollten unbedingt die entsprechenden Webseiten konsultiert werden.
Für Ferien- und Geschäftsreisen von weniger als 90 Tagen können schweizerische Staatsangehörige das
Visum durch das Electronic Travel Authority System (ETA) beantragen. Das ETA-Gesuch kann durch ein
Reisebüro, eine Fluggesellschaft oder die Reisenden selbst übers Internet gestellt werden. Weitere
Auskünfte erteilt die australische Botschaft in Berlin.
 Electronic Travel Authority System (ETA)
 Visumantrag
 e-visitor (fact-sheet)
Einwanderungsinteressierte finden Informationen über das Visum und zu Fragen der Einwanderung (in
Englisch) auf der Seite der Australischen Regierung:
 Information Einwanderung
Visumanträge
Die Anträge für die unterschiedlichen Kategorien finden sich auf der Website der Australischen Botschaft in
Deutschland.
 Australische Botschaft in Deutschland
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Wallstrasse 76-79, 10179 Berlin
Allgemeine Anfragen:
Tel +49 (0)30 88 00 880
Fax +49 (0)30 88 00 88 210
Visainformationsdienst:
Tel. +49 (0)30 223 89 181
Fax: +49 (0)30 224 89 292
Sprechzeiten Visaschalter: Mo, Mi, Fr 9-11 Uhr
Australisches Generalkonsulat bei den Vereinten Nationen in Genf
Das Generalkonsulat in Genf hat keinen Visa-Service – Anfragen und Visumanträge müssen über die
Botschaft in Berlin/Deutschland abgewickelt werden (siehe unter der Rubrik «Visumanträge»).
Das Generalkonsulat in Genf gilt als politische Vertretung bei den Vereinten Nationen und behandelt keine
konsularischen Anliegen aus der Schweiz.
Erwerbstätigkeit
Ein australischer Arbeitgeber kann, wenn er für eine vakante Position keinen lokalen Bewerber findet, einen
Arbeitnehmer aus Übersee nominieren, d.h. seine Absicht beim Einwanderungsministerium (DIMIA) kundtun,
dass er diesen anstellen will.



Hier existieren 3 Kategorien:
Das Employer Nomination Scheme (ENS): Für australische Arbeitgeber, die dauerhaft
hochqualifizierte Fachkräfte aus Übersee einstellen wollen, da keine australischen Arbeitnehmer zur
Verfügung stehen.
Das Regional Sponsored Migration Scheme (RSMS): Für Arbeitgeber in regional
unterentwickelten oder dünn besiedelten Gebieten mit Arbeitskräftemangel.
Das Business Innovation and Investment (provisional / permanent) visa: Für internationale
Firmen, die in Australien investieren wollen (mindestens AUD 1.5 Millionen) und dafür firmeneigene
leitende Angestellte oder Fachkräfte mitschicken möchten.
 Employer Nomination Scheme (ENS)
 Regional Sponsored Migration Scheme (RSMS)
 Business Innovation and Investment (provisional) visa
Daneben gibt es noch spezielle Regelungen für Ärzte und Krankenschwestern.
Für qualifizierte Fachkräfte, welche vorübergehend in Australien arbeiten möchten, gibt es das Business
Visa (subclass 457). Es ist generell auf 4 Jahre begrenzt und wird relativ kurzfristig erteilt. Voraussetzung
sind eine Bürgschaft eines australischen Arbeitgebers sowie gute Englischkenntnisse (z.B. IELTS-Test). In
der Regel erhalten mitreisende Eheleute ebenfalls eine Arbeitsbewilligung.





Skill Select
Employer sponsored workers
Skilled Occupation Lists
Skilled Occupation List (SOL)
Consolidated Sponsored Occupation List (CSOL)
Selbstständige Erwerbstätigkeit
Geschäftsleute, Geschäftsinhaber und Investoren, die ein Geschäft in Australien aufbauen wollen, können
ein Business Skills Visa beantragen. Es wird eine provisorische Aufenthaltsgenehmigung für 4 Jahre erteilt
und wenn das Geschäft den entsprechenden Umfang erreicht hat bzw. das Investment weiterbesteht, kann
man
die
Daueraufenthaltsgenehmigung
Business
Skills
Residence
Visa
beantragen.
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Eine sofortige Daueraufenthaltsgenehmigung kann für hochqualifizierte Geschäftsleute, die von einer
Landesregierung gesponsert werden (sog. Business Talent Visa), erteilt werden.
Das Business Skills Programm ist in 4 Kategorien aufgeteilt:
 Business Owner Category: für Geschäftsinhaber oder Anteilseigner
 Senior Executive Category: Für leitende Angestellte bedeutender Unternehmen
 Investor Category: Für Geschäftsleute, die in Australien investieren wollen
 Business Talent Category: Für hochqualifizierte, vom Staat gesponsorte Geschäftsleute
 Visatypen für Geschäftsleute
Stagiaires
Die Schweiz und Australien haben am 13. November 1991 eine Vereinbarung über den Austausch von
Stagiaires (trainees) unterzeichnet. Danach können junge Schweizer Berufsleute, die ihre beruflichen und
sprachlichen Kenntnisse erweitern möchten, eine australische Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für die
Dauer von maximal 18 Monaten erhalten. Als Stagiaires zugelassen werden schweizerische
Staatsangehörige, die eine abgeschlossene Ausbildung von mindestens 2 Jahren vorweisen können.
Altersgrenze: 20–30 Jahre. Die Anstellung muss im erlernten Beruf erfolgen. Eine Teilzeitbeschäftigung
oder die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit sind nicht gestattet. In Australien kommen nur qualifizierte
Tätigkeiten (gem. ANZSCO Code 1-3) für Stages in Frage (z.B. keine Möglichkeit als Kellner einen Stage zu
absolvieren), die Tätigkeit muss zwingend eine berufliche Weiterbildung darstellen.
Als Stagiaire nach Australien:




Stagiairesprogramme
Wegleitung Stagiaires Australien
Training Plan Australia
ANZSCO Codes and Occupations
Working Holiday Visum
Schweizerische Staatsangehörige können nicht am Working Holiday Programm teilnehmen. Die
berechtigten Staaten sind auf der nachstehenden Webseite ersichtlich:
 Working Holiday Programm
Ruhestand
Das Besuchervisum für Rentner heisst in Australien «Retirement Visa (subclass 410)» und kann
ausschliesslich von Personen beantragt werden, die bereits das Visum (410) besitzen oder besessen haben
oder bei denen es sich um den Lebensgefährten beziehungsweise die Ehepartnerin oder den Ehepartner
eines solchen Visum-Berechtigten handelt. Nach Erhalt dieser Aufenthaltsgenehmigung darf man
zusammen mit seinem Partner für 10 Jahre in Australien arbeiten, studieren oder einfach den Ruhestand
geniessen.
Für neue beziehungsweise erstmalige Antragsteller ist das Besuchervisum für Rentner (410) allerdings nicht
erhältlich, man kann jedoch als Ausweichmöglichkeit das Besuchervisum für Rentner als Investoren (405)
beantragen.
Das Besuchervisum für Rentner als Investoren (405) nennt sich im Englischen «Investor Retirement Visa
(subclass 405)» und wurde für mindestens 55-jährige Personen entwickelt, die ihren Ruhestand in
Australien verbringen wollen und darüber hinaus eine langfristige Investition in einem australischen Staat
oder Territorium vornehmen möchten. Des Weiteren darf der Antragsteller keine abhängigen
Familienangehörigen haben und er muss finanziell eigenständig sein. Es handelt sich um ein temporäres
Visum für einen Zeitraum von 4 Jahren.
Die Auflagen für die Besuchervisa sind den folgenden Webseiten zu entnehmen:
 Retirement Visa (Subclass 410)
 Retirement Visa (Subclass 405)
 Application for a temporary visa for retirees
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Sprachaufenthalt und Studium
Für Kurse an einer von der australischen Regierung anerkannten Institution, kann entweder ein Temporary
Residence-Visum (Kurzzeitvisum) oder ein Long Stay Visa (Langzeitvisum) beantragt werden.
Im Rahmen der max. 6 Monate Aufenthalt darf auch ein Studium oder eine Sprachschule von max. 3
Monaten absolviert werden, ohne dass extra ein spezielles Studienvisum eingeholt werden muss.
Studienbewerber können ein Visum für eine vorübergehende Einreise zu Vollzeit-Studienzwecken erhalten
indem sie kumulativ die Nachweise erbringen, dass:
 kein Studiengang oder gleichwertige Ausbildung in der Schweiz oder im Wohnsitzland vorhanden
sind
 eine akademische Qualifikation gewährleistet ist mit späterer Anerkennung oder von Nutzen bei
künftiger beruflicher Tätigkeit ist
 die Voraussetzungen zur Aufnahme erfüllt sind einschliesslich ausreichender englischer
Sprachkenntnisse
 die Immatrikulation bei einer australischen Bildungseinrichtung vorhanden ist
 ein Bürge das Hin- und Rückflugticket, die Gebühren und den Unterhalt finanziell sicherstellen
kann
 der Aufenthalt in Australien nur zu Studienzwecken erfolgt und die Abreise nach Abschluss oder
bei Abbruch des Studiums gewährleistet ist
 ein gültiger Reisepass vorhanden ist, der die Wiedereinreise in die Schweiz oder in das Land des
Wohnsitzes ermöglicht
 die gesundheitlichen Anforderungen erfüllt sind
Wer mit einem Studentenvisum einreist, darf neben dem Sprachkurs im Prinzip während maximal zwanzig
Stunden pro Woche einer bezahlten Tätigkeit nachgehen. Voraussetzung ist die Teilnahme an einem
dreimonatigen Vollzeit-Englischkurs an einer vom Staat anerkannten Sprachschule.
 Students
Au-pair
Au-Pairs werden wie normale Arbeitskräfte behandelt und benötigen eine entsprechende Arbeitsbewilligung.
Infolge der restriktiv vergebenen Arbeitsbewilligungen sind Au-Pair-Aufenthalte in der Art, wie sie in Europa
existieren, kaum möglich. Es ist verboten, in Australien ohne Bewilligung als Au-Pair zu arbeiten.
Tourist
Für Ferien- und Geschäftsreisen von weniger als 90 Tagen können schweizerische Staatsangehörige das
Visum durch das Electronic Travel Authority System (ETA) beantragen. Das ETA-Gesuch kann durch ein
Reisebüro, eine Fluggesellschaft oder die Reisenden selbst übers Internet gestellt werden. Weitere
Auskünfte erteilt die australische Botschaft in Berlin.
 Electronic Travel Authority System (ETA)
 Touristenvisum
Familienzusammenführung, Ehen, Partnerschaften
Familienzusammenführung
Im australischen Einwanderungsrecht gibt es mehrere Visumskategorien zum Zwecke der
Familienzusammenführung. Personen, deren Kinder in Australien leben, können von Ihren Kindern ein
Sponsorship für ein permanentes Visum erhalten. Die bei den australischen Behörden zu entrichtende
Antragsgebühr für dieses Visum ist jedoch ausserordentlich hoch. Um sich für ein Visum dieser Kategorie
zu qualifizieren, müssen mindestens die Hälfte der Kinder des zu sponsernden Elternteils in Australien
leben. Die Feststellung dessen erfolgt im Rahmen des sogenannten Balance of Family Test.
Verwandte
Des Weiteren gibt es für ältere, allein stehende Personen die Möglichkeit, zu nahe stehenden Verwandten
nach Australien umzusiedeln, falls zwischen der Antragstellerin oder dem Antragsteller und dem nahen
Verwandten ein finanzielles Abhängigkeitsverhältnis besteht und bestanden hat.
Familienangehörige
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Personen jeden Alters und deren Ehe- bzw. Lebenspartner, die keine Familienangehörige ausserhalb
Australiens haben, haben die Möglichkeit, zu ihren einzigen Familienangehörigen in Australien umzusiedeln.
Folgende, generelle Kriterien müssen dazu erfüllt sein:



Der Sponsor muss australischer Staatsbürger, australischer Permanent Resident oder «eligible»
neuseeländischer Staatsbürger sein.
Der Antragsteller muss mit dem Sponsor je nach Visumskategorie in einem bestimmten
Verwandtschaftsverhältnis stehen.
Ausserdem benötigt der Antragsteller einen Bürgen, welcher sich dazu verpflichten muss, die
Antragstellerin oder den Antragsteller gegebenenfalls finanziell zu unterstützen, um zu verhindern,
dass die Antragsteller in Australien auf die finanzielle Unterstützung durch die Regierung im Rahmen
von Sozialleistungen angewiesen ist.
Weitere Informationen
 Visumkategorien für Familienzusammenführung
Ehen
Eine im Ausland zivilrechtlich geschlossene Ehe wird in der Schweiz anerkannt und muss den
schweizerischen Zivilstandsbehörden gemeldet werden.
Schweizerinnen und Schweizer melden ihre im Ausland geschlossene Ehe der zuständigen
schweizerischen Vertretung im Ausland. Diese übersetzt und beglaubigt die Dokumente und übermittelt sie
gebührenfrei in die Schweiz. Ausnahmsweise kann die Meldung auch bei der kantonalen Aufsichtsbehörde
im Zivilstandswesen erfolgen, welche die Dokumente bei Bedarf an die zuständige Schweizer Vertretung im
Ausland zwecks Übersetzung und Beglaubigung schickt (gebührenpflichtig).
Wir empfehlen Ihnen, bereits vor der Eheschliessung bei der zuständigen schweizerischen Vertretung
abzuklären, welche Formalitäten zu beachten sind, damit die Eheschliessung in der Schweiz so rasch wie
möglich anerkannt und im Personenstandsregister eingetragen werden kann.
Nähere Auskünfte können den Merkblättern «Heirat» des Bundesamtes für Justiz bzw. «Eheschliessung in
Australien» der australischen Botschaft entnommen werden.
 Merkblätter Heirat Bundesamt für Justiz
 Ratgeber für Auslandschweizer
 Eheschliessung in Australien
Partnerschaften
Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften sind in einigen australischen Bundesstaaten und Territorien
anerkannt, beispielsweise in den Bundesstaaten Tasmanien, South Australia oder im Australian Capital
Territory. Nach Ankündigung durch den sozialdemokratischen Politiker Steve Bracks hat der Bundesstaat
Victoria die Einführung von Lebenspartnerschaften im Dezember 2008 umgesetzt. Seit Juli 2010 sind
Lebenspartnerschaften im australischen Bundesstaat New South Wales anerkannt. Anfang Dezember 2011
wurden im Bundesstaat Queensland Lebenspartnerschaften parlamentarisch ermöglicht. Auf Bundesebene
werden dagegen keine gleichgeschlechtlichen Partnerschaften anerkannt und die gleichgeschlechtliche Ehe
ist seit 2004 durch den Marriage Act verboten. Die gemeinschaftliche Adoption für gleichgeschlechtliche
Paare ist im Australian Capital Territory, den Bundesstaaten Western Australia und New South Wales
erlaubt. Im Bundesstat Tasmanien ist die Stiefkindadoption möglich.
Die Australian Labor Party befürwortete auf ihrem Parteitag im Dezember 2011 die landesweite Öffnung der
Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in Australien – das Parlament hat jedoch bisher noch nicht darüber
abgestimmt.
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Anmeldung und Aufenthalt
Anmeldung bei den örtlichen Behörden
Ausländische Personen, die in Australien Wohnsitz nehmen, müssen sich beim regionalen Department of
Immigration and Border Protection anmelden. Auch Änderungen des Zivilstands müssen dort gemeldet
werden.
 Department of Immigration and Border Protection
Anmeldung bei der Schweizer Vertretung
Schweizerische Staatsangehörige, die mehr als ein Jahr im Ausland wohnen, sind gehalten, sich bei
der zuständigen Schweizer Auslandvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat; in Australien ist die
Anmeldung beim Generalkonsulat in Sydney vorzunehmen) zu melden. Diese sogenannte
Immatrikulation ist kostenlos, ermöglicht die Kontaktnahme in Notfällen, erleichtert die Formalitäten bei
Heirat, Geburt und Todesfall, und trägt dazu bei, dass der Bezug zur Schweiz nicht verloren geht.
Wehrpflichtige und Wehrersatzpflichtige müssen sich innerhalb eines Monats bei der zuständigen
Schweizer Vertretung melden. Dies gilt auch nach einem Wohnortswechsel. Die militärische
Meldepflicht erlischt erst nach dem dritten Auslandjahr.
Wer als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer bei einer Schweizer Vertretung immatrikuliert ist, erhält
kostenlos die Schweizer Revue (online oder gedruckt) zugestellt und kann sich an Abstimmungen und
Wahlen in der Schweiz beteiligen. Adressänderungen sind den Vertretungen zu melden.





Befolgen Sie die Anmeldevorschriften Ihres Wohnlandes!
Ratgeber für Auslandschweizer
Schweizerisches Generalkonsulat in Sydney
Schweizer Botschaft in Canberra
Auslandschweizer-Organisation/Swisscommunity.org
Aufenthalt
Das australische Einwanderungsprogramm sieht grundsätzlich zwei Visakategorien vor:
 Hochqualifizierte: Bewerber für diese Kategorie müssen über berufliche Fachkenntnisse oder andere
besondere Fähigkeiten verfügen, die für Australien eine Bereicherung bedeuten.
 Familienzusammenführung: Bewerber für diese Kategorie müssen in Australien Verwandte mit
australischer Staatsangehörigkeit haben, die den Einwanderungsantrag als Sponsor mit einer
Bürgschaft unterstützen.
Personen, die nach Australien einwandern möchten, müssen gewisse persönliche und berufliche
Anforderungen erfüllen, die je nach gewählter Kategorie gestellt werden (Punktetest). Sie müssen zudem
gesund sein und einen guten Charakter haben (Leumundszeugnis). Die meisten Punkte gibt es für die
berufliche Qualifikation. Auch das Alter, der Grad der Verwandtschaft mit australischen Staatsangehörigen,
sowie die Gegend in Australien, in der man leben möchte, werden bewertet. Besonderer Wert wird auf
Englischkenntnisse gelegt, die Immigrationsbehörden verlangen einen Englischtest. Es ist von Vorteil,
schon vor Antragseinreichung einen IELTS-Test (International English Language Testing System) zu
machen, da es hierfür wertvolle Punkte gibt.
Das Bewilligungsverfahren dauert 6 Monate bis 1 Jahr. Auch wenn man den Punktetest besteht, kann es
vorkommen, dass der Antrag abgelehnt wird, da es in den einzelnen Visakategorien fast jedes Jahr
zahlenmässige Limiten gibt. Das ist davon abhängig, wie sich der Arbeitsmarkt in den betreffenden
Regionen und die Fachkräftenachfrage entwickelt.
Wir empfehlen darum, die Reisevorbereitungen erst in Angriff zu nehmen, wenn das australische Visum
vorliegt.
 Visa und Immigration
 International English Language Testing System IELTS
 Australian Immigration and Trade Service
 Life in Australia book vom australischen Ministerium für Einwanderung und Staatsbürgerschaft
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Einfuhr und Zoll
Einfuhrverbot: – siehe unter der Rubrik „Quarantäne“
Einfuhr
Die Einfuhrbestimmungen für Australien sind sehr streng und sollten in jedem Fall eingehalten werden, da
bei Verstössen eine Geldstrafe von bis zu AUD 60.000 bzw. bis zu 10 Jahre Gefängnis droht.
Reisende sollten unbedingt die Webseiten der australischen Zollbehörden konsultieren. Bitte beachten Sie,
dass keine Nahrungsmittel, tierische oder pflanzliche Produkte usw. nach Australien eingeführt werden
dürfen.
 Travel Information
 Australische Zollbehörden
Achtung: Drogenbesitz wird in Australien sehr hart bestraft. Arznei- und Betäubungsmittel müssen
deklariert werden, deren Einfuhr ist beschränkt. Es empfiehlt sich, Arztzeugnisse oder Rezepte mitzuführen.
Für Waffen und Munition ist eine Einfuhrerlaubnis der australischen Botschaft erforderlich.
Es empfiehlt sich, auf der im Flugzeug ausgehändigten «Incoming Passenger Card» lieber etwas zu viel als
zu wenig anzugeben, um auf der sicheren Seite zu sein. Des Weiteren ist zu vermerken, dass es in der
Regel nicht sehr lange dauert, bis die Zöllner die deklarierten Produkte inspiziert haben und man aus der
Kontrolle wieder heraus ist.
Auch wenn es mit Holzschmuck oder Daunenschlafsäcken beim Zoll keine Probleme gibt, sollte man diese
deklarieren, da sie ebenfalls aus pflanzlichem beziehungsweise aus tierischem Material bestehen.
Vor Abflug ist die Campingausrüstung gründlich zu reinigen (Bspw.: Erdreste an den Häringen, am
Zeltboden etc.), da verschmutztes Equipment den Zoll keinesfalls passieren wird.
Umzugsgut
Die australischen Botschaften geben nützliche Merkblätter ab betr. zollfreie Einfuhr von Möbeln und
Haushaltgegenständen. Bei der Einreise verlangen sie eine Erklärung, dass die eingeführten Gegenstände
gebraucht und seit mindestens 12 Monaten im Besitz der Umziehenden sind (Transportzeit nicht
eingerechnet). Diese dürfen zudem ein Jahr lang nicht verkauft, vermietet oder verpfändet werden. Die
Zollbehörden können Sicherheitsleistungen für bestimmte Maschinen und Ausrüstungen bzw. eine
Importlizenz verlangen.
Als Umzugsgut gelten auch Haushaltsutensilien, welche 12 Monate vor oder nach der Ankunft in Australien
eintreffen.
Motorfahrzeuge
Die Einfuhrbestimmungen für Autos werden durch das «Department of Infrastructure and Transport»
festgelegt und unterliegen häufigen Änderungen. Die gültigen Vorschriften können dem nachstehenden Link
entnommen werden:
 Autoimport nach Australien
Für Besuche bis zu 12 Monaten ist die zeitweilige Einfuhr von Fahrzeugen möglich, unter der Bedingung,
dass diese wieder exportiert werden. Ein Carnet de passages ist für Australien obligatorisch.
Möchten Sie länger mit dem Fahrzeug in Australien bleiben und die Gültigkeit des Carnets läuft ab, kann
dieses verlängert werden. Dazu ist jedoch die Zustimmung der australischen Zollbehörde notwendig. Wird
die Verlängerung abgelehnt, muss das Fahrzeug unbedingt vor Ablauf der Gültigkeit wieder ausgeführt
werden. Wird die Frist versäumt, werden die Zollabgaben plus AUD 12’000 Zollstrafe fällig!
Achtung: Eine Verlängerung wird in den meisten Fällen nur für höchstens 3 Monate genehmigt!
Bitte wenden Sie sich ca. 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit des Carnet de Passages an den
Automobilclub in Australien.
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 Australische Zollbehörde
 Australian Automobile Association AAA
 Carnet de passages TCS
Eine Alternative bietet beispielsweise eine Mietwagenrundreise oder bei einem längeren Aufenthalt ein Anund Verkauf eines Autos. Die meisten Städte haben neben dem normalen Gebrauchtwagenmarkt noch
einen «Traveller Carmarket», der insbesondere in den Jugendherbergen und Backpacker-Unterkünften
bekannt ist. Diese Märkte sind auf den An- und Verkauf von Fahrzeugen durch Reisende von privat an
privat spezialisiert. In der Regel werden dort auch alle Informationen zur Anmeldung und Versicherung
weitergegeben.
Haustiere
Die Einfuhr unterliegt strengen Impf- und Quarantänevorschriften. Wer lebende Tiere nach Australien
einführen will, benötigt eine Bewilligung des Australian Quarantine and Inspection Service. Australien ist,
wie die Schweiz, dem CITES-Abkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten
freilebender Tiere und Pflanzen beigetreten.
 Australischer Zoll
 Quarantäne und Inspektions Service oder animalimp@aqis.gov.au
 Bundesamt für Veterinärwesen oder info@bvet.admin.ch oder Tel. 031 323 30 33
Waffen
Für die Einfuhrbestimmungen von Waffen sind ausschliesslich die australischen Vertretungen bzw.
australischen Behörden zuständig.
 Einfuhrbestimmungen Waffen
Quarantäne
Australiens Umwelt ist einzigartig. Die Quarantäne trägt dazu bei, dass dies so bleibt. Durch Nahrungsmittel,
Pflanzen- und Tierprodukte aus dem Ausland können Schädlinge und Krankheiten ins Land eingeschleppt
werden. Sie können helfen, Australiens einzigartige Umwelt zu schützen, indem Sie bei Ihrer Ankunft alle
Quarantänegegenstände angeben. Dazu zählen frische oder verpackte Lebensmittel, Obst, Eier, Fleisch,
Gemüse, Samen, Häute, Federn, Holz und Pflanzen usw.
Der Australische Quarantäne- und Inspektionsdienst (AQIS) kontrolliert oder röntgt sämtliches Gepäck und
setzt Spürhunde ein, um Produkte aufzuspüren, die ein hohes Quarantänerisiko darstellen. Ausserdem stellt
AQIS an den internationalen Flughäfen Abfallbehälter für Quarantänegegenstände zur Verfügung. Das
Versäumnis, Nahrungsmittel, pflanzliches und tierisches Material zu deklarieren kann zu schweren Strafen
führen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Australian Quarantine Inspection Service.
Ausfuhr limitiert: aus Tieren hergestellte Gegenstände (ausgestopfte Tiere, Häute, Federn, usw.) nur mit
einem «State Permit», erhältlich im Laden oder bei der zuständigen Behörde des betreffenden
Bundesstaates.
 Australian Quarantine Inspection Service
Devisen
Keine Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen. Beträge
über 10.000 AUD oder Gegenwert müssen jedoch deklariert werden.
Impfungen und Gesundheit
Impfungen
Bei Einreise direkt aus der Schweiz werden keine Impfungen verlangt. Dagegen sind Pocken-, Cholera- und
Gelbfieber-Impfungen empfohlen, wenn die Einreise von oder via infizierte Gebiete erfolgt.
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 Impfempfehlungen Safetravel
Gesundheit
Das Gesundheitswesen steht in Australien auf hoher Stufe und die medizinische Betreuung ist in jeder
Hinsicht gewährleistet. Auch Komplementär- und Alternativmedizin sind verbreitet. Das Preisniveau von
Behandlungen entspricht etwa jenem in der Schweiz.
Häufige Krankheiten
Die Krankheitsstatistik wird durch Geschlechtskrankheiten, inkl. AIDS, angeführt. Andere Leiden je nach
Häufigkeit des Auftretens sind bakterielle Nahrungsmittelvergiftungen (Salmonellen, etc.), Hepatitis und
Tuberkulose, wobei die Statistik ähnliche Verhältnisse wie in der Schweiz aufzeigt. Stark verbreitet ist
Krebs, insbesondere Hautkrebs bei Personen, die sich übermässiger Sonnenbestrahlung aussetzen.
Australische Gehirnentzündung (Murray Valley Enzephalitis – MVE) und Ausbrüche des Ross River Virus
sind durch Moskitos verbreitete Krankheiten, welche im südöstlichen Australien nach starken Regenfällen
und Überschwemmungen auftreten können.
 Reisehinweise EDA
 Reisemedizinische Beratung Safetravel
Schweizer Vertretungen
Die Schweiz ist in Australien vertreten durch:








Embassy Canberra
Consulate Adelaide
Consulate Brisbane
Consulate Darwin
Consulate Hobart
Consulate Melbourne
Consulate Perth
Consulate General Sydney
Das Generalkonsulat in Sydney ist für sämtliche konsularische Angelegenheiten zuständig. Bei den übrigen
Konsulaten handelt es sich um Honorarvertretungen.
Leben in Australien
Wohnen
Mieten
Wer länger in Australien arbeitet oder studiert, ist mit einer Wohnung oder einer Wohngemeinschaft WG gut
beraten. Für eine Mietwohnung muss man durchschnittlich zwischen AUD 150 – AUD 400 pro Woche
einplanen (je nach Lage, Grösse und Zustand). In der Regel müssen vier Wochenmieten als Kaution
hinterlegt werden. Beim Anmieten einer Wohnung in Australien ist es wichtig, im Vorfeld die Konditionen
abzuklären und sich über seine Rechte und Pflichten zu informieren.
Möchte man seinen Geldbeutel etwas schonen, dann kann man auch einen Mietpartner suchen, der die
Mietkosten teilt (shared accomodation). Es gibt sehr viele WGs, die zu verhältnismässig niedrigen Preisen
einen Mitbewohner aufnehmen.
Nebst den Wohnungen und WGs gibt es auch die Möglichkeit eine billige Unterkunft für Schülerinnen und
Schüler bzw. Studenten (Homestay) zu finden. Im Weiteren ist es möglich eine kostenlose Unterkunft gegen
geringen Arbeitsaufwand (Housesitting) zu finden. Nähere Einzelheiten dazu im Internet.
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Kaufen
Der Kauf von Immobilien ist genehmigungspflichtig. Die Bewilligungen werden vom Foreign Investment
Review Board FIR erteilt.
Es wird meistens in Leichtbauweise (brick/veneer) gebaut, auf einem Fundament ohne Keller. Die
Hauspreise steigen nach wie vor stark, vor allem in der Umgebung von Cairns, im Südwesten von
Queensland und in und um Sydney. Am teuersten sind Melbourne und Perth.
 Settle in Australia
 Behörde für Investitionen von ausländischen Personen FIR
Wohnen
Die häusliche Niederlassung in Australien ist mit einem hohen Kostenaufwand verbunden. Es ist schwierig
in Grossstädten eine preiswerte Unterkunft zu finden. Häuser und Apartments, in Australien oft „units“ und
flats genannt, sind ziemlich teuer, vor allem in Sydney, Perth, Melbourne und Canberra.
Eine der besten Webseiten für Häuser und Wohnungen zur Miete oder zum Kauf ist:
 Wohnungsmarkt in Australien
 Australien reisen - Australien Unterkunft
Netzspannung
Wechselstrom 220-240 Volt, 50 Hertz (wie in der Schweiz)
Stecker/Steckdosen: dreipolige Flachstecker (Adapter erforderlich)
 Elektrizität
Masse und Gewichte
Metrisches System
Telefonvorwahl: 0061
Notfallrufnummern
Polizei – Ambulanz – Feuerwehr
Tel.: 000 (Triple Zero)
Gesellschaft und Kultur
Kulturelles Leben
Die Grossstädte Australiens bieten unzählige Möglichkeiten zum Besuch kultureller Veranstaltungen. Es
finden täglich Opern, Konzerte, Ballettaufführungen, Sprechtheater und Vernissagen in Kunstgalerien statt.
Das Klubleben wird in Australien gross geschrieben, kann aber je nach Klub sehr teuer sein.
Reisen und Ferien
Ferien mit Wohnwagenmobil und/oder Zelt sind populär in Australien. Australien ist ein Reise- und
Ferienland par excellence.
Sport
Dank des ausgeglichenen Klimas und der überdurchschnittlich langen, täglichen Sonnenscheindauer ist
Australien ein ideales Gebiet für die Ausübung vieler Sportarten.
Radio, TV, Presse
Radio und Fernsehen bieten ein reichhaltiges Programm an. Im Rahmen der Sendungen von Radio Ethnic
Australia (SBS) wird wöchentlich ein Programm in schweizerdeutsch und französisch ausgestrahlt.
Das Angebot lokaler Zeitungen und Zeitschriften ist sehr gross und vermag alle Interessensrichtungen zu
befriedigen. Ausländische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher sind grossenteils erhältlich, Tageszeitungen
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jedoch erst einige Tage nach dem Ausgabedatum. Es gibt eine lokale Wochenzeitung in deutscher Sprache
«Die Woche in Australien», die hauptsächlich über Ereignisse in Australien, der Schweiz, Deutschland und
Österreich berichtet. Gut versorgt ist der Markt auch mit allen aktuellen Titeln auf CD (Musik) oder DVD
(Film).





Die Woche in Australien
Schweizer Radio und Fernsehen SRF
Swissinfo
Schweizer Zeitungen
Schweizer Revue
Religion
In Australien herrscht Glaubensfreiheit. In den staatlichen sowie in den meisten Privatschulen wird ein
interkonfessioneller Religionsunterricht erteilt.
Schulen und Bildung
Schulsystem
Das Bildungswesen, Hochschulen inbegriffen, fällt in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesstaaten.
Die Ausbildung in den öffentlichen Primar- und Mittelschulen ist «kostenlos». Zu bezahlen sind jedoch:
Bücher, Schulmaterialien, Ausflüge, inoffizielles Schulgeld («Voluntary School Contribution», weil die
Schulen zu wenig öffentliche Mittel erhalten) und die Uniformen.
Die obligatorische Schulpflicht beginnt normalerweise mit 5 Jahren und endet mit 15 Jahren. Die
Primarschule dauert 7 Jahre, anschliessend wird 3 Jahre die «Oberschule» besucht. Damit ist der
obligatorische Schulbesuch abgeschlossen («School Leaving Certificate«).
Bei einer Weiterbildung von 2 Jahren wird im Alter von 17/18 Jahren das «Higher School Certificate»
abgelegt, das zum Besuch der Universität berechtigt. Die Unterrichtssprache ist Englisch.
Das Schuljahr ist in Quartale (Terms) von ca. 10 Wochen eingeteilt: Anfangs Februar bis Ende März, Mitte
April bis Ende Juni, Mitte Juli bis Ende September, Mitte Oktober bis Mitte Dezember.
Die Qualität des öffentlichen Unterrichtes ist stark abhängig von der Gegend in welcher sich die Schule
befindet. Viele wohlsituierte australische Eltern schicken ihre Kinder mindestens bis zur dritten Klasse in
öffentliche Institutionen. Erst ab der vierten Klasse werden (unter anderem aufgrund der vielen
Zusatzprogramme – Musikunterricht, Sport etc., welche nach dem üblichen Schulunterricht angeboten
werden und meistens im Schulpreis inbegriffen sind) die Kinder in Privatschulen untergebracht.
Der Eintritt in die Schulen, öffentlich und privat, ist im Prinzip jederzeit möglich. Es empfiehlt sich, bereits vor
der Ankunft in Australien via Internet die diversen Schulen anzuschauen und allenfalls bereits erste
Kontakte zu knüpfen. Die Einschreibung ist spätestens nach Ankunft im Land vorzunehmen, Wartelisten
können Hindernisse darstellen. Es müssen alle vorgängigen Schulzeugnisse zur Einsicht unterbreitet
werden (bei Privatschulen keine generelle Regelung). Das meiste Schulmaterial wird von der Schule
geliefert; Bücher werden in Rechnung gestellt. Dazu kommen Auslagen für Sport, Ausflüge etc.
Internationale Schulen
In allen grossen Städten gibt es gute internationale Privatschulen. Diese Schulen folgen teilweise dem
Ferienplan ihrer Länder.
 Deutsche Schulen: www.auslandsschulwesen.de >Auslandschulverzeichnis
 Französische Schulen: www.scola.education.gouv.fr >Auslandschulverzeichnis
 Council of International Schools: portal.cois.org >International Schools Directory
Schweizerschulen im Ausland
In Australien gibt es keine Schweizerschulen.
 Schweizer Schulen und Schweizer Bildungsprojekte im Ausland: www.educationsuisse.ch/
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Universitäten
Hat ein aus dem Ausland kommender Student die schweizerische Matura abgelegt, kann er an einer der
Universitäten um Immatrikulation nachsuchen. Normalerweise muss er kein eigentliches Examen ablegen,
ausser einer Englisch-Prüfung, die sehr streng sein kann. Verfügt der Student über ein Handelsdiplom oder
etwas ähnliches, kann er in 1 bis 2 Jahren an einer Tagesschule das «Higher School Certificate»
nachholen, was ihn dann zum Besuch der Universität berechtigt. Ein Numerus Clausus besteht bei allen
Fakultäten, insofern als die Anforderungen je nach Angebot und Nachfrage festgelegt werden. Die Auswahl
an Fakultäten kann mit unseren Universitäten verglichen werden.
Die University of Sydney und die University of New South Wales haben bspw. auch eigene technische
Institute. Zudem besteht in Sydney noch die so genannte «University of Technology», mit ausschliesslicher
Hochschulbildung in den exakten Wissenschaften. Ausbildung auf der Stufe zwischen schweizerischem
Technikum und ETH.
Studienbeginn: Ende Februar. Immatrikulationen bis im September des vorangehenden Jahres.
 Universities Australia
 Universitäten in Australien
Fahrzeug und Führerausweis
Fahrzeugimmatrikulation
Der Kauf bzw. Verkauf eines Gebrauchtwagens unterliegt in jedem Bundesstaat anderen Regeln. In Victoria
zum Beispiel muss ein Wagen, bevor er zugelassen werden kann, einen Sicherheitscheck durchlaufen. Erst
danach kann er auf den Namen des neuen Besitzers zugelassen werden. In New South Wales NSW und
Northern Territory NT sind jährliche Sicherheitschecks vorgeschrieben, wenn die Zulassung erneuert wird.
Ebenfalls ist bei einem Autokauf eine Stempelgebühr fällig, die sich nach Höhe des Kaufpreises richtet.
Beim Verkauf des Wagens sollte darauf geachtet werden, dass dieser im selben Bundesstaat verkauft wird
wo er gekauft wurde. Ansonsten muss das Auto umgemeldet werden und das ist eine zusätzliche zeitliche
und finanzielle Belastung.
Ein abtrennbares Verkaufsformular hängt an jedem sogenannten Green Slip (Fahrzeugpapiere). Dieses
Formular erhält man in jeder Polizeistelle oder auch im Court House der Stadt. Nachdem man alles
ausgefüllt hat, behält jede Partei einen Abschnitt. Der Verkäufer schickt seinen Abschnitt an die jeweilige
Verkehrsbehörde (siehe unten). Der Käufer schickt seinen Abschnitt ebenfalls an das zuständige
Verkehrsamt und legt noch eine Kopie des Reisepasses und des Führerscheins bei. Ausserdem muss eine
Gebühr (Stamp Duty) entrichtet werden, die sich anteilmässig aus der Höhe des Kaufpreises errechnet.
Die Vorschriften können laufend geändert werden. Daher unbedingt die Webseite der zuständigen
Behörden konsultieren:
 Registration and Licences in Australia
Australische Autos online kaufen:
 www.carsales.com.au
 www.carsurvey.org
 www.drive.com.au
 www.autotrader.com.au
Führerausweisanerkennung
Der alte schweizerische Führerausweis wird nur zusammen mit einem internationalen Führerschein
anerkannt. Für den neuen Führerausweis im Kreditkartenformat stellt das schweizerische Generalkonsulat
in Sydney auf ihrer Internetseite eine Übersetzung ins Englische zur Verfügung.
Inhaber mit einer unbegrenzten Aufenthaltsbewilligung müssen spätestens nach drei Monaten einen
australischen Führerausweis erwerben, Schweizer Führerausweise mit Übersetzung werden
umgeschrieben.
In Australien herrscht Linksverkehr, die Fahrzeuge sind rechtsgesteuert.
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Mindestalter für Automieten: 21-25 Jahre.
 Übersetzung Führerschein
 Australian Automobile Association AAA
 Apply for a Driver’s License
Versicherung
Auf jeden Fall muss das Auto eine gültige Registrierung (Rego) haben. In dieser Registrierung ist
automatisch eine Auto Versicherung enthalten, die Personenschäden abdeckt (Cumpolsury Third Party
Insurance). Sie wechselt automatisch mit der Registrierung den Besitzer. Zusätzlich sollte man eine
Haftpflicht bzw. Kaskoversicherung (Third Party Property Insurance) abschliessen. Diese kommt für
Sachschäden bei einem Unfall auf.
Steuern
Direkte und indirekte Steuern
Jeder, der in Australien arbeitet, muss Einkommenssteuer bezahlen. Selbst Kurzzeitjobber (siehe Working
Holiday Visum) müssen daher beim australischen Finanzamt («Australian Taxation Office» – ATO) eine
Steuernummer beziehungsweise die sogenannte «Tax File Number» (TFN) beantragen und einen Teil ihres
Gehalts per Steuer an Australiens Finanzamt abgeben.
Es lohnt sich, die TFN schnellstmöglich zu besorgen, da sie dem Arbeitgeber bis spätestens 28 Tage nach
Arbeitsbeginn vorliegen muss. Ist dies nicht der Fall, so ist der Steuerhöchstsatz (47%) zu bezahlen. Die
TFN kann man direkt nach der Einreise ins Land online oder gegen Vorlage des Antragsformulars, des
Reisepasses und der entsprechenden Arbeitserlaubnis in den ATO-Büros beantragen. Empfehlenswert ist
der Online-Weg, da dieser unkompliziert ist und in der Regel problemlos funktioniert.
Der Arbeitgeber zieht die zu bezahlende Lohnsteuer vom Gehalt ab und übermittelt sie ans Finanzamt
(Quellensteuer). Läuft das Finanzjahr aus oder das Arbeitsverhältnis wird beendet, so erhält der
Arbeitnehmer ein «Payment Summary». Dies ist eine vom Arbeitgeber erstellte Abrechnung, in der die
Steuerabgaben ersichtlich sind und für die eventuelle Steuerrückzahlung (Tax Return) unbedingt benötigt
wird. In Australien dauert das Steuerjahr vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres. Die Formulare zur
Steuererklärung erhält man in allen ATO Zentralen oder auf der ATO Website unter der Rubrik «What do
you want to do». Man kann die Tax Return sowohl online durchführen als auch beim ATO abgegeben oder
dem ATO zuschicken. Dies sollte in der Regel zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober geschehen.
Im Gegensatz zu Arbeitern mit permanenter Aufenthaltsgenehmigung oder australischer
Staatsangehörigkeit gibt es für Arbeiter mit einem zeitlich befristeten Arbeitsvisum keine Steuerfreigrenze.
Der Abzug beläuft sich auf 29%. Wie in der Schweiz ist der Steuersatz in Australien von der Höhe des
Einkommens abhängig.
Wer genau wissen möchte, wie hoch seine voraussichtlich zu bezahlenden Steuern in Australien sein
werden, der kann dies anhand des «ATO – Simple Tax Calculator» tun.
 Antrag Tax File Number TFM und Formular Steuererklärung
 Australische Steuerbehörden
 Australian Tax Office ATO – Simple Tax Calculator
Vermögenssteuer
Grundstücke und Liegenschaften werden durch die Lokalbehörden besteuert. Wenn Immobilien innert 12
Monaten wieder verkauft werden (Spekulation), muss der Gewinn als Einkommen versteuert werden.
Weitere Angaben entnehmen Sie der offiziellen Webseite der australischen Steuerbehörden.
 Australische Steuerbehörden
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Doppelbesteuerung
Australien und die Schweiz haben ein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen geschlossen.
 Doppelbesteuerungsabkommen DBA mit Australien
 DBA Abkommen zwischen der Schweiz und Australien - Text Abkommen
Einbürgerung
Voraussetzungen und Vollzug
Personen, die vier Jahre in Australien gelebt haben, davon mindestens 12 Monate als Permanent resident,
können ein Einbürgerungsgesuch stellen.
Voraussetzungen:
 Mindestalter 18 Jahre
 Absicht, dauernd in Australien zu leben
 guter Leumund
 bestandener Citizenship Test
 Citizenship Zeremonie muss besucht werden
Mit dem Citizenship Test wollen die Behörden insbesondere die Englischkenntnisse prüfen, sowie die
Verbundenheit mit den «nationalen Werten». Ehepartnerinnen bzw. Ehepartner und im Ausland geborene
Kinder von australischen Staatsangehörigen erhalten das australische Bürgerrecht nicht mehr automatisch.
Die doppelte Staatsbürgerschaft ist nach wie vor erlaubt.
Es werden laufend Anpassungen vorgenommen. Die aktuellen Vorschriften sind auf der Webseite der
australischen Behörden zu finden:
 Australische Nationalität
Schweizer und Schweizerinnen
Konsularischer und diplomatischer Schutz
Gemäss Art. 16 Abs. 1 des Reglements des schweizerischen diplomatischen und konsularischen Dienstes
vom 24. November 1967 (SR 191.1) sind die diplomatischen und konsularischen Vertretungen Schweizer
Staatsangehörigen behilflich, wenn ihnen nicht zugemutet werden kann, ihre Interessen selber zu wahren.
Bei rechtlichen Problemen mit Behörden des Gastlandes kann die Vertretung bei diesen intervenieren. Eine
besondere Form der Interessenwahrung der Auslandvertretungen zugunsten der Schweizer Bürger ist der
konsularische Schutz.
Verletzt ein Staat völkerrechtliche Regeln, so kann die Schweiz für ihre Bürger auf diplomatischer Ebene
tätig werden (diplomatischer Schutz).
Weitere Informationen
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
Ratgeber für Auslandschweizer
Allgemeine Information zur Auswanderung EDA
Konsularischer Schutz: Hilfe im Ausland
Konsularischer Schutz
Reisehinweise EDA
Informationen zum rückzahlbaren Vorschuss (Bundesamt für Justiz)
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Die Helpline EDA beantwortet als zentrale Anlaufstelle Fragen zu konsularischen Dienstleistungen
Rund um die Uhr!
Tel. aus der Schweiz: 0800 24-7-365 Tel. aus dem Ausland: +41 800 24-7-365
E-mail: helpline@eda.admin.ch
 Formular Helpline EDA
 Helpline EDA
Gratisanruf (aus dem Ausland mit Skype)
Hinweis: Wenn Sie Skype auf Ihrem Computer oder Smartphone nicht installiert haben, erscheint eine
Fehlermeldung. In diesem Fall installieren Sie zuerst das Programm mit dem folgenden Link: Download
Skype.
Politische Rechte
Schweizerische Staatsangehörige behalten auch im Ausland ihre Stimm- und Wahlrechte. Sie können
sich an eidgenössischen Volksbegehren, Abstimmungen und Nationalratsahlen beteiligen
(Ständeratswahlen sind kantonal), aktiv und passiv. Voraussetzung dafür ist ein fester Wohnsitz im
Ausland, sowie die Immatrikulation und Anmeldung als Stimmberechtigter bei der dafür zuständigen
Schweizer Vertretung (Botschaft oder Generalkonsulat).
Wer sich auf diesem Weg ins Stimmregister seiner letzten Wohngemeinde oder Heimatgemeinde
eintragen lässt, erhält auf dem Postweg das amtliche Stimm- und Wahlmaterial sowie die
Erläuterungen des Bundesrates zugeschickt. In der Schweizer Revue/Zeitschrift für Auslandschweizer,
wird regelmässig über bevorstehende Eidgenössische Abstimmungen informiert.
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer aus mehreren Kantonen können bei den
eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen ihre Stimme über das Internet abgeben. Es gilt zu
beachten, dass Vote électronique oder E-Voting nur Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern
zur Verfügung steht, die ihren Wohnsitz in einem der Staaten haben, welche die Vereinbarung von
Wassenaar (www.wassenaar.org) unterzeichnet haben, oder in einem EU-Staat, in Andorra,
Liechtenstein, Monaco, San Marino, Vatikanstadt oder im Norden von Zypern leben. Ungefähr 90
Prozent der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben ihren Wohnsitz in einem dieser
Länder.
Diverse Kantone offerieren Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern auch die Teilnahme an
kantonalen Urnengängen.
Die Anmeldung als Stimmberechtigte bzw. Stimmberechtigter muss mindestens alle vier Jahre erneuert
werden. Auch Doppelbürgerinnen und Doppelbürger können die schweizerischen Stimm- und
Wahlrechte ausüben. Sie riskieren damit in gewissen Staaten allerdings den Verlust der zweiten
Staatsbürgerschaft.
 Nutzen Sie Ihre demokratischen Rechte auch im Ausland
Weitere Informationen
 Ratgeber für Auslandschweizer
 Auslandschweizer-Organisation ASO
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 Swisscommunity.org
eGov
Alle Vertretungen haben – in Ergänzung zum Internetauftritt des EDA – eigene Webseiten mit einem
umfassenden Informationsangebot für Auslandschweizer eingerichtet. Ebenso sind die wichtigsten
Formulare im Verkehr mit den Vertretungen – Anmeldeformular, Antrag Reiseausweis, Meldung als
stimmberechtigte Auslandschweizerin bzw. Auslandschweizer – elektronisch abrufbar. Dies gilt auch für
Unterschriftenbögen für Volksinitiativen und Referenden.
 Webseite des EDA
 Webseite Botschaft in Canberra
 Webseite Generalkonsulat in Sydney
Statistik
Ende 2013 waren bei der schweizerischen Vertretung in Australien über 24‘007 Auslandschweizerinnen und
Auslandschweizer immatrikuliert.
Schweizervereine
In Australien gibt es zahlreiche Schweizervereine und Klubs. Das Generalkonsulat in Sydney gibt Ihnen
gerne Auskunft über die verschiedenen Vereinigungen im ganzen Land.
 Generalkonsulat in Sydney
 Liste Schweizervereine Sydney
Auslandschweizer-Organisation ASO
Die ASO besteht aus dem Auslandschweizerrat «Parlament der Fünften Schweiz» und dem
Auslandschweizersekretariat, welches eine breite Dienstleistungspalette für Auslandschweizerinnen und
Auslandschweizer anbietet, wie Beratung und Betreuung im Zusammenhang mit Auswanderung,
Auslandaufenthalt und Rückwanderung; Herausgabe der «Schweizer Revue», welche alle
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer kostenlos erhalten; Organisation des jährlichen
Auslandschweizer-Kongresses; Betreuung von jungen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern
(Lager, Familienaufenthalte, Jugendaustausch) und politischen Rechte.
 Auslandschweizer-Organisation ASO
Swiss Community
SwissCommunity vernetzt schweizerische Staatsangehörige weltweit:

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Vernetzen Sie sich mit anderen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern, wo immer Sie sind
Informieren Sie sich über relevante Neuigkeiten und Veranstaltungen
Finden Sie Hilfe bei der Wohnungssuche – oder das beste Fondue in der Stadt!
Entdecken Sie die Schweiz
 Swisscommunity.org
Soliswiss
Private Genossenschaft mit dem Hauptziel, die Existenz der Auslandschweizer im Fall von Krieg, inneren
Unruhen oder allgemeinen politischen Zwangsmassnahmen mittels jährlicher Risikoprämie zu versichern.
Diese Risikoabsicherung beruht auf dem Solidaritätsprinzip und wird vom Bund überwacht und garantiert.
Die Tochtergesellschaft Soliswiss AG bietet unabhängige Beratung und Vermittlung von internationalen
Krankenversicherungen, Lebens- und Vorsorgeprodukten sowie Vermögensverwaltung in der Schweiz an.
 Soliswiss: Solidaritätsfonds der Auslandschweizer
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Verkehr
Strasse
Ausser im Innern des Landes ist das Strassennetz im Allgemeinen dicht und gut ausgebaut. Die Hinweise
«sealed» und «unsealed» (geteert/ungeteert) geben Auskunft über den Zustand der Strasse. Auf gewissen
Strassenabschnitten, Tunnels oder Brücken wird eine Gebühr (Toll) verlangt.
In ganz Australien herrscht Linksverkehr. Die Fahrzeuge sind demzufolge rechts-gesteuert. Linksgesteuerte
Autos werden nicht zugelassen.
Fahrer und Beifahrer (auch auf Rücksitz) müssen stets ihre Sicherheitsgurte tragen. Die
Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften und sonstigen bebauten Gegenden ist 60, teilweise 50 oder in der
Nähe von Schulen zu gewissen Zeiten 40 Stundenkilometer. Auf freier Strecke, je nach Bundesstaat, 100
oder 110 Stundenkilometer. Die Webseite der «Roads and Traffic Authority – NSW» gibt viele, nützliche
Informationen.
In den Grossstädten ist die Benützung von öffentlichen Transportmitteln (Autobusse, Bahnen, Fähren) zu
empfehlen.
 Transport-Infoline
Schiene
Die staatliche Eisenbahn verfügt über ein 34’000 Kilometer langes Schienennetz; das private Eisenbahnnetz
erstreckt sich auf einer Länge von 5’500 Kilometern. Der Güter- und Personenverkehr auf Schienen spielt
allerdings eine eher untergeordnete Rolle – verglichen mit dem Strassenverkehr.
In den Ballungsräumen Sydney, Canberra, Melbourne und Perth existieren zudem gut ausgebaute S-BahnNetze.
Luftfahrt
Australien zeichnet sich durch ein sehr dichtes Flugnetz aus; es verfügt über 400 öffentliche und private
Flughäfen.
Die grösste und wichtigste Fluggesellschaft des Landes ist die 1920 gegründete Gesellschaft QANTAS. Der
Kingsford Smith International Airport in Sydney ist für den internationalen Flugverkehr das bedeutendste
Drehkreuz Australiens.
Schifffahrt
Zielhäfen in Australien sind in der Regel Fremantle (Perth), Adelaide, Melbourne, Sydney und Brisbane.
Es ist durchaus möglich von Europa auf einem Frachtschiff nach Australien zu reisen.
Arbeiten in Australien
Arbeitsmarkt
Arbeitsmarktlage
Aufgrund der Tatsache, dass der australische Arbeitsmarkt mit einer Arbeitslosenquote von gerade mal 5%
deutlich stabiler ist als der europäische, Australien stets gut ausgebildete Fachkräfte aus dem Ausland sucht
(v.a. Ingenieure), sehr multikulturell geprägt ist und zudem noch eine sehr hohe Lebensqualität vorzuweisen
hat, zieht es jährlich tausende ausländische Arbeitskräfte auf den 5. Kontinent. Langfristiges Arbeiten in
Australien kommt allerdings nur für diejenigen in Frage, welche die erforderlichen Auflagen erfüllen.
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Arbeitsbedingungen
Arbeitsrecht
Das australische Arbeitsrecht unterscheidet sich teilweise erheblich von den europäischen
arbeitsrechtlichen Vorschriften. So kann das europäische Arbeitsrecht mit seinen strengen
Kündigungsregelungen und den engmaschigen Schutzvorschriften (Mitbestimmung im Unternehmen,
Mutterschutz) gegenüber dem australischen Recht als arbeitnehmerfreundlicher bezeichnet werden. Dazu
ist allerdings einschränkend zu sagen, dass aufgrund der neuen Vorschriften des Fair Work Act 2009 der
Schutz der Arbeitnehmer auch in Australien eine grössere Bedeutung bekommen hat.
Wesentliche Unterschiede in den Gehaltsstrukturen sind auch darauf zurückzuführen, dass die Arbeitgeber
in Australien weitaus geringere Sozialabgaben zahlen als in Europa.
Arbeitsverträge
In Australien kann ein Vertrag mit einem Arbeitnehmer in Form eines befristeten oder unbefristeten
Arbeitsvertrages geschlossen werden. Für beide Vertragsformen kann eine Probezeit von in der Regel 3
Monaten bzw. max. 6 Monaten vereinbart werden. Dabei sind u.a. Mindestlohn, Arbeitszeitenregelung,
einige Kündigungsvorschriften, Urlaubsansprüche etc. als Mindestschutzvorschriften des australischen
Arbeitsrechtes zu beachten. Dementsprechend ist es sinnvoll, australisches Recht mit Verweis auf das
jeweilige Landesrecht des Bundeslandes, in dem sich der Arbeitsplatz befindet, für den gesamten
Arbeitsvertrag zu vereinbaren. Die Vereinbarung ausländischen Arbeitsrechtes ist nur bei entsandten
Arbeitskräften zulässig und auch nur, soweit australische Mindestbedingungen eingehalten werden. Bei der
vertraglichen Ausgestaltung sind auch die jeweiligen Modern Awards, welche bestimmte Regelungen für
verschiedene Branchen beinhalten, zu berücksichtigen.
Innerhalb des australischen Arbeitsrechtssystems wird zwischen Voll- und Teilzeitangestellten (full-time und
part-time employees) sowie Aushilfskräften (casuals) unterschieden. Dies kann Auswirkungen auf
Kündigungsschutz, Urlaubs- sowie Krankengeldansprüche haben.
Die in Australien derzeit geltende gesetzliche Arbeitszeit beträgt 38 Wochenarbeitsstunden als
Regelarbeitszeit, nicht als Maximalarbeitszeit. Dabei werden bis zu zwei zusätzliche Wochenarbeitsstunden
grundsätzlich als akzeptabel betrachtet. Allerdings sind auch diesbezüglich bei einer vertraglichen Regelung
mögliche tarifvertragliche Begrenzungen bzw. Einflüsse zu beachten.
Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt in Australien vier Wochen pro Jahr (ein Dreizehntel der pro Jahr
geleisteten Arbeitsstunden). Hinzu kommen je nach Bundesland etwa 10 gesetzliche Feiertage sowie
zusätzliche Urlaubstage für familiäre Ereignisse oder Sonderurlaubsansprüche.
Die Vergütung für den Arbeitnehmer erfolgt nach gesetzlichem oder tarifvertraglichem Mindestlohn. Der
gesetzliche Mindestlohn wird jährlich festgesetzt und beträgt derzeit 15,96 AUD brutto pro Stunde oder
606.40 AUD pro Woche.
Arbeitsbewilligung
Umfassende Informationen zum Thema Einwanderung und Aufenthalt bieten die Seiten des australischen
Einwanderungsministeriums. Hier gibt es unter anderem Listen mit den zurzeit nachgefragten Berufen. Mehr
Informationen über Arbeitsvisa findet man u.a. auch im Kapitel «Einreise und Aufenthalt» (Seite 8) dieses
Länderdossiers.
 Australisches Einwanderungsministerium
Eine fachmännische Beratung bietet die australische Botschaft in Berlin an. Da es ca. zwei Dutzend
verschiedene Visumstypen gibt mit jeweils unterschiedlichem Regelwerk, ist die Kontaktnahme mit der
australischen Botschaft wichtig.
 Australische Botschaft in Berlin
Empfehlenswert ist auch die Seite «Live in Australia» (kommerzielle Webseite). Hier können Sie unter
anderem Ihre Einwanderungschancen nach dem Punktesystem online schätzen lassen.
 Live in Australia
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Einzelne Berufe
Die Einwanderungsbehörde publiziert zudem regelmässig Listen mit Berufen, die in Australien gesucht sind,
darunter auch die «Skilled Occupation List SOL» bzw. «State & Territory SOL (respektive CSOL-Liste)».
Diese Listen spielen eine erhebliche Rolle, wenn man in Australien als qualifizierter Arbeiter arbeiten und
leben möchte. Um als Arbeitskraft nach Australien auszuwandern, braucht man zuallererst den passenden
Beruf, der sich, je nachdem welches Visum man beantragen möchte, auf der SOL- oder auf der CSOL-Liste
befinden muss. Als zweite wichtige Voraussetzung sollte man sich in der Altersklasse zwischen 18 und 49
Jahren befinden. Aber auch gute Englischkenntnisse und ausreichende Berufserfahrungen sind zwei der
Grundvoraussetzungen für ein Visum als qualifizierter Arbeiter.
 Work in Australia www.immi.gov.au
 Skilled Occupation Lists
Oftmals benötigt man in Australien das «International English Language Testing System» (im Allgemeinen
das General-Training-Modul oder für Akademiker das Academic-Modul) für eine Bewerbung um einen
Arbeitsplatz oder für einen Visum-Antrag, bei dem man seine Englischkenntnisse unter Beweis stellen
muss. IELTS steht für einen international anerkannten und angewandten Test, der die Englischkenntnisse
von Personen feststellt.
 IELTS Test
Selbstständige Berufsausübung
Nützliche Adressen:





Switzerland Global Entreprise
Swiss-Australian Chamber of Commerce and Industry
Swiss-Australian Academic Network SAAN
Starting a business
Doing business in Canberra
Die Vorschriften für die Erteilung von Arbeitsbewilligungen sind komplex und ständigen Anpassungen und
Änderungen unterworfen. Es empfiehlt sich daher unbedingt, die Webseiten der zuständigen australischen
Behörden zu konsultieren. Professionelle Hilfe in Form von spezialisierten Anwaltskanzleien ist erhältlich,
aber mit relativ hohen Kosten verbunden.
Stellensuche und Bewerbung
Öffentliche Angebote
Die staatliche australische Arbeitsverwaltung (Department of Employment & Workplace Relations) bietet
folgenden Service an:
 Australian Job Search
Private Stellenvermittlung
Jobangebote gibt es in Tageszeitungen (Samstag und Mittwoch) in der Rubrik «Positions Vacant» der
Stellenanzeigen (Classifieds).
Es gibt in jeder Stadt auch eine Reihe privater Arbeitsvermittler (employment agencies). Diese findet man in
den Gelben Seiten unter «Employment Services» und «Employment Labour Hire Contractors». Auch
temporäre Arbeitsvermittlungen können nützlich sein, einen Arbeitseinstieg zu finden. In Australien ist es
auch üblich, durch Direktanfragen bei Firmen sein Stellengesuch abzugeben. Auch über das Internet und
Jobdatenbanken kann man nach Arbeitsstellen Ausschau halten.
 Stellenangebote in Australien
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Bewerbung
Bewerbungsunterlagen bestehen aus «Cover letter» (Bewerbungsschreiben) und «Resume»
(Berufserfahrungen und Qualifikationen). Falls ein Arbeitgeber auch die Diplome und Zeugnisse sehen will,
wird dies in Stelleninseraten ausdrücklich erwähnt.
Das Bewerbungsschreiben sollte keinesfalls länger als zwei Seiten sein. Es soll Werbung für Sie machen
und Ihre guten Englischkenntnisse widerspiegeln. Erwähnen Sie, welche konkreten Berufserfahrungen Sie
haben, warum Sie sich gerade für diese Stelle bewerben, und welchen Mehrwert Sie dem Unternehmen
bringen können.
Verzichten Sie im «Resume» auf persönliche Angaben, wie Nationalität, Geburtsdatum, Religion oder Foto.
Es empfiehlt sich, das «Resume» aufzugliedern, z.B. in «Education» (Ausbildung), «Work experience»
(Berufserfahrung), «Skills» (Kenntnisse/Fähigkeiten) und evt. «Interests» (Hobbies). Unter Interests werden
je nach Job z.B. teambildende Fähigkeiten gern gesehen (z.B. Gruppensportarten).
Empfehlungsschreiben und «Referees» (Referenzpersonen) haben in Australien einen hohen Stellenwert.
Listen Sie am Schluss die Personen auf, welche eine positive Empfehlung für Sie abgeben könnten, oder
vermerken Sie, dass Sie Referenzpersonen angeben können. Wichtig ist, dass sie diese Personen
vorgängig informieren und diese genügend Englischkenntnisse haben. Empfehlungsschreiben werden
vorgängig abgefasst (natürlich in Englisch) und der Bewerbung mitgegeben.
Firmenlisten
Die Schweizerisch-Australische Handels- und Industriekammer SACCI führt eine umfangreiche Liste der in
Australien tätigen Schweizer Firmen und das Schweizerisch-Australische Akademienetzwerk SAAN
publiziert auch Stellen.
 Swiss-Australian Chamber of Commerce and Industry
 Swiss-Australian Academic Network SAAN
Diplome, Abschlüsse, Zeugnisse
Übrige Diplome und Abschlüsse
Wenn Sie im Ausland bleiben wollen, müssen Sie nur die Anerkennung des Zulassungsausweises prüfen
lassen. Das wird die ausgewählte Universität von sich aus erledigen. Wenn Sie hingegen wiederum zurück
in die Schweiz kommen und hier weiterstudieren wollen, besprechen Sie am besten vorgängig mit Ihren
Dozierenden die Universitäts- und Veranstaltungsauswahl. Wenn Sie ein Vollstudium im Ausland
absolvieren und anschliessend zurück in die Schweiz kommen möchten, klären Sie die Anerkennung bei
den zuständigen Stellen vorgängig genau ab (Swiss ENIC).
 Anerkennung – Swiss ENIC
 Anerkennung Diplome
 Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, Anerkennung ausländischer Diplome
Löhne und Gehälter
GAV und orts- und berufsübliche Saläre
In der Industrie werden jedes Jahr neue gesetzliche Minimallöhne festgesetzt. Der Federal Minimum Wage
ist 2012 auf AUD 15,96 (brutto) pro Stunde erhöht worden. Viele Arbeitnehmer erhalten dazu noch ein
Feriengeld in der Höhe von 17,5%.
 Löhne in Australien
 Salärvergleich in Australien
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Vorsorge und Versicherungen
Sozialversicherungssystem
Überblick Soziale Sicherheit
Das australische Sozialsystem ist steuerfinanziert. Es gibt keine separat zu zahlenden
Sozialversicherungsbeiträge. Das heisst aber nicht, dass jeder, der Steuern zahlt, auch versichert ist. Ein
Recht auf Sozialleistungen hat man nämlich nur, wenn man mindestens zwei Jahre im Land lebt und eine
Daueraufenthaltsgenehmigung vorweisen kann. Ansonsten muss man auf Beihilfen wie Arbeitslosenhilfe,
Wohngeld, Kinder- oder Alleinerziehungsgeld und alle Arten von Renten verzichten.
In der Regel sind die Leistungen deutlich niedriger als in der Schweiz. Wenn man sich dauerhaft in
Australien niederlassen will, sollte man sich daher zusätzlich privat absichern, vor allem in Bezug auf die
Altersvorsorge.
Bei dem australischen Sozialsystem geht es eher um die Sicherung eines Existenzminimums. Im Einzelnen
umfasst es:
 Age pension (Altersrente) für Personen mit Daueraufenthaltsbewilligung und zehn
Aufenthaltsjahren in Australien (Frauen frühestens ab dem 60., Männer ab dem 65. Altersjahr)
 Disability Support (Zulagen für Behinderte)
 Newstart Allowance (Arbeitslosenunterstützung)
 Witwen- und Waisenrente
 Mutterschaftsbeihilfe
 Elternbeihilfe und Kinderzulagen
Wie bereits erwähnt, werden die Sozialleistungen aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert.
Beitragspflichtig sind lediglich die Krankenversicherung und die Berufsunfallversicherung.
Sozialversicherung Schweiz – Australien
Zwischen der Schweiz und Australien besteht ein Abkommen über die Soziale Sicherheit. Dank dieser
Übereinkunft werden die Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger beider Länder in bestimmten
Sozialversicherungszweigen koordiniert und sichergestellt. Das Abkommen regelt auch die Unterstellung bei
Entsendung aus der Schweiz.
 Abkommen Soziale Sicherheit Schweiz – Australien – www.admin.ch/ch/d/sr/i8/0.831.109.158.1.de.pdf
 Durchführungsbestimmungen Sozialversicherungsabkommen CH – AU
www.admin.ch/ch/d/sr/i8/0.831.109.158.11.de.pdf
 BSV – Fachstelle für Bilaterale Abkommen zur Sozialen Sicherheit
www.bsv.admin.ch/themen/internationales/00085/index.html?lang=de
 BSV Broschüre Abkommen Soziale Sicherheit Schweiz Australien > Internationales >Abkommen >
Informationen zum Abkommen über soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und Australien
www.bsv.admin.ch/themen/internationales/02094/index.html?lang=de
Altersvorsorge
Nationale Altersversicherung
Siehe Bemerkung unter der Rubrik Sozialversicherung.
AHV/IV
Ordentliche AHV- und IV-Renten können an jeden beliebigen Wohnort überwiesen werden, sofern dies
Vorschriften des Wohnsitzstaates nicht ausschliessen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch die
Schweizerische Ausgleichskasse in der Währung des Wohnsitzstaates, in gewissen Fällen auch durch die
zuständige Schweizer Vertretung. Die anspruchsberechtigte Person kann ihre Rente auch an eine in der
Schweiz bestellte Vertreterin bzw. an einen Vertreter oder auf ein Konto in der Schweiz auszahlen lassen.
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Domizilwechsel müssen der AHV-Ausgleichskasse und der zuständigen Pensionskasse mitgeteilt werden.
Pensionskassen verlangen oft, dass ein Bankkonto in der Schweiz eröffnet wird und der oder die
Berechtigte die Überweisungen ins Ausland selbst veranlassen.
Freiwillige AHV/IV
Der freiwilligen AHV/IV können schweizerische Staatsangehörige beitreten, die nicht in einem Mitgliedstaat
der EU/EFTA leben, falls sie unmittelbar vor ihrem Wegzug während mindestens fünf aufeinander folgenden
Jahren obligatorisch versichert waren. Die Mitgliedschaft in der freiwilligen AHV/IV entbindet die Betroffenen
nicht von einer allfälligen Versicherungspflicht im Wohn- bzw. Erwerbsland. Der Beitragssatz beläuft sich auf
9,8%. Der jährliche Mindestbeitrag liegt bei CHF 904.00. Die freiwillige AHV/IV bietet insbesondere
nichterwerbstätigen Personen, die in ausländischen Sozialversicherungssystemen oft keine
Versicherungsmöglichkeit haben, einen Schutz für die Risiken von Alter, Invalidität und Tod.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Ausland wohnen, dort für einen Arbeitgeber mit Sitz in der
Schweiz tätig sind und von ihm entlohnt werden, sowie ihre nichterwerbstätigen Ehegattinnen und
Ehegatten, die sie ins Ausland begleiten, gelten besondere Bestimmungen.
Studierende, die ihren Wohnsitz in der Schweiz aufgeben, um im Ausland einer Ausbildung nachzugehen,
können die Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen weiterführen.
Weitere Informationen erteilt die AHV-Ausgleichskasse in Genf:
 AHV-Ausgleichskasse in Genf
AHV-Rentner und Pensionskassenbezüger
Den Domizilwechsel sollte man der AHV-Ausgleichskasse möglichst frühzeitig mitteilen, damit die
Überweisung der Renten ohne Verzögerung klappt. Pensionskassen bestehen oft auf einer Überweisung
auf ein Konto in der Schweiz. Die AHV-Rente kann man an jeden beliebigen Wohnort und in der Währung
des Wohnsitzlandes oder einer anderen einlösbaren Währung überweisen lassen – nicht aber in Schweizer
Franken.
Achtung: Frühpensionierte, die in ein Land ausserhalb der EU auswandern, können der freiwilligen AHV
nur dann beitreten, wenn sie die letzten fünf Jahre in der Schweiz AHV-versichert waren.
Auf Pensionskassenrenten erhebt die Schweiz in der Regel eine Quellensteuer, wenn der Rentenbezüger
im Ausland wohnt. Doppelbesteuerungsabkommen können vorsehen, dass die Quellensteuer entfällt oder
vom Rentenbezüger im Wohnsitzland zurückgefordert werden kann.
Berufliche Vorsorge
Seit 1992 gibt es in Australien die Superannuation, eine obligatorische Altersvorsorge für Arbeitnehmer. Die
Arbeitgeber müssen rund 9% der Lohnsumme in eine private Versicherungskasse einbezahlen. Der Bezug
der einbezahlten Gelder ist frühestens mit 55 Jahren möglich (Frühpensionierung).
 Superannuation
Kranken- und Unfallversicherung
Nationale Kranken- und Unfallversicherung
Permanent Residents und Personen, welche die Permanent Residency beantragen, können das staatliche
Gesundheitssystem Medicare beanspruchen. Die Beiträge werden aufgrund des steuerpflichtigen
Einkommens berechnet. Die Kosten für eine Arztkonsultation werden zu 85% übernommen, Spitalkosten in
der Regel vollständig.
Weitere Informationen:
 Medicare Australia
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Private Kranken- und Unfallversicherung
Erfolgt die Behandlung durch einen Arzt eigener Wahl oder in einem Privatspital, müssen die Kosten selber
getragen werden. Die Kosten für die private Gesundheitsvorsorge sind sehr hoch. Es besteht die
Möglichkeit von Medicare nicht gedeckte Auslagen privat zu versichern.
 Healthcare system
 Private Health
Berufsunfallversicherung
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Angestellten gegen Unfälle bei der Arbeit oder auf dem
Arbeitsweg zu versichern.
Arbeitslosenversicherung
Grundlagen, Beiträge, Leistungen
siehe unter der Rubrik «Sozialversicherung».
Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (SAS)
Das Bundesamt für Justiz gewährt unter gewissen Voraussetzungen Hilfeleistungen an
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Die nachstehend aufgeführten Hilfsmöglichkeiten richten
sich nach dem Bundesgesetz über Sozialhilfe und Darlehen an Schweizer Staatsangehörige im Ausland
vom 21. März 1973.
Auslandschweizer ist, wer sich seit mindestens drei Monaten im Ausland aufhält. Sobald Sie im Ausland
Wohnsitz genommen haben, gelten Sie als Auslandschweizerin und Auslandschweizer, auch wenn Sie sich
weniger als 3 Monate im Ausland befinden. Diese Begriffsdefinition und die nachstehend aufgeführten
Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem Bundesgesetz über Sozialhilfe und Darlehen an Schweizer
Staatsangehörige im Ausland.
Grundsatz
Erfüllen Sie oben genannte Voraussetzung (s. auch Formular «Rechte und Pflichten«) und können Ihren
Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln, Beiträgen von privater Seite oder Hilfeleistungen des
Aufenthaltsstaates bestreiten? Dann haben Sie die Möglichkeit, über Ihre schweizerische Vertretung ein
Gesuch um finanzielle Unterstützung an die Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
(SAS) einzureichen.
Die Fachstelle SAS unterstützt bedürftige Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer: Sie prüft die
Anträge, die von den Gesuchsteller über die zuständige Schweizer Vertretung eingereicht werden, und
entscheidet über die Höhe, Art und Zeitdauer der Unterstützung. Je nach Situation leistet sie finanzielle Hilfe
im Ausland oder sie ermöglicht die Rückkehr in die Schweiz. Bei einer Rückkehr organisiert sie – sofern
notwendig – in Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden die erste Hilfe in der Schweiz. Sofern sich die
Rückkehrenden länger als 3 Jahre ununterbrochen im Ausland aufgehalten haben, übernimmt der
Fachbereich SAS die nach Bestimmungen des Wohnsitzkantons festgesetzten Sozialhilfeauslagen für die
ersten drei Monate.
Doppelbürger
Besitzen Sie ein weiteres Bürgerrecht, gelten besondere Regeln. Sie können ein Gesuch einreichen,
werden in der Regel jedoch nicht unterstützt, wenn bei Ihnen das ausländische Bürgerrecht vorherrscht.
Beurteilungskriterien sind die Beziehungen zur Schweiz und die Umstände, welche zum Erwerb des
ausländischen Bürgerrechts geführt haben.
Rückerstattung
Sozialhilfeleistungen müssen ganz oder teilweise zurückerstattet werden, wenn dies zumutbar und ein
angemessener Lebensunterhalt gesichert ist.
 Sozialhilfe für Auslandschweizer
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Kontakt
 Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Konsularische Direktion KD
Auswanderung Schweiz
Bundesgasse 32, 3003 Bern
 +41 800 24-7-365
 helpline@eda.admin.ch
 www.swissemigration.ch
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