Logistikrichtlinie Bühler Motor Group

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Logistikrichtlinie
Bühler Motor Group
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Logistikrichtlinie
Stand: 17.01.2008
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Inhaltsverzeichnis
Seite
0.
Präambel
3
1.
Logistikkonzept Beschaffungslogistik Europa
4
2.
Allgemeiner Geltungsbereich
5
3.
Bestellvorschriften (u.a Konsignationslager siehe 3.5)
4.
Verpackungsvorschriften
10 - 16
5.
Transportvorschriften
17 - 27
6.
Behältermanagement
28
7.
Liefertreue
8.
Lieferanschriften
30
9.
Fehlerindikation (Malus-System)
30
10.
Schlussvermerk
31
11.
Hinweis auf Ansprechpartner
31
12.
Auflistung der Anlagen
32
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6 - 9
28 - 29
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0.
Präambel
Die Vorschriften erfüllen den Zweck das gewünschte Material in der richtigen
Menge, zum richtigen Zeitpunkt, in der richtigen Qualität im Werk zu haben und in
der geplanten Reihenfolge zu optimalen Kosten zu befördern.
Dabei soll durch die Einhaltung folgender Grundlagen gesichert werden:
0-Fehler in Bezug auf Logistik und Qualität
standardisierte Bestellübermittlung
niedrige Bestände
hohe Umschlagshäufigkeit
Vermeidung von Sonderfrachten
Vermeidung von Kosten durch Produktionsstörung
Flexibilität bei veränderten Bedarf
korrekte Lieferabwicklung
standardisierte Anmelde- und Transportabläufe sowie einheitliche
Dokumente und Informations- und Kommunikationsabläufe bei
gleichzeitiger Reduzierung von Medienbrüchen
Logistikanforderungen Lieferanten
Anforderungen an den Lieferanten
„Der Lieferant ist für sein Handeln verantwortlich“
„Er ist aufgefordert pro aktiv an der Lieferabwicklung mitzuarbeiten“
Bühler Motor Werke DE/CZ
Wareneingänge
Lagerbevorratung
Disponenten
Konsi-Lager
Transportvorschriften
Rechtzeitiges Abholavis an
Spediteur, schnelle Information
an Bühler bei Verzögerungen
Bestellvorschriften
Lieferung nach Lieferabruf/Bestellung
Verpackungsvorschriften
Verpackung nach Bühler-Behälterrichtlinie
und nach Verpackungsdatenblatt
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Zur Erreichung dieser Zielsetzung werden dem Lieferanten nachfolgend
beschriebene,
von
unterschiedlichen
Tools
unterstützende
verantwortungsvolle Aufgaben übertragen.
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1.
Logistikkonzept Beschaffungslogistik Euronational
Das Logistikkonzept zur Optimierung der europäischen Beschaffungslogistik
wurde im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung erarbeitet und stellt den
Rahmen der neuen Lieferantenvereinbarung dar.
Im Kontext mit der Werkslogistik wird mit dem neuen Konzept eine vollständige
Umsetzung auf das logistische Pull-Prinzip realisiert.
Im Rahmen der Abwicklungsstruktur steht vor allem die hochprozentige
Lieferqualität, die absolute transportsichere Durchführung, die Termintreue und
eine integrative Informations- und Kommunikationstechnologie im Vordergrund.
Zusätzlich werden Instrumente geschaffen, die die Möglichkeiten einer
dynamischen Anpassung zulassen.
Strategien aus dem Gesamtprojekt (Beschaffungskonzept)
• vollständige Integration aller Lieferanten in das Beschaffungskonzept
(inkl. Konsignationslager-Lieferanten)
• Beschleunigung des Beschaffungsprozesses
• Verlängerung der Anmeldezeiten von Lieferantenaufträgen gegenüber
dem Dienstleister
• hochprozentige Liefertreue sowie Erhöhung des Servicegrades
• permanente Zugriffs- und Nachverfolgbarkeit aller georderten Aufträge
• Einführung eines Gutschriftsverfahrens mit Key-Dienstleister
• regionale Konsolidierungsstelle sowie gleichzeitige Direktversorgung der
Werke
• europaweite zentrale Auftragsannahme beim Dienstleister
• permanente Lieferüberwachung (Tracking&Tracing)
• bedarfsgerechte Anlieferungssteuerung
Soll-Informationsablauf
Logistischer Soll-Zustand
Lieferant PLZ7
Lieferant PLZ 7
Lieferant Spanien
NL/Partner Ausland
NL-Nbg.
Lieferant DE
Lieferant DE
NL-DE
Lieferant DE
Lieferant CZ
NL-CZ
NL-CZ
9
Logistikdrehstruktur
NL-Stuttgart
Lieferant Italien
NL/Partner
Werke Bühler
sowie
Scanndaten
6
Einkauf/
Disposition
Datenaustausch/
Europäische ZAA
Dateninfo
Scanndaten
7
HUB/Gateway
1
Abgleich
Abhol- und
Lieferinformationen
sowie Scanndaten
3
Bestellung
Lieferavis
Lieferant:
Mueller
Via WEB-Order
4
10 Artikel A
Interne DFÜ
Nahverkehr
Nahverkehr
Avisinfo
Abgleich Abholund Bestelldaten
Interne DFÜ
6
Nahverkehr
8
Transport
Dokument und
Barcode
5
2
Anlieferadresse:
CZ/DE
Info zur Abholung
inkl. Lieferungsinformationen
Monheim
Nürnberg
Hradec Kralove
NL/Partner
20.06.2007
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Lieferant
31.07.2007
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2.
Allgemeiner Geltungsbereich
Die nachstehenden Bestell-, Transport- und Verpackungsvorschriften sind
unabhängig von der vereinbarten Lieferkondition, Bestandteil unserer
vertraglichen Vereinbarungen und sind zwingend einzuhalten.
2.1
Die Transport- und Verpackungsvorschriften beziehen sich auf alle
Bestellungen/Lieferungen zu unseren europäischen Produktionsstätten bzw.
Lagern die von unserem Hauptdienstleister Dachser unterhalten werden.
Bei den Produktionsstätten handelt es sich um:
DE-90459 Nürnberg
DE-86653 Monheim
CZ-50341 Hradec Kralové
Bei den möglichen externen Lagern handelt es sich um Logistikanlagen in den
Wirtschaftsräumen um Nürnberg, Hradec Kralové und ggf. im Raum Stuttgart.
2.2
Der Lieferant trägt die Verantwortung für die Einhaltung und Umsetzung der
Liefervereinbarung von seinem Produktionsstandort inkl. der Einbeziehung aller
Unterlieferanten bis zum vereinbarten Gefahrenübergang an das jeweilige Bühler
Werk und ist somit zwingend für den Verantwortungsbereich des Lieferanten
einzuhalten und umzusetzen.
2.3
Die Einhaltung der Transport- und Verpackungsvorschriften ist ein fester
Bestandteil der Umsetzung des neuen Beschaffungskonzeptes für die Werke der
Bühler Motor und stellt im Bereich der Transportorganisation sowie Durchführung
ein wichtiges Element zur Wettbewerbsfähigkeit dar.
2.4
Diese Bestell-, Transport- und Verpackungsvorschriften haben keine Gültigkeit
bzw. eingeschränkte Gültigkeit, wenn vom Auftraggeber im Einzelfall etwas
anderes vorgeschrieben bzw. vereinbart wird (siehe Änderungsdienst Kapital 12).
Mündliche Absprachen haben grundsätzlich keine Gültigkeit.
2.5
Abweichungen im Prozessablauf sowie Abweichungen im Liefertermin- und
Liefermenge sind unverzüglich dem zuständigen Disponenten anzuzeigen und
Korrekturmaßnahmen sind sofort eigenständig einzuleiten und zu
kommunizieren.
2.6
Bei auftretenden Abweichungen die vom Lieferanten zu verantworten sind oder in
dessen Verantwortungsbereich fallen werden anfallende Mehrkosten
verursachungsgerecht durch den Lieferanten getragen.
2.7
Alle abweichenden Vereinbarungen verlieren ihre Gültigkeit.
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3.
Bestellvorschriften
Bei den Bestellvorschriften werden grundsätzlich zwei verschiedene Verfahren
unterschieden. Die Angaben müssen unabhängig von der Anmeldeform und des
Verfahrens vollständig angewendet werden.
3.1
manueller Lieferabruf / automatischer Lieferabruf (Auto-LAB)
der Abruf wird wöchentlich (Auto-LAB) per EDI, per Fax, per e-Mail oder
über den Postweg übertragen
gezeigt werden die Bedarfe pro Teilenummer auf wöchentlicher Basis
ersichtlich ist auch die letzte vereinnahmte Lieferung
berücksichtigt
werden
Bestandsdifferenzen,
Mengenund
Terminänderungen unserer Kunden und anderer ungeplanter Einflüsse
der Abruf spiegelt die aktuelle Bedarfssituation wider.
Änderungen sind u. a. abhängig von den Kundenbedarfen, die per EDI
direkt ins PPS-System eingestellt werden
bei Problemen mit Mengen- oder Terminen muss der zuständige
Disponent unverzüglich ( Maximal innerhalb von 2 AT ) schriftlich
informiert werden
Abweichungen ohne vorherige Absprache werden nicht akzeptiert und
daraus entstehende Kosten werden an den Lieferanten belastet
Der beschriebene Lieferabruf erfolgt zukünftig für alle drei Werksstandorte zum
identischen Zeitpunkt. Auf Basis der vereinbarten Laufzeiten mit den
Dienstleistern sowie den Anlieferzeiten in den Werken ergibt sich folgender
Workflow (Auszug aus dem Lieferantenkalender):
BMG
BMS
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3.
Bestellvorschriften
Erläuterung:
Felder die mit 1 gekennzeichnet sind, stellen den Avisierungs-, Abhol- und
Anliefertab da.
3.2
Dokumentation/Erläuterung
In der Anlage 1.1. wird das Dokument, die einzelnen Punkte und deren
Erläuterung auf dem offiziellen Formular vorgestellt.
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3.
Bestellvorschriften
3.3
Kommunikation
Wie in Punkt 3.1 beschrieben soll zukünftig unsere Bestellung der Einkaufsteile
vorrangig über sog. automatische Lieferabrufe (Auto-LAB) stattfinden.
Zur Verbesserung des Waren- und Informationsflusses mit seinen Lieferanten
setzt die Bühler Motor GmbH das weltweit verbreitete Verfahren zum elektronischen Datenaustausch ein.
Die Übertragung erfolgt in diesem Fall über Datenfernübertragung EDI. Dabei
bevorzugen wir den direkten Datenaustausch via ISDN-OFTP (Odette File
Transferprotokoll) sowie die im Bereich der Automobilindustrie gebräuchlichen
VDA-Normen, die im Standard, ohne eigene Modifikationen, eingesetzt werden.
Aus der Sammlung der durch den VDA entwickelten Normensätzen beschränken
wir uns üblicherweise auf folgende Übertragungsformate:
- VDA4905
- VDA4908
- VDA4913
senden:
senden:
empfangen:
Senden:
Lieferabrufe
Gutschriftsanzeigedaten
Lieferscheine
Konsignationslagerentnahmen
Bis der Lieferant diese Schnittstelle eingerichtet hat, werden Bestellungen auch
per
Telefax oder E-Mail unter Berücksichtigung der im Punkt 3.2. erwähnten
vorgegebenen Informationen akzeptiert.
Sollten Sie bereits Übertragungsformate wie EDIFACT/Odette oder ANSIX12 im
Einsatz haben, müsste im Einzelfall geprüft werden, inwieweit wir diese
Verfahren unterstützen können. Das gleiche gilt für die Einbindung externer
Mailboxen wie GEIS oder X.400.
Für weitergehende Fragen sowie bei der Einrichtung eines automatischen
Lieferabrufes per EDI kann der Lieferant entsprechende Unterstützung bei
unserer IT-Abteilung anfordern.
Bei Bedarf senden wir Ihnen ein Datenblatt mit unseren Anschlusskennungen zu.
Grundsätzlich müssen alle Lieferschiene nach Übergabe der Ware an die
Dienstleister per Fax oder Mail an das jeweilige Werk überstellt werden.
3.4
Direktbestellungen Bühler Motor s.r.o.
Ab sofort werden Direktbestellungen auch von Bühler CZ durchgeführt. Dabei
sind folgende Hinweise zu beachten:
•
•
•
•
•
•
Lieferscheine und Rechnungen müssen an Bühler Motor s.r.o., U
Mostku 466, CZ-50341 Hradec Kralové ausgestellt werden
Originalrechnungen müssen separat per Post versendet werden
Der Ware ist eine Rechnungskopie beizufügen
Frachtbrief mit Empfänger: Bühler Motor s.r.o.
Original des Lieferscheins muss der Ware beigefügt sein
Eine Kopie des Lieferscheins muss bei Abgang der Sendung an
unser Werk in CZ per Fax oder Mail gehen (wird genannt).
Rückfragen aus dem Verfahren müssen direkt mit dem Werk bzw. der
Buchhaltung in CZ geklärt werden.
Besonderheiten:
Rechnungsstellung erfolgt mit Zeitpunkt der Umstellung direkt an unser
Werk in Hradec Kralové.
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3.
Bestellvorschriften
Im Falle einer Belastung, benötigen wir auf Grund des tschechischen
Rechts eine Originalgutschrift.
3.5
Konsignationslager
Zur Verbesserung der Verfügbarkeit der Lieferumfänge unserer Lieferanten, ist
es Lieferanten- und Warengruppenabängig unser Ziel, Konsignationsläger in
unseren Werken einzuführen, dies geschieht auf Anforderung unsereres
Einkaufes.
Details hierzu entnehmen Sie bitte der Anlage 3
3.6
Gutschriftverfahren
Das Ziel von der Bühler Motor GmbH ist es alle Lieferanten auf das
Gutschriftverfahren umzustellen.
Details hierzu entnehmen Sie bitte der Anlage 6
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4.
Verpackungsvorschriften
Für alle Versandarten ist eine ausreichende und der Ware angemessene,
beförderungssichere
Verpackung
zu
wählen.
Grundsätzlich
kommen
Einwegverpackungen sowie auch Mehrwegsysteme zum Einsatz.
Das Verpackungskonzept verfolgt das Ziel, Mehrwegverpackungen einzusetzen
und den Anteil an Einwegverpackungen zu minimieren.
Hierbei gilt es für die Planung ökonomische und ökologische Aspekte zu
beachten.
Bevorzugt
werden
umweltfreundliche
und
recyclingfähige
Verpackungen. Ansprechpartner für die Serienverpackung und deren Festlegung
ist die jeweilige Werkslogistik (siehe Ansprechpartner Logistik). Bei Neuprojekten
ist
das
jeweilige
Projektteam
für
die
Festlegung
verantwortlich.
Einwegverpackungen sind von der Verpackungsvorschrift separat zu betrachten,
d.h. deren Ablauf und Einsatz ist im Einzelfall mit den jeweiligen Projektteams
und der Werkslogistik festzulegen und zu dokumentieren.
Die nachfolgend angegebenen Mehrwegsysteme von Bühler Motor gilt als
Standardverpackung. Einen Einsatz von abweichenden Verpackungsarten darf
nur nach Freigabe durch den Auftraggeber erfolgen. Behälter anderer Lieferanten
(Hersteller) müssen durch Fa. Bühler freigegeben werden.
Die Verpackungsstruktur wird in der Teilezeichnung fixiert. Anlieferungen, die
nicht der vereinbarten Struktur entsprechen (Überfüllung, defekte oder
unvollständige Verpackung etc.) werden nicht akzeptiert und zu Lasten des
Lieferanten retourniert. Als wichtiges Merkmal ist hierbei das höchstzulässige
Brutto-Gewicht des Einzelpackstückes von 15 kg nicht zu überschreiten.
Für die Administration der Verpackung (Sauberkeit, Verfügbarkeit) ist der
Lieferant verantwortlich. Die Abwicklung über gegenseitige Berechnung ist
vorgesehen.
Transportschäden, die wegen unzureichender Verpackung von Versicherern
nicht anerkannt werden, gehen zu Lasten des Lieferanten.
4.1.
Mehrwegsysteme Bühler Motor
Als Standard verwendet Bühler Motor KLT‘s von SSI Schäfer (Fa. Fritz Schäfer)
oder Fa. Utz in den Typen MF (SSI) oder Eurotec (Utz).
MF 6xxx
MF 4xxx
MF 3xxx
Die Behälter besitzen ein Rastermaß für das Europaletten Grundmaß von
800x1200mm:
Für den Einsatz in ESD relevanten Bereichen sind die einzelnen Typen und das
entsprechende Zubehör auch als schwarze PPL (Leitfähigkeit von 103-105Ω)
Ausführung erhältlich.
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Verpackungsvorschriften
ESD-Behälter müssen mit dem ESD-Symbol gekennzeichnet und gegen
versehentliches Öffnen gesichert werden (z.B. durch Kabelbinder).
4.1
Mehrwegsysteme Bühler Motor (Fortsetzung)
Als Standardfarbe wird Blau in der PP-Kunststoff und Schwarz in der PPLKunststoff Ausführung verwendet.
Bauteile, die von Bühler Motor als elektrostatisch gefährdend eingestuft wurden,
sind mit nicht leitfähigen schwarzen Behältern und folgender Kennzeichnung
auszuliefern
Als Palette ist eine Kunststoff-/Holzpalette im Euro Maß 800x1200mm
einzusetzen Die maximale Verpackungshöhe ist 1.050 mm inkl. Palette.
Muster der ESD-Kennzeichnung:
4.1.1.
Mehrwegverpackungen im Eigentum von Bühler Motor dürfen nur
zweckgebunden verwendet werden. Eine Zweckentfremdung zur Lagerhaltung
eigener Artikel wird strengstens untersagt.
4.1.2.
Behältertypen
MF3120 / MF3120 PPL
• Innenmaße am Boden: LxBxNutz-H. 259*160*102 mm
• Inhalt: ca. 4,2 l (bis Behälteroberkante)
• Bestell-Nr (SSI Schäfer): blau: 39304
schwarz (PPL): 39308
• Bühler-Nr: blau: --schwarz (PPL): --Gewicht: 535gr.
Deckel MF-D32H / MF-D32H PPL
• Bestell-Nr (SSI Schäfer): blau:
schwarz (PPL):
• Bühler-Nr: blau: --schwarz (PPL):
Gewicht: 150gr.
Deckel mit Haken zum Verschluss jedes Behälters oder nur der obersten Schicht als Abschluss
Einseitig mit Haken versehen, somit kann der Deckel im 90°-Winkel auf den Behälterrand aufgesetzt und dann
auf den Behälter gedreht werden
(Fixierung erfolgt mit 2 Deckelfixierklammern)
MF4120 / MF4120 PPL
• Innenmaße am Boden: LxBxNutz-H. 366*267*87 mm
• Bestell-Nr (SSI Schäfer): blau: 39314
schwarz (PPL): 39318
• Bühler-Nr: blau: --schwarz (PPL): ---
MF4170 / MF4170 PPL
• Innenmaße am Boden: LxBxNutz-H. 366*267*134mm
• Bestell-Nr (SSI Schäfer): blau: 39324
schwarz (PPL): 39328
• Bühler-Nr: blau: --schwarz (PPL): 37880052300
MF4220 / MF4220 PPL
• Innenmaße am Boden: LxBxNutz-H. 366*267*187 mm
• Bestell-Nr (SSI Schäfer): blau: 39334
schwarz (PPL): 39338
• Bühler-Nr: blau: --schwarz (PPL): ---
Deckel MF-D43H / MF-D43H PPL
• Bestell-Nr (SSI Schäfer): blau: 39724
schwarz (PPL): 39728
• Bühler-Nr: blau: --schwarz (PPL): 37822451100
Deckelfixier-Klammer
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• Bestell-Nr (SSI Schäfer): 901133
• Bühler-Nr:
37822450200
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Deckel mit Haken zum Verschluss jedes Behälters oder nur der obersten Schicht als Abschluss
Einseitig mit Haken versehen, somit kann der Deckel im 90°-Winkel auf den Behälterrand aufgesetzt und dann auf den Behälter
gedreht werden
(Fixierung erfolgt mit 2 Deckelfixierklammern)
Deckel ohne Haken (MF-D43 / MF-D43 PPL) dürfen (auch in blau) nicht mehr bestellt werden
Verwendbar für alle Deckeltypen
2 Deckelfixierklammern pro Deckel notwendig (einmalig)
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Verpackungsvorschriften
4.1.2.
Behältertypen (Fortsetzung)
MF6120 / MF6120 PPL
• Innenmaße am Boden: LxBxNutz-H. 564*366*87 mm
• Bestell-Nr (SSI Schäfer): blau: 39354 schwarz (PPL): 39358
• Bühler-Nr:
blau: 37880050200
schwarz (PPL): 37880051200
MF6170 / MF6170 PPL
• Innenmaße am Boden: LxBxNutz-H. 564*366*134 mm
• Bestell-Nr (SSI Schäfer): blau: 39364 schwarz (PPL): 39368
• Bühler-Nr:
blau: 37880050300
schwarz (PPL): 37880051300
MF6220 / MF6220 PPL
• Innenmaße am Boden: LxBxNutz-H. 564*366*187 mm
• Bestell-Nr (SSI Schäfer): blau: 39374 schwarz (PPL): 39378
• Bühler-Nr:
blau: 37880050400
schwarz (PPL): 37880051400
Deckel MF-D64H / MF-D64H PPL
• Bestell-Nr (SSI Schäfer): blau: 39754 schwarz (PPL): 39758
• Bühler-Nr:
blau: 3.782.267.01.00
Deckel mit Haken zum Verschluss jedes Behälters oder nur der obersten Schicht als Abschluss
Einseitig mit Haken versehen, somit kann der Deckel im 90°-Winkel auf den Behälterrand aufgesetzt und dann auf den Behälter
gedreht werden
(Fixierung erfolgt mit 2 Deckelfixierklammern)
Deckel ohne Haken (MF-D64 / MF-D64 PPL) dürfen (auch in blau) nicht mehr bestellt werden
schwarz (PPL): 3.782.245.01.00
LABEL (ESD) 44,5x19,5
Etikett (ESD) 44,5x19,5
Nur für Behälter aus schwarz - PPL: Warnhinweis, dass gefährdete Bauteile im Behälter transportiert werden! (sind an beiden
Seitenflächen der Behälter und 1x auf Deckel anzubringen)
• Bestell-Nr (BJZ):
• Bühler-Nr: 36150990100
4.2.
Transport-/Beförderungsmittel
Alle Sendungen sind grundsätzlich auf unbeschädigten Euro-Flachpaletten
(Grundmaß 800 x 1200 mm) mit DB-Gütezeichen RAL RG 993 zu verladen.
Die Palettenmaße dürfen auf keinen Fall das Grundmaß sowie eine Höhe von
1.050 mm Höhe inkl. Palette überschreiten. Die Paletten dürfen nicht über diese
Höhe bestapelt werden.
4.2.1.
Lose oder geschüttete Ware muss grundsätzlich mit Packstücken in Form von
KLT`S oder stabilem Karton – max. 15 kg mit Ausweisung der Stückzahl
ausgeliefert werden. Gleiche Artikel sind nicht über mehrere Packstücke zu
verteilen.
4.2.2.
Umpackarbeiten die auf Grund unzureichender Transportsicherung oder
schlechten Verpackungsmaterial entstehen, gehen zu Lasten des Lieferanten.
Selbiges trifft auf unsachgemäße Palettierung (Überbauung) zu.
4.2.3.
Die Paletteneinheiten müssen mit Folie eingeschweißt oder mit Kunststoff- oder
Stahleisenband gesichert sein. Dabei muss der Lieferant eine adäquate
Transportsicherung, also die Auswahl des Sicherungsmaterials selbständig
auswählen und die Waren den Transportbedürfnissen entsprechend, sichern und
befestigen. Palettisierte Transporteinheiten dürfen das Einzelladegewicht von
1.000 kg nicht überschreiten.
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4.
Verpackungsvorschriften
4.2.4.
Die Zusammensetzung von Packstücken und Paletten hat auftrags- und
artikelbezogen zu erfolgen. Aufträge und Artikel dürfen nicht in Teilmengen über
mehrere Paletten und Packstücke vermischt werden.
Jede Farbe im nachfolgenden Beispiel, steht für einen anderen Artikel.
falsch
4.3.
richtig
richtig
Kennzeichnung
Die Verpackungen müssen eindeutige Kennzeichnungen des Inhaltes in Bezug
auf die Bühler Teilenummer, Zeichnungsstand, die Menge und das
Lieferscheindatum enthalten. Die Verpackungsausführung muss bei der
Angebotserstellung angegeben werden.
•
•
•
•
Es sind Barcode-Etiketten nach VDA Empfehlung 4902, Version 4
einzusetzen. Musteretiketten für Einzelbehälter und Gebindeeinheiten
sowie die auszufüllenden Pflichtfelder auf dem Label können den Seiten
14 und 15 entnommen werden.
Jeder Einzelbehälter ist mit einem Single-Etikett zu kennzeichnen.
Jede Gebindeeinheit, die mehrere Einzelbehälter enthält, muss
zusätzlich mit einem Master-Etikett (Spedition) versehen werden.
Die Etiketten sind so an den Behältern anzubringen, dass sie an der
kurzen Seite des Packstückes nach außen zeigen.
Packstücke sind mit der Bühler 3.-Teilenummer (z. B. 37880050200) sowie dem
Bühler Schriftzug „Bühler Motor“ in Weiß zu kennzeichnen.
4.3.1.
Warenanhänger gemäß VDA 4902 Version 4
Es sind alle alten Kennzeichnungen von Ladungsträgern zu entfernen oder zu
entwerten, so dass es nicht zu einer Verwechslung aufgrund alter
Lieferdokumente kommen kann. Grundsätzlich ist es untersagt, Warenanhänger,
o.ä. fest aufzukleben. Wenn selbstklebende Etiketten verwendet werden, müssen
diese unter voriger Zustimmung und Validierung die Anforderung "leicht lösbar
und rückstandsfrei" (ohne jeglichen Mehraufwand bzw. Vorbehandlung der
Behälter) erfüllen. Andernfalls müssen rückstandsfreie Klebepunkte zur Fixierung
der Etiketten verwendet werden. Der Warenanhänger muss an der Stirnseite
(kurze Seite des Packstückes) angebracht sein. Das Bekleben von Deckeln ist
grundsätzlich verboten. Der Lieferant trägt alle Kosten, die bei Nichteinhalten
dieser Vorschrift durch die Reinigung der Mehrwegverpackungen entstehen.
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4.
Verpackungsvorschriften
Master VDA Single-Etikett
Die einzelnen Felder sind in der Norm VDA 4902 Version 4 geregelt und werden
hier nicht separat beschrieben.
Unbedingte Mussfelder sind:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
(2) – siehe Hinweis unten
(3) – Lieferscheinnummer
(5) – Gewicht Netto
(6) – Gewicht Brutto
(7) – Anzahl Packstücke
(8) – Sachnummer Kunde
(9) – Füllmenge
(12) – Lieferanten Nummer
(15) – Packstücknummer
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4.
Verpackungsvorschriften
4.3.
Kennzeichnung (Fortsetzung)
Diese Felder werden für eine korrekte Vereinnahmung des Wareneinganges
benötigt.
Hinweis: Das Feld (2) wird derzeit nicht benötigt, da die Abladestelle bei Fa.
Bühler nicht gepflegt wird.
Muster VDA Master-Etikett
Unbedingte Mussfelder sind:
•
•
•
•
•
•
•
•
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
(8)
– Lieferantenanschrift
– Anzahl Packstücke
– Packmittelnummer Bühler Motor
– Bühler Motor Empfangswerk
– Gewicht Brutto
– Barcode NVE
– Packstückanzahl x von y
– Lieferungsdatum
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4.
Verpackungsvorschriften
4.4.
Dokumentation/Erläuterung
Der Frachtbrief muss mit Sendungsnummer und allen Verpackungen, (3-fach)
gemäß VDA-Norm 4922 mitgegeben werden.
Lieferscheine müssen grundsätzlich mittels Lieferscheintasche an einem
Versandpackstück angebracht werden. Besteht die Lieferung aus mehreren
Packstücken ist der Lieferschein grundsätzlich an dem ersten Packstück (1 von
5) anzubringen. Zusätzlich müssen alle Packstücke wie folgt gekennzeichnet
sein:
1 von 3
2 von 3
3 von 3
3 Pak.
richtig
3 Pak.
3 Pak.
falsch
Die Dokumentation bezieht sich auf die Ausstellung von Lieferscheinen (2-fach)
gem. VDA-Norm 4912 und wird in der Anlage 1.2.1. erläutert.
Die Dokumentation bezieht sich auf die Ausstellung von Rechnungen und wird in
der Anlage 1.2.2. vorgestellt.
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5.
Transportvorschriften
Die euronationale Beschaffungslogistik ist in der Form gestaltet, dass
grundsätzlich die Transportabwicklung nach den zwei Hauptversandarten (Paketund Speditionsversand) getrennt voneinander organisiert wird. Hierfür wurden mit
den beiden Hauptdienstleistern Dachser und GLS zwei europaweite
Logistikdienstleister ausgewählt.
Kernfunktionen der Transportorganisation sind folgende:
elektronische Transportanmeldung bei einer europaweiten zentralen
Auftragsannahme
gesichertes Anmeldeverfahren
Erstellung elektronischer Versandpapiere und ggf. Barcodeaufkleber
(NVE)
Anmeldeverfahren
nach
standardisierten
Anmeldezeiten
(unterschiedliche je Versandart) mit garantierter Abholung
Möglichkeiten zur Expressabholung
Möglichkeiten zur Sonderfahrtabwicklung bei eiligen Transporten
permanente Überwachung des Leistungsprozesses ab Anmeldung bis
Ablieferung im Werk
hochprozentige Direktverkehre von Übernahme zum Empfangswerk bei
gleichzeitiger Reduzierung von Handlingstufen und fest vereinbarten
Transportlaufzeiten
konsolidierte Anlieferung zu fest definierten Zeitfenstern in den Werken
5.1
Allgemeine Bestimmungen
5.1.1
Alle Lieferungen an unser Unternehmen haben verbindlich mit der vereinbarten
Versandkondition zu erfolgen.
5.1.2
Alle angemeldeten Sendungen/Lieferungen müssen nach der Avisierung auch
abholbereit sein.
5.1.3
Beförderungskosten werden von Bühler Motor entsprechend der vereinbarten
Lieferkondition übernommen. Gegebenenfalls werden die Beförderungskosten
von dem eingesetzten Hauptdienstleister zu den vereinbarten Frachtsätzen an
den Lieferanten berechnet.
5.1.4
Sendungen die der Lieferant abweichend von der Standardvereinbarung mit
dessen Hausspediteur transportiert, müssen dem Hauptdienstleister des
Auftraggebers Dachser bei dessen zustellender Niederlassung angeliefert
werden. Mehrkosten die aus diesem Verfahren entstehen, werden dem
Lieferanten gem. Fehlerindikation (Malus-System 9. Punkt) in Rechnung gestellt.
5.1.5
Höhere Transportkosten bei Veränderung der durch die Vorschrift erteilten
Versandart, z. B. Luftfracht, Expressversand, Kurierdienste etc. erkennen wir nur
an, wenn eine solche Versandart ausdrücklich von uns vorgeschrieben wird bzw.
schriftlich genehmigt wurde.
5.1.6
Es steht dem Verkäufer frei, die Sendungen auf eigene Kosten zu versichern. In
Rechnung gestellte Versicherungskosten erkennen wir nicht an.
5.1.7
Die Versandabwicklung bezieht sich ausschließlich auf die zum Zeitpunkt der
Ausgabe der Logistikrichtlinie von beiden Seiten vereinbarten und definierten
Versand- bzw. Abholorte. Abweichende Versandorte sind grundsätzlich vom
Lieferanten anzuzeigen und von Bühler Motor zu genehmigen. Bei
Nichteinhaltung der vereinbarten Versandorte und damit evtl. verbundenen
höheren Transportkosten, behält sich Bühler Motor vor, diese an den AN
abzurechnen.
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Logistikrichtlinie
Stand: 17.01.2008
17/32
5.
Transportvorschriften
5.2
Versandarten
Die für unsere Unternehmen bestimmten „ab Werk/unfrei“ Lieferungen
unterliegen den nachstehenden Richtlinien für die Versendung.
Es ist grundsätzlich die günstigste Versandart zu wählen, Handhabungsfehler
bzw. Mehrkosten gehen zu Lasten des Lieferanten.
5.2.1
Paketdienstfähige Sendungen von Lieferanten in Europa sind durch unseren
Vertragspartner GLS (German Parcel) zu versenden:
Paketdienstfähige Sendungen sind:
-
max. bis 40 kg je Einzelpaket
bis 3 m Gurtmaß/Paket (doppelte Breite + doppelte Höhe + einfache
Länge)
bis 2,00 m Länge je Einzelpaket
Der Lieferant verpflichtet sich im Interesse des Auftraggebers zur optimalen
Paketbündelung.
z.B. 40 kg = 1 Paket – nicht 2 Pakete à 20 kg packen.
z.B. 4 Pakete a` 10 kg zu bündeln zu 1 Paket mit 40 kg
10 kg
10 kg
10 kg
Bündelung
für Transport
10 kg
falsch
40 kg
richtig
Bei der Anlieferung von einzelnen Paketen, muss bereits von außen klar
erkennbar sein, wer der Empfänger/Werk und der Absender/Lieferant ist.
5.2.2
Speditionsfähige Sendungen von Lieferanten in Europa sind durch unseren
Vertragspartner Dachser zu versenden:
Speditionsfähige Sendungen sind:
-
schwerer als 40 kg je Einzelpackstück
Sendungen im Stückgutbereich < 2.500 kg, < 2,5 Lademeter
Sendungen im Teilladungsbereich > 2.500 kg, > 2,5 Lademeter
Sendungen im Komplettladungsbereich 10.000 KG, 12,6 Lademeter
Bei der Anlieferung von einzelnen Packstücken, muss bereits von außen klar
erkennbar sein, wer der Empfänger/Werk und der Absender/Lieferant ist.
Hinweis:
Bei der Handhabung der Bündelung sind die Verpackungs- und
Kennzeichnungs- und Transport-/Beförderungsmittelvorschriften
(4.4./ 4.2.4) unabdingbar einzuhalten.
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Logistikrichtlinie
Stand: 17.01.2008
18/32
5.
Transportvorschriften
5.2.3
Priorisierung
Wenn im Rahmen der Sendungsbildung an ein und dem gleichen Tag für das
selbige Werk mehrere Packstücke gepackt werden, die zum einen einen
Paketversand und zum anderen einen Speditionsversand auslösen würden,
muss immer der Speditionsversand gewählt werden.
Lieferung für Bühler Werk, Monheim
Speditionsversand
Paketversand
10 kg
10 kg
150 KG
falsch
Speditionsversand
10 kg
170 KG
10 kg
richtig
5.2.4
Euro-Palettentausch
Ein Euro-Palettentausch bzw. Versand findet nur in den nachfolgend
aufgelisteten Ländern statt. Wenn darüber hinaus Güter auf Euro-Paletten in sog.
Nicht-Tauschländer dem Dienstleister mitgegeben werden, findet kein
Lademitteltausch statt und der Lieferant hat keinen Anspruch auf Rückgabe der
Paletten.
Tauschländer
Deutschland
Belgien
Italien
Niederlande
Österreich
Frankreich
Luxemburg
Nicht-Tauschland
Tschechien
Finnland
Griechenland
Norwegen
Schweden
Dänemark
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Logistikrichtlinie
Spanien
England
Irland
Portugal
Schweiz
Stand: 17.01.2008
19/32
5.
Transportvorschriften
5.3
Auftragsanmeldung/Transportfreigabe
Mit beiden Hauptdienstleistern wurde ein einheitliches Anmeldeverfahren/Prozedere vereinbart, dass für alle Lieferanten verbindlich einzuhalten ist. Die
Auftragsanmeldung sieht eine elektronische Anmeldung über das WEB-Order
System der beiden Hauptdienstleister vor. Hierzu wurde eine Zentrale
Auftragsannahme bei den Dienstleistern in Nürnberg eingerichtet. Über das
WEB-Order System werden alle Anmeldungen zentral verwaltet. Über das WEBOrder System erhält jeder Lieferant ein entsprechendes Log-IN sowie ein
Benutzerkennwort. Nur in Ausnahmefällen darf ein standardisiertes
Anmeldeformular per Fax oder per Mail verwendet werden.
Informationsablauf:
Soll-Inform ationsablauf
9
NL/Partner
8
Avisinfo
W erke Bühler
Abgleich Abholund Bestelldaten
Interne DFÜ
sowie
Scanndaten
6
Einkauf/
Disposition
Datenaustausch/
Europäische ZAA
Dateninfo
Scanndaten
7
HUB/Gateway
1
Abgleich
Abhol- und
Lieferinform ationen
sowie Scanndaten
3
4
Bestellung
Lieferavis
Lieferant:
Mueller
Via W EB-Order
10 Artikel A
Interne DFÜ
6
Transport
Dokum ent und
Barcode
5
2
Anlieferadresse:
CZ/DE
Info zur Abholung
inkl. Lieferungsinform ationen
NL/Partner
Lieferant
31.07.2007
© Bühler M otor Gm bH, Beschaffungsrichtlinie
5.3.1
Zeiten/Verfahren/Fristen
Die gesamte Abwicklung sieht feste Anmelde- und Abholzeiten im Kontext mit der
Laufzeit der Hauptdienstleister zu den Werken vor. Bei dem Anmeldeverfahren
werden drei Arten von Transporten unterstützt.
Regelabholungen (Garantietransporte)
Expressabholungen
Sonderfahrten
Dabei sind folgende Zeitfenster (Eingang Anmeldung beim Hauptdienstleister)
verbindlich einzuhalten:
Art der Abholung
Dienstleister
Hinweis
Dienstleister
Hinweis
Dachser
Dachser
GLS (Paket)
GLS
(Spedition)
Regelabholung
Expressabholung
Sonderfahrten
Bis 13.00 Uhr
Bis 16.00 Uhr
Bis 17.00 Uhr
Am Abholtag
Am Abholtag
Am Abholtag
Bis 16.00 Uhr
Bis 16.00 Uhr
Bis 17.00 Uhr
Vortag z. Abholung
Am Abholtag
Am Abholtag
Hinweis: Expressabholungen und Sonderfahrten dürfen ausschließlich nur
vom Bühler Werk initiiert, bzw. abgesichert beauftragt werden.
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Logistikrichtlinie
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20/32
5.
Transportvorschriften
5.3.2
Zugangsberechtigungen (Log-IN)
Für die elektronische Anmeldung wurde von GLS ein entsprechendes Log-IN in
der Homepage hinterlegt. Der DL Dachser muss in der ersten Phase der
Umstellung noch mittels eines manuellen Anmeldeformulars informiert werden.
Für die elektronische Anmeldung wurden von beiden Hauptdienstleistern
entsprechende Log-IN Berechtigungen für die Beauftragung von Beschaffungsaufträgen erteilt.
Folgende Verfahrensweise ist dabei einzuhalten:
Anmeldeverfahren Dachser (Speditionsversand)
Die Anmeldung erfolgt auf der Homepage des Dienstleisters unter
www.dachser.com
Kennung: individuelle Kennung
Passwort: individuelles Passwort
Bis Sie die Zugangsdaten erhalten haben, erfolgt die Anmeldung noch manuell
mittels des Formulars Anlage 2 „Anmeldeverfahren manuell“.
Zu beachten ist, dass die Lieferscheinnummer
Auftragsnummer hinterlegt werden muss.
in
dem
Feld
Anmeldeverfahren GLS (Paketversand)
Die Anmeldung erfolgt auf der Homepage des Dienstleisters unter
www.gls-germany.com
Die Anmeldung erfolgt für jede Werkslieferung separat. Hierzu wurden für die
jeweiligen Werke eigene Log-IN von GLS angelegt. Diese sind wie folgt.
Für die Lieferungen zu Bühler Motor Nürnberg
Kennung: buehlermotor
Passwort: individuelles Passwort
Für die Lieferungen zu Bühler Motor Monheim
Kennung: monheimmotor
Passwort: individuelles Passwort
Für die Lieferungen zu Bühler Motor CZ
Kennung: buehlercz
Passwort: individuelles Passwort
Die Passwörter werden Ihnen separat übermittelt!
Die Zustelladresse ist auf dem System administratorseitig fest hinterlegt
und darf nicht verändert werden.
Allgemein
Es ist seitens des Lieferanten darauf zu achten, dass die Zugangsdaten nicht
befugten Personen unzugänglich gemacht werden, um Missbrauch ausschließen
zu können.
Alle
weiteren
Anmeldeschritte
werden
in
der
beiliegenden
Anmeldebeschreibung Anlage 2 näher erläutert.
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Logistikrichtlinie
Stand: 17.01.2008
21/32
5.
Transportvorschriften
5.3.3
Inhalt der Anmeldungen
Die
Sendungsanmeldungen
Transportinformationen sowie
beinhalten.
müssen
immer
Bestellinformationen
die
vollständigen
(Lieferscheinnummer)
Dabei ist zu berücksichtigen, dass für jeden Sendungstransport je Werk ein
separater Auftrag im WEB-Order System der Dienstleister erfasst, und somit
eingegeben werden muss.
Nach Eingabe der entsprechenden Informationen, haben Sie die Möglichkeit
direkt aus dem System einen Speditionsauftrag für die Warenübergabe an den
Abholfahrer des Dienstleisters Dachser erstellen. Dieser dient für Sie als
Quittungsvorlage für die Übergabe. Ferner erhält jeder Lieferant vom
Dienstleister entsprechende Packstück-Barcodelabel (EAN 128) zur Bezettelung
eines jeden Packstückes. Diese sind verbindlich auf die jeweiligen Packstücke
aufzubringen.
Nach Eingabe der entsprechenden Informationen erhalten Sie bei dem
Dienstleister GLS ebenfalls automatisch vom System einen Avisierungsbeleg
sowie bei der Abholung durch den Fahrer entsprechende Barcodelabel zur
Bezettelung jedes Packstückes.
5.3.4
Dokumentation/Erläuterung (Anmeldeformular)
Abweichend vom automatisierten und elektronischen Verfahren wird in
Ausnahmefällen ein manuelles Verfahren mit einem standardisierten Formular
genehmigt.
In der Anlage 2.3. wird das Dokument, die einzelnen Punkte und deren Erläutung
auf dem offiziellen Formular vorgestellt.
5.3.5
Allgemeine Bestimmungen
5.3.5.1
Sonder- / Eiltransporte sind mit dem jeweiligen Disponenten im Werk
schriftlich mitzuteilen und abzustimmen. Ohne die schriftliche Genehmigung
(E-Mail) des Disponenten darf keine Sonderfahrt zu Lasten der Fa. Bühler
erfolgen. Sonderfahrten sind prinzipiell schriftlich anzuzeigen.
5.3.5.2
Kosten für Sonderfahrten
übernommen.
5.3.5.3
Sendungen sind dem Frachtführer transportgerecht verpackt zu übergeben.
5.3.5.4
Gefahrgut bzw. empfindliche Ladungen sind besonders als solche zu
kennzeichnen.
5.3.5.5
Packstücke sind dem Frachtführer ordentlich etikettiert (VDA Standard) mit
Angabe des Absenders sowie des Empfängers (Adressaufkleber) zu
übergeben.
5.3.5.6
Dem Frachtführer sind nur Lieferungen mit vollständigen Frachtpapieren
(Frachtbrief, Lieferschein, Zollpapiere, Rechnung) zu übergeben. Die Papiere
müssen enthalten:
Warenbezeichnung, Bühler-Artikelnummer inkl. Index, Brutto-/NettoGewicht, Bühler-Bestellnummer, Art der Verpackung, Colli-Anzahl,
Frankatur
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Logistikrichtlinie
werden
nach
Stand: 17.01.2008
dem
Verursacherprinzip
22/32
5.
Transportvorschriften
5.3.5.7
Die Übergabe an den Frachtführer hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass wir die
Ware zum vereinbarten Liefertermin übernehmen können.
5.3.5.8
Für die einzelnen Lieferanten werden feste Anliefertage definiert. Eine
Belieferung außerhalb dieser Tage wird nur nach vorheriger Absprache
toleriert.
5.3.5.9
Teillieferungen werden nur nach vorheriger Absprache genehmigt.
5.3.5.10
Höhere Transportkosten infolge der Beförderung durch einen anderen als
unseren Vertragsspediteur sind vom Lieferanten zu tragen.
5.3.5.11
Alle Sendungen sind ohne Vorkosten unseren Vertragsspediteuren zu
übergeben, dies gilt insbesondere auch für Direktlieferungen an unsere
Niederlassungen.
5.3.5.12
Versicherungs- und Verpackungsanteile, Lager- und Übernahmekosten,
sowie evtl. Vorfrachtkosten werden nicht anerkannt.
5.3.5.13
Vorausbezahlte Leistungen unter Anrechnung der Kosten in der
Warenrechnung werden abgelehnt und der Kostenbetrag in Abzug gebracht.
5.3.5.14
Frankierte (freigemachte) Übergabe unserer Sendungen unter Anrechnung
der Fracht in der Warenrechnung wird ebenfalls abgelehnt und der
ausgewiesene Frachtbetrag in Abzug gebracht.
5.3.5.15
Lieferungen eines Versandtages sind zu einer Sendung zusammenzufassen.
5.3.5.16
Es werden für jeden Lieferanten spezifische Anliefertage festgeschrieben.
5.3.5.17
Für Lieferanten mit „FCA, EXW“ Incoterm gilt folgende Vereinbarung:
•
•
•
•
Die Transportverantwortung obliegt Fa. Bühler, wenn keine andere
Vereinbarung getroffen wurde.
Leistungs- und Gefahrenübergang erfolgt dabei nach vollständig
abgeschlossener Ladungsträger- und Frachtdokumentenübergabe
an den beauftragten Frachtführer im Lieferantenwerk.
Die Ladezeiten sind mit dem beauftragten Spediteur und Lieferanten
verbindlich abzustimmen bzw. in der Anmeldung mitzuteilen. Dabei
hat die fristgerechte Belieferung der Fa. Bühler absolute Priorität.
Störungen z.B. Terminverschiebungen des Ladefensters sind der
Zentralen Auftragsannahme des Dienstleisters unverzüglich unter
Angabe des Grundes und der Art der Störung zu melden. Die durch
die
Störung
verursachten
Kosten
werden
nach
dem
Verursacherprinzip durch Bühler bzw. deren beauftragten
Dienstleistern abgerechnet.
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Stand: 17.01.2008
23/32
5.
Transportvorschriften
5.3.5
Rückversand von Reklamationsware:
5.3.5.1
Frei Haus Lieferant
Der ‚Frei Haus‘ Lieferant hat nach Zusendung der Reklamation innerhalb von
2 Arbeitstagen die reklamierte Ware abzuholen. Ausnahmeregelungen hierzu
können im Einzelfall von den jeweiligen Bühler-Werken selbständig getroffen
werden. Falls innerhalb dieser 2 Arbeitstage die reklamierte Ware nicht
abgeholt wurde, veranlasst die Fa. Bühler den Rückversand ‚ab Werk‘ mit
dessen Dienstleistern.
5.3.5.2
Ex Works Lieferant
Bei ‚ab Werk‘ erfolgt der Rückversand mit dem Bühler Frachtführer zu Lasten
des Lieferanten innerhalb von 2 Arbeitstagen nach der Reklamation.
Ausnahmeregelungen hierzu können im Einzelfall von den jeweiligen BühlerWerken selbständig getroffen werden.
5.3.6
5.3.6.1
Zoll
EU-Lieferanten
Alle Lieferanten sind grundsätzlich zur Abgabe einer Lieferantenerklärung
nach VO EWG Nr. 3351/83 verpflichtet. Die Lieferantenerklärungen für das
folgende Jahr sind jeweils bis zum 31.12. des laufenden Jahres an unsere
Abteilung ‚Einkauf Frachten/Zoll‘ zu übermitteln.
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist die Angabe der UmsatzsteuerIdentnummer obligatorisch. Die zur Intrahandelsstatistik meldepflichtigen
Daten sind auf den Lieferpapieren anzugeben.
5.3.6.2
Drittlandslieferanten:
Die Exportfreimachung obliegt grundsätzlich dem Lieferanten. Alle für den
grenzüberschreitenden Verkehr benötigten Papiere und Dokumente (z.B.
Präferenznachweis) müssen vom Lieferanten auf dessen Kosten der
Lieferung beigefügt werden. Die Reklamationsabwicklung für Rückware
obliegt dem Lieferanten, der dies in Abstimmung mit den Hauptdienstleister
oder der Fa. Bühler durchführt. Transportkosten für Reklamationsware
müssen vom Lieferanten übernommen werden.
5.3.7
Begleitpapiere
Dem Vertragsspediteur sind ordnungsgemäße Fracht- und Begleitpapiere je
Werkslieferung zu übergeben. Jede Sendung ist dem Spediteur mit einem
Transportauftrag zu übergeben.
5.3.7.1
Frachtbrief (VDA-Norm 4922)
Dem Transportauftrag müssen nachstehende Sendungseinzelheiten
entnehmen sein und orientieren sich an den Anmeldeinformationen.
zu
Folgende Mussbestandteile müssen auf dem Speditionsübergabeschein vermerkt
sein (siehe Anlage 1):
•
•
•
•
(1) - Absender(Lieferanten) Anschrift
(2) - Bühler Empfangsanschrift
(3) - Empfangswerk
(4) - Lieferscheinnummer
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Logistikrichtlinie
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24/32
•
•
•
•
(5) - Lieferkonditionen gemäß unserem Auftrag
(6) - Anzahl der zur Sendung gehörenden Packstücke
(7) - Gesamtgewicht der Sendung
(8) - Übergabe bzw. Versandtag der Sendung
5.
Transportvorschriften
5.3.8.
Begleitpapiere (Fortsetzung)
5.3.7.2
Lieferschein
Jeder Sendung ist ein Original – Lieferschein beizugeben. Der Lieferschein ist gut
sichtbar mittels einer Lieferscheintasche an der Stirnseite des Packstücks
anzubringen.
Besteht eine Sendung aus mehreren Packstücken, ist das Packstück, das den
Lieferschein enthält, deutlich sichtbar zu kennzeichnen.
Dem Lieferschein müssen nachstehende Auftragseinzelheiten zu entnehmen
sein:
•
•
•
•
Bestell- (Auftrags-) Nummer
Bühler Sachbearbeiter-Name
Lieferanten-Nummer
Bühler Artikel-Nummer
Diese Angaben sind alle unserem Auftragsformular zu entnehmen.
5.3.7.3
Warenursprung mit Präferenzen
Bei Lieferungen aus nicht EU-Ländern (Drittland, EFTA) ist grundsätzlich ein
Präferenznachweis (EUR1 bzw. Rechnungserklärung) soweit möglich
mitzugeben.
Für den Fall der Nichtbeachtung dieser Verpflichtung haftet die Lieferfirma für
einen der Firma Bühler Motor GmbH eventuell daraus entstehenden
Schadens, einschließlich Nachforderungen ausländischer Eingangsabgaben.
5.3.7.4
Zeugnisse
Da angeforderte Zeugnisse zur Ware in den meisten Fällen mit separater
Post eingesendet werden, muss unbedingt eine Kopie des Zeugnisses der
Warensendung beigelegt werden.
5.3.8
Packliste
Besteht eine Lieferung aus mehreren Packstücken oder Paletten, muss dem
Lieferschein für jede Transporteinheit eine Packliste mit nachstehenden
Auftragsinformationen beigefügt werden.
•
•
•
•
Packstück- oder Paletten – Nummer
Bühler Artikel – Nummer
Artikel – Menge
Anzahl und Inhalt der Einzelverpackungen
Diese Informationen müssen ebenfalls
Einzelverpackungen ersichtlich sein.
aus
den
Markierungen
der
Der Inhalt der Einzelverpackungen muss den Beschriftungen entsprechen.
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25/32
5.
Transportvorschriften
5.3.9
Versand von gefährlichen Gütern
Die Vorschriften für den Transport von Gefahrgütern sind zwingend zu beachten.
Der Lieferant haftet für alle aus der Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften
entstehenden Schäden. Andere Abwicklungen bzw. Einsatz anderer Dienstleister
oder Versandwege bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftraggebers.
Der Versender hat als Verlader bzw. Absender die Vorschriften der
Gefahrgutverordnung zu beachten. Für den Transport sind ausschließlich
bauartgeprüfte, zugelassene Verpackungen zu verwenden. Des Weiteren ist die
vorschriftsgemäße Kennzeichnung der Verpackung zu gewährleisten.
Datenblätter, Zulassungsbescheide usw. sind der Fa. Bühler rechtzeitig vor
Erstversand zur Verfügung zu stellen. Diese Forderungen gelten für alle
Lieferungen.
•
Für die Verpackung von begrenzten Mengen (LQ) nach Kapitel 3.4
ADR müssen die Voraussetzungen für zusammengesetzte
Verpackungen und deren Kennzeichnung beachtet werden.
•
Für die Verpackung von Gefahrgut sind ausschließlich
bauartzugelassene Verpackungen (z. B. Kartonagen, Kanister) zu
verwenden, nach der Regelung der einzelnen Klassen im ADR und
bei Seefracht nach den Vorschriften des IMDG.
•
Der Frachtbrief oder Lieferschein ist mit den entsprechenden
Gefahrgutangaben (u. a. Kennzeichnungsnummer, Gefahrgutklasse,
Verpackungsgruppe) nach dem ADR zu versehen.
•
Alle Versandstücke mit Gefahrgutinhalt sind gut sichtbar mit den
vorgeschriebenen Gefahrgutzetteln nach Kapitel 5.2 ADR zu
versehen.
•
Angaben zur Wassergefährdung sind zwingend erforderlich.
•
Bei Artikel mit bedingter Haltbarkeit muss auf dem Lieferschein das
Herstell- bzw. Verfalldatum aufgeführt sein.
•
Die Kontrolle
Lieferanten.
zur
Beförderung
von
Gefahrgut
obliegt
dem
Des Weiteren ist der Versand und somit die Beförderungsbedingungen für
bestimmte Güter reglementiert bzw. ausgeschlossen.
Diese werden in der Anlage 4 zur Logistikrichtlinie fixiert und stellen einen festen
Bestandteil dieser dar. Sollte auf Grund der Bestellung des AG ein Versand
dieser Güter in Frage kommen ist ein separater mit Bühler Motor abgestimmter
Dienstleister und somit Versandweg zu wählen.
ADR = Gefahrgutvorschriften für Straße und Bahn
IMDG = Gefahrgutvorschriften für Seefracht
AG = Auftraggeber
LQ = Limited Quantity = begrenzte Menge
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26/32
5.
Transportvorschriften
5.3.10 Warenanlieferungszeiten/-Besonderheiten
Die Warenanlieferungszeiten in den Werken sind wie folgt mit den Dienstleistern
abgestimmt:
Transportarten
über/von
Via Dienstleister
bis 31.12.2007
ab 01.01.2008
Sonderfahrtanlieferung
(Direkt von Lieferant)
Direktanlieferungen
Teil- und Komplettladungen
(Direkt von Lieferant)
Nürnberg
Monheim
07.00 bis 10.00 h
07.00 bis 10.00 h
Individuell gem.
Vereinbarung
10.00 bis 12.00 h
Individuell gem.
Vereinbarung
10.00 bis 12.00 h
Hradec Králové
10.00 bis 12.00 h
16.00 h
Individuell gem.
Vereinbarung
12.00 bis 14.00 h
Bei Warenlieferungen für das Werk in Nürnberg, dürfen grundsätzlich nur Busse
und LKW`S mit einer max. Nutzlast von 7,5/12 t eingesetzt werden. Eine
Anlieferung durch Fahrzeuge mit Hänger, Trailer oder Wechselbrücke ist
nicht möglich.
5.3.11 Transportlaufzeiten
Mit den Dienstleistern wurden folgende Transportlaufzeiten fix vereinbart. Diese
Transportlaufzeiten gelten für alle ex Works Lieferungen sowie auch ggf. frei
Haus-Lieferungen durch den Lieferanten und sind verbindlich einzuhalten.
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27/32
6.
Behältermanagement
Der Lieferant hat das für seine Lieferumfänge
(Mehrwegverpackung) rechtzeitig zu disponieren.
benötigte
Leergut
Dies bedeutet:
•
Der Lieferant ist für die Administration der Verpackung
(Nachbestellung, Handling, Sauberkeit) verantwortlich.
•
Verwalten der im Umlauf befindlichen Mehrwegsysteme je Werk
Der Lieferant ist verpflichtet Leergebinde bei sich ordnungsgemäß zu lagern und
vor Verschmutzung und Beschädigungen jedweder Art zu schützen.
Bei Einsatz von im Eigentum von Bühler befindlichen Mehrweggebinden hat der
Lieferant auf Anforderung von Bühler-Leergebindesteuerung bzw. in zu
vereinbarten Abständen Gebindeinventuren durchzuführen. Dies ist monatlich
vorgesehen. Das Dokument zur Gebindeinventur wird von Bühler an den
Lieferanten verteilt.
Kommt es aufgrund falscher Informationen bzw. Gebindeanforderungen seitens
des Lieferanten zu Gebindeengpässen beim Lieferanten, die Sonderfahrten zur
Gebindebeistellung bzw. Verwendung von Ausweichgebinden bewirken, so trägt
sämtliche daraus entstehenden Kosten der Lieferant.
Dem Lieferanten anzulastender Gebindeschwund bzw. Gebindebeschädigungen werden
von Bühler in Rechnung gestellt.
Kennzeichnung von Mehrweggebinden:
Darauf muss mindestens ersichtlich sein:
•
•
•
•
Eigentümer
Gebindetyp (MF…)
Bühler-Teilenummer
Lademittel ID
Die genauen Anforderungen der Kennzeichnung sind mit der Abteilung Werkslogistik
abzustimmen.
7.
Liefertreue (Über- und Unterlieferungen)
Die Liefertreue bewertet:
Liefermenge mit einer max. zulässigen Toleranz von +/ - 2 %
Liefertermin mit einer max. zulässigen Toleranz von +/- 1 Tag
Eine Auswertung und Berichterstattung erfolgt monatlich im Rahmen der
monatlichen Lieferantenbewertung.
Die Ergebnisse nehmen Einfluss auf die jährliche Lieferantenbewertung und
deren Einstufung.
Bei Überlieferungen entgegen der Lieferabrufe behält sich Bühler vor, die
Annahme des überlieferten Materials zu verweigern (beim Wareneingang wird
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28/32
7.
Liefertreue (Über- und Unterlieferungen)
eine Liefermengentoleranz von max. +/- 2% zugelassen) bzw. unfrei per Stückgut
an den Lieferanten zurückzuschicken.
Bei Unterlieferungen entgegen der Lieferabrufe behält sich Bühler vor,
Sonderfahrten zu Lasten des Lieferanten anzufordern bzw. entstehende Kosten
durch Bandstillstand bei Bühler bzw. bei Bühler Kunden an den Lieferanten
weiterzubelasten.
Unterlieferungen (>2%) müssen systembedingt über eine gesonderte Anlieferung
ausgeglichen werden. Ohne diese Vorgehensweise würde ein Rückstand in die
Zukunft mitgezogen.
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29/32
8.
Lieferanschrift
Wenn nichts anderes vereinbart ist, lauten die Empfangsanschriften:
Bühler Nürnberg
Anne-Frank-Str. 33-35
DE-90459 Nürnberg
Bühler Monheim
Bgm. Xaver-Reinhard-Str. 9
DE-86653 Monheim
Bühler CZ
U Mostku 466
CZ-50341 Hradec Králové
9.
Fehlerindikation (Malus-System)
Alle Kosten und Schäden, die uns durch die Nichtbeachtung
Versandvorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Lieferanten.
unserer
Abweichungen in der Anlieferung entgegen des festgelegten Verfahrens werden
in eine Lieferantenbewertung übernommen.
Mängel sind u. a.:
•
fehlende oder unvollständige Lieferdokumente
•
fehlende oder falsche Kennzeichnung
•
unsachgemäße Verpackung
Abweichungsaufzeichnungen werden je Prozess durch den Prozessbeauftragten
der Bühler Motor aufgenommen und mittels Abweichungsprotokoll dokumentiert.
Abweichungen bei den vereinbarten Lieferterminen gegenüber unseren
Bestellungen müssen vom zuständigen Disponenten mit einer entsprechend
geänderten Bestellung bestätigt werden, ansonsten wird die Abweichung in der
Lieferantenbewertung als Abweichung geführt.
Die Verrechnung erfolgt monatlich mittels Einzelaufstellung an den Verursacher.
Logistische Abweichungen, die über die Termin und Mengentreue hinausgehen,
gehen nicht in die Lieferantenbewertungen ein – hier wird aber trotzdem ein 8 D
Maßnahmenreport zu zukünftigen Vermeidung eingefordert.
Transportfehler mit Mehrkosten werden von Bühler Motor direkt den Lieferanten
berechnet. Abweichungen sind u. a.
Bereich Verpackungsvorschriften
nicht sortenreine Anlieferung
falsche Verwendung von KLT`S
Lieferung auf beschädigten Europaletten
Überschreitung des Grundmaßes
Bereich Transportvorschriften
Ware ist trotz Avisierung bei dem DL zum Abholzeitpunkt nicht
abholbereit bzw. anderweitig versendet worden
falsche Verwendung der Versandarten
fehlende Bündelung der Paketsendungen
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30/32
10.
Schlussvermerk
Bei Rückfragen, die in Zusammenhang mit der Transportrichtlinie bestehen,
setzen Sie sich bitte mit dem jeweiligen Ansprechpartner , der in der Anlage 7
aufgeführt ist in Verbindung.
10.1.
Bei Nichteinhaltung unserer Logistikrichtlinie werden anstehende Mehrkosten
dem Lieferanten belastet; gegebenenfalls die Ware unfrei zurückgesendet.
10.2.
Für uns entstandenen Mehraufwand im Verwaltungsbereich erheben wir eine
Kostenpauschale von 100,00 Euro pro Lieferung zzgl. den uns entstandenen
Kosten.
11.
Ansprechpartner
Zum derzeitigen Zeitpunkt sind feste Ansprechpartner in den Werken definiert
und werden in der Anlage 5 separat aufgeführt.
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Stand: 17.01.2008
31/32
12.
Anlagen
Folgende Anlagen werden der Logistikrichtlinie beigelegt:
1
Formularwesen
1.1 Bestellvorschriften
1.2 Verpackungsvorschriften
1.3. Versandauftrag
2
Anmeldeverfahren Dienstleister
2.1 elektronische Anmeldung GLS (Paketversand)
2.2 elektronische Anmeldung Dachser
(Speditionsversand)
2.3 manuelles Anmeldeverfahren Dachser (Formular)
3
Verfahren bei Konsignationslagerlieferanten
4
Gefahrgutvorschriften
5
Ansprechpartner
6
Verfahrensweise bei Gutschriftverfahren
© Bühler Motor Group, Nürnberg
Logistikrichtlinie
Stand: 17.01.2008
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