Logistikrichtlinie Bühler Motor Group
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Logistikrichtlinie Bühler Motor Group © Bühler Motor Group, Nürnberg Logistikrichtlinie Stand: 17.01.2008 1/32 Inhaltsverzeichnis Seite 0. Präambel 3 1. Logistikkonzept Beschaffungslogistik Europa 4 2. Allgemeiner Geltungsbereich 5 3. Bestellvorschriften (u.a Konsignationslager siehe 3.5) 4. Verpackungsvorschriften 10 - 16 5. Transportvorschriften 17 - 27 6. Behältermanagement 28 7. Liefertreue 8. Lieferanschriften 30 9. Fehlerindikation (Malus-System) 30 10. Schlussvermerk 31 11. Hinweis auf Ansprechpartner 31 12. Auflistung der Anlagen 32 © Bühler Motor Group, Nürnberg Logistikrichtlinie 6 - 9 28 - 29 Stand: 17.01.2008 2/32 0. Präambel Die Vorschriften erfüllen den Zweck das gewünschte Material in der richtigen Menge, zum richtigen Zeitpunkt, in der richtigen Qualität im Werk zu haben und in der geplanten Reihenfolge zu optimalen Kosten zu befördern. Dabei soll durch die Einhaltung folgender Grundlagen gesichert werden: 0-Fehler in Bezug auf Logistik und Qualität standardisierte Bestellübermittlung niedrige Bestände hohe Umschlagshäufigkeit Vermeidung von Sonderfrachten Vermeidung von Kosten durch Produktionsstörung Flexibilität bei veränderten Bedarf korrekte Lieferabwicklung standardisierte Anmelde- und Transportabläufe sowie einheitliche Dokumente und Informations- und Kommunikationsabläufe bei gleichzeitiger Reduzierung von Medienbrüchen Logistikanforderungen Lieferanten Anforderungen an den Lieferanten „Der Lieferant ist für sein Handeln verantwortlich“ „Er ist aufgefordert pro aktiv an der Lieferabwicklung mitzuarbeiten“ Bühler Motor Werke DE/CZ Wareneingänge Lagerbevorratung Disponenten Konsi-Lager Transportvorschriften Rechtzeitiges Abholavis an Spediteur, schnelle Information an Bühler bei Verzögerungen Bestellvorschriften Lieferung nach Lieferabruf/Bestellung Verpackungsvorschriften Verpackung nach Bühler-Behälterrichtlinie und nach Verpackungsdatenblatt © Bühler Motor GmbH, Beschaffungsrichtlinie Zur Erreichung dieser Zielsetzung werden dem Lieferanten nachfolgend beschriebene, von unterschiedlichen Tools unterstützende verantwortungsvolle Aufgaben übertragen. © Bühler Motor Group, Nürnberg Logistikrichtlinie Stand: 17.01.2008 3/32 1. Logistikkonzept Beschaffungslogistik Euronational Das Logistikkonzept zur Optimierung der europäischen Beschaffungslogistik wurde im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung erarbeitet und stellt den Rahmen der neuen Lieferantenvereinbarung dar. Im Kontext mit der Werkslogistik wird mit dem neuen Konzept eine vollständige Umsetzung auf das logistische Pull-Prinzip realisiert. Im Rahmen der Abwicklungsstruktur steht vor allem die hochprozentige Lieferqualität, die absolute transportsichere Durchführung, die Termintreue und eine integrative Informations- und Kommunikationstechnologie im Vordergrund. Zusätzlich werden Instrumente geschaffen, die die Möglichkeiten einer dynamischen Anpassung zulassen. Strategien aus dem Gesamtprojekt (Beschaffungskonzept) • vollständige Integration aller Lieferanten in das Beschaffungskonzept (inkl. Konsignationslager-Lieferanten) • Beschleunigung des Beschaffungsprozesses • Verlängerung der Anmeldezeiten von Lieferantenaufträgen gegenüber dem Dienstleister • hochprozentige Liefertreue sowie Erhöhung des Servicegrades • permanente Zugriffs- und Nachverfolgbarkeit aller georderten Aufträge • Einführung eines Gutschriftsverfahrens mit Key-Dienstleister • regionale Konsolidierungsstelle sowie gleichzeitige Direktversorgung der Werke • europaweite zentrale Auftragsannahme beim Dienstleister • permanente Lieferüberwachung (Tracking&Tracing) • bedarfsgerechte Anlieferungssteuerung Soll-Informationsablauf Logistischer Soll-Zustand Lieferant PLZ7 Lieferant PLZ 7 Lieferant Spanien NL/Partner Ausland NL-Nbg. Lieferant DE Lieferant DE NL-DE Lieferant DE Lieferant CZ NL-CZ NL-CZ 9 Logistikdrehstruktur NL-Stuttgart Lieferant Italien NL/Partner Werke Bühler sowie Scanndaten 6 Einkauf/ Disposition Datenaustausch/ Europäische ZAA Dateninfo Scanndaten 7 HUB/Gateway 1 Abgleich Abhol- und Lieferinformationen sowie Scanndaten 3 Bestellung Lieferavis Lieferant: Mueller Via WEB-Order 4 10 Artikel A Interne DFÜ Nahverkehr Nahverkehr Avisinfo Abgleich Abholund Bestelldaten Interne DFÜ 6 Nahverkehr 8 Transport Dokument und Barcode 5 2 Anlieferadresse: CZ/DE Info zur Abholung inkl. Lieferungsinformationen Monheim Nürnberg Hradec Kralove NL/Partner 20.06.2007 © Bühler Motor GmbH, Beschaffungsrichtlinie © Bühler Motor Group, Nürnberg Logistikrichtlinie Lieferant 31.07.2007 © Bühler Motor GmbH, Beschaffungsrichtlinie Stand: 17.01.2008 4/32 2. Allgemeiner Geltungsbereich Die nachstehenden Bestell-, Transport- und Verpackungsvorschriften sind unabhängig von der vereinbarten Lieferkondition, Bestandteil unserer vertraglichen Vereinbarungen und sind zwingend einzuhalten. 2.1 Die Transport- und Verpackungsvorschriften beziehen sich auf alle Bestellungen/Lieferungen zu unseren europäischen Produktionsstätten bzw. Lagern die von unserem Hauptdienstleister Dachser unterhalten werden. Bei den Produktionsstätten handelt es sich um: DE-90459 Nürnberg DE-86653 Monheim CZ-50341 Hradec Kralové Bei den möglichen externen Lagern handelt es sich um Logistikanlagen in den Wirtschaftsräumen um Nürnberg, Hradec Kralové und ggf. im Raum Stuttgart. 2.2 Der Lieferant trägt die Verantwortung für die Einhaltung und Umsetzung der Liefervereinbarung von seinem Produktionsstandort inkl. der Einbeziehung aller Unterlieferanten bis zum vereinbarten Gefahrenübergang an das jeweilige Bühler Werk und ist somit zwingend für den Verantwortungsbereich des Lieferanten einzuhalten und umzusetzen. 2.3 Die Einhaltung der Transport- und Verpackungsvorschriften ist ein fester Bestandteil der Umsetzung des neuen Beschaffungskonzeptes für die Werke der Bühler Motor und stellt im Bereich der Transportorganisation sowie Durchführung ein wichtiges Element zur Wettbewerbsfähigkeit dar. 2.4 Diese Bestell-, Transport- und Verpackungsvorschriften haben keine Gültigkeit bzw. eingeschränkte Gültigkeit, wenn vom Auftraggeber im Einzelfall etwas anderes vorgeschrieben bzw. vereinbart wird (siehe Änderungsdienst Kapital 12). Mündliche Absprachen haben grundsätzlich keine Gültigkeit. 2.5 Abweichungen im Prozessablauf sowie Abweichungen im Liefertermin- und Liefermenge sind unverzüglich dem zuständigen Disponenten anzuzeigen und Korrekturmaßnahmen sind sofort eigenständig einzuleiten und zu kommunizieren. 2.6 Bei auftretenden Abweichungen die vom Lieferanten zu verantworten sind oder in dessen Verantwortungsbereich fallen werden anfallende Mehrkosten verursachungsgerecht durch den Lieferanten getragen. 2.7 Alle abweichenden Vereinbarungen verlieren ihre Gültigkeit. © Bühler Motor Group, Nürnberg Logistikrichtlinie Stand: 17.01.2008 5/32 3. Bestellvorschriften Bei den Bestellvorschriften werden grundsätzlich zwei verschiedene Verfahren unterschieden. Die Angaben müssen unabhängig von der Anmeldeform und des Verfahrens vollständig angewendet werden. 3.1 manueller Lieferabruf / automatischer Lieferabruf (Auto-LAB) der Abruf wird wöchentlich (Auto-LAB) per EDI, per Fax, per e-Mail oder über den Postweg übertragen gezeigt werden die Bedarfe pro Teilenummer auf wöchentlicher Basis ersichtlich ist auch die letzte vereinnahmte Lieferung berücksichtigt werden Bestandsdifferenzen, Mengenund Terminänderungen unserer Kunden und anderer ungeplanter Einflüsse der Abruf spiegelt die aktuelle Bedarfssituation wider. Änderungen sind u. a. abhängig von den Kundenbedarfen, die per EDI direkt ins PPS-System eingestellt werden bei Problemen mit Mengen- oder Terminen muss der zuständige Disponent unverzüglich ( Maximal innerhalb von 2 AT ) schriftlich informiert werden Abweichungen ohne vorherige Absprache werden nicht akzeptiert und daraus entstehende Kosten werden an den Lieferanten belastet Der beschriebene Lieferabruf erfolgt zukünftig für alle drei Werksstandorte zum identischen Zeitpunkt. Auf Basis der vereinbarten Laufzeiten mit den Dienstleistern sowie den Anlieferzeiten in den Werken ergibt sich folgender Workflow (Auszug aus dem Lieferantenkalender): BMG BMS © Bühler Motor Group, Nürnberg Logistikrichtlinie Stand: 17.01.2008 6/32 3. Bestellvorschriften Erläuterung: Felder die mit 1 gekennzeichnet sind, stellen den Avisierungs-, Abhol- und Anliefertab da. 3.2 Dokumentation/Erläuterung In der Anlage 1.1. wird das Dokument, die einzelnen Punkte und deren Erläuterung auf dem offiziellen Formular vorgestellt. © Bühler Motor Group, Nürnberg Logistikrichtlinie Stand: 17.01.2008 7/32 3. Bestellvorschriften 3.3 Kommunikation Wie in Punkt 3.1 beschrieben soll zukünftig unsere Bestellung der Einkaufsteile vorrangig über sog. automatische Lieferabrufe (Auto-LAB) stattfinden. Zur Verbesserung des Waren- und Informationsflusses mit seinen Lieferanten setzt die Bühler Motor GmbH das weltweit verbreitete Verfahren zum elektronischen Datenaustausch ein. Die Übertragung erfolgt in diesem Fall über Datenfernübertragung EDI. Dabei bevorzugen wir den direkten Datenaustausch via ISDN-OFTP (Odette File Transferprotokoll) sowie die im Bereich der Automobilindustrie gebräuchlichen VDA-Normen, die im Standard, ohne eigene Modifikationen, eingesetzt werden. Aus der Sammlung der durch den VDA entwickelten Normensätzen beschränken wir uns üblicherweise auf folgende Übertragungsformate: - VDA4905 - VDA4908 - VDA4913 senden: senden: empfangen: Senden: Lieferabrufe Gutschriftsanzeigedaten Lieferscheine Konsignationslagerentnahmen Bis der Lieferant diese Schnittstelle eingerichtet hat, werden Bestellungen auch per Telefax oder E-Mail unter Berücksichtigung der im Punkt 3.2. erwähnten vorgegebenen Informationen akzeptiert. Sollten Sie bereits Übertragungsformate wie EDIFACT/Odette oder ANSIX12 im Einsatz haben, müsste im Einzelfall geprüft werden, inwieweit wir diese Verfahren unterstützen können. Das gleiche gilt für die Einbindung externer Mailboxen wie GEIS oder X.400. Für weitergehende Fragen sowie bei der Einrichtung eines automatischen Lieferabrufes per EDI kann der Lieferant entsprechende Unterstützung bei unserer IT-Abteilung anfordern. Bei Bedarf senden wir Ihnen ein Datenblatt mit unseren Anschlusskennungen zu. Grundsätzlich müssen alle Lieferschiene nach Übergabe der Ware an die Dienstleister per Fax oder Mail an das jeweilige Werk überstellt werden. 3.4 Direktbestellungen Bühler Motor s.r.o. Ab sofort werden Direktbestellungen auch von Bühler CZ durchgeführt. Dabei sind folgende Hinweise zu beachten: • • • • • • Lieferscheine und Rechnungen müssen an Bühler Motor s.r.o., U Mostku 466, CZ-50341 Hradec Kralové ausgestellt werden Originalrechnungen müssen separat per Post versendet werden Der Ware ist eine Rechnungskopie beizufügen Frachtbrief mit Empfänger: Bühler Motor s.r.o. Original des Lieferscheins muss der Ware beigefügt sein Eine Kopie des Lieferscheins muss bei Abgang der Sendung an unser Werk in CZ per Fax oder Mail gehen (wird genannt). Rückfragen aus dem Verfahren müssen direkt mit dem Werk bzw. der Buchhaltung in CZ geklärt werden. Besonderheiten: Rechnungsstellung erfolgt mit Zeitpunkt der Umstellung direkt an unser Werk in Hradec Kralové. © Bühler Motor Group, Nürnberg Logistikrichtlinie Stand: 17.01.2008 8/32 3. Bestellvorschriften Im Falle einer Belastung, benötigen wir auf Grund des tschechischen Rechts eine Originalgutschrift. 3.5 Konsignationslager Zur Verbesserung der Verfügbarkeit der Lieferumfänge unserer Lieferanten, ist es Lieferanten- und Warengruppenabängig unser Ziel, Konsignationsläger in unseren Werken einzuführen, dies geschieht auf Anforderung unsereres Einkaufes. Details hierzu entnehmen Sie bitte der Anlage 3 3.6 Gutschriftverfahren Das Ziel von der Bühler Motor GmbH ist es alle Lieferanten auf das Gutschriftverfahren umzustellen. Details hierzu entnehmen Sie bitte der Anlage 6 © Bühler Motor Group, Nürnberg Logistikrichtlinie Stand: 17.01.2008 9/32 4. Verpackungsvorschriften Für alle Versandarten ist eine ausreichende und der Ware angemessene, beförderungssichere Verpackung zu wählen. Grundsätzlich kommen Einwegverpackungen sowie auch Mehrwegsysteme zum Einsatz. Das Verpackungskonzept verfolgt das Ziel, Mehrwegverpackungen einzusetzen und den Anteil an Einwegverpackungen zu minimieren. Hierbei gilt es für die Planung ökonomische und ökologische Aspekte zu beachten. Bevorzugt werden umweltfreundliche und recyclingfähige Verpackungen. Ansprechpartner für die Serienverpackung und deren Festlegung ist die jeweilige Werkslogistik (siehe Ansprechpartner Logistik). Bei Neuprojekten ist das jeweilige Projektteam für die Festlegung verantwortlich. Einwegverpackungen sind von der Verpackungsvorschrift separat zu betrachten, d.h. deren Ablauf und Einsatz ist im Einzelfall mit den jeweiligen Projektteams und der Werkslogistik festzulegen und zu dokumentieren. Die nachfolgend angegebenen Mehrwegsysteme von Bühler Motor gilt als Standardverpackung. Einen Einsatz von abweichenden Verpackungsarten darf nur nach Freigabe durch den Auftraggeber erfolgen. Behälter anderer Lieferanten (Hersteller) müssen durch Fa. Bühler freigegeben werden. Die Verpackungsstruktur wird in der Teilezeichnung fixiert. Anlieferungen, die nicht der vereinbarten Struktur entsprechen (Überfüllung, defekte oder unvollständige Verpackung etc.) werden nicht akzeptiert und zu Lasten des Lieferanten retourniert. Als wichtiges Merkmal ist hierbei das höchstzulässige Brutto-Gewicht des Einzelpackstückes von 15 kg nicht zu überschreiten. Für die Administration der Verpackung (Sauberkeit, Verfügbarkeit) ist der Lieferant verantwortlich. Die Abwicklung über gegenseitige Berechnung ist vorgesehen. Transportschäden, die wegen unzureichender Verpackung von Versicherern nicht anerkannt werden, gehen zu Lasten des Lieferanten. 4.1. Mehrwegsysteme Bühler Motor Als Standard verwendet Bühler Motor KLT‘s von SSI Schäfer (Fa. Fritz Schäfer) oder Fa. Utz in den Typen MF (SSI) oder Eurotec (Utz). MF 6xxx MF 4xxx MF 3xxx Die Behälter besitzen ein Rastermaß für das Europaletten Grundmaß von 800x1200mm: Für den Einsatz in ESD relevanten Bereichen sind die einzelnen Typen und das entsprechende Zubehör auch als schwarze PPL (Leitfähigkeit von 103-105Ω) Ausführung erhältlich. © Bühler Motor Group, Nürnberg Logistikrichtlinie Stand: 17.01.2008 10/32 4 Verpackungsvorschriften ESD-Behälter müssen mit dem ESD-Symbol gekennzeichnet und gegen versehentliches Öffnen gesichert werden (z.B. durch Kabelbinder). 4.1 Mehrwegsysteme Bühler Motor (Fortsetzung) Als Standardfarbe wird Blau in der PP-Kunststoff und Schwarz in der PPLKunststoff Ausführung verwendet. Bauteile, die von Bühler Motor als elektrostatisch gefährdend eingestuft wurden, sind mit nicht leitfähigen schwarzen Behältern und folgender Kennzeichnung auszuliefern Als Palette ist eine Kunststoff-/Holzpalette im Euro Maß 800x1200mm einzusetzen Die maximale Verpackungshöhe ist 1.050 mm inkl. Palette. Muster der ESD-Kennzeichnung: 4.1.1. Mehrwegverpackungen im Eigentum von Bühler Motor dürfen nur zweckgebunden verwendet werden. Eine Zweckentfremdung zur Lagerhaltung eigener Artikel wird strengstens untersagt. 4.1.2. Behältertypen MF3120 / MF3120 PPL • Innenmaße am Boden: LxBxNutz-H. 259*160*102 mm • Inhalt: ca. 4,2 l (bis Behälteroberkante) • Bestell-Nr (SSI Schäfer): blau: 39304 schwarz (PPL): 39308 • Bühler-Nr: blau: --schwarz (PPL): --Gewicht: 535gr. Deckel MF-D32H / MF-D32H PPL • Bestell-Nr (SSI Schäfer): blau: schwarz (PPL): • Bühler-Nr: blau: --schwarz (PPL): Gewicht: 150gr. Deckel mit Haken zum Verschluss jedes Behälters oder nur der obersten Schicht als Abschluss Einseitig mit Haken versehen, somit kann der Deckel im 90°-Winkel auf den Behälterrand aufgesetzt und dann auf den Behälter gedreht werden (Fixierung erfolgt mit 2 Deckelfixierklammern) MF4120 / MF4120 PPL • Innenmaße am Boden: LxBxNutz-H. 366*267*87 mm • Bestell-Nr (SSI Schäfer): blau: 39314 schwarz (PPL): 39318 • Bühler-Nr: blau: --schwarz (PPL): --- MF4170 / MF4170 PPL • Innenmaße am Boden: LxBxNutz-H. 366*267*134mm • Bestell-Nr (SSI Schäfer): blau: 39324 schwarz (PPL): 39328 • Bühler-Nr: blau: --schwarz (PPL): 37880052300 MF4220 / MF4220 PPL • Innenmaße am Boden: LxBxNutz-H. 366*267*187 mm • Bestell-Nr (SSI Schäfer): blau: 39334 schwarz (PPL): 39338 • Bühler-Nr: blau: --schwarz (PPL): --- Deckel MF-D43H / MF-D43H PPL • Bestell-Nr (SSI Schäfer): blau: 39724 schwarz (PPL): 39728 • Bühler-Nr: blau: --schwarz (PPL): 37822451100 Deckelfixier-Klammer © Bühler Motor Group, Nürnberg • Bestell-Nr (SSI Schäfer): 901133 • Bühler-Nr: 37822450200 Logistikrichtlinie Deckel mit Haken zum Verschluss jedes Behälters oder nur der obersten Schicht als Abschluss Einseitig mit Haken versehen, somit kann der Deckel im 90°-Winkel auf den Behälterrand aufgesetzt und dann auf den Behälter gedreht werden (Fixierung erfolgt mit 2 Deckelfixierklammern) Deckel ohne Haken (MF-D43 / MF-D43 PPL) dürfen (auch in blau) nicht mehr bestellt werden Verwendbar für alle Deckeltypen 2 Deckelfixierklammern pro Deckel notwendig (einmalig) Stand: 17.01.2008 11/32 4 Verpackungsvorschriften 4.1.2. Behältertypen (Fortsetzung) MF6120 / MF6120 PPL • Innenmaße am Boden: LxBxNutz-H. 564*366*87 mm • Bestell-Nr (SSI Schäfer): blau: 39354 schwarz (PPL): 39358 • Bühler-Nr: blau: 37880050200 schwarz (PPL): 37880051200 MF6170 / MF6170 PPL • Innenmaße am Boden: LxBxNutz-H. 564*366*134 mm • Bestell-Nr (SSI Schäfer): blau: 39364 schwarz (PPL): 39368 • Bühler-Nr: blau: 37880050300 schwarz (PPL): 37880051300 MF6220 / MF6220 PPL • Innenmaße am Boden: LxBxNutz-H. 564*366*187 mm • Bestell-Nr (SSI Schäfer): blau: 39374 schwarz (PPL): 39378 • Bühler-Nr: blau: 37880050400 schwarz (PPL): 37880051400 Deckel MF-D64H / MF-D64H PPL • Bestell-Nr (SSI Schäfer): blau: 39754 schwarz (PPL): 39758 • Bühler-Nr: blau: 3.782.267.01.00 Deckel mit Haken zum Verschluss jedes Behälters oder nur der obersten Schicht als Abschluss Einseitig mit Haken versehen, somit kann der Deckel im 90°-Winkel auf den Behälterrand aufgesetzt und dann auf den Behälter gedreht werden (Fixierung erfolgt mit 2 Deckelfixierklammern) Deckel ohne Haken (MF-D64 / MF-D64 PPL) dürfen (auch in blau) nicht mehr bestellt werden schwarz (PPL): 3.782.245.01.00 LABEL (ESD) 44,5x19,5 Etikett (ESD) 44,5x19,5 Nur für Behälter aus schwarz - PPL: Warnhinweis, dass gefährdete Bauteile im Behälter transportiert werden! (sind an beiden Seitenflächen der Behälter und 1x auf Deckel anzubringen) • Bestell-Nr (BJZ): • Bühler-Nr: 36150990100 4.2. Transport-/Beförderungsmittel Alle Sendungen sind grundsätzlich auf unbeschädigten Euro-Flachpaletten (Grundmaß 800 x 1200 mm) mit DB-Gütezeichen RAL RG 993 zu verladen. Die Palettenmaße dürfen auf keinen Fall das Grundmaß sowie eine Höhe von 1.050 mm Höhe inkl. Palette überschreiten. Die Paletten dürfen nicht über diese Höhe bestapelt werden. 4.2.1. Lose oder geschüttete Ware muss grundsätzlich mit Packstücken in Form von KLT`S oder stabilem Karton – max. 15 kg mit Ausweisung der Stückzahl ausgeliefert werden. Gleiche Artikel sind nicht über mehrere Packstücke zu verteilen. 4.2.2. Umpackarbeiten die auf Grund unzureichender Transportsicherung oder schlechten Verpackungsmaterial entstehen, gehen zu Lasten des Lieferanten. Selbiges trifft auf unsachgemäße Palettierung (Überbauung) zu. 4.2.3. Die Paletteneinheiten müssen mit Folie eingeschweißt oder mit Kunststoff- oder Stahleisenband gesichert sein. Dabei muss der Lieferant eine adäquate Transportsicherung, also die Auswahl des Sicherungsmaterials selbständig auswählen und die Waren den Transportbedürfnissen entsprechend, sichern und befestigen. Palettisierte Transporteinheiten dürfen das Einzelladegewicht von 1.000 kg nicht überschreiten. © Bühler Motor Group, Nürnberg Logistikrichtlinie Stand: 17.01.2008 12/32 4. Verpackungsvorschriften 4.2.4. Die Zusammensetzung von Packstücken und Paletten hat auftrags- und artikelbezogen zu erfolgen. Aufträge und Artikel dürfen nicht in Teilmengen über mehrere Paletten und Packstücke vermischt werden. Jede Farbe im nachfolgenden Beispiel, steht für einen anderen Artikel. falsch 4.3. richtig richtig Kennzeichnung Die Verpackungen müssen eindeutige Kennzeichnungen des Inhaltes in Bezug auf die Bühler Teilenummer, Zeichnungsstand, die Menge und das Lieferscheindatum enthalten. Die Verpackungsausführung muss bei der Angebotserstellung angegeben werden. • • • • Es sind Barcode-Etiketten nach VDA Empfehlung 4902, Version 4 einzusetzen. Musteretiketten für Einzelbehälter und Gebindeeinheiten sowie die auszufüllenden Pflichtfelder auf dem Label können den Seiten 14 und 15 entnommen werden. Jeder Einzelbehälter ist mit einem Single-Etikett zu kennzeichnen. Jede Gebindeeinheit, die mehrere Einzelbehälter enthält, muss zusätzlich mit einem Master-Etikett (Spedition) versehen werden. Die Etiketten sind so an den Behältern anzubringen, dass sie an der kurzen Seite des Packstückes nach außen zeigen. Packstücke sind mit der Bühler 3.-Teilenummer (z. B. 37880050200) sowie dem Bühler Schriftzug „Bühler Motor“ in Weiß zu kennzeichnen. 4.3.1. Warenanhänger gemäß VDA 4902 Version 4 Es sind alle alten Kennzeichnungen von Ladungsträgern zu entfernen oder zu entwerten, so dass es nicht zu einer Verwechslung aufgrund alter Lieferdokumente kommen kann. Grundsätzlich ist es untersagt, Warenanhänger, o.ä. fest aufzukleben. Wenn selbstklebende Etiketten verwendet werden, müssen diese unter voriger Zustimmung und Validierung die Anforderung "leicht lösbar und rückstandsfrei" (ohne jeglichen Mehraufwand bzw. Vorbehandlung der Behälter) erfüllen. Andernfalls müssen rückstandsfreie Klebepunkte zur Fixierung der Etiketten verwendet werden. Der Warenanhänger muss an der Stirnseite (kurze Seite des Packstückes) angebracht sein. Das Bekleben von Deckeln ist grundsätzlich verboten. Der Lieferant trägt alle Kosten, die bei Nichteinhalten dieser Vorschrift durch die Reinigung der Mehrwegverpackungen entstehen. © Bühler Motor Group, Nürnberg Logistikrichtlinie Stand: 17.01.2008 13/32 4. Verpackungsvorschriften Master VDA Single-Etikett Die einzelnen Felder sind in der Norm VDA 4902 Version 4 geregelt und werden hier nicht separat beschrieben. Unbedingte Mussfelder sind: • • • • • • • • • (2) – siehe Hinweis unten (3) – Lieferscheinnummer (5) – Gewicht Netto (6) – Gewicht Brutto (7) – Anzahl Packstücke (8) – Sachnummer Kunde (9) – Füllmenge (12) – Lieferanten Nummer (15) – Packstücknummer © Bühler Motor Group, Nürnberg Logistikrichtlinie Stand: 17.01.2008 14/32 4. Verpackungsvorschriften 4.3. Kennzeichnung (Fortsetzung) Diese Felder werden für eine korrekte Vereinnahmung des Wareneinganges benötigt. Hinweis: Das Feld (2) wird derzeit nicht benötigt, da die Abladestelle bei Fa. Bühler nicht gepflegt wird. Muster VDA Master-Etikett Unbedingte Mussfelder sind: • • • • • • • • (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) – Lieferantenanschrift – Anzahl Packstücke – Packmittelnummer Bühler Motor – Bühler Motor Empfangswerk – Gewicht Brutto – Barcode NVE – Packstückanzahl x von y – Lieferungsdatum © Bühler Motor Group, Nürnberg Logistikrichtlinie Stand: 17.01.2008 15/32 4. Verpackungsvorschriften 4.4. Dokumentation/Erläuterung Der Frachtbrief muss mit Sendungsnummer und allen Verpackungen, (3-fach) gemäß VDA-Norm 4922 mitgegeben werden. Lieferscheine müssen grundsätzlich mittels Lieferscheintasche an einem Versandpackstück angebracht werden. Besteht die Lieferung aus mehreren Packstücken ist der Lieferschein grundsätzlich an dem ersten Packstück (1 von 5) anzubringen. Zusätzlich müssen alle Packstücke wie folgt gekennzeichnet sein: 1 von 3 2 von 3 3 von 3 3 Pak. richtig 3 Pak. 3 Pak. falsch Die Dokumentation bezieht sich auf die Ausstellung von Lieferscheinen (2-fach) gem. VDA-Norm 4912 und wird in der Anlage 1.2.1. erläutert. Die Dokumentation bezieht sich auf die Ausstellung von Rechnungen und wird in der Anlage 1.2.2. vorgestellt. © Bühler Motor Group, Nürnberg Logistikrichtlinie Stand: 17.01.2008 16/32 5. Transportvorschriften Die euronationale Beschaffungslogistik ist in der Form gestaltet, dass grundsätzlich die Transportabwicklung nach den zwei Hauptversandarten (Paketund Speditionsversand) getrennt voneinander organisiert wird. Hierfür wurden mit den beiden Hauptdienstleistern Dachser und GLS zwei europaweite Logistikdienstleister ausgewählt. Kernfunktionen der Transportorganisation sind folgende: elektronische Transportanmeldung bei einer europaweiten zentralen Auftragsannahme gesichertes Anmeldeverfahren Erstellung elektronischer Versandpapiere und ggf. Barcodeaufkleber (NVE) Anmeldeverfahren nach standardisierten Anmeldezeiten (unterschiedliche je Versandart) mit garantierter Abholung Möglichkeiten zur Expressabholung Möglichkeiten zur Sonderfahrtabwicklung bei eiligen Transporten permanente Überwachung des Leistungsprozesses ab Anmeldung bis Ablieferung im Werk hochprozentige Direktverkehre von Übernahme zum Empfangswerk bei gleichzeitiger Reduzierung von Handlingstufen und fest vereinbarten Transportlaufzeiten konsolidierte Anlieferung zu fest definierten Zeitfenstern in den Werken 5.1 Allgemeine Bestimmungen 5.1.1 Alle Lieferungen an unser Unternehmen haben verbindlich mit der vereinbarten Versandkondition zu erfolgen. 5.1.2 Alle angemeldeten Sendungen/Lieferungen müssen nach der Avisierung auch abholbereit sein. 5.1.3 Beförderungskosten werden von Bühler Motor entsprechend der vereinbarten Lieferkondition übernommen. Gegebenenfalls werden die Beförderungskosten von dem eingesetzten Hauptdienstleister zu den vereinbarten Frachtsätzen an den Lieferanten berechnet. 5.1.4 Sendungen die der Lieferant abweichend von der Standardvereinbarung mit dessen Hausspediteur transportiert, müssen dem Hauptdienstleister des Auftraggebers Dachser bei dessen zustellender Niederlassung angeliefert werden. Mehrkosten die aus diesem Verfahren entstehen, werden dem Lieferanten gem. Fehlerindikation (Malus-System 9. Punkt) in Rechnung gestellt. 5.1.5 Höhere Transportkosten bei Veränderung der durch die Vorschrift erteilten Versandart, z. B. Luftfracht, Expressversand, Kurierdienste etc. erkennen wir nur an, wenn eine solche Versandart ausdrücklich von uns vorgeschrieben wird bzw. schriftlich genehmigt wurde. 5.1.6 Es steht dem Verkäufer frei, die Sendungen auf eigene Kosten zu versichern. In Rechnung gestellte Versicherungskosten erkennen wir nicht an. 5.1.7 Die Versandabwicklung bezieht sich ausschließlich auf die zum Zeitpunkt der Ausgabe der Logistikrichtlinie von beiden Seiten vereinbarten und definierten Versand- bzw. Abholorte. Abweichende Versandorte sind grundsätzlich vom Lieferanten anzuzeigen und von Bühler Motor zu genehmigen. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Versandorte und damit evtl. verbundenen höheren Transportkosten, behält sich Bühler Motor vor, diese an den AN abzurechnen. © Bühler Motor Group, Nürnberg Logistikrichtlinie Stand: 17.01.2008 17/32 5. Transportvorschriften 5.2 Versandarten Die für unsere Unternehmen bestimmten „ab Werk/unfrei“ Lieferungen unterliegen den nachstehenden Richtlinien für die Versendung. Es ist grundsätzlich die günstigste Versandart zu wählen, Handhabungsfehler bzw. Mehrkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. 5.2.1 Paketdienstfähige Sendungen von Lieferanten in Europa sind durch unseren Vertragspartner GLS (German Parcel) zu versenden: Paketdienstfähige Sendungen sind: - max. bis 40 kg je Einzelpaket bis 3 m Gurtmaß/Paket (doppelte Breite + doppelte Höhe + einfache Länge) bis 2,00 m Länge je Einzelpaket Der Lieferant verpflichtet sich im Interesse des Auftraggebers zur optimalen Paketbündelung. z.B. 40 kg = 1 Paket – nicht 2 Pakete à 20 kg packen. z.B. 4 Pakete a` 10 kg zu bündeln zu 1 Paket mit 40 kg 10 kg 10 kg 10 kg Bündelung für Transport 10 kg falsch 40 kg richtig Bei der Anlieferung von einzelnen Paketen, muss bereits von außen klar erkennbar sein, wer der Empfänger/Werk und der Absender/Lieferant ist. 5.2.2 Speditionsfähige Sendungen von Lieferanten in Europa sind durch unseren Vertragspartner Dachser zu versenden: Speditionsfähige Sendungen sind: - schwerer als 40 kg je Einzelpackstück Sendungen im Stückgutbereich < 2.500 kg, < 2,5 Lademeter Sendungen im Teilladungsbereich > 2.500 kg, > 2,5 Lademeter Sendungen im Komplettladungsbereich 10.000 KG, 12,6 Lademeter Bei der Anlieferung von einzelnen Packstücken, muss bereits von außen klar erkennbar sein, wer der Empfänger/Werk und der Absender/Lieferant ist. Hinweis: Bei der Handhabung der Bündelung sind die Verpackungs- und Kennzeichnungs- und Transport-/Beförderungsmittelvorschriften (4.4./ 4.2.4) unabdingbar einzuhalten. © Bühler Motor Group, Nürnberg Logistikrichtlinie Stand: 17.01.2008 18/32 5. Transportvorschriften 5.2.3 Priorisierung Wenn im Rahmen der Sendungsbildung an ein und dem gleichen Tag für das selbige Werk mehrere Packstücke gepackt werden, die zum einen einen Paketversand und zum anderen einen Speditionsversand auslösen würden, muss immer der Speditionsversand gewählt werden. Lieferung für Bühler Werk, Monheim Speditionsversand Paketversand 10 kg 10 kg 150 KG falsch Speditionsversand 10 kg 170 KG 10 kg richtig 5.2.4 Euro-Palettentausch Ein Euro-Palettentausch bzw. Versand findet nur in den nachfolgend aufgelisteten Ländern statt. Wenn darüber hinaus Güter auf Euro-Paletten in sog. Nicht-Tauschländer dem Dienstleister mitgegeben werden, findet kein Lademitteltausch statt und der Lieferant hat keinen Anspruch auf Rückgabe der Paletten. Tauschländer Deutschland Belgien Italien Niederlande Österreich Frankreich Luxemburg Nicht-Tauschland Tschechien Finnland Griechenland Norwegen Schweden Dänemark © Bühler Motor Group, Nürnberg Logistikrichtlinie Spanien England Irland Portugal Schweiz Stand: 17.01.2008 19/32 5. Transportvorschriften 5.3 Auftragsanmeldung/Transportfreigabe Mit beiden Hauptdienstleistern wurde ein einheitliches Anmeldeverfahren/Prozedere vereinbart, dass für alle Lieferanten verbindlich einzuhalten ist. Die Auftragsanmeldung sieht eine elektronische Anmeldung über das WEB-Order System der beiden Hauptdienstleister vor. Hierzu wurde eine Zentrale Auftragsannahme bei den Dienstleistern in Nürnberg eingerichtet. Über das WEB-Order System werden alle Anmeldungen zentral verwaltet. Über das WEBOrder System erhält jeder Lieferant ein entsprechendes Log-IN sowie ein Benutzerkennwort. Nur in Ausnahmefällen darf ein standardisiertes Anmeldeformular per Fax oder per Mail verwendet werden. Informationsablauf: Soll-Inform ationsablauf 9 NL/Partner 8 Avisinfo W erke Bühler Abgleich Abholund Bestelldaten Interne DFÜ sowie Scanndaten 6 Einkauf/ Disposition Datenaustausch/ Europäische ZAA Dateninfo Scanndaten 7 HUB/Gateway 1 Abgleich Abhol- und Lieferinform ationen sowie Scanndaten 3 4 Bestellung Lieferavis Lieferant: Mueller Via W EB-Order 10 Artikel A Interne DFÜ 6 Transport Dokum ent und Barcode 5 2 Anlieferadresse: CZ/DE Info zur Abholung inkl. Lieferungsinform ationen NL/Partner Lieferant 31.07.2007 © Bühler M otor Gm bH, Beschaffungsrichtlinie 5.3.1 Zeiten/Verfahren/Fristen Die gesamte Abwicklung sieht feste Anmelde- und Abholzeiten im Kontext mit der Laufzeit der Hauptdienstleister zu den Werken vor. Bei dem Anmeldeverfahren werden drei Arten von Transporten unterstützt. Regelabholungen (Garantietransporte) Expressabholungen Sonderfahrten Dabei sind folgende Zeitfenster (Eingang Anmeldung beim Hauptdienstleister) verbindlich einzuhalten: Art der Abholung Dienstleister Hinweis Dienstleister Hinweis Dachser Dachser GLS (Paket) GLS (Spedition) Regelabholung Expressabholung Sonderfahrten Bis 13.00 Uhr Bis 16.00 Uhr Bis 17.00 Uhr Am Abholtag Am Abholtag Am Abholtag Bis 16.00 Uhr Bis 16.00 Uhr Bis 17.00 Uhr Vortag z. Abholung Am Abholtag Am Abholtag Hinweis: Expressabholungen und Sonderfahrten dürfen ausschließlich nur vom Bühler Werk initiiert, bzw. abgesichert beauftragt werden. © Bühler Motor Group, Nürnberg Logistikrichtlinie Stand: 17.01.2008 20/32 5. Transportvorschriften 5.3.2 Zugangsberechtigungen (Log-IN) Für die elektronische Anmeldung wurde von GLS ein entsprechendes Log-IN in der Homepage hinterlegt. Der DL Dachser muss in der ersten Phase der Umstellung noch mittels eines manuellen Anmeldeformulars informiert werden. Für die elektronische Anmeldung wurden von beiden Hauptdienstleistern entsprechende Log-IN Berechtigungen für die Beauftragung von Beschaffungsaufträgen erteilt. Folgende Verfahrensweise ist dabei einzuhalten: Anmeldeverfahren Dachser (Speditionsversand) Die Anmeldung erfolgt auf der Homepage des Dienstleisters unter www.dachser.com Kennung: individuelle Kennung Passwort: individuelles Passwort Bis Sie die Zugangsdaten erhalten haben, erfolgt die Anmeldung noch manuell mittels des Formulars Anlage 2 „Anmeldeverfahren manuell“. Zu beachten ist, dass die Lieferscheinnummer Auftragsnummer hinterlegt werden muss. in dem Feld Anmeldeverfahren GLS (Paketversand) Die Anmeldung erfolgt auf der Homepage des Dienstleisters unter www.gls-germany.com Die Anmeldung erfolgt für jede Werkslieferung separat. Hierzu wurden für die jeweiligen Werke eigene Log-IN von GLS angelegt. Diese sind wie folgt. Für die Lieferungen zu Bühler Motor Nürnberg Kennung: buehlermotor Passwort: individuelles Passwort Für die Lieferungen zu Bühler Motor Monheim Kennung: monheimmotor Passwort: individuelles Passwort Für die Lieferungen zu Bühler Motor CZ Kennung: buehlercz Passwort: individuelles Passwort Die Passwörter werden Ihnen separat übermittelt! Die Zustelladresse ist auf dem System administratorseitig fest hinterlegt und darf nicht verändert werden. Allgemein Es ist seitens des Lieferanten darauf zu achten, dass die Zugangsdaten nicht befugten Personen unzugänglich gemacht werden, um Missbrauch ausschließen zu können. Alle weiteren Anmeldeschritte werden in der beiliegenden Anmeldebeschreibung Anlage 2 näher erläutert. © Bühler Motor Group, Nürnberg Logistikrichtlinie Stand: 17.01.2008 21/32 5. Transportvorschriften 5.3.3 Inhalt der Anmeldungen Die Sendungsanmeldungen Transportinformationen sowie beinhalten. müssen immer Bestellinformationen die vollständigen (Lieferscheinnummer) Dabei ist zu berücksichtigen, dass für jeden Sendungstransport je Werk ein separater Auftrag im WEB-Order System der Dienstleister erfasst, und somit eingegeben werden muss. Nach Eingabe der entsprechenden Informationen, haben Sie die Möglichkeit direkt aus dem System einen Speditionsauftrag für die Warenübergabe an den Abholfahrer des Dienstleisters Dachser erstellen. Dieser dient für Sie als Quittungsvorlage für die Übergabe. Ferner erhält jeder Lieferant vom Dienstleister entsprechende Packstück-Barcodelabel (EAN 128) zur Bezettelung eines jeden Packstückes. Diese sind verbindlich auf die jeweiligen Packstücke aufzubringen. Nach Eingabe der entsprechenden Informationen erhalten Sie bei dem Dienstleister GLS ebenfalls automatisch vom System einen Avisierungsbeleg sowie bei der Abholung durch den Fahrer entsprechende Barcodelabel zur Bezettelung jedes Packstückes. 5.3.4 Dokumentation/Erläuterung (Anmeldeformular) Abweichend vom automatisierten und elektronischen Verfahren wird in Ausnahmefällen ein manuelles Verfahren mit einem standardisierten Formular genehmigt. In der Anlage 2.3. wird das Dokument, die einzelnen Punkte und deren Erläutung auf dem offiziellen Formular vorgestellt. 5.3.5 Allgemeine Bestimmungen 5.3.5.1 Sonder- / Eiltransporte sind mit dem jeweiligen Disponenten im Werk schriftlich mitzuteilen und abzustimmen. Ohne die schriftliche Genehmigung (E-Mail) des Disponenten darf keine Sonderfahrt zu Lasten der Fa. Bühler erfolgen. Sonderfahrten sind prinzipiell schriftlich anzuzeigen. 5.3.5.2 Kosten für Sonderfahrten übernommen. 5.3.5.3 Sendungen sind dem Frachtführer transportgerecht verpackt zu übergeben. 5.3.5.4 Gefahrgut bzw. empfindliche Ladungen sind besonders als solche zu kennzeichnen. 5.3.5.5 Packstücke sind dem Frachtführer ordentlich etikettiert (VDA Standard) mit Angabe des Absenders sowie des Empfängers (Adressaufkleber) zu übergeben. 5.3.5.6 Dem Frachtführer sind nur Lieferungen mit vollständigen Frachtpapieren (Frachtbrief, Lieferschein, Zollpapiere, Rechnung) zu übergeben. Die Papiere müssen enthalten: Warenbezeichnung, Bühler-Artikelnummer inkl. Index, Brutto-/NettoGewicht, Bühler-Bestellnummer, Art der Verpackung, Colli-Anzahl, Frankatur © Bühler Motor Group, Nürnberg Logistikrichtlinie werden nach Stand: 17.01.2008 dem Verursacherprinzip 22/32 5. Transportvorschriften 5.3.5.7 Die Übergabe an den Frachtführer hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass wir die Ware zum vereinbarten Liefertermin übernehmen können. 5.3.5.8 Für die einzelnen Lieferanten werden feste Anliefertage definiert. Eine Belieferung außerhalb dieser Tage wird nur nach vorheriger Absprache toleriert. 5.3.5.9 Teillieferungen werden nur nach vorheriger Absprache genehmigt. 5.3.5.10 Höhere Transportkosten infolge der Beförderung durch einen anderen als unseren Vertragsspediteur sind vom Lieferanten zu tragen. 5.3.5.11 Alle Sendungen sind ohne Vorkosten unseren Vertragsspediteuren zu übergeben, dies gilt insbesondere auch für Direktlieferungen an unsere Niederlassungen. 5.3.5.12 Versicherungs- und Verpackungsanteile, Lager- und Übernahmekosten, sowie evtl. Vorfrachtkosten werden nicht anerkannt. 5.3.5.13 Vorausbezahlte Leistungen unter Anrechnung der Kosten in der Warenrechnung werden abgelehnt und der Kostenbetrag in Abzug gebracht. 5.3.5.14 Frankierte (freigemachte) Übergabe unserer Sendungen unter Anrechnung der Fracht in der Warenrechnung wird ebenfalls abgelehnt und der ausgewiesene Frachtbetrag in Abzug gebracht. 5.3.5.15 Lieferungen eines Versandtages sind zu einer Sendung zusammenzufassen. 5.3.5.16 Es werden für jeden Lieferanten spezifische Anliefertage festgeschrieben. 5.3.5.17 Für Lieferanten mit „FCA, EXW“ Incoterm gilt folgende Vereinbarung: • • • • Die Transportverantwortung obliegt Fa. Bühler, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Leistungs- und Gefahrenübergang erfolgt dabei nach vollständig abgeschlossener Ladungsträger- und Frachtdokumentenübergabe an den beauftragten Frachtführer im Lieferantenwerk. Die Ladezeiten sind mit dem beauftragten Spediteur und Lieferanten verbindlich abzustimmen bzw. in der Anmeldung mitzuteilen. Dabei hat die fristgerechte Belieferung der Fa. Bühler absolute Priorität. Störungen z.B. Terminverschiebungen des Ladefensters sind der Zentralen Auftragsannahme des Dienstleisters unverzüglich unter Angabe des Grundes und der Art der Störung zu melden. Die durch die Störung verursachten Kosten werden nach dem Verursacherprinzip durch Bühler bzw. deren beauftragten Dienstleistern abgerechnet. © Bühler Motor Group, Nürnberg Logistikrichtlinie Stand: 17.01.2008 23/32 5. Transportvorschriften 5.3.5 Rückversand von Reklamationsware: 5.3.5.1 Frei Haus Lieferant Der ‚Frei Haus‘ Lieferant hat nach Zusendung der Reklamation innerhalb von 2 Arbeitstagen die reklamierte Ware abzuholen. Ausnahmeregelungen hierzu können im Einzelfall von den jeweiligen Bühler-Werken selbständig getroffen werden. Falls innerhalb dieser 2 Arbeitstage die reklamierte Ware nicht abgeholt wurde, veranlasst die Fa. Bühler den Rückversand ‚ab Werk‘ mit dessen Dienstleistern. 5.3.5.2 Ex Works Lieferant Bei ‚ab Werk‘ erfolgt der Rückversand mit dem Bühler Frachtführer zu Lasten des Lieferanten innerhalb von 2 Arbeitstagen nach der Reklamation. Ausnahmeregelungen hierzu können im Einzelfall von den jeweiligen BühlerWerken selbständig getroffen werden. 5.3.6 5.3.6.1 Zoll EU-Lieferanten Alle Lieferanten sind grundsätzlich zur Abgabe einer Lieferantenerklärung nach VO EWG Nr. 3351/83 verpflichtet. Die Lieferantenerklärungen für das folgende Jahr sind jeweils bis zum 31.12. des laufenden Jahres an unsere Abteilung ‚Einkauf Frachten/Zoll‘ zu übermitteln. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist die Angabe der UmsatzsteuerIdentnummer obligatorisch. Die zur Intrahandelsstatistik meldepflichtigen Daten sind auf den Lieferpapieren anzugeben. 5.3.6.2 Drittlandslieferanten: Die Exportfreimachung obliegt grundsätzlich dem Lieferanten. Alle für den grenzüberschreitenden Verkehr benötigten Papiere und Dokumente (z.B. Präferenznachweis) müssen vom Lieferanten auf dessen Kosten der Lieferung beigefügt werden. Die Reklamationsabwicklung für Rückware obliegt dem Lieferanten, der dies in Abstimmung mit den Hauptdienstleister oder der Fa. Bühler durchführt. Transportkosten für Reklamationsware müssen vom Lieferanten übernommen werden. 5.3.7 Begleitpapiere Dem Vertragsspediteur sind ordnungsgemäße Fracht- und Begleitpapiere je Werkslieferung zu übergeben. Jede Sendung ist dem Spediteur mit einem Transportauftrag zu übergeben. 5.3.7.1 Frachtbrief (VDA-Norm 4922) Dem Transportauftrag müssen nachstehende Sendungseinzelheiten entnehmen sein und orientieren sich an den Anmeldeinformationen. zu Folgende Mussbestandteile müssen auf dem Speditionsübergabeschein vermerkt sein (siehe Anlage 1): • • • • (1) - Absender(Lieferanten) Anschrift (2) - Bühler Empfangsanschrift (3) - Empfangswerk (4) - Lieferscheinnummer © Bühler Motor Group, Nürnberg Logistikrichtlinie Stand: 17.01.2008 24/32 • • • • (5) - Lieferkonditionen gemäß unserem Auftrag (6) - Anzahl der zur Sendung gehörenden Packstücke (7) - Gesamtgewicht der Sendung (8) - Übergabe bzw. Versandtag der Sendung 5. Transportvorschriften 5.3.8. Begleitpapiere (Fortsetzung) 5.3.7.2 Lieferschein Jeder Sendung ist ein Original – Lieferschein beizugeben. Der Lieferschein ist gut sichtbar mittels einer Lieferscheintasche an der Stirnseite des Packstücks anzubringen. Besteht eine Sendung aus mehreren Packstücken, ist das Packstück, das den Lieferschein enthält, deutlich sichtbar zu kennzeichnen. Dem Lieferschein müssen nachstehende Auftragseinzelheiten zu entnehmen sein: • • • • Bestell- (Auftrags-) Nummer Bühler Sachbearbeiter-Name Lieferanten-Nummer Bühler Artikel-Nummer Diese Angaben sind alle unserem Auftragsformular zu entnehmen. 5.3.7.3 Warenursprung mit Präferenzen Bei Lieferungen aus nicht EU-Ländern (Drittland, EFTA) ist grundsätzlich ein Präferenznachweis (EUR1 bzw. Rechnungserklärung) soweit möglich mitzugeben. Für den Fall der Nichtbeachtung dieser Verpflichtung haftet die Lieferfirma für einen der Firma Bühler Motor GmbH eventuell daraus entstehenden Schadens, einschließlich Nachforderungen ausländischer Eingangsabgaben. 5.3.7.4 Zeugnisse Da angeforderte Zeugnisse zur Ware in den meisten Fällen mit separater Post eingesendet werden, muss unbedingt eine Kopie des Zeugnisses der Warensendung beigelegt werden. 5.3.8 Packliste Besteht eine Lieferung aus mehreren Packstücken oder Paletten, muss dem Lieferschein für jede Transporteinheit eine Packliste mit nachstehenden Auftragsinformationen beigefügt werden. • • • • Packstück- oder Paletten – Nummer Bühler Artikel – Nummer Artikel – Menge Anzahl und Inhalt der Einzelverpackungen Diese Informationen müssen ebenfalls Einzelverpackungen ersichtlich sein. aus den Markierungen der Der Inhalt der Einzelverpackungen muss den Beschriftungen entsprechen. © Bühler Motor Group, Nürnberg Logistikrichtlinie Stand: 17.01.2008 25/32 5. Transportvorschriften 5.3.9 Versand von gefährlichen Gütern Die Vorschriften für den Transport von Gefahrgütern sind zwingend zu beachten. Der Lieferant haftet für alle aus der Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften entstehenden Schäden. Andere Abwicklungen bzw. Einsatz anderer Dienstleister oder Versandwege bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftraggebers. Der Versender hat als Verlader bzw. Absender die Vorschriften der Gefahrgutverordnung zu beachten. Für den Transport sind ausschließlich bauartgeprüfte, zugelassene Verpackungen zu verwenden. Des Weiteren ist die vorschriftsgemäße Kennzeichnung der Verpackung zu gewährleisten. Datenblätter, Zulassungsbescheide usw. sind der Fa. Bühler rechtzeitig vor Erstversand zur Verfügung zu stellen. Diese Forderungen gelten für alle Lieferungen. • Für die Verpackung von begrenzten Mengen (LQ) nach Kapitel 3.4 ADR müssen die Voraussetzungen für zusammengesetzte Verpackungen und deren Kennzeichnung beachtet werden. • Für die Verpackung von Gefahrgut sind ausschließlich bauartzugelassene Verpackungen (z. B. Kartonagen, Kanister) zu verwenden, nach der Regelung der einzelnen Klassen im ADR und bei Seefracht nach den Vorschriften des IMDG. • Der Frachtbrief oder Lieferschein ist mit den entsprechenden Gefahrgutangaben (u. a. Kennzeichnungsnummer, Gefahrgutklasse, Verpackungsgruppe) nach dem ADR zu versehen. • Alle Versandstücke mit Gefahrgutinhalt sind gut sichtbar mit den vorgeschriebenen Gefahrgutzetteln nach Kapitel 5.2 ADR zu versehen. • Angaben zur Wassergefährdung sind zwingend erforderlich. • Bei Artikel mit bedingter Haltbarkeit muss auf dem Lieferschein das Herstell- bzw. Verfalldatum aufgeführt sein. • Die Kontrolle Lieferanten. zur Beförderung von Gefahrgut obliegt dem Des Weiteren ist der Versand und somit die Beförderungsbedingungen für bestimmte Güter reglementiert bzw. ausgeschlossen. Diese werden in der Anlage 4 zur Logistikrichtlinie fixiert und stellen einen festen Bestandteil dieser dar. Sollte auf Grund der Bestellung des AG ein Versand dieser Güter in Frage kommen ist ein separater mit Bühler Motor abgestimmter Dienstleister und somit Versandweg zu wählen. ADR = Gefahrgutvorschriften für Straße und Bahn IMDG = Gefahrgutvorschriften für Seefracht AG = Auftraggeber LQ = Limited Quantity = begrenzte Menge © Bühler Motor Group, Nürnberg Logistikrichtlinie Stand: 17.01.2008 26/32 5. Transportvorschriften 5.3.10 Warenanlieferungszeiten/-Besonderheiten Die Warenanlieferungszeiten in den Werken sind wie folgt mit den Dienstleistern abgestimmt: Transportarten über/von Via Dienstleister bis 31.12.2007 ab 01.01.2008 Sonderfahrtanlieferung (Direkt von Lieferant) Direktanlieferungen Teil- und Komplettladungen (Direkt von Lieferant) Nürnberg Monheim 07.00 bis 10.00 h 07.00 bis 10.00 h Individuell gem. Vereinbarung 10.00 bis 12.00 h Individuell gem. Vereinbarung 10.00 bis 12.00 h Hradec Králové 10.00 bis 12.00 h 16.00 h Individuell gem. Vereinbarung 12.00 bis 14.00 h Bei Warenlieferungen für das Werk in Nürnberg, dürfen grundsätzlich nur Busse und LKW`S mit einer max. Nutzlast von 7,5/12 t eingesetzt werden. Eine Anlieferung durch Fahrzeuge mit Hänger, Trailer oder Wechselbrücke ist nicht möglich. 5.3.11 Transportlaufzeiten Mit den Dienstleistern wurden folgende Transportlaufzeiten fix vereinbart. Diese Transportlaufzeiten gelten für alle ex Works Lieferungen sowie auch ggf. frei Haus-Lieferungen durch den Lieferanten und sind verbindlich einzuhalten. © Bühler Motor Group, Nürnberg Logistikrichtlinie Stand: 17.01.2008 27/32 6. Behältermanagement Der Lieferant hat das für seine Lieferumfänge (Mehrwegverpackung) rechtzeitig zu disponieren. benötigte Leergut Dies bedeutet: • Der Lieferant ist für die Administration der Verpackung (Nachbestellung, Handling, Sauberkeit) verantwortlich. • Verwalten der im Umlauf befindlichen Mehrwegsysteme je Werk Der Lieferant ist verpflichtet Leergebinde bei sich ordnungsgemäß zu lagern und vor Verschmutzung und Beschädigungen jedweder Art zu schützen. Bei Einsatz von im Eigentum von Bühler befindlichen Mehrweggebinden hat der Lieferant auf Anforderung von Bühler-Leergebindesteuerung bzw. in zu vereinbarten Abständen Gebindeinventuren durchzuführen. Dies ist monatlich vorgesehen. Das Dokument zur Gebindeinventur wird von Bühler an den Lieferanten verteilt. Kommt es aufgrund falscher Informationen bzw. Gebindeanforderungen seitens des Lieferanten zu Gebindeengpässen beim Lieferanten, die Sonderfahrten zur Gebindebeistellung bzw. Verwendung von Ausweichgebinden bewirken, so trägt sämtliche daraus entstehenden Kosten der Lieferant. Dem Lieferanten anzulastender Gebindeschwund bzw. Gebindebeschädigungen werden von Bühler in Rechnung gestellt. Kennzeichnung von Mehrweggebinden: Darauf muss mindestens ersichtlich sein: • • • • Eigentümer Gebindetyp (MF…) Bühler-Teilenummer Lademittel ID Die genauen Anforderungen der Kennzeichnung sind mit der Abteilung Werkslogistik abzustimmen. 7. Liefertreue (Über- und Unterlieferungen) Die Liefertreue bewertet: Liefermenge mit einer max. zulässigen Toleranz von +/ - 2 % Liefertermin mit einer max. zulässigen Toleranz von +/- 1 Tag Eine Auswertung und Berichterstattung erfolgt monatlich im Rahmen der monatlichen Lieferantenbewertung. Die Ergebnisse nehmen Einfluss auf die jährliche Lieferantenbewertung und deren Einstufung. Bei Überlieferungen entgegen der Lieferabrufe behält sich Bühler vor, die Annahme des überlieferten Materials zu verweigern (beim Wareneingang wird © Bühler Motor Group, Nürnberg Logistikrichtlinie Stand: 17.01.2008 28/32 7. Liefertreue (Über- und Unterlieferungen) eine Liefermengentoleranz von max. +/- 2% zugelassen) bzw. unfrei per Stückgut an den Lieferanten zurückzuschicken. Bei Unterlieferungen entgegen der Lieferabrufe behält sich Bühler vor, Sonderfahrten zu Lasten des Lieferanten anzufordern bzw. entstehende Kosten durch Bandstillstand bei Bühler bzw. bei Bühler Kunden an den Lieferanten weiterzubelasten. Unterlieferungen (>2%) müssen systembedingt über eine gesonderte Anlieferung ausgeglichen werden. Ohne diese Vorgehensweise würde ein Rückstand in die Zukunft mitgezogen. © Bühler Motor Group, Nürnberg Logistikrichtlinie Stand: 17.01.2008 29/32 8. Lieferanschrift Wenn nichts anderes vereinbart ist, lauten die Empfangsanschriften: Bühler Nürnberg Anne-Frank-Str. 33-35 DE-90459 Nürnberg Bühler Monheim Bgm. Xaver-Reinhard-Str. 9 DE-86653 Monheim Bühler CZ U Mostku 466 CZ-50341 Hradec Králové 9. Fehlerindikation (Malus-System) Alle Kosten und Schäden, die uns durch die Nichtbeachtung Versandvorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Lieferanten. unserer Abweichungen in der Anlieferung entgegen des festgelegten Verfahrens werden in eine Lieferantenbewertung übernommen. Mängel sind u. a.: • fehlende oder unvollständige Lieferdokumente • fehlende oder falsche Kennzeichnung • unsachgemäße Verpackung Abweichungsaufzeichnungen werden je Prozess durch den Prozessbeauftragten der Bühler Motor aufgenommen und mittels Abweichungsprotokoll dokumentiert. Abweichungen bei den vereinbarten Lieferterminen gegenüber unseren Bestellungen müssen vom zuständigen Disponenten mit einer entsprechend geänderten Bestellung bestätigt werden, ansonsten wird die Abweichung in der Lieferantenbewertung als Abweichung geführt. Die Verrechnung erfolgt monatlich mittels Einzelaufstellung an den Verursacher. Logistische Abweichungen, die über die Termin und Mengentreue hinausgehen, gehen nicht in die Lieferantenbewertungen ein – hier wird aber trotzdem ein 8 D Maßnahmenreport zu zukünftigen Vermeidung eingefordert. Transportfehler mit Mehrkosten werden von Bühler Motor direkt den Lieferanten berechnet. Abweichungen sind u. a. Bereich Verpackungsvorschriften nicht sortenreine Anlieferung falsche Verwendung von KLT`S Lieferung auf beschädigten Europaletten Überschreitung des Grundmaßes Bereich Transportvorschriften Ware ist trotz Avisierung bei dem DL zum Abholzeitpunkt nicht abholbereit bzw. anderweitig versendet worden falsche Verwendung der Versandarten fehlende Bündelung der Paketsendungen © Bühler Motor Group, Nürnberg Logistikrichtlinie Stand: 17.01.2008 30/32 10. Schlussvermerk Bei Rückfragen, die in Zusammenhang mit der Transportrichtlinie bestehen, setzen Sie sich bitte mit dem jeweiligen Ansprechpartner , der in der Anlage 7 aufgeführt ist in Verbindung. 10.1. Bei Nichteinhaltung unserer Logistikrichtlinie werden anstehende Mehrkosten dem Lieferanten belastet; gegebenenfalls die Ware unfrei zurückgesendet. 10.2. Für uns entstandenen Mehraufwand im Verwaltungsbereich erheben wir eine Kostenpauschale von 100,00 Euro pro Lieferung zzgl. den uns entstandenen Kosten. 11. Ansprechpartner Zum derzeitigen Zeitpunkt sind feste Ansprechpartner in den Werken definiert und werden in der Anlage 5 separat aufgeführt. © Bühler Motor Group, Nürnberg Logistikrichtlinie Stand: 17.01.2008 31/32 12. Anlagen Folgende Anlagen werden der Logistikrichtlinie beigelegt: 1 Formularwesen 1.1 Bestellvorschriften 1.2 Verpackungsvorschriften 1.3. Versandauftrag 2 Anmeldeverfahren Dienstleister 2.1 elektronische Anmeldung GLS (Paketversand) 2.2 elektronische Anmeldung Dachser (Speditionsversand) 2.3 manuelles Anmeldeverfahren Dachser (Formular) 3 Verfahren bei Konsignationslagerlieferanten 4 Gefahrgutvorschriften 5 Ansprechpartner 6 Verfahrensweise bei Gutschriftverfahren © Bühler Motor Group, Nürnberg Logistikrichtlinie Stand: 17.01.2008 32/32