NVP komplett - Landkreis Tuttlingen
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NVP komplett - Landkreis Tuttlingen
NAHVERKEHRSPLAN ENTWURF Nahverkehrsplan Landkreis Tuttlingen NAHVERKEHRSPLAN ENTWURF Management Summary NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 0 Management Summary Gemäß § 11 des ÖPNV-Gesetzes BadenWürttemberg hat der Nahverkehrsplan folgende Bestandteile zu enthalten, ohne dass dazu eine spezielle Gliederung vorgegeben wird: § § § Bestandsaufnahme und Verkehrsanalyse § Maßnahmen zur Verwirklichung einer möglichst weitreichenden Barrierefreiheit. Verkehrsprognose Ziele und Rahmenvorgaben für die Gestaltung des ÖPNV Diesen Vorgaben wird im vorliegenden Planentwurf, wie im Folgenden dargestellt, entsprochen. 0.1 Bestandsaufnahme und Analyse Nach einem kurzen Abriss im einführenden Kapitel 1 über die Entwicklung des Tuttlinger Modells, dessen Ursprung im 1990 umgesetzten „Donautal-Modell“ zu finden ist, und dessen Erfolgsgeschichte von den 80er-Jahren über den Meilenstein „Ringzug-Einführung 2003“ bis in die Gegenwart hinein nachgezeichnet wird, widmen sich die folgenden Kapitel 2, 3 und 4 in der erforderlichen Ausführlichkeit dem Themenkomplex „Bestandsaufnahme und Verkehrsanalyse“. Am bedeutendsten und mit Abstand am umfangreichsten fällt dabei naturgemäß Kapitel 2 „Liniennetz und Fahrtenangebot“ aus, geht es hierbei doch um den eigentlichen Kern der ÖPNV-Leistung: das den Bürgerinnen und Bürgern im Kreis offerierte Mobilitätsangebot im SPNV und ÖPNV im Landkreis Tuttlingen. Dem eiligen Leser sei eine Fokussierung auf die ersten Unterkapitel 2.1 bis 2.4 (Seiten 1 bis 17) empfohlen. Eine schnelle Übersicht ermöglichen dabei insbesondere die KartenDarstellungen zu Liniennetzen und den Fahrtenangeboten an unterschiedlichen Verkehrstagen (Schultage, Ferientage, Samstag, Sonnund Feiertage) auf den Seiten 2-7 bis 2-10. Für alle Leser, die sich vertieft mit dem ÖPNVAngebot im Landkreis beschäftigen wollen, sei das Kapitel 2.5 empfohlen, das eine vertiefte Analyse des ÖPNV-Angebotes in den einzelnen Verwaltungsräumen beinhaltet. Es muss in diesem Zusammenhang jedoch darauf hingewiesen werden, dass die hier getätigten Beschreibungen und Analysen mit dem Fahrplanwechsel am 13.12.2015 teilweise bereits wieder überholt sein dürften. Aufgrund des Handlungszwanges durch die massiven Umstrukturierungen im vom Land verantworteten SPNV wurden zum genannten Fahrplanwechsel zahlreiche Fahrplananpassungen umgesetzt. Dies zeigt anschaulich die hohe Dynamik der Entwicklung im ÖPNV im Kreis Tuttlingen, der von TUTicket laufend im Sinne eines „gelebten Nahverkehrsplans“ an die sich veränderten Bedürfnisse angepasst wird. Kapitel 2.6 analysiert schließlich die Kreisgrenzen überschreitenden Buslinienverkehre, Kapi-2- tel 2.7 bietet eine ergänzende Analyse zum Thema „Spätverbindungen“. Kapitel 3 „Infrastruktur und Fahrzeuge“ fokussiert dann ergänzend auf den zur Erstellung des geschilderten Fahrtenangebotes vorhandenen Fahrzeugbestand und die dazu vorhandene besondere ÖPNV-Infrastruktur. Neben den bekannten 20 Ringzug-Fahrzeugen werden auch die den Kreis Tuttlingen betreffenden Fahrzeugeinsätze von DB Regio behandelt. Hier sei insbesondere der sog. Kooperationszug erwähnt, ein elektrischer DBTriebwagen mit hoher Platzkapazität, der derzeit morgens als Ringzug in der Verkehrsspitze von Rottweil nach Tuttlingen verkehrt. Von den über 70 im täglichen Einsatz befindlichen Fahrzeugen des Busverkehrs erfüllen, so ist Kapitel 3.2 zu entnehmen, bereits 76% mindestens die Euro-IV-Norm, 56% halten mindestens die Euro-V-Norm ein. Kapitel 3.2 zum Thema ÖPNV-Infrastruktur wird aufgrund der erforderlichen eigenen Infrastruktur sehr stark vom Bahnverkehr geprägt. An die Infrastruktur an den 28 Stationen des SPNV werden dabei besondere Anforderungen gestellt, die insbesondere auch aus der Verknüpfung mit anderen Verkehrsträgern resultieren. Als Stichworte seien hier nur die Ausstattung mit Fahrradstellplätzen und Park+Ride-Anlagen genannt, wie sie der tabellarischen Aufstellung auf Seite 3-8 zu entnehmen ist. Die Analyse der Verknüpfungssituation zwischen Bus- und Schienenverkehr hingegen ist bereits Bestandteil von Kapitel 2.4. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Der Busverkehr nutzt im Wesentlichen den vorhandenen allgemeinen Straßenraum. Eine nennenswerte besondere Infrastruktur für den Busverkehr besteht in der Regel lediglich an den großen Busbahnhöfen und in Form der möglichen Lichtsignalbeeinflussung auf dem Stadtgebiet Tuttlingen. Gleichwohl stellt die Vorhaltung von rund 400 Bushaltestellen im gesamten Landkreis Tuttlingen eine beachtliche Aufgabe dar. Kapitel 4 erweitert den Themenkomplex „Bestandsaufnahme und Verkehrsanalyse“ um die zum „Absatz“ des geschilderten Verkehrsangebotes relevanten Bereiche „Tarif und Vertrieb“, sowie „Marketing und Werbung“. Zentrales Instrument ist dabei der Verkehrsverbund TUTicket mit seiner Einbettung in den regionalen 3er-Tarif. Der TUTicket-Tarif hat dabei durch die im August 2014 erfolgte Einführung des VHB/TUTicketGemeinschaftstarifes eine äußerst interessante Abrundung erfahren. In Kapitel 5 sind schließlich die auf Landesebene und auf regionaler Ebene vorhandenen Rahmenplanungen zusammengestellt und auf ihre hinsichtlich des vorliegenden Nahverkehrsplans relevanten Aussagen analysiert worden. Aktuell von besonderer Bedeutung sind die Landesplanungen für den SPNV, die unmittelbar Auswirkungen auf die Angebotsstruktur und die Fahrpläne des Ringzuges haben und damit auch zu mehr oder minder großem Anpassungsbedarf im Buslinienverkehr in Landkreis Tuttlingen führen. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 sind durch die Änderungen im Bedienungskonzept auf der Strecke Stuttgart – Singen (neues Intercity-Konzept) insbesondere im Raum Spaichingen / Aldingen / Heuberg, aber auch im Bereich Geisingen/Immendingen umfangreiche Anpassungen im Busverkehr notwendig geworden. Ebenso werden die im SPNV-Konzept des Landes sich abzeichnenden Änderungen in der Bedienung entlang der Donautal-Achse noch größeren Anpassungsbedarf im darauf abgestimmten Busnetz erfordern, dessen Umfang jedoch aufgrund konzeptioneller Unklarheiten im SPNV-Konzept sich noch nicht abschätzen lässt. Ebenfalls in Kapitel 5 zusammengestellt wurden begleitende Konzepte und Studien auf regionaler und auf Kreisebene, die das Themenfeld „Mobilität“ tangieren, woraus sich potenziell Schnittstellen und Abstimmungsbedarfe zur Nahverkehrsplanung im Landkreis Tuttlingen ergeben. -3- 0.2 Verkehrsprognose Ausgehend von den aktuellen Strukturdaten des Landkreises wird in Kapitel 6 auch ein Blick in die Zukunft hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Verkehrsaufkommens im Allgemeinen und des Verkehrsaufkommens im ÖPNV im Kreis Tuttlingen im Besonderen vorgenommen. Insbesondere der demographische Wandel mit den zurückgehenden Schülerzahlen wird den ÖPNV im Landkreis in naher Zukunft vor besondere Herausforderungen stellen, da die Schülerbeförderung wirtschaftlich die tragende Säule des ÖPNV darstellt. Dabei ist auch festzustellen, dass die logistischen Anforderungen an das ÖPNV-Angebot aufgrund des immer komplexer werdenden Schulwahlverhaltens und einer zunehmenden Ausdehnung der Unterrichtszeiten in den Nachmittagsbereich hinein, künftig voraussichtlich sogar noch weiter zunehmen werden. Zur Bewertung des demographischen Wandels aus Sicht des ÖPNV sei dem eiligen Leser vor allem der Blick in die Kapitel 6.5 „Schülerverkehr“ und 6.11.2.3 „Schlussfolgerungen und Bewertung aus Sicht des ÖPNV“ aus den bundesweiten Entwicklungen und Trends empfohlen. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 0.3 Ziele und Rahmenvorgaben Der gesetzlichen Anforderung Ziele und Rahmenvorgaben für die Gestaltung des ÖPNV im Nahverkehrsplan zu formulieren, wird insbesondere in Kapitel 8 entsprochen. Hier werden die für die im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Tuttlingen erbrachten Buslinienverkehre Anforderungen hinsichtlich Bedienungsumfang, Fahrzeuganforderungen, sowie weiterer Leistungspflichten in den Bereichen Kundeninformation, Haltestellenwesen, Tarifanforderungen und Qualität der Betriebsdurchführung formuliert. Ausgehend von den in Kapitel 8.1 vorab beschriebenen Leitlinien, wird ein Basisangebot definiert, das je nach Einordnung der betreffenden Verbindung in ein Achsenmodell als Hauptachse, Nebenachse oder Erschließungslinie einen bestimmten Bedienungsumfang vorsieht. Das Achsenmodell ist der Karte auf Seite 8-4 zu entnehmen, der für die jeweilige Achsenkategorie als Basisangebot vorgesehene Bedienungsumfang der tabellarischen Aufstellung auf Seite 8-6. Während entlang der Hauptachsen ein in den Hauptverkehrszeiten auf einen 30-Min.-Takt verdichteter Stundentakt das unterwöchige Basisangebot darstellen soll, sollen auf den Nebenachsen 120-Min.-Takte, die in den Hauptverkehrszeiten zu 60-Min.-Takten verdichtet werden, das Basisangebot darstellen. Auf den wenigen Erschließungslinien soll ein rein nachfrageorientiertes, unvertaktetes Angebot bereitgestellt werden. Ergänzt werden in Kapitel 8.2.3 noch spezielle Anforderungen, die aus der Schülerbeförderung resultieren und von den oben genannten taktbezogenen Vorgaben zum Bedienungsumfang nicht umfasst werden. Grundlage der in Kapitel 8 definierten Anforderungen an das künftige ÖPNV-Angebot sind die in Kapitel 7 „Rechtsrahmen, Vergabe und Teilnetz-Bildung“ gebildeten vier Teilnetze: § § § § Teilnetz 1 (Teilraum Süd) Teilnetz 2 (Teilraum Nordwest) Teilnetz 3 (Teilraum Ost) Teilnetz 4 (Stadtverkehr Tuttlingen) Mit Ausnahme von Teilnetz 4 steht bei allen Teilnetzen die Neuvergabe zu Ende 2019 an. Das zum 1.1.2013 auf europarechtlicher Grundlage novellierte Personenbeförderungsgesetz sieht dazu zwei Verfahrensphasen vor. Nach einer EU-weiten Vorabbekanntmachung, die frühesten 27 Monate (also Ende Sept. 2017) vor Beginn der Neubetriebsaufnahme erfolgen darf, haben die Verkehrsunternehmen in einer ersten Phase die Möglichkeit, eigenwirtschaftliche Anträge zu stellen. Erst 12 Monate nach erfolgter Vorabbekanntmachung kann dann in einer zweiten Phase die Ausschreibung des Verkehrs vorgenommen werden, sofern kein genehmigungsfähiger Antrag in der eigenwirtschaftlichen Phase eingegangen ist. Die „Messlatte“ für den eigenwirtschaftlichen Antrag wird in der Vorabbekanntmachung gelegt. Das dort definierte Angebotsniveau darf dann auch im Ausschrei-4- bungsfall nicht unterschritten werden, wenn eine rechtssichere Vergabe vorgenommen werden soll. Der korrekten Definition des Bedienungsumfangs kommt daher eine entscheidende Bedeutung zu. Denn der von den Unternehmen im Zuge der Vorabbekanntmachung abverlangte Bedienungsumfang muss im Falle der Ausschreibung vom Aufgabenträger später auch umgesetzt und finanziert werden können. Damit ist es also wichtig, dass dem Bedienungsniveau eine belastbare Wirtschaftlichkeitsanalyse zu Grunde liegt, die sicherstellt, dass der Verkehr im vorgesehenen Umfang nach erfolgter Ausschreibung auch bestellt und finanziert werden kann. Aus diesem Grund wird für die in den kommenden Monaten anstehende planerische Konkretisierung der Anforderungen aus Kapitel 8.2 im weiteren Planungsprozess gemäß Kapitel 8.5 in Verbindung mit den Ausführungen in Kapitel 7.5 rechtzeitig eine wirtschaftliche Standortbestimmung vorgenommen werden. Gegebenenfalls sind dann vor Veröffentlichung der Vergabeabsicht noch einmal die Einordnung der Achsen sowie die dazu gehörenden Bedienungsstandards anhand des verfügbaren Budgets nachzujustieren. In Kapitel 9 werden ergänzend die aus Sicht des Kreises Tuttlingen bestehenden Anforderungen an das künftige SPNV-Angebot dargelegt, die Voraussetzung für eine optimale Angebotsgestaltung im ergänzenden kreisweiten NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Busverkehr bzw. für die Anbindung des Landkreises an benachbarte wichtige Zentren im Land sowie ans nationale und internationale Verkehrsnetz sind. Nach dem ÖPNV-Gesetzt ist jedoch das Land zuständiger Aufgabenträger im SPNV, weshalb die Ausführungen im Kapitel 9 des Nahverkehrsplanes lediglich den Charakter eines „Positionspapieres“ tragen. Auf Kapitel 9.1 „Grundsätzliches“ wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich verwiesen. Dabei gilt: Grundsätzlich akzeptiert der Landkreis ausdrücklich die Zielvorstellungen des Landes, die im Zielkonzept 2025 für den SPNV formuliert wurden. Diese sind eine hervorragende Grundlage, um den SPNV im Land nach einheitlichen und verlässlichen Kriterien zu entwickeln. Weitere Ziele im Bereich der InfrastrukturEntwicklung werden zudem in Kapitel 10 „Barrierefreiheit und weitere InfrastrukturZiele“ formuliert. In diesem Kapitel geht es neben der unter 0.4 noch vertieft aufgegriffenen Thematik der „Barrierefreiheit“ insbesondere um die Einführung von ITCS-Systemen auf den Linienbussen mit EchtzeitdatenInformation, sowie die Einführung von Busbeschleunigungs-Maßnahmen und Fahrgastzählsystemen, sowie um die Definition eines angemessene Haltestellenstandards. Als erste Maßnahme zur systematischen Verbesserung des Standards an den Haltestellen wird es dabei für notwendig erachtet, ein Haltestellenkataster zu erstellen und dauerhaft aktualisiert vorzuhalten. Kapitel 10.4 beschäftigt sich zudem mit Zielen für die Entwicklung der Bahn-Infrastruktur, die jedoch nur teilweise in den Händen des Landkreises liegt. Kapitel 11 formuliert schließlich die zu verfolgenden Ziele in den Bereichen Kundeninformation, Marketing und Personal im Fahr- und Vertriebsdienst. 0.4 Barrierefreiheit Die Herstellung weitgehender Barrierefreiheit des ÖPNV-Angebots ist ein Querschnittsthema, das sowohl die eingesetzten Fahrzeuge wie auch die Verkehrsanlagen in besonderer Weise betrifft und wird in Kapitel 10.1 gesondert vertieft. 0.5 Weiterer Fortgang In den kommenden Monaten werden Anforderungen an das künftige ÖPNV-Angebot gemäß Kapitel 8 für die einzelne Teilnetze wie beschrieben näher präzisiert und einer wirtschaftlichen Bewertung zugeführt, in deren Konsequenz ggfls. das Achsenkonzept und der Bedienungsumfang des Basisangebots anhand der Budgetanforderungen nachjustiert wird. Es ist angedacht, die Teilraum-bezogenen Planungsergebnisse in einem Kapitel 12 „Ange-5- botskonzeption und Maßnahmendefinition“ zu dokumentieren. In einem weiteren Kapitel wird zudem eine Dokumentation des Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens erfolgen, wobei dargestellt wird, wie die Anregungen und Eingaben aufgegriffen und bewertet wurden. NAHVERKEHRSPLAN ENTWURF Inhaltsverzeichnis NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 2.5 ÖPNV-Angebot nach Verwaltungsräumen 1 Einführung 1.1 Entwicklung des ÖPNV im Kreis Tuttlingen 1.1.1 1.1.2 1.1.3 1.1.4 Die 80er Jahre: Mehr ÖPNV-Verantwortung auf Kreisebene 2 Das „Donautalmodell“ 1990 Das „Tuttlinger Modell“ Der Ringzug 2 2 3 1.2 Das „Tuttlinger Modell“ heute 1.2.2 1.2.3 1.2.4 1.2.5 2 Wahrgenommene Aufgaben Finanzierung Verkehrsangebot (Aus-) Laufende Verkehrsverträge 2.1.1 Ringzug 2.1.2 Regional-Express-Linien (DB) 2.1.3 Fernverkehr (Intercity-Anbindung) 2.2 Liniennetz und Fahrtenangebot im Busverkehr 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 Regionalbus-Linien Finanzierung Regionalbus Stadtbus Tuttlingen Finanzierung Stadtbus Tuttlingen Stadtgebiet Tuttlingen VVG Tuttlingen VVG Trossingen VVG Spaichingen GVV Donau-Heuberg GVV Immendingen-Geisingen GVV Heuberg 19 22 28 31 36 39 42 5 2.6 Kreisübergreifende Verkehre 45 5 5 7 7 2.6.1 Verkehrsangebote 2.6.2 Pendler-Potenziale 45 47 2.7 Spätverbindungen 48 3 Bestandsaufnahme und Verkehrsanalyse Infrastruktur und Fahrzeuge 2 Bestandsaufnahme und Verkehrsanalyse Liniennetz und Fahrtenangebot 2.1 Liniennetz und Fahrtenangebot im Schienenverkehr 2.5.1 2.5.2 2.5.3 2.5.4 2.5.5 2.5.6 2.5.7 18 2 2 3.1 Fahrzeuge im Schienenverkehr 3.1.1 Ringzug 3.1.2 Regional-Express-Linien (DB) 2 2 3 4 5 3.2 Fahrzeuge im Busverkehr 5 6 3.3 ÖPNV-Infrastruktur 6 6 11 11 13 2.3 Raumerschließung 16 2.4 Verknüpfungen 17 3.3.1 3.3.2 3.3.3 3.3.4 3.3.5 3.3.6 3.3.7 3.3.8 DB-Strecken Infrastruktur Ringzug Bahnhöfe und Haltepunkte Ausstattung der ÖPNV-Stationen Bushaltestellen Busbeschleunigung Fahrgastinformationssysteme Fahrscheinautomaten Inhaltsverzeichnis 1 6 6 6 8 8 8 10 10 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 5.4 Begleitende Konzepte und Studien 4 Bestandsaufnahme und Verkehrsanalyse Tarif und Vertrieb, Marketing und Werbung 4.1 Tarif 4.1.1 Verkehrsverbund TUTicket 4.1.2 Tarifkooperationen mit Nachbarverbünden 4.1.2.1 Der 3er-Tarif 4.1.2.2 VHB/TUTicket-Gemeinschaftstarif 4.2 Vertrieb 2 2 3 3 5 6 5.4.1 Nachhaltige Mobilität im Ländlichen Raum 5.4.2 Überbetriebliches Mobilitätsmanagement 5.4.3 Handlungsfeld Mobilität im Rahmen des European Energy Award 5.4.4 Handlungsfeld Mobilität im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzepts 5.4.5 Handlungsfeld Mobilität im Rahmen des Regionalen Entwicklungskonzepts Schwarzwald-Baar-Heuberg 2030 9 9 10 10 10 11 4.2.1 Bahnverkehr 4.2.2 Busverkehr 4.2.3 KundenCenter 6 6 6 6 Strukturdaten-Entwicklung und Verkehrsprognose 4.3 Marketing und Werbung 7 6.1 Kommunale Strukturen 2 6.2 Demografie und Bevölkerungsentwicklung 6 6.2.1 Entwicklung der Einwohnerzahl 6.2.2 Alters- und Jugendquotient 6.2.3 Entwicklung in den Verwaltungsräumen 5 Vorhandene Planungen 5.1 Planungen des Landes 5.1.1 Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 5.1.2 Zielkonzept 2025 für den SPNV 5.1.3 Landesentwicklungsplan (LEP) 5.1.3.1 Leitlinien für den NVP 5.1.3.2 Zentrale Orte und Entwicklungsachsen 5.2 Regionale Planungen 5.2.1 Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg 5.2.2 Verkehrsplanungen benachbarter Landkreise 5.3 Planungen im tariflichen Bereich 2 2 2 4 4 5 6 6 7 9 6.3 Arbeitsplätze, Erwerbstätige und Pendlerverflechtungen 6.3.1 Wirtschaftskraft des Landkreises Tuttlingen 6.3.2 Arbeitsplätze und Erwerbstätige 6 7 8 10 10 10 6.4 Schülerzahlen und Schulstandorte 12 6.5 Schülerverkehr 19 6.5.1 Ausgangslage 6.5.2 Vorausberechnung bis 2030 6.5.3 Bewertung aus Sicht des ÖPNV 19 19 19 6.6 Berufsverkehr 21 6.7 Einkaufs- und Versorgungsverkehr 21 6.8 Freizeitverkehr 21 Inhaltsverzeichnis 2 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 6.9 Tourismus 6.9.1 Grundsätzliches 6.9.2 Fahrradtourismus 6.9.3 Tagestourismus 22 8 Anforderungen an das künftige ÖPNV-Angebot 22 23 23 8.1 Leitlinien 2 8.2 Bedienungsumfang Basisangebot 3 6.10 Großveranstaltungen 23 6.11 Verkehrsprognosen 24 6.11.1 Generalverkehrsplan des Landes Baden-Württemberg 6.11.2 Bundesweite Entwicklungen und Trends 24 25 7 Rechtsrahmen, Vergabe und Teilnetz-Bildung 2 7.2 Der Nahverkehrsplan im Personenbeförderungsgesetz PBefG 2 Funktion des Nahverkehrsplans Barrierefreiheit Beteiligung Rechtliche Wirkung Anforderungen an den Nahverkehrsplan gem. PBefG 7.3 Genehmigung und Vergabe von Busverkehrsleistungen 7.3.1 EU-Verordnung VO (EG) 1370 7.3.2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) 7.3.3 Situation im Kreis Tuttlingen 7.4 Linienbündelung, Teilnetze und Lose 7.4.1 Linienbündelung/Teilnetz-Bildung 7.4.2 Vergabe-Lose 7.5 Wirtschaftlichkeit 8.3 Fahrzeuganforderungen 8.3.1 Grundsätze des Fahrzeugeinsatzes 8.3.2 Besondere Anforderungen im Schülerverkehr 8.4 Weitere Leistungspflichten 7.1 Der Nahverkehrsplan im ÖPNV-Gesetz Baden-Württemberg 7.2.1 7.2.2 7.2.3 7.2.4 7.2.5 8.2.1 Kategorisierung von Linien (in Arbeit) 8.2.2 Bedienungsumfang nach Linienkategorie 8.2.3 Anforderungen der Schülerbeförderung 2 3 3 3 4 8.4.1 8.4.2 8.4.3 8.4.4 8.4.5 8.5 Bedienungskonzept nach Teilnetzen 8.5.1 8.5.1 8.5.3 8.5.4 5 5 5 6 6 6 7 9 Fahrplanauskünfte und Beschwerden Haltestellenwesen Tarifanwendung Weitere Anforderungen an die Betriebsführung Qualitätssicherung 3 6 9 10 10 11 11 11 11 12 12 13 13 Teilnetz Süd Teilnetz Nordwest Teilnetz Ost Stadtverkehr Tuttlingen 9 Anforderungen an das künftige SPNV-Angebot 9.1 9.2 9.3 9.4 9.5 Grundsätzliches Gäubahn Schwarzwaldbahn Donautalbahn Ringzug 9.6 Seehas Inhaltsverzeichnis 3 2 2 3 3 4 5 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 10 Barrierefreiheit und weitere Infrastruktur-Ziele 10.1 Barrierefreiheit 10.1.1 Gesetzliche Vorgaben 10.1.2 Barrierefreiheit im Busverkehr 10.1.3 Barrierefreiheit im Schienenverkehr 10.1.4 Barrierefreiheit von Umsteigeanlagen 10.1.5 Barrierefreiheit in der Fahrgastinformation 10.2 Infrastruktur-Ziele zur Systemverknüpfung 10.2.1 Echtzeit-Information/ITCS 10.2.2 Intermodale Verknüpfung 10.3 Infrastruktur-Ziele im Busverkehr 10.3.1 Busbeschleunigung 10.3.2 Fahrgastzählsystem 10.3.3 Haltestellen 10.3.4 Haltestellen-Kataster 10.4 Infrastruktur-Ziele im Bahnverkehr 10.4.1 Gäubahn 10.4.2 Schwarzwaldbahn 10.4.3 Donautalbahn 12 Angebotskonzeption und Maßnahmendefinition 2 2 2 2 3 4 Kapitel wird in den folgenden Monaten noch erarbeitet. Näheres dazu siehe „Management Summary“ (weiterer Fortgang) 5 13 Dokumentation des Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens 5 6 Wird nach Abschluss des Verfahrens erstellt. Näheres dazu siehe „Management Summary“ (weiterer Fortgang) 6 6 6 6 8 8 8 9 9 11 Ziele für Kundenkommunikation, Vertrieb und Marketing 11.1 Kundenkommunikation 2 11.2 Marketing 2 11.3 Personal im Fahr- und Vertriebsdienst 2 Inhaltsverzeichnis 4 NAHVERKEHRSPLAN ENTWURF Kapitel 1 Einführung NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 1 bediente, in denen die Bundesbahnzüge nicht mehr hielten. Einführung 1.1 1.1.1 Entwicklung des ÖPNV im Kreis Tuttlingen Die 80er Jahre: Mehr ÖPNV-Verantwortung auf Kreisebene Als in den 1980er Jahren in Baden-Württemberg die Zuständigkeit für die Schülerbeförderung mit entsprechender Zuweisung erheblicher Finanzmittel auf die Landkreise übertragen wurde, begann man im Kreis Tuttlingen sofort, die sich daraus ergebenden Handlungsspielräume zur Entwicklung des ÖPNV konstruktiv zu nutzen. Eine Besonderheit dabei war, dass man bereits frühzeitig begann, nicht nur den Buslinien- sondern auch den Schienenverkehr mit in die Konzeption einzubeziehen. 1.1.2 Das „Donautal-Modell“ 1990 Ein Meilenstein, der bundesweite Beachtung fand, war das im September 1990 umgesetzte „Donautal-Modell“. Dabei wurden im Donautal zwischen Tuttlingen und Fridingen im Auftrag des Landkreises zusätzliche Züge der Hohenzollerischen Landesbahn eingesetzt, die das Zugangebot der Bundesbahn zu den für den Schülerverkehr relevanten Zeiten ergänzte und auch kleinere Bahnhöfe Entscheidend für den Erfolg des „Donautal-Modells“ wurde, dass der Buslinienverkehr konsequent auf das neue Bahnangebot abgestimmt wurde. Zu den Stoßzeiten des Schülerverkehrs wurden die Schülerbeförderungen im Hauptlauf vom Bus- auf den Zugverkehr verlagert, die Busse fungierten als abgestimmte Zubringer aus der „Fläche“ und konnten dabei sehr produktiv eingesetzt werden. So entstand unter der Regie des Landkreises ein beispielhaftes integriertes Zug-Bus-System. 1.1.3 Das „Tuttlinger Modell“ Es zeigte sich recht bald, dass die mit der Einführung des Donautal-Modells erforderlichen Umstrukturierungen im Buslinienverkehr nur zu realisieren waren, wenn der Landkreis den beteiligten Busunternehmen die mit der Umstellung verbundenen Risiken etwaiger Erlös- verschiebungen zwischen den Zug- und Buslinien sowie zwischen den Buslinien untereinander abnimmt. Dies wurde möglich durch den Abschluss von sogenannten Bruttoverträgen, bei denen der Landkreis das gesamte Einnahmen-Risiko übernimmt. Egal wie sich die Einnahmen-Situation entwickelt, das Busunternehmen hat im Bruttovertrag Anspruch auf vollständigen Ersatz der mit der Verkehrserbringung verbundenen Kosten. Entscheidend für die Vergütung ist das zur Verkehrserbringung erforderliche „Mengengerüst“ an benötigten Fahrzeugen, Einsatzstunden und gefahrenen Kilometern. Da der Landkreis unmittelbar von den wirtschaftlichen Vorteilen einer möglichst effizienten Erbringung der Verkehrsleistung profitiert, übernimmt er beim Tuttlinger Modell auch wesentliche unternehmerische Tätigkeiten in den Bereichen Fahrplanerstellung und Wagenumlaufplanung, um eine möglichst wirtschaftliche Produktion und damit einen kostengünstigen Kleiner Anfang: Der Landkreis Tuttlingen als „Besteller“ von Zugleistungen im Donautal im Amtlichen Kursbuch der Deutschen Bundesbahn (Sommerausgabe 1990) 1-2 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Bezug der gewünschten Verkehrsdienstleistungen zu ermöglichen. Da der Landkreis sämtliche Erlösrisiken übernahm, war er im Tuttlinger Modell auch nicht mehr an die klassischen Besitzstände der Busunternehmer (Linienkonzessionen) gebunden und konnte effizient linien- und betreiberübergreifende Angebotsoptimierungen angehen. Auf Basis des neu geschaffenen Tuttlinger Modells konnte schon bald nach dem DonautalKonzept auf der Baar ein Buskonzept umgesetzt werden, bei dem die vorhandenen, freigestellten Fahrten der Schülerverkehre und die Fahrten des ÖPNV zusammengefasst und damit ein wesentlich breiteres Angebot für die Gemeinden in der Baar erreicht werden konnte. 1.1.4 die Einführung eines integralen Taktfahrplans in der Region, bei dem Schienen- und Busverkehr systematisch eng miteinander verknüpft werden sollten. Das Rückgrat dieses neuen Verkehrskonzepts sollte der „Ringzug“ bilden. Im Januar 1996 beschlossen die Landräte der Kreise Tuttlingen, Rottweil und des Schwarzwald-Baar-Kreises in der so genannten „Trossinger Vereinbarung“, die erarbeitete Konzeption umzusetzen. Im Anschluss befassten sich die Kreistage damit und stimmten 1999 dem Konzept zu. Daraufhin begann die Nahverkehrsgesellschaft des Landes Baden-Württemberg per Preisanfrage nach einem Betreiber für das Ringzug-System zu suchen. Schließlich setzte sich Ende 1999 die Hohenzollerische Landesbahn (HzL) mit ihrem Angebot gegen drei weitere Konkurrenzangebote durch. Im Jahr 2001 wurde der Finanzierungsvertrag mit dem Land Baden-Württemberg abgeschlossen und der Zweckverband Ringzug ins Leben gerufen. Die teilweise seit Jahrzehnten stillgelegten Strecken sowie die fehlenden Haltepunkte entlang der Strecken erforderten erhebliche Investitionen. So kosteten alleine die neue Sicherungstechnik, die Haltepunkte und die Ertüchtigung des Streckennetzes ca. 67 Millionen Euro. Der Ringzug Nach der erfolgreichen Umsetzung des Donautal-Modells wurden schon bald Überlegungen zur regionsweiten Ausweitung des Modells angestellt, die schließlich in die Einführung des erfolgreichen Ringzug-Systems mündeten. Im Folgenden soll kurz die Entwicklung bis zur Umsetzung dieses bundesweit beachteten regionalen Leuchtturm-Projektes beschrieben werden: Im Januar 1995 stellte der Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg die von ihm beauftragte Studie „Integraler Taktfahrplan Bus und Bahn für die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg“ der Öffentlichkeit vor. Gegenstand war Dazu kamen 33 Millionen für die Anfang 2003 ausgelieferten 20 RegioShuttle-Fahrzeuge. Für die Fahrzeuge wurde zudem in Immendingen ein Betriebswerk errichtet. Das Ringzug-System (Einführung 9/2003) griff die Erfolgsmerkmale des Donautal-Modells auf und übertrug sie in die Region: kostengünstiger Betrieb mit wirtschaftlichen Triebwagen, neue zusätzliche Stationen, Bündelung der Fahrgastströme auf den SPNV-Achsen mit konsequenter Ausrichtung des Busliniennetzes als abgestimmtes Zu- und Abbringer-System. 1-3 Ursprünglich war der reguläre Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2002 als Ringzug-Start vorgesehen. Verzögerungen bei den Sanierungsarbeiten verschoben aber den Betriebsbeginn bis zum 31. August 2003. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Mit der Betriebsaufnahme des Ringzuges wurde der Nahverkehr in der Region grundlegend neu geordnet. Parallele Busverkehre entlang der Bahnstrecken wurden weitgehend eingestellt. Die Buslinien dienen seither als Zubringer zur Schiene und wurden konsequent auf die Ringzüge ausgerichtet. 1.1.5 Der Weg zum Verkehrs- und Tarifverbund Da im Rahmen der gefundenen Bruttovertragslösung die Erlösverantwortung beim Kreis angesiedelt ist, war es nur folgerichtig, dass der Landkreis Tuttlingen auch bezüglich Marketing und Tarifentwicklung bald schon tätig wurde. Angefangen von Basismaßnahmen wie der Erstellung und Herausgabe eines Kreisfahrplanbuches zur Information der Bürger über die bereit gestellte Fahrtenangebote und dem Angebot vergünstigter Jahresabonnements für Berufstätige und Auszubildende führte die Entwicklung schließlich in logischer Konsequenz zur Gründung von TUTicket, dem Verkehrsverbund Tuttlingen als kommunaler Vollverbund. Inzwischen gehören auch der Betrieb eines KundenCenters im Nahverkehrsamt, eines Internet-Auftritts des Verkehrsverbundes und gezielte Marketing-Aktivitäten zum festen Repertoire des Nahverkehrsamtes. Zum Ringzug-Start wurde zudem mit der Regionalen Tarifkooperation (RTK) SchwarzwaldBaar-Heuberg, ein Dachtarif zwischen den drei beteiligten Verbünden TUTicket, VVR (Verkehrsverbund Rottweil) und VSB (Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar) geschaffen. Dieser sogenannte 3er-Tarif ermöglicht auch Fahrten über die Kreisgrenzen hinaus und bietet einen einheitlichen Tarif im gesamten Ringzug-Gebiet. 1-4 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 1.2 Das „Tuttlinger Modell“ heute 1.2.2 1.2.1 Wahrgenommene Aufgaben Zur Finanzierung der wahrgenommenen Aufgaben stehen dem Landkreis zur Verfügung: Vom Nahverkehrsamt Tuttlingen werden im Rahmen des „Tuttlinger Modells“ heute folgende Aufgaben wahrgenommenen: § § Besteller von Fahrleistungen im Schienennahverkehr: Der Kreis Tuttlingen trägt die auf ihn entfallenden Kosten der über den Zweckverband bestellten Ringzug-Fahrleistungen. Besteller der Fahrleistungen im öffentlichen Buslinienverkehr: Der Kreis Tuttlingen übernimmt die Kosten der Erbringung der Verkehrsleistungen im Buslinienverkehr im Landkreis Tuttlingen gemäß den mit den Busunternehmen abgeschlossenen Verkehrsverträgen. Dabei übernimmt er neben den dazu erforderlichen Regieleistungen in den Bereichen Angebotsplanung und Bestellmanagements auch Leistungen in den Bereichen Kundendienst, Fahrgastinformation und Marketing (Betrieb des KundenCenters, Vertrieb von Abonnementfahrscheinen, Mobilitätsberatung, Erstellung und Herausgabe von Fahrplanmedien, Betrieb von Internetseiten usw.). Auch werden umfangreiche Planungsaufgaben wahrgenommen. Dies umfasst die laufende Fortentwicklung von Tarif- und Fahrplan, sowie die Erstellung neuer Fahrplankonzepte im Zuge der Nahverkehrsplanung. § Kostenträgerschaft Schülerbeförderung: § § Der Kreis hat als Kostenträger der Schülerbeförderung die Schulwegekosten für die berechtigten Schüler zu übernehmen. Die Schülerfahrkarten werden gegen die Leistung eines Eigenanteils ohne weitere Kostenbelastung für die Schüler bzw. deren Eltern abgegeben. Für Schulwege, für die der ÖPNV nicht genutzt werden kann, sei es mangels passender ÖPNV-Verbindung oder aufgrund besonderer Einschränkungen bei den beförderten Personen, die eine Benutzung des allgemeinen ÖPNV ausschließen, übernimmt der Kreis ebenfalls die Schulweg-Kosten. Dabei werden die Kosten besonderer Fahrdienste übernommen oder es erfolgt eine Erstattung von PKW-Kosten, die den Eltern durch die Beförderung ihres Kindes von/zur Schule entstehen. 1-5 Finanzierung § Die seit den 80er Jahren (vgl. Kap. 1.1.1) vom Land gewährten Zuweisungen für die Schülerbeförderung. § Weitere Landes-Zuweisungen zur ÖPNVFörderung. § Tarifeinnahmen aus: der KidCard (Schülerabonnements); dem übrigen Fahrscheinsortiment aus dem freien Verkauf. Gesetzliche Ausgleichsmittel für die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter gem. § 148 SGB IX. § § § § Gesetzliche Ausgleichsmittel für die Abgabe vergünstigter Zeitfahrausweise an Schüler und Auszubildende nach §45a PBefG Personenbeförderungsgesetz (für Buslinienverkehre); § §6a AEG Allgemeines Eisenbahngesetz (für Schienenverkehre). Zuschuss der Stadt Tuttlingen für den Stadtverkehr Tuttlingen. § § § Zahlungen durch Dritte (bspw. Event-Veranstalter) für bestellte Sonderverkehre. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 1.2.3 Verkehrsangebot Das gegenwärtige Verkehrsangebot im Landkreis umfasst ca. 4,2 Mio. Buskilometer im Regionalverkehr (ohne kreisüberschreitende Anteile), ca. 380.000 Buskm im Stadtverkehr, ca. 600.000 Ringzugkilometer und ca. 657.000 Regionalverkehrskilometer der Deutschen Bahn AG. Näheres ist Kapitel 2 zu entnehmen 1.2.4 (Aus-) Laufende Verkehrsverträge Die bestehenden alten Verkehrsverträge mit den Busunternehmen wurden unter vollständiger Ausschöpfung der in der EU-Verordnung VO (EG) 1370/2007 genannten maximalen Übergangsfrist für Altverträge bis Ende des Jahres 2019 verlängert. Eine Ausnahme stellt der Stadtverkehr Tuttlingen dar. Da hier keine Einigung über eine Vertragsverlängerung zu Stande kam, wurde der Verkehr zum Jahresende 2012/13 europaweit nach VOL/A ausgeschrieben und ein neuer Vertrag vergeben. Aus der Ausschreibung ging dabei der bisherige Betreiber als Sieger hervor. Der neue Stadtbusvertrag läuft bis Ende des Jahres 2022. Für die übrigen Buslinienverkehre im Landkreis Tuttlingen steht die Neuvergabe zum Jahreswechsel 2019/2020 nach den Regelungen des neuen Personenbeförderungsgesetzes aus 2013 an. Näheres hierzu wird späteren Kapiteln zu entnehmen sein. Der Verkehrsverbund TUTicket hat im Jahr 2013 insgesamt 8,7 Millionen Fahrgäste befördert. Die hohen Zuwachsraten der ersten Jahre nach Gründung des Verkehrsverbunds haben sich wie erwartet inzwischen etwas abgeflacht. Dennoch war auch für das Jahr 2013 noch eine leichte Steigerung der Fahrgastzahlen gegenüber dem Vorjahr festzustellen. Die demografische Entwicklung stellt jedoch zunehmend eine große Herausforderung dar. Mit nur noch 8.702.357 Fahrgästen stellt sich gegenüber den 8.726.609 Fahrgästen des Vorjahres im Jahr 2014 erstmalig in der Verbundgeschichte ein leichter Rückgang ein. Für die kommenden Jahre wird es aufgrund der demografischen Entwicklung eine Herausforderung sein, die gegenwärtigen Fahrgastzahlen stabil zu halten. á Entwicklung der Fahrgastzahlen im Landkreis Tuttlingen bis 2013. In den Zahlen sind die kreisüberschreitenden Fahrgäste, soweit sie im 3er-Tarif in den Schwarzwald-Baar-Kreis oder in den Landkreis Rottweil befördert werden, enthalten. Nicht enthalten sind Fahrgäste, die in alle anderen Landkreise fahren bzw. im Fernverkehr der Deutschen Bahn AG oder im Transit unterwegs sind. Im Jahr 2014 ist die Fahrgastzahl mit nur noch 8.702.357 zum ersten Male wieder rückläufig. 1-6 NAHVERKEHRSPLAN ENTWURF Kapitel 2 Bestandsaufnahme und Verkehrsanalyse Liniennetz und Fahrtenangebot NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 2 2.1 Bestandsaufnahme und Verkehrsanalyse Liniennetz und Fahrtenangebot im Schienenverkehr 2.1.1 Ringzug Die Karte auf der folgenden Seite zeigt das vom Ringzug bediente Bahnnetz und Bahnstationen in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg. Auf den Bahnstrecken von Rottweil über Tuttlingen nach Immendingen – Leipferdingen – Blumberg und auf der Strecke Rottweil – Trossingen – Villingen verkehren die Ringzüge mit folgenden Takten: Montag – Freitag von 6 – 21 Uhr stündlich, Samstags von 6 – 13 Uhr stündlich, danach zweistündlich und an Sonn- und Feiertagen zweistündlich. Insgesamt werden dabei jährlich gut 1.258.000 Ringzugkilometer erbracht, wovon ca. 600.000km auf den Kreis Tuttlingen entfallen. § § § Auf der Strecke Trossingen Bahnhof – Trossingen Stadtbahnhof wird der Fahrplan in Abhängigkeit des Schienenverkehrs zwischen Rottweil und Villingen grundsätzlich so gestaltet, dass alle Züge aus den Richtungen Villingen – Schwenningen und Rottweil jeweils eine attraktive Anschlussverbindung von/zum Trossinger Stadtbahnhof haben. Da die Hauptverkehrsströme von Trossingen in und aus Richtung Villingen-Schwenningen füh- ren, wird auf attraktive Umsteigezeiten in Trossingen Bahnhof in dieser Relation besonderer Wert gelegt. Dies führt dazu, dass bei der derzeitigen Fahrplanstruktur sehr viele Pendelfahrten gefahren werden müssen, um lange Wartezeiten beim Umstieg zu vermeiden. möglich wurde, weil diese dadurch weitestgehend von Spitzenbelastungen im Schü-ler- und Berufsverkehr befreit werden konnten. Angebotsverdichtungen darüber hinaus etwa zum Stundentakt sind von der Infrastruktur der Strecke her nicht ohne Weiteres möglich. Auf der Donautal-Strecke Tuttlingen – Fridingen (- Sigmaringen), die vorrangig auf Grund ihrer knapp bemessenen Infrastruktur der überregionalen Anbindung des Landkreises Tuttlingen in/aus Richtung Ulm dient, liegt das Schwergewicht der Ringzugbedienung bewusst auf dem Schüler- und Berufsverkehr, der aufgrund sehr starker Schülerströme zu den weiterführenden Schulen in Tuttlingen sowie zur Realschule in Mühlheim a.d.D. und zur Werkrealschule in Fridingen a.d.D. enorme Kapazitätsanforderungen hat. Am Wochenende verkehren im Donautal mit Ausnahme der Naturpark-Express-Züge in der Sommersaison (von Anfang Mai bis Ende Oktober eines jeden Jahres) keine Ringzüge. In allen Ringzügen ist außerhalb der Verkehrsspitzen die Mitnahme von Fahrrädern in beschränktem Umfang unentgeltlich möglich. Im Naturpark-Express, der einen extra Fahrradwaggon mitführt, muss für die Fahrradmitnahme zusätzlich ein kleinerer Betrag bezahlt werden, um dessen Kosten zu decken. Darüber hinaus nutzen Berufstätige zu den Firmen Karl Storz und Aesculap diese Züge in beachtlichem Umfang, da die Arbeitsplätze fußläufig zu den Ringzughalten Tuttlingen-Nord bzw. Tuttlingen Bahnhof liegen. Sowohl in Fridingen a.d.D. als auch in Nendingen wohnen große Teile der Einwohner nicht in Nähe der Ringzughaltepunkte. Dies gilt auch für die Mühlheimer Oberstadt. Aufgrund der Lage der Siedlungen im Donautal ist daher der Zubringer-Busverkehr unverzichtbar. Die bereits 1989 erfolgte Verlagerung des Schülerverkehrs auf die Schiene ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass dadurch ein effizientes und kostengünstiges Bedienungskonzept mit Bussen 2-2 á Moderne Züge und neue, modernen Haltepunkte sind das Erfolgsrezept des Ringzugs. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Streckennetz Ringzug Legende 2-3 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 2.1.2 Regional-Express-Linien (DB) Auf der Gäubahn (Stuttgart – Tuttlingen - Singen), Schwarzwaldbahn (Karlsruhe – Offenburg – Immendingen - Konstanz) und der Donautalbahn (Ulm – Tuttlingen – Immendingen - Titisee-Neustadt) verkehren Regionalexpresszüge im Zweistundentakt. Auf der Schwarzwaldbahn verkehrt ein weiterer zweistündlicher Regionalexpress-Takt, der bislang jedoch den Landkreis Tuttlingen ohne Halt in Immendingen oder Geisingen durchfährt. Im Zusammenhang mit dem sog. Interimsfahrplan auf der Gäubahn entfallen hier die Regionalexpresszüge ab 2017 zugunsten stündlicher IC-Verkehre. Gleichzeitig aber ist beabsichtigt, auf der Schwarzwaldbahn anstelle nur alle zwei Stunden dort jede Stunde einen Zug der Schwarzwaldbahn im Landkreis Tuttlingen halten zu lassen. Damit wäre die Gemeinde Immendingen mit allen Zügen in die Schwarzwaldbahn integriert. Tuttlingen – Immendingen – Donaueschingen. Die Elektrifizierung der Strecke Donaueschingen – Titisee-Neustadt ist vertraglich vereinbart. Für die Verbindung aus Ulm bedeutet dies, dass der Umstiegspunkt dann von TitiseeNeustadt nach Donaueschingen verlagert wird. Das vom Land mit dem Zweckverband Regio Freiburg konzipierte Verkehrsangebot sieht eine stündliche S-Bahn-Verbindung von Breisach über Freiburg – Titisee-Neustadt – Donaueschingen nach Villingen vor, die zur Hauptverkehrszeit um einige weitere Züge zwischen Donaueschingen und Breisach ergänzt werden soll. In den DB-Zügen muss für die Fahrradmitnahme ein Zuschlag gelöst werden, um die Mitnahme zu begrenzen. Die Donaubahn bedient im Landkreis Tuttlingen derzeit den Bahnhof Fridingen, wo sich alle zwei Stunden Zug und Gegenzug auf der eingleisigen und nicht elektrifizierten Strecke kreuzen. In Tuttlingen besteht derzeit ein guter Anschluss an die Gäubahn in Richtung Singen und umgekehrt. Mit der Drehung der Fahrlagen der Gäubahn um 30 Minuten beim Interimskonzept wird dieser Anschluss zukünftig in Tuttlingen entfallen. Dank des Halts aller Schwarzwaldbahnzüge in Immendingen wird die Verbindung aus dem Donautal zum Bodensee zukünftig dennoch erreicht. Der Umstieg findet anstatt in Tuttlingen zukünftig in Immendingen statt. Alle Züge der Donautalbahn halten in Geisingen, das dadurch alle zwei Stunden eine Bahnverbindung in Richtung Tuttlingen und Donaueschingen erhält. Das Verkehrsangebot der Deutschen Bahn im Landkreis Tuttlingen umfasst ca. 657.000 Regionalverkehrskilometer. Auf der Donautalbahn verkehren die Regionalexpresszüge bislang alle zwei Stunden. Sie verkehren zwischen Ulm und Titisee-Neustadt über Sigmaringen – Regionale Bahnanbindung Kreis Tuttlingen (Stand 8/2015) 2-4 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 2.1.3 Fernverkehr (Intercity-Anbindung) Auf der Gäubahn verkehren derzeit 7 Fernverkehrszugpaare zwischen Stuttgart, Tuttlingen und Zürich im exakten 2-Stunden-Takt. Es ist zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Deutschen Bahn AG vertraglich vereinbart worden, dass ab Dezember 2017 dieses Fernverkehrsangebot im Stundentakt zwischen Zürich und Stuttgart gefahren wird, dafür aber in gleichem Umfang die Regionalexpresszüge Stuttgart – Singen entfallen. Während in Zürich schon bislang eine hervorragende Netzeinbindung besteht, werden in Stuttgart derzeit nur Anschlüsse mit sehr langen Umsteigezeiten angeboten. Nachdem in der Schweiz alle wichtigen Schienenstrecken im 30-Minuten-Takt verkehren, wird auf der Gäubahn zum Dezember 2015 eine Verschiebung der Fahrlagen der IC-Züge um ca. 30 Minuten vorgenommen. Dank dieser Verschiebung bleibt die sehr gute Netzeinbindung in Zürich erhalten und wird zudem ab 2017 um die Verbindung durch den Gotthard-Basistunnel nach Mailand ergänzt. Die Verschiebung der Fahrlagen führt in Stuttgart ab Dezember 2015 zu deutlich besseren Anschlussbeziehungen in Stuttgart. Alle wesentlichen weiterführenden Strecken werden in angemessener Umstiegszeit erreicht. Landkreises Tuttlingen wird damit erfüllt. Mit Wegfall der Regionalexpresszüge werden als Innovation die Verbundfahrscheine in den ICZügen ohne Aufzahlung anerkannt werden. Zufriedenstellend ist das Angebot an Fernverkehrszügen allerdings nach wie vor nicht, weil die gefahrenen Geschwindigkeiten von durchschnittlich gerade mal rund 80 km/h letztlich nicht fernverkehrsadäquat sind. Auf der Schwarzwaldbahn gibt es noch ein marginales Fernverkehrsangebot mit einem täglichen IC-Zugpaar zwischen Konstanz und Norddeutschland sowie einem weiteren Wochenend-IC-Zugpaar zwischen Konstanz und dem Ruhrgebiet, dessen langfristiger Fortbestand jedoch nicht gesichert ist. Gleichzeitig wird der Fahrplan der Fernverkehrszüge so angepasst, dass diese in Stuttgart und in Zürich gute Anschlüsse an das jeweilige nationale Fernzugnetz haben werden. Eine langjährige Forderung der Region und des 2-5 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 2.2 Liniennetz und Fahrtenangebot im Busverkehr 2.2.1 Regionalbus-Linien Über die Regionalbuslinien werden alle Gemeinden des Landkreises Tuttlingen auch an das Ringzug-System angebunden. Dazu werden an den Verknüpfungspunkten zwischen Regionalbus und Ringzug schlüssige Anschlüsse hergestellt. Der überwiegend stündliche Verkehr der Ringzüge strahlt über die Buslinien somit weit in die Landkreisfläche hinaus. Das Fahrplanangebot auf den Regionalbuslinien orientiert sich jedoch nicht nur am Ringzug-Takt sondern auch an schulischen Bedürfnissen und ist deswegen nicht einheitlich. Das gegenwärtige Verkehrsangebot im Landkreis umfasst ca. 4,2 Mio. Buskilometer im Regionalverkehr (ohne kreisüberschreitende Anteile). Es gibt Regionalbuslinien mit Angebotsdichten auf Ringzug-Niveau und höher, die im Takt betrieben werden; aber auch Regionalbuslinien mit sehr geringer Angebotsdichte, die vorwiegend Schülerverkehrszwecken dienen und auf denen nur an Schultagen ein Angebot vorgehalten wird. Die Karten auf den Folgeseiten zeigen das Liniennetz und das Fahrtenangebot jeweils für Montag – Freitag an Schultagen, Montag – Freitag an Ferientagen, Samstage, an Sonn- und Feiertage. § § § § Das Grundangebot im Ringzug, der die tragende Säule des Tuttlinger Nahverkehrsangebots darstellt, ist ein Stundentakt zwischen 6 und 21 Uhr. Die meisten Busverbindungen setzen auf diesem Grundangebot auf. Je nach Intensität der Nutzung durch Schüler wird jedoch mehr oder weniger stark von diesem Grundangebot abgewichen, um einerseits möglichst attraktive Bedienungszeiten für die Schüler in Bezug auf die Unterrichtszeiten zu erreichen und um andererseits insbesondere in der Verkehrsspitze mit einem Minimum an Fahrzeugen auszukommen. Das Fahrtenangebot im Regionalbusbereich reicht in der Regel bis in die Abendstunden gegen 20 Uhr, danach wird auf fast allen Linien noch eine spätere Erreichbarkeit der Gemeinden aus Tuttlingen sichergestellt. Einige Buslinien werden derzeit am Wochenende nicht oder nur in sehr eingeschränktem Umfang betrieben, andere wiederum verkehren alle zwei Stunden das ganze Wochenende hindurch. Der Bedienungsumfang bzw. die Fahrtenhäufigkeit ist daher bislang nicht einheitlich geregelt. Die wenigsten Buslinien im Landkreis Tuttlingen haben Fahrt für Fahrt einen einheitlichen Linienverlauf. Ein weiterer Grund für die mangelnde Übersichtlichkeit liegt in der EDV der Fahrplanerstellung begründet. Kurse, die an Ferientagen nur geringfügig anders als an Schultagen verkehren, müssen in Schultags- und Ferientagskurse gesplittet werden. Für den Fahrgast äußerst 2-6 sich dies in einer nicht gerade kundenfreundlichen Unterscheidung in Schultage und Ferientage, unter welcher die Übersichtlichkeit des Fahrtenangebots deutlich leidet. Von den insgesamt 1.536 Fahrten an Werktagen verkehren nur ca. 39% ohne Verkehrstagseinschränkungen. D.h. bei 61% aller Fahrten an Werktagen müssen Verkehrstageregelungen beachtet werden. Dies trägt nicht zur Begreifbarkeit der Fahrpläne bei. Über die Hälfte aller werktäglichen Fahrten verkehren nur an Schultagen, ca. 12 % nur an schulfreien Werktagen. Für die Nutzer stellt die überaus starke Differenzierung nach Schultagen und schulfreien Tagen ein echtes Zugangshemmnis dar, denn in der Regel ist nur in den Sommerferien oder über Weihnachten jedermann klar, dass es sich um einen „schulfreien Tag“ handelt. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Fahrtenangebot an Schultagen 2-7 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Fahrtenangebot an Ferientagen 2-8 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Fahrtenangebot an Samstagen 2-9 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Fahrtenangebot Sonn- u. Feiertage 2-10 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 2.2.2 Finanzierung Regionalbus 2.2.3 Stadtbus Tuttlingen Die Finanzierung sämtlicher Busverkehrsleistungen von Regionalbussen im Landkreis Tuttlingen wird über TUTicket sichergestellt. Dazu wurden mit allen Busunternehmen Verträge geschlossen, die über einen vereinbarten Kilometersatz die Kosten decken. Im Gegenzug erhält TUTicket von den Verkehrsunternehmen sämtliche Verkehrseinnahmen und gesetzlichen Zuschüsse, um diese Verpflichtungen zu decken. Die Kosten des regionalen Busverkehrs sind allerdings höher als die darin erzielten Verkehrseinnahmen und Zuschüsse. Die Differenz wird durch den Landkreis Tuttlingen ausgeglichen. Grundstruktur Da es sich letztlich um einen Zuschuss aus öffentlichen Kassen zur Finanzierung der Regionalverkehrsleistungen handelt, muss nach EURecht der Verkehr ab Dezember 2019 den einschlägigen Regelungen entsprechend neu vergeben werden. Das Liniennetz des Stadtbus Tuttlingen ist auf einer der Folgeseiten kartografisch dargestellt. Auf insgesamt 5 Linien wird in der Stadt Tuttlingen ein Stadtverkehrsangebot vorgehalten. Die Grundstruktur ist fast 15 Jahre alt und geht zurück auf ein Gutachten der SMA+Partner AG aus Zürich, die noch im vergangenen Jahrhundert die Grundlagen für einen verbesserten Stadtbusverkehr in Tuttlingen gelegt hat. Sie sieht auf der zentralen Achse zwischen Bahnhof und Busbahnhof ZOB/Stadtmitte einen durchgängigen 15-Minuten-Takt vor. Dieser war seinerzeit gewählt worden, um die zu den unterschiedlichsten Zeiten am Bahnhof Tuttlingen eintreffenden Fernverkehrs-, Regionalverkehrs- und später auch die Ringzüge an die Innenstadt und umgekehrt anzubinden. Zentraler Umsteigepunkt Die innerstädtischen Buslinien treffen sich zu den Minuten 15 und 45 am ZOB/Stadtmitte, wo zwischen den Linien umgestiegen werden kann. Weitere regionale Busse, die teilweise Stadtverkehrsaufgaben haben, bedienen die Minuten 0 und 30 am ZOB. Taktmuster und Bedienzeiten Die Grundstruktur des Stadtverkehrs in Tuttlingen besteht aus Stundentakten, die um 30 Mi- 2-11 nuten versetzt gegenläufige Ringlinien befahren. Auf diese Art und Weise können Fahrgäste in bestimmten Schwerpunktbereichen (Brunnental, Lohmehlen, Altwegen, Thiergarten, Ludwigstal) in etwa alle 30 Minuten Verbindungen ins Stadtzentrum und zurück vorfinden. Nur stündlich bedient wird das Wohngebiet Pfaffentäle/Ettlensegart und die Strecke zum Kreisklinikum. Ohne Taktverkehr vorwiegend für den schulischen Bedarf verkehrt die Linie 5 ins Koppenland. Die Möhringer Vorstadt wird durch die Linie 1 stündlich bedient, wobei zusammen mit der stadtverkehrsähnlich betriebenen Regionalbuslinie 7 Tuttlingen – Möhringen, die ebenfalls im Stundentakt verkehrt, der Süden Tuttlingens auch über halbstündliche Verbindungen verfügt. In Kombination mit dem Ringzug bestehen aus Möhringen ganztägig auch halbstündliche Verbindungen in die Kernstadt bzw. zurück. Das Angebot wird werktags bis ca. 20 Uhr gefahren, danach nicht mehr im Takt. Am Samstag ist der Bedienungsumfang je nach Linie auch unterschiedlich. Teilweise wie an Werktagen, teilweise jedoch auch mit mehrstündigen Bedienungslücken (etwa im Pfaffentäle). Die Linie ins Koppenland wird am Wochenende gar nicht betrieben. Zur Kreisklinik verkehren etwa alle zwei Stunden Busse. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Liniennetz Stadtbus Tuttlingen 2-12 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Ein klares Angebotsprofil mit verlässlichen und merkbaren Bedienungszeiten und Bedienungsstrukturen – andernorts ein Erkennungsmerkmal im Stadtverkehr – ist beim Stadtbus Tuttlingen nicht gegeben. Ergänzende Bedienung durch ein- und ausbrechende Regionallinien Die Verbindungen in die Stadtteile Möhringen und Nendingen sowie Eßlingen werden durch Regionalbuslinien sichergestellt, die werktags mindestens stündlich und auch am Wochenende und während der Abendstunden verkehren. Fahrzeugeinsatz Äußerst positiv ist festzuhalten, dass die Qualität der eingesetzten Fahrzeuge hoch ist. Durchweg kommen nur noch neue Niederflurbusse zum Einsatz. Dies ist zurückzuführen auf die 2012 durchgeführte Ausschreibung des Stadtverkehrs, bei welchem vom Aufgabenträger Landkreis Tuttlingen in Zusammenarbeit mit der Stadt Tuttlingen entsprechende Qualitätsstandards festgeschrieben wurden. der Stadt Tuttlingen nicht voneinander getrennt gesehen werden können. Auf vielen Streckenabschnitten werden regionale Buslinien von innerstädtischen Fahrgästen genutzt. Zugleich können separate innerstädtische Buslinien dadurch vermieden werden. Die Stadt hat deshalb der Übertragung der Planungen auf den Landkreis Tuttlingen zugestimmt. Dieser erbringt die Leistungen im Stadtgebiet in eigener Verantwortung, erhält hierfür jedoch von der Stadt einen jährlichen Zuschuss. 2.2.4 Finanzierung Stadtverkehr Tuttlingen Die Finanzierung des Stadtverkehrs in Tuttlingen erfolgt wie bei den Regionalbusleistungen über TUTicket. Die Stadt Tuttlingen leistet allerdings an TUTicket einen städtischen Finanzierungsbeitrag. Nur durch diesen finanziellen Beitrag der Stadt Tuttlingen kann das Stadtverkehrsangebot auf dem heutigen Niveau vorgehalten werden. Kooperation zwischen Stadt und Landkreis Über die Zusammenarbeit zwischen Stadt Tuttlingen und Landkreis Tuttlingen wurde im Jahr 2013 eine neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen. Hintergrund ist, dass Stadtverkehr und Regionalbusverkehr im Bereich 2-13 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 2.2.5 Tabellarischer Überblick (Linienliste) Linie Verlauf Länge Angebote 1 (SV TUT) Lohmehlen – ZOB – Bf – Unter Jennung 14 km Stundentakt Mo-Fr 6-22 Uhr, Sa 7-13 Uhr, dann 2-Stundentakt, So 2-hTakt 10-22 Uhr 2 (SV TUT) Lohmehlen – ZOB - Altwegen 11 km Stundentakt Mo-Fr 6-19 Uhr, Sa 6-14 Uhr, dann 2-h-Takt bis 20 Uhr, So 2-h-Takt 8-22 Uhr 3 (SV TUT) Pfaffentäle – ZOB - Altwegen 9 km Stundentakt Mo-Fr 6-19 Uhr, Sa 9-19 Uhr, So keine Fahrten 5 (SV TUT) Koppenland - ZOB 6 km Einzelne Fahrlagen 7 Möhringen Burg – Möhringer Vorstadt - Bahnhof - 8 km ZOB Stundentakt Mo-Fr 6-20 Uhr, Sa 7-19 Uhr, So 2-h-Takt 10-22 Uhr 8 (SV TUT) Wurmlingen – ZOB - Klinikum Stundentakt Mo-Fr 6-19 Uhr, Sa 7-13 Uhr, dann 2h-Takt bis 19 Uhr, So 2h-Takt 10 – 20 Uhr 17 Gosheim – Böttingen – Bubsheim – Wehingen/Eges- 26 km heim - Königsheim Schülerverkehre 18 (Tuttlingen-) Mühlheim - Königsheim 21 km Ungefähr stündlich mit Verdichtungen im Schülerverkehr bis 22 Uhr 19 Spaichingen – Rietheim – Dürbheim – Mahlstetten – 30 km Böttingen – Bubsheim - Königsheim ungefähr stündlich mit Verdichtungen im Schülerverkehr bis 23 Uhr 20 Fridingen – Buchheim/Neuhausen - Volkertsweiler 20 km Einzelne Fahrlagen im Schülerverkehr 21/22 Aldingen – Trossingen (direkt und via Aixheim) 15 km Mindestens stündlich mit guten Ringzuganschlüssen 5 – 22 Uhr 41 Aldingen – Frittlingen – Bildungszentrum Wehin- 15 km gen/Gosheim Stundentakt bis Frittlingen 6-21 Uhr und Schülerverkehre bis Gosheim/Wehingen 42 Spaichingen Kreiskrankenhaus - Spaichingen 15 km Einzelne Fahrlagen in Tagesrandlage 43 Aldingen – Wehingen – Deilingen/Egesheim 30 km Mindestens stündlich und gute Ringzuganschlüsse 5 – 21 Uhr 9 km SV TUT = Linie des Stadtverkehrs Tuttlingen Fortsetzung auf nächster Seite 2-14 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Tabellarischer Überblick (Linienliste) – Fortsetzung von Vorseite: Linie Verlauf Länge Angebote 45 Tuttlingen – Immendingen Mauenheim- Hattingen 20 km Ab Immendingen stündlich 6-21 Uhr sonst Zu- und Rückführungen 46 Hausen – Geisingen - Gutmadingen 10 km Stündlich mit guter Ringzuganbindung 47 Immendingen - Ippingen 5 km Einzelne Fahrlagen im Schülerverkehr 48 Immendingen – Hintschingen - Hausen 4 km Einzelne Fahrlagen im Schülerverkehr 50 Tuttlingen – Fridingen – Beuron (- Sigmaringen) 35 km Stundentakt mit Verdichtungen Mo-Fr 5 – 21 Uhr, Sa 7 – 19 Uhr, So 8 – 20 Uhr 51 Tuttlingen – Seitingen-Oberflacht - Trossingen 20 km Stundentakt mit Verdichtungen Mo-Fr 7 – 21 Uhr, Sa 7 – 13 Uhr, dann 2h-Takt bis 21 Uhr, So 2-h-Takt 9 – 21 Uhr 52 Tuttlingen – Talheim – Tuningen – Trossin- 20 km gen/Schwenningen Mo-Fr ungefähr stündlich bis 20 Uhr, Sa 2h-Takt 8 – 20 Uhr, So 2h-Takt 10 – 20 Uhr 53 Spaichingen - Trossingen 15 km Stündliche Verbindungen Mo-Fr 5 – 20 Uhr, Sa 2 h-Takt 7 – 15 Uhr 54 Tuttlingen – Neuhausen - Meßkirch 30 km Mo-Fr etwa stündlich bis Neuhausen von 6 – 20 Uhr, einzelne Fahrlagen bis Meßkirch, Sa kein Takt, So 2-h-Takt 10-20 Uhr 57 Trossingen - Weigheim 4 km Kein Takt 58 Spaichingen Bhf/Realschule – Schillerschule – Bus- 6 km bahnhof – Krankenhaus – Busbahnhof – Bahnhof Ringlinie, überwiegend Schülerverkehr, kein Takt 7278 Leipferdingen - Blumberg Einzelne Fahrlagen 4 km 2-15 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 2.3 Raumerschließung In Bezug auf die akzeptierten „Anmarschwege“ zu den Verkehrsstationen ergibt sich zwischen Bahnlinien und Buslinien ein erheblicher Unterschied. Untersuchungen haben ergeben, dass Fahrgäste aufgrund der höheren Geschwindigkeit von Bahnlinien im Vergleich zu Buslinien bereit sind, längere Wege bis zu einem Bahnhof zu gehen, als sie dies zur nächsten Bushaltestelle bereit wären. Für die Nahverkehrsplanung im Landkreis Tuttlingen wird eine Siedlungs- oder Gewerbefläche in der Regel durch eine Bahnlinie als erschlossen betrachtet, wenn sie innerhalb eines Radius von 1000 Meter um den Bahnhof oder Haltepunkt liegt. Bei Buslinien werden Wege zwischen Wohnungen, Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen von 1000 Metern in der Regel von den Nutzern jedoch als zu weit abgelehnt. Hier wird in Abhängigkeit von der Ortslage von einem Radius von 300 Metern in verdichteten Kernbereichen bis hin zu 600 Metern in Außenbereichen ausgegangen. Das heißt, wenn die Siedlungsfläche oder Gewerbegebiete innerhalb dieses Radius über Bushaltestellen verfügen, werden sie als erschlossen betrachtet. Spaichingen liegen viele Siedlungs- und Gewerbegebiete außerhalb der für akzeptabel gehaltenen Erschließungsradien, ebenso sind in anderen kleineren Gemeinden bestimmte Bereiche als nicht erschlossen zu betrachten. Dies trifft insbesondere für Gewerbegebiete zu. In vielen Fällen müssen hierfür jedoch nicht zusätzliche Linien eingerichtet werden. Stattdessen genügt es vielfach, für entsprechende Haltestellen im Linienverlauf zu sorgen. Es muss aber auch angemerkt werden, dass bei der Siedlungs- und Flächenpolitik bzw. bei der Raumplanung der Gemeinden die Erschließung mittels ÖPNV nicht konsequent berücksichtigt wurde. So ist oftmals eine nachträgliche räumliche Erschließung auf Grund der vorgefundenen verkehrlichen Infrastruktur der Siedlungsoder Gewerbegebiete nicht möglich. Natürlich hängt die Erschließungswirkung nicht nur von den Entfernungen sondern auch vom Fahrplanangebot ab. Damit von einer Bushaltestelle tatsächlich eine Erschließungswirkung ausgehen kann, muss es nicht nur die Haltestelle physisch geben, sondern es muss auch ein attraktives Verkehrsangebot dort vorhanden sein. Im Landkreis Tuttlingen besteht mit gut 400 Bushaltestellen und 26 Bahnhöfen, die überdies räumlich gesehen gut verteilt sind, eine gute räumliche Erschließung. Dennoch gibt es einige Bereiche, die diesen Kriterien noch nicht entsprechen. In den Städten Trossingen und 2-16 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 2.4 Verknüpfungen Die Verknüpfungsqualität zwischen Ringzug und Buslinien sollte im Prinzip 100% betragen, um Hemmnisse beim Umstieg zu vermeiden. Grundsätzlich hat sich TUTicket bemüht, die Verknüpfungen zwischen Bus und Bahn möglichst optimal zu gestalten. Tatsächlich aber kann der Umfang des Ringzugangebots insbesondere an Wochenenden nicht vollumfänglich in die Fläche fortgesetzt werden und auch an Schultagen kommt es infolge stärkerer Verflechtung von Buslinien mit lokalen Schülerverkehrsbedürfnissen zu Kompromissen. Am kreisweit wichtigsten Verknüpfungspunkt in Tuttlingen wurde die Verknüpfung von Bus und Bahn so gelöst, dass kontinuierlich den ganzen Tag über alle 15 Minuten ein Bus in die Stadt und umgekehrt verkehrt. Die gewählten Abfahrtsminuten ab dem Bahnhof zu den Minuten 04, 19, 34 und 49 liegen günstig zu den Ringzuganschlüssen und stellen auch für die DB-Züge, die zu völlig unterschiedlichen Zeiten eintreffen, ein Optimum dar. Umgekehrt wird am ZOB zu den Minuten 0, 15, 30 und 45 abgefahren, um die Schienenverkehre zu erreichen. Mit dieser Angebotsstruktur werden alle Verknüpfungen in Tuttlingen Bahnhof gut erreicht. Ein sehr wichtiger Verknüpfungspunkt zwischen Buslinien ist der Tuttlinger ZOB/Stadtmitte. Hier laufen fast alle radial auf Tuttlingen ausgerichteten Buslinien zusammen. Die Verknüpfung der Stadtverkehrslinien ist schwerpunktmäßig zu den Minuten 15 und 45 gegeben, die der Regionallinien zu den Minuten 0 und 30. Damit die Achse ZOB – Bahnhof auf beiden Seiten anschlussmäßig funktioniert, darf die Fahrzeit eine Maximalzeit von ca. 8 Minuten nicht überschreiten, weil etwa für den Weg vom Bahnhofsvorplatz in Tuttlingen zu den Bahnsteigen nochmals ca. 3 Minuten anzusetzen sind. Es besteht ferner kein Sichtkontakt zwischen Zügen und Bussen, so dass ausreichende Umstiegszeiten insbesondere in der Richtung vom Bus zum Zug erforderlich sind. á Die systematische Verknüpfung von Bus und Schiene ist eine tragende Säule des ÖPNV-Angebotes im Landkreis Tuttlingen. Ein weiterer ebenfalls sehr wichtiger Umsteigepunkt ist Aldingen Bahnhof. Hier begegnen sich die Ringzüge der Richtung und Gegenrichtung zur halben Stunde. Außerdem treffen die Buslinien 21/22, 41 und 43 jeweils kurz vor der halben Stunde am Bahnhof Aldingen ein und verlassen ihn 2-17 kurz danach, so dass von allen Bussen auf die Ringzüge und umgekehrt Anschlüsse hergestellt werden können. Dies gilt auch für die Busfahrten untereinander. 100% der Anschlüsse werden allerdings nicht erreicht, da die Busse nicht zu allen Ringzugfahrzeiten im Einsatz sind und wichtige Schülerfunktionen teilweise für Abweichungen bei den Busfahrplänen sorgen. Auch in Trossingen Stadtbahnhof werden zahlreiche Anschlussverbindungen aus dem Umland Trossingens auf die Ringzüge in Richtung Trossingen DB-Bahnhof und weiter nach Villingen-Schwenningen bzw. Rottweil hergestellt. Die Linien der Baar allerdings bedienen die Anschlüsse nur teilweise, weil sie ihrerseits in Tuningen, Tuttlingen oder Spaichingen ebenfalls Anschlussbindungen aufweisen. In Mühlheim a.d.D. am Bahnhof wird die Heuberg-Linie 18 an die Ringzüge angebunden und es werden grundsätzlich zwischen der Linie 18 und der Buslinie 50 Anschlüsse von und nach Tuttlingen hergestellt. Zusätzlich werden Verbindungen von den Ringzügen am Bahnhof Mühlheim in die Mühlheimer Oberstadt und weiter in Richtung Bergsteig hergestellt. Der Bahnhof in Fridingen a.d.D. dient ebenfalls der Anschlussherstellung auf die Ringzüge nach Tuttlingen und umgekehrt. Zumindest in Lastrichtung sind die Anschlüsse aus Beuron, Irndorf, Bärenthal, Buchheim und von Dickenloch her stimmig. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN In Immendingen werden am Bahnhof Anschlüsse zwischen Ringzügen und den Buslinien 45 nach Mauenheim- Hattingen bzw. 47 nach Ippingen hergestellt. Ferner dient der Busbahnhof in Immendingen außerhalb der Betriebszeiten des Ringzugs der Anschlussherstellung zwischen der Schwarzwaldbahn und der Buslinie 45 nach Tuttlingen. Ein noch wichtigerer Verknüpfungspunkt ist der Bahnhof Rietheim. Auf alle Ringzüge aus/in Richtung Tuttlingen werden Anschlüsse nach Dürbheim – Böttingen – Mahlstetten hergestellt. Mit dem neuen Fahrplankonzept wird ab Mitte Dezember 2015 der Busbahnhof Spaichingen zur systematischen Verknüpfung der dort ankommenden und abfahrenden Buslinen benutzt, wobei über die Linie 19 insbesondere das Kreisklinikum angeschlossen wird. Am Bahnhof in Spaichingen werden zudem die Züge von und nach Tuttlingen in Richtung Hausen ob Verena – Gunningen – Durchhausen – Schura und Trossingen angebunden. Systematische Verknüpfungen von Bus und Bahn mit durchweg günstigen Umstiegszeiten werden in Geisingen-Hausen am Ringzughaltepunkt geboten. Die Anschlüsse werden sehr sorgfältig gepflegt, da sie für die Stadt Geisingen den Ersatz für den nicht zustande gekommenen Ringzug in die Kernstadt darstellen. Eine weitere Bus-Bahn-Verknüpfung besteht in Geisingen-Leipferdingen. Dort werden die in Leipferdingen wendenden Ringzüge mit der Buslinie 7278 nach Blumberg teilweise so verknüpft, dass damit auch ein Abbringer nach Leipferdingen in die Siedlungsgebiete entsteht. Zusammenschau Verknüpfungspunkte: Es gibt drei Bahnhöfe mit verkehrlicher Bedeutung als Verknüpfungspunkt zwischen verschiedenen Bahnlinien: Tuttlingen Bahnhof als Schnittstelle der Nord-Süd-Achse (Gäubahn) mit der OstWest-Achse (Donautalbahn) Immendingen Bahnhof als Verknüpfung von Schwarzwaldbahn und Donautalbahn Trossingen Staatsbahnhof (als Anknüpfungspunkt des RingzugShuttle-Verkehrs nach Trossingen Stadtbahnhof). § § Wichtige Verknüpfungspunkte verschiedener Buslinien gibt es darüber hinaus in: § § § § § § § § § § Tuttlingen ZOB/Stadtmitte Dürbheim Hauptstraße Wehingen Bildungszentrum Wehingen Rathaus Böttingen Schule Königsheim Festhalle/Rathaus Fridingen Bergsteig Neuhausen Schule Emmingen Feuerwehrhaus Busbahnhof Spaichingen § Wichtige Verknüpfungspunkte zwischen Bahn und Bus finden sich in: § § § § § § § § § § § Trossingen Stadtbahnhof Aldingen Bahnhof Spaichingen Bahnhof Rietheim Bahnhof Tuttlingen Bahnhof Nendingen Haltepunkt Mühlheim Haltepunkt Fridingen Bahnhof Immendingen Bahnhof Geisingen-Hausen Haltepunkt Geisingen-Leipferdingen Haltepunkt 2-18 2.5 ÖPNV-Angebot nach Verwaltungsräumen Auf den folgenden Seiten wird das ÖPNV-Angebot auf dem Gebiet der Stadt Tuttlingen und in den einzelnen Verwaltungsräumen im Landkreis einer weiteren vertieften Analyse unterzogen. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 2.5.1 Stadtgebiet Tuttlingen Linie 1 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 5:02 – 0:50 5:02 – 0:50 6:56 – 0:50 9:15 – 0:50 Taktfrequenz 60 Min. 60 Min. 60 Min. < 13:00 120 Min. > 13:00 120 Min. Fahrtenanzahl 37 30 26 31 62% 77% 92% 87% 21 16 11 6 Taktanteil Linienvarianten ß Die Linie 1 verbindet die Wohngebiete Brunnental, Lohmehlen entlang der Bodenseestraße mit der Kernstadt (ZOB) und über die Achse ZOB – Bahnhofstraße - Bahnhof mit der Möhringer Vorstadt. Die Busse verkehren im Stundentakt mit einigen wenigen Verdichtungen zur Hauptverkehrszeit, insbesondere im Schülerverkehr. Es handelt sich auf beiden Seiten der Achse ZOB – Bahnhofstraße – Bahnhof um Rundkurse. Ergänzende Angebote: Zusätzlich zur Linie 1 verkehrt im Hauptaufkommensgebiet Bodenseestraße, Lohmehlen und Brunnental die gegenläufig betriebene Linie 2. Für den Abschnitt zwischen ZOB, Bodenseestraße, Lohmehlen, Brunnental und ZOB ergibt sich auf diese Art und Weise eine Verdoppelung der Taktfrequenz. Zwischen Bahnhof und Möhringer Vorstadt wird die Linie 1 durch die Linie 7 überlagert, so dass es in Richtung „stadtauswärts“ zu einem 30-Minuten-Takt kommt, stadteinwärts zu einem 15/45-Minuten-Takt. Linie 2 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 5:22-0:23 5:22-0:23 6:21-20:12 8:15-23:32 Taktfrequenz 60 Min. 60 Min. 60 Min. < 13:00 120 Min. > 13:00 120 Min. Fahrtenanzahl 35 29 28 13 83% 93% 96% 92% 14 9 7 4 Taktanteil Linienvarianten Ergänzende Angebote: Auf dem Streckenabschnitt nach Altwegen/Thiergarten/Ludwigstal kommt es zu einer Überlagerung mit der gegenläufigen Linie 3, so dass sich hier eine Verdoppelung des Fahrtenangebotes ergibt. Hinzu kommt zwischen dem ZOB und dem Ludwigstal die Verdichtung durch die mindestens stündlich verkehrende Regionalbuslinie 50. 2-19 ß Die Linie 2 verbindet die Wohngebiete Bodenseestraße, Lohmehlen, Brunnental mit dem ZOB und führt weiter über Altwegen – Thiergarten – Ludwigstal zum ZOB. Die Busse verkehren stündlich. Es handelt sich insgesamt um zwei Rundkurse, im Bereich Lohmehlen gegen den Uhrzeigersinn, im Bereich Altwegen/Thiergarten/Ludwigstal im Uhrzeigersinn. Die Linie wurde eingerichtet, um einerseits das Neubaugebiet Thiergarten mit Stadtverkehrsleistungen zu versorgen und andererseits das große Industrie- und Gewerbegebiet mit seinen Einkaufsmärkten mit den wichtigsten Siedlungsbereichen der Stadt zu verknüpfen. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Die Linie 2 weist einen relativ hohen Vertaktungsgrad auf. Sie hat wichtige Funktionen im Schülerverkehr und ist zur Verkehrsspitze stark ausgelastet. Dies lässt sich an der differenzierten Haltestellenbedienung gegen 7 Uhr morgens erkennen, die so austariert ist, dass die Kapazitäten bestmöglich ausgenutzt werden können. Um die Schulen angemessen bedienen zu können, weichen einige Kurse von der üblichen Streckenführung der Linie 2 ab und verkehren über Stadtgarten und Bahnhof bis zum Schulzentrum in der Theodor-Heuss-Allee. In der Regel besteht aber keine umsteigefreie Verbindung zum Bahnhof. Aus dem Wohngebiet Bodenseestraße, Lohmehlen und Brunnental ist dazu die Linie 1 zu nutzen oder es muss am ZOB von der Linie 2 auf die Regionalbuslinie 50 zum Bahnhof umgestiegen werden. Auch in der Gegenrichtung vom Bahnhof in Richtung Bodenseestraße, Lohmehlen und Brunnental verkehrt nur die Linie 1 umsteigefrei bis zum Bahnhof, von den anderen Linien muss von der Linie 50 am ZOB auf die Linie 2 umgestiegen werden. Gleiches gilt für das Wohngebiet Altwegen und Thiergarten: Von dort gibt es keine umsteigefreien Verbindungen zum Bahnhof. Am ZOB ist immer ein Umstieg auf oder von der Linie 1 erforderlich. Linie 3 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 6:01-19:59 6:01-19:59 8:45-22:41 8:59-19:12 Taktfrequenz 60 Min. 60 Min. 60 Min. Thierg. 120 Min Thierg. Fahrtenanzahl 20 18 15 6 70% 100% 100% 100% 7 4 2 1 Taktanteil Linienvarianten Ergänzende Angebote: Ergänzend verkehrt die Regionalbuslinie 7375 nach Emmingen-Liptingen, die mit einer Haltestelle am Wendelsgrundweg gewisse Angebotsverdichtungen bietet. 2-20 Zwischen dem ZOB und dem Bahnhof ergibt sich durch Überlagerung von Linien ganztägig eine Taktverdichtung zu einem 15-Minuten-Takt. Dadurch wird einerseits die Verbindung zwischen dem halbstündlichen Bus-Rendezvous am ZOB (zu den Minuten 15/45) mit den Ringzug-Fahrten an/ab Minute 0 hergestellt und das gesamte vom Stadtbus bediente Stadtgebiet für den Ringzug erschlossen. Andererseits stehen aufgrund der hohen Taktfrequenz ständig Verbindungen vom Bahnhof in die Innenstadt für die zwischenzeitlich ankommenden weiteren Züge (IC und RE-Züge) aus den unterschiedlichsten Richtungen zur Verfügung. ß Die Linie 3 verbindet das Pfaffentäle über den ZOB mit dem Ludwigstal, Thiergarten und Altwegen. Während der Linienabschnitt ins Pfaffentäle mit Hin- und Rückfahrt bedient wird, wird der Abschnitt ZOB – Ludwigstal – Thiergarten – Altwegen – ZOB nur von Rundkursen entgegen dem Uhrzeigersinn befahren. Die Linie 3 weist auf dem Abschnitt zwischen ZOB und Pfaffentäle während der Schwachlastzeiten (nach 20 Uhr unter der Woche, am Samstagnachmittag und an Sonn- und Feiertagen) kein Fahrtenangebot auf, sieht man von einer Spätfahrt am Samstagabend ab. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Außerhalb des Schülerverkehrs ist die Linie 3 im Bereich des Pfaffentäle recht aufkommensschwach, so dass eine Angebotsverdichtung hier eher nicht angezeigt erscheint. Im Bereich Ludwigstal – Thiergarten – Altwegen verkehrt die Linie 3 gegenläufig zu der ausschließlich im Uhrzeigersinn verkehrenden Linie 2, so dass sich eine Verdoppelung des Fahrtenangebotes ergibt. Die Verbindung vom Pfaffentäle zum Bahnhof erfolgt mit Umstieg am ZOB auf die Regionalbuslinie 50 bzw. vom Bahnhof mit der Regionalbuslinie 7 am ZOB. In Richtung Thiergarten – Altwegen besteht am ZOB Anschluss mit der Linie 50 vom Bahnhof, während man am ZOB aus Richtung Thiergarten – Altwegen mit der Linie 7 zum Bahnhof gelangt. In die Linie 3 wurden verschiedene Schülerverkehrsfahrten integriert, so etwa der Schülerverkehr von der Schrotenschule in Richtung Bodenseestraße, vom Pfaffentäle zur Ludwig-Uhland-Realschule bzw. von der Hermann-Hesse-Realschule zurück ins Pfaffentäle. Linie 5 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 6:30 – 18:21 6:30 – 18:21 - - Taktfrequenz - - - - Fahrtenanzahl 11 8 0 0 Taktanteil 0 0 - - Linienvarianten 4 2 - - 2-21 ß Die Linie 5 verkehrt vom Koppenland zum ZOB und zurück. Das Fahrtenangebot besteht im Wesentlichen aus für den Schülerverkehr erforderlichen Fahrten. Es geht darauf zurück, dass die Entfernungen vom Koppenland in die Stadt fast drei Kilometer betragen und der weite Fußweg insbesondere während der dunklen Jahreszeit als gefährlich eingestuft wurde. Das Fahrtenangebot wurde auch auf schulfreie Werktage ausgedehnt, ist jedoch nach wie vor außerhalb des Schülerverkehrs sehr aufkommensschwach. Eine Bedienung während der Schwachlastzeiten (abends und am Wochenende) findet nicht statt. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 2.5.2 VVG Tuttlingen Linie 8 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 6:15 – 19:12 6:15 – 19:12 7:45 – 19:12 9:30 – 17:43 Taktfrequenz 60 Min. 60 Min. 60 Min. 120 Min. Fahrtenanzahl 15 15 12 6 93% 100% 100% 100% 1 1 1 1 Taktanteil Linienvarianten áDie Linie 8 verbindet im Nachbarortsverkehr die Gemeinde Wurmlingen mit dem ZOB und fährt weiter als Stadtverkehrslinie zum Kreisklinikum. Betrachtet wird hier der Stadtverkehrsabschnitt zwischen ZOB und Klinikum. Das Angebot auf dem Streckenabschnitt Wurmlingen – Tuttlingen ZOB wird im Rahmen der Ausführungen zur Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen betrachtet. Die Verbindung zum Klinikum wird ganztägig stündlich gewährleistet. Die sich aus dem Wurmlinger Vorlauf ergebende Abfahrtsminute 45 am ZOB bzw. Ankunftsminute 12 am ZOB passt auf die Linie 7 von und nach Möhringen. Der Bahnhof kann damit mit einmaligem Umstieg erreicht werden. Trotz der regionalen Bedeutung der Haltestelle am Klinikum bestehen jedoch keine günstigen Anschlüsse von den Ringzügen, die jeweils zur vollen Stunde am Tuttlinger Bahnhof ankommen und abfahren. Es ergeben sich strukturelle Wartezeiten von rund 30 Minuten am ZOB oder am Bahnhof bzw. Fahrzeiten von 60 Minuten zwischen Abfahrt am Klinikum und Weiterfahrt mit dem Ringzug bzw. umgekehrt. In der Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen, die auch die fünf Gemeinden Emmingen-Liptingen, Wurmlingen, Neuhausen ob Eck, Rietheim-Weilheim und Seitingen-Oberflacht umfasst, leben mit knapp 50.000 Einwohnern rund 37% aller Landkreiseinwohner. Zugleich haben über 55% aller pendelnden Berufstätigen im Landkreis Tuttlingen ihr Ziel in diesen Verwaltungsraum, während rund 41% aller Auspendler im Landkreis aus diesem Verwaltungsraum stammen. Daneben weist der Schulstandort Tuttlingen die stärksten Ausbildungsströme im Landkreis auf und die Stadt Tuttlingen ist Mittelzentrum für den gesamten Landkreis. Es ist deshalb nachvollziehbar, dass dem Verkehrsangebot im Verwaltungsraum Tuttlingen eine überragende Bedeutung zukommt. Tuttlingen verfügt selbst über 8 Ringzugstationen, zu denen in Wurmlingen und RietheimWeilheim weitere 4 hinzukommen. 24,2% des Verkehrsaufkommens des gesamten Ringzuggebiets steigt innerhalb des Verwaltungsraums Tuttlingen in die Züge ein oder aus. 44% des gesamten Verkehrsaufkommens des Ringzugs im Landkreis Tuttlingen spielt sich in diesem Verwaltungsraum ab. Insgesamt verfügt der Verwaltungsraum Tuttlingen also über ausgesprochen stark nachgefragte Verkehrsangebote. Rund 55% aller Zeitkarten von Erwachsenen im TUTicket-Gebiet werden in diesem Verkehrsraum abgesetzt. 2-22 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Linie 7 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 5:45-20:59 5:45-20:59 6:30-19:26 9:30 – 22:26 Taktfrequenz 60 Min. 60 Min. 60 Min. 120 Min. Fahrtenanzahl 28 22 12 8 71% 68% 100% 88% 9 5 1 2 Taktanteil Linienvarianten Linie 8 (Stadtbus) Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 6:15-19:42 6:15-19:42 7:15-19:42 9:45-18:12 Taktfrequenz 60 Min. 60 Min. 60 Min. < 13:00 120 Min. > 13:00 120 Min. Fahrtenanzahl 18 14 10 5 78% 100% 100% 100% 1 1 1 1 Linie 18 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 5:55-22:36 5:55-22:36 6:15-22:40 9:04-18:50 Taktfrequenz kein Takt kein Takt kein Takt kein Takt Fahrtenanzahl 6 5 2 3 0% 0% 0% 0% 3 2 2 1 Taktanteil Linienvarianten Taktanteil Linienvarianten . 2-23 Die Regionalbus-Linie 7 ist Teil des 15-MinutenTakts in Tuttlingen auf der Strecke ZOB – Bahnhof – ZOB. Die Fahrlagen sind so gewählt, dass sich im Abschnitt Tuttlingen – Möhringen keine Parallellagen zum Ringzug ergeben bzw. so, dass sich das Gesamtverkehrsangebot verdichtet. Die Linie bedient außerdem die Möhringer Vorstadt, so dass sich zusammen mit der Linie 1 eine nahezu halbstündliche Verbindungsfrequenz ergibt. Die Nachfrage auf der Linie 7 ist stark. Die Stadtbus-Linie 8 verbindet Wurmlingen über die Stuttgarter Straße mit Tuttlingen. Die Fahrten werden ab ZOB als Stadtverkehrslinie 8 bis zum Klinikum weitergefahren. Die Fahrlage der Linie 8 ist so ausgelegt, dass sie zwischen Wurmlingen und Tuttlingen nicht parallel zum Ringzug verkehrt. Ergänzende Bedienungen ergeben sich in den Abendstunden durch die Linie 51, die auf dem Weg nach Seitingen-Oberflacht in der Schwachlastzeit teilweise über Wurmlingen geführt wird. Das Angebot wird gut genutzt. Die Fahrzeiten sind infolge Rückstaus an der Kreuzung Stuttgarter Str./B 14 und an der Großen Bruck zeitweise kritisch zu bewerten. Die Linie 18 stellt im Verwaltungsraum Tuttlingen kein eigenständiges Verkehrsangebot dar. Als Linie 18 werden die umsteigefrei durchgeführten Fahrten über Mühlheim auf den Heuberg bezeichnet. Im Verwaltungsraum Tuttlingen ist die Linie 18 letztlich ein Teil des Angebots der Linie 50, die über Mühlheim in Richtung Fridingen – Bärenthal – Irndorf (- Beuron) führt. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Linie 42 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 5:10-14:39 5:10-5:30 21:30-21:46 - Taktfrequenz kein Takt kein Takt kein Takt kein Takt Fahrtenanzahl 6 1 1 0 0% 0% 0% 0% 6 1 1 - Linie 45 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 5:07-23:38 5:07-23:38 5:27-23:27 7:00-0:05 Taktfrequenz kein Takt kein Takt kein Takt kein Takt Fahrtenanzahl 8 5 5 6 0% 0% 0% 0% 2 2 2 2 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 5:10 – 23:22 5:10 – 23:22 6:30-0:34 7:48 – 22:32 Taktfrequenz 60 Min. 60 Min. 60 Min. 60 Min. Fahrtenanzahl 29 20 18 12 76% 90% 89% 83% 4 2 3 2 Taktanteil Linienvarianten Taktanteil Linienvarianten Linie 50 Taktanteil Linienvarianten 2-24 Die Linie 42 verläuft parallel zum Ringzug und deckt spezielle Schülerbeförderungsbedürfnisse ab, die vom Ringzug nicht erfasst werden. Sie stellt damit kein eigenständiges Verkehrsangebot dar und hat lediglich ergänzenden Charakter. Die Linie 45 verkehrt streckenparallel zum Ringzug. Das Angebot erstreckt sich auf die extremen Tagesrandlagen. Hier werden in Tuttlingen stationierte Busse nach Immendingen für dortige Einsätze überführt bzw. zurückgeholt. Während der Verkehrszeiten des Ringzugs bestehen keine Fahrtangebote. Außerhalb der Verkehrszeiten des Ringzugs wird der Halt Immendingen der Schwarzwaldbahn bedient. Die verkehrliche Nachfrage ist im Verwaltungsraum Tuttlingen eher gering. Die Donautal-Linie 50 ist eine der aufkommensstärksten Buslinien im Landkreis Tuttlingen. Sie bedient im Verwaltungsraum Tuttlingen den Stadtteil Nendingen und führt darüberhinaus über Stetten- Mühlheim – Fridingen – Bärenthal – Irndorf nach Beuron bzw. Sigmaringen. Die stärksten Verkehrsspitzen, die den Einsatz von mehreren Bussen bzw. Gelenkbussen erfordern würden, werden durch das parallele Zugangebot abgefangen. Die Aufgabe der Linie liegt in der zeitlichen Ergänzung des Bahnangebotes und der Erschließung bahnfern gelegener Siedlungs- und Gewerbegebiete. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Linie 51 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 5:59-23:07 5:59-23:07 6:32-1:07 8:30-21:21 Taktfrequenz 60 Min. 60 Min. 120 Min. 120 Min. Fahrtenanzahl 25 23 11 7 Taktanteil 16 18 10 100% Linienvarianten 3 3 2 2 á Die Linie 51 des sogenannten Baar-Konzepts ist vor rund 20 Jahren aus der Integration von Schülerverkehrsleistungen in ein relativ schwaches Linienangebot entstanden. Durch die Integration von Schülerverkehren mit den Zielen Tuttlingen und Trossingen konnte eine große Zahl an durchgängigen Fahrten ohne nennenswerten Mehraufwand geschaffen werden. Die Frequenzen während des Schülerverkehrszeitraums sind außerordentlich hoch und erfordern minutengenaue Überlegungen, um die Nachfrage kapazitätsgerecht aufteilen zu können. Der durchgängige Verkehr in/aus Richtung Trossingen ist eher etwas schwächer, da Trossingen auch in Richtung Villingen-Schwenningen und Rottweil (über den Ringzug) bzw. in Richtung Aldingen/Spaichingen orientiert ist. Linie 52 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 5:15 – 23:31 5:15 – 23:31 6:50-1:01 9:39-20:16 Taktfrequenz 60 Min. 60 Min. 120 Min. 120 Min. Fahrtenanzahl 18 14 8 6 33% 43% 88% 100% 3 1 1 1 Taktanteil Linienvarianten á Die Linie 52 ist Bestandteil der durchgängigen Verbindungen zwischen Villingen-Schwenningen und Tuttlingen via Tuningen. Die Linienfahrten führen über den Stadtteil Esslingen und binden ihn an Tuttlingen bzw. im Schülerverkehr auch an Möhringen an. (Fortsetzung siehe rechts à) 2-25 Die verkehrliche Nachfrage der Linie 52 ist – abgesehen vom Schülerverkehr – eher schwächer. Soweit die Linien nicht nach Schwenningen führen, was etwa in der Hälfte der Fälle so ist, verkehren die Busse nach Trossingen. Speziell im Verwaltungsraum Tuttlingen aber gibt es nach Trossingen mit der Linie 51 eine schnellere Alternative, was auch die geringeren Frequenzen erklärt. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Linie 54 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 5:21-23:22 5:21-23:22 6:06-23:53 9:45-21:52 Taktfrequenz kein Takt kein Takt kein Takt 120 Min. Fahrtenanzahl 20 16 10 8 Taktanteil 0% 0% 0% 75% 8 5 4 2 Linienvarianten Linie 7375 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 5:15 – 0:10 5:15-0:10 6:25-0:10 8:19-22:57 Taktfrequenz kein Takt kein Takt 60 Min. < 13:00 120 Min. 120 Min. > 13:00 Fahrtenanzahl 29 18 12 10 Taktanteil 0% 0% 92% 100% Linienvarianten 15 6 2 3 á Die Linie 7375 ist Teil der Verbindungen zwischen Tuttlingen und Stockach. Die überwiegende Anzahl der Busverbindungen führt inzwischen nur noch bis Emmingen-Liptingen. Diese einwohnerstarke Gemeinde wird über diese Linie gut an Tuttlingen angebunden. Das Fahrtenangebot besteht den ganzen Tag über und wird entsprechend dem Angebotsniveau des integralen Taktfahrplans auch am Wochenende aufrecht erhalten. Die Nachfrage im Schülerverkehr ist sehr stark. Mehrere Verstärkerbusse sind im Einsatz, trotzdem kommt es gelegentlich zu Kapazitätsproblemen. Die Streckenführung in Emmingen-Liptingen wurde vor wenigen Jahren grundlegend überarbeitet und den Wünschen der Gemeinde Emmingen-Liptingen entsprechend ausgestaltet. 2-26 ß Die Linie 54 verbindet Tuttlingen mit der Gemeinde Neuhausen ob Eck. Auch das Industrieund Gewerbegebiet „Take off“ in Neuhausen wird durch diese Linie bedient. Leider ist aufgrund der schulischen Gegebenheiten ein Taktverkehr bislang nicht möglich. Sowohl in Tuttlingen als auch in Neuhausen müssen Schülerverkehre berücksichtigt werden, die u.a. auch von der Mühlheimer Realschule kommen und in Neuhausen Anschluss benötigen. Die Nachfrage im Schülerverkehr ist auf der Linie 54 außerordentlich stark. Die nach Tuttlingen einbrechenden Busse sind zur Schülerverkehrszeit so voll, dass sie etwa auf der Neuhauser Straße nicht wesentlich zur Entlastung der schon übervollen Stadtbusse beitragen können. Während im Abschnitt Tuttlingen bis Neuhausen noch ein einigermaßen kontinuierliches Fahrtenangebot gefahren wird, handelt es sich östlich von Neuhausen um nachfrageorientierte Schülerverkehrsfahrten, die standortbedingt teilweise ab/bis Meßkirch verkehren. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Ringzug 743 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 5:39-21:03 5:39-21:03 6:20-0:27 6:69-21:03 Taktfrequenz 60 Min. 60 Min. 60 Min. < 13:00 120 Min. 120 Min. > 13:00 Fahrtenanzahl 20 20 11 7 65% 65% 91% 100% 2 2 1 1 Ringzug 755 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 6:24-16:45 6.24-16:45 - - Taktfrequenz kein Takt kein Takt kein Takt kein Takt Fahrtenanzahl 6 6 0 0 0% 0% 0% 0% 1 1 1 1 Taktanteil Linienvarianten Taktanteil Linienvarianten Im Jahr 2012 wurden in den Zügen innerhalb des Verwaltungsraums Tuttlingen insgesamt knapp 2 Millionen Ein- und Aussteiger gezählt. 2-27 ß Die Linie Rottweil – Tuttlingen – Immendingen stellt im Landkreis Tuttlingen das Rückgrat des Ringzug-Systems dar. Sie verkehrt entsprechend dem Angebotsniveau des Integralen Taktfahrplans im Wesentlichen im Stundentakt, ab Samstagnachmittag im Zwei-StundenTakt. Die Nachfrage im Schüler- und Berufsverkehr ist sehr hoch, so dass die Beförderungskapazitäten immer wieder aufgestockt werden mussten. Aufgrund der zahlreichen Züge der DB, die die eingleisige Strecke zugleich nutzen, ist ein reiner Taktfahrplan bislang nicht möglich. Geboten wird ein humpelnder Stundentakt, der um einige Schüler- und Berufsverkehrsfahrlagen ergänzt wird. ß Die Linie Donautal – Tuttlingen des Ringzugs verfügt über kein vertaktetes Ringzugangebot. Dies hat einerseits Infrastrukturgründe (keine Kreuzungsmöglichkeiten zwischen Fridingen und Tuttlingen) und andererseits ist die Konzeption bislang darauf ausgerichtet, dass zu Zeiten stärkster Nachfrage eine Entlastung der Buslinie 50 durch die Schiene erfolgt. Das Angebot des Ringzugs ist daher auf dieser Strecke immer im Zusammenwirken mit der Linie 50 zu sehen. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 2.5.3 VVG Trossingen Im Verwaltungsraum Trossingen, der mit Talheim, Durchhausen und Gunningen drei weitere kleinere Gemeinden umfasst, leben ca. 18.000 Kreiseinwohner (ca. 14%), davon gut 15.000 in der Stadt Trossingen. Aufgrund der Nähe zum Oberzentrum Villingen-Schwenningen und zur benachbarten Kreisstadt Rottweil sind die verkehrlichen Beziehungen dorthin teilweise sehr stark bzw. stärker als nach Tuttlingen. Dies äußert sich auch in der Ausprägung der Verkehrsangebote. Linie 21/22 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 5:23-21:53 5:23-21:53 6:48 – 24:00 8:46-18:58 Taktfrequenz kein Takt kein Takt kein Takt 120 Min. Fahrtenanzahl 39 25 17 6 Taktanteil 0% 0% 0% 5 3 2 2 1 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 5:16 – 23:22 5:16 – 23:22 6:19 – 1:27 8:17 – 21:36 Taktfrequenz 60 Min. 60 Min. 120 Min. 120 Min. Fahrtenanzahl 24 17 11 7 25% 35% 82% 100% 6 3 2 1 Linienvarianten Linie 51 Taktanteil Linienvarianten 2-28 Dreh- und Angelpunkt für die Busverkehre und den Ringzugverkehr ist der Trossinger Stadtbahnhof, der gewissermaßen die Drehscheibe für kreisüberschreitende Verkehre aus dem gesamten nordwestlichen Kreisgebiet bzw. der Baar darstellt. Alle Buslinien führen bis zum Stadtbahnhof Trossingen. ß Die Linie 21/22 (ursprünglich Linie 21 = Direktverkehr Aldingen Bf – Trossingen Bf) und Linie 22 (verkehrt über Aixheim) verbindet die beiden Ringzugstationen Aldingen Bahnhof und Trossingen Bahnhof miteinander. Die Fahrlagen sind so abgestimmt, dass sich sowohl in Trossingen in Richtung Villingen-Schwenningen als auch in Aldingen in Richtung Tuttlingen und Rottweil bestmöglichste Anschlüsse ergeben. Darüber hinaus dient die Buslinie dem starken Schülerverkehr aus dem Raum Aldingen zu den Trossinger Schulen. ß Die Linie 51 verbindet Trossingen mit der Gemeinde Durchhausen und führt weiter nach Tuttlingen. Das Angebot deckt die schulischen Bedürfnisse komplett und kapazitätsgerecht ab. Für den Berufsverkehr bestehen ausreichende Verbindungen den ganzen Tag über. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Linie 52 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 5:34-0:01 5:34-0:01 7:09-20:44 9:14-20:44 Taktfrequenz kein Takt kein Takt 120 Min. 120 Min. Fahrtenanzahl 29 18 8 6 Taktanteil 0% 0% 75% 100% Linienvarianten 14 6 2 1 Linie 53 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 4:55-0.05 4:55-0:05 7:45-0:05 - Taktfrequenz kein Takt kein Takt 120 Min. - Fahrtenanzahl 26 17 7 0 Taktanteil 0% 0% 57% - 8 3 1 - Linie 57 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 7:00-17:57 7:46-17:57 - - Taktfrequenz kein Takt kein Takt - - Fahrtenanzahl 9 4 0 0 0% 0% - - 3 2 - - Linienvarianten Taktanteil Linienvarianten 2-29 ß Die Linie 52 führt von Trossingen über Tuningen – Talheim nach Tuttlingen bzw. kommt von Schwenningen über Talheim nach Tuttlingen. Es ist die einzige Linie, welche die Gemeinde Talheim an das Nahverkehrsnetz anschließt. Die Fahrpläne sind auf den Schülerverkehr nach Trossingen, Tuttlingen und Schwenningen ausgerichtet und dienen in geringerem Umfang auch dem Berufsverkehr in diese Städte. ß Die Linie 53 dient der Verbindung von Gunningen nach Trossingen und der Städteverbindung zwischen Trossingen und Spaichingen. Schwerpunkt der verkehrlichen Aufgaben ist der auf Trossingen und Spaichingen ausgerichtete Schülerverkehr. Daneben nimmt die Linie 53 die innerstädtische Aufgabe in Trossingen wahr, das Wohngebiet Gölten an den Ringzug anzubinden. An Sonn- und Feiertagen verkehrt die Buslinie 53 nicht. Die Gemeinde Gunningen ist deshalb ohne jegliche Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz an Sonn- und Feiertagen. ß Die Linie 57 verbindet Trossingen kreisüberschreitend mit dem Stadtbezirk Weigheim von Villingen-Schwenningen. Darüberhinaus wird durch diese Linie das Wohngebiet in der Schwarzwaldstraße in Trossingen bedient. Die Linie verkehrt hauptsächlich für die Abwicklung des Schülerverkehrs zwischen Weigheim und Trossinger Schulen sowie für die Nahversorgung der Weigheimer Bevölkerung nach Trossingen. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Ringzug 742.1 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 5:17-22:13 5:17-22:13 5:43-23:01 7:16-23:01 Taktfrequenz kein Takt kein Takt kein Takt kein Takt Fahrtenanzahl 41 41 35 31 Taktanteil 0% 0% 0% 0% 1 1 1 1 Linienvarianten á Der Fahrplan des Ringzugs im Abschnitt Trossingen Stadtbahnhof – Trossingen Staatsbahnhof ist außerordentlich dicht. Grundsätzlich werden alle Züge der Linie Rottweil – Villingen bzw. umgekehrt in Trossingen am Staatsbahnhof erreicht. Ein merkbarer Taktverkehr entsteht dadurch jedoch nicht. Die Nachfrage hat sich in den zurückliegenden Jahren sehr stark entwickelt. Sie beträgt an Werktagen zwischen 915 und 995 Fahrgäste, an Samstagen 524 Fahrgäste und an Sonn- und Feiertagen liegt die Nachfrage bei 448 Ringzugfahrgästen. Am Wochenende ist der Trossinger Ringzug damit die am stärksten frequentierteste ÖV-Linie im gesamten Landkreis Tuttlingen, sogar deutlich stärker als die Frequenzen im Raum Tuttlingen. Zurückzuführen ist dies einerseits auf das hervorragende Angebot, andererseits auf die Nähe zum Oberzentrum Villingen-Schwenningen und insbesondere auch auf die überörtliche Bundesmusikakademie Trossingen. 2-30 Mit nur 7% Anteil am Berufsverkehr scheint der Raum Trossingen relativ schwach zu sein. In diesen Zahlen sind die für diesen Raum typischen kreisüberschreitenden Verkehre jedoch nicht enthalten. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 2.5.4 VVG Spaichingen Die Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen umfasst neben der Stadt Spaichingen die Gemeinden Aldingen, Hausen ob Verena, Balgheim, Dürbheim, Mahlstetten, Böttingen, Denkingen und Frittlingen. Hier wohnen ca. 17% oder 22.690 Kreiseinwohner, davon 12.340 in der Stadt Spaichingen. Linie 17 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 6:41-17:57 6:38-15:12 - - Taktfrequenz kein Takt kein Takt - - Fahrtenanzahl 18 2 - - Taktanteil 0% 0% - - Linienvarianten 15 2 Linie 19 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 5:07-23:36 5:07-23:36 6:20-23:34 9:02-20:19 Taktfrequenz kein Takt kein Takt kein Takt kein Takt Fahrtenanzahl 43 26 11 6 Taktanteil 0% 0% 0% 0% Linienvarianten 34 20 7 5 á Die Linie 19 von Spaichingen auf den Heuberg ist eine der wichtigsten Linien in diesem Verwaltungsraum. Sie bedient in erster Linie den auf Spaichingen ausgerichteten Schülerverkehr und stellt über Dürbheim und Rietheim den Anschluss an den Ringzug von und nach Tuttlingen her. Die Busse verkehren durchweg stark am Schülerverkehr orientiert in individuellen Fahrlagen, so dass nahezu jede Fahrt einen anderen Verlauf hat. Obwohl große Arbeitgeber z.B. in Rietheim und Böttingen durch die Linie 19 bedient werden, ist die Nachfrage außerhalb des Schülerverkehrs gering. Stark genutzt wird der Umstieg vom Ringzug auf die Buslinie 19 in Rietheim. Problematisch ist, dass teilweise in Dürbheim erneut umgestiegen werden muss, da ansonsten zwei Busse auf den Heuberg hinauf fahren müssten. 2-31 Die Einrichtung des Ringzugs hat im Raum Spaichingen erheblichen Einfluss auf die Buslinien gehabt. Die Nord-Süd-Achse im Primtal wird seither praktisch ausschließlich durch den Ringzug bedient, während die Buslinien eher in west-östlicher Richtung orientiert sind. ß Die Linie 17 bedient die zum Verwaltungsraum gehörende Gemeinde Böttingen. Auf der Linie 17 wird praktisch nur Schülerverkehr bedient, der vorwiegend zu Schulstandorten in Wehingen, Gosheim und Böttingen orientiert ist. Beim minimalen Fahrtenangebot an schulfreien Tagen handelt es sich um die Veröffentlichung von Fahrten, die ansonsten leer verkehren würden. Die Nachfrage außerhalb des Schülerverkehrs ist ausgesprochen dürftig. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Linie 21/22 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 5:12 – 0:16 5:12 – 0:16 6:47 – 0:17 8:32-19:23 Taktfrequenz 60 Min. 60 Min. 60 Min. 120 Min. Fahrtenanzahl 54 31 17 6 28% 48% 53% 83% 29 13 5 1 Linie 41 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 4:53-0:35 4:53-0:35 5:29-0:04 7:30-20:24 Taktfrequenz 60 Min. 60 Min. 60 Min. < 14:00 120 Min. Taktanteil Linienvarianten 120 Min. > 14:00 Fahrtenanzahl Taktanteil Linienvarianten 30 23 13 13 40% 48% 77% 54% 16 4 4 2 á Die Linie 41 bindet die Gemeinde Frittlingen an den Ringzugknoten in Aldingen an. Die Fahrten führen auf direktem Wege nach Frittlingen bzw. mit längerer Fahrzeit über Aixheim nach Frittlingen und zwar dann, wenn Aixheim nicht im Zuge der Linienführung von Aldingen nach Trossingen direkt bedient wird. Die Ringzuganschlüsse werden durch den Schülerverkehr zum Schulstandort Aldingen überlagert. Außerdem dient die Linie der Verbindung von Aldingen und insbesondere von Frittlingen mit dem Bildungszentrum in Wehingen-Gosheim. Die Nachfrage auf der Linie 41 ist außerhalb des Schülerverkehrs relativ schwach. Dies liegt daran, dass die Gemeinde Frittlingen stark über die Kreisgrenze in Richtung Rottweil orientiert ist. 2-32 ß Die Linie 21/22 stellt am Bahnhof Aldingen zahlreiche Ringzuganschlüsse nach Aldingen und Aixheim bzw. Trossingen her. Die Linienführung ist allerdings außerordentlich differenziert, was teilweise auf Schülerverkehrsfunktionen innerhalb Aldingens zurückzuführen ist. Das Verkehrsangebot insgesamt ist sehr umfangreich. Im Grunde gibt es drei unterschiedliche Linienführungen, über Aixheim und über Stocken sowie den Direktweg. Es ergeben sich aufgrund der Umläufe unterschiedliche Abfahrtsseiten in Aldingen am Bahnhof (drehen teilweise nicht möglich) und daraus folgend unterschiedliche Linienwege in Aldingen. Überlagert wird diese netzartige Linienstruktur durch den Schülerverkehr und die Veröffentlichung umlaufbedingter Leerfahrten zum Fahrzeugstandort. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Linie 42 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 5:33 – 14:39 5:33 – 5:44 21:49 – 22:12 - Taktfrequenz kein Takt kein Takt kein Takt - Fahrtenanzahl 6 1 1 - 0% 0% 0% - 6 1 1 - Linie 43 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 5:12 – 0:14 5:12 – 0:14 5:51-0:08 7:30 – 22:02 Taktfrequenz 60 Min. 60 Min. 60 Min. < 13:00 120 Min. Taktanteil Linienvarianten 120 Min. > 13:00 Fahrtenanzahl 31 22 14 8 39% 55% 79% 100% 6 2 2 1 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 5:15 – 23:47 5:15 – 23:47 8:05 – 23:47 - Taktfrequenz kein Takt kein Takt kein Takt - Fahrtenanzahl 25 16 9 - Taktanteil 0% 0% 0% - 4 4 2 - Taktanteil Linienvarianten Linie 53 Linienvarianten 2-33 ß Die Linie 42 zwischen Tuttlingen und Aldingen verfügt über kein eigenständiges Verkehrsangebot. Sie wurde geschaffen, um Bedienungsaufgaben vorwiegend im Schülerverkehr, die der Ringzug nicht erfüllen kann, abzudecken. Es werden fast nur Schüler befördert. ß Die Linie 43 bindet den Heuberg über Denkingen an den Ringzugknoten in Richtung Tuttlingen bzw. Rottweil an. Das Fahrtenangebot ist primär auf die Ringzuganschlüsse ausgerichtet. Darüberhinaus wird ein starker Schülerverkehr aus dem Raum Denkingen und vom Heuberg zum Schulstandort Spaichingen bedient. Aus Fahrzeitgründen wird dabei in der Regel die Direktstrecke ohne Aldingen Bahnhof bedient. Im Berufsverkehr bestehen gute Verbindungen, die Nachfrage insgesamt ist außerhalb des Schülerverkehrs jedoch eher schwach. ß Die Linie 53 ist vor allem für den Nachbarortsverkehr nach Hausen ob Verena und weiter in Richtung Trossingen wesentlich. Die Linie ist vorwiegend an die Ringzüge in und aus Richtung Tuttlingen in Spaichingen angebunden, dient ansonsten vor allem dem Spaichinger Schülerverkehr. Die Linienführung bindet den Busbahnhof Spaichingen an den Bahnhof an, nicht aber die Gegenrichtung, da die Busse im Uhrzeigersinn durch Spaichingen verkehren. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Linie 58 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 6:55 – 16:09 9:00 – 15:43 - - Taktfrequenz kein Takt kein Takt - - Fahrtenanzahl 12 4 0 0 Taktanteil 0% 0% - - Linienvarianten 10 3 - - á Bei der Linie 58 handelt es sich im Wesentlichen um einen Schulverkehr vom Spaichinger Bahnhof bzw. den dortigen Schulen in die Wohngebiete, welcher um einige wenige Fahrten für Dritte ergänzt wurde. Die Frequenzen im Schülerverkehr sind hoch. Teilweise müssen zwei Busse gleichzeitig eingesetzt werden, um ausreichende Beförderungskapazitäten anbieten zu können. 2-34 Im Verwaltungsraum Spaichingen, der 17% der Kreiseinwohner aufweist, werden 12% der Zeitkarten im Berufsverkehr abgesetzt, also eine unterdurchschnittliche Anzahl. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Ringzug 743 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 5:28-20:29 5:28-20:29 6:07-20:29 8:29-20:29 Taktfrequenz 60 Min. 60 Min. 60 Min. < 13:00 120 Min. 120 Min. > 13:00 Fahrtenanzahl Taktanteil Linienvarianten 19 19 11 7 65% 65% 91% 100% 3 3 1 1 á Das Verkehrsaufkommen im Ringzug in den Stationen Aldingen, Spaichingen-Mitte, Spaichingen Bahnhof und Balgheim ist mit 880.000 Fahrgästen im Jahr hoch. Es umfasst ca. 10,5% aller Ringzugfahrgäste im Landkreis. Für die überregionale Erschließung sind die zweistündigen Halte der Regionalexpresszüge in Spaichingen am Bahnhof wichtig. Sie ermöglichen zeitgünstige Fahrten sowohl nach Stuttgart als auch in Richtung Tuttlingen – Singen und mit Umstieg in Tuttlingen auch in Richtung Donaueschingen – Freiburg bzw. umgekehrt. Im Zusammenhang mit dem sog. Interimsfahrplan wird es hier zu Veränderungen im Angebot kommen. Ergänzend halten einige Züge der Bahn AG in den Tagesrandlagen in Aldingen und werden dort durch Busse in Richtung Heuberg bzw. Trossingen angebunden. Auf diese Art und Weise sind späte Verbindungen ab Stuttgart z.B. auf den Heuberg möglich. 2-35 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 2.5.5 GVV Donau-Heuberg Im Verwaltungsraum Donau-Heuberg leben ca. 10.400 Einwohner oder rund 8% der Kreisbevölkerung. Er umfasst die Städte Mühlheim an der Donau und Fridingen an der Donau sowie die Gemeinden Buchheim, Irndorf, Bärenthal, Kolbingen und Renquishausen. Etwa 2/3 der Einwohner leben in den Städten Mühlheim an der Donau und Fridingen an der Donau, beide mit Ringzughalten ausgestattet, ein Drittel in den anderen Gemeinden. Linie 18 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 5:34 -23:30 5:34-23:30 6:29 – 22:49 9:31-18:26 Taktfrequenz kein Takt kein Takt 120 Min. kein Takt Fahrtenanzahl 28 19 9 3 Taktanteil 0% 0% 56% 0% 3 1 1 1 Linienvarianten Linie 19 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 6:14- 6:26-21:23 - - Taktfrequenz kein Takt kein Takt - - Fahrtenanzahl 6 3 0 0 0% 0% - - 1 1 - - Taktanteil Linienvarianten á Die Linie 19 verbindet den Verwaltungsraum Donau-Heuberg mit der Gemeinde Mahlstetten und weiter in Richtung Spaichingen. Das Verkehrsangebot wird nur in schwachem Umfang genutzt. Von den Zeitlagen her ist es so konzipiert, dass der Schülerverkehr nach Mühlheim a.d.D. nicht bedient wird, da Mahlstetten zum Verwaltungsraum Spaichingen zählt. 2-36 ß Die Buslinie 18 von Tuttlingen über Mühlheim a.d.D. nach Kolbingen – Renquishausen – Königsheim stellt eine wichtige Linie im Verwaltungsraum Donau-Heuberg dar. Sie und die Linie 50 von Tuttlingen über Mühlheim a.d.D. – Fridingen a.d.D. – Bärenthal nach Irndorf – Beuron (- Sigmaringen) stellen das Grundgerüst des öffentlichen Verkehrs in diesem Verwaltungsraum dar. Die Linie 18 bindet die Heuberggemeinden Kolbingen und Renquishausen am Bahnhof Mühlheim a.d.D. an die Tallinie 50 bzw. den Ringzug an. Die Anschlussbindungen sind konsequent umgesetzt, einige Fahrten fahren auch bis bis/ab Tuttlingen durch. Die Nachfrage betrifft hauptsächlich den Schüler- und Berufsverkehr nach Mühlheim a.d.D. auf den Ringzug sowie zur Realschule in Mühlheim a.d.D. Verbindungen weiter in Richtung Fridingen sind eher schwächer ausgeprägt. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Linie 20 Betriebszeit Schultage 5:30 – 18:21 Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage 5:30 – 18:21 - - Taktfrequenz kein Takt kein Takt - - Fahrtenanzahl 32 10 - - Taktanteil 0% 0% - - Linienvarianten 28 10 - - Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage 5:00 – 23:39 6:02-0:51 8:24-22:45 Linie 50 Betriebszeit 5:00-23.39 Taktfrequenz 60 Min. 60 Min. 60 Min. 60 Min. Fahrtenanzahl 51 27 17 17 20% 44% 65% 47% 45 25 9 10 Taktanteil Linienvarianten á Die Buslinie 50 stellt eine der aufkommensstärksten Buslinien im Landkreis Tuttlingen dar. Aufgrund der Lage der Siedlungen und Gewerbegebiete sowie der aus Infrastrukturgründen nur sporadisch zur Hauptverkehrszeit des Schülerverkehrs eingesetzten Ringzüge liegt die Grundlast der Bedienung des öffentlichen Verkehrs auf der Buslinie 50. Sie ist gut verknüpft mit der in Mühlheim a.d.D. abzweigenden Linie 18 von und nach Kolbingen – Renquishausen sowie der Linie 30 ab Bergsteig von und nach Buchheim. Weitere wichtige Erschließungsaufgaben werden in Mühlheim Bahnhof in Richtung Mühlheim Oberstadt und vor allem in Fridingen am Bahnhof nach Bärenthal und Irndorf sowie weiter nach Beuron wahrgenommen. Die Linie 50 ist gut auf die Erfordernisse des Schülerverkehrs ausgerichtet und bedient die Standorte in Fridingen a.d. D. und Mühlheim a.d.D. und sorgt außerhalb der Hauptverkehrszeiten auch für attraktive Schülerverkehre von und nach Tuttlingen. Aufgrund der günstigen Lage zu den besiedelten Gebieten und den Gewerbegebieten ist die Nachfrage im Berufsverkehr ebenfalls gut. 2-37 ß Bei der Linie 20 handelt es sich um eine ausgeprägte Linie des Schülerverkehrs. Bedient wird neben den Fridinger Schulen primär der Bahnhof Fridingen a.d.D., um über den Ringzug Anschlüsse nach Mühlheim a.d.D. und Tuttlingen herzustellen. An schulfreien Tagen verkehrt der Bus in erster Linie wegen der Gemeinde Buchheim, deren einzige Verbindung im Landkreis über diese Linie läuft. Von der Linienführung her wird in Fridingen a.d.D. auch das Wohngebiet Dickenloch bedient. Aufgrund von Zeitzwängen wird derzeit der Ringzug in der Regel nur in Lastrichtung bedient. Am Wochenende findet kein Busverkehr statt. Für die Einwohner der Gemeinde Buchheim bedeutet dies, dass sie ohne Verbindung von und nach Tuttlingen sind. Über den Verknüpfungspunkt Bergsteig werden weitere Anschlüsse an die Buslinie 50 von und nach Tuttlingen hergestellt. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Ringzug 755 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 6:16-16:55 6:16-16:55 - - Taktfrequenz kein Takt kein Takt - - Fahrtenanzahl 6 6 0 0 0% 0% - - 1 1 - - Taktanteil Linienvarianten á Der seit nunmehr 25 Jahren im Donautal wieder reaktivierte Schienenverkehr bewährt sich gut. Die Frequenzen liegen derzeit bei 965 Fahrgästen an Schultagen im Raum Fridingen a.d.D. bis 1030 Fahrgästen im Bereich Tuttlingen. Exakte Werte für Schultage liegen aufgrund der Systematik des Reisendenerfassungssystems des Landes nicht vor. Es werden Zählungen an Schultagen und an Ferientagen gewichtet vermischt und daraus eine werktägliche Besetzungszahl errechnet. Die eigentliche Verkehrsspitzenbelastung an Schultagen dürfte daher noch höher liegen. Aufgrund von Infrastrukturengpässen können zu den Bedarfszeiten derzeit nicht mehr Ringzüge eingesetzt werden. Zwischen Tuttlingen und Fridingen a.d.D. kann aus signaltechnischen Gründen auf dem 14 km langen Streckenabschnitt jeweils nur ein Zug unterwegs sein. Da sich in Fridingen a.d.D. die DBZüge zudem begegnen, ist alle zwei Stunden ein 30-Minuten-Block für Ringzüge nicht nutzbar. Während der Sommersaison von Anfang Mai bis Ende Oktober verkehren etwa an 60 Samstagen, Sonnund Feiertagen die Züge des Naturpark-Express. Sie verkehren dreimal täglich auf der Gesamtstrecke und bieten speziell für Radwanderer einen Fahrradwaggon. Der Freizeitverkehr im Donautal ist inzwischen gute 30 Jahre existent. Es gibt inzwischen neue Überlegungen, wie man den Schienenverkehr im Donautal organisieren könnte. Angestrebt wird sowohl vom Land als auch der Interessengemeinschaft Donaubahn ein stündliches Verkehrsangebot. Aus Sicht des Landes reicht insbesondere bei den DB-Zügen die Zahl der beförderten Fahrgäste nicht aus, so dass eine Verschmelzung von Ringzugangebot und DB-Fahrten denkbar erscheint. 2-38 Im Gemeindeverwaltungsverband Donau–Heuberg liegt die Nachfrage beim Berufsverkehr mit ca. 10,6% aller Zeitkarten über dem 8%igen Anteil an Einwohnern, d.h. die Leistungen des öffentlichen Nahverkehrs werden von den Pendlern überdurchschnittlich gut angenommen. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 2.5.6 GVV Immendingen-Geisingen Mit rund 12.100 Einwohnern weist der GVV Geisingen – Immendingen etwa 9% aller Kreiseinwohner auf. Das Fahrtenangebot wurde im Zusammenhang mit dem Ringzug grundlegend umstrukturiert. So verkehrt im Aitrachtal keine Buslinie mehr zwischen Leipferdingen und Geisingen/Immendingen. Sämtliche Fahrleistungen werden durch den Ringzug erbracht. Linie 45 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 5:15 – 23:58 5:15-23:58 5:27 – 22:58 7:18-23:40 Taktfrequenz kein Takt kein Takt kein Takt kein Takt Fahrtenanzahl 27 21 12 9 Taktanteil 0% 0% 0% 0% Linienvarianten 16 9 6 6 Linie 46 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 5:39-23:06 5:39-23:06 5:59-19:57 7:43-19:57 Taktfrequenz 60 Min. 60 Min. 60 Min. < 13:00 120 Min. ß Die Linie 45 dient primär dem Abbringerverkehr vom Ringzug in/aus Richtung Tuttlingen am Bahnhof Immendingen in Richtung Mauenheim und Hattingen. Es besteht zwar kein Taktverkehr, aber eine in etwa stündliche Struktur des Angebots. Integriert in dieses Bedienungsangebot sind die Fahrten des Schulstandorts Immendingen sowie Kindergartenverkehre. Ein weiteres Element des Verkehrsangebots ist die Verknüpfung in Tagesrandlage anstelle des Ringzugs mit der Schwarzwaldbahn sowie die Durchleitung von in Tuttlingen stationierten Fahrzeugen in den Raum Geisingen. 120 Min. > 13:00 Fahrtenanzahl Taktanteil Linienvarianten 33 29 15 13 33% 38% 20% 23% 6 6 3 3 á Die Linie 46 hat die wesentliche Aufgabe, die Kernstadt Geisingen an den Ringzug in Hausen optimal anzubinden. Alle Ringzüge in der Relation Tuttlingen – Hausen – Leipferdingen verfügen über entsprechende Anbindungen. Dies war erforderlich geworden, nachdem sich ursprüngliche Pläne, Geisingen mit dem Ringzug zu versorgen, nicht umsetzen ließen. Ebenso werden die Züge von und nach Leipferdingen mit Bussen aus Geisingen angebunden und der Stadtteil Gutmadingen an alle Züge von und nach Tuttlingen. Die Fahrzeiten der Ringzüge und der Busse sind so ausgelegt, dass die Schulzeiten in Geisingen und auch an weiterführende Schulen gut abgedeckt sind. (weiter siehe rechts) 2-39 Die Nachfrage im Bereich des Berufsverkehrs ist aber sehr dürftig. Nur wenige Fahrgäste nutzen ab Geisingen die zugegebenermaßen etwas umständlichen Verbindungen über Hausen. Bevorzugt wird eindeutig der alle zwei Stunden verkehrende Regionalexpress von und nach Tuttlingen mit Halt in Geisingen, mit dem die Strecke in nur 13 Minuten zurückgelegt werden kann. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Linie 47 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 5:52-19:40 5:52-19:40 - - Taktfrequenz kein Takt kein Takt - - Fahrtenanzahl 12 8 0 0 Taktanteil 0% 0% - - 1 1 - - Linie 48 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 5:27-23:15 5:27-23:15 6:35-20:07 7:34-20:07 Taktfrequenz kein Takt kein Takt keinTakt kein Takt Fahrtenanzahl 17 12 4 2 Taktanteil 0% 0% 0% 0% 6 5 2 2 Linienvarianten Linienvarianten ß Die Linie 47 bindet die Immendinger Ortsteile Ippingen und Bachzimmern an das Ringzug-System an und versorgt den Immendinger Schülerverkehr. Das Fahrtenangebot ist relativ spärlich und nimmt das Wochenende komplett aus. Nur wenige Berufstätige nutzen diese Buslinie. ß Die Linie 48 verkehrt im Abschnitt Immendingen – Zimmern parallel zum Ringzug. Der Grund dafür ist, dass der Ortsteil Hintschingen keinen Ringzuganschluss besitzt und somit vom Bahnhof Immendingen aus bedient werden muss. Dabei wird in Immendingen das Wohngebiet Iltishalde mitversorgt. Die Buslinie ist auch erforderlich, um die in Tuttlingen stationierten Fahrzeuge über diese Linie in den Raum Geisingen bringen zu können. Die Nachfrage auf den Fahrten ist überwiegend schulisch bedingt, ansonsten eher schwach. 2-40 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Ringzug 743 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 5:19-20:58 5:19-20:58 8:11-19:41 8:11-19:41 Taktfrequenz 60 Min. 60 Min. 120 Min. 120 Min. Fahrtenanzahl 15 15 8 6 Taktanteil 9 9 6 5 Linienvarianten 2 2 2 2 á Trotz des durchgängigen Stundentaktes Montag bis Freitag stellen im Raum Immendingen-Geisingen Schüler die Hauptnutzergruppe des Ringzuges dar. Immerhin nutzen aber 37 Zeitkarteninhaber zusätzlich zu den zahlreichen Schülern täglich die Bahn im Berufsverkehr. Die Verkehre im Verwaltungsraum Immendingen-Geisingen leiden derzeit unter der schlechten Andienung durch Zugverbindungen der DB. Die Fahrten mit dem Ringzug ab Tuttlingen nach Immendingen und weiter nach Hausen mit Busanschlüssen in Immendingen und Hausen sind zwar stündlich möglich, aber dennoch vergleichsweise langsam. Aus diesem Grund bestehen seit Jahren Forderungen aus der Raumschaft Immendingen und Geisingen, die Haltepolitik der Schwarzwaldbahn so zu verändern, dass grundsätzlich stündliche schnelle Regionalverbindungen angeboten werden können. Streckenabschnitt Immendingen – Blumberg Von/nach Blumberg ist die Nachfrage derzeit sehr schwach, da kaum Verbindungen angeboten werden. Grund hierfür ist, dass auf der Strecke Immendingen – Blumberg immer nur ein Zug unterwegs sein kann. Wenn aus Gründen der Anbindung der Museumsbahn bis/ab Blumberg gefahren wird, fallen entsprechende Zwischenfahrten von/nach Leipferdingen aus. Die Querschnittsbelastung des Ringzugs beträgt bei Hintschingen ca. 672 Fahrgäste an Werktagen. 2-41 Die Nachfrage im Segment der Jahresabokarten ist in Immendingen sehr hoch. Grund dafür ist, dass die Bewohnerinnen und Bewohner des Aussiedlerwohnheims auf dem Witthoh für die Dauer ihres Aufenthalts entsprechende Jahresfahrkarten erhalten, um Besorgungen bzw. Erledigungen in Immendingen bzw. Tuttlingen vornehmen zu können. 54 Kunden aus Geisingen und Teilorten nutzen den öffentlichen Verkehr mit Zeitkarten. Aus Immendingen und Teilorten sind es 95 Kunden zuzüglich 79 Asylbewerbern, also insgesamt 228 Zeitkarteninhaber. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 2.5.7 GVV Heuberg Im Gemeindeverwaltungsverband Heuberg wohnen rd. 12.000 Einwohner, davon etwa 75% in den beiden Gemeinden Gosheim und Wehingen. Weitere Gemeinden des Verwaltungsverbands sind Deilingen, Reichenbach, Egesheim und Königsheim sowie Bubsheim. Als einziger Verwaltungsraum verfügt der Heuberg über keinen unmittelbaren Ringzuganschluss. Verbindungen in andere Teile des Landkreises oder nach außerhalb sind deswegen ausschließlich mit Buslinien möglich. Linie 17 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 5:38-22:53 5:38-22:53 - - Taktfrequenz kein Takt kein Takt - - Fahrtenanzahl 23 2 - - Taktanteil 0% 0% - - Linienvarianten 21 2 - - Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 5:30 – 22:00 5:30 – 22:00 6:48-23:07 9:50-18:04 Taktfrequenz kein Takt kein Takt 120 Min. kein Takt Fahrtenanzahl 22 19 8 3 Taktanteil 0% 0% 63% 0% 1 1 1 1 Linie 18 Linienvarianten 2-42 ß Die Linie 17 stellt eine reine Schülerlinie innerhalb des Verwaltungsraums dar. Bedient werden die Schulen in Wehingen, Gosheim und Böttingen sowie insbesondere das Schulzentrum in Wehingen/Gosheim. Der Linienverlauf umfasst die Strecken Gosheim – Böttingen – Bubsheim – Egesheim – Königsheim und Bubsheim – Wehingen – Gosheim und schließt damit Lücken zwischen den Linien 18, 19 und 43. Eine Nutzung im Rahmen von Berufsverkehren kann nicht festgestellt werden. ß Die Linie 18 von Königsheim nach Mühlheim und zurück bindet die Gemeinde Königsheim auf direktem Wege über Mühlheim an Tuttlingen an. Die verkehrlichen Beziehungen sind zwischen Königsheim und Renquishausen relativ gering, ebenso sind nur einige wenige Berufstätige mit den Bussen unterwegs. Teilweise werden die Busse über Königsheim hinaus in die Richtungen Spaichingen oder Egesheim – Aldingen durchgebunden. Für die Gemeinde Königsheim stellt die Buslinie 18 ein insgesamt dennoch gutes Angebot dar, insbesondere was die Verbindungen in die Kreisstadt Tuttlingen und zurück betrifft. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Linie 19 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 4:55-22:46 4:55-22:46 6:40-19:53 9:42 – 19:44 Taktfrequenz kein Takt kein Takt kein Takt kein Takt Fahrtenanzahl 32 17 10 5 Taktanteil 0% 0% 0% 0% 2 2 2 2 Linie 41 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 7:15-16:43 - - - Taktfrequenz kein Takt - - - Fahrtenanzahl 9 - - - 0% - - - 3 - - - Linienvarianten Taktanteil Linienvarianten 2-43 ß Die Linie 19 dient im Verwaltungsraum Heuberg der Verbindung der Gemeinden Königsheim und Bubsheim nach Spaichingen. Die erforderlichen schulischen Zeiten sind durchweg abgedeckt, die Fahrtdauern allerdings relativ lang. Über die Linie wird in Rietheim auch der Ringzug in/aus Richtung Tuttlingen erreicht, die für Bubsheim günstigste Verbindung in die Kreisstadt. Am Wochenende ist das Angebot erheblich geringer. Königsheim wird von dieser Linie an Sonn- und Feiertagen nicht bedient. Die Nachfrage außerhalb des Schülerverkehrs ist schwach. ß Die Linie 41 verbindet die Gemeinde Frittlingen und die Rottweiler Ortschaften Wellendingen und Wilflingen mit dem Bildungszentrum. Das Verkehrsangebot ist ausschließlich für den Schülerverkehr konzipiert und deckt die erforderlichen Zeiten gut ab. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Linie 43 Schultage Ferientage Samstage Sonn-und Feiertage Betriebszeit 4:49-0:40 4:49-0:40 5:26- 0:50 7:44-21:47 Taktfrequenz 60 Min. 60 Min. 60 Min. < 13:00 120 Min. 120 Min. > 13:00 Fahrtenanzahl 54 24 17 12 Taktanteil 7 8 8 7 Linienvarianten 21 7 3 3 á Die Linie 43 ist die wichtigste Buslinie für die Gemeinden des Verwaltungsverbands Heuberg. Sie bindet den gesamten Raum mit Ausnahme von Bubsheim an den Ringzug in Aldingen und damit an die weiterführenden Verkehre in Richtung Spaichingen, Tuttlingen oder Rottweil an. Die Frequenzen im Schülerverkehr auf der Linie sind gut. Wesentliche Schwerpunkte stellen das Bildungszentrum in Wehingen/Gosheim und die Schulen in Spaichingen dar. Daneben wird die Buslinie auch von Schülern in Richtung Rottweil und Villingen-Schwenningen genutzt. Weitere schulische Nachfrage besteht zu den Schulen in Gosheim und Wehingen sowie Reichenbach. Im Berufsverkehr ist die Buslinie 43 eher schwach. Dies liegt u.a. daran, dass der gesamte Verwaltungsraum Heuberg, der über rund 8% aller Einwohner des Landkreises Tuttlingen verfügt, nur ca. 1,3% aller Zeitkarten von Berufstätigen aufweist. Der gesamte Verwaltungsraum Heuberg einschließlich der größeren Gemeinden Wehingen und Gosheim ist damit ausgesprochen schwach im Segment Berufspendler mit öffentlichen Verkehrsmitteln vertreten. 2-44 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 2.6 Kreisübergreifende Verkehre 2.6.1 Verkehrsangebote Linie 50 Tuttlingen – Beuron – Sigmaringen Die Buslinie durch das Donautal verbindet die Mittelzentren und Kreisstädte Tuttlingen und Sigmaringen. Für die nicht von der Schiene bedienten Siedlungsgebiete stellt die Linie eine gute Möglichkeit her, sowohl nach Sigmaringen wie auch nach Tuttlingen fahren zu können. Neben dem für Buslinien üblichen Ausbildungsund Berufsverkehr wird diese Buslinie in der Sommersaison gerne von Ausflugsgästen genutzt. Zusammen mit den Regionalexpresszügen der DB und dem Naturpark-Express bietet die Buslinie 50 auch am Wochenende annehmbare Verbindungsmöglichkeiten. Westlich von Beuron gilt der TUTicket-Tarif, östlich der Naldo-Tarif. Für Fahrten über Beuron hinaus gilt der SBG-Haustarif. Linie 52 Tuttlingen – Tuningen – Schwenningen Zwischen Tuttlingen und dem Oberzentrum Villingen-Schwenningen stellt diese Linie eine schnelle direkte und kreisüberschreitende durchgängige Verbindung dar. Alternative Verbindungen mit dem Ringzug über Rottweil oder mit der Donaubahn/Schwarzwaldbahn über Donaueschingen – Villingen sind teurer und nicht wesentlich schneller. Die Buslinie wird insbesondere im Ausbildungsverkehr sowohl mit Ziel Schwenningen (Berufsschulen, Wal- dorfschule) als auch mit Ziel Tuttlingen (Berufsschulen) und von Berufspendlern gut frequentiert. Östlich von Tuningen gilt der TUTicket-Tarif, westlich der VSB-Tarif. Für Fahrten über Tuningen hinaus gilt der 3er-Tarif. Linie 54 Tuttlingen – Neuhausen – Meßkirch Die Verbindung zwischen dem Unterzentrum Meßkirch und Tuttlingen läuft im öffentlichen Verkehr ausschließlich über diese Buslinie. Das Fahrtenangebot orientiert sich bislang vorwiegend am auf Tuttlingen ausgerichteten Pendleraufkommen. Der in Richtung Meßkirch ausgerichtete Ausbildungsverkehr wird derzeit im freigestellten Verkehr bedient, weshalb das Fahrplanangebot mangels Erlösen aus dem für den Busverkehr sehr wichtigen Segment Ausbildungsverkehr eher dürftig ist. Östlich von Worndorf bzw. Volkertsweiler gilt der Naldo-Tarif, westlich der TUTicket-Tarif. Für Fahrten über die Verbundgrenze kommt der SBG-Haustarif zur Anwendung. Linie 7375 Tuttlingen – Emmingen-Liptingen – Heudorf – Stockach Die Verbindung zwischen den Mittelzentren Stockach und Tuttlingen wird mit der Linie 7375 umsteigefrei hergestellt. Sie hat für Berufspendler nach Tuttlingen eine Bedeutung, dient ansonsten aber jenseits der jeweiligen Kreisgrenzen vorrangig dem Ausbildungsverkehr. 2-45 Unter den Feinerschließungsaufgaben in Emmingen-Liptingen bzw. Eigeltingen leidet die Fahrzeit für die Städteverbindung Stockach – Tuttlingen. Seit August 2014 gilt für kreisüberschreitende Fahrten der VHB-TUTicket-Kombi-Tarif. Linie 19 Balingen – Bärenthal – Beuron Zwischen Balingen und Beuron verkehrt über Bärenthal die Buslinie 19. Das Fahrtenangebot besteht am Sonntag ausschließlich aus Rufbussen, die bereits bis Geschäftsschluss am Freitagnachmittag bestellt werden müssten. Ansonsten besteht das Fahrplanangebot aus schultäglichen Fahrten der Firma Beck aus Bärenthal, die im Auftrag der Firma Maas Schülerverkehre im Zollernalbkreis bedient und ihre ohnehin anfallenden Leerzuführungs- und – rückführungsfahrten bis/ab Bärenthal veröffentlicht. Im Abschnitt Bärenthal – Beuron gilt der TUTicket-Tarif, ansonsten der Naldo-Tarif. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Linie 2 Engen - Mauenheim Zwischen Engen und Mauenheim (Hinfahrt über Bargen, Rückfahrt über Stetten) verkehrt eine auf den Ausbildungsverkehr in Engen bezogene Buslinie. Außer für Mauenheim hat diese Linie für den Landkreis Tuttlingen keine Bedeutung. Auf der Linie 2 der Fa. Schmidbauer gilt ausschließlich der VHB-Tarif. Linie 7278 Leipferdingen – Blumberg Die Linie 7278 bindet die Stadt Blumberg und ihre Stadtteile Hondingen und Riedöschingen mehrmals täglich an die aus Richtung Tuttlingen in Leipferdingen endenden Ringzüge an. Das Fahrgastaufkommen ist jedoch gering und beschränkt sich auf den Ausbildungsverkehr. Es gilt bis/ab Leipferdingen der VSB-Tarif, zwischen Leipferdingen Bahnhof und Leipferdingen Ort der TUTicket-Tarif. Für Fahrgäste, die vom Ringzug umsteigen und in Richtung Blumberg fahren, gilt der 3er-Tarif. Linie 46/7282 Gutmadingen – Donaueschingen Die Linie 46 von Hausen über Geisingen nach Gutmadingen wird mehrfach am Tag als Linie 7282 über Neudingen – Pfohren bis Donaueschingen gefahren. Es besteht eine Nachfrage im Ausbildungsverkehr mit Ziel Donaueschingen, welche über die nur alle zwei Stunden verkehrende Schiene derzeit nicht bedient werden kann. Für Dritte ist die Linie infolge erheblich längerer Fahrzeit im Vergleich zum Zug uninteressant. Es sind demzufolge auch kaum Fahrgäste über die Kreisgrenze in den Fahrzeugen. Westlich von Gutmadingen gilt der VSB-Tarif, östlich der TUTicket-Tarif. Fahrgäste, die über Gutmadingen fahren, bezahlen den 3er-Tarif. Linie 7280 Bad Dürrheim – Unterbaldingen – Geisingen Soweit die Buslinie 46 nicht von Fahrzeugen aus dem Raum Tuttlingen betrieben wird, werden von der SBG Fahrzeuge aus dem Raum Bad Dürrheim (Fa. Luschin) eingesetzt, welche auf der Direktstrecke Bad Dürrheim – Geisingen als veröffentlichte Leerfahrten in den Fahrplänen enthalten sind. Die Linie wird nur von sehr wenigen Fahrgästen genutzt. Es gilt der 3er-Tarif. Linie 7280/47 Bad Dürrheim – Ippingen – Immendingen Um den Verkehr Ippingen – Immendingen am frühen Morgen bedienen zu können, wird ein Fahrzeug aus Bad Dürrheim zugeführt, welches zwischen Öfingen und Ippingen über die Kreisgrenze verkehrt. Bis Ippingen gilt der 3erTarif. 2-46 Linie 52 Trossingen – Tuningen Zwischen Tuningen und Trossingen bestehen im Ausbildungsverkehr mit Ziel Trossingen starke Verflechtungen. Es besteht ein auf die Bedürfnisse des Trossinger Schulstandortes ausgerichtetes Fahrtenangebot, welches um mehrere Fahrten an schulfreien Tagen sowie einen Zwei-Stunden-Takt am Wochenende in der Relation Trossingen – Tuningen – Talheim – Tuttlingen ergänzt wird. Zwischen Trossingen und Tuningen gilt der TUTicket-Tarif. Linie 57 Trossingen – Weigheim Zwischen Trossingen und Weigheim bestehen im Ausbildungsverkehr mit Ziel Trossingen starke Verflechtungen. Es besteht ein auf die Bedürfnisse des Trossinger Schulstandortes ausgerichtetes Fahrtenangebot, welches um einige Fahrten an schulfreien Tagen ergänzt wurde, um den Weigheimer Einwohnern die Versorgungs- und Dienstleistungsangebote im nahen Trossingen zu ermöglichen. Zwischen Weigheim und Trossingen gilt der TUTicket-Tarif. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Linie 7445 Rottweil – Frittlingen – Balingen 2.6.2 Pendler-Potenziale Die Gemeinde Frittlingen wird über die Buslinie 7445 direkt mit der nahen Kreisstadt Rottweil und über Schömberg mit der Kreisstadt Balingen umsteigefrei verbunden. Damit wird den mehrheitlich in Richtung Rottweil orientierten Fahrgastströmen Rechnung getragen. Insgesamt verzeichnet die Pendlerstatistik des Statistischen Landesamts 18.531 Ein- und Auspendler bezogen auf den Landkreis Tuttlingen. Zwischen Frittlingen und Rottweil gilt der VVRTarif, zwischen Frittlingen und Wellendingen bzw. Wilflingen der VVR-Tarif und zwischen Frittlingen und Schömberg – Balingen der Naldo-Tarif. Diese verteilen sich wie in der nebenstehenden Tabelle dargestellt auf die verschiedenen kreisgrenzenüberschreitenden Verbindungen. Angegeben sind auch die potenziell in der Verbindung nutzbaren ÖPNV-Linien, sofern vorhanden. 2-47 Linie 742.1 720 743 740 7375 52 720 54 7445 7445 7278 Verlauf Grenzübertritt Trossinger Eisenbahn Gutmadingen - Neudingen Aldingen - Neufra Tuttlingen - Engen Schömberg - Deilingen Liptingen - Heudorf Tuningen - Schura Immendingen - Engen Worndorf - Hölzle Wellendingen - Frittlingen Frittlingen - Rottweil Riedöschingen - Leipferdingen Naldo Buchheim - Leibertingen 755/50 Fridingen-Beuron 52 Tuningen - Talheim 7375 Emmingen - Eigeltingen Wehingen - Obernheim Emmingen - Biesendorf Egesheim - Nusplingen 7280 Unterbaldingen - Geisingen 41 Wilflingen - Gosheim Leipferdingen - Tengen Gallmannsweil - Holzdach Naldo Bärenthal - Nusplingen Irndorf – Schwenningen a. H. Summe Pendler 4.339 3.144 2.925 1.373 740 715 702 681 529 514 357 323 306 293 271 251 249 170 155 144 109 83 72 49 37 18.531 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 2.7 Spätverbindungen Fast alle Gemeinden können noch nach 22 Uhr von Tuttlingen aus mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahrplanmäßig erreicht werden. Nach der Arbeit oder der Schule bestehen damit bis in die späten Abendstunden verlässliche Verbindungen. Eine Zählung im Frühjahr 2015 hat eine recht geringe Inanspruchnahme dieser Verbindungen ergeben. Der Wert dieser Verbindungen besteht jedoch vielfach auch primär darin, dass sie als Rückfallebene vorhanden sind, d.h. die Fahrgäste nutzen den ÖPNV überhaupt nur deshalb, weil sie sicher sein können, dass sie bei Bedarf auch noch zu später Stunde nach Hause kommen. Ein Überblick über die Spätverbindungen ab Tuttlingen ZOB in alle Gemeinden/Ortsteile kann der neben stehenden Tabelle entnommen werden. Gemeinde Aixheim Aldingen Aulfingen Bachzimmern Balgheim Bärenthal Böttingen Bubsheim Buchheim Deilingen Denkingen Dürbheim Durchhausen Egesheim Emmingen Eßlingen Fridingen a.d.D. Frittlingen Geisingen Gosheim Gunningen Gutmadingen Harras Hattingen Hausen Hausen o.V. Hintschingen Immendingen Ippingen Irndorf Kirchen Kolbingen Königsheim Leipferdingen Mo-Fr Sa SoF 23:00 23:00 18:00 23:00 23:00 23:00 19:45 18:45 18:45 18:45 23:00 23:00 23:00 23:15 0:26 20:15 23:00 23:00 18:45 23:00 23:00 18:45 17:45 23:00 23:00 19:45 23:00 23:00 19:45 23:00 23:00 18:45 23:00 0:45 21:00 23:00 23:00 16:45 23:27 23:27 22:30 23:15 0:45 20:00 23:15 0:26 20:15 23:00 23:00 23:00 22:08 22:07 22:10 23:00 23:00 23:00 23:00 23:00 22:08 18:45 18:45 23:00 23:00 23:00 23:30 22:30 22:30 22:08 18:45 18:45 23:00 23:00 22:08 18:45 18:45 22:08 0:05 22:30 18:45 23:15 0:26 20:15 19:45 18:45 18:45 23:15 22:30 17:15 23:15 22:30 17:15 19:45 18:45 18:45 weiter siehe rechts à 2-48 Gemeinde Liptingen Mahlstetten Mauenheim Möhringen Möhringen Vorstadt Mühlheim a.d.D. Nendingen Neuhaus Neuhausen o.E. Oberflacht Reichenbach a.H. Renquishausen Rietheim Schura Schwandorf Seitingen Spaichingen Stetten Talheim Trossingen Wehingen Weilheim Worndorf Zimmern Mo-Fr 23:27 23:00 23:30 23:30 23:30 23:15 23:15 23:00 22:45 23:00 23:00 23:15 23:00 23:00 22:45 23:00 23:00 23:15 23:15 23:00 23:00 23:00 22:45 22:08 Sa 23:27 23:00 22:30 0:05 22:30 0:26 0:26 23:00 23:15 0:45 23:00 22:30 23:00 0:45 23:15 0:45 23:00 0:26 20:00 0:05 23:00 23:00 23:15 18:45 SoF 22:30 18:45 22:30 22:30 21:30 20:15 20:15 23:00 21:00 21:00 23:00 17:15 23:00 21:00 21:00 23:00 20:15 20:00 20:17 23:00 23:00 18:45 à An Werktagen haben rund 98% der Kreisbevölkerung noch eine Rückverbindung ab Tuttlingen nach 22 Uhr, an Samstagen ca. 95%. Lediglich an Sonn- und Feiertagen (SoF) werden nach 22 Uhr nur noch ca. 60% der Einwohner mit öffentlichen Verkehrsmitteln bedient. NAHVERKEHRSPLAN ENTWURF Kapitel 3 Bestandsaufnahme und Verkehrsanalyse Infrastruktur und Fahrzeuge NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 3 Daten der Ringzug-Triebwagen Bestandsaufnahme und Verkehrsanalyse 3.1 3.1.1 § § Fahrzeuge im Schienenverkehr § § § Ringzug Die für den Ringzug verfügbaren 20 Dieseltriebwagen wurden von der Hohenzollerischen Landesbahn (HzL) angeschafft. Dank ihres starken Spurt- und Abbremsvermögens und ihrer Motorisierung, können die Fahrzeuge in kürzester Zeit mit einer Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h zwischen den Haltepunkten verkehren. Anhand der automatischen Mittelpufferkupplungen der Triebwagen können mehr Direktverbindungen angeboten werden, da sich bis zu fünf Triebwagen hintereinander kuppeln oder trennen lassen. Ebenso können Züge im Laufe ihres Wegs relativ problemlos verstärkt bzw. kapazitätsmäßig geschwächt werden, um so besser den notwendigen Anforderungen angepasst werden zu können. Kennzeichnend bei den Ringzügen sind Niederflureinstiege und breite Türen, die im Zusammenhang mit den an fast allen Ringzugstationen 55 cm hohen Bahnsteigen ein stufenloses Ein- und Aussteigen ermöglichen. In ihrer Mobilität eingeschränkte Personen und Eltern mit Kinderwagen wissen diese technischen Eigenschaften zu schätzen. Die großen Panoramafenster bieten zudem einen freien Ausblick. Die Triebwagen des Typs Stadler Regio-Shuttle RS1 mit einheitlicher Gestaltung („Der 3erRingzug“) unterscheiden sich von anderen gleichen Typs durch jeweils insgesamt 8 Steckdosen an den Sitzplätzen in den erhöhten Bereichen und Fahrkartenautomaten in den Triebwagen des Typs ICA Traffic mit komfortablem Touchscreen. 3-2 § 71 Sitzplätze mit Armlehne Mehrzweckstellplätze für Kinderwagen, Fahrräder und Rollstühle Klimaanlage WC mit Handwaschbecken satellitengesteuertes Fahrgastinformationssystem mit akustischer und visueller Information, Fahrscheinautomat. Hersteller Länge Antrieb Breite Höhe Bauart Achsfolge Einstiege Radsatzabstand Drehpunktabstand Dienstgewicht Sitzplätze (nur 2.Klasse) Stehplätze Leistung Motoren Leistungsübertragung Höchstgeschwindigkeit Kaufpreis Stadler Rail (zuvor ADtranz) 25,x m Allachsantrieb 2,90 m 4,06 m einteilig B'B' 1300 mm 1800 mm 17100 mm 39,5 t 76 94 514 kW 2 hydromechanisch 120 km/h 1,8 Mio. € NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Weil die Kapazitäten der 20 Ringzüge infolge starker Fahrgastzunahme nicht vollständig ausreichen, werden auch ältere Fahrzeuge des Typs NE 81 während der Verkehrsspitze eingesetzt. Es handelt sich um Fahrzeuge, die ca. 30 Jahre alt und noch nicht niederflurig gebaut sind. Die Kapazitäten der eingesetzten Schienenfahrzeuge sind in der Regel ausreichend, um die anstehenden Beförderungsaufgaben zu erledigen. Jedoch bestehen in der Verkehrsspitze Kapazitätsprobleme, die durch die Anschaffung gebrauchter zusätzlicher Fahrzeuge gemildert werden sollen. Diese Züge kommen auch im Rahmen des Naturpark-Express während der Sommersaison im Donautal am Wochenende zum Einsatz. Dabei führen sie einen speziellen Fahrradtransportwaggon mit, um den touristischen Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Dank eines Kooperationsabkommens zwischen DB-Regio und der Hohenzollerischen Landesbahn (HzL) werden derzeit Kapazitätsengpässe in der Verkehrsspitze dadurch abgefangen, dass größere DB-Fahrzeuge als Ringzüge eingesetzt werden und die HzL mit ihren kleineren Fahrzeugen im Gegenzug Fahrten geringeren Kapazitätsbedarfs für die DB abdeckt. Auf diese Art und Weise können die zur Verfügung stehenden Schienenfahrzeuge optimal während der Verkehrsspitzen eingesetzt werden. á Ein „Ringzug“ von innen. 3-3 Sämtliche RegioShuttles sind derzeit noch mit mobilen Fahrscheinautomaten ausgestattet, die Einzelfahrscheine, Tageskarten sowie die Produkte der DB (Baden-Württemberg-Ticket/Schönes-Wochenend-Ticket) ausgeben. Problematisch ist dabei jedoch der Umstand, dass seit August 2015 aus technischen Gründen an den Fahrscheinautomaten in den Ringzügen ausschließlich noch die 5-Euro-Banknote akzeptiert werden kann. Pro Verkaufsvorgang kann dabei jeweils nur ein 5-Euro-Schein eingeführt werden. Das Vertriebssystem soll deshalb in naher Zukunft auf ausschließlichen stationären Verkauf durch Automaten an den Bahnstationen umgestellt werden. Die problembehafteten mobilen Fahrscheinautomaten sollen aus den Fahrzeugen entfernt werden. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 3.1.2 Regional-Express-Linien (DB) Auf der Donautal-Achse von (Ulm – Sigmaringen) Beuron – Tuttlingen – Immendingen – Geisingen (Donaueschingen – Titisee-Neustadt) werden im RE-Verkehr Neigetechnik-Triebwagen des Typs VT 611 eingesetzt. Auf der Nord-Süd-Achse der Gäubahn verkehren insbesondere in der Verkehrsspitze in Lastrichtung von/aus Stuttgart moderne 5-teilige elektrische Doppelstockzüge mit einer Kapazität von nahezu 600 Sitzplätzen pro Zug. Diese Fahrzeuge verfügen über 150 Sitzplätze davon ca. 20 in der 1. Klasse - und sind bis zu 160 km/h schnell. Da die Streckeninfrastruktur westlich von Sigmaringen nicht für Neigetechnik ertüchtigt ist, wird die Höchstgeschwindigkeit dieser Fahrzeuge im Landkreis Tuttlingen nicht erreicht. Diese hohe Kapazität wird angeboten, weil die Züge im Bereich der Metropolregion im Zulauf auf Stuttgart in der Verkehrsspitze entsprechend ausgelastet sind. In den Doppelstockzügen können im Mehrzweckabteil Fahrräder mitbefördert werden. Der Einstieg in diese Fahrzeuge ist ebenerdig möglich. Der Einstieg in diese Fahrzeuge ist nicht behindertengerecht möglich. Über vier Stufen müssen die Fahrgäste in den Innenraum der Fahrzeuge einsteigen. Pro Seite verfügt das Fahrzeug über 3 Türen, so dass sich bei großem Fahrgastandrang die Haltezeiten entsprechend verlängern. Entgegen der Lastrichtung werden im Bereich des Landkreises Tuttlingen anstelle der Doppelstockzüge elektrische Triebwagen eingesetzt, um alle Doppelstockzüge gezielt im Bereich der höchsten Nachfrage im Raum Stuttgart einsetzen zu können. Die Mitnahme von Fahrrädern ist nur eingeschränkt möglich (ca. 5 Abstellplätze pro Fahrzeug) und durch die engen Türen nicht unproblematisch. Einer der Triebwagen dieses Typs (ET 425) verkehrt ab Rottweil als Ringzug bis Tuttlingen und fängt dabei einen Kapazitätsengpass in der Morgenspitze im Ringzugverkehr im Zulauf von Rottweil nach Tuttlingen ab. (Näheres siehe Kapitel 4.1.1). Die Kapazität der elektrischen Triebwagen des Typs ET 425 ist im Zulauf auf Tuttlingen stets ausreichend. Der ET 425 der DB Regio AG hat eine deutlich höhere Kapazität wie ein Ringzug-Triebwagen und wird deshalb in der Morgenspitze im Rahmen einer Kooperation von DB und HzL als Ringzug von Rottweil nach Tuttlingen eingesetzt. 3-4 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 3.2 Fahrzeuge im Busverkehr Um den Ansprüchen im öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis Tuttlingen gerecht zu werden, werden im Landkreis Tuttlingen im Regelfall Niederflurfahrzeuge eingesetzt (mit Ausnahme von vereinzelten Kombibussen), um dem besonderen Charakter des Verkehrsangebotes mit dichten Haltestellenfolgen und häufigen Fahrgastwechsel zu entsprechen. Um die über 134.500 Einwohner und vor allem die ca. 8000 Fahrschüler mit einem flächendeckenden Busnetz versorgen zu können, bedarf es einer großen Anzahl von Fahrzeugen. Insgesamt sind im Landkreis Tuttlingen täglich über 70 Fahrzeuge im Einsatz. § § § § unterschiedlicher Größe (12-, 15- und 18Meter-Busse), unterschiedlicher Bauart (Niederflur-, Reise-, Kombi- und Kleinbusse), unterschiedlicher Gestaltung (TUTicketDesign, werbliche Gestaltung durch Konzessionäre, aber auch deren Subunternehmern), unterschiedlichen Alters. Ein Großteil des Fuhrparks der Busunternehmen im Landkreis Tuttlingen verfügt jedoch inzwischen über hohe Umweltverträglichkeit (24 % weniger als Euro IV, 20 % Euro IV, 53 % Euro V und 3 % mit Euro VI). Die im Regionalbusverkehr eingesetzten Fahrzeuge unterliegen derzeit keinem einheitlichen Standard. Zum Einsatz kommen hier Fahrzeuge Im Stadtverkehr Tuttlingen kommt eine einheitliche Fahrzeugflotte (Niederflurbusse mit einheitlicher TUTicket-Gestaltung) mit folgenden technischen Standards zum Einsatz: Rechnergestütztes Betriebsleitsystem (Echtzeitanzeige im Bus, Ansteuerung der Ampelbeeinflussung), Fahrscheindrucker mit den Kernfunktionen (Verkauf, Informationen über nächste Haltestelle, Anschlussinformation/-sicherung, Kommunikationsmöglichkeit von Fahrzeug zu Fahrzeug), Niederflurtechnik* (im Regelfall), Umweltfreundliches Antriebssystem (Euro-V Modelle –Übergangsfrist für EuroIV Modelle), Behinderten- und familienfreundliche Innenausstattung (Standard), Klimaanlage. § § § § § § * Die Niederflurtechnik sorgt für einen gefahrlosen- und bequemen Ein- und Ausstieg. Eine zusätzliche Einstiegsrampe ermöglicht darüber hinaus auch Rollstuhlfahrern die Nutzung der Busse á moderner Niederflurbus bei TUTicket 3-5 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 3.3 ÖPNV-Infrastruktur 3.3.1 DB-Strecken Folgende Schienenstrecken laufen ganz oder teilweise durch den Landkreis Tuttlingen: § 740 Stuttgart - Horb - Rottweil - Tuttlingen - Singen § 720 Offenburg - Villingen - Singen - Konstanz § 755 Ulm - Sigmaringen - Tuttlingen - Neustadt § 743 Rottweil/Sigmaringen – Tuttlingen Immendingen – Blumberg – Waldshut § 742 Rottweil - Trossingen - Villingen - Donaueschingen - Bräunlingen § 742.1 Trossingen Bahnhof - Trossingen Stadt Im Landkreis Tuttlingen sind die Schienenstrecken teilweise elektrifiziert. Dies betrifft die Gäubahn (740) und die Schwarzwaldbahn (720). Bis auf die Schwarzwaldbahn sind alle Schienenstrecken im Landkreis Tuttlingen eingleisig. Im Landkreis Tuttlingen bedienen die Schienenstrecken des Ringzugs die wichtigsten Verkehrsströme. 11 der insgesamt 35 Gemeinden verfügen über einen Ringzuganschluss bzw. 71% der Landkreiseinwohner wohnen in Gemeinden mit Ringzuganschluss. Für die 29% der Kreiseinwohner, die in den 24 Gemeinden ohne Ringzuganschluss leben, sind prinzipiell abgestimmte regionale Buslinien die Basis der Bedienung durch öffentliche Verkehre. 3.3.2 Infrastruktur Ringzug Mit der Umsetzung des Ringzug-Systems wurden nahezu alle früher bestehenden und von der Bundesbahn stillgelegten Haltepunkte wieder eröffnet und zusätzliche, günstig zu Schulen, Gewerbegebieten oder Wohngebieten liegende Haltepunkte neu gebaut. Unberücksichtigt blieben bislang die Reaktivierung früher vorhandener Halte in Aixheim-Neuhaus (weitab von Siedlungsgebieten), Hintschingen (relativ abgelegen zur Ortschaft), Gutmadingen (kein Ringzugangebot) und Hattingen (abgelegen und kein Ringzugangebot) und alle Halte auf der stillgelegten und inzwischen längst abgebauten Heubergbahn (Spaichingen Ort, Denkingen, Gosheim, Wehingen, Harras und Reichenbach). Ebenfalls bislang nicht reaktiviert wurde die zwischen Trossingen DB-Bahnhof und dem Trossinger Stadtbahnhof liegende frühere Haltestelle im Gewerbegebiet. Das vom Ringzug bediente Streckennetz umfasst im Landkreis Tuttlingen rund 56 von insgesamt 85 Schienenkilometern. Keinen Ringzugverkehr haben die Strecken Immendingen – Geisingen – Donaueschingen (nur ein Überführungspaar an Schultagen), Immendingen – Hattingen und Tuttlingen – Hattingen – Kreisgrenze bei Talmühle. Auf diesen Strecken verkehren ausschließlich Regionalexpress-Züge und vereinzelt Intercity-Züge. 3-6 Über die DB-Strecken (720, 740, 742 und 755) werden die Gemeinden des Landkreises Tuttlingen an die Oberzentren Stuttgart, Tübingen/Reutlingen, Villingen-Schwenningen, Karlsruhe, Freiburg, Konstanz, Ravensburg/Friedrichshafen und Ulm angebunden. Eine Besonderheit stellt der DB-Bahnhof in Trossingen (DB-Bahnhof) dar. Er befindet sich auf der Gemarkung Deißlingen im Landkreis Rottweil und wird deshalb im Nahverkehrsplan des Landkreises Tuttlingen nicht weiter betrachtet. Er soll jedoch erwähnt werden, da er die beiden Schienenstrecken 742 und 742.1 mit einander verbindet. 3.3.3 Bahnhöfe und Haltepunkte Derzeit gibt es im Landkreis 28 Bahnhöfe und Haltepunkte, die regelmäßig bedient werden. Ein Bahnhof mit Vertriebspersonal ist ausschließlich in Tuttlingen zu finden. Die Bahnhöfe und Haltepunkte im Landkreis Tuttlingen werden von Intercity-Zügen (IC), von Regionalexpress-Zügen (RE) und der Hohenzollerischen Landesbahn (Ringzug) bedient. Anbei eine Übersicht aller Bahnhöfe und Haltepunkte inklusive deren Bedienung im Landkreis: NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Bahnstationen im Lkr. Tuttlingen und deren Bedienung durch Zugprodukte: Stadt/ Gemeinde Tuttlingen Wurmlingen Rietheim-Weilheim Balgheim Spaichingen Aldingen Mühlheim a.d.D. Fridingen a.d.D. Immendingen Geisingen Trossingen Bahnhof/ Haltepunkt Tuttlingen Tuttlingen Zentrum Tuttlingen Nord Tuttlingen Gänsäcker Tuttlingen Schulen Möhringen Rathaus Möhringen Bahnhof Nendingen (b. Tuttl.) Wurmlingen Nord Wurmlingen Mitte Rietheim (Württ) Weilheim (Württ) Balgheim Spaichingen Spaichingen Mitte Aldingen (b. Spaichingen) Stetten (Donau) Mühlheim (b. Tuttl.) Fridingen (b. Tuttl.) Immendingen Immendingen Mitte Immendingen Zimmern Geisingen Geisingen-Hausen Geisingen-Kirchen Geisingen-Aulfingen Geisingen-Leipferdingen Trossingen Stadt Ringzug X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X RE X IC X nur Spätzug X nur Spätzug X X á Das Ende der 1920er Jahre im Stil der „neuen Sachlichkeit“ erbaute Empfangsgebäude des Bahnhofs Tuttlingen mit seiner charakteristischen Bahnhofsbeschriftung, die sowohl das Frakturverbot 1941 wie sämtliche Fassadenrenovierungen bisher unbeschadet überstanden hat, ist das Wahrzeichen der wichtigsten Verkehrsdrehscheibe im öffentlichen Verkehr des Landkreises. X X X X X X 3-7 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Gemeinde Aldingen Balgheim Fridingen a.d.D. Geisingen Geisingen Geisingen Geisingen Immendingen Immendingen Immendingen Mühlheim a.d.D. Mühlheim a.d.D. Rietheim-Weilheim Rietheim-Weilheim Spaichingen Spaichingen Trossingen Tuttlingen Tuttlingen Tuttlingen Tuttlingen Tuttlingen Tuttlingen Tuttlingen Tuttlingen Tuttlingen Wurmlingen Wurmlingen Ortsteil Aldingen Balgheim Fridingen Aulfingen Hausen Kirchen Leipferdingen Immendingen Immendingen Zimmern Mühlheim Stetten Rietheim Weilheim Spaichingen Spaichingen Trossingen Möhringen Möhringen Möhringen Nendingen Tuttlingen Tuttlingen Tuttlingen Tuttlingen Tuttlingen Wurmlingen Wurmlingen Bike&Ride-Anlage Bahnhof Ringzug-Haltepunkt Bahnhof Ringzug-Haltepunkt Ringzug-Haltepunkt Ringzug-Haltepunkt Ringzug-Haltepunkt Bahnhof Ringzug-Haltepunkt „Mitte“ Ringzug-Haltepunkt Ringzug-Haltepunkt Ringzug-Haltepunkt Ringzug-Haltepunkt Ringzug-Haltepunkt Bahnhof Ringzug-Haltepunkt „Mitte“ Ringzug-Haltepunkt „Stadt“ Ringzug-Haltepunkt „Bahnhof“ Ringzug-Haltepunkt „Gänsäcker“ Ringzug-Haltepunkt „Rathaus“ Ringzug-Haltepunkt Hauptbahnhof Ringzug-Haltepunkt „Nord“ Ringzug-Haltepunkt „Schulen“ Ringzug-Haltepunkt „Zentrum“ ZOB Ringzug-Haltepunkt „Mitte“ Ringzug-Haltepunkt „Nord“ Anzahl FahrradStellplätze 15 30 30 24 48 24 24 24 25 13 22 24 24 24 10 24 24 24 24 24 24 99 24 24 -28 24 20 3-8 Anzahl PkwStellplätze 10 3 20 3 8 5 11 29 5 6 10 5 -5 20 3 26 5 -25 7 35 28 10 --12 10 3.3.4 Ausstattung der ÖPNV-Stationen An nebenstehenden Bahnhöfen, Busbahnhöfen und zentralen Haltestellen bestehen Bike & Ride- bzw. Park & Ride-Einrichtungen. (Angaben der Städte und Gemeinden) 3.3.5 Bushaltestellen Im Landkreis Tuttlingen gibt es derzeit rund 400 Bushaltestellen. Zuständig für die Einrichtung und Ausstattung ist der jeweilige Straßenbaulastträger. Ein einheitlicher Standard besteht nicht. Die Qualität der Haltestellenausstattung ist stark vom Engagement der jeweiligen Kommune als Straßenbaulastträger abhängig. 3.3.6 Busbeschleunigung Die Lichtsignale an den stark vom Busverkehr genutzten Strecken auf dem Stadtgebiet Tuttlingen sind grundsätzlich für die Beeinflussung durch Linienomnibusse ausgerüstet. Aufgrund von Kompatibilitätsproblemen nach der kreisweiten Einführung eines neuen Bordrechnersystems im Busverkehr bestehen jedoch aktuell Probleme bei der Kommunikation mit der Lichtsignalanlagensteuerung, die dazu führen, dass die Möglichkeiten zur Busbeschleunigung zeitweise nicht nutzbar sind. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 3.3.7 Fahrgastinformationssysteme An jeder Bushaltestelle im Landkreis sind Aushangfahrpläne vorzufinden. Hier werden in chronologischer Reihenfolge alle Busabfahrten an dieser Bushaltestelle angezeigt. Analog gibt es im Schienenverkehr die Abfahrtspläne der Deutschen Bahn (für IC- und RE-Züge) und die Abfahrtspläne der Hohenzollerischen Landesbahn an den Haltepunkten. Zur besseren Übersicht gibt es an einigen wichtigen Knotenpunkten bereits heute schon Fahrgastinformationssysteme (Displays), die dem Fahrgast auf einen Blick die nächsten Abfahrten anzeigen. nicht der Echtzeit, Verspätungen und Betriebsbehinderungen können nicht angezeigt werden. In Trossingen und Spaichingen werden auch die nächsten Abfahrten der Ringzüge angezeigt. Mit dieser Art der übersichtlichen Fahrgastinformation hat TUTicket im November 2009 den Einstieg in neue Fahrgastinformationssysteme erfolgreich realisiert. Die drei Geräte sind in der Tuttlinger Bahnhofshalle (siehe Grafik), am Trossinger Stadtbahnhof und Spaichinger Busbahnhof installiert. Sie werden von TUTicket direkt angesteuert und entsprechend mit Daten versorgt. Auch bei zeitlich begrenzten Sonderveranstaltungen wird das Fahrgastinformationssystem eingesetzt. So können sich zum Beispiel Besucher des Tuttlinger Honbergsommers bereits auf dem Honberg im Biergarten über die nächsten Abfahrten der Sonderbusse in die Stadt informieren. á Im Landkreis Tuttlingen gibt es derzeit drei statische Fahrgastinformationssysteme, die den Soll-Fahrplan für Busse und Ringzüge abbilden. Sie geben dem Fahrgast einen Überblick zu den nächsten Abfahrtszeiten und Ankunftsorten. Die angezeigten Daten entsprechen jedoch 3-9 3.3.8 Fahrscheinautomaten Alle insgesamt 25 Ringzug-Haltepunkte im Landkreis Tuttlingen sind mit stationären Fahrscheinautomaten des Zweckverbands Ringzug ausgestattet. Ausgegeben werden Einzelfahrscheine, Tageskarten, Wochen- und Monatskarten, Fahrradkarten sowie das Baden-Württemberg-Ticket/Schönes-Wochenend-Ticket im Papierformat. Dasselbe Fahrkartenangebot bieten die DBFahrscheinautomaten an den insgesamt 6 DBBahnhöfen innerhalb des Verbundgebietes von TUTicket. Damit sind alle Zugangsstellen zum Ringzug mit stationären Fahrscheinautomaten ausgestattet. NAHVERKEHRSPLAN ENTWURF Kapitel 4 Bestandsaufnahme und Verkehrsanalyse Tarif und Vertrieb, Marketing und Werbung NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 4 4.1 Bestandsaufnahme und Verkehrsanalyse Tarif 4.1.1 Verkehrsverbund TUTicket Im SPNV und im straßengebundenen ÖPNV wird innerhalb des Landkreises Tuttlingen grundsätzlich der TUTicket-Verbundtarif angewendet. Dieser deckt das gesamte Kreisgebiet des Landkreises Tuttlingen ab und reicht darüber hinaus bis nach Neufra im Landkreis Rottweil sowie bis Beuron im Landkreis Sigmaringen. TUTicket, der Verkehrsverbund des Landkreises Tuttlingen, besteht als kommunaler Vollverbund seit dem 01.09.2003 (s. 1.3 Das Tuttlinger Modell). Mit der Verbundgründung wurde landkreisweit ein einheitlicher, leicht zu vermittelnder Verbundtarif eingeführt, der gegenüber den bis dahin angewendeten Haustarifen der Einzelunternehmen deutlich abgesenkt ist. Für Fahrten innerhalb des Landkreises ist deshalb nur ein Fahrschein erforderlich. Der TUTicket-Tarifbereich umfasst 8 Tarifzonen. Der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl der durchfahrenen Zonen, wobei maximal nur der Preis für 4 durchfahrene Zonen entrichtet werden muss. Innerhalb des Landkreises liegen 5 Gemeinden auf Zonengrenzen, 12 weitere Gemeinden liegen auf Zonengrenzen zu Nachbarverbünden, so dass bei der Fahrt in angrenzende Zonen oder Verbünde eine angemessene Tarifierung vorgenommen werden kann. á Tarifzonenplan TUTicket 4-2 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Das Tarifangebot von TUTicket umfasst: § Einzelfahrscheine für Erwachsene und Kinder § § Fahrradkarten § Wochenkarten für Erwachsene und Schüler/Azubis § Monatskarten für Erwachsene und Schüler/Azubis und Kindergartenkinder § Monatskarten im Abonnement für Erwachsene (auch übertragbar), Senioren Schüler/Azubis und Kindergartenkinder § § Halbjahres-Monatskarte für Studenten Auch bei Großveranstaltungen innerhalb des Landkreises Tuttlingen, wie dem „HonbergSommer“ oder dem „Southside-Festival“ findet der TUTicket-Tarif in Form von Kombi-Tarifen Anwendung TagesTickets für Einzelpersonen und Gruppen 4.1.2 Tarifkooperationen mit Nachbarverbünden 4.1.2.1 Der 3er-Tarif Zum Zeitpunkt der Gründung des Verkehrsverbundes TUTicket am 01.09.2003 wurde auch der Ringzug und damit ein verbundüberschreitendes Verkehrsmittel für die Landkreise Tuttlingen, Rottweil und Schwarzwald-Baar-Kreis eingeführt. Deshalb wurde gleichzeitig mit dem TUTicketTarif und dem Ringzug im Rahmen einer regionalen Tarifkooperation (RTK) der 3er-Tarif für die beteiligten Landkreise bzw. Verbünde eingeführt. Für Fahrten innerhalb des 3er-Verbundes ist seither ebenfalls nur ein Fahrschein erforderlich. Damit wurde eine wesentliche Bedingung des Landes für dessen finanzielle Beteiligung am Ringzug erfüllt. Sonderangebote für Schulen (KlassenTickets/SportTickets) bzw. den NaturparkExpress (Kurzstreckenkarte Fahrrad) Die bereits abgesenkten Verbundtarife wurden hierfür zusätzlich ermäßigt. Der 3er-Tarif umfasst insgesamt 27 Tarifzonen, davon 10 Zonen im Schwarzwald-Baar-Kreis/Tarifverbund VSB, 8 Zonen im Landkreis Tuttlingen/Verkehrsverbund TUTicket und 8 Zonen im Landkreis Rottweil/Tarifverbund VVR Monatskarten und Monatskarten im Abonnement bieten außerdem umfangreiche Mitnahme- und Freizeitregelungen. Die BahnCard wird innerhalb des TUTicket-Verbundgebietes nicht anerkannt. Fahrscheine des ein- und ausbrechenden Schienenverkehrs der DB sind jedoch gültig. Die Preisbildung erfolgt analog zum TUTicketBinnentarif, d. h. entsprechend der Anzahl der durchfahrenen Zonen. Für Verkehre, die die Grenzen des Verbundgebietes überschreiten, gilt – sofern keine Kooperation mit dem betreffenden Verbund besteht - der Haustarif des jeweiligen Verkehrsunternehmens. 4-3 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Das Tarifangebot des 3er-Tarifs umfasst § Einzelfahrscheine für Erwachsene und Kinder § § Fahrradkarten § Wochenkarten für Erwachsene und Schüler/Azubis § Monatskarten für Erwachsene und Schüler/Azubis und Kindergartenkinder § Monatskarten im Abonnement für Erwachsene (nur persönlich), Senioren, Schüler/Azubis und Kindergartenkinder § § Halbjahres-Monatskarte für Studenten TagesTickets für Einzelpersonen und Gruppen Anschlussfahrscheine Monatskarten und Monatskarten im Abonnement bieten außerdem umfangreiche Mitnahme- und Freizeitregelungen. Die BahnCard wird innerhalb des 3er-Verbundgebietes nicht anerkannt, Fahrscheine des einund ausbrechenden Schienenverkehrs der DB sind jedoch gültig. Tarifzonenplan des 3er-Tarifs à 4-4 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 4.1.2.2 VHB/TUTicket-Gemeinschaftstarif Zwischen TUTicket und dem Verkehrsverbund Hegau-Bodensee (VHB) wurde ab dem 01.08.2014 ein Gemeinschaftstarif zum rabattierten Additionstarif eingeführt. Das Tarifgebiet für den Gemeinschaftstarif umfasst die Tarifgebiete beider Verbünde. Der VHB/TUTicket-Gemeinschaftstarif umfasst 13 Tarifzonen, davon 5 Zonen im Landkreis Konstanz und 8 Zonen im Landkreis Tuttlingen. Die Preisbildung erfolgt analog zum TUTicketBinnentarif bzw. 3er-Tarif, d.h. entsprechend der durchfahrenen Zonen. Das Tarifangebot umfasst: Einzelfahrscheine für Erwachsene/ Kinder TagesTickets für Einzelpersonen Monatskarten für Erwachsene und Schüler/Azubis Monatskarten im Abonnement für Erwachsene (nur persönlich) Die Mitnahmeregelungen beider Verkehrsverbünde finden Anwendung. § § § § Tarifzonenplan VHB / TUTicket-Gemeinschaftstarifá 4-5 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 4.2 Vertrieb 4.2.1 Bahnverkehr Der Fahrscheinvertrieb im Landkreis Tuttlingen erfolgt im Schienenverkehr vorrangig über die an den Bahnstationen aufgestellten stationären Fahrscheinautomaten. Auf den Ringzügen stehen bis auf weiteres als zusätzlicher Vertriebsweg mobile Automaten zur Verfügung. Dieser Vertriebsweg soll jedoch aufgegeben werden. Näheres hierzu findet sich in Kapitel 3 „Bestandsaufnahme Fahrzeuge und Infrastruktur“. 4.2.2 Busverkehr Alle Busse, die Linienverkehrsleistungen im Landkreis Tuttlingen erbringen, sind mit elektronischen Fahrscheindruckern ausgestattet. Über diese erfolgt der Verkauf von Fahrscheinen des TUTicket-Binnentarifes sowie des 3erTarifes und des VHB-/TUTicket-Kombitarifes. Ausgegeben werden Einzelfahrscheine, Tageskarten, Fahrradkarten und Baden-Württemberg-Tickets im Papierformat bzw. Wochenund Monatskarten als wieder aufladbare Magnetkarten. Nicht auf den Bussen erhältlich sind jedoch die AboCard (Monatskarte im Abonnement) und die vom Landkreis bezuschussten Schülermonatskarten (KidCard). Die seit dem Jahr 1993 verwendeten „ScanPoint“-Drucker erfüllen inzwischen nicht mehr die aktuell erforderlichen Standards, da inzwischen neben dem Fahrscheinvertrieb, weitere Aufgaben von den Bordrechnersystemen auf den Fahrzeugen zu erfüllen sind. Insbesondere die Anforderung an die Datenlieferungen für Echtzeitbetrieb können damit nicht gewährleistet werden. Deshalb wurden im Laufe des Jahres 2015 von allen Verbundunternehmen neue, zukunftssichere Bordrechner der Firma Zelisko eingeführt. Diese verfügen neben dem Fahrscheinverkauf über die Funktionen Sprachkommunikation, elektronische Lautsprecheranlage für die Haltestellenansage, Ansteuerung der Innen- und Außenanzeigen, Fahrplan-Soll-IstVergleich und Anschlussinformation. Durch die ebenfalls geplante Aufrüstung mit RBL-Funktionalitäten können dann auch die Vorgaben an die Datenlieferungen für die Echtzeitdatendrehscheibe des Landes erfüllt werden. 4.2.3 KundenCenter Eine wichtige Anlaufstelle für Auskünfte zu Fahrplan und Tarif ist das KundenCenter von TUTicket im Landratsamt Tuttlingen. Über das individuell hierfür für das KundenCenter entwickelte Verkaufsprogramm wird das gesamte Fahrscheinsortiment des TUTicket-Tarifes, des 3er-Tarifes und des VHB-/TUTicketKombitarifes ausgegeben, einschließlich der AboCard und der KidCard. Das KundenCenter ist insbesondere eine wichtige Anlaufstelle für alle Fragen rund um Abonnementfahrscheine, Gruppenfahrten und zur KidCard, da dort alle nötigen Kompetenzen in 4-6 Bezug auf Schulwegkosten, Abonnementverwaltung und das Verkehrsangebot vor Ort gebündelt sind. Die Mitarbeiter/innen des KundenCenters stehen aber nicht nur persönlich, sondern auch telefonisch oder per E-Mail zu allen Fragen rund um den öffentlichen Personennahverkehr im TUTicket-Verbundgebiet zur Verfügung. Das großzügig und barrierefrei gestaltete KundenCenter liegt an der Haltestelle Landratsamt Tuttlingen und damitdirekt an der von zahlreichen Buslinien – Mo-Fr im 15-Minuten-Takt bedienten Busachse zwischen ZOB/Stadtmitte und dem Bahnhof. Vom Bahnhof aus ist es auch binnen 5 Minuten zu Fuß erreichbar. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 4.3 Marketing und Werbung TUTicket, der Verkehrsverbund des Landkreises Tuttlingen, legt großen Wert auf eine ausreichende Präsenz in der Öffentlichkeit, um die Bevölkerung auf das Leistungsangebot des ÖPNV aufmerksam zu machen. Der Schwerpunkt und zugleich das augenfälligste Element im breitgefächerten MarketingRepertoire von TUTicket ist eine entsprechend auffällige Gestaltung der eingesetzten Omnibusse im TUTicket-Design. Die großflächige Werbung mit Logo und „lachendem TUTicketGesicht“ springt dabei besonders ins Auge. Im Landkreis Tuttlingen sind in Absprache mit den Busunternehmern insgesamt 31 Busse mit TUTicket-Beschriftung im Einsatz. Dies sind ca. 40 % aller im Landkreis eingesetzten Fahrzeuge. Weiteres Marketinginstrument sind sich stets wiederholende Anzeigenschaltungen in unterschiedlichen Printmedien. Werbeanzeigen, die zum einen besondere Aktionen oder Produkte von TUTicket bewerben bis hin zur allgemeinen Imageanzeige, unterstützen die Präsenz des leistungsfähigen ÖPNV im Bewusstsein der potentiellen Kunden. Mit eigenen Plakataktionen und Flyern des Verbundes werden besonders hervorzuhebende Neuerungen im ÖPNV im Landkreis beworben. Darüber hinaus beteiligt sich TUTicket an Plakataktionen anderer Organisationen und ist darauf mit dem bekannten Logo präsent. Straßenbanner mit einer Fläche von 5,74 m x 0,83 m und unterschiedlichen Werbesprüchen werden punktuell und zu ausgewählten Zeitpunkten aufgehängt. Insbesondere bei Großveranstaltungen wird auf diese Weise für den ÖPNV im Landkreis geworben. Eine zentrale Marketing- und Informationsplattform ist die eigenständige Homepage von TUTicket. Interessenten können sich dort über das gesamte Leistungsangebot informieren. Als Service für die Kunden wird über die Homepage ein Newsletter angeboten, der abonniert werden kann und immer die neuesten Informationen liefert. Neben diversen Kleinst-Werbeartikeln („give-aways“) ist abschließend der Kreisfahrplan zu nennen, der als Printausgabe mit einer Auflage von 5.500 Exemplaren der traditionellen Informations- und Werbeträger für den Verkehrsverbund TUTicket ist. Zudem werden regelmäßig Pressemitteilungen zum ÖPNV im Landkreis Tuttlingen vom Verbund herausgebracht. á Effektive Werbung in eigener Sache macht dieser Bus zusammen mit 30 weiteren im TUTicket-Design gehaltenen Omnibussen im Landkreis Tuttlingen. 4-7 NAHVERKEHRSPLAN ENTWURF Kapitel 5 Vorhandene Planungen NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 5 5.1 Vorhandene Planungen Bewahrung der Lebensqualität durch räumlich ausgewogene soziale, wirtschaftliche und umweltgerechte Bedingungen im Verkehr, von Aufgaben zur Wahrnehmung der Aufgabenträgerschaft für den SPNV bedient sich das Land der Nahverkehrsgesellschaft BadenWürttemberg (NVBW). § ökonomisch effiziente und ökologisch verträgliche Verkehrsabwicklungen zur Sicherung des Standortes Baden-Württemberg, 5.1.2 Zielkonzept 2025 für den SPNV § Verminderung der Umweltbelastungen durch den Verkehr und Planungen des Landes 5.1.1 Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 Die übergeordneten Zielvorstellungen des Landes Baden-Württemberg zur Verkehrsentwicklung sind u. a. im Generalverkehrsplan 2010 (GVP) formuliert. Der Generalverkehrsplan versteht sich als ein integratives Verkehrskonzept, das nicht nur die Leitlinien der Verkehrspolitik der Landesregierung von Baden-Württemberg darstellt, sondern auch die Maßnahmen auf den anderen Entscheidungsebenen (v.a. Regionalverbände, Landkreise und Gemeinden) einbezieht. Wesentliche Ansätze sind die effizientere Nutzung der Verkehrsmittel, die Verlagerung auf den öffentlichen Verkehr, der weitere Ausbau der Verkehrsinfrastruktur und der bewusstere Umgang mit der Mobilität. Mit den im Generalverkehrsplan beschriebenen Strategien und Konzepten soll das Ziel einer dauerhaft umweltverträglichen Mobilität auf absehbare Zeit erreicht werden (Motto des GVP: „Nachhaltige Verkehrspolitik – Mobilität sichern“). Das Land verfolgt in seiner Verkehrspolitik fünf grundsätzliche Ziele, die die unterschiedlichen und oftmals gegensätzlichen Interessen der Gesellschaft, der Wirtschaft, des Umweltschutzes und der Raumordnung zum Verkehr berücksichtigen: § § Langfristige Sicherung der Mobilität der Bürger und des freien Austauschs von Gütern, § Verminderung der Verkehrsgefahren für den Menschen. Nach den Vorstellungen der derzeitigen Landesregierung soll der öffentliche Personennahverkehr im gesamten Landesgebiet im Rahmen eines integrierten Gesamtverkehrssystems als eine vollwertige Alternative zum motorisierten Individualverkehr zur Verfügung stehen. Er soll dazu beitragen, dass die Mobilität der Bevölkerung gewährleistet, die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Baden-Württemberg gesichert und verbessert, sowie den Belangen des Umweltschutzes, der Energieeinsparung und der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs Rechnung getragen wird. Jedes Verkehrsmittel im öffentlichen Personennahverkehr soll im Rahmen seiner besonderen Vorteile eingesetzt werden. Das Eisenbahnnetz soll für eine leistungsfähige und bedarfsgerechte verkehrliche Erschließung erhalten und ausgebaut werden. Ferner ist anzustreben, dass auf diesem Netz ein attraktives und nach Möglichkeit vertaktetes Angebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zur Verfügung steht. Bei der Erfüllung 5-2 Das vom Landeskabinett verabschiedete Zielkonzept 2025 für den Schienenpersonennahverkehr sieht als landesweiten Mindeststandard auf allen Schienenstrecken einen Stundentakt von 5 bis 24 Uhr (das bedeutet: erste Ankunft in den jeweiligen Mittelzentren vor 6 Uhr, letzte Abfahrt nach 23 Uhr) vor. Taktverdichtungen über den Stundentakt als Grundangebot hinaus folgen dem Grundsatz „Je mehr Nachfragepotenzial, desto dichter der Takt“ und damit zukünftig einem landeseinheitlichen Schema. Im Verkehr zwischen den Oberzentren sollen im Land stündliche Expresslinien eingerichtet werden. Auf Strecken geringer Nachfrage sollen sie die Funktion des Grundangebots mit übernehmen. Das Zielkonzept 2025 beschreibt das mittelfristig angestrebte landesfinanzierte Angebotsniveau mit dem Zeithorizont 2025. Gegenüber dem Status quo 2014 bedeutet das eine Angebotsmehrung in Zugkilometern von rund 20 Prozent. Diese Angebotsausweitung ist aus Sicht des Lande davon abhängig, dass verschiedene un- NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN terstellte Entwicklungen eintreffen: erfolgreiche wettbewerbliche Vergaben mit günstigen Angebotspreisen, eine angemessenere Ausstattung Baden-Württembergs mit Regionalisierungsmitteln sowie eine nachfragegerechte und zeitnahe Teilhabe des SPNV an Fahrgeldeinnahmen der Tarifverbünde des Landes aufgrund von Angebotsausweitungen und Fahrgastzuwächsen. Das Zielkonzept 2025 steht insofern unter Finanzierungsvorbehalt. Entsprechend der heute vorhandenen Nachfrage sind auf den Strecken im Landkreis Tuttlingen folgende Angebote vorgesehen: Der Kartenausschnitt zeigt die sich aus dem Zielkonzept 2025 des Landes ergebenden Angebotsstandards auf den SPNV-Strecken im südlichen Landesteil. Gäubahn: Donautalbahn: § § § 1 stündlicher IC Stuttgart – Tuttlingen – Zürich 1 Ringzug pro Stunde zwischen Rottweil und Tuttlingen. Schwarzwaldbahn: § § 1 stündlicher IRE Karlsruhe – Offenburg – Immendingen – Konstanz 1 stündlicher RE Ulm – Tuttlingen – Immendingen/Donaueschingen. 1 stündlicher RE mit allen Halten in Fridingen, Mühlheim, Stetten, Nendingen, Tuttlingen-Nord, Tuttlingen-Zentrum, Tuttlingen, Immendingen und Geisingen. Im Streckenabschnitt Leipferdingen – Blumberg soll das Angebot nicht ausgeweitet werden, da das Land für diese Strecke keine Aufgabenträgerschaft sieht. Wutachtalbahn: Trossinger Eisenbahn: § § 1 stündlicher Ringzug (Rottweil - ) Tuttlingen – Immendingen – Leipferdingen mit allen Unterwegshalten. 5-3 1 stündlicher Ringzug zwischen Trossingen DB-Bahnhof und Trossingen Stadtbahnhof. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 5.1.3 Landesentwicklungsplan (LEP) Folgende Ausführungen in Kapitel 4 „Weiterentwicklung der Infrastruktur“ des Landesentwicklungsplanes beziehen sich unmittelbar auf die Grundsätze der Entwicklung des öffentlichen Verkehrs im ländlichen Raum: Der Landesentwicklungsplan 2002 ist ein Kursbuch für die räumliche Entwicklung BadenWürttembergs. In ihm sind die Grundsätze und Ziele für die Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur des Fern-, Regional- und Nahverkehrs formuliert. 4.1.15 Die Bedeutung des Nahverkehrs auf der Schiene ist insbesondere nach der Regionalisierung des Schienenpersonenverkehrs der Eisenbahnen des Bundes durch verbesserte Abstimmung auf die regionalen Verkehrsbedürfnisse sowie mit den anderen Nahverkehrsmitteln zu steigern. Zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit und der Angebotsqualität des Schienenpersonenverkehrs ist der geplante Integrale Taktverkehr zügig in allen Teilen des Landes einzuführen. 4.1.16 In den schwächer besiedelten Landesteilen soll ein Grundangebot im öffentlichen Personennahverkehr auf Schiene und Straße gewährleistet sein und durch die Siedlungspolitik unterstützt werden. Auf die Bereitstellung eines leistungsfähigen Straßennetzes ist hinzuwirken. Eine auch Umweltgesichtspunkte einschließende Funktionsteilung zwischen öffentlichem Personennahverkehr und motorisiertem Individualverkehr ist zu berücksichtigen. 5.1.3.1 Leitlinien für den NVP Aus den Vorgaben des Landesentwicklungsplanes lassen sich für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans folgende Leitlinien entnehmen: § Linienführungen und Fahrpläne sollen bedarfsgerecht gestaltet und in einem integrativen Gesamtverkehrssystem fortentwickelt werden. Umsteigeverbindungen sind zwischen den einzelnen Linien und Verkehrsmitteln sowohl zum Fernverkehr als auch zum Individualverkehr in ausreichendem Umfang vorzusehen und benutzerfreundlich auszugestalten. § Schienenverkehre sollen als Grundangebot ausgestaltet und die übrigen Leistungen im ÖPNV darauf ausgerichtet werden. § Abgestufte Bedienungskonzepte sollen verwirklicht und auch alternative Bedienungsformen gestärkt werden. § Bei der Planung und Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur, der Fahrzeuge und des Verkehrsangebotes sollen die Belange der Familien mit Kindern und von Frauen besonders berücksichtigt werden. Für mobilitätseingeschränkte Personen soll ein barrierefreier Zugang zum ÖPNV bzw. eine behindertengerechte Beförderung vorgesehen werden. 5-4 § Die Verkehrsbedienung soll der Bevölkerung die Möglichkeit eröffnen, Arbeitsplätze und zentrale Einrichtungen wie z. B. Schulen, Krankenhäuser etc. in zumutbarer Zeit zu erreichen. In der Freizeit sollen Naherholungsgebiete ebenfalls mit dem ÖPNV erreichbar sein. Zur Realisierung dieser Ziele soll sowohl das SPNV- als auch das ÖPNV-Angebot leistungsfähig ausgebaut, gegenseitig abgestimmt und Verbindungen der zentralen Orte innerhalb der einzelnen Verkehrsräume gewährleistet werden. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 5.1.3.2 Zentrale Orte und Entwicklungsachsen Oberzentrum: Der Landesentwicklungsplan definiert für den Raum Tuttlingen die nebenstehenden relevanten Zentralen Orte und Entwicklungsachsen: à Unterzentren: Villingen-Schwenningen Mittelzentrum: Tuttlingen Kleinzentrum: Trossingen, Spaichingen, Gosheim/Wehingen, Immendingen/Geisingen, Mühleim/Fridingen Aldingen Zentrale Orte Kreis Tuttlingen und Umgebung 5-5 Landesentwicklungsachsen: § Villingen-Schwenningen - Donaueschingen - Geisingen/ Immendingen – Tuttlingen § § Rottweil - Tuttlingen (Tuttlingen -) Meßkirch - Mengen - Herbertingen (- Riedlingen) NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 5.2 Regionale Planungen 5.2.1 Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg Der aktuelle Regionalplan für die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg wurde im Dezember 2002 verabschiedet, also rund ein Jahr vor Inbetriebnahme des Ringzug-Systems. Im Kapitel 4 werden Grundsätze für die Infrastrukturentwicklung in der Region festgelegt, die Standortnachteile der Region SchwarzwaldBaar-Heuberg ausgleichen sollen. Aufgrund der Lage der Region abseits der großen Wirtschaftszentren wird eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur in benachbarte Räume als auch innerhalb der Region für erforderlich erachtet. Dabei wird das Fehlen guter Verbindungen in Ost-West-Richtung besonders bemängelt. Im Bereich des Straßenbaus wird die Notwendigkeit des Ausbaus einiger Straßen (B 14 Aldingen – Neufra, B 491 Emmingen- Engen) und von Ortsumfahrungen Tuttlingen (B 14/B 311), Spaichingen (B 14), Aulfingen (L 185), Immendingen (B 311) und Neuhausen (B 311) für notwendig erachtet, um den Verkehr flüssiger zu halten und die Städte und Gemeinden vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Weitere Projekte sind die Ortsumfahrungen der L 433 in Trossingen, Aldingen, Denkingen und Reichenbach, der Ausbau der L 434 zwischen Frittlingen und Wellendingen und der L 443 zwischen Mühlheim und Kolbingen sowie Königsheim und Egesheim. Ein beachtlicher Teil dieser Forderungen konnte zwischenzeitlich erfüllt werden, insbesondere etwa die spürbare Entlastung der Stadt Tuttlingen durch den Kreuzstraßentunnel. Von diesen Maßnahmen profitiert auch der straßengebundene Linienverkehr mit Bussen, der deutlich zuverlässiger wurde, weil der Schwerverkehr den Linienverkehr weniger stark beeinträchtigt als zuvor. Im Bereich des Schienenverkehrs stehen beim Regionalplan die Gäubahn und die regionalen Schienenverbindungen im Fokus. Die Realisierung des Ringzugs auf den in der Region vorhandenen Schienenstrecken und die Einrichtung eines integralen vertakteten Verkehrsangebots, welches auch die wichtigsten Buslinien umfassen soll, sind die wesentlichen Forderungen. Daneben wird die Forderung erhoben, die Strecke durch das Donautal für den Einsatz von Neigetechnikzügen herzurichten. Für den öffentlichen Personennahverkehr fordert der Regionalplan die Vernetzung der Verkehrskonzepte der drei Landkreise Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis und Tuttlingen und die weitest mögliche Abstimmung der Busverbindungen auf den Schienenverkehr sowie den Aufbau einer verbundähnlichen Kooperation im Tarifbereich. Zielsetzung ist der Abbau typischerweise in ländlichen Räumen bestehender Angebotsdefizite im öffentlichen Verkehr und die Gewährleistung einer attraktiven Grundversorgung der Bevölkerung in der Region mit öffentlichem Nahverkehr. 5-6 Wegen der hohen Bedeutung der Gäubahn für das Verkehrsangebot in der Region wurde im November 2008 eine Teilfortschreibung des Regionalplans durchgeführt. Darin wird festgelegt, dass die Trasse für ein zweites Gleis dauerhaft gesichert werden muss, also keiner anderen Nutzung überlassen werden kann. Die Trassensicherung umfasst auch die 1934 nur eingleisig gebaute Strecke zwischen Tuttlingen und Hattingen. Diese wurde damals für ein zweites Gleis vorbereitet, welches jedoch im Gegensatz zur Strecke Tuttlingen – Rottweil – Stuttgart nie vorhanden war. Derzeit wird aus verkehrlichen Gründen ein zweites Gleis nicht auf der gesamten Streckenlänge für erforderlich gehalten, da die Verkehrsnachfrage noch mit einigen Doppelspurabschnitten bewältigt werden kann. Mit der Einrichtung des Ringzug-Systems im Jahr 2003 und der Kooperation der Verkehrsverbünde VVR, VSB und TUTicket ebenfalls seit 2003 sind die wesentlichen Forderungen des Regionalplans umgesetzt worden. Die im Landkreis Tuttlingen umgesetzte Angebotsstruktur des öffentlichen Verkehrs mit Verknüpfungen zwischen Bahn und Bus, dem Abbau paralleler Verbindungen und einer deutlichen Angebotsausweitung beim Busverkehr in die Fläche entspricht voll der Zielsetzung des Regionalplans. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 5.2.2 Verkehrsplanungen benachbarter Landkreise Die benachbarten Landkreise Rottweil (2013), Konstanz (2010), Sigmaringen (2009), Schwarzwald-Baar-Kreis (2000), und der Zollernalbkreis (1998) verfügen über Nahverkehrspläne, in welchen die Grundsätze für die verkehrlichen Entwicklungen festgelegt sind. Im Schwarzwald-Baar-Kreis (2015) und im Zollernalbkreis (2014) sind Fortschreibungen der Nahverkehrspläne geplant. 5.2.2.1 Schienenverkehr Soweit es um kreisüberschreitende Verbindungen auf der Schiene geht, beruhen diese auch bei den Nachbarlandkreisen auf dem bisherigen Integralen Taktfahrplan des Landes, also auf der gleichen Grundlage und können demzufolge als abgestimmt betrachtet werden. Donaubahn Die Forderung, die alle zwei Stunden bestehende Taktlücke zwischen Sigmaringen und Donaueschingen zu schließen, findet sich im Nahverkehrsplan Sigmaringen daher noch nicht. Sie geht zurück auf ein gemeinsames Gutachten der Landkreise Sigmaringen, Tuttlingen, Biberach und Alb-Donau-Kreis sowie der Regionalverbände Schwarzwald-Baar-Heuberg, Bodensee-Oberschwaben und Donau-Iller aus dem Jahr 2013. Das jüngst bekannt gewordene Zielkonzept 2025 des Landes hat diese Überlegungen aufgegriffen. Gäubahn 5.2.2.2 Busverkehre Zur Gäubahn gibt es keine von den Tuttlinger Positionen abweichenden Zielsetzungen bei den südlichen und nördlichen Nachbarlandkreisen Konstanz und Rottweil. Schwarzwaldbahn Auf der Ost-West-Achse von Tuttlingen nach Donaueschingen finden sich im Nahverkehrsplan des Schwarzwald-Baar-Kreises noch keine Aussagen zu einem möglichen Lückenschluss beim Ringzug oder zur Situation im Raum Blumberg – Leipferdingen, da die Einrichtung des Ringzugs nach Leipferdingen - Blumberg jüngeren Datums ist. Insgesamt ist festzustellen, dass die gültigen Nahverkehrspläne der Nachbarlandkreise im Schienenverkehr kompatibel zu Überlegungen des Landkreises Tuttlingen sind. Entscheidend im Schienenverkehr ist jedoch die Sichtweise des Aufgabenträgers Land Baden-Württemberg, welcher erst jüngst seine Vorstellungen im Rahmen des Zielkonzepts 2025 für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Baden-Württemberg präzisiert hat. 5-7 Es bestehen zahlreiche kreisüberschreitende Busverbindungen mit allen benachbarten Landkreisen. Teilweise jedoch ist die Intensität der Verbindungen gering. In verschiedenen Bereichen laufen Gespräche über Verbesserungen der kreisüberschreitenden Verbindungen. Landkreis Sigmaringen Linie 50 Tuttlingen - Beuron - Sigmaringen Bei den Busverbindungen nimmt die kreisüberschreitende Donautallinie 50 von Tuttlingen nach Sigmaringen eine Sonderrolle ein. Seit der Umsetzung des Donautal-Modells im Jahre 1990 ist vertraglich mit dem Genehmigungsinhaber dieser Linie, der Südbadenbus GmbH (SBG) geregelt, dass der Landkreis Tuttlingen das Verkehrsangebot bis/ab Sigmaringen organisiert. Linie 54 Tuttlingen – Worndorf /Volkertsweiler - Meßkirch Interesse hat der Landkreis Sigmaringen an einer Stärkung der Busverbindungen zwischen Meßkirch und Tuttlingen bekundet, da viele Bürgerinnen und Bürger aus dem südwestlichen Landkreis Sigmaringen Arbeitsplätze in Tuttlingen aufsuchen. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Landkreis Konstanz Schwarzwald-Baar-Kreis Zollernalbkreis Linie 7375 Tuttlingen – Emmingen-Liptingen Stockach Zwischen dem Schwarzwald-Baar-Kreis und dem Landkreis Tuttlingen gibt es eine Reihe von Busverbindungen. Konkrete Aussagen können hinsichtlich der Zielsetzung, das Oberzentrum Villingen-Schwenningen weiterhin mit einer direkten Buslinie ab Schwenningen über Tuningen nach Tuttlingen zu verbinden, nicht entnommen werden, da der derzeit noch gültige Nahverkehrsplan des Schwarzwald-BaarKreises aus dem Jahre 1999 die Zeit nach der Einführung des Ringzugs noch nicht abbildet. Grundsätzlich bestehen jedoch keine Differenzen. Die überwiegende Anzahl an Verbindungen zwischen den Landkreisen SchwarzwaldBaar-Kreis und Tuttlingen wird auf dem Schienenweg über den Ringzug, insbesondere im Raum Trossingen, hergestellt. Der Nahverkehrsplan des Zollernalbkreises wird derzeit fortgeschrieben. Bislang gab es praktisch keine Busverbindungen über die Kreisgrenze in den Zollernalbkreis. Lediglich zwischen Bärenthal und Nusplingen verkehrte an Schultagen ein umlaufbedingtes Fahrtenpaar, da die Firma Beck aus Bärenthal im Schülerverkehr des Zollernalbkreis mit einem Fahrzeug eingesetzt wird. Ansonsten gab es nur im Freizeitverkehr der Balinger Firma Maas zwischen Balingen und Beuron über Bärenthal an Sonn- und Feiertagen ein Minimalangebot an Rufbusverbindungen. Im Nahverkehrsplan des Landkreises Konstanz wird vorgeschlagen, zwischen Stockach und dem Tuttlinger Bahnhof eine Schnellbusverbindung einzurichten, da die Fahrzeit bislang als unattraktiv lang empfunden wird. Neue Verbindung Tengen - Leipferdingen Ebenso findet sich die Anregung, zwischen Tengen und Leipferdingen über eine Buslinie nachzudenken. Aus Sicht des Landkreises Tuttlingen werden diese im Nahverkehrsplan des Landkreises Konstanz erwähnten Planungen begrüßt, da sie insbesondere für den starken Pendlerverkehr als auch für den Freizeitverkehr eine Verbesserung darstellen. Ein Meilenstein in dieser Hinsicht stellt sicherlich die grundhafte Überplanung des Angebotes auf der Linie 7375 Tuttlingen – EmmingenLiptingen – Stockach mit der Einführung von Schnellverbindungen insbesondre für den Berufsverkehr dar, die zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 in Betrieb ging. Landkreis Rottweil Der Nahverkehrsplan des Landkreises Rottweil wurde mit dem Landkreis Tuttlingen abgestimmt. Er enthält die von der Gemeinde Frittlingen gewünschte stündliche Direktverbindung über Neufra nach Rottweil. Die seit Sommer 2014 umgesetzte Lösung entspricht allerdings nicht vollständig dem Wunsch der Gemeinde Frittlingen und des Landkreises Tuttlingen, diese Linie direkt zum Bahnhof Rottweil zu führen. Die Linie 7445 bedient den Bahnhof Rottweil über die Haltestelle in der Eisenbahnstraße, von wo aus man nur über eine längere Treppenverbindung zum Bahnhof gelangt. 5-8 Beide Landkreise haben jedoch inzwischen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 regelmäßige kreisüberschreitende Busverbindungen in den Räumen Deilingen/Schömberg, Obernheim/ Wehingen und Nusplingen/Egesheim/Bärenthal neu eingerichtet. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 5.3 Planungen im tariflichen Bereich In tariflicher Hinsicht bestehen mit dem 3er-Tarif durchtarifierte Angebote in die Landkreise Rottweil und Schwarzwald-Baar-Kreis. Es können von jeder Haltestelle im Landkreis Tuttlingen Fahrscheine zu jeder anderen Haltestelle in den beiden Nachbarlandkreisen Rottweil und Schwarzwald-Baar-Kreis gekauft werden. Mit dem Landkreis Konstanz ist seit August 2014 ein Kooperationstarif gültig, so dass ebenfalls mit nur einem Fahrschein alle Relationen in den beiden benachbarten Landkreisen befahren werden können. Die Landkreise Sigmaringen und Zollernalbkreis gehören zum Naldo-Tarifgebiet. Da bislang kaum verkehrliche Angebote bestehen, wurde ein kreisgrenzen-übergreifender Tarif auch von Naldo als nicht zwingend erforderlich betrachtet. Je nach Weiterentwicklung der Verkehrsangebote können auch hier entsprechende Vereinbarungen mit den Nachbarlandkreisen getroffen werden. 5.4 Begleitende Konzepte und Studien Der Nahverkehrsplan stellt als Fachkonzept eine wichtige Planungsgrundlage für das Nahverkehrsamt als Fachamt dar. Im politischen Umfeld gibt es zusätzlich viele weitere Aktivitäten, die sich mit dem Thema Mobiltiät befassen. Diese Aktivitäten sind korrespondierend und ergänzend zum Nahverkehrsplan zu sehen. 5.4.1 Nachhaltige Mobilität im Ländlichen Raum Gegenstand dieses Projektes, das von den Partner-Landkreisen Tuttlingen, Rottweil und Schwarzwald-Baar-Kreis, dem Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg und der Handwerkskammer Konstanz zusammen mit der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg für die Modellregion „Schwarzwald-Bahr-Heuberg“ initiiert wurde, ist die Entwicklung von Ideen und Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung des Mobilitätsangebotes in der Region und die modellhafte Umsetzung und Erprobung ausgewählter auf Nachhaltigkeit basierender Projekte. Dabei soll vor allem untersucht und erprobt werden, wie ehrenamtliches und privatwirtschaftliches Engagement im Zusammenwirken mit öffentlichen Verkehrsträgern neue Angebote, insbesondere für Berufspendler schaffen kann. Gerade in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, mit seiner sehr stark dezentralisierten Wirtschafts- und Siedlungsstruktur, ist die Erreichbarkeit und gute Vernetzung des Verkehrs 5-9 ein entscheidender Standortfaktor sowohl für die Unternehmen als auch für die dort benötigten Fachkräfte und deren Familien. Da die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg mit den drei Landkreisen Schwarzwald-Baar-Kreis, Rottweil und Tuttlingen zum ländlichen Raum zählt, ist sie besonders stark vom demografischen Wandel betroffen. Dies führt zu einem ausgeprägten Fachkräftemangel und der Notwendigkeit, die Attraktivität des ländlichen Raumes zu steigern. Ein wesentlicher Standortfaktor ist in diesem Zusammenhang das Mobilitätsangebot, das in der Region nicht mit dem in urbanen Räumen vergleichbar ist, da hier im ländlichen Raum ein äquivalentes Angebot im öffentlichen Nahverkehr nicht finanzierbar wäre. Die Entwicklung bleibt nicht stehen und auch im Ländlichen Raum halten neue Mobilitätsformen, wie E-Mobilität oder intermodale Mobilität, Einzug. Die Möglichkeiten der Informationstechnik mit Übertragung von technischen Echtzeitdaten auf mobile Endgeräte ermöglicht neue Servicequalitäten und Nutzungsmöglichkeiten. Dies wird zunehmend wahrgenommen und auch außerhalb der Ballungsräume werden moderne Ansätze und Verkehrsmodelle geplant oder erprobt. Das Ziel ist es daher, ein nachhaltiges und ganzheitliches Mobilitätskonzept zu entwickeln und umzusetzen. Das Konzept soll in Form eines strategischen Leitfadens entstehen. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 5.4.2 Überbetriebliches nagement Mobilitätsma- Im Zuge dieses regionalen Kooperations-Projekts des Landkreises Tuttlingen mit der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Villingen-Schwenningen, dem Landkreis Rottweil, dem Landreis Schwarzwald-Baar-Kreis, dem Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg und der Handwerkskammer Konstanz soll die modellhafte Entwicklung eines überbetrieblichen Mobilitätsmanagements in drei ausgesuchten Gewerbegebieten der Region vorangebracht und umgesetzt werden. Hierzu soll untersucht und erprobt werden, wie sich durch privatwirtschaftliches Engagement das Mobilitätsangebot in den ländlichen Gewerbegebieten aufwerten und sich die CO2-Bilanz des Gewerbegebietes verbessern lässt. Wenn dieses Projekt Erfolg hat und die Ergebnisse sich bewähren, ist der Transfer auf weitere Gewerbegebiete der Region angedacht. 5.4.3 Handlungsfeld Mobilität im Rahmen des European Energy Award® Der Landkreis Tuttlingen ist seit Sommer 2015 eea-zertifiziert. Der European Energy Award® (eea) ist ein internationales Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, das bereits seit zehn Jahren zahlreiche Kommunen in Deutschland und Europa auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz unterstützt – systematisch, partnerschaftlich, nachhaltig. Mit messund sichtbarem Erfolg. Beim eea spielt Mobilität als eines von sechs separaten Handlungsfeldern eine mittragende Rolle. Bei Landkreisen, die neben den Kommunen am eea teilnehmen können, werden Mobilität in der Verwaltung, Verkehrsberuhigung und Parkieren, nicht motorisierte Mobilität, Öffentlicher Verkehr und Mobilitätsmarketing abgefragt, bewertet und mit neu zu entwickelnden Maßnahmen vorangebracht. Das eea-Qualitätsmanagementsystem ist auf Dauer angelegt und wird alle drei Jahre neuerlich extern auditiert. 5.4.4 Handlungsfeld Mobilität im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzepts Das Klimaschutzkonzept dient als Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für die Klimaschutz-Strategie des Kreises und der Kommunen und die Umsetzung von Maßnahmen im Anschluss an die Konzepterstellung. Es wird in Zusammenarbeit zwischen der Kommune und externen Beratern erstellt. Es zeigt kommunalen Entscheidungsträgern, welche technischen und wirtschaftlichen CO2-Minderungspotenziale vorhanden sind und welche Maßnahmen zur Verfügung stehen, um kurz-, mittel- und langfristig CO2Emissionen einzusparen und Energieverbräuche zu senken. Der Landkreis Tuttlingen setzt bei seinem Integrierten Klimaschutzkonzept einen Akzent bei der Mobilitätsbetrachtung und thematisiert auch den Öffentlichen Personennahverkehr 5-10 (ÖPNV). Behandelt werden sollen: eine Qualitätsanalyse des ÖPNV-Angebots insbesondere an den Kreisgrenzen und unter dem Aspekt der Berufspendler und der großräumigen Anbindung. Weiter erfolgt die Betrachtung des Umweltstandards der ÖPNV-Fahrzeuge und eine Festlegung von Schnittstellen zum Nahverkehrsplan. 5.4.5 Handlungsfeld Mobilität im Rahmen des Regionalen Entwicklungskonzepts Schwarzwald-Baar-Heuberg 2030 Das Regionale Entwicklungskonzept behandelt Infrastruktur und Erreichbarkeit als eines von sieben Schwerpunktthemenfeldern. Es wird auf die Straßeninfrastruktur, aber auch auf die Erreichbarkeit der Schulen und die Zugangsmöglichkeit zum Gesundheitswesen und zu den Ärzten und Praxen abgehoben. Die Leitziele im Konzept in der Kategorie Infrastruktur und Erreichbarkeit beziehen sich u.a. auf den Erhalt und Ausbau der Straßen- und Schieneninfrastruktur sowie auf die Entwicklung und Integration neuer Mobilitätsformen. NAHVERKEHRSPLAN ENTWURF Kapitel 6 Strukturdaten-Entwicklung und Verkehrsprognose NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 6 6.1 Strukturdaten-Entwicklung und Verkehrsprognose Kommunale Strukturen Der Landkreis Tuttlingen ist Teil der im südlichen Baden-Württemberg gelegenen Region Schwarzwald-Baar-Heuberg. Er grenzt im Norden an den Landkreis Rottweil und den Zollernalbkreis, im Osten an den Landkreis Sigmaringen, im Süden an den Landkreis Konstanz und im Westen an den Schwarzwald-Baar-Kreis. Mit einer Fläche von 734 qkm und einer Bevölkerungszahl von rund 133.160 Einwohnern (Bevölkerungsdichte 180 EW/qkm, im Vergleich Bundesdurchschnitt 231 EW/qkm) nimmt der Kreis Tuttlingen in seiner Größe Platz 29 unter den 35 Landkreisen in Baden Württemberg ein. Entsprechend der Raumkategorien des Landesentwicklungsplans 2002 Baden-Württemberg (LEP) ist der Landkreis Tuttlingen in seiner Raumstruktur durchweg dem Ländlichen Raum zuzuordnen. Dabei gelten als „Verdichtungsbereiche im Ländlichen Raum“ die Große Kreisstadt Tuttlingen sowie die Städte und Gemeinden Aldingen, Rietheim-Weilheim, Spaichingen, Trossingen, und Wurmlingen. Einwohnerzahlen Kreis Tuttlingen 2013 â VVG / GVV VVG Tuttlingen Gemeinden Tuttlingen Emmingen-Liptingen Wurmlingen Neuhausen ob Eck Seitingen-Oberflacht Rietheim-Weilheim Zwischensumme Trossingen Talheim Durchhausen Gunningen Zwischensumme Spaichingen Aldingen Denkingen Frittlingen Dürbheim Böttingen Balgheim Hausen ob Verena Mahlstetten Zwischensumme VVG Trossingen VVG Spaichingen 6-2 Einwohner 33.408 4.603 3.771 3.770 2.295 2.643 50.490 15.293 1.177 940 691 18.101 12.340 7.368 2.534 2.072 1.631 1.425 1.172 758 758 30.058 Fortsetzung auf übernächster Seite NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Einwohner und Beschäftigte 6-3 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Einwohnerzahlen Kreis Tuttlingen 2013 (Fortsetzung) â Bemerkenswert sind die kommunalen Strukturen: neben dem Mittelzentrum Große Kreisstadt Tuttlingen mit rund 33.400 Einwohnern und den Unterzentren Trossingen (15.300 Einwohner) und Spaichingen (12.300 Einwohner) haben von den verbleibenden 32 Kommunen 18 Orte unter 2000 Einwohner und hiervon wiederum 11 Ortschaften unter 1000 Einwohner. Diese Vielzahl kleiner und kleinster eigenständiger Gemeinden ist in Baden-Württemberg einzigartig. Dort, wo die Verwaltungskraft zur Aufgabenerfüllung nicht ausreicht, sind Kooperationen zwischen den Kommunen entstanden. Der Landkreis Tuttlingen ist in die Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen, Spaichingen und Trossingen sowie in die Gemeindeverwaltungsverbände Donau-Heuberg, Heuberg und Immendingen-Geisingen aufgeteilt. Die Raumgliederung und die Einwohner und Beschäftigtenzahlen in den Gemeinden bzw. Wohnorten sind den nebenstehenden Tabellen bzw. der Karte auf der vorangegangenen Seite zu entnehmen. VVG / GVV GVV Donau-Heuberg Gemeinden Mühlheim Fridingen Kolbingen Renquishausen Irndorf Buchheim Bärental Zwischensumme Immendingen Geisingen Zwischensumme Gosheim Wehingen Deilingen Bubsheim Egesheim Königsheim Reichenbach/Heuberg Zwischensumme Stand: 03/2013 GVV Immendg.-Geisg. GVV Heuberg Landkreis 6-4 Einwohner 3.550 3.076 1.225 731 712 656 455 10.405 6.090 6.019 12.109 3.824 3.564 1.723 1.176 649 560 501 11.997 133.160 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Verteilung der Einwohner auf Ortsteile â Aldingen Aldingen Kernstadt Aldingen Aixheim Emmingen-Liptingen Emmingen Liptingen Geisingen Geisingen Kernstadt Geisingen Kirchen-Hausen Geisingen Gutmadingen Geisingen Leipferdingen Geisingen Aulfingen Immendingen Immendingen Kernort Immendingen Zimmern Immendingen Hattingen Immendingen Mauenheim Immendingen Ippingen Immendingen Hintschingen 7.311 6.111 1.200 4.607 2.912 1.695 6.021 2.858 1.047 776 773 567 6.060 3.000 1.140 900 405 400 215 Mühlheim an der Donau Mühlheim Kernstadt Mühlheim Stetten Neuhausen ob Eck Neuhausen ob Eck Kernstadt Neuhausen ob Eck Schwandorf Neuhausen ob Eck Worndorf Trossingen Trossingen Kernstadt Trossingen Schura Tuttlingen, Stadt Tuttlingen Kernstadt Tuttlingen Möhringen Tuttlingen Nendingen Tuttlingen Eßlingen Rietheim-Weilheim Rietheim Weilheim 6-5 3.555 2.805 750 3.755 2.350 800 605 15.428 13.812 1.616 33.394 26.790 4.010 2.820 374 2.656 1.557 1.099 ß Für die eingemeindeten Ortsteile werden beim Statistischen Landesamt keine eigenen Einwohnerzahlen geführt. Deshalb wurden nebenstehende Zahlen aus Angaben im Internet recherchiert und in der Summe auf den Gesamtwert der Gemeinden mit Stand 31.12.2013 umgerechnet. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Demografie und Bevölkerungsentwicklung Einwohnerentwicklung Landkreis Tuttlingen 131000 6.2.1 Entwicklung der Einwohnerzahl 130000 129500 129000 2030 2029 2028 2027 2026 2025 2024 2023 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 128500 2012 Doch Spitzenplätze im regionalen Vergleich und die Titulierung als Boom- oder Wachstumsregion dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bevölkerung im Ländlichen Raum und damit auch im Landkreis Tuttlingen derzeit schrumpft. Der demografische Wandel ist gekennzeichnet durch eine niedrige Geburtenrate und den Rückgang der Bevölkerungszahl. Der erfreuliche Anstieg der Lebenserwartung die damit verbundene Alterung der Bevölkerung sowie der wachsende Bevölkerungsanteil mit Migrationshintergrund prägen die demografische Entwicklung. Der demografische Wandel hat Auswirkungen auf nahezu alle Lebensbereiche der Menschen. 130500 Einwohner In zahlreichen Studien und Gutachten namhafter Organisationen (siehe www.landkreis-tuttlingen.de/Der-Landkreis/Daten-Fakten-Gutachten) werden dem Landkreis Tuttlingen Bestnoten bei der demografischen Entwicklung bescheinigt. Die hohe Kinderzahl, der Anteil der jungen Bevölkerung, der Frauenanteil und das vergleichsweise positive Wanderungssaldo lassen den Landkreis vergleichsweise gut dastehen. 2013 6.2 Jahr á Einwohner-Entwicklung im Landkreis Tuttlingen gemäß Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes (Stand 10/2014). Bis 2019 wird in der „Boomregion“ Tuttlingen die Bevölkerung zunächst noch anwachsen. 1,03 Land BW 1,02 1,01 1 Kreis TUT 0,99 0,98 2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024 2026 2028 2030 Jahr á Vergleich Bevölkerungsentwicklung Land / Kreis 6-6 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 6.2.2 Alters- und Jugendquotient Faktoren, die für den öffentlichen Personennahverkehr eine besondere Rolle spielen sind die Entwicklung der Schülerzahlen, die berufstätigen Menschen im Landkreis Tuttlingen und der demografische Faktor bei unseren älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Der Anteil älterer Menschen wird demnach in den kommenden Jahren deutlich zunehmen, während der Anteil und die Zahl der für die Nachfrage im Schülerverkehr relevanten Altersgruppe der bis 20jährigen abnimmt. Dabei fällt dieser Rückgang wohl aufgrund von Zuzugseffekten im Kreis Tuttlingen im Vergleich zu anderen Regionen moderat aus. Alters- u. Jugendquotient Lkr. Tuttlingen 50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Jugendquotient Altersquotioen á Entwicklung des … Jugendquotienten (= Bevölkerung im Alter von unter 20 Jahren bezogen auf die Bevölkerung von 20 bis unter 65 Jahren) und des Altersquotienten (= Bevölkerung im Alter von 65 Jahren und älter bezogen auf die Bevölkerung von 20 bis unter 65 Jahren Im Landkreis Tuttlingen gemäß Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes (Stand 10/2014). 6-7 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 6.2.3 Entwicklung in den Verwaltungsräumen Die demografische Entwicklung wird nach den vorliegenden Zahlen des Statistischen Landesamtes in den einzelnen Verwaltungsräumen voraussichtlich recht unterschiedlich verlaufen, wie die nebenstehende Grafik und die umseitige Kartendarstellung zeigt. 105% Bevölkerungsentwicklung im Lkr. Tuttlingen 104% 103% 102% 101% 100% GVV Heuberg 99% VVG Spaichingen 98% GVV Donau-Heuberg 97% VVG Trossingen VVG Tuttlingen 96% GVV Immendingen-Geisingen 95% Landkreis Gesamt 94% 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Jahr á Bevölkerungsentwicklung in den Verwaltungsräumen im Kreis Tuttlingen (Quelle: Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes (Stand 10/2014). 6-8 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Kommunale Bevölkerungsentwicklung 2013-2030 wicklung 6-9 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 6.3 Arbeitsplätze, Erwerbstätige und Pendlerverflechtungen 6.3.1 Wirtschaftskraft des Landkreises Tuttlingen Der Landkreis Tuttlingen erwirtschaftete im Jahr 2011 ein Bruttoinlandsprodukt (BIP zu Marktpreisen) von 5,211 Mrd. Euro und stellte damit 1,36 % des BIP im Land. Der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lag mit 1,39 % in einem ähnlichen Bereich. Damit lag das BIP pro Beschäftigtem im Landkreis Tuttlingen bei rd. 91.000 Euro im Landesdurchschnitt von rd. 92.600 Euro. Der Landkreis Tuttlingen ist im Vergleich zum Landesdurchschnitt überaus stark vom produzierenden Gewerbe geprägt. So entfielen im Jahr 2011 über 60 % der Bruttowertschöpfung (BWS zu Herstellungspreisen) im Kreis auf diesen Wirtschaftsbereich. Landesweit waren es lediglich 39 %. Auf den Dienstleistungsbereich entfallen im Landkreis Tuttlingen 39% des BIP und auf Landund Forstwirtschaft 1%. Tuttlingen 64 %. Eine besonders hohe Bedeutung des produzierenden Sektors ist dabei in den Teilräumen Tuttlingen und Umland, sowie auf dem Heuberg festzustellen. Im Jahre 2013 hatten 57.280 Personen einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz im Landkreis Tuttlingen. 25.825 Männer und Frauen überschreiten auf dem Weg zur Arbeit die Tuttlinger Kreisgrenze. 14.811 Beschäftigte pendeln in den Kreis ein, 11.014 Beschäftigte pendeln zur Arbeit in andere Landkreise aus. Das Verhältnis von beruflichen Einpendlern zu Auspendlern im Kreis Tuttlingen ist größer eins. Einpendlerüberschüsse zeigen ein Überangebot an Arbeitsplätzen bezogen auf die ansässige Bevölkerung auf. Statistisch belegt hat der Landkreis Tuttlingen 89 Erwerbstätige am Arbeitsort bezogen auf 100 Einwohner und ist damit in Baden-Württemberg der Kreis mit der höchsten Arbeitsplatzdichte pro Einwohner. Bei der Betrachtung der Berufsauspendler wird zudem deutlich, dass nur 8 % der Erwerbstätigen, die im Landkreis Tuttlingen wohnen, ihren Arbeitsplatz außerhalb des Kreises besitzen. Unter Berücksichtigung der Berufspendler innerhalb des Landkreises ist die Kreisstadt Tuttlingen mit 11.360 Einpendlern ein regelrechter Pendlermagnet, in weitem Abstand gefolgt von Spaichingen mit 3.920, Trossingen mit 3.370 und Aldingen mit 2.240 Einpendlern. Ein weiterer wesentlicher Indikator zur Analyse der Pendlerverflechtungen in einer Region sind die Pendeldistanzen. Hierbei fällt auf, dass im Landkreis Tuttlingen vergleichsweise geringe Distanzen auf dem Weg zur Arbeit zurückgelegt werden. So wird im Landkreis Tuttlingen im Jahr 2009 eine durchschnittliche Pendeldistanz von unter 14 km (Region Schwarzwald-BaarHeuberg 24 km) erreicht. Durch das dichte Netz an kleinen und mittelständischen Betrieben und Firmen mit zentraler Bedeutung wird ein hervorragendes Arbeitsplatzangebot bereitgestellt, das zu außerordentlich geringen Pendlerdistanzen führen. 6.3.2 Arbeitsplätze und Erwerbstätige Sozialversicherungspfl. Besch. am Arbeitsort 57.280 Die hohe Bedeutung des Produzierenden Gewerbes im Landkreis Tuttlingen wird auch durch die Beschäftigtenanteile in den einzelnen Wirtschaftssektoren belegt. Während im Land im Jahr 2012 „nur“ 38 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in diesem Wirtschaftsbereich arbeiteten, sind es im Landkreis Sozialversicherungspfl. Besch. am Wohnort 53.483 Berufseinpendler über die Kreisgrenze 14.811 Berufsauspendler über die Kreisgrenze 11.014 á Erwerbstätigen-Statistik für den Landkreis Tuttlingen (Quelle: Agentur für Arbeit, Stand 2013) 6-10 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Die Ergebnisse der aktuellen Berufspendlerrechnung zeigen, dass der Berufsverkehr in Baden-Württemberg zwischen 2009 und 2011 weiter zugenommen hat. Anlage zu diesem Nahverkehrsplan sind die Daten des Statistischen Landesamtes (CD-ROM) zu „Berufspendler in Baden-Württemberg“. Die gelieferten Tabellen zeigen die jeweiligen Summen der Einund Auspendler sowie die Pendlerströme auf verschiedenen regionalen Ebenen für verschiedene Berichtsjahre und sind daher eine maßgebliche Datenbasis für die Analysen und die Gestaltung von Verkehrsangeboten im vorliegenden Nahverkehrsplan. Denn mit rund 610 PKW pro 1000 Einwohner besitzen die Bewohner des Kreises Tuttlingen mehr Autos als der bundesdeutsche Durchschnitt mit ca. 540 PKW pro 1.000 Einwohner. Fast ein Fünftel der Kilometer, die im Personenverkehr zurückgelegt werden, geht auf das Konto der täglichen Wege von und zur Arbeit – ein großes Potenzial für den ÖPNV. 6-11 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Schülerzahlen und Schulstandorte der aus diesem Räumen nach Tuttlingen einpendelnden Schüler (insbesondere Berufsschüler aus Richtung Rottweil). konstant. Welche Entwicklungen die Gemeinschaftsschulen nehmen, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht ablesen. Schulstandorte und die aktuellen FahrschülerVerflechtungen sind auf den folgenden Seiten kartografisch dargestellt. Fakt ist, dass die Schülerzahlen aufgrund des demografischen Faktors in den kommenden Jahren weiter zurückgehen. Der starke Abwärtstrend der vergangenen Jahre wird durch eine Stabilisierung der Geburtenzahlen auf niedrigem Niveau abgefedert. Bei den Grundschulen ist diese Tendenz abgebildet. Die Entwicklung der Schullandschaft und der Schülerzahlen im Landkreis Tuttlingen ist für den ÖPNV von entscheidender Bedeutung. Deshalb ist es im weiteren Planungsverlauf wichtig, die Schulentwicklung aufmerksam zu beobachten. 6.4 Die zur Verfügung stehenden Daten haben nur bedingte Aussagekraft, denn sie bilden nicht die künftige Entwicklung in der Schullandschaft des Landkreises Tuttlingen ab. Des Weiteren umfassen sie nur die Fahrschüler, die über TUTicket ihre Fahrkarte beziehen. Aus diesem Grund fehlen auf den Darstellungen noch die Verflechtungen zu Schulen in VillingenSchwenningen und Rottweil, sowie große Teile Die Entwicklung bei den einzelnen weiterführenden Schularten ist unterschiedlich. Während sich bei Hauptschulen, Werkrealschulen und Realschulen der Negativtrend fortsetzt, bleibt die Schülerzahl an Gymnasien relativ Schüler Schüler Schüler Schüler Schüler 2006/07 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 (Basisjahr) Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass trotz abnehmender oder stagnierender Schülerzahlen, die Zahl der Fahrschüler aufgrund des immer komplexer werdenden Schulwahlverhaltens, zunehmen kann, da immer weniger die Nähe zum Wohnort zum entscheidenden Kriterium der Schulwahl wird. Schüler Veränderung Tatsächliche Prognostizierte 2012/13 zum Vorjahr Veränderung Veränderung bis 2020 seit Schuljahr ausgehend 2006/2007 vom Basisjahr 2006/2007 Grundschulen 6.457 5.991 5.702 5.463 5.255 5.273 + 0,34 % - 18,34 % - 20,00 % Hauptschulen/WRS 3.005 2.755 2.614 2.563 2.570 2.531 - 1,52 % - 15,77 % - 33,33 % nur Hauptschulen Realschulen 3.629 3.592 3.654 3.619 3.707 3.732 + 0,67 % + 2,84 % - 22,50 % Gymnasien 3.688 3.791 3.760 3.820 3.822 3.552 - 7,06 % - 3,69 % - 9,00 % Sonderschulen 605 569 591 581 592 616 + 4,05 % + 1,81 % unsichere Prognose Schüler gesamt 17.384 16.698 16.321 16.046 15.946 15.704 - 1,52 % - 9,66 % á Entwicklung der Schülerzahlen im Kreis Tuttlingen seit dem Schuljahr 2006/07, Prognose für das Jahr 2020 (Quelle: Landkreis Tuttlingen) 6-12 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Schulstandorte im Landkreis Tuttlingen 6-13 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Fahrschüler zu Grund-, Haupt- und Gemeinschaftsschulen im Landkreis Tuttlingen 6-14 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Fahrschüler zu Realschulen im Landkreis Tuttlingen 6-15 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Fahrschüler zu Gymnasien im Landkreis Tuttlingen 6-16 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Fahrschüler zu Berufsschulen im Landkreis Tuttlingen 6-17 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Fahrschüler zu Sonderschulen im Landkreis Tuttlingen 6-18 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 6.5 Schülerverkehr 6.5.1 Ausgangslage Im gesamten Landkreis Tuttlingen ist die Schülerbeförderung in den regulären Linienverkehr von Bus und Bahn integriert. Dabei werden alle schulnotwendigen Zeiten satzungskonform abgedeckt, in der Regel wird die zumutbare Wartezeit bei weitem nicht ausgeschöpft. Probleme gibt es hin und wieder mit den zur Verfügung stehenden Beförderungskapazitäten. Die Konzentration der Schulen auf einen Unterrichtsbeginn zur 1. Stunde und einen Schulschluss nach der 6. Stunde ist nach wie vor sehr stark. Die Beförderungskapazitäten reichen insgesamt aus, Schüler versuchen aber meist, mit dem zeitlich günstigsten Bus befördert zu werden. Dies ist am Morgen auf der Fahrt zur Schule der späteste, bei der Fahrt von der Schule meist der früheste der abfahrenden Busse. Damit der Schülerverkehr entsprechend funktioniert, musste im Detail an vielen Stellen durch eine veränderte Haltepolitik der Busse nachgesteuert werden. Insgesamt stellt der Schüler- und Ausbildungsverkehr mit 6,100 Mio. (2013) Beförderungsfällen ziemlich genau 70 % des gesamten Verkehrsaufkommens von 8,712 Mio. (2013) Beförderungsfällen dar. Da sich die Schullandschaft in einem bisher nie da gewesenen Umbruch befindet, muss seitens der Nahverkehrsplanung flexibel auf die sich einstellenden neuen Verkehrsbedürfnisse reagiert werden. 6.5.2 Vorausberechnung bis 2030 6.5.3 Bewertung aus Sicht des ÖPNV Den Vorausberechnungen des statistischen Landesamtes zufolge wird die Zahl der unter 20-Jährigen landkreisweit um ca. 11,7% abnehmen, diejenige der über 60 bis 85-Jährigen hingegen um 26 % zunehmen, diejenige der über 85-Jährigen wird um 50% steigen. Damit geht die Zahl der Jugendlichen im Landkreis Tuttlingen bis 2025 etwas stärker als im Landesdurchschnitt zurück, gleichzeitig steigt die Zahl der über 85-Jährigen etwas schwächer als im Landesdurchschnitt. Die demografische Entwicklung birgt für den öffentlichen Nahverkehr erhebliche Risiken. Um dennoch eine möglichst gute Entwicklung zu erzielen, müssen alle sich aus dem ändernden Ausbildungsmarkt ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten genutzt werden, um attraktive Angebote im Bereich der Berufs- und Freizeitverkehre anbieten zu können. Ein Rückgang der Beförderungszahlen im Ausbildungsverkehr um jährlich schätzungsweise 1 % bis zum Jahr 2025 wird kaum zu vermeiden sein. Da der Ausbildungsverkehr in manchen Bereichen bis zu 80% und mehr des Fahrgastaufkommens ausmacht, muss im übrigen Verkehr mindestens 5 % Zuwachs erzielt werden, um die Beförderungszahlen zu erhalten. In der Vergangenheit waren Fahrgaststeigerungen im Berufs- und Ausbildungsverkehr in dieser Größenordnung eher die Ausnahme als die Regel. Wie sich aus der umseitigen Kartendarstellung ersehen lässt, wird sich der demografische Wandel allerdings nicht gleichmäßig in allen Gemeinden des Landkreises vollziehen. Besonders stark betroffen sind die Gemeinden des GVV Heuberg, bei denen die Anzahl der Unter20-Jähringen teilweise um knapp 30% zurückgeht, während die Altersgruppe der 60 bis 85Jährigen um teilweise über 50% anwächst. Die durch die Demografie ausgelösten Entwicklungen sind also auf dem Heuberg besonders stark ausgeprägt. Im Gegensatz hierzu nimmt die Anzahl der unter 20-Jährigen in der Stadt Tuttlingen nur um etwa 10% ab und die Altersgruppe der 60 – 85-Jährigen nur um 17% zu. Die Einschätzung des Landesamtes, dass insbesondere in den Ländlichen Räumen die Demografie-Probleme und in der Folge die Wirkungen für den öffentlichen Nahverkehr am größten sind, bestätigt sich auch für den Landkreis Tuttlingen. 6-19 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Entwicklung der Zahl der 6 bis 16-Jährigen 2012 - 2030 im Landkreis Tuttlingen 6-20 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 6.6 Berufsverkehr TUTicket verfügt derzeit über 1.800 Jahresabos von Berufstätigen in seinem Verbundgebiet. Die Daten des statistischen Landesamts weisen innerhalb des Landkreises 24.000 Binnenpendler auf. Berücksichtigt man, dass als Pendler nur solche Fahrgäste gezählt werden, die Gemeindegrenzen überschreitend unterwegs sind, so müssen bei den Jahresabos innergemeindliche Abos abgezogen werden. Ca. 24.000 Pendlern stehen damit ca. 1.500 Jahreskartenbesitzer gegenüber. Hieraus errechnet sich ein Anteil des öffentlichen Verkehrs von 6 %. Dieser Wert ist leider gering. Im Landesdurchschnitt liegt er bei 12%, in ländlichen Räumen allerdings teilweise noch niedriger als im Landkreis Tuttlingen. Festzuhalten ist, dass der Berufsverkehr nach wie vor ein sehr großes Potenzial darstellt. Gerade auch hinsichtlich der Umweltwirkungen des starken PKW-Verkehrsaufkommens ist es von hohem Nutzen, wenn das Potenzial des Berufsverkehrsaufkommens deutlich stärker als bislang ausgeschöpft wird. Neben zeitgerechten Verkehrsangeboten gehört dazu auch, dass die Arbeitsplätze in fußläufigen Entfernungen über Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs verfügen. Wenn großzügige Parkflächen unmittelbar bei den Betrieben angeboten werden, Bushaltestellen jedoch in weiter Entfernung liegen und die Nutzung des öffentlichen Verkehrs teilweise die dop- pelte Fahrzeit und mehr von Pendler abverlangt, so kann der Anteil des Berufsverkehrs nicht gesteigert werden. 6.7 Mit gezieltem Blick auf die Bedürfnisse der Berufspendler und in Zusammenarbeit mit den Betrieben, die teilweise beträchtliche Zuschüsse zu den Fahrtkosten des öffentlichen Verkehrs leisten, wird es möglich sein, den geringen Marktanteil zu steigern. Im Einkaufs- und Versorgungsverkehr stellt die zunehmende Zahl von Einkaufsmärkten auf der „grünen Wiese“ abseits der gut erschlossenen klassischen Stadt-/Ortszentren eine besondere Herausforderung für den ÖPNV dar. Grundsätzlich sollten alle größeren Einkaufsmärkte an Buslinien bzw. an den öffentlichen Nahverkehr angeschlossen sein, um nicht von vornherein eine erhebliche Nutzergruppe auszuschließen. Eine weitere Erhöhung des Marktanteils im Berufsverkehr muss die Zielsetzung sein, um den ohne Zweifel vorhandenen Markt deutlich stärker als bislang auszuschöpfen. Zur Erschließung dieser Potentiale muss gemeinsam mit dem betrieblichen Mobilitätsmanagement der Betriebe nach Lösungen gesucht werden. Hierzu wird es aber auch erforderlich sein, dass Arbeitszeiten innerhalb eines Gewerbegebietes firmenübergreifend miteinander und auf die Taktzeiten im nächsten größeren Verkehrsknoten (unter Berücksichtigung einer angemessenen Transferzeit von/zu diesem Knoten) abgestimmt werden. Denn nur wenn eine hinreichenden Bündelung der Pendlerströme in räumlicher Hinsicht (über Taktknoten) und in zeitlicher Hinsicht (bzgl. der Arbeitsanfangsund Schlusszeiten) gelingt, wird es möglich sein, ein adäquates und attraktives ÖPNV-Angebot für den Berufspendlerverkehr auch zu nicht-zentral gelegenen Arbeitsstätten aufzubauen und dauerhaft wirtschaftlich zu betreiben. 6-21 6.8 Einkaufs- und Versorgungsverkehr Freizeitverkehr Über die Hälfte des Verkehrsvolumens insgesamt ist Freizeitverkehr, also Verkehr außerhalb des Berufs- und Ausbildungsverkehrs. Wesentlicher Teil des Freizeitverkehrs findet im Zusammenhang mit Einkaufs- und Versorgungsaktivitäten statt (ca. 20%), ferner im Zusammenhang mit Veranstaltungen oder Gaststätten und Restaurantbesuch. Die Freizeitaktivitäten sind räumlich sehr ausgeprägt, während die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz eher streckenbezogene eindimensionale Strukturen aufweisen. Freizeitverkehre erfordern nicht nur funktionierende Bus- und Bahnlinien sondern deren Verknüpfung zu einem in sich stimmigen Verkehrsnetz. Der hierfür geeignetste Ansatz liegt in Integralen Verkehrskonzepten, also Fahrplanstrukturen mit Knotenpunkten und dort NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN stimmigen Anschlüssen. Auf diese Art und Weise lassen sich günstige flächendeckende Verbindungen auch auf Relationen herstellen, bei denen eine regelmäßige Verkehrsnachfrage vorhanden ist, was gerade für den Freizeitverkehr ein Hauptmerkmal darstellt. Im Landkreis Tuttlingen bestehen mit der Struktur des Ringzug-Systems Ansätze, die über die Verknüpfungen der Linien flächendeckende Ausstrahlung aufweisen. So gibt es bspw. mindestens stündlich in Aldingen aus allen Richtungen in alle Richtungen Anschlüsse. Das Engagement von TUTicket bei Sportveranstaltungen, wie etwa dem Ring(er)zug oder bei Lauftreffs und anderen Sportveranstaltungen, bei kulturellen Veranstaltungen (z.B. beim Honbergsommer oder dem Southside-Festival) sollte fortgesetzt werden. Hauptziel dabei ist es, in Kundenschichten vorzudringen, die größtenteils nicht zu den Dauerkunden von TUTicket zählen. Gerade der Freizeitbereich ist das Segment, in welchem auf ihr Auto fixierte Kunden am ehesten zu Verhaltensveränderungen bereit sind. Wenn sie dabei feststellen, wie unkompliziert der öffentliche Nahverkehr ist, besteht die Chance, den einen oder anderen Kunden insgesamt zu überzeugen. Aus diesem Grund kommt dem Freizeitverkehr eine „Erschließungsfunktion“ zu. 6.9 Tourismus 6.9.1 Grundsätzliches Der Tourismus im Landkreis Tuttlingen und im Donaubergland ist sehr stark vom Tages- und Naherholungstourismus und von einer eher geringen Auslastung der (gewerblichen) Übernachtungsbetriebe geprägt. Im Landkreis Tuttlingen wurden im Jahr 2013 rund 217.000 Übernachtungen in gewerblichen Betrieben mit mehr als neun Betten gezählt. Dies ist nach einer deutlich überdurchschnittlichen Steigerung gegenüber dem Landesdurchschnitt der absolute Höchststand bisher. Der größte Teil dieser Übernachtungen dürfte jedoch geschäftlich bedingt sein, wenn gleich deutliche Zuwachsraten in den Monaten Juli und August in den letzten Jahren auch auf einen Anstieg der rein touristischen Übernachtungen belegen. Genaue Zahlen hierüber liegen jedoch nicht vor. Die Bettenauslastung liegt mit derzeit knapp 27 % am unteren Ende der Landesliste. Dies hängt jedoch auch stark damit zusammen, dass im Geschäftstourismus Doppelzimmer häufig als Einzelzimmer vermietet werden. Die statistisch erfasste Aufenthaltsdauer beträgt derzeit rund 2,2 Übernachtungen je Gast. Neben den Übernachtungen in den statistisch erfassten gewerblichen Betrieben (mit mehr als neun Betten) dürften nach tourismuswissenschaftlichen Modellrechnungen zudem etwa jährlich ähnlich viele Übernachtungen in den privaten Häusern, Ferienwohnungen und der sog. Parahotellerie stattfinden. 6-22 Der Landkreis Tuttlingen verfügt mit dem Donautal und dem Heuberg über herausragende touristische Attraktionen, die zudem mit dem Nahverkehr gut erschlossen sind. In den letzten Jahren konnten durch neue touristische Angebote (Donauberglandweg im Bereich Wandern; neue Angebote und Pauschalen einzelner Hotels) der Wochenendtourismus (auch nach Einzelaussagen von Übernachtungsbetrieben) etwas gesteigert werden, auch wenn hierfür bisher keine messbaren Zahlen vorliegen. Durch die Schaffung neuer Freizeitinfrastruktur im Bereich Wandern (Wanderwege) und Radwandern (Radprojekt „Donaubikeland“) in den vergangenen fünf Jahren wurden Grundlagen für die Steigerung des Tages- und des Wochenendtourismus vor allem im Sinne der Naherholung gelegt. Im Winter können zudem zahlreiche Skilifte im Landkreis Tuttlingen relativ gut mit Linienverkehren erreicht werden. Da gerade Jugendliche eine Hauptnachfragegruppe bei den Skiliften darstellen, könnten je nach Schneelage neue Zielgruppen erschlossen werden. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 6.9.2 Fahrradtourismus Im Bereich des Radwanderns wird das ÖPNVAngebot im Wesentlichen entlang des Donauradwegs, vor allem die Angebote (Fahrradmitnahme) des Naturparkexpress an Wochenenden und Feiertagen, genutzt. Entlang des europäischen Fernradwanderwegs im Donautal sollte der Fahrradservice jedoch weiter ausgebaut werden. Bislang gibt es nur mit dem Naturpark-Express während der Wochenenden von Mai bis Oktober sowie dem Radexpress von Ulm nach Immendingen attraktive und auch gut genutzte Fahrradmitnahmemöglichkeiten. Im regulären Schienenverkehr ist die Mitnahme von Fahrrädern möglich und wird insbesondere beim Ringzug rege genutzt, da die Fahrradmitnahme nur bei stark belasteten Zügen ausgeschlossen. 6.9.3 Tagestourismus Das bisherige Nahverkehrsangebot ist vor allem im Tagestourismus im Landkreis Tuttlingen/Donaubergland von einiger Bedeutung, vor allem für Angebote in den touristischen Hauptgeschäftsfeldern „Wandern“ und „Radwandern“. Bei Wanderern wird der Nahverkehr zunächst im Rahmen von Gruppenwanderungen genutzt, hier vor allem im Rahmen der sogenannten „Ringzugwanderungen“, die der Zweckverband Ringzug und TUTicket seit Jahren mehrfach jährlich in regelmäßigen Abständen durchführt, aber auch durch andere geführte und organisierte Gruppenwanderungen von Wandervereinen und Institutionen. Daneben nutzen auch Fernwanderer auf dem Donauberglandweg den öffentlichen Nahverkehr für die Rückreise zu den Etappenorten Spaichingen, Mühlheim a.d.D. und Fridingen a.d.D. In Teilen spielen die Nahverkehrsangebote im Donautal auch eine gewisse Rolle (vor allem an Wochenenden) für den Tageswandertourismus. Darüber hinaus sind verschiedene Freizeiteinrichtungen wie das TuWass in Tuttlingen (rd. 400.000 Besucher jährlich), das Freilichtmuseum Neuhausen ob Eck (rd. 90.000 Besucher pro Saison), diverse Museen, Waldseilpark „Hirschwaslos“ in Mahlstetten, neuerdings Arena Geisingen etc. von merklicher Bedeutung für den Tagestourismus in der Region. Zum Freilichtmuseums in Neuhausen ob Eck sind es vor allem Schulklassen aus dem Landkreis und den angrenzenden Landkreisen, die per ÖPNV zu gebuchten Projekten im Museum anreisen. 6-23 6.10 Großveranstaltungen Die jährlich im Landkreis Tuttlingen angebotenen Großveranstaltungen wie das „SouthsideFestival“ in Neuhausen ob Eck, der „HonbergSommer“ in Tuttlingen, „Run & Fun“ Tuttlingen oder auch der „Fuhrmannstag“ und die „Kirbe“ im Freilichtmuseum Neuhausen ob Eck, ziehen kurzfristig Tausende von Besuchern an und wirken weit über die Region hinaus imagebildendend. Für den ÖPNV spielen die Großveranstaltungen „Southside-Festival“ und „Honberg-Sommer“, eine herausragende Rolle, da sich hier der ÖPNV bei der Einrichtung von Shuttle-Services und Sonderbussen regelmäßig als leistungsfähiger Logistik-Partner beweisen kann. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 6.11 Verkehrsprognosen 6.11.1 Generalverkehrsplan des Landes Baden-Württemberg Der Generalverkehrsplan des Landes BadenWürttemberg umfasst auch eine Verkehrsprognose. Diese enthält neben dem motorisierten (Land-)Verkehr auch den nichtmotorisierten Verkehr sowie den Luftverkehr. Prognosejahr ist das Jahr 2025, Basisjahr das Jahr 2004. Der MIV steigt demnach um 11 %, während der öffentliche Straßenpersonenverkehr wie auch der nichtmotorisierte Verkehr um jeweils 6 % sinken. Lediglich der Schienennahverkehr soll um 1 % steigen. Die aufgeführten hohen Steigerungsraten im Schienenfern- wie im Luftverkehr spielen für den vorliegenden Nahverkehrsplan keine Rolle. In der Prognose sind im Bereich des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs der Schülerverkehr und der Erwachsenen-Verkehr nicht getrennt ausgewiesen. Da im Busbereich der Schülerverkehr eine sehr große Rolle spielt und starke Rückgänge der Schülerzahlen zu erwarten sind, dürfte der Rückgang um 6 % ausschließlich auf diesen Effekt zurückzuführen sein. Im Bereich des Erwachsenen-Verkehrs ist eher mit einer Nachfragesteigerung zu rechnen. Erwähnt werden muss an dieser Stelle, dass die Prognose mit dem Basisjahr 2004 vor dem starken Ölpreisanstieg im Jahr 2007 und vor der Finanz- und Wirtschaftskrise in den Jahren 2008 und 2009 erstellt wurde und daher u. a. nur moderate Anstiege der Energiekosten sowie eine Steigerung der gesamtwirtschaftliche Bruttowertschöpfung von im Schnitt 1,7 % pro Jahr zugrunde legt. Diese beiden Faktoren haben starken Einfluss auf die Verkehrsentwicklung und die Verkehrsmittelnutzung. Verkehrsprognose 2025 des Generalverkehrsplans Baden-Württemberg MODAL SPLIT VERÄNDERUNG 2004 2025 2025 ggü. 2004 Mot. Individualverkehr 58 % 62 % 11 % Eisenbahnen 2% 2% 5% - darunter Nahverkehr 2% 2% 1% - darunter Fernverkehr 0,20 % 0,30 % 42 % Verkehrsaufkommen (Personen) ÖSPV 8% 7% -6 % Nichtmotorisierter Verkehr 31 % 28 % -6 % 0,10 % 0,20 % 115 % 100 % 100 % 4% Mot. Individualverkehr 79 % 81 % 19 % Eisenbahnen 7% 8% 30 % - darunter Nahverkehr 4% 3% 5% - darunter Fernverkehr 3% 4% 58 % ÖSPV 8% 6% -4 % Nichtmotorisierter Verkehr 6% 5% -6 % 100 % 100 % 17% Luftverkehr Insgesamt Verkehrsleistung (Personenkilometer) Luftverkehr á Verkehrsprognose 2025 des Generalverkehrsplans Baden-Württemberg 6-24 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 6.11.2 Bundesweite Entwicklungen und Trends 6.11.2.1 Verkehrsverhalten der Bevölkerung: bisherige Entwicklung Da nur wenige kreisweite Daten zur Verkehrsnachfrage und -prognose im Landkreis Tuttlingen zur Verfügung stehen, werden hier auch bundesweite Entwicklungen dargestellt. Diese sind auch auf den Landkreis Tuttlingen übertragbar und beeinflussen die lokale Verkehrsentwicklung. Auf der Basis der größten Stichprobenerhebung zum Verkehrsverhalten (Mobilität in Deutschland 2002 und 20081) sowie einer Prognose zum Pkw-Bestand lassen sich die folgenden Trendaussagen treffen: Mobilitätskennziffern: Die Anzahl der Wege pro Tag hat zwischen 2002 und 2008 leicht zugenommen, vor allem bei den über 45-jähigen sowie etwas stärker am Wochenende als Montag bis Freitag. Die durchschnittliche Wegelänge liegt in verdichteten Kreisen bei 11,7 km, im ländlichen Raum bei 12,3 km. Im Vergleich 2002 und 2008 ergeben sich eine höhere Mobilität und höhere Wegezahlen besonders bei den über 60-Jährigen2. Die Mobilität, vor allem der älteren Menschen, wird sich weiter erhöhen. Bis 2015 wird die Mobilität deshalb – trotz des Bevölkerungsrückgangs – zunächst weiter ansteigen. 1 http://www.mobilitaet-in-deutschland.de Führerschein/Pkw-Besitz: Die Führerscheinquote (Anteil der Führerscheinbesitzer in der Altersklasse 18 bis 74 Jahre) hat sich von 83 auf 88 % erhöht. In den Altersklassen bis 40 Jahre sind leichte Rückgänge zu verzeichnen, bei den höheren Jahrgängen Anstiege, vor allem bei den über 65-Jährigen. Der Pkw-Bestand in privaten Haushalten hat weiter zugenommen: 2002: 0,5 Pkw/Person, 2008: 0,6 Pkw/Person; die Zahl der autolosen Haushalte ging von 20 auf 18 % zurück (in Baden-Württemberg sind nur 11 % der Haushalte ohne Pkw). Pkw-Bestand: Die Pkw-Dichte im Landkreis Tuttlingen beträgt derzeit 610 Pkw/1.000 Einwohner. Sie liegt damit über dem bundesdeutschen Schnitt von 540 Pkw/1.000 Einwohner. Der Pkw-Bestand privater Halter in Deutschland wird zunächst weiter wachsen. Von 2010 bis 2015 wird von Shell Deutschland eine Zunahme bei den Männern bundesweit um 2 % und bei den Frauen um 8 % prognostiziert (2015: im Bundesdurchschnitt 718 Pkw/1.000 Männer, 398 Pkw/1.000 Frauen), es wird jedoch die Fahrleistung je Fahrzeug zurückgehen3. Erst nach 2020 wird die fahrfähige Bevölkerung absolut zurückgehen, was eine Stagnation im Pkw-Bestand erwarten lässt. In jüngeren Jahrgängen (bei den Männern unter 39 Jahren und bei den Frauen unter 29 Jahren) ist ein Trend zu geringerem Pkw-Besitz auszumachen. 2 Mobilität in Deutschland, Anwenderworkshop 02.09.09, Berlin, S. 35 6-25 Da die Pkw durchschnittlich 13 bis 15 Jahre gefahren werden, wird die Abhängigkeit von konventionellen Kraftstoffen noch Bestand haben. Die private Autonutzung wird – aufgrund der steigenden Ölpreise und der Forschungs- und Entwicklungskosten für neue Antriebsformen – dauerhaft teurer werden. Die Kosten wurden 2008 als wichtigster Grund für den Pkw-Verzicht genannt (50 % der befragten „Autolosen“ geben diese Begründung). Verkehrsmittelnutzung: Zwischen 2002 und 2008 stagnierte die Autonutzung. Der ÖPNV verzeichnete Zuwächse. Wegezahl Kilometerleistung ÖV + 14 % + 17 % Fahrrad + 17 % +6% zu Fuß +7% -5% MIV-Fahrer 0% +1% MIV-Mitfahrer -5% + 12 % á Entwicklung des Verkehrsaufkommens 2002-2008 (Quelle: Mobilität in Deutschland 2008) In ländlichen Kreisen wie auch in verdichteten Kreisen wurden 2008 6 % aller Wege mit dem ÖV zurückgelegt. 79 % davon waren reine ÖVWege, 13 % Kombinationen mit dem Pkw und 7 % Kombinationen mit dem Fahrrad. Der ÖVAnteil hat bei den bis 45-jährigen zugenommen. Bei den über 60-jährigen wurde eine leichte Steigerung der Modal-Split-Anteile des 3 Shell Deutschland Oil GmbH: Pkw-Szenarien bis 2030, Hamburg, 2009 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Pkw ermittelt, während in allen anderen Altersklassen ein Rückgang des Pkw-Anteils zu verzeichnen war. In den verdichteten Kreisen werden 42 % der Bevölkerung zu den „MIV-Stammkunden“ gezählt. 21 % werden hingegen zur Gruppe der MIV-Nutzer mit „ÖPNV-Potenzial“ gerechnet, welche durch attraktive ÖPNV-Angebote ansprechbar sind. Das ÖPNV-Potenzial ist deutlich größer als die heutige tatsächliche Nutzung. Bis 2030 soll der MIV laut Shell leicht an Personenverkehrsleistung zugunsten des ÖPNV verlieren (von 84,6 % auf 84,3 % im Jahr 2030). Es gibt einen Trend zur stärkeren Verknüpfung der Verkehrsmittel. Im ländlichen Raum werden ÖPNV-Haltepunkte bereits heute überdurchschnittlich oft mit dem Fahrrad oder dem Pkw angefahren. Wegezwecke: Die meisten Wege werden im Versorgungs- und Freizeitverkehr zurückgelegt. Die nebenstehende Abbildung zeigt die Verteilung der Wege auf die Zwecke für ländliche Landkreise. Der Versor- gungs- und Freizeitverkehr (Freizeit, Einkauf, private Erledigung) macht knapp zwei Drittel der Wege aus. Damit ist er der wichtigste Verkehrssektor, über den jedoch gleichzeitig die wenigsten Daten vorliegen. Insgesamt war eine geringe Zunahme der Freizeit- und Einkaufswege zwischen 2002 und 2008 zu verzeichnen. Durch den demografischen Wandel wird es zu einer weiteren Zunahme im Versorgungs- und Freizeitverkehr und zu einem Rückgang im Arbeits- und Ausbildungsverkehr kommen. Das Ausmaß dieses Trends hängt von der Entwicklung der Erwerbstätigkeit ab (vgl. Kap. 6.3.2). 6.11.2.2 Zusammenfassung Durch den demografischen Wandel ergibt sich längerfristig ein höherer Anteil der Personengruppen, die sich durch steigende Mobilität und steigende Pkw-Anteile auszeichnet. Zudem ist ein Trend vom Mitfahren zum Fahren auszumachen, wiederum besonders ausgeprägt bei den Senioren/-innen. Hier kann der ÖPNV nur durch große Anstrengungen seinen Marktanteil behalten und ausbauen. Demgegenüber ist bei jüngeren Verkehrsteilnehmern bis 39 Jahren eine zunehmende Offenheit in der Verkehrsmittelwahl festzustellen. Durch attraktive Angebote können hier zunehmend Verkehrsanteile gewonnen werden. Zukünftig wird es zu einer weiteren Abnahme der alltäglichen Berufs- und Ausbildungswege (absolut und relativ) und zur Zunahme des Versorgungs- und Freizeitverkehrs kommen. Insgesamt wird die Verkehrsleistung (Personenkilometer) trotz Bevölkerungsrückgang durch die mobilen Senioren und Seniorinnen zunächst leicht ansteigen. Der ÖPNV muss sich daher noch mehr als bisher auf den Versorgungs- und Freizeitverkehr konzentrieren und durchgängig im Takt verfügbare und gut vernetzte Angebote vorhalten. á Verteilung der Wege nach Wegezwecken in ländlichen Landkreisen 2008 (Quelle: Mobilität in Deutschland 2008) 6-26 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 6.11.2.3 Schlussfolgerungen und Bewertung aus Sicht des ÖPNV § Trends und Kernaussagen: § Die Schülerzahl wird aufgrund des demografischen Wandels auch im Kreis Tuttlingen zurückgehen. Diese Entwicklung, aber auch Veränderungen der Schullandschaft werden zu einer Umorientierungen in der Schülerbeförderung führen, die stellenweise sogar zu einem höheren ÖPNV-Bedarf führen können, was aber den demografisch bedingten Rückgang voraussichtlich nicht ausgleichen kann. Insbesondere werden sich die Schülerströme im Landkreis immer wieder verändern, was einen ständigen Anpassungsbedarf des schulbezogenen ÖPNV erfordert. § Während der berufsbezogene Verkehr voraussichtlich mengenmäßig stagnieren wird, wird der Freizeit- und Versorgungsverkehr, der zeitlich und räumlich weniger konzentriert stattfindet, weiter zunehmen. Damit erhöht sich der Anteil der Wege, die nicht alltäglich und zu ganz unterschiedlichen Zeiten zurückgelegt werden. § Die generell rückläufige Pkw-Affinität bei jüngeren Frauen und Männern bietet dem ÖPNV die Chance mit überzeugenden Angeboten diese Zielgruppe stärker und länger an den ÖPNV zu binden (verzögerter Führerschein-und Fahrzeugerwerb). Insgesamt wird die Entwicklung allerdings wesentlich von nicht zuverlässig prognostizierbaren Entwicklungen (Konjunktur, Beschäftigtenzahlen, Haushaltseinkommen und Einkommensverteilung, Entwicklung der Mobilitätskosten/Treibstoffkosten) mitbestimmt werden. Herausforderungen und Entwicklungschancen für den ÖPNV: § Die verkehrspolitischen Rahmenbedingungen und die Intensität der Marktbearbeitung durch die ÖPNV-Akteure (Fortentwicklung der Produkte und der Qualität) werden darüber entscheiden, in welchem Umfang der ÖPNV im Kreis Tuttlingen der demografischen Entwicklung trotzen und größere Marktanteile gewinnen kann. § Zuverlässigkeit und Verständlichkeit (Informationen, gut zugängliche Haltestellen, Fahrpläne, Fahrpreise, weniger S- und FKurse) sind vor allem für „wahlfreie“ Personen und ältere Menschen wichtige Qualitätskriterien. § Die im Nahverkehrsplan verfolgte Strategie, auf den regionalen Hauptachsen und in den Stadtverkehren ganztägig verfügbare, gut vernetzte und verständliche, klar strukturierte Angebote vorzuhalten, gewinnt weiter an Bedeutung, weil der Anteil zeitlich wie auch räumlich gebündelter Verkehre zurückgeht und der Anteil zeitlich disperser Mobilitätsbedürfnisse zunimmt. 6-27 § Park & Ride/Bike & Ride sind als Zubringer zu „schnellen“ ÖPNV-Angeboten zu fördern. § Ausschließlich auf Expansion des Mobilitätsangebotes im ÖPNV gerichtete Strategien zum Zwecke der Attraktivitätssteigerung finden ihre Grenzen jedoch in der Betrachtung des Gesamtsystems. Die Mittel für die Gestaltung des ÖPNV sind budgetiert und innerhalb dieses finanziellen Rahmens ist der ÖPNV optimal zu gestalten. Hierbei sind auch Effekte zu berücksichtigen, auf die der Landkreis keinen Einfluss hat, wie z.B. Kostensteigerungen (Tariflöhne, Treibstoffkosten), Veränderungen im Landes-SPNV usw. NAHVERKEHRSPLAN ENTWURF Kapitel 7 Rechtsrahmen, Vergabe und Teilnetz-Bildung NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 7 7.1 Rechtsrahmen und Teilnetze Der Nahverkehrsplan im ÖPNVGesetz Baden-Württemberg Nach § 2 Abs. 2 des baden-württembergischen ÖPNV-Gesetzes (ÖPNVG) liegt die Zuständigkeit und Aufgabenträgerschaft für den straßengebundenen ÖPNV bei den Landkreisen und kreisfreien Städten im Rahmen einer freiwilligen Aufgabe der Daseinsvorsorge. Aufgrund der Freiwilligkeit der Aufgabe sind die Aufgabenträger in der Art und Weise der Ausgestaltung frei, jedoch gibt das ÖPNV-Gesetz Ziele vor. Die Zuständigkeit für den Schienenpersonennahverkehr liegt grundsätzlich beim Land, das seine Aufgabenträgerschaft im SPNV über die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg NVBW mbH wahrnimmt. "Öffentlicher Personennahverkehr soll im gesamten Landesgebiet im Rahmen eines integrierten Gesamtverkehrssystems als eine vollwertige Alternative zum motorisierten Individualverkehr zur Verfügung stehen. Er soll dazu beitragen, dass die Mobilität der Bevölkerung gewährleistet, die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Baden-Württemberg gesichert und verbessert sowie den Belangen des Umweltschutzes, der Energieeinsparung und der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs Rechnung getragen wird." (Zitat aus: ÖPNV-Gesetz Baden-Württemberg, § 1 Zielsetzung) Nach § 11 Abs. 1 ÖPNV-Gesetz haben die Landkreise und kreisfreien Städte einen Nahverkehrsplan als ÖPNV-Rahmenplan aufzustellen. Nach § 11 Abs. 3 bis 5 ÖPNVG hat ein Nahverkehrsplan dabei mindestens zu enthalten: eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Einrichtungen und Strukturen sowie der Bedienung im öffentlichen Personennahverkehr; eine Bewertung der Bestandsaufnahme (Verkehrsanalyse); eine Abschätzung des im Planungszeitraum zu erwartenden Verkehrsaufkommens im motorisierten Individualverkehr und im öffentlichen Personennahverkehr (Verkehrsprognose); Ziele und Rahmenvorgaben für die Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs; Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen zur Verwirklichung einer möglichst weitreichenden Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr. Diese eher auf einer Meta-Ebene angesiedelten Vorgaben des noch nicht an den neuen Rechtsrahmen des novellierten Personenbeförderungsgesetzes angepassten ÖPNV-Gesetzes treten jedoch gegenüber den in Kapitel 7.2.4 aufgestellten Anforderungen aus dem PBefG zurück, deren Erfüllung für die genehmigungsrechtliche Wirksamkeit des Nahverkehrsplanes hingegen zwingend sind. § § § § § 7-2 7.2 7.2.1 Der Nahverkehrsplan im Personenbeförderungsgesetz PBefG Funktion des Nahverkehrsplans Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wurde zum 1. Januar 2013 grundlegend überarbeitet, um die EU-Verordnung VO (EG) 1370/2007 im nationalen Recht zu berücksichtigen. Der Nahverkehrsplan wurde dabei in seiner Funktion gestärkt. § 8 PBefG wurde neu gefasst und legt fest, dass der Aufgabenträger für den ÖPNV für die Aufstellung des Nahverkehrsplans zuständig ist: „Für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr sind die von den Ländern benannten Behörden (Aufgabenträger) zuständig“ (§ 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG). Im § 8 Abs. 3 PBefG ist zudem definiert, dass der Aufgabenträger für die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zuständig ist und hierfür „Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebots, dessen Umweltqualität sowie die Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende Integration der Verkehrsleistungen in der Regel in einem Nahverkehrsplan“ definiert. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 7.2.2 Barrierefreiheit Darüber hinaus ist die Barrierefreiheit ein wichtiger Aspekt; hierzu werden weitreichende konkrete Anforderungen an den Nahverkehrsplan gestellt: „Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die in Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen.“ (§ 8 Abs. 3 PBefG). 7.2.3 Beteiligung Zur Beteiligung an der Erstellung am Nahverkehrsplan wird folgendes ausgesagt: „Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans sind die vorhandenen Unternehmer frühzeitig zu beteiligen“ (§ 8 Abs. 3 PBefG). Dies wurde bei der Erstellung des Nahverkehrsplanes dadurch berücksichtigt, dass die vorhandenen Verkehrsunternehmen frühzeitig am Aufstellungsprozess aktiv beteiligt wurden. Insbesondere wurden sie dazu aufgefordert, konkrete Hinweise auf aus ihrer Sicht bestehende Mängel und Verbesserungspotenziale im Buslinienverkehr im Landkreis Tuttlingen zu geben. Darüber hinaus sind nach § 8 Abs. 3 PBefG „soweit vorhanden (…) Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen.“ Dies wird im Zuge eines geeigneten Beteiligungsverfahrens nach der Entwurfserstellung berücksichtigt. 7.2.4 Rechtliche Wirkung Die rechtliche Wirkung des Nahverkehrsplans ist in § 8 Abs. 3a PBefG definiert, in dem die Berücksichtigung des Nahverkehrsplans bei den Vergabeverfahren von Liniengenehmigungen festgelegt ist: „Die Genehmigungsbehörde wirkt im Rahmen ihrer Befugnisse nach diesem 7-3 Gesetz und unter Beachtung des Interesses an einer wirtschaftlichen Verkehrsgestaltung an der Erfüllung der dem Aufgabenträger nach Absatz 3 Satz 1 obliegenden Aufgabe mit. Sie hat hierbei einen Nahverkehrsplan zu berücksichtigen“. Hierdurch ist die Funktion des Nahverkehrsplans gegenüber dem PBefG in der alten Fassung deutlich gestärkt, da die Berücksichtigung durch die Genehmigungsbehörde bisher eine „Kann-Bestimmung“ war. Ergänzt wird dies durch § 13 PBefG: „Werden im öffentlichen Personennahverkehr mehrere Anträge gestellt, die sich ganz oder zum Teil auf die gleiche oder im Wesentlichen gleiche Verkehrsleistung beziehen, so ist die Auswahl des Unternehmers danach vorzunehmen, wer die beste Verkehrsbedienung anbietet. Hierbei sind insbesondere die Festlegungen eines Nahverkehrsplans im Sinne des § 8 Absatz 3 zu berücksichtigen.“ (§ 13 Abs. 2a PBefG). Damit wird der Nahverkehrsplan zur Richtschnur für den Genehmigungswettbewerb bei eigenwirtschaftlichen Verkehren. Voraussetzung ist eine echte Auswahl bei konkurrierenden Verkehrsunternehmen. Gibt es nur einen (unzureichenden) oder gar keinen Antrag, so bleibt dem Aufgabenträger nur das Vorgehen in Bezug auf gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen. Auch hier ist die Funktion des Nahverkehrsplans gestärkt worden. So muss der Vereinbarung über eine gemeinwirtschaftliche Leistung, i.d.R. nach Ausschreibung oder ausnahmsweise nach Direktvergabe, eine Vorinformation vorausgehen: § 8a Abs. 2 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN PBefG. In dieser Vorinformation legt der Aufgabenträger fest, welche Standards für den Verkehr gelten sollen und von dem Unternehmen für eigenwirtschaftliche Verkehre zuzusichern sind. Dabei können und sollen sich die Standards aus dem Nahverkehrsplan entwickeln, eine direkte Rechtspflicht besteht nicht. Im Genehmigungsverfahren ergeben sich dann zwei Rechtswirkungen: verbindlich zugesicherte Verkehr mindestens dem bisherigen Verkehrsangebot entspricht und darüber hinaus von den in der Vorabbekanntmachung beschriebenen weitergehenden Anforderungen zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung nur unwesentlich abweicht. Als wesentlich gelten grundsätzlich Abweichungen von Anforderungen zu Linienweg und Haltestellen, zu Bedienungshäufigkeit und Bedienungszeitraum, zur Abstimmung der Fahrpläne und zur Barrierefreiheit. Das Gleiche gilt für Anforderungen zur Anwendung verbundener Beförderungstarife und Beförderungsbedingungen, für die ein Ausgleich nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gezahlt werden soll. Sofern diese Abweichungen Anforderungen betreffen, die über das bisherige Verkehrsangebot hinausgehen, sind sie nur dann wesentlich, wenn der Unternehmer, der diesen Verkehr bisher betrieben hat, hierzu angehört wurde und diese Anforderungen für die ausreichende Verkehrsbedienung erforderlich sind.“ 1. Das Herauslösen aus einem in einem Nahverkehrsplan festgelegten Linienbündel. § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. d) PBefG bestimmt, dass öffentliche Verkehrsinteressen beeinträchtigt werden und daher die Liniengenehmigung nicht erteilt werden darf, „wenn der beantragte Verkehr einzelne ertragreiche Linien oder ein Teilnetz aus einem vorhandenen Verkehrsnetz oder aus einem im Nahverkehrsplan im Sinne des § 8 Absatz 3 festgelegten Linienbündel herauslösen würde.“ 2. Nach § 13 Abs. 2a PBefG kann eine Liniengenehmigung versagt werden, wenn sie nicht im Einklang mit dem Nahverkehrsplan steht. Nach den neu eingefügten Sätzen ist die Genehmigung zwingend zu versagen, „wenn ein in der Frist nach § 12 Absatz 6 gestellter Antrag die in der Vorabbekanntmachung beschriebenen Anforderungen nicht erfüllt oder sich nur auf Teilleistungen bezieht, es sei denn, die zuständige Behörde erteilt gegenüber der Genehmigungsbehörde ihr Einvernehmen zu den beantragten Abweichungen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn der beantragte und in seinen Bestandteilen 7.2.5 Anforderungen an den Nahverkehrsplan gem. PBefG Aus den o.g. Rechtswirkungen ergeben sich für die Inhalte eines Nahverkehrsplanes die folgenden Anforderungen: § Die wesentlichen Anforderungen wie Linienweg, Haltestellen, Bedienungshäufigkeit, Bedienungszeiten, Anschlusssiche7-4 rung und Barrierefreiheit sollten im Nahverkehrsplan enthalten sein. § Der Nahverkehrsplan kann auch einen Verbundtarif und sogar dessen Höhe vorschreiben, wenn dieser im Rahmen von allgemeinen Vorschriften und/oder öffentlichen Dienstleistungsaufträgen öffentlich finanziert wird. Soweit Verkehre ausgeschrieben werden, ist dies immer der Fall, da der Aufgabenträger alle nicht durch Fahrgelderlöse gedeckten Kosten finanzieren muss. § Soweit sich der Bedienungsstandard gegenüber dem Status Quo erhöht, sind die vorhandenen Verkehrsunternehmen anzuhören. Dies kann zusammen mit der Anhörung im Nahverkehrsplan erfolgen, wenn sich der erhöhte Standard aus dem Nahverkehrsplan bereits ergibt. Es muss jedoch auch festgehalten werden, dass sich der Nahverkehrsplan in seiner rechtlichen Wirksamkeit ausschließlich auf die Vergabe und damit letztlich auf die Umsetzung von Maßnahmen durch die Verkehrsunternehmen beschränkt. Alle übrigen Festlegungen (z.B. Haltestellenausbau, straßenbauliche Maßnahmen für den ÖPNV, Schulorganisation) sind zwar sinnvoller Bestandteil des Nahverkehrsplans im Sinne eines gut funktionierenden ÖPNV, wirken jedoch nicht unmittelbar rechtlich bindend. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 7.3 7.3.1 EU-Verordnung VO(EG) 1370/2007 Vorabbekanntmachung der Vergabeabsicht Am 3.12.2009 trat die Verordnung VO (EG) 1370/2007 in Kraft, die die Öffnung des ÖPNVMarktes in Europa zum Zweck hat. Sie beschreibt Verfahren der Vergabe von Personenverkehrsleistungen und zeigt Methoden auf, um diese auszugestalten. Ziel der nach einem langen – bis ins Jahr 1995 zurück zu verfolgenden – Rechtsetzungsprozess verabschiedeten Verordnung ist es, wie es in der Begründung zur Verordnung heißt, Möglichkeiten für den Aufgabenträger zu schaffen, die Verkehrsleistungen im Rahmen eines „regulierten“ Wettbewerbs zu vergeben und so „sichere, effiziente und hochwertige“ Personenverkehrsdienste zu gewährleisten. 7.3.2 Beabsichtigt ein Aufgabenträger eine gemeinwirtschaftliche Verpflichtung für einen Buslinienverkehr zu vergeben, so muss er diese Absicht im Rahmen einer „Vorabbekanntmachung“ frühestens 27 Monate vor dem Zeitpunkt der Aufnahme des betreffenden Linienverkehrs im EU-Amtsblatt veröffentlichen. Frist für eigenwirtschaftliche Anträge (Phase I) Ab diesem Zeitpunkt (Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung im EU-Amtsblatt) beginnt eine Drei-Monats-Frist zu laufen, innerhalb derer für interessierte Verkehrsunternehmen die Möglichkeit besteht, eigenwirtschaftlich zu erbringende Fahrplan-/Bedienungskonzepte für die betreffenden Linienverkehre bei Personenbeförderungsgesetz PBefG Die Umsetzung der EU-Verordnung VO (EG) 1370/2007 in nationales Recht erfolgte in Deutschland erst nach einem langen Findungsprozess und einer Einigung im Herbst 2012 zum 1.1.2013 durch die Novellierung des Personenbeförderungsgesetztes (PBefG). der zuständigen Genehmigungsbehörde zu beantragen, die ohne Zuschüsse auskommen. Erfüllen die beantragten Fahrpläne und Bedienungskonzepte die in der Vorabbekanntmachung vom Aufgabeträger definierten Anforderungen, so erteilt die Genehmigungsbehörde sofern die üblichen formalen Genehmigungsvoraussetzungen (Fachkunde, Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit usw.) erfüllt sind – dem Verkehrsunternehmen für seine beantragten Fahrpläne und Bedienungskonzepte eine Genehmigung nach § 13 PBefG. Das Unternehmen ist an die vollumfängliche Erfüllung des beantragten Bedienungskonzeptes über die gesamte Laufzeit der Genehmigung gebunden; eine früher übliche „Teil“-Entbindung von Leistungspflichten ( = Fahrtenstreichungen/Angebotskürzungen) aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit ist nicht mehr möglich. Die Novelle brachte insbesondere im Spannungsfeld zwischen eigenwirtschaftlichen und gemeinwirtschaftlichen Genehmigungsanträgen eine klare Verfahrensregelung: Genehmigung und Vergabe von Busverkehrsleistungen Gehen nur eigenwirtschaftliche Anträge ein, die unterhalb des in der Vorabbekanntmachung vom Aufgabenträger geforderten Bedie- Vorabbekanntmachung frühestens 27 Monate vor Betriebsbeginn 12 Mon. Wartepflicht bis Start Vergabeverfahren Angebots- Prüfg "Reserve" -frist Wertg. Rüstzeit 3 Mon. Frist eigenw. Antrag Prüfung Zuschlagserteilung ggf. Verlängerung Vergabebekanntmachung á Zeitleiste: Verfahrensablauf Vergabe von Busverkehrsleistungen 7-5 Betriebsaufnahme NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN nungsniveaus bleiben, so wird der Aufgabenträger von der Genehmigungsbehörde „gefragt“, ob er einen solchen Antrag dennoch akzeptieren würde. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass der Aufgabenträger denjenigen Antrag akzeptiert, der dem geforderten Niveau am nächsten kommt, auch wenn er diesen nicht vollumfänglich erfüllt. Ist der Aufgabenträger jedoch nicht bereit, die Unterschreitungen gegenüber den von ihm formulierten Standards zu akzeptieren, wird der betreffende eigenwirtschaftliche Antrag abgelehnt. Ausschreibungswettbewerb (Phase II) Nach §8a PBefG Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 7 Abs. 2 der VO (EG) 1370/2007 kann das Vergabeverfahren frühestens ein Jahr nach erfolgter Vorabbekanntmachung gestartet werden. Als Regelverfahren gilt eine europaweite Ausschreibung nach VOL/A. Nach erfolgter Bekanntmachung der Vergabe im EU-Amtsblatt gilt eine Angebotsfrist von mindestens 52 Tagen, die den interessierten Verkehrsunternehmen zur Angebotserstellung dienen. 7.3.3 Situation im Kreis Tuttlingen Die Buslinienverkehre im Kreis Tuttlingen werden derzeit nicht eigenwirtschaftlich erbracht und unterfallen als öffentliche Dienstleistungsaufträge grundsätzlich den Vergabe-Vorschriften der EU-Verordnung VO (EG) 1370/2007. Die bestehenden alten Verkehrsverträge mit den Busunternehmen wurden jedoch zunächst unter vollständiger Ausschöpfung der in der EU-Verordnung VO (EG) 1370/2007 genannten maximalen Übergangsfrist für Altverträge bis Ende des Jahres 2019 verlängert. Eine Ausnahme stellt dabei der Stadtverkehr Tuttlingen dar, der bereits zum Jahresende 2012/13 europaweit nach VOL/A ausgeschrieben und vergeben wurde. Für die übrigen Buslinienverkehre im Landkreis Tuttlingen steht damit aber die Neuvergabe zum Jahreswechsel 2019/2020 nach den voran stehend beschriebenen Regelungen des neuen Personenbeförderungsgesetzes an. Der obsiegende Bieter erhält den Zuschlag auf die Verkehrsleistung und beantragt eine Genehmigung der Linienverkehre nach § 13 PBefG. Das Vorliegen der unternehmensseitigen Genehmigungsvoraussetzungen (wie Fachkunde, Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit) wird dazu zweckmäßigerweise bereits vom Aufgabenträger während des Vergabeverfahrens geprüft. 7.4 7.4.1 Linienbündelung, Teilnetze und Lose Linienbündelung/Teilnetz-Bildung Im Hinblick auf die zu einer Betriebsaufnahme im Dezember 2019 zu erfolgenden Vergaben der Buslinienverkehre im Landkreis, muss mindestens 12 Monate vor der beabsichtigten Ausschreibung, den Unternehmen die Gelegenheit dazu gegeben werden, eigenwirtschaftliche Anträge auf die betreffenden Linienverkehre zu stellen, die ohne Zuschuss betrieben werden können. Um zu verhindern, dass es dabei zum sog. „Rosinenpicken“, also der herausgelösten Beantragung einzelner wirtschaftlich interessanter Linien kommt, stellt das PBefG das Instrument der Linienbündelung zur Verfügung. Damit kann festgelegt werden, dass zur Wahrung des Ausgleiches zwischen guten und schlechten Linien, bestimmte Linien oder Teilnetze nur gemeinsam beantragt werden können. Dadurch kann effektiv verhindert werden, dass betrieblich oder verkehrlich eng zusammenhängende Verkehre auseinander gerissen werden und der Aufgabenträger auf bestimmten unwirtschaftlichen Linien „sitzen bleibt“. Vor diesem Hintergrund wurden aufgrund der vorgefundenen betrieblichen und verkehrlichen Verbundenheit bzw. des gegebenen wirtschaftlichen Ausgleiches der umfassten Linien untereinander die auf der Folgeseite auch kartografisch dargestellten, folgenden Teilnetze gebildet: 7-6 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN § § Teilnetz 1 (Teilraum Süd) beinhaltet alle Verkehrslinien, die sich im Uhrzeigersinn zwischen den Achsen Tuttlingen – Liptingen – Stockach und Tuttlingen – Immendingen – Geisingen – Donaueschingen befinden. Teilnetz 2 (Teilraum Nordwest) beinhaltet alle Verkehrslinien, die sich im Uhrzeigersinn zwischen den Achsen Tuttlingen – Eßlingen – Tuningen – Schwenningen und der Linie Mühlheim – Mahlstetten – Königsheim befinden. § Teilnetz 3 (Teilraum Ost) umfasst die Strecken zwischen der Donautalbahn incl. der Strecke Mühlheim - Königsheim und der Strecke Tuttlingen – Neuhausen – Volkertsweiler – Meßkirch. Eine Besonderheit stellt das Teilnetz 4 dar: Es umfasst den Stadtverkehr Tuttlingen und wurde bereits im Jahr 2013 im Zuge einer europaweiten Ausschreibung nach VOL/A vergeben. Es steht Ende Dezember 2019 noch nicht wieder zur Ausschreibung an, sondern erst nach Ablauf des Verkehrsvertrages Ende Dezember 2022. Im Zuge der noch durchzuführenden Überplanung des Verkehrsangebotes im Kreis Tuttlingen, wird darauf zu achten sein, dass die Fahrpläne so konzipiert werden, dass die Busse nicht mehr teilnetzübergreifend eingesetzt werden müssen, die Leistungen friktionsfrei auch durch unterschiedliche Betreiber erbracht werden können. Dabei ist es selbstverständlich, dass die ins Stadtgebiet Tuttlingen ein- und ausbrechenden Linien aus den Teilnetzen 1, 2 und 3 weiterhin in Tuttlingen beginnen und enden werden. Die Teilnetze dürfen nicht als territoriale „Konzessionen“ fehlinterpretiert werden. Sie verstehen sich als ein Netz aus wirtschaftlich und verkehrlich unauflöslich miteinander „verbundenen Linien“ (Linienbündel), nicht aber als Gebietskonzessionen. Letzteres wäre nach dem PBefG nicht zulässig. Insofern sind auch räumliche Parallellagen von Linien, die zu unterschiedlichen Teilnetzen gehören, zulässig, sofern dies verkehrlich und betrieblich – wie im Falle der ins Stadtgebiet ein- und ausbrechenden Regionalbuslinien – geboten ist. Soweit während der Schwachlastzeiten flexible Verkehrsangebote vorgesehen werden, so müssen diese selbstverständlich zusammen mit den Linienverkehren in noch festzulegendem Umfang beantragt werden. 7.4.2 Vergabe-Lose Sind in der ersten Phase des Verfahrens nach PBefG keine genehmigungsfähigen eigenwirtschaftlichen Anträge eingegangen, kann nach frühestens 12 Monaten die europaweite Ausschreibung der Verkehre nach geltendem Vergaberecht (VOL/A) vorgenommen werden. Das Vergaberecht verpflichtet die öffentliche Hand grundsätzlich dazu, die Vergabe so zu gestalten, dass auch kleinen und mittelständischen Unternehmen (sog. KMU) die Teilnahme 7-7 am Wettbewerb ermöglicht wird. Dazu sind die Aufträge im Rahmen des wirtschaftlich und betrieblich Sinnvollen in Lose aufzuteilen. Die gebildeten Teilnetze können hierbei grundsätzlich als Lose in die Ausschreibung übernommen werden, da sie per Definition grundsätzlich betrieblich und wirtschaftlich selbständig zu betreiben sein werden. Gleichwohl wird es notwendig sein, in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Überplanung des Verkehrsangebotes eine kritische Sichtung vorzunehmen, ob auch innerhalb der Teilnetze noch eine weitere Teilung der Leistungen in Lose geboten sein könnte. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Denn im Rahmen einer bruttovertragsbasierten Ausschreibung verlieren die in Phase I ausschlaggebenden Bündelungskriterien „verkehrliche Verbundenheit“, die für eine integrierte Verkehrsbedienung aus einer Hand auf parallel laufenden Linienabschnitten spricht, und „betreiberinterner wirtschaftlicher Ausgleich zwischen Linien“ an Bedeutung. 7-8 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Teilnetze Kreis Tuttlingen 7-9 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 7.5 Wirtschaftlichkeit Um unter dem politisch und verkehrlich geforderten Niveau bleibende eigenwirtschaftliche Anträge ausschließen zu können, muss das geforderte Bedienungsniveau in der sog. Vorabbekanntmachung mindestens 12 Monate vor dem Start des Ausschreibungsverfahrens möglichst eindeutig und nachprüfbar festgelegt und bekanntgegeben werden. Das mit der Vorabbekanntmachung festgelegte Bedienungsniveau ist dann auch für die spätere Ausschreibungsphase insofern bindend, wie eine Unterschreitung des vorgegebenen Bedienungsniveaus den Unternehmen erneut die Möglichkeit eröffnet, eigenwirtschaftliche konkurrenzierende Anträge zu stellen. Insofern ist es wichtig, dass dem Bedienungsniveau eine belastbare Wirtschaftlichkeitsanalyse zu Grunde liegt, die sicher stellt, dass der Verkehr im vorgesehenen Umfang nach erfolgter Ausschreibung auch vom Aufgabenträger finanziert werden kann. TUTicket wird dazu in Zusammenarbeit mit der mit entsprechenden Kostenkalkulationen erfahrenen Nahverkehrsberatung Südwest für jedes Teilnetz rechtzeitig vor der Vorabbekanntmachung eine entsprechende substantiierte Wirtschaftlichkeitsrechnung durchführen, welche die Finanzierbarkeit des Verkehres absichert. Umstrukturierungen notwendig gewordenen Überplanungen der Teilnetze abgeschlossen und die kalkulationsrelevanten Mengengerüste hieraus vorliegen (Kilometerleistung, Einsatzstunden, Fahrzeugbedarf). Auf Grundlage dieser Erkenntnisse müssen dann die geforderten Angebotsstandards gegebenenfalls noch an die finanziellen Möglichkeiten angepasst werden, bevor sie in die Vorabbekanntmachung gegeben werden. In Phase II, der Ausschreibungsphase, bildet dann die vorgenommene Wirtschaftlichkeitsrechnung die Grundlage für den Erwartungswert der Ausschreibung, der als sog. „Wirtschaftlichkeitsvermerk“ zur Vergabeakte genommen wird. Ihm kommt eine entscheidende Bedeutung zu, wenn aufgrund von „Marktversagen“ oder ausbleibendem Wettbewerb, nur Angebote eingehen, die den „Erwartungswert“ deutlich überschreiten. In diesem Fall kann die Vergabe mangels Vorliegen wirtschaftlicher Angebote aufgehoben werden. Voraussetzung dazu ist aber, dass ein entsprechend ermessensfehlerfrei und mit hinreichender Sachkunde ermittelter Erwartungswert zu Beginn der Vergabe hinterlegt wurde. Diese Berechnung kann jedoch erst durchgeführt werden, wenn die aufgrund der im Schienenverkehr bevorstehenden tiefgreifenden 7-10 NAHVERKEHRSPLAN ENTWURF Kapitel 8 Anforderungen an das künftige ÖPNV-Angebot NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 8 8.1 Anforderungen an das künftige ÖPNV-Angebot Leitlinien Ziele für den ÖPNV im Kreis Tuttlingen Der ÖPNV im Kreis Tuttlingen muss sich als vollwertiges, alternatives und kostengünstiges Verkehrsangebot darstellen, die Mobilität der Bevölkerung sicherstellen und dadurch mit zur Verbesserung des Lebens- und Wirtschaftsraumes Kreis Tuttlingen beitragen. Leitlinien zur Angebotsplanung Den Einwohnern im Kreis Tuttlingen ist ein Angebot an öffentlichen Verkehrsleistungen zur Verfügung zu stellen, das den Mobilitätsanforderungen der verschiedenen Nutzergruppen möglichst weitreichend Rechnung trägt. Hierzu sind insbesondere die Interessen von Familien mit Kindern (Schulbesuch) und in der Mobilität eingeschränkten Personen zu berücksichtigen. Den Strömen des Individualverkehrs und den Interessen der Schülerbeförderung und der Berufspendler ist Rechnung zu tragen. Besonders ist auf die Gewinnung neuer Fahrgäste hinzuarbeiten. In Räumen und Zeiten, in denen die Nachfrage keine regelmäßige Busbedienung rechtfertigt, sollen flexible Bedienungsformen zum Einsatz kommen und eine ÖPNV-Grundversorgung sicherstellen. Der Rückgratfunktion des Schienenverkehrs für den ÖPNV auf den Hauptachsen ist unter Berücksichtigung lokaler Belange bei den Planungen Rechnung zu tragen. Die Angebotsstrukturen im ÖPNV des Kreises Tuttlingen sind laufend dahingehend zu prüfen, ob diese den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger und der derzeitigen und in absehbarer Zeit zu erwartenden Verkehrsnachfrage entsprechen. Sie sind gegebenenfalls anzupassen. Leitlinien zur Organisation des ÖPNV Der ÖPNV im Kreis Tuttlingen ist unter der Maßgabe einer hohen Effizienz und Wirtschaftlichkeit als integriertes, verkehrsträgerübergreifendes Gesamtverkehrssystem weiter zu entwickeln, das eine attraktive Alternative zum Individualverkehr darstellt. Hierzu ist das „Tuttlinger Modell“ entsprechend auf Grundlage des geschilderten, veränderten Rechtsrahmens weiterzuentwickeln. Leitlinien der Gestaltung Der Zugang zum öffentlichen Verkehrsangebot (Bus und Schiene) im Kreis Tuttlingen muss zur Erhöhung des Anteils des ÖPNV am Gesamtverkehr für alle Nutzergruppen einfach und transparent gestaltet sein. Die Gestaltung und Vermarktung des Verkehrs wird dazu aus einem Guss weiterentwickelt. Der ÖPNV im Kreis Tuttlingen muss als einheit- 8-2 lich gestaltetes und begreifbares System wahrgenommen werden können. Schienenverkehr und Busverkehr müssen gut verknüpft sein. Auf den Hauptrelationen werden Verbindungen mit möglichst wenigen Umstiegen angestrebt. Auf einen angemessenen Komfort der Fahrzeuge und Haltestellen-Einrichtungen wird besonderer Wert gelegt. Der ÖPNV soll unter Einsatz aller geeigneten Mittel des Produktmarketings vermarktet werden. Leitlinien zur Raumerschließung Für die Nahverkehrsplanung im Landkreis Tuttlingen wird eine Siedlungs- oder Gewerbefläche durch eine Bahnlinie als erschlossen betrachtet, wenn sie innerhalb eines Radius von 1000 Meter um den Bahnhof oder Haltepunkt liegt. Bei Buslinien wird in Abhängigkeit von der Ortslage eine Siedlungs- bzw. Gewerbefläche in verdichteten Kernbereichen innerhalb eines Radius von 300 Metern um eine Haltestelle, eine Siedlungs- bzw. Gewerbefläche in Außenbereichen innerhalb eines Radius von bis zu 600 Metern um eine Haltestelle als erschlossen angesehen. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 8.2 8.2.1 Bedienungsumfang Basisangebot ÖPNV-Achsen und Bedienungsstandards (in Arbeit) Zur Umsetzung der Leitlinien aus Kapitel 8.1 werden die Angebotsstandards differenziert. Die Definition der Vorgaben für den Bedienungsumfang erfolgt in Abhängigkeit von der räumlich wie zeitlich unterschiedlichen Nachfragestruktur sowie der Raumordnung und vor dem Hintergrund beschränkter finanzieller Möglichkeiten. Die Festlegung erfolgt dabei nach einem abgestuften, kreiseinheitlichen Maßstab. Auf den potenzialstarken Achsen soll der ÖPNV als Alternative zum motorisierten Individualverkehr weiter gestärkt und ausgebaut werden. In den nachfrageschwächeren Räumen sollen ein Standard angeboten werden, welcher als Daseinsvorsorge eine Teilhabe an Ausbildung, Erwerbstätigkeit und am sonstigen gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Dabei sollen verstärkt flexible Bedienungsformen zum Einsatz kommen. Das Verkehrsgebiet von TUTicket besteht neben den fünf Schienenstrecken aus 22 Regionalbuslinien und 5 Stadtverkehrslinien (Stand 2015). Die Linien sind sehr unterschiedlich ausgelastet. Maximalwerte von über 2.000 Fahrgästen/Tag werden beim Ringzug registriert, Minimalwerte bei einigen Regionalbuslinien, die über zweistellige Fahrgastzahlen/Tag nur schwer hinauskommen. Es erfolgt eine Kategorisierung der identifizierten Verkehrsachsen im ÖPNV nach Bedeutung in folgende Kategorien: § § § § § SPNV-Achsen Hauptachsen Nebenachsen Erschließungslinien Stadtverkehr Diese Kategorisierung dient dazu, die verschiedenen Verkehrsachsen in Klassen ähnlicher Bedeutung zusammenzufassen. Die Kreisstadt Tuttlingen ist sowohl von der Zahl der Einwohner, wie auch von der Zahl der angebotenen Arbeits- und Ausbildungsplätze her gesehen, der eindeutige verkehrliche Schwerpunkt des Landkreises. Demzufolge sind die auf Tuttlingen zuführenden Buslinien am besten ausgelastet und werden als Hauptachsen eingestuft. Als Hauptachse wird zudem die Achse Trossingen – Aldingen – Gosheim – Wehingen – Schömberg identifiziert. Diese Achse führt nicht auf Tuttlingen zu, bietet jedoch am Ringzugknoten Aldingen eine ideale Verkehrsverknüpfung in alle Richtungen. Über diese QuerAchse wird der Raum Heuberg sowohl via Schömberg mit Balingen verbunden, wie auch über Aldingen mit dem Kreiszentrum Tuttlingen und dem Unterzentrum Trossingen, wo wiederum optimal an die SPNV-Achse zum 8-3 Oberzentrum Villingen-Schwenningen angeschlossen werden kann. Ergänzend zu den Hauptachsen werden im Landkreis Tuttlingen zahlreiche Nebenachsen identifiziert. Die Nebenachsen wiederum werden durch Erschließungslinien zu kleineren Ortschaften, die nicht an einer ÖPNV-Achse liegen oder die wegen spezieller Verkehrsbedürfnisse (bspw. im Schüler- oder Berufsverkehr) zu bestimmten Zeiten zusätzlich einzurichten sind, vervollständigt. Die identifizierten ÖPNV-Achsen im Landkreis Tuttlingen werden auf der folgenden Seite kartografisch dargestellt. Stellschrauben zur Einhaltung des Budgets Die Achsen-Kategorisierung und insbesondere die Definition der dazugehörigen Bedienungsstandards sind die maßgeblichen Stellschrauben für die Einhaltung des vorgegeben Budgets. Deshalb soll im weiteren Planungsprozess gemäß Kapitel 8.5 in Verbindung mit den Ausführungen in Kapitel 7.5 eine rechtzeitige wirtschaftlichen Standortbestimmung vorgenommen und die Einordung der Achsen und die Bedienungsstandards gegebenenfalls vor Veröffentlichung der Vergabeabsicht noch einmal nachjustiert werden. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN ÖPNV-Achsen im Landkreis Tuttlingen Entwurf 8-4 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 8.2.2 Bedienungsumfang auf den ÖPNVAchsen Das ÖPNV-Netz im Landkreis Tuttlingen wird entsprechend seiner Funktionen und Nachfrage in Hauptachsen, Nebenachsen, Erschließungslinien und Stadtverkehre differenziert (siehe Kartendarstellung auf vorangehender Seite). Je nach Kategorie unterscheiden sich dabei die vorgesehenen Angebotsstandards vom Bedienungsumfang her. Der höchste Angebotsstandard ist auf den SPNV-Achsen und den Hauptachsen des Buslinienverkehrs vorgesehen. Der Bedienungsumfang entspricht weitestgehend demjenigen des Ringzugs. Er besteht also grundsätzlich von Montag bis Samstagvormittag aus einem Stundentakt bis ca. 20 Uhr und ab Samstagnachmittag bis Sonntagabend aus einem ZweiStundentakt. In der Hauptverkehrszeit unter der Woche wird auf einen Halbstundentakt verdichtet. Die Hauptachsen des Buslinienverkehrs sind an den Bahnhöfen mit dem Ringzug verknüpft und stellen somit das Grundgerüst der Flächenbedienung im Landkreisgebiet dar. Die Nebenachsen sind in der Regel ebenfalls mit dem Ringzug bzw. dem SPNV verknüpft, sind jedoch durchweg schwächer ausgelastet. Auf den Nebenachsen soll zur Hauptverkehrszeit ein Stundentakt angeboten werden, ansonsten sollen mindestens zweistündliche Angebote die Mobilität gewährleisten. Am Wochenende soll dieser Standard aufrechterhalten bleiben, jedoch ggf. über Rufbusse hergestellt werden. Die Erschließungslinien dienen hauptsächlich lokalen Verkehrszwecken und sind meist von den Schülerbeförderungen zu den Schulen im Einzugsbereich geprägt. Sie orientieren sich primär an der konkreten Nachfrage und sind in der Regel nicht vertaktet. Außerhalb der Hauptverkehrszeiten sollen hier flexible Angebote zum Einsatz kommen, um für die ausschließlich über Erschließungslinien erschlossenen Ortschaften auch am Abend und an Wochenenden eine Grundversorgung zu gewährleisten. Diese Linien sind auf der Karte als durchgezogene grüne Linien dargestellt. Die nur gestrichelt dargestellten Erschließungslinien, die nur zielgerichtet für speziellen Bedarf bspw. im Schüler- oder Berufsverkehr zusätzlich zwischen ohnehin durch ÖPNVAchsen erschlossene Orten eingerichtet wurden, werden jedoch grundsätzlich nicht durch zusätzliche Rufbus-Angebote ergänzt. Für den Stadtverkehr Tuttlingen wird das Bedienungsangebot mit der Stadt als wichtigem Partner im Rahmen der Möglichkeiten des laufenden Verkehrsvertrages abgestimmt. Auf Kapitel 8.5.4 wird verwiesen. Mit Ausnahme der Erschließungslinien soll bei allen Kategorien nach Möglichkeit ein verlässlicher Takt angeboten werden, um dadurch die Qualität und die Begreifbarkeit des Verkehrsangebots zu steigern. Im Zusammenhang mit dem durch die EUVerordnung VO (EG) 1370/2007 bedingten Vergaberegime muss der Aufgabenträger auch den Rahmen des gewünschten Verkehrsange8-5 bots abstecken, an welchem sich eigenwirtschaftliche Verkehrsangebote von Verkehrsunternehmen messen lassen müssen. Die Bedienungsstandards der Kategorien erfüllen hier eine wichtige Stellschraubenfunktion zur Abwehr unerwünscht niedriger eigenwirtschaftlicher Anträge und der Absicherung des politisch gewünschten Standards im Wettbewerb. Im Verkehrsgebiet von TUTicket spielt der Ringzug eine wichtige Rolle, da er auf den Hauptachsen und stärksten Linien des Landkreises verkehrt. Aufgabenträger für den Ringzug ist jedoch nicht der Landkreis und auch nicht der Zweckverband Ringzug sondern das Land Baden-Württemberg, welches für alle Schienenverkehre mit Ausnahme in der Region Stuttgart diese Funktion erfüllt. Damit das Zusammenspiel von Ringzug und Buslinienverkehr im Landkreis Tuttlingen gut funktioniert, muss die Schnittstelle Ringzug/Buslinienverkehr funktionieren. Aus diesem Grund leitet sich der Angebotsstandard bei Bussen unmittelbar vom Angebotsstandard des Ringzugs ab. Die bisherige Philosophie von „Zug und Bus aus einem Guss“ soll also fortgesetzt und noch verlässlicher gestaltet werden. Unabhängig von den Unterschieden im Bedienungsumfang der einzelnen Kategorien wird angestrebt, alle Gemeinden auch noch am späten Abend (ab ca. 22:30 Uhr) von der Kreisstadt Tuttlingen aus noch zu bedienen. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht zum geplanten Bedienungsstandard für die einzelnen Kategorien: Bedienungsumfang nach Achsenkategorie (Entwurf) Zeitraum 5–6 6-7 7-8 8-9 9 - 10 10 - 11 11 - 12 12 - 13 13 - 14 14 - 15 15 - 16 16 - 17 17 - 18 18 - 19 19 - 20 20 - 21 21 - 22 22 - 23 23 – 24 24 - 1 LinienbusFahrten-paare pro Tag Rufbuspaare pro Tag Hauptachse Mo- Sa Fr 30 30 60 30 60 60 60 60 60 60 60 30 60 30 60 30 60 60 60 60 60 30 30 120 30 60 120 60 60 120 60 60 120 Nebenachse Mo- Sa So Fr 60 60 60 R R 60 R 120 R R Erschließungsli. Mo- Sa So Fr R R Bus Bus 120 60 60 120 R 120 120 R So 120 120 120 Bus Bus R R R R R R R R R R R R R R R R 120 60 60 R Bus Bus R R R R R R R R R R R R R R R R R R R 120 28 14 9 11 - - 6 - - - - - 3 10 9 3 9 9 Erläuterungen zur Tabelle: 8-6 R = Rufbus BUS = Linienbus, nicht im Takt 30, 60, 120 = angestrebter Taktabstand in Minuten NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 8.2.3 Anforderungen der Schülerbeförderung 8.2.3.1 Zumutbarkeitsreglungen gem. Schülerbeförderungssatzung 8.2.3.2 Bedienungsstandard in der Schülerbeförderung Gemäß § 10 Abs. 1 der Schülerbeförderungssatzung des Kreises gilt die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln als zumutbar, wenn die Ankunft oder die Abfahrt am Schulort in der Regel innerhalb von 45 Minuten vor Beginn oder nach Ende des Unterrichts erfolgt. Bei Berufsschülern sind auch längere Zeiten zumutbar. Die Schülerbeförderungssatzung regelt die Bedingungen unter denen im Einzelfall die Nutzung des ÖPNV für den Schulweg gerade noch als zumutbar erachtet wird. Sie markiert also den ungünstigsten Extremfall und damit den obersten Grenzwert für die Zumutbarkeit des ÖPNV-Angebotes. Die Satzung schreibt in § 10 Abs. 2 zudem eine Mitwirkungspflicht der Schulen fest: „Schulanfangs- und Schulschlusszeiten müssen mit den Fahrzeiten der öffentlichen Verkehrsmittel abgestimmt werden; dabei ist ein gestaffelter Unterrichtsbeginn anzustreben, damit Verkehrsspitzen vermieden werden.“ Die Regelungen der Schülerbeförderungssatzung zu den zumutbaren Wartezeiten sind in der Regel meist nur dann relevant, wenn bspw. aufgrund besonderer pädagogischer Angebote oder wegen angebotener besonderer Bildungsgänge Schulstandorte außerhalb der historisch gewachsenen Schuleinzugsbereiche besucht werden müssen. Im Regelfall stellen sich die Bedingungen für die Schüler und Schülerinnen innerhalb der historisch gewachsenen Einzugsbereiche der jeweiligen Schulen jedoch wesentlich günstiger dar. In diesen Einzugsbereichen werden in der Regel mit hoher Flächendeckung die folgenden Angebote für die Beförderung der Schüler und Schülerinnen vorgehalten: 8-7 Vormittags Nachmittags zwei zeitgerechte Anfahrten zum Unterrichtsbeginn zwei zeitgerechte Rückfahrten nach Unterrichtsende ggfls. eine zeitgerechte Anfahrt zum Unterrichtsbeginn (nur bei nennenswertem, regelmäßigem Bedarf) bis zu zwei zeitgerechte Rückfahrten nach Unterrichtsende Die o.g. Regelungen gelten zunächst nur für bereits etablierte Schulverkehre, nicht für Neubedarfe aufgrund der Einführung neuer Schulformen oder für den Besuch von Schulen außerhalb der historisch gewachsenen Schuleinzugsbereiche, sofern dies nur Einzelfälle betrifft. Ab einem Aufkommen von 10 Schülern aus einer Ortschaft ist jedoch auch für solche Verbindungen die Einrichtung einer adäquaten ÖPNV-Verbindung nach oben genanntem Standard zu prüfen und nach Möglichkeit zeitnah umzusetzen. Ansonsten greifen die Instrumente der PKWErstattung oder der Taxi- oder KleinbusBeförderung nach Einzelfallprüfung gemäß der Regelungen nach der Schülerbeförderungssatzung. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 8.2.3.3 Planungsanforderungen im Bereich der Schülerbeförderung Bei der bevorstehenden Überplanung bestehender Schülerverkehre sind in der Regel die folgenden Anforderungen zu erfüllen: § Die Ankunftszeiten dürfen gegenüber den heutigen Ankunftszeiten um maximal 10 Minuten früher gelegt werden, sofern die Übergangszeit bis zum Schulbeginn dadurch nicht über 20 Minuten steigt. § Sind heute bereits längere Übergangszeiten zwischen Busankunft und Schulbeginn gegeben, soll die Ankunftszeit nicht früher gelegt werden. Entsprechendes gilt für die Rückfahrten. § Der Fußweg zwischen Schulgelände und Ankunfts- bzw. Abfahrtsstelle der planmäßigen Schülerfahrt darf in der Regel und soweit fahrtechnisch machbar nicht mehr als 600 Meter im Buslinienverkehr und nicht mehr als 900 Meter im Schienenverkehr betragen. § Im Falle der Grund- und Förderschulen sind soweit fahrtechnisch machbar immer die unmittelbar vor den Schulen eingerichteten Haltestellen zu nutzen. § Die nötigen Fußwegezeiten zwischen Haltestelle und Schule sind bei der Planung der Ankunfts- und Abfahrtszeiten angemessen zu berücksichtigen. § Geschieht die Anbindung von/zu einem weiterführenden Schulstandort - insbesondere zu einem beruflichen Schulangebot -im Rahmen von Anschlussverbindungen, so ist eine funktionierende Anschlusssicherung vorzunehmen. Der Umstieg der Schüler darf nur an geeigneten Haltestellen (Verkehrssicherheit!) vorgenommen werden, die Übergangszeit darf im Regelfall 10 Minuten, im Einzelfall 15 Minuten nicht übersteigen. 8-8 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 8.3 8.3.1 Fahrzeuganforderungen 8.3.2 Grundsätze des Fahrzeugeinsatzes Alle eingesetzten Fahrzeuge müssen sich jederzeit technisch und optisch in einwandfreiem und verkehrssicherem Zustand befinden. Ein hoher Sauberkeitsgrad und Sicherheitsstandard ist zu gewährleisten. Alle Fahrzeuge sind mit automatischen Zielanzeigen, elektronischem Fahrscheindrucker mit E-Ticketing-Funktion, Bordrechnersystem zur Echtzeitdaten-Auskunft und FahrzeugÜberwachung auszustatten. Eine Ausstattung mit geeigneter Funktechnik zur Anschlusssicherung ist zwingend. Bei den eingesetzten elektronischen Fahrscheindruckern muss die Erweiterungsfähigkeit um zukünftig etwaig erforderliche ETicketing-Komponenten gemäß VDV-Standard technisch und softwareseitig gewährleistet sein. Alle eingesetzten Fahrzeuge müssen die gemäß kreiseinheitlichem ÖPNVStandard erforderlichen Kennzeichnungen und die TUTicketGestaltungselemente tragen. Die Kennzeichnung und Gestaltungsanforderungen differieren zwischen den Fahrzeugkategorien. Das Nähere wird in einem Marketing-Leitfaden geregelt. Dieser wird derzeit parallel zum Nahverkehrsplan erarbeitet. . Mit Ausnahme von zusätzlich an Schultagen eingesetzten Verstärkerund Verdichterbussen dürfen auf den Haupt- und Nebenachsen sowie im Stadtverkehr nur Busse der Kategorie A eingesetzt werden. Besondere Anforderungen an Busse der Kategorie A: · · · · · (optisch und akustisch) Fahrzeugkategorien Im Regionalverkehr sind nur NiederflurFahrzeuge/Low-Entry-Busse, im Stadtverkehr nur Voll-NiederflurFahrzeuge jeweils ausgestattet mit Rollstuhlplatz und Rampe zulässig. mind. Euro-V-Standard Klimatisierung des Fahrgastraumes gemäß VDV-Richtlinie 236/1 Fahrzeugalter max. 10 Jahre dynamische Haltestellenanzeige/Ansage Die im Stadtverkehr Tuttlingen eingesetzten Fahrzeuge aller Kategorien sind zusätzlich mit geeigneten technischen Einrichtungen zur Lichtsignalanlagenbeeinflussung auszustatten. Dies gilt auch für die auf den in die Stadt Tuttlingen ein- und ausbrechenden Regionallinien eingesetzten Busse. Auf den Erschließungslinien und bei den zusätzlich an Schultagen eingesetzten Verstärker- und Verdichterbussen sind auch Fahrzeuge der Kategorie B zulässig. Besondere Anforderungen an Busse der Kategorie B: · · · · nur Niederflur-Fahrzeuge/Low-EntryBusse mit Rollstuhlplatz und Rampe zulässig mind. Euro-IV-Standard Fahrzeugalter max. 15 Jahre dynamische Haltestellenanzeige, -ansage (optisch und akustisch) Außer im Stadtverkehr Tuttlingen können aus wirtschaftlichen Gründen reine Verstärkerund Verdichterfahrten auch mit Fahrzeugen der Kategorie C durchgeführt werden. An diese werden grundsätzlich dieselben Anforderungen wie an Busse der Kategorie B gestellt. á Barrierefreier Bus der Kategorie A im einheitlichen TUTicket-Design 8-9 Die Fahrzeuge der Kategorie C können jedoch innen eine Fußbodenhöhe von bis zu 840 mm über Straßenhöhe aufweisen, so dass auch sogenannte Kombi-Busse eingesetzt werden können, mit denen an Wochenenden und in den Schulferien zusätzliche Kostendeckungs- NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN beiträge im Gelegenheitsverkehr vom Verkehrsunternehmen erwirtschaftet werden können. Damit ermöglichen Kombi-Busse eine bessere Auslastung des Fahrpersonals, das allein durch die kurzen Einsätze im Schulverkehr kein ausreichendes Einkommen erwirtschaften kann. Bei Fahrzeugen der Kategorie C kann auf eine optische Haltestellenanzeige verzichtet werden, eine akustische Ansage der nächsten Haltestelle ist jedoch auch hier erforderlich. Auf die Barrierefreiheit kann bei Fahrzeugen der Kategorie C verzichtet werden, wenn sichergestellt ist, dass ausreichend zeitnah weitere Fahrten mit barrierefreien Fahrzeugen als Ausweichmöglichkeit verfügbar sind. Bei Fahrzeugen der Kategorie C kann die Barrierefreiheit auch durch den Einsatz von Hubliften hergestellt werden. 8.3.3 8.4 Kapazitäten Das Platzangebot ist so zu dimensionieren, dass im Regelfall für die zu erwartende Fahrgastzahl auch im Schülerverkehr ausreichend Sitz- und Stehplätze zur Verfügung stehen. Im Einzelfall kann dabei nachfragebedingt auch der Einsatz eines größeren Fahrzeugs (Gelenkbus) oder eines Verstärkerwagens erforderlich sein. Bei Fahrten mit geringer Nachfrage dürfen auch kleinere Fahrzeuge eingesetzt werden. Tarifanwendung Es sind der TUTicket-Taif und der Tarif „Der Dreier“ sowie der VHB/TUTicketKooperationstarif bzw. deren mögliche Nachfolger in der jeweils genehmigten Fassung und die jeweils gültigen gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (inkl. Mobilitätsgarantie) anzuwenden. Die erzielten Einnahmen sind in der von TUTicket festgelegten Form (Aufstellung der Verkäufe im Linienbündel nach Gattungen auf diesbezüglichem Formblatt) unter Einhaltung der von TUTicket vorgegebenen Fristen an TUTicket zu melden. Der Tarif ist auch beim Rufbus anzuwenden. á Mit modernen Verkaufsgeräten kann den Fahrgästen auf den Omnibussen ein breites Fahrscheinsortiment angeboten und verkauft werden. á Hublift für nicht-niederflurige Busse 8-10 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 8.5 Bedienungskonzepte in den Teilnetzen Für die definierten Teilnetze wird auf der Grundlage der voranstehenden Anforderungen das Bedienungskonzept in den kommenden Monaten planerisch konkretisiert und die definierten Standards gegebenenfalls nach einer entsprechenden wirtschaftlichen Durchleuchtung gemäß Kap. 7.5 rechtzeitig bis vor der Entscheidung über die Vorabbekanntmachung nachjustiert. Erste Überplanungen in den Teilnetzen wurden dabei allerdings bereits aufgrund des Handlungszwanges durch die Umstrukturierungen im SPNV im Dezember 2015 im Sinne eines „gelebten Nahverkehrsplans“ umgesetzt. Insofern sind Teile der in den voranstehenden Kapiteln geschilderten Bestandsaufnahme mit Stand Sommer 2015 seit Mitte Dezember 2015 bereits schon wieder „überholt“. 8.5.1 Teilnetz Süd 8.5.2 Für das Teilnetz wurde die Bearbeitung bereits aufgenommen und das Bedienungskonzept zum Dezember 2015 grundsätzlich überabreitet. Wesentliche Neuerungen dabei sind: § Einsatz von Rufbussen auf den Nebenachsen und Erschließungslinien im Raum Immendingen / Geisingen § Neustrukturierung des Angebotes in Richtung Emmingen / Liptingen § Einrichtung von Schnellkursen auf der Hauptachse Tuttlingen – Stockach Dies zeigt die hohe Dynamik der Entwicklung im ÖPNV im Kreis Tuttlingen, der von TUTicket laufend an die sich veränderten Bedürfnisse angepasst wird. 8-11 Teilnetz Nordwest Anlässlich der erforderlichen Anpassung des Busangebotes auf das veränderte Bedienungskonzept auf der Gäubahn werden in diesem Teilnetz bereits zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 einige Neuerungen umgesetzt: § Einführung eines kreisgrenzenüberschreitenden Stundentaktes Mo-Fr auf der Linie 43 ab Aldingen Bahnhof (mit Ringzug-Anschluss) über Gosheim bis Schömberg (Anschluss an Linie Rottweil – Balingen) zur Verbindung des Raumes Heuberg mit dem Zollern-AlbKreis. § Verknüpfung der Regionallinien in Spaichingen am Busbahnhof mit deutlich verbesserter Erreichbarkeit des Klinikums Spaichingen. § Überplanung des Angebotes auf der Linie 21/22 Aldingen – Trossingen mit verbesserter Ortserschließung von Aldingen. § Schaffung von neuen Verbindungen im Schülerverkehr auf der Linie 19 von Mahlstetten nach Mühlheim a.d.D. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 8.5.3 Teilnetz Ost Mit der geplanten Einführung des Stundentaktes im Donautal wird nicht nur das RingzugKonzept im Donautal eine Anpassung erfahren, sondern auch der daran angeschlossene Buslinienverkehr in diesem Teilnetz entsprechend überplant werden müssen. Die Betriebsaufnahme für das neue Donautalkonzept als Teil des Ausschreibungsnetzes Nr. 5 „Donau-Ostalb“ ist laut offizieller EUBekanntmachung zum Fahrplanwechsel Dezember 2016 vorgesehen. 8.5.4 Stadtverkehr Tuttlingen Hier wurden bereits in Folge der Neuvergabe zum Jahreswechsel 2012/13 verschiedene Anpassungen im Liniennetz und Fahrtenangebot umgesetzt. Hier ist insbesondere die neue Führung der Linien 2 und 3 im Tuttlinger Norden zu nennen. Geplant ist zudem die Schaffung einer umsteigefreien Direktverbindung vom Bahnhof Tuttlingen zur Kreisklinik. Da diese jedoch tiefgreifende Eingriffe in die Linienstruktur erfordert, wird diese erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden können. Die Maßnahmen sind in Abstimmung mit der Stadt Tuttlingen zu entwickeln, die an der Finanzierung des Verkehrs beteiligt ist. 8-12 NAHVERKEHRSPLAN ENTWURF Kapitel 9 Anforderungen an das künftige SPNV-Angebot NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 9 9.1 kreissicht keine Veranlassung, dies grundsätzlich zu verändern. Anforderungen an das künftige SPNV-Angebot Grundsätzliches Nach dem ÖPNV-Gesetz ist das Land BadenWürttemberg Aufgabenträger für den Schienenverkehr in Baden-Württemberg. Der Landkreis akzeptiert ausdrücklich die Zielvorstellungen des Landes, die im Zielkonzept 2025 für den SPNV vom Land formuliert wurden. Diese sind eine hervorragende Grundlage, den SPNV im Land nach einheitlichen und verlässlichen Kriterien zu entwickeln. Dennoch soll aus Sicht des Landkreises Tuttlingen, der als Aufgabenträger für den straßengebundenen Verkehr agiert, auch zum Schienenverkehr eine klare Position bezogen werden, denn: § Viele Wegstrecken im öffentlichen Verkehr sind Transportketten, die sowohl die Schienenstrecken als auch die darauf abgestimmten Buslinien als Grundlage haben. § Beim Ringzug-System in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg entwickeln und finanzieren Land und Landkreise gemeinsam den Verkehr. Ferner trägt der Landkreis auch beim Ringzug-System das Erlösrisiko, was landesweit bei SPNV Verkehren in der formalen Zuständigkeit des Landes einmalig ist. Da sich durch diese Partnerschaft der Ringzug in den vergangenen Jahren eindeutig zu einem Erfolgsmodell entwickelt hat, besteht aus Land- § 9.2 Für die Mobilität der Landkreiseinwohner wie für die Standortqualität der Industrieund Gewerbebetriebe, die teilweise weltmarktführende Positionen innehaben, ist eine gute Erreichbarkeit des Landkreises über Schienenverbindungen mit den Metropolregionen Stuttgart und Zürich bzw. den Oberzentren Freiburg, Ulm, Karlsruhe oder Konstanz von großem Nutzen. Gäubahn Das Land Baden-Württemberg und die DBFernverkehr haben auf der Gäubahn ab 2017 das sogenannte „Interimskonzept“ vereinbart. Dieses bindet die Stadt Tuttlingen stündlich mit IC-Doppelstockzügen an die Metropolregionen Stuttgart und Zürich an, wobei der IC-Halt in Tuttlingen zeitlich gesehen genau in der Mitte liegt. Die Fahrzeit Tuttlingen – Zürich und Tuttlingen – Stuttgart beträgt je ca. 1 ½ Stunden. Das Bemühen des Landes, dem Raum zwischen den beiden Metropolregionen mit dem Interimskonzept ein attraktives Verkehrsangebot zur Verfügung zu stellen, ist daher voll anzuerkennen, ebenso die Bereitschaft der DB, durch Integration von bislang vom Land bestellten und damit bezuschussten Regionalexpresszügen in den eigenwirtschaftlich zu fahrenden Fernverkehr das IC-Angebot zu verdoppeln. Das Land ist der DB-Fernverkehr insoweit ent- 9-2 gegen gekommen, als dass es für die Anerkennung der Regionalverkehrsfahrscheine im IC einen erklecklichen Zuschuss leistet. Aus Sicht des Landkreises Tuttlingen ist der ab Ende 2017 gültige einheitliche Tarif auf der Gäubahn eine sehr attraktive Errungenschaft für die Fahrgäste. Sie ermöglicht allen Fahrgästen, gleich ob Fernreisenden, Regionalreisenden oder Nahverkehrsreisenden die Benutzung aller Verkehrsmittel zu einem einheitlichen Tarif, während bislang die von der Fahrzeit her attraktiven IC-Verbindungen von den Regionalund Nahverkehrsreisenden nicht genutzt werden durften. Die vom Interessenverband Gäubahn und seinen Mitgliedern geforderte Durchbindung der Linie Zürich – Stuttgart nach Fertigstellung des Projekts Stuttgart 21 über Crailsheim bis in die Metropolregion Nürnberg wird auch aus Sicht des Landkreises Tuttlingen für sinnvoll erachtet, weil auf diesem Weg ein schneller und bequemer Zugang an die Hochgeschwindigkeitsstrecke München – Nürnberg – Erfurt – Berlin angeboten werden kann. Außer im Mittelzentrum Tuttlingen hält ab 2017 jeder zweite IC-Zug auch im Unterzentrum Spaichingen, welches in Richtung Stuttgart damit nur noch über zweistündliche Verbindungen verfügt. Die bisherige günstige, stündliche Verbindung mit Umstieg in Rottweil auf den nicht in Spaichingen haltenden schnellen IC nach Stuttgart ist aus fahrplantechnischen Gründen zunächst nicht mehr möglich. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Aus Sicht des Landkreises Tuttlingen kann dies dauerhaft aber nicht so bleiben. Bei anstehenden Überlegungen zur infrastrukturellen Anpassung der Gäubahn an zukünftige Erfordernisse müssen entsprechende Anbindungsmöglichkeiten für das Unterzentrum Spaichingen in Richtung Stuttgart berücksichtigt werden. 9.3 Schwarzwaldbahn Ab Dezember 2015 wird ein exakter Stundentakt mit Regionalexpresszügen zwischen Karlsruhe, Offenburg, Villingen, Donaueschingen, Immendingen, Engen, Singen und Konstanz eingerichtet werden. Dieses Angebot auf der Schwarzwaldbahn ist attraktiv, was Fahrzeiten und Fahrzeuge betrifft. Der große Erfolg der Schwarzwaldbahn gründet sich auch in der guten fahrplantechnischen Einbindung des Angebotes in die Knoten Singen, Immendingen, Donaueschingen und Offenburg. Die unzureichende – nur zweistündliche – Bedienung der Stadt Geisingen durch die Schwarzwaldbahn ist aus Landkreissicht problematisch und entspricht auch nicht den Landesstandards. Derzeit wird noch in jeder zweiten Stunde über die Regionalexpresslinie Ulm – Tuttlingen – Geisingen – Donaueschingen – Neustadt ein akzeptabler Ersatz geschaffen, der aber künftig entfällt. Sofern stattdessen eine stündliche Anbindung über die Schwarzwaldbahn nicht möglich ist, müssten entsprechende Ersatzlösungen, z.B. ein Lückenschluss mit Ringzügen, vorgesehen werden. 9.4 Donautalbahn Die Donautalbahn führt von Ulm über Ehingen – Sigmaringen – Tuttlingen – Immendingen nach Donaueschingen. Gegenwärtig verkehren hier alle zwei Stunden Regionalexpresszüge bis nach Neustadt, wo auf die Höllentalbahn nach Freiburg umgestiegen werden muss. Nachdem bis zum Jahr 2019 der Abschnitt Neustadt – Donaueschingen elektrifiziert und modernisiert sein wird, ändert sich das Verkehrsangebot dahingehend, dass zwischen Breisach, Freiburg, Titisee-Neustadt, Donaueschingen und Villingen grundsätzlich stündlich eine umsteigefreie S-Bahn-Verbindung mit der Breisgau-S-Bahn geschaffen wird. Für den Landkreis Tuttlingen heißt dies, dass der Umsteigepunkt von Neustadt nach Donaueschingen verlagert wird. Diese Verlagerung des Umsteigepunktes ist für den Landkreis Tuttlingen zunächst neutral. Wesentliche Verbesserungen ergeben sich durch eine Erhöhung der Taktfrequenz auf der Relation Ulm – Tuttlingen – Donaueschingen im Rahmen des landesweiten Stundentakts (heute besteht nur ein zweistündliches Angebot). Die Elektrifizierung der Lücke Donaueschingen – Neustadt bringt es aber mit sich, dass die Verbindungen Hochschwarzwald – Stuttgart mit einem weiteren Umsteigevorgang belastet werden. Geprüft werden sollte deshalb, die S- 9-3 Bahn Breisgau ggfls. um einen Flügelzug Donaueschingen – Tuttlingen zu erweitern (bedingt eine Elektrifizierung zwischen Immendingen und Tuttlingen (vgl. Kap. 10). Die Erhöhung der Taktfrequenz in Richtung Sigmaringen – Ulm ist ebenfalls von großem Vorteil. Die Donautalbahn verbindet das Mittelzentrum Tuttlingen mit dem Cluster der BioRegion Ulm, was für die in Tuttlingen beheimateten weltweit führenden medizintechnischen Firmen interessant ist. Da die Bundesstraße 313 von Tuttlingen nach Ulm stark durch Schwerverkehre belastet ist, sind straßenseitig höhere Geschwindigkeiten kaum möglich, so dass die Schiene durchaus konkurrenzfähig in dieser Relation ist. Bereits seit einigen Jahren ist die Strecke Sigmaringen – Ulm für 160km/h und Neigetechnik ausgerüstet. Jedoch nutzt der bisherige Fahrplan diese Optionen nicht. Aus Sicht des Landkreises Tuttlingen ist es daher unabdingbar, dass die hier liegenden Reserven für schnellere Reisezeiten konsequent genutzt werden. Aus Sicht des Landkreises Tuttlingen soll diese Bahnlinie in Ulm vorrangig über gute Anschlussbindungen in Richtung Augsburg – München verfügen. Die Option der Einbindung an den neuen IC-Knoten in Tuttlingen zur vollen Stunde sollte ernsthaft geprüft werden. Die Überlegungen des Landes im Zielkonzept, die Regionalexpress-Züge im Streckenabschnitt Sigmaringen – Tuttlingen an möglichst vielen Stationen, ggf. auch alternierend halten zu las- NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN sen, um so das verlässliche Grundangebot herzustellen, wird begrüßt, soweit dies keine Fahrzeitverlängerungen zur Folge hat. Aus Sicht des Landkreises Tuttlingen ist die Donautalbahn die Hauptachse in den Naturpark Obere Donau. Die Strecke verläuft zudem entlang des europäischen Fernradwanderwegs, weshalb auf die Möglichkeit, Fahrräder im Zug zu befördern, großes Augenmerk gelegt werden muss. Die bislang eingesetzten Fahrzeuge und erst recht die sie in wenigen Jahren wohl ablösenden Triebwagen der Baureihe VT 612 sind für diesen Verkehrszweck ungeeignet. Aus Sicht des Landkreises Tuttlingen ist darauf hinzuwirken, dass im Donautal für den Fahrradtransport geeignete Fahrzeuge eingesetzt werden, also Fahrzeuge, in die man ebenerdig eintreten kann und die über breite Einstiegstüren und über Mehrzweckräume verfügen, die pro Zug mindestens 20 Fahrräder befördern können. Gleichwohl müssen die Fahrzeuge die Optionen des Streckenausbaus Sigmaringen – Ulm, insbesondere mit 160km/h voll ausnützen. 9.5 mit hinreichenden Kapazitäten abgedeckt werden können. Ringzug Auf den genannten Strecken verkehrt auch der Ringzug. Zielsetzung für den Ringzug ist grundsätzlich der Stundentakt, wo die Nachfrage es erlaubt, ggf. auch in der HVZ der Halbstundentakt an Werktagen. Das Ringzug-System mit den angeschlossenen Buslinien ist ein sehr sensibles System, welches u.a. auch an Bedienungsnotwendigkeiten von Schulen und wichtigen Arbeitsstandorten ausgerichtet ist. Es handelt sich beim Ringzug also nicht um ein beliebig verschiebbares Zugsystem, welches sich mal so, mal anders an überörtlich geänderte Gegebenheiten anpassen lässt. Es lässt sich nur mit einem hohen Wissen an lokalen Erfordernissen und Gegebenheiten dauerhaft erfolgreich betreiben. Aus diesem Grund müssen eventuelle Veränderungen sehr sorgfältig zwischen Land und Zweckverband Ringzug bzw. den Landkreisen ausdiskutiert und abgestimmt werden. Aus gegenwärtiger Sicht ist das Ringzugangebot auf der Gäubahn ausreichend. Überlegt werden muss, wie die Stadt Spaichingen besser auf den IC-Anschluss in Rottweil angebunden werden kann. Im Donautal wäre die Schiene sicherlich in der Lage, eine stärkere Grundlast zu übernehmen. Die Konzeption des Landes, dies über den Stundentakt zu bewerkstelligen, ist nachvollziehbar. Es muss dabei jedoch dauerhaft sichergestellt sein, dass die ausgesprochen stark nachgefragten Ringzugverbindungen auch zukünftig 9-4 Westlich von Tuttlingen fährt derzeit pro Stunde ein Ringzug nach Immendingen und weiter bis Leipferdingen und in Einzelfällen bis Blumberg. Mit dem IC-Knoten Tuttlingen wird es ab Ende 2015 hier zu einer wesentlichen Änderung kommen. Die zur Verfügung stehende Fahrzeit reicht nicht mehr aus, um in Tuttlingen den IC-Anschluss abzunehmen, nach Leipferdingen zu fahren und dort zu wenden und im Gegenlauf wieder in Tuttlingen den nächsten IC zu bedienen. Es würde nur noch bis Aulfingen reichen. Aus diesem Grund wurde ab dem Fahrplan Dezember 2015 die Konzeption entwickelt, nur noch alle 2 Stunden und dafür bis Blumberg zu fahren. Ausgenommen von dieser Takt-Konzeption mussten jedoch die Schülerzüge bis/ab Leipferdingen werden, die starken Schulzeitzwängen unterliegen. Diese Züge verkehren außer Takt. In der Zwischenstunde könnte der Zug ab Immendingen anstelle einer längeren Standzeit auch bis/ab Donaueschingen verkehren und damit den Lückenschluss ermöglichen und der Stadt Geisingen zu stündlichen Verbindungen alternierend mit dem RE aus Ulm nach Tuttlingen verhelfen. Sofern die infrastrukturellen Voraussetzungen auf der Wutachtalbahn vorliegen, könnte auch daran gedacht werden, in Immendingen stünd- NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN lich in die Richtungen Geisingen – Donaueschingen und Leipferdingen – Blumberg zu flügeln. Zum Ringzugbetrieb im Landkreis Tuttlingen gehört auch die Trossinger Eisenbahn. Hier tritt mit Umsetzung des Interimsfahrplans ab Dezember 2015 der Effekt ein, dass eine bislang zweistündliche Zugkreuzung in Deißlingen Betriebsbahnhof zukünftig im DB-Bahnhof in Trossingen stattfindet. Die Stadt Trossingen kann deshalb mit deutlich weniger Zugfahrten zwischen Trossingen Stadtbahnhof und Trossingen DB-Bahnhof gleichwertig an die Bahnverbindungen zwischen Rottweil und Villingen angeschlossen werden, was einer sehr sinnvollen Rationalisierung entspricht. Vom Grundsatz her ist es weiterhin die Zielsetzung, die Stadt Trossingen und damit die ÖPNV-Drehscheibe am Stadtbahnhof Trossingen an alle Zugverbindungen der Strecke Rottweil – Villingen verlässlich anzubinden. Die in den vergangenen Jahren eingetretene Fahrgaststeigerung etwa um den Faktor 4 zeigt die Richtigkeit dieser Konzeption. Die vom Land angedachten Verdichterzüge zwischen Trossingen Stadt und Villingen-Schwenningen entsprechen der Nachfrage und sollten möglichst bald umgesetzt werden. und Fridingen von existenzieller Bedeutung. An diesen Stationen soll die Fahrgastinformation und die Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln (P&R, B&R) vorangetrieben werden. Brüche in den Transportketten sollen an diesen Stationen grundsätzlich vermieden werden. 9.6 Seehas Kein Sinn wird in einer Verlängerung des Seehas bis nach Tuttlingen gesehen. Dadurch, dass die IC-Züge ab Ende 2017 ab Singen stündlich verkehren und mit Verbundfahrausweisen benutzt werden können, gibt es gute stündliche Verbindungen. Für Berufs- und Ausbildungspendler sowie für Ausflugsgäste an den Bodensee sind damit attraktive Verbindungen vorhanden, die die Einrichtung weiterer Zugsysteme nicht rechtfertigen, zumal die IC-Züge aufgrund der hohen Belastung im Bereich der Metropolregionen Stuttgart und Zürich über ausreichende Beförderungskapazitäten verfügen, die im Mittelabschnitt bei Tuttlingen nur vergleichsweise spärlich ausgelastet sind. Der Ringzug ist das tragende Element des öffentlichen Nahverkehrs im Landkreis Tuttlingen. Entsprechend hohe Bedeutung haben die Schnittstellen zum Linienbusverkehr. Sie sind in Trossingen Stadtbahnhof, Aldingen, Spaichingen Bahnhof, Rietheim, Tuttlingen Bahnhof, Immendingen Bahnhof, Geisingen-Hausen und Geisingen-Leipferdingen sowie in Mühlheim 9-5 NAHVERKEHRSPLAN ENTWURF Kapitel 10 Barrierefreiheit und weitere Infrastruktur-Ziele NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Die Durchführung des öffentlichen Nahverkehrs erfordert eine ausreichende und gut ausgestattete Infrastruktur. Kern des Nahverkehrsangebots von TUTicket ist das RingzugSystem, also die systematische Verknüpfung von Bus- und Bahnlinien an definierten Umsteigepunkten. Im Bezug auf Barrierefreiheit im Busverkehr bedeutet dies, dass sich die Wirksamkeit im wesentlichen auf fahrzeugseitige Anforderungen erstreckt. Alle übrigen Festlegungen (insbesondere zum Haltestellenausbau oder straßenbauliche Maßnahmen für den ÖPNV) sind zwar sinnvoller Bestandteil des Nahverkehrsplans im Sinne eines gut funktionierenden ÖPNV, wirken jedoch nicht unmittelbar rechtlich bindend. 10.1 Barrierefreiheit 10.1.2 10 Barrierefreiheit und weitere Infrastruktur-Ziele 10.1.1 Gesetzliche Vorgaben Nach der Novellierung des PBefG haben Nahverkehrspläne nach § 8 Abs. 3 PBefG die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen „mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1.1.2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen“. Solange Ausnahmen nicht konkret genannt werden oder das Land Baden-Württemberg aus nachweislichen ökonomischen oder technischen Gründen einen abweichenden Zeitpunkt festlegt oder Ausnahmetatbestände regelt, gelten die Zielvorgaben des Nahverkehrsplanes. Es muss jedoch auch festgehalten werden, dass sich der Nahverkehrsplan in seiner rechtlichen Wirksamkeit letztlich ausschließlich auf die Vergabe der Verkehrsdienstleistungen und damit letztlich auf die Umsetzung von Maßnahmen durch die Verkehrsunternehmen beschränkt. Barrierefreiheit im Busverkehr Zur Herstellung der Barrierefreiheit sind Haltestellen entsprechend auszubauen. Diese sind zunächst sukzessive mit geeigneten Bordsteinen (z.B. Kasseler Sonderbord mit Bordsteinhöhe 18 cm), taktilen Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfeldern auszustatten und es ist zu gewährleisten, dass Busse die Haltestellen bündig anfahren können. So ist bei derzeitigen und kommenden Gehweg- und Straßenbaumaßnahmen darauf zu achten, dass der Abbau von Bordsteinen im Bereich von Haltestellen kontraproduktiv ist, da hier trotz Einsatz von Niederflurfahrzeugen eine Trittstufe für Fahrgäste geschaffen wird. Anzumerken ist, dass Errichtung und Umstrukturierungen von Haltestellen von Städten und Gemeinden und nicht vom Landkreis oder den Verkehrsunternehmen vorzunehmen sind. Unterstrichen werden muss, dass die barrierefreie Gestaltung der Haltestellenanlage allein nicht ausreichend ist, sondern auch die Zuwegungen zu den Haltestellen barrierefrei gestaltet sein müssen. 10-2 Im Landkreis Tuttlingen gibt es derzeit rund 400 Bushaltestellen. Nur ein kleiner Teil davon erfüllt die gesetzlichen Vorgaben. TUTicket wird die Gemeinden mit einer entsprechenden Handreichung darüber informieren, welche Haltestellen mit höchster Priorität anzugehen sind, um die gesetzlichen Vorgaben bis zum Ende 2021 zu erfüllen, und für eine direkte Beratung zur Verfügung stehen. Sicherlich können nicht alle 400 Haltestellen entsprechend ausgestattet werden, aber die am stärksten von Fahrgästen genutzten Haltestellen sollten entsprechend umgestaltet werden. Bei Haltestellen im schwachem Verkehrsaufkommen kann auch in Betracht kommen fahrzeugseitige Lösungen umzusetzen (z.B. mit ausklappbaren Rampen oder Liften). Um weitere Vorgaben zu erfüllen sind einzelne Buslinien innerhalb des Geltungsbereiches im Landkreis soweit wirtschaftlich vertretbar, bereits vor dem gesetzlichen Termin, ausschließlich mit Niederflurfahrzeugen mit Kneeling, Rollstuhlplatz, manuell zu bedienender Rollstuhlrampe sowie akustischer und optischer Haltestellenankündigung auszustatten. 10.1.3 Barrierefreiheit im Schienenverkehr Die Herstellung der Barrierefreiheit im Schienenverkehr des Ringzuges ist im Landkreis Tuttlingen weitestgehend bereits gewährleistet. Ursache hierfür ist, dass zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gleichstellungsgesetzes der Ringzug und seine vielen Haltepunkte geplant NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN wurden und man seinerzeit bei der Neuanlage der Bahnsteige die gesetzlichen Forderungen gleich umgesetzt hat. Mit dem Aufgabenträger für den Schienenverkehr im Land Baden-Württemberg, dem Land bzw. seiner Managementgesellschaft NVBW, wurden alle Ringzugbahnsteige auf 55 cm Höhe über der Schienenoberkante geplant und gebaut und die Zuwegungen entsprechend geschaffen, d.h. eine maximale Neigung von 6% nicht überschritten. Bei längeren Steigungen wurden entsprechende Ruheplattformen vorgesehen. Lediglich der Ringzugbahnsteig in Rietheim wurde aus Kostengründen seinerzeit nur mit einer Treppe versehen und ist zur Erreichung der vollständigen Barrierefreiheit noch mit einem Aufzug nachzurüsten. Anders sieht es bei den Bestandsbahnsteigen der DB aus. Die DB hat lediglich den Bahnhof Tuttlingen barrierefrei ausgebaut und verwendet hierzu Mittel des Bundes. Der Bund verlangt den barrierefreien Zugang zum Fernverkehr und schreibt dafür eine Bahnsteighöhe von 76 cm über Schienenoberkante vor, um ebenerdig in die Fernverkehrsfahrzeuge gelangen zu können. Entsprechend dieser Forderung hat die DB die Gleise 2 und 3 sowie 4 und 5 auf 76 cm Bahnsteighöhe gebracht. Der Bahnsteig 1 wird nur von Ringzügen genutzt und weist deshalb lediglich eine Höhe von 55 cm auf. Da auch Ringzüge an den Gleisen des Fernverkehrs halten, liegt hier ein Zielkonflikt vor. Um aus den Ringzügen auf die DB-Bahnsteige zu gelangen, ist die Überwindung einer Stufe erforder- lich. Alle Bahnsteige in Tuttlingen sind mit Aufzügen ausgestattet und damit barrierefrei zu erreichen. Deutlich schlechter ist die Situation in Immendingen. Dort ist keine Barrierefreiheit gegeben. Nur das Gleis 1 kann ebenerdig erreicht werden. Da Immendingen ab Ende 2015 ein wichtiger Verknüpfungsbahnhof von Donautalbahn und Schwarzwaldbahn wird, muss in Immendingen die Barrierefreiheit hergestellt werden (Bau von Aufzügen). Ebenfalls ist in Spaichingen nur das Gleis 1 barrierefrei zugänglich. Die Bahnsteighöhe beträgt hier aber auch keine 55 cm sondern 38 cm. Der Mittelbahnsteig an den Gleisen 2 und 3 ist nur über eine Treppe zum Fußweg über die Bahnsteige zu erreichen. Hier müsste ein Aufzug gebaut werden. Schließlich ist das Gleis 2 in Fridingen a.d.D. nicht barrierefrei. Die Bahnsteighöhe beträgt hier sogar weniger als 38 cm. Lediglich das Ringzuggleis 1 ist barrierefrei zu erreichen. Alle Ringzug-Haltepunkte sind mit elektronischen Anzeigegeräten ausgerüstet, die der optischen Fahrgastinformation z.B. über Verspätungen dienen. Ebenso sind Lautsprecher an allen Stationen vorhanden, über die im Bedarfsfalle akustische Informationen gegeben werden können. 10.1.4 Barrierefreiheit von Umsteigeanlagen Um die mit dem Umsteigen verbundenen Erschwernisse so gering wie nur möglich zu halten, soll die Infrastruktur bei den Umsteigeanlagen so beschaffen sein, dass kurze und sichere Fußwege zwischen den einzelnen Verkehrsmitteln möglich sind. Idealerweise sollen Busse deswegen an den gegenüberliegenden Kanten der Bahnsteige halten, an welchen auch die Schienenverkehre halten. Dann kann niveaugleich von einem Verkehrsmittel auf das andere gewechselt werden. Zugleich ist damit die vom Gesetzgeber geforderte Barrierefreiheit möglich, wenn etwa der Einsatz von Niederflurbussen und die Höhe der Bordsteine an den Haltestellen aufeinander abgestimmt sind. Wo Bus und Bahn aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht unmittelbar nebeneinander verkehren können, sind Fußwege, Rampen oder Aufzüge entsprechend den Forderungen des Gleichstellungsgesetzes zu gestalten. Entsprechende Umsteigeanlagen wurden mit der Einrichtung des Ringzugs in den Jahren 2003/2004 geschaffen. Die Umsteigeanlagen in Aldingen, Geisingen-Hausen, Geisingen-Leipferdingen, Tuttlingen-Nendingen, Mühlheim a.d.D., Fridingen a.d.D., Trossingen-Stadtbahnhof und Geisingen entsprechen diesem Leitbild. In Spaichingen Bahnhof besteht bislang von den Gleisen 2 und 3 noch keine Barrierefreiheit, in Rietheim ebenso noch nicht auf der östlichen Bahnsteigseite. Der Bahnhof Tuttlingen 10-3 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN ist behindertengerecht mit Aufzügen ausgestattet. 10.1.5 In Möhringen Bahnhof ist der Fußweg für Umsteiger in Richtung Möhringen-Burg bis zur Haltestelle „Alte Schule“ deutlich zu lang, um als Umsteigemöglichkeit wahrgenommen zu werden. Barrierefreiheit ist auch ein Ziel für die Fahrgastinformation. So ist bei Fahrplanveröffentlichungen und Änderungen oder Pressemitteilungen auf ausreichende Schriftgrößen und Kontraste zu achten, soweit leistbar, können Informationen auch in Brailleschrift oder in Audioformaten angeboten werden. In Spaichingen-Mitte, Balgheim, Weilheim, Wurmlingen-Nord, Wurmlingen-Mitte, Tuttlingen-Schulen, Tuttlingen-Gänsäcker, Möhringen-Rathaus, Immendingen-Mitte, TuttlingenZentrum, Tuttlingen-Nord und Mühlheim-Stetten liegen Bushaltestellen in der Nähe der Bahnsteige. Barrierefreiheit in der Fahrgastinformation An Haltestellen sind haltestellenbezogene Informationen in ausreichender Schriftgröße und niedriger Höhe zu platzieren. Das Haltestellenschild auf dem Mast ist nach Hinweisen zur Anbringung von Verkehrszeichen (HAV) (min. 2 m und 2,25 m über Geh- und Radwegen oder Zeichen 224 nach §41 StVO) anzubringen. Bei mehreren Aushangfahrplänen je Haltestelle sind ggfls. entsprechende Vitrinen an den Haltestellen bereitzustellen, um die Übersichtlichkeit für den Nutzer zu wahren. Ziel ist weiterhin eine hohe Zuverlässigkeit, Ordnung und Sauberkeit der dargestellten Informationen. 10-4 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 10.2 Infrastruktur-Ziele zur Systemverknüpfung 10.2.1 Echtzeit-Information/ITCS In den kommenden Jahren wird TUTicket vermehrt auf dynamische Fahrgastinformationssysteme setzen. Die technischen Voraussetzungen und Einstellungen zur Generierung von Echtzeitdaten zur Fahrgastinformation sollen daher stetig ausgebaut werden. Entsprechende Fahrgastinformationssysteme mit Nutzung von Echtzeitdaten sollen vor allem an den zentralen Umsteigehaltestellen vorgesehen werden. Sinnvoll wäre allerdings eine kreiseinheitliche Lösung, für die der Verkehrsverbund jedoch eine Mitfinanzierung der Kommunen für erforderlich hält. Da im Verkehr Zeitrisiken nie auszuschließen sind, ist insbesondere an den Umsteigeanlagen großer Wert auf die Anschlusssicherheit zu legen. Dazu stehen technische Hilfsmittel zur Verfügung. Über das rechnergesteuerte Betriebsleitsystem (RBL) lässt sich die Position und Pünktlichkeit aller Busse und Bahnen feststellen und im Rahmen vorab definierter Toleranzzeiten kann dann auf verspätete Busse oder Bahnen gewartet werden. Dazu sind jedoch entsprechende Informationsmöglichkeiten für die Fahrer wie die Fahrgäste vorzusehen. Zusätzlich dient das RBL (international auch als Intermodal Transport Control System ITCS bezeichnet) den Fahrgästen als Echtzeitinformationssystem über dynamische Anzeigemöglichkeiten. Die Information ist über das Internet bzw. das Mobilfunktelefon möglich. Es besteht für internetfähige Handys mit Kamera sowie eine kostenlose Software zum Lesen der QRCodes die Möglichkeit, sich an den Bushaltestellen über die aktuellen Abfahrtszeiten zu informieren. Alle im TUTicket-Gebiet verkehrenden Busse sind daher mit RBL auszustatten. Über die zentrale Datendrehscheibe des Landes BadenWürttemberg (ZDD) werden dann die erforderlichen Informationen erfasst und in entsprechende Informationen bzw. Befehle umgesetzt, um die den Fahrgästen versprochenen Beförderungsleistungen insbesondere hinsichtlich der Anschlusssicherheit auch gewähren zu können. Aus diesem Grund sind die Umsteigehaltestellen und alle im Nahverkehr eingesetzten Busse grundsätzlich mit Fahrgastinformationssystemen auszustatten, um in Echtzeit über das Betriebsgeschehen informieren zu können. Bereits in den Bussen können dann die Fahrgäste bei Unregelmäßigkeiten darüber informiert werden, ob vorgesehene Anschlüsse noch gehalten werden können oder nicht. Nebenbei können über diese Informationssysteme auch vorab und aktuell erforderliche Umleitungen infolge von Straßensperrungen oder spezielle ÖPNV-Belange (z.B. neue Ticketangebote, Sondertarife bei Veranstaltungen, neue ÖPNV-Angebote usw.) kommuniziert werden. Die Kommunikation über diese Kanäle ist vielversprechend und erreicht zumindest die tat- 10-5 sächlichen Nutzer sehr gut. Sie trägt auch erheblich zur verbesserten Begreifbarkeit des ÖPNV-Angebots bei, weil etwa die Kombination der Fahrpläne mit einem Kalender dann nur die tatsächlichen Verkehrsmöglichkeiten anzeigt und nicht wie bei einem gedruckten Fahrplan alle denkbaren Varianten (wie z.B. abweichende Fahrtenangebote an Schultagen, Ferientagen, Samstagen, Sonntagen oder sonstige Ausnahmen, die das Angebot vielfach nur sehr schwer begreifbar erscheinen lassen). NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 10.2.2 Intermodale Verknüpfung Fast alle zurückzulegenden Strecken im öffentlichen Verkehr bestehen aus sogenannten Reiseketten, also aus Fußwegen, Fahrten mit Bussen oder Bahnen, Zu- und/oder Abbringerstrecken mit Fahrrad oder PKW. Um die Nutzung von Transportketten zu erleichtern, müssen in ausreichendem Maß Abstellmöglichkeiten für PKW oder für Fahrräder vorhanden sein. Insbesondere an Schienenhaltestellen, die naturgemäß größere Einzugsradien als Bushaltestellen aufweisen, sind attraktive Fahrradabstellmöglichkeiten vorzusehen. Darunter sind abschließbare und überdachte Boxen zu verstehen, an welchem die Fahrgäste ihre Räder bis zur abendlichen Rückkehr sicher abstellen können ohne dass sie fürchten müssen, dass Teile der Räder im Laufe des Tages demontiert oder gar demoliert werden, wie dies heute leider vielfach an Haltestellen zu beobachten ist. Da der ÖPNV regelmäßig Zu- und Abgangswege zu den vorliegenden Haltestellen mit sich bringt, ist ein besonderes Augenmerk auf die dabei am häufigsten genutzten umweltfreundlichen Verkehre (Fuß- und Radverkehr) zu richten. Mit attraktiver und konsequenter Gestaltung (Zu- und Abgangswege) sowie günstig gelegener, gut ausgestatteter und möglichst überdachter Fahrradstellplätze (Bike and Ride), sollte die umweltschonendere Abwicklung gefördert werden. Idealerweise eigenen sich abschließbare Fahrradabstellanlagen an den Hauptachsen des ÖPNV (Umstiegshaltestellen, ZOB, Bahnhof). Um den öffentlichen Verkehr insgesamt nachhaltig zu gestalten, sind die dem sog. Umweltverbund zuzurechnenden Verkehrsarten (zu Fuß gehen, mit dem Fahrrad fahren, Bahn und Bus nutzen) verstärkt zu berücksichtigen und entsprechende Investitionen an den Zuwegungen bzw. Abstellmöglichkeiten zu schaffen. Für die Berücksichtigung von Fußwegen etwa hilft vielfach schon ein kleines Richtungsschild „Bahnhof“, um insbesondere in touristischen Gebieten auf die Lage des Bahnhofs hinzuweisen. 10.3 Infrastruktur-Ziele kehr 10.3.1 im Busver- Busbeschleunigung Die Entscheidung, welches Verkehrsmittel zur Beförderung gewählt wird, ist stark von der jeweils benötigten Zeit bzw. der Reisegeschwindigkeit abhängig. Um die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs, insbesondere des Busverkehrs, zu steigern, soll die Busbeschleunigung intensiviert werden. Im Verkehrsgebiet von TUTicket gibt es bislang nur in Tuttlingen eine sogenannte Busbeschleunigung, die aber nur unzureichend funktioniert und nur sehr eingeschränkt zu einer tatsächlichen Fahrzeitverkürzung führt. Bei Fahrten in anderen Städten im Land hingegen ist deutlich festzustellen, wie Busse mit grüner Welle rascher vorankommen. Eine kurzzeitige Beeinträchtigung des Individualverkehrs wird dort bewusst in Kauf genommen. 10-6 Da der Straßenraum insbesondere in Innenstädten aufgrund der Bebauung kaum erweiterbar ist, führen Busspuren in der Regel zu einer Reduzierung der Fahrspuren für den PKW, womit die Busbeschleunigung häufig nicht durchsetzbar wird. Sinnvoll wäre dies natürlich auch nur dann, wenn entsprechende Busfrequenzen vorhanden sind. Nach Einschätzung von TUTicket wird der Busverkehr am häufigsten an Verkehrsknoten aufgehalten und weniger durch überlastete Strecken. Entsprechend gibt es in der Innenstadt von Tuttlingen einige kleinere kurze Busspuren, die eine entsprechende Wirkung zeigen. Andernorts wird oftmals die Situation an Knotenpunkten dadurch entschärft, dass mit dem sog. „grünen Pfeil“ der rechts abbiegende Verkehr deutlich besser fließt als nur durch Ampelsteuerung. Dies gilt auch für sonstige Kreuzungsbereiche. Mit Kreisverkehren ist der Verkehr insgesamt deutlich flüssiger und damit auch der Buslinienverkehr zuverlässiger. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Beim Busverkehr ist zu beobachten, dass an Haltestellen mit hoher Frequenz durch das Lösen und Bezahlen von Einzelfahrscheinen oder Zeitkarten teilweise die Busse längere Zeit stehen müssen, wodurch in der Folge Verspätungen und möglicherweise Anschlussverluste entstehen. Eine Option zur Lösung des Problems könnte sein, an diesen Haltestellen zukünftig ebenfalls Fahrscheinautomaten aufzustellen, um die Standzeiten der Fahrzeuge zu reduzieren und den Busverkehr deutlich zu beschleunigen. 10.3.2 Fahrgastzählsystem Um eine bessere Kenntnis als bislang über die jeweiligen Verkehrsströme zu erhalten, ist zu prüfen, die im TUTicket-Gebiet eingesetzten Fahrzeuge in einem solchen Umfang mit automatischen Fahrgastzählgeräten auszustatten, dass in regelmäßigen Abständen über alle Fahrten entsprechende Auslastungsinformationen abrufbar sind. Die aus den automatischen Fahrgastzählgeräten zu gewinnenden Informationen dienen in der Folge als Grundlage des Controllings bei TUTicket. Auch aus dem RBL bzw. ITCS lassen sich Informationen gewinnen, die für die Planung der Verkehre von Vorteil sind. Wenn beispielsweise ständig Differenzen zwischen Soll- und Ist-Zeiten bei einer Verbindung auftreten, ist dies ein Hinweis auf zu ändernde Fahrplandaten (Sollzeiten). 10.3.3 Haltestellen Haltestellen im öffentlichen Linienverkehr kennzeichnen nicht nur in amtlicher Form die Abfahrts- und Ankunftsstelle eines Verkehrsmittels, sondern sind auch ein wesentliches Marketinginstrument für den öffentlichen Personennahverkehr. Die Haltestelle muss über eine angemessene Ausstattung verfügen, die dem Informationsbedürfnis des Fahrgastes gerecht wird. 10.3.3.1 Minimalausstattung dass die Aufstellflächen für die Fahrgäste an den Haltestellen ausreichend bemessen sind. 10.3.3.2 Zusatzausstattung Alle weiteren Einrichtungen an den Haltestellen dienen dem Service für die Fahrgäste und sind freiwillige Leistungen, die nur in (finanzieller) Kooperation mit den Städten und Gemeinden, auf deren Gebiet die Haltestellen stehen, möglich sind. Dabei lassen sich die gewünschten Ausstattungsmerkmale wie in der unten stehenden Tabelle nach Kategorien abstufen. Die Haltestellenausstattung besteht zumindest aus den gesetzlich vorgeschriebenen Ausstattungselementen, die überwiegend der verkehrsrechtlichen Kennzeichnung der Haltestelle und der Ausstattungsmerkmale Kategorie Fahrgastinformation dienen A B C D (Mast, Schild und Aushangkas* n n n barrierefreie Ausgestaltung ten). Dabei muss eine betrein n n Wartehalle m. transparenten Wänden berübergreifende Integration n n n Beleuchtung der Wartehalle verschiedener Verkehrsträger n n n Sitzgelegenheit auf einem einheitlichen HalteFahrkartenautomat (mind. am Zugang zu SPNV) n ggf. stellenschild und einem einn n Uhr heitlichen Aushangplan erfolgen. Die Ausstattung von Haln n ÖPNV-Infos Vitrine (Liniennetz, Tarif etc.) testellen im Verbundgebiet ben n Echtzeit-Information (Display) stimmt sich nach einheitlichen n n Umgebungsplan / Stadtplan Gestaltungsregeln. n Lautsprecher (bahnseitig) n ggf. Kiss+Ride-Anlage Der genaue Standort des Haln ggf. Fahrradabstellanlage testellenzeichens bzw. der Ort Park+Ride-Anlage ggf. dessen Anbringung bestimmt *Sonderbord, taktile Leitelemente, stufenfreie Zuwegung sich nach der verkehrsbehördlichen Anordnung. Dabei wird insbesondere darauf geachtet, 10-7 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Die Haltestelleneinrichtungen müssen sich in den Orts- und Stadtbildcharakter ihrer Umgebung einfügen. Es gelten die folgenden Kriterien zur Einstufung der Haltestelle: Einstufung von Stationen in Kategorien Kategorie Kategorie A Kategorie B Kategorie C Kategorie D 10.3.4 Beschreibung Verknüpfungsstation Bus/Bahn Umsteigehaltestelle Bus/Bus (ZOB) Bushaltestelle (regulär) Bedarfshaltestelle Haltestellen-Kataster Um über den allgemeinen Zustand, Ausstattungsstand und über die Frage nach der Barrierefreiheit von Haltestellen informiert zu sein, hält es TUTicket für notwendig, ein Haltestellenkataster zu erstellen und dauerhaft aktualisiert vorzuhalten. Dies dient folgenden Beteiligten: dem Landkreis (Verkehrsverbund/ Nahverkehrsamt), Straßenbaulastträgern, Verkehrsunternehmen, Organisationen und für Menschen mit Behinderung. Federführend ist hier der Verkehrsverbund. Es sollte beispielsweise Menschen mit Handicap möglich sein, sich vor Antritt einer Fahrt durch Zugriffsmöglichkeiten auf das Haltestellenkataster oder über Fahrpläne darüber informieren zu können, welche Situation an den Haltestellen angetroffen wird und ob die eingesetzten Fahrzeuge behindertengerecht ausgestattet sind. Nachfrage (Orientierungswert) > 75 Fahrgäste/Tag > 50 Fahrgäste/Tag > 10 Fahrgäste/Tag < 10 Fahrgäste/Tag 10.4 Infrastruktur-Ziele im Bahnverkehr 10.4.1 Gäubahn Aus Sicht des Landkreises Tuttlingen ist nach wie vor die Einhaltung des Staatsvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Eidgenossenschaft über die Reduzierung der Fahrzeit zwischen Zürich und Stuttgart geboten. Mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von rund 80 km/h kann parallel zur A 81 von der Fahrzeit her kaum konkurriert werden. Maßnahmen, die für eine Beschleunigung der Gäubahn, wie sie im Vertrag von Lugano dargelegt wurden, geeignet sind, werden unterstützt. Dies schließt infrastrukturelle Veränderungen wie etwa den Bau von Doppelspuren oder den Einsatz schnellerer Fahrzeuge mit ein. Mögliche Fahrzeitverkürzungen durch Wegfall von Halten in Mittelzentren werden als nicht zielführend abgelehnt. 10-8 Die Führung der Gäubahn über den Flughafen Stuttgart, der sich zu einer hochwertigen und strategisch günstigen Drehscheibe des Fernund Regionalverkehrs entwickelt, wird aus Sicht des Landkreises Tuttlingen sehr begrüßt, weil sich dadurch die Erreichbarkeit des Landkreises in europäischer Dimension deutlich verbessert. Es wird dann möglich sein, von fast allen europäischen Metropolen mit nur einem Umstieg in den Landkreis Tuttlingen zu gelangen. Aus Sicht des Landkreises Tuttlingen muss auch dafür gesorgt werden, dass der IC-Verkehr auf der Gäubahn pünktlich durchgeführt wird. Da die Gäubahn über weite Abschnitte eingleisig ist, teilt sie sich den Fahrweg mit dem Ringzug, der durch unpünktliche IC-Züge in der Vergangenheit oftmals tangiert wurde, was zu Anschlussbrüchen im Ringzug/Bus-System geführt hat. Ausbaumaßnahmen bei der Gäubahn müssen daher den Ringzugbetrieb berücksichtigen. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 10.4.2 Schwarzwaldbahn Die zweigleisige und vollständig elektrifizierte Schwarzwaldbahn ist eine leistungsfähige Bahnlinie, die den Westen des Landkreises Tuttlingen durchquert. Im Bahnhof Immendingen muss die Infrastruktur dringend auf einen akzeptablen Standard gebracht werden. In erster Linie muss ein barrierefreier Zugang zu den Bahnsteigen hergestellt werden. Ab Fahrplanwechsel im Dezember 2015 werden mehrfach am Tag alle 4 vorhandenen Gleise durch Züge belegt sein, so dass Umsteigebeziehungen in der Regel einen Gang durch die Bahnsteigunterführung erfordern. Zudem mangelt es auf dem Bahnhof an ausreichenden Wetterschutzeinrichtungen. 10.4.3 Donautalbahn Die Infrastruktur der Donautalbahn muss so ausgerichtet sein, dass neben dem vom Land im Zielkonzept für sinnvoll erachteten Stundentakt zwischen Abzw. Hintschingen (von Richtung Blumberg) und Fridingen a.d.D. auch die für den Schülerverkehr erforderlichen, vom Takt abweichenden Zeitlagen betrieblich abgewickelt werden können. Auf der Donautalbahn ist zudem die Elektrifizierung der 8-km-Lücke zwischen Immendingen und Tuttlingen anzustreben, um neue betriebliche und konzeptionelle Möglichkeiten zu eröffnen. Denn dann könnte bspw. ein Großteil des Ringzugverkehrs u.U. wirtschaftlicher mit elektrischen Triebzügen etwa von Villingen über Donaueschingen – Immendingen – Tuttlingen – Spaichingen nach Rottweil abgewickelt werden oder ein umsteigefreier Flügelzug von der Breisgau-S-Bahn ab Donaueschingen nach Tuttlingen geführt werden. 10-9 NAHVERKEHRSPLAN ENTWURF Kapitel 11 Ziele für Kundenkommunikation, Vertrieb und Marketing NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 11 Ziele für Kundenkommunikation, Vertrieb und Marketing 11.1 Kundenkommunikation Für die Akzeptanz und die Nutzung des ÖPNV stellen die Qualität und der Umfang der bereitgestellten Informationen einen Schlüsselfaktor dar. Das ÖPNV-Angebot muss daher möglichst ansprechend und verständlich dargestellt werden. Das Ziel vielfältige und breite Wege der Kommunikation zusammenzuführen wird mit folgenden Maßnahmen verfolgt: § § § § § Umfassende Nutzung der elektronischen Informationssysteme (Internetauskunft) und Aufbau der elektronischen Fahrplaninformation (Handy-Apps) und Fahrkartenbuchung Ausweitung der Angebotskommunikation Beibehaltung der Fahrkartenverkaufsstelle im Landratsamt und Gewährleistung kundenfreundlicher Öffnungszeiten verbundeinheitlich gestaltete Liniennetze § nutzergerechte Öffnungszeiten einer Rufbuszentrale und Anmeldezeiten von einer Stunde bei der Bestellung von Rufbussen sowie Vorbestellmöglichkeit über das Internet. Hinsichtlich der Fahrplandarstellungen (Verbund-, Internet- und Aushangfahrpläne) sollen weitere Punkte beachtet werden: § regelmäßige Überprüfung auf Übersichtlichkeit, z.B. ob schulfreie Tage oder Schultage in der Fahrplandarstellung getrennt werden sollen, sowie Samstag, Sonn-/Feiertag. § Ausdruckfähigkeit der im Internet dargebotenen Fahrplantabellen und übersichtliche Darstellung auf Standard-A4-Seiten ohne störende Umbrüche und Blattschnitte § Einführung von Taktfahrplänen mit merkbaren Taktzeiten § Informationen über Anschlussverbindungen darstellen, idealerweise auch dahingehend, dass Anschlusssicherheit gewährleistet werden kann. verbundeinheitlicher Standard der Haltestellenausstattung (Mast, Schild, Vitrine und Fahrplankästen) § Optimierung und Fortführung der Telefonund Fahrplanauskunft § einheitliches Verbundsystem mit möglichst zweistelliger Liniennummerierung 11.2 Marketing Im Rahmen der Verkehrsmittelwahl entscheidet der Kunde stets und mittlerweile in einem laufenden Prozess über das ihm am besten zusagende Konzept bzw. seine ihm angenehme Reisekette. Die Qualitätswahrnehmung wird hierbei stark durch Sachleistungen (Rollmaterial, Haltestellenausstattung etc.) geprägt. Durch den Kontakt mit dem Personal (Busfahrer) wird die subjektiv wahrgenommene Service- und Betreuungsqualität weiter beeinflusst. Um die relativ „austauschbare“ Grundleistung im ÖPNV – Mobilität – positiv aufzuladen ist eine Profilierung der Leistung sowie eine gute Angebotsstruktur unabdingbar. Da öffentlicher Verkehr keine Dienstleistung im klassischen Sinn, sondern einen täglich neu zu produzierenden, weitestgehend nicht standardisierbaren Prozess darstellt, kommt hierbei dem Marketing eine große Rolle zu. Wichtig ist das Verständnis von Marketing als Leitkonzept der Unternehmensführung und nicht „nur“ als reine Absatz- oder Produktwerbung. Die Produktpolitik wird maßgeblich vom Linienangebot, der qualitativen Erschließung der „Fläche“ sowie in hohem Maß von der technischen Ausgestaltung im Sinne eines „verlässlichen Fahrplans“ geprägt. Feste Taktfrequenzen und –lagen machen auch umfangreiche Fahrpläne merkbar und senken die psychologische 11-1 NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN Hürde, das Angebot auch spontan zu verwenden deutlich. Eine Ausarbeitung des Fahrplans und der Liniennetzpläne unter Berücksichtigung der Gestaltungsrichtlinien nach DIN-Normen 1450 und 66359 bereitet die notwendigen Informationen (wohin, wann, wie) in einfacher Weise, aber sehr prägnant auf. ÖPNV lebt im Allgemeinen vom „Auftritt“ im Raum – hierbei ist der Ausgestaltung bzw. dem Komfort an der Haltestelle ein besonderes Gewicht beizumessen. Gut sichtbar platzierte Haltestellentafeln und übersichtlich gestaltete Informationen (welche Linie fährt hier, welcher Fahrplan gilt) sind mittlerweile als Standard anzusehen. Der Markenauftritt von TUTicket beschränkt sich bislang auf die Platzierung eines kleinen Aufklebers neben dem „HaltestellenH“. Fast alle Haltestellenausstattungen stammen noch aus den 1990er Jahren und wirken inzwischen etwas überholt. Sie können daher kaum noch als Aushängeschild für einen modernen ÖPNV im Landkreis angesehen werden. Um Kenntnis über den Markt, die zu erreichenden Zielgruppen im Allgemeinen und deren Bedürfnisse im Besonderen zu erlangen, ist die Befragung der Landkreisbevölkerung (Kunden und vor allem auch Nicht-Kunden) das Mittel der Wahl. Die daraus zu gewinnenden Erkenntnisse fließen in ein kontinuierlich fortzuschreibendes Kommunikationskonzept ein, welches einen wichtigen Grundpfeiler im Marketing darstellt. Marktgerecht aufbereitet werden hier potentielle Zielgruppen (Berufspendler, Senioren, Studenten…) direkt und präzise angesprochen bzw. beworben, um TUTicket und die attraktiven Verkehrsdienstleistungen sowie die Zusatzleistungen (Mitnahmeregelung, Freizeitregelung usw.) vorzustellen bzw. auf TUTicket aufmerksam zu machen. Den von TUTicket organisierten Sonderverkehren zu den jährlichen Großveranstaltungen Honbergsommer und Southside-Festival kommt beim Ziel, TUTicket als innovativen Verkehrsdienstleister und leistungsfähige „Alternative“ zum Pkw bekannt zu machen, eine Schlüsselrolle zu. Mit überschaubarem Aufwand werden die Kernkompetenz der Marke und der moderne Fuhrpark einer sonst nur mit hohem Werbeaufwand zugänglichen Kundengruppe unter Beweis gestellt. Dem Leitkonzept, also dem Marketing kommt hier die steuernde Rolle zu. Durch das Zusammenspiel vieler einzelner Bausteine, die das Leitkonzept verinnerlicht haben und täglich „leben“ wurde es möglich, TUTicket am Markt so erfolgreich zu positionieren. Die kommenden Jahre werden geprägt sein von sorgfältiger Bestandskundenpflege und dem aktiven Zugehen auf die eruierten Zielgruppen. Marketing in Form eines fein abgestimmten Gesamtkonzepts ist dabei Mittel zum Zweck – da es sich sowohl nach innen als auch nach außen richtet und die Marke TUTicket mit den Fahrern, Unternehmern, dem Team der Geschäftsstelle und den Fahrgästen mit den zu vermittelnden Werten (Sicherheit, Komfort, Einfachheit, Preisvorteil, Umweltschutz etc.) prägt und erfolgreich leitet. 11-2 Um ein zielgerichtetes, effizientes und erfolgreiches Marketing im o.g. Sinne zu gewährleisten, wird bei TUTicket ein Marketing-Leitfaden erstellt und regelmäßig ein Marketingplan aufgelegt, in dem eine konkrete Planung gezielter Maßnahmen in diesem Bereich erfolgt. NAHVERKEHRSPLAN LANDKREIS TUTTLINGEN 11.3 Personal im Fahr- und Vertriebsdienst Das im Fahr- und Vertriebsdienst eingesetzte Personal, das im täglichen Kundenkontakt steht, muss über fachliche Kompetenz und eine umfassende Serviceorientierung verfügen. Über die gesetzliche Berufskraftfahrer-Qualifizierung nach der Richtlinie 2003/59/EG zur Grundqualifikation und Weiterbildung von Kraftfahrern hinaus sind weitergehende Anforderungen zu erfüllen: § Kenntnis der Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen § Kundenorientierung, Dienstleistungsqualität, Kommunikation, Konflikt- und Stressbewältigung § Kenntnis von Liniennetz und Fahrplan, Informationssystem, Regelung des bedarfsorientierten Verkehrs § Vertrieb und Betriebsorganisation á Dem Fahrpersonal kommt eine Schlüsselfunktion im Kundenkontakt zu. Die Bekleidung des Fahrpersonals muss sauber und den Anstandsregeln entsprechend angemessen sein. Das auf Fahrzeugen der Kategorie A eingesetzte Fahrpersonal ist darüber hinaus vom Verkehrsunternehmen mit einer einheitlich ausgeführten Dienstkleidung auszustatten. 11-3