Vorgeschlagene Zusammenlegung der Franklin Templeton
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Vorgeschlagene Zusammenlegung der Franklin Templeton
FRANKLIN TEMPLETON STRATEGIC ALLOCATION FUNDS Société d’investissement à capital variable 8A, rue Albert Borschette, L-1246 Luxemburg, R.C.S. Luxemburg B 113 696 Tel. (352) 46 66 67-1 Fax (352) 46 66 76 E-mail: lucs@franklintempleton.com www.franklintempleton.lu Vorgeschlagene Zusammenlegung der Franklin Templeton Strategic Allocation Funds (die „Gesellschaft“ oder„FTSAF“) mit den Franklin Templeton Investment Funds („FTIF“). Luxemburg, 8. Dezember 2014 Sehr geehrte Anteilsinhaber, mit diesem Schreiben möchten wir Sie über den Vorschlag des Verwaltungsrats der Gesellschaft (der „Verwaltungsrat“) informieren, alle Teilfonds der Gesellschaft (die „eingebrachten Teilfonds“) wie folgt mit Teilfonds von Franklin Templeton Investment Funds (die „aufnehmenden Teilfonds“), einer als Umbrella-Fonds gemäß Teil I des luxemburgischen Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen (das „Gesetz“) organisierten société d’investissement à capital variable, zusammenzulegen: • Z usammenlegung des FTSAF – Franklin Equity Selection Fund mit dem FTIF – Franklin Global Equity Strategies Fund; • Zusammenlegung des FTSAF – Franklin Strategic Dynamic Fund mit dem FTIF – Franklin Strategic Dynamic Fund; • Zusammenlegung des FTSAF – Franklin Strategic Balanced Fund mit dem FTIF – Franklin Strategic Balanced Fund; und • Zusammenlegung des FTSAF – Franklin Strategic Conservative Fund mit dem FTIF – Franklin Strategic Conservative Fund. Nach der Zusammenlegung wird die Gesellschaft aufgelöst, ohne in Liquidation zu gehen. 1. Begründung und Hintergrund der Zusammenlegung Der FTSAF wurde 2006 aufgelegt und insbesondere für die Anlage in anderen Organismen für gemeinsame Anlagen errichtet, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Teilfonds des FTIF. Der FTSAF wurde als separater Umbrella-Fonds aufgelegt, um die OGAW-Vorschriften einzuhalten, die zu diesem Zeitpunkt die Anlage eines Teilfonds in einen anderen Teilfonds innerhalb desselben Umbrella-Fonds verboten. Diese Beschränkung wurde im Rahmen der jüngsten Entwicklungen der OGAW-Vorschriften aufgehoben. Da der FTSAF weitgehend in Teilfonds des FTIF investiert ist, wird es die Einbringung der FTSAF-Fonds in den FTIFUmbrella den Anteilsinhabern ermöglichen, von geringeren Fondskosten zu profitieren, da eine Verdoppelung der Kosten vermieden wird und Fondskosten wie Prüfungs-, Rechts-, Registrierungs-, Verwahrungs- und Berichtskosten unter einer einzigen Umbrella-Struktur konsolidiert werden. Darüber hinaus wird den Anteilsinhabern, die zwischen FTIF-Teilfonds wechseln möchten, eine größere Auswahl zur Verfügung stehen. Der Verwaltungsrat hat daher in Übereinstimmung mit Artikel 66(4) des Gesetzes und Artikel 28 der Satzung der Gesellschaft beschlossen, die Anteilsinhaber der Gesellschaft bei der außerordentlichen Hauptversammlung (die „Versammlung“), die am 12. Januar 2015 um 14:30 Uhr (Ortszeit Luxemburg) am eingetragenen Sitz der Gesellschaft abgehalten wird, über die vorgeschlagene Zusammenlegung abstimmen zu lassen. Der Verwaltungsrat glaubt, dass die Zusammenlegung im besten Interesse der Anteilsinhaber der Gesellschaft ist, und empfiehlt Ihnen, für die Zusammenlegung zu stimmen. Einzelheiten zum Beschluss, die Einladung zur Versammlung und das Abstimmungsverfahren sind in Anhang I dargelegt. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, an der Versammlung persönlich teilzunehmen, so können Sie den Vorsitzenden oder eine beliebige andere Person zur Stimmabgabe in Ihrem Namen durch Vorlage des beigefügten Stimmrechtsvollmachtsformulars benennen. Wenn die Anteilsinhaber der Gesellschaft der Zusammenlegung zustimmen, wird sie zum 20. März 2015 um Mitternacht (Ortszeit Luxemburg) wirksam (das „Wirksamkeitsdatum“). 2. Auswirkungen für die Anteilsinhaber und die Rechte der Anteilsinhaber Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Anteilsinhaber weiterhin Anteile an einer regulierten Luxemburger Investmentgesellschaft halten werden und weiterhin von denselben Rechten und den für OGAW geltenden allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen profitieren. Wenn Anteilsinhaber der Gesellschaft Anteilsinhaber von FTIF werden, können sie an Versammlungen der Anteilsinhaber teilnehmen und dort ihre Stimmrechte ausüben, die Rücknahme und den Umtausch ihrer Anteile c/o Franklin Templeton International Services S.à r.l. 8A, rue Albert Borschette, L-1246 Luxemburg Notice to shareholder (merger) FSCF 201410-02_GER.indd 1 FSCF_EGM_Letter_GER Vorbehaltlich der Zustimmung der Anteilsinhaber der Gesellschaft und ab dem Wirksamkeitsdatum werden Anteilsinhaber, die nicht die Rücknahme oder den Umtausch ihrer Anteile der eingebrachten Teilfonds vor dem Wirksamkeitsdatum angewiesen haben, Anteilsinhaber von aufnehmenden Teilfonds (auch, wenn sie gegen den Vorschlag gestimmt oder nicht abgestimmt haben) und erhalten Anteile der entsprechenden aufnehmenden Teilfonds, wie in der Tabelle im nachfolgenden Abschnitt 4 näher angegeben. Der Wert der Anteile, die in den aufnehmenden Teilfonds gehalten werden, entspricht dem Wert der in den eingebrachten Teilfonds gehaltenen Anteile. R.C.S. Luxemburg B 113 696 12/4/14 11:17 AM an jedem Handelstag anweisen und sind abhängig von ihrer Anteilsklasse möglicherweise gemäß der Satzung und dem Prospekt von FTIF ab dem Tag nach dem Wirksamkeitsdatum zum Erhalt von Ausschüttungen berechtigt. Die Teilfonds FTIF – Franklin Strategic Dynamic Fund, FTIF – Franklin Strategic Balanced Fund und FTIF – Franklin Strategic Conservative Fund werden zum Wirksamkeitsdatum erstellt und aufgelegt. Die Einbringung des FTSAF - Franklin Equity Selection Fund wird erwartungsgemäß keinen wesentlichen Verwässerungseffekt auf den FTIF - Franklin Global Equity Strategies Fund haben. Die anderen drei eingebrachten Teilfonds werden keinem Verwässerungseffekt unterliegen. Eine Neuausrichtung der Portfolios aller relevanten eingebrachten Teilfonds mit Ausnahme des FTSAF – Franklin Equity Selection Fund ist nicht erforderlich. Der FTSAF - Franklin Equity Selection Fund ist hauptsächlich in Anteile / Aktien von Investmentfonds investiert, die von Franklin Templeton Investments verwaltet werden. Sein Portfolio wird daher vollständig vor dem Wirksamkeitsdatum realisiert, damit nur Barmittel in den aufnehmenden Teilfonds übertragen werden. Der nachfolgende Anhang II enthält den Vergleich der Auswirkungen bezüglich der Kosten zwischen dem entsprechenden eingebrachten und dem entsprechenden aufnehmenden Teilfonds. Die nachfolgend beschriebenen Handelsbeschränkungen werden vor dem Wirksamkeitsdatum in Bezug auf die eingebrachten Teilfonds angewendet: - 30 Tage vor dem Wirksamkeitsdatum werden keine Anlagen von neuen Anlegern mehr zugelassen; - 7 Tage vor dem Wirksamkeitsdatum werden keine zusätzlichen Anlagen von bestehenden Anteilsinhabern mehr zugelassen; und - ab 5 Geschäftstage vor dem Wirksamkeitsdatum können bestehende Anteilsinhaber ihre Bestände nicht zurückgeben. 3. Vergleich zwischen den eingebrachten Teilfonds und den aufnehmenden Teilfonds FTSAF und FTIF haben beide Franklin Templeton International Services S.à r.l., eine Luxemburger Verwaltungsgesellschaft, zu ihrer Verwaltungsgesellschaft gemäß Kapitel 15 des Gesetzes ernannt. Die Unterschiede zwischen dem entsprechenden eingebrachten Teilfonds und dem entsprechenden aufnehmenden Teilfonds sind in Anhang II aufgeführt. Eine vollständige Beschreibung der jeweiligen Anlageziele und der Anlagepolitik und der verbundenen Risiken finden Sie im KIID des entsprechenden aufnehmenden Teilfonds, das in Anhang III beigefügt ist, sowie im Propekt von FTIF. 4. Zusammenlegungsverfahren Vorbehaltlich der Zustimmung der Anteilsinhaber der Gesellschaft bei der Versammlung, die am 12. Januar 2015 abgehalten wird, oder ggf. einer erneut einberufenen Versammlung wird die Zusammenlegung um Mitternacht (Ortszeit Luxemburg) am Wirksamkeitsdatum wirksam. Das Ergebnis der Versammlung wird den Anteilsinhabern am oder um den 16. Januar 2015 mitgeteilt. Am Wirksamkeitsdatum überträgt die Gesellschaft ihre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (die „Vermögenswerte“) an die aufnehmenden Teilfonds (wie unten aufgeführt). Anteilsinhaber der eingebrachten Teilfonds, die nicht an der Zusammenlegung teilnehmen möchten, können bis 12. März 2015 um kostenlose Rücknahme ihrer Anteile oder Umtausch ihres Bestandes in einen anderen Teilfonds von FTIF bitten (sofern diese Fonds in der entsprechenden Gerichtsbarkeit zum Verkauf angeboten werden dürfen). Anteilsinhaber der Gesellschaft, die nicht die Rücknahme ihrer Anteile der eingebrachten Teilfonds angewiesen haben, erhalten Anteile der entsprechenden Anteilsklassen des entsprechenden aufnehmenden Teilfonds, die kostenlos, ohne Nennwert und als Namensanteile ausgegeben werden (die „neuen Anteile“): Eingebrachte Teilfonds und Anteilsklassen Aufnehmende Teilfonds und Anteilsklassen FTSAF – Franklin Equity Selection Fund: - Anteile der Klasse N FTIF – Franklin Global Equity Strategies Fund: - Anteile der Klasse N FTSAF – Franklin Strategic Dynamic Fund: - Anteile der Klasse A - Anteile der Klasse N - Anteile der Klasse I FTIF – Franklin Strategic Dynamic Fund: - Anteile der Klasse A - Anteile der Klasse N - Anteile der Klasse I FTSAF – Franklin Strategic Balanced Fund: - Anteile der Klasse A - Anteile der Klasse N - Anteile der Klasse I FTIF – Franklin Strategic Balanced Fund: - Anteile der Klasse A - Anteile der Klasse N - Anteile der Klasse I c/o Franklin Templeton International Services S.à r.l. 8A, rue Albert Borschette, L-1246 Luxemburg Notice to shareholder (merger) FSCF 201410-02_GER.indd 2 R.C.S. Luxemburg B 113 696 12/4/14 11:17 AM FTSAF – Franklin Strategic Conservative Fund: - Anteile der Klasse A - Anteile der Klasse N - Anteile der Klasse I FTIF – Franklin Strategic Conservative Fund: - Anteile der Klasse A - Anteile der Klasse N - Anteile der Klasse I Für Anteilsinhaber, die Anteile der Teilfonds FTSAF – Franklin Strategic Dynamic Fund, FTSAF – Franklin Strategic Balanced Fund und FTSAF – Franklin Strategic Conservative Fund halten, entspricht die Anzahl der neuen Anteile, die den Anteilsinhabern zugewiesen werden, der Anzahl der Anteile, die sie im entsprechenden eingebrachten Teilfonds halten, und der Nettoinventarwert je Anteil bleibt gleich. Für Anteilsinhaber, die Anteile des Teilfonds FTSAF – Franklin Equity Selection Fund halten, entspricht die Anzahl der neuen Anteile, die den Anteilsinhabern zugewiesen werden, dem Wert der Anteile, die sie im entsprechenden eingebrachten Teilfonds halten, basierend auf dem jeweiligen Nettoinventarwert je Anteil beider Teilfonds, die Anzahl der Anteile kann jedoch variieren. Alle Vermögenswerte der Gesellschaft werden gemäß den im Prospekt und in der Satzung der Gesellschaft enthaltenen Bewertungskriterien am Wirksamkeitsdatum bewertet. Die ausstehenden Verbindlichkeiten umfassen im Allgemeinen die fälligen, jedoch nicht bezahlten Gebühren und Kosten, die sich in den Vermögenswerten der Gesellschaft widerspiegeln. Vermögenswerte des FTSAF – Franklin Strategic Dynamic Fund, FTSAF – Franklin Strategic Balanced Fund und FTSAF – Franklin Strategic Conservative Fund werden in die relevanten aufnehmenden FTIF-Teilfonds übertragen. Vermögenswerte des FTSAF – Franklin Equity Selection Fund werden vor der Zusammenlegung verkauft und der FTIF - Franklin Global Equity Strategies Fund erhält Barmittel. In den eingebrachten Teilfonds zum Zeitpunkt der Zusammenlegung aufgelaufene Erträge fließen in die Berechnung ihres abschließenden Nettoinventarwerts je Anteil ein und solche aufgelaufenen Erträge werden nach der Zusammenlegung laufend bei der Ermittlung des Nettoinventarwerts je Anteil für die relevante Anteilsklasse des aufnehmenden Teilfonds berücksichtigt. Ab dem Wirksamkeitsdatum wird die Gesellschaft aufgelöst, ohne in Liquidation zu gehen. 5. Kosten der Zusammenlegung Die bei der Zusammenlegung entstehenden Kosten, einschließlich Rechts-, Buchhaltungs-, Verwahrungs- und andere Verwaltungskosten, werden von Franklin Templeton International Services S.à r.l. getragen. 6. Steuerliche Auswirkungen Bei den eingebrachten Teilfonds, den aufnehmenden Teilfonds oder FTIF fallen in Luxemburg aufgrund des Zusammenschlusses keine Steuern an. Anlegern kann jedoch an ihren Steuersitzen oder in anderen Ländern, in denen sie Steuern zahlen, eine Steuerpflicht entstehen. Da sich ungeachtet des oben Erwähnten die Rechtslage in den verschiedenen Ländern stark unterscheidet, wird den Anlegern empfohlen, sich bei ihren Steuerberatern nach den steuerlichen Folgen der Zusammenlegung in ihrem konkreten Einzelfall zu erkundigen. 7. Verfügbarkeit von Dokumenten Der Zusammenlegungsvorschlag und der neueste vollständige Verkaufsprospekt von FTIF sind auf Anforderung kostenlos am eingetragenen Sitz der Gesellschaft erhältlich. Auf Anforderung sind Kopien des Berichts des zugelassenen Abschlussprüfers der Gesellschaft bezüglich der Zusammenlegung kostenlos am eingetragenen Sitz der Gesellschaft erhältlich. Kopien von wesentlichen Verträgen von FTIF sind kostenlos am eingetragenen Sitz der Gesellschaft erhältlich und/oder einsehbar. Falls Sie Fragen zur vorgeschlagenen Zusammenlegung haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Franklin Templeton International Services S.à r.l. oder an Ihren Kundenbetreuer. Im Namen von Franklin Templeton Strategic Allocation Funds, James F. Kinloch Verwaltungsratsmitglied c/o Franklin Templeton International Services S.à r.l. 8A, rue Albert Borschette, L-1246 Luxemburg Notice to shareholder (merger) FSCF 201410-02_GER.indd 3 R.C.S. Luxemburg B 113 696 12/4/14 11:17 AM ANHANG I FRANKLIN TEMPLETON STRATEGIC ALLOCATION FUNDS Société d’investissement à capital variable Eingetragener Sitz: 8A, rue Albert Borschette, L-1246 Luxemburg, Handelsregisternummer: Luxemburg B 113 696 (die „Gesellschaft“) EINLADUNG ZU EINER AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG Luxemburg, 8. Dezember 2014 Sehr geehrte Anteilsinhaber, wir möchten Sie hiermit zur Teilnahme an einer außerordentlichen Hauptversammlung (die „Versammlung“) der Anteilsinhaber der Gesellschaft einladen, die am 12. Januar 2015 um 14:30 Uhr (Ortszeit Luxemburg) am eingetragenen Sitz der Gesellschaft abgehalten wird, um über folgende Tagesordnungspunkte zu beraten und abzustimmen: EINZIGER BESCHLUSS Genehmigung (auf Basis des Zusammenlegungsvorschlags) der Zusammenlegung der Gesellschaft mit Franklin Templeton Investment Funds, gegründet in Luxemburg als société anonyme, mit eingetragenem Sitz in 8A, rue Albert Borschette, L-1246 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) unter Nummer B 35.177, die die Voraussetzungen für eine als Umbrella-Fonds gemäß Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen organisierte société d’investissement à capital variable erfüllt, mit Wirkung zum 20. März 2015 (Mitternacht), woraufhin die Gesellschaft nicht länger besteht. ABSTIMMUNG Für den einzigen Beschluss in Bezug auf die Tagesordnung der Versammlung ist kein Quorum erforderlich und erfolgt entsprechend der Mehrheit der bei der Versammlung von den anwesenden oder vertretenen Anteilsinhabern abgegebenen Stimmen. Falls Sie nicht persönlich an der Versammlung teilnehmen können, möchten wir Sie bitten, das Vollmachtsformular bis spätestens 17:00 Uhr (Ortszeit Luxemburg) am 7. Januar 2015 per Fax an die Nummer (+352) 46 66 67 76 oder per Post an das Büro der Verwaltungsgesellschaft, Franklin Templeton International Services S.à r.l., 8A, rue Albert Borschette, L-1246 Luxemburg, zurückzusenden. Die Anteilsinhaber werden hiermit darauf hingewiesen, dass die Versammlung, sofern außergewöhnliche Umstände dies erfordern, nicht am Sitz der Gesellschaft, sondern an einem nach dem absoluten und endgültigen Urteil des Versammlungsvorsitzenden bestimmten Ort in Luxemburg stattfinden kann. In einem solchen Fall werden die am 12. Januar 2015 um 14:30 Uhr am Sitz der Gesellschaft anwesenden Anteilsinhaber entsprechend über den genauen Ort der Versammlung, die sodann um 15:00 Uhr beginnen wird, informiert. Um an der Versammlung teilnehmen zu können, sollten die Anteilsinhaber um 14:00 Uhr am Sitz der Gesellschaft anwesend sein. Mit freundlichen Grüßen, Im Namen des Verwaltungsrats James F. Kinloch Verwaltungsratsmitglied c/o Franklin Templeton International Services S.à r.l. 8A, rue Albert Borschette, L-1246 Luxemburg Notice to shareholder (merger) FSCF 201410-02_GER.indd 4 R.C.S. Luxemburg B 113 696 12/4/14 11:17 AM Weitere Informationen über Franklin Templeton Strategic Allocation Funds erhalten Sie bei dem Service-Team Ihres örtlichen Büros von Franklin Templeton Investments. EUROPA BELGIEN FRANKLIN TEMPLETON INTERNATIONAL SERVICES S.à r.l. Belgische Zweigstelle 28, avenue Marnix, 1000 Brüssel Belgien Tel.: +32 2 289 62 00 Fax: +32 2 289 62 19 www.franklintempleton.be DEUTSCHLAND UND ÖSTERREICH FRANKLIN TEMPLETON INVESTMENT SERVICES GMBH Mainzer Landstrasse 16 Postfach 11 18 03 60325 Frankfurt am Main, Deutschland Tel.: +49 (0) 69 272 23 0 Fax: +49 (0) 69 272 23 120 Gebührenfreie Rufnummer in Deutschland: 08 00 0 73 80 02 Gebührenfreie Rufnummer in Österreich: 08 00 29 59 11 www.franklintempleton.de www.franklintempleton.at OSTEUROPA, NAHER OSTEN UND AFRIKA VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE FRANKLIN TEMPLETON INVESTMENT MANAGEMENT LIMITED Gate Building East Wing, 2nd Floor Dubai International Financial Centre P.O. Box 506613 Dubai, Vereinigte Arabische Emirate Tel.: +971 (4) 428 4100 Fax: +971 (4) 428 4140 www.franklintempletongem.com NORDAMERIKA VEREINIGTE STAATEN (Offshore Sales Office) FRANKLIN TEMPLETON INVESTMENTS OFFSHORE 100 Fountain Parkway Saint Petersburg, FL 33716 USA Tel.: 1 800 239 3894 Fax: 1 727 299 8736 ITALIEN FRANKLIN TEMPLETON ITALIA SIM Corso Italia n.1 20122 Mailand, Italien Tel.: +39 02 854 591 Fax: +39 02 854 59222 Gebührenfreie Rufnummer in Italien: 800.915.919 www.franklintempleton.it LUXEMBURG FRANKLIN TEMPLETON INTERNATIONAL SERVICES S.à r.l. 8A, rue Albert Borschette, L-1246 Luxemburg B.P. 169, L-2011 Luxemburg Großherzogtum Luxemburg Tel.: +352 46 66 67 1 Fax: +352 46 66 76 www.franklintempleton.lu NIEDERLANDE FRANKLIN TEMPLETON INVESTMENT MANAGEMENT LIMITED Niederländische Zweigstelle World Trade Center Amsterdam H-Toren 16e verdieping Zuidplein 134 1077 XV Amsterdam, Niederlande Tel.: +31 (0) 20.575 2890 Fax: +31 (0) 20 575 2892 Gebührenfreie Rufnummer in den Niederlanden: 0800 256 8049 www.franklintempleton.nl SPANIEN FRANKLIN TEMPLETON INVESTMENT MANAGEMENT LTD Sucursal en España José Ortega y Gasset, 29-6º 28006 Madrid, Spanien Tel.: +34 91,426 3600 Fax: +34 91 577 1857 www.franklintempleton.com.es c/o Franklin Templeton International Services S.à r.l. 8A, rue Albert Borschette, L-1246 Luxemburg Notice to shareholder (merger) FSCF 201410-02_GER.indd 5 R.C.S. Luxemburg B 113 696 12/4/14 11:17 AM ANHANG II VERGLEICH DER WESENTLICHEN MERKMALE DES FTSAF – FRANKLIN STRATEGIC CONSERVATIVE FUND UND DES FTIF – FRANKLIN STRATEGIC CONSERVATIVE FUND Weitere Informationen zu den jeweiligen Merkmalen des eingebrachten und des aufnehmenden Teilfonds finden die Anteilsinhaber in den Prospekten von FTSAF und FTIF. Sofern nicht anders angegeben, besitzen die in diesem Anhang verwendeten Begriffe dieselbe Bedeutung wie in den Prospekten. PRODUKTMERKMALE EINGEBRACHTER TEILFONDS AUFNEHMENDER TEILFONDS Name des Teilfonds FTSAF - Franklin Strategic Conservative Fund FTIF - Franklin Strategic Conservative Fund Name des Umbrellas Franklin Templeton Strategic Allocation Funds Franklin Templeton Investment Funds Referenzwährung des Teilfonds EUR EUR Referenzwährung des Umbrellas USD USD Geschäftsjahr 1. April bis 31. März 1. Juli bis 30. Juni Letzter Donnerstag im August 30. November Jahreshauptversammlung I. ANLAGEZIELE UND ANLAGEPOLITIK UND VERBUNDENE RISIKEN Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Fonds ist eine mittelfristige Kapitalwertsteigerung mit niedriger Volatilität. Das Anlageziel des Fonds ist eine mittelfristige Kapitalwertsteigerung mit niedriger Volatilität. Der Fonds versucht sein Anlageziel zu erreichen, indem er überwiegend Investmentfonds zeichnet, die von Franklin Templeton Investments-Unternehmen sowie von sonstigen Vermögensverwaltern verwaltet werden, die weltweit in Schuldtitel und Aktien investieren. Zum Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements kann der Fonds zusätzlich diverse Derivate einsetzen, darunter indexbasierte Derivate und Credit Default Swaps. Der Fonds verfolgt sein Anlageziel, indem er überwiegend Investmentfonds zeichnet, die von Franklin Templeton InvestmentsUnternehmen sowie von sonstigen Vermögensverwaltern verwaltet werden, die weltweit in Schuldtitel und Aktien investieren. Zum Zwecke des effizienten Managements seines Portfolios kann der Fonds in geringerem Umfang diverse Derivate einsetzen, darunter indexbasierte Derivate und Credit Default Swaps. Bei den Investmentfonds, in die der Fonds eventuell investiert, handelt es sich überwiegend um in der EU ansässige Investmentfonds, während bis zu 30 % seines Nettovermögens vorbehaltlich aller maßgeblichen US-amerikanischen Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften in USamerikanische Investmentfonds investiert werden können. Der Fonds kann bis zu 40 % seines Nettovermögens direkt oder indirekt in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere investieren, wobei das verbleibende Nettovermögen normalerweise direkt oder indirekt in Schuldtiteln angelegt wird. Der Fonds kann Bruttoerträge vor Abzug von Aufwendungen ausschütten. Bei den Investmenfonds, in die der Fonds investieren kann, handelt es sich überwiegend um EU-basierte Investmentfonds, während bis zu 30 % seines Nettovermögens vorbehaltlich aller maßgeblichen USamerikanischen Rechtsvorschriften in USamerikanische Investmentfonds investiert werden können. Der Fonds kann bis zu 40 % seines Nettovermögens direkt oder indirekt in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere (einschließlich Genussscheinen) investieren, wobei das verbleibende Nettovermögen normalerweise direkt oder indirekt in Schuldtitel investiert wird. Der Fonds kann Bruttoerträge vor Abzug von Aufwendungen ausschütten. c/o Franklin Templeton International Services S.à r.l. 8A, rue Albert Borschette, L-1246 Luxemburg Notice to shareholder (merger) FSCF 201410-02_GER.indd 6 R.C.S. Luxemburg B 113 696 12/4/14 11:17 AM ANHANG II Anlegerprofil In Anbetracht der vorstehenden Anlageziele ist der Fonds eventuell für Anleger attraktiv, die Folgendes anstreben: In Anbetracht der vorstehenden Anlageziele ist der Fonds eventuell für Anleger attraktiv, die Folgendes anstreben: • mittelfristige Kapitalwertsteigerung mit niedriger Volatilität • Mittelfristige Kapitalwertsteigerung mit niedriger Volatilität • eingeschränktes Engagement gegenüber den durch Anlagen in Aktien gebotenen Wachstumschancen • Eingeschränktes Engagement gegenüber den durch Anlagen in Aktien gebotenen Wachtumschancen • Risikostreuung durch Anlage in einer breiten Palette von Investmentfondsanteilen Synthetischer Risiko- und Ertragsindikator (SRRI) 3 3 II. ANTEILSKLASSEN UND MINDESTANLAGE- UND MINDESTBETEILIGUNGSERFORDERNISSE Anteilsklassen Mindestzeichnungsbetrag und Mindestfolgeanlagebetrag Mindestbeteiligung Klasse A Klasse A Klasse N Klasse N Klasse I Klasse I Der Mindestbetrag für die Erstanlage in allen Anteilsklassen des Teilfonds beläuft sich auf: Der Mindestbetrag für die Erstanlage in allen Anteilsklassen des Teilfonds beläuft sich auf: Klasse A: 5.000 USD Klasse A: 5.000 USD Klasse N: 5.000 USD Klasse N: 5.000 USD Klasse I: 5.000.000 USD Klasse I: 5.000.000 USD (oder Gegenwert in einer anderen Währung). (oder Gegenwert in einer anderen Währung). Der Mindestbetrag für Folgezeichnungen von Anteilen in Bezug auf alle Anteilsklassen des Teilfonds beläuft sich auf: Der Mindestbetrag für Folgezeichnungen von Anteilen in Bezug auf alle Anteilsklassen des Teilfonds beläuft sich auf: Klasse A: 1.000 USD Klasse A: 1.000 USD Klasse N: 1.000 USD Klasse N: 1.000 USD Klasse I: 1.000 USD Klasse I: 1.000 USD (oder Gegenwert in einer anderen Währung). (oder Gegenwert in einer anderen Währung). 2.500 USD 2.500 USD (oder Gegenwert in einer anderen Währung) (oder Gegenwert in einer anderen Währung) III. VON DEN ANTEILSINHABERN ZU TRAGENDE GEBÜHREN Ausgabeaufschlag Bedingte Rücknahmegebühr („CDSC“) Rücknahmegebühr Klasse A: bis zu 6,50 % Klasse A: bis zu 5,00 % Klasse N: bis zu 5,00 % Klasse N: bis zu 3,00 % Klasse I: keine Klasse I: keine Klasse A bei qualifizierten Anlagen von mindestens USD 1 Million und weniger als 18 Monate nach dem Erwerb: bis zu 1 % Klasse A bei qualifizierten Anlagen von mindestens USD 1 Million und weniger als 18 Monate nach dem Erwerb: bis zu 1 % Klasse N: k. A. Klasse N: k. A. Klasse I: k. A. Klasse I: k. A. k. A. k. A. IV. AUS DEN VERMÖGENSWERTEN DES TEILFONDS GEZAHLTE GEBÜHREN Vergütung der Verwaltungsgesellschaft Bis zu 0,10 % des Nettoinventarwerts der Gesellschaft zuzüglich eines zusätzlichen Festbetrags pro Anlegerkonto auf der Ebene der jeweiligen Anteilsklasse über einen Zeitraum von einem (1) Jahr. c/o Franklin Templeton International Services S.à r.l. 8A, rue Albert Borschette, L-1246 Luxemburg Notice to shareholder (merger) FSCF 201410-02_GER.indd 7 Bis zu 0,20 % des Nettoinventarwerts der relevanten Anteilsklasse, ein zusätzlicher Betrag (bestehend aus einer festen und einer variablen Komponente) pro Anlegerkonto auf der Ebene der jeweiligen Anteilsklasse über einen Zeitraum von einem (1) Jahr und ein Festbetrag pro Jahr, um einen Teil seiner Gründungskosten abzudecken. R.C.S. Luxemburg B 113 696 12/4/14 11:17 AM ANHANG II Verwaltungsgebühren Klassen A, N und I: 0,25 % Klassen A und N: 0,25 % Klasse I: k. A. Administrationsgebühren Klasse A: bis zu 0,30 % Klasse A: bis zu 0,30 % Klasse N: bis zu 1,00 % Klasse N: bis zu 1,00 % Klasse I: k. A. Klasse I: k. A. Depotbankgebühr Zwischen 0,05 % und 0,2 % des Nettoinventarwerts Zwischen 0,01 % und 0,14 % des Nettoinventarwerts Laufende Gebührensätze (einschließlich Gebühren in Zusammenhang mit der Anlage in zugrunde liegenden Organismen für gemeinsame Anlagen) Klasse A: 1,80 % Klasse A: 1,80 % Klasse N: 2,61 % Klasse N: 2,61 % Klasse I: 1,46 % Klasse I: 1,46 % V. SERVICEANBIETER Verwaltungsgesellschaft FRANKLIN TEMPLETON INTERNATIONAL SERVICES S.à r.l. 8A, rue Albert Borschette L-1246 Luxemburg Großherzogtum Luxemburg FRANKLIN TEMPLETON INTERNATIONAL SERVICES S.à r.l. 8A, rue Albert Borschette L-1246 Luxemburg Großherzogtum Luxemburg Anlageverwalter FRANKLIN TEMPLETON INVESTMENT MANAGEMENT LIMITED 5, Morrison Street Edinburgh EH3 8BH, Scotland Großbritannien Vertreten durch ihre deutsche Filiale an der folgenden Adresse Mainzer Landstraße 16 D-60325 Frankfurt Deutschland FRANKLIN TEMPLETON INVESTMENT MANAGEMENT LIMITED 5, Morrison Street Edinburgh EH3 8BH, Scotland Großbritannien Vertreten durch ihre deutsche Filiale an der folgenden Adresse Mainzer Landstraße 16 D-60325 Frankfurt Deutschland FIDUCIARY TRUST COMPANY OF CANADA 200 King Street West Suite 1500 Toronto, Ontario M5H 3T4 Kanada FIDUCIARY TRUST COMPANY OF CANADA 200 King Street West Suite 1500 Toronto, Ontario M5H 3T4 Kanada Depotbank J.P. MORGAN BANK Luxemburg S.A. European Bank & Business Centre 6 route de Trèves L-2633 Senningerberg Großherzogtum Luxemburg J.P. MORGAN BANK Luxemburg S.A. European Bank & Business Centre 6 route de Trèves L-2633 Senningerberg Großherzogtum Luxemburg Abschlussprüfer PRICEWATERHOUSE-COOPERS Société Coopérative 2, rue Gerhard Mercator L-2182 Luxemburg Großherzogtum Luxemburg PRICEWATERHOUSE-COOPERS Société Coopérative 2, rue Gerhard Mercator L-2182 Luxemburg Großherzogtum Luxemburg c/o Franklin Templeton International Services S.à r.l. 8A, rue Albert Borschette, L-1246 Luxemburg Notice to shareholder (merger) FSCF 201410-02_GER.indd 8 R.C.S. Luxemburg B 113 696 12/4/14 11:17 AM ANHANG III KIID c/o Franklin Templeton International Services S.à r.l. 8A, rue Albert Borschette, L-1246 Luxemburg Notice to shareholder (merger) FSCF 201410-02_GER.indd 9 R.C.S. Luxemburg B 113 696 12/4/14 11:17 AM