Tarifseminare öffentlicher Dienst 2016 - DGB
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Tarifseminare öffentlicher Dienst 2016 - DGB
wissen und bewegen 2016: DGB-Bildungswerk NRW e.V. Bismarckstraße 77 40210 Düsseldorf Telefon: 0211 17523-212 Telefax: 0211 17523-261 E-Mail: verdi@dgb-bildungswerk-nrw.de Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 4 star Tarifseminare öffentlicher Dienst Seminare 2016 für gesetzliche Interessenvertretungen Gemeinsam weiterbilden Gemeinsam weiterbilden 2 | Vorwort Seminare | 3 Vorwort Inhaltsverzeichnis Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Seminare kaum eine andere Rechtsquelle hat so unmittelbare Auswirkungen auf die Beschäftigten wie der Tarifvertrag. Umso wichtiger ist es, dass Mitglieder des Betriebsrats, Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Schwerbehindertenvertretung fit sind in allen Fragen des für sie geltenden Tarifvertrags. In unseren Seminaren, die wir in dieser Broschüre für euch zusammengestellt haben, werden wir erforderliches Wissen vermitteln – von A wie Arbeitszeit bis Z wie Zusatzversorgung. Unsere Referent/innen sind oder waren Mitglieder der entsprechenden Tarifkommissionen, erfahrene Betriebs- und Personalräte sowie Gewerkschaftssekretäre und vermitteln die Inhalte aus der Praxis für die Praxis. In den Seminaren werden die notwendigen Rechtsgrundlagen aus dem TVöD bzw. TV-L sowie tangierender Gesetze erarbeitet. Durch praxisnahe Beispiele und aktuelle Rechtsprechung wird sichergestellt, dass unsere Seminare Ihren Bedürfnissen und Erwartungen gerecht werden. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Grundlagen zum TVöD 4 Einführungsseminar in den TVÖD für Auszubildende 6 Arbeitszeiten im TVöD 7 Eingruppierungsrecht im Geltungsbereich des TVöD VKA 8 Für die individuelle Beratung zu den Seminarangeboten steht Ihnen gern zur Verfügung: Heike Albersmeier, Tel.: 0211 17523-214 halbersmeier@dgb-bildungswerk-nrw.de Fragen zu Anmeldung, freien Plätzen, Tagungsstätte, Anreise etc. beantwortet gern: Jörg Richerzhagen, Tel.: 0211 17523-212 jricherzhagen@dgb-bildungswerk-nrw.de Entgeltordnung für den Bund im Geltungsbereich des TVöD 10 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder – TV-L 11 Eingruppierungsrecht im Geltungsbereich des TV-L 12 Stufenregelung im öffentlichen Dienst 14 Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst 15 Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten (TV FlexAZ) 16 Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz (RatSCHTV) 17 TVÖD VKA- Leistungsorientierte Vergütung 18 Informationen Allgemeine Infos 22 Anmeldeformular 23 4 | Seminare Seminare | 5 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – TVöD Grundlagen zum TVöD, Allgemeiner Teil (Bund und VKA) Der TVöD gehört zu den wichtigsten Rechtsquellen zur Regelung von Arbeitsverhältnissen in Betrieben und Dienststellen des Bundes, der Gemeinden sowie Betrieben, die den TVöD anwenden. Personal- und Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen sowie Schwerbehindertenvertretungen erhalten in diesem Seminar das Basiswissen zur kompetenten und rechtssicheren Anwendung des TVöD in der betrieblichen Praxis. Themen z z z z z z z z z z z Die Parteien des Tarifvertrags/Tariffähigkeit Die Stellung des Tarifvertrags im Rechtssystem/Tarifvorbehalt Besitzstandswahrung aus dem TV-Ü Kurzüberblick zur Arbeitszeitgestaltung Kurzer Einblick in die Entgeltordnung TVöD Bund und Rahmenbedingungen im Eingruppierungsrecht VKA Entgelt und sonstige Leistungen Urlaub und Arbeitsbefreiung Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses Übergangs- und Schlussvorschriften Besondere Teile des TVöD Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben von BR, PR, MAV, SBV Zielgruppe Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss und Schwerbehindertenvertretung sowie die jeweiligen Ersatzmitglieder, die regelmäßig an Sitzungen teilnehmen. Freistellungen § 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX Kosten Seminarkostenpauschale: 749,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung 25.01. – 29.01.2016 29.08. – 02.09.2016 Sundern, Hotel Seegarten Seminar-Nr.: D3-166802-121 Wegberg, Hotel Esser Seminar-Nr.: D3-166804-121 25.04. – 29.04.2016 07.11. – 11.11.2016 Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminar-Nr.: D3-166803-121 Sundern, Hotel Seegarten Seminar-Nr.: D3-166805-121 Schon gewusst? Ansprüche aus Tarifvertrag – Günstigkeitsvergleich „Die Regelungen eines auf ein Arbeitsverhältnis aufgrund vertraglicher Bezugnahme anwendbaren Tarifvertrags kommen nach dem in § 4 Abs. 3 TVG verankerten Günstigkeitsprinzip nur zum Tragen, soweit sie gegenüber dem kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit geltenden Tarifvertrag für den Arbeitnehmer günstiger sind. Dies ist im Wege des sog. Sachgruppenvergleichs zu ermitteln. Ist nach diesen Maßstäben nicht zweifelsfrei feststellbar, dass die individualvertragliche Regelung für den Arbeitnehmer günstiger ist, verbleibt es bei der zwingenden Geltung der tariflichen Bestimmungen.“ BAG Pressemitteilung Nr. 21/15 Bundesarbeitsgericht Urteil vom 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - 6 | Seminare Seminare | 7 Einführungsseminar in den TVöD für Auszubildende Grundlagenseminar (TVAöD) NEU Der TVAöD ist eine der wichtigsten Rechtsquellen im Ausbildungsverhältnis. Grundlegende Fragen z.B. des Ausbildungsvertrages, der Arbeitszeit und Urlaub werden geregelt. Die jeweiligen Interessenvertretungen müssen diesen Tarifvertrag kennen und über die Einhaltung in der Dienststelle wachen. In diesem Seminar vermitteln wir erforderliche Kenntnisse zur Wahrnehmung der Aufgaben als JAV, Personal- und Betriebsrat Themen ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ Tarifrecht und Systematik im Arbeitsrecht Geltungsbereich des TVöD und TVAöD Besondere Teile des TVAöD Ausbildungsvertrag Urlaub Arbeitszeiten Mehrarbeit Ausbildungsmittel Berufsschule Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung Handlungsmöglichkeiten der JAV bei Nichteinhaltung Arbeitszeiten im TVöD Ergänzend zum Seminar »TVöD – Kompaktes Grundlagenwissen« erhalten BR/PR/MAV‘en fundierte Kenntnisse rund um tarifvertragliche Arbeitszeitregelungen. Praxisbezogene Anregungen für die Arbeitszeitgestaltung in Betrieben und Dienststellen stehen ebenso im Mittelpunkt wie die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Betriebs- und Personalräten sowie Mitarbeitervertretungen bei der Umsetzung des Tarifvertrages: die Überwachungsaufgaben, die Unterrichtungs- und Beratungsrechte, die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte speziell zu Arbeitszeitfragen. Themen z z z z z z z z z z Tarifliche und gesetzliche Arbeitszeitregelungen Wöchentliche Arbeitszeit, höchstzulässige Arbeitszeit Überstunden/Mehrarbeit Bereitschaftsdienst/Rufbereitschaft Schicht-/Wechselschichtarbeit, Feiertagsarbeit Arbeitszeitkonto, Rahmenarbeitszeit, Arbeitszeitkorridor, Gleitzeit Zeitzuschläge, Faktorisierung, Feiertagszuschläge Wechselschicht und Schichtzulagen Rechtliche Rahmenbedingungen, Arbeitszeitgesetz Dienst- und Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit Zielgruppe Zielgruppe Mitglieder des der Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Betriebsrats, des Personalrat, mit jeweiligem Entsendebeschluss Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung Freistellung Freistellung Für JAV: § 65 BetrVG i.V. m. § 37 (6) BetrVG, § 58 LPVG i.V. m. § 42 (5) LPVG, § 62 BPersVG i. V. m. § 46 (6) BPersVG Für Betriebsrat und Personalrat: § 37 (6) BetrVG, § 42 (5) LPVG, § 46 (6) BPersVG Kosten § 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX Kosten Seminarkostenpauschale: 519,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung Seminarkostenpauschale: 649,- Euro incl. Unterkunft/Verpflegung (incl.USt.) 04.04. – 06.04.2016 26.09. – 28.09.2016 09.03. – 11.03.2016 12.09. – 14.09.2016 Sundern, Hotel Seegarten Seminar-Nr.: D3-166826-121 Goch, Sport- und Tagungshotel De Poort, Seminar-Nr.: D3-166827-121 Bielefeld, Das Bunte Haus Seminar-Nr.: D3-166806-121 Ascheberg, Hotel Clemens August Seminar-Nr.: D3-166807-12 Seminare | 9 8 | Seminare Eingruppierungsrecht im Geltungsbereich des TVöD-VKA Mit der Ablösung des BAT bzw. BMT-G II und MTArb durch den TVöD-VKA ist bereits zum Teil eine neue Struktur in der Bezahlung geschaffen worden. Solange die einheitliche Entgeltordnung zwischen den Tarifvertragsparteien des TVöD-VKA noch nicht vereinbart ist, gelten Übergangs- und Besitzstandsregelungen. Für die wirksame Interessenvertretung in Betrieben und Dienststellen sind deshalb in der Übergangsphase hinreichende Kenntnisse sowohl des alten Eingruppierungsrechts als auch der Übergangsvorschriften (TVÜ-VKA) erforderlich. Das Seminar vermittelt betrieblichen InteressenvertreterInnen erforderliche Kenntnisse zum Eingruppierungsrecht im öffentlichen Dienst als Grundlage der Entgeltzuordnung des TVöD-VKA. Themen z Grundsätze der Eingruppierung nach BAT/BMT-G z Bedeutung für das neu entstehende Eingruppierungsrecht z Die Anlagen 1a und 1b zum BAT bzw. des Lohngruppenverzeichnisses zum BMT-GII/BZT-G/NRW – Relevanz für das neue Eingruppierungsrecht z Regelungen zur Eingruppierung und Einreihung im Übergang, u.a. S+E z Übergangsvorschriften in den §§ 2, 10 und 17 TVÜ-VKA z Rahmenbedingungen zu einer neuen Entgeltordnung z Mitbestimmungsrechte bei der Eingruppierung Zielgruppe Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung Freistellungen § 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX Kosten Seminarkostenpauschale: 639,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung Hinweis Der Besuch eines Grundlagenseminars zum TVöD wird vorausgesetzt. 22.02. – 25.02.2016 04.10. – 07.10.2016 Sundern, Hotel Seegarten Seminar-Nr.: D3-166810-121 Bielefeld, Das Bunte Haus Seminar-Nr.: D3-166812-121 17.05. – 20.05.2016 Sundern, Hotel Seegarten Seminar-Nr.: D3-166811-121 10 | Seminare Seminare | 11 Entgeltordnung für den Bund im Geltungsbereich des TVöD Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder – TV-L Grundlagen zum TV-L Am 5. September 2013 ist es der Gewerkschaft ver.di gelungen, die Entgeltordnung mit dem Bund zu vereinbaren. Das Inkrafttreten erfolgte am 1. Januar 2014. Alle wesentlichen Aspekte der neuen Entgeltordnung werden hier geschult. Aus diesem Tarifvertrag ergeben sich neue Handlungsoptionen für Betriebs- und Personalräte im Bereich des Bundes. In diesem Seminar werden wir uns mit allen relevanten Eingruppierungsregelungen beschäftigen und anhand praktischer Fallbeispiele erproben. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist eine der wichtigsten Rechtsquellen zur Regelung von Arbeitsverhältnissen in Betrieben und Dienststellen der Länder sowie in Betrieben, die den TV-L anwenden. Personal- und Betriebsräte, Ersatzmitglieder sowie Schwerbehinderten- vertretungen erhalten in diesem Seminar das Basiswissen zur kompetenten und rechtssicheren Anwendung des TV-L in der betrieblichen Praxis. Themen z z z z z z z z z z z Systematik des Arbeitsrechts Systematik der Eingruppierung Struktur und Inhalte der Entgeltordnung Merkmale der Entgeltgruppen Anforderungen an Stellenbeschreibungen Bildung von Arbeitsvorgängen Überleitung und Strukturausgleich Zulagen und Zuschläge Stufenzuordnung bei Höhergruppierung Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung Änderungen im § 18 TVöD Bund (Leistungsentgelt) Zielgruppe Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung Freistellung § 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX Kosten Seminarkostenpauschale: 639,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung Hinweis Der Besuch eines Grundlagenseminars zum TVöD wird vorausgesetzt Themen z z z z z z z z z z Die Parteien des Tarifvertrages/Tariffähigkeit Die Stellung des Tarifvertrages im Rechtssystem/Tarifvorbehalt Allgemeine Vorschriften Kurzüberblick: Arbeitszeitregelungen; Eingruppierung Entgelt und sonstige Leistungen Urlaub und Arbeitsbefreiung Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses Übergangs- und Schlussvorschriften Übersicht der Sonderregelungen Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben von BR, PR, MAV, SBV Zielgruppe Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss und Schwerbehindertenvertretung sowie die jeweiligen Ersatzmitglieder, die regelmäßig an Sitzungen teilnehmen. Freistellung § 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX Kosten Seminarkostenpauschale: 749,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung 29.02. – 04.03.2016 26.09. – 30.09.2016 Sundern, Hotel Seegarten Seminar-Nr.: D3-166813-121 Sundern, Hotel Seegarten Seminar-Nr.: D3-166815-121 15.02. – 18.02.2016 23.08. – 26.08.2016 09.05. – 13.05.2016 Sundern, Hotel Seegarten Seminar-Nr.: D3-166808-121 Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminar-Nr.: D3-166809-121 Wegberg, Hotel Esser Seminar-Nr.: D3-166814-121 12 | Seminare Seminare | 13 Eingruppierungsrecht im Geltungsbereich des TV-L Für den Geltungsbereich TV-L ist für Ein- und Umgruppierungen die Entgeltordnung die entscheidende Rechtsquelle. Aus dieser Entgeltordnung ergeben sich alle Eingruppierungsvorgänge und voraussetzungen. Die Interessenvertretungen haben die Aufgabe, die Ein- und Umgruppierungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Dies erfordert aktuelle Kenntnisse der tariflichen Grundlagen zur Eingruppierung. In diesem Seminar werden wir uns mit allen grundlegenden Eingruppierungsmerkmalen beschäftigen und diese anhand praktischer Fallbeispiele erläutern. Themen z z z z z z z z z z z Systematik des Arbeitsrechts Übersicht der Entgeltbestandteile Systematik der Eingruppierung Merkmale der Entgeltgruppen Stufenzuordnung Regeln zur Stufenlaufzeit (hemmen und beschleunigen) Bildung von Arbeitsvorgängen Anforderungen an Stellenbeschreibungen Strukturausgleich Zulagen und Zuschläge Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung Zielgruppe Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung Freistellung § 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX Kosten Seminarkostenpauschale: 639,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung Hinweis Der Besuch eines Grundlagenseminars zum TV-L wird vorausgesetzt. 07.03. – 10.03.2016 04.10. – 07.10.2016 Sundern, Hotel Seegarten Seminar-Nr.: D3-166816-121 Sundern, Hotel Seegarten Seminar-Nr.: D3-166818-121 06.06. – 09.06.2016 Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminar-Nr.: D3-166817-121 14 | Seminare Seminare | 15 Stufenregelung im öffentlichen Dienst Tarifvertrag Bund/Gemeinden/Land NEU Tagesseminar zu den §§ 16 und 17 TVÖD/TV-L In diesem Tagesseminar werden die Stufen der jeweiligen Entgelttabellen und die allgemeinen Regelungen zu den Stufen aus den Tarifverträgen TVÖD Bund/Gemeinden und Tarifvertrag Land praxisnah erläutert. Die Kriterien zu der Stufenzuordnung und die unterschiedlichen Stufenlaufzeiten stehen hierbei im Mittelpunkt. Die Beteiligungsrechte der jeweiligen Interessenvertretungen werden ebenfalls dargestellt. Themen ❚ Konzept und Struktur der Stufen im TVöD/TV-L ❚ Stufenzuordnung bei Wieder- oder Neueinstellung (z.B. befristete Verträge) ❚ Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten und Auswirkungen bei der Stufenzuordnung bei der festen Übertragung der Aufgaben ❚ Besonderheiten des Stufungsrechts für spezielle Beschäftigtengruppen ❚ Übertarifliche“ Stufenzuordnung bei Bund, Kommunen und Ländern ❚ Stufenzuordnung bei Höhergruppierungen oder Abgruppierungen einschließlich Garantiebeträge ❚ Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen ❚ Aktuelle Rechtsprechung zu den Themen Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst gehört zu den Altersvorsorgesystemen und stellt eine ergänzende Altersvorsorgemaßnahme für seine Beschäftigten dar. Fragen der sozialen Sicherung im Alter sind bereits im Arbeitsleben zu entscheiden. Dies gilt besonders für Altersteilzeit und Renteneintritt. Das Seminar informiert über das Regelwerk der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst. Es soll die betriebliche Interessenvertretung in die Lage versetzen, diesbezügliche Fragen sachkundig zu bearbeiten. Die neuen gesetzlichen Regelungen zur Rente, z. B. Mütterrente und abschlagfreie Rente ab 63, die auch Auswirkungen auf die Zusatzversorgung haben, werden in dem Seminar ebenfalls thematisiert. Themen z z z z z z z z Tarifliche Veränderungen bei der Zusatzversorgung Voraussetzungen für Zusatzversorgungskassen Rechtsgrundlagen der Zusatzversorgungskassen Finanzierung und Leistungen der Zusatzversorgungskassen Überleitung von Versicherten Neuberechnung der Startgutschriften Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen Sozialrechtliche und sozialpolitische Rahmenbedingungen der Zusatzversorgung z Auswirkungen der Mütterrente auf die Zusatzversorgung z Abschlagsfreie Zusatzrente mit 63+x Jahren z Aktuelle Rechtsprechung zur Zusatzversorgung Zielgruppe Hinweis In dem Seminar werden keine Themen der Eingruppierung in die Entgeltgruppen behandelt, hier geht es ausschließlich um die Stufenregelungen. Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung Freistellung Freistellung § 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG, § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX Kosten Kosten Die Seminarkostenpauschale beträgt 209,- EUR (USt.-frei) zzgl. Verpflegung Seminarkostenpauschale: 519,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung 03.03.2016 07.09.2016 14.03. – 16.03.2016 24.10. – 26.10.2016 Düsseldorf, DGB Haus Seminar-Nr.: D3-166842-121 Düsseldorf, DGB Haus Seminar-Nr.: D3-166843-121 Sundern, Hotel Seegarten Seminar-Nr.: D3-166800-121 Sundern, Hotel Seegarten Seminar-Nr.: D3-166801-121 16 | Seminare Seminare | 17 Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten (TV FlexAZ) für den öffentlichen Dienst Bund/Gemeinden Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz (RatSchTV) Seit 27.02.2010 (rückwirkend zum 01.01.2010) gilt für den öffentlichen Dienst der Gemeinden und des Bundes der TV-FlexAZ. Die verschiedenen Altersteilzeitmodelle, die flexible Altersarbeitszeit (FALTER) sowie die Entgelt- und Aufstockungsleistungen stehen hierbei im Mittelpunkt. Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse, um den Tarifvertrag in der täglichen Praxis kompetent und rechtswirksam anzuwenden. Dieser Tarifvertrag ist bereits seit Januar 1987 in Kraft, aber bei vielen Betriebs- und Personalräten nicht präsent. Dieses Tagesseminar vermittelt den Interessenvertretungen die in dem Tarifvertrag enthaltenen Schutzvorschriften für ArbeitnehmerInnen, die von Rationalisierungsmaßnahmen des Arbeitgebers in ihrem Arbeitsverhältnis betroffen sind. Die Beteiligungsrechte der Betriebs- und Personalräte werden ebenfalls dargestellt. Themen Themen z z z z z z z z z z Geltungsbereich TVFlex AZ im Überblick Allgemeine Arbeitsbedingungen im TVFlex AZ Persönliche Voraussetzungen für die Altersteilzeit Entgelt und Aufstockungsleistungen Nebentätigkeiten Verlängerung der Arbeitsphase im Blockmodell bei Krankheit Ende des Arbeitsverhältnisses Betriebs-/Dienstvereinbarungen Flexible Altersarbeitszeit (FALTER) Übergangsvorschriften und Geltungsdauer Zielgruppe Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung aus dem Anwendungsbereich TVöD Bund und Gemeinden mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung z Geltungsbereiche des RatSchTV z Begriffsbestimmung Rationalisierung nach dem TV und den Beteiligungsrechten aus dem BetrVG, BPersVG und LPVG NRW z Vorrang für Arbeitsplatzsicherung z Wie können die §§ zum Thema Qualifizierung aus TV-L, TVöD und TV-N mit angewandt werden? z Besonderer Kündigungsschutz/Entgeltsicherung z Abfindungsregelung RatSchTV nach § 1 a KSchG Zielgruppe Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung aus den Anwendungsbereichen TV-L, TVöD, TV-V und TV-N mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung Freistellung Freistellung § 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 96 (4) SGB IX § 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX Kosten Kosten Seminarkostenpauschale: 209,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung Seminarkostenpauschale: 209,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung 31.05.2016 08.11.2016 27.04.2016 21.09.2016 Düsseldorf, DGB-Haus Seminar-Nr.: D3-166820-121 Düsseldorf, DGB-Haus Seminar-Nr.: D3-166821-121 Düsseldorf, DGB-Haus Seminar-Nr.: D3-166822-121 Düsseldorf, DGB-Haus Seminar-Nr.: D3-166823-121 18 | Seminare TVöD VKA – Leistungsorientierte Vergütung Inhalte, Methoden, Praxisbeispiele In diesem Seminar werden die erforderlichen Kenntnisse zur Einführung bzw. Umsetzung leistungsorientierter Vergütung gemäß § 18 TVöD VKA vermittelt. Neben den Inhalten des Tarifvertrages werden insbesondere Tipps und Hilfestellungen für das planvolle Vorgehen dargestellt. Für die Teilnahme ist Grundlagenwissen zum TVöD eine notwendige Voraussetzung. Nach Rücksprache teilen wir gern die aktuellen Seminartermine mit. Für individuelle Seminarberatung stehen wir ebenfalls gern zur Verfügung. Es berät sie: Heike Albersmeier, Tel.: 0211 17523-214 halbersmeier@dgb-bildungswerk-nrw.de | 19 Gemeinsam besser werden: Gremienschulungen nach Bedarf für Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen Manche Betriebs-/Personalratsgremien und Mitarbeitervertretungen möchten oder müssen schnell gemeinsam auf den gleichen Wissensstand kommen. Zum Beispiel dann, wenn ein neu gewähltes Gremium in kürzester Zeit arbeitsfähig werden will. Oder wenn Wahlen außerhalb des gesetzlichen Wahlzeitraums anstehen. Oder wenn es aktuelle Anlässe gibt, die ein besonderes Wissen erfordern. Hier bieten wir einen genau abgestimmten Service und stellen uns flexibel auf die jeweiligen Anforderungen ein. Möglichkeit 1: Sie wählen ein Seminarthema aus unserem Programm und vereinbaren mit uns Ihren WUNSCHTERMIN. Möglichkeit 2: Sie kombinieren bestimmte Schwerpunkte aus verschiedenen Seminarthemen zu Ihrem THEMENMIX. Möglichkeit 3: Sie nennen uns Ihren Wissensbedarf und wir entwickeln für Ihr Gremium ein passgenaues SCHULUNGSKONZEPT. Möglichkeit 4: Sie nutzen unser Wissen und unsere Erfahrung für Ihre TEAM-ENTWICKLUNG und bei der Erarbeitung von HANDLUNGSSTRATEGIEN. Anfragen, Beratung und Planung: Heike Albersmeier, Bildungsreferentin Tel.: 0211 17523-214 Fax: 0211 17523-261 E-Mail: halbersmeier@dgb-bildungswerk-nrw.de 20 | | 21 Unser Gesamtprogramm mit den Seminarangeboten für Mitglieder des Betriebsrats, Personalrats, der Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretung schicken wir Ihnen gerne mit der Post. Seminare 2016 tung lrat und Mitarbeitervertre für Betriebsrat, Persona bilden Gemeinsam weiter Das Gesamtprogramm im pdf-Format steht zum Download auf unserer website zur Verfügung: www.dgb-bildungswerk-nrw.de/seminarprogramm DER GEWERKSCHAFTEN DGB-Bildungswerk NRW e.V. Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 175 23-188 Fax: 0211 175 23-261 verdi@dgb-bildungswerk-nrw.de www.dgb-bildungswerk-nrw.de Alle Termine auch online im Überblick – Wahlvorstandsschulungen LPVG NRW und Grundlagenseminare LPVG NRW 2016 Für die Seminare rund um das Personalratswahljahr 2016 ist das DGB-Bildungswerk NRW die beste Wahl. Mit unseren vielzähligen und NRW-weit angebotenen Wahlvorstandsschulungen nach LPVG sowie BPersVG bereiten wir die Wahlvorstände auf eine sichere und fristgerechte Vorbereitung und Durchführung der Wahlen vor. Für die neu- und wiedergewählten Personalrätinnen und Personalräte sind unsere Grundlagenschulungen die Basis für eine wirkungsvolle Interessenvertretung im Sinne der Beschäftigten. Unsere Extra-Website präsentiert alle Seminare rund um die Personalratswahlen, Downloads, Anmeldemöglichkeiten und hilfreiche Informationen zum Thema. www.personalratswahl-nrw.de Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for excellence 4 star Anmeldung | 23 22 | Infos Infos Anmeldungen Anmeldungen sind verbindlich. Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine schriftliche Einladung mit den erforderlichen Seminarunterlagen. Mehrtägige Seminare beinhalten Unterkunft und Vollpension, bei Tagesseminaren die Verpflegung in dem Hotel bzw. der Bildungsstätte. Eine Seminarteilnahme ist bei mehrtägigen Schulungen grundsätzlich nur bei gleichzeitiger Buchung des Hotels bzw. der Bildungsstätte möglich und beinhaltet die jeweilige Anzahl der Übernachtungen und den Bezug der gastronomischen Leistungen für die gesamte Seminardauer. Im begründeten Einzelfall kann die Teilnahme bei Mehrtages-Seminaren im Hotel bzw. in der Bildungsstätte ohne Übernachtung gebucht werden. Dies ist mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. rechtzeitig vor Seminarbeginn abzustimmen. Der Bezug der gastronomischen Leistungen bleibt davon unberührt. Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem Seminar. Absagen/Ausfallkosten Können Sie an dem Seminar nicht teilnehmen, so muss die Absage bei uns rechtzeitig eingehen. Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Beginn von Mehrtages-Seminaren entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen, d.h. 20-4 Tage vor Seminarbeginn, werden 50% der Seminargebühr berechnet. Absagen, die 1-3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen wir 100% der Seminargebühr in Rechnung. Werden dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten für Unterkunft und Verpflegung in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren kann bis zu einer Woche vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; bei Absagen ab 6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr und ggf. Ausfallkosten für Verpflegung berechnet. Seminarabsage Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare aufgrund zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung der ReferentInnen – auch kurzfristig – abzusagen. Verbindliche Anmeldung – online, einfach faxen: 0211 17523-261 oder per Post! Seminartitel: ................................................................................................................. Seminar-Nr.: ................................. von: ............................... bis: ................................. Name: ................................................. Vorname: ....................................................... Privatadresse Straße: .......................................................................................................................... PLZ: ....................... Wohnort: ..................................................................................... Telefon: .................................... E-Mail: ....................................................................... Adresse der Dienststelle/des Betriebes Betrieb: ......................................................................................................................... Straße: .......................................................................................................................... PLZ: ....................... Wohnort: ..................................................................................... Telefon: .................................... E-Mail: ....................................................................... Die Freistellung erfolgt nach (bitte ankreuzen): ❑ § 37 (6) BetrVG ❑ § 42 (5) LPVG ❑ § 46 (6) BPersVG ❑ § 96 (4) SGB IX ❑ § 19 (3) MVG ❑ § 16 MAVO ❑ § 16 (2) LGG ❑ § 10 (5) BGleiG Datum: ....................................... Unterschrift: ............................................................ DGB-Bildungswerk NRW e.V. Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 17523-188, Fax: 0211 17523-261 E-Mail: ver.di@dgb-bildungswerk-nrw.de Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass meine Daten zum Zwecke der Seminarorganisation sowie für Informationen über weitere Seminare und Veranstaltungen des DGB-Bildungswerk NRW e.V. elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Mit der Anmeldung erkenne ich die Teilnahmebedingungen des DGB-Bildungswerk NRW e.V. an. Siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen: www.dgb-bildungswerk-nrw.de