Tarifseminare öffentlicher Dienst 2016 - DGB

Transcription

Tarifseminare öffentlicher Dienst 2016 - DGB
wissen und
bewegen 2016:
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Bismarckstraße 77
40210 Düsseldorf
Telefon: 0211 17523-212
Telefax: 0211 17523-261
E-Mail: verdi@dgb-bildungswerk-nrw.de
Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de
Das DGB-Bildungswerk NRW e.V.
ist qualitätszertifiziert nach EFQM:
Recognised for Excellence 4 star
Tarifseminare öffentlicher Dienst
Seminare 2016
für gesetzliche Interessenvertretungen
Gemeinsam weiterbilden
Gemeinsam weiterbilden
2 | Vorwort
Seminare | 3
Vorwort
Inhaltsverzeichnis
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
Seminare
kaum eine andere Rechtsquelle hat so unmittelbare Auswirkungen auf
die Beschäftigten wie der Tarifvertrag. Umso wichtiger ist es, dass Mitglieder des Betriebsrats, Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der
Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Schwerbehindertenvertretung fit sind in allen Fragen des für sie geltenden Tarifvertrags.
In unseren Seminaren, die wir in dieser Broschüre für euch zusammengestellt haben, werden wir erforderliches Wissen vermitteln – von A wie
Arbeitszeit bis Z wie Zusatzversorgung.
Unsere Referent/innen sind oder waren Mitglieder der entsprechenden
Tarifkommissionen, erfahrene Betriebs- und Personalräte sowie
Gewerkschaftssekretäre und vermitteln die Inhalte aus der Praxis für
die Praxis. In den Seminaren werden die notwendigen Rechtsgrundlagen aus dem TVöD bzw. TV-L sowie tangierender Gesetze erarbeitet.
Durch praxisnahe Beispiele und aktuelle Rechtsprechung wird sichergestellt, dass unsere Seminare Ihren Bedürfnissen und Erwartungen
gerecht werden.
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst –
Grundlagen zum TVöD
4
Einführungsseminar in den TVÖD für Auszubildende
6
Arbeitszeiten im TVöD
7
Eingruppierungsrecht im Geltungsbereich
des TVöD VKA
8
Für die individuelle Beratung zu den Seminarangeboten steht Ihnen
gern zur Verfügung:
Heike Albersmeier, Tel.: 0211 17523-214
halbersmeier@dgb-bildungswerk-nrw.de
Fragen zu Anmeldung, freien Plätzen, Tagungsstätte,
Anreise etc. beantwortet gern:
Jörg Richerzhagen, Tel.: 0211 17523-212
jricherzhagen@dgb-bildungswerk-nrw.de
Entgeltordnung für den Bund im
Geltungsbereich des TVöD
10
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder – TV-L
11
Eingruppierungsrecht im Geltungsbereich des TV-L
12
Stufenregelung im öffentlichen Dienst
14
Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
15
Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten
(TV FlexAZ)
16
Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz
(RatSCHTV)
17
TVÖD VKA- Leistungsorientierte Vergütung
18
Informationen
Allgemeine Infos
22
Anmeldeformular
23
4 | Seminare
Seminare | 5
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – TVöD
Grundlagen zum TVöD, Allgemeiner Teil (Bund und
VKA)
Der TVöD gehört zu den wichtigsten Rechtsquellen zur Regelung
von Arbeitsverhältnissen in Betrieben und Dienststellen des Bundes, der Gemeinden sowie Betrieben, die den TVöD anwenden.
Personal- und Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen sowie
Schwerbehindertenvertretungen erhalten in diesem Seminar das
Basiswissen zur kompetenten und rechtssicheren Anwendung
des TVöD in der betrieblichen Praxis.
Themen
z
z
z
z
z
z
z
z
z
z
z
Die Parteien des Tarifvertrags/Tariffähigkeit
Die Stellung des Tarifvertrags im Rechtssystem/Tarifvorbehalt
Besitzstandswahrung aus dem TV-Ü
Kurzüberblick zur Arbeitszeitgestaltung
Kurzer Einblick in die Entgeltordnung TVöD Bund und
Rahmenbedingungen im Eingruppierungsrecht VKA
Entgelt und sonstige Leistungen
Urlaub und Arbeitsbefreiung
Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Übergangs- und Schlussvorschriften
Besondere Teile des TVöD
Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben von BR, PR, MAV,
SBV
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss und Schwerbehindertenvertretung sowie die jeweiligen Ersatzmitglieder, die regelmäßig
an Sitzungen teilnehmen.
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG
§ 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX
Kosten
Seminarkostenpauschale: 749,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
25.01. – 29.01.2016
29.08. – 02.09.2016
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminar-Nr.: D3-166802-121
Wegberg,
Hotel Esser
Seminar-Nr.: D3-166804-121
25.04. – 29.04.2016
07.11. – 11.11.2016
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminar-Nr.: D3-166803-121
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminar-Nr.: D3-166805-121
Schon gewusst?
Ansprüche aus Tarifvertrag – Günstigkeitsvergleich
„Die Regelungen eines auf ein Arbeitsverhältnis aufgrund vertraglicher Bezugnahme anwendbaren Tarifvertrags kommen nach
dem in § 4 Abs. 3 TVG verankerten Günstigkeitsprinzip nur zum
Tragen, soweit sie gegenüber dem kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit geltenden Tarifvertrag für den Arbeitnehmer günstiger sind. Dies ist im Wege des sog. Sachgruppenvergleichs zu
ermitteln. Ist nach diesen Maßstäben nicht zweifelsfrei feststellbar, dass die individualvertragliche Regelung für den Arbeitnehmer günstiger ist, verbleibt es bei der zwingenden Geltung der
tariflichen Bestimmungen.“
BAG Pressemitteilung Nr. 21/15
Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 -
6 | Seminare
Seminare | 7
Einführungsseminar in den TVöD für Auszubildende Grundlagenseminar (TVAöD) NEU
Der TVAöD ist eine der wichtigsten Rechtsquellen im Ausbildungsverhältnis. Grundlegende Fragen z.B. des Ausbildungsvertrages, der Arbeitszeit und Urlaub werden geregelt. Die jeweiligen
Interessenvertretungen müssen diesen Tarifvertrag kennen und
über die Einhaltung in der Dienststelle wachen. In diesem Seminar vermitteln wir erforderliche Kenntnisse zur Wahrnehmung der
Aufgaben als JAV, Personal- und Betriebsrat
Themen
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
Tarifrecht und Systematik im Arbeitsrecht
Geltungsbereich des TVöD und TVAöD
Besondere Teile des TVAöD
Ausbildungsvertrag
Urlaub
Arbeitszeiten
Mehrarbeit
Ausbildungsmittel
Berufsschule
Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung
Handlungsmöglichkeiten der JAV bei Nichteinhaltung
Arbeitszeiten im TVöD
Ergänzend zum Seminar »TVöD – Kompaktes Grundlagenwissen«
erhalten BR/PR/MAV‘en fundierte Kenntnisse rund um tarifvertragliche Arbeitszeitregelungen. Praxisbezogene Anregungen für die
Arbeitszeitgestaltung in Betrieben und Dienststellen stehen ebenso
im Mittelpunkt wie die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Betriebs- und Personalräten sowie Mitarbeitervertretungen bei der
Umsetzung des Tarifvertrages: die Überwachungsaufgaben, die Unterrichtungs- und Beratungsrechte, die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte speziell zu Arbeitszeitfragen.
Themen
z
z
z
z
z
z
z
z
z
z
Tarifliche und gesetzliche Arbeitszeitregelungen
Wöchentliche Arbeitszeit, höchstzulässige Arbeitszeit
Überstunden/Mehrarbeit
Bereitschaftsdienst/Rufbereitschaft
Schicht-/Wechselschichtarbeit, Feiertagsarbeit
Arbeitszeitkonto, Rahmenarbeitszeit, Arbeitszeitkorridor, Gleitzeit
Zeitzuschläge, Faktorisierung, Feiertagszuschläge
Wechselschicht und Schichtzulagen
Rechtliche Rahmenbedingungen, Arbeitszeitgesetz
Dienst- und Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit
Zielgruppe
Zielgruppe
Mitglieder des der Jugend- und Auszubildendenvertretung,
des Betriebsrats, des Personalrat, mit jeweiligem Entsendebeschluss
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung
Freistellung
Freistellung
Für JAV: § 65 BetrVG i.V. m. § 37 (6) BetrVG, § 58 LPVG i.V. m.
§ 42 (5) LPVG, § 62 BPersVG i. V. m. § 46 (6) BPersVG
Für Betriebsrat und Personalrat: § 37 (6) BetrVG, § 42 (5) LPVG,
§ 46 (6) BPersVG
Kosten
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG
§ 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX
Kosten
Seminarkostenpauschale: 519,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
Seminarkostenpauschale: 649,- Euro
incl. Unterkunft/Verpflegung (incl.USt.)
04.04. – 06.04.2016
26.09. – 28.09.2016
09.03. – 11.03.2016
12.09. – 14.09.2016
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminar-Nr.: D3-166826-121
Goch, Sport- und
Tagungshotel De Poort,
Seminar-Nr.: D3-166827-121
Bielefeld,
Das Bunte Haus
Seminar-Nr.: D3-166806-121
Ascheberg,
Hotel Clemens August
Seminar-Nr.: D3-166807-12
Seminare | 9
8 | Seminare
Eingruppierungsrecht im Geltungsbereich des
TVöD-VKA
Mit der Ablösung des BAT bzw. BMT-G II und MTArb durch den
TVöD-VKA ist bereits zum Teil eine neue Struktur in der Bezahlung
geschaffen worden. Solange die einheitliche Entgeltordnung zwischen den Tarifvertragsparteien des TVöD-VKA noch nicht vereinbart ist, gelten Übergangs- und Besitzstandsregelungen. Für die
wirksame Interessenvertretung in Betrieben und Dienststellen sind
deshalb in der Übergangsphase hinreichende Kenntnisse sowohl
des alten Eingruppierungsrechts als auch der Übergangsvorschriften
(TVÜ-VKA) erforderlich. Das Seminar vermittelt betrieblichen InteressenvertreterInnen erforderliche Kenntnisse zum Eingruppierungsrecht im öffentlichen Dienst als Grundlage der Entgeltzuordnung des
TVöD-VKA.
Themen
z Grundsätze der Eingruppierung nach BAT/BMT-G
z Bedeutung für das neu entstehende Eingruppierungsrecht
z Die Anlagen 1a und 1b zum BAT bzw. des Lohngruppenverzeichnisses zum BMT-GII/BZT-G/NRW – Relevanz für das neue
Eingruppierungsrecht
z Regelungen zur Eingruppierung und Einreihung im Übergang,
u.a. S+E
z Übergangsvorschriften in den §§ 2, 10 und 17 TVÜ-VKA
z Rahmenbedingungen zu einer neuen Entgeltordnung
z Mitbestimmungsrechte bei der Eingruppierung
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG
§ 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX
Kosten
Seminarkostenpauschale: 639,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
Hinweis
Der Besuch eines Grundlagenseminars zum TVöD wird
vorausgesetzt.
22.02. – 25.02.2016
04.10. – 07.10.2016
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminar-Nr.: D3-166810-121
Bielefeld,
Das Bunte Haus
Seminar-Nr.: D3-166812-121
17.05. – 20.05.2016
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminar-Nr.: D3-166811-121
10 | Seminare
Seminare | 11
Entgeltordnung für den Bund im
Geltungsbereich des TVöD
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
der Länder – TV-L Grundlagen zum TV-L
Am 5. September 2013 ist es der Gewerkschaft ver.di gelungen,
die Entgeltordnung mit dem Bund zu vereinbaren. Das Inkrafttreten erfolgte am 1. Januar 2014. Alle wesentlichen Aspekte der
neuen Entgeltordnung werden hier geschult. Aus diesem Tarifvertrag ergeben sich neue Handlungsoptionen für Betriebs- und
Personalräte im Bereich des Bundes. In diesem Seminar werden
wir uns mit allen relevanten Eingruppierungsregelungen beschäftigen und anhand praktischer Fallbeispiele erproben.
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist eine
der wichtigsten Rechtsquellen zur Regelung von Arbeitsverhältnissen in Betrieben und Dienststellen der Länder sowie in Betrieben,
die den TV-L anwenden. Personal- und Betriebsräte, Ersatzmitglieder
sowie Schwerbehinderten- vertretungen erhalten in diesem Seminar
das Basiswissen zur kompetenten und rechtssicheren Anwendung
des TV-L in der betrieblichen Praxis.
Themen
z
z
z
z
z
z
z
z
z
z
z
Systematik des Arbeitsrechts
Systematik der Eingruppierung
Struktur und Inhalte der Entgeltordnung
Merkmale der Entgeltgruppen
Anforderungen an Stellenbeschreibungen
Bildung von Arbeitsvorgängen
Überleitung und Strukturausgleich
Zulagen und Zuschläge
Stufenzuordnung bei Höhergruppierung
Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung
Änderungen im § 18 TVöD Bund (Leistungsentgelt)
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX
Kosten
Seminarkostenpauschale: 639,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
Hinweis
Der Besuch eines Grundlagenseminars zum TVöD wird
vorausgesetzt
Themen
z
z
z
z
z
z
z
z
z
z
Die Parteien des Tarifvertrages/Tariffähigkeit
Die Stellung des Tarifvertrages im Rechtssystem/Tarifvorbehalt
Allgemeine Vorschriften
Kurzüberblick: Arbeitszeitregelungen; Eingruppierung
Entgelt und sonstige Leistungen
Urlaub und Arbeitsbefreiung
Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Übergangs- und Schlussvorschriften
Übersicht der Sonderregelungen
Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben von BR, PR, MAV, SBV
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss und Schwerbehindertenvertretung sowie die jeweiligen Ersatzmitglieder, die regelmäßig an
Sitzungen teilnehmen.
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX
Kosten
Seminarkostenpauschale: 749,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
29.02. – 04.03.2016
26.09. – 30.09.2016
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminar-Nr.: D3-166813-121
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminar-Nr.: D3-166815-121
15.02. – 18.02.2016
23.08. – 26.08.2016
09.05. – 13.05.2016
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminar-Nr.: D3-166808-121
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminar-Nr.: D3-166809-121
Wegberg,
Hotel Esser
Seminar-Nr.: D3-166814-121
12 | Seminare
Seminare | 13
Eingruppierungsrecht im Geltungsbereich
des TV-L
Für den Geltungsbereich TV-L ist für Ein- und Umgruppierungen
die Entgeltordnung die entscheidende Rechtsquelle. Aus dieser
Entgeltordnung ergeben sich alle Eingruppierungsvorgänge und voraussetzungen. Die Interessenvertretungen haben die Aufgabe,
die Ein- und Umgruppierungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
Dies erfordert
aktuelle Kenntnisse der tariflichen Grundlagen zur Eingruppierung.
In diesem Seminar werden wir uns mit allen grundlegenden Eingruppierungsmerkmalen beschäftigen und diese anhand praktischer Fallbeispiele erläutern.
Themen
z
z
z
z
z
z
z
z
z
z
z
Systematik des Arbeitsrechts
Übersicht der Entgeltbestandteile
Systematik der Eingruppierung
Merkmale der Entgeltgruppen
Stufenzuordnung
Regeln zur Stufenlaufzeit (hemmen und beschleunigen)
Bildung von Arbeitsvorgängen
Anforderungen an Stellenbeschreibungen
Strukturausgleich
Zulagen und Zuschläge
Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX
Kosten
Seminarkostenpauschale: 639,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
Hinweis
Der Besuch eines Grundlagenseminars zum TV-L wird
vorausgesetzt.
07.03. – 10.03.2016
04.10. – 07.10.2016
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminar-Nr.: D3-166816-121
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminar-Nr.: D3-166818-121
06.06. – 09.06.2016
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminar-Nr.: D3-166817-121
14 | Seminare
Seminare | 15
Stufenregelung im öffentlichen Dienst
Tarifvertrag Bund/Gemeinden/Land NEU
Tagesseminar zu den §§ 16 und 17 TVÖD/TV-L
In diesem Tagesseminar werden die Stufen der jeweiligen Entgelttabellen und die allgemeinen Regelungen zu den Stufen aus den Tarifverträgen TVÖD Bund/Gemeinden und Tarifvertrag Land praxisnah
erläutert. Die Kriterien zu der Stufenzuordnung und die unterschiedlichen Stufenlaufzeiten stehen hierbei im Mittelpunkt.
Die Beteiligungsrechte der jeweiligen Interessenvertretungen werden
ebenfalls dargestellt.
Themen
❚ Konzept und Struktur der Stufen im TVöD/TV-L
❚ Stufenzuordnung bei Wieder- oder Neueinstellung
(z.B. befristete Verträge)
❚ Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten
und Auswirkungen bei der Stufenzuordnung bei der festen
Übertragung der Aufgaben
❚ Besonderheiten des Stufungsrechts für spezielle
Beschäftigtengruppen
❚ Übertarifliche“ Stufenzuordnung bei Bund, Kommunen und
Ländern
❚ Stufenzuordnung bei Höhergruppierungen oder
Abgruppierungen einschließlich Garantiebeträge
❚ Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen
❚ Aktuelle Rechtsprechung zu den Themen
Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst gehört zu den Altersvorsorgesystemen und stellt eine ergänzende Altersvorsorgemaßnahme für seine Beschäftigten dar. Fragen der sozialen Sicherung
im Alter sind bereits im Arbeitsleben zu entscheiden. Dies gilt besonders für Altersteilzeit und Renteneintritt. Das Seminar informiert über das Regelwerk der Zusatzversorgung im öffentlichen
Dienst. Es soll die betriebliche Interessenvertretung in die Lage
versetzen, diesbezügliche Fragen sachkundig zu bearbeiten. Die
neuen gesetzlichen Regelungen zur Rente, z. B. Mütterrente und
abschlagfreie Rente ab 63, die auch Auswirkungen auf die Zusatzversorgung haben, werden in dem Seminar ebenfalls thematisiert.
Themen
z
z
z
z
z
z
z
z
Tarifliche Veränderungen bei der Zusatzversorgung
Voraussetzungen für Zusatzversorgungskassen
Rechtsgrundlagen der Zusatzversorgungskassen
Finanzierung und Leistungen der Zusatzversorgungskassen
Überleitung von Versicherten
Neuberechnung der Startgutschriften
Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen
Sozialrechtliche und sozialpolitische Rahmenbedingungen der
Zusatzversorgung
z Auswirkungen der Mütterrente auf die Zusatzversorgung
z Abschlagsfreie Zusatzrente mit 63+x Jahren
z Aktuelle Rechtsprechung zur Zusatzversorgung
Zielgruppe
Hinweis
In dem Seminar werden keine Themen der Eingruppierung in
die Entgeltgruppen behandelt, hier geht es ausschließlich um
die Stufenregelungen.
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung
Freistellung
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG,
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX
Kosten
Kosten
Die Seminarkostenpauschale beträgt 209,- EUR (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
Seminarkostenpauschale: 519,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
03.03.2016
07.09.2016
14.03. – 16.03.2016
24.10. – 26.10.2016
Düsseldorf,
DGB Haus
Seminar-Nr.: D3-166842-121
Düsseldorf,
DGB Haus
Seminar-Nr.: D3-166843-121
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminar-Nr.: D3-166800-121
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminar-Nr.: D3-166801-121
16 | Seminare
Seminare | 17
Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten
(TV FlexAZ) für den öffentlichen Dienst Bund/Gemeinden
Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz
(RatSchTV)
Seit 27.02.2010 (rückwirkend zum 01.01.2010) gilt für den öffentlichen Dienst der Gemeinden und des Bundes der TV-FlexAZ. Die verschiedenen Altersteilzeitmodelle, die flexible Altersarbeitszeit (FALTER)
sowie die Entgelt- und Aufstockungsleistungen stehen hierbei im Mittelpunkt. Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse, um den Tarifvertrag in der täglichen Praxis kompetent und rechtswirksam
anzuwenden.
Dieser Tarifvertrag ist bereits seit Januar 1987 in Kraft, aber bei
vielen Betriebs- und Personalräten nicht präsent. Dieses Tagesseminar vermittelt den Interessenvertretungen die in dem Tarifvertrag
enthaltenen Schutzvorschriften für ArbeitnehmerInnen, die von
Rationalisierungsmaßnahmen des Arbeitgebers in ihrem Arbeitsverhältnis betroffen sind. Die Beteiligungsrechte der Betriebs- und
Personalräte werden ebenfalls dargestellt.
Themen
Themen
z
z
z
z
z
z
z
z
z
z
Geltungsbereich TVFlex AZ im Überblick
Allgemeine Arbeitsbedingungen im TVFlex AZ
Persönliche Voraussetzungen für die Altersteilzeit
Entgelt und Aufstockungsleistungen
Nebentätigkeiten
Verlängerung der Arbeitsphase im Blockmodell bei Krankheit
Ende des Arbeitsverhältnisses
Betriebs-/Dienstvereinbarungen
Flexible Altersarbeitszeit (FALTER)
Übergangsvorschriften und Geltungsdauer
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung aus dem Anwendungsbereich TVöD Bund und Gemeinden
mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung
z Geltungsbereiche des RatSchTV
z Begriffsbestimmung Rationalisierung nach dem TV und den
Beteiligungsrechten aus dem BetrVG, BPersVG und LPVG NRW
z Vorrang für Arbeitsplatzsicherung
z Wie können die §§ zum Thema Qualifizierung aus TV-L, TVöD
und TV-N mit angewandt werden?
z Besonderer Kündigungsschutz/Entgeltsicherung
z Abfindungsregelung RatSchTV nach § 1 a KSchG
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung aus den Anwendungsbereichen TV-L, TVöD, TV-V und
TV-N mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung
Freistellung
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG
§ 96 (4) SGB IX
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX
Kosten
Kosten
Seminarkostenpauschale: 209,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
Seminarkostenpauschale: 209,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
31.05.2016
08.11.2016
27.04.2016
21.09.2016
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminar-Nr.: D3-166820-121
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminar-Nr.: D3-166821-121
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminar-Nr.: D3-166822-121
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminar-Nr.: D3-166823-121
18 | Seminare
TVöD VKA – Leistungsorientierte Vergütung
Inhalte, Methoden, Praxisbeispiele
In diesem Seminar werden die erforderlichen Kenntnisse zur
Einführung bzw. Umsetzung leistungsorientierter Vergütung gemäß
§ 18 TVöD VKA vermittelt. Neben den Inhalten des Tarifvertrages
werden insbesondere Tipps und Hilfestellungen für das planvolle
Vorgehen dargestellt.
Für die Teilnahme ist Grundlagenwissen zum TVöD eine notwendige
Voraussetzung.
Nach Rücksprache teilen wir gern die aktuellen Seminartermine mit.
Für individuelle Seminarberatung stehen wir ebenfalls gern
zur Verfügung.
Es berät sie:
Heike Albersmeier, Tel.: 0211 17523-214
halbersmeier@dgb-bildungswerk-nrw.de
| 19
Gemeinsam besser werden: Gremienschulungen nach Bedarf für Betriebsräte, Personalräte,
Mitarbeitervertretungen, Jugend- und
Auszubildendenvertretungen
Manche Betriebs-/Personalratsgremien und Mitarbeitervertretungen
möchten oder müssen schnell gemeinsam auf den gleichen
Wissensstand kommen. Zum Beispiel dann, wenn ein neu gewähltes
Gremium in kürzester Zeit arbeitsfähig werden will. Oder wenn
Wahlen außerhalb des gesetzlichen Wahlzeitraums anstehen.
Oder wenn es aktuelle Anlässe gibt, die ein besonderes Wissen
erfordern. Hier bieten wir einen genau abgestimmten Service und
stellen uns flexibel auf die jeweiligen Anforderungen ein.
Möglichkeit 1:
Sie wählen ein Seminarthema aus unserem Programm
und vereinbaren mit uns Ihren WUNSCHTERMIN.
Möglichkeit 2:
Sie kombinieren bestimmte Schwerpunkte aus verschiedenen
Seminarthemen zu Ihrem THEMENMIX.
Möglichkeit 3:
Sie nennen uns Ihren Wissensbedarf und wir entwickeln
für Ihr Gremium ein passgenaues SCHULUNGSKONZEPT.
Möglichkeit 4:
Sie nutzen unser Wissen und unsere Erfahrung für Ihre
TEAM-ENTWICKLUNG und bei der Erarbeitung von
HANDLUNGSSTRATEGIEN.
Anfragen, Beratung und Planung:
Heike Albersmeier, Bildungsreferentin
Tel.: 0211 17523-214
Fax: 0211 17523-261
E-Mail: halbersmeier@dgb-bildungswerk-nrw.de
20 |
| 21
Unser Gesamtprogramm
mit den Seminarangeboten für Mitglieder des Betriebsrats,
Personalrats, der Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretung
schicken wir Ihnen gerne mit der Post.
Seminare 2016
tung
lrat und Mitarbeitervertre
für Betriebsrat, Persona
bilden
Gemeinsam weiter
Das Gesamtprogramm im pdf-Format steht zum Download
auf unserer website zur Verfügung:
www.dgb-bildungswerk-nrw.de/seminarprogramm
DER GEWERKSCHAFTEN
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf
Tel.: 0211 175 23-188
Fax: 0211 175 23-261
verdi@dgb-bildungswerk-nrw.de
www.dgb-bildungswerk-nrw.de
Alle Termine auch online im Überblick – Wahlvorstandsschulungen LPVG NRW und Grundlagenseminare
LPVG NRW 2016
Für die Seminare rund um das Personalratswahljahr 2016 ist
das DGB-Bildungswerk NRW die beste Wahl. Mit unseren
vielzähligen und NRW-weit angebotenen Wahlvorstandsschulungen nach LPVG sowie BPersVG bereiten wir die Wahlvorstände auf eine sichere und fristgerechte Vorbereitung und
Durchführung der Wahlen vor.
Für die neu- und wiedergewählten Personalrätinnen und
Personalräte sind unsere Grundlagenschulungen die Basis
für eine wirkungsvolle Interessenvertretung im Sinne der
Beschäftigten.
Unsere Extra-Website präsentiert alle Seminare rund um die
Personalratswahlen, Downloads, Anmeldemöglichkeiten und
hilfreiche Informationen zum Thema.
www.personalratswahl-nrw.de
Das DGB-Bildungswerk NRW e.V.
ist qualitätszertifiziert nach EFQM:
Recognised for excellence 4 star
Anmeldung | 23
22 | Infos
Infos
Anmeldungen
Anmeldungen sind verbindlich. Nach der Anmeldung erhalten Sie von
uns eine schriftliche Einladung mit den erforderlichen Seminarunterlagen. Mehrtägige Seminare beinhalten Unterkunft und Vollpension,
bei Tagesseminaren die Verpflegung in dem Hotel bzw. der Bildungsstätte. Eine Seminarteilnahme ist bei mehrtägigen Schulungen grundsätzlich nur bei gleichzeitiger Buchung des Hotels bzw. der Bildungsstätte möglich und beinhaltet die jeweilige Anzahl der Übernachtungen und den Bezug der gastronomischen Leistungen für die gesamte Seminardauer. Im begründeten Einzelfall kann die Teilnahme
bei Mehrtages-Seminaren im Hotel bzw. in der Bildungsstätte ohne
Übernachtung gebucht werden. Dies ist mit dem DGB-Bildungswerk
NRW e.V. rechtzeitig vor Seminarbeginn abzustimmen. Der Bezug der
gastronomischen Leistungen bleibt davon unberührt. Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem Seminar.
Absagen/Ausfallkosten
Können Sie an dem Seminar nicht teilnehmen, so muss die Absage
bei uns rechtzeitig eingehen. Bei Absagen bis zu drei Wochen vor
Beginn von Mehrtages-Seminaren entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen, d.h. 20-4 Tage vor Seminarbeginn, werden 50%
der Seminargebühr berechnet. Absagen, die 1-3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen
Fällen stellen wir 100% der Seminargebühr in Rechnung. Werden
dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. wegen der Nichtteilnahme am
Seminar Ausfallkosten für Unterkunft und Verpflegung in Rechnung
gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren
kann bis zu einer Woche vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; bei Absagen ab 6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50% der
Seminargebühr und ggf. Ausfallkosten für Verpflegung berechnet.
Seminarabsage
Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare aufgrund zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung der
ReferentInnen – auch kurzfristig – abzusagen.
Verbindliche Anmeldung – online,
einfach faxen: 0211 17523-261 oder per Post!
Seminartitel: .................................................................................................................
Seminar-Nr.: ................................. von: ............................... bis: .................................
Name: ................................................. Vorname: .......................................................
Privatadresse
Straße: ..........................................................................................................................
PLZ: ....................... Wohnort: .....................................................................................
Telefon: .................................... E-Mail: .......................................................................
Adresse der Dienststelle/des Betriebes
Betrieb: .........................................................................................................................
Straße: ..........................................................................................................................
PLZ: ....................... Wohnort: .....................................................................................
Telefon: .................................... E-Mail: .......................................................................
Die Freistellung erfolgt nach (bitte ankreuzen):
❑ § 37 (6) BetrVG
❑ § 42 (5) LPVG
❑ § 46 (6) BPersVG
❑ § 96 (4) SGB IX
❑ § 19 (3) MVG
❑ § 16 MAVO
❑ § 16 (2) LGG
❑ § 10 (5) BGleiG
Datum: ....................................... Unterschrift: ............................................................
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf
Tel.: 0211 17523-188, Fax: 0211 17523-261
E-Mail: ver.di@dgb-bildungswerk-nrw.de
Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass
meine Daten zum Zwecke der Seminarorganisation
sowie für Informationen über weitere Seminare und
Veranstaltungen des DGB-Bildungswerk NRW e.V.
elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.
Mit der Anmeldung erkenne ich die Teilnahmebedingungen des DGB-Bildungswerk NRW e.V. an.
Siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen:
www.dgb-bildungswerk-nrw.de