AMTSBLATT A M T S B L A T T

Transcription

AMTSBLATT A M T S B L A T T
AMTSB
B LL AA T
TT
für Amstetten
Amstetten .. Bräunisheim
Bräunisheim . Hofstett-Emerbuch . Reutti . Schalkstetten
für
Schalkstetten .. Stubersheim
Stubersheim
Ausgabe
2008
Ausgabe13
25•·Donnerstag,
Donnerstag,30.
23.März
Juni 2016
DIESE
WOCHE
AMSTETTEN
diESE
WOcHE
iNIN
AMSTETTEN
19. Jan. Hauptversammlung Feuerwehr, Aurainhalle
20. Jan. Kirchenkaffee, evang. Gemeindehaus
24.
JuniFrauenfrühstück,
Sperrmüll Stubersheim
22.
Jan.
evang. Gemeindehaus
u. Hofstett-Emerbuch
26. Juni Bergfest, Gesangverein Amstetten, VORScHAU
Dorfstadel, 10.30 Uhr
26.
Jan.
Hauptversammlung
Feuerwehr, Aurainhalle
26. Juni Hüleshock, Landfrauen
Stubersheim, ab 14 Uhr
26. Juni Fahrt des Museumstriebwagen
Amstetten-Gerstetten, UEF
27. Juni Abfuhr gelber Sack
Gesangverein
Amstetten
27. Juni Abfuhr
blaue Tonne
Amstetten + Teilorte
29. Juni Informationsveranstaltung
Defibrillator für Amstetten-Dorf,
Sozialer Förderverein Amstetten,
Gasthaus Adler/Saal, 20 Uhr
AMSTETTER
BERGFEST
Bei guter Witterung wollen wir dieses Jahr
am Sonntag, 1. Juli 2008 wieder unser
schon zur Tradition gewordenes Bergfest
auf der Wolfshalde abhalten.
Glauben Sie an Bauernweisheiten?
Programmablauf:
Ist’s an Vigilius warm und trocken
Kann man beim Bergfest g’mütlich hocken.
Frühschoppen
Ist es aber kalt und nass,
bei musikalischer
Unterhaltung
macht’s Bergfesthocken trotzdem Spass.
Mittagessen
Speisen
und Getränke
Wir laden
ein zum werden geboten
Begrüßung
Nachmittagsprogramm
Bergfest und
im Dorf
Chorbeiträge
des Männerchors Amstetten
26. Juni 2016
Feuerwehrkapelle
Amstetten
rund um den Dorfstadel
spielt volkstümliche
+ moderne Stücke
Amstetten, Kirchgasse
Musik und Unterhaltung
10.30 Gottesdienst im Grünen mit dem
fröhliches
Beisammensein + Ausklang
Posaunenchor Amstetten
Ab 12 Uhr Unterhaltung - Essen – Trinken
Freier
Eintritt – gemeinsames Liedersingen
Kinderprogramm
Achtung! Rathaus am 30. Juni 2016
ganztägig geschlossen!
Wegen einer dienstlichen Veranstaltung ist das
Rathaus am Donnerstag, den 30. Juni 2016 ganztägig
geschlossen. Falls Sie einen Notartermin haben,
klingeln Sie bitte an der zweiten Türe vom Eingang.
Wir bitten um Beachtung!
LÖScHzUG REUTTi
SONNWENdFEUER
Am Freitag,
den 22.zum
Juli Hüleshock
2007 um 20.00 Uhr
Einladung
amAm
Ortsausgang
Reutti Richtung
Sonntag, 26.06.2016
· Ab 14 Uhr
Radelstetten
Zu Kaffee, Kuchen, Grillwürsten und
Backsteinkäse.
Das Feuer wird gegen 22.00 Uhr
Zur Unterhaltung spielt die Hobbygruppe
angezündet.
des Akkordeonclubs Stubersheim
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.
GEMEiNdE
Das AJA–Kaffee am 28. Juni entfällt leider.
NEUE ÖFFNUNGSzEiTEN
Das nächste AJA-Kaffee findet am 26. Juli statt.
im Rathaus
Montag bis Freitag 08.00 bis 11.30 Uhr
Gemeinde
Auf Ihren Besuch freuen sich:
Donnerstag
14.00 bis 18.30 Uhr
Besuchen
Sie
uns
auf
der
schönen
Die Chöre des Gesangvereins Amstetten
Bürgermeister - Sprechstunde
„Wolfshalde“
und die
Nach Vereinbarung, Telefon (0 73 31) 30 06 - 0
Instrumentalgruppe
Zur Unterhaltung spielt die
Öffnungszeiten im Rathaus
Feuerwehrkapelle Amstetten
Montag bis Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Herausgeber Bürgermeisteramt Amstetten Tel. 07331-300699 www.amstetten.de•Verantwortlich
für den
Montagnachmittag
14.30 - 18.00
UhrAnzeigenteil
- Eintritt frei –
Druck und Medien Zipperlen
GmbH Dieselstraße 3 89160 Dornstadt
Tel. 0 73 48 . 98 14.00
76-0 Fax.
0 73
48. 98 76-21
Donnerstagnachmittag
- 16.00
Uhr
Seite 2 . Ausgabe 25 . Donnerstag, 23. Juni 2016
ÄRZTLICHER SONNTAGSDIENST
Für Amstetten mit Teilorten:
Notfallpraxis im Bundeswehrkrankenhaus Ulm
Ärztlicher Bereitschaftsdienst:
Montag bis Freitag 18 - 8 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag: 8 - 8 Uhr
Eingerichtet ist eine zentrale Notfallpraxis am Bundeswehrkrankenhaus Ulm, Oberer Eselsberg 2, 89081 Ulm,
die folgende Öffnungszeiten hat:
Montag bis Freitag 18 bis 23 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag: 8 bis 23 Uhr
Zu diesen Zeiten können Patienten ohne Voranmeldung
in die Notfallpraxis kommen, dort ist ständig ein Arzt
vorhanden.
Patienten, die nicht in die Notfallpraxis kommen
können, wenden sich bitte unter der zentralen Telefonnummer 116 117 an den diensthabenden Arzt.
Diese Rufnummer gilt auch, wenn ein Patient zu den
Zeiten des Notdienstes außerhalb der Öffnungszeiten der Notfallpraxis ärztliche Hilfe benötigt.
Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist nicht mit dem Rettungsdienst zu verwechseln, der in medizinischen Notfällen zu rufen ist. Dazu gehören insbesondere Verdacht auf Schlaganfall oder Herzinfarkt, starke Blutungen, Atemnot oder Vergiftungen.
In diesen Fällen ist sofort die 112 anzurufen.
Kinder-Notfallpraxis
Die Kinder-Notfallpraxis ist für die Gebiete Stadt Ulm,
den Alb-Donaukreis, sowie für Neu-Ulm, Nersingen,
Senden und Vöhringen zuständig.
Ärztlicher Notdienst für Kinder und Jugendliche:
Zentrale Notfallpraxis an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendliche, Eythstraße 24, 89075 Ulm
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 19.00-21.30 Uhr,
Samstag, Sonn- und Feiertag 9.00-20.30 Uhr
Zu diesen Zeiten können Eltern mit ihren Kindern ohne
Voranmeldung in die Praxis kommen. Außerhalb dieser
Zeiten übernimmt die Universitätsklinik für Kinder und
Jugendliche die Versorgung.
Rufnummern der fachärztlichen Notfalldienste:
Augenärzte
0 18 01 – 92 93 50
Kinderärzte
0 18 01 – 92 93 43
In Gerstetten mit Teilorten und Bräunisheim:
Sozialstation Ulmer Alb
Amstetten, Tel. (0 73 31) 7 15 97 08
Bürozeiten: Donnerstags 14.00 – 16.00 Uhr
Nachbarschaftshilfe Amstetten
... helfen wo Hilfe gebraucht wird ...
Menschen helfen Menschen
Doris Urnauer – Tel. 0170 591 67 32
NOTRUF
112
Polizeinotruf (Unfall, Überfall) 110
Notarzt/Rettungsdienst 112
Feuerwehr 112
Polizeiposten Amstetten (07331) 71570
Polizeidirektion Ulm (0731) 188-0
Krankentransport (Geislingen) (07331) 19222
Helfensteinklinik Geislingen (0 73 31) 23-0
Energieversorgung Filstal
(Störungsdienst) (07161) 77677
Alb-Elektrizitätswerk
(Störungsdienst) (07331) 209-777
Zweckverband Wasserversorgung Ostalb
0172-7327020
IMPRESSUM
IMP
Herausgeber: Bürgermeisteramt Amstetten
Tel. (07331) 3006-0, www.amstetten.de
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Druck & Medien Zipperlen GmbH, Dieselstraße 3,
89160 Dornstadt, Tel. 0 73 48 . 98 76-0,
Fax. (07348) 9876-21, E-Mail: verlag@zipperlen.de
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Notfallpraxis im Klinikum Heidenheim
Tel. (0 73 21) 48 00 50.
Zahnärztlicher Notdienst:
An den Wochenenden und Feiertagen sind im AlbDonau- Kreis jeweils zwei Zahnärzte zum zahnärztlichen Notfalldienst eingeteilt. Dieser Notfalldienst
kann unter folgender Nummer abgefragt werden:
(01 80) 5 91 16 01
Apotheken:
Fr. 24.06.2016, 08.30 – 08.30 Uhr
Schwaben-Apotheke, Seetalbachstr. 21, 73329 Kuchen
Tel: 07331 – 9 88 50
Sa. 25.06.2016, 08.30 – 08.30 Uhr
Stern-Apotheke, Tälesbahnstr. 2, 73312 Geislingen
Tel: 07331 – 6 45 79
So. 26.06.2016, 08.30 – 08.30 Uhr
Wölk-Apotheke, Stuttgarter Str. 100, 73312 Geislingen
Tel: 07331 – 6 32 44
Haushaltssatzung der Gemeinde Amstetten
für das Haushaltsjahr 2016
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg hat der Gemeinderat am 21.03.2016 die
folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2016 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
EUR
1.1Gesamtbetrag der ordentlichen
10.304.000
Erträge von
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen
11.445.000
Aufwendungen von
1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus
-1.141.000
1.1 und 1.2) von
1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen
0
aus Vorjahren von
Seite 3 . Ausgabe 25 . Donnerstag, 23. Juni 2016
1.5 Veranschlagtes ordentliches
Ergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.4 von
1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen
Erträge von
1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen
Aufwendungen von
1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis
(Saldo aus 1.6 und 1.7) von
1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis
(Summe aus 1.5 und 1.8) von
-1.141.000
150.000
9.000
141.000
-1.000.000
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
7.836.300
laufender Verwaltungstätigkeit von
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen
7.692.000
aus laufender Verwaltungstätigkeit von
154.300
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf
des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.1 und
2.2) von
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen
397.000
aus Investitionstätigkeit von
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen
1.486.900
aus Investitionstätigkeit von
-1.089.900
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
2.7
Veranschlagter
Finanzierungsmittel- -936.600
überschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)
von
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus 0
Finanzierungstätigkeit von
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus 44.200
Finanzierungstätigkeit von
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittel- -44.200
überschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzie- -979.800
rungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
0 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
wird festgesetzt auf
0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
wird festgesetzt auf
750.000 EUR.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf
320 v. H
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v. H
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf
340 v. H
der Steuermessbeträge.
Amstetten, den 21.03.2016
Jochen Grothe
Bürgermeister
Verfahrens- und Formvorschriften
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung der beim Erlass der vorstehend bekannt
gemachten Satzung wird nach § 4 Absatz 4 der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung
gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist;
der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu
bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn Vorschriften über die
Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Neufassung der Verbandssatzung des
Abwasserzweckverbands Oberes Lonetal
Inhaltsübersicht
I. Allgemeines
§1
Mitglieder, Aufgaben, Name und Sitz des
Verbandes
§2
Verbandsanlagen
II. Verfassung, Vertretung und Verwaltung des Verbandes
§3
Organe des Verbandes
§4
Zusammensetzung der Verbandsversammlung
§5
Rechtsstellung und Aufgaben
§6
Einberufung von Sitzungen
§7
Verbandsvorsitzende , Rechtsstellung , Bestellung,
Stellvertretung
§8
Verwaltung des Verbandes
§9
Verpflichtungsermächtigungen
III. Wirtschaftsführung
§ 10 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
§ 11 Tagegeld und Aufwandsentschädigungen
§ 12 Deckung des Finanzbedarfs
§ 13 Finanzkostenumlage
§ 14 Betriebskostenumlage
§ 15 Betriebsmittelrücklage
§ 16 Abwassersatzungen
IV. Satzungsänderungen, Auflösung des Zweckverbandes
§ 17 Änderung der Verbandssatzung
§ 18 Auflösung des Verbandes
V. Sonstiges
§ 19 Öffentliche Bekanntmachungen
§ 20 Entscheidungen über Streitigkeiten
§ 21 Inkrafttreten
Verbandssatzung
Aufgrund der §§ 5 und 21 des Gesetzes über kommunale
Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat die
Verbandsversammlung
des
Abwasserzweckverbands
„Oberes Lonetal“ am 16.06.2016 folgende Satzung beschlossen:
I. Allgemeines
§1
Mitglieder, Aufgaben, Name und Sitz des Verbandes
(1) Die Gemeinden Amstetten, Lonsee und Nellingen, im
folgenden Verbands-mitglieder genannt, bilden einen
Zweckverband im Sinne des Gesetzes über kommunale
Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom
16.09.1974 (GBl. S. 408), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.2015 (GBl. S. 1147, 1149). Er führt
den Namen "Abwasserzweckverband Oberes Lonetal".
(2) Der Zweckverband hat die Aufgabe, die aus dem Verbandsgebiet anfallenden Abwässer gemeinsam abzuführen und zu reinigen. Zu diesem Zweck hat er die
Verbandsanlagen des Gemeindeverwaltungsverbandes
Lonsee-Amstetten sowie die Zuleitungskanäle der Ge-
Seite 4 . Ausgabe 25 . Donnerstag, 23. Juni 2016
meinde Nellingen übernommen und betreibt diese
nach den Bestimmungen dieser Verbandssatzung.
(3) Falls über diese Aufgabenstellung im Zusammenhang
mit dem Bau oder der Erweiterung dieser Anlagen die
Errichtung oder Erstellung von Regenüberlaufbecken
oder Wasserbehandlungsanlagen oder einer Fernwirkanlage notwendig wird, ist eine entsprechende Änderung dieser Satzung erforderlich.
(4) Der Zweckverband ist nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen. Er erstrebt keinen Gewinn.
(5) Der Zweckverband, im folgenden Verband genannt,
hat seinen Sitz in Lonsee.
§2
Verbandsanlagen
(1) Verbandsanlagen sind:
a) die mechanisch-biologische Sammelkläranlage
Halzhausen,
b) die Zuleiter von Amstetten, beginnend am dortigen RÜB über Urspring, Lonsee nach Halzhausen
bis zur Kläranlage,
c)
die Zuleiter von Radelstetten, beginnend an der
Einmündungsstelle
des
Zuleiters
Nellingen/Oppingen in den Zuleiter Radelstetten bis
Ortsanfang Urspring, und dessen Weiterführung
über den Zuleiter Breiter Weg (Durchleitung Urspring) bis zur Einmündung in den Zuleiter von
Amstetten in der Kirchstraße,
d) das Regenüberlaufbecken auf der Kläranlage
Halzhausen.
(2) Es wurden übernommen
a) die Anlagen nach Abs. 1 a und b vom Gemeindeverwaltungsverband Lonsee-Amstetten,
b) die Anlagen nach Abs. 1 c und d von der Gemeinde Lonsee,
c)
die Erweiterung und den Ausbau des Zuleiters
Radelstetten bis Ortsanfang Urspring von der
Gemeinde Nellingen.
Hierzu wurde 2007 ein Vermögensausgleich vorgenommen.
(3) Die
vom
Gemeindeverwaltungsverband
LonseeAmstetten sowie den Gemeinden Lonsee und Nellingen
übernommenen Anlagen sind in das Eigentum des
Verbandes übergegangen und werden von ihm unterhalten.
(4) Die bauliche Unterhaltung der gemeindlichen Kanäle
bis zu den verbandseigenen Zuleitern ist Sache der
Verbandsgemeinden. Änderungen an gemeindeeigenen Anlagen, die auf den Betrieb der Verbandsanlagen
einen wesentlichen Einfluss haben, bedürfen der Zustimmung des Verbandes.
(5) Den Anlagen des Verbandes dürfen nur solche Abwässer zugeführt werden, welche der Reinigungsleistung
des Klärwerkes entsprechen. Die Verbandsgemeinden
sind verpflichtet, zum Schutz der Anlagen entsprechende Bestimmungen in ihre Entwässerungssatzungen aufzunehmen und deren Einhaltung zu überwachen.
(6) Die Verbandsmitglieder räumen dem Verband das
Recht ein, ihre Anlagen zu beaufsichtigen. Anträgen
gewerblicher Betriebe auf Anschluss an die öffentliche
Entwässerung darf nur mit Einverständnis des Zweckverbandes entsprochen werden.
II. Verfassung, Vertretung und Verwaltung
des Verbandes
§3
Organe des Verbandes
(1) Die Organe des Verbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsitzende.
(2) Soweit sich aus dem Zweckverbandsgesetz und aus
dieser Satzung nichts anderes ergibt, sind auf die Verbandsversammlung die Bestimmungen der Gemeinde-
ordnung über den Gemeinderat und auf den Verbandsvorsitzenden die Bestimmungen über den Bürgermeister sinngemäß anzuwenden.
§4
Zusammensetzung der Verbandsversammlung
(1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden kraft ihres Amtes
und je 4 weiteren Vertretern jeder Gemeinde. Die Vertreter werden nach jeder regelmäßigen Gemeinderatswahl vom Gemeinderat ihrer Gemeinde gewählt.
(2) Der Bürgermeister einer Verbandsgemeinde wird bei
Verhinderung durch seinen allgemeinen Stellvertreter
vertreten. Ist ein weiterer Vertreter verhindert, so wird
dessen Stimme in der Verbandsversammlung vom
Bürgermeister seiner Gemeinde oder dessen Stellvertreter wahrgenommen.
(3) Jede Mitgliedsgemeinde hat in der Verbandsversammlung so viele Stimmen wie sie Vertreter in der Verbandsversammlung hat. Mehrere Stimmen einer Gemeinde können nur einheitlich abgegeben werden.
§5
Rechtsstellung und Aufgaben
Die Verbandsversammlung ist die Vertretung der Mitglieder und das Hauptorgan des Verbandes. Sie legt die
Grundsätze für die Verwaltung des Verbandes durch den
Verbandsvorsitzenden fest, entscheidet in den ihr durch
Gesetz oder dieser Satzung zugewiesenen Angelegenheiten und überwacht die Ausführung der Beschlüsse. Die
Verbandsversammlung beschließt über alle wichtigen
Angelegenheiten des Verbandes, die einer sachlichen
Entscheidung bedürfen und nicht in die Zuständigkeit des
Verbandsvorsitzenden fallen.
§6
Einberufung von Sitzungen
(1) Der Verbandsvorsitzende beruft die Verbandsversammlung schriftlich mit angemessener Frist ein, wobei die Verhandlungsgegenstände mitzuteilen sind.
Die Verbandsversammlung ist einzuberufen, wenn es
die Geschäftslage erfordert, mindestens jedoch einmal
im Jahr. Die Verbandsversammlung muss unverzüglich
einberufen werden, wenn ein Drittel der Vertreter dies
unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes beantragt.
(2) Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen
sind in den beteiligten Gemeinden rechtzeitig öffentlich bekanntzugeben.
(3) Die Vertreter in der Verbandsversammlung sind verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen.
(4) Für die Sitzungen der Verbandsversammlung, die Verhandlungsleitung, den Geschäftsgang, die Beschlussfassung und die Niederschrift gelten sinngemäß § 33
Abs. 2 und 3 und §§ 34 bis 38 der Gemeindeordnung
mit folgenden Ausnahmen oder Besonderheiten: Die
Verbandsversammlung ist beschluss-fähig, wenn die
anwesenden Vertreter mehr als die Hälfte der Gesamtstimmenzahl der Verbandsversammlung vertreten.
§7
Der Verbandsvorsitzende
Rechtsstellung, Bestellung, Stellvertretung
(1) Der ehrenamtliche Verbandsvorsitzende ist Vorsitzender der Verbands-versammlung. Er vertritt den Verband. Zum Verbandsvorsitzenden kann nur bestellt
werden, wer Bürgermeister einer Mitgliedsgemeinde
ist.
(2) Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter werden von der Verbands-versammlung aus ihrer Mitte auf
die Dauer von 6 Jahren gewählt. Die Amtszeit endet
jedoch spätestens mit dem Ausscheiden aus dem
Hauptamt.
(3) Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung
nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit.
Seite 5 . Ausgabe 25 . Donnerstag, 23. Juni 2016
(4) Der Verbandsvorsitzende ist Vorgesetzter, Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der Verbandsbediensteten.
§8
Verwaltung des Verbandes
(1) Der Verbandsvorsitzende bereitet die Sitzungen der
Verbandsversammlungen vor und vollzieht deren Beschlüsse.
(2) Im Übrigen finden die Vorschriften des § 43 Abs. 2,
Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung (GemO) entsprechend Anwendung.
(3) Der Verbandsvorsitzende leitet die Verwaltung des
Zweckverbandes. Die Vorschriften des § 44 GemO finden entsprechend Anwendung.
(4) Unbeschadet seiner sich aus dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit und der Gemeindeordnung
ergebenden Zuständigkeiten ist der Verbandsvorsitzende zu Sachentscheidungen bei Bewirtschaftung der Haushaltsmittel bei Beträgen bis zu 25.000 €
im Einzelfall zuständig.
§9
Verpflichtungsermächtigungen
(1) Erklärungen, durch welche der Verband verpflichtet
werden kann, bedürfen der Schriftform. Diese sind
vom Verbandsvorsitzenden, bei dessen Verhinderung
von dessen Stellvertreter handschriftlich zu unterzeichnen.
(2) Die Formvorschriften des Abs. 1 gelten nicht für Erklärungen in Geschäften der laufenden Verwaltung.
III. Wirtschaftsführung
§ 10
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
(1) Der Abwasserverband wendet die für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Gemeinden geltenden Vorschriften entsprechend an.
(2) Die Aufgaben des Fachbeamten für das Finanzwesen
werden vom Verbandsrechner wahrgenommen. Die
Vergütung des Verbandsrechners wird von der Verbandsversammlung festgesetzt.
(3) Der Verband hat zur Wahrnehmung der Geschäfte des
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens außer dem
Verbandsrechner keine eigenen Bediensteten. Zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Kassengeschäfte
nimmt er daher im Wege der Verwaltungsleihe Beschäftigte der Verbandsgemeinde Lonsee in Anspruch.
Hierüber wird eine Vereinbarung zwischen dem Verband und der Gemeinde Lonsee geschlossen.
§ 11
Tagegelder und Aufwandsentschädigungen
Die Vertreter in der Verbandsversammlung erhalten für
die Teilnahme an den Sitzungen und an Dienstgeschäften
außerhalb von Sitzungen Aufwandsentschädigungen nach
der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche
Tätigkeit.
§ 12
Deckung des Finanzbedarfs
(1) Die Kosten für die Anschaffung und Herstellung der
Verbandsanlagen trägt der Verband. Für die Kostenverteilung auf die Mitgliedsgemeinden wird von folgenden Verhältnissen auf Basis von Einwohnergleichwerten ausgegangen :
Gemeinde Lonsee
7.600 Einwohner
42,2 %
Gemeinde Amstetten
7.100 Einwohner
39,5 %
Gemeinde Nellingen
3.300 Einwohner
18,3 %
Insgesamt
18.000 Einwohner 100,0 %
(2) Bis zum 31.12.2015 erfolgte die Finanzierung von
Investitionen über direkte Kapitalumlagen. Die Finanzierung neuer Investitionen soll ab dem 01.01.2016
durch die Einbringung von Zuschüssen, die die Verbandsmitglieder für die Maßnahmen erhalten und die
Aufnahme von Darlehen beim Verband erfolgen.
(3) Die jährlichen Aufwendungen des Zweckverbandes
werden, soweit nicht andere Einnahmen zur Verfügung
stehen, auf die Verbandsmitglieder umgelegt (Jahresumlage). Die Jahresumlage setzt sich zusammen aus
der Finanzkostenumlage (Zins- und Tilgungsumlage)
und der Betriebskostenumlage.
(4) Die Jahresumlage wird getrennt nach Zinsumlage,
Tilgungsumlage und Betriebskostenumlage festgesetzt. Auf die Umlagen werden vierteljährliche Vorauszahlungen erhoben, die nach Anforderung innerhalb
von 4 Wochen an die Zweckverbandskasse abzuführen
sind. Die endgültige Umlage richtet sich nach dem Jahresabschluss. Die Verbandsversammlung beschließt
die endgültige Umlage bei der Genehmigung des Jahresabschlusses.
(5) Der Zweckverband führt einen Anlagenachweis, aus
dem das Anlagevermögen des Verbands und der auf
die Verbandsmitglieder für die einzelnen Anlagegüter
jeweils entfallende Anteil an den Anschaffungswerten,
Abschreibungen und Restbuchwerten ersichtlich sind.
Die anzusetzenden Anteile ergeben sich aus Absatz 1.
Die eingebrachten Zuschüsse der Verbandsmitglieder
sind mit ihren Ursprungswerten, Auflösungen und
Restbuchwerten entsprechend der gemeindespezifischen Förderquoten auf die bezuschussten Maßnahmen aufzuteilen. Aus dem Anlagenachweis müssen je
Verbandsmitglied die anteiligen Abschreibungen und
Auflösungen und der anteilige Restbuchwert der Ausgaben und der Zuschüsse, getrennt nach Kläranlage,
Sammlern und Regenüberlaufbecken, ersichtlich sein.
Die anteiligen Werte werden den Verbandsmitgliedern
jährlich mitgeteilt.
(6) Wird eine Erweiterung der Anlagen infolge von Umständen erforderlich, die ausschließlich auf einem gesteigerten Abwasseranfall oder einer außerordentlichen Abwasserbeschaffenheit einzelner Verbandsmitglieder beruhen, so haben die veranlassenden Verbandsmitglieder die entsprechenden Erweiterungskosten zu tragen.
§ 13
Finanzkostenumlage
Die Finanzkostenumlage umfasst den Zins- und Tilgungsaufwand für aufgenommene Kredite. Sie wird von den
Verbandsmitgliedern nach dem Kostenschlüssel laut § 12
Abs. 1 aufgebracht. Ausgehend von dieser Grundlage ist
die Entlastung des Fremdkapitalbedarfs durch das von
den Verbandsmitgliedern jeweils eingebrachte Kapital aus
Zuschüssen in der gemeindespezifischen Höhe bei der
Ermittlung der Verteilung der Finanzkostenumlage zu
berücksichtigen.
§ 14
Betriebskostenumlage
Die Betriebskostenumlage umfasst die jährlichen Aufwendungen (ohne Abschreibungen und Zinsen) abzüglich der
Betriebseinnahmen. Sie wird auf die Verbandsmitglieder
nach dem Verhältnis der zur Schmutzwassergebühr veranlagten Abwassermengen auf die Gemeinden umgelegt.
§ 15
Betriebsmittelrücklage
Die Betriebsmittelrücklage wird von der Verbandsversammlung nach den betrieblichen Erfordernissen festgesetzt und ist auf die Gemeinden entsprechend dem in §
12 Abs. 1 festgelegten Schlüssel umzulegen.
§ 16
Abwassersatzungen
(1) Die Verbandsgemeinden sind verpflichtet, örtliche
Abwassersatzungen zu erlassen, in denen Bestimmungen über den Anschluss- und Benutzungszwang an die
Kanalisation enthalten sind.
(2) Dem Verband steht das Recht zu, die öffentlichen Entwässerungsanlagen der einzelnen Gemeinden auf die
Einhaltung der Vorschriften des Abs. 1 zu überwachen.
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IV. Satzungsänderungen, Auflösung
des Zweckverbandes
§ 17
Änderung der Verbandssatzung
Änderungen dieser Satzung können nur mit einer Mehrheit von 2/3 sämtlicher Mitglieder der Verbandsversammlung beschlossen werden.
§ 18
Auflösung des Verbandes
(1) Zum Beschluss zur Auflösung des Verbandes ist eine
Mehrheit von 3/4 der satzungsmäßigen Stimmenzahl
der Verbandsversammlung erforderlich.
(2) Bei der Auflösung werden das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Verbandes auf die ihm bei der Auflösung angehörigen Gemeinden aufgeteilt, soweit sie
nicht auf andere Rechtsträger, die die Verbandsaufgabe ganz oder teilweise übernehmen, übertragen, oder
von diesen übernommen werden. Der Maßstab für die
Aufteilung ist der 5-Jahres-Schnitt der letzten Betriebskostenumlagen (§ 14).
(3) Für Verpflichtungen des Verbandes, die nur einheitlich
erfüllt werden können und über die Abwicklung der
Auflösung hinaus wirken, bleiben die Verbandsgemeinden Gesamtschuldner. Die Erfüllung solcher Verpflichtungen ist, sofern bei der Auflösung nichts anderes vereinbart wird, Aufgabe der Gemeinde Lonsee.
Die übrigen Gemeinden haben dieser ihren Anteil nach
dem Maßstab des Abs. 2 zu zahlen.
V. Sonstiges
§ 19
Öffentliche Bekanntmachungen
Die öffentlichen Bekanntmachungen des Verbandes erfolgen in den Verbandsgemeinden in der jeweiligen durch
Gemeindesatzung festgelegten Form.
§ 20
Entscheidungen über Streitigkeiten
(1) Bei Streitigkeiten zwischen dem Zweckverband und
seinen Verbandsmitgliedern sowie der Verbandsmitglieder untereinander über Rechte und Verbindlichkeiten aus dem Verbandsverhältnis, insbesondere über
das Recht zur Benutzung der Verbandseinrichtungen
und über die Pflicht zur Tragung der Verbandslasten
ist die Rechtsaufsichtsbehörde zur Schlichtung anzurufen.
(2) Wenn die Beteiligten mit den Vorschlägen der Schlichtungsstelle zur gütlichen Beilegung des Streites nicht
einverstanden sind, können sie Ansprüche im Parteienstreitverfahren vor den Verwaltungsgerichten geltend machen.
§ 21
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verbandssatzung vom 18.03.1998
einschließlich der 1. Änderung vom 07.10.2009 außer
Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen
dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich,
wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der
Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Abwasserzweckverband Oberes Lonetal, Hindenburgstraße 16,
89173 Lonsee geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Lonsee, den 16.06.2016
gez. Jochen Ogger
Verbandsvorsitzender
Sitzung des Verwaltungsausschusses des
Kreistags
Am Montag, 27. Juni 2016, findet im kleinen Sitzungssaal
des Landratsamts in Ulm eine Sitzung des Verwaltungsausschusses statt. Beginn: 13:30 Uhr.
Tagesordnung
Öffentliche Beratung
1. Förderung der E-Mobilität und Einrichtung einer Stromtankstelle
am
Landratsamt
Alb-Donau-Kreis
Bericht
2. Jahresabschluss 2015 – Vorberatung
3. Bericht zur Entwicklung des Haushaltsjahres 2016
4. Annahme von Spenden und Spendenbericht 2015
5. Bekanntgaben
Nichtöffentliche Beratung
Heinz Seiffert
Landrat
Sitzung des Kreistags
Am Montag, 27. Juni 2016, findet im großen Sitzungssaal
des Landratsamts in Ulm eine Sitzung des Kreistags
statt. Beginn: 16:00 Uhr.
Tagesordnung
Öffentliche Beratung
1. Neubau des Verwaltungsgebäudes Hauffstraße 10 –
Beschluss des überarbeiteten Planentwurfs mit
Energiekonzept und Raumprogramm und Beauftragung der Leistungsphase 3
2. Vorstellung der Backbone- und FTTB-Planung im AlbDonau-Kreis
3. Kartellverfahren Rundholzvermarktung
Aktueller Sachstand
4. Migranten und Flüchtlinge im Alb-Donau-Kreis: Sprachförderung, Dolmetscherpool und Informationen zum
VABO
5. Jahresabschluss 2015
6. Bekanntgaben
Nichtöffentliche Beratung
Heinz Seiffert
Landrat
GEMEINDLICHE MITTEILUNGEN
Sprechstunden der Bezirksnotarin
Die Notarin hält regelmäßig donnerstags im Rathaus
Amstetten ihre Sprechstunden ab. Es wird aber gebeten,
sich vorher telefonisch unter der Tel. 0731/189-2327
anzumelden.
Fundsache
1 Schlüssel
Zu Verschenken
Röhrenfernseher (68 cm Diagonale), Tel. 715 313
Wir suchen Wäscheständer
Wer hat einen Wäscheständer, den er gerne für Asylbewerber abgeben möchte.
Bitte melden Sie sich bei Frau Walter Tel. 07331/3006-41
oder bei Frau Ebinger 07331/3006-18.
Seite 7 . Ausgabe 25 . Donnerstag, 23. Juni 2016
Bezahlen wird einfacher!
Das Bezahlen bei der Gemeinde wird einfacher. Ab sofort
können Sie Rechnungen und Bescheide nicht nur von Ihrem Konto oder bar bezahlen, auch Kartenzahlungen
möglich. Sei es der Ausweisantrag, die zusätzlichen Müllgebühren, Hallenmiete oder was sonst auch anfällt, ab
einem Betrag von 5,00 € können Sie auch mit Ihrer Geldkarte (Girocard) bezahlen.
Das Kanalnetz einer Gemeinde kann nicht darauf ausgerichtet werden, dass es jeden Starkregen oder Wolkenbruch sofort ableiten kann. Die Rohre der Kanalisation
würden sonst so groß und so teuer werden, dass die Bürger, die sie ja über Abwassergebühren mit bezahlen müssen, unvertretbar belastet würden. Deshalb muss bei solchen starken Regen eine kurzzeitige Überlastung des
Entwässerungsnetzes und damit ein Rückstau in die
Grundstücksentwässerungsanlagen in Kauf genommen
werden. Dabei kann das Wasser des Kanals aus den tiefer
gelegenen Ablaufstellen (Gully, Waschbecken, Waschmaschinenabläufe, Bäder, WC-Anlagen etc.) austreten, falls
diese Ablaufstellen nicht vorschriftsmäßig gesichert sind.
Auch wenn es bisher noch niemals zu einem Rückstau
kam, kann nicht darauf vertraut werden, dass ein solcher,
etwa infolge einer unvorhersehbaren, kurzfristigen Kanalverstopfung, für alle Zukunft ausbleibt.
Straßensanierungsarbeiten in AmstettenBahnhof
Wie bereits in der letzten Ausgabe angekündigt, hat die
Fa. Heim aus Ulm zwischenzeitlich mit den Straßensanierungsarbeiten in Amstetten-Bahnhof begonnen. Nachdem
sich die Pflasterung im Bereich Staren- und Schwalbenweg
in einem schlechten Zustand befindet, wurde dort mit den
Tiefbauarbeiten begonnen. Wir bitten die Anlieger an
dieser Stelle nochmals um Verständnis für die zeitweisen
Verkehrsbeeinträchtigungen.
Schutz gegen Rückstau aus der Kanalisation
Immer wieder ist festzustellen, dass manche Gebäude bei
Wolkenbrüchen oder heftigen Gewitterregen das Abwasser in die Kellerräume drückt.
Hierdurch entstehen dem Hauseigentümer teilweise erhebliche Schäden. Dabei kann man sie vermeiden, wenn
das Haus entsprechend den technischen Möglichkeiten
und den geltenden Vorschriften abgesichert ist. Zudem ist
ein Hauseigentümer nach geltendem Recht für alle Schäden verantwortlich, die auf dem Fehlen dieser Sicherungen beruhen. Die entsprechenden Bestimmungen finden
sich in der Entwässerungssatzung und in den Vorschriften
"DIN 1986-100 - Entwässerungsanlagen für Gebäude und
Grundstücke".
Die Hauseigentümer sind daher in eigener Verantwortung
verpflichtet, alle tiefliegenden Ablaufstellen, vor allem im
Keller, mit Rückstauvorrichtungen zu versehen. Alle Räume oder Hofflächen unter der "Rückstauebene", die im
Allgemeinen in Höhe der Straßenoberkante angenommen
wird, müssen gesichert sein. Es gilt auch zu beachten,
dass die Rückstauverschlüsse zweimal jährlich von einem
Fachkundigen gewartet werden sollen. Bei speziellen Fragen empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit einem
Sanitär- bzw. Installationsfachbetrieb.
Stubersheim steht auf …
… auf 925 Jahren Geschichte
Und das ist ein Grund zum Feiern. Ende 2015 trafen sich
alle Vereinsvorsitzenden aus Stubersheim, um zu eruieren, ob ein solches Fest zu schaffen wäre. In dieser Sitzungen fiel die Entscheidung: Stubersheim feiert! Ortsvorsteher Bernd Wachter rief alle Stubersheimer auf, sich in
einem Festausschuss zu organisieren. Im Januar traf sich
der Ausschuss zum ersten Mal. Der Termin für das Festwochenende steht: 30.06. bis 02.07.2017. Innerhalb des
Festausschusses fand jedes Mitglied bald seine Aufgabe:
Arbeits- und Wirtschaftsdienst, Historie, Musikauswahl,
Festzelt, Finanzen und viele weitere.
Seite 8 . Ausgabe 25 . Donnerstag, 23. Juni 2016
Ende Juni, rund ein Jahr vor dem Festtermin, soll die offizielle Homepage der 925-Jahr-Feier online gestellt werden. Jederzeit können weitere Bürger zum Ausschuss
dazu kommen, die in dem engagierten FestausschussTeam mitarbeiten möchten. Die 925-Jahr-Feier soll ein
Fest mit und für die Einwohner von Stubersheim werden.
Diese freuen sich natürlich darauf, mit zahlreichen Gästen
aus Nah und Fern das Festwochenende zu begehen.
Musikalisch kann schon so viel gesagt werden: Am Festfreitag, den 30.06.2107 werden die „Troglauer Buam“ mit
ihrer „Heavy Volxmusic“ das Festzelt und die zahlreichen
erwarteten Besucher in gute Stimmung versetzen.
Wer Lust hat, sich einzubringen und mitarbeiten will, kann
sich gerne an Ortsvorsteher Bernd Wachter (Tel. 07331
441246) wenden – das Team freut sich über Verstärkung.
ten. Die Soforthilfe ist keine Kompensation für ausstehende Versicherungsleistungen, sie dient dazu, zerstörte
für das Leben notwendige Gegenstände schnell wieder zu
beschaffen. Insgesamt wurde dem Alb-Donau-Kreis ein
Budget in Höhe von 85.000 Euro zugewiesen.
Auf Antrag werden den Geschädigten unbürokratisch bis
zu 50 Prozent des glaubhaft gemachten Schadens, höchstens bis zu 500 Euro pro Person, 2.500 Euro je Haushalt
und 5.000 Euro je kleinen Gewerbebetrieb ausbezahlt.
Es wird gebeten, dass bei der persönlichen Antragsstellung Ausweispapiere und soweit möglich, Fotos bzw.
andere Nachweise über die Schäden mitgebracht werden.
Durch dieses Vorgehen wird gewährleistet, dass die Hilfe
sofort unbürokratisch ausgezahlt werden kann.
Die Anträge auf Gewährung von Soforthilfe für Privathaushalte und für Gewerbebetriebe sowie die Bearbeitungshinweise des Landes liegen an allen eingerichteten
Antrags- und Auszahlstellen aus. Zudem sind sie auf der
Homepage des Alb-Donau-Kreises unter www.alb-donaukreis.de abrufbar.
Einladung zur Fahrt nach Celles sur Belle
vom 30. September bis 03. Oktober 2016
Anmerkung zum Bild:
Der Festausschuss (leider nicht in seiner vollen Besetzung)
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Kleinere Belagsarbeiten in den Ortsdurchfahrten
Oppingen und Reutti
In den beiden Wochen ab dem 27. Juni ist die Straßenmeisterei Merklingen abschnittsweise mit Instandsetzungsarbeiten in den Ortsdurchfahrten von NellingenOppingen und Amstetten-Reutti beschäftigt.
Sofern nötig wird der Verkehr kurzzeitig innerörtlich umgeleitet.
Unwetterereignisse: Gewährung von Soforthilfen ausgeweitet - Neue Anlaufstelle auch in Ehingen Das Land Baden-Württemberg hat die Soforthilfen für
Geschädigte nach den Unwetterereignissen auf einen
Zeitraum vom 28. Mai bis 8. Juni ausgedehnt.
Außerdem gibt es jetzt auch im Rathaus Ehingen eine
Anlaufstelle.
In der Stadt Ehingen ist die Antrags- und Auszahlungsstelle im Rathaus, Zimmer 104, Telefon 07391 / 503-310.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr, Dienstag: 14 bis 16 Uhr, Donnerstag: 14 bis 18 Uhr.
In der Stadt Erbach sind die Anträge für die Soforthilfe
erhältlich im Bürgerbüro der Stadt Erbach, Erlenbachstraße 50, 89155 Erbach, Telefon 0 73 05 / 96 76-0.
Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch 8 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr
Für alle anderen betroffenen Städte und Gemeinden im
Alb-Donau-Kreis ist das Landratsamt Schillerstraße 30,
Raum 4E-04 in 89077 Ulm, Telefon 07 31 / 1 85-12 43
oder 07 31 / 1 85-17 85 zuständig. Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch 8 bis 12 Uhr, Donnerstag 8 bis 17:30
Uhr und Freitag 8 bis 12 Uhr.
Betroffene Bürger werden gebeten, sich an die jeweils
zuständige Antrags- und Auszahlstelle zu wenden.
Informationen zur Antragstellung
Die Soforthilfe richtet sich nach Maßgaben des Landes
Baden-Württemberg an Privatpersonen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 25.000 Euro
(bei Ledigen) und 50.000 Euro (bei Verheirateten) sowie
kleine Gewerbebetriebe mit höchstens zehn Beschäftig-
Von Freitag, 30. September bis Montag 03.
Oktober 2016 planen wir wieder einmal ein
Besuch in unserer Partnerstadt in Celles-surBelle in Frankreich.
In diesem Jahr möchten wir wieder alle Interessierten zu dieser Fahrt einladen. Wer also
schon immer einmal Lust hatte unserer französischen
Partnerstadt einen Besuch abzustatten oder wer einmal
wieder Freunde und Bekannte von den letzten Partnerschaftsbegegnungen besuchen möchte, den laden wir
hiermit herzlich ein, uns auf dieser Fahrt zu begleiten.
Abfahrt wird voraussichtlich am Freitag, 30.09.2016 früh
morgens am Rathaus Amstetten sein. Nach einer kurzweiligen Busfahrt werden wir so gegen Nachmittag in Bourges ankommen. Dort legen wir einen Zwischenstopp mit
Übernachtung ein. Am Samstagmorgen starten wir mit
einer Stadtführung in Bourges und fahren dann weiter
nach Celles-sur-Belle. Unsere französischen Gastgeber
sorgen dann nicht nur für die Unterkunft in den Gastfamilien sondern haben sicherlich wieder ein buntes und abwechslungsreiches Programm geplant. Am Montag,
03.10.2016 werden wir dann wohl am späten Abend wieder in Amstetten ankommen. Die Eigenbeteiligung liegt
bei 50 € pro Person.
Wer Lust hat, uns auf dieser Fahrt zu begleiten, der kann
sich gerne auf dem Rathaus Amstetten bei Frau Fähnle
unter Tel. 07331/3006-16 oder per Email unter faehnle@amstetten.de anmelden.
Über hoffentlich zahlreiche Anmeldungen würden wir uns
sehr freuen.
Strommessgeräte zum Ausleihen
Stromeinsparung schont die Umwelt und den Geldbeutel.
Gemeinsam mit dem Albwerk stellen wir Ihnen ab sofort
kostenlos Strommessgeräte zur Verfügung, die gegen
Hinterlegung einer Kaution von 20,-- Euro im Bürgerbüro
ausgeliehen werden können. Diesen Betrag erhalten Sie
bei der Rückgabe des Messgerätes wieder zurück.
Die Handhabung des Strommessgerätes ist denkbar einfach, es wird zwischen die Steckdose und den Stecker des
zu überprüfenden Gerätes gesteckt. Auf diese Weise lässt
sich schnell und einfach feststellen, wie viel Strom zum
Beispiel der eingeschaltete Computer benötigt oder wie
der Fernseher im „Stand-by“ zum Stromverbrauch beiträgt.
Ratschläge zum Strom sparenden Umgang mit elektrischen Geräten gibt es obendrein. So erhält man zusätzlich
zum Messgerät eine Broschüre mit hilfreichen Tipps zur
Senkung des Stromverbrauchs. Schon durch geringe Veränderungen im Umgang mit „Strom fressenden“ Geräten
lässt sich so der Stromverbrauch senken und neben der
Ersparnis für den eigenen Geldbeutel trägt man gleichzeitig zum Umweltschutz bei.
Seite 9 . Ausgabe 25 . Donnerstag, 23. Juni 2016
Montag, 18.07.16:
Alte Gärtnerei, Distelweg, Industriestr., Am Egelsee, Hauptstr.,
Dienstag, 19.07.16:
Alt Ettlenschießer Str., Hofstetter
Str., Am Postacker, Panoramastr.,
Mittwoch, 20.07.16:
Am Sandrain, Weisserweg, Waldweg, Amselweg, Drosselweg, Finkenweg, Starenweg, Falkenweg,
Lerchenweg bis Hnr. 30
Donnerstag, 21.07.16: Lerchenweg ab Hnr. 37, Sperberweg, Falkenweg, Meisenweg, Römerstr. bis Hnr. 21,
Freitag, 22.07.1^6:
Römerstr. ab Hnr. 23, Zeisigweg,
Schwalbenweg, Waldeck, Benzwang.
GLÜCKWÜNSCHE
Wir gratulieren
Anmeldung Schornsteinreinigung 3. Quartal
Stubersheim
Mittwoch, 29.06.16:
Forststr., Bräunisheimer Str., Rosenstr., Brunnenstr., Lindenst.,
Schalkstetter Str., Ziegelwaldstr.
bis Hnr. 32
Donnerstag, 30.06.16: Ziegelwaldstr. ab Hnr. 35, Blumenweg, Kantstr, Katzensteige, In
den Baumgärten, Am Pfarrgarten,
Gsträngwiesenweg bis Hnr. 11
Freitag, 01.07.16:
Gsträngwiesenweg ab Hnr. 12,
Kaubtal, Sonnenberg, Weinhäldele
Schalkstetten
Montag, 04.07.16:
Weilerstr., Schillerstr., Haustr.,
Binsenstr., Hofstr.,
Dienstag, 05.07.16:
Talstr., Poststr., Untere Wiesen,
Keltenplatz,
Bräunisheim
Dienstag, 05.07.16:
Dürre Wiesen, Grubenweg, Wiesenweg, Tulpenweg bis Hnr. 5,
Mittwoch, 06.07.16:
Tulpenweg ab Hnr. 7, Silcherstr.,
Im Gäßle, Hahnenbergweg, Rosenweg bis Hnr. 9
Donnerstag, 07.07.16: Rosengrund ab Hnr. 11
Hofstett-Emerbuch
Donnerstag, 07.07.16: Beim Rot, Burgstr., Im Burrach bis
Hnr. 23
Freitag, 08.07.16
Im Burrach ab Hnr. 31, Neuestr.,
Hülenweg
Reutti
Freitag, 08.07.16:
Ortsstr. bis Hnr. 28
Montag, 11.07.16:
Ortsstr. ab Hnr. 32, Hintere Gasse, Gassenäcker
Amstetten
Montag, 11.07.16:
Auf dem Aurain bis Hnr. 28,
Dienstag, 12.07.16:
Auf dem Aurain ab Hnr. 30, Eichenhang
Mittwoch, 13.07.16:
Buchenweg, Wacholderweg,
Schlehenbühl
Donnerstag, 14.07.16: Holunderweg, Birketweg, Geislinger Str., Mühlweg, Laurentiusweg
bis Hnr. 9,
Freitag, 15.07.16:
Laurentiusweg ab Hnr. 11, Brühlweg, Schulstr., Gartenstr., Langestr., Spitalstr., Nellinger Str.,
Ofenlocherweg
Frau Edeltrud Wolf, Amstetten
zum 84. Geburtstag am 23.06.2016
Frau Lotte Lehnart, Amstetten
zum 77. Geburtstag am 24.06.2016
Frau Emma Seitz, Reutti
zum 77. Geburtstag am 26.06.2016
Herrn Paul Altenberger, Amstetten
zum 83. Geburtstag am 28.06.2016
Frau Hildegard Mühlhäuser, Amstetten
zum 83. Geburtstag am 29.06.2016
Herrn Adam Mulz, Amstetten
zum 89. Geburtstag am 29.06.2016
STANDESAMT
Geburt
01. Juni
02. Juni
Radoslaw Kastrau, Sohn von Karolina
Kierzenkowska und Lukasz Kastrau,
Amstetten, Hauptstraße 59
Lara Sophie, Tochter von Tabea und
Bernd Weilguni, Amstetten,
Alter-Ettlenschießer Weg 8
Eheschließung
18. Juni
Anja Cathrin geb. Hudej und Antonio
Mauro, Amstetten, Schwalbenweg 15
AJA
Hauptamtlichen Konferenz im Steighof
Am 17. Juni begrüßte Bürgermeister Herr Grothe 16 Teilnehmer der Hauptamtlichen Konferenz im Steighof. Die
Teilnehmer des Landratsamtes, der Jugendhäuser und
Schulsozialarbeiter des ganzen Alb Donau Kreises freuten
sich über die Begrüßung des Bürgermeisters und den
Infos zur Entstehung Amstettens und dessen Teilgemeinden.
Seite 10 . Ausgabe 25 . Donnerstag, 23. Juni 2016
FREIWILLIGE FEUERWEHR
FEUERWEHRKAPELLE
AMSTETTEN
Neben Berichten über die einzelnen Jugendhäuser wurde
das aktuelle Thema: „Jugendliche und Partizipation in der
Gemeinde mit verschiedenen Möglichkeiten und Modellen“ erarbeitet und für einzelne Gemeinden wie für
Amstetten Aktionen hierzu geplant. Die Berichte über
schon stattgefundene Jugendforen waren hierzu auch
hilfreich.
GEMEINDEBÜCHEREI
Auftritt beim Dorffest in Schalkstetten
Vergangenen Sonntag, 19.06.2016, spielte die Feuerwehrkapelle Amstetten in Schalkstetten auf dem Dorffest.
Von 14 bis 18 Uhr hatte die Feuerwehrkapelle das Vergnügen die Besucher des Dorffestes im Festschuppen in
Schalkstetten bei Kaffee und Kuchen zu unterhalten. Mit
einer bunt gemischten Stückauswahl hatte die Feuerwehrkapelle für jedes Alter und jeden Musikgeschmack etwas
zu bieten. Trotz des durchwachsenen Wetters war das
Schalkstetter Fest sehr gut besucht und die Feuerwehrkapelle Amstetten hatte so einen ganzen Schuppen voller
begeisterter Zuhörer. Gegen 15Uhr legte die Feuerwehrkapelle eine kurze Unterbrechung ein, damit der alljährliche Hammellauf und Kinderlauf stattfinden konnte. Danach ging es munter mit Unterhaltungsmusik der Feuerwehrkapelle Amstetten weiter. Die Feuerwehrkapelle
Amstetten bedankt sich bei allen Zuhörern und auch bei
ihren Aushilfen aus Altheim: Lisa und Maike.
Bericht: Sabrina Schmid
Bilder: Heike Kröner
Vielfältiges Angebot an Büchern, CDs, Spielen, Zeitschriften…
Zu folgenden Öffnungszeiten sind wir für Sie da, in der
Gemeindebücherei im Rathaus:
Montag
14.00 – 19.00 Uhr
Dienstag
14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch
09.30 – 12.00 Uhr
Unser Katalog mit Kontofunktion und die „Onleihe NeckarAlb“ sind Tag und Nacht über die Homepage der Gemeinde Amstetten erreichbar.
Wir sehen uns in der Bücherei – Ihr Büchereiteam!
Albmusikertreffen und Bergfest
Kommenden Sonntag besteht der Feuerwehrkapelle ein
„Power-Sonntag“ bevor. Auf dem Plan steht zuerst das
Albmusikertreffen in Tomerdingen und abends dann das
Bergfest in Amstetten. Das alljährliche Albmusikertreffen
beginnt um 14 Uhr mit dem Massenchor, bei dem alle
Kapellen des Albmusikerrings gemeinsam spielen. Im
Anschluss an den Massenchor hat jede Kapelle eine halbe
Stunde, in der sie Stücke ihrer Wahl spielen. Es ist auf
jeden Fall ein großes Spektakel, das jedes Jahr aufs Neue
für
Musiker
und
Zuhörer
ein
Highlight
ist.
Ab 17 Uhr spielt die Feuerwehrkapelle Amstetten auf dem
Bergfest in Amstetten im Dorfstadel. Nach jahrelanger
Pause hat die Feuerwehrkapelle Amstetten in diesem Jahr
die Ehre wieder ein Teil des Traditionsfestes des Gesangvereins aus Amstetten zu sein. Auf Ihr Kommen freut sich
die Feuerwehrkapelle Amstetten.
Wussten Sie eigentlich,
dass Sie und ihr Kind bei uns Querflöte, Klarinette, Saxophon, Horn, Trompete, Flügelhorn, Tuba, Posaune und
Schlagzeug lernen können?
Und wussten Sie,
dass wir in Kooperation mit der Musikschule Algeno und
Harry Zimmermann stehen?
Seite 11 . Ausgabe 25 . Donnerstag, 23. Juni 2016
Und deshalb nur qualifizierte und professionelle Lehrer
mit Ausbildung bzw. Musikstudium bei uns unterrichten?
Und dass die Unterrichtjahre speziell auf jeden einzelnen
abgestimmt werden?
Interesse?
Dann melden Sie sich doch einfach bei unserem Vorstand
Andreas
Schmidt
E-Mail:
andreas.schmidt@fwkamstetten.de oder bei unserer Jugendleitung Silvana Maurer Tel. 07331-7515
Musikalische Früherziehung
Die Feuerwehrkapelle Amstetten bietet für das Schuljahr
2016/2017 " musikalische Früherziehung"
mit dem 2-jährigen Konzept "Musikfantasie" an.
Für Kinder ab 4 Jahren findet die Früherziehung im Proberaum der Feuerwehrkapelle im Feuerwehrhaus in Amstetten freitagnachmittags statt.
Die Gruppe startet ab 5 Teilnehmer.
Für Fragen und Anmeldung steht Ihnen
Silvana Maurer
Tel.: 07331-710229 gerne zur Verfügung.
Werbung Algeno.PDF bitte einfügen
MUSIKSCHULE GEISLINGEN
MUSIKSCHULE GEISLINGEN
Karlstr. 24, 73312 Geislingen,
Tel: 07331 / 24-278, Fax 07331 / 24-1278,
E-mail: musikschule@geislingen.de
Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:
Montag bis Freitag
8 bis 12 Uhr
Montag und Donnerstag
14 bis 17 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung
Wir bieten Unterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an zahlreichen Instrumenten und in verschiedensten
Fächern; wir haben ausgebildete Fachkräfte; wir verleihen
Instrumente; wir spielen zusammen in Ensembles oder
Orchestern. Und wir freuen uns auf Ihr Interesse – kommen Sie auf uns zu!
Ansprechpartner für den Förder- und Freundeskreis der
Musikschule ist Frau Dr. Rosewith Braig-Gachstetter, Tel.
07331 / 83344
Interessante Vorspiele mit jungen Musikern!
Interessante Schülervorspiele der Musikschule Geislingen
mit jungen Musikerinnen und Musikern an unterschiedlichsten Instrumenten finden im Juni und im Juli statt:
Fr, 29.6., 19.00h: Violoncello – Musikschule, Raum 303 –
Klasse Jörg Rieger
Do, 7.7., 18.00h: Klavier, Blockflöte –
MehrGenerationenHaus Geislingen, Schubartsaal – Klasse
Esther Aichele
Di, 12.7., 18.00h: Violine, Viola, Klavier, Streichorchester –
Seemühle Geislingen – Klassen Susanne Gmelin und Heinz
Lendl
Fr, 15.7., 19.00h: Harfe – Musikschule, Raum 303 – Klasse
Gunda Hentschel
Do, 21.7., 19.00h: Querflöte, Klavier –
Vinzenz Klinik Bad Ditzenbach – Klassen Martina Melk und
Heinz Lendl
Interessierte Zuhörer sind herzlich willkommen!
Der Eintritt ist frei.
So ein Zirkus – Musikus!
Alle musikinteressierten Kinder und Eltern sind herzlich
eingeladen zum „Zirkus Musikus“ am Donnerstag, den 23.
Juni um 18:00 Uhr in der Jahnhalle!
Die Musikschule Geislingen bietet ein lustiges und anregendes Kinder-Konzert, bei dem man im Anschluss viele
Instrumente bestaunen, anfassen und unter Anleitung
ausprobieren kann.
Eine bunte Show mit viel Musik, Clowns, Pinguinen, Blumenkindern und Schlangenbeschwörern haben viele
Früherziehungskinder zusammen mit ihren Kursleiterinnen vorbereitet.
Und natürlich darf auch das Publikum immer wieder mitmachen!
Dieser ganze Zirkus würde natürlich nicht den Namen "Zirkus Musikus" tragen, wenn all die Attraktionen
nicht auch mit passender Musik auf verschiedensten Instrumenten dargestellt würden – von jungen Musikern
und Ensembles der Musikschule.
Eine prima Gelegenheit, um die vielen tollen Klänge, die
die Musik so bietet, einmal näher kennen zu lernen!
Die Veranstaltung wird unterstützt vom AlbWerk, dem
Förderverein der Musikschule und der Firma WS Datenservice.
Der Eintritt ist frei!
KIRCHEN
Evangelische Kirchengemeinde
AMSTETTEN
Wochenspruch: Aus Gnade seid ihr selig geworden durch Glauben, und das nicht aus euch:
Gottes Gabe ist es. Epheser 2,8
Freitag, 24.06.
16.15 Uhr
Kinderstunde Amstetten Dorf im Pfarrhaussaal, ab Vorschule
17.30 Uhr
Mädchenjungschar Amstetten-Dorf
im Pfarrhaussaal
19.00 Uhr
Teeniekreis im Gemeindehaus, ab 17
Jahre
20.00 Uhr
Jugendkreis, Kontakt: Johannes Seibold,
Mobil: 0176-23389924
20.30 Uhr
Posaunenchorprobe im Gemeindehaus
Samstag, 25.06.
14.00 Uhr
Sommerfest des ev. Kindergartens im
Gemeindehaus
19.30 Uhr
Gebetsabend EC-Alb im Gemeindehaus
Sonntag, 26.06.
Predigt: Bewährter Glaube (1. Sam 26,1-25)
10.30 Uhr
Gottesdienst im Grünen beim Bergfest
am Schulstadel in Amstetten-Dorf mit
Erntebittstunde und dem Posaunenchor
(Pfr. Hoene)
parallel Kindergottesdienst
Seite 12 . Ausgabe 25 . Donnerstag, 23. Juni 2016
19.30 Uhr
20.00 Uhr
evtl. Übertragung der FußballEuropameisterschaft im Gemeindehaus
(Uhrzeit noch nicht bekannt)
jesus.time – Bibelkreis im Gemeindehaus
Api-Hauskreis des ev. Gemeinschaftsverbandes Württemberg
bei Fam. Beutel, Laurentiusweg 10
Montag, 27.06.
19.30 Uhr
Kirchenchorprobe im Pfarrhaussaal
Dienstag, 28.06.
09.00 Uhr
Frauen-Treff im Gemeindehaus
Wildkräuter – geniale Schätze in Gottes
Garten
Referentin: Cornelia Schmalzhaf
19.30 Uhr
Teenietreff im Gemeindehaus, ab 15 Jahre
20.00 Uhr
Hauskreis bei Familie Hoene, Kirchgasse
6
Mittwoch, 29.06.
16.00 Uhr
Konfirmandenunterricht im Gemeindehaus
18.15 Uhr
Teenkreis im Gemeindehaus, ab 13 Jahre
Freitag, 01.07.
Ausflug mit dem „Frohen Alter“ nach Rothenburg o. d. Tauber
Info und Anmeldung:
Frau Schuster, Tel. 07331-7321
Frau Schak, Tel. 07331- 45137
16.15 Uhr
Kinderstunde Amstetten Dorf im Pfarrhaussaal, ab Vorschule
17.30 Uhr
Mädchenjungschar Amstetten-Dorf
im Pfarrhaussaal
19.00 Uhr
Jugendkreis together im Gemeindehaus
20.30 Uhr
Posaunenchorprobe im Gemeindehaus
Sonntag, 03.07.
09.30 Uhr
Gottesdienst Laurentiuskirche Dorf
(Pfr. Hoene)
10.30 Uhr
Gottesdienst Friedenskirche Bahnhof
(Pfr. Hoene)
10.30 Uhr
Kindergottesdienst Bahnhof im Gemeindehaus
19.30 Uhr
jesus.time – sing & pray im Gemeindehaus
Evangelische
Gesamtkirchengemeinde
STUBERSHEIM ALB
Evang. Pfarramt Schalkstetten, Schillerstraße 29
Vertretung bis auf Weiteres:
Immanuel J.A. Nau, Dekan a.D.
Tel.: 07161-94600-61 oder Tel.: 07331/42228 –
Fax 07331/40768
E-mail: Gemeindebuero.Schalkstetten@elkw.de.
Evang. Pfarramt Stubersheim, Pfarrweg 2
Pfarrerin Stephanie Ginsbach
Tel.:07344/9293082 –
E-Mail: stephanie.ginsbach@elkw.de
Unsere Gemeindesekretärin Frau Christel Krauß ist in der
Regel mittwochs und donnerstags von 9.00-12.00 Uhr
und von 14.00-17.00 Uhr für Sie im Evang. Pfarramt
Schalkstetten da.
ZUM NACHDENKEN
Preis. Lob und Dank sei Gott dem Herren,
der seiner Menschen Jammer wehrt
und sammelt draus zu seinen Ehren
sich eine ewge Kirch auf Erd,
die er von Anfang schön erbauet
als seine auserwählte Stadt,
die allezeit auf ihn vertrauet
und tröst sich solcher großen Gnad.
EG 245,1
FÜR ALLE KIRCHENGEMEINDEN
OPFERZWECK:
Sonntag, 26.06.2016
Das Opfer der Gottesdienste ist für die Diakonie bestimmt.
Dienstag, 28.06.2016
09.15 Uhr
Krabbelgruppe im evang. Gemeindehaus
in Schalkstetten.
Mittwoch, 29.06.2016
15.00 Uhr
Konfirmandenunterricht für alle 5 Gemeinden im evang. Gemeindehaus in
Schalkstetten.
Vorankündigung:
Sonntag, 03. Juli 2016, 10.30 Uhr
Gottesdienst im Grünen
für alle 5 Kirchengemeinden der Gesamtkirchengemeinde
Stubersheimer Alb auf dem Modellflugplatz „Burren“ bei
Schalkstetten.
Der Gottesdienst steht unter dem Thema „Wie im Himmel,
so auf Erden?“ mit Prof. Dr. Detlef Lind, HobbyAstrofotograf.
Für die Gestaltung verantwortlich sind Pfarrerin Ginsbach
und Dekan a.D. Nau sowie der Posaunenchor Schalkstetten. Im Rahmen des Gottesdienstes wird der neue Konfirmandenjahrgang 2016/2017 vorgestellt.
Bräunisheim
Sonntag, 26. 06. 2016
09.30 Uhr
Gottesdienst (Prädikantin Siegrist)
Hofstett-Emerbuch
Sonntag, 26.06.2016
10.00 Uhr
Gottesdienst (Dekan a.D. Nau)
Mittwoch, 29.06.2016
18-19.30 Uhr Jungschar im Schulhaus
Schalkstetten
Sonntag, 26. 06. 2016
10.30 Uhr
Gottesdienst (Prädikantin Siegrist)
10.30 Uhr
Kindergottesdienst
Mittwoch, 29.06.2016
17.30-19 Uhr Mädchenjungschar im evang. Gemeindehaus
Stubersheim
Sonntag, 26.06.2016
09.00 Uhr
Gottesdienst (Dekan a.D. Nau)
Freitag, 01.07.2016
18-19.30 Uhr Jungschar im Pfarrhaus
Waldhausen
Sonntag, 26.06.2016
09.30 Uhr
Gottesdienst (Prädikantin Behlen)
Evangelische Kirchengemeinde
ETTLENSCHIEß / REUTTI / URSPRING
Seite 13 . Ausgabe 25 . Donnerstag, 23. Juni 2016
Konzert:
Sommer-Frohlocken
Wann:
Freitag | 24.06.2016 | 19:30 Uhr
Ort:
Ev. Johanneskirche Urspring
anschließend: gemütlicher Ausklang mit selbstgebackenen Leckereien und Getränken im Foyer der Schule
Eintritt frei
Veranstalter: „Projektchor 2016“ des Frauenchors Urspring unter der Leitung von Doris Schanzenbacher
Gottesdienstzeiten:
Freitag, 24. Juni 2016
19.30 Uhr
Konzert „Projektchor 2016“ des Frauenchors Urspring in der Johanneskirche in
Urspring
Samstag, 25. Juni 2016
13.30 Uhr
Goldene Hochzeit von Walter Maier und
Barbara, geb. Durst in der Georgskirche in
Ettlenschieß (Pfarrer Bühler)
Sonntag, 26. Juni 2016
9.05 Uhr
Gottesdienst in Urspring (Pfarrer Bühler)
10.30 Uhr
Gottesdienst in Reutti (Pfarrer Bühler)
Das Opfer der Gottesdienste ist für die
eigenen Kirchengemeinden bestimmt.
Sonntag, 03. Juli 2016
9.05 Uhr
Gottesdienst in Ettlenschieß
(Pfarrer Krauter)
10.30 Uhr
Gottesdienst in Urspring
(Pfarrer Krauter)
Das Opfer der Gottesdienste ist für die
eigenen Kirchengemeinden bestimmt.
Termine:
10.07.16
Stadelfest in Reutti
14.08.16
Dorffest in Reutti
Angebote, Gruppen und Kreise in:
Ettlenschieß (Dorfgemeinschaftshaus)
Dienstag, 28. Juni 2016
19.00 Uhr
life-Treff
Mittwoch, 29. Juni 2016
10.00 Uhr
Krabbelgruppe „Regenbogen“
Donnerstag, 30. Juni 2016
20.00 Uhr
Posaunenchorprobe
Freitag, 01. Juli 2016
17.00 Uhr
Jungschar „Königskinder“
Reutti („Molke“)
Dienstag, 28. Juni 2016
8.45 Uhr
Mutter-Kind-Gruppe
Mittwoch, 29. Juni 2016
19.30 Uhr
Posaunenchorprobe Urspring/Reutti
Freitag, 01. Juli 2016
16.00 Uhr
Kinderstunde
Urspring (Christusbundhaus)
Montag, 27. Juni 2016
18.30 Uhr
Jugendbibelkreis
Dienstag, 28. Juni 2016
20.00 Uhr
Frauenchor (Feuerwehrhaus)
Mittwoch, 29. Juni 2016
19.00 Uhr
Bibelkreis
Pfarrbüro in Urspring:
Öffnungszeiten: dienstags 15.30 Uhr - 18.00 Uhr
Telefon: 07336/6451
E-Mail: Pfarramt.Urspring@elkw.de
Katholische Kirchengemeinde
ST. SEBASTIAN, Geislingen,
ERLÖSERKIRCHE, Amstetten
(Telefon: 9 39 00)
Freitag, 24. Juni
Hochfest der Geburt Johannes des Täufers
11.00 Uhr
Wort-Gottes-Feier im Samariterstift
18.30 Uhr
Eucharistiefeier in Amstetten
Samstag, 25. Juni
18.00 Uhr
Eucharistiefeier in St. Sebastian
Sonntag, 26. Juni
11.00 Uhr
Eucharistiefeier in Amstetten
Mittwoch, 29. Juni – Hochfest Petrus und Paulus
18.30 Uhr
Eucharistiefeier in St. Sebastian
Freitag, 1. Juli – Herz-Jesu-Freitag
18.30 Uhr
Eucharistiefeier in Amstetten
Samstag, 2. Juli
18.00 Uhr
Eucharistiefeier in St. Sebastian
Sonntag, 3. Juli
11.00 Uhr
Eucharistiefeier in Amstetten
15.00 Uhr
Italienischer Gottesdienst in St. Sebastian
Rosenkranz:
St. Sebastian
Amstetten
Mittwoch 18.00, Samstag 17.30 Uhr
Freitag 18.00 Uhr
Beichtgelegenheit:
Mittwoch vor dem Gottesdienst in St. Sebastian
Freitag vor dem Gottesdienst in Amstetten
und in allen Gemeinden nach Vereinbarung
Ökumenische Kirchengemeinderatssitzung
Am Donnerstag, 30. Juni 2016, findet um 19.30 Uhr,
zusammen mit dem Kirchengemeinderat der Pauluskirche, der Stadtkirche, von St. Johannes und von St Sebastian die nächste gemeinsame Kirchengemeinderatssitzung
im Saal der Pauluskirche statt. Dabei steht neben einem
Rückblick auf die zurückliegenden Aktivitäten auch ein
Ausblick auf die gemeinsamen Projekte im Jahr
2016/2017 auf der Tagesordnung.
Gottesdienst in italienischer Sprache
Am Sonntag, 3. Juli um 15.00 Uhr, laden wir wieder zum
Gottesdienst in italienischer Sprache in die Kirche St. Sebastian ein.
Gemeindeversammlung
Informationen zum Immobilienkonzept der Gesamtkirchengemeinde
Liebe Gemeindemitglieder! Wie steht es um die Zukunft
unserer kirchlichen Gebäude in Geislingen?
Die finanzielle Situation der Gesamtkirchengemeinde, der
schlechte Zustand und die teilweise schwache Nutzung
mancher Räume und Gebäude sowie klare Vorgaben aus
Rottenburg haben die Kirchengemeinderäte veranlasst,
ein Immobilienkonzept zu erarbeiten, das sich zunächst
schwerpunktmäßig mit der Gebäudeentwicklung in der
Kernstadt befasst. Dieses Konzept möchten wir nun den
Gemeinden vorstellen.
Deshalb laden wir Sie alle herzlich zu Gemeindeversammlungen ein. Dabei wird das erarbeitete Konzept am Ende
des jeweiligen Gottesdienstes kurz vorgestellt. Nach dem
Gottesdienst besteht dann die Möglichkeit nachzufragen
und miteinander ins Gespräch zu kommen.
St. Sebastian: Samstag, 9. Juli, 18.00 Uhr
Gottesdienst mit Vorstellung des Immobilienkonzepts.
Anschließend Gemeindeversammlung in der Kirche.
Familienwanderung nach Bad Überkingen
Herzliche Einladung an alle Familien zu einer gemeinsamen Wanderung am Samstag, 9. Juli, nach Bad Überkingen. Gemeinsam wollen wir um 14 Uhr in St. Maria starten. Nach einem gemeinsamen Gottesdienst in Bad Überkingen gibt es zum Abendessen ein gegrilltes Spanferkel.
Ende ist um circa 19.30 Uhr.
Bitte melden Sie sich für die Wanderung bis zum Freitag,
1. Juli, im Pfarrbüro St. Maria an. Bei schlechtem Wetter
laufen wir nicht nach Bad Überkingen, sondern bleiben in
St. Maria.
Möbel gesucht
Für eine ältere Dame aus einer unserer Kirchengemeinde
suchen wir verschiedene Möbelstücke:
Fußschemel (ca. 35cm hoch); Wohnzimmertisch (ca. 60
x 80 x 120); Stuhl mit Armlehnen.
Falls Sie etwas davon kostenlos abzugeben haben, dann
wenden Sie sich bitte an Diakon Zeller,
Tel. 939014. Abholung ist möglich.
Seite 14 . Ausgabe 25 . Donnerstag, 23. Juni 2016
Katholische Kirchengemeinde
MARIA KÖNIGIN, Lonsee
ST. AGATHA, Urspring
Samstag, 25.06.
19.00 Uhr
Vorabendmesse in Westerstetten
Sonntag, 26.06. 13. Sonntag im Jahreskreis
L1: 1 Kön 19,16b.19-21; L2: Gal 5,1.13-18; Ev: Lk 9,51-60
07.45 Uhr
Abfahrt nach Thiersee
09.00 Uhr
Eucharistiefeier in Westerstetten
10.15 Uhr
Eucharistiefeier in Lonsee
Mittwoch, 29.06.
19.00 Uhr
Bibelkreis im ChristusbundGemeinschaftshaus in Urspring
Freitag, 01.07.
17.30 Uhr
Rosenkranz in Lonsee
18.00 Uhr
Hl. Messe in Lonsee
19.00 Uhr
Orgelkonzert in Westerstetten
Vorschau:
Samstag, 02.07.
19.00 Uhr
Vorabendmesse in Westerstetten
Sonntag, 03.07. 14. Sonntag im Jahreskreis
09.00 Uhr
Eucharistiefeier in Lonsee
mit Kommunion unter beiderlei Gestalten
10.15 Uhr
Eucharistiefeier in Westerstetten
10.15 Uhr
Wortgottesfeier in Altheim
19.00 Uhr
Atempause in Westerstetten
Kirchengemeinderat
Unser Kirchengemeinderat trifft sich am Freitag, 24. Juni
ab 18.00 Uhr bis Samstag, 25. Juni 17.00 Uhr zur Klausurtagung im Kloster Reute mit dem Thema „Kirche am Ort –
Kirche vor Ort“.
Wir wünschen eine gesegnete und erfolgreiche Tagung!
Dank
Der Kirchengemeinderat hatte beschlossen, für das kommende Osterfest für unsere Kirche eine Figur des auferstanden Christus anzuschaffen. Ein Mitglied unserer Gemeinde war bereit, den Betrag für diese Figur zu stiften.
Wir freuen uns darüber und sagen ein herzliches „Vergelt`s Gott“!
Konzert für Orgel und Blockflöte
Am Freitag, 01.07.2016, findet in der Pfarrkirche St. Martin in Westersettenein sommerlicher Konzertabend statt
(Beginn 19.00 Uhr). Zu hören sind u.a. Werke von Georg
Friedrich Händel, Girolamo Frescobaldi, Benedetto Marcello und Béla Bartók für Orgel und Blockflöte. Die Interpreten des Abends sind Joseph Kelemen (Orgel, Neu-Ulm)
und der in Ungarn tätige György Róbert (Blockflöte). Der
Eintritt ist frei – um eine Spende zur Deckung der Unkosten wird gebeten. Herzliche Einladung!
Volksschauspiele Ötigheim
Wie schon mehrfach erwähnt, besuchen wir am Sonntag,
28. August 2016 das Musical Kiss me, Kate. Prospekte
liegen in der Kirche aus. Der Preis beträgt für Fahrt und
Eintritt 45,00 Euro. Wir bitten um Anmeldung bis 30. Juli
im Pfarrbüro.
Pfarrbüro-Öffnungszeiten / Tel. 5731
Montag
15.00 Uhr – 18.00 Uhr
Dienstag
09.00 Uhr – 11.30 Uhr
Donnerstag
09.00 Uhr – 11.30 Uhr
e-mail: MariaKoenigin.Lonsee@drs.de
Herrn Pfarrer Hornung erreichen Sie in Lonsee donnerstags um 09.00 Uhr und freitags um 18.30 Uhr (nach der
Hl. Messe) oder telefonisch in Westerstetten unter
07348/6259.
Evangelisch-Freikirchliche
Gemeinde GEISLINEGEN - Baptisten
Heidenheimer Str. 54, 73312 Geislingen
www.baptisten-geislingen.de
Samstag, 25. Juni
19:00 Uhr
Jugendgottesdienst G-Team
Sonntag, 26. Juni
10:00 Uhr
Gottesdienst mit Kinderkirche
und Kleinkinderbetreuung
Württembergischer
Christusbund
Wochenspruch:
So spricht der HERR: Der Himmel ist mein Thron und die
Erde der Schemel meiner Füße! Was ist denn das für ein
Haus, das ihr mir bauen könntet? Jesaja 66,1
Wenn dann jemand zu euch sagen wird: Siehe, hier ist der
Christus; siehe, da ist er!, so glaubt es nicht. Markus
13,21
Wir
laden
zu
den
Veranstaltungen
der
ev.landeskirchlichen Gemeinschaft in Urspring herzlich ein,
Kontakt Michael Zenkner Tel. 07336 / 5330.
Freitag, 24.06.
Bubenjungschar, wir treffen uns um 18.00 Uhr im Juca,
Kontakt Tobias Eberhardt, Tel. 07331-986422
Sonntag, 26.06.
Gottesdienst um 09.05 Uhr in der evangelischen Kirche
Urspring
Montag 27.06.
Jugend-Bibelkreis I um 18.30 Uhr im Gemeinschaftshaus
Am Bahnhof 3, Kontakt Heike Zenkner Tel. 5330
Dienstag 28.06.
Jugend-Bibelkreis II um 18.30 Uhr im Gemeinschaftshaus Am Bahnhof 3, Kontakt Heike Zenkner Tel. 5330
ebenfalls Dienstag 28.06. Gebetskreis
um 18.45 Uhr im Gemeinschaftshaus Am Bahnhof 3, Kontakt Silvia Schnobrich Tel. 6955
Die EM- Achtel – und Viertelfinalspiele mit deutscher
Beteiligung schauen wir an Werk- und Samstagen im Gemeinschaftshaus am Bahnhof 3. Das Gemeinschaftshaus
ist dann wieder eine halbe vor Anstoß geöffnet. Der Reinerlös der Getränkeverkäufe in Urspring geht an Heart for
Children Deutschland e.V.,
Infos unter www.heart4children.org .
Mittwoch, 29.06.
Mädchenjungschar 17.00 Uhr im Juca Albstraße, Kontakt
Christel Schneider Tel. 8578
Der Württ. Christusbund ist ein Gemeinschaftsverband
innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland,
mehr
Infos
über
den
Christusbund
unter
www.christusbund-urspring.de und www.christusbund.de.
VEREINE
SPORTVEREIN AMSTETTEN
Jugendfußball
Seite 15 . Ausgabe 25 . Donnerstag, 23. Juni 2016
Jugendfußball
F-Junioren: Junge Kicker trotzen dem
miesgelauntem Wettergott – 11.06-2016
Bericht zum Spieltag in Westerstetten –
11.06.2016
Zum vorletzten Spieltag in dieser Runde trafen
wir uns alle in Westerstetten. Petrus meinte es
nicht gut mit den jungen Kickern und ließ es mächtig
regnen. Aber davon ließ sich keiner beeindrucken. Die
Wasserschlacht wurde angenommen, wenn auch erst im
zweiten Spiel. Das erste ging gegen den Lokalrivalen SSC
mit 0:2 verloren. Im zweiten Spiel wurde der Kampf gegen
den TSV Westerstetten angenommen. Ein schneller 0:2
Rückstand konnte durch zwei herrlich herausgespielte
Tore von Martin und Tim ausgeglichen werden. Eine kleine Unachtsamkeit ließ die Westerstetter wieder auf 2:3
erhöhen, was kurz vor Schluss auch den Endstand bedeutete. Gegen den TSV Bermaringen knüpfte man an die
gute Leis
tung des vorigen Spiels an. Schöne Kombinationen führten zu einigen Chancen. Tim konnte zwei davon verwerten und brachte uns mit 2:0 in Führung. Mit dem Schlusspfiff gelang dem Gegner zwar noch ein Treffer, der änderte aber an dem Ausgang des Spiels nichts mehr. Eine tolle
Leistung führte zum verdienten Sieg. Die nächsten beiden
Gegner TV Merklingen und SV Westerheim ließen uns
keine Chance, so dass beide Spiele deutlich verloren gingen. Im letzten Spiel gegen den TSV Laichingen mussten
wir über die gesamte Spielzeit einem Rückstand hinterherlaufen, ehe Martin durch eine schöne Einzelaktion, mit
dem Schlusspfiff, noch den Ausgleichstreffer erzielen
konnte. Am Samstag den 18.06. haben wir den letzten
Spieltag um 10Uhr in Amstetten. Es wäre schön, wenn wir
ein paar Zuschauer an diesem Spieltag begrüßen dürften.
(Bericht: Marcus Mantel)
Es spielten: Tom Siebecker (Torspieler), Maxim Wiegand,
Matteo Klotz, Tim Heller, Nathan Joos, Luca Thoma, Martin Belger (2), Tim Weishaupt (3)
E-Junioren: Wieder starke Leistung der E1 und deutliche Niederlage der E2 – 17.06.2016
E1: FC Langenau vs SVA
2:5 (1:0)
Spielbericht: Das letzte Punktspiel der Saison führte uns
wieder nach Langenau. Dieses mal zum Fußballclub. Wir
wollten endlich unseren ersten Auswärtssieg einfahren und den zweiten Platz klar machen. Mit einigen Umstellungen in der Aufstellung gingen wir leider ohne Auswechselspieler aufs Spielfeld. Somit war klar dass jeder
durchhalten musste. Dann spielten wir von Beginn an auf
ein Tor. Pfosten, Latte, knapp vorbei. Zum Pech gesellte
sich auch noch Unvermögen dazu das Ding im Netz zu
versenken. Und was kommt dann? Langer Ball, einmal
nicht aufgepasst und kurz vor der Halbzeit stand es 0:1
gegen uns. Zur Halbzeit schworen wir uns nochmals auf
die letzten 20 Minuten ein. Kurz nach der Halbzeit erzielte Lucas das 1:1 mit seinem „starken“ linken Fuß, den er
so ungern benutzt. Geht doch. Jetzt waren wir wach und
spielten immer besser. Zwei tolle Tore von Gentijan und je
ein Tor von Lucas und Marko drehten das Spiel und die
Jungs gewannen am Ende verdient mit 5:2 Toren. Der
erste Auswärtssieg war geschafft. Klasse Saison Jungs.
Danke dass Ihr so toll die Vorgaben der Trainer umgesetzt habt. (Bericht: Peter Vogl)
Es spielten: Lars Helber (Torspieler), Ledian Mulaj, Gentijan Mulaj (2), Marco Papac (1), Salih Cenk, Lucas Philipsen
(2), Leonhard Johannknecht, Trainer: Peter Vogl
E2: FC Langenau vs SVA
11:3 (6:1)
Spielbericht: Mit großen Erwartungen fuhr Blau-Weiss am
vergangenen Freitag nach Langenau. Gastgeber war
diesmal der FC. Die Jungs waren motiviert bis in die Haarspitzen, schließlich war es das letzte Punktspiel in dieser
Meisterschaftsrunde. Leider musste die Mannschaft kurzfristige Absagen hinnehmen. Gute Besserung hierbei an
unseren Torspieler Jonas, der kurzfristig wegen Krankheit
absagen musste. Da wir somit keinen Auswechselspieler
hatten, sind wir doch mit erhobenen Köpfen angetreten.
Es fing auch soweit ganz gut an. Das erste Tor fiel allerdings nicht für uns. Aber die Jungs gaben nicht auf und
Samuel Z. schoss den1:1 Ausgleichstreffer Das Spiel war
nun wieder offen. Doch nach einer längeren Konzentrationspause gingen wir mit einem 1:5 Rückstand in die Pause. Zur zweiten Halbzeit wurden einige Umstellung vorgenommen, mit der Hoffnung dass es dadurch etwas besser
lief. Leider war dies nicht der Fall. Es vielen zunächst nur
Tore für den FC Langenau. Lediglich Moritz Vogl konnte
durch seine zwei Treffer noch Ergebniskorrektur betreiben. Am Ende des Spiels stand eine deutlich 3:11 Niederlage, Die nächste Saison sieht wieder anders aus und
Blau-Weiss wird wieder zurückschlagen. (Bericht: Viktor
Philipsen)
Es spielten: Kenan Mrkovic (Torspieler), Samuel Zentner
(1), Nick Streck, Yigit Efe Cankur, Noah Zentner, Samuel
Laufer, Moritz Vogl (2), Trainer: Viktor Philipsen
Vorschau der restlichen Turniere:
• Turnier am 26.06.2016 FV Asch-Sonderbuch
• Turnier am 02.07.2016 Amstetten Jörg Lederer Cup
• Turnier am 10.07.2016 FTSV Bad Ditzenbach
• Turnier am 16.07.2016 VFL Gerstetten
• Turnier am 24.07.2016 SG Herbrechtingen-Bolheim
Seite 16 . Ausgabe 25 . Donnerstag, 23. Juni 2016
Vorschau:
G-Jugend: Die Bambini des SVA bestreiten am Sonntag
den 26.06.016 ihren nächsten Spieltag in Neenstetten.
Das Turnier beginnt um 9:30Uhr.
C-Jugend: Aufgrund Punktgleichheit in der C7 Kreisstaffel
1 zwischen den Mannschaften SV Amstetten, TSV Laichingen, TSV Langenau II und SGM Altheim-Alb/Ballendorf
müssen Entscheidungsspiele über den Staffelmeister entscheiden. Das „Halbfinale“ zwischen dem TSV Langenau II
und dem SV Amstetten findet am Mittwoch den
22.06.2016 um 18:00Uhr in Langenau statt.
Tennisabteilung
Herren 50 - wieder nichts zu holen
im Oberland
Diesmal mussten wir nicht mit dem Glück oder
Pech hadern. Der Gegner des TC Stafflangen war einfach
in den meisten Belangen überlegen. So gab es nichts zu
holen, außer der verdienten 3:6 Niederlage. Lediglich Uwe
Seitz und Werner Fellner konnten sich im Einzel durchsetzen, im Doppel waren Werner Fellner und Detlef Lahrmann-Bier erfolgreich.
Uwe Seitz schaffte erneut einen Erfolg gegen einen deutlich besser eingestuften Gegner (LK 15). Seitz spielte seine Stärken konsequent aus, sodass der der Stafflanger
Rehberg immer wieder zu Fehlern gezwungen wurde. Ein
klarer Zweisatzsieg war der Lohn.
Werner Fellner beherrschte seinen Gegenspieler Kaspritzki
in allen Situationen und setzte sich ebenso verdient wie
schnell in zwei Sätzen durch. Gratulation zum guten Einstand.
Die anderen vier Einzelspieler fanden sich gegen klar
bessere Gegner allerdings nur auf der Verliererseite wieder. So ist es letztendlich auch deutlich an den jeweiligen
Zweisatzniederlagen zu erkennen.
Wir mussten alle Doppel gewinnen, um den Spieltag noch
gewinnen zu können, was nach den Ergebnissen im Einzel
nicht gerade einfach werden durfte. Im Doppel gelang
Werner Fellner und Detlef Lahrmann-Bier der Sieg; die
anderen - auch unser erfolgsgewöhntes Doppel 1 - musste
die Segel streichen, was nicht dem zweimaligen Gewitterregen geschuldet war, der den Spieltag immer wieder
unterbrach.
Und jetzt kommen erst die dicken Brocken!
Joachim Rehberg – Uwe Seitz
2:6 4:6
Uwe Heil – Bernd Pawlak
6:2 6:2
Stefan Schneider – Peter Kaluza
6:3 6:1
Jürgen Brausch – Klaus Weishaupt
6:3 6:2
Reinhard Kaspritzki – Werner Fellner 1:6 3:6
Gerhard Ruß – Detlef Lahrmann-Bier
6:1 6:3
Joachim Rehberg
Uwe Seitz
Uwe Heil
Klaus Weishaupt 6:1 6:3
Stefan Schneider
Bernd Pawlak
Jürgen Brausch
Peter Kaluza
6:2 6:1
Gerhard Riedmüller Werner Fellner
Gerhard Ruß
Detlef
7:5 6:7 8:10
Lahrmann-Bier
Spielbericht Tennis Knaben Kreisstaffel 1
Souveräner 5: 1 Sieg der Tennis Knaben
über die SPG Blautal
Unsere Stärke ist die ausgeglichene Besetzung von Position 1 bis 3, und jetzt kommt auch noch unser Youngster
Ben Ebinger in Fahrt, der bezwang nämlich seinen 3 Jahre
älteren Gegner mit technisch sauberem Tennisspiel 6:2
und 6:3 – die Überraschung des Tages!
Klar, auf der Pos. 1 ist die Luft dünn, so musste Nico Guhl
gegen seinen älteren Kontrahenten mit 6:2 und 6:2 die
Segel streichen, obwohl oft minutenlang um ein Spiel
gekämpft wurde. Die Positionen 2 und 3 mit Jan Wohlfahrt und Gabriel Hörandel ließen allerdings keine Zweifel
aufkommen, wer die stärkere Mannschaft ist.
Sie gewannen ihre Spiele deutlich mit 6:0, 6:1 bzw. 6:0,
6:0. Drittes Match, dritter Sieg für beide – super!
Spannend verlief das erste Doppel Guhl/Wolfahrt. Der
1. Satz ging mit 6:0 an uns, im 2. Satz begann plötzlich
das Zittern, 2:6 war das Ergebnis. So musste der Tiebreak
herhalten, den die Beiden nach Abwehr eines Matchballes
mit 11:9 für sich entschieden –puh, das hat Nerven gekostete. Im
zweiten
Doppel setzten sich
Hörandel/Ebinger, jetzt gar nicht mehr so überraschend, mit
6:3 und 6:1 durch und machten den Mannschaftserfolg
perfekt.
Nach einem spielfreien Wochenende geht’s am 1. 7 nach
Merklingen, auch da wird unsere mannschaftliche Geschlossenheit wieder gefragt sein.
Aller Ergebnisse, Tabellen finden Sie auch unter:
http://www.wtbtennis.de/spielbetrieb/jugend/gruppe/g/1129971.html
Betreuer Wilfried Guhl
2. Spieltag:
Herren 2 TA SV Amstetten – TA SV Ringingen (Heimspiel)
Nach dem überaus erfolgreichen Auswärtsspiel in Westerstetten ging es für die zweite Herrenmannschaft im
ersten Heimspiel gegen den TA SV Ringingen 1. Die vier
Einzel konnten souverän in zwei Sätzen gewonnen werden. Nach den Einzeln fiel es den Jungs aus Amstetten
nicht schwer auch die Doppel für sich zu entscheiden.
Nachfolgend die Ergebnisse:
Einzel:
Steffen Straub
Daniel Kress
6:2
6:0
Michael Seitz
Philipp Dangel 6:1
6:1
Florian Ebinger
Patrick Kess
6:1
6:0
Ralf Autengruber
Jens Schiele
6:0
6:1
Doppel:
Steffen Straub Patrick Kess
6:2
6:4
Michael Seitz
Philipp Dangel
Florian Ebinger Daniel Kress
6:0
6:1
Ralf Autengruber
Jens Schiele
Im nächsten Spitzenspiel am 26.06. trifft die zweite
Mannschaft in einem weiteren Heimspiel auf den SPG TA
SV Juningen/Lehr 1.
SPIELGEMEINSCHAFT
SSC STUBERSHEIM/SV AMSTETTEN
A-Junioren: Ein Sahnetag der SGM beschert
deutlichen Sieg gegen Ballendorf - 19.06.2016
SGM Amstetten/Stubersheim – SGM Ballendorf 4:1 (3:0)
Spielbericht: Ein Yin und Yang der zwei Halbzeiten! Nach
drei Klatschen war heute endlich wieder ein Sieg fällig. Wir
kamen gut aus den Startlöchern und übernahmen mit
dem Anpfiff gleich das Hausrecht. Somit dauerte es auch
keine 5 Minuten, als Lars die erste Duftmarke setzte und
den Ball an den Außenpfosten knallte. Belohnt wurden
wir, als Stefan im 16er von den Beinen geholt wurde und
Marcel mit einem unkonventionellen Schuß den Ball im
Netz unterbrachte. Man hielt den Druck aufrecht. Grußlos
durchspielte man das Mittelfeld und meine Offensive erspielte sich Chance um Chance. Ein Sololauf von Sven
brachte uns das 2:0. Die Führung gab uns Sicherheit und
im Guardiola-Stil schob man sich die Kugel zu. Das 3:0
war dann so lecker wie Vanilleeisessen. Jonas schlug einen Mü-genauen-Pass über 25m in den Strafraum und
Stefan versenkte den Ball mit einem technisch gekonnten
Lupfer im Netz. In der Pause wurde kurz ausgeschnauft
und mit dem Wiederanpfiff schalteten wir gleich eine Oktave höher. Ein präzis hereingeschlagener Eckball verwandelte wiederum Stefan mit einem unhaltbaren Kopfball in die Ecke zum Vier zu Null. Alle dachten, die Jungs
holen nun die große Bazooka raus und schißen den Gegner ab, doch schalteten diese jetzt in den Ruhemodus.
Seite 17 . Ausgabe 25 . Donnerstag, 23. Juni 2016
Man gab das Spiel aus der Hand und ließ die Ballendorfer
immer wieder kommen. Als wir den Gegentreffer fingen,
sollte es noch spannend werden. Krämpfe und Lungenembolie plagten meine Mannen und mit jetzt nur noch 9
Feldspielern mußte man die Angriffe des Gegners abwehren. Dennoch hatten wir heute einen Sahnetag und hätte
ich meine Jungs heute Nacht um 3 geweckt, sie hätten
sich sofort auf die vorgegebenen Positionen gestellt. (Bericht: Swen Nothjunge)
Es spielten: Fabian Fink (Torspieler), Stefan Renz, Daniel
Renz, Lars Neumann, Sven Mayländer, Jan Maurer, Kerim
Üstün, Ferdinand Schrag, Felix Rösch, Marcel Biler, Jonas
Nothjunge
SPIEL- UND SPORTCLUB
STUBERSHEIM
Tennis - Herren
SSC – SV Burgrieden 1921
5:1
Mit einer harmonischen Teamleistung überzeugten die
Herren in der Schlussbegegnung der Sommersaison. Drei
Einzelsiege und zwei Erfolge in den Doppeln sicherten
dem SSC den zweiten Platz in der Hobbyrunde. Teamchef
Horst Jüngling, der an diesem Spieltag verletzungsbedingt
nicht spielen konnte, hat über die gesamte Saison organisatorische und taktische Weitsicht bewiesen, mit einer
knapp besetzen Mannschaft das Optimale zu erreichen.
Thomas Fontana agierte sehr dominant. Eindrucksvoll
setze er sich mit 6 : 2 und 6 : 1 durch. Georg Hezler spielte geduldig und setze die Big-Points. Mit 6 : 4 und 6 : 4
bescherte er dem Team den zweiten Punkt. Auch Manfred
Nipp wollte seinen Teil zum Erfolg beitragen. Bis er sich
auf seinen Gegner richtig eingestellt hatte war der erste
Satz mit 4 : 6 bereits verloren. Der Schlüssel zum Erfolg
war aber gefunden. Sicher und entschlossen gewann er
den zweiten Satz mit 6 : 0! Dann war eine Regenunterbrechung fällig. Besser fand anschließend der Gast in den
Match-Tie-Break und Nipp musste dem Vorsprung des
Gastes zunächst hinterher hecheln. Aber mit Geschick
und einem unbändigen Willen bog er das Match mit 10 : 7
noch zum Sieg. Klaus Rothmund ließ zu früh den Spielfluss abreissen und unterlag mit 3 : 6 und 1 : 6. Damit
sicherte sich der Gast den Ehrenpunkt. Das erste Doppel
Thomas Fontana/Georg Hezler spielte über das gesamte
Match überlegen und gewann mit 6 : 3 und 6 : 1. Im zweiten Doppel Manfred Nipp/Martin Stützle schien es nach
dem ersten Satz mit 6 : 0 ein totaler Überlegenheitserfolg
zu werden. Doch ließen die beiden Routiniers es zu, dass
die Gäste im zweiten Satz nochmal gut ins Spiel kamen.
Erst in der Schlussphase stimmte die Spielweise wieder
fehlerfrei und mit 6 : 4 war der fünfte Punkt gesichert.
Ein Team, das an jedem Spieltag mit mindestens vier Spielern antreten muss, ist mit nur sechs Spielern karg besetzt. Der Teamspirit ist dennoch beispielgebend. Keiner
hat sich in dieser Saison ausgegliedert, alle haben sich
mit großem Willen in die schwierige Aufgabe gekniet und
mit den Tugenden von Sportsmännern zu einem herausragenden Abschluss gebracht.
LANDFRAUENVEREIN
AMSTETTEN
Freitag, 24. Juni 2016 um 14.30 Uhr
im LF-Raum
Auf ins blühende Alter!
Wer ein positives Bild vom Alter hat, lebt und handelt
anders. Was braucht ein Mensch um "blühen" zu können?
Die kleinen Veränderungen mit großer Wirkung können
den Menschen zum Blühen bringen. Außer der körperlichen Gesundheit sollte man seine persönlichen Kraftquellen wahrnehmen, damit die Lebensfreude bewahrt werden
kann. Dazu hat Frau Bailer noch viele Anregungen, damit
jeder individuell seine "Blühkraft" stärken bzw. erhalten
kann.
Referent Marianne Bailer
Gedächtnistrainering
Stresspräventionstrainerin
Bitte schon mal vormerken: Dienstag, 05. Juli 2016
Mitgliederversammlung mit Besprechung Rathaushock
und Eis essen um 19.00 Uhr im LF-Raum.
LANDFRAUENVEREIN
URSPRING – REUTTI
Wechsel in der Vereinsführung
Bei der harmonisch verlaufenen 67. Generalversammlung
des LandFrauenvereins Urspring und Reutti wurde Frau
Johanna Seybold-Ehret nach 18 Jahren Tätigkeit als erste
Vorsitzende auf eigenen Wunsch verabschiedet. Sie war
zuvor bereits schon 10 Jahre als zweite Vorsitzende sehr
aktiv. Der Verein bedankte sich für das jahrzehntelange
außerordentliche Engagement bei Frau Seybold-Ehret mit
einem Geschenk und dem Wunsch, dem Verein weiterhin
mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Diesem Wunsch werde
sie gerne nachkommen, versicherte die Verabschiedete.
Zukünftig wird der LandFrauenverein Urspring und Reutti
von einem Vorstandsteam, das sich aus Tanja Braun, Martina Kögler und Margot Prinzing zusammensetzt, geleitet.
Bildunterschrift: v.l.n.r. Martina Kögler / Tanja Braun /
Johanna Seybold-Ehret / Margot Prinzing
SENIORENKREIS
FROHES ALTER AMSTETTEN
Am Freitag, 01. Juli 2016 geht die Fahrt nach
Rothenburg ob der Tauber.
Nach der Ankunft trinken wir Kaffee in einem
Café in der historischen Altstadt. Anschließend haben wir
eine Stadtführung in zwei Gruppen.
Auf der Rückfahrt nehmen wir das Abendessen unterwegs
in einem Restaurant ein.
Fahrtkosten und Führung: 22,-- Euro.
Abfahrt:
Dorf (Glas-Container)
11.40 Uhr
Tennishalle
11.43 Uhr
AWO-Heim
11.45 Uhr
Apotheke
12.00 Uhr
Bitte geänderte Abfahrtszeiten beachten!
Eingeladen ist jeder der einen Ausflugstag in froher Gemeinschaft erleben möchte, auch Teilgemeinden sind
herzlich eingeladen.
Anmeldung bei Frau Schak Tel. 07331-45137
oder bei Frau Schuster Tel. 07331-7321
SOZIALER FÖRDERVEREIN
AMSTETTEN
Infoveranstaltung zur Beschaffung eines
Defis für Amstetten-Dorf
In der Gemeinde Amstetten soll ein Netz von
Defibrillatoren aufgebaut und so gegen den plötzlichen
Herztod gerüstet werden.
Seite 18 . Ausgabe 25 . Donnerstag, 23. Juni 2016
In Amstetten gibt es bereits bei der Feuerwehr und in der
Sporthalle, in den Ortsteilen Schalkstetten und in Bräunisheim einen Defi. Derzeit läuft die Beschaffung zweier
Geräte für Reutti.
Der SFA unterstützt pro Teilort die Beschaffung mit einem
Betrag von 250 €. Die Folgekosten werden von der Gemeinde Amstetten getragen. Die Wartung und Schulung
übernimmt Michael Kasper.
Die Anschaffung eines Defis kostet ca. 2.300 € pro Stück
einschließlich Einweisung durch das Rote Kreuz.
Die Infoveranstaltung zur Beschaffung eines Defibrillators
für Amstetten-Dorf findet in Kürze statt:
Termin:
29. Juni 2016
Zeit:
20.00 Uhr
Ort:
Amstetten-Dorf, Gasthaus Adler, Saal
Es ergeht herzliche Einladung an alle Amstettten-Dörfler
zu dieser wichtigen Veranstaltung.
Wenn Sie für die Beschaffung eines Defis spenden wollen,
können Sie diese auf das Konto des SFA einzahlen:
IBAN: DE26 6106 0500 0628 1720 01,
BIC: GENODES1VGP
Verwendungszweck:
Defi Stubersheim
Defi Amstetten-Dorf
Defi Hofstett-Emerbuch
(bitte entsprechenden Ort eintragen). Natürlich bekommt
jeder Spender eine Zuwendungs-bescheinigung.
Herzlichen Dank!
VdK
ORTSVERBAND AMSTETTEN
VdK-Landesschulung für Behindertenvertreter am 13. Juli in Heilbronn
Begleitende Rehamesse in Harmonie
mit fast 50 Ausstellern für alle
Schnell anmelden müssen sich Behinderten- und Personalvertreter aus Wirtschaft und öffentlichem Dienst, wenn
sie an der VdK-Landesschulung am 13. Juli zum Thema
„Gute Arbeit – trotz Handicap und Barrieren“ in der Harmonie Heilbronn teilnehmen möchten. Von 9.45 bis 15.30
Uhr gibt es Vorträge, Podiumsdiskussion, Filmvorführung
und Kabarett; komplettes Programm unter www.vdkbawue.de. Anmeldung auf Anfrage beim Sozialverband
VdK Baden-Württemberg, Johannesstraße 22, 70176
Stuttgart, Telefon (0711) 61956-52, a.unger@vdk.de, Fax
(0711) 61956-99. Die Seminargebühr beträgt 105 Euro
inklusive vieler Leistungen. Umrahmt wird die Tagung von
einer Reha-, Selbsthilfe- und Gesundheitsmesse mit 49
Ausstellern – auch behindertengerechte Autos sind zu
besichtigen. Der alleinige Besuch dieser Messe ist von 10
bis 14.30 Uhr für jedermann frei und ohne Anmeldung
möglich.
LANDWIRTSCHAFT
Forstbetriebsgemeinschaft Ulmer Alb w. V.
FBG-Ausflug
Am Donnerstag, den 07.07.2016 findet der eintägige
Ausflug der Forstbetriebsgemeinschaft Ulmer Alb w. V.
statt. Wir werden morgens ins Allgäu nach Immenstadt
fahren. Dort wird uns die FBG Oberallgäu mit ihren verschiedenen Tätigkeitsfeldern vorgestellt. Anschließend
werden wir die Holzernte in Steillagen mittels Seilkrantechnik im Wald besichtigen. Am Nachmittag steht die
Besichtigung des Bergbauernmuseums Diepolz auf dem
Programm. Hier erhalten wir eine Führung zur Milchwirtschaft im Allgäu mit anschließender Sennereibesichtigung
und Käseprobe.
Für das leibliche Wohl am Nachmittag und am Abend ist,
wie an den bisherigen Ausflügen auch, selbstverständlich
gesorgt. Die Kosten je Teilnehmer (ohne Mittag- und
Abendessen) belaufen sich auf ca. 35 €. Anmeldungen
nimmt ausschließlich Matthäus Schmid (Tel. 07340/6257
oder Fax 07340/929893) bis Sonntag, den 26.06.2016
entgegen. Abfahrtszeiten:
7:00 Uhr Ballendorf (Brunnenplatz)
7:10 Uhr Neenstetten (Dorfplatz)
7:30 Uhr Dornstadt (JET-Tankstelle an der B10)
Um pünktliches Erscheinen an den entsprechenden Abfahrtsorten wird gebeten.
Motorsägenlehrgang
Auch dieses Jahr bietet die Forstbetriebsgemeinschaft
Ulmer Alb w. V. wieder die Möglichkeit für Ihre Mitglieder
an einem zweitägigen Motorsägen-Lehrgang teilzunehmen. Schwerpunkte im Lehrgang sind u. a. Unfallverhütung, Wartung/Pflege der Motorsäge und das Fällen von
Bäumen. Der Lehrgang findet am 07. und 08.09.2016
statt. Die Kosten je Teilnehmer liegen voraussichtlich bei
ca. 35,00 €/Person. Interessenten werden gebeten, sich in
der Geschäftsstelle (Tel. 07340/9298491) verbindlich bis
spätestens zum 31.07.2016 anzumelden.
REGIONALER VERANSTALTUNGSKALENDER
24. Juni
25. Juni
28. Juni
Musizierstunde, Musikschule Geislingen,
MehrGenerationenHaus
Englische Vorlesestunde für Kinder ab 3
Jahren, Helen Doron Sprachenschule in
Zusammenarbeit mit der Stadtbücherei in
der MAG, Stadtbücherei in der MAG, Schillerstraße 2
Geislinger Internet und PC-Treffpunkt,
Kreisjugendring, Kreisseniorenrat, VHS
und Stadtbücherei, Stadtbücherei in der
MAG, Schillerstraße 2
Kulturverein
Geislingen/Steige e. V.
Konzertsaison 2016/2017
Interessieren Sie sich für ein Konzert-Abonnement? Sichern Sie sich jetzt einen festen Platz!
Unser Konzert-Abonnement umfasst fünf Konzerte, Sie
können auch ein Mini-Abo mit zwei oder drei Konzerten
auswählen. Ein Abonnement bietet Ihnen den Vorteil eines
sicheren Sitzplatzes sowie eines Preisvorteils gegenüber
dem Kauf von einzelnen Karten.
Donnerstag, 06. Oktober 2016
20 Uhr, WMF Kommunikationszentrum
Diogenes-Quartett - im Rahmen des Kulturherbstes
Geislingen
Werke von Mozart, Schostakowitsch und Mendelssohn
Bartholdy
Donnerstag, 1. Dezember 2016
20 Uhr, WMF Kommunikationszentrum
Paolo Tatafiore (Klavier) und Jürgen Wegscheider (Rezitation)
Klaviermusik und Gedichte der Romantik
Werke von Beethoven, Schumann, Liszt u.a.
Donnerstag, 02. Februar 2017
20 Uhr, WMF Kommunikationszentrum
Friedemann Eichhorn (Violine) und Alexander Hülshoff
(Cello)
Werke von Händel-Halvorsen, Mozart, Kodály u.a.
Seite 19 . Ausgabe 25 . Donnerstag, 23. Juni 2016
Donnerstag, 23. März 2017
20 Uhr, Ort: wird noch bekannt gegeben
Profive Bläserquintett
Werke von Humperdinck, Mozart und Haydn
Donnerstag, 04. Mai 2017
20 Uhr, WMF Kommunikationszentrum
Klavierabend mit Matthias Kirschnereit
Werke von Mendelssohn Bartholdy, Debussy, Ginastera
und Brahms
Weitere
Informationen
unter
www.kulturvereingeislingen.de
Nähere Infos sowie Abonnements und Karten erhalten Sie
in der Geschäftsstelle
des Kulturvereins im Stadtschloss, Schlossgasse 7, Zimmer 307 (3. Stock), Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr.
Bitte melden Sie sich vorher telefonisch unter 07331/24266 oder per E-Mail unter doris.heckmann@geislingen.de.
Rätsche Geislingen
Jazz@Night Im RätscheGarten
Do . 23.06. 19.00 Uhr
JazzOpen OpenAir
Jamsession mit dem Martin Rosengarten Trio: Martin Rosengarten (Piano), Steffen Knauss (Kontrabass) und
Thomas Göhringer (Schlagzeug).
Wir freuen uns auf viele Solisten …
Eintritt frei.
Bei schlechtem Wetter findet diese Veranstaltung im Rätsche-Foyer statt.
Disco
Fr . 24.06. 21.00 Uhr
Ü30 Disco mit DJ Serek & DJ CountZero
Freitagabend - Partyzeit. DJ Serek und DJ CountZero legen
seit vielen Jahren Pop, Rock, House, NDW und Dance Classics in der Rätsche auf. Mit Musik der 70er, 80er, 90er
und Hits aus den aktuellen Charts heizen sie allen Junggebliebenen kräftig ein.
Ü30 Disco in der Rätsche - die Party für alle, die zu alt für
die Bravo und zu jung zum Daheim bleiben sind.
Eintritt frei.
Langenauer Stadtführung
Die Stadt Langenau bietet von April bis Oktober immer
am letzten Sonntag im Monat Führungen durch den Ort
an. Im Mittelpunkt steht am Sonntag, 26. Juni um 14 Uhr
die Historie von der ersten Besiedlung über die Klostergründung im Pfleghof bis zur Neuzeit, wobei weniger
Zahlen und Fakten, sondern Anekdoten erzählt werden.
Treffpunkt ist im Pfleghof in der Freistegstraße. Die Führung dauert etwa 1,5 Stunden. Die Teilnahme kostet 3
Euro pro Person, die vor Ort direkt bar bezahlt werden.
Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Bei starkem Regen findet die Führung vor allem in der Martinskirche statt. Bitte wetterentsprechende Kleidung anziehen.
Informationen oder Anmeldung von Gruppen zu weiteren
Terminen laufen über das Rathaus Langenau, Tel: 07345 /
96 22 144.
Marktplatzfest
25./26. Juni 2016
Am kommenden Wochenende wird auf dem Marktplatz
vor dem Alten Rathaus in Gerstetten wieder gefeiert. An
beiden Tagen bieten die drei ausrichtenden Vereine –
Kleintierzüchterverein, Tanzsportclub und VfL SportFördergemeinschaft Fußball – vom Schnitzel über versch.
Würste, Hähnchen, Pommes, Maul-taschen, Vegetarisches
sowie Kaffee und Kuchen alles an.
Auftakt ist am Samstag, 25. Juni, 16.00 Uhr mit dem Alleinunterhalter Oliver Heß. Den Fassanstich um 17.00 Uhr
übernimmt die stellvertretende Bürgermeisterin Elisabeth
Dauner zusam-men mit dem Kleintierzüchterverein.
Abends ab 20.00 Uhr unterhält uns die beliebte Band
„IKARUS“.
Der Musikverein Gerstetten spielt am Sonntag ab 11.00
Uhr zum Frühschoppen auf. Dazu gibt’s beim Tanzsportclub Weißwürste. Gegen 15.30 Uhr werden die Star Beats,
Dancing-Beats und die Salsagruppe auftreten.
Ein Kinderkarussell und ein Süßwarenstand, sowie ein
Flohmarkt des Freundeskreises Asyl am Sonntag werden
das Marktplatzfest bereichern.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Gemeindeverwaltung Gerstetten und Vereine
SONSTIGE VEREINE UND INFORMATIONEN
SCHÜTZENVEREIN
ETTLENSCHIESS
Ergebnisse
KKA1 – Langenau A1
831 : 879
Jörg Fiseli 281R, Dieter Buck 281R,Hans Bückle 269R,
Egon Abel 265R
KKA2 – Bühl A2
824 : 832
Karl Leonhardt 278R, Willi Häberle 274R, Hans Maier
272R, Erwin Uhl 267R
gez. r.b.
Termine
Fr. 24.06. Sonderbuch 1 – KK 1
Abfahrt 18:30 Uhr
Fr. 01.07. A1 – Wiblingen A1
Beginn 17:00 Uhr
So. 17.07. Sonderbuch – Sportpistole 1
Abfahrt 09:00 Uhr
So. 24.07. Sonderbuch 2 – Großkaliber 1
Abfahrt 09:30 Uhr
Ergebnisse
Langenau A3 - KKA2
807 : 801
Karl Leonhardt 275R, Erwin Uhl 264R, Willi Häberle 262R,
Hans Maier 261R
Sonderbuch 2 - Sportpistole Ettlenschieß 1 744 : 742
Jörg Schneller 261R, Markus Fulde 242R, Jörg Müller
239R, Horst Urban 234R
Dornstadt/Bollingen 1 - Großkaliber 1
1088 : 1013
Uwe Häckel 368R, Jörg Fiseli 325R, Willi Schanz 320, Gerd
Hagenmaier 280R, Willi Häberle 271R
Großkaliber 2 – Langenau 1
995 : 0
Jörg Müller 349R, Horst Urban 327, Jörg Schneller 319R,
Walter Urban 288R
gez. r.b.
Kreislandfrauen Geislingen
Wie bereits im Jahresprogramm angekündigt, treffen sich
die Kreislandfrauen am Freitag, den 22.07.2016 zum
Sommerabschluss.
Der Komödiant Thomas Schwarz aus Eschenbach wird uns
Lustiges und Unterhaltsames aus dem Leben erzählen.
Wir beginnen mit einem Sektempfang um 19.00 Uhr im
Biergarten im Rössle in Steinenkirch.
Um besser planen zu können, bitten wir um Anmeldung
über die Ortsvorsitzende bis 05.07.2016.
Seite 20 . Ausgabe 25 . Donnerstag, 23. Juni 2016
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Noch Plätze frei: Am 23. Juni Führungen
auf dem Zentralen Versuchsfeld
„Bessere Alb“ in Beimerstetten-Eiselau
Der Fachdienst Landwirtschaft im Landratsamt Alb-DonauKreis bietet für Landwirte und landwirtschaftlich interessierte Personen auf dem Zentralen Versuchsfeld in
Beimerstetten-Eiselau Führungen durch die Landessortenversuche mit Wintergerste, Winterweizen, Dinkel, Triticale,
Sommergerste, Hafer und Körnererbsen am Donnerstag,
23. Juni um 19:30 Uhr an. Zusätzlich können Versuche
mit Winterraps, Silomais, Sojabohnen und Blühmischungen besichtigt werden.
Da eine Teilnahme an der Besichtigung als Sachkundefortbildung im Pflanzenschutz anerkannt ist, benötigt der
Fachdienst Landwirtschaft eine Anmeldung, mit Angabe
des Geburtsdatums, unter sachkunde.ps@alb-donaukreis.de oder telefonisch unter
0731 / 185-30 91.
Das Versuchsfeld liegt westlich von Beimerstetten-Eiselau.
Die Einfahrt ist beim Schild „Versuchsfeld“, direkt an der
Kreisstraße 7403 zwischen Beimerstetten und Tomerdingen.
Photovoltaik oder Solarthermie?
Sonnenenergie im Fakten-Check der
Energieberatung der Verbraucherzentrale
Stuttgart, 16.06.2016 – Wenn im Sommer die Sonne vom
Himmel strahlt, liegt der Gedanke nahe, diese frei verfügbare Energie auch zuhause zu nutzen. Möglich ist das für
Privathaushalte entweder mit einer Photovoltaikanlage zur
Erzeugung von Strom aus Sonnenlicht oder mit einer solarthermischen Anlage für Warmwasser und Heizung.
Doch welches System macht mehr Sinn? Gerd Ott von der
Energieberatung
der
Verbraucherzentrale
BadenWürttemberg erläutert die Eckpunkte.
Vortrag zur Kleinkindernährung
7. Juli in Ehingen
Wie die Einführung von Beikost bei Babys gut gelingt,
kann man bei einem Vortrag zur bewussten Kinderernährung am Donnerstag, den 7. Juli von 9:30 Uhr bis 11 Uhr
im Landratsamt, Außenstelle Ehingen, Ritterhaus (Hauptstraße 41) erfahren.
Die Fachfrauen von „Beki“ (Bewusste Kinderernährung)
unterstützen Eltern bei Fragen zur Ernährungserziehung
und Vermittlung von Freude am Essen und an gemeinsamen Mahlzeiten, schon ab dem Kleinkindalter.
Anmelden kann man sich beim Fachdienst Landwirtschaft
unter der E-Mail: ernaehung@alb-donau-kreis.de oder
unter Telefon 07 31 / 1 85-31 98.
nanuuu night - Nacht der Innovationen
nanuuu, die Plattform, auf der sich die Forschungs-, Entwicklungs- und Wirtschaftsregion Ulm/Neu-Ulm präsentiert und vernetzt, lädt ein zur nächsten nanuuu night Nacht der Innovationen, am Mittwoch, 6. Juli, ab 18
Uhr. Diesmal findet das Event im Ecodrom Neu-Ulm,
Industriestraße 4, 89231 Neu-Ulm, statt. Bis Mitternacht
können die Gäste dort eine Mischung aus Information und
Unterhaltung zum Thema E-Mobilität kennenlernen, neue
Kontakte knüpfen und den fachlichen Austausch pflegen.
E-Mobilität erleben heißt an diesem Abend aus erster
Hand Informationen vom Ulmer Helmholtz-Institut und
dem eLaB-ZSW zum Thema Batterieforschung zu bekommen. Hier steht unsere Region deutschlandweit ganz oben
und ist international gut vernetzt.
Die Plattform E-Mobilität, E-Karts, E-Roller und ein EModell von BMW sowie unser nanuuu-Roboter runden das
Angebot ab. Ergänzt wird die nanuuu-night mit dem Thema Innovationsmanagement, referiert von Dr. Wolfgang
Käfer vom Daimler-IT-Dienstleister TSS.
Anschließend besteht nicht nur Gelegenheit zum fachlichen Austausch und geselligen Kennenlernen, sondern
die Gäste haben auch Gelegenheit, E-Mobilität vor Ort bei
Fahrten im E-Kart selbst zu erleben bzw. Freikarten oder
eine Probefahrt mit dem BMW i8 zu ergattern.
Nicht weniger spannend dürfte der Programmpunkt sein,
der der laufenden Fußball-Europameisterschaft geschuldet
ist: Auf einer Großleinwand wird das Halbfinale der EM
aus Lyon übertragen.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.
Weitere Infos finden sie auf www.nanuuu.de.
Was ist der Unterschied zwischen Photovoltaik- und
Solarthermieanlagen?
Photovoltaikanlagen verwandeln Sonnenlicht in Strom.
Der wird dann entweder direkt zuhause verbraucht oder
ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Dafür erhält der
Besitzer die sogenannte Einspeisevergütung. Die erzeugte
Energie wird also voll genutzt.
Solarthermieanlagen gewinnen aus dem Sonnenlicht
Wärme und unterstützen damit die Bereitstellung von
Warmwasser und die Raumheizung. Überschüssige Wärme
kann in diesem System nicht genutzt werden.
Was sagt der Gesetzgeber?
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz schreibt vor, dass
in Neubauten ein Teil der benötigten Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt werden muss. Um diese Pflicht zu
erfüllen, bietet sich oftmals die Kombination einer Solarthermieanlage mit einem Brennwertheizkessel an.
Photovoltaikanlagen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Wie rentabel sind die Anlagen?
Photovoltaikanlagen rechnen sich oftmals etwas schneller,
weil der überschüssige Strom ins Netz eingespeist werden
kann und vergütet wird. Für eine Anlage mit einer Leistung bis 10 Kilowatt, die im Juni 2016 in Betrieb genommen wird, beträgt die Einspeisevergütung derzeit 12,31
Cent je Kilowattstunde (kWh). Die Vergütung ab Juli wird
Ende Juni von der Bundesnetzagentur bekannt gegeben.
Andererseits wird die Installation einer solarthermischen
Anlage besser gefördert, allein durch das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien mit bis zu 3.500 Euro. In
einigen Bundesländern gibt es zusätzliche Landesmittel.
„Letztlich muss die Wirtschaftlichkeit also immer im Einzelfall berechnet werden“, sagt Ott.
Für wen sind die Anlagen besonders interessant?
Voraussetzung für beide Systeme sind geeignete Dachflächen: ausreichend groß, möglichst wenig verschattet und
nach Süden, eventuell auch Osten oder Westen, ausgerichtet.
Eine Photovoltaikanlage kommt infrage, wenn ein möglichst großer Teil des erzeugten Stroms selbst verbraucht
wird, da die eingesparten Kosten je kWh deutlich über der
Einspeisevergütung liegen. Das ist vor allem bei einem
jährlichen Strombedarf ab etwa 2.500 kWh der Fall. Weiter
erhöhen lässt sich der Anteil des selbst verbrauchten
Stroms mit einem Batteriespeicher. Achtung bei sehr großen Photovoltaikanlagen: „Ab 10 Kilowatt Leistung muss
für den selbst verbrauchten Strom die Umlage nach dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz gezahlt werden“, betont der
Energieexperte. Sie sind damit für Privathaushalte meistens weniger wirtschaftlich.
Solarthermie ist für Haushalte ab etwa drei bis vier Personen geeignet – in kleineren Haushalten ist der Warmwasserverbrauch häufig zu gering. Die Anlage ist vor allem
dann sinnvoll, wenn sie einen erheblichen Teil des Warmwasserbedarfs decken kann. Bei Anlagen zur Heizungsunterstützung muss die Größe der Anlage am Wärmebedarf
orientiert sein – Pauschalangebote ohne Berücksichtigung
des Wärmebedarfs sind nicht empfehlenswert.
Seite 21 . Ausgabe 25 . Donnerstag, 23. Juni 2016
Was unbedingt berücksichtigen?
Wer sich für eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage
interessiert, sollte sich vor der Entscheidung fachkundig
und unabhängig beraten lassen, denn eine schlecht geplante oder installierte Anlage amortisiert sich langsamer
oder spart im schlimmsten Fall dauerhaft kein Geld ein.
Dachsituation, Energiebedarf und Fördermöglichkeiten
sollten von einem neutralen Experten geprüft werden.
Angebote dazu gibt es beispielsweise bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Dort
finden auch Verbraucher Hilfe, die bereits eine Solarthermieanlage installiert haben und wissen möchten, ob diese
effizient arbeitet.
Beim allen Fragen zum Einsatz erneuerbarer Energien in
privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren
anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind
die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen
gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg
Immer die Form wahren
Ein Testament kann für ungültig erklärt werden, warnt
der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg
Steuerzahler sollten ihre Testamente sorgfältig abfassen.
Dies gilt nicht nur für den Inhalt des Testaments, sondern
auch für ihre äußere Form. Erfüllt ein Testament nicht die
strengen Formvorgaben, ist es unwirksam. Das hat möglicherweise nicht nur Auswirkungen auf die Nachlassfolge,
sondern gegebenenfalls auch steuerliche Folgen, erläutert
der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Denn das
Steuerrecht orientiert sich daran, wer Erbe geworden ist.
Je nachdem, wie eng der Grad der Verwandtschaft ist,
bzw. ob der Erbe bereits in den Vorjahren Vermögen vom
Verstorbenen erhalten hat, kann sich die Erbschaftsteuerbelastung verändern. Es wäre schade, wenn eine gut überlegte Nachfolgeregelung an Formalien scheitert und dann
unerwünschte Steuerfolgen ausgelöst werden, gibt der
Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg zu bedenken.
Wird das Testament beispielsweise auf butterbrotartigem
Pergamentpapier angefertigt, kann leicht angenommen
werden, es handele sich nur um einen Entwurf und es
fehle am ernsthaften Testierwillen. In einem entsprechenden Fall hatte das Oberlandesgericht Hamm geurteilt,
dass kein wirksames Testament vorliegt (Az.: 10 W
153/15). Im Urteilsfall legten die vermeintlichen Erben
einen 8 x 10 cm großen, per Hand ausgeschnittenen Zettel, mit der Abkürzung „Tesemt.“ vor. Ein zweites Schriftstück enthielt eine leicht abgewandelte Textfassung. Es
handelte sich dabei um ein mehrfach gefaltetes Papier,
das die Beschaffenheit von Butterbrotpapier aufwies. Das
Oberlandesgericht war der Ansicht, dass ein ernstlicher
Testierwille fehle, wenn eine unübliche Schreibunterlage
und eine ungewöhnliche Abkürzung für das Wort Testament verwendet wird.
Wird das Testament nicht von einem Notar angefertigt,
sollte der Steuerzahler die strengen Formalien bei der
Erstellung von Testamenten berücksichtigen. Dazu zählen, das Testament handschriftlich abzufassen und ein
übliches Schreibpapier zu verwenden. Auch sollte das
Testament nicht mit anderen unwichtigen Dokumenten,
etwa zusammen mit leeren Briefumschlägen, aufbewahrt
werden. So kann sichergestellt werden, dass es sich bei
dem Schriftstück nicht um bloße Vorüberlegungen oder
einen Entwurf handelt.
Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg hat zu
diesem Thema den Ratgeber „Erben und Vererben“ erstellt, der alle wichtigen Informationen enthält.
Er kann Weitere Informationen zum unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 kostenlos angefordert
werden.
Stuttgart, 16.06.2016
Neue Forschungsstelle und Archiv für Familienforscher in der Region
zwischen Heidenheim an der Brenz, Ulm an der Donau,
Blaubeuren und um Geislingen an der Steige.
Wer in der Region Familien und Ahnenforschung betreibt
hat jetzt eine neue Anlaufstelle.
Die Eröffnung und Tag der offenen Tür des Archivs und
der Forschungsstelle des Arbeitskreis Familien- und Ahnenforschung e.V. ist am Sonntag 3. Juli 2016 in Geislingen Eybach in der von Degenfeld Straße 15.
Von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr haben Sie die Möglichkeit
sich über Familien- und Ahnenforschung zu informieren.
Der Verein wurde vor nunmehr über 20 Jahren in Geislingen an der Steige gegründet und hat sich die zur Aufgabe
gemacht Familien- und Ahnenforscher in der Region zu
unterstützen..
In der neuen Forschungsstelle und im Archiv des Arbeitskreises stehen derzeit Kirchenbuchkopien und Ortsfamilienbüchern -dateien aus rund 125 Orten der Region und
ebenso viele Bücher zur Genealogie, Orts- und Familiengeschichte dem interessierten Besucher für seine Forschungszwecke zur Verfügung.
Besuchen Sie uns und Informieren Sie sich über die Familienund Ahnenforschung einem Hobby das nie langweilig wird.
Wir freuen uns Sie begrüßen zu können fürs leibliche
Wohl ist gesorgt.
Gartenecke
Tipps für die Rosenpflege
- Rosen müssen regelmäßig (wöchentlich) gegossen
werden. Jedoch sollte man darauf achten, die Pflanzen
nicht zu überwässern. Zu viel Wasser schadet Rosen
ebenso wie zu wenig Wasser.
Beim Gießen sollte man darauf achten, dass man nicht
von oben gießt, da Wasser auf den Blättern Krankheiten verursachen kann.
- Grundsätzlich sollte man Rosen vormittags gießen. In
der Mittagshitze besteht die Gefahr, dass die Pflanzen
verbrennen. Nach der ersten Blüte sollten Rosen gedüngt werden mit Kompost oder organischem Volldünger, der Stickstoff, Phosphor und Kali enthält. In
den Sommermonaten sollte man auf stickstoffhaltige
Dünger verzichten.
- Im Herbst sollten Rosen gedüngt werden und mit einem Mulch bedeckt werden, um den Winter gut zu
überstehen. Empfindliche Rosen sollten mit Reisig oder Sackleinen bedeckt werden. Künstliches Material
wie Plastikfolie sollte nicht verwendet werden, da
durch das angesammelte Kondenswasser Frostschäden
verursacht werden können.
- Der Winterschutz kann Ende März entfernt werden,
sollte jedoch in Reichweite vorhanden sein, falls ein
plötzlicher Kältesturz kommen sollte. Im Spätfrühling
sollten Rosen ebenfalls gedüngt werden. Das kann
auch mit klein geschnittenen Bananenschalen erfolgen.
- Verwelkte Blüten sollten schnell entfernt werden. Im
Frühling sollten die Rosen geschnitten werden, um das
Wachstum zu fördern. Schwache Triebe sollten mehr
geschnitten werden. Nicht geschnitten werden Bodendecker-, Wild- und Kletterrosen, da sonst die Gefahr
besteht, dass sie nicht blühen.
- Schnittabfälle sollten entfernt werden, um Schädlingen
und Krankheiten keine Basis zu geben. Schädlinge
können natürlich bekämpft werden mit Marienkäfern
oder Lavendel.
Sind die Rosen von Echtem Mehltau befallen, sollten die
betroffenen Triebspitzen und Blätter abgeschnitten werden. Zusätzlich sollte man mit natürlichen Mitteln spritzen.