AMTSBLATT A M T S B L A T T
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AMTSBLATT A M T S B L A T T
AMTSB B LL AA T TT für Amstetten Amstetten .. Bräunisheim Bräunisheim . Hofstett-Emerbuch . Reutti . Schalkstetten für Schalkstetten .. Stubersheim Stubersheim Ausgabe 2008 Ausgabe13 25•·Donnerstag, Donnerstag,30. 23.März Juni 2016 DIESE WOCHE AMSTETTEN diESE WOcHE iNIN AMSTETTEN 19. Jan. Hauptversammlung Feuerwehr, Aurainhalle 20. Jan. Kirchenkaffee, evang. Gemeindehaus 24. JuniFrauenfrühstück, Sperrmüll Stubersheim 22. Jan. evang. Gemeindehaus u. Hofstett-Emerbuch 26. Juni Bergfest, Gesangverein Amstetten, VORScHAU Dorfstadel, 10.30 Uhr 26. Jan. Hauptversammlung Feuerwehr, Aurainhalle 26. Juni Hüleshock, Landfrauen Stubersheim, ab 14 Uhr 26. Juni Fahrt des Museumstriebwagen Amstetten-Gerstetten, UEF 27. Juni Abfuhr gelber Sack Gesangverein Amstetten 27. Juni Abfuhr blaue Tonne Amstetten + Teilorte 29. Juni Informationsveranstaltung Defibrillator für Amstetten-Dorf, Sozialer Förderverein Amstetten, Gasthaus Adler/Saal, 20 Uhr AMSTETTER BERGFEST Bei guter Witterung wollen wir dieses Jahr am Sonntag, 1. Juli 2008 wieder unser schon zur Tradition gewordenes Bergfest auf der Wolfshalde abhalten. Glauben Sie an Bauernweisheiten? Programmablauf: Ist’s an Vigilius warm und trocken Kann man beim Bergfest g’mütlich hocken. Frühschoppen Ist es aber kalt und nass, bei musikalischer Unterhaltung macht’s Bergfesthocken trotzdem Spass. Mittagessen Speisen und Getränke Wir laden ein zum werden geboten Begrüßung Nachmittagsprogramm Bergfest und im Dorf Chorbeiträge des Männerchors Amstetten 26. Juni 2016 Feuerwehrkapelle Amstetten rund um den Dorfstadel spielt volkstümliche + moderne Stücke Amstetten, Kirchgasse Musik und Unterhaltung 10.30 Gottesdienst im Grünen mit dem fröhliches Beisammensein + Ausklang Posaunenchor Amstetten Ab 12 Uhr Unterhaltung - Essen – Trinken Freier Eintritt – gemeinsames Liedersingen Kinderprogramm Achtung! Rathaus am 30. Juni 2016 ganztägig geschlossen! Wegen einer dienstlichen Veranstaltung ist das Rathaus am Donnerstag, den 30. Juni 2016 ganztägig geschlossen. Falls Sie einen Notartermin haben, klingeln Sie bitte an der zweiten Türe vom Eingang. Wir bitten um Beachtung! LÖScHzUG REUTTi SONNWENdFEUER Am Freitag, den 22.zum Juli Hüleshock 2007 um 20.00 Uhr Einladung amAm Ortsausgang Reutti Richtung Sonntag, 26.06.2016 · Ab 14 Uhr Radelstetten Zu Kaffee, Kuchen, Grillwürsten und Backsteinkäse. Das Feuer wird gegen 22.00 Uhr Zur Unterhaltung spielt die Hobbygruppe angezündet. des Akkordeonclubs Stubersheim Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. GEMEiNdE Das AJA–Kaffee am 28. Juni entfällt leider. NEUE ÖFFNUNGSzEiTEN Das nächste AJA-Kaffee findet am 26. Juli statt. im Rathaus Montag bis Freitag 08.00 bis 11.30 Uhr Gemeinde Auf Ihren Besuch freuen sich: Donnerstag 14.00 bis 18.30 Uhr Besuchen Sie uns auf der schönen Die Chöre des Gesangvereins Amstetten Bürgermeister - Sprechstunde „Wolfshalde“ und die Nach Vereinbarung, Telefon (0 73 31) 30 06 - 0 Instrumentalgruppe Zur Unterhaltung spielt die Öffnungszeiten im Rathaus Feuerwehrkapelle Amstetten Montag bis Freitag 08.30 - 12.00 Uhr Herausgeber Bürgermeisteramt Amstetten Tel. 07331-300699 www.amstetten.de•Verantwortlich für den Montagnachmittag 14.30 - 18.00 UhrAnzeigenteil - Eintritt frei – Druck und Medien Zipperlen GmbH Dieselstraße 3 89160 Dornstadt Tel. 0 73 48 . 98 14.00 76-0 Fax. 0 73 48. 98 76-21 Donnerstagnachmittag - 16.00 Uhr Seite 2 . Ausgabe 25 . Donnerstag, 23. Juni 2016 ÄRZTLICHER SONNTAGSDIENST Für Amstetten mit Teilorten: Notfallpraxis im Bundeswehrkrankenhaus Ulm Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Montag bis Freitag 18 - 8 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertag: 8 - 8 Uhr Eingerichtet ist eine zentrale Notfallpraxis am Bundeswehrkrankenhaus Ulm, Oberer Eselsberg 2, 89081 Ulm, die folgende Öffnungszeiten hat: Montag bis Freitag 18 bis 23 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertag: 8 bis 23 Uhr Zu diesen Zeiten können Patienten ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen, dort ist ständig ein Arzt vorhanden. Patienten, die nicht in die Notfallpraxis kommen können, wenden sich bitte unter der zentralen Telefonnummer 116 117 an den diensthabenden Arzt. Diese Rufnummer gilt auch, wenn ein Patient zu den Zeiten des Notdienstes außerhalb der Öffnungszeiten der Notfallpraxis ärztliche Hilfe benötigt. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist nicht mit dem Rettungsdienst zu verwechseln, der in medizinischen Notfällen zu rufen ist. Dazu gehören insbesondere Verdacht auf Schlaganfall oder Herzinfarkt, starke Blutungen, Atemnot oder Vergiftungen. In diesen Fällen ist sofort die 112 anzurufen. Kinder-Notfallpraxis Die Kinder-Notfallpraxis ist für die Gebiete Stadt Ulm, den Alb-Donaukreis, sowie für Neu-Ulm, Nersingen, Senden und Vöhringen zuständig. Ärztlicher Notdienst für Kinder und Jugendliche: Zentrale Notfallpraxis an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendliche, Eythstraße 24, 89075 Ulm Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 19.00-21.30 Uhr, Samstag, Sonn- und Feiertag 9.00-20.30 Uhr Zu diesen Zeiten können Eltern mit ihren Kindern ohne Voranmeldung in die Praxis kommen. Außerhalb dieser Zeiten übernimmt die Universitätsklinik für Kinder und Jugendliche die Versorgung. Rufnummern der fachärztlichen Notfalldienste: Augenärzte 0 18 01 – 92 93 50 Kinderärzte 0 18 01 – 92 93 43 In Gerstetten mit Teilorten und Bräunisheim: Sozialstation Ulmer Alb Amstetten, Tel. (0 73 31) 7 15 97 08 Bürozeiten: Donnerstags 14.00 – 16.00 Uhr Nachbarschaftshilfe Amstetten ... helfen wo Hilfe gebraucht wird ... Menschen helfen Menschen Doris Urnauer – Tel. 0170 591 67 32 NOTRUF 112 Polizeinotruf (Unfall, Überfall) 110 Notarzt/Rettungsdienst 112 Feuerwehr 112 Polizeiposten Amstetten (07331) 71570 Polizeidirektion Ulm (0731) 188-0 Krankentransport (Geislingen) (07331) 19222 Helfensteinklinik Geislingen (0 73 31) 23-0 Energieversorgung Filstal (Störungsdienst) (07161) 77677 Alb-Elektrizitätswerk (Störungsdienst) (07331) 209-777 Zweckverband Wasserversorgung Ostalb 0172-7327020 IMPRESSUM IMP Herausgeber: Bürgermeisteramt Amstetten Tel. (07331) 3006-0, www.amstetten.de Verantwortlich für den Anzeigenteil: Druck & Medien Zipperlen GmbH, Dieselstraße 3, 89160 Dornstadt, Tel. 0 73 48 . 98 76-0, Fax. (07348) 9876-21, E-Mail: verlag@zipperlen.de AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Notfallpraxis im Klinikum Heidenheim Tel. (0 73 21) 48 00 50. Zahnärztlicher Notdienst: An den Wochenenden und Feiertagen sind im AlbDonau- Kreis jeweils zwei Zahnärzte zum zahnärztlichen Notfalldienst eingeteilt. Dieser Notfalldienst kann unter folgender Nummer abgefragt werden: (01 80) 5 91 16 01 Apotheken: Fr. 24.06.2016, 08.30 – 08.30 Uhr Schwaben-Apotheke, Seetalbachstr. 21, 73329 Kuchen Tel: 07331 – 9 88 50 Sa. 25.06.2016, 08.30 – 08.30 Uhr Stern-Apotheke, Tälesbahnstr. 2, 73312 Geislingen Tel: 07331 – 6 45 79 So. 26.06.2016, 08.30 – 08.30 Uhr Wölk-Apotheke, Stuttgarter Str. 100, 73312 Geislingen Tel: 07331 – 6 32 44 Haushaltssatzung der Gemeinde Amstetten für das Haushaltsjahr 2016 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg hat der Gemeinderat am 21.03.2016 die folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2016 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 1.1Gesamtbetrag der ordentlichen 10.304.000 Erträge von 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen 11.445.000 Aufwendungen von 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus -1.141.000 1.1 und 1.2) von 1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen 0 aus Vorjahren von Seite 3 . Ausgabe 25 . Donnerstag, 23. Juni 2016 1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.4 von 1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von 1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von -1.141.000 150.000 9.000 141.000 -1.000.000 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus 7.836.300 laufender Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen 7.692.000 aus laufender Verwaltungstätigkeit von 154.300 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen 397.000 aus Investitionstätigkeit von 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen 1.486.900 aus Investitionstätigkeit von -1.089.900 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittel- -936.600 überschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus 0 Finanzierungstätigkeit von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus 44.200 Finanzierungstätigkeit von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittel- -44.200 überschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzie- -979.800 rungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 750.000 EUR. § 5 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 320 v. H b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v. H der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 340 v. H der Steuermessbeträge. Amstetten, den 21.03.2016 Jochen Grothe Bürgermeister Verfahrens- und Formvorschriften Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung der beim Erlass der vorstehend bekannt gemachten Satzung wird nach § 4 Absatz 4 der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Neufassung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbands Oberes Lonetal Inhaltsübersicht I. Allgemeines §1 Mitglieder, Aufgaben, Name und Sitz des Verbandes §2 Verbandsanlagen II. Verfassung, Vertretung und Verwaltung des Verbandes §3 Organe des Verbandes §4 Zusammensetzung der Verbandsversammlung §5 Rechtsstellung und Aufgaben §6 Einberufung von Sitzungen §7 Verbandsvorsitzende , Rechtsstellung , Bestellung, Stellvertretung §8 Verwaltung des Verbandes §9 Verpflichtungsermächtigungen III. Wirtschaftsführung § 10 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen § 11 Tagegeld und Aufwandsentschädigungen § 12 Deckung des Finanzbedarfs § 13 Finanzkostenumlage § 14 Betriebskostenumlage § 15 Betriebsmittelrücklage § 16 Abwassersatzungen IV. Satzungsänderungen, Auflösung des Zweckverbandes § 17 Änderung der Verbandssatzung § 18 Auflösung des Verbandes V. Sonstiges § 19 Öffentliche Bekanntmachungen § 20 Entscheidungen über Streitigkeiten § 21 Inkrafttreten Verbandssatzung Aufgrund der §§ 5 und 21 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands „Oberes Lonetal“ am 16.06.2016 folgende Satzung beschlossen: I. Allgemeines §1 Mitglieder, Aufgaben, Name und Sitz des Verbandes (1) Die Gemeinden Amstetten, Lonsee und Nellingen, im folgenden Verbands-mitglieder genannt, bilden einen Zweckverband im Sinne des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16.09.1974 (GBl. S. 408), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.2015 (GBl. S. 1147, 1149). Er führt den Namen "Abwasserzweckverband Oberes Lonetal". (2) Der Zweckverband hat die Aufgabe, die aus dem Verbandsgebiet anfallenden Abwässer gemeinsam abzuführen und zu reinigen. Zu diesem Zweck hat er die Verbandsanlagen des Gemeindeverwaltungsverbandes Lonsee-Amstetten sowie die Zuleitungskanäle der Ge- Seite 4 . Ausgabe 25 . Donnerstag, 23. Juni 2016 meinde Nellingen übernommen und betreibt diese nach den Bestimmungen dieser Verbandssatzung. (3) Falls über diese Aufgabenstellung im Zusammenhang mit dem Bau oder der Erweiterung dieser Anlagen die Errichtung oder Erstellung von Regenüberlaufbecken oder Wasserbehandlungsanlagen oder einer Fernwirkanlage notwendig wird, ist eine entsprechende Änderung dieser Satzung erforderlich. (4) Der Zweckverband ist nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen. Er erstrebt keinen Gewinn. (5) Der Zweckverband, im folgenden Verband genannt, hat seinen Sitz in Lonsee. §2 Verbandsanlagen (1) Verbandsanlagen sind: a) die mechanisch-biologische Sammelkläranlage Halzhausen, b) die Zuleiter von Amstetten, beginnend am dortigen RÜB über Urspring, Lonsee nach Halzhausen bis zur Kläranlage, c) die Zuleiter von Radelstetten, beginnend an der Einmündungsstelle des Zuleiters Nellingen/Oppingen in den Zuleiter Radelstetten bis Ortsanfang Urspring, und dessen Weiterführung über den Zuleiter Breiter Weg (Durchleitung Urspring) bis zur Einmündung in den Zuleiter von Amstetten in der Kirchstraße, d) das Regenüberlaufbecken auf der Kläranlage Halzhausen. (2) Es wurden übernommen a) die Anlagen nach Abs. 1 a und b vom Gemeindeverwaltungsverband Lonsee-Amstetten, b) die Anlagen nach Abs. 1 c und d von der Gemeinde Lonsee, c) die Erweiterung und den Ausbau des Zuleiters Radelstetten bis Ortsanfang Urspring von der Gemeinde Nellingen. Hierzu wurde 2007 ein Vermögensausgleich vorgenommen. (3) Die vom Gemeindeverwaltungsverband LonseeAmstetten sowie den Gemeinden Lonsee und Nellingen übernommenen Anlagen sind in das Eigentum des Verbandes übergegangen und werden von ihm unterhalten. (4) Die bauliche Unterhaltung der gemeindlichen Kanäle bis zu den verbandseigenen Zuleitern ist Sache der Verbandsgemeinden. Änderungen an gemeindeeigenen Anlagen, die auf den Betrieb der Verbandsanlagen einen wesentlichen Einfluss haben, bedürfen der Zustimmung des Verbandes. (5) Den Anlagen des Verbandes dürfen nur solche Abwässer zugeführt werden, welche der Reinigungsleistung des Klärwerkes entsprechen. Die Verbandsgemeinden sind verpflichtet, zum Schutz der Anlagen entsprechende Bestimmungen in ihre Entwässerungssatzungen aufzunehmen und deren Einhaltung zu überwachen. (6) Die Verbandsmitglieder räumen dem Verband das Recht ein, ihre Anlagen zu beaufsichtigen. Anträgen gewerblicher Betriebe auf Anschluss an die öffentliche Entwässerung darf nur mit Einverständnis des Zweckverbandes entsprochen werden. II. Verfassung, Vertretung und Verwaltung des Verbandes §3 Organe des Verbandes (1) Die Organe des Verbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsitzende. (2) Soweit sich aus dem Zweckverbandsgesetz und aus dieser Satzung nichts anderes ergibt, sind auf die Verbandsversammlung die Bestimmungen der Gemeinde- ordnung über den Gemeinderat und auf den Verbandsvorsitzenden die Bestimmungen über den Bürgermeister sinngemäß anzuwenden. §4 Zusammensetzung der Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden kraft ihres Amtes und je 4 weiteren Vertretern jeder Gemeinde. Die Vertreter werden nach jeder regelmäßigen Gemeinderatswahl vom Gemeinderat ihrer Gemeinde gewählt. (2) Der Bürgermeister einer Verbandsgemeinde wird bei Verhinderung durch seinen allgemeinen Stellvertreter vertreten. Ist ein weiterer Vertreter verhindert, so wird dessen Stimme in der Verbandsversammlung vom Bürgermeister seiner Gemeinde oder dessen Stellvertreter wahrgenommen. (3) Jede Mitgliedsgemeinde hat in der Verbandsversammlung so viele Stimmen wie sie Vertreter in der Verbandsversammlung hat. Mehrere Stimmen einer Gemeinde können nur einheitlich abgegeben werden. §5 Rechtsstellung und Aufgaben Die Verbandsversammlung ist die Vertretung der Mitglieder und das Hauptorgan des Verbandes. Sie legt die Grundsätze für die Verwaltung des Verbandes durch den Verbandsvorsitzenden fest, entscheidet in den ihr durch Gesetz oder dieser Satzung zugewiesenen Angelegenheiten und überwacht die Ausführung der Beschlüsse. Die Verbandsversammlung beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten des Verbandes, die einer sachlichen Entscheidung bedürfen und nicht in die Zuständigkeit des Verbandsvorsitzenden fallen. §6 Einberufung von Sitzungen (1) Der Verbandsvorsitzende beruft die Verbandsversammlung schriftlich mit angemessener Frist ein, wobei die Verhandlungsgegenstände mitzuteilen sind. Die Verbandsversammlung ist einzuberufen, wenn es die Geschäftslage erfordert, mindestens jedoch einmal im Jahr. Die Verbandsversammlung muss unverzüglich einberufen werden, wenn ein Drittel der Vertreter dies unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes beantragt. (2) Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen sind in den beteiligten Gemeinden rechtzeitig öffentlich bekanntzugeben. (3) Die Vertreter in der Verbandsversammlung sind verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen. (4) Für die Sitzungen der Verbandsversammlung, die Verhandlungsleitung, den Geschäftsgang, die Beschlussfassung und die Niederschrift gelten sinngemäß § 33 Abs. 2 und 3 und §§ 34 bis 38 der Gemeindeordnung mit folgenden Ausnahmen oder Besonderheiten: Die Verbandsversammlung ist beschluss-fähig, wenn die anwesenden Vertreter mehr als die Hälfte der Gesamtstimmenzahl der Verbandsversammlung vertreten. §7 Der Verbandsvorsitzende Rechtsstellung, Bestellung, Stellvertretung (1) Der ehrenamtliche Verbandsvorsitzende ist Vorsitzender der Verbands-versammlung. Er vertritt den Verband. Zum Verbandsvorsitzenden kann nur bestellt werden, wer Bürgermeister einer Mitgliedsgemeinde ist. (2) Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter werden von der Verbands-versammlung aus ihrer Mitte auf die Dauer von 6 Jahren gewählt. Die Amtszeit endet jedoch spätestens mit dem Ausscheiden aus dem Hauptamt. (3) Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. Seite 5 . Ausgabe 25 . Donnerstag, 23. Juni 2016 (4) Der Verbandsvorsitzende ist Vorgesetzter, Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der Verbandsbediensteten. §8 Verwaltung des Verbandes (1) Der Verbandsvorsitzende bereitet die Sitzungen der Verbandsversammlungen vor und vollzieht deren Beschlüsse. (2) Im Übrigen finden die Vorschriften des § 43 Abs. 2, Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung (GemO) entsprechend Anwendung. (3) Der Verbandsvorsitzende leitet die Verwaltung des Zweckverbandes. Die Vorschriften des § 44 GemO finden entsprechend Anwendung. (4) Unbeschadet seiner sich aus dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit und der Gemeindeordnung ergebenden Zuständigkeiten ist der Verbandsvorsitzende zu Sachentscheidungen bei Bewirtschaftung der Haushaltsmittel bei Beträgen bis zu 25.000 € im Einzelfall zuständig. §9 Verpflichtungsermächtigungen (1) Erklärungen, durch welche der Verband verpflichtet werden kann, bedürfen der Schriftform. Diese sind vom Verbandsvorsitzenden, bei dessen Verhinderung von dessen Stellvertreter handschriftlich zu unterzeichnen. (2) Die Formvorschriften des Abs. 1 gelten nicht für Erklärungen in Geschäften der laufenden Verwaltung. III. Wirtschaftsführung § 10 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen (1) Der Abwasserverband wendet die für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Gemeinden geltenden Vorschriften entsprechend an. (2) Die Aufgaben des Fachbeamten für das Finanzwesen werden vom Verbandsrechner wahrgenommen. Die Vergütung des Verbandsrechners wird von der Verbandsversammlung festgesetzt. (3) Der Verband hat zur Wahrnehmung der Geschäfte des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens außer dem Verbandsrechner keine eigenen Bediensteten. Zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Kassengeschäfte nimmt er daher im Wege der Verwaltungsleihe Beschäftigte der Verbandsgemeinde Lonsee in Anspruch. Hierüber wird eine Vereinbarung zwischen dem Verband und der Gemeinde Lonsee geschlossen. § 11 Tagegelder und Aufwandsentschädigungen Die Vertreter in der Verbandsversammlung erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen und an Dienstgeschäften außerhalb von Sitzungen Aufwandsentschädigungen nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. § 12 Deckung des Finanzbedarfs (1) Die Kosten für die Anschaffung und Herstellung der Verbandsanlagen trägt der Verband. Für die Kostenverteilung auf die Mitgliedsgemeinden wird von folgenden Verhältnissen auf Basis von Einwohnergleichwerten ausgegangen : Gemeinde Lonsee 7.600 Einwohner 42,2 % Gemeinde Amstetten 7.100 Einwohner 39,5 % Gemeinde Nellingen 3.300 Einwohner 18,3 % Insgesamt 18.000 Einwohner 100,0 % (2) Bis zum 31.12.2015 erfolgte die Finanzierung von Investitionen über direkte Kapitalumlagen. Die Finanzierung neuer Investitionen soll ab dem 01.01.2016 durch die Einbringung von Zuschüssen, die die Verbandsmitglieder für die Maßnahmen erhalten und die Aufnahme von Darlehen beim Verband erfolgen. (3) Die jährlichen Aufwendungen des Zweckverbandes werden, soweit nicht andere Einnahmen zur Verfügung stehen, auf die Verbandsmitglieder umgelegt (Jahresumlage). Die Jahresumlage setzt sich zusammen aus der Finanzkostenumlage (Zins- und Tilgungsumlage) und der Betriebskostenumlage. (4) Die Jahresumlage wird getrennt nach Zinsumlage, Tilgungsumlage und Betriebskostenumlage festgesetzt. Auf die Umlagen werden vierteljährliche Vorauszahlungen erhoben, die nach Anforderung innerhalb von 4 Wochen an die Zweckverbandskasse abzuführen sind. Die endgültige Umlage richtet sich nach dem Jahresabschluss. Die Verbandsversammlung beschließt die endgültige Umlage bei der Genehmigung des Jahresabschlusses. (5) Der Zweckverband führt einen Anlagenachweis, aus dem das Anlagevermögen des Verbands und der auf die Verbandsmitglieder für die einzelnen Anlagegüter jeweils entfallende Anteil an den Anschaffungswerten, Abschreibungen und Restbuchwerten ersichtlich sind. Die anzusetzenden Anteile ergeben sich aus Absatz 1. Die eingebrachten Zuschüsse der Verbandsmitglieder sind mit ihren Ursprungswerten, Auflösungen und Restbuchwerten entsprechend der gemeindespezifischen Förderquoten auf die bezuschussten Maßnahmen aufzuteilen. Aus dem Anlagenachweis müssen je Verbandsmitglied die anteiligen Abschreibungen und Auflösungen und der anteilige Restbuchwert der Ausgaben und der Zuschüsse, getrennt nach Kläranlage, Sammlern und Regenüberlaufbecken, ersichtlich sein. Die anteiligen Werte werden den Verbandsmitgliedern jährlich mitgeteilt. (6) Wird eine Erweiterung der Anlagen infolge von Umständen erforderlich, die ausschließlich auf einem gesteigerten Abwasseranfall oder einer außerordentlichen Abwasserbeschaffenheit einzelner Verbandsmitglieder beruhen, so haben die veranlassenden Verbandsmitglieder die entsprechenden Erweiterungskosten zu tragen. § 13 Finanzkostenumlage Die Finanzkostenumlage umfasst den Zins- und Tilgungsaufwand für aufgenommene Kredite. Sie wird von den Verbandsmitgliedern nach dem Kostenschlüssel laut § 12 Abs. 1 aufgebracht. Ausgehend von dieser Grundlage ist die Entlastung des Fremdkapitalbedarfs durch das von den Verbandsmitgliedern jeweils eingebrachte Kapital aus Zuschüssen in der gemeindespezifischen Höhe bei der Ermittlung der Verteilung der Finanzkostenumlage zu berücksichtigen. § 14 Betriebskostenumlage Die Betriebskostenumlage umfasst die jährlichen Aufwendungen (ohne Abschreibungen und Zinsen) abzüglich der Betriebseinnahmen. Sie wird auf die Verbandsmitglieder nach dem Verhältnis der zur Schmutzwassergebühr veranlagten Abwassermengen auf die Gemeinden umgelegt. § 15 Betriebsmittelrücklage Die Betriebsmittelrücklage wird von der Verbandsversammlung nach den betrieblichen Erfordernissen festgesetzt und ist auf die Gemeinden entsprechend dem in § 12 Abs. 1 festgelegten Schlüssel umzulegen. § 16 Abwassersatzungen (1) Die Verbandsgemeinden sind verpflichtet, örtliche Abwassersatzungen zu erlassen, in denen Bestimmungen über den Anschluss- und Benutzungszwang an die Kanalisation enthalten sind. (2) Dem Verband steht das Recht zu, die öffentlichen Entwässerungsanlagen der einzelnen Gemeinden auf die Einhaltung der Vorschriften des Abs. 1 zu überwachen. Seite 6 . Ausgabe 25 . Donnerstag, 23. Juni 2016 IV. Satzungsänderungen, Auflösung des Zweckverbandes § 17 Änderung der Verbandssatzung Änderungen dieser Satzung können nur mit einer Mehrheit von 2/3 sämtlicher Mitglieder der Verbandsversammlung beschlossen werden. § 18 Auflösung des Verbandes (1) Zum Beschluss zur Auflösung des Verbandes ist eine Mehrheit von 3/4 der satzungsmäßigen Stimmenzahl der Verbandsversammlung erforderlich. (2) Bei der Auflösung werden das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Verbandes auf die ihm bei der Auflösung angehörigen Gemeinden aufgeteilt, soweit sie nicht auf andere Rechtsträger, die die Verbandsaufgabe ganz oder teilweise übernehmen, übertragen, oder von diesen übernommen werden. Der Maßstab für die Aufteilung ist der 5-Jahres-Schnitt der letzten Betriebskostenumlagen (§ 14). (3) Für Verpflichtungen des Verbandes, die nur einheitlich erfüllt werden können und über die Abwicklung der Auflösung hinaus wirken, bleiben die Verbandsgemeinden Gesamtschuldner. Die Erfüllung solcher Verpflichtungen ist, sofern bei der Auflösung nichts anderes vereinbart wird, Aufgabe der Gemeinde Lonsee. Die übrigen Gemeinden haben dieser ihren Anteil nach dem Maßstab des Abs. 2 zu zahlen. V. Sonstiges § 19 Öffentliche Bekanntmachungen Die öffentlichen Bekanntmachungen des Verbandes erfolgen in den Verbandsgemeinden in der jeweiligen durch Gemeindesatzung festgelegten Form. § 20 Entscheidungen über Streitigkeiten (1) Bei Streitigkeiten zwischen dem Zweckverband und seinen Verbandsmitgliedern sowie der Verbandsmitglieder untereinander über Rechte und Verbindlichkeiten aus dem Verbandsverhältnis, insbesondere über das Recht zur Benutzung der Verbandseinrichtungen und über die Pflicht zur Tragung der Verbandslasten ist die Rechtsaufsichtsbehörde zur Schlichtung anzurufen. (2) Wenn die Beteiligten mit den Vorschlägen der Schlichtungsstelle zur gütlichen Beilegung des Streites nicht einverstanden sind, können sie Ansprüche im Parteienstreitverfahren vor den Verwaltungsgerichten geltend machen. § 21 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verbandssatzung vom 18.03.1998 einschließlich der 1. Änderung vom 07.10.2009 außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Abwasserzweckverband Oberes Lonetal, Hindenburgstraße 16, 89173 Lonsee geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Lonsee, den 16.06.2016 gez. Jochen Ogger Verbandsvorsitzender Sitzung des Verwaltungsausschusses des Kreistags Am Montag, 27. Juni 2016, findet im kleinen Sitzungssaal des Landratsamts in Ulm eine Sitzung des Verwaltungsausschusses statt. Beginn: 13:30 Uhr. Tagesordnung Öffentliche Beratung 1. Förderung der E-Mobilität und Einrichtung einer Stromtankstelle am Landratsamt Alb-Donau-Kreis Bericht 2. Jahresabschluss 2015 – Vorberatung 3. Bericht zur Entwicklung des Haushaltsjahres 2016 4. Annahme von Spenden und Spendenbericht 2015 5. Bekanntgaben Nichtöffentliche Beratung Heinz Seiffert Landrat Sitzung des Kreistags Am Montag, 27. Juni 2016, findet im großen Sitzungssaal des Landratsamts in Ulm eine Sitzung des Kreistags statt. Beginn: 16:00 Uhr. Tagesordnung Öffentliche Beratung 1. Neubau des Verwaltungsgebäudes Hauffstraße 10 – Beschluss des überarbeiteten Planentwurfs mit Energiekonzept und Raumprogramm und Beauftragung der Leistungsphase 3 2. Vorstellung der Backbone- und FTTB-Planung im AlbDonau-Kreis 3. Kartellverfahren Rundholzvermarktung Aktueller Sachstand 4. Migranten und Flüchtlinge im Alb-Donau-Kreis: Sprachförderung, Dolmetscherpool und Informationen zum VABO 5. Jahresabschluss 2015 6. Bekanntgaben Nichtöffentliche Beratung Heinz Seiffert Landrat GEMEINDLICHE MITTEILUNGEN Sprechstunden der Bezirksnotarin Die Notarin hält regelmäßig donnerstags im Rathaus Amstetten ihre Sprechstunden ab. Es wird aber gebeten, sich vorher telefonisch unter der Tel. 0731/189-2327 anzumelden. Fundsache 1 Schlüssel Zu Verschenken Röhrenfernseher (68 cm Diagonale), Tel. 715 313 Wir suchen Wäscheständer Wer hat einen Wäscheständer, den er gerne für Asylbewerber abgeben möchte. Bitte melden Sie sich bei Frau Walter Tel. 07331/3006-41 oder bei Frau Ebinger 07331/3006-18. Seite 7 . Ausgabe 25 . Donnerstag, 23. Juni 2016 Bezahlen wird einfacher! Das Bezahlen bei der Gemeinde wird einfacher. Ab sofort können Sie Rechnungen und Bescheide nicht nur von Ihrem Konto oder bar bezahlen, auch Kartenzahlungen möglich. Sei es der Ausweisantrag, die zusätzlichen Müllgebühren, Hallenmiete oder was sonst auch anfällt, ab einem Betrag von 5,00 € können Sie auch mit Ihrer Geldkarte (Girocard) bezahlen. Das Kanalnetz einer Gemeinde kann nicht darauf ausgerichtet werden, dass es jeden Starkregen oder Wolkenbruch sofort ableiten kann. Die Rohre der Kanalisation würden sonst so groß und so teuer werden, dass die Bürger, die sie ja über Abwassergebühren mit bezahlen müssen, unvertretbar belastet würden. Deshalb muss bei solchen starken Regen eine kurzzeitige Überlastung des Entwässerungsnetzes und damit ein Rückstau in die Grundstücksentwässerungsanlagen in Kauf genommen werden. Dabei kann das Wasser des Kanals aus den tiefer gelegenen Ablaufstellen (Gully, Waschbecken, Waschmaschinenabläufe, Bäder, WC-Anlagen etc.) austreten, falls diese Ablaufstellen nicht vorschriftsmäßig gesichert sind. Auch wenn es bisher noch niemals zu einem Rückstau kam, kann nicht darauf vertraut werden, dass ein solcher, etwa infolge einer unvorhersehbaren, kurzfristigen Kanalverstopfung, für alle Zukunft ausbleibt. Straßensanierungsarbeiten in AmstettenBahnhof Wie bereits in der letzten Ausgabe angekündigt, hat die Fa. Heim aus Ulm zwischenzeitlich mit den Straßensanierungsarbeiten in Amstetten-Bahnhof begonnen. Nachdem sich die Pflasterung im Bereich Staren- und Schwalbenweg in einem schlechten Zustand befindet, wurde dort mit den Tiefbauarbeiten begonnen. Wir bitten die Anlieger an dieser Stelle nochmals um Verständnis für die zeitweisen Verkehrsbeeinträchtigungen. Schutz gegen Rückstau aus der Kanalisation Immer wieder ist festzustellen, dass manche Gebäude bei Wolkenbrüchen oder heftigen Gewitterregen das Abwasser in die Kellerräume drückt. Hierdurch entstehen dem Hauseigentümer teilweise erhebliche Schäden. Dabei kann man sie vermeiden, wenn das Haus entsprechend den technischen Möglichkeiten und den geltenden Vorschriften abgesichert ist. Zudem ist ein Hauseigentümer nach geltendem Recht für alle Schäden verantwortlich, die auf dem Fehlen dieser Sicherungen beruhen. Die entsprechenden Bestimmungen finden sich in der Entwässerungssatzung und in den Vorschriften "DIN 1986-100 - Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke". Die Hauseigentümer sind daher in eigener Verantwortung verpflichtet, alle tiefliegenden Ablaufstellen, vor allem im Keller, mit Rückstauvorrichtungen zu versehen. Alle Räume oder Hofflächen unter der "Rückstauebene", die im Allgemeinen in Höhe der Straßenoberkante angenommen wird, müssen gesichert sein. Es gilt auch zu beachten, dass die Rückstauverschlüsse zweimal jährlich von einem Fachkundigen gewartet werden sollen. Bei speziellen Fragen empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit einem Sanitär- bzw. Installationsfachbetrieb. Stubersheim steht auf … … auf 925 Jahren Geschichte Und das ist ein Grund zum Feiern. Ende 2015 trafen sich alle Vereinsvorsitzenden aus Stubersheim, um zu eruieren, ob ein solches Fest zu schaffen wäre. In dieser Sitzungen fiel die Entscheidung: Stubersheim feiert! Ortsvorsteher Bernd Wachter rief alle Stubersheimer auf, sich in einem Festausschuss zu organisieren. Im Januar traf sich der Ausschuss zum ersten Mal. Der Termin für das Festwochenende steht: 30.06. bis 02.07.2017. Innerhalb des Festausschusses fand jedes Mitglied bald seine Aufgabe: Arbeits- und Wirtschaftsdienst, Historie, Musikauswahl, Festzelt, Finanzen und viele weitere. Seite 8 . Ausgabe 25 . Donnerstag, 23. Juni 2016 Ende Juni, rund ein Jahr vor dem Festtermin, soll die offizielle Homepage der 925-Jahr-Feier online gestellt werden. Jederzeit können weitere Bürger zum Ausschuss dazu kommen, die in dem engagierten FestausschussTeam mitarbeiten möchten. Die 925-Jahr-Feier soll ein Fest mit und für die Einwohner von Stubersheim werden. Diese freuen sich natürlich darauf, mit zahlreichen Gästen aus Nah und Fern das Festwochenende zu begehen. Musikalisch kann schon so viel gesagt werden: Am Festfreitag, den 30.06.2107 werden die „Troglauer Buam“ mit ihrer „Heavy Volxmusic“ das Festzelt und die zahlreichen erwarteten Besucher in gute Stimmung versetzen. Wer Lust hat, sich einzubringen und mitarbeiten will, kann sich gerne an Ortsvorsteher Bernd Wachter (Tel. 07331 441246) wenden – das Team freut sich über Verstärkung. ten. Die Soforthilfe ist keine Kompensation für ausstehende Versicherungsleistungen, sie dient dazu, zerstörte für das Leben notwendige Gegenstände schnell wieder zu beschaffen. Insgesamt wurde dem Alb-Donau-Kreis ein Budget in Höhe von 85.000 Euro zugewiesen. Auf Antrag werden den Geschädigten unbürokratisch bis zu 50 Prozent des glaubhaft gemachten Schadens, höchstens bis zu 500 Euro pro Person, 2.500 Euro je Haushalt und 5.000 Euro je kleinen Gewerbebetrieb ausbezahlt. Es wird gebeten, dass bei der persönlichen Antragsstellung Ausweispapiere und soweit möglich, Fotos bzw. andere Nachweise über die Schäden mitgebracht werden. Durch dieses Vorgehen wird gewährleistet, dass die Hilfe sofort unbürokratisch ausgezahlt werden kann. Die Anträge auf Gewährung von Soforthilfe für Privathaushalte und für Gewerbebetriebe sowie die Bearbeitungshinweise des Landes liegen an allen eingerichteten Antrags- und Auszahlstellen aus. Zudem sind sie auf der Homepage des Alb-Donau-Kreises unter www.alb-donaukreis.de abrufbar. Einladung zur Fahrt nach Celles sur Belle vom 30. September bis 03. Oktober 2016 Anmerkung zum Bild: Der Festausschuss (leider nicht in seiner vollen Besetzung) Landratsamt Alb-Donau-Kreis Kleinere Belagsarbeiten in den Ortsdurchfahrten Oppingen und Reutti In den beiden Wochen ab dem 27. Juni ist die Straßenmeisterei Merklingen abschnittsweise mit Instandsetzungsarbeiten in den Ortsdurchfahrten von NellingenOppingen und Amstetten-Reutti beschäftigt. Sofern nötig wird der Verkehr kurzzeitig innerörtlich umgeleitet. Unwetterereignisse: Gewährung von Soforthilfen ausgeweitet - Neue Anlaufstelle auch in Ehingen Das Land Baden-Württemberg hat die Soforthilfen für Geschädigte nach den Unwetterereignissen auf einen Zeitraum vom 28. Mai bis 8. Juni ausgedehnt. Außerdem gibt es jetzt auch im Rathaus Ehingen eine Anlaufstelle. In der Stadt Ehingen ist die Antrags- und Auszahlungsstelle im Rathaus, Zimmer 104, Telefon 07391 / 503-310. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr, Dienstag: 14 bis 16 Uhr, Donnerstag: 14 bis 18 Uhr. In der Stadt Erbach sind die Anträge für die Soforthilfe erhältlich im Bürgerbüro der Stadt Erbach, Erlenbachstraße 50, 89155 Erbach, Telefon 0 73 05 / 96 76-0. Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch 8 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr Für alle anderen betroffenen Städte und Gemeinden im Alb-Donau-Kreis ist das Landratsamt Schillerstraße 30, Raum 4E-04 in 89077 Ulm, Telefon 07 31 / 1 85-12 43 oder 07 31 / 1 85-17 85 zuständig. Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch 8 bis 12 Uhr, Donnerstag 8 bis 17:30 Uhr und Freitag 8 bis 12 Uhr. Betroffene Bürger werden gebeten, sich an die jeweils zuständige Antrags- und Auszahlstelle zu wenden. Informationen zur Antragstellung Die Soforthilfe richtet sich nach Maßgaben des Landes Baden-Württemberg an Privatpersonen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 25.000 Euro (bei Ledigen) und 50.000 Euro (bei Verheirateten) sowie kleine Gewerbebetriebe mit höchstens zehn Beschäftig- Von Freitag, 30. September bis Montag 03. Oktober 2016 planen wir wieder einmal ein Besuch in unserer Partnerstadt in Celles-surBelle in Frankreich. In diesem Jahr möchten wir wieder alle Interessierten zu dieser Fahrt einladen. Wer also schon immer einmal Lust hatte unserer französischen Partnerstadt einen Besuch abzustatten oder wer einmal wieder Freunde und Bekannte von den letzten Partnerschaftsbegegnungen besuchen möchte, den laden wir hiermit herzlich ein, uns auf dieser Fahrt zu begleiten. Abfahrt wird voraussichtlich am Freitag, 30.09.2016 früh morgens am Rathaus Amstetten sein. Nach einer kurzweiligen Busfahrt werden wir so gegen Nachmittag in Bourges ankommen. Dort legen wir einen Zwischenstopp mit Übernachtung ein. Am Samstagmorgen starten wir mit einer Stadtführung in Bourges und fahren dann weiter nach Celles-sur-Belle. Unsere französischen Gastgeber sorgen dann nicht nur für die Unterkunft in den Gastfamilien sondern haben sicherlich wieder ein buntes und abwechslungsreiches Programm geplant. Am Montag, 03.10.2016 werden wir dann wohl am späten Abend wieder in Amstetten ankommen. Die Eigenbeteiligung liegt bei 50 € pro Person. Wer Lust hat, uns auf dieser Fahrt zu begleiten, der kann sich gerne auf dem Rathaus Amstetten bei Frau Fähnle unter Tel. 07331/3006-16 oder per Email unter faehnle@amstetten.de anmelden. Über hoffentlich zahlreiche Anmeldungen würden wir uns sehr freuen. Strommessgeräte zum Ausleihen Stromeinsparung schont die Umwelt und den Geldbeutel. Gemeinsam mit dem Albwerk stellen wir Ihnen ab sofort kostenlos Strommessgeräte zur Verfügung, die gegen Hinterlegung einer Kaution von 20,-- Euro im Bürgerbüro ausgeliehen werden können. Diesen Betrag erhalten Sie bei der Rückgabe des Messgerätes wieder zurück. Die Handhabung des Strommessgerätes ist denkbar einfach, es wird zwischen die Steckdose und den Stecker des zu überprüfenden Gerätes gesteckt. Auf diese Weise lässt sich schnell und einfach feststellen, wie viel Strom zum Beispiel der eingeschaltete Computer benötigt oder wie der Fernseher im „Stand-by“ zum Stromverbrauch beiträgt. Ratschläge zum Strom sparenden Umgang mit elektrischen Geräten gibt es obendrein. So erhält man zusätzlich zum Messgerät eine Broschüre mit hilfreichen Tipps zur Senkung des Stromverbrauchs. Schon durch geringe Veränderungen im Umgang mit „Strom fressenden“ Geräten lässt sich so der Stromverbrauch senken und neben der Ersparnis für den eigenen Geldbeutel trägt man gleichzeitig zum Umweltschutz bei. Seite 9 . Ausgabe 25 . Donnerstag, 23. Juni 2016 Montag, 18.07.16: Alte Gärtnerei, Distelweg, Industriestr., Am Egelsee, Hauptstr., Dienstag, 19.07.16: Alt Ettlenschießer Str., Hofstetter Str., Am Postacker, Panoramastr., Mittwoch, 20.07.16: Am Sandrain, Weisserweg, Waldweg, Amselweg, Drosselweg, Finkenweg, Starenweg, Falkenweg, Lerchenweg bis Hnr. 30 Donnerstag, 21.07.16: Lerchenweg ab Hnr. 37, Sperberweg, Falkenweg, Meisenweg, Römerstr. bis Hnr. 21, Freitag, 22.07.1^6: Römerstr. ab Hnr. 23, Zeisigweg, Schwalbenweg, Waldeck, Benzwang. GLÜCKWÜNSCHE Wir gratulieren Anmeldung Schornsteinreinigung 3. Quartal Stubersheim Mittwoch, 29.06.16: Forststr., Bräunisheimer Str., Rosenstr., Brunnenstr., Lindenst., Schalkstetter Str., Ziegelwaldstr. bis Hnr. 32 Donnerstag, 30.06.16: Ziegelwaldstr. ab Hnr. 35, Blumenweg, Kantstr, Katzensteige, In den Baumgärten, Am Pfarrgarten, Gsträngwiesenweg bis Hnr. 11 Freitag, 01.07.16: Gsträngwiesenweg ab Hnr. 12, Kaubtal, Sonnenberg, Weinhäldele Schalkstetten Montag, 04.07.16: Weilerstr., Schillerstr., Haustr., Binsenstr., Hofstr., Dienstag, 05.07.16: Talstr., Poststr., Untere Wiesen, Keltenplatz, Bräunisheim Dienstag, 05.07.16: Dürre Wiesen, Grubenweg, Wiesenweg, Tulpenweg bis Hnr. 5, Mittwoch, 06.07.16: Tulpenweg ab Hnr. 7, Silcherstr., Im Gäßle, Hahnenbergweg, Rosenweg bis Hnr. 9 Donnerstag, 07.07.16: Rosengrund ab Hnr. 11 Hofstett-Emerbuch Donnerstag, 07.07.16: Beim Rot, Burgstr., Im Burrach bis Hnr. 23 Freitag, 08.07.16 Im Burrach ab Hnr. 31, Neuestr., Hülenweg Reutti Freitag, 08.07.16: Ortsstr. bis Hnr. 28 Montag, 11.07.16: Ortsstr. ab Hnr. 32, Hintere Gasse, Gassenäcker Amstetten Montag, 11.07.16: Auf dem Aurain bis Hnr. 28, Dienstag, 12.07.16: Auf dem Aurain ab Hnr. 30, Eichenhang Mittwoch, 13.07.16: Buchenweg, Wacholderweg, Schlehenbühl Donnerstag, 14.07.16: Holunderweg, Birketweg, Geislinger Str., Mühlweg, Laurentiusweg bis Hnr. 9, Freitag, 15.07.16: Laurentiusweg ab Hnr. 11, Brühlweg, Schulstr., Gartenstr., Langestr., Spitalstr., Nellinger Str., Ofenlocherweg Frau Edeltrud Wolf, Amstetten zum 84. Geburtstag am 23.06.2016 Frau Lotte Lehnart, Amstetten zum 77. Geburtstag am 24.06.2016 Frau Emma Seitz, Reutti zum 77. Geburtstag am 26.06.2016 Herrn Paul Altenberger, Amstetten zum 83. Geburtstag am 28.06.2016 Frau Hildegard Mühlhäuser, Amstetten zum 83. Geburtstag am 29.06.2016 Herrn Adam Mulz, Amstetten zum 89. Geburtstag am 29.06.2016 STANDESAMT Geburt 01. Juni 02. Juni Radoslaw Kastrau, Sohn von Karolina Kierzenkowska und Lukasz Kastrau, Amstetten, Hauptstraße 59 Lara Sophie, Tochter von Tabea und Bernd Weilguni, Amstetten, Alter-Ettlenschießer Weg 8 Eheschließung 18. Juni Anja Cathrin geb. Hudej und Antonio Mauro, Amstetten, Schwalbenweg 15 AJA Hauptamtlichen Konferenz im Steighof Am 17. Juni begrüßte Bürgermeister Herr Grothe 16 Teilnehmer der Hauptamtlichen Konferenz im Steighof. Die Teilnehmer des Landratsamtes, der Jugendhäuser und Schulsozialarbeiter des ganzen Alb Donau Kreises freuten sich über die Begrüßung des Bürgermeisters und den Infos zur Entstehung Amstettens und dessen Teilgemeinden. Seite 10 . Ausgabe 25 . Donnerstag, 23. Juni 2016 FREIWILLIGE FEUERWEHR FEUERWEHRKAPELLE AMSTETTEN Neben Berichten über die einzelnen Jugendhäuser wurde das aktuelle Thema: „Jugendliche und Partizipation in der Gemeinde mit verschiedenen Möglichkeiten und Modellen“ erarbeitet und für einzelne Gemeinden wie für Amstetten Aktionen hierzu geplant. Die Berichte über schon stattgefundene Jugendforen waren hierzu auch hilfreich. GEMEINDEBÜCHEREI Auftritt beim Dorffest in Schalkstetten Vergangenen Sonntag, 19.06.2016, spielte die Feuerwehrkapelle Amstetten in Schalkstetten auf dem Dorffest. Von 14 bis 18 Uhr hatte die Feuerwehrkapelle das Vergnügen die Besucher des Dorffestes im Festschuppen in Schalkstetten bei Kaffee und Kuchen zu unterhalten. Mit einer bunt gemischten Stückauswahl hatte die Feuerwehrkapelle für jedes Alter und jeden Musikgeschmack etwas zu bieten. Trotz des durchwachsenen Wetters war das Schalkstetter Fest sehr gut besucht und die Feuerwehrkapelle Amstetten hatte so einen ganzen Schuppen voller begeisterter Zuhörer. Gegen 15Uhr legte die Feuerwehrkapelle eine kurze Unterbrechung ein, damit der alljährliche Hammellauf und Kinderlauf stattfinden konnte. Danach ging es munter mit Unterhaltungsmusik der Feuerwehrkapelle Amstetten weiter. Die Feuerwehrkapelle Amstetten bedankt sich bei allen Zuhörern und auch bei ihren Aushilfen aus Altheim: Lisa und Maike. Bericht: Sabrina Schmid Bilder: Heike Kröner Vielfältiges Angebot an Büchern, CDs, Spielen, Zeitschriften… Zu folgenden Öffnungszeiten sind wir für Sie da, in der Gemeindebücherei im Rathaus: Montag 14.00 – 19.00 Uhr Dienstag 14.00 – 18.00 Uhr Mittwoch 09.30 – 12.00 Uhr Unser Katalog mit Kontofunktion und die „Onleihe NeckarAlb“ sind Tag und Nacht über die Homepage der Gemeinde Amstetten erreichbar. Wir sehen uns in der Bücherei – Ihr Büchereiteam! Albmusikertreffen und Bergfest Kommenden Sonntag besteht der Feuerwehrkapelle ein „Power-Sonntag“ bevor. Auf dem Plan steht zuerst das Albmusikertreffen in Tomerdingen und abends dann das Bergfest in Amstetten. Das alljährliche Albmusikertreffen beginnt um 14 Uhr mit dem Massenchor, bei dem alle Kapellen des Albmusikerrings gemeinsam spielen. Im Anschluss an den Massenchor hat jede Kapelle eine halbe Stunde, in der sie Stücke ihrer Wahl spielen. Es ist auf jeden Fall ein großes Spektakel, das jedes Jahr aufs Neue für Musiker und Zuhörer ein Highlight ist. Ab 17 Uhr spielt die Feuerwehrkapelle Amstetten auf dem Bergfest in Amstetten im Dorfstadel. Nach jahrelanger Pause hat die Feuerwehrkapelle Amstetten in diesem Jahr die Ehre wieder ein Teil des Traditionsfestes des Gesangvereins aus Amstetten zu sein. Auf Ihr Kommen freut sich die Feuerwehrkapelle Amstetten. Wussten Sie eigentlich, dass Sie und ihr Kind bei uns Querflöte, Klarinette, Saxophon, Horn, Trompete, Flügelhorn, Tuba, Posaune und Schlagzeug lernen können? Und wussten Sie, dass wir in Kooperation mit der Musikschule Algeno und Harry Zimmermann stehen? Seite 11 . Ausgabe 25 . Donnerstag, 23. Juni 2016 Und deshalb nur qualifizierte und professionelle Lehrer mit Ausbildung bzw. Musikstudium bei uns unterrichten? Und dass die Unterrichtjahre speziell auf jeden einzelnen abgestimmt werden? Interesse? Dann melden Sie sich doch einfach bei unserem Vorstand Andreas Schmidt E-Mail: andreas.schmidt@fwkamstetten.de oder bei unserer Jugendleitung Silvana Maurer Tel. 07331-7515 Musikalische Früherziehung Die Feuerwehrkapelle Amstetten bietet für das Schuljahr 2016/2017 " musikalische Früherziehung" mit dem 2-jährigen Konzept "Musikfantasie" an. Für Kinder ab 4 Jahren findet die Früherziehung im Proberaum der Feuerwehrkapelle im Feuerwehrhaus in Amstetten freitagnachmittags statt. Die Gruppe startet ab 5 Teilnehmer. Für Fragen und Anmeldung steht Ihnen Silvana Maurer Tel.: 07331-710229 gerne zur Verfügung. Werbung Algeno.PDF bitte einfügen MUSIKSCHULE GEISLINGEN MUSIKSCHULE GEISLINGEN Karlstr. 24, 73312 Geislingen, Tel: 07331 / 24-278, Fax 07331 / 24-1278, E-mail: musikschule@geislingen.de Öffnungszeiten der Geschäftsstelle: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr Montag und Donnerstag 14 bis 17 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Wir bieten Unterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an zahlreichen Instrumenten und in verschiedensten Fächern; wir haben ausgebildete Fachkräfte; wir verleihen Instrumente; wir spielen zusammen in Ensembles oder Orchestern. Und wir freuen uns auf Ihr Interesse – kommen Sie auf uns zu! Ansprechpartner für den Förder- und Freundeskreis der Musikschule ist Frau Dr. Rosewith Braig-Gachstetter, Tel. 07331 / 83344 Interessante Vorspiele mit jungen Musikern! Interessante Schülervorspiele der Musikschule Geislingen mit jungen Musikerinnen und Musikern an unterschiedlichsten Instrumenten finden im Juni und im Juli statt: Fr, 29.6., 19.00h: Violoncello – Musikschule, Raum 303 – Klasse Jörg Rieger Do, 7.7., 18.00h: Klavier, Blockflöte – MehrGenerationenHaus Geislingen, Schubartsaal – Klasse Esther Aichele Di, 12.7., 18.00h: Violine, Viola, Klavier, Streichorchester – Seemühle Geislingen – Klassen Susanne Gmelin und Heinz Lendl Fr, 15.7., 19.00h: Harfe – Musikschule, Raum 303 – Klasse Gunda Hentschel Do, 21.7., 19.00h: Querflöte, Klavier – Vinzenz Klinik Bad Ditzenbach – Klassen Martina Melk und Heinz Lendl Interessierte Zuhörer sind herzlich willkommen! Der Eintritt ist frei. So ein Zirkus – Musikus! Alle musikinteressierten Kinder und Eltern sind herzlich eingeladen zum „Zirkus Musikus“ am Donnerstag, den 23. Juni um 18:00 Uhr in der Jahnhalle! Die Musikschule Geislingen bietet ein lustiges und anregendes Kinder-Konzert, bei dem man im Anschluss viele Instrumente bestaunen, anfassen und unter Anleitung ausprobieren kann. Eine bunte Show mit viel Musik, Clowns, Pinguinen, Blumenkindern und Schlangenbeschwörern haben viele Früherziehungskinder zusammen mit ihren Kursleiterinnen vorbereitet. Und natürlich darf auch das Publikum immer wieder mitmachen! Dieser ganze Zirkus würde natürlich nicht den Namen "Zirkus Musikus" tragen, wenn all die Attraktionen nicht auch mit passender Musik auf verschiedensten Instrumenten dargestellt würden – von jungen Musikern und Ensembles der Musikschule. Eine prima Gelegenheit, um die vielen tollen Klänge, die die Musik so bietet, einmal näher kennen zu lernen! Die Veranstaltung wird unterstützt vom AlbWerk, dem Förderverein der Musikschule und der Firma WS Datenservice. Der Eintritt ist frei! KIRCHEN Evangelische Kirchengemeinde AMSTETTEN Wochenspruch: Aus Gnade seid ihr selig geworden durch Glauben, und das nicht aus euch: Gottes Gabe ist es. Epheser 2,8 Freitag, 24.06. 16.15 Uhr Kinderstunde Amstetten Dorf im Pfarrhaussaal, ab Vorschule 17.30 Uhr Mädchenjungschar Amstetten-Dorf im Pfarrhaussaal 19.00 Uhr Teeniekreis im Gemeindehaus, ab 17 Jahre 20.00 Uhr Jugendkreis, Kontakt: Johannes Seibold, Mobil: 0176-23389924 20.30 Uhr Posaunenchorprobe im Gemeindehaus Samstag, 25.06. 14.00 Uhr Sommerfest des ev. Kindergartens im Gemeindehaus 19.30 Uhr Gebetsabend EC-Alb im Gemeindehaus Sonntag, 26.06. Predigt: Bewährter Glaube (1. Sam 26,1-25) 10.30 Uhr Gottesdienst im Grünen beim Bergfest am Schulstadel in Amstetten-Dorf mit Erntebittstunde und dem Posaunenchor (Pfr. Hoene) parallel Kindergottesdienst Seite 12 . Ausgabe 25 . Donnerstag, 23. Juni 2016 19.30 Uhr 20.00 Uhr evtl. Übertragung der FußballEuropameisterschaft im Gemeindehaus (Uhrzeit noch nicht bekannt) jesus.time – Bibelkreis im Gemeindehaus Api-Hauskreis des ev. Gemeinschaftsverbandes Württemberg bei Fam. Beutel, Laurentiusweg 10 Montag, 27.06. 19.30 Uhr Kirchenchorprobe im Pfarrhaussaal Dienstag, 28.06. 09.00 Uhr Frauen-Treff im Gemeindehaus Wildkräuter – geniale Schätze in Gottes Garten Referentin: Cornelia Schmalzhaf 19.30 Uhr Teenietreff im Gemeindehaus, ab 15 Jahre 20.00 Uhr Hauskreis bei Familie Hoene, Kirchgasse 6 Mittwoch, 29.06. 16.00 Uhr Konfirmandenunterricht im Gemeindehaus 18.15 Uhr Teenkreis im Gemeindehaus, ab 13 Jahre Freitag, 01.07. Ausflug mit dem „Frohen Alter“ nach Rothenburg o. d. Tauber Info und Anmeldung: Frau Schuster, Tel. 07331-7321 Frau Schak, Tel. 07331- 45137 16.15 Uhr Kinderstunde Amstetten Dorf im Pfarrhaussaal, ab Vorschule 17.30 Uhr Mädchenjungschar Amstetten-Dorf im Pfarrhaussaal 19.00 Uhr Jugendkreis together im Gemeindehaus 20.30 Uhr Posaunenchorprobe im Gemeindehaus Sonntag, 03.07. 09.30 Uhr Gottesdienst Laurentiuskirche Dorf (Pfr. Hoene) 10.30 Uhr Gottesdienst Friedenskirche Bahnhof (Pfr. Hoene) 10.30 Uhr Kindergottesdienst Bahnhof im Gemeindehaus 19.30 Uhr jesus.time – sing & pray im Gemeindehaus Evangelische Gesamtkirchengemeinde STUBERSHEIM ALB Evang. Pfarramt Schalkstetten, Schillerstraße 29 Vertretung bis auf Weiteres: Immanuel J.A. Nau, Dekan a.D. Tel.: 07161-94600-61 oder Tel.: 07331/42228 – Fax 07331/40768 E-mail: Gemeindebuero.Schalkstetten@elkw.de. Evang. Pfarramt Stubersheim, Pfarrweg 2 Pfarrerin Stephanie Ginsbach Tel.:07344/9293082 – E-Mail: stephanie.ginsbach@elkw.de Unsere Gemeindesekretärin Frau Christel Krauß ist in der Regel mittwochs und donnerstags von 9.00-12.00 Uhr und von 14.00-17.00 Uhr für Sie im Evang. Pfarramt Schalkstetten da. ZUM NACHDENKEN Preis. Lob und Dank sei Gott dem Herren, der seiner Menschen Jammer wehrt und sammelt draus zu seinen Ehren sich eine ewge Kirch auf Erd, die er von Anfang schön erbauet als seine auserwählte Stadt, die allezeit auf ihn vertrauet und tröst sich solcher großen Gnad. EG 245,1 FÜR ALLE KIRCHENGEMEINDEN OPFERZWECK: Sonntag, 26.06.2016 Das Opfer der Gottesdienste ist für die Diakonie bestimmt. Dienstag, 28.06.2016 09.15 Uhr Krabbelgruppe im evang. Gemeindehaus in Schalkstetten. Mittwoch, 29.06.2016 15.00 Uhr Konfirmandenunterricht für alle 5 Gemeinden im evang. Gemeindehaus in Schalkstetten. Vorankündigung: Sonntag, 03. Juli 2016, 10.30 Uhr Gottesdienst im Grünen für alle 5 Kirchengemeinden der Gesamtkirchengemeinde Stubersheimer Alb auf dem Modellflugplatz „Burren“ bei Schalkstetten. Der Gottesdienst steht unter dem Thema „Wie im Himmel, so auf Erden?“ mit Prof. Dr. Detlef Lind, HobbyAstrofotograf. Für die Gestaltung verantwortlich sind Pfarrerin Ginsbach und Dekan a.D. Nau sowie der Posaunenchor Schalkstetten. Im Rahmen des Gottesdienstes wird der neue Konfirmandenjahrgang 2016/2017 vorgestellt. Bräunisheim Sonntag, 26. 06. 2016 09.30 Uhr Gottesdienst (Prädikantin Siegrist) Hofstett-Emerbuch Sonntag, 26.06.2016 10.00 Uhr Gottesdienst (Dekan a.D. Nau) Mittwoch, 29.06.2016 18-19.30 Uhr Jungschar im Schulhaus Schalkstetten Sonntag, 26. 06. 2016 10.30 Uhr Gottesdienst (Prädikantin Siegrist) 10.30 Uhr Kindergottesdienst Mittwoch, 29.06.2016 17.30-19 Uhr Mädchenjungschar im evang. Gemeindehaus Stubersheim Sonntag, 26.06.2016 09.00 Uhr Gottesdienst (Dekan a.D. Nau) Freitag, 01.07.2016 18-19.30 Uhr Jungschar im Pfarrhaus Waldhausen Sonntag, 26.06.2016 09.30 Uhr Gottesdienst (Prädikantin Behlen) Evangelische Kirchengemeinde ETTLENSCHIEß / REUTTI / URSPRING Seite 13 . Ausgabe 25 . Donnerstag, 23. Juni 2016 Konzert: Sommer-Frohlocken Wann: Freitag | 24.06.2016 | 19:30 Uhr Ort: Ev. Johanneskirche Urspring anschließend: gemütlicher Ausklang mit selbstgebackenen Leckereien und Getränken im Foyer der Schule Eintritt frei Veranstalter: „Projektchor 2016“ des Frauenchors Urspring unter der Leitung von Doris Schanzenbacher Gottesdienstzeiten: Freitag, 24. Juni 2016 19.30 Uhr Konzert „Projektchor 2016“ des Frauenchors Urspring in der Johanneskirche in Urspring Samstag, 25. Juni 2016 13.30 Uhr Goldene Hochzeit von Walter Maier und Barbara, geb. Durst in der Georgskirche in Ettlenschieß (Pfarrer Bühler) Sonntag, 26. Juni 2016 9.05 Uhr Gottesdienst in Urspring (Pfarrer Bühler) 10.30 Uhr Gottesdienst in Reutti (Pfarrer Bühler) Das Opfer der Gottesdienste ist für die eigenen Kirchengemeinden bestimmt. Sonntag, 03. Juli 2016 9.05 Uhr Gottesdienst in Ettlenschieß (Pfarrer Krauter) 10.30 Uhr Gottesdienst in Urspring (Pfarrer Krauter) Das Opfer der Gottesdienste ist für die eigenen Kirchengemeinden bestimmt. Termine: 10.07.16 Stadelfest in Reutti 14.08.16 Dorffest in Reutti Angebote, Gruppen und Kreise in: Ettlenschieß (Dorfgemeinschaftshaus) Dienstag, 28. Juni 2016 19.00 Uhr life-Treff Mittwoch, 29. Juni 2016 10.00 Uhr Krabbelgruppe „Regenbogen“ Donnerstag, 30. Juni 2016 20.00 Uhr Posaunenchorprobe Freitag, 01. Juli 2016 17.00 Uhr Jungschar „Königskinder“ Reutti („Molke“) Dienstag, 28. Juni 2016 8.45 Uhr Mutter-Kind-Gruppe Mittwoch, 29. Juni 2016 19.30 Uhr Posaunenchorprobe Urspring/Reutti Freitag, 01. Juli 2016 16.00 Uhr Kinderstunde Urspring (Christusbundhaus) Montag, 27. Juni 2016 18.30 Uhr Jugendbibelkreis Dienstag, 28. Juni 2016 20.00 Uhr Frauenchor (Feuerwehrhaus) Mittwoch, 29. Juni 2016 19.00 Uhr Bibelkreis Pfarrbüro in Urspring: Öffnungszeiten: dienstags 15.30 Uhr - 18.00 Uhr Telefon: 07336/6451 E-Mail: Pfarramt.Urspring@elkw.de Katholische Kirchengemeinde ST. SEBASTIAN, Geislingen, ERLÖSERKIRCHE, Amstetten (Telefon: 9 39 00) Freitag, 24. Juni Hochfest der Geburt Johannes des Täufers 11.00 Uhr Wort-Gottes-Feier im Samariterstift 18.30 Uhr Eucharistiefeier in Amstetten Samstag, 25. Juni 18.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Sebastian Sonntag, 26. Juni 11.00 Uhr Eucharistiefeier in Amstetten Mittwoch, 29. Juni – Hochfest Petrus und Paulus 18.30 Uhr Eucharistiefeier in St. Sebastian Freitag, 1. Juli – Herz-Jesu-Freitag 18.30 Uhr Eucharistiefeier in Amstetten Samstag, 2. Juli 18.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Sebastian Sonntag, 3. Juli 11.00 Uhr Eucharistiefeier in Amstetten 15.00 Uhr Italienischer Gottesdienst in St. Sebastian Rosenkranz: St. Sebastian Amstetten Mittwoch 18.00, Samstag 17.30 Uhr Freitag 18.00 Uhr Beichtgelegenheit: Mittwoch vor dem Gottesdienst in St. Sebastian Freitag vor dem Gottesdienst in Amstetten und in allen Gemeinden nach Vereinbarung Ökumenische Kirchengemeinderatssitzung Am Donnerstag, 30. Juni 2016, findet um 19.30 Uhr, zusammen mit dem Kirchengemeinderat der Pauluskirche, der Stadtkirche, von St. Johannes und von St Sebastian die nächste gemeinsame Kirchengemeinderatssitzung im Saal der Pauluskirche statt. Dabei steht neben einem Rückblick auf die zurückliegenden Aktivitäten auch ein Ausblick auf die gemeinsamen Projekte im Jahr 2016/2017 auf der Tagesordnung. Gottesdienst in italienischer Sprache Am Sonntag, 3. Juli um 15.00 Uhr, laden wir wieder zum Gottesdienst in italienischer Sprache in die Kirche St. Sebastian ein. Gemeindeversammlung Informationen zum Immobilienkonzept der Gesamtkirchengemeinde Liebe Gemeindemitglieder! Wie steht es um die Zukunft unserer kirchlichen Gebäude in Geislingen? Die finanzielle Situation der Gesamtkirchengemeinde, der schlechte Zustand und die teilweise schwache Nutzung mancher Räume und Gebäude sowie klare Vorgaben aus Rottenburg haben die Kirchengemeinderäte veranlasst, ein Immobilienkonzept zu erarbeiten, das sich zunächst schwerpunktmäßig mit der Gebäudeentwicklung in der Kernstadt befasst. Dieses Konzept möchten wir nun den Gemeinden vorstellen. Deshalb laden wir Sie alle herzlich zu Gemeindeversammlungen ein. Dabei wird das erarbeitete Konzept am Ende des jeweiligen Gottesdienstes kurz vorgestellt. Nach dem Gottesdienst besteht dann die Möglichkeit nachzufragen und miteinander ins Gespräch zu kommen. St. Sebastian: Samstag, 9. Juli, 18.00 Uhr Gottesdienst mit Vorstellung des Immobilienkonzepts. Anschließend Gemeindeversammlung in der Kirche. Familienwanderung nach Bad Überkingen Herzliche Einladung an alle Familien zu einer gemeinsamen Wanderung am Samstag, 9. Juli, nach Bad Überkingen. Gemeinsam wollen wir um 14 Uhr in St. Maria starten. Nach einem gemeinsamen Gottesdienst in Bad Überkingen gibt es zum Abendessen ein gegrilltes Spanferkel. Ende ist um circa 19.30 Uhr. Bitte melden Sie sich für die Wanderung bis zum Freitag, 1. Juli, im Pfarrbüro St. Maria an. Bei schlechtem Wetter laufen wir nicht nach Bad Überkingen, sondern bleiben in St. Maria. Möbel gesucht Für eine ältere Dame aus einer unserer Kirchengemeinde suchen wir verschiedene Möbelstücke: Fußschemel (ca. 35cm hoch); Wohnzimmertisch (ca. 60 x 80 x 120); Stuhl mit Armlehnen. Falls Sie etwas davon kostenlos abzugeben haben, dann wenden Sie sich bitte an Diakon Zeller, Tel. 939014. Abholung ist möglich. Seite 14 . Ausgabe 25 . Donnerstag, 23. Juni 2016 Katholische Kirchengemeinde MARIA KÖNIGIN, Lonsee ST. AGATHA, Urspring Samstag, 25.06. 19.00 Uhr Vorabendmesse in Westerstetten Sonntag, 26.06. 13. Sonntag im Jahreskreis L1: 1 Kön 19,16b.19-21; L2: Gal 5,1.13-18; Ev: Lk 9,51-60 07.45 Uhr Abfahrt nach Thiersee 09.00 Uhr Eucharistiefeier in Westerstetten 10.15 Uhr Eucharistiefeier in Lonsee Mittwoch, 29.06. 19.00 Uhr Bibelkreis im ChristusbundGemeinschaftshaus in Urspring Freitag, 01.07. 17.30 Uhr Rosenkranz in Lonsee 18.00 Uhr Hl. Messe in Lonsee 19.00 Uhr Orgelkonzert in Westerstetten Vorschau: Samstag, 02.07. 19.00 Uhr Vorabendmesse in Westerstetten Sonntag, 03.07. 14. Sonntag im Jahreskreis 09.00 Uhr Eucharistiefeier in Lonsee mit Kommunion unter beiderlei Gestalten 10.15 Uhr Eucharistiefeier in Westerstetten 10.15 Uhr Wortgottesfeier in Altheim 19.00 Uhr Atempause in Westerstetten Kirchengemeinderat Unser Kirchengemeinderat trifft sich am Freitag, 24. Juni ab 18.00 Uhr bis Samstag, 25. Juni 17.00 Uhr zur Klausurtagung im Kloster Reute mit dem Thema „Kirche am Ort – Kirche vor Ort“. Wir wünschen eine gesegnete und erfolgreiche Tagung! Dank Der Kirchengemeinderat hatte beschlossen, für das kommende Osterfest für unsere Kirche eine Figur des auferstanden Christus anzuschaffen. Ein Mitglied unserer Gemeinde war bereit, den Betrag für diese Figur zu stiften. Wir freuen uns darüber und sagen ein herzliches „Vergelt`s Gott“! Konzert für Orgel und Blockflöte Am Freitag, 01.07.2016, findet in der Pfarrkirche St. Martin in Westersettenein sommerlicher Konzertabend statt (Beginn 19.00 Uhr). Zu hören sind u.a. Werke von Georg Friedrich Händel, Girolamo Frescobaldi, Benedetto Marcello und Béla Bartók für Orgel und Blockflöte. Die Interpreten des Abends sind Joseph Kelemen (Orgel, Neu-Ulm) und der in Ungarn tätige György Róbert (Blockflöte). Der Eintritt ist frei – um eine Spende zur Deckung der Unkosten wird gebeten. Herzliche Einladung! Volksschauspiele Ötigheim Wie schon mehrfach erwähnt, besuchen wir am Sonntag, 28. August 2016 das Musical Kiss me, Kate. Prospekte liegen in der Kirche aus. Der Preis beträgt für Fahrt und Eintritt 45,00 Euro. Wir bitten um Anmeldung bis 30. Juli im Pfarrbüro. Pfarrbüro-Öffnungszeiten / Tel. 5731 Montag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Dienstag 09.00 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 09.00 Uhr – 11.30 Uhr e-mail: MariaKoenigin.Lonsee@drs.de Herrn Pfarrer Hornung erreichen Sie in Lonsee donnerstags um 09.00 Uhr und freitags um 18.30 Uhr (nach der Hl. Messe) oder telefonisch in Westerstetten unter 07348/6259. Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde GEISLINEGEN - Baptisten Heidenheimer Str. 54, 73312 Geislingen www.baptisten-geislingen.de Samstag, 25. Juni 19:00 Uhr Jugendgottesdienst G-Team Sonntag, 26. Juni 10:00 Uhr Gottesdienst mit Kinderkirche und Kleinkinderbetreuung Württembergischer Christusbund Wochenspruch: So spricht der HERR: Der Himmel ist mein Thron und die Erde der Schemel meiner Füße! Was ist denn das für ein Haus, das ihr mir bauen könntet? Jesaja 66,1 Wenn dann jemand zu euch sagen wird: Siehe, hier ist der Christus; siehe, da ist er!, so glaubt es nicht. Markus 13,21 Wir laden zu den Veranstaltungen der ev.landeskirchlichen Gemeinschaft in Urspring herzlich ein, Kontakt Michael Zenkner Tel. 07336 / 5330. Freitag, 24.06. Bubenjungschar, wir treffen uns um 18.00 Uhr im Juca, Kontakt Tobias Eberhardt, Tel. 07331-986422 Sonntag, 26.06. Gottesdienst um 09.05 Uhr in der evangelischen Kirche Urspring Montag 27.06. Jugend-Bibelkreis I um 18.30 Uhr im Gemeinschaftshaus Am Bahnhof 3, Kontakt Heike Zenkner Tel. 5330 Dienstag 28.06. Jugend-Bibelkreis II um 18.30 Uhr im Gemeinschaftshaus Am Bahnhof 3, Kontakt Heike Zenkner Tel. 5330 ebenfalls Dienstag 28.06. Gebetskreis um 18.45 Uhr im Gemeinschaftshaus Am Bahnhof 3, Kontakt Silvia Schnobrich Tel. 6955 Die EM- Achtel – und Viertelfinalspiele mit deutscher Beteiligung schauen wir an Werk- und Samstagen im Gemeinschaftshaus am Bahnhof 3. Das Gemeinschaftshaus ist dann wieder eine halbe vor Anstoß geöffnet. Der Reinerlös der Getränkeverkäufe in Urspring geht an Heart for Children Deutschland e.V., Infos unter www.heart4children.org . Mittwoch, 29.06. Mädchenjungschar 17.00 Uhr im Juca Albstraße, Kontakt Christel Schneider Tel. 8578 Der Württ. Christusbund ist ein Gemeinschaftsverband innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland, mehr Infos über den Christusbund unter www.christusbund-urspring.de und www.christusbund.de. VEREINE SPORTVEREIN AMSTETTEN Jugendfußball Seite 15 . Ausgabe 25 . Donnerstag, 23. Juni 2016 Jugendfußball F-Junioren: Junge Kicker trotzen dem miesgelauntem Wettergott – 11.06-2016 Bericht zum Spieltag in Westerstetten – 11.06.2016 Zum vorletzten Spieltag in dieser Runde trafen wir uns alle in Westerstetten. Petrus meinte es nicht gut mit den jungen Kickern und ließ es mächtig regnen. Aber davon ließ sich keiner beeindrucken. Die Wasserschlacht wurde angenommen, wenn auch erst im zweiten Spiel. Das erste ging gegen den Lokalrivalen SSC mit 0:2 verloren. Im zweiten Spiel wurde der Kampf gegen den TSV Westerstetten angenommen. Ein schneller 0:2 Rückstand konnte durch zwei herrlich herausgespielte Tore von Martin und Tim ausgeglichen werden. Eine kleine Unachtsamkeit ließ die Westerstetter wieder auf 2:3 erhöhen, was kurz vor Schluss auch den Endstand bedeutete. Gegen den TSV Bermaringen knüpfte man an die gute Leis tung des vorigen Spiels an. Schöne Kombinationen führten zu einigen Chancen. Tim konnte zwei davon verwerten und brachte uns mit 2:0 in Führung. Mit dem Schlusspfiff gelang dem Gegner zwar noch ein Treffer, der änderte aber an dem Ausgang des Spiels nichts mehr. Eine tolle Leistung führte zum verdienten Sieg. Die nächsten beiden Gegner TV Merklingen und SV Westerheim ließen uns keine Chance, so dass beide Spiele deutlich verloren gingen. Im letzten Spiel gegen den TSV Laichingen mussten wir über die gesamte Spielzeit einem Rückstand hinterherlaufen, ehe Martin durch eine schöne Einzelaktion, mit dem Schlusspfiff, noch den Ausgleichstreffer erzielen konnte. Am Samstag den 18.06. haben wir den letzten Spieltag um 10Uhr in Amstetten. Es wäre schön, wenn wir ein paar Zuschauer an diesem Spieltag begrüßen dürften. (Bericht: Marcus Mantel) Es spielten: Tom Siebecker (Torspieler), Maxim Wiegand, Matteo Klotz, Tim Heller, Nathan Joos, Luca Thoma, Martin Belger (2), Tim Weishaupt (3) E-Junioren: Wieder starke Leistung der E1 und deutliche Niederlage der E2 – 17.06.2016 E1: FC Langenau vs SVA 2:5 (1:0) Spielbericht: Das letzte Punktspiel der Saison führte uns wieder nach Langenau. Dieses mal zum Fußballclub. Wir wollten endlich unseren ersten Auswärtssieg einfahren und den zweiten Platz klar machen. Mit einigen Umstellungen in der Aufstellung gingen wir leider ohne Auswechselspieler aufs Spielfeld. Somit war klar dass jeder durchhalten musste. Dann spielten wir von Beginn an auf ein Tor. Pfosten, Latte, knapp vorbei. Zum Pech gesellte sich auch noch Unvermögen dazu das Ding im Netz zu versenken. Und was kommt dann? Langer Ball, einmal nicht aufgepasst und kurz vor der Halbzeit stand es 0:1 gegen uns. Zur Halbzeit schworen wir uns nochmals auf die letzten 20 Minuten ein. Kurz nach der Halbzeit erzielte Lucas das 1:1 mit seinem „starken“ linken Fuß, den er so ungern benutzt. Geht doch. Jetzt waren wir wach und spielten immer besser. Zwei tolle Tore von Gentijan und je ein Tor von Lucas und Marko drehten das Spiel und die Jungs gewannen am Ende verdient mit 5:2 Toren. Der erste Auswärtssieg war geschafft. Klasse Saison Jungs. Danke dass Ihr so toll die Vorgaben der Trainer umgesetzt habt. (Bericht: Peter Vogl) Es spielten: Lars Helber (Torspieler), Ledian Mulaj, Gentijan Mulaj (2), Marco Papac (1), Salih Cenk, Lucas Philipsen (2), Leonhard Johannknecht, Trainer: Peter Vogl E2: FC Langenau vs SVA 11:3 (6:1) Spielbericht: Mit großen Erwartungen fuhr Blau-Weiss am vergangenen Freitag nach Langenau. Gastgeber war diesmal der FC. Die Jungs waren motiviert bis in die Haarspitzen, schließlich war es das letzte Punktspiel in dieser Meisterschaftsrunde. Leider musste die Mannschaft kurzfristige Absagen hinnehmen. Gute Besserung hierbei an unseren Torspieler Jonas, der kurzfristig wegen Krankheit absagen musste. Da wir somit keinen Auswechselspieler hatten, sind wir doch mit erhobenen Köpfen angetreten. Es fing auch soweit ganz gut an. Das erste Tor fiel allerdings nicht für uns. Aber die Jungs gaben nicht auf und Samuel Z. schoss den1:1 Ausgleichstreffer Das Spiel war nun wieder offen. Doch nach einer längeren Konzentrationspause gingen wir mit einem 1:5 Rückstand in die Pause. Zur zweiten Halbzeit wurden einige Umstellung vorgenommen, mit der Hoffnung dass es dadurch etwas besser lief. Leider war dies nicht der Fall. Es vielen zunächst nur Tore für den FC Langenau. Lediglich Moritz Vogl konnte durch seine zwei Treffer noch Ergebniskorrektur betreiben. Am Ende des Spiels stand eine deutlich 3:11 Niederlage, Die nächste Saison sieht wieder anders aus und Blau-Weiss wird wieder zurückschlagen. (Bericht: Viktor Philipsen) Es spielten: Kenan Mrkovic (Torspieler), Samuel Zentner (1), Nick Streck, Yigit Efe Cankur, Noah Zentner, Samuel Laufer, Moritz Vogl (2), Trainer: Viktor Philipsen Vorschau der restlichen Turniere: • Turnier am 26.06.2016 FV Asch-Sonderbuch • Turnier am 02.07.2016 Amstetten Jörg Lederer Cup • Turnier am 10.07.2016 FTSV Bad Ditzenbach • Turnier am 16.07.2016 VFL Gerstetten • Turnier am 24.07.2016 SG Herbrechtingen-Bolheim Seite 16 . Ausgabe 25 . Donnerstag, 23. Juni 2016 Vorschau: G-Jugend: Die Bambini des SVA bestreiten am Sonntag den 26.06.016 ihren nächsten Spieltag in Neenstetten. Das Turnier beginnt um 9:30Uhr. C-Jugend: Aufgrund Punktgleichheit in der C7 Kreisstaffel 1 zwischen den Mannschaften SV Amstetten, TSV Laichingen, TSV Langenau II und SGM Altheim-Alb/Ballendorf müssen Entscheidungsspiele über den Staffelmeister entscheiden. Das „Halbfinale“ zwischen dem TSV Langenau II und dem SV Amstetten findet am Mittwoch den 22.06.2016 um 18:00Uhr in Langenau statt. Tennisabteilung Herren 50 - wieder nichts zu holen im Oberland Diesmal mussten wir nicht mit dem Glück oder Pech hadern. Der Gegner des TC Stafflangen war einfach in den meisten Belangen überlegen. So gab es nichts zu holen, außer der verdienten 3:6 Niederlage. Lediglich Uwe Seitz und Werner Fellner konnten sich im Einzel durchsetzen, im Doppel waren Werner Fellner und Detlef Lahrmann-Bier erfolgreich. Uwe Seitz schaffte erneut einen Erfolg gegen einen deutlich besser eingestuften Gegner (LK 15). Seitz spielte seine Stärken konsequent aus, sodass der der Stafflanger Rehberg immer wieder zu Fehlern gezwungen wurde. Ein klarer Zweisatzsieg war der Lohn. Werner Fellner beherrschte seinen Gegenspieler Kaspritzki in allen Situationen und setzte sich ebenso verdient wie schnell in zwei Sätzen durch. Gratulation zum guten Einstand. Die anderen vier Einzelspieler fanden sich gegen klar bessere Gegner allerdings nur auf der Verliererseite wieder. So ist es letztendlich auch deutlich an den jeweiligen Zweisatzniederlagen zu erkennen. Wir mussten alle Doppel gewinnen, um den Spieltag noch gewinnen zu können, was nach den Ergebnissen im Einzel nicht gerade einfach werden durfte. Im Doppel gelang Werner Fellner und Detlef Lahrmann-Bier der Sieg; die anderen - auch unser erfolgsgewöhntes Doppel 1 - musste die Segel streichen, was nicht dem zweimaligen Gewitterregen geschuldet war, der den Spieltag immer wieder unterbrach. Und jetzt kommen erst die dicken Brocken! Joachim Rehberg – Uwe Seitz 2:6 4:6 Uwe Heil – Bernd Pawlak 6:2 6:2 Stefan Schneider – Peter Kaluza 6:3 6:1 Jürgen Brausch – Klaus Weishaupt 6:3 6:2 Reinhard Kaspritzki – Werner Fellner 1:6 3:6 Gerhard Ruß – Detlef Lahrmann-Bier 6:1 6:3 Joachim Rehberg Uwe Seitz Uwe Heil Klaus Weishaupt 6:1 6:3 Stefan Schneider Bernd Pawlak Jürgen Brausch Peter Kaluza 6:2 6:1 Gerhard Riedmüller Werner Fellner Gerhard Ruß Detlef 7:5 6:7 8:10 Lahrmann-Bier Spielbericht Tennis Knaben Kreisstaffel 1 Souveräner 5: 1 Sieg der Tennis Knaben über die SPG Blautal Unsere Stärke ist die ausgeglichene Besetzung von Position 1 bis 3, und jetzt kommt auch noch unser Youngster Ben Ebinger in Fahrt, der bezwang nämlich seinen 3 Jahre älteren Gegner mit technisch sauberem Tennisspiel 6:2 und 6:3 – die Überraschung des Tages! Klar, auf der Pos. 1 ist die Luft dünn, so musste Nico Guhl gegen seinen älteren Kontrahenten mit 6:2 und 6:2 die Segel streichen, obwohl oft minutenlang um ein Spiel gekämpft wurde. Die Positionen 2 und 3 mit Jan Wohlfahrt und Gabriel Hörandel ließen allerdings keine Zweifel aufkommen, wer die stärkere Mannschaft ist. Sie gewannen ihre Spiele deutlich mit 6:0, 6:1 bzw. 6:0, 6:0. Drittes Match, dritter Sieg für beide – super! Spannend verlief das erste Doppel Guhl/Wolfahrt. Der 1. Satz ging mit 6:0 an uns, im 2. Satz begann plötzlich das Zittern, 2:6 war das Ergebnis. So musste der Tiebreak herhalten, den die Beiden nach Abwehr eines Matchballes mit 11:9 für sich entschieden –puh, das hat Nerven gekostete. Im zweiten Doppel setzten sich Hörandel/Ebinger, jetzt gar nicht mehr so überraschend, mit 6:3 und 6:1 durch und machten den Mannschaftserfolg perfekt. Nach einem spielfreien Wochenende geht’s am 1. 7 nach Merklingen, auch da wird unsere mannschaftliche Geschlossenheit wieder gefragt sein. Aller Ergebnisse, Tabellen finden Sie auch unter: http://www.wtbtennis.de/spielbetrieb/jugend/gruppe/g/1129971.html Betreuer Wilfried Guhl 2. Spieltag: Herren 2 TA SV Amstetten – TA SV Ringingen (Heimspiel) Nach dem überaus erfolgreichen Auswärtsspiel in Westerstetten ging es für die zweite Herrenmannschaft im ersten Heimspiel gegen den TA SV Ringingen 1. Die vier Einzel konnten souverän in zwei Sätzen gewonnen werden. Nach den Einzeln fiel es den Jungs aus Amstetten nicht schwer auch die Doppel für sich zu entscheiden. Nachfolgend die Ergebnisse: Einzel: Steffen Straub Daniel Kress 6:2 6:0 Michael Seitz Philipp Dangel 6:1 6:1 Florian Ebinger Patrick Kess 6:1 6:0 Ralf Autengruber Jens Schiele 6:0 6:1 Doppel: Steffen Straub Patrick Kess 6:2 6:4 Michael Seitz Philipp Dangel Florian Ebinger Daniel Kress 6:0 6:1 Ralf Autengruber Jens Schiele Im nächsten Spitzenspiel am 26.06. trifft die zweite Mannschaft in einem weiteren Heimspiel auf den SPG TA SV Juningen/Lehr 1. SPIELGEMEINSCHAFT SSC STUBERSHEIM/SV AMSTETTEN A-Junioren: Ein Sahnetag der SGM beschert deutlichen Sieg gegen Ballendorf - 19.06.2016 SGM Amstetten/Stubersheim – SGM Ballendorf 4:1 (3:0) Spielbericht: Ein Yin und Yang der zwei Halbzeiten! Nach drei Klatschen war heute endlich wieder ein Sieg fällig. Wir kamen gut aus den Startlöchern und übernahmen mit dem Anpfiff gleich das Hausrecht. Somit dauerte es auch keine 5 Minuten, als Lars die erste Duftmarke setzte und den Ball an den Außenpfosten knallte. Belohnt wurden wir, als Stefan im 16er von den Beinen geholt wurde und Marcel mit einem unkonventionellen Schuß den Ball im Netz unterbrachte. Man hielt den Druck aufrecht. Grußlos durchspielte man das Mittelfeld und meine Offensive erspielte sich Chance um Chance. Ein Sololauf von Sven brachte uns das 2:0. Die Führung gab uns Sicherheit und im Guardiola-Stil schob man sich die Kugel zu. Das 3:0 war dann so lecker wie Vanilleeisessen. Jonas schlug einen Mü-genauen-Pass über 25m in den Strafraum und Stefan versenkte den Ball mit einem technisch gekonnten Lupfer im Netz. In der Pause wurde kurz ausgeschnauft und mit dem Wiederanpfiff schalteten wir gleich eine Oktave höher. Ein präzis hereingeschlagener Eckball verwandelte wiederum Stefan mit einem unhaltbaren Kopfball in die Ecke zum Vier zu Null. Alle dachten, die Jungs holen nun die große Bazooka raus und schißen den Gegner ab, doch schalteten diese jetzt in den Ruhemodus. Seite 17 . Ausgabe 25 . Donnerstag, 23. Juni 2016 Man gab das Spiel aus der Hand und ließ die Ballendorfer immer wieder kommen. Als wir den Gegentreffer fingen, sollte es noch spannend werden. Krämpfe und Lungenembolie plagten meine Mannen und mit jetzt nur noch 9 Feldspielern mußte man die Angriffe des Gegners abwehren. Dennoch hatten wir heute einen Sahnetag und hätte ich meine Jungs heute Nacht um 3 geweckt, sie hätten sich sofort auf die vorgegebenen Positionen gestellt. (Bericht: Swen Nothjunge) Es spielten: Fabian Fink (Torspieler), Stefan Renz, Daniel Renz, Lars Neumann, Sven Mayländer, Jan Maurer, Kerim Üstün, Ferdinand Schrag, Felix Rösch, Marcel Biler, Jonas Nothjunge SPIEL- UND SPORTCLUB STUBERSHEIM Tennis - Herren SSC – SV Burgrieden 1921 5:1 Mit einer harmonischen Teamleistung überzeugten die Herren in der Schlussbegegnung der Sommersaison. Drei Einzelsiege und zwei Erfolge in den Doppeln sicherten dem SSC den zweiten Platz in der Hobbyrunde. Teamchef Horst Jüngling, der an diesem Spieltag verletzungsbedingt nicht spielen konnte, hat über die gesamte Saison organisatorische und taktische Weitsicht bewiesen, mit einer knapp besetzen Mannschaft das Optimale zu erreichen. Thomas Fontana agierte sehr dominant. Eindrucksvoll setze er sich mit 6 : 2 und 6 : 1 durch. Georg Hezler spielte geduldig und setze die Big-Points. Mit 6 : 4 und 6 : 4 bescherte er dem Team den zweiten Punkt. Auch Manfred Nipp wollte seinen Teil zum Erfolg beitragen. Bis er sich auf seinen Gegner richtig eingestellt hatte war der erste Satz mit 4 : 6 bereits verloren. Der Schlüssel zum Erfolg war aber gefunden. Sicher und entschlossen gewann er den zweiten Satz mit 6 : 0! Dann war eine Regenunterbrechung fällig. Besser fand anschließend der Gast in den Match-Tie-Break und Nipp musste dem Vorsprung des Gastes zunächst hinterher hecheln. Aber mit Geschick und einem unbändigen Willen bog er das Match mit 10 : 7 noch zum Sieg. Klaus Rothmund ließ zu früh den Spielfluss abreissen und unterlag mit 3 : 6 und 1 : 6. Damit sicherte sich der Gast den Ehrenpunkt. Das erste Doppel Thomas Fontana/Georg Hezler spielte über das gesamte Match überlegen und gewann mit 6 : 3 und 6 : 1. Im zweiten Doppel Manfred Nipp/Martin Stützle schien es nach dem ersten Satz mit 6 : 0 ein totaler Überlegenheitserfolg zu werden. Doch ließen die beiden Routiniers es zu, dass die Gäste im zweiten Satz nochmal gut ins Spiel kamen. Erst in der Schlussphase stimmte die Spielweise wieder fehlerfrei und mit 6 : 4 war der fünfte Punkt gesichert. Ein Team, das an jedem Spieltag mit mindestens vier Spielern antreten muss, ist mit nur sechs Spielern karg besetzt. Der Teamspirit ist dennoch beispielgebend. Keiner hat sich in dieser Saison ausgegliedert, alle haben sich mit großem Willen in die schwierige Aufgabe gekniet und mit den Tugenden von Sportsmännern zu einem herausragenden Abschluss gebracht. LANDFRAUENVEREIN AMSTETTEN Freitag, 24. Juni 2016 um 14.30 Uhr im LF-Raum Auf ins blühende Alter! Wer ein positives Bild vom Alter hat, lebt und handelt anders. Was braucht ein Mensch um "blühen" zu können? Die kleinen Veränderungen mit großer Wirkung können den Menschen zum Blühen bringen. Außer der körperlichen Gesundheit sollte man seine persönlichen Kraftquellen wahrnehmen, damit die Lebensfreude bewahrt werden kann. Dazu hat Frau Bailer noch viele Anregungen, damit jeder individuell seine "Blühkraft" stärken bzw. erhalten kann. Referent Marianne Bailer Gedächtnistrainering Stresspräventionstrainerin Bitte schon mal vormerken: Dienstag, 05. Juli 2016 Mitgliederversammlung mit Besprechung Rathaushock und Eis essen um 19.00 Uhr im LF-Raum. LANDFRAUENVEREIN URSPRING – REUTTI Wechsel in der Vereinsführung Bei der harmonisch verlaufenen 67. Generalversammlung des LandFrauenvereins Urspring und Reutti wurde Frau Johanna Seybold-Ehret nach 18 Jahren Tätigkeit als erste Vorsitzende auf eigenen Wunsch verabschiedet. Sie war zuvor bereits schon 10 Jahre als zweite Vorsitzende sehr aktiv. Der Verein bedankte sich für das jahrzehntelange außerordentliche Engagement bei Frau Seybold-Ehret mit einem Geschenk und dem Wunsch, dem Verein weiterhin mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Diesem Wunsch werde sie gerne nachkommen, versicherte die Verabschiedete. Zukünftig wird der LandFrauenverein Urspring und Reutti von einem Vorstandsteam, das sich aus Tanja Braun, Martina Kögler und Margot Prinzing zusammensetzt, geleitet. Bildunterschrift: v.l.n.r. Martina Kögler / Tanja Braun / Johanna Seybold-Ehret / Margot Prinzing SENIORENKREIS FROHES ALTER AMSTETTEN Am Freitag, 01. Juli 2016 geht die Fahrt nach Rothenburg ob der Tauber. Nach der Ankunft trinken wir Kaffee in einem Café in der historischen Altstadt. Anschließend haben wir eine Stadtführung in zwei Gruppen. Auf der Rückfahrt nehmen wir das Abendessen unterwegs in einem Restaurant ein. Fahrtkosten und Führung: 22,-- Euro. Abfahrt: Dorf (Glas-Container) 11.40 Uhr Tennishalle 11.43 Uhr AWO-Heim 11.45 Uhr Apotheke 12.00 Uhr Bitte geänderte Abfahrtszeiten beachten! Eingeladen ist jeder der einen Ausflugstag in froher Gemeinschaft erleben möchte, auch Teilgemeinden sind herzlich eingeladen. Anmeldung bei Frau Schak Tel. 07331-45137 oder bei Frau Schuster Tel. 07331-7321 SOZIALER FÖRDERVEREIN AMSTETTEN Infoveranstaltung zur Beschaffung eines Defis für Amstetten-Dorf In der Gemeinde Amstetten soll ein Netz von Defibrillatoren aufgebaut und so gegen den plötzlichen Herztod gerüstet werden. Seite 18 . Ausgabe 25 . Donnerstag, 23. Juni 2016 In Amstetten gibt es bereits bei der Feuerwehr und in der Sporthalle, in den Ortsteilen Schalkstetten und in Bräunisheim einen Defi. Derzeit läuft die Beschaffung zweier Geräte für Reutti. Der SFA unterstützt pro Teilort die Beschaffung mit einem Betrag von 250 €. Die Folgekosten werden von der Gemeinde Amstetten getragen. Die Wartung und Schulung übernimmt Michael Kasper. Die Anschaffung eines Defis kostet ca. 2.300 € pro Stück einschließlich Einweisung durch das Rote Kreuz. Die Infoveranstaltung zur Beschaffung eines Defibrillators für Amstetten-Dorf findet in Kürze statt: Termin: 29. Juni 2016 Zeit: 20.00 Uhr Ort: Amstetten-Dorf, Gasthaus Adler, Saal Es ergeht herzliche Einladung an alle Amstettten-Dörfler zu dieser wichtigen Veranstaltung. Wenn Sie für die Beschaffung eines Defis spenden wollen, können Sie diese auf das Konto des SFA einzahlen: IBAN: DE26 6106 0500 0628 1720 01, BIC: GENODES1VGP Verwendungszweck: Defi Stubersheim Defi Amstetten-Dorf Defi Hofstett-Emerbuch (bitte entsprechenden Ort eintragen). Natürlich bekommt jeder Spender eine Zuwendungs-bescheinigung. Herzlichen Dank! VdK ORTSVERBAND AMSTETTEN VdK-Landesschulung für Behindertenvertreter am 13. Juli in Heilbronn Begleitende Rehamesse in Harmonie mit fast 50 Ausstellern für alle Schnell anmelden müssen sich Behinderten- und Personalvertreter aus Wirtschaft und öffentlichem Dienst, wenn sie an der VdK-Landesschulung am 13. Juli zum Thema „Gute Arbeit – trotz Handicap und Barrieren“ in der Harmonie Heilbronn teilnehmen möchten. Von 9.45 bis 15.30 Uhr gibt es Vorträge, Podiumsdiskussion, Filmvorführung und Kabarett; komplettes Programm unter www.vdkbawue.de. Anmeldung auf Anfrage beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg, Johannesstraße 22, 70176 Stuttgart, Telefon (0711) 61956-52, a.unger@vdk.de, Fax (0711) 61956-99. Die Seminargebühr beträgt 105 Euro inklusive vieler Leistungen. Umrahmt wird die Tagung von einer Reha-, Selbsthilfe- und Gesundheitsmesse mit 49 Ausstellern – auch behindertengerechte Autos sind zu besichtigen. Der alleinige Besuch dieser Messe ist von 10 bis 14.30 Uhr für jedermann frei und ohne Anmeldung möglich. LANDWIRTSCHAFT Forstbetriebsgemeinschaft Ulmer Alb w. V. FBG-Ausflug Am Donnerstag, den 07.07.2016 findet der eintägige Ausflug der Forstbetriebsgemeinschaft Ulmer Alb w. V. statt. Wir werden morgens ins Allgäu nach Immenstadt fahren. Dort wird uns die FBG Oberallgäu mit ihren verschiedenen Tätigkeitsfeldern vorgestellt. Anschließend werden wir die Holzernte in Steillagen mittels Seilkrantechnik im Wald besichtigen. Am Nachmittag steht die Besichtigung des Bergbauernmuseums Diepolz auf dem Programm. Hier erhalten wir eine Führung zur Milchwirtschaft im Allgäu mit anschließender Sennereibesichtigung und Käseprobe. Für das leibliche Wohl am Nachmittag und am Abend ist, wie an den bisherigen Ausflügen auch, selbstverständlich gesorgt. Die Kosten je Teilnehmer (ohne Mittag- und Abendessen) belaufen sich auf ca. 35 €. Anmeldungen nimmt ausschließlich Matthäus Schmid (Tel. 07340/6257 oder Fax 07340/929893) bis Sonntag, den 26.06.2016 entgegen. Abfahrtszeiten: 7:00 Uhr Ballendorf (Brunnenplatz) 7:10 Uhr Neenstetten (Dorfplatz) 7:30 Uhr Dornstadt (JET-Tankstelle an der B10) Um pünktliches Erscheinen an den entsprechenden Abfahrtsorten wird gebeten. Motorsägenlehrgang Auch dieses Jahr bietet die Forstbetriebsgemeinschaft Ulmer Alb w. V. wieder die Möglichkeit für Ihre Mitglieder an einem zweitägigen Motorsägen-Lehrgang teilzunehmen. Schwerpunkte im Lehrgang sind u. a. Unfallverhütung, Wartung/Pflege der Motorsäge und das Fällen von Bäumen. Der Lehrgang findet am 07. und 08.09.2016 statt. Die Kosten je Teilnehmer liegen voraussichtlich bei ca. 35,00 €/Person. Interessenten werden gebeten, sich in der Geschäftsstelle (Tel. 07340/9298491) verbindlich bis spätestens zum 31.07.2016 anzumelden. REGIONALER VERANSTALTUNGSKALENDER 24. Juni 25. Juni 28. Juni Musizierstunde, Musikschule Geislingen, MehrGenerationenHaus Englische Vorlesestunde für Kinder ab 3 Jahren, Helen Doron Sprachenschule in Zusammenarbeit mit der Stadtbücherei in der MAG, Stadtbücherei in der MAG, Schillerstraße 2 Geislinger Internet und PC-Treffpunkt, Kreisjugendring, Kreisseniorenrat, VHS und Stadtbücherei, Stadtbücherei in der MAG, Schillerstraße 2 Kulturverein Geislingen/Steige e. V. Konzertsaison 2016/2017 Interessieren Sie sich für ein Konzert-Abonnement? Sichern Sie sich jetzt einen festen Platz! Unser Konzert-Abonnement umfasst fünf Konzerte, Sie können auch ein Mini-Abo mit zwei oder drei Konzerten auswählen. Ein Abonnement bietet Ihnen den Vorteil eines sicheren Sitzplatzes sowie eines Preisvorteils gegenüber dem Kauf von einzelnen Karten. Donnerstag, 06. Oktober 2016 20 Uhr, WMF Kommunikationszentrum Diogenes-Quartett - im Rahmen des Kulturherbstes Geislingen Werke von Mozart, Schostakowitsch und Mendelssohn Bartholdy Donnerstag, 1. Dezember 2016 20 Uhr, WMF Kommunikationszentrum Paolo Tatafiore (Klavier) und Jürgen Wegscheider (Rezitation) Klaviermusik und Gedichte der Romantik Werke von Beethoven, Schumann, Liszt u.a. Donnerstag, 02. Februar 2017 20 Uhr, WMF Kommunikationszentrum Friedemann Eichhorn (Violine) und Alexander Hülshoff (Cello) Werke von Händel-Halvorsen, Mozart, Kodály u.a. Seite 19 . Ausgabe 25 . Donnerstag, 23. Juni 2016 Donnerstag, 23. März 2017 20 Uhr, Ort: wird noch bekannt gegeben Profive Bläserquintett Werke von Humperdinck, Mozart und Haydn Donnerstag, 04. Mai 2017 20 Uhr, WMF Kommunikationszentrum Klavierabend mit Matthias Kirschnereit Werke von Mendelssohn Bartholdy, Debussy, Ginastera und Brahms Weitere Informationen unter www.kulturvereingeislingen.de Nähere Infos sowie Abonnements und Karten erhalten Sie in der Geschäftsstelle des Kulturvereins im Stadtschloss, Schlossgasse 7, Zimmer 307 (3. Stock), Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr. Bitte melden Sie sich vorher telefonisch unter 07331/24266 oder per E-Mail unter doris.heckmann@geislingen.de. Rätsche Geislingen Jazz@Night Im RätscheGarten Do . 23.06. 19.00 Uhr JazzOpen OpenAir Jamsession mit dem Martin Rosengarten Trio: Martin Rosengarten (Piano), Steffen Knauss (Kontrabass) und Thomas Göhringer (Schlagzeug). Wir freuen uns auf viele Solisten … Eintritt frei. Bei schlechtem Wetter findet diese Veranstaltung im Rätsche-Foyer statt. Disco Fr . 24.06. 21.00 Uhr Ü30 Disco mit DJ Serek & DJ CountZero Freitagabend - Partyzeit. DJ Serek und DJ CountZero legen seit vielen Jahren Pop, Rock, House, NDW und Dance Classics in der Rätsche auf. Mit Musik der 70er, 80er, 90er und Hits aus den aktuellen Charts heizen sie allen Junggebliebenen kräftig ein. Ü30 Disco in der Rätsche - die Party für alle, die zu alt für die Bravo und zu jung zum Daheim bleiben sind. Eintritt frei. Langenauer Stadtführung Die Stadt Langenau bietet von April bis Oktober immer am letzten Sonntag im Monat Führungen durch den Ort an. Im Mittelpunkt steht am Sonntag, 26. Juni um 14 Uhr die Historie von der ersten Besiedlung über die Klostergründung im Pfleghof bis zur Neuzeit, wobei weniger Zahlen und Fakten, sondern Anekdoten erzählt werden. Treffpunkt ist im Pfleghof in der Freistegstraße. Die Führung dauert etwa 1,5 Stunden. Die Teilnahme kostet 3 Euro pro Person, die vor Ort direkt bar bezahlt werden. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Bei starkem Regen findet die Führung vor allem in der Martinskirche statt. Bitte wetterentsprechende Kleidung anziehen. Informationen oder Anmeldung von Gruppen zu weiteren Terminen laufen über das Rathaus Langenau, Tel: 07345 / 96 22 144. Marktplatzfest 25./26. Juni 2016 Am kommenden Wochenende wird auf dem Marktplatz vor dem Alten Rathaus in Gerstetten wieder gefeiert. An beiden Tagen bieten die drei ausrichtenden Vereine – Kleintierzüchterverein, Tanzsportclub und VfL SportFördergemeinschaft Fußball – vom Schnitzel über versch. Würste, Hähnchen, Pommes, Maul-taschen, Vegetarisches sowie Kaffee und Kuchen alles an. Auftakt ist am Samstag, 25. Juni, 16.00 Uhr mit dem Alleinunterhalter Oliver Heß. Den Fassanstich um 17.00 Uhr übernimmt die stellvertretende Bürgermeisterin Elisabeth Dauner zusam-men mit dem Kleintierzüchterverein. Abends ab 20.00 Uhr unterhält uns die beliebte Band „IKARUS“. Der Musikverein Gerstetten spielt am Sonntag ab 11.00 Uhr zum Frühschoppen auf. Dazu gibt’s beim Tanzsportclub Weißwürste. Gegen 15.30 Uhr werden die Star Beats, Dancing-Beats und die Salsagruppe auftreten. Ein Kinderkarussell und ein Süßwarenstand, sowie ein Flohmarkt des Freundeskreises Asyl am Sonntag werden das Marktplatzfest bereichern. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Gemeindeverwaltung Gerstetten und Vereine SONSTIGE VEREINE UND INFORMATIONEN SCHÜTZENVEREIN ETTLENSCHIESS Ergebnisse KKA1 – Langenau A1 831 : 879 Jörg Fiseli 281R, Dieter Buck 281R,Hans Bückle 269R, Egon Abel 265R KKA2 – Bühl A2 824 : 832 Karl Leonhardt 278R, Willi Häberle 274R, Hans Maier 272R, Erwin Uhl 267R gez. r.b. Termine Fr. 24.06. Sonderbuch 1 – KK 1 Abfahrt 18:30 Uhr Fr. 01.07. A1 – Wiblingen A1 Beginn 17:00 Uhr So. 17.07. Sonderbuch – Sportpistole 1 Abfahrt 09:00 Uhr So. 24.07. Sonderbuch 2 – Großkaliber 1 Abfahrt 09:30 Uhr Ergebnisse Langenau A3 - KKA2 807 : 801 Karl Leonhardt 275R, Erwin Uhl 264R, Willi Häberle 262R, Hans Maier 261R Sonderbuch 2 - Sportpistole Ettlenschieß 1 744 : 742 Jörg Schneller 261R, Markus Fulde 242R, Jörg Müller 239R, Horst Urban 234R Dornstadt/Bollingen 1 - Großkaliber 1 1088 : 1013 Uwe Häckel 368R, Jörg Fiseli 325R, Willi Schanz 320, Gerd Hagenmaier 280R, Willi Häberle 271R Großkaliber 2 – Langenau 1 995 : 0 Jörg Müller 349R, Horst Urban 327, Jörg Schneller 319R, Walter Urban 288R gez. r.b. Kreislandfrauen Geislingen Wie bereits im Jahresprogramm angekündigt, treffen sich die Kreislandfrauen am Freitag, den 22.07.2016 zum Sommerabschluss. Der Komödiant Thomas Schwarz aus Eschenbach wird uns Lustiges und Unterhaltsames aus dem Leben erzählen. Wir beginnen mit einem Sektempfang um 19.00 Uhr im Biergarten im Rössle in Steinenkirch. Um besser planen zu können, bitten wir um Anmeldung über die Ortsvorsitzende bis 05.07.2016. Seite 20 . Ausgabe 25 . Donnerstag, 23. Juni 2016 Landratsamt Alb-Donau-Kreis Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Noch Plätze frei: Am 23. Juni Führungen auf dem Zentralen Versuchsfeld „Bessere Alb“ in Beimerstetten-Eiselau Der Fachdienst Landwirtschaft im Landratsamt Alb-DonauKreis bietet für Landwirte und landwirtschaftlich interessierte Personen auf dem Zentralen Versuchsfeld in Beimerstetten-Eiselau Führungen durch die Landessortenversuche mit Wintergerste, Winterweizen, Dinkel, Triticale, Sommergerste, Hafer und Körnererbsen am Donnerstag, 23. Juni um 19:30 Uhr an. Zusätzlich können Versuche mit Winterraps, Silomais, Sojabohnen und Blühmischungen besichtigt werden. Da eine Teilnahme an der Besichtigung als Sachkundefortbildung im Pflanzenschutz anerkannt ist, benötigt der Fachdienst Landwirtschaft eine Anmeldung, mit Angabe des Geburtsdatums, unter sachkunde.ps@alb-donaukreis.de oder telefonisch unter 0731 / 185-30 91. Das Versuchsfeld liegt westlich von Beimerstetten-Eiselau. Die Einfahrt ist beim Schild „Versuchsfeld“, direkt an der Kreisstraße 7403 zwischen Beimerstetten und Tomerdingen. Photovoltaik oder Solarthermie? Sonnenenergie im Fakten-Check der Energieberatung der Verbraucherzentrale Stuttgart, 16.06.2016 – Wenn im Sommer die Sonne vom Himmel strahlt, liegt der Gedanke nahe, diese frei verfügbare Energie auch zuhause zu nutzen. Möglich ist das für Privathaushalte entweder mit einer Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Strom aus Sonnenlicht oder mit einer solarthermischen Anlage für Warmwasser und Heizung. Doch welches System macht mehr Sinn? Gerd Ott von der Energieberatung der Verbraucherzentrale BadenWürttemberg erläutert die Eckpunkte. Vortrag zur Kleinkindernährung 7. Juli in Ehingen Wie die Einführung von Beikost bei Babys gut gelingt, kann man bei einem Vortrag zur bewussten Kinderernährung am Donnerstag, den 7. Juli von 9:30 Uhr bis 11 Uhr im Landratsamt, Außenstelle Ehingen, Ritterhaus (Hauptstraße 41) erfahren. Die Fachfrauen von „Beki“ (Bewusste Kinderernährung) unterstützen Eltern bei Fragen zur Ernährungserziehung und Vermittlung von Freude am Essen und an gemeinsamen Mahlzeiten, schon ab dem Kleinkindalter. Anmelden kann man sich beim Fachdienst Landwirtschaft unter der E-Mail: ernaehung@alb-donau-kreis.de oder unter Telefon 07 31 / 1 85-31 98. nanuuu night - Nacht der Innovationen nanuuu, die Plattform, auf der sich die Forschungs-, Entwicklungs- und Wirtschaftsregion Ulm/Neu-Ulm präsentiert und vernetzt, lädt ein zur nächsten nanuuu night Nacht der Innovationen, am Mittwoch, 6. Juli, ab 18 Uhr. Diesmal findet das Event im Ecodrom Neu-Ulm, Industriestraße 4, 89231 Neu-Ulm, statt. Bis Mitternacht können die Gäste dort eine Mischung aus Information und Unterhaltung zum Thema E-Mobilität kennenlernen, neue Kontakte knüpfen und den fachlichen Austausch pflegen. E-Mobilität erleben heißt an diesem Abend aus erster Hand Informationen vom Ulmer Helmholtz-Institut und dem eLaB-ZSW zum Thema Batterieforschung zu bekommen. Hier steht unsere Region deutschlandweit ganz oben und ist international gut vernetzt. Die Plattform E-Mobilität, E-Karts, E-Roller und ein EModell von BMW sowie unser nanuuu-Roboter runden das Angebot ab. Ergänzt wird die nanuuu-night mit dem Thema Innovationsmanagement, referiert von Dr. Wolfgang Käfer vom Daimler-IT-Dienstleister TSS. Anschließend besteht nicht nur Gelegenheit zum fachlichen Austausch und geselligen Kennenlernen, sondern die Gäste haben auch Gelegenheit, E-Mobilität vor Ort bei Fahrten im E-Kart selbst zu erleben bzw. Freikarten oder eine Probefahrt mit dem BMW i8 zu ergattern. Nicht weniger spannend dürfte der Programmpunkt sein, der der laufenden Fußball-Europameisterschaft geschuldet ist: Auf einer Großleinwand wird das Halbfinale der EM aus Lyon übertragen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Weitere Infos finden sie auf www.nanuuu.de. Was ist der Unterschied zwischen Photovoltaik- und Solarthermieanlagen? Photovoltaikanlagen verwandeln Sonnenlicht in Strom. Der wird dann entweder direkt zuhause verbraucht oder ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Dafür erhält der Besitzer die sogenannte Einspeisevergütung. Die erzeugte Energie wird also voll genutzt. Solarthermieanlagen gewinnen aus dem Sonnenlicht Wärme und unterstützen damit die Bereitstellung von Warmwasser und die Raumheizung. Überschüssige Wärme kann in diesem System nicht genutzt werden. Was sagt der Gesetzgeber? Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz schreibt vor, dass in Neubauten ein Teil der benötigten Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt werden muss. Um diese Pflicht zu erfüllen, bietet sich oftmals die Kombination einer Solarthermieanlage mit einem Brennwertheizkessel an. Photovoltaikanlagen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wie rentabel sind die Anlagen? Photovoltaikanlagen rechnen sich oftmals etwas schneller, weil der überschüssige Strom ins Netz eingespeist werden kann und vergütet wird. Für eine Anlage mit einer Leistung bis 10 Kilowatt, die im Juni 2016 in Betrieb genommen wird, beträgt die Einspeisevergütung derzeit 12,31 Cent je Kilowattstunde (kWh). Die Vergütung ab Juli wird Ende Juni von der Bundesnetzagentur bekannt gegeben. Andererseits wird die Installation einer solarthermischen Anlage besser gefördert, allein durch das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien mit bis zu 3.500 Euro. In einigen Bundesländern gibt es zusätzliche Landesmittel. „Letztlich muss die Wirtschaftlichkeit also immer im Einzelfall berechnet werden“, sagt Ott. Für wen sind die Anlagen besonders interessant? Voraussetzung für beide Systeme sind geeignete Dachflächen: ausreichend groß, möglichst wenig verschattet und nach Süden, eventuell auch Osten oder Westen, ausgerichtet. Eine Photovoltaikanlage kommt infrage, wenn ein möglichst großer Teil des erzeugten Stroms selbst verbraucht wird, da die eingesparten Kosten je kWh deutlich über der Einspeisevergütung liegen. Das ist vor allem bei einem jährlichen Strombedarf ab etwa 2.500 kWh der Fall. Weiter erhöhen lässt sich der Anteil des selbst verbrauchten Stroms mit einem Batteriespeicher. Achtung bei sehr großen Photovoltaikanlagen: „Ab 10 Kilowatt Leistung muss für den selbst verbrauchten Strom die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gezahlt werden“, betont der Energieexperte. Sie sind damit für Privathaushalte meistens weniger wirtschaftlich. Solarthermie ist für Haushalte ab etwa drei bis vier Personen geeignet – in kleineren Haushalten ist der Warmwasserverbrauch häufig zu gering. Die Anlage ist vor allem dann sinnvoll, wenn sie einen erheblichen Teil des Warmwasserbedarfs decken kann. Bei Anlagen zur Heizungsunterstützung muss die Größe der Anlage am Wärmebedarf orientiert sein – Pauschalangebote ohne Berücksichtigung des Wärmebedarfs sind nicht empfehlenswert. Seite 21 . Ausgabe 25 . Donnerstag, 23. Juni 2016 Was unbedingt berücksichtigen? Wer sich für eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage interessiert, sollte sich vor der Entscheidung fachkundig und unabhängig beraten lassen, denn eine schlecht geplante oder installierte Anlage amortisiert sich langsamer oder spart im schlimmsten Fall dauerhaft kein Geld ein. Dachsituation, Energiebedarf und Fördermöglichkeiten sollten von einem neutralen Experten geprüft werden. Angebote dazu gibt es beispielsweise bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Dort finden auch Verbraucher Hilfe, die bereits eine Solarthermieanlage installiert haben und wissen möchten, ob diese effizient arbeitet. Beim allen Fragen zum Einsatz erneuerbarer Energien in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg Immer die Form wahren Ein Testament kann für ungültig erklärt werden, warnt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg Steuerzahler sollten ihre Testamente sorgfältig abfassen. Dies gilt nicht nur für den Inhalt des Testaments, sondern auch für ihre äußere Form. Erfüllt ein Testament nicht die strengen Formvorgaben, ist es unwirksam. Das hat möglicherweise nicht nur Auswirkungen auf die Nachlassfolge, sondern gegebenenfalls auch steuerliche Folgen, erläutert der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Denn das Steuerrecht orientiert sich daran, wer Erbe geworden ist. Je nachdem, wie eng der Grad der Verwandtschaft ist, bzw. ob der Erbe bereits in den Vorjahren Vermögen vom Verstorbenen erhalten hat, kann sich die Erbschaftsteuerbelastung verändern. Es wäre schade, wenn eine gut überlegte Nachfolgeregelung an Formalien scheitert und dann unerwünschte Steuerfolgen ausgelöst werden, gibt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg zu bedenken. Wird das Testament beispielsweise auf butterbrotartigem Pergamentpapier angefertigt, kann leicht angenommen werden, es handele sich nur um einen Entwurf und es fehle am ernsthaften Testierwillen. In einem entsprechenden Fall hatte das Oberlandesgericht Hamm geurteilt, dass kein wirksames Testament vorliegt (Az.: 10 W 153/15). Im Urteilsfall legten die vermeintlichen Erben einen 8 x 10 cm großen, per Hand ausgeschnittenen Zettel, mit der Abkürzung „Tesemt.“ vor. Ein zweites Schriftstück enthielt eine leicht abgewandelte Textfassung. Es handelte sich dabei um ein mehrfach gefaltetes Papier, das die Beschaffenheit von Butterbrotpapier aufwies. Das Oberlandesgericht war der Ansicht, dass ein ernstlicher Testierwille fehle, wenn eine unübliche Schreibunterlage und eine ungewöhnliche Abkürzung für das Wort Testament verwendet wird. Wird das Testament nicht von einem Notar angefertigt, sollte der Steuerzahler die strengen Formalien bei der Erstellung von Testamenten berücksichtigen. Dazu zählen, das Testament handschriftlich abzufassen und ein übliches Schreibpapier zu verwenden. Auch sollte das Testament nicht mit anderen unwichtigen Dokumenten, etwa zusammen mit leeren Briefumschlägen, aufbewahrt werden. So kann sichergestellt werden, dass es sich bei dem Schriftstück nicht um bloße Vorüberlegungen oder einen Entwurf handelt. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg hat zu diesem Thema den Ratgeber „Erben und Vererben“ erstellt, der alle wichtigen Informationen enthält. Er kann Weitere Informationen zum unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 kostenlos angefordert werden. Stuttgart, 16.06.2016 Neue Forschungsstelle und Archiv für Familienforscher in der Region zwischen Heidenheim an der Brenz, Ulm an der Donau, Blaubeuren und um Geislingen an der Steige. Wer in der Region Familien und Ahnenforschung betreibt hat jetzt eine neue Anlaufstelle. Die Eröffnung und Tag der offenen Tür des Archivs und der Forschungsstelle des Arbeitskreis Familien- und Ahnenforschung e.V. ist am Sonntag 3. Juli 2016 in Geislingen Eybach in der von Degenfeld Straße 15. Von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr haben Sie die Möglichkeit sich über Familien- und Ahnenforschung zu informieren. Der Verein wurde vor nunmehr über 20 Jahren in Geislingen an der Steige gegründet und hat sich die zur Aufgabe gemacht Familien- und Ahnenforscher in der Region zu unterstützen.. In der neuen Forschungsstelle und im Archiv des Arbeitskreises stehen derzeit Kirchenbuchkopien und Ortsfamilienbüchern -dateien aus rund 125 Orten der Region und ebenso viele Bücher zur Genealogie, Orts- und Familiengeschichte dem interessierten Besucher für seine Forschungszwecke zur Verfügung. Besuchen Sie uns und Informieren Sie sich über die Familienund Ahnenforschung einem Hobby das nie langweilig wird. Wir freuen uns Sie begrüßen zu können fürs leibliche Wohl ist gesorgt. Gartenecke Tipps für die Rosenpflege - Rosen müssen regelmäßig (wöchentlich) gegossen werden. Jedoch sollte man darauf achten, die Pflanzen nicht zu überwässern. Zu viel Wasser schadet Rosen ebenso wie zu wenig Wasser. Beim Gießen sollte man darauf achten, dass man nicht von oben gießt, da Wasser auf den Blättern Krankheiten verursachen kann. - Grundsätzlich sollte man Rosen vormittags gießen. In der Mittagshitze besteht die Gefahr, dass die Pflanzen verbrennen. Nach der ersten Blüte sollten Rosen gedüngt werden mit Kompost oder organischem Volldünger, der Stickstoff, Phosphor und Kali enthält. In den Sommermonaten sollte man auf stickstoffhaltige Dünger verzichten. - Im Herbst sollten Rosen gedüngt werden und mit einem Mulch bedeckt werden, um den Winter gut zu überstehen. Empfindliche Rosen sollten mit Reisig oder Sackleinen bedeckt werden. Künstliches Material wie Plastikfolie sollte nicht verwendet werden, da durch das angesammelte Kondenswasser Frostschäden verursacht werden können. - Der Winterschutz kann Ende März entfernt werden, sollte jedoch in Reichweite vorhanden sein, falls ein plötzlicher Kältesturz kommen sollte. Im Spätfrühling sollten Rosen ebenfalls gedüngt werden. Das kann auch mit klein geschnittenen Bananenschalen erfolgen. - Verwelkte Blüten sollten schnell entfernt werden. Im Frühling sollten die Rosen geschnitten werden, um das Wachstum zu fördern. Schwache Triebe sollten mehr geschnitten werden. Nicht geschnitten werden Bodendecker-, Wild- und Kletterrosen, da sonst die Gefahr besteht, dass sie nicht blühen. - Schnittabfälle sollten entfernt werden, um Schädlingen und Krankheiten keine Basis zu geben. Schädlinge können natürlich bekämpft werden mit Marienkäfern oder Lavendel. Sind die Rosen von Echtem Mehltau befallen, sollten die betroffenen Triebspitzen und Blätter abgeschnitten werden. Zusätzlich sollte man mit natürlichen Mitteln spritzen.