Informationen des Personalrates Ausgabe Nr. 60, Juli 2012
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Informationen des Personalrates Ausgabe Nr. 60, Juli 2012
- Elite weg – Exzellenz bleibt - Höhergruppierung (EGO) - Baustelle Kulturwissenschaftliches Zentrum - Baustelle Chemie - Wertschätzung von Gremienarbeit - Fahrradstraße und Radwege - Neues zu Urlaubsregelungen - Neue Dienstvereinbarungen Arbeitszeit - Einstellungsverfahren - 2. Mitarbeiterbefragung - Uni-Jubiläum und Mitarbeiterfest Ausgabe 60 - Juli 2012 Aktuelle Liste der Mitglieder von Personalvertretungen (PR/JAV bis 4/2016) Name Hippe, Johannes Vorsitzender Institution E-mail Personalrat 39-9340 prjhippe@gwdg.de Zufall-Roth, Elke 1. stv. Vorsitzende Personalrat 39-22082 przufall@gwdg.de Geppert, Wolfgang 2. stv. Vorsitzender Personalrat, Staats- u. 39-9586 Universitätsbibliothek 39-22406 prgepper@gwdg.de Heymel, Hans-Joachim 3. stv, Vorsitzender Anorg. Chemie 39-3090 hheymel@gwdg.de Personalrat 39-10832 prhfunk@gwdg.de Personalrat 38-4919 cnietzo@gwdg.de Stolle, Jörg 6. stv. Vorsitzender Nds. Staats- u. Universitätsbibliothek 39-5231 stolle@ sub.uni-goettingen.de Hammer, Brigitte Krieg, Joachim Freundt, Heike Gehrke, Katrin Personalrat Personalrat A.v.Haller-Institut I. Physik. Institut 39-4083 39-4314 39-5732 39-12230 Groth, Manfred GM 42 39-13999 Hoffmann, Margret GM 42 Staats- u. Universitätsbibliothek Inst. f. Materialphysik GM 42 GM 42, ZHG - MZG Geowissen. Zentrum Abt. Mineralogie 39-4404 Funk, Heike 4. stv. Vorsitzende Nietzold, Christine 5.stv. Vorsitzende Landschulz, Klaus Mewes, Cornelia Rohland, Heinz Penger, Barbara Seipke, Marco prhammer@uni-goettingen.de jkrieg@uni-goettingen.de hfreund@uni-goettingen.de kgehrke@gwdg.de manfred.groth@zvw.unigoettingen.de 39-12563 klandsc@gwdg.de 39-4578 39-5564 39-4618 mewes@ump.gwdg.de hrohlan1@gwdg.de 39-3941 mseipke@gwdg.de, jav@gwdg.de Tönges, Erwin DNTW Fachgebiet Tierzucht u. Tierhaltung 39-5615 etoenge@gwdg.de Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen Cichos, Egon Humboldtallee 15 39-22725 Fax: 39-22185 sbv@zvw.uni-goettingen.de 39-3941 mseipke@gwdg.de, jav@gwdg.de 39-3257 jav@gwdg.de 39-7718 jav@gwdg.de jav@gwdg.de jav@gwdg.de JAV (Vorsitzender) Seipke, Marco JAV Faust, Anika (stv. Vorsitzende) JAV Hölscher, Simon JAV Nixdorf, Nicole JAV Heimlich, Melanie Geowissen. Zentrum Abt. Mineralogie Inst. f. Organ. u. Biomolekulare Chemie III. Physik. Inst. GM 3 39-19953 Geschäftsstelle des Personalrates, Humboldtallee 15, :39-4232 (Fax: -22670) www.uni-goettingen.de/personalrat - e-mail: persrat@uni-goettingen.de Sprechzeiten / Beratungen während der Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung Beratungsraum im Nordgebiet: Grisebachstr. 6, Raum 47 EG (eine Treppe hoch), Tel. 39-20289 Zusätzliche Sprechzeit des Personalrats im Beratungsraum Nordgebiet: Di 8.30-9.30Uhr Elite weg – Exzellenz bleibt Am 15.06.12 war es soweit: Die dafür eingesetzten Gremien und Gutachter haben entschieden, welche Universitäten mit welchen Anträgen bei der zweiten Runde der ExzellenzInitiative dabei sind und welche nicht. Als gute Nachricht konnte die Präsidentin verkünden, dass die Universität Göttingen in der ersten (Graduiertenschule) und zweiten (Forschungscluster) Förderlinie weiter dabei ist (dafür kann man auch „Exzellenz“ reklamieren), dass aber der Zuschlag für die prestigeträchtige Förderlinie 3, das sog. „Zukunftskonzept“ nicht erfolgt ist. Die genauen Gründe dafür sind noch nicht bekannt. In einer solchen Situation, nach einem solchen „Antragsmarathon“ enttäuscht zu sein, ist mehr als zulässig und menschlich. Und alle „jetzt erst recht“-Stimmung kann nicht darüber hinweg helfen, dass nun die extra Millionen zur Entwicklung der Universität nicht zur Verfügung stehen. Trotzdem hofft auch der Personalrat, dass die begonnenen Vorhaben und Projekte weitergeführt werden können, dass für möglichst viele Beschäftigte, die aktuell aus den Mitteln der Exzellenz-Initiative bezahlt werden, eine andere Finanzierung gefunden wird. Denn eines ist klar: Dauerhaft exzellente Erfolge entstehen nur auf der Grundlage exzellenter Arbeitsbedingungen. Wenn man zu den Gewinnern gehört, verstummt schnell die Kritik an dem Konzept einer Wissenschaftsförderung durch ein Elite-Label. Wenn man nicht dabei ist, muss man „plötzlich“ feststellen, dass ein Wettbewerb auch immer Verlierer hat (sonst wäre er keiner). Nach all der Hektik der vergangenen Jahre durch die Vorbereitungen auf diese Wettkämpfe ist der Universität und ihren Beschäftigten nun eine Phase der Normalität zu wünschen im Verbund mit einer auskömmlichen Finanzierung der gesamten Bildungs- und Wissenschaftsaufgaben. Der letzte Punkt richtet sich vor allem an die Politik: Der Landtagswahl(2013)kampf ist damit eröffnet. Antrag auf Höhergruppierung nach der Entgeltordnung (EGO) ja oder nein? - was ist zu beachten? Seit einigen Wochen beobachtet der Personalrat, dass viele Beschäftigte eine Höhergruppierung nach der seit dem 01.01.12 geltenden Entgeltordnung (EGO) beantragt haben. Für diese Beschäftigten hat die EGO durchaus finanzielle Vorteile. Die Personaladministration hatte dazu im März dieses Jahres alle betroffenen Beschäftigten angeschrieben. Ob sich eine Beantragung nach der EGO vorteilhaft auswirkt, lässt sich allerdings nicht einfach beantworten, da jeder „Fall“ individuell und differenziert betrachtet werden muss. Für alle nach dem 01.01.2012 eingestellten Beschäftigten gilt die EGO des TV-L automatisch. Beschäftigte, die vor diesem Datum eingestellt wurden, können eine Überprüfung durch die Personalabteilung durchführen lassen. Ver.di bietet seinen Mitgliedern ebenfalls eine Antragsberatung an. Der Personalrat empfiehlt eine vorherige Überprüfung, da es in bestimmten Fällen günstiger sein kann, die jetzige Eingruppierung beizubehalten. Zum Kreis der antragsberechtigten Beschäftigten gehören u.a. die, die bisher in den Entgeltgruppen (EG) 2 – 8 eingruppiert sind und deren Tätigkeiten nach dem BAT bewertet wurden, nicht jedoch diejenigen, die früher als Arbeiter über den MTArb eingruppiert wurden. Weiterhin gilt, dass sich die Eingruppierung nach der auszuübenden und wirksam übertragenen Tätigkeit richtet. € Was bedeutet die „kleine“ EG 9? Für bisherige EG 8-Eingruppierungen mit einem ehemaligen Aufstieg nach wenigen Jahren, wurde die „kleine“ EG 9 eingeführt. Bei dieser endet der Stufenaufstieg schon in Stufe 4. Auch die Stufenlaufzeiten sind verzögert: Erst nach 5 Jahren in Stufe 2 folgt die Stufe 3, nach weiteren 9 Jahren dann die Endstufe 4. Bei der „normalen“ EG 9 verbleibt es bei den bisherigen Stufenlaufzeiten bis zur Stufe 5. Außerdem beträgt nach § 20 TV-L die Jahressonderzahlung ab EG 9 nur 80% (bis EG 8: 95%) des durchschnittlichen Monatsentgelts. Antragstellung Wenn Sie sich entschließen, einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen, müssen Sie Folgendes beachten: Der Antrag muss formlos schriftlich bis spätestens zum 31.12.2012 (Ausschlussfrist) bei der Personalverwaltung gestellt werden. Da sich der Antrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der EGO bezieht, erfolgt die Höhergruppierung stets rückwirkend zum 01.01.2012. „Einzug auf eine Baustelle“: Inbetriebnahme des Kulturwissenschaftlichen Zentrums (KWZ) 2010 wurde der Grundstein des Kulturwissenschaftlichen Zentrums (KWZ) im HeinrichDüker-Weg 14 gelegt und rund 2 Jahre später, am 11.07.2012, wird die Einweihungsfeier stattfinden. Prämisse bei der Planung des Gebäudes war die Zusammenführung vieler über das Stadtgebiet verteilter Institute und Seminare der Philosophischen Fakultät. Zwischen dem historischen Gebäude in der Humboldtallee 19 und der Goßlerstraße (hinter dem Parkhaus) ist ein architektonisch anspruchsvoller Neubau entstanden. Im Zentrum dieses Gebäudekomplexes befindet sich die Bereichsbibliothek Kulturwissenschaften, die nun 22 Bibliotheken vereint und unter der Leitung der Nds. Staats- und Universitätsbibliothek steht. Dort wurden u. a. 36 Gruppenarbeitsplätze, ca. 220 Einzelarbeitsplätze, 30 Arbeitskabinen und ein Eltern/ KindRaum eingerichtet. Auch die feministische Blaustrumpfbibliothek, welche in den 1980er Jahren vom FrauenLesbenReferat des damaligen AStAs gegründet wurde, hat in der neuen Bereichsbibliothek einen Platz gefunden. Folgende Einrichtungen, Drittmittel- und Akademieprojekte befinden sich unter dem neuen Dach: • Seminar für Ägyptologie und Koptologie • Seminar für Altorientalistik • Seminar für Arabistik/Islamwissenschaften • Finnisch-Ugrisches Seminar • Seminar für Iranistik • Institut für Historische Landesforschung • Institut für Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie • Seminar für Mittlere und Neuere Geschichte mit dem Diplomatischen Apparat • Ostasiatisches Seminar • Seminar für Turkologie und Zentralasienkunde • DFG-Graduiertenkolleg „Expertenkulturen des 12.-16. Jahrhunderts“ • DFG-Forschergruppe „Die Konstituierung von Cultural Property“ • Enzyklopädie des Märchens • Katalogisierung der orientalischen Handschriften in Deutschland (beides Akademie der Wissenschaften) Der Einzug der Seminare und der Bibliothek erfolgte allerdings viel zu früh. Baulärm, Staub und Unruhe haben zu großem Ärger geführt. Zum Teil fehlten Trennwände und die Toiletten konnten nicht benutzt werden. All diese Unannehmlichkeiten hätten umgangen werden können, wenn der Einzug auf die Sommer-Se- mesterferien verschoben worden wäre. Der Umzug eines Seminars oder einer Bibliothek ist an sich schon eine Herausforderung, doch wenn er in ein unfertiges Haus führt, ist der Ärger vorprogrammiert. All diese Beeinträchtigungen führten eher zur Verstimmung und nicht zur Akzeptanz des neuen, architektonisch interessanten Gebäudes und trübten bei einigen Beschäftigten die Freude am neuen Arbeitsplatz. Noch Monate nach dem Einzug leiden die Beschäftigten unter Baulärm und Staub-Einwirkungen. Das Klima in den Räumen führt bei einigen zu Kopfschmerzen. Die Raumtemperatur lässt sich schwer steuern und liegt häufig bei über 25°C: Viel zu warm, um mit klarem Kopf bei der Arbeit zu sein. Das Kernstück - die Bereichsbibliothek Kulturwissenschaften - bietet den Beschäftigten der Seminare kurze Wege. Doch die beste Bauplanung ist hinfällig, wenn zur täglichen Nutzung „die kurzen Wege“ doch eher lang sind, weil eine zentrale Poststelle in diesem Gebäude fehlt. So müssen die Beschäftigten erst das neue Gebäude durchqueren, um am anderen Ende im Altgebäude in der Humboldtallee zur Poststelle zu gelangen. Dadurch geht täglich wertvolle Arbeitszeit verloren. Das Foyer des KWZ ist groß genug, um dort eine Poststelle einzurichten. Ein weiteres Ärgernis sind die Außenjalousien, die sich bei jedem Windstoß selbstständig in Bewegung setzen und nicht mehr beschatten. An diesem Problem wird z.Z. gearbeitet und man kann nur hoffen, dass es schnellstmöglich und dauerhaft behoben wird. Nicht mehr zu beheben ist sicher die viel zu knappe Anzahl an Toiletten. Pro Etage (ca. 70 Personen) gibt es 6 Toiletten für Frauen und 6 Toiletten für Männer mit jeweils einem Handwaschbecken. Im Kellergeschoss befinden sich noch weitere Toiletten. Hierfür fehlt(e) allerdings noch eine entsprechende Beschilderung. Überhaupt fehlen in dem Gebäude noch etliche Wegweiser. Berechtigterweise sind die Reinigungskräfte mit den Fußbodenbelägen sehr unzufrieden, denn jeder Stuhl hinterlässt Spuren, die mit den besten Reinigungsmitteln nicht zu entfernen sind. Doch so nach und nach werden sich die Vorteile zeigen, dass die Seminare der Philosophischen Fakultät sowie fast alle kleinen und größeren Bibliotheken sich unter einem Dach befinden, und der anfängliche Unmut wird bald vergessen sein. Falls Sie Verbesserungsvorschläge haben, z.B. für Betriebsabläufe, allgemeine Arbeitsbedingungen oder zur Serviceorientierung, können Vorsicht: Hochallergene Birken! … ohne Worte … Sie diese an das Betriebliche Vorschlagswesen senden. Näheres erfahren Sie auf der Homepage: www.uni-goettingen.de/de/25372.html. Erinnert irgendwie an den Bahnhofsvorplatz … Operation am offenen Herzen – Die Fakultät für Chemie wird saniert Warum? Die Gebäude der Fakultät für Chemie am Nordcampus der Georg-August-Universität Göttingen wurden zu Beginn der 1970er-Jahre bezogen. Bausubstanz und Technik entsprechen – gerade was Energiefragen und moderne Laborausstattung angeht – nicht mehr heutigen Anforderungen. Das Ziel ist, optimierte Lehr- und Forschungsbereiche zu schaffen, die sich aktuellen wie zukünftigen Arbeitsschwerpunkten flexibel anpassen und der internationalen Bedeutung der Fakultät für Chemie entsprechen. Wie und wann? Die Sanierung der Fakultätsgebäude der Chemie erfolgt in verschiedenen Bauabschnitten und erstreckt sich über mehrere Jahre. Für die ersten drei Bauabschnitte ist derzeit eine Bauzeit von 92 Monaten (6-7 Jahre) geplant. Das Gesamtprojekt ist mit einer Summe von 98 Millionen Euro veranschlagt, die vom Land Niedersachsen und der Universität Göttingen getragen wird. Was läuft aktuell? Seit Frühjahr 2012 läuft die erste Baumaßnahme. In drei Teilbauabschnitten wird zum einen das Chemikalienlager, zum anderen das Werkstattzentrum der Fakultät neu errichtet. Weitere Planung? Die Praktikumstrakte sowie das Haupthaus im Institut für Anorganische Chemie und die zugehörigen Hörsaalbereiche werden dann als nächstes saniert. Anschließend erfolgt die Modernisierung der Bereiche Physikalische Chemie sowie der zentralen Flächen. Da die Sanierung im laufenden Betrieb vorgesehen ist, stellt dies eine besondere logistische und organisatorische Herausforderung an Planer, Beschäftigte, Studierende und die durchführenden Firmen dar. Fakultät und Gebäudemanagement versuchen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, Einschränkungen für alle Betroffenen so gering wie möglich zu halten. Gute Nerven sind für die nächsten Jahre sicher nötig. Für ein Feedback rund um die Sanierungsarbeiten ist für alle Betroffenen ein „Kummerkasten“ beim Dekanat eingerichtet. Auf der Internetseite www.sanierung.chemie.uni-goettingen.de werden laufend aktuelle Informationen rund um die Sanierung bereitgestellt. Als Kontaktperson steht Ihnen auch Herr Olaf Senge zur Verfügung; Email: osenge@gwdg.de; Tel. Nr. 3220. ------------------------------------------------ ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Veröffentlichung meist die männliche Schreibweise verwendet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aber auch immer die weibliche Schreibweise gemeint ist. „Von der Suche nach der Wertschätzung in den Gremien…“ Sie begegnen uns überall im täglichen Leben: in der Uni-Klinik, in der Kirchengemeinde, im gemeinnützigen Verein – die „Ehrenamtlichen“. Diese Menschen sind dort, wo sie sich nützlich machen, oft unentbehrlich. Ihr Einsatz ist unentgeltlich und – das ist sein wichtigstes Merkmal – stets freiwillig. Daher ist die Wertschätzung dieser Tätigkeiten in der Regel sehr hoch. An der Uni Göttingen gibt es diese „freiwillige“ Arbeit in Form von Gremienarbeit. Die beigefügte Liste gibt einen Überblick über alle Gremien, in denen Beschäftigte aus allen Statusgruppen mitarbeiten, ohne dass sie laut Tätigkeitsdarstellung dazu verpflichtet sind. Gemäß § 5 der Grundordnung der Georg-AugustUniversität Göttingen haben die Mitglieder der Universität allerdings „…das Recht und die Pflicht, an der Selbstverwaltung und an der Erfüllung der Aufgaben der Universität insbesondere in Organen, beratenden Gremien, Ausschüssen und Kommissionen … mitzuwirken“. So ist die Kandidatur für ein Gremium zwar freiwillig, die Mitarbeit in ihm aber Dienstaufgabe! Ist es also eine Frage der Perspektive, ob die Beschäftigten ihre Mitwirkung als Recht oder eher als Pflicht ansehen? Was bringt ihnen ihr Engagement, ihr freiwilliger Einsatz? Und was hindert sie daran? Wenn sie in den Gremien laut Vorschrift zwar vertreten sein müssen, im Beschlussfall aber nicht abstimmungsberechtigt sind, ist es häufig schwierig, Personen für die Mitarbeit zu gewinnen. Beispiel Berufungskommissionen: Hier sind die MTV-Mitglieder nicht stimmberechtigt und sehen sich mit dem zusätzlichen Problem konfrontiert, dass sie nicht in eine Kommission gehen dürfen, wenn der/die Vorgesetzte ebenfalls Mitglied ist (mögliche Beeinflussung!) oder es um die Berufung der/des künftigen Vorgesetzen geht. Das schränkt den Personenkreis erheblich ein. Bedauerlich, denn wer könnte die Führungsqualitäten eines Abteilungsleiters besser beurteilen, als beispielsweise die Mitarbeiterin im Labor oder im Sekretariat?! Viele Sitzungen (z.B. Fakultätsrat und Finanzu. Strukturkommission) dauern - abhängig von der Größe der Fakultät – mehrere Stunden, in denen sich die Beschäftigten nicht an ihrem Arbeitsplatz befinden und die liegengebliebene Arbeit später aufarbeiten müssen. Eine Belastung für den wissenschaftlichen Mitarbeiter, der gerade in der Diskussion seiner Promotionsarbeit festhängt, und für die Sekretärin, die nach dem Verbleib der Klausurergebnisse im FlexNow gefragt wird. Die Inhalte der Sitzungen sind häufig nicht öffentlich, so dass die Mitglieder der Gremien und Kommissionen die Informationen nur gefiltert in die Einrichtungen weitergeben können. Und die Möglichkeit der Einflussnahme bei Entscheidungen mit großer Tragweite ist eher fraglich, was sich schon allein aus dem Abstimmungsverhältnis ergibt (nur 1-2 MTV-Vertreter im Gremium). Als weiterer Faktor für die fehlende Motivation kann die Befristung vieler Arbeitsverhältnisse, besonders in den wissenschaftlichen Einrichtungen, identifiziert werden. Wenn Mitarbeiter die Umsetzung einer mitbestimmten Entscheidung oder gar deren erhoffte positive Auswirkung auf die eigene Arbeit nicht mehr miterleben, ist die Frage nach dem Warum nachvollziehbar. Auch andere „freiwillige“ Ämter verlangen eine hohe Motivation. Die Sicherheitsbeauftragten z.B. müssen einen nicht unerheblichen Teil ihrer Arbeitszeit investieren, wenn sie ihre Funktion wie vorgesehen ausüben wollen. Wie kann also die Attraktivität dieser „freiwilligen“ Mitarbeit erhöht werden? Ein guter Anfang wäre sicher die Ermunterung durch Vorgesetzte, verbunden mit einer Anerkennung, die sich auf verschiedenste Weise ausdrücken ließe: Für den Beschäftigten eine Entlastung am Arbeitsplatz und/oder eine Zeitgutschrift (z.B. 2 Std. zur Sollzeit pro Fakultätsratssitzung) etc. und eine Gutschrift in LOM für die Abteilung. Dies sind die richtigen Signale der Wertschätzung. Darüber hinaus wäre aber die Änderung von Vorschriften, Ordnungen und Gesetzen (z.B. NHG) zugunsten dieser engagierten Personen der einzige Weg, auch nach außen zu dokumentieren, wie man exzellenten Umgang mit einer Mitarbeitergruppe praktiziert, die einen nicht unerheblichen Anteil an dem Erfolg der Universität hat. Denn: Nur wer sich mit seinem Arbeitgeber identifiziert, sich an seinem Arbeitsplatz wertgeschätzt fühlt, ist zu besonderem Einsatz bereit. Nur wer erkennbar mitgestalten und mitentscheiden kann, wird sich engagieren. Gremienliste (alle StG = alle Statusgruppen vertreten) • Senat (alle StG) • Strategiekommission (alle StG) • Senatskommission für Gleichstellung (alle StG) • Senatskommission für Entwicklungs- u. Finanzplanung (alle StG) • Senatskommission für Informationsmanagement (alle StG) • Zentrale Kommission für Lehre u. Studium (nicht MTV) • Fakultätsrat (alle StG) • Finanz- u. Strukturkommission (alle StG) • Vorstand der Einrichtung (alle StG) • Berufungskommission (alle StG) • Sicherheitsbeauftragte/r (eine nicht weisungsbefugte Person) • Personalrat (ohne Stud./Prof.) (einschl. BEM-Ansprechpartner) • JAV (5 stimmber. Mitglieder) Tipp: Der Asta der Uni Göttingen hat unter dem Titel „Schema der universitären Gremien – So funktioniert Selbstverwaltung“ eine vollständige grafische Übersicht ins Netz gestellt: https://www.asta.unigoettingen.de/download/selbstverwaltung.PDF -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Goßlerstraße = Fahrradstraße (?!) Was ist eine Fahrradstraße? Im Prinzip das Gleiche wie ein Fahrradweg. Die Fahrradstraße darf nur von Fahrradfahrern benutzt werden. Dies ist so in der StVO geregelt und die Fahrradstraße ist mit den entsprechenden Schildern gekennzeichnet. Schilder: Beginn und Ende der Fahrradstraße Fahrradfahrer dürfen nebeneinander fahren und ein „Schwätzchen“ halten und unbedrängt von Autos zügig vorankommen. Das alles macht die Fahrradstraße möglich. Allerdings kann auf der Fahrradstraße durch Zusatzkennzeichen das Befahren, z.B. für „Anlieger oder Busse“ frei, zugelassen werden. Das ist der Fall in der Goßlerstaße zwischen Nikolausberger Weg und Kreuzbergring. Allen anderen „Benutzern“, insbesondere dem Durchgangsverkehr, ist hier das Befahren untersagt. Anlieger, z.B. Beschäftigte der Universität Göttingen, die zu ihrem Arbeitsplatz fahren, dürfen auf der Goßlerstraße nur mit mäßiger Geschwindigkeit fahren, um eine Behinderung von Radfahrern zu vermeiden. Hupen, dichtes Auffahren und in zu geringem Abstand vorbeifahren wird als Nötigung bewertet und kann empfindliche Strafen zur Folge haben. Der Sicherheitsabstand zum Fahrradfahrer beim Überholen/Vorbeifahren beträgt laut Gerichtsurteil 1,50 m bis 2,0 m, und das nicht nur auf Fahrradstraßen! Radfahrer auf der Straße(?!) Warum fahren nicht alle Radfahrer auf den „Fahrradwegen“? Die Frage ist eigentlich leicht zu beantworten, denn Fahrradfahrer gehören auf die Straße und nicht auf den Bürgersteig. Grundsätzlich gilt, dass Radfahrer die Fahrbahn benutzen müssen (§ 2 Abs. 1 StVO). Eine Benutzungspflicht des Radweges besteht nur, wenn der Radweg mit dem Verkehrszeichen 237 , 240 oder 241 beschildert ist. Der Radfahrer muss den benutzungspflichtigen Radweg auch nur benutzen, wenn der Zustand des Radweges ein gefahrloses Fahren zulässt, d.h. bei Schnee oder Scherben auf dem Radweg muss dieser nicht benutzt werden. Für den Radverkehr freigegebene Gehwege sind keine Radwege im Sinne der StVO, sondern bleiben Gehwege. Der Radfahrer hat hier die Wahl, ob er auf der Straße oder auf dem „Gehweg / Radweg“ fahren will. Vieles spricht auch dafür, die Straße zu benutzen, z.B. werden Radfahrer auf Gehwegen und Radwegen von Autofahrern nicht wahrgenommen und beim Rechtsabbiegen der Autos kommt es oft zu gefährlichen Situationen und Unfällen. Auch ein zügiges Vorankommen ist auf Gehwegen und Radwegen für den Radfahrer nicht immer möglich, insbesondere weil Kinder und Fußgänger ständiger Aufmerksamkeit bedürfen. Zusätzlich gibt es eine ständige Gefahr von Fahrzeugen, die aus Grundstückseinfahrten herausfahren. Fazit: Die Straße ist für alle da. Jeder Radfahrer tut was für die Umwelt und seine Gesundheit. (Gastbeitrag v. R. Worm, Stabsstelle Sicherheitswesen u. Umweltschutz) Neues zum tariflichen und gesetzlichen Urlaub In den Personalinformationen Nr. 6 (01.06.12) hatte die Dienststelle in der Rubrik „Mitteilungen“ unter der Überschrift „Urlaubsstaffelung nach dem Lebensalter“ darauf hingewiesen, dass nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.03.2012 die im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vereinbarte je nach Lebensalter unterschiedliche Anzahl von Urlaubstagen gegen das Verbot der Benachteiligung wegen des Alters verstößt. Da in dem hier geltenden Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ebenfalls eine entsprechende Regelung enthalten ist, hat die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL, Arbeitgeberverband) beschlossen, eine rechtskonforme Neufassung dieser Regelung anzustreben. Von dieser Neufassung sind auch die Urlaubsansprüche für die Jahre 2011 und 2012 betroffen. Damit die zu erwartende bessere Regelung für jüngere Beschäftigte (bis zum 40. Lebensjahr) für diese Jahre auch genutzt werden kann, hat die TdL beschlossen, den Übertragungszeitraum für den Urlaubsanspruch aus dem Jahr 2011 bis zum 30.06.2013 zu verlängern. Sollten also jüngere Beschäftigte ab dem Jahr 2011 mehr, also zusätzliche Urlaubstage erhalten, können diese bis zum 30.06.2013 in Anspruch genommen werden. Damit bleibt aber zunächst bis zum Abschluss der Tarifrunde 2013 offen, wie viele Urlaubstage genau den Betroffenen noch zustehen werden, die sie dann (nachträglich) nehmen können. Hinweisen möchten wir auch noch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 20.01.2009, mit dem die Ansprüche der Beschäftigten auf Urlaub nach langfristiger Arbeitsunfähigkeit verbessert wurden. Bisher wurde nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Urlaub, der bis zum Ende des Urlaubsjahres wegen Arbeitsunfähigkeit nicht angetreten werden konnte, nach den Vorgaben des Bundesurlaubsgesetzes maximal bis zum 31.03. des Folgejahres übertragen. Konnte der Urlaub bis zu diesem Zeitpunkt nicht in Anspruch genommen werden, verfiel er ersatzlos. Der EuGH hat in seinem Urteil vom 20.01.2009 nun aber entschieden, dass der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub (24 Werktage, also incl. Samstage) grundsätzlich auch bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit besteht. Ist die oder der Beschäftigte ein ganzes Jahr arbeitsunfähig krank und ist sie oder er auch am 31.03. des Folgejahres noch nicht wieder arbeitsfähig, muss der gesetzliche Mindesturlaub auch danach noch gewährt werden. Der Anspruch besteht für das gesamte Folgejahr. Wenn die oder der Beschäftigte auch im gesamten Folgejahr noch arbeitsunfähig ist, müsste nach diesem Urteil auch eine weitergehende Übertragung auf die nachfolgenden Kalenderjahre erfolgen. Dies hat der EuGH jedoch noch nicht entschieden. Kann der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, ist der Urlaubsanspruch in Geld abzugelten, wenn die oder der Beschäftigte bei Ausscheiden arbeitsunfähig ist. Bei ununterbrochener Langzeiterkrankung bestehen Abgeltungsansprüche für die zurückliegenden Jahre bis einschließlich der Ansprüche aus dem Jahr 2006. Problematisch an diesem Urteil ist der Umstand, dass hiervon nur der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub erfasst ist. Der darüber hinausgehende tarifliche Urlaubsanspruch verfällt nach den tariflichen Bestimmungen des TV-L am 01.06. des Folgejahres. Damit stellt sich die Frage nach der Reihenfolge der Anrechnung von bereits erhaltenen Urlaubstagen von Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Werden diese Urlaubstage nun auf den gesetzlichen Mindesturlaub oder den tariflichen Urlaub angerechnet? Leider ist diese Frage bisher nicht abschließend beantwortet; allerdings hat das Bundesarbeitsgericht bereits in zwei Entscheidungen aus den Jahren 2010 und 2011 entschieden, dass der übergesetzliche (tarifvertragliche) Mehrurlaub dann nicht verfällt, wenn ein Gleichlauf zwischen gesetzlichem und übergesetzlichem Urlaub besteht. Die Ausführungen zu Urlaubsübertragung und Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit gelten nach einem aktuellen Urteil des EuGH vom 03.05.2012 auch für Beamtinnen und Beamte. ------------------------------------------------ --------------------------------------------------------------------------- Der Personalrat wünscht allen Beschäftigten geruh- und erholsame Urlaubstage! Neue Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit – erste Erfahrungen Zum 01.04.2012 sind die neuen Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit (Gleitzeit mit Funktionszeiten und Jahresarbeitszeitkonto bzw. Vertrauensarbeitszeit für die wissenschaftlichen Mitarbeiter) in Kraft getreten. Aus den Gruppen, die bisher Gleitzeit mit festen Kernzeiten hatten, gibt es sehr positive Rückmeldungen. In manchen Fällen wurde jedoch noch nicht von der Möglichkeit einer abweichenden Funktionszeit Gebrauch gemacht. Es besteht nicht die Notwendigkeit, in einem Bereich für alle die gleiche Funktionszeit zu vereinbaren, es sind sogar individuelle Festlegungen zulässig. Auch aus dem Kreis der wissenschaftlichen Mitarbeiter gibt es positive Resonanz, wenn auch einzeln noch ein gewisses Unverständnis für die Pflicht zur Dokumentation der Stunden über 10 pro Tag feststellbar bleibt. Die wesentlichen Kritikpunkte an den Regelungen lassen erkennen, dass es sich häufig um Details handelt, die durch die neuen Vereinbarungen nicht neu geregelt wurden, sondern die eigentlich seit langer Zeit durch Gesetze gelten. Dazu gehören insbesondere die Pausenregelungen. Hier vertragen sich bei Beschäftigten mit einer Sollarbeitszeit nahe 6h pro Tag die Gleitzeitregelungen zum Auf- und Abbau von Zeiten in der Praxis nur schlecht mit den gesetzlichen Pausenpflichten. Im Zusammenhang mit der Zeiterfassung wurde inzwischen auch geklärt, dass Umkleidezeiten in der Landschaftspflege und bei Bauhandwerkern als Arbeitszeit rechnen. stallation zusätzlicher Zeiterfassungsgeräte beauftragt und bis Ende September 2012 abgeschlossen sein wird. Damit wird die Teilnahme an der Zeiterfassung flächendeckend möglich sein. Sollte sich die Installation verzögern, wird rechtzeitig über eine Verlängerung der Übergangsfrist im Einzelfall beraten. Aktuell gibt es noch Klärungsbedarf bei den Anträgen auf Wechsel in die Vertrauensarbeitszeit durch nicht wissenschaftlich Beschäftigte. Der Ausschuss für Arbeitszeit hat die mitgeteilten Anträge gesichtet: Wenige Anträge sind im Sinne der Dienstvereinbarung in Ordnung (z.B. wissenschaftsnahe Administration), viele Anträge sind jedoch ohne Begründung oder sogar von den Einrichtungsleitungen vorgelegt worden. Zum einen sollte klar sein, dass nur individuelle Anträge einzelner Beschäftigter möglich sind. Zum anderen müssen die Anträge auch begründet sein. Die Gründe können sich ausschließlich auf die Inhalte beziehen, die in der Präambel für die Dienstvereinbarung zur Vertrauensarbeitszeit genannt sind. Nicht an der Zeiterfassung teilnehmen zu wollen, ist ausdrücklich kein akzeptabler Grund. Außerdem ist für die Wechsel zur Vertrauensarbeitszeit auch zu beachten, dass nicht bei vergleichbaren Gründen in einer Einrichtung so, in einer anderen aber anders verfahren wird. Bei einigen Anträgen der Einrichtungen drängte sich ein wenig auch der Eindruck auf, man möge doch die ggf. vor Ort strittige Entscheidung lieber woanders getroffen wissen. Die neuen Regelungen sind in das Zeiterfassungssystem eingepflegt und funktionieren auch (wenn die Anlage keine Aussetzer hat). Die Führungskräfte sollten sich die neuen Listen ansehen und mit ihren Beschäftigten die geänderten Darstellungen besprechen. Daher prüfen die Vertragsparteien der Dienstvereinbarung (Präsidium und Personalrat) z.Zt., ob die Regelungen kurzfristig so angepasst werden, dass immer eine Genehmigung des Wechsels durch die Personaladministration notwendig ist, im Streitfall unter Beteiligung des Ausschusses. Damit kann dann eine Genehmigungspraxis nach gleichen Kriterien entstehen. Wegen des Übergangszeitraums bis 30.09.12 liegen noch wenige Rückmeldungen aus Einrichtungen mit bisher festen Arbeitszeiten vor. Es sei aber darauf hingewiesen, dass die Einrichtungen die Nutzung von Optionen noch vor der Sommerpause beraten sollten, damit das rechtzeitig und abschließend geklärt ist. Die Zentralverwaltung hat mitgeteilt, dass die In- Der Ausschuss sammelt alle Probleme und Hinweise zur Praxis der Arbeitszeitregelungen, um ggf. Anpassungen der Dienstvereinbarungen vorbereiten zu können. Die Anregungen können an die Personaladministration oder an den Personalrat weitergeleitet werden: sabine.kaufung@zvw.uni-goettingen.de, persrat@gwdg.de ------------------------------------------------ ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Sie finden einen Artikel in dieser Information gut? Hier steht etwas Falsches oder Unvollständiges? Sie möchten eine Information zu einem bestimmten Thema haben? Sie finden einen Artikel einfach doof? Schreiben Sie uns einen Leserbrief! Papier ist geduldig – Kommunikation ist besser! E-mail: persrat@gwdg.de, Fax: 22670 ------------------------------------------------ ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Einstellungen – warum dauert das immer so lange? Beim Personalrat landet öfter der Vorwurf: Die Einstellungsverfahren dauern so lange und dann hat der Personalrat auch noch was zu meckern. Schließlich warten alle auf die neuen Mitarbeiter, die dringend gebraucht werden und ggf. auch die anderen entlasten sollen. Deshalb möchte der Personalrat hier einmal aufzeigen, wo die Problempunkte bei Einstellungen liegen können und was dann tatsächlich zu Verzögerungen führen kann. Das Auslösen einer Einstellung beginnt in der jeweiligen Einrichtung, entweder weil ein Mitarbeiter ausscheidet, weil eine Projektbewilligung erwartet oder weil eine Vertretung benötigt wird. Alle diese Auslöser sind meist lange vorher bekannt (Renteneintritt, Projektantrag, Vertretungsgrund). Trotzdem kommt es häufig vor, dass die Einstellungsverfahren nicht frühzeitig begonnen werden: Es wurde noch kein Freigabeantrag gestellt, die Zukunft der Stellenausrichtung ist nicht klar. Das führt dann häufig dazu, dass die Ausschreibung viel zu spät erfolgt und nun soll es plötzlich schnell gehen. Die Sorgfalt für die Stellenausschreibung leidet: Der Text ist nicht aussagekräftig genug, die Eingruppierung fehlt. Daraus resultieren dann sehr viele (und zum Teil nicht geeignete) Bewerbungen, aber auch ggf. nur sehr wenige. Mit einer Vorbereitung der Vorstellungsgespräche nur auf die Schnelle steht am Ende häufiger die Erkenntnis, dass noch weitere Bewerber eingeladen werden müssen, oder noch schlimmer, dass die eine gute Kraft absagt und keine Nachrücker mehr zur Verfügung stehen. Wenn diese Klippen alle umschifft sind, müssen die Unterlagen für die Durchführung einer Personalmaßnahme vorbereitet werden. Dabei wird manchmal dann erst erkannt, dass es nicht nur ein umfangreiches Formularpaket und einen Leitfaden der Personaladministration, sondern auch eine Checkliste mit Tabelle gibt, in der das Auswahlverfahren dokumentiert werden soll. Wenn diese nicht von Anfang an (Ausschreibung!) genutzt wurden, müssen nun die Angaben nachträglich zusammengetragen werden. Die Vorauswahl liegt schon lange zurück, der Zusammenhang zwischen Bewerbungsunterlagen und Auswahlkriterien lässt sich nur noch mühsam herstellen. Dieser Punkt ist für den Personalrat jedoch von besonderer Bedeutung. Der Personalrat hat den gesetzlichen Auftrag zu prüfen, ob ein Auswahlverfahren benachteiligungsfrei ist. Sind alle (selbst gewählten und gewichteten!) Kriterien nachvollziehbar auf alle Bewerbungen angewendet worden? Wurden die Gebote für die Berücksichtigung von Schwerbehinderten, internen Bewerbungen, Teilzeitwünschen etc. beachtet? Wer nicht die Chance bekommt, sich vorzustellen, ist bereits ausgeschieden. Mit der Vergabe von öffentlich finanzierten Stellen muss aber sorgfältig umgegangen werden: Es gilt das Prinzip der Bestenauslese. Auch bei der Personaladministration verbrauchen unvollständige Anträge mehr Zeit durch Nachfragen. Und erst danach, also am Ende des Verfahrens, wird der Personalrat beteiligt, der nach dem Gesetz 14 Tage Zeit für die Mitbestimmung hat. Die Frist läuft aber erst, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Umso wichtiger ist es, dass dafür das gesamte Verfahren gut und nachvollziehbar vollständig dokumentiert ist. An der aktuellen Dauer des Zeitbedarfs für die Mitbestimmung bei Einstellungen mit durchschnittlich 4-5 Arbeitstagen kann man ablesen, dass dies in der überwiegenden Zahl der Maßnahmen auch der Fall ist. Es ist nicht leicht für die Einrichtungen, in denen nur selten Einstellungen anliegen, die Verfahrensabläufe optimal „abzuarbeiten“. Der Personalrat kann nur darauf hinweisen, frühzeitig die Informationen zu nutzen, und sich von der Personaladministration und vom Personalrat beraten zu lassen. Betrachten wir einmal konkret eine rechtzeitige, durchschnittliche Einstellung zeitlich rückwärts: Einstellung zum Termin X (z.B. 4 Wochen zwecks Einarbeitung vor Ausscheiden des bisherigen Beschäftigten – nicht lachen!), Abschluss des Arbeitsvertrages (1 Woche oder länger: Kündigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses!), Beteiligung Personalrat (1-2 Wochen), Bearbeitung Personaladministration (3-4 Wochen), Fertigstellung der Unterlagen in der Einrichtung (2 Wochen), Entscheidung in der Einrichtung (1 Woche), Vorstellungsgespräche (1-2 Wochen), Terminierung der Vorstellungen (1 Woche), Vorauswahl (1-2 Wochen), Ausschreibungsfrist (3 Wochen), Ausschreibung (1 Woche), Ausschreibungsfreigabe (1 Woche), Stellenfreigabe- und zuschnitt (1-2 Wochen). Zusammengezählt und realistisch betrachtet ist also spätestens ca. 5 Monate vor dem Freiwerden der Stelle mit dem Verfahren zu beginnen. Warum es oft schneller geht? Weil viele in der Bearbeitungskette sich reinhängen und eine gute Arbeit machen! Mitarbeiterbefragung – die zweite Im Januar 2012 fand in den fünf Fakultäten Agrar, Forst, Physik, Sozialwissenschaften und Theologie die nächste Mitarbeiterbefragung statt. Rund 50% der Beschäftigten einschl. Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter und Hilfskräfte, Stipendiaten sowie Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung haben sich beteiligt. Das ist für eine Erstbefragung ein guter Wert. Z. Zt. warten die Beschäftigten von vier Fakultäten noch auf die Informationsveranstaltungen über „ihre“ Ergebnisse. Der Gesamtindex der Befragung als Positionsbestimmung zwischen 0 (keine Ressourcen und sehr hohe Belastungen) und 100 (alle notwendigen Ressourcen vorhanden, keine Belastungen) Indexpunkten liegt über alle Fakultäten und Beschäftigtengruppen hinweg bei 60. Das ist geringfügig besser als das Ergebnis der Zentralverwaltung aus der Befragung 2010. Es bedeutet aber auch im Klartext, dass den Beschäftigten nur sehr wenige Ressourcen für ihre Arbeit zur Verfügung stehen (Index 50 steht für praktisch keine Ressourcen) und dass dies zum Teil mit Belastungen verbunden ist. Das kurze Fazit daraus wäre also: Ressourcen deutlich verbessern, Belastungen senken. Wo die Schwerpunkte liegen, welche Beschäftigtengruppen besonders betroffen sind, lässt sich aus den vielfältigen Auswertungen der Ergebnisse entnehmen. Der Abschlussbericht über Durchführung und Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung ist inzwischen im Internet veröffentlicht (uni-intern): www.uni-goettingen.de/de/363054.html Erwartungsgemäß bekommen dabei die Bedingungen „Aufstiegsmöglichkeiten“, „Arbeitsintensität“, „Arbeitsplatzsicherheit“ und „Einkommen“ schlechte Punktwerte unter 50, „Kreativität“, „Kollegialität“ und „Sinngehalt der Arbeit“ werden jedoch mit Punkten um 80 als sehr gut bewertet. Es gibt deutliche Effekte auf die Arbeitsbedingungen, abhängig von den Gebäuden und der Ausstattung (gut: Physik; schlechter: Agrar und Forst). Auch das Verhältnis zwischen den Fakultäten und dem Präsidium wird durchaus sehr unterschiedlich wahrgenommen. In der Kommunikation zwischen den Institutionen der Universität gibt es Verbesserungsbedarf: Während bereits rund ein Drittel angeben, dass sie die Arbeit des eigenen Vorstands (Institut bzw. Seminar bzw. Department) nicht beurteilen können, liegt dieser Anteil für das Dekanat als Leitung der Fakultät schon bei knapp 40%, für die Sicht auf das Präsidium als Universitätsleitung aber schon bei über 40%. 29-52% der Doktoranden bzw. Habilitanden haben Zweifel, ob sie diesen Abschluss in der vorgesehenen Zeit erreichen werden. 17% bis 25% der Beschäftigten glauben nicht, dass sie unter den jetzigen Anforderungen bis zum Rentenalter arbeiten können. Über 70% sind jedoch bereit, sich für die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen einzusetzen. Und das ist die eigentlich positive Botschaft der Ergebnisse: Es lohnt sich nun mit den Beschäftigten als Experten für ihren eigenen Arbeitsplatz die Ergebnisse zu diskutieren und daraus ganz konkrete Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen. Dabei kommt es gar nicht darauf an, die letzte statistisch gesicherte Erkenntnis aus den Ergebnissen der Mitarbeiterbefragung heraus zu kitzeln. Viel wichtiger ist nun die Kommunikation in den Gruppen und mit allen Beteiligten für das Ermitteln konkreter Vorschläge. Auch die vielen Hinweise aus dem Fragebogen, die im Bericht dokumentiert sind, können da hilfreich sein. Die Fakultäten haben bereits positiv auf ihre Ergebnisse reagiert und einen „Fahrplan“ für das weitere Vorgehen aufgestellt. Eine besondere Herausforderung ist dabei die Kommunikation im Wissenschaftsbetrieb. Aus anderen Befragungen ist bekannt, dass die Umsetzung der Ergebnisse zum Erliegen kommt, weil die Beschäftigten kaum Zeit aufbringen können, an Präsenz-Terminen teilzunehmen. Daher setzt die Universität hier das innovative Verfahren einer virtuellen Kommunikation ein. Die Kooperationsstelle Hochschulen und Gewerkschaften kann dazu im Rahmen eines zusätzlichen Projekts bereits bewährte Instrumente bereitstellen. In verschiedenen Phasen bringen sich die Beschäftigten unabhängig von Ort und Zeit auf moderierten Plattformen und Foren mit ihren Beiträgen ein. Dieses virtuelle Beteiligungsverfahren („MAB-KOM“) ist bereits an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät angelaufen. Mit den Erfahrungen aus dem ersten Durchgang wird das Instrument auch den anderen vier Fakultäten Ende 2012 zur Verfügung stehen. Auf die Ergebnisse dieses Verfahrens, das mit einem hohen Aufwand an Betreuung verbunden ist, sind alle Beteiligten gespannt. Wenn die Methode Erfolg hat, könnte sie zukünftig auch zur Realisierung anderer Kommunikationsprozesse der Universität Verwendung finden. Näheres dazu finden Sie auf der Internetseite www.mab-kom.uni-goettingen.de. Jubiläum 275 Jahre Georgia Augusta Was für eine Woche! Festakt zur Eröffnung der Jubiläumswoche, der Sporttag DIES mit anschließender Party im ZHG, Vorträge und Podiumsdiskussion, das Mitarbeiterfest mit dem Markt der Möglichkeiten, Kunst- und Kulturfest, Tag der offenen Aula und Ausstellungseröffnung: So viel Universität mit so viel Präsenz für alle Beschäftigten der Universität und natürlich auch für alle Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt – toll, was da alles auf die Beine gestellt wurde. Auf die einzelnen Veranstaltungen möchten wir hier nicht weiter eingehen, darüber können Sie sich auf der umfangreichen Internetseite „Das Jubiläum im Internet“ http://www. uni-goettingen.de/de/312732.html informieren. Dort sind eine Vielzahl von Bildern und Videos zu den einzelnen Veranstaltungen eingestellt. Viele Beschäftigte haben ein beeindruckendes Engagement gezeigt und sich mit viel Spaß eingebracht. chen ein. Alle Termine finden Sie auf der o.a. Internetseite. Auf dem Mitarbeiterfest gaben die beiden Personalräte UMG und Uni den Beschäftigten eine Möglichkeit, ins Gespräch zu kommen oder ihre Wünsche anonym an einen Wunschbaum zu hängen. Neben den Wünschen nach einer höheren Eingruppierung, Entfristung von Stellen sowie mehr Wertschätzung und Anerkennung der Arbeit haben wir auch eine Aussage mit „Alles ist gut!“ gefunden – Wir hoffen, dass alles gut wird! – Und wenn was nicht gut ist, ist es auch noch nicht fertig …. Herzlichen Dank an alle Organisatoren und Beteiligte. Das Mitarbeiterfest war ein voller Erfolg! Hinweisen möchten wir hier aber auf noch weitere Veranstaltungen, die bis zum Ende des Jubiläumsjahres stattfinden. Neben vielen Tagungen und Kongressen werden einige Jubiläumskonzerte der Akademischen Orchester Vereinigung, der Göttinger Kammermusikgesellschaft und des Göttinger Symphonie Orchesters stattfinden. Am Sonnabend, den 24.11.2012 kann der Wissenschaftsstandort Göttingen hautnah in einer „Nacht der Wissenschaft“ zwischen 18 und 24 Uhr erlebt werden. Alle Fakultäten, Sammlungen, Bibliotheken und außeruniversitäre wissenschaftliche Einrichtungen des GRC öffnen ihre Türen und laden zum Zuhören und Mitma------------------------------------------------------------------------------------------------------ Impressum: Personalrat der Georg-August-Universität Göttingen (ohne Universitätsmedizin) Der Vorsitzende: Dr. Johannes Hippe Humboldtallee 15, 37073 Göttingen Tel. 0551 39-4232, Fax 0551 39-22670, e-mail: persrat@uni-goettingen.de Titelseite © design: wt