die AdVoice - Forum Junge Anwaltschaft
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die AdVoice - Forum Junge Anwaltschaft
081208 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd 08.12.2008 16:31 Uhr Seite 1 Editorial 10 Mitteilungsblatt, Anwaltsmagazin Was können Anwälte in 10 Jahren 10 Jahre AdVoice! Jahre alles erleben? Ein komplettes Verfahren bis zum BGH samt Zurück- Marketing im Internet verweisung und erneuter Beweisaufnahme. Den Aufbau der eigenen Büro Kanzlei samt Bürovorsteher, Referendarin und angestellten Rechtsanwälten. Ein komplettes Jurastudium Erfolgsstory Rechtsanwalt samt Referendariat und Berufseinstieg. Oder: Die Gründung einer Franchising neuen Anwaltszeitschrift, die – und das ist unser erklärtes Ziel – nicht mehr aus den Jurabibliotheken Familie und Kanzleigründerräumen wegzudenken ist. Die man weiterempfiehlt. Die gelesen wird. Die anregt und aufregt. Die provoziert. Mindesteinkommen AdVoice 1998 Die „AdVoice soll zum Diskussionsforum der Referendare und der Anwalt der Anwälte G 48742 jungen Rechtsanwälte werden.“ So stand es in der ersten Ausgabe der AdVoice vor 10 Jahren. Diskutiert wird inzwischen auf der mai- Anwaltliche Nebenjobs Medien lingliste, das geht schneller und an den Stammtischen. Inzwischen ist die AdVoice auf dem Weg zu einem Anwaltsmagazin. Die Zeitschrift entsteht immer noch aus der Mitte unsere Mitglieder, doch erstmals mit einer waschechten Text- und Bildredaktion (Seite 4). Da- Geld AdVoice FORUM Junge Anwaltschaft im DeutschenAnwaltverein mals wurden die Beiträge für die AdVoice noch „als Papierausdruck oder Diskette in Word for Windows Format“ angeboten. Pünktlich Bewerbung Büromöbelkauf zum Jubiläum ist das Advoice-Archiv online – Stöbern lohnt sich. Auch künftig gilt: Nur Forumsmitglieder können die aktuelle Ausgabe vorab im Internet lesen. FÜNFFACH ÜBERZEUGEND. Der neue AnwaltKommentar BGB. FORUM+3 Kompetent. Stark. Dynamisch. Heute erreicht die Advoice jeden jungen Juristen mehr als einmal. Na- AdVoice 2003 türlich bekommen alle Mitglieder und Abonnenten das Magazin, es liegt aber auch in zahlreichen Fach- und Unibibliotheken, Referen- Referendariat Nähere Informationen unter www.anwaltverlag.de Honorare und Vergütung Marketing darstellen, an den Forumsstammtischen, Buchhandlungen, Unis, GeAnwalt der Anwälte G 48742 richten – eben überall, wo Junganwälte vorbeikommen. Vor allem aber erhält jeder neu zugelassene Rechtsanwalt eine Ausgabe unseres Magazins mit den Begrüßungspaketen des DAV. Der ganz reale Nutzwert steckt auch in den vielen Checklisten, die wir bisher zu- Generation Praktikum Internet 02 / 08 AdVoice FORUM Junge Anwaltschaft im DeutschenAnwaltverein sammengetragen haben, wie z.B. „Erfolgreich vor Gericht“, Existenzgründung oder Kanzleiumzug. Mediation Gehaltsverhandlungen Thema: FORUM+3 Papier ist geduldig und sinnlich. Und genau deshalb wird es die Ad- Das Heft für Anwälte mit erster Berufserfahrung Aus dem Inhalt: Voice auch künftig viermal im Jahr in Eurem Briefkasten geben. Gedruckt und in Farbe und mit Bildern. Fachmagazine gibt es schon genug, unser Beruf hält aber viele spannende Geschichten bereit, die • • • • • Kanzleikauf Kanzleiumzug plus Checkliste Kanzleipartnerschaften Messen und Mandanten Zweigstellen Das FORUM auf dem Deutschen Anwaltstag Fachanwaltschaften wir erzählen wollen. www.davforum.de Angestoßen wird beim DAT. Viel Spaß beim Stöbern im AdVoice- AdVoice 2008 Archiv unter www.davforum.de/advoice RA Tobias Sommer, Berlin Internationales Software AdVoice 04/08 1 081208 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd 08.12.2008 16:31 Uhr Seite 2 Inhalt Inhalt • Rechtsanwaltsschriftsatz-DVO Zehn Gebote für bessere Texte Zehn Jahre AdVoice • Vom Mitteilungsblatt zum Magazin AdVoice spiegelt die Geschichte des FORUMs 4 • Seriös, Schrill, Schräg Bilder von Berliner Kanzleien • Advoice – der Name Advice, Advocat, Voice 4 • Nomen est Omen Wie finde ich den richtigen Namen für meine Kanzlei Fortbildung, Netzwerk oder Vergünstigungen? Die Vorteile für FORUMs-Mitglieder • Von US-Präsidenten, Wellensittichen, rundblättrigen Hasenohren, geputzten und ungeputzten Schuhen Die AdVoice-Redaktion im Fokus • AdVoice-Veteranen und ihre Geschichte Im Interview: - RA Guido Schmitz-Krummacher - RA Holger Hembach - RA Dieter Trimborn v. Landenberg • Wettbewerbsdruck zwingt zur Spezialisierung Der ehemalige BRAK-Präsident zur Anwaltschaft im Wandel (1998-2008) 5-6 • Logo – Briefkopf – Vistitenkarte Welches Gesicht gebe ich meiner Kanzlei? • Lob des Netzwerkelns Der Kontakt hinter den Kontakten 6-8 8-10 Thema: Marketing • Hilfe! Ich bin Anwalt – holt mich hier raus! Wege zu zufriedenen Mandanten • Gestalten statt reagieren Thema FORUM+3: Vertrauensmarketing 26-27 28-29 30-32 32-33 34-35 35-36 37 Magazin Euer FORUM • Forum+3 zum Anfassen Gefragte Pilotveranstaltung in Fulda Bücherforum 48 • Bologna-Prozess: NRW, HH und SH mit eigenen Modellen 48-49 • Bericht vom Deutschen Juristentag in Erfurt 49-50 50 • Forum regional: 50 Autorenverzeichnis 50 Service Neue Regionalbeauftragte für: - Arnsberg • Forum international: Neue Länderbeauftragte für: - Belgien - China - Dänemark - Griechenland - Niederlande - Russland - Thailand - USA 51 51 51-52 52 52-53 53 53-54 54 Das Letzte Wort 38-40 • Matlock – hart aber gerecht Die etwas andere Kanzlei-PR 14-15 • Ärgernis Güteverhandlung Guter Gedanke – im Ergebnis aber Unfug 41-42 • Stellenbörse • Haftungsvermeidung: Fristenkontrolle beginnt beim Posteingang 42-43 • Stichwortgeber gesucht – Buchverlosung Welche Themen brennen euch unter den Nägeln? 55 18-19 • Steuertipp: Kundenpflege auf der Segeljacht 44-45 • Text schreiben und Buch gewinnen Thema: „Und führe uns nicht in Versuchung ...“ 56 • Termine 56 20-22 • Steckbrief Fachanwaltschaften: Verwaltungsrecht • Leserbrief 57 23-24 • Nichts dem Zufall überlassen Ein Gründerinnen-Bericht • Gestolpert wird im Kopf – gewonnen auch Keine zweite Chance für den ersten Eindruck • Traumstarts und Pleiten Vom Börsenbankett aufs Sozialamt 2 AdVoice 04/08 46 62 • Links mit hilfreichen Tipps für den jungen Anwalt zum Thema Marketing • Gut getragen Über Roben und das „Dadrunter“ • Keine Absolution für schlechte Ideen Ein Streitgespräch zwischen Anwalt und Marketingstratege 58 58 59 59 60 60 61 61 51-54 12-14 16-17 AnwaltFormulare Mietrecht Das Arbeitnehmermandat AnwaltKommentar RVG Gesamtes Strafrecht – Handkommentar Handbuch der Justiz Anwaltsrecht I Handbuch Medizinrecht Der Verein im Zivil- und Steuerrecht • In der AdVoice werben! Mandate kommen auch von KollegInnen • Ein Artikel für die Zeitung Wie aus einem schlechten Mandat ein gutes wird • Wer nicht wirbt, stirbt Prüfschema für die Anwaltswerbung • • • • • • • • 64 • Who is who für Hinz und Kunz 64 Impressum 64 54-55 47 AdVoice 04/08 3 081208 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd 08.12.2008 16:31 Uhr Seite 4 10 Jahre AdVoice 10 Jahre AdVoice Vom Mitteilungsblatt zum Magazin Advice, Advocate: AdVoice Die AdVoice spiegelt die Geschichte des FORUMs Reportage über das Anwaltsleben in anderen EU-Ländern die Liste der „Länderbeauftragten“ mit Ansprechpartnern aus 32 Ländern. Andersherum waren Diskussionsthemen in der Mailingliste oft der Anstoß für eine Berichterstattung in der nächsten Ausgabe. Forum einzige Arbeitsgemeinschaft mit Gastrecht bei DAV-Vorstandssitzungen Bist Due denn schon 10 Jahre alt? Foto: Manfred Aranowski Alles begann mit einem beidseitig bedruckten Stapel schmuddeligen Papiers, zusammengehalten durch zwei Heftklammern. Layout? Fehlanzeige! Fertig war das offizielle „Mitteilungsblatt“ des „Forums Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte“. Heute erreicht die AdVoice jeden jungen Juristen mehr als einmal. Natürlich bekommen alle Mitglieder und Abonnenten das Magazin, es liegt aber auch in zahlreichen Fach- und Unibibliotheken, Referendarstellen, an den Forumsstammtischen, Buchhandlungen, Unis, Gerichten – eben überall, wo Junganwälte vorbeikommen. Vor allem aber erhält jeder neu zugelassene Rechtsanwalt eine Ausgabe unseres Magazins mit dem Begrüßungspakt des DAV. Dass man im Jahr 2008 eine größere Konzerthalle anmieten müsste, um alle 5.773 Mitglieder des Forums (1998 waren es 1.500) darin unterzubringen, ist vor allem auch ein Verdienst der „AdVoice“. Die Professionalisierung der Arbeitsgemeinschaft spiegelte sich in der Arbeit der „Heftmacher“ wider. Oft war ein geplantes Heftthema der Anlass für ein neues Projekt. So entwickelte sich aus einer 4 AdVoice 04/08 Berufspolitische Themen wie die Mitgliederumfrage 2005 zum Thema Fachanwaltschaften schlugen Wellen bis hinauf in Präsidium und Vorstand des DAV. Ein Vorstandsmitglied quittierte das Positionspapier des Forums mit den Worten: „Einen größeren Unsinn habe ich selten gelesen“. Meist steckt hinter Kritik aber tatsächlich Wertschätzung. Und die äußert sich seitens des DAV darin, dass das Forum seit 1999 die einzige Arbeitsgemeinschaft im DAV mit einem offiziellen Gastrecht bei Vorstandssitzungen ist. Axel Thoenneßen, ein ehemaliges Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses und langjähriger Regionalbeauftragter wurde 2007 in den Vorstand des DAV gewählt. In fast allen Gremien der Versorgungswerke und in der Satzungsversammlung der BRAK sitzen Aktivistinnen und Aktivisten des Forums. Alles schön und gut, aber es zählt alleine die Realität. Dazu war im Anwaltsblatt Juni 2006 in einer Kolumne des Forums ironisch überspitzt formuliert zu lesen: Wenn Gerhart Hauptmann heute noch leben würde, dann hätte er sein Drama nicht „Die Weber“, sondern „Die Anwälte“ genannt (...) (Wenn) Junganwälte „im Regen stehen gelassen und Berufschancen verbaut werden, leidet darunter der Ruf der gesamten Anwaltschaft. Aus diesem Beweggrund heraus wurde 1995 das FORUM Junge Anwaltschaft überhaupt gegründet (...) Junganwälte (sollten sich) genau durchlesen, was Gerhart Hauptmann über den Weberaufstand gegen Unterdrückung und Ausbeutung geschrieben hat.“ Mehr als zwei Jahre später möchte ich als etablierter Fachanwalt für Erbrecht allen Forumsmitgliedern ein „Auf geht’s ...“ zurufen. Immer wieder werden wir gefragt, warum die Zeitung AdVoice heißt. Wir haben wir Marc Leiblein von der Agentur Namestrom gebeten, unseren Titel zu durchleuchten. nicht nur Medien-, Marken- und Urheberrechte, sondern kämpft auch erfolgreich gegen das Vorurteil, dass Väter nicht auch Kanzlei und Kleinkinder (nicht die AdVoice) vereinbaren können. Seit 2006 amtiert er als AdVoice-Boss und hat natürlich immer das letzte Wort, schmeißt die Zeitung zwei Tage vor Andruck noch mal um und produziert Ideen, die die AdVoice irgendwann auf die Bestseller-Listen deutscher Hochglanzmagazine katapultieren werden. Mit Bangen sehen wir seinem 40. Geburtstag entgegen. Gut, dass es bis dahin noch ein paar Jahre sind. „AdVoice klingt gut und geht leicht über die Lippen. Unterschwellig klingt das englische, fast identische, Wort „advice“ (Rat, Nachricht) mit. Das ist sehr positiv. Eine Doppeldeutigkeit, die dem Leser freundlich sagt, das hier fachliche Neuigkeiten auf ihn warten. Weiterhin kann man „advice“ auch auf die Leserschaft beziehen und und gibt ihnen das schöne Etikett eines Ratgebers. AdVoice beginnt mit den gleichen Buchstaben wie „Advo(-cate)“, es gibt sogar weitere gleiche Buchstaben (c und e). Den zweiten Teil des Titels „voice“ - kann als die „Stimme“ als Synonym für Nachrichten allgemein sehen oder darauf beziehen, das Anwälte die Stimme Ihres Mandanten sind. Das modern klingende AdVoice deutet offensichtlich auf den „Advokaten“ hin, was wiederum ein alter Begriff ist. Eine schöne Kombination. Man kann ohne Zweifel behaupten, dass AdVoice geschickt gewählt wurde und passend für dieses Magazin ist. Die AdVoicler v.l.n.r. : Anke, Patrick, Tobias, Percy, Stefanie, Andrea und Jens. Zeichnung: Stefanie Salzmann Und die Kritik? Das hervorgehobene „Ad“, welches für „Advocate“ stehen soll, bedeutet in erster Linie „Werbung“. Wir haben also wortwörtlich eine „Werbe-Stimme“ und das könnte streng genommen auch ein Magazin für Werbeagenturen oder Werbesprecher sein. Ein bisschen Werbung hat zwar noch nie geschadet, es wäre aber mit einem minimalen Kunstgriff möglich, diesen kleinen Nachteil geradezubiegen. Wenn man das „Ad“ grafisch nicht mehr so stark von „Voice“ abheben würde, wäre kein eigenständiges „Ad“ mehr zu erkennen und der Name wäre vollendet: ADVOICE oder Advoice oder Advoice oder advoice.“ Oder?“ Marc Leiblein, München Wir meinen: Da wir mit der Zeitschrift auch Werbung für das FORUM machen, ist diese WerbeAussage gar nicht so schlecht? Seid Ihr anderer Meinung? Schreibt uns: redaktion@davforum.de Rechtsanwalt Martin Lang, München Von US-Präsidenten, Wellensittichen, rundblättrigen Hasenohren, geputzten und ungeputzten Schuhen – Die AdVoice-Redaktion im Fokus Es handelt sich bei der oben abgebildeten Gruppe nicht um eine Täter-Opfer-Selbsthilfeorganisation des jüngsten Börsencrashs. Es sind auch nicht die Mitglieder des Vereins zur Rettung des rundblättrigen Hasenohrs. Nein – zu sehen ist hier das amtierende Team der AdVoice-Redaktion während einer seiner selten beobachteten Schaffenspausen. Ganz links im Bild – das ist Anke SchillerMönch. Anke ist Anwältin und Journalistin und wohnt in Weimar. Sie ist ein leuchtendes Beispiel für die Vereinbarkeit von Kindern, Beruf und der Erziehung von Wellensittichen. All das managt sie von ihrem hellgrünen Büro, gleich hinterm Wohnzimmer, aus. Anke kann unglaublich viel reden – wie wir alle übrigens. Wir wundern uns über ihre körperliche Unversehrtheit, da sie meist mit der Tür ins Haus fällt. Danke Anke. Der nächste im Bild ist Patrick Ruppert und in gewisser Weise der Star unter uns. Patrick ist das perfekte Double des designierten USPräsidenten Barack Obama. Selbstverständlich haben wir nach den US-Wahlen sofort Personenschutz für ihn beantragt. Zu viele weibliche Fans hinderten Patrick an seiner Recherchearbeit für die AdVoice. In Wirklichkeit ist Patrick nämlich Kölner Journalist und Jurist. Doch im Gegensatz zum bald mächtigsten Mann der Welt kennt Patrick das Leben eines „echten“ Doppelgängers von Geburt an. Er und sein Zwillingsbruder sind zeitlebens verwechselt worden. Wer den AdVoice-Redakteur also in den Metropolen dieser Welt meint angetroffen zu haben, der darf nicht sicher sein, ob jener sein Bruder, er selbst oder eben besagter US-Präsident in spe ist. Jetzt kommt unser Chef – der Tobias – Tobias Sommer. Tobias verteidigt in der Hauptstadt Lang und dünn und als nächster in der Reihe kommt Percy Ehlert. Percys Schuhe sind immer geputzt, der Anzug ist aus feinem Tuch und auch seine Restaurantgewohnheiten lassen nichts Stylisches vermissen. So gehört sich das für einen ordentlichen Berliner Kudammanwalt. Meistens macht der Percy einen ganz Gelassenen, aber wenn’s knallt, hört man’s auch. Percy ist auch der, der in unseren stürmischen Redaktionskonferenzen fordert, einander ausreden zu lassen, um, ohne erkennbaren zeitlichen Versatz, dem nächsten ins Wort zu fallen. Die mit dem wirren Haar neben unserem Boss ist Stefanie Salzmann. Die Berliner Journalistin hat’s gerade ins hessische Exil verschlagen, wo auch sie die Kunde von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in einen stark bewaldeten Landstrich tragen will. Stefanie ist das redaktionelle Zentralorgan der AdVoice und im Gegensatz zu ihren unzähmbaren Haaren versucht sie hier Übersicht zu schaffen und den Durchblick zu behalten. Regelmäßig kürzt sie auch die „langen Riemen“, die die Anwälte ihr auf den Tischen knallen und setzt einen flotten Vorspann davor. Weil Stefanie deswegen immer wenig Zeit hat, sind ihre Schuhe auch nie so ordentlich geputzt wie die vom Percy. Die mit der dicken Kamera ist unsere Fotografin und Bildredakteurin Andrea Vollmer. Andrea schlägt sich wacker im Berliner Fotografendschungel und stromert, meist auf ihrem uralten Mountainbike, für uns durch die AdVoice 04/08 5 081208 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd 08.12.2008 16:32 Uhr Seite 6 10 Jahre AdVoice Stadt. Andrea ist, obwohl Künstlerin, mit Abstand die Umgänglichste von uns allen. Ganz rechts außen sitzt Jens Jenau – unser unentbehrlicher Undercover-Mann. Den meisten von uns ist er nur vom Foto her bekannt. Nachrichten und Ware versendet er per E-Mail. Jens ist unser Mann für die AdVoice-Buchrezensionen. Er soll in Schloß Holte-Stukenbrock eine Kanzlei betreiben. Gar nicht im Bild ist die Beate Eschbach und daran kann man sehen, wohin es führt, wenn man so im Hintergrund die Strippen zieht. Man wird bei den Honorierung erstmal vergessen! Frau Eschbach arbeitet beim Deutschen Anwaltverlag und hat die Advoice sozusagen großgezogen und immer sorgsam gepflegt. Sie kennt deshalb alle bisherigen Entwicklungsphasen der AdVoice sehr gut. Jetzt steckt das Ziehkind in der Pubertät und da werden ja bekanntermaßen alle Beteiligten noch mal so richtig in Anspruch genommen. 10 Jahre AdVoice So könnt Ihr uns erreichen: Anke Schiller-Mönch, Schwerpunkt, kanzlei.schiller-moench@arcor.de Auf der roten Liste bedrohter Pflanzen nimmt das rundblättrige Hasenohr übrigens einen bedeutenden Platz ein. Das „Bupleurum rotundifolium“ kommt, so das Bundesamt für Naturschutz, nur auf Äckern über flachgründigen Kalkgesteinsböden vor und ist wegen der Nutzungsintensivierung und wegen Brachfallen (was das ist, steht sicher irgendwo im Internet) an den meisten Standorten verschwunden. Unser Verein wird das zarte Pflänzchen AdVoice aber pflegen und hegen, damit es wächst und gedeiht und gewiss nicht auf der Liste bedrohter Fachzeitschriften landet. Also: Hasenohren aufgepasst! Patrick Ruppert, Redakteur, Reporter, 3. Tue Gutes und rede darüber. Der Mandant muss im ersten Gespräch wissen, was Du für ihn tust, was es im günstigsten und schlechtesten Fall kosten kann und wo die Probleme liegen. Pat_Ruppert@gmx.net Tobias Sommer, Chefredakteur, rechtsanwalt@rasommer.de Percy Ehlert, Redakteur, Reporter peh@anwalt-ehlert.de Weshalb sollten Junganwälte die AdVoice lesen? Wichtig war damals, dass AdVoice kein redaktionelles Werbemedium der Sponsoren des DAV ist, sondern dass in AdVoice junge Anwälte ihre Erfahrungen und Tipps offen weitergeben und damit anderen Junganwälten Mut und Wissen vermitteln. Eine Anekdote aus der AdVoice-Zeit? Lustig war, dass ich mal zwei Präsidiumsmitglieder des DAV in einer Sitzung in Brüssel dabei beobachten konnte, dass sie – als die Monologe einzelner Mitmitglieder ihnen zu Stefanie Salzmann, Zentralredaktion, stefaniesalzmann@googlemail.com Andrea Vollmer, Fotografin, Bildredakteurin, info@andreavollmer.de Jens Jenau, Bücherforum, Jens.Jenau@gmx.net Alte Liebe rostet nicht Holger Hembach war von 2002 bis 2004 AdVoice-Chef Beate Eschbach, DAV, eschbach@anwaltverlag.de auf Strafrecht konzentriert. Über ein Seminar bin ich mit internationalem Strafrecht in Berührung gekommen und habe 2004/2005 als Strafverteidiger bei einem Tribunal für die UNO in Timor Leste gearbeitet. Nach einer kurzen Zwischenstation in Deutschland arbeite ich seit 2006 für die OSZE in Mazedonien im Bereich Justizreform (Trainings für Juristen, Unterstützung bei der Gesetzgebung usw.). Journalistin Stefanie Salzmann, Eschwege mit Unterstützung von Hasenohr Tobias Urvater der AdVoice Guido Schmitz-Krummacher war von 1998 bis 2001 Chefredakteur der AdVoice Holger Hembach mich nach Hamburg einlud und zum Chefredakteur machte – natürlich unentgeltlich. Guido Schmitz-Krummacher Wie bist Du zur AdVoice gekommen? AdVoice war – in aller Bescheidenheit – zu weiten Teilen meine Idee. Herr Hagenkötter, der damalige Geschäftsführer im DAV für das Forum, fand, dass das Forum eine eigene Zeitschrift bräuchte, um junge Rechtsanwälte und Referendare für das Forum zu begeistern. Er bat mich, ein Konzept für diese Idee zu entwickeln. Das daraufhin von mir entwickelte Konzept kam bei ihm wohl so gut an, dass er 6 AdVoice 04/08 Und dann ist man plötzlich mit Lob eingefangen und muss sich über Jahre jedes Mal wieder überlegen. Welche Themen sind für junge Rechtsanwälte spannend? Welche Themen können wir dabei überhaupt aus eigenen Reihen besetzen? Wo bringen wir die unangemeldet eingesandten Beiträge am besten unter? Wie kann ich einzelne „Amateurjournalisten“ auf einen Weg bringen, dass ihre Beiträge auch druckfähig werden, ohne ihre Verfasser zu frustrieren? Deine Anwaltslaufbahn? Ich bin seit 1997 zugelassener Rechtsanwalt mit einer kurzen Unterbrechung, zunächst in NRW, später in Hessen. Ich bin der klassische EinMann-Anwalt, der seine Berufung nicht darin sieht, Prozesse zu führen, sondern Mandanten zu helfen. Das ist der Erkenntnis geschuldet, dass ein Allgemeinanwalt eigentlich diese Aufgaben hat. Ich mache viel vertragliche und unternehmerische Beratung für Privatpersonen und KMU´s und bin ein typischer Stadt- und Gewerbegebiet-Anwalt, weil es in Wald und Wiesen eben keine Mandanten gibt. langweilig wurden – in der Sitzung AdVoice gelesen haben … Das wichtigste Ereignis für die Anwaltschaft in Deiner AdVoice-Zeit? Der Kampf für einen Fachanwalt für Allgemeinrecht im Präsidium des DAV – in der Überzeugung, dass ein guter Lotse und Koordinator dem Mandanten helfen und für ihn einen echten Mehrwert bringen kann. An welchen Text erinnerst Du Dich besonders? Mindestlohn – das war in einer der ersten Ausgaben und hat auch für regen Gesprächsstoff gesorgt. Es gab daraufhin oft kontroverse Diskussionen, aber vor allem in Hartmut Kilger (damals DAV Vize) habe ich einen für die Anliegen der jungen Anwälte immer offenen und fairen Diskussionspartner gefunden. Dein Tipps für junge Anwälte? 1. Denke im Sinne Deines Mandanten und setze Dich regelmäßig auf seinen Stuhl. 2. Verliere jede Achtung vor den Richtern und trete vom ersten Tag an selbstbewusst auf. Auch wenn der eine oder andere Vergleich dabei nicht zu vermeiden ist, darf er nicht zur Routine werden. Setzte Dich immer vor einem Prozess auf den Stuhl des Richters, sieh den Fall aus seiner Sicht. Wie bist Du zur AdVoice gekommen? Über eine „Stellenausschreibung“ – in der AdVoice. Deine Anwaltslaufbahn? Ich habe mich 1999 gleich nach dem Examen selbständig gemacht und mich von Anfang an Das wichigste Ereignis für die Anwaltschaft in Deiner AdVoice-Zeit? Die Einführung des RVG. Deine Tipps für junge Anwälte? 1. Spezialisiert Euch! 2. Sucht Kontakte zu Kollegen und vernetzt Euch! 3. Anwälte müssen kommunizieren – arbeitet an Rhetorik und Kommunikationsfähigkeit! Weshalb sollten Junganwälte die AdVoice lesen? Weil es Spaß macht, weil man Anregungen für die eigene Arbeit bekommt und weil es zum Austausch mit anderen anregt. Was war die AdVoice damals? Nicht so wichtig wie die NJW, aber irgendwie cooler. Was fällt Dir sonst noch zur AdVoice ein? Alte Liebe rostet nicht. Der Pubertät entwachsen – die AdVoice Dieter Trimborn v. Landenberg war zwei Jahre (2000/2001) aktiv für die AdVoice Dieter Trimborn v. Landenberg Wie bist Du zur AdVoice gekommen? Ich wurde ziemlich hinterhältig angeworben: Die damalige Herausgeberin Tanja Irion lobte mich für meinen Artikel zum Thema Bewerbung so eingehend, dass ich nach meiner Wahl in den GFA im Herbst 1999 die Zuständigkeit für die AdVoice, unterstützt von Guido Schmitz-Krummacher, übernehmen „musste“. Redakteure, die diesen Namen wirklich verdienten, waren wir bestimmt nicht, aber wir bekamen von Ausgabe zu Ausgabe mehr Routine. Deine Anwaltslaufbahn? Nach einer zweijährigen Anstellung in einer angesehenen Allgemeinkanzlei im Bergischen Land habe ich 1999 den Sprung in die Selbständigkeit gewagt, und zwar im schönen Cochem an der Mosel. Mein Schwerpunkt liegt im Erbrecht. Durch Empfehlungen von KollegInnen, die ich teils noch aus Formumszeiten kenne, bin ich deutschlandweit tätig. Wenn mal weniger zu tun ist, versuche ich mich als Fachbuchautor bzw. reise als Referent für Laien und Profis durch die Lande. AdVoice 04/08 7 081208 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd 08.12.2008 16:32 Uhr Seite 8 10 Jahre AdVoice An der Verbandsarbeit habe ich noch immer Freude, wenngleich nicht nur im DAV. Seit 2004 bin ich Vorsitzender des Bundes Katholischer Rechtsanwälte, einem wachsenden Netzwerk von engagierten Kolleginnen und Kollegen (www.bkr-netzwerk.de). Was war das wichtigste Ereignis für die Anwaltschaft in Deiner AdVoice-Zeit? Ein Ereignis herauszustellen wäre der ereignisreichen Zeit sicher nicht angemessen. Wir haben Themen wie die Juristenausbildung, die Ausbeutung von Junganwälten und die Liberalisierung des Werberechts kritisch begleitet. An welchen Text erinnerst Du Dich besonders gern? In einem satirischen Artikel hatte ich einmal „Zweitberufe mit Pfiff“ vorgestellt: ein Strafverteidiger, der abends als Türsteher einer Diskothek arbeitete oder eine Kollegin, die keinen Unterschied darin sah, ob sie nur ihren klugen Kopf oder auch ihren ansehnlichen Körper verkaufte (Zitat: „Die im Medienbereich tätige Kollegin war es satt, nach Besprechungen die Annäherungsversuche der vorwiegend männlichen Mandanten honorarfrei zu ertragen, und entschied sich, fortan neben dem ehrenvollsten auch das älteste Gewerbe der Welt auszuüben.“). Leider nahm ein älterer Kollege das alles für bare Münze und schrieb mir einen wütenden Brief, was mir einfallen würde, mich an dem Elend der Junganwälte zu ergötzen. So kam es, dass ich einmal im Leben sprachlos war. Welche 3 Tipps würdest Du jungen Anwälten mit auf den Weg geben? 1. Werde Anwalt aus Überzeugung und nicht aus Verlegenheit. Nur wer seinen Beruf liebt, wird erfolgreich und zufrieden sein. 2. Suche Dir so schnell es geht eine Nische, sei es ein Rechtsgebiet oder eine Zielgruppe. 3. Halte Kontakt zu möglichst vielen Kolleginnen und Kollegen. Sei hilfsbereit und frage selbst um Hilfe, wenn Du nicht weiter weißt. Weshalb sollten Junganwälte die AdVoice lesen? Weil nur dort die Sachen zu lesen sind, die Junganwälte wissen müssen. Was war die AdVoice damals? Die AdVoice war ein mit viel Herzblut und persönlicher Note hergestelltes Blatt, immer aus der Praxis für die Praxis. Der semiprofessionelle Auftritt machte den besonderen Reiz aus. Es gab eine starke Identifikation mit den Lesern. Ein Blick ins „Damals“ hat immer einen Hauch von „früher war alles besser“, was für die AdVoice bestimmt nicht gilt. Die AdVoice war damals in der Pubertät, heute ist 10 Jahre AdVoice sie erwachsen und auch für einen 41-jährigen Forumsgrufti wie mich nach wie vor ein absolutes Highlight im juristischen Blätterwald. Gibt es eine Anekdote oder sonstige lustige Begebenheit, die Du erzählen kannst und willst? Tanja Irion, die langjährige Vorsitzende des FORUMs und ich waren regelmäßig im Editorial als Redaktionsteam abgebildet. Anscheinend machten wir einen so harmonischen Eindruck, dass sich das Vorurteil verbreitete, wir seien Eheleute. Bei einer Forumsveranstaltung, bei der wir auch einträchtig nebeneinander saßen, kam eine Kollegin und fragte: „Sagen Sie mal, wie machen Sie das eigentlich – Sie in Hamburg und Sie in Cochem?“ Wir bezogen das natürlich auf die Zusammenarbeit im Rahmen der AdVoice und erklärten freimütig, dass das in Zeiten von E-Mail und Telefon alles kein Problem sei und es reiche, wenn man sich einmal im Quartal in der Kanzlei oder mit dem GFA in einem Hotel treffen würde. Zum Glück konnten wir im Laufe des Gesprächs klarstellen, dass wir zwar verheiratet seien, dies aber nicht miteinander. Was fällt Dir sonst noch zur AdVoice ein? Ohne die AdVoice wäre das FORUM nicht das FORUM. 1987 ein. In diesen Entscheidungen hob das Bundesverfassungsgericht die Grundsätze des anwaltlichen Standesrechts, die sogenannten „Richtlinien“, auf. Diese von der Bundesrechtsanwaltskammer festgesetzten Richtlinien konkretisierten damals die anwaltlichen Berufspflichten. „Mit der BRAO-Novelle des Jahres 1994 wurden das früher sehr strenge anwaltliche Werbeverbot und das Sachlichkeitsverbot erheblich gelockert. Die Satzungsversammlung wurde eingeführt.“ Diesem Sturm auf die Bastille folgte eine stürmische Entwicklung des anwaltlichen Berufsrechts. Mit der BRAO-Novelle des Jahres 1994 wurden das früher sehr strenge anwaltliche Werbeverbot und das Sachlichkeitsverbot erheblich gelockert. Die Satzungsversammlung wurde eingeführt. Dieses von den deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten unmittelbar gewählte Anwaltsparlament konkretisiert seither die anwaltlichen Berufspflichten und regelt das Recht der Fachanwaltschaft. Die erste Fassung der von der Satzungsversammlung beschlossenen Berufsordnung und Fachanwaltsordnung trat am 11. März 1997 in Kraft. Wettbewerbsdruck zwingt zur Spezialisierung Viele Änderungen im Berufsrecht Zehn Jahre Anwaltschaft im Wandel (1998-2008) In der Zeit seit 1998 gab es mehrere Änderungen der Berufsordnung und vor allem der Fachanwaltsordnung. Die Fortentwicklung des Berufsrechts wurde in erster Linie vom Bundesverfassungsgericht angestoßen, natürlich auf das Begehren von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die den von ihnen vorgefundenen Zustand der Regulierung ihres Berufs als verfassungswidrig empfanden. So wurde die überörtliche Sozietät zugelassen, die Rechtsanwalts-GmbH und die Rechtsanwalts-AG. Das BVerfG gestattete dem Rechtsanwalt fast jeden Nebenberuf und verlangte beim Sozietätswechsel nicht mehr generell die Niederlegung der konfligierenden Mandate. Es hielt das ausnahmslose Verbot des Erfolgshonorars für verfassungswidrig. Hierauf mussten der Gesetzgeber und der Satzungsgeber reagieren. Ab 01.01.2000 gibt es keine lokalisierte Postulati- Die Anwaltschaft hat in den vergangenen zehn Jahren einen grundlegenden Wandel vollzogen, der sich nicht nur in zahlreichen Gesetzesreformen widerspiegelt. Allein die Zahl der in Deutschland zugelassenen Anwälte ist seither um 60 Prozent auf rund 147.000 gestiegen. Vor allem in den Ballungsräumen kann inzwischen nur bestehen, wer ein eigenes Profil vorweisen kann. Doch dann können auch kleine Kanzleien mit den marktbeherrschenden Großkanzleien mithalten. 8 AdVoice 04/08 „Die Renaissance der Rechtspolitik – 10 Jahre Politik für den sozialen Rechtsstaat“. So hat die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, ein Buch überschrieben, das sie vor einigen Wochen herausgegeben hat. Es soll 10 Jahre sozialdemokratischer Rechtspolitik schildern. Ein Kapitel in dem kleinen Buch spricht vom „modernen Recht für die Anwaltschaft der Zukunft“. Ich durfte in diesem Kapital kurz die Gesetze darstellen, die in den letzten 10 Jahren die Berufsausübung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte besonders betroffen haben, wie das Gesetz über die Reform der Juristenausbildung, das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft, das Rechtsdienstleistungsgesetz und natür- lich besonders das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und als jüngstes das Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren. Bastille-Entscheidung setzte Wandel in Gang Diese Gesetze sind allerdings nicht Ausdruck einer Renaissance des anwaltlichen Berufsrechts, die etwa erst 1998 eingesetzt hat, sondern nur die Fortsetzung eines bereits früher begonnenen Wandels des Berufsbilds der Anwaltschaft. Dieser Wandel setzte mit den sogenannten „Bastille“-Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli onsfähigkeit für die Landgerichte und Familiengerichte mehr, seit 01.08.2002 nicht mehr für die Oberlandesgerichte. Seit 01.06. 2007 wird der Rechtsanwalt nicht mehr bei einem Gericht zugelassen und kann von Anfang an beim Oberlandesgericht auftreten. Er kann eine Zweigstelle einrichten. Damit ordnet sich die Gesetzgebung der letzten 10 Jahre in eine Reihe gesetzgeberischer Maßnahmen ein, die bereits Mitte der 90er-Jahre eingesetzt hatte. Details zu den oben genannten Gesetzgebungsnovellen im anwaltlichen Berufsrecht finden Sie unter: www. forum.de....... Die Korrespondenz mit Kollegen und Mandanten per E-Mail hat längst Schreiben und Telefaxe abgelöst. Foto: P. Schellscheidt Hohe Anwaltsdichte zwingt zur Profilierung Die Entwicklung der Anwaltschaft in den letzten Jahren wurde aber nicht nur durch gesetzliche Regelungen geprägt, sondern durch geänderte gesellschaftliche Verhältnisse. „Eine über die Fachanwalt- Am 01.01.1998 gab es in der Bundesrepublik 71.455 Rechtsanwälte und 20.497 Rechtsanwältinnen, das sind 22,3 % von insgesamt 91.952 Berufsangehörigen. Zum 01.01.2008 betrug die Zahl der Rechtsanwälte 102.207 und die der Rechtsanwältinnen 44.703, das sind 30,43 % von insgesamt 146.910 Berufsangehörigen. Insgesamt ist in der letzten Dekade die Zahl der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte also um fast 60 % gestiegen. Die Zahl der Anwältinnen hat sich in demselben Zeitraum mehr als verdoppelt. Dieser starke Anstieg der Anwaltszahlen hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck geführt. Um auf diesem schwierigen Markt zu bestehen, muss sich jeder Anwalt, vor allem in den großen Städten mit einer hohen Anwaltsdichte, ein eigenes Profil schaffen, d.h. fast immer, er muss sich spezialisieren. Während die Satzungsversammlung zunächst mit der Zulassung weiterer Fachanwaltschaften sehr zurückhaltend verfuhr, ist in den letzten Jahren die Anzahl der Fachanwaltschaften auf 19 gestiegen. allem in den Fachbereichen schaften hinausgehende weitere Spezialisierung ist vor festzustellen, die große Rechtsgebiete abdecken, wie Arbeitsrecht, Steuerrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht.“ Eine über die Fachanwaltschaften hinausgehende weitere Spezialisierung ist vor allem in den Fachbereichen festzustellen, die große Rechtsgebiete abdecken, wie Arbeitsrecht, Steuerrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. Diese über die Fachanwaltschaft hinausgehende Spezialisierung findet man vor allem in den Großkanzleien, aber auch in kleinen sog. Boutiquen. Im Bereich der großen Kanzleien finden zwar ständig Spaltungen und Neugründungen statt. Die großen Kanzleien beherrschen jedoch den besonders einträglichen Markt des Wirtschaftsrechts, so dass vielfach von einer Spal- AdVoice 04/08 9 081208 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd 08.12.2008 16:32 Uhr Seite 10 10 Jahre AdVoice tung der Anwaltschaft in einige, den Markt beherrschende international tätige Kanzleien mit hohen Einkünften ihrer Berufsträger einerseits und den kleinen bis mittleren Kanzleien mit vielen Berufsträgern, aber erheblich geringerem Einkommen gesprochen wird. Jedenfalls gibt es derzeit eine heftige Diskussion über den richtigen Weg der Anwaltschaft zwischen Rechtspflege und kommerziellem Wettbewerb. ben es bei ihrem Verkehr mit den Handelsregistern und den Grundbuchämtern schon viel besser. Die elektronische Datenverarbeitung hat aber auch sonst die Arbeit in den Kanzleien verändert. Die frühere Regel, dass der Anwalt diktierte und seine Sekretärin das Diktat in Schrift umsetzte, gilt nicht mehr ausnahmslos. Immer mehr – vor allem junge – Anwältinnen und Anwälte erledigen ihren Schriftverkehr selbst. Neue Medien haben Einzug in Kanzleien gehalten Der Präsident der BRAK, Axel Filges, hat zu Recht als Motto für die Anwaltschaft kürzlich die Worte von Wolf Biermann zitiert: Nur wer sich ändert, bleibt sich treu. Um sich auf dem schwierigen Markt zu profilieren, werden anscheinend die umfangreichen Fortbildungsangebote jetzt mehr genutzt, wobei derzeit noch nicht geklärt ist, ob die bereits angebotene Online-Fortbildung von den Rechtsanwaltskammern als wirksame Fortbildungsmaßnahme anerkannt wird, was sicherlich nur eine Frage der Zeit sein wird. Ansonsten haben aber die neuen Medien gerade in den letzten zehn Jahren Einzug in die Anwaltskanzleien gehalten. Dass heute noch ein Anwalt ohne Computer seiner Tätigkeit nachgeht, ist kaum vorstellbar. „Die Recherche im Internet nach möglichen Präjudizien und Literaturmeinungen hat Die Grundwerte müssen erhalten werden Wie wird es weitergehen? Die Zahl der Anwälte wird weiter steigen, allerdings nicht in dem bisherigen Umfang. Damit wird sich auch der Wettbewerbsdruck weiter erhöhen. Ob dieser Druck sich außerdem durch Konkurrenz außerhalb der Anwaltschaft, die es durch das noch recht neue Rechtsdienstleistungsgesetz geben kann, verstärken wird, bleibt abzuwarten. Anwälte, die qualitätvoll arbeiten, brauchen diesen erhöhten Wettbewerb nicht zu fürchten. Die letzte Dekade mit der enormen Steigerung der Anwaltszahlen hat gezeigt, dass nicht nur die großen Kanzleien sich am Markt behaupten, sondern auch die kleine Anwaltskanzlei, die ein eigenes Profil hat, durchaus mithalten kann. bei einem großen Teil der Deutschland sprechen können. Die Anwaltschaft ist essentieller Teil der Rechtspflege und daher neben den Interessen der Mandanten dem Gemeinwohl verpflichtet. Nur aus diesem Grund haben wir Privilegien, die anderen Berufen so nicht zustehen. Daher müssen wir diese Privilegien mit aller Kraft verteidigen. Elektronischen Rechtsverkehr umfassend einrichten Natürlich gibt es bisher unerfüllte Wünsche. Es ist hohe Zeit, den elektronischen Rechtsverkehr endlich umfassend einzurichten. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben in unserer Bevölkerung ein positives Image, sie gelten als kompetent, vertrauenswürdig und seriös. Dennoch ist es für die Vertreter der Anwaltschaft in den Verbänden schwierig, vom Gesetzgeber die strikte Beachtung des anwaltlichen Schweigerechts auch bei der Bekämpfung des Terrorismus und der Geldwäsche zu fordern, wenn es leider einige Angehörige unseres Berufes gibt, die sich nicht an ihre Verschwiegenheitspflicht halten, sondern mit den Namen ihrer Mandanten angeben. „Es gibt auch immer noch zu viele Anwälte, die meinen, mit dem zweiten Staatsexamen hätten sie ein für al- Anwaltschaft das Blättern „Anwälte, die qualitätvoll lemal ein perfektes juristi- und Suchen in den Kommen- arbeiten, brauchen diesen sches Wissen erlangt.“ taren abgelöst.“ erhöhten Wettbewerb nicht zu fürchten.“ Die Recherche im Internet nach möglichen Präjudizien und Literaturmeinungen hat bei einem großen Teil der Anwaltschaft das Blättern und Suchen in den Kommentaren abgelöst, obwohl die Verlage mit großer Energie – wie jetzt etwa beim MoMiG – geradezu massenhaft neue Kommentare und vor allem Praktikerhandbücher auf den Markt werfen. Während in der Korrespondenz des Anwalts mit seinen Kollegen und seinen Mandanten der E-Mail-Verkehr das übliche Schreiben oder Telefax weitgehend abgelöst hat, ist der elektronische Rechtsverkehr mit Gerichten und Behörden leider noch nicht so weit. Die Notare ha- 10 AdVoice 04/08 Dabei wird vermutlich die Spezialisierung noch kleinteiliger werden. Eine Spaltung der Anwaltschaft wird es nicht geben. Trotz Spezialisierung, trotz der erheblichen Unterschiede im Einkommen, werden die Grundwerte der anwaltlichen Tätigkeit überall, nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auf der ganzen Welt anerkannt. Diese Grundwerte müssen erhalten bleiben, die Unabhängigkeit des Anwalts und der Anwaltschaft, Verschwiegenheitsrecht und Verschwiegenheitspflicht und das Verbot, widerstreitende Interessen zu vertreten. Um diese sogenannten Core Values herum mag weiter dereguliert werden. Wenn die Grundwerte erhalten bleiben, werden wir auch nach weiteren zehn Jahren von einer starken Anwaltschaft in Es gibt auch immer noch zu viele Anwälte, die meinen, mit dem zweiten Staatsexamen hätten sie ein für allemal ein perfektes juristisches Wissen erlangt. Ihre Fortbildung würden sie durch „trial and error“ erwerben, zu Lasten ihrer Mandanten. Und schließlich: Es wäre schön, wenn mehr Kolleginnen und Kollegen als bisher in den Anwaltsorganisationen, also den Kammern und den Anwaltsvereinen, mitarbeiten würden. Ich kann Ihnen versichern, es macht nicht nur Mühe, sondern auch viel Freude, nicht nur in unserem schönen Beruf zu arbeiten, sondern für ihn. Die komplette Fassung des Textes mit Erläuterungen zu den einzelnen Gesetzesnovellen finden Sie auf unserer Seite unter: http://www.davforum.de/934 RA Dr. Bernhard Dombek, Berlin Existenzgründerprogramm: Ihre Ziele im Blick. Firmen www.hdi-gerling.de Schutz von Anfang an. Rechtsanwälte, die Mitglied im Forum Junger Anwaltschaft sind, und ihre Karriere starten, profitieren von unserem Existenzgründerprogramm in der Berufshaftpflicht besonders: Es bietet erstklassigen Schutz zu äußerst günstigen Einstiegskonditionen in den ersten fünf Jahren. So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren: die optimale Beratung Ihrer Mandanten. Mehr darüber erfahren Sie unter Telefon 0221 144-5354 oder unter Service_Junge_Anwaltschaft@gerling.de Bitte um Rückruf wegen eines Beratungstermins Name Adresse Telefon E-Mail 081208 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd 08.12.2008 16:32 Uhr Seite 12 Thema Thema steigern würde. Das nette Fräulein meint, der Jürgen solle sich das mal vorstellen, er als Rechtsexperte in der Zeitung. Dann kämen bestimmt noch mehr Leute zum Jürgen. Weil, also wenn sogar die Zeitung schreibt, was der Jürgen zu sagen hat, dann muss der doch gut sein. Ein Artikel für die Zeitung oder: Wie aus einem schlechtem Mandat doch noch ein gutes wird. abgebissener Schwanz ist schon nicht ohne – aber ob das reicht für die Zeitung? Vielleicht kommt er ja mit der Konsequenz weiter. Nicht wirklich. Die Frau Müller wollte den Herrn Meier ja nicht verklagen, ein Aufsehen erregender Prozess war leider nicht zu erwarten... „Physische und psychische „ …wenn jetzt alle leidenden Katzenbesitzer zu ihm kämen, wäre das zwar nicht Nähe, Prominenz der Beteiligten, Aktualität und „human interest“ hatte er aufgezählt.“ schlecht, hätte aber wohl in den seltensten Fällen etwas mit seiner Qualifikation zu tun.“ Wie kann der Jürgen jetzt aus der Geschichte mit der Katze, mit der der Hund Karussell gefahren ist, noch ordentlich Werbung für sich machen? Zeichnung:Anke Schiller-Mönch „Da ist was dran“, denkt der Jürgen. Doch dann überlegt er sich, dass er ja eigentlich Experte für Bank- und Kapitalmarktrecht ist. Und wenn jetzt alle leidenden Katzenbesitzer zu ihm kämen, wäre das zwar nicht schlecht, hätte aber wohl in den seltensten Fällen etwas mit seiner Qualifikation zu tun. Da muss der Jürgen erst noch mal drauf rumdenken. Jetzt fragt er sich, ob die Zeitung denn überhaupt etwas über die Katze der Frau Müller und den Hund vom Herrn Meier schreiben würde. Er ruft seinen Kumpel, den Kalle, an. Der arbeitet beim Fernsehen und müsste das doch wissen. Weiß er auch. Zauberwort: „human interest“ Erinnern Sie sich noch an Jürgen – meinen Anwalt aus der letzen AdVoice? Der überlegt heute, wie er seinen Bekanntheitsgrad steigern könnte und kommt auf die Idee, dass ein Artikel in der lokalen Presse genau das Richtige wäre. Der Jürgen: Das war der, zu dem die Frau Müller kam, weil der Hund von Herrn Meier sich ihre Katze beim Schwanz geschnappt hatte, um mit ihr Karussell zu fahren. Die Katze litt schrecklich. Frau Müller litt schrecklich mit und hatte sich nun überlegt, wie sie mittels Jürgen vom Herrn Meier eine Entschädigung rausschlagen könne – für das viele Leid mit der Katze und dem Hund. Das hat sie sich dann aber wieder anders überlegt. Und der Jürgen, der ging letztendlich leer aus – nein: 12 AdVoice 04/08 Er bekam einen leckeren Apfelkuchen, sozusagen als Honorar für seine Bemühungen. „Da müsste eigentlich die kaffinger Tagblatt“, die schreiben doch sonst auch nur über den Heimatabend am Mittwoch ... Der Fall als Thema für die Zeitung Zeitung mal was drüber bringen.“ Nun überlegt der Jürgen, was er mit den rechtlichen Überlegungen, die er zu dem Fall nun einmal angestellt hatte, anfangen kann, so dass er von der Geschichte trotzdem noch was hat außer dem Apfelkuchen. Und er findet, dass das, was der Hund vom Herrn Meier da mit Frau Müllers Katze gemacht hat, ein rechter Skandal ist. Da müsste eigentlich die Zeitung mal was drüber bringen, das „Groß- Ein Artikel für die Zeitung also – denkt der Jürgen. Aber lohnt sich das? Interessiert die das überhaupt? Sollte er vielleicht sogar eine Pressekonferenz einberufen? Naja, obwohl – das wäre dann wohl doch ein bisschen übertrieben. Das alles sind die Gedanken, die der Jürgen sich nun macht in seiner schicken Kanzlei. Und das Fräulein im Vorzimmer überlegt mit. Sie diskutieren bei einer Tasse vom leckeren Kaffee und kommen zum Schluss, dass so ein Artikel in der örtlichen Presse den Bekanntheitsgrad vom Jürgen doch erheblich Er erklärt dem Jürgen, dass er herausfinden müsse, ob seine Geschichte einen „Nachrichtenwert“ habe, denn schließlich wollen Journalisten ja nur über etwas berichten, was die Leute auch interessiert. Wie er das denn mache, fragt der Jürgen den Sascha. Nun ja, die Journalisten hätten dafür so genannte Nachrichtenfaktoren. Da gäbe es welche, die die Bedeutung eines Ereignisses und welche, die das Publikumsinteresse messen. Zur Bedeutung zählten Ausmaß und Konsequenz des Ereignisses. Unter dem Ausmaß der Geschichte seien die direkten Folgen und Beteiligungen zu verstehen. Jürgen ist Anwalt, also subsumiert er und kommt zum Ergebnis, dass das Ausmaß überschaubar ist. Denn beteiligt waren eine Katze, ein Hund, Frau Müller und Herr Meier. Die Folgen? Nun ja, so ein dass der Hund von Ehepaar Schulze – nein, nicht die Nachbarskatze angefallen hat, aber immer den Garten vom Grundstück nebenan durchpflügt und verwüstet. Mit den Haustieren – das ist irgendwie grade ein mittleres Problem hier, denkt der Jürgen. Also ist Aktualität irgendwie auch da. Und „human interest“ sowieso. Da gehört nämlich alles dazu, was sich sonst schlecht einordnen lässt, die Leute aber trotzdem interessiert. „Hund beißt Mann = keine Nachricht. Mann beißt Hund Wie war das noch mal, hatte der Kalle nicht noch was von Publikumsinteresse gesagt, von so genannten „weichen Nachrichten“ gesprochen? Physische und psychische Nähe, Prominenz der Beteiligten, Aktualität und „human interest“ hatte er aufgezählt. Na ja, physische Nähe – die Leute hier im Landkreis wird es interessieren. Ist ja schon mal was. Und auch psychische Nähe passt ganz gut – wie der Jürgen nämlich weiß, gibt es in 75% aller Haushalte von Großkaffingen mindestens eine Katze oder einen Hund. Da wird es die Leute sicher interessieren, was bösartige Hunde so alles mit Katzen anzustellen versuchen. Ein bisschen lachen muss der Jürgen über den Nachrichtenfaktor „Prominenz“. Ist ja nun nicht so, dass der Hund dem Dieter Bohlen gehört und die Katze von Frau Pooth misshandelt hat. Auf der anderen Seite – der Herr Meier ist der Vorsitzende vom Schützenverein, den kennen die Leute hier. Und wer weiß – wenn der schon so einen gefährlichen Hund hat, vielleicht ist der Meier ja selber nicht so ganz ohne. Und so einer im Schützenverein – ohlala ... Pressemitteilung sieht wichtig aus – landet trotzdem meist im Papierkorb Was die Aktualität sein soll? Da muss der Jürgen noch mal beim Kalle nachfragen. Der erklärt ihm, dass die Journalisten da versuchen rauszukriegen, wie aufgeschlossen oder empfänglich das Publikum gerade für ein bestimmtes Thema ist. Vielleicht ist ja in letzter Zeit schon häufiger was Ähnliches passiert, und das haben die Leute noch im Hinterkopf. Da fällt dem Jürgen ein, dass er erst kürzlich im Supermarkt gehört hat, wie einige Leute ganz aufgeregt darüber diskutiert haben, = Nachricht.“ Das sind meist eigentlich unbedeutende Ereignisse, die aber besonders tragisch oder lustig oder sonst irgendwie ungewöhnlich sind, hat der Sascha gesagt und ihm gleich noch eine Anekdote hinterher geliefert. Bei der britischen BBC soll als Faustregel, ob etwas einen Nachrichtenwert hat, nämlich mal gegolten haben: „Hund beißt Mann = keine Nachricht. Mann beißt Hund = Nachricht.“ Das passt ja prima. Von Hunden und Katzen hat die BBC zwar nichts gesagt – aber Tiere scheinen irgendwie immer zu gehen, und so ein kleines bisschen lustig ist die Geschichte ja irgendwie auch – auch wenn die Frau Müller das natürlich ganz anders sieht. Die ist übrigens damit einverstanden, dass der Jürgen den Fall in die Zeitung bringt. Jedenfalls setzt sich der Jürgen am Abend hin und schreibt dem „Großkaffinger Tagblatt“ einen Brief über die Geschichte – das wäre doch was für eine der nächsten Ausgaben. Und damit der Brief nicht gleich in der Ablage für Leserbriefe landet, schreibt er noch groß „PRESSEMITTEILUNG“ drüber – Mann, sieht das wichtig aus! Das schindet bestimmt richtig Eindruck beim „Großkaffinger Tagblatt“. „Schon am nächsten Tag ruft die Zeitung nämlich an und will noch ein bisschen mehr wissen über den Vorfall und was er als Anwalt der Frau Müller denn nun geraten hat.“ AdVoice 04/08 13 081208 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd 08.12.2008 16:32 Uhr Seite 14 Thema Recht hat er, der Jürgen – schon am nächsten Tag ruft die Zeitung nämlich an und will noch ein bisschen mehr wissen über den Vorfall und was er als Anwalt der Frau Müller denn nun geraten hat. Bei der Gelegenheit fragt der Redakteur auch gleich, ob er denn in Zukunft den Jürgen öfter mal anrufen könnte, für die Ratgeber-Seite, die es jeden Donnerstag gibt. Da freut sich der Jürgen natürlich und sagt sofort zu. Nun sitzt der Jürgen noch lange in seiner Kanzlei und überlegt, dass das mit der Zeitung doch Thema eigentlich gar nicht so schwer war und dass er dadurch vielleicht so richtig bekannt wird in Großkaffingen und Umgebung. Und dass es vielleicht auch noch andere Dinge gibt, die man dafür tun könnte – ein paar mehr Mandate wären schon nicht schlecht, vor allem im Bank- und Kapitalmarktrecht. Und während er so nachdenkt, fällt sein Blick auf die AdVoice, die heute mit der Post kam. „Mensch“, denkt der Jürgen, „da geht’s ja genau darum. Marketing.“ Und er schnappt sich die Zeitschrift und liest lange drin, seeeeehhhhhr lange. Na dann – viel Vergnügen, Jürgen (und alle anderen auch :))! Anke Schiller-Mönch, Rechtsanwältin und Journalistin, Weimar und Sascha Mönch, Journalist, Weimar ten Anwälte, der nach der Wende in Erfurt sein Büro aufschlug. Am Hermsdorfer Kreuz sei er gewesen und habe überlegt, in welche Richtung er fahren solle. Chemnitz, damals noch Karl-Marx-Stadt, habe ihm irgendwie nicht gefallen. „Nicht um viel Geld“ sagt er, habe er damals gedacht. Also bog er nach Erfurt ab, begann dort in einem ganz kleinen Büro, bezog seine erste Bleibe auf einem bäuerlichen Anwesen, quasi über dem Stall. Kurze Zeit später übernahm er das Büro „von einem, der keine Lust mehr hatte“. Den Telefonanschluss bekam er ganz schnell. Einer vom Telefontrupp klagte ihm sein rechtliches Leid. Baumann half und die Leitung in sein Büro stand. Matlock – hart aber gerecht „Die meisten verschenken Die etwas andere Kanzlei-PR 30 % der Gebühren, weil sie es einfach nicht besser wissen.“ Richard Baumann Kanzleihund als erfolgreicher PR-Gag Es gibt Kanzleien, die haben ein ganz besonderes Flair. Die betritt der Mandant und fühlt sich sofort wohl. Aber was macht so ein besonderes Flair aus? Was sorgt für diesen „Wohlfühlfaktor“? Oder besser: Wer sorgt für den Wohlfühlfaktor? In der Erfurter Kanzlei „Baumann und Kollegen“ werden Mitarbeiter, Briefträger und Mandanten von Matlock begrüßt. Fotos: Anke Schiller-Mönch an der Seite meines Herrchens und Arbeitgebers Richard Baumann den Dienst in der Kanzlei Baumann & Kemper an; damals hat mich noch meine Schwester unterstützt. Seit 2001 arbeite ich als einziger Sicherheitsbeauftragter in der Kanzlei Baumann & Kollegen. „Morgens sind der Chef und ich meist die Ersten im Büro Matlock ist der „Sicherheitsbeauftragte“ der Kanzlei. Und stellt sich auf der Kanzleihomepage wie folgt vor: „Ich wurde am 14.07.1995 mit vielen Geschwistern bei Erfurt als kleiner Golden Retriever Langhaar geboren. Nach meiner mehrwöchigen Ausbildung in einer renommierten Hundeschule in Weimar trat ich 14 AdVoice 04/08 – ich muss ihn immer so zeitig Gassi führen.“ Matlock Ich habe eine Tochter, die Bärbel. Wir sehen uns leider nicht so oft, da mein Dienst häufig bis spät am Abend geht. Arbeitsrecht bzw. Dienstzeiten für Hunde, sagt mein Herrchen, gibt es noch nicht und meint: ,Wir sind schließlich nicht zum Spaß da.’ Morgens sind der Chef und ich meist die Ersten im Büro – ich muss ihn immer so zeitig Gassi führen. Na ja, wenn er Spaß daran hat.“ Ja – den scheint er wirklich zu haben. Richard Baumann war einer der ers- Richard Baumann sitzt im gepflegten Anzug und Krawatte am großen Tisch im Besprechungszimmer seiner Kanzlei und erzählt diese Anekdoten aus der Zeit, als er hier in Erfurt begann – auch die von der verzweifelten Suche nach einer Bürofachkraft. „Es gab ja keine Anwaltsfachangestellten“ erinnert er sich. Einen Zettel habe er an die Hauswand gehängt mit der Aufschrift: „Suche Sekretärin.“ Eine Sekretärin fand er. Gebühren rechnen musste er selbst. „Die meisten verschenken 30 % der Gebühren, weil sie es einfach nicht besser wissen. Wenn man Erfolg haben will, darf man sich auch nicht zu schade sein, die Ausbildungsinhalte für Rechtsanwaltsfachangestellte zu lesen.“ Er hat sie gelesen – ganz sicher. Denn Richard Baumann weiß, was er tut. Und vielleicht ist das einer der Gründe, weshalb Mandanten zu ihm kommen und bei ihm bleiben. Er strahlt Glaubwürdigkeit aus. Das gibt Sicherheit, auch und gerade für Mandanten. Die haben ein Problem, wollen, dass ihnen geholfen wird – nicht nur rechtlich. „Schätzungsweise 2/3 unserer Arbeit ist Psychologie. Denn ein Großteil der Probleme, die die Mandanten haben, lassen sich durch Miteinanderreden lösen.“ Und noch etwas sei wichtig: das Auftreten des Anwalts. Schließlich suchen die Mandanten den Anwalt auf, weil sie ihm zutrauen, das Problem zu lösen, das sie selbst nicht lösen konnten. Die Frage sei, ob einem Anwalt in Jeans und Polohemd zugetraut werde, einen schwierigen Wirtschaftsfall zu lösen. „Gute Anwälte sind in den Augen der Mandanten stockkonservativ.“ Richard Baumann fehlung sei ohnehin die beste Werbung. „Man muss Sie kennen.“ Deshalb ist Öffentlichkeitsarbeit für ihn kein bloßes Muss. „Sie müssen Ihre Fähigkeiten auch kommunizieren, Präsenz zeigen und wahrgenommen werden“, weiß er aus eigener Erfahrung. Und in Erinnerung muss man bleiben. Manchmal geschieht das unbewusst, z.B. über einen Kanzleihund wie Matlock. Der auf seiner Seite weiter schreibt (bzw. schreiben lässt): „Ich bewache die Kanzlei, die Papierkörbe und begleite die Fachangestellten und Lehrlinge manchmal in die Stadt; schließlich weiß ich, wo es lang geht. In den letzten Jahren hat man mich auf Teilzeit gesetzt, das Alter, Sie wissen schon. Nun prüfe ich nebenberuflich noch die Teppiche der Kanzlei auf Druckbelastung, sorge für ein ausgeglichenes Raumklima und bin Hobbypsychologe für alle Mitarbeiter. Beantworten müsse sich diese Frage jeder selbst. Aber: „So wie sie sich kleiden, werden Sie wahrgenommen, und die guten Anwälte sind in den Augen der Mandanten stockkonservativ.“ Deshalb sind Anzug, Schlips und Kragen in seiner Kanzlei selbstverständlich. Ebenso selbstverständlich wie die guten alten deutschen Tugenden: Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit. „Ich bin 8:00 Uhr im Büro. Wenn mich jemand angerufen hat, rufe ich zurück, und meine Termine halte ich auch in schwierigen Situationen. Schließlich wird ein Gespräch nicht besser, wenn ich es fünfmal aufschiebe. Und wenn der Mandant meint, Ich freue mich auf einen Besuch von Ihnen.“ 100 % seiner Forderung zu bekommen, muss ich ihm sagen, dass das möglicherweise nicht so sein wird. Dann freut er sich auch über die Anke Schiller-Mönch, Rechtsanwältin Hälfte und empfiehlt mich als guten Anwalt und Journalistin, Weimar Anzeige AdVoice RZZW.ai 05.11.2008 11:46:27 Uhr weiter“, rät Baumann jungen Kollegen. Emp- AdVoice 04/08 15 081208 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd 08.12.2008 16:32 Uhr Seite 16 Thema Thema Anwalt und Werbung – Liebe oder Zweckgemeinschaft? Eine Antwort auf diese Frage muss jeder Anwalt selbst finden. Und er wird sie finden, denn Fakt ist, dass heutzutage kein Anwalt und natürlich auch keine Anwältin mehr ohne irgendeine Form der Werbung auskommen. Dies mag durch Anzeigen, Sponsoring, Rundschreiben oder auch nur durch einen Branchenbucheintrag geschehen. Denn auf lange Sicht gilt der Grundsatz: Sie können noch so gut sein, Sie werden untergehen, wenn Sie keiner kennt. Gerade junge Anwälte in der Gründungsphase treffen immer wieder auf dieselben beiden Fragen: Wie kann ich werben und was kann ich mir leisten? „Denn mit der Frage des Könnens verbindet sich in diesem Fall auch die Frage des Dürfens.“ Während sich die letztere dieser Fragen relativ einfach durch einen Blick auf Ihr Budget beantworten lässt, erfordert die Beantwortung der ersten doch einige Fleißarbeit. Denn mit der Frage des Könnens verbindet sich in diesem Fall auch die Frage des Dürfens. Gerade aber das rechtliche Dürfen bereitet vie- 16 AdVoice 04/08 len Anwälten beim Einstieg in die Werbung große Probleme. Um diese Thematik weiß auch die Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Frau Dr. Susanne Offermann-Burckart: „Einerseits sind die Rechtsanwälte froh, die Fesseln der Vergangenheit abgeworfen zu haben. Andererseits erkennen sie, dass Fluch und Segen der Werbung nah beieinander liegen. Wer werben darf, sieht sich schnell in der Situation, auch werben zu müssen. Und gutes Marketing ist – fast immer – auch eine Frage des Geldes.“ Hat sich der Anwalt dann für die Werbung entschieden, stellt er sich im gleichen Atemzug die Frage: „Darf ich das überhaupt?“ Die Antwort lautet ganz klar: Ja er darf – aber ... Denn selbstverständlich darf ein Anwalt werben, aber er hat dabei bestimmte Grenzen zu beachten. Auch wenn es sich in § 43 b BRAO auf den ersten Blick etwas anders liest, ist mittlerweile unstreitig, dass anwaltliche Werbung grundsätzlich erlaubt ist.1 § 43 b BRAO besagt zwar, dass Werbung dem Rechtsanwalt nur erlaubt ist, „soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrages im Einzelfall gerichtet ist“ und erinnert zwar vom Wortlaut her eher an ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, tatsächlich aber wird mit § 43 b BRAO die verfassungsrechtlich garantierte Werbefreiheit konkretisiert. Denn nach der Rechtsprechung des BGH (Anwaltswerbung II) bedarf gerade nicht die Ge- stattung der Anwaltswerbung, sondern deren Einschränkung der Rechtfertigung.2 „Ein neu zugelassener Anwalt, der während seines darf, ,,wer seinen Angaben entsprechende Kenntnisse nachweisen kann, die in der Ausbildung, durch Berufstätigkeit, Veröffentlichungen oder in sonstiger Weise erworben wurden. Das wiederum ist nichts anderes als die Wiederholung des wettbewerbsrechtlichen Irreführungsverbotes“, erklärt Frau Dr. Offermann-Burckart und rät z.B. in Bezug auf die Angabe von so genannten Teilbereichen: „Ein neu zugelassener Anwalt, der während seines Studiums und der Referendarzeit niemals Berührung mit dem IT-Recht hatte, ist also gut beraten, auf einen entsprechenden Hinweis so lange zu verzichten, bis er Kenntnisse erworben hat.“ Und fügt ermunternd hinzu: „Dies kann aber, wie der ,,weiche“ Begriff ,,in sonstiger Weise“ zeigt, durchaus auch im Selbststudium erfolgen.“ Etwas strikter ist das bei den „qualifizierenden Zusätzen“ (§ 7 Abs.1 S. 2 BORA). „Die Wirklichkeit muss zur Art des Hinweises passen. Wer also angibt ,,Tätigkeitsschwerpunkt: Arbeitsrecht“ muss in nennenswertem Umfang über Kenntnisse und Erfahrungen auf diesem Gebiet verfügen und tatsächlich schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht tätig sein. Die Grenzen zwischen noch zulässiger und schon irreführender Werbung sind hier allerdings außerordentlich fließend“, weiß die Expertin. Studiums und der Referendarzeit niemals Berührung mit dem IT-Recht hatte, ist also gut beraten, auf einen entsprechenden Hinweis so lange zu verzichten, bis er Kenntnisse erworben hat.“ Dr. Susanne Offermann-Burckart Werbung beginnt mit dem Kanzleischild, dem Briefpapier und der Visitenkarte. Was soll man nun drauf schreiben, um seinen zukünftigen Mandanten zu signalisieren, dass man in Zukunft der Anwalt für Arbeitsrecht schlechthin ist? Mit Neufassung des § 7 BORA fiel die Dreiteilung in Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte sowie Fachanwaltschaften weg. Stattdessen gibt es nun Teilbereiche der Berufstätigkeit ohne und mit qualifizierenden Zusätzen und Fachanwaltschaften. In § 7 Abs. 1 S.1 BORA heißt es, dass unabhängig von Fachanwaltsbezeichnungen sog. Teilbereiche der Berufstätigkeit nur benennen „Spezialist ist nur derjenige, der auf einem einzigen, eng umgrenzten Rechtsgebiet dauerhaft tätig ist.“ Dr. Susanne Offermann-Burckart zigen, eng umgrenzten Rechtsgebiet dauerhaft tätig ist.“ Von den speziellen berufsrechtlichen Regelungen abgesehen ist für den Anwalt von heute kreative Werbung erlaubt, findet ihre Grenzen aber im UWG. Irreführende Werbung ist hier das Stichwort. Während die schon nach den §§ 3, 5 UWG unzulässig ist, finden Verstöße gegen § 43 b BRAO und §§ 6 bis 10 BORA durch ihre Einordnung als Marktverhaltensregeln über § 4 Nr. 11 UWG ihren Eingang ins UWG. Denn § 4 Nr. 11 UWG legt fest, dass derjenige unlauter handelt, der einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Während es sich bei § 43 b BRAO (und den §§ 6-10 BORA) um solche Regeln handelt, ist der wettbewerbsrechtliche Bezug anderer Paragraphen der Berufsordnung hingegen umstritten und für den Einzelfall zu ermitteln. „… zunächst einmal prüfen, ob die Werbung nach den Vorgaben der BRAO und/oder BORA erlaubt ist.“ Daher sollte ein Rechtsanwalt, wenn er eine Werbemaßnahme plant, zunächst einmal prüfen, ob sie nach den Vorgaben der BRAO und/oder BORA erlaubt ist. Dafür bietet sich das folgende Schema an: 1. Handelt es sich überhaupt um Werbung? Will ich mir auf mein schönes neues Kanzleischild gar schreiben, ich sei „Spezialist“ für Arbeitsrecht, warnt mich die Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf: „Wenn das Bundesverfassungsgericht ausführt, Fachanwälte seien nicht notwendig Spezialisten, weil § 3 43 c Abs.1 S. 3 BRAO die Führung von zwei Fachanwaltsbezeichnungen erlaube, die Tätigkeitsfelder, für die die Fachanwaltschaften eingerichtet seien, angesichts ihrer Weite nicht zwangsläufig eine Spezialisierung voraussetzten, und die mit der Verwendung der Bezeichnung ,,Spezialist“ verbundene dauerhafte Einengung der Berufstätigkeit mit einer Fachanwaltsbezeichnung nicht ausgedrückt werden könne, ist Spezialist nur derjenige, der auf einem ein- Der BGH definiert Werbung in einem Beschluss vom 07.10.19913 als Verhalten, das darauf angelegt ist, andere dafür zu gewinnen, die Leistung desjenigen, für den geworben wird, in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie werben wollen, sollte diese Voraussetzung unproblematisch vorliegen, da Sie ansonsten etwas falsch gemacht haben. 3. Sachlichkeit a) Form Grundsätzlich hat der Anwalt bezüglich des Werbeträgers die freie Wahl.5 Der Inhalt der Werbung darf allerdings nicht hinter der Form zurücktreten. b) Inhalt Der Inhalt einer Werbung ist dann nicht als unsachlich anzusehen, wenn er eine Tatsachenbehauptung darstellt, deren Richtigkeit nachprüfbar ist.6 Problematischer ist die Beurteilung von Werturteilen, da sie regelmäßig nicht objektiv zu beurteilen sind. 4. Es liegt keine Einzelfallwerbung vor Wenn Sie nach dieser Prüfung zu dem Ergebnis gelangen, dass eine Werbeaktion zulässig ist, kann Sie dieses Ergebnis , von eindeutigen Fällen abgesehen, zwar nicht davor bewahren, dass ein Gericht dies anders beurteilen mag, aber Sie vermeiden offensichtliche Fehler und sind argumentativ gewappnet. Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass heutzutage anwaltliche Werbung grundsätzlich erlaubt ist und viele Entscheidungen, die noch vor zehn oder zwanzig Jahren ergangen sind, aufgrund der Rechtsentwicklung heute nicht mehr denkbar sind. Dies gilt vor allem bezüglich der Art und Form eines Werbemediums, da sich heute allein aus der Art oder Form wohl kaum noch eine Unzulässigkeit herleiten lässt. Umso mehr kann es dafür aber auf den Inhalt und den Anlass der Werbung ankommen. Bei der Bewertung einer Werbung gilt daher der alte juristische Grundsatz: Der Einzelfall entscheidet. Das vollständige Interview ist unter www.advoice.de nachzulesen. Rechtsanwalt Sascha Brandt, Duisburg 1 BGH Urt. v. 27.01.2005, I ZR 202/02, ZIP 2005, 1004- 2. Unterrichtung über berufliche Tätigkeit 1005, WM 2005,1093-1095. 2 BGH Urt. v. 01.03.2001, NJW 2002, 2088; BGH Urt. v. Diese Unterrichtung ist gegeben, wenn die Werbung die interessierte Öffentlichkeit darauf aufmerksam macht, dass der Werbende oder Beworbene als Rechtsanwalt tätig ist.4 27.01.2005, I ZR 202/02, WM 2005,1093-1095. 3 NJW 1992, 45. 4 BGH Urt. v. 21.02.2002, I ZR 281/99; NJW 2001, 1274-1276. 5 BGH Urt. v. 21.02.2002, I ZR 281/99; NJW 2001, 1274-1276. 6 BGH Urt. v. 01.03.2001, I ZR 300/98; NJW 2001, 2087 ff. AdVoice 04/08 17 08.12.2008 16:32 Uhr Seite 18 Thema Thema Keine Absolution für schlechte Geschäftsideen Aber gutes Marketing kann Schwachstellen in der Kanzleiführung aufzeigen den. Die Professionalität, die das anwaltliche Kerngeschäft ja eigentlich vermitteln sollte, bleibt da gerne mal auf der Strecke, ganz zu schweigen von einer nachhaltigen, verlässlichen Außendarstellung. 4. Na ja – aber ich habe eigentlich gar keine Zeit, mich auch noch um Marketing zu kümmern. Tagtäglich ändern sich zig Rechtsfragen und die Antworten dazu; da muss ich schauen, dass ich dort erstmal auf der Höhe bleibe ... Patrick Ruppert, freier Journalist und Jurist aus Köln und sein Zwillingsbruder Georg Ruppert. Obwohl zum Verwechseln ähnlich, kämpfen sie auf verschiedenen Seiten, wenn es um den Job und dessen Vermarktung geht. Fotos: Patrick Ruppert Georg Ruppert, 38, ist Berater bei MCG Marketing und unterstützt mit seinem Unternehmen unter anderem Rechtsanwaltskanzleien. Im Gespräch mit seinem Zwillingsbruder und AdVoice-Autor Patrick Ruppert erläutert er, warum Rechtsanwälte heutzutage auf ein gutes Marketing achten sollten. Na ja – das ist zumindest schon mal ein Anfang. Allein reicht das aber nicht aus. In einer Studie von SPIEGEL ONLINE von 2006 wurde die Zahl der Anwälte in Deutschland im Jahr 2013 auf 190.000 geschätzt. Das heißt, der für viele Kanzleien ohnehin harte Wettbewerb um Mandate und Honorare wird sich weiter verschärfen. 1. Marketing für Anwälte? Ist das überhaupt nötig? Ich komm’ bisher auch ganz gut ohne zurecht ... 3. Aha, und da hilft dann also Marketing. Kann ich mir ganz gut vorstellen – so richtig weiß ich zwar nicht, was wirklich gutes Marketing ist, aber ich leg erst mal los. Ich mein – ich bin Anwalt, da werd ich das bisschen Marketing schon auch noch hinbekommen. Notfalls setze ich da meinen Referendar dran. Ist auf jeden Fall besser, als sich gar nicht darum zu kümmern ... Ja, das höre ich sehr häufig. In der Vergangenheit funktionierte das Geschäft ja einigermaßen gut – zumindest für einen Teil der Kanzleien – über Empfehlungen. Nur sind Anwälte heute in einer derart harten Wettbewerbssituation, dass ein Kanzleischild an der Tür oder die Auflistung im Branchenverzeichnis nicht automatisch mehr Mandate bringen. 2. Die meisten Anwälte haben aber heute ohnehin schon mehr: Homepage, Briefpapier und Visitenkarten. Der Rest passiert doch über harte Arbeit und Mundpropaganda ... 18 AdVoice 04/08 Gott bewahre! Nichts gegen Deinen Referendar. Nur – einer der größten Fehler ist es, zu glauben, dass Marketing ein unwesentlicher Nebenkriegsschauplatz ist, für den es keine Spezialkenntnisse braucht. Das führt dann mitunter dazu, dass solche Aufgaben nebenbei oder von Assistenten erledigt wer- Ist ja auch richtig so. Anwälte sollen sich aufs Kerngeschäft konzentrieren können. Dazu gehören aber auch die Ausrichtung der Kanzlei oder auf das individuelle Umfeld abgestimmte Leitlinien. Und dann wird aus „Marketing“ ganz schnell ein bestimmter Unternehmensführungsstil. Und das ist ja nun absolute Chefsache. Um die Einzelheiten kümmern sich Experten. 5. Eigentlich bin ich Experte genug. Hilfe von außen? Immerhin gelten wir ja nicht eben als neuerungssüchtig ... Nun, ich will keine Branchenschelte betreiben. Es gibt unterschiedliche Reaktionen. Ich beobachte allerdings, dass die innovativen Kanzleien da weiter sind als Du und mittlerweile die Notwendigkeit sehen, etwas im Marketing zu tun. So findet man Stellenangebote von Kanzleien für die Bereiche Marketing, PR oder Business Development. Für kleinere Sozietäten ist dieser Aufwand aber gar nicht nötig. Mittlerweile gibt es Beratungsunternehmen, die Kanzleien quasi eine „externe“ Marketingabteilung anbieten, die personell und finanziell natürlich viel flexibler ist. dinglichen Eigenschaften hin prüfen kann, ist das Erfahrungsobjekt „Marketingberatung“ erstmal nur ein Versprechen auf eine gemeinsame, erfolgreiche Zukunft. Wie bei allen Dienstleistungen gilt, dass man auf die spezifische Erfahrung der jeweiligen Personen achten soll. Vor allem aber zählt das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen den Partnern. Und das entsteht weder durch staatliche Zertifikate noch durch lange Referenzlisten, sondern durch passgenaue Kommunikation Ja, das geht in der Regel recht schnell, wenn man sich ein paar Tage mit der Planung beschäftigt. Ich stelle aber besonders bei kleinen Firmen fest, dass solche Planungsrunden im Tagesgeschäft schnell geopfert werden. Diese Zeit muss aber reserviert werden, am besten außerhalb der eigenen Firmenwände. 7. Das ist ja alles schön und gut – aber Du weißt schon, dass die Möglichkeit zu werben in meinem Job als Anwalt stark reglementiert ist. Marketing kann man wirklich messen. Dazu ist es allerdings unabdingbar, dass man sich – aufbauend auf der Strategie – auch messbare Ziele setzt. Will ich mehr Kontakte oder ein besseres Image? Ersteres kann man tatsächlich am Honorarumsatz festmachen. Aber auch Image-Kommunikation ist messbar, dann aber mit Umfragen bei der aktuellen und potentiellen Mandantschaft. Marketing ist ja nicht gleich Werbung und umgekehrt. Bevor es an Einzelmaßnahmen wie Werbung geht, muss geklärt werden, wo die Kanzlei überhaupt hin will. Ziele, Strategien und eine ausführliche Ist-Analyse sind absolut notwendige Schritte, die einer Marketingkonzeption vorausgehen. Natürlich wird in solchen Phasen auch überprüft, wie groß die Freiheiten bei einzelnen Marketingmaßnahmen sind. 8. Klingt einleuchtend und nicht besonders kompliziert. Da habe ich ja mein Marketingkonzept ganz fix auf dem Tisch ... 9. Und dann rennen mir die Mandanten die Bude ein? Oder wie kann ich den Erfolg meiner Marketingmaßnahmen sonst messen? nauer sie sich dann an ihre eigenen Maßgaben halten, desto sinnvoller ist das Marketing; das ist z.B. bei Ärzten nicht anders. 11. Können Marketingbemühungen auch den Absturz ins Bodenlose verhindern? Marketing kann keine schlechte Geschäftsidee, kein mangelndes Geschäftsmodell heilen, bestenfalls deren negative Auswirkungen verzögern. Marketing hilft allerdings, Schwachstellen zu erkennen. Mit einem tragfähigen Geschäftskonzept und einem sauber geplanten Marketing kann jede Anwaltskanzlei beruhigt in die Zukunft blicken. Bruder, ich danke Dir für das Gespräch. Gern, Bruder. Patrick Ruppert, RA und Journalist, Köln 10. Kann man in Sachen Marketing unseren Job eigentlich mit anderen Dienstleistern wie z.B. Ärzten vergleichen? Natürlich ist – unabhängig von Besonderheiten einer spezifischen Branche – immer zu einer geplanten Vorgehensweise im Marketing zu raten. Da spielt es keine Rolle, ob staatlich verordnete Bürokratie vorhanden ist oder nicht. Je besser Anwälte planen und je ge- Damit Ihre Botschaften ankommen Erfolg ist von Beginn an planbar. Wir zeigen Ihnen wie. 6. Ja – hör mir bloß auf mit den ganzen Coaches, Consultants, Trainern oder Supervisors. Bei denen weiß ich nie, was sie wirklich drauf haben oder ob alles nur Bluff ist. Schließlich ist ja nicht einmal eine Qualifikation vorgeschrieben, um Rechtsanwälte zu beraten ... Das ist das Problem jeder Dienstleistung. Im Gegensatz zum Sachgut, das ich auf seine I I I I Entwicklung von Marketingkonzepten, auch für Existenzgründer Kanzleibroschüre Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Internet-Auftritt Nutzen Sie das Förderprogramm für Beratungs-Dienstleistungen www.abc-anwalt.de Freecall 0800.ABC ANWALT 081208 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd AdVoice 04/08 19 081208 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd 08.12.2008 16:32 Uhr Seite 20 Thema Thema den? Ich wollte dann Feierabend machen.“ Während sie noch da ist und Sie auf Ihre Unterschriften schauen, fragen Sie, vage in Richtung Ihres Mandanten: „Wer war dabei anwesend?“ Gestolpert wird im Kopf, gewonnen auch Keine zweite Chance für den ersten Eindruck Sie sind durch Niederlagen jederzeit motiviert, ihre Methoden zu überdenken und NICHT ihr Ziel. Denn: „Ziele sind immobil, Methoden variabel. Nicht umgekehrt!“ Kennen Sie dagegen Anwälte mit erstaunlich inkongruenten Botschaften und schmerzhaft inkongruenten Auftritten? Was die einen anzieht, stößt andere ab. Auch mit der roten Fliege ist nicht jedes Mandat zu gewinnen. Foto: © Stephan Dietl_PIXELIO Gestolpert wird im Kopf, gewonnen auch! Deshalb zunächst ein kurzer Blick auf das wichtigste aller Geschäftsfelder – auf das Areal zwischen Ihren Ohren: tung für alles, was in Ihrer Der ganz große Trost ist eindeutig auf Ihrer Seite: Aussortieren aus diesem Wettbewerb tun Sie sich immer noch ganz allein, freiwillig“ und selbsttätig. Keine schlimme Konjunktur, kein anachronistisches Standesrecht und erst recht kein noch so böser Mitbewerber hatte jemals die Güte, dies für Sie zu erledigen. Auch „schwierige“ Mandanten mit „überhöhten“ Ansprüchen, „inkompetente“ Richter oder „zickige“ Sekretärinnen hatten und haben faktisch nicht die Macht, Ihnen gegen Ihren Willen Schwierigkeiten zu bereiten. 20 AdVoice 04/08 schwierig Mandantengespräche sind Akquisitionsveranstaltungen. Kunden gewinnen und halten Sie nicht durch die Sache, sondern durch das Gefühl des Vertrauens, das Sie beim Mandanten hervorrufen. Die Grundhaltung: „Der Mensch ist unwichtig; ich häufe Informationen an“ lässt Rückschlüsse auf die mentale Organisation und die daraus folgende Prioritätenliste des Anwalts zu. Deshalb: Anwälte vergessen allzu oft, dass „die Sache“ leider nicht selbständig zum Nachbarn des Mandanten geht und vom Anwalt schwärmt ... „Wenn du etwas von jemanden willst, lass ihn reden!“ Ich kenne wirklich viele. Und viele von ihnen berichten mir, dass schon nach der ersten Begegnung klar war: weitere Kontakte werden wirklich schwierig. „Übernehmen Sie VerantworUmgebung Der Wettbewerb im Anwaltsmarkt ist für Junganwälte unbestritten hart, die Erst-Orientierung stiftet manchen verständlicherweise zu Wankelmut an, und die Aufmerksamkeit auf die kongruente Besetzung der etwa zwanzig unterschiedlichen anwaltlichen Berufsrollen gilt zu Recht als unsäglich schwierig. Sie wollen „den Mittelstand beraten“ und haben stattdessen eine lustlos klingende Sekretärin am Telefon. Sie wollen „durch Vorträge akquirieren“ und langweilen stattdessen ihre Zuhörer. Sie wollen ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen und texten stattdessen ihre Mandanten zu. Kommentar: Eine ruppige und selbstgefällige Inszenierung. Viele haben sogar schmerzhaft feststellen müssen: Lösung: Ein Mandantengespräch ist eine Einrichtung, in deren Verlauf sich ein Profi und ein NichtProfi über eine Herausforderung unterhalten, die professionell geregelt werden soll und dafür unprofessionellen Input benötigt. ist, denn: Nur was Sie selbst ver- „Es gibt keine zweite Chan- antworten, können Sie auch ce für den ersten Eindruck.“ ändern!“ Erfolgreiche Anwälte erleben Schwierigkeiten stets als Gradmesser für ihre Entfernung zum Ziel. Je größer ihre Schwierigkeit, desto intelligenter ihre Strategie. Sie dokumentieren durch ihre Vorbereitung, durch ihren Auftritt, durch ihre Empathie und Flexibilität, durch ihre aufmerksame Geduld, durch ihre marktrelevante Fokussierung, durch ihre kongruente NonSprache, durch ihr stets lösungsorientiertes „Nein“ und ihr stets klares „Ja“ ihren Spaß an Lösungen. Ihre saubere Zielführung dient der Umgebung und ihnen selbst als Kompass und ihre aus dem Ziel folgende strategische Kommunikation macht deutlich, dass sie nur einknicken, wenn sie sich das zuvor bewusst vorgenommen haben. In den folgenden drei Einstiegs-Situationen bringen sich Anwälte traditionell in Schwierigkeiten. Ich skizziere jeweils selbst erlebte anwaltliche Lieblingsfehler, deren Wirkung – und deren Lerneffekt: 1) Mandantengespräch Lieblingsfehler: Der Mandant sitzt vor Ihnen und Sie legen los: „Was kann ich für Sie tun?“ Sie schauen während der Schilderung den Sprecher an, runzeln die Stirn, schütteln den Kopf. Nach wenigen Minuten unterbrechen Sie ihn: „Wann genau hat er das gesagt? Vorher oder nachher?“ Kurz darauf wieder: „Moment! Das muss ich genauer wissen.“ Ihre Sekretärin kommt mit der Unterschriftenmappe rein und sagt: „Wenn Sie das kurz unterschreiben wür- Der eine kann also nicht ohne den anderen! Daraus folgt: Beheimaten Sie den Mandanten! Interessieren Sie sich für SEINE Welt! Fragen Sie! Fürchten Sie bitte nicht, dass das Gespräch lange dauert (strukturierte Gespräche sind automatisch kurz!), sondern fürchten Sie, dass es nicht empathisch auf den Mandanten wirkt! Er soll sich bei Ihnen trotz und wegen seines Problems wohl fühlen. Nicht nur die Sekretärin hat ihn mit seinem Namen angesprochen, BEVOR er sich ihr vorstellte, auch Sie verwenden seinen Namen. Sie testen seinen Bedarf nach small-talk, z.B. durch die Frage: „Wie war der Weg hierher? Wir haben ja den Parkplatz hinter dem Haus ...“ Antwortet er auf solchen „Nebengebieten“, bieten Sie ihm genau diese erneut. Will er gleich zur Sache, gehen Sie ebenfalls mit! Ihre Non-Sprache ist dabei stets unterstützend. Sie geben stets, was er braucht. Ihr Erstgespräch hat – außer der Rechtsberatung – sieben Stationen: - Was ist der Kern Ihres Problems? (Sie lesen den Kern des Falles schon von Ihrem Telefonzettel ab, denn eine trainierte Sekretärin ermittelt diesen beim Ersttelefonat und teilt ihn Ihnen mit!) - Was ist Ihr Ziel? (Der Mandant bestimmt das Ziel, Sie den Weg dorthin. Nicht umgekehrt.) - Wie wird bezahlt? (Honorarfragen gehören ins Erstgespräch. Leiten Sie sie stets ein mit folgender Formulierung: „Und nun würde ich Sie gern, Herr Berger, wenn es Ihnen recht ist, über die Kosten informieren, die auf Sie zukommen könnten.“) - Wie kamen Sie auf unsere Kanzlei? (Welche meiner Marketingstrategien „greift“? Kann ich die Anzeige in den gelben Seiten im nächsten Jahr streichen oder mache ich sie größer?) - Wie läuft das Mandat ab? (strategische und taktische Fragen, Chronologie, Arbeitsabläufe, Pflichten und Rechte vor Gericht etc.) - Hausaufgaben (egal, was: Papiere ordnen, Anrufe tätigen, Bescheinigungen besorgen, Pläne nachsehen, Zeugenlisten erstellen etc. Der Mandant muss die Aufgabe nur SCHAFFEN können. Fragen Sie Start: 16. April 2009 ihn, ob er „bis Donnerstag 14.30 : Anmeldeschluss Uhr“ die Unterla15. Februar 2009 gen bringen kann (enges zeitliches Korsett). Falls ja, lassen Sie diesen Termin von Ihrer Sekretärin eintragen (Kontrolle). - Und stellen Sie Ihre Sekretärin jedem Erstmandanten vor. (Sie gehen mit Ihrem neuen Mandanten in Ihr Vorzimmer. „Und dies ist Frau Bauer. Mit ihr haben Sie ja schon telefoniert. Frau Bauer, das ist Herr Berger. Wir begleiten Herrn Berger in einer Vertragsangelegenheit. Bitte kopieren Sie schon einmal die Vollmacht und die Honorarvereinbarung, dann (jetzt zu Herrn Berger) können Sie sie gleich mit nach Hause nehmen. Frau Bauer ist in meinem Team zuständig für die Abschriftenversendung, sie macht meinen Terminkalender, und sie weiß als erste, ob Ihr Gutachten eingetroffen ist. In allen rechtlichen oder taktischen Fragen dagegen rufen Sie bitte mich an. So wissen Sie, wie die Aufgaben in unserem Team verteilt sind.“) Allein der letzte Teil reduziert die Anzahl der unnötigen Stress-Anrufe um 2/3, setzt Ihr Personal in Szene und hält Ihnen organisatorische Anfragen vom Leib. Berufsbegleitender Masterstudiengang für Juristen und Wirtschaftswissenschaftler LL.M. Versicherungsrecht • international anerkannt durch Akkreditierung • Studiendauer: 3 Semester • Blockveranstaltungen (3 Tage pro Monat) • begrenzte Teilnehmerzahl • zugleich „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ • formale Zugangsberechtigung für den höheren Dienst Interessiert? Fordern Sie unsere Broschüre an: www.versicherungsrecht-muenster.de oder +49 (0) 251 620 77 0 AdVoice 04/08 21 081208 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd 08.12.2008 16:32 Uhr Seite 22 Thema 2) Akquisition Lieblingsfehler: Sie sitzen erstmals einem Interessenten gegenüber, den Sie in Ihrem Tennisclub kennen gelernt haben. Beim Bier hatte er angedeutet, in seiner Tischlerei nicht weiter zu wissen. Die Auftragslage sei seit Jahresbeginn schlecht, und vermutlich müssten zwei seiner fünf Mitarbeiter das Unternehmen verlassen. Sie schildern ihm nun im Erstgespräch, worauf Unternehmer im Arbeitsrecht achten müssen. Sie schildern alle Eventualitäten. Sie sparen nicht mit Warnungen. Sie sagen, was alles schief gehen kann. Sie gratulieren ihm, dass er wenigstens keinen Betriebsrat hat. Sie schildern drei andere Fälle, in denen Sie erfolgreich waren. Sie erklären, dass Sie als Fachmann schon wissen, wie es geht, und dass er sich keine Sorgen machen muss. Sie leiten die Honorarfrage ein mit „jetzt müssen wir noch übers Geld reden“. Sie erläutern, worauf er besonders achten muss. Als er nach Ihrem neunminütigen Monolog endlich selbst zu Wort kommt, sagt er: „Ich überleg es mir“ und steht auf. Sie rufen gerade noch hinterher: „Viel Zeit haben Sie aber nicht mehr!“ und denken, als er weg ist: „Merkwürdig, wenn er ein Problem hat, sollte er es doch lösen wollen!“ Kommentar: Akquisition ist im Anwaltsalltag eine A-Aufgabe – damit nicht delegierbar und nicht verschiebbar! Wollen Sie wirklich alte Mandanten zurückgewinnen, bestehende halten und neue akquirieren? Dann ist Ihre Mitarbeiterführung fordernd und fördernd, Ihre Mandantenveranstaltungen sind gut geplant. Sie bieten spannend-verständliche Vorträge, zurückhaltende Kanzleipräsentationen, einen flexibel-aufmerksamen Telefonservice, eine nutzenorientierte Broschüre, eine „Corporate Identity“ in äußerer Form sowie eine kommunikationsstarke Unternehmenskultur nach innen. Sie betreiben die Ausweitung eines Mandats, während Sie die Rechnung überreichen, Sie würdigen positiv den Mitbewerb und bieten jedem Interessenten einen direkten Leistungsvergleich an. Sie nehmen Ihre Kanzlei- und Selbstpräsentation ausschließlich aus Kundensicht wahr und optimieren beides permanent. Sie schätzen Einwände und Kritik als 22 AdVoice 04/08 Hinweise auf Lernbedarf und präsentieren ein „Nein“ stets mit Lösung. Sie werben Ihre Assistentin aus einem 4-Sterne-Hotel ab, verpflichten sie (und sich selbst) zu regelmäßigem gegenseitigen feed-back und binden sie fest in das Akquiseteam ein. Sie sprechen eine laientaugliche Sprache, optimieren Ihr Beschwerdemanagement durch pro-aktive Auftritte und gehen niemals ohne Ziel aus dem Haus oder ans Telefon. „Alle Akquisitionsstrategien sind trainierbar – nur die wichtigste nicht: der Wille.“ Lösung: Das Wollen erkennt man am Tun: Sie wollen wirklich, dass dieser Interessent ein begeisterter Mandant wird (denn nur solche betreiben offensiv Werbung für Sie)? Die allererste Maßnahme ist dazu sofort die schwierigste für fast alle Anwälte: Halbieren Sie die Anzahl Ihrer Worte und verdoppeln Sie die Anzahl Ihrer Fragen! Ein Probleminhaber muss Ihnen vertrauen, damit er Ihr Mandant wird. Lassen Sie daher stets den reden, von dem Sie was wollen! Der Redeanteil im ersten Teil des Erstgesprächs liegt bei 9:1 – und Sie wissen, zu wessen Gunsten! Dasselbe gilt in small-talk-Situationen: Wer fragt, führt. 3) Kleidung Lieblingsfehler: Sie sind der neue Insolvenzberater eines Hamburger mittelständischen Umzugsunternehmens und halten Ihren Antrittsvortrag vor 80 von der drohenden Insolvenz betroffenen gewerblichen Mitarbeitern eines familiengeführten Umzugunternehmens. Diese tragen gewöhnlich 60 kg schwere Kartons, Sie dagegen – motiviert von Ihrer Gewohnheit, besonders überzeugend wirken zu wollen – tragen Ihren dreiteiligen Anzug, Einstecktuch, Krawatte und handgenähte Schuhe. Kommentar: Inkongruente Non-Sprachen machen kongruente Sprachen sehr schwierig. Was immer Sie durch Kleidung ausdrücken WOLLEN, ist unerheblich. Erheblich ist, was Sie Thema dadurch FAKTISCH ausdrücken. In diesem Fall konnte ich den Anwalt gerade noch rechtzeitig dazu verleiten, Krawatte, Einstecktuch und Weste abzulegen. Ich konnte ihn auch dazu bewegen, sich während dieser Rede NICHT hinter das in der Kantine vorbereitete Rednerpult zu stellen, sondern sich auf einem Barhocker DIREKT vor den Mitarbeitern zu platzieren, das Mikro in der Hand zu halten und die Sprache der Hörer zu sprechen. Er drückte als erstes aus, was zwischen den Ohren der Hörer – und nicht zwischen seinen Ohren! – vor sich ging. Er dialogisierte seinen Monolog und erreichte so große Aufmerksamkeit und viele Zwischenfragen. „Kleiden Sie sich eine Spur besser als das Gros Ihrer ZielMandantschaft.“ Lösung: Es ist eine hohe Kunst, eigene Befindlichkeiten und Gewohnheiten sowie die eigene Tagesform HINTER den Bedarf und den Usus des Gesprächspartners zu stellen. Werden Sie also Künstler in eigener Sache! Ich kenne erfolgreiche Patentanwälte, die gern einen Anzug tragen. Für ihre Mandantengespräche jedoch, die zu etwa 90 % in den Produktionshallen des Mandanten ihren Anfang nehmen, entschließen sie sich zu kurzärmeligen(!), karierten(!) Hemden mit Jeans und Jackett. Das ist ihr pragmatischer, allein am Mandanten-Usus und am eigenen Gesprächsziel ausgerichteter Auftritt. Diese Devise betrifft auch Assistentinnen, sofern sie Kundenkontakt haben! Weg mit sichtbaren Piercings, ungepflegten Frisuren, großem Dekolleté, zu viel oder zu wenig Make-up, riechbarem Essen im Büro, Miniröcken, Frustminen am Empfang etc. Die kompeltte Fassung des Beitrages mit weiteren Beispielen finden Sie auf unserer Seite unter http://www.davforum.de/933 Johanna Busmann, Trainerin, Hamburg Vom Börsenparkett aufs Sozialamt Junge Berufsanfänger bewegt die Frage des Scheiterns Es ist der Wunsch eines jeden selbständig tätigen Rechtsanwalts. Das Geschäft möge brummen, und das am besten von Anfang an. Mit viel Enthusiasmus starten in aller Regel junge Anwältinnen und Anwälte nach dem Bestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung. Noch wissen die wenigsten, was sie tatsächlich im Alltag erwartet. Bei einem Streitwert von 5.000 €, gemessen am Arbeitseinsatz und dem Zeitablauf, weicht Ernüchterung der anfänglichen Vorstellung vom kometenhaften Aufstieg im freiberuflichen Anwaltszirkus. Die Abrechnung fällt mit rund 500 € eher bescheiden aus, zumal man der alten Dame mit einer Ratenzahlung von je 50 € pro Monat entgegengekommen war. Konkurrenzdruck und falsches Berufsverständnis Dazu gehört, wie beispielsweise mit schwierigen Mandanten umzugehen ist, leistungsschwache Angestellte motiviert oder finanziellen Durststrecken überlebt werden. Nach erfolgreicher Suche geeigneter Büroräume und Beschaffung der Erstausstattung wie Computer, Schreibtisch und Briefpapier geht es los – Schild an die Eingangstür und fertig! Im Freundeskreis wird man schon empfohlen, allerdings ruft niemand an, um sich in Versicherungsfragen beraten zu lassen. Fünf Mietrechtsfälle, zwei Scheidungen, sieben Forderungssachen, vier Ordnungswidrigkeitssachen wegen Alkohols im Straßenverkehr und eine arbeitsgerichtliche AuseinanderWarten auf das Mandat seisetzung bilden die Ausbeute im nes Lebens ersten Berufsjahr. Das reicht so eben, um die Mietkosten des BüAufstiege und Fall liegen dicht beinander. Mancher Jurist der ros zu tragen. Für den Rest komDann beginnt es, das gespannte Branche landete am Ende beim Sozialamt. Foto: Andrea Vollmer men die Banken und die VerWarten auf die ersten Mandanwandten auf, die immer noch ten. Das Telefon stets im Auge, es klar, auch wenn als Kanzleiausrichtung eigentmächtig stolz auf den juristischen Nachwuchs könnte ja klingeln. Lieber länger im Büro sitlich Versicherungsrecht angepeilt war. Was sind. zen, als verfrüht das Weite suchen, schließfolgt, sind jede Menge Schriftwechsel mit einem lich besteht die Chance auf das Mandat des eher gelangweilten, meist schnoddrig agierenLebens. Und siehe da, es klingelt, vier Wo„Mit der eigenen Kanzlei zu den Altanwalt auf der Gegenseite, diverse Ortschen nach Eröffnung der Kanzlei. Es ist eine termine und nach einem Jahr eine Vereinba75-jährige Frau, die Mutter einer Freundin, scheitern, ist für die meisten rung, an deren Ende der Baum zwar gestutzt die mit ihren Nachbarn im Clinch liegt. Ein Berufsträger ein besonders wird, aber grundsätzlich erhalten bleibt. Baum, der mit seinen Ästen über ihren Zaun wächst, soll Stein des Anstoßes sein. bitteres Eingeständnis am Es wird ein Termin für den folgenden Tag Punkt 12.00 Uhr vereinbart. Rasch noch die Frisur verbessert und freundlich die Mandantin empfangen. Bei einer frisch gebrühten Tasse Kaffee schildert die alte Dame in penibler Gründlichkeit den Sachverhalt, ohne dabei ihre betagte Dackelhündin und ihre Enkelkinder zu vergessen. Aus ursprünglich gedachten 20 Minuten Erstberatung sind ausschweifende zwei Stunden geworden. Der Fall wird übernommen, na „Bei einer frisch gebrühten Ende eines Abschwungs an- Tasse Kaffee schildert die al- fänglicher Hochstimmung.“ te Dame in penibler Gründlichkeit den Sachverhalt, ohne dabei ihre betagte Dackelhündin und ihre Enkelkinder zu vergessen.“ Tatsächlich wächst das Unbehagen, feststellen zu müssen, dass wenig von der ursprünglichen Vorstellung geblieben ist. Der tägliche Konkurrenzdruck, das oft falsche Verständnis von Mandanten über den Anwaltsberuf („Der Anwalt ist angesehen und reich.“) und die drückende Geldnot treiben AdVoice 04/08 23 081208 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd 08.12.2008 16:32 Uhr Seite 24 Thema etliche binnen kurzer Zeit wieder frustriert aus der Selbständigkeit. Mit der eigenen Kanzlei zu scheitern, ist für die meisten Berufsträger ein besonders bitteres Eingeständnis am Ende eines Abschwungs anfänglicher Hochstimmung. Nicht selten steht der so genannte Vermögensverfall fest, der den Verlust der Anwaltszulassung zur Folge hat. Doch warum schaffen es Rechtsanwälte beim Kaltstart und andere wiederum nicht? Gerade die Frage nach dem Scheitern bewegt junge Einsteiger. Nachfragen bei der Bundesrechtsanwaltskammer fördern kein klares Bild über die Ursächlichkeiten zu Tage. Das von der Kammer aufbereitete statistische Material skizziert zwar erkennbar die zahlenmäßige Entwicklung in den rechtsberatenden Berufen. Doch die Motivationslage des einzelnen, insbesondere auf Beendigung der Rechtsanwaltstätigkeit geht daraus nicht hervor. Beratungsresistente Berufseinsteiger männische Erfahrung“ als Hauptgründe für das Scheitern angesehen werden. Nimmt man dann noch die in der Befragung ermittelten Durchschnittsumsätze der selbständigen Berufsanfänger hinzu, rückt der Gedanke an vorzeitige Aufgabe in greifbare Nähe. Nach den ersten zwölf Berufsmonaten lagen die Durchschnittshonorarvolumina von Einzelanwälten bei 1.531 €. Sozietätsgründer hatten geringfügig mehr zu verbuchen, dagegen Bürogemeinschaftler mit ca. 300 € weniger. Daraus folgerten 18% der Selbständigen, dass sie davon leben konnten. Weitaus mehr, nämlich 31% sagten, sie konnten unter Einschränkungen ihren Lebensunterhalt bestreiten. Mehr als die Hälfte allerdings gab zu, nicht ohne Nebenjob oder anderweitige Rücklagen klarzukommen. „Mehr als die Hälfte der Berusanfänger gibt zu, nicht ohne Nebenjob oder anderweitige Rücklagen klarzukommen.“ Im Jahre 2006, so die Statistik, sind unter den bis zu 39-jährigen Berufsträgern 1.146 Juristen im gesamten Bundesgebiet aus dem Anwaltsberuf ausgeschieden, darunter auch jene, bei denen der Start in die Selbständigkeit misslang. Immerhin, das fand das Soldan-Institut in einer Studie 2006 heraus, wählten rund ein Drittel der jungen Anwältinnen und Anwälte den Weg der Selbständigkeit. Als Motivation für die Gründung der eigenen Existenz gaben 62% an, die Selbständigkeit gewünscht zu haben. Immerhin äußerten ganze 42%, sich aufgrund mangelnder Aussichten auf dem Arbeitsmarkt für die Selbständigkeit entschieden zu haben. Die Neugründungen beinhalten Bürogemeinschaften, Sozietäten, aber auch Einzelanwaltskanzleien. Dass die „Notwahl“ Kanzleigründung problematisch ist und, wie im obigen Beispiel gezeigt, Frust sowie Existenzangst fördert, dürfte auf der Hand liegen. Hinzu kommt, dass der durchschnittliche selbständige Berufseinsteiger als äußerst beratungsresistent gilt. Denn laut der Soldan-Studie verzichtete im Erhebungsjahr 2006 die Mehrheit der Kanzleigründer, nämlich 83%, auf einschlägige Beratungsangebote, eine Steigerung zu 1997 von 11%. Dieses Ergebnis mag deshalb besonders erstaunen, weil von den „Junganwälten“ „unzureichende Planung und mangelnde kauf- 24 AdVoice 04/08 Das sind Aussichten, die nicht gerade zum Einstieg in die anwaltliche Eigenständigkeit verlocken. Hätte zu Beginn eines Jurastudiums jeder Kommilitone ein realistisches Bild über die Erwerbschancen in der Selbständigkeit als Rechtsanwalt, wären möglicherweise die Neuzulassungen nach Bestehen des 2. Staatsexamens deutlich niedriger. Von Traumstart und Pleite Eine Geschichte vom Scheitern kann der ehemalige Rechtsanwalt Frank T. aus Düsseldorf (Name und Ort von der Redaktion geändert) erzählen. Er war Einzelanwalt, beriet kleinere lokale Firmen, besaß auch für die guten Kontakte ein Parteibuch und engagierte sich in der Kommunalpolitik. Es sah nach einem Traumstart aus, der besonderen Auftrieb durch solche Unternehmen bekam, die am sog. Neuen Markt operierten. Und zu beraten gab es einiges rund um das stetig wachsende Internet. Großzügige Büroräume und ein repräsentatives Auto unterstrichen den Erfolg – in den Zeiten des Dot.Com-Booms kein Problem. Doch dann war der Traum ausgeträumt. Mit den kurzzeitigen Stars auf dem Börsenparkett ging es ab in die Tiefe, auch mit Frank T., der zunächst so tat, als sei alles beim Alten – keine Notwendigkeit, sein Geschäftsmodell umzustellen, gar neue Mandanten zu gewinnen. FORUM Junge Anwaltschaft im DAV „Mit den kurzzeitigen Stars auf dem Börsenparkett ging es ab in die Tiefe.“ Die ersten großen Pleiten bedeuteten nicht nur unbezahlte Rechnungen, sondern auch keine Jobs mehr. Nach außen wirkte er mit scheinbar stabiler Fassade, nach innen jedoch Beziehungsabbruch und Immigration. Er nahm Mandate zwar noch an, doch war er mental nicht mehr bereit, diese ordnungsgemäß zu bearbeiten. Hart an der Grenze zur Illegalität, ließ er Akten liegen, vertröstete Mandanten mit Fehlinformationen. Das Lügengebäude schien zu halten, bis eine Frist endgültig platzte. In einem Haftungsprozess musste er die Karten auf den Tisch legen. Parallel folgten die Eidesstattliche Versicherung und der Vermögensverfall. Er stieg aus und zog sich aus allen Ämtern zurück. Er wurde noch einmal bei einem Speditionsunternehmen gesehen, wo er als Gelegenheitsaushilfe mit anpackte. Das reichte noch nicht einmal, um alle seine Gläubiger gleichmäßig zu bedienen. Irgendwann verlief sich seine Spur im Sande. Der Speditionsunternehmer meldete auf telefonische Rückfragen, Frank K. sei nicht mehr zur Arbeit erschienen. Vermögensverfall Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn. (BGH, Senatsbeschluss vom 15.9.2006 – AnwZ (B) 109/06, im Übrigen st. Rspr. BGH; vgl. Senatsbeschluss vom 25.3.1991 – AnwZ (B) 73/90, BRAKMitt. 1991, 102; Senatsbeschluss vom 21.11.1994 – AnwZ (B) 40/94, BRAKMitt. 1995, 126.) In einem solchen Fall verlangt § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO den Widerruf der Anwaltszulassung. Das FORUM ist: Die Stimme der jungen Juristen. Eine der größten Arbeitsgemeinschaften innerhalb des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Das FORUM bietet: Fortbildungen. Ein Netzwerk. Eine Lobby. Antworten und Hilfe für den Berufsstart und die ersten Anwaltsjahre. Eine Mitgliedschaft zahlt sich aus: 1. Kostenlos: Mitgliederzeitschrift AdVoice 2. Kostenlos: Eine Antwort auf fast jede Frage aus dem Anwaltalltag – Teilnahme an der moderierten Mailingliste des FORUMs 3. Kostenlos: 11x jährlich Anwaltsblatt 4. Günstige Konditionen bei der Krankenversicherung, Altersversorgung und Krankentagegeld 5. Z.B. bei der Gerling Versicherung AG besteht ein Abkommen exklusiv nur für FORUMs-Mitglieder, welches unseren Mitgliedern sehr günstige Konditionen für die Berufshaftpflichtversicherung einräumt. www.davforum.de/866 6. Fortbildung: eigene Seminare und günstigere Konditionen bei anderen Anbietern 7. Z.B. Mitglieder-Rabatt, teilweise bis zu 50% bei der Deutschen Anwaltakademie, teils Vergünstigungen bei Veranstaltungen anderer ARGEs im DAV 8. Rahmenabkommen: Kostenlose Kreditkarten AnwaltCard EUROCARD, VISA, ANWALT-Card (leider nicht für Referendare) 9. Rahmenabkommen: Mobilfunk-Rabatte T-Mobile D1, D2 Vodafone und Telego 10. NJW-Abo-Ermäßigung um 22 EUR jährlich (Referendare erhalten vom Verlag weitere Ermäßigungen) 11. Vergünstigte Teilnahmegebühr beim Deutschen Anwaltstag. Dauerkarte für 41 Euro (statt Normalpreis 190 EUR, DAV-Mitglieder 82 EUR) 12. Netzwerk und Erfahrungsaustausch: Regelmäßige Stammtische in fast allen LG-Bezirken, Präsenz beim Deutschen Anwaltstag 13. Viele örtliche Anwaltvereine bieten FORUMs-Mitgliedern weitere Vergünstigungen an 14. Internationales Netzwerk durch Mitgliedschaft in der European Young Lawyers Bar Association und zahlreiche Länderbeauftragte als erste Ansprechpartner bei grenzüberschreitenden Rechtsproblemen 15. Und nicht zuletzt engagieren wir uns in der Berufspolitik und der anwaltlichen Selbstverwaltung und wahren dort die Interessen der jungen Anwaltschaft Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft: Junge Anwältin oder junger Anwalt unter 40 Jahren Referendare und Assessoren Jährlicher Mitgliedsbeitrag 50 EUR, bei Eintritt ab Juli eines Jahres 25 Euro. Ermäßigung für Mitglieder eines dem DAV angeschlossenen Anwaltvereins auf 25 EUR. Beitritt online: www.davforum.de/anmeldung RA und Journalist Patrick Ruppert, Köln 081208 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd 08.12.2008 16:32 Uhr Seite 26 Thema Thema Rechtsanwaltsschriftsatzdurchführungsverordnung (RASDV) Tipps zum guten Stil sellschaftliche Zusammenleben. Nur: Über die nötigen (fach-)sprachlichen Kenntnisse verfügt der gemeine deutsche Bürger zumeist nicht. Wozu auch – dafür gibt es ja Juristen. Das wiederum heißt: Wann immer Sie als Jurist mit einer breiten Öffentlichkeit in Kontakt treten (und das in besonderem Maße in Bereichen des Marketings und der PR), müssen Sie das Recht in allgemein verständliches Deutsch übersetzen. Wie aber lässt sich nun die Fachsprache des Rechts entrümpeln und umschmieden in ein Deutsch, das auch ankommt beim Adressaten, der fachlich unbeleckten Öffentlichkeit? Eigentlich ist das gar nicht so schwer. Folgende „10 Gebote guten Stils“ können Ihnen dabei helfen. 1. Gebot: Der Realitäts-Check Lassen Sie jeden für die Öffentlichkeit gedachten Text vor der Veröffentlichung von einem Laien lesen – am besten von Ihrer Großmutter. Je größer der Abstand der „Testperson“ zur Rechtsmaterie, desto besser. Hat sie Ihr Werk verstanden, können Sie es beruhigt in Druck geben. Wer findet sich noch zurecht im Reich der Wortungetüme? Als Anwalt sollte man die Sprache der „normalen Menschen“ beherrschen. Zeichnung: Anke Schiller-Mönch Irgendwo in einem Handbuch für angehende Lehrer habe ich mal gelesen, dass „verrätselte Einstiege“ in Stunden ganz großartig seien. Was für Lehrer gut ist, muss für Juristen nicht schlecht sein; und was für Unterrichtsstunden taugt, ist vielleicht auch für Texte wie diesen ganz brauchbar, in dem es ja auch irgendwie darum geht, etwas zu lernen. Nun denn: Lesen Sie folgende Definition und versuchen Sie herauszubekommen, was da eigentlich definiert wird! den außerdem zur Erzeugung der Transportbewegung benutzten Naturkräften – Dampf, Elektrizität, tierischer oder menschlicher Muskeltätigkeit, bei geneigter Ebene der Grundlage auch schon durch die eigene Schwere der Transportgefäße und deren Ladung usf. – bei dem Betriebe des Unternehmens auf derselben eine verhältnismäßige gewaltige, je nach den Umständen nur bezweckterweise nützliche oder auch Menschenleben vernichtende und menschliche Gesundheit verletzende Wirkung zu erzeugen fähig ist.“ „Eine ... ist ein Unternehmen, gerichtet auf wiederholte Fortbewegung von Personen oder Sachen über nicht ganz unbedeutende Raumstrecken auf metallener Grundlage, welche durch ihre Konsistenz, Konstruktion und Glätte den Transport großer Gewichtsmassen beziehungsweise die Erzielung einer verhältnismäßig bedeutenden Schnelligkeit der Transportbewegung zu ermöglichen bestimmt ist, und durch diese Eigenart in Verbindung mit Vermutlich haben Sie keinen blassen Schimmer, worum es geht. Sollten Sie aber. Denn bei obigem Beispiel handelt es sich um einen Auszug aus einem Urteil des Deutschen Reichsgerichts vom 17. März 1879. Damit ist er ein juristischer Fachtext. Nicht ganz aktuell zwar, aber aus einer Zeit, in der – ich erzähle Ihnen vermutlich nichts Neues – auch weite Teile des aktuell gültigen Bürgerlichen Rechts formuliert wurden. 26 AdVoice 04/08 Wenn nun aber nicht einmal Fachkräfte diesen Satz (jawohl, es ist ein einziger Satz!) verstanden haben, wie soll dann erst der juristische Laie sich einen Reim darauf machen, geschweige denn dementsprechend handeln? „Was nicht zu verstehen ist, kann weder auf Verständnis hoffen noch auf Befolgung.“ Den ehemaligen Verfassungsrichter und Bundespräsidenten a.D. Roman Herzog verführte dieser Umstand einst zu der schönen Diagnose: „Was nicht zu verstehen ist, kann weder auf Verständnis hoffen noch auf Befolgung.“ Genau darin liegt das Problem der Fachsprache des Rechts. Sie wendet sich eben nicht nur an Rechtsgelehrte, sondern auch an jeden einzelnen Bürger – schließlich sind Gesetze nichts anderes als Handlungsanweisungen fürs ge- 2. Gebot: KISS – Keep it simple, stupid! So nötig und hilfreich Fachtermini für die Kommunikation unter Experten sind – für die Öffentlichkeit sind sie „böhmische Dörfer“: Fahrnis, Verkehrssitte, Auflassung, in Ansehung. Versuchen Sie, wenn möglich, völlig ohne Fachbegriffe auszukommen. Geht es gar nicht ohne, erklären Sie sie. Und bedenken Sie: Manche Fachbegriffe des Rechts tauchen zwar auch in der Standardsprache auf, werden dort aber völlig anders verwendet: Früchte, Zubehör, grundsätzlich, regelmäßig, Leihe, unverzüglich ... 3. Gebot: Worte sind keine Ungetüme Das Deutsche hat die verführerische Fähigkeit, Substantive endlos zusammensetzen zu können – bis wahre Wortungetüme entstehen. Mark Twain bezeichnete sie einst als „Umzüge sämtlicher Buchstaben des Alphabets“. Sie mögen praktisch erscheinen, um möglichst viel Information auf knappem Raum zu vermitteln: „Das Vergabeverfahren ist im Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz geregelt.“ Nur verstehen kann sie niemand. Hilfreich ist es hier, mehrere kurze Sätze zu formulieren, die den gleichen Sachverhalt deutlich machen: „Der Bau von Fernstraßen kann in Deutschland auch privat finanziert werden. Das entspre- chende Gesetz regelt auch das Vergabeverfahren.“ 4. Gebot: Hauptsache keine Hauptwörter Es mag merkwürdig klingen: Aber vermeiden Sie Substantive (Hauptwörter). Genauer: Solche, die Sie benutzen, um Tätigkeiten auszudrücken: „Das rückwärtige Einparken ist in solchen Parkhäusern nicht gestattet.“ Dafür hält die deutsche Sprache nämlich eigentlich Verben (Tätigkeitswörter) parat. Nutzen Sie sie: „In solchen Parkhäusern dürfen Sie nicht rückwärts einparken.“ 5. Gebot: Nur sinnvolle Verben machen Sinn In so genannten Funktionsverbgefügen gibt es zwar noch Verben, aber sie haben ihren ursprünglichen Sinn verloren, dienen lediglich als Platzhalter im Satz und werden von Substantiven begleitet, die die eigentliche Tätigkeit vermitteln. Am häufigsten sind das die Funktionsverben „durchführen“ und „erfolgen“: „Im Anschluss erfolgte durch die anwesenden Polizeibeamten eine Hausdurchsuchung.“ Was für eine hölzerne Ausdrucksweise! Verwenden Sie stattdessen das Verb, das die entsprechende Tätigkeit ausdrückt: „Anschließend durchsuchten die anwesenden Polizisten das Haus.“ Weitere häufige Funktionsverbgefüge, die Sie meiden sollten: zur Anwendung kommen, zur Präsentation gelangen, zur Diskussion bringen, in Frage stellen, in Anspruch nehmen, eine Erklärung abgeben. Warum kann man nicht stattdessen einfach etwas anwenden, präsentieren, diskutieren, hinterfragen, beanspruchen, erklären? 6. Gebot: In der Kürze liegt die Würze Als Faustregel gilt: Je kürzer der Satz, desto verständlicher ist er. Vermeiden Sie ellenlange Bandwurmsätze – Verschachtelungen sind ohnehin tabu. Als abschreckendes Beispiel führen Sie sich immer das Reichsgericht vor Augen. Komplexe Sätze sind viel leichter verständlich, wenn sie zwei, drei oder gar vier kurze Sätze daraus machen. 7. Gebot: Personen handeln lassen Benutzen Sie so oft wie möglich Aktivsätze und vermeiden Sie Passivkonstruktionen. Sagen Sie nicht, dass etwas getan wird: „Anschließend wurde das Haus von den anwesenden Polizisten durchsucht.“ Lassen Sie vielmehr eine oder mehrere Personen etwas tun: „Anschließend durchsuchten die anwesenden Polizisten das Haus.“ Der Text wirkt dadurch lebendiger und dynamischer. 8. Gebot: Ge-ni-tiv ins Wasser, weil es Dativ ist Auch wenn die Sprachwissenschaft den deutschen Genitiv im Aussterben begriffen sieht – Autoren von Fachtexten lieben ihn. Besonders als Genitiv-Reihung: „In Anbetracht des Ausmaßes der Widersprüchlichkeit der Aussagen Ihres Mandanten ist eine schnelle Einigung ausgeschlossen.“ Wenn Sie ehrlich sind, klingt das fürchterlich. Wiederum hilft es, den entsprechenden Sachverhalt in mehreren kurzen Sätzen darzulegen, so dass die Zusammenhänge deutlich werden: „Ihr Mandant hat in hohem Maße widersprüchlich ausgesagt. Deshalb ist eine schnelle Einigung ausgeschlossen.“ 9. Gebot: Mut zur Lücke In Texten für die Öffentlichkeit geht Verständlichkeit immer vor Vollständigkeit! Mag sein, dass das eine oder andere Detail fehlt, dass durch eine sprachliche Vereinfachung die unter Juristen so geliebte Präzision flöten geht. Na und? Wenn der Text jenen Erfolg hat, dass die Leser sich Ihnen zuwenden, nachhaken, fragen – dann können Sie all das, was vorher gefehlt hat, nachliefern. Im anderen Fall war alles für die Katz’ – inklusive aller mühsam untergebrachten Details und der ganzen Präzision. 10. Gebot: Dem Text Zeit geben Wenn die Zeit es erlaubt, lassen Sie den Text, nachdem Sie ihn verfasst haben, ein oder zwei Tage ruhen. Lesen Sie ihn anschließend noch einmal und klopfen Sie ihn auf sprachliche Hindernisse ab. Danach 1. Gebot. Und noch etwas: Geben Sie sich selbst Zeit. Öffentlichkeitsarbeit ist zu wichtig, als dass man sie zwischen zwei Akten erledigen könnte. Und sie ist ein Handwerk, das man lernen muss, wie jedes andere Handwerk auch. Wenn Sie am Anfang Schwierigkeiten haben, die 10 Gebote guten Stils umzusetzen, verzagen Sie nicht. Auch hier gilt: Übung macht den Meister! Vielleicht gleich morgen während der nächsten Fahrt in der Eisenbahn. Apropos: Was eine Eisenbahn ist, hat Ihnen ja schon 1879 das Reichsgericht sehr eindrucksvoll erklärt. :) Journalist Sascha Mönch, Weimar AdVoice 04/08 27 081208 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd 08.12.2008 Thema 16:33 Uhr Seite 28 Thema Seriös, schrill, schräg, schmuddelig – Berliner Kanzleien Fotos: Andrea Vollmer 28 AdVoice 04/08 AdVoice 04/08 29 081208 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd 08.12.2008 16:33 Uhr Seite 30 Thema Nomen est Omen Wege zum passenden Kanzleinamen die eigene Besonderheit durch eingängige Namen auszudrücken. Wenn man sich einmal umsieht, entdeckt man neben den vielen bekannten Nachnamen-Kanzleien auch Namen wie: ACURIS, Advo Company, Advocall, Advocatur, Advocado, Clemente, Gigarecht, Ihr Anwalt 24, Juraxx, Juritax, Juriworld, Syndicus ... Ein Dienst der opta data® Gruppe Die Vorteile von Kunstnamen Wer so gar keine Idee für sein Label hat, muss zum Scrabbel greifen oder professionelle Namensfinder ranlassen. Fotos: © derateru _PIXELIO Kanzleien, die nach ihrem Inhaber benannt sind, haben einen Vorteil: Der Anwalt steht für Außenstehende persönlich hinter seiner Kanzlei und bürgt gewissermaßen für seine Leistungen. Das ist gut, wenn man sich schon einen Namen gemacht hat. Aus der Sicht einer Person, die auf Anwaltssuche ist, ist diese Benennung jedoch nicht allzu aussagekräftig. Vielleicht klingt ein Name schöner oder kompetenter als ein anderer, aber eine Botschaft ist nicht mit ihm verbunden. Vor allem fällt man als Anwalt kaum unter den vielen anderen Namen auf, wenn ein potentieller Mandant die Gelben Seiten oder das Online-Telefonbuch aufschlägt. Das heißt natürlich nicht, dass jede Kanzlei sofort ihren Namen ändern muss – im Gegen- 30 AdVoice 04/08 teil: Ein gut eingeführter Name soll natürlich bestehen bleiben. Es geht zum einen um Junganwälte auf dem Sprung in die Selbständigkeit und auf der Suche nach einem einzigartigen Namen. Interessant ist die Diskussion um die Namenswahl auch für An- tomatisch nach Internet- oder Medienrecht, Clemente sorgt für ein sympathisches, vertrauenswürdiges Image, der Kunstname Acuris klingt seriös und erscheint darüber hinaus als positiver Nebeneffekt ganz oben im Telefonbuch. wälte, die sich in einer Kanzlei zusammenschließen und nicht einfach nur ihre Namen aneinander reihen möchten. Neue Spielregeln durch das Internet Tatsächlich fallen Kanzleinamen in der letzten Zeit immer öfter aus dem bekannten Rahmen. Ein Grund hierfür ist die noch relativ neue Branche der Online-Anwälte und die damit verbundenen neuen kommunikativen Spielregeln durch das Internet. Mittlerweile setzen aber auch andere Kanzleien darauf, „Wird der Name der Kanzlei geschickt gewählt, erfüllt er nicht nur die Aufgabe der Benennung, sondern vermittelt eine Botschaft.“ ETVMPHI Eine Kanzlei heißt wie ihr Rechtsanwalt bzw. ihre Rechtsanwälte, oder? RA Schmidt; Anwaltsbüro Müller; Hempelsberg, Grafmeier, Winkelsdorf & Partner oder TLR Rechtsanwälte – schätzungsweise 98% der deutschen Kanzleien wählen einen Namen nach diesem Muster. Auch wenn diese Vorgehensweise nahe liegt, ist sie nicht unbedingt die effektivste. Alternative Optionen aus dem noch relativ unbekannten Bereich der Namensfindung für Anwälte sollen im Folgenden einmal näher durchleuchtet werden. Zuallererst fällt eine „Advo Company“ unter den Konkurrenten stärker auf und bleibt besser im Gedächtnis als die Kanzlei „Theiss & Weingartner“. Vor allem aber kann mit neuen Namenskreationen eine zusätzliche Botschaft vermittelt werden: Gigarecht klingt au- Damit Ihr Honorar sicher und schnell bei Ihnen ankommt Stellen Sie sich den Idealfall vor: Nach Abschluss des Mandats schreiben Sie Ihre Rechnung – und innerhalb einer Woche ist das Honorar auf Ihrem Konto. Machen Sie den Idealfall zur Regel: mit dem Kanzleiabrechnungsservice der opta data®. > Minimieren Sie deutlich Ihren Verwaltungsaufwand > Schützen Sie sich vor Zahlungsausfällen > Erhöhen Sie die Planungssicherheit durch schnellen Zahlungseingang > Profitieren Sie von einer klaren Kostenstruktur Wird der Name der Kanzlei geschickt gewählt, erfüllt er nicht nur die Aufgabe der Benennung, sondern vermittelt eine Botschaft, ein bestimmtes Image und übernimmt sogar eine werbende Funktion. Diese Imagewir- Erstellen Sie Ihre Musterkalkulation: kanzleiabrechnungsservice.de Mehr Informationen 0201 8612-123 kanzleiabrechnungsservice.de 081208 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd 08.12.2008 16:33 Uhr Seite 32 Thema kung ist nicht nur ein einmaliger Effekt wie bei einer Anzeige, sondern bleibt während der gesamten Lebensdauer des Unternehmens präsent. Wichtig ist es – vor allem bei Kunstnamen –, eine mögliche Kollision mit bestehenden Namen und negative sprachliche Assoziationen zu vermeiden. Es gilt diese vorab gründlich zu prüfen (Welche ungewollten Assoziationen entstehen können, kann nachgelesen werden unter www.namestorm.de/service/namenspannen.html). Woher einen originellen Namen bekommen Eine nahe liegende Variante ist es, das Fachgebiet in den Namen einzubauen, wie bei Juritax geschehen. Es müssen aber nicht Wort- bestandteile wie „Jur...“ oder „Advo...“ sein – auch fremdsprachige Begriffe wie Lawyer, Patronus oder legal bieten sich als Ausgangswörter an. Es kann auch ein anderer Schwerpunkt gewählt und beispielsweise ein lokaler Bezug im Namen hergestellt werden, wie im Fall der Ringpark Anwälte oder der Alsteranwälte. Es ist ebenfalls denkbar, nach lateinischen, griechischen oder germanischen Wörtern mit schöner Bedeutung zu suchen – die Mythologie bietet hier jede Menge Möglichkeiten. Wer Ausdrücke wie „Fug und Recht“ benutzt, kann damit auf ungewöhnliche Weise ein Statement durch den Namen abgeben. Auch das Spiel mit Wörtern wie Advocado, die Jura-Fachbegriffen ähneln, kann ein innovatives, frisches bis freches Image vermitteln. Eine weitere Herangehensweise wäre schließlich noch, Wörter Thema aus der Welt der Rechtswissenschaft mit anderen Wörtern zu kombinieren, um einen vollkommen neuen Begriff mit positiver Assoziation zu erschaffen, wie z.B. Defendance (gebildet aus den Wörtern Dependance + Defence). Im Ergebnis wurde das Logo – der Position des Parteivertreters entsprechend – eben nicht symmetrisch (in Waage) angeordnet, die farbliche Gestaltung kühl und das Gesamtkonzept sachlich gehalten. Wie man sieht, sind der Fantasie bei der Namenssuche für Anwälte kaum Grenzen gesetzt. Viel mehr gibt es noch ungeahnte Möglichkeiten, mit einem besonderen Namen aufzufallen. Ob klassisch-edel oder leicht-sympathisch ist nicht nur eine Frage des persönlichen Geschmacks. Die Tonalität und Richtung eines Namens sollte auch auf die jeweilige MandantenZielgruppe ausgerichtet sein, die man ansprechen möchte. Die Position des Logos und der weiteren Kästchen ermöglicht ein schnelles Auffinden der eigenen Schriftsätze in den Akten. Der linke Rand stellt die Umsetzung meiner Vorgaben zur Gestaltung der Blattaufteilung dar (Falzmarken des Papiers, Anschriftenfeld und Kontaktdaten). durch die starke farbliche Markierung am Rand des Briefpapiers Schreiben von uns schnell hervorstechen. Auf den Visitenkarten wurde die CI noch etwas differenzierter umgesetzt, so dass die Rückseite der Visitenkarten das jeweilige Muster des Anwalts alleine enthält. Die CI setzt sich bei uns komplett durch die Kanzlei fort, so dass Kanzleiflyer, die demnächst gedruckt werden, diese auch enthalten und auch der Blog der Kanzlei (www.recht2punkt0.de) diese bereits verwendet. 3.Beispiel: 2. Beispiel Rechtsanwalt Bero ã(+", ã.+(0 !-,'0%,-"'(!%0' !-,'0%- Mark Leiblein, München '!-,'0 w%-P(0 $'% RUPYXRUY +%,+.! Jagenstein 1 14478 Potsdam Rechtsanw alt USt. - ID:231 362 987 Fremdgeldkonto Berliner Volksbank BLZ: 100 900 Kto-Nr.: 885 6640 00 001 (0$'% RU YXRUY +%,+.! ã.+(0Á(!%0 Bero Boru tzky Borutzky Zum Zum Jagens tein 1 14478 Pots dam Tel.: 0331 / 87 00 09 51 Fax: 0 3 3 1 / 87 00 09 52 ã.+(0(!%0' !-,'0w%- 000O.+(0N0(!%0' "'(b.+(0N0(!%0'O O *QYTRPUWVZRYNTX QYTRPUWVZRYNTY ('-('.&&+\RRYYTQ U ã\XXQYQQQV S.-,!ã'$ In der Sache : Ihr Zeichen : Mein Zeichen : 4. November 2008 Sehr geehrte, C M Y Logo – Briefkopf – Visitenkarte – Internetauftritt K Welches Gesicht gebe ich meiner Kanzlei? ã.+(0(!%0' !-,'0w%- Jede Kanzleigründung, ob Einzelkämpfer, Sozietät oder Bürogemeinschaft, ob Berufsanfänger oder alter Hase, führt die Verantwortlichen vor die Frage, wie sie sich als Anbieter von Rechtsdienstleistungen nach außen darstellen möchten. Bestenfalls verwendet der Gründungswillige bereits vor der Aufnahme des Geschäftsbetriebes einen guten Teil der Planung mit den Fragen des Marketings. Dazu gehört eben auch die Repräsentation der Kanzlei. Mit dem nüchternen Kanzleischild an der Hauswand ist es heutzutage nicht mehr getan. Wer heute einen Anwalt sucht, hat die Qual der Wahl aus einem sehr großen Angebot. Im Idealfall entscheidet sich der potentielle neue Mandant für meine Kanzlei. Dazu muss er sie jedoch erst einmal wahrnehmen. „Gibt es jetzt keine gezielte Empfehlung aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis, trifft der zukünftige Mandant seine Entscheidung aufgrund von Äußerlichkeiten.“ Bereits an diesem Punkt hat so mancher Berufseinsteiger eine falsche Vorstellung von dem Bewusstsein potentieller neuer Mandan- 32 AdVoice 04/08 ten. Viele nehmen Anwälte erst dann wahr, wenn sie einen brauchen. Sie haben noch keinen festen „Hausanwalt“. Sie haben auch nicht bei Gelegenheit die Niederlassung eines neuen Anwalts oder die Kanzleigründung um die Ecke wahrgenommen. Erst bei einem aktuellen Problem öffnet sich das Bewusstsein für die in Frage kommenden Anwälte. Die Informationen beschafft sich der Mandant entweder im Internet, in den Gelben Seiten, im Telefonbuch oder beim zufälligen Vorbeigehen an der Kanzlei. Gibt es jetzt keine gezielte Empfehlung aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis (die häufigste Entscheidungsgrundlage), trifft der zukünftige Mandant seine Entscheidung aufgrund von Äußerlichkeiten. Da gibt es Größen, die nicht beeinflussbar sind, z. B. Geschlecht des Anwalts, Kanzleiort oder -größe. Dies beiseite gelassen, übernimmt das Unterbewusstsein eine wichtige Funktion. Damit beantwortet sich der Mandant Fragen wie: Wo werde ich gut aufgehoben sein? Wer kann mir bei meinem Problem helfen? Wer versteht meine Situation? Wer kann sich gegenüber dem Gegner behaupten? Kann ich mir den leisten? Viele Fragen, die unterschwellig aufgrund der Außendarstellung beantwortet werden. Einen Eindruck davon sollen die nachstehenden Berichte junger Kollegen vermitteln. Der ein oder andere wird sich wieder erkennen können, für andere können diese Beispile Anregung zu eigenen Überlegungen sein. ã(+",ã.+(0 !-,'0%(0$'% RU YXRUY +%,+.! 000O.+(0N0(!%0'O O (!%0' .+(0b.+(0N0 X QYTRPUWVZRYNT YNTY QYTR PUWVZR WY QRXUPV[Z[[ 1. Beispiel Rechtsanwalt Bero Borutzky, Potsdam info@ra-borutzky.de Das Logo habe ich gewählt, weil es gut aussah und mir der Rhombus gefallen hat. Meine Anfangsbuchstaben passten auch am besten rein. Rechtsanwalt Boris Burow, Karlsruhe burow@burow-wohlwend.de Rechtsanwalt Gerfried Reinitzhuber, Kappeln kanzlei@reinitzhuber.de Die Vorgabe bei der Logogestaltung war es, ein solches zu entwickeln, das nicht mit den üblichen Klischees und Bildern von Juristen – wie Justitia und Wage – in Verbindung zu bringen ist. Ganz bewusst, denn nach meinem Geschmack sind die entweder zu „abgedroschen“ oder passen nicht wirklich zu dem Beruf des Rechtsanwaltes. Wir haben zwei junge Absolventinnen der Hochschule für Gestaltung in Karlsruhe, die auch gerade in ihre Selbständigkeit gestartet waren, aufgesucht, um das Design / die Corporate Identity unserer Kanzlei zu besprechen. Vorgabe von uns war, dass es schlicht sein soll und nicht flippig, auf der anderen Seite aber einen engen Bezug zu uns beiden Anwälten herstellen sollte. Die Agentur hat daraufhin die Idee erarbeitet die CI aus unseren beiden Lieblingskrawatten abzuleiten und diese auf Briefpapier, Visitenkarten und Website umzusetzen. Da mein Kollege und ich auch sehr gegensätzliche Gebiete bearbeiten (Strafrecht, bzw. IT- und Medienrecht) war es gerade passend, dass sich die Muster und die Farbe der Krawatten nicht ähneln. Nebeneffekt dieser Gestaltung ist, dass Die Farbe sollte nicht das von vielen Rechtsanwälten genutzte Rot werden. Blau passte da gut. Die Schrift – Garamond – sollte sich vom normalen Schriftbild Times New Roman abheben. 4. Beispiel Rechtsanwältin Katja Thiedeke, Premnitz thiedeke@kanzlei-thiedeke.de Als ich vor vier Jahren anfing, habe ich mit familiärer Hilfe meinen ersten Briefkopf entwickelt, den ich dann bei meiner Anwaltssoftware auch einbinden konnte. Da nur ein s/wDrucker zur Verfügung stand, wurde auch das „Logo“ in schwarz/weiß gehalten. Dieses „Logo“ bestand aus meinem Schriftzug und rechts daneben zwei senkrechte und zwei waagerechte Striche, die sich kreuzten. Rückblickend könnte man das eher für den Schriftzug eines Bestattungsunternehmens halten. Nach meiner Rückkehr in meine alte Heimat habe ich mich entschlossen, meine Außendarstellung zu professionalisieren. Die Leute hier kennen mich als jungen, dynamischen, sportlichen und fröhlichen Menschen. Und genau das sollte sich auch in dem Logo widerspiegeln. Ich bin eben nicht alt und ehrwürdig, sondern jung und kompetent. Gleichzeitig sollte zum Ausdruck kommen, dass ich mich für die Belange meiner Mandanten einsetze und für sie kämpfe. Da ich eine Frau bin, habe ich mich für die Justitia entschieden. Allerdings in der Pose mit Schwert (für das Recht kämpfend). Die weibliche Darstellung spiegelt mein Geschlecht wider. Die Gestaltung habe ich dann in professionelle Hände übergeben. Denen habe ich meine Vorstellungen mitgeteilt, dass ich eine stilisierte Justitia möchte und auch die bereits erwähnten Gedanken. Nach ein paar Anpassungen hatte ich dann das Logo in der Hand und konnte den Briefkopf drucken lassen. Dazu bin ich zu einer örtlichen Druckerei gegangen. Dort haben wir den Briefkopf dann abschließend entworfen. Zum Gesamtdesign gehört dann auch noch cremefarbenes Papier. Ich finde, es sieht klasse aus, ich kann mich damit super identifizieren, es hat einen sehr hohen Wiedererkennungswert und in den Akten fallen diese gestalteten Seiten immer auf. Ein corporate design rundet die Darstellung ab und macht sie professionell. Ein Tipp zum Schluss: Für einen ersten Überblick sind der DAV-Ratgeber (eine wahre Fundgrube – für nur fünf Euro!) sowie die grünen Broschüren der Anwälte-mit-Recht-imMarkt sehr zu empfehlen. Zusammengestellt von Rechtsanwältin Katja Thiedeke, Premnitz AdVoice 04/08 33 081208 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd 08.12.2008 16:33 Uhr Seite 34 Thema Thema niger, der eine kriegt sofort was, ein anderer muss womöglich viele Monate auf eine gehaltvolle Empfehlung warten. Für den Rechtsanwalt jedenfalls wird über kurz oder lang das eine oder andere Mandat zustande kommen. Lob des Netzwerkelns Der Kontakt hinter den Kontakten Dienstleistung Nebensache, die man vielleicht am Rande mal einfließen lässt, schicklicherweise aber mehr auch nicht. Das eigene Angebot zur Hauptsache machen Es gibt einen Veranstalter, der den regelmäßigen Austausch über das eigene Geschäft und die gegenseitige Weiterempfehlung zum Mittelpunkt macht. Das Konzept stammt selbstverständlich aus den Vereinigten Staaten und in mehreren deutschen Großstädten gibt es Ableger, die von regionalen Franchise nehmern betrieben werden. „Höhepunkt der Veranstaltung ist der Austausch von Empfehlungen.“ Wer ein Fuchs sein will, kommt ohne gute Netzwerke nicht aus. Zeichnung: Anke Schiller-Mönch Fast jeder erzählt im Freundes- und Bekanntenkreis von seiner beruflichen Tätigkeit und freut sich, wenn daraufhin mal ein ordentliches Mandat zustande kommt. Ist das schon Selbstvermarktung durch Netzwerken? Der Netzwerker an sich verfolgt zwei Zwecke: Er will Informationen beschaffen oder Aufträge. Im besten Fall lässt sich das eine mit dem anderen verbinden. Das kleine Einmaleins des Netzwerkens ist, im persönlichen Kontakt jemand anderen von der Qualität der eigenen Dienstleistung zu überzeugen und von ihm Aufträge zu erhalten. Das ist mit hohem Zeitaufwand und persönlichem Einsatz verbunden. Damit der Aufwand sich wirklich lohnt, sollte das Ziel möglichst weiter gefasst sein: Nämlich den anderen zu überzeugen, in seinem Geschäfts- und Bekanntenkreis unser Angebot bekannt zu machen. Es geht darum, die Kontakte hinter den Kontakten zu erreichen! Die Kontakte hinter den Kontakten Jeder Xing-Nutzer bekommt angezeigt, wie viele Kontakte zweiten Grades hinter den eigenen direkten Kontakten stehen. Die span- 34 AdVoice 04/08 nende Frage ist: Wie bringe ich meine direkten Kontakte dazu, für mich Werbung zu machen? Der erste Schritt ist, das eigene Dienstleistungsangebot persönlich bekannt zu machen. Dafür gibt es zahlreiche Möglichkeiten: In der Xing-Gemeinde aktiv sein oder sich in themenspezifischen Internet-Foren und Blogs tummeln. Präsenz auf Messen (AdVoice 02/08), Golf spielen oder Skat oder um die Häuser ziehen mit potentiellen Mandanten. Entscheidend ist der persönliche Kontakt. Persönliche Verbundenheit ist es, die mein Gegenüber motiviert, an mich zu denken und meine Dienstleistung Dritten zu empfehlen. Durch persönliche Verbundenheit motivieren Das funktioniert um so besser, je nachdrücklicher ich mich in Erinnerung bringe. Ein Fest in der Kanzlei ist eine Möglichkeit, einen Höhepunkt zu setzen. Aber wichtig ist, dass die anderen mich auch im Alltag nicht vergessen. Dazu kann man sich einem Verein anschließen oder einer Bürgerinitiative, vielleicht wird man auch zum Rotarier berufen, egal, es geht darum, sich regelmäßig in Erinnerung zu bringen. Doch in all diesen Foren ist die eigene Die Grundidee ist so einfach wie bestechend: Man trifft sich regelmäßig einmal in der Woche zum gemeinsamen Frühstück, um sieben Uhr oder früher. Pro Gruppe ist nur ein Vertreter einer Branche zugelassen, darum gibt es in größeren Städten auch mehrere Gruppen. Jeder stellt den anderen jedes Mal die eigene Dienstleistung vor – in einer Minute! Man übt also ständig, sich Dritten kurz und bündig, aber doch möglichst gehaltvoll vorzustellen. Höhepunkt der Veranstaltung ist der Austausch von Empfehlungen. Da geht es zu wie bei der Bescherung am Heiligen Abend. Jeder ist neugierig, ob für einen selbst etwas dabei ist, und was bei den anderen auf den Tisch kommt. Überreicht werden dabei auch handfeste Aufträge eines Mitglieds an ein anderes, aber vor allem geht es darum, Geschäftschancen zu vermitteln. Ein Mitglied hat bei einem Dritten die Dienstleistung eines anderen Mitglieds bekannt gemacht und diese empfohlen. Wenn der Dritte halbwegs interessiert ist, wird die Verbindung hergestellt. Der Kontakt hinter dem Kontakt ist erreicht! Hurra! Die Qualität und der Gehalt dieser Empfehlungen können sehr unterschiedlich sein. Die Spanne reicht von einer Flasche Wein für 7,99 EUR bis zu Aufträgen im IT-Bereich mit sechsstelligem Transaktionsvolumen. Für manchen lohnt sich die Sache mehr, für manchen we- Weitersagen! Unser Anwalt ist gut! Allerdings ist es sicherlich nicht jedermanns Sache, einmal pro Woche schon um sieben Uhr früh zu Netzwerkeln – und zwar jede Wo- che! Bei Krankheit und Urlaub soll man einen Vertreter schicken. Auch die Kosten sind nicht zu verachten: Neben dem Beitrag für das Frühstück ist eine stattliche Jahreszahlung zu entrichten. Ein aus meiner Sicht viel größeres Problem entsteht aber aus dem Umstand, dass dieses Netzwerk-Konzept weltweit als eine einheitliche Marke zu erleben sein soll. Die Struktur der Veranstaltungen hat überall gleich zu sein. Lokale Abweichungen und eigenständige Anpassungen sind entschieden nicht erwünscht. Für selbständige und selbstbewusste Anwaltsunternehmer kann das bisweilen schwer erträglich sein. Wem das Konzept zu starr und sektenhaft ist, der kann versuchen, auf eigene Faust eine Gruppe aufzubauen. Oder er findet andere Wege, das große Ziel jedes Netzwerkers zu erreichen: die Kontakte hinter den Kontakten! Percy Ehlert, Rechtsanwalt, Berlin Hilfe: Ich bin Anwalt – holt mich hier raus! Wege zu zufriedenen Mandanten Manchen mag das Dschungelcamp als bessere Alternative gelten – denn im Haifischbecken mit fast 147.000 Anwälten und all denen, die jetzt offiziell seit RDG dazu gekommen sind – ist eine gute Strategie notwendig, um zu überleben. Wer heutzutage den Schritt wagt, eine eigene Kanzlei zu gründen, braucht neben dem Quäntchen Glück die richtige Strategie und eine gute Planung, um erfolgreich zu sein. Unternehmensberaterin Ilona Cosack hat sich Gedanken zu diesem Thema gemacht. die Anwältin oder der Anwalt selbst muss sich entscheiden: Wen will ich als Mandant? „80 % des Umsatzes werden mit 20 % der Mandate erzielt.“ Die Berliner Kanzlei Hoenig ist spezialisiert auf Strafrecht und Motorradrecht. Das mobile Einsatzbüro ist eine ehemalige Berliner Polizeiwanne. Foto: Kanzlei Hoenig Ohne Ziel ist jeder Weg richtig! Wichtig ist die richtige Planung. Schaut man sich gescheiterte Existenzgründer an, so sind bei 70 % Finanzierungsmängel die Ursache, es folgen mit 60 % Informationsdefizite, die Hälfte weist Qualifikationsmängel auf, mit jeweils 30 % sind Planungsmängel und Familienprobleme ursächlich und die äußeren Einflüsse schlagen mit 15 % zu Buche. Suchen Sie sich Ihre Mandanten aus! Bevor Geld für Mandantenakquise ausgegeben wird, ist es wichtig, dass die Kanzlei sich darüber klar wird, wen sie als Mandanten haben möchte. Ja – Sie haben richtig gelesen, Sie können sich Ihre Mandanten aussuchen, jeder bekommt die Mandanten, die er verdient. „Mandantenakquise kostet Geld.“ Bei der Finanzierung wird vielfach außer Acht gelassen, dass Mandantenakquise auch Geld kostet, das meist in zu geringer Höhe eingeplant wird. Entscheidend für alle Maßnahmen ist, dass ein Budget festgelegt wird. So gerät man nicht in Versuchung, wenn der zehnte Anzeigenverkäufer vor der Tür steht und ein ach so günstiges Angebot präsentiert, das ja schon mit einem Mandat wieder erwirtschaftet ist. Auch etablierte Kanzleien stellen zunehmend fest, dass die Umsätze rückläufig sind und man jetzt mehr tun muss, als auf Mandanten zu warten. Bei einem Workshop wurde herausgearbeitet, welche Wunschmandate angestrebt werden. Auf die Frage, was denn verhindere, diese Wunschmandate auch zu bekommen, kam die Antwort: die Angst, dass dadurch die anderen Mandanten nicht mehr bedient werden können. Und genau dort ist der Knackpunkt: Nicht der Mandant, sondern Wenn wir nach dem „Pareto-Prinzip“ feststellen, dass 80 % des Umsatzes mit 20 % der Mandate erzielt werden, dann gilt es, diese 20 % zu hegen und zu pflegen. Umgekehrt werden mit 80 % der Mandate lediglich 20 % des Umsatzes generiert. Hier muss man entscheiden, ob man diese Mandate weiterbearbeitet oder lieber im Rahmen des Networking an geeignete Kollegen abgibt. „Auch Mandanten suchen – ähnlich dem Facharzt – einen Spezialisten für ihr Problem.“ Wer anfängt, sollte überlegen, ob er sich breit aufstellen oder bereits von Anfang an spezialisieren möchte. Es gibt für beide Varianten Argumente: Der Beginner weiß noch nicht so recht, welche Rechtsgebiete ihm auf Dauer Spaß machen. Auch hört man häufig das Argument: Wofür habe ich ein so breites Studium absolviert, wenn ich mich dann auf eines oder wenige Rechtsgebiete beschränke? Die Statistiken sprechen hier eine deutliche Sprache: Fachanwälte haben nach den Studien des Instituts für Freie Berufe ein höheres Einkommen, auch Mandanten suchen – ähnlich dem Facharzt – einen Spezialisten für ihr Problem. Die Invasion der Fachanwaltschaften und auch die Schwierigkeit, dass es nicht für jedes AdVoice 04/08 35 081208 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd 08.12.2008 16:33 Uhr Seite 36 Thema Rechtsgebiet Fachanwaltschaften gibt, und insbesondere die Schnittmengen, bei denen sich mehrere Rechtsgebiete überschneiden, machen es nicht einfacher. Zumal für den Berufsanfänger neben der dreijährigen Wartezeit auch die Fallzahlen ein Hindernis darstellen. Eine Möglichkeit, sich zu spezialisieren und dennoch breiter aufzustellen, ist die Variante, bestimmte Personengruppen als Zielgruppe auszuwählen. So haben wir neulich mit einer Kollegin, die zwar schon seit einigen Jahren tätig ist, aber noch kein klares Profil entwickelt hatte, die Kanzlei für Familie, Arbeit und Wohnen kreiert. Als Mandanten werden Privatpersonen angesprochen. Diese werden in ihrem Umfeld abgeholt: Welche Probleme entstehen im Umkreis von Familie, Arbeit und Wohnen? Zwar gibt es in allen drei Bereichen Fachanwaltschaften, dennoch ist ein ganzheitliches Konzept als umfassende Lösung für diese Zielgruppe besser, da sie sich verstanden fühlt. „... etwas Besonderes, mit dem Sie sich von der Masse abheben.“ Welche Alleinstellungsmerkmale zeichnen Sie aus? USP = Unique Selling Proposition, das ist das Zauberwort und die Antwort auf die Frage: Warum sollen die Mandanten zu Ihnen kommen? Vor Jahren hat ein Kanzleigründer diese Frage wie folgt beantwortet: Ich bin jung und ich habe Zeit. Das ist zu wenig, denn es gibt viele junge Anwälte mit Zeit. Was macht Sie einzigartig? Einzigartig sind Sie, Ihre Person. Gibt es etwas Besonderes, mit dem Sie sich von der Masse abheben? Das kann ein Hobby sein, Sprachkenntnisse oder auch Branchenkenntnisse, die Sie auszeichnen. Der sechsfache Olympiasieger Dr. Rainer Klimke war Rechtsanwalt und Notar. Wenn auch nicht mit reiterlichen Erfolgen, so ist sein Sohn Michael beruflich in die Fußstapfen des Vaters getreten und hat sich auf die Beratung „Rund ums Pferd“ spezialisiert. Bei google findet man zum Stichwort „Pferderecht“ über 50.000 Treffer. Seit vier Jahren findet der Pferderecht- 36 AdVoice 04/08 stag an ausgewählten Orten statt, die für Reiter von Bedeutung sind (Pferdesportmesse Equitana in Essen, Internationales Reitturnier CHIO in Aachen). Hier diskutieren Experten (Sachverständige, Tierärzte und Anwälte) z.B. über: Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Pferdekaufrecht nach der Schuldrechtsreform; Abgrenzung der anwendbaren Rechtsprechung aus dem Gebrauchtwagenhandel auf den Pferdehandel; Das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Auswirkungen bei Musterverträgen, Vertragsmustern und Auktionsbedingungen. Wer „Pferdeverstand“ hat, kann durchaus Hobby und Beruf miteinander verknüpfen. „Mandanten beurteilen, ob die Kanzlei einen guten Eindruck macht, termintreu ist und Rückrufe erfolgen.“ Die Dienstleistung „Rechtsanwältin und Rechtsanwalt“ ist nicht greifbar. Die Mandanten können selten die juristische Qualifikation beurteilen. Sie können aber sehr wohl beurteilen, ob die Kanzlei einen guten Eindruck macht, termintreu ist und Rückrufe erfolgen. Bei der Auswertung von 100 Mandantenfragebogen wurde vielfach angegeben, was Mandanten wichtig ist: gute Betreuung, schneller Termin, freundlich, offen, engagiert, verständlich, zuverlässig, Zuhören. Die fachliche Qualifikation des Kollegen, der auch Fachanwalt ist, wurde zwar ebenfalls positiv erwähnt, jedoch in weit geringerem Umfang. An Kritikpunkten wurden genannt: mehr und schneller informieren und erläutern, mehr auf Mandanten eingehen, etwas teuer, Reisekosten. Der Wurm muss dem Fisch schmecken, nicht dem Angler! Ein Mandantenfragebogen ist die beste Gelegenheit, um zu erfahren, was Ihre Mandanten erwarten und was Sie bei Ihrer Dienstleistung verbessern können. Damit Sie einen guten Rücklauf bekommen, hat es sich bewährt, den Fragebogen unmittelbar nach Zahlung der Rechnung mit einem Dank für die erfolgte Zahlung und einem Hinweis, dass die Beantwortung der Fragen nicht länger als fünf Minuten dauert, zu übersenden. Thema Unabdingbar ist ein bereits an die Kanzlei adressierter und frankierter Umschlag. Ebenfalls sollte man dem Mandanten freistellen, ob er die Bewertung anonym abgibt. Erfahrungsgemäß geben Mandanten, die sich beschweren, ihren Namen an. Dies hat den Vorteil, dass Sie sofort reagieren können, und die Chance, durch eine erfolgreich erledigte Beschwerde die Mandantenbindung zu festigen, steigt. „Wenn Erwartungen erfüllt werden, ist dies selbstverständlich.“ Auch verringern Sie die Möglichkeit, dass der Mandant seine Unzufriedenheit anderweitig kundtut, denn prüfen Sie selbst: Wenn Sie beispielsweise im Hotel oder Restaurant nicht zufrieden sind, erzählen Sie meist ungefragt anderen, was Ihnen nicht gefallen hat. Wenn Ihre Erwartungen erfüllt werden, ist dies selbstverständlich. Gibt es jedoch eine besondere Aufmerksamkeit, einen sehr freundlichen Service oder etwas, das Ihre Erwartungen übertrifft, dann ist auch dies ein Grund, anderen davon zu erzählen. Und dieses aktive Empfehlungsmarketing können Sie auch bei Mandanten erreichen, wenn sie diese nach Ihrer Meinung befragen! Denn nach wie vor sind Weiterempfehlungen die mit Abstand erfolgreichste Methode, um neue Mandanten zu akquirieren. Und sie sind kostenlos – aber mit Sicherheit nicht umsonst! Unternehmensberaterin Ilona Cosack, Frankfurt/M. Gestalten statt reagieren FORUM+3 – Vertrauensmarketing Wer als Anwalt auf dem Markt bestehen will, sollte in Sachen Marketing auf dem Laufenden bleiben. Auf dem ersten Forum Start in den Anwaltsberuf + 3 im Herbst 2008 in Fulda referierte daher Prof. Dr. Christoph Hommerich über das „Vertrauensmarketing junger Rechtsanwälte“. Anwälte sind Unternehmer. Wie man ein Unternehmen am Markt positioniert, es zum Erfolg führt, wie man die Akquise zielgerichtet optimiert, auch das muss man lernen. Ein Großteil der Anwälte der früheren Generationen lernte Marketing nur durch Tun. Mehr oder weniger. Heutzutage muss man gezielter vorgehen, um im eng umkämpften Anwaltsmarkt erfolgreich bestehen zu können. So sieht es jedenfalls auch Prof. Hommerich auf dem ersten Forum Start in den Anwaltsberuf+3 in Fulda. Hommerich lehrt nicht nur Soziologie, Marketing und Management an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in NRW. Er leitet auch das Soldan Institut für Anwaltsmanagement und ist daher über empirische Daten des Anwaltsmarkts bestens im Bilde. In Fulda sitzen nun 120 junge Anwältinnen und Anwälte im Raum und hören Hommerich gespannt zu. Bei aller personellen Enge des Anwaltsmarkts sieht Hommerich durchaus Bereiche, in denen junge Anwälte noch Kuchenstücke abbekommen können oder besser noch: Kuchenstücke selber backen können. ne besondere Expertise und ein entsprechendes Netzwerk aufgebaut habe, sei nicht darauf angewiesen, Mandate aus dem eigenen Heimatort zu akquirieren. Marktpotentiale ausschöpfen könne jedoch nur, wer seine Kanzlei strategisch ausrichte. Strategie sei dabei nichts anderes als die klare Formulierung eindeutiger Entwicklungsziele und die Festlegung genauer Wege zum Ziel. Hommerichs Merksatz hierzu: „Wer Strategien bildet, verzichtet.“ Wer also eigentlich gerne IT-Recht machen möchte, ab und zu auch Familienrecht ganz nett findet und auf das Verkehrsrecht als Brot- und Buttergeschäft nicht verzichten will, sollte seine „Strategie“ noch einmal überdenken. Auch in der Kommunikation gegenüber dem (potentiellen) Mandanten helfe der Verzicht: Wofür die Kanzlei stehe, welchen Nutzen der Mandant gerade von dieser Kanzlei habe, müsse der Anwalt in einem Satz zusammenzufassen können. Aber bitte nicht in einem berufstypischen Schachtelsatz. Auf diesen sollte man ohnehin in der Kom- munikation gegenüber dem Mandanten verzichten. Im Verhältnis zum Mandanten gelte es aber nicht nur, aktiv Vertrauensbildung zu betreiben (eben auch durch eine klar verständliche Sprache), sondern auch, sog. Misstrauenssignale zu vermeiden. Als anschauliches Beispiel berichtet Hommerich aus seinen eigenen Erfahrungen: Letztens beim Zahnarzt, als er gerade auf dem Zahnarztstuhl Platz genommen habe, da sei sein Blick unvermittelt auf ein Bild an der Wand gefallen. Darauf: Die Twin-Towers des World-Trade Centers. Vertrauenssignale sehen anders aus. Man merke sich: Die kritische Würdigung des eigenen Wirkens sollte auch vor der Büroeinrichtung nicht Halt machen. Nach zwei Stunden Vortrag von Hommerich wird deutlich: Es gibt noch vieles worüber man sich Gedanken machen kann und muss. Auf eine Marketingstrategie sollte aber niemand verzichten. Rechtsanwalt Manfred Aranowski, Berlin Im Jargon des Wirtschaftswissenschaftlers nennt man dies „Marktpotentiale“. Hommerich sieht ein Marktpotential zum Beispiel im Bereich der Prävention. Anwälte sollten sich seiner Auffassung nach stärker auch auf die „pro-aktive“ Rechtsberatung ausrichten, also weg vom bloßen Reagieren und hin zum Gestalten – ob nun das Erstellen von Patientenverfügungen, Verträgen oder sonstige Beratungsleistungen – hier liegen in der Tat noch viele potentielle Mandate. Ein weiteres Marktpotential sieht Hommerich auch in der interdisziplinären Vernetzung von Beratung und der „regionalen Entkoppelung der spezialisierten Beratung“. Wer beispielsweise im Bereich des Umsatzsteuerrechts ei- AdVoice 04/08 37 081208 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd 08.12.2008 16:33 Uhr Seite 38 Magazin 6WdEfgVW`f ZSfÆe 6Wd3`iS^f ZSfÆe G`VVWdD[UZfWd VWdZSfÆeSgUZ Gut getragen Über Roben und das „Dadrunter“ Unter der Robe ist fast alles erlaubt. Was aber darunter rausguckt, sollte wohl überlegt sein. Da wurden sogar schon badelatschen gesichtet. Foto: Andrea Vollmer Kleider machen Leute, sagt man landläufig. Den Anwalt macht die Robe!? Tatsächlich, und was steckt vor allen Dingen darunter? So gern Rechtsanwälte über Umsatzzahlen und Einkommen schweigen, so gern verweigern sie in Sachen Bekleidung jede Aussage. Hierbei fällt zumindest auf, dass die Standesregeln und die jahrhundertealte Tradition ein scheinbar starres Bild der Amtstracht fördern. Eine explizite Auseinandersetzung mit der beruflichen Haute Couture wäre ergo überflüssig. Beinah klar, dass der männliche Berufsträger in einen Anzug schlüpft, ein gestärktes weißes Oberhemd trägt, dazu einen Schlips und, nicht zu vergessen, frisch geputzte Lederschuhe. Die Damen hingegen bemühen Hosenanzug oder einen die Knie umspielenden Rock, kombiniert mit einer unifarbenen Bluse, gern auch ergänzt mit einem Blazer. Gegangen wird auf Pumps, die männliche Richterkollegen bitte nicht aus der Fassung bringen dürfen. Über dies alles, egal ob männlich oder weiblich, bei Gerichtsauftritt die Robe geworfen. So weit so gut, doch wo steht das, wer sagt das, was soll das? Sei ein Blick zunächst auf die Außenhaut erlaubt, das schwarze Etwas, das einem langen Talar gleicht, aus Stoffen wie Baumwolle, Mischgeweben mit Kunststoffbeimengung oder reiner Schurwolle gewebt und am durchgehend glatten Revers und den weiten Ärmelenden mit Seidenabsatz erkannt wird. soweit das üblich ist. Eine Berufspflicht zum Erscheinen in Robe beim Amtsgericht in Zivilsachen besteht nicht. Aus dieser Norm folgt im Umkehrschluss, dass beispielsweise der Strafverteidiger stets mit Robe bei Gericht =;I;JP;IF7A;J :h[_8dZ[dkh '-$7kÔW][(&&."*$.--I$"XheiY^$"?I8D/-.#)#.)(/#),))#* Der „schwarze Mantel“ gilt als Usus Nach § 20 der Berufsordnung (BORA) trägt der Rechtsanwalt vor Gericht als Berufstracht die Robe, Foto: Patrick Ruppert 8_jj[X[ij[bb[dI_[f[h<Wn&-(('%('&*#*)"_c8kY^^WdZ[b eZ[hl[hiWdZaeij[d\h[_kdj[h mmm$decei#i^ef$Z[ 38 AdVoice 04/08 Decei 081208 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd 08.12.2008 16:33 Uhr Seite 40 Magazin auftreten muss. Auch bei den darüber liegenden, höheren Gerichten, also ab Landgericht aufwärts, ist jener schwarze „Mantel“ Usus. Klingt klar und ist es doch nicht, weil mit dem unbestimmten Rechtsbegriff „üblich“ ein Einfallstor für teils bizzarre Rechtsstreitigkeiten geöffnet wurde. „Die zuständige Kammer sah die Ordnung im Gerichtssaal gefährdet und schloss den Rechtsanwalt daraufhin von der weiteren Verhandlung aus.“ In einem Gerichtsverfahren etwa vor dem Arbeitsgericht Nienburg hatte sich ein Rechtsanwalt geweigert, die Robe anzuziehen. Als Begründung fügte er an, dass er vor vielen Jahren die Entscheidung getroffen hätte, in Niedersachsen jedenfalls dann keine Robe zu tragen, wenn er vor Arbeitsgerichten auftrete. Die zuständige Kammer sah die Ordnung im Gerichtssaal gefährdet und schloss den Rechtsanwalt daraufhin von der weiteren Verhandlung aus. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen kassierte den Beschluss des Arbeitsgerichts Nienburg und stellte klar, dass die Weigerung des Rechtsanwalts, die Berufstracht trotz Tragepflicht anzulegen, keinesfalls einen derartigen Ausschluss rechtfertigen kann (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 29.09.2008, Az. 16 Ta 333/08). Dabei dürfte der ausgesprochene, aber nicht durchgesetzte Anwaltsrausschmiss ursprünglich guten Motiven gefolgt sein. Die Robe ist nämlich Zeichen des besonderen Respekts vor dem Spruchkörper, somit nicht zuletzt Ausdruck von Ehrerbietung und Würde. Aber gerade aus heutiger Sicht auf die Rechtsordnung, in der jeder Mensch vor dem Gesetz gleich ist, symbolisiert die von den handelnden Subjekten getragene Robe genau diesen verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz. Mag sein, dass der sich weigernde Anwalt seine Individualität in Gefahr sah und sich deswegen so deutlich gegen die Trageregel auflehnte. Tatsächlich aber steht die individuelle Art sich zu kleiden nicht zur Disposition. Bereits der Gang zu Gericht lässt rasch deutlich werden, dass die gesamte Jurisprudenz ein sehr buntes Verständnis von Bekleidung hat, und das im wahrsten Sinne des Wortes. So wird man die meisten Kolleginnen und Kollegen zwar bemüht sehen, der Würde des Gerichts auch unter der Robe zu entsprechen. 40 AdVoice 04/08 Nach der Robe tun sich Modewelten auf Doch ist die Robe erst einmal wieder im Aktenkoffer verstaut, tun sich rasch Modewelten auf. Die eine mag es herbstlich farbenfroh und bewegt sich auf Stilettoabsätzen gekonnt wie ein Topmodell. Ein anderer wiederum erscheint im abgewetzten Tweedjacket auf Jeans und Sandalen, wie man sie Anfang der 1980er Jahre der Antiatomkraftbewegung zuschrieb. Fernab der Gerichtsgebäude geht es noch uneinheitlicher zu. Lederhose und Hawaihemd wurden in Kanzleien sogar schon gesichtet. Der auf Urheber- und Medienrecht spezialisierte Rechtsanwalt Stephan Benn aus Köln sieht es sehr pragmatisch und sagt im Gespräch, dass die Kleidung des Rechtsanwalts von seiner Klientel und dem Anlass seines Auftritts abhänge. Die falsche Kleiderwahl vermag für den Einstieg in ein Mandatsverhältnis von einiger Bedeutung sein. „Lederhose und Hawaihemd wurden in Kanzleien sogar schon gesichtet.“ Einen Bankvorstand wird man daher kaum in Turnschuhen und Jeans begrüßen. Der dunkelblaue Zweireiher wird so zum Muss. Eine Hardrockband wiederum, die ihren ersten Plattenvertrag unterschreiben will und mit ihren Songs gegen Anzugträger und Establishment textet, erwartet einen szeneaffinen Berater, der Casual trägt. Der Anwälte Glaubwürdigkeit steht und fällt zwar nicht mit dem rein äußeren Auftritt. Auf das Fachwissen und die Erfahrung kommt es letztlich an. Doch Visitenkarte bleibt die Garderobe allemal. Wer auf Nummer Sicher gehen will, weil er noch nicht genau weiß, wie er seinen Mandanten gegenüber begegnen soll, liegt mit zurückhaltender Kleidung, die passen und sauber sein sollte, immer richtig. Und sauber meint: Hemdkragen frei von Rasurspuren und weiße Blusen ohne „al Pomodoro“ vom Mittagstisch. Professionelle Distanz zwischen Anwalt und Mandant Bei der Wahl der Kleidung, sofern man ohnehin nicht dem Korpsgeist der Sozien folgen muss, gilt es auch auf Folgendes zu achten. Hervorgehobener Chic kann nicht unwesent- Magazin lich bei der Aushandlung höherer Honorare helfen. Zudem unterstützt er eine professionelle Distanz zwischen Rechtsanwalt und Mandantschaft. Gerade letzter Effekt kommt dann zur Geltung, wenn es ans Bezahlen geht. Zu enge Kumpanei mit der Kundschaft, möglicherweise auch durch die Kleiderwahl zum Ausdruck gebracht, führt nicht selten zu sehr legerer Zahlungsmoral. „Zu enge Kumpanei mit der Kundschaft führt nicht selten zu legerer Zahlungsmoral.“ Der Verdacht, dass auch die Kleidung den Geldfluss negativ beeinflusst, ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Schließlich lebt das Image des Anwalts vom verbreiteten Image von Geld und Reichtum – ein hartnäckiges Klischee, das zumindest innerhalb der Anwaltschaft längst der nüchternen Realität der Juristenschwemme gewichen ist. Was wäre resümierend festzuhalten? Kleider machen Leute, ja. Dennoch muss sich niemand einem bestimmten Modediktat unterwerfen. Die Kleidung sollte zu einem selbst passen und die Ratsuchenden nicht in die Flucht schlagen. Dabei steht es jedem gänzlich frei zu entscheiden, ob Hochwasserhosen wieder en Vogue und Puffärmel nicht mit Ende der Neuen Deutschen Welle endgültig zu Grabe getragen worden sind. Allerdings dürfte ein neongelbes Seidensakko einem Schwergewicht auf St. Pauli in aller Regel besser stehen als einem Rechtsanwalt bei seinem alltäglichen Geschäft. RA und Journalist Patrick Ruppert, Köln Hinweis Bei der redaktionellen Überarbeitung des Artikels „Der Anwalt als Rhetor“ (AdVoice 02/08) wurde dessen Gliederung verändert. Der autorisierte Text ist für Mitglieder unter www.davforum.de/897/ anzusehen.“ Ärgernis Güteverhandlung Guter Gedanke – im Ergbnis aber Unfug Nach § 278 Abs. 2 ZPO haben die Gerichte vor der mündlichen Verhandlung eine obligatorische Güteverhandlung abzuhalten. Der Gesetzgeber wollte Raum schaffen, eine größere Zahl von Rechtsstreitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Der Gedanke ist lobenswert, das Ergebnis aber struktureller Unfug. Wen das nicht interessiert, der kommt auch so klar. Schließlich soll der Richter ja in erster Linie subsumieren können und ordentliche Urteile schreiben, nicht wahr? Und eine Partei, die ihre Sache nicht durch unbotmäßiges Verhalten gefährden will, sollte sich einigermaßen zusammenreißen. Am Ende behält nämlich immer der Richter Recht. „Nun“, sagt der Vorsitzende, „als Vergleich würde ich vorschlagen, dass Sie so auf – sagen wir – zwischen einem Drittel und einem Viertel der Klageforderung verzichten, also – lassen Sie mich mal rechnen – etwa 2.200 €.“ Die Beklagtenvertreterin nickt eifrig, ich frage: „Warum sollte ich das tun?“ Darauf der Vorsitzende mit ernster Mine: „Ja, sind Sie denn überhaupt nicht vergleichsbereit?!“ Ich sage: „Grundsätzlich immer! Aber wenn ich dem Vergleich zustimmen soll, brauche ich nachvollziehbare Gründe.“ Richter, die eine solche Haltung vertreten – und mir scheint, davon gibt es zu viele –, sind weder von der Einstellung noch von ihren methodischen Fähigkeiten darauf vorbereitet, den Parteien behilflich zu sein, gemeinsam eine Lösung für ihren Streit zu finden. Denn es geht regelmäßig um mehr als das, was sich als Anspruch und Anspruchsgrundlagen formulieren lässt. Das Orakel in der schwarzen Robe spricht Scheitert die Güteverhandlung, sind die Parteien verpflichtet, eine Hellseherin oder ein anderes Medium ihrer Wahl zu befragen. Ein weiterer Grund ist, dass die GüFoto: Peter Busch teverhandlung der streitigen mündlichen VerÄhnliche Situationen kennt wahrscheinlich jehandlung voranzugehen hat. Das bedeutet, BORA, nämlich jederzeit konfliktvermeidend der Kollege. Das richterliche Drängen zum Verdass der Richter geradezu gezwungen ist, ein und streitschlichtend zu wirken. Ich bin davon gleich ist nichts Neues. Seit Einführung der obwenig nach rechts zu orakeln und nach links überzeugt, dass kein Urteil der Welt eine Löligatorischen Güteverhandlung durch den geeinige hell-dunkle Worte zu richten. Würde sung herbeiführen kann, die so gut ist, wie eigenwärtigen § 278 Abs. 2 ZPO sind aber die er eine deutliche und begründete Einschätne, die die Parteien mit ihrer Sachkompetenz Gerichte gezwungen, diese Übung in jedem zung der Sach- und Rechtslage abgeben, häteinvernehmlich entwickeln. Das gilt jedenfalls Verfahren abzuhalten. te häufig eine der beiden Parteien keinen Anin allen komplexeren Vertragsangelegenheilass mehr, einem Vergleich zuzustimmen. ten, Baustreitigkeiten, GesellschafterauseinanUnd grundsätzlich ist es ja auch richtig, die Pardersetzungen, Erbschaftsfragen … teien immer wieder aufzufordern und zu erDer Richter spricht also sein Orakel, peilt dann mutigen, nach einer einvernehmlichen Löüber den Daumen und sagt: „Man könnte ja „Großartig!“, könnte man meinen, dann sollsung zu suchen. Viel zu oft geht es im Kern so und so!“ Und aus Sorge, den Richter zu te es doch aufgeklärten Parteivertretern mit nicht um Zahlungsforderungen, sondern um verärgern, stimmt so mancher Anwalt und Unterstützung des Richters in der Gütevermissglückte Kommunikation. Die von den Anmanche Partei einem solchen Vergleichsvorhandlung in vielen Fällen gelingen können, eiwälten formulierten Anträge sind dann bloße schlag zu, wenn auch zähneknirschend. ne Einigung zu erzielen. Nach meiner ErfahKulissen, in denen sich tatsächliche oder verrung und dem, was ich aus dem Kollegenkreis meintliche Kränkung oder Missachtung verEine für die Parteien befriedigende, befriehöre, ist das Gegenteil der Fall. Und das hat birgt. Nur lässt sich darüber eben nicht mit dende und für die Zukunft hilfreiche Lösung strukturelle Gründe. Obersatz und Subsumtion verhandeln. kann auf diesem Weg nicht entstehen. Das kann nur eine Lösung bieten, die der inneren Ein Problem ist die Ausbildung der Richter. Sachkompetenz der Parteien nutzen Überzeugung der Parteien entspricht. ÜberKompetenz in Verhandlungsführung und Mozeugung entsteht aber selten durch Orakel, deration können Richter nur entwickeln, Viel zu oft vergessen auch etliche Anwaltssondern sehr viel eher dadurch, dass man der wenn sie sich auf eigene Initiative fortbilden. kollegen ihre Berufspflicht aus § 1 Abs. 3 AdVoice 04/08 41 081208 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd 08.12.2008 16:33 Uhr Seite 42 Magazin Haftungsvermeidung Magazin Haftungsvermeidung anderen Seite die eigenen Beweggründe nachvollziehbar macht und genauso die Beweggründe der anderen Seite aufnimmt und verarbeitet. Die Kunst des Verhandelns Die Literatur zu Verhandlungs- und Kommunikationsstrategien ist, wie könnte es anders sein, kaum überschaubar. Eine sehr gut lesbare Einführung aus der Juristenperspektive gibt Fritjof Haft, Verhandlung und Mediation, 2. Auflage, München, 2000. Ein Klassiker ist „Das Harvard-Konzept“ von Fisher/Ury/Patton, 2004 in 22. Auflage erschienen. Es ist ein wenig mechanistisch in seinen Grundannahmen, aber gut zu lesen und anregend. Hinzu kommt: Wenn ein Konflikt nicht schon vorgerichtlich gelöst werden konnte, will mindestens eine der Parteien es jetzt wissen. Raum für eine Güteverhandlung, in der vernunftgeleitet argumentiert und nicht nur orakelt werden darf, ist deshalb erst nach einer ersten streitigen Verhandlung. In den Fällen, in denen sich dann herausstellt, dass umfangreich Beweis erhoben werden müßte oder rechtlich die Entscheidung auf Messers Schneide steht, können die Parteien bereit sein, noch einmal gemeinsam den Versuch einer Lösung zu unternehmen. Ob dann wirklich der Entscheidungsrichter die geeignete Person ist, diesen Vorgang zu moderieren oder dieses nicht besser einem gesondert benannten Güterichter oder einem externen Moderator/Mediator zu übertragen wäre, ist eine weitere spannende Frage. Zumutung auch für die Richter Die obligatorische Güteverhandlung, wie sie das Gesetz gegenwärtig vorsieht, ist eine Zumutung für alle Beteiligten: die Parteien, die Anwälte und die Richter. Als Anwalt sollte man sie meines Erachtens stoisch über sich ergehen lassen und orakelnde Richter freundlich, aber unbeirrbar um nachvollziehbare Gründe für ihren Vergleichsvorschlag bitten. Übrigens hat das Urteil, das auf die eingangs geschilderte Verhandlung erging, der Klage voll stattgegeben. Ach nein, Pardon, ein Zinsantrag wurde um einen Tag gekürzt. Percy Ehlert, Rechtsanwalt und Mediator, Berlin Haftungsvermeidung: Fristenkontrolle beginnt beim Posteingang Stellt man im Rahmen der Büroorganisation derartige Checklisten zusammen oder fertigt ein entsprechendes Handbuch, sind die von Gerichten in zahlreichen Entscheidungen aufgestellten Erfordernisse an eine ordnungsgemäße Fristenkontrolle zu berücksichtigen. So beginnt die Überwachung von Fristen bereits bei der Posteingangsbearbeitung. Die den jeweiligen Akten sofort zugeordnete Man muss nicht alles selber im Kopf haben, aber sich und sein Büro Eingangspost ist mit gut organisieren. Foto: Andrea Vollmer einem Eingangsstempel zu versehen und auf darin enthaltene Fristen hin zu überprüNur allzu oft beruhen Anwaltsregresse auf fen. Nicht nur auf dem Schriftstück selbst, sonFristversäumnissen. Allein mit der Schafdern auch im Fristenkalender sollten das Zufung klarer Regelungen für die tägliche stellungsdatum, die Vorfrist und das Fristende Fristenüberwachung – beispielsweise in eingetragen werden. In der Handakte ist daForm von Checklisten oder den Mitarbeirüber hinaus ein Erledigungsvermerk nach Abtern zugänglichen Handbüchern – lassen schluss der Eintragungen im Fristenkontrollsich Fristenfehler wirksam vermeiden. 42 AdVoice 04/08 buch aufzunehmen. Erst im Anschluss hieran darf ein Empfangsbekenntnis unterzeichnet werden. Papierkalender schützt vor Computercrashs Sollte die Rückgabe dagegen einmal vor vollständiger Fristenerfassung erfolgen, muss der Anwalt durch eine Einzelverfügung die erforderlichen Fristennotierungen sicherstellen. Im Falle von Einzelanweisungen ist darauf zu achten, dass sie während des Tagesgeschäfts nicht untergehen. Es empfiehlt sich daher ein entsprechender Hinweis im Fristenkontrollbuch. Hierbei handelt es sich nach wie vor um das wichtigste Instrument zur Fristenwahrung. Auch wenn ein elektronischer Kalender ausreichend sein soll, ist die Führung eines Kalenders in Papierform mit Blick auf die hohen Anforderungen an eine elektronische Fristenüberwachung und die Möglichkeit eines Systemabsturzes ratsam. Eine übersichtliche Gestaltung des Kalenders erreicht man durch eine Aufteilung der Fristen nach Art und Wichtigkeit. Auch die elektronischen Posteingänge sind täglich daraufhin zu überprüfen, ob sie fristgebundene Maßnahmen auslösen. Doch nicht nur für die Posteingangsbearbeitung, das Notieren von Fristen und das Führen des Fristenkontrollbuches, sondern auch für den Postausgang muss es klare Vorgaben geben. Vor Versendung der Korrespondenz sollte geprüft werden, ob sich das richtige Schriftstück im Umschlag befindet und es ein postulationsfähiger Anwalt unterzeichnet hat. Im Falle der Übermittlung durch einen Boten muss dieser zuverlässig und zuvor über die Fristen unterrichtet worden sein. Faxübertragungen besonders genau checken Erst wenn sichergestellt ist, dass eine fristgerechte Versendung erfolgen kann, dürfen die Fristen im Kalender ausgetragen werden. Besonderer Regelungsbedarf besteht bei der Versendung per Fax. So sind mit Hilfe des Sendeberichtes unbedingt die Richtigkeit der Faxnummer und die korrekte Seitenanzahl zu überprüfen. Sollten nicht alle Seiten übermittelt worden sein, muss der komplette Übersendungsvorgang wiederholt werden. Erst wenn eine vollständige Übertragung ge- glückt ist, darf eine Fristenaustragung im Kalender erfolgen. Ist das Faxgerät nicht funktionstüchtig, muss das Personal den Anwalt hiervon unverzüglich unterrichten. Die Postausgangskontrolle sollte auf jeden Fall immer so rechtzeitig am Tag geschehen, dass noch auf offene Fristen reagiert werden kann. Der Anwalt muss immer selbst prüfen Grundsätzlich darf der Anwalt die routinemäßige Fristenüberwachung dem Personal übertragen, wobei es sich um bestimmte, qualifizierte Fachkräfte handeln sollte. Fehlt eine klare Aufgabenzuordnung, liegt die Annahme eines anwaltlichen Organisationsverschuldens im Falle eines Fristversäumnisses nahe. Bei Störungen des Geschäftsablaufes – beispielsweise durch Erkrankung der für die Fristenkontrolle zuständigen Fachkraft – muss die Einhaltung der Fristen sichergestellt sein. Es kann sogar erforderlich sein, dass der Anwalt zur Wahrung der Fristen bestimmte und zunächst delegierte Maßnahmen wieder an sich zieht. Im Übrigen ist darauf zu achten, dass der Anwalt nicht sämtliche Maßnahmen zur Fristenkontrolle delegieren darf. So muss der Anwalt zum Beispiel nach Aktenvorlage selbst prüfen, ob die Frist korrekt berechnet worden ist. Die dargestellten und von Gerichten in diversen Entscheidungen festgelegten Erfordernisse an eine ausreichende Fristenkontrolle machen deutlich, dass neben einer regelmäßigen und stichprobenartigen Kontrolle des mit der Fristenüberwachung beauftragten Personals weitere büroorganisatorische Maßnahmen wie das Erstellen von Checklisten oder von Handbüchern als sinnvoll erscheint. Darüber hinaus sollte ein auf diese Weise in einer Kanzlei installiertes internes Kontrollsystem einer fortlaufenden Aktualisierung mit Blick auf neue Gerichtsurteile unterliegen. Der Anwalt, der diese Schritte bei der Organisation seines Büros beherzigt, wird gute Chancen haben, Fristversäumnisse von vorneherein zu vermeiden. Rechtsanwältin Katrin Spelmeyer. HDI-Gerling, Hannover 081208 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd 08.12.2008 16:33 Uhr Seite 44 Magazin Steuertipp Magazin Steuertipp Steuertipp: Kundenpflege auf der Segeljacht 2. Abzug dem Grunde nach ausgeschlossen Nicht jede Marketingmaßnahme zählt als Betriebsausgabe Anwaltskollegen, die richtig viel Geld für die Kundenpflege investieren wollen, sollten wissen, dass Aufwendungen für Gästehäuser, für Jagd oder Fischerei, für Segel- oder Motorjachten und für ähnliche Zwecke sowie für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen gem. § 4 Absatz 5 Nr. 3 und 4 EStG überhaupt nicht absetzbar sind. Hier geht es im Wesentlichen darum, dass solche Aufwendungen als unangemessen betrachtet werden gem. § 4 Absatz 5 Nr. 7 EStG. Dazu heißt es im Kommentar: „Bei der Prüfung der Unangemessenheit sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen, insbesondere ist zu prüfen, inwieweit die Aufwendungen zweckmäßig, zur Verfolgung des mit der jeweiligen Maßnahme erstrebten Ziels erforderlich und durch wirtschaftlich vernünftige Gründe zu rechtfertigen sind“. Das hilft jedoch nur begrenzt weiter. Es wurde z.B. entschieden, dass die Unterhaltung eines Privatflugzeugs und in seltenen Fällen auch die Anschaffung und Unterhaltung eines besonders aufwendigen Kraftfahrzeugs zu unangemessenen Aufwendungen führen. Auch Oldtimer können Probleme bereiten. Wenn der Anwalt Ausgaben tätigt, um Werbung zu machen, möchte er diese Kosten selbstverständlich auch als Betriebsausgaben steuermindernd geltend machen. Es gibt Spielraum. Betriebsausgaben sind nach § 4 Absatz 4 EStG grundsätzlich alle Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Es reicht also zunächst einmal irgendein Zusammenhang mit dem Betrieb der Kanzlei, um Werbungs- und Marketingmaßnahmen als Betriebsausgaben anzusehen. Dieser Zusammenhang dürfte üblicherweise gegeben sein und auch erkennbar, das heißt nachweisbar sein. Im Laufe der Zeit haben sich zu dem Stichwort „Repräsentationsaufwendungen“ ein paar Problembereiche herauskristallisiert, bei denen der Abzug von Werbungs- oder Marketingmaßnahmen als Betriebsausgaben beim Finanzamt auf Unverständnis stößt und zum Teil bereits gesetzlich geregelt wurde. Für den Anwalt relevant: 1. Problematische Repräsentationsaufwendungen - Der Begriff „Repräsentationsaufwendungen“ wird im Steuerrecht unterschiedlich verwendet. Eine engere Auffassung sieht hier nur die Kosten der Lebensführung, die durch die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung veranlasst sind. In anderem Zusammenhang wird darunter aber auch weitergehend die Auffassung vertreten, dass sämtliche Kosten der Kundenpflege, der Werbung usw. gemeint sind. Hierzu einige Beispiele: - Die Corporate Identity: Der Anwalt möchte seine Kanzlei in ansprechender farblicher Gestaltung neu herrichten lassen, um künftig die gehobene Mandantschaft anzusprechen, und sehr teure Möbel und Kunstgegenstände anschaffen. Der Zusammenhang zur betrieblichen Tätigkeit ist hier auch bei hochwertigen Gegenständen unproblematisch. Es kann bei teureren Gegenständen jedoch dazu kommen (entschieden für Orientteppiche und teurere Kunstgegenstän- 44 AdVoice 04/08 Nicht alles was Gold ist, kann als Betreibsausgabe auch steuerlich geltend gemacht werden. Foto: Jürgen Oberguggenberger_PIXELIO de), dass die Anschaffungskosten nicht als Abschreibungen anerkannt werden, weil es bei solchen Wertgegenständen am fortlaufenden Werteverzehr fehlt, sie sich also quasi nicht abnutzen. Die FG-Rechtsprechung geht bereits bei einem Anschaffungspreis von 3.000 EUR von einem nicht abnutzbaren Wirtschaftsgut aus! Dies muss also gegebenenfalls mit einkalkuliert werden. - Feier zur Betriebseröffnung: Werden die Gewerbetreibenden im Umkreis sowie Kollegen eingeladen, ist ein Zusammenhang zum Betrieb unproblematisch. Wenn jedoch der Anlass einer Feier – auch wenn Geschäftsfreunde teilnehmen – vorrangig ein privater ist, also z.B. ein runder Geburtstag, dann erkennt die Rechtsprechung keine Betriebsausgaben an. - Die Kosten der Mitgliedschaft in Fach- oder Berufsvereinen oder -verbänden, die mit dem Beruf in enger Beziehung stehen und das berufliche Fortkommen fördern, sind als Betriebsausgaben abziehbar. Mitgliedschaft und Ehrenamt in einem Verband, der keine beruflichen Belange des Anwalts vertritt, sind jedoch nicht hinreichend betrieblich veranlasst. Wenn solche Vereine oder Verbände jedoch rein gesellschaftliche Veranstaltungen ausrichten, z.B. einen Juristenball, so sind Aufwendungen in diesem Zusammenhang als private Kosten nicht absetzbar. - Der Anwalt tritt dem örtlichen großen Sportverein bei und übernimmt auch dort ein Ehrenamt. Diese Aufwendungen, also Mitgliedsbeitrag und Kosten der ehrenamtlichen Tätigkeit, werden dem Anwalt nicht als betrieblich anerkannt, da die mit der Sportausübung zusammenhängenden Aufwendungen grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Lebenshaltungskosten im privaten Bereich zählen. Die Rspr. sagt: „Das gilt auch dann, wenn die Sportausübung gleichzeitig beruflichen Zwecken dient, z. B. der Anbahnung geschäftlicher Kontakte, insbesondere bei meist aufwendigen Sportarten wie Golf, Reiten, Tennis oder Segeln“. - Möchte der Anwalt aber den lokalen Fußballverein sponsern, weil er sich dadurch gute Mandantenkontakte verspricht, so können diese Aufwendungen Betriebsausgaben sein, wenn er wirtschaftliche Vorteile für sein Unternehmen damit erreicht oder für seine Dienstleistung konkret wirbt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Leistungen notwendig, üblich oder zweckmäßig sind oder sich gleichwertig gegenüberstehen. Hier bleibt also ausreichend Begründungsspielraum, solange man sich im Rahmen des Angemessenen bewegt. Vom Abzug ausgeschlossen sind auch Aufwendungen für den Besuch von Nachtlokalen sowie Bestechungs- und Schmiergelder, wenn die Gewährung der Zuwendungen eine rechtswidrige Tat darstellt (§ 4 Absatz 5 Nr.10 EStG). Bei Marketingaufwendungen im üblichen Rahmen sollte es also in der Regel nicht zu einem totalen Abzugsverbot wegen Unangemessenheit kommen und der junge Anwalt sollte mit diesem Abzugsverbot so schnell nicht in Berührung kommen. 3. Abzug der Höhe nach beschränkt Manche Ausgaben werden dem Grunde nach als betriebliche Ausgaben anerkannt, jedoch in der Höhe gesetzlich beschränkt: Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind: Gegenstand eines Geschenks können Geld oder Sachzuwendungen (auch in Form von Geschenkgutscheinen) sein, die beim Empfänger zu einer Vermögensmehrung führen. Diese sind nur dann abziehbar, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der zugewendeten Gegenstände insgesamt 35 EUR je Empfänger nicht übersteigen (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG). Diese Einschränkung gilt nicht, wenn die zugewendeten Wirtschaftsgüter beim Empfänger ausschließlich betrieblich genutzt werden können (R 10.1 EStR). Hier muss also bei mehreren Geschenken an die gleiche Person über das Jahr darauf geachtet werden, dass solche Aufwendungen zusammengerechnet werden. Bei der 35 EURGrenze handelt es sich nicht um einen Freibetrag, sondern um eine „Freigrenze“. Liegen die Aufwendungen für ein Geschenk – wenn auch nur geringfügig – darüber, scheitert der Betriebsausgabenabzug ganz! Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass: Solche Aufwendungen sind nur in Höhe von 70 % der Gesamtaufwendungen absetzbar. Der übersteigende Betrag ist nicht abziehbar und darf den Gewinn nicht mindern. Dies gilt jedoch nicht für die Vorsteuer, diese ist in vollem Umfang abziehbar. Aber auch die 70 % der Gesamtaufwendungen sind nicht absetzbar, wenn die Bewirtung nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen ist (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG). Hier gibt es naturgemäß keine fixe Grenze. Es wird im Einzelfall auf die Größe und wirtschaftliche Tätigkeit des bewirtenden Unternehmens und die Wichtigkeit des Kunden und des durch den Kontakt erzielbaren Gewinns ankommen. Bei Beträgen von 50-100 EUR wird bei Bewirtungen üblicherweise nicht weiter nachgefragt. Unter Bewirtung versteht das Steuergesetz „Einladungen zur Einnahme von Speisen, Getränken und/oder sonstigen Genussmitteln (Tabakwaren usw.)“. Der Begriff der Bewirtung setzt voraus, dass die Einnahme von Speisen, Getränken und Genussmitteln den Hauptgegenstand der Leistung bilden. Keine Bewirtung ist daher der Besuch von Konzert, Theater, Nachtlokal, Cabaret, Striptease-Show, Bordellen und ähnlichen Veranstaltungen, auch wenn hierbei Speisen, Getränke und Genussmittel gereicht werden, wenn die insgesamt aufgewendeten Kosten in einem Missverhältnis zum Wert der gebotenen Speisen und Getränke stehen. Entsprechendes gilt für den Besuch von Karnevalsveranstaltungen sowie für Aufwendungen für eine VIP-Loge bei Sportveranstaltungen. Der Besuch solcher Veranstaltungen ist zumindest auch privat veranlasst, auch wenn die Einladung hierzu anlässlich eines geschäftlichen Anlasses erfolgt. Nach § 12 Nr. 1 sind die Kosten daher nicht als Betriebsausgaben absetzbar. Der Begriff der Bewirtung ist unabhängig davon, ob sie in Gaststätten oder in eigenen Betriebs- oder Privaträumen stattfindet. Bei Einladungen in Privaträume kann eine Vermutung für das Vorliegen von Lebenshaltungskosten i. S. d. § 12 EStG bestehen, so etwa bei einer gesellschaftlichen Abendeinladung. 4. Besondere Dokumentationspflichten Da es mit der beschränkten Abziehbarkeit leider noch nicht getan ist, verlangt der Gesetzgeber auch noch erhöhten Aufwand bei Buchhaltung und Dokumentation der „verdächtigen“ beschränkt abzugsfähigen Betriebsausgaben. Bei den Bewirtungskosten müssen Tag, Ort, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung genau aufgeführt werden, es muss hierzu einen schriftlichen Beleg geben, bei Bewirtung im Restaurant einen Bewirtungsbeleg vom Restaurant, der ordnungsgemäß ausgefüllt werden muss. Der Rechtsanwalt kann sich hier auch nicht darauf berufen, aufgrund der Verschwiegenheitspflicht den Namen des Mandanten nicht nennen zu dürfen. Hierzu hat der BFH entschieden, dass das Prinzip der Besteuerungsgleichheit hier vorgehen soll Diese Aufzeichnungen müssen zeitnah gemacht werden, also nicht erst am Jahresende, und diese Aufzeichnungen und Buchungen müssen getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben, also z.B. auf einem eigenen Konto „Bewirtungen“ gesammelt werden (§ 4 Absatz 7 EStG). Wenn sich hier noch andere Bewirtungsausgaben hin verirren, soll das bereits nicht ordnungsgemäß dokumentiert sein. Und auch die Aufwendungen für Geschenke müssen einzeln und getrennt von sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden, sonst kann der Abzug insgesamt versagt werden. Der Hinweis, dass solche „problematischen“ Betriebsausgaben bei jeder Prüfung zumindest stichprobenartig durchgesehen werden, erübrigt sich fast. RAin Karoline Helling, FAin für Steuerrecht, Frankfurt/Main Der ungekürzte Text mit Nachweisen zu den Fundstellen für Mitglieder im Internet unter www.davforum.de AdVoice 04/08 45 081208 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd 08.12.2008 16:33 Uhr Seite 46 Magazin Magazin Steckbrief Fachanwaltschaften: Verwaltungsrecht Gründerbericht: Nichts dem Zufall überlassen Dennoch ergab sich das erste große Mandat nebenbei Ein Fachanwaltskurs Verwaltungsrecht lohnt sich, wenn man sich zuvor Gedanken macht, welchen Mandanten man eigentlich damit ansprechen möchte. Der abgedeckte Bereich ist sehr groß. Oftmals werden Teilbereiche des Rechtsgebietes gar nicht mit dem Begriff „Verwaltungsrecht“ assoziiert. Es gibt Überschneidungen mit anderen Fachanwälten, z.B. erfasst der Fachanwalt Bau- und Architektenrecht ebenfalls Öffentliches Baurecht. Die Eckdaten und Preise Etwa drei Kurse pro Jahr gibt es, z.B. bei der DAI verteilt über ein ganzes Jahr, bei der DAA in drei Monaten. Mein Kurs fand beim DAI im neuen Fortbildungscenter in Heusenstamm bei Frankfurt am Main statt,120 Zeitstunden, verteilt auf drei Wochenblöcke, je Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr im Januar, Mai und November. An den drei Samstagen wurden jeweils fünfstündige Klausuren geschrieben. Normalpreis 1925 EUR, ermäßigt 1465 EUR, Mitglieder der Kammern Frankfurt, Koblenz und Bamberg zahlen noch einmal 200 EUR weniger. Die örtliche Nähe gab bei mir den Ausschlag. Da zum Lernen ohnehin keine Zeit blieb, war es mit den drei Wochen getan. leichter als für einen Umweltrechtler. Die Durchfallquote war nicht bekannt. Die Kollegen Die Kursstärke betrug 20 bis 25 Personen. Teilnehmer: Vom Referendar über Kollegen aus Großkanzleien bis zum Vertreter eines Bundesministeriums oder Dozenten einer FH. Die Kursteile können auch einzeln gebucht werden. Einige Teilnehmer wollten gar keinen Fachanwaltstitel erwerben, sondern nur Fortbildung. Aufgrund der kleinen Gruppe haben sich immer Kontakte gefunden, die auch teilweise gehalten haben. Schwerpunkte Sehr viele Gebiete werden gar nicht behandelt und auch die erwähnten Bereiche erfordern einiges an Vorkenntnissen. Vertieft wurden etwa das Verfahrens- und Prozessrecht, das öffentliche Baurecht, Kommunalabgabenrecht, Erschließungsbeitragsrecht, Umweltrecht, Wasserrecht, Naturschutzrecht und einiges mehr. Es fällt auf, dass viele klassische Gebiete überhaupt nicht behandelt werden, so z.B. Prüfungsrecht, Hochschulrecht, Beamtenrecht, Ausländerrecht. Werbung und Mandate Service, Betreuung, Zusatzkosten In diesen Preisen stecken Kursgebühren, Klausuren, Getränke, Mittagessen, Snacks, Parken, Kursmaterial. Es stand vor Ort ein Internetterminal bereit, man kann drucken und faxen. Ich habe mich dort gut aufgehoben gefühlt. Das gelieferte Kursmaterial ist sehr umfangreich und ist im Preis für den Kurs enthalten. Einige Werke gehen eindeutig über den Umfang normaler Skripten hinaus, teils sind es fast Fachbücher der jeweiligen Dozenten, die man auch für viel Geld im Buchhandel kaufen kann – sehr hilfreich im Alltag. Es hat direkt natürlich keine Mandate gebracht, ich kann mich aber von Kollegen abgrenzen. Wenn ich den Titel habe, werde ich ihn natürlich als Marketinginstrument einsetzen. Gerade gewerbliche Mandanten oder Kommunen legen Wert auf diesen Titel. Vielmals habe ich auch den Eindruck bei den Verwaltungsgerichten, als „normaler Anwalt“ noch nicht ernst genommen zu werden, vielleicht wird auch dies besser werden. Der vermittelte Stoff hat mich aber in einigen Mandaten auf neue, zusätzliche Ideen gebracht. Fallzahlen und Zusatzaufwand Die Prüfung, Durchfallquote Leicht waren die Klausuren nicht, aber das wurde unterschiedlich beurteilt. Das liegt nicht zuletzt daran, welche Gebiete man aus seiner täglichen Praxis parat hat. Für einen Baurechtler ist eine Klausur über Erschließungsbeiträge 46 AdVoice 04/08 80 Fälle aus unterschiedlichen Gebieten des BT sind nachzuweisen, davon 30 Gerichtsverfahren, was schwierig ist. Im Gebiet des Beamtenrechts klagt man z.B. kaum. Ansonsten ist nahezu immer ein lange andauerndes Widerspruchsverfahren erforderlich und erst dann schließt sich ein meist langatmiges Klageverfahren an. Bis man regelmäßig Klagen führt, braucht man schon um die zwei Jahre Vorlauf – ein Grund für den Berufsanfänger, noch etwas zu warten oder auf Eilverfahren auszuweichen. Fazit Es gibt Bereiche im Verwaltungsrecht, da bringt ein Fachanwaltstitel rein gar nichts. Meine Kollegin z.B. ist Schulrechtlerin. Schulrecht ist Verwaltungsrecht – nur kein Elternteil bringt Schule mit Verwaltung in Verbindung. Abgesehen davon, dass Schulrecht nicht im Kurs vorkommt, müsste sie Fortbildungen in fremden Bereichen machen, um den Titel später zu erhalten. Dies macht keinen Sinn. Berufsanfängern ist zu raten, zunächst einige Zeit abzuwarten, in welche Richtung die tägliche Arbeit sie verschlägt und dann zu beurteilen, ob sich der Kurs und die Mühen lohnen. Die Nachteile liegen sicher darin, dass viele Gebiete nicht im Kurs vorkommen. Auch später in den wenigen Fortbildungen finden viele Gebiete keinerlei Erwähnung. Verwaltungsrecht ist und bleibt allein schon eine Exotenmaterie. Verwaltungsrecht ist auch keine Spezialisierung. Innerhalb des Verwaltungsrechts gibt es unzählig viele weiterer Spezialisierungen. In den jeweiligen Bereichen gibt es häufig nur noch eine handvoll spezialisierter Kollegen. Selbst unserer noch jungen Kanzlei passiert es schon, dass wir unsere eigenen Fälle in der NVwZ lesen. Mit Fortbildungen wird es dann schwierig. RA Michael A. Else, Wiesbaden Bisher erschienen! Arbeitsrecht, Erbrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Miet- und WEG-Recht, Sozialrecht, Steuerrecht, Versicherungsrecht (alle Heft 2/2006), Familienrecht (Heft 1/2007), IT-Recht und Medien- und Urheberrecht (Heft 2/2007), Strafrecht (1/2008), Bau- und Architektenrecht (Heft 2/2008), Bankund Kapitalmarkt (Heft 3/2008), Verwaltungsrecht in dieser Ausgabe, Speditionsrecht in Heft 1/2009 Äußert man in Zeiten von 140.000 zugelassenen Anwälten den Wunsch, sich als Einzelanwalt niederzulassen, erntet man ungefähr so viel Applaus wie ein „EinBall-Jongleur“ in einem vollbesetzten Zirkus. Dennoch ließ ich mich vor knapp drei Jahren auf dieses Wagnis ein. Ich habe diesen Schritt zu keiner Zeit bereut. Ganz im Gegenteil: Es war die beste Entscheidung, die ich treffen konnte. Dabei war der Weg zu Beginn sehr steinig. Nachdem ich beschlossen hatte, ausschließlich für Unternehmen tätig zu werden, stellte sich die Frage nach Büroräumlichkeiten und Infrastruktur. Da ich zu den eher konservativen und vorsichtigen Gründern gehörte, kam die Aufnahme eines Darlehens für mich nicht in Betracht. Das 16 Quadratmeter große Arbeitszimmer in der Privatwohnung musste zunächst reichen. Um diesen „Makel“ bestmöglich zu überspielen, wollte ich den Unternehmen Inhouse-Besprechungen ohne zusätzliche Kosten anbieten. Außerdem konzentrierte ich mich auf ein durchgängig professionell gestaltetes Corporate Design mit Webseite, Briefpapier und Visitenkarten. Den schwierigen Spagat zwischen geringem Budget und hohen Ansprüchen meisterte ich mit der Hilfe fachkundiger Freunde und einer preisgünstigen Internet-Druckerei. Nach Abschluss aller Vorbereitungen hoffte ich voller Zuversicht auf die ersten Mandate, die mir bereits bekannte Unternehmer in Aussicht gestellt hatten. Diese Zusagen lösten sich jedoch in Luft auf. Denn wer bezahlt schon gerne einer zur Rechtsanwältin avancierten ehemaligen Nachhilfelehrerin oder Dolmetscherin auf einmal zehnfache Stundensätze? „Denn wer bezahlt schon gerne einer zur Rechtsanwältin avancierten ehemaligen Nachhilfelehrerin oder Dolmetscherin auf einmal zehnfache Stundensätze?“ Denn wer bezahlt schon gerne einer zur Rechtsanwältin avancierten ehemaligen Nachhilfelehrerin oder Dolmetscherin auf einmal zehnfache Stundensätze? Was also tun mit dem schönen Briefpapier und den frisch gedruckten Visitenkarten? Auf einmal wurden mir Akquise-Fähigkeiten abverlangt, die weder im Studium noch im Referendariat vermittelt worden waren. Also beschäftigte ich mich intensiv mit diesem Thema. Zur Steigerung meines Bekanntheitsgrades besuchte ich Messen und Veranstaltungen der Industrie- und Handelskammern des Ruhrgebiets, des örtlichen Anwaltvereins sowie der kommunalen Wirtschaftsförderung. Außerdem stieg ich ins Direktmarketing ein und schrieb gezielt Unternehmen in Bochum und Umgebung an. Hierbei erwies sich die Lektüre von Fachbüchern zum Anwaltsmarketing als sehr hilfreich. Ich wollte nichts dem Zufall überlassen. „Auf einmal wurden mir Akquise-Fähigkeiten abverlangt, die weder im Studium noch im Referendariat vermittelt worden waren.“ Und doch war der erste große Mandant alles andere als das Ergebnis planvollen Vorgehens, sondern vielmehr Resultat eines glücklichen Zufalls. Denn ursprünglich hatte die Geschäftsleitung über ein lokales Anzeigenblatt einen Dolmetscher gesucht. Nachdem ich am Telefon in einem Nebensatz erwähnt hatte, dass ich „eigentlich“ Rechtsanwältin sei und nur „nebenbei dolmetsche“, fand ich mich in einem Beratungsgespräch mit den Geschäftsführern wieder, die mir von ihren Problemen mit einem Mitbewerber berichteten und mir prompt das erste wettbewerbsrechtliche Mandat übertrugen. Der Weg in die Fachanwaltschaft für gewerblichen Rechtsschutz war geebnet. „Und doch war der erste große Mandant alles andere als das Ergebnis planvollen Vorgehens, sondern vielmehr Resultat eines glücklichen Zufalls.“ In den folgenden Monaten arbeitete ich mich immer tiefer in das Wettbewerbsrecht, später dann auch in das Marken- und Patentrecht ein. Mein wachsendes Dienstleistungsangebot in diesen Bereichen zog immer mehr Mandanten an. Wechselseitige Abmahnungen, einstweili- ge Verfügungen und Ordnungsmittelanträge waren an der Tagesordnung. Ein Fachanwaltslehrgang war die logische Konsequenz. Schon nach einem Jahr ermöglichten mir die steigenden Umsätze die Einrichtung eines großzügigen Büros und die Beschäftigung von Mitarbeitern in Teilzeit. Es war jedoch nicht allein der wirtschaftliche Erfolg, der mich in meiner Entscheidung zur Spezialisierung bestätigte. Vielmehr habe ich den gewerblichen Rechtsschutz als überaus spannend, dynamisch und herausfordernd kennengelernt. Denn was könnte es Schöneres geben, als technische Geräte auseinanderzuschrauben, um herauszufinden, ob diese – wie beworben – tatsächlich mit allen Bestandteilen „Made in Germany“ sind, oder sich einen russischen EMail-Account anzulegen, um unentdeckt Vertriebswege aufzudecken. Die konsequente Spezialisierung hat sich für mich bezahlt gemacht. Zum einen gewährleistet sie eine qualitativ hochwertige und zugleich effiziente Mandatsbearbeitung, die in einem stetig wachsenden Mandantenstamm resultiert. Zum anderen steigert sie die Attraktivität als Referent für Vorträge und Seminare, die sich wiederum hervorragend zur Gewinnung neuer Mandanten eignen. Trotz des in der Selbstständigkeit liegenden Potenzials und all ihrer Freiheiten darf jedoch nicht verkannt werden, dass die Tätigkeit als Einzelanwalt auch ihre Schattenseiten hat. Dazu gehören lange Arbeitszeiten, das Fehlen planbarer Freizeit sowie die permanente Sorge um die Umsatzzahlen des nächsten Monats. Ganz zu schweigen vom fehlenden Plausch auf dem Flur mit Kollegen, dem nicht stattfindenden Betriebsausflug oder der fehlenden Weihnachtsfeier. Bei allem Erfolg und bei aller Liebe zu meiner Selbstständigkeit habe ich mich daher entschieden, das mir nunmehr unterbreitete Angebot, Leiterin der Rechtsabteilung eines international tätigen Kosmetikunternehmens zu werden, anzunehmen. Meine Erfahrungen aus der Selbstständigkeit werden mir bei meiner neuen Aufgabe wertvolle Dienste leisten. RA’in Diana Hampe, Bochum, info@ra-hampe.de AdVoice 04/08 47 081208 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd 08.12.2008 16:33 Uhr Seite 48 Euer FORUM Euer FORUM Forum+3 zum Anfassen Marketing, Gebührenrecht, Arbeitsrecht und Kommunikation waren gefragte Themen bei der Pilotveranstaltung in Fulda Die Ausgabe der Advoive 02/08 hatte sich bereits schwerpunktmäßig an junge Anwälte mit erster Berufserfahrung, dem so genannten Forum+3 gerichtet. Im September folgte in Fulda eine ganztägige Veranstaltung. Die Anregung, sich unter diesem Titel gezielt an Anwälte mit erster Berufserfahrung zu wenden, übernahm der gemeinnützige Verein Deutsche Anwaltakademie, der schon seit mehr als 10 Jahren ein allgemeines Berufseinsteigerforum veranstaltet. „Mit dem „Forum Start in den Anwaltsberuf +3“ greifen wir jetzt auch Themen auf, die für junge Anwältinnen und Anwälte relevant sind, die bereits die ersten drei oder mehr Berufsjahre hinter sich haben“, erklärt Vereinsvorstand Jürgen Widder das Konzept. Um zu wissen, wo der Schuh der potentiellen Seminarteilnehmer besonders drückt, ließ man auf der Homepage des Forums mehrere Themen zur Auswahl stellen. Das Abstimmungsergebnis berücksichtigte der Veranstalter dann bei der Themenauswahl für die erste Pilotveranstaltung im September 2008 in Fulda: Marketing, Gebührenrecht, Arbeitsrecht für Anwälte und Kommunikation waren besonders gefragt. und drei Monate dauern. Die Zulassung zur Masterausbildung erfolgt im Rahmen der Ausführungskapazitäten. Ein Freischuss soll möglich sein. Problematisch ist aber, dass der Zugang zum Master und damit indirekt der Zugang zur Eingangsprüfung für das Referendariat nicht von der Leistung des Kandidaten, sondern von den momentanen Ausbildungskapazitäten abhängen soll. In der Diskussion wurde deshalb auch vor einer Abwertung des Masters im NRW-Modell gewarnt. Er würde von einem wissenschaftli- chen Studium in eine Art universitäre Prüfungsvorbereitung verwandelt werden. Dies würde ihn für ausländische Studenten entwerten. Die Reform sei auch eine Chance für die Fakultäten, sich besser zu profilieren. Dies erfordere ein Staatsexamen oder eine Eingangsprüfung, um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Der Master sollte eine Alternative zum Referendariat sein, aber kein Ersatz für die diejenigen, die nicht ins Referendariat kommen können. Offen blieb die Frage, wozu der Master in den ersten drei Modellen dient. Der Platz reicht natürlich nicht, um alle Einzelheiten der Diskussion darzustellen. Das Positionspapier zum Bologna-Prozess ist auf der FORUM-Homepage unter http://www.davforum.de/299/ abrufbar. Für eine FORUM-interne Diskussion stehen die Mailingliste und die XING-Gruppe www.xing.com/net/fja zur Verfügung. RA Malte Dedden, Kehl 67. Deutscher Juristentag in Erfurt Erfolgreiches Pilotprojekt – die erste Veranstaltung einer geplanten Reihe für Anwälte mit erster Berufserfahrung im September in Fulda. Foto: Manfred Aranwoski Die Resonanz überstieg dann die Erwartungen: 120 Anwältinnen und Anwälte kamen zu dem ersten Tagesseminar dieser Art. Eine Fortsetzung des „Forums Start in den Anwaltsberuf +3“ wird es voraussichtlich im Herbst Recht mitgestalten 2009 geben. Weitere Informationen zu der Veranstaltung unter www.davforum.de/forumplusdrei. Rechtsanwalt Manfred Aranowski, Berlin Bologna-Prozess: Hamburg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen mit eigenen Modellen Wie schon berichtet, beschäftigt sich das FORUM auch mit der Reform der Juristenausbildung. Zwar sind wir als „ fertige“ Rechtsanwälte und Referendare nicht mehr persönlich davon betroffen, aber spätestens, wenn die Reform umgesetzt worden ist, wird sie uns in Gestalt der nach neuem System ausgebildeten Kollegen und der neuen Anforderungen für die bei uns tätigen Referendare im Berufsalltag begegnen. dient der Spezialisierung. Ein Staatsexamen ist nur erforderlich, wenn man in einen reglementierten Beruf will. Das Referendariat besteht aus vier Teilen zu je vier Monaten, ein zweites Staatsexamen ist nicht vorgesehen. Zugangsvoraussetzung ist die Note „befriedigend“. Am 03.11.2008 fand in der Landesvertretung Schleswig-Holstein in Berlin eine Veranstaltung statt, auf der verschiedene Modelle vorgestellt wurden: Das Schleswig-Holsteinische Modell sieht ähnlich aus: Nach einem vierjährigen Universitätsstudium zum Bachelor und einer staatlichen Eingangsprüfung (Note mindestens „befriedigend“) folgt ein einheitsjuristischer Vorbereitungsdienst von 18 Monaten. Statt einer Abschlussprüfung sind stationsabschließende Prüfungen vorgesehen. Das Hamburger Modell sieht eine vierjährige Bachelor-Ausbildung vor. Drei Jahre sind für Methoden und Grundlagen sowie die drei zentralen Rechtsgebiete gedacht, das vierte Jahr Das DAV-Modell wurde mit dem Schlagwort „Können statt Kennen!“ vorgestellt. Die Methodik ist wichtiger als die Verästelung von Nebenaspekten. Der Master ist freiwillig und kann 48 AdVoice 04/08 auch in anderen Gebieten abgelegt werden. Der Bachelor sollte zur Promotion befähigen. Staatliche Eingangsprüfungen sollen Voraussetzung für die weitere Ausbildung sein und die Vergleichbarkeit herstellen. Schwerpunkte sollen mündlicher Vortrag, Vertragsgestaltung und Verhandlung sein. Die Ausbildung insgesamt sollte nicht verlängert werden, das Referendariat zwei Jahre dauern. Statt des zweiten Staatsexamens sei eine ähnliche Prüfung wie das amerikanische bar exam sinnvoller. Das Nordrhein-Westfälische Modell weicht von den übrigen Modellen ab. Es besteht aus einem dreijährigen Bachelor und einem zweijährigen Master. Die staatliche Eingangsprüfung soll bereits nach dem ersten Master-Jahr möglich sein. Der staatliche Vorbereitungsdienst soll zwei Jahre dauern, danach eine dreimonatige Prüfungsphase folgen. Insgesamt soll die Ausbildung somit sieben Jahre Wurde da Bundespräsident Horst Köhler gesehen? Der 67. Deutsche Juristentag war im September in Erfurt zu Gast – sozusagen direkt vor meiner Haustür. Nur hatten die einzelnen Abteilungen zwar interessante Themen und Thesen zu diskutieren, die aber wiederum betrafen weniger meine Bereiche – Medien-, Urherber- oder Sportrecht. Dennoch fasste ich drei Veranstaltungen ins Auge. Die Eröffnung mit diversen Reden, u.a. der des Bundespräsidenten, den Empfang des DAV und die Abendveranstaltung in der Erfurter Oper. Fotos: Anke Schiller-Mönch Foto: Manfred Aranowski Recht Erwartungssicherheit schaffe. Die Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries erntete Beifall dafür, dass es den Rechtsstaat weder zum Nulltarif noch nach Kassenlage gäbe, und dem Erfurter Oberbürgermeister Andreas Bausewein lag es am Herzen, dass die Teilnehmer sich davon überzeugen mögen, das schöne Thüringen und Erfurt auch außerhalb juristi- Horst Köhler sprach in der Eröffnungsveranstaltung zu den verschiedenen Aspekten einer guten Rechtsordnung und darüber, dass gutes AdVoice 04/08 49 081208 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd 08.12.2008 16:34 Uhr Seite 50 Euer FORUM Euer FORUM Länderbeauftragte stellen sich vor Belgien mensbereich entwickeln, das mehr als die üblichen EU-Infos zu bieten hat. Was verbindet Dich mit dem Land? In der EU ist es wichtig, den richtigen Ansprechpartner zu kennen. Eindrücke vom Deutschen Juristentag in Erfurt. scher Fachtagungen zu besuchen. Gelegenheit dazu gab das umfangreiche Rahmenprogramm. Zu dem gehörte auch ein Abend in der Erfurter Oper. Diesen hatten wir uns als hiesiges Forum ausgesucht, um gemeinsam einen netten Abend zu verbringen und ein wenig Networking zu betreiben – um mal beim Thema dieser AdVoice zu bleiben. Nett wurde der Abend tatsächlich bei richterlichem Jazz und thüringischem Rock. Fotos: Anke Schiller-Mönch Zum Empfang des DAV hatte ich dann die Gelegenheit, die Leute, mit denen ich sonst – auch in Sachen AdVoice – regelmäßig in Kontakt stehe, persönlich kennenzulernen und den einen oder anderen neuen Kontakt zu knüpfen. Wen die einzelnen Thesen und Beschlüsse interessieren, der findet sie unter: www.djt.de Anke Schiller-Mönch, Rechtsanwältin, Weimar FORUM regional RB für den LG-Bezirk Arnsberg Nachdem ich nun als Anwältin zugelassen worden bin und mich in Soest in einer bereits bestehenden Kanzlei niedergelassen habe, habe ich das bislang vakante Amt der RB für den LG-Bezirk Arnsberg zu übernehmen. Es hat mich bereits vor der Rechtsanwaltstätigkeit beruflich nach Soest verschlagen, wo ich für die örtliche ARGE im Sozialrecht tätig war. Darüber hinaus habe ich mein Referendariat am LG in Arnsberg absolviert. Als neue Regionalbeauftragte möchte ich zunächst einen regelmäßigen Stammtisch etablieren. Gerade unter den heutigen, immer schwereren Bedingungen ist aus meiner Sicht das Pflegen eines Netzwerkes mit „Gleichgesinnten“ unerlässlich. Nur so kann man seine eigenen Kompetenzen erweitern und vertie- 50 AdVoice 04/08 fen. Deshalb möchte ich einen Beitrag leisten, um Kontakte untereinander zu pflegen und zu intensivieren. Ich hoffe, dass es uns darüber hinaus gelingt, neue Mitglieder für das Forum zu gewinnen. Neben der Juristerei schwimme ich regelmäßig und versuche Italienisch zu lernen, damit ich mich im Urlaub auch mit Einheimischen verständigen kann. Rechtsanwältin Elena Jenschede, Soest arnsberg@davforum.de Mandate kommen auch von Kolleginnen und Kollegen! Wer sich und seine Spezialisierungen in der AdVoice vorstellen will, wer Lust auf kollegiale Zusammenarbeit hat, wer auch mal für eine Fachfrage zur Verfügung steht und den Forumskollegen dafür eine faire Vergütung anbietet, wer ganz einfach nur Terminsvertretungen anbieten will, wer überlastete Kollegen unterstützen kann, wer ... kann sich ab der nächsten Ausgabe mit seiner „AdVoice-Vistenkarte“ vorstellen. Kosten: 80 EUR pro Ausgabe für Mitglieder, 160 EUR für Nichtmitglieder. 15% Rabatt bei Buchung für 4 Ausgaben. Mein Beispiel: Marken, Medien, Werke, Wettbewerb? Fragen und Fälle zu: Geistigem Eigentum, Medien oder IT? Scheinselbständigkeit? Abmahnungen? Rechtsanwalt Tobias Sommer www.RAsommer.de 030-32.53.54.59 rechtsanwalt@RAsommer.de Elena Jenschede Auch Terminsvertretungen in Berlin und um Berlin herum. Ich bin als Deutsche in Belgien aufgewachsen. Einen Teil meines Studiums der Rechtswissenschaften habe ich an der Freien Universität Brüssel absolviert sowie viele Jahre Helicia Hermann meiner beruflichen Laufbahn im EU-Umfeld in Brüssel verbracht, zuletzt in der Geschäftsführung eines europäischen Dachverbandes. Wie kannst Du bei internationalen Rechtsproblem helfen? Meine Unterstützung biete ich gerne bei laufenden Kontakten und Rechtsstreitigkeiten in Belgien an – in den drei dortigen Amtssprachen, aber auch in Englisch. Rechtsanwältin Helicia Herman, Ottobrunn ra.herman@t-online.de China Rechtssystem orientiert sich an Europa Was verbindet Dich mit dem Land? Was sollte ein deutscher Anwalt über Belgien wissen? Das Land hat drei Amtssprachen: Französisch, Flämisch und Deutsch. Daher sind unternehmerische Kontakte zu den belgischen Nachbarn auch in Deutsch möglich. Es gibt in den Rechtsanwaltskammern viele deutschsprachige Anwälte, die als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Auf Grund politischer Gegebenheiten stehen die drei Sprachen in den regionalen und kommunalen Behörden nicht zur Verfügung. Was die EU betrifft, ist es vor allem wichtig zu wissen, wer der richtige Ansprechpartner innerhalb der europäischen Institutionen ist und welche Projekte im jeweiligen Gebiet behandelt werden. Hieraus lässt sich ein europäisches Netzwerk im jeweiligen Unterneh- tisch mit den Regelungen der §§ 854 ff. BGB. Auch das chinesische Familien- und Erbrecht lehnt sich an die Systematik des deutschen Rechts an. Durch meine chinesische Herkunft habe ich ein enges Verhältnis zum chinesischen Kulturraum. Geboren bin ich in der VR China, aufgewachsen in Hongkong und Deutschland. Claudia JiaoJiao Ich bin in der westliSun chen und der chinesischen Kultur zu Hause. Einen Teil meines Studiums habe ich an der Universität in Xi` An verbracht. Auch während meines Referendariats in Berlin war ich schwerpunktmäßig mit der Betreuung chinesischer Delegationen betraut. Was sollte ein deutscher Anwalt über China wissen? Wie kannst Du bei internationalen Rechtsproblemen helfen? Zu meiner Haupttätigkeit zählt die Betreuung einer Vielzahl deutscher und chinesischer Unternehmen in wirtschaftsrechtlichen Fragen. Daneben berate ich chinesische Firmen in Deutschland in den Bereichen des Markenrechts und Aufenthaltsrechts. In den wirtschaftlich attraktiven Städten wie Peking oder Shanghai arbeite ich mit chinesischen Kanzleien zusammen, um ebenfalls eine umfassende Beratung deutscher Firmen in China zu gewährleisten. Claudia JiaoJiao Sun sinolaw@gmx.de Dänemark Die große Ausnahme Was verbindet Dich mit Dänemark? Das chinesische Rechtssystem befindet sich nach wie vor im Aufbau. Während sich China zunächst am Rechtssystem der Sowjetunion orientierte, werden die Gesetze heutzutage eher nach dem europäischen Vorbild, speziell Deutschland, formuliert. So gleicht sich das chinesische Zivilrecht immer mehr dem deutschen BGB an. Das vom Nationalen Volkskongress am 16.03.2007 verabschiedete Gesetz der Volksrepublik China über das Sachenrecht ist nicht nur von der Struktur, sondern auch vom Wortlaut her nahezu iden- Die Norddeutschen haben eine Beziehung zu Skandinavien und als sich die Chance bot, die Wahlstation in Kopenhagen/Dänemark zu absolvieren, habe ich nicht gezöAnnika Rutschow gert. Ich habe drei Jahre in Kopenhagen in einer deutsch-dänischen Kanzlei gearbeitet und dort die dänische AdVoice 04/08 51 081208 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd 08.12.2008 16:34 Uhr Seite 52 Euer FORUM Griechenland Nur in Strafsachen dürfen Anwälte landesweit arbeiten Was verbindet Dich mit Griechenland? Zunächst einmal natürlich die familiäre Beziehung. Ich bin zweisprachig aufgewachsen und kenne das griechische Recht ebenso wie die Kultur. Nicht zu Kiriakos Sfatkidis vergessen die gute griechische Küche. Außerdem pflege ich intensive freundschaftliche Kontakte in Griechenland. Anwaltsausbildung absolviert. Wieder in Deutschland, arbeite ich im deutsch-dänischen Rechtsverkehr und will versuchen, die dänische Mentalität auch hier in Deutschland etwas weiterleben zu lassen. Was sollte ein deutscher Anwalt über Dänemark wissen? Dänemark ist zwar in der EU, aber aufgrund des Rechtsvorbehalts sind EU-Verordnungen gerade im Bereich des Zivilrechts und Zivilprozessrechts im Verhältnis zu Dänemark nicht anwendbar. Aus dem internationalen Rechtsverkehr wird jeder die Kommentarbemerkung kennen: „Gilt in allen EU-Ländern mit Ausnahme Dänemarks“. Daher sind besonders im Verhältnis zu Dänemark Rechtskenntnisse notwendig. Was sollte ein deutscher Anwalt über Griechenland wissen? Die Hälfte aller griechischen Rechtsanwälte arbeitet in Athen. Ein griechischer Rechtsanwalt darf in Zivilsachen nur innerhalb seines Kammerbezirks, in dem er zugelassen ist, tätig werden. Einzig Anwälte aus Athen und Piräus dürfen in beiden Bezirken aktiv sein. Sofern der Rechtsanwalt außerhalb seines Gerichtsbezirks tätig werden will, muss ein Korrespondenzanwalt eingeschaltet werden. 52 In Strafsachen hingegen kann ein Anwalt landesweit vor Gerichten auftreten. Erfolgshonorar ist in Griechenland uneingeschränkt zulässig. Das griechische Zivilgesetzbuch ähnelt sehr stark dem BGB (inkl. Abstraktionsprinzip). Rutschow@derra-dd.de Wie kannst Du bei einem internationalen Rechtsproblem helfen? Foto: halmackenreuter_PIXELIO Ich verfüge über Kontakte zu in Griechenland tätigen Kolleginnen und Kollegen, z.B. in Annika Rutschow, AdVoice 04/08 Athen, Thessaloniki, Alexandroupolis, Kastoria u.v.a. Auch wenn deutsche Gerichte nach internationalem Privatrecht griechisches Recht anzuwenden haben, z.B. im FamR, ErbR, VertragsR etc., bin ich mit hierfür notwendigen Voraussetzungen vertraut. Rechtsanwalt Kiriakos Sfatkidis, griechenland@davforum.de Niederlande Trotz vieler Parallelen dürfen Rechtsunterschiede nicht unterschätzt werden Was verbindet Dich mit dem Land? Mit den Niederlanden verbinden mich meine familiären Wurzeln, viele Urlaube an der Nordseeküste, aber auch der Wunsch nach länderübergreifender Berufstätigkeit. Die Alexander Sanio Niederlande sind ein offenes, liberales Land und ich habe hier eine sehr angenehme Arbeitsatmosphäre kennengelernt. Inzwischen bin ich hier seit zirka fünf Jahren tätig. Was sollte ein deutscher Anwalt über die Niederlande wissen? Wie kannst Du bei einem internationalen Rechtsproblem helfen? Da ich die dänische Anwaltsausbildung absolviert habe und fließend Dänisch schreibe und spreche, kenne ich mich in Grundzügen im dänischen Recht aus und kann in einigen Rechtsgebieten selbst weiterhelfen. So habe ich gerade für eine deutsche Mandantin das Erbe ihres Vaters in Dänemark abgewickelt. In allen anderen Fällen arbeite ich mit Korrespondenzanwälten in Dänemark zusammen. Euer FORUM Die Niederlande sind einer der wichtigsten Handelspartner für Deutschland. Hierbei haben die Niederländer das Image, ein Volk von pragmatischen Kaufleuten zu sein, was sich im niederländischen Recht deutlich niederschlägt. Die Niederländer sind vorrangig bemüht, sachgerechte und einvernehmliche Lösungen zu suchen. Auf Grund der zahlreichen EU-Richtlinien sind viele Parallelen zwischen den beiden Ländern zu erkennen. Doch gerade dies birgt Gegebenheit der russischen Sprache und Kultur kennen, sondern auch die russische Mentalität. Gemeinsamkeiten und eine Empfehlung können den Weg ebnen. die Gefahr, die vorhandenen (Rechts-)Unterschiede zu unterschätzen. So ist z.B. das niederländische Prozessrecht anders aufgebaut. Anders ist ferner die Kostentragung im Verfahren, da die voll obsiegende Partei keine volle Erstattung ihrer Anwaltskosten erhält. Darüber hinaus bietet das niederländische Recht ein sehr effektives Mittel zur vorläufigen Sicherung von Ansprüchen mit der dem deutschen Arrest ähnlichen Sicherungspfändung. Wie kannst Du bei einem internationalen Rechtsproblem helfen? Ganz simpel: Meine Kollegen und ich sitzen vor Ort. Wir können bei allen länderübergreifenden Angelegenheiten behilflich sein, profitieren hierbei insbesondere von der unter einem Dach vorhandenen Kenntnis der Eigenarten der beiden Rechtssysteme sowie der Zweisprachigkeit. Rechtsanwalt Alexander Sanio, Enschede sanio@dijksleijssen.nl Russland walts ist es, diese Lösungen zu finden und sich gegen die oft formalistische Betrachtungsweise auf staatlicher Seite durchzusetzen. Wie kannst Du bei einem internationalen Rechtsproblem helfen? Soweit es um deutsches Engagement in Russland geht, reicht die Spanne von Lieferverträgen bis zur eigenen Produktion beziehungsweise Dienstleistungsangebot vor Ort. Da gibt es viele Erfolgsgeschichten aber ebenso gescheiterte Projekte. Zurzeit betreuen wir einen in Russland verurteilten deutschen Geschäftsmann bei seiner Haftüberstellung nach Deutschland. Schnelllebigkeit und Gelassenheit Andreas Dippe, dippe@derra-b.de Was verbindet Dich mit Russland? In beruflicher Hinsicht sind es drei Bereiche: zum einen die Studienzeiten in Rostow am Don und in Moskau, zum zweiten die Tätigkeit für die OSZE als Human Rights Officer Andreas Dippe in Tschetschenien und Moskau, zum dritten die wirtschaftsrechtliche Betreuung von deutsch-russischen Projekten seit 2004; in privater Hinsicht meine Frau, viele Freunde, Erlebnisse in den Bergen und die stete Mischung aus Schnelllebigkeit und Gelassenheit. Was sollte ein deutscher Anwalt über Russland wissen? Im russischen Recht finden sich aufgrund der relativ kurzen Umstrukturierungsphase oft noch systematische Schwächen. Dennoch bietet das russische Recht für die meisten Konflikte adäquate Lösungen. Aufgabe des An- Russland Wie kannst Du bei internationalen Rechtsproblemen helfen? Ich betreue russische Firmeninhaber, die in Deutschland Filialen gründen bzw. in deutsche Unternehmen investieren oder auch Immobilienobjekte erwerben. Auch deutsche Unternehmen, die in Russland investieren wollen, zählen zu meinen Mandanten. Vertragsgestaltung in beiden Sprachen gehört zum Spektrum meiner Tätigkeit, insbesondere im internationalen Markenrecht. Aktuelles Praxisbeispiel war die Vertragsgestaltung bezüglich des Erwerbes von Marken- und Vertriebsrechten im Bereich Kosmetik. Das In-Einklang-Bringen beider Rechtsordnungen sowie der Vorstellungen beider Parteien gestaltet sich als spannende Herausforderung. Was verbindet Dich mit dem Land? RA Lidija S. Ponomarjova Ich bin in Russland geboren und aufgewachsen. Russland ist eigen, anders, oft geheimnisvoll. Rechtsanwalt.offenbach@yahoo.de Thailand Was sollte ein deutscher Anwalt über Russland wissen? Im Geschäftsleben ist der Russe knallhart und kalkuliert. In der freien Marktwirtschaft musste er vieles in wenigen Jahren nachholen, um mit seinen internationalen GeLidija S. schäftspartnern Schritt Ponomarjova zu halten. Ein „business“ wird tatsächlich oft in der Banja oder an einem reich gedeckten Tisch abgeschlossen. Dabei sollte man nicht nur die Eigenheiten und Kulturelle Besonderheiten beachten Was verbindet Dich mit Thailand? Vor allem persönliche Freundschaften und überaus angenehme Erfahrungen mit der thailändischen Lebenskultur. Ganz besonders schätze ich die Gastfreundlichkeit, HilfsbeSusann Porzig reitschaft und Herzlichkeit der Thailänder, die ich während meines zehnmonatigen Auslandsaufenthalts erfahren durfte. AdVoice 04/08 53 081208 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd 08.12.2008 16:34 Uhr Seite 54 Euer FORUM Euer FORUM vorgeschriebener Anteilsbeteiligung thailändischer Gesellschafter. Zudem stelle ich auf Wunsch gern Kontakt zu einer deutschen, lokal angesiedelten Rechtsanwaltskanzlei her. Familienrechtlerin/Teamplayerin Als junge, engagierte selbständige Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht/Zivilrecht suche ich eine Anstellung oder freie Mitarbeit im Großraum Frankfurt - Fulda. Meine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erfolgte im Januar 2006, die Kanzleigründung im Juni 2006. Die Arbeit als Einzelanwältin macht mir viel Spaß, doch sie wäre effektiver in einem Team. Zu meinen wesentlichen Persönlichkeitsmerkmalen zählen ausgeprägte Kommunikations- und Motivationsfähigkeit, Teamfähigkeit aufgrund hoher Sozialkompetenz, Eigeninitiative, Selbständigkeit und Flexibilität. Gerne möchte ich meinen Horizont erweitern und meine bisher erworbenen rechtlichen Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit Mandanten sowie meine persönlichen Fähigkeiten in Ihrem und im Sinne Ihrer Mandanten einsetzen. Sie erreichen mich unter << 0 60 51/82 82 48 oder per Mail unter ra-schauermann@t-online.de >> Rechtsanwältin Susann Porzig, susannporzig@yahoo.de USA Was sollte ein deutscher Anwalt über Thailand wissen? Strenge Gewaltenteilung Was verbindet Dich mit dem Land? Aus meiner Zeit als Rechtsanwältin mit zweijähriger Berufserfahrung im Bereich der Auslandsinvestitionen in Thailand habe ich zwei wichtige Erkenntnisse gewonnen: Für Thailänder ist im Wirtschaftsleben zuallererst der Aufbau einer guten persönlichen Beziehung wichtig. Zudem sollten Entscheidungsabläufe nicht in demselben Tempo erwartet werden, wie man es in Deutschland gewohnt ist. Rechtsberatung umfasst daher häufig neben den rein rechtlichen Aspekten Aufklärung über kulturelle Besonderheiten bei der Verhandlung und im Umgang mit Thailändern. Wie kannst Du bei internationalen Rechtsproblemen helfen? Gern helfe ich bei Anfragen zu Realisierung einer Geschäftsidee in Thailand durch Erstinformationen über die Voraussetzungen der Unternehmensgründung. Dabei geht es nicht nur um die Wahl der geeigneten Rechtsform, sondern auch um eine Gestaltung gesetzlich Eine besondere Beziehung zu den USA ergab sich für mich durch eine Mitarbeit bei einer amerikanischen „law firm“ anlässlich der Absolvierung meiner Wahlstation. Ich erhielt Ole Grünberg Einblicke in ein Rechtssystem, welches eine viel strengere Gewaltenteilung zur Grundlage hat als unseres. Was sollte ein deutscher Anwalt über die USA wissen? Mein vereinfachtes Bild vom „common law“ System der USA ist das folgende: Während ein deutscher Richter das Gesetz als Rechtsquelle nimmt und es auslegt, nimmt sich ein amerikanischer Richter die Rechtsprechung vor und legt diese aus. Das Ergebnis ist meistens dasselbe. Probleme bereiten staatenübergreifende Fälle. Jeder Bundesstaat hat seine eigene Gesetzgebung und Rechtsprechung, die sich fundamental von denen anderer Staaten unterscheiden kann. Z.B. hat der Bundesstaat Louisiana ein echtes Zivilgesetzbuch, was bedeutet, dass hier kein common law gilt. Vereinheitlichende Rechtsprechung leistet der Supreme Court. Wie kannst Du bei internationalen Rechtsproblemen helfen? Als Länderbeauftragter für die USA macht es keinen Sinn, für ein bestimmtes Rechtsgebiet zur Verfügung zu stehen. Es gibt wenig Bundesrecht, das für alle Staaten gilt. Ich stehe daher in erster Linie für Kontaktvermittlung in die USA zur Verfügung. Dabei kann ich an deutschsprachige US-Anwälte in verschiedenen Bundesstaaten oder Mitarbeiter bei deutschen Konsulaten bzw. Handelskammern verweisen. Verstärkung für Ihre Kanzlei gesucht? Ich (29 J.) suche Anstellung in einer Anwaltskanzlei als Rechtsanwältin. 1. Ex.: ausreichend, 2. Ex.: befriedigend, Stationsnotendurchschnitt: gut, FA Strafrecht (Theorie), derzeit Teilnahme an einem LL.M.-Programm, Interessengebiete: Straf- und Verkehrsrecht, Familien- und Erbrecht sowie Arbeitsrecht. << Kontaktaufnahme unter: 0151/23687132 >> Welche Themen brennen Euch unter den Nägeln? Schreibt uns die für Euch drei wichtigsten Themen mit einer Begründung in einem Satz. E-Mail mit dem Betreff „Buchverlosung: DEIN NAME“ bis zum 10. April 2009 senden an: redaktion@davforum.de. Unter den Einsendern verlosen wir ein Exemplar: Trimborn v. Landenberg, Erfolgreich starten als Rechtsanwalt, 3. Aufl. 2007, Deutscher Anwaltverlag (36 EUR). Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Grüße Tobias Sommer www.davforum.de Ole Grünberg, Berlin Ole.Gruenberg@web.de Stellenbörse Suche Bürogemeinschaft in HH, Bereich Mönckebergstraße/Rathaus/Zentrum ab 1.1.09 oder früher: Ich selbst kann Räumlichkeiten bieten aus einer sich in der Auflösung befindlichen Bürogemeinschaft in genau diesem Bereich, in dem ich natürlich gerne weiter machen würde. Dafür bräuchte ich Kollegen, mit denen ich die Kosten teilen kann, Mönckebergstr., 155 qm, (ggü. Karstadt), ca. 12 EUR/qm, insgesamt repräsentativer Eindruck, 5 Anwaltszimmer für 3-4 weitere Kollegen und weitere Räume, Kostenbeteiligung wäre ab 500 EUR mtl. darstellbar, ab 01.01.09 oder früher << E-Mail an: kanzlei-hamburg@gmx.de >> Suche ab sofort für Bürogemeinschaft in Mannheim. Rechtsanwalt/Anwältin oder Fachanwalt/Fachanwältin. Bei Interesse bitte mit Kurzprofil per E-Mail unter << info@kanzlei-leukert.de melden. Ansprechpartner: Rechtsanwältin Daniela Leukert >> Selbständiger Rechtsanwalt aus Berlin bietet freie Mitarbeit in zivil- und/ oder verwaltungsrechtlich orientierter Kanzlei, entweder 1 bis 2 Tage die Woche oder bei Bedarf. << Tel.: 030/25 29 31 07, E-Mail: info@rechtsanwalt-dobek.de >> Die Stimme junger Anwälte Das FORUM bietet allen m/w Referendaren, Assessoren und Anwälten bis 40 Jahren • Interessenvertretung • Mailingliste • Vergünstigungen • Stammtische • Erfahrungsaustausch Mitgliedsbeiträge € 50,– / 25,– p.a. Informationen zur Mitgliedschaft: www.davforum.de Kontakt: info@davforum.de | 030 / 72 6152-0 54 AdVoice 04/08 Starthilfe | Fortbildungen | Netzwerk 081208 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd 08.12.2008 16:34 Uhr Seite 56 Euer FORUM Euer FORUM Leserbrief zum Letzten Wort: Text schreiben und Buch gewinnen! Kaffekochende Tippse mit 2. Staatsexamen gesucht! Thema: „Und führe uns nicht in Versuchung ...“ Unmoralische Angebote an Anwälte gibt es viele: Etwas in den Knast schmuggeln; Anwaltshonorar aufteilen, sonst wird nicht beauftragt; Schmiergelder auf Anderkonten verwalten und sonstige Formen von Geldwäsche; Der Anruf vom Gegner, der bei einem schnellen und günstigen Vergleich mit dem nächsten Auftrag winkt, falsche Sachverhaltsangaben undundund Schreibt uns Eure Erfahrungen! Wie soll man sich verhalten? Wo ist die moralische Grenze, wo beginnt die Haftung? Die drei besten Einsendungen werden prämiert. 1. Preis: Heidel/Pauly/Amend (Hrsg.), AnwaltFormulare, mit CD-ROM, 6. Aufl. 2009, Deutscher Anwaltverlag (erscheint Ende Dezember, 168 EUR) 2. Preis: Goebel (Hrsg.), AnwaltFormulare Zwangsvollstreckung, mit CD-ROM, 3. Aufl. 2008, Deutscher Anwaltverlag (108 EUR) 3. Schrameyer, Kanzleibesteuerung kompakt, 1. Aufl. 2008, Deutscher Anwaltverlag (46 EUR) Hinweis: Mit der Teilnahme an dieser Ausschreibung und Übersendung von Texten wird ausdrücklich einer Veröffentlichung in der AdVoice und im Internet zugestimmt. Die Texte müssen zwischen 1500 und 2000 Zeichen inkl. Leerzeichen lang sein und eine Überschrift sowie Name und E-Mail-Adresse des Autors enthalten. In Frage kommen alle Arten von Text: Erfahrungsberichte, Glossen, ... Sende Deinen Text bis zum 10. April 2009 an als doc oder rtf-Datei mit dem Betreff „Versuchung: DEIN NAME“ an: redaktion@davforum.de Weiblich, ledig, jung sucht ... Was ein Volljurist heute alles können muss, um den Berufseinstieg zu finden! Ein Kommentar. Neulich machte die folgende Stellenanzeige aus dem Jobcenter der Arbeitsagentur die Runde: - Wir suchen für unsere Rechtsanwaltskanzlei eine/n Volljuristen/Volljuristin (gerne Wiedereinsteiger/in) für ca. 10 Stunden wöchentlich. - Der Einsatz erfolgt zunächst in unserem Sekretariat. - Aufgabengebiet sind alle anfallenden Sekretariatsarbeiten wie Korrespondenz, Telefon, Terminierung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. - Bei Interesse senden Sie uns bitte eine schriftliche Bewerbung. - Ein späterer Ansatz als Jurist/in ist angedacht. Termine Forum „Start in den Anwaltsberuf“ 2009: Die Veranstaltung im 1. Halbjahr findet am 27./28. März 2009 in Gelsenkirchen statt. Das Forum „Start in den Anwaltsberuf“ im 2. Halbjahr ist für den 30./31. Oktober 2009 am Timmendorfer Strand vorgesehen. Als Anwalt überzeugen Wer als Anwalt Erfolg haben möchte, muss überzeugen. Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Dieter Si- - Unbedingt erforderlich ist das 2. Staatsexamen. mon und Dr. Anusheh bieten am Freitag, den 06.03.2009 von 15 – 20 Uhr und Samstag, den 07.03. von 09 -18 Uhr eine praxisnahe Schulung der Überzeugungskraft für Anwälte an. Veranstalter sind die Juristischen Repetitoren Heimann&Ritter. Mitglieder des jungen Forums zahlen einen Vorzugspreis von 150,- Euro für die gesamte Veranstaltung (gegenüber einem Normalpreis von 500,- Euro). Der Preis beinhaltet ein kleines Buffet am Samstag sowie kalte Getränke an beiden Tagen. Bei Interesse können Sie sich unter www.juristische-repetitoren.de sowie bei Herrn Dr. Rafi unter rafi@kanzlei-mitte.de informieren. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen begrenzt. Als Anwalt überzeugen Wer als Anwalt Erfolg haben möchte, muss überzeugen. Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Dieter Simon und Dr. Anusheh bieten am Freitag, den 06.03.2009 von 15h – 20h und Samstag, den 07.03. von 09 h – 18 h eine praxisnahe Schulung der Überzeugungskraft für Anwälte an. Veranstalter sind die Juristischen Repetitoren Heimann&Ritter. Mitglieder des jungen Forums zahlen einen Vorzugspreis von 150,- Euro für die gesamte Veranstaltung (gegenüber einem Normalpreis von 500,- Euro). Der Preis beinhaltet ein kleines Buffet am Samstag sowie kalte Getränke an beiden Tagen. Bei Interesse können Sie sich unter www.juristische-repetitoren.de sowie bei Herrn Dr. Rafi unter rafi@kanzlei-mitte.de informieren. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen begrenzt. 56 AdVoice 04/08 Ja. Sicher. Da lohnt sich das fünfjährige Studium, die schlaflosen Nächte vor Abgabe der Hausarbeiten, die BaföG-Schulden im fünfstelligen Bereich, die Nebenjobs, das kostspielige Repetitorium, das Referendariat, die Strapazen zweier Staatsexamen, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen... ja, doch, dafür lohnt es sich. Wäre ich ernsthaft an dieser Stelle interessiert, dann würde ich lediglich meine Bewerbungsmappe etwas umgestalten müssen, denn „was nicht passt, wird passend gemacht“. Zuerst würde ich wohl die Kopien meiner Zulassungsurkunde, meiner beiden Staatsexamen und meiner Fortbildungen entfernen. Ach was, gleich zerreißen. Ist ja nicht wirklich mehr nötig, diese Unterlagen aufzubewahren. Meine Arbeitszeugnisse, zumindest diejenigen, die Auskunft über juristische Tätigkeiten in der Vergangenheit geben, werde ich in beide Hände nehmen und mit Schwung in die Luft werfen, begleitet von hysterischem Lachen und einem irren Blick in den weit aufgerissenen Augen. Was übrig bleibt, ist ein Zeugnis aus der Zeit, als ich gejobbt habe – tatsächlich in einem Sekretariat – und von meiner kaufmännischen Ausbildung nach dem Abitur. Wo wir gerade davon sprechen: Ich habe Abitur. Soll heißen, dass ich lesen und schreiben kann, und zwar auf höchstem schulischen Niveau. Blind tippen mit zehn Fingern habe ich nie verlernt, und als Bonus für meinen neuen, innovativen Arbeitgeber kann ich fließendes Englisch beisteuern. Wenn jetzt noch die Bezahlung stimmt, dann kann man sich als Berufsanfänger doch überhaupt nicht beklagen über eine solche Stelle. Ganz im Gegenteil, da lernt man doch fürs Leben! Die logische Bearbeitung von Ein- und Ausgangspost, die Entgegennahme von Telefonaten und das Öffnen von Outlook zwecks Eintragung von Terminen kann nur noch getoppt werden durch das „Vor- und Nachbereiten von Meetings“, also Kaffee kochen, Plätzchen auf den Tisch stellen und hinterher wieder aufräumen. Eine richtige Rechtsanwalts- (und Notariats-)fachangestellte (kurz: ReNo) ist obendrein noch in der Lage, Buchungen durchzuführen, Kostenfestsetzungsanträge zu erstellen, die richtigen Fristen für die diversen Beschlüsse, Bescheide und Urteile einzutragen, den Gerichtsvollzieher loszuschicken, Rechnungen und kleinere Anschreiben selbständig zu erstellen, Büromaterial in ausreichender Menge und Tickets für die Auswärtstermine des Anwalts zu bestellen – sogar online! Stunde. Das sind bei 10 Stunden in der Woche zwischen 130 und 140 EUR und im Monat etwa 560 EUR brutto. Ist doch ordentlich. Auch für einen Wiedereinsteiger, wobei man doch annehmen muss, dass es sich hierbei höchstwahrscheinlich zum größten Teil um Mütter handelt, die länger aus dem Job raus waren und so langsam wieder anfangen möchten zu arbeiten. Bessert die Haushaltskasse doch ungemein auf. Die Tätigkeit an sich ist auch eher mechanisch als juristisch, also für den Wiedereinsteiger überhaupt gar kein Problem. Aber wieso beschleicht mich das ungute Gefühl, dass mein zukünftiger Arbeitgeber mir nicht 14 EUR brutto die Stunde zahlen möchte? Eine wiedereinsteigende ReNo könnte die gleichen Aufgaben ausführen und wäre kostengünstiger. Stellt sich für mich doch langsam die Frage, wozu nun eigentlich unbedingt das 2. Staatsexamen vorhanden sein muss? Ich denke, ich behalte die Kopien meiner diversen Urkunden, Fort- und Weiterbildungen und Zeugnisse noch ein Weilchen, denn irgendwie kommen mir hinsichtlich dieser Stelle jetzt doch so meine Zweifel. Schön wäre der Selbstversuch. Am besten mit einem Anschreiben, auf das reagiert werden muss – und hinterher dann noch eine Schadenersatzklage nach AGG! Das wäre ja beinahe eine Riesengaudi.... RAin Ilka Spriestersbach, Koblenz Müsste ich in den 10 Stunden die Woche wohl alles gar nicht machen, zumindest wenn man sich den Text dieser Stellenanzeige durchliest. Vielleicht auch zweimal liest. Oder auch dreimal. Weil man einfach nicht glauben kann, was da steht. Um noch einmal auf die Frage der Bezahlung zurückzukommen: Angeblich liegt das monatliche Durchschnittsbruttogehalt eines Berufsanfängers nach dem 2. Staatsexamen in einer mittelgroßen Kanzlei in einer wirtschaftlich nicht so öden Gegend bei etwa 2.300,00 EUR für 40 Stunden die Woche. Grob umgerechnet sind das etwa 13-14 EUR brutto die AdVoice 04/08 57 081208 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd 08.12.2008 16:34 Uhr Seite 58 Bücherforum BücherforumThema AnwaltFormulare Mietrecht Krumscheid/Zwißler, 3. Aufl. 2008, 573 S. mit CD-ROM, 88,00 EUR, Deutscher Anwaltverlag In 17 Kapiteln behandelt das Werk alle wichtigen Gebiete des Wohnraum- und Gewerberaummietrechts, sowohl aus Sicht des Mieters als auch des Vermieters. Nach grundlegenden Erläuterungen zu dem jeweiligen Themenbereich werden diese anschließend in Formulierungsvorschlägen dargestellt. Besonders hervorzuheben ist, dass nicht nur die allgemein bekannten Gebiete wie Gestaltung eines Mietvertrages oder Ausspruch einer Kündigung abgehandelt, sondern auch nicht alltägliche Fallgestaltungen berücksichtigt wurden. So widmen sich die Autoren auch dem Mietrecht im Erbfall im Rahmen einer familienrechtlichen Streitigkeit und der Wohnungszu- AnwaltKommentar Rechtsanwaltsvergütungsgesetz weisung sowie dem Gewaltschutz. Aber auch ganz alltägliche Formulare werden dem Anwalt an die Hand gegeben, wie die Deckungsanfrage an die Rechtsschutzversicherung. Hilfreich sind die oftmals am Ende von Abschnitten angefügten Checklisten, die die zu beachtenden Punkte noch einmal zusammenfassen. Sehr gelungen sind die Darstellung des Räumungsvergleichs und die Vorschläge zu dessen Formulierung. Kurz und fundiert wird dargestellt, welche Vereinbarungen in einem solchen Vergleich geregelt werden sollten. Im Gesamtwerk wird umfangreich auf weitere Literatur verwiesen. Die wichtigsten BGHEntscheidungen zum Mietrecht, mit kurzem Leitsatz und Fundstellen noch mal übersichtlich dargestellt, befinden sich im Anhang. Berücksichtigung finden auch die verschiedenen Räumungsalternativen zur Minimierung der Kosten. Schön ist besonders der Hinweis, dass ein Gerichtsvollzieher nicht verpflichtet ist, sich auf ein besonderes Modell einzulassen. Das ist für die Beratung des Mandanten wichtig. Das Formularbuch überzeugt in der Praxis und ist allen Rechtsanwälten, die gelegentlich Fälle im Mietrecht bearbeiten, zu empfehlen. Durch die übersichtliche und rechtlich fundierte Darstellung ist es ein sehr gutes Nachschlagewerk, mit dem die Fallbearbeitung schneller und einfacher möglich ist. Durch die Benutzung der CD-ROM kann auf das lästige Abtippen der Formulare verzichtet werden. Auch dem erfahrenen Mietrechtler bietet dieses Buch somit eine gute Unterstützung. Das Formularbuch ist den täglichen Bedürfnissen des Rechtsanwaltes angepasst. Das Werk ist in den einzelnen Kapiteln sehr übersichtlich gestaltet. Auch das Inhaltsverzeichnis ist übersichtlich und im Stichwortverzeichnis lässt sich alles schnell finden. Rechtsanwältin Maren Richter, München Das Arbeitnehmermandat – Handbuch für die anwaltliche Praxis Weinmann/Schild, 1. Aufl. 2008, 423 S., 68,00 EUR, Nomos Verlag Gut, Fachbücher zum Arbeitsrecht gibt es viele. Warum sollte man sich also noch eines – und noch dazu dieses – anschaffen? Weil es sich bei „Das Arbeitnehmermandat“ von Weinmann/Schild um eine qualitativ hochwertige Zusammenfassung der Rechtslage im Arbeitnehmerarbeitsrecht handelt, was die Anschaffung des Buches gerade für den anwaltlichen Nachwuchs so lohnenswert macht! Verfahren im Arbeitsrecht haben zum Teil nicht unerhebliche Streitwerte, was die Vertretung von Arbeitnehmern auch für den Berufseinsteiger ziemlich attraktiv macht. Übersehen wird dabei vielfach, dass es sich bei 58 AdVoice 04/08 dem Gebiet des Arbeitsrechts um eine hoch komplexe Materie handelt, bei der, vor allem für den Berufsanfänger, eine Reihe von Haftungsfallen lauern, die es zu umschiffen gilt. Taugliches Hilfsmittel dafür ist das Werk von Weinmann/Schild: Hier werden zu jeder Phase eines Arbeitsverhältnisses in umfassender Weise rechtliche Bedingungen und mögliche Problemkreise dargestellt. So enthält der erste Abschnitt des Buches umfangreiche Ausführungen zu den möglichen Fallstricken, die bereits die Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses bereithält. Kapitel 2 beschäftigt sich sehr ausführlich mit Fragen rund um die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Ansprüchen im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses. Danach findet der Leser im Abschnitt „Das Mandat bei gefährdetem Bestand des Arbeitsverhältnisses“ Informationen zu Ansprüchen, die bei der Gefährdung des Bestands eines Arbeitsverhältnisses entstehen können. Das vierte und letzte Kapitel des Buches ist schließlich den im Zusammenhang mit der Beendigung Schneider/Wolf (Hrsg.) 4. Auflage 2008, 2.472 S., 128,00 EUR, Deutscher Anwaltverlag Derzeit purzelt neue Literatur zum RVG nur so auf den Markt. Erfolgshonorar sei Dank. Das hier vorgestellte Werk ist ein Kommentar aus einem ausgesprochenen Praktikerverlag, was sicher nicht die schlechteste Wahl ist, doch – und das sei eingestanden – fehlen dem Autor die aktuellen Vergleichsmöglichkeiten. Kritik? Die Gebührentabelle versteckt sich auf Seite 2.239. Das Stichwort Erstberatung findet sich in dem Register nicht. Beim Durchblättern von Inhaltsverzeichnis und Kommentar legen eine Unmenge von Stichworten und Rechenbeispielen jedoch nahe, dass das Werk den Härtetest im Alltag wohl bestehen wird. Allein das Stichwortverzeichnis hat ei- nen Umfang von 67 Seiten. Die 61 Paragrafen des RVG sind auf knapp 1.000 Seiten kommentiert, weitere gut 1.000 Seiten entfallen auf das VV, im Anhang gibt es Streitwertkataloge für Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit und eine Kurzerläuterung zu den wichtigsten Streitwertvorschriften. Und wer mit Rechtsschutzversicherungen KfZSchäden abrechnet, wird den Anhang „Abrechnung nach den Abrechnungsgrundsätzen“ zu schätzen wissen. Also: Abzurechnen ist ein Fall von Scheinselbständigkeit, die Deutsche Rentenversicherung hat eine Kostengrundentscheidung gefällt und muss nun zahlen. Der Autor hat noch nie im Sozialrecht abgerechnet. Zwar findet sich auch das Stichwort „Scheinselbständigkeit“ nicht im Register, doch über das „Sozialgerichtsverfahren“ findet sich schnell die einschlägige Kommentierung zu § 3 RVG. Die Frage Gegenstandswert oder Betragsrahmengebühr lässt sich damit schnell lösen. Die einschlägigen Bestimmungen des SGG sind mit abgedruckt. Dann stellt sich noch die Frage, ob es hier auch eine Erledigungsgebühr sein darf und was das eigentlich ist. Soll die Gegenseite zahlen, sollte die Kostennote mit ein paar Argumenten flankiert sein. In dem Kommentar findet sich eine stichpunktartige Zusammenfassung von Fällen, wann bisher eine Erledigungsgebühr gewährt wurde und wann nicht. Ein guter Einstieg, um die Frage, bei der es immerhin um 2.000 EUR Honorar geht, zu vertiefen. Allein das RVG-Lehrbuch hätte hier nicht weitergeholfen. Fazit: Ein fundiertes Nachschlagewerk zum RVG in jeder Kanzlei sollte es schon sein. Bei mir hat der AnwaltKommentar RVG den Härtetest bestanden. Doch Vorsicht bei RVG-Kommentaren: 2.400 Seiten auf Dünndruckpapier machen das RVG inzwischen zu einem eigenen Rechtsgebiet, für das von der Satzungsversammlung demnächst wohl ein eigener Fachanwaltstitel eingeführt werden wird. Rechtsanwalt Tobias Sommer, Berlin Gesamtes Strafrecht, StGB/StPO/Nebengesetze-Handkommentar des Arbeitsverhältnisses entstehenden Ansprüchen gewidmet. Dabei befassen sich die Autoren, und das ist das Besondere daran, ausschließlich mit der Sicht der Arbeitnehmerseite. Erfahrung in der Beratung von Arbeitnehmern haben die Autoren auch reichlich gesammelt; beide sind Fachanwälte für Arbeitsrecht in Regensburg und haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Fälle in diesem Bereich bearbeitet. Zielgruppe dieses Fachbuches sind ebenfalls Rechtsanwälte, was die Praxistauglichkeit für den beruflichen Alltag noch erhöht. Insgesamt also eine empfehlenswerte Anschaffung für diejenigen, die ihre Kenntnisse im Arbeitsrecht vertiefen und ihre Mandanten umfassend in diesem Bereich beraten wollen. Rechtsanwältin Astrid Ackermann, Frankfurt am Main Dölling/Duttge/Rössner (Hrsg.), 1. Aufl. 2008, 3.290 S., 118,00 EUR, Nomos Verlag Bei dem vorliegenden Werk handelt es sich um eine Neuerscheinung des Nomos-Verlags, an dessen Erstellung neben den drei namhaften Herausgebern Prof. Dr. Dölling, Prof. Dr. Duttge und Prof. Dr. Rössner eine Vielzahl von Autoren aus Lehre und Praxis, unter anderem Prof. Dr. Reinhard Böttcher und Rechtsanwalt Thilo Pfordte, mitgearbeitet haben. des GVG, des StVG, des JGG, des OWiG oder der AO erläutert. Dies geschieht jedoch nicht dadurch, dass im Anschluss an die Kommentierung zum StGB oder der StPO die Normen des Nebenstrafrechts erläutert werden. Vielmehr erfolgt die Darstellung an passender Stelle innerhalb der Kommentierung einer materiellrechtlichen oder prozessrechtlichen Norm. So werden beispielsweise in den Erläuterungen von Pfordte zu § 153 a StPO die Vorschriften zur Diversion im Jugendstrafrecht, §§ 45 ff. und 47 JGG, aufgeführt und kommentiert. Eine ähnlich gelungene Verknüpfung findet sich bei den Ausführungen von Braasch zur Bewährung (§ 56 StGB) mit den Vorschriften der §§ 21 ff. JGG, § 35 BtMG oder §§ 14 f. WStG. Mit dieser Erstausgabe verfolgten die Herausgeber das ehrgeizige Ziel, einen Kommentar zum gesamten Strafrecht zu erstellen. Deshalb werden neben dem StGB und der StPO eine Reihe von relevanten nebenstrafrechtlichen Normen etwa aus den Bereichen Der von den Herausgebern beschrittene neue Weg einer integrierten Bearbeitung bietet Chancen und Risiken. Daher wird der Nutzer nicht zu allen nebenstrafrechtlichen Normen eine Kommentierung finden. Dies kann ein Handkommentar zum gesamten Strafrecht aber allein vom Umfang her nicht bieten. Er bietet eine auf die pragmatische Kürze reduzierte Zusammenfassung von StGB und StPO, ergänzt um die im Alltag am häufigsten anzutreffenden Vernetzungen und Wirkungen strafrechtlicher Normen. Fazit: Die Bibliothek und den Handapparat des Strafrechtlers wird dieser Kommentar sinnvoll ergänzen, und mehr als einmal wird der erste Griff zu ihm gehen. Zum Verzicht auf kommentierte Nebengesetze wird ihn diese Erstausgabe jedoch (noch) nicht veranlassen. Guten Gewissens zu empfehlen ist das Werk auf jeden Fall dem Allgemeinanwalt, dessen tägliche Praxis sich nicht allein im Strafrecht erschöpft, da es einen schnellen und informativen Erstzugang verbunden mit der systematischen Verknüpfung wichtiger Normen erlaubt. Rechtsanwalt Sascha Brandt, Duisburg AdVoice 04/08 59 081208 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd 08.12.2008 16:34 Uhr Seite 60 Bücherforum BücherforumThema Handbuch der Justiz 2008/2009 Handbuch Medizinrecht Die Träger und Organe der rechtsprechenden Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland Deutscher Richterbund (Hrsg.), 29. Jahrgang 2008, 767 S., 83,00 EUR, R. v. Decker´s Verlagsgruppe Huethig, Jehle, Rehm Namen, Daten, Fakten. Viele Namen vor allem. Ein Buch voller Namen, das aber kein Namensbuch ist, durch welches sich werdende Eltern blättern, sondern ein Namensbuch der Justiz. Wie heißt nochmal der Präsident des abgebrannten Amtsgerichts Heidelberg? Und wie lange ist er schon im Dienst und wann hatte er nochmal Geburtstag? Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail-Adressen der Justizverwaltungen, Gerichte und Staatsanwaltschaften sind hier genauso verzeichnet wie Angaben über die Anzahl der Planstellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften, Einwohnerzahlen der Länder und der Gerichtsbezirke der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Genauso wie sich diese Aufzählung liest, ist das Buch auch. Nutzwertig und lexikalisch. Ein Handbuch eben. Wer diese Informationen braucht, der kauft es. Nichts weniger als die Träger und Organe der rechtsprechenden Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland in einem Buch zu versammeln, ist der Anspruch dieses Sammelwerks. Versprochen wird ein vollständiger Überblick über die Strukturen und personelle Besetzung der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizverwaltungen in Bund und Ländern sowie des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH und EuG), des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, des Internationalen Seegerichtshofs und der Anwaltsgerichte. Das Konzept des Buches funktioniert nun schon seit 29. Auflagen und funktioniert scheinbar trotz des Internets, in dem viele Ge- schäftsverteilungspläne inzwischen zu finden sind. Welcher Anwalt will nicht die Chance nutzen und dem Richter für sein Gefälligkeitsurteil zum Geburtstag eine Kiste Champagner senden? Scherz beiseite, allein die Fülle und die Zusammenstellung der Informationen über die Justiz sowie die dahinter liegende Recherche bieten einen Mehrwert, der Zeit sparen kann. Das Dienstalter (= Erfahrung des Richters) ist manchmal vielleicht interessant und kann zumindest im Mandantengespräch eine beiläufig eingestreute Information sein, die das eigene Image steigern kann. Neben dem Register sämtlicher Amts- und Landgerichte mit Nennung der jeweils zuständigen höheren Instanzgerichte findet sich für diesen Zweck auch ein bundesweites Namensregister. Wer nach (s)einem Richter sucht, findet ihn hier bestimmt. Für die tägliche Arbeit von Anwälten ist das Buch nicht zwingend, wer aber einen Überblick über das Justizwesen haben möchte, sollte ruhig mal darin stöbern. Das Skript Anwaltsrecht I soll Referendaren – zusammen mit dem ergänzenden 2. Band Anwaltsrecht II – helfen, sich auf das 2. Staatsexamen und die Anwaltsstation vorzubereiten. Es orientiert sich dabei am Anwaltsausbildungskonzept der BRAK. Das Skript soll keine Lehrbücher ersetzen, sondern diese speziell im Anwaltsbereich ergänzen. Die Autoren sind daher nahezu allesamt Rechtsanwälte, die zudem teilweise als Prüfer im 2. Staatsexamen eingesetzt werden. Inhalt des Skripts Anwaltsrecht I sind grundlegende Kenntnisse der Ar- 60 AdVoice 04/08 beitsorganisation und des Berufsrechts eines Anwalts, sozusagen der „Allgemeine Teil“. Den Anfang macht das anwaltliche Berufsrecht, in dem vor allem die anwaltlichen Berufspflichten (Verschwiegenheit, Verbot widerstreitender Interessen, Umgang mit Mandantengeldern), aber auch das Verhältnis zu Gerichten und Behörden (Akteneinsicht) sowie gegnerischen Anwälten (Umgehungsverbot) behandelt wird. Zweifeln, wie sich das Berufsrecht in einer Examensklausur wiederfinden kann, begegnet der Autor durch verschiedene Musterfälle. So wird zum Beispiel geprüft, ob der Honoraranspruch eines Anwalts besteht, der seinem Mandanten während schwieriger Sanierungsverhandlungen die Mandatsniederlegung androhte, wenn keine Honorarvereinbarung abgeschlossen werde (BGH, NJW 2002, 2774). Da das Honorar im geprüften Fall für die erbrachte Leistung des Anwalts angemessen war, hat der Anwalt keine Berufspflicht verletzt und einen Anspruch Das Medizinrecht unterliegt einer dynamischen Entwicklung, die unter anderem aus den permanenten Veränderungen in den Bereichen der Sozialversicherungen sowie dem Krankenhauswesen herrühren. Nach eigenem Bekunden verstehen die Herausgeber das „Handbuch Medizinrecht“ als einen umfassenden Begleiter für den Praktiker unabhängig davon, ob er Anwalt, Richter oder ein sonst im Medizinrecht tätiger Jurist ist. Die 37 Paragraphen des Werks beinhalten Kapitel vom medizinrechtlichen Mandat, über das Berufsrecht, die gesetzliche Krankenversicherung, das Vertragsarzt- und Arzthaftungsrecht, die Pflegeversicherung bis zum Steuer- recht. Den Schwerpunkt der Bearbeitung bilden die praktisch wichtigen Gebiete, wie das Arzthaftungs-, Vertragsarzt-, Berufs- und Steuerrecht. Randgebiete wie das Transplantationswesen oder die biomedizinische Forschung sind in der gebotenen Kürze dargestellt. Allen Kapitel vorangestellt ist eine ausführliche Gliederung nebst Hinweisen auf weiterführende Literatur. Ferner stößt der Leser häufig auf Praxistipps, wichtige Hinweise, Verhaltensrichtlinien, Fallbeispiele oder Aufzählungen und Tabellen zur Verdeutlichung der Ausführungen. Dies fördert die Praxistauglichkeit des Werks. Inhaltlich ragt das Kapitel des Arzthaftungsrechts heraus. Im Abschnitt zur Haftung wegen eines Behandlungsfehlers sind zunächst die Grundlagen erläutert, bevor einzelne von der Rechtsprechung gebildete Fallgruppen von Behandlungsfehlern ergiebig dargestellt werden. Es wird das Übernahmeverschulden bis zur therapeutischen Sicherungsaufklärung erklärt, bevor die besonderen Fälle der Arzthaftung, die Kausalität, Beweislast und -erleichterungen folgen. Die Aufklärungspflicht wird ausgehend von ihren Grundlagen, über den Inhalt und Umfang, die Organisationsaufklärung, die Form und Zeit, den Aufklärungspflichtigen, die unterschiedlichen Aufklärungsadressaten bis zur Kausalität, dem Schutzzweck und der Beweislast erläutert. Ausführungen zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht runden dieses Kapitel ab. Fazit: Für die Praxis ist das „Handbuch Medizinrecht“ ein großer Gewinn. Es bereitet die gesamte Materie mit ihren Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten auf. Der Leser findet die notwendigen Informationen, um Mandate ergebnisorientiert zu bearbeiten. Dabei ist es für den Fachanwalt und den, der es werden will, ein profundes Nachschlagewerk. Besonders dem Neuling und dem nicht immer im Medizinrecht tätigen Anwalt erleichtert es den Einstieg in das facettenreiche Rechtsgebiet. Rechtsanwalt Jens Jenau, Schloß Holte-Stukenbrock Rechtsanwalt Tobias Sommer, Berlin Der Verein im Zivil- und Steuerrecht Anwaltsrecht I – Examensschwerpunkte: Berufsrecht, Haftung, Vergütung und Steuern Axmann/Degen u. a., 4. Aufl. 2008, 230 S., 26,50 EUR Richard Boorberg Verlag Ratzel/Luxenburger (Hrsg.), 1. Aufl. 2008, 1.645 S., 138,00 EUR, Deutscher Anwaltverlag Märkle/Alber, 12. Aufl. 2008, 504 S., 68,00 EUR, Richard Boorberg Verlag auf Zahlung. Weitere Kapitel behandeln anwaltliche Organisationsformen (Kanzleieintritt, Gründung, freie Mitarbeit, Zusammenschlüsse), Anwaltshaftung, Anwaltsvergütung und Steuern. Den Autoren gelingt es sehr gut, die recht „trockenen“ Themen durch viele Musterfälle, Formulierungsvorschläge, Checklisten, Examenstipps und Rechenbeispiele (Vergütung, Steuern) praxis- und examensnah aufzubereiten. Vom DAV-Ratgeber für Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterscheidet sich das Skript durch die gezielte Ausrichtung auf Referendare in der Examensvorbereitung und der Anwaltsstation. Doch auch ein Berufseinsteiger kann von den Hinweisen und Beispielen im Skript profitieren, zum Beispiel bei der Berechnung des Kaufpreises einer Kanzlei. Rechtsanwältin Dr. Claudia R. Cymutta, Mannheim Deutschland ist bekanntlich das Land der „Vereinsmeier“. Es gibt wenige Länder, in welchen die Bevölkerung einen solchen Drang verspürt, sich in Vereinen zusammenzuschließen, sei es der Golfklub, die Kleintierzüchter oder Fanklubs von HitparadenBarden wie Mark Medlock. Für den Anwalt bietet sich ein interessantes Tätigkeitsfeld, da Vereine vielfältigen rechtlichen Beratungsbedarf haben. Märkle und Alber haben mit ihrem Werk einen handlichen Ratgeber für die vereinsrechtliche Praxis geschaffen, der umfassend gerade auch die steuerrechtlichen Aspekte wie Gemeinnützigkeit oder steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden abhandelt. Im ersten Teil des zweigeteilten Werks widmen sich die Autoren dem Verein im Zivilrecht. Unterteilt in rechtsfähige und nichtrechtsfähige Vereine erfährt der Leser alles rechtlich Relevante von der Gründung eines Vereins – Eintragung ins Vereinsregister, Satzung und Bestellung eines Vorstands – über praktische Fragen in der täglichen Vereinsarbeit wie Erwerb der Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten eines Vereinsmitglieds, Austritt und Ausschluss sowie der Haftung bis hin zum Ende eines Vereins. Im zweiten Teil gehen die Autoren ausführlich auf die steuerrechtliche Behandlung der Vereine ein. Es dürfte wohl kein anderes Werk geben, das einerseits so detailreich, umfassend und fachkundig die steuerrechtlichen Aspekte der Vereine beleuchtet, andererseits so klar und verständlich die Materie auch einem steuerrechtlich weniger beschlagenen Mitmenschen erläutert. Anhand zahlreicher Schaubilder, Beispiele und Hinweise braucht es auch denjenigen nicht abzuschrecken, der von Steuerrecht bislang wenig Ahnung hatte. Zahlreiche Muster, etwa einer Satzung oder über Geldzuwendungen an einen gemeinnützigen Verein, dienen als praktische Arbeitshilfe. Die Autoren haben das Handbuch in der 12. Auflage insbesondere wegen des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10.10.2007 völlig überarbeitet und gehen auf zahlreiche für Vereine inzwischen eingetretene Änderungen zum Beispiel im Spendenrecht aufgrund der Neuregelung des steuerlichen Spendenabzugs durch Aufhebung der Spendenhöchstgrenzen oder im Umsatzsteuerrecht zur Abgrenzung des Mitgliedsbeitrags vom Sonderleistungsentgelt ein. Fazit: Das Buch ist ein bewährtes Standardwerk, das andere vereinsrechtliche Literatur insbesondere durch seine profunden Ausführungen zum Steuerrecht in den Schatten stellt. Eine lohnende Investition für alle, die ein Handbuch zum Vereinsrecht suchen. Rechtsanwalt Florian Wörtz, Ludwigsburg AdVoice 04/08 61 081208 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd 08.12.2008 16:34 Uhr Seite 62 Autorenverzeichnis 62 Johanna Busmann ist selbständiger Coach für Führungskräfte und Trainerin für Rhetorik, Kommunikation, Verhandlungsführung und Konfliktmanagement in Hamburg. Sie ist spezialisiert auf Beratung und Training von Rechtsanwälten und deren Mitarbeitern. info@busmann-training.de Karoline Helling ist Rechtsanwältin und Steuerberaterin in Frankfurt am Main. Ihre Schwerpunkte sind neben dem Zivil- und Steuerrecht vor allem das Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht. Sie ist darüber hinaus als Dozentin in diesen Bereichen tätig. Helling@Helling-und-Ullrich.de Anke Schiller-Mönch ist seit Mai 2007 Anwältin mit eigener Kanzlei. Ihre Schwerpunkte sind Medien- und Urheberrecht sowie Sportrecht. Außerdem ist sie als freie Journalistin für verschiedenste Medien und in der Öffentlichkeitsarbeit tätig. kanzlei.schiller-moench@arcor.de Diana Hampe ist seit 2006 als selbständige Rechtsanwältin und Mediatorin in Bochum tätig. Ihr Schwerpunkt liegt auf dem gewerblichen Rechtsschutz und dem Urheberrecht. www.ra-hampe.de info@ra-hampe.de Sascha Brandt Sascha Brandt betreibt seit 2005 eine eigene Kanzlei in Duisburg, die vorwiegend auf die Bereiche Verkehrsrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht ausgerichtet ist. www.kanzlei-saschabrandt.de Malte Dedden ist Rechtsanwalt in Kehl am Rhein, zivilrechtlich orientiert, oft in Gebieten wie Internetrecht und (Verbraucher-)Insolvenzrecht unterwegs, demnächst Mitglied der Jungen Insolvenzrechtler. dedden@ra-dedden.de Patrick Ruppert, Rechtsanwalt und freier Journalist, betreibt in Köln mit Rechtsanwältin Söhret Gök eine Rechtsanwaltsbürogemeinschaft. Zu den Beratungsfeldern zählen u. a. Medien- und Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz. Als Autor war Ruppert bereits für verschiedene Medien tätig. www.lawyal.de Michael A. Else ist seit 2005 als selbständiger Rechtsanwalt in der Kanzlei else.schwarz Rechtsanwälte Partnerschaft in Wiesbaden mit dem Schwerpunkt Verwaltungsrecht, vor allem aber im öffentlichen Baurecht und Beamtenrecht tätig: mail@else-schwarz.de Mark Leiblein ist als Inhaber der Kreativberatung Namestorm in München auf die Entwicklung neuer Namen für Unternehmen und Produkte spezialisiert. www.namestorm.de / info@namestorm.de Sascha Mönch ist freier Journalist in Weimar. Er arbeitet unter anderem für den MDR in Bereich Sport und liebt vor allem Sprache. Sascha_moench@hotmail.com Ilona Cosack ist seit zehn Jahren als Berater für Rechtsanwälte tätig, zuvor hat sie 18 Jahre lang Kanzleien geleitet. Neben einer betriebswirtschaftlichen Ausbildung sind ihre Fortbildungsschwerpunkte Marketing und Management.Für Kammern und Vereine ist sie Referentin zu allen Themen des Anwaltsmanagements. cosack@abc-anwalt.de Tobias Sommer ist seit 2003 Rechtsanwalt in Berlin zu Fragen Geistigen Eigentums. Er ist gewähltes Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss des FORUM junge Anwaltschaft. 2006 hat er die Redaktion der AdVoice übernommen. rechtsanwalt@RAsommer.de Manfred Aranowski ist Anwalt und Geschäftsführer im DAV in Berlin und dort unter anderem zuständig für das Forum Junge Anwaltschaft. aranowski@anwaltverein.de Percy Ehlert ist Rechtsanwalt und Mediator in Berlin. Der Arbeitsschwerpunkt liegt im Bau- und Architektenrecht. Bevorzugte Methode ist die außergerichtliche Konfliktbearbeitung. www.anwalt-ehlert.de Dr. Bernhard Dombek ist Rechtsanwalt und Notar in Berlin. Seine Arbeitsgebiete sind u.a. Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Berufs- und Berufshaftungsrecht der freien Berufe. Dombek war unter anderem zehn Jahre bis 1999 Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer. haase@robe-org Katrin Spelmeyer ist seit 1999 angestellte Rechtsanwältin bei HDI Gerling und dort im Bereich Vermögensschadenshaftpflicht und Heilwesen tätig. Katrin.spelmeyer@hdi-gerling.de Stefanie Salzmann ist freie Journalistin, Fotografin und Gestalterin – zur Zeit in Eschwege. Sie macht die zentrale Redaktion für die AdVoice. stefaniesalzmann@googlemail.com Katja Thiedeke ist seit 3 1/2 Jahren selbständige Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei in Premnitz. Sie ist auf Verkehrsrecht und Sozialrecht spezialisiert. thiedeke@kanzlei-thiedeke.de Andrea Vollmer lebt und arbeitet als freie Fotografin in Berlin. Sie studierte an der Fachhochschule für Design und Medien in Hannover Fotojournalismus. Für das AdVoice Magazin arbeitet Sie als Fotografin und Bildredakteurin. www.andreavollmer.de Martin Lang ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht in München. Er ist Mitglied der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer. Von 1999 – 2007 war er im FORUM Junge Anwaltschaft zunächst Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses und dann dessen Vorsitzender. ra.martin.lang@t-online.de AdVoice 04/08 Ab 12/08 ist das elektronische Mahnverfahren obligatorisch Kompatibel mit allen Anwaltsprogrammen Die Soldan Signaturkarte: Ihr Zugang zum elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach Der leichte Einstieg in das elektronische Mahnverfahren und den digitalen Rechtsverkehr. Alles, was Sie benötigen, erhalten Sie unter: soldan-signatur.de OZ^i"jcY@dhiZcZgheVgc^h ')HijcYZcOj\Vc\oj Gerichten und Behörden H^X]ZgZ!Y^\^iVaZ@dbbjc^`Vi^dc 081208 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd 08.12.2008 16:34 Uhr Seite 64 Service / Das Letzte Wort Links: hilfreiche Tipps für den jungen Anwalt zum Thema Marketing Wie man gemeinsam Know-how austauscht: DAV-Arbeitsgemeinschaft Anwaltsmanagement z.B. mit einem Videopodcast zum Thema Anwaltsmarketing im Internet http://www.dav-mm.de Wie Mandanten Anwälte suchen: Studie von Hommerich/Kilian „Mandanten und ihre Anwälte“ mit repräsentativen Ergebnissen einer Bevölkerungsumfrage, wie Mandanten Anwälte suchen u.v.m., 15 EUR, ISBN 978-3-8240- 5404-6 http://www.soldaninstitut.de/index.php?id=image Wie man über Internet-Netzwerke Kontakte knüpft und Mandanten gewinnt http://www.xing.com http://www.facebook.de http://www.linkedin.com Wie man auf die neusten Trends im Anwaltsmarketing auf dem US-Markt stößt ... http://www.lawmarketing.com Wie man mit Google-Adwords-Anzeigen auf Position 1 landet (Bestseller von Alexander Beck) http://www.adwords-buch.info Wie man eine Website bastelt, die sich Mandanten wünschen... (123 Law Group, a Pittsburgh lawfirm) http://www.makinglaweasy.com Wie die eigene Website bei Google besser gefunden wird (Bestseller von Prof. Mario Fischer) http://www.website-boosting.de Wie man als Musikanwalt dort auftaucht, wo man gesucht wird ... http://profile.myspace.com/index.cfm?fuseaction=us er.viewprofile&friendid= 209950160 Wie man aus Hollywood-Filmen lernt und sich bei Verhandlungen durchsetzt...(RA Peter Bräutigam u.a.) http://www.verhandeln-nach-drehbuch.de Wie man sein eigenes Weblog bastelt ... http://www.wordpress-magazin.de Wie man mit Hilfe geschickter Öffentlichkeitsarbeit Prozesse gewinnt, Litigation-PR als strategisches Instrument bei juristischen Auseinandersetzungen (Uwe Wolff und Stephan Holzinger) http://www.gabler.de Zusammengetragen von Rechtsanwalt Martin Lang, München Das Letzte Wort Who is who für Hinz und Kunz Doch Neugier und Eitelkeit behalten die Oberhand, schließlich soll der Eintrag kostenfrei sein und das Inter- Bei FORUMsmitglied A. aus B. klingelt das Telefon. Die Mit- view nicht länger als eine halbe Stunde dauern. arbeiterin meldet: „Der Who is Who Verlag, die wollen ein Foto: www.whoiswho.co.at Interview mit Ihnen führen!“ Na sowas, sehr merkwürdig. Eine kleine Internetrecherche kurz vor dem Interviewter- „Guten Tag, sehr geehrter Herr A., ich danke, dass Sie sich min fördert zutage: Der Schweizer Ralph Hübner verlegt die Zeit nehmen, Sie sind ja sicher sehr beschäftigt. Wir seit über zehn Jahren einen Who is Who für Hinz und Kunz. würden Sie gerne in den neuen Who is Who aufnehmen Offenbar läuft das Geschäft prächtig. Zwar ist der Eintrag und ...“ „Entschuldigung, ich leide nicht unter mangeln- tatsächlich kostenlos, wer aber sein Bild dabei haben dem Selbstbewusstsein, aber bei 150.000 Rechtsanwälten möchte, zahlt ordentlich. Und einer, der im Rausch der Ei- in Deutschland: Wie kommen Sie da gerade auf mich?“ telkeit gleich eine Ausgabe des Werks ordert, ist einen hö- Gehaltloser Süßholzraspel rieselt aus dem Telefonhörer. heren dreistelligen Betrag los. Gerade noch rechtzeitig Die Skepsis warnt mit Groucho Marx: „Einem Club, der ei- konnte Kollege A. dem Schicksal entgehen, durch Who is nen wie mich aufnimmt, würde ich niemals beitreten!“ Who berühmt zu werden. Peh Ausblick Schwerpunkt in Heft 1/2009: Mandanten Redaktionsschluss Heft 1/2009 (März-Ausgabe): 30.1.2009 Impressum AdVoice – Mitteilungsblatt des FORUM Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein e. V. Herausgeber: Geschäftsführender Ausschuss des FORUMS Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein e. V. Kontakt: Deutscher Anwaltverein • Littenstraße 11 • 10179 Berlin • Frau Brünner • Tel.: (0 30) 72 61 52-132 Redaktion verantwortlich für diese Ausgabe: Stefanie Salzmann, RAin Anke Schiller-Mönch Bildredaktion: Andrea Vollmer • Bücherforum: Jens Jenau Chefredaktion: RA Tobias Sommer, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss des FORUM Junge Anwaltschaft im DAV Redaktionsanschrift: Redaktion AdVoice • Deutscher Anwaltverlag • Beate Eschbach • Wachsbleiche 7, 53111 Bonn • Tel.: (02 28) 9 19 11 18 Anzeigenverwaltung: sales friendly Verlagsdienstleistungen, Bettina Roos, Siegburger Str. 123, 53229 Bonn, Tel.: (02 28) 9 78 98-10, Fax: (02 28) 9 78 98-20, E-Mail: roos@sales-friendly.de Es gilt Anzeigenpreisliste Nr. 13 vom 1.1.2009 Erscheinungsweise: vierteljährlich (März/Juni/September/Dezember) Bezugspreis: 47 EUR (inkl. MwSt.) zzgl. Versandkosten für 4 Ausgaben. Einzelheft: 14,50 EUR. Für Mitglieder des FORUM Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein ist der Bezug der Zeitschrift im Mitgliedsbeitrag enthalten. ISSN 1437-3084 Druck: Hans Soldan Druck GmbH, Essen • Auflage: 14.000 Artikel und Beiträge sind Meinungsäußerungen der Autoren und geben nicht immer die Meinung der Redaktion bzw. des Deutschen Anwaltvereins und seiner Gremien wieder. 64 AdVoice 04/08