Jungingen KW 37 ID 74569
Transcription
Jungingen KW 37 ID 74569
Ausgabe 37 • Donnerstag, 12. September 2013 Ehrung von Gemeindeobersekretärin Anita Kohler Bürgermeisteramt Jungingen, Einwohnermeldeamt, Lehrstr. 3, 72417 Jungingen bis zum 15. Oktober 2013 eingelegt werden. Im Rahmen einer kleinen Feierstunde konnte Frau Anita Kohler für zwei Jubiläen geehrt werden, nämlich für 40-jährige Tätigkeit im öffentlichen Dienst sowie für 25-jährige Tätigkeit bei der Gemeinde Jungingen. Frau Gemeindeobersekretärin Kohler ist auf der Gemeindekasse beschäftigt und dort als Kassenverwalterin tätig. Bürgermeister Frick dankte ihr für die langjährige Treue zur Gemeinde Jungingen und würdigte ihr Engagement. Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit, d.h. bereits früher im Zusammenhang mit den genannten Wahlen eingelegte Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit. Ferienspiele Bundestagswahl am Sonntag, dem 22. September 2013 Hinweis für Briefwähler Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl können noch bis Freitag, 20.09.2013, 18.00 Uhr, beim Bürgermeisteramt Jungingen beantragt werden. In Fällen plötzlicher Erkrankung sind Anträge bis Sonntag, 22.09.2013, 15.00 Uhr, möglich. Bei den Ferienspielen sind verschiedene Sachen liegen geblieben. Diese können während der üblichen Öffnungszeiten auf dem Rathaus abgeholt werden. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Wahlbrief rechtzeitig, bis Sonntag, 18.00 Uhr, beim Briefwahlausschuss im Rathaus Jungingen, Lehrstr. 3, 72417 Jungingen eingeht. Möglich ist die Abgabe im Rathaus Jungingen, der Einwurf in den Briefkasten des Rathauses Jungingen oder die Beförderung durch die Deutsche Post AG. Amtliche Bekanntmachungen Wenn der Wahlbrief durch die Deutsche Post AG befördert werden soll, wird im Merkblatt zur Briefwahl empfohlen, den Wahlbrief spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abzuschicken. Für die jetzige Bundestagswahl ist dies Donnerstag, der 19.09.2013. Wird ein Wahlbrief später abgesandt, trägt der Wähler das Risiko, dass dieser die Wahlbehörde nicht rechtzeitig erreicht und nicht mehr berücksichtigt werden kann. Bekanntmachung nach § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen anlässlich der Wahl zum 8. Europäischen Parlament 2014 und der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Meldegesetzes (MG) für Baden-Württemberg in der Fassung vom 23.2.1996 (GBl. S. 269) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2013 (GBl. S. 233, 241) darf die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften in den sechs vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Die Meldebehörde kann nach § 34 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz MG die erwähnten Melderegisterdaten und die Angaben über die Staatsangehörigkeiten ferner dazu verwenden, den Wahlberechtigten Informationen von Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zuzusenden. Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich - nicht telefonisch - beim Die Verwaltung informiert Gesplittete Abwassergebühr Anzeigepflichten der Grundstückseigentümer Seit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr - rückwirkend zum 01.01.2011 - teilt sich die Abwassergebühr in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr. Die Niederschlagswassergebühr wird je m² versiegelter und an das Abwassernetz der Gemeinde angeschlossene Fläche berechnet. Die Flächenberechnung ist abhängig von den einzelnen Versiegelungsarten (z.B. Dachflächen, Pflaster, Rasengittersteine, Porenpflaster etc). Die erstmalige Flächenerhebung zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr fand im Zeitraum Januar 2012 bis März 2012 statt. Damit für alle Grundstücke die Niederschlagswassergebühr nach den tatsächlichen Verhältnissen veranlagt werden kann, weisen wir die Grundstückseigentümer in diesem Zusammenhang auf § 49 der gültigen Abwassersatzung hin: 37 2 Nummer Donnerstag, 12. September 2013 Jungingen Aktuell (3) Binnen eines Monats nach dem tatsächlichen Anschluss des Grundstücks an die Abwasserbeseitigung hat der Gebührenschuldner die Lage, Versiegelungsart und Größe der Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser gemäß § 42 Abs. 1 den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird sowie Art und Volumen vorhandener Versickerungsanlagen oder Niederschlagswassernutzungsanlagen, die Art der Nutzung des Niederschlagswassers und die an diese Anlage angeschlossenen Flächen der Gemeinde in prüffähiger Form anzuzeigen. Kommt der Gebührenschuldner seinen Mitteilungspflichten nicht fristgerecht nach, werden die Berechnungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr von der Gemeinde geschätzt. (4) Prüffähige Unterlagen sind Lagepläne im Maßstab 1:500 oder 1:1.000 mit Eintragung der Flurstücks-Nummer. Die an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücksflächen sind unter Angabe der in § 42 Abs. 3 aufgeführten Versiegelungsarten und der für die Berechnung der Flächen notwendigen Maße zu kennzeichnen. Art, Umfang und Volumen vorhandener Versickerungsanlagen oder Regenwassernutzungsanlagen sowie die angeschlossenen Flächen sind anzugeben und ggf. nachzuweisen. Die Gemeinde stellt auf Anforderung einen Anzeigevordruck zur Verfügung. Unbeschadet der amtlichen Nachprüfung der Angaben wird die Anzeige Berechnungsgrundlage für die Bemessungsgrundlage der Niederschlagswassergebühr. (5) Änderungen der nach Abs. 4 erforderlichen Angaben hat der Grundstückseigentümer innerhalb eines Monats der Gemeinde anzuzeigen. Die gemäß der Anzeige neu ermittelte Bemessungsgrundlage wird ab dem der Anzeige folgenden Monat berücksichtigt. Insbesondere betrifft die Anzeigepflicht: 1. nachträglich erstellte Bauten wie z.B. Gartenhäuser, Carports oder Garagen, 2. zusätzlich hergestellte Terrassen oder Hofflächen 3. Neubauten, welche an die Abwasseranlagen der Gemeinde angeschlossen werden. Bei Neubauten ist zumindest die Dachfläche inkl. Dachvorsprüngen, die an das Abwassernetz angeschlossen wird, binnen eines Monats ab dem Anschluss ans Netz mitzuteilen, auch wenn das Gebäude noch nicht bezugsfertig ist und die Außenanlagen oder weitere Gebäude (Garagen etc.) noch nicht erstellt sind. Die Nachmeldung der später hergestellten Flächen hat gemäß § 49 Abs. 5 der Abwassersatzung innerhalb eines Monats ab der Fertigstellung der Flächen zu erfolgen. Der Anzeigepflicht ist auch dann nachzukommen, wenn die angeschlossene Fläche 0 m² beträgt. Dies kann der Fall sein, wenn versiegelte Flächen an eine entsprechend große Brauchwasserzisterne angeschlossen sind oder die Ableitung des Niederschlagswassers unmittelbar, sprich ohne die Inanspruchnahme einer öffentlichen Abwasseranlage, in ein öffentliches Gewässer erfolgt. Auf Anforderung erhalten Sie von der Gemeinde einen Anzeigenvordruck, mit dem entsprechende Änderungen gemeldet werden können. Eine Informationsbroschüre zur gesplitteten Abwassergebühr steht auf www.jungingen.de unter der Rubrik Politik&Verwaltung/Satzungen&Richtlinien zum Download bereit. Ein gedrucktes Exemplar erhalten Sie auf der Gemeindekasse. Der vollständige Satzungstext kann ebenfalls auf unserer Homepage unter der Rubrik Politik&Verwaltung/ Satzungen&Richtlinien eingesehen werden. Nachrichtenblatt der Gemeinde Jungingen Pflege und Abmähen von Grundstücken Grundstücke sind so zu bewirtschaften oder zu pflegen, dass das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird. Sein Grundstück im Ortsgebiet zu pflegen ist eine Pflicht, die jedem Grundstückseigentümer obliegt. Deshalb sind Grundstücke so zu bewirtschaften oder zu pflegen, dass das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird. Dazu gehört insbesondere, dass unbebaute Grundstücke bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, gemäht werden. Dadurch wird verhindert, dass die Grundstücke „verwildern“, sich Unkraut breit macht und Nachbargrundstücke beeinträchtigt werden. Die Verpflichtung zum Abmähen und zur Pflege gilt nach dem Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz auch für landwirtschaftliche Flächen im Außenbereich. Allzu lange „ungepflegte“ Grundstücke laufen Gefahr, eines Tages nicht mehr nutzbar zu sein. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich die Natur mit ihrer unbändigen Kraft wieder eines Grundstückes bemächtigt hat und darauf dann ein gesetzlich geschütztes Biotop entstanden ist, was unter Umständen eine weitere Nutzung, zum Beispiel als Bauplatz, verhindern kann. Altpapiersammlung am Samstag, 26. Oktober 2013 durch den Sportverein ab 9.00 Uhr. Gesammelt werden: Zeitungen, Zeitschriften, Kartonagen, Bücher usw. Wir bitten die Bevölkerung, das Altpapier gebündelt zur Abholung bereitzustellen. Bereitschaftsdienste Samstag/Sonntag, 14./15.09.2013 Ärztlicher Bereitschaftsdienst an Wochenenden/Feiertagen Tel. 0180 1929244 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Tel. 01805 911690 Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Tel. 0180 1929340 Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst Tel. 0180 1929342 HNO-Bereitschaftsdienst Tel. 0180 18929341 Unfallrettungsdienst Deutsches Rotes Kreuz, Tel. 112 oder 19222 Sozialstation Sozialstation Hechingen und Umgebung e.V. Tel. 07471 984860 Der Verstoß gegen die Anzeigepflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird zusätzlich zur Schätzung der Flächen entsprechend geahndet. Pflegedienst Sterbebegleitung/Trauerbewältigung Hospiz-Arbeitsgemeinschaft beim Caritasverband für das Dekanat Zollern e.V. Gutleuthausstraße 8, 72379 Hechingen Auskunft für den Raum Jungingen erhalten Sie unter: Tel. 07477 610, 07477 380 oder 07471 933218 Wir bitten um Beachtung. Weitere Auskünfte hierzu erteilen Ihnen Frau Kohler, Tel. 07477/873-21, E-Mail: kohler@jungingen.de oder Frau Pick, Tel. 07477/873-20, E-Mail: pick@ jungingen.de. Tierärztlicher Notdienst Den tierärztlichen Notdienst entnehmen Sie bitte den amtlichen Mitteilungen des Landratsamtes in den Tageszeitungen oder erfragen Sie ihn über Ihre Stammpraxis. Nachrichtenblatt der Gemeinde Jungingen Jungingen Aktuell Apothekenbereitschaftsdienst Festnetz kostenfreie Rufnummer 0800 0022833 Mobilnetz 22833 oder Homepage www.aponet.de Samstag, 14.09. Eyach-Apotheke, Balingen Karlstraße 21, Tel. 07433 276117 Sonntag, 15.09. Killertal-Apotheke, Jungingen Killertalstraße 6, Tel. 07477 633 Montag, 16.09. Löwen-Apotheke, Hechingen Bahnhofstraße 7, Tel. 07471 98760 Dienstag, 17.09. Apotheke Rangendingen, Rangendingen Haigerlocher Straße 14, Tel. 07471 8090 Mittwoch, 18.09. Eugenien-Apotheke, Hechingen Stockoch, Carl-Baur-Weg 2/1, Tel. 07471 2979 Donnerstag, 19.09. Apotheke Spranger, Hechingen Obertorplatz 1, Tel. 07471 2387 Freitag, 20.09. Rammert-Apotheke, Bodelshausen Bahnhofstraße 13, Tel. 07471 960021 Aktuelle Informationen Börse „Rund ums Kind“ Alles „rund ums Kind“ zu kaufen und zu verkaufen Am Samstag, den 14. September 2013, findet in der Junginger Turn- und Festhalle von 9.00 bis 11.30 Uhr die Börse „Rund ums Kind“ statt. Veranstalter ist der Elternbeirat des Kindergartens. Nach vielen erfolgreichen Jahren hoffen wir auch dieses Jahr auf regen Besuch. Verkäufer bezahlen eine Tischmiete und verkaufen selbst. Alle Informationen über Anmeldung, Ablauf und Kosten erfahren Sie unter den Telefonnummern: Jessica Haiss, 07477 929061 Christa Kohler, 07477 929985 Besuchereinlass ist ab 9.00 Uhr. Verkauft und damit auch gekauft werden können gut erhaltene Kinderkleidung,Spielzeug, Möbel, Kinderwagen, Autositze und vieles mehr. Zur Stärkung gibt es kalte und warme Getränke, Brezeln, frische Waffeln und Kuchen. Der Erlös kommt komplett dem Kindergarten Jungingen zugute. Wir freuen uns auf Ihren Besuch auf der Kinderbörse in Jungingen. DRK-Kreisverband Zollernalb e.V. Lange Buchnacht für Kinder in den Klassen 1-4 Spannende Blaulichtgeschichten erleben, musikalisch begleitet. Bei der Buchnacht werden alle Kinder eingeladen ihre Fantasie frei schweifen zu lassen. Unsere Erzähler lassen ihr Kind tief in eine Geschichte mit eintauchen. Durch die musikalische Untermalung wird das Erlebnis noch intensiver. Danach haben die Kinder die Gelegenheit sich mit den gehörten Geschichten kreativ zu befassen und ein Blaulichtfahrzeug zu erkunden. Die Termine sind am 20.09.2013 im DRKForum Balingen und am 27.09.2013 im DRK-Forum Ebingen jeweils von 18:00-20:00 Uhr und für die Teilnehmer/-innen kostenfrei. Anmeldung unter: vanessa.mann@drk-zollernalb. de oder 07433 909930. 3 Nummer 37 Donnerstag, 12. September 2013 Sicherheit zu Hause: der DRK-Hausnotruf Der Hausnotruf hat sich seit über 25 Jahren im Alltag und bei Notfällen bewährt und ist seit 2005 zertifiziert durch den TÜV Süd. Besonders für alleinstehende ältere Menschen bietet der Notruf Sicherheit. Er kann Angehörige entlasten und dazu beitragen, dass ältere Menschen länger in ihren eigenen vier Wänden leben können. Durch einen kleinen Sender, der am Körper getragen wird, kann der Alarm ausgelöst und damit eine direkte Sprechverbindung zur DRK-Hausnotrufzentrale hergestellt werden. Diese leitet umgehend weitere Hilfsmaßnahmen ein, wie zum Beispiel Anruf bei einem Angehörigen oder Entsendung des Rettungsdienstes. Weitere Informationen unter Tel. 07433 909955 (Frau Kiefer/Frau Basso) oder www.drk-zollernalb.de. Kirchliche Mitteilungen Katholische Kirchengemeinde Samstag, 14. September - Kreuzerhöhung 18.30 Uhr (Gau) Vorabendmesse mit diamantener Hochzeit des Jubelpaares Johanna und Johann Kanz Int.: Regina Reichert; Robin Scheithauer Sonntag, 15. September - 24. Sonntag im Jahreskreis 8.30 Uhr (Kil) Eucharistiefeier 10.00 Uhr (Bur) Eucharistiefeier, Familiengottesdienst unter Mitwirkung der Stadtkapelle (bitte das Gotteslob mitbringen) 10.00 Uhr (Jun) Wortgottesfeier Dienstag, 17. September heilige Hildegard von Bingen Äbtissin, Mystikerin Gründerin von Rupertsberg und Eibingen 8.00 Uhr (Bur) Eucharistiefeier in der St.-Fidelis-Kirche anschließend stille eucharistische Anbetung bis ca. 9.00 Uhr Mittwoch, 18. September heiliger Lambert Bischof von Maastricht (Tongern) 8.45 Uhr (Bur) ökum. Einschulungs-Gottesdienst der Erstklässler und Erstklässlerinnen in der St.-Fidelis-Kirche 19.00 Uhr (Bur) Eucharistiefeier in der St.-Georgs-Kirche Donnerstag, 19. September heiliger Januarius, Bischof von Neapel, Märtyrer 18.30 Uhr (Jun) Sakrament der Versöhnung für Einzelne (Beichte) 19.00 Uhr (Jun) Eucharistiefeier - Wallfahrtsmesse Freitag, 20. September heiliger Andreas Kim Taegon, Priester, und hl. Paul Chong Hasang und Gefährten, Märtyrer in Korea 18.30 Uhr (Gau) Eucharistiefeier Samstag, 21. September heiliger Matthäus, Apostel und Evangelist 18.30 Uhr (Jun) Vorabendmesse Int.: Blasius Speidel und verstorbene Eltern Jahrtagsmesse Rolf Diez Sonntag, 22. September 25. Sonntag im Jahreskreis 8.30 Uhr (Hau) Eucharistiefeier 10.00 Uhr (Bur) Eucharistiefeier anschließend Taufe von Fabienne und René Nicastro. Caritas-Sammlung 2013 Vom 21. bis 29. September findet in der Erzdiözese Freiburg die Haus- und Straßensammlung der Caritas statt. In den Gemeinden unserer Seelsorgeeinheit werden wir uns an dieser Aktion beteiligen und alle Einwohner um eine Spende für die soziale Arbeit der Caritas bitten. Deshalb wird jeder Haushalt einen persönlichen Brief erhalten, in dem ein konkretes Projekt der Caritasarbeit vor Ort vorgestellt wird, mit der Bitte um eine Spende. Am Samstag, 28.9.2013 und Sonntag, 29.9.2013, wird in den Gottesdiensten der Seelsorgeeinheit die große Caritas Sammlung durchgeführt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. 37 4 Nummer Donnerstag, 12. September 2013 Jungingen Aktuell Fünf gute Gründe für die Caritas-Sammlung Caritas ist vor Ort! Die Caritas ist flächendeckend im Gebiet der Erzdiözese Freiburg vertreten. Die Engagierten in den Pfarreigruppen, Einrichtungen und Diensten sind nah bei den Menschen. Sie wissen, wo Hilfe gebraucht wird. 50 % der Sammlungsmittel verbleiben in den Pfarreien. Bei der Caritas zählt der Mensch, ohne wenn und aber! Die Angebote der Caritas stehen allen Menschen offen – unabhängig von Religionund Nationalität. 100 Jahre Erfahrung! Seit mehr als 100 Jahren verwirklichen qualifizierte Ehrenamtliche und hauptberufliche Experten die Aufgaben und Projekte der Caritas. Mit ihren Erfahrungen und ihrem Fachwissen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Spezialisten für soziale Hilfen. Hilfe, die ankommt! Die Caritas setzt keine externen Dienstleister für die Gewinnung von Spenden ein. Sie setzt vielmehr auf Menschen, die anderen Menschen helfen wollen und Mut haben, dies in die Tat umzusetzen. Die Verwaltungskosten bei der CaritasSammlung liegen somit deutlich unter 2%. Sammlung ermöglicht Innovation! Mit den Sammlungsmittel werden v.A. neue Projekte auf den Weg gebracht, für die dem Staat das Geld fehlt. Jungingen: Wallfahrtsmesse am Donnerstag, 19. September 2013, um 19.00 Uhr in der St.-Silvester-Kirche; Beichtgelegenheit um 18.30 Uhr Voranzeige Konzert Marshall und Alexander am Freitag, 4. Oktober 2013, um 19.30 Uhr in der St.Fidelis-Kirche, Burladingen, Einlass ab 18.30 Uhr Vorverkauf auch im Pfarrbüro der Seelsorgeeinheit FehlaKillertal ab sofort. Preise 32,50 Euro und 36,50 Euro. Für jede im Pfarrbüro verkaufte Karte erhält unsere Kirchengemeinde vom Veranstalter eine kleine Spende. Weitere Verkaufsstellen sind in Burladingen die Filialen der Sparkasse und der Volksbank. Pfarrfest St. Fidelis Burladingen am Sonntag, 15.9.2013 Wir beginnen mit dem Familiengottesdienst um 10.00 Uhr, mitgestaltet von der Stadtkapelle (bitte das Gotteslob mitbringen), danach im und um das Pfarrheim geselliges Fest. - Frühschoppen mit der Stadtkapelle - Mittagessen, verschiedene Speisen - Kaffee und Kuchen - Tombola - Flohmarkt - Kindergarten: Aufführung; Kinderschminken - Kinder- und Jugendbüro: Kreativ-Angebot für Kinder - Kinderkarussell - Sozialstation St. Franziskus: Blutdruck- und Blutzuckermessungen von 13.00 -14.00 Uhr - Gelegenheit einander zu begegnen Der Erlös geht zugunsten der neuen Orgel! Zum Pfarrfest sind alle Einwohner aus Burladingen und Umgebung herzlich eingeladen! Über Kuchenspenden würde sich das Organisationsteam freuen und bedankt sich im Voraus schon recht herzlich dafür. Um besser planen zu können, bitten wir um kurze Rückmeldung im Pfarrbüro, Tel. 07475 351. Die Kuchen können am Sonntag, 15.9.2013, ab 8.00 Uhr im Pfarrheim abgegeben werden. Gerne holen wir bei Bedarf die Kuchen auch ab. Spirituelles Wochenende für Frauen im Kloster Untermarchtal Die Seelsorgeeinheit Fehla-/Killertal lädt Frauen zu einem spirituellen Wochenende von Freitag, 25.10. bis Sonntag, 27.10.2013, in das Kloster Untermarchtal ein. Ein Wochenende als Auszeit für Leib und Seele. Nachrichtenblatt der Gemeinde Jungingen Der Beginn ist am Freitag, 25.10.2013, um 18.00 Uhr mit dem Abendessen im Kloster Untermarchtal und endet am Sonntag, 7.10.2013, ca. 14.00 Uhr. Gerne können wir Fahrgemeinschaften bilden. Die Kosten der Verpflegung und Unterkunft betragen pro Person € 95,00. Eine verbindliche Anmeldung und Auskünfte ist über das Sekretariat der SE Fehla-/Killertal Burladingen, Telefon 07475/351 oder direkt bei Monika Straubinger, Telefon 07475/6057, möglich. Die Anmeldungen sollten bis spätestens 23.09.2013 erfolgen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und richtet sich nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Herzliche Einladung an alle interessierten Frauen der ganzen Seelsorgeeinheit und darüber hinaus. Kirchenchor Am Freitag, 13. September, ist um 20.00 Uhr Probe im Schulhaus. Evangelische Kirchengemeinde Sonntag, 15. September - 16. Sonntag nach Trinitatis Wochenspruch: "Christus Jesus hat dem Tode die Macht genommen und das Leben und ein unvergängliches Wesen ans Licht gebracht durch das Evangelium." (2. Tim 1,10) Samstag, 14. September 19.00 Uhr Wochenschlussgottesdienst im ev.Gemeindehaus Jungingen (Kommer) Donnerstag, 19. September 20.00 Uhr Sitzung des Kirchengemeinderats im ev. Gemeindehaus Hechingen Vereinsmitteilungen Angelfreunde Jungingen e.V. Am Freitag, den 13. September 2013, ist Monatsversammlung im Teichgelände in Killer. Beginn 19.00 Uhr Amtsblatt der Gemeinde Jungingen Herausgeber: Gemeindeverwaltung Jungingen, Lehrstraße 3, 72417 Jungingen, Telefon 07477 873-0, Fax 07477 8259, E-Mail info@jungingen.de. Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Straße 20, 71263 Weil der Stadt, Telefon 07033 5250, Fax 07033 2048, www.nussbaum-wds.de. Außenstelle: 72144 Dußlingen, Bahnhofstraße 18, Telefon 07072 9286-0, Fax 07072 928629, E-Mail jungingen@nussbaum-weilderstadt.de Verantwortlich: für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Frick oder sein Vertreter im Amt, für "Was sonst noch interessiert" und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, 71263 Weil der Stadt. Es gilt die Preisliste Nr. 32. Einzelversand nur gegen Bezahlung der 1/4-jährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Der Textteil des Amtsblattes wird zusätzlich im Internet veröffentlicht. Vertrieb: WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0 oder 6924-13. E-Mail: abonnenten@wdspressevertrieb.de Internet: www.wdspressevertrieb.de Nachrichtenblatt der Gemeinde Jungingen Jungingen Aktuell Freibadfreunde Jungingen e.V. Liebe Freibadfreunde, am Dienstag, 17.09., ab 17.00 Uhr wollen wir unser Freibad winterfest machen. Danach wollen wir gemütlich bei einem kleinen Vesper und Fredis Most noch das Jahr ausklingen lassen. Je mehr Helfer wir sind, desto früher können wir zum gemütlichen Teil übergehen. Wir freuen uns über jeden Helfer. Freiwillige Feuerwehr Jungingen Hauptübung Am 14.09.2013 findet unsere diesjährige Hauptübung statt. Start ist um 16.00 Uhr an der Sägmühle. Wir haben uns in diesem Jahr wieder eine spannende Übung ausgedacht und möchten die gesamte Einwohnerschaft sehr herzlich zum Zusehen einladen. Unterstützt werden wir in diesem Jahr durch die Feuerwehren aus Schlatt und Killer sowie dem DRK aus Ringingen. Einsatz Nr. 12 Am Sonntag, 08.09.2013 wurde die Feuerwehr um 01:55 Uhr zu einem Unwettereinsatz gerufen. Aufgrund starker Regenfälle musste ein Dach vom Wasser befreit werden. Gegen 04:50 Uhr war die Wehr wieder einsatzbereit. Einsatz Nr. 13 Am Sonntag, 08.09.2013 wurde die Feuerwehr abermals um 19:53 Uhr zum Unwettereinsatz gerufen. Wieder hatte sich Wasser auf dem Dach gesammelt, so dass wieder abgepumpt werden musste. Gegen 21:50 Uhr waren wir wieder im Gerätehaus. Löschzwerge und Jugendfeuerwehr Jungingen Am Samstag, 14.09.13 nehmen wir an der Hauptübung unserer aktiven Wehr teil. Treffpunkt ist um 15 Uhr am Feuerwehrhaus. Männergesangverein "Eintracht" Jungingen e.V. Singstunde Die nächste Singstunde findet heute, Donnerstag, den 12.9.2013 im Gemeindesaal statt. Beginn ist um 20.00 Uhr. Musikverein "Eintracht" Jungingen e.V. Musikproben / Auftritte Do., 12.09.2013, Musikräumle 19.30 Uhr: Vorstandssitzung Fr., 13.09.2013, Turnhalle 17.45 Uhr: Probe Jugendgruppe 18.45 Uhr: Probe Jugendkapelle 20.00 Uhr: Probe Gesamtorchester, es geht wieder in die Vollen, bitte vollzählig Sa., 14.09.2013, Hochzeit Zur Hochzeit von Andrea und Johannes treffen wir uns zur Abfahrt mit Privat-Pkw um 13.00 Uhr bei der Turnhalle. Es ist die erste Hochzeit in der Vereinsgeschichte, bei deren Zustandekommen die beiderseitige Mitgliedschaft im Musikverein einen maßgeblichen Anteil hatte. Es lohnt sich also doppelt, Mitglied im Musikverein zu sein. 5 Nummer 37 Donnerstag, 12. September 2013 Erfolgreiche D3-Prüfung Noch kurz vor den Sommerferien haben sich zwei Mitglieder unseres Vereins der sehr schwierigen D3-Prüfung unterzogen. Dies erfordert ein hohes Maß an theoretischem und praktischen Wissen bzw. Können. Mit Noten von 1,5 und 2 wurde die Prüfung mit Bravour bestanden. Herzlichen Glückwunsch an Ronja Greiner und Corinna Grams und danke an die Unterstützer. Schnupperprobe für interessierte Neumitglieder Am Freitag, 20.09.2013 veranstalten wir für interessierte Neumitglieder (jung oder alt) eine Schnupperprobe und Instrumentenvorführung in der Turnhalle. Letzte Details legen wir in der o.g. Vorstandssitzung fest. Nächste Woche erscheinen in der Ausgabe des Gemeindeblatts die letzten Details. Obst- und Gartenbauverein Jungingen e.V. Unser diesjähriges Mostfest findet mangels Obst nicht statt. Saftbestellungen können aus diesem Grund nicht angenommen werden. Sportverein Jungingen e.V. SV Jungingen/FC Killertal 04 – Jugendfußball und AH Beim VR-Cup errangen unsere D-Junioren einen befriedigenden 6. Platz. Freitag, 13.09.13 E-Junioren FC Killertal - SG Boll/Sickingen/Stein/Stetten 17.30 Uhr, Schlatt Samstag, 14.09.13 D-Junioren FC Onstmettingen - FC Killertal, 13.30 Uhr C-Junioren SG Geislingen/Erlaheim/Binsdorf - SG Killertal/Ringingen 14.45 Uhr in Geislingen B-Junioren FC Hechingen - SG Killertal/Ringingen, 16.15 Uhr A-Junioren SG Pfefingen/Onstmettingen - SG Ringingen/Killertal 16.15 Uhr in Pfeffingen AH Württembergische Meisterschaften Ü40 Schade, schade, wie konnte das passieren… Beim top organisierten Ü40-Endturnier um die württembergischen Meisterschaften in Kuppingen erreichte Jotsches Reste-Rampe den ca. 9. Rang unter 27 Mannschaften aus 16 Bezirken. Leider konnten wir mit dem immensen Druck des Turnierfavoriten – schon vor und auch während des Turniers hierzu vom Stadionsprecher mehrfach erkoren, allerdings eher unserem Vereinsnamen denn unserer Spielweise geschuldet – nicht richtig umgehen. Durch die Gruppenphase marschierten wir mit 10 Punkten und 3:0 Toren noch recht souverän (2:0 gegen den SV Fellbach, 1:0 gegen die Spvgg Gammesfeld sowie vier torlose Begegnungen mit dem TB Kirchentellinsfurt, FC Eislingen, SV Onolzheim und TSV Blaustein), wobei es völlig irrelevant war, dass Peters minutenlanger Alleingang letztlich darin mündete, den Ball dem Torhüter einfach freundlichst liegenzulassen oder dass Bruddlers Torabschluss ca. 97 cm vor dem leeren Gehäuse die Umlaufbahn der ISS kreuzte. Im Achtelfinale gegen den TSV Kuppingen war dann jedoch Ende Gelände, da der 37 6 Nummer Donnerstag, 12. September 2013 Jungingen Aktuell Unparteiische (?) in der letzten Spielminute zur allgemeinen Erheiterung auf den Neunmeter-Punkt zeigte (hier bestätigte sich mal wieder erneut, dass Stürmer nichts im eigenen Strafraum verloren haben!) und wir dem Gastgeber somit 1:2 unterlagen. Allerdings waren unsere Körner bis dahin schon völlig aufgebraucht, der Sieg des Gastgebers somit zwar glücklich, aber nicht wirklich unverdient. Fazit: Jederzeit erneut! 3. Spieltag: Souveräner Heimsieg FC Killertal 04 – FC Grosselfingen II 10:2 (6:0) Gegen die zweite Mannschaft des FC Grosselfingen hatten wir keine Mühe, unseren ersten Heimsieg einzufahren. Das Spiel begann mit einer Schweigeminute für unser leider viel zu früh verstorbenes Vereinsmitglied Tobias Klotz. Der Mannschaft war bewusst, dass sie an diesem Tag auch für Tobias spielte, und so führten wir bereits zur Halbzeit nach Toren von Joachim Funkenweh (2x), Sven Würzinger (2x), Jens Killmayer und Patrick Flad hochverdient mit 6:0. Nachdem Sven Würzinger direkt nach dem Wiederanpfiff mit einem Fallrückzieher zum zwischenzeitlichen 7:0 erhöhte, ließ bei dem einen oder anderen die Konzentration nach und so kamen die Gäste nach zwei Fehlern unserer Hintermannschaft auf 2:7 heran. Nach ca. 20 Minuten Leerlauf besannen wir uns wieder darauf, Fußball zu spielen, und konnten durch Treffer von Sven Würzinger, Patrick Flad und Daniel Giunta auf 10:2 davonziehen. Am kommenden Sonntag, 15.09.2013, fahren wir zum Auswärtsspiel nach Gauselfingen. Diese Begegnung gegen die selbsternannten Titelfavoriten dürfte der erste richtige Prüfstein für unsere Mannschaft sein. Mit unseren treuen Fans als 12. Mann im Rücken sollte dies jedoch keine unlösbare Aufgabe darstellen. Anpfiff der Begegnung ist 15 Uhr. Sonstiges VdK-Ortsverband Hechingen Liebe VdK-Mitglieder, bitte merken Sie sich folgenden Termin vor! Das nächste zwanglose Mitgliedertreffen des Ortsvereins Hechingen findet am Donnerstag, 19. September 2013, von 14.30 bis gegen 17.00 Uhr im "Museum" in Hechingen statt. Ihr Vorstandsteam des VdK Hechingen lädt Sie heute recht herzlich dazu ein und freut sich auf Ihr Kommen. Allgemeiner Hinweis: Das VdK-Kreis-Büro in Hechingen, Obertorplatz 19 (Ost-Seite in der HZ-Passage) ist jeweils montags und donnerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr besetzt bzw. während dieser Zeiten unter Tel. 07471 2833 zu erreichen. Jahrgangstreffen An alle Realschulabgänger aus dem Jahr 1983 der Klasse 10a in Burladingen! Kaum zu glauben aber wahr, mittlerweile sind´s scho 30 Jahr als wir im Juni 1983 das zweite Mal das Licht der Welt erblickten und von der Realschule Burladingen in Freiheit entlassen wurden. Anlass genug, wie wir finden, um ein kleines „Wiedersehen“ ins Auge zu fassen. Wir hoffen, Ihr seht das genauso und werdet an dem geplanten Termin, sofern ihr natürlich Zeit habt, teilnehmen. Als Termin haben wir uns den Samstag, 21.09.2013, ausgedacht, als Versammlungsstätte soll das Gasthaus "Kesselhaus" in Burladingen herhalten. Beginn des ganzen Spektakels so gegen 19.00 Uhr. Auf Euer zahlreiches Kommen würden wir uns, und Ihr hoffentlich auch, sehr freuen, Stefan und Sylvia. PS: Bitte auch per Mundpropaganda weiterleiten. Eltern eventuell ihren dementsprechenden "Kindern" weitergeben. Nachrichtenblatt der Gemeinde Jungingen Was sonst noch interessiert Nur noch mit der Lizenz zum Heizen – Qualm-Stopp für alte Öfen Nachweis zu Emissionswerten wird Pflicht – DBU-Kampagne „Haus sanieren – profitieren“ informiert Sag’s deinem Schornsteinfeger: Bis Ende dieses Jahres müssen Kaminbesitzer nachweisen, dass ihr Modell die neuen Emissionsgrenzwerte einhält. Die Bundesregierung hat die Höchstwerte auf 150 Milligramm Feinstaub und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas festgelegt. Stoßen die Öfen mehr aus, müssen sie in den nächsten Jahren nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden. „Die Nachweispflicht geht zurück auf das Bundesimmissionsschutzgesetz, mit dem die Bundesregierung erstmals die Emissionen von Kamin- und Kachelöfen regelt“, erklärt Janet Simon, Regionalbetreuerin der Klimaschutz-Kampagne „Haus sanieren – profitieren“ der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU). Der Nachweis müsse dem Bezirksschornsteinfeger vorgelegt werden. Die Angaben zu den Emissionswerten fänden die Besitzer in den Geräteunterlagen oder könnten sie von ihrem Schornsteinfeger messen lassen. Von der Nachweispflicht seien 15 Millionen Besitzer von Kamin- und Kachelöfen betroffen. Zwei Drittel der durch Kamine verursachten Gesamtemissionen gehen auf Geräte zurück, die älter als 20 Jahre sind. Wann Öfen, die die Grenzwerte nicht einhalten, mit neuen Filtern nachgerüstet werden müssen, richte sich nach dem Baujahr. Anlagen, die vor 1975 errichtet wurden, müssten bis Ende 2014 erneuert werden, Geräte, die zwischen 1975 und 1984 gebaut wurden, bis Ende 2017. Kamine, die zwischen 1985 und 1994 hergestellt wurden, müssten bis Ende 2020 saniert werden, und für seit 1995 entstandene Modelle gelte die Frist bis 2024. Wer die entsprechenden Daten nicht kenne oder sich nicht sicher sei, könne sich bei seinem Schornsteinfeger schlau machen. Den Besuch des Schornsteinfegers können Hausbesitzer dann auch gleich nutzen, um einen kostenlosen EnergieCheck ihres Hauses machen zu lassen. Die DBU-Kampagne habe deutschlandweit mehr als 230 Schornsteinfeger darin geschult, den Energie-Check durchzuführen. Neben Schornsteinfegern bieten aber auch Handwerker, Architekten oder Energieberater den Check der Deutschen Bundesstiftung Umwelt an. Hierbei nehmen sie die einzelnen Gebäudeteile „unter die Lupe“ und geben wertvolle Tipps zu möglichen Sanierungsschritten. Wo das Eigenheim in Sachen Energieeffizienz steht, zeigt am Ende eine Farbskala im Energie-CheckBogen. Hausbesitzer finden Schornsteinfeger und andere Experten in ihrer Nähe ganz einfach über die Suchfunktion auf der Kampagnen-Seite www.sanieren-profitieren.de. DBU Deutsche Bundesstiftung Umwelt Rauchwarnmelder sind jetzt Pflicht Der Landtag von Baden-Württemberg hat eine Rauchwarnmelderpflicht beschlossen. Die Warngeräte müssen ab sofort in Neubauten und bis spätestens Ende 2014 in bestehenden Gebäuden installiert werden. Die Feuerwehr rät allerdings, die Rauchwarnmelder im eigenen Interesse unverzüglich und nicht aus gesetzlichem Zwang erst nächstes Jahr zu installieren. Jährlich sterben rund 600 Menschen in Deutschland bei Bränden, die Mehrzahl von ihnen in Privathaushalten. 95 Prozent fallen dabei nicht den Flammen zum Opfer sondern einer Rauchvergiftung. Rauchwarnmelder können diese Gefahren reduzieren. Sie warnen zuverlässig, auch im Schlaf, vor Brandrauch und geben Ihnen die Möglichkeit sich selbst und andere in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu rufen. Wer ist für den Einbau und die Betriebsbereitschaft der Melder verantwortlich? Der Einbau der Rauchwarnmelder obliegt den Bauherrinnen und Bauherren. Bei bestehenden Gebäuden sind die Eigentümerinnen