Jungingen KW 37 ID 74569

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Jungingen KW 37 ID 74569
Ausgabe 37 • Donnerstag, 12. September 2013
Ehrung von Gemeindeobersekretärin Anita Kohler
Bürgermeisteramt Jungingen, Einwohnermeldeamt,
Lehrstr. 3, 72417 Jungingen bis zum 15. Oktober
2013 eingelegt werden.
Im Rahmen einer kleinen Feierstunde konnte
Frau Anita Kohler für zwei Jubiläen geehrt werden, nämlich für 40-jährige Tätigkeit im öffentlichen Dienst sowie für 25-jährige Tätigkeit bei
der Gemeinde Jungingen. Frau Gemeindeobersekretärin Kohler ist auf der Gemeindekasse beschäftigt und dort als Kassenverwalterin tätig.
Bürgermeister Frick dankte ihr für die langjährige
Treue zur Gemeinde Jungingen und würdigte ihr
Engagement.
Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen
Widerruf Gültigkeit, d.h. bereits früher im Zusammenhang mit den genannten Wahlen eingelegte
Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit.
Ferienspiele
Bundestagswahl am Sonntag, dem 22. September 2013
Hinweis für Briefwähler
Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl können noch bis Freitag, 20.09.2013, 18.00 Uhr, beim
Bürgermeisteramt Jungingen beantragt werden.
In Fällen plötzlicher Erkrankung sind Anträge bis
Sonntag, 22.09.2013, 15.00 Uhr, möglich.
Bei den Ferienspielen sind verschiedene Sachen
liegen geblieben.
Diese können während der üblichen Öffnungszeiten auf dem Rathaus abgeholt werden.
Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Wahlbrief rechtzeitig, bis Sonntag, 18.00 Uhr, beim Briefwahlausschuss im Rathaus Jungingen, Lehrstr. 3, 72417
Jungingen eingeht. Möglich ist die Abgabe im Rathaus Jungingen, der Einwurf in den Briefkasten
des Rathauses Jungingen oder die Beförderung
durch die Deutsche Post AG.
Amtliche Bekanntmachungen
Wenn der Wahlbrief durch die Deutsche Post AG
befördert werden soll, wird im Merkblatt zur Briefwahl empfohlen, den Wahlbrief spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abzuschicken. Für die
jetzige Bundestagswahl ist dies Donnerstag, der
19.09.2013. Wird ein Wahlbrief später abgesandt,
trägt der Wähler das Risiko, dass dieser die Wahlbehörde nicht rechtzeitig erreicht und nicht mehr
berücksichtigt werden kann.
Bekanntmachung nach § 34 Abs. 1
des Meldegesetzes
Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger
von Wahlvorschlägen anlässlich der Wahl zum 8.
Europäischen Parlament 2014 und der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014
Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Meldegesetzes
(MG) für Baden-Württemberg in der Fassung vom
23.2.1996 (GBl. S. 269) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2013 (GBl. S. 233, 241) darf die
Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von
Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen
Vertretungskörperschaften in den sechs vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister
über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter
der Betroffenen bestimmend ist. Die Meldebehörde
kann nach § 34 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz MG
die erwähnten Melderegisterdaten und die Angaben
über die Staatsangehörigkeiten ferner dazu verwenden, den Wahlberechtigten Informationen von
Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen
zuzusenden.
Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder
Nutzung ihrer Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch kann schriftlich oder
mündlich - nicht telefonisch - beim
Die Verwaltung informiert
Gesplittete Abwassergebühr Anzeigepflichten der
Grundstückseigentümer
Seit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr - rückwirkend zum 01.01.2011 - teilt sich die
Abwassergebühr in eine Schmutzwasser- und eine
Niederschlagswassergebühr. Die Niederschlagswassergebühr wird je m² versiegelter und an das Abwassernetz der Gemeinde angeschlossene Fläche
berechnet. Die Flächenberechnung ist abhängig
von den einzelnen Versiegelungsarten (z.B. Dachflächen, Pflaster, Rasengittersteine, Porenpflaster etc).
Die erstmalige Flächenerhebung zur Einführung der
gesplitteten Abwassergebühr fand im Zeitraum Januar 2012 bis März 2012 statt.
Damit für alle Grundstücke die Niederschlagswassergebühr nach den tatsächlichen Verhältnissen
veranlagt werden kann, weisen wir die Grundstückseigentümer in diesem Zusammenhang auf §
49 der gültigen Abwassersatzung hin:
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Jungingen Aktuell
(3) Binnen eines Monats nach dem tatsächlichen Anschluss
des Grundstücks an die Abwasserbeseitigung hat der Gebührenschuldner die Lage, Versiegelungsart und Größe der
Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser gemäß
§ 42 Abs. 1 den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt
wird sowie Art und Volumen vorhandener Versickerungsanlagen oder Niederschlagswassernutzungsanlagen, die Art der
Nutzung des Niederschlagswassers und die an diese Anlage
angeschlossenen Flächen der Gemeinde in prüffähiger Form
anzuzeigen.
Kommt der Gebührenschuldner seinen Mitteilungspflichten
nicht fristgerecht nach, werden die Berechnungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr von der Gemeinde
geschätzt.
(4) Prüffähige Unterlagen sind Lagepläne im Maßstab 1:500
oder 1:1.000 mit Eintragung der Flurstücks-Nummer. Die an
die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücksflächen sind unter Angabe der in § 42 Abs. 3 aufgeführten Versiegelungsarten und der für die Berechnung der
Flächen notwendigen Maße zu kennzeichnen. Art, Umfang
und Volumen vorhandener Versickerungsanlagen oder Regenwassernutzungsanlagen sowie die angeschlossenen Flächen
sind anzugeben und ggf. nachzuweisen. Die Gemeinde stellt
auf Anforderung einen Anzeigevordruck zur Verfügung. Unbeschadet der amtlichen Nachprüfung der Angaben wird die
Anzeige Berechnungsgrundlage für die Bemessungsgrundlage der Niederschlagswassergebühr.
(5) Änderungen der nach Abs. 4 erforderlichen Angaben hat
der Grundstückseigentümer innerhalb eines Monats der Gemeinde anzuzeigen. Die gemäß der Anzeige neu ermittelte
Bemessungsgrundlage wird ab dem der Anzeige folgenden
Monat berücksichtigt.
Insbesondere betrifft die Anzeigepflicht:
1. nachträglich erstellte Bauten wie z.B. Gartenhäuser, Carports oder Garagen,
2. zusätzlich hergestellte Terrassen oder Hofflächen
3. Neubauten, welche an die Abwasseranlagen der Gemeinde angeschlossen werden.
Bei Neubauten ist zumindest die Dachfläche inkl. Dachvorsprüngen, die an das Abwassernetz angeschlossen wird,
binnen eines Monats ab dem Anschluss ans Netz mitzuteilen, auch wenn das Gebäude noch nicht bezugsfertig
ist und die Außenanlagen oder weitere Gebäude (Garagen
etc.) noch nicht erstellt sind. Die Nachmeldung der später
hergestellten Flächen hat gemäß § 49 Abs. 5 der Abwassersatzung innerhalb eines Monats ab der Fertigstellung der
Flächen zu erfolgen.
Der Anzeigepflicht ist auch dann nachzukommen, wenn die
angeschlossene Fläche 0 m² beträgt. Dies kann der Fall
sein, wenn versiegelte Flächen an eine entsprechend große
Brauchwasserzisterne angeschlossen sind oder die Ableitung des Niederschlagswassers unmittelbar, sprich ohne die
Inanspruchnahme einer öffentlichen Abwasseranlage, in ein
öffentliches Gewässer erfolgt.
Auf Anforderung erhalten Sie von der Gemeinde einen Anzeigenvordruck, mit dem entsprechende Änderungen gemeldet
werden können. Eine Informationsbroschüre zur gesplitteten
Abwassergebühr steht auf www.jungingen.de unter der Rubrik Politik&Verwaltung/Satzungen&Richtlinien zum Download
bereit. Ein gedrucktes Exemplar erhalten Sie auf der Gemeindekasse. Der vollständige Satzungstext kann ebenfalls
auf unserer Homepage unter der Rubrik Politik&Verwaltung/
Satzungen&Richtlinien eingesehen werden.
Nachrichtenblatt der
Gemeinde Jungingen
Pflege und Abmähen von Grundstücken
Grundstücke sind so zu bewirtschaften oder zu pflegen,
dass das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigt
wird.
Sein Grundstück im Ortsgebiet zu pflegen ist eine Pflicht,
die jedem Grundstückseigentümer obliegt. Deshalb sind
Grundstücke so zu bewirtschaften oder zu pflegen, dass
das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird.
Dazu gehört insbesondere, dass unbebaute Grundstücke bei
Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, gemäht werden.
Dadurch wird verhindert, dass die Grundstücke „verwildern“,
sich Unkraut breit macht und Nachbargrundstücke beeinträchtigt werden.
Die Verpflichtung zum Abmähen und zur Pflege gilt nach
dem Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz auch für landwirtschaftliche Flächen im Außenbereich.
Allzu lange „ungepflegte“ Grundstücke laufen Gefahr, eines
Tages nicht mehr nutzbar zu sein. Dies ist insbesondere
der Fall, wenn sich die Natur mit ihrer unbändigen Kraft
wieder eines Grundstückes bemächtigt hat und darauf dann
ein gesetzlich geschütztes Biotop entstanden ist, was unter
Umständen eine weitere Nutzung, zum Beispiel als Bauplatz,
verhindern kann.
Altpapiersammlung
am Samstag, 26. Oktober 2013
durch den Sportverein ab 9.00 Uhr.
Gesammelt werden:
Zeitungen, Zeitschriften, Kartonagen, Bücher usw.
Wir bitten die Bevölkerung, das Altpapier gebündelt zur
Abholung bereitzustellen.
Bereitschaftsdienste
Samstag/Sonntag, 14./15.09.2013
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
an Wochenenden/Feiertagen
Tel. 0180 1929244
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
Tel. 01805 911690
Augenärztlicher Bereitschaftsdienst
Tel. 0180 1929340
Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst
Tel. 0180 1929342
HNO-Bereitschaftsdienst
Tel. 0180 18929341
Unfallrettungsdienst
Deutsches Rotes Kreuz, Tel. 112 oder 19222
Sozialstation
Sozialstation Hechingen und Umgebung e.V.
Tel. 07471 984860
Der Verstoß gegen die Anzeigepflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird zusätzlich zur Schätzung der
Flächen entsprechend geahndet.
Pflegedienst
Sterbebegleitung/Trauerbewältigung
Hospiz-Arbeitsgemeinschaft beim Caritasverband
für das Dekanat Zollern e.V.
Gutleuthausstraße 8, 72379 Hechingen
Auskunft für den Raum Jungingen erhalten Sie unter:
Tel. 07477 610, 07477 380 oder 07471 933218
Wir bitten um Beachtung. Weitere Auskünfte hierzu erteilen
Ihnen Frau Kohler, Tel. 07477/873-21, E-Mail: kohler@jungingen.de oder Frau Pick, Tel. 07477/873-20, E-Mail: pick@
jungingen.de.
Tierärztlicher Notdienst
Den tierärztlichen Notdienst entnehmen Sie bitte den amtlichen Mitteilungen des Landratsamtes in den Tageszeitungen
oder erfragen Sie ihn über Ihre Stammpraxis.
Nachrichtenblatt der
Gemeinde Jungingen
Jungingen Aktuell
Apothekenbereitschaftsdienst
Festnetz kostenfreie Rufnummer 0800 0022833
Mobilnetz 22833 oder Homepage www.aponet.de
Samstag, 14.09.
Eyach-Apotheke, Balingen
Karlstraße 21, Tel. 07433 276117
Sonntag, 15.09.
Killertal-Apotheke, Jungingen
Killertalstraße 6, Tel. 07477 633
Montag, 16.09.
Löwen-Apotheke, Hechingen
Bahnhofstraße 7, Tel. 07471 98760
Dienstag, 17.09.
Apotheke Rangendingen, Rangendingen
Haigerlocher Straße 14, Tel. 07471 8090
Mittwoch, 18.09.
Eugenien-Apotheke, Hechingen
Stockoch, Carl-Baur-Weg 2/1, Tel. 07471 2979
Donnerstag, 19.09.
Apotheke Spranger, Hechingen
Obertorplatz 1, Tel. 07471 2387
Freitag, 20.09.
Rammert-Apotheke, Bodelshausen
Bahnhofstraße 13, Tel. 07471 960021
Aktuelle Informationen
Börse „Rund ums Kind“
Alles „rund ums Kind“ zu
kaufen und zu verkaufen
Am Samstag, den 14. September 2013, findet in der
Junginger Turn- und Festhalle
von 9.00 bis 11.30 Uhr die
Börse „Rund ums Kind“ statt.
Veranstalter ist der Elternbeirat des Kindergartens.
Nach vielen erfolgreichen Jahren hoffen wir auch dieses Jahr
auf regen Besuch. Verkäufer bezahlen eine Tischmiete und
verkaufen selbst.
Alle Informationen über Anmeldung, Ablauf und Kosten erfahren Sie unter den Telefonnummern:
Jessica Haiss, 07477 929061
Christa Kohler, 07477 929985
Besuchereinlass ist ab 9.00 Uhr.
Verkauft und damit auch gekauft werden können gut erhaltene Kinderkleidung,Spielzeug, Möbel, Kinderwagen, Autositze
und vieles mehr.
Zur Stärkung gibt es kalte und warme Getränke, Brezeln,
frische Waffeln und Kuchen.
Der Erlös kommt komplett dem Kindergarten Jungingen zugute.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch auf der Kinderbörse in
Jungingen.
DRK-Kreisverband Zollernalb e.V.
Lange Buchnacht für Kinder in den Klassen 1-4
Spannende Blaulichtgeschichten erleben, musikalisch begleitet. Bei der Buchnacht werden alle Kinder eingeladen ihre
Fantasie frei schweifen zu lassen. Unsere Erzähler lassen
ihr Kind tief in eine Geschichte mit eintauchen. Durch die
musikalische Untermalung wird das Erlebnis noch intensiver.
Danach haben die Kinder die Gelegenheit sich mit den gehörten Geschichten kreativ zu befassen und ein Blaulichtfahrzeug zu erkunden. Die Termine sind am 20.09.2013 im DRKForum Balingen und am 27.09.2013 im DRK-Forum Ebingen
jeweils von 18:00-20:00 Uhr und für die Teilnehmer/-innen
kostenfrei. Anmeldung unter: vanessa.mann@drk-zollernalb.
de oder 07433 909930.
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Nummer 37
Donnerstag, 12. September 2013
Sicherheit zu Hause: der DRK-Hausnotruf
Der Hausnotruf hat sich seit über 25 Jahren im Alltag und bei
Notfällen bewährt und ist seit 2005 zertifiziert durch den TÜV
Süd. Besonders für alleinstehende ältere Menschen bietet der
Notruf Sicherheit. Er kann Angehörige entlasten und dazu beitragen, dass ältere Menschen länger in ihren eigenen vier Wänden leben können. Durch einen kleinen Sender, der am Körper
getragen wird, kann der Alarm ausgelöst und damit eine direkte
Sprechverbindung zur DRK-Hausnotrufzentrale hergestellt werden. Diese leitet umgehend weitere Hilfsmaßnahmen ein, wie
zum Beispiel Anruf bei einem Angehörigen oder Entsendung
des Rettungsdienstes. Weitere Informationen unter Tel. 07433
909955 (Frau Kiefer/Frau Basso) oder www.drk-zollernalb.de.
Kirchliche Mitteilungen
Katholische Kirchengemeinde
Samstag, 14. September - Kreuzerhöhung
18.30 Uhr (Gau) Vorabendmesse mit diamantener Hochzeit
des Jubelpaares Johanna und Johann Kanz
Int.: Regina Reichert; Robin Scheithauer
Sonntag, 15. September - 24. Sonntag im Jahreskreis
8.30 Uhr (Kil) Eucharistiefeier
10.00 Uhr (Bur) Eucharistiefeier, Familiengottesdienst
unter Mitwirkung der Stadtkapelle
(bitte das Gotteslob mitbringen)
10.00 Uhr (Jun) Wortgottesfeier
Dienstag, 17. September
heilige Hildegard von Bingen Äbtissin, Mystikerin
Gründerin von Rupertsberg und Eibingen
8.00 Uhr (Bur) Eucharistiefeier in der St.-Fidelis-Kirche
anschließend stille eucharistische Anbetung bis ca. 9.00 Uhr
Mittwoch, 18. September
heiliger Lambert Bischof von Maastricht (Tongern)
8.45 Uhr (Bur) ökum. Einschulungs-Gottesdienst der Erstklässler und Erstklässlerinnen in der St.-Fidelis-Kirche
19.00 Uhr (Bur) Eucharistiefeier in der St.-Georgs-Kirche
Donnerstag, 19. September
heiliger Januarius, Bischof von Neapel, Märtyrer
18.30 Uhr (Jun) Sakrament der Versöhnung für Einzelne
(Beichte)
19.00 Uhr (Jun) Eucharistiefeier - Wallfahrtsmesse
Freitag, 20. September
heiliger Andreas Kim Taegon, Priester, und hl. Paul Chong
Hasang und Gefährten, Märtyrer in Korea
18.30 Uhr (Gau) Eucharistiefeier
Samstag, 21. September
heiliger Matthäus, Apostel und Evangelist
18.30 Uhr (Jun) Vorabendmesse
Int.: Blasius Speidel und verstorbene Eltern
Jahrtagsmesse Rolf Diez
Sonntag, 22. September
25. Sonntag im Jahreskreis
8.30 Uhr (Hau) Eucharistiefeier
10.00 Uhr (Bur) Eucharistiefeier
anschließend Taufe von Fabienne und René Nicastro.
Caritas-Sammlung 2013
Vom 21. bis 29. September findet in der Erzdiözese Freiburg die Haus- und Straßensammlung der Caritas statt. In
den Gemeinden unserer Seelsorgeeinheit werden wir uns an
dieser Aktion beteiligen und alle Einwohner um eine Spende
für die soziale Arbeit der Caritas bitten.
Deshalb wird jeder Haushalt einen persönlichen Brief erhalten, in dem ein konkretes Projekt der Caritasarbeit vor Ort
vorgestellt wird, mit der Bitte um eine Spende. Am Samstag,
28.9.2013 und Sonntag, 29.9.2013, wird in den Gottesdiensten
der Seelsorgeeinheit die große Caritas Sammlung durchgeführt.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
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4 Nummer
Donnerstag, 12. September 2013
Jungingen Aktuell
Fünf gute Gründe für die Caritas-Sammlung
Caritas ist vor Ort!
Die Caritas ist flächendeckend im Gebiet der Erzdiözese
Freiburg vertreten. Die Engagierten in den Pfarreigruppen,
Einrichtungen und Diensten sind nah bei den Menschen. Sie
wissen, wo Hilfe gebraucht wird. 50 % der Sammlungsmittel
verbleiben in den Pfarreien.
Bei der Caritas zählt der Mensch, ohne wenn und aber!
Die Angebote der Caritas stehen allen Menschen offen –
unabhängig von Religionund Nationalität.
100 Jahre Erfahrung!
Seit mehr als 100 Jahren verwirklichen qualifizierte Ehrenamtliche und hauptberufliche Experten die Aufgaben und
Projekte der Caritas. Mit ihren Erfahrungen und ihrem Fachwissen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Spezialisten
für soziale Hilfen.
Hilfe, die ankommt!
Die Caritas setzt keine externen Dienstleister für die Gewinnung von Spenden ein. Sie setzt vielmehr auf Menschen,
die anderen Menschen helfen wollen und Mut haben, dies in
die Tat umzusetzen. Die Verwaltungskosten bei der CaritasSammlung liegen somit deutlich unter 2%.
Sammlung ermöglicht Innovation!
Mit den Sammlungsmittel werden v.A. neue Projekte auf den
Weg gebracht, für die dem Staat das Geld fehlt.
Jungingen: Wallfahrtsmesse am Donnerstag, 19. September 2013, um 19.00 Uhr in der St.-Silvester-Kirche;
Beichtgelegenheit um 18.30 Uhr
Voranzeige
Konzert Marshall und Alexander
am Freitag, 4. Oktober 2013, um 19.30 Uhr in der St.Fidelis-Kirche, Burladingen, Einlass ab 18.30 Uhr
Vorverkauf auch im Pfarrbüro der Seelsorgeeinheit FehlaKillertal ab sofort.
Preise 32,50 Euro und 36,50 Euro.
Für jede im Pfarrbüro verkaufte Karte erhält unsere Kirchengemeinde vom Veranstalter eine kleine Spende.
Weitere Verkaufsstellen sind in Burladingen die Filialen der
Sparkasse und der Volksbank.
Pfarrfest St. Fidelis Burladingen am Sonntag, 15.9.2013
Wir beginnen mit dem Familiengottesdienst um 10.00 Uhr,
mitgestaltet von der Stadtkapelle (bitte das Gotteslob mitbringen), danach im und um das Pfarrheim geselliges Fest.
- Frühschoppen mit der Stadtkapelle
- Mittagessen, verschiedene Speisen
- Kaffee und Kuchen
- Tombola
- Flohmarkt
- Kindergarten: Aufführung; Kinderschminken
- Kinder- und Jugendbüro: Kreativ-Angebot für Kinder
- Kinderkarussell
- Sozialstation St. Franziskus: Blutdruck- und Blutzuckermessungen von 13.00 -14.00 Uhr
- Gelegenheit einander zu begegnen
Der Erlös geht zugunsten der neuen Orgel!
Zum Pfarrfest sind alle Einwohner aus Burladingen und Umgebung herzlich eingeladen!
Über Kuchenspenden würde sich das Organisationsteam
freuen und bedankt sich im Voraus schon recht herzlich
dafür. Um besser planen zu können, bitten wir um kurze
Rückmeldung im Pfarrbüro, Tel. 07475 351. Die Kuchen
können am Sonntag, 15.9.2013, ab 8.00 Uhr im Pfarrheim
abgegeben werden. Gerne holen wir bei Bedarf die Kuchen
auch ab.
Spirituelles Wochenende für Frauen im Kloster Untermarchtal
Die Seelsorgeeinheit Fehla-/Killertal lädt Frauen zu einem
spirituellen Wochenende von Freitag, 25.10. bis Sonntag,
27.10.2013, in das Kloster Untermarchtal ein.
Ein Wochenende als Auszeit für Leib und Seele.
Nachrichtenblatt der
Gemeinde Jungingen
Der Beginn ist am Freitag, 25.10.2013, um 18.00 Uhr mit
dem Abendessen im Kloster Untermarchtal und endet am
Sonntag, 7.10.2013, ca. 14.00 Uhr. Gerne können wir Fahrgemeinschaften bilden. Die Kosten der Verpflegung und Unterkunft betragen pro Person € 95,00. Eine verbindliche
Anmeldung und Auskünfte ist über das Sekretariat der SE
Fehla-/Killertal Burladingen, Telefon 07475/351 oder direkt
bei Monika Straubinger, Telefon 07475/6057, möglich. Die
Anmeldungen sollten bis spätestens 23.09.2013 erfolgen.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und richtet sich nach der
Reihenfolge der Anmeldungen.
Herzliche Einladung an alle interessierten Frauen der ganzen
Seelsorgeeinheit und darüber hinaus.
Kirchenchor
Am Freitag, 13. September, ist um 20.00 Uhr Probe im
Schulhaus.
Evangelische Kirchengemeinde
Sonntag, 15. September - 16. Sonntag nach Trinitatis
Wochenspruch:
"Christus Jesus hat dem Tode die Macht genommen und
das Leben und ein unvergängliches Wesen ans Licht gebracht durch das Evangelium."
(2. Tim 1,10)
Samstag, 14. September
19.00 Uhr Wochenschlussgottesdienst
im ev.Gemeindehaus Jungingen (Kommer)
Donnerstag, 19. September
20.00 Uhr Sitzung des Kirchengemeinderats
im ev. Gemeindehaus Hechingen
Vereinsmitteilungen
Angelfreunde Jungingen e.V.
Am Freitag, den 13. September 2013, ist Monatsversammlung im Teichgelände in Killer.
Beginn 19.00 Uhr
Amtsblatt der Gemeinde Jungingen
Herausgeber: Gemeindeverwaltung Jungingen, Lehrstraße 3,
72417 Jungingen, Telefon 07477 873-0, Fax 07477 8259,
E-Mail info@jungingen.de.
Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co.
KG, Merklinger Straße 20, 71263 Weil der Stadt, Telefon 07033 5250, Fax 07033 2048, www.nussbaum-wds.de.
Außenstelle: 72144 Dußlingen, Bahnhofstraße 18,
Telefon 07072 9286-0, Fax 07072 928629,
E-Mail jungingen@nussbaum-weilderstadt.de
Verantwortlich: für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Frick oder sein Vertreter im
Amt, für "Was sonst noch interessiert" und den Anzeigenteil: Brigitte
Nussbaum, 71263 Weil der Stadt.
Es gilt die Preisliste Nr. 32. Einzelversand nur gegen Bezahlung der
1/4-jährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Der Textteil des
Amtsblattes wird zusätzlich im Internet veröffentlicht.
Vertrieb: WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2,
71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0 oder 6924-13.
E-Mail: abonnenten@wdspressevertrieb.de
Internet: www.wdspressevertrieb.de
Nachrichtenblatt der
Gemeinde Jungingen
Jungingen Aktuell
Freibadfreunde Jungingen e.V.
Liebe Freibadfreunde,
am Dienstag, 17.09., ab 17.00 Uhr wollen wir unser Freibad
winterfest machen. Danach wollen wir gemütlich bei einem
kleinen Vesper und Fredis Most noch das Jahr ausklingen
lassen. Je mehr Helfer wir sind, desto früher können wir
zum gemütlichen Teil übergehen. Wir freuen uns über jeden
Helfer.
Freiwillige Feuerwehr Jungingen
Hauptübung
Am 14.09.2013 findet unsere diesjährige Hauptübung statt.
Start ist um 16.00 Uhr an der Sägmühle. Wir haben uns in
diesem Jahr wieder eine spannende Übung ausgedacht und
möchten die gesamte Einwohnerschaft sehr herzlich zum
Zusehen einladen. Unterstützt werden wir in diesem Jahr
durch die Feuerwehren aus Schlatt und Killer sowie dem
DRK aus Ringingen.
Einsatz Nr. 12
Am Sonntag, 08.09.2013 wurde die Feuerwehr um 01:55 Uhr
zu einem Unwettereinsatz gerufen. Aufgrund starker Regenfälle musste ein Dach vom Wasser befreit werden. Gegen
04:50 Uhr war die Wehr wieder einsatzbereit.
Einsatz Nr. 13
Am Sonntag, 08.09.2013 wurde die Feuerwehr abermals um
19:53 Uhr zum Unwettereinsatz gerufen. Wieder hatte sich
Wasser auf dem Dach gesammelt, so dass wieder abgepumpt werden musste. Gegen 21:50 Uhr waren wir wieder
im Gerätehaus.
Löschzwerge und Jugendfeuerwehr Jungingen
Am Samstag, 14.09.13 nehmen wir an der Hauptübung unserer aktiven Wehr teil. Treffpunkt ist um 15 Uhr am Feuerwehrhaus.
Männergesangverein "Eintracht"
Jungingen e.V.
Singstunde
Die nächste Singstunde findet heute, Donnerstag, den
12.9.2013 im Gemeindesaal statt. Beginn ist um 20.00 Uhr.
Musikverein "Eintracht"
Jungingen e.V.
Musikproben / Auftritte
Do., 12.09.2013, Musikräumle
19.30 Uhr: Vorstandssitzung
Fr., 13.09.2013, Turnhalle
17.45 Uhr: Probe Jugendgruppe
18.45 Uhr: Probe Jugendkapelle
20.00 Uhr: Probe Gesamtorchester,
es geht wieder in die Vollen, bitte vollzählig
Sa., 14.09.2013, Hochzeit
Zur Hochzeit von Andrea und Johannes treffen wir uns zur
Abfahrt mit Privat-Pkw um 13.00 Uhr bei der Turnhalle.
Es ist die erste Hochzeit in der Vereinsgeschichte, bei deren
Zustandekommen die beiderseitige Mitgliedschaft im Musikverein einen maßgeblichen Anteil hatte.
Es lohnt sich also doppelt, Mitglied im Musikverein zu sein.
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Nummer 37
Donnerstag, 12. September 2013
Erfolgreiche D3-Prüfung
Noch kurz vor den Sommerferien haben sich zwei Mitglieder
unseres Vereins der sehr schwierigen D3-Prüfung unterzogen. Dies erfordert ein hohes Maß an theoretischem und
praktischen Wissen bzw. Können.
Mit Noten von 1,5 und 2 wurde die Prüfung mit Bravour
bestanden.
Herzlichen Glückwunsch an Ronja Greiner und Corinna
Grams und danke an die Unterstützer.
Schnupperprobe für interessierte Neumitglieder
Am Freitag, 20.09.2013 veranstalten wir für interessierte
Neumitglieder (jung oder alt) eine Schnupperprobe und Instrumentenvorführung in der Turnhalle.
Letzte Details legen wir in der o.g. Vorstandssitzung fest.
Nächste Woche erscheinen in der Ausgabe des Gemeindeblatts die letzten Details.
Obst- und Gartenbauverein
Jungingen e.V.
Unser diesjähriges Mostfest findet mangels Obst nicht statt.
Saftbestellungen können aus diesem Grund nicht angenommen werden.
Sportverein Jungingen e.V.
SV Jungingen/FC Killertal 04 – Jugendfußball und AH
Beim VR-Cup errangen unsere D-Junioren einen befriedigenden 6. Platz.
Freitag, 13.09.13
E-Junioren
FC Killertal - SG Boll/Sickingen/Stein/Stetten
17.30 Uhr, Schlatt
Samstag, 14.09.13
D-Junioren
FC Onstmettingen - FC Killertal, 13.30 Uhr
C-Junioren
SG Geislingen/Erlaheim/Binsdorf - SG Killertal/Ringingen
14.45 Uhr in Geislingen
B-Junioren
FC Hechingen - SG Killertal/Ringingen, 16.15 Uhr
A-Junioren
SG Pfefingen/Onstmettingen - SG Ringingen/Killertal
16.15 Uhr in Pfeffingen
AH
Württembergische Meisterschaften Ü40
Schade, schade, wie konnte das passieren…
Beim top organisierten Ü40-Endturnier um die württembergischen Meisterschaften in Kuppingen erreichte Jotsches
Reste-Rampe den ca. 9. Rang unter 27 Mannschaften aus
16 Bezirken. Leider konnten wir mit dem immensen Druck
des Turnierfavoriten – schon vor und auch während des
Turniers hierzu vom Stadionsprecher mehrfach erkoren, allerdings eher unserem Vereinsnamen denn unserer Spielweise
geschuldet – nicht richtig umgehen. Durch die Gruppenphase marschierten wir mit 10 Punkten und 3:0 Toren noch
recht souverän (2:0 gegen den SV Fellbach, 1:0 gegen die
Spvgg Gammesfeld sowie vier torlose Begegnungen mit
dem TB Kirchentellinsfurt, FC Eislingen, SV Onolzheim und
TSV Blaustein), wobei es völlig irrelevant war, dass Peters
minutenlanger Alleingang letztlich darin mündete, den Ball
dem Torhüter einfach freundlichst liegenzulassen oder dass
Bruddlers Torabschluss ca. 97 cm vor dem leeren Gehäuse
die Umlaufbahn der ISS kreuzte. Im Achtelfinale gegen den
TSV Kuppingen war dann jedoch Ende Gelände, da der
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6 Nummer
Donnerstag, 12. September 2013
Jungingen Aktuell
Unparteiische (?) in der letzten Spielminute zur allgemeinen
Erheiterung auf den Neunmeter-Punkt zeigte (hier bestätigte
sich mal wieder erneut, dass Stürmer nichts im eigenen
Strafraum verloren haben!) und wir dem Gastgeber somit 1:2
unterlagen. Allerdings waren unsere Körner bis dahin schon
völlig aufgebraucht, der Sieg des Gastgebers somit zwar
glücklich, aber nicht wirklich unverdient.
Fazit: Jederzeit erneut!
3. Spieltag: Souveräner Heimsieg
FC Killertal 04 – FC Grosselfingen II 10:2 (6:0)
Gegen die zweite Mannschaft des FC Grosselfingen hatten
wir keine Mühe, unseren ersten Heimsieg einzufahren. Das
Spiel begann mit einer Schweigeminute für unser leider viel
zu früh verstorbenes Vereinsmitglied Tobias Klotz. Der Mannschaft war bewusst, dass sie an diesem Tag auch für Tobias
spielte, und so führten wir bereits zur Halbzeit nach Toren
von Joachim Funkenweh (2x), Sven Würzinger (2x), Jens
Killmayer und Patrick Flad hochverdient mit 6:0.
Nachdem Sven Würzinger direkt nach dem Wiederanpfiff mit
einem Fallrückzieher zum zwischenzeitlichen 7:0 erhöhte, ließ
bei dem einen oder anderen die Konzentration nach und
so kamen die Gäste nach zwei Fehlern unserer Hintermannschaft auf 2:7 heran. Nach ca. 20 Minuten Leerlauf besannen wir uns wieder darauf, Fußball zu spielen, und konnten
durch Treffer von Sven Würzinger, Patrick Flad und Daniel
Giunta auf 10:2 davonziehen.
Am kommenden Sonntag, 15.09.2013, fahren wir zum Auswärtsspiel nach Gauselfingen. Diese Begegnung gegen die
selbsternannten Titelfavoriten dürfte der erste richtige Prüfstein für unsere Mannschaft sein. Mit unseren treuen Fans
als 12. Mann im Rücken sollte dies jedoch keine unlösbare
Aufgabe darstellen. Anpfiff der Begegnung ist 15 Uhr.
Sonstiges
VdK-Ortsverband Hechingen
Liebe VdK-Mitglieder,
bitte merken Sie sich folgenden Termin vor!
Das nächste zwanglose Mitgliedertreffen des Ortsvereins Hechingen findet am Donnerstag, 19. September 2013, von
14.30 bis gegen 17.00 Uhr im "Museum" in Hechingen statt.
Ihr Vorstandsteam des VdK Hechingen lädt Sie heute recht
herzlich dazu ein und freut sich auf Ihr Kommen.
Allgemeiner Hinweis: Das VdK-Kreis-Büro in Hechingen,
Obertorplatz 19 (Ost-Seite in der HZ-Passage) ist jeweils
montags und donnerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr besetzt
bzw. während dieser Zeiten unter Tel. 07471 2833 zu erreichen.
Jahrgangstreffen
An alle Realschulabgänger aus dem Jahr 1983
der Klasse 10a in Burladingen!
Kaum zu glauben aber wahr, mittlerweile sind´s scho 30 Jahr
als wir im Juni 1983 das zweite Mal das Licht der Welt
erblickten und von der Realschule Burladingen in Freiheit
entlassen wurden. Anlass genug, wie wir finden, um ein kleines „Wiedersehen“ ins Auge zu fassen. Wir hoffen, Ihr seht
das genauso und werdet an dem geplanten Termin, sofern
ihr natürlich Zeit habt, teilnehmen. Als Termin haben wir uns
den Samstag, 21.09.2013, ausgedacht, als Versammlungsstätte soll das Gasthaus "Kesselhaus" in Burladingen herhalten. Beginn des ganzen Spektakels so gegen 19.00 Uhr.
Auf Euer zahlreiches Kommen würden wir uns, und Ihr hoffentlich auch, sehr freuen, Stefan und Sylvia.
PS: Bitte auch per Mundpropaganda weiterleiten. Eltern
eventuell ihren dementsprechenden "Kindern" weitergeben.
Nachrichtenblatt der
Gemeinde Jungingen
Was sonst noch interessiert
Nur noch mit der Lizenz zum Heizen –
Qualm-Stopp für alte Öfen
Nachweis zu Emissionswerten wird Pflicht – DBU-Kampagne „Haus sanieren – profitieren“ informiert
Sag’s deinem Schornsteinfeger: Bis Ende dieses Jahres
müssen Kaminbesitzer nachweisen, dass ihr Modell die
neuen Emissionsgrenzwerte einhält. Die Bundesregierung
hat die Höchstwerte auf 150 Milligramm Feinstaub und vier
Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas festgelegt.
Stoßen die Öfen mehr aus, müssen sie in den nächsten Jahren nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden.
„Die Nachweispflicht geht zurück auf das Bundesimmissionsschutzgesetz, mit dem die Bundesregierung erstmals die
Emissionen von Kamin- und Kachelöfen regelt“, erklärt Janet Simon, Regionalbetreuerin der Klimaschutz-Kampagne
„Haus sanieren – profitieren“ der Deutschen Bundesstiftung
Umwelt (DBU). Der Nachweis müsse dem Bezirksschornsteinfeger vorgelegt werden. Die Angaben zu den Emissionswerten fänden die Besitzer in den Geräteunterlagen oder
könnten sie von ihrem Schornsteinfeger messen lassen.
Von der Nachweispflicht seien 15 Millionen Besitzer von Kamin- und Kachelöfen betroffen. Zwei Drittel der durch Kamine
verursachten Gesamtemissionen gehen auf Geräte zurück,
die älter als 20 Jahre sind. Wann Öfen, die die Grenzwerte
nicht einhalten, mit neuen Filtern nachgerüstet werden müssen, richte sich nach dem Baujahr. Anlagen, die vor 1975
errichtet wurden, müssten bis Ende 2014 erneuert werden,
Geräte, die zwischen 1975 und 1984 gebaut wurden, bis
Ende 2017. Kamine, die zwischen 1985 und 1994 hergestellt
wurden, müssten bis Ende 2020 saniert werden, und für seit
1995 entstandene Modelle gelte die Frist bis 2024. Wer die
entsprechenden Daten nicht kenne oder sich nicht sicher
sei, könne sich bei seinem Schornsteinfeger schlau machen.
Den Besuch des Schornsteinfegers können Hausbesitzer
dann auch gleich nutzen, um einen kostenlosen EnergieCheck ihres Hauses machen zu lassen. Die DBU-Kampagne
habe deutschlandweit mehr als 230 Schornsteinfeger darin
geschult, den Energie-Check durchzuführen. Neben Schornsteinfegern bieten aber auch Handwerker, Architekten oder
Energieberater den Check der Deutschen Bundesstiftung
Umwelt an. Hierbei nehmen sie die einzelnen Gebäudeteile
„unter die Lupe“ und geben wertvolle Tipps zu möglichen
Sanierungsschritten. Wo das Eigenheim in Sachen Energieeffizienz steht, zeigt am Ende eine Farbskala im Energie-CheckBogen. Hausbesitzer finden Schornsteinfeger und andere Experten in ihrer Nähe ganz einfach über die Suchfunktion auf
der Kampagnen-Seite www.sanieren-profitieren.de.
DBU Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Rauchwarnmelder sind jetzt Pflicht
Der Landtag von Baden-Württemberg hat eine Rauchwarnmelderpflicht beschlossen. Die Warngeräte müssen ab sofort
in Neubauten und bis spätestens Ende 2014 in bestehenden
Gebäuden installiert werden. Die Feuerwehr rät allerdings, die
Rauchwarnmelder im eigenen Interesse unverzüglich und nicht
aus gesetzlichem Zwang erst nächstes Jahr zu installieren.
Jährlich sterben rund 600 Menschen in Deutschland bei Bränden, die Mehrzahl von ihnen in Privathaushalten. 95 Prozent
fallen dabei nicht den Flammen zum Opfer sondern einer
Rauchvergiftung. Rauchwarnmelder können diese Gefahren reduzieren. Sie warnen zuverlässig, auch im Schlaf, vor
Brandrauch und geben Ihnen die Möglichkeit sich selbst und
andere in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu rufen.
Wer ist für den Einbau und die Betriebsbereitschaft der
Melder verantwortlich?
Der Einbau der Rauchwarnmelder obliegt den Bauherrinnen
und Bauherren. Bei bestehenden Gebäuden sind die Eigentümerinnen