Informationsbroschüre für junge Menschen pocket-info
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Informationsbroschüre für junge Menschen pocket-info
cannabis_12_umschlag_Layout 1 04.10.12 14:58 Seite 2 pocket-info Informationsbroschüre für junge Menschen 3 . Au f l ag e M „ W as it K a pit e F r e u tu n , we n l ndIn n de nen ine n e hm C a n n a b is en?“ cannabis_12_umschlag_Layout 1 04.10.12 14:58 Seite 3 cannabis_12_kern_P_Layout 3 04.10.12 14:59 Seite 1 Warum diese pocket-info? Cannabis – Haschisch und Marihuana – ist die am meisten verbreitete illegale Substanz in Österreich. Zu Cannabis gibt es eine Vielzahl von Vorurteilen und Mythen: Cannabis – ein Teufelskraut? Cannabis – ein Wunderkraut? Beides stimmt nicht! Diese Broschüre soll informieren und dabei unterstützen, eine kritische und selbstverantwortliche Haltung gegenüber Cannabis zu entwickeln. Deshalb haben wir – das Institut für Suchtprävention der Sucht- und Drogenkoordination Wien – gemeinsam mit der wienXtra-jugendinfo und der Beratungsstelle checkit! diese Broschüre erarbeitet. Die vorliegende pocket-info ist in drei Teile gegliedert: Der erste Teil liefert sachliche Informationen zur Substanz Cannabis, der zweite Teil informiert über rechtliche Aspekte im Hinblick auf Cannabiskonsum in Österreich und der dritte Teil bietet Tipps und interessante Websites bzw. Adressen. Du weißt schon alles, was wichtig für dich ist? Dann probier ein Wissensquiz oder einen Selbsttest auf den empfohlenen Websites von Seite 29 aus. Sag uns deine Meinung! Ab Seite 30 findest du unsere Kontaktdaten. Hinweis: Der Konsum von Cannabis kann gesundheitliche Schäden hervorrufen und außerdem strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Alle Angaben in dieser Broschüre wurden überprüft. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann für die Richtigkeit des Inhalts jedoch keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung wird daher ausgeschlossen. Gesetzliche Änderungen (September 2012) wurden berücksichtigt. 1 cannabis_12_kern_P_Layout 3 04.10.12 14:59 Seite 2 Inhaltsverzeichnis: Infos zur Substanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 3 Was ist Cannabis? | „Gras“ und „Dope“ | Wie wirkt Cannabis? | Wovon hängt die Wirkung und Dauer der Wirkung ab? | Am nächsten Tag ... | Überdosierung | Was tun bei Notfällen? | Mögliche Langzeitfolgen | Wie lange ist Cannabis im Körper nachweisbar? Rechtliche Infos . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 12 Was ist verboten? | „Eigenbedarf?“ | Was passiert nach einer Anzeige? | Wer erfährt sonst noch von der Anzeige? | In der Schule erwischt – was nun? | Rechtliche Folgen des Cannabiskonsums beim Militär | Bekifft Auto, Moped oder Fahrrad fahren – was kann passieren? Konsumverhalten – Genuss oder Abhängigkeit? . . . . . . . . . . . . . . . Seite 19 Konsumformen | Konsummotive | Genuss oder schädlicher Gebrauch? | Abhängigkeit | Wann ist Cannabiskonsum besonders riskant? | Was tun, wenn deine Freundinnen oder Freunde Cannabis nehmen? | Tipps für den Umgang mit konsumierenden Freundinnen oder Freunden | Wo bekommst du Beratung und Hilfe? | Wo findest du Infos im Internet? 2 cannabis_12_kern_P_Layout 3 04.10.12 14:59 Seite 3 Infos zur Substanz Was ist Cannabis? Cannabis gehört zur Familie der Hanfpflanzen. Hanf ist ein staudenartiges Gewächs, das vielseitig genutzt werden kann. Die weibliche Pflanze entwickelt den psychoaktiven Wirkstoff delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC), der sich in Blüten, Blättern und abgesondertem Harz sammelt. Der Wirkstoff THC ist verantwortlich für die Rauschwirkung von Cannabis. THC wirkt psychoaktiv. Das heißt, dass die Psyche aktiviert wird, indem Gefühle, sinnliche Wahrnehmungen, Gedächtnisleistungen, Bewusstsein usw. beeinflusst werden (siehe auch ab Seite 5). Die Art und die Stärke der Wirkung sind wesentlich von der THCKonzentration abhängig. Bei einem sehr hohen THC-Gehalt können unerwartete halluzinogene* Wirkungen auftreten. * halluzinogen: Eine Substanz ruft Halluzinationen hervor. Halluzinationen: Man sieht, hört, riecht oder fühlt Dinge, für die es keinen Sinnesreiz gibt. 3 cannabis_12_kern_P_Layout 3 04.10.12 14:59 Seite 4 „Gras“ und „Dope“ Als Rauschmittel wird Cannabis üblicherweise in Form von Marihuana und Haschisch gehandelt. Marihuana („Gras“, „Ganja“) ist ein Gemisch aus getrockneten Blüten, Blattspitzen und Stängelstücken der Hanfpflanze. Die Konzentration von THC ist unterschiedlich je nach Sorte des Hanfes und der verwendeten Pflanzenteile. Haschisch („Dope“, „Shit“) besteht aus dem Harz und pulverisierten Pflanzenteilen, die zu Platten gepresst werden. Je nach Herkunftsland und Anbaugebiet gibt es bei Haschisch und Marihuana unterschiedliche Sorten. Verunreinigungen Cannabis-Produkte können verunreinigt sein. Natürliche Verunreinigungen, die durch die Produktion entstehen, können meist auf Grund des Geruchs oder des Aussehens erkannt werden. Dazu gehören z. B. Schimmelpilze und Bakterien. Außerdem können Düngemittel und Pflanzenschutzmittel, die beim Anbau verwendet wurden, zu Verunreinigungen führen. Diese können gesundheitliche Probleme verursachen. Darüber hinaus gibt es diverse Streckmittel. Für Haschisch wird beispielsweise Henna oder Schuhcreme und für Marihuana gelegentlich Sand oder Zucker verwendet. Durch die illegale Herstellung der Stoffe gibt es keine Kontrollen hinsichtlich der Zusammensetzung von Cannabisprodukten. 4 cannabis_12_kern_P_Layout 3 04.10.12 14:59 Seite 5 Wie wirkt Cannabis? Als Rauschmittel wirkt Cannabis auf Körper und Psyche*. Die Wirkung von Cannabis kann sehr unterschiedlich sein. Sie reicht von euphorischen Gefühlen über Entspannung bis hin zur Trägheit. Manche Konsumentinnen und Konsumenten empfinden bestimmte Wirkungen als angenehm, andere als unangenehm oder gar beängstigend. Einige spüren keine Wirkung, anderen wird schlecht – besonders beim Erstkonsum. Die konkrete Wirkung ist nicht vorhersagbar. * Psyche (griechisch: Seele, Hauch, Atem) bezeichnet das System menschlichen Wahrnehmens und Denkens. Also alles „Nichtkörperliche“ wie Denken, Fühlen, Träumen, Einstellungen, ... Körperliche Wirkungen Diese Wirkungen setzen unmittelbar nach dem Konsum ein: Mundtrockenheit (beim Rauchen), gerötete Augen, erweiterte Pupillen, Erhöhung der Herzfrequenz, Blutdruckabfall, leicht herabgesetzte Körpertemperatur, gesteigerter Appetit in Folge von gesenktem Blutzuckerspiegel, Durstgefühl. Als unerwünschte körperliche Nebenwirkungen werden besonders Pulsrasen, Schwindelgefühl, Zittern, Koordinationsstörungen der Arme und Beine, Kopfschmerzen, Übelkeit und Reizhusten (beim Rauchen) empfunden. 5 cannabis_12_kern_P_Layout 3 04.10.12 14:59 Seite 6 Psychische Wirkungen können sein: Entspannung und Ausgeglichenheit bis hin zu Hochgefühlen, Gesprächigkeit und bessere Kontaktfähigkeit, aber auch Ruhelosigkeit, Sinnestäuschungen bis hin zu Angst oder Panikgefühlen sowie Orientierungslosigkeit. Wenn Freundinnen oder Freunde mit dir Cannabis rauchen und den Rausch als angenehm empfinden, muss das noch lange nicht heißen, dass es für dich ebenso ist! 6 cannabis_12_kern_P_Layout 3 04.10.12 14:59 Seite 7 Wovon hängt die Wirkung und Dauer der Wirkung ab? Die Cannabiswirkung hängt von vielen Faktoren und deren Zusammenspiel ab, so zum Beispiel: • vom THC-Gehalt bzw. der Stoffzusammensetzung (siehe Seite 3) • von der konsumierten Menge: Mit höherer Dosis können auch die negativen Wirkungen zunehmen. • von der Konsumform: Durch das Inhalieren gelangt THC innerhalb kürzester Zeit über die Lunge in den Blutkreislauf und somit ins Gehirn. Die erste Wirkung beim Rauchen ist deswegen schon nach wenigen Minuten spürbar. Sie steigt dann langsam und hält ca. 2 bis 4 Stunden an. Wird Cannabis gegessen (z. B. Kekse) oder getrunken (z. B. Tee), nimmt der Körper das THC langsam durch den Magen auf. Dadurch wird eine Wirkung erst 30 Minuten bis 2 Stunden später spürbar, hält dann aber bis zu 12 Stunden an. Das kann manchmal sehr unangenehm sein. Weil die Wirkung später eintritt als beim Rauchen, wird oft in kürzeren Abständen und mehr konsumiert. • von der unmittelbaren Umgebung und der Atmosphäre: Es macht einen Unterschied, ob die Droge alleine oder mit anderen eingenommen wird, ob auf einer Party oder in ruhiger Atmosphäre. 7 cannabis_12_kern_P_Layout 3 04.10.12 14:59 Seite 8 • von der Person: Die Wirkung ist abhängig von der aktuellen Stimmung und der körperlichen Verfassung, von der Erfahrung mit Cannabis, der Erwartung an den Rausch und der Grundstimmung. Cannabis kann die aktuelle (gute wie schlechte) Stimmung verstärken. Die Wirkung kann sich aber auch während des Rausches umkehren. Am nächsten Tag … Es kann ein Gefühl der Trägheit bleiben, ebenso können Müdigkeit und allgemeines Desinteresse auftreten. Auch Gereiztheit und Nervosität können Rauschnachwirkungen sein. Überdosierung Bei Überdosierung (aber auch bei Erstkonsum) sind Schwindel, Übelkeit bis zum Erbrechen, Herzrasen und Kreislaufprobleme möglich. Es kann zu Angstzuständen, Verwirrung, Verfolgungsideen und Halluzinationen* kommen. * Halluzinationen: Man sieht, hört, riecht oder fühlt Dinge, für die es keinen Sinnesreiz gibt. 8 cannabis_12_kern_P_Layout 3 04.10.12 14:59 Seite 9 Was tun bei Notfällen? Wenn Schwindel oder Übelkeit auftreten oder wenn sehr negative Gefühle beobachtet werden, dann hilft es, bei Unwohlsein und zum „Runterkommen“: • Säfte mit Vitamin C oder Zuckerwasser anzubieten, • Kopf, Nacken und Unterarme zu kühlen. Kaffee oder Energy-Drinks bringen keine Linderung. Wenn Angstzustände oder Stressgefühle auftreten, ist es erforderlich, sich in einem ruhigen Raum (mit frischer Luft) und bestenfalls im Beisein einer Freundin oder eines Freundes aufzuhalten. Bei einem Kollaps ist Erste Hilfe geboten: • rasch für frische Luft und Ruhe sorgen, • Personen in Not in die stabile Seitenlage bringen und Atmung und Puls kontrollieren – bei Erbrechen die Mundhöhle säubern (Erstickungsgefahr), • mit Decken warm halten, • keine Panik, Ruhe bewahren und die betroffene Person nicht alleine lassen, • keine Speisen und Getränke verabreichen, wenn die Person wieder zu sich kommt. Einen Kollaps erkennst du an folgenden Merkmalen: Die Augen rollen nach hinten, Atemnot und kalter Schweiß treten auf und es kommt zu Koordinationsstörungen und Übelkeit. 9 cannabis_12_kern_P_Layout 3 04.10.12 14:59 Seite 10 Wenn du nicht weiter weißt, dann suche Unterstützung! In Notfällen immer die Rettung (144) verständigen. Angehörige der Rettung stehen unter Schweigepflicht. Deine oder die Gesundheit deiner Freundin oder deines Freundes ist auf alle Fälle wichtiger als die Angst vor rechtlichen Folgen. Mögliche Langzeitfolgen Wer Cannabis intensiv und häufig über einen längeren Zeitraum raucht, muss mit folgenden körperlichen Auswirkungen rechnen: • diverse Gesundheitsschäden, die vom Tabakkonsum bekannt sind: zum Beispiel Husten, vermehrter Auswurf, Keuchen, chronische Bronchitis, • erschwerte Atmung und schlechtere Lungenfunktion, • sowie ein erhöhtes Risiko von Krebserkrankungen im Bereich der Atemwege (1 Joint entspricht mehreren Zigaretten). Wer regelmäßig viel Cannabis konsumiert, riskiert: • Störungen der Merkfähigkeit und der Konzentration (diese werden nach einem Konsumstopp wieder besser), • Leistungsabfall, • wachsende Gleichgültigkeit gegenüber wichtigen Themen und gegenüber alltäglichen Anforderungen, • Depressionen, • Gewöhnung sowie in manchen Fällen Abhängigkeit. In seltenen Fällen kann Cannabiskonsum zu einem veränderten Erleben der Realität oder zu anhaltenden psychischen Störungen führen. 10 cannabis_12_kern_P_Layout 3 04.10.12 14:59 Seite 11 Wie lange ist Cannabis im Körper nachweisbar? Cannabis-Inhaltsstoffe bleiben noch lange im Körper gespeichert. Jeglicher Konsum führt zu einer Anreicherung im Fettgewebe und in der Leber. Deshalb kann man mit einem Urintest noch Tage bis Wochen nach dem Absetzen Cannabiskonsum feststellen. Mehrere Faktoren bestimmen, wie lange THC nachweisbar ist: • die konsumierte Menge, • die Konsumhäufigkeit, • der Stoffwechsel der jeweiligen Person sowie • das angewandte Testverfahren (z. B. Harntest, Haartest, Blutabnahme). Die hier angeführten Nachweiszeiten sind nur Orientierungswerte – Abweichungen sind möglich: Nachweisbarkeit im Blut: 12 bis 24 Stunden Nachweisbarkeit im Urin: bei einmaligem Konsum: 24 bis 36 Stunden bei häufigerem Konsum (4x pro Woche): bis zu 5 Tage bei täglichem Konsum: 10 Tage bei lang anhaltendem täglichen Konsum: 20 bis 90 Tage 11 cannabis_12_kern_P_Layout 3 04.10.12 14:59 Seite 12 Rechtliche Infos Was ist verboten? In Österreich regelt das Suchtmittelgesetz (SMG) den Umgang mit Cannabis. Verboten sind: • der Erwerb und der Besitz, • die Erzeugung, Beförderung, Ein- oder Ausfuhr, • das Verschaffen (= Weitergabe und Verkauf), • das Überlassen oder Anbieten, • der Anbau von Cannabispflanzen, um daraus konsumierbare Cannabisprodukte zu gewinnen. Das heißt, auch Tauschen, Schenken (lassen), Aufbewahren, Halten und Weiterreichen sind strafbar. Das gilt für jede Menge. Auch die Übergabe eines Joints in einer Runde von Personen – ohne einen Zug zu machen – ist wegen Besitzes oder Überlassung verboten. Der Konsum von Cannabis ist zwar nicht ausdrücklich verboten, aber bei zugegebenem Konsum oder Konsumverdacht erfolgt in der Regel eine Anzeige wegen Erwerbs oder Besitzes. „Eigenbedarf?” Cannabisbesitz ist immer gesetzlich verboten und führt daher zur Beschlagnahme, wenn die Polizei etwas findet. Für den „Eigenbedarf” von Cannabisprodukten gibt es keine Ausnahme von der Strafbarkeit, jedoch ist „Eigenbedarf” mit einer geringeren Strafe (bis zu 6 Monaten) bedroht. Eine Ober- oder Untergrenze einer „Eigenbedarfsmenge“ gibt es nicht. Wenn es sich um eine unüblich große Menge handelt, muss man damit rechnen, dass die Polizei eine Erklärung dieser Menge für den „Eigenbedarf” einfordert. 12 cannabis_12_kern_P_Layout 3 04.10.12 14:59 Seite 13 Was passiert nach einer Anzeige? Jede Anzeige wird von der Polizei an die Staatsanwaltschaft und das Gesundheitsamt weitergeleitet. Die Staatsanwaltschaft muss entscheiden, ob sie das Strafverfahren vorläufig einstellt oder nicht. Das Gesundheitsamt muss durch eine Amtsärztin oder einen Amtsarzt abklären, ob so genannte „gesundheitsbezogene Maßnahmen“ (§ 11 des Suchtmittelgesetzes) notwendig sind. Die „gesundheitsbezogenen Maßnahmen” können eine ärztliche Überwachung – oft mit regelmäßigem Harntest – oder Behandlung, eine psychologische oder psychotherapeutische Behandlung oder eine Beratung in einer psychosozialen Beratungsstelle sein. Wegen Besitzes von Cannabis zum Eigenbedarf ist eine vorläufige Einstellung des Strafverfahrens möglich und geschieht auch sehr häufig. Von der Justiz wird in diesem Fall eine Probezeit von 1 bis 2 Jahren ausgesprochen, innerhalb der keine weitere Anzeige erfolgen sollte. Wurde vom Gesundheitsamt festgestellt, dass gesundheitsbezogene Maßnahmen nötig sind, ist es wichtig, diese Auflagen zu akzeptieren und diese Maßnahmen zu erfüllen, sonst kann eine vorläufige Einstellung des Strafverfahrens nicht erfolgen. Die Feststellung, ob eine gesundheitsbezogene Maßnahme notwendig ist, erfolgt im Rahmen einer Begutachtung durch die Gesundheitsbehörde (MA 40). Diese hat das Institut für Suchtdiagnostik der Sucht- und Drogenkoordination Wien mit dieser Aufgabe beauftragt. Kommt es während der gesetzlich auferlegten Probezeit zu keiner weiteren Anzeige nach dem Suchtmittelgesetz (SMG) und werden die Auflagen erfüllt, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Bei weiteren Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz während der noch offenen Probezeit oder bei Nichteinhaltung der gesundheitsbezogenen Maßnahmen wird das 13 cannabis_12_kern_P_Layout 3 04.10.12 14:59 Seite 14 vorläufig eingestellte Strafverfahren fortgesetzt. Wird das Strafverfahren nach Ablauf der Probezeit und bei Einhaltung eventueller Auflagen und Maßnahmen endgültig eingestellt, gibt es keine Eintragung im Strafregister. Jede Anzeige bleibt jedoch bei der Polizei und im Gesundheitsministerium gespeichert. Wer erfährt sonst noch von der Anzeige? Auf Grund einer Anzeige kann unter gewissen Umständen der Führerschein entzogen werden. Bei gelegentlichem Konsum, ohne dass ein problematisches Konsummuster vorliegt und ohne dass ein konkreter Zusammenhang zur Teilnahme am Straßenverkehr bestanden hat, gibt es dafür normalerweise aber keinen Anlass (siehe auch Seite 17). Kommt es vor der Führerscheinprüfung zu einer Anzeige, ist es möglich, dass die Behörde den Führerschein nur befristet ausstellt (eventuell unter Auflagen wie z. B. regelmäßige Harntests) oder auch im Einzelfall die Ausstellung verweigert. Jede Anzeige wird auch an das Gesundheitsministerium (Suchtmittelüberwachungsstelle) gemeldet. Die dort gespeicherten Daten können auch andere Stellen (Justiz, für maximal ein Jahr auch Zivildienstund Militärbehörden) erfragen, falls das für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist. Dies kann unter Umständen zu Schwierigkeiten beim Zivildienst und beim Bundesheer führen. Achtung: Die erlaubte Menge zum Eigenbeda rf gibt es nicht! 14 cannabis_12_kern_P_Layout 3 04.10.12 14:59 Seite 15 In der Schule erwischt – was nun? Besteht in der Schule der begründete Verdacht, eine Schülerin oder ein Schüler hätte Cannabis (oder andere illegale Suchtmittel) konsumiert, wird die Schulleitung (Direktorin oder Direktor) verständigt. Diese informiert die Erziehungsberechtigten (nur bei minderjährigen Schülerinnen oder Schülern unter 18 Jahren) und schickt die Schülerin oder den Schüler zur Schulärztin oder zum Schularzt. Ein „begründeter“ Verdacht darf sich nicht auf irgendwelche Vermutungen stützen, sondern muss sich auf konkrete Vorkommnisse oder Anhaltspunkte beziehen. Bestätigt die schulärztliche Untersuchung, dass die Schülerin oder der Schüler Cannabis konsumiert hat und dass ein Behandlungsbedarf besteht, so kann die Schulleitung gesundheitsbezogene Maßnahmen veranlassen und die Schülerin oder den Schüler an eine Beratungsstelle vermitteln (siehe auch Seite 26). Die Betroffenen müssen dann durch Vorlegen der Ambulanzkarte den Nachweis bringen, dass die Maßnahmen erfüllt worden sind. Wird die gesundheitsbezogene Maßnahme oder schulärztliche Untersuchung von den Betroffenen verweigert, muss die Schulleitung das Gesundheitsamt (MA 40) verständigen. Auf Grund der gesetzlichen Regelung (§ 13 des Suchtmittelgesetzes) darf keine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Das gilt aber nur, wenn in der Schule der Verdacht entsteht, eine Schülerin oder ein Schüler hätte Cannabis konsumiert. Wenn die Polizei außerhalb der Schule Cannabis findet oder Schülerinnen und Schüler beim Konsum „erwischt“, so erfolgt eine Anzeige. 15 cannabis_12_kern_P_Layout 3 04.10.12 14:59 Seite 16 Nähere Informationen zu den rechtlichen Folgen des Cannabiskonsums in der Schule bieten Schulärztinnen und Schulärzte und die schulpsychologischen Beratungsstellen in Wien, die jeweils wochentags von 8:00 bis 15:30 Uhr geöffnet sind: Allgemeinbildende Pflichtschulen, Tel.: +43 1 525 25-77516 Allgemeinbildende Höhere Schulen, Tel.: +43 1 525 25-77535 Berufsbildende Pflichtschulen, Tel.: +43 1 599 16-77545 Berufsbildende Mittlere und Höhere Schulen, Tel.: +43 1 525 25-77555 Rechtliche Folgen des Cannabiskonsums beim Militär Ergibt sich bei der Stellungsuntersuchung, einer ärztlichen Untersuchung von freiwillig zum Ausbildungsdienst gemeldeten Frauen oder einer militärärztlichen Untersuchung bei Soldatinnen und Soldaten im Präsenzoder Ausbildungsdienst der Verdacht des Cannabiskonsums, so wird das Gesundheitsamt verständigt. Auf Grund der gesetzlichen §13-Regelung darf keine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Das SMG sieht nur die Verständigung des Gesundheitsamtes vor, das wie bei einer polizeilichen Anzeige durch eine Amtsärztin oder einen Amtsarzt abklärt, ob gesundheitsbezogene Maßnahmen aufgrund des Cannabiskonsums notwendig sind. Auch hier gilt: Wenn die Polizei bei Präsenzdienerinnen und Präsenzdienern außerhalb der Kaserne Cannabis findet oder Cannabiskonsum beobachtet, erfolgt eine Anzeige. 16 cannabis_12_kern_P_Layout 3 04.10.12 14:59 Seite 17 Bekifft Auto, Moped oder Fahrrad fahren – was kann passieren? Während des Cannabis-Rausches sind die Konzentrationsfähigkeit und das Reaktionsvermögen vermindert und die Verarbeitung von Informationen verlangsamt. Die Verkehrstüchtigkeit ist unter der Einwirkung von Cannabis stark beeinträchtigt – auch wenn die Betroffenen selbst davon überzeugt sind, noch fahren zu können. Daher sollen Betroffene beim und nach dem Konsum die Hände weg vom Steuer oder Fahrradlenker lassen. Bei Verdacht auf Drogenkonsum beim Lenken oder bei Inbetriebnahme eines Fahrzeugs (auch Fahrrad!) kann die Polizei die betreffende Person zur Polizeiamtsärztin oder zum Polizeiamtsarzt bringen. Diese führen eine Untersuchung durch und können einen Bluttest machen. Harntests sind in diesem Zusammenhang nur freiwillig möglich; sie sind kein zulässiges Verfahren zum Nachweis von Cannabiskonsum. Aufgrund der ärztlichen Untersuchung und des Bluttests wird festgestellt, ob eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vorliegt. Ist dies der Fall, so kann eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von 581 bis 3.633 Euro ausgesprochen werden. Auch der Führerschein kann für mindestens einen Monat entzogen werden. Bei Verweigerung der Blutuntersuchung beträgt die Geldstrafe zwischen 1.162 und 5.813 Euro. Der Führerschein wird für mindestens 4 Monate entzogen. Besitzerinnen und Besitzer eines Probeführerscheins müssen mit einer Verlängerung der Probezeit rechnen. 17 cannabis_12_kern_P_Layout 3 04.10.12 14:59 Seite 18 Der Bluttest, die verpflichtende Nachschulung und eine verkehrspsychologische bzw. psychiatrische Stellungnahme für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis können mehr als 1.500 Euro kosten. Das Ergebnis des Gutachtens entscheidet darüber, ob die Betroffenen den Führerschein wieder erhalten. Wenn Cannabiskonsum im Straßenverkehr festgestellt wurde, muss die Polizei auch das Gesundheitsamt verständigen, das eine Begutachtung durchführen muss (siehe Seite 13). Infos zum Thema Cannabis und Gesetz findest du auch auf der Internetseite www.checkyourdrugs.at (mit Online- und telefonischer Beratung). 18 cannabis_12_kern_P_Layout 3 04.10.12 14:59 Seite 19 Konsumverhalten – Genuss oder Abhängigkeit? Konsumformen Die meisten Menschen hören nach einer „Probierphase“ mit dem Konsum wieder auf (Probierkonsum). Unter denjenigen, die weiter konsumieren, gibt es große Unterschiede: Einige rauchen nur zu besonderen Gelegenheiten wie zum Beispiel bei Festen, im Urlaub oder am Wochenende (Gelegenheitskonsum). Andere rauchen beinahe täglich und sind schon daran gewöhnt (gewohnheitsmäßiger Konsum). Der Konsum kann für die Betroffenen negative Konsequenzen haben, wie beispielsweise Schwierigkeiten in der Schule oder in der Arbeit (Risikokonsum). Wenn der Konsum zu gesundheitlichen Schäden (körperlichen und psychischen) führt, so spricht man von schädlichem Gebrauch. Wie oft, wie viel, warum und unter welchen Umständen jemand konsumiert, hat einen Einfluss darauf, wie riskant bzw. schädlich der Konsum ist. 19 cannabis_12_kern_P_Layout 3 04.10.12 14:59 Seite 20 Konsummotive Die Motive zum Cannabiskonsum sind vielfältig. Sie liegen oftmals zunächst im Neugierverhalten, der Suche nach außergewöhnlichen oder schlicht „anderen“ Bewusstseinszuständen begründet oder haben mit dem Verhalten innerhalb einer Gruppe zu tun (Nachahmungseffekt). Auch ohne Substanzeinnahme können Aktivitäten wie Tanzen, Musik genießen, körperliche Betätigung die gewünschten Glücksgefühle auslösen! Genuss oder schädlicher Gebrauch? Nicht jeder Konsum von Cannabis führt automatisch zur Abhängigkeit. Wenn man aber kifft, um schwierige Alltagssituationen, unangenehme Gefühle oder Gedanken auszublenden, kann Cannabis schnell zu einem scheinbaren „Problemlösungsmittel“ werden. Es besteht das Risiko, dass man das Kiffen immer mehr braucht, weil man verlernt, mit Freundinnen und Freunden zu reden, Hobbys zu pflegen oder andere Lösungen für Probleme auszuprobieren. Je länger man Cannabis zur scheinbaren Bewältigung von Problemen des Alltags benutzt, umso größer ist das Risiko, dass man eine Abhängigkeit entwickelt. Außerdem kann Cannabiskonsum psychische Probleme oder schwere psychische Störungen auslösen oder verstärken. Probleme kann man nicht wegkiffen – sie werden nur für kurze Zeit scheinbar erträglicher. 20 cannabis_12_kern_P_Layout 3 04.10.12 14:59 Seite 21 Abhängigkeit Abhängigkeit tritt auf körperlicher und psychischer Ebene auf. Abhängigkeit ist keine „moralische Schwäche“ oder eine „kriminelle Neigung“. Sie entsteht nicht von einem Tag auf den anderen, sondern in einem Prozess mit unterschiedlichen Phasen. Abhängigkeit entwickelt sich auch nicht zwangsläufig. Wenn jemand Cannabis probiert oder über einen längeren Zeitraum hinweg damit experimentiert, bedeutet das noch nicht in jedem Fall, dass diese Person abhängig ist oder wird. Wenn Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen von einer Abhängigkeit sprechen, so müssen mindestens drei der folgenden Merkmale während des vergangenen Jahres aufgetreten sein: • starkes Verlangen oder Zwang, Cannabis zu konsumieren, • Schwierigkeiten, den Cannabiskonsum zu kontrollieren, • körperliche Entzugserscheinungen, wenn Cannabis weniger oder gar nicht mehr konsumiert wird, • Steigerung der Dosis, • Cannabiskonsum ist oder wird wichtiger als vieles andere (Schule, Arbeit, Freundschaften etc.), • Weiterkonsumieren, obwohl körperliche oder psychische Schädigungen auftreten. Eine Abhängigkeitserkrankung wird von Expertinnen und Experten festgestellt. Dies sind zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen, Psychiaterinnen und Psychiater. Manche Konsumentinnen und Konsumenten, die über einen längeren Zeitraum regelmäßig gekifft haben, berichten von Entzugssymptomen wie Nervosität, Schlafproblemen, Aggressivität, Angst, Muskelzittern, 21 cannabis_12_kern_P_Layout 3 04.10.12 14:59 Seite 22 Magenproblemen und Erbrechen. Diese Symptome vergehen meist nach 1 bis 4 Wochen. Die psychische Abhängigkeit ist allerdings hartnäckiger. Viele Aufhörwillige haben noch lange nach der Konsumbeendigung ein starkes Bedürfnis, wieder zu kiffen. Wann ist Cannabiskonsum besonders riskant? Es geht bei der Einschätzung des Risikos nicht nur um die Substanz Cannabis und die Eigenschaften dieser Droge. Wichtig ist vielmehr der Stellenwert, den Cannabiskonsum im Leben hat und wie viel, wie oft, warum und unter welchen Umständen konsumiert wird (Risikofaktoren). Grundsätzlich sind die gesundheitlichen Risiken des Cannabiskonsums umso höher, • je öfter konsumiert wird, • je mehr in kurzer Zeit konsumiert wird, • je höher die Dosis ist, um eine Wirkung zu erzeugen, • je geringer das Alter ist, in dem der regelmäßige Konsum beginnt, • wenn konsumiert wird, um Probleme und Sorgen zu bewältigen, • wenn andere Drogen (auch Alkohol und Nikotin) zusätzlich konsumiert werden, • wenn man nur mehr konsumierende Freundinnen und Freunde hat. Cannabiskonsum ist für Menschen mit Stoffwechselstörungen (z. B. Zuckerkrankheit), mit Herz-Kreislaufproblemen sowie Lungen- und Atemerkrankungen gesundheitlich besonders riskant. In jedem Fall ist bei Bedrücktheit, Ängstlichkeit und psychischen oder gar psychiatrischen Problemen vom Konsum abzuraten, da negative psychische Zustände durch Cannabis verstärkt werden können. 22 cannabis_12_kern_P_Layout 3 04.10.12 14:59 Seite 23 Wenn Cannabis gleichzeitig mit Alkohol oder anderen Suchtmitteln konsumiert wird (Mischkonsum), stellt das eine große gesundheitliche Belastung dar. Langfristig steigt das Risiko für Leberschäden, Hirnschäden und psychische Probleme. Der Einfluss von Cannabis auf das heranwachsende Baby während der Schwangerschaft ist wissenschaftlich noch nicht eindeutig geklärt. Da Cannabis meist mit Tabak vermischt geraucht wird, ist es in jedem Fall ratsam, während der Schwangerschaft auf Rauchen und den Cannabiskonsum zu verzichten. Was tun, wenn deine Freundinnen oder Freunde Cannabis nehmen? Wenn deine Freundinnen und Freunde häufig oder viele Drogen konsumieren, kann sich eure Freundschaft verändern und darunter leiden. Du merkst, dass sich deine Freundinnen und Freunde anders verhalten und machst dir Sorgen um sie. Vielleicht seht ihr euch seltener oder nur mehr im berauschten Zustand, und du bist unsicher, wie du mit der Situation umgehen sollst. Wenn du in guter Absicht eine Freundin oder einen Freund vom Konsum abbringen möchtest, weil du Probleme siehst und dir viel an der Person liegt, ist es nicht sicher, dass deine Ansichten ebenso von ihr gesehen werden. Wenn deine Freundin oder dein Freund nicht selber etwas ändern möchte, musst du mit Widerstand, manchmal auch mit Ablehnung rechnen. Auch wenn sich eine Sucht entwickelt hat, hilft es nicht unbedingt, wenn du Druck oder Zwang auf deine Freundin oder deinen Freund ausübst. 23 cannabis_12_kern_P_Layout 3 04.10.12 14:59 Seite 24 Entfällt dieser Zwang, kommt es in der Regel zu einem Rückfall. Das Aufhören oder Reduzieren ist nur möglich, wenn deine Freundin oder dein Freund selbst den Wunsch und die Fähigkeit entwickelt, den Konsum zu verändern oder aufzuhören und aktiv auf dieses Ziel hinarbeitet. Oftmals kann ein „Kiffertest“ eine Hilfe bei der Einschätzung der Situation sein (siehe auch Links auf Seite 29). Es ist ein Zeichen von persönlicher Stärke, professionelle Hilfe aufzusuchen. In jedem Fall solltest du deine Bedenken und Sorgen ansprechen und nicht „um der Freundschaft willen“ schweigen. Tipps für den Umgang mit konsumierenden Freundinnen oder Freunden • Rede mit ihr oder ihm in nüchternem Zustand. • Sprich offen über deine eigenen Sorgen und Ängste. • Zeige Interesse an deiner Freundin oder deinem Freund und mache deutlich, wie wichtig dir die Freundschaft mit ihr oder ihm ist. • Sage ohne Scheu, was du nicht mitmachen wirst. • Trau dich, es anzusprechen, wenn du den Eindruck hast, dass deine Freundin oder dein Freund Hilfe braucht. • Wenn du dich mit der Situation überfordert fühlst, hole dir selbst Unterstützung und Rat bei einer Person deines Vertrauens oder einer Beratungsstelle (siehe auch Seite 26). 24 cannabis_12_kern_P_Layout 3 04.10.12 14:59 Seite 25 Was solltest du nicht tun? • Lass dich nicht überreden, selbst Drogen auszuprobieren. Trau dich, deine Haltung selbstbewusst zu vertreten. • Verzichte darauf, deine Freundinnen oder Freunde zu etwas zu zwingen oder ihnen zu sagen, was sie tun sollen. • Akzeptiere keine Entschuldigung für schlechtes Benehmen unter Drogeneinfluss. • Lüge nicht für deine Freundinnen oder Freunde und vertusche keine Probleme für sie. • Drohe nicht mit Konsequenzen, die du nicht einhalten kannst, sonst wirst du von deinen Freundinnen oder Freunden nicht mehr ernst genommen. • Beachte: Es gibt keine „Tricks“ jemanden zu überzeugen, keine Drogen zu nehmen. Erst wenn die Person selbst ein Problem erkennt oder an ihrem Drogenkonsum etwas verändern möchte, ist sie bereit, sich helfen zu lassen und etwas zu unternehmen. 25 cannabis_12_kern_P_Layout 3 04.10.12 14:59 Seite 26 Wo bekommst du Beratung und Hilfe? checkit! Homebase Gumpendorfer Straße 8, 1060 Wien Tel.: +43 1 4000-53650 www.checkyourdrugs.at Kolping – Drogenberatung für Jugendliche Paulanergasse 11/EG, 1040 Wien Tel.: +43 1 581 53 03 www.kolping.at/drogenberatung Dialog: Integrative Suchtberatung Hegelgasse Hegelgasse 8/11, 1010 Wien Tel.: +43 1 512 01 81 www.dialog-on.at Dialog: Integrative Suchtberatung Gudrunstraße Gudrunstraße 184/EG/zwischen Stiege III und IV, 1100 Wien Tel.: +43 1 604 11 21 www.dialog-on.at 26 cannabis_12_kern_P_Layout 3 04.10.12 14:59 Seite 27 Dialog: Integrative Suchtberatung Wassermanngasse Wassermanngasse 7, 1210 Wien Tel.: +43 1 256 63 63 www.dialog-on.at Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien (AKH) Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie – Drogenambulanz Währinger Gürtel 18-20, 1090 Wien Tel.: +43 1 404 00-3547 www.akhwien.at Grüner Kreis – Hermanngasse Hermanngasse 12, 1070 Wien Tel.: +43 1 526 94 89 www.gruenerkreis.at Einen Überblick über die Angebote des Wiener Sucht- und Drogenhilfenetzwerkes findest du auf der Internetseite www.drogenhilfe.at. 27 cannabis_12_kern_P_Layout 3 04.10.12 14:59 Seite 28 Für rechtliche Fragen und Probleme steht dir folgende Stelle zur Verfügung: Kinder- und Jugendanwaltschaft Alserbachstraße 18, 1090 Wien Tel.: +43 1 707 70 00 www.kja.at Persönliche Beratung und Infomaterial erhältst du bei: wienXtra-jugendinfo Babenbergerstraße 1/Ecke Burgring, 1010 Wien Tel.: +43 1 4000-84100 www.jugendinfowien.at 28 cannabis_12_kern_P_Layout 3 04.10.12 14:59 Seite 29 Wo findest du Infos im Internet? Infos zu Substanzen und ihren Wirkungen www.checkyourdrugs.at | www.praevention.at Rechtliche Infos www.taschenanwaeltin.at | www.jugendschutz.wien.at | www.kja.at Selbsttests www.feelok.at | www.1-2-free.at | www.drugcom.de Freizeit www.jugendzentren.at | www.wienxtra.at 29 cannabis_12_kern_P_Layout 3 04.10.12 14:59 Seite 30 Wir über uns Wir – das Institut für Suchtprävention der Sucht- und Drogenkoordination Wien, die wienXtra-jugendinfo und checkit! – haben diese Infobroschüre für junge Menschen in Wien geschrieben. Dabei gilt unser Dank auch Expertinnen und Experten sowie Jugendlichen, deren Rat wir bei der Entwicklung der pocket-info eingeholt haben. Institut für Suchtprävention der Sucht- und Drogenkoordination Wien Das Institut für Suchtprävention (ISP) der Sucht- und Drogenkoordination Wien (SDW) ist die Landesfachstelle für Suchtprävention in Wien und das Kompetenzzentrum für suchtpräventive Aktivitäten. Wesentliche Ziele der Wiener Suchtprävention sind, die Gesundheit zu fördern und Suchtentwicklung zu verhindern sowie Suchtgefahren frühzeitig zu erkennen und früh zu intervenieren. Aufgabe des ISP ist die Entwicklung, Koordination und Vernetzung der Suchtprävention in Wien. Dies geschieht durch Sensibilisierung für Suchtvorbeugung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Konkret geht es um die Entwicklung und Umsetzung von Pilot- und Modellprojekten, Vernetzung mit Institutionen und Fachkräften, Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität der bestehenden suchtpräventiven Angebote in Wien. Kontakt: Institut für Suchtprävention der Sucht- und Drogenkoordination Wien Modecenterstraße 14 / Block C / 2. OG 1030 Wien Tel.: +43 1 4000-87320, Fax: +43 1 4000-87328 isp@sd-wien.at, isp.drogenhilfe.at 30 cannabis_12_kern_P_Layout 3 04.10.12 14:59 Seite 31 wienXtra-jugendinfo Die Jugendinfo ist ein Service der Stadt Wien für junge Leute von 13 bis 26 Jahren. Hier gibt’s Informationen und Beratung zu verschiedenen Themen wie zum Beispiel Arbeit & Bildung, Beziehung & Sexualität, Freizeit, Sport, Wohnen, außerdem günstige Konzert-Tickets und aktuelle Musikinformation. Die Beratung bei Fragen und Problemen erfolgt vertraulich, anonym und kostenlos. Infos – Tickets – Beratung – EU-Programm JUGEND IN AKTION Babenbergerstraße1/Ecke Burgring, 1010 Wien Tel.: +43 1 4000-84100 Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi 14:00–19:00 Do, Fr, Sa 13:00–18:00 jugendinfowien@wienXtra.at www.jugendinfowien.at http://foren.wienXtra.at 31 cannabis_12_kern_P_Layout 3 04.10.12 15:00 Seite 32 checkit! Neben der Eventberatung mit der chemischen Analyse psychoaktiver Substanzen bietet checkit! in der Homebase Einzelberatungen und Gruppenangebote an – anonym und kostenlos ist auch die Rechtsberatung: Tel.: +43 1 4000-53660 (zu den checkit!-Öffnungszeiten) und die Onlineberatung. Öffnungszeiten: telefonisch Mo–Do 10:00–17:00, Fr 10:00–14:00; persönlich ohne Termin Mi, Do 15:00–18:00 Gumpendorfer Straße 8 1060 Wien Tel.: +43 1 4000-53650 checkit@suchthilfe.at www.checkyourdrugs.at 32 cannabis_12_umschlag_Layout 1 04.10.12 14:58 Seite 4 cannabis_12_umschlag_Layout 1 04.10.12 14:58 Seite 1 3.A IMPRESSUM: Medieninhaber und Herausgeber: Institut für Suchtprävention der Sucht- und Drogenkoordination Wien gemeinnützige GmbH und wienXtra-jugendinfo Für den Inhalt verantwortlich: Dr. Artur Schroers Redaktion: Maga Monika Männersdorfer, Dr. Artur Schroers (ISP), DSA Andreas Schneditz, Stefan Kühne (wienXtra) Intermediate Writing: Maga Brigitte Wegscheider (ISP) Gestaltung: Maga Anna Breitenberger, Paul Lechner Hersteller: Walla, 1050 Wien Verlags- und Herstellungsort: Wien Auflage: 3. (überarbeitete) Auflage Stand: September 2012 „ Fr