Informationsbroschüre für junge Menschen pocket-info

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Informationsbroschüre für junge Menschen pocket-info
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pocket-info
Informationsbroschüre für junge Menschen
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Warum diese pocket-info?
Cannabis – Haschisch und Marihuana – ist die am meisten verbreitete
illegale Substanz in Österreich. Zu Cannabis gibt es eine Vielzahl von
Vorurteilen und Mythen:
Cannabis – ein Teufelskraut?
Cannabis – ein Wunderkraut?
Beides stimmt nicht!
Diese Broschüre soll informieren und dabei unterstützen, eine kritische
und selbstverantwortliche Haltung gegenüber Cannabis zu entwickeln.
Deshalb haben wir – das Institut für Suchtprävention der Sucht- und
Drogenkoordination Wien – gemeinsam mit der wienXtra-jugendinfo und
der Beratungsstelle checkit! diese Broschüre erarbeitet.
Die vorliegende pocket-info ist in drei Teile gegliedert: Der erste Teil liefert
sachliche Informationen zur Substanz Cannabis, der zweite Teil informiert
über rechtliche Aspekte im Hinblick auf Cannabiskonsum in Österreich und
der dritte Teil bietet Tipps und interessante Websites bzw. Adressen.
Du weißt schon alles, was wichtig für dich ist? Dann probier ein
Wissensquiz oder einen Selbsttest auf den empfohlenen Websites von
Seite 29 aus.
Sag uns deine Meinung! Ab Seite 30 findest du unsere Kontaktdaten.
Hinweis: Der Konsum von Cannabis kann gesundheitliche Schäden hervorrufen und
außerdem strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Alle Angaben in dieser Broschüre
wurden überprüft. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann für die Richtigkeit des Inhalts
jedoch keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung wird daher ausgeschlossen.
Gesetzliche Änderungen (September 2012) wurden berücksichtigt.
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Inhaltsverzeichnis:
Infos zur Substanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 3
Was ist Cannabis? | „Gras“ und „Dope“ | Wie wirkt Cannabis? | Wovon
hängt die Wirkung und Dauer der Wirkung ab? | Am nächsten Tag ...
| Überdosierung | Was tun bei Notfällen? | Mögliche Langzeitfolgen | Wie
lange ist Cannabis im Körper nachweisbar?
Rechtliche Infos . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 12
Was ist verboten? | „Eigenbedarf?“ | Was passiert nach einer Anzeige? |
Wer erfährt sonst noch von der Anzeige? | In der Schule erwischt – was
nun? | Rechtliche Folgen des Cannabiskonsums beim Militär | Bekifft Auto,
Moped oder Fahrrad fahren – was kann passieren?
Konsumverhalten – Genuss oder Abhängigkeit? . . . . . . . . . . . . . . . Seite 19
Konsumformen | Konsummotive | Genuss oder schädlicher Gebrauch? |
Abhängigkeit | Wann ist Cannabiskonsum besonders riskant? | Was tun,
wenn deine Freundinnen oder Freunde Cannabis nehmen? | Tipps für den
Umgang mit konsumierenden Freundinnen oder Freunden | Wo bekommst
du Beratung und Hilfe? | Wo findest du Infos im Internet?
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Infos zur Substanz
Was ist Cannabis?
Cannabis gehört zur Familie der Hanfpflanzen. Hanf ist ein staudenartiges
Gewächs, das vielseitig genutzt werden kann.
Die weibliche Pflanze entwickelt den psychoaktiven Wirkstoff
delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC), der sich in Blüten, Blättern und
abgesondertem Harz sammelt. Der Wirkstoff THC ist verantwortlich für
die Rauschwirkung von Cannabis.
THC wirkt psychoaktiv. Das heißt, dass die Psyche aktiviert wird, indem
Gefühle, sinnliche Wahrnehmungen, Gedächtnisleistungen, Bewusstsein
usw. beeinflusst werden (siehe auch ab Seite 5).
Die Art und die Stärke der Wirkung sind wesentlich von der THCKonzentration abhängig. Bei einem sehr hohen THC-Gehalt können
unerwartete halluzinogene* Wirkungen auftreten.
* halluzinogen: Eine Substanz ruft Halluzinationen hervor.
Halluzinationen: Man sieht, hört, riecht oder fühlt Dinge, für die es keinen
Sinnesreiz gibt.
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„Gras“ und „Dope“
Als Rauschmittel wird Cannabis üblicherweise in Form von Marihuana und
Haschisch gehandelt.
Marihuana („Gras“, „Ganja“)
ist ein Gemisch aus getrockneten Blüten, Blattspitzen und Stängelstücken
der Hanfpflanze. Die Konzentration von THC ist unterschiedlich je nach
Sorte des Hanfes und der verwendeten Pflanzenteile.
Haschisch („Dope“, „Shit“)
besteht aus dem Harz und pulverisierten Pflanzenteilen, die zu Platten
gepresst werden.
Je nach Herkunftsland und Anbaugebiet gibt es bei Haschisch und
Marihuana unterschiedliche Sorten.
Verunreinigungen
Cannabis-Produkte können verunreinigt sein. Natürliche
Verunreinigungen, die durch die Produktion entstehen, können meist
auf Grund des Geruchs oder des Aussehens erkannt werden. Dazu gehören
z. B. Schimmelpilze und Bakterien. Außerdem können Düngemittel und
Pflanzenschutzmittel, die beim Anbau verwendet wurden, zu
Verunreinigungen führen. Diese können gesundheitliche Probleme
verursachen. Darüber hinaus gibt es diverse Streckmittel. Für Haschisch
wird beispielsweise Henna oder Schuhcreme und für Marihuana
gelegentlich Sand oder Zucker verwendet.
Durch die illegale Herstellung der Stoffe gibt es keine Kontrollen
hinsichtlich der Zusammensetzung von Cannabisprodukten.
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Wie wirkt Cannabis?
Als Rauschmittel wirkt Cannabis auf Körper und Psyche*. Die Wirkung von
Cannabis kann sehr unterschiedlich sein. Sie reicht von euphorischen
Gefühlen über Entspannung bis hin zur Trägheit. Manche Konsumentinnen
und Konsumenten empfinden bestimmte Wirkungen als angenehm,
andere als unangenehm oder gar beängstigend. Einige spüren keine
Wirkung, anderen wird schlecht – besonders beim Erstkonsum. Die
konkrete Wirkung ist nicht vorhersagbar.
* Psyche (griechisch: Seele, Hauch, Atem) bezeichnet das System
menschlichen Wahrnehmens und Denkens. Also alles „Nichtkörperliche“
wie Denken, Fühlen, Träumen, Einstellungen, ...
Körperliche Wirkungen
Diese Wirkungen setzen unmittelbar nach dem Konsum ein:
Mundtrockenheit (beim Rauchen), gerötete Augen, erweiterte Pupillen,
Erhöhung der Herzfrequenz, Blutdruckabfall, leicht herabgesetzte
Körpertemperatur, gesteigerter Appetit in Folge von gesenktem
Blutzuckerspiegel, Durstgefühl.
Als unerwünschte körperliche Nebenwirkungen werden besonders
Pulsrasen, Schwindelgefühl, Zittern, Koordinationsstörungen der Arme
und Beine, Kopfschmerzen, Übelkeit und Reizhusten (beim Rauchen)
empfunden.
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Psychische Wirkungen
können sein: Entspannung und Ausgeglichenheit bis hin zu
Hochgefühlen, Gesprächigkeit und bessere Kontaktfähigkeit, aber auch
Ruhelosigkeit, Sinnestäuschungen bis hin zu Angst oder Panikgefühlen
sowie Orientierungslosigkeit.
Wenn Freundinnen oder Freunde mit dir Cannabis rauchen und den Rausch
als angenehm empfinden, muss das noch lange nicht heißen, dass es für
dich ebenso ist!
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Wovon hängt die Wirkung und Dauer der Wirkung ab?
Die Cannabiswirkung hängt von vielen Faktoren und deren Zusammenspiel
ab, so zum Beispiel:
• vom THC-Gehalt bzw. der Stoffzusammensetzung (siehe Seite 3)
• von der konsumierten Menge:
Mit höherer Dosis können auch die negativen Wirkungen zunehmen.
• von der Konsumform:
Durch das Inhalieren gelangt THC innerhalb kürzester Zeit über die
Lunge in den Blutkreislauf und somit ins Gehirn. Die erste Wirkung beim
Rauchen ist deswegen schon nach wenigen Minuten spürbar. Sie steigt
dann langsam und hält ca. 2 bis 4 Stunden an.
Wird Cannabis gegessen (z. B. Kekse) oder getrunken (z. B. Tee), nimmt
der Körper das THC langsam durch den Magen auf. Dadurch wird eine
Wirkung erst 30 Minuten bis 2 Stunden später spürbar, hält dann aber
bis zu 12 Stunden an. Das kann manchmal sehr unangenehm sein. Weil
die Wirkung später eintritt als beim Rauchen, wird oft in kürzeren
Abständen und mehr konsumiert.
• von der unmittelbaren Umgebung und der Atmosphäre:
Es macht einen Unterschied, ob die Droge alleine oder mit anderen
eingenommen wird, ob auf einer Party oder in ruhiger Atmosphäre.
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• von der Person:
Die Wirkung ist abhängig von der aktuellen Stimmung und der
körperlichen Verfassung, von der Erfahrung mit Cannabis, der Erwartung
an den Rausch und der Grundstimmung. Cannabis kann die aktuelle
(gute wie schlechte) Stimmung verstärken. Die Wirkung kann sich aber
auch während des Rausches umkehren.
Am nächsten Tag …
Es kann ein Gefühl der Trägheit bleiben, ebenso können Müdigkeit und
allgemeines Desinteresse auftreten. Auch Gereiztheit und Nervosität
können Rauschnachwirkungen sein.
Überdosierung
Bei Überdosierung (aber auch bei Erstkonsum) sind Schwindel, Übelkeit
bis zum Erbrechen, Herzrasen und Kreislaufprobleme möglich. Es kann zu
Angstzuständen, Verwirrung, Verfolgungsideen und Halluzinationen*
kommen.
* Halluzinationen: Man sieht, hört, riecht oder fühlt Dinge, für die es keinen
Sinnesreiz gibt.
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Was tun bei Notfällen?
Wenn Schwindel oder Übelkeit auftreten oder wenn sehr negative Gefühle
beobachtet werden, dann hilft es, bei Unwohlsein und zum
„Runterkommen“:
• Säfte mit Vitamin C oder Zuckerwasser anzubieten,
• Kopf, Nacken und Unterarme zu kühlen.
Kaffee oder Energy-Drinks bringen keine Linderung.
Wenn Angstzustände oder Stressgefühle auftreten, ist es erforderlich, sich
in einem ruhigen Raum (mit frischer Luft) und bestenfalls im Beisein einer
Freundin oder eines Freundes aufzuhalten.
Bei einem Kollaps ist Erste Hilfe geboten:
• rasch für frische Luft und Ruhe sorgen,
• Personen in Not in die stabile Seitenlage bringen und Atmung und Puls
kontrollieren – bei Erbrechen die Mundhöhle säubern
(Erstickungsgefahr),
• mit Decken warm halten,
• keine Panik, Ruhe bewahren und die betroffene Person nicht
alleine lassen,
• keine Speisen und Getränke verabreichen, wenn die Person wieder zu
sich kommt.
Einen Kollaps erkennst du an folgenden Merkmalen: Die Augen rollen nach
hinten, Atemnot und kalter Schweiß treten auf und es kommt zu
Koordinationsstörungen und Übelkeit.
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Wenn du nicht weiter weißt, dann suche Unterstützung!
In Notfällen immer die Rettung (144) verständigen. Angehörige der
Rettung stehen unter Schweigepflicht. Deine oder die Gesundheit deiner
Freundin oder deines Freundes ist auf alle Fälle wichtiger als die Angst vor
rechtlichen Folgen.
Mögliche Langzeitfolgen
Wer Cannabis intensiv und häufig über einen längeren Zeitraum raucht,
muss mit folgenden körperlichen Auswirkungen rechnen:
• diverse Gesundheitsschäden, die vom Tabakkonsum bekannt sind:
zum Beispiel Husten, vermehrter Auswurf, Keuchen, chronische
Bronchitis,
• erschwerte Atmung und schlechtere Lungenfunktion,
• sowie ein erhöhtes Risiko von Krebserkrankungen im Bereich der
Atemwege (1 Joint entspricht mehreren Zigaretten).
Wer regelmäßig viel Cannabis konsumiert, riskiert:
• Störungen der Merkfähigkeit und der Konzentration (diese werden
nach einem Konsumstopp wieder besser),
• Leistungsabfall,
• wachsende Gleichgültigkeit gegenüber wichtigen Themen und
gegenüber alltäglichen Anforderungen,
• Depressionen,
• Gewöhnung sowie in manchen Fällen Abhängigkeit.
In seltenen Fällen kann Cannabiskonsum zu einem veränderten Erleben
der Realität oder zu anhaltenden psychischen Störungen führen.
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Wie lange ist Cannabis im Körper nachweisbar?
Cannabis-Inhaltsstoffe bleiben noch lange im Körper gespeichert.
Jeglicher Konsum führt zu einer Anreicherung im Fettgewebe und in der
Leber. Deshalb kann man mit einem Urintest noch Tage bis Wochen nach
dem Absetzen Cannabiskonsum feststellen.
Mehrere Faktoren bestimmen, wie lange THC nachweisbar ist:
• die konsumierte Menge,
• die Konsumhäufigkeit,
• der Stoffwechsel der jeweiligen Person sowie
• das angewandte Testverfahren (z. B. Harntest, Haartest, Blutabnahme).
Die hier angeführten Nachweiszeiten sind nur Orientierungswerte –
Abweichungen sind möglich:
Nachweisbarkeit im Blut: 12 bis 24 Stunden
Nachweisbarkeit im Urin:
bei einmaligem Konsum: 24 bis 36 Stunden
bei häufigerem Konsum (4x pro Woche): bis zu 5 Tage
bei täglichem Konsum: 10 Tage
bei lang anhaltendem täglichen Konsum: 20 bis 90 Tage
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Rechtliche Infos
Was ist verboten?
In Österreich regelt das Suchtmittelgesetz (SMG) den Umgang mit
Cannabis.
Verboten sind:
• der Erwerb und der Besitz,
• die Erzeugung, Beförderung, Ein- oder Ausfuhr,
• das Verschaffen (= Weitergabe und Verkauf),
• das Überlassen oder Anbieten,
• der Anbau von Cannabispflanzen, um daraus konsumierbare
Cannabisprodukte zu gewinnen.
Das heißt, auch Tauschen, Schenken (lassen), Aufbewahren, Halten und
Weiterreichen sind strafbar. Das gilt für jede Menge. Auch die Übergabe
eines Joints in einer Runde von Personen – ohne einen Zug zu machen – ist
wegen Besitzes oder Überlassung verboten. Der Konsum von Cannabis ist
zwar nicht ausdrücklich verboten, aber bei zugegebenem Konsum oder
Konsumverdacht erfolgt in der Regel eine Anzeige wegen Erwerbs oder
Besitzes.
„Eigenbedarf?”
Cannabisbesitz ist immer gesetzlich verboten und führt daher zur
Beschlagnahme, wenn die Polizei etwas findet. Für den „Eigenbedarf” von
Cannabisprodukten gibt es keine Ausnahme von der Strafbarkeit, jedoch
ist „Eigenbedarf” mit einer geringeren Strafe (bis zu 6 Monaten) bedroht.
Eine Ober- oder Untergrenze einer „Eigenbedarfsmenge“ gibt es nicht.
Wenn es sich um eine unüblich große Menge handelt, muss man damit
rechnen, dass die Polizei eine Erklärung dieser Menge für den
„Eigenbedarf” einfordert.
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Was passiert nach einer Anzeige?
Jede Anzeige wird von der Polizei an die Staatsanwaltschaft und das
Gesundheitsamt weitergeleitet. Die Staatsanwaltschaft muss entscheiden,
ob sie das Strafverfahren vorläufig einstellt oder nicht. Das
Gesundheitsamt muss durch eine Amtsärztin oder einen Amtsarzt
abklären, ob so genannte „gesundheitsbezogene Maßnahmen“ (§ 11 des
Suchtmittelgesetzes) notwendig sind. Die „gesundheitsbezogenen
Maßnahmen” können eine ärztliche Überwachung – oft mit regelmäßigem
Harntest – oder Behandlung, eine psychologische oder
psychotherapeutische Behandlung oder eine Beratung in einer
psychosozialen Beratungsstelle sein.
Wegen Besitzes von Cannabis zum Eigenbedarf ist eine vorläufige
Einstellung des Strafverfahrens möglich und geschieht auch sehr häufig.
Von der Justiz wird in diesem Fall eine Probezeit von 1 bis 2 Jahren
ausgesprochen, innerhalb der keine weitere Anzeige erfolgen sollte.
Wurde vom Gesundheitsamt festgestellt, dass gesundheitsbezogene
Maßnahmen nötig sind, ist es wichtig, diese Auflagen zu akzeptieren und
diese Maßnahmen zu erfüllen, sonst kann eine vorläufige Einstellung des
Strafverfahrens nicht erfolgen. Die Feststellung, ob eine
gesundheitsbezogene Maßnahme notwendig ist, erfolgt im Rahmen einer
Begutachtung durch die Gesundheitsbehörde (MA 40). Diese hat das
Institut für Suchtdiagnostik der Sucht- und Drogenkoordination Wien mit
dieser Aufgabe beauftragt.
Kommt es während der gesetzlich auferlegten Probezeit zu keiner weiteren
Anzeige nach dem Suchtmittelgesetz (SMG) und werden die Auflagen
erfüllt, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Bei weiteren Anzeigen
nach dem Suchtmittelgesetz während der noch offenen Probezeit oder bei
Nichteinhaltung der gesundheitsbezogenen Maßnahmen wird das
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vorläufig eingestellte Strafverfahren fortgesetzt. Wird das Strafverfahren
nach Ablauf der Probezeit und bei Einhaltung eventueller Auflagen und
Maßnahmen endgültig eingestellt, gibt es keine Eintragung im
Strafregister. Jede Anzeige bleibt jedoch bei der Polizei und im
Gesundheitsministerium gespeichert.
Wer erfährt sonst noch von der Anzeige?
Auf Grund einer Anzeige kann unter gewissen Umständen der
Führerschein entzogen werden. Bei gelegentlichem Konsum, ohne dass
ein problematisches Konsummuster vorliegt und ohne dass ein konkreter
Zusammenhang zur Teilnahme am Straßenverkehr bestanden hat, gibt es
dafür normalerweise aber keinen Anlass (siehe auch Seite 17). Kommt es
vor der Führerscheinprüfung zu einer Anzeige, ist es möglich, dass die
Behörde den Führerschein nur befristet ausstellt (eventuell unter Auflagen
wie z. B. regelmäßige Harntests) oder auch im Einzelfall die Ausstellung
verweigert.
Jede Anzeige wird auch an das Gesundheitsministerium
(Suchtmittelüberwachungsstelle) gemeldet. Die dort gespeicherten Daten
können auch andere Stellen (Justiz, für maximal ein Jahr auch Zivildienstund Militärbehörden) erfragen, falls das für die Erfüllung ihrer Aufgaben
notwendig ist. Dies kann unter Umständen zu Schwierigkeiten beim
Zivildienst und beim Bundesheer führen.
Achtung:
Die erlaubte
Menge
zum Eigenbeda
rf
gibt es nicht!
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In der Schule erwischt – was nun?
Besteht in der Schule der begründete Verdacht, eine Schülerin oder ein
Schüler hätte Cannabis (oder andere illegale Suchtmittel) konsumiert,
wird die Schulleitung (Direktorin oder Direktor) verständigt. Diese
informiert die Erziehungsberechtigten (nur bei minderjährigen
Schülerinnen oder Schülern unter 18 Jahren) und schickt die Schülerin
oder den Schüler zur Schulärztin oder zum Schularzt.
Ein „begründeter“ Verdacht darf sich nicht auf irgendwelche Vermutungen
stützen, sondern muss sich auf konkrete Vorkommnisse oder
Anhaltspunkte beziehen.
Bestätigt die schulärztliche Untersuchung, dass die Schülerin oder der
Schüler Cannabis konsumiert hat und dass ein Behandlungsbedarf
besteht, so kann die Schulleitung gesundheitsbezogene Maßnahmen
veranlassen und die Schülerin oder den Schüler an eine Beratungsstelle
vermitteln (siehe auch Seite 26).
Die Betroffenen müssen dann durch Vorlegen der Ambulanzkarte den
Nachweis bringen, dass die Maßnahmen erfüllt worden sind. Wird die
gesundheitsbezogene Maßnahme oder schulärztliche Untersuchung von
den Betroffenen verweigert, muss die Schulleitung das Gesundheitsamt
(MA 40) verständigen.
Auf Grund der gesetzlichen Regelung (§ 13 des Suchtmittelgesetzes) darf
keine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Das gilt aber nur, wenn in
der Schule der Verdacht entsteht, eine Schülerin oder ein Schüler hätte
Cannabis konsumiert. Wenn die Polizei außerhalb der Schule Cannabis
findet oder Schülerinnen und Schüler beim Konsum „erwischt“, so erfolgt
eine Anzeige.
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Nähere Informationen zu den rechtlichen Folgen des Cannabiskonsums in
der Schule bieten Schulärztinnen und Schulärzte und die
schulpsychologischen Beratungsstellen in Wien, die jeweils wochentags
von 8:00 bis 15:30 Uhr geöffnet sind:
Allgemeinbildende Pflichtschulen, Tel.: +43 1 525 25-77516
Allgemeinbildende Höhere Schulen, Tel.: +43 1 525 25-77535
Berufsbildende Pflichtschulen, Tel.: +43 1 599 16-77545
Berufsbildende Mittlere und Höhere Schulen, Tel.: +43 1 525 25-77555
Rechtliche Folgen des Cannabiskonsums beim Militär
Ergibt sich bei der Stellungsuntersuchung, einer ärztlichen Untersuchung
von freiwillig zum Ausbildungsdienst gemeldeten Frauen oder einer
militärärztlichen Untersuchung bei Soldatinnen und Soldaten im Präsenzoder Ausbildungsdienst der Verdacht des Cannabiskonsums, so wird das
Gesundheitsamt verständigt. Auf Grund der gesetzlichen §13-Regelung
darf keine Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
Das SMG sieht nur die Verständigung des Gesundheitsamtes vor, das wie
bei einer polizeilichen Anzeige durch eine Amtsärztin oder einen Amtsarzt
abklärt, ob gesundheitsbezogene Maßnahmen aufgrund des
Cannabiskonsums notwendig sind.
Auch hier gilt: Wenn die Polizei bei Präsenzdienerinnen und
Präsenzdienern außerhalb der Kaserne Cannabis findet oder
Cannabiskonsum beobachtet, erfolgt eine Anzeige.
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Bekifft Auto, Moped oder Fahrrad fahren –
was kann passieren?
Während des Cannabis-Rausches sind die Konzentrationsfähigkeit und
das Reaktionsvermögen vermindert und die Verarbeitung von
Informationen verlangsamt.
Die Verkehrstüchtigkeit ist unter der Einwirkung von Cannabis stark
beeinträchtigt – auch wenn die Betroffenen selbst davon überzeugt sind,
noch fahren zu können.
Daher sollen Betroffene beim und nach dem Konsum die Hände weg vom
Steuer oder Fahrradlenker lassen.
Bei Verdacht auf Drogenkonsum beim Lenken oder bei Inbetriebnahme
eines Fahrzeugs (auch Fahrrad!) kann die Polizei die betreffende Person
zur Polizeiamtsärztin oder zum Polizeiamtsarzt bringen. Diese führen eine
Untersuchung durch und können einen Bluttest machen. Harntests sind in
diesem Zusammenhang nur freiwillig möglich; sie sind kein zulässiges
Verfahren zum Nachweis von Cannabiskonsum.
Aufgrund der ärztlichen Untersuchung und des Bluttests wird festgestellt,
ob eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vorliegt. Ist dies der Fall, so
kann eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von 581 bis 3.633 Euro
ausgesprochen werden. Auch der Führerschein kann für mindestens einen
Monat entzogen werden. Bei Verweigerung der Blutuntersuchung beträgt
die Geldstrafe zwischen 1.162 und 5.813 Euro. Der Führerschein wird für
mindestens 4 Monate entzogen. Besitzerinnen und Besitzer eines
Probeführerscheins müssen mit einer Verlängerung der Probezeit rechnen.
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Der Bluttest, die verpflichtende Nachschulung und eine verkehrspsychologische bzw. psychiatrische Stellungnahme für die
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis können mehr als 1.500 Euro kosten.
Das Ergebnis des Gutachtens entscheidet darüber, ob die Betroffenen den
Führerschein wieder erhalten. Wenn Cannabiskonsum im Straßenverkehr
festgestellt wurde, muss die Polizei auch das Gesundheitsamt
verständigen, das eine Begutachtung durchführen muss (siehe Seite 13).
Infos zum Thema Cannabis und Gesetz findest du auch auf der
Internetseite www.checkyourdrugs.at (mit Online- und telefonischer
Beratung).
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Konsumverhalten – Genuss oder Abhängigkeit?
Konsumformen
Die meisten Menschen hören nach einer „Probierphase“ mit dem Konsum
wieder auf (Probierkonsum). Unter denjenigen, die weiter konsumieren,
gibt es große Unterschiede:
Einige rauchen nur zu besonderen Gelegenheiten wie zum Beispiel bei
Festen, im Urlaub oder am Wochenende (Gelegenheitskonsum). Andere
rauchen beinahe täglich und sind schon daran gewöhnt
(gewohnheitsmäßiger Konsum).
Der Konsum kann für die Betroffenen negative Konsequenzen haben, wie
beispielsweise Schwierigkeiten in der Schule oder in der Arbeit
(Risikokonsum). Wenn der Konsum zu gesundheitlichen Schäden
(körperlichen und psychischen) führt, so spricht man von schädlichem
Gebrauch.
Wie oft, wie viel, warum und unter welchen Umständen jemand
konsumiert, hat einen Einfluss darauf, wie riskant bzw. schädlich der
Konsum ist.
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Konsummotive
Die Motive zum Cannabiskonsum sind vielfältig. Sie liegen oftmals
zunächst im Neugierverhalten, der Suche nach außergewöhnlichen oder
schlicht „anderen“ Bewusstseinszuständen begründet oder haben mit
dem Verhalten innerhalb einer Gruppe zu tun (Nachahmungseffekt).
Auch ohne Substanzeinnahme können Aktivitäten wie Tanzen, Musik
genießen, körperliche Betätigung die gewünschten Glücksgefühle
auslösen!
Genuss oder schädlicher Gebrauch?
Nicht jeder Konsum von Cannabis führt automatisch zur Abhängigkeit.
Wenn man aber kifft, um schwierige Alltagssituationen, unangenehme
Gefühle oder Gedanken auszublenden, kann Cannabis schnell zu einem
scheinbaren „Problemlösungsmittel“ werden. Es besteht das Risiko, dass
man das Kiffen immer mehr braucht, weil man verlernt, mit Freundinnen
und Freunden zu reden, Hobbys zu pflegen oder andere Lösungen für
Probleme auszuprobieren. Je länger man Cannabis zur scheinbaren
Bewältigung von Problemen des Alltags benutzt, umso größer ist das
Risiko, dass man eine Abhängigkeit entwickelt. Außerdem kann
Cannabiskonsum psychische Probleme oder schwere psychische
Störungen auslösen oder verstärken.
Probleme kann man nicht wegkiffen – sie werden nur für kurze Zeit
scheinbar erträglicher.
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Abhängigkeit
Abhängigkeit tritt auf körperlicher und psychischer Ebene auf.
Abhängigkeit ist keine „moralische Schwäche“ oder eine „kriminelle
Neigung“. Sie entsteht nicht von einem Tag auf den anderen, sondern in
einem Prozess mit unterschiedlichen Phasen. Abhängigkeit entwickelt sich
auch nicht zwangsläufig. Wenn jemand Cannabis probiert oder über einen
längeren Zeitraum hinweg damit experimentiert, bedeutet das noch nicht
in jedem Fall, dass diese Person abhängig ist oder wird.
Wenn Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen von einer
Abhängigkeit sprechen, so müssen mindestens drei der folgenden
Merkmale während des vergangenen Jahres aufgetreten sein:
• starkes Verlangen oder Zwang, Cannabis zu konsumieren,
• Schwierigkeiten, den Cannabiskonsum zu kontrollieren,
• körperliche Entzugserscheinungen, wenn Cannabis weniger oder gar
nicht mehr konsumiert wird,
• Steigerung der Dosis,
• Cannabiskonsum ist oder wird wichtiger als vieles andere (Schule,
Arbeit, Freundschaften etc.),
• Weiterkonsumieren, obwohl körperliche oder psychische
Schädigungen auftreten.
Eine Abhängigkeitserkrankung wird von Expertinnen und Experten
festgestellt. Dies sind zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen
und Psychologen, Psychiaterinnen und Psychiater.
Manche Konsumentinnen und Konsumenten, die über einen längeren
Zeitraum regelmäßig gekifft haben, berichten von Entzugssymptomen wie
Nervosität, Schlafproblemen, Aggressivität, Angst, Muskelzittern,
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Magenproblemen und Erbrechen. Diese Symptome vergehen meist nach
1 bis 4 Wochen. Die psychische Abhängigkeit ist allerdings hartnäckiger.
Viele Aufhörwillige haben noch lange nach der Konsumbeendigung ein
starkes Bedürfnis, wieder zu kiffen.
Wann ist Cannabiskonsum besonders riskant?
Es geht bei der Einschätzung des Risikos nicht nur um die Substanz
Cannabis und die Eigenschaften dieser Droge. Wichtig ist vielmehr der
Stellenwert, den Cannabiskonsum im Leben hat und wie viel, wie oft,
warum und unter welchen Umständen konsumiert wird (Risikofaktoren).
Grundsätzlich sind die gesundheitlichen Risiken des Cannabiskonsums
umso höher,
• je öfter konsumiert wird,
• je mehr in kurzer Zeit konsumiert wird,
• je höher die Dosis ist, um eine Wirkung zu erzeugen,
• je geringer das Alter ist, in dem der regelmäßige Konsum beginnt,
• wenn konsumiert wird, um Probleme und Sorgen zu bewältigen,
• wenn andere Drogen (auch Alkohol und Nikotin) zusätzlich konsumiert
werden,
• wenn man nur mehr konsumierende Freundinnen und Freunde hat.
Cannabiskonsum ist für Menschen mit Stoffwechselstörungen (z. B.
Zuckerkrankheit), mit Herz-Kreislaufproblemen sowie Lungen- und
Atemerkrankungen gesundheitlich besonders riskant. In jedem Fall ist bei
Bedrücktheit, Ängstlichkeit und psychischen oder gar psychiatrischen
Problemen vom Konsum abzuraten, da negative psychische Zustände
durch Cannabis verstärkt werden können.
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Wenn Cannabis gleichzeitig mit Alkohol oder anderen Suchtmitteln
konsumiert wird (Mischkonsum), stellt das eine große gesundheitliche
Belastung dar. Langfristig steigt das Risiko für Leberschäden, Hirnschäden
und psychische Probleme.
Der Einfluss von Cannabis auf das heranwachsende Baby während der
Schwangerschaft ist wissenschaftlich noch nicht eindeutig geklärt. Da
Cannabis meist mit Tabak vermischt geraucht wird, ist es in jedem Fall
ratsam, während der Schwangerschaft auf Rauchen und den
Cannabiskonsum zu verzichten.
Was tun, wenn deine Freundinnen oder Freunde
Cannabis nehmen?
Wenn deine Freundinnen und Freunde häufig oder viele Drogen
konsumieren, kann sich eure Freundschaft verändern und darunter leiden.
Du merkst, dass sich deine Freundinnen und Freunde anders verhalten
und machst dir Sorgen um sie. Vielleicht seht ihr euch seltener oder nur
mehr im berauschten Zustand, und du bist unsicher, wie du mit der
Situation umgehen sollst.
Wenn du in guter Absicht eine Freundin oder einen Freund vom Konsum
abbringen möchtest, weil du Probleme siehst und dir viel an der Person
liegt, ist es nicht sicher, dass deine Ansichten ebenso von ihr gesehen
werden. Wenn deine Freundin oder dein Freund nicht selber etwas ändern
möchte, musst du mit Widerstand, manchmal auch mit Ablehnung
rechnen.
Auch wenn sich eine Sucht entwickelt hat, hilft es nicht unbedingt, wenn
du Druck oder Zwang auf deine Freundin oder deinen Freund ausübst.
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Entfällt dieser Zwang, kommt es in der Regel zu einem Rückfall. Das
Aufhören oder Reduzieren ist nur möglich, wenn deine Freundin oder dein
Freund selbst den Wunsch und die Fähigkeit entwickelt, den Konsum zu
verändern oder aufzuhören und aktiv auf dieses Ziel hinarbeitet. Oftmals
kann ein „Kiffertest“ eine Hilfe bei der Einschätzung der Situation sein
(siehe auch Links auf Seite 29). Es ist ein Zeichen von persönlicher Stärke,
professionelle Hilfe aufzusuchen.
In jedem Fall solltest du deine Bedenken und Sorgen ansprechen und nicht
„um der Freundschaft willen“ schweigen.
Tipps für den Umgang
mit konsumierenden Freundinnen oder Freunden
• Rede mit ihr oder ihm in nüchternem Zustand.
• Sprich offen über deine eigenen Sorgen und Ängste.
• Zeige Interesse an deiner Freundin oder deinem Freund und mache
deutlich, wie wichtig dir die Freundschaft mit ihr oder ihm ist.
• Sage ohne Scheu, was du nicht mitmachen wirst.
• Trau dich, es anzusprechen, wenn du den Eindruck hast, dass deine
Freundin oder dein Freund Hilfe braucht.
• Wenn du dich mit der Situation überfordert fühlst, hole dir selbst
Unterstützung und Rat bei einer Person deines Vertrauens oder einer
Beratungsstelle (siehe auch Seite 26).
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Was solltest du nicht tun?
• Lass dich nicht überreden, selbst Drogen auszuprobieren. Trau dich,
deine Haltung selbstbewusst zu vertreten.
• Verzichte darauf, deine Freundinnen oder Freunde zu etwas zu zwingen
oder ihnen zu sagen, was sie tun sollen.
• Akzeptiere keine Entschuldigung für schlechtes Benehmen unter
Drogeneinfluss.
• Lüge nicht für deine Freundinnen oder Freunde und vertusche keine
Probleme für sie.
• Drohe nicht mit Konsequenzen, die du nicht einhalten kannst, sonst
wirst du von deinen Freundinnen oder Freunden nicht mehr ernst
genommen.
• Beachte: Es gibt keine „Tricks“ jemanden zu überzeugen, keine Drogen
zu nehmen. Erst wenn die Person selbst ein Problem erkennt oder an
ihrem Drogenkonsum etwas verändern möchte, ist sie bereit, sich
helfen zu lassen und etwas zu unternehmen.
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Wo bekommst du Beratung und Hilfe?
checkit! Homebase
Gumpendorfer Straße 8, 1060 Wien
Tel.: +43 1 4000-53650
www.checkyourdrugs.at
Kolping – Drogenberatung für Jugendliche
Paulanergasse 11/EG, 1040 Wien
Tel.: +43 1 581 53 03
www.kolping.at/drogenberatung
Dialog: Integrative Suchtberatung Hegelgasse
Hegelgasse 8/11, 1010 Wien
Tel.: +43 1 512 01 81
www.dialog-on.at
Dialog: Integrative Suchtberatung Gudrunstraße
Gudrunstraße 184/EG/zwischen Stiege III und IV, 1100 Wien
Tel.: +43 1 604 11 21
www.dialog-on.at
26
cannabis_12_kern_P_Layout 3 04.10.12 14:59 Seite 27
Dialog: Integrative Suchtberatung Wassermanngasse
Wassermanngasse 7, 1210 Wien
Tel.: +43 1 256 63 63
www.dialog-on.at
Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien (AKH)
Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie – Drogenambulanz
Währinger Gürtel 18-20, 1090 Wien
Tel.: +43 1 404 00-3547
www.akhwien.at
Grüner Kreis – Hermanngasse
Hermanngasse 12, 1070 Wien
Tel.: +43 1 526 94 89
www.gruenerkreis.at
Einen Überblick über die Angebote des Wiener Sucht- und
Drogenhilfenetzwerkes findest du auf der Internetseite
www.drogenhilfe.at.
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cannabis_12_kern_P_Layout 3 04.10.12 14:59 Seite 28
Für rechtliche Fragen und Probleme steht dir folgende Stelle zur
Verfügung:
Kinder- und Jugendanwaltschaft
Alserbachstraße 18, 1090 Wien
Tel.: +43 1 707 70 00
www.kja.at
Persönliche Beratung und Infomaterial erhältst du bei:
wienXtra-jugendinfo
Babenbergerstraße 1/Ecke Burgring, 1010 Wien
Tel.: +43 1 4000-84100
www.jugendinfowien.at
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Wo findest du Infos im Internet?
Infos zu Substanzen und ihren Wirkungen
www.checkyourdrugs.at | www.praevention.at
Rechtliche Infos
www.taschenanwaeltin.at | www.jugendschutz.wien.at | www.kja.at
Selbsttests
www.feelok.at | www.1-2-free.at | www.drugcom.de
Freizeit
www.jugendzentren.at | www.wienxtra.at
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Wir über uns
Wir – das Institut für Suchtprävention der Sucht- und Drogenkoordination
Wien, die wienXtra-jugendinfo und checkit! – haben diese Infobroschüre
für junge Menschen in Wien geschrieben. Dabei gilt unser Dank auch
Expertinnen und Experten sowie Jugendlichen, deren Rat wir bei der
Entwicklung der pocket-info eingeholt haben.
Institut für Suchtprävention
der Sucht- und Drogenkoordination Wien
Das Institut für Suchtprävention (ISP) der Sucht- und Drogenkoordination
Wien (SDW) ist die Landesfachstelle für Suchtprävention in Wien und das
Kompetenzzentrum für suchtpräventive Aktivitäten. Wesentliche Ziele der
Wiener Suchtprävention sind, die Gesundheit zu fördern und
Suchtentwicklung zu verhindern sowie Suchtgefahren frühzeitig zu
erkennen und früh zu intervenieren.
Aufgabe des ISP ist die Entwicklung, Koordination und Vernetzung der
Suchtprävention in Wien. Dies geschieht durch Sensibilisierung für
Suchtvorbeugung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Konkret geht es
um die Entwicklung und Umsetzung von Pilot- und Modellprojekten,
Vernetzung mit Institutionen und Fachkräften, Weiterentwicklung und
Sicherung der Qualität der bestehenden suchtpräventiven Angebote in
Wien.
Kontakt:
Institut für Suchtprävention der Sucht- und Drogenkoordination Wien
Modecenterstraße 14 / Block C / 2. OG
1030 Wien
Tel.: +43 1 4000-87320, Fax: +43 1 4000-87328
isp@sd-wien.at, isp.drogenhilfe.at
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wienXtra-jugendinfo
Die Jugendinfo ist ein Service der Stadt Wien für junge Leute von 13 bis 26
Jahren. Hier gibt’s Informationen und Beratung zu verschiedenen Themen
wie zum Beispiel Arbeit & Bildung, Beziehung & Sexualität, Freizeit, Sport,
Wohnen, außerdem günstige Konzert-Tickets und aktuelle
Musikinformation.
Die Beratung bei Fragen und Problemen erfolgt vertraulich, anonym und
kostenlos.
Infos – Tickets – Beratung – EU-Programm JUGEND IN AKTION
Babenbergerstraße1/Ecke Burgring, 1010 Wien
Tel.: +43 1 4000-84100
Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi 14:00–19:00
Do, Fr, Sa 13:00–18:00
jugendinfowien@wienXtra.at
www.jugendinfowien.at
http://foren.wienXtra.at
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checkit!
Neben der Eventberatung mit der chemischen Analyse psychoaktiver
Substanzen bietet checkit! in der Homebase Einzelberatungen und
Gruppenangebote an – anonym und kostenlos ist auch die
Rechtsberatung:
Tel.: +43 1 4000-53660 (zu den checkit!-Öffnungszeiten) und die
Onlineberatung.
Öffnungszeiten: telefonisch Mo–Do 10:00–17:00, Fr 10:00–14:00;
persönlich ohne Termin Mi, Do 15:00–18:00
Gumpendorfer Straße 8
1060 Wien
Tel.: +43 1 4000-53650
checkit@suchthilfe.at
www.checkyourdrugs.at
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3.A
IMPRESSUM:
Medieninhaber und Herausgeber: Institut für Suchtprävention der Sucht- und Drogenkoordination
Wien gemeinnützige GmbH und wienXtra-jugendinfo
Für den Inhalt verantwortlich: Dr. Artur Schroers
Redaktion: Maga Monika Männersdorfer, Dr. Artur Schroers (ISP), DSA Andreas Schneditz,
Stefan Kühne (wienXtra)
Intermediate Writing: Maga Brigitte Wegscheider (ISP)
Gestaltung: Maga Anna Breitenberger, Paul Lechner
Hersteller: Walla, 1050 Wien
Verlags- und Herstellungsort: Wien
Auflage: 3. (überarbeitete) Auflage
Stand: September 2012
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