Das Bildungszentrum öffnete seine Tore

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Das Bildungszentrum öffnete seine Tore
Nummer 10
Mittwoch, 5. März 2014
Jahrgang 2014
Das Bildungszentrum öffnete seine Tore
Wo geht es weiter, wenn die Grundschulzeit vorüber ist? Das Wildberger
Bildungszentrum ist auf jeden Fall eine
hervorragende Option. Dass diese Ansicht geteilt wird, zeigte sich vergangene Woche. Beim Infotag machten sich
zahlreiche Eltern mit ihren Kindern ein
Bild von der Schule und ihrem Angebot.
„Es freut mich, dass der Platz hier in der
Aula kaum für alle Interessierten ausreicht“,
sagte Schulleiter Siegfried Schönthaler bei
der Begrüßung der Gäste. Beweist es doch, dass
das Bildungszentrum einen sehr guten Ruf genießt und als mögliche Bildungsstätte für
die angehenden Fünftklässler ernst genommen wird. Nachdem die Schulband
musikalisch auf die Veranstaltung eingestimmt hatte, gab Siegfried Schönthaler
eine Übersicht über die Möglichkeiten,
jeden Schüler bestmöglich zu fördern.
Dazu gehört beispielsweise der bilingua-
le Zug für die Sprachbegabten oder das Sportprofil für alle, die Spaß
an der Bewegung in jeglicher Form haben. Um die
derzeit rund 450 Haupt- und Realschüler
kümmern sich 41 Lehrer, eine Schulsozialarbeiterin und eine Pädagogische Assistentin. Dazu sind noch einige ehrenamtliche Helfer im Bereich des Schülerhauses,
(die offene Ganztagesschule) im Einsatz.
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Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
Mittwoch, 5. März 2014
Fortsetzung von Seite 1: Infotag am Bildungszentrum Wildberg
Vielfältige Möglichkeiten erwarten die Schüler
In seiner Vorstellung des Wildberger
Bildungszentrums berichtete Schulleiter Siegfried Schönthaler über die Highlights der einzelnen Klassenstufen.
„Soziales Engagement“
soll Hilfestellung auf
dem Weg ins Berufsleben geben und mögliche Stärken erkennen.
Klasse 9: Das berufsorientierte Praktikum
lässt die Schüler in die
Berufswelt schnuppern. In diesem Bereich
arbeitet das Bildungszentrum mit verlässlichen Bildungspartnern
in der Wirtschaft zusammen.
Klasse 10: Für die Realschüler dreht sich
in Klasse 10 alles rund um die Prüfungsvorbereitung.
Klasse 5: Die Neulinge an der Schule dürfen sich erst mal während Themenwochen
an ihre neue Umgebung gewöhnen und
die Klassenkameraden näher kennenlernen. Gemeinsam beschäftigen sie sich mit
Fragen der Art „Wie lernt man richtig?“
oder „Wie nutzt man den Computer?“
Klasse 6: Gefahren im Internet sind heutzutage allgegenwärtig. Die Schüler sollen
während Projekttagen lernen, sich im Netz
richtig und vorsichtig zu verhalten.
Klasse 7: In dieser Klassenstufe stehen
gleich zwei Highlights an. Zum einen geht
es auf Klassenfahrt und zum anderen lernen die Schüler alles zum Thema Sucht
und Suchtprävention.
Klasse 8: Das themenorientierte Projekt
Im Anschluss an den Vortrag konnten sich
die Besucher frei auf dem Schulgelände
bewegen, die Räume begutachten und
sich noch viel mehr Informationen einholen.
Narren übernahmen das Wildberger Rathaus am Schmotzigen
Schnipp-schnapp, die Krawatte ist ab
Wenn dem Wildberger Bürgermeister mit
einem Schnitt die Krawatte gekürzt wird
und er den Stadtschlüssel rausrücken
muss, dann kann das nur eines bedeuten – es ist Schmotziger und die Narren besetzen die Stadtverwaltung. Zum
Glück lässt sich so ein Rathaus stürmender Hästräger mit Fasnetsküchle im
Bürgersaal wieder etwas besänftigen.
Burghexen, Grabenteufel und der Wildbi
stürmten das Rathaus, angefeuert durch
närrisch-gute Guggenmusik. Bürgermeister Bünger gab angesichts der schaurigen
Gesellen und deren Überzahl den Schlüssel freiwillig in die Hände des Zunftmeisters.
Einige Zuschauer wollten sich das Spektakel um die Macht im Wildberger Rathaus
nicht entgehen lassen und feierten kräftig
mit. Vor allem die Kinder hatten Riesenspaß
an der Polonäse mit den Hexen und Teufeln.
Sicherheitsnetz an der L 358 sorgt tatsächlich für Sicherheit
Die Maßnahme hat sich gelohnt: Entlang
der frisch sanierten L 358 ist über eine
größere Hangfläche ein Sicherheitsnetz
gespannt. Eine gute Entscheidung wie
sich jetzt zeigt, denn darunter haben sich
Erde und Geröll gelöst. Gefahr für die Autofahrer besteht somit keine.
Ein Geologe hat sich zur Sicherheit ein Bild
von der Situation gemacht und bestätigt in
seinem Gutachten, dass an dem Netz keinerlei Beschädigungen festzustellen sind.
Eine Nachsicherung ist nicht nötig. Damit
auch in Zukunft keine Gefahr besteht, wird
das Netz regelmäßig kontrolliert.
Das Netz hat sich also schon bezahlt gemacht, denn die Böschung ist an dieser
Stelle Umwelteinflüssen wie Niederschlägen oder Frost und Tauwechsel ausgesetzt.
Dadurch entstehen Auflockerungs- und
Verwitterungsprozesse, die nicht verhindert werden könnten, durch das Sicherheitsnetz aber abgefangen werden.
Mittwoch, 5. März 2014
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
Nummer 10 / Seite 3
Kinderbetreuung in Wildberg und den Teilorten (IV): Der Kindergarten Gemeindezentrum
Unser Kindergarten – ein Garten für Kinder
Was haben die Kindergärten und Schulen
in Wildberg und den Teilorten zu bieten?
Was macht die einzelnen Einrichtungen
aus? An dieser Stelle sollen genau solche Fragen beantwortet werden. Nach
den Kindergärten Gültlingen, Wächtersberg und Sulz am Eck gibt nun der Kindergarten Gemeindezentrum Einblicke
in sein tägliches Wirken.
Allgemeines zum Kindergarten
Der Kindergarten Gemeindezentrum bietet
Platz für zwei Gruppen unter seinem Dach.
Da sind zum einen die „Lauser“ und die
Kleineren, zwischen einem und drei Jahren, die „Schlawiner“. Die Erzieherinnen
sind immer von 7.30 bis 13.30 Uhr für ihre
Schützlinge im Einsatz.
Ein Garten für Kinder
Das Erzieherinnen-Team hat den Begriff
„Kindergarten“ verinnerlicht und danach
seine ganz eigene Philosophie entwickelt. „Unser Kindergarten soll ein „Garten“ für Kinder sein“, so die Leiterin Annette Schwab. Ein Ort, wo man wachsen
und reifen kann, wo man Zeit zum Verweilen und Träumen hat, wo man entdecken
und spielen kann, wo man springen, hüpfen und toben kann, wo die „Kleinen“ sich
geborgen und behütet fühlen, wo die „Großen“ Zeit zum Zuhören und Vorlesen haben und wo jeder Einzelne wichtig ist und
ernst genommen wird.
Unser Bild von den Kindern
Das Kind ist eine eigenständige Persönlichkeit mit eigenem Willen, eigenen Interessen und eigenen Bedürfnissen. Das
Kind will selbständig Dinge tun. Es will bestimmen, wann und was es
tut, und so sein Selbstwertgefühl durch die eigene Tätigkeit aufbauen. Es braucht freie Zeit,
viel Bewegung, ein wenig Ruhe und viele Möglichkeiten, kreativ sein zu
dürfen. Das Kind bedarf der emotionalen
Annahme, der Liebe, der Geborgenheit
und der Bezugsperson, sowie den Umgang mit anderen Kindern zur Aneignung
sozialer Fähigkeiten.
Schwerpunkte der Arbeit
Im langen Freispiel möchten die Erzieherinnen den Kindern den Feiraum schaf-
fen, Freunde zu finden,
kreativ zu sein, Entscheidungen zu treffen und selbsttätig zu
werden zur Stärkung
ihres Selbstbewusstseins. Dabei ist es ihnen wichtig, Zeit für die
Kinder zu haben, sie
in ihrem Spiel zu begleiten und zu fördern.
Religiöse Erziehung
ist im KindergartenAlltag fest verankert.
Bei Tischgebeten, Liedern, biblischen Geschichten und Gottesdiensten lernen die
Kinder Jesus und Gottes Schöpfung im Jahreskreislauf kennen.
Die Bewegungsbaustelle im
Eingangsbereich und das
nagelneue Bällebad lieben
die Kinder sehr und nutzen
es ausgiebig zum Turnen
und Toben. Sie können
so ihrem Bewegungsdrang freien Lauf lassen.
Die Waldwochen bieten den Kindern eine
tolle Möglichkeit, die Natur zu entdecken
und gleichzeitig den eigenen Körper mit
seinen Möglichkeiten und Grenzen zu erproben. Da dem Kindergarten-Team die
Bewegung und Naturerfahrung der Kinder
sehr am Herzen liegt, werden regelmäßig
Ausflüge auf den Bauernhof gemacht, auf
die Apfelbaumwiese oder auf den Kartoffelacker zum Kartoffeln ausbuddeln.
Vor genau 20 Jahren brannte die Schönbronner Halle nieder
Manche Ereignisse bleiben
einfach im Gedächtnis. So
wird es vielen Wildbergern
mit dem Feuer in der Schönbronner Halle gehen. Am 4.
März 1994, also vor genau
20 Jahren, brannte das Gebäude vollständig ab.
Wer zu dieser Zeit in Wildberg gelebt hat, der wird sich
erinnern. Am frühen Morgen
stand bei einer Schulklasse
Sportunterricht in der Schönbronner Halle auf dem Stundenplan. Schnell machte sich
Rauchgeruch bemerkbar, und gegen 8 Uhr
wurde die Feuerwehr alarmiert. Sämtliche
Einsatzkräfte aus allen Stadtteilen waren
an der Löschaktion beteiligt. Leider konnte
von der Halle, die völlig in Flammen aufging wie das Bild zeigt, nichts mehr ge-
rettet werden.
Das Feuer in der Schönbronner Halle war trauriger Höhepunkt einer Brandserie bei
der es insgesamt sechs Mal
(Schuppen, Garagen, Scheunen usw.) brannte, die Halle wurde gerade mal zehn
Jahre alt. Die Ursache konnte nie vollständig aufgeklärt
werden. Verdachtsmomente
gab es viele.
Mit Hilfe der Versicherungen,
eigenen Mitteln und durch tatkräftige Mithilfe der Schönbronner und Effringer Vereine konnte das
Gebäude – so wie die Halle heute steht –
wieder aufgebaut werden.
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Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
Mittwoch, 5. März 2014
Erfolgreiche Schüler der Musikschule Wildberg bei „Jugend musiziert“
Die Kinder wachsen an der Aufgabe
Da kann man nur gratulieren: Beim diesjährigen Regional-Wettbewerb von „Jugend musiziert“ in Remchingen und
Sindelfingen schnitten Schüler der Wildberger Musikschule wieder grandios ab.
Zwei von ihnen, Samira Breitling und
Barbara Lena Köbele, die als Gast von
der Musikschule Nagold die Klavierbegleitung übernommen hat, dürfen sogar
zum Landeswettbewerb fahren.
Einen ersten Preis sicherte sich Samira Breitling aus der Klasse von Jeannette
Bühler in der Kategorie „Gesang solo“. In
der Sparte „Holzbläserensemble“ schafften Lisa Hummel und Johanna von Altrock
aus der Klasse von Petra Roderburg-Eimann einen zweiten Preis. Ebenfalls einen
zweiten Preis erspielten sich Henry Bai am
Akkordeon (Klasse Ursula Staenglen) und
Carina Schroeder mit der Blockflöte (Klasse Petra Roderburg-Eimann) in der Bewertung „Akkordeon Kammermusik“.
„Auf diesen Erfolg können Schüler und Lehrer stolz sein“, sagte Bürgermeister Ulrich
Bünger, der zu diesem Ergebnis gratulierte.
Auch hofft er, dass die Leistung die Jungen und Mädchen ansporne, weiter dabei
zu bleiben. Einen Dank sprach er den Eltern aus, die ihre Kinder unterstützen und
sie durch „gelegentliche Motivationstäler“
begleiten. Und natürlich vergaß er auch
die Lehrkräfte der Musikschule nicht, die
„hervorragende Arbeit leisten“.
Musikschulleiterin Petra Roderburg-Eimann zeigte sich stolz auf „ihre“ Schützlinge. „Sie wachsen an den Vorbereitungen für so einen Wettbewerb.“ Und sie gab
ein Dankeschön an Ulrich Bünger zurück,
denn „ohne die Stadt als Träger wäre so
etwas gar nicht möglich.“
Grandioses Musik-Kabarett mit den „Schönen Mannheims“ in Wildberg
„Die müsst Ihr noch mal holen“
Ein volles Haus, grandiose Stimmung
und pure Fröhlichkeit zauberten die Sängerin und Schauspielerin Anne Krämer,
Operndiva Smaida Platais, Musicaldarstellerin Susanne Back und Pianistin Stefanie Titus als „Schöne Mannheims“ bei
ihrem Auftritt in die Stadthalle.
Die auf höchstem Niveau ausgebildeten
Stimmen in Alt, Mezzo und Sopran verzückten nicht nur im Dreiklang, sondern
auch bei den Soli. Eigene Kompositionen mischten sich unter bekannte Melodien wie „Bei mir biste scheen“, „Einer
wird kommen“, „Königin der Nacht“ oder
„Mon mec a moi“.
Nur die Texte dazu beschrieben vor allem
die Nöte beim „Klima“ der Frau, aber auch
die unterdrückte Lust oder den Frust von
denselben auf der Suche nach dem „Richtigen“. Der vermeintlich auserwählte (ideale?) Mann allerdings hätte es auch nicht
leicht gehabt. Die Aussage „Was glaubt
ihr, wen ich schon alles hinter mir habe!“
spricht eine deutliche Sprache.
Ein Musikkabarett der Extraklasse. Die Organisatoren des Kulturprogramms landeten schon den Volltreffer, als sie sich entschlossen, die „Schönen Mannheims“ zu
engagieren. Auslöser war die Sendung „ladies night“ im WDR-Fernsehen. Die Gäste konnten sich davon überzeugen, wie
schwer es ist, sich in ein enges, kurzes
und auch noch geschlitztes Abendkleid zu
werfen, ohne zu viel von sich zu zeigen.
Die charmanten Künstlerinnen hatten es
einfach drauf: Vielsprachig, mit geschliffenem Hochdeutsch und wo angebracht mit
dezenter Mannemer Gosch, machten sie
den Abend zu einem außergewöhnlichen
Erlebnis. „Unglaublich“, „toll“, „die müsst
ihr noch mal holen“ waren Kommentare
der begeisterten Besucher.
Opportunity feat. Steve Baker
Die nächste Wildberger Kulturveranstaltung lässt nicht lange auf sich warten:
Am Freitag, 14. März, 20 Uhr bringen Op-
portunity feat. Steve Baker
Acoustic-Genuss mit jeder
Menge Stimme auf die Bühne der Stadthalle. Los geht
es um 20 Uhr.
Diese Band ist anders. Nicht
nur, weil sich hier zwei Musiker und eine Musikerin
gefunden haben, die ihre
Instrumente perfekt und
gleichsam virtuos beherrschen. Dieses AcousticTrio hat obendrein noch drei
geniale Solo-Stimmen und
wunderschönen Harmoniegesang im Gepäck. Leichtfüßig-locker groovt Opportunity durch den
Abend und zelebriert Soul, Funk und Blues
ebenso beseelt wie Country und Americana. Dabei sorgen raffinierte Arrangements
und eigenständige Interpretationen dafür,
dass jeder Song stets seinen ganz eigenen Charakter bekommt, gar neu erfunden
wird. Faszinierend ungebunden präsentiert
Opportunity ein erlesenes Singer-Songwriter-Repertoire, verpasst Klassikern ein
ganz neues Kleid und poliert längst vergessene Vinyl-Juwelen wieder auf. Apropos Juwelen. Als „Special Guest“ sorgt
Harp-Ikone Steve Baker für das berühmte i-Tüpfelchen.
Eintrittskarten gibt es im Vorverkauf für
10 Euro (an der Abendkasse für 12 Euro)
über die Stadtverwaltung Wildberg unter der Telefonnummer 07054 201-125,
der E-Mail-Adresse kultur@wildberg.de
oder über www.reservix.de.
Mittwoch, 5. März 2014
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
Amtliche
Bekanntmachungen
Aus dem Gemeinderat
Am 20. Februar 2014 fand eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt, bei der folgende Themen behandelt wurden:
Informationen und öffentliche Bekanntmachungen
LEADER Heckengäu
Leader ist ein europäisches Förderprogramm mit dem Ziel,
die ländlichen Gebiete zu stärken und zu entwickeln. Die
LEADER-Förderung gibt es in festgelegten Programmgebieten. Mit dem neuen LEADER-Programm 2014 – 2020 ist
erstmals Gebieten, die in Randzonen von Verdichtungsräumen liegen – wie Wildberg – die Teilnahme möglich. Aus
diesem Grund haben sich insgesamt 22 Kommunen in vier
Landkreisen zu „LEADER Heckengäu“ zusammengeschlossen, um sich für dieses Förderprogramm zu bewerben.
LEADER Heckengäu ist unterteilt in HECKENGÄU Nord und
HECKENGÄU Süd. Wildberg ist im Aktionsgebiet HECKENGÄU Süd vertreten.
Wenn die Auszeichnung zur LEADER-Kulisse gelingt, werden
- ähnlich wie beim Förderprogramm PLENUM Heckengäu Projekte aus der Bürgerschaft mit einer Anschubfinanzierung
unterstützt und so die Entwicklung des ländlichen Raums
gestärkt. Und das zu den Themen: Leben und Arbeiten auf
dem Land im Einklang von Familie und Beruf, Kultur und
Natur – naturnaher, ländlicher Naherholungs- und Erlebnistourismus, Landschaftspflege und Naturschutz.
Unter www.leader-heckengäu.de können weitere Informationen bezogen werden.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis.
Postfiliale Effringen
Bürgermeister Bünger informierte die Anwesenden, dass die
bisherige Postfiliale zum 28.02.2014 schließt. Ab 01.04.2014
wird Reitsport Braun die Postfiliale in ihren Räumlichkeiten
wieder eröffnen.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2014 mit Wirtschaftsplänen für die Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und
„Abwasserentsorgung“
In der Sitzung wurde der vollständige Entwurf des Haushaltsplans 2014 mit den Entwürfen der Wirtschaftspläne für
die Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserentsorgung“ eingebracht.
Vorausgegangen waren nichtöffentliche Beratungen über die
Eckpunkte in der Gemeinderatssitzung am 23.01.2014 und
am 06.02.2014. Entsprechend den Vorgaben werden folgende Maßnahmen/Vorhaben gestrichen bzw. auf einen späteren
Zeitpunkt verschoben:
• Kürzung bei den Unterhaltungsmaßnahmen im Verwaltungshaushalt um 50.000 €. Damit erhöht sich die Zuführung zum Vermögenshaushalt auf 550.000 €;
• Kürzung des Planansatzes „Sanierung Schlossmauer“ um
netto 20.000 €;
• Verschiebung des dritten Bauabschnitts „Sanierung Kleinschwimmhalle“ im Bildungszentrum auf 2015. Die Eigenmittel belaufen sich auf netto 76.000 €;
• Reduzierung des Planansatzes bei der Flächennutzungsplanung: - 15.000 €
• Reduzierung der Eigenmittel bei der Sanierungsmaßnahme
„Unterstadt Wildberg“: netto - 98.000 €,
Impressum
Nummer 10 / Seite 5
• Kürzung des Jahresbaus „Straßen“ um 50.000 €,
• Verschiebung Treppe Forststraße, Sulz am Eck: - 40.000 €,
• Verschiebung der Restfinanzierung „Linksabbiegespur Silcherstraße“ (Restmittel: 32.000 €),
• Kürzung bei der Erneuerung der Straßenbeleuchtung:
- 5.000 €,
• Kürzung Sanierung Kriegsdenkmale: - 10.000 €,
• die Beschaffung eines Notstromgeräts (25.000 €) für die
Hallen wird auf 2015 verschoben.
Weitere kleinere Korrekturen am Entwurf machen es möglich,
dass der gesamte Haushalt 2014 (dies gilt auch für die Eigenbetriebe) ohne Nettoneuverschuldung auskommt.
In der erweiterten Finanzplanung bis 2019 (vorgeschrieben
ist die mittelfristige Finanzplanung bis 2017) sind die Hochbauvorhaben Feuerwehrhausneubau und Bauhofneubau dargestellt und „abgewickelt“. Bei diesen Vorhaben ist ein Gesamtaufwand von 8 Mio. Euro zu finanzieren. Dafür stehen
insgesamt bewilligte Zuschüsse in Höhe von 3,6 Mio. Euro
zur Verfügung. Außerdem eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 2,3 Mio. Euro. Auch unter normalen Umständen kann nach Auffassung der Verwaltung der
verbleibende Eigenanteil von 2,1 Mio. Euro eigentlich nicht
ohne Kredite finanziert werden.
Allerdings hat der Gemeinderat in seiner Beratung am
06.02.2014 festgelegt, dass – im gesetzlich vorgeschriebenen Finanzplanungszeitraum bis 2017 – keine Nettokreditaufnahme veranschlagt werden kann.
Es mussten deshalb Vorhaben gestrichen, in die Zukunft verschoben oder in Finanzierungsabschnitten gestreckt werden.
Darüber hinaus wurden die möglichen Grundstückserlöse
den Finanzverhältnissen angepasst veranschlagt.
Als Konsequenz der Kreisumlagenentwicklung (Steigerung
u.a. wegen der Verlustabdeckung bei den Krankenhäusern,
weiter steigende Sozialausgaben usw.) wurde festgelegt,
dass eine Anhebung der Hebesätze für die Realsteuern
(Grundsteuer und Gewerbesteuer) zum 01.01.2015 notwendig ist. Die notwendige Steuersatzung soll im Herbst 2014
mit Wirkung zum 01.01.2015 beschlossen werden.
Die Verwaltung hatte im Rahmen der Einbringung des Haushaltsentwurfs in der Sitzung weitere Erläuterungen gegeben.
Es ist vorgesehen, den Haushalt 2014 und die Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe am 27. März 2014 in öffentlicher
Sitzung durch den Gemeinderat zu beschließen.
Der Gemeinderat nahm von den Ausführungen der Verwaltung im Rahmen der Einbringung des Haushalts Kenntnis.
Bauleitplanung „Alter Kuppinger Weg / Im Dinkelacker II“,
Gemarkung Sulz am Eck; Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §13a Baugesetzbuch (BauGB)
• Abwägung der im Zuge der Entwurfsoffenlage nach § 3 II
und § 4 II BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen
• Satzungsbeschluss
Auf Basis des Beschlusses des Ortschaftsrates des Stadtteils Sulz am Eck soll bei neuen Baugebietsentwicklungen
keine klassische Außenentwicklung mehr vollzogen werden.
Aus diesem Grund liegt der Fokus in diesem Stadtteil auf
der Mobilisierung von vorhandenen Baulandreserven. In diesem Zusammenhang existiert am östlichen Ortsausgang ein
über eine Sticherschließung erschlossenes Entwicklungspotenzial für zwei Bauplätze, welches jedoch bislang nicht über
den rechtskräftigen Bestandsbebauungsplan abgedeckt ist.
Hierbei existiert sowohl südlich der Kuppinger Straße wie
auch entlang des Kuppinger Wegs eine Bestandsbebauung, die nach Osten auskragt und den heutigen Siedlungsrand ausbildet. Ziel der städtebaulichen Entwicklung ist das
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Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Ulrich Bünger, Marktstraße 2, 72218 Wildberg - für „Was sonst noch interessiert“ und den
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Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
Schließen dieser baulich-siedlungsstrukturellen Lücke und
das Nutzen der Bestandserschließung zur Generierung eines
erweiterten Baulandangebotes für den Stadtteil Sulz am Eck.
Da die geplante Bebauung nicht nach § 34 BauGB beurteilt
werden kann, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans der
Innenentwicklung nach § 13a BauGB erforderlich. Ein Verfahren nach § 13a BauGB ist möglich, da der Bebauungsplan sich auf eine städtebaulich vorgeprägte Siedlungsstruktur
bezieht und das Ziel einer wohnbaulichen Nachverdichtung
verfolgt. Die Schwellenwerte nach § 13a (1) Nr. 1 werden
über die Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung nicht
erreicht. Andere im räumlichen Zusammenhang stehende Vorhaben und Planungsabsichten existieren im Umfeld des Bebauungsplangeltungsbereichs nicht. Über den Bebauungsplan
werden keine Vorhaben begründet, welche der Pflicht zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen.
Der Geltungsbereich beinhaltet das Flurstück Nr. 1039 sowie
Teile der Flurstücke Nr. 1027, 1040 und 1049 und umfasst
eine Flächengröße von ca. 0,17 ha.
Ein dementsprechender Aufstellungsbeschluss wurde im Gemeinderat am 28.02.2013 / 26.09.2013 (Änderungsaufstellungsbeschluss) öffentlich gefasst.
Auf Basis der Billigung des Entwurfs des Bebauungsplans
in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.09.2013 lag
der Bebauungsplan nach Bekanntmachung am 01.10.2013
vom 10.10.2013 bis zum 11.11.2013 im Rathaus der Stadt
Wildberg zur Einsichtnahme aus. Desweiteren hatten die
Behörden vom 07.10.2013 bis zum 11.11.2013 Gelegenheit
zur Stellungnahme.
Auf Basis der Rückläufe haben sich Anpassungen im Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften ergeben,
welche den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen sind.
Ein Sachvortrag zu den eingegangenen Anregungen, zu den
Abwägungsvorschlägen und zu dem dem Satzungsbeschluss
zugrunde liegenden Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften erfolgte in der Sitzung.
Die zum Entwurf des Bebauungsplans im Zuge der Beteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB
vorgetragenen Anregungen der Öffentlichkeit und der Behörden wurden vom Gemeinderat geprüft und wurden nach
Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend dem vorliegenden
Abwägungsvorschlag behandelt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Bebauungsplan
mit örtlichen Bauvorschriften nach § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m.
§ 4 GemO als Satzung.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die Bekanntmachung durchzuführen und die Behörden über das Abwägungsergebnis zu informieren.
Bauleitplanung „3. Änderung Tannenstraße, Götzenbachweg, Werre, Stichweg“, Gemarkung Effringen; Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
• Abwägung der im Zuge der Entwurfsoffenlage nach § 3
(2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen und
Stellungnahmen
• Satzungsbeschluss
Im rechtskräftigen Bestandsbebauungsplan „Tannenstraße /
Götzenbachweg / Werre / Stichweg“ sind die Flurstücke
772 und 775/2 bislang nicht für eine Bebauung vorgesehen.
Im Zuge der Bemühungen um bauliche Entwicklungsoptionen im Innenbereich ist bei beiden Flurstücken festzustellen,
dass eine Bebauung aus städtebaulicher Sicht sowohl möglich wie auch sinnstiftend erscheint. Hierzu ist eine Änderung
des rechtskräftigen Bestandsbebauungsplans „Tannenstraße
/ Götzenbachweg / Werre / Stichweg“ notwendig. Dies soll
als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
durchgeführt werden.
Ein Verfahren nach § 13a BauGB ist möglich, da der Bebauungsplan sich auf eine städtebaulich vorgeprägte Siedlungsstruktur bezieht und das Ziel einer wohnbaulichen Nachverdichtung verfolgt. Die Schwellenwerte nach § 13a Abs. 1 Nr.
1 werden über die Festsetzung des Maßes der baulichen
Nutzung nicht erreicht. Über den Bebauungsplan werden
keine Vorhaben begründet, welche der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen.
Andere im räumlichen Zusammenhang stehende Vorhaben
Mittwoch, 5. März 2014
und Planungsabsichten existieren im Umfeld des Bebauungsplangeltungsbereichs nur insoweit, als dass in den rückwärtigen Grundstücksbereichen entlang der Hinteren Gasse
eine Entwicklungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.2
BauGB aufgestellt werden soll. Hierbei handelt es sich um
einen Geltungsbereich von rund 0,54 ha, welcher zudem
entlang der Hinteren Gasse mit einer Bestandsbebauung
belegt ist. Insofern werden die Schwellenwerte auch unter
Berücksichtigung dieser Planungsabsicht nicht überschritten.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „3. Änderung Tannenstraße, Götzenbachweg, Werre, Stichweg“ beinhaltet die
Flurstücke 186, 772 und 775/2 und umfasst eine Flächengröße von ca. 0,18 ha.
Entsprechend der obigen Plangebietsabgrenzung wurde der
Aufstellungsbeschluss für ein Bebauungsplanverfahren nach
§ 13a BauGB in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am
24.10.2013 gefasst.
Zudem wurde der Entwurf des Bebauungsplans gefertigt
und es wurden Gespräche mit den Eigentümern hinsichtlich der Bebauungsplanfestsetzungen geführt. Vor diesem
Hintergrund wurden in der öffentlichen Gemeinderatssitzung
am 24.10.2013 und auch der Entwurfsbeschluss und der
Beschluss für die Entwurfsoffenlage nach § 3 (2) und § 4
(2) BauGB gefasst.
In der Folge lag der Bebauungsplan nach Bekanntmachung
am 20.11.2013 vom 28.11.2013 bis zum 07.01.2014 im Rathaus der Stadt Wildberg zur Einsichtnahme aus. Desweiteren
hatten die Behörden vom 05.12.2013 bis zum 13.01.2014
Gelegenheit zur Stellungnahme.
Auf Basis der Rückläufe haben sich Anpassungen im Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften ergeben,
welche den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen sind. In
der Summe konnte nun basierend auf der Entwurfsstellungnahme der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Ein Sachvortrag zu den eingegangenen Anregungen, zu den
Abwägungsvorschlägen und zu dem dem Satzungsbeschluss
zugrunde liegenden Bebauungsplan und örtlichen Bauvorschriften erfolgte in der Sitzung.
Die zum Entwurf des Bebauungsplans im Zuge der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB vorgetragenen
Anregungen der Öffentlichkeit und der Behörden wurden
vom Gemeinderat geprüft und wurden nach Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend dem vorliegenden Abwägungsvorschlag behandelt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Bebauungsplan
mit örtlichen Bauvorschriften nach § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m.
§ 4 GemO als Satzung.
Er beauftragte die Verwaltung, die Bekanntmachung durchzuführen und die Behörden über das Abwägungsergebnis zu
informieren.
Bauleitplanung Entwicklungssatzung Hintere Gasse, Gemarkung Effringen; Satzung nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 2 BauGB
• Abwägung der im Zuge der Entwurfsoffenlage nach § 3
(2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen und
Stellungnahmen
• Beschluss der Satzung
Der Bereich der Hinteren Gasse ist durch eine Bebauung
geprägt, welche sich neben der auf die Hintere Gasse ausgerichteten Hauptgebäude auch auf rückwärtige Gebäudestrukturen bezieht, welche sich in der zweiten Reihe angliedern und an einen größeren Freiraum zwischen der Hinteren
Gasse, der Pfarrgasse und der Tannenstraße angrenzen.
Das Gesamtgebiet ist im Flächennutzungsplan als Bestandsmischbaufläche dargestellt, in der baurechtlichen Beurteilung
bildet der zusammenhängende rückwärtige Freiraum aufgrund
der fehlenden baulichen Vorprägung jedoch derzeit keine Anhaltspunkte für eine Beurteilung nach § 34 BauGB, sondern
ist letztlich als Außenbereich im Innenbereich zu werten.
Im Bereich der Hinteren Gasse existiert aktuell ein Bauwunsch, welcher sich nach Abbruch eines Bestandsgebäudes auf eine bauliche Entwicklung in der zweiten und dritten
Reihe bezieht und in der Folge derzeit nicht nach § 34
BauGB beurteilbar und damit umsetzbar ist.
Vor dem Hintergrund, dass einerseits der Stadt Wildberg
daran gelegen ist, die Innenentwicklung zu forcieren und
Mittwoch, 5. März 2014
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
andererseits aber auch der Freiraum als Qualitätsmerkmal in
seinen zentralen Grundzügen erhalten werden soll, wurde gemeinsam mit dem Landratsamt Calw nach einer baurechtlich
tragfähigen Lösung gesucht, die bauliche Entwicklung entlang
des rückwärtigen Bereichs entlang der Hinteren Gasse klar
planungsrechtlich zu definieren und andererseits aber weiterhin den inneren Freiraum von Bebauung freizuhalten. Mit dem
Instrument der Entwicklungssatzung (Satzung nach § 34 (4)
Satz 1 Nr.2 BauGB) besteht in diesem Rahmen die Option,
bislang nicht nach § 34 BauGB beurteilbare Teilflächen als
im Zusammenhang bebaute Ortsteile festzulegen, wenn sie
im Flächennutzungsplan enthalten sind, was hier der Fall ist.
Die Entwicklungssatzung definiert die rückwärtigen Bereiche
entlang der Hinteren Gasse als bebauter Ortsteil und ermöglicht so eine bauliche Entwicklung, welche nach den Maßstäben des § 34 (1) BauGB zu beurteilen ist. Gleichzeitig zieht
die Entwicklungssatzung zum Freiraum eine klare Grenze und
zusammen mit den Festlegungen des Bebauungsplans Tannenstraße bleibt damit der zentrale Freiraum von Bebauung frei.
Die Voraussetzungen für ein Satzungsverfahren nach § 34 (4)
Nr. 2 BauGB (Entwicklungssatzung) sind gegeben:
• Die vorgesehene bauliche Entwicklung ist mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar (planerische
Absicht Ausweisung Flächennutzungsplan, städtebauliche
Vorprägung der Bebauung entlang der Hinteren Gasse),
• es werden mit der geplanten, funktional einem Dorfgebiet
entsprechenden Nutzung keine Vorhaben begründet, die
der Pflicht zur Durchführung einer Unverträglichkeitsprüfung unterliegen,
• es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung
der in § 1 (6) Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter
(Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und der europäische Vogelschutzgebiete).
Im Zuge des Satzungsverfahrens ist vorgesehen, die zukünftige Bebauung grundsätzlich nach den Anforderungen des §
34 BauGB zur beurteilen (bspw. im Hinblick auf Art und Maß
der baulichen Nutzung). Lediglich im Kontext zu der maximalen Zahl an Wohneinheiten werden ergänzende Vorschriften getroffen, um durch die Vermeidung einer zu massiven
Entwicklung von Wohneinheiten den Druck auf das eingeschränkte Parkierungsangebot entlang der Hinteren Gasse
(bspw. durch Besucher, Anlieferer etc.) zu beschränken.
Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass bei einer späteren Bebauung weiterhin fachgesetzliche Regelungen (bspw.
Artenschutz, Immissionsschutz) zu beachten sind und hier
ggfs. auch Nutzungseinschränkungen bestehen.
Der Billigungsbeschluss des Entwurfs der Satzung und der
Beschluss zur Einleitung des Satzungsverfahrens wurden in
der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24.10.2013 gefasst.
In der Folge lag der Entwurf der Satzung nach Bekanntmachung am 20.11. 2013 vom 28.11.2013 bis zum 07.01.2014
im Rathaus der Stadt Wildberg zur Einsichtnahme aus. Des
Weiteren hatten die Behörden vom 05.12.2013 bis zum
13.01.2014 Gelegenheit zur Stellungnahme.
Auf Basis der Rückläufe hatten sich Anpassungen im Satzungstext ergeben. In der Summe konnte auch hier - basierend auf der Entwurfsstellungnahme - der Beschluss der
Satzung gefasst werden.
Ein Sachvortrag zu den eingegangenen Anregungen und zu
den Abwägungsvorschlägen sowie zum fortgeschriebenen
Satzungstext erfolgte in der Sitzung.
Die im Zuge der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4
(2) BauGB vorgetragenen Anregungen der Öffentlichkeit und
der Behörden wurden geprüft und wurden nach Abwägung
der öffentlichen und privaten Belange untereinander und
gegeneinander entsprechend dem vorliegenden Abwägungsvorschlag behandelt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Entwicklungssatzung „Hintere Gasse“ entsprechend § 10 Abs. 1 BauGB
i.V.m. § 4 GemO als Satzung.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die Bekanntmachung durchzuführen und die Behörden über das Abwägungsergebnis zu informieren.
Neubau Feuerwehrhaus
a) Vergabe der Sanitärinstallation
b) Vergabe der Heizungs- und Lüftungsbauarbeiten
Nummer 10 / Seite 7
c) Vergabe der Elektroinstallationsarbeiten
Der Gemeinderat fasste in der öffentlichen Sitzung am
18.10.2012 den Baubeschluss und erteilte die Freigabe zur
Ausschreibung. Die (öffentliche) Ausschreibung der Gewerke
laut a) bis c) erfolgte am 07.12.2013. Die Zuschlags- und Bindefrist endet jeweils am 31.03.2014. Für die einzelnen Gewerke sind die folgenden Ausführungszeiten angegeben worden:
• Sanitärinstallation: 17.03.2014 – 03.10.2014
• Heizung / Lüftung: 17.03.2014 – 03.10.2014
• Elektroarbeiten: 17.03.2014 – 03.10.2014
Die Submission fand am 30.01.2014 statt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag für
a) die Sanitärinstallationsarbeiten an die günstigste Bieterin,
die Firma Chr. Günther GmbH in Nagold, zum Angebotspreis
von brutto 126.924,98 € zu vergeben;
b) die Heizungs- und Lüftungsbauarbeiten an die günstigste
Bieterin, die Firma Heizbross GmbH in Nagold, zum Angebotspreis von brutto 263.214,58 € zu vergeben und
c) die Elektroinstallationsarbeiten an die günstigste Bieterin,
die Firma Elektro Wurster in Bad Liebenzell, zum Angebotspreis von brutto 351.318,82 € zu vergeben.
Allgemein für alle Stadtteile
Bauleitplanung „3. Änderung Tannenstraße,
Götzenbachweg, Werre, Stichweg“
Gemarkung Effringen; Bebauungsplan der
Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans sowie
der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften
• Inkrafttreten des Bebauungsplanes sowie der örtlichen
Bauvorschriften
Der Gemeinderat hat am 20.02.2014 in öffentlicher Sitzung
den Bebauungsplan „3. Änderung Tannenstraße, Götzenbachweg, Werre, Stichweg“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.
V. mit § 4 GemO als Satzung beschlossen. Ferner hat der
Gemeinderat in dieser Sitzung die örtlichen Bauvorschriften
für das Gebiet „3. Änderung Tannenstraße, Götzenbachweg,
Werre, Stichweg“ gemäß § 74 LBO i. V. mit § 4 GemO als
Satzung beschlossen.
Für den Planbereich ist die Plandarstellung des Satzungsbeschlusses vom 20.02.2014 mit Umgrenzung des Geltungsbereichs maßgebend.
Er ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt, die genauen Grenzen sind der im Stadtbauamt einzusehenden
Plandarstellung zu entnehmen:
Nummer 10 / Seite 8
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
Der Bebauungsplan sowie die örtlichen Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10, Abs. 3
BauGB).
Die Plandarstellung des Bebauungsplans, die textlichen
Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften und die Begründung mit artenschutzrechtlicher Prüfung werden im
Stadtbauamt Wildberg, Marktstraße 1 (Zimmer 2), während
den bei der Stadt üblichen Dienststunden zu jedermanns
Einsicht bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen
Auskunft gegeben.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB
über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im
Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4
BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen
wird hingewiesen.
Eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 BauGB beachtliche
Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2
BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans
sowie nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel
des Abwägungsvorgangs werden gemäß § 215 Abs. 1 Nr.
1 – 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines
Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Wildberg geltend gemacht worden sind.
Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, dazulegen.
Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder von Verfahrens- oder Formvorschriften auf Grund der GemO zu Stande
gekommen, gilt sie nach § 4 Abs. 4 GemO ein Jahr nach
dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande
gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO
wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die
Verletzung der Verfahrens- oder Formschriften gegenüber
der Stadt Wildberg unter Bezeichnung des Sachverhalts, der
die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht
worden ist. Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Nr. 2 GemO
geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der
Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Ulrich Bünger
Bürgermeister
Bauleitplanung „Alter Kuppinger Weg /
Im Dinkelacker II“ Gemarkung Sulz am Eck;
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach
§ 13a BauGB
Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans sowie
der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften
• Inkrafttreten des Bebauungsplanes sowie der örtlichen
Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Stadt Wildberg hat am 20.02.2014
in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Alter Kuppinger
Weg / Im Dinkelacker II“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V.
mit § 4 GemO als Satzung beschlossen. Ferner hat der Gemeinderat in dieser Sitzung die örtlichen Bauvorschriften für
das Gebiet „Alter Kuppinger Weg / Dinkelacker II““ gemäß §
74 LBO i. V. mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
Für den Planbereich ist die Plandarstellung des Satzungsbeschlusses vom 20.02.2014 mit Umgrenzung des Geltungsbereichs maßgebend.
Mittwoch, 5. März 2014
Er ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt, die genauen Grenzen sind der im Stadtbauamt einzusehenden
Plandarstellung zu entnehmen:
Der Bebauungsplan sowie die örtlichen Bauvorschriften treten
mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10, Abs. 3 BauGB).
Die Plandarstellung des Bebauungsplans, die textlichen
Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften und die Begründung mit artenschutzrechtlicher Prüfung werden im
Stadtbauamt Wildberg, Marktstraße 1 (Zimmer 2), während
den bei der Stadt üblichen Dienststunden zu jedermanns
Einsicht bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen
Auskunft gegeben.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB
über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im
Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4
BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen,
wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren
gestellt ist, wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der
Abwägung nach § 214 Abs. 3 BauGB sind gemäß § 215
Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines
Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber
der Stadt Wildberg geltend gemacht worden sind. Bei der
Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder
den Mangel begründen soll, schriftlich darzulegen (§ 215
Abs. 1 BauGB).
Nach § 4 Abs. 4 GemO i.V.m. § 4 Abs. 5 GemO gilt die
Satzung – sofern sie unter Verletzung von Verfahrens- und
Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der
Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen sind – ein Jahr nach Bekanntmachung als von
Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO
wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die
Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber
der Stadt Wildberg unter Bezeichnung des Sachverhalts, der
die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht
worden ist.
Ulrich Bünger
Bürgermeister
Mittwoch, 5. März 2014
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
Gemeinderat Wildberg
Technischer Ausschuss
Die nächste öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses findet am Donnerstag, 13. März 2014, statt. Sitzungsort
und Tagesordnung werden in der nächsten Ausgabe des
Mitteilungsblatts bekannt gegeben.
Ortschaftsrat Effringen
Am Dienstag, 11. März 2014, findet um 19:00 Uhr im Rathaus Effringen eine öffentliche Orttschaftsratssitzung statt.
Tagesordnung:
§ 1
Anhörung des Ortschaftsrats zum Haushaltsplan 2014
einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe
„Wasserversorgung“ und „Abwasserentsorgung“
§ 2
Konzeptvorschlag zur Zukunft der Backhäuser
§ 3
Anfragen und Anregungen
Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung herzlich eingeladen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Uwe Traub
Stv. Ortsvorsteher
Ortschaftsrat Schönbronn
Am Dienstag, 11. März 2014, findet um 20:00 Uhr im Rathaus Schönbronn eine öffentliche Ortschaftsratssitzung statt.
Tagesordnung
§ 1
Anhörung des Ortschaftsrats zum Haushaltsplan 2014
einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe
„Wasserversorgung“ und „Abwasserentsorgung“
§ 2
Anfragen und Anregungen
Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung herzlich eingeladen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Kurt Großmann
Stv. Ortsvorsteher
Europawahl 2014
Unionsbürgerinnen und -bürger auch in Deutschland
wahlberechtigt
Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, können an der Europawahl
am 25. Mai 2014 in der Bundesrepublik Deutschland auch
die hier wohnenden Bürgerinnen und Bürger der anderen 27
Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) teilnehmen. Seit der Europawahl 1994 kann jede wahlberechtigte Unionsbürgerin beziehungsweise jeder wahlberechtigte
Unionsbürger das aktive Wahlrecht entweder im Wohnsitzmitgliedstaat oder im Herkunftsmitgliedstaat ausüben. Das
Wahlrecht darf jedoch nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.
Unionsbürgerinnen und -bürger, die an der Wahl der Abgeordneten der Bundesrepublik Deutschland für das Europäische Parlament teilnehmen möchten, müssen in das Wählerverzeichnis der Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnorts
eingetragen sein.
Für Unionsbürgerinnen und -bürger, die bereits bei der Europawahl 2009 in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen waren, erfolgt die Eintragung in das Wählerverzeichnis ihres Wohnortes für die Europawahl 2014 automatisch.
Sie erhalten bis zum 4. Mai 2014 ihre Wahlbenachrichtigung.
Alle anderen Unionsbürgerinnen und -bürger, die in Deutschland an der Europawahl 2014 teilnehmen wollen, müssen bis
zum 4. Mai 2014 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dies betrifft auch Unionsbürgerinnen und
-bürger, die in der Zwischenzeit ins Ausland weggezogen
waren, jetzt aber wieder in Deutschland wohnen oder die auf
Antrag aus dem Wählerverzeichnis gestrichen worden sind.
In Zweifelsfällen erteilt die Gemeindebehörde des Wohnortes
weitere Auskünfte.
Nummer 10 / Seite 9
Die erforderlichen Antragsformulare sowie nähere Informationen zu den genauen Voraussetzungen für das Wahlrecht in
Deutschland und dem Verfahren der Eintragung in das Wählerverzeichnis finden alle Unionsbürgerinnen und -bürger auf
der Internetseite des Bundeswahlleiters im Bereich „Service
für Unionsbürgerinnen und -bürger“ unter
www.bundeswahlleiter.de.
Ab sofort sind die Antragsformulare auch beim
Bürgerservice Wildberg erhältlich.
Unionsbürgerinnen und -bürger, die Kandidatinnen beziehungsweise Kandidaten ihres Herkunftslandes für das Europäische Parlament wählen möchten, wenden sich bitte an
die zuständigen Stellen ihres Herkunftslandes. Die Auslandsvertretungen der Herkunftsländer erteilen weitere Rechtsund Verfahrensauskünfte. Wer bei der letzten Europawahl
2009 in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen
war, muss in diesem Fall bis zum 4. Mai 2014 einen Antrag
bei der Gemeindebehörde des Wohnorts in Deutschland
stellen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden.
Unionsbürgerinnen und -bürger können sich auch als Wahlbewerberin oder Wahlbewerber für die Europawahl 2014 in
der Bundesrepublik Deutschland von Parteien und sonstigen
politischen Vereinigungen aufstellen lassen.
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters, Telefon: (0611) 75-4863,
Kontakt: www.bundeswahlleiter.de
Mitgliedstaaten der Europäischen Union:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich,
Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien,
Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.
Sozialnachrichten
VdK
Sozialverband VdK
Kreisverband Calw
Am Dienstag, 11. Februar, findet von 14.00 Uhr bis 16.00
Uhr im Rathaus der Stadt Wildberg eine Sozialberatung statt.
Der Zugang ist behindertengerecht.
Die Beratung ist kostenlos und nicht an eine Mitgliedschaft
im VdK gebunden. Sie steht allen Menschen offen, die Rat
und Hilfe bei sozialen Problemen suchen.
Eine telefonische Anmeldung ist aus organisatorischen Gründen erforderlich. - Tel. 07459 915914
Wöchentliche Müllabfuhr
in der Gesamtstadt
Gelber Sack / Gelbe Tonne
Stadtteil Effringen
Freitag, 7. März
Papierabfuhr
Stadtteile Wildberg, Schönbronn
Freitag, 7. März
Stadtteile Effringen, Gültlingen, Sulz am Eck
Montag, 10. März
Nummer 10 / Seite 10
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
Mittwoch, 5. März 2014
Pflegestützpunkt Landkreis Calw
Ambulante Dienste
Der organisierte ärztliche Bereitschaftsdienst ist unter der
Woche unter der Telefonnummer 01805 19292 154 zu erreichen.
Die Bereitschaftszeiten sind von Mo. bis Do. von 19 - 7 Uhr
am Folgetag, am Wochenende von Fr. 19 Uhr bis Mo. 7 Uhr.
Bei Feiertagen vom Vorfeiertag 19 Uhr bis 7 Uhr des nächsten normalen Arbeitstages.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Tel. 01805 19292-154
Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst
Tel. 01805 19292-160
Augenärztlicher Bereitschaftsdienst
Tel. 01805 19292-123
Samstag 07.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr
feiertags 07.00 Uhr bis zum folgenden Tag 07.00 Uhr
Tel. 07051 9362200
Zahnarzt
Samstags, sonntags und feiertags von 10.00 Uhr bis 11.00
Uhr und von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr. In der übrigen Zeit
ist der Dienst habende Zahnarzt nur in dringenden Fällen
telefonisch erreichbar.
08./09. März - Dr. Marc Edel, Hohe Straße 1, Haiterbach,
Tel. 07456 481
Tierarzt
Heiner Schenk, Tierarztpraxis in Wildberg, Tel. 07054 5237
Eine eventuelle Vertretung wird bei Anruf über Anrufbeantworter angegeben.
Apotheke Wildberg
Montag bis Freitag von 08.30 bis 12.30 Uhr
Samstag von 08.30 bis 13.00 Uhr
Montag, Mittwoch, Donnerstag von 14.30 bis 18.30 Uhr
Dienstag, Freitag von 14.30 bis 20.00 Uhr
Zusätzlich an jedem Samstag (außer feiertags) zwischen
18.30 Uhr und 19.30 Uhr
• Nächster Notdienst: Donnerstag, 13. März ab 08.30 Uhr
bis Freitag, 14. März, 08.30 Uhr - Tel. 07054 5132
Weitere Notdienste sehen Sie im Notdienst-Display an der
Wildberger Apotheke oder Sie rufen kostenlos an unter 0800
0022833 (geben Sie hier bitte die Postleitzahl für Wildberg
an)
Fachdienst Kindertagespflege im Landkreis Calw
Michèle Maisenbacher, Silvia Murphy, Gabriele Bünger
Landratsamt Calw, Vogteistraße 42-46, 75365 Calw
Tel. 07051 160-146, michele.maisenbacher@kreis-calw.de,
silvia.murphy@kreis-calw.de,
gabriele.buenger@kreis-calw.de,
Termine nach Vereinbarung
Abteilung Gesundheit und Versorgung
Landratsamt Calw, Vogteistraße 42-46, 75365 Calw, Haus B,
Ebene 4, Tel. 07051 160-0
Amtsärztliche Sprechstunde:
Dienstag + Donnerstag, nach Vereinbarung, Tel. -932
Infektionsschutzbelehrungen für Beschäftigte in Lebensmittelbetrieben und Küchen (nach Vereinbarung) Tel. -942
Beratung zu übertragbaren Krankheiten, Tel. -938
Tuberkulose-Beratung, nach Vereinbarung, Tel. -942
AIDS- und STD-Beratung / HIV-Test (nach Vereinbarung)
Tel. -942
Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung, Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr(nach Vereinbarung) Tel. -940
Sozialpsychiatrische Beratung (nach Vereinbarung) Tel. -931
Gesundheitsförderung und Prävention, Tel. -655
Reise-Impfberatung, Tel. -931
Umweltmedizinische Beratung (nach Vereinbarung)
Tel. -934
Frauenhaus Calw - Tel. 07051 78281
Zufluchtsstätte für gewaltbetroffene Frauen und Kinder
Telefonseelsorge Nordschwarzwald
Tel. 0800 1110111
DRK
Mobile Soziale Dienste
Tel. 07051 7009-140 oder -141
Frauenselbsthilfe nach Krebs
Landesverband Baden-Württemberg e.V. Calw und Wildberg
Unter Schirmherrschaft der Deutschen Krebshilfe e.V.
Information, Beratung, Hilfe: Karin Heldmayer, Tel. 07051
13636
Diakoniestation Wildberg
www.diakoniestation-wildberg.de
Am Spießtor 14, Tel. 9298-500, Fax 9298-199
Sprechzeiten: Montag – Freitag von 10.00– 12.00 Uhr
Ansprechpartnerinnen:
Pflegedienstleitung: Ursula Beetz
Qualitätssicherung: Birgit Dittus
• Essen auf Rädern - Frisch gekocht im Alten- und Pflegeheim
• Hausnotruf
Sicher zu Hause leben, schnelle Hilfe bei Bedarf
24 Stunden in pflegerischen Notfällen
• Tagespflege
geöffnet: montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Ansprechpartner: Ulrich Lutz oder Irina Oswald Tel: 9298-0
bitte hier ausschneiden
Ärztliche Notfallpraxis Calw im Krankenhaus Calw
http://www.pflegestuetzpunkt-landkreis-calw.de
Beratung und Informationen zu allen Fragen rund um das
Thema Pflege: Landratsamt Calw, Vogteistraße 42-46, 75365
Calw, Haus B, Zimmer B 516, Tel. 07051 160-329
Montag - Donnerstag
09.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 18.30 Uhr
Mittwoch, 5. März 2014
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
Weißer Ring
Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e.V.
Info-Tel. bundesweit kostenlos 116006, Außenstelle Calw
07082 4131725
bitte hier ausschneiden
Baden-Württembergischer Landesverband für
Prävention und Rehabilitation
Bahnhofstr. 31, 75365 Calw, Tel.: 07051-93616,
Fax: 07051-936188, E-Mail: fs-calw@bw-lv.de
Beratungsgespräche sind nach Terminvereinbarung auch in
Bad Wildbad-Calmbach und in Nagold möglich.
Offene Sprechstunde in Nagold, Inselstr. 1
Legale Suchtmittel und stoffungebundene Süchte:
Mittwoch 13:00 – 15:00 Uhr (ohne Voranmeldung)
Illegale Suchtmittel:
Dienstag 14:00 – 16:00 Uhr (mit Voranmeldung)
Offene Sprechstunde in Calw, Bahnhofstr. 31
Legale Suchtmittel und stoffungebundene Süchte:
Donnerstag, 13:30 – 15:30 Uhr (ohne Voranmeldung)
Illegale Suchtmittel:
Donnerstag 14:30 – 15:30 Uhr (mit Voranmeldung)
Darüber hinaus bietet die Fachstelle Sucht regelmäßig stattfindende Selbsthilfe- und Therapiegruppen, Veranstaltungen
zur Suchtprävention und ein Kursangebot zur Nikotinentwöhnung an.
Kinderschutzbund Calw, Kreisverband Calw e.V.
Nummer 10 / Seite 11
Sprechzeiten und Schalterstunden
Stadtverwaltung Wildberg
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E-Mail
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Wir haben für Sie geöffnet:
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Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr
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Montag bis Freitag von 07.30 bis 12.30 Uhr
Dienstag von 14.00 bis 18.30 Uhr
Samstag von 10.00 bis 12.00 Uhr
Ortsverwaltung Effringen
Tel. 201-900, Fax 201-905
Dienstag von 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr
Ortsverwaltung Gültlingen
Tel. 201-600, Fax 201-604
Kontakte: Geschäftsstelle und Beratung, Tel. 07051 934469
Fax 07051 937155, E-Mail: info@kinderschutzbund-calw.de
Montag von 16.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 08.00 bis 12.00 Uhr
Ortsverwaltung Schönbronn Tel. 5128
Notrufe
Freitag von 10.00 bis 12.00 Uhr
Ortsverwaltung Sulz am Eck Tel. 201-800, Fax 201-803
Feuerwehr und Rettungsdienst
Polizei
Polizeiposten Wildberg
Polizeirevier Nagold
Stadtverwaltung Wildberg
Wasserversorgung außerhalb der
Dienstzeit
Abwasserbeseitigung außerhalb der
Dienstzeit
112
110
5136
07452 9305-0
201-0
Mittwoch von 16.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr
Sprechstunden von Ortsvorsteher Eberhard Fiedler in Sulz
am Eck:
Mittwoch von 17.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 10.00 bis 12.00 Uhr
0171 3335412
Notariat Wildberg
0171 3335424
Hospizgruppe Wildberg e.V.
Beratung und Begleitung von Sterbenden und deren Angehörigen
Mobil: 0173 1085875
E-Mail: hospizgruppe-wildberg@gmx.de
Außensprechstunde des Pflegestützpunkts
Am Montag, 17. März, findet von 14.00 bis 16.00 Uhr
die monatliche Außensprechstunde des Pflegestützpunktes
Landkreis Calw in Nagold in der VHS am Vorstadtplatz 15
statt.
Die Pflege von Angehörigen kann eine große Herausforderung sein, der Pflegestützpunkt informiert über Möglichkeiten
zur besseren Bewältigung und Organisation der Pflege und
über mögliche Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch.
Um eine Terminvereinbarung für ein Beratungsgespräch unter der Rufnummer 07051 160329 wird gebeten.
Das Notariat Wildberg ist am Dienstag, 11. März,
wegen einer dienstlichen Veranstaltung nicht besetzt !
Notar Stefan Kalscheuer
Tel. 5292,
Info: www.notariat-wildberg.de
Montag bis Freitag
08.30 bis
Montag bis Donnerstag
13.00 bis
Postagentur Wildberg
Tel. 7249
Getränkemarkt Kern, Talstraße 57
Montag bis Freitag
09.00 bis
und von
14.30 bis
sowie Samstag
08.30 bis
Fax 928194
12.00 Uhr
16.30 Uhr
12.30 Uhr
18.30 Uhr
13.00 Uhr
Post-Service in Effringen
Ab 1. April ist die Postfiliale bei Reitsport Braun, Werre 42
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr: 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi: 08.30 bis 09.30 Uhr
Sa: 10.00 bis 12.00 Uhr
Deutsche Bahn AG
Auskunft für Reisezüge und Fahr-0800 1507090
preise
Fahrkartenausgabe Nagold
Tel. und Fax 07452 4071
Nummer 10 / Seite 12
Kloster Maria Reuthin
Museum Wildberg
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
Besuchszeiten
Sonn- und Feiertag
13 bis 16 Uhr
ab März 11 bis 17 Uhr
Aktionen 2014
Februar/März
Das Büro zu Opas Zeiten – Stücke aus dem
Sammelsurium des Museums
April bis Juni
Kunstkreis Herrenberg – Ausstellung „GRIMMig“, Werke
zu Grimms Märchen
26. Juni
Vortrag „Entstehung und Bedeutung des Klosters Maria
Reuthin“ und Führung durch die Klosteranlage
Juli bis September
„Kappis“-Bilderausstellung – anlässlich des 100.
Todestages des in Wildberg geborenen Malers Albert
Kappis mit Leihgaben von Wildberger Bürgern.
Der Landkreis informiert
Übung der Bundeswehr
Im Stadtgebiet findet im Zeitraum vom 10. bis 28. März eine
Übung der Bundeswehr statt. Die Bevölkerung wird gebeten,
sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Gleichzeitig wird besonders auf die Gefahren eventuell
liegengebliebener Sprengmittel, Fundmunition und dergleichen
hingewiesen. Sollten derartige Gegenstände aufgefunden werden, ist die nächste Polizeidienststelle zu verständigen. Das
Sammeln, der Erwerb und der Verkauf dieser Gegenstände
sind verboten und ziehen strafrechtliche Folgen nach sich.
Gemeinschaft der Energieberater
im Landkreis Calw e.V.
Warum nicht auch Sie?
Annähernd 60 Hausbesitzer haben sich in Wildberg bereits
beraten lassen, wie sie ihr Haus energetisch sinnvoll sanieren können. Weniger Energieverbrauch, erheblich geringere
Heizkosten und wesentlich gestiegener Wohnkomfort durch
ein behagliches Wohnklima, davon berichten Hausbesitzer,
die inzwischen energetische Sanierungsmaßnahmen umgesetzt haben.
Warum nicht auch Sie?
Nutzen Sie die Gelegenheit zur kostenlosen Erstberatung. Im
Gespräch mit Ihrem Energieberater erhalten Sie wichtige Informationen zu sinnvollen energetischen Sanierungen, Energieeinsparungen und dem Einsatz erneuerbarer Energien. Wir
entwickeln für Ihr Gebäude ein stimmiges Gesamtkonzept
– als Fahrplan in eine energieeffiziente Zukunft. Steigern Sie
nicht länger die Gewinne der Energiekonzerne sondern set-
Mittwoch, 5. März 2014
zen Sie Ihr Geld dort ein, wo es Ihnen selbst zugute kommt:
in Ihrem eigenen Haus!
Ihr Fahrplan zum Energiesparen: Beratung jetzt, Umsetzung
der Maßnahmen in den kommenden Monaten, Energie und
Geld sparen bereits im nächsten Winter!
Ihr Energieberater erwartet Sie (nur nach Voranmeldung) am
Montag, 24. März, ab 16.00 Uhr im Rathaus Gültlingen, Sitzungssaal.
Bitte vereinbaren Sie vorab Ihren persönlichen Gesprächstermin zur kostenlosen Erstberatung bei unserer Geschäftsstelle
unter Tel. 07051-9686100, Montag bis Freitag von 08.00 bis
12.00 Uhr.
Das Forstamt informiert
Brennholzverkäufe aus dem Stadtwald
Wildberg
Aus dem Holzeinschlag des vergangenen Winters kommen
Brennholz und Flächenlose aus den Gemarkungen Sulz und
Gültlingen zum Verkauf. In Wildberg findet noch Holzeinschlag statt, so dass der Verkauf zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet.
Holzlisten und Karten sind ab Freitag auf der Homepage der
Stadt Wildberg zu finden.
Der Verkauf in Sulz findet am Mittwoch, 12. März um 19.00
Uhr im Sportheim Sulz am Eck statt. Zum Verkauf kommen
die Brennholzpolter 829-861, 890 und 891 und Flächenlose
Nr. 1-9 aus dem Distrikt Seewald.
Der Verkauf in Gültlingen findet am Freitag,14. März um
19.00 Uhr im Sportheim statt. Zum Verkauf kommen aus
dem Distrikt Heimen die Brennholzpolter 801, 802, 810-827
und Flächenlose. Aus dem Distrikt Oberholz kommen die
Brennholzpolter 900-925, die Flächenlose zu einem späteren
Zeitpunkt, wenn die Wege wieder befahrbar sind. Im Distrikt
Steinberg ist die Holzernte aktuell abgeschlossen. Von dort
kommen die Polter ab 927 bis 947. Die Flächenlose sind bis
zum Wochenende markiert.
Der Holzverkauf in Wildberg findet voraussichtlich Ende März
mit Brennholz aus den Bereichen Oberjettinger Steige und
Molde statt.
Für das Bearbeiten der Brennholzpolter und Flächenlose ist
ein Motorsägenschein erforderlich. Motorsägen dürfen nur mit
biologischem Kettenöl und Sonderkraftstoff betrieben werden.
Was den Landwirt interessiert
Sonderaktion für die Hauptuntersuchung von
Zugmaschinen gemäß § 29 StVZO
Die regelmäßige Fahrzeugprüfung nach § 29 StVZO sorgt für
Sicherheit im Straßenverkehr.
Selbstverständlich ist sie bei land- und forstwirtschaftlichen
Zug- und Arbeitsmaschinen genauso wichtig, wie beim privaten PKW. Doch längere Anfahrtswege zum Service Center
kosten den Landwirt auf seiner langsamen Zugmaschine viel
Zeit. Deshalb wollen wir die Traktoren im Dorf lassen und
planen wiederum eine „Schlepperaktion“ vor Ort .
Die Hauptuntersuchung findet am
Mittwoch, 19. März, 08.00 bis 10.00 Uhr
in Effringen - bei der Feuerwehr statt.
Dabei begutachtet der TÜV-Prüfer landwirtschaftliche Zugund Arbeitsmaschinen, die mit einer Prüfplakette blau 14
versehen sind.
Außerdem bieten wir die Möglichkeit, nicht prüfpflichtige
landwirtschaftliche Anhänger auf Mängel zu begutachten. Für
diese Fahrzeuge gibt es keine Plakette, aber auch keine Aufforderung zur Nachprüfung. Der Fahrzeughalter wird lediglich
über etwa vorhandene Mängel unterrichtet.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass
Mittwoch, 5. März 2014
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
• zur Prüfung der Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung I vorliegen muss,
• ein gereinigtes Fahrzeug eine schnellere Überprüfung erlaubt,
• die vorherige eventuell erforderliche Instandsetzung hilft,
die Nachprüfung zu vermeiden.
Gebühren:
Zugmaschine bis 40 km/h; Hauptuntersuchung: 40 Euro;
Nachkontrolle: 12 Euro
Anhänger ohne Bremse; Hauptuntersuchung 27.50 Euro;
Nachkontrolle: 12 Euro
Preise jeweils incl. Plakette und Mehrwertsteuer.
Deutsches Rotes Kreuz
Blut spenden und Leben retten
Der DRK-Blutspendedienst bedankt sich bei allen Spendern
mit einer exklusiven Outdoordecke
Der DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen bittet um eine Blutspende am
Mittwoch, 12. März von 15:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Stadthalle, Talstraße 6 in Wildberg
Für einen gesunden Spender ist eine Blutspende ein geringer Aufwand, für einen kranken Menschen wie etwa ein
Krebspatient oder ein Unfallopfer ist dies ein lebenswichtiger
Beitrag. Zur Blutspende gibt es keine Alternative. Das DRK
stellt in Hessen und Baden-Württemberg ca. 90% der Versorgung mit Blut und Blutpräparaten sicher. Täglich werden
dafür in den beiden Bundesländern insgesamt 3.000 Blutspenden benötigt. Das bedeutet es müssen täglich 3.000
Menschen bereit sein ihr Blut für andere zu geben.
Der DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen bedankt sich im Aktionszeitraum vom 1. Februar - 31. März
2014 mit einer praktischen Outdoordecke im exklusiven
DRK-Design bei allen Spendern. Die schwarze Decke ist als
Allrounder vielfältig einsetzbar - egal ob beim Picknick im
Freien, beim Camping oder an einem kühlen Abend auf der
Gartenbank, auf Reisen, im Auto oder auch im Fußballstadion bietet die Decke wohlige Wärme.
Blut spenden kann jeder Gesunde zwischen 18 und 71
Jahren, Erstspender dürfen jedoch nicht älter als 64 Jahre
sein. Damit die Blutspende gut vertragen wird, erfolgt vor
der Entnahme eine ärztliche Untersuchung. Die eigentliche
Blutspende dauert nur wenige Minuten. Mit Anmeldung, Untersuchung und anschließendem Imbiss sollten Spender eine
gute Stunde Zeit einplanen.
Eine Stunde, die ein ganzes Leben retten kann.
Weitere Informationen zur Blutspende erhalten Sie unter der
gebührenfreien DRK-Service-Hotline 0800-1194911 und im
Internet unter www.blutspende.de erhältlich.
Jahreshauptversammlung
Am Samstag, 5. April 2014 findet um 14:00 Uhr in den
Räumen des DRK Hauses, in der Marie Curie Straße 10 in
Nagold, die Hauptversammlung des DRK Ortsvereins Nagold/Wildberg e.V. statt.
Zu dieser Versammlung laden wir recht herzlich ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
2. Berichte
• des Vorsitzenden
• der Sozialarbeit
• der Bereitschaftsleitung
• des Jugendrotkreuzes
• des Kassiers
• der Kassenprüfer
3. Entlastung der Vorstandschaft
4. Ehrungen
5. Neuaufnahmen
6. Wahlen
• Delegierte und Ersatzdelegierte
• Kassenprüfer
Nummer 10 / Seite 13
7. Grußworte der Gäste
8. Verschiedenes
Anträge zur Hauptversammlung müssen bis Samstag, 29.
März 2014 mit Begründung, schriftlich bei unserem 1. Vorsitzenden, Gerhard Pfäffle, Uhlandstr. 7, 72202 Nagold, eingegangen sein.
Wir würden uns freuen, Sie bei unserer Hauptversammlung
begrüßen zu können und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Gerhard Pfäffle, 1. Vorsitzender
Stadtseniorenrat
Bürgertreff-Café
Herzliche Einladung zum Kaffeenachmittag
am Donnerstag, 6. März
In Zusammenarbeit mit der VHS Nagold setzen wir die Reihe
"Erzähl-Café" mit dem Thema "Älter werden" fort.
Wir alle erinnern uns an ältere und alte Menschen, wie wir
sie in unserer Kindheit erlebt haben. Als Kind schaut man
neugierig, fragend, vielleicht auch skeptisch auf die Menschen, die sich altersmäßig so stark unterscheiden. Wenn
man dann selbst älter wird, betrachtet man ältere Menschen
und den Prozess des Alterns mit anderen Augen. Vielleicht
hat man auch den Gedanken: Alt sind nur die Anderen! Über
das Älterwerden, Vor- und Nachteile und über den Umgang
damit über die eigene Lebenszeit hinweg wollen wir in die
Diskussion kommen.
Wir freuen uns sehr, dass Frau Dr. Angela Anding, Leiterin
der VHS Nagold, zusammen mit den Teilnehmern den Nachmittag gestalten wird.
Die Veranstaltung beginnt um 15.00 Uhr und ist gebührenfrei.
Der Bürgertreff in der Gartenstraße 64 ist ab 14.30 Uhr
geöffnet.
E-Mail: info@jugendtreff-wildberg.de
MäCTION 2014- Mädels aufgepasst...ein Tag
ganz für euch alleine!
Mädchen in Action, das ist unser Motto. Wir machen für
euch den 12. April zu einem ganz besonderen Tag mit
viel Spaß und Freude. Bei verschiedenen Workshops wie
beispielsweise „Daily-Soap“, „City Bound“ oder „Dancing“
könnt ihr einen tollen Tag nur mit Mädchen verbringen. Das
Ganze richtet sich an Mädchen im Alter von 11 - 18 Jahren
aus dem Landkreis Calw. MäCTION findet am 12. April von
10.00 bis 16.00 Uhr im Youz in Nagold statt. Für euer leibliches Wohl ist gesorgt. Und das alles kostet nur schlappe
2 Euro! Also schnell im Jugendtreff Wildberg vorbeikommen
und Anmeldebogen abholen und verbindlich anmelden!
Nummer 10 / Seite 14
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
Schulnachrichten
Grundschule Sulz/Gültlingen
Sportabzeichen 2013
Am Freitag, 14. März, findet die Sportabzeichenverleihung
des SV Sulz am Eck und der Grundschule Sulz/Gültlingen
statt. Wir treffen uns um 18.00 Uhr im Sulzer Sportheim.
Hans-Jürgen und Margit
www.musikschule-wildberg.de
Mittwoch, 5. März 2014
Anträge, Anregungen und Wünsche können bis zum 10.
März 2014 bei Frau Motzer, Alter Kuppinger Weg 19, 72218
Wildberg,
Tel. 8142 eingereicht werden.
Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme.
K. Motzer
H. Müller
1. Vorsitzende
2. Vorsitzende
Volkshochschule
Oberes Nagoldtal
mit Jugendkunstschule
In folgenden Kursen sind noch Plätze frei:
Nr. 400654k
Männer kochen
Leitung: Dieter Dannenmann
Beginn: Montag, 10.03.2014, 19:00 - 22:00 Uhr, 4-mal
Ort: Bildungszentrum, Wildberg
Nr. 400869k
A 1 - Englisch ohne Eile für Anfänger/innen
mit geringen Vorkenntnissen
Leitung: Angelika Keis
Beginn: Dienstag, 11.03.2014, 09:15 - 10:45 Uhr, 15-mal
Ort: vhs im Klosterhof, Wildberg
Nr. 400860k
Malen mit Acryl für Anfänger und Fortgeschrittene
Leitung: Karin Hummel
Beginn: Donnerstag, 13.03.2014, 17:00 - 19:00 Uhr, 4-mal
Ort: Bildungszentrum, Wildberg
Nr. 400910k
Yoga - Bewegung, Atmung, Entspannung
Leitung: Helga Waldau
Beginn: Freitag, 14.03.2014, 19:00 - 20:30 Uhr, 12-mal
Ort: Stadthalle, Wildberg
Nr. 402047k
Kunstwerkstatt I - künstlerische Frühförderung ab 4 Jahren
Beginn: Freitag, 14.03.2014, 14:30 - 16:00 Uhr, 14-mal
Ort: Grundschule Sulz am Eck
Nr. 401062k
Kochtreff für Männer
Leitung: Heinrich Huber
Beginn: Samstag, 15.03.2014, 17:00 - 20:00 Uhr, 4-mal
Ort: Bildungszentrum, Wildberg
Anmeldung im Rathaus Wildberg unter Tel.-Nr. 201-0
Förderverein der Grundschule
Sulz am Eck / Gültlingen
Einladung zur Jahreshauptversammlung
am Mittwoch, 12. März 2014, um 20:00 Uhr im Sportheim
Gültlingen
Wir möchten alle Mitglieder und Freunde unseres Fördervereins ganz herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung
2014 einladen.
Tagesordnung:
• Begrüßung
• Berichte der Vorstandsmitglieder – Nachlese und laufende
Aktivitäten
• Kassenbericht
• Entlastungen
• Wahlen
• Vorschläge für weitere Aktivitäten
• Anträge und Wünsche /Verschiedenes
in Zusammenarbeit mit dem Stadtseniorenrat
Erzählcafé in Wildberg:
Älter werden - älter sein.
Alter(n) gestern und heute
Wir alle erinnern uns an ältere und alte Menschen, wie
wir sie in unserer Kindheit erlebt haben. Als Kind schaut
man neugierig, fragend, vielleicht auch skeptisch auf die
Menschen, die sich altersmäßig so stark unterscheiden.
Wenn man dann selbst älter wird, betrachtet man ältere
Menschen und den Prozess des Alterns mit anderen Augen. Vielleicht hat man auch den Gedanken: Alt sind nur
die Anderen! Über das Älterwerden, Vor- und Nachteile
und über den Umgang damit über die eigene Lebenszeit
hinweg wollen wir ins Gespräch kommen.
Dr. Angela Anding
Donnerstag, 6. März 2014
Beginn: 15:00 Uhr im Bürgertreff-Café, Gartenstraße 64
Gebührenfrei!
Mittwoch, 5. März 2014
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
Freiwillige Feuerwehr
Wildberg
www.feuerwehrwildberg.de
www.jugendfeuerwehrwildberg.de
Gesamtwehr
Samstag, 8. März, 09.00 Uhr
Tagung für Kommandanten
in Altensteig-Wart – DA
Sonntag, 9. März, 09.00 Uhr
Hauptversammlung Kreisfeuerwehrverband Calw e.V.
in Altensteig-Wart - DA
Samstag, 15. März, 11.00 Uhr
Richtfest am Feuerwehrhaus-Neubau
Eingeladen sind alle Feuerwehrangehörigen.
Meine Bitte: zahlreich und in Uniform kommen.
Eberhard Fiedler, Kommandant
Abteilung Wildberg
Montag, 10. März, 19.00 Uhr
Sonderdienst – Atemschutz
Einsatztaktik „Innenangriff“ – Überdruckfilter
Rauchverschluss
Feuerwehrhaus – EA – AT-Träger A – K
–
Altersgruppe
Mittwoch, 12. März, 08.45 Uhr
Ausfahrt mit unseren Frauen
Besichtigung Sprudelwerk Wildberg
Wir treffen uns am Feuerwehrhaus
Abteilung Gültlingen
Freitag, 7. März, 19.00 Uhr
Aufbau / Betrieb Dekon-Station – Gruppe 1 – EA
Abteilung Schönbronn
Mittwoch, 12. März, 19.00 Uhr
Sonderdienst: Maschinisten - Gerätehaus – EA
Abteilung Sulz am Eck
Freitag, 7. März, 19.00 Uhr
Technische Hilfe – Gruppe 1
Mobiler
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