Das Bildungszentrum öffnete seine Tore
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Das Bildungszentrum öffnete seine Tore
Nummer 10 Mittwoch, 5. März 2014 Jahrgang 2014 Das Bildungszentrum öffnete seine Tore Wo geht es weiter, wenn die Grundschulzeit vorüber ist? Das Wildberger Bildungszentrum ist auf jeden Fall eine hervorragende Option. Dass diese Ansicht geteilt wird, zeigte sich vergangene Woche. Beim Infotag machten sich zahlreiche Eltern mit ihren Kindern ein Bild von der Schule und ihrem Angebot. „Es freut mich, dass der Platz hier in der Aula kaum für alle Interessierten ausreicht“, sagte Schulleiter Siegfried Schönthaler bei der Begrüßung der Gäste. Beweist es doch, dass das Bildungszentrum einen sehr guten Ruf genießt und als mögliche Bildungsstätte für die angehenden Fünftklässler ernst genommen wird. Nachdem die Schulband musikalisch auf die Veranstaltung eingestimmt hatte, gab Siegfried Schönthaler eine Übersicht über die Möglichkeiten, jeden Schüler bestmöglich zu fördern. Dazu gehört beispielsweise der bilingua- le Zug für die Sprachbegabten oder das Sportprofil für alle, die Spaß an der Bewegung in jeglicher Form haben. Um die derzeit rund 450 Haupt- und Realschüler kümmern sich 41 Lehrer, eine Schulsozialarbeiterin und eine Pädagogische Assistentin. Dazu sind noch einige ehrenamtliche Helfer im Bereich des Schülerhauses, (die offene Ganztagesschule) im Einsatz. Lesen Sie weiter auf Seite 2 Seite 2 / Nummer 10 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Mittwoch, 5. März 2014 Fortsetzung von Seite 1: Infotag am Bildungszentrum Wildberg Vielfältige Möglichkeiten erwarten die Schüler In seiner Vorstellung des Wildberger Bildungszentrums berichtete Schulleiter Siegfried Schönthaler über die Highlights der einzelnen Klassenstufen. „Soziales Engagement“ soll Hilfestellung auf dem Weg ins Berufsleben geben und mögliche Stärken erkennen. Klasse 9: Das berufsorientierte Praktikum lässt die Schüler in die Berufswelt schnuppern. In diesem Bereich arbeitet das Bildungszentrum mit verlässlichen Bildungspartnern in der Wirtschaft zusammen. Klasse 10: Für die Realschüler dreht sich in Klasse 10 alles rund um die Prüfungsvorbereitung. Klasse 5: Die Neulinge an der Schule dürfen sich erst mal während Themenwochen an ihre neue Umgebung gewöhnen und die Klassenkameraden näher kennenlernen. Gemeinsam beschäftigen sie sich mit Fragen der Art „Wie lernt man richtig?“ oder „Wie nutzt man den Computer?“ Klasse 6: Gefahren im Internet sind heutzutage allgegenwärtig. Die Schüler sollen während Projekttagen lernen, sich im Netz richtig und vorsichtig zu verhalten. Klasse 7: In dieser Klassenstufe stehen gleich zwei Highlights an. Zum einen geht es auf Klassenfahrt und zum anderen lernen die Schüler alles zum Thema Sucht und Suchtprävention. Klasse 8: Das themenorientierte Projekt Im Anschluss an den Vortrag konnten sich die Besucher frei auf dem Schulgelände bewegen, die Räume begutachten und sich noch viel mehr Informationen einholen. Narren übernahmen das Wildberger Rathaus am Schmotzigen Schnipp-schnapp, die Krawatte ist ab Wenn dem Wildberger Bürgermeister mit einem Schnitt die Krawatte gekürzt wird und er den Stadtschlüssel rausrücken muss, dann kann das nur eines bedeuten – es ist Schmotziger und die Narren besetzen die Stadtverwaltung. Zum Glück lässt sich so ein Rathaus stürmender Hästräger mit Fasnetsküchle im Bürgersaal wieder etwas besänftigen. Burghexen, Grabenteufel und der Wildbi stürmten das Rathaus, angefeuert durch närrisch-gute Guggenmusik. Bürgermeister Bünger gab angesichts der schaurigen Gesellen und deren Überzahl den Schlüssel freiwillig in die Hände des Zunftmeisters. Einige Zuschauer wollten sich das Spektakel um die Macht im Wildberger Rathaus nicht entgehen lassen und feierten kräftig mit. Vor allem die Kinder hatten Riesenspaß an der Polonäse mit den Hexen und Teufeln. Sicherheitsnetz an der L 358 sorgt tatsächlich für Sicherheit Die Maßnahme hat sich gelohnt: Entlang der frisch sanierten L 358 ist über eine größere Hangfläche ein Sicherheitsnetz gespannt. Eine gute Entscheidung wie sich jetzt zeigt, denn darunter haben sich Erde und Geröll gelöst. Gefahr für die Autofahrer besteht somit keine. Ein Geologe hat sich zur Sicherheit ein Bild von der Situation gemacht und bestätigt in seinem Gutachten, dass an dem Netz keinerlei Beschädigungen festzustellen sind. Eine Nachsicherung ist nicht nötig. Damit auch in Zukunft keine Gefahr besteht, wird das Netz regelmäßig kontrolliert. Das Netz hat sich also schon bezahlt gemacht, denn die Böschung ist an dieser Stelle Umwelteinflüssen wie Niederschlägen oder Frost und Tauwechsel ausgesetzt. Dadurch entstehen Auflockerungs- und Verwitterungsprozesse, die nicht verhindert werden könnten, durch das Sicherheitsnetz aber abgefangen werden. Mittwoch, 5. März 2014 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Nummer 10 / Seite 3 Kinderbetreuung in Wildberg und den Teilorten (IV): Der Kindergarten Gemeindezentrum Unser Kindergarten – ein Garten für Kinder Was haben die Kindergärten und Schulen in Wildberg und den Teilorten zu bieten? Was macht die einzelnen Einrichtungen aus? An dieser Stelle sollen genau solche Fragen beantwortet werden. Nach den Kindergärten Gültlingen, Wächtersberg und Sulz am Eck gibt nun der Kindergarten Gemeindezentrum Einblicke in sein tägliches Wirken. Allgemeines zum Kindergarten Der Kindergarten Gemeindezentrum bietet Platz für zwei Gruppen unter seinem Dach. Da sind zum einen die „Lauser“ und die Kleineren, zwischen einem und drei Jahren, die „Schlawiner“. Die Erzieherinnen sind immer von 7.30 bis 13.30 Uhr für ihre Schützlinge im Einsatz. Ein Garten für Kinder Das Erzieherinnen-Team hat den Begriff „Kindergarten“ verinnerlicht und danach seine ganz eigene Philosophie entwickelt. „Unser Kindergarten soll ein „Garten“ für Kinder sein“, so die Leiterin Annette Schwab. Ein Ort, wo man wachsen und reifen kann, wo man Zeit zum Verweilen und Träumen hat, wo man entdecken und spielen kann, wo man springen, hüpfen und toben kann, wo die „Kleinen“ sich geborgen und behütet fühlen, wo die „Großen“ Zeit zum Zuhören und Vorlesen haben und wo jeder Einzelne wichtig ist und ernst genommen wird. Unser Bild von den Kindern Das Kind ist eine eigenständige Persönlichkeit mit eigenem Willen, eigenen Interessen und eigenen Bedürfnissen. Das Kind will selbständig Dinge tun. Es will bestimmen, wann und was es tut, und so sein Selbstwertgefühl durch die eigene Tätigkeit aufbauen. Es braucht freie Zeit, viel Bewegung, ein wenig Ruhe und viele Möglichkeiten, kreativ sein zu dürfen. Das Kind bedarf der emotionalen Annahme, der Liebe, der Geborgenheit und der Bezugsperson, sowie den Umgang mit anderen Kindern zur Aneignung sozialer Fähigkeiten. Schwerpunkte der Arbeit Im langen Freispiel möchten die Erzieherinnen den Kindern den Feiraum schaf- fen, Freunde zu finden, kreativ zu sein, Entscheidungen zu treffen und selbsttätig zu werden zur Stärkung ihres Selbstbewusstseins. Dabei ist es ihnen wichtig, Zeit für die Kinder zu haben, sie in ihrem Spiel zu begleiten und zu fördern. Religiöse Erziehung ist im KindergartenAlltag fest verankert. Bei Tischgebeten, Liedern, biblischen Geschichten und Gottesdiensten lernen die Kinder Jesus und Gottes Schöpfung im Jahreskreislauf kennen. Die Bewegungsbaustelle im Eingangsbereich und das nagelneue Bällebad lieben die Kinder sehr und nutzen es ausgiebig zum Turnen und Toben. Sie können so ihrem Bewegungsdrang freien Lauf lassen. Die Waldwochen bieten den Kindern eine tolle Möglichkeit, die Natur zu entdecken und gleichzeitig den eigenen Körper mit seinen Möglichkeiten und Grenzen zu erproben. Da dem Kindergarten-Team die Bewegung und Naturerfahrung der Kinder sehr am Herzen liegt, werden regelmäßig Ausflüge auf den Bauernhof gemacht, auf die Apfelbaumwiese oder auf den Kartoffelacker zum Kartoffeln ausbuddeln. Vor genau 20 Jahren brannte die Schönbronner Halle nieder Manche Ereignisse bleiben einfach im Gedächtnis. So wird es vielen Wildbergern mit dem Feuer in der Schönbronner Halle gehen. Am 4. März 1994, also vor genau 20 Jahren, brannte das Gebäude vollständig ab. Wer zu dieser Zeit in Wildberg gelebt hat, der wird sich erinnern. Am frühen Morgen stand bei einer Schulklasse Sportunterricht in der Schönbronner Halle auf dem Stundenplan. Schnell machte sich Rauchgeruch bemerkbar, und gegen 8 Uhr wurde die Feuerwehr alarmiert. Sämtliche Einsatzkräfte aus allen Stadtteilen waren an der Löschaktion beteiligt. Leider konnte von der Halle, die völlig in Flammen aufging wie das Bild zeigt, nichts mehr ge- rettet werden. Das Feuer in der Schönbronner Halle war trauriger Höhepunkt einer Brandserie bei der es insgesamt sechs Mal (Schuppen, Garagen, Scheunen usw.) brannte, die Halle wurde gerade mal zehn Jahre alt. Die Ursache konnte nie vollständig aufgeklärt werden. Verdachtsmomente gab es viele. Mit Hilfe der Versicherungen, eigenen Mitteln und durch tatkräftige Mithilfe der Schönbronner und Effringer Vereine konnte das Gebäude – so wie die Halle heute steht – wieder aufgebaut werden. Seite 4 / Nummer 10 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Mittwoch, 5. März 2014 Erfolgreiche Schüler der Musikschule Wildberg bei „Jugend musiziert“ Die Kinder wachsen an der Aufgabe Da kann man nur gratulieren: Beim diesjährigen Regional-Wettbewerb von „Jugend musiziert“ in Remchingen und Sindelfingen schnitten Schüler der Wildberger Musikschule wieder grandios ab. Zwei von ihnen, Samira Breitling und Barbara Lena Köbele, die als Gast von der Musikschule Nagold die Klavierbegleitung übernommen hat, dürfen sogar zum Landeswettbewerb fahren. Einen ersten Preis sicherte sich Samira Breitling aus der Klasse von Jeannette Bühler in der Kategorie „Gesang solo“. In der Sparte „Holzbläserensemble“ schafften Lisa Hummel und Johanna von Altrock aus der Klasse von Petra Roderburg-Eimann einen zweiten Preis. Ebenfalls einen zweiten Preis erspielten sich Henry Bai am Akkordeon (Klasse Ursula Staenglen) und Carina Schroeder mit der Blockflöte (Klasse Petra Roderburg-Eimann) in der Bewertung „Akkordeon Kammermusik“. „Auf diesen Erfolg können Schüler und Lehrer stolz sein“, sagte Bürgermeister Ulrich Bünger, der zu diesem Ergebnis gratulierte. Auch hofft er, dass die Leistung die Jungen und Mädchen ansporne, weiter dabei zu bleiben. Einen Dank sprach er den Eltern aus, die ihre Kinder unterstützen und sie durch „gelegentliche Motivationstäler“ begleiten. Und natürlich vergaß er auch die Lehrkräfte der Musikschule nicht, die „hervorragende Arbeit leisten“. Musikschulleiterin Petra Roderburg-Eimann zeigte sich stolz auf „ihre“ Schützlinge. „Sie wachsen an den Vorbereitungen für so einen Wettbewerb.“ Und sie gab ein Dankeschön an Ulrich Bünger zurück, denn „ohne die Stadt als Träger wäre so etwas gar nicht möglich.“ Grandioses Musik-Kabarett mit den „Schönen Mannheims“ in Wildberg „Die müsst Ihr noch mal holen“ Ein volles Haus, grandiose Stimmung und pure Fröhlichkeit zauberten die Sängerin und Schauspielerin Anne Krämer, Operndiva Smaida Platais, Musicaldarstellerin Susanne Back und Pianistin Stefanie Titus als „Schöne Mannheims“ bei ihrem Auftritt in die Stadthalle. Die auf höchstem Niveau ausgebildeten Stimmen in Alt, Mezzo und Sopran verzückten nicht nur im Dreiklang, sondern auch bei den Soli. Eigene Kompositionen mischten sich unter bekannte Melodien wie „Bei mir biste scheen“, „Einer wird kommen“, „Königin der Nacht“ oder „Mon mec a moi“. Nur die Texte dazu beschrieben vor allem die Nöte beim „Klima“ der Frau, aber auch die unterdrückte Lust oder den Frust von denselben auf der Suche nach dem „Richtigen“. Der vermeintlich auserwählte (ideale?) Mann allerdings hätte es auch nicht leicht gehabt. Die Aussage „Was glaubt ihr, wen ich schon alles hinter mir habe!“ spricht eine deutliche Sprache. Ein Musikkabarett der Extraklasse. Die Organisatoren des Kulturprogramms landeten schon den Volltreffer, als sie sich entschlossen, die „Schönen Mannheims“ zu engagieren. Auslöser war die Sendung „ladies night“ im WDR-Fernsehen. Die Gäste konnten sich davon überzeugen, wie schwer es ist, sich in ein enges, kurzes und auch noch geschlitztes Abendkleid zu werfen, ohne zu viel von sich zu zeigen. Die charmanten Künstlerinnen hatten es einfach drauf: Vielsprachig, mit geschliffenem Hochdeutsch und wo angebracht mit dezenter Mannemer Gosch, machten sie den Abend zu einem außergewöhnlichen Erlebnis. „Unglaublich“, „toll“, „die müsst ihr noch mal holen“ waren Kommentare der begeisterten Besucher. Opportunity feat. Steve Baker Die nächste Wildberger Kulturveranstaltung lässt nicht lange auf sich warten: Am Freitag, 14. März, 20 Uhr bringen Op- portunity feat. Steve Baker Acoustic-Genuss mit jeder Menge Stimme auf die Bühne der Stadthalle. Los geht es um 20 Uhr. Diese Band ist anders. Nicht nur, weil sich hier zwei Musiker und eine Musikerin gefunden haben, die ihre Instrumente perfekt und gleichsam virtuos beherrschen. Dieses AcousticTrio hat obendrein noch drei geniale Solo-Stimmen und wunderschönen Harmoniegesang im Gepäck. Leichtfüßig-locker groovt Opportunity durch den Abend und zelebriert Soul, Funk und Blues ebenso beseelt wie Country und Americana. Dabei sorgen raffinierte Arrangements und eigenständige Interpretationen dafür, dass jeder Song stets seinen ganz eigenen Charakter bekommt, gar neu erfunden wird. Faszinierend ungebunden präsentiert Opportunity ein erlesenes Singer-Songwriter-Repertoire, verpasst Klassikern ein ganz neues Kleid und poliert längst vergessene Vinyl-Juwelen wieder auf. Apropos Juwelen. Als „Special Guest“ sorgt Harp-Ikone Steve Baker für das berühmte i-Tüpfelchen. Eintrittskarten gibt es im Vorverkauf für 10 Euro (an der Abendkasse für 12 Euro) über die Stadtverwaltung Wildberg unter der Telefonnummer 07054 201-125, der E-Mail-Adresse kultur@wildberg.de oder über www.reservix.de. Mittwoch, 5. März 2014 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Amtliche Bekanntmachungen Aus dem Gemeinderat Am 20. Februar 2014 fand eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt, bei der folgende Themen behandelt wurden: Informationen und öffentliche Bekanntmachungen LEADER Heckengäu Leader ist ein europäisches Förderprogramm mit dem Ziel, die ländlichen Gebiete zu stärken und zu entwickeln. Die LEADER-Förderung gibt es in festgelegten Programmgebieten. Mit dem neuen LEADER-Programm 2014 – 2020 ist erstmals Gebieten, die in Randzonen von Verdichtungsräumen liegen – wie Wildberg – die Teilnahme möglich. Aus diesem Grund haben sich insgesamt 22 Kommunen in vier Landkreisen zu „LEADER Heckengäu“ zusammengeschlossen, um sich für dieses Förderprogramm zu bewerben. LEADER Heckengäu ist unterteilt in HECKENGÄU Nord und HECKENGÄU Süd. Wildberg ist im Aktionsgebiet HECKENGÄU Süd vertreten. Wenn die Auszeichnung zur LEADER-Kulisse gelingt, werden - ähnlich wie beim Förderprogramm PLENUM Heckengäu Projekte aus der Bürgerschaft mit einer Anschubfinanzierung unterstützt und so die Entwicklung des ländlichen Raums gestärkt. Und das zu den Themen: Leben und Arbeiten auf dem Land im Einklang von Familie und Beruf, Kultur und Natur – naturnaher, ländlicher Naherholungs- und Erlebnistourismus, Landschaftspflege und Naturschutz. Unter www.leader-heckengäu.de können weitere Informationen bezogen werden. Der Gemeinderat nahm Kenntnis. Postfiliale Effringen Bürgermeister Bünger informierte die Anwesenden, dass die bisherige Postfiliale zum 28.02.2014 schließt. Ab 01.04.2014 wird Reitsport Braun die Postfiliale in ihren Räumlichkeiten wieder eröffnen. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2014 mit Wirtschaftsplänen für die Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserentsorgung“ In der Sitzung wurde der vollständige Entwurf des Haushaltsplans 2014 mit den Entwürfen der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserentsorgung“ eingebracht. Vorausgegangen waren nichtöffentliche Beratungen über die Eckpunkte in der Gemeinderatssitzung am 23.01.2014 und am 06.02.2014. Entsprechend den Vorgaben werden folgende Maßnahmen/Vorhaben gestrichen bzw. auf einen späteren Zeitpunkt verschoben: • Kürzung bei den Unterhaltungsmaßnahmen im Verwaltungshaushalt um 50.000 €. Damit erhöht sich die Zuführung zum Vermögenshaushalt auf 550.000 €; • Kürzung des Planansatzes „Sanierung Schlossmauer“ um netto 20.000 €; • Verschiebung des dritten Bauabschnitts „Sanierung Kleinschwimmhalle“ im Bildungszentrum auf 2015. Die Eigenmittel belaufen sich auf netto 76.000 €; • Reduzierung des Planansatzes bei der Flächennutzungsplanung: - 15.000 € • Reduzierung der Eigenmittel bei der Sanierungsmaßnahme „Unterstadt Wildberg“: netto - 98.000 €, Impressum Nummer 10 / Seite 5 • Kürzung des Jahresbaus „Straßen“ um 50.000 €, • Verschiebung Treppe Forststraße, Sulz am Eck: - 40.000 €, • Verschiebung der Restfinanzierung „Linksabbiegespur Silcherstraße“ (Restmittel: 32.000 €), • Kürzung bei der Erneuerung der Straßenbeleuchtung: - 5.000 €, • Kürzung Sanierung Kriegsdenkmale: - 10.000 €, • die Beschaffung eines Notstromgeräts (25.000 €) für die Hallen wird auf 2015 verschoben. Weitere kleinere Korrekturen am Entwurf machen es möglich, dass der gesamte Haushalt 2014 (dies gilt auch für die Eigenbetriebe) ohne Nettoneuverschuldung auskommt. In der erweiterten Finanzplanung bis 2019 (vorgeschrieben ist die mittelfristige Finanzplanung bis 2017) sind die Hochbauvorhaben Feuerwehrhausneubau und Bauhofneubau dargestellt und „abgewickelt“. Bei diesen Vorhaben ist ein Gesamtaufwand von 8 Mio. Euro zu finanzieren. Dafür stehen insgesamt bewilligte Zuschüsse in Höhe von 3,6 Mio. Euro zur Verfügung. Außerdem eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 2,3 Mio. Euro. Auch unter normalen Umständen kann nach Auffassung der Verwaltung der verbleibende Eigenanteil von 2,1 Mio. Euro eigentlich nicht ohne Kredite finanziert werden. Allerdings hat der Gemeinderat in seiner Beratung am 06.02.2014 festgelegt, dass – im gesetzlich vorgeschriebenen Finanzplanungszeitraum bis 2017 – keine Nettokreditaufnahme veranschlagt werden kann. Es mussten deshalb Vorhaben gestrichen, in die Zukunft verschoben oder in Finanzierungsabschnitten gestreckt werden. Darüber hinaus wurden die möglichen Grundstückserlöse den Finanzverhältnissen angepasst veranschlagt. Als Konsequenz der Kreisumlagenentwicklung (Steigerung u.a. wegen der Verlustabdeckung bei den Krankenhäusern, weiter steigende Sozialausgaben usw.) wurde festgelegt, dass eine Anhebung der Hebesätze für die Realsteuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer) zum 01.01.2015 notwendig ist. Die notwendige Steuersatzung soll im Herbst 2014 mit Wirkung zum 01.01.2015 beschlossen werden. Die Verwaltung hatte im Rahmen der Einbringung des Haushaltsentwurfs in der Sitzung weitere Erläuterungen gegeben. Es ist vorgesehen, den Haushalt 2014 und die Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe am 27. März 2014 in öffentlicher Sitzung durch den Gemeinderat zu beschließen. Der Gemeinderat nahm von den Ausführungen der Verwaltung im Rahmen der Einbringung des Haushalts Kenntnis. Bauleitplanung „Alter Kuppinger Weg / Im Dinkelacker II“, Gemarkung Sulz am Eck; Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §13a Baugesetzbuch (BauGB) • Abwägung der im Zuge der Entwurfsoffenlage nach § 3 II und § 4 II BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen • Satzungsbeschluss Auf Basis des Beschlusses des Ortschaftsrates des Stadtteils Sulz am Eck soll bei neuen Baugebietsentwicklungen keine klassische Außenentwicklung mehr vollzogen werden. Aus diesem Grund liegt der Fokus in diesem Stadtteil auf der Mobilisierung von vorhandenen Baulandreserven. In diesem Zusammenhang existiert am östlichen Ortsausgang ein über eine Sticherschließung erschlossenes Entwicklungspotenzial für zwei Bauplätze, welches jedoch bislang nicht über den rechtskräftigen Bestandsbebauungsplan abgedeckt ist. Hierbei existiert sowohl südlich der Kuppinger Straße wie auch entlang des Kuppinger Wegs eine Bestandsbebauung, die nach Osten auskragt und den heutigen Siedlungsrand ausbildet. Ziel der städtebaulichen Entwicklung ist das Herausgeber: Stadt Wildberg, - Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Telefon 07033 525-0, Telefax-Nr. 07033 2048, www.nussbaummedien.de. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Ulrich Bünger, Marktstraße 2, 72218 Wildberg - für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Anzeigenannahme: anzeigen.71263@nussbaummedien.de. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0 oder 6924-13. E-Mail: abonnenten@wdspressevertrieb.de, Internet: www.wdspressevertrieb.de Nummer 10 / Seite 6 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Schließen dieser baulich-siedlungsstrukturellen Lücke und das Nutzen der Bestandserschließung zur Generierung eines erweiterten Baulandangebotes für den Stadtteil Sulz am Eck. Da die geplante Bebauung nicht nach § 34 BauGB beurteilt werden kann, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung nach § 13a BauGB erforderlich. Ein Verfahren nach § 13a BauGB ist möglich, da der Bebauungsplan sich auf eine städtebaulich vorgeprägte Siedlungsstruktur bezieht und das Ziel einer wohnbaulichen Nachverdichtung verfolgt. Die Schwellenwerte nach § 13a (1) Nr. 1 werden über die Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung nicht erreicht. Andere im räumlichen Zusammenhang stehende Vorhaben und Planungsabsichten existieren im Umfeld des Bebauungsplangeltungsbereichs nicht. Über den Bebauungsplan werden keine Vorhaben begründet, welche der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Der Geltungsbereich beinhaltet das Flurstück Nr. 1039 sowie Teile der Flurstücke Nr. 1027, 1040 und 1049 und umfasst eine Flächengröße von ca. 0,17 ha. Ein dementsprechender Aufstellungsbeschluss wurde im Gemeinderat am 28.02.2013 / 26.09.2013 (Änderungsaufstellungsbeschluss) öffentlich gefasst. Auf Basis der Billigung des Entwurfs des Bebauungsplans in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.09.2013 lag der Bebauungsplan nach Bekanntmachung am 01.10.2013 vom 10.10.2013 bis zum 11.11.2013 im Rathaus der Stadt Wildberg zur Einsichtnahme aus. Desweiteren hatten die Behörden vom 07.10.2013 bis zum 11.11.2013 Gelegenheit zur Stellungnahme. Auf Basis der Rückläufe haben sich Anpassungen im Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften ergeben, welche den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen sind. Ein Sachvortrag zu den eingegangenen Anregungen, zu den Abwägungsvorschlägen und zu dem dem Satzungsbeschluss zugrunde liegenden Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften erfolgte in der Sitzung. Die zum Entwurf des Bebauungsplans im Zuge der Beteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB vorgetragenen Anregungen der Öffentlichkeit und der Behörden wurden vom Gemeinderat geprüft und wurden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend dem vorliegenden Abwägungsvorschlag behandelt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften nach § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 GemO als Satzung. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die Bekanntmachung durchzuführen und die Behörden über das Abwägungsergebnis zu informieren. Bauleitplanung „3. Änderung Tannenstraße, Götzenbachweg, Werre, Stichweg“, Gemarkung Effringen; Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB • Abwägung der im Zuge der Entwurfsoffenlage nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen • Satzungsbeschluss Im rechtskräftigen Bestandsbebauungsplan „Tannenstraße / Götzenbachweg / Werre / Stichweg“ sind die Flurstücke 772 und 775/2 bislang nicht für eine Bebauung vorgesehen. Im Zuge der Bemühungen um bauliche Entwicklungsoptionen im Innenbereich ist bei beiden Flurstücken festzustellen, dass eine Bebauung aus städtebaulicher Sicht sowohl möglich wie auch sinnstiftend erscheint. Hierzu ist eine Änderung des rechtskräftigen Bestandsbebauungsplans „Tannenstraße / Götzenbachweg / Werre / Stichweg“ notwendig. Dies soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Ein Verfahren nach § 13a BauGB ist möglich, da der Bebauungsplan sich auf eine städtebaulich vorgeprägte Siedlungsstruktur bezieht und das Ziel einer wohnbaulichen Nachverdichtung verfolgt. Die Schwellenwerte nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 werden über die Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung nicht erreicht. Über den Bebauungsplan werden keine Vorhaben begründet, welche der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Andere im räumlichen Zusammenhang stehende Vorhaben Mittwoch, 5. März 2014 und Planungsabsichten existieren im Umfeld des Bebauungsplangeltungsbereichs nur insoweit, als dass in den rückwärtigen Grundstücksbereichen entlang der Hinteren Gasse eine Entwicklungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.2 BauGB aufgestellt werden soll. Hierbei handelt es sich um einen Geltungsbereich von rund 0,54 ha, welcher zudem entlang der Hinteren Gasse mit einer Bestandsbebauung belegt ist. Insofern werden die Schwellenwerte auch unter Berücksichtigung dieser Planungsabsicht nicht überschritten. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „3. Änderung Tannenstraße, Götzenbachweg, Werre, Stichweg“ beinhaltet die Flurstücke 186, 772 und 775/2 und umfasst eine Flächengröße von ca. 0,18 ha. Entsprechend der obigen Plangebietsabgrenzung wurde der Aufstellungsbeschluss für ein Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24.10.2013 gefasst. Zudem wurde der Entwurf des Bebauungsplans gefertigt und es wurden Gespräche mit den Eigentümern hinsichtlich der Bebauungsplanfestsetzungen geführt. Vor diesem Hintergrund wurden in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24.10.2013 und auch der Entwurfsbeschluss und der Beschluss für die Entwurfsoffenlage nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB gefasst. In der Folge lag der Bebauungsplan nach Bekanntmachung am 20.11.2013 vom 28.11.2013 bis zum 07.01.2014 im Rathaus der Stadt Wildberg zur Einsichtnahme aus. Desweiteren hatten die Behörden vom 05.12.2013 bis zum 13.01.2014 Gelegenheit zur Stellungnahme. Auf Basis der Rückläufe haben sich Anpassungen im Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften ergeben, welche den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen sind. In der Summe konnte nun basierend auf der Entwurfsstellungnahme der Satzungsbeschluss gefasst werden. Ein Sachvortrag zu den eingegangenen Anregungen, zu den Abwägungsvorschlägen und zu dem dem Satzungsbeschluss zugrunde liegenden Bebauungsplan und örtlichen Bauvorschriften erfolgte in der Sitzung. Die zum Entwurf des Bebauungsplans im Zuge der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB vorgetragenen Anregungen der Öffentlichkeit und der Behörden wurden vom Gemeinderat geprüft und wurden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend dem vorliegenden Abwägungsvorschlag behandelt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften nach § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 GemO als Satzung. Er beauftragte die Verwaltung, die Bekanntmachung durchzuführen und die Behörden über das Abwägungsergebnis zu informieren. Bauleitplanung Entwicklungssatzung Hintere Gasse, Gemarkung Effringen; Satzung nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 2 BauGB • Abwägung der im Zuge der Entwurfsoffenlage nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen • Beschluss der Satzung Der Bereich der Hinteren Gasse ist durch eine Bebauung geprägt, welche sich neben der auf die Hintere Gasse ausgerichteten Hauptgebäude auch auf rückwärtige Gebäudestrukturen bezieht, welche sich in der zweiten Reihe angliedern und an einen größeren Freiraum zwischen der Hinteren Gasse, der Pfarrgasse und der Tannenstraße angrenzen. Das Gesamtgebiet ist im Flächennutzungsplan als Bestandsmischbaufläche dargestellt, in der baurechtlichen Beurteilung bildet der zusammenhängende rückwärtige Freiraum aufgrund der fehlenden baulichen Vorprägung jedoch derzeit keine Anhaltspunkte für eine Beurteilung nach § 34 BauGB, sondern ist letztlich als Außenbereich im Innenbereich zu werten. Im Bereich der Hinteren Gasse existiert aktuell ein Bauwunsch, welcher sich nach Abbruch eines Bestandsgebäudes auf eine bauliche Entwicklung in der zweiten und dritten Reihe bezieht und in der Folge derzeit nicht nach § 34 BauGB beurteilbar und damit umsetzbar ist. Vor dem Hintergrund, dass einerseits der Stadt Wildberg daran gelegen ist, die Innenentwicklung zu forcieren und Mittwoch, 5. März 2014 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg andererseits aber auch der Freiraum als Qualitätsmerkmal in seinen zentralen Grundzügen erhalten werden soll, wurde gemeinsam mit dem Landratsamt Calw nach einer baurechtlich tragfähigen Lösung gesucht, die bauliche Entwicklung entlang des rückwärtigen Bereichs entlang der Hinteren Gasse klar planungsrechtlich zu definieren und andererseits aber weiterhin den inneren Freiraum von Bebauung freizuhalten. Mit dem Instrument der Entwicklungssatzung (Satzung nach § 34 (4) Satz 1 Nr.2 BauGB) besteht in diesem Rahmen die Option, bislang nicht nach § 34 BauGB beurteilbare Teilflächen als im Zusammenhang bebaute Ortsteile festzulegen, wenn sie im Flächennutzungsplan enthalten sind, was hier der Fall ist. Die Entwicklungssatzung definiert die rückwärtigen Bereiche entlang der Hinteren Gasse als bebauter Ortsteil und ermöglicht so eine bauliche Entwicklung, welche nach den Maßstäben des § 34 (1) BauGB zu beurteilen ist. Gleichzeitig zieht die Entwicklungssatzung zum Freiraum eine klare Grenze und zusammen mit den Festlegungen des Bebauungsplans Tannenstraße bleibt damit der zentrale Freiraum von Bebauung frei. Die Voraussetzungen für ein Satzungsverfahren nach § 34 (4) Nr. 2 BauGB (Entwicklungssatzung) sind gegeben: • Die vorgesehene bauliche Entwicklung ist mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar (planerische Absicht Ausweisung Flächennutzungsplan, städtebauliche Vorprägung der Bebauung entlang der Hinteren Gasse), • es werden mit der geplanten, funktional einem Dorfgebiet entsprechenden Nutzung keine Vorhaben begründet, die der Pflicht zur Durchführung einer Unverträglichkeitsprüfung unterliegen, • es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter (Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und der europäische Vogelschutzgebiete). Im Zuge des Satzungsverfahrens ist vorgesehen, die zukünftige Bebauung grundsätzlich nach den Anforderungen des § 34 BauGB zur beurteilen (bspw. im Hinblick auf Art und Maß der baulichen Nutzung). Lediglich im Kontext zu der maximalen Zahl an Wohneinheiten werden ergänzende Vorschriften getroffen, um durch die Vermeidung einer zu massiven Entwicklung von Wohneinheiten den Druck auf das eingeschränkte Parkierungsangebot entlang der Hinteren Gasse (bspw. durch Besucher, Anlieferer etc.) zu beschränken. Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass bei einer späteren Bebauung weiterhin fachgesetzliche Regelungen (bspw. Artenschutz, Immissionsschutz) zu beachten sind und hier ggfs. auch Nutzungseinschränkungen bestehen. Der Billigungsbeschluss des Entwurfs der Satzung und der Beschluss zur Einleitung des Satzungsverfahrens wurden in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24.10.2013 gefasst. In der Folge lag der Entwurf der Satzung nach Bekanntmachung am 20.11. 2013 vom 28.11.2013 bis zum 07.01.2014 im Rathaus der Stadt Wildberg zur Einsichtnahme aus. Des Weiteren hatten die Behörden vom 05.12.2013 bis zum 13.01.2014 Gelegenheit zur Stellungnahme. Auf Basis der Rückläufe hatten sich Anpassungen im Satzungstext ergeben. In der Summe konnte auch hier - basierend auf der Entwurfsstellungnahme - der Beschluss der Satzung gefasst werden. Ein Sachvortrag zu den eingegangenen Anregungen und zu den Abwägungsvorschlägen sowie zum fortgeschriebenen Satzungstext erfolgte in der Sitzung. Die im Zuge der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB vorgetragenen Anregungen der Öffentlichkeit und der Behörden wurden geprüft und wurden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend dem vorliegenden Abwägungsvorschlag behandelt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Entwicklungssatzung „Hintere Gasse“ entsprechend § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 GemO als Satzung. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die Bekanntmachung durchzuführen und die Behörden über das Abwägungsergebnis zu informieren. Neubau Feuerwehrhaus a) Vergabe der Sanitärinstallation b) Vergabe der Heizungs- und Lüftungsbauarbeiten Nummer 10 / Seite 7 c) Vergabe der Elektroinstallationsarbeiten Der Gemeinderat fasste in der öffentlichen Sitzung am 18.10.2012 den Baubeschluss und erteilte die Freigabe zur Ausschreibung. Die (öffentliche) Ausschreibung der Gewerke laut a) bis c) erfolgte am 07.12.2013. Die Zuschlags- und Bindefrist endet jeweils am 31.03.2014. Für die einzelnen Gewerke sind die folgenden Ausführungszeiten angegeben worden: • Sanitärinstallation: 17.03.2014 – 03.10.2014 • Heizung / Lüftung: 17.03.2014 – 03.10.2014 • Elektroarbeiten: 17.03.2014 – 03.10.2014 Die Submission fand am 30.01.2014 statt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag für a) die Sanitärinstallationsarbeiten an die günstigste Bieterin, die Firma Chr. Günther GmbH in Nagold, zum Angebotspreis von brutto 126.924,98 € zu vergeben; b) die Heizungs- und Lüftungsbauarbeiten an die günstigste Bieterin, die Firma Heizbross GmbH in Nagold, zum Angebotspreis von brutto 263.214,58 € zu vergeben und c) die Elektroinstallationsarbeiten an die günstigste Bieterin, die Firma Elektro Wurster in Bad Liebenzell, zum Angebotspreis von brutto 351.318,82 € zu vergeben. Allgemein für alle Stadtteile Bauleitplanung „3. Änderung Tannenstraße, Götzenbachweg, Werre, Stichweg“ Gemarkung Effringen; Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans sowie der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften • Inkrafttreten des Bebauungsplanes sowie der örtlichen Bauvorschriften Der Gemeinderat hat am 20.02.2014 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „3. Änderung Tannenstraße, Götzenbachweg, Werre, Stichweg“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 4 GemO als Satzung beschlossen. Ferner hat der Gemeinderat in dieser Sitzung die örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet „3. Änderung Tannenstraße, Götzenbachweg, Werre, Stichweg“ gemäß § 74 LBO i. V. mit § 4 GemO als Satzung beschlossen. Für den Planbereich ist die Plandarstellung des Satzungsbeschlusses vom 20.02.2014 mit Umgrenzung des Geltungsbereichs maßgebend. Er ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt, die genauen Grenzen sind der im Stadtbauamt einzusehenden Plandarstellung zu entnehmen: Nummer 10 / Seite 8 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Der Bebauungsplan sowie die örtlichen Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10, Abs. 3 BauGB). Die Plandarstellung des Bebauungsplans, die textlichen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften und die Begründung mit artenschutzrechtlicher Prüfung werden im Stadtbauamt Wildberg, Marktstraße 1 (Zimmer 2), während den bei der Stadt üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Wildberg geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, dazulegen. Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder von Verfahrens- oder Formvorschriften auf Grund der GemO zu Stande gekommen, gilt sie nach § 4 Abs. 4 GemO ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formschriften gegenüber der Stadt Wildberg unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen. Ulrich Bünger Bürgermeister Bauleitplanung „Alter Kuppinger Weg / Im Dinkelacker II“ Gemarkung Sulz am Eck; Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans sowie der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften • Inkrafttreten des Bebauungsplanes sowie der örtlichen Bauvorschriften Der Gemeinderat der Stadt Wildberg hat am 20.02.2014 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Alter Kuppinger Weg / Im Dinkelacker II“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 4 GemO als Satzung beschlossen. Ferner hat der Gemeinderat in dieser Sitzung die örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet „Alter Kuppinger Weg / Dinkelacker II““ gemäß § 74 LBO i. V. mit § 4 GemO als Satzung beschlossen. Für den Planbereich ist die Plandarstellung des Satzungsbeschlusses vom 20.02.2014 mit Umgrenzung des Geltungsbereichs maßgebend. Mittwoch, 5. März 2014 Er ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt, die genauen Grenzen sind der im Stadtbauamt einzusehenden Plandarstellung zu entnehmen: Der Bebauungsplan sowie die örtlichen Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10, Abs. 3 BauGB). Die Plandarstellung des Bebauungsplans, die textlichen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften und die Begründung mit artenschutzrechtlicher Prüfung werden im Stadtbauamt Wildberg, Marktstraße 1 (Zimmer 2), während den bei der Stadt üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Wildberg geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, schriftlich darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Nach § 4 Abs. 4 GemO i.V.m. § 4 Abs. 5 GemO gilt die Satzung – sofern sie unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen sind – ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadt Wildberg unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ulrich Bünger Bürgermeister Mittwoch, 5. März 2014 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Gemeinderat Wildberg Technischer Ausschuss Die nächste öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses findet am Donnerstag, 13. März 2014, statt. Sitzungsort und Tagesordnung werden in der nächsten Ausgabe des Mitteilungsblatts bekannt gegeben. Ortschaftsrat Effringen Am Dienstag, 11. März 2014, findet um 19:00 Uhr im Rathaus Effringen eine öffentliche Orttschaftsratssitzung statt. Tagesordnung: § 1 Anhörung des Ortschaftsrats zum Haushaltsplan 2014 einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserentsorgung“ § 2 Konzeptvorschlag zur Zukunft der Backhäuser § 3 Anfragen und Anregungen Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung herzlich eingeladen. Mit freundlichen Grüßen gez. Uwe Traub Stv. Ortsvorsteher Ortschaftsrat Schönbronn Am Dienstag, 11. März 2014, findet um 20:00 Uhr im Rathaus Schönbronn eine öffentliche Ortschaftsratssitzung statt. Tagesordnung § 1 Anhörung des Ortschaftsrats zum Haushaltsplan 2014 einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserentsorgung“ § 2 Anfragen und Anregungen Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung herzlich eingeladen. Mit freundlichen Grüßen gez. Kurt Großmann Stv. Ortsvorsteher Europawahl 2014 Unionsbürgerinnen und -bürger auch in Deutschland wahlberechtigt Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, können an der Europawahl am 25. Mai 2014 in der Bundesrepublik Deutschland auch die hier wohnenden Bürgerinnen und Bürger der anderen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) teilnehmen. Seit der Europawahl 1994 kann jede wahlberechtigte Unionsbürgerin beziehungsweise jeder wahlberechtigte Unionsbürger das aktive Wahlrecht entweder im Wohnsitzmitgliedstaat oder im Herkunftsmitgliedstaat ausüben. Das Wahlrecht darf jedoch nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Unionsbürgerinnen und -bürger, die an der Wahl der Abgeordneten der Bundesrepublik Deutschland für das Europäische Parlament teilnehmen möchten, müssen in das Wählerverzeichnis der Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnorts eingetragen sein. Für Unionsbürgerinnen und -bürger, die bereits bei der Europawahl 2009 in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen waren, erfolgt die Eintragung in das Wählerverzeichnis ihres Wohnortes für die Europawahl 2014 automatisch. Sie erhalten bis zum 4. Mai 2014 ihre Wahlbenachrichtigung. Alle anderen Unionsbürgerinnen und -bürger, die in Deutschland an der Europawahl 2014 teilnehmen wollen, müssen bis zum 4. Mai 2014 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dies betrifft auch Unionsbürgerinnen und -bürger, die in der Zwischenzeit ins Ausland weggezogen waren, jetzt aber wieder in Deutschland wohnen oder die auf Antrag aus dem Wählerverzeichnis gestrichen worden sind. In Zweifelsfällen erteilt die Gemeindebehörde des Wohnortes weitere Auskünfte. Nummer 10 / Seite 9 Die erforderlichen Antragsformulare sowie nähere Informationen zu den genauen Voraussetzungen für das Wahlrecht in Deutschland und dem Verfahren der Eintragung in das Wählerverzeichnis finden alle Unionsbürgerinnen und -bürger auf der Internetseite des Bundeswahlleiters im Bereich „Service für Unionsbürgerinnen und -bürger“ unter www.bundeswahlleiter.de. Ab sofort sind die Antragsformulare auch beim Bürgerservice Wildberg erhältlich. Unionsbürgerinnen und -bürger, die Kandidatinnen beziehungsweise Kandidaten ihres Herkunftslandes für das Europäische Parlament wählen möchten, wenden sich bitte an die zuständigen Stellen ihres Herkunftslandes. Die Auslandsvertretungen der Herkunftsländer erteilen weitere Rechtsund Verfahrensauskünfte. Wer bei der letzten Europawahl 2009 in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen war, muss in diesem Fall bis zum 4. Mai 2014 einen Antrag bei der Gemeindebehörde des Wohnorts in Deutschland stellen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Unionsbürgerinnen und -bürger können sich auch als Wahlbewerberin oder Wahlbewerber für die Europawahl 2014 in der Bundesrepublik Deutschland von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen aufstellen lassen. Weitere Auskünfte gibt: Büro des Bundeswahlleiters, Telefon: (0611) 75-4863, Kontakt: www.bundeswahlleiter.de Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. Sozialnachrichten VdK Sozialverband VdK Kreisverband Calw Am Dienstag, 11. Februar, findet von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Rathaus der Stadt Wildberg eine Sozialberatung statt. Der Zugang ist behindertengerecht. Die Beratung ist kostenlos und nicht an eine Mitgliedschaft im VdK gebunden. Sie steht allen Menschen offen, die Rat und Hilfe bei sozialen Problemen suchen. Eine telefonische Anmeldung ist aus organisatorischen Gründen erforderlich. - Tel. 07459 915914 Wöchentliche Müllabfuhr in der Gesamtstadt Gelber Sack / Gelbe Tonne Stadtteil Effringen Freitag, 7. März Papierabfuhr Stadtteile Wildberg, Schönbronn Freitag, 7. März Stadtteile Effringen, Gültlingen, Sulz am Eck Montag, 10. März Nummer 10 / Seite 10 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Mittwoch, 5. März 2014 Pflegestützpunkt Landkreis Calw Ambulante Dienste Der organisierte ärztliche Bereitschaftsdienst ist unter der Woche unter der Telefonnummer 01805 19292 154 zu erreichen. Die Bereitschaftszeiten sind von Mo. bis Do. von 19 - 7 Uhr am Folgetag, am Wochenende von Fr. 19 Uhr bis Mo. 7 Uhr. Bei Feiertagen vom Vorfeiertag 19 Uhr bis 7 Uhr des nächsten normalen Arbeitstages. Ärztlicher Bereitschaftsdienst Tel. 01805 19292-154 Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst Tel. 01805 19292-160 Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Tel. 01805 19292-123 Samstag 07.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr feiertags 07.00 Uhr bis zum folgenden Tag 07.00 Uhr Tel. 07051 9362200 Zahnarzt Samstags, sonntags und feiertags von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr und von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr. In der übrigen Zeit ist der Dienst habende Zahnarzt nur in dringenden Fällen telefonisch erreichbar. 08./09. März - Dr. Marc Edel, Hohe Straße 1, Haiterbach, Tel. 07456 481 Tierarzt Heiner Schenk, Tierarztpraxis in Wildberg, Tel. 07054 5237 Eine eventuelle Vertretung wird bei Anruf über Anrufbeantworter angegeben. Apotheke Wildberg Montag bis Freitag von 08.30 bis 12.30 Uhr Samstag von 08.30 bis 13.00 Uhr Montag, Mittwoch, Donnerstag von 14.30 bis 18.30 Uhr Dienstag, Freitag von 14.30 bis 20.00 Uhr Zusätzlich an jedem Samstag (außer feiertags) zwischen 18.30 Uhr und 19.30 Uhr • Nächster Notdienst: Donnerstag, 13. März ab 08.30 Uhr bis Freitag, 14. März, 08.30 Uhr - Tel. 07054 5132 Weitere Notdienste sehen Sie im Notdienst-Display an der Wildberger Apotheke oder Sie rufen kostenlos an unter 0800 0022833 (geben Sie hier bitte die Postleitzahl für Wildberg an) Fachdienst Kindertagespflege im Landkreis Calw Michèle Maisenbacher, Silvia Murphy, Gabriele Bünger Landratsamt Calw, Vogteistraße 42-46, 75365 Calw Tel. 07051 160-146, michele.maisenbacher@kreis-calw.de, silvia.murphy@kreis-calw.de, gabriele.buenger@kreis-calw.de, Termine nach Vereinbarung Abteilung Gesundheit und Versorgung Landratsamt Calw, Vogteistraße 42-46, 75365 Calw, Haus B, Ebene 4, Tel. 07051 160-0 Amtsärztliche Sprechstunde: Dienstag + Donnerstag, nach Vereinbarung, Tel. -932 Infektionsschutzbelehrungen für Beschäftigte in Lebensmittelbetrieben und Küchen (nach Vereinbarung) Tel. -942 Beratung zu übertragbaren Krankheiten, Tel. -938 Tuberkulose-Beratung, nach Vereinbarung, Tel. -942 AIDS- und STD-Beratung / HIV-Test (nach Vereinbarung) Tel. -942 Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung, Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr(nach Vereinbarung) Tel. -940 Sozialpsychiatrische Beratung (nach Vereinbarung) Tel. -931 Gesundheitsförderung und Prävention, Tel. -655 Reise-Impfberatung, Tel. -931 Umweltmedizinische Beratung (nach Vereinbarung) Tel. -934 Frauenhaus Calw - Tel. 07051 78281 Zufluchtsstätte für gewaltbetroffene Frauen und Kinder Telefonseelsorge Nordschwarzwald Tel. 0800 1110111 DRK Mobile Soziale Dienste Tel. 07051 7009-140 oder -141 Frauenselbsthilfe nach Krebs Landesverband Baden-Württemberg e.V. Calw und Wildberg Unter Schirmherrschaft der Deutschen Krebshilfe e.V. Information, Beratung, Hilfe: Karin Heldmayer, Tel. 07051 13636 Diakoniestation Wildberg www.diakoniestation-wildberg.de Am Spießtor 14, Tel. 9298-500, Fax 9298-199 Sprechzeiten: Montag – Freitag von 10.00– 12.00 Uhr Ansprechpartnerinnen: Pflegedienstleitung: Ursula Beetz Qualitätssicherung: Birgit Dittus • Essen auf Rädern - Frisch gekocht im Alten- und Pflegeheim • Hausnotruf Sicher zu Hause leben, schnelle Hilfe bei Bedarf 24 Stunden in pflegerischen Notfällen • Tagespflege geöffnet: montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 16.30 Uhr Ansprechpartner: Ulrich Lutz oder Irina Oswald Tel: 9298-0 bitte hier ausschneiden Ärztliche Notfallpraxis Calw im Krankenhaus Calw http://www.pflegestuetzpunkt-landkreis-calw.de Beratung und Informationen zu allen Fragen rund um das Thema Pflege: Landratsamt Calw, Vogteistraße 42-46, 75365 Calw, Haus B, Zimmer B 516, Tel. 07051 160-329 Montag - Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 14.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 bis 18.30 Uhr Mittwoch, 5. März 2014 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Weißer Ring Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e.V. Info-Tel. bundesweit kostenlos 116006, Außenstelle Calw 07082 4131725 bitte hier ausschneiden Baden-Württembergischer Landesverband für Prävention und Rehabilitation Bahnhofstr. 31, 75365 Calw, Tel.: 07051-93616, Fax: 07051-936188, E-Mail: fs-calw@bw-lv.de Beratungsgespräche sind nach Terminvereinbarung auch in Bad Wildbad-Calmbach und in Nagold möglich. Offene Sprechstunde in Nagold, Inselstr. 1 Legale Suchtmittel und stoffungebundene Süchte: Mittwoch 13:00 – 15:00 Uhr (ohne Voranmeldung) Illegale Suchtmittel: Dienstag 14:00 – 16:00 Uhr (mit Voranmeldung) Offene Sprechstunde in Calw, Bahnhofstr. 31 Legale Suchtmittel und stoffungebundene Süchte: Donnerstag, 13:30 – 15:30 Uhr (ohne Voranmeldung) Illegale Suchtmittel: Donnerstag 14:30 – 15:30 Uhr (mit Voranmeldung) Darüber hinaus bietet die Fachstelle Sucht regelmäßig stattfindende Selbsthilfe- und Therapiegruppen, Veranstaltungen zur Suchtprävention und ein Kursangebot zur Nikotinentwöhnung an. Kinderschutzbund Calw, Kreisverband Calw e.V. Nummer 10 / Seite 11 Sprechzeiten und Schalterstunden Stadtverwaltung Wildberg Sie erreichen uns per: Tel. 201-0, Fax 201-115 E-Mail info@wildberg.de Bürgerservice buergerservice@wildberg.de Kultur kultur@wildberg.de Mitteilungsblatt mitteilungsblatt@wildberg.de Ordnungsamt ordnungsamt@wildberg.de Schäferlauf Wildberg schaeferlauf@wildberg.de Stadtbauamt stadtbauamt@wildberg.de Stadtkasse stadtkasse@wildberg.de Standesamt standesamt@wildberg.de STEP 2020 stadtentwicklung2020@wildberg.de Tourismus tourismus@wildberg.de Internet www.wildberg.de Wir haben für Sie geöffnet: Fachbereiche Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr Bürgerservice in Wildberg Montag bis Freitag von 07.30 bis 12.30 Uhr Dienstag von 14.00 bis 18.30 Uhr Samstag von 10.00 bis 12.00 Uhr Ortsverwaltung Effringen Tel. 201-900, Fax 201-905 Dienstag von 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr Ortsverwaltung Gültlingen Tel. 201-600, Fax 201-604 Kontakte: Geschäftsstelle und Beratung, Tel. 07051 934469 Fax 07051 937155, E-Mail: info@kinderschutzbund-calw.de Montag von 16.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch von 08.00 bis 12.00 Uhr Ortsverwaltung Schönbronn Tel. 5128 Notrufe Freitag von 10.00 bis 12.00 Uhr Ortsverwaltung Sulz am Eck Tel. 201-800, Fax 201-803 Feuerwehr und Rettungsdienst Polizei Polizeiposten Wildberg Polizeirevier Nagold Stadtverwaltung Wildberg Wasserversorgung außerhalb der Dienstzeit Abwasserbeseitigung außerhalb der Dienstzeit 112 110 5136 07452 9305-0 201-0 Mittwoch von 16.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr Sprechstunden von Ortsvorsteher Eberhard Fiedler in Sulz am Eck: Mittwoch von 17.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag von 10.00 bis 12.00 Uhr 0171 3335412 Notariat Wildberg 0171 3335424 Hospizgruppe Wildberg e.V. Beratung und Begleitung von Sterbenden und deren Angehörigen Mobil: 0173 1085875 E-Mail: hospizgruppe-wildberg@gmx.de Außensprechstunde des Pflegestützpunkts Am Montag, 17. März, findet von 14.00 bis 16.00 Uhr die monatliche Außensprechstunde des Pflegestützpunktes Landkreis Calw in Nagold in der VHS am Vorstadtplatz 15 statt. Die Pflege von Angehörigen kann eine große Herausforderung sein, der Pflegestützpunkt informiert über Möglichkeiten zur besseren Bewältigung und Organisation der Pflege und über mögliche Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Um eine Terminvereinbarung für ein Beratungsgespräch unter der Rufnummer 07051 160329 wird gebeten. Das Notariat Wildberg ist am Dienstag, 11. März, wegen einer dienstlichen Veranstaltung nicht besetzt ! Notar Stefan Kalscheuer Tel. 5292, Info: www.notariat-wildberg.de Montag bis Freitag 08.30 bis Montag bis Donnerstag 13.00 bis Postagentur Wildberg Tel. 7249 Getränkemarkt Kern, Talstraße 57 Montag bis Freitag 09.00 bis und von 14.30 bis sowie Samstag 08.30 bis Fax 928194 12.00 Uhr 16.30 Uhr 12.30 Uhr 18.30 Uhr 13.00 Uhr Post-Service in Effringen Ab 1. April ist die Postfiliale bei Reitsport Braun, Werre 42 Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr: 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr Mi: 08.30 bis 09.30 Uhr Sa: 10.00 bis 12.00 Uhr Deutsche Bahn AG Auskunft für Reisezüge und Fahr-0800 1507090 preise Fahrkartenausgabe Nagold Tel. und Fax 07452 4071 Nummer 10 / Seite 12 Kloster Maria Reuthin Museum Wildberg Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Besuchszeiten Sonn- und Feiertag 13 bis 16 Uhr ab März 11 bis 17 Uhr Aktionen 2014 Februar/März Das Büro zu Opas Zeiten – Stücke aus dem Sammelsurium des Museums April bis Juni Kunstkreis Herrenberg – Ausstellung „GRIMMig“, Werke zu Grimms Märchen 26. Juni Vortrag „Entstehung und Bedeutung des Klosters Maria Reuthin“ und Führung durch die Klosteranlage Juli bis September „Kappis“-Bilderausstellung – anlässlich des 100. Todestages des in Wildberg geborenen Malers Albert Kappis mit Leihgaben von Wildberger Bürgern. Der Landkreis informiert Übung der Bundeswehr Im Stadtgebiet findet im Zeitraum vom 10. bis 28. März eine Übung der Bundeswehr statt. Die Bevölkerung wird gebeten, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Gleichzeitig wird besonders auf die Gefahren eventuell liegengebliebener Sprengmittel, Fundmunition und dergleichen hingewiesen. Sollten derartige Gegenstände aufgefunden werden, ist die nächste Polizeidienststelle zu verständigen. Das Sammeln, der Erwerb und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und ziehen strafrechtliche Folgen nach sich. Gemeinschaft der Energieberater im Landkreis Calw e.V. Warum nicht auch Sie? Annähernd 60 Hausbesitzer haben sich in Wildberg bereits beraten lassen, wie sie ihr Haus energetisch sinnvoll sanieren können. Weniger Energieverbrauch, erheblich geringere Heizkosten und wesentlich gestiegener Wohnkomfort durch ein behagliches Wohnklima, davon berichten Hausbesitzer, die inzwischen energetische Sanierungsmaßnahmen umgesetzt haben. Warum nicht auch Sie? Nutzen Sie die Gelegenheit zur kostenlosen Erstberatung. Im Gespräch mit Ihrem Energieberater erhalten Sie wichtige Informationen zu sinnvollen energetischen Sanierungen, Energieeinsparungen und dem Einsatz erneuerbarer Energien. Wir entwickeln für Ihr Gebäude ein stimmiges Gesamtkonzept – als Fahrplan in eine energieeffiziente Zukunft. Steigern Sie nicht länger die Gewinne der Energiekonzerne sondern set- Mittwoch, 5. März 2014 zen Sie Ihr Geld dort ein, wo es Ihnen selbst zugute kommt: in Ihrem eigenen Haus! Ihr Fahrplan zum Energiesparen: Beratung jetzt, Umsetzung der Maßnahmen in den kommenden Monaten, Energie und Geld sparen bereits im nächsten Winter! Ihr Energieberater erwartet Sie (nur nach Voranmeldung) am Montag, 24. März, ab 16.00 Uhr im Rathaus Gültlingen, Sitzungssaal. Bitte vereinbaren Sie vorab Ihren persönlichen Gesprächstermin zur kostenlosen Erstberatung bei unserer Geschäftsstelle unter Tel. 07051-9686100, Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr. Das Forstamt informiert Brennholzverkäufe aus dem Stadtwald Wildberg Aus dem Holzeinschlag des vergangenen Winters kommen Brennholz und Flächenlose aus den Gemarkungen Sulz und Gültlingen zum Verkauf. In Wildberg findet noch Holzeinschlag statt, so dass der Verkauf zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet. Holzlisten und Karten sind ab Freitag auf der Homepage der Stadt Wildberg zu finden. Der Verkauf in Sulz findet am Mittwoch, 12. März um 19.00 Uhr im Sportheim Sulz am Eck statt. Zum Verkauf kommen die Brennholzpolter 829-861, 890 und 891 und Flächenlose Nr. 1-9 aus dem Distrikt Seewald. Der Verkauf in Gültlingen findet am Freitag,14. März um 19.00 Uhr im Sportheim statt. Zum Verkauf kommen aus dem Distrikt Heimen die Brennholzpolter 801, 802, 810-827 und Flächenlose. Aus dem Distrikt Oberholz kommen die Brennholzpolter 900-925, die Flächenlose zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Wege wieder befahrbar sind. Im Distrikt Steinberg ist die Holzernte aktuell abgeschlossen. Von dort kommen die Polter ab 927 bis 947. Die Flächenlose sind bis zum Wochenende markiert. Der Holzverkauf in Wildberg findet voraussichtlich Ende März mit Brennholz aus den Bereichen Oberjettinger Steige und Molde statt. Für das Bearbeiten der Brennholzpolter und Flächenlose ist ein Motorsägenschein erforderlich. Motorsägen dürfen nur mit biologischem Kettenöl und Sonderkraftstoff betrieben werden. Was den Landwirt interessiert Sonderaktion für die Hauptuntersuchung von Zugmaschinen gemäß § 29 StVZO Die regelmäßige Fahrzeugprüfung nach § 29 StVZO sorgt für Sicherheit im Straßenverkehr. Selbstverständlich ist sie bei land- und forstwirtschaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen genauso wichtig, wie beim privaten PKW. Doch längere Anfahrtswege zum Service Center kosten den Landwirt auf seiner langsamen Zugmaschine viel Zeit. Deshalb wollen wir die Traktoren im Dorf lassen und planen wiederum eine „Schlepperaktion“ vor Ort . Die Hauptuntersuchung findet am Mittwoch, 19. März, 08.00 bis 10.00 Uhr in Effringen - bei der Feuerwehr statt. Dabei begutachtet der TÜV-Prüfer landwirtschaftliche Zugund Arbeitsmaschinen, die mit einer Prüfplakette blau 14 versehen sind. Außerdem bieten wir die Möglichkeit, nicht prüfpflichtige landwirtschaftliche Anhänger auf Mängel zu begutachten. Für diese Fahrzeuge gibt es keine Plakette, aber auch keine Aufforderung zur Nachprüfung. Der Fahrzeughalter wird lediglich über etwa vorhandene Mängel unterrichtet. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Mittwoch, 5. März 2014 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg • zur Prüfung der Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung I vorliegen muss, • ein gereinigtes Fahrzeug eine schnellere Überprüfung erlaubt, • die vorherige eventuell erforderliche Instandsetzung hilft, die Nachprüfung zu vermeiden. Gebühren: Zugmaschine bis 40 km/h; Hauptuntersuchung: 40 Euro; Nachkontrolle: 12 Euro Anhänger ohne Bremse; Hauptuntersuchung 27.50 Euro; Nachkontrolle: 12 Euro Preise jeweils incl. Plakette und Mehrwertsteuer. Deutsches Rotes Kreuz Blut spenden und Leben retten Der DRK-Blutspendedienst bedankt sich bei allen Spendern mit einer exklusiven Outdoordecke Der DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen bittet um eine Blutspende am Mittwoch, 12. März von 15:00 Uhr bis 19:30 Uhr Stadthalle, Talstraße 6 in Wildberg Für einen gesunden Spender ist eine Blutspende ein geringer Aufwand, für einen kranken Menschen wie etwa ein Krebspatient oder ein Unfallopfer ist dies ein lebenswichtiger Beitrag. Zur Blutspende gibt es keine Alternative. Das DRK stellt in Hessen und Baden-Württemberg ca. 90% der Versorgung mit Blut und Blutpräparaten sicher. Täglich werden dafür in den beiden Bundesländern insgesamt 3.000 Blutspenden benötigt. Das bedeutet es müssen täglich 3.000 Menschen bereit sein ihr Blut für andere zu geben. Der DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen bedankt sich im Aktionszeitraum vom 1. Februar - 31. März 2014 mit einer praktischen Outdoordecke im exklusiven DRK-Design bei allen Spendern. Die schwarze Decke ist als Allrounder vielfältig einsetzbar - egal ob beim Picknick im Freien, beim Camping oder an einem kühlen Abend auf der Gartenbank, auf Reisen, im Auto oder auch im Fußballstadion bietet die Decke wohlige Wärme. Blut spenden kann jeder Gesunde zwischen 18 und 71 Jahren, Erstspender dürfen jedoch nicht älter als 64 Jahre sein. Damit die Blutspende gut vertragen wird, erfolgt vor der Entnahme eine ärztliche Untersuchung. Die eigentliche Blutspende dauert nur wenige Minuten. Mit Anmeldung, Untersuchung und anschließendem Imbiss sollten Spender eine gute Stunde Zeit einplanen. Eine Stunde, die ein ganzes Leben retten kann. Weitere Informationen zur Blutspende erhalten Sie unter der gebührenfreien DRK-Service-Hotline 0800-1194911 und im Internet unter www.blutspende.de erhältlich. Jahreshauptversammlung Am Samstag, 5. April 2014 findet um 14:00 Uhr in den Räumen des DRK Hauses, in der Marie Curie Straße 10 in Nagold, die Hauptversammlung des DRK Ortsvereins Nagold/Wildberg e.V. statt. Zu dieser Versammlung laden wir recht herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Berichte • des Vorsitzenden • der Sozialarbeit • der Bereitschaftsleitung • des Jugendrotkreuzes • des Kassiers • der Kassenprüfer 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Ehrungen 5. Neuaufnahmen 6. Wahlen • Delegierte und Ersatzdelegierte • Kassenprüfer Nummer 10 / Seite 13 7. Grußworte der Gäste 8. Verschiedenes Anträge zur Hauptversammlung müssen bis Samstag, 29. März 2014 mit Begründung, schriftlich bei unserem 1. Vorsitzenden, Gerhard Pfäffle, Uhlandstr. 7, 72202 Nagold, eingegangen sein. Wir würden uns freuen, Sie bei unserer Hauptversammlung begrüßen zu können und verbleiben mit freundlichen Grüßen Gerhard Pfäffle, 1. Vorsitzender Stadtseniorenrat Bürgertreff-Café Herzliche Einladung zum Kaffeenachmittag am Donnerstag, 6. März In Zusammenarbeit mit der VHS Nagold setzen wir die Reihe "Erzähl-Café" mit dem Thema "Älter werden" fort. Wir alle erinnern uns an ältere und alte Menschen, wie wir sie in unserer Kindheit erlebt haben. Als Kind schaut man neugierig, fragend, vielleicht auch skeptisch auf die Menschen, die sich altersmäßig so stark unterscheiden. Wenn man dann selbst älter wird, betrachtet man ältere Menschen und den Prozess des Alterns mit anderen Augen. Vielleicht hat man auch den Gedanken: Alt sind nur die Anderen! Über das Älterwerden, Vor- und Nachteile und über den Umgang damit über die eigene Lebenszeit hinweg wollen wir in die Diskussion kommen. Wir freuen uns sehr, dass Frau Dr. Angela Anding, Leiterin der VHS Nagold, zusammen mit den Teilnehmern den Nachmittag gestalten wird. Die Veranstaltung beginnt um 15.00 Uhr und ist gebührenfrei. Der Bürgertreff in der Gartenstraße 64 ist ab 14.30 Uhr geöffnet. E-Mail: info@jugendtreff-wildberg.de MäCTION 2014- Mädels aufgepasst...ein Tag ganz für euch alleine! Mädchen in Action, das ist unser Motto. Wir machen für euch den 12. April zu einem ganz besonderen Tag mit viel Spaß und Freude. Bei verschiedenen Workshops wie beispielsweise „Daily-Soap“, „City Bound“ oder „Dancing“ könnt ihr einen tollen Tag nur mit Mädchen verbringen. Das Ganze richtet sich an Mädchen im Alter von 11 - 18 Jahren aus dem Landkreis Calw. MäCTION findet am 12. April von 10.00 bis 16.00 Uhr im Youz in Nagold statt. Für euer leibliches Wohl ist gesorgt. Und das alles kostet nur schlappe 2 Euro! Also schnell im Jugendtreff Wildberg vorbeikommen und Anmeldebogen abholen und verbindlich anmelden! Nummer 10 / Seite 14 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Schulnachrichten Grundschule Sulz/Gültlingen Sportabzeichen 2013 Am Freitag, 14. März, findet die Sportabzeichenverleihung des SV Sulz am Eck und der Grundschule Sulz/Gültlingen statt. Wir treffen uns um 18.00 Uhr im Sulzer Sportheim. Hans-Jürgen und Margit www.musikschule-wildberg.de Mittwoch, 5. März 2014 Anträge, Anregungen und Wünsche können bis zum 10. März 2014 bei Frau Motzer, Alter Kuppinger Weg 19, 72218 Wildberg, Tel. 8142 eingereicht werden. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme. K. Motzer H. Müller 1. Vorsitzende 2. Vorsitzende Volkshochschule Oberes Nagoldtal mit Jugendkunstschule In folgenden Kursen sind noch Plätze frei: Nr. 400654k Männer kochen Leitung: Dieter Dannenmann Beginn: Montag, 10.03.2014, 19:00 - 22:00 Uhr, 4-mal Ort: Bildungszentrum, Wildberg Nr. 400869k A 1 - Englisch ohne Eile für Anfänger/innen mit geringen Vorkenntnissen Leitung: Angelika Keis Beginn: Dienstag, 11.03.2014, 09:15 - 10:45 Uhr, 15-mal Ort: vhs im Klosterhof, Wildberg Nr. 400860k Malen mit Acryl für Anfänger und Fortgeschrittene Leitung: Karin Hummel Beginn: Donnerstag, 13.03.2014, 17:00 - 19:00 Uhr, 4-mal Ort: Bildungszentrum, Wildberg Nr. 400910k Yoga - Bewegung, Atmung, Entspannung Leitung: Helga Waldau Beginn: Freitag, 14.03.2014, 19:00 - 20:30 Uhr, 12-mal Ort: Stadthalle, Wildberg Nr. 402047k Kunstwerkstatt I - künstlerische Frühförderung ab 4 Jahren Beginn: Freitag, 14.03.2014, 14:30 - 16:00 Uhr, 14-mal Ort: Grundschule Sulz am Eck Nr. 401062k Kochtreff für Männer Leitung: Heinrich Huber Beginn: Samstag, 15.03.2014, 17:00 - 20:00 Uhr, 4-mal Ort: Bildungszentrum, Wildberg Anmeldung im Rathaus Wildberg unter Tel.-Nr. 201-0 Förderverein der Grundschule Sulz am Eck / Gültlingen Einladung zur Jahreshauptversammlung am Mittwoch, 12. März 2014, um 20:00 Uhr im Sportheim Gültlingen Wir möchten alle Mitglieder und Freunde unseres Fördervereins ganz herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2014 einladen. Tagesordnung: • Begrüßung • Berichte der Vorstandsmitglieder – Nachlese und laufende Aktivitäten • Kassenbericht • Entlastungen • Wahlen • Vorschläge für weitere Aktivitäten • Anträge und Wünsche /Verschiedenes in Zusammenarbeit mit dem Stadtseniorenrat Erzählcafé in Wildberg: Älter werden - älter sein. Alter(n) gestern und heute Wir alle erinnern uns an ältere und alte Menschen, wie wir sie in unserer Kindheit erlebt haben. Als Kind schaut man neugierig, fragend, vielleicht auch skeptisch auf die Menschen, die sich altersmäßig so stark unterscheiden. Wenn man dann selbst älter wird, betrachtet man ältere Menschen und den Prozess des Alterns mit anderen Augen. Vielleicht hat man auch den Gedanken: Alt sind nur die Anderen! Über das Älterwerden, Vor- und Nachteile und über den Umgang damit über die eigene Lebenszeit hinweg wollen wir ins Gespräch kommen. Dr. Angela Anding Donnerstag, 6. März 2014 Beginn: 15:00 Uhr im Bürgertreff-Café, Gartenstraße 64 Gebührenfrei! Mittwoch, 5. März 2014 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Freiwillige Feuerwehr Wildberg www.feuerwehrwildberg.de www.jugendfeuerwehrwildberg.de Gesamtwehr Samstag, 8. März, 09.00 Uhr Tagung für Kommandanten in Altensteig-Wart – DA Sonntag, 9. März, 09.00 Uhr Hauptversammlung Kreisfeuerwehrverband Calw e.V. in Altensteig-Wart - DA Samstag, 15. März, 11.00 Uhr Richtfest am Feuerwehrhaus-Neubau Eingeladen sind alle Feuerwehrangehörigen. Meine Bitte: zahlreich und in Uniform kommen. Eberhard Fiedler, Kommandant Abteilung Wildberg Montag, 10. März, 19.00 Uhr Sonderdienst – Atemschutz Einsatztaktik „Innenangriff“ – Überdruckfilter Rauchverschluss Feuerwehrhaus – EA – AT-Träger A – K – Altersgruppe Mittwoch, 12. März, 08.45 Uhr Ausfahrt mit unseren Frauen Besichtigung Sprudelwerk Wildberg Wir treffen uns am Feuerwehrhaus Abteilung Gültlingen Freitag, 7. März, 19.00 Uhr Aufbau / Betrieb Dekon-Station – Gruppe 1 – EA Abteilung Schönbronn Mittwoch, 12. März, 19.00 Uhr Sonderdienst: Maschinisten - Gerätehaus – EA Abteilung Sulz am Eck Freitag, 7. März, 19.00 Uhr Technische Hilfe – Gruppe 1 Mobiler Nummer 10 / Seite 15