Wohngemeinschaft Günstig und gesellig
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Wohngemeinschaft Günstig und gesellig
in Kooperation mit dem Finanzportal biallo.de Von Sabina Hoerder 51/2013 Wohngemeinschaft Günstig und gesellig Wohngemeinschaften sind längst nicht mehr nur etwas für Studenten. In Zeiten hoher Mieten und vieler alleinstehender Menschen sind sie in jedem Alter interessant. Wer in eine WG zieht, kann sich oft viel mehr und schöneren Wohnraum leisten, als wenn er alleine leben würde. Statt dem Einzimmerappartement ist vielleicht sogar ein Haus in guter Lage mit einem großen Garten drin – und neue Bekannte gibt es gleich dazu. sind Vorurteile. Auch für Vermieter sind Wohngemeinschaften interessant. An sie lassen sich große Wohnungen vermieten, die sonst schwer an den Mieter zu bringen sind. Worauf bei Mietvertrag, Wohnung und Mitbewohnern zu achten ist, wie WG-Bewohner sparen können, wie sie Streit vermeiden und welche speziellen Formen von Wohngemeinschaften es gibt – das alles lesen Sie auf den folgenden Seiten: Verqualmte Wohnung, Rotweinflecken auf dem Teppich, zögerliche Mietzahlungen? Das 1. Mietvertrag Die Wohnung kann eine Wohngemeinschaft auf verschiedene Weise anmieten. Ein Hauptmieter kann den Mietvertrag unterzeichnen und Zimmer an andere Bewohner untervermieten. Es kann aber auch mehrere Hauptmieter mit einem gemeinsamen Vertrag oder mit einzelnen Mietverträgen geben. Einen speziellen Mietvertrag für Wohngemeinschaften gibt es nicht. Es sollten jedoch einige wichtige Punkte berücksichtigt werden. 1a. Mehrere gemeinsame Hauptmieter Bei dieser Variante unterschreiben alle WGMitglieder gemeinsam den Mietvertrag. Auch eine Kündigung ist dann nur gemeinsam oder – falls nur einer ausziehen möchte – wenn alle zustimmen möglich. Zahlt ein Bewohner nicht, haften die anderen gesamtschuldnerisch für ihn. „Der Vermieter hat Anspruch auf die volle Miete und kann jeden einzelnen Mieter auf die volle Miete in Anspruch nehmen“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Wichtig: Im Mietvertrag sollte festgehalten sein, dass an eine Wohngemeinschaft vermietet wird und Mitglieder ein- und ausziehen können. Dann können die WG-Bewohner auch selbst einen neuen Mitbewohner suchen. Sie müssen den Vermieter aber auf jeden Fall darüber informieren. 1b. Ein Hauptmieter mit Untermietern Ein WG-Mitglied ist Hauptmieter und schließt den Mietvertrag mit dem Vermieter ab. Alle anderen Mitbewohner sind Untermieter. Sie schließen jeweils einen Vertrag zur Untermiete mit dem Hauptmieter ab. In diesem Fall ist der Hauptmieter für die Mietzahlung verantwortlich. Er muss die Kaution an den Vermieter zahlen und steht dafür ein, dass die Hausordnung befolgt und Schönheitsreparaturen ausgeführt werden. Die Untermieter sind im Gegenzug davon abhängig, dass das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Hauptmieter weiter besteht. Seite 2 Der Hauptmieter kann entscheiden, an wen er ein Zimmer untervermietet. Der Vermieter muss einer Untervermietung zustimmen. „Streng genommen ist diese VerVe tragsvariante iante nur zulässig, wenn das InteresIntere se des Hauptmieters an einer späteren UnU tervermietung erst nach Abschluss des MietMie vertrages entsteht“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Besteht von Anfang an der Plan, dass der Hauptmieter eine WG gründen möchte, chte, muss er den Vermieter auch von Anfang an darüber informieren. Wichtig: Im Mietvertrag sollte vereinbart sein, dass im Falle einer Kündigung durch den Hauptmieter einer der Untermieter nachrutnachru schen kann. Andernfalls kann der Vermieter einen neuen Hauptmieter ptmieter suchen. Für die Untermieter kann dies bedeuten, dass sie aus ihrer Wohngemeinschaft ausziehen müssen. 1c. Mehrere einzelne Hauptmieter In diesem Fall schließt jeder Mitbewohner einen eigenen Vertrag mit dem Vermieter ab. So haftet jeder nur für sich selbst. Der MietMie vertrag gilt für den privaten Wohnraum des WG-Bewohners Bewohners und gewährt ein MitbenutMitbenu zungsrecht für die Gemeinschaftsräume, also das gemeinsame Bad, die Küche und vielvie leicht einen Garten. Für den Vermieter bedeutet diese Variante allerdings mehr Aufwand. Er entscheidet auch, wer als neuer Mitbewohner einzieht. 1d. Kaution Wer den Mietvertrag unterschreibt, muss auch die Kaution zahlen - bei einem gemeinsamen Mietvertrag also alle, bei nur einem Hauptmieter ist dieser dafür verantwortlich. Wie die Mitglieder die Kautionszahlung unterunte einander regeln, ist ihre Sache. Bei KündiKünd gung des Mietverhältnisses zahlt der VermieVermi ter die Kaution an den Mieter zurück. „Ob zwischenzeitlich Mieter ausziehen auszi oder WGMitglieder ausgetauscht werden, wer spielt keine Rolle. Für diesen Fall muss die WG untereiuntere nander eine Ausgleichsregelung finden“, sagt Mietrechtsexperte Ropertz. 1e. Schönheitsreparaturen In vielen Mietverträgen ist geregelt, dass der Mieter nach einer bestimmten Frist SchönSchö heitsreparaturen araturen durchzuführen hat, er also beispielsweise die Wände, Decken und HeizHei körper streichen muss. Vor allem bei BeendiBeend gung des Mietverhältnisses muss die WohWo nung in sachgemäßem Zustand übergeben werden. Sind zwischenzeitig WG-Mitglieder WG aus- und eingezogen, en, müssen sie den Aufwand hierfür untereinander ausgleichen. 1f. Wohneigentum als WG Wer etwas Erspartes auf der hohen Kante hat, kann auch eine WG-geeignete geeignete Wohnung kaufen. Die Baufinanzierungszinsen sind zuz dem aktuell äußerst niedrig. Der Eigentümer kann dann einzelne Zimmer untervermieten unter und die WG-Bewohner Bewohner zahlen so monatlich den Immobilienkredit mit ab. 2. Wohngemeinschaft finden 2a. Geeignete Wohnung finden Klassisch lässt sich eine Wohnung zur WGGründung über eine Anzeige in der TageszeiTagesze tung finden. Warum nicht selbst inserieren, dass man eine Wohnung sucht? Auch im Internet finden sich Anlaufstellen – beispielsweise das Schwarze Brett der Uni oder das Portal www.wg-gesucht.de. Woh Nicht jede Wohnung eignet sich als Wohngemeinschaft. Für ein Durchgangszimmer, das auf dem Weg in Bad oder Küche passiert werden muss, lässt sich wohl kaum ein MitMi bewohner finden. Soll viel gemeinsames WGWG Leben stattfinden, empfiehlt sich eine große gemeinsame Küche oder ein großes WohnWoh zimmer. Sind die Zimmer der einzelnen BeB wohner unterschiedlich groß, kann das über einen entsprechend höheren oder niedrigeren Mietzins ausgeglichen werden. 2b. Geeignete Mitbewohner finden Auch wer auf der Suche nach Mitbewohnern ist, kann eine Annonce aufgeben oder einen www.biallo.de Seite 3 Aushang machen. Gerade in UniversitätsUniversität städten mit knappem Wohnraum gibt es mittmit lerweile regelrechte Auswahl-Wettbewerbe, Auswahl wenn ein Zimmer vergeben werden soll. Auf jeden Fall ist es wichtig,, sich vorher etwas besser kennenzulernen. Geklärt sein sollte beispielsweise die Frage, ob es sich um eine Zweck-WG WG handeln soll oder ein ausgeprägausgeprä tes Sozialleben – beispielsweise mit gemeingemei samen Kochabenden – gewünscht ist. Eine Checkliste mit vielen len wichtigen Punkten, die WG-Bewohner Bewohner vorab klären sollten, findet sich unter Punkt 5. 3. Gemeinsam sparen Nicht nur bei der Miete lässt sich durch eine Wohngemeinschaft Geld sparen. Ein Überblick: 3a. Miete Bei kleinen Wohnungen liegt der QuadratmeQuadratm terpreis in der Regel höher als bei größeren. Zudem können sich WG-Bewohner Bewohner Bad und Küche teilen. Bei gleichem Budget kann der Wohnraum in einer Wohngemeinschaft enten sprechend großzügiger und komfortabler ausau fallen als in einer Single-Wohnung. Wohnung. Zum Vergleich: Durchschnittlich 8,79 Euro pro Quadratmeter kosteten Wohnungen in Deutschland bis 40 Quadratmeter Größe im November 2013. Das ergab eine nicht reprärepr sentative Auswertung des Immobilienportals Immowelt.de der er dort angebotenen WohnunWohnu gen. Für 80 bis 120 Quadratmeter große Wohnungen waren hingegen nur 6,82 Euro pro Quadratmeter fällig. Wer 270 Euro für die Kaltmiete zur Verfügung hat, kann sich bei den oben genannten PreiPre sen eine Single-Wohnung Wohnung mit rund 30 Quadratmetern leisten. Sucht er sich hingegen mit zwei weiteren Personen mit identischem Budget eine gemeinsame Wohnung, kann diese knapp 120 Quadratmeter ausfallen – das reicht für drei geräumige Zimmer und eine große Gemeinschaftsküche. Zudem sind in der Gemeinschaftswohnung die Nebenkosten niedriger. Je nach Stadt und Ausstattung der Wohnung können die Preise erheblich abweichen. In Ballungsgebieten wie München oder FrankFran furt wird es kaum möglich sein, für 270 Euro Kaltmiete überhaupt eine Single-Wohnung Single zu finden. An der Grundaussage des RechenReche beispiels ändert das aber nichts: Gemeinsam können Sie sich mehr Platz leisten. 3b. Telefon- und Internetanschluss Die Zeiten, da WG-Bewohner Bewohner nach dem TeleTel fonieren die verbrauchten Einheiten notieren mussten und am Monatsende die aufwendige Abrechnung folgte, sind zum Glück vorbei. Flatrates sei Dank. Heute muss lediglich der Pauschalpreis durch die Anzahl der BewohBewo ner geteilt werden. Lediglich für Gespräche ins Handynetz und ins Ausland fallen zumeist gesonderte Gebühren an. Ein Einzelnachweis der geführten Telefongespräche ist für die Abrechnung sinnvoll. Wichtig: Auch hier gilt: Wer den Vertrag aba schließt, ist dafür verantwortlich, dass das Geld an die Telefongesellschaft fließt – auch wenn der Anteil des Zimmernachbarn Zimm auf sich warten lässt. Alternative: Wer in Sachen Telefon lieber unabhängig ist, kann auch zu seinem HandyHand vertrag einen Internetzugang, eine Flatrate in alle Netze und eine Festnetznummer mit „Homezone“ hinzubuchen. Innerhalb der Homezone – also so zumeist in der Wohnung und in einem bestimmten Umkreis um sie herum – ist der Telefonkunde über eine FestFes netznummer erreichbar und kann je nach Tarif vergünstigt igt oder kostenlos telefonieren. 3c. Rundfunkbeitrag Wohngemeinschaften profitieren von der Umwandlung der Rundfunkgebühr in den Rundfunkbeitrag. Während bis Ende 2012 jedes WG-Mitglied Mitglied einzeln für seine Geräte zahlen musste, gilt mittlerweile: eine WohWo nung, ein Beitrag. Die WG-Bewohner WG müssen also zusammen die 17,98 pro Monat aufbrinaufbri gen, gleich wie viele Fernsehgeräte und RaR dios sich in der Wohnung befinden. www.biallo.de Seite 4 Praktisch sieht dies so aus, dass ein Mitglied der Wohngemeinschaft angemeldet sein und den Beitrag zahlen muss. Alle anderen könkö nen sich abmelden. Dieser eine RundfunkbeiRundfunkbe trag deckt auch die e Kosten für die Autoradios aller WG-Bewohner. Ist ein WG-Mitglied Mitglied vom Rundfunkbeitrag befreit, gilt dies jedoch nicht für die anderen Mitglieder. 3d. Zeitungs- und Zeitschriftenabos Der eine abonniert die regionale TageszeiTagesze tung, der nächste eine überregionale gionale und der Dritte eine Wochenzeitschrift. In einer WG kann eine viel größere Lektüreauswahl finanfina zierbar sein, als wenn man alleine wohnt. 3e. Hausratversicherung Die Hausratversicherung leistet bei Schäden am Wohnungsinventar, beispielsweise durch einen Wohnungsbrand, Einbruch oder LeiLe tungswasser. Anders als die HaftpflichtHaftpflicht und die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört die Hausratversicherung nicht zu den allerwichallerwic tigsten Policen. Wer jedoch teuren Hausrat besitzt, den er im Falle eines Verlusts nicht ni einfach ersetzen kann, für den kann eine Hausratversicherung durchaus sinnvoll sein. ligen, darüber müssen sich die Bewohner untereinander einig werden. Der Bund der Versicherten rät dazu, den Wert des Hausrats nicht pauschal abzusichern, sondern ihn individuell dividuell zu ermitteln. ermitteln „Das ist natürlich sehr aufwendig, aber meist sichesich rer“, sagt Versicherungsexpertin Boss. Setzt man hingegen einen Pauschalpreis – meist 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche – an, so kann es sein, das der Hausrat überversiübervers chert und die Versicherungsprämie unnötig hoch ist. Oder umgekehrt: Die Habseligkeiten sind unterversichert und werden im SchaSch densfall nicht komplett erstattet. icht den erstbesten VersicheVersich Wichtig: Nicht rungsvertrag abschließen. Die PreisunterPreisunte schiede können bis zu 100 Euro im Jahr betragen. Neben dem Preis sollten allerdings auch die Vertragsbedingungen stimmen. Der Biallo.de-Vergleich Vergleich von HausratversicherunHausratversicheru gen hilft bei der Suche. Tipp: Studenten und Auszubildende sind häufig noch in der Hausratversicherung ihrer Eltern mitversichert. Das gilt allerdings nur vorübergehend und solange sie keinen eigeeig nen Hausstand gegründet haben. Im ZweiZwe felsfall beim Versicherer nachfragen. 3f. Stromanbieterwechsel Wohngemei Eine Police kann die gesamte Wohngemeinschaft absichern. Aber: „WG--Mitglieder sollten mit offenen Karten spielen und der VersiVers cherungsgesellschaft mitteilen, dass es sich um eine Wohngemeinschaft handelt“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Ein Bewohner ist dann der Versicherungsnehmer. Er trägt alle Rechte und Pflichten und erhält im Schadensfall das Geld ausgezahlt. Wie Wi dieses dann verteilt wird und dass sich alle Bewohner an der Versicherungsprämie beteibete Für Wohngemeinschaften gilt ebenso wie für Familien, Paare und Alleinstehende: Durch einen Strom- und Gasanbieterwechsel lässt sich die Haushaltskasse kräftig entlasten. Übers Jahr gerechnet lässt sich so schon eine schöne WG-Party Party finanzieren. Der AnA bieterwechsel ist keine große Sache. BeiBe spielsweise ise auf Biallo.de finden sich StromStrom und Gaspreisvergleiche. Aber bitte keine TariTar fe mit Kaution oder Vorauskasse – sonst kann es am Ende doch teuer werden. 4.. Vielfältige Formen von Wohngemeinschaften In Wohngemeinschaften ziehen nur StudenStude ten, um vorübergehend günstig zu wohnen? Das stimmt nicht. Bei vielen WG-Bewohnern WG steht vielmehr der Wunsch nach GemeinGemei schaft im Vordergrund. So vielfältig die LeL bensumstände sind, so unterschiedlich sind auch die Formen rmen von Wohngemeinschaften. Einige Beispiele: Senioren-WG Wer wünscht sich das nicht - im Alter möglichst lange eigenständig, aber nicht allein zu wohnen? Senioren-Wohngemeinschaften Wohngemeinschaften bieten hierzu eine Möglichkeit. Je nach Wunsch und finanziellem Spielraum Spielr können die privaten Räumlichkeiten größer oder kleikle ner ausfallen. Manche älteren ältere Menschen www.biallo.de Seite 5 wünschen sich beispielsweise ein eigenes Badezimmer. Die Bewohner unterstützen sich gegenseitig. Was der eine nicht mehr kann, fällt einem anderen vielleicht leicht. icht. Zudem können sie gemeinsam eine Haushälterin oder PflegePfleg kraft anstellen, die sie unterstützt. Das Bundesgesundheitsministerium inforinfo miert über Senioren-Wohngemeinschaften: Wohngemeinschaften: http://bit.ly/1hQS4vu Seni Tipp: Wer Wohnraum für eine solche Senioren-WG WG bauen oder umbauen möchte, kann auf staatliche Fördermittel zählen. So gibt es beispielsweise Förderkredite für altersgerechaltersgerec tes Umbauen durch die KfW--Bank. Pflegebedürftige erhalten für WohnungsanpassunWohnungsanpassu gen bis zu 2.557 Euro an Zuschuss von der Pflegekasse. Mehrgenerationen-Haus Hier wohnen verschiedene Altersgruppen gemeinsam – entweder in einer großen WohWo nung, einem Haus oder einem Wohnkomplex. Wichtig ist auch hier Gemeinschaft. Die älteält ren Bewohner können die jüngeren bei der Kinderbetreuung unterstützen, unterstützen und umgekehrt erhalten sie Hilfe beim Einkauf oder bei Arbeiten im Haushalt. einem Studenten ein Zimmer, der sich dafür um den Garten kümmert. Wie viel und welche Hilfe geleistet werden soll, ist unterschiedlich. Nähere Informationen zu Wohnen-für-Hilfe Wohnen Projekten in verschiedenen deutschen StädStä ten gibt es auf dieser gemeinsamen InternetInterne seite der Träger: http://bit.ly/1dberpF Dort ist als grobe Faustregel genannt, dass der Mieter pro Quadratmeter bezogenen bezogene Wohnraum eine Stunde im Monat Hilfe leisten soll. Wohngemeinschaften für Alleinerziehende Ein Babysitter kostet viel Geld. Warum also nicht gegenseitig auf die Kinder aufpassen? Alleinerziehende nde in Wohngemeinschaften können sich bei der Kinderbetreuung aba wechseln. In der Gemeinschaft lässt sich zuz dem manches Problem leichter lösen, das ansonsten als Paar besprochen würde. Auch auf günstigen Wohnraum sind viele AlleinerAlleine ziehende angewiesen. Betreute etreute Wohngemeinschaften Wohnen für Hilfe Ein selbst bestimmtes Leben führen, GeG meinschaft erleben und dabei professionelle Unterstützung erfahren – auch das ist in einer Wohngemeinschaft möglich. So gibt es spesp zielle Angebote für Menschen mit einer körkö perlichen oder geistigen istigen Behinderung, mit psychischen Erkrankungen oder auch DeD menz. Wo Hilfe nötig ist, werden die BewohBewo ner unterstützt – beispielsweise kann regelrege mäßig ein ambulanter Pflegedienst oder eine pädagogische Betreuung ins Haus kommen. Bei dieser Form des Zusammenlebens erhalerha ten Vermieter statt Geld Hilfe im Alltag. So überlässt beispielsweise eine Hausbesitzerin Die Bundesvereinigung Lebenshilfe informiert über Wohnformen für Menschen mit geistiger Behinderung: http://bit.ly/18It3NV Auf einer Internetseite des BundesfamilienBundesfamilie ministeriums finden Interessierte nähere InI formationen zu Mehrgenerationenhäusern: http://www.mehrgenerationenhaeuser.de/ //www.mehrgenerationenhaeuser.de/ 5. Checkliste: Streit vermeiden Viele Konflikte lassen sich vermeiden, wenn angehende WG-Bewohner Bewohner vorab über einige wichtige Punkte sprechen: • Mietvertrag: Gibt es einen oder mehrere Hauptmieter? • Wohnung: Die Wohnung ist zwar ein Traum, jedoch möchten alle gern in das größte Zimmer einziehen? Über den Preis lässt sich hier vielleicht Einigkeit erzielen. Im ZweiZwe www.biallo.de Seite 6 felsfall muss der favorisierte Raum noch teurer werden, als er entsprechend seiner Quadratmeterzahl anteilig kosten würde. • Betriebskosten, Strom, Telefon: Telefon Wer legt das Geld aus, sammelt es wann und wie ein? Zumeist ist es nicht möglich, hier auf den Cent genau abzurechnen. Während der eine gerne mal das Licht brennen lässt, betreibt der nächste eine stromschluckende Multimedia-Sammlung Sammlung in seinem Wohnraum und und der Dritte liebt ausgiebige Vollbäder – alles auf Kosten der Gemeinschaftskasse. Wer jedoch über so etwas was nicht hinwegsehinwegs hen kann, sollte sich ernsthaft überlegen, ob eine Wohngemeinschaft die richtige Wahl ist. • Wohnungsinventar: Wem gehört beispielsweise beispielsweise die Waschmaschine und was geg schieht mit ihr bei Auszug? • Kaution und Co.: Welche Ausgleichsregelungen gibt es beim Auszug für Kaution und Schönheitsreparaturen? Muss das hinterlassene Zimmer in jedem Fall gestrichen werwe den? Erhält der Ausziehende seinen Kautionsanteil von seinem Nachfolger? • Zweck-WG WG oder ausgeprägtes Sozialleben? Sollen beispielsweise gemeinsame Kochabende, Partys und Ausflüge stattfinden? Wer dies vor dem Einzug klärt, klärt kann manche Enttäuschung vermeiden. • Haustiere: Dürfen Wellensittich Wellensittich und Zwergschnauzer miteinziehen? Hier hat nicht nur der Vermieter ein Wörtchen mitzureden, sondern auch die Mitbewohner geht das etwas an. • Frühaufsteher oder Nachteule? Nachteule Chaot oder Pedant? Gut ist, wenn man vorher weiß, mit wem man bald Wand an Wand wohnt. wo • Haushalt: Soll es einen n Putzplan geben und wie soll er gestaltet sein? Soll es gemeingemei same Getränke und Lebensmittel oder streng getrennte Kühlschrankfächer geben? Das „Thema der Woche“ ist ein Service der Verbraucher-Redaktion Verbraucher Biallo & Team GmbH, BahnhofBahnhof straße 25, 86938 Schondorf. Sie können uns erreichen unter info@biallo.de oder per Telefon: 08192/93379-0. 0. 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