Indent 02 - Österreichische Zahnärztekammer

Transcription

Indent 02 - Österreichische Zahnärztekammer
Ausgabe
02 / 2 015
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das offizielle Informationsmagazin der
Landeszahnärztekammer für OÖ
OÖGKK – neue Zahnärztliche Führung
w w w. z a h n a e r z te k a m m e r. a t
Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ
// INDENT
Dr. Gottfried ´s Editorial
Dosis sola
venenum facit
A
+
Bei einer Surftour durch
einschlägige Internetoder Socialmediaforen
zum Thema Flouride
stellt man sich zwangsläufig eine Frage: Bin
ich nun Zahnarzt oder
Quacksalber?
WEIL EIN BISSCHEN
SICHERHEIT
ZU WENIG IST.*
Ganz plakativ werden die
schlimmsten akuten und
chronischen Intoxikationen
als alltäglich und häufig dargestellt. Der uninfor­
mierten Leserin stehen nach dieser Literatur
natürlicherweise die Haare genauso zu Berge
wie dem informierten Zahnarzt. Allerdings aus
unterschiedlichen Gründen. Wir Zahnärzte wissen
um die kariesprotektive lokale Wirkung von
Flouriden, die wissenschaftlich fundiert ist. Bei
korrekter Applikation sind Flouride, wie wir alle
wissen, segensreich. Die Verteufelung findet durch
gnadenlose Aufzählung potentieller systemischer
Vergiftungssymptome bis hin zu niedrigerem IQ
von Kindern, welchen Flouride verabreicht
wurden, statt.
Und irgendwann kommt es dann, das ultimative
Gespräch am Kindernachmittag.
*Es kann nur eine österreichische Universalbank mit dem besten Rating
geben. Diese Auszeichnung ging an die HYPO Oberösterreich. Denn
Sicherheit, Verantwortung und Transparenz sind Werte, die wir täglich leben. Das
wird uns regelmäßig von unabhängigen Dritten bestätigt. Unser A+ mit stabilem
Ausblick bedeutet für unsere Kundinnen und Kunden beste Bonität sowie hohe
Sicherheit und für uns noch mehr Ansporn für die Zukunft.
Und natürlich mit ihr, der hyperprotektiven, esote­
risch angehauchten Gesundheitschuhträgerin, die
selbst nach Beendigung ihrer Schullaufbahn diese
Bewertung durch die internationale Rating-Agentur Standard & Poor’s im August 2014.
www.hypo.at
nie verlassen hat. Ja, sie hat sich durchgeackert
durch alle Foren. Ja, sie weiß Bescheid. Schließlich
ist das ja ihr Beruf, Bescheid zu wissen. Und nein.
Die Argumente und Empfehlungen des Zahnarz­
tes lässt sie nicht gelten. Denn was wissen schon
Zahnärzte. Das sind ja gar keine richtigen Ärzte!
Und überhaupt........ Aber halt! Was behauptet
er da gerade, der promovierte Feinmotoriker?
Nein,nein,nein! Mein Kind hat keine Milchzahnka­
ries. Da müssen Sie sich irren. Es kann gar keine
Karies haben. Schließlich reinigen WIR die Zähne
schließlich regelmäßig mit Buchenholzasche und
Meersalz.
Natürlich übertreibe ich gerne, wenn es um jenes
Patientenklientel geht, bei dem unser Behand­
lungshonorar in Wirklichkeit Schmerzensgeld ist.
Fakt ist aber auch, dass wir uns aufgrund derart
einseitiger Berichterstattungen auf interessante
Gespräche und kritische Fragen zu diesem Thema
gefasst machen dürfen.
Mit meiner etwas überzeichneten Darstellung
möchte ich Sie lediglich anregen, dieses Thema
kritisch zu reflektieren und eventuell einschlägige
Internetforen einzusehen.
Ihr werter Blutdruck sollte für diese einschlägige
Lektüre aber gut eingestellt sein.
Ihr
Dr. Günter Gottfried
Wir schaffen mehr Wert.
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Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ
// INDENT
OMR Dr. Wolfgang Doneus
Inhalt
OÖGKK – neue
Zahnärztliche Führung
Mit Jahresbeginn 2015 wurde
in der oberösterreichischen
Gebietskrankenkasse sowohl
die Position des leitenden
Chefzahnarztes als auch die
Leitung des Zahnambulatoriums Linz neu besetzt.
Aus dem Haus
Brief des Präsidenten .................................................... S. 05
Wissenswertes zum Thema „Beendigung von
Arbeitsverhältnissen“ – Teil 3......................................... S. 06
ELDA-Kundeninformation:
Endphase zur ELDA Legitimation über
Bürgerkartenfunktion oder Handysignatur .................... S. 08
WOHLFAHRTSKASSE – Versicherung der
ober­österreichischen Zahnärztinnen und Zahnärzte ...... S. 09
Tissot
Spenden als Sonderausgaben
bzw. Betriebsausgaben.................................................. S. 12
Internes
Notdienste April – Mai................................................... S. 14
Zahnmuseum
Jahreshauptversammlung 2015 ..................................... S. 16
Internes
Praxisvertreter .............................................................. S. 18
Fortbildungsprogramm 2015.......................................... S. 20
Ausschreibung ............................................................... S. 24
Standesveränderungen und -meldungen ....................... S. 25
Schwarzes Brett ............................................................ S. 26
Nach 33 Jahren in der Position des
Chefzahnarztes verabschiedete sich
Primarius MR. Dr. Josef Bukal Ende
2014 in den verdienten Ruhestand.
Impressum
Medieninhaber und Herausgeber:
OÖ Zahnärztekammer
Spittelwiese 8, A-4020 Linz
Auflage: 750 Stk. + Belegexemplare
Erscheinungsweise: 10 x jährlich
Offenlegung gem. §25 Mediengesetz:
Medieninhaber von „Indent“ ist die OÖ
Zahn­ärztekammer, Präsident OMR Dr. Wolfgang
Doneus, OÖ Zahnärztekammer, Spittelwiese 8,
A-4020 Linz. „Indent“ ist das offizielle
Informationsorgan der OÖ Zahnärztekammer
für ihre Mitglieder.
Designkonzept / Satz:
Lunart Werbeagentur, 4020 Linz / www.lunart.at
Bildquellen:
Cover: © famveldman – Fotolia.com
Seite 7: © motorradcbr - Fotolia.com
Seite 12: © Gina Sanders - Fotolia.com
restl. Bilder: OÖ Zahnärztekammer
Verlags-und Herstellungsort: 4020 Linz
Soweit in dieser Ausgabe der „Indent“
personenbezogene Bezeichnungen nur in
männlicher Form angeführt sind, beziehen
sie sich auf Frauen und Männer in gleicher
Weise. Alle Artikel geben die Meinung des
Verfassers wieder und müssen sich nicht
mit der Redaktion decken.
Primarius Bukal bleibt uns als ausgewiesener Fach­
mann mit hoher sozialer Kompetenz in Erinnerung.
Für ihn stand das Fachliche, Zahnmedizinische an
erster Stelle, dann erst kamen die administrativen
Notwendigkeiten.
Kaum verwunderlich, dass Primarius Bukal bei den
Vertragszahnärzten hohes Ansehen genoss.
Unter anderem verdanken wir ihm den sehr konst­
ruktiven Abschluss gebündelter, neuer Leistungen
(z.B. Eckenaufbau, Höckeraufbau, Panoramarönt­
gen,…) in den beginnenden 90er Jahren des letzten
Jahrhunderts.
Bezeichnend, dass seither keine Vertragsanpassun­
gen mehr erfolgt sind. Erst 2015 mit der Etablie­
rung eines eigenen KFO-Vertrages für gravierende
Fehlstellungen der Diagnosegruppen IOTN 4 und
5 gab es erstmals wieder neue gesamtvertragliche
Regelungen, die über das Redaktionelle hinaus auch
auf die Notwendigkeit neuer Kooperationsformen
Bedacht genommen haben.
Als Nachfolgerin von Primarius MR. Dr. Josef Bukal in
die Leitung des Chefzahnärztlichen Dienstes wurde
Frau Primaria Pertold berufen.
Frau Primaria Pertold ist seit Okotober 2012 bei der
OÖGKK angestellt. Zuerst im Zahnambulatorium
Wels, dann im Ambulatorium Linz und seit 2. Jänner
2015 als leitende Chefzahnärztin. Frau Pertold
stammt aus Deutschland, war in einer Gemein­
schaftspraxis niedergelassen und kam 2012 nach
Österreich.
Das Zahnambulatorium Linz steht ebenfalls seit
dem 2.1.2015 unter einer neuen Führung:
Frau Primaria Dr. Elisabeth Gruber übernahm die
ärztliche Leitung nicht nur in der Derfflingerstrasse,
sondern gleichzeitig auch In den Zahnambulatorien
Freistadt, Kleinmünchen und Hafenstraße.
Frau Primaria Dr. Gruber ist uns bestens bekannt
als Referentin der OÖ Landeszahnärztekammer
für Frauenangelegenheiten und als Initiatorin des
Forums Junge Zahnmedizin.
Elisabeth Gruber ist eine große Stütze des zahnärzt­
lichen Notdienstzentrums und hat in dieser Funkti­
on vielen Schmerzpatienten bestens geholfen, was
die vielen Dankesschreiben dokumentieren.
Wir wünschen beiden viel Erfolg in den neuen
Positionen und uns allen eine gedeihliche kollegiale
Zusammenarbeit.
Ihr
OMR Dr. Wolfgang Doneus
5
INDENT // Ausgabe 02.2015
Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ
// INDENT
Mag. Petra Eigruber
Wissenswertes zum Thema
„Beendigung von Arbeits­
verhältnissen“ – Teil 3
Im dritten Teil dieser Beitragsserie informieren wir Sie
über sogenannte „beendigungsabhängige“ Ansprüche,
die im Einzelfall seitens der
Arbeitnehmerin gegen ihren
Arbeitgeber aus einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses
resultieren können.
Für zahnärztliche Ordinationen relevante been­
digungsabhängige Ansprüche von Arbeitnehmerinnen können sein:
• offenes Entgelt
• aliquote Sonderzahlungen
• Dienstzeugnis
• Urlaubsersatzleistung
• Postensuchtage
• Kündigungsentschädigung
Mögliche relevante Ansprüche der Arbeitgeber
wären:
•Ansprüche aus Ausbildungskosten / Rückerstat­
tung
• Schadenersatz.
Ansprüche von Arbeitnehmerinnen:
Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, werden sämtli­
che, bis zum Beendigungszeitpunkt bereits verdien­
te Entgelte fällig. Die Höhe des Entgelts richtet sich
nach dem Dienst- bzw. Kollektivvertrag.
Ebenso besteht bei Beendigung des Arbeitsver­
hältnisses Anspruch auf den aliquoten, der zu­
rückgelegten Dienstzeit entsprechenden, Anteil an
Sonderzahlungen, auch wenn die Sonderzahlung
zum Zeitpunkt der Beendigung noch nicht fällig ist.
Wurden zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeits­
verhältnisses bereits über das aliquote Ausmaß
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hinaus Sonderzahlungen ausbezahlt, können diese
Anteile im Fall der Beendigung vor Jahresende vom
Arbeitgeber wieder zurückgefordert werden – zB
durch Aufrechnung gegen später fällig werdende
Ansprüche.
Unabhängig von der Beendigungsart hat jede Arbeit­
nehmerin mit dem Ausscheiden aus dem Betrieb ei­
nen Anspruch auf Ausstellung eines einfachen Dienstzeugnisses. Sie muss dieses allerdings gegenüber
dem Dienstgeber entsprechend verlangen.
Folgende Inhalte muss ein einfaches Dienstzeugnis
aufweisen:
• Namen der Vertragsparteien,
• Dauer des Arbeitsverhältnisses,
•konkrete Beschreibung der Tätigkeit des Arbeit­
nehmers,
• Ausstellungsdatum und
• Unterschrift des Arbeitgebers.
Eine Aussage über die Qualität der Arbeitsleistung
enthält ein einfaches Dienstzeugnis nicht.
Auf ein qualifiziertes Dienstzeugnis, das auch
eine positive Bewertung der Arbeitnehmerin enthält,
besteht kein Anspruch!
Achtung: ein Dienstzeugnis darf keine negativen
Anmerkungen enthalten, selbst wenn diese der
Wahrheit entsprechen. Es darf auch die Beendi­
gungsart nicht angegeben werden!
Besteht bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
ein offener und noch nicht verjährter Urlaubsanspruch, gebührt der Arbeitnehmerin dafür grund­
sätzlich eine aliquote Ersatzleistung.
Bestehen zum Beendigungszeitpunkt noch offene,
nicht verjährte Alturlaube, also Urlaubsansprüche
aus bereits vergangenen Urlaubsjahren, dann ge­
bührt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine
volle Entschädigung in Höhe des Urlaubsentgelts.
Für nicht verbrauchte Urlaubsansprüche, die erst
im letzten Urlaubsjahr entstanden sind, gebührt
nur eine aliquote, der zurückgelegten Dienstzeit
im Beendigungsjahr entsprechende Ersatzleistung.
Wurden im Beendigungsjahr bereits Urlaubstage
verbraucht, sind diese vom aliquoten Urlaubsaus­
maß abzuziehen.
Die Höhe der Urlaubsersatzleistung wird auf Basis
des täglich zustehenden Arbeitsentgelts zum Zeit­
punkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses be­
rechnet. Dem ist jenes Entgelt zugrunde zu legen,
das die Arbeitnehmerin verdient hätte, wenn sie in
dieser Zeit gearbeitet hätte – es sind daher auch
regelmäßig geleistete Überstunden und Sonder­
zahlungen zu berücksichtigen. Die Berechnung im
Detail wird im Anlassfall durch den Steuerberater
Ihres Vertrauens durchgeführt.
Wurde vom Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis
durch Kündigung beendet, hat die Arbeitnehmerin
Anspruch auf bezahlte Freizeit während der Kün­
digungsfrist (häufig bezeichnet als „Postensuch­
tage“). Das Ausmaß dieses Anspruches beträgt
1/5 der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit.
Die Postensuchtage müssen von der Arbeitneh­
merin allerdings im Vorhinein eingefordert werden.
Dieser Anspruch auf Freistellung ist nicht (mehr)
zweckgebunden: die Arbeitnehmerin muss die
zustehende Freizeit nicht zur Postensuche ver­
wenden.
Kein Anspruch auf Postensuchtage besteht bei
folgenden Beendigungsarten: ArbeitnehmerKündigung, Entlassung, Austritt und Beendigung in
der Probezeit. Zwischen Judikatur und juristischer
Lehre strittig ist ein Anspruch auf Postensuchtage
bei einvernehmlicher Auflösung und bei länger
befristeten Arbeitsverhältnissen.
Der in der zahnärztlichen Praxis wohl am ehesten
relevante Sachverhalt als Anspruchsgrundlage für
eine Kündigungsentschädigung ist eine terminoder fristwidrige Arbeitgeberkündigung. Bei der
Kündigungsentschädigung handelt es sich um einen
Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers gegen
den Arbeitgeber. Das Arbeitsverhältnis endet zwar
zu dem in der Kündigung genannten (aber nicht kor­
rekten, weil frist- oder terminwidrigen) Beendigungs­
zeitpunkt. Für die fiktive Kündigungsfrist gebührt
aber ein pauschalierter Schadenersatzanspruch.
Als Kündigungsentschädigung steht der Arbeit­
nehmerin das fiktive Entgelt zu, das ihr bei einer
ordnungsgemäßen Beendigung des Arbeitsver­
hältnisses auszuzahlen gewesen wäre. Besteht ein
Anspruch auf Kündigungsentschädigung, sollte die
Berechnung im Detail auch hier durch den Steuer­
berater Ihres Vertrauens erfolgen.
Die Kündigungsentschädigung muss von einer
betroffenen Arbeitnehmerin binnen 6 Monaten
geltend gemacht werden.
Ein weiterer möglicher Anspruch von Arbeitneh­
merinnen aus der Beendigung von Arbeitsver­
hältnissen kann ein Abfertigungsanspruch sein.
Zu dieser Thematik wird in einer der nächsten
Indentausgaben ein Beitrag der Kanzlei Dris. Tissot
veröffentlicht, auf den ich an dieser Stelle schon
verweisen darf.
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INDENT // Ausgabe 02.2015
Ansprüche der Arbeitgeber:
Hat der Arbeitgeber die Ausbildung der Arbeit­
nehmerin finanziert, kann der Arbeitgeber unter
bestimmten Voraussetzungen und bei bestimmten
Beendigungsarten die Ausbildungskosten zurückfordern.
Voraussetzungen für einen Rückforderungsan­
spruch sind:
•Schriftliche Vereinbarung einer konkreten Rück­
zahlungsverpflichtung vor Beginn der jeweiligen
Ausbildung.
•Die konkrete Höhe der Ausbildungskosten muss
sich klar aus dieser Vereinbarung ergeben.
•Die Rückzahlungsverpflichtung muss entspre­
chend des seit dem Ende der Ausbildung zurück­
gelegten Zeitraums aliquot festgelegt werden.
•Die Rückzahlungsverpflichtung darf maximal für
fünf Jahre ab dem Ende der Ausbildung verein­
bart werden.
•Bei minderjährigen Arbeitnehmerinnen muss der
gesetzliche Vertreter einer solchen Vereinbarung
zustimmen.
Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ
Nur bei den folgenden Beendigungsarten können
die Ausbildungskosten zurückgefordert werden:
• Arbeitnehmer-Kündigung
•Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnis­
ses
•berechtigte Entlassung (außer bei dauernder
Arbeitsunfähigkeit)
•vom Arbeitnehmer verschuldete ArbeitgeberKündigung
• unberechtigter vorzeitiger Austritt.
Schadenersatzansprüche können bei manchen
Beendigungsarten entstehen, wie beispielsweise bei
zeitwidriger Arbeitnehmer-Kündigung oder einer
von einer Arbeitnehmerin verschuldeten Entlassung.
Allerdings ist für den Eintritt eines Schadens der
Arbeitgeber behauptungs- und beweispflichtig.
In der nächsten Ausgabe der Indent werde ich diese
Beitragsserie in Teil 4 mit dem Thema „Beendigung
von Arbeitsverhältnissen: besonderer Kündigungsund Entlassungsschutz“ abschließen.
ELDA-Kundeninformation:
Endphase zur ELDA Legitimation
über Bürgerkartenfunktion
oder Handysignatur
Wie bereits mehrfach berichtet, ist es
beginnend mit 01.4.2015 für Nutzer von
ELDA erforderlich, dass sie sich in den
ELDA-Systemen nach Datenschutzklasse
2 authentifiziert haben.
Bitte beachten Sie:
Nicht betroffen von dieser Umstellung sind Teilneh­
merInnen an Befundaustauschsystemen!
Dies kann über die Bürgerkartenfunktion (z.B.:
E-Card) oder Handysignatur erfolgen. Damit ist
sichergestellt, dass tatsächlich eine „reale“ Person
hinter den Zugangsdaten von ELDA-Online oder
der ELDA-Software steht.
Die Anleitung zum Setzten des Kundenpasswortes
finden Sie unter folgendem Link:
https://www.sozialversicherung.at/portal27/portal/eldaportal/content/contentWindow?contentid=10007.7309
75&action=2&viewmode=content
oder unter www.elda.at / Online-Services / Kundenpasswort.
Die Bürgerkarte bzw. Handysignatur ist nur einmalig
zum Setzen eines Kundenpasswortes erforderlich.
Bitte setzen Sie daher Ihr Kundenpasswort bis
zum 31.3.2015, da andernfalls beginnend mit
1.4.2015 Datensendungen bzw. Datenabholungen nicht mehr durchgeführt werden können!
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Nähere Informationen zum Thema „Bürgerkarte“
und „Handysignatur“ erhalten Sie unter
www.bürgerkarte.at.
Bei Fragen steht Ihnen das ELDA-Support-Team
telefonisch unter 05 7807 502700 oder 05 7807
504300 während der Dienstzeiten zur Verfügung
bzw. können Sie Ihre Fragen auch per Mail an
elda@ooegkk.at übermitteln.
// INDENT
Wohlfahrtskasse
MR Dr. Friedrich Tüchler
Versicherung der ober­
österreichischen Zahnärztinnen
und Zahnärzte
Seit 1925 versichert die Wohlfahrtskasse alle in Oberösterreich tätigen ZahnärztInnen,
deren Familienmitglieder, aber
auch Pensionisten, Witwen und
Waisen im Bereich der Pensions- und Krankenversicherung.
Derzeit sind bereits mehr als
10.000 Personen versichert.
Ausgenommen davon sind nur jene, die nach
Antragstellung vom Verwaltungsausschuss unter
Berücksichtigung der Bestimmungen des Ärztege­
setzes und der Satzung auf Dauer oder befristet
ermäßigt oder befreit wurden. Wie bei jeder Pflicht­
versicherung wird die Versicherung durch die Wohl­
fahrtskasse durch die Erfüllung eines objektiven
Tatbestands begründet (Aufnahme einer zahnärzt­
lichen Tätigkeit in Oberösterreich, Verehelichung,
Geburt eines Kindes …). Auch das Ende der Versi­
cherung hängt von der Erfüllung von Tatbeständen
ab (Verzug, Scheidung …). Im Gegensatz zu einer
privaten Versicherung ist somit der Abschluss eines
Vertrages nicht erforderlich. Die Freiheit, einen
Vertrag abschließen oder kündigen zu können, ist
nicht nur ein Vorteil. Unter Beachtung der „Spielre­
geln“ und damit der Vertragsbedingungen kann die
Versicherung Konsequenzen ziehen, wenn sie zur
Auffassung gelangt, dass das vertragliche Versi­
cherungsrisiko nicht mehr von der Prämienhöhe
abgedeckt wird.
Für die Wohlfahrtskasse ist die Relation zwischen
einzelnem Beitrag und Leistung nicht von Bedeu­
tung. Unter Beachtung der bereits angeführten
Grundsätze beginnt die Leistungspflicht mit Aufnah­
me der Tätigkeit, Eheschließung, der Geburt eines
Kindes … und unabhängig davon, ob ein besonderes
Versicherungsrisiko vorliegt oder nicht. Auch wenn
das Mitglied oder ein Angehöriger vor oder zum
Versicherungsbeginn schwer krank oder behindert
ist, ist das kein Grund, die Versicherung abzulehnen
oder einen höheren Beitrag vorzuschreiben. Im
§ 2 der Satzung der Wohlfahrtskasse werden die
Grundsätze der beruflichen Solidarität und der kol­
legialen Hilfsverpflichtung des ärztlichen und zahn­
ärztlichen Berufsstandes dezidiert hervorgehoben.
Diese Risiken und die damit verbundenen Kosten
können von einem Fonds jedoch nur dann getragen
werden, wenn alle Personen einer Risikogemein­
schaft erfasst und zur Beitragsleistung verpflichtet
werden. Ansonsten müsste man damit rechnen,
dass besonders jene, die der Ansicht sind, nicht
besonders gefährdet zu sein, keine Beiträge leisten
wollen. Erst, wenn sich dieser Umstand ändert, wür­
den sie einen Versicherungsschutz suchen.
Damit würden aber – überzeichnet ausgedrückt –
die „Alten und Kranken“ in einem Fonds verbleiben,
was unausweichlich zu einer entsprechenden An­
hebung der Beiträge führen müsste, da aus diesen
alle Leistungen finanziert werden. Die Wohlfahrts­
kasse selbst hat kein Eigenkapital, sondern verwaltet
ausschließlich das Geld der Mitglieder unter Beach­
tung der in der Satzung festgehaltenen Regeln. Ein
Eigenkapital könnte ohnehin nur aufgebaut werden,
wenn zu Lasten ihrer Beiträge oder der Erträgnisse
aus der Kapitalveranlagung des Deckungsfonds Gel­
der abgezogen werden, was wiederum die Beitrags­
pflichtigen belasten würde. Die Wohlfahrtskasse ist
aufgrund ihres genossenschaftlichen Charakters
nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet, hat keine
Provisionen zu zahlen, kennt keinen Dividendenoder Zinsaufwand für Aktionäre und liegt mit
2,71 % Verwaltungsgebühren immer noch sehr gut.
Um aber Leistungen richtig überweisen und die
korrekten Beiträge vorschreiben zu können, ist es
wichtig zu wissen, welche Personen überhaupt über
die Wohlfahrtskasse versichert sind. Dazu bedarf
es Ihrer Mitwirkung. Die rechtliche Regelung erfolgt
hierzu im § 13 der Satzung der Wohlfahrtskasse, der
wie folgt lautet:
1) D
ie Mitglieder der Wohlfahrtskasse sind verpflichtet:
b) die Wohlfahrtskasse unaufgefordert von allen
für deren Wirken bedeutsamen Änderungen
schriftlich in Kenntnis zu setzen. Änderungen
in der Berufstätigkeit sind innerhalb 14 Tagen,
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INDENT // Ausgabe 02.2015
Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ
Veränderungen im Familienstand (Vereheli­
chung, Scheidung, Geburt eines Kindes, Beginn
oder Beendigung des Studiums, Todesfall
usw.) binnen vier Wochen nach Eintreten der
Änderung, und zwar unter Vorlage der dies­
bezüglichen Standesausweise oder sonstiger
Dokumente (Studienbestätigung u.Ä.) schrift­
lich bekannt zu geben;
Damit Sie prüfen können, welche Daten in der
Wohlfahrtskasse bereits gespeichert sind, werden
personenbezogene Daten jeweils zur Jahresmitte
mit dem Datenblatt allen Versicherten schriftlich
bekannt gegeben. Neben einer Erläuterung erhalten
Sie auch einen Änderungsantrag, mit dem Sie uns
Änderungen schriftlich bekannt geben können.
Bitte helfen Sie uns dabei, immer auf dem aktuellen
Stand zu sein und so Probleme oder Ärgernisse
vorweg zu vermeiden.
In den folgenden Ausgaben dieser Zeitung werde
ich über die Aufgaben und den Umgamg mit den
unten angeführten Fonds detailliert informieren.
Vorab die Übersicht über die Gliederung der Wohl­
fahrtskasse
GLIEDERUNG DER WOHLFAHRTSKASSE
UNTERSTÜTZUNGSABTEILUNG
Krankengeldhilfe
Krankenpflegehilfe
Notstandshilfe
VERSORGUNGSABTEILUNG
Altersverorgung (Regelpension)
Vorzeitige Altersversorgung
Invaliditätsversorgung
Pension Plus+
Witwen-/Witwerversorgung
Kinderunterstützung
Waisenversorgung
Todesfallbeihilfe
Fortbildung
Fortbildung
für Strahlenschutzbeauftragte
Inkl. Schulung für die eigene Durchführung von Röntgenkonstanzprüfungen
Save the Date:
25. 09. 2015
15:00 – 19:00 Uhr
FAZ (Fortbildungsakademie Zahn)
Garnisonstraße 7, 4020 Linz
(Haupteingang, 1. Stock)
Fortbildungspunkte: 5; Kursgebühr: 150 Euro
25. 09.
für Strahlenschutzbeauf tragte
Fortbildung
2015
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// INDENT
Diese Veranstaltung beinhaltet die ab 01.01.2011 ver­
pflichtende Fortbildung für Strahlenschutzbeauftragte
(alle 5 Jahre) als auch die von den Strahlenschutzbehör­
den vorgeschriebene einmalige Schulung für die eigene
Durchführung von Röntgenkonstanzprüfungen.
Bitte um schriftliche oder
telefonische Anmeldung!
Eveline Leeb
Tel.: 05 05 11 - 4010
leeb@ooe.zahnaerztekammer.at
Ich melde mich verbindlich für die
Fortbildung Strahlenschutzbeauftragte inkl. Grundschulung
„Konstanzprüfung“ an
Name:
Adresse:
Telefon:
E-Mail:
Bitte in Großbuchstaben ausfüllen und per Fax
an die Nummer 05 05 11-4014 oder per E-Mail an
leeb@ooe.zahnaerztekammer.at schicken
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INDENT // Ausgabe 02.2015
Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ
// INDENT
Tissot
Spenden als Sonderausgaben
bzw. Betriebsausgaben
Spenden sind als freiwillige Zuwendungen,
denen keine wirtschaftliche Gegenleistung
gegenübersteht, in der
Regel für ertragsteuerliche Zwecke nicht abzugsfähig.
Jedoch sind Spenden an bestimmte Einrichtungen
betraglich begrenzt als Betriebsausgaben oder als
Sonderausgaben anerkannt. Als B
­ etriebsausgaben
sind sie abzugsfähig, wenn die Spenden aus dem
Betriebsvermögen geleistet werden und als Son­
derausgaben gelten sie, wenn die Spenden aus
dem Privatvermögen geleistet werden.
Spenden sind nur dann steuerlich zu berücksich­
tigen, wenn sie an Einrichtungen geleistet werden,
die im Einkommensteuergesetz ausdrücklich aufge­
zählt werden oder die zum Zeitpunkt der Spende
über einen gültigen Spendenbegünstigungsbescheid
verfügen.
Gesetzlich ausdrücklich aufgezählte spendenbegünstigte Einrichtungen
Abzugsfähig sind Zuwendungen zur Durchführung
von Forschungsaufgaben oder der Erwachsenen­
bildung dienende Lehraufgaben sowie damit
verbundene wissenschaftliche Publikationen und
Dokumentationen an folgende Einrichtungen:
• Universitäten, Kunsthochschulen und die Aka­
demie der bildenden Künste, deren Fakultäten,
Institute und besondere Einrichtungen,
• durch Bundes- oder Landesgesetz errichtete
Fonds, die mit Aufgaben der Forschungsförde­
rung betraut sind,
• die Österreichische Akademie der Wissenschaften
und
• diesen Einrichtungen vergleichbare ausländische
Einrichtungen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der
EU oder einem Staat, mit dem eine umfassende
Amtshilfe besteht.
Außerdem sind Zuwendungen an folgende
Einrichtungen abzugsfähig:
• Die Österreichische Nationalbibliothek, die Diplo­
matische Akademie, das Österreichische Archäo­
logische Institut und das Institut für Österreichi­
sche Geschichtsforschung,
• Museen von Körperschaften des öffentlichen
Rechts,
• Museen von privaten Rechtsträgern, wenn diese
Museen einen den Museen von Körperschaften
des öffentlichen Rechts vergleichbaren öffentli­
chen Zugang haben und Sammlungsgegenstände
zur Schau stellen, die in geschichtlicher, künst­
lerischer oder sonstiger kultureller Hinsicht von
überregionaler Bedeutung sind,
• das Bundesdenkmalamt und der Denkmalfonds,
• die Internationale Anti-Korruptions-Akademie und
• Freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehr­
verbände.
Spendenbegünstigungsbescheid hat, ist dadurch
ersichtlich, dass die Einrichtung in der Liste der
spendenbegünstigten Einrichtungen auf der
Website des Bundesministeriums für Finanzen
(www.bmf.gv.at) ohne Gültigkeitsende aufscheint.
In dieser Liste der spendenbegünstigten Einrich­
tungen finden sich zB Wissenschaftseinrichtungen,
die der Durchführung von Forschungsaufgaben
oder der Erwachsenenbildung dienen. Darunter
fallen zB: das Energieinstitut an der Johannes
Kepler Universität Linz, die Fachhochschulen in
ganz Österreich, das Forum für Weltreligionen,
die Arnold Schönberg Center Privatstiftung oder
der Oberösterreichische Kinder-Krebs-Hilfe-For­
schungsverein. Außerdem sind demnach Spenden
abzugsfähig, die an mildtätige Einrichtungen sowie
Einrichtungen, die der Bekämpfung von Armut und
Not in Entwicklungsländern oder der Hilfeleistung
in Katastrophenfällen dienen oder für solche Zwe­
cke Spenden sammeln, wie zB die Aktion Kinder­
herz Österreich, Amnesty International Österreich,
Assista Soziale Dienste GmbH, Caritas, Oberöster­
reichische Kinder-Krebs-Hilfe oder SOS-Kinderdorf
Oberösterreich.
Auch Einrichtungen, die Umwelt-, Natur- oder
Artenschutz betreiben oder Tierheime führen oder
für solche Zwecke Spenden sammeln, finden sich
auf der Liste der spendenbegünstigten Einrichtun­
gen, wie zB der Umweltverband WWF Österreich,
der Österreichische Naturschutzbund, Greenpeace,
Global 2000 Umweltschutzorganisation oder der
Oberösterreichische Landestierschutz­verein und
Verein für Naturschutz.
Auf Verlangen müssen die Spendenorganisationen
eine entsprechende Bestätigung, die sie als spen­
denbegünstigte Einrichtung ausweist, ausstellen.
Ein Hinweis wie zB „Ihre Spende ist steuerlich
absetzbar“ auf einem Folder oder Flyer ist nicht
ausreichend und ersetzt nicht die Notwendigkeit
der Veröffentlichung auf der Website des BMF.
Vergewissern Sie sich daher vor Ihrer Spende,
ob die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten
Spendenempfänger auch tatsächlich gegeben ist.
Spenden an die genannten begünstigten Einrich­
tungen sind jedoch nur bis zu einer Höhe von 10%
der Einkünfte bzw. des Gewinnes des laufenden
Jahres absetzbar. Außerdem ist als Nachweis der
Spendenzahlung die Bestätigung der Spenden­
organisation über die Zahlung erforderlich. Diese
Belege sind sieben Jahre lang aufzubewahren, da
das Finanzamt die Vorlage der Zahlungsbelege
verlangen kann.
Im Gegensatz zu den Spenden sind Geldzuwen­
dungen für satzungsmäßige Mitgliedsbeiträge an
die begünstigten Einrichtungen weder als Sonder­
ausgabe noch als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Auch Beiträge, die zur Erlangung einer von der
Organisation konkret erwarteten bzw. erbrachten
Gegenleistung gefordert und entrichtet werden,
sind nicht abzugsfähig.
Durch Bescheid festgestellte spendenbegünstigte Einrichtung
Neben den oben genannten gesetzlich festgelegten
Einrichtungen sind Spenden auch dann abzugsfä­
hig, wenn sie an Einrichtungen gewährt werden,
die über einen gültigen Spendenbegünstigungsbe­
scheid verfügen. Ob eine Einrichtung einen gültigen
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INDENT // Ausgabe 02.2015
Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ
// INDENT
Notdienste April 2015
Datum
Braunau
Gmunden
Eferding/Grieskirchen
04.04.15
Dr. Bleckenwegner Wolfgang
Dr. Hoscher Sebastian
05.04.15
Dr. Bleckenwegner Wolfgang
Dr. Hoscher Sebastian
Dr. Pflug Reinhard
06.04.15
Dr. Bodingbauer Gerald
Dr. Hoscher Sebastian
Dr. Bühler-Traxlmayr Katrin
11.04.15
Dr. Ebner Jürgen
Dr. Kerres Ruth
12.04.15
Dr. Ebner Jürgen
Dr. Kerres Ruth
18.04.15
Dr. Feldbacher Gerald
Dr. Luger Franz
19.04.15
Dr. Feldbacher Gerald
Dr. Luger Franz
25.04.15
Dr. Gann Thomas
26.04.15
Dr. Gann Thomas
Dr. Reinhart Heinrich
Dr. Waldenberger Othmar
Kirchdorf
Ried/Schärding
Steyr
Vöcklabruck
Wels
Dr. Schneeberger Stefan
Dr. Reitter Eugen
Dr. Schütze-Gössner Margit
ZÄ Kosarevic Nada
Dr. Kaltenbacher Claudia
Dr. Schneeberger Stefan
Dr. Reitter Eugen
Dr. Schütze-Gössner Margit
ZÄ Kosarevic Nada
Dr. Kaltenbacher Claudia
Dr. Schneeberger Stefan
Dr. Reitter Eugen
Dr. Schütze-Gössner Margit
ZÄ Kosarevic Nada
Dr. Schubert Heinz
Dr. Wolschner Ingrid
DDr. Krennmair Gerald
Dr. Schubert Heinz
Dr. Wolschner Ingrid
DDr. Krennmair Gerald
Dr. Schatzberger Katja
Dr. Geist Helmut
Dr. Leitner Gustav
Dr. Schatzberger Katja
Dr. Geist Helmut
Dr. Leitner Gustav
DDr. Zaruba Peter
Dr. Schustereder Josef
Dr. Loidl Günther
Dr. Ogris Alexander
Dr. Schoderböck Robert
Dr. Berndorfer-Wutzl Wolfgang
Dr. Freudenthaler Annemarie-Manuela
Dr. Reinhart Jutta
Dr. Baumann Tilla
Dr. Geigl Thomas
DDr. Zaruba Peter
Dr. Schustereder Josef
Dr. Loidl Günther
Eferding/Grieskirchen
Kirchdorf
Ried/Schärding
Steyr
Vöcklabruck
Wels
Dr. Wimmesberger August
Dr. Dorninger Armin
Dr. Pfeifer Michaela
Dr. Neuhauser Josef
Dr. Brunner Christian
Dr. Mayr Christa
Dr. Dorninger Armin
Dr. Preisinger Wolfgang
Dr. Neuhauser Josef
Dr. Brunner Christian
Dr. Mayr Christa
Dr. Dorninger Armin
Dr. Rathmayr Ursula
Dr. Neuhauser Josef
Dr. Brunner Christian
Dr. Mayr Christa
Dr. Ebert Andreas
Dr. Danhel-Mayrhauser Maria
Dr. Reichel Johanna
Notdienste Mai 2015
Datum
Braunau
01.05.15
Dr. Hauser Volker
02.05.15
Dr. Höfelsauer Karl
03.05.15
Dr. Höfelsauer Karl
09.05.15
Dr. Hohenbichler Cornelia
10.05.15
Dr. Hohenbichler Cornelia
14.05.15
ZA Senn Karl
16.05.15
Dr. Jechtl Christian
17.05.15
Dr. Jechtl Christian
23.05.15
ZA Senn Karl
24.05.15
ZA Senn Karl
Dr. FRANK Peter
25.05.15
Dr. Kraut Carmen
Dr. FRANK Peter
30.05.15
Dr. Kurz Caroline
31.05.15
Dr. Kurz Caroline
Notdienste
14
Gmunden
Dr. Mayr Ernst
c
no
B
ss
hlu t
c
s
nn
ns
tio eka
k
tb
da
Re nich
ei
h
Dr. Haslinger Friedrich
Dr. Pramhofer Irina Angelica
Dr. WILSON Catalin-Stefan
Dr. Ebert Andreas
Dr. Danhel-Mayrhauser Maria
Dr. Reichel Johanna
Dr. ALBERT Ludwig
Dr. Ogris Alexander
Dr. Kößl Eva
Dr. Monsberger Elfriede
Dr. Wolff Claudia
ZA Meniga Alan
Dr. Monsberger Elfriede
Dr. Pop Claudiu-Victor
ZÄ Sabatakakis Sigrid
DDr. Loewe Claudia-Maria
Dr. Monsberger Elfriede
Dr. Pop Claudiu-Victor
ZÄ Sabatakakis Sigrid
Dr. Mairinger Petra
Dr. Scharnreitner Lukas
DDr. Schustereder Birgit
Dr. Scheurecker Otto
Dr. Huemer Friedrich
Dr. Moser Sieglinde
Dr. Scharnreitner Otto
DDr. Schustereder Birgit
Dr. Scheurecker Otto
Dr. Huemer Friedrich
Dr. Moser Sieglinde
Dr. Scharnreitner Otto
DDr. Schustereder Birgit
Dr. Scheurecker Otto
Dr. Frey Gerald
Dr. Grabner Eugen
DDr. Thaler Herfried
Dr. Frey Gerald
Dr. Grabner Eugen
DDr. Thaler Herfried
Dr. FRANK Peter
Dr. Entholzer Walter
Änderungen nach
Redaktionsschluss
finden Sie auf
DDr. Mayerweg Xenia
Dr. Koppelhuber Helmut
Dr. Mangstl Wolfgang
www. zahnaerztekammer.at
Notdienste
15
INDENT // Ausgabe 02.2015
Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ
// INDENT
Zahnmuseum Linz
VEREIN „Linzer Museum für Geschichte der
Zahnheilkunde und Zahntechnik“
Hauptplatz 1, 4020 Linz / Altes Rathaus
www.zahnmuseum-linz.at
Öffnungszeiten Mo. – Fr. 9 – 18 Uhr
Protokoll der JAHRES­H AUPTVERSAMMLUNG 2014
Am Mittwoch, 14. Jänner 2015 um 19 Uhr, Ort: Gasthaus Keintzel, Hauptplatz 1, Linz
Anwesend: Gottfried Bachner, Rinaldo Fabian, Manfred Kogler,
Gustav Leitner, Gerald Letsch, Rudolf Matheis, Ronaldo de Moura, Claudia Pernegger, Zoltan Recsey, Franz Reisinger, Michael
Stuchlik, Elfriede Taglieber, Irmgard Wepner, Friedrich Wepner,
Wilfried Wolkerstorfer, Jürgen Zehetmayr.
Entschuldigt: Rudolf Gradl, Peter Malata, Claudia Pernegger
Tagesordnung:
Punkt 3: Bericht Organisation
Punkt 1: Begrüßung, Feststellung der Beschluss­
fähigkeit
Vizepräsident Gottfried Bachner und Kustos Wilfried Wolker­
storfer berichten die weiteren Aktivitäten 2014.
Bachner:
Präsident Matheis dankt den Anwesenden für das Er­
scheinen und eröffnet die Hauptversammlung. (Nach den
neuen Vereinsstatuten 2006 ist die HV unabhängig von
der Anzahl der Hauptversammlungsteilnehmer beschluss­
fähig).
Punkt 2: Bericht des Präsidenten
Dem Vorstand wurde im Juni 2014 kurzfristig mitgeteilt,
daß das Museum der Stadt Linz „Genesis“ mit Ende Juni
geschlossen wird.
Eine sehr ernste Situation, da unser Zahnmuseum vom
„Genesis“ geöffnet, videoüberwacht und die Besucherfre­
quenz registriert wurde. Es musste rasch ein neuer Plan
für Öffnung und Videoüberwachung gefunden werden.
Den neuen Plan entwickelte fast im Alleingang unser
Vizepräsident Gottfried Bachner. Die Umstellung dauerte
einige Zeit, so dass das Museum am 1.Juli für 6 Wochen
geschlossen werden musste.
Das Museum wurde mit 11. August wieder geöffnet
(Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr). Es ist videoüber­
wacht und die Besucherfrequenz wird elektronisch
aufgezeichnet. Nach unseren Aufzeichnungen ist die
Besucherfrequenz nach Wiedereröffnung am 11.8.2014
deutlich höher als im selben Zeitraum 2013, was wir auf
die verlängerte Öffnungszeit zurückführen.
Am 30.4. wurde Prof. Dr. Fries Ehrenmitglied des Vereines.
Matheis hebt hervor, dass Prof. Dr. Fries bereits 1980 im
AKH Linz den Grundstein für das Linzer Zahnmuseum
legte.
Weitere Aktivitäten:
-O
rganisation der „Langen Nacht der Museen“ am
4. Oktober 2014 (354 Besucher). Kleiner Barbetrieb mit
Oldie-Musik (ein Dankeschön an Gottfried Bachner für
die Gesamtorganisation und an alle mithelfenden Ver­
einsmitglieder)
16
- Kontakt mit Zeitschriften und Zeitungen (Indent, OÖ Nach­
richten, Kronenzeitung, Volksblatt, ORF)
- Regelmäßige Führungen durch das Museum
- Museumsbesucher 2014: 1661
- Regelmäßige Kontakte mit der ARGE für Geschichte der
Zahnheilkunde in der ÖGZMK (mit Dr. Johannes Kirchner )
und dem Verbund Österreichischer Museen
2.1. Führung mit Ord. Dr. Wimmersberger
1.4. Oral B Funktionäre im Museum
12.5.Dr. Puhar, Zahnarzt aus der Schweiz besucht und lobt
unser Museum.
3.7.Genesis wird geschlossen und damit der Personenein­
lass!
0.7.Adaptieren des Zählwerkes und Aktivieren der Über­
wachung
25.7.Führung mit einer Gruppe aus Hartheim
ab 11. 8.Wiedereröffnung des Museums:
durchgehend von Mo bis Fr von 09:00 bis 18:00 Uhr
17.10.Fachhochschule im Museum
24.10.Innung Gesundheitsberufe (Zahntechniker) der Wirt­
schaftskammer: Führung und Sitzung im Museum,
4.11.ODV Vorstand hält Ausschusssitzung im Zahnmuse­
um, in der Ausgabe 6/14 Dental Journal erscheint ein
doppelseitiger Artikel über unser Zahnmuseum
19. 11. und 15.12Führung mit Schule Soz. Berufe Gallneukir­
chen
Wolkerstorfer:
9. 5. 2014: alle Objekte der Sonderausstellung „Open your
mouth and shut your eyes“ kontrolliert und verpackt in
vorbereitete Transportkisten für Leipzig, Zschadraß, Wien
und Mauthausen (mit Hilfe meiner Frau und meiner beiden
Söhne).
16. 5. 2014:Rücktransport der fast ein Jahr vorher entlehnten
historischen Ausstellungsstücke mit Privat PKW in das Patho­
logisch Anatomische Bundesmuseum im Narrenturm in Wien.
30. 5. 2014:Rücktransport des barocken Apothekerstandgefä­
ßes ins Apothekenmuseum Mauthausen.
19.12.2014 Eröffnung der Sonderausstellung 2014 /15 „ZÄH­
NE WIE PERLEN“ – alte Zahnpasten. (Die Organisation der
Ausstellung und die dabei entstandenen Kosten wurden von
unserem Kustos Wolkerstorfer allein getragen. Vielen Dank
lieber Wilfried!).
11.12.2014: Freischaltung unseres kostenlosen Accounts bei
der Museumsplattform „museum.de.“
Punkt 4: Bericht des Sekretärs
Punkt 9: Neuwahl des Vorstandes für 2015/16
Wepner berichtet, dass 2014 acht Vorstandssitzungen
stattgefunden haben.
Vereinsmitglieder 2014: Zahnärzte: 120, Zahntechniker: 8,
Firmen: 9
Die brieflichen Aussendungen von 820 Briefen (HV,
Mitgliedsbeiträge), welche an alle Zahnärzte und Pensio­
nisten in OÖ, alle Mitglieder und Förderer des Museums
ausgeschickt werden, werden bei der OÖ. Zahnärz­
tekammer postfertig gemacht. Der Kammer und hier
insbesondere Frau Leeb ein großes Dankeschön für ihre
tatkräftige Mithilfe. Ebenso muss der ZÄ-Kammer für die
aktive Unterstützung (wie Veröffentlichung der Aktivitäten
des Linzer Zahnmuseums in der Zeitschrift „INDENT“ etc.)
gedankt werden.
Von der Generalversammlung wird auf Antrag der
folgende Vorstand gewählt:
Präsident: Rudolf Matheis
Vizepräsident: Gottfried Bachner
1. Schriftführer: Friedrich Wepner
2. Schriftführer: Zoltan Recsey
Kassierin: Elfriede Taglieber
Kustos: Wilfried Wolkerstorfer
In den Vorstand kooptiert: Claudia Pernegger
Leiter des Organisationskomitees: Gottfried Bachner
Punkt 5: Bericht der Kassierin
Frau Elfriede Taglieber berichtet, daß das Adaptieren
des Zählwerkes und Aktivieren der Überwachung unser
Budget 2014 belastet hat. Sie bedankt sich vielmals für
die Einzahlungen der Vereinsmitglieder und Sponsoren.
Besonders bedankt sie sich bei der ÖGZMK (unser Verein
ist Mitglied bei der ARGE für Geschichte der Zahnheilkun­
de) und ihrem Prof.Dr. Haider für die finanzielle Unterstüt­
zung beim Umbau der Videoüberwachung des Museums,
bei der Firma W&H, Und bei Herrn Hemelmayr, Chef einer
Spedition in Gallneukirchen. Er stellt seine Lagerräume
dem Zahnmuseum zu einem sehr günstigen Preis zur
Verfügung. Das Jahr 2014 konnte mit € 1.897 positiv
abgeschlossen werden..
Punkt 6: Bericht der Rechnungsprüfer
Die Rechnungsprüfung für das Jahr 2012 erfolgte durch
Prok. Michael Stuchlik. Er berichtet, dass die Vorbereitung
für die Kassaprüfung und die Kassaführung durch Frau
Taglieber absolut in Ordnung waren, wofür der Kassierin
großer Dank gebührt.
Punkt 7: Entlastung der Kassierin
Punkt10: Neuwahl der Rechnungsprüfer
Als Rechnungsprüfer werden Michael Stuchlik und
Claudia Pernegger gewählt.
Punkt 11. Ernennung der Beiräte
Beiräte: Rinaldo Fabian, Rudolf Gradl, Thomas Kröswang,
Gerald Letsch, Ilse Ranftl, Franz Reisinger, Michael
Stuchlik, Irmgard Wepner
Punkt 12. Vorschläge für Vereinsaktivitäten 2015
Bachner: Teilnahme des Museums an der „Langen Nacht
der Museen 2015“.
Eigene Vitrinen für Sonderausstellungen besorgen,
Bezirksärzteversammlungen im Museum abhalten,
Reisinger: auch von seiner Seite sollten fachliche Bespre­
chungen ins Museum verlagert werden.
Punkt 12. Allfälliges
Rinaldo Fabian: aus Altersgründen will er nicht mehr als
Rechnungsprüfer fungieren. Matheis spricht ihm im Na­
men aller herzlichen Dank für seine zahlreichen Aktivitäten
aus.
Auf Antrag erteilt die HV der Kassierin einstimmig die
Entlastung für das Jahr 2014.
Matheis bedankt sich, nachdem keine weiteren Anträge
kommen, für die aktive Teilnahme aller Anwesenden und
schließt die Hauptversammlung.
Punkt 8: Entlastung des Vorstandes
Dr. Rudolf Matheis (Präsident) &
OMR Dr. Friedrich Wepner (Sekretär)
Auf Antrag wird der Vorstand 2013/14 von der General­
versammlung entlastet.
Kontaktadresse: Dr. Friedrich Wepner, Baumbach­
straße 15, 4020 Linz. E-Mail: wepner@aon.at
Die Erhaltung des Museums wird ausschließlich mit Mitgliedsbeiträgen und Spenden
finanziert. Wir dürfen Sie ersuchen, durch Ihren BEITRAG als FÖRDERNDES MITGLIED den
Fortbestand unseres Museums auch weiterhin zu sichern.
Mitgliedsbeitrag: 50,-/Jahr , (Pensionisten: 40,-/Jahr)
Der Mitgliedsbeitrag ist als Förderungs­beitrag ausgewiesen und daher steuerlich absetzbar.
Bitte leisten Sie Ihre Einzahlung auf das Konto:
Hypo Landesbank BLZ 54000 Kto: 272716 / IBAN AT88 5400 0000 0027 2716 / BIC OBLAAT2L
17
INDENT // Ausgabe 02.2015
Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ
Internes
PraxISvertreter
Wohnsitzzahnärzte:
Dr. Christian Hoffmann
Tel: 0699/10978707, Email:
drcbhoffmann@gmail.com
Dr. Lucia Huck
Wels, Wels Land
lucia.H@gmx.at
Tel.: 0676/3752446
Dr. Eszter Tanay
Linz Land & nähere Umgebung
zahn.dent86@gmail.com
Tel.: +3620 23 13 769
Dr. List Emil
A 8020 Graz, Gaswerkstr. 47
Tel.: 0650 33 420 33
Email: emil.list@gmx.at
Schöllhammer Bernadette
OÖ
bernadette.schoellhammer@
gmail.com
Tel: 0699/18148841
Dr. Adela Storcelova
ganz Oberösterreich
storcelova.adela@gmail.com
Tel.: 068 120 660 759“
Dr. Elisabeth Atzlinger
OÖ und Kärnten
elisabeth@atzlinger.com
Tel.: 0676 / 573 65 05
Dr. Kristin Grimm
Tel.: 0660 / 480 67 94
Dr. Thomas Pogacar
österreichweit
tp@zahnarzt-pogacar.at
Tel.: 0664 / 211 36 88
Niedergelassene
Zahnärzte:
Dr. Eugen Blufstein
Tel: 0676/4777742. Ganz OÖ,
nur Langzeitvertretungen
Dragicevic Drazenka,
dr.med.univ.mag,
Tel: 0660 666 83 88
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Dr. Winfried Sattlegger
Dr. Klaus Dorninger
Dr. Klaus Steiner
Mag. Klaus Renner
Mag. Roland Zimmerhansl
Dr. Peter Huemer
Mag. Florian Obermayr
Mag. Gerlinde Füssel
Dr. Gernot Sattlegger
Mag. Manfred Arthofer
19
INDENT // Ausgabe 02.2015
Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ
ÖGZMK OÖ
Österreichische Gesellschaft
für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Oberösterreich
FORTBILDUNGS­
PROGRAMM
ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit der Landeszahnärztekammer Oberösterreich
Praktischer Intensivworkshop Pass
nähere Infos unter
www.oegzmkooe.at
2015
ANmeldungs- bzw. kontaktdaten
Anmeldung
ÖGZMK OÖ – Österreichische Gesellschaft für Zahn-, Mund- u. Kieferheilkunde OÖ
Fortbildungs­akademie ZAHN im UKH Linz, Garnisonstraße 7/1, 4017 Linz
Karin Berger, Tel: 0664 521 71 71 (Di und Do, 9.00 – 14.00 Uhr),
Weitere Informationen unter www.oegzmkooe.at
Referentinnen
Bewähren sich kurze Implantate?! &
Digitaler Workflow in der rekonstruktiven Zahnmedizin
Referent
Prof. DDr. h.c. Jörg Strub
Termin
Donnerstag, 16. April 2015, 17.30 – 21.30 Uhr
Veranstaltungsort
Fortbildungsakademie ZAHN im UKH Linz, 1. OG, Garnisonstraße 7, 4017 Linz
Anmeldung
Frau Esther Imhof, Dentalhygienikerin Schweiz
Frau Mirka von Moos, Dentalhygienikerin Schweiz
Termin
Freitag, 01. Mai 2015, 8 – 18 Uhr und Samstag, 02. Mai 2015, 8 – 18 Uhr
Veranstaltungsort
Fortbildungsakademie ZAHN im UKH Linz, 1. OG, Garnisonstraße 7, 4017 Linz
Zielgruppe
Ausgebildete Prophylaxe-Assistentinnen (Nachweis erforderlich!)
max. Teilnehmer
12
Anmeldung
schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) – siehe Anmeldungs- bzw. Kontaktdaten
Weitere Informationen unter www.oegzmkooe.at
ÖGZMK OÖ
34. Praktikersamstag in Steyr mit Dentalausstellung
Generalthema: „Vollkeramik in aller Munde?!“
ReferentInnen
Univ.Prof.Dr.med.dent. Daniel Edelhoff, Priv.Doz.DDr. Ulrike Beier, Dr. Daniel Bäumer,
Dr. Gerhard Hippmann
Termin
Samstag, 16. Mai 2015, ab 8 Uhr
Veranstaltungsort
Stadtsaal Steyr, Stelzhamerstraße 2a, 4400 Steyr
Anmeldung
keine Anmeldung erforderlich - Registrierung vor Ort
ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit Biomet 3i
Weitere Informationen unter www.oegzmkooe.at
ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit American Orthodontics
„Einführung des IOTN: Auswirkungen auf die KFO- Praxis“
Referent
Prof.Dr. Martin Baxmann
schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) – siehe Anmeldungs- bzw. Kontaktdaten
Termin
Samstag, 27. Juni 2015, 9.00 - 17.00 Uhr
Weitere Informationen unter www.oegzmkooe.at
Veranstaltungsort
Fortbildungsakademie ZAHN im UKH Linz, 1. OG, Garnisonstraße 7, 4017 Linz
Anmeldung
schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) – siehe Anmeldungs- bzw. Kontaktdaten
ÖGZMK Kärnten, mit dem Zahnärztlichen Interessenverband (ZIV)
Weitere Informationen unter www.oegzmkooe.at
15. KÄRNTNER SEENSYMPOSIUM
der ÖGZMK Kärnten, mit dem Zahnärztlichen Interessenverband (ZIV)
Veranstaltungsort
Casino Velden / Wörthersee
Termin
Donnerstag, 16. April 2015, 17.30 - 21.30 Uhr
Themen
Chirurgie ZA + ZAss, KFO ZA, Kassenabrechnung ZAss, Strahlenschutz ZA, Röntgen ZAss,
Frontzahnrestauration & Zahnabnutzung („Anterior restorations“ & „Toothwear“) ZA,
Keramik ZA, Standespolitik ZA, Vortrag „Kennzahlen errechnen und interpretieren“ ZA,
Vortrag „Asterix und das Geheimnis des Zaubertrankes – eine Spurensuche“ ZA
Kongress­
präsidenten
DDr. Martin ZAMBELLI (ÖGZMK Kärnten)
Dr. Bettina SCHREDER (ZIV)
Information
Zahnärztekammer Kärnten
Frau Karin Brenner, Tel.: +43 (0)50511 9020, brenner@ktn.zahnaerztekammer.at
Fachausstellung
Medizinische Ausstellungs- u. Werbegesellschaft: Iris Bobal, Tel.: +43 (0)1/ 536 63- 48,
Fax: +43 (0)1/ 536 63- 61, iris.bobal@media.co.at , maw@media.co.at, www.maw.co.at
20
// INDENT
ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit den Zahnambulatorien der OÖ Gebietskrankenkasse
Zahnärztliches Symposium 2015
„Vom Kind zum Greis – Zahnheilkunde von 0 – 100“
ReferentInnen
Univ. Prof. Dr. Arnetzl, Prof. DDr. h.c. Borutta, Dr. Drabo, Prim.DDr. Malek, DDr. RUDOLF,
DDr. Silli, Prim. Priv. Doz. Dr. Steinwender, Prof. Dr. med. Weimann
Termin
Samstag, 26. September 2015, 9.00 - 17.00 Uhr
Veranstaltungsort
Medizinisches Ausbildungszentrum AKh Linz, Paula-Scherleitner-Weg 3, 4021 Linz
Anmeldung
schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) – siehe Anmeldungs- bzw. Kontaktdaten
Weitere Informationen unter www.oegzmkooe.at
21
INDENT // Ausgabe 02.2015
Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ
// INDENT
ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit der Landeszahnärztekammer Oberösterreich
Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaft für Endodontie
Veranstalter
Weiterbildung zur Prophylaxeassistentin H/15
INTENSIVSEMINAR ALS AUSBILDUNG ZUR PROPHYLAXE-ASSISTENTIN
Österreichische Gesellschaft für Endodontie
www.oegendo.at
Ärztliche Leitung
OMR Dr. Hans Schrangl, Dr. Rudolf Matheis MSc, Linz
Wissenschaftliche
Dr. Karl Schwaninger, Wien
Referentinnen
DH Mirka von Moos/ Luzern, DH Esther Imhof/ Zürich
Organisation:
Dr. Peter Brandstätter, Wien
Termin
Ort und Termin
02. – 03. Oktober 2015
Teil 1: Montag, 23. Nov. bis Freitag, 27. Nov. 2015
Montag, 30. Nov. bis Freitag, 04. Dez. 2015
Veranstaltungsort
Fortbildungsakademie ZAHN im UKH Linz, 1. OG, Garnisonstraße 7, 4017 Linz
Veranstaltungsort
Salzburg Stadt, Castellani Parkhotel Salzburg
Zielgruppe
Thema
Kompetenz in der Endodontie
ausgebildete zahnärztl. Assistentinnen mit mind. 2-jähriger Berufserfahrung
in der zahnärztl. Assistenz
Voraussetzungen
1. Berufsberechtigung und eine mind. 2-jährige Berufsausübung in der zahnärztl.
Assistenz (Nachweis durch Zeugnis)
2. ein aufrechtes Dienstverhältnis zu: einem Angehörigen des zahnärztl. Berufs od. einem FA
für MKG oder / einem Träger einer Uniklinik für ZMK od. Uniklinik für MKG oder / einem
Träger eines Zahnambulatoriums od. einer sonstigen Krankenanstalt im Rahmen der
Abteilung od. sonstigen Organistionseinheit für Zahnheilkunde od. MKG / Einverständniserklärung des Dienstgebers mit Praktikumsbestätigung
max. Teilnehmer
12
Anmeldung
schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) – siehe Anmeldungs- bzw. Kontaktdaten
mit Dr. Clifford J. Ruddle, DDS (Santa Barbara , California)
„Best of Endo- Lifetime of a master experience in endodontics“
Information,
ÄRZTEZENTRALE MED.INFO
Anmeldung
1014 Wien, Helferstorferstraße 4
Tel: +43 (0)1/ 531 16 - 48
Fax: +43 (0)1/ 531 16 - 61
Fachausstellung
Medizinische Ausstellungs- u. Werbegesellschaft
Frau Iris Bobal, Tel: +43 (0)1/ 536 63- 48, Fax: +43 (0)1/ 536 63- 61
iris.bobal@media.co.at; maw@media.co.at
www.maw.co.at
Weitere Informationen unter www.oegzmkooe.at
Organisation
FAZ – Elke Badegruber-Pfender, Tel: 05 0511-4020
Diese Ausbildung entspricht den Bestimmungen des Zahnärztegesetzes
idgF zur Prophylaxeassistenz.
www.zahnaerztekongress2015.at
www.zahnaerztekongress2015.at
Österreichischer ZAHNÄRZTEKONGRESS 2015
Generalthema
Veranstalter
Weitere Informationen unter
www.oegzmkooe.at
Zahnheilkunde 2020
Highlights (u.a.) „Apollonia 2020 –
Zahnvorsorgemedizin zur Erreichung der WHO Ziele“
GENERALTHEMA: ZAHNHEILKUNDE 2020
ÖGZMK Niederösterreich
MR DDr. Hannes Gruber
Präsident der ÖGZMK NÖ & Landeszahnärztekammer für NÖ
Ort und Termin
Eventpyramide Vösendorf, Niederösterreich
08.-10. Oktober 2015
Information
ÄRZTEZENTRALE MED.INFO
c/o Iris Bobal, Helferstorferstraße 4, A-1014 Wien
Tel.: (+43/1) 531 16 – 48, Fax: (+43/1) 531 16 – 6, E-mail: azmedinfo@media.co.at
Thema
Kompetenz in der Endodontie
mit Dr. Clifford J. Ruddle, DDS (Santa Barbara , California)
EVENTHOTEL PYRAMIDE
VÖSENDORF > 8.-10.10.2015
„Best of Endo- Lifetime of a master experience in endodontics“
Anmeldung
www.zahnaerztekongress.2015.at
Fachausstellung,
MAW - Medizinische Ausstellungs- und Werbegesellschaft
Insertion,
Frau Iris Bobal, T.: (+43/1) 536 63 – 48 F: (+43/1) 535 60 - 16
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H: www.maw.co.at, E: maw@media.co.at
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23
INDENT // Ausgabe 02.2015
Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ
Die oberösterreichischen §2-Krankenversicherungsträger schreiben gemäß § 4 Abs. 1 Gesamtvertrag im Einvernehmen mit der Landeszahnärzte­
kammer für OÖ sowie in Abstimmung mit den Sonderversicherungsträgern (VAEB, BVA, SVA) folgende Vertragszahnarztstellen aus:
Fachrichtung
Ausschreibung
Vertragszahn­
arztstellen
Berufssitz
Besetzungsdatum
Ende der
Bewerbungsfrist
Zahn-, Mund- u.
Kieferheilkunde
Einzelpraxis
Gurten
Nachfolge
Dr. Michaela Pfeifer
1.7.2015
20.4.2015
Zahn-, Mund- u.
Kieferheilkunde
Einzelpraxis
St. Georgen im Attergau
Nachfolge
Dr. Johannes Danter
1.7.2015
20.4.2015
// INDENT
Standesverändungen (Stand Februar 2015)
Titel
Vorname
Nachname
Strasse
Plz
Ort
Status
Dr.
Lisa Maria
Hueber
Markt 226
4273
Unterweißenbach
ng
Dr.
Lisa
Wiesinger
Ferihumerstraße 14
4040
Linz
ng
Nadine
Wanda
Fuchsbergstraße 2
4463
Großraming
WSZ
Karl
Öttl
Marktplatz 20
4861
Schörfling
gestrichen
Mag. Dr.
Standesmeldungen (Stand Februar 2015)
Bezirk
Niedergelassene
Zahnärzte (ng)
Angestellte
Zahnärzte (ag)
ng und ag
Wohnsitz­zahnärzte
(WSZ)
Gesamt
Braunau
26
4
1
0
31
Eferding
10
0
2
0
12
Freistadt
15
1
2
4
22
Für Fragen zur Ausschreibung stehen Ihnen seitens der Kammer Frau Mag. Eigruber, Tel.: 050511-4012 und
Frau Leeb, Tel.: 050511-4010 und seitens der OÖGKK Frau Link, Tel.: 057807-104823 gerne zur Verfügung.
Gmunden
37
9
5
1
52
Grieskirchen
18
0
2
0
20
Die BewerberInnen haben einen vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen innerhalb der angeführten Bewer­
bungsfrist der ausgeschriebenen Stelle bei der Landeszahnärztekammer für OÖ innerhalb der Bürozeiten von
Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 15.00 Uhr einzubringen. Der Bewerbungsbogen steht zum Download unter
folgender Adresse bereit: www.zahnaerztekammer.at/Oberösterreich/Amtliche Mitteilungen/Ausschreibungen.
Kirchdorf
19
0
1
1
21
Linz
103
41
23
1
168
Linz Land
46
0
3
2
51
Perg
16
0
4
0
20
Dem Bewerbungsbogen sind sämtliche Dokumente – wie im Bewerbungsbogen angegeben – anzuschließen,
insbesondere:
Ried
20
0
1
0
21
Rohrbach
23
0
0
0
23
Schärding
17
3
0
2
22
Steyr Stadt
18
8
3
3
32
Steyr Land
14
0
1
1
16
Urfahr Umgebung
22
0
1
0
23
Vöcklabruck
47
2
5
4
58
Wels Stadt
26
12
6
1
45
Wels Land
19
0
0
4
23
Gesamt
496
80
60
24
660
(Ausschreibung März 2015)
1. Staatsbürgerschaftsnachweis
2. Nachweise über ärztliche Tätigkeiten
3.Vertretungs- und Bereitschaftsdienstbestätigungen inkl.
Bestätigungen über Tätigkeiten im NDZ
4. Diplome
5. Familienstandsnachweis
6. Geburtsurkunden von Kindern
7.Finanzierungsbestätigung einer österreichischen Bank, die
zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 6 Monate sein darf
8.Lebenslauf mit chronologischer Darstellung der gesamten
bisherigen Ausbildung und Tätigkeit
Der Nachweis über die Berechtigung zur selbständigen Ausübung des zahnärztlichen Berufes gem. § 6 ZÄG ist
spätestens zwei Wochen vor dem oben angeführten Besetzungszeitpunkt zu erbringen.
Die Auswahl des Vertragspartners erfolgt unter Anwendung der Richtlinie für die Auswahl von Vertragsfachärzt­
Innen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, VertragszahnärztInnen und VertragsdentistInnen in der jeweils zum
Zeitpunkt der Bewerbung geltenden Fassung.
Für die OÖ § 2-Krankenversicherungsträger:
OÖ Gebietskrankenkasse
Der Obmann: Albert Maringer eh.
Die leitende Angestellte: Mag. Dr. Andrea Wesenauer eh.
Für die Landeszahnärztekammer für OÖ:
Der Präsident: OMR Dr. Wolfgang Doneus
24
Die Landeszahnärztekammer gratuliert:
Folgende KollegInnen haben das Fortbildungs-Diplom abgelegt:
Zahnärztliches Fortbildungsdiplom:
Dr. med. dent. Amira Mehmedagic
DDr. Karl Miesenberger
Zahnärztliches Fortbildungsdiplom für Kieferorthopädie:
Dr. med. dent. Ulrike Füreder
Dr. med. dent. Linda Hasenauer
DDr. Peter Zaruba
Dr. med. dent. Simon Puschnig
Dr. med. dent. Kahled Challah
DDr. Reinhard Gelder
Dr. med. dent. Gerhard Gugler
Dr. med. univ. Ilse Hanner
Dr.-medic stom. Bahar Pishan
Dr. med. dent. Bernadette Schöllhammer
Dr. med. univ. Erik Kepplinger
DDr. Reinhard Gelder
Zahnärztliches Fortbildungsdiplom für Implantologie:
Dr. med. dent. Ute Leonore jun. Schnötzinger
Dr. med. dent. Ute-Leonore sen. Schnötzinger
Dr. med. dent. Markus Hafner
Herzlichen
Glückwunsch
25
INDENT // Ausgabe 02.2015
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zahnärztliche Assistentin ,Allrounder,
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Braunau:
Dr. Gerald Feldbacher
Dr. Wolfgang Bleckenwegner
Ried:
Dr. Günter Gottfried
MR Dr. Friedrich Tüchler
Wels-Stadt:
MR Dr. Thomas Schmidinger
Dr. Wolfgang Schlecht
Kirchdorf:
Dr. Alexander Ogris
Dr. Friedrich Pramhofer
Wels-Land:
MR Dr. Gustav Leitner
Dr. Georg Kilbertus
Eferding:
MR Dr. Peter Bernauer
Dr. Josef Hehenberger
Freistadt:
Dr. Herward Hackl
Gmunden:
Dr. Andreas Steglegger
Grieskirchen:
Dr. Reinhard Pflug
DDr. Wolfgang Veit
Linz-Land:
Dr. Georg Köstler
Dr. Rudolf Artner
Rohrbach:
MR Dr. Anna Schaubmayr
MR Dr. Adelheid Schmelz
Urfahr-Umgebung:
OMR Dr. Wolfgang Doneus
Dr. Günther Schneitler
Linz-Stadt:
DDr. Klaus Wild
Prim. Dr. Reinhard Bauer
Steyr-Land:
Dr. Andreas Ebert
Dr. Helmut Lechner
Vöcklabruck:
Dr. Peter Sterrer
Dr. Ingrid Wolschner
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