Internet-Relaunch Landkreis Nürnberger
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Internet-Relaunch Landkreis Nürnberger
Internet-Relaunch Landkreis Nürnberger-Land Vergabeart: Nichtförmlicher Teilnahmewettbewerb Die Vorschriften des allgemeinen Vergaberechts bzw. öffentlichen Auftragswesens, insbesondere die europäischen Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG, der vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (SektVO), die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) und die Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF) finden keine Anwendung. Auftraggeber: Landkreis Nürnberger Land, Waldluststr. 1, 91207 Lauf an der Pegnitz, vertreten durch den Landrat Armin Kroder Adresse der zur Teilnahme auffordernden Stelle: Landratsamt Nürnberger Land, Büro des Landrats, Waldluststraße 1, 91207 Lauf an der Pegnitz, Telefon: 09123 950 6010, Telefax: 09123 950 8002, Internet: www.nuernberger-land.de; E-Mail: presse@nuernberger-land.de Kontaktperson: Dr. Rolf List, ebenda Stelle, bei der die Teilnahmeanträge einzureichen sind: wie vor Teilnahmefrist für die erste Stufe: 16. Januar 2015 Leistungsbeschreibung: vollständiger Relaunch des Internet-Auftritts des Landratsamtes Nürnberger Land (bisheriges Angebot unter landkreis.nuernberger-land.de) sowie Relaunch des Intranets; grafische (optische), technische sowie konzeptionelle Neugestaltung (Aufbau, Navigationsstruktur) o des Internet-Auftritts, o des Intranet-Auftritts; Neueinrichtung eines Extranets (als Option; z. B. für Terminvereinbarungen (analog zu doodle), für filesharing, etc. – analog zu Dropbox); responsive Programmierung aller Seiten; inhaltliche (redaktionelle) und technische Neugestaltung des Internet-Auftritts, des IntranetAuftritts sowie (optional) eines Extranets: struktureller Neuaufbau nach dem Lebenslagenprinzip (oder adäquate Lösung bzw. analoge Lösung für das Intra- bzw. Extranet); Übernahme und Adaption der vorhandenen externen Anwendungen und Datenbanken (z. B. Basisinformationssystem, Mitfahrzentrale, Geoportal, Behindertenparkplätze, Gewerbeimmobilien-Datenbank, Feriendatenbank, etc.); Einbindung(-smöglichkeit) von weiteren E-Government-Anwendungen; Einbindung(-smöglichkeit) von Audio- und Videodateien; Einbindung verschiedener Services wie Suchmaschinenoptimierung, Newsletterversand, EGovernment, Webcams, Portale und Behördenwegweiser sowie „Twitter-„ und „Facebook“Funktion in das Internetangebot (auf dem lokalen Server des Landkreises); CMS: Typo3 vorhanden: Neu-Installation auf dem Webserver des Landratsamtes (Webserver und Datenbank inklusive FTP-Zugang werden zur Verfügung gestellt); Datenübernahme (Transfer der vorhandenen Texte, Bilder, etc.). (Nähere Einzelheiten zum Vertragsgegenstand ergeben sich aus dem Lastenheft, das den Vergabeunterlagen beiliegt.) Leistungsort: Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststraße 1, 91207 Lauf an der Pegnitz Leistungszeitraum: ab 04. Mai 2015 Teilnehmerunterlagen: Vom Teilnehmer schriftlich und in einem verschlossenen Umschlag oder sonstigen Behältnis einzureichen: Darstellung des eigenen Unternehmens; Eigenerklärung über die fachliche Eignung des Unternehmens/Unternehmers und der Mitarbeiter, die die Leistung tatsächlich erbringen, im Hinblick auf den Vertragsgegenstand; dazu sollen soweit möglich vorgelegt werden: einschlägige Studiennachweise, einschlägige Bescheinigungen über die berufliche Befähigung; komplette, aussagefähige Referenzen und Beschreibung von mindestens drei vergleichbaren, abgeschlossenen Projekten im Aufgabenbereich des Vertragsgegenstands mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des Leistungsgegenstands; möglichst nicht älter als drei Jahre; verbindliche Erklärung zu Stunden- und Tagessätzen; erfolgt die Abrechnung nach anderen Zeiteinheiten, sind diese anzugeben; Eigenerklärung über rechtskräftige Verurteilungen in Ordnungswidrigkeiten- und Strafsachen, insbesondere betreffs der §§ 129, 129a, 261, 263, 264, 334 StGB, des Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlungen (MOG); Eigenerklärung darüber, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden; Eigenerklärung darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbar gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet oder dessen Eröffnung nicht beantragt ist oder der Antrags nicht mangels Masse abgewiesen oder ein Insolvenzplan nicht rechtskräftig bestätigt wurde; ggf. Subunternehmer- und/oder Bietergemeinschaftserklärung; grafische und funktionale Umsetzungsbeispiele; Kenntnis von Strukturen und Zusammenhängen im Bereich der öffentlichen Verwaltung sind von Vorteil, aber nicht Voraussetzung; Entwurf eines Pflichtenhefts. Auswahl der Bewerber: Die Auswahl der Bewerber erfolgt in zwei Stufen. In der ersten Stufe ist der Teilnehmerkreis offen. Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit, bis spätestens 16. Januar 2015 oben genannte Teilnehmerunterlagen einzureichen. Aus allen Teilnehmern werden bis 06. Februar 2015 höchstens fünf Unternehmen/Unternehmer/Agenturen ausgewählt, die im Rahmen der zweiten Stufe des Bieterverfahrens die Möglichkeit erhalten, in Gesprächen mit den zuständigen Mitarbeitern des Landratsamtes Nürnberg Land ein Pflichtenheft im Detail auszuarbeiten und auf dessen Basis bis zum Freitag, 27. März 2015 ein endgültiges Angebot einzureichen. Die Wertungskriterien in der ersten Stufe sind optisches Erscheinungsbild, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit des Angebots. Die Reihenfolge der Nennung der Kriterien trifft keine Aussage zu deren Gewichtung. Für die Teilnahme am Bieterverfahren in der ersten Stufe, die Ausarbeitung des Angebots, die erforderlichen Vorleistungen, Kalkulationen, Erklärungen, Nachweise u. ä. sowie sonstige damit verbundene Aufwendungen und Kosten werden den Teilnehmern keine Kosten oder Auslagen erstattet und keine Vergütung gezahlt. Für die Teilnahme am Bieterverfahren in der zweiten Stufe, die Ausarbeitung des Angebots, die Präsentation, etwaige Reisekosten, die erforderlichen Vorleistungen, Kalkulationen, Erklärungen, Nachweise u. ä. sowie sonstige damit verbundene Aufwendungen und Kosten wird den nicht berücksichtigen Bietern eine Aufwandsentschädigung in Höhe von jeweils bis zu maximal 1.000,00 € einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer gezahlt. Diese Aufwandsentschädigung wird erst nach Abschluss des Bieterverfahrens und entsprechender Vorlage einer Rechnung durch den je- weiligen nicht berücksichtigten Bieter ausgezahlt. Sonstige Aufwandsentschädigungen werden nicht gewährt.