Amtlicher Schulanzeiger - Die Regierung von Niederbayern

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Amtlicher Schulanzeiger - Die Regierung von Niederbayern
Amtlicher Schulanzeiger
FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK NIEDERBAYERN
Nr. 7
Landkreis
Deggendorf
Juli 2014
Landkreis
FreyungGrafenau
Landkreis
DingolfingLandau
Landkreis
Landshut
Landkreis
Kelheim
Landkreis
Passau
Landkreis
Regen
Stadt
Passau
Landkreis
Rottal-Inn
Stadt
Landshut
Landkreis
StraubingBogen
Stadt
Straubing
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/2014
Personalnachrichten
162
163
Stellenausschreibungen
Hinweis auf Stellenausschreibungen Mitte Juli
166
Seminarrektor/-in
167
Rektor/-in
168
Fachberater/-in
169
Mitarbeiter in der Schulverwaltung (Berufliche Schulen)
171
Stellenausschreibungen in anderen Regierungsbezirken
172
Sonstige Stellen
172
Allgemeine Bekanntmachungen
Qualifikationsprüfung 2015 der Fachlehrer
174
Aufnahme in die öffentlichen und privaten Wirtschaftsschulen für das Schuljahr 2015/2016
175
Periodische Beurteilung 2014: Superkriterien; hier: Schulleiter
176
Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des
Lesens und des Rechtschreibens; hier: Zeugnisbemerkung
177
Übertritte nach der 4. Jgst. GS in Niederbayern zum Schuljahr 2014/2015
178
Ausweisung des Niveaus einer Qualifikation nach dem Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR/EQR) in Zeugnissen
179
Verschiedenes
Aktionstag der Berufsfachschule „Schüler leiten Schüler an“
181
61. Pädagogische Ferienwoche Niederalteich
182
163
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/2014
Nachruf
Die Regierung von Niederbayern trauert um
Herrn Dr. Wolf Rösel
Oberstudiendirektor a.D.
der am 4. Juni 2014 im Alter von 85 Jahren verstorben ist.
Wer im Gedächtnis seiner Lieben lebt,
der ist nicht tot, der ist nur fern;
tot ist nur, wer vergessen wird.
Immanuel Kant
Von 1964 bis 1988 erwarb sich Dr. Wolf Rösel als Schulleiter zunächst der Berufsschule, der
Berufsaufbauschule und der Berufsoberschule der Stadt Landshut, dann der Staatlichen Berufsschule II, große Verdienste um den beruflichen Nachwuchs und um die von ihm geleiteten
Schulen.
Durch sein großes soziales Engagement leistete er zudem einen bedeutenden Beitrag für
das Gemeinwohl.
Die Regierung von Niederbayern wird Herrn Dr. Rösel stets ein ehrendes Gedenken bewahren.
Josef Schätz
Abteilungsdirektor
Personalnachrichten
Mit Wirkung vom 1. Juni 2014 wurde Frau Frieda Dollinger, Staatliche Schulämter in der Stadt und im
Landkreis Passau, zur Schulamtsdirektorin ernannt.
Mit Wirkung vom 1. Mai 2014 wurde Herr Martin Zuchs, Regierung von Niederbayern, zum Konrektor ernannt.
Ich gratuliere zur Beförderung und bedanke mich für die bisher geleistete Arbeit.
Josef Schätz
Abteilungsdirektor
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/2014
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Stellenausschreibungen
Im niederbayerischen Schuldienst werden die folgenden Funktionsstellen vorbehaltlich eventuell zu
treffender schulorganisatorischer Maßnahmen, des tatsächlichen Freiwerdens der Stellen oder der
Besetzung von Stellen mit überzähligen Funktionsträgern zur Bewerbung ausgeschrieben.
Richtet sich die Zuordnung des Amtes zu einer Besoldungsgruppe nach der Schülerzahl, muss die erforderliche Schülerzahl nachhaltig gesichert sein. Bei der Neubesetzung einer Funktionsstelle (Ausschreibung) ist
eine nachhaltige Sicherung gegeben, wenn die Schülerzahl im laufenden (zum möglichen Beförderungszeitpunkt) und in den folgenden zwei Schuljahren (Stichtag 1. Oktober) vorliegt.
Die Ausschreibungen erfolgen nach folgenden Einstufungen:
Schulen bis einschließlich 180 Schüler
Schulen zwischen 181 und 360 Schüler
Rektor/in A 13 + AZ1
Konrektor/in A 13 + AZ1
Rektor/in A 14
Schulen ab 361 Schüler
Konrektor/in A 13 + AZ2
Rektor/in A 14 + AZ1
Schulen ab 541 Schüler
2. Konrektor/in A 13 + AZ1
1. Konrektor/in A 13 + AZ2
Rektor/in A 14 + AZ1
Die Amtszulagen unterscheiden sich wie folgt: AZ1 186,22 € bzw. AZ2 240,46 €.
Auf die Richtlinien für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehren, Fachlehrern und Förderlehrern
an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke vom 18.03.2011 wird ausdrücklich hingewiesen
(veröffentlicht im KWMBL Nr. 8, 03.05.2011, Seite 63 (https://www.verkuendung-bayern.de/files/
kwmbl/2011/08/kwmbl-2011-08.pdf#page=3).
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Besetzung von frei werdenden Planstellen über die gesetzliche
Wiederbesetzungssperre hinaus wegen der Genehmigung von Altersteilzeit für Funktionsinhaber verlängern kann.
Die Regierung von Niederbayern verweist ebenso auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur „Qualifikation von Führungslehrkräften an der Schule“ vom
19.12.2006 (KWMBl I Nr. 2/2007 und den Niederbayerischen Schulanzeiger 4/2009, Seite 134 ff.
(http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/internet/media/aufgabenbereiche/4/vs/200904.pdf), die am
01.08.2008 in Kraft getreten ist.
Als Nachweis der pädagogischen Qualifikation ist vor der Funktionsübertragung an Schulleiterinnen und
Schulleitern die Vorqualifikation (Modul A des Ausbildungscurriculums) zu absolvieren.
Das Portfolio zum Modul A (Liste der besuchten führungsrelevanten Fortbildungen samt Teilnahmenachweisen) ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Das Formular „Portfolio“ steht im Internetangebot der Regierung von Niederbayern (http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/aufgabenbereiche/4/vs/
lehrer/formulare/index.php) bereit zum Download bzw. direkt:
http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/internet/media/aufgabenbereiche/4/vs/vs_portfolio.pdf.
Soweit für eine Funktionsstelle sowohl Versetzungsbewerbungen als auch Beförderungsbewerbungen vorliegen, wird die Regierung von Niederbayern über Versetzungsanträge vorab entscheiden, so dass es zu
einem Abbruch des Auswahlverfahrens kommen kann.
Die Berücksichtigung von Bewerbern/Bewerberinnen um eine Funktion in der Schulleitung (Schulleiter/in,
ständiger Vertreter/ständige Vertreterin oder weiterer Vertreter/weitere Vertreterin) ist ausgeschlossen,
wenn Ehegatten einschließlich Verlobte, ggf. geschiedene Ehegatten (Ziffer 3.2 der Beförderungsrichtlinien
vom 18.03.2011) und sonstige Angehörigen (im Sinne des Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes) an der betreffenden Schule tätig sind.
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Folgende Erklärung ist dazu abzugeben und den Bewerbungsunterlagen beizufügen:
„Unter Bezugnahme auf Nr. 3.2 der Richtlinien für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehrern, Fachlehrern und Förderlehrern an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke (KWMBl Nr. 8,
03.05.2011,
Seite
63)
(https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2011/08/kwmbl-201108.pdf#page=3) erkläre ich, dass keines der in Art. 20 Abs. 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz
genannten Verwandtschaftsverhältnisse meiner Versetzung bzw. Bewerbung entgegensteht.“
Falls sich der/die Angehörige für den Fall der Auswahl der des Bewerbers/Bewerberin, zu dem die Angehörigeneigenschaft besteht, mit der Wegversetzung von der Schule einverstanden erklärt und diese Wegversetzung möglich ist, ist obige Erklärung durch eine entsprechende Einverständniserklärung zu ersetzen.
Es wird erwartet, dass der Schulleiter/die Schulleiterin seine/ihre Wohnung am Schulort selbst oder in
unmittelbarer Umgebung nimmt.
Umzugskostenvergütung kann nach Art. 3 des Bayer. Umzugskostengesetzes (BayRS 2032-5- 1-F,
http://by.juris.de/by/gesamt/UKG_BY_2005.htm) nur gewährt werden, wenn dies vor der Durchführung des
Umzugs zugesagt worden ist.
Es wird weiterhin erwartet, dass die Lehrkraft die Tätigkeit als Schulleiter/als Schulleiterin an der
angestrebten Schule über einen angemessenen Zeitraum ausübt.
Bewirbt sich eine Lehrkraft auf mehrere Stellen gleichzeitig, so ist in jeder Bewerbung anzugeben, um
welche Stellen sie sich noch beworben hat. Außerdem ist eine persönliche Rangfolge bezüglich der angestrebten Stelle erforderlich.
Die Bewerbung von Lehrkräften mit dem Lehramt für Grundschulen (neue Lehrerbildung) kann nur an
Schulen berücksichtigt werden, die auch Grundschulklassen führen. Die Bewerbung von Lehrkräften mit
dem Lehramt für Mittelschulen (neue Lehrerbildung) kann nur an Schulen berücksichtigt werden, die
auch Hauptschulklassen führen. Für Lehrkräfte mit Lehramt für Volksschulen (alte Lehrerbildung) und
Lehrkräfte mit beiden Lehrbefähigungen (Lehramt für Grundschulen und Hauptschulen) bestehen grundsätzlich keine solchen Einschränkungen.
Für die ausgeschriebenen Funktionsstellen können sich auch teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte bewerben.
Die Ermäßigung der Unterrichtspflichtzeit darf bei Schulleitern jedoch nicht mehr als vier Wochenstunden
(bzw. drei Wochenstunden bei Rückgabe des verpflichtenden Arbeitszeitkontos) und bei Schulleiterstellvertretern nicht mehr als sechs (bzw. fünf) Wochenstunden betragen (KMS vom 10.05.2004 Nr. IV.6-P 70204.33 636).
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der
Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet; schwer behinderte Bewerber/Bewerberinnen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen sind ausschließlich vorzulegen auf dem Formblatt „Wiederbesetzung einer Funktionsstelle“ (im Internetangebot der Regierung von Niederbayern unter „Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle“)
(http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/aufgabenbereiche/4/vs/lehrer/formulare/index.php)
Wichtiger Hinweis zu den Stellenausschreibungen:
Auszug aus den Richtlinien für die Beförderung von Lehrkräften und Förderlehrkräften an Volksschulen,
Förderschulen und Schulen für Kranke (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 18. März 2011 Az.: IV.5 - 5 P 7010.1 – 4.23 489):
2.3 Ausnahmen
Eine Stellenausschreibung entfällt, wenn die Stelle mit einer Lehrkraft besetzt werden kann, der damit eine
ihrem Amt entsprechende Verwendung (wieder) ermöglicht wird. Dies gilt auch in Fällen sonstiger Versetzungen, die nicht mit einer Beförderung verbunden sind bzw. eine solche unmittelbar vorbereiten. Die Stellenausschreibung entfällt auch dann, wenn die gestiegene Schülerzahl einer Schule die Übertragung eines
höherwertigen Amtes ermöglicht und die bisherige Amtsinhaberin oder der bisherige Amtsinhaber nach
Feststellung der Regierung für das neue Amt geeignet ist.
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HINWEIS
Bei Bedarf erfolgen weitere Stellenausschreibungen Mitte Juli 2014
Diese werden in einer Sonderausgabe des Amtlichen Schulanzeigers
veröffentlicht. Eine Drucklegung erfolgt nicht. Die Sonderausgabe ist nur
online im Internet auf der Seite der Regierung von Niederbayern unter der
Rubrik Schulanzeiger verfügbar:
http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/aufgabenbereiche/4/
schulanzeiger/index.php.
Voraussichtlich werden Stellen im Bereich der Grund- und Mittelschulen,
der beruflichen Schulen und der Schulämter betroffen sein.
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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/2014
Seminarrektor/-in
Ausschreibung einer Stelle einer Seminarrektorin/eines Seminarrektors als
Leiterin/Leiter eines Seminars für die Ausbildung von Lehrerinnen/Lehrern an
Grundschulen (Bes.Gr. A 13+AZ) vorbehaltlich desBedarfs
Die Stelle einer Seminarrektorin/eines Seminarrektors als Leiterin/Leiter eines Seminars für die Ausbildung
von Lehrerinnen/Lehrern an Grundschulen (Bes.Gr. A 13+AZ) in den Schulamtsbezirken in der Stadt
und im Landkreis Passau, im Landkreis Rottal-Inn sowie – je nach Bedarf – in angrenzenden Gebieten
ist vorbehaltlich der Entwicklung der Anzahl der Lehramtsanwärter/-innen zu besetzen.
Sie wird damit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben.
Für die Beförderung zur Seminarrektorin/zum Seminarrektor als Leiterin/Leiter eines Seminars kommen
grundsätzlich nur Bewerberinnen und Bewerber in Frage, die die Voraussetzungen gemäß den „Richtlinien
für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehrern, Fachlehrern und Förderlehrern an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke – KMBek v. 08.06.2009 Nr. IV.5 – 5 P 7010.1 – 4.11 323“– erfüllen und
eine entsprechende Verwendungseignung haben.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt.
Die Bewerber/-innen müssen aktuelle schultheoretische Kenntnisse und Befähigungen sowie besondere,
umfassende, gesicherte und innovative unterrichtspraktische Erfahrungen in der Arbeit an Mittelschulen
nachweisen können.
Sie sollen über ein effektives Zeit- und Organisationsmanagement verfügen und Vertrautheit mit aktuellen
Moderationsmethoden sowie besondere Fähigkeiten im Bereich der Personalführung besitzen (z.B. Erfahrungen in der 1. oder 2. Phase der Lehrerbildung als Praktikums- oder Betreuungslehrer, Multiplikatorentätigkeit, Mitwirkung in einem Evaluationsteam, Referententätigkeit allgemein, Veröffentlichungen fachlicher
Art, Schulentwicklungsmoderation, evtl. Schulleitungstätigkeit, Erwachsenenbildung allgemein).
Insgesamt werden ein hohes Berufsethos, Professionalität und Aufgeschlossenheit für Schul- und Seminarentwicklungsprozesse erwartet sowie die Fähigkeit, die Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer
für die künftigen Aufgaben in Unterricht und Erziehung vorzubereiten.
Der Bewerbung ist ein Lebenslauf beizufügen, der u.a. auch Bezug auf die eigene pädagogische Ausbildung nimmt.
Für die vorstehend aufgeführte Funktionsstelle gelten folgende Termine für die Vorlage der Gesuche auf dem Dienstweg:
1. Beim Staatlichen Schulamt des Bewerbers: 14.07.2014
2. Bei der Regierung: 16.07.2014
Josef Schätz
Abteilungsdirektor
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/2014
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Grund- und Mittelschulen
Rektor/Rektorin
Schulamt
Anzahl
Schüler
Schule/Dienstort
Bes.-Gr.
Grund- und Mittelschule Johanniskirchen
Max-Peinkofer-Str. 3
84381 Johanniskirchen
A 13+AZ
(z.Zt.
186,22 €)
Anforderungsprofil
Klassen
ROI
166
8
- Erfahrung in Grund - und Mittelschule erwünscht
- Bereitschaft, sich in die Arbeit mit jahrgangskombinierten Klassen einzuarbeiten
- fundierte EDV-Kenntnisse und Bereitschaft
zur Arbeit mit dem Schulverwaltungsprogramm
Tel.: 08564/91063
Fax: 08564/91064
E-Mail:
ms@johanniskirchen.
de
- Bereitschaft zur Fortführung des Schulentwicklungsprozesses und zur Arbeit an
der Zielsetzung nach der Externen Evaluation
Konrektor/Konrektorin
Schulamt
Anzahl
Schüler
Schule/Dienstort
Bes.-Gr.
Anforderungsprofil
Klassen
DGF
260
12
GS Reisbach
Schulstr. 1
94419 Reisbach
Tel.: 08734/922510
Fax: 08734/922550
E-Mail: gs.reisbach@t
-online.de
A 13+AZ
(z.Zt.
186,22 €)
- fundierte EDV-Kenntnisse und Bereitschaft
zur Arbeit mit dem Schulverwaltungsprogramm
- Interesse und Engagement für systematische Schulentwicklung
- Bereitschaft zur Weiterarbeit an der Zielsetzung nach der Externen Evaluation
- Interesse an Sinus GS
Für die vorstehend aufgeführten Funktionsstellen gelten folgende Termine für die Vorlage der Gesuche:
1. Beim Staatlichen Schulamt des Bewerbers: 14.07.2014
2. Bei dem für die Planstelle zuständigen Schulamt: 16.07.2014
3. Bei der Regierung: 18.07.2014
Josef Schätz
Abteilungsdirektor
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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/2014
Fachberater/-in
Ausschreibung der Stelle einer Fachberaterin/eines Fachberaters für das Fach
Englisch an Grundschulen im Bereich der Staatlichen Schulämter in der Stadt und
im Landkreis Landshut
Wiederholung der Ausschreibung
Im Bereich der Staatlichen Schulämter in der Stadt und im Landkreis Landshut ist zum Schuljahr
2014/2015 eine Stelle in der Fachberatung für Englisch in der Grundschule neu zu besetzen, zunächst befristet auf die Dauer von drei Schuljahren. Die Stelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben.
Bewerben können sich:
Lehrerinnen und Lehrer für das Lehramt an Grundschulen, die die Lehrbefähigung sowie die Eignung und
besondere Fähigkeiten im Bereich des Faches Englisch in der Grundschule aufweisen und langjährige unterrichtspraktische Erfahrungen in der genannten Fachrichtung nachweisen können.
Vorausgesetzt wird dabei die Qualifikation auf der Basis der 1. und 2. Phase der Lehrerausbildung. Bei
Lehrerinnen und Lehrern, welche die neue Lehrerbildung (Lehramt an Grundschulen) durchlaufen haben,
wird Englisch als nicht vertieft studiertes Fach vorausgesetzt.
Anforderungen an die Fachberatung sind u.a.:
•
Organisation und Durchführung von fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen.
•
Aufnahme und Weitergabe fachlicher bzw. fachdidaktischer Neuerungen.
•
Fachliche Beratung von Lehrkräften und Schulleitungen.
•
Aktive Mitarbeit (u.a. Referententätigkeit) im Arbeitskreis der Fachberaterinnen/Fachberater für Englisch an Grundschulen in Niederbayern.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Dienstort an einer Schule innerhalb der Stadt oder des Landkreises
Landshut liegen muss.
Der Fachberater/die Fachberaterin erhält für seine/ihre Tätigkeit Anrechnungsstunden im Rahmen des bestehenden Stundenpools gemäß Ziffer 3.3 der Bekanntmachung über die Unterrichtspflichtzeit der Lehrer
und Fachlehrer an Grund- und Hauptschulen vom 10.05.1994 (KWMBl I S. 136) und den hierzu ergangenen Änderungen.
Für die Aufgaben der Fachberatung im Bereich Englisch an Grundschulen gilt die Dienstanweisung für die
Fachberatung bei den Staatlichen Schulämtern (KWMBek vom 08.05.1995 Nr. IV/5-P 7027-4/47 798,
KWMBl I S. 205).
Die Bewerbung von Funktionsstelleninhabern ist ausgeschlossen.
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Ausschreibung der Stelle einer Fachberaterin/eines Fachberaters für das Fach
Sport beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Landshut
Im Bereich des Staatlichen Schulamtes im Landkreis Landshut ist zum Schuljahr 2014/15 die Stelle einer
Fachberaterin/eines Fachberaters für Sport neu zu besetzen. Der Schwerpunkt des Aufgabenbereiches
liegt im Bereich der Mittelschule. Diese wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben.
Bewerben können sich:
• Lehrkräfte mit Lehrbefähigung für das Lehramt an Mittel- oder Volksschulen, die über eine universitäre
Ausbildung im Fach Sport als nicht vertieftes Fach oder in der Fächerverbindung studiert oder eine Ausbildung am Staatsinstitut erworben haben
• Fachlehrkräfte mit Sport in der Fächerverbindung
Für ihre Tätigkeit ist bei Fachlehrkräften eine Amtszulage zur jeweiligen Besoldungsgruppe möglich.
Voraussetzung ist außerdem eine mehrjährige, unterrichtspraktische Erfahrung im Bereich des Sportunterrichts. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich Ballsport.
Erwartet wird ein überdurchschnittliches Engagement im Bereich des Sports (u.a. Fort- und Weiterbildung,
Wettbewerbswesen, Beratung der Schulen und Lehrkräfte, Beratung im Sportstättenbau, Zusammenarbeit
mit Sportvereinen). Zusätzlich wird die Bereitschaft der Mitarbeit im Arbeitskreis „Sport in Schule und Verein“ und zur Durchführung von schulischen Wettbewerben auf längere Sicht erwartet.
Fachberater/innen erhalten für ihre Tätigkeit Anrechnungsstunden im Rahmen des bestehenden Stundenpools gemäß Ziffer 3.3 der Bekanntmachung über die Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an
Grund- und Hauptschulen vom 10.05.1994 (KWMBI I S.136), zuletzt geändert durch KMBek vom 28.Mai
2003 (KWMBI I S. 229) sowie KMS vom 17.05.2004.
Die Bewerbung von Funktionsstelleninhabern ist ausgeschlossen.
Für die vorstehend aufgeführten Stellen eines Fachberaters/einer Fachberaterin gelten folgende
Termine für die Vorlage der Gesuche auf dem Dienstweg:
1. Beim Staatlichen Schulamt des Bewerbers: 14.07.2014
2. Bei dem für die Stelle des Fachberaters/der Fachberaterin zuständigen Schulamt: 16.07.2014
3. Bei der Regierung: 18.07.2014
Josef Schätz
Abteilungsdirektor
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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/2014
Berufliche Schulen
Ausschreibung von Funktionsstellen an staatlichen beruflichen Schulen
An der Staatlichen Berufsschule mit Fachoberschule und Berufsoberschule Kelheim (mit Schulversuch
Wirtschaftsschule) ist ab sofort die Stelle eines/einer
Mitarbeiters/Mitarbeiterin für die Schulverwaltung
zu besetzen.
a) Die Staatliche Berufsschule Kelheim besuchen derzeit 1436 Teilzeitschüler/-innen und 17 Vollzeitschüler/-innen in einer Klasse in den Berufsfeldern Metalltechnik, Fahrzeugtechnik, Bau- und Holztechnik, Lederverarbeitung, Farb- und Raumgestaltung, Körperpflege sowie Wirtschaft und Verwaltung.
b) Die Staatliche Fachoberschule besuchen derzeit 343 Vollzeitschüler/-innen in 15 Klassen.
c) Die Staatliche Berufsoberschule besuchen derzeit 122 Vollzeitschüler/-innen in sieben Klassen.
d) Die Staatliche Wirtschaftsschule (Schulversuch) besuchen derzeit 24 Vollzeitschüler/-innen in einer
Klasse (aufsteigend).
Insgesamt unterrichten 101 Lehrkräfte an der Schule.
Die Stelle ist in der Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht. Für die Besetzung der Stelle kommen staatliche
Beamtinnen und Beamte in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen
nachweisen.
Die Tätigkeitsschwerpunkte für den/die Bewerber(in) sind:
•
•
•
•
•
Mitwirkung bei der organisatorischen Weiterentwicklung der beruflichen Schulen Kelheim.
Unterstützung des Sekretariats bei Verwaltungsangelegenheiten.
Mitwirkung bei der inneren Schulentwicklung und der Evaluationen.
Organisation schulischer Veranstaltungen und Mitwirkung bei deren Durchführung.
Planung und Durchführung von Abschlussprüfungen.
Erforderliche Qualifikationen sind u. a. die Fähigkeit und die Bereitschaft zur Teamarbeit, überdurchschnittliche Belastbarkeit - insbesondere bei der Erledigung termingebundener Aufgaben und fundierte
EDV - Kenntnisse.
Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet; schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Josef Schätz
Abteilungsdirektor
Für die vorstehend aufgeführte Funktionsstelle gilt folgender Termin für die Vorlage der Gesuche
mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg:
Bei der Regierung: 23.07.2014
Josef Schätz
Abteilungsdirektor
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/2014
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Stellenausschreibungen in anderen Regierungsbezirken
Alle Regierungsbezirke veröffentlichen freie und frei werdende Funktionsstellen jeweils im Amtlichen Schulanzeiger. Diese Stellen und auch die dort durch wiederholte Ausschreibung veröffentlichten Funktionsstellen (Zweite Ausschreibung) stehen grundsätzlich Bewerbern aus allen bayerischen Regierungsbezirken
offen. Bitte informieren Sie sich deshalb in den im Internet aktuell veröffentlichten, allen zugänglichen Amtlichen Schulanzeigern und beachten Sie die dort gesetzten Fristen.
Die Amtlichen Schulanzeiger der einzelnen Regierungsbezirke im Internet:
Oberbayern:
http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/bekanntmachung/osa
Niederbayern:
http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/aufgabenbereiche/4/schulanzeiger/
index.php
Oberpfalz:
http://www.ropf.de/download/amtliche/index.php
Oberfranken:
http://www.regierung.oberfranken.bayern.de/schulen/schulanzeiger
Mittelfranken:
http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/serv/download/downabt1/schulanzeiger/
schulanzeiger.htm
Unterfranken:
http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/service/publikationen/13521/index.html
Schwaben:
http://www.regierung.schwaben.bayern.de/Aufgaben/Bereich_4/Schulanzeiger/
Schulanzeiger.php
Sonstige Stellen
Stellenausschreibung der Deutschen Evangelische Oberschule Kairo (DEO)
Die Deutsche Evangelische Oberschule Kairo (DEO) sucht zum 1. September 2014 oder später
Lehrerinnen und Lehrer für die Primarstufe (II. Staatsexamen)
Anforderungsprofil:
• I. und II. Staatsexamen für Primarbereich, auch Berufsanfänger,
•
Fächer beliebig, aber kombiniert mit Deutsch und/oder Mathematik,
•
Anfangsunterricht und/oder Musik erwünscht,
•
belastbar und teamfähig.
Wir informieren Sie gerne über Dotierung, Umzugsbeihilfe, Heimatflüge, Wohnungssuche und das alltägliche Leben in Kairo, Ägypten.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, aktueller Lebenslauf, Zeugnisse) schicken Sie bitte an Herrn Kleinfelder.
E-Mail-Adresse: grundschule@deokairo.de
Telefon: +20 2 748 1649 oder +20 2 748 1475 Fax: +20 2 748 1648
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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/2014
Stellenausschreibung der Deutschen Schule Kairo
Die Deutsche Schule der Borromäerinnen in Kairo (DSBK) sucht zum 1.9.2014 mehrere Grundschullehrkräfte.
Dynamisch, spielerisch und bildend! Das ist unsere Grundschule. Sie besteht aus acht Klassen mit insgesamt ca. 230 lebhaften Schülerinnen, die von 20 Kolleginnen und Kollegen unterrichtet werden. Nähere
Informationen finden Sie unter www.dsbkairo.de.
Geboten werden
- motivierte Schülerinnen
- Unterstützung durch Kollegium und Schulleitung
- gut ausgestattete Fachräume
- mehrere Stunden pro Woche Tandemunterricht in den Fächern Deutsch
und Mathematik
- Erfahrungen sammeln bzw. erweitern auf den verschiedensten Gebieten
(Deutsch als Fremdsprache, Freiarbeit, Wochenplan, Umsetzung unseres
Schulkonzepts, Einsatz von Computerprogrammen in der Grundschule, (Musik-)Projekte, …)
- vielfältige Möglichkeiten der Mitgestaltung des Schullebens
- Weiterbildungsmaßnahmen
- Hilfe bei Behördengängen durch schulische Mitarbeiter
- Unterstützung bei der Wohnungssuche
- 2-Jahres-Vertrag mit der Option auf Verlängerung
- attraktive Vergütung (Bezahlung nach BAT III Stufe 1)
- Heimflug
- großzügige Umzugspauschale
Erwartet werden
- 1. und 2. Staatsexamen für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen
- Freude an kollegialer Zusammenarbeit
- Bereitschaft, sich auf eine andere Kultur einzulassen
- kommunikative und soziale Kompetenz
- aktive Mitgestaltung von Innovationsprozessen und konzeptioneller Weiterentwicklung
Wenn Sie Lehrer/-in geworden sind, weil Ihnen das Unterrichten Freude macht, wenn Humor, Flexibilität
und Begeisterungsfähigkeit Ihr Handwerkszeug sind, wenn Sie sich auf neue Ideen einlassen und kreative
Wege ausprobieren wollen, dann senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen an
grundschule@dsbkairo.de.
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/2014
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Allgemeine Bekanntmachungen
Qualifikationsprüfung 2015 der Fachlehrer
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und
Kunst vom 5. März 2014 Az.: IV.3-5 S 7170-4.930
Die Qualifikationsprüfung (II. Lehramtsprüfung) 2015 der Fachlehrer an allgemeinbildenden Schulen und
Schulen zur sonderpädagogischen Förderung wird nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung (II. Lehramtsprüfung) der Fachlehrer (ZAPO-F II) vom 12. Dezember 1996 (KWMBl I 1997 S.
50, ber. KWMBl I S. 86), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (KWMBl S. 214), in den sieben Regierungsbezirken des Freistaates Bayern durchgeführt. Sie ist eine Qualifikationsprüfung im Sinne
des Art. 22 Abs.1 Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten
und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz – LlbG) vom 5. August 2010 (GVBl S. 410, § 3) und hat Wettbewerbscharakter.
Hierzu wird bekannt gegeben:
1.
Zur Prüfung zugelassen ist, wer sich im Schuljahr 2014/2015 im letzten Jahr des Vorbereitungsdienstes befindet oder in diesen wegen Nichtbestehens der Prüfung wieder eingestellt wurde (§ 12
Abs. 1 ZAPO-F II).
2.
Die Themenvergabe für die Hausarbeit erfolgt in der Zeit vom 14. April 2014 bis 13. Oktober 2014.
Die Bearbeitungszeit beträgt fünf Monate. Die schriftliche Hausarbeit ist bei dem Seminarleiter/der
Seminarleiterin einzureichen. Dieser/Diese meldet der Regierung unmittelbar die Abgabe.
3.
Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:
3.1
Die Lehrproben finden im Zeitraum vom 26. Januar 2015 bis 22. Mai 2015 statt.
Hinweis: Es ist zu gewährleisten, dass dem einzelnen Teilnehmer/der einzelnen Teilnehmerin eine
angemessene Frist zwischen dem Ablegen der Lehrproben eingeräumt wird.
3.2
Der schriftliche Teil der Prüfung findet am 30. März 2015 statt.
3.3
Die mündlichen Prüfungen finden im Zeit-raum vom 26. Mai 2015 bis 29. Mai 2015 statt.
3.4
Für die Prüfungsteilnehmer 2015, die den schriftlichen Teil der Prüfung nachzuholen haben, wird als
Termin der 3. August 2015 festgelegt.
3.5
Im Erweiterungsfach finden Lehrprobe und mündliche Prüfung jeweils im ent-prechenden unter Nr.
3.1 bis 3.4 genannten Prüfungszeitraum statt.
4.
Zur Qualifikationsprüfung 2015 können zur Notenverbesserung auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2014 abgelegt und bestanden haben.
4.1
Die Meldung zur Prüfung hat spätestens zu erfolgen:
4.1.1 falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: 15. Juli 2014.
4.1.2 falls die bei der Erstablegung der Prüfung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll:
innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses.
Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt der jeweils zuständigen Regierung zu richten.
4.2
Die Bewerber haben die Lehramtsprüfung (Wiederholungsprüfung) zu den unter Nr. 3 genannten
Terminen abzulegen.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
175
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/2014
Aufnahme in die öffentlichen und privaten zwei-, drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen für das Schuljahr 2015/2016
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und
Kunst vom 2. Juni 2014 Az.: VII.4-5 S 9201-4-7.47 576
1.
Aufnahmeverfahren
1.1
Die Aufnahme in die zwei-, drei- und vier-stufige Wirtschaftsschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Bay-EUG) und nach dem Dritten
Teil der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO).
1.2
Die Anmeldung von Mittelschülerinnen und Mittelschülern, welche keine Mittlere-Reife-Klasse besuchen, zur Aufnahme in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet mit Ausnahme des Übertritts mit dem Jahreszeugnis in der Zeit
vom 16. März bis 27. März 2015 statt.
Die Anmeldefrist für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 der zweistufigen Wirtschaftsschule endet am 7. August 2015.
Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Wirtschaftsschule in allen anderen Fällen werden von den
Wirtschaftsschulen bis 7. August 2015 entgegengenommen.
Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An den öffentlichen Wirtschafts
schulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
1.3
Die Schülerinnen und Schüler sind bei der Schule anzumelden, in die sie aufgenommen werden
wollen.
1.4
Bei der Anmeldung sind vorzulegen:
1.4.1 das Original des Geburtsscheines oder der Geburtsurkunde und
1.4.2 für die drei- und vierstufige Wirtschafts-schule das Original des Zwischenzeugnisses der Mittelschule
ggf. ergänzt um das Original eines Nachweises über das Erreichen der erforderlichen Durchschnittsnote unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Aufnahmeprüfung nach § 33 Abs. 2 MSO oder – in
Ausnahmefällen – das Original des Jahreszeugnisses der Mittelschule so-fern mit diesem die Eignung nachgewiesen werden kann. Falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Mittelschule erfolgt, die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen bzw.
1.4.3 für die zweistufige Wirtschaftsschule das Original des Zeugnisses über den qualifizierenden oder
den erfolgreichen Mittelschul-abschluss oder – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch
der Mittelschule erfolgt – die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen. Die Anmeldung
kann auch mit dem Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule, der Realschule oder
des Gymnasiums erfolgen.
2.
Probeunterricht und Aufnahmeprüfung (drei- und vierstufige Wirtschaftsschule)
Soweit notwendig, wird für die Schülerinnen und Schüler ein Probeunterricht durchgeführt.
2.1
Der Probeunterricht für die Aufnahme in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet zu folgenden Ter-minen statt:
2.1.1 am 4., 5. und 6. Mai 2015 für Schülerinnen und Schüler der Mittelschule;
2.1.2 am 9., 10. und 11. September 2015 für die übrigen Schülerinnen und Schüler und in begründeten
Ausnahmefällen auch für Schülerinnen und Schüler der Mittelschule.
2.2
Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in höhere Jahrgangsstufen wird in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien durch-geführt. Den Zeitplan bestimmt die Schul-leiterin bzw. der Schulleiter.
2.3
Schülerinnen und Schüler, die bereits am Probeunterricht einer Wirtschaftsschule teilgenommen ha
ben, dürfen den Probeunterricht im selben Kalenderjahr nicht wiederholen.
3.
Meldungen durch Schulen
3.1
Sämtliche Wirtschaftsschulen berichten dem Staatsministerium auf elektronischem Weg über das
Ergebnis des Probeunterrichts. Die genaue Vorgehensweise und die Terminvorgabe für diese
Online-Erhebung werden per KMS bekannt gegeben.
3.2
Die Formblätter 1 und 2 zur Ermittlung des Gesamtbedarfs an Lehrerwochenstunden an Wirtschaftsschulen (abzurufen unter http://www.km.bayern.de/lehrer/schul-leitungen/formulare.html) sind mit
den endgültigen Schüler- und Klassenzahlen von den staatlichen und nichtstaatlichen Wirtschaftsschulen bis spätestens 25. September 2015 in zweifacher Ausfertigung an die Regierungen zu
senden.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/2014
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Periodische Beurteilung 2014; hier: Superkriterien
Auswahlverfahren für Funktionen; hier Schulleiter
Auszug aus dem KMS IV.5-5 P 7010.2.2-4b.36 189 vom 05.05.2014
[…]
1. Festlegung sogenannter Superkriterien
Im KMS Az. IV.5 – 5 P 7010.2.2-4b.123251 vom 19.11.2013 zur periodischen Beurteilung 2014 wurde unter
Teil A. Ziffer 2.2 bereits darauf verwiesen, dass für Funktionsämter im Auswahlverfahren künftig sogenannte Superkriterien den Ausschlag geben werden. Im Folgenden werden die angekündigten ergänzenden
Informationen übermittelt.
Die dienstliche Beurteilung dient u. a. der Realisierung des beamtenrechtlichen Leistungsprinzips bei der
Besetzung von Funktions- und Beförderungsstellen, § 9 BeamtStG, Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 94 Abs. 2 BV.
Danach erfolgt die Bewerberauswahl nach dem Prinzip der Bestenauslese. Nach der Rechtsprechung bildet die Grundlage hierfür der Vergleich der jeweils aktuellen dienstlichen Beurteilung der Bewerberinnen
und Bewerber. Hierfür ist zunächst das jeweilige Gesamturteil zu vergleichen. Ergibt sich beim Vergleich
der Gesamturteile kein Vorsprung einer der Bewerbungen (z. B. bei gleichem Gesamturteil im selben Statusamt oder bei um eine Stufe schlechterem Gesamturteil im nächsthöheren Statusamt), sind nach Art. 16
Abs. 2 Satz 1 Leistungslaufbahngesetz (LlbG) die in der aktuellen Beurteilung enthaltenen Einzelkriterien
gegenüber zu stellen (sogenannte Binnendifferenzierung).
Hierzu wurden vom Staatsministerium im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat die im Folgenden aufgeführten, sogenannten „Superkriterien“ – getrennt nach
Funktionsbereichen – festgelegt. Mit dem Übergangshauptpersonalrat wurden die Kriterien ebenfalls abgestimmt. […]
Wie bereits im genannten KMS ausgeführt, ist es daher noch wichtiger als bisher, nicht nur bei der Vergabe
des Gesamturteils, sondern auch bei der Festlegung der Einzelprädikate die unterschiedlichen persönlichen Stärken und weniger starke Bereiche sorgfältig abzubilden, damit sich auf der Grundlage der Beurteilungen nicht nur im Bereich der einzelnen Schule, sondern auch im Vergleich mit Lehrkräften anderer
Schulen sachgerechte Besetzungsentscheidungen ergeben. Eine rein schematische Bewertung aller Einzelprädikate mit dem gleichen Beurteilungsprädikat unterliegt dabei einer besonderen Begründungspflicht.
Auf die bereits mehrfach getätigten Ausführungen zur Verwendungseignung (o.g. KMS sowie KMS, Az.:
IV.5 – 5 P 7010.2.2 – 4 b. 34962 vom 17.7.2012) wird in diesem Zusammenhang nochmals verwiesen. Die
Aussagen zur Verwendungseignung müssen im engen Zusammenhang mit der Bewertung der Superkriterien gesehen werden. […]
gez. Stefan Graf
Ministerialdirigent
Anlage 1
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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/2014
Anlage 2
Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim
Erlernen des Lesens und des Rechtschreibens;
hier: Zeugnisbemerkung bei Berücksichtigung einer Legasthenie bzw. einer Leseund Rechtschreibschwäche
KMS III.6 – 5 S 4306.4 – 6a. 51 857 vom 06.06.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
eingangs möchte ich Sie darauf hinweisen, dass zu der in der Presse veröffentlichten Entscheidung des
Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28.05.2014 hinsichtlich der Zulässigkeit einer Zeugnisbemerkung im Abiturzeugnis bei Legasthenie dem Staatsministerium die Begründung des Urteils noch nicht vorliegt und das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Weiter hat der Verwaltungsgerichtshof die Revision zum
Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Folgerungen für das Verhalten des Staatsministeriums oder einer
Schule können daher noch nicht abschließend hergeleitet werden.
Unabhängig davon erfolgt jedoch eine Neuformulierung der Bemerkungen, die gemäß der Bekanntmachung zur „Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und des
Rechtschreibens“ bei Schülern mit einer gutachterlich festgestellten Legasthenie bzw. einer Lese- und
Rechtschreibschwäche ins Zeugnis aufzunehmen sind. In diesen Bemerkungen wird die Abweichung von
den allgemeinen Bewertungsmaßstäben (Nicht-Bewertung bzw. zurückhaltende Bewertung der Leistungen
im Lesen bzw. Rechtschreiben) dargestellt.
1. Die in der o.g. Bekanntmachung genannten Zeugnisbemerkungen enthaltenen Gründe für die Nichtbewertung („fachärztlich festgestellte Legasthenie“ bzw. „vorübergehende Lese- und Rechtschreibschwäche“) sind vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der Zeugniswahrheit erlässlich.
Daher werden zukünftig die folgenden
Bemerkungen in das Zeugnis aufgenommen:
• Bei Schülern mit einer gutachterlich festgestellten Legasthenie: "Die Rechtschreibleistungen wurden nicht bewertet."
•
Bei Schülern mit einer Lese- und Rechtschreibschwäche: "Die Leistungen im Lesen und Rechtschreiben wurden zurückhaltend bewertet."
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/2014
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2. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass bei Schülern mit gutachterlich festgestellter Legasthenie,
bei denen gemäß der o.g. Bekanntmachung in den Fremdsprachen die schriftlichen und mündlichen
Leistungen im Verhältnis 1: 1 zu gewichten sind, in der Zeugnisbemerkung darauf entsprechend ein
zugehen ist.
3. Für die Gymnasien: In den Fällen, in denen die Berücksichtigung einer Lese- und Rechtschreibschwäche nur in Jahrgangsstufe 10 – nicht jedoch in den Jahrgangsstufen 11 und 12 erfolgte – wird
in Abänderung zum Schreiben vom 07.12.2012, Az. III.6 – 5 S 4306.4 – 6a.103 273, nunmehr folgen
de Zeugnisbemerkung in das Abiturzeugnis aufgenommen:
„Bei der Notenbildung im Fach (bzw. in den Fächern) N.N. wurden in der 10. Jahrgangsstufe die Leistungen im Lesen und Rechtschreiben zurückhaltend bewertet.“
Die vorgenannten Zeugnisbemerkungen sind für die Jahres- und Abschlusszeugnisse bereits ab dem laufenden Schuljahr 2013/2014 zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
Übertritte nach der 4. Jgst. GS in Niederbayern an Gymnasien, Real- und Mittelschulen zum Schuljahr 2014/2015
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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/2014
Ausweisung des Niveaus einer Qualifikation nach dem Deutschen und
Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR/EQR) in Zeugnissen
Auszug aus dem KMS VII.1-5 S 9422 – 7b. 43 186 vom 27.05.2013
[…] Der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) ist ein Instrument zur Einordnung
der Qualifikationen des deutschen Bildungssystems. Er soll zum einen die Orientierung im deutschen Bildungssystem erleichtern und zum anderen zur Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in Europa beitragen. Um transparenter zu machen, welche Kompetenzen im deutschen Bildungssystem erworben werden,
definiert er acht Niveaus, die den acht Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) zugeordnet werden können. Der EQR dient als Übersetzungsinstrument, das hilft, nationale Qualifikationen europaweit besser verständlich zu machen. Als nationale Umsetzung des EQR berücksichtigt der DQR die Besonderheiten des deutschen Bildungssystems und trägt zur angemessenen Bewertung und zur Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in Europa bei.
Die acht Bildungsbereiche des DQR werden durch „Lernergebnisse“ (learning outcomes) beschrieben, die
das bezeichnen, was Lernende wissen, verstehen und in der Lage sind zu tun, nachdem sie einen Lernprozess abgeschlossen haben. Durch die Kopplung des DQR an den EQR wird es leichter, Qualifikationen zu
vergleichen – in Europa und in Deutschland. Das unterstützt die Mobilität von Lernenden und Berufstätigen.
Der DQR hat orientierenden Charakter, keine regulierende Funktion. Das System der Zugangsberechtigungen in Deutschland ändert sich durch den DQR nicht. Zugangsregelungen beziehen sich auf Qualifikationen, nicht auf DQR-Niveaus. Das Erreichen eines bestimmten DQR-Niveaus verschafft nicht automatisch
Zugang zum jeweils „nächsten Niveau“.
Durch Beschluss der Amtschefskonferenz vom 08.05.2014 werden die Länder gebeten, auch auf den Abschlusszeugnissen der Berufsschule die erreichte DQR-/EQR-Niveaustufe auszuweisen. In Verbindung mit
dem Beschluss der Amtschefskonferenz vom 12.09.2013 soll daher ab sofort in den Abschlusszeugnissen
von Berufsschulen (Bildungsgänge ohne duale Ausbildung), Berufsfachschulen, Fachschulen und Fachakademien an geeigneter Stelle folgende Formulierung verwendet werden:
„Der Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau … zugeordnet.“
An den Fachakademien, an denen der Berufsabschluss (Weiterbildungsabschluss) erst nach einem erfolgreich absolvierten Berufspraktikum verliehen wird, soll ab sofort an geeigneter Stelle folgende Formulierung
verwendet werden:
„Der Abschluss ist in Verbindung mit der Urkunde über die staatliche Anerkennung des Berufsabschlusses
im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau … zugeordnet.“
Unter Beachtung des für die duale Ausbildung konstitutiven Kooperationsprinzips der beiden Partner soll
auf den Abschlusszeugnissen von Berufsschulen ab sofort an geeigneter Stelle folgende Formulierung verwendet werden:
„Der Abschluss ist in Verbindung mit dem Berufsabschluss (Prüfung vor der zuständigen Stelle) im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau … zugeordnet.“
Bei doppeltqualifizierenden Bildungsgängen, die neben einem beruflichen Abschluss auch eine Hochschulzugangsberechtigung vermitteln, ist zweifelsfrei deutlich zu machen, dass die Ausweisung der DQR-/EQRNiveaustufe auf dem Abschlusszeugnis ausschließlich auf den beruflichen Abschluss bezogen ist. In diesen Fällen ist die Formulierung wie folgt anzupassen:
„Der Abschluss … (Abschlussbezeichnung) ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem
Niveau … zugeordnet.“
Die Tabelle in der Anlage gibt einen groben Überblick über die DQR-/EQR-Zuordnungen der Abschlüsse
an beruflichen Schulen in Bayern. Im Detail können Sie die jeweiligen DQR-/EQR-Zuordnungen auf der
neuen gemeinsamen Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Kultusministerkonferenz (www.dqr.de) unter „Qualifikationssuche“ recherchieren.
[…]
Mit diesem Schreiben verliert das Schreiben vom 13.02.2014 (Az. VII.8-5 S 9422 – 7b. 682) seine Gültigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
gez. German Denneborg
Ministerialdirigent
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/2014
Anlage
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181
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/2014
Verschiedenes
Aktionstag der Berufsfachschule „Schüler leiten Schüler an“
Aufgrund eines Kooperationsprojektes waren die Schülerinnen und Schüler der Closen-Mittelschule Arnstorf mit ihren Lehrkräften, einen Vormittag lang an der Berufsfachschule für Altenpflege und Altenpflegehilfe
Parkwohnstift Arnstorf, zu Gast. Dabei durften sie die Vielseitigkeit des zukunftsorientierten Berufes der
Altenpflege kennenlernen.
Entgegen der landläufigen Meinung beschränkt sich der Altenpflegeberuf nicht nur auf Körperpflege und
Toilettengänge, sondern umfasst verantwortungsvolle Tätigkeiten, wie z. B. das Verabreichen von Spritzen,
Infusionen, Wundversorgungen, Hygienemaßnahmen sowie die enge Zusammenarbeit mit Ärzten. Darüber
hinaus sind die Altenpflegekräfte Ansprechpartner und Berater für Pflegebedürftige und Angehörige. Sie
pflegen unter Einbezug der Biographie ganzheitlich und individuell. Menschen zu pflegen bereitet Freude
und ist ein abwechslungsreicher Beruf mit umfassenden Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung bis hin
zum Studium.
Engagiert und motiviert organisierten die Altenpflegeschüler/-innen der Klassen PWS 11 und APH 10 den
Aktionstag. Dabei stand im Fokus den jungen Menschen den Beruf der Altenpflege möglichst detailliert darzustellen und dadurch Begeisterung zu wecken.
Um dies zu erreichen, stellten die Schülerinnen und Schüler verschiedene Pflegetätigkeiten in mehreren
Stationen vor. Anschließend durften diese unter Anleitung selber ausprobiert werden. Sehr interessiert verfolgten die jungen Gäste die Ausbildungsmodalitäten und Karrieremöglichkeiten.
Während einer Hausbesichtigung des Mehrgenerationenhauses Parkwohnstift Arnstorf stellten zwei Auszubildende den praktischen Teil der Ausbildung und ihren derzeitigen Einsatzbereich vor. Ein kleines Quiz
rundete den besonderen Unterrichtstag ab. Neben den vielen Eindrücken und Informationen nahmen die
Schülerinnen und Schüler der Closen-Mittelschule die Erkenntnis mit auf den Weg:
Altenpfleger/in ist ein anspruchsvoller, interessanter und zukunftssicherer Beruf!
Prophylaxen im Mittelpunkt der
pflegerischen Arbeit!
Die Pflege wirkt bei der medizinischen Diagnostik mit
Hygiene -Schütze dich und andere!
Unterstützung beim Essen und
Trinken
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61. Pädagogische Ferienwoche Niederalteich
Bewahrung der Schöpfung und Achtung vor Natur und Leben im Zentrum von
Bildung und Erziehung
46. Kooperationsveranstaltung
30. Juli bis 2. August 2014
Niederalteich
Sem.-Nr. 03/04/14/273
Gerade in einer Gesellschaft, in der dank moderner Technik und Medien fast nichts mehr unmöglich erscheint, ist ein zunehmender Verfall christlicher Werte zu beobachten, werden Prioritäten auf Fortschritt
und Wohlstand um jeden Preis gesetzt.
Umso mehr sind wir als Pädagogen gefordert, den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen ein Gespür
für den Wert einer intakten Umwelt zu vermitteln. Auch müssen wir Kindern und Jugendlichen Bindungen
oder Beziehungen ermöglichen, zur Natur und Umwelt, vor allem aber zu Mitmenschen, Eltern, Lehrern,
Erziehern.
Schulen und Kindertagesstätten haben somit die große Aufgabe, beziehungsfähige Menschen zu bilden.
Denn ohne Bindung und Beziehung übernimmt niemand Verantwortung. Die Erfahrung zeigt, Kinder und
Jugendliche sehnen sich nach eben diesen Bindungen und Beziehungen, und deshalb müssen sich Kindertagesstätten und Schulen im Sinne eines christlichen Menschenbildes verstärkt dieser Herausforderung
stellen.
Weitere Informationen und Anmeldung unter: http://www.keg-niederbayern.de/ferienwoche.
Seitens der Regierung von Niederbayern können keine Tagungs- oder Reisekosten übernommen werden.
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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/2014
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/2014
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HERAUSGEBENDER, VERLAG UND DRUCK:
Regierung von Niederbayern, Bereich Schulen, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut
BEZUGSBEDINGUNGEN: Der Amtliche Schulanzeiger erscheint monatlich. Der laufende Bezug ist nur durch Bestellung bei der
Regierung möglich. Abbestellungen müssen bis spätestens 30.04. bzw. 31.10. jeden Jahres der Regierung vorliegen, damit sie zum
30.06. bzw. 31.12. wirksam werden.
BEZUGSPREIS: Halbjährlich 17 EUR (34 EUR jährlich). Der Preis dieser Einzelnummer beträgt 3 EUR zuzüglich Versandkosten.