MEMO 15 - Januar 2011 - Gewerbe
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MEMO 15 - Januar 2011 - Gewerbe
GT1008_Memo Nr. 15_Memo 15.12.10 16:22 Seite 1 MEMO Zusammen erfolgreich. Informationen für KMU, Ausgabe 15, Januar 2011 Neue Partnergesellschaft Revitrag Treuhand AG, Zug. Seite 3 Lohn- und Personaladministration Sozialversicherungen: Beiträge und Leistungen 2011. Seite 5 Im Gespräch Carrosserie Da Pont AG, Root. Seite 8 GT1008_Memo Nr. 15_Memo 15.12.10 16:22 Seite 2 Vorwort Aktuell Das erste Jahr. Die vergangenen 12 Monate waren für die Gewerbe-Treuhand-Gruppe geprägt vom Aufbruch: Eine neue Gesamtleitung, neue Ideen, zwei Niederlassungen unter neuer Leitung und eine neue Partnerfirma mit einem internationalen Netzwerk. Nicht neu ist unser Neuunter nehmerpreis. Neu aber ist der diesjährige Preisträger, Roger Lacher. Nicht neu ist, dass wir in die Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeitenden investieren. Neu aber sind die drei nachstehend erwähnten Ausbildungserfolge. Das zweite Jahr? Etwas Neues ist bereits heute bekannt. Unser Hauptgebäude an der Eichwaldstrasse 13 in Luzern wird in neuem Glanz erstrahlen. Sowohl Kunden als auch Mitarbeitende können von einem modernen Dienstleistungszentrum profitieren. Im Namen der ganzen Belegschaft danke ich unseren Kunden und Geschäftspartnern für die gute und angenehme Zusammenarbeit sowie das grosse Vertrauen, das wir von allen Seiten erfahren durften. Zusammen mit meinen Kollegen der Unternehmensleitung, dem Kader und den Mitarbeitenden der Gewerbe-Treuhand, der Lufida-Revision, der Dacor-Informatik und der Revitrag Treuhand wünsche ich Ihnen erholsame Festtage, einen angenehmen Jahreswechsel, anhaltenden Erfolg und viel Neues im Jahr 2011. Bruno Kaech, Delegierter des Verwaltungsrates Ernennung und Ausbildungserfolge Kader. Roger Hofstetter wurde auf den 1. Januar 2011 zum Mitglied des Kaders ernannt. Wir gratulieren Roger Hofstetter zur Er nennung und danken ihm für sein grosses Engagement als Mandatsleiter für die Kunden der Gewerbe-Treuhand-Gruppe Wir gratulieren. In den vergangenen Monaten haben drei Mitarbeitende ihre berufsbegleitende Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen. Katrin Gerig Master of Advanced Studies FH in Treuhand- und Unter nehmensberatung (dipl. Treuhandexpertin), Revitrag Treuhand AG, Zug Roger Hofstetter Master of Advanced Studies FH in Treuhand- und Unter nehmensberatung (dipl. Treuhandexperte), Gewerbe-Treuhand AG Martina Müller Immobilienbewirtschafterin mit eidgenössischem Fachausweis, Gewerbe-Treuhand AG Wir freuen uns mit den zwei erfolgreichen Prüfungsabsolventinnen und dem -absolventen und gratulieren ihnen zu ihren herausragenden Leistungsausweisen. Für ihre zukünftigen beruflichen Herausforderungen wünschen wir ihnen viel Erfolg und Befriedigung. 2 MEMO Informationen für KMU, Ausgabe 15, Januar 2011 Öffnungszeiten über die Festtage. Unsere Büros bleiben vom 24. Dezember 2010 bis am 2. Januar 2011 geschlossen. Ab Montag, 3. Januar 2011, sind unsere Büros wieder geöffnet Neuunternehmer 2011 – jetzt anmelden! Die Verleihung des 18. Zentralschweizer Neuunter nehmerpreises der Gewerbe-Treuhand findet am 7. September 2011 in der Stadthalle Sempach statt. Zentralschweizer Unternehmen, die zwischen Juni 2006 und Juni 2010 gegründet wurden, können sich für den mit CHF 10 000 dotierten Preis bewerben. Interessenten finden die Ausschreibung und Anmeldung unter www.gewerbe-treuhand.ch Videopräsentation – Immobilienmanagement life. Der Fachbereich Immobilienmanagement ist im vergangenen Jahr stark gewachsen. Unter www.gewerbe-treuhand.ch ist ein Kurzvideo aufgeschaltet, welches das junge und engagiert Team portraitiert. Eine vollständige Übersicht über unsere Dienstleistungen im Immobilienmanagement finden Sie auf unserer Homepage unter Dienstleistungen Impressum Herausgeber Gewerbe-Treuhand AG Eichwaldstrasse 13, 6002 Luzern Telefon 041 319 92 92 www.gewerbe-treuhand.ch Redaktion Hanspeter Schneeberger hanspeter.schneeberger@gewerbe-treuhand.ch MEMO erscheint vierteljährlich Auflage 2900 Exemplare Nachdruck einzelner Artikel unter vollständiger Quellenangabe wird gerne gestattet. GT1008_Memo Nr. 15_Memo 15.12.10 16:22 Seite 3 Gewerbe-Treuhand-Gruppe Neue Partnergesellschaft René Bucheli Dipl. Treuhandexperte, dipl. Steuerexperte Leiter Fachbereich Unternehmensberatung Gewerbe-Treuhand AG Peter K. Kraus Betriebsökonom FH Geschäftsleiter Revitrag Treuhand AG Revitrag Treuhand AG, Zug. Seit ihrer Gründung 1975 ist die Revitrag Treuhand AG in Zug für Klein- und Mittelunternehmen KMU, Holding und Verwaltungsgesellschaften und Privatpersonen tätig. Für die internationalen Mandate steht mit der International Association of Practising Accountants IAPA und The UK 200 Group ein weltweites Netz ausgewiesener Wirtschafts- und Steuerberater zur Verfügung. Zur Lösung der Nachfolge hat sich die Revitrag Treuhand AG für die GewerbeTreuhand AG entschieden. Schweizer KMU verstärken internationale Geschäftsbeziehungen Die Anforderungen der Kunden an die Wirtschaftsberatung haben sich in den letzten Jahren stark gewandelt. National und international tätige Unternehmen erwarten Fachkompetenz und Vertrautheit mit den lokalen Gegebenheiten, wo immer diese tätig sind. Globalisierung und «New Economy» eröffnen zahlreiche neue Chancen, bringen aber auch Risiken mit sich. Das gilt sowohl für multinationale Konzerne als auch für viele schweizerische KMU, die zunehmend über die nationalen Grenzen hinauswachsen. Als Gründungsmitglied und Teil des globalen Netzwerkes IAPA International Association of Practising Accountants ist die Revitrag Treuhand AG seit mehr als 25 Jahren in über 100 Ländern nahe beim Kunden. Kundenorientierte Unternehmens nachfolge Für die Unternehmensnachfolge hat der Inhaber, Peter K. Kraus, einen starken Partner aus der Treuhandbranche gesucht. Mit dem Willen, die umfassende Kompetenz noch zu verstärken, ist die Revitrag Treuhand AG die Partnerschaft mit der Gewerbe-Treuhand eingegangen. Damit profitieren die Kunden von zusätzlichen Dienstleistungen wie Rechtsberatung, sachwalterische Tätigkeit, Lohn- und Personaladministration, Immobilienmanagement sowie Informationstechnologie wie auch den erweiterten personellen Ressourcen im Treuhandbereich und in der Wirtschaftsprüfung und -beratung. Die bewährten Fundamente der Revitrag Treuhand AG bleiben unverändert, was besonders für deren bestehende Kunden wichtig ist. Weltweites Netzwerk für Zentralschweizer KMU Durch die Partnerschaft mit der Revitrag Treuhand AG steht den Kunden der Gewerbe-Treuhand-Gruppe ab sofort ein weltweites Netz von unabhängigen und fachlich ausgewiesenen Wirtschafts- und Steuerberatern zur Verfügung. Dem internationalen Netzwerk gehören Fachleute aus über 100 der wirtschaftlich bedeutendsten Handels- und Industrienationen an. Für Fragen und Informationen stehen René Bucheli und Peter K. Kraus mit dem Team der Revitrag Treuhand unter Telefon +41 726 09 00 oder revi@revitrag.ch gerne zur Verfügung Das Team der Revitrag (v.l.): Paulo Wyss, Bruno Kaech, VR-Präsident, Regula Thoma, Emina Suljic, Katrin Gerig, Anita Niederer, Peter K. Kraus, Geschäftsleiter, Irma Stöckli, René Bucheli, VR-Delegierter, Bernadette Köpfli Revitrag Treuhand AG Laubenhof Metallstrasse 9a CH - 6304 Zug Tel. +41 41 726 09 00 Fax +41 41 726 09 01 revi@revitrag.ch www.revitrag.ch 3 MEMO Informationen für KMU, Ausgabe 15, Januar 2011 GT1008_Memo Nr. 15_Memo 15.12.10 16:22 Seite 4 Fachbereich Wirtschaftsprüfung Interne Jahresrechnung. Steuerlich optimierte Jahresrech nungen führen dazu, dass Unternehmen das effektive Ergebnis ungenügend kennen. Unternehmen wiegen sich in Sicherheit, obwohl die Ergebnisse nicht genügen, um den langfristigen Investitionsbedarf sicherzustellen. Eine interne Jahresrechnung schafft Transparenz und der langfristige Erfolg kann gesichert werden. Wirtschaftsberatung André Hegglin Dipl. Wirtschaftsprüfer Betriebsökonom HWV Geschäftsführer Die steuerlich motivierte Jahresrechnung mit Sofortabschreibungen, ArbeitgeberBeitragsreserven, zu vorsichtigen Rückstellungen, Warendrittel etc. sagt in vielen Fällen wenig über den effektiven Verlauf des Geschäftsjahres aus. Die verfälschte Zahlenbasis führt zu Falschinterpretationen von zukünftigen Ergebnissen und des Geschäftsverlaufes. auf. Die Unternehmung kann aktiv Korrekturmassnahmen einleiten und so die Firma auf der Erfolgsspur halten. Mehrfacher Nutzen Es gibt viele Gründe, weshalb eine inter ne Jahresrechnung sinnvoll ist: effektive Zahlenbasis für die Interpretation des Geschäftsverlaufes Steuerung der zukünftigen Kennen Sie Ihr effektives Investitionen Betriebsergebnis? Basis für wichtige Kennzahlen wie z.B. Für die richtige Beurteilung des GeEigenkapitalrendite. Viele Unternehmer sind sich nicht bewusst, wie gross ihre schäftserfolges ist die betriebswirtschaftliRendite auf dem von ihnen zur che korrekte Jahresrechnung entscheiVerfügung gestellten Kapital effektiv ist. dend, um die Stillen Reserven und deren Vertrauen gegenüber Geldgebern und Veränderung korrigiert. Stille Reserven anderen Anspruchsgruppen schaffen können durch Unterbewertung von Ver Urs Peyer und vertiefen mögen oder Überbewertung von Schulden Master Betriebswirtschaft Basis für eine Unternehmensbewertung gebildet werden. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten werden oft unbewusst oder und Nachfolgeregelung bewusst Stille Reserven aufgelöst und das Ergebnis wird dadurch verbessert. Bei Wie umsetzen? einem eintretenden Liquidationsengpass Unsere Lösung ist das Tool «Interne sind viele Unternehmer erstaunt, dass es Jahresrechnung». Diese beinhaltet mehr überhaupt zu einem Engpass kommen als einen blossen Vergleich der effektiven konnte. Die interne Jahresrechnung zeigt Ergebnisse einer Unternehmung. Folgendiese Fehlentwicklung schon frühzeitig de Inhalte sind Bestandteil unseres Beratungspaketes: Bilanz und Erfolgsrechnung mit Mehrjahresvergleich Geldflussrechnung Bilanzkennzahlen Anhang mit Erläuterung zur Bewertung Kennzahlen Zielwerte 31.12.09 31.12.08 31.12.07 31.12.06 Kennzahlen inkl. graphische Eigenfinanzierungsgrad (%) > 40 39.5 42.4 38.4 36.5 Auswertungen Anlageintensität (%) < 67 62.6 54.4 67.7 67.8 Branchenvergleichskennzahlen Anlagedeckungsgrad II (%) > 120 130.7 149.7 121.0 116.3 Cash Rotation II (%) > 100 126.9 123.2 92.7 67.9 Überleitung von der externen zur interLagerumschlag pro Jahr > 3 2.0 2.1 1.6 1.7 nen Jahresrechnung Debitorenzahlungsfrist (Tage) < 40 30.8 28.3 31.5 16.7 Entwicklung 3 150% 2.5 120% 2 90% Die Autoren dieses Artikels unterstützen Sie gerne bei der Erstellung einer internen Jahresrechnung und helfen Ihnen, dadurch den Geschäftsverlauf richtig zu interpretieren 1.5 60% 1 30% 0.5 0 0% 31.12.06 31.12.08 Eigenfinanzierungsgrad Anlageintensität 31.12.08 Cash Rotation II Anlagedeckungsgrad II 31.12.09 Lagerumschlag (rechts) Abb.: Ausschnitt Kennzahlenanalysen 4 MEMO Informationen für KMU, Ausgabe 15, Januar 2011 GT1008_Memo Nr. 15_Memo 15.12.10 16:22 Seite 5 Lohn- und Personaladministration Sozialversicherungen Maria Kurmann Finanzplanerin und Sozialversicherungsfachfrau mit eidg. Fachausweis, Leiterin Lohn- und Personaladministration Beitragssätze und Leistungen 2011. Dieser Artikel informiert Sie über die Beitrags-, Prämien- und Leistungssätze der Sozialversicherungen ab 1. Januar 2011 sowie über die wichtigsten Änderungen. Der Bundesrat passt per 01. Januar 2011 die AHV- und IV-Renten sowie den Betrag für den Lebensbedarf bei den Ergänzungsleistungen der aktuellen Preisund Lohnentwicklung an. Die Aufwertung beträgt 1.75 %. Gleichzeitig werden die Berechnungsgrundlagen der beruflichen Vorsorge und der gebundenen Vorsorge Säule 3a darauf abgestimmt. Ebenfalls angehoben werden die Beiträge der Erwerbsersatzordnung. Für die Zeit vom 01.01.2011 bis 31.12.2015 erfolgt eine Erhöhung von 0.3 % auf 0.5 %. Damit wird den zusätzlichen Ausgaben der EO für die Mutterschaftsentschädigung Rechnung getragen. Eine weitere Anpassung erfolgt bei der Arbeitslosenversicherung aufgrund der schlechten finanziellen Lage. Die Beiträge werden von 2.0 % auf 2.2 % angehoben und der Solidaritätsbeitrag für Einkommen zwischen CHF 126 001 bis CHF 315 000 von 1.0 % wird wieder eingeführt. Für Personen ohne Kinder werden ab einem Einkommen von CHF 60 000 die Wartetage von 5 Tagen auf 10 - 20 Tage erhöht. 1. Säule AHV/IV/EO: Die Beitragssätze und Leistungen Beitragshöhe Unselbständigerwerbende 10.30% vom Bruttolohn, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber je die Hälfte bezahlen. BeitragsSätze in % Arbeitnehmer Arbeitgeber Total AHV IV EO Total 4.20 0.70 0.25 5.15 4.20 0.70 0.25 5.15 8.40 1.40 0.50 10.30 Beitragssätze für Selbständigerwerbende 9.70% vom Einkommen. Massgebend ist das steuerbare Einkommen der direkten Bundessteuer, welches den Ausgleichskassen von der Kantonalen Steuerbehörde gemeldet wird. Beitragssätze: AHV 7.8%, IV 1.4%, EO 0.5% Die sinkende Beitragsskala: Oberer Grenzbetrag CHF 55 700 Unterer Grenzbetrag CHF 9 300 Bei Einkommen unter CHF 9 300 ist der Mindestbeitrag von CHF 475 zu entrichten. Für Nichterwerbstätige und Personen ohne Ersatzeinkommen beträgt der Mindestbeitrag neu CHF 475. 5 MEMO Informationen für KMU, Ausgabe 15, Januar 2011 Altersrente Mte Minimal Maximal Ehepaarrente 1 160 2 320 3 480 Jahr 13 920 27 840 41 760 Vorbezug AHV-Altersrente Männer können die Rente zwei Jahre früher beziehen. Kürzung der Rente 6.8% pro Jahr, lebenslänglich. Frauen mit Jahrgang 1947 und älter können die Rente mit einem reduzierten Kürzungssatz von 3.4% pro Jahr vorbeziehen. Maximaler Vorbezug ebenfalls zwei Jahre. Auch die im Rahmen der Ergänzungsleistungen anzurechnenden Beträge für den Lebensbedarf werden angehoben. Ergänzungsleistungen Jahr Betrag für allgemeinen Lebensbedarf Alleinstehende Verheiratete Waisen 19 050 28 575 9 945 Hilflosenentschädigung pro Mte IV Leichten Grades Mittleren Grades Schweren Grades 232 580 928 AHV keine 580 928 Anspruchsberechtigte Invalide, welche zu Hause leben, erhalten die doppelten Leistungen. 1. Säule Arbeitslosenversicherung Bis zu einer Lohnsumme von CHF 126 000 wird der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung von 2.0 % auf 2.2 % angehoben. Für Löhne von CHF 126 001 bis CHF 315 000 wird ein Solidaritätsbeitrag von 1.0 % eingeführt. Die Beiträge gehen je hälftig zu Lasten Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wer hat Anspruch auf Mutter schaftsentschädigung (MSE)? Anspruch haben: Angestellte, Selbständigerwerbende und Frauen, die im Betrieb ihres Ehegatten mitarbeiten und für die ein Lohn mit der AHV abgerechnet wird. Im Weiteren muss die Mutter vor der Geburt mind. 9 Monate in der AHV versichert gewesen sein und während diesen 9 Monaten mind. während 5 Monaten eine Erwerbstätigkeit ausgeübt bzw. AHV-Beiträge abgerechnet haben. GT1008_Memo Nr. 15_Memo 15.12.10 16:22 Seite 6 Der Anspruch beginnt mit der Geburt des Kindes und dauert 14 Wochen. Wird vor Ablauf der 14 Wochen eine Erwerbstätigkeit aufgenommen, erlischt der Anspruch. Zum Zeitpunkt der Geburt muss ein Arbeitsverhältnis bestehen. Erwerbsersatz- und Mutterschaftsentschädigung (Ansätze pro Tag) Grundentschädigung Durchdiener Kinderzulage Mutterschaftsentschädigung Mindestbetrag* Höchstbetrag oder fixer Betrag 62.00* 91.00* 20.00 – 196.00* 196.00* 20.00 196.00 *ohne Kinderzulage Wer hat Anspruch auf Familienzulagen? Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen: Der Anspruch ist an die Lohnzahlung gebunden. Nach Erlöschen des Lohnanspruchs wegen Krankheit, Unfall oder Tod, bleibt der Anspruch auf Familienzulagen während drei weiteren Monaten, bei Mutterschaft während längstens 16 Wochen bestehen. Teilzeiterwerbstätige mit einem Mindestlohn von monatlich neu CHF 580.00 (6 960.00) pro Jahr, können die vollen Zulagen beziehen. Für Nichterwerbstätige gelten spezielle Voraussetzungen: Anspruch hat nur, wer auch in der AHV als nichterwerbstätig erfasst ist (z. B. Studentin oder Student). Familienzulagen das steuerbare Einkommen darf neu CHF 41 760.00 pro Jahr nicht übersteigen es dürfen keine Ergänzungsleistungen der AHV/ IV bezogen werden es dürfen keine AHV-Renten bezogen werden es darf keine selbständige Erwerbstätigkeit des Ehegatten vorliegen Die Kinder- und Ausbildungszulagen bleiben gleich. LU OW NW UR ZG SZ Geburtenzulage 1000 – – 1000 – 1000 Adoptionszulage 1000 – – 1000 – – Kinderzulagen bis 12 Jahre 200 200 240 200 300* 200 Kinderzulagen bis 16 Jahre 210 200 240 200 300* 200 250 300* bis 350 250 Ausbildungszulagen vom 16. bis zum vollendeten 25. Altersjahr 250 250 270 *Bis 18. Altersjahr CHF 300.– und ab 18. Altersjahr CHF 350.– Arbeitgeberbeiträge FAK LU OW NW UR ZG SZ 1.50 % 1.50 % 1.50 % 1.70 % 1.40 % 1.60 % Die Kantone LU, OW, und UR senken die Beitragssätze. Familienzulagen für Selbständigerwerbende Die Selbständigerwerbenden sind dem FamZG nicht unterstellt. Die Kantone können aber ihre Familienzulagenordnungen für Selbständigerwerbende beibehalten, aufheben oder solche einführen. Die Selbständigerwerbenden in der Region Zentralschweiz haben wie folgt Anspruch auf Familienzulagen. Familienzulagen für Selbständigerwerbende in der Region Zentralschweiz Kanton Einkommensgrenze Zuschlag Bemessungsgrundlage neu in CHF pro Kind neu LU 55 700 5 570 Letzte rechtskräftige AHV-Beitragsverfügung der zuständigen Ausgleichskasse. NW 55 700 5 570 AHV-pflichtiges Einkommen vom aktuellen Jahr. Die Familienzulagen werden aufgrund des provisorischen Einkommens ausbezahlt. Nach Festsetzung des definitiven Einkommens erfolgt eine Nachzahlung/Rückvergütung SZ 55 700 5 570 AHV-pflichtiges Einkommen vom aktuellen Jahr. OW Kein Anspruch für Selbständigerwerbende ausser in der Landwirtschaft UR Kein Anspruch für Selbständigerwerbende ausser in der Landwirtschaft ZG Kein Anspruch für Selbständigerwerbende ausser in der Landwirtschaft Ehepartner, welche im Betrieb tätig sind, haben Anspruch auf die vollen Familienzulagen, als Arbeitnehmer/in wenn eine Jahreslohnsumme von mind. CHF 6 960.00 mit der AHV abgerechnet wird. Bestehen für das gleiche Kind aus unselbständiger und aus selbständiger Tätigkeit mehrere Ansprüche, gehen die Leistungen aus unselbständiger Tätigkeit vor. 6 MEMO Informationen für KMU, Ausgabe 15, Januar 2011 GT1008_Memo Nr. 15_Memo 15.12.10 16:22 Seite 7 2. Säule berufliche Vorsorge (BVG) Da die AHV/IV-Renten um 1.75 % angepasst werden, steigen auch die Grenzwerte in der beruflichen Vorsorge (BVG) per 1. Januar 2011 an. Ab 01.01.11 Bis 31.12.10 Eintrittslohn BVG Min. versicherter Lohn Oberer Grenzbetrag Koordinationsabzug 20 880 3 480 83 520 24 360 20 520 3 420 82 080 23 940 Max. versicherter Lohn 59 160 58 140 2. Säule obligatorische Unfallversicherung Der maximal versicherte Lohn gemäss UVG bleibt bei CHF 126 000. Bei Mehrfachbeschäftigten mit Lohnbezügen über dem Höchstlohn von CHF 126 000 werden die pflichtigen Löhne entsprechend den prozentualen Verdienstanteilen aufgeteilt (gemäss Art. 115 Abs. 2 UVV). 3. Säule gebundene Vorsorge Die Maximalbeiträge Erwerbstätige ohne 2. Säule (20 % des Erwerbseinkommens) max. Es steht dem Arbeitgeber frei, den übersteigenden Lohnanteil ebenfalls zu versichern. Der Mindestzinssatz für das BVG-Altersguthaben bleibt bei 2.00 %. Für die weitergehende Vorsorge, welche den Jahreslohn von CHF 83 520 übersteigt, steht es den Vorsorgeeinrichtungen frei, sich an die Verzinsung von 2.00 % zu halten. Diese Guthaben dürfen auch tiefer verzinst werden. Sicherstellung der Leistungen durch den Sicherheitsfonds Der Sicherheitsfonds stellt die gesetzlichen Leistungen von zahlungsunfähig gewordenen Vorsorgeeinrichtungen sicher. Die Sicherstellung nach BVG umfasst jedoch höchstens diejenigen Leistungen, welche aufgrund eines massgebenden AHV-Lohnes in der Höhe von 150 % des oberen BVG-Grenzbetrages liegen (83 520 x 1.5 = 125 280). Die Beitragssätze für das Jahr 2011 werden wie folgt angepasst: 0.07 % für die Zuschüsse bei ungünstiger Altersstruktur 0.01 % für Insolvenzen und andere Leistungen Vorauszahlungen der Steuern 2011 im Kanton Luzern. Der Regierungsrat setzt jedes Jahr die Zinssätze für die Staats- und Gemeindesteuern fest. Für das Jahr 2011 hat er beschlossen, den Vergütungszins für Vorauszahlungen der Steuern auf 1 % zu belassen. Die Steuern 2011 werden am 31. Dezember 2011 fällig. Für jede Zahlung vor diesem Termin wird ein Zins von 1 % gutgeschrieben. Dieser stellt kein steuerbares Einkommen dar und die Vermögensanlage beim Staat ist mit keinen 7 MEMO Informationen für KMU, Ausgabe 15, Januar 2011 Erwerbstätige mit 2. Säule 33 408 6 682 Die gebundene Vorsorge 3a kann maximal fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter (64. / 65. Altersjahr) hinaus geäufnet und die Beiträge vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die Voraussetzungen sind, dass weiterhin eine Erwerbstätigkeit besteht und ein AHV-pflichtiges Einkommen abgerechnet wird. Steuerbegünstigte Einlagen in die gebundene Säule 3a können auch von AHV-Rentnern, welche einen AHV-Lohn von weniger als CHF 1 400.00 pro Monat beziehen und somit keine AHV-Beiträge abrechnen, geleistet werden. Für Fragen im Bereich Sozialversicherung oder für eine umfassende Vorsorgeberatung steht Ihnen die Autorin gerne zur Verfügung. Telefon: 041 972 56 02, maria.kurmann@gewerbe-treuhand.ch Redaktionsschluss 7.12.2010. Allfällige Änderungen nach dem 7.12.2010 sind nicht berücksichtigt. Risiken verbunden. Da der Vergütungszins gleich geblieben ist, empfehlen wir den Steuerzahlern, Vorauszahlungen nur dann zu leisten, wenn keine anderweitige, bessere Vermögensanlage zur Verfügung steht. Der Verspätungszins für nach dem 31. Dezember 2010 bezahlte Steuern beträgt ebenfalls 1 %. Demgegenüber beträgt aber der Verzugszinssatz für definitive Steuerbeträge nach Ablauf von 30 Tagen seit der Rechnungsstellung 5 %. Wenn immer möglich, sollten Verspätungs- oder Verzugszinsen vermieden werden GT1008_Memo Nr. 15_Memo 15.12.10 16:22 Seite 8 Im Gespräch Carrosserie Da Pont AG, Root. Das Unternehmen hat sich auf Brücken- und Kastenaufbauten spezialisiert. Zehn langjährige Mitarbeitende rüsten leichte und schwere Nutzfahrzeuge für Frischprodukte-, Möbel- und Kühltransporte aus. Auf den 1. Januar 2011 übernimmt die MOBAS AG, Wil, die schweizweit etablierte Carrosserie Da Pont AG. Roger Da Pont (links) und Martin Arnold im Gespräch. Wie haben Sie die Carrosserie Da Pont AG auf- und ausgebaut? Mein Vater, Jules Da Pont, hat 1947 in Luzern seine Autospenglerei eröffnet. Nach meiner Lehre bei der Firma Saurer in Arbon habe ich noch bis 1964 Berufserfahrung bei diesem traditionsreichen Nutzfahrzeughersteller gesammelt. 1965 wechselte ich in den elterlichen Betrieb und habe mit der Konstruktion von Brückenund Kastenaufbauten begonnen. An welche Meilensteine Ihres Unternehmens erinnern Sie sich? Mit dem Auf- und Ausbau der vier Geschäftsbereiche Spenglerei, Lackiererei, Schlosserei und Fahrzeugbau reiften die Pläne für die räumliche Betriebserweiterung. Nach dem Landkauf in Root 1978 habe ich Zeichnungen und Entwürfe für den neuen Betrieb angefertigt. Dabei kam mir meine Zeit als Konstruktionszeichner bei Saurer zugute. Ende März 1980 haben wir mit dem Aushub begonnen und am 6. August 1980 haben wir den Betrieb in Root eröffnet. Was ist die grösste Herausforderung bei der Anpassung von Nutzfahrzeugen? In der heutigen Zeit gilt es, möglichst leicht zu bauen, denn nebst dem Preis ist die Nutzlast für unsere Kunden der zweitwichtigste Faktor. Zudem müssen wir laufend ändernde oder neue Richtlinien vor allem aus dem EU-Raum bei unseren Konstruktionen mitberücksichtigen. Welches von Ihnen realisierte Projekt hat Sie am meisten fasziniert? Für die Lufthansa Luftfrachtvolumenfahrzeuge herzustellen, welche Luftfrachtpaletten transportieren. Aber auch die doppelstöckigen Sattelschlepper für Rennwagentransporte waren eine spannende Geschichte. Herzlichen Dank an Roger Da Pont, Inhaber und Geschäftsführer, für das uns gewährte Interview. da-pont@bluewin.ch Was bedeutet es für Sie, ein Unternehmen zu führen? Ich arbeite gerne mit Leuten zusammen. Meine Philosophie besteht darin, Sorge zum Personal zu tragen. Der Durch- 8 MEMO Informationen für KMU, Ausgabe 15, Januar 2011 schnitt der Anstellungsdauer in meinem Unternehmen liegt bei 27 Jahren. Wer die Leute gut behandelt und sie leistungsbezogen entlöhnt, kann seinem Betrieb wertvolles Know-how erhalten. Haben Sie Tipps für erfolgreiche Führungsgrundsätze in einem KMU? Unserem Unternehmen hat es viel gebracht, dass ich die Ideen und Verbesserungsvorschläge der Mitarbeitenden aufgenommen habe. Dadurch konnte ich viel von meinen Mitarbeitenden lernen und sie identifizieren sich stark mit dem Unter nehmen. So brauche ich ihnen nicht zu sagen, sie sollen die Lichter löschen, die Maschinen im Schuss halten oder die Werkstatt aufräumen. Auch meine Frau und Tochter arbeiten in der Administration mit und tragen zum guten Betriebsklima bei. Wie erleben Sie die Loslösung von Ihrem Unternehmen? Als ich mit ca. 54-jährig darauf hingewiesen wurde, meine Nachfolge einzuleiten, war mir das zu früh. Ich habe nun aber festgestellt, dass es Zeit braucht, ein Unter nehmen zu verkaufen. Als wir Interessenten angeschrieben haben, ist die MOBAS AG, ein Unternehmen der LARAG-Gruppe, Wil SG, auf uns aufmerksam geworden. Nach einem ersten Kontakt wurden die Verhandlungen und Abklärungen nach festgesetzten Terminvorgaben in nur knapp einem Monat abgewickelt und die Verträge am 26. Oktober 2010 unterzeichnet. Bis auf ein Mitarbeiter, welcher im Mai 2011 pensioniert wird, haben alle den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben. Daniel Steffen, vormals Steffen Fahrzeugbau, Schüpfheim, ist ab dem 3. Januar 2011 der neue Geschäftsführer in Root. Ich selber werde mitarbeiten, bis die von mir begonnenen Aufträge abgeschlossen sind. Welchen Stellenwert hatte für Sie die externe Begleitung? Die Unterstützung durch Martin Arnold und René Bucheli von der GewerbeTreuhand war für mich unerlässlich. Um die für die Verkaufsverhandlungen erforderlichen Dokumente und Verträge auszuarbeiten, braucht es absolute Profis. Ohne Hilfe wäre ich nie zum Ziel gekommen