MEMO 15 - Januar 2011 - Gewerbe

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MEMO 15 - Januar 2011 - Gewerbe
GT1008_Memo Nr. 15_Memo 15.12.10 16:22 Seite 1
MEMO
Zusammen erfolgreich. Informationen für KMU, Ausgabe 15, Januar 2011
Neue Partnergesellschaft
Revitrag
Treuhand AG, Zug.
Seite 3
Lohn- und Personaladministration
Sozialversicherungen:
Beiträge und
Leistungen 2011.
Seite 5
Im Gespräch
Carrosserie
Da Pont AG, Root.
Seite 8
GT1008_Memo Nr. 15_Memo 15.12.10 16:22 Seite 2
Vorwort
Aktuell
Das erste Jahr. Die vergangenen 12 Monate waren für
die Gewerbe-Treuhand-Gruppe geprägt vom Aufbruch: Eine neue
Gesamtleitung, neue Ideen, zwei Niederlassungen unter neuer Leitung
und eine neue Partnerfirma mit einem internationalen Netzwerk. Nicht
neu ist unser Neuunter nehmerpreis. Neu aber ist der diesjährige
Preisträger, Roger Lacher. Nicht neu ist, dass wir in die Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeitenden investieren. Neu aber sind die drei
nachstehend erwähnten Ausbildungserfolge.
Das zweite Jahr? Etwas Neues ist bereits heute bekannt. Unser
Hauptgebäude an der Eichwaldstrasse 13 in Luzern wird in neuem
Glanz erstrahlen. Sowohl Kunden als auch Mitarbeitende können von
einem modernen Dienstleistungszentrum profitieren. Im Namen der
ganzen Belegschaft danke ich unseren Kunden und Geschäftspartnern für die gute und angenehme Zusammenarbeit sowie das
grosse Vertrauen, das wir von allen Seiten erfahren durften. Zusammen mit meinen Kollegen der Unternehmensleitung, dem Kader und
den Mitarbeitenden der Gewerbe-Treuhand, der Lufida-Revision, der
Dacor-Informatik und der Revitrag Treuhand wünsche ich Ihnen erholsame Festtage, einen angenehmen Jahreswechsel, anhaltenden
Erfolg und viel Neues im Jahr 2011.
Bruno Kaech, Delegierter des Verwaltungsrates
Ernennung und Ausbildungserfolge
Kader. Roger Hofstetter wurde auf den 1. Januar 2011 zum
Mitglied des Kaders ernannt. Wir gratulieren Roger Hofstetter zur Er nennung und danken ihm für sein grosses Engagement als Mandatsleiter für die Kunden der Gewerbe-Treuhand-Gruppe
Wir gratulieren. In den vergangenen Monaten haben
drei Mitarbeitende ihre berufsbegleitende Weiterbildung erfolgreich
abgeschlossen.
Katrin Gerig
Master of Advanced Studies FH in Treuhand- und
Unter nehmensberatung (dipl. Treuhandexpertin),
Revitrag Treuhand AG, Zug
Roger Hofstetter
Master of Advanced Studies FH in Treuhand- und
Unter nehmensberatung (dipl. Treuhandexperte),
Gewerbe-Treuhand AG
Martina Müller
Immobilienbewirtschafterin mit eidgenössischem
Fachausweis, Gewerbe-Treuhand AG
Wir freuen uns mit den zwei erfolgreichen Prüfungsabsolventinnen
und dem -absolventen und gratulieren ihnen zu ihren herausragenden
Leistungsausweisen. Für ihre zukünftigen beruflichen Herausforderungen wünschen wir ihnen viel Erfolg und Befriedigung.
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MEMO Informationen für KMU, Ausgabe 15, Januar 2011
Öffnungszeiten über die Festtage.
Unsere Büros bleiben vom 24. Dezember
2010 bis am 2. Januar 2011 geschlossen. Ab Montag, 3. Januar 2011, sind
unsere Büros wieder geöffnet
Neuunternehmer 2011 – jetzt
anmelden! Die Verleihung des 18.
Zentralschweizer Neuunter nehmerpreises der Gewerbe-Treuhand findet
am 7. September 2011 in der Stadthalle
Sempach statt. Zentralschweizer
Unternehmen, die zwischen Juni 2006
und Juni 2010 gegründet wurden, können sich für den mit CHF 10 000 dotierten Preis bewerben. Interessenten finden die Ausschreibung und Anmeldung
unter www.gewerbe-treuhand.ch
Videopräsentation – Immobilienmanagement life. Der Fachbereich
Immobilienmanagement ist im vergangenen Jahr stark gewachsen. Unter
www.gewerbe-treuhand.ch ist ein Kurzvideo aufgeschaltet, welches das junge
und engagiert Team portraitiert. Eine
vollständige Übersicht über unsere
Dienstleistungen im Immobilienmanagement finden Sie auf unserer Homepage
unter Dienstleistungen
Impressum
Herausgeber
Gewerbe-Treuhand AG
Eichwaldstrasse 13, 6002 Luzern
Telefon 041 319 92 92
www.gewerbe-treuhand.ch
Redaktion Hanspeter Schneeberger
hanspeter.schneeberger@gewerbe-treuhand.ch
MEMO erscheint vierteljährlich
Auflage 2900 Exemplare
Nachdruck einzelner Artikel unter vollständiger
Quellenangabe wird gerne gestattet.
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Gewerbe-Treuhand-Gruppe
Neue
Partnergesellschaft
René Bucheli
Dipl. Treuhandexperte,
dipl. Steuerexperte
Leiter Fachbereich
Unternehmensberatung
Gewerbe-Treuhand AG
Peter K. Kraus
Betriebsökonom FH
Geschäftsleiter
Revitrag Treuhand AG
Revitrag Treuhand AG, Zug. Seit ihrer Gründung 1975 ist
die Revitrag Treuhand AG in Zug für Klein- und Mittelunternehmen KMU,
Holding und Verwaltungsgesellschaften und Privatpersonen tätig. Für die
internationalen Mandate steht mit der International Association of
Practising Accountants IAPA und The UK 200 Group ein weltweites Netz
ausgewiesener Wirtschafts- und Steuerberater zur Verfügung. Zur Lösung
der Nachfolge hat sich die Revitrag Treuhand AG für die GewerbeTreuhand AG entschieden.
Schweizer KMU verstärken internationale Geschäftsbeziehungen
Die Anforderungen der Kunden an die
Wirtschaftsberatung haben sich in den
letzten Jahren stark gewandelt. National
und international tätige Unternehmen
erwarten Fachkompetenz und Vertrautheit
mit den lokalen Gegebenheiten, wo immer
diese tätig sind. Globalisierung und «New
Economy» eröffnen zahlreiche neue Chancen, bringen aber auch Risiken mit sich.
Das gilt sowohl für multinationale Konzerne als auch für viele schweizerische
KMU, die zunehmend über die nationalen
Grenzen hinauswachsen. Als Gründungsmitglied und Teil des globalen Netzwerkes
IAPA International Association of Practising Accountants ist die Revitrag Treuhand AG seit mehr als 25 Jahren in über
100 Ländern nahe beim Kunden.
Kundenorientierte
Unternehmens nachfolge
Für die Unternehmensnachfolge hat der
Inhaber, Peter K. Kraus, einen starken
Partner aus der Treuhandbranche gesucht.
Mit dem Willen, die umfassende Kompetenz
noch zu verstärken, ist die Revitrag
Treuhand AG die Partnerschaft mit der
Gewerbe-Treuhand eingegangen. Damit
profitieren die Kunden von zusätzlichen
Dienstleistungen wie Rechtsberatung, sachwalterische Tätigkeit, Lohn- und Personaladministration, Immobilienmanagement sowie Informationstechnologie wie auch den
erweiterten personellen Ressourcen im
Treuhandbereich und in der Wirtschaftsprüfung und -beratung. Die bewährten
Fundamente der Revitrag Treuhand AG
bleiben unverändert, was besonders für
deren bestehende Kunden wichtig ist.
Weltweites Netzwerk für
Zentralschweizer KMU
Durch die Partnerschaft mit der Revitrag Treuhand AG steht den Kunden der
Gewerbe-Treuhand-Gruppe ab sofort ein
weltweites Netz von unabhängigen und
fachlich ausgewiesenen Wirtschafts- und
Steuerberatern zur Verfügung. Dem internationalen Netzwerk gehören Fachleute
aus über 100 der wirtschaftlich bedeutendsten Handels- und Industrienationen
an. Für Fragen und Informationen stehen
René Bucheli und Peter K. Kraus mit dem
Team der Revitrag Treuhand unter Telefon
+41 726 09 00 oder revi@revitrag.ch gerne
zur Verfügung
Das Team der Revitrag (v.l.):
Paulo Wyss, Bruno Kaech, VR-Präsident, Regula Thoma, Emina Suljic, Katrin Gerig, Anita Niederer, Peter
K. Kraus, Geschäftsleiter, Irma Stöckli, René Bucheli, VR-Delegierter, Bernadette Köpfli
Revitrag Treuhand AG
Laubenhof
Metallstrasse 9a
CH - 6304 Zug
Tel. +41 41 726 09 00
Fax +41 41 726 09 01
revi@revitrag.ch
www.revitrag.ch
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Fachbereich Wirtschaftsprüfung
Interne Jahresrechnung. Steuerlich optimierte Jahresrech nungen führen dazu, dass Unternehmen das effektive Ergebnis ungenügend
kennen. Unternehmen wiegen sich in Sicherheit, obwohl die Ergebnisse
nicht genügen, um den langfristigen Investitionsbedarf sicherzustellen.
Eine interne Jahresrechnung schafft Transparenz und der langfristige
Erfolg kann gesichert werden.
Wirtschaftsberatung
André Hegglin
Dipl. Wirtschaftsprüfer
Betriebsökonom HWV
Geschäftsführer
Die steuerlich motivierte Jahresrechnung
mit Sofortabschreibungen, ArbeitgeberBeitragsreserven, zu vorsichtigen Rückstellungen, Warendrittel etc. sagt in vielen
Fällen wenig über den effektiven Verlauf
des Geschäftsjahres aus. Die verfälschte
Zahlenbasis führt zu Falschinterpretationen von zukünftigen Ergebnissen und des
Geschäftsverlaufes.
auf. Die Unternehmung kann aktiv Korrekturmassnahmen einleiten und so die
Firma auf der Erfolgsspur halten.
Mehrfacher Nutzen
Es gibt viele Gründe, weshalb eine inter ne Jahresrechnung sinnvoll ist:
effektive Zahlenbasis für die
Interpretation des Geschäftsverlaufes
Steuerung der zukünftigen
Kennen Sie Ihr effektives
Investitionen
Betriebsergebnis?
Basis für wichtige Kennzahlen wie z.B.
Für die richtige Beurteilung des GeEigenkapitalrendite. Viele Unternehmer
sind sich nicht bewusst, wie gross ihre
schäftserfolges ist die betriebswirtschaftliRendite auf dem von ihnen zur
che korrekte Jahresrechnung entscheiVerfügung gestellten Kapital effektiv ist.
dend, um die Stillen Reserven und deren
Vertrauen gegenüber Geldgebern und
Veränderung korrigiert. Stille Reserven
anderen Anspruchsgruppen schaffen
können durch Unterbewertung von Ver Urs Peyer
und vertiefen
mögen oder Überbewertung von Schulden
Master Betriebswirtschaft
Basis für eine Unternehmensbewertung
gebildet werden. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten werden oft unbewusst oder
und Nachfolgeregelung
bewusst Stille Reserven aufgelöst und das
Ergebnis wird dadurch verbessert. Bei
Wie umsetzen?
einem eintretenden Liquidationsengpass
Unsere Lösung ist das Tool «Interne
sind viele Unternehmer erstaunt, dass es Jahresrechnung». Diese beinhaltet mehr
überhaupt zu einem Engpass kommen als einen blossen Vergleich der effektiven
konnte. Die interne Jahresrechnung zeigt Ergebnisse einer Unternehmung. Folgendiese Fehlentwicklung schon frühzeitig de Inhalte sind Bestandteil unseres Beratungspaketes:
Bilanz und Erfolgsrechnung mit
Mehrjahresvergleich
Geldflussrechnung
Bilanzkennzahlen
Anhang mit Erläuterung zur Bewertung
Kennzahlen
Zielwerte 31.12.09 31.12.08 31.12.07 31.12.06
Kennzahlen inkl. graphische
Eigenfinanzierungsgrad (%)
> 40
39.5
42.4
38.4
36.5
Auswertungen
Anlageintensität (%)
< 67
62.6
54.4
67.7
67.8
Branchenvergleichskennzahlen
Anlagedeckungsgrad II (%)
> 120
130.7
149.7
121.0
116.3
Cash Rotation II (%)
> 100
126.9
123.2
92.7
67.9
Überleitung von der externen zur interLagerumschlag pro Jahr
> 3
2.0
2.1
1.6
1.7
nen Jahresrechnung
Debitorenzahlungsfrist (Tage)
< 40
30.8
28.3
31.5
16.7
Entwicklung
3
150%
2.5
120%
2
90%
Die Autoren dieses Artikels unterstützen
Sie gerne bei der Erstellung einer internen
Jahresrechnung und helfen Ihnen, dadurch den Geschäftsverlauf richtig zu interpretieren
1.5
60%
1
30%
0.5
0
0%
31.12.06
31.12.08
Eigenfinanzierungsgrad
Anlageintensität
31.12.08
Cash Rotation II
Anlagedeckungsgrad II
31.12.09
Lagerumschlag
(rechts)
Abb.: Ausschnitt Kennzahlenanalysen
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MEMO Informationen für KMU, Ausgabe 15, Januar 2011
GT1008_Memo Nr. 15_Memo 15.12.10 16:22 Seite 5
Lohn- und Personaladministration
Sozialversicherungen
Maria Kurmann
Finanzplanerin und Sozialversicherungsfachfrau
mit eidg. Fachausweis,
Leiterin Lohn- und
Personaladministration
Beitragssätze und Leistungen 2011. Dieser Artikel informiert Sie über die Beitrags-, Prämien- und Leistungssätze der Sozialversicherungen ab 1. Januar 2011 sowie über die wichtigsten Änderungen.
Der Bundesrat passt per 01. Januar
2011 die AHV- und IV-Renten sowie den
Betrag für den Lebensbedarf bei den
Ergänzungsleistungen der aktuellen Preisund Lohnentwicklung an. Die Aufwertung
beträgt 1.75 %. Gleichzeitig werden die
Berechnungsgrundlagen der beruflichen
Vorsorge und der gebundenen Vorsorge
Säule 3a darauf abgestimmt.
Ebenfalls angehoben werden die Beiträge der Erwerbsersatzordnung. Für die
Zeit vom 01.01.2011 bis 31.12.2015 erfolgt eine Erhöhung von 0.3 % auf 0.5 %.
Damit wird den zusätzlichen Ausgaben der
EO für die Mutterschaftsentschädigung
Rechnung getragen.
Eine weitere Anpassung erfolgt bei der
Arbeitslosenversicherung aufgrund der
schlechten finanziellen Lage. Die Beiträge
werden von 2.0 % auf 2.2 % angehoben
und der Solidaritätsbeitrag für Einkommen
zwischen CHF 126 001 bis CHF 315 000
von 1.0 % wird wieder eingeführt. Für Personen ohne Kinder werden ab einem Einkommen von CHF 60 000 die Wartetage
von 5 Tagen auf 10 - 20 Tage erhöht.
1. Säule
AHV/IV/EO: Die Beitragssätze und
Leistungen
Beitragshöhe Unselbständigerwerbende
10.30% vom Bruttolohn, wobei Arbeitnehmer
und Arbeitgeber je die Hälfte bezahlen.
BeitragsSätze in %
Arbeitnehmer
Arbeitgeber
Total
AHV
IV
EO
Total
4.20
0.70
0.25
5.15
4.20
0.70
0.25
5.15
8.40
1.40
0.50
10.30
Beitragssätze für Selbständigerwerbende
9.70% vom Einkommen. Massgebend ist das
steuerbare Einkommen der direkten Bundessteuer, welches den Ausgleichskassen von der
Kantonalen Steuerbehörde gemeldet wird.
Beitragssätze: AHV 7.8%, IV 1.4%, EO 0.5%
Die sinkende Beitragsskala:
Oberer Grenzbetrag
CHF 55 700
Unterer Grenzbetrag
CHF 9 300
Bei Einkommen unter CHF 9 300 ist der
Mindestbeitrag von CHF 475 zu entrichten.
Für Nichterwerbstätige und Personen ohne
Ersatzeinkommen beträgt der Mindestbeitrag
neu CHF 475.
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MEMO Informationen für KMU, Ausgabe 15, Januar 2011
Altersrente
Mte
Minimal
Maximal
Ehepaarrente
1 160
2 320
3 480
Jahr
13 920
27 840
41 760
Vorbezug AHV-Altersrente
Männer können die Rente zwei Jahre früher
beziehen. Kürzung der Rente 6.8% pro Jahr,
lebenslänglich.
Frauen mit Jahrgang 1947 und älter können
die Rente mit einem reduzierten Kürzungssatz
von 3.4% pro Jahr vorbeziehen. Maximaler
Vorbezug ebenfalls zwei Jahre.
Auch die im Rahmen der Ergänzungsleistungen anzurechnenden Beträge für
den Lebensbedarf werden angehoben.
Ergänzungsleistungen
Jahr
Betrag für allgemeinen Lebensbedarf
Alleinstehende
Verheiratete
Waisen
19 050
28 575
9 945
Hilflosenentschädigung
pro Mte
IV
Leichten Grades
Mittleren Grades
Schweren Grades
232
580
928
AHV
keine
580
928
Anspruchsberechtigte Invalide, welche zu Hause
leben, erhalten die doppelten Leistungen.
1. Säule Arbeitslosenversicherung
Bis zu einer Lohnsumme von CHF
126 000 wird der Beitragssatz für die
Arbeitslosenversicherung von 2.0 % auf
2.2 % angehoben. Für Löhne von CHF
126 001 bis CHF 315 000 wird ein
Solidaritätsbeitrag von 1.0 % eingeführt.
Die Beiträge gehen je hälftig zu Lasten
Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Wer hat Anspruch auf Mutter schaftsentschädigung (MSE)?
Anspruch haben: Angestellte, Selbständigerwerbende und Frauen, die im Betrieb
ihres Ehegatten mitarbeiten und für die ein
Lohn mit der AHV abgerechnet wird.
Im Weiteren muss die Mutter vor der
Geburt mind. 9 Monate in der AHV versichert gewesen sein und während diesen 9
Monaten mind. während 5 Monaten eine
Erwerbstätigkeit ausgeübt bzw. AHV-Beiträge abgerechnet haben.
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Der Anspruch beginnt mit der Geburt
des Kindes und dauert 14 Wochen. Wird
vor Ablauf der 14 Wochen eine Erwerbstätigkeit aufgenommen, erlischt der Anspruch. Zum Zeitpunkt der Geburt muss
ein Arbeitsverhältnis bestehen.
Erwerbsersatz- und Mutterschaftsentschädigung (Ansätze pro Tag)
Grundentschädigung
Durchdiener
Kinderzulage
Mutterschaftsentschädigung
Mindestbetrag*
Höchstbetrag oder
fixer Betrag
62.00*
91.00*
20.00
–
196.00*
196.00*
20.00
196.00
*ohne Kinderzulage
Wer hat Anspruch auf
Familienzulagen?
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen: Der Anspruch ist an die Lohnzahlung gebunden. Nach Erlöschen des
Lohnanspruchs wegen Krankheit, Unfall
oder Tod, bleibt der Anspruch auf
Familienzulagen während drei weiteren
Monaten, bei Mutterschaft während längstens 16 Wochen bestehen.
Teilzeiterwerbstätige mit einem Mindestlohn von monatlich neu CHF 580.00
(6 960.00) pro Jahr, können die vollen
Zulagen beziehen.
Für Nichterwerbstätige gelten spezielle Voraussetzungen: Anspruch hat nur,
wer auch in der AHV als nichterwerbstätig
erfasst ist (z. B. Studentin oder Student).
Familienzulagen
das steuerbare Einkommen darf neu
CHF 41 760.00 pro Jahr nicht übersteigen
es dürfen keine Ergänzungsleistungen
der AHV/ IV bezogen werden
es dürfen keine AHV-Renten bezogen
werden
es darf keine selbständige
Erwerbstätigkeit des Ehegatten vorliegen
Die Kinder- und Ausbildungszulagen bleiben gleich.
LU
OW
NW
UR
ZG
SZ
Geburtenzulage
1000
–
–
1000
–
1000
Adoptionszulage
1000
–
–
1000
–
–
Kinderzulagen bis 12 Jahre
200
200
240
200
300*
200
Kinderzulagen bis 16 Jahre
210
200
240
200
300*
200
250
300* bis
350
250
Ausbildungszulagen vom 16. bis
zum vollendeten 25. Altersjahr 250
250
270
*Bis 18. Altersjahr CHF 300.– und ab 18. Altersjahr CHF 350.–
Arbeitgeberbeiträge FAK
LU
OW
NW
UR
ZG
SZ
1.50 % 1.50 % 1.50 % 1.70 % 1.40 % 1.60 %
Die Kantone LU, OW, und UR senken die Beitragssätze.
Familienzulagen für
Selbständigerwerbende
Die Selbständigerwerbenden sind dem
FamZG nicht unterstellt. Die Kantone können aber ihre Familienzulagenordnungen
für Selbständigerwerbende beibehalten,
aufheben oder solche einführen. Die
Selbständigerwerbenden in der Region
Zentralschweiz haben wie folgt Anspruch
auf Familienzulagen.
Familienzulagen für Selbständigerwerbende in der Region Zentralschweiz
Kanton
Einkommensgrenze Zuschlag
Bemessungsgrundlage
neu in CHF
pro Kind neu
LU
55 700
5 570
Letzte rechtskräftige AHV-Beitragsverfügung der zuständigen Ausgleichskasse.
NW
55 700
5 570
AHV-pflichtiges Einkommen vom aktuellen Jahr. Die Familienzulagen werden
aufgrund des provisorischen Einkommens ausbezahlt. Nach Festsetzung des
definitiven Einkommens erfolgt eine Nachzahlung/Rückvergütung
SZ
55 700
5 570
AHV-pflichtiges Einkommen vom aktuellen Jahr.
OW
Kein Anspruch für Selbständigerwerbende ausser in der Landwirtschaft
UR
Kein Anspruch für Selbständigerwerbende ausser in der Landwirtschaft
ZG
Kein Anspruch für Selbständigerwerbende ausser in der Landwirtschaft
Ehepartner, welche im Betrieb tätig sind, haben Anspruch auf die vollen Familienzulagen, als Arbeitnehmer/in wenn eine Jahreslohnsumme von mind. CHF 6 960.00 mit der AHV abgerechnet wird.
Bestehen für das gleiche Kind aus unselbständiger und aus selbständiger Tätigkeit mehrere Ansprüche, gehen die Leistungen aus
unselbständiger Tätigkeit vor.
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MEMO Informationen für KMU, Ausgabe 15, Januar 2011
GT1008_Memo Nr. 15_Memo 15.12.10 16:22 Seite 7
2. Säule berufliche Vorsorge (BVG)
Da die AHV/IV-Renten um 1.75 % angepasst werden, steigen auch die Grenzwerte in der beruflichen Vorsorge (BVG)
per 1. Januar 2011 an.
Ab
01.01.11
Bis
31.12.10
Eintrittslohn BVG
Min. versicherter Lohn
Oberer Grenzbetrag
Koordinationsabzug
20 880
3 480
83 520
24 360
20 520
3 420
82 080
23 940
Max. versicherter
Lohn
59 160
58 140
2. Säule obligatorische
Unfallversicherung
Der maximal versicherte Lohn gemäss
UVG bleibt bei CHF 126 000. Bei Mehrfachbeschäftigten mit Lohnbezügen über
dem Höchstlohn von CHF 126 000 werden
die pflichtigen Löhne entsprechend den
prozentualen Verdienstanteilen aufgeteilt
(gemäss Art. 115 Abs. 2 UVV).
3. Säule gebundene Vorsorge
Die Maximalbeiträge
Erwerbstätige ohne 2. Säule
(20 % des Erwerbseinkommens) max.
Es steht dem Arbeitgeber frei, den
übersteigenden Lohnanteil ebenfalls zu
versichern. Der Mindestzinssatz für das
BVG-Altersguthaben bleibt bei 2.00 %.
Für die weitergehende Vorsorge, welche den Jahreslohn von CHF 83 520 übersteigt, steht es den Vorsorgeeinrichtungen
frei, sich an die Verzinsung von 2.00 % zu
halten. Diese Guthaben dürfen auch tiefer
verzinst werden.
Sicherstellung der Leistungen
durch den Sicherheitsfonds
Der Sicherheitsfonds stellt die gesetzlichen Leistungen von zahlungsunfähig
gewordenen Vorsorgeeinrichtungen sicher.
Die Sicherstellung nach BVG umfasst
jedoch höchstens diejenigen Leistungen,
welche aufgrund eines massgebenden
AHV-Lohnes in der Höhe von 150 %
des oberen BVG-Grenzbetrages liegen
(83 520 x 1.5 = 125 280).
Die Beitragssätze für das Jahr 2011
werden wie folgt angepasst:
0.07 % für die Zuschüsse bei
ungünstiger Altersstruktur
0.01 % für Insolvenzen und andere
Leistungen
Vorauszahlungen der Steuern 2011
im Kanton Luzern.
Der Regierungsrat setzt jedes Jahr die
Zinssätze für die Staats- und Gemeindesteuern fest. Für das Jahr 2011 hat er beschlossen, den Vergütungszins für Vorauszahlungen der Steuern auf 1 % zu
belassen. Die Steuern 2011 werden am
31. Dezember 2011 fällig. Für jede Zahlung vor diesem Termin wird ein Zins von
1 % gutgeschrieben. Dieser stellt kein
steuerbares Einkommen dar und die Vermögensanlage beim Staat ist mit keinen
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MEMO Informationen für KMU, Ausgabe 15, Januar 2011
Erwerbstätige mit 2. Säule
33 408
6 682
Die gebundene Vorsorge 3a kann
maximal fünf Jahre über das ordentliche
Rentenalter (64. / 65. Altersjahr) hinaus
geäufnet und die Beiträge vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Die Voraussetzungen sind, dass weiterhin eine Erwerbstätigkeit besteht und ein
AHV-pflichtiges Einkommen abgerechnet
wird.
Steuerbegünstigte Einlagen in die
gebundene Säule 3a können auch von
AHV-Rentnern, welche einen AHV-Lohn
von weniger als CHF 1 400.00 pro Monat
beziehen und somit keine AHV-Beiträge
abrechnen, geleistet werden.
Für Fragen im Bereich Sozialversicherung oder für eine umfassende Vorsorgeberatung steht Ihnen die Autorin gerne zur
Verfügung. Telefon: 041 972 56 02,
maria.kurmann@gewerbe-treuhand.ch
Redaktionsschluss 7.12.2010. Allfällige Änderungen
nach dem 7.12.2010 sind nicht berücksichtigt.
Risiken verbunden. Da der Vergütungszins gleich geblieben ist, empfehlen wir
den Steuerzahlern, Vorauszahlungen nur
dann zu leisten, wenn keine anderweitige,
bessere Vermögensanlage zur Verfügung
steht. Der Verspätungszins für nach dem
31. Dezember 2010 bezahlte Steuern beträgt ebenfalls 1 %. Demgegenüber beträgt
aber der Verzugszinssatz für definitive
Steuerbeträge nach Ablauf von 30 Tagen
seit der Rechnungsstellung 5 %. Wenn
immer möglich, sollten Verspätungs- oder
Verzugszinsen vermieden werden
GT1008_Memo Nr. 15_Memo 15.12.10 16:22 Seite 8
Im Gespräch
Carrosserie Da Pont AG, Root. Das Unternehmen hat sich auf Brücken- und Kastenaufbauten spezialisiert. Zehn langjährige Mitarbeitende rüsten leichte und
schwere Nutzfahrzeuge für Frischprodukte-, Möbel- und Kühltransporte aus. Auf den 1. Januar 2011 übernimmt die MOBAS
AG, Wil, die schweizweit etablierte Carrosserie Da Pont AG.
Roger Da Pont (links) und
Martin Arnold im Gespräch.
Wie haben Sie die Carrosserie Da Pont
AG auf- und ausgebaut?
Mein Vater, Jules Da Pont, hat 1947 in
Luzern seine Autospenglerei eröffnet. Nach
meiner Lehre bei der Firma Saurer in
Arbon habe ich noch bis 1964 Berufserfahrung bei diesem traditionsreichen Nutzfahrzeughersteller gesammelt. 1965 wechselte ich in den elterlichen Betrieb und
habe mit der Konstruktion von Brückenund Kastenaufbauten begonnen.
An welche Meilensteine Ihres
Unternehmens erinnern Sie sich?
Mit dem Auf- und Ausbau der vier Geschäftsbereiche Spenglerei, Lackiererei,
Schlosserei und Fahrzeugbau reiften die
Pläne für die räumliche Betriebserweiterung. Nach dem Landkauf in Root 1978
habe ich Zeichnungen und Entwürfe für
den neuen Betrieb angefertigt. Dabei kam
mir meine Zeit als Konstruktionszeichner
bei Saurer zugute. Ende März 1980 haben
wir mit dem Aushub begonnen und am 6.
August 1980 haben wir den Betrieb in
Root eröffnet.
Was ist die grösste Herausforderung
bei der Anpassung von
Nutzfahrzeugen?
In der heutigen Zeit gilt es, möglichst
leicht zu bauen, denn nebst dem Preis ist
die Nutzlast für unsere Kunden der zweitwichtigste Faktor. Zudem müssen wir laufend ändernde oder neue Richtlinien vor
allem aus dem EU-Raum bei unseren
Konstruktionen mitberücksichtigen.
Welches von Ihnen realisierte Projekt
hat Sie am meisten fasziniert?
Für die Lufthansa Luftfrachtvolumenfahrzeuge herzustellen, welche Luftfrachtpaletten transportieren. Aber auch die
doppelstöckigen Sattelschlepper für Rennwagentransporte waren eine spannende
Geschichte.
Herzlichen Dank an
Roger Da Pont, Inhaber und
Geschäftsführer, für das uns
gewährte Interview.
da-pont@bluewin.ch
Was bedeutet es für Sie, ein Unternehmen zu führen?
Ich arbeite gerne mit Leuten zusammen. Meine Philosophie besteht darin, Sorge zum Personal zu tragen. Der Durch-
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MEMO Informationen für KMU, Ausgabe 15, Januar 2011
schnitt der Anstellungsdauer in meinem
Unternehmen liegt bei 27 Jahren. Wer die
Leute gut behandelt und sie leistungsbezogen entlöhnt, kann seinem Betrieb wertvolles Know-how erhalten.
Haben Sie Tipps für erfolgreiche
Führungsgrundsätze in einem KMU?
Unserem Unternehmen hat es viel gebracht, dass ich die Ideen und Verbesserungsvorschläge der Mitarbeitenden aufgenommen habe. Dadurch konnte ich viel
von meinen Mitarbeitenden lernen und sie
identifizieren sich stark mit dem Unter nehmen. So brauche ich ihnen nicht zu sagen,
sie sollen die Lichter löschen, die Maschinen im Schuss halten oder die Werkstatt
aufräumen. Auch meine Frau und Tochter
arbeiten in der Administration mit und tragen zum guten Betriebsklima bei.
Wie erleben Sie die Loslösung von
Ihrem Unternehmen?
Als ich mit ca. 54-jährig darauf hingewiesen wurde, meine Nachfolge einzuleiten, war mir das zu früh. Ich habe nun aber
festgestellt, dass es Zeit braucht, ein Unter nehmen zu verkaufen. Als wir Interessenten angeschrieben haben, ist die MOBAS
AG, ein Unternehmen der LARAG-Gruppe, Wil SG, auf uns aufmerksam geworden. Nach einem ersten Kontakt wurden
die Verhandlungen und Abklärungen nach
festgesetzten Terminvorgaben in nur knapp
einem Monat abgewickelt und die Verträge
am 26. Oktober 2010 unterzeichnet.
Bis auf ein Mitarbeiter, welcher im Mai
2011 pensioniert wird, haben alle den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben. Daniel
Steffen, vormals Steffen Fahrzeugbau,
Schüpfheim, ist ab dem 3. Januar 2011
der neue Geschäftsführer in Root. Ich selber werde mitarbeiten, bis die von mir begonnenen Aufträge abgeschlossen sind.
Welchen Stellenwert hatte für Sie die
externe Begleitung?
Die Unterstützung durch Martin Arnold
und René Bucheli von der GewerbeTreuhand war für mich unerlässlich. Um
die für die Verkaufsverhandlungen erforderlichen Dokumente und Verträge auszuarbeiten, braucht es absolute Profis. Ohne
Hilfe wäre ich nie zum Ziel gekommen