Begründung zum - Bad Wünnenberg
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Begründung zum - Bad Wünnenberg
Stadt Bad Wünnenberg Begründung zum Bebauungsplan „Schlosshotel Sophia“ (vorhabenbezogener Bebauungsplan) gem. § 12 BauGB Ortsteil Bleiwäsche Erstellt von: Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald 7 33 142 Büren Verfahrensschritt: Erneute (eingeschränkte) Offenlegung gem. § 4a(3) BauGB 11/15 vorhabenbezogener Bebauungsplan „Schlosshotel Sophia“, Bad Wünnenberg, Ortsteil Bleiwäsche I Begründung I NH ALT S V E RZE I C HNIS 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Allgemeine Vorbemerkungen / Planungsanlass ...............................................................3 Allgemeine Planungsvorgaben ........................................................................................4 2.1 Räumlicher Geltungsbereich ....................................................................................4 2.2 Flächennutzungsplan ...............................................................................................4 2.3 Fachplanungen ........................................................................................................5 Planinhalt.........................................................................................................................6 3.1 Art der baulichen Nutzung ........................................................................................8 3.2 Maß der baulichen Nutzung .....................................................................................8 3.3 Überbaubare Flächen ...............................................................................................8 3.4 Grün- und Freiflächen ..............................................................................................9 3.5 Sonstiges .................................................................................................................9 Erschließung ...................................................................................................................9 Ver- und Entsorgung .....................................................................................................10 Sonstiges.......................................................................................................................11 6.1 Denkmal- und Bodendenkmalpflege .......................................................................11 6.2 Altlasten .................................................................................................................11 6.3 Immissionsschutz ...................................................................................................11 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen / Eingriff in Natur und Landschaft ..........................12 Artenschutz ...................................................................................................................13 Monitoring......................................................................................................................13 II Umweltbericht Umweltbericht zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg; Büro Mestermann, Juli 2015 Anlagen: Artenschutzprüfung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg; Büro Mestermann, Juli 2015 Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ im OT Bleiwäsche der Stadt Bad Wünnenberg“; Büro Akus GmbH, Bielefeld, Juli 2015 -2- vorhabenbezogener Bebauungsplan „Schlosshotel Sophia“, Bad Wünnenberg, Ortsteil Bleiwäsche 1 Allgemeine Vorbemerkungen / Planungsanlass Der im südlichen Stadtgebiet Bad Wünnenbergs gelegene Ortsteil Bleiwäsche ist aufgrund der räumlichen Nähe zum Sauerland und der landschaftlich reizvollen Umgebung seit Jahrzehnten ein beliebtes Naherholungsgebiet. Für die Stadt Bad Wünnenberg und für die Region hat der Ort darüber hinaus eine gewisse touristische Bedeutung, die sich u.a. in den Übernachtungszahlen wiederspiegelt. Am Südrand des Siedlungsbereiches Bleiwäsche befindet sich das „Schlosshotel Sophia“ (ehemals Landhotel Waldwinkel), welches sich insbesondere in letzter Zeit unter neuer Führung zu einem touristischen Schwerpunkt entwickelt hat. Um auf die steigende Nachfrage nach Übernachtungsmöglichkeiten reagieren zu können und das Angebot entsprechend der Nachfrage zu erweitern, ist vorgesehen, die nördlich des Hotelkomplexes vorhandene unbebaute Freifläche mit kleineren Gästehäusern / Ferienhäusern zu bebauen, die zwar vom Hotelkomplex räumlich getrennt sind, jedoch funktional in engem Zusammenhang stehen, so dass die Hoteleinrichtungen und die vorhandene Infrastruktur des Hotels direkt genutzt werden können. So soll das „Schlosshotel Sophia“ durch zusätzliche elf Appartementhäuser erweitert und an die bestehende Hotelnutzung angebunden werden. Der nördlich des Hotels gelegene Planbereich ist derzeit noch unbebaut. Im Süden an den hier betroffenen Aufstellungsbereich grenzt das bereits bestehende „Schlosshotel Sophia“ an das Plangebiet an. Im Norden befinden sich wohnbaulich genutzte Siedlungsflächen des Ortsteils Bleiwäsche, im Osten grenzen ausgedehnte Waldflächen an. Die westlich des Areals verlaufende Straße Roter Landweg schafft die Verbindung zum Ortskern von Bleiwäsche. Anlass der Gesamtplanung ist das Vorhaben des Investors „Sauerland Hotels“ das bestehende Hotel durch die zu errichtenden Appartementhäusern zu erweitern. Die Stadt Bad Wünnenberg möchte dem Planungsvorhaben des Investors mit diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB entsprechen und ist in der Ratssitzung am 25.04.2013 dem Antrag des Investors auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gefolgt. Die frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB fand im Zeitraum vom 13.11.2014 – 15.12.2014 statt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 26.02.2015 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3(2) BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Schlosshotel Sophia“ beschlossen. -3- vorhabenbezogener Bebauungsplan „Schlosshotel Sophia“, Bad Wünnenberg, Ortsteil Bleiwäsche 2 Allgemeine Planungsvorgaben 2.1 Räumlicher Geltungsbereich Der Planbereich betrifft das Flurstück 39 der Flur 10 der Gemarkung Bleiwäsche. Die Fläche befindet sich an der südlichen Siedlungsgrenze von Bleiwäsche. Eingegrenzt wird der Planbereich im Westen durch den an der Straße „Roter Landweg“ gelegenen Hotelparkplatz und im Norden durch eine im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestelltes und mit überwiegend Einfamilienhäusern bebauten Bereich. Die südliche Grenze bildet das bestehende Schlosshotel Sophia. Im Osten grenzt eine ausgedehnte Waldfläche an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Übersichtsplan mit Plangebiet (ohne Maßstab) 2.2 Flächennutzungsplan Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bad Wünnenberg wird der Planbereich gem. § 10 BauNVO bereits als Sondergebiet für Hotels, Pensionen und Erholung dargestellt. Die im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Schlosshotel Sophia“ beabsichtigte Nutzung des Planareals ist damit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, so dass eine Änderung des Flächennutzungsplanes nicht notwendig ist. Diese Bauleitplanung ist daher mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar. -4- vorhabenbezogener Bebauungsplan „Schlosshotel Sophia“, Bad Wünnenberg, Ortsteil Bleiwäsche Auszug aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bad Wünnenberg (ohne Maßstab) 2.3 Fachplanungen Der Planbereich befindet sich in der Zone III A des mit Verordnung vom 02.04.1980 festgesetzten Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage AabachTalsperre. Die Schutzbestimmungen dieser Verordnung werden beachtet. Die Planung widerspricht daher grundsätzlich nicht den Schutzzwecken. Luftbild mit Lage des Planbereichs in der Wasserschutzzone IIIA (ohne Maßstab) -5- vorhabenbezogener Bebauungsplan „Schlosshotel Sophia“, Bad Wünnenberg, Ortsteil Bleiwäsche Darüber hinaus grenzt die Fläche an das östlich gelegene Landschaftsschutzgebiet BürenWünnenberger Wälder(LSG 02-2.2.1). Gemäß § 34 (2) LG sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung der geschützten Gebiete oder ihrer Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können. Die Planung stellt keinen Widerspruch zu diesen Schutzzwecken dar. 3 Planinhalt Der Planbereich umfasst den nördlichen Teil des Hotelgrundstücks, auf dem durch den Investor die Errichtung von insgesamt elf Appartementhäusern vorgesehen ist. Die Häuser haben jeweils eine Größe von 13,00 x 4,60 m und sind als Zwei-Parteien-Wohnungen gedacht, die miteinander verbunden werden können. Die überwiegend als Holzhäuser konzipierten Gebäude werden als Ferien- und Appartementhäuser in eingeschossiger Bauweise mit einem flach geneigten Satteldach von 20-25° direkt neben dem Hotel errichtet. Die Gebäudestellung erlaubt durch ihre großzügigen Abstände zueinander ausreichend Freiraum und Privatsphäre für jeden Nutzer. Gleichzeitig fördert das Bebauungskonzept aber auch die Gemeinschaft durch die gemeinsam nutzbare Spiel- und Aufenthaltsfläche im Norden des Planbereichs. Hier können Kontakte geknüpft und gemeinsame Aktionen ausgeführt werden. Um diese städtebauliche Zielsetzung sicherzustellen und die o.g. Intention planungsrechtlich zu garantieren, werden die überbaubaren Flächen durch Baugrenzen definiert. So kann gewährleistet werden, dass ein gemeinsam nutzbarer Bereich frei gehalten wird und die einzelnen Gebäude ausreichend Abstand zueinander haben, um die Privatsphäre und auch die Erholung zu gewährleisten. -6- vorhabenbezogener Bebauungsplan „Schlosshotel Sophia“, Bad Wünnenberg, Ortsteil Bleiwäsche Grundriss -7- vorhabenbezogener Bebauungsplan „Schlosshotel Sophia“, Bad Wünnenberg, Ortsteil Bleiwäsche 3.1 Art der baulichen Nutzung Entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Bad Wünnenberg, der für das Plangebiet ein Sondergebiet gem. § 1 (1) Nr. 10 BauNVO mit der Zweckbestimmung: Hotel, Pension, Erholung darstellt wird der gesamte Planbereich als Sondergebiet gem. § 10 BauNVO mit der Zweckbestimmung Ferien-/Appartementhäuser festgesetzt. Um zu gewährleisten, dass die Gebäude nicht zu Dauerwohnzwecken entfremdet werden, wird gem. § 10(4) BauNVO festgesetzt, dass die Häuser überwiegend und auf Dauer einem wechselnden Personenkreis zur Erholung dienen. 3.2 Maß der baulichen Nutzung Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird gem. §§ 16 und 18 BauNVO eine maximale Firsthöhe von 3,50 m festgesetzt. Die Firsthöhe bemisst sich von der Gebäudeecke, die am höchsten ü.NN ansteht, bis zum höchsten Punkt/der First des Gebäudes. Damit wird gewährleistet, dass sich die Ferien-/Appartementhäuser von der Höhe, der vorhandenen Wohnbebauung und dem südlichen Hotelkomplex unterordnen. Auf eine Festsetzung von Grundflächenzahl oder Geschossflächenzahl wird verzichtet, da die Gebäude entsprechend des Grundrisses und der Ansichten zu errichten sind. Zudem handelt es sich nicht um einzeln definierte Grundstücke, sodass sich die Festsetzung von GRZ und GFZ erübrigt. 3.3 Überbaubare Flächen Die überbaubaren Flächen werden für jedes Gebäude einzeln festgesetzt. Sie orientieren sich am Grundriss der geplanten Ferien-/Appartementhäuser und sind entsprechend mit dreizehn mal sechs Metern festgesetzt. Dies gewährleistet ausreichend Frei- und Grünräume im Plangebiet, unterstützt den Charakter einer Ferien-/Appartementhaussiedlung und fördert die Erholungsfunktion. Die künftige Bebauung ist bereits durch die überbaubaren Flächen ablesbar. Im Ergebnis wird eine lockere, städtebaulich geordnete Bebauung geschaffen, die eine optimale Ausrichtung der Gebäude ermöglicht. Die Errichtung von Markisen, Vordächern, Terrassen etc. soll gem. § 14 BauNVO auch außerhalb der überbaubaren Flächen – abgewandt von den Waldflächen- ermöglicht werden. Dabei dürfen die Terrassen eine Tiefe von drei Metern nicht überschreiten. -8- vorhabenbezogener Bebauungsplan „Schlosshotel Sophia“, Bad Wünnenberg, Ortsteil Bleiwäsche 3.4 Grün- und Freiflächen Im Norden des Plangebiets, angrenzend an die nördlichen Grundstücksnachbarn wird eine mind. fünf Meter breite Grünfläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 (1) Nr. 25 a BauGB festgesetzt, um einen Abstand zur Wohnbebauung zu bewahren. Diese zieht sich weiter entlang der östlichen Grenze des Planbereichs. Zum angrenzenden Waldgebiet weist die Fläche eine Tiefe von 20 m auf, um den Schutz der Gäste vor bspw. umstürzenden Bäumen aus dem Waldgebiet zu gewährleisten. Dieser Abstand wurde im Einvernehmen mit der zuständigen Forstbehörde festgelegt. 3.5 Sonstiges Der Vorhabenträger hat vor Rechtskraft des Bebauungsplanes eine vertragliche Regelung mit dem angrenzenden Waldeigentümer bzgl. des Haftungsausschlusses zu treffen. Diese Verpflichtung ist im noch abzuschließenden Durchführungsvertrag zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger aufzunehmen. 4 Erschließung Durch das vorhandene Straßen- und Wegenetz ist das gesamte Areal bereits erschlossen. Dabei erfolgt die Erschließung fahrtechnisch durch die im Westen angrenzende Straße „Roter Landweg“. Über diese Straße ist sowohl das gesamte Grundstück als auch der zum Hotel gehörige Parkplatz erschlossen. Die innere Erschließung erfolgt über zwischen den Gebäuden geführte Wege, die mit wasserdurchlässigen Materialien/wassergebundene Decke befestigt werden. Die innere Erschließung verläuft vom nördlichen Bereich, von der Straße „Roter Landweg“ aus, entlang der Spiel- und Aufenthaltsfläche. Von hier aus führt ein Stich in Richtung Süden ab, um die hinteren und mittleren überbaubaren Grundstücksflächen zu erschließen. Die östlichen Appartements werden von vorne erschlossen, die mittleren von der Rückseite aus. Hier führen angelegte Wege zum Eingang der Appartements. Die Hauptwegeführung mündet in der Zufahrt „Roter Landweg“ zum Landhotel. Die Breite der Wege und die Befestigung werden mit 3,00 m festgelegt. Dies stellt eine Befahrung mit Rettungs- und Feuerwehrfahrzeugen sicher. Für die Nutzer bzw. Feriengäste sind die Wege grundsätzlich nicht befahrbar. Das bedeutet, dass der außerhalb des Plangebietes gelegene Parkplatz zum Anstellen der Pkw`s genutzt werden muss. Aufgrund der geringen Entfernung von Parkplatz und Ferienhäusern/Appartements kann die Strecke problemlos zu Fuß bewältigt werden. Hierdurch wird -9- vorhabenbezogener Bebauungsplan „Schlosshotel Sophia“, Bad Wünnenberg, Ortsteil Bleiwäsche die Ferienanlage vom Individualverkehr frei gehalten und der Erholungswert, durch das Wegfallen störender Fahrzeugbewegungen und –Geräusche, gesteigert. Der Weg ist somit dem fußläufigen Verkehr vorbehalten. Er führt nach Süden zum Hotelkomplex, um die Angebote des Hotels in Anspruch nehmen und leicht erreichen zu können. 5 Ver- und Entsorgung Durch die vorhandene Hotelanlage ist das gesamte Gebiet bereits an die Stromversorgung durch die Westnetz GmbH (ehem. RWE) angeschlossen. Da die Lage der Versorgungsleitungen ständigen Veränderungen unterworfen ist, ist spätestens zehn Tage vor Bauausführung mit dem Netzbezirk Büren, Bühl 31, 33142 Büren Tel.: 02951 /609-0, Kontakt aufzunehmen. Von dort wird die genaue Lage der Leitungen angezeigt. Die Wasserversorgung wird durch das Wasser- und Abwasserwerk der Stadt Bad Wünnenberg sichergestellt. Auf dem Gelände der Hotelanlage befindet sich ein ausreichend dimensionierter Löschwasserteich (Inhalt. ca. 380 m³), sodass die Löschwasserversorgung sichergestellt ist. Eine Gasversorgung ist durch das Westfalen Weser Netz (ehem. EON) grundsätzlich möglich. Eine entsprechende Leitung befindet sich nördlich der Fläche im Roten Landweg in Höhe der Einfamilienhausbebauung. Die Abwasserentsorgung ist durch ein Trennsystem des Abwasserwerks der Stadt Bad Wünnenberg gewährleistet. In der Straße „Roter Landweg“ befinden sich sowohl ein Schmutzwasser- als auch ein Regenwasserkanal, an die der Hotelkomplex bereits angeschlossen ist. Das Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Bad Wünnenberg ist zwischenzeitlich gem. § 53 Abs. 1 Ziffer 7 i.V.m. Abs. 1a und 1b Landeswassergesetz fortgeschrieben und liegt der Bezirksregierung zur Genehmigung vor. Im Rahmen des Ausbaus sind die genaue Lage und der Verlauf der Ver- und Entsorgungsleitungen mit den Versorgungsträgern und dem Abwasserwerk der Stadt Bad Wünnenberg im Detail abzustimmen. - 10 - vorhabenbezogener Bebauungsplan „Schlosshotel Sophia“, Bad Wünnenberg, Ortsteil Bleiwäsche 6 Sonstiges 6.1 Denkmal- und Bodendenkmalpflege Im Baugebiet befinden sich keine Baudenkmale. Bodendenkmale sind nicht bekannt und auch nicht erkennbar. Trotzdem ist folgendes zu beachten: Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d. h. Mauern, alte Gräben Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten aber auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Stadt Bad Wünnenberg als Untere Denkmalbehörde und/oder dem LWL – Archäologie für Westfalen, Außenstelle Bielefeld, Am Stadtholz 24a (Tel. 0521/ 591-8961; Telefax 0521/5200239; lwl-archaeologie-bielefeld@lwl.org) unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten (§§ 15, 16 Denkmalschutzgesetz NW), falls diese nicht vorher von der Denkmalbehörde freigegeben wird. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschungen bis zu sechs Monate in Besitz zu nehmen (§ 16 (4) Denkmalschutzgesetz NW). 6.2 Altlasten Altlasten sind im Plangebiet nicht bekannt. Sollten sich dennoch bei Baumaßnahmen Hinweise auf eine Belastung des Bodens, der Bodenluft oder des Grundwassers ergeben, ist die Untere Abfallbehörde des Kreises Paderborn (Tel.: 05251/308-0) unverzüglich zu informieren. 6.3 Immissionsschutz Die immissionsschutzrechtliche Situation im Plangebiet ist charakterisiert durch die umgebende Nutzung. Diese besteht zum einen aus dem angrenzendem Wohngebiet im Norden und dem angrenzenden Hotelkomplex im Süden. Der durch das Heranrücken der Ferienhäuser an die nördlich vorhandene Wohnbebauung hervorgerufene potenzielle Konflikt zwischen Wohnbebauung und Hotel- / Gastronomienutzung wurde durch eine „Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ im OT Bleiwäsche der Stadt Bad Wünnenberg“ von Juli 2015 näher untersucht. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass das Schlosshotel Sophia und die geplanten 11 Ferienhäuser dann in Einklang mit den Schallschutzrechten der vorhandenen Nachbarschaft - 11 - vorhabenbezogener Bebauungsplan „Schlosshotel Sophia“, Bad Wünnenberg, Ortsteil Bleiwäsche betrieben werden können, wenn der ursprünglich im B-Plan-Entwurf festgesetzte Platz für Spiel und Aufenthalt deutlich nach Süden –und somit weg von der Nachbarschaft- verlagert wird (vgl. S. 13 des o.g. Gutachtens). Das Gutachten berücksichtigt sowohl den PKW-Verkehr der Gäste (Parkplatz) als auch die Außengastronomie am Hotel und den geplanten Spiel- und Aufenthaltsbereich. Die Untersuchung ist sehr konservativ und damit besonders Nachbar schützend, so dass die Stadt Bad Wünnenberg und der Vorhabenträger immissionsschutzrechtlich „auf der sicheren Seite“ sind. Es wurde daher der Aufenthalts-/Spielbereich im Norden des Plangebietes ersatzlos gestrichen. Aufgrund der unmittelbar angrenzenden Freiflächen sowie ausreichend großer Bereiche um die Hotelanlage ist eine solche Aufenthaltsfläche nicht notwendig. Der Planbereich liegt unter Berücksichtigung des Leitfadens der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) mit Stand vom 07.03.2013 außerhalb von Achtungsabständen. Es werden somit angemessene Abstände zwischen schutzbedürftigen Gebieten und Betriebsbereichen nach der StörfallV (Rechtsgrundlage Art. 12 EU 96/82/EG i.V.m. § 50 BImSchG und KAS-18) eingehalten. 7 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen / Eingriff in Natur und Landschaft Die Vorhabenfläche ist bereits als Sondergebiet gem. § 10 BauNVO ausgewiesen. Jedoch fand eine Bebauung bisher noch nicht statt, sodass es sich hier um eine unversiegelte Fläche handelt. Infolge der bevorstehenden Flächenversiegelung durch Appartementhäuser wird die Erstellung eines Umweltberichts zur Abschätzung der hierausfolgenden Auswirkungen auf die Umwelt notwendig. Diese ist der Begründung als gesonderter Teil beigefügt. Der Umweltbericht kommt zu dem Ergebnis, dass von dem geplanten Vorhaben primär Wirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen und Boden ausgehen. Relevante Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch und menschliche Gesundheit, Tiere, Wasser, Klima und Luft, Kulturund sonstige Sachgüter, Landschaft sowie biologische Vielfalt und Wechselwirkungen sind nicht zu erwarten. Für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Boden werden in Kapitel 5.0 der Umweltprüfung, Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen formuliert. Nach der Umsetzung des Bebauungsplans verbleibt ein Biotopwertüberschuss von 4.376 Biotoppunkten. Das Vorhaben gilt damit als ausgeglichen. Ein externer Kompensationsbedarf besteht nicht. - 12 - vorhabenbezogener Bebauungsplan „Schlosshotel Sophia“, Bad Wünnenberg, Ortsteil Bleiwäsche 8 Artenschutz Die Vorhabenfläche ist vereinzelt mit Baum- und anderen Gehölzstrukturen bewachsen. Darüber hinaus grenzt sie direkt an ein Waldgebiet. Im Rahmen einer Artenschutzprüfung wird untersucht, ob eine Nutzung der Vorhabenfläche als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte durch planungsrelevante Tierarten vorliegt. Die Artenschutzprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die Aufstellung des Bebauungsplans zu keinen erheblichen und nachhaltigen Auswirkungen auf planungsrelevante Tierarten führt sofern folgende Vermeidungsmaßnahme berücksichtigt wird: Zur Vermeidung der Verbotstatbestände ist eine Begrenzung der Inanspruchnahmevon Vegetationsbeständen auf Zeiten außerhalb der Brutzeit (01. März bis 30. September) erforderlich. Rodungs- und Räumungsmaßnahmen von Vegetationsflächensind dementsprechend nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar durchzuführen. Im Falle nicht vermeidbarer Flächenbeanspruchungen außerhalb dieses Zeitraums wird durch eine ökologische Baubegleitung sichergestellt, dass eine Entfernung von Vegetationsbeständen oder des Oberbodens nur durchgeführt wird, wenn die betroffenen Gehölze und Freiflächen frei von einer Quartiernutzung sind. Das geplante Vorhaben wird unter diesen Voraussetzungen keine Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG auslösen. 9 Monitoring Die Stadt Bad Wünnenberg wird Maßnahmen zur Überprüfung von Umweltauswirkungen vorsehen. Sollten sich Entscheidungen und Festsetzungen auf Prognosen stützen, werden entsprechende Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen dieser Planentscheidungen vorgesehen. So ist im Einzelnen zu prüfen, ob die angenommenen Eingangsparameter sich im Laufe der Zeit entgegen der Annahme verändern und damit möglicherweise die getroffenen Festsetzungen nicht mehr ausreichen. Weitere Überwachungsmaßnahmen sind nicht notwendig. - 13 - vorhabenbezogener Bebauungsplan „Schlosshotel Sophia“, Bad Wünnenberg, Ortsteil Bleiwäsche Aufgestellt: Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald 7 33 142 Büren Stadt Bad Wünnenberg Der Bürgermeister im November 2015 Bad Wünnenberg,............................ Dipl.-Ing. Markus Caspari ....................................... H:\Projekte\380-Schlosshotel_Sophia\001-00 vorhabenbez B-Plan Ferienhäuser Sophia\!03 Entwurf\Begründung_erneute Offenlegung_082015.doc - 14 - vorhabenbezogener Bebauungsplan „Schlosshotel Sophia“, Bad Wünnenberg, Ortsteil Bleiwäsche Anlagen - 15 -