Wie weiter nach der Grundschule? - Ministerium für Bildung, Jugend

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Wie weiter nach der Grundschule? - Ministerium für Bildung, Jugend
WEGWEISER
Für Eltern, Schülerinnen und Schüler
der Jahrgangsstufe 6
Liebe Eltern,
in Kürze wird Ihr Kind die Jahrgangsstufe 6 an der Grundschule
besuchen – es wird das letzte Jahr sein, in dem alle Kinder gemeinsam in einer Klasse lernen. Wahrscheinlich haben Sie sich
schon die Frage gestellt, wie es nach der Grundschule weitergehen
wird – und vermutlich haben Sie auch mit Ihrem Kind schon darüber gesprochen. Das ist eine Entscheidung mit weitreichenden
Folgen. Mit dieser Broschüre wollen wir Ihnen dabei helfen, für Ihr
Kind die richtige Schule zu finden, um den neuen Lernabschnitt
möglichst erfolgreich beginnen zu können. Sie werden es aus den
Medien wissen: Unsere Wirtschaft sucht künftig in großem Ausmaß Fachkräfte. Das bedeutet für
unsere Kinder gute Zukunftsaussichten. Gleichzeitig müssen wir unseren Kindern aber vermitteln,
dass ihnen der Erfolg nicht in den Schoß fallen wird – ihre Chancen werden sie umso besser nutzen
können, je besser ihre schulischen Leistungen sind. Bildung und Wissen spielen in unserer Gesellschaft eine immer größere Rolle.
Darum ist so wichtig, die richtige weiterführende Schule zu finden – das soll eine Schule sein, in der
sich Ihr Kind wohlfühlt und in der es seinem Leistungsvermögen entsprechend gefördert und gefordert wird. Darum lohnt es sich auch, heute ausreichende Mühe auf die Auswahl der weiterführenden
Schule zu verwenden – die Mühe, die Sie sich heute mit Ihrem Kind machen, sichert seine Entwicklungsmöglichkeiten.
Die Lehrerinnen und Lehrer Ihres Kindes in der Grundschule werden Sie bei der Entscheidung für
die richtige Schulform beraten und unterstützen. Nutzen Sie bitte diese Beratungsangebote und die
Informationen, die Sie in diesem Heft finden. Vor allem aber lege ich Ihnen ans Herz, sich die weiterführenden Schulen in Ihrer Umgebung mit Ihrem Kind anzusehen und sich selbst einen Eindruck
zu verschaffen. Dann bin ich sicher: Sie werden die richtige Entscheidung treffen können. Dafür
wünsche ich Ihnen und Ihrem Kind alles Gute.
Dr. Martina Münch
Ministerin für Bildung, Jugend und Sport
JAHRGANGSSTUFE 6
1
In 5 Schritten in die neue Schule
1. Schritt: Die Erstberatung
In einer Elternversammlung im ersten Halbjahr
der Jahrgangsstufe 6 informiert Sie die Grundschule über alle Aspekte des Übergangsverfahrens. Darüber hinaus sind die Schulen aber auch
auf eine individuelle Erstberatung vorbereitet.
2. Schritt: Die Wahl der Schulform
Welche Schulform ist die richtige für mein Kind?
Setzen Sie sich bitte auch mit Ihrem Kind über
diese Frage auseinander und versuchen Sie,
gemeinsam eine Antwort zu finden!
3. Schritt: Schulbesuche
Informieren Sie sich auf dem Bildungsserver
des Landes Brandenburg über geeignete
Schulen, und besuchen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind mehrere Schulen. Nur so können Sie
eine passgenaue Schule finden! Bitte lassen
Sie diese Möglichkeit nicht aus! Die Schulen
besitzen unterschiedliche Profilierungen in
Wann?
August
September
Oktober
November
Dezember
Januar
Februar
Februar
April
Mai/Juni
2
fachlicher und pädagogischer Hinsicht. Nutzen
Sie mit Ihrem Kind die Möglichkeiten von Besichtigungsangeboten vor Ort!
4. Schritt: Das Grundschulgutachten
Das Grundschulgutachten ist eine Grundlage
für die Aufnahme an der weiterführenden
Schule. Daher wird es vor der abschließenden
Beratung der Klassenkonferenz mit Ihnen in
einem individuellen Elterngespräch eingehend
besprochen.
5. Schritt: Das Anmeldeverfahren/
Aufnahmeverfahren/Rückmeldung
Nach Ihrer Entscheidung für eine weiterführende Schule müssen Sie ein Anmeldeformular ausfüllen und gemeinsam mit dem unterschriebenen Grundschulgutachten in der
Grundschule abgeben. Über das Ergebnis des
Aufnahmeverfahrens informiert Sie das zuständige staatliche Schulamt.
Was?
Wer ?
2 Wahl der Schulform
3 Schulbesuche
Eltern, Schüler
4 Grundschulgutachten
Klassenlehrkraft, Eltern,
Klassenkonferenz
Eltern, Grundschule
1 Erstberatung
(Gespräche mit neuem Schulleiter, Hospitationsangebote, Schnupperstunden, Tag der offenen Tür)
5 Anmeldeverfahren
Aufnahmeverfahren
Rückmeldung
JAHRGANGSSTUFE 6
Grundschule, Eltern
weiterführende Schule oder
staatliches Schulamt
Schritt 1: Die Erstberatung
Jede Grundschule führt im ersten Schulhalbjahr
der Jahrgangsstufe 6 einen Elterninformationsabend zu den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I durch. Hier
werden Sie über die einzelnen Schritte für die
Suche nach einer weiterführenden Schule für Ihr
Kind informiert. Gleichzeitig erhalten Sie Informationen über die Bildungsgänge, Schulformen und
Abschlüsse, die Besonderheiten in der Fremdsprachenfolge, die Bedeutung der zentralen Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 6 und über
grundsätzliche sowie schulformspezifische Regelungen der Aufnahme in eine weiterführende
allgemeinbildende Schule. Nutzen Sie auch die
individuellen Beratungsangebote der Grundschule! Die Lehrkräfte in der Grundschule kennen Ihr Kind gut und können Ihnen durch ihre
Einschätzung weiterhelfen. In jedem Fall werden
Sie von der Klassenlehrkraft Ihres Kindes im Zusammenhang mit der Erstellung des Grundschulgutachtens zu einem individuellen Elterngespräch eingeladen (siehe auch Schritt 4).
Schritt 2: Die Wahl der Schulform
Die drei verschiedenen weiterführenden Schulformen im Land Brandenburg sind die Oberschule, die Gesamtschule und das Gymnasium.
Sie richten sich vor allem an den späteren be-
ruflichen Zielen aus und bereiten Ihr Kind auf
den Übergang in eine Berufsausbildung oder/
und auf ein Studium vor.
Die weiterführenden allgemeinbildenden Schulformen auf einen Blick:
Oberschule
Gesamtschule
Alle Schulformen verfolgen vier grundlegende
einheitliche Ziele:
앫 Anschlussfähigkeit für nachfolgende
Bildungsgänge,
앫 die Fähigkeit zum lebenslangen Lernen,
앫 Mitbestimmungs- und Teilhabefähigkeit,
앫 Ausbildungsfähigkeit.
Gymnasium
Die Schulformen haben darüber hinaus
folgende Gemeinsamkeiten:
앫 Sie führen am Ende der Jahrgangsstufe 10
Prüfungen durch,
앫 sie vergeben Abschlüsse nach der
Jahrgangsstufe 10,
앫 sie unterrichten nach gemeinsamen
Rahmenlehrplänen.
Die drei Schulformen haben aber auch Unterschiede: Die nachfolgenden Beschreibungen sollen
Ihnen helfen, diese Unterschiede zu erkennen.
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Die Oberschule
Worauf bereitet diese Schule vor?
Wenn Ihr Kind eine Berufsausbildung nach
der Jahrgangsstufe 10 anstrebt oder an eine
Fachoberschule gehen möchte, um später
an einer Hochschule zu studieren, dann ist die
Oberschule die richtige Schulform. Leistungsstarke Oberschulabsolventen können auch
direkt nach der Jahrgangsstufe 10 an einem
beruflichen Gymnasium das Abitur mit
beruflichem Schwerpunkt oder das Abitur an
einer Gesamtschule ablegen. Berufsbezogene Schwerpunktfächer sind beispielsweise
Medien und Kommunkation, Technik oder
Wirtschaft und Sozialwesen.
Was vermittelt die Oberschule?
Die Oberschule hat die Aufgabe, neben einer
gesicherten Grundbildung die Stärken und Begabungen der ihr anvertrauten Schülerinnen
und Schüler zu fördern, aber auch Hilfe bei
Lernschwierigkeiten zu leisten. Besondere Aufgabe der Oberschule ist die Vermittlung von
Qualifikationen und Kompetenzen für die spätere berufliche Entwicklung. Der Praxisbezug
des Lernens hat damit einen hohen Stellenwert.
Um diesen Aufgaben gerecht werden zu kön-
nen, ist der Unterricht in den Fächern und Lernbereichen auf grundlegende bzw. erweiterte
Anforderungen ausgerichtet. Für unterschiedliche Neigungen der Schülerinnen und Schüler
stehen im Wahlpflichtbereich ab der Jahrgangsstufe 7 der Lernbereich Naturwissenschaften,
der Bereich Wirtschaft – Arbeit – Technik oder
eine zweite Fremdsprache zur Wahl.
Wie wird das Lernen an der Oberschule
organisiert?
Die Oberschulen können ihre Unterrichtsorganisation in einem bestimmten Rahmen selbst
festlegen. So gibt es Oberschulen, die ihre
Schülerinnen und Schüler nach dem von ihnen angestrebten Abschluss in Klassen zusammenfassen (kooperativ organisierte
Oberschule), sowie Oberschulen, die in
einigen Fächern ein Kurssystem mit zwei
Niveaustufen nutzen (integrativ organisierte
Oberschule). Neben diesen Grundformen
gibt es darüber hinaus verschiedene Variationen des Systems. Lassen Sie sich in Ihrer
Oberschule erklären, nach welchem System
die Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden (siehe Schritt 3)!
Die kooperativ organisierte Oberschule bildet zum zweiten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 7 bildungsgang- und damit abschlussbezogene Klassen. Jede Klasse ist damit einem
festgelegten Abschluss zugeordnet. In der EBR-Klasse erfolgt der Unterricht in allen Fächern auf dem Niveau der grundlegenden Bildung. In der FOR-Klasse wird der Unterricht
auf dem Niveau der erweiterten Bildung durchgeführt.
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Die integrativ organisierte Oberschule bildet bildungsgangübergreifende Klassen. Die
Schülerinnen und Schüler werden in einigen Fächern in Kursen nach ihrem jeweiligen Leistungsstand (Fachleistungsdifferenzierung) unterrichtet. Dabei gibt es Kurse auf dem Niveau
der grundlegenden Bildung (A-Kurs) sowie Kurse auf dem Niveau der erweiterten Bildung
(B-Kurs). Für den Abschluss FOR müssen in der Jahrgangsstufe 10 mindestens zwei BKurse belegt werden.
Welche Abschlüsse werden erteilt?
Folgende Abschlüsse und Berechtigung können an der Oberschule erworben werden:
앫 der Realschulabschluss/die
Fachoberschulreife (FOR),
앫 der erweiterte Hauptschulabschluss/die
erweiterte Berufsbildungsreife (EBR),
Worauf bereitet diese Schule vor?
Die Gesamtschule bereitet auf alle bisher
schon genannten Abschlüsse vor. Sie ist besonders geeignet, wenn Sie und Ihr Kind sich
noch nicht sicher sind, ob eine Berufsausbildung oder lieber das Abitur angestrebt werden
soll. Beide Wege sind an der Gesamtschule
ohne eine frühzeitige Festlegung möglich.
Nach 10 Jahren kann Ihr Kind die berufliche
Ausbildung wählen. Alle bei der Oberschule
genannten Möglichkeiten stehen Ihrem Kind
zur Verfügung. An einer Gesamtschule ist darüber hinaus grundsätzlich auch der Besuch
der gymnasialen Oberstufe möglich. Diese
Schulform führt allerdings – wie bisher üblich
– in 13 Jahren zum Abitur und der Bildungsgang dauert damit ein Jahr länger als am
Gymnasium.
앫 Berechtigung zum Besuch
der gymnasialen Oberstufe.
Voraussetzung für den Erhalt der jeweiligen
Abschlüsse sind entsprechende Leistungen in
der Jahrgangsstufe 10.
Die Gesamtschule
Was vermittelt die Gesamtschule?
Die Gesamtschule muss neben einer soliden
Grundbildung auch die vertiefte Bildung für alle
Schülerinnen und Schüler vermitteln, die eine
gymnasiale Oberstufe besuchen wollen. Deshalb wird an der Gesamtschule in Grund- und
Erweiterungskursen leistungsdifferenziert gearbeitet. Um den unterschiedlichen Neigungen
der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, können sie im Wahlpflichtbereich ab der
Jahrgangsstufe 7 zwischen einer zweiten
Fremdsprache, Naturwissenschaften oder dem
Bereich Wirtschaft – Arbeit – Technik wählen.
Wie wird das Lernen an der Gesamtschule organisiert?
Da die Gesamtschule ein Angebot für alleSchülerinnen und Schüler darstellt, sind die Ziele der
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unterschiedlichen Bildungsgänge in dieser Schulform gebündelt. Man spricht daher auch von einer „integrierten Schule“. Daraus ergibt sich eine
entsprechende Organisation des Unterrichts. Den
unterschiedlichen Lernvoraussetzungen wird in
einigen Fächern dadurch Rechnung getragen,
dass der Unterricht auf zwei verschiedenen
Anspruchsebenen (Fachleistungsdifferenzierung)
erteilt wird. So gibt es in diesen Fächern Grundkurse und Erweiterungskurse. Die Zahl der
Fächer, die leistungsdifferenziert unterrichtet werden, nimmt dabei langsam zu. In der Jahrgangsstufe 7 sind die Fächer Englisch und Mathematik
betroffen. Spätestens ab der Jahrgangsstufe 9
kommen die Fächer Deutsch sowie Chemie
und/oder Physik dazu. Das in Gesamtschulen übliche Punktesystem macht durch eine stärker
differenzierte Leistungsbewertung die Durchlässigkeit der hier gebündelten Systeme möglich.
Das Gymnasium
Worauf bereitet diese Schule vor?
Das Gymnasium bereitet die Schülerinnen
und Schüler mit dem Erwerb der allgemeinen
Hochschulreife am Ende der Jahrgangsstufe
12 auf ein anschließendes Studium an Hochschulen oder Universitäten vor.
Was vermittelt das Gymnasium?
Um die allgemeine Hochschulreife zu erreichen, ist der Unterricht bis zum Ende der Sekundarstufe I in allen Fächern auf die Leistungsanforderungen der vertieften allgemeinen Bildung ausgerichtet. Damit werden die
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Welche Abschlüsse werden erteilt?
An der Gesamtschule können je nach den erreichten Leistungen in der Jahrgangsstufe 10
folgende Abschlüsse und Berechtigung erworben werden:
앫 die Berechtigung zum Besuch der
gymnasialen Oberstufe,
앫 der Realschulabschluss/
die Fachoberschulreife (FOR),
앫 der erweiterte Hauptschulabschluss/die
erweiterte Berufsbildungsreife (EBR).
Nur die erstgenannte Berechtigung ermöglicht
eine Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe
der Gesamtschule. Die Gesamtschule bereitet
die Schülerinnen und Schüler somit auch auf
den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
(AHR) vor.
Schülerinnen und Schüler auf das Lernen in
der gymnasialen Oberstufe vorbereitet.
Wie wird das Lernen organisiert?
Bis zur Jahrgangsstufe 10 wird der Unterricht
in allen Fächern im Klassenverband erteilt.
Das Erlernen einer zweiten Fremdsprache ist
ab der Jahrgangsstufe 7 für alle Schülerinnen
und Schüler verpflichtend. Mit dem 12-jährigen
Bildungsgang zum Abitur sind die Unterrichtsinhalte gestrafft und komprimiert worden. Insbesondere ab der Jahrgangsstufe 9 steigt
daher die zeitliche Belastung für die Schülerinnen und Schüler, da die wöchentliche
Unterrichtsverpflichtung dann 34 und in der
Jahrgangsstufe 10 insgesamt 35 Stunden umfasst.
Welche Abschlüsse werden erteilt?
Mit erfolgreichem Absolvieren des Gymnasiums wird die allgemeine Hochschulreife
(AHR) erworben.
Beim Verlassen des Gymnasiums nach der
Jahrgangsstufe 10 können je nach Leistungen
auch hier die Abschlüsse Realschulabschluss/
Fachoberschulreife oder erweiterter Hauptschulabschluss/erweiterte Berufsbildungsreife
erworben werden.
Schulen in freier Trägerschaft
Auch im Land Brandenburg gibt es zahlreiche Schulen in freier Trägerschaft, die zur Vielfalt von
Bildungsgängen beitragen und den Schülerinnen und Schülern ein differenziertes Bildungsangebot eröffnen. Wenn Sie sich für eine Schule in freier Trägerschaft interessieren, sollten Sie sich
als Eltern insbesondere mit den folgenden Schwerpunkten auseinandersetzen:
앫 Welches pädagogische Konzept besitzt die Schule? Welche Inhalte sind Unterrichtsgegenstand?
앫 In welcher Höhe wird eine finanzielle Beteiligung von den Eltern erwartet?
앫 Welche Organisationsmodelle werden zugrunde gelegt? Gibt es zusätzliche Aufnahmevoraussetzungen und Abweichungen von den Versetzungsbestimmungen?
앫 Welche Mitwirkungsrechte und -pflichten besitzen Sie?
앫 Welche Abschlüsse können erworben werden?
Aus dem Namen der Ersatzschule geht hervor, welcher Schulform in öffentlicher Trägerschaft
diese Schule entspricht – Oberschule, Gymnasium oder Gesamtschule. Damit können Sie sich
hinsichtlich der Inhalte, der Organisation und der Abschlüsse an der Beschreibung der jeweiligen
Schulform orientieren. Wenn eine freie Schule den Status der anerkannten Ersatzschule besitzt,
darf sie die Abschlüsse selbst vergeben.
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Welche Schulform für mein Kind?
Wie Sie gesehen haben, trägt die Unterschiedlichkeit der Schulformen den unterschiedlichen Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler Rechnung und bereitet sie auf unterschiedliche berufliche Entwicklungen vor. Eine gute Schule
ist die Schule, in der Ihr Kind angemessen gefördert und gefordert wird. Auch sollten Sie
über den weiteren beruflichen Weg Ihres Kindes nachdenken und die folgenden Fragen
beantworten: Soll mein Kind nach der Jahrgangsstufe 10 einen Beruf erlernen? Könnte
es nach der Fachoberschule auch noch eine
Fachhochschule besuchen? Ist mein Kind für
wissenschaftliches Arbeiten geeignet? Möchte
und kann es ein mehrjähriges Studium absolvieren? Beachten Sie dabei auch, dass Ihre
Entscheidung nicht zwangsläufig eine bestimmte Entwicklung festlegt. Unser Bildungssystem ist durchlässig. Das bedeutet,
dass beispielsweise ein Oberschüler je nach
Interesse und Leistungen nach der Jahrgangsstufe 10 eine Berufsausbildung beginnen, eine Fachoberschule besuchen oder an
einer Gesamtschule bzw. einem beruflichen
Gymnasium sein Abitur ablegen und danach
ein Studium beginnen kann. An beruflichen
Gymnasien erhalten die Schüler schon frühzeitig
einen berufsbezogenen Unterricht. Berufsbezogene Schwerpunktfächer sind beispielsweise
Medien und Kommunikation, Technik oder Wirtschaft und Sozialwesen. Zusammenfassend
werden die weiterführenden beruflichen Wege
in der folgenden Übersicht verdeutlicht:
Die Anschlussmöglichkeiten für die weiterführenden Schulen (verkürzte Darstellung)
Oberschule
Gesamtschule
Berufsausbildung
Fachoberschule,
berufliches Gymnasium
Gymnasium
Beruf
Hochschule/Universität
Alle möglichen anschließenden Bildungsgänge
werden im Rahmen der beruflichen Orientierung
im Verlauf der Sekundarstufe I erläutert. Darüber
hinaus wird allen Schülerinnen und Schülern zu
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Beginn der Jahrgangsstufe 10 die Broschüre
„Nach dem zehnten Schuljahr“ zur Verfügung
gestellt. Wenn Sie sich inzwischen eine Vorstellung gemacht haben, welche Schulform am bes-
ten zu Ihrem Kind passt, sollten Sie sich im 3.
Schritt nach geeigneten Schulen dieser Schulform umsehen. Machen Sie sich gemeinsam mit
Ihrem Kind ein Bild über den Ort, an dem wichtige Entscheidungen für den beruflichen Lebensweg getroffen werden. Dabei können Ihnen
zunächst die Internetseiten des Brandenburgischen Bildungsservers mit ersten Informationen
weiterhelfen. Unter www.bildungsserver.berlinbrandenburg.de werden unter „Service“ alle
Schulporträts des Landes präsentiert. Diese
Schulporträts stellen nach verbindlichen Merkmalen ausgewählte statistische Daten und von
Schulen selbst aufbereitete Informationen bereit.
Für die Auswahl einer geeigneten Schule ist die
Internetseite zunächst sehr hilfreich. Um eine
endgültige Auswahlentscheidung treffen zu können, sollten Sie sich jedoch mindestens zwei infrage kommende Schulen angesehen haben.
Kriterien für die Wahl
der geeigneten Schule
Die folgende Liste zeigt Ihnen einige Kriterien
auf, die Sie in Ihrer Entscheidung für eine bestimmte Schule berücksichtigen sollten:
Checkliste
앫 Schulort
앫 Schulatmosphäre, Identifizierung der Schülerinnen und Schüler mit ihrer eigenen Schule
앫 individuelle Förderung
앫 fachliches Schulprofil (Wahlpflichtfächer,
Fremdsprachen, Arbeitsgemeinschaften,...)
앫 Ganztagsangebote
앫 besondere pädagogische Profile/Konzepte/
Beratungssysteme
앫 aktive Mitgestaltung durch Schülerschaft
und Eltern
앫 Außenkontakte, Vernetzung der Schule
앫 Zahl der Schülerinnen und Schüler mit
erfolgreichem Abschluss
Schritt 3: Schulbesuche
Schulort
Wie weit ist die Schule vom Wohnort entfernt? Welche Fahrverbindungen bestehen?
Welche Kosten entstehen für die Schülerbeförderung? Die Höhe der Elternanteile an den
Fahrtkosten richtet sich nach der Schülerbeförderungssatzung, die durch die Landkreise
und kreisfreien Städte festgelegt wurde. Informieren Sie sich dazu in der Schule!
Schulatmosphäre
Neben den wichtigen räumlichen Gegebenheiten spielen für die Schulatmosphäre weitere Aspekte eine wichtige Rolle, so z.B. die Identifikationen der Schülerinnen und Schüler, der Lehr-
kräfte, aber auch der Eltern mit ihrer Schule.
Diesbezügliche Hinweise bekommt man oft
schon bei einem Rundgang durch die Räumlichkeiten, z.B. durch ausgehängte Fotos, Dokumentationen oder Kunstwerke. Weitere Anhaltspunkte erhält man auch durch die Gestaltung
des Schulumfeldes. Fragen Sie bei Ihrem Rundgang durch die Schule die Schülerinnen und
Schüler, wie wohl sie sich in ihrer Schule fühlen.
Aufschlussreich ist ebenfalls, wie sich die Schule
am Tag der offenen Tür präsentiert. Welche
Schulveranstaltungen (z.B. Konzerte, Lesungen, Theaterstücke) finden außerhalb des normalen Schulalltags unter Beteiligung von Schülerinnen und Schülern, Lehrern, Eltern statt?
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Individuelle Förderung
Es ist Aufgabe aller Schulen, jede Schülerin und
jeden Schüler individuell zu fördern. Dazu ist eine individuelle Sicht auf die Schülerinnen und
Schüler notwendig, die ihre Besonderheiten, ihren Entwicklungsstand, ihre Stärken und
Schwächen in die Unterrichtsarbeit einbezieht.
Doch mit welchen Methoden und Organisationsformen gelingt es der Schule, dem Anspruch der
individuellen Förderung gerecht zu werden?
Fachliches Schulprofil
Die Schulen besitzen im Rahmen festgelegter
Grenzen hier durchaus eigene Spielräume. So
können sie bestimmte Wahlpflichtfächer einrichten. Informieren Sie sich, welche Wahlpflichtfächer Ihre Schule hat. Welche Fremdsprachen werden angeboten? Beachten Sie
auch, dass Sie im späteren Anmeldebogen
Angaben u.a. zu den Wahlpflichtfächern bzw.
Fremdsprachen machen müssen. Diese müssen Sie an der von Ihnen gewünschten Schule
erfragen (siehe auch Schritt 5; Anmeldebogen)
Welche Arbeitsgemeinschaften gibt es? Beteiligt sich die Schule an Wettbewerben?
Ganztagsangebote
In Schulen mit Ganztagsangeboten werden die
Schülerinnen und Schüler über den Unterricht hinaus von Lehrern bzw. außerschulischen Kooperationspartnern betreut. In der offenen Ganztagsschule findet die Betreuung nach dem Unterricht
statt, in der gebundenen Form werden die Betreuungsangebote in den Stundenplan eingebunden.
Die Betreuung umfasst die Hausaufgabenzeit
und Arbeitsgemeinschaften. Umfang und Qualität
dieser Angebote sind von Schule zu Schule unterschiedlich. Fragen Sie auch hier nach: Bietet
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die gewünschte Schule eine Ganztagsbetreuung
an? Welche Form wird angeboten? Wie sind die
Angebote ausgestaltet?
Besondere pädagogische Profile
Die Schulen haben zugleich Möglichkeiten, ihre
pädagogische Arbeit individuell zu strukturieren:
Wie ist eine Unterrichtswoche organisiert? Gibt
es Alternativen zum Unterricht im 45-MinutenTakt? Findet Projektunterricht statt, und wie ist er
organisiert? Gibt es Praxislernen? Mit welchen
Mitteln und Methoden fördert die Schule die
Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler?
Wie gehen die Schulleitung und Lehrkräfte mit
schwierigen Schülerinnen und Schülern um?
Aktive Mitgestaltung durch Schüler und Eltern
Wie schon im Punkt Schulatmosphäre angesprochen, haben die Schulen gesetzliche
Pflichten, aber auch darüber hinausgehende
Möglichkeiten, Eltern- und Schülerschaft aktiv
in die Organisation des Schulalltags einzubeziehen. Gibt es eine aktive Schülervertretung?
Gibt es eine Schülerzeitung? Welche Möglichkeiten haben Eltern, um auf den „Arbeitsplatz“
ihres Kindes Einfluss zu nehmen? Wie gelingt
eine schnelle Informationsvermittlung in der
jeweiligen Schule (Elternsprechtage, Zwischenzeugnisse, regelmäßige Elterngespräche)?
Außenkontakte
Außerschulische Partner können die Schulen in
ihrer Arbeit auf vielfältige Art und Weise unterstützen. Besitzt die Schule Kontakte zu solchen außerschulischen Partnern, und welche Partner unterstützen die gewünschte Schule? Welche Aktivitäten finden dadurch statt? Mit welchen Ländern/ Regionen bestehen Schüleraustauschmöglichkeiten?
Schritt 4: Das Grundschulgutachten
Inhalt und Ziel des Gutachtens
Für die Aufnahme in die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen sind gemäß §53
Abs.1 des Brandenburgischen Schulgesetzes
neben dem Wunsch der Eltern die Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen (Eignung) Ihres Kindes maßgebend. Die Eignung sowie eine Einschätzung der allgemeinen Entwicklung
Ihres Kindes werden im Grundschulgutachten
dokumentiert. Die Aussagen sollen insbesondere die Lern- und Leistungsentwicklung in
den Jahrgangsstufen 5 und 6 berücksichtigen
und in Übereinstimmung mit den Zeugnisnoten stehen. Mit dem Grundschulgutachten erhalten Sie als Eltern auch eine Empfehlung für
die weitere Schullaufbahn Ihres Kindes. Diese
Empfehlung bezieht sich auf einen der drei beschriebenen Bildungsgänge und wird von allen Lehrkräften, die Ihr Kind an der Grundschule unterrichtet haben, gemeinsam ausge-
sprochen. Bei der Wahl der Schulform muss
die Bildungsgangempfehlung eine wichtige
Rolle spielen. Das Grundschulgutachten mit
der Bildungsgangempfehlung ist u.a. ein wichtiges Kriterium zur Feststellung der Eignung
für den Besuch des Gymnasiums.
Bildungsgänge sind:
앫 der Bildungsgang zum Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife (EBR),
앫 der Bildungsgang zum Erwerb der Fachoberschulreife (FOR),
앫 der Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (AHR).
Die folgende Tabelle kennen Sie bereits. Sie ist
jetzt noch um die Abschlüsse ergänzt worden, die
in der jeweiligen Schulform erreicht werden können. Diese Abschlüsse sind die Grundlage für die
weiteren beruflichen Anschlussmöglichkeiten.
Die Anschlussmöglichkeiten für die weiterführenden Schulen (verkürzte Darstellung)
EBR/FOR
OR
EBR/F
FOR
FOR
R
Fachoberschule,
berufliches Gymnasium
Gymnasium
AH
Berufsausbildung
Gesamtschule
AHR
Oberschule
Beruf
Hochschule/Universität
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Die Mitwirkung der Eltern am Gutachten
Nach den Weihnachtsferien in der Jahrgangsstufe 6 und vor der Erarbeitung der Grundschulgutachten wird die Klassenlehrkraft mit
Ihnen ein individuelles Beratungsgespräch
fuhren. An diesem Gespräch können Ihr Kind
und Fachlehrkräfte Ihres Kindes teilnehmen.
Im Gespräch können Sie sich zu den aus Ihrer
Sicht spezifischen Neigungen und Fähigkeiten
Ihres Kindes äußern. Das Beratungsgespräch
wird protokolliert. Das Grundschulgutachten
wird nach diesem Gespräch erstellt und durch
die Klassenkonferenz beschlossen. Sie erhal-
ten es zusammen mit dem Anmeldeformular
zeitgleich mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse. Sollten Sie Bedenken gegen das
Grundschulgutachten haben, gibt Ihnen die
Schule Gelegenheit, diese Bedenken in einem
Gespräch zeitnah nach Ausgabe des Grundschulgutachtens und vor der Abgabe des
Anmeldeformulars zu erläutern, und ggf. wird
die Klassenkonferenz erneut zu Ihren vorgebrachten Bedenken beraten. Auch das Ergebnis dieses Gespräches wird protokolliert und
das Ergebnis der erneuten Beratung der Klassenkonferenz geht Ihnen schriftlich zu.
Schritt 5:
Anmeldung/Aufnahmeverfahren/Rückmeldung
Das Anmeldeformular
Das Anmeldeformular erhalten Sie zusammen
mit Kopien des Grundschulgutachtens und
des Halbjahreszeugnisses von der Grundschule. Bis spätestens zum angegebenen
Termin müssen Sie das Formular ausgefüllt an
die Grundschule zurückgegeben haben. In
das Formular können Sie zwei Schulen eintragen, an denen Ihr Kind den gewünschten
Bildungsgang belegen soll. Der Drittwunsch
muss nur eingetragen werden, wenn Ihr Kind
am Probeunterricht (siehe Eignungsfeststellung an Gymnasien) teilnimmt und die ersten beiden Wünsche auf ein Gymnasium
bezogen waren. Die Grundschule übergibt
die Anmeldeunterlagen dem zuständigen
staatlichen Schulamt, das sie anschließend an
die im Erstwunsch genannte Schule weiterleitet. Sofern die Aufnahme an dieser Schule
nicht möglich ist, werden die Anmeldeunterla12
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gen an die Zweitwunschschule geschickt. Die
Schulen dürfen bei Übernachfrage den Zweitwunsch nicht mit anderen Maßstäben messen
als den Erstwunsch. (Anmeldeformular siehe
Seite 14)
Das Aufnahmeverfahren
Das Aufnahmeverfahren unterscheidet sich in
den drei Schulformen. An Oberschulen und
Gesamtschulen müssen im Rahmen vorhandener Kapazitäten alle Schülerinnen und
Schüler aufgenommen werden. Nur wenn
mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze vorhanden sind, muss ein Auswahlverfahren
durchgeführt werden.
Eignungsfeststellung an Gymnasien
Die Eignung eines Kindes für den sechsjährigen Bildungsgang an einem Gymnasium ist
durch eine bestandene Eignungsprüfung
nachzuweisen. Eine Eignungsprüfung ist dann
nicht notwendig, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
앫 Im Grundschulgutachten ist die Bildungsgangempfehlung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (AHR) vermerkt worden.
(siehe Schritt 4)
앫 Der Zahlenwert der Noten der Fächer Mathematik, Deutsch und der ersten Fremdsprache
im Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6
hat maximal den Wert von sieben.
Das heißt, dass einerseits alle Schülerinnen und
Schüler, die eine FOR oder eine EBR-Empfehlung im Grundschulgutachten erhalten haben,
an einer Eignungsprüfung teilnehmen müssen.
Diese Verpflichtung trifft andererseits auch auf
alle Schülerinnen und Schüler zu, die zwar eine
AHR-Empfehlung haben, aber auch eine höhere
Notensumme als sieben in den genannten Fächern erhalten haben. Beachten Sie, dass alle
Schülerinnen und Schüler, die an einer Eignungsprüfung teilnehmen, im Anmeldebogen einen Drittwunsch für eine Gesamtschule bzw.
Oberschule angeben sollten. Das ist aber nur
notwendig, wenn die ersten beiden Wünsche
sich ausschließlich auf Gymnasien bezogen haben. Nur so kann im Falle eines Nichtbestehens
der Prüfung eine gewünschte Schule zugeordnet werden. Die Eignungsprüfung wird an speziell ausgewählten Schulen in Form eines Probeunterrichts durchgeführt und von einer vom
staatlichen Schulamt berufenen Kommission,
bestehend aus einer Grundschullehrkraft und
zwei Gymnasiallehrkräften, geleitet und ausgewertet. Der Probeunterricht findet an zwei Tagen
mit jeweils 5 Stunden statt. Der Unterricht konzentriert sich dabei auf die Fächer Deutsch und
Mathematik und erfolgt auf der Grundlage der
Anforderungen und Inhalte der Rahmenlehrpläne der Grundschulen. Die Unterrichtseinheiten
einschließlich integrierter Tests werden einheitlich vom Ministerium für Bildung, Jugend und
Sport vorgegeben. Mit dem Ergebnis des Probeunterrichts wird abschließend über die Eignung der Schülerinnen und Schüler für den Besuch an einem Gymnasium entschieden.
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Anmeldeformular
Hinweis: Zum Ausfüllen des Fragebogens
müssen Sie einige schulische Besonderheiten kennen. Deshalb ist ein Besuch an
zwei Schulen unumgänglich.
Gewünschter Bildungsgang
Welchen Abschluss soll Ihr Kind erreichen?
Beachten Sie die beruflichen Anschlussmöglichkeiten in Schritt 4.
Gewünschte Schule
Sie sollten hier zwei Schulen eintragen,
die Sie und Ihr Kind überzeugt haben.
Beachten Sie die Übereinstimmung zum
gewünschten Bildungsgang.
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Anmeldeformular
Nur eintragen, wenn Ihr Kind am Probeunterricht teilnehmen muss und im Erst- und
Zweitwunsch nur Gymnasium genannt hat.
Angaben zur gewünschten Oberschule
Welche Form nutzt die von Ihnen gewünschte Oberschule? Sollten Erstwunsch und
Zweitwunsch unterschiedlich sein, kreuzen
Sie die Form an, die Ihre erstgewünschte
Oberschule besitzt.
Angaben zum Wahlpflichtfach Jahrgangsstufe 7
Kreuzen Sie das Fach an, das Ihr Kind an
der gewünschten Schule belegen kann.
Nicht alle Fächer werden von jeder Schule
angeboten. Erkundigen Sie sich.
Gewünschte zweite Fremdsprache
Tragen Sie die Sprache ein, die Ihr Kind an
der gewünschten Schule belegen kann.
Nicht alle Sprachen werden von jeder
Schule angeboten. Erkundigen Sie sich.
Ein Geschwisterkind in der gewünschten Schule ist ein besonderer Grund. Ein Härtefall
entsteht z. B., wenn durch eine Behinderung nur diese Schule erreichbar ist.
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Die Rückmeldung
Im Juni 2014 erhalten Sie von der weiterführenden Schule, an der Ihr Kind aufgenommen wurde,
eine Bestätigung. In der Regel lädt man Sie gleich
gleich zu einem ersten Elternabend in die Schule
ein. Wenn beide Wunsche, die Sie auf dem Anmeldeformular angegeben haben, nicht erfullt
werden können, erhalten Sie über das staatliche
Schulamt eine Angebotsliste fur weitere Schulen.
Besuchen Sie nun auch diese Schulen (Checkliste mitnehmen), und treffen Sie anschließend gemeinsam mit Ihrem Kind die Wahl.
Was tun bei Problemen nach der Schulwahl?
Sollten Sie erkennen, dass Ihr Kind trotz der intensiven Prufungen im Vorfeld in der Schule der
gewählten Schulform nicht klarkommt oder aber
sich leistungsmäßig überdurchschnittlich gut
entwickelt hat, besteht immer noch die Möglichkeit eines Schulformwechsels. So können beispielsweise leistungsstarke Oberschüler bis zur
Jahrgangsstufe 8 an ein Gymnasium wechseln,
da bis zu dieser Jahrgangsstufe noch sehr ähnliche Stoffinhalte an beiden Schulformen behandelt werden und auch die Zahl der Unterrichts16
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stunden in den Fächern weitestgehend gleich
ist. Im umgekehrten Fall können Gymnasiasten,
die die Versetzung nicht erreichen, je nach den
erreichten Leistungen nach den Sommerferien
an eine Gesamt- oder Oberschule querversetzt
werden, sodass sie an der neuen Schulform die
Jahrgangsstufe nicht wiederholen müssen. Mit
diesen Regelungen ist sichergestellt, dass die
Schulwahl nach der Jahrgangsstufe 6 noch nicht
endgültig sein muss, die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen ist gegeben.
Ein wichtiger Hinweis zum Schluss
Liebe Eltern, Sie können Ihrem Kind mit einer
gut durchdachten Wahl der weiterfuhrenden
Schule einen guten Start in die Zukunft ermöglichen. Ebenso wichtig fur den späteren Erfolg Ihres Kindes ist aber, dass Sie es auch in der neuen Schule mit Ihrer Aufmerksamkeit, Ihrer Unterstutzung und Ihrem Ansporn begleiten. Gute
schulische Leistungen sind fur viele Kinder ein
Ergebnis harter Arbeit. Helfen Sie Ihrem Kind,
seine Möglichkeiten zu nutzen! Wenn Schule,
Eltern und Kinder gemeinsam am Erfolg arbeiten, wird Ihrem Kind die neue Etappe gelingen.
Adressen der staatlichen Schulämter
Adressen der staatlichen Schulämter
Zuständigkeit
Staatliches Schulamt Cottbus
Blechenstraße 1
03046 Cottbus
Tel.: 0355/4866-0
Fax: 0355/4866-199
Landkreise Elbe-Elster,
Oberspreewald-Lausitz,
Spree-Neiße;
kreisfreie Stadt Cottbus
Staatliches Schulamt Brandenburg a. d. Havel
Magdeburger Str. 45
14770 Brandenburg a. d. Havel
Tel.: 03381/397-400
Fax: 03381/397-444
Landkreise Havelland,
Potsdam-Mittelmark;
kreisfreie Städte
Brandenburg a. d. Havel,
Potsdam
Staatliches Schulamt Eberswalde
Tramper Chaussee 6
16225 Eberswalde
Tel.: 03334/660-100
Fax: 03334/660-199
Landkreise Barnim,
Uckermark
Staatliches Schulamt Perleberg
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
Tel.: 03876/713-8100
Fax: 03876/713-8185
Landkreise Oberhavel,
Ostprignitz-Ruppin,
Prignitz
Staatliches Schulamt Frankfurt (Oder)
Gerhard-Neumann-Str. 3
15236 Frankfurt (Oder)
Tel.: 0335/5210-400
Fax: 0335/5210-411
Landkreise Märkisch-Oderland,
Oder-Spree;
kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)
Staatliches Schulamt Wunsdorf
Hauptallee 116/7
15806 Zossen
Tel.: 033702/7-2701
Fax: 033702/7-2721
Landkreise
Dahme-Spreewald,
Teltow-Fläming
Ministerium für Bildung,
Jugend und Sport
des Landes Brandenburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Telefon: 0331/866-3521
Fax: 0331/866 35 24
E-Mail: poststelle@mbjs.brandenburg.de
Internet: www.mbjs.brandenburg.de
Fotos: Andreas Simon und Göran Gnaudschun
Druck: GS Druck und Medien GmbH
Juli 2013