Wie weiter nach der Grundschule? - Ministerium für Bildung, Jugend
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Wie weiter nach der Grundschule? - Ministerium für Bildung, Jugend
WEGWEISER Für Eltern, Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 6 Liebe Eltern, in Kürze wird Ihr Kind die Jahrgangsstufe 6 an der Grundschule besuchen – es wird das letzte Jahr sein, in dem alle Kinder gemeinsam in einer Klasse lernen. Wahrscheinlich haben Sie sich schon die Frage gestellt, wie es nach der Grundschule weitergehen wird – und vermutlich haben Sie auch mit Ihrem Kind schon darüber gesprochen. Das ist eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen. Mit dieser Broschüre wollen wir Ihnen dabei helfen, für Ihr Kind die richtige Schule zu finden, um den neuen Lernabschnitt möglichst erfolgreich beginnen zu können. Sie werden es aus den Medien wissen: Unsere Wirtschaft sucht künftig in großem Ausmaß Fachkräfte. Das bedeutet für unsere Kinder gute Zukunftsaussichten. Gleichzeitig müssen wir unseren Kindern aber vermitteln, dass ihnen der Erfolg nicht in den Schoß fallen wird – ihre Chancen werden sie umso besser nutzen können, je besser ihre schulischen Leistungen sind. Bildung und Wissen spielen in unserer Gesellschaft eine immer größere Rolle. Darum ist so wichtig, die richtige weiterführende Schule zu finden – das soll eine Schule sein, in der sich Ihr Kind wohlfühlt und in der es seinem Leistungsvermögen entsprechend gefördert und gefordert wird. Darum lohnt es sich auch, heute ausreichende Mühe auf die Auswahl der weiterführenden Schule zu verwenden – die Mühe, die Sie sich heute mit Ihrem Kind machen, sichert seine Entwicklungsmöglichkeiten. Die Lehrerinnen und Lehrer Ihres Kindes in der Grundschule werden Sie bei der Entscheidung für die richtige Schulform beraten und unterstützen. Nutzen Sie bitte diese Beratungsangebote und die Informationen, die Sie in diesem Heft finden. Vor allem aber lege ich Ihnen ans Herz, sich die weiterführenden Schulen in Ihrer Umgebung mit Ihrem Kind anzusehen und sich selbst einen Eindruck zu verschaffen. Dann bin ich sicher: Sie werden die richtige Entscheidung treffen können. Dafür wünsche ich Ihnen und Ihrem Kind alles Gute. Dr. Martina Münch Ministerin für Bildung, Jugend und Sport JAHRGANGSSTUFE 6 1 In 5 Schritten in die neue Schule 1. Schritt: Die Erstberatung In einer Elternversammlung im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 6 informiert Sie die Grundschule über alle Aspekte des Übergangsverfahrens. Darüber hinaus sind die Schulen aber auch auf eine individuelle Erstberatung vorbereitet. 2. Schritt: Die Wahl der Schulform Welche Schulform ist die richtige für mein Kind? Setzen Sie sich bitte auch mit Ihrem Kind über diese Frage auseinander und versuchen Sie, gemeinsam eine Antwort zu finden! 3. Schritt: Schulbesuche Informieren Sie sich auf dem Bildungsserver des Landes Brandenburg über geeignete Schulen, und besuchen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind mehrere Schulen. Nur so können Sie eine passgenaue Schule finden! Bitte lassen Sie diese Möglichkeit nicht aus! Die Schulen besitzen unterschiedliche Profilierungen in Wann? August September Oktober November Dezember Januar Februar Februar April Mai/Juni 2 fachlicher und pädagogischer Hinsicht. Nutzen Sie mit Ihrem Kind die Möglichkeiten von Besichtigungsangeboten vor Ort! 4. Schritt: Das Grundschulgutachten Das Grundschulgutachten ist eine Grundlage für die Aufnahme an der weiterführenden Schule. Daher wird es vor der abschließenden Beratung der Klassenkonferenz mit Ihnen in einem individuellen Elterngespräch eingehend besprochen. 5. Schritt: Das Anmeldeverfahren/ Aufnahmeverfahren/Rückmeldung Nach Ihrer Entscheidung für eine weiterführende Schule müssen Sie ein Anmeldeformular ausfüllen und gemeinsam mit dem unterschriebenen Grundschulgutachten in der Grundschule abgeben. Über das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens informiert Sie das zuständige staatliche Schulamt. Was? Wer ? 2 Wahl der Schulform 3 Schulbesuche Eltern, Schüler 4 Grundschulgutachten Klassenlehrkraft, Eltern, Klassenkonferenz Eltern, Grundschule 1 Erstberatung (Gespräche mit neuem Schulleiter, Hospitationsangebote, Schnupperstunden, Tag der offenen Tür) 5 Anmeldeverfahren Aufnahmeverfahren Rückmeldung JAHRGANGSSTUFE 6 Grundschule, Eltern weiterführende Schule oder staatliches Schulamt Schritt 1: Die Erstberatung Jede Grundschule führt im ersten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 6 einen Elterninformationsabend zu den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I durch. Hier werden Sie über die einzelnen Schritte für die Suche nach einer weiterführenden Schule für Ihr Kind informiert. Gleichzeitig erhalten Sie Informationen über die Bildungsgänge, Schulformen und Abschlüsse, die Besonderheiten in der Fremdsprachenfolge, die Bedeutung der zentralen Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 6 und über grundsätzliche sowie schulformspezifische Regelungen der Aufnahme in eine weiterführende allgemeinbildende Schule. Nutzen Sie auch die individuellen Beratungsangebote der Grundschule! Die Lehrkräfte in der Grundschule kennen Ihr Kind gut und können Ihnen durch ihre Einschätzung weiterhelfen. In jedem Fall werden Sie von der Klassenlehrkraft Ihres Kindes im Zusammenhang mit der Erstellung des Grundschulgutachtens zu einem individuellen Elterngespräch eingeladen (siehe auch Schritt 4). Schritt 2: Die Wahl der Schulform Die drei verschiedenen weiterführenden Schulformen im Land Brandenburg sind die Oberschule, die Gesamtschule und das Gymnasium. Sie richten sich vor allem an den späteren be- ruflichen Zielen aus und bereiten Ihr Kind auf den Übergang in eine Berufsausbildung oder/ und auf ein Studium vor. Die weiterführenden allgemeinbildenden Schulformen auf einen Blick: Oberschule Gesamtschule Alle Schulformen verfolgen vier grundlegende einheitliche Ziele: 앫 Anschlussfähigkeit für nachfolgende Bildungsgänge, 앫 die Fähigkeit zum lebenslangen Lernen, 앫 Mitbestimmungs- und Teilhabefähigkeit, 앫 Ausbildungsfähigkeit. Gymnasium Die Schulformen haben darüber hinaus folgende Gemeinsamkeiten: 앫 Sie führen am Ende der Jahrgangsstufe 10 Prüfungen durch, 앫 sie vergeben Abschlüsse nach der Jahrgangsstufe 10, 앫 sie unterrichten nach gemeinsamen Rahmenlehrplänen. Die drei Schulformen haben aber auch Unterschiede: Die nachfolgenden Beschreibungen sollen Ihnen helfen, diese Unterschiede zu erkennen. JAHRGANGSSTUFE 6 3 Die Oberschule Worauf bereitet diese Schule vor? Wenn Ihr Kind eine Berufsausbildung nach der Jahrgangsstufe 10 anstrebt oder an eine Fachoberschule gehen möchte, um später an einer Hochschule zu studieren, dann ist die Oberschule die richtige Schulform. Leistungsstarke Oberschulabsolventen können auch direkt nach der Jahrgangsstufe 10 an einem beruflichen Gymnasium das Abitur mit beruflichem Schwerpunkt oder das Abitur an einer Gesamtschule ablegen. Berufsbezogene Schwerpunktfächer sind beispielsweise Medien und Kommunkation, Technik oder Wirtschaft und Sozialwesen. Was vermittelt die Oberschule? Die Oberschule hat die Aufgabe, neben einer gesicherten Grundbildung die Stärken und Begabungen der ihr anvertrauten Schülerinnen und Schüler zu fördern, aber auch Hilfe bei Lernschwierigkeiten zu leisten. Besondere Aufgabe der Oberschule ist die Vermittlung von Qualifikationen und Kompetenzen für die spätere berufliche Entwicklung. Der Praxisbezug des Lernens hat damit einen hohen Stellenwert. Um diesen Aufgaben gerecht werden zu kön- nen, ist der Unterricht in den Fächern und Lernbereichen auf grundlegende bzw. erweiterte Anforderungen ausgerichtet. Für unterschiedliche Neigungen der Schülerinnen und Schüler stehen im Wahlpflichtbereich ab der Jahrgangsstufe 7 der Lernbereich Naturwissenschaften, der Bereich Wirtschaft – Arbeit – Technik oder eine zweite Fremdsprache zur Wahl. Wie wird das Lernen an der Oberschule organisiert? Die Oberschulen können ihre Unterrichtsorganisation in einem bestimmten Rahmen selbst festlegen. So gibt es Oberschulen, die ihre Schülerinnen und Schüler nach dem von ihnen angestrebten Abschluss in Klassen zusammenfassen (kooperativ organisierte Oberschule), sowie Oberschulen, die in einigen Fächern ein Kurssystem mit zwei Niveaustufen nutzen (integrativ organisierte Oberschule). Neben diesen Grundformen gibt es darüber hinaus verschiedene Variationen des Systems. Lassen Sie sich in Ihrer Oberschule erklären, nach welchem System die Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden (siehe Schritt 3)! Die kooperativ organisierte Oberschule bildet zum zweiten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 7 bildungsgang- und damit abschlussbezogene Klassen. Jede Klasse ist damit einem festgelegten Abschluss zugeordnet. In der EBR-Klasse erfolgt der Unterricht in allen Fächern auf dem Niveau der grundlegenden Bildung. In der FOR-Klasse wird der Unterricht auf dem Niveau der erweiterten Bildung durchgeführt. 4 JAHRGANGSSTUFE 6 Die integrativ organisierte Oberschule bildet bildungsgangübergreifende Klassen. Die Schülerinnen und Schüler werden in einigen Fächern in Kursen nach ihrem jeweiligen Leistungsstand (Fachleistungsdifferenzierung) unterrichtet. Dabei gibt es Kurse auf dem Niveau der grundlegenden Bildung (A-Kurs) sowie Kurse auf dem Niveau der erweiterten Bildung (B-Kurs). Für den Abschluss FOR müssen in der Jahrgangsstufe 10 mindestens zwei BKurse belegt werden. Welche Abschlüsse werden erteilt? Folgende Abschlüsse und Berechtigung können an der Oberschule erworben werden: 앫 der Realschulabschluss/die Fachoberschulreife (FOR), 앫 der erweiterte Hauptschulabschluss/die erweiterte Berufsbildungsreife (EBR), Worauf bereitet diese Schule vor? Die Gesamtschule bereitet auf alle bisher schon genannten Abschlüsse vor. Sie ist besonders geeignet, wenn Sie und Ihr Kind sich noch nicht sicher sind, ob eine Berufsausbildung oder lieber das Abitur angestrebt werden soll. Beide Wege sind an der Gesamtschule ohne eine frühzeitige Festlegung möglich. Nach 10 Jahren kann Ihr Kind die berufliche Ausbildung wählen. Alle bei der Oberschule genannten Möglichkeiten stehen Ihrem Kind zur Verfügung. An einer Gesamtschule ist darüber hinaus grundsätzlich auch der Besuch der gymnasialen Oberstufe möglich. Diese Schulform führt allerdings – wie bisher üblich – in 13 Jahren zum Abitur und der Bildungsgang dauert damit ein Jahr länger als am Gymnasium. 앫 Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Voraussetzung für den Erhalt der jeweiligen Abschlüsse sind entsprechende Leistungen in der Jahrgangsstufe 10. Die Gesamtschule Was vermittelt die Gesamtschule? Die Gesamtschule muss neben einer soliden Grundbildung auch die vertiefte Bildung für alle Schülerinnen und Schüler vermitteln, die eine gymnasiale Oberstufe besuchen wollen. Deshalb wird an der Gesamtschule in Grund- und Erweiterungskursen leistungsdifferenziert gearbeitet. Um den unterschiedlichen Neigungen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, können sie im Wahlpflichtbereich ab der Jahrgangsstufe 7 zwischen einer zweiten Fremdsprache, Naturwissenschaften oder dem Bereich Wirtschaft – Arbeit – Technik wählen. Wie wird das Lernen an der Gesamtschule organisiert? Da die Gesamtschule ein Angebot für alleSchülerinnen und Schüler darstellt, sind die Ziele der JAHRGANGSSTUFE 6 5 unterschiedlichen Bildungsgänge in dieser Schulform gebündelt. Man spricht daher auch von einer „integrierten Schule“. Daraus ergibt sich eine entsprechende Organisation des Unterrichts. Den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen wird in einigen Fächern dadurch Rechnung getragen, dass der Unterricht auf zwei verschiedenen Anspruchsebenen (Fachleistungsdifferenzierung) erteilt wird. So gibt es in diesen Fächern Grundkurse und Erweiterungskurse. Die Zahl der Fächer, die leistungsdifferenziert unterrichtet werden, nimmt dabei langsam zu. In der Jahrgangsstufe 7 sind die Fächer Englisch und Mathematik betroffen. Spätestens ab der Jahrgangsstufe 9 kommen die Fächer Deutsch sowie Chemie und/oder Physik dazu. Das in Gesamtschulen übliche Punktesystem macht durch eine stärker differenzierte Leistungsbewertung die Durchlässigkeit der hier gebündelten Systeme möglich. Das Gymnasium Worauf bereitet diese Schule vor? Das Gymnasium bereitet die Schülerinnen und Schüler mit dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife am Ende der Jahrgangsstufe 12 auf ein anschließendes Studium an Hochschulen oder Universitäten vor. Was vermittelt das Gymnasium? Um die allgemeine Hochschulreife zu erreichen, ist der Unterricht bis zum Ende der Sekundarstufe I in allen Fächern auf die Leistungsanforderungen der vertieften allgemeinen Bildung ausgerichtet. Damit werden die 6 JAHRGANGSSTUFE 6 Welche Abschlüsse werden erteilt? An der Gesamtschule können je nach den erreichten Leistungen in der Jahrgangsstufe 10 folgende Abschlüsse und Berechtigung erworben werden: 앫 die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, 앫 der Realschulabschluss/ die Fachoberschulreife (FOR), 앫 der erweiterte Hauptschulabschluss/die erweiterte Berufsbildungsreife (EBR). Nur die erstgenannte Berechtigung ermöglicht eine Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe der Gesamtschule. Die Gesamtschule bereitet die Schülerinnen und Schüler somit auch auf den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (AHR) vor. Schülerinnen und Schüler auf das Lernen in der gymnasialen Oberstufe vorbereitet. Wie wird das Lernen organisiert? Bis zur Jahrgangsstufe 10 wird der Unterricht in allen Fächern im Klassenverband erteilt. Das Erlernen einer zweiten Fremdsprache ist ab der Jahrgangsstufe 7 für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Mit dem 12-jährigen Bildungsgang zum Abitur sind die Unterrichtsinhalte gestrafft und komprimiert worden. Insbesondere ab der Jahrgangsstufe 9 steigt daher die zeitliche Belastung für die Schülerinnen und Schüler, da die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung dann 34 und in der Jahrgangsstufe 10 insgesamt 35 Stunden umfasst. Welche Abschlüsse werden erteilt? Mit erfolgreichem Absolvieren des Gymnasiums wird die allgemeine Hochschulreife (AHR) erworben. Beim Verlassen des Gymnasiums nach der Jahrgangsstufe 10 können je nach Leistungen auch hier die Abschlüsse Realschulabschluss/ Fachoberschulreife oder erweiterter Hauptschulabschluss/erweiterte Berufsbildungsreife erworben werden. Schulen in freier Trägerschaft Auch im Land Brandenburg gibt es zahlreiche Schulen in freier Trägerschaft, die zur Vielfalt von Bildungsgängen beitragen und den Schülerinnen und Schülern ein differenziertes Bildungsangebot eröffnen. Wenn Sie sich für eine Schule in freier Trägerschaft interessieren, sollten Sie sich als Eltern insbesondere mit den folgenden Schwerpunkten auseinandersetzen: 앫 Welches pädagogische Konzept besitzt die Schule? Welche Inhalte sind Unterrichtsgegenstand? 앫 In welcher Höhe wird eine finanzielle Beteiligung von den Eltern erwartet? 앫 Welche Organisationsmodelle werden zugrunde gelegt? Gibt es zusätzliche Aufnahmevoraussetzungen und Abweichungen von den Versetzungsbestimmungen? 앫 Welche Mitwirkungsrechte und -pflichten besitzen Sie? 앫 Welche Abschlüsse können erworben werden? Aus dem Namen der Ersatzschule geht hervor, welcher Schulform in öffentlicher Trägerschaft diese Schule entspricht – Oberschule, Gymnasium oder Gesamtschule. Damit können Sie sich hinsichtlich der Inhalte, der Organisation und der Abschlüsse an der Beschreibung der jeweiligen Schulform orientieren. Wenn eine freie Schule den Status der anerkannten Ersatzschule besitzt, darf sie die Abschlüsse selbst vergeben. JAHRGANGSSTUFE 6 7 Welche Schulform für mein Kind? Wie Sie gesehen haben, trägt die Unterschiedlichkeit der Schulformen den unterschiedlichen Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler Rechnung und bereitet sie auf unterschiedliche berufliche Entwicklungen vor. Eine gute Schule ist die Schule, in der Ihr Kind angemessen gefördert und gefordert wird. Auch sollten Sie über den weiteren beruflichen Weg Ihres Kindes nachdenken und die folgenden Fragen beantworten: Soll mein Kind nach der Jahrgangsstufe 10 einen Beruf erlernen? Könnte es nach der Fachoberschule auch noch eine Fachhochschule besuchen? Ist mein Kind für wissenschaftliches Arbeiten geeignet? Möchte und kann es ein mehrjähriges Studium absolvieren? Beachten Sie dabei auch, dass Ihre Entscheidung nicht zwangsläufig eine bestimmte Entwicklung festlegt. Unser Bildungssystem ist durchlässig. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Oberschüler je nach Interesse und Leistungen nach der Jahrgangsstufe 10 eine Berufsausbildung beginnen, eine Fachoberschule besuchen oder an einer Gesamtschule bzw. einem beruflichen Gymnasium sein Abitur ablegen und danach ein Studium beginnen kann. An beruflichen Gymnasien erhalten die Schüler schon frühzeitig einen berufsbezogenen Unterricht. Berufsbezogene Schwerpunktfächer sind beispielsweise Medien und Kommunikation, Technik oder Wirtschaft und Sozialwesen. Zusammenfassend werden die weiterführenden beruflichen Wege in der folgenden Übersicht verdeutlicht: Die Anschlussmöglichkeiten für die weiterführenden Schulen (verkürzte Darstellung) Oberschule Gesamtschule Berufsausbildung Fachoberschule, berufliches Gymnasium Gymnasium Beruf Hochschule/Universität Alle möglichen anschließenden Bildungsgänge werden im Rahmen der beruflichen Orientierung im Verlauf der Sekundarstufe I erläutert. Darüber hinaus wird allen Schülerinnen und Schülern zu 8 JAHRGANGSSTUFE 6 Beginn der Jahrgangsstufe 10 die Broschüre „Nach dem zehnten Schuljahr“ zur Verfügung gestellt. Wenn Sie sich inzwischen eine Vorstellung gemacht haben, welche Schulform am bes- ten zu Ihrem Kind passt, sollten Sie sich im 3. Schritt nach geeigneten Schulen dieser Schulform umsehen. Machen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind ein Bild über den Ort, an dem wichtige Entscheidungen für den beruflichen Lebensweg getroffen werden. Dabei können Ihnen zunächst die Internetseiten des Brandenburgischen Bildungsservers mit ersten Informationen weiterhelfen. Unter www.bildungsserver.berlinbrandenburg.de werden unter „Service“ alle Schulporträts des Landes präsentiert. Diese Schulporträts stellen nach verbindlichen Merkmalen ausgewählte statistische Daten und von Schulen selbst aufbereitete Informationen bereit. Für die Auswahl einer geeigneten Schule ist die Internetseite zunächst sehr hilfreich. Um eine endgültige Auswahlentscheidung treffen zu können, sollten Sie sich jedoch mindestens zwei infrage kommende Schulen angesehen haben. Kriterien für die Wahl der geeigneten Schule Die folgende Liste zeigt Ihnen einige Kriterien auf, die Sie in Ihrer Entscheidung für eine bestimmte Schule berücksichtigen sollten: Checkliste 앫 Schulort 앫 Schulatmosphäre, Identifizierung der Schülerinnen und Schüler mit ihrer eigenen Schule 앫 individuelle Förderung 앫 fachliches Schulprofil (Wahlpflichtfächer, Fremdsprachen, Arbeitsgemeinschaften,...) 앫 Ganztagsangebote 앫 besondere pädagogische Profile/Konzepte/ Beratungssysteme 앫 aktive Mitgestaltung durch Schülerschaft und Eltern 앫 Außenkontakte, Vernetzung der Schule 앫 Zahl der Schülerinnen und Schüler mit erfolgreichem Abschluss Schritt 3: Schulbesuche Schulort Wie weit ist die Schule vom Wohnort entfernt? Welche Fahrverbindungen bestehen? Welche Kosten entstehen für die Schülerbeförderung? Die Höhe der Elternanteile an den Fahrtkosten richtet sich nach der Schülerbeförderungssatzung, die durch die Landkreise und kreisfreien Städte festgelegt wurde. Informieren Sie sich dazu in der Schule! Schulatmosphäre Neben den wichtigen räumlichen Gegebenheiten spielen für die Schulatmosphäre weitere Aspekte eine wichtige Rolle, so z.B. die Identifikationen der Schülerinnen und Schüler, der Lehr- kräfte, aber auch der Eltern mit ihrer Schule. Diesbezügliche Hinweise bekommt man oft schon bei einem Rundgang durch die Räumlichkeiten, z.B. durch ausgehängte Fotos, Dokumentationen oder Kunstwerke. Weitere Anhaltspunkte erhält man auch durch die Gestaltung des Schulumfeldes. Fragen Sie bei Ihrem Rundgang durch die Schule die Schülerinnen und Schüler, wie wohl sie sich in ihrer Schule fühlen. Aufschlussreich ist ebenfalls, wie sich die Schule am Tag der offenen Tür präsentiert. Welche Schulveranstaltungen (z.B. Konzerte, Lesungen, Theaterstücke) finden außerhalb des normalen Schulalltags unter Beteiligung von Schülerinnen und Schülern, Lehrern, Eltern statt? JAHRGANGSSTUFE 6 9 Individuelle Förderung Es ist Aufgabe aller Schulen, jede Schülerin und jeden Schüler individuell zu fördern. Dazu ist eine individuelle Sicht auf die Schülerinnen und Schüler notwendig, die ihre Besonderheiten, ihren Entwicklungsstand, ihre Stärken und Schwächen in die Unterrichtsarbeit einbezieht. Doch mit welchen Methoden und Organisationsformen gelingt es der Schule, dem Anspruch der individuellen Förderung gerecht zu werden? Fachliches Schulprofil Die Schulen besitzen im Rahmen festgelegter Grenzen hier durchaus eigene Spielräume. So können sie bestimmte Wahlpflichtfächer einrichten. Informieren Sie sich, welche Wahlpflichtfächer Ihre Schule hat. Welche Fremdsprachen werden angeboten? Beachten Sie auch, dass Sie im späteren Anmeldebogen Angaben u.a. zu den Wahlpflichtfächern bzw. Fremdsprachen machen müssen. Diese müssen Sie an der von Ihnen gewünschten Schule erfragen (siehe auch Schritt 5; Anmeldebogen) Welche Arbeitsgemeinschaften gibt es? Beteiligt sich die Schule an Wettbewerben? Ganztagsangebote In Schulen mit Ganztagsangeboten werden die Schülerinnen und Schüler über den Unterricht hinaus von Lehrern bzw. außerschulischen Kooperationspartnern betreut. In der offenen Ganztagsschule findet die Betreuung nach dem Unterricht statt, in der gebundenen Form werden die Betreuungsangebote in den Stundenplan eingebunden. Die Betreuung umfasst die Hausaufgabenzeit und Arbeitsgemeinschaften. Umfang und Qualität dieser Angebote sind von Schule zu Schule unterschiedlich. Fragen Sie auch hier nach: Bietet 10 JAHRGANGSSTUFE 6 die gewünschte Schule eine Ganztagsbetreuung an? Welche Form wird angeboten? Wie sind die Angebote ausgestaltet? Besondere pädagogische Profile Die Schulen haben zugleich Möglichkeiten, ihre pädagogische Arbeit individuell zu strukturieren: Wie ist eine Unterrichtswoche organisiert? Gibt es Alternativen zum Unterricht im 45-MinutenTakt? Findet Projektunterricht statt, und wie ist er organisiert? Gibt es Praxislernen? Mit welchen Mitteln und Methoden fördert die Schule die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler? Wie gehen die Schulleitung und Lehrkräfte mit schwierigen Schülerinnen und Schülern um? Aktive Mitgestaltung durch Schüler und Eltern Wie schon im Punkt Schulatmosphäre angesprochen, haben die Schulen gesetzliche Pflichten, aber auch darüber hinausgehende Möglichkeiten, Eltern- und Schülerschaft aktiv in die Organisation des Schulalltags einzubeziehen. Gibt es eine aktive Schülervertretung? Gibt es eine Schülerzeitung? Welche Möglichkeiten haben Eltern, um auf den „Arbeitsplatz“ ihres Kindes Einfluss zu nehmen? Wie gelingt eine schnelle Informationsvermittlung in der jeweiligen Schule (Elternsprechtage, Zwischenzeugnisse, regelmäßige Elterngespräche)? Außenkontakte Außerschulische Partner können die Schulen in ihrer Arbeit auf vielfältige Art und Weise unterstützen. Besitzt die Schule Kontakte zu solchen außerschulischen Partnern, und welche Partner unterstützen die gewünschte Schule? Welche Aktivitäten finden dadurch statt? Mit welchen Ländern/ Regionen bestehen Schüleraustauschmöglichkeiten? Schritt 4: Das Grundschulgutachten Inhalt und Ziel des Gutachtens Für die Aufnahme in die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen sind gemäß §53 Abs.1 des Brandenburgischen Schulgesetzes neben dem Wunsch der Eltern die Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen (Eignung) Ihres Kindes maßgebend. Die Eignung sowie eine Einschätzung der allgemeinen Entwicklung Ihres Kindes werden im Grundschulgutachten dokumentiert. Die Aussagen sollen insbesondere die Lern- und Leistungsentwicklung in den Jahrgangsstufen 5 und 6 berücksichtigen und in Übereinstimmung mit den Zeugnisnoten stehen. Mit dem Grundschulgutachten erhalten Sie als Eltern auch eine Empfehlung für die weitere Schullaufbahn Ihres Kindes. Diese Empfehlung bezieht sich auf einen der drei beschriebenen Bildungsgänge und wird von allen Lehrkräften, die Ihr Kind an der Grundschule unterrichtet haben, gemeinsam ausge- sprochen. Bei der Wahl der Schulform muss die Bildungsgangempfehlung eine wichtige Rolle spielen. Das Grundschulgutachten mit der Bildungsgangempfehlung ist u.a. ein wichtiges Kriterium zur Feststellung der Eignung für den Besuch des Gymnasiums. Bildungsgänge sind: 앫 der Bildungsgang zum Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife (EBR), 앫 der Bildungsgang zum Erwerb der Fachoberschulreife (FOR), 앫 der Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (AHR). Die folgende Tabelle kennen Sie bereits. Sie ist jetzt noch um die Abschlüsse ergänzt worden, die in der jeweiligen Schulform erreicht werden können. Diese Abschlüsse sind die Grundlage für die weiteren beruflichen Anschlussmöglichkeiten. Die Anschlussmöglichkeiten für die weiterführenden Schulen (verkürzte Darstellung) EBR/FOR OR EBR/F FOR FOR R Fachoberschule, berufliches Gymnasium Gymnasium AH Berufsausbildung Gesamtschule AHR Oberschule Beruf Hochschule/Universität JAHRGANGSSTUFE 6 11 Die Mitwirkung der Eltern am Gutachten Nach den Weihnachtsferien in der Jahrgangsstufe 6 und vor der Erarbeitung der Grundschulgutachten wird die Klassenlehrkraft mit Ihnen ein individuelles Beratungsgespräch fuhren. An diesem Gespräch können Ihr Kind und Fachlehrkräfte Ihres Kindes teilnehmen. Im Gespräch können Sie sich zu den aus Ihrer Sicht spezifischen Neigungen und Fähigkeiten Ihres Kindes äußern. Das Beratungsgespräch wird protokolliert. Das Grundschulgutachten wird nach diesem Gespräch erstellt und durch die Klassenkonferenz beschlossen. Sie erhal- ten es zusammen mit dem Anmeldeformular zeitgleich mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse. Sollten Sie Bedenken gegen das Grundschulgutachten haben, gibt Ihnen die Schule Gelegenheit, diese Bedenken in einem Gespräch zeitnah nach Ausgabe des Grundschulgutachtens und vor der Abgabe des Anmeldeformulars zu erläutern, und ggf. wird die Klassenkonferenz erneut zu Ihren vorgebrachten Bedenken beraten. Auch das Ergebnis dieses Gespräches wird protokolliert und das Ergebnis der erneuten Beratung der Klassenkonferenz geht Ihnen schriftlich zu. Schritt 5: Anmeldung/Aufnahmeverfahren/Rückmeldung Das Anmeldeformular Das Anmeldeformular erhalten Sie zusammen mit Kopien des Grundschulgutachtens und des Halbjahreszeugnisses von der Grundschule. Bis spätestens zum angegebenen Termin müssen Sie das Formular ausgefüllt an die Grundschule zurückgegeben haben. In das Formular können Sie zwei Schulen eintragen, an denen Ihr Kind den gewünschten Bildungsgang belegen soll. Der Drittwunsch muss nur eingetragen werden, wenn Ihr Kind am Probeunterricht (siehe Eignungsfeststellung an Gymnasien) teilnimmt und die ersten beiden Wünsche auf ein Gymnasium bezogen waren. Die Grundschule übergibt die Anmeldeunterlagen dem zuständigen staatlichen Schulamt, das sie anschließend an die im Erstwunsch genannte Schule weiterleitet. Sofern die Aufnahme an dieser Schule nicht möglich ist, werden die Anmeldeunterla12 JAHRGANGSSTUFE 6 gen an die Zweitwunschschule geschickt. Die Schulen dürfen bei Übernachfrage den Zweitwunsch nicht mit anderen Maßstäben messen als den Erstwunsch. (Anmeldeformular siehe Seite 14) Das Aufnahmeverfahren Das Aufnahmeverfahren unterscheidet sich in den drei Schulformen. An Oberschulen und Gesamtschulen müssen im Rahmen vorhandener Kapazitäten alle Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden. Nur wenn mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze vorhanden sind, muss ein Auswahlverfahren durchgeführt werden. Eignungsfeststellung an Gymnasien Die Eignung eines Kindes für den sechsjährigen Bildungsgang an einem Gymnasium ist durch eine bestandene Eignungsprüfung nachzuweisen. Eine Eignungsprüfung ist dann nicht notwendig, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind: 앫 Im Grundschulgutachten ist die Bildungsgangempfehlung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (AHR) vermerkt worden. (siehe Schritt 4) 앫 Der Zahlenwert der Noten der Fächer Mathematik, Deutsch und der ersten Fremdsprache im Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 hat maximal den Wert von sieben. Das heißt, dass einerseits alle Schülerinnen und Schüler, die eine FOR oder eine EBR-Empfehlung im Grundschulgutachten erhalten haben, an einer Eignungsprüfung teilnehmen müssen. Diese Verpflichtung trifft andererseits auch auf alle Schülerinnen und Schüler zu, die zwar eine AHR-Empfehlung haben, aber auch eine höhere Notensumme als sieben in den genannten Fächern erhalten haben. Beachten Sie, dass alle Schülerinnen und Schüler, die an einer Eignungsprüfung teilnehmen, im Anmeldebogen einen Drittwunsch für eine Gesamtschule bzw. Oberschule angeben sollten. Das ist aber nur notwendig, wenn die ersten beiden Wünsche sich ausschließlich auf Gymnasien bezogen haben. Nur so kann im Falle eines Nichtbestehens der Prüfung eine gewünschte Schule zugeordnet werden. Die Eignungsprüfung wird an speziell ausgewählten Schulen in Form eines Probeunterrichts durchgeführt und von einer vom staatlichen Schulamt berufenen Kommission, bestehend aus einer Grundschullehrkraft und zwei Gymnasiallehrkräften, geleitet und ausgewertet. Der Probeunterricht findet an zwei Tagen mit jeweils 5 Stunden statt. Der Unterricht konzentriert sich dabei auf die Fächer Deutsch und Mathematik und erfolgt auf der Grundlage der Anforderungen und Inhalte der Rahmenlehrpläne der Grundschulen. Die Unterrichtseinheiten einschließlich integrierter Tests werden einheitlich vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vorgegeben. Mit dem Ergebnis des Probeunterrichts wird abschließend über die Eignung der Schülerinnen und Schüler für den Besuch an einem Gymnasium entschieden. JAHRGANGSSTUFE 6 13 Anmeldeformular Hinweis: Zum Ausfüllen des Fragebogens müssen Sie einige schulische Besonderheiten kennen. Deshalb ist ein Besuch an zwei Schulen unumgänglich. Gewünschter Bildungsgang Welchen Abschluss soll Ihr Kind erreichen? Beachten Sie die beruflichen Anschlussmöglichkeiten in Schritt 4. Gewünschte Schule Sie sollten hier zwei Schulen eintragen, die Sie und Ihr Kind überzeugt haben. Beachten Sie die Übereinstimmung zum gewünschten Bildungsgang. 14 JAHRGANGSSTUFE 6 Anmeldeformular Nur eintragen, wenn Ihr Kind am Probeunterricht teilnehmen muss und im Erst- und Zweitwunsch nur Gymnasium genannt hat. Angaben zur gewünschten Oberschule Welche Form nutzt die von Ihnen gewünschte Oberschule? Sollten Erstwunsch und Zweitwunsch unterschiedlich sein, kreuzen Sie die Form an, die Ihre erstgewünschte Oberschule besitzt. Angaben zum Wahlpflichtfach Jahrgangsstufe 7 Kreuzen Sie das Fach an, das Ihr Kind an der gewünschten Schule belegen kann. Nicht alle Fächer werden von jeder Schule angeboten. Erkundigen Sie sich. Gewünschte zweite Fremdsprache Tragen Sie die Sprache ein, die Ihr Kind an der gewünschten Schule belegen kann. Nicht alle Sprachen werden von jeder Schule angeboten. Erkundigen Sie sich. Ein Geschwisterkind in der gewünschten Schule ist ein besonderer Grund. Ein Härtefall entsteht z. B., wenn durch eine Behinderung nur diese Schule erreichbar ist. JAHRGANGSSTUFE 6 15 Die Rückmeldung Im Juni 2014 erhalten Sie von der weiterführenden Schule, an der Ihr Kind aufgenommen wurde, eine Bestätigung. In der Regel lädt man Sie gleich gleich zu einem ersten Elternabend in die Schule ein. Wenn beide Wunsche, die Sie auf dem Anmeldeformular angegeben haben, nicht erfullt werden können, erhalten Sie über das staatliche Schulamt eine Angebotsliste fur weitere Schulen. Besuchen Sie nun auch diese Schulen (Checkliste mitnehmen), und treffen Sie anschließend gemeinsam mit Ihrem Kind die Wahl. Was tun bei Problemen nach der Schulwahl? Sollten Sie erkennen, dass Ihr Kind trotz der intensiven Prufungen im Vorfeld in der Schule der gewählten Schulform nicht klarkommt oder aber sich leistungsmäßig überdurchschnittlich gut entwickelt hat, besteht immer noch die Möglichkeit eines Schulformwechsels. So können beispielsweise leistungsstarke Oberschüler bis zur Jahrgangsstufe 8 an ein Gymnasium wechseln, da bis zu dieser Jahrgangsstufe noch sehr ähnliche Stoffinhalte an beiden Schulformen behandelt werden und auch die Zahl der Unterrichts16 JAHRGANGSSTUFE 6 stunden in den Fächern weitestgehend gleich ist. Im umgekehrten Fall können Gymnasiasten, die die Versetzung nicht erreichen, je nach den erreichten Leistungen nach den Sommerferien an eine Gesamt- oder Oberschule querversetzt werden, sodass sie an der neuen Schulform die Jahrgangsstufe nicht wiederholen müssen. Mit diesen Regelungen ist sichergestellt, dass die Schulwahl nach der Jahrgangsstufe 6 noch nicht endgültig sein muss, die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen ist gegeben. Ein wichtiger Hinweis zum Schluss Liebe Eltern, Sie können Ihrem Kind mit einer gut durchdachten Wahl der weiterfuhrenden Schule einen guten Start in die Zukunft ermöglichen. Ebenso wichtig fur den späteren Erfolg Ihres Kindes ist aber, dass Sie es auch in der neuen Schule mit Ihrer Aufmerksamkeit, Ihrer Unterstutzung und Ihrem Ansporn begleiten. Gute schulische Leistungen sind fur viele Kinder ein Ergebnis harter Arbeit. Helfen Sie Ihrem Kind, seine Möglichkeiten zu nutzen! Wenn Schule, Eltern und Kinder gemeinsam am Erfolg arbeiten, wird Ihrem Kind die neue Etappe gelingen. Adressen der staatlichen Schulämter Adressen der staatlichen Schulämter Zuständigkeit Staatliches Schulamt Cottbus Blechenstraße 1 03046 Cottbus Tel.: 0355/4866-0 Fax: 0355/4866-199 Landkreise Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße; kreisfreie Stadt Cottbus Staatliches Schulamt Brandenburg a. d. Havel Magdeburger Str. 45 14770 Brandenburg a. d. Havel Tel.: 03381/397-400 Fax: 03381/397-444 Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark; kreisfreie Städte Brandenburg a. d. Havel, Potsdam Staatliches Schulamt Eberswalde Tramper Chaussee 6 16225 Eberswalde Tel.: 03334/660-100 Fax: 03334/660-199 Landkreise Barnim, Uckermark Staatliches Schulamt Perleberg Berliner Straße 49 19348 Perleberg Tel.: 03876/713-8100 Fax: 03876/713-8185 Landkreise Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz Staatliches Schulamt Frankfurt (Oder) Gerhard-Neumann-Str. 3 15236 Frankfurt (Oder) Tel.: 0335/5210-400 Fax: 0335/5210-411 Landkreise Märkisch-Oderland, Oder-Spree; kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) Staatliches Schulamt Wunsdorf Hauptallee 116/7 15806 Zossen Tel.: 033702/7-2701 Fax: 033702/7-2721 Landkreise Dahme-Spreewald, Teltow-Fläming Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam Telefon: 0331/866-3521 Fax: 0331/866 35 24 E-Mail: poststelle@mbjs.brandenburg.de Internet: www.mbjs.brandenburg.de Fotos: Andreas Simon und Göran Gnaudschun Druck: GS Druck und Medien GmbH Juli 2013