DIE ZUNFTGLOCKE
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Nr. 2/2015 DIE ZUNFTGLOCKE KREISHANDWERKERSCHAFT REGION MEISSEN Diese Zeit ist vorbei – jeder wird gebraucht! Foto: www.fotolia.com - MaxRiesgo verstehen · bündeln · handeln Kreishandwerkerschaft Praxistipps Neu: Freisprechungen Kontrolle durch den Zoll Ausbildungsmarkt Seiten 04 – 05 Seiten 10 – 11 Seite 15 Anzeige Kaum stecken ein paar Spezialisten die Köpfe zusammen, schon gibt es eine gute Idee. So war das auch vor mehr als 100 Jahren, als selbstständige Handwerker und Gewerbetreibende eine eigene Krankenkasse gründeten. An dieser guten Idee hat sich nichts geändert. Außer, dass es heute Spezialisten sind, die sich bei SIGNAL IDUNA um die Versicherungen ihrer Kunden kümmern – natürlich in enger Zusammenarbeit mit dem Handwerk. Und in traditioneller Partnerschaft mit seinen Gremien. Versorgungswerk und SIGNAL IDUNA – zwei starke Partner! René Uhlig Falk Höppner Michael Sackstedt 01589 Riesa 01129 Dresden 01471 Berbisdorf Barbara Pforte Telefon 03525 733963 Telefon 0351 8412812 Telefon 035208 81980 01589 Riesa Mobil 0172 3507979 Mobil 0172 2761507 Mobil 0172 4051043 Telefon 03525 730120 Mobil 0172 3659275 Jens Dietrich Angelika Meyer-Overheu Margitta Schindler 01589 Riesa 01689 Weinböhla 01189 Dresden Lars Martin Telefon 03525 732253 Telefon 03524 344177 Telefon 0351 4010879 01723 Wilsdruff Mobil 0172 3538761 Mobil 0172 3764681 Mobil 0172 3437010 Telefon 035204 29245 Mobil 0172 7850218 Dirk Hinze Alexander Kühne Barbara Schirmer 01594 Panitz 01109 Dresden 01662 Meißen Telefon 035268 83001 Telefon 0351 88961090 Telefon 03521 731810 Mobil 0172 4347944 Mobil 0172 3630652 Mobil 0172 3655221 Auf ein Wort DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015 Inhalt Auf ein Wort . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Kreishandwerkerschaft . . 4 – 5 Innungen . . . . . . . . . . . . . . . 6 – 7 Kurt Hähnichen, Kreishandwerksmeister Steuerrecht . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Generationswechsel in den Handwerksorganisationen Berufsbildung . . . . . . . . . . . . . . 9 Praxistipps . . . . . . . . . . . 10 – 11 Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Vorsorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Liebe Leser, IKK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 neben der Kreishandwerkerschaft stehen auch in einigen Innungen in der nächsten Zeit Wahlen an. Verdienstvolle Obermeister geben die Geschicke der Innungen an jüngere Kollegen ab. Nach vielen Jahren der engagierten Leitung von Innungen, Kreishandwerkerschaft und Versorgungswerk ist es nun an der Zeit, den Staffelstab an Handwerker zu übergeben, die gewillt sind, im Interesse ihrer Berufskollegen die Arbeit der Handwerksorganisation weiter zu entwickeln. Dieser Prozess der Übergabe fällt nicht einfach, da es bedingt durch die Kontinuität der Arbeit der Vorgänger vielen Junghandwerkern unvorstellbar erscheint, die zu erwartende Fülle der Aufgaben zu meistern. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass es nicht unlösbar ist, Ehrenamt mit der Führung eines Unternehmens in Einklang zu bringen. Eine straffe Organisation und die permanente Einbindung der Mitstreiter aus Vorstand und Innungen schafft das scheinbar Unmögliche. Außerdem sind die Mitarbeiter unserer Kreishandwerkerschaft, der Handwerkskammer und dem jeweiligen Landesfachverband ständig an unserer Seite und unterstützen die wichtige Arbeit des Ehrenamtes. Wie wichtig die Struktur des Handwerks ist, wurde an dieser Stelle schon oft betont. Was wäre denn, wenn wir uns nicht selbst eine Stimme geben. Wer würde dann unser Gewerk vertreten? Wer würde denn die Hand auf die Wunde legen? Wer verschafft dem Handwerk Gehör bei der Politik? ment, um dem Handwerk eine Stimme zu geben. Dass dies nötig ist, brauche ich wohl nicht zu erwähnen. Das letzte Beispiel, das Mindestlohngesetz und insbesondere mit den darin enthaltenden Durchführungsbestimmungen macht doch deutlich, wie wichtig es ist, Einfluss zu nehmen. Gleiches gilt für das Problem der auskömmlichen Rente für unsere Handwerkskollegen. Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, sprich, die Rentenzahlung altersbedingt heran gekommen ist, ist es zu spät, gegenzusteuern. Daher ist es unabdingbar, schon frühzeitig diese – nicht nur für uns im Handwerk – negative Entwicklung zu benennen und geeignete Vorschläge zu machen. Daher ist unsere Handwerksorganisation mit ihren Innungen ein wichtiges Instru- Kreishandwerksmeister Kurt Hähnichen Liebe Handwerkskollegen, es gibt eine Vielzahl von Gründen, wofür es lohnt, sich in Ihrer Innung und damit in Ihrer Kreishandwerkerschaft stark zu machen. Es gilt, das Handwerk mit all seinen Facetten für die Zukunft weiterzuentwickeln. Daher rufe ich Sie herzlich auf – engagieren Sie sich für Ihr regionales Handwerk – es lohnt sich, glauben Sie mir. Herzlichst Ihr Ausbildungsmarkt . . . . . . . . 15 Handwerkskammer . . 16 – 17 Kooperationsbörse . . . . . . . . 18 Mitteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Impressum Herausgeber: Kreishandwerkerschaft Region Meißen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Hauptstraße 52, 01589 Riesa Telefon: 0 35 25/73 39 63 Fax: 0 35 25/5 29 00 94 E-Mail: info@khs-meissen.de Internet: www.khs-meissen.de Redaktion: Jens-Torsten Jacob Anzeigenverwaltung: Kreishandwerkerschaft Region Meißen, Hauptstraße 52, 01589 Riesa Satz, Gestaltung und Druck: Satztechnik Meißen GmbH, Am Sand 1c, 01665 Nieschütz www.satztechnik-meissen.de Auflage: 4.350 Exemplare Erscheinungsweise: 6 x jährlich Namentlich oder durch Kürzel gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Autors wieder. Für unaufgefordert eingesandte Bilder und Beiträge kann keine Haftung übernommen werden. 3 Kreishandwerkerschaft DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015 Freisprechungen Freisprechung Elektroinnung Riesa-Großenhain Zur Freisprechungsfeier für die Absolventen im Elektroniker-Handwerk hatte die Elektroinnung Riesa-Großenhain am 7. März 2015 in die Gaststätte „Dorfkrug Roda“ eingeladen. 17 Junggesellen im Elektroniker-Handwerk aus dem HWK-Prüfbezirk Meißen konnte Obermeister J. Köhler begrüßen. Zahlreiche Ehrenamtsträger, Vertreter aus den Ausbildungsbetrieben und Gäste waren der Einladung gefolgt. Die Festansprache hielt Herr Dipl.-Ing. Andreas Eisenreich Vorstandsmitglied der Handwerkskammer Dresden. Die Gesellenbriefe wurden von den jeweiligen Prüfungsausschüssen übergeben. HWK-Vorstand Dipl.-Ing. A. Eisenreich, zeigte den jungen Gesellen als Perspektive den Weg von der Fachkraft, natürlich durch lebenslanges Lernen, zum Meister des Handwerks, Betriebswirtes, bis hin zum BachelorAbschluss an der Wirtschaftsakademie der Handwerkskammer Dresden auf. Sie sollten mit dem Erlernten einen Blick in die Welt werfen und, in die Heimat zurückgekehrt, recht bald ihren Platz in der Gesellschaft finden. Handwerk bedeutet ständiges Lernen, und irgendjemand muss das Handwerk weiterführen, denn Handwerk wird es immer geben. Große Persönlichkeiten setzen sich für den Erhalt des Meisterbriefes im Handwerk ein, weil es ein Qualitätssiegel ist. Das deutsche duale Ausbildungssystem ist einzigartig in der Welt Freisprechung der Lehrlinge in der Gaststätte „Dorfkrug“ Roda und ist ein Garant für den wirtschaftlichen Erfolg des Handwerks. Heute müssen wir um dieses Qualitätssiegel bangen, die damalige Regierung aus SPD und Bündnis 90/Grüne haben in 51 Handwerksberufen den Meisterzwang abgeschafft, ohne sich dabei bewusst zu sein, wer in Zukunft in diesen Gewerken ausbilden soll. Das Gleiche plant jetzt die Europäische Union. Doch Handwerk ist Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Das Schlusswort sprach der stv. Obermeister der Elektroinnung Meißen-Radebeul, F. Peschel, auch er gab den Absolventen mit auf den Weg, in der Weiterbildung nicht stehenzubleiben. Sein Dank ging an die Organisatoren der Freisprechungsfeier. Mit dem Spruch: „Es ist nicht genug zu wissen, man muss auch anwenden, es ist nicht genug zu wollen, man muss auch tun“, wurde mit einem Glas Sekt auf das Wohl des Handwerks angestoßen. Für die musikalische Umrahmung sorgte ein Gesangsduo der Musikschule Meißen. Ein gemeinsames Mittagessen beendete die Freisprechungsfeier. (Gottfried Reichelt) Freisprechung der Innung Kfz-Handwerk Region Meißen Am 7. März 2015 führte die Kfz-Innung Region Meißen ihre Gesellenfreisprechung durch. Freisprechung der Lehrlinge in der Aula des BSZ Meißen-Radebeul 4 Es wurden 35 Lehrlinge freigesprochen und in den Berufsalltag entlassen. Mit den in der Prüfung erzielten Leistungen kann man zufrieden sein – von den 35 Lehrlingen haben vier mit der Note „1“ und elf mit der Note „2“ abgeschlossen. Des Weiterem werden 85 % der Auszubildenden von den Handwerksbetrieben übernommen. Zu dieser feierlichen Veranstaltung wurden auch Althandwerksmeis-ter eingeladen. Ebenfalls wohnte Landrat Arndt Steinbach diesem für die Jugendlichen bedeutenden Akt bei. Mit einer kulturellen Umrahmung, denken wir, war diese Veranstaltung für die jungen Leute und ihre Familien ein gelungener Tag. In unserem 25-jährigen Bestehen wurden ca. 1.250 Lehrlinge als Kfz-Mechaniker bzw. -Mechatroniker ausgebildet. Dafür möchten wir uns auf diesem Wege bei allen Handwerksbetrieben bedanken. (Reiche, Geschäftsführer) DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015 Freisprechung Metallinnung Riesa-Großenhain Am 10. April 2015 hatte der Vorstand Gesellen und Gäste zur Freisprechung im Metallhandwerk geladen. Sieben Gesellen waren der Einladung gefolgt. Die Geschäftsführerin des FV Metall Sachsen, Frau Peggy Ullrich, nahm die Anwesenden in einer sehr anspruchsvollen Rede mit auf geschichtliche Zeitreise. Sie erzählte die Geschichte über den sog. „Katzenkopp“ – ein Vorhängeschloss. Abschließend ermunterte sie die Gesellen, sich auch in Zukunft weiterzubilden und vielleicht selbst mal einen Betrieb zu eröffnen. Friedrich Hoffmann von der Prüfungskommission und Im Gespräch mit dem Handwerk Bei einem Gespräch mit Landrat Arndt Steinbach und Kreishandwerksmeister Kurt Hähnichen erörterten Dresdens HandwerksPräsident Dr. Jörg Dittrich und Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas. Brzezinski aktuelle Fragen der Wirtschaftsentwicklung und der Verkehrsanbindung im Landkreis Meißen. Vor allem die geplanten Investitionen im Bereich Riesa sowie die schwierige Verkehrsanbindung im Zusammenhang mit dem fehlenden Ausbau der B169 wurden thematisiert. Doch auch die Nachwuchsförderung für Kreishandwerkerschaft Regina Hörnig von der Handwerkskammer Dresden übergaben anschließend die Zeugnisse und Gesellenbriefe. Die Gesellen stellten sich persönlich kurz vor und konnten alle berichten, dass sie in Arbeit stehen. Der Obermeister der Metallinnung Riesa-Großenhain richtete seine abschließenden Worte an die Gesellen und freute sich, dass alle in der Region arbeiten. Auch der Bürgermeister der Gemeinde Stauchitz, Frank Seifert, gratulierte den Gesellen mit seinen Worten. Den offiziellen Ausklang fand die Freisprechung beim gemeinsamen Singen des „Steigerliedes“. Während des zünftigen Essens wurden fachliche Gedanken und Erfahrungen getauscht. (KHS) Freisprechung der Lehrlinge in der Historischen Schmiede Seerhausen das Handwerk war ein Thema. Hieran hat der Landkreis Meißen als Träger der Beruflichen Schulbildung einen wesentliche Anteil in Kooperation mit dem Handwerk. Geplante Änderungen in der Schullandschaft durch den Freistaat, so die einhellige Meinung der Gesprächsteilnehmer, kann nur mit dem Handwerk und den Landkreisen vollzogen werden. Fazit des Landrates: „Das Handwerk ist die starke Stütze unserer Wirtschaftsregion. Es bietet die meisten Arbeitsplätze und ist eine hervorragende Adresse für die Berufsausbildung. Ich bin stolz auf unsere Meister rund Gesellen!“ (KHS) Die Gesprächsteilnehmer ++ Kurz und knapp ++ Kostenfreie Fördermittel- und Finanzierungssprechtage für Unternehmen Die Sächsische AufbauBank – Förderbank – (SAB) bietet am 19. Mai 2015 eine individuelle Beratung zu den Förderprogrammen des Freistaates Sachsen für Existenzgründer und Unternehmen aus Riesa und Umgebung an. Der Beratungstag findet in den Räumen der Stadtverwaltung Riesa statt. Eine individuelle Beratung empfiehlt sich besonders für Existenzgründer und junge Kleinstunternehmen. Ebenso informiert die SAB über Fördermöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), welche Investitionen planen. Falls Sie als Unternehmer planen, Ihre Mitarbeiter zu qualifizieren, helfen Ihnen Informationen über die Programme aus dem Europäischen Sozialfonds. Einen weiteren Beratungstag bietet die Wirtschaftsförderung Region Meißen (WRM) GmbH am 16. Juni 2015 in der Stadtverwaltung Riesa für Unternehmen aus Riesa und der Umgebung an. Die Wirtschaftsförderung Region Meißen GmbH (WRM) ist ein Unternehmen des Landkreises Meißen, der Sparkasse Meißen und der Kommunen im Landkreis Meißen und bietet Unternehmen ihren Service kostenfrei an. An diesem Tag können sich Unternehmer über die Unterstützung bei Unternehmensgründungen, Unternehmensübergaben bzw. –übernahmen, Erweiterungsplanungen und über allgemeine Fördermittel- und Finanzierungsmöglichkeiten informieren. Preis: kostenfrei Zeit: 9:00 bis 16:00 Uhr Anschrift: Stadtverwaltung Riesa – 2. Stock – Zinner 2.13 (01589 Riesa, Rathausplatz 1) Anmeldefrist: SAB–Beratertag - 12. Mai 2015 WRM–Beratertag - 9. Juni 2015 Weitere Informationen zu den Beratertagen finden Sie unter: www.wirtschaftsregion-meissen.de/ veranstaltungen Eine Terminvereinbarung für die jeweiligen Beratungstage ist unter der Telefonnummer 0 35 21 / 4 76 08-0 erforderlich. Ebenso können Sie eine E-Mail an: post@wrm-gmbh.de mit Ihrem Terminwunsch senden. 5 Innungen Innung des Kachelofen-, Luftheizungsbauer- und Fliesenlegerhandwerks Ostsachsen DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015 die Feinstaubmessung unter realen Bedingungen stattfinden und so das zuvor theoretisch Besprochene für unsere Handwerksmeister verdeutlicht werden. Eine gelungene Veranstaltung, die dem Motto „Handwerk trifft Wissenschaft“ voll Rechnung tragen konnte. (KHS-Bautzen) Dachdeckerinnung Meißen-RiesaGroßenhain Handwerk trifft Wissenschaft … Elektroinnung Unter diesem Motto hatte die Innung des Riesa-Großenhain Kachelofen-, Luftheizungsbauer- und Fliesenlegerhandwerks Ostsachsen ihren diesjährigen „Ofenbauertag“ in die Staatliche Studienakademie Riesa verlegt. Seit 2012 gehören viele Ofenbau-Fachbetriebe aus der Region Riesa/Großenhain zur Innung, die inzwischen auf 24 Mitglieder angewachsen ist. Seit Jahren bestehen beste Beziehungen zu Matthias Kirsten, Ingenieur SHK und Schornsteinfegermeister, der dort auch als Dozent tätig ist. Er hat bereits mehrere bestens besuchte Schulungen in der Innung gemeinsam mit Schornsteinfegermeistern durchgeführt und wollte uns diesmal die praktischen Messungen an Feststofffeuerstätten zeigen. Eine Einführung und Vorstellung der Berufsakademie Riesa wurde Nachwahlen in der Elektroinnung durch Prof. Dr. Ing. Griebenow vorgenommen. Riesa-Großenhain Neben der Staatlichen Studienakademie Riesa wurden uns die vielfältigen StudienmögAm 6. März 2015 hatte der Vorstand zur Mitlichkeiten vorgestellt. gliederversammlung mit Nachwahlen zum Vorstand und zur Verabschiedung des Haushaltplanes 2015 in den Gasthof „Dorfkrug Roda“ eingeladen. Notwendig war die Nachwahl, weil die Handwerkskammer Dresden die Wahl von Herrn Dipl.-Ing. W. Konitschek, Vertreter des EZG Großenhain, zum stellv. Obermeister, nicht genehmigen konnte. Nach den Berichten des Vorstandes, des Kassenwarts und der Rechnungsprüfer sowie dem Vortrag zum Haushaltplan für 2015 und der anschließenden Aussprache wurden alle Beschlüsse einstimmig gefasst. Im Dipl.-Ing. (BA) Nico Seiler, Laboringenieur für TOP 8, Wahlen zum Vorstand, erläuterte Oberden Studiengang Energie- und Umwelttech- meister J. Köhler zunächst das Prozedere und nik, zeigte uns die technische Ausrüstung erklärte, dass sich zwei Kandidaten der Wahl des neu errichteten „Kompetenzzentrums stellen. Die Mitgliederversammlung stimmte Energietechnik“. Am Nachmittag fand für un- dem Antrag des Vorstandes zu, dass der unsere Mitglieder zum einen die theoretische terlegene Kandidat in den Vorstand gewählt Einführung zu neuen „Feststoff-Messver- wird. Beide Kandidaten stimmten dem Befahren“ in punkto Feinstaub durch Dipl.-Ing. schluss der Mitgliederversammlung zu. (FH) Matthias Kirsten (Vizepräsident Landes- Nach Vorstellung der Kandidaten, Elektromeiverband Schornsteinfeger Sachsen e.V.) und ster Marko König, Bereichsleiter im EZG Großdie praktische Umsetzung einer Feinstaub- enhain und Elektromeister Frank Kießling, Inmessung am neuen Biomasseheizkessel haber der Firma Elektro-Service Kießling in Fröling SP Dual der Staatlichen Studiena- Uebigau, wurde keine Aussprache geführt. In kademie Riesa statt. Dabei stand der Erfah- geheimer Wahl wurde Herr F. Kießling zum rungsaustausch bezüglich der eingesetzten stellv. Obermeister gewählt. Herr M. König Heiztechnik, der neuen Messtechnik für die wurde in offener Abstimmung in den VorFeinstaubmessung und deren Umsetzung stand gewählt, er übernimmt das Amt des selbst im Mittelpunkt. Durch die technischen Fachgruppenleiters für Elektrotechnik in der Möglichkeiten und die Ausstattung der Innung. Beide Kandidaten nahmen die Wahl Staatlichen Studienakademie Riesa konnte an. (Gottfried Reichelt) 6 Weiterbildung Die Dachdeckerinnung Meißen-RiesaGroßenhain nutzte auch in diesem Jahr wieder die Winterzeit zur Weiterbildung. Der Lehrgang informierte über die neusten Inhalte und Erweiterungen der Fachregel des Deutschen Dachdeckerhandwerks, insbesondere die Neuregelungen über Einsatz und Befestigung von Holz- und Holzbaustoffen. Im 2. Teil des über einen ganzen Tag anhaltenden Lehrgangs kamen die aktuellsten Neuerungen der VOB. Der Dozent aus der Innungsschule für Dachdecker in Sachsen vom Landesbildungszentrum in Bad Schlema hatte da mit Praktikern zu tun. Somit gehörte nicht nur dem Dozenten das Wort, sondern auch den Teilnehmern. Durch gute und sachliche Diskussion konnte somit gleich anhand praktischer Beispiele und gemachter Erfahrungen ausgetauscht werden. Fazit eins der Veranstaltung war, dass die Neuerungen aus Fachregel und VOB wichtige Bausteine für die Zukunft sind. Fazit zwei, wer nach Fachregel baut, erbringt eine mangelfreie Leistung, und wer das nicht tut, arbeitet mangelbehaftet. Einen Dank möchten wir hiermit noch aussprechen an die Sponsoren wie die Firma BTI - Befestigungstechnik und Metzger Baustoffe in Klipphausen sowie auch der vom BSZ Meißen kostenlos zur Verfügung gestellten Unterrichträume mit den guten technischen Voraussetzungen. (Roberto Heilscher, Obermeister) Innung des Bauhandwerks Meißen Mitgliederversammlung mit Neuwahlen des Vorstandes Am 9. April trafen sich die Mitglieder der Innung des Bauhandwerks Meißen zu ihrer ersten Mitgliederversammlung in diesem Jahr. Wichtigster Tagesordnungspunkt dieser Zu- Innungen DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015 sammenkunft waren die Neuwahlen des Obermeisters, seines Stellvertreters sowie des Vorstandes. Nach dem Rechenschaftsbericht des Obermeisters und des Berichtes zum Jahresabschluss 2014 mit erfolgter Kassenprüfung durch den Kassenprüfer Herrn Gola folgte die Wahlhandlung. Der alte Vorstand hatte sich bereits in seiner Sitzung auf die weitere Zusammenarbeit in diesem Team verständigt. Trotzdem bot Herr Fuchs den Anwesenden die Möglichkeit, sich ebenfalls für eine Mitarbeit im Gremium zu entscheiden. Dies war jedoch nicht der Fall. Der alte neue Vorstand wurde einstimmig wiedergewählt. Die Position des Obermeisters begleitet erneut Hendrik Fuchs, BAUHAUF GmbH Coswig. Sein Stellvertreter ist der Maurermeister Michael Heinze aus DieraZehren OT Schieritz. Im Vorstand arbeiten Eberhard Löwe aus Lommatzsch und Michael Wolf aus Weinböhla. Erfreulicherweise konnte auch der Kassenprüfungsausschuss in seiner bisherigen Aufstellung wiedergewählt werden. Bernhard Reinert aus Meißen und Bernd Gola aus Coswig entschlossen sich, die nächsten drei Jahre die Innungskasse zu prüfen. Nach ersten wichtigen Informationen zur geplanten Innungsfahrt nach Breslau im Herbst dieses Jahres tauschten die Mitglieder ihre bisherigen Erfahrungen mit der Umsetzung des seit 1. Januar 2015 gesetzlich gültigen Mindestlohnes aus. Schwerpunkt hierbei lag in der Erfassung der Arbeitszeiten der Arbeitnehmer. Mit einem gemeinsamen Abendessen und einem fachlichen Erfahrungsaustausch ging diese Versammlung gegen 18:00 Uhr ihrem Ende entgegen. (KHS) Grüße der KHS an den wiedergewählten Obermeister katalog und Punktesystem. Interessant waren auch Neuerungen, welche beispielsweise Österreich oder Italien betreffen. Höhepunkt des Vortrages war das Ausprobieren einer Brille, die dem Benutzer einen Alkoholwert von 1 Promille vortäuscht. Nach dem Tagesordnungspunkt Finanzen (Abschluss des Rechnungsjahres 2014) und der Nachwahl des zweiten Kassenprüfers für die Innung, Herrn Michael Gursinsky, wurden kurz Vorschläge zur Gestaltung des kulturellen Innungslebens besprochen. Leider konnten aufgrund der wenigen Teilnehmer keine konkreten Absprachen getroffen werden. Der Obermeister bedauerte insgesamt das zunehmende Desinteresse am Innungsleben. Er sieht seine und die Arbeit des Vorstandes als unzureichend anerkannt. Metallinnung Meißen Mitgliederversammlung mit Nachwahl Am 10. März 2015 hatte der Vorstand der Metallinnung Meißen zur ersten Mitgliederversammlung für 2015 geladen. Obwohl der Termin rechtzeitig angekündigt wurde, waren nur fünf Innungsmitglieder der Einladung gefolgt. Trotzdem wurde die Verkehrsteilnehmerschulung für die wenigen Interessierten eine spannende Sache. Herr Kosciankowski vom ADAC erläuterte anhand von Beispielen und Fotos das aktuelle Straßenverkehrsrecht nebst Bußgeld- Obermeister mit „Promille-Brille“ Mit einem gemeinsamen Abendessen und einem sich daran anschießenden Erfahrungsaustausch über fachliche Themen klang die Mitgliederversammlung gegen 20:30 Uhr aus. (KHS) MEWA Textil-Management Mit passenden Serviceformaten zum Erfolg. Die Zahl spricht für sich: Mehr als eine Million Menschen vertrauen mittlerweile auf die Serviceleistungen von Textil-Dienstleister MEWA, wenn es um die Ausstattung mit Berufskleidung geht. Die Vorteile für Unternehmen – egal ob klein oder groß – liegen klar auf der Hand: Sie sparen Zeit und Kosten, denn Waschen, Instandhalten, Abholen und Liefern sowie bedarfsbezogene Änderungen in der Ausstattung werden professionell erledigt. Umfang und Organisation des Services richten sich dabei an der Struktur und den Erfordernissen eines Unternehmens aus. Foto: MEWA Das Mehr an Nähe: regionale Betreuung – überregionale Qualitätsstandards Damit der Service von MEWA überall einheitlich gut funktioniert, sorgen Betreuungsteams ganz aus der Nähe für ihre Kunden. Persönliche Ansprechpartner in den regionalen Kundenbetreuungen kennen „ihre“ Unternehmen sehr gut und können auf Änderungen sofort reagieren. Kurze Wege und schnelle Kommunikation auf Augenhöhe – das direkte Gespräch ermöglicht die stete Optimierung der MEWA Serviceleistungen. Mit dieser flexiblen Betreuungsstruktur kann MEWA individuell die Wünsche von Kunden erfüllen und sowohl lokal als auch überregional agieren. einmalige Ausstattung ihrer einzukleidenden Mitarbeiter mit Sicherheitsschuhen. Fünf Prozent Preisvorteil für Mitglieder Von Vorteil ist für Mitglieder der Kreishandwerkerschaft auch die Preisgestaltung: Für Berufs- und Schutzkleidung bietet MEWA eine umfassende Versorgung inklusive intensiver Beratung und Betreuung, bedarfsorientierter Ausstattung, zertifiziertem Schutz und zuverlässigem Service. Ein Rahmenvertrag verschafft den Mitgliedern der Kreishandwerkerschaft fünf Prozent Preisvorteil gegenüber den Normalpreisen oder alternativ eine MEWA AG & Co. Vertrieb OHG Damaschkeweg 2, 07745 Jena Tel.: 0 36 41 – 23 74 00, Fax: 0 36 41 – 23 71 82 E-Mail: handwerk@mewa.de 7 Steuerecht DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015 Ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung § § Kathrin Reichert, Wirtschaftsprüferin/ Steuerberaterin Bei der Ermittlung dieser Einkünfte dürfen Sie Werbungskosten von Ihren Einnahmen absetzen. Gerade wenn Ihre vermietete Immobilie mit Darlehen finanziert ist, entsteht durch die hohen Ausgaben für Zinsen oft ein Verlust, den sie mit anderen Einkünften in Ihrer Steu- ererklärung verrechnen können. vorab, auch wenn noch keine Miete fließt. Werbungskosten sind auch alle Renovierungskosten, alle Nebenkosten und laufenden Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung des Hauses oder Grundstücks, wie z. B. die Heizung, Wasserversorgung, Gebäudeversicherung und die Grundsteuer, aber auch die jährliche Abschreibung auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten Ihres Hauses. Auch nachträglich können Werbungskosten anfallen, die in engem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den vorherigen Mieteinnahmen stehen, wenn die Vermietung bereits beendet ist, z. B. Zinsen, Gebühren oder Abrisskosten. Bitte vergessen Sie nicht, auch diese Kosten in den Folgezeiträumen anzusetzen! Zahlreiche Kosten fallen aber auch schon vorab an, bevor überhaupt Miete fließt. Das Recht zum Abzug dieser Werbungskosten haben Sie bereits dann, wenn Ihnen vorab dadurch Aufwendungen entstehen, dass Sie die Absicht haben, die Immobilie künftig zu vermieten, z. B. Fahrtkosten für die Besichtigung möglicher Kaufobjekte. Diese Kosten müssen schon in der Steuererklärung des Jahres angegeben werden, wenn sie gezahlt sind, also Grundsätzlich können Sie nur solche Aufwendungen ansetzen, die Sie auch selbst getragen haben. Nur in wenigen Ausnahmen erkennt das Finanzamt sogenannten Drittaufwand an. Fragen hierzu beantworte ich gerne direkt. Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin Kathrin Reichert, Hauptstraße 52 in Riesa, Telefon: 0 35 25 – 7 79 44 33, Internet: www.steuerberatung-elbeelster.de, www.auditor-reichert.de Sparkasse Meißen als „Premium-Partner Förderberatung“ ausgezeichnet Für die Vermittlung von Förderkrediten wurde die Sparkasse Meißen von der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) als „PremiumPartner Förderberatung“ ausgezeichnet. Der erfolgreiche Einsatz von Fördermitteln im gewerblichen und privaten Kundengeschäft bestätigt der Sparkasse Meißen sehr hohe Beratungsqualität und Service. Frank Wenz, Abteilungsdirektor Förderkreditgeschäft bei der LBBW, überreichte die Urkunde Rolf Schlagloth, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Meißen, und gratulierte zum sehr guten Ergebnis. „Förderkredite sind ein wichtiger Baustein, um zukunftsweisende Ideen voranzubringen – ein Ansatz, den wir unterstüt- v. l. n. r.: Grit Fugmann (Marktbereichsleiterin Firmenkunden der Sparkasse Meißen) und zen und damit die Zukunftsfähigkeit des Land- Rolf Schlagloth (Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Meißen) nehmen die Auszeichkreises Meißen stärken“, erläutert Schlagloth. nung von Frank Wenz (Abteilungsleiter Förderkreditgeschäft der LBBW) und Michael Wagner (Leiter Vertrieb Sachsen der LBBW) entgegen Die Sparkasse Meißen hat 2014 insgesamt 166 Förderkredite über 18,3 Mio. Euro ausge- se Meißen engagiert. Von 25 Zusagen, die es nachteile für Gründer sowie KMU ausgleichen. reicht. Gegenüber 2013 hat sich diese Zahl 2014 im Landkreis Meißen im KfW-Gründer- Wohnungseigentümern wird ein Anreiz gegeverdoppelt. Auch die Stückzahl ist deutlich auf programm „Startgeld“ gab, wurden 17 über die ben, in die hochwertige Erneuerung des Wohnungsbestandes zu investieren. Sparkasse Meißen beantragt. 150 % gewachsen. Die gewerblichen Förderkreditprogramme der KfW hat die Sparkasse Meißen dabei verstärkt in ihre Finanzierungen eingebunden. In Sachsen war dieses Segment um 25 % rückläufig, die Sparkasse Meißen verzeichnete eine Steigerung um 100 %. Auch bei Existenzgründungsfinanzierungen hat sich die Sparkas- 8 Weitere Schwerpunkte im Förderkreditgeschäft der Sparkasse Meißen sind energetische Sanierungs- und Neubaumaßnahmen im privaten Wohnungsbau, die Investitionsfinanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie Landwirtschaftsfinanzierungen. Dabei sollen Förderkredite Finanzierungs- Ralf Krumbiegel, Telefon: 0 35 25 - 51 50 11 30, Telefax: 0 35 25 - 51 50 11 69, E-Mail: r.krumbiegel@spkm.de Berufsbildung DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015 Der Bereich Weiterbildung Durch den Bereich Weiterbildung im ÜAZ Dresden werden seit 1991 anspruchsvolle Angebote zur Anpassungs- und Aufstiegsfortbildung unterbreitet. Diese werden seither ständig erweitert und den Rahmenbedingungen der Baubranche angepasst. Die Weiterbildungsangebote beziehen sich auf den gewerblich-technischen sowie den kaufmännischen Bereich. An den Bildungsveranstaltungen nehmen Interessenten von Unternehmen des Handwerks und der Industrie aus Sachsen sowie bei bestimmten Speziallehrgängen aus ganz Deutschland teil. Dozenten mit hohem Fachwissen und Praktiker mit einem reichen Erfahrungsschatz ermöglichen ein hohes Niveau der Weiterbildung. Im Bereich der Aufstiegsfortbildung können bei uns die Lehrgänge zum Vorarbeiter, Werkpolier oder Geprüften Polier absolviert werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der kaufmännischen Ausbildung, bei der die Abschlüsse zum Baukaufmann und Baufachwirt erworben werden können. Außerdem werden in unserem modularen JobTrainings-Center Bau Kurse für gestandene Bauleute, aber auch für Quereinsteiger in das Bauhauptgewerk angeboten. In diesem Kompetenzzentrum führen wir seit nunmehr 22 Jahren sehr erfolgreich Speziallehrgänge im Bereich des modernen Beton- baus, der Betonsanierung und der Bauwerksabdichtung durch. Jährlich qualifizieren sich über 500 Teilnehmer in unserem bundesweit anerkannten Aus- und Fortbildungszentrum. Viele der angebotenen Lehrgänge und Seminare zeichnen sich durch eine ausgewogene Kombination von theoretischem Unterricht und praktischen Übungen aus. Sie sind dadurch sowohl für Ausführungsbetriebe und ausschreibende Stellen als auch für Planer attraktiv. Stellvertretend seien hier die Lehrgänge zum Erwerb des SIVV-Scheines (Schützen – Instandsetzen – Verstärken – Verbinden von Betonbauteilen), des E-Scheines (Erweiterte betontechnologische Kenntnisse) oder des KMB-Scheines (Verarbeiten von kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen) genannt. Gemeinsam mit dem Sächsischen Baugewerbeverband e.V. und dem Bauindustrieverband Sachsen/Sachsen-Anhalt e.V. führt das BFW Bau Sachsen e.V. in der Bauakademie Sachsen Führungskräfteschulungen, Managementseminare, Speziallehrgänge und Fachtagungen durch. Die Details zu den Lehrgängen finden Sie unter: www.bau-bildung.de www.betonzentrum-dresden.de www.bauakademie-sachsen.de BFW Bau Sachsen e. V. Überbetriebliches Ausbildungszentrum Dresden Neuländer Straße 29, 01129 Dresden Telefon: Fax: E-Mail: Internet: 03 51/2 02 72 – 0 03 51/2 02 72 – 25 dresden@bau-bildung.de www.bau-bildung.de WEITERBILDUNG Die Weiterbildungsberatung und die Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen sind besonders in der kälteren Jahreszeit stark nachgefragt. Anfragen bitte an den Leiter Bildung Herrn Sachse: Telefon: 03 51/2 02 72 – 35 Fax: 03 51/20 27 2 – 25 E-Mail: m.sachse@bau-bildung.de BERUFSORIENTIERUNG, BERUFSPRAKTIKA, LEHRSTELLENVERMITTLUNG Anfragen bitte an die Projektmitarbeiterin Frau Köhler: Telefon: 03 51/2 02 72 – 28 Fax: 03 51/2 02 72 – 25 E-Mail: j.koehler@bau-bildung.de AUSBILDUNG Wir sichern die überbetriebliche Erstausbildung von Lehrlingen in den Bauhauptberufen. Anfragen bitte an den Projektmitarbeiter Herr Washeim Telefon: 03 51/2 02 72 – 29 Fax: 03 51/2 02 72 – 49 E-Mail: r.washeim@bau-bildung.de LEHRGANGSANGEBOTE SIVV – Weiterbildungen 28.04.2015 bis 29.04.2015 – Vollzeit 06.05.2015 bis 07.05.2015 – Vollzeit Bauablaufstörungen nachweisen mit MS Project 07.05.2015 – Tagesseminar Sachkundiger Planer – Teil I 18.05.2015 bis 20.05.2015 – Vollzeit Sachkundiger Planer – Teil II 01.06.2015 bis 03.06.2015 – Vollzeit Weitere Angebote www.bau-bildung.de 9 Praxistipps DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015 Kontrolle durch den Zoll – Was ist zu beachten? Vor dem Hintergrund der durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) angekündigten verstärkten Zollkontrollen werden im Folgenden die Befugnisse der Zollbehörden und die Mitwirkungspflichten des Arbeitsgebers näher beleuchtet: I. Was ist grundsätzlich zu beachten, wenn eine Kontrolle durch die Zollbehörde ansteht? · … aufgrund der Dienst- oder Werkleistungen Sozialleistungen nach dem SGB II und SGB III oder Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz zu Unrecht bezogen werden oder wurden, · … die Angaben des Arbeitgebers, die für die Sozialleistungen nach dem SGB III erheblich sind, zutreffend bescheinigt wurden, · … Ausländer nicht · Sorgen Sie dafür, dass Sie alle notwendigen Unterlagen für die Zollkontrolle bereithalten: · Lohnabrechnungen · Arbeitszeitnachweise · Arbeitsverträge sowie nachträgliche Ergänzungen zum Arbeitsvertrag · Lohnzahlungsnachweise (z. B. Überweisungsträger, Kontoauszüge) · Weisen Sie Ihre Mitarbeiter auf ihre Verschwiegenheitspflicht gegenüber Dritten oder der Presse hin. · Sorgen Sie dafür, dass auch Ihr Umfeld wenig von der Kontrolle mitbekommt. · Setzen Sie sich mit Ihrem Anwalt in Verbindung. II. Ablauf einer Prüfung Eine Prüfung durch die Zollbehörden findet während der üblichen Geschäfts- oder Arbeitszeit statt. Bei ihrem Erscheinen haben sich die prüfenden Beamten der Zollverwaltung auszuweisen. Üblicherweise finden Zollkontrollen derart statt, dass eine einzelne separate Befragung der jeweiligen Mitarbeiter erfolgt. III. Kontrollbefugnisse der Behörden Die Kontrollbefugnisse Zollbehörden hinsichtlich der Überwachung des Mindestlohnes werden in § 15 MiLoG normiert. Hierbei wird auf die entsprechenden gesetzlichen Regelungen im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verwiesen. 1. Prüfungsaufgaben Gemäß § 2 SchwarzArbG prüfen die Zollbehörden, ob … · … die sich aus den Dienst- oder Werkleistungen ergebenden Pflichten nach § 28a SGB IV (Meldepflichten) erfüllt werden oder wurden, 10 · entgegen § 284 Abs. 1 SGB III oder § 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes und nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen beschäftigt werden oder wurden oder · entgegen § 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes mit entgeltlichen Dienstoder Werkleistungen beauftragt werden oder wurden und · Arbeitsbedingungen nach Maßgabe des Mindestlohngesetzes, des ArbeitnehmerEntsendegesetzes und des § 10 Absatz 5 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes eingehalten werden oder wurden. Die Prüfung der Erfüllung steuerlicher Pflichten obliegt den zuständigen Landesfinanzbehörden. Die Zollbehörden sind zur Mitwirkung an Prüfungen der Landesfinanzbehörden berechtigt. Die Zollbehörden prüfen zur Erfüllung ihrer Mitteilungspflicht, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Steuerpflichtige den sich aus den Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht nachgekommen sind. Die nach Landesrecht für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem SchwarzArbG zuständigen Behörden prüfen, ob … · … der Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 GewO) nachgekommen oder die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 GewO) erworben wurde, · … ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betrieben wird und die Eintragung in die Handwerksrolle vorliegt. 2. Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren Gemäß § 2a SchwarzArbG sind bei der Erbrin- gung von Dienst- oder Werkleistungen die in folgenden Wirtschaftssektoren tätigen Personen verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den Zollbehörden auf Verlangen vorzulegen: · im Baugewerbe · im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe · im Personenbeförderungsgewerbe · im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe · im Schaustellergewerbe · bei Unternehmen der Forstwirtschaft · im Gebäudereinigungsgewerbe · bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen · in der Fleischwirtschaft Der Arbeitgeber hat jeden seiner Arbeitnehmer nachweislich und schriftlich auf die Mitführungspflicht hinzuweisen, diesen Hinweis für die Dauer der Erbringung der Dienst- oder Werkleistungen aufzubewahren und auf Verlangen bei den Prüfungen durch die Zollbehörde vorzulegen. 3. Befugnisse bei der Prüfung von Personen Gemäß § 3 SchwarzArbG sind die Zollbehörden und die sie unterstützenden Stellen befugt, zur Durchführung der Prüfungen Geschäftsräume und Grundstücke des Arbeitgebers, des Auftraggebers von selbstständig tätigen Personen und des Entleihers während der Arbeitszeit der dort tätigen Personen zu betreten und dabei · von diesen Auskünfte hinsichtlich ihrer Beschäftigungsverhältnisse oder ihrer Tätigkeiten einzuholen und · Einsicht in von ihnen mitgeführte Unterlagen zu nehmen, von denen anzunehmen ist, dass aus ihnen Umfang, Art oder Dauer ihrer Beschäftigungsverhältnisse oder Tätigkeiten hervorgehen oder abgeleitet werden können. Ist eine Person zur Ausführung von Dienstoder Werkleistungen bei Dritten tätig, gelten die zuvor genannten Befugnisse ebenfalls. Zur Durchführung der Prüfungen sind die Zollbehörden und die sie unterstützenden Stellen ermächtigt, die Personalien der in den Geschäftsräumen oder auf dem Grund- Praxistipps DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015 Quelle: *) Basiskommentar zum MiLoG, Thomas Lakies, Frankfurt am Main 2015; Foto: fotolia.com – Gerhard Seybert länder ist verpflichtet, unverzüglich mit der Bescheinigung bei der Ausländerbehörde zu erscheinen. Darauf ist in der Bescheinigung hinzuweisen. Gibt die Ausländerbehörde die einbehaltenen Dokumente zurück oder werden Ersatzdokumente ausgestellt oder vorgelegt, behält die Ausländerbehörde die Bescheinigung ein. stück des Arbeitgebers, Auftraggebers, des Dritten und des Entleihers tätigen Personen zu überprüfen. Sie können zu diesem Zweck die genannten Personen anhalten, sie nach ihren Personalien (Vor-, Familien- und Geburtsnamen, Ort und Tag der Geburt, Beruf, Wohnort, Wohnung und Staatsangehörigkeit) befragen und verlangen, dass sie mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung aushändigen. Die Bediensteten der Zollverwaltung dürfen Beförderungsmittel anhalten. Führer von Beförderungsmitteln haben auf Verlangen zu halten und den Zollbediensteten zu ermöglichen, in das Beförderungsmittel zu gelangen und es wieder zu verlassen. Die Zollverwaltung unterrichtet die Polizeivollzugsbehörden der Länder über groß angelegte Kontrollen. > Bei der Personenbefragung wird geklärt, welche Zahlungen der Arbeitnehmer erhält, wie viele Arbeitsstunden geleistet wurden, welche Auszahlungsmodalitäten vereinbart wurden und ob darin nicht zu berücksichtigende Bestandteile enthalten sind. Weiterhin wird geklärt, ob und in welcher Höhe Sozialversicherungsbeiträge und Steuern abgeführt werden. *) 4. Befugnisse bei der Prüfung von Geschäftsunterlagen Die Zollbehörden und die sie unterstützenden Stellen sind gemäß § 4 SchwarzArbG befugt, zur Durchführung der Prüfungen Geschäftsräume und Grundstücke des Arbeitgebers, des Auftraggebers von Dienst- oder Werkleistungen und des Entleihers während der Geschäftszeit zu betreten und dort Einsicht in die Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen zu nehmen, aus denen Umfang, Art oder Dauer von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen oder abgeleitet werden können. Die Zollbehörden sind zur Durchführung der Prüfungen befugt, Einsicht in die Unterlagen zu nehmen, aus denen die Vergütung der Dienst- oder Werkleistungen hervorgeht, die natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen in Auftrag gegeben haben. 5. Duldungs- und Mitwirkungspflichten Gemäß § 5 SchwarzArbG haben Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Auftraggeber, Dritte sowie Entleiher, die bei einer Prüfung durch die Zollbehörde angetroffen werden, die Prüfung zu dulden und dabei mitzuwirken, insbesondere für die Prüfung erhebliche Auskünfte zu erteilen und die vorgenannten Unterlagen vorzulegen. Bei der Prüfung von Personen oder Geschäftsunterlagen haben sie auch das Betreten der Grundstücke und der Geschäftsräume zu dulden. Die zur Mitwirkung Verpflichteten sind zudem auch verpflichtet, Arbeitsverträge, Niederschriften nach § 2 NachwG und andere Geschäftsunterlagen, die mittelbar oder unmittelbar Auskunft über die Einhaltung des Mindestlohnes geben, vorzulegen (§ 15 MiLoG). Auskünfte, die die verpflichtete Person oder eine ihr nahe stehende Person (§ 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozessordnung) der Gefahr aussetzen, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden, können verweigert werden. Ausländer sind ferner verpflichtet, ihren Pass, Passersatz oder Ausweisersatz und ihren Aufenthaltstitel, ihre Duldung oder ihre Aufenthaltsgestattung den Zollbehörden auf Verlangen vorzulegen und, sofern sich Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen ausländerrechtliche Vorschriften ergeben, zur Weiterleitung an die zuständige Ausländerbehörde zu überlassen. Werden die Dokumente einbehalten, erhält der betroffene Ausländer eine Bescheinigung, welche die einbehaltenen Dokumente und die Ausländerbehörde bezeichnet, an die die Dokumente weitergeleitet werden. Der Aus- Im Rahmen einer Prüfung haben Arbeitgeber, Auftraggeber und Entleiher in Datenverarbeitungsanlagen gespeicherte Daten auszusondern und den Zollbehörden auf deren Verlangen auf automatisiert verarbeitbaren Datenträgern oder in Listen zu übermitteln. Sie dürfen automatisiert verarbeitbare Datenträger oder Datenlisten, die die erforderlichen Daten enthalten, ungesondert zur Verfügung stellen, wenn die Aussonderung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre und überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht entgegenstehen. In diesem Fall haben die Zollbehörden die Daten zu trennen und die Daten, die nicht zu übermitteln waren, zu löschen. Soweit die übermittelten Daten für Zwecke der Ermittlung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, der Ermittlung von steuerlich erheblichen Sachverhalten oder der Festsetzung von Sozialversicherungsbeiträgen oder Sozialleistungen nicht benötigt werden, sind die Datenträger oder Listen nach Abschluss der Prüfungen auf Verlangen des Arbeitgebers oder des Auftraggebers zurückzugeben oder die Daten unverzüglich zu löschen. > Die bei der Personenbefragung gemachten Angaben werden anhand der Geschäftsunterlagen geprüft. > Für die Ermittlung des Mindestlohnes werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden berücksichtigt (auch wenn hierbei ein Verstoß gegen das ArbZG gegeben wäre – sodann werden die für die Ahndung solcher Verstöße zuständigen Behörden unterrichtet). > Sollte es zu einer Mitnahme von Akten durch den Zoll kommen, so sollten Sie sich nicht mit der Mitnahme von Unterlagen oder Akten einverstanden erklären, sondern stattdessen auf eine formelle Beschlagnahme bestehen. > Kopieren Sie Unterlagen, die Sie für den weiteren laufenden Geschäftsbetrieb benötigen. 6. Bußgeldbescheid Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sind bußgeldbewehrt. Wird ein Bußgeldbescheid festgesetzt, kann der Betroffene innerhalb von zwei Wochen dagegen Einspruch einlegen (§ 67 Abs. 1 OWiG). (HWK Dresden) 11 Europa DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015 Energiepolitik ist Europapolitik Hermann Winkler, EU-Abgeordneter Im Zuge kontinuierlich steigender Energiepreise entwickeln sich Strom, Gas und Kraftstoffe insbesondere für das Handwerk immer mehr zum Kostentreiber. Insgesamt geben die 3,6 Millionen mittelständischen Firmen in Deutschland jährlich 290 Milliarden Euro allein für Energie aus. Aus Sicht vieler Analysten sind die Energiekosten damit auf dem Weg, ein ebenbürtiger Faktor zu den Arbeitskosten zu werden. Vor diesem Hintergrund gehört eine nachhaltige, sichere und vor allem bezahlbare Energieversorgung zu den wichtigen Herausforderungen für die Zukunft. Mit der von der EU-Kommission angekündigten Energieunion will sich Europa nun dieser Herausforderung stellen. Ziel des Vorhabens soll ein funktionierender Energiebinnenmarkt für mehr Energieeffizienz, die kosteneffiziente Nutzung der erneuerbaren Energien, wettbewerbsfähige Energiepreise und eine größere Versorgungssicherheit sein. Somit ist die Energieunion ein längst überfälliger Schritt in Richtung einer Koordination der bislang 28 nationalen Strategien. Gerade am Beispiel der Förderung erneuerbarer Energien mit mittlerweile 170 verschiedenen, teils einander widersprechenden Instrumenten der Mitgliedstaaten, wird die Ineffizienz des bisherigen Systems überdeutlich. Mehr und bessere Zusammenarbeit auf europäischer Ebene wäre hier also durchaus im Sinne aller Beteiligten, nicht zuletzt auch der Anbieter von innovativer Energietechnik. Mit einer einheitlichen Förderarchitektur würden erneuerbare Energien dort angesiedelt, wo sie geografisch und klimatisch am effizientesten sind. Grenzübergreifende Netze könnten die Energie dorthin transportieren, wo sie gebraucht wird. Gebündelte Ressourcen würden das technische Know-how im Bereich der Energieeffizienz optimal zur Entfaltung bringen. Und nicht zuletzt könnten die 28 Mitgliedstaaten als einheitlicher Akteur am weltweiten Energiemarkt selbstbewusster auftreten und insgesamt bessere Konditionen verhandeln. Energiepolitik ist also sinnvollerweise Europapolitik. Nun bleibt aber abzuwarten, welche konkreten Vorschläge die Europäische Kommission ihren Ankündigungen folgen lässt. Sobald diese vorliegen, wird dem Europaparlament und den nationalen Parlamenten eine besondere Aufgabe zukommen. Sie müssen den Übereifer der Kommission bremsen und insbesondere bei Energieeffizienz und Emissionsreduktion für realistische Zielvorgaben sorgen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Europa zu sichern. Bürgschaft ohne Bank – Größere Finanzierungschancen bei der Hausbank Für kleine und mittlere Unternehmen ist es meist schwierig, Kredite zu bekommen. Das liegt oftmals an fehlenden Sicherheiten. Da springt die Bürgschaftsbank Sachsen (BBS) ein. Durch das Programm „Bürgschaft ohne Bank“ können sich sächsische Unternehmer direkt an die BBS wenden und eine Bürgschaft beantragen. Mit einer Zusage der BBS fällt der Hausbank die Finanzierung leichter. Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft für den Mittelstand. Sie übernehmen Ausfallbürgschaften für kurz-, mittel- und langfristige Kredite. Bundesweit gibt es 17 Bürgschaftsbanken, zwei in Bayern und eine in jedem anderen Bundesland. Sie stehen nicht miteinander im Wettbewerb, sondern sind lediglich im jeweiligen Bundesland tätig. Ausfallbürgschaften gegenüber Hausbanken für Kredite werden für alle wirtschaftlich vertretbaren Vorhaben, beispielsweise für Existenzgründungen und Betriebsübernahmen, Investitions- und Wachstumsfinanzierungen, Betriebsmittel (auch Kontokorrentkreditrahmen) sowie Avale und Garantien, übernommen. In Sachsen kann die BBS Ausfallbürgschaften für ein ein- 12 zelnes Unternehmen bis zu 2 Mio. Euro übernehmen, für Beträge darüber ist die Sächsische Aufbaubank (SAB) zuständig. Bei kleineren Bürgschaftsbeträgen können sich sächsische Unternehmen zudem direkt an die BBS wenden, die das Programm „Bürgschaft ohne Bank“ anbietet. Voraussetzungen für eine Bewilligung sind unter anderem, dass es sich um ein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition handelt – d.h. weniger als 250 Beschäftige, eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro oder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro – und dass ein Erfolgversprechendes und tragfähiges Unternehmenskonzept existiert. In diesem Programm übernimmt die BBS eine Bürgschaft für bis zu 80 Prozent der benötigten Kreditsumme, maximal 160 Tausend Euro. Die Bürgschaftslaufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, für Förderdarlehen bis zu 23 Jahre. Nach der Genehmigung erhält der Unternehmer ein Bürgschaftsangebot, das eine Gültigkeit von 12 Wochen hat. In dieser Zeit wählt der Unternehmer eine Hausbank aus. Da das Vorhaben bereits durch die BBS geprüft und für Erfolgversprechend befunden wurde, fällt der Hausbank die Finanzierungszusage leichter, da insbesondere das Kreditausfallrisiko zum Großteil durch die BBS getragen wird. Ralf Klotzsche, Geschäftsführer der Metallbau Klotzsche GmbH aus Coswig, beantragte im Jahr 2013 eine Ausfallbürgschaft bei der BBS. Das Unternehmen produziert Stahlbau- und Edelstahlbaukonstruktionen sowie komplette Anlagenteile für Industriekunden, insbesondere für den Anlagen-, Maschinenbau, für die Halbleiterindustrie und die Chemische Industrie. „Wir sind in den letzten Jahren stark gewachsen. Aufgrund der internationalen Ausrichtung unseres Geschäftes ist man globalen Ereignissen und Schwankungen ausgesetzt. Der Markt verändert sich stetig. All dies erforderte Investitionen in die Stabilisierung und Umstrukturierung des Geschäftes. Die Handwerkskammer Dresden und mein Steuerberater haben mich damals auf das Angebot „Bürgschaft ohne Bank“ der BBS aufmerksam gemacht. Die Mitarbeiter der BBS waren sehr kompetent und kooperativ, der Antrags- und Bearbeitungsprozess ging zügig voran. Mithilfe der Bürgschaft konnte dann in Zusammenarbeit mit meiner Hausbank eine optimale Finanzierung auf die Beine gestellt werden“, sagt Klotzsche. Vorsorge DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015 Betriebliche Altersversorgung – Entgeltumwandlung grundsätzlich auch aus Mindestlohn möglich Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich das Recht, Teile seines Lohns oder Gehalts per Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung (bAV) aufzuwenden. Auch wer den gesetzlichen Mindestlohn erhält, kann vorbehaltlich tarifvertraglicher Regelungen von diesem Recht Gebrauch machen, so unser Versorgungswerkpartner, die berufsständige SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund/Hamburg. Berufsausbildung oder für bestimmte Praktika. Für die Einführung des Mindestlohns gibt es bestimmte Übergangsfristen. Ab 1. Januar 2018 darf der dann geltende Mindestlohn in keiner Branche mehr unterschritten werden. Die Anhebung der Löhne und Gehälter auf Mindestlohnniveau bedeutet Zusatzkosten für den Arbeitgeber. Eine bAV durch Entgeltumwandlung ermöglicht es, diese Zusatzausgaben zu reduzieren. So sind Beiträge für eine Pensionskassenversorgung oder in eine Direktversicherung sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Arbeitnehmer erhält zusätzlich zu seiner gesetzlichen Rente eine Betriebsrente. Dies bietet sich besonders auch für Geringverdiener an, deren Rentenansprüche in aller Regel eher gering sind. Wie aber vertragen sich das Recht auf Entgeltumwandlung und der Mindestlohn? Laut Betriebsrentengesetz darf grundsätzlich jeder Arbeitnehmer verlangen, dass bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung seiner bAV zugute kommen. So kann er 2015 jährlich bis zu 2.904 Euro steuer- und sozialabgabenfrei investieren. Das MiLoG gestattet dies Weiterführende Informationen zu dem aktuweiterhin, selbst wenn infolgedessen das ver- ellen Thema erhalten Sie von Ihrem persönlichen SIGNAL IDUNA Berater oder direkt von: Mit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes bleibende Entgelt unter den Mindestlohn fällt. (MiLoG) ist seit Jahresbeginn ein flächendeckender Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro Wird der Mindestlohn allerdings durch einen René Uhlig vorgeschrieben. Dieser gilt grundsätzlich für Tarifvertrag geregelt, heißt es aufgepasst, denn Hauptstraße 52 alle Arbeitnehmer. Arbeitgebern, die das Ge- dieser regelt, ob eine Entgeltumwandlung im 01589 Riesa setz unterlaufen, drohen Strafen von bis zu Einzelnen zulässig ist. Entscheidend dafür ist, Telefon: 0 35 25 – 73 39 63 500.000 Euro. Ausnahmeregelungen gelten dass im Tarifvertrag eine sogenannte ÖffnungsFax: 0 35 25 – 5 29 00 94 beispielsweise für Auszubildende, Jugend- klausel verankert ist, die die Umwandlung von E-Mail: rene.uhlig@signal-iduna.net liche unter 18 Jahre ohne abgeschlossene Tarif- bzw. Mindestlohn vorsieht oder erlaubt. Anzeige Lara Office Center Inh. Andre Seidel e.K. Telekom Partner Business Altenburger Str. 21 D - 04626 Schmölln Tel.: +49 (0) 34491 - 58 29 0 Fax: +49 (0) 34491 - 58 29 3 E-Mail: gk@lara-office.de www.lara-office.de Für Geschäftskunden: Standortvernetzung / MPLS / VPN / EthernetConnect / DeutschlandLAN / virtuelle TK Anlagen / Rahmenverträge Mobilfunk / Business Bundle / Flottenlösungen / Ortungsdienste / Warenwirtschaftssyteme / De-Mail / Konvergenzprodukte 13 Innungskrankenkasse DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015 Aktuelles aus der IKK classic Gesamtausgaben 2014 über 9 Milliarden Euro Rund 29 Millionen Euro gab die IKK classic im Jahr 2014 allein für zusätzliche Leistungen im Rahmen freiwilliger Satzungsleistungen aus. Das sind rund 49 Prozent je Versicherten mehr als im Vorjahreszeitraum. „Wir haben versprochen, dass die Qualität der medizinischen Versorgung unserer Versicherten erste Priorität hat. Dieses Versprechen haben wir gehalten“, so Sven Hutt, Landesgeschäftsführer der IKK classic in Sachsen. „Vorhandene Rücklagen haben wir eingesetzt, um für unsere Kunden zusätzliche Leistungen und eine Beitragsentlastung zum Jahresbeginn 2015 zu ermöglichen.“ Insgesamt verzeichnete die IKK classic im Vorjahr Gesamtausgaben von rund 9,4 Milliarden Euro. Damit wird die Kasse das Geschäftsjahr 2014 voraussichtlich mit einem leichten Minus von 151 Millionen Euro abschließen. Einen Ausgabenzuwachs über dem GKV-Schnitt registrierte die IKK classic im Bereich der Krankenhäuser (+5,5 Prozent). Für die stationäre Behandlung ihrer Versicherten zahlte die IKK classic 2014 über 3,1 Milliarden Euro oder pro Kopf 883,93 Euro. Zweitgrößter Ausgabenposten waren die Arzneimittel mit rund 1,6 Milliarden Euro oder 438,81 Euro je Versicherten (+13,2 Prozent). Ihnen folgte die ärztliche Behandlung, die mit rund 1,5 Milliarden Euro oder 419,53 Euro je Versicherten zu Buche schlug (+4,4 Prozent). Mit einem Anstieg von rund 6,8 Prozent entwickelten sich die Leistungsausgaben insgesamt über dem Branchenwert (+5,3 Prozent). Wesentliche Gründe waren Mengenentwicklungen und die demografische Veränderung des Versichertenbestandes „Der Ausgabendruck im Gesundheitswesen war 2014 spürbar und wird in den kommenden Jahren wachsen – nicht zuletzt wegen teurer politischer Vorhaben“, so Matthias Triemer, Vorsitzender des Verwaltungsrates der IKK classic auf einer Verwaltungsratssitzung im März. An die Politik appellierte er, durch konsequente Strukturmaßnahmen zur künftigen Finanzstabilität der Krankenversicherung beizutragen. Motivation und Engagement der Mitarbeiter erhöht, sondern auch die persönliche Arbeitsleistung optimiert werden. Wie setze ich Ziele und Prioritäten? Wie delegiere ich Aufgaben und Verantwortung richtig? Wie kann ich schwierige Situationen und Konflikte erfolgreich lösen? Antworten – inklusive praxisnaher Anregungen - darauf finden Führungskräfte in den jeweils eintägigen Seminaren der IKK classic. Erfahrene Trainer informieren zu Selbstmanagement und Mitarbeiterführung. Mitarbeiterführung und Zeitmanagement optimieren Freie Seminartermine 2015: · 26.05.2015: „Selbst- und Zeitmanagement“, Veranstaltungsort: Gut Haferkorn bei Leisnig · 6.10.2015: „Gesunde Führung“, Veranstaltungsort: Gut Haferkorn bei Leisnig · 03.11.2015: „Selbst- und Zeitmanagement“, Veranstaltungsort: Hotel am Schlosspark Lichtenwalde Das erfolgreiche Führen eines Unternehmens erfordert täglich ein hohes Arbeitspensum – meistens auch noch unter Termindruck. Mit dem „Handwerkszeug“ Zeitmanagement und Mitarbeiterführung können Geschäftsinhaber und Führungskräfte die beruflichen Belastungen aktiv gestalten, so dass nicht nur Sie haben Fragen zu den Seminaren oder möchten an einem teilnehmen? Dann wenden Sie sich an Cornelia Uebel, Telefon: 0 37 41 / 16 07 49 41, E-Mail: cornelia.uebel@ikk-classic.de. Anzeige t Jetz gebot san um ä l ! i ern Jub sich Werden auch Sie Mitglied bei uns und profitieren Sie von umfassender Transparenz, weitgehender Mitbestimmung und exklusiven Mehrwerten. Die Vorteile der Mitgliedschaft im Überblick: Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt. 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Hierzu veröffentlichen wir nachfolgend Chiffreanzeigen mit Ausbildungsplatzgesuchen und Junger Mann, 16 Jahre alt, sucht Ausbildungsplatz als Baugeräteführer oder Maschinen-/Anlagenführer in Meißen und Umgebung, qualifizierter Hauptschulabschluss vorhanden. (Chiffre: JCMEI- GH-001) Junge Frau, 18 Jahre alt, mit Hauptschulabschluss und BGJ im Bereich Wirtschaft/Verwaltung möchte Ausbildung als Kauffrau für Büromanagement aufnehmen, Landkreis Meißen (Chiffre: JCRIE-AP-004) Junge Frau, 16 Jahre alt, sucht Ausbildungsplatz als Kfz-Mechatronikerin (gern auch Bau- und Landmaschinen) in Weinböhla und Umgebung, Realschulabschluss im Sommer 2015 (Chiffre: JCMEI-GH-007) Junge Frau, 15 Jahre alt, mit Hauptschulabschluss, möchte Friseurin werden und sucht entsprechende Lehrstelle in Meißen und Umgebung. (Chiffre: JCMEI-GH-009) stehen für dementsprechende Rückfragen und Stellenangebote zur Verfügung. Gern beraten wir Sie auch ausführlich zu Unterstützungsmöglichkeiten und Inanspruchnahme ausbildungsbegleitender Hilfen. Ebenso nehmen wir gern Ihre Angebote für Praktika und Ferienjobs entgegen, die den von uns betreuten Jugendlichen zur Berufsorientierung dienen. Junger Mann, 17 Jahre alt, mit Hauptschulabschluss im BVJ sucht Lehrstelle als Dachdecker im Raum Nossen. (Chiffre: JCMEI-GH-002) Junge Frau, 20 Jahre alt, möchte Maßschneiderin werden und sucht entsprechende Lehrstelle im Landkreis Meißen, Realschulabschluss vorhanden. (Chiffre: JCMEI-KK-005) Landratsamt Meißen – Jobcenter Ansprechpartnerin: Frau Aurich (03525/5175-4646) E-Mail: Jobcenter.BB@kreis-meissen.de Arbeitgeberservice-Hotline 03521/725-4900 www.kreis-meissen.de/jobcenter Junger Mann, 16 Jahre alt, mit Realschulabschluss sucht Ausbildungsplat z als Fachkraf t für Lagerlogistik in Riesa und Umgebung. (Chiffre: JCRIE-UD-003) alt, Junger Mann, 17 Jahre s und BGJ mit Hauptschulabschlus hnik sucht im Bereich Fahrzeugtec -MechatroniAusbildungsplatz als Kfz roßenhain. ker im Raum Meißen/G ) (Chiffre: JCMEI-KK-006 Junge Frau, 16 Jahre alt, sucht Lehrstelle als Malerin/Lackiererin in Meißen oder Umkreis, Realschulabschluss im Sommer 2015 (Chiffre: JCMEI-GH-008) Junge Frau, 15 Jahre alt, mit Hauptschulabschluss möchte Tischlerin werden und sucht entsprechende Lehrstelle im Raum Coswig. (Chiffre: JCRBL-UR-010) Junger Mann, 18 Jahre alt, mit Realschulabschluss und BGJ im Bereich Metall sucht Ausbildungsplatz als Metallbauer im Raum Coswig. (Chiffre: JCRBL-UR-011) 15 2015 Anzeige 2015_April_Zunftglocke41_Z-Einleger 13.04.2015 18:39 Seite 1 Handwerk Bildung Beratung BILDUNGSANGEBOTE I – Weiterbildung BAU-, HOLZ- UND FARBTECHNIK - Wachsen und Ölen von Möbeloberflächen 09.05.15 - Fachwirt für Gebäudemanagement (HWK) Fr/Sa 29.05.15 – 12.12.15 - Restaurierung von Möbeloberflächen Sa 06.06. und 13.06.15 - Lackiertechnologien (SATA) 20.06.2015, Tagesseminar - Gestalter im Handwerk - berufsbegleitend Fr/Sa 11.09.2015 – 28.04.2018 ELEKTRO-/GEBÄUDETECHNIK - Sachkundenachweis nach ChemKlimaschutz V § 5 Kat. 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TrinkwasserV, 06.06.15, Tagesseminar - Kundendienstmonteur SHK Fr/Sa 14.08.15 – 19.12.15 UNTERNEHMENSFÜHRUNG - Knigge für Auszubildende 12.05.15, Tagesseminar - Buchhaltung und Jahresabschluss Aufbauseminar, Mo/Mi 18.05 - 22.06.15 - Fachkraft für Buchhaltung mit Lexware und Datev Pro, Di/Do 02.06.15 – 08.03.16 - AutoCAD 2013 - 2D Grundlagen Mo-Fr 08.06. – 12.06.15 - Souverän und selbstbewusst mit Reklamationen und Beschwerden umgehen, 16.06.15 - Kaufmännischer Fachwirt (HWK) Mo/Mi 26.08.15 – 22.06.16 GESUNDHEIT/TEXTIL - Zahntechnische Abrechnung Expert-Seminar 24.06.15; Reparaturen 23.09.15 - Schnittzeichnen - Aufbaukurs 29.05. und 30.05.15 SCHWEISSTECHNIK - Internationaler Schweißfachmann (IWS) Mo-Fr 31.08. – 27.10.15 in GRH Fr/Sa 23.10. – 23.04.16 in DD - Vorbereitung auf die Schweißerprüfung nach DIN EN 287, DIN EN ISO 9606 im E-, Gas-, MAGMIG- und WIG- Schweißen - Einstieg jederzeit möglich INTERESSENVERTRETUNG Nachgefragt: Was ist regionale Frische und Qualität? Vor dem Hintergrund aktueller Qualitätsoffensiven einiger Lebensmit- teldiscounter wird auch in den hei- mischen Bäckereien und Fleischerei- Fachgeschäften diskutiert, was Frische, Qualität und Regionalität bedeuten und wo denn nun der Unterschied zwischen den Produkten vom Discounter und vom Handwerksbetrieb liegt. Dazu das Sächsische Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft und ein Ver- treter der Handwerkskammer Dresden. Falk Hofer, Stellvertretender Presse- Dann können sie auch in Zukunft von der Umwelt und Landwirtschaft: „Das Le- ren und zum Bäcker um die Ecke gehen.“ sprecher im Sächsischen Ministerium für bensmittelangebot in Deutschland zeich- Vielfalt im Lebensmittelbereich profitie- Dr. Andreas Brzezinski, Hauptge- net sich durch eine beeindruckende schäftsführer der Handwerkskammer eigentlich bei jedem Einkauf fragen, wie beim Lebensmittelkauf tobt. Discounter Vielfalt aus. Die Verbraucher müssen sich viel ihnen frische Backwaren vom Bäcker nebenan Wert sind? Wollen sie die ty- pisch regionalen Spezialitäten auch wei- ter im Angebot haben? Ziel ist es, alle Verbraucher anzuregen, über ihre Einkaufsgewohnheiten nachzudenken. Dresden:„Der Wettstreit um den Kunden machen sich inzwischen die Stärken des Handwerks zu Eigen, indem sie sich plakativ mit Attributen wie Frische und Regionalität schmücken. Die Werbe- branche erklärt brachial die schöne neue Welt des kulinarischen Genusses. IMAGEKAMPAGNE DES HANDWERKS Beliebte Briefmarke ist zurück Sie erfreuten sich 2013 unter Hand- Die Marken bestellen Sie bitte per Mail sind jetzt neu aufgelegt: Briefmarken (imagekampagne@hwk-dresden.de) werksbetrieben großer Beliebtheit und im Design der Imagekampagne des Handwerks. Interessenten können zwi- schen drei Motiven, Designs und Portostufen wählen. Als Motive stehen das Kampagnenlogo, der Claim „Wir sind Handwerker. Wir können das.“ sowie das Jahresmotto für 2015 „Leidenschaft ist das beste Werkzeug.“ auf verschiedenen Hintergründen zur Wahl. über die Handwerkskammer Dresden oder Tel. 0351 4640-404 oder direkt über die Internetseite http://werbemittel. handwerk.de. 2015_April_Zunftglocke41_Z-Einleger 13.04.2015 18:39 Seite 2 Handwerkskammer Dresden Am Lagerplatz 8 • 01099 Dresden Telefon: 0351 4640-30 • Fax: 0351 4719188 E-Mail: info@hwk-dresden.de • www.hwk-dresden.de AUSBILDUNG / WEITERBILDUNG BILDUNGSANGEBOTE II – Meisterkurse Elektronischer Lehrvertrag: Kunden-Login für Betriebe Im Mai 2014 hat die Handwerks- kammer Dresden den elektronischen Lehrvertrag eingeführt. Nun kommt ein len. Anschließend erhält der Nutzer seine Login- Daten für die Online-Nutzung. Aber selbstverständlich können Be- neuer Service hinzu: Mit einem eigenen triebe und Ausbilder den Online-Lehrver- lingsrolle“ auf der Internetseite der „Der Online-Lehrvertrag wird von Betrie- Account für den „Servicebereich Lehr- Handwerkskammer Dresden haben Betriebe ab so- trag auch ohne Kunden-Login nutzen. ben sehr gut angenommen. Wir gehen davon aus,dass fort die Mög- in lichkeit, die in Zukunft noch der Handwerks- weit mehr Ausbil- rolle hinterleg- der den zeit- ten Unterneh- sparenden On- mensdaten line-Weg für automatisch die Vorberei- für jeden neu- tung des Aus- en Vertrag im bildungsver- Online-Formu- lar wiederzuverwenden. Mit dem Kunden-Login kann der Ausbilder darüber hinaus auf den Status bereits angemel- trages wäh- len“, so Andreas Brzezinski, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer. Kontakt für alle Fragen zum neuen elek- deter Lehrlinge zu-greifen. Die Anmel- tronischen Lehrvertrag: Lehrlingsrolle erledigt. Für das Login-Passwort ist das Telefon: 0351 4640-976 / -994, E-Mail: dung ist schnell und unkompliziert entsprechende Formular unter http://hwk-dresden.odav.de auszufül- der Handwerkskammer Dresden, lehrlingsrolle@hwk-dresden.de Mehr unter www.hwk-dresden.de. Online-Lehrstellen- und Praktikumsbörse nutzen Mit ihren Zwischenzeugnissen in der Tasche machen sich derzeit viele der diesjährigen Schulabgänger auf, zahlreichen Ausbildungschancen im Handwerk aufmerksam. Zudem stehen die Osterferien vor um eine Lehrstelle zu suchen. der Tür, die Schülern auch Zeit für ein offene Lehrstellen anbieten, können triebe, die Praktikumsplätze anbieten, Handwerksbetriebe, die für 2015 diese kostenfrei in die Online-Lehrstellenbörse der Handwerkskammer Dresden unter www.hwk-dresden.de/ lehrstellen eintragen lassen. Die Handwerkskammer bewirbt die Börse crossmedial und macht so auf die Betriebspraktikum bieten. Für Be- stellt die Handwerkskammer ebenfalls eine Online-Börse zur Verfügung unter www.hwk-dresden.de/praktika. Ansprechpartner: Ingolf Radecke, Telefon: 0351 4640-946, E-Mail: ingolf.radecke@hwk-dresden.de - Dachdecker Teil II Mo-Fr 14.09.15 – 29.01.16 - Damen- und Herrenschneider Teile II/I Fr/Sa 04.09.15 – 20.08.16 - Elektrotechniker Teile II/I Mo-Fr 07.12.15 – 07.09.16 - Feinwerkmechaniker Teile II/I Fr/Sa 25.09.15 – 28.01.17 - Gerüstbauer Teile II/I Fr/Sa 04.09.15 – 03.12.16 Mo-Fr 17.10.16 – 24.03.17 - Informationstechniker Teile II/I Fr/Sa 08.05.15 – 11.03.17 - Installateur- und Heizungsbauer Teil II Fr/Sa 04.03.16 – 29.09.17 Mo-Fr 07.03.16 – 02.09.16 - Klempner Teile II/I Mo-Fr 09.11.15 – 19.02.16 - Landmaschinenmechaniker Teil II Fr/Sa 11.09.15 – 21.05.16 - Maler und Lackierer Teil II Mo-Fr 21.09.15 – 29.01.16 Mo/Di 11.04.16 – 27.06.17 - Maurer und Betonbauer Teile II/I Mo-Fr 19.10.15 – 24.03.16 - Metallbauer Teil II Fr/Sa 25.09.15 – 10.12.16 Mo-Fr 28.09.15 – 02.02.16 - Ofenbauer Teile II/I Fr/Sa 19.02.16 – 20.05.17 - Raumausstatter Teile II/I Mo-Fr 22.08.16 – 16.12.16 - Schilder- und Lichtreklamehersteller Teile II/I Fr/Sa 11.09.15 – 22.10.16 - Tischler Teile II/I Mo-Fr 30.11.15 – 13.05.16 Mi/Sa 24.02.16 – 06.05.17 - Zahntechniker Teil II - Teilzeit Fr/Sa 20.05.16 – 01.07.17 - Zahntechniker Teile II/I - Vollzeit Di-Sa 20.05.16 – 01.07.17 - Zimmerer Teile II/I Mo-Fr 15.09.15 – 04.06.16 - Teil III – Betriebswirtschaft Mo-Fr 18.05.15 – 16.07.15 Fr/Sa 28.08.15 – 30.04.16 Mo/Mi 07.09.15 – 30.05.16 - Teil IV - Ausbildung der Ausbilder Mo-Fr 04.05.15 – 22.05.15 Fr/Sa 08.05.15 – 17.07.15 Mo/Mi 01.06.15 – 02.09.15 Information und Anmeldung: Bildungszentrum Handwerk der Handwerkskammer Dresden Am Lagerplatz 8, 01099 Dresden Telefon: 0351 8087-50 Anzeige 2012November_Zunftglocke_Z-Einleger 10.12.2012 11:58 Seite 1 Handwerk Bildung Beratung Kooperations- und Betriebsvermittlungsbörse Suche: Feinwerkmechanikermeister sucht die Übernahme im Bereich Feinwerkmechanik / Maschinenbau. Der Sitz des Unternehmens sollte im 30-km-Umfeld von Dresden liegen. Es kommen sowohl Pacht als auch Kauf infrage. Chiffre-Nr.: HWK DD G 08/15 Suche: Suche Handwerksbetrie b aus dem Maschinenbau bzw. der Metallverarbeitung zur Übernah me oder Kooperation. Im Großraum um Dresden möchte ich gern inves tieren und sehe für mich den Weg de r Übernahme eines kleinen Handwe rksbetriebes als optimale Lösung. Bin bereits seit Jahren erfolgreich selbs tständig und für eine Metall- oder Ma schinenbaufirma, die einen Nachfolg er sucht, ein versierter und engagie rter Ansprechpartner. Chiffre-Nr.: HWK DD G 06 /15 Suche: Versierter Fachmann (Buchdrucker, Offsett drucker, Buchbinder, Dipl.-Ing. für grafische Technik) mit 20 Jahren Druckereileiter-Erfahrung und Berufserfahrung entsprechender im Umgang mit Buchbinderei- und Druckmaschinen, möchte eine Druckerei übernehmen. Chiffre-Nr.: HWK DD G 21-71/22 Angebot: HWK DD A 49/14: fé mit großem Gutgehendes Eisca gesundheitlis au Kundenstamm geben. chen Gründen abzu rechten Elbseite r de f au t Mietobjek ssersicher, mit in Meißen, hochwa qm Fläche, 42 0 12 , Inneneinrichtung nplät ze Innenplätze, 40 Auße 8 /7 78 65 .: Nr Chiffre- Suche: Auf Grund einer Firm enschließung sucht ein Maschinenb aumeister eine neue beruf liche He rausforderung. Idealerweise sollte sic h der Firmensitz im Raum Dresden – Radebeul und Umfeld befinden. Au f langjährige Berufser fahrung kann er ver weisen und ein entspreche ndes Zeugnis vorlegen. Interessente n wenden sich bit te an: s.mehlig@gm x.de oder Telefon: 01520 -4223504 Chiffre-Nr.: 73-93/97 Zu finden auf der Ho mepage der Handwerkskammer – Rubrik Fachkräftebörse Suche: Schuhmachermeister möcht e ein Schuhgeschäf t mit Werkstatt übernehmen – sachsenweit. Er kan n auf jahrelange erfolgreiche Berufs erfahrung verweisen. Chiffre-Nr.: HWK DD G 09/15 Angebot: HWK DD A 12/15 Elektro-Installationsbetrieb aus Coswig sucht Nachfolger: Das langansässige und erfolgreich tätige Handwerksunternehmen kann auf einen gewachsenen und treuen Kundenstamm verweisen. Es werden vier versierte Monteure mit vielfältigen Tätigkeiten in Industrie, Gewerbe und im Privatkundenbereich beschäftigt. Das Unternehmen ist vorwiegend im Raum Dresden tätig. Der Altmeister bietet dem Jungmeister sowohl Kauf, Mietkauf oder Pacht an. Es handelt sich um ein Grundstück mit Wohnhaus, Werkstatt und Nebengebäuden. Um das Fortwähren des über 60 Jahre bestehenden Betriebes abzusichern, plant der Geschäftsführer bereits jetzt die Realisierung der Betriebsnachfolge innerhalb der nächsten drei bis sechs Jahre. Der Nachfolger soll in dieser Zeit Coswig liegt im Bereich des mittleren Elbtales rechtselbisch an der Sächsischen Weinstraße zwischen der Landeshauptstadt Dresden und der Kreisstadt Meißen. Chiffre-Nr.: HWK A 12/15 die Mitarbeiter, das Leistungsspektrum des Betriebes sowie Lieferanten und Geschäftskunden kennenlernen, sich damit vertraut machen und so eine reibungslose Betriebsnachfolge antreten können. Eine Haftung der Handwerkskammer Dresden für die in den Börsen gemachten Angaben wird ausgeschlossen. Interessenten wenden sich bitte schriftlich mit Angabe der Chiffre-Nummer an die Handwerkskammer Dresden, Hauptabteilung Wirtschaftsförderung und -beratung, Steffi Ulbricht, Am Lagerplatz 8, 01099 Dresden, Fax: 0351 464034931, E-Mail: steffi.ulbricht@hwk-dresden.de. Bitte nutzen Sie für weitere Angebote und Gesuche die Datenbank im Internet: www.nexxt-change.org sowie die Homepage der Handwerkskammer Dresden: www.hwk-dresden.de Arbeitsmarkt DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015 ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Im Rahmen der aktuellen Förderperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF) hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) o.g. Bundesprogramm aufgelegt, an dem sich das Jobcenter des Landkreises Meißen beteiligt. FÖRDERMÖGLICHKEITEN: Normalförderung Bei Abschluss eines unbefristeten oder mindestens 24-monatigen, befristeten SV-pflichtigen Beschäftigungsverhältnisses sind bis zu 18 Monate Förderung möglich. Ziel des Projektes, welches für den Zeitraum 01.06.2015 bis 31.05.2020 beantragt wurde, ist die nachhaltige Integration von langzeitarbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach dem SGB II in dauerhafte, existenzsichernde Erwerbstätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Förderfähige Zielgruppe sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Dafür werden mithilfe eines Betriebsakquisiteurs gezielt Arbeitgeber in der Region gesucht, die für langzeitarbeitslose Personen eine Perspektive zur nachhaltigen beruflichen Eingliederung schaffen und entsprechende Stellenangebote unterbreiten bzw. der bewerberorientierten Vermittlung offen gegenüberstehen. Als potenzielle Arbeitgeber kommen dabei auch klein- und mittelständische Unternehmen, Städte und Gemeinden sowie Vereine in Betracht. Bei Abschluss eines unbefristeten SV-pflichtigen Beschäftigungsverhältnisses sind bis zu 36 Monate Förderung möglich. · die seit mindestens 2 Jahren ohne Unterbrechung arbeitslos sind, · das 35. Lebensjahr vollendet haben, · über keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss verfügen. Intensivförderung Bei Abschluss eines befristeten SV-pflichtigen Beschäftigungsverhältnisses sind bis zu 24 Monate Förderung möglich. Förderfähige Zielgruppe sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die über die Kriterien der Normalförderung hinaus · in den letzten 5 Jahren arbeitslos waren, · mindestens ein weiteres Vermittlungshemmnis aufweisen. Lohnkostenzuschuss (inkl. AG SV-Anteil) Während der Programmteilnahme werden die Teilnehmer/-innen durch Coaches beraten und intensiv unterstützt, um einerseits das Leistungsvermögen sukzessive zu steigern und das Beschäftigungsverhältnis zu stabilisieren, aber auch individuelle Hilfestellung bei evtl. Problemen zu geben und die Nachhaltigkeit der Integration anzustreben. Darüber hinaus können Qualifizierungsdefizite der Teilnehmer/-innen mit entsprechenden Maßnahmen ausgeglichen und für anfängliche Minderleistungen der Arbeitnehmer Lohnkostenzuschüsse gezahlt werden. Landratsamt Meißen Kontakt: Dezernat Arbeit und Bildung – Jobcenter Loosestraße 17 – 19, 01662 Meißen Ansprechpartner: Herr Löschner (0 35 21 / 7 25 - 46 49) bzw. Arbeitgeberservice (0 35 21 / 7 25 - 49 00) oder per E-Mail: jobcenter.eingliederung@kreis-meissen.de Normalförderung Intensivförderung Förderphase Dauer Höhe Lohnkostenzuschuss Dauer Höhe Lohnkostenzuschuss Einstiegsphase 6 Monate 75 % 12 Monate 75 % Stabilisierungsphase 9 Monate 50 % 12 Monate 65 % Leistungsphase 3 Monate 25 % 12 Monate 50 % Nachbeschäftigungsphase 6 Monate kein Zuschuss entfällt entfällt Weitere Rahmenbedingungen: Coaching Während des Beschäftigungsverhältnisses ist zwingend ein wöchentliches Coaching des/ der Teilnehmers/-in vorgeschrieben, welches über das Jobcenter sichergestellt wird. Qualifizierung Bei Bedarf sind auch eine einfache arbeitsplatzbezogene berufliche Qualifizierung und/oder eine Qualifizierung zur Verbesserung von zentralen Grundkompetenzen des/der Teilnehmers/-in möglich. Diese können vor oder während der Beschäftigungsphase erfolgen. Die Förderung wird über das Jobcenter sichergestellt. 19 Die Zukunft beginnt mit dem Vertrauen in Ihre Idee. Wir begleiten neue Vorhaben in Sachsen individuell mit Bürgschaften und Beteiligungen – damit sie erfolgreich verwirklicht werden. n e r e i m r o f n i t z Je t Besuchen Sie uns online unter: www.bbs-sachsen.de