flächennutzungsplan stadt fehmarn
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FLÄCHENNUTZUNGSPLAN STADT FEHMARN PROKOM / FIRU 13.12.2012/18.06.2013 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN STADT FEHMARN BEGRÜNDUNG Verfasser: PROKOM, Elisabeth-Haseloff-Str. 1, 23564 Lübeck 0451 / 6102026 FIRU, Chausseestraße 29, 10115 Berlin 030 / 288775-0 13.12.2012 I PROKOM Inhalt: Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Seite: 1 1.1 1.2 Einleitung ......................................................................................................... 1 Anlass und Aufgabenstellung ............................................................................ 1 Rechtsgrundlagen ............................................................................................. 2 2 2.1 2.2 2.3 2.4 Rahmenbedingungen des FNP ...................................................................... 3 Landesentwicklungsplan (LEP), 2010 ............................................................... 3 Regionalplan 2004 für den Planungsraum II ..................................................... 8 Lage im Raum, Nutzungen .............................................................................. 10 Historische Siedlungsentwicklung ................................................................... 12 3 3.1 3.2 3.3 3.4 Leitlinien des FNP ......................................................................................... 14 Planungsgrundlagen ....................................................................................... 14 Planungs- und Entscheidungsgrundsätze ....................................................... 14 Räumliches Konzept ....................................................................................... 15 Vorhandene und mögliche Planungskonflikte ................................................. 18 4 4.1 4.1.1 4.1.2 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.3 4.3.1 4.3.2 4.3.3 4.3.4 4.3.5 4.4 4.4.1 4.4.2 4.4.3 4.4.3.1 4.4.3.2 4.4.3.3 4.4.3.4 4.4.3.5 4.4.3.6 Begründung der dargestellten Nutzungen.................................................. 19 Bevölkerung .................................................................................................... 19 Bevölkerungsentwicklung ................................................................................ 19 Bevölkerungsprognose .................................................................................... 24 Wohnungsbestand und Wohnungsbedarf ....................................................... 28 Darstellung der Wohnbauflächen .................................................................... 32 Darstellung der gemischten Bauflächen .......................................................... 39 Emissionen ...................................................................................................... 40 Wirtschaft, Gewerbe ........................................................................................ 43 heutige Situation .............................................................................................. 43 Entwicklung für den örtlichen Bedarf ............................................................... 47 Entwicklung überörtlicher Bedarf ..................................................................... 47 Darstellung der gewerblichen Bauflächen ....................................................... 48 Sonderbauflächen/Sondergebiete Einzelhandel etc. ...................................... 49 Tourismus ........................................................................................................ 50 heutige Situation .............................................................................................. 50 Entwicklung / Bedarf ........................................................................................ 52 Darstellungen der Sondergebiete für touristische Nutzungen ......................... 58 Campingplätze ................................................................................................ 60 Flügger Strand ................................................................................................. 62 Wulfener Hals .................................................................................................. 63 Tourismusprojekt „DE HOBEN“ ....................................................................... 63 Reisemobilplatz Burg ...................................................................................... 64 Zukunftspark Fehmarn .................................................................................... 64 II PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 4.4.3.7 4.5 4.5.1 4.5.2 4.5.3 4.5.4 4.5.4.1 4.5.4.2 4.5.4.3 4.5.4.4 4.6 4.6.1 4.6.2 4.7 4.7.1 4.7.2 4.7.3 4.8 Hafen Burgstaaken .......................................................................................... 64 Landwirtschaft und Fischerei ........................................................................... 66 heutige Situation .............................................................................................. 66 Entwicklung und Bedarf ................................................................................... 69 Darstellung der Flächen für die Landwirtschaft und Wald ............................... 69 regenerative Energien ..................................................................................... 70 Windenergieanlagen ....................................................................................... 70 Solarenergie .................................................................................................... 70 Biogasanlagen ................................................................................................. 70 Hafen Burgstaaken .......................................................................................... 71 Gemeinbedarfsflächen/soziale Infrastruktur .................................................... 71 heutige Situation/Bedarf .................................................................................. 71 Darstellungen der Gemeinbedarfsflächen / sozialer Infrastruktur ................... 76 Grünflächen ..................................................................................................... 77 heutige Situation .............................................................................................. 77 Entwicklung und Bedarf ................................................................................... 77 Darstellung von Grünflächen ........................................................................... 77 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ................................................................... 78 4.8.1 heutige Situation, Bedarf ................................................................................. 78 4.8.2 Darstellung der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ............................................... 79 4.9 Wasserflächen, Strand .................................................................................... 79 4.10 Flächen für den überörtlichen Verkehr, örtliche Hauptverkehrszüge, Parkplätze ....................................................................................................... 81 4.10.1 heutige Situation, Bedarf ................................................................................. 81 4.10.2 Darstellungen der Flächen für den überörtlichen Verkehr, örtliche Hauptverkehrszüge, Parkplätze ...................................................................... 82 4.11 Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen, Ver- und Entsorgungsleitungen ...................................................................................... 83 4.12 Altlasten ........................................................................................................... 84 5 5.1 5.1.1 5.1.2 5.2 5.2.1 5.2.1.1 5.2.1.2 5.2.1.3 5.2.1.4 Umweltbericht ................................................................................................ 85 Einleitung ......................................................................................................... 85 Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des Flächennutzungsplanes sowie Art und Umfang der geplanten Vorhaben ........................................................ 86 Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und –planungen, ihre Bedeutung für den F-Plan und ihre Umsetzung bei der Aufstellung des Planes ....................................................................................................... 90 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ................................ 93 Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands .................... 93 Landschaftsstruktur ......................................................................................... 94 Schutzgut Mensch, Gesundheit des Menschen .............................................. 95 Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt ............................................ 95 Schutzgüter Klima/Luft .................................................................................... 97 III PROKOM 5.2.1.5 5.2.1.6 5.2.1.7 5.2.2 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 5.2.5.3 5.2.5.4 Schutzgüter Boden und Wasser ...................................................................... 97 Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild ............................................................ 98 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................ 99 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung ........................................................ 100 Schutzgut Mensch/Gesundheit des Menschen ............................................. 100 Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt .......................................... 100 Schutzgüter Klima/Luft .................................................................................. 102 Schutzgüter Boden und Wasser .................................................................... 102 Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild .......................................................... 102 Kulturgüter und sonstige Sachgüter .............................................................. 103 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ........................................... 103 geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen ............................................................................ 105 geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung nachteiliger Auswirkungen ................................................................................................ 105 Maßnahmen zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen ............................... 106 anderweitige Planungsmöglichkeiten ............................................................ 107 zusätzliche Angaben ..................................................................................... 108 umweltbezogene Informationen .................................................................... 108 verwendete technische Verfahren (Methodik) und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen ......................................................... 109 Maßnahmen zur Umweltüberwachung (Monitoring)...................................... 110 allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichtes ............... 110 6 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 Nachrichtliche Übernahmen ....................................................................... 112 Denkmale ...................................................................................................... 112 Schutzgebiete des Naturschutzes ................................................................. 112 Waldschutzstreifen ........................................................................................ 112 Deiche ........................................................................................................... 113 Bahnanlagen ................................................................................................. 114 Anbauverbotszonen, Schutzbereiche, Richtfunkstrecken ............................. 114 7 Vermerke ...................................................................................................... 116 8 Sonstige Nutzungen .................................................................................... 118 9 Beschluss .................................................................................................... 118 5.2.2.1 5.2.2.2 5.2.2.3 5.2.2.4 5.2.2.5 5.2.2.6 5.2.2.7 5.2.3 5.2.3.1 5.2.3.2 5.2.4 5.2.5 5.2.5.1 5.2.5.2 Exkurs Nr. 1: neue Flächen für Windenergieanlagen ......................................................... 119 Nr. 2: Entwicklungskonzept feste Beltquerung ........................................................ 122 Nr. 3: Tourismusprojekt „DE HOBEN“ ..................................................................... 128 IV PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Analogiebetrachtung der Einwohnerentwicklung der Stadt Fehmarn für 2010, 2015, 2020 und 2025 auf Basis der aktuellen Bevölkerungsprognose für den Kreis Ostholstein ........................................... 24 Tab. 2: Bevölkerungsprognose Stadt Fehmarn bis 2025 ............................................ 25 Tab. 3: Vorhersage zur Altersstruktur der Stadt Fehmarn 2015 und 2025 auf Basis der aktuellen Bevölkerungsprognose für den Kreis Ostholstein ...................................................................................................... 27 Tab. 4: Wohnungsbestand auf Fehmarn 1995 bis 2006 ............................................. 28 Tab. 5: Haushaltsstruktur der Privathaushalte 2007 – für Fehmarn relevante Gemeindegrößenklasse in Schleswig-Holstein ............................... 30 Tab. 6: Annahme zur Entwicklung der Haushalte der Stadt Fehmarn, 2007 bis 2025 ........................................................................................................... 31 Tab. 7: Verdichtungspotenziale im Innenbereich (§ 34 BauGB) ................................. 32 Tab. 8: Wohnbauland – Reserven in B-Plänen ........................................................... 34 Tab. 9: Wohnungsbedarf ............................................................................................. 35 Tab. 10: Bauflächenpotenzial gemäß Darstellungen des F-Planes für W, M, Stand 14.06.2012 ....................................................................................... 37 Tab. 11: Wohnbauflächenpotenzial ............................................................................... 38 Tab. 12: Gegenüberstellung Prognose Wohnbauflächenbedarf und Darstellungen im F-Plan .................................................................................. 39 Tab. 13: Bauflächenpotenzial gemäß Darstellungen des F-Planes für Gewerbe (vgl. Tabelle 10) ............................................................................... 48 Tab. 14: Ausweisung von Camping-/Wochenendplätzen (aus Konzept für die Ausweisung von Wochenendplätzen, S. 14/15) ........................................ 54 Tab. 15: Größere Campingplätze, Ferien-/Wochenendhausgebiete auf Fehmarn .......................................................................................................... 59 Tab. 16: soziale Infrastruktur, Stand 12/2009 ................................................................ 72 Tab. 17: Einschülerzahlen 1987 – 2015 ........................................................................ 75 Tab. 18: zusätzliche Grünflächen-Darstellungen ........................................................... 78 Tab. 19: zusätzliche Darstellungen örtlicher Hauptverkehrszüge, Parkplätze .............. 82 Tab. 20: Ausgleichserfordernis .................................................................................... 106 Tab. 21: geprüfte Umweltaspekte und –kriterien ......................................................... 109 V PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Abbildungsverzeichnis: Abb. 1: Ausschnitt LEP 2010 ......................................................................................... 5 Abb. 2: Flächennutzungen auf der Insel Fehmarn (ha/%) ........................................... 12 Abb. 3: Räumliches Konzept ....................................................................................... 16 Abb. 4: Einwohnerentwicklung auf Fehmarn 1980 bis 2007 ........................................ 19 Abb. 5: Einwohnerentwicklung in den Altgemeinden 1989 bis 2002 sowie 2002 bis Februar 2008 .................................................................................... 20 Abb. 6: Salden der natürlichen Bevölkerungsentwicklung und der Wanderung der Stadt Fehmarn, 2004 bis 2008 .............................................. 21 Abb. 7: Altersstruktur der Stadt Fehmarn sowie des Kreises Ostholstein 1999 und 2006 ................................................................................................ 22 Abb. 8 Altersstruktur der Gemeinden Bannesdorf, Burg, Landkirchen und Westfehmarn 2002 .......................................................................................... 23 Abb. 9: Bevölkerungsentwicklung 1980 bis 2007 sowie Bevölkerungsvorausberechnung für die Stadt ................................................ 26 Abb. 10: Annahmen zur aktuellen Nutzung des Wohnungsbestands in der Stadt Fehmarn ................................................................................................. 29 Abb. 11: Immissionsschutzkreise Tierhaltungsbetriebe (100%) .................................... 42 Abb. 12: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort Fehmarn nach Wirtschaftsabschnitten am 30.6.2008 .................................................... 45 Abb. 13: Pendlerbeziehungen zwischen Fehmarn und dem Kreis Ostholstein ...................................................................................................... 46 Abb. 14: Bestand Campingplätze, Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete, Ferienlager ............................................................. 51 Abb. 15: Verteilung der landwirtschaftlichen Nutzflächen .............................................. 67 Abb. 16: Darstellung der Maßnahmenflächen ............................................................... 80 Abb. 17: Räumliches Konzept ....................................................................................... 89 Abb. 18: Schutzgebiete .................................................................................................. 96 Abb. 19: Landschaftsbildtypen, Landschaftsräume (aus L-Plan, Seite 131) ................. 99 Abb. 20: Reduzierung/Neuausweisungen von Flächen für Windenergieanlagen ..................................................................................... 121 Abb. 21: Hansebelt, ..................................................................................................... 122 Abb. 22: Forderungen der Stadt Fehmarn zur festen Beltquerung .............................. 127 Abb. 23: Tourismusprojekt DE HOBEN; zukünftig geplante Darstellung im F-Plan ............................................................................................................ 129 VI PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Anlagen: Nr. 1: geplante Bauflächen, Grünflächen, verkehrliche Anlagen Nr. 2: Verzeichnis Baudenkmale Nr. 3: tabellarische Darstellung der Umweltprüfung für geplante Bauflächen etc. Nr. 4: Konzept für die Ausweisung von Wochenendplätzen VII PROKOM 1 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Das Hoheitsgebiet der Stadt Fehmarn besteht aus den ehemaligen Gemeinden Westfehmarn, Landkirchen, Bannesdorf und der Stadt Burg, die im Januar 2003 zu einer Kommune vereint wurden. Seit der Zusammenlegung der Kommunen werden die Geschicke der Stadt von einer Stadtvertretung gelenkt, die bei bauleitplanerischen Entscheidungen auf teilweise sehr alte F-Pläne der ehemaligen Kommunen zurückgreifen muss. Erschwert wird die Situation durch die vielen F-Plan-Änderungen. Zurzeit befindet sich die 88. F-Plan-Änderung der Stadt Fehmarn im Verfahren. Mit dem Aufstellungsbeschluss vom 22.05.2008 hat sich die Stadt Fehmarn entschlossen, einen neuen Flächennutzungsplan für die Insel aufzustellen. Dieses geschah auch mit dem Hintergrund, dass Ende 2007 der Landschaftsplan festgestellt wurde und damit eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Entwicklung der Stadt vorhanden ist. Aufstellungsbeschluss Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sollen für einen Zeithorizont von 15 - 20 Jahren Eckpunkte für die Entwicklung der Insel formuliert werden. Hierbei sind insbesondere folgende Faktoren zu berücksichtigen: - die demografische Entwicklung in der Wohnbevölkerung sowie das Wanderungsverhalten, Faktoren und Absichten - die Entwicklung des Tourismus, - die Entwicklung der Landwirtschaft einschließlich der Flächennutzungen für Windenergieanlagen, - der Erhalt und die Bereitstellung von Arbeitsplätzen im Handel und im handwerklich-gewerblichen Bereich, - die Bereitstellung von Einrichtungen der Bildung, Kultur, Gesundheit, des Sports, - der Schutz der Natur- und Kulturlandschaft als Basis für alle flächenhaften Nutzungen, - die Auswirkungen der von der Bundesregierung beschlossenen Beltquerung. Bei der Zusammenstellung der unterschiedlichen Nutzungsansprüche treten Konflikte untereinander und zu den vorhandenen Nutzungen auf, die im Rahmen der gemeindlichen Abwägung gemäß 1 PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 § 1 Abs. 7 BauGB gerecht beurteilt werden müssen. 1.2 Rechtsgrundlagen Die Bauleitplanung hat die Aufgabe, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten (§ 1 Abs. 1 BauGB). Die Rechtsgrundlage ist das Baugesetzbuch (BauGB). Dieses bestimmt Grundsätze, Inhalte und Verfahren der städtebaulichen Planung und überträgt diese den Städten und Gemeinden als hoheitliche Aufgabe. Planungshoheit der Kommune Weitere Rechtsgrundlagen für die Bauleitplanung sind: - das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes (09.12.2006) und das Landesplanungsgesetz Schleswig-Holstein (15.12.2005), Landesplanung - der Landesentwicklungsplan (2010) und der Regionalplan für den Planungsraum II (2004) für die Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung; - die Baunutzungsverordnung (BauNVO 1993) und - die Planzeichenverordnung (PlanzV 1990, 30.07.2011) für Inhalte und Darstellungen im FNP; geändert - die bundes- und landesgesetzlichen Regelungen zu z.B. - Eisenbahn-, Straßenfern- und Luftverkehr, - Wasserhaushalt und Abfallwirtschaft, - Immissionsschutz und Umweltschutz, - Naturschutz, Wald und Landwirtschaft, - Altlasten und Bergbau, - Denkmalschutz. Der Flächennutzungsplan enthält Vorstellungen der Gemeinde über die Nutzung bebauter und unbebauter Flächen sowie auch künftig von einer Bebauung freizuhaltenden Flächen. Er dokumentiert als vorbereitende Bauleitplanung Planungsabsichten, ist behördenverbindlich und begründet keine Planungs- und Baurechte für den einzelnen Bürger. Dieses erfolgt in der verbindlichen Bauleitplanung. Bedeutung des FNP Eine unmittelbare rechtliche Wirkung besteht somit - gegenüber der Gemeinde selbst durch das Entwicklungsgebot gemäß § 8 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, und - gegenüber den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Be2 PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 lange durch die Anpassungspflicht gemäß § 7 BauGB, wonach die beteiligten Ämter und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, ihre Planungen dem Flächennutzungsplan anzupassen haben, wenn sie dem Plan im Aufstellungsverfahren nicht widersprochen haben. - Gegenüber dem Bürger besteht keine unmittelbare rechtliche Wirkung. Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan. Er besteht aus einem Plan, der von der Stadtvertretung zu beschließen und vom Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zu genehmigen ist, und einer Begründung einschließlich Umweltbericht, die beizufügen ist. rechtliche Wirkung Genehmigung durch Innenministerium Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage für - die weiterführenden verbindlichen Bauleitplanungen, - die Anpassung der Planungen anderer öffentlicher Planungsträger, - die Beurteilung genehmigungspflichtiger Rechtsvorgänge, - die weitere Integration von Fachplanungen. Für den Umfang und die Detaillierung der Darstellungen ist maßgeblich, dass diese die Grundzüge der Entwicklung hinreichend verdeutlichen und begründen. Der Planungsmaßstab – 1:10.000 – begrenzt und bestimmt Dichte und Detaillierung der Aussagen. Auf Grund der ländlichen Struktur des Plangebietes ist er ausreichend groß gehalten. 2 Planungsmaßstab M 1 : 10.000 Rahmenbedingungen des FNP 2.1 Landesentwicklungsplan (LEP), 2010 Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 des Landesplanungsgesetzes Schleswig-Holstein wurde im November 2007 das Verfahren zur Aufstellung des Landesentwicklungsplanes (LEP) eingeleitet. Seit Oktober 2010 liegt der LEP 2010 vor. Er ersetzt den Landesraumordnungsplan 1998/2005. Die Finanz- und Fachplanungen aller Planungsträger der öffentlichen Verwaltung sind an die Ziele der Raumordnung gebunden. Neben den Zielen der Raumordnung setzt der LEP auch die sonstigen raumordnerischen Grundsätze für das Land Schleswig-Holstein fest. Die Ziele des LEP sind landesplanerische Letztentscheidungen, die von allen Trägern der öffentlichen Verwaltung verwirklicht werden müssen. Die kommunale Bauleitplanung muss die Ziele der Beachtung des LEP Ziele des LEP sind Letztentscheidungen des Landes 3 PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Landesplanung berücksichtigen. Definition Ziele und Grundsätze1 Ziele sind verbindliche Vorgaben der Landesplanung. Sie sind keiner Abwägung zugänglich und bei allen raumbedeutsamen Planungen umzusetzen. Ziele und Grundsätze der Landesplanung Grundsätze sind allgemeine Aussagen zur Entwicklung des Raumes oder Vorgaben für nachfolgende Entscheidungen. Sie sind als Vorgaben für öffentliche Planungsträger im Rahmen von Abwägungen zu beachten. 1 LEP 2010; Tabelle 1: Definition der Ziele und Grundsätze der Raumordnung. 4 PROKOM Abb. 1: Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Ausschnitt LEP 2010 5 PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Für die Insel Fehmarn sind für den FNP folgende Ziele und Grundsätze unmittelbar relevant: a) Die Landesentwicklungsachse von Hamburg über Lübeck und Fehmarn nach Kopenhagen und Malmö soll Ziel: Landesentwicklungsachse - eine leistungsfähige, überregional bedeutsame Verkehrsanbindung gewährleisten, - Orientierungspunkte für gewerbliche Standorte von überregionaler Bedeutung aufnehmen, - wirtschaftlich bedeutsame Zentren vernetzen und zusätzliche Standortvorteile entlang der Achse auslösen, - Verflechtungen des Landes zu benachbarten Metropolräumen (Kopenhagen/Malmö) stärken. b) Das Unterzentrum Burg stellt für die umgebende Bevölkerung die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des Grundbedarfs sicher. Diese Funktion ist zu stärken und weiter zu entwickeln. Es ist umgeben von einem strukturschwachen ländlichen Raum. c) Jede Gemeinde kann entsprechend ihrer Funktion einen Beitrag zur zukünftigen Deckung des Wohnbedarfs leisten. Die demografischen Veränderungen sind zu berücksichtigen. Ziel: Unterzentrum Burg Grundsatz: Deckung Wohnbedarf d) Das Unterzentrum Burg ist Schwerpunkt für den Wohnungsbau. Es hat eine besondere Bedeutung für die Deckung des regionalen Wohnungsbedarfes, eine Entwicklung über den örtlichen Bedarf hinaus ist möglich. Ziel: Burg = Schwerpunkt Wohnungsbau e) Im umgebenden ländlichen Raum soll in den Ortslagen der örtliche Bedarf gedeckt werden. Im Zeitraum 2010 bis 2025 können maximal 10% neue Wohnungen gebaut werden, bezogen auf den Bestand 31.12.2009. Ziel: max. 10% neue Wohnungen im ländlichen Raum f) Die Stadt Fehmarn wird zu einem großen Teil von einem Schwerpunktraum für Tourismus und Erholung eingenommen, es gibt verhältnismäßig viele Ferien- und Freizeitwohnungen. Der wohnbauliche Bedarf ist auf das Dauerwohnen zu beziehen, touristisch genutzte Wohnungen werden somit nicht berücksichtigt. g) In den Stadt- und Umlandbereichen der ländlichen Räume soll die wohnbauliche Entwicklung zwischen dem Zentrum und dem Umland abgestimmt werden. Grundsatz: Entwicklung über örtlichen Bedarf ist möglich Ziel: Wohnbaulicher Bedarf bezieht sich auf das Dauerwohnen Grundsatz: Abstimmung Wohnbauliche Entwicklung Die Prognose über die Entwicklung des Wohnbaulandes einschließlich der Verteilung zwischen dem Unterzentrum Burg und dem Umland ist im Kapitel 4.2 dargestellt. 6 PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 h) In allen Gemeinden sind Flächen für Gewerbe und Dienstleitungen zur Deckung des örtlichen Bedarfs zulässig. Ziel: Ausweisung von Größere Gewerbeflächen mit überörtlicher Bedeutung sind in den zentralen Orten (Unterzentrum Burg) auszuweisen. Darüber hinaus können an der Landesentwicklungsachse (Vogelfluglinie) punktuell zusätzliche Gewerbeflächen ausgewiesen werden, die über den örtlichen Bedarf hinausgehen. Hier ist der Einzelhandel auszuschließen. Gewerbeflächen in Burg i) Großflächiger Einzelhandel und Dienstleitungszentren sind nur im Unterzentrum Burg zulässig. Art und Umfang müssen der zentralörtlichen Bedeutung entsprechen (Zentralitätsgebot). Ziel: j) Wegen der verstärkten Zusammenarbeit im Ostseeraum hat der Fährhafen Puttgarden eine besondere Rolle. Eine Bestanderhaltung und Bedarfsanpassung wird angestrebt. großflächiger Einzelhandel in Burg Grundsatz: überregional bedeutsamer Hafen Puttgarden k) Eignungsgebiete für Windenergienutzung werden in den neu aufzustellenden Regionalplänen dargestellt. Im Flächennutzungsplan können somit lediglich maximal die im derzeit gültigen Regionalplan festgelegten Eignungsgebiete dargestellt werden. l) Die Insel Fehmarn wird bis auf das Inselinnere von einem Schwerpunktraum für Tourismus und Erholung überlagert. Somit sind Schwerpunkte für die touristische Entwicklung zu formulieren und darzustellen (siehe Kapitel 3.3). In den Vorbehaltsflächen für Natur und Landschaft ist für die Errichtung oder Erweiterung tourismusbezogener Vorhaben eine raumordnerische Abstimmung erforderlich. Die Innenfläche der Insel ist als Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung ausgewiesen. Hier soll die landschaftsbezogene Erholung gestärkt werden. Für Ferienhausgebiete muss ein Nutzer- und Betreiberkonzept vorliegen, das ein Dauerwohnen ausschließt. Sie sind möglichst an vorhandene/geplante Bauflächen anzuschließen. Erweiterungen bestehender Campingplätze dürfen sich nicht bandartig an der Küste entwickeln, sondern sind in die Tiefe zu staffeln und einzugrünen. Ziel: Eignungsgebiete Windenergienutzung in Regionalplänen Ziel: Schwerpunktraum für Tourismus und Erholung Grundsatz: Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung Ziel: Nutzer- und Betreiberkonzept Ziel: keine bandartige Entwicklung Da die Insel Fehmarn in den Randzonen von einem Schwerpunktraum für Tourismus und Erholung eingenommen wird, dürfen dort keine Wochenendhausgebiete ausgewiesen oder erweitert werden. Ziel: keine Wochenendhausgebiete im Schwerpunktraum für Tourismus und Erholung m) Der Küstensaum – ausgenommen Hafen Puttgarden und Umge- Ziel: 7 PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 bung – und ein küstennaher Bereich im Norden und Westen der Insel Fehmarn sind Vorbehaltsräume für Natur und Landschaft. Hier sollen ökologisch bedeutsame Lebensräume gesichert und entwickelt werden. Bauliche Maßnahmen/Planungen sollen den Naturhaushalt und das Landschaftsbild nicht grundlegend belasten und zu keiner endgültigen Veränderung der Landschaftsstruktur führen. n) Bei Planungen und Maßnahmen im Küstenbereich sind die Belange des Küstenschutzes zu beachten. Küstenschutzeinrichtungen haben in Abwägungen stets Vorrang. Vorbehaltsräume für Natur und Landschaft Ziel: Küstenschutz 2.2 Regionalplan 2004 für den Planungsraum II Der Regionalplan konkretisiert die landesplanerischen Ziele und Grundsätze. Hierbei ist zu beachten, dass mit der Aufstellung des LEP 2010 Inhalte des Regionalplanes neu formuliert werden müssen. Der Zeitpunkt für die Neuaufstellung des Regionalplanes ist noch nicht bekannt. Neuaufstellung Die rechtliche Verbindlichkeit des Regionalplanes und die Wirkung der formulierten Ziele und Grundsätze auf die Kommunen und auf den einzelnen Bürger ist wie die des LEPs (siehe Kap. 2.1, Stichwort „Ziele des LEP“). rechtliche Verbindlichkeit Regionalplan Im Folgenden werden die unmittelbar relevanten Ziele und Grundsätze genannt, die über die Aussagen des LEPs hinausgehen und die ihm nicht widersprechen. a) Die Vorranggebiete für den Naturschutz befinden sich überwiegend im Küstenbereich im Norden und Südwesten Fehmarns. In diesen Gebieten haben Arten- und Biotopschutz Vorrang vor anderen Nutzungsansprüchen. b) Der Bereich zwischen Vitzdorf und Meeschendorf ist als Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Tourismus ausgewiesen. Hier ist bei allen Maßnahmen auf die Erhaltung und Pflege der Landschaft und der Ortsbilder zu achten. c) Die Eignungsgebiete für die Windenergienutzung werden zurzeit landesweit neu festgesetzt. Inwieweit Erweiterungen der im Regionalplan dargestellten Gebiete möglich sind, kann dem Plan nicht entnommen werden. Die Feinsteuerung für den Bau von Windenergieanlagen kann über Bauleitplan-Verfahren gesteuert werden. Eine flächenmäßige Einschränkung ist zu begründen. Ziel: Vorranggebiete Naturschutz Grundsatz: Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Tourismus Ziel: Eignungsgebiete für Windenergienutzung Ziel: Feinsteuerung durch Bauleitplanung 8 PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Außerhalb der Eignungsgebiete dürfen keine Windenergieanlagen im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB errichtet werden, auch keine Einzelanlagen. Ausnahme: 500 m breite Erweiterung des östlichen Randes des Eignungsgebietes Westfehmarn unter bestimmten Bedingungen. d) Überwiegend im Nordwesten, Westen, Südwesten und im Südosten der Insel sind in den Küstenzonen regionale Grünzüge dargestellt, in denen möglichst nicht gesiedelt werden sollte, um die ökologische Situation und die Erholungsfunktion zu sichern. e) Das Unterzentrum Burg einschließlich Burgstaaken, aber ausschließlich Neue Tiefe, ist Schwerpunkt der Siedlungsentwicklung. Ortsteile, die in einem baulichen Zusammenhang mit Burg stehen, sollen an der Entwicklung des zentralen Ortes teilnehmen. f) Die wirtschaftliche Basis der Stadt Fehmarn sind die Landwirtschaft und der Tourismus. Schwerpunkte für den Tourismus sind Burg, Burgtiefe/Südstrand, Orth und Lemkenhafen. Es besteht ein hoher Investitionsbedarf für die Aufwertung der vorhandenen touristischen Infrastruktur. Die Häfen in Burgstaaken, Orth, Lemkenhafen und Fehmarnsund sind insbesondere für den Tourismus zu entwickeln. g) Für den Fährhafen Puttgarden ist ein Nutzungskonzept zu entwickeln. Die Auswirkungen von Einrichtungen wie dem Portcenter auf die Versorgungsstruktur der Insel und Attraktivitätssteigerungen des Hafens sind zu betrachten. h) Bei einer Entscheidung für die feste Belt-Querung sind frühzeitig Konzepte für die Insel Fehmarn zu entwickeln. Ziel: Ausschluss von Windenergieanlagen Ziel: regionale Grünzüge Ziel: Burg = Siedlungsschwerpunkt Grundsatz: touristische Schwerpunkte Grundsatz: Attraktivitätssteigerung Hafen Puttgarden Grundsatz: Konzept wegen Auswirkungen feste Belt-Querung i) Petersdorf und Landkirchen übernehmen Funktionen der Grundversorgung sowie landwirtschaftliche Dienstleistungen. Diese Funktionen sollen angemessen gefördert werden. j) Gewerbeflächen sollen vorrangig in Burg ausgewiesen werden. In den übrigen Orten sind ortsangemessene Ansiedlungen und Erweiterungen möglich. k) Der Ausbau der Vogelfluglinie nach Skandinavien hat eine hohe Bedeutung. Hierzu gehört auch die geplante Belt-Querung. Grundsatz: Förderung Petersdorf und Landkirchen Grundsatz: Gewerbeflächen in Burg Grundsatz: Ausbau Vogelfluglinie 9 PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 2.3 Lage im Raum, Nutzungen Die Insel Fehmarn befindet sich im äußersten Nordosten des Kreises Ostholstein und ist über die Fehmarnsund-Brücke, die 1963 in Betrieb genommen wurde, mit dem Festland verbunden. Der Fährhafen Puttgarden im Norden der Insel ist der Endpunkt der Europastraße 47 auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Von dort ist der Ort Rödbyhavn auf Lolland/Dänemark mit einer Fähre in ca. 1 Stunde zu erreichen. Insel Fehmarn Mit einer Größe von 185 km² ist Fehmarn nach Rügen die zweitgrößte Insel der Bundesrepublik. Die Küstenlänge beträgt ca. 70 km. 185 km² Das Hoheitsgebiet der Stadt Fehmarn wird folgendermaßen begrenzt: auf der Insel überwiegend durch die mittlere Hochwasserlinie der Ostsee an den Stränden/Ufern, auf der Südseite des Burger Binnensees durch die Gerade zwischen dem westlichen Nehrungshaken und dem im Westen befindlichen Strand der Halbinsel Burgtiefe, auf dem im Süden befindlichen Festland der Halbinsel Wagrien durch die im Plan dargestellte Grenze zur Gemeinde Großenbrode, im Fehmarnsund durch die im Plan dargestellten Grenzen rechts und links der Sundbrücke. Hoheitsgebiet Die Topografie der Insel wird von den flachen Grundmoränen geprägt, die die letzte Eiszeit hinterlassen hat. Der Geschiebemergel der Grundmoränen bildet einen fruchtbaren Mergel-Gleye-Boden, der sehr ertragreich ist und den Landwirten gute Erträge bringt. sehr fruchtbare Böden Ca. 82% der Inselfläche wird von der Landwirtschaft genutzt, hauptsächlich für den Ackerbau. Größere Grünlandflächen gibt es auf den grundwassernahen Standorten im Küstensaum, hauptsächlich im Nordwesten und Südwesten der Insel. Die Weite der Landschaft wird durch die Ortschaften, einige Alleen und kleine Waldflächen und Gehölzsäume, aber insbesondere durch die Windenergieanlagen geprägt. Neben der Ortschaft Burg gibt es ca. 40 Dörfer, die verhältnismäßig gleichmäßig über die Insel verstreut sind. Der Nordwesten und Westen ist jedoch dünner besiedelt als der übrige Teil. Die zweispurig ausgebaute Vogelfluglinie bildet für den Ost-WestVerkehr auf der Insel eine Barriere, die nur an drei Auf-/Abfahrten und vier Querungen überwunden werden kann. Mit dem Ausbau der E4 soll die Barrierewirkung verringert werden. Burg und ca. 40 Dörfern Vogelfluglinie 10 PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Wirtschaftlicher und kultureller Schwerpunkt der Insel ist Burg mit den Ortsteilen Burgstaaken und Burgtiefe. Hier gibt es u.a. alle allgemeinbildenden Schulen, Sportanlagen, Banken, Kaufhäuser, großflächigen Einzelhandel, Gewerbegebiete und sonstige Einrichtungen für die Grundversorgung. Hinzu treten die touristischen Zentren Altstadt Burg, das Ferienzentrum Burgtiefe mit dem Yachthafen sowie Burgstaaken mit dem kommunalen Hafen und dem Yachthafen, der umfangreich erweitert und aufgewertet werden soll. zentraler Ort Burg Neben Burg erfüllen Petersdorf und Landkirchen eine ergänzende Funktion in der Grundversorgung der Bevölkerung und der Touristen. Zusätzlich ist Petersdorf wegen seines historisch bedeutsamen Ortskernes ein Anziehungspunkt für Touristen. Der überwiegende Teil der touristischen Schwerpunkte befinden sich an der Küste im Süden, Westen und Nordwesten der Insel. Hierzu gehören die Orte Orth und Lemkenhafen mit ihren Yachthäfen sowie ca. 15 größere Campingplätze und Ferienhaus-/ Wochenendhausgebiete. Hinzu treten die Campingplätze Klausdorf und Ostsee-Katharinenhof im Osten der Insel. Die ca. 40 Dörfer der Insel werden noch überwiegend von tätigen landwirtschaftlichen Betrieben geprägt. Vielfach ist eine Umnutzung von Gebäuden zu Ferienwohnungen, das Angebot „Ferien auf dem Bauernhof“ etc. zu sehen, die die Attraktivität auch des Inneren der Insel für Touristen verdeutlicht und den Landwirten eine zusätzliche Einnahmequelle sichert. Touristische Schwerpunkte Tourismus und Landwirtschaft 11 PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Flächennutzungen Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, 2005: Bodenflächen in Schleswig-Holstein 2005 Abb. 2: Flächennutzungen auf der Insel Fehmarn (ha/%) 2.4 Historische Siedlungsentwicklung2 Um 3000 v.Chr. war Fehmarn von Germanen besiedelt, die die Insel ca. 300 n.Chr. wieder verließen. Die Slawen wanderten aus dem Osten im 8. Jahrhundert ein und errichteten die „Mark Wagrien“ mit dem Oldenburger Land und Fehmarn. Mit dem Ackerbau und der Viehhaltung wurden bereits im frühen Mittelalter größere Rodungen auf Fehmarn durchgeführt. Die Stadt Burg ist im 13. Jahrhundert entstanden, Lemkenhafen besaß bis 1510 Stadtrechte. Die Siedlung Burg wurde erstmals im „Waldemarschen Erdbuch“, einer Urkunde aus der Zeit zwischen 1200 und 1231, urkundlich erwähnt. Die Lage zum seeschifftiefen Binnensee und zu den umgebenden Bauerndörfern verschafften der Stadt eine relativ gesicherte Existenz durch Schifffahrt, Handel und Gewerbe. Graupen, Gerste und Wollprodukte waren im Mittelalter, Ausfuhrprodukte die von Burgstaaken mit flachgehenden Booten zu den im Binnensee auf Reede liegenden seegehenden Schiffen gestaakt wurden. Siedlung Burg 13. Jahrhundert Schifffahrt und Handel Der dänische König Erich der Pommer verwüstete 1420 die Insel, sein Heer tötete einen großen Teil der Bevölkerung. In den folgen2 Zusammenfassend aus: Landschaftsplan Stadt Fehmarn, 2007 12 PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 den Jahren wanderten zahlreiche Siedler aus Holstein, Ditmarschen, Friesland und Westfalen ein. Seit dieser Zeit ist die Bevölkerung ausschließlich deutsch. Nach der Verwüstung wurden die Dörfer nach einem einheitlichen Prinzip wieder aufgebaut: Die Gehöfte gruppieren sich um einen großen, länglichen Dorfanger mit Eichen und Eschen. Den Mittelpunkt bilden der Dorfteich und die „Thingstätte“. Diese Form ist noch heute in einigen Orten ablesbar. typischer Dorfanger In den Zeiten der Hanse wurde Fehmarn zeitweise an Lübeck verpfändet. Die Wirtschaft blühte auf. Im Zuge des 30jährigen Krieges wurde die Insel mehrfach verwüstet. Die Burg Glambeck in Burgtiefe wurde durch den Feldherrn Tilly fast vollständig zerstört. Die 1908 freigegrabenen Reste der Burg sind heute zu besichtigen. Seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts kam die Bevölkerung zu wachsendem Wohlstand. Der Adel konnte sich auf der Insel nur schwach etablieren, da es ihnen seit 1617 untersagt war, auf Fehmarn Eigentum zu erwerben. Leibeigenschaft hat es auf der Insel nicht gegeben. Es entwickelte sich eine starke Selbstverwaltung, die „Nachbarschaft“, eine Versammlung von Haus- und Landbesitzern, regelten die Angelegenheiten in den Dörfern. Verwüstungen im 30 jährigen Krieg keine Leibeigenschaft, kein Adel 1867 kam Fehmarn zu Preußen und wurde dem Kreis Oldenburg angegliedert, die bis dahin vorhandene Eigenständigkeit wurde stark eingeschränkt. Mit der Eröffnung der Inselbahn 1905 setzte auch eine zunächst bescheidene Fremdenverkehrsentwicklung in Burgtiefe neben der Burgruine ein. Beginn des Fremdenverkehrs Nach dem zweiten Weltkrieg rückte die „Vogelfluglinie“ gen Dänemark in den Blickpunkt, die Verkehrsachse wurde ausgebaut. Die Einwohnerzahl Burgs erhöhte sich erheblich durch Flüchtlinge, besonders durch die Danziger Fischer in Burgstaaken, die eine neue Heimat finden mussten. Bau der Vogelfluglinie Mit der Eröffnung der Fehmarnsundbrücke 1963 und der Zonenrandförderung wurden die Voraussetzungen für große Tourismusprojekte geschaffen. Es entstanden u.a. die Hochhäuser und die umgebenden Geschosswohnungsbauten in Burgtiefe. Fehmarnsundbrücke 1963 Seit 1970 gehört die Insel zum Kreis Ostholstein, der aus den Kreisen Oldenburg und Eutin gebildet wurde. Mit der Gebietsreform 2003 wurden die drei Landgemeinden Westfehmarn, Landkirchen, Bannesdorf und die Stadt Burg zur Stadt Fehmarn. Stadt Fehmarn 2003 13 PROKOM 3 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Leitlinien des FNP 3.1 Planungsgrundlagen Neben den landesplanerischen Zielen und Grundsätzen ist der 2007 festgestellte Landschaftsplan der Stadt Fehmarn eine wesentliche Grundlage für Neuausweisungen, da dort nicht nur Aspekte von Natur und Landschaft, sondern auch konkrete Aussagen für die Siedlungsentwicklung und den Tourismus getroffen worden sind. Grundlage Landschaftsplan 2007 Zusätzlich sind im Wesentlichen folgende Ausarbeitungen in den FPlan eingeflossen (Auswahl): - Tourismuskonzept Fehmarn (Juli 2007), Rahmenplan DE HOBEN (Juni 2008), Begründung zur 55. F-Plan-Änderung DE HOBEN (November 2008), Stellungnahme Stadt Fehmarn zum LEP 2009 (September 2008), Konzept für die Ausweisung von Wochenendplätzen (29.05.2012). 3.2 Planungs- und Entscheidungsgrundsätze Für die politischen Entscheidungsträger der Stadt Fehmarn gelten folgende Grundsätze: - Durch den FNP dürfen keine Verschlechterungen für die heimische Bevölkerung eintreten, es sind möglichst Verbesserungen zu erreichen. - Da der Tourismus und die Windenergieanlagen erheblichen Anteil am Steueraufkommen der Kommune haben, müssen diese Wirtschaftsfaktoren besonders gefördert werden. - Der Inselcharakter und die besondere Eigenart der InselLandschaft sind bei allen Entscheidungen zu erhalten und zu fördern. - Die historischen Dorfstrukturen und die Altstadt von Burg sind zu erhalten und zu fördern. - Die Landwirtschaft als Hauptnutzer der Bodenflächen schuf, erhält und pflegt die Kulturlandschaft der Insel. Sie ist zu fördern. - Die hohe Windhöffigkeit ist die Grundlage für die Gewinnung von Windenergie. Diese ist zu fördern. - Die geplante Beltquerung soll als Entwicklungschance für die planerische Grundsätze für politische Entscheidungen 14 PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Insel genutzt werden. 3.3 Räumliches Konzept Die zukünftige Entwicklung der Stadt Fehmarn soll in folgenden Schwerpunkträumen geschehen: Schwerpunkträume - Das Unterzentrum Burg ist und bleibt der Schwerpunkt für Dauerwohnen, Gewerbe, Dienstleistungen, Einzelhandel, öffentliche Verwaltung, Schulen, Gesundheitswesen und Tourismus in all seinen unterschiedlichen Facetten. - Es wird ergänzt von den Orten Landkirchen und Petersdorf, die die Versorgung des inneren und des westlichen Teils der Insel mit übernehmen. Landkirchen, Petersdorf - Die hohe, durch die Landschaft geprägte Erlebnisqualität an der Küstenlinie führte zur Ansiedlung von Ferienzentren, Campingplätzen, einem Golfplatz und Ferienhausgebieten. Ehemalige kleine Fischerhäfen wurden zu attraktiven Yachthäfen ausgebaut. Diese besondere Qualität des „Tourismus am Wasser der Ostsee“ soll auch zukünftig als Standortfaktor genutzt werden. Tourismus an der Küstenlinie 15 PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Abb. 3: Räumliches Konzept 16 PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 - Außerhalb des Küstensaumes und der Orte wird die Insel durch den Ackerbau geprägt. Im nördlichen Teil treten die großflächigen Windparks hinzu, in der die Windenergieanlagen rasterförmig strukturiert aufgestellt sind und der Landschaft ein technisches, zukunftweisendes Gepräge geben. Die Windenergieanlagen sind wichtige Einkommensquellen der einheimischen Bevölkerung und damit auch der Stadt Fehmarn. Sie sollen weiter gefördert werden. - Die Niederungsgebiete im Norden und Westen und der hochgelegene Südosten der Insel weisen schon heute großflächig geschützte und schützenwerte Biotope auf. Diese Flächen sollen weiter für den Naturschutz entwickelt werden, um Ausgleich zu schaffen für die intensiven touristischen Nutzungen im Küstenraum und die dadurch geplanten Veränderungen des Landschaftsbildes durch bauliche Anlagen. Die vorhandenen touristischen Nutzungen in diesen Gebieten sollen behutsam weiterentwickelt werden, ohne die Zielsetzungen des Naturschutzes, die u.a. in der LSG-Vorordnung formuliert sind, erheblich zu beeinträchtigen. Dazu gehören auch die Einrichtung von saisonalen Behelfsparkplätzen an den Zufahrtsstraßen zu Campingplätzen im Nordwesten der Insel und die Aufstellung von Campinghütten auf vorhandenen Campingplätzen. Flächen für den Naturschutz - Der überwiegende Teil der küstennahen Zone von ca. 1 km, die im Südwesten angrenzenden Flächen bis Landkirchen und Petersdorf sowie der südöstliche Teil der Insel sind im Räumlichen Konzept als Tabuzone für Wind- und Solarenergieanlagen sowie ortsuntypische gewerbliche Ansiedlungen ausgewiesen. Hier soll die Landwirtschaft, der Tourismus und der Naturschutz Vorrang vor anderen, insbesondere technischen Großprojekten und großflächigem Gewerbe, haben. Tabuzone - Der Ausbau der Vogelfluglinie und die Beltquerung bedeuten einen wesentlichen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Stadt Fehmarn, in das Landschaftsbild, in die Lebensqualität der in der Nähe befindlichen Ortschaften und in den Status der „Insel“. Trotz der Ängste einiger Bevölkerungsteile vor unkalkulierbaren Risiken der Beltquerung hat sich die Stadt Fehmarn entschlossen, die Chancen der Fernverbindung zwischen den „Kraftzentren“ Hamburg und Malmö-Kopenhagen zu nutzen. Chancen der Beltquerung nutzen Zukunftstechnologie Windenergieanlagen 17 PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 3.4 Vorhandene und mögliche Planungskonflikte Unter Berücksichtigung der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung, die landesweit rückläufig ist und immer älter wird, sind die im Landschaftsplan dargestellten Entwicklungsflächen und die im Planungsverfahren befindlichen Wohnbauflächen mit den Zielen und Grundsätzen der Landesplanung abzugleichen. In der Regel engen die Vorgaben des Landes die Wünsche der ländlich geprägten Kommunen ein. Umfang Wohnbaulandentwicklung Die Entwicklungschancen für die Campingplätze im Norden, Osten und Westen der Insel sind vielfach durch Vorgaben des Naturschutzes eingeschränkt. Konflikt Campingplätze – Naturschutz Die Beltquerung ist in Teilen der Bevölkerung der Stadt Fehmarn umstritten, da die positiven und negativen Folgen dieser großen Infrastruktur-Maßnahme nicht exakt absehbar sind. Beltquerung Zurzeit werden vom Innenministerium des Landes SchleswigHolstein landesweit Eignungsgebiete für Windenergieanlagen auf der Ebene der Regionalpläne festgelegt. Im Beteiligungsverfahren hat die Stadt Fehmarn eigene Abgrenzungsvorschläge formuliert, die Entscheidung obliegt jedoch dem Land Schleswig-Holstein. Da die Windenergie ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor auf der Insel ist, wünscht sich die Stadt Fehmarn, die Eignungsgebiete im F-Plan innerhalb der Planungshoheit selbst festlegen zu können. Dieses ist jedoch nach den geltenden Gesetzen nicht möglich. Windkraft Da sich die geplante feste Beltquerung und die Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen der Planungshoheit der Stadt Fehmarn entziehen, können hierzu keine Darstellungen im FPlan getroffen werden. Da jedoch beide Themen erheblichen Einfluss auf die zukünftige Entwicklung der Insel haben werden, ist der Begründung ein „Exkurs“ angefügt, in dem die Wünsche und Anregungen der Stadt Fehmarn formuliert sind. Exkurs Windkraft und feste Beltquerung 18 PROKOM 4 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Begründung der dargestellten Nutzungen 4.1 Bevölkerung 4.1.1 Bevölkerungsentwicklung Bevölkerungsentwicklung 1980 bis 2007 Die nachfolgende Graphik gibt einen Überblick über die Entwicklung der Einwohnerzahlen3 in den Gemeinden Burg, Landkirchen, Bannesdorf und Westfehmarn von 1980 bis 2002 als Summe und in der Stadt Fehmarn nach der Fusion von 2003 bis 2007. Einwohnerzahlen Quelle: Statistisches Landesamt Schleswig-Holstein für 1980-2003, Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein für 2004-2007 Abb. 4: Einwohnerentwicklung auf Fehmarn 1980 bis 2007 Die Einwohnerzahlen sind im Zeitraum von 1980 bis 1988 zunächst gesunken und von 1989 bis heute kontinuierlich gestiegen. Die jährlichen Zuwächse seit 1989 schwanken leicht zwischen zumeist 0,2 und 1 %. Im Durchschnitt bewegen sich die jährlichen Zuwachsraten bei 0,5 %, was in absoluten Zahlen einem Zuwachs von etwa 60 Personen entspricht. 3 leichter Zuwachs Die ausgewiesenen Daten beziehen sich ausschließlich auf Einwohner mit Hauptwohnsitz. 19 PROKOM Gemeinde / Altgemeinde Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Einwohner 1989 Einwohner 2002 Veränderung 02 zu 89 Veränderung 02 zu 89 in % Einwohner 02/2008 Veränderung Veränderung 02/08 zu 02 02/08 zu 02 in % Burg 5.639 6.451 812 14,4 6.650 199 3,1 Landkirchen 2.147 2.252 105 4,9 2.484 232 10,3 Bannesdorf 2.218 2.151 -67 -3,0 2.169 18 0,8 Westfehmarn 1.773 1.802 29 1,6 1.781 -21 -1,2 Abb. 5: Einwohnerentwicklung in den Altgemeinden 1989 bis 2002 sowie 2002 bis Februar 2008 Im Jahrzehnt vor der Jahrtausendwende hat Burg mit deutlichem Abstand die sowohl prozentual als auch absolut größten Einwohnergewinne verzeichnet. Landkirchen konnte seine Einwohnerzahl im Zeitraum 1989 bis 2002 um fast 5 % steigern. Westfehmarn hatte nur leichte Zugewinne, während Bannesdorf im Osten der Insel Einwohner verloren hat. Im kürzeren Zeitabschnitt von Ende 2002 bis Februar 2008 hat sich der Trend bezogen auf die Altgemeinden Burg und Landkirchen deutlich verändert.4 Während Burg etwa 3 % Einwohner hinzugewinnen konnte, hat die Altgemeinde Landkirchen ihre Einwohnerzahl um über 10 % vergrößert. Auch die beiden Altgemeinden Westfehmarn und Bannesdorf haben die Rangplätze getauscht. In den letzten Jahren hat Westfehmarn eine rückgängige Einwohnerzahl, während Bannesdorf geringfügige Gewinne aufweist. Alles in allem kann man auf der Insel beobachten, dass der zentrale Ort Burg und die in direkter Nachbarschaft im Inselzentrum liegende Altgemeinde Landkirchen deutliche Einwohnergewinne aufweisen, während die im Westen und im Osten der Insel gelegenen ländlich geprägten Altgemeinden Westfehmarn und Bannesdorf durch Stagnationstendenzen charakterisiert sind. 4 Zuwachs in Burg und Landkirchen Um Aussagen für die Entwicklung in den Altgemeinden ab 2003 treffen zu können, muss auf die Daten der Meldestelle zurückgegriffen werden. Diese Daten sind in der Summe nicht deckungsgleich mit den amtlichen Daten des statistischen Landesamtes. Trotz dieser statistischen Unschärfe ist so eine Aussage zum generellen Trend möglich und rechtfertigt dieses Vorgehen. 20 PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Natürliche Bevölkerungsbewegung und Wanderung 225 200 174 175 150 116 125 91 100 90 80 66 75 50 35 44 25 17 0 -25 -19 -50 -36 -75 -73 -83 -100 -81 -85 -125 2004 Saldo der Geburten / Sterbefälle 2005 2006 Saldo der Zuzüge / Wegzüge 2007 2008 Gesamtsaldo Quelle: Meldestelle der Stadt Fehmarn, März 2009 Abb. 6: Salden der natürlichen Bevölkerungsentwicklung und der Wanderung der Stadt Fehmarn, 2004 bis 2008 Die Geburtenzahlen5 bewegten sich im Zeitraum 2004 bis 2008 pro Jahr zwischen 100 und 89 mit sinkender Tendenz. Die Sterbefälle zwischen 136 und 176 pro Jahr lagen stabil höher als die Geburten, wodurch sich ein negatives natürliches Saldo ergibt. Dieses negative Saldo der natürlichen Bevölkerungsbewegung beträgt im Durchschnitt – 65 pro Jahr, hat sich aber zuletzt bei – 80 Personen pro Jahr eingepegelt. Die Wegzüge von der Insel erreichen pro Jahr ein Niveau von etwa 600. Dieser Verlust kann jedoch durch Zuzüge deutlich wettgemacht werden, die in der Größenordnung von annähernd 700 liegen. Dadurch ergibt sich ein durchgängig positives Wanderungssaldo, das in den letzten Jahren zwischen 66 und 174 schwankt; im Durchschnitt kann man von 95 Personen ausgehen. Im Ergebnis aus natürlicher Bevölkerungsbewegung und Wanderung ergibt sich im Zeitraum 2004 bis 2008 ein zumeist positives jährliches Gesamtsaldo (-19 in 2008 bis +91 in 2005) mit einem 5 sinkende Geburtenzahlen / hohe Sterbefallzahlen positives Wanderungssaldo durchschnittlicher Zuwachs pro Jahr bei 30 Personen Es handelt sich um Daten des kommunalen Melderegisters, die gegenüber den amtlichen Statistiken leichte Abweichungen aufweisen. Da die amtlichen Daten auf gemeindlicher Ebene nicht so weit gegliedert und spezifiziert werden, wurde auf die kommunalen Daten zurückgegriffen. 21 PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Durchschnitt von 30 Personen. Altersstruktur Einen Schwerpunkt des demographischen Wandels stellen Veränderungen in der Altersstruktur dar. Quelle: Statistikamt Nord, Bevölkerungsstatistik 111 / Fr. Kiemstedt, Kreis OH sowie eigene Berechnungen zum Durchschnittsalter Abb. 7: Altersstruktur der Stadt Fehmarn sowie des Kreises Ostholstein 1999 und 2006 In dem 7-jährigen Zeitraum von 1999 bis 2006 können deutliche Veränderungen in der Altersstruktur der Stadt festgestellt werden. Am deutlichsten wird der Trend der Alterung der Bewohnerschaft anhand des Durchschnittsalters6. Im Jahr 1999 war ein Inselbewohner im Durchschnitt 43,6 Jahre alt – 2006 dagegen schon 46,9 Jahre. Zum Vergleich das Durchschnittsalter für den Kreis Ostholstein: 1999 mit 42,6 Jahren – 2006 mit 46,4 Jahren. ältere Bevölkerung In der Stadt Fehmarn haben vor allem die Altersgruppen älter als 65 Jahre ihren Bevölkerungsanteil erhöht, während die Altersgruppe der jungen Erwachsenen (21 bis unter 40 J. – das Familiengründungsalter) schrumpft. Weniger deutlich, aber dennoch spürbar, verringert sich auch der Anteil der Altersgruppen der Kinder und Jugendlichen. 6 Da die Daten der einzelnen Alterskohorten nicht vorlagen, konnte das Durchschnittsalter nur überschlägig auf Grundlage der Altersgruppen ermittelt werden. 22 PROKOM Quelle: Abb. 8 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Statistikamt des Kreises Ostholstein / unter www.kreis-oh.de sowie eigene Berechnungen zum Durchschnittsalter Altersstruktur der Gemeinden Bannesdorf, Burg, Landkirchen und Westfehmarn 2002 Differenzen bezüglich der Altersstruktur bestehen auch zwischen den Altgemeinden der Stadt Fehmarn.7 Westfehmarn (46,7 Jahre) und Bannesdorf (46,0 Jahre) weisen das höchste Durchschnittsalter auf. Landkirchen hat die jüngste Bewohnerschaft auf der Insel. Bemerkenswert ist zudem der hohe Anteil der Hochbetagten in Burg, was auf die attraktive Infrastrukturausstattung und die beiden Pflegeheime und Seniorenwohnungen (in 2009 ca. 220 Personen) zurückzuführen ist. viele Hochbetagte in Burg Fazit: Die Einwohnerentwicklung im Langfristzeitraum 1989 bis 2007 weist einen durchschnittlichen jährlichen Einwohnergewinn von 60 Personen auf. Bei der Betrachtung der vergangenen 5 Jahre ergibt sich insbesondere durch das negative Ergebnis des Jahres 2008 ein durchschnittliches Wachstum von nur noch ca. 30 Personen. Die Zuwächse ergeben sich durch Wanderungsgewinne, wodurch der Gestorbenenüberschuss mehr als kompensiert wird. Die Zuwächse finden vor allem in den Altgemeinden Burg und Landkirchen statt, während die Altgemeinden Westfehmarn und Bannesdorf in ihren Einwohnerzahlen stagnieren. Die Bewohnerschaft der Insel ist überaltert; mit deutlichem Abstand gegenüber dem Landesdurchschnitt, in geringerem Maße aber auch im Vergleich mit dem Kreis Osthol7 Wanderungsgewinn kompensiert Geburtendefizit Inselbevölkerung Altersstrukturdaten der Altgemeinden liegen letztmalig für das Jahr 2002 vor. 23 PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 stein. Der Trend der Alterung hält an. Die beiden stark ländlich geprägten Altgemeinden Westfehmarn und Bannesdorf haben die ungünstigste Altersstruktur, während Landkirchen die jüngste Bewohnerschaft der Insel aufweist. 4.1.2 ist überaltert Bevölkerungsprognose Für die Bevölkerungsprognose wurde der vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein am 22.11.2007 veröffentlichte Statistische Bericht „Bevölkerungsentwicklung in den Kreisen und Kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins bis 2025“ herangezogen. Diese Prognose orientiert sich an der unteren Variante der Länderrechnungen der 11. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Bundes und der Länder und setzt allerdings auf den aktuelleren Daten des Basiszeitpunktes 31.12.2006 auf. Für den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2009 (Entwurf) wurde diese Bevölkerungsprognose ebenfalls zu Grunde gelegt. 11. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung als Basis Eine Bevölkerungsprognose für die Stadt Fehmarn im eigentlichen Sinne des Wortes ist nicht möglich. Die Kommune mit ihren ca. 13.000 Einwohnern ist zu klein, um statistisch abgesicherte Vorhersagen treffen zu können. Nachfolgend werden die Ergebnisse der o.g. Bevölkerungsprognose mit ihren Aussagen zum Kreis Ostholstein verwendet, durch stadtspezifische Annahmen ergänzt und so eine Vorhersage möglich. Erster Schritt: Tab. 1: Analogiebetrachtung zur Entwicklung im Kreis Ostholstein Analogiebetrachtung der Einwohnerentwicklung der Stadt Fehmarn für 2010, 2015, 2020 und 2025 auf Basis der aktuellen Bevölkerungsprognose für den Kreis Ostholstein Jahr Kreis Ostholstein Stadt Fehmarn Annahmen in Analogie Einwohner abs. Veränderung zu Einwohner abs. 2006 Veränderung zu 2006 Basis 2006 205.952 2010 206.300 - 0,2 % 12.904 - 0,2 % 2015 204.900 - 0,5 % 12.866 - 0,5 % 2020 201.500 - 2,2 % 12.646 - 2,2 % 2025 196.800 - 4,4 % 12.361 - 4,4 % Quelle: 12.930 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein: Statistischer Bericht vom 22.11.2007 „Bevölkerungsentwicklung in den Kreisen und Kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins bis 2025“ sowie eigene Berechnungen 24 PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Zweiter Schritt: Stadtspezifische Annahmen Im Gegensatz zum Kreis Ostholstein, der bereits im Jahr 2005 den Scheitelpunkt der Einwohnerentwicklung erreicht hat und seitdem stagniert bzw. leichte Verluste aufweist, kann die Stadt Fehmarn bis einschließlich des Jahres 2007 kontinuierlich mit Zuwächsen aufwarten. Eine Stagnation bzw. leichte Verluste sind allerdings auch auf der Insel, jedoch zeitversetzt zum Kreis zu erwarten. Einwohnerentwicklung Fehmarns – zeitversetzt zum Kreis Als wichtigste Gründe für die tendenziell günstigere Entwicklung der Stadt Fehmarn im Vergleich zum Kreis Ostholstein sind zu nennen: höhere Wanderungsgewinne im Vergleich zum Kreis wegen der attraktiven Insellage (u.a. als Altersruhesitz), Erwerbsquelle Tourismus ist relativ stabil mit positiver Wirkung auf den Arbeitsstättenstandort Fehmarn, Schaffung neuer Erwerbsquellen im Zuge der festen Beltquerung mit der Folge steigender Arbeitsplatzzahlen. Vor diesem Hintergrund wird für die Bevölkerungsprognose der Stadt Fehmarn bis zum Jahr 2025 von folgenden Annahmen ausgegangen: Tab. 2: Bevölkerungsprognose Stadt Fehmarn bis 2025 Einwohner Veränderung gegenüber 2006 2007 12.981 0,4 % 2010 13.000 0,5 % 2015 12.950 0,1 % 2020 12.880 - 0,4 % 2025 12.800 - 1,0 % Quelle: Annahmen der FIRU auf Basis Kreisprognose 25 PROKOM Quelle: Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein sowie eigene Berechnungen bzw. Annahmen Abb. 9: Bevölkerungsentwicklung 1980 bis 2007 sowie Bevölkerungsvorausberechnung für die Stadt Die amtlichen Einwohnerdaten des Statistikamtes Nord für die Jahre 2009 und 2010 sowie das Ergebnis für den Stichtag 30.09.2011 (12.996 Einwohner) bestätigen die dargestellte, angepasste Prognose für die Stadt Fehmarn. Altersstruktur Unabhängig von der Veränderung der Gesamteinwohnerzahl im Zeitverlauf vollziehen sich innerhalb der Bewohnerschaft starke strukturelle Verschiebungen in der Alterszusammensetzung. Für die nachfolgende Analogiebetrachtung wird erneut von der aktuellen Bevölkerungsprognose des Statistischen Amtes für den Kreis Ostholstein ausgegangen und die für den Kreis vorausgesagten veränderten Anteile der Altersgruppen werden auf die Stadt Fehmarn übertragen.8 8 Altersstruktur Im Hinblick auf die Entwicklung der Einwohnerzahlen insgesamt wird davon ausgegangen, dass sich die Stadt Fehmarn vom Trend der Entwicklung des Kreises absetzen kann. Bezüglich der Veränderungen in der Alterstruktur sind die Unterschiede zwischen Fehmarn und Kreis voraussichtlich marginal. Die Ansätze für den Kreis werden ohne Korrekturfaktor auch für die Stadt angenommen. 26 PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Tab. 3: Vorhersage zur Altersstruktur der Stadt Fehmarn 2015 und 2025 auf Basis der aktuellen Bevölkerungsprognose für den Kreis Ostholstein Altersgruppen in Jahren Kreis Ostholstein Stadt Fehmarn 2006/ % 2015/ % 2025/ % 2006/ % 2006/ 2015/ abs. 2015/ % 2025/ abs. 2025/ % unter 3 2,1 1,8 1,75 2,2 284 1,8 233 1,75 224 3 bis unter 6 2,4 1,9 1,85 2,2 285 1,9 246 1,85 237 6 bis u. 10 3,7 2,9 2,6 3,8 491 2,9 376 2,6 333 10 bis u. 15 5,1 4,3 3,5 5,1 665 4,3 557 3,5 448 15 bis u. 21 6,5 6,0 4,8 6,2 802 6,0 777 4,8 614 21 bis u. 60 49,9 48,2 43,1 48,9 6317 48,2 6.242 43,1 5.517 60 bis u. 65 6,4 7,2 9,2 6,6 852 7,2 932 9,2 1.178 65 und älter 23,7 27,7 33,2 25,0 3234 27,7 3.587 33,2 4.250 99,8 100 100 100 12.930 100 12.950 99,9 12.801 Gesamt Basisgröße Quelle: 12.950 abs. 12.800 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein: Statistischer Bericht vom 22.11.2007 „Bevölkerungsentwicklung in den Kreisen und kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins bis 2025“ sowie eigene Berechnungen Die Zahl der Kleinkinder wird weiter zurückgehen. Es ist davon auszugehen, dass auf Fehmarn im Jahr 2025 jährlich nur noch ca. 75 Kinder geboren werden. Einen deutlichen Rückgang wird die Zahl der Kinder im Grundschulalter erfahren: von 491 auf etwa 330 im Jahr 2025. Auch die Zahl der Menschen im Alter der Erwerbstätigkeit (21 bis unter 60 J.) wird von 2006 bis 2025 um etwa 800 zurückgehen. Die Altersgruppe der 60- bis unter 65-Jährigen vergrößert sich und wird voraussichtlich zu einem hohen Anteil weiterhin im Berufsleben stehen und das Defizit bei den jüngeren Erwerbspersonen zum Teil ausgleichen. Die Zahl der Menschen ab 65 Jahren wird sehr deutlich um etwa 1.000 Personen zunehmen; die Altersgruppe wird ihren Anteil von einem Viertel der Bewohnerschaft auf ein Drittel erhöhen. Geburtenrückgang mehr alte Menschen Fazit: Für den Zeithorizont des FNP – das Jahr 2025 – wird von einer Einwohnerzahl von 12.800 Einwohnern ausgegangen. Die Verschiebungen in der Altersstruktur zuungunsten der Kinder und Ju- Prognose: in 2025 12.800 Einwohner 27 PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 gendlichen sowie der jungen Erwachsenen hin zu den Altersgruppen oberhalb von 60 Jahren werden zu geänderten Bedarfssituationen im Hinblick auf das Wohnen und die sozialen und sonstigen kommunalen Infrastrukturen führen. 4.2 Wohnungsbestand und Wohnungsbedarf Aktueller Wohnungsbestand Tab. 4: Wohnungsbestand auf Fehmarn 1995 bis 2006 Anzahl der Wohnungen in Einfamilienhäusern Zweifamilienhäusern Mehrfamilienhäusern Nichtwohngebäuden Insgesamt 31.12.1995 3.613 762 2.335 122 6.832 31.12.2000 3.786 856 2.747 179 7.568 31.12.2005 3.939 912 2.865 186 7.902 31.12.2006 3.962 932 2.915 186 7.995 Quelle: Gebäude- und Wohnungsbestandsstatistik 1995 bis 2006, Stadt Fehmarn In einem Zeitraum von nur 11 Jahren hat sich die Zahl der Wohnungen um 1.163 bzw. um 17 % erhöht. Der Zuwachs hat sich weniger im Einfamilienhausbereich (nur ca. 10 % Zuwachs) als vielmehr bei den Zwei- und Mehrfamilienhäusern (jeweils größer 20 %) abgespielt. Nach wie vor dominiert das Wohnen im Einfamilienhaus mit einem Anteil von knapp 51 % den Wohnungsbestand; Wohnungen in Zweifamilienhäusern erreichen knapp 12 % und Wohnungen in Mehrfamilienhäusern über 37 %. hohe Zuwächse Die nahezu 8.000 Wohnungen auf der Insel werden nur zu einem Teil von den Bewohnern mit Hauptwohnsitz auf Fehmarn genutzt. Etwa ein Viertel der Wohnungen werden anderweitig genutzt, wobei die Übergänge von der Nebenwohnung im engeren Sinne (für Ausbildung, für berufliche Zwecke) hin zur eindeutig touristisch genutzten Ferienwohnung mit wechselnder Bewohnerschaft fließend sind. 28 PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 7.995 Wohneinheiten gesamt (2006) 5.851 WE für HWS-Einwohner (bei Hh-Größe 2,21) 5.851 WE 2.144 WE Quelle: 2.144 WE als Neben- und Ferienwohnungen statistisch nicht nachweisbar: - gemeldete Bewohner in Nebenwohnungen 04/2009: 1.612 bei 1,3 Personen / Hh wären das 1.240 WE - gezahlte Zweitwohnsitzsteuer 02/2009: für 1.442 Wohnungen Gebäude- und Wohnungsbestandsstatistik 2006 sowie Angaben der Stadt Fehmarn zu Einwohnern in Nebenwohnungen sowie zur Zweitwohnsitzsteuer 2009 Abb. 10: Annahmen zur aktuellen Nutzung des Wohnungsbestands in der Stadt Fehmarn Auf Grund der schlechten Datenbasis kann nur angenommen werden, dass auf Fehmarn in einer Größenordnung von 2.000 bis 2.200 Wohneinheiten bestehen, die in der Wohnbestandsstatistik aufgeführt, aber vorwiegend für touristische Zwecke genutzt werden. touristisch genutzte Wohnungen Ein nennenswerter Leerstand von Wohnungen, die für das Dauerwohnen bestehen, ist nicht vorhanden. kein Leerstand von Dauerwohnungen Status quo der Wohnnutzung Der Wohnungsbedarf kann nicht unmittelbar aus der Entwicklung der Einwohnerzahlen hergeleitet werden. Der konkrete Wohnungsbedarf entsteht durch Haushalte, die gemeinsam eine Wohnung nutzen. Für das Jahresende 2007 wird für Fehmarn auf der Basis von Daten des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein9 folgende Haushaltsstruktur und durchschnittliche Haushaltsgröße angenommen: 9 Statistische Angaben zu den Haushalten liegen auf kommunaler Ebene nicht vor. Deshalb muss mit Annahmen gearbeitet werden, die von Daten des Kreises und des Landes abgeleitet werden; hier: Privathaushalte in Schleswig-Holstein nach Gemeindegrößenklassen. Herangezogen werden Daten für die Gemeindegrößenklasse 5.000 bis 10.000 Einwohner. Die fusionierte Kommune mit 13.000 Einwohnern würde formal in eine andere Größenklasse einzuordnen sein mit deutlich städtischeren, kleineren Haushalten. Dies „verschleiert“ aber den eindeutig ländlicheren Charakter von Fehmarn. 29 PROKOM Tab. 5: Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Haushaltsstruktur der Privathaushalte 2007 – für Fehmarn relevante Gemeindegrößenklasse in Schleswig-Holstein Eine Person Zwei Pers. Drei Pers. Vier + mehr Pers. Alle Haushalte Ø Haushaltsgröße 30,5 % 40,0 % 13,2 % 16,3 % 100 % 2,21 1.792 2.350 775 957 5.874 2,21 Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein: Statistischer Bericht vom 13.11.2008 „Bevölkerung und Erwerbstätigkeit in Hamburg und Schleswig-Holstein 2007 – 1% Mikrozensuserhebung“ nach Gemeindegrößenklassen, Anteile gemittelt Die durchschnittliche Größe der Haushalte mit Hauptwohnsitz auf Fehmarn wird für 2007 mit 2,21 Personen je Haushalt angenommen. Dies wird abgeleitet aus Daten des Landes Schleswig-Holstein für Regionen mit einer für die Insel charakteristischen Siedlungsstruktur. Bezogen auf die Einwohner der Stadt Fehmarn zum Jahresende 2007 (12.981 Einwohner) ergibt sich eine angenommene Haushaltsstruktur auf der Insel, wonach von den 5.874 Haushalten deutlich über 4.000 Haushalte nur aus einer oder zwei Personen bestehen. Haushaltsgröße Prognose des Wohnungsbedarfs Sowohl die Größe als auch die Struktur der Haushalte hat sich in den letzten Jahren verändert und wird sich auch zukünftig verändern. Generell gilt, dass die Haushalte bundesweit tendenziell immer kleiner werden; der Anteil der Einpersonenhaushalte nimmt deutlich zu, jener der Zweipersonenhaushalte steigt ebenso an – auf der anderen Seite sinkt der Anteil der Haushalte mit drei und mehr Personen beständig. Gründe sind der Rückgang der Geburtenhäufigkeit, die Zunahme der Lebenserwartung und ein Trend zu SingleHaushalten bzw. Zweipersonen-Haushalten auch im Altersabschnitt der klassischen Familienphase. Haushalte werden immer kleiner 30 PROKOM Tab. 6: Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Annahme zur Entwicklung der Haushalte der Stadt Fehmarn, 2007 bis 2025 Einwohner HausHaushalte haltsgröße Veränderung Zahl der Haushalte zu 2007 absolut relativ 2007 12.981 2,21 5.874 / / 2010 13.000 2,18 5.963 + 89 + 1,5 % 2015 12.950 2,13 6.080 + 206 + 3,5 % 2020 12.880 2,08 6.192 + 318 + 5,5 % 2025 12.800 2,04 6.275 + 401 + 6,8 % Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der Daten des Berichts „Demografischer Wandel in Deutschland – Heft 1: Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung im Bund und in den Ländern“, Ausgabe 2007, Statistische Ämter des Bundes und der Länder Ausgehend von der vorhergesagten Einwohnerzahl für die Stadt Fehmarn in den Zeitschritten bis 2025 und unter Zugrundelegung einer sich stetig verkleinernden Haushaltsgröße ergibt sich zwischen 2007 und 2025 ein Anstieg der Haushaltszahl um 401. Dies entspricht einem Zuwachs um 6,8 % und bewegt sich im Rahmen des Korridors, der von Seiten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder für das Land Schleswig-Holstein vorausgesagt wird: von 2005 bis 2020 wird im Durchschnitt ein Zuwachs um 5 % erwartet. Anstieg der Haushalte bis 2025 um ca. 400 Fazit Aus der Einwohnerentwicklung und der Entwicklung der Haushalte mit Hauptwohnsitz auf Fehmarn kann gegenüber dem Jahr 2007 für 2025 ein zusätzlicher Wohnungsbedarf von etwa 400 Wohneinheiten geschlussfolgert werden. Dieser Mehrbedarf muss mit weiteren Einflussgrößen wie der Wohnbestandsentwicklung, den vorhandenen Verdichtungspotenzialen im Innenbereich und den bauleitplanerisch bereits gesicherten Reserven abgeglichen werden. Bedarf bis 2025: 400 Wohneinheiten 31 PROKOM 4.2.1 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Darstellung der Wohnbauflächen Die Darstellung der Flächen, die vorrangig dem Wohnen dienen sollen, erfolgt vorzugsweise als Wohnbaufläche. Darüber hinaus können in diesen Flächen nach § 4 BauNVO nicht störende Handwerksbetriebe, Betriebe des Beherbergungsgewerbes sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zugelassen werden. Nichtstörende andere Nutzungen, die der Versorgung des Gebietes dienen, sind in den Flächen enthalten. Verdichtungspotenziale und Reserven für das Wohnen In den Ortsteilen der Stadt Fehmarn bestehen einerseits Verdichtungspotenziale in den Innenbereichen und andererseits Reserven in den für das Wohnen vorgesehenen Baugebieten von rechtsgültigen Bebauungsplänen. Potenziale für Wohnen in den Ortsteilen Im Verfahren wurde von der Planungsabteilung des Kreises Ostholstein gefordert, in einigen Orten die in den alten F-Plänen dargestellten und zum großen Teil übernommenen Bauflächen, die noch nicht bebaut sind, zu reduzieren. Nach diversen Gesprächen wurden sowohl Flächen zurückgenommen als auch beibehalten, die Tabelle 7 wurde entsprechend angepasst. Insgesamt führen die Flächen, bei denen keine Einigung erzielt werden konnte, zu einer Erhöhung des Verdichtungspotenzials um 11 Wohneinheiten, dieses ist im Verhältnis zum Gesamtbedarf bzw. zum Gesamtangebot nicht erheblich. Tab. 7: Verdichtungspotenziale im Innenbereich (§ 34 BauGB) Altgemeinde / Ortsteil Anzahl Ortsteil Baugrundstücke Anzahl Baugrundstücke Westfehmarn Petersdorf 10 Püttsee 1 Bojendorf 6 Sulsdorf 3 Schlagsdorf 6 Orth 2 Dänschendorf 16 Gollendorf 7 Lemkendorf 5 Lemkenhafen 2 Westermarkelsdorf 5 Wenkendorf - Summe Westfehmarn 61 32 PROKOM Altgemeinde / Ortsteil Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Anzahl Ortsteil Baugrundstücke Anzahl Baugrundstücke Landkirchen Gammendorf 10 Wulfen 8 Vadersdorf 8 Albertsdorf 2 Bisdorf 3 Westerbergen - Hinrichsdorf 3 Strukkamp 4 Neujellingsdorf 3 Blieschendorf 3 Landkirchen 8 Avendorf 7 Teschendorf 5 Fehmarnsund - Summe Landkirchen 64 Bannesdorf Todendorf 6 Gahlendorf 3 Puttgarden 8 Vitzdorf 9 Marienleuchte 9 Katharinenhof 3 Presen 5 Meeschendorf 7 Klausdorf 8 Staberdorf 10 Bannesdorf 15 Sahrensdorf 5 Niendorf 10 Ostermarkelsdorf 2 Summe Bannesdorf Summe Burg und Burgstaaken Summe aller Ortsteile Quelle: 100 26 251 Bestandsaufnahme im April 2009 Diese 251 potenziellen Baugrundstücke können im FNP-Zeitraum bis 2025 jedoch nur zu einem gewissen Anteil als realistische Größe angesetzt werden, weil potenziell 251 Baugrundstücke die Bereitschaft der Eigentümer zum Verkauf fehlt, Binnenpotenziale in einem Teil der ländlichen Ortsteile vom Markt nicht akzeptiert werden. 33 PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Deshalb wird eine Quote von ca. 40% angesetzt. Quote ca. 40% Nach Beurteilung der Kriterien „Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer“ und „Marktakzeptanz“ ist für den FNP-Zeitraum von einem Verdichtungspotenzial im Innenbereich in Höhe von 100 Baugrundstücken auszugehen. = 100 Baugrundstücke Reserven in rechtsgültigen Bebauungsplänen In einigen rechtsgültigen Bebauungsplänen gibt es noch freie Baugrundstücke. Tab. 8: Wohnbauland – Reserven in B-Plänen Ortsteil / Bezeichnung Baugebiete für geBaugebiete für mischte Nutzungen das Wohnen mit Wohnanteil Bauplätze B-Plan Nr. 68 Reiterkoppel Burg v. 7.8.07 B-Plan Nr. 15 Ortszentrum Landkirchen Bauplätze 20 1 v.27.8.98 B-Plan Nr. 83 Petersdorf Meiereikoppel 30 B-Plan Nr. 84 Dänschendorf v. April 09 Summe 12 63 Bauplätze in B-Plänen 63 Bedarf für Wohnbauflächenentwicklung Die nachfolgende Tabelle beziffert die einzelnen Einflussgrößen, die bei der Wohnungsbedarfsschätzung eine Rolle spielen: 34 PROKOM Tab. 9: Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Wohnungsbedarf Wohnungen Veränderung Anzahl (Einwohner) - Haushalte Zuwachs Abnahme 400 Ersatzbedarf für Zweitwohnungen (Verdrängung durch Zunahme der Zweitwohnsitze zu Lasten des Kernwohnungsbestands; saldiertes Er- 50 gebnis) Ersatzbedarf für Abriss, Zusammenlegung10 260 (für EFH-/ZFH-Bestand jährlich 0,1 %; für MFH jährlich 0,3 %) Aufbau einer Mobilitätsreserve11 80 (in Höhe von 1 % des Wohnungsbestands) Reserven in Bestandsgebäuden 0 (sofern in Nebengebäuden vorhanden, dann ausschließlich Nutzung für Ferienwohnungen) Innenbereichspotenziale § 34 100 (realistisch für FNP-Zeitraum; bei Wahrung des siedlungsstrukturellen Charakters) Reserven in B-Plänen 63 (rechtskräftig; Erschließung und Bebaubarkeit gesichert) Saldo des angenommenen Wohnungsbedarfs 627 10 Gemäß Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010; 2.5.1 Wohnungsbedarf G (2) 11 Gemäß Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010; 2.5.1 Wohnungsbedarf G (2) 35 PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Verteilung der geplanten Wohnbauflächen Unter Berücksichtigung der landesplanerischen Ziele für das Unterzentrum Burg, den „ergänzenden“ Orten Landkirchen und Petersdorf sowie den Vorgaben für den ländlichen Raum wird zunächst die folgende Flächenverteilung als Ziel formuliert: Anteil von ca. 50 % der Wohneinheiten (= 314 WE) im zentralen Ort Burg. Dieses entspricht bei einer Dichte von 14 WE/ha ca. 22,5 ha. Anteil von etwa 25 % in den beiden Ortsteilen Landkirchen und Petersdorf. Dieses entspricht bei einer Dichte von 12 WE/ha ca. 13 ha. Anteil von etwa 25 % für die ca. 40 Dörfer. Dieses entspricht ca. 13 ha. Verteilung Wohnbauland Struktur und Stufenplanung des zu schaffenden neuen Wohnungsbestands Der Wohnungsbestand muss den sich ändernden Haushalts- und Altersstrukturen angepasst werden. Die Nachfrage nach Ein- und Zweifamilienhäusern für die klassische Familie mit Kindern wird zurückgehen. Wohnangebote für die ältere Generation werden stärker nachgefragt. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand kann von folgenden Veränderungen in der Struktur ausgegangen werden: EFH/ ZFH für Familien mit Kindern bis 2025 - Abnahme des Bedarfs Altersgerechter Wohnraum mit Serviceangeboten und guter Infrastrukturausstattung bis 2025 – Zunahme des Bedarfs Ausbau der Serviceangebote für Ältere ermöglicht das Wohnen im eigenen Einfamilienhaus bis ins hohe Alter Generationsübergreifende Angebote als Pilotprojekte schaffen und als Maßnahme zur Akquisition neuer Bewohner gezielt ausbauen (z.B. Pilotprojekt Blieschendorfer Weg) Durch eine zweigeteilte Stufenplanung soll im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung gewährleistet werden, dass der Rahmen neu zu entwickelnder Wohnbauflächen in Höhe von 48,5 ha nicht bereits zu Beginn des FNP-Planungszeitraums ausgeschöpft wird. Ein schrittweises Vorgehen veranlasst die Kommune zudem, den Blick nicht ausschließlich auf die Neubauflächen zu richten, sondern sich ganz gezielt auch der Entwicklung der Potenziale der Innenentwicklung zu widmen. Vor diesem Hintergrund sollen über neue Bebauungspläne in einem 1. Schritt: bis Ende 2015 lediglich Baurechte für max. 30 ha Wohnbauflächen geschaffen werden, Struktur der Wohnformen 2 Zeitstufen GesamtWohnbaufläche 48,5 ha 30 ha bis 2015 36 PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 in einem 2. Schritt, beginnend ab 2014, Baurechte für die weiteren Wohnbauflächen vorbereitet werden. Nachfolgend werden sowohl die neuen Wohnbauflächen als auch neue gemischte Bauflächen aufgelistet, die auch dem Wohnen dienen können. Tab. 10: Bauflächenpotenzial gemäß Darstellungen des F-Planes für W, M, Stand 14.06.201212 Nr. Ort 1 Burg-Nordost 2 3 W in ha M in ha 1,50 0,57 Burg-Süd mit Burgstaaken 26,34 10,01 Zwischensumme 27,84 10,58 Petersdorf 1,67 2,18 Landkirchen 5,24 4,66 Zwischensumme 6,91 6,84 potenzial weitere Orte Vadersdorf 1,20 Dänschendorf 2,28 Bisdorf 0,86 Lemkendorf 1,13 Bannesdorf 1,62 0,58 Puttgarden 1,32 1,26 Lemkenhafen 0,70 Strukkamp Wulfen 0,36 0,74 Meeschendorf 0,89 Niendorf 0,54 Zwischensumme 9,19 4,29 44,94 21,71 Gesamtsumme 12 Bauflächen- Die Lage der Bauflächen sind der Anlage 1 zu entnehmen. 37 PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Es wird davon ausgegangen, dass - im zentralen Ort Burg 35% der geplanten M-Flächen zum Wohnen genutzt werden, - in den anderen Ortslagen 50% für Wohnungen in Anspruch genommen werden. Es wird eine reduzierte Wohnnutzung in den M-Flächen der Stadt Burg angenommen, da sich die 3 Mischgebiete in Burgstaaken nahe des Hafens befinden und sich in den Mischgebieten auch yachthafenaffines, nicht störendes Gewerbe ansiedeln soll/wird. Somit ergibt sich folgendes Wohnbauflächenpotenzial: Tab. 11: Wohnbauflächenpotenzial Orte Burg Flächengröße, Darstellung 27,84 ha W 10,58 ha M Faktor 1,00 0,35 Gesamtfläche 27,84 ha 3,70 ha 31,54 ha Petersdorf/ Landkirchen 6,91 ha W 6,84 ha M 1,0 0,5 6,91 ha 3,42 ha 10,33 ha Dörfer der Insel 9,19 ha W 4,29 ha M 1,0 0,5 9,19 ha 2,15 ha 11,34 ha Gesamtsumme Verteilung der Wohnbauflächen 53,21 ha Gegenüber der Prognose für den Wohnungsbedarf und dem formulierten Ziel für die Verteilung der Neuausweisung von Wohnbauflächen auf der Insel ergeben sich zu den Darstellungen im F-Plan folgende Abweichungen: Abweichungen Ziel - Darstellungen 38 PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Tab. 12: Gegenüberstellung Prognose Wohnbauflächenbedarf und Darstellungen im F-Plan Orte Ziel Darstellungen im F-Plan Burg 46% 22,5 ha 59% 31,54 ha Petersdorf, Landkirchen 27% 13 ha 20% 10,33 ha Dörfer 27% 13 ha 21% 11,34 ha 100% 53,21 ha Summen 100% 48,5 ha Dem Unterzentrum Burg wurde gegenüber dem formulierten Ziel prozentual ein größerer Anteil der Flächen für Wohnnutzungen zugewiesen als den umliegenden Orten. Die Erhöhung der Wohnflächen in Burg von 22,5 ha auf 31,54 ha erfolgte unter dem Gesichtspunkt der Stärkung der Zentralität, aber auch unter der Zielsetzung, mit einem erhöhten Angebot an Wohnbauflächen die Attraktivität der Stadt in der Region – einschließlich des südlichen Teiles von Dänemark – zu erhöhen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass gemäß LEP 2010 in den zentralen Orten eine Entwicklung über den örtlichen Bedarf hinaus möglich ist. Der seit einiger Zeit zu beobachtende Vermietung von „Ferienwohnungen“ in Wohngebieten wird die Stadt Fehmarn entschieden entgegentreten. Sie wird auch weiterhin die in den B-Plänen festgesetzten Nutzungen durchsetzen. Bei der Aufstellung neuer Bebauungspläne wird das Problem der unzulässigen Ferienwohnungen in Wohngebieten besonders beachtet und werden restriktive Festsetzungen und Hinweise formuliert. Touristische Wohnnutzungen sollen sich möglichst ausschließlich auf die dafür geplanten Sondergebiete beschränken. Nur so ist es u.a. möglich, das Projekt DE HOBEN zu stärken und eine verlässliche Ortsplanung zu installieren. 4.2.2 Stärkung des zentralen Ortes Burg Ferienwohnungen in Wohngebieten Darstellung der gemischten Bauflächen Gemischte Bauflächen dienen dem Wohnen, der Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben und landwirtschaftlichen Betrieben. Sie treten überwiegend in den Dörfern und im Zentrum der Ortslage Burg auf. gemischte Bauflächen 39 PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Mit der anhaltenden Umstrukturierung in der Landwirtschaft werden sich die ehemals von den landwirtschaftlichen Betrieben geprägten Dörfer weiter verändern. Die Darstellung als gemischte Baufläche lässt eine Umnutzung der nicht mehr in Betrieb befindlichen Höfe zu Wohn- und/oder Gewerbezwecken zu. Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ist es späterhin möglich, bei Bedarf den landwirtschaftlichen Betrieben mit der Ausweisung eines Dorfgebietes (MD) einen Vorrang gegenüber anderen Nutzungen einzuräumen. Die Gesamtfläche der neu ausgewiesenen gemischten Bauflächen betragen 21,71 ha, für Nicht-Wohnnutzungen stehen ca. 12,45 ha zusätzlich zur Verfügung (vgl. Tab. 10 und 11). Das Planungsamt des Kreises sieht die dargestellte Wohnbaufläche südlich der Ortslage Lemkendorf als Splittersiedlung an und akzeptiert lediglich die vorhandene nördliche Bebauung als im Flächennutzungsplan auszuweisende Baufläche. Aus ortsplanerischer Sicht ist dieses zunächst nachvollziehbar. Aus Sicht der Stadt Fehmarn ist es unbedingt erforderlich, die westlich der Straße „Middeldor“ gelegene Fläche in einer Bautiefe im Flächennutzungsplan zu belassen, um auch den Kindern der Einwohner Lemkendorfs eine Baumöglichkeit im Ort zu bieten. Dieses gilt umso mehr, als mit der Darstellung von privaten Grünflächen innerhalb der Ortslage eine mögliche Bebauung im Bestand reduziert wir. 4.2.3 Emissionen Auf der Grundlage der von der Landwirtschaftskammer SchleswigHolstein zur Verfügung gestellten Daten wurde überprüft, bei welchen geplanten Wohnbauflächen und geplanten gemischten Bauflächen ein Konflikt mit Tierhaltungsbetrieben entstehen könnte. Konflikt Wohnnutzung mit Tierhaltungsbetrieben In folgenden Ortslagen gibt es Betriebe mit Schweinehaltungen in der Nähe von geplanten Bauflächen o.g. Kategorie: - Vadersdorf, - Puttgarden, - Bannesdorf, - Dänschendorf. Lediglich in Vadersdorf überstreichen zwei volle Immissionsschutzkreise die geplanten Bauflächen im Norden. In Puttgarden, Bannesdorf und Dänschendorf reichen die vollen Kreise nicht an die Bauflächen heran bzw. enden kurz davor. Bei der Aufstellung von B-Plänen ist jeweils konkret zu prüfen, ob 40 PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 eine Betroffenheit der dann auszuweisenden Baugebiete gegeben ist. Sollte dieses, wie bei Vadersdorf, gegeben sein, ist zu entscheiden, ob eine Festsetzung als Dorfgebiet (MD) vorgenommen wird, um die 50%-Regelung in Anspruch nehmen zu können. Dieses bedeutet dann die Einbeziehung des Tierhaltungsbetriebes in den BPlan und die Bevorzugung der Landwirtschaft im Verhältnis zur störungsempfindlicheren Wohnnutzung im Plangebiet. 50%-Regelung Die Immissionsschutzkreise in den betroffenen Ortslagen sind in der Anlage 1 zur Begründung und in der folgenden Abbildung dargestellt. 41 PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Abb. 11: Immissionsschutzkreise Tierhaltungsbetriebe (100%) 42 PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Nördlich der geplanten Wohnbaufläche in Bisdorf befindet sich eine Schießanlage. Nach telefonischer Rücksprache mit dem Vorsitzenden des Vereins im Oktober 2011 weist das Gebäude des Schießstandes einen ca. 63 m langen, oberirdischen Tunnel auf, der den Austrittskanal dämmt. Draußen ist am Ende der insgesamt ca. 100 m langen Schießbahn nur ein leichtes „Plopp“ zu hören, wenn die Kugel in den Sandwall eintritt. Eine Lärmbelästigung der angrenzenden Bewohner ist somit ausgeschlossen. Eine nähere Überprüfung erfolgt im B-Plan-Verfahren. Schießanlage Bisdorf Im Nahbereich von Freileitungen soll bei der Errichtung von Wohngebäuden, Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen zum Aufenthalt von Menschen ein seitlicher Mindestabstand von - 5 m bei einer Spannung von weniger als 110 kV, 10 m bei einer Spannung von 110 kV, 15 m bei einer Spannung von 220 kV, 20 m bei einer Spannung von 380 kV Mindestabstand zu Freileitungen zu den äußeren Leitern nicht unterschritten werden oder die Einhaltung der Grenzwerte für die elektrische Feldstärke und die magnetische Flussdichte nach den §§ 3 und 4 der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) vor einer entsprechenden Bebauung nachgewiesen werden. 4.3 Wirtschaft, Gewerbe 4.3.1 heutige Situation Branchen- und Erwerbsstruktur Die wirtschaftliche Basis der Insel sind der Tourismus und die Landwirtschaft. Weitere wichtige Säulen sind der Fährhafen, die Stromproduktion durch Windenergieanlagen und die Kutterfischerei in Burg. Wirtschaftliche Basis Durch den Wegfall der Duty-free-Regelung am Fährbahnhof kam es zu einer Reduktion des Arbeitsplatzangebots auf der Insel. Allerdings ist der sogenannte Grenzhandel für die skandinavische Kundschaft mit über 10.000 m² Verkaufsfläche auch ein wichtiges Standbein Fehmarns für den Arbeitsmarkt. Die Inselklinik Fehmarn der Sana Kliniken Ostholstein GmbH ist aktuell geschlossen, wird aber am westlichen Siedlungsrand von Burg neu entstehen und damit auch eine wichtige Erwerbsquelle 43 PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 darstellen. Arbeitsmarkt Von den Mitte des Jahres 2008 knapp 13.000 Einwohnern sind 3.861 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dies entspricht einem Anteil von knapp 30 %. Der Anteil der Erwerbspersonen ist höher, da auch weitere Erwerbstätigkeiten ohne Sozialversicherungspflicht existieren. Am Arbeitsort Fehmarn bestehen Mitte 2008 3.910 Arbeitsplätze für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. 44 PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik-Service Nordost Abb. 12: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort Fehmarn nach Wirtschaftsabschnitten am 30.6.2008 Der Arbeitsmarkt der Insel Fehmarn wird vom Wirtschaftsabschnitt „Handel, Gastgewerbe und Verkehr“ dominiert. In diesem Bereich gehen 55 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, das entspricht 2.073 Personen, ihrer Arbeit nach. Auch der sonstige Dienstleistungsbereich hat mit 27 % einen hohen Anteil. Arbeitsmarkt 45 PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Das produzierende Gewerbe ist mit fast 600 Beschäftigten (entspricht 15 %) auf der Insel vertreten. Die Land- und Fischwirtschaft macht trotz ihrer Präsenz in der Landschaft und in den Ortslagen nur einen geringen Anteil von 3 % an den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten der Kommune aus. Pendler Quelle: Informationsangebot der Statistikstelle der Bundesagentur für Arbeit für 11/ 2005 Abb. 13: Pendlerbeziehungen zwischen Fehmarn und dem Kreis Ostholstein Fehmarn weist einen leichten Einpendlerüberschuss auf. Dies zeigt sich sowohl im Verhältnis mit den anderen Kommunen des Kreises Ostholstein als auch bei der Betrachtung der Pendler, die über die Kreisgrenze pendeln. Zusätzlich zu den über 600 Ein- bzw. Auspendlern innerhalb des Kreises sind überschlägig weitere 400 Personen, die über die Kreisgrenzen hinweg sowohl ein- als auch auspendeln (Mitte 2008: 1.080 Einpendler insgesamt; 1.031 Auspendler insgesamt). leichter Einpendlerüberschuss Vorhandene Gewerbestandorte/-flächen Die größten Gewerbeflächen gibt es im Unterzentrum Burg/ Burgstaaken mit einer Fläche von ca. 32,27 ha. Weitere kleinere Flächen finden sich in Lemkenhafen (1,21 ha) und Bannesdorf (2,85 ha). Gewerbeflächen im Bestand Die Gewerbeflächen in Burg/Burgstaaken versorgen eindeutig die 46 PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 gesamte Insel, die anderen Flächen sind überwiegend aus der jeweils örtlichen Situation entstanden, wenn ein ortsansässiger Betrieb sich vergrößern und/oder Bewohner des Ortes einen neuen Betrieb im Ort gründen wollte. In den oben genannten Gewerbegebieten gibt es keinerlei Reserveflächen für gewerbliche Ansiedlungen. 4.3.2 Keine Reserven im Bestand Entwicklung für den örtlichen Bedarf Es ist grundsätzlich zwischen einem übergeordneten Bedarf, der sich nach der fundamental neuen Position Fehmarns im europäischen Verkehrsnetz nach Erstellung der festen Beltquerung einstellen wird, und dem lokalen Bedarf zu unterscheiden. Der örtliche Bedarf für die gewerbliche Entwicklung ortsansässiger Betriebe ist vor allem im Ortsteil Burg gegeben. Folgende Nachfragen für Gewerbeflächen in der Stadt Fehmarn wurden im ersten Halbjahr 2009 gestellt und es konnten keine entsprechenden Flächen angeboten werden: Nachfragen ortsansässiger Betriebe Interessent für Lagerhallennutzung – 5.000 m² Interessent für Lagerhallennutzung – 5.300 m² Interessent für Wohnmobile / Spezialanfertigungen – 9.000 m² Für den lokalen Bedarf sollten für den FNP-Zeitraum ca. 5 ha vorgehalten werden. 4.3.3 5 ha für örtlichen Bedarf Entwicklung überörtlicher Bedarf Gemäß des LEP 2010 können entlang der Landesentwicklungsachse Hamburg – Puttgarden bzw. Kopenhagen / Malmö Gewerbegebiete von überregionaler Bedeutung dargestellt werden. Auf Fehmarn bieten sich hierfür die Standorte Burg-West und Puttgarden an. Da sich die o.g. Achse mit der Beltquerung noch in der Diskussion befindet und sich die wirtschaftlichen Auswirkungen für die Stadt Fehmarn noch nicht konkretisieren lassen, stellen die neuen gewerblichen Bauflächen im Nordwesten von Burg und in Burgstaaken eine Angebotsplanung in einer Größenordnung von ca. 25 ha dar, die das Ziel der Vernetzung mit dem skandinavischen Raum unterstützt. Die Standorte sollten ganz gezielt ein eigenes Profil entwickeln. Diese Profilentwicklung („Branding“) kann auf der FNPEbene nicht geleistet werden. Landesentwicklungsachse überörtlicher Bedarf Gewerbegebiete von übergeordneter Bedeutung sind in den Regionalplänen festzulegen. Durch den neuen Landesentwicklungsplan ergibt sich die Notwendigkeit zur Anpassung des Regionalplans. Für den FNP-Zeitraum sollten für den überörtlichen Bedarf gewerbliche Bauflächen in einer Größenordnung von bis zu 50 ha planerisch 47 PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 vorbereitet werden. Dazu ist die Möglichkeit der Umnutzung von Teilflächen des Fährhafens Puttgarden zu prüfen. Weitere, die Beltquerung unterstützende Ziele und Planungen sind im „Exkurs“ der Begründung formuliert. 4.3.4 Darstellung der gewerblichen Bauflächen Gewerbliche Bauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB können Gewerbegebiete oder Industriegebiete aufnehmen. Bisher sind Gewerbegebiete angedacht, eine endgültige Festlegung erfolgt jedoch in den verbindlichen Bauleitplanverfahren. Gewerbliche Ansiedlungen sind ebenfalls in gemischten Bauflächen möglich. Im F-Plan sind folgende Neuausweisungen dargestellt: Tab. 13: Bauflächenpotenzial gemäß Darstellungen des FPlanes für Gewerbe (vgl. Tabelle 10) Nr. 1 2 3 Ort Burg Burg-Nord Burg-Nordost Burg-Nordwest Burg-Süd mit Burgstaaken Zwischensumme Petersdorf Landkirchen Zwischensumme weitere Orte Dänschendorf Vadersdorf Bannesdorf Puttgarden Strukkamp Meeschendorf Zwischensumme Gesamtsumme 13 14 G in ha M in ha 1,05 0,3713 gewerbliche Bauflächen 24,06 6,5113 31,99 1,0914 2,3314 0,70 3,30 7,42 0,7514 0,6014 0,2914 0,6314 0,1814 0,4414 0,85 3,74 43,15 65% der Gesamtflächen M 50% der Gesamtflächen M 48 PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Aus der Tabelle ist deutlich ablesbar, dass der weitaus überwiegende Teil der Neuausweisungen (74%) im zentralen Ort Burg / Burgstaaken erfolgt, um das wirtschaftliche Zentrum der Insel weiter zu stärken. Die Flächen in Petersdorf, Landkirchen etc. dienen dem örtlichen Bedarf und ergänzen vorhandene gewerblich genutzte Flächen. In den Dörfern besteht zusätzlich die Möglichkeit, auf den vorhandenen Hoflagen Gewerbe anzusiedeln. Hierdurch erhöht sich das Potenzial. 4.3.5 überwiegend Neuausweisungen in Burg Sonderbauflächen/Sondergebiete Einzelhandel etc. Entsprechend des 2009 erstellten Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Stadt Fehmarn sollen großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten künftig nur noch im Hauptgeschäftsbereich der Burger Innenstadt zugelassen werden. Dieser Grundsatz gilt auch für kleinere Betriebsgrößen, wenn sie zentrenrelevante Sortimente anbieten. Für eine funktionierende Nahversorgung sind ergänzend die Nahversorgungsstandorte Landkirchen und Petersdorf mit ihrer jeweiligen Ortsmitte vorgesehen. Konzentration auf Burger Innenstadt Nahversorgung auch in Landkirchen und Petersdorf Lediglich Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Hauptsortimenten können außerhalb der genannten InnenbereichsStandorte angesiedelt werden. Hierfür ist der Sonderstandort Landkirchener Weg in Burg vorgesehen. Der Grenzhandel auf Fehmarn ist per Definition als eine Sonderform des Einzelhandels anzusehen. Das Sortiment dient nicht der Deckung des qualifizierten Grundbedarfs der Einwohner. Die Märkte an den Standorten Landkirchener Weg und Puttgarden („schwimmender Markt“) sind in ihren Verkaufsflächen begrenzt und bezüglich des Sortiments auf grenzhandelstypische Warengruppen eingeschränkt. Dadurch wird einer Schädigung der Burger Innenstadt vorgebeugt. Im Zusammenhang mit dem Bau der festen Beltquerung muss der Aspekt des Cross-Border-Shopping erneut diskutiert werden, da gerade in diesem Bereich Chancen Fehmarns zur Partizipation an den wirtschaftlichen Effekten der festen Beltquerung liegen. 49 PROKOM Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 4.4 Tourismus 4.4.1 heutige Situation Beherbergung / Übernachtung – Stand und Trends Tourismus ist der dominante wirtschaftliche Faktor auf Fehmarn. Der Bruttoumsatz wurde im Jahr 2007 auf über 330 Millionen Euro geschätzt.15 Anfänge der touristischen Entwicklungen gehen bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts zurück. Einen Entwicklungsschub erfuhr der Tourismus Ende der 60er / Anfang der 70er Jahre nach dem Bau der Brücke über den Fehmarnsund und mit dem Ausbau der massentouristischen Angebote im Bereich Burgtiefe. Auch heute noch sind Burg, Burgtiefe / Südstrand, aber auch Orth und Lemkenhafen die Schwerpunktstandorte des Tourismus. Tourismus = dominanter Wirtschaftsfaktor Die Zahl der touristischen Übernachtungen liegt bei ca. 3,2 Millionen pro Jahr; hinzu kommen etwa 6,5 Millionen Fahrgäste auf den Fährschiffen. Die Zahl der Betten in Beherbergungsbetrieben mit mehr als 8 Betten liegt stabil über 10.000 (in 2007 10.162). Campingplätze und Ferienwohnungen ergänzen das Angebot, wobei letztere über das gesamte Inselgebiet streuen. Die Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe erfolgte in 2008 unter anderem auf Basis von 14.519 Betten. Hierin enthalten sind auch die Kleinvermieter mit 8 bzw. weniger Betten. Differenzierung nach Sektoren Auf Fehmarn gab es 2007 235 Hotels bzw. Beherbergungsbetriebe mit mehr als 8 Betten. Die Zahl der Betriebe ist leicht rückläufig. Die Zahl der Ankünfte ist in den vergangenen Jahren leicht gestiegen und hat 2007 eine Zahl von 286.000 erreicht. Gleichzeitig ist jedoch die Aufenthaltsdauer der Gäste von durchschnittlich fast 7 Tagen auf etwa 6 Tage zurückgegangen. Als Effekt ist die Zahl der Übernachtungen leicht gesunken. Camping-Stellplätze sind eine feste Größe im Tourismusgeschäft und Teil des Images „Fehmarn – Sonneninsel in der Ostsee“. Neben 18 großen Campingplatzanlagen gibt es eine Vielzahl von kleinen Standorten. In der Summe bestehen zu Jahresbeginn 2009 auf der Insel Fehmarn über 7.000 Camping-Standplätze an insgesamt 43 Standorten. Daneben gibt es einige Ferienhausgebiete, ein Wochenendhausgebiet sowie ein Ferienlager. 15 Beherbergungsbetriebe Campingplätze Tourismuskonzept Fehmarn, N.I.T. Kiel, 2007 50 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Abb. 14: Bestand Campingplätze, Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete, Ferienlager 51 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Alle Anlagen befinden sich im küstennahen Bereich und sind bis auf den Campingplatz Fehmarnbelt im F-Plan dargestellt. Angaben zu Flächengrößen etc. sind der Tabelle 15 zu entnehmen. Gute Erfolge sind im Bereich „Ferien auf dem Bauernhof“ festzustellen. Hiervon profitieren nicht nur die klassischen Ferienorte an der Südküste, sondern auch die stark landwirtschaftlich geprägten Dörfer im Inneren der Insel. 4.4.2 Ferien auf dem Bauernhof Entwicklung / Bedarf Strategie des Landes und des Kreises Durch das Wirtschaftsministerium des Landes Schleswig-Holstein wurde ein Handlungskonzept für die Tourismusentwicklung vorgelegt mit dem Ziel, den Tourismus Schleswig-Holsteins auf Wachstumskurs auszurichten. Wesentliche Kernaussagen des Konzepts sind eine stärkere Ausrichtung auf bestimmte Zielgruppen und die zeitliche Ausweitung der Tourismussaison. Zielgruppen, die stärker in den Fokus treten sollen, sind:16 Familien mit Kindern unter 14 Jahren mit mittlerem und hohem Einkommen. Für Fehmarn bedeutet dies, auch Familien mit größerem Geldbeutel anzusprechen. Anspruchsvolle Genießer – Singles von 39 bis 55 Jahren sowie Paare bis 55 Jahre mit erwachsenen Kindern und Haushaltsnettoeinkommen oberhalb 2.500 Euro. Dieser Markt müsste auf Fehmarn erst aufgebaut werden. Best Ager – Personen zwischen 56 und 75 Jahren. Diese Zielgruppe ist bereits vorhanden, aber eher auf preisgünstige Angebote ausgerichtet. Zielgruppen Tourismus Generell geht es auch darum, die Potenziale für bestimmte Touristengruppen besser auszuschöpfen, insbesondere bei Radfahrern, Reitern, Surfern, bei Gesundheitstouristen und Campern. Die intensiven touristischen Nutzungen befinden sich allesamt im Küstenstreifen, wie er im Regionalplan 2004 für den Planungsraum II dargestellt ist. Dieses ergibt sich aus den natürlichen Gegebenheiten. Die Uferlinie der Ostsee, die Ostsee selbst und der angrenzende Küstensaum sind für Touristen das Hauptmotiv, die Insel Fehmarn zu besuchen. Hinzu treten das flache, weit überschaubare Innere der Insel mit seiner Ruhe, den vielen Radfahrstraßen, der Rapsblüte im Frühjahr und den zum Teil von der Landwirtschaft geprägten Dörfern. 16 aus Tourismuskonzeption Fehmarn, Beschlussvorlage Juli 2007, N.I.T. Kiel 52 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Die Zonierung zwischen dem für den Tourismus intensiver genutzten Küstenstreifen und dem extensiv touristisch genutzten Inneren der Insel soll und wird auch zukünftig bestehen bleiben, weil sie dem primären Wunsch der Touristen geschuldet ist und im Inneren Raum bleiben muss für die Landwirtschaft einschließlich der Möglichkeiten für die Windenergieanlagen. Bedarfsorientierte Entwicklungsschwerpunkte Die inhaltliche Ausrichtung zur Verbesserung der touristischen Attraktivität auf Fehmarn geht – das gilt auch unabhängig von der festen Beltquerung – von folgenden Prämissen aus: Schaffung eines zusätzlichen, hochqualitativen Hotelangebots am Standort Burg / Burgstaaken, Stärkung der frequenzgenerierenden touristischen Attraktionen wie Schmetterlingspark, Adventuregolf, Golfplatz; jedoch nicht an den Standorten der Campingplätze, Aufwertung bzw. Ausbau der Promenade auf der Halbinsel Burgtiefe und der Flächen am Yachthafen Burgtiefe, Verbreiterung des Beherbergungsangebots, z.B. durch Jugendhotel, Qualitätsverbesserung im Bereich der Ferienwohnungen, wobei die Standortkonzentration im Bereich Burg / Burgtiefe aufrecht zu erhalten ist, in Dörfern möglichst keine Ferienwohnungen, um das Dorfbild nicht zu beeinträchtigen; hier sollen Chancen für „Ferien auf dem Bauernhof“ genutzt werden, Beibehaltung und gezielter Ausbau der teils exzellenten Qualität der Campingplätze (4 der besten 15 Plätze deutschlandweit); hierbei auch Ausbau von Straßen und Wegen zu den Campingplätzen, Angebot von Campinghäuser mit einer Nutzfläche von max. 40 m², um den Bedürfnissen der Wochenend- und Urlaubstouristen nach kostengünstigen festen Unterkünften in Strandnähe Rechnung zu tragen, Erschließung neuer Angebotsformen im Zusammenhang mit Wassersport: eigener Steg am Urlaubsquartier für Sportbootbegeisterte (Burgstaaken), Hausboote, Ausbau des Wegesystems auch im Inselinnern, z.B. für Radfahrer (Pausen-Stationen mit Schutzhütten und Anpflanzungen, Info-Tafeln, Beschilderung). Entwicklungsschwerpunkte 53 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Die Campingplätze sind ein charakteristisches Standbein des Tourismus auf Fehmarn. Einige der Campingplätze haben einen hohen Qualitätsstandard erreicht. Gleichwohl muss den veränderten Bedürfnissen der Touristen Rechnung getragen werden. So sollen beispielsweise verstärkt auch für Fahrradtouristen Angebote gemacht werden. Das heißt, dass auch Campinghäuser bis 40 m² Nutzfläche geschaffen werden. Neue Ansprüche der Campingplatznutzer Aus dem anliegenden Konzept für die Ausweisung von Wochenendplätzen geht hervor, dass insbesondere von der jungen Generation Campingplätze mit Mietobjekten aufgesucht werden. Somit müssen sich auch die Eigentümer und Betreiber der Campingplätze auf Fehmarn dieser Nachfrage stellen und entsprechende Möglichkeiten anbieten. Hierfür schafft der F-Plan eine rechtliche Voraussetzung, indem eine Darstellung von Camping-/Wochenendplätzen erfolgt. Konkrete Festsetzungen erfolgen in anschließenden B-PlanVerfahren und Betriebsgenehmigungen. Konzept Wochenendplätze Nach Vorgaben des Innenministeriums und des Kreises Ostholstein sind für die Ebene des F-Planes Regeln/Kriterien für die Errichtung von Campinghäusern festgelegt worden. Sie orientieren sich am Konfliktpotenzial zum Naturschutz und zum Küstenschutz. Die Umsetzung erfolgt in verbindlichen Bauleitplanungen und in Baugenehmigungsverfahren. Eine Abstimmung mit dem Kreis Ostholstein ist vorab erfolgt. Tab. 14: Ausweisung von Camping-/Wochenendplätzen (aus Konzept für die Ausweisung von Wochenendplätzen, S. 14/15) Nr. Name Lage 1. Puttgarden 2. Am Niobe 3. Am Deich 17 18 Darstellung im F-Plan17 CW CW C Planung Campinghäuser 15 25 - 18 Küstenschutz Naturschutz hinterm Deich hinterm Deich im LSG gelegen, von Natura 2000-Gebiet umgeben, nördlich an geplantes NSG angrenzend hinterm Deich im LSG gelegen, von Natura 2000-Gebiet umgeben, nördlich an geplantes NSG angrenzend C = Campingplatz, CW = Camping- und Wochenendplatz geplante Campinghäuser im LSG, bzw. evtl. im LSG (Flüggerteich) 54 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Nr. Name Lage 4. Teichhof 5. Am Belt 6. Fehmarnbelt 7. Wallnau 8. Flügger Strand Darstellung im F-Plan17 C CW Planung Campinghäuser - 10 Küstenschutz Naturschutz hinterm Deich im LSG gelegen, von NATURA 2000-Gebiet umgeben, an geplantes NSG nördlich angrenzend hinterm Deich im LSG gelegen, von NATURA 2000-Gebiet umgeben, nördlich an geplantes NSG angrenzend - - vorm Deich im LSG gelegen, von NATURA 2000-Gebiet umgeben, nördlich an geplantes NSG angrenzend CW 40 hinterm Deich am Rand von LSG und NATURA 2000-Gebiet gelegen Weißfläche - vorm Deich am Rand von LSG gelegen , von NATURA 2000Gebiet umgeben hinterm Deich am Rande vom LSG und Natura 2000-Gebiet gelegen, Erweiterung ins LSG hinterm Deich am Rand von NATURA 2000-Gebiet gelegen 9. Flüggerteich CW 10. Strukkamphuk CW 52 11. Miramar CW 40 am Rand von NATURA 2000-Gebiet gelegen 12. Wulfener Hals CW - am Rand von NATURA 2000-Gebiet gelegen 13. Südstrand CW 35 am Rand von NATURA 2000-Gebiet gelegen 14. Europa CW 15 am Rand von NATURA 2000-Gebiet gelegen 15. Insel-Camp CW 30 am Rand von NATURA 2000-Gebiet gelegen 16. Ostsee Katharinenhof CW 35 19 20 19 Steilküste am Rand vom LSG und NATURA 2000-Gebiet gelegen geplante Campinghäuser im LSG, bzw. evtl. im LSG (Flüggerteich) 55 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Darstellung im F-Plan17 Planung Campinghäuser Küstenschutz Naturschutz 17. Klausdorf CW 35 Steilküste am Rand vom LSG und NATURA 2000-Gebiet gelegen 18. Johannisberg CW 10 Binnenland Nr. Name Lage Gesamtzahl Campinghäuser 362 Auf dem Camping-/Wochenendplätzen der Insel Fehmarn sollen maximal ca. 5,4% der vorhandenen Standplätze, somit 362 Campinghäuser, entstehen. Die Verteilung auf den Plätzen soll sich an den Zahlen der Tabelle 14 orientieren, diese sind als Richtzahlen zu verstehen, die je nach Ausgang der verbindlichen Bauleitplanungen unter-, aber auch überschritten werden können. Anzahl der Campinghäuser Die in der Tabelle angegebenen Zahlung für die Camping-/ Wochenendplätze „Am Niobe“ und „Flüggerteich“ können in Abhängigkeit von der im B-Plan-Verfahren durchzuführenden Umweltprüfung reduziert bzw. ggf. auch gegen Null tendieren. Nur unter dieser Bedingung ist die UNB des Kreises Ostholstein bereit, eine Befreiung von den Verboten der LSG-Verordnung bzw. eine Erlaubnis für den Bau von Campinghäusern auf der Ebene des F-Planes in Aussicht zu stellen. Für die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung sollen für die Errichtung von Campinghäusern folgende Kriterien gelten: - Die Campinghäuser sollen in der Regel nicht zusätzlich zu den vorhandenen Standplätzen errichtet, sondern einhergehend mit einer Qualitätsverbesserung durch Umgestaltung der vorhandenen Standplätze realisiert werden. Kriterien für B-Plan-Verfahren - Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird in Form eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt Fehmarn und dem jeweiligen Betreiber anhand eines Nutzungs- und Betreiberkonzeptes sichergestellt, dass die Campinghäuser für einen wechselnden Personenkreis zu touristischen Zwecken vorgehalten werden. - Die Wochenendplätze/Campinghäuser werden zusammengefasst an einer Stelle des Campingplatzes errichtet. - Auf eine einheitliche Gestaltung der Campinghäuser ist zu achten. Ein Zusammenhang mit anderen baulichen Einrichtungen ist 56 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 anzustreben. - Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind zu vermeiden. Die Wochenendplätze werden landschaftsgerecht eingegrünt. - Sofern die Campingplätze in einem Regionalen Grünzug liegen ist nachzuweisen, dass Beeinträchtigungen des Regionalen Grünzugs nicht gegeben sind. - Die vorstehenden Ausführungen sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung projektbezogen unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Situation umzusetzen. Hierbei ist detailliert insbesondere auf die Einfügung der Campinghäuser in die Landschaft einzugehen. Der Artenschutz (§ 44 Abs. 5 BNatSchG) ist zu berücksichtigen. - Für geplante Campinghäuser innerhalb des Landschaftsschutzgebietes ist eine Verträglichkeit der geplanten Häuser mit den naturschutzfachlichen Belangen zu gewährleisten. Die Verträglichkeit wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung abgeprüft. Das Ergebnis kann auch zu einer Reduzierung der Campinghaus-Anzahl führen. - Die Anzahl der Campinghäuser hat, bezogen auf die Anzahl der Stellplätze, untergeordnet zu sein. - Bei den geplanten Camping- und Wochenendplätzen, die im Landschaftsschutzgebiet und/oder in/an einem Natura 2000Gebiet liegen, ist eine naturschutzfachliche Erlaubnis der unteren Naturschutzbehörde einzuholen. - Die Campingplätze im Landschaftsschutzgebiet verfügen bereits heute über einen nicht geringen Anteil an versiegelter Fläche. Eine Errichtung der geplanten Campinghäuser ist direkt an bebaute und versiegelte Flächen anzugrenzen. - Die Anzahl der Hütten ist so festzulegen, dass eine bandartige Entwicklung entlang der Küste vermieden wird. - Die Belange des Hochwasserschutzes sind zu beachten. Die Umstrukturierung der Campingplätze im Zusammenhang mit einem wachsenden Platzbedarf sollte möglichst einhergehen mit der Verlagerung von Standplätzen aus den unmittelbaren Küsten- und Uferzonen. Entwicklungschancen durch die feste Beltquerung Chancen und Risiken der festen Beltquerung können bislang nur ansatzweise eingeschätzt werden. Für den touristischen Bereich ergeben sich folgende Ansatzpunkte: Ansatzpunkte für touristische Angebote 57 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Einrichtung eines Besucher- und Informationszentrums bei Puttgarden für den Zeitraum der Bautätigkeiten, Weiterführung desselben als Welcome-Center für Fehmarn und Schleswig-Holstein für skandinavische Touristen; ggf. Ergänzung mit musealen Angeboten; Cross-Border-Shopping, Ausrichtung von Angeboten auf Kurz- bzw. Stop-over-Touristen aus Skandinavien, Einrichtung einer kombinierten Rast-, Tank- und Service-Anlage für Lkw. besondere Angebote für Skandinavier, wie z.B. UrlaubsShopping, Hinweise auf und Broschüren für Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen auf der Insel auf Dänisch, Schwedisch, Norwegisch und Finnisch. 4.4.3 Darstellungen der Sondergebiete für touristische Nutzungen Alle zusätzlich zum Bestand geplanten Sondergebiete wurden ausgewiesen, um den Qualitätsstandard der touristischen Einrichtungen auf der Insel weiterhin zu stärken und hierdurch die Konkurrenzfähigkeit gegenüber den Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern und in Dänemark/Schweden zu erhöhen. Mit dem Bau neuer, hochwertiger Hotels und Ferienwohnungen wird auch der Konkurrenzdruck auf die vorhandenen Einrichtungen steigen. Qualitätsverbesserungen in den vorhandenen Hotels und sonstigen touristischen Angeboten werden die Folgen sein. Somit dienen Kapazitätserweiterungen auch den Struktur- und Qualitätsverbesserungen der vorhandenen Angebotspaletten. Erhöhung des Qualitätsstandards Bei der Bezeichnung der Sondergebiete wird für die Campingplätze die neue Camping- und Wochenendplatzverordnung des Landes Schleswig-Holstein, Stand 07.2010, zu Grunde gelegt. Zum Verständnis werden im Folgenden die für den F-Plan wichtigsten Definitionen aufgeführt: - Campingplatz: zum saisonalen Aufstellen für jederzeit mobile Zelte und Wohnwagen / Wohnmobile; - Wochenendplatz: zum dauerhaften Aufstellen von Campinghäuser bis zu einer Grundfläche von 40 m² und einer Höhe von 3,50 m. Nicht jederzeit mobile Wohnwagen und Wohnmobile (und Mobilheime) gelten als Campinghäuser. Für die Qualitätsverbesserung auf den Campingplätzen ist es unerlässlich, die Möglichkeiten für die Aufstellung von Campinghäuser zu nutzen. Deshalb ist für fast alle Campingplätze eine Darstellung als Campingplatz Wochenendplatz Campinghäuser bis 40 m² 58 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 „SO-Camping-/Wochenendplatz“ erfolgt. Neben der Aufstellung von Campinghäusern sind z.B. folgende Qualitätsverbesserungen möglich: - Vergrößerung der Standplätze, stärkere Durch-/Eingrünung der Plätze, Einrichten von Wohnmobil-Standplätzen „vor der Schranke“, Verbesserung der sanitären Einrichtungen, Angebot von Aufenthalts-/Computerräumen, Sauna, Gemeinschaftsküchen etc. Es sind lediglich Campingplatz-Erweiterungen dargestellt, die sich fast alle ins Landesinnere orientieren, so dass die unerwünschte küstenparallele Entwicklung nicht vorgenommen wurde. Neue Campingplätze sind nicht geplant. Es wurde lediglich eine Erhöhung der vorhandenen CampingplatzFlächen um ca. 16% vorgenommen. Dieser Ansatz unterstützt das Ziel, den vorhandenen Qualitätsstandard auf den Plätzen zu verbessern und berücksichtigt die Stärkung des Unterzentrums Burg auch im Bereich des Tourismus bzw. der dort vorhandenen und geplanten touristischen Einrichtungen. keine neuen Campingplätze 16% Erweiterungsflächen Tab. 15: Größere Campingplätze, Ferien-/Wochenendhausgebiete auf Fehmarn Bestand Name Ort 1 Campingplätze Puttgarden-Vogelfluglinie Am Niobe Am Deich Teichhof Am Belt Fehmarnbelt Strand-Camping Wallnau Flügger Strand Flügger Teich Strukkamphuk Miramar Wulfener Hals Südstrand 20 Fläche ha 2,80 7,92 3,99 2,49 5,57 7,55 15,00 8,54 2,17 14,81 9,39 18,24 12,92 Planung20 gepl. Erweiterung (E) Neuausweisung (N) ha 2,34(E) Weißfläche 1,04(E) 6,75(E) 2,31(E) 1,55(E) Die Anzahl von Campinghäusern wird auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung, u.a. nach Prüfung der naturschutzfachlichen Belange und des Hochwasserschutzes, festgelegt. 59 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Bestand Name Ort Europa Camping Meeschendorf Insel-Camp Fehmarn Ostsee Katharinenhof Klausdorf Johannisberg Zwischensumme Campingplätze Fläche ha 1,83 8,03 9,69 10,32 0,92 142,18 Planung20 gepl. Erweiterung (E) Neuausweisung (N) ha 1,62(E) 4,00(E) 3,00(E) 22,61 2 Ferienhausgebiete, Hotel, Appartements auf/an Campingplätzen Flügger Strand 0,67 Weißfläche Staberdorf 6,81 Katharinenhof 1,13 Marienleuchte 2,45 Wulfener Hals 4,43(N) 21 Zwischensumme 11,06 Ferienhausgebiete, Hotel, 4,43 Appartements 3 Wochenendhausgebiet Westerbergen 4 Ferienlager Rothenburg Summe 4,45 1,15 158,84 27,04 4.4.3.1 Campingplätze22 Die Campingplätze im Nordwesten der Insel (Fehmarnbelt, Am Belt, Teichhof, Am Deich, Am Niobe) befinden sich in einem naturschutzrechtlich wertvollen Gebiet und verfügen deshalb über kein Entwicklungspotenzial in der Fläche. Es sind lediglich Qualitätsverbesserungen auf den Plätzen möglich. keine Erweiterungen im Nordwesten Der Campingplatz „Fehmarnbelt“ befindet sich außerhalb der Deichschutzlinie, ist überflutungsgefährdet und liegt in einem besonders schützenswerten Landschaftsteil. Aus diesen Gründen wird der Campingplatz als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, er genießt weiterhin Bestandsschutz. Falls der Campingplatz mit seinen ca. 400 Standplätzen aufgegeben wird, sollen an anderer Stelle auf der Insel Fehmarn diese Standplätze ersetzt werden (Neuausweisung/Erweiterungen). Fehmarnbelt 21 22 Hotel, Appartements, Ferienhäuser auf vorhandenem Campingplatz bezüglich Aufstellung von Campinghäusern siehe Ziffer 4.4.2 der Begründung 60 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Für alle weiteren, oben genannten Plätze wurde bis auf die Plätze „Teichhof“ und „Am Deich“ die Darstellung „SO Camping/Wochenendplatz“ gewählt, um auch die Aufstellung von max. 40 m² großen Campinghäusern zu ermöglichen. Da sich die Plätze im LSG und/oder in/an einem Natura 2000-Gebiet befinden und zusätzlich bei hohen Sturmfluten eine Überflutungsgefahr besteht, muss in folgenden verbindlichen Bauleitplanungen geprüft und nachgewiesen werden, dass die Schutzziele des LSG’s nicht erheblich beeinträchtigt, die Belange des Artenschutzes ausreichend berücksichtigt werden und eine Gefährdung von Menschen bei Sturmfluten/hohen Wasserständen ausgeschlossen ist. Der Campingplatz „Wallnau“ befindet sich ebenfalls vor der Deichlinie, jedoch auf einem höheren Geländeniveau und in einer nicht so exponierten Lage. Eine ehemals geplante Erweiterung des Camping- und Wochenendplatzes nach Süden wurde verworfen, da sich die angedachte Fläche jenseits der Zufahrtsstraße nach Wallnau, innerhalb eines LSG’s, eines FFH-Gebietes und auf einem geschützten Feuchtgrünland befindet. Nunmehr ist eine Erweiterung des Platzes hinter dem Deich vorgesehen (ca. 2,3 ha) die bis an den Ortsrand von Bojendorf heranreicht. Die Erweiterungsfläche muss allseitig eingegrünt werden, zwischen der Ortslage Bojendorf und dem Wochenendplatz muss ein ausreichend großer Abstand mit Gehölzen begrünt werden, die die unterschiedliche Nutzung verdeutlicht. Wallnau Der Campingplatz „Puttgarden“ bleibt in der alten Darstellung erhalten, da noch Erweiterungskapazitäten vorhanden sind. Puttgarden Für den Campingplatz „Klausdorf“ ist eine Erweiterung ins Inselinnere in einer Größe von ca. 3,0 ha vorgesehen. Klausdorf Auf Grund nicht verhandelbarer Eigentumsverhältnisse im Süden und Westen des Campingplatzes „Katharinenhof“ ist eine Erweiterung von ca. 4 ha nur nach Norden in das vorhandene LSG möglich. Die vorhandenen Grabhügel werden ausgespart. Zur Einbindung in das Landschaftsbild ist am Nordrand die Anlage eines „Schutzgrüns“ vorgesehen, der im Westen vorhandene Knick muss dauerhaft erhalten bleiben. Katharinenhof Die Grabhügel sind als archäologische Denkmale eingetragen und somit besonders geschützt. Die Denkmale dürfen durch angrenzende Nutzungen, Bepflanzungen etc. nicht beeinträchtigt werden (Umgebungsschutz). Die zuständigen Behörden sind in der verbindlichen Bauleitplanung zu beteiligen. Es ist eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich, sie wird durch die Untere Denkmalschutzbehörde des Kreises Ostholstein erteilt. Das Archäologische 61 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Landesamt ist beratend tätig. Das LSG wird in Richtung Norden um ca. 7,8 ha verkleinert. Als Ausgleich wird ein zusätzliches LSG südlich von Stabersdorf parallel zur Küstenlinie eingerichtet, die Größe beträgt ca. 37,8 ha. Der Kreistag des Kreises Ostholstein hat die Ausweisung des LSG’s bereits beschlossen. Die Campingplätze „Europacamping“, „Insel-Camp“ und “Südstrand” ziehen ein ca. 700 m langes Band parallel zur Küste. Auch hier sind die Erweiterungen (ca. 3,2 ha) zum Inselinneren außerhalb des 300 m breiten Küstenstreifens vorgesehen. Insel-Camp Südstrand Auch beim Campingplatz „Miramar“ (ca. 2,3 ha) wurde die Erweiterung außerhalb des 300 m Küstenstreifens vorgenommen, um die Küste zu schonen. Miramar Die Erweiterungsfläche des Campingplatzes „Flügger Teich“ befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet. Eine Erweiterung des verhältnismäßig kleinen Campingplatzes ist nur in das LSG hinein möglich. Um dem kleinen Campingplatz, der als Familienbetrieb geführt wird, auf Dauer eine Überlebenschance zu sichern, wurde nach Gesprächen mit der UNB eine Erweiterungsfläche dargestellt. Die UNB stellt für die verbindliche Bauleitplanung eine Zustimmung zur Erweiterung in Aussicht. Flügger Teich Der Campingplatz Johannisberg ist in erster Linie für Wohnmobile eingerichtet, es sind zusätzlich einige Wochenendhäuser geplant. Deswegen erfolgt eine Darstellung als Camping- und Wochenendplatz. Johannisberg Auf dem Campingplatz „Wulfener Hals“ sollen ebenfalls Campinghäuser zulässig sein, um den touristischen Schwerpunkt dauerhaft zu stärken (siehe Ziffer 4.4.3.3). Wulfener Hals 4.4.3.2 Flügger Strand Da sich der Campingplatz Flügger Strand in einem aus naturschutzrechtlicher Sicht sensiblen Bereich befindet, gibt es von Seiten der Naturschutzbehörden des Kreises und des Landes seit langem das Bestreben, den Campingplatz zu verlagern. Im Jahre 2000 wurden vom Büro PROKOM aus Lübeck verschiedene Alternativen untersucht. Als beste planerische Möglichkeit verblieb die Verlagerung auf die südlich angrenzende Geestinsel. Der B-Plan Nr. 86 „Campingplatz Flügger Strand“ befindet sich zurzeit im Verfahren. Da es zwischen den Betreibern, der Stadt Fehmarn und den Kreis- und Landesbehörden noch sehr unterschiedliche Positionen zur Konfliktlösung touristische Nutzung, Natur- und Artenschutz gibt und eine Einigung zurzeit nicht absehbar ist, hat sich die Stadt Fehmarn ent- 62 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 schlossen, den Planungsbereich als sogenannte „Weißfläche“ auszusparen, damit für den übrigen Teil des F-Planes das Verfahren weiter durchgeführt werden kann. Die „Weißfläche“ wird ergänzt, sobald eine Einigung über die Planungen in dem Gebiet erzielt wurde. 4.4.3.3 Wulfener Hals Der touristische Standort „Wulfener Hals“ mit seinem erstklassigen Campingplatz, seinen Surf- und Bademöglichkeiten und seinem gut frequentierten Golfplatz ist ein wichtiger Faktor in der Tourismuslandschaft der Insel Fehmarn. Er soll gestärkt und ausgebaut werden. Stärkung Wulfener Hals Die Betreiber des Camping- und Golfplatzes planen eine Qualitätsverbesserung der Übernachtungs- und Urlaubsmöglichkeiten in ein höheres Angebots-/Preissegment: Es sollen ein Hotel, ca. 60 Apartments und ca. 50 Ferienwohnungen in Ferienhäusern entstehen. Hierfür werden ca. 4,5 ha Fläche benötigt, die heute als Campingplatz genutzt werden. Ergänzt wird dieses wichtige Projekt durch die Anlage eines neuen, ca. 27 ha großen Golfplatzes, der sich im Norden an den vorhandenen Golfplatz anschließt. Hotels, Appartements, Auf Grund der Größe, der vorhandenen Ausstattung, der intensiven Nutzung des touristischen Zentrums „Wulfener Hals“ und dem Ansatz, lediglich Nutzungsänderungen in Richtung einer weiteren Verfestigung auf vorhandenen Standplätzen zuzulassen, wird davon ausgegangen, dass hierdurch quasi eine „städtebaulich integrierte Lage“ genutzt wird. Das Golf-Hotel und die Appartementhäuser befinden sich an der Zufahrtsstraße zum Campingplatz neben dem schon vorhandenen Gebäude des Golfplatzes, die Ferienhäuser werden am Rand des Golfplatzes auf vorhandenen CampingStandplätzen errichtet. Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung muss darauf geachtet werden, dass sich die geplanten Gebäude in die Landschaft einfügen. Um diesem Ziel möglichst nahe zu kommen, sind vorhabenbezogene B-Pläne sinnvoll, in der die Bebauung schon möglichst weitgehend konkretisiert und auch ein Realisierungszeitraum fixiert wird. Nutzungsänderungen Ferienhäuser neuer Golfplatz auf vorhandenem Campingplatz Der geplante Golfplatz befindet sich überwiegend auf Ackerflächen und auf intensiv genutztem Grünland, östlich angrenzend wurde ein breiter „Pufferstreifen“ zum Burger Binnensee belassen, der zu großen Teilen von geschützten Biotopen eingenommen wird und der mit Ausgleichsmaßnahmen weiter aufgewertet werden kann. 4.4.3.4 Tourismusprojekt „DE HOBEN“ Das Sondergebiet Tourismus westlich des Ortes Neue Tiefe zwi- siehe „Exkurs“ 63 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 schen der geplanten Entlastungsstraße und dem Burger Binnensee wird im F-Plan nicht mehr dargestellt, da das Konzept für die Entwicklung des Gebietes noch nicht weit genug vorangeschritten ist. Die Stadt Fehmarn möchte das Projekt jedoch weiter verfolgen, deshalb wird es unter der Rubrik „Exkurs“ am Schluss der Begründung unter der Nr. 3 aufgeführt. 4.4.3.5 Reisemobilplatz Burg Mit der weiteren touristischen Aufwertung des Standortes Burgtiefe benötigt der Südosten der Ortslage Burg zusätzliche Kapazitäten für das Abstellen von Reisemobilen und Pkws, schon heute gibt es in der Hauptsaison Probleme mit der Parkplatzversorgung. Der vorgesehene Standort kann nach dem Bau der Entlastungsstraße schnell angefahren werden und bildet den östlichen Ortsrand nördlich der Ortslage Neue Tiefe. Der Übergang zur freien Landschaft erfolgt durch breite Eingrünungen im Osten und Süden, im Norden bietet ein kleiner Landschaftspark Möglichkeiten für die Naherholung und für die nördliche Eingrünung des Platzes. zusätzliches Angebot Park-/Stellplätze 4.4.3.6 Zukunftspark Fehmarn Der mit der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes geplante Freizeitpark am westlichen Ortseingang von Burg ist noch nicht realisiert worden. Auf der ca. 14 ha großen Ackerfläche sollen diverse Gebäude und Freianlagen entstehen, in denen die heimische Geschichte und die zukünftige Entwicklung von Mensch und Umwelt, Natur und Technik spielerisch anschaulich und reizvoll dargestellt werden. Freizeitpark Umwelt, Natur und Technik Das geplante Vorhaben bereichert das touristische Angebot der Insel und wird Anziehungspunkt für die Bewohner des norddeutschen Raumes, für die Touristen der ostholsteinischen Küsten und für Transitreisende. Der Standort ist verkehrlich sehr gut angebunden. Die Fläche bietet Raum für eine abschnittsweise Realisierung und großzügige Freiraumgestaltungen. 4.4.3.7 Hafen Burgstaaken Das heutige Hafengelände soll gen Westen, in den Burger Binnensee hinein, erweitert werden. Zusätzlich sind eine gemischte Baufläche und ein Sondergebiet für Boots-Winterlagerung/maritimes Gewerbe nördlich des Deiches vorgesehen. Erweiterung gen Westen Mit der Erweiterung des Hafens sind Einrichtungen für den wassergebundenen Tourismus und für das maritime Gewerbe geplant. Im Bebauungsplan Nr. 72 der Stadt Fehmarn, der sich zurzeit in der Aufstellung befindet, werden nähere Einzelheiten geregelt. B-Plan Nr. 72 im Verfahren 64 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Mit den geplanten Maßnahmen wird das Ziel verfolgt, die vorhandenen Qualitäten des Gewerbe- und Yachthafens zu stärken, um touristisches Wohnen und bootsgebundene Nutzungen zu ergänzen. Die ortsgestalterischen und funktionalen Qualitäten sollen verbessert, die Angebote für Touristen erhöht und die Saison verlängert werden. Mit den oben genannten Darstellungen wird der Hafen Burgstaaken entscheidend gestärkt. Geplant ist eine erhebliche Ausweitung der schon heute vorhandenen Yacht-Liegeplätze, hinzu treten Ferienwohnungen mit z.T. eigenen Bootsliegeplätzen, großzügige Promenaden mit attraktiven Plätzen sowie Grünflächen mit Strand. Im ergänzenden maritimen Gewerbe finden die Bootseigner Fachfirmen für die Wartung und Pflege ihrer Boote sowie für die Winterlagerung der Yachten. Maritimer Tourismus und Gewerbe Die Darstellung des Sondergebietes "Hafen/Tourismus" beinhaltet einen grundsätzlichen Konflikt zwischen den üblicherweise in einem Hafen zulässigen Nutzungen (Fischerei, Gewerbe, Yachthafen, gewerblicher Hafen usw.) und den geplanten touristischen Nutzungen (Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Beherbergungsstätten). Für die Nutzungen "Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Betriebswohnungen, Beherbergungsstätten" sind die Anforderungen an gesunde Wohnund Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten. Erhöhte Lärmwerte, die durch windinduzierte Geräusche in Takelagen entstehen, können aufgrund des besonderen Nutzungskonzeptes akzeptiert werden. Folgende Aspekte sind maßgebend: • Aufstellen einer Sportboothafen-Benutzungsverordnung, die das Abbinden von Fallen und Leinen in der Takelage der Segelboote vorschreibt. • Die erhöhten Werte gelten für eine Windgeschwindigkeit von mind. 9 m/s, Pegelminderungen ergeben sich bei geringeren Windgeschwindigkeiten, es handelt sich um nicht ständig einwirkende Geräusche. • Die Wasserfläche wird üblicherweise nicht vollständig als Liegefläche ausschl. für Segelboote genutzt, sondern auch für Motorboote ohne Takelage; dadurch ergeben sich niedrigere Geräuschemissionen und –immissionen. • Die Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Beherbergungsstätten werden von wechselnden Personenkreisen mit Aufenthaltsdauern von 1-4 Wochen genutzt. 65 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 • Es handelt sich um ein besonderes städtebauliches YachthafenKonzept, das als mitprägende Bestandteile Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Beherbergungsstätten und als funktionale Bestandteile Betriebswohnungen mit engem Zusammenhang zwischen Nutzung und Lärmverursachung beinhaltet. Hiermit sollen Feriengäste angesprochen werden, die zielgerichtet am Yachthafen wohnen wollen mit einhergehender, zu erwartender Akzeptanz, ortsüblicher Adäquanz und Ausschluss des Schutzanspruchs aufgrund fehlender Nachbarschaftssituation. • Laut Lärmimmissionsuntersuchung vom 20.09.2010 liegen innerhalb des Sportboothafens die berechneten Beurteilungspegel bei 59 bis 63 dB(A). Die Ergebnisse der Prognoseberechnungen sind als grober Anhalt zu sehen, da sie von verschiedenen und veränderlichen Einflussfaktoren abhängig sind. Überschreitungen der Tag-Werte liegen im Bereich der Abwägungsfähigkeit. • Reduzierungen der nächtlichen Lärmbelastungen in den Schlafräumen können durch Schalldämmungen der Außenbauteile erfolgen. Unter Berücksichtigung der maximal entstehenden Lärmwerte durch den Bootsverkehr und den Geräuschen aus den Takelagen können Maßnahmen für die Lärmpegelbereiche III und IV, je nach Lage zu den Liegeplätzen, erforderlich werden. Konkrete Entscheidungen hierüber werden im Bauantragsverfahren auf der Grundlage eines neuen Schallgutachtens getroffen. Zum Schutz der geplanten Wohnnutzungen im Sportboothafen gegen Verlärmung, sollen die nordwestlich gelegenen Windenergieanlagen verlagert werden. Hierfür wurden Ersatzstandorte westlich der E47 vorgesehen, ein Aufstellungsbeschluss für die Bauleitplanungen wurde im Jahre 2012 gefasst. Die Erweiterung des Hafens Burgstaaken wird in Verbindung mit der kontinuierlichen Aufwertung des Fremdenverkehrsstandortes Burgtiefe und dem Bau der südlichen Entlastungsstraße Burg zu einer wesentlichen Verbesserung der touristischen Infrastruktur in der Stadt Fehmarn führen und die Stellung Fehmarns im Ranking der Yachthäfen an der mittleren Ostsee deutlich verbessern. Aufwertung Tourismusstandort Fehmarn 4.5 Landwirtschaft und Fischerei 4.5.1 heutige Situation Die Böden der Insel Fehmarn sind sehr fruchtbar, die Bodenzahlen schwanken überwiegend zwischen 70 und 80, stellenweise auch darüber. Böden geringerer Bonität gibt es vor allem im Südosten der fruchtbare Böden 66 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Insel. Gemäß den Daten zur Agrarstruktur 1999 (Statistisches Landesamt 2001) wirtschafteten zu jener Zeit 190 landwirtschaftliche Betriebe auf der Insel Fehmarn, die landwirtschaftlich genutzte Fläche betrug ca. 14.750 ha. Ca. 95% wurden ackerbaulich genutzt23. Im statistischen Bericht April 2009 des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein „Agrarstruktur in Schleswig-Holstein 2005“ sind Fehmarn und Nordoldenburg zu einer Region zusammengefasst. Agrarstruktur Die gesamte landwirtschaftliche Fläche beträgt ca. 30.000 ha, davon nimmt Fehmarn ca. 50% ein. Die landwirtschaftlichen Strukturen werden in Nordoldenburg und Fehmarn als sehr ähnlich eingeschätzt. Die landwirtschaftlichen Nutzungen verteilen sich wie folgt: Quelle: Statistisches Amt Hamburg und Schleswig-Holstein: „Agrarstruktur in SchleswigHolstein 2005“, April 2009 Abb. 15: Verteilung der landwirtschaftlichen Nutzflächen Die Windenergieanlagen sind eine wichtige Einnahmequelle der Landwirte und tragen zur Erhaltung der „gesunden“ wirtschaftlichen Betriebsstrukturen bei. Windenergieanlagen Heute gibt es auf der Insel 5 Windparks mit einer Gesamtfläche von ca. 550 ha, die sich alle auf Ackerflächen befinden. Der Anteil der Windparks 23 aus: Landschaftsplan der Stadt Fehmarn, 2008. 67 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Windparks an den landwirtschaftlichen Flächen beträgt ca. 3,7%. Die Zusammenführung vieler einzelner Windkraftanlagen in Windparks und das Repowering von Anlagen ist auf der Insel fast abgeschlossen. Hierdurch wurde eine Beruhigung der Landschaft und damit eine Aufwertung für den Tourismus erreicht. Repowering fast abgeschlossen Großflächige Solaranlagen und nicht zu landwirtschaftlichen Betrieben gehörende Biogasanlagen gibt es auf der Insel nicht. In Klausdorf, Puttgarden Vadersdorf und Avendorf befinden sich je eine gemäß § 35 Abs.1 BauGB privilegierte Biogasanlage, Solaranlagen gibt es auf Dächern von privaten und gewerblichen Gebäuden. Solar-/ Biogasanlagen Die hauptgewerbliche Fischerei hat ihren Stützpunkt in Burgstaaken. 16 Schleppnetz-Kutter fangen vorwiegend Dorsch, aber auch Hering und Butt. Fischerei In den letzten Jahren wurden folgende Mengen angelandet24: 2004 ca. 1.584 t 2005 ca. 1.360 t 2006 ca. 1.315 t 2007 ca. 1.333 t 2008 ca. Fangmengen 888 t Der deutliche Rückgang der Fangmengen hat seine Ursachen in der Reduzierung der Fangquoten, aber auch in der Überfischung der Fanggründe, die lt. Aussage der Fischer u.a. durch polnische Kutter, deren Eigner sich nicht an die Vorgaben der EU halten, verstärken wird. Überfischung Durch die Reduzierung der Fangquoten und durch das geringe Fischaufkommen sind hauptgewerbliche Existenzen in der Fischerei gefährdet. Die Fischgenossenschaft vermarktet ihren Fisch überwiegend in Hamburg, aber z.T. auch bis in die Niederlande. Einige Fischer versuchen, die zurückgehenden Einkommen durch Angelfahrten mit Touristen und mit weiteren touristischen Angeboten aufzubessern. touristische Angebote Eine Haupteinnahmequelle des gewerblichen Hafens, der sich im Eigentum der Stadt Fehmarn befindet, ist das Verladen von Getreide auf Massengutfrachter. In den letzten Jahren wurden jeweils Stadthafen 24 Getreidetransport Auskunft Hafenmeister Burgstaaken, 1/2009 68 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 50.000 t bis 60.000 t Getreide auf 50 – 70 Frachter verladen. 4.5.2 Entwicklung und Bedarf Auf Grund der guten Ackerböden, der verhältnismäßig gesunden Betriebsgrößenstruktur und der Möglichkeiten, Zusatzeinnahmen über Windenergieanlagen und den Tourismus zu erzielen, wird sich der Trend zur Verringerung der Betriebsanzahl, wie er in SchleswigHolstein immer noch anhält, auf der Insel Fehmarn nicht stärker durchsetzen. zusätzliche Einnahmen Zum Erhalt einer dauerhaft konkurrenzfähigen Landwirtschaft ist es erforderlich: - die zusätzlichen Einkommensquellen Windenergieanlagen und Tourismus in den Dörfern (Urlaub auf dem Bauernhof etc.) zu sichern und zu fördern, Windenergie - möglichst nur Grenzertragsstandorte für den Naturschutz zur Verfügung zu stellen (überwiegend grundwassernahes Grünland), Grenzertragsstandorte - den ländlichen Wegebau zu fördern, weil er sowohl der Landwirtschaft als auch den Touristen dient und somit einen entscheidenden Einfluss auf das Image der Urlaubsinsel Fehmarn ausübt. ländlicher Wegebau Der gewerbliche Hafen in Burgstaaken muss als Standort für die Fischkutter und für die Getreideverladung erhalten und in der technischen Ausstattung permanent verbessert werden, um die Wirtschaftlichkeit des Hafenbetriebes auf Dauer zu sichern. 4.5.3 Hafen Burgstaaken Darstellung der Flächen für die Landwirtschaft und Wald Gemäß § 1a Abs. 2 BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden. Mit dieser Vorgabe wird die durch die überwiegend intensive Landwirtschaft geprägte Kulturlandschaft der Insel geschützt. Eine Verringerung der landwirtschaftlich genutzten Flächen ist nur dort vorgesehen, wo ein Baubedarf mittelfristig begründet werden kann. Schutz der Kulturlandschaft Einige landwirtschaftlich genutzte Flächen, insbesondere im Südwesten und Nordosten der Insel, werden von geplanten Maßnahmen des Naturschutzes überlagert. Diese Flächen sind zum Teil schon heute als Biotope geschützt oder befinden sich in Randzonen von geschützten Biotopen. Geplant ist der Aufbau von größeren, zusammenhängenden Flächen, in denen der Landwirt mit einer extensiven Nutzung die Pflege nach Zielen des Naturschutzes übernimmt. Die Umsetzung solcher Maßnahmen ist nur mit Zustimmung der Grundstückseigentümer möglich. Landwirtschaft und Auf Grund der geringen Waldfläche auf Fehmarn spielt die Forstwirtschaft nur eine untergeordnete Rolle. Eine größere Aufforstung Waldflächen Naturschutz 69 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 ist nördlich des Campingplatzes Strukkamphuk ausgeführt worden (Ausgleichsmaßnahme). 4.5.4 regenerative Energien 4.5.4.1 Windenergieanlagen Die Nutzung der Windenergie ist schon heute ein wichtiger Wirtschaftsfaktor auf der Insel Fehmarn und soll auch weiterhin unterstützt und erweitert werden. Eignungsgebiete für Windenergieanlagen Im F-Plan sind die zum Zeitpunkt des abschließenden Beschlusses (21.06.2012) möglichen Windenergieflächen auf der Grundlage des Regionalplanes 2004 dargestellt. Das Land Schleswig-Holstein hat am 17.12.2012 neue Eignungsgebiete festgelegt, die für die Stadt Fehmarn eine zusätzliche Fläche im Nordwesten der Insel ermöglicht, die auch realisiert werden soll. Im Teil 1 des „Exkurses“ sind die von der Stadt Fehmarn gewünschten Eignungsgebiete für Windenergieanlagen aufgeführt. Hierzu gehört auch die von der F-Plan-Genehmigung ausgenommene Fläche nordwestlich von Dänschendorf. Die Ergebnisse einer gutachterlichen Ausarbeitung zur Benennung von Eignungsgebieten aus der Sicht der Stadt Fehmarn sind im „Exkurs“ erläutert. 4.5.4.2 Solarenergie Großflächige, in der freien Landschaft aufgestellte Solarenergieanlagen greifen in das Landschaftsbild ein und führen zu einer weiteren „Technisierung“ der Landschaft. Dieses gilt umso mehr, da Fehmarn überwiegend von einer weiten, verhältnismäßig strukturarmen Ackerlandschaft geprägt ist. keine großflächigen Solarenergieanlagen Im Konfliktfeld Tourismus - Schutz der Eigenart der Landschaft Solaranlagen wird dem Tourismus ein Vorrang eingeräumt, großflächige Solaranlagen sind im Flächennutzungsplan nicht dargestellt. 4.5.4.3 Biogasanlagen Zurzeit gibt es auf Fehmarn vier privilegierte Biogasanlagen. Flächen für nicht privilegierte Anlagen sind nicht dargestellt, da dieses zu einer weiteren Technisierung der Landschaft führen und damit im Konflikt zu den Zielen des Tourismus stehen würde. Viel gravierender erscheint jedoch der Eingriff in die Erholungseignung der Landschaft durch die großflächigen Maisanbauflächen, die von den Radwanderwegen/Straßen auf Grund der Höhe der Maispflanzen weite Ausblicke auf die Ostsee etc. verhindern. Außerdem gibt es während der Erntezeit durch die Maistransporte Lärmbelastungen in den keine Biogasanlagen 70 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Ortschaften. Unter Berücksichtigung dieser Negativfaktoren haben sich die politischen Vertreter der Stadt Fehmarn entschlossen, von Darstellungen für Biogasanlagen im F-Plan abzusehen. 4.5.4.4 Hafen Burgstaaken Der Hafen ist einziger Stützpunkt für die hauptgewerbliche Fischereiflotte der Insel Fehmarn, dient überwiegend der Verladung von Getreide auf Massengutfrachter und ist ein wichtiger Yachthafen, der erweitert werden soll (vgl. Ziffer 4.4.3.5). Durch das Nebeneinander von Fischerei, Gewerbe und Yachthafen bietet der Hafen eine besondere Qualität für den Tourismus auf der Insel, die auch weiterhin gefördert werden muss. Nebeneinander von Fischerei, Getreideverladung und Yachthafen 4.6 Gemeinbedarfsflächen/soziale Infrastruktur 4.6.1 heutige Situation/Bedarf Die Ausstattung mit sozialer Infrastruktur ist weitgehend zufriedenstellend. Das Hauptangebot befindet sich im Unterzentrum Burg, ergänzt durch Angebote in Landkirchen, Petersdorf und Puttgarden. weitgehend zufriedenstellende Versorgung 71 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Tab. 16: soziale Infrastruktur, Stand 12/2009 1 Schulen 2 Kindergärten 3 Alten- und Pflegeheime 4 Kulturelle Einrichtungen 25 Burg Landkirchen - Grundschule - Grundschule Burg Landkirchen (226)25 (93) - KGS Burg (20) - Inselschule (1005), Klasse 5 - 13 1 Kindergarten 4 Kindergärten, - 80 Regelplätze - 160 Regelplätze - 20 Nachmittags plätze - 10 Krippenplätze - Alten- u. Pflegeheim Tabea - Seniorenwohnanlage betreutes Wohnen - Peter-Wiepert-Museum - Stadtbücherei - Volkshochschule - Senator-ThomsenHaus - Veranstaltungsgebäude TSF Petersdorf - Außenstelle Petersdorf (54) Puttgarden - Außenstelle Puttgarden (73) 1 Kindergarten - 20 Regelplätze - 10 Tagespflegeplätze 1 Kindergarten - 35 Regelplätze - 10 Tagespflegeplätze Sonstige Orte Dieter Tetzel Pflegeheim (Dänschendorf) - Mühlenmuseum Jachen Flünk, Lemkenhafen - Museum Katharinenhof Zahl = Schüleranzahl Schuljahr 08/09, Angabe Stadtverwaltung Fehmarn 12/09 72 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 5 Sportanlagen 6 Verwaltung, öffentliche Dienste 7 Kirchen 8 Feuerwehren 9 Jugendherberge 10 Gesundheitseinrichtungen 11 Ver- und Entsorgung Burg - 1 Anlage an der Inselschule - FehMare-Erlebnisbad - Stadtverwaltung Burg - Polizeistation Burg Landkirchen - Sportplatz Petersdorf - Sportplatz - St. Nikolai - St. Jürgen-Kapelle - St. FranziskusXaverius-Kirche - FF Burg a.F. - Petrikirche Landkirchen Johanniskirche Petersdorf - FF Landkirchen FF Petersdorf Puttgarden - Sportplatz Sonstige Orte - Sportplatz Dänschendorf - Polizeistation Puttgarden (zeitweise besetzt) - Wasserschutzpolizei - Johanniskirche Bannesdorf FF PuttgardenTodendorf - diverse FF - Jugendherberge Burg a.F. - Südstrand Klinik Burgtiefe - Hof Bellevue Klinik bei Lemkendorf - Therapeutikum Westfehmarn - Stadtwerke Fehmarn 73 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Burg Landkirchen Petersdorf Puttgarden Sonstige Orte Planungen: 12 Kurklinik 13 Krankenhaus - Klinikgebundene Kureinrichtungen/ Altenwohnungen ca. 4,20 ha - Rettungs- und Gesundheitszentrum, ca. 1,41 ha 74 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012 Grundschule Burg 51 67 55 45 42 58 64 41 55 59 66 64 77 69 67 69 60 74 61 69 80 66 57 69 59 45 69 73 73 26 Außenstelle Petersdorf 11 12 17 16 15 13 10 12 13 15 16 16 19 20 18 17 14 15 16 16 18 13 22 12 15 18 14 11 17 Außenstelle Puttgarden 6 6 6 7 12 13 10 16 20 20 13 14 15 16 9 14 14 15 13 31 22 26 25 22 20 23 12 20 11 Einschülerzahlen Grundschule Landkirchen 16 15 19 21 24 24 19 23 20 21 24 31 22 24 23 19 25 34 32 32 28 23 20 16 27 27 35 22 37 Gesamt 84 100 97 89 93 108 103 92 108 115 119 125 133 129 117 119 113 138 122 148 148 128 124 119 121 113 130 126 138 Gesamt Grundschüler 370 379 387 393 396 411 418 434 467 492 506 504 498 478 487 492 521 556 546 548 519 492 477 483 490 507 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001 2000 1999 1998 1997 1996 1995 1994 1993 1992 1991 1990 1889 1988 1987 Prognose Tab. 17: Einschülerzahlen 1987 – 201526 Auskunft Stadtverwaltung Fehmarn, 12/2009 75 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Die Einschülerzahlen zeigen einen Rückgang sei 1995/96 mit einer leichten Erholung zwischen 2002 und 2004. Dieses deckt sich nicht mit der Bevölkerungsentwicklung (vgl. Abb.9), die bis zum Jahre 2010 gestiegen ist bzw. noch steigen wird. Dieses ist ein Hinweis auf den weiter steigenden Anteil älterer Menschen und kinderloser Paare, die die Insel Fehmarn zu ihrem Wohnort gewählt haben bzw. noch auswählen werden. Hinweis auf steigenden Anteil älterer Menschen Mit der Erweiterung der Inselschule als Gemeinschaftsschule in Burg, die die Kinder von der Klasse 5 bis zum Abitur führt, ist die Schullandschaft der Stadt Fehmarn gut aufgestellt. Nach Aussage der Schulverwaltung Stadt Fehmarn fehlen gemäß der bundes- und landespolitischen Vorgaben fünf bis sechs weitere Krippengruppen. Die Umsetzung gestaltet sich auf Grund der finanziellen Situation schwierig. fehlende Krippengruppen Das ehemalige Kreiskrankenhaus im Norden der Ortslage Burg wurde im Jahre 2008 geschlossen. Die ärztliche Notfallversorgung erfolgt heute über die niedergelassenen Ärzte. Es besteht ein Ersatzbedarf für das geschlossene Kreiskrankenhaus. Ersatzbedarf Krankenhaus 4.6.2 Darstellungen der Gemeinbedarfsflächen / sozialer Infrastruktur Die dargestellten Gemeinbedarfsflächen sind vorhanden. Nutzungsergänzungen auf Grund von Bedarfssteigerungen, wie z.B. bei der Inselschule in Burg, finden auf vorhandenen Flächen statt. Kindergärten, Alten- und Pflegeheime, Museen etc. sind in gemischten, teilweise auch in Wohnbauflächen angesiedelt und erfüllen dort ihre Gemeinbedarfsfunktionen. Der Ersatzbedarf für das geschlossene Kreiskrankenhaus soll südlich des westlichen Gewerbegebietes in Burg umgesetzt werden. Hier ist ein Sondergebiet „Rettungs- und Gesundheitszentrum“ dargestellt, das von einem privaten Investor erbaut und betrieben werden soll. neues Rettungs- und Gesundheitszentrum In Petersdorf ist eine Sonderbaufläche „Kurklinik/Altenwohnungen“ dargestellt, die als Angebotsplanung für potenzielle Investoren oder als Erweiterungsfläche für das Therapeutikum Westfehmarn zur Verfügung steht. Durch das vorhandene Reizklima ist die Insel Fehmarn als Standort für die Behandlung von Umwelterkrankungen besonders geeignet. Die Kurklinik soll insbesondere Müttern mit ihren Kindern, aber auch anderen Patienten dienen, die Rehabilitations- oder andere Gesundheitsvorsorgemaßnahmen in Anspruch nehmen wollen. Kurklinik/Altenwohnungen in Petersdorf 76 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 4.7 Grünflächen 4.7.1 heutige Situation Die dargestellten Grünflächen wurden überwiegend aus vorhandenen F-Plänen und Bebauungsplänen übernommen. Sie haben folgende Funktionen: - Aufnahme von Sport-, Spiel- und Reitanlagen sowie von Parks und Kleingärten, - Sicherung der Bestattungskultur (Friedhöfe), - Eingrünung von Ortsrändern, - Sicherung der Erholungsfunktion für Touristen und Bewohner (Badestrände, Golfplatz, Jimi-Hendrix-Veranstaltungsfläche). Die Ausstattung der Dörfer und der Ortslage Burg mit Grünflächen kann als ausreichend angesehen werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Insel Fehmarn eine ländliche Struktur aufweist und zusätzlich durch die vielen touristischen Einrichtungen eine Infrastruktur hat, die eine Nachfrage der Bevölkerung nach zusätzlichen öffentlichen Grünflächen bisher verhindert. Weiterhin gibt es verhältnismäßig wenige Wohngebiete mit geringem Anteil an privaten Grünflächen, die üblicherweise einen besonderen Bedarf nach öffentlichen Grünflächen verursachen. 4.7.2 ausreichende Versorgung Entwicklung und Bedarf Ein besonderer Bedarf nach der Darstellung von Grünflächen ergibt sich aus folgenden Zielen: - Schutz der in einigen Dörfern vorhandenen Angerstrukturen, - Anlage eines weiteren Golfplatzes bei Wulfen, - Anlage eines kleinen Landschaftsparks als Teil des Reisemobilplatzes Burg, - Eingrünung von Campingplätzen, Bauflächen etc. 4.7.3 Schutz der dörflichen Anger Golfplatz Landschaftspark Eingrünung Darstellung von Grünflächen Zusätzliche Grünflächen-Darstellungen gibt es auf folgenden Flächen: 77 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Tab. 18: zusätzliche Grünflächen-Darstellungen Ort Ziel Westermarkelsdorf Dänschendorf Sulsdorf Lemkendorf Bisdorf Albertsdorf Erhaltung der Anger-Situation im Dorfinneren nördlicher und nordöstlicher Ortsrand Landkirchens Ränder Reisemobil Parkplatz Burg Randflächen Campingplätze Katharinenhof, Klausdorf, Südstrand, Insel-Camp, Miramar etc. Eingrünung der Nutzflächen zum Schutz des Landschaftsbildes 4.8 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 4.8.1 heutige Situation, Bedarf Die schon heute naturschutzfachlich wertvollen Flächen sind durch Schutzgebietsausweisungen und Biotopstatus nach anderen Gesetzen geschützt. Die Flächen befinden sich überwiegend im Norden der Insel sowie bei Albertsdorf, Fehmarnsund und westlich/östlich von Burg. Mit der Darstellung von Maßnahmenflächen nimmt die Stadt Fehmarn ihre Verantwortung für den Naturschutz wahr. Auf den heute überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen sollen u.a. Kompensationsmaßnahmen stattfinden, die aus Eingriffen durch Baumaßnahmen auf der Insel Fehmarn notwendig werden. Zusätzlich können die Flächen für anderweitige Naturschutzmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Bereitstellung für Kompensationsmaßnahmen Die Maßnahmen für den Naturschutz können nur im Einvernehmen mit den Grundeigentümern durchgeführt werden. Die Darstellungen sind somit als „Angebotspool“ aus naturschutzfachlicher Sicht zu verstehen. Die konkrete Umsetzung erfolgt in späteren Planungs-/ Genehmigungsverfahren. Einvernehmen mit Grundstückseigentümern 78 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 4.8.2 Darstellung der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Die Flächen befinden sich auf und überwiegend angrenzend an schon heute wertvollen Biotopen, zusätzlich sollen der Landgraben, die Kopendorfer Au und der Wiesengraben bei Burg aufgewertet werden. Die Darstellungen orientieren sich an den Aussagen des Landschaftsplanes der Stadt Fehmarn aus dem Jahre 2008. Ergänzung vorhandener wertvoller Flächen Der Entwicklungsschwerpunkt befindet sich im Nordwesten der Insel im Bereich der Niederungen der Binnenseen. Hier unterstützen die dargestellten Flächen den schon heute großflächigen, wertvollen Biotopverbund, der für Fauna und Flora einzigartige Lebensgrundlagen bietet. Schwerpunkt im Nordwesten 4.9 Wasserflächen, Strand Zum Hoheitsgebiet der Stadt Fehmarn gehören die Binnenseen einschließlich Burger Binnensee, der im Süden durch eine Gerade zwischen dem westlichen Nehrungshaken und dem im Westen befindlichen Strand der Halbinsel Burgtiefe begrenzt wird, eine ca. 537 ha große Wasserfläche zwischen dem Festland und der Insel rechts und links der Fehmarnsundbrücke, eine kleine Landfläche an der Nordspitze der Halbinsel Wagrien sowie die Landflächen, die am Ufer zur Ostsee enden. Die Ostsee außerhalb des Hoheitsgebietes Fehmarn gehört zum Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Für die im F-Plan dargestellten Nutzungen auf/in der Ostsee sind Genehmigungen bei den jeweils zuständigen Eigentümern und Behörden einzuholen bzw. vorhanden. Hoheitsgebiet Insbesondere in der Nähe der Leuchttürme ist Folgendes zu beachten: Sicherheit der Schifffahrt - Anlagen und ortsfeste Einrichtungen aller Art dürfen gemäß § 34 Abs. 4 des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) weder durch ihre Ausgestaltung noch durch ihren Betrieb zu Verwechslungen mit Schifffahrtszeichen Anlass geben, deren Wirkung beeinträchtigen, deren Betrieb behindern oder die Schiffsführer durch Blendwirkungen, Spiegelungen oder anders irreführen oder behindern, - Wirtschaftswerbung in Verbindung mit Schifffahrtszeichen ist unzulässig. Von der Wasserstraße aus sollen ferner weder rote, gelbe, grüne, blaue noch mit Natriumdampf-Niederdrucklampen direkt leuchtende oder indirekt beleuchtete Flächen sichtbar sein, - Anträge zur Errichtung von Leuchtreklamen usw. sind dem WSA 79 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Lübeck zur fachlichen Stellungnahme vorzulegen. Abb. 16: Darstellung der Maßnahmenflächen Bis auf den Burger Binnensee unterliegen alle anderen Seen keiner bzw. sehr extensiver Nutzungen (Mahd von Reet, etc.). Der Burger Binnensee wird für Hafennutzungen (gewerbliche und Yachhäfen), Fischerei, für den Wassersport und für den Naturschutz genutzt. Burger Binnensee Die dargestellten Strände sind sowohl für den Naturschutz als auch für den Tourismus relevant. Sie gehören bis zur Mittelwasserlinie zum Hoheitsgebiet der Stadt Fehmarn, darunter zum Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Einige Strandabschnitte werden 80 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 als Badestrand, Anlegestellen für Surfer etc. genutzt. Zurzeit wird eine Satzung für die Sondernutzungen erarbeitet, die vorhandene Genehmigungen, Konzessionen etc. zusammenfasst. Im F-Plan sind die schon heute vorhandenen Nutzungen dargestellt. Dieses gilt auch für die Surfnutzungen und für das Wellenreiten auf dem Wasser der Ostsee außerhalb des Hoheitsgebietes der Stadt Fehmarn, um die besondere Bedeutung für den Tourismus, aber auch das z.T. hohe Konfliktpotenzial mit dem Naturschutz bzw. dem Arten- und Biotopschutz hervorzuheben. 4.10 Flächen für den überörtlichen Verkehr, örtliche Hauptverkehrszüge, Parkplätze 4.10.1 heutige Situation, Bedarf Die übergeordnete Hauptverkehrsader für Kraftfahrzeuge und Bahn ist die Vogelfluglinie (E47), die das Festland über die Insel Fehmarn mit Dänemark verbindet. Sie trennt Fehmarn in einen West- und einen Ostteil, die über drei Haupt- und drei Nebenübergänge miteinander verbunden sind. Vogelfluglinie Als überörtliche Hauptverkehrszüge sind die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zwischen den einzelnen Ortslagen dargestellt. Der überwiegende Anteil der dargestellten Parkplätze ist schon heute vorhanden. Sie dienen in erster Linie als Sammelparkplätze für Touristen und für die Strandversorgung, eine Nutzung erfolgt somit überwiegend in der Hauptsaison. Parkplätze Unter Strandversorgung wird ein kleines Gebäude verstanden, das nach Geschlechtern getrennte Toiletten und einen Kiosk aufnimmt, in dem die Strandnutzer Eis, kalte und warme Getränke, Würste mit Pommes frites, Süßigkeiten etc. erwerben können. Eine Baugenehmigung soll in der Regel ohne B-Plan möglich sein. Strandversorgung = Kiosk und Toiletten Die verkehrliche Infrastruktur ist im Großen und Ganzen ausreichend. Defizite gibt es insbesondere - in der Ortslage Burg (Überlastung der Hauptstraße), - in Landkirchen (Überlastung der Ortsdurchfahrt), - im Ausbaustandard einiger Gemeindestraßen, die zu Campingplätzen oder anderen touristischen Zentren an der Küste führen, - an einigen Zufahrtsstraßen zu Campingplätzen und Stränden, hier sind Parkplätze für die Touristen erforderlich, um das „wilde Parken“ zu unterbinden. notwendige Ergänzungen 81 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Eine Besonderheit bildet der geplante Ausbau der Vogelfluglinie im Rahmen der festen Beltquerung, der als Vermerk aufgenommen wurde. 4.10.2 Darstellungen der Flächen für den überörtlichen Verkehr, örtliche Hauptverkehrszüge, Parkplätze Der überwiegende Anteil der dargestellten Flächen wird schon heute genutzt. Es sind folgende Ergänzungen vorgenommen worden: Tab. 19: zusätzliche Darstellungen örtlicher Hauptverkehrszüge, Parkplätze Ort Südumgehung Burg vom nordwestlichen Ortseingang über Burgstaaken zur Straße nach Burgtiefe, von dort gen Nordosten an die Straße Burg-Sahrensdorf (K44) Nordumgehung Landkirchen Parkplätze südlich Gollendorf, westlich Marienleuchte und Katharinenhof als Neuausbau. Westlich Westermarkelsdorf, Strandzugang südlich Meeschendorf als Erweiterung, Bedarfsparkplätze für die Hochsaison auf landwirtschaftlich genutzten Flächen an den Zufahrten zu den Campingplätzen Am Belt, Teichhof, Am Niobe Ziel Entlastung des Burger Zentrums vom Durchgangsverkehr nach Burgstaaken, Burgtiefe und den östlich von Burg gelegenen Ortslagen und touristischen Zentren Entlastung des Zentrums von Landkirchen Schaffung von Touristen-Parkplätzen zur Lenkung/Aufnahme der Besucherverkehre, teilweise mit Strandversorgung Vorhandene Parkplätze und einige neue Parkplätze an Strandzugängen wurden mit der Zusatznutzung „Strandversorgung“ versehen, um den Touristen ein Mindestmaß an Versorgung in der Form eines Kiosks mit Toiletten anbieten zu können. Die vom Betriebsbahnhof Burg West über ein Gleisdreieck an die DB-Strecke 1100 Lübeck – Puttgarden anknüpfende Bahnstrecke zum ehemaligen Bahnhof Burg (Fehmarn) wurde aus vorhandenen Flächennutzungsplänen übernommen. Sie wurde in der Vergangenheit größtenteils in einem Infrastruktursicherungsvertrag des Landes vor der Entwidmung geschützt, um die seit 1997 vom Land verfolgte Reaktivierungsoption aufrecht zu erhalten. 82 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Obwohl die Bürger Fehmarns sich mit einem Bürgerentscheid gegen die finanzielle Beteiligung der Stadt Fehmarn am Ausbau des Bahnhofsvorplatzes ausgesprochen haben, wurde von der AKN aus Kaltenkirchen die Durchführung einer Planfeststellung für den Bau des Bahnhofes und der Strecke bis zum Hauptgleis der Vogelfluglinie beantragt. Bahnhof Fehmarn Der Planfeststellungsbeschluss liegt vor, der Bahnhof wurde im Sommer 2010 in Betrieb genommen. Hierdurch erfolgt eine verbesserte Anbindung der Insel Fehmarn durch saisonale Verkehrsangebote (IC-Verbindungen FehmarnBurg-Köln-Passau, IC Frankfurt-Köln-Fehmarn-Burg und zurück, RE-Direktverbindungen von/nach Hamburg an Wochenenden und an Feiertagen). Zusätzlich gibt es eine Verknüpfung am Bahnhof Fehmarn-Burg mit den Buslinien, die im Sinne eines „Umweltverbundes“ ausgebaut werden müssen. Die Versorgung der Insel mit ÖPNV-Bussen erfolgt über die Autokraft, die ganzjährig die Orte Burg a.F., Wulfen, Avendorf, Fehmarnsund, Strukkamp, Albertsdorf, Blieschendorf, Niendorf a.F., Klausdorf a.F., Presen, Gahlendorf, Vitzdorf, Katharinenhof, Meeschendorf, Staberdorf, Sahrensdorf, Landkirchen, Bisdorf, Vadersdorf, Gammendorf, Seelust, Krummensiek, Johannisberg, Sartjendorf, Neujellingsdorf, Altjellingsdorf, Lemkenhafen, Bellevue, Lemkendorf, Petersdorf, Schlagsdorf, Dänschendorf, Wenkendorf, Altenteil, Wenkendorf, Westermarkelsdorf, Bojendorf, Kopendorf, Sulsdorf, Orth anfährt. Diese Touren sind überwiegend für Jedermann nutzbare Schulbusfahrten. Busverbindungen Die ebenfalls von der Autokraft versorgte Strecke Puttgarden-BurgOldenburg-Kiel wird stündlich befahren. Zusätzlich gibt es einen Bürgerbus, der von ehrenamtlichen Bürgern organisiert und betrieben wird. Der Bürgerbus versorgt die Orte auf der Insel in der Hochsaison bis zu den touristisch geprägten Zielen, im Frühling und Herbst gibt es einen eingeschränkten Fahrplan. Im Winter sind Buchungen als „Anrufbus“ möglich. 4.11 Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen, Ver- und Entsorgungsleitungen Die dargestellten Flächen und Leitungen sind bis auf die Erweiterungsfläche für das Klärwerk in Burgstaaken alle vorhanden. Die geplanten Bauflächen in Burg werden an die Abwassereinrichtungen Gewässerschutz 83 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 der Stadtwerke Fehmarn angeschlossen. Aus Sicht des Gewässerschutzes wäre es wünschenswert, alle Bauflächen außerhalb der Ortslage Burg an die zentrale Entwässerung des ZVO anzuschließen. Von den Stadtwerken Fehmarn und vom ZVO wird angestrebt, Abwasserbeseitigungskonzepte aufzustellen, um ein langfristiges Konzept für die Entsorgung der vorhandenen und der geplanten Bauflächen zu haben. Fast alle Vorfluter auf der Insel Fehmarn müssen geschöpft werden, Rückhaltungen und ggf. auch Reinigungsanlagen sind vorzusehen. Dieses gilt insbesondere für Burg und Burgstaaken. Die zusätzliche Entwässerung nach Rückhaltung sollte den Abfluss von 1,2 l/sec x ha nicht überschreiten. Westlich des Klärwerkes soll eine Pflanzenbeetanlage entstehen. Zusätzlich sollen dort möglicherweise eine Gewässerverlegung, der Bau eines Mahlbusens und eines neuen Schöpfwerkes erfolgen. Nähere Einzelheiten werden in späteren Genehmigungen festgelegt. Die Campingplätze im Nordwesten der Insel sollten vordringlich an die zentrale Schmutzwasserentsorgung angeschlossen werden. 4.12 Altlasten Gemäß der Hinweise der Bodenschutzbehörde des Kreises sind im F-Plan Altablagerungen gekennzeichnet, die ggf. Auswirkungen auf Planungen haben können. Neben den bekannten Altablagerungen liegen für 345 Grundstücke erste Hinweise auf altlastenrelevante Nutzungen vor. Deshalb sollte bei jedem B-Plan-Verfahren und jedem flächenverbrauchenden Genehmigungsverfahren die Bodenschutzbehörde des Kreises beteiligt werden. Auf den Grundsatz, dass bei jedem Verdacht für das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast die unter Bodenschutzbehörde zu beteiligen ist, wird hingewiesen. Ein Verdacht liegt insbesondere bei stillgelegten Gewerbeflächen vor. 84 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 5 Umweltbericht 5.1 Einleitung Zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 7 und § 1a BauGB wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Umfang und der Detaillierungsgrad der Umweltprüfung wurde nach der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, die vom 30.03.2010 bis zum 07.05.2010 durchgeführt wurde, unter Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen festgelegt. Umweltprüfung Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen sind insbesondere zu betrachten: - Auswirkungen der geplanten Bauflächen auf die biotischen und abiotischen Schutzfaktoren, - Schutz der Landschaftsfaktoren in den LSG’s, insbesondere durch die geplanten Nutzungsintensivierungen auf und an den Campingplätzen, Beurteilung von Auswirkungen - Schutz der freien Landschaft vor vermeidbaren Zersiedelungen, - Erhalt der Kulturlandschaft unter besonderer Berücksichtigung des für die Erholungsnutzung wichtigen Küstenstreifens, - Erhalt und Förderung der verhältnismäßig geringen naturnahen Elemente auf der Insel (Niederungen im Nordwesten und Westen sowie Steilküsten im Osten, kleinere Niederungsflächen im Küstenbereich, alle Küstensäume). Für die Beurteilung der Auswirkungen ist zu beachten, dass auf der Ebene des Flächennutzungsplanes (lediglich) die Standorte für die vorhandenen und zusätzlich geplanten Nutzungen dargestellt werden und somit nur eine grobe Beurteilung der voraussichtlichen Auswirkungen vorgenommen werden kann und muss. Detaillierte Betrachtungen erfolgen anschließend auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung bzw. in den jeweiligen Planfeststellungs-/ Genehmigungsverfahren. Hinzuweisen ist auf den im Jahre 2007 festgestellten Landschaftsplan der Stadt Fehmarn, in dem ausführliche Darstellungen der vorhandenen Naturausstattung enthalten sind und der schon umfangreiche Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der abiotischen und biotischen Faktoren sowie zum Landschaftsbild/zur Erholungsnutzung aufzeigt. Außerdem wurden schon bei der Ausarbeitung des Landschaftsplanes geplante Wohnbau-, Gewerbe- und Sonderbauflächen diskutiert und festgelegt. Diese Grundlagen sind grobe Beurteilung auf F-Plan-Ebene Berücksichtigung Landschaftsplan 85 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 in den F-Plan eingeflossen. 5.1.1 Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des Flächennutzungsplanes sowie Art und Umfang der geplanten Vorhaben Mit dem Aufstellungsbeschluss vom 22.05.2008 hat sich die Stadt Fehmarn entschlossen, einen neuen Flächennutzungsplan für die Insel aufzustellen. Dieses geschah auch mit dem Hintergrund, dass Ende 2007 der Landschaftsplan festgestellt wurde und damit eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Entwicklung der Stadt vorhanden ist. Aufstellungsbeschluss Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sollen für einen Zeithorizont von 15 - 20 Jahren Eckpunkte für die Entwicklung der Insel formuliert werden. Hierbei sind insbesondere folgende Faktoren zu berücksichtigen: - die demografische Entwicklung in der Wohnbevölkerung sowie das Wanderungsverhalten, Faktoren und Absichten - die Entwicklung des Tourismus, - die Entwicklung der Landwirtschaft einschließlich der Flächennutzungen für Windenergieanlagen, - der Erhalt und die Bereitstellung von Arbeitsplätzen im Handel und im handwerklich-gewerblichen Bereich, - die Bereitstellung von Einrichtungen der Bildung, Kultur, Gesundheit, des Sports, - der Schutz der Natur- und Kulturlandschaft als Basis für alle flächenhaften Nutzungen, - die Auswirkungen der von der Bundesregierung beschlossenen festen Beltquerung. Bei der Zusammenstellung der unterschiedlichen Nutzungsansprüche treten Konflikte untereinander und zu den vorhandenen Nutzungen auf, die im Rahmen der gemeindlichen Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB gerecht beurteilt werden müssen. Dabei hat der Schutz der Natur- und Kulturlandschaft für die landschaftsbezogene Erholungsnutzung auf der Insel Fehmarn einen besonders hohen Stellenwert. Bei der Aufstellung des F-Planes wurden und werden von den politischen Entscheidungsträgern folgende Grundsätze beachtet: - planerische Grundsätze für politische Entscheidungen Durch den FNP dürfen keine Verschlechterungen für die heimische Bevölkerung eintreten, es sind möglichst Verbesserungen zu erreichen. 86 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 - Da der Tourismus und die Windenergieanlagen erheblichen Anteil am Steueraufkommen der Kommune haben, müssen diese Wirtschaftsfaktoren besonders gefördert werden. - Der Inselcharakter und die besondere Eigenart der InselLandschaft sind bei allen Entscheidungen zu erhalten und zu fördern. - Die historischen Dorfstrukturen und die Altstadt von Burg sind zu erhalten und zu fördern. - Die Landwirtschaft als Hauptnutzer der Bodenflächen schuf, erhält und pflegt die Kulturlandschaft der Insel. Sie ist zu fördern. - Die geplante feste Beltquerung soll als Entwicklungschance für die Insel genutzt werden. Die zukünftige Entwicklung der Stadt Fehmarn soll in folgenden Schwerpunkträumen geschehen: Schwerpunkträume - Das Unterzentrum Burg ist und bleibt der Schwerpunkt für Dauerwohnen, Gewerbe, Dienstleistungen, Einzelhandel, öffentliche Verwaltung, Schulen, Gesundheitswesen und Tourismus in all seinen unterschiedlichen Facetten. Unterzentrum Burg - Es wird ergänzt von den Orten Landkirchen und Petersdorf, die die Versorgung des inneren und des westlichen Teils der Insel mit übernehmen. Landkirchen, Petersdorf - Die hohe, durch die Landschaft geprägte Erlebnisqualität an der Küstenlinie führte zur Ansiedlung von Ferienzentren, Campingplätzen, einem Golfplatz und Ferienhausgebieten. Ehemalige kleine Fischerhäfen wurden zu attraktiven Yachthäfen ausgebaut. Diese besondere Qualität des „Tourismus am Wasser der Ostsee“ soll auch zukünftig als Standortfaktor genutzt werden. Tourismus an der Küstenlinie - Außerhalb des Küstensaumes und der Orte wird die Insel durch den Ackerbau geprägt. Im nördlichen Teil treten die großflächigen Windparks hinzu, in der die Windenergieanlagen rasterförmig strukturiert aufgestellt sind und der Landschaft ein technisches, zukunftweisendes Gepräge geben. Die Windenergieanlagen sind wichtige Einkommensquellen der einheimischen Bevölkerung und damit auch der Stadt Fehmarn. Sie sollen weiter gefördert werden. - Die Niederungsgebiete im Norden und Westen und der hochgelegene Südosten der Insel weisen schon heute großflächig geschützte und schützenwerte Biotope auf. Diese Flächen sollen weiter für den Naturschutz entwickelt werden, um Ausgleich zu schaffen für die intensiven touristischen Nutzungen im Küstenraum und die dadurch geplanten Veränderungen des Land- Zukunftstechnologie Windenergieanlagen Flächen für den Naturschutz 87 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 schaftsbildes durch bauliche Anlagen. Die vorhandenen touristischen Nutzungen in diesen Gebieten sollen behutsam weiterentwickelt werden, ohne die Zielsetzungen des Naturschutzes, die u.a. in der LSG-Vorordnung formuliert sind, erheblich zu beeinträchtigen. Dazu gehören auch die Einrichtung von saisonalen Behelfsparkplätzen an den Zufahrtsstraßen zu Campingplätzen im Nordwesten der Insel und die Aufstellung von Campinghäusern auf vorhandenen Campingplätzen. - Der überwiegende Teil der küstennahen Zone von ca. 1 km, die im Südwesten angrenzenden Flächen bis Landkirchen und Petersdorf sowie der südöstliche Teil der Insel sind im Räumlichen Konzept als Tabuzone für Wind- und großflächige Solarenergieanlagen sowie ortsuntypische gewerbliche Ansiedlungen ausgewiesen. Hier soll die Landwirtschaft, der Tourismus und der Naturschutz Vorrang vor anderen, insbesondere technischen Großprojekten und großflächigem Gewerbe, haben. Tabuzone - Der Ausbau der Vogelfluglinie und die feste Beltquerung bedeuten einen wesentlichen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Stadt Fehmarn, in das Landschaftsbild, in die Lebensqualität der in der Nähe befindlichen Ortschaften und in den Status der „Insel“. Trotz der Ängste einiger Bevölkerungsteile vor unkalkulierbaren Risiken der Beltquerung hat sich die Stadt Fehmarn entschlossen, die Chancen der Fernverbindung zwischen den „Kraftzentren“ Hamburg und Malmö-Kopenhagen zu nutzen. Chancen der Beltquerung nutzen Da sich die geplante feste Beltquerung und die geplante Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen der Planungshoheit der Stadt Fehmarn entziehen, können hierzu keine Darstellungen im F-Plan getroffen werden. Da jedoch beide Themen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung der Insel haben werden, ist der Begründung ein „Exkurs“ angefügt, in dem die Wünsche und Anregungen der Stadt Fehmarn formuliert sind. Dieses gilt auch für das Projekt DE HOBEN, das nicht mehr im F-Plan dargestellt ist. Exkurs Windkraft, feste Beltquerung und DE HOBEN 88 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Abb. 17: Räumliches Konzept 89 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Im Flächennutzungsplan sind im Wesentlichen folgende neuen Bauflächen dargestellt27: - Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen in Burg, ca. 38,42 ha in Petersdorf und Landkirchen, ca. 14,76 ha in den Dörfern der Insel ca. 14,97 ha neue Bauflächen 181,02 ha ca. 68,15 ha - gewerbliche Bauflächen in Burg, ca. 25,11 ha in Petersdorf und Landkirchen, ca. 4,00 ha in Bannesdorf und Puttgarden ca. 0,85 ha ca. 29,96 ha - Erweiterung Camping-/Wochenendplätze ca. 22,61 ha - Sondergebiete für touristische Bauflächen, Kurklinik/Altenwohnungen etc. ca. 45,61 ha28 - Erweiterung Kläranlage Burg ca. - Parkplätze, Entlastungsstraße Burg, Umgebung Landkirchen ca. 12,27 ha 2,42 ha ca. 181,02 ha Die Gesamtfläche der Stadt Fehmarn beträgt ca. 18.500 ha, die geplanten Bauflächen nehmen somit ca. 0,98% der Stadtfläche ein. Der Anteil der versiegelten Bauflächen (Gebäude- und Freiflächen, Betriebsflächen, Verkehrsflächen, Erholungsflächen, Flächen anderer Nutzungen)29 erhöht sich von ca. 11,18% auf ca. 12,16%. Hinzu kommt die Erweiterung des Golfplatzes Wulfener Hals mit ca. 26,87 ha, die jedoch im Vergleich zu den o.g. Bauflächen zu wesentlich geringeren Eingriffen führt. 5.1.2 = 0,98% der Stadtfläche Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und –planungen, ihre Bedeutung für den F-Plan und ihre Umsetzung bei der Aufstellung des Planes Für den Flächennutzungsplan bzw. die Umweltprüfung sind insbesondere das Baugesetzbuch, das Bundesnaturschutzgesetz und das Landesnaturschutzgesetz Schl.-H. von Belang. 27 28 29 siehe auch Anlage 1 der Begründung davon ca. 4,5 ha schon heute Campingplatz Wulfener Hals vgl. Abb. 2 der Begründung 90 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Nach § 1 Abs. 5 sowie § 1a BauGB sollen Bauleitpläne dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege gemäß § 1a BauGB zu berücksichtigen. Baugesetzbuch Gemäß § 18 BNatSchG ist über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu entscheiden, wenn auf Grund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind. Dementsprechend sind gemäß § 1a Abs. 3 BauGB die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in der Abwägung zu berücksichtigen. Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, sofern die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. Bundesnaturschutzgesetz Nach § 21 BNatSchG dienen NSG’s, Natura 2000-Gebiete, gesetzlich geschützte Biotope im Sinne des § 30, Teile von LSG’s etc. dem Biotopverbund, soweit sie Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften dauerhaft sichern. Der Biotopverbund ist dauerhaft zu gewährleisten. Oberirdische Gewässer, Uferzonen und Auen als Lebensstätten und Biotope für natürlich vorkommende Tier- und Pflanzenarten sind zu erhalten und weiterzuentwickeln. Weiterhin sind zu beachten: § 1 BBodSchG: Die Funktionen des Bodens sind nachhaltig zu sichern. Hierzu sind u.a. schädliche Bodenveränderungen abzuwehren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden. Bundesbodenschutzgesetz § 1 WHG: Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Jedermann ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine Verunreinigung des Wassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu verhüten, um eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers zu erzielen um die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten und um eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden. Wasserhaushaltsgesetz 91 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 § 1 BImSchG: Zweck des Immissionsschutzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Bundesimmissionsschutzgesetz § 50 BImSchG: Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete, insbesondere öffentlich genutzte Gebiete, wichtige Verkehrswege, Freizeitgebiete und unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes besonders wertvolle oder besonders empfindliche Gebiete und öffentlich genutzte Gebietes, so weit wie möglich vermieden werden. Im Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II sind für die Insel Fehmarn im Wesentlichen folgende Inhalte dargestellt: Landschaftsrahmenplan Schutzgebiete gemäß Bundes- und Landesnaturschutzgesetz Schl.-H. sowie der internationalen Schutzgebiete, überschwemmungsgefährdete Gebiete, Gebiete mit besonderer Erholungseignung (küstennaher Raum), Gebiete mit besonderer Eignung für den Biotopverbund. Alle Inhalte sind in den Landschaftsplan der Stadt Fehmarn eingegangen. Im Landschaftsplan der Stadt Fehmarn sind detaillierte Aussagen zu Schutzgebieten, zu den vorhandenen Nutzungen und Biotoptypen, zur Erholungs-Infrastruktur, zum Landschaftsbild getroffen worden. Ausgehend von der Naturausstattung werden Entwicklungsmaßnahmen für den Arten- und Biotopschutz, aber auch für Bauflächen, für Grünflächen etc. dargestellt. Landschaftsplan Die vorgenannten, aus Fachgesetzen und –planungen resultierenden Ziele wurden bei der Erarbeitung des F-Planes folgendermaßen berücksichtigt und umgesetzt: Berücksichtigung der Ziele - Das Prinzip der Vermeidung und Minimierung von Eingriffen in den Naturhaushalt und in das Landschaftsbild kommt den Forderungen zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlage nach. Angewendet wurde es zum Beispiel mit den Nachweisen/Prognosen zum Bedarf nach Wohnbauland, gemischten und gewerblichen Bauflächen und der Anordnung der Bauflächen an/in Ortslagen oder an bestehende Einrichtungen, z.B. bei Erweiterungen von Campingplätzen. Die freie Landschaft wird weitgehend geschont. Vermeidung und Minimierung 92 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 - Notwendige Ausgleichsmaßnahmen für nicht vermeidbare Eingriffe werden in Gebiete mit einem hohen Entwicklungspotenzial für den Arten- und Biotopschutz gelenkt, z.B. in die Niederungen im Nordwesten der Insel. Ausgleichsmaßnahmen - Bei der Ausweisung von gemischten Bauflächen in den Dorflagen wurden die Immissionsschutzkreise der dort wirtschaftenden Schweinezuchtbetriebe berücksichtigt. Immissionsschutz - Die im Landschaftsrahmenplan und im Landschaftsplan dargestellten Inhalte wurden soweit wie möglich berücksichtigt, z.B. bei der Ausweisung von Bauflächen möglichst an Ortsrändern auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen und außerhalb von Schutzgebieten/Biotopverbundflächen. Entsprechend der Aufgabenstellung wurden nur Ziele berücksichtigt, die im Wirkungszusammenhang mit den Aussagen des Flächennutzungsplanes stehen und durch diesen auch beeinflussbar sind. Die nähere Ausformulierung erfolgt auf den anschließenden Planungsebenen. 5.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 Nr. 2 und § 2a BauGB müssen folgende Aussagen getroffen werden: - Aussagen zum Bestand und zu den Umweltfaktoren, die durch die geplanten Veränderungen voraussichtlich betroffen sind, Standards zur Beschreibung der Umweltauswirkungen - Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung, - geplante Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen, - anderweitige Planungsmöglichkeiten. Die geforderten Aussagen werden für die geplanten Flächennutzungen, die in der Anlage 1 zusammengestellt sind, getroffen. In der Anlage 3 sind der Bestand, die Prognose etc. detailliert tabellarisch dargestellt, so dass im Folgenden nur Hinweise gegeben und übergeordnete Aspekte zur Umweltprüfung dargestellt werden. 5.2.1 Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands Die umweltfachliche Darstellung und Bewertung der vorhandenen Naturausstattung ist bereits im Landschaftsplan ausführlich enthalten, so dass hier nur auf Aspekte eingegangen wird, die für die Auf- 93 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 stellung des F-Planes relevant sind. 5.2.1.1 Landschaftsstruktur Die Insel Fehmarn wird in erster Linie von der Landwirtschaft, speziell von den Ackerflächen, geprägt. Es gibt strukturarme Bereiche, wie z.B. entlang der Vogelfluglinie, und strukturreichere Zonen, wie z.B. in der Umgebung von Wenkendorf, Bisdorf und um den Hinrichsberg (vgl. L-Plan Seite 130). Diese zum Teil gut für den Radverkehr erschlossenen Landschaften haben einen mittleren bis hohen Wert für die landschaftsbezogene Erholung und auf Grund der sehr guten Ackerböden einen sehr hohen Wert für die Landschaft. strukturarme Bereiche Wesentlich kleinflächiger sind die Niederungsbereiche entlang der Küstenlinie. Die größten sind die nördliche Seenniederung, die Niederung Wallnau bis Flügger Teich und die Sulsdorfer Wiek. Auf Grund des hohen Natürlichkeitsgrades und der Lage an der Küstenlinie sind sie sowohl für die Erholungsnutzung als auch für den Arten- und Biotopschutz sehr hochwertig, die Landwirtschaft tritt hier wegen des hohen Grundwasserstandes zurück (überwiegend Grünland-/Reetnutzung). Die vorhandenen Campingplätze in der nördlichen Seenniederung und im Bereich Flügger Strand beinhalten ein verhältnismäßig hohes Konfliktpotenzial zum Naturschutz. Niederungsbereiche Deutlich prägend ist die ca. 85 km lange Uferlinie der Insel Fehmarn mit der vorgelagerten Ostsee. Zusammen mit den vielen JahresSonnentagen ist sie ein Hauptanreiz für Touristen, die „Sonneninsel Fehmarn“ zu besuchen. Deutlich wird dies durch die hohe Anzahl von Campingplätzen, Ferienhausgebieten, Yachthäfen und Hotelanlagen, die sich fast alle im Küstensaum befinden. Wegen der in der Regel intensiven touristischen Nutzung gibt es vielfach ein hohes Konfliktpotenzial zu den Ansprüchen einer landschaftsbezogenen Erholung und zum Naturschutz. Sonneninsel Fehmarn Die Ortslagen Burg und Petersdorf besitzen attraktive „Altstadt“Bereiche mit einem hohen touristischen Wert. Aber auch die anderen Ortschaften/Dorflagen bieten einzeln und in der Gesamtheit überwiegend ein unverwechselbares Ambiente, das erhalten und gepflegt werden muss. Die Ausweisung neuer Bauflächen hat diesem Aspekt Rechnung getragen, indem etwa über 50% der geplanten Bauflächen in/an der Ortslage Burg ausgewiesen werden. „Altstadt“-Bereiche in Burg und Petersdorf, Dorflagen Prägend sind ebenfalls die in größeren Feldern zusammengefassten Windenergieanlagen, die die Insel teilende E4/Vogelfluglinie und die Fehmarnsundbrücke. Windenergieanlagen, Sundbrücke Von besonderer Bedeutung bei der Ausweisung von Bauflächen ist Hochwasserschutz 94 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 der Hochwasserschutz bzw. die Berücksichtigung überschwemmungsgefährdeter Gebiete (potenzielle Hochwasserrisikogebiete), die zurzeit durch die + 3 mNN-Linie abgegrenzt werden. Für Wohnnutzungen sollte ein „Klimazuschlag“ von 0,50 m eingehalten werden. Die Darstellung neuer Bauflächen unterhalb dieser Linie führt bei fehlendem Deich zu erhöhten Ansprüchen an den baulichen Hochwasserschutz an Gebäuden. 5.2.1.2 Schutzgut Mensch, Gesundheit des Menschen Das Reizklima der von der Ostsee umgebenden Insel hat vielfältige positive Auswirkungen auf den Organismus der Menschen. Nicht zuletzt aus diesem Grunde verbringen viele Touristen ihren Urlaub auf Fehmarn. Reizklima Ostsee Zur Vermeidung negativer Wirkungen auf die Gesundheit des Menschen wurden folgende Aspekte berücksichtigt: - Verminderung von Staub- und Lärmimmissionen von innerörtlichen Straßen/Kfz-Verkehr in Burg und Landkirchen → Planung Umgehungsstraßen, - Darstellung neuer Bauflächen in den Dorflagen möglichst außerhalb der Immissionsschutzkreise von Tierzuchtanlagen, Immissionen - keine neue Ausweisung von Wohnbauflächen/gemischten Bauflächen im unmittelbaren Wirkbereich der Vogelfluglinie (Lärm-/ Staubimmissionen). 5.2.1.3 Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt Die für diese Schutzgüter wertvollen Flächen sind in erster Linie Niederungen (nördliche Seenniederung, Bereich Wallnau/Flügge Sulsdorfer Wiek), aber auch höher gelegene Flächen/Steilufer im Südosten der Insel. Alle größeren Flächen sind durch Naturschutzgebiete, FFH- oder Vogelschutz-Gebiete oder durch das LSG „Insel Fehmarn“ geschützt. Schutzziele sind in erster Linie die Erhaltung und Entwicklung von flachgründigen Teichen mit umgebenden Wiesen, Sträuchern und Dünen, Salzwiesen, Trockenrasen, Hochstauden- und Seggenriedern und Röhrichtbeständen sowie des Landschaftsbildes. Die Natur ist in der Gesamtheit zu erhalten und zu entwickeln. Niederungen, Steilufer Landschaftsbild 95 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Abb. 18: Schutzgebiete 96 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Gemäß L-Plan, Seite 96ff gibt es einen Rückgang der Vorkommen gefährdeter Pflanzenarten, insbesondere im Bereich der Küstenbiotope (u.a. Strandwälle, Dünen) sowie der Feuchtgrünländer und Deichvegetation. Hieraus folgt, dass insbesondere die Küstenlebensräume Fehmarns auf Grund ihrer besonderen Standortbedingungen einen hohen Wert für gefährdete Pflanzenarten haben und somit besonders schutzwürdig sind. Hier ist das Konfliktpotenzial zwischen den Ansprüchen der Erholungsnutzung und dem Biotopschutz besonders hoch. wertvolle Küstenlebensräume Dieser besondere Wert wird unterstrichen durch die Bedeutung der Avifauna. Hochwertige Lebensräume befinden sich in den Naturschutz- und Vogelschutzgebieten, aber auch außerhalb dieser Gebiete im Bereich der Strände, Strand- und Binnenseen sowie der Fischteiche (L-Plan S. 123). Die Bedeutung der Insel Fehmarn für Brutvögel wird in den meisten Gebieten von der Bedeutung für Zugvögel überlagert. Eine herausragende Bedeutung haben der Burger Binnensee, der Grüne Brink und die Wallnau. Avifauna Zugvögel 5.2.1.4 Schutzgüter Klima/Luft Es herrschen Westwetterlagen mit relativ kalten Sommern und warmen Wintern vor. Typisch sind für Fehmarn auf Grund der Lage in der westlichen Ostsee ein mildes Gesamtklima sowie geringe jährliche Niederschläge. Die durchschnittlichen Temperaturen betragen im Januar 0,3°C und im Juli 16,6°C, die Mittelwerte der Niederschläge liegen bei 550 mm im Jahr, sind also verhältnismäßig gering. Dieses korrespondiert mit der hohen Sonnenscheindauer von 1.800 Std. pro Jahr, von Mai bis September werden allein 1.000 Sonnenstunden erreicht. Das Reizklima der See und die hohe Sonnenscheindauer besitzen einen hohen Wert für die Attraktivität der Insel für Touristen. mildes Gesamtklima geringe Niederschläge hohe Sonnenscheindauer 5.2.1.5 Schutzgüter Boden und Wasser Fehmarn hat überwiegend tiefgründige Braun- und Parabraunerden bzw. Pseudogleye mit einem verhältnismäßig hohen Grundwasserstand (überwiegend 0,80 m – 1,30 m unter Flur), die Entkalkung ist lediglich bis zu einer Tiefe von 1 m fortgeschritten. Zusammen mit dem hohen Humusgehalt führt dies zu Ackerzahlen von 60 bis 85 Bodenpunkten, auf sandigeren Böden, wie z.B. auf dem Wulfener Berg, treten 46 – 70 Bodenpunkte auf. Insgesamt verfügt die Insel Fehmarn über sehr ertragreiche Ackerböden, die die Grundlage für die erfolgreiche Landwirtschaft bieten (L-Plan S. 52). ertragreiche Ackerböden Die stärker grundwasserbeeinflussten Böden (Anmoor- und Flachmoorböden in den Niederungen) werden überwiegend als Grünland 97 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 genutzt bzw. sind von Röhrichten eingenommen. Fast alle Flächen auf Fehmarn sind dräniert, der Grundwasserspiegel wird durch Gräben und Schöpfwerke auf einen gleichmäßigen Stand gehalten. belastete Fließgewässer Die Fließgewässer sind gemäß Saprobienindex stark bis sehr stark verschmutzt, diese Werte werden in erster Linie von der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung im Einzugsgebiet der Gewässer hervorgerufen. 5.2.1.6 Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild Die Landschaft Fehmarns ist überwiegend eine intensiv landwirtschaftlich genutzte Kulturlandschaft, die auf Grund der Insellage, der langen Küstenlinie, der vielen Sonnentage, der vielen landschaftstypischen Ortslagen sowie der vorhandenen touristischen Infrastruktur von Erholungssuchenden in großer Zahl aufgesucht wird. Trotz der zum Teil geringen Strukturvielfalt der Landschaftsbilder hat die Insel auf Grund des typischen Erscheinungsbildes einen hohen Wiedererkennungswert und besitzt eine hohe Attraktivität. Diese Besonderheit muss erhalten und entwickelt werden. attraktive Landschaft 98 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Abb. 19: Landschaftsbildtypen, Landschaftsräume (aus L-Plan, Seite 131) 5.2.1.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Auf der Insel Fehmarn befinden sich eine Vielzahl von Bau- und Kulturdenkmalen, die Auflistung ist der Begründung als Anlage 2 beigefügt ist. Hinzu kommen archäologische Denkmale, die im FPlan nachrichtlich übernommen wurden. Bau- und Kulturdenkmale Denkmale dokumentieren die historische Entwicklung einer Region und sind einschließlich der Umgebung zu schützen. Als besonders zu berücksichtigende Sachgüter können die Landesschutz- und die Regionaldeiche angegeben werden, da sie die Menschen auf der Insel vor Sturmfluten schützen. Deiche 99 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 5.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung Anschließend werden zusammenfassend die wichtigsten Auswirkungen der neu geplanten Flächennutzungen beschrieben. Nähere Einzelheiten sind in den Tabellen der Anlage 3 enthalten. Die Aussagetiefe bezieht sich auf die Planungsebene des Flächennutzungsplanes. 5.2.2.1 Schutzgut Mensch/Gesundheit des Menschen Die in den Ortschaften Vadersdorf, Dänschendorf, Bannesdorf, Puttgarden geplanten gemischten Bauflächen befinden sich in der Nähe oder z.T. innerhalb der Immissionsschutzkreise von Tierhaltungsbetrieben. In der Anlage 1 sind die vollen Mindestabstände eingetragen, so dass bei einigen Flächen, z.B. in Vadersdorf, auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die Umsetzung der FPlanung ggf. nur über die Festsetzung eines Dorfgebietes möglich sein wird. Immissionsschutzkreise Durch die geplanten Umgehungsstraßen südlich Burg und nördlich Landkirchen werden die heutigen Ortsdurchfahrten wesentlich entlastet, hierdurch reduzieren sich in den zentralen Ortslagen die Lärm- und Staubbelastungen mit entsprechenden positiven Auswirkungen auf die angrenzenden Wohnnutzungen. Umgehungsstraßen Bei der Darstellung zusätzlicher Wohnbauflächen und gemischter Bauflächen wurde darauf geachtet, sie möglichst nicht in Richtung von Windenergieanlagen-Feldern und zur E4/Vogelfluglinie auszuweisen, um die Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub, Schattenwurf etc. zu vermeiden. Für die geplanten Nutzungen auf den Campingplätzen, die sich innerhalb eines überschwemmungsgefährdeten Gebietes befinden, für das Vorhaben im Hafen Burgstaaken besteht die Gefahr, dass insbesondere schlafende Menschen von Sturmfluten überrascht werden. Hier müssen auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung Festsetzungen getroffen werden, die Leib und Leben der Menschen schützen. Schutz vor Sturmfluten Bei Nichtdurchführung der geplanten Umgehungsstraßen werden die Belastungen der Anwohner der Ortsdurchfahrten bestehen bleiben. 5.2.2.2 Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt Je näher intensive (Um-)Nutzungen an naturnahe Strukturen angrenzen, desto höher ist das Konfliktpotenzial. Gemäß dieser Prämisse müssen insbesondere in den verbindlichen Bauleitplanungen der Campingplätze in der nördlichen See-Niederung Lösungen gefunden werden, die den berechtigten Ansprüchen der Betreiber nach Konfliktpotenzial Wochenendplätze 100 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Umwandlung der Campingplätze in Camping- und Wochenendplätze nachkommen, ohne den Zielen des Naturschutzes erheblich zu widersprechen. Dieses gilt auch für die übrigen Campingplätze, die aber ein deutlich geringeres Konfliktpotenzial aufweisen, da sie nicht an allen Seiten von wertvollen Biotopen umgeben sind. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Ostholstein wurden Richtwerte für die Aufstellung von Campinghäusern auf den einzelnen Campingplätzen festgelegt (siehe Kapitel 4.4.2 und 4.4.3 der Begründung). Eine konkrete Festlegung von Vermeidungs-, Minimierung- und Kompensationsmaßnahmen erfolgt auf der B-Plan-Ebene. Campinghäuser Es ist nicht auszuschließen, dass trotz aller Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen erhebliche Eingriffe in den Naturhaushalt, wie z.B. eine zusätzliche Versiegelung von Flächen, auftreten. Bei Nichtdurchführung der Planung würden sich die – voraussichtlich geringen – negativen Auswirkungen nicht einstellen. Die Norderweiterung des Golfplatzes Wulfen grenzt an geschützte Bereiche entlang des Burger Binnensees. Hier kann es eventuell zu Beunruhigungen der Tierwelt kommen, gleichzeitig wird die intensive landwirtschaftliche Nutzung eingestellt. Einzelheuten sind in den folgenden Planungsverfahren zu prüfen. Erweiterung Golfplatz in Wulfen Bei Nichtdurchführung der Planung würden die voraussichtlich geringen Störungen der Tierwelt ausbleiben, die intensive Landwirtschaft beibehalten werden. Die Aufwertung des Areals für die Pflanzen und Tierwelt durch die Anlage des Golfplatzes würde nicht eintreten. Die Planung neuer Yachthafenanlagen mit Ferienhäusern in Burgstaaken greift in ein Vogelschutzgebiet ein, ist jedoch gemäß den vorhandenen Unterlagen zum B-Plan-Verfahren mit den Schutzzielen vereinbar. Die Eingriffe in die Lebensräume von Wasserpflanzen und -tieren werden ausgeglichen. Yachthafen Burgstaaken Bei Nichtdurchführung der Planung würden die Eingriffe nicht stattfinden, die heutigen Belastungen durch die Hafennutzungen würden bestehen bleiben. Alle anderen geplanten Bauflächen etc. weisen ein verhältnismäßig geringes Konfliktpotenzial zu den o.g. Schutzgütern auf, da sie sich überwiegend auf Ackerflächen oder auf schon intensiv genutzten Flächen befinden (Westrand Campingplatz Wulfener Hals). Besonders hinzuweisen ist auf die Sondernutzungen Wellenreiten, Kitesurfen, Windsurfen, die auf der Ostsee außerhalb des Hoheitsgebietes der Stadt Fehmarn stattfinden. Konflikte mit der Pflanzenund Tierwelt treten insbesondere in Flachwasserzonen und im Ufer- Nutzungen auf der Ostsee 101 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 bereich zu den Landzugängen auf. Es muss bei den Sondernutzungsverträgen besonders darauf geachtet werden, dass die negativen Auswirkungen auf Fauna und Flora so gering wie möglich gehalten werden. 5.2.2.3 Schutzgüter Klima/Luft Es wird davon ausgegangen, dass alle Planungen keine zu berücksichtigenden Auswirkungen auf die o.g. Schutzfaktoren haben, da das Planungsgebiet ländlich geprägt ist, keine klimarelevanten großflächigen Versiegelungen vorgenommen werden und sich entstehende Wärme- und Staubentwicklungen auf Grund der hohen Windhöffigkeiten nicht planungsrelevant auswirken. keine planungsrelevanten Auswirkungen 5.2.2.4 Schutzgüter Boden und Wasser Auf den geplanten Flächen finden Versiegelungen, Teilversiegelungen und Bodenverdichtungen statt, die als Eingriffe in den Boden zu werten sind und ausgeglichen werden müssen. Gleichzeitig wird das Regenwasser von den versiegelten Flächen in der Regel in Leitungen zu Rückhaltebecken/Sickerbecken und über Vorfluter zur Ostsee geführt. Je nach Nutzungsintensität werden Schmutzfrachten mitgeführt, die je nach Art des Baugebietes durch entsprechende technische Anlagen behandelt werden müssen. auszugleichende Eingriffe Auf Grund der verhältnismäßig kleinen Versiegelungsflächen werden sich die Grundwasserstände auf der Insel Fehmarn durch die geplanten Bauflächen nicht erheblich verändern. Bei Nichtdurchführung der Planung werden die hauptsächlich vorhandenen ackerbaulichen Nutzungen bestehen bleiben mit ihren z.T. negativen Auswirkungen auf die Wasserqualität (Nitrateintrag etc.). 5.2.2.5 Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild Besonders empfindliche Bereiche befinden sich in der küstennahen Zone, die z.T. naturnah (z.B. nördliche Seen-Landschaft, Wallnau, Flügger Strand), überwiegend aber landwirtschaftlich geprägt ist. Im gesamten Küstenbereich gibt es das besondere Bild des Überganges vom Land auf die Ostsee, das es zu erhalten und landschaftsgerecht zu gestalten gilt. Wegen dieser Besonderheit greifen alle geplanten Bauflächen zunächst einmal in das Landschaftsbild ein. Hierzu gehören in erster Linie die erweiterten Nutzungen und die Erweiterungen der Campingplätze, aber auch die Yachthafenerweiterung in Burgstaaken. Über Eingrünungsmaßnahmen, eine ansprechende Gestaltung und eine angemessene Entwicklung in der Gebäudehöhe lassen sich die Vorhaben landschafts-/ortsbildgerecht in die Umgebung integrieren. Eingliederung in das Landschafts-/Ortsbild 102 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Festsetzungen sind in den anschließenden B-Plänen zu treffen. Die geplanten Bauflächen in/an den Ortslagen außerhalb Burg befinden sich fast alle außerhalb der küstennahen Zone und weisen somit ein geringeres Konfliktpotenzial auf. Die Flächen sind verhältnismäßig klein und lassen sich durch Gehölzpflanzungen und eine angemessene Gebäudegestaltung gut in die Landschaft einpassen. geringeres Konfliktpotenzial in Orten außerhalb Burg Der Schwerpunkt der baulichen Entwicklung ist in Burg vorgesehen. Die neuen Bauflächen im Nordwesten und Südosten der heutigen Ortslage müssen sich durch innere Durchgrünungen, äußere Eingrünungen, durch eine angemessene Verdichtung und Gestaltung in die Landschaft einfügen, wobei der durch den Tourismus geprägte, kleinstädtische Charakter im Verhältnis zu den anderen Ortslagen zur Geltung kommen kann. Schwerpunkt Burg Bei Nichtdurchführung der Planung würden die zusätzlichen Eingriffe in das Landschaftsbild entfallen, die heute vorhandenen Vorbelastungen durch die Campingplätze, durch zum Teil nicht eingegrünte Ortsränder etc. bestehen bleiben. 5.2.2.6 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Die Bau- und Kulturdenkmale sind nach jetzigem Wissenstand von den Ausweisungen nicht betroffen. Die neuen Bauflächen befinden sich überwiegend an Ortsrändern, während sich die Baudenkmale hauptsächlich in den Ortszentren befinden. Bau- und Kulturdenkmale Archäologische Denkmale sind nach jetzigem Stand ebenfalls nicht direkt betroffen, eine Ausnahme bildet ggf. die nördliche Erweiterung des Campingplatzes Katharinenhof. Dort befinden sich Großsteingräber am südwestlichen Rand der geplanten Erweiterungsfläche. Sie sind als Grünfläche dargestellt, direkte Auswirkungen sind nicht zu befürchten. Maßnahmen zur Besucherlenkung und zur Einbindung in das Landschaftsbild müssen auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung festgelegt werden. Archäologische Denkmale Bei Nichtdurchführung der Planung würden die Grabhügel weiterhin durch die umgebenden Ackernutzung und den südlich angrenzenden Campingplatz betroffen sein. Auswirkungen auf das Sachgut Deiche sind durch die geplanten Darstellungen nicht erkennbar. Deiche 5.2.2.7 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern In den vorangegangenen Kapiteln wurden die Auswirkungen der Vorhaben auf die einzelnen Schutzgüter dargestellt. Dabei wurde deutlich, dass durch die geplanten Vorhaben viele betroffen werden. Die wesentlichen Wechselwirkungen des Vorhabens werden nach- 103 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 folgend beschrieben: Schutzgut Mensch Der Mensch steht sowohl als Teil seiner Lebensumwelt als auch durch seine Nutzungsansprüche in einem besonderen Verhältnis zum Naturhaushalt und damit zu den Schutzgütern. Die vom Menschen ausgelösten Veränderungen und Beeinträchtigungen der Schutzgüter haben immer auch Rückwirkungen auf den Menschen und die für ihn relevanten Nutzungen. Im Folgenden sind die wichtigsten Nutzungen und Funktionen der einzelnen Schutzgüter für den Menschen beispielhaft aufgezeigt: Mensch und Natur Boden Lebensraum für Pflanzen und Tiere, Standort für Bau- und Verkehrsflächen, Speicherraum für Niederschlagswasser, Filter-/Pufferfunktion gegenüber Schadstoffen. Wasser Trinkwasservorrat, Lebensraum für Pflanzen und Tiere, Bedeutung als Strukturelement für die Landschaft. Klima/Luft Wohlbefinden/Gesundheit. Pflanzen/Tiere Sicherung einer Artenvielfalt, Naturerlebnis. Landschaft, Landschaftsbild Erholung, Wohnen, Arbeiten. Schutzgut Tiere Die wesentlichen Wechselwirkungen werden im nachfolgenden Abschnitt im Zusammenhang mit dem Schutzgut Pflanzen genannt. Für die Fauna stellt der Verlust von Vegetationsflächen eine Beseitigung von Lebensraum dar. Tiere, Pflanzen Viele Pflanzen dienen der Fauna als Nahrungsgrundlage etc. Dadurch wirkt eine Beeinträchtigung der Vegetation auch auf die Fauna. So können z.B. Schwermetallablagerungen über die Nahrungskette toxisch (Cadmium) oder schädigend (Kupfer, Chrom, Blei etc.) wirken. Schutzgut Pflanzen Die Pflanzen wirken als „Luftfilter“, indem sie der Luft O2 zuführen, CO2 entziehen sowie Stäube und Luftschadstoffe binden. Hierdurch kommt Luftfilter 104 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 es zu deren Anreicherung im Boden und Veränderungen der Standortbedingungen. Da die Bestäubung und Verbreitung zahlreicher Pflanzenarten auch von Tieren abhängig ist, wirkt eine Beeinträchtigung der Fauna auch auf die Vegetation und umgekehrt. Bestäubung Staub- und Schadstoffimmissionen können zu Stoffwechselstörungen sowie Vitalitätsverlusten von Pflanzen führen, was wiederum die Nahrungsgrundlage für Tiere einschränkt. Schutzgut Boden Durch Flächeninanspruchnahme wie Versiegelungen kommt es zu einer Beeinflussung der Standortbedingungen des Bodens und seiner Funktionen. Diese können sich über verschiedene Wirkungswege wie Boden -> Wasser -> Mensch oder Boden -> Pflanze -> Tier /Mensch auswirken. Wirkungswege Boden Schutzgut Wasser Eine Beeinflussung des Wasserhaushalts, z.B. oberflächennahes Grundwasser, wirkt sich auch auf den Boden, die Bodenentwicklung und die Stoffverlagerung im Boden aus. Die Verunreinigung des Wassers durch Schad- und Nährstoffe kann direkt über die Nahrungskette auf Tiere und Menschen wirken. Schad- und Nährstoffe Schutzgut Klima / Luft Auf Grund des geringen Umfangs und der Art der Bauvorhaben sind die Schutzgüter Klima und Luft bezüglich der Wechselwirkungen zu vernachlässigen. Schutzgut Landschaft Da sich die Landschaft aus den einzelnen Schutzgütern: Boden, Wasser, Klima/ Luft, Pflanzen und Tiere sowie der gesamtästhetischen Wirkung des betrachteten Raumes zusammensetzt, gelten für die Landschaft die in den vorangegangenen Kapiteln dargestellten Auswirkungen der Vorhaben auf die einzelnen Schutzgüter und ihre Wechselwirkungen. 5.2.3 geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen 5.2.3.1 geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung nachteiliger Auswirkungen Die wichtigsten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind die Begrenzung der neuen Bauflächen auf ein notwendiges Maß, die Reduzierung des Versiegelungsgrades auf ein Minimum und die Anordnung der Bauflächen in/an vorhandenen Ortslagen auf intensiv genutzten Flächen. Diese Vorgaben wurden bei fast allen Flächen Begrenzung Bauflächen 105 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 eingehalten, wobei es Unterschiede in der verbleibenden Konfliktintensität gibt, die im Kapital „Auswirkungen“ und in den Tabellen zu den einzelnen Flächen (Anlage 3) beschrieben sind. Insbesondere zum Wohnungsbedarf wurde eine ausführliche Prognose erarbeitet, die sowohl den Gesamtbedarf an Wohneinheiten als auch die Verteilung auf der Insel begründet. Der Versiegelungsgrad kann erst auf der B-Plan-Ebene festgesetzt werden. Reduzierung Versiegelung Eine weitere wichtige Vermeidungsmaßnahme ist die Anordnung von neuen gemischten Bauflächen möglichst außerhalb der Immissionsschutzkreise der Tierhaltungsbetriebe. Hierdurch wird der Konflikt zwischen der Wohnnutzung und den Geruchsbelastungen reduziert. Diese Vorgabe wird weitgehend erfüllt. Immissionsschutzkreise Weitere Vermeidungsmaßnahmen sind in den Tabellen der Anlage 3 aufgeführt, wie z.B. die Erhaltung von Knicks, der Schutz von Fließgewässern, die Anlage von Gehölzstreifen als Eingrünung von Bauflächen, die Berücksichtigung des Hochwasserschutzes in der Gebäudeplanung. Detaillierte Festsetzungen müssen auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung erfolgen. 5.2.3.2 Maßnahmen zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen In der folgenden Tabelle wird eine erste grobe Übersicht über die voraussichtlichen Eingriffe und die daraus resultierenden Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Eine Konkretisierung erfolgt in den anschließenden Planungsverfahren. Übersicht Eingriff-Ausgleich Tab. 20: Ausgleichserfordernis geplante Baufläche in ha 1 30 31 Versiegelungsfaktor Versiegelungsfläche /ha Ausgleichsfaktor30 Ausgleichsfläche /ha Bauflächen - Wohnbauflächen 43,94 0,45 19,77 0,50 9,89 - gemischte Bauflächen 21,71 0,60 13,03 0,50 6,51 - gewerbliche Bauflächen 29,96 0,80 23,97 0,50 11,99 18,09 0,25 4,52 2 Camping-/Wochenendplätze 3 4 31 22,61 0,80 Flächen für Ver- und Entsorgung 2,42 0,80 1,94 0,50 0,97 Flächen für Sondergebiete außer Camping-/Wochenendplätze und Golfplatz 45,61 0,70 31,93 0,50 15,97 vgl. Runderlass des Innenministeriums u.a. Schleswig-Holstein: Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht, 03.07.1998 Teil-/Vollversiegelung, Bodenverdichtung etc. 106 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 geplante Baufläche in ha Golfplatz 6 Parkplätze etc. „Strandversorgung“ 7 Umgehungsstraßen Burg und Landkirchen Zwischensumme Versiegelungsfaktor Versiegelungsfläche /ha Ausgleichsfaktor30 Ausgleichsfläche /ha 26,87 0,5032 13,44 0,20 2,69 6,25 0,8033 5,00 0,25 1,25 6,02 0,90 5,42 0,65 3,52 205,39 132,59 57,31 + Zuschlag für zurzeit nicht absehbare, anderweitige Ausgleichsverpflichtungen (10%) 5,73 + Ansatz für Aufstellung von Campinghäusern auf vorhandenen Campingplätzen pauschal 1,50 Gesamtfläche 64,54 Es wird davon ausgegangen, dass die Versiegelungen überwiegend auf Acker bzw. auf nicht wertvollen Vegetations-/Biotopstrukturen ausgeführt werden. Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen außerhalb der Eingriffsflächen sollen bevorzugt in den im Plan dargestellten Maßnahmenflächen für den Naturschutz umgesetzt werden. Insbesondere in der nördlichen Seenniederung, aber auch bei Albertsdorf und östlich/westlich der Ortslage Burg auf den intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen gibt es ein hohes Entwicklungspotenzial. Die Flächen befinden sich überwiegend im Eigentum von Landwirten oder der Stadt Fehmarn und müssen für Ausgleichsmaßnahmen gekauft oder langfristig gepachtet werden. 5.2.4 Ausgleich in Maßnahmenflächen anderweitige Planungsmöglichkeiten Die über den heutigen Bestand hinausgehenden Darstellungen sind das Ergebnis langjähriger Diskussionen in der Bevölkerung und in den politischen Gremien, insbesondere bei der Aufstellung des Landschaftsplanes und - selbstverständlich - in den vergangenen drei Jahren mit der Erarbeitung des Flächennutzungsplans. Die meisten Bauflächen wurden schon bei der Landschaftsplanerarbeitung unter dem Gesichtspunkt der Konfliktreduzierung ausgewählt, die Verfeinerung bei der F-Plan-Aufstellung erfolgte vorwiegend unter dem Gesichtspunkt des Bedarfs und der daraus resultierenden Abgrenzungen. Hinzugetreten sind in erster Linie die Nut32 33 Landschaftsplan zusätzliche befestigte Flächen, Greens, Bahnen, Abschläge etc. Teil-/Vollversiegelung, Bodenverdichtung etc. 107 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 zung der Campingplätze auch als Wochenendplatz, der Golfplatz, die Ferienhäuser in Wulfen, die Erweiterung von Campingplätzen und die Anlage von Parkplätzen. Zusammenfassend werden keine ernsthaft zu diskutierenden Alternativplanungen gesehen, die unter der Voraussetzung, dass die im jetzigen Plan enthaltenen Bedarfe befriedigt werden sollen, zu erheblichen Verringerungen der Eingriffe in die Schutzgüter führen würden. Die jetzt dargestellten Nutzungen sind aus Sicht der Stadt Fehmarn ein tragbarer Kompromiss für alle geäußerten Nutzungsansprüche, übergeordneter Vorgaben und Schutzansprüche. 5.2.5 Nutzungen tragbarer Kompromiss zusätzliche Angaben 5.2.5.1 umweltbezogene Informationen Zur Umweltprüfung wurden hauptsächlich folgende Unterlagen herangezogen: - Trüper Gondesen Partner, Landschaftsarchitekten BDLA (2008): Landschaftsplan Stadt Fehmarn verwendete Unterlagen - BBS Büro Greuner-Pönicke (2010): FFH-Verträglichkeitsprüfung Bebauungsplan Nr. 92 für den Campingplatz „Am Belt“, Stadt Fehmarn - Brandes, E. (2010): Kreis Ostholstein/Stadt Fehmarn: Umweltverträglichkeitsstudie zur Erweiterung des Yachthafens in Burgstaaken - Geologisches Landesamt Schleswig-Holstein (Hrsg.) (1958): Geologische Landesaufnahme von Schleswig-Holstein. Karten und Erläuterungen zum Bodenkundlichen Bestand und zur Hydrogeologie - Lutz, K. (2010): FFH-Verträglichkeitsstudie für das EGVogelschutzgebiet DE-1633-491 „Ostsee östlich Wagrien“ für die Erweiterung eines Sportboothafens in Burgstaaken - Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (2010/2011): Landschafts- und Umweltatlas Schleswig-Holstein (http://www.umweltdaten.landsh./atlas/scipt/indis.php) - Planungsbüro Ostholstein (2008): Entwicklungsgebiet „DE HOBEN“, Rahmenplan zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes - Planungsbüro Ostholstein (2008: Begründung zur 55. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Fehmarn für ein Gebiet westlich der „Strandallee“, südlich des „Grünen Weges“ und östlich der Straße „Burgstaaken“ („DE HOBEN“) - Planung Blanck (2010): Bebauungsplan Nr. 72 der Stadt 108 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Fehmarn für das Gebiet im südlichen Teil von Burgstaaken, südlich des Menzelweges und westlich der Straße Burgstaaken, einschließlich des alten Hafenbeckens im Bereich des Burger Binnensees - Planungsbüro Ostholstein (2010): Begründung zum Bebauungsplan Nr. 92 der Stadt Fehmarn für ein Gebiet an der Nordwestküste der Insel Fehmarn für den Campingplatz „Am Belt“, nördlich von Altenteil 5.2.5.2 verwendete technische Verfahren (Methodik) und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen Die Umweltprüfung konzentrierte sich auf die für die Flächennutzungsplanung wesentlichen Umweltaspekte für die einzelnen Schutzgüter, bezogen auf die über den jetzigen Bestand hinausgehenden Planungen. Die Ergebnisse sind in der Anlage 3 dargestellt. Tab. 21: geprüfte Umweltaspekte und –kriterien Nr. Schutzgüter 1 Tiere, Pflanzen, biologische - FFH-/Vogelschutzgebiete, Vielfalt, Schutzgebiete - NSG’s, LSG’s, geschützte Landschaftsbestandteile, - geschützte Biotope, - Biotopverbund, - derzeitige Nutzung (Biotoptyp) Landschaft/Landschaftsbild - Erholungswert der Landschaft, - typische Landschaftsbilder Boden/Wasser - Grundwasser, - Oberflächenwasser Mensch, Gesundheit des - Immissionen TierzuchtanlaMenschen gen, - Verkehrslärm, - Sportlärm, - Seeklima/Sonnentage (Bioklima), - Hochwasserschutz Kulturgüter, sonstige Sach- - Bau- und Kulturdenkmale, güter - Archäologische Denkmale, - Deiche/Hochwasserschutz 2 3 4 5 Aspekte/Kriterien Beschränkung auf wesentliche Umweltaspekte Das Schutzgut Klima/Luft wurde für die einzelnen Planungsflächen nicht betrachtet, da insgesamt keine planungsrelevanten Auswirkungen zu erwarten sind. 109 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Umweltauswirkungen sind nicht aufgetreten. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der Flächennutzungsplan die geplante Nutzung lediglich vorbereitet, die konkreten Auswirkungen der Nutzung sind noch nicht bekannt. Eine nähere Beurteilung kann erst auf der Ebene des Bebauungsplanes bzw. in späteren Genehmigungs-/Planfeststellungsverfahren erfolgen. Für die Umweltprüfung auf der Ebene des Flächennutzungsplanes kann somit nur um eine grobe Abschätzung der Auswirkungen gehen. grobe Abschätzung der Auswirkungen 5.2.5.3 Maßnahmen zur Umweltüberwachung (Monitoring) Die Überwachung der Umweltauswirkungen kann frühestens in der verbindlichen Bauleitplanung festgelegt werden, da erst dann das Projekt konkreter definiert wird. Denkbar wären z.B. Kartierungen der Fauna und Flora, Bodenanalysen zum Nachweis des Nährstoffentzuges oder Untersuchungen der Wasserqualität in Fließgewässern bei Nutzungsaufgaben in den Randzonen. Überwachung später 5.2.5.4 allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichtes Am 22.05.2008 hat die Stadt Fehmarn die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Aus der Bedarfsanalyse und unter Berücksichtigung der im Landschaftsplan vorgeschlagenen Bauflächen ergaben sich ca. 208 ha prüfrelevante neue Bauflächen einschließlich Umgehungsstraßen, Golfplatz und zusätzlich zu betrachtende, erweiterte Nutzungen von Campingplätzen, deren Auswirkungen in der Anlage 3 detailliert dargestellt sind. Verhältnismäßig konfliktreich sind die Planungen im Nordwesten und Westen der Insel (Camping-/Bedarfsparkplätze), während die zusätzlichen Bauflächen in den Dörfern der Insel relativ konfliktarm sind. Die großflächigen neuen Bauflächen im Nordwesten und Süden der Ortslage Burg weisen auch ein erhebliches Konfliktpotenzial auf, die Darstellungen unterstützen jedoch das Ziel, die dörfliche Struktur der Insel zu schonen und das Unterzentrum Burg als Schwerpunkt für Wohnen, Gewerbe und Tourismus weiter zu entwickeln. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sollen möglichst in und am Rande der schon heute geschützten und schutzwürdigen Flächen umgesetzt werden, überschlägig ist hierfür eine Fläche von ca. 65,5 ha erforderlich. Zusammenfassend stellen die gegenüber dem Bestand zusätzlich dargestellten Nutzungen einen tragbaren Kompromiss für alle geäußerten Nutzungsansprüche – einschließlich die des Naturschutzes – dar. Die Abwägung zwischen dem Für und Wider einer Bauflächen- 110 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 darstellung erfolgte immer unter der Prämisse, die typische KulturLandschaft der Insel Fehmarn insbesondere für den Tourismus, aber auch für die Landwirtschaft zu schützen unter besonderer Berücksichtigung der für den Arten- und Biotopschutz wichtigen Flächen, die sich in erster Linie im Küstenstreifen befinden. 111 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 6 Nachrichtliche Übernahmen Als nachrichtliche Übernahmen sind Planungen und sonstige Nutzungsregelungen aufgenommen worden, die nach anderen als die im Baugesetzbuch der Baunutzungsverordnung formulierten gesetzlichen Vorschriften zu beachten sind, soweit sie für die Planungsebene des Flächennutzungsplanes relevant sind. Dieses gilt auch für denkmalgeschützte Anlagen und Objekte. 6.1 Denkmale Auf der Insel gibt es viele Bau- und archäologische Denkmale. Die archäologischen Denkmale wurden aus vorhandenen F-Plänen übernommen. Hierzu gehören auch die neuen, im Denkmalbuch eingetragenen Denkmale, die in der Anlage 2 aufgeführt sind. Auf Grund der Vielzahl der Denkmale in den Ortslagen wurde auf eine Darstellung im Plan verzichtet, um die Lesbarkeit des Planes zu gewährleisten. Die in der Anlage 2 aufgenommenen Listen mit den Baudenkmalen und Archäologischen Denkmalen werden von den zuständigen Behörden fortlaufend ergänzt. Bei der Erweiterung des Campingplatzes Katharinenhof sind die Belange des Archäologischen Dankmalschutzes besonders zu beachten (siehe Ziffer 4.4.3.1). 6.2 Schutzgebiete des Naturschutzes Die nach Bundes- und Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein ausgewiesenen - FFH-Gebiete, - Vogelschutzgebiete, - Naturschutzgebiete, - Landschaftsschutzgebiete, sowie der Gewässerschutzstreifen und die Flächen der geschützten Biotope wurden aus dem Landschaftsplan der Stadt Fehmarn übernommen. 6.3 Waldschutzstreifen Die dargestellten Wälder in Richtung einer potenziell möglichen Be- 112 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 bauung mit baulichen Anlagen sind mit dem lt. Waldgesetz Schleswig-Holstein 30 m breiten Schutzstreifen versehen worden, um potenzielle Konflikte zu verdeutlichen. 6.4 Deiche Die vorhandenen Landesschutz- und Regionaldeiche wurden dem Landschaftsplan der Stadt Fehmarn bzw. aus der Abbildung 15 des Landesentwicklungsplanes, Entwurf 2009, entnommen. Deiche Gemäß § 70 Abs. 1 Landeswassergesetzt (LWG) ist jede Benutzung des Deiches, die seine Wehrfähigkeit beeinträchtigen kann, unzulässig. Insbesondere ist es u.a. verboten, auf und in dem Deich mit Fahrzeugen aller Art außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Deichverteidigungswegen und der Überfahrten zu fahren oder zu parken, Material, Geräte oder Boote zu lagern, Anlagen zu errichten oder wesentlich zu ändern sowie Gegenstände aller Art, insbesondere Badekabinen, Strandkörbe, Bänke, Buden oder Stände aufzustellen, zu lagern oder abzulagern, Zäune, Brücken oder Deichtreppen zu errichten, Rohre oder Kabel zu verlegen und Bäume und Sträucher zu pflanzen. Gemäß § 65 Abs. 1 LWG bestehen Deiche aus dem Deichkörper und dem Deichzubehör. Zum Deichkörper gehören insbesondere Schleusen, Siele, Stöpen, Mauern, Rampen und Deichverteidigungswege. Zum Deichzubehör gehören die Schutzstreifen beiderseits des Deichkörpers sowie Sicherungsanlagen, die unmittelbar der Erhaltung des Deichkörpers und der Schutzstreifen dienen. Bei Landesschutzdeichen ist der äußere Schutzstreifen 10 m, der innere 5 m breit. Die Schutzstreifen bemessen sich jeweils von Deichböschungsfuß. Der Deichschutzstreifen muss in seinen Breiten entsprechend angepasst werden, wenn sich dort Deichzubehör, z.B. Deichverteidigungswege oder Treibselabfuhrwege, befindet. Bauliche Anlagen dürfen gemäß § 80 Abs. 1 LWG in einer Entfernung bis zu 50 m landwärts vom Fußpunkt der Innenböschung von Landesschutzdeichen und im Deichvorland nicht errichtet oder wesentlich geändert werden. Ausnahmen von dem Verbot des § 80 Abs. 1 LWG sind zulässig, wenn sie mit den Belangen des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes vereinbar sind und wenn das Verbot im Einzelfall zu einer besonderen Härte führen würde oder ein dringendes öffentliches Interesse vorliegt. Gemäß § 78 LWG besteht an der Küste grundsätzlich ein Nutzungsverbot. Demnach bedürfen u.a. die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von schützenden Bewuchs, die Entnahme von Sand, 113 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Kies, Geröll, Steinen oder Grassoden, die Vornahme von Abgrabungen, Aufschüttungen, Auf- und Abspülungen oder Bohrungen sowie die Errichtung, Aufstellung oder wesentliche Änderung von Anlagen jeder Art auf Küstenschutzanlagen, in den Dünen, auf den Strandwällen sowie an Steilufern und innerhalb eines Bereiches von 50 m landwärts der oberen Böschungskante einer Ausnahmegenehmigung der unteren Küstenschutzbehörde. 6.5 Bahnanlagen Die planfestgestellten Bahnanlagen wurden aus den vorhandenen F-Plänen übernommen. In unmittelbarer Nähe der elektrifizierten Bahnstrecke der DB ist in Zukunft mit der Beeinflussung von Monitoren, medizinischen Untersuchungsgeräten und anderen auf magnetische Felder empfindlichen Geräten zu rechnen. Mieter auf genehmigten Baulichkeiten sind auf die Beeinflussungsgefahr vor Nutzungsbeginn in geeigneter Weise hinzuweisen. Es obliegt den Eigentümern, für Schutzvorkehrungen zu sorgen. Wegen der von der Bahnanlage einwirkenden Immissionen (Lärm und Erschütterungen) sind von Bauherrn Schutzanlagen in dem Umfang herzustellen, dass die Einhaltung der in den jeweils geltenden Bestimmungen vorgesehenen Grenzwerte sichergestellt ist. 6.6 Anbauverbotszonen, Schutzbereiche, Richtfunkstrecken Die Darstellung der Anbauverbotszonen an den Bundes-, Landesund Kreisstraßen und die Begrenzungen der Ortsdurchfahrten wurden vom Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr gefordert. Direkte Zufahrten und Zugänge zu den freien Strecken dürfen grundsätzlich nicht bzw. nur in Absprache mit dem LBV Schl.-H., Niederlassung Lübeck, geplant und angelegt werden. Anbauverbotszonen Die Schutzbereiche um den Funkempfangsturm in Marienleuchte wurden gemäß der Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung Nord, Außenstelle Kiel, vom 26.05.2010 aufgenommen, um auf mögliche Konflikte bei geplanten Baumaßnahmen in diesem Bereich hinzuweisen. Dieses gilt auch für die geplanten Richtfunkstrecken des Wasser- und Schifffahrtsamtes. Schutzbereiche Turm Marienleuchte Bei Planungen im Umfeld des Funkempfangsturmes ist zu beachten: - Im Abstand bis 500 m um den Funkempfangsturm darf keine Anlage oder Einrichtung eine Ebene überragen, die 12 m (22,70 m über NN) über dem Fußpunkt des Fernmeldeturmes liegt. 114 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 - Im Abstand bis 1.500 m um den Funkempfangsturm ist die Errichtung spezieller Bauten und Anlagen, sowie deren Änderung und Beseitigung gemäß § 3 Abs. (1) Schutzbereichsgesetz genehmigungspflichtig, ist die Errichtung von Bauten und Anlagen jeder Art, die eine Höhe von 30 m über Grund überschreitet, sowie das Beseitigen von Bauten und Anlagen gemäß § 3 Abs. 1 Schutzbereichsgesetzt genehmigungspflichtig, ist die Errichtung von Freileitungen ab 110 kV und der Betrieb elektrischer Bahnen nicht zulässig. - Zusätzlich zu dem festgelegten Schutzbereichsradius besteht ein sogenannter Wirkungsbereich mit einem Radius von 20 km (ausgehend vom Fußpunkt des Fernmeldeturmes), in dem, abhängig vom Einzelfall, die militärischen Belange gemäß § 2 Raumordnungsgesetz und Baugesetzbuch im Planungsprozess und bei Baumaßnahmen zu berücksichtigen sind. - In einem Umkreis von 100 m ab Fußpunkt der Sende- und Empfangsantenne bedarf die Errichtung, Änderung und Beseitigung baulicher oder anderer Anlagen/Vorrichtungen über oder unter der Erdoberfläche der Genehmigung durch die Schutzbereichsbehörde, können zu errichtende Bauwerke genehmigt werden, wenn ihre Bauhöhe 3 m unter einer Horizontalen in Höhe des Antennenfußpunktes bleibt. - Als Beschränkungen gegen Störungen, die von Freileitungen ab 1 kV und elektrischen Bahnen ausgehen können, werden Mindestabstände vom Antennenfußpunkt gefordert. - Wasserseitig ist das Ankern, Fischen und Angeln sowie die Sand- und Steinentnahme verboten. - Die luftfahrtrechtliche Prüfung wurde durchgeführt, ausgehend von Luftfahrthindernissen mit einer Bauhöhe von maximal 150 m über Grund, und hat ergeben, dass Bauwerke, wie z.B. Windenergieanlagen, mit einer Bauhöhe von mehr als 100 m über Grund – sofern geprüft und für zulässig befunden – gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (Nachrichten für Luftfahrer – Teil I Nr. 143/07 vom 24.05.2007) kennzeichnungspflichtig sind. Hierzu ist auch die Beteiligung der zivilen Luftfahrtbehörde des Landes Schleswig-Holstein im Landesamt für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (Zivile Luftfahrtbehörde) Mercatorstraße 9 24106 Kiel erforderlich. 115 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 - Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Windkraftanlagen als Luftfahrthindernisse in den militärischen Tiefflugkarten zu veröffentlichen sind. Dabei sind Angaben über die Höhe (Rotordurchmesser, Nabenhöhe) und die Standortkoordinaten der jeweiligen Windkraftanlage beizufügen. An dem nachfolgenden Verfahren ist die Wehrbereichsverwaltung Nord - Militärische Luftfahrtbehörde – Hans-Böckler-Allee 16 30173 Hannover zu beteiligen. Als Schutzbereich um die Verteidigungsanlage Staberhuk (174 SH) wurde die äußere 5 km-Begrenzung aufgenommen. Bei Baumaßnahmen in diesem Bereich ist die Außenstelle Kiel der Wehrbereichsverwaltung Nord zu beteiligen. Außerdem sind Richtfunktrassen privater Anbieter aufgenommen worden, die zu beteiligen sind, wenn höhere bauliche Anlagen errichtet werden. Die Trassen befinden sich in ca. 17 m bis 52 m über vorhandener Geländehöhe. Genauere Angaben sind der Stellungnahme der Telefonica O2 Germany vom 13.07.2011 zu entnehmen. 7 Vermerke Gemäß § 5 Abs. 4 BauGB sollen Planungen und sonstige Nutzungsregelungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften geplant sind, im F-Plan vermerkt werden. Dieses gilt lt. § 5 Abs. 4a BauGB auch für überschwemmungsgefährdete Gebiete. Die Begrenzung der überschwemmungsgefährdeten Gebiete, der geplanten Landesschutzdeiches im Nordwesten der Insel und das geplante NSG wurden aus dem Landschaftsplan 2008 übernommen, um potenzielle Gefährdungen dazustellen bzw. vorsorgend auf den geplanten Deichbau und auf das NSG hinzuweisen. überschwemmungsgefährdete Gebiete Teile des Plangebietes liegen im hochwassergefährdeten Bereich unterhalb der Höhenlinie von NN + 3,50 (Bemessungswasserstand ohne Wellenauflauf für Landesschutzdeiche an der Ostsee). Der Wasserstand der Ostsee kann unter Berücksichtigung des säkularen Meerwasseranstieges auch höher eintreten. Bemessungswasserstand Für bauliche Anlagen in hochwassergefährdeten Gebieten oder in nicht ausreichend geschützten Gebieten an der Ostsee sollten folgende Grundsätze eingehalten werden: - Räume mit Wohnnutzung auf mind. NN + 3,50m, - Räume mit gewerblicher Nutzung auf mind. NN + 3,00 M, 116 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 - Lagerung wassergefährdender Stoffe auf mind. NN + 3,50 m, - erosionssichere Gründung gegen Unterspülung, - Vorkehrungen zur Sicherung gegen Auftrieb bei Lagergehältern, Bauwerken etc. Darüber hinaus sollte jederzeit die rechtzeitige zentrale Alarmierung und Evakuierung der gefährdeten Menschen durch organisatorische und technische Vorsorgemaßnahmen seitens der Stadt Fehmarn und Dritter sichergestellt werden. Die Verfügbarkeit und der Einsatz von Geräten zur Räumung von Gefahrenzonen und gefährlichen und gefährdeten Gütern sollte entsprechende Berücksichtigungen finden. Da die Planungen zur festen Beltquerung gerade erst beginnen, wurden die geplanten straßenbaulichen Veränderungen an der Vogelfluglinie (Landesbetrieb Verkehr NL Lübeck, Stand7/2009) und der Untersuchungsraum für die Trassenauswahl der Beltquerung (Fehmarn Bælt A/S, Stand 12/2009) als Vermerk übernommen, um mögliche Konflikte zu den dargestellten Planungen der Stadt Fehmarn aufzuzeigen. Untersuchungsraum zur festen Beltquerung Die Umgehungsstraßen Burg und Landkirchen sind von der Stadt Fehmarn geplant, die endgültige Festlegung der Trassen erfolgt in den Planfeststellungs-/Genehmigungsverfahren. Umgebungsstraßen Die beiden Richtungsstrecken der Wehrbereichsverwaltung Nord werden schon betrieben, befinden sich aber noch im Anordnungsverfahren und sind deshalb als Vermerk aufgenommen worden. Richtfunkstrecken Die geplanten Richtfunkstrecken, das geplante Naturschutzgebiet und die geplanten Deiche wurden im F-Plan-Verfahren von den zuständigen Behörden benannt. Das geplante LSG im Süden von Staberdorf und die Verschiebung der LSG-Grenze gen Norden nördlich des Campingplatzes Katharinenhof ist eine Folge der Vergrößerung des o.g. Campingplatzes. Die notwendigen Verfahren zur Festlegung der Grenzen ist von der UNB des Kreises Ostholstein eingeleitet worden. 117 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 8 Sonstige Nutzungen Diese Nutzungen (Kitesurfen, Wellenreiten, Windsurfen) befinden sich auf der Ostsee außerhalb des Hoheitsgebietes der Stadt Fehmarn und sind lediglich der Vollständigkeit halber aufgenommen worden. Hierfür sind Sondererlaubnisse vom Land SchleswigHolstein/von der Bundesrepublik Deutschland notwendig. 9 Beschluss Diese Begründung wurde in der Sitzung der Stadtvertretung am 13.12.2012 gebilligt. Stadt Fehmarn, den 29.07.2013 gez. Schmiedt Bürgermeister Otto-Uwe Schmiedt 118 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 EXKURS Im Exkurs sind die Wünsche und Anregungen der Stadt Fehmarn aufgeführt, die der Planungshoheit der Stadt Fehmarn entzogen sind bzw. deren Darstellung im F-Plan auf Grund derzeit noch nicht erkennbarer Realisierbarkeit nicht möglich ist. Sie haben keine planungsrechtliche Verbindlichkeit und dienen lediglich der Information von Planungsträgern, Investoren und anderen Planungsbeteiligten. Nr. 1: neue Flächen für Windenergieanlagen Die Stadt Fehmarn hat zur Teilfortschreibung des Regionalplanes (Eignungsgebiete für Windenergieanlagen) eine Stellungnahme an den Kreis Ostholstein gesendet34. Hierin sind gegenüber dem derzeit gültigen Regionalplan zusätzliche Flächen für Windenergieanlagen aufgeführt: - Rückbau von 9 Anlagen westlich von Burgstaaken und von 4 Anlagen bei Presen, Ersatzfläche westlich der B207 (ca. 210 ha). neue Flächen für Windenergieanlagen - Vergrößerung der Windparks südlich Westermarkelsdorf (Bürgerwindpark, Windpark Nordwest, ca. 71 ha). - Arrondierung Windpark Fehmarn-Mitte (ca. 32 ha). - Arrondierung Windpark Presen (ca. 22 ha). - Arrondierung Windpark Klingenberg (ca. 21 ha). Die Abgrenzungen der zusätzlich geplanten Flächen für Windenergieanlagen berücksichtigen die Bedeutung der Insel für den Tourismus und für die Avifauna. Sollten im Bereich nördlich Westermarkelsdorf zusätzliche Windenergieanlagen geplant werden, so ist dieses der Bundesnetzagentur, Außenstelle Hamburg, anzuzeigen. Die Denkmalschutzbehörden und das Archäologische Landesamt sind im Genehmigungsverfahren zu beteiligen. Windenergieanlagen nordwestlich Dänschendorf Laut Bescheid des Innenministeriums vom 02.11.2012 ist eine Teilfläche des Windparks Fehmarn-Nordwest von der Genehmigung ausgeschlossen, da sie den aktuell geltenden Abstand zur Siedlung von 800 m nicht einhält und die Fläche sich somit außerhalb einer Eignungsfläche befindet. Die vorhandenen WKA’s sind dort als Repowering-Anlagen entstanden, die auch außerhalb von Eignungsgebieten möglich sind. Sie genießen somit nach Aussage des Innenministeriums (lediglich) Bestandsschutz. 34 siehe: Gebietsmeldung der Stadt Fehmarn, Stand 27.10.2011 119 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Die Stadt Fehmarn wird auch weiterhin versuchen, die von der Genehmigung ausgenommene und weitere Flächen für Windkraftanlagen durchzusetzen. 120 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Abb. 20: Reduzierung/Neuausweisungen von Flächen für Windenergieanlagen 121 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Nr. 2: Entwicklungskonzept feste Beltquerung Im Juni 2009 wurde von der Bundesrepublik Deutschland der Staatsvertrag zwischen Dänemark und Deutschland über den Bau der festen Fehmarnbeltquerung beschlossen. Damit ist die Stadt Fehmarn aufgefordert, ihre Vorstellungen zur Beltquerung zu formulieren. Staatsvertrag Die im Folgenden aufgeführten Ziele und Maßnahmen stehen am Beginn einer Planungsphase, die im Wesentlichen durch übergeordnete Planungsinstitutionen gelenkt wird. Die Stadt Fehmarn hat sich entschlossen, ihre Interessen schon frühzeitig im Rahmen der Neuaufstellung des F-Planes darzulegen. Ziel der Beltquerung ist es, eine „Brücke“ zu schlagen zwischen den Metropolregionen Hamburg und Kopenhagen/Malmö – und darüber hinaus. Entlang dieser Logistik-Achse sollen Zukunftsbranchen wie Medizintechnik, Gesundheits- und Ernährungswirtschaft, Tourismus und wissensintensive Zukunftstechnologien gestärkt und neu angesiedelt werden. Verbindung HamburgMalmö / Kopenhagen Abb. 21: Hansebelt, leicht verändert aus: IHK Lübeck; Handeln für die Zukunft unserer Region. Juni 2009 Erste Untersuchungen zu den Auswirkungen der Beltquerung liegen vor, die Unterlagen für die Linienbestimmungen, Planfeststellungen etc. werden zurzeit erarbeitet. Darüber hinaus sind Gutachten zu den Entwicklungschancen entlang der Achse Hamburg – Puttgarden erarbeitet worden. Es wird davon ausgegangen, dass sich das größte Potenzial zwischen den Zentren Hamburg und Lübeck befindet. 122 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 In Kenntnis der Situation vor Ort und unter Berücksichtigung der heute vorhandenen Informationen zur festen Beltquerung werden von der heimischen Bevölkerung und den kommunalen Politikern folgende negative Auswirkungen gesehen: 1. Der überwiegende Teil der im Erwerbsleben stehenden Bevölkerung ist vom Tourismus abhängig. Die Insel Fehmarn mit seinen langen, überwiegend naturnahen Uferlinien, netten, ruhigen Orten und dem für Fahrradfahrer attraktiven Binnenland ist jedes Jahr mit über 3 Millionen Übernachtungen ein attraktives Urlaubsziel. Während der Bauzeit von etwa 8 – 10 Jahren wird diese Attraktivität bei einem großen Anteil der Urlauber Einbußen erleiden, viele werden sich wahrscheinlich ruhigere Erholungsziele auf dem Festland suchen. Dieses wird auch durch die „Schauleute“ vor/an der Baustelle nicht aufgewogen. negative Auswirkungen: auf Tourismus 2. Der Transitcharakter der Vogelfluglinie wird durch die feste Beltquerung weiter verstärkt, der Tourist wird „durchgeleitet“. 3. Durch die Reduzierung des Fährverkehrs werden Arbeitsplätze im jetzigen Hafen Puttgarden und in den vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereichen verloren gehen. auf Arbeitsplätze 4. Die Auswirkungen der Beltquerung auf die Umwelt sind zurzeit nicht abschließend absehbar. Dieses gilt auch für die Sicherheit der Schifffahrt. Bei einer Havarie können die für den Tourismus wichtigen Küsten gravierend geschädigt werden. auf die Umwelt Die verantwortlichen Politiker der Stadt Fehmarn haben sich trotzdem entschlossen, die Chancen der festen Beltquerung zu nutzen, soweit dies auf der Ebene des Flächennutzungsplanes möglich ist. Den vorher benannten und befürchteten negativen Auswirkungen werden Planungsansätze und Forderungen an das Land SchleswigHolstein und an die Bundesrepublik Deutschland gegenübergestellt, die dazu dienen sollen, die negativen Auswirkungen zu minimieren und die touristische Attraktivität der Insel Fehmarn mittelfristig weiter zu erhöhen. Chancen nutzen 2.1 Planungsansätze und Maßnahmen Zur Vermeidung und Reduzierung der negativen Auswirkungen sind umfangreiche Investitionen erforderlich, die von der Stadt Fehmarn nicht aufgebracht werden können. Die erforderlichen Maßnahmen müssen von der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Schleswig-Holstein finanziert werden, um dem für Nordeuropa wichtigen Projekt zum Durchbruch zu verhelfen und keine „Verlierer“ stehen zu lassen. Die Inanspruchnahme von EU-Geldern durch den Keine Verlierer! 123 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Bund und das Land wird ebenfalls erwartet. Im Folgenden werden die Planungsansätze und Maßnahmen nach thematischen Schwerpunkten aufgeführt: Forderungen 2.1.1 Tourismus Einrichtung eines touristisch attraktiven „View-Point“ am Beginn der Belt-Querung bzw. an der Baustelle auf Kosten der Investoren der Belt-Querung. Nachnutzung / Ergänzung durch ein Fehmarn-/Likedeeler-, Fischereimuseum etc. View-Point Bau einer Raststätte mit Blick auf die Einfahrt in den Tunnel und einer Raststätte östlich Landkirchen. Autobahn-Raststätte Einrichtung eines Finanzierungsfonds durch den Bund/das Land für die Unterstützung von touristisch wirksamen Maßnahmen auf Fehmarn, z.B. für den Ausbau des Radwege-/ Straßennetzes, Sanierung von historischen Gebäuden und Straßen in den Dörfern sowie für die Erarbeitung eines Marketingkonzeptes zur Neupositionierung des Tourismus auf Fehmarn. Finanzierungsfond Tourismus Schutz der Küsten vor Schadstoff-Einträgen und Sedimenten während des Tunnelbaus und der Betriebsphase. Schutz vor Schadstoffen Verhinderung von Schiffkollisionen zur Vermeidung von Wasser-/Strandverschmutzungen in der Bauphase, Vorhalten von Notschleppern im Hafen Puttgarden. Schiffskollisionen Möglichst Umsetzung aller naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen auf der Insel Fehmarn, um das für den Ausgleich erforderliche Kapital vor Ort einzusetzen und hierdurch Einkommensverbesserungen bei der heimischen Bevölkerung zu sichern. Gleichzeitig wird die Attraktivität der Landschaft für den Tourismus verbessert. Ausgleichsmaßnahmen Schutz der an der Trasse befindlichen Dörfer vor Lärmeinwirkungen mit Maßnahmen, die dem Lärmschutz eines reinen Wohngebietes entsprechen. Lärmschutz 2.1.2 Arbeitsplätze, Gewerbe Erhalt und Förderung des Hafens Puttgarden auch nach Fertigstellung der Beltquerung, um Teile der vorhandenen Arbeitsplätze zu sichern. Hafen Puttgarden Teilweise Umnutzung der heute vorhandenen Bahn- / Hafenflächen zu Gewerbeflächen. Zwischennutzung als Lager-/ Montierflächen für den Tunnelbau. Umwidmung Hafen-/Bahnflächen Errichtung eines überregional bedeutsamen Gewerbegebietes für Logistikbetriebe etc. im Umgebungsbereich der Abfahrten Überregional bedeutsamen Gewerbegebiet 124 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Puttgarden und Burg mit maximaler Förderung der Grundstückserwerbs- und Erschließungskosten durch Bund und Land. Errichtung eines besonderen Gewerbegebietes für skandinavienbezogenen Einzelhandel etc. am Ortseingang von Burg. Finanzielle Unterstützung von Bund und Land. Skandinavien-Shops Erarbeitung einer wissenschaftlichen Untersuchung zu den Entwicklungschancen auf Fehmarn zur Schaffung qualifizierter Dauerarbeits- und Ausbildungsplätze, Finanzierung durch Bund/Land. Arbeitsmarktkonzept Schaffung von Einrichtungen auf Fehmarn zur Kompensation der wegfallenden Arbeitsplätze, z. B. Forschungseinrichtungen bezüglich der Meeresökologie hinsichtlich der sich verändernden Strömungsverhältnisse und Salzgehalte der Ostsee. Forschung Umschulungen, Weiterbildung der heimischen Arbeitnehmer auf die Anforderungen der Wirtschaft der benachbarten skandinavischen Länder. Weiterbildung 2.1.3 Verkehr Weitgehende Belieferung der Baustelle über den Seeweg und ggf. über die Schiene zum Schutz des Tourismus auf Fehmarn. Fertigstellung des Ausbaus der Vogelfluglinie einschl. Fehmarnsundbrücke zu einer vierspurigen Bundesstraße vor Beginn der Bauarbeiten für die Beltquerung, um Belastungen durch Baustellenverkehr zu verringern. Fertigstellung des Ausbaus von Umleitungsstrecken durch Ausbau der K43 (Blieschendorfer Allee) mit Anbindung nach Norden über „Amalienhof“ zur „Niendorfer Straße“ und südlich und östlich um Burg mit Kreuzung der K44 und Anbindung an die K49 und zusätzlich die Strecke westlich der Vogelfluglinie über Landkirchen, Bisdorf, Gammendorf zur geplanten Anschlussstelle Puttgarden als Ausweichstrecke für die Vogelfluglinie. Diese Umgehungsstraßen sind ebenfalls vor Beginn der Bauarbeiten für die Querung über den Fehmarnbelt fertig zu stellen, um Ausweichstrecken unter Umgehung der Ortschaft Burg auf Fehmarn zu gewährleisten. Frühzeitige Realisierung der Anschlussinfrastruktur vor Beginn der Bauarbeiten zur Errichtung der festen FehmarnbeltQuerung, um negative Effekte durch das bauinduzierte Verkehrsaufkommen zu reduzieren. Erhalt des bestehenden Haltepunktes auf Fehmarn für den Schienenpersonenverkehr mit ICE-Anbindung bzw. Neubau ei- Umleitungsstrecke Haltepunkt ICE 125 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 nes entsprechenden Haltepunktes direkt an der auszubauenden Strecke der Vogelfluglinie zwischen Burg und Puttgarden. Gewährleistung eines parallelen Betriebs von Nah-, Fern- und Güterverkehr auf der Schiene sowie des Fährverkehrs auf der Ostsee. Verkehrsgerechten und zukunftsorientierten Ausbau der zu verlängernden Ausfahrten bei Avendorf, Burg und Puttgarden. Dazu gehört bei der Ausfahrt Avendorf der zeitgerechte Ausbau der K43 (nordöstlich der Ortschaft) mit Radweg. Die Ausfahrt bei Puttgarden muss eine angemessene Straßenverbindung zum Hafengelände berücksichtigen, um eine Um-/Nachnutzung des Hafens zu ermöglichen. Ausfahrten Berücksichtigung und Verwirklichung ergänzender Infrastrukturmaßnahmen, z.B. Ausweich-/ Auffangparkplätze für sturmbedingte Schließungen der Fehmarnsundbrücke, Umgehungsstraßen mit Radwegen, Raststätte. Parkplätze Für die Stadt Fehmarn kostenneutralen Aus-/ Umbau von Bahnübergängen, Kreuzungen und Brücken (keine Anwendung von §13 EkrG, der eine Kostendrittelung zwischen Bahn, Land und Straßenbaulastträger vorsieht). Bahnübergänge, Brücken 2.1.4 Sonstiges Differenzierte Preisgestaltung für die Maut unter Berücksichtigung von Pendlern und spezieller Regionaltarife zur Stärkung der Integration in der grenzübergreifenden Fehmarnbelt-Region. Brückenmaut Übernahme späterer Folgekosten des Projektes durch die Investoren bzw. Bund/Land, z.B. bei Havariefällen im Fehmarnbelt, veränderten Strömungsverhältnissen mit Uferabbrüchen/Beschädigungen an Küstenbauwerken. Folgekosten 126 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Abb. 22: Forderungen der Stadt Fehmarn zur festen Beltquerung 127 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 Nr. 3: Tourismusprojekt „DE HOBEN“35 Das Sondergebiet Tourismus westlich des Ortes Neue Tiefe zwischen der geplanten Entlastungsstraße und dem Burger Binnensee ist eine Angebotsplanung zur Stärkung des Tourismus in Burg für die gesamte Insel Fehmarn. Gemäß dem Tourismuskonzept für die Insel Fehmarn (2007) gibt es auf der Insel überwiegend Übernachtungsmöglichkeiten im niedrigeren Preissegment. Hochwertige Ferienanlagen und Hotels sind kaum anzutreffen. Mit dem geplanten Bau des Hotels am Südstrand (B-Plan 54a) ist der Start in ein höherwertiges touristisches Angebot vorgesehen. Das Angebot soll im Gebiet DE HOBEN auf ca. 34 ha Gesamtfläche durch großzügig in die Fläche eingebettete Ferienhäuser und Hotels ergänzt werden. Flächen 34 ha Da laut dem Rahmenplan gliedernde Grünflächen vorgesehen sind und der 50 m breite Schutzstreifen am Burger Binnensee eine Bebauung bis an das Ufer verhindert (Konzept 4 des Rahmenplanes), geht die Stadt Fehmarn zurzeit von einer Bebauung mit ca. 120 Ferienhäusern und einem oder zwei Hotels aus36. Dieses entspricht etwa der Planung in Lübeck-Travemünde auf dem Priwall. Mit der Realisierung des Projektes DE HOBEN wird gegenüber von Burgtiefe ein weiteres touristisch geprägtes Gebiet geschaffen, das aber in seiner Ausnutzung wesentlich geringer ausfallen soll. Burgtiefe, DE HOBEN und Burgstaaken bilden den südlichen Abschluss des Unterzentrums Burg und bieten den Touristen am östlichen Burger Binnsee vielfältige Angebote im mittleren und im höheren Preissegment. Mit der Realisierung von Projekten im Gebiet DE HOBEN werden sich auch in Burgtiefe Qualitätsverbesserungen einstellen, da sich die Konkurrenzsituation verstärkt. Diese Strukturund Qualitätsverbesserung ist Ziel der Landesplanung. Am Nordostufer des Burger Binnensees soll eine Grünverbindung entstehen, die Teil des Sondergebietes ist. Sie übernimmt eine West-Ost-Verbindungsfunktion für Radfahrer und Fußgänger, aber auch für die Pflanzen- und Tierwelt. Es wird davon ausgegangen, dass die im oben genannten Rahmenplan 6/2008 formulierten Ab35 36 Qualitätsverbesserung West-Ost Grünverbindung Grundlagen: Rahmen plan (23.06.2008) und Begründung (18.11.2009) zur 55. F-Plan-Änderung der Stadt Fehmarn. Verfasser: Planungsbüro Ostholstein/Stadt Fehmarn. - Flächenbedarf pro Ferienhaus ca. 1.000 m² (800 m² in Sierksdorf: Resort am Hansa-Park), - Ein Hotel bis 200 Betten und max. zwei Geschossen benötigt ca. 7.000 m² zzgl. Außenanlagen und Infrastruktureinrichtungen. 128 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013 sichten für die Durchgrünung auch für eine ausreichende Nord-SüdVernetzung sorgen werden. Die planungsrechtliche Umsetzung erfolgt in der verbindlichen Bauleitplanung. Große Flächen des SO-Gebietes Tourismus befinden sich in einem überschwemmungsgefährdeten Gebiet. Zur Vermeidung von Überschwemmungsschäden müssen auf der B-Plan-Ebene Festsetzungen zu Geländehöhen (Aufschüttungen etc.), zu Erdgeschoßhöhen, zu besonderen baulichen Schutzmaßnahmen etc. getroffen werden. überschwemmungsgefährdetes Gebiet Es wird angestrebt, die nördlich des DE HOBEN-Gebietes geplante Entlastungsstraße vor Beginn der Bautätigkeiten im Sondergebiet fertig zu stellen, um die Verkehrsbelastung im Ortskern so gering wie möglich zu halten. Entlastungsstraße Abb. 23: Tourismusprojekt DE HOBEN; zukünftig geplante Darstellung im F-Plan 129