Grenzüberschreitende Einsätze in Luxemburg
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Grenzüberschreitende Einsätze in Luxemburg
Grenzüberschreitende Einsätze in Luxemburg 0- Luxemburg ist für Deutschland nicht nur Grewe, Geschäftsführerin; Tel.: 0651/ 97 ein 567-11, E-Mail: grewe@eic-trier.de. beliebter Handelspartner, sondern bietet auch einen interessanten Markt für die grenzüberschreitende Durchführung von Arbeiten. Zum 1. Steuerliche Behandlung Leistungsangebot deutscher Unternehmen in Luxemburg Bei der Durchführung von Arbeiten in zählen neben den Warenlieferungen auch Luxemburg verstärkt die grenzüberschreitende Durch- steuerliche Aspekte zu beachten. Bei führung von produktbegleitenden Dienst- länger leistungen wie Montage, Reparaturen und häufigen Einsätzen von Mitarbeitern kann Wartung von Maschinen und Anlagen auch eine beschränkte Steuerpflicht im sowie auch die Durchführung von Arbeiten Großherzogtum entstehen. sind regelmäßig andauernden umsatz- Tätigkeiten oder im Bereich Bau- und Baunebengewerbe. Diese Tätigkeiten unterliegen weitaus komplexeren Regeln als einfache Warenlieferungen. So ist die grenzüberschreitende Durchführung von Arbeiten und sonstigen Dienstleistungen in Luxemburg an einige arbeits- und steuerrechtliche Bedingungen sowie an entsprechende Meldepflichten bei der Inspection du Travail et des Mines und bei der Mittelstandsabteilung des Wirtschaftsministeriums im Großherzogtum geknüpft. zusammengestellt. Für die Richtigkeit der Informationen übernimmt die EIC Trier jedoch keine Gewähr. Die Mehrwertsteuer beträgt in Luxemburg 17 %, ermäßigte Sätze liegen bei 8 % und 14 %, ein stark ermäßigter Satz bei 3 %. Nachfolgend werden die umsatz- steuerlichen Regelungen aufgeführt, die bei der Durchführung von Dienstleistungen und unbewegten Werklieferungen in Luxemburg zu beachten sind. Weitere Informationen zu umsatzsteuerlichen Fragestellungen mit EU-Bezug finden sich Der Leitfaden wurde mit größter Sorgfalt GmbH 1.1 Indirekte Besteuerung Die in dem EIC-Leitfaden „Umsatzsteuer in der EU - Lieferungen und Leistungen sicher einordnen“, der unter www.eic-trier.de abrufbar ist. Informationen in diesem Leitfaden ersetzen in keinem Fall eine rechtliche oder 1.1.1 Besteuerung von Dienstleistungen steuerliche Beratung. Für Verbesserungsvorschläge, sachliche Hinweise und Anregungen sind wir jederzeit dankbar. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: EIC Trier GmbH, Christina Der Leistungsort für sonstige Leistungen im B2B-Bereich ist geregelt in § 3a Abs. 2 UStG. Hiernach Leistungen werden zwischen sonstige umsatzsteuer- pflichtigen Unternehmern bis auf einige 1- Ausnahmen (z. B. Grundstückleistungen, der Umsatzsteuervoranmeldung und der Personenbeförderungsleistungen, Eintritts- Umsatzsteuerjahresmeldung berechtigungen für Veranstaltungen sowie auszuweisen (siehe Pkt. 5.1 und 5.2). Restaurationsleistungen) an dem Ort erbracht, von dem aus der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Sitzt der Leistungsempfänger im EUAusland, so kommt es EG-rechtlich verbindlich zur Anwendung des ReverseCharge-Verfahrens. D. h. der Leistungsempfänger im EU-Ausland wird Steuerschuldner und der leistende Unternehmer muss sich nicht im EU-Ausland umsatzsteuerlich registrieren lassen. In diesem Fall stellt der leistende Unternehmer eine Nettorechnung mit dem Rechnungsvermerk „Rechnungsem- pfänger wird Steuerschuldner“ aus. Zudem ist hier auch die USt-IdNr. des Leistungsempfängers im EU-Ausland eine verpflichtende Rechnungsangabe. Die USt-IdNr. des Leistungsempfängers muss der leistende Unternehmer genau wie bei den innergemeinschaftlichen steuerfreien Lieferungen im Rahmen der qualifizierten Bestätigungsanfrage beim Bundeszentralamt für Steuern überprüfen (siehe auch Pkt. 2.1.1). Subunternehmer, die für einen deutschen Auftraggeber eine B2B- Leistung nach § 3a Abs. 2 UStG im EUAusland erbringen, weisen in gesondert ihrer Rechnung deutsche Mehrwertsteuer aus. Der Leistungsort spielt hier anders als z. Leistungsort im B2C-Geschäft ist nach § 3a Abs. 1 UStG der Ort, von dem aus der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Allerdings gibt es im B2C-Geschäft Sachverhalte für Ausnahmen sehr viele von dieser Grundregel, so dass hier im Einzelfall jeweils sehr genau geprüft werden muss, wo der Leistungsort liegt. Zu den B2B Leistungen, die nach § 3a Abs. 2 UStG. am Sitz des Leistungsempfängers besteuert werden, zählen laut Abschn. 3a.2 UStAE Arbeiten beweglichen an Gegenständen dieser und Gegenstände veredelung, setzungen Abs. 16 die a. körperlichen Begutachtung wie z. B. Wartungsarbeiten, und u. LohnInstand- Inbetriebnahmen von Maschinen und Anlagen, Reparaturen, sofern keine Hauptstoffe verwendet werden sowie auch Montagen1, sofern der leistende Unternehmer nicht die Hauptstoffe stellt. Weiterhin zählen zu den B2BLeistungen, die nach der Grundregel besteuert werden, auch Güterbe- förderungsleistungen sowie das Beladen, Entladen, Umschlagen und ähnliche mit einer Güterbeförderung im Zusammenhang stehende selbständige Leistungen, B. bei den Grundstückleistungen keine Rolle. Umsätze Innergemeinschaftliche sind zudem in B2Bder Zusammenfassenden Meldung sowie in 1 Wenn das leistende Unternehmen die ihm vom Leistungsempfänger zur Verfügung gestellten Teile einer Maschine nur zusammenbaut und die zusammengebaute Maschine nicht Bestandteil eines Grundstücks wird. 2- Vermittlungsleistungen, leistungen (mit VeranstaltungsAusnahme Restaurationsumsätzen und von Eintritts- berechtigungen für Veranstaltungen), sog. Katalogleistungen2 sowie alle sonstigen Leistungen zwischen Unternehmen, die nicht unter die Ausnahmeregelung nach § 3a Abs. 3 UStG und Abschn. 3a.2 Abs. 19 UStAE fallen. Abweichend von der Ortbestimmung für B2B-Leistungen nach § 3a Abs. 2 UStG richtet sich für einige Leistungsarten die Ortsregelung nach anderen Grundsätzen. Hierzu zählt das Grundstückleistungen3 weite Feld der (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 2 Katalogleistungen: Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten Leistungen, die der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit dienen, einschließlich der Leistungen der Werbungsmittler und der Werbeagenturen Leistungen aus der Tätigkeit als Rechtsanwalt, Patent-anwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Sachverständiger, Ingenieur, Aufsichtsratsmitglied, Dolmetscher und Übersetzer sowie ähnliche Leistungen mit rechtlicher, wirtschaftlicher oder technischer Beratung Datenverarbeitung und Informationsüberlassung bestimmte Finanzdienstleistungen und Leistungen im Geschäft mit Gold, Silber und Platin Gestellung von Personal Verzicht, ganz oder teilweise eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit aufzunehmen Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände, außer Beförderungsmittel Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation Rundfunk und Fernsehdienstleistungen Leistungen in Zusammenhang mit Gas- und Elektrizitätslieferungen 3 Grundstückleistungen laut Abschn. 3a3, Abs. 3 bis 9 UStAE: Unter Grundstückleistungen fallen sonstige Leistungen, die sich nach den tatsächlichen Umständen überwiegend auf die Bebauung, Verwertung, Nutzung oder Unterhaltung des Grundstücks beziehen (…) Das Grundstück selbst muss zudem Gegenstand der sonstigen Leistung sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein ausdrücklich bestimmtes Grundstück insoweit als wesentlicher Bestandteil einer sonstigen Leistung anzusehen ist, als es einen zentralen und unverzichtbaren Bestandteil dieser Leistung darstellt. Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer bereithält, um kurzfristig Fremde zu beherbergen Vermietung von Plätzen, um Fahrzeuge abzustellen Überlassung von Wasser- und Bootsliegeplätze für Sportboote Kurzfristige Vermietung von Campingplätzen Entgeltliche Unterbringung auf einem Schiff, das für längere Zeit auf einem Liegeplatz befestigt ist Überlassung von Wochenmarkt-Standplätzen an Markthändler Einräumung des Nutzungsrechts an einem Grundstück oder einem Grundstückteil einschließlich der Gewährung von Fischereirechten und Jagdrechten, der Benutzung einer Straße, einer Brücke oder eines Tunnels gegen eine Mautgebühr und der selbständigen Zugangsberechtigung zu Warteräumen auf Flugplätzen gegen Entgelt Umwandlung von Teilnutzungsrechten Überlassung von Räumlichkeiten für Aufnahme- und Sendezwecke von inländischen und ausländischen Rundfunkanstalten des öffentlichen Rechts untereinander Vermietung und Verpachtung von Maschinen- und Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind Wartungs-, Renovierungs- und Reparaturarbeiten an einem Gebäude oder an Gebäudeteilen einschließlich Abrissarbeiten, Verlegen von Fliesen und Parkett sowie Tapezieren, Errichtung von auf Dauer angelegten Konstruktionen, wie Gas-, Wasser- und Abwasserleitungen Installation oder Montage von Maschinen oder Ausrüstungsgegenständen, soweit diese wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind Bauaufsichtsmaßnahmen Leistungen zum Aufsuchen oder Gewinnen von Bodenschätzen Begutachtung und Bewertung von Grundstücken, auch zu Versicherungszwecken und zur Ermittlung des Grundstückswerts Vermessung von Grundstücken Errichtung eines Baugerüsts Einräumung dinglicher Rechte Vermittlung von Vermietungen von Grundstücken, nicht aber die Vermittlung der kurzfristigen Vermietung von Zimmern in Hotels, Gaststätten oder Pensionen, von Fremdenzimmern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern und vergleichbaren Einrichtungen Verwaltung von Grundstücken und Grundstückteilen Bearbeitung landwirtschaftlicher Grundstücke, einschließlich sonstiger Leistungen wie Landbestellung, Säen, Bewässerung, Düngung Lagerung von Gegenständen, wenn dem Empfänger dieser sonstigen Leistung ein Recht auf Nutzung eines ausdrücklich bestimmten Grundstücks oder eines Teils desselben gewährt wird Reinigung von Gebäuden oder Gebäudeteilen Wartung und Überwachung von auf Dauer angelegten Konstruktionen, wie Gas-, Wasser- oder Abwasserleitungen Wartung und Überwachung von Maschinen oder Ausrüstungsgegenständen, soweit diese wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind Grundstückbezogene Sicherheitsleistungen Leistungen bei Errichtung eines Windparks im Zusammenhang mit einem ausdrücklich bestimmten Grundstück Nicht zu den Grundstücksleistungen zählen laut Abschn. 3a3, Abs. 10 UStAE: Erstellung von Bauplänen für Gebäude und Gebäudeteile, die keinem bestimmten Grundstück oder Grundstücksteil zugeordnet werden können Installation oder Montage, Arbeiten an sowie Kontrolle und Überwachung von Maschinen oder 3- die am die nachfolgend aufgeführten Leistungen Grundstücks be- von der B2B-Grundregel abweichende steuert werden. Weiterhin fallen unter die Leistungsorte: die kurzfristige Vermietung Ausnahmeregel von bestimmten Fahrzeugen (§ 3 Abs. 7 UStG, Abschn. 3a.3 UStAE), Belegenheitsort des Restaurationsumsätze UStG, UStG, Abschn. 3a.14 Abs. 4 UStAE), die Abschn. 3a.6 Abs. 8 u. 9 UStAE) sowie Vermietung von Beförderungsmitteln (§ 3a Eintrittsberechtigungen Abs. 3 Nr. 2 UStG, Abschn. 3a.5 UStAE) (§ 3a Abs. 3 tungen Nr. 3 (§ 3a Buchst. b Abs. 3 für Veranstal- Nr. 5 UStG, sowie die Nutzung und Abschn. 3a.6 Abs. 13 UStAE), die jeweils bestimmter am Tätigkeits-/Veranstaltungsort besteuert unternehmen (§ 3a Abs. 6 UStG, Abschn. werden. 3a.14 Abs. 1 bis 3 UStAE). leistungen Bei Personenbeförderungs(§ 3b Abs. 1 Leistungen Auswertung strecke maßgeblich, die bei grenzüberschreitenden Fahrten aufgeteilt werden muss. Zudem gibt es auch u. a. noch für Für die o. g. Leistungen, deren Ortsbestimmung Ausstattungsgegenständen , die kein wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks sind bzw. werden Portfolio-Management in Zusammenhang mit Eigentumsanteilen an Grundstücken Verkauf von Anteilen und die Vermietung der Umsätze von Anteilen an Grundstücksgesellschaften Veröffentlichung von Immobilienanzeigen, z. B. durch Zeitungen Finanzierung und Finanzierungsberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks und dessen Bebauung Sonstige Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, die die Vertragsbedingungen eines Grundstücks, die Durchsetzung eines solchen Vertrags oder den Nachweis betreffen, dass ein solcher Vertrag besteht, sofern diese Leistungen nicht mit der Übertragung von Rechten an Grundstücken zusammenhängen Planung, Gestaltung sowie Aufbau und Umbau von Ständen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen Lagerung von Gegenständen auf einem Grundstück, wenn hierfür zwischen den Vertragsparteien kein bestimmter eines Grundstücks zur ausschließlichen Nutzung festgelegt worden ist Werbeleistungen, selbst wenn sie die Nutzung eines Grundstücks einschließen Zurverfügungstellung von Gegenständen und Vorrichtungen, mit oder ohne Personal für deren Betrieb, mit denen der Leistungsempfänger Arbeiten in Zusammenhang mit einem Grundstück durchführt (z. B. Vermietung eines Baugerüsts), wenn der leistende Unternehmer mit dem Zurverfügungstellen keinerlei Verantwortung für die Durchführung der genannten Arbeiten übernimmt Leistungen in Zusammenhang mit der Errichtung eines Windparks, die nicht im Zusammenhang mit einem ausdrücklich bestimmten Grundstücks stehen nicht nach der B2B- Grundregel nach § 3a Abs. 2 UStG erfolgt, gibt es keine Anwendung Drittlands- UStG, Abschn. 3b.1 UStAE) ist die Beförderungs- von des EU-weit verbindliche Reverse-Charge-Ver- fahrens. In Luxemburg besteht bei diesen Leistungen nicht die Möglichkeit, die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger zu übertragen. Der leistende Unternehmer muss sich in Luxemburg umsatzsteuerlich registrieren lassen und die Mehrwertsteuer in Luxemburg abführen. Auf der Rechnung ist die Luxemburger Mehrwertsteuernummer des leistenden Unternehmers zu vermerken. 1.1.2 Besteuerung von Werk- lieferungen/ unbewegten Lieferungen Das deutsche Umsatzsteuerrecht kennt einen Lieferort für bewegte Lieferungen4 4 § 3 Abs. 6 UStG: Wird der Gegenstand der Lieferung durch den Lieferer, den Abnehmer oder einen vom Lieferer oder vom Abnehmer beauftragten Dritten befördert oder versendet, gilt die Lieferung als dort ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung an den Abnehmer oder in dessen Auftrag an einen Dritten beginnt. 4- und für unbewegte Lieferungen. Auf EU- Werklieferungen Ebene Lieferungen, wenn der Gegenstand der wird zudem in Art. 36 der um MwStSystRL noch ein Lieferort für sog. Lieferung Montagelieferungen5 Diese Beförderung oder nach der Übergabe des Regelung wendet die deutsche Finanz- Gegenstands an den Beauftragten vom verwaltung jedoch nicht an, sondern stellt Lieferer bei unterzogen der definiert. Ortbestimmung auf eine nach unbewegte dem noch Beginn einer wird, der Behandlung die seine Markt- Verwaltungsregel in Abschn. 3.12, Abs. 4 gängigkeit ändert. In diesen Fällen wird UStAE6 ab. Hiernach handelt es sich bei nicht der Liefergegenstand, sondern ein Gegenstand anderer Wesensart befördert. 5 Art. 36 MwStSystRL [Ort einer Montagelieferung] Wird der vom Lieferer, vom Erwerber oder von einer dritten Person versandte oder beförderte Gegenstand mit oder ohne probeweise Inbetriebnahme durch den Lieferer oder für dessen Rechnung installiert oder montiert, gilt als Ort der Lieferung der Ort, an dem die Installation oder Montage vorgenommen wird. Wird der Gegenstand in einem anderen Mitgliedstaat als dem des Lieferers installiert oder montiert, trifft der Mitgliedstaat, in dessen Gebiet die Installation oder Montage vorgenommen wird, die zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung in diesem Mitgliedstaat erforderlichen Maßnahmen. 6 Abschnitt 3.12, Abs. 4 UStAE: Der Ort der Lieferung bestimmt sich nicht nach § 3 Abs. 6 UStG, wenn der Gegenstand der Lieferung nach dem Beginn der Beförderung oder nach der Übergabe des Gegenstands an den Beauftragten vom Lieferer noch einer Behandlung unterzogen wird, die seine Marktgängigkeit ändert. In diesen Fällen wird nicht der Liefergegenstand, sondern ein Gegenstand anderer Wesensart befördert. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Gegenstand der Lieferung eine vom Lieferer errichtete ortsgebundene Anlage oder eine einzelne Maschine ist, die am Bestimmungsort fundamentiert oder funktionsfähig gemacht wird, indem sie in einen Satz bereits vorhandener Maschinen eingefügt und hinsichtlich ihrer Arbeitsgänge auf diese Maschinen abgestimmt wird. Das Gleiche gilt für Einbauten, Umbauten und Anbauten bei Maschinen (Modernisierungsarbeiten) sowie für Reparaturen. Da die einzelnen Teile einer Maschine ein Gegenstand anderer Marktgängigkeit sind als die ganze Maschine, ist § 3 Abs. 6 UStG auch dann nicht anzuwenden, wenn die einzelnen Teile einer Maschine zum Abnehmer befördert werden und dort vom Lieferer zu einer betriebsfertigen Maschine zusammengesetzt werden. Ob die Montagekosten dem Abnehmer gesondert in Rechnung gestellt werden, ist unerheblich. Dagegen bestimmt sich der Ort der Lieferung nach § 3 Abs. 6 UStG, wenn eine betriebsfertig hergestellte Maschine lediglich zum Zweck eines besseren und leichteren Transports in einzelne Teile zerlegt und dann von einem Monteur des Lieferers am Bestimmungsort wieder zusammengesetzt wird. Zur betriebsfertigen Herstellung beim Lieferer gehört in der Regel ein dort vorgenommener Probelauf. Ein nach der Wiederzusammensetzung beim Abnehmer vom Lieferer durchgeführter erneuter Probelauf ist unschädlich. § 3 Abs. 6 UStG ist auch dann anzuwenden, wenn die Bearbeitung oder Verarbeitung, die sich an die Beförderung oder Versendung des Liefergegenstandes anschließt, vom Abnehmer selbst oder in seinem Auftrag von einem Dritten vorgenommen wird. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Gegenstand der Lieferung eine vom Lieferer errichtete ortsgebundene Anlage oder eine einzelne Maschine ist, die am Bestimmungsort fundamentiert oder funktionsfähig gemacht wird, indem sie in einen Satz bereits vorhandener Maschinen eingefügt und hinsichtlich ihrer Arbeitsgänge auf diese Maschinen abgestimmt wird. Das Gleiche gilt für Einbauten, Umbauten und Anbauten bei Maschinen (Modernisierungsarbeiten) sowie für Reparaturen. Da die einzelnen Teile einer Maschine ein Gegenstand anderer Marktgängigkeit sind als die ganze Maschine, ist § 3 Abs. 6 UStG auch dann nicht einzelnen anzuwenden, Teile einer wenn Maschine die zum Abnehmer befördert werden und dort vom Lieferer zu einer betriebsfertigen Maschine zusammengesetzt werden. Wird eine Maschine hingegen nur zu Transportzwecken auseinandergebaut und am Bestimmungsort wieder aufgebaut, liegt nach Abschn. 3.12, Abs. 4 UStAE keine Änderung der Marktgängigkeit der 5- Ware vor; d. h. die Werklieferung wird in 1.1.3 diesem Fall im Gegensatz zu der in Art. 36 Mehrwertsteuersatzes in Höhe von 3% der MwStSystRL definierten Regelung zur für den Wohnungsbau im B2C-Geschäft Anwendung des verminderten Montagelieferung als bewegte Lieferung i. Der verminderte Mehrwertsteuersatz von S. d. § 3 Abs. 6 UStG behandelt. 3 % kann zur Anwendung kommen bei der Der Lieferort bei unbewegten Lieferungen Renovierung von Wohnraum der entweder liegt nach Abschn. 3.12, Abs. 4 UStAE an privat dem Liefer- Folgende Arbeiten können jedoch seit Ver- Januar 2015 nur noch mit 3 % besteuert Ort, an gegenstand dem zum sich der Zeitpunkt der genutzt schaffung der Verfügungsmacht befindet, werden, d. genutzt h. an dem Ort an dem der oder wenn wird: der vermietet Wohnraum Neubau, Umbau wird. privat sowie Liefergegenstand installiert, montiert oder Vergrößerung eingebaut wird. bestehendem Wohnraum. Die Anwendung des Die Möglichkeit zur Anwendung Reverse-Charge-Regel ist wegten und Montage- EU-weit einheitlich Lieferungen lieferungen nicht bei der unbe- geregelt wie beispielsweise bei den B2BLeistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG. In Luxemburg besteht Werklieferungen/ nicht die bei Montagelieferungen Möglichkeit, schuldnerschaft unbewegten auf die den und reduzierten Ausdehnung von Mehrwertsteuersatzes kann nur auf Antrag erfolgen. Die Antragsformulare sowie Ausfüllhilfen sind im Internet zugänglich unter: www.aed.public.lu (Pfad: formulaires > TVA sur logement affecté à des fins d´habitation principale > remboursement ou application du taux directe de 3%) SteuerLeistungs- empfänger zu übertragen. Der leistende Zuständige Behörde für die Beantragung des Mehrwertsteuersatzes von 3 % ist: Unternehmer muss sich in Luxemburg umsatzsteuerlich registrieren lassen und Administration de L´Enregistrement et die des Domaines Mehrwertsteuer in Luxemburg abführen. Auf der Rechnung ist die Bureau d´Imposition XII – Service Agré- Luxemburger Mehrwertsteuernummer des ment leistenden Unternehmers zu vermerken. 7, rue du Plébiscite B.P. 31 L-2010 Luxembourg Telefon : (0 03 52) 44 90 5- 3 19 6- 1.1.4 Umsatzsteuerliche Registrierung EIC Trier GmbH zum Thema „eTVA in Luxemburg Luxemburg“, das unter www.eic-trier.de abrufbar ist. Die zuständige Behörde für die indirekte Besteuerung ist in Luxemburg die Administration de l´Enregistrement et des Domaines. 1.2 Direkte Besteuerung Die Durchführung von Arbeiten im EU Administration de l`Enregistement et des Domaines Ausland löst häufig keine direkte Steuerpflicht am Einsatzort aus. Dauert eine Enregistrement et Domaines Baustelle oder Montage jedoch je nach Steuerbüro 10 Zielland mindestens sechs, neun oder B.P. 31 zwölf Monate oder werden Arbeitnehmer L-2010 Luxembourg sehr Telefon: (0 03 52) 4 49 05-451 häufig in denselben Zielmarkt entsandt, kann unter Umständen eine Telefax: (0 03 52) 29 11 93 beschränkte Steuerpflicht im Tätigkeits- E-Mail : lux.imp10@en.etat.lu staat entstehen. Geregelt wird die Steuerhoheit bei Auslandseinsätzen durch Die Vordrucke für die Anmeldung und Abführung der Mehrwertsteuer können online in deutscher Sprache herunter- so genannte Doppelbesteuerungs- abkommen (DBA), die meistens bilateral abgeschlossen werden. geladen werden unter: www.aed.public.lu (Pfad: 1.2.1 Besteuerung von Unternehmen formulaires > Formulare in deutscher Sprache > Anmeldeformular zur Bei der grenzüberschreitenden Durch- luxemburgischen führung von Bauarbeiten und Montagen in Mehrwertsteuer). Luxemburg entsteht in Anlehnung an das DBA7 Seit dem 1. Januar 2013 ist die monatliche deutsch-luxemburgische und Einsatzort nur dann eine Betriebsstätte, vierteljährliche klärung MehrwertsteuerereTVA wenn die Arbeiten länger als zwölf Monate einzureichen. Weitere Informationen zur dauern. Dies führt zu einer beschränkten eTVA gibt es bei der Administration de Steuerpflicht in Luxemburg; d. h. das l´Enregistrement et des Domaines unter deutsche www.aed.lu (Pfad: eTVA) sowie bei der Verbindung Chambre de Commerce in Luxemburg, Montage in Luxemburg erwirtschafteten Service Espace Entreprises, Tel.: 00 352/ 7 42 39 elektronisch 39 – 344, über am -330, E-Mail: luxtrust@cc.lu. oder in dem Infoblatt der Unternehmen mit der muss Baustelle die in oder Der Text des deutsch-luxemburgischen Doppelbesteuerungsabkommens ist im Internet zugänglich unter: www.bundesfinanzministerium.de (Pfad: Themen > Steuern > Internationales Steuerrecht > Staatenbezogene Informationen) 7- Gewinne auch Mehrere örtlich Ort versteuern. ständiger Arbeit nur in dem Vertragsstaat getrennte Baustellen/ besteuert werden, in dem die persönliche Montagen, die einem oder verschiedenen Tätigkeit, aus der die Einkünfte herrühren, Auftraggebern zuzurechnen sind, jedoch ausgeübt wirtschaftlich keine Einheit bilden, werden grundsätzlich an dem Ort das Einkommen nicht zu einer Betriebsstätte zusammen- versteuert, wo die Arbeit erbracht wird. addiert. Das heißt ein deutsches Unter- Als Rückausnahme hiervon gilt jedoch, nehmen könnte beispielsweise in Luxem- dass burg vier separate Aufträge mit einer Arbeit, nur in dem Vertragsstaat besteuert Dauer von jeweils vier Monaten nach- werden, in dem der Arbeitnehmer seinen einander durchführen, ohne dass dies zu Wohnsitz hat, wenn: einer vor beschränkten Luxemburg führen Steuerpflicht würde. wird. Einkünfte Das heißt aus es wird nichtselbständiger in Zuständige Die Vergütungen für eine Tätigkeit gezahlt werden, die in dem anderen Stelle ist die: Staat insgesamt nicht länger als 183 Verwaltung für direkte Steuern Tage innerhalb eines Zeitraums von (Administration des Contributions 12 Monaten, der während des be- Directes) treffenden Kalenderjahres beginnt oder 45, blv. F.D. Roosevelt endet, ausgeübt wird, und Steuerbüro –Natürliche Personen 18, rue du Fort Wedell/ 111, route de die Vergütungen von einem Arbeit- Hollerich geber8 oder für einen Arbeitgeber Steuerbüro- Gesellschaften gezahlt werden, der seinen Wohnsitz 18, rue Fort Wedell nicht in dem anderen Staat hat, und Tel: (00 352) 40 80 01 Fax: (00 352) 47 33 29 (Direktion) die Vergütungen nicht von einer Betriebsstätte oder einer ständigen (00 352) 40 78 68 (Steuerbüro- Einrichtung getragen werden, die der Natürliche Personen) Arbeitgeber im anderen Staat hat (00 352) 48 77 44 oder 48 88 15 (Betriebsstättenvorbehalt). (Steuerbüro- Gesellschaften) Die Bedingungen der 183-Tage-Regelung sind immer kumulativ zu betrachten. 1.2.2 Besteuerung der Arbeitnehmer Für die Einkommensbesteuerung von Arbeitnehmern gilt in Anlehnung an das deutsch-luxemburgische DBA der Grundsatz, dass Einkünfte aus nicht selb- 8 Definition des Begriffs Arbeitgeber im Tätigkeitssaat: die Gesellschaft trägt wirtschaftlich die Vergütung für die geleistete Arbeit Die Vergütung ist nicht Preisbestandteil einer Lieferung oder einer Vorleistung Weisungsgebundenheit und Integration des Arbeitnehmers in diese(r) Gesellschaft 8- Entscheidend für die Errechnung der 183 sätzlich über eine EG-Bescheinigung, die Tage ist die Anzahl der Aufenthalts- in Deutschland bei der jeweils örtlich (Zähltage) und nicht die Anzahl der zuständigen Wirtschaftskammer erhältlich Arbeitstage. ist. Unternehmern aus den Bereichen Elektroinstallation, Aufzugbau, Heizungs- 2. Melde- und Genehmigungspflichten bei der Direction générale des Classes Die grenzüberschreitende Durchführung von Einsätzen in den Bereichen Bau, Handwerk und Industrie setzt in Luxemburg eine Meldung bei der Direction des Classes deckerhandwerk müssen zudem ihren Meisterbrief vorlegen. Moyennes (Wirtschaftsministerium) générale und Klimatechnik, Zimmer- und Dach- Moyennes (Wirtschaftsministerium) voraus. Für eine dauerhafte gewerbliche Tätigkeit vor Ort Die Meldung erfolgt per Post an die Direction générale des Classes moyennes9. Der Vorabmeldung sind die EG- Bescheinigung, der Meisterbrief für die Bereiche Elektroinstallation, Aufzugbau, Heizungs- und Klimatechnik, Zimmer- und Dachdeckerhandwerk sowie der Nachweis ist eine Gewerbeerlaubnis nötig. der Entrichtung der Stempelgebühr in 2.1 Grenzüberschreitende Einsätze in den Bereichen Handwerk, Bau und Industrie Unternehmen, die unregelmäßig und vorübergehend in Luxemburg Arbeiten im Bereich Bau, Industrie oder Handwerk 9 Musterschreiben Direction générale des Classes Moyennes, Ministère de l´Èconomie B.P. 535 L-2937 Luxembourg oder Forum Royal 19-21, boulv. Royal L-2449 Luxembourg (siehe Anlage) durchführen, müssen eine Ort, Datum Vorabmeldung bei der Direction générale Betr. : Meldung vorübergehender und unregelmäßiger grenzüberschreitender Tätigkeiten in Luxemburg des Classes Moyennes (Wirtschaftsministerium) in Luxemburg machen. Genaue Bezeichnung des Antragsteller (Name, Vorname, Firmierung, Adresse...) Sehr geehrte Damen und Herren, einfachen Meldung, die bestätigt, dass der Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich in den folgenden 12 Kalendermonaten beabsichtige im Rahmen der freien Dienstleistung vorübergehend im Großherzogtum Luxemburg folgende Dienstleistungen zu erbringen: Antragsteller ... Die Vorabmeldung erfolgt in Form einer für die durchzuführende Tätigkeit in seinem Herkunftsland ordnungsgemäß zugelassen ist. Der Nachweis der ordnungsgemäßen Nieder- lassung im Herkunftsland erfolgt grund- Den Nachweis für meine ordnungsgemäße Zulassung für die o. G. Tätigkeit am Sitz meiner Hauptniederlassung habe ich in Form einer EG-Bescheinigung beigefügt. Ebenfalls habe ich den Nachweis über die Entrichtung der Stempelgebühr in Höhe von 24 EUR als Anlage beigefügt. Mit freundlichen Grüßen 9- Höhe von 24 EUR (s.u.) zwingend beizufügen. Vor Zugang der Meldebestätigung dient auch der Nachweis der Vorabmeldung als gültiges Dokument im Fall einer Kontrolle. Die Vorabmeldung gilt auftragsunge- bunden für einen Zeitraum von zwölf Monaten und kann bei Bedarf nach Ablauf der zwölf Monate erneuert werden. Die Antragsbearbeitung dauert eine bis maximal vier Wochen. Die Kosten für die Antragsbearbeitung belaufen sich Hierzu muss die Vorabmeldung per Einschreiben mit Rückschein versendet werden und das Anschreiben inkl. Anlagen (EG-Bescheinigung, Nachweis der Entrichtung der Stempelgebühr) kopiert werden. auf 24 EUR. Der Betrag kann entweder in Bei Form einer Stempelmarke direkt bei der Eintragung in die Handwerksrolle bei der Administration de l´ Enregistrement et des Chambre Domaines im Bureau de Diekirch in Eintragung in die Handwerksrolle führt Luxemburg erworben werden, oder per nicht zwingend zu einer Mitgliedschaft in Überweisung beglichen werden (Bureau der Handwerkskammer in Luxemburg. Die de Diekrich, Recette droits de timbre, Mitgliedschaft ist freiwillig und kosten- IBAN LU09 1111 7026 5281 0000, BIC pflichtig. Weitere Informationen hierzu sind CCPLLULL, Verwendungszweck: Stem- erhältlich unter: Bauarbeiten des muss Métiers zudem erfolgen. eine Die pelgebühr: Vorabmeldung für unregelmäßige, grenzüberschreitende Dienstleistungen, Name des Antragstellers /Firma). Chambre des Métiers du Grand Duché de Luxembourg 2, Circuit de la Foire Internationale Mit der Vorabmeldung erfolgt automatisch Luxembourg-Kirchberg eine BP 1604 L- 1016 Luxembourg Einschreibung im Register der jeweilig zuständigen Wirtschaftskammer in Telefon:. (0 03 52) 42 67 67 229 Luxemburg. Mit der Einschreibung gehen Telefax: (0 03 52) 42 67 87 für den ausländischen Leistungserbringer E-Mail : centre.de.formalites@cdm.lu keine Beitragszahlungen einher. Besonders reglementiert ist in Luxemburg des der Bereich der Gasinstallationen. Unter- Classes moyennes ausgestellte Meldebe- nehmen aus dem EU-Ausland, die Gas- stätigung muss während des Einsatzes in installationen in Luxemburg durchführen Luxemburg mitgeführt werden, sofern das möchten, brauchen hierfür eine besondere Unternehmen diese nicht im Rahmen der Zulassung Online-Entsendemitteilung (siehe Pkt. 3.1) Haftpflichtversicherung. Voraussetzung für der ITM gemailt hat. die Zulassung ist eine Eintragung in die Die von der Direction générale sowie eine entsprechende Handwerksrolle in Luxemburg. Weitere 10 - Informationen zur Zulassung der von bzw. des Führungszeugnis des Handelsregistereintrages Gasinstallateuren sind erhältlich bei der Chambre des Metiers (Kontaktdaten s. o.) Gewerbeanmeldung Polizeiliches Geschäftsführers/ 2.2 Dauerhafte gewerbliche Tätigkeit erhältlich regelmäßig gewerblich tätig zu werden, des letzten zehn Jahren ausgestellt von Hierzu ist die Beantragung einer Gewerbe- notwendig. Konkursfreiheit Geschäftsführers/ Antragstellers in den Luxemburg eine Niederlassung gründen. (autorisation Eine eidesstattliche Erklärung über die persönliche müssen für die Ausübung ihrer Tätigkeit in erlaubnis Einwohnermeldeamt der zuständigen deutschen Gemeinde Unternehmen aus allen Branchen, die beabsichtigen in Luxemburg dauerhaft und beim Antragstellers, einem Notar d´établissement) Zuständige Stelle für die Beantragung der Gewerbeerlaubnis ist die Beglaubigte Kopie der Diplome oder Zeugnisse Direction générale des Classes Moyennes im Wirtschaftsministerium: Wird der Antrag im Namen einer Gesellschaft gestellt, so müssen sich Direction générale des Classes die Unterlagen auf den technischen moyennes Geschäftsführer beziehen und eine Ministère de l´Economie Kopie des Gesellschaftsvertrags bei- Service des autorisations d´établissement gefügt werden. Wird der Antrag im B.P. 535 Namen einer Zweigstelle gestellt, so L-2937 Luxembourg müssen eine Kopie der Satzung der (Forum Royal, 19 – 21 boulevard Royal – Muttergesellschaft L-2449 Luxembourg) nennung des Zweigstellenleiters bei- Telefon : (0 03 52) 247 847 -15/17/18/24 gefügt werden. Telefax : (0 03 52) 247 847 -40 „Ehrenwörtliche sowie der Erklärung“ Er- über selbständige Tätigkeiten Bis zur Ausstellung der Gewerbeerlaubnis vergehen grundsätzlich vier bis sechs Wochen. Dem Antrag auf Gebührenmarke in Höhe von 24 EUR Gewerbe- erlaubnis sind folgende Unterlagen bei- 3. Anmeldung der entsandten Arbeit- zufügen: nehmer bei der Arbeitsinspektion EG-Bescheinigung, d.h. eine In Anlehnung an die Richtlinie 96/71/EG Bescheinigung der zuständigen örtlich des Europäischen Parlamentes und des Wirtschaftskammer über Art und Dauer 11 - Rates vom 16. Dezember 1996 über die Durchsetzung der Inhalte der Richtlinie Entsendung von Arbeitnehmern im Rah- 2014/67/EU intensiviert werden. men Mittlerweile verlangen die EU-Mitglied- der Erbringung von Dienst- leistungen10 können die Mitgliedstaaten staaten Kontrollmaßnahmen zur Überprüfung der Entsendung von Mitarbeitern ins EU- Einhaltung von Schutzvorschriften seitens Ausland der Behörden im Vorfeld des Einsatzes eine entsendenden Dienstleistungs- fast bei ausnahmslos den örtlich bei der zuständigen erbringer implementieren11. Erklärung abzugeben. Ziel der Richtlinie Die Richtlinie 2014/67/EU hat die Pflichten 2014/67/EU ist es u. a. eine bessere und und Auflagen hinsichtlich der Entsendung einheitlichere Anwendung der Richtlinie von Arbeitnehmern grenzüberschreitenden Dienstleistungen im im Rahmen der 96/71/EG sowie ihre Durchsetzung in der Erbringung von Praxis zu gewährleisten. EU-Binnenmarkt weiter präzisiert. Darüber hinaus soll auch die grenzüberschreitende zusammenarbeit im Verwaltungs- Hinblick auf die praktische Durchführung, Anwendung und Unternehmen, die Arbeitnehmer zur Durchführung von Arbeiten nach Luxemburg entsenden, müssen ihre entsandten Mitarbeiter bei der Inspection du Travail et des Mines (ITM, Gewerbeaufsichts- behörde) melden. Die Entsendemittelung 10 Gemäß der Mitteilung der Kommission vom 4.4.2006 zum Thema „Leitlinien für die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen“ vertritt die Kommission folgende Rechtsauffassung bezüglich der Anforderung eine Erklärung abzugeben: „Auf Grundlage der geltenden Rechtsprechung ist die Kommission der Auffassung, dass dem Aufnahmemitgliedstaat, um ihm zu ermöglichen, die Einhaltung der in der Richtlinie festgelegten Beschäftigungs-bedingungen zu überprüfen, gestattet sein müsste, von dem Dienstleistungsunternehmen – unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeitspätestens zu Beginn der Arbeiten eine Erklärung zu verlangen, die Angaben zu den entsandten Arbeitnehmern sowie Dauer, Ort und Art der Dienstleistung enthält. Die Erklärung könnte einen Hinweis enthalten, aus dem hervorgeht, dass die entsandten Arbeitnehmer aus Drittstaaten sich regelmäßig in dem Land aufhalten, in dem sich der Sitz des Dienstleistungsempfängers befindet, einschließlich mit Bezug auf die Visaregeln, und die dort legal beschäftigt werden.“ 11 Ziel dieser Erklärung ist es gemäß der Mitteilung der Kommission vom 4.4.2006 zum Thema „Leitlinien für die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen“ einerseits die nationalen Behörden in die Lage zu versetzen, die über die Entsendung mitgeteilten Informationen bei Kontrollen vor Ort zu überprüfen sowie andererseits die Arbeitsaufsichtsbehörden dabei zu unterstützen, Risikobewertungen vorzunehmen, damit sie ihre Kontrollen gezielt auf Situationen und Unternehmen mit hohem Risiko ausrichten können. Bisher existiert kein spezifisches Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Zulässigkeit der Verpflichtung, im Zusammenhang mit einer Entsendung eine Erklärung abzugeben. erfolgt online. 3.1 Online-Entsendemitteilung und Badge Social (Sozialausweis) Der Zugang zur Online-Entsendemitteilung erfolgt über ein Passwort und einen Zugangscode. Das Passwort wählt das Unternehmen selber aus. Der Zugangscode wird dem entsendenden Unternehmen bei der Anmeldung zum OnlineVerfahren durch die ITM zugeteilt. Die Registrierung zum Online-Verfahren sowie auch die Online-Entsendemitteilung erfolgt über die Internetseite der ITM (www.itm.lu, Eye-Catcher auf der Startseite: E- Détachement/ Badge Social, „accéder aus site“ anklicken/ danach kann die Zugangs- 12 - registrierung nach Anklicken des Kreises Angaben neben der deutschen Flagge in deutscher nehmern: Sprache erfolgen). Die Online-Entsendemitteilung sieht Angaben zum entsendenden Unternehmen, zu den entsandten Arbeitnehmern sowie zu den entsandten Arbeit- A1 (Sozialversicherungsnachweis), Arbeitsvertrag, Befähigungsnachweis (Ausbildungs- zeugnis, Gesellen- oder Meisterbrief; zu den im Großherzogtum durchgeführten Diplomurkunde, bei Qualifikation auf- Arbeiten vor. grund mehrjähriger Berufserfahrung: Der Online-Entsendemitteilung sind fol- Erklärung des Unternehmens, in dem gende Unterlagen beizufügen: die Qualifikation erlangt wurde, über Angaben zum entsendenden nehmen: Zurverfügungstellungsvertrag (anstelle des Arbeitsvertrags, sofern Leiharbeit- Vorabmeldung beim Luxemburger Wirtschaftsministerium, die Befähigung des Mitarbeiters), Unter- nehmer zum Einsatz kommen), Mehrwertsteuernummer (bzw. im Fall von B2B-Umsätzen eine Bescheini- Gesundheitszeugnis der Arbeits- medizinischen Dienste, gung der AED, dass die umsatz- Arbeitsgenehmigung (sofern der Arbeitnehmer steuerliche Registrierung nicht erfor- aus einem Drittland stammt). derlich ist12), Werkverträge (sofern Subunterneh- mer eingesetzt werden). Im Rahmen der Online-Entsendemitteilung ist die Einsatzort Falls Leiharbeitnehmer zum Einsatz kommen, muss das entsendende Unternehmen die Leiharbeiter im Rahmen der Online-Entsendemitteilung unter der Rubrik Arbeitnehmer mitmelden. Hierzu muss der Entleiher die Leiharbeitsfirma Benennung einer (natürliche NAP am Aufbewahrungs- person) nicht erforderlich. Zudem ist es ausreichend, die o. g. Dokumente der ITM online zur Verfügung zu stellen. Die Online-Entsendemitteilung kann jeweils im Vorfeld oder auch am Tag des Einsatzes in Luxemburg erfolgen. zuerst als Unternehmen anlegen (unter „neue Firma“) und dann unter der Rubrik In Arbeitnehmer im Fenster „Zeitarbeiter der Entsendemitteilung Firma“ die Zeitarbeitsfirma benennen. sendende Unternehmen ebenfalls online 12 Kontaktdaten für die Beantragung der Bescheinigung der AED, dass eine umsatzsteuerliche Registrierung bei B2B-Umsätzen nicht nötig ist: Administration de l`Énregistrement et des Domaines, E-Mail: attestation.tva@en.etat.lu; Tel.: 00352/ 247-80753 Zusammenhang mit erstellt der Online- das ent- die Badges Sociaux (Sozialausweise) für die zu entsendenden Mitarbeiter. Die Badges Sociaux werden direkt am PC 13 - ausgedruckt und müssen nicht bei der ITM 4. (Inspection du Travail et des Mines) in Gesundheit auf Baustellen Koordinator für Sicherheit und Strassen abgeholt werden. Pro Mitarbeiter wird jeweils ein Badge Social ausgedruckt, der bei Einsätzen in Luxemburg unbedingt mitzuführen ist und im Fall einer Kontrolle die Überprüfung der Daten der entsandten Arbeitnehmer erleichtert. Die Aktivierung des Badge Social erfolgt bei jedem Einsatz erneut über die Online-Entsendemitteilung. Der Bei Bauarbeiten13 muss unter gewissen Voraussetzungen ein Koordinator Sicherheit und Gesundheit (KSG) bestellt werden und ein Sicherheits- Einsatz eines KSG ist bei Bauarbeiten in den folgenden Fällen vorgeschrieben: beim Einsatz von mehr als einem Unternehmen Name, Vorname und Geburtsdatum des burgischen Baustelle; Social sowie einen Barcode. Der Badge auf einer luxem- beim Einsatz eines Unternehmens, das mit mehr als 20 Mitarbeitern Social ist in seiner Gültigkeit nicht zeitlich Arbeiten durchführt, die über 30 Tage begrenzt und muss somit nur erneuert dauern; werden, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechselt. und Gesundheitsplan aufgestellt werden. Der Badge Social enthält folgende Angaben: Mitarbeiters, die Nummer des Badge für beim Einsatz eines Unternehmens, das pro Tag mehr als 500 Mitarbeiter Eine schrittweise Anleitung zur Nutzung des Online-Entsendeverfahrens und zur Erstellung des Badge Social ist in einsetzt; wenn dieses gefahrengeneigte Tätig- deutscher Sprache auf der Internetseite keiten ausübt (auch dann, wenn die der ITM zugänglich unter: www.itm.lu (Pfad: Maske éDétachement auf beim Einsatz eines Unternehmens, Tätigkeiten der weniger als 30 Tage Startseite < accéder au site < Deutsch anklicken < unten rechts in der Maske befindet sich das Benutzerhandbuch als PDF). Weitere Informationen zum e- Détachement (Online-Entsendemitteilung) und zum Badge Social (Sozialausweis) sind direkt bei der ITM erhältlich: Inspection du Travail et des Mines (ITM) Helpline: 00 352/ 247 86 232 (deutschsprachig) Internet: www.itm.lu 13 Gewerke im Baubereich, die ggf. einen Koordinator für Sicherheit und Gesundheit sowie einen Sicherheits- und Gesundheitsplan erfordern: Baggerarbeiten, Boden-/ Planierarbeiten, Fundamentieren, hydraulische Arbeiten, Straßen- und Infrastrukturarbeiten, Abwasseranschlüsse, Wasser- und Gasanschlüsse, Verlegen von Kabeln etc., Bauarbeiten jeder Art: insbesondere Gebäude, Häuser, Industrieanlagen, Straßen- und Schienenbau etc., Auf- und Abbau von vorgefertigten Elementen, Umbauarbeiten, Renovierungsarbeiten, Reparaturarbeiten, Abtragungsarbeiten, Abbrucharbeiten, Wartungsarbeiten, Sauberhaltung: Anstreichen und Reinigungsabreiten, Sanierungsarbeiten. 14 - dauern und weniger als 20 Mitarbeiter der Risikofaktoren der Gewerke. Der vom zum Einsatz kommen. KSG aufgestellte Sicherheits- und Gesundheitsplan hat Geltung für alle auf Zudem hat in den folgenden Fällen bei der Baustelle zum Einsatz kommenden Bauarbeiten (avis Unternehmen. Informationen zur Zuord- préalable) bei der ITM (www.itm.lu) zu nung der Kategorien stellt die ACSSL erfolgen: (Association beim Einsatz eines Unternehmens, Sécurité et de Santé Luxembourg) auf das mit mehr als 20 Mitarbeitern einem Informationsblatt im Internet zur Arbeiten durchführt, die über 30 Tage Verfügung: dauern; www.acssl.lu/choisir_un_coordinatuer.pdf. beim Einsatz eines Unternehmens, Weitere Informationen zu den Vorgaben das pro Tag mehr als 500 Mitarbeiter rund um den KSG sind erhältlich bei der einsetzt; ACSSL beim Einsatz eines Unternehmens, Luxemburger Arbeitsinspektion ITM unter das mit mehr als 20 Mitarbeitern www.itm.lu Arbeiten durchführt, die über 30 Tage Formation Sectoriel du Bâtiment S.A. dauern, sofern es sich um gefahren- unter www.ifsb.lu. eine Vorabmeldung des unter Coordinateurs www.acssl.lu, sowie beim bei Institut de der de geneigte Tätigkeiten handelt; beim Einsatz eines Unternehmens, das pro Tag mehr als 500 Mitarbeiter einsetzt und gefahrengeneigte Tätigkeiten ausführt; 5. Sozialversicherungspflicht Ins Ausland entsandte Arbeitnehmer unter liegen in Anlehnung an die Sozialversicherungsverordnung 883/2004/EG seit beim Einsatz von mehr als einem dem 1. Mai 2010 weiterhin der Sozialver- Unternehmen, das mit mehr als 20 sicherungspflicht im Herkunftsland, wenn Mitarbeitern Arbeiten durchführt, die die Entsendung nicht länger als 24 Monate über 30 Tage dauern; dauert. In Einzelfällen kann eine Aus- beim Einsatz von mindestens zwei Unternehmen, die pro Tag mehr als 500 Mitarbeiter einsetzen. nahmevereinbarung für Auftraggeber/ Bauherrn. Die Auswahl des KSG (Kategorie A, B oder C) erfolgt in Abhängigkeit der Anzahl der auf der weitere Verlängerung beantragt werden. Der Nachweis über die ordnungsgemäße Sozialversicherung (A 1) Die Bestellung des KSG erfolgt durch den eine muss mitgeführt und im Heimatland bei Kontrollen vorgelegt werden. Nähere Informationen zu Fragen rund um die Sozialversicherung sind erhältlich bei der Deutschen Baustelle eingesetzten Mitarbeiter sowie 15 - Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland www.dvka.de. Einsätzen immer zu beachten. Hierzu zählen: Arbeitnehmer aus den neuen EU-Ländern - Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten benötigen ebenso wie Arbeitnehmer aus Drittländern eine Aufenthaltsgenehmigung - Bezahlter Mindestjahresurlaub und eine Arbeitserlaubnis. Der Antrag auf - Mindestlohnsätze einschließlich der Ausstellung einer Arbeitserlaubnis ist vom Überstundensätze; dies gilt nicht für Arbeitgeber an das Ministerium für Arbeit die zusätzlichen betrieblichen Alters- und versorgungssysteme Beschäftigung Erteilung zu von richten. Die Arbeitserlaubnissen - orientiert sich an den Bedürfnissen des Arbeitskräften, luxemburgischen Arbeitsmarktes. 6. Arbeitsrechtliche Aspekte der Richtlinie 96/71/EG des - die Mitgliedstaaten gehalten, unabhängig Entsendung klar definierter - stimmungen vom Dienstleistungserbringer gegenüber dem ins EU Ausland entsandten Arbeitnehmer zu fordern. weiterhin kommt deutsches grundsätzlich Arbeitsrecht Arbeits- und und von Wöchnerinnen, sowie andere Nicht- diskriminierungsbestimmungen Sind die zwingenden Schutzvorschriften, die dem Arbeitnehmer im Herkunftsland gewährt werden, jedoch vorteilhafter als im Aufnahmeland, so kommen diese auch Bei kurzen und vorübergehenden Auslandseinsätzen den Gleichbehandlung von Männern und Frauen die Schutzbe- mit Kindern und Jugendlichen Einhaltung eines so genannten „harten Kerns“ und Schutzmaßnahmen im Zusammen- Schwangeren der Erbringung von Dienstleistungen sind der Gesundheitsschutz Beschäftigungsbedingungen sendung von Arbeitnehmern im Rahmen Dauer Sicherheit, hang vom 16. Dezember 1996 über die Ent- der durch Hygiene am Arbeitsplatz Europäischen Parlamentes und des Rates von insbesondere Leiharbeitsunternehmen - Gemäß Bedingungen für die Überlassung von zur weiterhin zum Tragen14. Liegt der Mindestlohn beispielsweise im Herkunftsland über dem Mindestlohn im Aufnahme- Anwendung. Grund hierfür ist, dass der gewöhnliche Arbeitsort des Arbeitnehmers in Deutschland bei dem entsendenden Unternehmen verbleibt. Die zwingenden Schutzvorschriften des Arbeitsrechts im Zielland sind jedoch auch bei kurzen 14 Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen: (…) (17) Die im Gastland geltenden zwingenden Bestimmungen über ein Mindestmaß an Schutz dürfen jedoch nicht der Anwendung von Arbeitsbedingungen, die für die AN günstiger sind, entgegenstehen. 16 - land, so hat der entsandte Arbeitnehmer bzw. weiterhin Anspruch auf die vorteilhafteren 13,86 EUR. Die Anpassung der Mindest- Lohnregelungen im Herkunftsland. löhne findet in Luxemburg regelmäßig, Bei Erstmontagen oder Einbauarbeiten, meist die Bestandteil eines Liefervertrages und Anpassungen für die Inbetriebnahme der gelieferten veröffentlicht unter: www.itm.lu (Pfad: droit Güter unerlässlich sind, ist die Anwendung du travail > salaire social minimum). der Regelungen hinsichtlich des bezahlten Mindestjahresurlaubs und der Mindestlohnsätze nicht zwingend. Voraussetzung für die Befreiung ist jedoch, dass die Arbeiten von Facharbeitern und/oder angelernten Arbeitern des Lieferunternehmens ausgeführt werden und nicht länger als acht Tage dauern15. Der Bausektor ist von dieser Ausnahmeregelung gänzlich ausgeschlossen. bei einem im Stundenlohn Jahresrhythmus werden von statt. im Die Internet Die gesetzliche Arbeitsdauer ist auf acht Stunden täglich und 40 Stunden die Woche begrenzt. Abweichungen davon sind nur in Ausnahmefällen möglich. Hierbei besteht zum einen die Möglichkeit der „kompensatorischen Abweichung“: Bei Unternehmen mit Schichtarbeit oder ununterbrochenem Arbeitsgang sowie zum Zwecke der Rückgewinnung verlorener Arbeitsstunden dürfen in diesem Fall als Überschreitungen der normalen Arbeits- Bestandteil des Mindestlohns, soweit sie zeit zugelassen werden, wenn diese durch nicht als Erstattung für in Folge der spätere Entsendung tatsächlich anfallende Kosten ausgeglichen wie z. B. Reise-, Unterbringungs- und dürfen Verpflegungskosten gezahlt werden. sprechender Genehmigung auch Über- Die Entsendungszulagen gelten Ruhepausen in stunden werden. oder Freizeit Zum anderen Ausnahmefällen geleistet mit werden, ent- für die Luxemburg verfügt über einen gesetz- entsprechende Aufschläge zu zahlen sind. lichen Mindestlohn. Zum 1. Januar 2017 Die tägliche Arbeitszeit darf aber nicht beträgt der Mindestlohn für volljährige mehr als 10 Stunden betragen. Die unqualifizierte Arbeitnehmer Genehmigung herzogtum monatlich 1.998,59 EUR bzw. im Groß- von Überstunden und mindestens Sonntagsarbeit mindestens Musterformular der ITM: www.itm.lu (Pfad: erfolgt über ein 11,55 EUR pro Stunde. Für volljährige formulaires qualifizierte Benachrichtigung > Anfrage/ Meldung von Arbeitnehmer liegt der Mindestlohn bei 2.398,30 EUR im Monat Überstunden Arbeit 15 In einigen Fällen ist die Ausnahmeregel auch auf Werklieferungen anwendbar, welche die 8-Tage-Frist überschreiten. Informationen zu solchen eventuellen Sonderregelungen sind bei den örtlichen Behörden im Ausland zu erfragen. > an durée und travail Sonntagsarbeit. Feiertrage Genehmigung, du jedoch bedarf sind > Die keiner bei der 17 - Entlohnung die Feiertagsaufschläge zu Rechtliche, steuerliche und administrative beachten. Informationen der luxemburgischen Regierung mit Informationen u. a. zur Gesetzliche Feiertage in Luxemburg sind: grenzüberschreitenden Durchführung von Neujahr Arbeiten Ostermontag - www.guichet.public.lu 1. Mai - www.aed.public.lu Christi Himmelfahrt - www.mcm.public.lu/de/autorisations Pfingstmontag - www.itm.lu 23. Juni (Nationalfeiertag) - www.etat.lu/MT Maria Himmelfahrt (15.August) Allerheiligen (1.November) - www.bundesfinanzministerium.de erster und zweiter Weihnachtstag (25. (Bundesfinanzministerium u. a. mit und 26. Dezember) DBA-Texten; Pfad: Themen > Steuern > Detaillierte Informationen zum Arbeitsrecht Internationales Steuerrecht > Staatenbezogene Informationen) in Luxemburg finden Sie auch im Internet in französischer Sprache unter: www.itm.lu www.statec.public.lu (Pfad: droit du travail > Buch zum (Offizielle Arbeitsrecht) oder unter www.guichet.lu burgischen Wirtschaft) Statistiken zur luxem- (Pfad: Arbeit bzw Pfad: Arbeitgeber > Personalwesen). 6. Internet Links www.debelux.org (Deutsch-Belgisch- Luxemburgische Handelskammer) www.luxemburg.diplo.de (Deutschen Botschaft in Luxemburg) www.cc.lu/ (Luxemburgische Handelskammer) www.cdm.lu (Luxemburgische Handwerkskammer) 18 - ANLAGE HANDWERKSBERUFE NACH DER LUXEMBURGISCHEN HANDWERKERLISTE Die Handwerke sind in zwei Gruppen eingeteilt: die Meisterhandwerke (métier principal) und die Gesellenhandwerke (métiers secondaires). Die Ziffern 00 bis 09 sind den Inhabern von Meisterbriefen oder einer gleichwertigen Befähigung vorbehalten. Die Ziffern ab 11 können mit einem geringeren Befähigungsnachweis, grundsätzlich einem Gesellenbrief (CATP/Certificat d’Aptitude Technique et Professionnelle), ausgeübt werden. Dem Meisterbrief sind gleichgestellt: - ein Universitätsdiplom im Anschluss an eine mindestens vierjährige Regelstudiendauer im fraglichen Fach; - ein Universitätsdiplom im Anschluss an eine mindestens dreijährige Regelstudiendauer im fraglichen Fach zuzüglich einer beruflichen Erfahrung von mindestens einem Jahr in der fraglichen Branche; - ein Universitätsdiplom im Anschluss an eine mindestens dreijährige Regelstudiendauer in einem anderen Fach zuzüglich einer beruflichen Erfahrung von mindestens drei Jahren in der fraglichen Branche; - ein Meisterbrief in einem verwandten Handwerk zuzüglich einer beruflichen Erfahrung von mindestens sechs Jahren in der fraglichen Branche; - ein Sekundarschulabschluss zuzüglich einer leitenden Tätigkeit von mindestens sechs Jahren in der fraglichen Branche. Dem Gesellenbrief sind gleichgestellt: - ein Gesellenbrief in einem verwandten Fach oder eine gleichwertige Ausbildung zuzüglich einer mindestens dreijährigen Tätigkeit in der Branche zuzüglich nachgewiesener Kenntnisse in Unternehmensführung (nachzuweisen durch eine entsprechend anerkannte Fortbildungsmaßnahme). Der EU-Bürger kann des Weiteren aufgrund der Befähigungsmindestanforderungen, so wie diese in den EU-Richtlinien (vor allem 99/42), enthalten sind, Zugang zu den geregelten Handwerken finden. Alle die gewerblichen Tätigkeiten, die nicht in der großherzoglichen Verordnung vom 4. Februar 2006, welche die Liste der Handwerksberufe festgelegt hat, enthalten sind, sind notwendigerweise Berufe des Handels, welche zur Ausstellung einer Niederlassungserlaubnis mindestens des Nachweises von Kenntnissen in Unternehmensführung bedürfen. GRUPPE 1: Handwerke der Lebensmittelbranche (Métiers de l’alimentation) 101-00 Bäcker-Konditor (boulanger-pâtissier) 102-00 Konditor-, Schokoladen-, Süsswaren- und Speiseeishersteller (pâtissier-chocolatierconfiseur-glacier) 102-11 Speiseishersteller (Glacier) 102-12 Waffel-und Pfannkuchenhersteller (fabricant de gaufres et de crêpes) 103-00 Metzger (boucher-charcutier) 103-01 Pferdemetzger (boucher-charcutier chevalin) 103-11 Abdecker (chevillard-abatteur de bestiaux) 103-12 Räucherwarenhersteller (fabricant de salaisons) 103-13 Kuttler (tripier) 104-00 Feinkoch (traiteur) 105-00 Müller (meunier) GRUPPE 2: Handwerke der Mode, der Gesundheits und der Hygiene (Métiers de la mode, de la santé et de l’hygiène) 202-00 Herren-und Damenschneider (tailleur-couturier) 202-11 Flickschneider (retoucheur de vêtements) 202-13 Chemischer Reiniger-Bleicher-Bügler (nettoyeur à sec-blanchisseur-repasseur) 202-14 Teppich-und Matratzenreiniger (nettoyeur de tapis et de matelas) 203-00 Hutmacher (modiste-chapelier) 204-00 Kürschner (fourreur) 206-00 Schuhmacher (bottier-cordonnier) 206-11 Schuster (cordonnier réparateur) - 19 - 206-12 Täschner (maroquinier) 207-00 Uhrmacher (horloger) 208-00 Gold-und Silberschmied (bijoutier-orfèvre) 209-00 Optiker (opticien-optométriste) 209-01 Hörgerätemechaniker (audio prothésiste) 210-00 Zahntechniker (mécanicien dentiste) 211-00 Orthopädiemechaniker-Bandagist (mécanicien orthopédiste-bandagiste) 212-00 Orthopädieschuhmacher (orthopédiste-cordonnier) 212-01 Medizinischer Fusspfleger/Podologe (podologue) 212-11 Fusspfleger (pédicure) 213-00 Chirurgiemechaniker (mécanicien de matériel médico-chirurgical) 214-00 Friseur (coiffeur) 215-00 Kosmetiker (esthéticien) 215-11 Manikürist-Hersteller künstlicher Nägel (manucure-confectionneur d’ongles artificiels) GRUPPE 3: Handwerke der Mechanik (Métiers de la mécanique) 301-00 Maschinenbauer (mécanicien en mécanique générale) 301-05 Büchsenmacher (armurier) 301-11 Geräteschleifer (affûteur d’outils) 302-00 Schmied (forgeron) 302-11 Hufschmied (maréchal-ferrant) 303-00 Industrie-und Baumaschinenbauer (mécanicien de machines et de matériels industriels et de la construction) 304-00 Kradtfahrzeugmechaniker und -elektroniker (mécanicien-électronicien d’autos et de motos) 304-11 Betreiber einer Tankstelle mit Wartungsdienst für Kfz (exploitant d’une station de service pour véhicules automoteurs) 304-12 Vulkanisierer (vulcanisateur) 304-13 Reifenmonteur (monteur de pneus) 304-14 Zweiradmechaniker (mécanicien de cycles) 304-15 Kraftfahrzeugverwerter (recycleur de véhicules automoteurs) 304-16 Kraftfahrzeugkühlerfabrikant und -instandsetzer (fabricant réparateur de radiateurs d’autos et de motos) 305-00 Karosseriebauer (constructeur réparateur de carrosseries) 305-11 Schiffsbauer (constructeur réparateur de bateaux) 305-12 Kraftfahrzeugpolsterer (garnisseur d’autos et de motos-sellier) 306-00 Kraftfahrzeugspengler (débosseleur-peintre de véhicules automoteurs) 309-00 Ankerwickler (bobineur) 309-11 Instandsetzer von Unterhaltungsspielen und -automaten (réparateur de jeux d’amusement et d’automates) 309-12 Lebensmittelmaschinenmechaniker (mécanicien de machines utilisées dans l’alimentation) 309-13 Näh-und Strickmaschinenmechaniker (mécanicien de machines à coudre et à tricoter) 312-00 Land-und Weinbaumaschinenbauer (mécanicien de machines et de matériel agricoles et viticoles) 315-00 Kesselbauer (chaudronnier) 316-00 Galvanisierer (galvaniseur) 317-00 Kraftfahrzeuggutachter (expert en automobiles) 318-00 Fahrlehrer (instructeur de conducteurs de véhicules automoteurs) 318-11 Taxi-und Mietwagenunternehmer (loueur de taxis et de voitures de location) 318-12 Krankenwagenunternehmer (loueur d’ambulances) GRUPPE 4: Handwerke der Bau-und Wohnungswirtschaft (Métiers de la construction et de l’habitat) 401-00 Bauunternehmer / Maurer und Betonbauer (entrepreneur de construction) 401-01 Strassenbauunternehmer und -pflasterer / Strassenbauer (entrepreneur de voirie et de pavage) 401-02 Estrichleger (confectionneur de chapes) 401-11 Erdarbeiten-, Aushub- und Kanalbauunternehmer (entrepreneur de terrassement, d’excavation de terrains et de canalisation) 401-12 Asphalt-und Bitumen(Schwarzdecken)fertiger / Asphaltierer (entrepreneur d’asphaltage et de bitumage) 401-13 Gerüstverleiher und -monteur / Gerüstbauer (monteur d’échafaudages) - 20 - 401-14 Fuger (poseur de jointements) 401-15 Eisenbetonverschrotter (ferrailleur pour béton armé) 401-16 Kaminbauer (fumiste) 401-17 Bohr-und Verankerungsunternehmer (entrepreneur de forage et d’ancrage) 401-18 Landschaftsbauer (entrepreneur paysagiste) 402-00 Kälte-, Akustik- und Abdichtungsisolierer (entrepreneur d’isolations thermiques, acoustiques et d’étanchéité) 403-00 Installateur und Heizungsbauer (installateur chauffage-sanitaire) 405-00 Kälteanlagenbauer (installateur frigoriste) 406-00 Elektriker (électricien) 406-01 Leuchtreklamenhersteller (installateur d’enseignes lumineuses) 406-11 Elektro-und Elektronikgeräteverwerter (recycleur d’équipements électriques et électroniques) 408-00 Schreiner (menuisier-ébéniste) 408-03 Parkettleger (parqueteur) 408-04 Monteur von Fertigteilen im Gebäudeinnenausbau (poseur-monteur d’éléments préfabriqués) 408-11 Hersteller von Verpackungsmaterial und Palletten aus Holz (fabricant d’emballages en bois et de palettes) 408-12 Möbelrestaurator (restaurateur de meubles meublants) 408-13 Monteur von Fenstern, Türen und Fertigmöbeln (poseur-monteur de fenêtres, de portes et de meubles préfabriqués) 408-14 Bestattungsunternehmer (entrepreneur de pompes funèbres) 408-15 Messestandbauer (constructeur de stands d’exposition) 409-00 Hersteller-Monteur von Fensterläden, Jalousien, Markisen und Rollläden (fabricant poseur de volets, de jalousies, de marquises et de stores) 409-11 Monteur von Sonnenschutzsystemen (poseur de systèmes de protection solaire) 410-00 Metallbauer (entrepreneur de constructions métalliques) 410-01 Hersteller-Monteur von Metalldächern und -gebäudeverkleidungen (fabricant poseur de bardages et de toitures métalliques) 410-11 Schilder- und Nummernschildermacher (fabricant de panneaux de signalisation et de plaques d’immatriculation) 410-12 Metalloberflächenbehandler (entrepreneur de traitement de surfaces métalliques) 411-00 Ofenbauer / Ofen-und Luftheizungsbauer (constructeur de fours) 412-00 Personen- und Warenaufzug- sowie Rolltreppen-und Hebezeughersteller (installateur d’ascenseurs, de monte-charges, d’escaliers mécaniques et de matériel de manutention) 414-00 Dachdecker-Klempner (couvreur-ferblantier) 414-11 Monteur von Sicherheitsvorkehrungen in Höhenbereichen (installateur de mesures de sécurité en altitude) 414-12 Schornsteinfeger (ramoneur) 414-13 Dachflächenreiniger (nettoyeur de toitures) 416-00 Zimmerer (charpentier) 417-00 Marmorschleifer-Steinmetz (marbrier-tailleur de pierres) 418-00 Fliesen-und Plattenleger (carreleur) 419-00 Gipser-und Fassadenmacher / Stuckateur (plafonneur-façadier) 420-00 Anstreicher (peintre-décorateur) 420-11 Gebäude-und Monumentenreiniger (nettoyeur de bâtiments et de monuments) 421-00 Glaser (vitrier-miroitier) 422-00 Ofenbauer (constructeur-poseur de cheminées et de poêles en faïence) 423-00 Raumausstatter (tapissier décorateur) 423-11 Gardinenhersteller (confectionneur de rideaux) 423-12 Teppich-und Laminatbodenverleger und Verleger anderer synthetischer Bodenbeläge (poseur de tapis, de planchers stratifiés et d’autres revêtements de sol en matière synthétique) 423-13 Schaufenstergestalter-Dekorateur (étalagiste décorateur) GRUPPE 5: Handwerke des Kommunikations-, Multimedia-und Veranstaltungsgewerbes (Métiers de la communication, du multimédia et du spectacle) 501-00 Elektroniker audiovisueller Geräte und Installationen (électronicien d’installations et d’appareils audiovisuels) 501-01 Hersteller-Instandsetzer von Kollektivantennennetzen (constructeur réparateur de réseaux de télédistribution) - 21 - 502-00 Bürogeräte-und Informatikelektroniker (électronicien en bureautique et en informatique 503-00 Kommunikations-und Informatikelektroniker (électronicien en communication et en informatique) 503-01 Alarm-und Sicherheitsanlagenmonteur (installateur de systèmes d’alarme et de sécurité) 510-00 Drucker (imprimeur) 510-01 Media Operator (opérateur média) 510-02 Siebdrucker (sérigraphe) 510-11 Betreiber eines graphischen Ateliers (exploitant d’un atelier graphique) 512-00 Buchbinder (relieur) 512-11 Kartonagenhersteller (cartonnier) 512-12 Modellbauer (maquettiste) 513-00 Fotograf (photographe) 513-11 Filmentwickler (exploitant d’un laboratoire de développement de films) 514-11 Bildtechniker (opérateur d’images) 520-11 Tontechniker (opérateur de son) 521-00 Musikinstrumentenbauer und -reparateur (fabricant réparateur d’instruments de musique) 521-11 Musikinstrumentenstimmer (accordeur d’instruments de musique) 530-11 Licht-und Beleuchtungstechniker (opérateur de lumière et d’éclairage) 540-11 Theaterrequisitenhersteller (accessoiriste) 540-12 Theater-und Filmdekorateur (décorateur) 540-13 Bühnenbildner (sculpteur de théâtre) 540-14 Maskenbildner (maquilleur) GRUPPE 6: Kunsthandwerke und weitere Handwerke (Métiers de l’art et métiers divers) 609-00 Schwimmlehrer (instructeur de natation) 611-11 Weber (tisserand) 611-12 Posamentierer (lisssier) 611-13 Sticker (brodeur) 611-14 Kirchenschmuckhersteller (fabricant d’ornements d’église) 611-15 Glasbläser (souffleur de verre) 611-16 Glas-und Kristallschleifer und -graveur (tailleur-graveur sur verre et cristal) 611-17 Graveur (graveur) 611-18 Punzierer (repousseur sur métaux) 611-19 Verzinner (étameur) 611-20 Kunstgiesser (fondeur d’art) 611-21 Hersteller von Modeschmuck (fabricant d’articles de fausse-bijouterie) 611-22 Spielzeug- und Souvenirobjektehersteller (fabricant de jouets et d’objets de souvenirs) 611-23 Sonnenuhrenhersteller (constructeur de cadrans solaires) 611-24 Kerzendreher (cirier) 611-25 Stuhl-und Korbmacher (rempailleur-vannier) 611-26 Kunstblumenhersteller (fabricant de fleurs artificielles) 611-27 Holzlackierer (peintre laqueur sur bois) 611-28 Bilderrahmer (encadreur) 611-29 Töpfer-Keramiker (potier-céramiste) 611-30 Emaillierer (émailleur) 611-31 Strickwarenhersteller (tricoteur) 611-32 Kunstschmied (ferronnier d’art) 611-33 Kunstglaser (vitrier d’art) 611-34 Steinmetz (sculpteur de pierres) 611-35 Buchbinder (relieur d’art) 611-36 Holzbildhauer-Drechsler (sculpteur-tourneur sur bois) 611-37 Mosaikhersteller (mosaïste - 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