Grenzüberschreitende Einsätze in Luxemburg

Transcription

Grenzüberschreitende Einsätze in Luxemburg
Grenzüberschreitende
Einsätze in Luxemburg
0-
Luxemburg ist für Deutschland nicht nur
Grewe, Geschäftsführerin; Tel.: 0651/ 97
ein
567-11, E-Mail: grewe@eic-trier.de.
beliebter
Handelspartner,
sondern
bietet auch einen interessanten Markt für
die grenzüberschreitende Durchführung
von
Arbeiten.
Zum
1. Steuerliche Behandlung
Leistungsangebot
deutscher Unternehmen in Luxemburg
Bei der Durchführung von Arbeiten in
zählen neben den Warenlieferungen auch
Luxemburg
verstärkt die grenzüberschreitende Durch-
steuerliche Aspekte zu beachten. Bei
führung von produktbegleitenden Dienst-
länger
leistungen wie Montage, Reparaturen und
häufigen Einsätzen von Mitarbeitern kann
Wartung von Maschinen und Anlagen
auch eine beschränkte Steuerpflicht im
sowie auch die Durchführung von Arbeiten
Großherzogtum entstehen.
sind
regelmäßig
andauernden
umsatz-
Tätigkeiten
oder
im Bereich Bau- und Baunebengewerbe.
Diese
Tätigkeiten
unterliegen
weitaus
komplexeren Regeln als einfache Warenlieferungen. So ist die grenzüberschreitende Durchführung von Arbeiten und
sonstigen Dienstleistungen in Luxemburg
an einige arbeits- und steuerrechtliche
Bedingungen sowie an entsprechende
Meldepflichten
bei
der
Inspection
du
Travail et des Mines und bei der Mittelstandsabteilung des Wirtschaftsministeriums im Großherzogtum geknüpft.
zusammengestellt. Für die Richtigkeit der
Informationen übernimmt die EIC Trier
jedoch
keine
Gewähr.
Die Mehrwertsteuer beträgt in Luxemburg
17 %, ermäßigte Sätze liegen bei 8 % und
14 %, ein stark ermäßigter Satz bei 3 %.
Nachfolgend
werden
die
umsatz-
steuerlichen Regelungen aufgeführt, die
bei der Durchführung von Dienstleistungen
und
unbewegten
Werklieferungen
in
Luxemburg zu beachten sind. Weitere
Informationen
zu
umsatzsteuerlichen
Fragestellungen mit EU-Bezug finden sich
Der Leitfaden wurde mit größter Sorgfalt
GmbH
1.1 Indirekte Besteuerung
Die
in dem EIC-Leitfaden „Umsatzsteuer in der
EU - Lieferungen und Leistungen sicher
einordnen“,
der
unter
www.eic-trier.de
abrufbar ist.
Informationen in diesem Leitfaden ersetzen in keinem Fall eine rechtliche oder
1.1.1 Besteuerung von Dienstleistungen
steuerliche Beratung. Für Verbesserungsvorschläge,
sachliche
Hinweise
und
Anregungen sind wir jederzeit dankbar.
Für weitere Informationen wenden Sie
sich bitte an: EIC Trier GmbH, Christina
Der Leistungsort für sonstige Leistungen
im B2B-Bereich ist geregelt in § 3a Abs. 2
UStG.
Hiernach
Leistungen
werden
zwischen
sonstige
umsatzsteuer-
pflichtigen Unternehmern bis auf einige
1-
Ausnahmen (z. B. Grundstückleistungen,
der Umsatzsteuervoranmeldung und der
Personenbeförderungsleistungen, Eintritts-
Umsatzsteuerjahresmeldung
berechtigungen für Veranstaltungen sowie
auszuweisen (siehe Pkt. 5.1 und 5.2).
Restaurationsleistungen)
an
dem
Ort
erbracht, von dem aus der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt.
Sitzt der Leistungsempfänger im EUAusland,
so
kommt
es
EG-rechtlich
verbindlich zur Anwendung des ReverseCharge-Verfahrens. D. h. der Leistungsempfänger im EU-Ausland wird Steuerschuldner und der leistende Unternehmer
muss
sich
nicht
im
EU-Ausland
umsatzsteuerlich registrieren lassen. In
diesem
Fall
stellt
der
leistende
Unternehmer eine Nettorechnung mit dem
Rechnungsvermerk
„Rechnungsem-
pfänger wird Steuerschuldner“ aus. Zudem
ist
hier
auch
die
USt-IdNr.
des
Leistungsempfängers im EU-Ausland eine
verpflichtende
Rechnungsangabe.
Die
USt-IdNr. des Leistungsempfängers muss
der leistende Unternehmer genau wie bei
den innergemeinschaftlichen steuerfreien
Lieferungen im Rahmen der qualifizierten
Bestätigungsanfrage beim Bundeszentralamt für Steuern überprüfen (siehe auch
Pkt. 2.1.1). Subunternehmer, die für einen
deutschen
Auftraggeber
eine
B2B-
Leistung nach § 3a Abs. 2 UStG im EUAusland
erbringen,
weisen
in
gesondert
ihrer
Rechnung deutsche Mehrwertsteuer aus.
Der Leistungsort spielt hier anders als z.
Leistungsort im B2C-Geschäft ist nach
§ 3a Abs. 1 UStG der Ort, von dem aus
der
leistende
Unternehmer
sein
Unternehmen betreibt. Allerdings gibt es
im
B2C-Geschäft
Sachverhalte
für
Ausnahmen
sehr
viele
von
dieser
Grundregel, so dass hier im Einzelfall
jeweils sehr genau geprüft werden muss,
wo der Leistungsort liegt.
Zu den B2B Leistungen, die nach § 3a
Abs. 2 UStG. am Sitz des Leistungsempfängers besteuert werden, zählen laut
Abschn. 3a.2
UStAE
Arbeiten
beweglichen
an
Gegenständen
dieser
und
Gegenstände
veredelung,
setzungen
Abs. 16
die
a.
körperlichen
Begutachtung
wie
z. B.
Wartungsarbeiten,
und
u.
LohnInstand-
Inbetriebnahmen
von
Maschinen und Anlagen, Reparaturen,
sofern
keine
Hauptstoffe
verwendet
werden sowie auch Montagen1, sofern der
leistende Unternehmer nicht die Hauptstoffe stellt. Weiterhin zählen zu den B2BLeistungen, die nach der Grundregel
besteuert
werden,
auch
Güterbe-
förderungsleistungen sowie das Beladen,
Entladen, Umschlagen und ähnliche mit
einer Güterbeförderung im Zusammenhang stehende selbständige Leistungen,
B. bei den Grundstückleistungen keine
Rolle.
Umsätze
Innergemeinschaftliche
sind
zudem
in
B2Bder
Zusammenfassenden Meldung sowie in
1
Wenn das leistende Unternehmen die ihm vom
Leistungsempfänger zur Verfügung gestellten Teile einer
Maschine nur zusammenbaut und die zusammengebaute
Maschine nicht Bestandteil eines Grundstücks wird.
2-
Vermittlungsleistungen,
leistungen
(mit
VeranstaltungsAusnahme
Restaurationsumsätzen
und
von
Eintritts-



berechtigungen für Veranstaltungen), sog.

Katalogleistungen2

sowie alle sonstigen
Leistungen zwischen Unternehmen, die
nicht unter die Ausnahmeregelung nach
§ 3a Abs. 3 UStG und Abschn. 3a.2 Abs.


19 UStAE fallen.
Abweichend von der Ortbestimmung für

B2B-Leistungen nach § 3a Abs. 2 UStG
richtet sich für einige Leistungsarten die

Ortsregelung nach anderen Grundsätzen.
Hierzu
zählt
das
Grundstückleistungen3
weite
Feld
der
(§ 3a Abs. 3 Nr. 1
2
Katalogleistungen:
Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von
Patenten

Leistungen, die der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
dienen,
einschließlich
der
Leistungen
der
Werbungsmittler und der Werbeagenturen

Leistungen aus der Tätigkeit als Rechtsanwalt,
Patent-anwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigter,
Wirtschaftsprüfer,
vereidigter
Buchprüfer,
Sachverständiger, Ingenieur, Aufsichtsratsmitglied,
Dolmetscher und Übersetzer sowie ähnliche
Leistungen mit rechtlicher, wirtschaftlicher oder
technischer Beratung

Datenverarbeitung und Informationsüberlassung

bestimmte Finanzdienstleistungen und Leistungen im
Geschäft mit Gold, Silber und Platin

Gestellung von Personal

Verzicht, ganz oder teilweise eine gewerbliche oder
berufliche Tätigkeit aufzunehmen

Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände,
außer Beförderungsmittel

Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation

Rundfunk und Fernsehdienstleistungen

Leistungen in Zusammenhang mit Gas- und
Elektrizitätslieferungen














3
Grundstückleistungen laut Abschn. 3a3, Abs. 3 bis 9
UStAE:
Unter Grundstückleistungen fallen sonstige Leistungen, die
sich nach den tatsächlichen Umständen überwiegend auf
die Bebauung, Verwertung, Nutzung oder Unterhaltung
des Grundstücks beziehen (…) Das Grundstück selbst
muss zudem Gegenstand der sonstigen Leistung sein.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein ausdrücklich
bestimmtes Grundstück insoweit als wesentlicher
Bestandteil einer sonstigen Leistung anzusehen ist, als es
einen zentralen und unverzichtbaren Bestandteil dieser
Leistung darstellt.

Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein
Unternehmer bereithält, um kurzfristig Fremde zu
beherbergen

Vermietung von Plätzen, um Fahrzeuge abzustellen



Überlassung von Wasser- und Bootsliegeplätze für
Sportboote
Kurzfristige Vermietung von Campingplätzen
Entgeltliche Unterbringung auf einem Schiff, das für
längere Zeit auf einem Liegeplatz befestigt ist
Überlassung von Wochenmarkt-Standplätzen an
Markthändler
Einräumung
des
Nutzungsrechts
an
einem
Grundstück oder einem Grundstückteil einschließlich
der
Gewährung
von
Fischereirechten
und
Jagdrechten, der Benutzung einer Straße, einer
Brücke oder eines Tunnels gegen eine Mautgebühr
und der selbständigen Zugangsberechtigung zu
Warteräumen auf Flugplätzen gegen Entgelt
Umwandlung von Teilnutzungsrechten
Überlassung von Räumlichkeiten für Aufnahme- und
Sendezwecke von inländischen und ausländischen
Rundfunkanstalten
des
öffentlichen
Rechts
untereinander
Vermietung und Verpachtung von Maschinen- und
Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage
gehören, wenn sie wesentliche Bestandteile eines
Grundstücks sind
Wartungs-, Renovierungs- und Reparaturarbeiten an
einem Gebäude oder an Gebäudeteilen einschließlich
Abrissarbeiten, Verlegen von Fliesen und Parkett
sowie Tapezieren, Errichtung von auf Dauer
angelegten Konstruktionen, wie Gas-, Wasser- und
Abwasserleitungen
Installation oder Montage von Maschinen oder
Ausrüstungsgegenständen, soweit diese wesentliche
Bestandteile eines Grundstücks sind
Bauaufsichtsmaßnahmen
Leistungen zum Aufsuchen oder Gewinnen von
Bodenschätzen
Begutachtung und Bewertung von Grundstücken,
auch zu Versicherungszwecken und zur Ermittlung
des Grundstückswerts
Vermessung von Grundstücken
Errichtung eines Baugerüsts
Einräumung dinglicher Rechte
Vermittlung von Vermietungen von Grundstücken,
nicht aber die Vermittlung der kurzfristigen
Vermietung von Zimmern in Hotels, Gaststätten oder
Pensionen, von Fremdenzimmern, Ferienwohnungen,
Ferienhäusern und vergleichbaren Einrichtungen
Verwaltung von Grundstücken und Grundstückteilen
Bearbeitung
landwirtschaftlicher
Grundstücke,
einschließlich
sonstiger
Leistungen
wie
Landbestellung, Säen, Bewässerung, Düngung
Lagerung von Gegenständen, wenn dem Empfänger
dieser sonstigen Leistung ein Recht auf Nutzung
eines ausdrücklich bestimmten Grundstücks oder
eines Teils desselben gewährt wird
Reinigung von Gebäuden oder Gebäudeteilen
Wartung und Überwachung von auf Dauer
angelegten Konstruktionen, wie Gas-, Wasser- oder
Abwasserleitungen
Wartung und Überwachung von Maschinen oder
Ausrüstungsgegenständen, soweit diese wesentliche
Bestandteile des Grundstücks sind
Grundstückbezogene Sicherheitsleistungen
Leistungen bei Errichtung eines Windparks im
Zusammenhang mit einem ausdrücklich bestimmten
Grundstück
Nicht zu den Grundstücksleistungen zählen laut
Abschn. 3a3, Abs. 10 UStAE:

Erstellung von Bauplänen für Gebäude und
Gebäudeteile, die keinem bestimmten Grundstück
oder Grundstücksteil zugeordnet werden können

Installation oder Montage, Arbeiten an sowie
Kontrolle und Überwachung von Maschinen oder
3-
die
am
die nachfolgend aufgeführten Leistungen
Grundstücks
be-
von der B2B-Grundregel abweichende
steuert werden. Weiterhin fallen unter die
Leistungsorte: die kurzfristige Vermietung
Ausnahmeregel
von bestimmten Fahrzeugen (§ 3 Abs. 7
UStG,
Abschn. 3a.3 UStAE),
Belegenheitsort
des
Restaurationsumsätze
UStG,
UStG, Abschn. 3a.14 Abs. 4 UStAE), die
Abschn. 3a.6 Abs. 8 u. 9 UStAE) sowie
Vermietung von Beförderungsmitteln (§ 3a
Eintrittsberechtigungen
Abs. 3 Nr. 2 UStG, Abschn. 3a.5 UStAE)
(§ 3a
Abs. 3
tungen
Nr. 3
(§ 3a
Buchst. b
Abs. 3
für
Veranstal-
Nr. 5
UStG,
sowie
die
Nutzung
und
Abschn. 3a.6 Abs. 13 UStAE), die jeweils
bestimmter
am Tätigkeits-/Veranstaltungsort besteuert
unternehmen (§ 3a Abs. 6 UStG, Abschn.
werden.
3a.14 Abs. 1 bis 3 UStAE).
leistungen
Bei
Personenbeförderungs(§ 3b
Abs. 1
Leistungen
Auswertung
strecke maßgeblich, die bei grenzüberschreitenden Fahrten aufgeteilt werden
muss. Zudem gibt es auch u. a. noch für
Für die o. g. Leistungen, deren Ortsbestimmung








Ausstattungsgegenständen , die kein wesentlicher
Bestandteil eines Grundstücks sind bzw. werden
Portfolio-Management
in
Zusammenhang
mit
Eigentumsanteilen an Grundstücken
Verkauf von Anteilen und die Vermietung der
Umsätze von Anteilen an Grundstücksgesellschaften
Veröffentlichung von Immobilienanzeigen, z. B. durch
Zeitungen
Finanzierung
und
Finanzierungsberatung
im
Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks
und dessen Bebauung
Sonstige
Leistungen
einschließlich
Beratungsleistungen, die die Vertragsbedingungen
eines Grundstücks, die Durchsetzung eines solchen
Vertrags oder den Nachweis betreffen, dass ein
solcher Vertrag besteht, sofern diese Leistungen
nicht mit der Übertragung von Rechten an
Grundstücken zusammenhängen
Planung, Gestaltung sowie Aufbau und Umbau von
Ständen im Zusammenhang mit Messen und
Ausstellungen
Lagerung von Gegenständen auf einem Grundstück,
wenn hierfür zwischen den Vertragsparteien kein
bestimmter eines Grundstücks zur ausschließlichen
Nutzung festgelegt worden ist
Werbeleistungen, selbst wenn sie die Nutzung eines
Grundstücks einschließen
Zurverfügungstellung
von
Gegenständen
und
Vorrichtungen, mit oder ohne Personal für deren
Betrieb, mit denen der Leistungsempfänger Arbeiten
in Zusammenhang mit einem Grundstück durchführt
(z. B. Vermietung eines Baugerüsts), wenn der
leistende Unternehmer mit dem Zurverfügungstellen
keinerlei Verantwortung für die Durchführung der
genannten Arbeiten übernimmt
Leistungen in Zusammenhang mit der Errichtung
eines Windparks, die nicht im Zusammenhang mit
einem ausdrücklich bestimmten Grundstücks stehen
nicht
nach
der
B2B-
Grundregel nach § 3a Abs. 2 UStG erfolgt,
gibt
es
keine
Anwendung

Drittlands-
UStG,
Abschn. 3b.1 UStAE) ist die Beförderungs-

von
des
EU-weit
verbindliche
Reverse-Charge-Ver-
fahrens. In Luxemburg besteht bei diesen
Leistungen
nicht
die
Möglichkeit,
die
Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger zu übertragen. Der leistende
Unternehmer muss sich in Luxemburg
umsatzsteuerlich registrieren lassen und
die
Mehrwertsteuer
in
Luxemburg
abführen. Auf der Rechnung ist die
Luxemburger Mehrwertsteuernummer des
leistenden Unternehmers zu vermerken.
1.1.2
Besteuerung
von
Werk-
lieferungen/ unbewegten Lieferungen
Das deutsche Umsatzsteuerrecht kennt
einen Lieferort für bewegte Lieferungen4
4
§ 3 Abs. 6 UStG:
Wird der Gegenstand der Lieferung durch den Lieferer,
den Abnehmer oder einen vom Lieferer oder vom
Abnehmer beauftragten Dritten befördert oder versendet,
gilt die Lieferung als dort ausgeführt, wo die Beförderung
oder Versendung an den Abnehmer oder in dessen
Auftrag an einen Dritten beginnt.
4-
und für unbewegte Lieferungen. Auf EU-
Werklieferungen
Ebene
Lieferungen, wenn der Gegenstand der
wird
zudem
in
Art. 36
der
um
MwStSystRL noch ein Lieferort für sog.
Lieferung
Montagelieferungen5
Diese
Beförderung oder nach der Übergabe des
Regelung wendet die deutsche Finanz-
Gegenstands an den Beauftragten vom
verwaltung jedoch nicht an, sondern stellt
Lieferer
bei
unterzogen
der
definiert.
Ortbestimmung
auf
eine
nach
unbewegte
dem
noch
Beginn
einer
wird,
der
Behandlung
die
seine
Markt-
Verwaltungsregel in Abschn. 3.12, Abs. 4
gängigkeit ändert. In diesen Fällen wird
UStAE6 ab. Hiernach handelt es sich bei
nicht der Liefergegenstand, sondern ein
Gegenstand anderer Wesensart befördert.
5
Art. 36 MwStSystRL [Ort einer Montagelieferung]
Wird der vom Lieferer, vom Erwerber oder von einer dritten
Person versandte oder beförderte Gegenstand mit oder
ohne probeweise Inbetriebnahme durch den Lieferer oder
für dessen Rechnung installiert oder montiert, gilt als Ort
der Lieferung der Ort, an dem die Installation oder
Montage vorgenommen wird.
Wird der Gegenstand in einem anderen Mitgliedstaat als
dem des Lieferers installiert oder montiert, trifft der
Mitgliedstaat, in dessen Gebiet die Installation oder
Montage vorgenommen wird, die zur Vermeidung einer
Doppelbesteuerung in diesem Mitgliedstaat erforderlichen
Maßnahmen.
6
Abschnitt 3.12, Abs. 4 UStAE:
Der Ort der Lieferung bestimmt sich nicht nach § 3 Abs. 6
UStG, wenn der Gegenstand der Lieferung nach dem
Beginn der Beförderung oder nach der Übergabe des
Gegenstands an den Beauftragten vom Lieferer noch einer
Behandlung unterzogen wird, die seine Marktgängigkeit
ändert. In diesen Fällen wird nicht der Liefergegenstand,
sondern ein Gegenstand anderer Wesensart befördert.
Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Gegenstand
der Lieferung eine vom Lieferer errichtete ortsgebundene
Anlage oder eine einzelne Maschine ist, die am
Bestimmungsort
fundamentiert
oder
funktionsfähig
gemacht wird, indem sie in einen Satz bereits vorhandener
Maschinen eingefügt und hinsichtlich ihrer Arbeitsgänge
auf diese Maschinen abgestimmt wird. Das Gleiche gilt für
Einbauten, Umbauten und Anbauten bei Maschinen
(Modernisierungsarbeiten) sowie für Reparaturen. Da die
einzelnen Teile einer Maschine ein Gegenstand anderer
Marktgängigkeit sind als die ganze Maschine, ist § 3 Abs.
6 UStG auch dann nicht anzuwenden, wenn die einzelnen
Teile einer Maschine zum Abnehmer befördert werden und
dort vom Lieferer zu einer betriebsfertigen Maschine
zusammengesetzt werden. Ob die Montagekosten dem
Abnehmer gesondert in Rechnung gestellt werden, ist
unerheblich. Dagegen bestimmt sich der Ort der Lieferung
nach § 3 Abs. 6 UStG, wenn eine betriebsfertig
hergestellte Maschine lediglich zum Zweck eines besseren
und leichteren Transports in einzelne Teile zerlegt und
dann
von
einem
Monteur
des
Lieferers
am
Bestimmungsort wieder zusammengesetzt wird. Zur
betriebsfertigen Herstellung beim Lieferer gehört in der
Regel ein dort vorgenommener Probelauf. Ein nach der
Wiederzusammensetzung beim Abnehmer vom Lieferer
durchgeführter erneuter Probelauf ist unschädlich. § 3 Abs.
6 UStG ist auch dann anzuwenden, wenn die Bearbeitung
oder Verarbeitung, die sich an die Beförderung oder
Versendung des Liefergegenstandes anschließt, vom
Abnehmer selbst oder in seinem Auftrag von einem Dritten
vorgenommen wird.
Das ist insbesondere dann der Fall, wenn
der Gegenstand der Lieferung eine vom
Lieferer errichtete ortsgebundene Anlage
oder eine einzelne Maschine ist, die am
Bestimmungsort
fundamentiert
oder
funktionsfähig gemacht wird, indem sie in
einen
Satz
bereits
vorhandener
Maschinen eingefügt und hinsichtlich ihrer
Arbeitsgänge
auf
diese
Maschinen
abgestimmt wird. Das Gleiche gilt für
Einbauten, Umbauten und Anbauten bei
Maschinen
(Modernisierungsarbeiten)
sowie für Reparaturen. Da die einzelnen
Teile einer Maschine ein Gegenstand
anderer
Marktgängigkeit
sind
als
die
ganze Maschine, ist § 3 Abs. 6 UStG auch
dann
nicht
einzelnen
anzuwenden,
Teile
einer
wenn
Maschine
die
zum
Abnehmer befördert werden und dort vom
Lieferer zu einer betriebsfertigen Maschine
zusammengesetzt werden.
Wird eine Maschine hingegen nur zu
Transportzwecken auseinandergebaut und
am Bestimmungsort wieder aufgebaut,
liegt nach Abschn. 3.12, Abs. 4 UStAE
keine Änderung der Marktgängigkeit der
5-
Ware vor; d. h. die Werklieferung wird in
1.1.3
diesem Fall im Gegensatz zu der in Art. 36
Mehrwertsteuersatzes in Höhe von 3%
der MwStSystRL definierten Regelung zur
für den Wohnungsbau im B2C-Geschäft
Anwendung
des
verminderten
Montagelieferung als bewegte Lieferung i.
Der verminderte Mehrwertsteuersatz von
S. d. § 3 Abs. 6 UStG behandelt.
3 % kann zur Anwendung kommen bei der
Der Lieferort bei unbewegten Lieferungen
Renovierung von Wohnraum der entweder
liegt nach Abschn. 3.12, Abs. 4 UStAE an
privat
dem
Liefer-
Folgende Arbeiten können jedoch seit
Ver-
Januar 2015 nur noch mit 3 % besteuert
Ort,
an
gegenstand
dem
zum
sich
der
Zeitpunkt
der
genutzt
schaffung der Verfügungsmacht befindet,
werden,
d.
genutzt
h.
an
dem
Ort
an
dem
der
oder
wenn
wird:
der
vermietet
Wohnraum
Neubau,
Umbau
wird.
privat
sowie
Liefergegenstand installiert, montiert oder
Vergrößerung
eingebaut wird.
bestehendem Wohnraum. Die Anwendung
des
Die
Möglichkeit
zur
Anwendung
Reverse-Charge-Regel
ist
wegten
und
Montage-
EU-weit
einheitlich
Lieferungen
lieferungen
nicht
bei
der
unbe-
geregelt wie beispielsweise bei den B2BLeistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG. In
Luxemburg
besteht
Werklieferungen/
nicht
die
bei
Montagelieferungen
Möglichkeit,
schuldnerschaft
unbewegten
auf
die
den
und
reduzierten
Ausdehnung
von
Mehrwertsteuersatzes
kann nur auf Antrag erfolgen. Die Antragsformulare sowie Ausfüllhilfen sind im
Internet zugänglich unter:
www.aed.public.lu
(Pfad: formulaires > TVA sur logement
affecté à des fins d´habitation principale >
remboursement ou application du taux
directe de 3%)
SteuerLeistungs-
empfänger zu übertragen. Der leistende
Zuständige Behörde für die Beantragung
des Mehrwertsteuersatzes von 3 % ist:
Unternehmer muss sich in Luxemburg
umsatzsteuerlich registrieren lassen und
Administration de L´Enregistrement et
die
des Domaines
Mehrwertsteuer
in
Luxemburg
abführen. Auf der Rechnung ist die
Bureau d´Imposition XII – Service Agré-
Luxemburger Mehrwertsteuernummer des
ment
leistenden Unternehmers zu vermerken.
7, rue du Plébiscite
B.P. 31
L-2010 Luxembourg
Telefon : (0 03 52) 44 90 5- 3 19
6-
1.1.4 Umsatzsteuerliche Registrierung
EIC Trier GmbH zum Thema „eTVA
in Luxemburg
Luxemburg“, das unter www.eic-trier.de
abrufbar ist.
Die zuständige Behörde für die indirekte
Besteuerung
ist
in
Luxemburg
die
Administration de l´Enregistrement et des
Domaines.
1.2 Direkte Besteuerung
Die Durchführung von Arbeiten im EU
Administration de l`Enregistement et
des Domaines
Ausland löst häufig keine direkte Steuerpflicht am Einsatzort aus. Dauert eine
Enregistrement et Domaines
Baustelle oder Montage jedoch je nach
Steuerbüro 10
Zielland mindestens sechs, neun oder
B.P. 31
zwölf Monate oder werden Arbeitnehmer
L-2010 Luxembourg
sehr
Telefon: (0 03 52) 4 49 05-451
häufig
in
denselben
Zielmarkt
entsandt, kann unter Umständen eine
Telefax: (0 03 52) 29 11 93
beschränkte Steuerpflicht im Tätigkeits-
E-Mail : lux.imp10@en.etat.lu
staat
entstehen.
Geregelt
wird
die
Steuerhoheit bei Auslandseinsätzen durch
Die Vordrucke für die Anmeldung und
Abführung der Mehrwertsteuer können
online in deutscher Sprache herunter-
so
genannte
Doppelbesteuerungs-
abkommen (DBA), die meistens bilateral
abgeschlossen werden.
geladen werden unter:
www.aed.public.lu
(Pfad:
1.2.1 Besteuerung von Unternehmen
formulaires
>
Formulare
in
deutscher Sprache > Anmeldeformular zur
Bei der grenzüberschreitenden Durch-
luxemburgischen
führung von Bauarbeiten und Montagen in
Mehrwertsteuer).
Luxemburg entsteht in Anlehnung an das
DBA7
Seit dem 1. Januar 2013 ist die monatliche
deutsch-luxemburgische
und
Einsatzort nur dann eine Betriebsstätte,
vierteljährliche
klärung
MehrwertsteuerereTVA
wenn die Arbeiten länger als zwölf Monate
einzureichen. Weitere Informationen zur
dauern. Dies führt zu einer beschränkten
eTVA gibt es bei der Administration de
Steuerpflicht in Luxemburg; d. h. das
l´Enregistrement et des Domaines unter
deutsche
www.aed.lu (Pfad: eTVA) sowie bei der
Verbindung
Chambre de Commerce in Luxemburg,
Montage in Luxemburg erwirtschafteten
Service Espace Entreprises, Tel.: 00 352/
7
42
39
elektronisch
39
–
344,
über
am
-330,
E-Mail:
luxtrust@cc.lu. oder in dem Infoblatt der
Unternehmen
mit
der
muss
Baustelle
die
in
oder
Der Text des deutsch-luxemburgischen Doppelbesteuerungsabkommens ist im Internet zugänglich unter:
www.bundesfinanzministerium.de (Pfad: Themen >
Steuern > Internationales Steuerrecht > Staatenbezogene
Informationen)
7-
Gewinne
auch
Mehrere
örtlich
Ort
versteuern.
ständiger Arbeit nur in dem Vertragsstaat
getrennte
Baustellen/
besteuert werden, in dem die persönliche
Montagen, die einem oder verschiedenen
Tätigkeit, aus der die Einkünfte herrühren,
Auftraggebern zuzurechnen sind, jedoch
ausgeübt
wirtschaftlich keine Einheit bilden, werden
grundsätzlich an dem Ort das Einkommen
nicht zu einer Betriebsstätte zusammen-
versteuert, wo die Arbeit erbracht wird.
addiert. Das heißt ein deutsches Unter-
Als Rückausnahme hiervon gilt jedoch,
nehmen könnte beispielsweise in Luxem-
dass
burg vier separate Aufträge mit einer
Arbeit, nur in dem Vertragsstaat besteuert
Dauer von jeweils vier Monaten nach-
werden, in dem der Arbeitnehmer seinen
einander durchführen, ohne dass dies zu
Wohnsitz hat, wenn:
einer
vor
beschränkten
Luxemburg
führen
Steuerpflicht
würde.
wird.
Einkünfte
Das
heißt
aus
es
wird
nichtselbständiger
in
Zuständige

Die Vergütungen für eine Tätigkeit
gezahlt werden, die in dem anderen
Stelle ist die:
Staat insgesamt nicht länger als 183
Verwaltung für direkte Steuern
Tage innerhalb eines Zeitraums von
(Administration des Contributions
12 Monaten, der während des be-
Directes)
treffenden Kalenderjahres beginnt oder
45, blv. F.D. Roosevelt
endet, ausgeübt wird, und
Steuerbüro –Natürliche Personen

18, rue du Fort Wedell/ 111, route de
die Vergütungen von einem Arbeit-
Hollerich
geber8 oder für einen Arbeitgeber
Steuerbüro- Gesellschaften
gezahlt werden, der seinen Wohnsitz
18, rue Fort Wedell
nicht in dem anderen Staat hat, und
Tel: (00 352) 40 80 01

Fax: (00 352) 47 33 29 (Direktion)
die
Vergütungen
nicht
von
einer
Betriebsstätte oder einer ständigen
(00 352) 40 78 68 (Steuerbüro-
Einrichtung getragen werden, die der
Natürliche Personen)
Arbeitgeber im anderen Staat hat
(00 352) 48 77 44 oder 48 88 15
(Betriebsstättenvorbehalt).
(Steuerbüro- Gesellschaften)
Die Bedingungen der 183-Tage-Regelung
sind
immer
kumulativ
zu
betrachten.
1.2.2 Besteuerung der Arbeitnehmer
Für
die
Einkommensbesteuerung
von
Arbeitnehmern gilt in Anlehnung an das
deutsch-luxemburgische DBA der Grundsatz, dass Einkünfte aus nicht selb-
8
Definition des Begriffs Arbeitgeber im Tätigkeitssaat:
die Gesellschaft trägt wirtschaftlich die Vergütung für
die geleistete Arbeit

Die Vergütung ist
nicht Preisbestandteil einer
Lieferung oder einer Vorleistung

Weisungsgebundenheit
und
Integration
des
Arbeitnehmers in diese(r) Gesellschaft

8-
Entscheidend für die Errechnung der 183
sätzlich über eine EG-Bescheinigung, die
Tage ist die Anzahl der Aufenthalts-
in Deutschland bei der jeweils örtlich
(Zähltage) und nicht die Anzahl der
zuständigen Wirtschaftskammer erhältlich
Arbeitstage.
ist. Unternehmern aus den Bereichen
Elektroinstallation, Aufzugbau, Heizungs-
2. Melde- und Genehmigungspflichten
bei der Direction générale des Classes
Die grenzüberschreitende Durchführung
von Einsätzen in den Bereichen Bau,
Handwerk und Industrie setzt in Luxemburg eine Meldung bei der Direction
des
Classes
deckerhandwerk müssen zudem ihren
Meisterbrief vorlegen.
Moyennes (Wirtschaftsministerium)
générale
und Klimatechnik, Zimmer- und Dach-
Moyennes
(Wirtschaftsministerium) voraus. Für eine
dauerhafte gewerbliche Tätigkeit vor Ort
Die Meldung erfolgt per Post an die
Direction
générale
des
Classes
moyennes9.
Der
Vorabmeldung
sind
die
EG-
Bescheinigung, der Meisterbrief für die
Bereiche Elektroinstallation, Aufzugbau,
Heizungs- und Klimatechnik, Zimmer- und
Dachdeckerhandwerk sowie der Nachweis
ist eine Gewerbeerlaubnis nötig.
der Entrichtung der Stempelgebühr in
2.1 Grenzüberschreitende Einsätze in
den Bereichen Handwerk, Bau und
Industrie
Unternehmen,
die
unregelmäßig
und
vorübergehend in Luxemburg Arbeiten im
Bereich Bau, Industrie oder Handwerk
9
Musterschreiben
Direction générale des Classes Moyennes,
Ministère de l´Èconomie
B.P. 535
L-2937 Luxembourg
oder
Forum Royal
19-21, boulv. Royal
L-2449 Luxembourg
(siehe Anlage) durchführen, müssen eine
Ort, Datum
Vorabmeldung bei der Direction générale
Betr. : Meldung vorübergehender und unregelmäßiger
grenzüberschreitender Tätigkeiten in Luxemburg
des Classes Moyennes (Wirtschaftsministerium) in Luxemburg machen.
Genaue Bezeichnung des Antragsteller (Name, Vorname,
Firmierung, Adresse...)
Sehr geehrte Damen und Herren,
einfachen Meldung, die bestätigt, dass der
Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich in den folgenden 12
Kalendermonaten beabsichtige im Rahmen der freien
Dienstleistung vorübergehend im Großherzogtum Luxemburg folgende Dienstleistungen zu erbringen:
Antragsteller
...
Die Vorabmeldung erfolgt in Form einer
für
die
durchzuführende
Tätigkeit in seinem Herkunftsland ordnungsgemäß zugelassen ist. Der Nachweis
der
ordnungsgemäßen
Nieder-
lassung im Herkunftsland erfolgt grund-
Den Nachweis für meine ordnungsgemäße Zulassung für
die o. G. Tätigkeit am Sitz meiner Hauptniederlassung
habe ich in Form einer EG-Bescheinigung beigefügt.
Ebenfalls habe ich den Nachweis über die Entrichtung der
Stempelgebühr in Höhe von 24 EUR als Anlage beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
9-
Höhe
von
24
EUR
(s.u.)
zwingend
beizufügen.
Vor Zugang der Meldebestätigung dient
auch der Nachweis der Vorabmeldung als
gültiges Dokument im Fall einer Kontrolle.
Die
Vorabmeldung
gilt
auftragsunge-
bunden für einen Zeitraum von zwölf
Monaten und kann bei Bedarf nach Ablauf
der zwölf Monate erneuert werden. Die
Antragsbearbeitung
dauert
eine
bis
maximal vier Wochen. Die Kosten für die
Antragsbearbeitung
belaufen
sich
Hierzu
muss
die
Vorabmeldung
per
Einschreiben mit Rückschein versendet
werden und das Anschreiben inkl. Anlagen
(EG-Bescheinigung,
Nachweis
der
Entrichtung der Stempelgebühr) kopiert
werden.
auf
24 EUR. Der Betrag kann entweder in
Bei
Form einer Stempelmarke direkt bei der
Eintragung in die Handwerksrolle bei der
Administration de l´ Enregistrement et des
Chambre
Domaines im Bureau de Diekirch in
Eintragung in die Handwerksrolle führt
Luxemburg erworben werden, oder per
nicht zwingend zu einer Mitgliedschaft in
Überweisung beglichen werden (Bureau
der Handwerkskammer in Luxemburg. Die
de Diekrich, Recette droits de timbre,
Mitgliedschaft ist freiwillig und kosten-
IBAN LU09 1111 7026 5281 0000, BIC
pflichtig. Weitere Informationen hierzu sind
CCPLLULL, Verwendungszweck: Stem-
erhältlich unter:
Bauarbeiten
des
muss
Métiers
zudem
erfolgen.
eine
Die
pelgebühr: Vorabmeldung für unregelmäßige, grenzüberschreitende Dienstleistungen, Name des Antragstellers /Firma).
Chambre des Métiers du Grand Duché
de Luxembourg
2, Circuit de la Foire Internationale
Mit der Vorabmeldung erfolgt automatisch
Luxembourg-Kirchberg
eine
BP 1604 L- 1016 Luxembourg
Einschreibung
im
Register
der
jeweilig zuständigen Wirtschaftskammer in
Telefon:. (0 03 52) 42 67 67 229
Luxemburg. Mit der Einschreibung gehen
Telefax: (0 03 52) 42 67 87
für den ausländischen Leistungserbringer
E-Mail : centre.de.formalites@cdm.lu
keine Beitragszahlungen einher.
Besonders reglementiert ist in Luxemburg
des
der Bereich der Gasinstallationen. Unter-
Classes moyennes ausgestellte Meldebe-
nehmen aus dem EU-Ausland, die Gas-
stätigung muss während des Einsatzes in
installationen in Luxemburg durchführen
Luxemburg mitgeführt werden, sofern das
möchten, brauchen hierfür eine besondere
Unternehmen diese nicht im Rahmen der
Zulassung
Online-Entsendemitteilung (siehe Pkt. 3.1)
Haftpflichtversicherung. Voraussetzung für
der ITM gemailt hat.
die Zulassung ist eine Eintragung in die
Die
von
der
Direction
générale
sowie
eine
entsprechende
Handwerksrolle in Luxemburg. Weitere
10 -
Informationen
zur
Zulassung
der
von
bzw.
des
Führungszeugnis
des
Handelsregistereintrages
Gasinstallateuren sind erhältlich bei der
Chambre des Metiers (Kontaktdaten s. o.)
Gewerbeanmeldung

Polizeiliches
Geschäftsführers/
2.2 Dauerhafte gewerbliche Tätigkeit
erhältlich

regelmäßig gewerblich tätig zu werden,
des
letzten zehn Jahren ausgestellt von
Hierzu ist die Beantragung einer Gewerbe-
notwendig.
Konkursfreiheit
Geschäftsführers/ Antragstellers in den
Luxemburg eine Niederlassung gründen.
(autorisation
Eine eidesstattliche Erklärung über die
persönliche
müssen für die Ausübung ihrer Tätigkeit in
erlaubnis
Einwohnermeldeamt
der zuständigen deutschen Gemeinde
Unternehmen aus allen Branchen, die
beabsichtigen in Luxemburg dauerhaft und
beim
Antragstellers,
einem Notar
d´établissement)
Zuständige
Stelle
für
die

Beantragung der Gewerbeerlaubnis ist die
Beglaubigte Kopie der Diplome oder
Zeugnisse
Direction générale des Classes Moyennes

im Wirtschaftsministerium:
Wird der Antrag im Namen einer
Gesellschaft gestellt, so müssen sich
Direction générale des Classes
die Unterlagen auf den technischen
moyennes
Geschäftsführer beziehen und eine
Ministère de l´Economie
Kopie des Gesellschaftsvertrags bei-
Service des autorisations d´établissement
gefügt werden. Wird der Antrag im
B.P. 535
Namen einer Zweigstelle gestellt, so
L-2937 Luxembourg
müssen eine Kopie der Satzung der
(Forum Royal, 19 – 21 boulevard Royal –
Muttergesellschaft
L-2449 Luxembourg)
nennung des Zweigstellenleiters bei-
Telefon : (0 03 52) 247 847 -15/17/18/24
gefügt werden.

Telefax : (0 03 52) 247 847 -40
„Ehrenwörtliche
sowie
der
Erklärung“
Er-
über
selbständige Tätigkeiten
Bis zur Ausstellung der Gewerbeerlaubnis
vergehen grundsätzlich vier bis sechs
Wochen.
Dem
Antrag
auf

Gebührenmarke in Höhe von 24 EUR
Gewerbe-
erlaubnis sind folgende Unterlagen bei-
3. Anmeldung der entsandten Arbeit-
zufügen:
nehmer bei der Arbeitsinspektion

EG-Bescheinigung,
d.h.
eine
In Anlehnung an die Richtlinie 96/71/EG
Bescheinigung der zuständigen örtlich
des Europäischen Parlamentes und des
Wirtschaftskammer über Art und Dauer
11 -
Rates vom 16. Dezember 1996 über die
Durchsetzung der Inhalte der Richtlinie
Entsendung von Arbeitnehmern im Rah-
2014/67/EU intensiviert werden.
men
Mittlerweile verlangen die EU-Mitglied-
der
Erbringung
von
Dienst-
leistungen10 können die Mitgliedstaaten
staaten
Kontrollmaßnahmen zur Überprüfung der
Entsendung von Mitarbeitern ins EU-
Einhaltung von Schutzvorschriften seitens
Ausland
der
Behörden im Vorfeld des Einsatzes eine
entsendenden
Dienstleistungs-
fast
bei
ausnahmslos
den
örtlich
bei
der
zuständigen
erbringer implementieren11.
Erklärung abzugeben. Ziel der Richtlinie
Die Richtlinie 2014/67/EU hat die Pflichten
2014/67/EU ist es u. a. eine bessere und
und Auflagen hinsichtlich der Entsendung
einheitlichere Anwendung der Richtlinie
von
Arbeitnehmern
grenzüberschreitenden
Dienstleistungen
im
im
Rahmen
der
96/71/EG sowie ihre Durchsetzung in der
Erbringung
von
Praxis zu gewährleisten.
EU-Binnenmarkt
weiter präzisiert. Darüber hinaus soll auch
die
grenzüberschreitende
zusammenarbeit
im
Verwaltungs-
Hinblick
auf
die
praktische Durchführung, Anwendung und
Unternehmen,
die
Arbeitnehmer
zur
Durchführung von Arbeiten nach Luxemburg entsenden, müssen ihre entsandten
Mitarbeiter bei der Inspection du Travail et
des
Mines
(ITM,
Gewerbeaufsichts-
behörde) melden. Die Entsendemittelung
10
Gemäß der Mitteilung der Kommission vom 4.4.2006
zum Thema „Leitlinien für die Entsendung von
Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von
Dienstleistungen“ vertritt die Kommission folgende
Rechtsauffassung bezüglich der Anforderung eine
Erklärung abzugeben: „Auf Grundlage der geltenden
Rechtsprechung ist die Kommission der Auffassung, dass
dem Aufnahmemitgliedstaat, um ihm zu ermöglichen, die
Einhaltung
der
in
der
Richtlinie
festgelegten
Beschäftigungs-bedingungen zu überprüfen, gestattet sein
müsste, von dem Dienstleistungsunternehmen – unter
Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeitspätestens zu Beginn der Arbeiten eine Erklärung zu
verlangen, die Angaben zu den entsandten Arbeitnehmern
sowie Dauer, Ort und Art der Dienstleistung enthält. Die
Erklärung könnte einen Hinweis enthalten, aus dem
hervorgeht, dass die entsandten Arbeitnehmer aus
Drittstaaten sich regelmäßig in dem Land aufhalten, in
dem sich der Sitz des Dienstleistungsempfängers befindet,
einschließlich mit Bezug auf die Visaregeln, und die dort
legal beschäftigt werden.“
11
Ziel dieser Erklärung ist es gemäß der Mitteilung der
Kommission vom 4.4.2006 zum Thema „Leitlinien für die
Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen“ einerseits die nationalen
Behörden in die Lage zu versetzen, die über die
Entsendung mitgeteilten Informationen bei Kontrollen vor
Ort zu überprüfen sowie andererseits die Arbeitsaufsichtsbehörden dabei zu unterstützen, Risikobewertungen
vorzunehmen, damit sie ihre Kontrollen gezielt auf
Situationen und Unternehmen mit hohem Risiko ausrichten
können. Bisher existiert kein spezifisches Urteil des
Europäischen
Gerichtshofs
zur
Zulässigkeit
der
Verpflichtung, im Zusammenhang mit einer Entsendung
eine Erklärung abzugeben.
erfolgt online.
3.1
Online-Entsendemitteilung
und
Badge Social (Sozialausweis)
Der Zugang zur Online-Entsendemitteilung
erfolgt über ein Passwort und einen
Zugangscode. Das Passwort wählt das
Unternehmen selber aus. Der Zugangscode wird dem entsendenden Unternehmen bei der Anmeldung zum OnlineVerfahren durch die ITM zugeteilt. Die
Registrierung zum Online-Verfahren sowie
auch die Online-Entsendemitteilung erfolgt
über die Internetseite der ITM (www.itm.lu,
Eye-Catcher
auf
der
Startseite:
E-
Détachement/ Badge Social, „accéder aus
site“ anklicken/ danach kann die Zugangs-
12 -
registrierung nach Anklicken des Kreises
Angaben
neben der deutschen Flagge in deutscher
nehmern:
Sprache erfolgen).
Die Online-Entsendemitteilung sieht Angaben zum entsendenden Unternehmen,
zu den entsandten Arbeitnehmern sowie
zu
den
entsandten
Arbeit-

A1 (Sozialversicherungsnachweis),

Arbeitsvertrag,

Befähigungsnachweis
(Ausbildungs-
zeugnis, Gesellen- oder Meisterbrief;
zu den im Großherzogtum durchgeführten
Diplomurkunde, bei Qualifikation auf-
Arbeiten vor.
grund mehrjähriger Berufserfahrung:
Der Online-Entsendemitteilung sind fol-
Erklärung des Unternehmens, in dem
gende Unterlagen beizufügen:
die Qualifikation erlangt wurde, über
Angaben
zum
entsendenden

nehmen:

Zurverfügungstellungsvertrag (anstelle
des Arbeitsvertrags, sofern Leiharbeit-
Vorabmeldung
beim
Luxemburger
Wirtschaftsministerium,

die Befähigung des Mitarbeiters),
Unter-
nehmer zum Einsatz kommen),

Mehrwertsteuernummer (bzw. im Fall
von B2B-Umsätzen eine Bescheini-
Gesundheitszeugnis
der
Arbeits-
medizinischen Dienste,

gung der AED, dass die umsatz-
Arbeitsgenehmigung (sofern der Arbeitnehmer
steuerliche Registrierung nicht erfor-
aus
einem
Drittland
stammt).
derlich ist12),

Werkverträge
(sofern
Subunterneh-
mer eingesetzt werden).
Im Rahmen der Online-Entsendemitteilung
ist
die
Einsatzort
Falls
Leiharbeitnehmer
zum
Einsatz
kommen, muss das entsendende Unternehmen die Leiharbeiter im Rahmen der
Online-Entsendemitteilung
unter
der
Rubrik Arbeitnehmer mitmelden. Hierzu
muss der Entleiher die Leiharbeitsfirma
Benennung
einer
(natürliche
NAP
am
Aufbewahrungs-
person) nicht erforderlich. Zudem ist es
ausreichend, die o. g. Dokumente der ITM
online zur Verfügung zu stellen. Die
Online-Entsendemitteilung kann jeweils im
Vorfeld oder auch am Tag des Einsatzes
in Luxemburg erfolgen.
zuerst als Unternehmen anlegen (unter
„neue Firma“) und dann unter der Rubrik
In
Arbeitnehmer im Fenster „Zeitarbeiter der
Entsendemitteilung
Firma“ die Zeitarbeitsfirma benennen.
sendende Unternehmen ebenfalls online
12
Kontaktdaten für die Beantragung der Bescheinigung
der AED, dass eine umsatzsteuerliche Registrierung bei
B2B-Umsätzen nicht nötig ist:
Administration de l`Énregistrement et des Domaines,
E-Mail: attestation.tva@en.etat.lu;
Tel.: 00352/ 247-80753
Zusammenhang
mit
erstellt
der
Online-
das
ent-
die Badges Sociaux (Sozialausweise) für
die zu entsendenden Mitarbeiter. Die
Badges Sociaux werden direkt am PC
13 -
ausgedruckt und müssen nicht bei der ITM
4.
(Inspection du Travail et des Mines) in
Gesundheit auf Baustellen
Koordinator
für
Sicherheit
und
Strassen abgeholt werden.
Pro Mitarbeiter wird jeweils ein Badge
Social ausgedruckt, der bei Einsätzen in
Luxemburg unbedingt mitzuführen ist und
im Fall einer Kontrolle die Überprüfung der
Daten
der
entsandten
Arbeitnehmer
erleichtert. Die Aktivierung des Badge
Social erfolgt bei jedem Einsatz erneut
über die Online-Entsendemitteilung. Der
Bei Bauarbeiten13 muss unter gewissen
Voraussetzungen
ein
Koordinator
Sicherheit und Gesundheit (KSG) bestellt
werden
und
ein
Sicherheits-
Einsatz eines KSG ist bei Bauarbeiten in
den folgenden Fällen vorgeschrieben:

beim Einsatz von mehr als einem
Unternehmen
Name, Vorname und Geburtsdatum des
burgischen Baustelle;
Social sowie einen Barcode. Der Badge

auf
einer
luxem-
beim Einsatz eines Unternehmens,
das mit mehr als 20 Mitarbeitern
Social ist in seiner Gültigkeit nicht zeitlich
Arbeiten durchführt, die über 30 Tage
begrenzt und muss somit nur erneuert
dauern;
werden, wenn der Arbeitnehmer den

Arbeitgeber wechselt.
und
Gesundheitsplan aufgestellt werden. Der
Badge Social enthält folgende Angaben:
Mitarbeiters, die Nummer des Badge
für
beim Einsatz eines Unternehmens,
das pro Tag mehr als 500 Mitarbeiter
Eine schrittweise Anleitung zur Nutzung
des Online-Entsendeverfahrens und zur
Erstellung
des
Badge
Social
ist
in
einsetzt;

wenn dieses gefahrengeneigte Tätig-
deutscher Sprache auf der Internetseite
keiten ausübt (auch dann, wenn die
der ITM zugänglich unter: www.itm.lu
(Pfad:
Maske
éDétachement
auf
beim Einsatz eines Unternehmens,
Tätigkeiten
der
weniger
als
30
Tage
Startseite < accéder au site < Deutsch
anklicken < unten rechts in der Maske
befindet sich das Benutzerhandbuch als
PDF).
Weitere
Informationen
zum
e-
Détachement (Online-Entsendemitteilung)
und zum Badge Social (Sozialausweis)
sind direkt bei der ITM erhältlich:
Inspection du Travail et des Mines (ITM)
Helpline: 00 352/ 247 86 232 (deutschsprachig)
Internet: www.itm.lu
13
Gewerke im Baubereich, die ggf. einen
Koordinator für Sicherheit und Gesundheit
sowie einen Sicherheits- und Gesundheitsplan
erfordern:
Baggerarbeiten, Boden-/ Planierarbeiten,
Fundamentieren, hydraulische Arbeiten,
Straßen- und Infrastrukturarbeiten,
Abwasseranschlüsse, Wasser- und
Gasanschlüsse, Verlegen von Kabeln etc.,
Bauarbeiten jeder Art: insbesondere Gebäude,
Häuser, Industrieanlagen, Straßen- und
Schienenbau etc., Auf- und Abbau von
vorgefertigten Elementen, Umbauarbeiten,
Renovierungsarbeiten, Reparaturarbeiten,
Abtragungsarbeiten, Abbrucharbeiten,
Wartungsarbeiten, Sauberhaltung: Anstreichen
und Reinigungsabreiten, Sanierungsarbeiten.
14 -
dauern und weniger als 20 Mitarbeiter
der Risikofaktoren der Gewerke. Der vom
zum Einsatz kommen.
KSG
aufgestellte
Sicherheits-
und
Gesundheitsplan hat Geltung für alle auf
Zudem hat in den folgenden Fällen bei
der Baustelle zum Einsatz kommenden
Bauarbeiten
(avis
Unternehmen. Informationen zur Zuord-
préalable) bei der ITM (www.itm.lu) zu
nung der Kategorien stellt die ACSSL
erfolgen:
(Association

beim Einsatz eines Unternehmens,
Sécurité et de Santé Luxembourg) auf
das mit mehr als 20 Mitarbeitern
einem Informationsblatt im Internet zur
Arbeiten durchführt, die über 30 Tage
Verfügung:
dauern;
www.acssl.lu/choisir_un_coordinatuer.pdf.
beim Einsatz eines Unternehmens,
Weitere Informationen zu den Vorgaben
das pro Tag mehr als 500 Mitarbeiter
rund um den KSG sind erhältlich bei der
einsetzt;
ACSSL
beim Einsatz eines Unternehmens,
Luxemburger Arbeitsinspektion ITM unter
das mit mehr als 20 Mitarbeitern
www.itm.lu
Arbeiten durchführt, die über 30 Tage
Formation Sectoriel du Bâtiment S.A.
dauern, sofern es sich um gefahren-
unter www.ifsb.lu.


eine
Vorabmeldung
des
unter
Coordinateurs
www.acssl.lu,
sowie
beim
bei
Institut
de
der
de
geneigte Tätigkeiten handelt;

beim Einsatz eines Unternehmens,
das pro Tag mehr als 500 Mitarbeiter
einsetzt und gefahrengeneigte Tätigkeiten ausführt;


5. Sozialversicherungspflicht
Ins Ausland entsandte Arbeitnehmer unter
liegen in Anlehnung an die Sozialversicherungsverordnung 883/2004/EG seit
beim Einsatz von mehr als einem
dem 1. Mai 2010 weiterhin der Sozialver-
Unternehmen, das mit mehr als 20
sicherungspflicht im Herkunftsland, wenn
Mitarbeitern Arbeiten durchführt, die
die Entsendung nicht länger als 24 Monate
über 30 Tage dauern;
dauert. In Einzelfällen kann eine Aus-
beim Einsatz von mindestens zwei
Unternehmen, die pro Tag mehr als
500 Mitarbeiter einsetzen.
nahmevereinbarung
für
Auftraggeber/ Bauherrn. Die Auswahl des
KSG (Kategorie A, B oder C) erfolgt in
Abhängigkeit der Anzahl der auf der
weitere
Verlängerung beantragt werden.
Der Nachweis über die ordnungsgemäße
Sozialversicherung (A 1)
Die Bestellung des KSG erfolgt durch den
eine
muss
mitgeführt
und
im Heimatland
bei
Kontrollen
vorgelegt werden. Nähere Informationen
zu Fragen rund um die Sozialversicherung
sind
erhältlich
bei
der
Deutschen
Baustelle eingesetzten Mitarbeiter sowie
15 -
Verbindungsstelle
Krankenversicherung
Ausland www.dvka.de.
Einsätzen immer zu beachten. Hierzu
zählen:
Arbeitnehmer aus den neuen EU-Ländern
-
Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten
benötigen ebenso wie Arbeitnehmer aus
Drittländern eine Aufenthaltsgenehmigung
-
Bezahlter Mindestjahresurlaub
und eine Arbeitserlaubnis. Der Antrag auf
-
Mindestlohnsätze einschließlich der
Ausstellung einer Arbeitserlaubnis ist vom
Überstundensätze; dies gilt nicht für
Arbeitgeber an das Ministerium für Arbeit
die zusätzlichen betrieblichen Alters-
und
versorgungssysteme
Beschäftigung
Erteilung
zu
von
richten.
Die
Arbeitserlaubnissen
-
orientiert sich an den Bedürfnissen des
Arbeitskräften,
luxemburgischen Arbeitsmarktes.
6. Arbeitsrechtliche Aspekte
der
Richtlinie
96/71/EG
des
-
die Mitgliedstaaten gehalten, unabhängig
Entsendung
klar
definierter
-
stimmungen vom Dienstleistungserbringer
gegenüber
dem
ins
EU
Ausland
entsandten Arbeitnehmer zu fordern.
weiterhin
kommt
deutsches
grundsätzlich
Arbeitsrecht
Arbeits-
und
und
von
Wöchnerinnen,
sowie
andere
Nicht-
diskriminierungsbestimmungen
Sind die zwingenden Schutzvorschriften,
die dem Arbeitnehmer im Herkunftsland
gewährt werden, jedoch vorteilhafter als
im Aufnahmeland, so kommen diese auch
Bei kurzen und vorübergehenden Auslandseinsätzen
den
Gleichbehandlung von Männern und
Frauen
die
Schutzbe-
mit
Kindern und Jugendlichen
Einhaltung eines so genannten „harten
Kerns“
und
Schutzmaßnahmen im Zusammen-
Schwangeren
der Erbringung von Dienstleistungen sind
der
Gesundheitsschutz
Beschäftigungsbedingungen
sendung von Arbeitnehmern im Rahmen
Dauer
Sicherheit,
hang
vom 16. Dezember 1996 über die Ent-
der
durch
Hygiene am Arbeitsplatz
Europäischen Parlamentes und des Rates
von
insbesondere
Leiharbeitsunternehmen
-
Gemäß
Bedingungen für die Überlassung von
zur
weiterhin
zum
Tragen14.
Liegt
der
Mindestlohn beispielsweise im Herkunftsland über dem Mindestlohn im Aufnahme-
Anwendung. Grund hierfür ist, dass der
gewöhnliche Arbeitsort des Arbeitnehmers
in Deutschland bei dem entsendenden
Unternehmen verbleibt. Die zwingenden
Schutzvorschriften des Arbeitsrechts im
Zielland sind jedoch auch bei kurzen
14
Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlamentes und
des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung
von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von
Dienstleistungen:
(…)
(17)
Die
im
Gastland
geltenden
zwingenden
Bestimmungen über ein Mindestmaß an Schutz dürfen
jedoch nicht der Anwendung von Arbeitsbedingungen, die
für die AN günstiger sind, entgegenstehen.
16 -
land, so hat der entsandte Arbeitnehmer
bzw.
weiterhin Anspruch auf die vorteilhafteren
13,86 EUR. Die Anpassung der Mindest-
Lohnregelungen im Herkunftsland.
löhne findet in Luxemburg regelmäßig,
Bei Erstmontagen oder Einbauarbeiten,
meist
die Bestandteil eines Liefervertrages und
Anpassungen
für die Inbetriebnahme der gelieferten
veröffentlicht unter: www.itm.lu (Pfad: droit
Güter unerlässlich sind, ist die Anwendung
du travail > salaire social minimum).
der Regelungen hinsichtlich des bezahlten
Mindestjahresurlaubs und der Mindestlohnsätze nicht zwingend. Voraussetzung
für die Befreiung ist jedoch, dass die
Arbeiten von Facharbeitern und/oder angelernten Arbeitern des Lieferunternehmens ausgeführt werden und nicht länger
als acht Tage dauern15. Der Bausektor ist
von dieser Ausnahmeregelung gänzlich
ausgeschlossen.
bei
einem
im
Stundenlohn
Jahresrhythmus
werden
von
statt.
im
Die
Internet
Die gesetzliche Arbeitsdauer ist auf acht
Stunden täglich und 40 Stunden die
Woche begrenzt. Abweichungen davon
sind
nur
in
Ausnahmefällen
möglich.
Hierbei besteht zum einen die Möglichkeit
der „kompensatorischen Abweichung“: Bei
Unternehmen mit Schichtarbeit oder ununterbrochenem Arbeitsgang sowie zum
Zwecke der Rückgewinnung verlorener
Arbeitsstunden dürfen in diesem Fall
als
Überschreitungen der normalen Arbeits-
Bestandteil des Mindestlohns, soweit sie
zeit zugelassen werden, wenn diese durch
nicht als Erstattung für in Folge der
spätere
Entsendung tatsächlich anfallende Kosten
ausgeglichen
wie z. B. Reise-, Unterbringungs- und
dürfen
Verpflegungskosten gezahlt werden.
sprechender Genehmigung auch Über-
Die
Entsendungszulagen
gelten
Ruhepausen
in
stunden
werden.
oder
Freizeit
Zum
anderen
Ausnahmefällen
geleistet
mit
werden,
ent-
für
die
Luxemburg verfügt über einen gesetz-
entsprechende Aufschläge zu zahlen sind.
lichen Mindestlohn. Zum 1. Januar 2017
Die tägliche Arbeitszeit darf aber nicht
beträgt der Mindestlohn für volljährige
mehr als 10 Stunden betragen. Die
unqualifizierte
Arbeitnehmer
Genehmigung
herzogtum
monatlich
1.998,59 EUR
bzw.
im
Groß-
von
Überstunden
und
mindestens
Sonntagsarbeit
mindestens
Musterformular der ITM: www.itm.lu (Pfad:
erfolgt
über
ein
11,55 EUR pro Stunde. Für volljährige
formulaires
qualifizierte
Benachrichtigung > Anfrage/ Meldung von
Arbeitnehmer
liegt
der
Mindestlohn bei 2.398,30 EUR im Monat
Überstunden
Arbeit
15
In einigen Fällen ist die Ausnahmeregel auch auf
Werklieferungen anwendbar, welche die 8-Tage-Frist überschreiten. Informationen zu solchen eventuellen Sonderregelungen sind bei den örtlichen Behörden im Ausland zu
erfragen.
>
an
durée
und
travail
Sonntagsarbeit.
Feiertrage
Genehmigung,
du
jedoch
bedarf
sind
>
Die
keiner
bei
der
17 -
Entlohnung die Feiertagsaufschläge zu
Rechtliche, steuerliche und administrative
beachten.
Informationen der luxemburgischen Regierung
mit
Informationen
u.
a.
zur
Gesetzliche Feiertage in Luxemburg sind:
grenzüberschreitenden Durchführung von

Neujahr
Arbeiten

Ostermontag
-
www.guichet.public.lu

1. Mai
-
www.aed.public.lu

Christi Himmelfahrt
-
www.mcm.public.lu/de/autorisations

Pfingstmontag
-
www.itm.lu

23. Juni (Nationalfeiertag)
-
www.etat.lu/MT

Maria Himmelfahrt (15.August)

Allerheiligen (1.November)
-
www.bundesfinanzministerium.de

erster und zweiter Weihnachtstag (25.
(Bundesfinanzministerium u. a. mit
und 26. Dezember)
DBA-Texten; Pfad: Themen > Steuern
>
Detaillierte Informationen zum Arbeitsrecht
Internationales
Steuerrecht
>
Staatenbezogene Informationen)
in Luxemburg finden Sie auch im Internet
in französischer Sprache unter: www.itm.lu
 www.statec.public.lu
(Pfad: droit du travail > Buch zum
(Offizielle
Arbeitsrecht) oder unter www.guichet.lu
burgischen Wirtschaft)
Statistiken
zur
luxem-
(Pfad: Arbeit bzw Pfad: Arbeitgeber >
Personalwesen).
6. Internet Links

www.debelux.org
(Deutsch-Belgisch-
Luxemburgische Handelskammer)
 www.luxemburg.diplo.de
(Deutschen Botschaft in Luxemburg)
 www.cc.lu/ (Luxemburgische Handelskammer)

www.cdm.lu (Luxemburgische Handwerkskammer)
18 -
ANLAGE
HANDWERKSBERUFE NACH DER LUXEMBURGISCHEN HANDWERKERLISTE
Die Handwerke sind in zwei Gruppen eingeteilt: die Meisterhandwerke (métier principal) und die
Gesellenhandwerke (métiers secondaires). Die Ziffern 00 bis 09 sind den Inhabern von Meisterbriefen
oder einer gleichwertigen Befähigung vorbehalten. Die Ziffern ab 11 können mit einem geringeren
Befähigungsnachweis, grundsätzlich einem Gesellenbrief (CATP/Certificat d’Aptitude Technique et
Professionnelle), ausgeübt werden.
Dem Meisterbrief sind gleichgestellt:
- ein Universitätsdiplom im Anschluss an eine mindestens vierjährige Regelstudiendauer im
fraglichen Fach;
- ein Universitätsdiplom im Anschluss an eine mindestens dreijährige Regelstudiendauer im
fraglichen Fach zuzüglich einer beruflichen Erfahrung von mindestens einem Jahr in der
fraglichen Branche;
- ein Universitätsdiplom im Anschluss an eine mindestens dreijährige Regelstudiendauer in
einem anderen Fach zuzüglich einer beruflichen Erfahrung von mindestens drei Jahren in der
fraglichen Branche;
- ein Meisterbrief in einem verwandten Handwerk zuzüglich einer beruflichen Erfahrung von
mindestens sechs Jahren in der fraglichen Branche;
- ein Sekundarschulabschluss zuzüglich einer leitenden Tätigkeit von mindestens sechs Jahren
in der fraglichen Branche.
Dem Gesellenbrief sind gleichgestellt:
- ein Gesellenbrief in einem verwandten Fach oder eine gleichwertige Ausbildung zuzüglich
einer mindestens dreijährigen Tätigkeit in der Branche zuzüglich nachgewiesener Kenntnisse
in Unternehmensführung (nachzuweisen durch eine entsprechend anerkannte
Fortbildungsmaßnahme).
Der EU-Bürger kann des Weiteren aufgrund der Befähigungsmindestanforderungen, so wie diese in
den EU-Richtlinien (vor allem 99/42), enthalten sind, Zugang zu den geregelten Handwerken finden.
Alle die gewerblichen Tätigkeiten, die nicht in der großherzoglichen Verordnung vom 4. Februar 2006,
welche die Liste der Handwerksberufe festgelegt hat, enthalten sind, sind notwendigerweise Berufe
des Handels, welche zur Ausstellung einer Niederlassungserlaubnis mindestens des Nachweises von
Kenntnissen in Unternehmensführung bedürfen.
GRUPPE 1: Handwerke der Lebensmittelbranche
(Métiers de l’alimentation)
101-00 Bäcker-Konditor (boulanger-pâtissier)
102-00 Konditor-, Schokoladen-, Süsswaren- und Speiseeishersteller (pâtissier-chocolatierconfiseur-glacier)
102-11 Speiseishersteller (Glacier)
102-12 Waffel-und Pfannkuchenhersteller (fabricant de gaufres et de crêpes)
103-00 Metzger (boucher-charcutier)
103-01 Pferdemetzger (boucher-charcutier chevalin)
103-11 Abdecker (chevillard-abatteur de bestiaux)
103-12 Räucherwarenhersteller (fabricant de salaisons)
103-13 Kuttler (tripier)
104-00 Feinkoch (traiteur)
105-00 Müller (meunier)
GRUPPE 2: Handwerke der Mode, der Gesundheits und der Hygiene
(Métiers de la mode, de la santé et de l’hygiène)
202-00 Herren-und Damenschneider (tailleur-couturier)
202-11 Flickschneider (retoucheur de vêtements)
202-13 Chemischer Reiniger-Bleicher-Bügler (nettoyeur à sec-blanchisseur-repasseur)
202-14 Teppich-und Matratzenreiniger (nettoyeur de tapis et de matelas)
203-00 Hutmacher (modiste-chapelier)
204-00 Kürschner (fourreur)
206-00 Schuhmacher (bottier-cordonnier)
206-11 Schuster (cordonnier réparateur)
- 19 -
206-12 Täschner (maroquinier)
207-00 Uhrmacher (horloger)
208-00 Gold-und Silberschmied (bijoutier-orfèvre)
209-00 Optiker (opticien-optométriste)
209-01 Hörgerätemechaniker (audio prothésiste)
210-00 Zahntechniker (mécanicien dentiste)
211-00 Orthopädiemechaniker-Bandagist (mécanicien orthopédiste-bandagiste)
212-00 Orthopädieschuhmacher (orthopédiste-cordonnier)
212-01 Medizinischer Fusspfleger/Podologe (podologue)
212-11 Fusspfleger (pédicure)
213-00 Chirurgiemechaniker (mécanicien de matériel médico-chirurgical)
214-00 Friseur (coiffeur)
215-00 Kosmetiker (esthéticien)
215-11 Manikürist-Hersteller künstlicher Nägel (manucure-confectionneur d’ongles artificiels)
GRUPPE 3: Handwerke der Mechanik
(Métiers de la mécanique)
301-00 Maschinenbauer (mécanicien en mécanique générale)
301-05 Büchsenmacher (armurier)
301-11 Geräteschleifer (affûteur d’outils)
302-00 Schmied (forgeron)
302-11 Hufschmied (maréchal-ferrant)
303-00 Industrie-und Baumaschinenbauer (mécanicien de machines et
de matériels industriels et de la construction)
304-00 Kradtfahrzeugmechaniker und -elektroniker (mécanicien-électronicien d’autos et de
motos)
304-11 Betreiber einer Tankstelle mit Wartungsdienst für Kfz (exploitant d’une station de
service pour véhicules automoteurs)
304-12 Vulkanisierer (vulcanisateur)
304-13 Reifenmonteur (monteur de pneus)
304-14 Zweiradmechaniker (mécanicien de cycles)
304-15 Kraftfahrzeugverwerter (recycleur de véhicules automoteurs)
304-16 Kraftfahrzeugkühlerfabrikant und -instandsetzer (fabricant réparateur de radiateurs
d’autos et de motos)
305-00 Karosseriebauer (constructeur réparateur de carrosseries)
305-11 Schiffsbauer (constructeur réparateur de bateaux)
305-12 Kraftfahrzeugpolsterer (garnisseur d’autos et de motos-sellier)
306-00 Kraftfahrzeugspengler (débosseleur-peintre de véhicules automoteurs)
309-00 Ankerwickler (bobineur)
309-11 Instandsetzer von Unterhaltungsspielen und -automaten (réparateur de jeux
d’amusement et d’automates)
309-12 Lebensmittelmaschinenmechaniker (mécanicien de machines utilisées dans
l’alimentation)
309-13 Näh-und Strickmaschinenmechaniker (mécanicien de machines à coudre et à tricoter)
312-00 Land-und Weinbaumaschinenbauer (mécanicien de machines et de matériel agricoles
et viticoles)
315-00 Kesselbauer (chaudronnier)
316-00 Galvanisierer (galvaniseur)
317-00 Kraftfahrzeuggutachter (expert en automobiles)
318-00 Fahrlehrer (instructeur de conducteurs de véhicules automoteurs)
318-11 Taxi-und Mietwagenunternehmer (loueur de taxis et de voitures de location)
318-12 Krankenwagenunternehmer (loueur d’ambulances)
GRUPPE 4: Handwerke der Bau-und Wohnungswirtschaft
(Métiers de la construction et de l’habitat)
401-00 Bauunternehmer / Maurer und Betonbauer (entrepreneur de construction)
401-01 Strassenbauunternehmer und -pflasterer / Strassenbauer (entrepreneur de voirie et de
pavage)
401-02 Estrichleger (confectionneur de chapes)
401-11 Erdarbeiten-, Aushub- und Kanalbauunternehmer (entrepreneur de terrassement,
d’excavation de terrains et de canalisation)
401-12 Asphalt-und Bitumen(Schwarzdecken)fertiger / Asphaltierer (entrepreneur d’asphaltage
et de bitumage)
401-13 Gerüstverleiher und -monteur / Gerüstbauer (monteur d’échafaudages)
- 20 -
401-14 Fuger (poseur de jointements)
401-15 Eisenbetonverschrotter (ferrailleur pour béton armé)
401-16 Kaminbauer (fumiste)
401-17 Bohr-und Verankerungsunternehmer (entrepreneur de forage et d’ancrage)
401-18 Landschaftsbauer (entrepreneur paysagiste)
402-00 Kälte-, Akustik- und Abdichtungsisolierer (entrepreneur d’isolations
thermiques, acoustiques et d’étanchéité)
403-00 Installateur und Heizungsbauer (installateur chauffage-sanitaire)
405-00 Kälteanlagenbauer (installateur frigoriste)
406-00 Elektriker (électricien)
406-01 Leuchtreklamenhersteller (installateur d’enseignes lumineuses)
406-11 Elektro-und Elektronikgeräteverwerter (recycleur d’équipements électriques et
électroniques)
408-00 Schreiner (menuisier-ébéniste)
408-03 Parkettleger (parqueteur)
408-04 Monteur von Fertigteilen im Gebäudeinnenausbau (poseur-monteur d’éléments
préfabriqués)
408-11 Hersteller von Verpackungsmaterial und Palletten aus Holz (fabricant d’emballages en
bois et de palettes)
408-12 Möbelrestaurator (restaurateur de meubles meublants)
408-13 Monteur von Fenstern, Türen und Fertigmöbeln (poseur-monteur de fenêtres, de
portes et de meubles préfabriqués)
408-14 Bestattungsunternehmer (entrepreneur de pompes funèbres)
408-15 Messestandbauer (constructeur de stands d’exposition)
409-00 Hersteller-Monteur von Fensterläden, Jalousien, Markisen und Rollläden (fabricant
poseur de volets, de jalousies, de marquises et de stores)
409-11 Monteur von Sonnenschutzsystemen (poseur de systèmes de protection solaire)
410-00 Metallbauer (entrepreneur de constructions métalliques)
410-01 Hersteller-Monteur von Metalldächern und -gebäudeverkleidungen (fabricant poseur
de bardages et de toitures métalliques)
410-11 Schilder- und Nummernschildermacher (fabricant de panneaux de
signalisation et de plaques d’immatriculation)
410-12 Metalloberflächenbehandler (entrepreneur de traitement de surfaces métalliques)
411-00 Ofenbauer / Ofen-und Luftheizungsbauer (constructeur de fours)
412-00 Personen- und Warenaufzug- sowie Rolltreppen-und Hebezeughersteller
(installateur d’ascenseurs, de monte-charges, d’escaliers mécaniques et de matériel
de manutention)
414-00 Dachdecker-Klempner (couvreur-ferblantier)
414-11 Monteur von Sicherheitsvorkehrungen in Höhenbereichen (installateur de mesures de
sécurité en altitude)
414-12 Schornsteinfeger (ramoneur)
414-13 Dachflächenreiniger (nettoyeur de toitures)
416-00 Zimmerer (charpentier)
417-00 Marmorschleifer-Steinmetz (marbrier-tailleur de pierres)
418-00 Fliesen-und Plattenleger (carreleur)
419-00 Gipser-und Fassadenmacher / Stuckateur (plafonneur-façadier)
420-00 Anstreicher (peintre-décorateur)
420-11 Gebäude-und Monumentenreiniger (nettoyeur de bâtiments et de monuments)
421-00 Glaser (vitrier-miroitier)
422-00 Ofenbauer (constructeur-poseur de cheminées et de poêles en faïence)
423-00 Raumausstatter (tapissier décorateur)
423-11 Gardinenhersteller (confectionneur de rideaux)
423-12 Teppich-und Laminatbodenverleger und Verleger anderer synthetischer Bodenbeläge
(poseur de tapis, de planchers stratifiés et d’autres revêtements de sol en matière
synthétique)
423-13 Schaufenstergestalter-Dekorateur (étalagiste décorateur)
GRUPPE 5: Handwerke des Kommunikations-, Multimedia-und Veranstaltungsgewerbes
(Métiers de la communication, du multimédia et du spectacle)
501-00 Elektroniker audiovisueller Geräte und Installationen (électronicien
d’installations et d’appareils audiovisuels)
501-01 Hersteller-Instandsetzer von Kollektivantennennetzen (constructeur réparateur de
réseaux de télédistribution)
- 21 -
502-00 Bürogeräte-und Informatikelektroniker (électronicien en bureautique et en informatique
503-00 Kommunikations-und Informatikelektroniker (électronicien en communication et en
informatique)
503-01 Alarm-und Sicherheitsanlagenmonteur (installateur de systèmes d’alarme et de
sécurité)
510-00 Drucker (imprimeur)
510-01 Media Operator (opérateur média)
510-02 Siebdrucker (sérigraphe)
510-11 Betreiber eines graphischen Ateliers (exploitant d’un atelier graphique)
512-00 Buchbinder (relieur)
512-11 Kartonagenhersteller (cartonnier)
512-12 Modellbauer (maquettiste)
513-00 Fotograf (photographe)
513-11 Filmentwickler (exploitant d’un laboratoire de développement de films)
514-11 Bildtechniker (opérateur d’images)
520-11 Tontechniker (opérateur de son)
521-00 Musikinstrumentenbauer und -reparateur (fabricant réparateur d’instruments de
musique)
521-11 Musikinstrumentenstimmer (accordeur d’instruments de musique)
530-11 Licht-und Beleuchtungstechniker (opérateur de lumière et d’éclairage)
540-11 Theaterrequisitenhersteller (accessoiriste)
540-12 Theater-und Filmdekorateur (décorateur)
540-13 Bühnenbildner (sculpteur de théâtre)
540-14 Maskenbildner (maquilleur)
GRUPPE 6: Kunsthandwerke und weitere Handwerke (Métiers de l’art et métiers divers)
609-00 Schwimmlehrer (instructeur de natation)
611-11 Weber (tisserand)
611-12 Posamentierer (lisssier)
611-13 Sticker (brodeur)
611-14 Kirchenschmuckhersteller (fabricant d’ornements d’église)
611-15 Glasbläser (souffleur de verre)
611-16 Glas-und Kristallschleifer und -graveur (tailleur-graveur sur verre et cristal)
611-17 Graveur (graveur)
611-18 Punzierer (repousseur sur métaux)
611-19 Verzinner (étameur)
611-20 Kunstgiesser (fondeur d’art)
611-21 Hersteller von Modeschmuck (fabricant d’articles de fausse-bijouterie)
611-22 Spielzeug- und Souvenirobjektehersteller (fabricant de jouets et d’objets de souvenirs)
611-23 Sonnenuhrenhersteller (constructeur de cadrans solaires)
611-24 Kerzendreher (cirier)
611-25 Stuhl-und Korbmacher (rempailleur-vannier)
611-26 Kunstblumenhersteller (fabricant de fleurs artificielles)
611-27 Holzlackierer (peintre laqueur sur bois)
611-28 Bilderrahmer (encadreur)
611-29 Töpfer-Keramiker (potier-céramiste)
611-30 Emaillierer (émailleur)
611-31 Strickwarenhersteller (tricoteur)
611-32 Kunstschmied (ferronnier d’art)
611-33 Kunstglaser (vitrier d’art)
611-34 Steinmetz (sculpteur de pierres)
611-35 Buchbinder (relieur d’art)
611-36 Holzbildhauer-Drechsler (sculpteur-tourneur sur bois)
611-37 Mosaikhersteller (mosaïste
- 22 -