Nahrungsergänzungsmittel Darstellung rechtlicher Aspekte Unfug
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Nahrungsergänzungsmittel Darstellung rechtlicher Aspekte Unfug
Nahrungsergänzungsmittel Darstellung rechtlicher Aspekte Unfug & Nutzen von Karl-Heinz Rossow W Warum werden d Nahrungsergänzungsmittel N h ä itt l verzehrt h t? Ausgleich einer unausgewogenen Ernährung Schutz vor Krankheiten Festere Knochen Funktionstüchtigere Gelenke Besseres Gedächtnis Schönere Haut, Haare und Nägel g Leistungssteigerung Gewichtabnahme Verzögerung von Alterserscheinungen (Anti-Aging) Aktiveres Sexualleben Minderung der negativen Wirkungen durch das Rauchen Ernährungssituation in Deutschland Wer sich ausgewogen und abwechslungsreich ernährt ernährt, braucht laut Deutscher Gesellschaft für Ernährung (DGE) im allgemeinen keine Nahrungsergänzungsmittel, um die D-A-CH Referenzwerte zu erreichen. Dennoch gibt es bei einzelnen Bevölkerungsgruppen oder Individuen durchaus Versorgungsrisiken g g B ölk Bevölkerungsgruppen mit it Risiko Ri ik Schwangere und Stillende: Es besteht ein Mehrbedarf an Folsäure, Jod, Vitamin D, Calcium und Omega-3g Fettsäuren. Kinder und Jugendliche: In der sensiblen Phase des Wachstums,, der körperlichen p und g geistigen g Entwicklung ist eine bedarfsdeckende Versorgung insbesondere mit Calcium, Jod, B-Vitaminen, eventuell Eisen und Omega-3-Fettsäuren sicherzustellen. Senioren: Nachlassendes Hunger- und Durstempfinden sowie Kau- und Schluckstörungen erschweren eine ausreichende Ernährung. Die Nährstoffdichte der Nahrung muss daher steigen. g Besonders Vitamin D,, Calcium, C , B-Vitamine,, Omega-3O g 3 Fettsäuren und Lutein (Sehkraft). Vitamine – Bedarf und Funktion Vit i – Bedarf Vitamine B d f und d Funktion F kti Mineralstoffe und Spurenelemente – Bedarf und Funktion Vollwertig essen und trinken nach den 10 Regeln der DGE Vielfältig essen. Reichlich Getreideprodukte und Kartoffeln, mindestens 30 g Ballaststoffe täglich. Fünf Portionen Obst und Gemüse am Tag, möglichst frisch, oder auch eine Portion als Saft. Täglich Milch und Milchprodukte; ein- bis zweimal in der Woche Fisch; Fleisch, Wurst und Eier in Maßen Maßen. Mehr als 300 – 600 g Fleisch und Wurst pro Woche sollten es nicht sein sein. Wenig Fett und fettreiche Lebensmittel. Pflanzliche Fette und Öle sind zu bevorzugen. Zu achten ist auf „unsichtbares Fett“ in Fleischerzeugnissen, Milchprodukten, Gebäck, Süßwaren usw Insgesamt reichen 60 -80 usw. 80 g Fett pro Tag Tag. Zucker und Salz in Maßen. Reichlich Flüssigkeit Flüssigkeit. Trinken Sie 1 1,5 5 Liter Flüssigkeit jeden Tag. Tag Zu bevorzugen sind Wasser und andere energiearme Getränke Schmackhaft und schonend zubereiten. Lassen Sie sich Zeit beim Essen. Das fördert das Sättigungsempfinden. Auf das Gewicht achten und in Bewegung bleiben Rechtsvorschriften die für Nahrungsergänzungsmittel maßgebend Rechtsvorschriften, sind Richtlinie 2002/46/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Nahrungsergänzungsmittel N h Nahrungsergänzungsmittelverordnung ä itt l d - NemV N V vom 24 24.05.2004 05 2004 Lebensmittel-Basisverordnung (EG) 178/2002 (BasisV) Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) vom 24.07.2009 Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) vom 15.12.1999 Nährwert-Kennzeichnungsverordnung (NKV) vom 25.11.1994 Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV) vom 29.01.1998 Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Health-Claims-VO) Ein Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der NemV ist ein Lebensmittel, das 1. dazu bestimmt ist die allgemeine Ernährung zu ergänzen, 2. ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung darstellt und 3. in dosierter Form,, insbesondere in Form von Kapseln, p , Tabletten,, Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen Mengen, in den Verkehr gebracht wird Beispiele für „sonstige sonstige Stoffe“ Stoffe in Nahrungsergänzungsmitteln Sekundäre Pflanzenstoffe: Carotinoide (Lutein) Flavonoide (Isoflavone) Organische Verbindungen : Carnitin Coenzym Q 10 Kreatin Aminosäuren (Z. B. Arginin, Ornithin) Produkte tierischen Ursprungs: Grünlippmuschelkonzentrat Gelee Royal Haifischknorpelextrakt Probiotika: Lactobacillus acidophilus Bifidobacterium lactis Mineralien: Kieselerde Anforderungen an die Abgabe von N h Nahrungsergänzungsmitteln ä itt l Ein Nahrungsergänzungsmittel, das zur Abgabe an den Verbraucher bestimmt ist, darf gewerbsmäßig nur in einer Fertigpackung in den Verkehr gebracht werden. werden Anforderungen an die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln Ein NEM darf nur in den Verkehr g gebracht werden, wenn auf der Fertigpackung zusätzlich zu den durch die LebensmittelKennzeichnungsverordnung vorgeschrieben Angaben vorhanden sind: die Namen der Kategorien von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen, die für das Erzeugnis kennzeichnend sind sind, die empfohlene tägliche Verzehrsmenge in Portionen des Erzeugnisses Erzeugnisses, der Warnhinweis „Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden.“, Anforderungen an die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln ein Hinweis darauf, dass die Produkte außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern zu lagern sind, die Menge der Nährstoffe oder sonstigen Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung bezogen auf die empfohlene tägliche Verzehrsmenge Verzehrsmenge, die Vitamine, Vitamine Mineralstoffe und Spurenelemente in der Tagesportion als Prozentsatz zu den in der Nährwert-Kennzeichnungsverordnung angegeben Referenzwerten, sofern für diese Stoffe Referenzwerte f t l t sind. festgelegt i d Vitamine und Mineralstoffe und ihre empfohlene T Tagesdosis d i nach h der d NährwertNäh t Kennzeichnungsverordnung (NKV) Vitamin A (µg) 800 Kalium (mg) 2000 Vitamin D (µg) 5 Chlorid (mg) 800 Vitamin E (mg) 12 Calzium (mg) 800 Vitamin K (µg) 75 Phosphor (mg) 700 Vit i C ((mg)) Vitamin 80 M Magnesium i ((mg)) 375 Vitamin B1 (mg) 1,1 Eisen (mg) 14 Vitamin B2 (mg) 14 1,4 Zink (mg) 10 Niacin (mg) 16 Kupfer (mg) 1 Vitamin B6 (mg) 1,4 Mangan (mg) 2 Folsäure (µg) 200 Fluorid (mg) 3,5 Vitamin B12 (µg) 2,5 Selen (µg) 55 Biotin (µg) 50 Chrom (µg) 40 Pantothensäure (mg) 6 Jod (µg) 150 Anlage 1 Vitamine und Mineralstoffe,, die als Nahrungsergänzungsmittel g g g bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen Vitamine Mineralstoffe Vitamin A (µg RE) Calcium (mg) Vitamin D (µg) Magnesium (mg) Vitamin E (mg α-TE) Eisen (mg) Vitamin K (µg) Kupfer (µg) Vitamin B1 (mg) Jod (µg) Vitamin B2 ((mg) g) Zink ((mg) g) Niacin (mg NE) Mangan (mg) Pantothensäure (mg) Natrium (mg) Vitamin B6 (mg) Kalium (mg) Folsäure (µg) Selen (µg) Vitamin B12 (µg) Chrom (µg) Biotin (µg) Molybdän (µg) Vitamin C ((mg) g) Fluor ((mg) g) Chlor (mg) Phosphor (mg) Anzeigepflicht für Nahrungsergänzungsmittel Wer ein Nahrungsergänzungsmittel als Hersteller oder Einführer in den Verkehr bi bringen will, ill h hat di dies spätestens ä b beim i ersten IInverkehrbringen, k hbi d dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unter Vorlage eines Musters des für das Erzeugnis verwendeten Etiketts anzuzeigen. Wurde das Nahrungsergänzungsmittel bereits in einem anderen Mitgliedstaat der EU in den Verkehr gebracht, so ist, sofern das in diesem Mitgliedstaat geltende ge te de Recht ec t e eine e Anzeigepflicht e gep c t vorsieht, o s e t, in de der Anzeige e ge be beim BVL zusätzlich die Behörde des anderen Mitgliedstaates anzugeben. Das BVL übermittelt die Anzeige unverzüglich dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden Landesbehörden. Nahrungsergänzungsmittel N h ä itt l unterliegen t li iim G Gegensatz t zu A Arzneimitteln i itt l nicht i ht d der Zulassungspflicht ! Risikokategorien für Vitamine und Mineralstoffe bei Überdosierungen Hohes Risiko Mäßiges Risiko Geringes Risiko Vitamin A Vitamin E Vitamin B1 Beta-Carotin Beta Carotin Vitamin C Vitamin B2 Vitamin D Vitamin K Nicotinamid Calcium Vitamin B6 Biotin Eisen Magnesium Vitamin B12 Zink Molybdän Chrom Kupfer Selen Jod Festlegung von „Tolerable Upper Intake Level“ (UL) für Vitamine und Mineralstoffe durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Vitamine Einheit UL Minealstoffe Einheit UL Vitamin A mg RE 3 Calcium mg 2500 Vitamin D µg 50 Phosphor Vit i E Vitamin mg 300 M Magnesium i Vitamin K - Natrium - Vitamin B1 - Kalium - Vitamin B2 - Chlorid - 25 Eisen - Vitamin B12 - Chrom (III) - Niacin - Fluorid mg 7 mg mg 10 900 Jod µg 600 µg 1000 Kupfer p mg g 5 Pantothensäure - Mangan Biotin - Molybdän mg 600 Vitamin C - Selen µg 300 Zink mg 25 Vitamin B6 Nicotinsäure Nicotinamid Folsäure mg mg 250 - Nahrungsergänzungsmittel sind sinnvoll für: Personen mit P it Nahrungsmittelunverträglichkeiten N h itt l t ä li hk it (wie ( i z.B. B Laktoseintoleraz) Schwangere und Stillende ältere Menschen Menschen mit extrem vegetarischer Kost Leistungssportler und Schwerstarbeiter Sportler, die auf ein sehr niedriges Körpergewicht achten müssen Menschen mit langfristiger Reduktionsdiät Menschen mit chronischem Alkohol- und Tabakmissbrauch Nutzen und Unfug von Nahrungsergänzungsmitteln sinnvoll weniger sinnvoll unsinnig, z.T. gesundheitsschädlich Vit i Vitamine C Carnitin iti Höher dosierte Antioxidantien (> RDA) Beta-Carotin, Vit. E, Vit. C Mineralstoffe Coenzym Q 10 Kava Kava,, leberschädigend g Spurenelemente Spirulina-Algen „Lami“, „Reduce Weight Fructa Planta“, „La Jiao Shou Shen“ Schlankeitsmittel aus China und Indonesien, mit Wirkstoff "Sibutramin", Übelkeit, Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen Essenzielle Fettsäuren Gelatine BfR-Warnung vor Glucosamin (24 02 2012) (24.02.2012); Glucosamin kann die blutgerinnungshemmende Wirkung von g verstärken Cumarin-Antikoagulanzien und zu Blutungen führen. „Therma Power“, der Schlankmacher wird im Internet als NEM verkauft. Das Erzeugnis enthält Ephedrin, Synephrin und Koffein. Es wird in Dänemark mit einem Todesfall durch Herzstillstand in Verbindung g gebracht. g Die genannten g Stoffe bewirken Bluthochdruck und Muskelzittern