flugunfallkommission gutachten und vorschläge
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flugunfallkommission gutachten und vorschläge
FLUGUNFALLKOMMISSION B ü r o : Radetzkystraße 2 1031 W I E N Telefax: 713 03 26 Tel.: 71162 Kl. 9200, 9201, 9204 Wien, am 5. April 1995 Pr.Zl. 74.361/5-FUK/95 GUTACHTEN UND VORSCHLÄGE betreffend den Zusammenstoß der Motorsegler Type Stemme S10, Kennzeichen OE-XXXX, und Ventus cT, Kennzeichen D-XXXX, am 17. Mai 1993 um ca. 13:00 Uhr UTC *) ca. 1,5 km südlich des Kreuzjochs, Gemeinde Gerlosberg, Tirol. Zusammensetzung der Flugunfallkommission (bestellt mit Bescheid des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 24. Mai 1993, Pr.Zl. 74.361/3-FUK/93 und vom 3. März 1994, Pr.Zl. 74.361/3-FUK/94): Dr. Rolf NEIDHART Leiter Dr. Bernhard PROCHASKA (⊥) Sachverständiger für Flugbetrieb DDipl.Ing. Dr. Walter SPERR Sachverständiger für Luftfahrzeugtechnik Erich GINDL Sachverständiger für Flugbetrieb Der Flugunfall wurde im vereinfachten Verfahren untersucht. *) Alle in diesem Bericht angeführten Zeiten entsprechen Universal Coordinated Time (Lokalzeiten wurden entsprechend geändert). -2- INHALTSÜBERSICHT Seite ALLGEMEINES ........................................................................... 3 1. UNTERSUCHUNG ....................................................................... 5 1.1 1.1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 1.8 1.9 1.10 1.11 1.12 1.12.1 1.12.2 1.13 1.14 1.15 1.16 Flugverlauf .................................................................................... Flugvorbereitung ............................................................................. Verletzung von Personen .................................................................... Beschädigung des Luftfahrzeuges .......................................................... Andere Beschädigungen ..................................................................... Besatzung ...................................................................................... Luftfahrzeug ................................................................................... Flugwetter ..................................................................................... Navigationsanlagen ........................................................................... Funksprechverkehr ........................................................................... Flugplatz- und Bodeneinrichtungen ....................................................... Flugschreiber .................................................................................. Prüfung des Bruches ......................................................................... Lage des Bruches ............................................................................. Zustand des Bruches ......................................................................... Angaben über Feuerausbruch .............................................................. Andere Angaben .............................................................................. Technische Untersuchung ................................................................... Sonstiges ....................................................................................... 2. BEURTEILUNG UND SCHLUSSFOLGERUNGEN ......................... 23 2.1 2.2 2.2.1 2.2.2 Beurteilung .................................................................................... Schlußfolgerungen ............................................................................ Unfallart ........................................................................................ Wahrscheinliche Unfallursache ............................................................ 3. VORSCHLÄGE ............................................................................ 27 3.1 3.2 Sofortmaßnahmen ............................................................................ 27 Vorschläge der Flugunfallkommission .................................................... 27 5 6 6 6 6 7 8 11 12 12 12 12 13 13 14 18 18 21 22 23 26 26 26 ANHANG ..................................................................................... 28 -3- ALLGEMEINES Luftfahrzeuge 1. Motorsegler Type Stemme S10, Kennzeichen OE-XXXX 2. Motorsegler Type Ventus cT, Kennzeichen D-XXXX Triebwerke 1. Kolbenmotor Limbach L-2400-EB1D 2. Kolbenmotor Solo 2350 Eigentümer und Halter 1. Eigentümer: Privatperson Halter: Privatperson 2. Eigentümer/Halter: Privatperson Besatzungen 1. Pilot männlich, 52 Jahre, tot 2. Pilot männlich, 66 Jahre, tot Passagiere 1. Männlich, 54 Jahre, tot 2. Keine Unfallort Ca. 1,5 km südlich des Kreuzjochs, Gemeinde Gerlosberg, Tirol; der Zusammenstoß ereignete sich oberhalb einer Höhe von ca. 2500 m MSL; die Wrackteile lagen in 2120 bis 2180 m MSL; Koordinaten der Unfallstelle: 47°14' N, 11°59' E -4- Datum und Zeitpunkt des Unfalles 17. Mai 1993 um ca. 13:00 Uhr Art des Fluges 1. Privater Segelflug (Dreiecksflug) 2. Privater Segelflug (Übungsflug) Phase des Fluges 1. Reiseflug 2. Sinkflug Datum und Zeitpunkt der Verständigung des Bereitschaftsdienstes 17. Mai 1993 um 14:04 Uhr Datum und Zeitpunkt des Eintreffens der Flugunfallkommission am Unfallort 18. Mai 1993 um 06:45 Uhr Teilnehmer an der Untersuchung Flugunfallkommissionsmitglieder: Dr. Bernhard PROCHASKA Sonstige Personen: Beamte des Landesgendarmeriekommandos für Tirol, Kriminalabteilung, und des Gendarmeriepostens Mayrhofen Kurze Darstellung des Unfalles Die beiden im Segelflug betriebenen Motorsegler kollidierten auf kreuzenden Kursen in unmittelbarer Nähe einer Wolke und stürzten ab. Die Insassen der beiden Luftfahrzeuge wurden beim Aufschlag getötet; die Luftfahrzeuge wurden zerstört. -5- 1. U N T E R S U C H U N G 1.1 FLUGVERLAUF Der Flugverlauf einschließlich des Unfallherganges wurde aufgrund der Aussagen von Augenzeugen in Verbindung mit den Erhebungen der Flugunfallkommission und der Gendarmerie am Unfallort wie folgt rekonstruiert: Der Pilot des eigenstartfähigen Motorseglers Type Stemme S10, Kennzeichen OE-XXXX, startete am 17. Mai 1993 um 09:00 Uhr mittels Hilfsmotorstarts vom Flugplatz Wolfsberg, Kärnten, zu einem Leistungssegelflug. Der Pilot nahm den linken Sitz ein; im rechten Sitz saß ein Passagier, welcher ebenfalls Inhaber eines österreichischen Segelfliegerscheines war. Der Pilot des nichteigenstartfähigen Motorseglers Type Ventus cT, Kennzeichen D-XXXX, startete um 09:56 Uhr vom Flugplatz Zell/See mittels Motorflugzeugschlepps zu einem Übungssegelflug. Das Ausklinken erfolgte in einer Höhe von ca. 1000 m über Platz. Über den weiteren Flugverlauf der beiden Luftfahrzeuge liegen keine Informationen vor. Gegen 13:00 Uhr kollidierte der Motorsegler OE-XXXX aus östlicher Richtung kommend ca. 1,5 km südlich des Kreuzjochs im Gemeindegebiet von Gerlosberg, mit dem aus nördlicher Richtung anfliegenden Motorsegler D-XXXX. Zum Kollisionszeitpunkt befanden sich beide Luftfahrzeuge im Segelflug unmittelbar unter der Basis (2600-2800 m MSL) einer großen, dunklen cumulusförmigen Wolke. Einer der Augenzeugen hatte den Eindruck, das Luftfahrzeug D-XXXX, das er bis unmittelbar vor der Kollision nicht wahrgenommen hatte - den Flugweg des Luftfahrzeuges OE-XXXX hatte er bereits einige Zeit verfolgt -, hätte sich aus der Wolke gelöst und im Sinkflug befunden. Im Zuge der Kollision lösten sich vom Luftfahrzeug D-XXXX beide Tragflächen; das Luftfahrzeug OE-XXXX wurde an den Tragflächen erheblich beschädigt. Beide Luftfahrzeuge stürzten unkontrolliert zu Boden und wurden zerstört. Keiner der mit Rettungsfallschirmen ausgerüsteten Flugzeuginsassen unternahm einen -6Rettungsversuch; die Gurtzeuge und Kabinenhauben blieben bis zum Aufschlag geschlossen. Sämtliche Insassen wurden beim Aufschlag am Boden getötet. Ein Augenzeuge, welcher sich zur Unfallzeit auf der Gerlostalalm aufhielt, verständigte um 13:17 Uhr den Gendarmerieposten Schwaz, daß im Bereich des Kreuzjoches zwei Segelflugzeuge zusammengestoßen und abgestürzt seien. Eine sofort eingeleitete Suchaktion, an welcher sich ein Hubschrauber des Bundesministeriums für Inneres (BMI), Flugeinsatzstelle Innsbruck, sowie Beamte der alpinen Einsatzgruppe Schwaz und des Gendarmeriepostens Zell/Ziller beteiligten, wurde um 15:35 Uhr vorerst ergebnislos abgebrochen. Um 16:10 Uhr meldete sich ein weiterer Augenzeuge, welcher die Absturzstelle näher beschreiben konnte. Daraufhin wurde die Suchaktion mit dem Hubschrauber des BMI fortgesetzt. Um 16:50 bzw. 17:10 Uhr wurden die Wracks der beiden Luftfahrzeuge sowie die Leichen der drei Insassen gefunden. 1.1.1 Flugvorbereitung Die gemäß ∋ 5 Luftverkehrsregeln (LVR), BGBl.Nr. 56/1967 in der geltenden Fassung, erforderliche Flugvorbereitung wurde von beiden Piloten durchgeführt. Die Abgabe von Flugplänen war gemäß ∋ 51 leg.cit. nicht erforderlich. 1.2 VERLETZUNG VON PERSONEN Art der Verletzung tödlich 1.3 Besatzung Passagiere 2 1 Dritte - BESCHÄDIGUNG DER LUFTFAHRZEUGE An beiden Luftfahrzeugen entstand Totalschaden. 1.4 ANDERE BESCHÄDIGUNGEN Bäche wurden durch auslaufendes Öl und Treibstoff der beiden Motorsegler -7verschmutzt. Der Almboden war mit Kleinteilen der zerstörten Luftfahrzeuge übersät. Zur Hintanhaltung von Umweltschäden wurde zum ehestmöglichen Zeitpunkt die Bergung der beiden Wracks durch Hubschrauber des Österreichischen Bundesheeres durchgeführt und das Gelände von Wrackteilen weitgehend gesäubert. 1.5 BESATZUNG 1.5.1 Stemme S10, Kennzeichen OE-XXXX Verantwortlicher Pilot männlich, 52 Jahre, österreichischer Staatsbürger; Inhaber des Segelfliegerscheines Nr. XXXX, ausgestellt am 24. Juni 1977 vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZ), gültig bis 13. Februar 1995; Grundberechtigung: Segelflugzeuge der Klassen a) und b) Zugelassene Startarten: Motorflugzeugschlepp-, Hilfsmotorstart Besondere Berechtigungen: keine; Inhaber des Eingeschränkten Funktelephonisten-Zeugnisses No. XXXX, ausgestellt am 10. Juni 1992 von der Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung; Flugerfahrung (lt. Flugbuch, Stand 27.12.1992, und Bordbuch OE-XXXX, Stand 11.5.1993) Als verantwortlicher Pilot: Auf dem Unfallmuster: In den letzten 3 Monaten: 1085:41 Stunden, 626 Starts 137:22 Stunden, 48 Starts 12:00 Stunden, 5 Starts. 1.5.1.1 Passagier männlich, 54 Jahre, österreichischer Staatsbürger; Inhaber des Segelfliegerscheines Nr. XXXX, ausgestellt am 14. Juni 1978 vom BAZ, gültig bis 16. Juni 1994; Grundberechtigung: Segelflugzeuge der Klassen a) und b) -8Zugelassene Startarten: Kraftwagen-, Windenschlepp-, Motorflugzeugschlepp-, Hilfsmotorstart Besondere Berechtigungen: unbekannt; Flugerfahrung (lt. Flugbuch) Gesamt: Auf dem Unfallmuster: 1.5.2 500:38 Stunden, 690 Starts keine. Ventus cT, Kennzeichen D-XXXX Verantwortlicher Pilot männlich, 66 Jahre, deutscher Staatsbürger; Inhaber des Luftfahrerscheines für Privatluftfahrzeugführer Nr. XXXX, ausgestellt am 21. November 1977 (Erstausstellung am 25. Oktober 1956) vom Regierungspräsidium Stuttgart; Beiblatt "B", Erlaubnis für Motorseglerführer, und Beiblatt "C", Erlaubnis für Segelflugzeugführer, jeweils gültig bis 4. November 1993; Motorseglerarten: Selbst-, nichtselbststartende Motorsegler Startarten: Selbststart; Windenschlepp-, Motorflugzeugschleppstart Sonstige Berechtigungen: keine Bemerkungen: Brillenträger - muß Ersatzbrille mitführen; Inhaber eines Beschränkt gültigen Sprechfunkzeugnisses II für den Flugfunkdienst (No. 1); Flugerfahrung (lt. Flugbuch, Stand 8.5.1993, und Bordbuch D-XXXX, Stand 8.5.1993) Gesamt: Auf dem Unfallmuster: 2525:35 Stunden, 1380 Starts ca. 380 Stunden, ca. 115 Starts Der Pilot führte ca. 80 % der im Bordbuch D-XXXX protokollierten Flüge selbst durch. -9- 1.6 LUFTFAHRZEUG 1.6.1 Motorsegler Type Stemme S10, Kennzeichen OE-XXXX Hersteller: Stemme GmbH & Co KG, Berlin/BRD Werknummer / Baujahr: 10-23 / 1991 Gesamtflugzeit (lt. Bordbuch): 207:14 Stunden am 11. Mai 1993 (TBO 6000 Stunden) Triebwerk: 4-Zylinder-4-Takt-Kolbenmotor Hersteller: Limbach Flugmotoren, BRD Type / Baureihe: L-2400 / EB1D - 10 Werknummer / Baujahr: 1138 / 1991 Betriebsstunden: 69:22 Stunden am 11. Mai 1993 (TBO 900 Stunden) Luftschraube: 2-Blatt-Faltpropeller Hersteller: Stemme GmbH, Berlin/BRD Type / Baureihe: 10AP-N / 10AP-NB Werknummer / Baujahr: 5093 / 1991 Betriebsstunden: 69:22 Stunden am 11. Mai 1993 (TBO 200 Stunden/ 36 Monate). Die letzte Wartung (50-Stunden-Kontrolle) fand bei 129:04 Stunden (Zelle) bzw. 50:33 Stunden (Motor) statt; die nächste Wartung war bei 100 Stunden (Motor) fällig. Bordpapiere, OZ XXXX, ausgestellt vom BAZ: - Eintragungsschein Nr. 1 vom 12. Juli 1991 - Luftfahrzeug-Zulassungsschein vom 19. Juli 1991 - Lufttüchtigkeitszeugnis vom 19. Juli 1991 Verwendungsart: Allgemeine Luftfahrt Einsatz-/Navigationsarten: Personenbeförderung; Sichtflüge bei Tag, Flüge mit Luftfunkstelle Letzte Feststellung der Lufttüchtigkeit am 19. Juli 1991 bei 10:57 Stunden (Zelle) bzw. 10:36 Stunden (Motor); Abruf ab 19. Juli 1993; - Lärmzulässigkeitsbescheinigung vom 19. Juli 1991 - Motorlogbuch Nr. 10805 - Berichtigung des Wiege- und Beladeplanes vom 17. Juni 1991; Nachweis der Haftpflichtversicherung: Zürich Kosmos, Pol.Nr.: 07891146-8, gültig vom 19. Juli 1992 bis 19. Juli 1993; Bewilligung für eine Luftfahrzeugfunkstelle, ausgestellt am 5. August 1991 von der Post- und Telegraphendirektion für Kärnten. - 11 - 1.6.2 Motorsegler Type Ventus cT, Kennzeichen D-XXXX Hersteller: Schempp-Hirth Flugzeugbau GmbH, KirchheimTeck, BRD Werknummer / Baujahr: 107 / 1988 Gesamtflugzeit (lt. Bordbuch): 473:38 Stunden am 8. Mai 1993 (TBO unbekannt) Triebwerk: 2-Zylinder-Zweitakt-Kolbenmotor Hersteller: SOLO Kleinmotoren, BRD Type / Baureihe: SOLO / 2350 Werknummer / Baujahr: 138 / 1988 Betriebsstunden: 5:40 Stunden am 8. Mai 1993 Luftschraube: 5-Blatt-Faltpropeller Hersteller: Ingrid OEHLER TB, BRD Type / Baureihe: OE-FL 5.83 / 83a5v92 Werknummer / Baujahr: 175 / 1988 Betriebsstunden: 5:40 Stunden am 8. Mai 1993. Bordpapiere, ausgestellt vom Luftfahrt-Bundesamt Braunschweig/BRD: - Eintragungsschein vom 23. März 1988 (Band: L; Blatt: 14751) - Lufttüchtigkeitszeugnis Nr. 14751 vom 23. März 1988 Kategorie: Nichtgewerblicher Verkehr Letzte Jahresnachprüfung am 27. März 1993 bei 459:42 Stunden (Zelle) bzw. 5:15 Stunden (Motor); Abruf ab März 1994; - Wiegeplan vom 11. November 1992; Nachweis der Haftpflichtversicherung: Württembergische, Pol.Nr.: LH 37-3176923-75, gültig vom 21. Dezember 1992 bis 1. Februar 1994; - 12 - Genehmigungsurkunde für eine Luftfunkstelle durch die Deutsche Bundespost, ausgestellt am 25. November 1987 vom Fernmeldeamt Göppingen/BRD. 1.7 FLUGWETTER Die Wetterlage wurde vom Flugwetterdienst des BAZ, Flugsicherungsstelle Innsbruck, wie folgt beschrieben: Am 17. Mai 1993 lag der Alpenraum im Zentrum eines Hochdruckgebietes. Warmluftzufuhr in der Höhe ließ keine Überentwicklungen zu Gewittern zu. Die Bedingungen für Thermikflüge waren mäßig bis gut. Aus den Stabilitätsverhältnissen war zu schließen, daß gute Steigwerte nur entlang der sonnenbeschienenen Südhänge zu erwarten waren. Die Basis der Quellbewölkung lag in der Nähe des Alpenhauptkammes bei etwa 2600-2800 m MSL, welche für Streckensegelflüge in der Kammregion nur eine geringe Operationshöhe erlaubte. Die Windverhältnisse deuten auf eine leichte südwestliche Höhenströmung hin. Sie wiesen jedoch kaum Föhncharakteristika auf, sodaß keine nennenswerte Föhnturbulenz zu erwarten war. Die in unmittelbarer Nähe des Unfallortes gelegene Wetterstation "Gerlos" meldete um 13:00 Uhr Wind aus 250° mit 4kt, Sichten über 10km und aufgelockerte CU-Bewölkung in 4000ft über Stationshöhe, d.h. 2700 m MSL. Flugwettervorhersage für den Raum Tirol/Vorarlberg, gültig für den 17.5.1993 Unser Raum liegt im Zentrum eines Hochkeils, der von Tunis bis nach Schweden reicht. Warmluftzufuhr in der Höhe trägt zur Stabilisierung bei, eine Absinkinversion bei 2000-2500 m sollte Überentwicklungen hintanhalten. Wind und Temperatur in der freien Atmosphäre: 2000 m: SW/15-25 km/h, Föhnstriche bis 40 km/h, ps 6°C 3000 m: SW/25-40 km/h, um 0°C 5000 m: SW-W/25-40 km/h, ms 18°C Gefahrenhinweise: Nur für Textiolflieger im Raum Innsbruck Föhnturbulenz, im Süden und - 13 äußersten Westen (Engadin) Möglichkeit von gewittrigen Schauern. Thermikvorhersage: Die Absinkinversion wird nur an hangwindunterstützten Südhängen zu überwinden sein, daher Streckenflüge mit Vielarbeit verbunden. Vorschau: Bis zum Wochenende wenig Änderung, zeitweise labilisierend, im Süden durch höhere Feuchte eher benachteiligt. Hinweise für den Motorflug: Nullgradgrenze um 10000 ft MSL, morgens loc Bodennebel/Dunst! Weitere Wetterinformationen unter der FAX-Nummer 0512/291782.RoutineFlugwetterbeobachtungsmeldungen (METAR) 13:00 Uhr Patscherkofel: 11126 Kufstein: 11130 Gerlos: 11134 Sonnblick: 11146 Felbertauern: 11202 Lienz: 11204 15014KT 40KM 2CU015 3CU030 09/M05 SCT= 05005KT 60KM 1CU060 24/11 SCT= 25004KT 9999 1CU040 SCT= 23012KT 10KM 3CU/// 01/M02 2CUBLW SCT= 18008KT 9999 3AC050 17/// SCT= 11008KT 9999 1CU080 3AC110 22/// SCT= 14:00 Uhr Patscherkofel: 11126 Kufstein: 11130 Gerlos: 11134 Sonnblick: 11146 Felbertauern: 11202 Lienz: 11204 15016KT 40KM 1CU015 3CU030 09/M05 SCT= 05005KT 60KM 1CU060 24/11 SCT= VRB02KT 9999 1CU040 SCT= 22011KT 2000 40BCFG 5CU/// 01/M01 BKN= 18006KT 9999 3AC060 17/// SCT= 10016KT 9999 3CU060 22/// SCT= Wetterbeobachtungen am Unfallort Aussage eines Paragleiterpiloten: Zur Unfallzeit herrschte in dieser Gegend [Absturzgebiet] allgemein Schönwetter mit größeren Cumulus-Wolken. Es herrschte Südwind mit wechselnder Intensität. Es war gute Flugsicht. Die Sonne stand zum Unfallzeitpunkt südwestlich. 1.8 NAVIGATIONSANLAGEN Nicht betroffen. 1.9 FUNKSPRECHVERKEHR Nicht betroffen. - 14 - 1.10 FLUGPLATZ- UND BODENEINRICHTUNGEN Nicht betroffen. 1.11 FLUGSCHREIBER Vom Höhenschreiber des Luftfahrzeuges OE-XXXX wurde nur die verbogene Welle des Bandtransports aufgefunden; Antrieb, Gehäuse und Meßschrieb fehlten. Eine Auswertung war sohin nicht möglich. Vom Höhenschreiber des Luftfahrzeuges D-XXXX wurden keine Bauteile aufgefunden. 1.12 PRÜFUNG DES BRUCHES 1.12.1 Lage des Bruches Der Streubereich der Wrackteile erstreckte sich über eine Fläche von ca. 550 x 400 m auf dem südwestlichen Ausläufer des Pfeilers (2308 m) ca. 1,5 km südlich des Kreuzjochs (2558 m) bzw. ca. 3 km nördlich des von Nordosten nach Westen verlaufenden Gerlostales (Stausee Gmünd 1190 m). Das Gelände war teilweise schneebedeckt. Das Hauptwrack des Luftfahrzeuges OE-XXXX lag ca. 700 m westsüdwestlich des Pfeilers (2308 m) in ca. 2120 m MSL. Der rechte Außenflügel lag ca. 150 m östlich, Beplankungsteile des rechten Außenflügels lagen ca. 300 m nordöstlich des Hauptwracks. Der Rumpf des Luftfahrzeuges D-XXXX lag ca. 550 m östlich des Hauptwracks des Luftfahrzeuges OE-XXXX auf dem Westhang des sich vom Pfeiler nach Süden zum Richtberg (2278 m) erstreckenden Gebirgssattels, dem sog. "Schachter", in ca. 2180 m MSL. Einige Meter oberhalb der Endlage des Rumpfes war im Erdreich der Erstaufschlagkrater erkennbar. Die intakte rechte Tragfläche lag ca. 250 m nordwestlich des Rumpfes, das rechte Höhenflossenende und der Außenflügel der linken Tragfläche einschließlich des Ansteckflügels lagen ca. 300 m nordnordwestlich des Rumpfes bzw. ca. 200 m östlich der Beplankungsteile des rechten Außenflügels von OE-XXXX, die linke Bremsklappe sowie ein - 15 Beplankungsteil der linken Tragfläche lagen ca. 350 m westlich des Rumpfes. Der Innenflügel der linken Tragfläche lag auf dem Nordwesthang des Richtberges ca. 350 m westlich des Rumpfes. Die geschilderte Lage der Wrackteile wurde anhand von Fotoaufnahmen der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Tirol rekonstruiert; Maß- und Richtungsangaben differieren zum Teil erheblich mit Berichtangaben und Karteneintragungen der genannten Stelle. Die Divergenzen wurden nicht weiter verfolgt; die genaue Lage der Wrackteile war im nachhinein nicht eindeutig verifizierbar. Rückschlüsse auf den Kollisionsvorgang waren sohin aus diesen Angaben nicht unmittelbar abzuleiten. 1.12.2 Zustand des Bruches Motorsegler Type Stemme S10, Kennzeichen OE-XXXX: Das Luftfahrzeug ist ein Doppelsitzer mit nebeneinander angeordneten Sitzen, Motoranordnung unter dem Flügelmittelstück, einziehbarem Propeller im Rumpfbug sowie einziehbarem Zweibeinfahrwerk. Das dreiteilige Tragwerk besteht aus einem KFK-Flügelmittelstück von 10 m Spannweite und GFK-Außenflügeln von je 6,5 m Spannweite. Das Rumpfboot ist ein KFK-verkleidetes Stahlrohrfachwerk. Leitwerksträger und T-Leitwerk sind Kunststoffschalen. Das Rumpfboot war bis zum Rückenspant zerstört. Das Fachwerk des Mittelteiles mit dem Motor war teilweise stark deformiert. Das Hauptfahrwerk fehlte, die Verkleidung war zerstört. Der Leitwerksträger war ca. 50 cm hinter dem Anschluß am Rumpfboot sowie am Übergang zur Seitenflosse abgebrochen. Die Seitenflosse selbst war knapp unterhalb des Höhenleitwerksanschlusses abgebrochen. Die rechte Höhenleitwerkshälfte war sowohl ca. 40 cm als auch ca. 70 cm von der Rumpfmitte gemessen abgebrochen. Alle Schäden im Leitwerksbereich waren auf Massenkraftwirkung im Zuge des Aufschlages des Wracks am Boden zurückführbar. Die linke Tragfläche zeigte ausschließlich aufschlagbedingte Zerstörungen; Kollisionsspuren waren nicht nachweisbar. Beide Flächentanks waren - 16 aufgeplatzt und enthielten keinen Kraftstoff. Die rechte Tragfläche zeigte eine weitgehend aufgelöste Struktur; Teile der Ober- und Unterschale fehlten. Der Hauptholm war ca. 2,5 m bzw. ca. 6,3 m von der Rumpfmitte gemessen aufschlagbedingt gebrochen. Das QuerruderWölbklappen-System (Innenklappe, Außenklappe) war an vielen Stellen gebrochen; die Antriebsstoßstangen waren mehrfach unterbrochen und stark deformiert. Die Stoßstange des Querruder-Wölbklappen-Systems war ca. 6,3 m von der Rumpfmitte gemessen abgerissen und auf ca. 2,5 m Länge schraubenförmig verformt (ca. 2 Umdrehungen). Die Flügelspitze war abgebrochen. Infolge des hohen Zerstörungsgrades war es nicht möglich, in diesem Bereich Kollisionsspuren festzustellen. Die auffälligsten Zertrümmerungszonen lagen im Anschlußbereich zwischen Flügelmittelstück und Außenflügel ca. 5 m von der Rumpfmitte gemessen. In diesem Bereich waren die Rippen und Schalenelemente kleinflächig zerstört, der Hauptholm war jedoch intakt. Das aus diesem Strukturbereich entnommene Probenmaterial ergab roten Farbauftrag, welcher vom Hoheitszeichen (Farben der BRD) auf der linken Seite der Seitenflosse des Luftfahrzeuges D-XXXX und von der Lackierung des Bremsklappengestänges der linken Tragfläche von D-XXXX herrührte, und blauen Farbauftrag, welcher auf das Kennzeichen auf der Unterseite der linken Tragfläche von D-XXXX zurückführbar war (siehe 1.15). Das Richtungsbild dieser Farbspuren verlief auf der Flügeloberseite im Nasenbereich disparat (Zertrümmerung), in der Profilmitte unter ca. 30 Grad zur Flugzeuglängsachse und am Innenende der Außenklappe (Struktur nahezu unbeschädigt) unter ca. 45 Grad jeweils nach links hinten. Motorsegler Type Ventus cT, Kennzeichen D-XXXX: Das Luftfahrzeug ist ein Einsitzer der 15-m-Klasse in Kunststoffschalenbauweise, dessen Flügelspannweite mittels Ansteckflügeln auf 17,6 m vergrößert wurde; hinter dem Cockpit ist das einklappbare Hilfstriebwerk mit Faltpropeller angeordnet. Die Rumpfschale war bis auf den am Übergang zur Seitenflosse gebrochenen - 17 Leitwerksträger im wesentlichen in einem Stück erhalten, allerdings im Cockpitbereich mehrfach aufgeplatzt und eingerissen. Der Cockpitbereich wies insbesondere an der linken Seite aufschlagbedingt massive Zerstörungen auf. Der Instrumentenpilz war zerstört und lag lose im Cockpit; sämtliche Instrumente waren zerstört oder fehlten. Hebel- und Schalterstellungen mit Ausnahme des Kraftstoffhahnes (ZU), des Fahrwerkhebels (EINGEFAHREN) und des ELT-Betriebsartenschalters (AUTO) waren nicht identifizierbar. Der Motor war samt seiner Haltekonstruktion aus der Rumpfstruktur gerissen, selbst jedoch äußerlich unbeschädigt. Er befand sich in der Stellung "Eingefahren". Der Kraftstofftank war aufgeplatzt und leer. Die Rumpfschale war vom Motorraum bis in Höhe des Hauptholmtunnels vollständig aufgeplatzt. Der gesamte Bereich des linken Flügelanschlusses wies schwere strukturelle Zerstörungen auf; im Bereich des rechten Flügelanschlusses war die Schale in Höhe der vorderen Querkraftstrebe eingedrückt (Massenkraft bei Kollision?). Die vordere Querkraftstrebe (Rohrdurchführung) war zufolge Axialkraftwirkung gestaucht (Massenkraft bei Kollision?). Beide Tragflächen waren vom Rumpf gelöst. Der Leitwerksträger war ca. 0,8 m und ca. 0,1 m vor der Seitenflosse gebrochen. Die Seitenflosse war in einer Höhe von ca. 0,85 m (gemessen vom Spornradaufstandspunkt) durch Fremdeinwirkung entgegen der Flugrichtung durchschlagen. Diese Trennstelle war insgesamt ca. 52 cm lang, wobei ausgehend von der Seitenflossennase die ersten 40 cm eine relativ glatte Bruchstruktur aufwiesen, wogegen der anschließende Restbereich verzweigt und ausgezackt ausgebildet war. Zwischen der Trennstelle und dem Höhenleitwerksanschluß fehlte die gesamte Seitenflossenstruktur (ca. 30 cm). Ein an der Absturzstelle des Rumpfes von D-XXXX aufgefundener Seitenflossenrest mit dem Hoheitszeichen (30 x 25 cm, schwarz-rot-gold) war der rechten Flossenseite oberhalb der Trennstelle zuordenbar. Das gegenüberliegende linke Hoheitszeichen wurde in den Wrackteilen des Luftfahrzeuges OE-XXXX gefunden. Das Seitenruder war nach rückwärts aus der Konstruktion herausgerissen. Die rechte Schalenhälfte des Ruders war in Höhe der - 18 Trennstelle der Seitenflosse durchgebrochen; die linke Schalenhälfte fehlte vollständig. Das obere Lager fehlte; das untere Lager war entgegen der Flugrichtung verformt. Das Höhenleitwerk (T-Leitwerk, Spannweite ca. 2,3 m) war mit dem gesamten Anschlußmechanismus aus der Seitenflosse gerissen. Die linke Höhenleitwerkshälfte war erhalten. Die rechte Höhenleitwerkshälfte war von der Flossennase ausgehend im Abstand von ca. 20 cm von der Rumpfmitte gemessen durch Fremdeinwirkung aufgelöst; die Bruchlinie verlief stark zerklüftet unter ca. 35° zur Flugzeuglängsachse nach rechts hinten. Die Bruchlinie des ca. 80 cm langen rechten Höhenflossenendes verlief annähernd parallel dazu. Eindeutige Angaben hinsichtlich der Kraftrichtung waren nicht möglich. Der in der Seitenflosse verlaufende Teil der Höhenruderstoßstange war abgerissen (Gewaltbruch). Der obere ca. 30 cm lange Teil der Stoßstange war noch über den justierbaren Gelenkkopf an das Höhenruder angeschlossen. Der Gelenkkopf war nach rechts hinten verformt; die Stoßstange selbst zeigte korrelierend mit der Beschädigung des Höhenleitwerks eine unter ca. 35° zur Flugzeuglängsachse nach rechts hinten verlaufende, durch Fremdeinwirkung hervorgerufene, Uförmige Einschlagspur, welche durch zwei scharfkantige Knicke begrenzt war (Projektion des Holms von OE-XXXX). Das Schadenbild zeigte, daß das Seitenleitwerk und das Höhenleitwerk gemeinsam unter einem Winkel von ca. 45° zur Flugzeughochachse nach links unten bzw. ca. 35° zur Flugzeuglängsachse nach rechts hinten durchtrennt worden waren. Diese Trennstelle war eindeutig auf einen Kontakt mit der rechten Tragfläche des Luftfahrzeuges OE-XXXX zurückführbar. Am Hauptholmstummel der linken Tragfläche war der Flügelhauptbolzen abgeschert (Rohr ca. 25 x 3,50 mm). Bei geschlossenem Sicherungsgriff wies die Beanspruchungsrichtung auf einen Schub-Gewaltbruch in Holmlängsrichtung nach rechts. Die Wurzelrippe war intakt; die Schale und die Wölbklappe waren bis ca. 1,8 m von der Rumpfmitte gemessen erhalten. Die linke Tragfläche war ca. 2,8 m von der Rumpfmitte gemessen im Bereich des Bremsklappenkastens vollkommen durchtrennt. Aus dem Bereich der - 19 Trennstelle fehlte ein ca. 30 cm breites, unter ca. 35° zur Flugzeuglängsachse von der Flügelnase nach rechts hinten verlaufendes Stück des Flügelschalenmaterials. Der Zerstörungsgrad im Bereich der Trennstelle nahm zur Endkante hin zu. Die Durchtrennung korrelierte gut mit der unter ca. 32° zur Flugzeuglängsachse verlaufenden Gesamt-Kollisionsspur (Verbindungslinie zwischen Tragflächenschaden und Leitwerkschaden). Die Querruderstoßstange zeigte im Bereich der Trennstelle eine ca. 25 cm lange, durch Fremdeinwirkung entgegen der Flugrichtung hervorgerufene Einschlagspur, welche von zwei 45°Knicken begrenzt war; der Abstand der Knicke war größer als bei der Höhenruderstoßstange (Projektion des schräg liegenden Holmes von OE-XXXX). Die Querruderstoßstange war in der Bruchzone gerissen. Die Bremsklappe fehlte zum Zeitpunkt der Befundaufnahme. Aus den an der Unfallstelle gemachten Fotos der Bremsklappe war ableitbar, daß sie am inneren Ende durch Fremdeinwirkung entgegen der Flugrichtung verformt bzw. in Höhe des Klappengestänges in Flugrichtung geknickt war. Farbspuren, welche das Klappengestänge auf der Bremsklappe hinterlassen hatte, deuten darauf hin, daß diese beim Schadenseintritt eingefahren war. Der Schadenbereich an der linken Tragfläche reichte bis ca. 3,2 m von der Rumpfmitte gemessen. Die großflächigen Schalenaufplatzungen an der Unterseite der linken Tragfläche lassen eindeutig auf die Zusatzwirkung negativer Biegelasten schließen (Krafteinwirkung entgegen der Flugrichtung schräg nach oben, Biegung unter Massenkraft des Außenflügels). Der Außenflügel der linken Tragfläche einschließlich des Ansteckflügels war nahezu unbeschädigt; das gesamte restliche Steuergestänge war intakt und kraftschlüssig. Die rechte Tragfläche war nahezu unbeschädigt; der Ansteckflügel zeigte minimale aufschlagbedingte Schäden. Die Buchse zur Aufnahme des Flügelhauptbolzens war an der Vorderseite des Hauptholmstummels in Holmlängsrichtung ovalisiert. - 20 - 1.13 ANGABEN ÜBER FEUERAUSBRUCH Kein Feuerausbruch. 1.14 ANDERE ANGABEN Gewicht und Schwerpunkt Die Beladung der Luftfahrzeuge OE-XXXX und D-XXXX wurde anhand der vorliegenden Wiegeprotokolle (Rüstgewicht) und der Obduktionsergebnisse der Insassen (Insassengewichte) sowie mit Hilfe von Annahmen zum Tankinhalt für den Kollisionszeitpunkt (Kraftstoffgewichte) rekonstruiert. Die relevanten Daten lagen unter den höchstzulässigen Werten. Die Lage der Schwerpunkte konnte mangels Handbücher nicht ermittelt werden. Es kann aber vermutet werden, daß auch diese Werte innerhalb der zulässigen Grenzen lagen. Rekonstruktion des Kollisionsverlaufes Augenzeuge A (ca. 2 km südöstlich des Kollisionspunktes): "Ein größeres Segelflugzeug [OE-XXXX] kam vom Salzburger Land und flog Richtung Zillertal. Nach etwa 30 Sekunden hat sich dieses Flugzeug einer größeren dunklen Wolke genähert. Es ist dann plötzlich aus der Wolke heraus ein weiteres Flugzeug [D-XXXX] ... von oben auf das erste Flugzeug zugekommen. Die beiden Flugzeuge haben sich seitlich getroffen. ... Nach dem Aufprall sah man, daß beim zweiten Flugzeug sofort beide Flügel weggeflogen. Dieses Flugzeug ist sofort senkrecht abgestürzt. Dem ersten Flugzeug hat es beim Aufprall beide äußeren Enden der Flügel abgerissen. Es ist noch 2-3 Sekunden geflogen und dann linksseitig abgeschmiert. Ich sah es in der Folge 5-6 Sekunden lang abstürzen. ... Den Knall des Zusammenpralls habe ich etwa 2-3 Sekunden nach meiner augenscheinlichen Wahrnehmung gehört. Später habe ich dann keine Aufprallgeräusche gehört." Augenzeuge B (ca. 3 km westsüdwestlich des Kollisionspunktes): "Auf einmal gab es einen Riesenknall. Dadurch blickten wir nach oben. Ich sah, wie das Material der rechten Tragfläche [OE-XXXX] aufgelöst zu Boden fiel. Es sah aus, als ob es schneite. Kurz danach stürzte das Segelflugzeug senkrecht mit dem Cockpit nach vorne ab. ... Von einem weiteren Flugobjekt bemerkten wir nichts." - 21 - Die Entfernungen der Zeugen vom Kollisionspunkt erscheinen gut abgesichert. Aufgrund der geschätzten Schrägentfernungen wurde demnach der Knall der Kollision vom Zeugen A ca. 6 Sekunden (unbedeutende Abweichung), vom Zeugen B ca. 10 Sekunden nach der Kollision gehört. Hieraus ist erklärbar, warum Zeuge B das Luftfahrzeug D-XXXX, welches unmittelbar nach der Kollision senkrecht abstürzte, nicht mehr sehen konnte; der Aufprall am Boden erfolgte, bevor Zeuge B den Knall der Kollision hören konnte. Wesentlich ist jedoch, daß Zeuge B ca. 10 Sekunden nach der Kollision, die rechte Flügelspitze des Luftfahrzeuges OE-XXXX wegfliegen sah; dies entspricht dem an der rechten Stoßstange des QuerruderWölbklappen-Systems von OE-XXXX erhobenen Befund (allmähliches Abdrehen und Herausreißen). Eine Eintragung der Sichtlinien beider Zeugen in eine topographische Karte ergibt, daß für Zeugen A der Bereich unterhalb von ca. 2200 m MSL, für Zeugen B der Bereich unterhalb von ca. 2500 m MSL durch das Gelände verdeckt war. Gerichtsmedizinische Untersuchung Auszug aus dem gerichtsmedizinischen Sachverständigen-Gutachten: "Die gerichtsmedizinischen morphologischen Untersuchungen ergaben mit Sicherheit, daß der [Pilot des Luftfahrzeuges D-XXXX] an den Folgen des Absturz-Aufschlaggeschehens aus größerer Höhe verstorben war. Insbesondere die linksbetonten mechanisch gesetzten schwersten Körperzertrümmerungen mit ausgedehnten Organverletzungen hatten praktisch zum Aufschlagzeitpunkt auf dem Boden zum Tode des Mannes geführt. ... Irgendwelche Anhaltspunkte dafür, daß der Mann bestimmte Verletzungen zeitlich unterschiedlich erlitten hätte, waren morphologisch nicht gegeben. ... Es hatte sich um einen morphologisch organmäßig, bezogen auf sein Lebensalter, sehr gesunden und durchaus rüstigen Mann gehandelt, der aus gerichtsmedizinisch-morphologischer Sicht eine sehr lange Lebenserwartung natürlicher Art gehabt hätte. - 22 ... Durch die chemisch-toxikologischen Zusatzuntersuchungen konnten mit 0,00 λ Genußalkoholanteil die absoluten Nüchternwerte zur Todeszeit und damit auch zur Unfallzeit nachgewiesen werden [und] eine Suchtmitteleinnahme, eine pharmakologische medikamentöse Beeinflussung, wie auch eine Einatmung von Auspuffgasen mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Kohlenmonoxid-Hämoglobin war im Leichenblut überhaupt nicht vorhanden, sodaß ein Nikotingenuß ebenfalls ausscheidet. ... Im Bereich beider Handgelenke waren typische Überstreckungs-Stauchungsbruchverletzungen frischer Art gegeben. Die Weichteile der Handflächen und Finger boten ein Verletzungsbild, das aus gerichtsmedizinischer Sicht auf ein festes GreifHaltegeschehen zur Aufschlagzeit auf den Boden schließen läßt." "[Der Pilot des Luftfahrzeuges OE-XXXX] erlitt im Rahmen der gegenständlichen Vorfälle eine Körperzertrümmerung und war praktisch sofort tot. Die Energie hatte von vorne und unten gegen den Körper des Mannes mit erheblicher Intensität eingewirkt. Eingestauchte Sprunggelenkszertrümmerungen und gestauchte Oberarmbrüche sprechen dafür, daß sich der Mann im Moment des Aufpralles aktiv abgestützt hatte. Einblutungen der Weichteile an den Daumenballen sind ein Hinweis darauf, daß der Mann zum Zeitpunkt des Aufschlags mit den Händen einen Gegenstand umgriffen hatte." Ein ähnliches Ergebnis erbrachte die gerichtsmedizinische Untersuchung des Passagiers. "Weder [der Pilot] noch [der Passagier des Luftfahrzeuges OE-XXXX] wiesen vorbestehende krankhafte oder degenerative Organveränderungen auf, die für den gegenständlichen Vorfallsablauf von Bedeutung hätten sein können. [Sie] waren zum Unfallzeitpunkt weder durch Genußalkohol noch durch sonstige medikamentöse oder toxische Substanzen beeinträchtigt. Insbesondere konnte eine Beeinträchtigung durch Kohlenmonoxid oder flüchtige Kohlenwasserstoffe - 23 ausgeschlossen werden." Luftfahrtrechtliche Belange Auszug aus den LVR: II./C. Vermeidung von Zusammenstößen ∋ 11 Abstände zwischen Luftfahrzeugen (1) Ein Luftfahrzeug darf nicht in einer solchen Nähe von anderen Luftfahrzeugen betrieben werden, daß eine Zusammenstoßgefahr herbeigeführt wird. (2) ... ∋ 12 Vorrang (1) Steht einem Piloten nach den folgenden Bestimmungen der Vorrang zu, so hat er seine Richtung und seine Geschwindigkeit unverändert beizubehalten; hiedurch wird er jedoch nicht von der Verpflichtung befreit, alle Vorkehrungen zur Verhütung eines Zusammenstoßes zu treffen. (2) Jener Pilot, der nach den folgenden Bestimmungen einem anderen Luftfahrzeug auszuweichen hat, darf dieses Luftfahrzeug nur dann über- oder unterfliegen oder vor ihm kreuzen, wenn ein so großer Abstand besteht, daß jede Zusammenstoßgefahr vermieden wird. ... ∋ 14 Kreuzende Kurse Wenn sich zwei Luftfahrzeuge auf kreuzenden Kursen einander in ungefähr derselben Höhe nähern, so hat der Pilot des von links kommenden Luftfahrzeuges auszuweichen; ... IV. Sichtflugregeln ∋ 41 Sichtflug-Wetterbedingungen (1) Unbeschadet der Bestimmungen des ∋ 44 über Sondersichtflüge müssen Sichtflüge so durchgeführt werden, daß das Luftfahrzeug im Fluge unter Sichtverhältnissen und in Abständen von Wolken geführt wird, die zumindest den nachstehenden Werten entsprechen: e) innerhalb von Lufträumen der Klassen F und G in einer Höhe von 3050 m [über dem mittleren Meeresspiegel] oder darüber: 1. Flugsicht: 8 km, - 24 2. horizontaler Abstand von Wolken: 1,5 km und 3. vertikaler Abstand von Wolken: 300 m; f) innerhalb von Lufträumen der Klassen F und G in einer Höhe unterhalb von 3050 m jedoch oberhalb einer Höhe von 900 m über dem mittleren Meeresspiegel oder - wenn dies die größere Flughöhe ergibt - 300 m über Grund: 1. Flugsicht: 5 km, 2. horizontaler Abstand von Wolken: 1,5 km und 3. vertikaler Abstand von Wolken: 300 m 1.15 TECHNISCHE UNTERSUCHUNG Aus dem unmittelbaren Kontaktbereich der beiden Luftfahrzeuge wurden zahlreiche Materialproben mit Kollisionsspuren (Farbauftrag) zur Prüfung entnommen. Die von Ing. H. BÜRGER, Sachverständiger für Kriminologie, durchgeführte chemische Prüfung hat in Verbindung mit lichtoptischen Oberflächenuntersuchungen folgendes Ergebnis geliefert: - Roter Farbauftrag auf der Unterseite der Nase des rechten Außenflügels (Innenende) des Luftfahrzeuges OE-XXXX war mit der roten Lackierung des Bremsklappengestänges der linken Tragfläche des Luftfahrzeuges D-XXXX materialmäßig ident. - Blauer Farbauftrag auf der Oberseite der Nase des rechten Außenflügels (Innenende) von OE-XXXX war mit der blauen Farbe des Kennzeichens auf der Unterseite der linken Tragfläche von D-XXXX materialmäßig ident; die blauen Farbspuren verliefen im Nasenbereich disparat (0-30° zur Flugzeuglängsachse nach rechts hinten). - Roter und blauer Farbauftrag auf einem an der Oberseite des rechten Außenflügels (Innenende) von OE-XXXX etwa in der Profilmitte sitzenden Schalenstück war ebenfalls mit der Lackierung des Bremsklappengestänges bzw. der Farbe des Kennzeichens der linken Tragfläche von D-XXXX materialmäßig ident; die - 25 blauen Farbspuren verliefen unter einem Winkel von ca. 30° zur Flugzeuglängsachse von rechts vorne nach links hinten. - Blauer Farbauftrag auf der Oberseite der Außenklappe (Innenende) im Anschlußbereich zwischen Flügelmittelstück und rechtem Außenflügel von OE-XXXX war der Farbe des Kennzeichens der linken Tragfläche von D-XXXX ähnlich; die Farbspuren verliefen unter einem Winkel von ca. 45° zur Flugzeuglängsachse nach links hinten. - Roter Farbauftrag auf der Außenseite der rechten Endrippe des Flügelmittelstückes von OE-XXXX am Übergang zur Innenklappe war mit der roten Farbe des Hoheitszeichens (Farben der BRD) auf der linken Seite der Seitenflosse von D-XXXX materialmäßig ident. 1.16 SONSTIGES Beide Luftfahrzeuge waren mit einem Notsender (ELT) ausgerüstet; Meldungen über den Empfang von Notsignalen liegen nicht vor. 2. BEURTEILUNG UND SCHLUSSFOLGERUNGEN 2.1 BEURTEILUNG Die beiden Luftfahrzeuge waren ordnungsgemäß zugelassen und haftpflichtversichert; für beide Luftfahrzeuge waren gültige Lufttüchtigkeitszeugnisse ausgestellt. Beladung und Schwerpunkt der beiden Luftfahrzeuge lagen zum Unfallzeitpunkt vermutlich innerhalb der vorgeschriebenen Grenzen. Keine der durchgeführten Untersuchungen erbrachte Hinweise auf technische Mängel als Unfallursache. - 26 Beide Piloten waren im Besitz der jeweils zur Durchführung des Fluges erforderlichen Berechtigungen; diese waren am Unfalltag gültig. Die Flug- und Typenerfahrung der beiden Piloten war ausreichend. Hinweise auf eine physische oder psychische Beeinträchtigung der Piloten liegen nicht vor. Meteorologische Faktoren kommen als Unfallursache nicht in Betracht. Der Unfall ist durch Kollision der beiden Motorselger im Segelflug eingetreten; die Antriebe der beiden Luftfahrzeuge waren abgestellt. Der Kollisionszeitpunkt (ca. 13:00 Uhr), die Flughöhe (mindestens 2500 m MSL) und die Flugrichtung des Luftfahrzeuges OE-XXXX (Geradeausflug Richtung Westen) waren aus Augenzeugenberichten ableitbar. - 27 Die Relativbewegung und die Relativlage der Luftfahrzeuge zueinander zum Kollisionszeitpunkt war aus den Kontaktspuren an beiden Luftfahrzeugen ableitbar (siehe ANHANG): das Luftfahrzeug D-XXXX traf das Luftfahrzeug OE-XXXX von rechts vorne mit einer Kursdifferenz von ca. 100° (aus Spurenwinkelsumme 32°/D-XXXX und 45°/OE-XXXX minus 180°; rechnerisch 103°). Dabei hatte das Luftfahrzeug D-XXXX eine Längsneigung von ca. 20° abwärts und eine RechtsQuerneigung von ca. 17° bezüglich dem Luftfahrzeug OE-XXXX (siehe Anhang). Hiebei kann aus der Spurenlage am Luftfahrzeug OE-XXXX (blaue Farbspuren von D-XXXX ident Primärkontakt auf der rechten Außenklappe im Bereich des Primärkontaktes ca. 45° zur Flugzeuglängsachse nach links hinten verlaufend) und am Luftfahrzeug D-XXXX (Verbindungslinie Trag-flächenschadenLeitwerkschaden ca. 32° zur Flugzeuglängsachse nach rechts hinten verlaufend) auf ein Geschwindigkeitsverhältnis von ca. 1,00 zu 1,33 geschlossen werden. Hieraus ergeben sich wahrscheinliche Eigengeschwindigkeiten von 160 km/h (OE-XXXX) zu 210 km/h (D-XXXX) bzw. eine Annäherungs-geschwindigkeit der beiden Luftfahrzeuge von ca. 290 km/h. Nach den Ausweichregeln gemäß ∋ 14 LVR hatte in erster Linie der Pilot des von links kommenden Luftfahrzeuges OE-XXXX - das Erkennen der Gefahr eines Zusammenstoßes mit dem Luftfahrzeuge D-XXXX vorausgesetzt - auszuweichen; der Pilot des Luftfahrzeuges D-XXXX war jedoch ebenfalls verpflichtet, Vorkehrungen zur Vermeidung eines Zusammenstoßes zu treffen (∋ 12 LVR). Die Bestimmungen über die Vermeidung von Zusammenstößen setzen als selbstverständlich voraus, daß die Piloten unter Sichtflug-Wetterbedingungen fliegen und ständig den Luftraum aufmerksam beobachten, um Zusammenstoßgefahren rechtzeitig zu erkennen. Die Piloten hatten offensichtlich keinen oder zu späten Sichtkontakt zueinander. Die Luftfahrzeuge befanden sich zur Zeit der Kollision im Luftraum der Klasse G in dem gemäß ∋ 41 d. LVR eine Flugsicht von mindestens 8 km (in einer Höhe von 3050 m NN oder darüber) bzw. 5 km (unterhalb 3050 m NN) einzuhalten ist. Als Abstand von den Wolken sind horizontal mindestens 1,5 km und vertikal - 28 mindestens 300 m einzuhalten. Der vorgeschriebene Abstand von den Wolken wurde mit großer Wahrscheinlichkeit von beiden Piloten nicht eingehalten; eventuell befand sich das Luftfahrzeug D-XXXX unmittelbar vor dem Zusammenstoß in Wolken. Die vorgeschriebene Flugsicht war aufgrund der meteorologischen Bedingungen (außerhalb von Wolken) sicher gegeben. Wenn die Piloten die für das rechtzeitige Erkennen einer Zusammenstoßgefahr festgelegten Abstände zu den Wolken wesentlich unterschritten hatten bzw. das Luftfahrzeug D-XXXX eine Wolke im Bahnneigungsflug verließ, blieb aufgrund der hohen Relativgeschwindigkeit nur sehr wenig Zeit die Gefahr zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Durch die weiße Farbe der beiden Luftfahrzeuge mit nur kleinen warnfarbigen Flächen sowie durch den Schattenbereich unter der Wolke, war die gegenseitige Sichtbarkeit zusätzlich erschwert. Die Auswertung der Befunde ergab folgende Rekonstruktion des Kollisionsgeschehens: Der Primärkontakt erfolgte zwischen der Flügelnase des Luftfahrzeuges D-XXXX im Bereich der linken Bremsklappe und der Oberseite des rechten Außenflügels des Luftfahrzeuges OE-XXXX im Anschlußbereich zwischen Flügelmittelstück und Außenflügel. Hiedurch wurde unter Hinterlassung einer blauen Farbspur (Kennzeichen von D-XXXX) zunächst die Oberschale der rechten Tragfläche von OEXXXX zerstört. Der Holm von OE-XXXX, welcher in diesem Bereich infolge der Gabelholmverbindung eine Massenkonzentration aufweist, zerstörte dann den Holm der linken Tragfläche von D-XXXX, wodurch diese gänzlich durchtrennt wurde. In diesem Moment wurde auch der Flügelhauptbolzen von D-XXXX abgeschert, und beide Tragflächen lösten sich vom Rumpf. Die Durchtrennung des Flügelhauptbolzens kann als Folge der horizontalen Krafteinwirkung auf den Holm angesehen werden, wobei sich aus dem Abstand von Kollisionspunkt zur Wurzelrippe einerseits und Abscherstelle zum hinteren Rumpf- - 29 Flügelanschlußbolzen andererseits eine Übersetzung von 10 zu 1 ergibt. Bei einer erforderlichen Abscherkraft von ca. 100 kN ergibt dies einen Kollisionsstoß von mehr als 10 kN. Dies erscheint in Anbetracht der beteiligten Massen, der vermutlich hohen Relativgeschwindigkeiten und der Durchtrennung des eine wesentlich höhere Festigkeit aufweisenden KFK-Holmes von OE-XXXX plausibel. Die abgetrennten Teile der linken Tragfläche von D-XXXX zerstörten auch die Unterschale der rechten Tragfläche von OE-XXXX und durchtrennten die Stoßstange des Querruder-Wölbklappen-Systems, sodaß der rechte Außenflügel von OE-XXXX nur mehr über den wahrscheinlich schwer beschädigten Holm mit dem Mittelflügel verbunden war (Torsionskasten geöffnet). Während der Rumpfvorderteil von D-XXXX unter dem Luftfahrzeug OE-XXXX durchflog, kollidierte das Leitwerk von D-XXXX mit der gleichen Stelle des Außenflügels von OE-XXXX und wurde dabei unter Hinterlassung einer roten Farbspur (Hoheitszeichen von D-XXXX) abgetrennt. Der Holm von OE-XXXX hinterließ einen scharfkantigen Abdruck auf der senkrecht verlaufenden Höhenruderstoßstange von D-XXXX. Die Aussage eines Augenzeugen, wonach neben dem rechten auch der linke Außenflügel von OE-XXXX weggeflogen sei, ist nicht durch eine Kollision mit einem Teil des Luftfahrzeuges D-XXXX erklärbar; zudem lagen die wesentlichsten Teile der linken Tragfläche von OE-XXXX beim Hauptwrack. In weiterer Folge löste sich der am inneren Ende skelettierte rechte Außenflügel von OE-XXXX weiter auf. Die Flügelspitze, die nur mehr an der Stoßstange des QuerruderWölbklappen-Systems hing, drehte sich um ihre Längsachse und brachte dabei die Stoßstange in die vorgefundene schraubenartig verformte Gestalt. Schließlich löste sie sich (wie auch weiter innen befindliche Beplankungsteile) ganz von der linken Tragfläche und fiel getrennt von dieser zu Boden. Das Luftfahrzeug D-XXXX verlor sofort jegliche Steuerbarkeit. Bei dem Luftfahrzeug OE-XXXX kann von einem weitgehenden Verlust der Steuerbarkeit infolge des gebrochenen rechten Flügelendes, das aber einige Sekunden lang einen sehr - 30 starken Bremseffekt ausübte, ausgegangen werden. Außerdem ist denkbar (wenn auch infolge der weitgehenden Aufprallzerstörung nicht verifizierbar), daß am Luftfahrzeug OE-XXXX bei der Kollision weitere, die Steuerbarkeit beeinträchtigende Schäden auftraten. Infolge des sehr heftigen Kollisionsstoßes, der außerdem bei beiden Luftfahrzeugen eine plötzliche Drehung um die Hochachse bewirken mußte, konnte es schon zu diesem Zeitpunkt bei den Insassen zu Verletzungen oder sonstigen Beeinträchtigungen gekommen sein. Es erscheint auf diese Art erklärbar, warum keiner der Insassen einen Rettungsversuch unternahm, für den zudem nur sehr wenig Zeit zur Verfügung gestanden wäre. 2.2 SCHLUSSFOLGERUNGEN 2.2.1 Unfallart Zusammenstoß zweier Motorsegler im Segelflug 2.2.2 Wahrscheinliche Unfallursache Piloten - Nichteinhaltung der Sichtflug-Wetterbedingungen 3. V O R S C H L Ä G E 3.1 SOFORTMASSNAHMEN Keine. 3.2 VORSCHLÄGE DER FLUGUNFALLKOMMISSION Der Segel-Streckenflug verleitet viele Piloten dazu, das jeweilige Aufwindgebiet möglichst bis zur Wolkenbasis auszunützen, dadurch entsteht besonders im Bereich der stark frequentierten Gebirgsstrecken eine erhöhte Kollisionsgefahr. Die Gefahr von Zusammenstößen wird durch die Weite des Luftraumes oft unterschätzt. - 31 Segelflugpiloten sollten bei jeder geeigneten Gelegenheit wie z.B. bei der Ausbildung, in Fortbildungskursen und bei Fliegerlagern noch eindringlicher auf die Wichtigkeit der Luftraumbeobachtung und die Gefahren, die mit einer Verletzung der LVR bezüglich der Mindestabstände von Wolken verbunden sind, hingewiesen werden. Hersteller und Halter von Segelflugzeugen wären nachdrücklich dazu aufzufordern, die warnfarbigen Flächen an Kunststoffsegelflugzeugen so groß und deutlich wie irgend möglich auszuführen und zusätzlich die Anbringung von (z.B. solarenergiebetriebenen) Antikollisionslichtern ins Auge zu fassen. Der Leiter der Flugunfallkommission: Dr. Rolf NEIDHART